Sicherheitsdatenblatt

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Sicherheitsdatenblatt
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gem. Verordnung (EG) Nr. 453/2010
Handelsname: Kalilauge 25 - 50 %
Druckdatum: 1. August 2012
Akutelle Version: 1.0, erstellt am: 05.07.2012
Ersetzte Version: -, erstellt am: Region: DE
ABSCHNITT 1:
1.1.
Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
Produktidentifikator
Handelsname
Kalilauge 25 - 50 %
Name des Stoffs
1.2.
Kaliumhydroxidlösung
Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten
wird
Relevante identifizierte Verwendungen
Industrielle Chemikalie.
Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine Daten vorhanden.
1.3.
Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Lieferant
SysKem Chemie GmbH
Am Elisabethheim 68b
D-42111 Wuppertal
Telefon-Nummer
Fax-Nummer
Email
+49 (0) 0202/3702385
+49 (0) 0202/306362
[email protected]
Email-Adresse der sachkundigen Person, die für das Sicherheitsdatenblatt zuständig ist
[email protected]
1.4.
Notrufnummer
+49 (0)30 19240 (Giftinformationszentrale Berlin)
ABSCHNITT 2:
2.1.
Mögliche Gefahren
Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
Met. Corr.1
H290
Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.
Skin Corr. 1A
H314
Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Acute Tox. 4
H302
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder 1999/45/EG
C; Ätzend
R35:
Verursacht schwere Verätzungen.
Xn; Gesundheitsschädlich R22:
Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt:
Verätzungen müssen sofort behandelt werden, da sonst schwer heilende Wunden entstehen.
Klassifizierungssystem:
Einstufung nach Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
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Handelsname: Kalilauge 25 - 50 %
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2.2.
Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
Gefahrenpiktogramme
GHS05
GHS07
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung:
Kaliumhydroxid
Gefahrenhinweise
H290
H302
H314
Sicherheitshinweise
P260
P280
P301+P310
P303+P361+P353
P305+P351+P338
P304+P340
P301+P330+P331
2.3.
Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Staub nicht einatmen.
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
BEI KONTAKT MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle beschmutzten, getränkten
Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen.
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen.
Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
BEI EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen
erleichtert.
BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen.
Sonstige Gefahren
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT: Nicht anwendbar.
vPvB: Nicht anwendbar.
ABSCHNITT 3:
3.2.
Zusammensetzung/Angaben zu den Bestandteilen
Gemische
Chemische Charakterisierung
Beschreibung: Wässrige Lösung
Gefährliche Inhaltsstoffe
CAS-Nr: 1310-73-2
EG-Nr: 215-185-5
Index-Nr: 011-002-00-6
Rg.-Nr. 01-2119487136-33
Kaliumhydroxid
25 - 50 %
C R35; Xn R 22
Met. Corr.1, H290; Skin Corr. 1A, H314; Acute Tox. 4, H302
Zusätzliche Hinweise:
Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen.
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ABSCHNITT 4:
4.1.
Erste-Hilfe-Maßnahmen
Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise:
Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen.
Betroffenen aus dem Gefahrenbereich bringen und hinlegen.
Selbstschutz des Ersthelfers.
Nach Einatmen:
Frischluftzufuhr; ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Nach Hautkontakt:
Sofort mit reichlich Wasser abwaschen und gut nachspülen.
Abtupfen mit Polyethylenglykol 400.
Wunde steril abdecken.
Sofort ärztliche Behandlung notwendig, da nicht behandelte Verätzungen zu schwer heilenden Wunden führen.
Nach Augenkontakt:
Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten mit fließendem Wasser spülen.
Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen.
Unverletztes Auge schützen.
Sofort Arzt hinzuziehen.
Nach Verschlucken:
Reichlich Wasser nachtrinken und Frischluftzufuhr. Unverzüglich Arzt hinzuziehen.
KEIN Erbrechen herbeiführen - Perforationsgefahr!
4.2.
Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine Daten vorhanden.
Gefahren:
Gefahr von Magenperforation.
4.3.
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlungen
Ärztliche Überwachung mindestens 48 Stunden.
ABSCHNITT 5:
5.1.
Maßnahmen zur Brandbekämpfung
Löschmittel
Geeignete Löschmittel:
Produkt/Stoff selbst brennt nicht, Feuerlöschmaßnahmen auf die Umgebungsbedingungen ausrichten.
Ungeeignete Löschmittel:
Keine Daten vorhanden.
5.2.
Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Ätzende Gase/Dämpfe.
5.3.
Hinweise für die Brandbekämpfung
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln, darf nicht in die Kanalisation gelangen.
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ABSCHNITT 6:
6.1.
Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Nicht für Notfälle geschultes Personal:
Ungeschützte Personen fernhalten.
Einsatzkräfte:
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Dämpfe nicht einatmen.
Bei Einwirkung von Dämpfen/Staub/Aerosol Atemschutz verwenden.
Rutschgefahr durch ausgelaufenes/verschüttetes Produkt.
Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten.
6.2.
Umweltschutzmaßnahmen
Gase/Dämpfe/Nebel mit Wassersprühstrahl niederschlagen.
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.
Bei Eindringen größerer Mengen in Gewässer oder Kanalisation zuständige Behörden benachrichtigen.
6.3.
Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Universalbinder) aufnehmen.
Neutralisationsmittel anwenden.
In geeigneten Behältern der Rückgewinnung oder Entsorgung zuführen.
Das aufgenommene Material vorschriftsmäßig entsorgen.
6.4.
Verweis auf andere Abschnitte
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Kapitel 7.
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Kapitel 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Kapitel 13.
ABSCHNITT 7:
7.1.
Handhabung und Lagerung
Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Hinweise zum sicheren Umgang:
Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben.
Beim Verdünnen stets Wasser vorlegen und Produkt hineinrühren.
Dämpfe/Aerosole nicht einatmen.
Haut- und Augenkontakt unbedingt vermeiden.
Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.
Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen.
Keine produktgetränkten Putzlappen in den Hosentaschen mitführen.
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Gase/Dämpfe/Aerosole nicht einatmen.
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Vorbeugender Hautschutz durch Hautschutzsalbe.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
Das Produkt ist nicht brennbar.
7.2.
Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Technische Maßnahmen und Lagerungsbedingungen:
Wasserrechtliche Bestimmungen beachten.
Empfohlene Lagertemperatur: 15 - 40°C
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Anforderungen an Lagerräume und Behälter:
Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren.
In gut verschlossenen Gebinden kühl und trocken lagern.
Zusammenlagerungshinweise:
Nicht zusammen mit Säuren lagern.
Lagerklasse gemäß TRGS 510:
LGK 8B (TRGS 510 - Konzept zur Zusammenlagerung von Chemikalien)
7.3.
Spezifische Endanwendungen
Keine Angaben verfügbar.
ABSCHNITT 8:
8.1.
Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
Zu überwachende Parameter
Arbeitsplatzgrenzwerte
Das Produkt enthält keine relevanten Mengen von Stoffen mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden
Grenzwerten.
DNEL-Werte
Keine Daten vorhanden.
PNEC-Werte
Keine Daten vorhanden.
8.2.
Begrenzung und Überwachung der Exposition
Geeignete technische Steuerungseinrichtungen:
Keine Daten vorhanden.
Persönliche Schutzausrüstung
Atemschutz
Atemschutz bei Aerosol- oder Nebelbildung.
Empfohlenes Filtergerät für kurzzeitigen Einsatz:
Gasfiltergerät nach DIN EN 141 Typ B (anorganische Gase/Dämpfe) - Kennfarbe grau.
Augen-/Gesichtsschutz
Dichtschließende Schutzbrille. Gesichtsschutz.
Handschutz
Handschuhe - Laugenbeständig
Das Handschuhmaterial muss undurchlässig und beständig gegen das Produkt / den Stoff / die Zubereitung sein.
Auswahl des Handschuhmaterials unter Beachtung der Durchbruchzeiten, Permeationsraten und der Degradation.
Zur Vermeidung von Hautproblemen ist das Tragen von Handschuhen auf das notwendige Maß zu reduzieren.
Vor jeder erneuten Verwendung des Handschuhs ist die Dichtheit zu prüfen.
Handschuhmaterial
Handschuhe aus Naturkautschuk/Naturlatex - NR
Empfohlene Materialstärke: ≥ 0,5 mm
Handschuhe aus Chloroprenkautschuk
Empfohlene Materialstärke: ≥ 0,5 mm
Handschuhe aus Nitrilkautschuk/Nitrillatex - NBR
Empfohlene Materialstärke: ≥ 0,35 mm.
Handschuhe aus Butylkautschuk - Butyl
Empfohlene Materialstärke: ≥ 0,5 mm
Handschuhe aus Fluorkautschuk (Viton) - FKM
Empfohlene Materialstärke: ≥ 0,4 mm
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Die Auswahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern auch von weiteren Qualitätsmerkmalen
abhängig und von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich.
Durchdringungszeit des Handschuhmaterials
Permeationszeit / Durchbruchszeit: ≥ 8 Stunden (DIN EN 374)
Schutzhandschuhe sollten bei ersten Abnutzungserscheinungen ersetzt werden.
Die genaue Durchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten.
Nicht geeignet sind Handschuhe aus folgenden Materialen:
Handschuhe aus Stoff
Handschuhe aus Leder
Sonstige Schutzmaßnahmen
Laugenbeständige Schutzkleidung.
Stiefel.
Körperschutzmittel sind in Abhängigkeit von Tätigkeit und möglicher Einwirkung auszuwählen.
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
Keine Daten vorhanden.
ABSCHNITT 9:
9.1.
9.2.
Physikalische und chemische Eigenschaften
Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschafen
Form
Farbe
Geruch
Geruchsschwelle
Flüssig
Farblos
Geruchlos
Nicht anwendbar
pH-Wert
 13 (100 g/l) bei 20 °C
Siedepunkt/Siedebereich
Schmelzpunkt/Schmelzbereich
Zersetzungspunkt/Zersetzungsbereich
Flammpunkt
Zündtemperatur
Selbstentzündungstemperatur
> 100 °C
Nicht bestimmt.
Keine Daten vorhanden.
Nicht anwendbar.
Nicht anwendbar.
Nicht anwendbar.
Oxidierende Eigenschaften
Explosive Eigenschaften
Entzündbarkeit (fest, gasförmig)
Untere Entzündbarkeits- oder Explosionsgrenze
Obere Entzündbarkeits- oder Explosionsgrenze
Nicht anwendbar.
Das Produkt ist nicht explosiv.
Nicht anwendbar.
Nicht anwendbar.
Nicht anwendbar.
Dampfdruck
Dampfdichte
Verdampfungsgeschwindigkeit
Relative Dichte
Dichte
23 hPa bei 20 °C
Nicht anwendbar.
Nicht anwendbar.
Nicht anwendbar.
1,35 - 1,55 g/cm3 bei 20 °C
Wasserlöslichkeit
Löslichkeit(en)
Vollständig mischbar.
Nicht bestimmt.
Verteilungskoeffizient: n-Octanol/Wasser
Viskosität
Nicht bioakkumulierbar.
Nicht bestimmt.
Sonstige Angaben
Je nach Typ/Qualität können die physikalischen Daten differieren.
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ABSCHNITT 10:
10.1.
Stabilität und Reaktivität
Reaktivität
Keine Daten vorhanden.
10.2.
Chemische Stabilität
Keine Daten vorhanden.
10.3.
Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Stark exotherme Reaktion mit Säuren.
Korrosiv gegenüber Metallen.
Reaktionen mit Leichtmetallen unter Bildung von Wasserstoff.
Setzt aus Ammoniumsalzen Ammoniak frei.
10.4.
Zu vermeidende Bedingungen
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung.
10.5.
Unverträgliche Materialien
Säuren
Unedle Metalle
Ammoniumsalze
10.6.
Gefährliche Zersetzungsprodukte
Ätzende Gase/Dämpfe
ABSCHNITT 11:
11.1.
Toxikologische Angaben
Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute orale Toxizität
Oral LD50 365 mg/kg (Ratte)
Akute dermale Toxizität
Keine Daten vorhanden.
Akute inhalative Toxizität
Keine Daten vorhanden.
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut
Starke Ätzwirkung auf Haut und Schleimhäute
Schwere Augenschädigung/-reizung
Starke Ätzwirkung.
Sensibilisierung der Atemwege/Haut
Keine sensibilisierende Wirkung bekannt.
Keimzell-Mutagenität
Keine Daten vorhanden.
Reproduktionstoxizität
Keine Daten vorhanden.
Karzinogenität
Keine Daten vorhanden.
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Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
Keine Daten vorhanden.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
Keine Daten vorhanden.
Aspirationsgefahr
Keine Daten vorhanden.
Verzögert und sofort auftretende Wirkungen sowie chronische Wirkungen nach kurzer oder lang anhaltender
Exposition
Keine Daten vorhanden.
Zusätzliche toxikologische Hinweise:
Bei Verschlucken starke Ätzwirkung des Mundraumes und Rachens sowie Gefahr der Perforation der Speiseröhre und
des Magens.
ABSCHNITT 12:
12.1.
Umweltbezogene Angaben
Toxizität
Fischtoxizität
Oral LD50 365 mg/kg (Ratte).
Daphnientoxizität
Keine Daten vorhanden.
Algentoxizität
Keine Daten vorhanden.
Bakterientoxizität
Keine Daten vorhanden.
12.2.
Persistenz und Abbaubarkeit
Anorganisches Produkt, ist durch biologische Reinigungsverfahren nicht aus dem Wasser eliminierbar.
12.3.
Bioakkumulationspotential
Nicht bioakkumulierbar.
12.4.
Mobilität im Boden
Keine Daten vorhanden.
12.5.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT-Beurteilung
Das Produkt gilt nicht als PBT.
vPvB-Beurteilung
Das Produkt gilt nicht als vPvB.
12.6.
Andere schädliche Wirkungen
Keine Daten vorhanden.
Sonstige Angaben
Nicht unverdünnt bzw. in größeren Mengen in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen
lassen. Wegspülen größerer Mengen in Kanalisation oder Gewässer kann zur pH-Wert-Erhöhung führen. Ein hoher
pH-Wert schädigt Wasserorganismen.
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Druckdatum: 1. August 2012
Akutelle Version: 1.0, erstellt am: 05.07.2012
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ABSCHNITT 13:
13.1.
Hinweise zur Entsorgung
Verfahren der Abfallbehandlung
Produkt
Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
Entsorgung gemäß den örtlichen, behördlichen Vorschriften.
Die Abfallschlüsselnummer nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) ist abhängig vom Abfallerzeuger und
kann dadurch für ein Produkt unterschiedlich sein. Die Abfallschlüsselnummer ist daher von jedem
Abfallerzeuger gesondert zu ermitteln.
Die Zuordnung von Abfallschlüsselnummern nach dem EAV ist branchen- und prozeßspezifisch durchzuführen
Verpackung
Entsorgung gemäß den örtlichen, behördlichen Vorschriften.
ABSCHNITT 14:
14.1.
Angaben zum Transport
UN-Nummer
ADR
IMDG
IATA
14.2.
Ordnungsgemäße Versandbezeichnung
ADR
IMDG
IATA
14.3.
1814
1814
1814
KALIUMHYDROXIDLÖSUNG
POTASSIUM HYDROXIDE SOLUTION
POTASSIUM HYDROXIDE SOLUTION
Transportgefahrenklassen
ADR
Klasse:
Gefahrzettel:
8 (C5); Ätzende Stoffe
8
IMDG
Class:
Label:
8 Corrosive substances
8
IATA
Class:
Label:
14.4.
8 Corrosive substances
8
Verpackungsgruppe
ADR
IMDG
IATA
II
II
II
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14.5.
Umweltgefahren
ADR
IMDG
IATA
14.6.
NEIN
NO
NO
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Achtung: Ätzende Stoffe
Kemler-Zahl
EMS-Nummer
Segregation groups
14.7.
80
F-A, S-B
Alkalis
Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code
Nicht bestimmt.
Transport/weitere Angaben:
ADR
Freigestellte Mengen (EQ)
Begrenzte Mengen (LQ)
Beförderungskategorie
Tunnelbeschränkungscode
E2
1l
2
E
UN „Model Regulation“:
UN1814, KALIUMHYDROXIDLÖSUNG, 8, II
ABSCHNITT 15:
15.1.
Postversand nicht oder nur eingeschränkt möglich.
Postsonderbestimmungen beachten.
Rechtsvorschriften
Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff
oder das Gemisch
EU Vorschriften
Beschäftigungsbeschränkung
Die nationalen Gesundheits- und Arbeitssicherheitsvorschriften sind bei der Verwendung dieses Produktes
anzuwenden.
Nationale Vorschriften
Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung:
Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche nach § 22 JArbSchG beachten!
Störfallverordnung:
Anhang: Nicht genannt.
Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):
Nicht anwendbar.
Wassergefährdungsklasse:
WGK 1 (Selbsteinstufung nach VwVwS): schwach wassergefährdend
Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen
TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“
BGV A 5: Unfallverhütungsvorschrift Erste Hilfe
A 008: „Persönliche Schutzausrüstungen“
BGR 189 „Regeln für den Einsatz von Schutzkleidung“ (vorherige ZH 1/105)
BGR 190 „Regeln für den Einsatz von Atemschutzgeräten“ (vorherige ZH 1/701)
BGR 192 „Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz“ (vorherige ZH 1/703)
BGR 195 „Regeln für den Einsatz von Schutzhandschuhen“ (vorherige ZH 1/706)
BGR 197 „Benutzung von Hautschutz“ (vorherige ZH 1/708)
Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle.
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Handelsname: Kalilauge 25 - 50 %
Druckdatum: 1. August 2012
Akutelle Version: 1.0, erstellt am: 05.07.2012
Ersetzte Version: -, erstellt am: Region: DE
BG-Merkblatt:
BGI 536 „Gefährliche chemische Stoffe“ (ehemals M 051)
BGI 546 „Umgang mit Gefahrstoffen“
BGI 564 „Umgang mit gesundheitsgefährlichen Stoffen“ (ehemals M 050)
BGI 595 „Reizende Stoffe/Ätzende Stoffe“ (ehemals M 004)
BGI 623 „Umfüllen von Flüssigkeiten“
BGI 660 „Allg. Arbeitsschutzmaßnahmen für den Umgang mit Gefahrstoffen“ (ehemals M 053)
15.2.
Stoffsicherheitsbeurteilung
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt.
ABSCHNITT 16:
Sonstige Angaben
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von
Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis.
Datenquellen, die zur Erstellung des Datenblattes verwendet wurden:
EG-Richtlinie 67/548/EG bzw. 99/45/EG in der jeweils gültigen Fassung.
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), 1272/2008 (CLP) in der jeweils gültigen Fassung.
EG-Richtlinien 2000/39/EG, 2006/15/EG, 2990/161/EG
Nationale Arbeitsplatzgrenzwertlisten der jeweiligen Länder in der jeweils gültigen Fassung.
Transportvorschriften gemäß ADR, RID, IMDG, IATA in der jeweils gültigen Fassung.
Datenquellen, die zur Ermittlung von physikalischen, toxikologischen und ökotoxikologischen Daten benutzt werden,
sind direkt in den jeweiligen Abschnitten angegeben.
Vollständiger Wortlaut der in Abschnitt 2 und 3 aufgeführten R-, H- und EUH-Sätze
(soweit nicht bereits in diesen Abschnitten aufgeführt)
H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
R22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
R35 Verursacht schwere Verätzungen.
Datenblatt ausstellender Bereich:
SysKem Chemie GmbH
Abt. Produktsicherheit
Telefon.: +49 (0)202/3702385
Abkürzungen und Akronyme:
VwVwS
Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe
TRGS 510
Technische Regel Gefahrstoffe 510
ADR
Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route
IMDG
International Maritime Code for Dangerous Goods
IATA
International Air Transport Association
OECD
Organisation for Economic Co-operation and Development
Schulungshinweise:
Unterweisungen über Gefahren und Schutzmaßnahmen an Hand der Betriebsanweisungen (TRGS 555).
Die Unterweisungen müssen vor Beginn der Beschäftigung und danach mindestens einmal jährlich erfolgen.
Gründe für Änderungen:
Das Sicherheitsdatenblatt wurde inhaltlich überprüft/überarbeitet.
Änderungen in den jeweiligen Abschnitten gegenüber der vorherigen Version sind am linken Seitenrand
mit zwei senkrechten Strichen gekennzeichnet.
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