Schulungshandbuch digital tacho
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Schulungshandbuch digital tacho Schulungshandbuch digital tacho Kartenausgabe Digital Tacho Wien, 14. Mai 2007 Version 2.0 14.05.2007 Version 2.0 Seite 1 von 78 Schulungshandbuch digital tacho INHALTSVERZEICHNIS 1 Charakteristika zum Projekt ____________________________________________________________ 6 1.1 ________________________________________________________ Projektbeschreibung _____________________________________________________________________________________ 6 1.1.1 Nutzen ______________________________________________________________________ 6 1.2 ________________________________________________ Rechtliche Rahmenbedingungen _____________________________________________________________________________________ 7 1.3 ________________________________________________________Kontrollgerätekarten _____________________________________________________________________________________ 8 1.3.1 Fahrerkarte __________________________________________________________________ 8 1.3.2 Behördenkarte ________________________________________________________________ 9 1.3.3 Unternehmenskarte ___________________________________________________________ 10 1.3.4 Werkstattkarte _______________________________________________________________ 11 1.4 ________________________________________________ Systemüberblick für Österreich ____________________________________________________________________________________ 13 1.5 ______________________________________________________ Fragen und Antworten ____________________________________________________________________________________ 14 2 Standardprozess Kartenregistrierung ____________________________________________________ 13 2.1 _____________________________________________________ Ausstellung Fahrerkarte ____________________________________________________________________________________ 13 2.1.1 Ausstellung Erstkarte _________________________________________________________ 13 2.1.2 Ausstellung Erneuerungskarte (nach Ablauf der Erstkarte) ____________________________ 18 2.1.3 Vorliegen eines Defekts _______________________________________________________ 20 2.1.4 Vorliegen eines Verlusts bzw. Diebstahls __________________________________________ 21 2.2 BehördenkarteBehördenkarteBehördenkarteBehördenkarteBehördenkarteBehördenkarteBehördenkar teBehördenkarteBehördenkarteBehördenkarteBehördenkarteAusstellung Unternehmenskarte ____ 24 2.2.1 Ausstellung Erstkarte _________________________________________________________ 24 2.2.2 Ausstellung Erneuerungskarte (nach Ablauf der Erstkarte) ____________________________ 26 2.2.3 Vorliegen eines Defekts _______________________________________________________ 26 2.2.4 Vorliegen eines Verlusts bzw. Diebstahls __________________________________________ 27 2.2 ___________________________________________________ Ausstellung Behördenkarte ____________________________________________________________________________________ 28 2.2.5 Ausstellung Erstkarte _________________________________________________________ 28 2.2.6 Ausstellung Erneuerungskarte (nach Ablauf der Erstkarte) ____________________________ 29 2.2.7 Vorliegen eines Defekts _______________________________________________________ 29 14.05.2007 Version 2.0 Seite 2 von 78 Schulungshandbuch digital tacho 2.2.8 Vorliegen eines Verlusts bzw. Diebstahls __________________________________________ 30 2.3 ___________________________________________________ Ausstellung Werkstattkarte ____________________________________________________________________________________ 31 3 2.3.1 Ausstellung Erstkarte _________________________________________________________ 31 2.4.2 Ausstellung Erneuerungskarte (nach Ablauf der Erstkarte) ____________________________ 33 2.4.3 Vorliegen eines Defekts _______________________________________________________ 33 2.4.4 Vorliegen eines Verlusts bzw. Diebstahls __________________________________________ 34 Zentralapplikation Kartenantragstellung _________________________________________________ 37 3.1 ______________________________________________________ Systemvoraussetzungen ____________________________________________________________________________________ 37 3.2 ______________________________________________________ Aufruf des Programms ____________________________________________________________________________________ 38 3.3 __________________________________________________________ Anwendung ZKR ____________________________________________________________________________________ 39 4 3.3.1 Fahrerkarte _________________________________________________________________ 42 3.3.2 Behördenkarte _______________________________________________________________ 54 3.3.3 Unternehmenskarte ___________________________________________________________ 56 3.3.4 Werkstattkarte _______________________________________________________________ 58 3.3.5 Änderung des Kartenstatus _____________________________________________________ 59 Sonderfälle bei der Kartenregistrierung __________________________________________________ 60 3.1 ___________________________________ Garantieabwicklung im Falle einer defekten Karte ____________________________________________________________________________________ 60 3.2 __________________________________________ Notwendige Unterlagen nicht vollständig ____________________________________________________________________________________ 61 3.3 _____________________________________________________ Widersprüchliche Daten ____________________________________________________________________________________ 61 3.4 _____________________________________ Schlechte Qualität des Fotos, Foto nicht aktuell ____________________________________________________________________________________ 61 3.5 _____________________________________________________ Unleserliche Dokumente ____________________________________________________________________________________ 62 3.6 __________________________________________________________ Karte mangelhaft ____________________________________________________________________________________ 62 3.7 ___________________________________________________________ Kartenrückgabe ____________________________________________________________________________________ 62 3.8 ___________________________________________________ Karte wurde nicht zugestellt ____________________________________________________________________________________ 62 14.05.2007 Version 2.0 Seite 3 von 78 Schulungshandbuch digital tacho 3.9 _____________________________________________________ Karte ist nicht zustellbar ____________________________________________________________________________________ 63 3.10 ________________________________ Umtausch (Änderung des gewöhnlichen Wohnsitzes) ____________________________________________________________________________________ 63 3.11 ___________________________________________________________ Datenänderung ____________________________________________________________________________________ 63 3.12 _________________________________________________________ Entzug der Karte ____________________________________________________________________________________ 63 4 Adressen und Kontaktdaten ____________________________________________________________ 64 4.1 __________________________________________________________________Hotline ____________________________________________________________________________________ 64 4.2 _______________________________________________________ Betrieb und Wartung ____________________________________________________________________________________ 64 4.2.1 1st level support _____________________________________________________________ 64 4.2.2 2nd & 3rd level support _________________________________________________________ 65 4.3 _______________________________________________Wichtige Nummern und Adressen ____________________________________________________________________________________ 66 4.3.1 Betreiber ___________________________________________________________________ 66 4.3.2 Card Issuing Authorities _______________________________________________________ 67 4.3.3 BMVIT ____________________________________________________________________ 78 14.05.2007 Version 2.0 Seite 4 von 78 Schulungshandbuch digital tacho ABBILDUNGSVERZEICHNIS Abbildung 1: digitales Kontrollgerät......................................................................................................... 6 Abbildung 2: sichtbare Merkmale der Fahrerkarte .................................................................................. 9 Abbildung 3: Sichtbare Merkmale einer Behördenkarte........................................................................ 10 Abbildung 4: sichtbare Merkmale einer Unternehmenskarte ................................................................ 11 Abbildung 5. sichtbare Merkmale einer Werkstattkarte......................................................................... 12 Abbildung 6: Prozess Kartenanforderung ............................................................................................. 13 Abkürzungsverzeichnis ASFINAG - Autobahnen- und Schnellstraßen- Finanzierungs- Aktiengesellschaft BAV - Bundesanstalt für Verkehr BMI - Bundesministerium für Inneres BMVIT - Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie BMWA - Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit BRZ - Bundesrechenzentrum CIA - Card Issuing Authority d.h. - das heißt EG - Europäische Gemeinschaft EU - Europäische Union EWG - Europäische Wirtschaftsgemeinschaft EWR - Europäischer Wirtschaftsraum KFG - Kraftfahrgesetz MS - Mitgliedstaat MSG - Maut Service Gesellschaft MSCA - Member State Certification Authority - Nummer - Zentrales Kartenregister Nr. . ZKR 14.05.2007 Version 2.0 Seite 5 von 78 Informationsgrundlage digital tacho 1 Charakteristika zum Projekt 1.1 Projektbeschreibung Das digitale Kontrollgerät (siehe Abbildung 1) wird sukzessive die derzeit in Betrieb befindlichen analogen Kontrollgeräte mit Schaublatt ersetzen. Ab 1. Mai 2006 müssen alle neu zugelassene Fahrzeuge ab einem höchstzulässigen Gesamtgewicht (hzG) von 3,5 t und Busse mit mehr als 9 Sitzplätzen mit einem digitalen Kontrollgerät ausgerüstet sein. Es ist zu berücksichtigen, dass auch Fahrzeuge mit einem hzG unter 3,5 t mit einem digitalen Kontrollgerät ausgerüstet werden müssen, sobald diese Fahrzeuge in Kombination mit einem Anhänger bzw. Auflieger das hzG von 3,5 t übersteigen und gewerblich genutzt werden. Abbildung 1: digitales Kontrollgerät Für den ordnungsgemäßen Betrieb dieses digitalen Kontrollgerätes müssen Kontrollgerätekarten verwendet werden, die unter Punkt 1.2 noch näher erläutert werden. Die Ausgabe von Kontrollgerätekarten hat bei den kartenausgebenden Stellen in allen EU-Mitgliedstaaten zu erfolgen. 1.1.1 Nutzen Das digitale Kontrollgerät ermöglicht eine Überprüfung auf einfache Weise ob Fahrer und Transportbetriebe, die in der EU/EWR gültigen gesetzlichen Bestimmungen für Lenk- und Ruhezeiten befolgen. Mit diesem modernen System werden die Verkehrssicherheit erhöht und die Arbeitsbedingungen verbessert. Im Zuge dieses Projektes wird eine weitgehende Harmonisierung der Arbeits- und 14.05.2007 © via donau Version 2.0 Seite 6 von 78 Informationsgrundlage digital tacho Ruhezeitregelungen und die Straßen- und Unternehmenskontrollen innerhalb der EU Mitgliedstaaten angestrebt. Durch dieses Vorgehen wird ein fairer Wettbewerb im internationalen Transportverkehr geschaffen. Da das digitale Kontrollgerät, die verwendeten Kontrollgerätekarten und das Behördenkartensystem einem hohen Sicherheitsstandard genügen müssen, wird ein Beitrag zur Erhöhung der Manipulationssicherheit und Datensicherheit geleistet. 1.2 Rechtliche Rahmenbedingungen Neben den EU-Verordnungen und dem nationalen Kraftfahrgesetz mit der Kontrollgeräteverordnung sind insbesondere für Sicherheit des Kartenausgabesystems die MSA-Policy und das CIA-Practice Statement für die Antragstellen verbindlich. Die gesetzliche Grundlage auf europäischer Ebene bilden folgende Verordnungen: - Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates vom 20. Dezember 1985 über die Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr - Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des Rates vom 20. Dezember 1985 über das Kontrollgerät im Straßenverkehr - Verordnung (EG) Nr. 2135/98 des Rates vom 24. September 1998 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 über das Kontrollgerät im Straßenverkehr und der Richtlinie 88/599/EWG über die Anwendung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 und (EWG) Nr. 3821/85 - Verordnung (EG) Nr. 1360/2002 der Kommission vom 13. Juni 2002 zur siebten Anpassung der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des Rates über das Kontrollgerät im Straßenverkehr an den technischen Fortschritt Die gesetzliche Grundlage auf nationaler Ebene bildet: - Bundesgesetz über das Kraftfahrwesen 1967 BGBI 1967/267 in der jeweils gültigen Fassung - 48. Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der Bestimmungen über die Erlangung von Kontrollgerätekarten festgelegt werden (Kontrollgerätekartenverordnung-KonGeV) Alle Dokumente stehen auf der Internetseite www.digitaltacho.at zum Download bereit. 14.05.2007 © via donau Version 2.0 Seite 7 von 78 Informationsgrundlage digital tacho 1.3 Kontrollgerätekarten Alle Kontrollgerätekarten bestehen aus einem Plastikkörper auf dem optische Sicherheitsmerkmale aufgebracht sind und einem Mikrocontroller, der die Datenspeicherung ermöglicht und die Zugriffsberechtigung auf die gespeicherten Daten überwacht. Insgesamt kann zwischen 4, in ihrer Funktion unterschiedlichen Kontrollgerätekarten unterschieden werden: - Fahrerkarte - Unternehmenskarte - Behördenkarte - Werkstattkarte Die Charakteristika der einzelnen Kontrollgerätekartentypen sind in Folge im Detail erläutert. 1.3.1 Fahrerkarte Für den Betrieb der neuen digitalen Kontrollgeräte muss wie bereits erwähnt eine dem Fahrer persönlich zugeordnete Chipkarte, die so genannte Fahrerkarte, anstelle der bisher verwendeten Tachoscheiben, ausgestellt werden. Diese ist mit einem Lichtbild und der Unterschrift des Fahrers zu versehen. Musste der Fahrer bisher das Tachoblatt jeden Tag wechseln und die Blätter der letzten Woche mit sich führen, so erfolgen nunmehr alle Aufzeichnungen elektronisch und werden bis zu 28 Tage zurückreichend auf der Fahrerkarte gespeichert. Somit sind sämtliche Fahreraktivitäten (Fahrt-, Arbeits- und Ruhezeiten, sowie Geschwindigkeit und andere KFZ – relevante Daten) auf der Fahrerkarte gespeichert. Der Fahrer darf maximal 14 Tage ohne gültige Fahrerkarte ein Fahrzeug, das mit einem digitalen Kontrollgerät ausgestattet ist, lenken, und muss während dieser Zeit Ersatzaufzeichnungen führen (Ausdruck vom Gerät). 1.3.1.1 Wer bekommt eine Fahrerkarte ausgestellt? Eine Fahrerkarte kann von einem Fahrer, der seinen Hauptwohnsitz in Österreich hat und im Besitz eines gültigen Führerscheins (mindestens Klasse B) ist, beantragt werden. Falls der Fahrer seinen Hauptwohnsitz nicht in Österreich, sondern in einem Nicht-EU/EWR-Staat hat, muss er einen Nachweis über die rechtmäßige Beschäftigung im Inland erbringen. 1.3.1.2 Charakteristika der Fahrerkarte Die Fahrerkarte wird persönlich auf den Fahrer ausgestellt und enthält Daten zur Identität des Fahrers (Name, Vorname, Geburtsdatum, etc.). Auch ein Lichtbild und die Unterschrift des Fahrers wird mittels Lasergravur auf der Karte aufgebracht. Aus der folgenden Abbildung ist die Fahrerkarte mit all ihren sichtbaren Merkmalen ersichtlich. 14.05.2007 © via donau Version 2.0 Seite 8 von 78 Informationsgrundlage digital tacho Sichtbare Merkmale auf der Fahrerkarte sind: o der Nachname des Fahrers, o der Vorname des Fahrers, o das Geburtsdatum, o die Gültigkeitsdauer der Karte, o der Aussteller der Karte, o die Führerscheinnummer, o die Kartennummer, o der Wohnort des Karteninhabers, o ein Lichtbild und die eingescannte Unterschrift des Fahrers. Abbildung 2: sichtbare Merkmale der Fahrerkarte Des Weiteren dient die Fahrerkarte als einzige Karte als Speichermedium von fahrerbezogenen Daten. Es werden die Lenk-, Arbeits-, Bereitschafts- und Ruhezeiten des Fahrers aufgezeichnet. Die Speicherkapazität reicht für mindestens 28 Tage. Die Fahrerkarte ist für einen Zeitraum von 5 Jahren gültig. 1.3.2 Behördenkarte 1.3.2.1 Wer bekommt eine Behördenkarte ausgestellt? Behördenkarten werden an die zuständigen Kontrollstellen ausgestellt. Die Ausstellung der Behördenkarte erfolgt nicht an eine bestimmte Person. 14.05.2007 © via donau Version 2.0 Seite 9 von 78 Informationsgrundlage digital tacho 1.2.2.2 Charakteristika einer Behördenkarte Die Behördenkarte weist die Kontrollstelle aus und ermöglicht das Lesen, Ausdrucken und/oder das Herunterladen aller der im Kontrollgerät oder auf der Fahrerkarte gespeicherten Daten. Sichtbare Merkmale auf der Behördenkarte sind: o der Name der Kontrollstelle, o der Aussteller der Karte, o die Gültigkeitsdauer der Karte, o die Kartennummer und o die Anschrift der Kontrollstelle (siehe Abb. 3) Abbildung 3: Sichtbare Merkmale einer Behördenkarte 1.3.3 Unternehmenskarte 1.3.3.1 Wer bekommt eine Unternehmenskarte ausgestellt? Unternehmenskarten werden an Eigentümer von Fahrzeugen, in denen das digitale Kontrollgerät eingebaut ist, ausgestellt. 1.2.3.2 Charakteristika einer Unternehmenskarte Die Unternehmenskarte weist das Unternehmen aus und ermöglicht die Anzeige, das Herunterladen und den Ausdruck der für das Unternehmen relevanten Daten, die im Massenspeicher des digitalen 14.05.2007 © via donau Version 2.0 Seite 10 von 78 Informationsgrundlage digital tacho Kontrollgeräts gespeichert sind. Das Herunterladen und Aufbewahren der Daten ist für die Unternehmer zwecks Unternehmensprüfung vorgeschrieben. Sichtbare Merkmale auf der Unternehmenskarte sind o der Name des Unternehmens, o die Anschrift des Unternehmens, o die Gültigkeitsdauer der Karte, o die Kartennummer und der o Aussteller der Karte (siehe Abb. 4). Die Gültigkeitsdauer der Unternehmenskarte beträgt 5 Jahre. Abbildung 4: sichtbare Merkmale einer Unternehmenskarte 1.3.4 Werkstattkarte 1.2.4.1 Wer bekommt eine Werkstattkarte ausgestellt? Die Werkstattkarte wird persönlich an die befähigten Personen, die in einer nach §24 KFG ermächtigten Werkstätte arbeiten, ausgestellt. 1.2.4.2 Charakteristika der Werkstattkarte Durch die Werkstattkarte wird die Aktivierung, Prüfung und Kalibrierung des digitalen Kontrollgeräts ermöglicht. Da mit dieser Karte sensible Aktionen am Kontrollgerät durchgeführt werden können, ist sie zusätzlich mit einem PIN vor unberechtigter Verwendung geschützt. Auf der Werkstattkarte ist wie aus Abbildung 5 ersichtlich 14.05.2007 © via donau Version 2.0 Seite 11 von 78 Informationsgrundlage digital tacho o der Name der Werkstatt, o der Nachname des Karteninhabers, o der Vorname des Karteninhabers, o die Gültigkeitsdauer der Karte, o der Aussteller, o die Kartennummer und o die Anschrift der Werkstätte sichtbar. Abbildung 5. sichtbare Merkmale einer Werkstattkarte 14.05.2007 © via donau Version 2.0 Seite 12 von 78 Informationsgrundlage digital tacho 1.4 Systemüberblick für Österreich Aus der folgenden Abbildung ist der Prozess der Kartenanforderung ersichtlich. Abbildung 6: Prozess Kartenanforderung Fahrer, Unternehmen, Werkstätten und auch Kontrollorgane dürfen, sofern für die Ausübung ihrer Tätigkeit eine Kontrollgerätekarte vorgesehen ist, die entsprechenden Kontrollgerätekarten beantragen. Fahrer und Unternehmen stellen den Antrag auf Ausstellung einer Fahrer- bzw. Unternehmenskarte bei den CIAs, Werkstätten und Kontrollorgane beantragen beim Betreiber. Je nachdem welche Kontrollgerätekarte beantragt wird, müssen vom Kartenantragsteller unterschiedliche Nachweise erbracht werden. Die Kartenregistrierung der Kontrollgerätekarten wird von den A-CIAs (Austrian Card Issuing Authorities) in Kartenregistrierstellen durchgeführt. Die zuständige A-CIA (Dienstanbieter bzw. Behörden) nimmt den Antrag entgegen, prüft diesen und gibt die Daten in das zentrale Kartenregister ein bzw. übernimmt diese direkt aus dem entsprechenden Register. Im Zuge der Überprüfung wird auch abgeklärt, ob bereits eine gültige Karte in einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellt wurde. Ist dies der Fall wird der Kartenantrag abgewiesen. Nach Entrichtung des Kostenersatzes für die beantragte Karte durch den Antragsteller muss der Produktionsauftrag im zentralen Kartenregister von 14.05.2007 © via donau Version 2.0 Seite 13 von 78 Informationsgrundlage digital tacho der Kartenregistrierstelle freigegeben werden. Eine detailliertere Beschreibung der Vorgehensweise bei der Kartenantragstelle ist unter Gliederungspunkt 2 zu finden. Im nächsten Schritt muss die angeforderte Kontrollgerätekarte in physikalischer Form verfügbar gemacht werden (Datenverwaltung & Kartenpersonalisierung). Die Bundesrechenzentrum GmbH ist im Bereich der IT Infrastruktur und Datenbank tätig (Zentralanwendung/Datenbank). Betreffend IT Infrastruktur liegen die Aufgabengebiete des BRZ in der Bereitstellung von sicheren Schnittstellen zu den Antragsannahmestellen, dem Trust Center, dem Personalisierer und zu TACHOnet, sowie der Bereitstellung und Betreuung einer zentralen Applikation zur Dateneingabe, und die Erstellung und Wartung der zentralen Datenbank für die Kontrollgerätekarten. Das Trust Center oder MSCA (Member State Certification Authority) beschäftigt sich im Gesamtsystem mit der Erzeugung und Verwahrung aller für den Gesamtprozess notwendigen Schlüsseln und Zertifikaten. Letztendlich hat der Kartenpersonalisierer die Aufgabe alle notwendigen sichtbaren Personendaten (Lichtbild, Name, Anschrift etc.) mittels Lasergravur und alle elektronischen Daten inklusive der Verschlüsselung und Zertifizierung auf der Karte anzubringen und die Kontrollgerätekarte an den Antragsteller zu versenden. Die Funktion des Betreibers wird von der ASFINAG Maut Service GmbH übernommen, welche damit den operativen Systembetrieb für die Kontrollgerätekarten übernimmt. Die behördlichen Aufgaben für die Ausgabe von Kontrollgerätekarten sind bei der Bundesanstalt für Verkehr (BAV) gemäß der 25. KFG-Novelle vom 31.12.2004 angesiedelt. 1.5 Fragen und Antworten Die meisten Fragen und die dazugehörigen Antworten werden im Internet unter www.digitaltacho.at von der ASFINAG Maut Service GmbH aktuell geführt. Falls neue Fragen auftauchen so können diese an die ASFINAG Maut Service GmbH herangetragen werden. 14.05.2007 © via donau Version 2.0 Seite 14 von 78 Informationsgrundlage digital tacho 2 Standardprozess Kartenregistrierung Es lässt sich zwischen der Antragstellung für eine Fahrer-, Unternehmens-, Kontroll- und Werkstattkarte unterscheiden. Für alle 4 Kartenarten kann ein Antrag auf die Ausstellung einer Erstkarte, Erneuerungskarte oder Ersatzkarte gestellt werden. Eine Erstkarte wird dann beantragt, wenn vom jeweiligen Kartentyp noch keine Karte beantragt wurde. Eine Erneuerungskarte muss in 2 verschiedenen Fällen beantragt werden. Zum einen, wenn die Gültigkeit der Erstkarte abgelaufen ist Eine Ersatzkarte wird im Falle eines Defektes, Verlustes oder Diebstahles der Karte beantragt. Nur im Falle einer Namensänderung z.b. aufgrund einer Heirat ist das Austauschverfahren anzuwenden. In Folge wird die Vorgehensweise für die Antragstellung der einzelnen Kontrollgerätekarten beschrieben. 2.1 Ausstellung Fahrerkarte Zum Erhalt einer Fahrerkarte in Österreich müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein: 1. gültiger Führerschein mindestens der Klasse B 2. Hauptwohnsitz in Österreich Personen, die ihren Hauptwohnsitz in einem anderen EU/EWR-Staat haben, müssen den Antrag auf Ausstellung einer Fahrerkarte in dem jeweiligen EU/EWR-Staat stellen. Personen, die ihren Hauptwohnsitz in einem Nicht – EU/EWR Staat haben, können einen Antrag auf Ausstellung einer Fahrerkarte in Österreich stellen, wenn sie ein rechtmäßiges Beschäftigungsverhältnis in Österreich nachweisen können (vgl. dazu Punkt 2.1.1.1.3). Die Antragsstelle hat mit der Prüfung der Anträge sicherzustellen dass jede Person nur im Besitz EINER gültigen Fahrerkarte ist! 2.1.1 Ausstellung Erstkarte Beantragt jemand zum ersten Mal eine Fahrerkarte, muss er einen Antrag auf Ausstellung einer Erstkarte stellen. 2.1.1.1 Allgemeine Hinweise: Die Ausstellung der Karte dauert im Regelfall ca. 14 Tage, dies ist dem Antragsteller mitzuteilen. Der Gültigkeitsbeginn der Karte kann um 4 Wochen in die Zukunft vordatiert werden, allerdings muss dies vor dem ersten Abspeichern im ZKR geändert werden. Folgende Schritte sind durchzuführen: Die Antragsstelle hat darauf zu achten, dass die Anträge in einem Zug bearbeitet und abgeschlossen werden. Grund: Datenleichen im ZKR behindern sinnvolle Auswertungen. Daher ist vorab zu prüfen, 10.05.2007 Version 2.0 Seite 15 von 22 Informationsgrundlage digital tacho ob alle notwendigen Nachweise, EU-Passbild und der Kostenersatz vom Antragsteller beigebracht werden können. Da laut EU-Verordnung eine Ersatzkarte innerhalb von 15 Werktagen ausgestellt werden, muss, ist darauf zu achten, dass der Antrag zügig innerhalb eines Tages abgeschlossen wird. 2.1.1.2 Prüfung der notwendigen Nachweise Um eine Fahrerkarte zu erwerben, muss der Antragsteller verschiedene Nachweise erbringen, die auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft werden müssen. Beispiele für die einzelnen zu erbringenden Nachweise sind im Anhang abgebildet. Alle notwendigen Nachweise müssen vom Antragsteller vollständig erbracht werden! Folgende Nachweise sind vorweisen: 2.1.1.2.1 Führerschein Jeder Antragsteller muss einen gültigen Führerschein mindestens der Klasse B vorweisen. Ein Antrag auf eine Fahrerkarte darf auch während eines Entzuges der Lenkerberechtigung gestellt werden. Die Ausstellungsbehörde, das Ausstellungsdatum, der Ausstellungsstaat, die Führerscheinnummer und die gültigen Führerscheinklassen des vorgewiesenen Führerscheins müssen im Zuge der ZKR Eingabe eingetragen werden (vgl. dazu Punkt 3.3.1). Die Führerscheinnummer kann im ZKR mit maximal 16 Stellen angegeben werden. Weist die Führerscheinnummer mehr als 16 Stellen auf, werden die letzten 16 Stellen der Führerscheinnummer verwendet und eingetragen. Muster für die einzelnen Führerscheine der EU/EWR Länder sind aus der an den Standorten aufliegenden Kopie des Buches „Führerscheine der Welt“1 ersichtlich. 2.1.1.2.2 Nachweis des ordentlichen Wohnsitzes Jede Person, die ihren Hauptwohnsitz in Österreich hat, muss darüber einen Nachweis erbringen. Um nachzuweisen, dass ein Hauptwohnsitz in Österreich besteht, ist ein Meldezettel bzw. eine Meldebestätigung vom Antragsteller vorzuweisen oder eine ZMR-Abfrage durchzuführen. Eine ZMR Abfrage wird nur durchgeführt, wenn der Antragsteller keinen Meldezettel bzw. keine Meldebestätigung vorweist und die Durchführung einer ZMR-Abfrage (vgl. dazu Punkt 2.1.1.6.3) wünscht. Für die Durchführung der ZMR-Abfrage ist ein zusätzliches Entgelt vom Antragsteller einzuheben. Weist der Antragsteller einen Meldezettel bzw. eine Meldebestätigung vor, ist die ZMR-Zahl des Antragstellers im ZKR-Verfahrensdetails im Feld „ZMR-BPK“ einzutragen. Die ZMR-Zahl ist am Meldezettel bzw. der Meldebestätigung zu finden. 2.1.1.2.3 1 Nachweis über die rechtmäßige Beschäftigung im Inland Kirchner, Hermann (2002): Führerscheine der Welt-Text- und Musterhandbuch, Hauff Verlag, Kaufering 2002 10.05.2007 Version 2.0 Seite 16 von 22 Informationsgrundlage digital tacho Falls der Antragsteller keinen Hauptwohnsitz in Österreich, sondern in einem Nicht- EU/EWR Staat hat, muss er einen Nachweis über die rechtmäßige Beschäftigung in Österreich erbringen. Als Nachweis über die rechtmäßíge Beschäftigung in Österreich gilt: - eine Fahrerbescheinigung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 484/2002 oder - eine Beschäftigungsbewilligung oder - eine Arbeitserlaubnis oder - ein Befreiungsschein oder - ein Niederlassungsnachweis oder - eine Bestätigung über eine Ausnahme vom AuslBG (gem. §3 Abs. 8 AuslBG)2. 2.1.1.2.4 Nachweis der Identität Zwecks Prüfung der Identität muss der Antragsteller bei der Antragstellung für eine Erstkarte, persönlich oder durch einen Notar oder Rechtsanwalt vertreten, erscheinen. Es ist nicht möglich, dass eine andere Person als die genannten um eine Erstausstellung der Fahrerkarte ansucht. Aus diesem Grund ist es notwendig die Richtigkeit der Identität des Antragstellers zu überprüfen. Dazu muss dieser einen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen. Als amtlicher Lichtbildausweis gilt: - Reisepass oder - Führerschein oder - Personalausweis. Im Falle der Antragstellung durch einen Notar oder Rechtsanwalt muss dieser eine entsprechende Vollmacht beibringen. 2.1.1.3 EU-Passbild vom Antragsteller Der Antragsteller muss ein EU-konformes Passbild vorweisen, das anhand der vorliegenden Ausfallsmuster (siehe Anhang) auf Verwendbarkeit zu überprüfen ist. Ein Passbild des Antragstellers muss innerhalb der zentralen Applikation eingescannt werden (für eine genauere Vorgehensweise siehe Gliederungspunkt 3.3.1). 2.1.1.4 Ausfüllen des Antragsformulars bzw. mündliche Bekanntgabe der Daten Der Antragsteller hat 2 Möglichkeiten. Entweder er füllt das aufliegende Antragsformular aus oder er gibt die notwendigen Daten mündlich bei der Antragstelle bekannt. 2.1.1.4.1 Ausfüllen des Antragsformulars durch den Antragsteller Vom Antragsteller sind folgende Felder des aufliegenden Antragsformulars auszufüllen: 2 Muster der einzelnen Nachweise für eine rechtmäßige Beschäftigung sind aus dem Anhang zu entnehmen 10.05.2007 Version 2.0 Seite 17 von 22 Informationsgrundlage digital tacho - Vorname des Fahrers - Zuname des Fahrers - Geburtsdatum - Geburtsort - Muttersprache/bevorzugte Sprache - Geschlecht - PLZ und Ort des Hauptwohnsitzes - Straße, Hausnummer, Stock, Stiege des Hauptwohnsitzes - Ausstellungsstaat des Führerscheins (wenn nicht in Österreich) Falls die Zustellung der Karte nicht an den Hauptwohnsitz erfolgen soll, muss auch noch die Zustelladresse gesondert angegeben werden. Außerdem muss am Antragsformular angekreuzt werden, dass ein Antrag auf Ausstellung einer Erstkarte erfolgt. Zu beachten ist, dass die Anzahl der angegebenen Kästchen für die Datenangaben vom Antragsteller beim Ausfüllen des Antragsformulars nicht überschritten wird. 2.1.1.4.2 Mündliche Bekanntgabe der Daten Füllt der Antragsteller das Antragsformular nicht aus, muss er die notwendigen Daten mündlich bei der Antragstelle bekannt geben, welche direkt in das ZKR eingegeben werden (für eine detaillierte Vorgehensweise siehe Punkt 3.3.1). 2.1.1.5 Unterschrift des Antragstellers am Antragsformular Der Antragsteller muss in dem am Antragsformular dafür vorgesehenen Feld mit einem blauen oder schwarzen Stift mittlerer Stärke unterschreiben. Die Unterschrift darf nicht über das dafür vorgesehene Feld hinausgehen und muss innerhalb der zentralen Applikation eingescannt werden (für eine detaillierte Vorgehensweise siehe Punkt 3.3.1) 2.1.1.6 Übernahme der Daten in das ZKR Die bekannt gegebenen Daten, das eingescannte Passbild und die eingescannte Unterschrift des Antragstellers werden in das ZKR übernommen. Des Weiteren sind alle erbrachten Nachweise des Antragstellers im ZKR zu vermerken. Eine detaillierte Vorgehensweise dazu ist unter Gliederungspunkt 3.3.1 zu finden. 2.1.1.7 Durchführung der Abfragen 10.05.2007 Version 2.0 Seite 18 von 22 Informationsgrundlage digital tacho Im ZKR müssen nach Prüfung der notwendigen Nachweise und Eingabe der Daten verschiedene Abfragen durchgeführt werden. 2.1.1.7.1 Tachonet Es ist zu prüfen, ob bereits eine Karte in einem anderen EU-Mitgliedstaat beantragt bzw. von einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellt wurde. Ist dies der Fall, darf keine zusätzliche Fahrerkarte beantragt werden, da jede Person nur im Besitz einer einzigen Fahrerkarte sein darf! Um dies zu überprüfen wird im ZKR der Button „Tachonet“ gedrückt. Nach maximal 2 Minuten kommt eine Rückmeldung aus dem System, aus der ersichtlich ist, ob die Person bereits in einem anderen EU-Mitgliedstaat einen Antrag gestellt hat bzw. an diese Person bereits eine Fahrerkarte ausgestellt wurde. Ist aus dem Abfrageergebnis ersichtlich, dass von der antragstellenden Person in einem anderen EUMitgliedstaat noch keine Karte beantragt bzw. ausgestellt wurde (positive Rückmeldung „not Found“ ), kann mit der Antragstellung fortgesetzt werden. Ist TachoNet aus technischen Gründen nicht verfügbar und es kommt nach einem Time Out von maximal 2 Minuten zu keiner Rückmeldung, kann von einer positiven Rückmeldung ausgegangen werden und es kann ebenfalls mit der Antragstellung fortgefahren werden. Ausschließlich wenn das Abfrageergebnis zeigt, dass an die antragstellende Person in einem anderen EU-Mitgliedstaat bereits eine Karte ausgestellt bzw. von der Person eine Karte beantragt wurde (negative Rückmeldung „Found“), hat die Antragstelle den die ASFINAG MSG zu informieren. Bei der MSG erfolgt vor Ort eine erneute Überprüfung. Nach einer erneuten Überprüfung und positiven Abfrage kann der Antragsprozess durch den MSG abgeschlossen werden. Nach einer erneuten Überprüfung und wiederum negativen Abfrage wird der Antrag abgewiesen und vom MSG eine Ablehnung des Antrages in Bescheidform an den Antragsteller ausgestellt. 2.1.1.7.2 Führerscheinregister (FSR)-Abfrage Im Zuge der FSR-Abfrage wird überprüft, ob der Antragsteller über einen österreichischen Führerschein mit den entsprechend notwendigen Klassen verfügt. Wie bei der Tachonet Abfrage kommt es nach maximal 2 Minuten zu einer Rückmeldung. Verfügt die Person über einen Führerschein mit den notwendigen Klassen, kann mit der Antragstellung fortgesetzt werden. Verfügt die Person über keinen Führerschein mit den notwendigen Klassen, muss der Antrag abgelehnt werden. Laut Bundesrechenzentrum besteht die Möglichkeit das nicht alle Führerscheine im FSR erfasst sind. Falls der FS nicht gefunden wird, ist die Führerscheinnummer manuell einzutragen. Zusätzlich ist dieser Umstand in den „Anmerkungen“ zu vermerken. 2.1.1.7.3 Zentrales Melderegister (ZMR)-Abfrage Wird vom Antragsteller kein Meldezettel bzw. keine Meldebestätigung erbracht, besteht die Möglichkeit eine ZMR-Abfrage durchzuführen. Dafür ist vom Antragsteller ein zusätzliches Entgelt zu entrichten. Mittels der ZMR-Abfrage wird überprüft, ob der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz in Österreich hat. Ist aus der ZMR-Abfrage ersichtlich, dass er mit Hauptwohnsitz nicht in Österreich 10.05.2007 Version 2.0 Seite 19 von 22 Informationsgrundlage digital tacho gemeldet ist, muss er einen der unter Punkt 2.1.1.1.3 angeführten Nachweise der rechtmäßigen Beschäftigung vorweisen, um mit der Antragstellung fortsetzen zu können, ansonsten ist der Antrag abzulehnen. Die ZMR- Zahl wird als Ergebnis der ZMR-Abfrage automatisch im Feld „ZMR-BPK“ eingetragen. 2.1.1.8 Einhebung des Kostenersatzes Der Kostenersatz für die Fahrerkarte wird durch die einzelnen Stützpunkte der Antragsstellen eingehoben. 2.1.1.9 Ausdrucken der Niederschrift Nachdem alle Daten in das ZKR eingegeben, alle Nachweise im ZKR vermerkt, alle Abfragen durchgeführt und der Kostenersatz eingehoben wurde, wird eine Niederschrift (Muster einer Niederschrift ist im Anhang abgebildet) ausgedruckt, auf der alle zuvor eingegebenen Daten über den Antragsteller ersichtlich sind. Der Antragsteller allein ist für die Richtigkeit der Daten verantwortlich, was ihm klar und deutlich kommuniziert werden muss. Der Antragsteller muss aufgefordert werden alle Daten auf der Niederschrift auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Letztendlich gibt der Antragsteller die Richtigkeit der Daten mit seiner Unterschrift auf der Niederschrift zum Ausdruck. Der Sachbearbeiter, der den Antragstellungsprozess durchgeführt hat, muss ebenfalls auf der ausgedruckten Niederschrift unterschreiben. Die unterschriebene Niederschrift ist für die Dauer der Gültigkeit der Fahrerkarte (maximal 5 Jahre) an den jeweiligen Standorten aufzubewahren. 2.1.1.10 Erteilung des Produktionsauftrages Nach Eingabe der Daten, Durchführung aller notwendigen Abfragen, Überprüfung der zu erbringenden Nachweise und Einhebung des Geldes für die Fahrerkarte, muss im ZKR der Button „Produktionsauftrag“ gedrückt werden. Dadurch wird der Auftrag zur Produktion der entsprechenden Fahrerkarte erteilt. 2.1.2 Ausstellung Erneuerungskarte (nach Ablauf der Erstkarte) Läuft die Gültigkeit der Erstkarte (alle 5 Jahre) ab, kann ein Antrag auf Ausstellung einer Erneuerungskarte gestellt werden. Die grundsätzlichen Schritte, die bei der Erstantragsstellung erläutert wurden, bleiben gleich. Es wird deshalb in Folge nur auf die unterschiedlichen Tätigkeiten im Zuge der einzelnen Schritte bei der Antragstellung hingewiesen. 2.1.2.1 Prüfung der notwendigen Nachweise Die bereits angelegten Grunddaten des Antragstellers im ZKR sind durch die entsprechenden Nachweise (siehe Erstantrag Fahrerkarte) zu überprüfen. 10.05.2007 Version 2.0 Seite 20 von 22 Informationsgrundlage digital tacho 2.1.2.2 Einhebung des Passbildes vom Antragsteller Ein aktuelles Passbild des Antragstellers ist vorzulegen, wenn sich dessen Äußeres so geändert hat, dass er auf dem vorliegenden Passbild nicht mehr zweifelsfrei zu erkennen ist. Spätestens jedoch bei jeder 2. Erneuerung der Fahrerkarte (alle 10 Jahre) ist ein neues Passbild erforderlich und demnach innerhalb der zentralen Applikation auszutauschen (für eine genauere Vorgehensweise siehe Gliederungspunkt 3.3.1). 2.1.2.3 Ausfüllen des Antragsformulars bzw. mündliche Bekanntgabe der Daten Der Antragsteller füllt wie bei der Erstkartenantragstellung die Felder am Antragsformular aus oder gibt die notwendigen Daten direkt bei der Antragstelle bekannt. Zusätzlich zu den bekannt gegebenen Daten bei der Erstantragstellung muss der Antragsteller nun auch die Kartennummer seiner bisherigen Fahrerkarte am Antragsformular vermerken bzw. bekannt geben. Es muss ein Antrag auf Ausstellung einer Erneuerungskarte gestellt werden. Zu beachten ist, dass die Anzahl der angegebenen Kästchen für die Datenangaben vom Antragsteller beim Ausfüllen des Antragsformulars nicht überschritten wird. 2.1.2.4 Unterschrift des Antragstellers am Antragsformular Der Antragsteller muss bei jeder 2. Erneuerung der Fahrerkarte (alle 10 Jahre) erneut in dem am Antragsformular dafür vorgesehenen Feld mit einem blauen oder schwarzen Stift mittlerer Stärke unterschreiben. Die Unterschrift darf nicht über das dafür vorgesehene Feld hinausgehen und muss innerhalb der zentralen Applikation eingescannt werden (für eine genauere Vorgehensweise siehe Gliederungspunkt 3.3.1). 2.1.2.5 Übernahme der Daten in das ZKR Wurde bereits eine Karte beantragt, ist es am sinnvollsten die Kartennummer der Erstkarte in die Suchfunktion des ZKR einzugeben. Zusätzlich kann auch hier Nachname, Vorname und Geburtsdatum eingegeben werden. Man findet den im Zuge der Erstkarte angelegten Datensatz des Antragstellers am Bildschirm. Haben sich die Daten des Antragstellers nicht geändert, können die bereits in der Datenbank vorhandenen Daten für den Antrag der Erneuerungskarte übernommen werden. Haben sich Daten des Antragstellers verändert, müssen diese durch entsprechende Nachweise belegt werden und sind im ZKR zu ändern. Eine genauere Vorgehensweise ist unter Gliederungspunkt 3 zu finden. 2.1.2.6 Durchführung der Abfragen Die Vorgangsweise ist gleich wie bei Ausstellung einer Erstkarte. 2.1.2.7 10.05.2007 Einhebung des Kostenersatzes Version 2.0 Seite 21 von 22 Informationsgrundlage digital tacho Die Vorgangsweise ist gleich wie bei Ausstellung einer Erstkarte. 2.1.2.8 Ausdrucken der Niederschrift Die Vorgangsweise ist gleich wie bei Ausstellung einer Erstkarte. 2.1.2.9 Erteilung des Produktionsauftrages Die Vorgangsweise ist gleich wie bei Ausstellung einer Erstkarte. 2.1.3 Vorliegen eines Defekts Ist die Fahrerkarte defekt, muss ein Antrag auf Ausstellung einer Ersatzkarte gestellt werden. Die grundsätzlichen Schritte, die bei der Antragstellung auf Ausstellung einer Erneuerungskarte erläutert wurden, bleiben gleich. Es wird deshalb in Folge nur auf die unterschiedlichen Tätigkeiten im Zuge der einzelnen Schritte bei der Antragstellung hingewiesen. Nur in Ausnahmefällen ist es möglich eine defekte Fahrerkarte zurückzugeben ohne gleichzeitig eine Ersatzkarte zu beantragen. In diesem Fall ist der Kunde nachweislich zu informieren, dass die Prüfung des Defektes ca. einen Monat in Anspruch nimmt. Aufgrund des Ergebnisses der Prüfung kann entschieden werden ob eine Garantieleistung durch den Betreiber erfolgt. Da laut EU-Verordnung eine Ersatzkarte innerhalb von 5 Werktagen ausgestellt werden, muss, ist darauf zu achten, dass der Antrag zügig innerhalb eines Tages abgeschlossen wird. 2.1.3.1 Prüfung der Nachweise Die bereits angelegten Grunddaten des Antragstellers im ZKR sind durch entsprechende Nachweise (siehe Erstantrag Fahrerkarte) zu prüfen. Die defekte Fahrerkarte muss eingehoben werden. Kann die defekte Fahrerkarte vom Antragsteller nicht zurückgegeben werden, handelt es sich um einen Verlust der Fahrerkarte. 2.1.3.2 Einhebung des Passbildes vom Antragsteller Im Falle eines Defektes ist kein neues Passbild erforderlich. 2.1.3.3 Ausfüllen des Antragsformulars bzw. mündliche Bekanntgabe der Daten Der Antragsteller füllt, wie bei der Antragstellung auf Ausstellung einer Erneuerungskarte, die Felder am Antragsformular aus oder gibt die notwendigen Daten direkt bei der Antragstelle bekannt. Zusätzlich zu den bekannt gegebenen Daten bei der Antragstellung einer Erneuerungskarte muss der Antragsteller nun auch die Kartennummer seiner bisherigen Fahrerkarte am Antragsformular vermerken bzw. bekannt geben. Die Anzahl der verfügbaren Kästchen für die Datenangaben darf vom Antragsteller beim Ausfüllen des Antragsformulars nicht überschritten werden. 10.05.2007 Version 2.0 Seite 22 von 22 Informationsgrundlage digital tacho 2.1.3.4 Unterschrift des Antragstellers am Antragsformular Im Falle eines Defektes ist keine neue Unterschrift erforderlich. 2.1.3.5 Übernahme der Daten in das ZKR Wurde bereits eine Karte beantragt, ist es am sinnvollsten die Kartennummer der Erst- bzw. Erneuerungskarte in die Suchfunktion des ZKR einzugeben. Zusätzlich kann Nachname, Vorname und Geburtsdatum eingegeben werden. Man findet den im Zuge der Erst- bzw. Erneuerungskarte angelegten Datensatz des Antragstellers am Bildschirm, welcher ausgewählt und für den Antrag der Ersatzkarte übernommen wird. Eine genauere Vorgehensweise ist unter Gliederungspunkt 3.3.1 zu finden. 2.1.3.6 Durchführung der Abfragen Die Vorgangsweise ist gleich wie bei Ausstellung einer Erneuerungskarte. 2.1.3.7 Einhebung des Kostenersatzes Der Kostenersatz für die Ausstellung der Ersatzkarte ist vom Antragsteller einzuheben. Wird im Zuge des nachfolgenden Garantieabwicklungsprozesses (siehe Punkt 2.1.3.10) ein tatsächlicher Kartendefekt festgestellt, der nicht durch den Karteninhaber verschuldet wurde, wird der geleistete Kostenersatz dem Antragsteller vom Betreiber rücküberwiesen. Die Angabe einer Kontonummer durch den Antragsteller ist demnach erforderlich und ist im vorgegebenen Formular „Übernahmebestätigung“ einzutragen. 2.1.3.8 Ausdrucken der Niederschrift Die Vorgangsweise ist gleich wie bei Ausstellung einer Erstkarte. 2.1.3.9 Erteilung des Produktionsauftrages Die Vorgangsweise ist gleich wie bei Ausstellung einer Erstkarte. 2.1.3.10 Rücksendung der defekten Karte an den Betreiber Die Übernahmebestätigung ist zusammen mit der defekten Karte an die MSG zu übermitteln. Die Prüfung und die gegebenenfalls die Rücküberweisung aufgrund eines Garantieanspruches kann einen Monat in Anspruch nehmen. 2.1.4 Vorliegen eines Verlusts bzw. Diebstahls Wird die Fahrerkarte gestohlen oder vom Karteninhaber verloren, muss ein Antrag auf Ausstellung einer Ersatzkarte gestellt werden. 10.05.2007 Version 2.0 Seite 23 von 22 Informationsgrundlage digital tacho Die grundsätzlichen Schritte, die bei der Antragstellung auf Erneuerungskarte erläutert wurden, bleiben gleich. Es wird deshalb in Folge nur auf die unterschiedlichen Tätigkeiten im Zuge der einzelnen Schritte bei der Antragstellung hingewiesen. 2.1.4.1 Prüfung der notwendigen Nachweise Die bereits vorhandenen Grunddaten im ZKR sind durch entsprechende Nachweise (siehe Erstantrag Fahrerkarte) zu prüfen. Zusätzlich muss im Falle eines Diebstahls vom Antragsteller eine Diebstahlsanzeige, ausgestellt von einer Polizeidienststelle und im Falle eines Verlustes eine Verlustmeldung, ausgestellt von der Antragstelle vorgewiesen werden. Die Vorlage für die Verlustmeldung ist im Intranet der Antragsstelle herunterzuladen, auszufüllen und dem Kunden auszuhändigen. 2.1.4.2 Einhebung des Passbildes vom Antragsteller Im Falle eines Verlustes bzw. Diebstahls ist kein neues Passbild erforderlich. 2.1.4.3 Ausfüllen des Antragsformulars bzw. mündliche Bekanntgabe der Daten Der Antragsteller füllt, wie bei der Antragstellung einer Erneuerungskarte nach Ablauf der Gültigkeit, die Felder am Antragsformular aus oder gibt die notwendigen Daten direkt bei der Antragstelle bekannt. Zusätzlich zu den bekannt gegebenen Daten bei der Antragstellung auf Ausstellung einer Erneuerungskarte muss der Antragsteller nun auch die Kartennummer seiner bisherigen Fahrerkarte am Antragsformular vermerken bzw. bekannt geben. Es muss ein Antrag auf Ausstellung einer Ersatzkarte gestellt werden. Zu beachten ist, dass die Anzahl der angegebenen Kästchen für die Datenangaben vom Antragsteller beim Ausfüllen des Antragsformulars nicht überschritten wird. 2.1.4.4 Unterschrift des Antragstellers am Antragsformular Im Falle eines Verlustes bzw. Diebstahls ist keine neue Unterschrift erforderlich. 2.1.4.5 Übernahme der Daten in das ZKR Wurde bereits eine Karte beantragt, ist es am sinnvollsten die Kartennummer der Erst- bzw. Erneuerungskarte in die Suchfunktion des ZKR einzugeben. Zusätzlich kann Nachname, Vorname und Geburtsdatum eingegeben werden. Man findet den im Zuge der Erst- bzw. Erneuerungskarte angelegten Datensatz des Antragstellers am Bildschirm, welcher ausgewählt und für den Antrag der Ersatzkarte übernommen wird. Eine genauere Vorgehensweise ist unter Gliederungspunkt 3.1.1 zu finden. 10.05.2007 Version 2.0 Seite 24 von 22 Informationsgrundlage digital tacho 2.1.4.6 Durchführung der Abfragen Die Vorgangsweise ist gleich wie bei Ausstellung einer Erstkarte. 2.1.4.7 Einhebung des Kostenersatzes Die Vorgangsweise ist gleich wie bei der Erstkarte. 2.1.4.8 Ausdrucken der Niederschrift Die Vorgangsweise ist gleich wie bei Ausstellung einer Erstkarte. 2.1.4.9 Erteilung des Produktionsauftrages Die Vorgangsweise ist gleich wie bei der Erstkarte. 10.05.2007 Version 2.0 Seite 25 von 22 Informationsgrundlage digital tacho 2.2 BehördenkarteBehördenkarteBehördenkarteBehördenkarteBeh ördenkarteBehördenkarteBehördenkarteBehördenkarteBehörde nkarteBehördenkarteBehördenkarteAusstellung Unternehmenskarte Grundsätzlich bekommt jeder Eigentümer von Fahrzeugen, in denen das digitale Kontrollgerät eingebaut ist eine Unternehmenskarte ausgestellt und kann demnach auch eine Unternehmenskarte beantragen. 2.2.1 Ausstellung Erstkarte Beantragt jemand zum ersten Mal eine Unternehmenskarte, muss er einen Antrag auf Ausstellung einer Erstkarte stellen. Folgende Schritte sind durchzuführen: 2.2.1.1 Prüfung der notwendigen Nachweise Vom Antragsteller müssen folgende Angaben gemacht und durch eine firmenmäßige Zeichnung (Stempel und Unterschrift) bestätigt werden: 1. Angaben zur Identität des Unternehmens, wie Name, Anschrift oder Sitz des Unternehmens, bei Gewerbetreibenden auch Firmenbuch- oder Gewerberegisternummer; 2. Erklärung, dass zumindest ein Fahrzeug eingesetzt wird, das unter den Anwendungsbereich der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 fällt; 3. Erklärung, dass zumindest ein Fahrzeug mit inländischem Kennzeichen eingesetzt wird, das zwar nicht unter den Anwendungsbereich der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 fällt, aber mit einem digitalen Kontrollgerät ausgerüstet ist; in diesem Fall ist die Vorlage des Zulassungsscheines (in Kopie) erforderlich; 4. Begründung, wenn mehrere Unternehmenskarten beantragt werden. Ad 1: Eine Gewerbe- und Firmenbuchregisternummer ist ausschließlich von Antragstellern anzugeben, die ein Gewerbe angemeldet haben. 2.2.1.2 Ausfüllen des Antragsformulars bzw. mündliche Bekanntgabe der Daten Vom Antragsteller sind folgende Felder am Antragsformular auszufüllen bzw. bei der Antragstelle bekannt zu geben: - Name des Unternehmens - PLZ, Ort, Straße und Hausnummer des Unternehmenssitzes 10.05.2007 Version 2.0 Seite 26 von 22 Informationsgrundlage digital tacho - Unternehmenskartennummer (bei Antrag auf Erst- bzw. Erneuerungskartennummer) Es muss ein Antrag auf Ausstellung einer Erstkarte gestellt werden. Das Antragsformular ist vom Antragsteller firmenmäßig zu zeichen, womit die Richtigkeit der Daten am Antragsformular bestätigt werden. Zu beachten ist, dass die Anzahl der angegebenen Kästchen für die Datenangaben vom Antragsteller beim Ausfüllen des Antragsformulars nicht überschritten wird. Füllt der Antragsteller kein Antragsformular aus, muss er die notwendigen Daten mündlich bei der Antragstelle bekannt geben, welche direkt in das ZKR eingegeben werden. 2.2.1.3 Übernahme der Daten in das ZKR Die vom Antragsteller bekannt gegebenen Daten müssen nun in das ZKR übernommen werden. Eine detaillierte Vorgehensweise ist unter Gliederungspunkt 3.3.3 zu finden. 2.1.1.4 Einhebung des Kostenersatzes Der Kostenersatz für die Unternehmenskarte wird bei den einzelnen Stützpunkten der CIA eingehoben. 2.1.1.5 Ausdrucken der Niederschrift Nachdem alle Daten in das ZKR eingegeben wurden, wird eine Niederschrift (ein Muster einer Niederschrift ist im Anhang abgebildet) ausgedruckt, auf der alle zuvor eingegebenen Daten über den Antragsteller ersichtlich sind. Der Antragsteller allein ist für die Richtigkeit der Daten verantwortlich, was ihm klar und deutlich kommuniziert werden muss. Der Antragsteller muss aufgefordert werden alle Daten auf der Niederschrift auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Letztendlich gibt der Antragsteller die Richtigkeit der Daten mit seiner Unterschrift auf der Niederschrift zum Ausdruck. Der Sachbearbeiter, der den Antragstellungsprozess durchgeführt hat, muss ebenfalls auf der ausgedruckten Niederschrift unterschreiben. Die Niederschrift ist für die Dauer der Gültigkeit der Unternehmenskarte (maximal 5 Jahre) am jeweiligen Standort der CIA aufzubewahren. 2.1.1.6 Erteilung des Produktionsauftrages Nach Eingabe der Daten, Überprüfung der zu erbringenden Nachweise und Einhebung des Geldes für die Unternehmenskarte, muss im ZKR der Button „Produktionsauftrag“ gedrückt werden. Dadurch wird der Auftrag zur Produktion der entsprechenden Unternehmenskarte erteilt. 10.05.2007 Version 2.0 Seite 27 von 22 Informationsgrundlage digital tacho 2.2.2 Ausstellung Erneuerungskarte (nach Ablauf der Erstkarte) Läuft die Gültigkeit der Erstkarte (alle 5 Jahre) ab, muss ein Antrag auf Ausstellung einer Erneuerungskarte gestellt werden. Die grundsätzlichen Schritte, die bei der Erstantragsstellung erläutert wurden, bleiben gleich. Zusätzlich muss der Antragsteller die Kartennummer seiner bisherigen Unternehmenskarte angeben und es erfolgt ein Antrag auf Ausstellung einer Erneuerungskarte. Ein anderer Unterschied findet sich bei der Übernahme der Daten in das ZKR. Der im Zuge der Erstkarte angelegte Datensatz der antragstellenden Stelle findet sich am Bildschirm und kann für den Antrag der Erneuerungskarte übernommen werden. Eine detaillierte Vorgehensweise ist unter Gliederungspunkt 3.3.3 zu finden. 2.2.3 Vorliegen eines Defekts Ist die Unternehmenskarte defekt, muss ein Antrag auf Ausstellung einer Ersatzkarte gestellt werden. Die grundsätzlichen Schritte, die bei der Antragstellung auf Erneuerungskarte erläutert wurden, bleiben gleich. Da laut EU-Verordnung eine Ersatzkarte innerhalb von 5 Werktagen ausgestellt werden, muss, ist darauf zu achten, dass der Antrag zügig innerhalb eines Tages abgeschlossen wird. Ein Unterschied findet sich bei der Übernahme der Daten in das ZKR. Der im Zuge der Erst- bzw. Erneuerungskarte angelegte Datensatz der antragstellenden Stelle findet sich am Bildschirm und kann für den Antrag der Ersatzkarte übernommen werden. Zusätzlich muss der Antragsteller die Kartennummer seiner bisherigen Unternehmenskarte angeben. Eine detaillierte Vorgehensweise ist unter Gliederungspunkt 3.3.3 zu finden. Für den Fall der Beantragung einer Ersatzkarte aufgrund eines Defektes muss die defekte Karte eingehoben werden! Dem Antragsteller ist eine diesbezügliche Bestätigung auszustellen. Kann die defekte Fahrerkarte vom Antragsteller nicht zurückgegeben werden, handelt es sich um einen Verlust der Unternehmenskarte. Der Kostenersatz für die Ausstellung der Ersatzkarte ist vom Antragsteller einzuheben. Wird im Zuge des nachfolgenden Garantieabwicklungsprozesses (siehe Punkt 2.1.3.10) ein tatsächlicher Kartendefekt festgestellt, der nicht durch den Karteninhaber verschuldet wurde, wird der geleistete 10.05.2007 Version 2.0 Seite 28 von 22 Informationsgrundlage digital tacho Kostenersatz dem Antragsteller vom Betreiber rücküberwiesen. Die Angabe einer Kontonummer durch den Antragsteller ist demnach erforderlich. 2.2.4 Vorliegen eines Verlusts bzw. Diebstahls Wird die Unternehmenskarte gestohlen oder vom Karteninhaber verloren, muss ein Antrag auf Ausstellung einer Ersatzkarte gestellt werden. Die grundsätzlichen Schritte, die bei der Antragstellung auf Erneuerungskarte erläutert wurden, bleiben gleich. Da laut EU-Verordnung eine Ersatzkarte innerhalb von 5 Werktagen ausgestellt werden, muss, ist darauf zu achten, dass der Antrag zügig innerhalb eines Tages abgeschlossen wird. Ein Unterschied findet sich bei der Übernahme der Daten in das ZKR. Der im Zuge der Erst- bzw. Erneuerungskarte angelegte Datensatz der antragstellenden Stelle findet sich am Bildschirm und kann für den Antrag Ersatzkarte übernommen werden. Zusätzlich muss der Antragsteller die Kartennummer seiner bisherigen Unternehmenskarte angeben und es erfolgt ein Antrag auf Ausstellung einer Ersatzkarte. Eine detaillierte Vorgehensweise ist unter Gliederungspunkt 3.3.3 zu finden. Im Zuge der Prüfung der Nachweise muss im Falle eines Diebstahls der Karte eine Diebstahlsanzeige bzw. im Falle eines Verlusts eine Verlustmeldung vom Antragsteller vorgewiesen werden. 10.05.2007 Version 2.0 Seite 29 von 22 Informationsgrundlage digital tacho 2.2 Ausstellung Behördenkarte Zuständige Kontrollstellen (Gendarmarieposten, Bundespolizeidirektionen, Arbeitsinspektorat etc.) können bei Bedarf Behördenkarten beantragen. 2.2.5 Ausstellung Erstkarte Beantragt eine Kontrollstelle zum ersten Mal eine Behördenkarte, muss ein Antrag auf Ausstellung einer Erstkarte gestellt werden. Folgende Schritte sind durchzuführen: 2.2.1.1 Ausfüllen des Antragsformulars Das Antragsformular kann aus dem Internet heruntergeladen werden. Folgende Daten sind von den einzelnen Kontrollstellen am Antragsformular anzugeben: - Name der Kontrollstelle - Anschrift der Kontrollstelle - Behördenkartennummer (bei Antrag auf Ersatz- bzw. Erneuerungskarte) Gültigkeitsdauer der Karte Außerdem muss am Antragsformular angekreuzt werden, dass ein Antrag auf Ausstellung einer Erstkarte erfolgt. Das Antragsformular ist von der antragstellenden Kontrollstelle zu unterschreiben, womit die Richtigkeit der Daten am Antragsformular bestätigt werden. Zu beachten ist, dass die Anzahl der angegebenen Kästchen für die Datenangaben vom Antragsteller beim Ausfüllen des Antragsformulars nicht überschritten wird. 2.2.1.2 Übermittlung des Antragsformulars an die zuständige autorisierte Stelle Das vollständig ausgefüllte Antragsformular ist von der antragstellenden Kontrollstelle an die jeweils zuständige autorisierte Stelle zur weiteren Bearbeitung weiterzuleiten. 2.2.1.3 Überprüfung und Weiterleitung an die CIA Die jeweils autorisierte Stelle überprüft, ob die Antragstellung auf Behördenkarten von der antragstellenden Kontrollstelle gerechtfertigt ist. Ist die Überprüfung negativ, wird mit der jeweiligen Kontrollstelle Rücksprache gehalten. Anschließend werden die Anträge an den Betreiber weiter geleitet. 2.2.1.4 Übernahme der Daten in das ZKR 10.05.2007 Version 2.0 Seite 30 von 22 Informationsgrundlage digital tacho Die eingehenden Antragsformulare sind auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Ist die Prüfung negativ, muss die autorisierte Stelle zur Ergänzung bzw. Korrektur der Daten am Antragsformular aufgefordert werden. Verläuft die Prüfung positiv können alle notwendigen Daten der antragstellenden Kontrollstelle in das ZKR eingegeben werden. Eine detaillierte Vorgehensweise ist unter Gliederungspunkt 3.3.2 zu finden. 2.2.1.5 Einhebung des Kostenersatzes Der Kostenersatz für die Behördenkarte wird von der Bundesanstalt für Verkehr an die entsprechenden Stellen in Rechnung gestellt. 2.2.1.6 Erteilung des Produktionsauftrages Nach Eingabe der Daten und Einhebung des Kostenersatzes muss im ZKR der Button „Produktionsauftrag“ gedrückt werden. Dadurch wird der Auftrag zur Produktion der entsprechenden Behördenkarte erteilt. 2.2.1.7 Auftragsbestätigung an die autorisierte Stelle Nachdem der Produktionsauftrag im ZKR erteilt wurde, erfolgt sofern im Antragsformular gewünscht eine Auftragsbestätigung an die autorisierte Stelle via Fax bzw. Mail. 2.2.6 Ausstellung Erneuerungskarte (nach Ablauf der Erstkarte) Läuft die Gültigkeit der Erstkarte ab (alle 5 Jahre), muss ein Antrag auf Ausstellung einer Erneuerungskarte gestellt werden. Die grundsätzlichen Schritte, die bei der Erstantragsstellung erläutert wurden, bleiben gleich. Zusätzlich muss am Antragsformular die Kartennummer der bisherigen Behördenkarte von der antragstellenden Kontrollstelle angegeben werden. Im Zuge der Übernahme der Daten in das ZKR, findet sich der im Zuge der Erstkarte angelegte Datensatz am Bildschirm und kann für den Antrag der Erneuerungskarte übernommen werden. Eine genauere Vorgehensweise ist unter Gliederungspunkt 3.3.2 zu finden. 2.2.7 Vorliegen eines Defekts Ist die Behördenkarte defekt, muss ein Antrag auf Ausstellung einer Ersatzkarte gestellt werden. Da laut EU-Verordnung eine Ersatzkarte innerhalb von 5 Werktagen ausgestellt werden, muss, ist darauf zu achten, dass der Antrag zügig innerhalb eines Tages abgeschlossen wird. 10.05.2007 Version 2.0 Seite 31 von 22 Informationsgrundlage digital tacho Die unter Punkt 2.2.2 erläuterten Schritte zur Antragstellung einer Erneuerungskarte sind in gleicher Form durchzuführen. Die defekte Fahrerkarte muss eingehoben werden. Dem Antragsteller ist eine diesbezügliche Bestätigung auszustellen. Kann die defekte Fahrerkarte vom Antragsteller nicht zurückgegeben werden, handelt es sich um einen Verlust der Behördenkarte. Ein Unterschied findet sich bei der Übernahme der Daten in das ZKR. Der im Zuge der Erst- bzw. Erneuerungskarte angelegte Datensatz der antragstellenden Stelle findet sich am Bildschirm und kann für den Antrag der Ersatzkarte übernommen werden. Eine detaillierte Vorgehensweise ist unter Gliederungspunkt 3.3.2 zu finden. Der Kostenersatz für die Ausstellung der Ersatzkarte ist vom Antragsteller einzuheben. Wird im Zuge des nachfolgenden Garantieabwicklungsprozesses (siehe Punkt 2.1.3.10) ein tatsächlicher Kartendefekt festgestellt, der nicht durch den Karteninhaber verschuldet wurde, wird der geleistete Kostenersatz dem Antragsteller vom Betreiber rücküberwiesen. Die Angabe einer Kontonummer durch den Antragsteller ist demnach erforderlich. 2.2.8 Vorliegen eines Verlusts bzw. Diebstahls Wird die Behördenkarte gestohlen oder verloren, muss ein Antrag auf Ausstellung einer Ersatzkarte gestellt werden. Die unter Punkt 2.2.2 erläuterten Schritte zur Antragstellung einer Erneuerungskarte sind in gleicher Form durchzuführen. Zusätzlich muss im Falle eines Verlusts eine Verlustmeldung bzw. im Falle eines Diebstahls eine Diebstahlsanzeige vorgewiesen und die Erbringung dieser im ZKR vermerkt werden. Ein anderer Unterschied findet sich bei der Übernahme der Daten in das ZKR. Der im Zuge der Erstbzw. Erneuerungskarte angelegte Datensatz der antragstellenden Stelle findet sich am Bildschirm und kann für den Antrag der Ersatzkarte übernommen werden. Eine detaillierte Vorgehensweise ist unter Gliederungspunkt 3.3.2 zu finden. 10.05.2007 Version 2.0 Seite 32 von 22 Informationsgrundlage digital tacho 2.3 Ausstellung Werkstattkarte Eine Werkstattkarte muss für befähigte Techniker einer Werkstätte jährlich neu ausgestellt werden. Grundlage für die Ausstellung einer Werkstattkarte stellt die Werkstattermächtigung gemäß §24KFG 1967 in Bescheidform dar. Im Zuge des Verfahrens der Werkstattermächtigung sind organisatorische (Erbringung der erforderlichen Nachweise) und technische Anforderungen (erforderliche Ausrüstung in den Werkstätten vorhanden) von den einzelnen Ämtern der Landesregierung zu überprüfen. Werden alle Anforderungen zur Erteilung dieser Ermächtigung erfüllt, erfolgt eine Ermächtigung an die Werkstätte durch das jeweilige Amt der Landesregierung. Die Werkstattermächtigung für das digitale Kontrollgerät baut auf jener des analogen Kontrollgerätes auf und wird um diese erweitert. Dementsprechend muss für das Erlangen einer Werkstattermächtigung für das digitale Kontrollgerät eine gültige Werkstattermächtigung für das analoge Kontrollgerät bestehen. 2.3.1 Ausstellung Erstkarte Beantragt jemand zum ersten Mal eine Werkstattkarte, muss er einen Antrag auf Ausstellung einer Erstkarte stellen. Folgende Schritte sind durchzuführen: 2.3.1.1 Prüfung der Nachweise auf Vollständigkeit 2.3.1.1.1 Vorliegen eines Ermächtigungsbescheides nach §24 KFG Es ist zu prüfen, ob vom Amt der zuständigen Landesregierung eine Kopie des Ermächtigungsbescheides gemäß §24 KFG für die beantragende Werkstätte mit den befähigten Technikern eingegangen ist. Über jede zukünftige Änderung des Status einer Werkstattermächtigung ist der Betreiber sofort vom jeweiligen Amt der Landesregierung zu informieren. 2.4.1.1.2 Vorliegen eines vollständig ausgefüllten Antragsformulars Vom Antragsteller oder dem zuständigen Amt der Landesregierung muss ein vollständig ausgefülltes Antragsformular zur Ausstellung einer Werkstattkarte eingereicht worden sein. Ein Antragsformular zur Ausstellung einer Werkstattkarte ist im Internet zum Download, beim Betreiber und den einzelnen Ämtern der Landesregierung zu finden. Folgende Daten müssen vom Antragsteller am Antragsformular ausgefüllt worden sein: Daten der ermächtigten Stelle: - Name der ermächtigten Stelle gemäß §24 KFG 1967 - Anschrift der ermächtigten Stelle gemäß §24 KFG 1967 = Zustelladresse - Betriebsstätte der ermächtigten Stelle (Standort) - Name der verantwortlichen Person am Standort - Plombierungskennzeichen 10.05.2007 Version 2.0 Seite 33 von 22 Informationsgrundlage digital tacho Personendaten der geeigneten Person: - Personendaten des befähigten Technikers (Familienname, Vorname, Geburtsdatum) Im dafür definierten Feld am Antragsformular ist die Unterschrift des Antragstellers bzw. eine firmenmäßige Zeichnung notwendig. Mit der Unterschrift bestätigt der Antragsteller die Richtigkeit der Daten am Antragsformular. Die Anzahl der vorgegeben Kästchen für die Datenangaben am Antragsformular darf nicht überschritten werden. 2.4.1.2 Vergleich der Richtigkeit Ermächtigungsbescheid der Daten am Antragsformular mit den Daten am Die Daten am Antragsformular werden mit den Daten am jeweiligen Ermächtigungsbescheid auf Übereinstimmung überprüft. Stimmen die Daten auf den beiden Formulare überein, kann im Antragsprozess fortgefahren werden. Stimmen die Daten auf den beiden Formularen nicht überein, wird Rücksprache mit dem zuständigen Amt der Landesregierung bzw. der antragstellenden Werkstätte gehalten. Kann ein Antrag zur Ausstellung einer Werkstattkarte nicht positiv durchgeführt werden, wird das jeweilige Amt der Landesregierung informiert. Das Amt der Landesregierung hat einen entsprechenden Bescheid an den Antragsteller auszustellen. 2.4.1.3 Datenerfassung im ZKR Die Daten des vollständig ausgefüllten Antragsformulars müssen in das ZKR übernommen werden. Eine detaillierte Vorgehensweise ist unter Gliederungspunkt 3.3.4 zu finden. Es wird außerdem überprüft, ob für die antragstellende Person bereits eine Werkstattkarte ausgestellt wurde. Geht aus dieser Überprüfung hervor, dass für die antragstellende Person bereits eine Werkstattkarte ausgestellt wurde, darf kein Produktionsauftrag erteilt werden und es erfolgt eine entsprechende Meldung an den Antragsteller und das zuständige Amt der Landesregierung. 2.4.1.4 Erteilung des Produktionsauftrages Nach Eingabe der Daten muss im ZKR der Button „Produktionsauftrag“ gedrückt werden. Dadurch wird der Auftrag zur Produktion der entsprechenden Werkstattkarte erteilt. 2.4.1.5 Auftragsbestätigung Eine Auftragsbestätigung über den erteilten Produktionsauftrag für die Werkstattkarte ist via Fax oder Mail an die betreffende Behörde und Werkstätte zu erteilen, sofern dies vom Antragsteller im Antragsformular gewünscht wurde. 2.4.1.6 Bezahlung des Kostenersatzes 10.05.2007 Version 2.0 Seite 34 von 22 Informationsgrundlage digital tacho Der Kostenersatz für die Werkstattkarte wird von der Bundesanstalt für Verkehr der entsprechenden Stelle in Rechnung gestellt. 2.4.2 Ausstellung Erneuerungskarte (nach Ablauf der Erstkarte) Läuft die Gültigkeit der Erstkarte ab (nach 1 Jahr), muss ein Antrag auf Ausstellung einer Erneuerungskarte gestellt werden. Die grundsätzlichen Schritte, die bei der Erstantragstellung erläutert wurden, bleiben gleich. Am Antragsformular muss jedoch nun zusätzlich die Kartennummer seiner bisherigen Werkstattkarte angeben und es muss am Antragsformular angekreuzt werden, dass ein Antrag auf Ausstellung einer Erneuerungskarte erfolgt. Ein anderer Unterschied findet sich bei der Übernahme der Daten in das ZKR. Der im Zuge der Erstkarte bereits angelegte Datensatz des Antragstellers findet sich am Bildschirm und kann für den Antrag der Erneuerungskarte übernommen werden. Eine detaillierte Vorgehensweise ist unter Gliederungspunkt 3.3.4 zu finden. 2.4.3 Vorliegen eines Defekts Ist die Werkstattkarte defekt, muss ein Antrag auf Ausstellung einer Ersatzkarte gestellt werden. Die grundsätzlichen Schritte, die bei der Antragstellung einer Erneuerungskarte erläutert wurden, bleiben gleich. Da laut EU-Verordnung eine Ersatzkarte innerhalb von 5 Werktagen ausgestellt werden, muss, ist darauf zu achten, dass der Antrag zügig innerhalb eines Tages abgeschlossen wird. Für den Fall der Beantragung einer Ersatzkarte aufgrund eines Defektes muss die defekte Karte eingehoben werden! Dem Antragsteller ist eine diesbezügliche Bestätigung auszustellen. Kann die defekte Fahrerkarte vom Antragsteller nicht zurückgegeben werden, handelt es sich um einen Verlust der Werkstattkarte. Der Kostenersatz für die Ausstellung der Ersatzkarte ist vom Antragsteller einzuheben. Wird im Zuge des nachfolgenden Garantieabwicklungsprozesses (siehe Punkt 2.1.3.10) ein tatsächlicher Kartendefekt festgestellt, der nicht durch den Karteninhaber verschuldet wurde, wird der geleistete Kostenersatz dem Antragsteller vom Betreiber rücküberwiesen. Die Angabe einer Kontonummer durch den Antragsteller ist demnach erforderlich. 10.05.2007 Version 2.0 Seite 35 von 22 Informationsgrundlage digital tacho 2.4.4 Vorliegen eines Verlusts bzw. Diebstahls Wird die Werkstattkarte gestohlen oder vom Karteninhaber verloren, muss ein Antrag auf Ausstellung einer Ersatzkarte gestellt werden. Die grundsätzlichen Schritte, die bei der Antragstellung einer Erneuerungskarte erläutert wurden, bleiben gleich. Auch im Falle eines Verlustes bzw. Diebstahls muss der Antragsteller zusätzlich die Kartennummer seiner bisherigen Werkstattkarte angeben. Außerdem muss er am Antragsformular ankreuzen, dass ein Antrag auf Ausstellung einer Ersatzkarte erfolgt. Im Zuge der Prüfung der Nachweise muss im Falle eines Diebstahls zusätzlich eine Diebstahlsanzeige bzw. im Falle eines Verlusts eine Verlustmeldung vom Antragsteller vorgewiesen werden 10.05.2007 Version 2.0 Seite 36 von 22 Schulungshandbuch digital tacho 3 Zentralapplikation Kartenantragstellung Die Anwendung des ZKR wird im Detail im Benutzerhandbuch „digital tacho - Zentrales Register für Konrollgerätekarte ZKR“ beschrieben. Deswegen wird in Folge nur auf die wichtigsten Punkte bei der Handhabung des ZKR eingegangen werden. 3.1 Systemvoraussetzungen Um diese Applikation benutzen zu können benötigen Sie: dezentraler Arbeitsplatz in den Behörden/Ausgabestellen: Hardware: Pentium, 600 MHz, 128 MB; Bildschirmauflösung: 800x600; MB Grafikkarte (min. 800*600*16); 50 MB freier Festplattenplatz; Betriebssystem: Windows NT 4.0 (Service-Pack 6), Windows 2000; Browser am lokalen Arbeitsplatz (MS-Internet Explorer V5.5 aufwärts oder Netscape V6.xx aufwärts); Der Browser muss die Option ‘JAVA SCRIPT’ und 'COOKIES' eingeschaltet haben und SSL (Secure Socket Layer) unterstützen; Acrobat Reader 5.x für den Druck der Niederschrift und verschiedener Auswertungen (Tagesprotokoll, Statistik, ...); Scan Client für das Scannen des Fotos und der Unterschrift (steht als Download im Behördenintranet oder über einen Link auf der Hauptseite zur Verfügung), weitere Voraussetzungen: siehe Scanner; Programm zum Entpacken von ZIP-Dateien (z.B.: WinZip); Mime-Types: Definition der Mime-Types für das Scannen der Bilder (Foto und Unterschrift) und den Direktdruck der Niederschrift und Auswertungen (siehe Installationshandbuch); zusätzliche Hardware am dezentralen Arbeitsplatz: Scanner, zum Digitalisieren des Fotos und der Unterschrift; TWAIN-kompatibler Scanner (min. 300 dpi, 24 Bit), z.B.: HP 74xx oder Epson 1640 SU, installierte TWAIN-Treiber, Scanner-Software; Drucker (für Niederschrift und verschiedene Auswertungen (Protokolle, Statistik, ...); Zugang zum 'Zentralen Register für Kontrollgerätkarten': erfolgt über 'www.portal.at'; über das Portal-Verbund-Protokoll (Voraussetzung: Unterstützung für die geforderten Daten (z.B.: Behördendaten, ...) vorhanden); Der Netzwerkzugang und die notwendige Infrastruktur müssen vorhanden sein; Die Bandbreite für den Netzwerkanschluss muss mindestens 64 kBit/sec bieten (nach oben offen (z.B.: 2 MBit/sec)). Die angegebenen Antwortzeiten gehen von einem 2 MBit/sec Anschluss aus, wobei die Datenmenge für die meisten Transaktionen (außer speziellen Auswertungen, umfangreichen Ergebnislisten, Grafiken, ...) im Bereich von 7 bis 30 kB liegen wird; Nutzung des TCP/IP Protokolls für die Kommunikation; 14.05.2007 Version 2.0 Seite 37 von 78 Schulungshandbuch digital tacho 3.2 Aufruf des Programms Der Zugang zum Zentralen Kartenregister erfolgt über das Portal Austria - www.portal.at. * * Abbildung 7: Zugang Portal Austria 14.05.2007 Version 2.0 Seite 38 von 78 Schulungshandbuch digital tacho 3.3 Anwendung ZKR Mittels Mausklick (linke Taste) auf den „SignOn“-Button gelangt man in die nachfolgend dargestellte Anmelde-Maske, wo sich der Benutzer durch Eingabe von Benutzerkennung („ID:“) und Passwort („PW:“) identifizieren muss, damit das Portal ermitteln kann, zum Zugriff auf welche konkreten Anwendungen der Benutzer berechtigt ist, bzw. welche Anwendungen dem Benutzer zur Auswahl anzubieten sind: Abbildung 8: Sign On Das Rücksetzen des Kennwortes kann vom IT-Verantwortlichen der jeweiligen Organisationen ARBÖ, ÖAMTC, Asfinag selbstständig durchgeführt werden. 14.05.2007 Version 2.0 Seite 39 von 78 Schulungshandbuch digital tacho Durch anschließenden Mausklick auf den als Link realisierten Anwendungs-Menüeintrag „Digitaler Tacho“ gelangt man auf die Homepage der Anwendung Zentrales Kartenregister für den digitalen Tachograph – ZKR: siehe folgende Abbildung. Abbildung 14.05.2007 9: Anwendung Version 2.0 Digitaler Seite 40 von 78 Tachograph Schulungshandbuch digital tacho Nach dem Aufruf der Anwendung digital tacho - ZKR findet sich der Benutzer auf der nachfolgend abgebildeten Initialseite. Die den vier verschiedenen Kartenarten jeweils individuell zugeordneten Sätze von unterstützten Bearbeitungsabläufen sind durch Mausklick (linke Taste) auf die entsprechende Registerkarte zugänglich: Abbildung 10: Aufruf Anwendung ZKR 14.05.2007 Version 2.0 Seite 41 von 78 Schulungshandbuch digital tacho 3.3.1 Fahrerkarte Der Einstieg erfolgt immer über eine Suchfunktion (siehe Abbildung 10). Es sollen konkrete Kriterien für die Suche nach Fahrerkarten eingegeben werden. Der Nachname, Vorname, das Geburtsdatum, die Kartennummer und die Produktionsauftragsnummer kann als Suchkriterium verwendet werden. Je mehr Suchkriterien eingegeben werden, desto eindeutiger und kürzer ist die Trefferliste. Abbildung 11: Einstieg über Suchfunktion Sobald die gewünschten Suchkriterien eingegeben sind, erscheint auf Betätigung des „Suchen“Buttons per Mausklick (linke Taste) hin die nächste Bildschirm-Maske, nämlich eine Trefferliste zu den angegebenen Suchkriterien. Sollte es der Umfang des Such-Ergebnisses erfordern (falls der großen Anzahl wegen nicht alle Treffer vollständig auf einer Bildschirmseite darstellbar sind), kann mittels entsprechender Buttons der Gruppe in der Buttenleiste unten rechts („>“ „<“ zum Vor- oder Rückblättern, „>>“ und „<<“ für das Blättern zum Listen-Ende oder –Anfang) die ganze Liste durchgegangen werden. Auf Betätigung des „<“ Buttons links unten in der Button-Leiste (dieser wird durch einen anderen Button ersetzt, um Verwechslungen mit dem fürs „Rückwärtsblättern“ zu vermeiden) erfolgt eine Rückkehr in die Suchkriterien-Maske. 14.05.2007 Version 2.0 Seite 42 von 78 Schulungshandbuch digital tacho Abbildung 12: Trefferliste zu den Suchkriterien Mittels Mausklick auf einen Einzeleintrag der dargestellten Trefferliste in Abbildung 11 gelangt man in die entsprechende Detaildarstellung – im konkreten Fall handelt es sich um die Chronologie der Fahrerkarten zum selektierten Fahrer/Fahrerkarten-Inhaber. 14.05.2007 Version 2.0 Seite 43 von 78 Schulungshandbuch digital tacho Abbildung 13: Chronologie der Fahrerkarte zum selektierten Fahrer/Fahrerkarteninhaber Aus der Bildschirmmaske, in der die Verfahrens-Chronologie zu einer Person (Fahrer) dargestellt wird (Abbildung 12), kann man sich über Anklicken des Buch Icons für jedes Einzelverfahren das Verfahrensprotokoll (siehe dazu Abbildung 13) anzeigen lassen: 14.05.2007 Version 2.0 Seite 44 von 78 Schulungshandbuch digital tacho Abbildung 14: Verfahrenschronologie 14.05.2007 Version 2.0 Seite 45 von 78 Schulungshandbuch digital tacho Im Falle eines Erstantrages sind noch keine Einträge vorzufinden. Mittels Mausklick (linke Maustaste) auf den Button „Verfahren öffnen“ in der Bildschirmmaske aus Abbildung 11, können die Daten des Antragstellers angelegt werden. Abbildung 15: Eröffnung eines Verfahrens – Verfahrensdetails Seite 1 - Fahrerkarte In der oben abgebildeten Bildschirmmaske ist ersichtlich, welche Daten einzugeben sind. Jene Daten, die verpflichtend eingegeben werden müssen, sind gekennzeichnet. Durch einen Mausklick auf den Button „ZMR“ wird das Zentrale Melderegister, auf den Button „FSR“ das Zentrale Führerscheinregister und den Button „Tachonet“ die internationale Datenbank abgefragt. Man erhält nach Drücken der einzelnen Buttons eine automatische Rückmeldung nach maximal 1 Minute. Waren die einzelnen Abfragen erfolgreich, kann mit der Antragstellung fortgefahren werden. War eine der Abfragen nicht erfolgreich, muss der Antrag abgelehnt werden! Nähere Details dazu sind unter dem Gliederungspunkt „Durchführung der Abfragen" zu finden. Durch Mausklick auf einen der Buttons „Ersatz“, „Folge“ oder „Austausch“ wird festgelegt, welche Art der Fahrerkarte beantragt wird. Nach Eingabe aller notwendigen Daten kann durch Mausklick auf den Buttons „Niederschrift“ eine Niederschrift über das angelegte Verfahren ausgedruckt werden. 14.05.2007 Version 2.0 Seite 46 von 78 Schulungshandbuch digital tacho Aus der Bildschirmmaske, in der die Verfahrens-Details zu einer Person (Fahrer) dargestellt werden (Abbildung 15: Eröffnung eines Verfahrens – Verfahrensdetails Seite 1 - Fahrerkarte), gelangt man durch Betätigen des Buttons „Adressdaten“ in die nachfolgend abgebildete Bildschirmmaske: Abbildung 16: Adressdaten Hier sind unter 2 Rubriken die jeweiligen Adressdaten nachzulesen: „Kartendaten“: Adressdaten, wie sie auf der Karte dargestellt sind, „Versandadresse für Karte“: Anschrift-Daten des Briefs, mittels dem die Karte zugestellt wird; 14.05.2007 Version 2.0 Seite 47 von 78 Schulungshandbuch digital tacho Weiters gelangt man aus der Bildschirmmaske, in der die Verfahrens-Details zu einer Person (Fahrer) dargestellt werden (Abbildung 15: Eröffnung eines Verfahrens – Verfahrensdetails Seite 1 Fahrerkarte) durch Betätigen des Buttons „Nachweise“ in die nachfolgend abgebildete Bildschirmmaske: Abbildung 17: Nachweise In dieser BS-Maske sind eigene Einträge für die folgenden Nachweise vorgesehen: „Gesetzlicher Vertreter“: Nachweis der Identität und der Befugnis einer den eigentlichen Karteninhaber bei der Antragsstellung vertretenden Person; „Beschäftigung“: Beschäftigungsnachweis & Arbeitsbewilligung, „ID“: Identitätsnachweise wie Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, ...; „Sonstige“: alle eventuell sonst im Zusammenhang mit dem Antrag zu bringenden Nachweise; Des Weiteren gelangt man aus der ersten BS-Maske, in der die Verfahrens-Details zu einer Person (Fahrer) dargestellt werden (Abbildung 15: Eröffnung eines Verfahrens – Verfahrensdetails Seite 1 Fahrerkarte) durch Betätigen des Buttons „Bilddaten“ in die nachfolgend abgebildete BS-Maske: 14.05.2007 Version 2.0 Seite 48 von 78 Schulungshandbuch digital tacho Abbildung 18: Bildinformation Die folgenden beiden Arten von Bilddaten können mittels Betätigung des jeweils entsprechend seitlich positionierten Buttons „Durchsuchen..“ zu den Verfahrensdaten des aktuell in Arbeit befindlichen Karten-Verfahrens hinzugefügt werden: das benötigte Foto der Person – „Foto übernehmen“ bedeutet, dass das Foto statt dessen aus dem Verfahrensdatenblock zu dem der Person zugehörigen Vorgängerverfahren (Foto bereits vorhanden) übernommen werden soll; die eingescannte Unterschrift (Alternative: Button „Unterschrift übernehmen“) Falls der „Durchsuchen..“-Button gedrückt wird, erscheint das nachfolgend dargestellte, vom Windows-Betriebssystem her bekannte Auswahlfenster für die Suche nach der Datei, die das gesuchte (eingescannte) Bild enthält: Abbildung 19: Dateiauswahl 14.05.2007 Version 2.0 Seite 49 von 78 Schulungshandbuch digital tacho Nach Doppelklick auf die oder Markierung der gefundenen, gewünschten Datei mit nachfolgendem Klick auf den „Öffnen“-Button, wird der zugehörige Dateipfad in das entsprechende Feld der Bildschirmmaske „Person: Verfahrensdetails: Bildinformationen“ übernommen. Aus der Bildschirmmaske, in der die Verfahrens-Details zu einer Person (Fahrer) dargestellt werden (Abbildung 15: Eröffnung eines Verfahrens – Verfahrensdetails Seite 1 - Fahrerkarte) gelangt man durch Betätigen des Buttons „Anmerkungen“ in die nachfolgend abgebildete Bildschirmmaske: Abbildung 20: Anmerkungen Das Feld mit dem Titel „Abweisungstext“ ist dabei konkret für die Eingabe von Abweisungsgründen des aktuell in Bearbeitung befindlichen Antrages vorgesehen. Im Feld „Anmerkungen“ können allgemeine Anmerkungen eingefügt werden. Durch Betätigen des Buttons „FS-NR“ (falls der Button aktiv und nicht invertiert angezeigt ist) aus der Bildschirmmaske, in der die Verfahrens-Details zu einer Person (Fahrer) dargestellt werden (Abbildung 15: Eröffnung eines Verfahrens – Verfahrensdetails Seite 1 - Fahrerkarte), gelangt man in die folgende Bildschirmmaske, von der aus die vom kartenbeantragenden Fahrer angegebenen Führerscheinangaben durch eine entsprechende Suche im FSR verifiziert und die zugehörigen FSDaten gegebenenfalls in der Folge übernommen werden können: 14.05.2007 Version 2.0 Seite 50 von 78 Schulungshandbuch digital tacho Abbildung 21: Ergebnisliste Führerschein Wird hier der OK-Button betätigt, so werden die Führerscheindaten in die Verfahrensdetail-Daten des aktuell bearbeiteten Verfahrens übernommen. Innerhalb der Schulung können folgende Daten zur Durchführung der Führerscheinabfrage herangezogen werden: Nachname Antoni Fischer Wurm Zimmermann Vorname Carina Ralf Roman Reinhard Gebrutsdatum 05.07.1984 02.02.1967 07.02.1955 02.08.1966 Straße Bahnstraße 101/1/5 Georg-Siglg. 5/8 Perwarth 82 Poschgasse 2/2/27 PLZ 2123 1090 3263 1140 Wohnort Schleinbach Wien Randegg Wien Führerscheinnummer 2000/2441 BH23485/1986/546444/131213 320-2002/346 BH154865/1987/54KJIUZ/845235 Ausstellende Behörde BH Mistelbach BP Wien BH Scheibs BP Wien Aus der Bildschirmmaske, in der die Verfahrens-Details zu einer Person (Fahrer) dargestellt werden (Abbildung 15: Eröffnung eines Verfahrens – Verfahrensdetails Seite 1 - Fahrerkarte) gelangt man durch Betätigen des Buttons „ZMR“ (falls der Button aktiv und nicht invertiert angezeigt ist), mittels dem auf Basis der Personen-Daten Vorname, Nachname und Geburtsdatum (diese müssen bereits vorhanden sein) zunächst ein Suchlauf im ZMR angestoßen wird, in die nachfolgend abgebildete Bildschirmmaske, in der das ZMR-Suchergebnis angezeigt wird (Hinweis: es können auch mehrere Treffer resultieren): 14.05.2007 Version 2.0 Seite 51 von 78 Schulungshandbuch digital tacho Abbildung 22: Zentrales Melderegister Im Fall, dass lediglich eine Verifikation beabsichtigt war, ist der OK-Button zu drücken; Falls die – enkodierte – ZMR-Zahl in die Verfahrensdetail-Daten des aktuell bearbeiteten Verfahrens übernommen werden soll, ist statt dessen der Button „Datenübernahme“ zu betätigen. Nach Eingabe der Daten, Durchführung aller notwendigen Abfragen, Überprüfung der zu erbringenden Nachweise und Einhebung des Geldes für die Fahrerkarte, muss im ZKR der Button „Produktionsauftrag“ gedrückt werden. 14.05.2007 Version 2.0 Seite 52 von 78 Schulungshandbuch digital tacho Abbildung 233: Kartenvorschau nach Betätigen des Buttons „Produktionsauftra“ Mittels der angezeigten Vorschau der Kontrollgerätekarte können nachmals alle eingegebenen Daten überprüft werden. Mit dem Button „Zurück“ gelangt man auf die Verfahrensdetailmaske um etwaige Änderungen vornehmen zu können. Durch Betätigen des Buttons „Auftrag erteilen“ wird der Produktionsauftrag final bestätigt. Dadurch wird der Auftrag zur Produktion der entsprechenden Fahrerkarte erteilt und der Antragstellungsprozess ist abgeschlossen. 14.05.2007 Version 2.0 Seite 53 von 78 Schulungshandbuch digital tacho 3.3.2 Behördenkarte Der Einstieg erfolgt über eine Suchfunktion. Es sollen konkrete Kriterien für die Suche nach Behördenkarten eingegeben werden. Der Name der Kontrollstelle, die Kartennummer und die Produktionsauftragsnummer kann als Suchkriterium verwendet werden. Je mehr Suchkriterien eingegeben werden, desto eindeutiger und kürzer ist die Trefferliste. Abbildung 24: Einstieg über Suchfunktion - Behördenkarte Sobald die gewünschten Suchkriterien eingegeben sind, erscheint auf Betätigung des „Suchen“Buttons per Mausklick (linke Taste) hin die nächste Bildschirm-Maske, nämlich eine Trefferliste zu den angegebenen Suchkriterien. Mittels Mausklick auf einen Einzeleintrag der dargestellten Trefferliste gelangt man in die entsprechende Detaildarstellung – im konkreten Fall handelt es sich um die Chronologie der Behördenkarten zur selektierten Kontrollstelle. Im Falle eines Erstantrages sind noch keine Einträge vorzufinden. Mittels Mausklick (linke Maustaste) auf den Button „Verfahren öffnen“ können die Daten des Antragstellers angelegt werden. 14.05.2007 Version 2.0 Seite 54 von 78 Schulungshandbuch digital tacho Abbildung 25: Verfahrensdetails - Behördenkarte In der oben abgebildeten Bildschirmmaske ist ersichtlich, welche Daten einzugeben sind. Jene Daten, die verpflichtend eingegeben werden müssen, sind gekennzeichnet. Durch Mausklick auf einen der Buttons „Ersatz“, „Folge“ oder „Austausch“ wird festgelegt, welche Art der Behördenkarte beantragt wird. Zur Vorgehensweise nach Drücken der Buttons „Adressdaten“, „Nachweise“ und „Anmerkungen“ können die entsprechenden Punkte unter 3.3.1 verglichen werden. Nach Eingabe aller notwendigen Daten kann durch Mausklick auf den Buttons „Niederschrift“ eine Niederschrift über das angelegte Verfahren ausgedruckt werden. Durch Mausklick auf den Button „Produktion“ wird der Produktionsauftrag für die jeweilige Behördenkarte gegeben. 14.05.2007 Version 2.0 Seite 55 von 78 Schulungshandbuch digital tacho 3.3.3 Unternehmenskarte Der Einstieg erfolgt über eine Suchfunktion. Es sollen konkrete Kriterien für die Suche nach Unternehmenskarten eingegeben werden. Der Name des Unternehmens, die Kartennummer und die Produktionsauftragsnummer kann als Suchkriterium verwendet werden. Je mehr Suchkriterien eingegeben werden, desto eindeutiger und kürzer ist die Trefferliste. Abbildung 26: Einstieg über Suchfunktion - Unternehmenskarte Sobald die gewünschten Suchkriterien eingegeben sind, erscheint auf Betätigung des „Suchen“Buttons per Mausklick (linke Taste) hin die nächste Bildschirm-Maske, nämlich eine Trefferliste zu den angegebenen Suchkriterien. Mittels Mausklick auf einen Einzeleintrag der dargestellten Trefferliste gelangt man in die entsprechende Detaildarstellung – im konkreten Fall handelt es sich um die Chronologie der Unternehmenskarten zum selektierten Unternehmen. Im Falle eines Erstantrages sind noch keine Einträge vorzufinden. Mittels Mausklick (linke Maustaste) auf den Button „Verfahren öffnen“ können die Daten des Antragstellers angelegt werden. 14.05.2007 Version 2.0 Seite 56 von 78 Schulungshandbuch digital tacho Abbildung 27: Verfahrensdetails - Unternehmenskarte In der oben abgebildeten Bildschirmmaske ist ersichtlich, welche Daten einzugeben sind. Jene Daten, die verpflichtend eingegeben werden müssen, sind gekennzeichnet. Durch Mausklick auf einen der Buttons „Ersatz“, „Folge“ oder „Austausch“ wird festgelegt, welche Art der Unternehmenskarte beantragt wird. Zur Vorgehensweise nach Drücken der Buttons „Adressdaten“, „Nachweise“ und „Anmerkungen“ können die entsprechenden Punkte unter 3.3.1 verglichen werden. Nach Eingabe aller notwendigen Daten kann durch Mausklick auf den Buttons „Niederschrift“ eine Niederschrift über das angelegte Verfahren ausgedruckt werden. Durch Mausklick auf den Button „Produktion“ wird der Produktionsauftrag für die jeweilige Unternehmenskarte gegeben. 14.05.2007 Version 2.0 Seite 57 von 78 Schulungshandbuch digital tacho 3.3.4 Werkstattkarte Der Einstieg erfolgt über eine Suchfunktion. Es sollen konkrete Kriterien für die Suche nach Werkstattkarten eingegeben werden. Der Name der Werkstatt, die Kartennummer und die Produktionsauftragsnummer kann als Suchkriterium verwendet werden. Je mehr Suchkriterien eingegeben werden, desto eindeutiger und kürzer ist die Trefferliste. Abbildung 28: Einstieg über Suchfunktion - Werkstattkarte Sobald die gewünschten Suchkriterien eingegeben sind, erscheint auf Betätigung des „Suchen“Buttons per Mausklick (linke Taste) hin die nächste Bildschirm-Maske, nämlich eine Trefferliste zu den angegebenen Suchkriterien. Mittels Mausklick auf einen Einzeleintrag der dargestellten Trefferliste gelangt man in die entsprechende Detaildarstellung – im konkreten Fall handelt es sich um die Chronologie der Werkstattkarten zur selektierten Werkstatt. Im Falle eines Erstantrages sind noch keine Einträge vorzufinden. Mittels Mausklick (linke Maustaste) auf den Button „Verfahren öffnen“ können die Daten des Antragstellers angelegt werden. 14.05.2007 Version 2.0 Seite 58 von 78 Schulungshandbuch digital tacho Abbildung 29: Verfahrensdetails – Werkstattkarte In der oben abgebildeten Bildschirmmaske ist ersichtlich, welche Daten einzugeben sind. Jene Daten, die verpflichtend eingegeben werden müssen, sind gekennzeichnet. Durch Mausklick auf einen der Buttons „Ersatz“, „Folge“ oder „Austausch“ wird festgelegt, welche Art der Werkstattkarte beantragt wird. Zur Vorgehensweise nach Drücken der Buttons „Adressdaten“, „Nachweise“ und „Anmerkungen“ können die entsprechenden Punkte unter 3.3.1 verglichen werden. Nach Eingabe aller notwendigen Daten kann durch Mausklick auf den Buttons „Niederschrift“ eine Niederschrift über das angelegte Verfahren ausgedruckt werden. Durch Mausklick auf den Button „Produktion“ wird der Produktionsauftrag für die jeweilige Werkstattkarte gegeben. 3.3.5 Änderung des Kartenstatus Eine Änderung des Kartenstatus kann folgende Gründe haben: 14.05.2007 Version 2.0 Seite 59 von 78 Schulungshandbuch digital tacho - Eine defekte Kontrollgerätekarte wird am Stützpunkt abgegeben und eine Ersatzkarte beantragt - Die Gültigkeit einer Kontrollgerätekarte läuft ab und es wird eine Erneuerungskarte beantragt - Der Karteninhaber beantragt eine Ersatzkarte aufgrund Diebstahl oder Verlust - Der Karteninhaber gibt die Kontrollgerätekarte vor Ablauf der Gültigkeit zurück - Falls die Kontrollgerätekarte von der Exekutive dem Karteninhaber entzogen wird - Falls der Karteninhaber einen Austausch beantragt (aufgrund von Namensänderung, Wohnortwechsel oder Änderung der Führerscheinnummer). Dies passiert freiwillig vom Karteninhaber, da es vom Gesetz nicht vorgeschrieben wird. Erst nach Betätigen des Buttons „Ändern“ kann der Status in der Statuszeile geändert werden. Zuerst muss der Kartenstatus, je nach Belangen, von „ausgegeben“ auf „defekt“, „gestohlen“, „verloren“, „ausgetauscht“, „entzogen“ oder „zurück“ geändert und gespeichert werden. Erst dann werden die Auswahlfelder für Ersatz-, Erneuerung- oder Austauschkarte aktiv. Nach Auswahl der zu beantragenden Kartenart erscheint eine neue Verfahrensdetailmaske welche mit allen bereits vorhanden Information zum Karteninhaber vorab befüllt sind. Nach Kontrolle aller Daten kann das Verfahren wie bei einem Erstkartenantrag abgeschlossen werden. (siehe 2.3.1). Bei einer Statusänderung auf „amtswegig gelöscht“ ist eine Begründung in den „Anmerkungen“ einzugeben um eine spätere besser Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten. 4 Sonderfälle bei der Kartenregistrierung 3.1 Garantieabwicklung im Falle einer defekten Karte Der Prozess der Garantieabwicklung wird angestoßen, wenn die defekte Karte vom Antragsteller bei der ANTRAGSSTELLE zurückgegeben wird. Der Antragsteller wendet sich bei einem Kartendefekt an die ANTRAGSSTELLE. Ist eine Abklärung bei der ANTRAGSSTELLE vor Ort möglich, folgt ein kurzer Bericht der ANTRAGSSTELLE an den Betreiber. Ist eine Abklärung bei der ANTRAGSSTELLE vor Ort nicht möglich, wird die defekte Karte mit einer kurzen Problembeschreibung an den Betreiber weitergeleitet. Ist eine Abklärung des Defekts durch den Betreiber möglich, wird ein Bericht in der Datenbank eingetragen. Der Bericht wird außerdem gemeinsam mit der funktionierenden Karte an den Kartenpersonalisierer weitergeleitet. Ist eine Abklärung des Defekts durch den Betreiber nicht möglich, wird die defekte Karte mit einer Problembeschreibung an den Kartenpersonalisierer weitergeleitet. Es erfolgt eine Überprüfung, ob der Defekt der Karte durch den Karteninhaber verschuldet wurde. Wurde der Defekt der Karte durch den 14.05.2007 © via donau Version 1.6 Seite 60 von 78 Schulungshandbuch digital tacho Karteninhaber verschuldet, erfolgt ein Bericht an den Betreiber, die anschließend den Karteninhaber darüber informiert. Wurde der Defekt der Karte nicht durch den Karteninhaber verschuldet, erfolgt eine Information an den Antragsteller und der bereits erbrachte Kostenersatz wird ihm durch den Betreiber rücküberwiesen. 3.2 Notwendige Unterlagen nicht vollständig Kann der Antragsteller nicht alle notwendigen Unterlagen bzw. Nachweise, die für die Antragstellung notwendig sind, vorweisen, muss der Antrag abgelehnt werden. Dem Antragsteller ist mitzuteilen, welche Unterlagen noch fehlen. Nur wenn vom Antragsteller ALLE notwendigen Nachweise und Unterlagen erbracht werden, darf der Antrag entgegengenommen werden. 3.3 Widersprüchliche Daten Weisen vom Antragsteller vorgewiesene Dokumente in sich widersprüchliche Daten auf (z.B. unterschiedlicher Name, unterschiedliches Geburtsdatum, etc.) oder unterscheiden sich die Daten mit denen in der Datenbank, muss der Antrag abgelehnt werden. Der Antragsteller muss auf diesen Sachverhalt hingewiesen werden und kann nach Richtigstellung der Dokumente einen neuen Antrag stellen. Beharrt der Antragsteller auf die Richtigkeit der vorgewiesenen Daten, wird er zur Abklärung an den Betreiber verwiesen. 3.4 Schlechte Qualität des Fotos, Foto nicht aktuell Bei Antragstellung auf eine Fahrerkarte hat der Antragsteller ein EU-konformes und aktuelles Passbild mitzubringen. Die Verwendbarkeit des Passbilds ist mit Hilfe der Ausfallsmuster (siehe Anhang) zu kontrollieren. Außerdem muss darauf geachtet werden, dass der Antragsteller ein aktuelles Passbild mitbringt. Entspricht die Qualität des Fotos nicht den notwendigen Vorgaben, muss der Antrag abgelehnt werden. Der Antragsteller muss mit einem anderen, den Anforderungen entsprechenden Foto, einen neuen Antrag stellen. Des Weiteren gibt es die Möglichkeit, dass das Passbild des Antragstellers bei der Antragseinbringung den notwendigen Vorgaben entsprochen hat, und somit eine Fahrerkarte angefordert wurde. Im Zuge der Personalisierung der Karte kann es jedoch zu einer optisch schlechten Lesbarkeit des Fotos kommen. Tritt dieser Fall ein, wird die Karte mit einer entsprechenden Begründung an den Betreiber geschickt. Diese klärt gemeinsam mit den ANTRAGSSTELLEs das Qualitätsproblem. Der Betreiber informiert den Antragsteller über den Sachverhalt und fordert ihn auf erneut einen Antrag zu stellen. 14.05.2007 © via donau Version 1.6 Seite 61 von 78 Schulungshandbuch digital tacho 3.5 Unleserliche Dokumente Weist der Antragsteller Dokumente vor, die nicht leserlich bzw. identifizierbar sind, muss der Antrag abgelehnt werden. Der Antragsteller muss mit klar identifizierbaren und leserlichen Dokumenten einen neuen Antrag stellen. Beharrt der Antragsteller auf die Antragstellung mit den vorgelegten Dokumenten, wird er zur Abklärung an den Betreiber verwiesen. 3.6 Karte mangelhaft Wurde die Karte an den Antragsteller ausgeliefert und weist einen Mangel auf, spricht man von einer mangelhaften Karte. Ein solcher Mangel kann z.B. sein, dass der Name auf der Karte falsch geschrieben ist, das Foto falsch ist, etc. Tritt ein solcher Fall ein, wendet sich der Karteninhaber an die ANTRAGSSTELLE. Diese zieht die mangelhafte Karte ein, sendet diese an den Betreiber und stellt dem Antragsteller eine neue Karte aus. Für diese Karte muss der Karteninhaber vorerst nicht bezahlen. Es wird mit dem Kartenpersonalisierer abgeklärt, wer den Fehler verschuldet hat. Der Antragsteller hat eine mangelhafte Karte verschuldet, wenn die Daten auf der Niederschrift den Daten auf der Karte entsprechen und der Antragsteller die Niederschrift unterschrieben hat. In diesem Fall muss der Antragsteller für die Kosten der neuen Karte aufkommen. Der Kartenpersonalisierer hat eine mangelhafte Karte verschuldet, wenn die Daten auf der Niederschrift mit den Daten auf der Karte nicht übereinstimmen. In diesem Fall muss der Kartenpersonalisierer für die Kosten der neuen Karte aufkommen. 3.7 Kartenrückgabe Jeder Inhaber einer Kontrollgerätekarte hat die Möglichkeit diese zurückgegeben. Dazu muss der Karteninhaber ein formloses Schreiben mit Angabe des Grundes der Kartenrückgabe verfassen und dieses mit der Karte bei der ANTRAGSSTELLE übergeben bzw. einschicken. Die ANTRAGSSTELLE wiederum schickt die Karte und die Begründung des Antragstellers an den Betreiber. Diese kennzeichnet die Karte als „zurückgegeben“ und übermittelt eine Bestätigung über den Kartenempfang an den Karteninhaber. Schließlich wird die Karte vom Betreiber nachweislich vernichtet. Dazu werden im wöchentlichen Intervall zurückgegebene Karten funktionsunfähig gemacht und ein Vernichtungsprotokoll erstellt. Diese Vernichtungsprotokolle werden archiviert. 3.8 Karte wurde nicht zugestellt Im Regelfall wird sich der Antragsteller bei der ANTRAGSSTELLE melden, wenn die Karte nicht an ihn zugestellt wurde. Diese verweist den Antragsteller für weiterführende Informationen an den 14.05.2007 © via donau Version 1.6 Seite 62 von 78 Schulungshandbuch digital tacho richtigen Ansprechpartner beim Betreiber. Der Betreiber stellt Nachforschungen über den Status der Karte an. Ist die Karte verschwunden, wird ein neuer Produktionsauftrag erteilt. Ist die Karte auffindbar, leitet der Betreiber diese Information an den Antragsteller weiter und vermerkt dies in der Datenbank. 3.9 Karte ist nicht zustellbar Ist eine Karte nicht zustellbar, wird sie an den Betreiber zurückgesendet. Diese gibt eine Information über die Nicht-Zustellbarkeit der Karte an die ANTRAGSSTELLE und stellt Nachforschungen an. Sind die Nachforschungen erfolgreich, wird die Karte vom Betreiber an die korrigierte Adresse zugesandt. Sind die Nachforschungen nicht erfolgreich, wird die Karte vom Betreiber nachweislich vernichtet. Dazu werden im wöchentlichen Intervall zurückgegebene Karten funktionsunfähig gemacht und ein Vernichtungsprotokoll erstellt. Diese Vernichtungsprotokolle werden archiviert. 3.10 Umtausch (Änderung des gewöhnlichen Wohnsitzes) Wechselt ein Karteninhaber seinen gewöhnlichen Wohnsitz innerhalb der EU, hat er das Recht in dem Staat, in dem er seinen neuen gewöhnlichen Wohnsitz hat, eine neue Karte zu beantragen. Dazu ist es notwendig, dass der Karteninhaber in Österreich seine in einem anderen MS ausgestellte Karte zurückgibt. Dieser Kartenumtausch ist im TACHOnet einzutragen! In Folge wird eine neue Karte beantragt (siehe Ausstellung Erstkarte). 3.11 Datenänderung Ändern sich die Daten des Karteninhabers (z.B. neuer Name durch Heirat) kann er eine neue Karte beantragen. Es besteht jedoch keine Verpflichtung dies zu tun. Entscheidet sich der Karteninhaber für eine neue Beantragung, muss er die gültige Karte zurückgeben und einen Antrag auf Ausstellung einer Erneuerungskarte stellen. Die Vorgehensweise ist identisch mit der bei Antragstellung auf Ausstellung einer Erneuerungskarte. 3.12 Entzug der Karte Beim Entzug einer Karte wird geprüft, ob eine Manipulation der Karte vorliegt. Wurde die Karte manipuliert, bekommt die Karte den Status „entzogen“ und wird an den Betreiber gemeinsam mit einem Begleitschreiben übermittelt. Der Betreiber vernichtet die Karte nachweislich. Dazu werden im wöchentlichen Intervall zurückgegebene Karten funktionsunfähig gemacht und ein Vernichtungsprotokoll erstellt. Diese Vernichtungsprotokolle werden archiviert. Danach erfolgt eine entsprechende Information an den Karteninhaber durch den Betreiber. 14.05.2007 © via donau Version 1.6 Seite 63 von 78 Schulungshandbuch digital tacho Wurde die Karte nicht manipuliert, wird die Karte an den Betreiber übermittelt. Danach wird die Karte mit einer entsprechenden Information an den Karteninhaber versendet. 4 Adressen und Kontaktdaten Treten im Zuge des Antragstellungsprozesses Probleme auf, deren Lösungsvorschlag im Schulungshandbuch nicht abgedeckt ist, kann durch folgende Hotline eine Ansprechperson beim Betreiber kontaktiert werden, die bei einer Lösungsfindung behilflich ist. 4.1 Hotline ASFINAG Maut Service GmbH Alpenstraße 94 5020 Salzburg Tel: 00800 20 40 16 00 Fax: +43 (0) 50108-15555 [email protected] oder [email protected] www.digitaltacho.at 4.2 Betrieb und Wartung 4.2.1 1st level support Den 1st Level Support übernimmt der jeweilige IT - Administrator der Antragstellen. Der 1st Level Support umfasst: 4.1.1.1 Aufrufen der Applikation schlägt fehl Kann das ZKR von einem Sachbearbeiter in der CIA nicht aufgerufen werden, wendet man sich zuerst intern an den zuständigen EDV Techniker. Stellt der EDV Techniker fest, dass die Ursache des Fehlers nicht am internen System liegt, wendet sich der befugte EDV Techniker an die zuständige Ansprechperson in der Bundesrechenzentrum GmbH. Diese behebt das Problem mit den jeweiligen Partnern. 4.1.1.2 4.1.1.2.1 Technische Störungen Eingabe Kommt es während der Dateneingabe in das ZKR zu einer technischen Störung (Programm stürzt ab, etc.), d.h. die Eingabe der Daten schlägt fehl, muss der Antragstellungsprozess abgebrochen werden. 14.05.2007 © via donau Version 1.6 Seite 64 von 78 Schulungshandbuch digital tacho Dem Antragsteller ist diese Gegebenheit in höflicher Form mitzuteilen. Darüber hinaus wird der Antragsteller höflich ersucht, zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal zu erscheinen, um den Antragsprozess fortzusetzen. Kommt es zu Problemen mit der zentralen Applikation, ist intern der zuständige EDV Techniker einzuschalten. Stellt der EDV Techniker fest, dass die Ursache des Fehlers nicht am internen System liegt, wendet sich der befugte EDV Techniker an die zuständige Ansprechperson in der Bundesrechenzentrum GmbH. Diese behebt das Problem mit den jeweiligen Partnern. 4.1.1.2.2 Scannerprobleme Kommt es beim Einscannen der Unterschrift bzw. des Passfotos des Antragstellers zu Problemen ist intern der zuständige EDV Techniker einzuschalten. Der EDV Techniker muss überprüfen, ob die Ursache des Fehlers beim Scanner oder der zentralen Applikation liegt. Stellt der EDV – Techniker fest, dass die Ursache des Fehlers nicht am Scanner liegt, wendet er sich an die zuständige Ansprechperson in der Bundesrechenzentrum GmbH. Diese behebt das Problem mit den jeweiligen Partnern. 4.1.1.2.3 Druckprobleme Kommt es beim Drucken zu Problemen ist intern der zuständige EDV Techniker einzuschalten. Der EDV Techniker muss überprüfen, ob die Ursache des Fehlers beim Drucker oder der zentralen Applikation liegt. Stellt der EDV – Techniker fest, dass die Ursache des Fehlers nicht am Drucker liegt, wendet er sich an die zuständige Ansprechperson in der Bundesrechenzentrum GmbH. Diese behebt das Problem mit den jeweiligen Partnern. 4.1.1.2.4 Niederschrift Kann die Niederschrift nicht ausgedruckt werden, ist intern der zuständige EDV-Techniker zu kontaktieren. Stellt der EDV Techniker fest, dass die Ursache des Fehlers nicht am internen System liegt, wendet sich der befugte EDV Techniker an die zuständige Ansprechperson in der Bundesrechenzentrum GmbH. Diese behebt das Problem mit den jeweiligen Partnern 4.2.2 2nd & 3rd level support Der 2nd und 3rd Level Support wird durch das dafür zuständige Team in der Bundesrechenzentrum GmbH für die Anwendung und die Netzanbindung bereitgestellt. 1. Die Leistung wird vom Service-Center der BRZG erbracht. Folgende Leistungen werden durch das Service Center übernommen: · Kundenverantwortung, Problem Ownership · Erster Kontakt mit dem Kunden (Single Point of Contact) · Störungsannahme über die Medien Telefon, E-Mail · Trouble Ticket erstellen, bearbeiten, Problem verifizieren, kategorisieren, priorisieren. · Problem Eingrenzung, durch Nutzung der zur Verfügung stehenden 14.05.2007 © via donau Version 1.6 Seite 65 von 78 Schulungshandbuch digital tacho Informationssysteme · Problem Analyse, durch Nutzung der zur Verfügung stehenden Informationssysteme Problem Lösung vorschlagen · Weitergabe an den 2nd Level Support (Betrieb) · Überwachung der zeitgerechten Problemlösung im 2nd Level Support · 1. Eskalationsebene durch den Service Center Koordinator · Schließen des Trouble Ticket und Kundeninformation veranlassen · Übernahme von neuen Services nach geregeltem Übernahmeprozess 2. Störmeldung des Kunden über Telefon Der Kunde (Key User) kann über eine eigene Servicenummer unter anrufen. Bei Anruf eines Key-Users wird dem Agent im 1st Level Support in einer Menüleiste der Anrufer mit seiner Telefonnummer angezeigt. Verfügbarkeit des Service-Center: Werktags Montag bis Freitag von 06:00 bis 18:00 Uhr Telefonnummer: 01 / 71123 / 33332 E-Mail: [email protected] Berechtigte Key User: Mitarbeiter ÖAMTC Zentralstelle Mitarbeiter ARBÖ Zentralstelle Mitarbeiter ASFINAG Verrechnungsstelle „DT“ Mitarbeiter BPA Verrechnungsstelle „DT“ Die berechtigten Key User werden durch die angeführten Stellen rechtzeitig bekannt gegeben (Organisation, Name, Telefonnummer, E-Mail). 4.3 Wichtige Nummern und Adressen 4.3.1 Betreiber Bundesanstalt für Verkehr Trauzlgasse 1 1210 Wien Telefon: +43 1 278 83 86 0 Fax: +43 1 278 83 86 12 e-Mail: [email protected] ASFINAG Autobahn- und Schnellstraßen- Finanzierungs- Aktiengesellschaft Alpenstraße 94 5020 Salzburg Telefon: 00800 20 40 16 00 Fax: +43 05 01 08 15520 e-Mail: [email protected] 14.05.2007 © via donau Version 1.6 Seite 66 von 78 Schulungshandbuch digital tacho 4.3.2 Card Issuing Authorities 4.3.2.1 Dienststellen ARBÖ 4.3.2.1.1 Burgenland ARBÖ Landeszentrum ARBÖ Prüfzentrum ARBÖ Prüfzentrum Mattersburg Eisenstadt Heiligenkreuz Bauweltstraße 4 Ruster Straße 126 Poppendorf 300 7210 Mattersburg 7000 Eisenstadt 7561 Heiligenkreuz Telefon: 02626/623 00 Telefon: 02682/638 83-12 Telefon: 03325/42 30 Fax: 02626/623 00-4 Fax: 02682/638 83-20 Fax: 03325/42 30-4 e-Mail: [email protected] ARBÖ Prüfzentrum Neusiedl am ARBÖ Prüfzentrum ARBÖ Prüfzentrum Oberwart See Oberpullendorf Rosengasse 1 Untere Hauptstraße 187 Stoob Süd 12 7400 Oberwart 7100 Neusiedl/See 7350 Oberpullendorf Telefon: 03352/325 52 Telefon: 02167/23 45 Telefon: 02612/421 21 Fax: 03352/321 51-4 Fax: 02167/23 45-4 Fax: 02612/421 21-4 4.3.2.1.2 Kärnten ARBÖ Landeszentrum ARBÖ Prüfzentrum Feldkirchen ARBÖ Prüfzentrum Kühnsdorf Klagenfurt Oktober Straße 31 Kohldorf 74 Rosentaler Straße 194 9560 Feldkirchen 9125 Kühnsdorf 9020 Klagenfurt Telefon: 04276/74 23 Telefon: 04232/82 40 Telefon: 0463/234 48 Fax: 04276/74 87 Fax: 04232/82 40-4 Fax: 0463/234 48-13 e-mail: [email protected] ARBÖ Prüfzentrum Radenthein ARBÖ Prüfzentrum St. Veit/Glan ARBÖ Prüfzentrum Stadionstraße 19 Villacher Straße 59 Spittelau/Drau 9545 Radenthein 9300 St. Veit/Glan Villacher Straße 98 Telefon: 04246/22 44 Telefon: 04212/55 60 9800 Spittal/Drau Fax: 04246/43 26 Fax: 04212/58 24 Telefon: 04762/30 00 Fax: 04762/354 07-425 ARBÖ Prüfzentrum Villach ARBÖ Prüfzentrum Wolfsberg Maria-Gailer-Straße 28a Klagenfurt Straße 13 14.05.2007 © via donau Version 1.6 Seite 67 von 78 Schulungshandbuch digital tacho 9500 Villach 9400 Wolfsberg Telefon: 04242/323 33 Telefon: 04352/31 10 Fax: 04242/323 33-225 Fax: 04352/31 10-325 4.3.2.1.3 Niederösterreich ARBÖ Landeszentrum ARBÖ Prüfzentrum Traiskirchen ARBÖ Prüfzentrum Altlengbach Traiskirchen Karl-Adlitzer-Straße 5 Außerfurth 45 Wiener Straße 64 2514 Traiskirchen 3033 Altlengbach 2514 Traiskirchen Telefon: 02252/524 00 Telefon: 02774/290 23 Telefon: 02252/531 50 Fax: 02252/524 00 Fax: 02774/290 23-19 ARBÖ Prüfzentrum Amstetten ARBÖ Prüfzentrum Aspang ARBÖ Prüfzentrum Berndorf Wiener Reichsstraße 92 Bundesstraße Hauptstraße 85 3300 Amstetten 2870 Aspang 2560 Berndorf Telefon: 07472/620 00 Telefon: 02642/523 91 Telefon: 02672/877 42 Fax: 07472/669 40 Fax: 02642/523 91 Fax: 02672/877 42 Fax: 02252/531 50-22 e-mail: [email protected] ARBÖ Prüfzentrum Gänserndorf ARBÖ Prüfzentrum Gmünd ARBÖ Prüfzentrum Groß Neusiedler Straße 6 Johann-Axmann-Gasse 1 Siegharts 2230 Gänserndorf 3950 Gmünd Silostraße 6 Telefon: 02282/82 00 Telefon: 02852/528 63 3812 Groß Siegharts Fax: 02282/81 31 Fax: 02852/528 63 Telefon: 02847/22 62 Fax: 02847/22 62 ARBÖ Prüfzentrum Horn ARBÖ Prüfzentrum Kienberg- ARBÖ Prüfzentrum Krems Prager Straße 73 Gaming Gewerbeparkstraße 28 3580 Horn Erlauftalstraße 101 3500 Krems Telefon: 02982/28 96 3291 Kienberg-Gaming Telefon: 02732/849 29 Fax: 02982/28 96-4 Telefon: 07485/974 44 Fax: 02732/849 29-20 Fax: 07485/974 44 ARBÖ Prüfzentrum Mistelbach ARBÖ Prüfzentrum Neunkirchen ARBÖ Prüfzentrum St. Pölten Lanzendorfer Hauptstraße 6 Am Spitz 7 Mariazeller Bundesstraße 262 2130 Mistelbach 2620 Neunkirchen 3100 St. Pölten Telefon: 02572/29 70 Telefon: 02635/631 81 Telefon: 02742/88 38 56 Fax: 02572/297 04 Fax: 02635/659 06 Fax: 02742/88 38 56-4 ARBÖ Prüfzentrum Schwadorf ARBÖ Prüfzentrum Sonntagberg ARBÖ Prüfzentrum Stockerau Wiener Straße 25 Lueg Straße Prager Bundesstraße 30 2432 Schwadorf 3333 Sonntagberg 2000 Stockerau Telefon: 02230/290 87 Telefon: 07442/646 30 Telefon: 02266/620 96 Fax: 02230/290 87-19 Fax: 07442/646 30 Fax: 02266/620 96 ARBÖ Prüfzentrum Traisen ARBÖ Prüfzentrum Tulln ARBÖ Prüfzentrum Wiener 14.05.2007 © via donau Version 1.6 Seite 68 von 78 Schulungshandbuch digital tacho Mariazeller Straße 7 Langenlebarner Straße 94 Neustadt 3160 Traisen 3430 Tulln Bräunlichgasse 6 Telefon: 02762/625 55 Telefon: 02272/623 24 2700 Wiener Neustadt Fax: 02762/625 55-20 Fax: 02272/626 24 Telefon: 02622/238 43 Fax: 02622/238 43-4 ARBÖ Prüfzentrum Ybbs ARBÖ Prüfzentrum Zwettl Neusarling 115 Kremser Straße 51 3373 Ybbs-Kemmelbach 3910 Zwettl Telefon:07412/589 40 Telefon: 02822/527 03 Fax: 07412/589 40-4 Fax: 02822/527 03 4.3.2.1.4 Oberösterreich ARBÖ Landeszentrum Linz ARBÖ Prüfzentrum Attnang ARBÖ Prüfzentrum Bad Ischl Hafenstraße 6 Puchheim Sulzbach 176 4020 Linz Vöcklabruckerstraße 10 4820 Bad Ischl Telefon: 0732/798 11-0 4800 Attnang-Puchheim Telefon: 06132/265 40 Fax: 0732/78 28 35 Telefon: 07674/627 70 Fax: 06132/258 86 e-mail: [email protected] Fax: 07674/671 09 ARBÖ Prüfzentrum Braunau- ARBÖ Prüfzentrum Eferding ARBÖ Prüfzentrum Freistadt Ranshofen Molkereistraße 15 Linzer Straße 21 Wertheimerplatz 7 4070 Eferding 4240 Freistadt 5282 Braunau-Ranshofen Telefon: 07272/25 50 Telefon: 07942/771 23 Telefon: 07722/629 51 Fax: 07272/25 50 Fax: 07942/771 23-4 Fax: 07722/659 76 ARBÖ Prüfzentrum Gmunden ARBÖ Prüfzentrum Grieskirchen ARBÖ Prüfzentrum Neuhofenstraße 35 Gries 5 Kirchdorf/Krems 4810 Gmunden 4710 Grieskirchen Bader-Moser-Straße 25 Telefon: 07612/712 88 Telefon: 07248/685 45 4563 Micheldorf Fax: 07612/751 23 Fax: 07248/611 15 Telefon: 07582/636 60 Fax: 07582/636 60-4 ARBÖ Prüfzentrum Perg ARBÖ Prüfzentrum ARBÖ Prüfzentrum Schärding Gewerbestraße 1 Ried/Innkreis Bahnhofstraße 52 4320 Perg Gyristraße 11 4780 Schärding Telefon: 07262/583 28 4910 Ried/Innkreis Telefon: 07712/32 20 Fax: 07262/525 37 Telefon: 07752/827 27 Fax: 07712/54 41 Fax: 07752/869 00 ARBÖ Prüfzentrum Steyr ARBÖ Prüfzentrum Wels Ortskai 14 Schmierndorferstraße 4400 Steyr 4600 Wels-Gartenstadt Telefon: 07252/714 29 Telefon: 07242/450 05 14.05.2007 © via donau Version 1.6 Seite 69 von 78 Schulungshandbuch digital tacho Fax: 07252/714 29-4 4.3.2.1.5 Fax: 07242/563 26 Salzburg ARBÖ Landeszentrum Salzburg ARBÖ Prüfzentrum Bad Gastein ARBÖ Prüfzentrum Münchner Bundesstraße 9 Gasteiner Bundesstraße 6 Bischofshofen 5020 Salzburg 5640 Bad Gastein Salzburger Straße 90 Telefon: 0662/43 36 01 Telefon: 06434/22 30 5500 Bischofshofen Fax: 0662/43 36 01-30 Fax: 06434/22 30 Telefon: 06462/28 80 e-mail: [email protected] Fax: 06462/28 80 Internet: www.arboe-salzburg.at Öffnungszeiten: Mo-Fr: 8.00-18.00 ARBÖ Prüfzentrum Hallein ARBÖ Prüfzentrum Mondsee ARBÖ Prüfzentrum Tamsweg Porscheweg 5 Südtiroler Straße 1 Zinsgasse 549 5400 Hallein 5310 Mondsee 5580 Tamsweg Telefon: 06245/840 76 Telefon: 06232/61 11 Telefon: 06474/61 97 Fax: 06245/840 76-12 Fax: 06232/61 11 Fax: 06474/61 97 ARBÖ Prüfzentrum Zell/See Fahrsicherheits-Zentrum Loferer Bundesstraße Salzburg-Straßwalchen 5700 Zell/See 5204 Straßwalchen, Salzburger Telefon: 06542/733 35 Straße 35 Fax: 06542/470 75 Tel.: 050 123 2560 4.3.2.1.6 Steiermark ARBÖ Landeszentrum Graz ARBÖ Prüfzentrum ARBÖ Prüfzentrum Knittelfeld Kapellenstraße 47 Deutschlandsberg Gaaler Straße 81 8020 Graz Radlpass Straße 4 8720 Knittelfeld Telefon: 0316/27 16 00 8530 Deutschlandsberg Telefon: 03512/829 90 Fax: 0316/27 16 00-20 Telefon: 03462/20 92 Fax: 03512/829 90-20 e-mail: [email protected] Fax: 03462/20 92-20 ARBÖ Prüfzentrum Leoben ARBÖ Prüfzentrum Hartberg ARBÖ Prüfzentrum Kapfenberg Waltenbachstraße 8 Weidenstraße 3 Grazer Straße 80 8700 Leoben 8230 Hartberg 8605 Diemlach Telefon: 03842/818 18 Telefon: 03332/625 08 Telefon: 03862/227 67 Fax: 03842/818 18-20 Fax: 03332/625 08-20 Fax: 03862/227 67-20 ARBÖ Prüfzentrum Eisenerz ARBÖ Prüfzentrum Köflach ARBÖ Prüfzentrum Leibnitz Vordernberger Straße 12 Hanns-Koren-Platz 15 Hauptstraße 55 8790 Eisenerz 8580 Köflach 8430 Leibnitz-Leitring Telefon: 03848/28 57 Telefon: 03144/33 47 Telefon: 03452/838 28 Fax: 03848/28 57-20 Fax: 03144/33 47-20 Fax: 03452/838 28-20 ARBÖ Prüfzentrum Feldbach ARBÖ Prüfzentrum Liezen ARBÖ Prüfzentrum 14.05.2007 © via donau Version 1.6 Seite 70 von 78 Schulungshandbuch digital tacho Gleichenberger Straße 64 Salzburger Straße 20 Mürzzuschlag-Höngisberg 8330 Feldbach 8940 Liezen Industriepark 4 Telefon: 03152/36 87 Telefon: 03612/227 70 8682 Mürzzuschlag-Hönigsberg Fax: 03152/36 87-20 Fax: 03612/227 70-20 Telefon: 03852/33 44 Fax: 03852/33 44-20 ARBÖ Prüfzentrum Neumarkt ARBÖ Prüfzentrum Schladming ARBÖ Prüfzentrum Trieben Kärntner Straße 26 Oberhaus-Lehen 33 Bundesstrasse 8820 Neumarkt 8970 Schladming 8784 Trieben Telefon: 03584/24 00 Telefon: 03687/231 46 Telefon: 03615/21 66 Fax: 03584/24 00-20 Fax: 03687/231 46-20 Fax: 03615/21 66-20 ARBÖ Prüfzentrum Weiz Grazer Straße 5 8160 Weiz Telefon: 03172/27 00 Fax: 03172/27 00-20 4.3.2.1.7 Tirol ARBÖ Landeszentrum Innsbruck ARBÖ Prüfzentrum Imst ARBÖ Prüfzentrum Jenbach Stadlweg 7 Industriezone 37 Am Gießen 9 6020 Innsbruck 6460 Imst 6200 Jenbach Telefon: 0512/34 51 23-0 Telefon: 05412/622 18 Telefon: 05244/627 39 Fax: 0512/34 51 23-17 Fax: 05412/622 18 Fax: 05244/627 39 ARBÖ Prüfzentrum Kitzbühel ARBÖ Prüfzentrum Kufstein ARBÖ Prüfzentrum Landeck St. Johanner Straße 64 Salurnerstraße 48 Bahnhofstraße 3 6370 Kitzbühel 6330 Kufstein 6500 Landeck Telefon: 05356/648 41 Telefon: 05372/630 30 Telefon: 05442/638 36 Fax: 05356/662 84 Fax: 05372/630 30 Fax: 05442/638 36 ARBÖ Prüfzentrum Lienz ARBÖ Prüfzentrum Telfs ARBÖ Prüfzentrum Wörgl Pustertaler Straße 1 Sagl 71 Innsbruckerstraße 102 (EKZ) 9900 Lienz 6410 Telfs 6300 Wörgl Telefon: 04852/623 15 Telefon: 05262/634 19 Telefon: 05332/736 40 Fax: 04852/623 15 Fax: 05262/634 19 Fax: 05332/736 40-4 ARBÖ Landeszentrum Feldkirch ARBÖ Prüfzentrum Bludenz ARBÖ Prüfzentrum Bregenz Reichsstraße 82 Hermann-Sander-Straße 2a Rheinstraße 86 6800 Feldkirch-Altenstadt 6700 Bludenz 6900 Bregenz Telefon: 05522/738 00 Telefon: 05552/627 73 Telefon: 05574/781 00 Fax: 05522/738 00-77 Fax: 05552/627 73-3 Fax: 05574/781 00-3 e-mail: [email protected] 4.3.2.1.8 14.05.2007 © via donau Vorarlberg Version 1.6 Seite 71 von 78 Schulungshandbuch digital tacho e-mail: [email protected] ARBÖ Prüfzentrum Dornbirn Schwefel 54 6850 Dornbirn Telefon: 05572/220 55 Fax: 05572/220 55-77 4.3.2.1.9 Wien ARBÖ Landesorganisation Wien ARBÖ Prüfzentrum Wien 2- ARBÖ Prüfzentrum Wien 3 Schlechtastraße 4 Leopoldstadt Schlechtastraße 4 1030 Wien Trabrennstraße 126 1030 Wien Telefon: 01/795 75-0 1020 Wien Telefon: 01/795 75-0 Fax: 01/795 75-42 Telefon: 01/728 19 99 Fax: 01/795 75-29 e-mail: [email protected] Fax: 01/728 19 99-15 ARBÖ Prüfzentrum Wien 10- ARBÖ Prüfzentrum Wien 14- ARBÖ Prüfzentrum Wien 16- Wien Süd Wien West Ottakring Triester Straße 149 Hadikgasse/Kefergasse 3 Pfenniggeldgasse/Gablenzgasse 1100 Wien 1140 Wien 1160 Wien Telefon: 01/616 00 58 Telefon: 01/914 56 83 Telefon: 01/492 05 81 Fax: 01/616 00 58-20 Fax: 01/914 56 83-20 Fax: 01/493 20 34 ARBÖ Prüfzentrum Wien 20- ARBÖ Prüfzentrum Wien ARBÖ Prüfzentrum Wien 22- Brigittenau 21.Wien Nord Donaustadt Pasettistraße 58 Brünner Straße 170 Donaustadtstraße 34 1200 Wien 1210 Wien 1220 Wien Telefon: 01/330 51 11 Telefon: 01/290 02 90 Telefon: 01/203 22 86 Fax: 01/330 51 11-25 Fax: 01/290 02 90-20 Fax: 01/203 22 86-20 ÖAMTC Stützpunkt Eisenstadt ÖAMTC Stützpunkt Güssing ÖAMTC Stützpunkt Mattersburg Mattersburger Str., West 34 Wiener Straße 29 Felixstraße 7000 Eisenstadt 7540 Güssing 7210 Mattersburg Telefon: (02682) 620 35 Telefon: (03322) 427 39 Telefon: (02626) 624 21 Fax: (02682) 620 35-50 Fax: (03322) 427 39-50 Fax: (02626) 624 21-50 ÖAMTC Stützpunkt ÖAMTC Stützpunkt ÖAMTC Stützpunkt Oberwart Neusiedl/See Oberpullendorf Industriestraße Kurzes Hirschfeld-Spitz Eisenstädter Str. 26 7400 Oberwart 7100 Neusied/ See 7350 Oberpullendorf Telefon: (03352) 380 19 Telefon: (02167) 81 81 Telefon: (02612) 426 67 Fax: (03352) 380 19-50 4.3.2.2 Dienststellen ÖAMTC 4.3.2.2.1 14.05.2007 © via donau Burgenland Version 1.6 Seite 72 von 78 Schulungshandbuch digital tacho Fax: (02167) 81 81-50 4.3.2.2.2 Fax: (02612) 426 67-50 Kärnten ÖAMTC Stützpunkt Feldkirchen ÖAMTC Stützpunkt Hermagor ÖAMTC Stützpunkt Klagenfurt Flurweg 6 Gailtalstraße 40 Alois-Schader-Str. 4 9560 Feldkirchen 9620 Hermagor 9020 Klagenfurt Telefon: (04276) 57 35 Telefon: (04282) 27 95 Telefon: (0463) 325 23-0 Fax: (04276) 57 35-4 Fax: (04282) 27 95-4 Fax: (0463) 325 23-14 ÖAMTC Stützpunkt Spittal/Drau ÖAMTC Stützpunkt St. Veit/Glan ÖAMTC Stützpunkt Villach St. Sigmund Straße 5 Friesacher Straße 66 Gewerbezeile 1 9800 Spittal/Drau 9300 St. Veit/Glan 9500 Villach Telefon: (04762) 40 20-0 Telefon: (04212) 25 97 Telefon: (04242) 342 00-0 Fax: (04762) 40 20-4 Fax: (04212) 25 97-4 Fax: (04242) 342 00-15 ÖAMTC Stützpunkt Völkermarkt ÖAMTC Stützpunkt Wolfsberg Neubruchstraße 2 Klagenfurter Straße 45 9100 Völkermarkt 9400 Wolfsberg Telefon: (04232) 23 88 Telefon: (04352) 527 90 Fax: (04232) 23 88-4 Fax: (04352) 527 90-4 4.3.2.2.3 Niederösterreich ÖAMTC Stützpunkt Amstetten ÖAMTC Stützpunkt Aspang ÖAMTC Stützpunkt Baden Neubruchstraße 2 Feistritz-Grottendorf 1 Wiener Straße 101 9100 Völkermarkt 2870 Aspang 2513 Möllersdorf Telefon: (04232) 23 88 Telefon: (02642) 522 20 Telefon: (02252) 523 75 Fax: (04232) 23 88-4 Fax: (02642) 522 20-50 Fax: (02252) 523 75-50 ÖAMTC Stützpunkt Berndorf ÖAMTC Stützpunkt Bruck/Leitha ÖAMTC Stützpunkt Hainfelder Bundesstr. 50 Altstadt 86a Brunn/Gebirge 2560 Berndorf 2460 Bruck/Leitha Joh. Steinböckstr. 9 Telefon: (02672) 829 64 Telefon: (02162) 632 32 2345 Brunn/Gebirge Fax: (02672) 829 64-50 Fax: (02162) 632 32-50 Telefon: (02236) 326 83 Fax: (02236) 349 51 ÖAMTC Stützpunkt Gloggnitz ÖAMTC Stützpunkt Gmünd ÖAMTC Stützpunkt Gänserndorf Obere Weißenbachstr. 15 Prof. Krejci-Graf Str.1 Neusiedler Str. 2 2640 Gloggnitz 3950 Gmünd 2230 Gänserdorf Telefon: (02662) 423 28 Telefon: (02852) 524 96 Telefon: (02282) 81 22 Fax: (02662) 423 28-50 Fax: (02852) 524 96-50 Fax: (02282) 81 22-50 ÖAMTC Stützpunkt Hollabrunn ÖAMTC Stützpunkt Horn ÖAMTC Stützpunkt Aspersdorfer Str. 17 Prager Straße 46a Klosterneuburg 2020 Hollabrunn 3580 Horn Strandbadstr. 13 Telefon: 02952) 22 34 Telefon: (02982) 25 00 3400 Klosterneuburg 14.05.2007 © via donau Version 1.6 Seite 73 von 78 Schulungshandbuch digital tacho Fax: (02952) 22 34-50 Fax: (02982) 25 00-50 Telefon: (02243) 261 61 Fax: (02243) 261 61-25 ÖAMTC Stützpunkt Krems ÖAMTC Stützpunkt ÖAMTC Stützpunkt Lilienfeld Donaulände 19 Langenzersdorf Mariazellerstr. 3a 3500 Krems/Donau Wiener Straße 200-208 3180 Lilienfeld Telefon: (02732) 829 82 2103 Langenzersdorf Telefon: (02762) 521 50 Fax: (02732) 829 82-50 Telefon: (02244) 299 75 Fax: (02762) 521 50-50 Fax: (02244) 299 75-20 ÖAMTC Stützpunkt Melk ÖAMTC Stützpunkt Mistelbach ÖAMTC Stützpunkt Scheibbs Umfahrungsstraße 17 Mitschastraße 44 Gewerbestraße 3390 Melk 2130 Mistelbach 3270 Scheibbs Telefon: (02752) 524 25 Telefon: (02572) 26 35 Telefon: (07482) 433 10 Fax: (02752) 524 25-50 Fax: (02572) 26 35-50 Fax: (07482) 433 10-50 ÖAMTC Stützpunkt Schwechat ÖAMTC Stützpunkt St. Pölten ÖAMTC Stützpunkt St. Valentin Mannswörther Str. 26 Schulze-Delitzsch-Str. 3 Rasthausstraße 1 2320 Schwechat 3100 St. Pölten 4300 St. Valentin Telefon: (01) 707 72 77 Telefon: (02742) 735 68 od. 785 Telefon: (07435) 531 13 Fax: (01) 707 62 20 83 Fax: (07435) 531 13-50 Fax: (02742) 735 68-50 ÖAMTC Stützpunkt Tulln ÖAMTC Stützpunkt ÖAMTC Stützpunkt Josef-Reither- Waidhofen/Thaya Waidhofen/Ybbs Straße/Messegelände ÖAMTC-Str. 1 Ybbsitzer Str. 130a 3430 Tulln 3830 Waidhofen/Thaya 3340 Waidhofen/Ybbs Telefon: (02272) 626 37 Telefon: (02842) 524 60 Telefon: (07442) 537 77 Fax: (02272) 626 37-50 Fax: (02842) 524 60-50 Fax: (07442) 537 77-50 ÖAMTC Stützpunkt Wiener ÖAMTC Stützpunkt Ybbs ÖAMTC Stützpunkt Zwettl Neustadt Autobahnstation Richtung Wien Industriestraße 11 Neunkirchner Allee 200 3373 Kemmelbach 3910 Zwettl 2700 Wr. Neustadt Telefon: (07412) 589 50 Telefon: (02822) 527 28 Telefon: (02622) 245 48 Fax: (07412) 589 50-50 Fax: (02822) 527 28-50 ÖAMTC Stützpunkt Bad Ischl ÖAMTC Stützpunkt Braunau ÖAMTC Stützpunkt Eferding Neunkirchner Allee 200 Laabstraße 52 Linzer Straße 12a 2700 Wr. Neustadt 5280 Braunau 4070 Eferding Telefon: (02622) 245 48 Telefon: (07722) 831 50 Telefon: (07272) 40 30 Fax: (02622) 245 48-50 Fax: (07722) 831 50-4 Fax: (07272) 40 30-4 Fax: (02622) 245 48-50 4.3.2.2.4 14.05.2007 © via donau Oberösterreich Version 1.6 Seite 74 von 78 Schulungshandbuch digital tacho ÖAMTC Stützpunkt Freistadt ÖAMTC Stützpunkt Gmunden ÖAMTC Stützpunkt Grieskirchen Linzer Straße 85 Neuhofenstraße 42 Johannesstraße 15 4240 Freistadt 4810 Gmunden 4710 Grieskirchen Telefon: (07942) 771 20 Telefon: (07612) 712 11 Telefon: (07248) 630 55 Fax: (07942) 771 20-4 Fax: (07612) 712 11-4 Fax: (07248) 630 55-4 ÖAMTC Stützpunkt Linz ÖAMTC StützpunktLinz-Urfahr ÖAMTC Stützpunkt Mattighofen Wankmüllerhofstraße 58 Freistädter Str. 399 Salzburger Straße 25a 4021 Linz 4040 Linz-Urfahr 5230 Mattighofen Telefon: (0732) 33 33-0 Telefon: (0732) 24 42 45-0 Telefon: (07742) 64 44 Fax: (0732) 33 33-268 Fax: (0732) 24 42 45-20 Fax: (07742) 64 44-4 ÖAMTC Stützpunkt Micheldorf ÖAMTC Stützpunkt Mondsee ÖAMTC Stützpunkt Perg R.-Burgholzer-Straße 1 Autobahnstation Loibichl Naarner Straße 72 4563 Micheldorf 5311 Loibichl 4320 Perg Telefon: (07582) 610 10 Telefon: (06232) 68 33 Telefon: (07262) 584 95 Fax: (07582) 610 10-4 Fax: (06232) 68 33-4 Fax: (07262) 584 95-4 ÖAMTC Stützpunkt ÖAMTC Stützpunkt Rohrbach ÖAMTC Stützpunkt Schärding Ried/Innkreis Krankenhausstr. 31 Passauer Str. 18 Schnallla 105 4150 Rohrbach 4780 Schärding 4910 Ried/Innkreis Telefon: (07289) 87 42 Telefon: (07712) 20 70 Telefon: (07752) 834 43 Fax: (07289) 87 42-4 Fax: (07712) 20 70-4 ÖAMTC Stützpunkt Steyr ÖAMTC Stützpunkt Vöcklabruck ÖAMTC Stützpunkt Wels Gleinker Hauptstr. 1c Kopernikusstr. 3 Werfelstaße 5 4407 Steyr-Gleink 4840 Vöcklabruck 4600 Wels Telefon: (07252) 522 88 Telefon: (07672) 245 55 Telefon: (07242) 412 55 Fax: (07252) 522 88-4 Fax: (07672) 245 55-4 Fax: (07242) 412 55-4 ÖAMTC Stützpunkt Eugendorf ÖAMTC Stützpunkt Hallein ÖAMTC Stützpunkt Salzburg Moosstraße 37 Europastrasse 2 Alpenstr. 102-104 5301 Eugendorf 5400 Hallein 5020 Salzburg Telefon: (06225) 280 99 Telefon: (06245) 850 54 Telefon: (0662) 639 99-0 Fax: (06225) 280 99-50 Fax: (06245) 850 54-4 Fax: (0662) 639 99-45 ÖAMTC Stützpunkt St. ÖAMTC Stützpunkt Tamsweg ÖAMTC Stützpunkt Zell/See Johann/Pongau Litzelsdorf 219 Loferer Bundesst.40 Bundesstraße 2D 5580 Tamsweg 5700 Zell a. See 5600 St. Johann/ Pongau Telefon: (06474) 62 00 Telefon: (06542) 741 32 Telefon: (06412) 43 73 Fax: (06474) 62 00-13 Fax: (06542) 741 32-5 Fax: (07752) 834 43-4 4.3.2.2.5 Salzburg Fax: (06412) 43 73-20 4.3.2.2.6 14.05.2007 © via donau Steiermark Version 1.6 Seite 75 von 78 Schulungshandbuch digital tacho ÖAMTC Stützpunkt Bad Aussee ÖAMTC Stützpunkt Bruck, ÖAMTC Stützpunkt Marktleite 151/Reitern Kapfenberg Deutschlandsberg 8990 Bad Aussee Gärtnereiweg 2 Raiffeisenstr. 4 Telefon: (03622) 544 40 8600 Bruck/Mur 8530 Deutschlandsberg Fax: (03622) 544 40-13 Telefon: (03862) 535 27 Telefon: (03462) 29 70 Fax: (03862) 535 27-13 Fax: (03462) 29 70-13 ÖAMTC Stützpunkt Feldbach ÖAMTC Stützpunkt Fürstenfeld ÖAMTC Stützpunkt Graz-Ost Dr. Senkowitsch Straße 6 Burgenlandstraße 20a C.v. Hötzendorf-Straße 127 8330 Feldbach 8280 Fürstenfeld 8010 Graz Telefon: (03152) 27 10 Telefon: (03382) 541 77 Telefon: (0316) 504-0 Fax: (03152) 27 10-13 Fax: (03382) 541 77-13 Fax: (0316) 504-8451 ÖAMTC Stützpunkt Graz-West ÖAMTC Stützpunkt Hartberg ÖAMTC Stützpunkt Leibnitz Reininghausstraße 80 Ressavarstraße 48 Grazer Straße 188a 8020 Graz 8230 Hartberg 8430 Leibnitz-Kaindorf Telefon: (0316) 504-0 Telefon: (03332) 629 47 Telefon: (03452) 850 40 Fax: (0316) 504-8251 Fax: (03332) 629 47-13 Fax: (03452) 850 40-13 ÖAMTC Stützpunkt Leoben ÖAMTC Stützpunkt Liezen ÖAMTC Stützpunkt Mariazell Ostererweg 2 Werkstraße 23 Wienerstraße 80 8700 Leoben 8940 Liezen 8630 Mariazell Telefon: (03842) 481 11 Telefon: (03612) 227 50 Telefon: (03882) 26 40 Fax: (03842) 481 11-13 Fax: (03612) 227 50-13 Fax: (03882) 26 40-13 ÖAMTC Stützpunkt Murau ÖAMTC Stützpunkt ÖAMTC Stützpunkt Neumarkt Märzenkeller 18 Mürzzuschlag Wiener Straße 14 8850 Murau Grazer Str. 60a 8820 Neumarkt/Stmk Telefon: (03532) 33 32 8680 Mürzzuschlag Telefon: (03584) 32 16 Fax: (03532) 33 32-13 Telefon: (03852) 48 48 Fax: (03584) 32 16-13 Fax: (03852) 48 48-13 ÖAMTC Stützpunkt Radkersberg ÖAMTC Stützpunkt Schladming ÖAMTC Stützpunkt Voitsberg Altneudörfl 78 Ramsauer Straße 683 Dr. Niederdorferstr. 22 8490 Radkersburg 8970 Schladming 8572 Bärnbach Telefon: (03476) 22 09 Telefon: (03687) 222 50 Telefon: (03142) 234 78 Fax: (03476) 22 09-13 Fax: (03687) 222 50-13 Fax: (03142) 234 78-13 ÖAMTC Stützpunkt Weiz ÖAMTC Stützpunkt Zeltweg Bundesstraße 2 Bundesstraße 20 8160 Weiz/Preding 8740 Zeltweg Telefon: (03172) 25 00 Telefon: (03577) 226 59 Fax: (03172) 25 00-13 Fax: (03577) 226 59-13 4.3.2.2.7 Tirol ÖAMTC Stützpunkt Buch bei 14.05.2007 © via donau ÖAMTC Stützpunkt Imst Version 1.6 ÖAMTC Stützpunkt Innsbruck Seite 76 von 78 Schulungshandbuch digital tacho Jenbach Langgasse 87 Andechsstraße 81 St. Margareten 154 6460 Imst 6021 Innsbruck 6200 Buch/Jenbach Telefon: (05412) 631 67 Telefon: (0512) 33 20 - 0 Telefon: (05244) 644 95 Fax: (05412) 631 67-50 Fax: (0512) 33 20-6400 ÖAMTC Stützpunkt Kitzbühel ÖAMTC Stützpunkt Kufstein ÖAMTC Stützpunkt Lienz St.Johanner-Straße 70 Willy-Graf-Straße 11 Tiroler Straße 19 a 6370 Kitzbühel 6330 Kufstein 9900 Lienz Telefon: (05356) 658 29 Telefon: (05372) 648 55 Telefon: (04852) 633 22 Fax: (05356) 658 29-50 Fax: (05372) 648 55 - 500 Fax: (04852) 633 22-50 ÖAMTC Stützpunkt Reutte ÖAMTC Stützpunkt Schwaz ÖAMTC Stützpunkt St. Johann Allgäuer Straße 45 Münchner Straße 19b Salzburgerstraße 12 6600 Reutte 6130 Schwaz 6380 St. Johann Telefon: (05672) 636 10 Telefon: (05242) 629 46 Telefon: (05352) 653 00 Fax: (05672) 636 10-500 Fax: (05242) 629 46-500 Fax: (05352) 653 00-50 ÖAMTC Stützpunkt Telfs ÖAMTC Stützpunkt Wattens ÖAMTC Stützpunkt Wörgl Untermarktstraße 65 Ritter-Waldauf-Strasse 2 Innsbrucker Straße 6410 Telfs 6112 Wattens 6300 Wörgl Telefon: (05262) 630 95 Telefon: (05224) 533 13 Telefon: (05332) 722 11 Fax: (05262) 630 95-50 Fax: (05224) 533 13-50 Fax: (05332) 722 11-500 ÖAMTC Stützpunkt ÖAMTC Stützpunkt Zell/Ziller Zams/Landeck Talstrasse 40c Hauptstraße 10 6280 Zell am Ziller 6511 Zams Telefon: (05282) 550 74 Telefon: (05442) 632 61 Fax: (05282) 550 74-500 Fax: (05244) 644 95-50 Fax: (05442) 632 61-50 4.3.2.2.8 Vorarlberg ÖAMTC Stützpunkt Bludenz/Bürs ÖAMTC Stützpunkt Dornbirn Bremschlstraße 14 Autobahnanschluss Dornbirn Süd 6700 Bürs Untere Roßmäder 26511 Zams Telefon: (05552) 633 32 6850 Dornbirn Fax: (05552) 307 37 Telefon: (05572) 232 32-0 Fax: (05572) 338 69 ÖAMTC Stützpunkt Hard ÖAMTC Stützpunkt Rankweil Rheinstraße 11 Autobahn - Feldkirch Nord, Langgasse 120 6971 Hard 6830 Rankweil Telefon: (05574) 761 95-0 Telefon: (05522) 724 23 Fax: (05574) 761 95-4 Fax: (05522) 316 75 4.3.2.2.9 14.05.2007 © via donau Wien Version 1.6 Seite 77 von 78 Schulungshandbuch digital tacho ÖAMTC Stützpunkt Donaustadt ÖAMTC Stützpunkt Handelskai ÖAMTC Stützpunkt Breitenleer-Straße 29 Handelskai 90 Schanzstraße 1220 Wien 1200 Wien Schanzstraße 44 Telefon: (01) 250 96-0 1150 Wien Fax: (01) 250 96-1840 Telefon: (01) 981 20-0 Fax: (01) 981 20-2201 ÖAMTC Stützpunkt Schubertring ÖAMTC Stützpunkt Wien-Süd ÖAMTC Stützpunkt Wienerberg Schubertring 1-3 Grenzackerstr. 16/Daumeg. 5 Wienerbergstraße 27c 1010 Wien 1100 Wien 1100 Wien Telefon: (01) 711 99-0 Telefon: (01) 602 35 40 Telefon: (01) 608 93-2350 Fax: (01) 711 99-1320 Fax: (01) 602 34 51 Fax: (01) 608 93-2310 4.3.3 BMVIT Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Postfach 3000 Radetzkystrasse 2, 1030 Wien Telefon: +43 1 711 62-0 e-Mail: [email protected] 14.05.2007 © via donau Version 1.6 Seite 78 von 78