Als PDF herunterladen

Transcription

Als PDF herunterladen
Sterbefall ehemaliger deutscher
Wehrmachtsangehöriger Erstbeurkundung / Erstregistrierung - ohne
Inlandswohnsitz
Sterbefälle von Angehörigen der ehemaligen deutschen Wehrmacht oder diesen in
personenstandsrechtlicher Hinsicht gleichgestellten Personen (Angehörige anderer
militärähnlicher Verbände, der Polizei, des Arbeitsdienstes, und andere) aus Anlass
des Zweiten Weltkrieges sind - sofern der letzte Wohnsitz oder gewöhnliche
Aufenthalt des Verstorbenen nicht auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik
Deutschland liegt bzw. nicht bekannt ist - beim Standesamts I in Berlin zu
beurkunden.
Voraussetzungen
Anzeigeverpflichtung
Der Sterbefall ist von der zuständigen Deutschen Dienststelle für die
Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen
deutschen Wehrmacht (WASt) dem Standesamt I in Berlin anzuzeigen.
Erforderliche Unterlagen
Die Erforderlichkeit von Unterlagen ist vom Einzelfall abhängig.
Formulare
Sterbenachweisanforderung
https://www.berlin.de/labo/buergerdienste/standesamt-i-in-berlin/sterbefall/fo
rmular.254602.php
Gebühren
*10,00 Euro:* Sterbeurkunde
*5,00 Euro:* jede weitere Urkunde bei gleichzeitiger Ausstellung
*10,00 Euro:* internationale Sterbeurkunde
*5,00 Euro:* jede weitere Urkunde bei gleichzeitiger Ausstellung
*10,00 Euro:* beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister
*5,00 Euro:* jede weitere begl. Abschrift bei gleichzeitiger Ausstellung
Rechtsgrundlagen
§ 44 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes
(PStV)
http://www.gesetze-im-internet.de/pstv/__44.html
Weiterführende Informationen
Deutsche Dienststelle (WASt), Eichborndamm 179, 13403 Berlin
http://www.dd-wast.de
Haben Sie weitere Fragen zur Erstbeurkundung / Erstregistrierung
eines Sterbefalles ehemaliger deutscher Wehrmachtsangehöriger ohne Inlandswohnsitz?
https://www.berlin.de/labo/buergerdienste/standesamt-i-in-berlin/sterbefall/fo
rmular.218485.php
PDF-Dokument erzeugt am 16.01.2017