Land- und forstwirtschaftliche

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Land- und forstwirtschaftliche
Land- und forstwirtschaftliche
Berufsgenossenschaft Hessen,
Rheinland-Pfalz und Saarland
Bartningstr. 57
64289 Darmstadt
Luisenstr. 12
34119 Kassel
Theodor-Heuss-Str. 1
67346 Speyer
Heinestr. 2-4
66121 Saarbrücken
Herr
Johann Kosulic
Garte n st r. 4
56335 Neuhäusel
hat am Lehrgang des LUV - Modell Teil 1
„Informations- und Motivationsmaßnahmen"
am 26.10.2011 am FBZ in Hachenburg teilgenommen
Damit ist für einen Arbeitgeber, der selbst an dem Lehrgang teilgenommen
hat, die Qualifikation im Rahmen des alternativen Betreuungsmodells der
landwirtschaftlichen
Unfallversicherung
(LUV-Modells)
gemäß
der
Unfallverhütungsvorschrift VSG 1.2 § 2 (6) erfüllt. Eine zusätzliche Teilnahme
an dem Grundlehrgang Teil 1 sowie an den Aufbaulehrgängen entbindet den
Arbeitgeber von der Verpflichtung, Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu
bestellen, wenn
- in seinem Betrieb die Zahl der durchschnittlich Beschäftigten weniger als
16 beträgt und
- er an den in Anhang 2 der VSG 1.2 festgelegten Informations- und
Motivationsmaßnahmen der Berufsgenossenschaft teilgenommen hat und
in regelmäßigen Zeitabständen Fortbildungsmaßnahmen der
Berufsgenossenschaft besucht und
- er eine qualifizierte, bedarfsgerechte Betreuung nach Anhang 2 VSG 1.2 in
Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes nachweist.
Dipl.-lng Hermann Josef Hillen
Land- und forstwirtschaftliche Berufsgenossenschaft
Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland
-Abteilung Prävention-
Land- und forstwirtschaftliche
Berufsgenossenschaft Hessen,
Rheinland-Pfalz und Saarland
Bartningstr. 57
64289 Darmstadt
Luisenstr. 12
34119 Kassel
Theodor-Heuss-Str. 1
67346 Speyer
Heinestr. 2-4
66121 Saarbrücken
Herr
Pascal Jakobs
Tannen weg 23
56337 Neuhäusel
hat am Lehrgang des LUV - Modell Teil 1
„Informations- und Motivationsmaßnahmen"
am 26.10.2011 am FBZ in Hachenburg teilgenommen
Damit ist für einen Arbeitgeber, der selbst an dem Lehrgang teilgenommen
hat, die Qualifikation im Rahmen des alternativen Betreuungsmodells der
landwirtschaftlichen
Unfallversicherung
(LUV-Modells)
gemäß
der
Unfallverhütungsvorschrift VSG 1.2 § 2 (6) erfüllt. Eine zusätzliche Teilnahme
an dem Grundlehrgang Teil 1 sowie an den Aufbaulehrgängen entbindet den
Arbeitgeber von der Verpflichtung, Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu
bestellen, wenn
- in seinem Betrieb die Zahl der durchschnittlich Beschäftigten weniger als
16 beträgt und
- er an den in Anhang 2 der VSG 1.2 festgelegten Informations- und
Motivationsmaßnahmen der Berufsgenossenschaft teilgenommen hat und
in regelmäßigen Zeitabständen Fortbildungsmaßnahmen der
Berufsgenossenschaft besucht und
- er eine qualifizierte, bedarfsgerechte Betreuung nach Anhang 2 VSG 1.2 in
Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes nachweist.
Dipl.-lng Hermann Josef Hillen
Land- und forstwirtschaftliche Berufsgenossenschaft
Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland
-Abteilung Prävention-