Allgemeine Formeln für die Berechnung des Taggeld - CoC-UVG
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Allgemeine Formeln für die Berechnung des Taggeld - CoC-UVG
UVG-Maximum: Fr. 126'000.00 pro Jahr (100%) Fr. 346.00 pro Tag (100%) Höhe des Taggeldes: 80% des versicherten Verdienstes Art. 22 Abs. 1 UVV Bei voller Arbeitsunfähigkeit (AUF) = 80% Bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit gemäss AUF von 80% Art. 17 Abs. 1 UVG Art. 16 Abs. 1 UVG Art. 16 Abs. 1 UVG * * Ausnahmen: arbeitslose Versicherte Art. 25 Abs. 3 UVV Anspruchsbeginn: ab 3. Tag der dem Unfall folgt Art. 16 Abs. 2 UVG Dauer: pro Kalendertag (1/365) Art. 25 Abs. 1 UVV Ende des Anspruches Art. 16 Abs. 2 2. Satz UVG - Bei voller Arbeitsfähigkeit, - mit Beginn einer Rente - oder bei Tod des Versicherten Ende des Anspruches Art. 16 Abs. 3 UVG - bei Anspruch auf Taggelder der Invalidenversicherung - oder bei Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung Allgemeine Formeln für die Berechnung des Taggeld-Ansatzes: Versicherter Jahresverdienst x 80% ------------------------------------------- = Taggeld-Ansatz in Fr. 365 Tage AHV-pflichtiger Monatslohn Monatslohn x 12 + 13. Monatslohn / Gratifikation + Ortszulagen (x12) + Allfällige Kinderzulagen x 12 = Jahreslohn (max. Fr. 126'000.00) = versicherter Jahresverdienst = + versicherter Jahresverdienst = + versicherter Jahresverdienst = + versicherter Jahresverdienst = versicherter Jahresverdienst AHV-pflichtiger Wochenlohn Wochenlohn x 52 Wochen = versicherter Jahresgrundverdienst + 13. Monatslohn / Gratifikation % = + versicherter Jahresverdienst + 8 1/3 % Ferienentschädigung = (bereits in den 52 Wochen enthalten) + 2 ½ % Feiertagsentschädigung = (bereits in den 52 Wochen enthalten) + Mittagsentschädigung = (Spesen sind grundsätzlich kein Lohn) + Autospesen = (Spesen sind grundsätzlich kein Lohn) + Ortszulagen (x12 Mt.) = + versicherter Jahresverdienst + Allfällige Kinderzulagen x 12 = + versicherter Jahresverdienst = Jahreslohn (max. Fr. 126'000.00) = versicherter Jahresverdienst Aufgabe 1 Hans Muster arbeitet während 30 Stunden pro Woche bei seinem Vater und erhält einen Lohn, welcher sich wie folgt zusammensetzt: Monatslohn: Fr. 3‘500.00 Kinderzulagen: Fr. 200.00 Ende Jahr erhält Hans Muster eine Gratifikation von 8 1/3 % des AHV-pflichtigen Jahreslohnes zusätzlich. Er fragt Sie an, wie hoch sein Taggeld bei voller Arbeitsunfähigkeit wäre, wenn er einen Unfall erleiden würde. Zeigen Sie den Berechnungsweg auf und bestimmen Sie nur den Taggeld-Ansatz: Variante 1: 12 x Fr. 3‘500.00 12 x Fr. 200.00 + 8 1/3% von Fr. 42‘000.00 Variante 2: 13 x Fr. 3‘500.00 * 12 x Fr. 200.00 *) 8 1/3% = 1/12 = 1 Monatslohn = = = Fr. 42‘000.00 Fr. 2‘400.00 Fr. 3‘500.00 = Fr. 47‘900.00 = = Fr. 45‘500.00 Fr. 2‘400.00 = Fr. 47‘900.00 Fr. 47‘900 x 80% -------------------------- = Fr. 104.99 365 Tage Aufgabe 2 Bauarbeiter Hans Hammer arbeitet seit 01.04.2011 bei einer Tunnelbaufirma. Er ist für die Zeit bis zur Fertigstellung des Tunnels angestellt. Sein Arbeitsvertrag sieht vor, dass er im Wochenlohn entschädigt wird. Sein Lohn setzt sich wie folgt zusammen: Wochenlohn: Fr. 1‘500.00 Ferienentschädigung: 8 1/3 % Feiertagsentschädigung: 2% Schichtzulagen: Fr. 570.00 (pro Woche) Kinderzulagen: Fr. 250.00 (pro Monat) Er erleidet einen Berufsunfall. Zeigen Sie den Berechnungsweg auf und bestimmen Sie nur den Taggeld-Ansatz bei voller Arbeitsunfähigkeit. Wochenlohn: Ferienentschädigung: Feiertagsentschädigung Schichtzulagen: Kinderzulagen: Verdienst: Fr. 1‘500.00 x 52 Wochen in den 52 Wochen in den 52 Wochen Fr. 570.00 x 52 Wochen Fr. 250.00 x 12 Monate = Fr. bereits bereits = Fr. = Fr. = Fr. 78‘000.00 enthalten enthalten 29‘640.00 3‘000.00 110‘640.00 Fr. 110‘640.00 x 80% -------------------------------- = Fr. 242.50 365 Tage Aufgabe 3 Der freiberufliche Künstler Peter Maler arbeitet während zwei Tagen in der Woche 15 Stunden in der Bildergalerie, um seine Bildhauer-Passion zu finanzieren. Sein Lohn setzt sich wie folgt zusammen: Stundenlohn: Fr. 45.00 Ferienentschädigung: 8 1/3 % Feiertagsentschädigung: 2% Auch Peter Maler fragt Sie an, wie hoch sein Taggeld wäre, wenn er einen Unfall erleiden würde. Zeigen Sie den Berechnungsweg auf und bestimmen Sie nur den Taggeld-Ansatz. Stundenlohn: Ferienentschädigung: Feiertagsentschädigung Verdienst: Fr. 45.00 x 15 Stunden x 52 Wochen in den 52 Wochen bereits enthalten in den 52 Wochen bereits enthalten = Fr. 35‘100.00 = Fr. 35‘100.00 Fr. 35‘100.00 x 80% ------------------------- = Fr. 76.93 365 Tage Lassen Sie sich nicht verwirren, dass die Ferien- und Feiertagsentschädigung auf der Lohnabrechnung separat ausgewiesen sein sollen. Im UVG gilt, dass der Jahresverdienst stets auf 52 Wochen gerechnet wird (und damit sind sämtliche Ferien und Feiertage enthalten). Aufgabe 4 Vreni Holliday arbeitet vertragsgemäss während 7 Stunden pro Woche als Aushilfe bei einem Arzt. Aber sie hat wegen den vielen Versicherungsformularen bislang regelmässig pro Woche zwei Überstunden machen müssen. Sie hat keine weiteren Arbeitgeber. Am 11.05.2011 strauchelt sie zu Hause beim Staubsaugen und verletzt sich dabei. Ihr Arbeitgeber, er ist gleichzeitig ihr Hausarzt, schreibt sie für genau 14 Tage zu 100% arbeitsunfähig. Ihr Lohn setzt sich wie folgt zusammen: Stundenlohn: Ferienentschädigung: ertagsentschädigung: Kinderzulagen: Fr. 35.00 8 1/3 % Fei2% Fr. 400.00 Bevor Sie die Berechnung vornehmen, prüfen und begründen Sie, ob Vreni Holliday gegen die Folgen von Nichtberufsunfällen versichert ist. Sollte Vreni Holliday NBU-Deckung haben, zeigen Sie den Berechnungsweg für den Taggeld-Ansatz und die Taggeld-Entschädigung auf. Da Vreni Holliday regelmässig pro Woche 2 Überstunden machen musste, hat sie eine durchschnittliche Arbeitszeit von 9 Stunden pro Woche und ist somit auch für NBU versichert! Nicht der Vertrag mit 7 Stunden pro Woche ist massgebend, sondern die effektive Arbeitszeit (mindestens die letzten 3 Monate). Stundenlohn: Ferienentschädigung: Feiertagsentschädigung Kinderzulagen: Verdienst: Fr. 35.00 x 9 Stunden x 52 Wochen = Fr. 16‘380.00 in den 52 Wochen bereits enthalten in den 52 Wochen bereits enthalten Fr. 400.00 x 12 Monate = Fr. 4‘800.00 = Fr. 21‘180.00 Fr. 21‘180.00 x 80% ----------------------------365 Tage = Fr. 46.42 Unfall: Arbeitsunfähig bis und mit: Wartefrist: Anspruch auf Taggeld ab: 11.05.2011 24.05.2011 (14 Tage ab Unfalldatum) 12. und 13.05.2011 14.05.2011 100 % von 14.05.2011 bis 24.05.2011 = 11 Tage à Fr.46.42 = Fr. 510.62 Aufgabe 5 Der freiberufliche Künstler Peter Maler (siehe Aufgabe 3) hat seine 15 Stunden pro Woche gearbeitet und will die Bildgalerie verlassen. Er verpasst noch in der Bildgalerie eine Treppenstufe und landet etwas unsanft auf dem Galerieboden. Der Unfall hat sich am Donnerstag 21.04.2011 ereignet. Er arbeitet jedoch weiter und wird aber vom Arzt vom 28.-30.04.2011 zu 50% arbeitsunfähig geschrieben. Zeigen Sie den Berechnungsweg für die Taggeld-Entschädigung auf. Fr. 76.93 beträgt der Taggeld-Ansatz bei voller (100%) Arbeitsunfähigkeit (siehe Aufgabe 3) Taggeld-Anspruch ab: 28.04.2011 (da der Beginn der Arbeitsunfähigkeit mehr als 3 Tage seit dem Unfalldatum beginnt, entfällt die Wartefrist) 50 % von 28.04.2011 bis 30.04.2011 = 3 Tage à Fr. 38.47 = Fr. 115.40 oder: von 28.04.2011 bis 30.04.2011 = 3 Tage à Fr. 76.93 = Fr. 230.79 x 50% = Fr. 115.40 Aufgabe 6 Fridolin Feierabend ist der Hauptaktionär der Nacht & Nebel AG und arbeitet 50 Stunden pro Woche. Am Donnerstag 28.07.2011 stürzt er auf dem Heimweg vor seinem Haus und fällt auf sein linkes Knie. Er arbeitet weiter. Aber am Montag 08.08.2011 muss er den Meniskus operieren lassen und fällt für 10 Tage ganz aus. Monatslohn: 13. Monatslohn: Bonus: lagen: Fr. 600.00 Autospesen: Fr. 15‘500.00 Fr. 15‘500.00 Fr. 50‘000.00 (pro Jahr) KinderzuFr. 2‘500.00 (pro Monat) Zeigen Sie den Berechnungsweg des Taggeld-Ansatzes und der Taggeld-Entschädigung auf. Monatslohn: Bonus: Kinderzulagen: Autospesen: Verdienst: UVG-Maximum: 13 x Fr. 15‘500.00 12 x Fr. 600.00 Spesen=Vergütung=kein Lohn = Fr. 201‘500.00 * = Fr. 50‘000.00 = Fr. 7‘200.00 = Fr. 0.00 = Fr. 258‘700.00 = Fr. 126‘000.00 *) da bereits hier das UVG-Maximum von Fr. 126‘000.00 überschritten wird, erübrigen sich die weiteren Berechnungen aus UVG Fr. 126‘000.00 x 80% ------------------------------- = Fr. 276.16 365 Tage Taggeld-Anspruch ab: 08.08.2011 (da der Beginn der Arbeitsunfähigkeit mehr als 3 Tage seit dem Unfalldatum beginnt, entfällt die Wartefrist) 100 % von 08.08.2011 bis 17.08.2011 = 10 Tage à Fr. 276.16 = Fr. 2‘761.60