HAUSREGELTRAINING Oktober 2011

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HAUSREGELTRAINING Oktober 2011
NAME, Vorname
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HAUSREGELTRAINING Oktober 2011
1.
Der Stürmer des VfB Ball erhält aus einem Einwurf heraus den Ball, welchen er direkt auf das Tor
schießt und ein Tor erzielt. Zum Zeitpunkt der Ausführung des Einwurfes befand sich der Stürmer in der
gegnerischen Hälfte und hatte nur noch den Torwart vor sich.
Entscheidung?!
Kein strafbares Abseits / Tor wird gewertet und notiert (1)/ Spielfortsetzung durch Anstoß (0,5)/ Ballfreigabe durch Anpfiff (0,5)
Quelle: Schiedsrichteranwärterprüfung 2011
2.
Ein Auswechselspieler des FSV Ecke steht zur Einwechslung auf Höhe der Mittellinie bereit. Es ist
Winterzeit und der Auswechselspieler trägt einen so genannten „Snood“ (Schlauchschal). Lässt der Schiedsrichter die Einwechslung zu?
Entscheidung?!
Nein (1), das Tragen von „Snoods“ ist nicht zulässig. Vor der Einwechslung ist der „Snood“ abzulegen. (1) Danach kann eine Einwechslung vorgenommen werden.
Quelle: Schiedsrichterzeitung 03/2011 - Frage 10
3.
Der angreifenden Mannschaft wird im gegnerischen Strafraum ein indirekter Freistoß zugesprochen.
Um sich einen Vorteil zu verschaffen wird der Ball, bevor er eindeutig ruht, schnell durch den ausführenden
Spieler einem Mitspieler zugespielt, welcher ein Tor erzielt.
Entscheidung?!
Der Ball muss vor der Ausführung eindeutig ruhen / Spielunterbrechung durch Schiedsrichterpfiff
(0,5) / Tor wird nicht gewertet (1) / Wiederholung des Freistoßes am Ort des Geschehens (0,5)
Quelle: Schiedsrichterzeitung 04/2011 - Frage 15
4.
Der Schiedsrichter entscheidet auf Foulspiel gegen den Angreifer des SV Wacker und spricht
diesem einen direkten Freistoß zu. Der Abwehrspieler, welcher das Foulspiel verursacht haben soll, protestiert gegen diese Entscheidung beim Schiedsrichter. Nun kommt der mutmaßlich gefoulte Spieler zum
Schiedsrichter und teilt diesem mit, dass kein Foulspiel gegen ihn erfolgte.
Entscheidung?!
Rücknahme der Entscheidung durch den Schiedsrichter, da das Spiel noch nicht wieder aufgenommen worden ist (1) / Spielfortsetzung am Ort des Geschehens (bzw. Ort, an welchem sich der Ball
zum Zeitpunkt der Spielunterbrechung befand) durch Schiedsrichterball (1)
Quelle: Schiedsrichterzeitung 05/2011 - Frage 10
5.
Die angreifende Mannschaft versucht durch eine hohe Flanke den Ball vor das gegnerische Tor zu
spielen. Der Torwart der verteidigenden Mannschaft klatscht den Ball im Strafraum ungehindert ab und führt
ihn mit dem Fuß bis zur Strafraumgrenze. Hier nimmt er den Ball mit beiden Händen auf und führt einen
Abschlag aus.
Entscheidung?!
Spielunterbrechung mittels Schiedsrichterpfiffs (1) / indirekter Freistoß für die angreifende Mannschaft an der Stelle, wo der Torwart den Ball mit beiden Händen aufgenommen hat (1) / das Abklatschen eines Balles um sich diesen vorzulegen, wird als Ballkontrolle gewertet.
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Abgabe bis zum 04. November 2011 per eMail oder Post an Mathias Hoppe.
eMail: [email protected] / Am Dorfanger 39, 16278 Mark Landin - OT Schönermark
Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass das Hausregeltraining Bestandteil der Einstufungskriterien ist.
Nichtabgabe und verspätete Abgabe wird mit einer Geldstrafe in Höhe von 25,-- € geahndet.
Quelle: Schiedsrichterzeitung 01/2011 - Frage 3
6.
Ein Spieler des FC Musterhausen versucht den Ball beim Einwurf dem Torwart zuzuwerfen. Eine
starke Windböe lenkt den Ball so ab, dass dieser hinter der Grundlinie in das Tor fällt, ohne dass der Torwart
ihn vorher noch berühren konnte.
Entscheidung!
Spiel unterbrechen (0,5) Das Tor wird nicht gewertet (1) / Spielfortsetzung durch Eckstoß (0,5)
Quelle: Schiedsrichterzeitung 02/2011 - Frage 2
7.
Dem SC Fußball wird ein Eckstoß zuerkannt. Unmittelbar vor der Ausführung verkürzt ein Abwehrspieler des FC Glück den Abstand zur Ecke auf weniger als 9,15 m. Der Abwehrspieler wird angeschossen und der Ball wird ins Toraus abgelenkt.
Entscheidung?!
Spielunterbrechung mittels Schiedsrichterpfiff (0,5) / Verwarnung des Abwehrspielers (0,5) / Wiederholung des Eckstoßes (0,5) / Ballfreigabe durch Schiedsrichterpfiff (0,5)
Quelle: Schiedsrichterzeitung 05/2010 - Frage 11
8.
Ein Verteidiger des FC Toll, welcher sich im eigenen Strafraum befindet, spuckt einen Gegenspieler,
welcher sich außerhalb des Strafraumes auf dem Spielfeld befindet, an.
Entscheidung?!
Spielunterbrechung mittels Schiedsrichterpfiff (0,5) / Feldverweis für den Abwehrspieler - der Spieler
muss den Innenbereich verlassen (0,5) / direkter Freistoß für die gegnerische Mannschaft - Ausführung an der Stelle, an welcher sich der Gegenspieler zum Zeitpunkt des Anspuckens befand (0,5) /
Vermerk im Spielberichtsbogen / Fertigung Schiedsrichtersonderbericht / Ballfreigabe mittels
Schiedsrichterpfiff (0,5)
Quelle: Schiedsrichterzeitung 03/2010 - Frage 9
9.
Ein Spieler des TUS Toll beleidigt einen Gegenspieler unmittelbar vor der Halbzeitpause. Der in der
Nähe stehende 1. Assistent hat dieses deutlich gehört. Er hebt daraufhin die Fahne. Bevor der Schiedsrichter dieses bemerkt und der Assistent den Vorfall mitteilen kann, unterbricht der Schiedsrichter die Partie zur
Halbzeitpause. Der Assistent teilt daraufhin dem Schiedsrichter seine Beobachtung während der Halbzeitpause mit.
Entscheidung?!
Rote Karte während der Halbzeitpause (Ausschluss vom weiteren Spiel) (0,5) / der Spieler darf den
Innenraum nicht mehr betreten (0,5) / Mitteilung an die Spielführer der beiden Mannschaften (0,5) /
Vermerk im Spielberichtsbogen + Fertigung Schiedsrichtersonderbericht (0,5) / Spielfortsetzung
durch Anstoß mit Pfiff zur 2. Spielhälfte
Quelle: Schiedsrichterzeitung 02/2011 - Frage 4
10.
Ab welchen Temperaturen bzw. unter welchen Bedingungen soll kein Fußball mehr gespielt werden?
Ab minus 15 Grad (1) / bei starkem Wind ab minus 10 Grad (1)
Quelle: Regelwerk - Regel 5 Der Schiedsrichter - Zusätzliche Erläuterungen des DFB, 4. Anstrich
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Abgabe bis zum 04. November 2011 per eMail oder Post an Mathias Hoppe.
eMail: [email protected] / Am Dorfanger 39, 16278 Mark Landin - OT Schönermark
Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass das Hausregeltraining Bestandteil der Einstufungskriterien ist.
Nichtabgabe und verspätete Abgabe wird mit einer Geldstrafe in Höhe von 25,-- € geahndet.