Anmeldeformular für das gewerbliche Arbeiten mit Tieren

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Anmeldeformular für das gewerbliche Arbeiten mit Tieren
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Landratsamt Mittelsachsen
Lebensmittelüberwachungsund Veterinäramt
Frauensteiner Str. 43
09599 Freiberg
Anmeldeformular
des Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramtes Mittelsachsen
Art der Meldung
Betriebsart
Anmeldung
Hundeausbildung
Tierbörse
Schädlingsbekämpfung
Heimtiereinfuhr
Sonstige:
Aktualisierung
Zirkus
Tierausstellung
Tierheilpraktiker
Besamer
Abmeldung
Zoohandlung
Zucht/Handel/Tierpension
Hufschmiede, Klauenschneider
Reit- und/oder Fahrbetrieb
Bezeichnung und Adresse der Betriebsstätte / des Veranstaltungsortes
Name:
Telefon:
Mobiltel.:
Fax:
E-Mail:
Straße:
PLZ/Ort:
Kontaktdaten des Verantwortlichen
Name:
Vorname:
Straße:
PLZ/Ort:
Telefon:
Mobiltel.:
Fax:
E-Mail:
Vornutzung der Betriebsstätte
Allgemeine Beschreibung der Tätigkeit
Angaben zu Tieren (z.B. Art, Anzahl,….)
Bei Veranstaltungen:
Beginn
Datum:
Uhrzeit:
Ende
Datum:
Uhrzeit:
Unterschrift
Ich bestätige die Angaben der Meldung mit meiner Unterschrift.
-------------------------------------------Ort, Datum
---------------------------------------------------Unterschrift Verantwortlicher
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Bitte Rückseite beachten!
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Hinweise:
1. Anmerkungen zu gewerbsmäßigen Arbeiten mit Tieren
Das gewerbsmäßige Züchten und Halten (auch Pensionen) von Wirbeltieren (außer landwirtschaftliche
Nutztieren), der gewerbsmäßige Handel mit Wirbeltieren, gewerbsmäßige Reit- oder Fahrbetriebe, das
gewerbsmäßige Zurschaustellen, die gewerbsmäßige Einfuhr oder das gewerbsmäßige Verbringen von
Heimtieren und das gewerbsmäßige Schädlingsbekämpfen unterliegen nach § 11 des Tierschutzgesetzes
der Erlaubnispflicht durch das LÜVA. Ohne diese Erlaubnis sind entsprechende Tätigkeiten untersagt und
können somit gewerbsmäßig nicht durchgeführt werden.
Zirkusgastspiele und Tierausstellungen sind zumindest nach § 4 der Viehverkehrsverordnung dem LÜVA
anzuzeigen. Zum Teil unterliegen auch diese Tätigkeiten nach unterschiedlichen Rechtssetzungen der Erlaubnispflicht durch das LÜVA.
Personen, die Tierarzneimittel in Verkehr bringen ohne Tierarzt zu sein (Tierheilpraktiker, Besamer, Klauenpfleger, Hufschmiede, Tierbedarfshandel) sind nach § 67 des Arzneimittelgesetzes verpflichtet, diese Tätigkeit dem LÜVA anzuzeigen.
Für Fragen steht Ihnen das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Mittelsachsen gern zur Verfügung.
Besucheradresse:
Landratsamt Mittelsachsen
Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Am Landratsamt 3
09648 Mittweida
Tel. (0 37 31) 799- 6234
Fax (0 37 31) 799- 6488
[email protected]
Stand: April 2016
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