Anmeldeformular für das gewerbliche Arbeiten mit Tieren
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Anmeldeformular für das gewerbliche Arbeiten mit Tieren
Zurück an: Landratsamt Mittelsachsen Lebensmittelüberwachungsund Veterinäramt Frauensteiner Str. 43 09599 Freiberg Anmeldeformular des Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramtes Mittelsachsen Art der Meldung Betriebsart Anmeldung Hundeausbildung Tierbörse Schädlingsbekämpfung Heimtiereinfuhr Sonstige: Aktualisierung Zirkus Tierausstellung Tierheilpraktiker Besamer Abmeldung Zoohandlung Zucht/Handel/Tierpension Hufschmiede, Klauenschneider Reit- und/oder Fahrbetrieb Bezeichnung und Adresse der Betriebsstätte / des Veranstaltungsortes Name: Telefon: Mobiltel.: Fax: E-Mail: Straße: PLZ/Ort: Kontaktdaten des Verantwortlichen Name: Vorname: Straße: PLZ/Ort: Telefon: Mobiltel.: Fax: E-Mail: Vornutzung der Betriebsstätte Allgemeine Beschreibung der Tätigkeit Angaben zu Tieren (z.B. Art, Anzahl,….) Bei Veranstaltungen: Beginn Datum: Uhrzeit: Ende Datum: Uhrzeit: Unterschrift Ich bestätige die Angaben der Meldung mit meiner Unterschrift. -------------------------------------------Ort, Datum ---------------------------------------------------Unterschrift Verantwortlicher Formulardaten löschen Bitte Rückseite beachten! Seite 1 von 2 Hinweise: 1. Anmerkungen zu gewerbsmäßigen Arbeiten mit Tieren Das gewerbsmäßige Züchten und Halten (auch Pensionen) von Wirbeltieren (außer landwirtschaftliche Nutztieren), der gewerbsmäßige Handel mit Wirbeltieren, gewerbsmäßige Reit- oder Fahrbetriebe, das gewerbsmäßige Zurschaustellen, die gewerbsmäßige Einfuhr oder das gewerbsmäßige Verbringen von Heimtieren und das gewerbsmäßige Schädlingsbekämpfen unterliegen nach § 11 des Tierschutzgesetzes der Erlaubnispflicht durch das LÜVA. Ohne diese Erlaubnis sind entsprechende Tätigkeiten untersagt und können somit gewerbsmäßig nicht durchgeführt werden. Zirkusgastspiele und Tierausstellungen sind zumindest nach § 4 der Viehverkehrsverordnung dem LÜVA anzuzeigen. Zum Teil unterliegen auch diese Tätigkeiten nach unterschiedlichen Rechtssetzungen der Erlaubnispflicht durch das LÜVA. Personen, die Tierarzneimittel in Verkehr bringen ohne Tierarzt zu sein (Tierheilpraktiker, Besamer, Klauenpfleger, Hufschmiede, Tierbedarfshandel) sind nach § 67 des Arzneimittelgesetzes verpflichtet, diese Tätigkeit dem LÜVA anzuzeigen. Für Fragen steht Ihnen das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Mittelsachsen gern zur Verfügung. Besucheradresse: Landratsamt Mittelsachsen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Am Landratsamt 3 09648 Mittweida Tel. (0 37 31) 799- 6234 Fax (0 37 31) 799- 6488 [email protected] Stand: April 2016 Seite 2 von 2