Eine Grundlage für pflegenahe Betreuung schaffen
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Eine Grundlage für pflegenahe Betreuung schaffen
Care needs knowledge www.eccertificate.eu Eine Grundlage für pflegenahe Betreuung schaffen European Care Certificate – Ihr Startpaket European Care Certificate – das europäische Eingangszertifikat im Bereich pflegenaher Betreuung European Care Certificate 1 ECC Partner 2011 Informieren Sie sich auf www.eccertificate.eu über die aktuellen Partner von ECC. 2 www.eccertificate.eu European Care Certificate – Ihr Startpaket Einführung: Was ist das European Care Certificate (ECC) und wozu brauche ich es? Wie kann ich ECC nutzen? Wie können Sie ein ECC-Partner oder -Vertriebspartner werden? 5 6 7 Einführung in die Basic European Social Care Learning Outcomes (BESCLO) Grundlegende Lernergebnisse (BESCLO) Häufig gestellte Fragen (FAQ) Schlüsselbegriffe 8 9 16 18 Die Zukunft von ECC – Verbreitung und weitere Entwicklung Erfahrungen mit ECC in Deutschland Die ECC-Landesvertreter 21 21 22 Dieses Projekt wurde 2006 -2008 und 2009-2011 von der Europäischen Kommission finanziell unterstützt. Der Inhalt dieser Veröffentlichung wird ausschließlich vom Autor verantwortet und die Europäische Kommission kann nicht für Folgen jedwelcher Art, die sich aus der Nutzung der Informationen dieser Veröffentlichung ergeben verantwortlich gemacht werden. Alle Partner des ECC-Pilotprogramms haben zur Erstellung dieses Startpakets beigetragen. Redaktionsteam: James Churchill Andreas Hermann Daniel Mundet Christoph Schindegger European Care Certificate 3 Einführung In vielen Ländern Europas herrscht eine rege Nachfrage nach MitarbeiterInnen, die sich um andere Menschen, sei es in deren häuslichem Umfeld oder in gemeinschaftlichen Einrichtungen wie Wohn- oder Pflegeheimen, kümmern. In einigen Ländern werden diese Dienste vom Staat, zumeist auf lokaler Ebene, organisiert, während der Bereich der pflegenahen Unterstützung und Betreuung in anderen Staaten den Familienangehörigen überlassen bleibt. Der Bereich pflegenaher Betreuung ist eine wichtige Quelle für neue Arbeitsplätze in Europa. Der Pflegesektor stellt somit eine wichtige Quelle für zusätzliche Arbeitsplätze dar. Es handelt sich um einen der am stärksten wachsenden Bereiche und um einen jener fünf Sektoren, die laut Europäischer Kommission „besonderes Augenmerk verdienen“ (European Commission 1999: 12). Es steht wohl außer Zweifel, dass der Binnenmarkt der Europäischen Union auf dem Beschäftigungssektor zu einer verstärkten Mobilität der ArbeitnehmerInnen geführt hat, die aus wirtschaftlichen Überlegungen in anderen Ländern auf Arbeitssuche gehen. Solche ArbeitnehmerInnen finden häufig eine Beschäftigung im Pflegebereich und Arbeitgeber sehen sich vermehrt BewerberInnen gegenüber, die Qualifikationen besitzen, deren Wert sie nicht einschätzen können. Aber auch für ArbeitnehmerInnen wäre es sehr hilfreich, wenn sie eine Qualifikation aus ihrem Heimatland vorlegen könnten, die in einem anderen Land anerkannt wird. Das European Care Certificate (ECC, Europäisches Zertifikat für pflegenahe Betreuung) versucht keinesfalls eine einheitliche Qualifikation im Sozialbetreuungsbereich für die ganze Europäische Union zu schaffen (ein unmögliches Unterfangen), sondern erfasst vielmehr standardmäßig all jene Kenntnisse, die MitarbeiterInnen aus dem pflegenahen Betreuungsbereich mitbringen sollten. Schulen, Ausbilder und Arbeitgeber können diese Aufstellung (die Basic European Social Care Learning Outcomes – BESCLO) als Referenz heranziehen und sicherstellen, dass ihre eigene lokalen Ausbildungen oder Qualifikationen alle Punkte der BESCLO abdecken. Fällt die Überprüfung positiv aus, so kann der Kurs/die Ausbildung mit dem Zusatz „ECC-kompatibel“ oder „erfüllt die Anforderungen des ECC“ betitelt werden. Das ECC ist keine offizielle, von den Partnerländern des ECC anerkannte Auszeichnung oder Qualifikation. Ziel des neuen Projektes CCFC (Creating A Common Foundation in Care) ist es, dass das ECC in ganz Europa Anerkennung finden wird. Die Anerkennung hängt von den Anforderungen jedes einzelnen Landes ab und kann etwas Zeit in Anspruch nehmen. Durch die Verbreitung des ECC kann allmählich sichergestellt werden, dass das gesamte Betreuungspersonal in Europa über dasselbe Verständnis der Werte und Haltungen verfügt, das wir auf der Einstiegsebene in der pflegenahen Betreuung erwarten. Das European Care Certificate wird von den Arbeitgebern anerkannt, da es bescheinigt, dass die betreffende Person über ein Grundwissen im Sozialbetreuungsbereich verfügt. Bitte beachten Sie, dass das ECC keinen Passierschein für einen garantierten Arbeitsplatz darstellt und keinerlei Kompetenzen nachweist. Die MitarbeiterInnen müssen nach wie vor zusätzliche lokale Ausbildungs- oder Qualifikationsanforderungen erfüllen (auf der ECC-Website finden Sie nähere Informationen hierzu) und einen entsprechenden Nachweis Ihrer Kenntnisse der Sprache des Landes, in dem sie sich um Arbeit bemühen, erbringen. 4 www.eccertificate.eu Was ist das European Care Certificate (ECC) und wozu brauche ich es? Das European Care Certificate wurde als Basiszertifikat für den Einstieg in den pflegenahen Betreuungsbereich entwickelt. Wir hoffen, dass es europaweite Anerkennung und Akzeptanz finden wird. Es handelt sich um ein Pilotprojekt, das aus Mitteln des Leonardo da VinciFonds durch die Europäische Kommission unterstützt wurde. Das ECC bescheinigt Arbeitgebern, dass die InhaberIn des Zertifikats gemäß den Basic European Social Care Learning Outcomes (siehe weiter unten) über Grundkenntnisse in der pflegenahen Betreuung verfügt. Es erfasst das Wissen, das ArbeitnehmerInnen, die in den Betreuungsbereich einsteigen wollen, benötigen und könnte als berufsbegleitende Weiterbildung, als Einführungskurs oder als integrierter Bestandteil einer beruflichen Ausbildung angeboten werden. Es testet nicht die Kompetenz der KandidatInnen, sondern überprüft nur deren Kenntnisse und stellt somit keinerlei Ersatz für bereits in den Ländern der EU bestehende Qualifikations- oder Ausbildungserfordernisse dar, könnte diese aber sehr wohl ergänzen. Die Vorbereitung auf die Prüfung hat mich sensibilisiert für mein Verhalten gegenüber alten und behinderten Menschen und ich sehe meine Arbeit nun mehr durch die Augen meiner Klienten. Eine Seminarteilnehmerin ECC zeigt Basiswissen, dass Sie brauchen, um im Bereich pflegenaher Betreuung zu arbeiten Der Erwerb des Zertifikats wird sich als nützlich für Sie erweisen. Somit können Sie belegen, dass Sie über das nötige Basiswissen verfügen, um in der pflegenahen Betreuung arbeiten zu können. Das ECC wird eine vergleichbare Wissensbasis auf Einstiegsniveau für MitarbeiterInnen in ganz Europa und ein zugängliches und übertragbares Zertifikat für ArbeitnehmerInnen und Arbeitgeber darstellen. Dadurch wird es für ArbeitnehmerInnen einfacher, einen Arbeitsplatz im Sozialbetreuungsbereich in anderen Ländern der Europäischen Union zu bekommen. Im Weiteren finden Sie ausführlichere Informationen und Ausführungen zu Arbeitserfordernissen in Ländern, die das ECC anbieten. Welche Anforderungen muss ein Kandidat nun erfüllen, um das ECC erwerben zu können? Das Mindestalter liegt bei 16 Jahren, und die KandidatInnen müssen über ein Mindestmaß an Lese- und Schreibfertigkeiten verfügen in der Sprache des Landes, in dem sie den Test absolvieren möchten. Lernende müssen keine Vorkenntnisse oder Erfahrungen in der pflegenahen Betreuung vorweisen können, müssen in keinem Beschäftigungsverhältnis stehen und müssen keine zuvor erworbenen Qualifikationen vorweisen. Folgende Länder der Europäischen Union sind derzeit am ECC beteiligt: Belgien, Bulgarien, Deutschland, Großbritannien, Irland, Italien, Portugal, Österreich, Rumänien, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern. European Care Certificate 5 Wie kann ich ECC nutzen? Das European Care Certificate – ECC – ist ein Basiszertifikat für den Einstieg in den pflegenahen Betreuungsbereich, das bescheinigt, dass die AbsolventIn über das für den Berufseinstieg erforderliche Basiswissen verfügt. Die nötigen Kenntnisse sind in den Basic European Social Care Learning Outcomes, die diesem Info-Paket beiliegen, festgehalten. ECC verbessert die Qualität der Arbeit Das ECC unterstützt ArbeitgeberInnen bei der: Gewinnung neuer MitarbeiterInnen – Verwendung eines ECC-Fragebogens als Hilfsmittel für die Einstufung einer KandidatIn oder – Bei der Evaluierung eines Lebenslaufs, indem es bescheinigt, dass die KandidatIn einen ECC-Kurs absolviert hat und nunmehr über Kenntnisse verfügt, wie sie in den Basic Learning Outcomes beschrieben sind. Qualitätssteigerung der von den MitarbeiterInnen geleisteten Arbeit. Arbeitgeber aus Ländern, die über keinerlei Ausbildungssysteme auf Einstiegsniveau verfügen, haben hiermit einen Nachweis, dass die BewerberInnen ihr Wissen in verschiedenen Bereichen unter Beweis stellen mussten, um das Zertifikat verliehen zu bekommen: – Die Grundwerte pflegenaher Betreuung – Förderung der Lebensqualität der unterstützten Menschen – Arbeiten mit Risiken – Die eigene Rolle als BetreuerIn und UnterstützerIn verstehen – Sicherheit am Arbeitsplatz – Positiv und erfolgreich kommunizieren – Missbrauch und Vernachlässigung erkennen und darauf reagieren – Sich als MitarbeiterIn weiterentwickeln Diese Lernbereiche wurden im Rahmen einer unter Arbeitgebern/Dienstleistungsanbietern, Ausbildungsanbietern und Systempartnern aus ganz Europa durchgeführten Studie als relevant für BerufseinsteigerInnen in den Sozialbetreuungsbereich eingestuft. Das ECC stellt keinerlei Ersatz für bestehende Ausbildungs- oder Qualifikationserfordernisse für die jeweiligen MitarbeiterInnen, die es vorlegen können, dar. 6 www.eccertificate.eu Wie können Sie ein ECC-Partner oder -Vertriebspartner werden? Das European Care Certificate Board kontrolliert und überwacht die Durchführung der nötigen Maßnahmen, um das ECC in den bereits teilnehmenden sowie in weiteren Ländern zu verbreiten und weiterzuentwickeln. Weiter ist das Board dafür verantwortlich, den Ruf des Zertifikats durch entsprechende Qualitätssicherungsmaßnahmen zu schützen und darauf zu achten, dass Testaufbau sowie die Auswertung der ECC-Tests stets auf dem gleichen Niveau bleiben. Das ECC Board beschließt die Vorgangsweise hinsichtlich der Neuaufnahme und Verabschiedung von Board-Mitgliedern, ECC-Landesvertretern (lead partners) und Vertriebspartnern (delivery partners). Wir merken dank Ihrer Impulse, dass Europa uns dazu herausfordert, unsere Sichtweisen zu erweitern. Ein Vertriebspartner Dadurch soll sichergestellt werden, dass das ECC möglichst effizient durch ein Netz von ECCLandesvertretern und Vertriebspartnern angeboten wird. Die Basis bilden ein (oder mehrere) Landesvertreter in jedem teilnehmenden Land. ECC-Landesvertreter kooperieren mit einer Reihe von Vertriebspartnern, die sich typischerweise aus dem Kreis der Schulen, Arbeitgeber, Universitäten und Aus- und Weiterbildungsanbietern zusammensetzen, die entweder einen speziell auf das European Care Certificate zugeschnittenen Kurs (als Präsenzunterricht oder Fernlernkurs) anbieten, oder das bestehende Kursangebot (falls nötig mit den entsprechenden Abänderungen) nutzen, um die Basic European Social Care Learning Outcomes (BESCLO) abzudecken und den Lernenden die Möglichkeit bieten, das ECC als zusätzliches „Extra“ zu den jeweiligen Qualifikationen oder Lernergebnissen zu erwerben. Sollten Sie Interesse daran haben, ein ECC-Vertriebspartner zu werden, so kontaktieren Sie bitte den ECC-Landesvertreter. Eine aktualisierte Liste aller ECC-Landesvertreter finden Sie auf der ECC-Website www.eccertificate.eu. Sollte es zur Zeit keine Vertriebspartner in Ihrem Land geben und Sie Interesse daran haben, entweder ein ECC-Landesvertreter oder ein Vertriebspartner zu werden, so kontaktieren Sie bitte das ECC-Sekretariat in Brüssel, Belgien ([email protected]). Für sämtliche Koordinierungsaufgaben und die Förderung des ECC ist die EASPD zuständig, die zu den Gründungspartnern des Zertifikats zählt und von Anfang an die Entwicklung des ECC begleitet hat. Die EASPD ist die Europäische Vereinigung der Dienstleistungsanbieter für Menschen mit Beeinträchtigungen und vertritt 8.000 Dienstleistungsanbieter in ganz Europa aus den unterschiedlichsten Bereichen. Sie finden eine aktuelle Liste der ECCVertriebspartner auf der ECC website www.eccertificate.eu. Sollten Sie Interesse daran haben, ein ECC-Landesvertreter oder ECC-Vertriebspartner zu werden, so kontaktieren Sie bitte das ECC-Sekretariat in Brüssel, Belgien, [email protected] oder den Landesvertreter in Würzburg, Deutschland, [email protected]. European Care Certificate 7 Einführung in die Basic European Social Care Learning Outcomes (BESCLO) Das European Care Certificate (ECC) wurde als Basiszertifikat zum Einstieg in den Sozialbetreuungsbereich entwickelt. Es liefert Arbeitgebern den Nachweis, dass die InhaberIn des Zertifikats über die nötigen Grundkenntnisse verfügt, um im pflegenahen Betreuungsbereich arbeiten zu können. Es ist nicht dafür vorgesehen, Kompetenzen nachzuweisen oder bestehende Qualifikationen oder Anforderungen für Arbeitskräfte in der pflegenahen Unterstützung und Betreuung zu ersetzen. BESCLO – das Herz des ECC Das ECC bescheinigt, dass die AbsolventInnen einen ersten Schritt gesetzt haben, um das für die Arbeit im Sozialbetreuungsbereich nötige Wissen zu erwerben. Die Basic European Social Care Learning Outcomes beschreiben die wichtigsten Lernbereiche sowie die jeweiligen Lernergebnisse, die sie erzielen müssen, um das Zertifikat zu erhalten. Die ausführliche Beschreibung der Lerninhalte geht noch näher auf die Lernergebnisse ein und zeigt auf, wie weit bei den einzelnen Themen in die Tiefe gegangen werden sollte. Jedes Land kann den Rahmen individuell entsprechend dem Stand der Entwicklung ausdehnen. Das Basiswissen wird um die landesspezifischen Erfordernisse und Möglichkeiten erweitert werden müssen, um Kompetenzen in der Praxis entwickeln zu können. Um das ECC zu erwerben, ist folgendes notwendig: Lernende müssen über Grundkenntnisse im Lesen und Schreiben jener Sprache verfügen, in der der Test abgehalten wird. Lernende müssen mindestens 16 Jahre alt sein. Lernende müssen keine Erfahrungen in der Pflegebetreuung mitbringen. Lernende müssen nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen. Lernende müssen keine bereits erworbenen Qualifikationen nachweisen können. 8 www.eccertificate.eu Grundlegende Lernergebnisse (BESCLO) Ausführliche Beschreibung der Lerninhalte und deren praktische Umsetzung – Die Lernenden haben dieses Lernergebnis erreicht, wenn sie folgendes können: Lernbereiche Grundlegende Lernergebnisse 1. Die Grundwerte pflegenaher Betreuung 1.1 Verstehen, warum die folgenden Werte jederzeit gefördert und respektiert werden müssen: Individualität, Rechte, Wahlfreiheit, Privatsphäre, Unabhängigkeit, Würde, Respekt und Partnerschaft. Stellen Sie kurz dar, was die folgenden Begriffe im Zusammenhang mit der Unterstützung und Betreuung von Menschen bedeuten: Individualiät Rechte Wahlfreiheit Privatsphäre Unabhängigkeit Würde Respekt Partnerschaft Selbstbestimmung Inklusion Erklären Sie, warum die Förderung dieser Werte in der täglichen Arbeit so wichtig ist und führen Sie Bespiele dafür an, wie Sie das erreichen können. 1.2 Verstehen, warum es wichtig ist, Menschen mit Betreuungsbedarf Chancengleichheit zuzusichern. Erklären Sie, was gleiche Chancen und Rechte für die betreuten Menschen bedeuten. Erklären Sie, warum es wichtig ist, Chancengleichheit im Berufsalltag zu fördern und führen Sie Beispiele an, wie Sie das bewerkstelligen können. 1.3 Verständnis entwickeln für die Notwendigkeit, Vielfalt und verschiedene Kulturen und Werte zu unterstützen und zu respektieren. Erklären Sie, warum es nötig ist, Vielfalt zu unterstützen und zu respektieren; dies beinhaltet: Aspekte des täglichen Lebens, die von Menschen mit unterschiedlichem Hintergrund unterschiedlich gesehen werden. Warum es wichtig ist, Menschen so zu unterstützen, dass diese Unterschiede auch respektiert werden. Praktische Beispiele für verschiedene Ansätze, um Menschen zu vermitteln, dass ihre Kultur und ihre Werte respektiert werden. 1.4 Verstehen, wie wichtig Vertraulichkeit ist. Erörtern Sie folgende Punkte: Warum Vertraulichkeit eine so wichtige Rolle spielt, wenn es um die Unterstützung und Betreuung von Menschen geht. Gute und bewährte Praktiken für den Umgang mit Vertraulichkeit, die sich im Berufsalltag umsetzen lassen. 1.5 Verstehen, wo Vertraulichkeit an ihre Grenzen stößt. Erklären Sie, warum und wann es unter Umständen notwendig werden kann, vertrauliche Informationen weiterzugeben und führen Sie konkrete Beispiele für solche Situationen an. European Care Certificate 9 Lernbereiche Grundlegende Lernergebnisse 2. Förderung der 2.1 Verstehen, wie wichtig es ist, etwas über Lebensqualität der die Geschichte, Vorlieben, Wünsche und KlientInnen Fähigkeiten der KlientInnen herauszufinden. 3. Arbeiten mit Risiken 10 Ausführliche Beschreibung der Lerninhalte und deren praktische Umsetzung – Die Lernenden haben dieses Lernergebnis erreicht, wenn sie folgendes können: Erklären Sie, warum es wichtig ist, etwas über die Geschichte, Vorlieben, Wünsche und Bedürfnisse der KlientInnen zu erfahren. 2.2 Verstehen, dass bei all Ihrem Tun die Wünsche und Bedürfnisse Ihrer Klientinnen im Mittelpunkt stehen müssen. Erklären Sie, warum die KlientInnen stets im Zentrum aller getroffenen Entscheidungen und jeglicher Tätigkeit stehen sollten. Erklären Sie den Zusammenhang zwischen den Grundwerten der pflegenahen Betreuung und den Rechten der von Ihnen betreuten oder unterstützten Menschen. Erklären Sie, warum es unangemessen ist, Entscheidungen zu treffen und Maßnahmen zu setzen, die eher der Organisation oder der MitarbeiterIn zugute kommen als der KlientIn. 2.3 Verstehen, dass Ihre KlientInnen ihr Leben selbst in die Hand nehmen und eine „informierte Wahl“ der in Anspruch genommenen Leistungen treffen können müssen. Erklären Sie, warum es wichtig ist, Ihre KlientInnen zu ermächtigen, die Kontrolle über ihr eigenes Leben zu übernehmen. Führen Sie Beispiele an, wie dieses „Empowerment“ im Alltag aussehen kann, um sicherzustellen, dass die KlientInnen auch wirklich die Kontrolle über ihr Leben übernehmen. Erklären Sie die Bedeutung des Ausdrucks „informierte Wahl“. Beschreiben Sie Möglichkeiten, wie Sie Ihre KlientInnen darin unterstützen können, eine „informierte“ Entscheidung zu treffen über die in Anspruch genommenen Dienstleistungen. 3.1 Anerkennen, dass die betreuten KlientInnen das Recht haben, Risiken einzugehen, wenn sie das möchten. Erklären Sie die Bedeutung des Begriffes “Risiko”. Erklären Sie, warum Menschen das Recht haben, Risiken einzugehen wie z.B.: Die negativen Auswirkungen auf eine KlientIn, wenn sie nie die Gelegenheit geboten bekommt, ein Risiko bewusst einzugehen. Warum Menschen, die Dienste in Anspruch nehmen, oft nicht gestattet wird oder sie nicht dazu ermuntert werden, Risiken einzugehen. Beschreiben Sie eine Situation, in der die Übernahme eines Risikos einer KlientIn Vorteile gebracht hat. 3.2 Aufzeigen der wichtigsten Punkte der Risikoabschätzung. Zählen Sie die wichtigsten Grundsätze der Risikoabschätzung auf und erläutern Sie diese. 3.3 Erkennen des Dilemmas: Förderung der Entscheidungsfreiheit der KlientInnen einerseits und Ihre Verantwortung den KlientInnen gegenüber andererseits (Stichwort „Sorgfaltspflicht“). Erklären Sie die Bedeutung des Begriffs “Sorgfaltspflicht” (einschließlich der Pflicht, andere zu schützen). Beschreiben Sie, inwiefern die Sorgfaltspflicht unter Umständen mit dem Recht der KlientIn, Risiken eingehen zu dürfen, in Konflikt geraten könnte. 3.4 Bewusstmachen der eigenen Verantwortung in der Risikoabschätzung. Beschreiben Sie, inwieweit sie im Umgang mit Risiken dafür verantwortlich sind, zu überprüfen, ob eventuell bereits Risikoabschätzungen vorgenommen wurden und inwieweit diesen Folge zu leisten ist. 3.5 Wissen, wer im Falle von aufgezeigten Risiken zu informieren ist. Erklären Sie, wie bestimmte Risiken zu dokumentieren und zu berichten sind. www.eccertificate.eu Lernbereiche Grundlegende Lernergebnisse Ausführliche Beschreibung der Lerninhalte und deren praktische Umsetzung – Die Lernenden haben dieses Lernergebnis erreicht, wenn sie folgendes können: 4. Die eigene Rolle als BetreuerIn verstehen 4.1 Verstehen des Werts und der Bedeutung der partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit ehrenamtlich oder freiwillig tätigen BetreuerInnen / FürsprecherInnen / Bezugspersonen. Erklären Sie den Wert und die Bedeutung der partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit jenen Personen, die eine wichtige Rolle im Leben der KlientInnen spielen. Führen Sie ein Beispiel für eine Situation an, in der es wichtig ist, mit solchen Bezugspersonen zusammenzuarbeiten. 4.2 Verstehen, dass gute Teamarbeit wichtig ist. Beschreiben Sie, was gute Teamarbeit ausmacht. Erklären Sie, warum gute Teamarbeit für BetreuerInnen so wichtig ist. Schildern Sie eine Situation, in der pflegenahe BetreuerInnen im Team zusammenarbeiten müssen. 4.3 Verstehen, warum es wichtig ist, Richtlinien, Standardabläufe, rechtliche Vorgaben und Zielsetzungen der Organisation, für die Sie tätig sind, einzuhalten. Erklären Sie die Gründe, warum es für die BetreuerInnen wichtig ist, sich an Qualitätsrichtlinien der Einrichtung bzw. an rechtliche Vorgaben zu halten. 4.4 Verantwortung und Grenzen in der Zusammenarbeit mit Ihren KlientInnen verstehen. Skizzieren Sie kurz die Verantwortung und die Grenzen der Beziehung einer BetreuerIn mit den von ihr unterstützten Menschen; das beinhaltet: Ihre wichtigsten Pflichten der betreuten Person gegenüber. Inwieweit die Beziehung mit dem betreuten Menschen sich von anderen Beziehungen unterscheiden muss. 4.5 Wichtigkeit von Zuverlässigkeit und Verlässlichkeit verstehen. Erklären Sie, warum es wichtig ist, zuverlässig und verlässlich zu sein. Führen Sie ein Beispiel einer Situation an, in der es für die BetreuerIn wichtig ist, zuverlässig und verlässlich zu sein. 5.1 Sicheres Aufbewahren und Entsorgen von gesundheitsgefährdenden Substanzen und Materialien. Zählen Sie potentiell gefährliche Substanzen auf, mit denen Sie an Ihrem Arbeitsplatz in Kontakt kommen könnten, z.B. Körperflüssigkeiten, nicht verwendete Medikamente, Haushaltsmaterialien wie Desinfektionsmittel. Beschreiben Sie die wichtigsten Gesundheitsgefahren, die von diesen Substanzen ausgehen. Zählen Sie Methoden auf, wie gefährliche Materialien sicher verwahrt und entsorgt werden können. 5.2 Risiken und Folgenabschätzung bei der Bewegung und Mobilisation von KlientInnen. Erklären Sie, wie Risiken im Zusammenhang mit der Bewegung und Mobilisation von KlientInnen einzustufen sind. 5.3 Sichere Hebe- und Bewegungstechniken von KlientInnen bzw. Objekten. Erklären Sie (nicht vorführen), wie Menschen bzw. Objekte sicher zu bewegen sind, ohne hierbei die Würde des betroffenen Menschen zu verletzen. 5.4 Wissen, was Sie nicht tun dürfen in diesem Stadium Ihrer Ausbildung, wenn Sie KlientInnen bewegen oder mobilisieren. Beispiel: Sie dürfen keinesfalls Vorrichtungen für die Bewegung oder Mobilisation von KlientInnen verwenden, bevor Sie entsprechend eingeschult wurden. Beschreiben Sie Aufgaben, die sich auf die Bewegung und Mobilisation von KlientInnen beziehen, die die BetreuerIn nicht ohne spezielle Schulung ausüben darf. 5. Sicherheit am Arbeitsplatz European Care Certificate 11 Ausführliche Beschreibung der Lerninhalte und deren praktische Umsetzung – Die Lernenden haben dieses Lernergebnis erreicht, wenn sie folgendes können: Lernbereiche Grundlegende Lernergebnisse 5. Sicherheit am Arbeitsplatz 5.5 Verstehen, wie Brandschutz im Berufsall- Beschreiben Sie Möglichkeiten für die Förderung des Brandtag gefördert werden kann. schutzes wie zum Beispiel: Praktiken, um den Ausbruch eines Feuers zu verhindern. Praktiken, um die Ausdehnung eines Brandes zu verhindern. Wissen, wie ein Gebäude sicher zu evakuieren ist. 12 5.6 Wissen, was im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls zu tun ist. Beschreiben Sie, wie man angemessen auf Unfälle und eine plötzliche Erkrankung der KlientIn reagieren sollte, z.B.: Verschiedene Arten von Unfällen und plötzlich auftretende Krankheiten, die im Berufsalltag der BetreuerIn auftreten können. Allgemeine Auslöser von Unfällen in einer Betreuungssituation. Wie sollte man bei kleineren Unfällen/leichteren Erkrankungen reagieren. Wie sollte man bei schwerwiegenderen Unfällen/ernsteren Erkrankungen reagieren. 5.7 Verstehen der wichtigsten Erste-HilfeTechniken. Beschreiben Sie (nicht zeigen) die wichtigsten Erste-Hilfe-Maßnahmen in folgenden Situationen: a)Wie überprüfe ich die Atmung? b)Wie und wann bringe ich jemanden in die stabile Seitenlage? c)Was mache ich im Falle einer Blutung? d)Wie gehe ich mit Erstickungsanfällen um? e)Wie reagiere ich, wenn die von mir betreute Person einen epileptischen Anfall hat? f)Wie verständige ich den Rettungsdienst? 5.8 Verstehen, was Sie nicht tun dürfen im Rahmen der Erste-Hilfe-Leistung in diesem Stadium Ihrer Ausbildung. Beispiel: Sie dürfen keinesfalls versuchen, Erste Hilfe zu leisten, für die Sie noch nicht ausgebildet wurden. Führen Sie Beispiele für Erste Hilfe an, die Sie ohne spezielle Ausbildung nicht leisten dürfen. 5.9 Verstehen der wichtigsten Infektionswege. Beschreiben Sie die wichtigsten Ausbreitungswege einer Infektion im Körper. 5.10Wissen, wie Sie die Ausbreitung einer Infektion verhindern können. Erklären Sie, wie die Ausbreitung einer Infektion eingedämmt werden kann, z.B.: Wie Sie sicherstellen können, dass die Gesundheit oder Hygiene anderer kein Risiko für Ihre KlientIn darstellt. Wie Sie sicherstellen können, dass die eigene Gesundheit oder Hygiene keine Gefahr für Ihre KlientIn oder andere Menschen, die sich am Arbeitsplatz befinden, darstellt. Beispiele allgemein verwendeter Schutzbekleidung und –ausrüstung sowie zu wissen, wann sie verwendet werden sollte. 5.11Wissen, wie man sich die Hände gründlich wäscht. Erklären Sie, warum es wichtig ist, sich die Hände gründlich zu waschen und wie oft dies geschehen sollte. Beschreiben Sie, wie man sich die Hände am gründlichsten wäscht. www.eccertificate.eu Lernbereiche 6. Positiv und erfolgreich kommunizieren European Care Certificate Grundlegende Lernergebnisse Ausführliche Beschreibung der Lerninhalte und deren praktische Umsetzung – Die Lernenden haben dieses Lernergebnis erreicht, wenn sie folgendes können: 5.12 Sicherheit am Arbeitsplatz. Erklären Sie, warum es wichtig ist, mit den betreuten Menschen zusammenzuarbeiten, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Beschreiben Sie Sicherheitsmaßnahmen im jeweiligen Arbeitsumfeld, wie z.B.: Wie Sie die Identität einer Person überprüfen, die Zugang zu oder Informationen über Ihre KlientInnen sucht. Mittel und Wege, um sicherzustellen, dass das Gebäude sicher ist. Was zu tun ist, wenn eine Person abgängig ist. Wie man richtig auf eine Bombendrohung reagiert. 5.13Erkennen möglicher Gefahren für Ihre persönliche Sicherheit und Ihr Wohlbefinden am Arbeitsplatz und die nötigen Sicherheitsvorkehrungen, um diese möglichst gering zu halten. Beschreiben Sie die möglichen Sicherheitsrisiken für die BetreuerIn am Arbeitsplatz (z.B. nachts alleine zu arbeiten, Geld zu transportieren, mit Menschen zusammenzuarbeiten, deren Verhalten manchmal eine Gefahr darstellt). Erklären Sie, wie Sie die einzelnen Gefahren auf ein Minimum reduzieren können. 6.1 Wissen, was Menschen dazu bringt, miteinander zu kommunizieren. Benennen Sie Faktoren, die eine Auswirkung auf die Kommunikation haben, z.B.: Beispiele, warum Menschen miteinander kommunizieren. Dinge, die die Kommunikation in Schwung bringen. 6.2 Erkennen der wichtigsten Kommunikationshemmnisse. Zählen Sie Beispiele für mögliche, die Kommunikation verhindernde Faktoren auf. 6.3 Verstehen, inwieweit das Verhalten eine Form der Kommunikation darstellt. Erklären Sie, inwiefern das Verhalten eine Form von Kommunikation sein kann. Dies schließt folgendes mit ein: Situationen, die zeigen, wie über das Verhalten eines Menschen die Bedürfnisse der betroffenen Person, ihre Gefühle, Wünsche oder Ansichten kommuniziert werden können. Warum das Verhalten für manche Menschen eine wichtige Kommunikationsform sein kann. Erläutern Sie, woran Sie erkennen können, dass sich ein Konflikt anbahnt und wie Sie reagieren sollten. 6.4 Verstehen der Grundformen der verbalen/nonverbalen Kommunikation und wie man diese in den Berufsalltag integriert. Beschreiben Sie, inwieweit verbale und nonverbale Kommunikation eingesetzt werden können, um Kommunikation effektiv zu gestalten, das bedeutet unter anderem: Was ‘verbale Kommunikation’ bedeutet; führen Sie Beispiele an. Was ‘nonverbale Kommunikation’ bedeutet; führen Sie Beispiele an. Aspekte der verbalen und nonverbalen Kommunikation, die in verschiedenen Kulturen ganz unterschiedliches bedeuten können. Wie Sie aktives Zuhören effektiv nutzen können. 6.5 Verstehen, wie Berührungen zur Verstärkung der Kommunikation eingesetzt werden können. Geben Sie Beispiele dafür, wie Berührungen eingesetzt werden können, um die Kommunikation zu verbessern und zu verstärken. 13 Ausführliche Beschreibung der Lerninhalte und deren praktische Umsetzung – Die Lernenden haben dieses Lernergebnis erreicht, wenn sie folgendes können: Lernbereiche Grundlegende Lernergebnisse 6. Positiv und erfolgreich kommunizieren 6.6 Verstehen, wann Berührungen nicht angemessen sind. Geben Sie Beispiele für: Arten von Berührungen, die niemals im Umgang mit betreuten Menschen angezeigt sind. Situationen, in denen Berührungen der betreuten Menschen unangemessen und unangebracht wären. 6.7 Wissen, wie Informationen zu dokumentieren sind, das heißt: verständlich, zweckdienlich, klar und prägnant, sachlich und nachprüfbar Hinweis: Werden Informationen schriftlich festgehalten, so müssen sie leserlich sein. Werden Informationen auf Band aufgezeichnet, so muss alles gut verständlich sein. Erklären Sie die Grundsätze guter Aufzeichnungen/Dokumentation, wie z.B.: Der Unterschied zwischen Fakten und Meinungen, geben Sie Beispiele hierfür an. Warum ist es wichtig, sicherzustellen, dass alle Aufzeichnungen a) den Tatsachen entsprechen, b) zweckdienlich, c) klar, präzise und leicht verständlich sind, d) sowie unterschrieben und datiert werden? 6.8 Verstehen, wie wichtig das Führen von Erklären Sie, inwieweit Aufzeichnungen bei der Unterstützung Aufzeichnungen ist und welche Rolle Sie und Betreuung von Menschen hilfreich sind, z.B.: dabei spielen. Die Bedeutung von Aufzeichnungen bei der Betreuungsarbeit. Warum die BetreuerInnen Aufzeichnungen und Berichte verwenden und anfertigen müssen, um sicherzustellen, dass die Betreuten bestmöglich unterstützt werden. 7. Missbrauch und Vernachlässigung erkennen und darauf reagieren 7.1 Bedeutung der folgenden Begriffe kennen: körperlicher Missbrauch, sexueller Missbrauch, emotionaler Missbrauch, finanzieller Missbrauch, institutioneller Missbrauch, Selbstvernachlässigung, Vernachlässigung durch andere. Erklären Sie die Bedeutung folgender Begriffe: Körperlicher Missbrauch Sexueller Missbrauch Emotionaler/psychologischer Missbrauch Finanzieller Missbrauch Institutioneller Missbrauch Selbstvernachlässigung Vernachlässigung durch andere Medikamentenmissbrauch 7.2 Erkennen der Anzeichen und Symptome Nennen Sie für jede der unter 7.1 angeführten Missbrauchsvon körperlichem Missbrauch, sexuellem arten Anzeichen und Symptome, die auf einen solchen schlieMissbrauch, emotionalem Missbrauch, ßen lassen. finanziellem Missbrauch, institutionellem Missbrauch, Selbstvernachlässigung oder Vernachlässigung durch andere. 14 7.3 Verstehen, dass es nötig ist, jegliche Vermutung über Missbrauch oder Vernachlässigung der von Ihnen unterstützten Personen zu melden. Erklären Sie, warum es wichtig ist, über sämtliche Vermutungen eines Missbrauchs oder einer Vernachlässigung der betreuten KlientInnen Meldung zu machen. 7.4 Wissen, wann und wem der vermutete Missbrauch/die Vernachlässigung mitzuteilen ist. Erklären Sie, an welchem Punkt und an wen Vermutungen über einen Missbrauch oder eine Vernachlässigung zu berichten sind. www.eccertificate.eu Lernbereiche 8. Sich als MitarbeiterIn weiterentwickeln European Care Certificate Grundlegende Lernergebnisse Ausführliche Beschreibung der Lerninhalte und deren praktische Umsetzung – Die Lernenden haben dieses Lernergebnis erreicht, wenn sie folgendes können: 7.5 Verstehen, wie Sie auf die Offenlegung eines Missbrauchs einer von Ihnen unterstützten Person reagieren sollten. Führen Sie folgende Punkte aus: Die wichtigsten Dinge, die die BetreuerIn tun oder sagen muss, wenn eine KlientIn einen Missbrauch meldet. Die wichtigsten Dinge, die die BetreuerIn nicht tun oder sagen darf, wenn eine KlientIn einen Missbrauch meldet. 7.6 Verstehen, dass Sie in erster Linie dazu verpflichtet sind, die Sicherheit und das Wohlbefinden der von Ihnen unterstützten KlientInnen zu garantieren. Erklären Sie, warum das Wohlbefinden Ihrer KlientInnen vor allen anderen Überlegungen stehen muss. 7.7 Wissen, wie und wann bestimmte Umstände oder betriebliche Schwierigkeiten eine sichere Betreuung gefährden könnten. Beispiel: zu wenige Betreuungspersonen. Erklären Sie, an wen und zu welchem Zeitpunkt die BetreuerIn materielle oder betriebliche Schwierigkeiten melden sollte, die am Arbeitsplatz auftreten. 7.8 Wissen, wie und wann es Ihre Pflicht ist, eventuell unsichere Praktiken Ihrer KollegInnen zu melden. Beispiel: Abweichungen von der üblichen Vorgangsweise oder von einem Betreuungsplan. Erklären Sie, warum es notwendig sein kann, Vorgangsweisen von KollegInnen zu melden, die von der BetreuerIn als unsicher eingestuft werden. 7.9 Wissen, was zu tun ist, wenn Sie sich an die übliche Vorgangsweise und an die Richtlinien Ihrer Organisation gehalten haben, um einen mutmaßlichen Missbrauch, Vernachlässigung, betriebliche Schwierigkeiten oder unsichere Praktiken aufzuzeigen und keine Maßnahmen erfolgen. Erklären Sie, was die BetreuerIn tun muss, wenn sie ordnungsgemäß unsichere Praktiken anderer aufgezeigt hat, allerdings nichts unternommen wurde, um Abhilfe zu schaffen. 8.1 Verstehen, dass es notwendig ist, sich Fertigkeiten und Wissen anzueignen, um Ihre Arbeit zu unterstützen und weiterzuentwickeln. Erklären Sie die Notwendigkeit, sich als MitarbeiterIn weiterzuentwickeln, das beinhaltet: Warum es wichtig ist, Wissen und Kompetenzen zu erwerben, um die Arbeit zu unterstützen und weiterzuentwickeln. Wie mit den jeweiligen Vorgesetzten zusammenzuarbeiten ist, um einen persönlichen Entwicklungsplan zu erstellen. 8.2 Wissen, wie Sie interne bzw. externe Supervision effektiv einsetzen können. Erklären Sie Sinn und Zweck interner bzw. externer Supervision. Beschreiben Sie, wie die BetreuerIn dazu beitragen kann, die Supervision so effektiv wie möglich zu gestalten. 8.3 Erkennen der Symptome von Stress. Erklären Sie die Bedeutung von Stress, einschließlich seiner Auswirkungen, sowohl der positiven als auch der negativen. Beschreiben Sie die Symptome negativen Stresses. 8.4 Verstehen, wie negativer Stress am Arbeitsplatz verhindert werden kann oder wie damit umzugehen ist. Beschreiben Sie Möglichkeiten, wie negativer Stress in Arbeitssituationen entstehen kann. Beschreiben Sie Möglichkeiten, wie negativer Stress bei der Arbeit verhindert werden kann. Beschreiben Sie Möglichkeiten, wie negativer Stress bei der Arbeit reduziert werden kann. 15 Häufig gestellte Fragen (FAQ) ECC – ein Eingangszertifikat im Bereich pflegenaher Betreuung 1. Was ist das ECC? Das ECC wurde als Basiszertifikat für den Einstieg in den pflegenahen Betreuungsbereich entwickelt in der Hoffnung, dass es auf europaweite Anerkennung stoßen wird. Die Ausarbeitung fand im Rahmen eines von der Europäischen Kommission finanziell unterstützten Leonardo da Vinci-Pilotprojekts bis September 2008 statt. Mit dem Folgeprojekt CCFC 2009-2011 wird ECC in weitere Länder verbreitet und die nationalen Qualifikationsrahmen integriert. Ein weiteres Ziel ist die Entwicklung einer Online-Prüfung. Das ECC bescheinigt ArbeitgeberInnen, dass die InhaberIn des Zertifikats die in den Basic European Social Care Learning Outcomes (BESCLO – Grundlegende Lernergebnisse aus dem Sozialbetreuungsbereich) festgelegten Grundkenntnisse der pflegenahen Betreuung hat. 2. Was kann ich damit tun? Sie können nachweisen, dass Sie über das nötige Grundwissen für die Arbeit im pflegenahen Betreuungssektor verfügen, wie dies in den Basic European Social Care Learning Outcomes (BESCLO) festgelegt ist. Das ECC schafft eine vergleichbare Wissensbasis für BetreuerInnen, die in ganz Europa in den Bereich einsteigen wollen. Dies könnte im Falle einer europaweiten Anerkennung den MitarbeiterInnen helfen, das Wissen, das sie im Bereich der pflegenahen Unterstützung und Betreuung erworben haben, potentiellen Arbeitgebern in anderen Ländern gegenüber nachzuweisen. 3. Handelt es sich um einen berufsbildenden Lehrgang? Das ECC kann auf ganz unterschiedliche Art und Weise vermittelt werden (z.B. als Präsenzunterricht, Fernlehrgang oder als in einen umfassenderen Kurs eingebettetes Modul). Das Hauptziel aber liegt in der Vermittlung des Basiswissens für BerufseinsteigerInnen in den Betreuungssektor. ECC – der Kern einer gemeinsamen europäischen Berufsbildung im Bereich pflegenaher Betreuung 4. Könnte das ECC adaptiert werden und im Rahmen von bestehenden Ausbildungskursen angeboten werden? In einigen Ländern könnten die Basic European Social Care Learning Outcomes (BESCLO) des ECC bereits in die bestehenden Ausbildungen integriert werden. So kann zum Beispiel in Deutschland das ECC in den ein- und den dreijährigen Kurs der „Heilerziehungspflegehilfe“ und der „Heilerziehungspflege“ eingebaut werden. Auch gibt es schon gute Erfahrungen mit der Integration in Qualifikationsmaßnahmen von Berufsbildungswerken. Das ECC ist eine EU-weite Zusammenfassung des Grundwissens, das erforderlich ist, um im Sozialbetreuungsbereich auf Einstiegsniveau arbeiten zu können. In jedem Land der EU kann es zusätzliche Anforderungen geben, die Sie erfüllen müssen, wenn Sie dort einen Arbeitsplatz angeboten bekommen. Informationen hierzu finden Sie auf unserer Website 5. Handelt es sich beim ECC um eine Qualifikation? Das ECC selbst ist keine Qualifikation, aber wir haben die Erfahrung gemacht, dass sich viele Ausbildungskurse als ECC-kompatibel erweisen. Das ECC basiert auf einer Reihe von grundlegenden Lernergebnissen aus dem sozialen Betreuungsbereich (BESCLO Basic European Social Care Learning Outcomes). Ob das nötige Wissen erworben wurde, wird mittels eines Multiple-Choice-Fragebogens ermittelt. Das ECC ist nicht dazu gedacht, einen Kompetenznachweis zu erbringen oder bestehende Qualifikationen oder Anforderungen für MitarbeiterInnen im pflegenahen Betreuungsbereich in den teilnehmenden Ländern zu ersetzen. 16 www.eccertificate.eu 6. Wer kann ECC-Kurse anbieten? Das wird sich in den einzelnen Ländern unterschiedlich gestalten. Wir sind der Ansicht, dass ECC-Kurse in unterschiedlichster Form (Unterricht, berufsbegleitend, usw.) durch verschiedene Anbieter (Weiterbildungsinstitute, Schulen, Arbeitgeber, usw.) angeboten werden könnten. 7. Gibt es eine „offizielle“ Anerkennung? Da das ECC noch in den Kinderschuhen steckt, handelt es sich nicht um eine offizielle Bezeichnung oder um eine in den ECC-Partnerländern anerkannte Qualifikation. Wir arbeiten aber daran, dass das ECC bald europaweite Anerkennung finden wird. Die Anerkennung hängt von den jeweiligen Anforderungen und Bedingungen in jedem einzelnen Land ab. Jedes Land kann diesen ersten Schritt den jeweiligen Erfordernissen entsprechend ausdehnen. Das vom ECC abgedeckte Basiswissen für BerufseinsteigerInnen wird um die länderspezifischen Anforderungen und Möglichkeiten ergänzt werden müssen, um eine Kompetenzentwicklung in der Praxis zu ermöglichen. 8. Verbessert das ECC meine Chancen auf dem Arbeitsmarkt? Es bescheinigt Arbeitgebern, dass die AbsolventInnen über die für die Aufnahme ihrer Tätigkeit im pflegenahen Betreuungsbereich nötigen Grundkenntnisse verfügen, und könnte somit Möglichkeiten eröffnen, die Tätigkeit in ganz Europa auszuüben, wo das ECC anerkannt ist. Das ECC wird ein EU-weites Verständnis für gemeinsame Werte und die Qualität, die wir in den pflegenahen Betreuungsdiensten gewährleisten sollten, sicherstellen. Die ECC-AbsolventInnen wären somit in einer weitaus besseren Lage, um in einer Reihe verschiedener EU-Länder arbeiten zu können, wo das ECC durch die Arbeitgeber im Sozialbetreuungssektor anerkannt ist. Wissen im ECC 9. Wo kann ich es bekommen? Es gibt in jedem Land, das das ECC anbietet, einen ECC-Landesvertreter, der von mehreren Vertriebspartnern unterstützt wird, die die Ausbildung und den Zugang zur ECCPrüfung anbieten. Eine Liste der aktuellen Landesvertreter für jedes Land und ihre lokalen Vertriebspartner finden Sie auf der Website www.eccertificate.eu. Setzen Sie sich mit ihnen in Verbindung, um mehr über die verfügbaren Materialien, das Kursangebot und die ECC-Prüfungen zu erfahren. 10. Gibt es irgendwelche Einstiegsbedingungen, die man berücksichtigen muss, um als KandidatIn in Frage zu kommen? Es gibt ein paar Grundvoraussetzungen, um das Zertifikat erwerben zu können: KandidatInnen müssen mindestens 16 Jahre alt sein, über ausreichende Kenntnisse (Lesen und Schreiben) der Sprache des jeweiligen Landes verfügen, in dem der Test abgelegt wird. Es ist allerdings nicht Voraussetzung, dass die Lernenden bereits über Erfahrungen aus dem pflegenahen Betreuungsbereich verfügen, sich in einem Beschäftigungsverhältnis befinden oder zuvor erworbene Qualifikationen mitbringen. 11. Wenn ich der Meinung bin, über ausreichende Kenntnisse in den genannten Bereichen zu verfügen, muss ich die Ausbildung trotzdem machen oder kann ich einfach nur zur Prüfung antreten? ECC – ein europäisches Zertifikat zur Ergänzung Ihres nationalen Ausbildungsprogramms Sie können sich an einen ECC-Vertriebspartner wenden und versuchen, am nächsten ECC-Test teilnehmen zu können, um zu überprüfen, ob Ihr Wissensstand den Anforderungen des ECC entspricht oder nicht. European Care Certificate 17 Schlüsselbegriffe Als unterstützendes Instrument für die Basic European Social Care Learning Outcomes (BESCLO) bieten wir Definitionen der wichtigsten Schlüsselbegriffe an, die in den BESCLO verwendet werden. Die Kürze und Prägnanz der Definitionen soll ein allgemeines Verständnis der aus den einzelnen Lernbereichen ausgewählten Termini gewährleisten. Werte Die wichtigsten Grundsätze oder Eigenschaften (Qualitäten), die die Arbeit im pflegenahen Betreuungsbereich untermauern. Würde Bezieht sich auf den Selbstwert eines Menschen und bezeichnet ein gewisses Ansehen einer einzelnen Person. Sie wird durch persönliche Entwicklung und persönlichen Ausdruck erreicht und drückt sich darin aus, wie wir mit anderen sprechen und umgehen. Individualität Jeder Mensch hat seine ganz spezielle und einzigartige Identität. Dadurch ist jeder Einzelne sowohl ein Individuum als auch ein Teil einer Gruppe. Menschen sollten als Individuen behandelt werden, und ihre jeweiligen Bedürfnisse/Wünsche/Vorlieben und Abneigungen sollten Vorrang haben vor jenen der gesamten Gruppe. Rechte Personen haben Rechte als menschliche Lebewesen (oft Menschenrechte genannt), gerecht und gleichwertig behandelt und als Individuen wertgeschätzt zu werden. MitarbeiterInnen aus dem pflegenahen Betreuungsbereich sollten sicherstellen, dass die Rechte des Einzelnen stets gewahrt werden. Wahlmöglichkeit Aus verschiedenen Möglichkeiten wählen und sich frei für eine Alternative entscheiden zu können. Die zu treffende Wahl kann Alltäglichkeiten wie die Menüwahl des Abendessens oder weitreichendere Entscheidungen betreffen wie beispielsweise die Auswahl des Wohnorts oder die Frage einer möglichen Eheschließung. Privatsphäre Zeit und Raum für sich selbst zur Verfügung zu haben, wenn die Betroffenen das möchten. Sichergehen zu können, dass persönliche Informationen vertraulich behandelt werden. Etwas alleine und unbeobachtet tun zu können, wenn der Wunsch danach besteht. Unabhängigkeit Dinge weitgehend selbständig erledigen zu können und ihre Ausführung nicht anderen zu überlassen. Weniger abhängig zu sein von der Hilfe und Unterstützung anderer. Respekt Dieser hat mit Würde zu tun und äußert sich in Aufmerksamkeit und Höflichkeit anderen gegenüber. Anzuerkennen, dass Menschen bedeutend und wertvoll sind. Selbstbestimmung Die Person sein zu können, die man sein will und eine entsprechende Wahl treffen zu können, um das auch zu ermöglichen. Chancengleichheit Gleichberechtigter Zugang zu Dienstleistungen und Angeboten, und zwar unabhängig von Rassenzugehörigkeit, Geschlecht, Behinderung, Alter, Kultur, Sexualität, Glauben. 18 www.eccertificate.eu Inklusion Eingegliedert zu sein in Aktivitäten und Wahlfreiheit zu haben bzw. Entscheidungen treffen zu können in allen Lebensbereichen. Teilzuhaben am gesellschaftlichen Leben, an Dingen, die anderen BürgerInnen offen stehen, wie zum Beispiel Gemeinschaftseinrichtungen nutzen oder das Wahlrecht wahrnehmen zu können. Schlüsselbegriffe Vielfalt (Diversity) Unterstützung und Respekt der verschiedenen Kulturen und Werte. Vielfalt oder Diversity bezieht sich auf die unterschiedlichen Lebensstile und die Dinge, die Menschen schätzen, genießen oder für wichtig erachten. Es geht darum, Unterschiede zu zelebrieren und Menschen nicht über einen Kamm zu scheren. Kultur Die Werte, Glaubenseinstellungen, Haltungen und die Art und Weise, wie wir Dinge tun, die eine Gruppe miteinander teilt. Oft haben wir diese schon so sehr verinnerlicht, dass wir sie für selbstverständlich erachten. Man kann durchaus auch gleichzeitig mehreren kulturellen Gruppen angehören. Vertraulichkeit Informationen über einen Einzelnen nicht mit anderen auszutauschen. Sein Recht auf Privatsphäre zu wahren. Unter Umständen kann es erforderlich sein, die Vertraulichkeit aufzuheben, wenn es darum geht, jemanden ordnungsgemäß zu betreuen oder die betreute Person oder andere Mitmenschen vor Schaden zu bewahren. Risiko Die Möglichkeit, dass etwas schief laufen oder irgendjemand bzw. irgendetwas verletzt oder beschädigt werden könnte. Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Verletzung, ein Schaden oder ein Verlust eintreten und hierbei eine Person oder ein Gegenstand zu Schaden kommen könnte. Bezugsperson Ein Mensch, der wichtig ist für die betreute oder unterstützte Person und eine wichtige Rolle in deren Leben spielt. Verbale/nonverbale Kommunikation Unter verbaler Kommunikation versteht man die Verwendung von Sprache und Wörtern. Nonverbale Kommunikation hingegen bedient sich anderer Mittel, z.B. der Körpersprache, Berührungen, Zeichensprache, Bilder, Storyboards. Aktives Zuhören Vermitteln, dass Sie zuhören und der sprechenden Person Gehör schenken. Aktives Zuhören beinhaltet auch das Herstellen von Augenkontakt, Nicken, bekräftigendes Zustimmen, das Stellen von Fragen, etc. Körperlicher Missbrauch Tätlicher Angriff. Dieser kann Schläge, Boxen, Treten, Verbrennungen, Verbrühen oder Festhalten umfassen. Finanzieller Missbrauch Ausnutzung der Verletzlichkeit eines Mitmenschen. Darunter fallen Diebstahl, Betrug, Ausbeutung, missbräuchliche oder zweckentfremdete Verwendung von Eigentum, Besitz oder Leistungen, von zugunsten der KlientInnen erworbenen Gütern oder Aktivitäten. European Care Certificate 19 Schlüsselbegriffe Sexueller Missbrauch Umfasst Vergewaltigung und sexuelle Übergriffe oder Sexualhandlungen, denen die Person nicht zugestimmt hat, nicht zustimmen konnte oder bei denen die Zustimmung unter Druck erfolgte. Unangemessene sexuelle Berührungen, fotografiert oder gefilmt zu werden für sexuelle Zwecke; gezwungen zu werden, Fotos/Videos aus sexuellen Beweggründen anzuschauen oder gezwungen zu werden, bei sexuellen Handlungen zuzusehen. Emotionaler/psychischer Missbrauch Beinhaltet die Androhung von Schaden oder Verlassenwerden, Entzug menschlichen Kontakts, Demütigung, Anschuldigungen, Kontrolle, Einschüchterung, Nötigung, Belästigung, verbalen Missbrauch, Isolierung oder Entzug von Leistungen oder Betreuungseinrichtungen. Institutioneller Missbrauch Wenn eine Organisation/Institution in erster Linie zum Nutzen einer solchen betrieben wird und nicht zum Nutzen der Menschen, die darin leben. Die Regeln, Richtlinien und Verfahrensabläufe sind restriktiv und schädlich für die BewohnerInnen, nehmen ihnen die Wahlfreiheit und entmachten sie; z. B. strikte Essens/Schlafenszeiten, keine freie Wahl, was Essen oder Aktivitäten anbelangt; Bestrafung für nichtkonformes Verhalten. Selbstvernachlässigug Eine Person, die sich nicht um sich selbst kümmert; die z.B. nichts isst, trinkt, sich nicht wäscht oder badet, keine Medikamente einnimmt, sich nicht um sich selbst kümmert. Vernachlässigung durch andere Einer betreuten Person nicht die entsprechende oder nötige Pflege und Aufmerksamkeit zukommen zu lassen. Nicht zu tun, was für diese Person erforderlich ist, wie zum Beispiel nicht sicherzustellen, dass die betreute Person sich wohl fühlt, ihr nicht kalt ist, sie sauber ist, ausreichend mit nährstoffreicher Kost versorgt wird. Das Potential der KlientInnen nicht zu fördern oder kulturelle bzw. religiöse Bedürfnisse nicht zu berücksichtigen, unabhängig davon, ob diese Versäumnisse bewusst oder unbewusst erfolgen. Supervision Die Unterstützung, die BetreuerInnen erhalten, um sie in ihrer persönlichen und beruflichen Entwicklung zu fördern. Häufig durchgeführt von dem/der Vorgesetzten der ArbeitnehmerIn, kann aber auch von KollegInnen oder unabhängigen SupervisorInnen angeboten werden. Angebot kann intern oder extern, auf Einzelbasis oder in der Gruppe erfolgen. Typische Bereiche sind Teamaufbau, Verbesserung der praktischen Arbeit, Identifizierung persönlicher Entwicklungserfordernisse, Überprüfung der Praxis, Aufzeigen von Beispielen für Best Practice, Ansprechen persönlicher Probleme. Positiver Stress Stress, der stimulierend und leistungssteigernd wirkt und dazu beiträgt, dass sich ein Mensch interessiert, glücklich und rundum zufrieden fühlt. Negativer Stress Stress, der dazu führt, dass ein Mensch schlechte Leistungen erbringt, sich ängstlich fühlt bzw. durch Stress hervorgerufene Krankheiten entwickelt. 20 www.eccertificate.eu Die Zukunft von ECC – Verbreitung und weitere Entwicklung ECC tritt in eine neue Phase der Verbreitung und Entwicklung ein und wird sich, wie wir hoffen, in ganz Europa verbreiten und Anerkennung durch Nutzer, Arbeitgeber und Ausbildungseinrichtungen erhalten. Ebenso knüpfen wir Verbindungen zum europäischen Qualifikationsrahmen, der derzeit auf der europäischen Ebene entwickelt wird. Die meisten Partner werden den ECC-Vorstand (ECC-Board) bilden. Das Sekretariat des ECCBoard ist bei der Zentrale der European Association of Service Providers for people with Disabilities (EASPD) eingerichtet und die EASPD wird eine führende Rolle bei der weiteren Entwicklung von ECC übernehmen. Die ECC-Prüfung wird zukünftig auch als Online-Test angeboten. Hierzu erhalten die Teilnehmer ein Passwort und können sich zu einem festgelegten Termin zum Ablegen der Prüfung einloggen. Erfahrungen mit ECC in Deutschland Im Folgenden sehen Sie unsere derzeitigen Vertriebspartner, die das ECC bereits erfolgreich angeboten haben Ich habe gelernt, besser zuzuhören und die Klienten mehr einzubeziehen und ihnen mehr Selbstbestimmung zu geben. Ein ECC-Absolvent Dr. Maria Probst Schule Würzburg Don-Bosco-Berufsbildungswerk Würzburg Berufsbildungswerk Mosbach Fachschule für Heilerziehungspflege Ebenried Caritasverband für die Diözese Würzburg Sollten Sie Interesse daran haben, ein ECC-Vertriebspartner zu werden, so kontaktieren Sie bitte den ECCLandesvertreter. Eine aktualisierte Liste aller ECC-Landesvertreter finden Sie auf der ECC-Website www.eccertificate.eu. Sollte es zur Zeit keine Vertriebspartner in Ihrem Land geben und Sie Interesse daran haben, entweder ein ECC-Landesvertreter oder ein Vertriebspartner zu werden, so kontaktieren Sie bitte das ECC-Sekretariat in Brüssel, Belgien ([email protected]). European Care Certificate 21 Die ECC-Landesvertreter Belgien European Association of Service Providers for people with Disabilities (EASPD) Av. d‘Auderghem / Ouderghemlaan 63 B - 1040 Brussels Telefon +32 2 2824610, www.easpd.be Großbritannien TASS UK Ltd The Coach House, 119a High Street, Clay Cross, Derbyshire S45 9DZ Telefon +44 1246 251979, www.tassuk.com Association for Real Change (ARC) Marsden Street, Chesterfield, Derbyshire, S40 1JY Telefon +44 1246 555043, www.arcuk.org.uk Social Care Institute for Excellence Goldings House, 2 Hay´s Lane, London SE1 2HB Telefon +44 20 7089 6840, www.scie.org.uk Österreich Direktorenverein Österreicher Sozialberufsbildung (DIVOS) Kathi-Lampert-Schule, Vorarlberger Wirtschaftspark, A-6840 Götzis Telefon +43 552 3531280, www.kathi-lampert-schule.at Deutschland Robert-Kümmert-Akademie Sedanstraße 25, D-97082 Würzburg Telefon +49 931 6158340, www. robert-kuemmert-akademie.de Portugal Centro de Educação para o Cidadão Deficiente (CECD) Av. 25 de Abril, n°190 - Mira Sintra, P-2735-418 Cacém Telefon +351 21 9188560, www.cecdmirasintra.org Rumänien Fundata Alpha Transsilvanã (FAT) Aleea Vrancea 1, RO-540517 Tirgu Mures Telefon +40 265 257057, www.alphatransilvana.ro 22 www.eccertificate.eu Tschechische Republik MARLIN s.r.o. (Ltd), Center for lifelong education Studentské náměstí 1531, 686 01 Uherské Hradiště Branch office: Vavrečkova 5262, 760 01 Zlín Telefon +420 577 221 540, +420 774 298 066, www.marlin.eu Bulgarien SASA Social Association St. Andrew Konstantin Velichkov Str. 55, Fl. 1, 9004 Varna, Bulgaria Telefon Bulgarien +359 52699418 Telefon Deutschland +49 7542 103333 ) www.bulgarisch-deutsches-sozialwerk.de Social Association St. Andrew Italien AIAS Bologna onlus Via Ferrara 32, 40139 Bologna Telefon +39 051 454727, www.aiasbo.it Slowenien Center za usposabljanje, delo in varstvo Dolfke Boštjančič, Draga (CUDV Draga) Draga 1, 1292 Ig, Slovenija Telefon +386 1 420 26 00, www.center-db.si Ungarn Magyarország: Kézenfogva Alapítvány, Budapest, Pf. 234. 1461, Telefon +36 1 215 5213, www.kezenfogva.hu Zypern LCEducational Lycourgou 3 , Limassol 3012 Telefon+357 3579 9545215, www.lceducational.com Irland National University of Ireland Galway Health Promotion Research Centre School of Health Sciences, Distillery Road, Galway Telefon +353 049 3466, www.nuigalway.ie European Care Certificate 23 www.eccertificate.eu Kontaktadressen ECC-Sekretariat European Association of Service Providers for people with Disabilities (EASPD) Av. d‘Auderghem / Ouderghemlaan 63 B-1040 Brussels Telefon +32 2 2824610 www.easpd.be www.eccertificate.eu Landesvertretung Deutschland: Robert-Kümmert-Akademie Sedanstraße 25 97082 Würzburg Telefon +49 931 61583-40 www.robert-kuemmert-akademie.de European Care Certificate – das europäische Eingangszertifikat im Bereich pflegenaher Betreuung www.eccertificate.eu