Sicherheitsdatenblatt
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Sicherheitsdatenblatt gem. Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Handelsname: Kalilauge 25 - 50 % Druckdatum: 1. August 2012 Akutelle Version: 1.0, erstellt am: 05.07.2012 Ersetzte Version: -, erstellt am: Region: DE ABSCHNITT 1: 1.1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens Produktidentifikator Handelsname Kalilauge 25 - 50 % Name des Stoffs 1.2. Kaliumhydroxidlösung Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Relevante identifizierte Verwendungen Industrielle Chemikalie. Verwendungen, von denen abgeraten wird Keine Daten vorhanden. 1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Lieferant SysKem Chemie GmbH Am Elisabethheim 68b D-42111 Wuppertal Telefon-Nummer Fax-Nummer Email +49 (0) 0202/3702385 +49 (0) 0202/306362 [email protected] Email-Adresse der sachkundigen Person, die für das Sicherheitsdatenblatt zuständig ist [email protected] 1.4. Notrufnummer +49 (0)30 19240 (Giftinformationszentrale Berlin) ABSCHNITT 2: 2.1. Mögliche Gefahren Einstufung des Stoffs oder Gemischs Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Met. Corr.1 H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. Skin Corr. 1A H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Acute Tox. 4 H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder 1999/45/EG C; Ätzend R35: Verursacht schwere Verätzungen. Xn; Gesundheitsschädlich R22: Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Verätzungen müssen sofort behandelt werden, da sonst schwer heilende Wunden entstehen. Klassifizierungssystem: Einstufung nach Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Seite 1 von 11 Sicherheitsdatenblatt gem. Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Handelsname: Kalilauge 25 - 50 % Druckdatum: 1. August 2012 Akutelle Version: 1.0, erstellt am: 05.07.2012 Ersetzte Version: -, erstellt am: Region: DE 2.2. Kennzeichnungselemente Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Gefahrenpiktogramme GHS05 GHS07 Signalwort Gefahr Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung: Kaliumhydroxid Gefahrenhinweise H290 H302 H314 Sicherheitshinweise P260 P280 P301+P310 P303+P361+P353 P305+P351+P338 P304+P340 P301+P330+P331 2.3. Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Staub nicht einatmen. Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. BEI KONTAKT MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle beschmutzten, getränkten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. BEI EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. Sonstige Gefahren Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung PBT: Nicht anwendbar. vPvB: Nicht anwendbar. ABSCHNITT 3: 3.2. Zusammensetzung/Angaben zu den Bestandteilen Gemische Chemische Charakterisierung Beschreibung: Wässrige Lösung Gefährliche Inhaltsstoffe CAS-Nr: 1310-73-2 EG-Nr: 215-185-5 Index-Nr: 011-002-00-6 Rg.-Nr. 01-2119487136-33 Kaliumhydroxid 25 - 50 % C R35; Xn R 22 Met. Corr.1, H290; Skin Corr. 1A, H314; Acute Tox. 4, H302 Zusätzliche Hinweise: Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen. Seite 2 von 11 Sicherheitsdatenblatt gem. Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Handelsname: Kalilauge 25 - 50 % Druckdatum: 1. August 2012 Akutelle Version: 1.0, erstellt am: 05.07.2012 Ersetzte Version: -, erstellt am: Region: DE ABSCHNITT 4: 4.1. Erste-Hilfe-Maßnahmen Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Allgemeine Hinweise: Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen. Betroffenen aus dem Gefahrenbereich bringen und hinlegen. Selbstschutz des Ersthelfers. Nach Einatmen: Frischluftzufuhr; ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. Nach Hautkontakt: Sofort mit reichlich Wasser abwaschen und gut nachspülen. Abtupfen mit Polyethylenglykol 400. Wunde steril abdecken. Sofort ärztliche Behandlung notwendig, da nicht behandelte Verätzungen zu schwer heilenden Wunden führen. Nach Augenkontakt: Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten mit fließendem Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Unverletztes Auge schützen. Sofort Arzt hinzuziehen. Nach Verschlucken: Reichlich Wasser nachtrinken und Frischluftzufuhr. Unverzüglich Arzt hinzuziehen. KEIN Erbrechen herbeiführen - Perforationsgefahr! 4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Keine Daten vorhanden. Gefahren: Gefahr von Magenperforation. 4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlungen Ärztliche Überwachung mindestens 48 Stunden. ABSCHNITT 5: 5.1. Maßnahmen zur Brandbekämpfung Löschmittel Geeignete Löschmittel: Produkt/Stoff selbst brennt nicht, Feuerlöschmaßnahmen auf die Umgebungsbedingungen ausrichten. Ungeeignete Löschmittel: Keine Daten vorhanden. 5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Ätzende Gase/Dämpfe. 5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln, darf nicht in die Kanalisation gelangen. Seite 3 von 11 Sicherheitsdatenblatt gem. Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Handelsname: Kalilauge 25 - 50 % Druckdatum: 1. August 2012 Akutelle Version: 1.0, erstellt am: 05.07.2012 Ersetzte Version: -, erstellt am: Region: DE ABSCHNITT 6: 6.1. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Nicht für Notfälle geschultes Personal: Ungeschützte Personen fernhalten. Einsatzkräfte: Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Dämpfe nicht einatmen. Bei Einwirkung von Dämpfen/Staub/Aerosol Atemschutz verwenden. Rutschgefahr durch ausgelaufenes/verschüttetes Produkt. Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten. 6.2. Umweltschutzmaßnahmen Gase/Dämpfe/Nebel mit Wassersprühstrahl niederschlagen. Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen. Bei Eindringen größerer Mengen in Gewässer oder Kanalisation zuständige Behörden benachrichtigen. 6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Universalbinder) aufnehmen. Neutralisationsmittel anwenden. In geeigneten Behältern der Rückgewinnung oder Entsorgung zuführen. Das aufgenommene Material vorschriftsmäßig entsorgen. 6.4. Verweis auf andere Abschnitte Informationen zur sicheren Handhabung siehe Kapitel 7. Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Kapitel 8. Informationen zur Entsorgung siehe Kapitel 13. ABSCHNITT 7: 7.1. Handhabung und Lagerung Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Hinweise zum sicheren Umgang: Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben. Beim Verdünnen stets Wasser vorlegen und Produkt hineinrühren. Dämpfe/Aerosole nicht einatmen. Haut- und Augenkontakt unbedingt vermeiden. Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen: Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen. Keine produktgetränkten Putzlappen in den Hosentaschen mitführen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Gase/Dämpfe/Aerosole nicht einatmen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Vorbeugender Hautschutz durch Hautschutzsalbe. Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz Das Produkt ist nicht brennbar. 7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Technische Maßnahmen und Lagerungsbedingungen: Wasserrechtliche Bestimmungen beachten. Empfohlene Lagertemperatur: 15 - 40°C Seite 4 von 11 Sicherheitsdatenblatt gem. Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Handelsname: Kalilauge 25 - 50 % Druckdatum: 1. August 2012 Akutelle Version: 1.0, erstellt am: 05.07.2012 Ersetzte Version: -, erstellt am: Region: DE Anforderungen an Lagerräume und Behälter: Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren. In gut verschlossenen Gebinden kühl und trocken lagern. Zusammenlagerungshinweise: Nicht zusammen mit Säuren lagern. Lagerklasse gemäß TRGS 510: LGK 8B (TRGS 510 - Konzept zur Zusammenlagerung von Chemikalien) 7.3. Spezifische Endanwendungen Keine Angaben verfügbar. ABSCHNITT 8: 8.1. Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen Zu überwachende Parameter Arbeitsplatzgrenzwerte Das Produkt enthält keine relevanten Mengen von Stoffen mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten. DNEL-Werte Keine Daten vorhanden. PNEC-Werte Keine Daten vorhanden. 8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition Geeignete technische Steuerungseinrichtungen: Keine Daten vorhanden. Persönliche Schutzausrüstung Atemschutz Atemschutz bei Aerosol- oder Nebelbildung. Empfohlenes Filtergerät für kurzzeitigen Einsatz: Gasfiltergerät nach DIN EN 141 Typ B (anorganische Gase/Dämpfe) - Kennfarbe grau. Augen-/Gesichtsschutz Dichtschließende Schutzbrille. Gesichtsschutz. Handschutz Handschuhe - Laugenbeständig Das Handschuhmaterial muss undurchlässig und beständig gegen das Produkt / den Stoff / die Zubereitung sein. Auswahl des Handschuhmaterials unter Beachtung der Durchbruchzeiten, Permeationsraten und der Degradation. Zur Vermeidung von Hautproblemen ist das Tragen von Handschuhen auf das notwendige Maß zu reduzieren. Vor jeder erneuten Verwendung des Handschuhs ist die Dichtheit zu prüfen. Handschuhmaterial Handschuhe aus Naturkautschuk/Naturlatex - NR Empfohlene Materialstärke: ≥ 0,5 mm Handschuhe aus Chloroprenkautschuk Empfohlene Materialstärke: ≥ 0,5 mm Handschuhe aus Nitrilkautschuk/Nitrillatex - NBR Empfohlene Materialstärke: ≥ 0,35 mm. Handschuhe aus Butylkautschuk - Butyl Empfohlene Materialstärke: ≥ 0,5 mm Handschuhe aus Fluorkautschuk (Viton) - FKM Empfohlene Materialstärke: ≥ 0,4 mm Seite 5 von 11 Sicherheitsdatenblatt gem. Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Handelsname: Kalilauge 25 - 50 % Druckdatum: 1. August 2012 Akutelle Version: 1.0, erstellt am: 05.07.2012 Ersetzte Version: -, erstellt am: Region: DE Die Auswahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern auch von weiteren Qualitätsmerkmalen abhängig und von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich. Durchdringungszeit des Handschuhmaterials Permeationszeit / Durchbruchszeit: ≥ 8 Stunden (DIN EN 374) Schutzhandschuhe sollten bei ersten Abnutzungserscheinungen ersetzt werden. Die genaue Durchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten. Nicht geeignet sind Handschuhe aus folgenden Materialen: Handschuhe aus Stoff Handschuhe aus Leder Sonstige Schutzmaßnahmen Laugenbeständige Schutzkleidung. Stiefel. Körperschutzmittel sind in Abhängigkeit von Tätigkeit und möglicher Einwirkung auszuwählen. Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition Keine Daten vorhanden. ABSCHNITT 9: 9.1. 9.2. Physikalische und chemische Eigenschaften Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschafen Form Farbe Geruch Geruchsschwelle Flüssig Farblos Geruchlos Nicht anwendbar pH-Wert 13 (100 g/l) bei 20 °C Siedepunkt/Siedebereich Schmelzpunkt/Schmelzbereich Zersetzungspunkt/Zersetzungsbereich Flammpunkt Zündtemperatur Selbstentzündungstemperatur > 100 °C Nicht bestimmt. Keine Daten vorhanden. Nicht anwendbar. Nicht anwendbar. Nicht anwendbar. Oxidierende Eigenschaften Explosive Eigenschaften Entzündbarkeit (fest, gasförmig) Untere Entzündbarkeits- oder Explosionsgrenze Obere Entzündbarkeits- oder Explosionsgrenze Nicht anwendbar. Das Produkt ist nicht explosiv. Nicht anwendbar. Nicht anwendbar. Nicht anwendbar. Dampfdruck Dampfdichte Verdampfungsgeschwindigkeit Relative Dichte Dichte 23 hPa bei 20 °C Nicht anwendbar. Nicht anwendbar. Nicht anwendbar. 1,35 - 1,55 g/cm3 bei 20 °C Wasserlöslichkeit Löslichkeit(en) Vollständig mischbar. Nicht bestimmt. Verteilungskoeffizient: n-Octanol/Wasser Viskosität Nicht bioakkumulierbar. Nicht bestimmt. Sonstige Angaben Je nach Typ/Qualität können die physikalischen Daten differieren. Seite 6 von 11 Sicherheitsdatenblatt gem. Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Handelsname: Kalilauge 25 - 50 % Druckdatum: 1. August 2012 Akutelle Version: 1.0, erstellt am: 05.07.2012 Ersetzte Version: -, erstellt am: Region: DE ABSCHNITT 10: 10.1. Stabilität und Reaktivität Reaktivität Keine Daten vorhanden. 10.2. Chemische Stabilität Keine Daten vorhanden. 10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Stark exotherme Reaktion mit Säuren. Korrosiv gegenüber Metallen. Reaktionen mit Leichtmetallen unter Bildung von Wasserstoff. Setzt aus Ammoniumsalzen Ammoniak frei. 10.4. Zu vermeidende Bedingungen Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung. 10.5. Unverträgliche Materialien Säuren Unedle Metalle Ammoniumsalze 10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte Ätzende Gase/Dämpfe ABSCHNITT 11: 11.1. Toxikologische Angaben Angaben zu toxikologischen Wirkungen Akute orale Toxizität Oral LD50 365 mg/kg (Ratte) Akute dermale Toxizität Keine Daten vorhanden. Akute inhalative Toxizität Keine Daten vorhanden. Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Starke Ätzwirkung auf Haut und Schleimhäute Schwere Augenschädigung/-reizung Starke Ätzwirkung. Sensibilisierung der Atemwege/Haut Keine sensibilisierende Wirkung bekannt. Keimzell-Mutagenität Keine Daten vorhanden. Reproduktionstoxizität Keine Daten vorhanden. Karzinogenität Keine Daten vorhanden. Seite 7 von 11 Sicherheitsdatenblatt gem. Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Handelsname: Kalilauge 25 - 50 % Druckdatum: 1. August 2012 Akutelle Version: 1.0, erstellt am: 05.07.2012 Ersetzte Version: -, erstellt am: Region: DE Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition Keine Daten vorhanden. Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition Keine Daten vorhanden. Aspirationsgefahr Keine Daten vorhanden. Verzögert und sofort auftretende Wirkungen sowie chronische Wirkungen nach kurzer oder lang anhaltender Exposition Keine Daten vorhanden. Zusätzliche toxikologische Hinweise: Bei Verschlucken starke Ätzwirkung des Mundraumes und Rachens sowie Gefahr der Perforation der Speiseröhre und des Magens. ABSCHNITT 12: 12.1. Umweltbezogene Angaben Toxizität Fischtoxizität Oral LD50 365 mg/kg (Ratte). Daphnientoxizität Keine Daten vorhanden. Algentoxizität Keine Daten vorhanden. Bakterientoxizität Keine Daten vorhanden. 12.2. Persistenz und Abbaubarkeit Anorganisches Produkt, ist durch biologische Reinigungsverfahren nicht aus dem Wasser eliminierbar. 12.3. Bioakkumulationspotential Nicht bioakkumulierbar. 12.4. Mobilität im Boden Keine Daten vorhanden. 12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung PBT-Beurteilung Das Produkt gilt nicht als PBT. vPvB-Beurteilung Das Produkt gilt nicht als vPvB. 12.6. Andere schädliche Wirkungen Keine Daten vorhanden. Sonstige Angaben Nicht unverdünnt bzw. in größeren Mengen in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen. Wegspülen größerer Mengen in Kanalisation oder Gewässer kann zur pH-Wert-Erhöhung führen. Ein hoher pH-Wert schädigt Wasserorganismen. Seite 8 von 11 Sicherheitsdatenblatt gem. Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Handelsname: Kalilauge 25 - 50 % Druckdatum: 1. August 2012 Akutelle Version: 1.0, erstellt am: 05.07.2012 Ersetzte Version: -, erstellt am: Region: DE ABSCHNITT 13: 13.1. Hinweise zur Entsorgung Verfahren der Abfallbehandlung Produkt Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Entsorgung gemäß den örtlichen, behördlichen Vorschriften. Die Abfallschlüsselnummer nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) ist abhängig vom Abfallerzeuger und kann dadurch für ein Produkt unterschiedlich sein. Die Abfallschlüsselnummer ist daher von jedem Abfallerzeuger gesondert zu ermitteln. Die Zuordnung von Abfallschlüsselnummern nach dem EAV ist branchen- und prozeßspezifisch durchzuführen Verpackung Entsorgung gemäß den örtlichen, behördlichen Vorschriften. ABSCHNITT 14: 14.1. Angaben zum Transport UN-Nummer ADR IMDG IATA 14.2. Ordnungsgemäße Versandbezeichnung ADR IMDG IATA 14.3. 1814 1814 1814 KALIUMHYDROXIDLÖSUNG POTASSIUM HYDROXIDE SOLUTION POTASSIUM HYDROXIDE SOLUTION Transportgefahrenklassen ADR Klasse: Gefahrzettel: 8 (C5); Ätzende Stoffe 8 IMDG Class: Label: 8 Corrosive substances 8 IATA Class: Label: 14.4. 8 Corrosive substances 8 Verpackungsgruppe ADR IMDG IATA II II II Seite 9 von 11 Sicherheitsdatenblatt gem. Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Handelsname: Kalilauge 25 - 50 % Druckdatum: 1. August 2012 Akutelle Version: 1.0, erstellt am: 05.07.2012 Ersetzte Version: -, erstellt am: Region: DE 14.5. Umweltgefahren ADR IMDG IATA 14.6. NEIN NO NO Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Achtung: Ätzende Stoffe Kemler-Zahl EMS-Nummer Segregation groups 14.7. 80 F-A, S-B Alkalis Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code Nicht bestimmt. Transport/weitere Angaben: ADR Freigestellte Mengen (EQ) Begrenzte Mengen (LQ) Beförderungskategorie Tunnelbeschränkungscode E2 1l 2 E UN „Model Regulation“: UN1814, KALIUMHYDROXIDLÖSUNG, 8, II ABSCHNITT 15: 15.1. Postversand nicht oder nur eingeschränkt möglich. Postsonderbestimmungen beachten. Rechtsvorschriften Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch EU Vorschriften Beschäftigungsbeschränkung Die nationalen Gesundheits- und Arbeitssicherheitsvorschriften sind bei der Verwendung dieses Produktes anzuwenden. Nationale Vorschriften Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung: Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche nach § 22 JArbSchG beachten! Störfallverordnung: Anhang: Nicht genannt. Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Nicht anwendbar. Wassergefährdungsklasse: WGK 1 (Selbsteinstufung nach VwVwS): schwach wassergefährdend Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“ BGV A 5: Unfallverhütungsvorschrift Erste Hilfe A 008: „Persönliche Schutzausrüstungen“ BGR 189 „Regeln für den Einsatz von Schutzkleidung“ (vorherige ZH 1/105) BGR 190 „Regeln für den Einsatz von Atemschutzgeräten“ (vorherige ZH 1/701) BGR 192 „Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz“ (vorherige ZH 1/703) BGR 195 „Regeln für den Einsatz von Schutzhandschuhen“ (vorherige ZH 1/706) BGR 197 „Benutzung von Hautschutz“ (vorherige ZH 1/708) Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle. Seite 10 von 11 Sicherheitsdatenblatt gem. Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Handelsname: Kalilauge 25 - 50 % Druckdatum: 1. August 2012 Akutelle Version: 1.0, erstellt am: 05.07.2012 Ersetzte Version: -, erstellt am: Region: DE BG-Merkblatt: BGI 536 „Gefährliche chemische Stoffe“ (ehemals M 051) BGI 546 „Umgang mit Gefahrstoffen“ BGI 564 „Umgang mit gesundheitsgefährlichen Stoffen“ (ehemals M 050) BGI 595 „Reizende Stoffe/Ätzende Stoffe“ (ehemals M 004) BGI 623 „Umfüllen von Flüssigkeiten“ BGI 660 „Allg. Arbeitsschutzmaßnahmen für den Umgang mit Gefahrstoffen“ (ehemals M 053) 15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt. ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. Datenquellen, die zur Erstellung des Datenblattes verwendet wurden: EG-Richtlinie 67/548/EG bzw. 99/45/EG in der jeweils gültigen Fassung. Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), 1272/2008 (CLP) in der jeweils gültigen Fassung. EG-Richtlinien 2000/39/EG, 2006/15/EG, 2990/161/EG Nationale Arbeitsplatzgrenzwertlisten der jeweiligen Länder in der jeweils gültigen Fassung. Transportvorschriften gemäß ADR, RID, IMDG, IATA in der jeweils gültigen Fassung. Datenquellen, die zur Ermittlung von physikalischen, toxikologischen und ökotoxikologischen Daten benutzt werden, sind direkt in den jeweiligen Abschnitten angegeben. Vollständiger Wortlaut der in Abschnitt 2 und 3 aufgeführten R-, H- und EUH-Sätze (soweit nicht bereits in diesen Abschnitten aufgeführt) H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. R22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. R35 Verursacht schwere Verätzungen. Datenblatt ausstellender Bereich: SysKem Chemie GmbH Abt. Produktsicherheit Telefon.: +49 (0)202/3702385 Abkürzungen und Akronyme: VwVwS Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe TRGS 510 Technische Regel Gefahrstoffe 510 ADR Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route IMDG International Maritime Code for Dangerous Goods IATA International Air Transport Association OECD Organisation for Economic Co-operation and Development Schulungshinweise: Unterweisungen über Gefahren und Schutzmaßnahmen an Hand der Betriebsanweisungen (TRGS 555). Die Unterweisungen müssen vor Beginn der Beschäftigung und danach mindestens einmal jährlich erfolgen. Gründe für Änderungen: Das Sicherheitsdatenblatt wurde inhaltlich überprüft/überarbeitet. Änderungen in den jeweiligen Abschnitten gegenüber der vorherigen Version sind am linken Seitenrand mit zwei senkrechten Strichen gekennzeichnet. Seite 11 von 11