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Sterbefall ehemaliger deutscher Wehrmachtsangehöriger Erstbeurkundung / Erstregistrierung - ohne Inlandswohnsitz Sterbefälle von Angehörigen der ehemaligen deutschen Wehrmacht oder diesen in personenstandsrechtlicher Hinsicht gleichgestellten Personen (Angehörige anderer militärähnlicher Verbände, der Polizei, des Arbeitsdienstes, und andere) aus Anlass des Zweiten Weltkrieges sind - sofern der letzte Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Verstorbenen nicht auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland liegt bzw. nicht bekannt ist - beim Standesamts I in Berlin zu beurkunden. Voraussetzungen Anzeigeverpflichtung Der Sterbefall ist von der zuständigen Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht (WASt) dem Standesamt I in Berlin anzuzeigen. Erforderliche Unterlagen Die Erforderlichkeit von Unterlagen ist vom Einzelfall abhängig. Formulare Sterbenachweisanforderung https://www.berlin.de/labo/buergerdienste/standesamt-i-in-berlin/sterbefall/fo rmular.254602.php Gebühren *10,00 Euro:* Sterbeurkunde *5,00 Euro:* jede weitere Urkunde bei gleichzeitiger Ausstellung *10,00 Euro:* internationale Sterbeurkunde *5,00 Euro:* jede weitere Urkunde bei gleichzeitiger Ausstellung *10,00 Euro:* beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister *5,00 Euro:* jede weitere begl. Abschrift bei gleichzeitiger Ausstellung Rechtsgrundlagen § 44 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV) http://www.gesetze-im-internet.de/pstv/__44.html Weiterführende Informationen Deutsche Dienststelle (WASt), Eichborndamm 179, 13403 Berlin http://www.dd-wast.de Haben Sie weitere Fragen zur Erstbeurkundung / Erstregistrierung eines Sterbefalles ehemaliger deutscher Wehrmachtsangehöriger ohne Inlandswohnsitz? https://www.berlin.de/labo/buergerdienste/standesamt-i-in-berlin/sterbefall/fo rmular.218485.php PDF-Dokument erzeugt am 16.01.2017