panda antivirus 2007 / panda antivirus + firewall 2007 / panda
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ENDBENUTZER-LIZENZVEREINBARUNG Bitte lesen Sie die folgende Lizenzvereinbarung sorgfältig durch, bevor Sie dieses Programm verwenden. Durch das Akzeptieren der Vereinbarung erklären Sie sich damit einverstanden, Benutzer oder Lizenznehmer zu werden, und Sie erkennen ausdrücklich alle Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung an. Falls Sie die Bestimmungen der Vereinbarung nicht akzeptieren, dürfen Sie das Programm nicht installieren. Durch die Verwendung des Programms erkennen Sie die Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung an. Diese Lizenzvereinbarung stellt die vollständige Vereinbarung zwischen dem Lizenznehmer und PANDA SECURITY S.L. (im Folgenden: „PANDA“) im Hinblick auf den Vereinbarungsgegenstand dar. In gleicher Weise und soweit dies mit dem geltenden Recht vereinbar ist, haben die Bestimmungen und Bedingungen der vorliegenden Lizenzvereinbarung Vorrang vor allen Mitteilungen bzw. Werbeunterlagen, sofern diese Dokumente den Bestimmungen und Bedingungen der vorliegenden Lizenzvereinbarung widersprechen oder wenn diese Dokumente älter als diese Lizenzvereinbarung sein sollten. Durch das Akzeptieren der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung werden außer den in dieser Vereinbarung ausdrücklich genannten keinerlei Eigentumsrechte an dem Programm übertragen, das PANDA bzw. seinen SoftwareZulieferern gehört. 1.- ERTEILUNG DER LIZENZ: PANDA erteilt mit dieser Vereinbarung dem Lizenznehmer die beschränkte, einfache und nicht übertragbare Lizenz und das Recht, das Programm während der Vertragslaufzeit unter den hier genannten Vertragsbedingungen zu nutzen. Testversionen darf der Lizenznehmer nur für den von PANDA angegebenen Zeitraum verwenden. Um diesen Zeitraum zu verlängern, bedarf es der schriftlichen Genehmigung durch PANDA. Ungeachtet der Bestimmungen der Lizenzvereinbarung bietet PANDA keine Garantien hinsichtlich der Testversionen des Programms. Diese werden im Hinblick auf die vorliegende Vereinbarung ohne Gewährleistung (auf „as is“-Basis) bereitgestellt. Werbeversionen des Produkts dürfen nur einmal und nur auf einem einzigen Computer installiert werden. Es dürfen nicht mehrere Werbeversionen eines Produkts auf einem Computer installiert werden. Eine OEM-Version darf nur entsprechend den von Panda festgelegten Voraussetzungen mit Hardware verkauft werden. Folglich behält PANDA sich das Recht vor, OEMVersionen zu deaktivieren oder zu blockieren, wenn festgestellt wird, dass diese Voraussetzungen nicht eingehalten wurden. Wurden für Abonnement-Versionen die monatlichen oder periodischen Abonnementgebühren nicht bezahlt oder ist der Abonnementzeitraum abgelaufen, verliert der Lizenznehmer die Rechte auf die Serviceleistungen für dieses Programm. Diese Lizenzvereinbarung gewährt dem Lizenznehmer das Recht, das Programm auf der Anzahl von Servern und/oder Computern zu verwenden, die der Anzahl der gekauften Lizenzen entspricht. Im Fall von Produkten mit mehreren Lizenzen beginnt der Zeitraum für die Serviceleistungen für alle Lizenzen ab dem Moment der Aktivierung der ersten Lizenz. In Netzwerkumgebungen müssen Lizenzen für die maximale Anzahl von Computern, die an den Server angeschlossen sind, bzw. für die maximale Anzahl von darauf zugreifenden Benutzern erworben werden. Die Anzahl der Computer, auf denen das Produkt installiert ist, darf die im Lizenzzertifikat (sofern bereitgestellt) für dieses Programm angegebene Anzahl an erworbenen Lizenzen nicht übersteigen. Bei nicht an ein Netzwerk angeschlossenen Computern muss für jeden Computer, auf dem der Lizenznehmer das Programm installieren möchte, eine Lizenz erworben werden. Die Anzahl der Computer, auf denen das Produkt installiert ist, darf die im Lizenzzertifikat (sofern bereitgestellt) für dieses Programm angegebene Anzahl an erworbenen Lizenzen nicht übersteigen. In beiden oben genannten Fällen ist die Lizenz nur für das erworbene Programm gültig, das im Lizenzzertifikat angegeben ist (falls das Programm dieses Zertifikat beinhaltet). 2.- GEISTIGES EIGENTUM: Sowohl dieses Programm als auch die entsprechenden Informationsmaterialien und Dokumentationen sind ausschließliches Eigentum von PANDA und/oder seinen Software-Zulieferern. PANDA bzw. seine Software-Zulieferer besitzen alle geistigen Eigentumsrechte und Urheberrechte an diesen Programmen, Informationsmaterialien und anderen Produkten, die dem Lizenznehmer von PANDA als Teil dieser Vereinbarung übergeben wurden. PANDA ist mit der Verwendung seiner Programme und Produkte im Rahmen von Vergleichstests einverstanden, sofern diese objektiv sind und im guten Glauben sowie nach anerkannter oder gängiger Branchenpraxis durchgeführt werden. Diese Tests dürfen nur mit den neuesten Versionen der betreffenden Programme und Produkte durchgeführt werden. 3.- SICHERHEITSKOPIE: Die vorliegende Lizenzvereinbarung autorisiert den Benutzer, lediglich eine Sicherheitskopie der Inhalte der CD-ROM bzw. der aus dem Internet heruntergeladenen Dateien anzulegen, und zwar unter der Bedingung, dass diese Kopie alle Hinweise auf die Software-Eigentumsrechte enthält. 4.- ÄNDERUNGEN AN PRODUKTEN UND SERVICELEISTUNGEN: Der Lizenznehmer erkennt an und akzeptiert, dass es PANDA erlaubt ist, während der Vertragslaufzeit die Entwicklung des vom Lizenznehmer erworbenen Programms oder Produkts zugunsten anderer Produkte einzustellen, um die Programme und Produkte von PANDA dem technischen Fortschritt anpassen und entsprechend verbessern zu können. In diesem Fall darf der Lizenznehmer in Übereinstimmung mit den Produktmigrationsgrundsätzen von PANDA ein anderes Programm oder Produkt auswählen. In diesem Fall erklärt sich der Lizenznehmer damit einverstanden, diese Grundsätze zu akzeptieren und seinen Computer gegebenenfalls entsprechend anzupassen. Die Migration zu einem neuen Programm oder Produkt kann kostenlos sein. Eine etwaige Kostenpflicht hängt von den Betriebsmitteln ab, die PANDA für Forschung und Entwicklung der neuen Programme und Produkte aufgewendet hat, und vom Umfang, in dem sie von den ersetzten Programmen oder Produkten abweichen. Der Lizenznehmer akzeptiert außerdem, dass PANDA seine Serviceleistungen während der Vertragslaufzeit verändern darf, um sie an dem oben genannten technischen Fortschritt anzupassen. Der Lizenznehmer akzeptiert diese Veränderungen und fordert keine wie auch immer geartete Entschädigung. PANDA hat den Lizenznehmer über alle Änderungen in Kenntnis zu setzen. Der Lizenznehmer nimmt darüber hinaus zur Kenntnis und akzeptiert, dass bei Verlängerungen der Produkt- und Serviceverträge nach Ablauf der Vertragslaufzeit die Serviceleistungen und Merkmale des Programms oder des Produkts zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt verändert worden sein können, so dass er entsprechend den Grundsätzen von PANDA zu einem neuen Produkt oder Programm bzw. zu einer neuen Version wechseln müsste. Wechselt der Lizenznehmer zu einer neuen Version oder zu einem neuen Programm oder Produkt von PANDA, um eine ältere Version zu aktualisieren, darf der Lizenznehmer ausschließlich die aktualisierte Version bzw. das aktualisierte Programm oder Produkt verwenden, unter ausschließlicher Anerkennung der für die gesamte Dokumentation sowie für alle Informationsmaterialien und Spezifikationen für die neue Version bzw. das neue Programm oder Produkt geltenden Bedingungen. In diesen Fällen ist der Lizenznehmer dazu verpflichtet, alle das vorhergehende Produkt betreffenden Materialien zu löschen. Mit dem Akzeptieren dieser Lizenzvereinbarung akzeptiert der Lizenznehmer alle derartigen Veränderungen an Serviceleistungen und Programmmerkmalen. Bitte überprüfen Sie alle derartigen Veränderungen, bevor Sie die Lizenzvereinbarung akzeptieren. 5.- DATENERFASSUNGSTECHNOLOGIE: PANDA informiert den Lizenznehmer darüber, dass PANDA in bestimmten Programmen und Produkten möglicherweise mithilfe einer Datenerfassungstechnologie technische Informationen (darunter verdächtige Dateien) erfasst, um die Programme und Produkte zu verbessern, um verwandte Services anzubieten und diese an die Wünsche der Kunden anzupassen sowie um die nicht lizenzierte und illegale Verwendung des Programms oder Produkts zu verhindern. Der Lizenznehmer akzeptiert, dass PANDA diese Informationen als Teil der im Zusammenhang mit dem Programm oder Produkt bereitgestellten Serviceleistungen verwenden darf. Der Lizenznehmer erkennt an und akzeptiert, dass PANDA Updates und Ergänzungen zum Programm oder Produkt bereitstellen darf, die automatisch auf den Computer des Lizenznehmers heruntergeladen werden. Des Weiteren erklärt sich der Lizenznehmer damit einverstanden, PANDA zum Zwecke des Erwerbs und der Verwendung des Programms bestimmte personenbezogene Daten zugänglich zu machen. Der Lizenznehmer hat verstanden und genehmigt, dass seine personenbezogenen Daten, die PANDA als Folge dieser Vereinbarung und der Verwendung des Programms zur Verfügung gestellt werden, verarbeitet werden, um auf die von PANDA bereitgestellten Informationen oder Serviceleistungen zugreifen, die vertraglichen Beziehungen pflegen und um Marketinginformationen in jeder beliebigen Weise, auch elektronisch, senden zu können. PANDA informiert den Lizenznehmer darüber, dass diese personenbezogenen Daten entsprechend dem geltenden Recht und gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen behandelt werden. Der Lizenznehmer kann die Datenschutzbestimmungen unter folgender Adresse abrufen: http://www.pandasecurity.com/spain/enterprise/media/legal-notice/#e10 Im Rahmen der Serviceleistung werden die IP-Adresse und der Computername übertragen, um Lizenzen überprüfen zu können und möglicherweise auftretende Probleme bei der Verwendung des Produkts überprüfen und erkennen zu können. Der Lizenznehmer bestätigt die Verarbeitung dieser IP-Adresse durch PANDA und genehmigt diese Verarbeitung. 6.- EINGESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG: Ungeachtet etwaiger geltender Verbraucherschutzrechte garantiert PANDA neunzig (90) Tage ab Empfang, dass das Programm im Wesentlichen so funktioniert, wie es in der dem Programm beiliegenden Dokumentation und/oder in der Hilfe beschrieben ist, und keine Fabrikations- und Funktionsfehler aufweist. Während dieser Zeit und bei Aktivierung der Serviceleistungen durch den Lizenznehmer (soweit anwendbar) bietet PANDA folgende eingeschränkte Gewährleistung, die gleichzeitig die maximale Gewährleistung von PANDA gegenüber dem Lizenznehmer hinsichtlich Mängeln am Programm, dem Produkt oder der Dokumentation darstellt, für die diese Vereinbarung gilt. PANDA garantiert dem Lizenznehmer die Reparatur bzw. den Ersatz von defekten optischen Datenträgern, die das Funktionieren des Programms verhindern, sowie von fehlerhaftem Druckmaterial. Die eingeschränkte Gewährleistung hinsichtlich Reparatur oder Ersatz gilt auch für Dateien, die aus dem Internet heruntergeladen wurden, wenn das Programm auf diese Weise bereitgestellt wurde. Wenn defekte optische Datenträger oder fehlerhaftes Druckmaterial ersetzt werden müssen, muss der Lizenznehmer diese an PANDA zurückschicken. Ein Ersetzen des Materials ist unmöglich, wenn die ursprünglichen optischen Datenträger und/oder das defekte Druckmaterial nicht vorher vom Lizenznehmer zurückgeschickt wurden. Diese letztgenannte Bedingung muss im Fall von über das Internet bereitgestelltem Druckmaterial nicht erfüllt werden. 7.- HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Diese Garantie deckt nicht verlorenes, gestohlenes oder versehentlich beschädigtes Material bzw. Material ab, das unsachgemäß verwendet bzw. ohne Genehmigung verändert wurde. Ebenso bezieht sich diese Garantie nicht auf vom Lizenznehmer oder von Dritten verursachte Materialfehler. PANDA kann nicht für fehlerhafte Funktionen des lizenzierten Programms verantwortlich gemacht werden, wenn diese durch externe technische Ausrüstung verursacht werden. Darüber hinaus informiert PANDA den Lizenznehmer darüber, dass PANDA nicht für Handlungen verantwortlich gemacht werden kann, die auf Verlangen des Lizenznehmers von Dritten statt vom technischen Support von PANDA vorgenommen werden. Das Programm wird ohne Gewährleistung (auf „as is“-Basis) bereitgestellt, und es können keine anderen Ansprüche wegen Nichterfüllung angenommener Eigenschaften, außer den unter Klausel 6 ausdrücklich festgelegten Ansprüchen, geltend gemacht werden. PANDA garantiert nicht, dass die Software fehlerfrei ist oder dass sie unterbrechungsfrei funktioniert. Der Lizenznehmer weiß und akzeptiert in eigener Verantwortung, dass aufgrund von Veränderungen, die Viren an infizierten Dateien verursachen, im Rahmen der Virenbeseitigung unvorhergesehene Veränderungen an betroffenen Dateien auftreten können. Der Lizenznehmer ist verantwortlich für die Nutzung des Programms durch andere. Der Lizenznehmer übernimmt die Verantwortung für alle Verluste und/oder Schäden und Kosten, die aus der Inkompatibilität zwischen diesem Programm und seinen Updates sowie der Software Dritter entstehen, die der Lizenznehmer auf seinem Computer installiert hat, sowie für alle anderen Probleme, die durch die Interaktion zwischen beiden Programmen entstehen können, bzw. für übereinstimmende Code-Strings. Ungeachtet der Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung haftet PANDA unter keinen Umständen für Schäden, die die vom Lizenznehmer für das Programm entrichteten Gebühren übersteigen, unabhängig davon, ob der Lizenznehmer PANDA von der Möglichkeit solcher Schäden informiert hat. 8.- RISIKOREICHE UMGEBUNGEN: Dieses Programm wurde nicht dafür entwickelt und ist nicht dazu vorgesehen, in gefährlichen Umgebungen eingesetzt zu werden, die eine ausfallsichere (fehlertolerante) Leistung erfordern, wie Atomkraftwerke, Flugzeugnavigationsund -kommunikationssysteme, Luftraumkontrollsysteme, Waffenoder Verteidigungssysteme, Lebenserhaltungssysteme oder andere Umgebungen, in denen der Ausfall von Software direkt zum Tode, zu Personenschäden oder zu schweren Schäden an Eigentum oder an der Umwelt führen könnte. PANDA übernimmt insbesondere weder eine ausdrückliche noch eine konkludente Gewährleistung für die Eignung des Programms für diese Verwendungszwecke. 9.ÜBERTRAGUNGSBESCHRÄNKUNGEN UND VEREINBARUNGSABLAUF: Der Lizenznehmer darf das Programm ohne vorherige schriftliche Zustimmung von PANDA in keiner Weise lizenzieren, unterlizenzieren, vertreiben, verleihen oder übertragen. Bei Kündigung oder Ablauf der vorliegenden Lizenzvereinbarung muss der Lizenznehmer die Verwendung des Programms umgehend einstellen und alle Programmkopien vernichten oder an PANDA zurücksenden. 10.- ANDERE BESCHRÄNKUNGEN: Dieses Programm wird per CD-ROM oder über das Internet zur Verfügung gestellt. Das Programm darf nur auf den/dem eigenen Computer(n) des Lizenznehmers verwendet werden. Es darf weder auf Computern verwendet werden, die nicht sein Eigentum sind, noch darf es verliehen, vermietet, verleast, verschenkt, gestiftet oder an Dritte übertragen werden. Der Lizenznehmer darf die durch diese Lizenzvereinbarung erworbenen Rechte nicht übertragen. Es ist nicht gestattet, das Programm vollständig oder in Teilen zu dekompilieren, zurückzuentwickeln oder zu disassemblieren. Der Lizenznehmer darf keine Veränderungen, weder insgesamt noch teilweise, an der Software, der Serviceleistung und/oder anderen Dokumentationen oder Materialien durchführen, die diesem Produkt beiliegen. 11.- GERICHTSBARKEIT: Die vorliegende Lizenzvereinbarung unterliegt dem spanischen Recht. Sollten Zweifel oder Streitigkeiten hinsichtlich der Auslegung bzw. der Gültigkeit auftreten, so sind ausschließlich die Gerichte der Stadt Bilbao zuständig. Beide Parteien verzichten ausdrücklich auf die mögliche Zuständigkeit anderer Gerichte. 12.- ALLGEMEINES: Der Lizenznehmer ist damit einverstanden, dass Mitarbeiter von PANDA ihn/sie aufsuchen, um festzustellen, ob die Bedingungen der vorliegenden Lizenz erfüllt werden. Der Lizenznehmer weiß und akzeptiert, dass PANDA rechtliche Schritte einleiten kann, wenn der Lizenznehmer die Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung nicht einhält. PANDA behält sich das Recht vor, die vorliegende Lizenzvereinbarung automatisch fristlos zu kündigen, wenn der Lizenznehmer gegen die Bedingungen der vorliegenden Vereinbarung verstößt. Sollte eine Bestimmung dieser Lizenzvereinbarung gegen geltendes Recht verstoßen, wird die betreffende Bestimmung nichtig, ohne die Wirksamkeit der gesamten Vereinbarung zu berühren. PANDA behält sich ausdrücklich alle weiteren Rechte vor, die eventuell zutreffen und die dem Lizenznehmer hier nicht ausdrücklich gewährt werden. KLAUSELN ZU KOSTENLOSER SOFTWARE Zu dem Tool „SafeBrowser“, das über das hiermit lizenzierte Produkt verfügbar ist, gehören möglicherweise Programme, für die der Lizenznehmer eine Lizenz oder Unterlizenz gemäß GPL oder eine ähnliche für kostenlose Software gültige Lizenz erhält und die es ihm u. a. gestattet, bestimmte Programme ganz oder teilweise zu kopieren, zu modifizieren oder weiterzuleiten, und für die er Zugang zum Quellcode erhält. Außerdem enthält das Produkt ein Dienstprogramm, um Systeme mit dem Panda Cloud Cleaner auf Grundlage des Tiny Core Linux-Projekts zu starten. Weitere Informationen zu diesem Projekt erhalten Sie unter: http://distro.ibiblio.org/tinycorelinux/. Weitere Informationen zur Projektversion des Reparaturdienstprogramms erhalten Sie unter: http://distro.ibiblio.org/tinycorelinux/3.x/release/. Es handelt sich hierbei um ein kostenloses Softwareprojekt gemäß GNU General Public License (GNU GPL) Version 2. Das genannte Dienstprogramm enthält zudem Software von Drittanbietern gemäß GNU General Public License (GNU GPL) Version 2 oder 3. Urheberrecht: Sofern nicht anderweitig festgelegt, gelten folgende Bestimmungen: Syslinux Copyright © 1994–2011 H. Peter Anvin et al – Alle Rechte vorbehalten GRUB4DOS Copyright © 2010 Free Software Foundation, Inc. Copyright © 1999, 2000, 2001, 2002, 2003, 2004, 2005, 2006 Yoshinori K. Okuji TinyCore © 2008, 2009, 2010, 2011 Robert Shingledecker. Bei diesem Tools sowie hiermit zusammenhängenden anderen Tools handelt es sich um kostenlose Software. Der Lizenznehmer kann die Software unter Einhaltung der Bedingungen der GNU General Public License laut Veröffentlichung durch die Free Software Foundation (Version 2 oder 3 der Lizenz) weitergeben und/oder verändern. Die Texte der General Public License (GPL) der Versionen 2 und 3 sind unter http://www.gnu.org/licenses/licenses.en.html zu finden. Die Lizenz sieht vor, dass der Quellcode dem Lizenznehmer im Fall von Software, die der GPL oder einer anderen ähnlichen für kostenlose Software gültigen Lizenz unterliegt und im ausführbaren Format (Binary Executable) verteilt wird, zur Verfügung gestellt wird. Der Lizenznehmer darf über folgenden Link auf den Quellcode zugreifen: http://acs.pandasoftware.com/eula/sc/tinycore.linux.zip Falls der Lizenznehmer diese Software installiert, gelten die entsprechenden Lizenzbedingungen und Regelungen zum geistigen Eigentum und zum Urheberrecht zusätzlich zu den in der vorliegenden Lizenzvereinbarung festgelegten Regelungen. Diese Software wird in der Hoffnung verbreitet, dass sie nützlich sein wird. Es können jedoch keinerlei Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden, selbst ohne die Gewährleistung der Eignung für einen bestimmten Zweck. Weitere Informationen erhalten Sie in der GNU General Public License Version 2 und 3. Falls die Lizenzbedingungen, auf die in dieser Klausel verwiesen wird, umfangreichere Rechte gewähren als die vorliegende Lizenzvereinbarung, so haben die genannten Rechte Vorrang gegenüber den in der vorliegenden Vereinbarung gewährten Rechten und Einschränkungen, jedoch nur bezüglich der Software oder Softwarekomponente, die aufgrund der genannten Bedingungen lizenziert ist. Panda Security, S.L. Gran Via D. Diego Lopez de Haro 4 48001 Bilbao, Spanien Tel.: +34-902-243-654 Fax: + 34 94 424 46 97 E-Mail-Adresse: [email protected] Panda Security 2013