MITEC Automotive AG, Eisenach Emissionsprospekt zur Anleihe

Transcription

MITEC Automotive AG, Eisenach Emissionsprospekt zur Anleihe
MITEC Automotive AG, Eisenach
Emissionsprospekt zur Anleihe
vom 30. September 2011
für
die bis zu EUR 50.000.000 – 7,875 % Anleihe 2011/2016
Zeichnung ab:
EUR 1.000,00
Zinszahlung:
jährlich
Festzins:
7,875 % p.a.
Laufzeit:
5 Jahre
Emissionsdatum:
4. November 2011
Emittentin:
MITEC Automotive AG
ISIN
DE000A1K0NJ5
Diese Seite wurde absichtlich freigelassen.
2
Inhaltsverzeichnis
1. ZUSAMMENFASSUNG ................................................................................................................................6
1.1
Wichtige Hinweise zur Zusammenfassung ........................................................................................6
1.2
Zusammenfassung in Bezug auf die Anleihe.....................................................................................6
1.3
Zusammenfassung in Bezug auf die Emittentin...............................................................................10
1.4
Zusammenfassung der ausgewählten historischen Finanzinformationen .......................................10
1.5
Zusammenfassung der Risiken........................................................................................................11
2. RISIKOFAKTOREN.....................................................................................................................................16
2.1
Wertpapierbezogene Risiken ...........................................................................................................16
2.1.1 Eingeschränkte Veräußerbarkeit der Teilschuldverschreibungen ............................................16
2.1.2 Bonitätsrisiko .............................................................................................................................17
2.1.3 Volatilität des Börsenkurses ......................................................................................................17
2.1.4 Rechtliche Stellung der Anleger ................................................................................................17
2.1.5 Kündigungsrechte der Emittentin ..............................................................................................18
2.1.6 Weitere Verschuldung der Emittentin........................................................................................18
2.1.7 Aufstockung der Anleihe könnte nachteilige Auswirkungen auf den Marktpreis haben ...........18
2.1.8 Marktpreisänderungen ..............................................................................................................18
2.1.9 Steuerliche Risiken....................................................................................................................19
2.1.10 Inflationsrisiko............................................................................................................................19
2.1.11 Verschlechterung, Aussetzung oder Aufhebung des Ratings...................................................19
2.1.12 Angebot im Ausland ..................................................................................................................19
2.1.13 Prognoserisiken.........................................................................................................................19
2.2
Unternehmensbezogene Risiken .....................................................................................................20
2.2.1 Risiken aus der konjunkturellen Entwicklung insbesondere im Automobilbereich ...................20
2.2.2 Risiko im Zusammenhang mit einem intensiven Wettbewerb ..................................................20
2.2.3 Risiken im Zusammenhang mit der Abhängigkeit von wenigen Großkunden ..........................20
2.2.4 Risiken im Zusammenhang mit einem hohen Preisdruck .........................................................20
2.2.5 Risiken aus Lieferbeziehungen .................................................................................................20
2.2.6 Risiken im Zusammenhang mit der geplanten Internationalisierung der MITEC Gruppe.........21
2.2.7 Innovation der Geschäftsfelder .................................................................................................22
2.2.8 Management des Wachstums und der Risikoüberwachungssysteme......................................22
2.2.9 Ständiger technologischer Wandel ...........................................................................................22
2.2.10 Absatz- und Vertriebsrisiko .......................................................................................................23
2.2.11 Fehlerhafte Produkte und Dienstleistungen ..............................................................................23
2.2.12 IT-Risiken ..................................................................................................................................23
2.2.13 Produktionsstörung bei der Herstellung ....................................................................................24
2.2.14 Risiken im Zusammenhang mit Schwankungen der Finanzmärkte ..........................................24
2.2.15 Abhängigkeit von qualifiziertem Personal in Schlüsselpositionen ............................................24
2.2.16 Begrenzte Schutzfähigkeit des geistigen Eigentums und Gefahr der Verletzung von
Schutzrechten Dritter .................................................................................................................25
2.2.17 Wechselkursrisiko......................................................................................................................25
2.2.18 Abhängigkeit von Kreditgebern; Refinanzierungskosten; Zinsänderungsrisiko........................25
2.2.19 Rückzahlung von öffentlichen Fördermitteln .............................................................................26
2.2.20 Umweltrisiken ............................................................................................................................26
2.2.21 Beherrschender Einfluss des Hauptaktionärs ...........................................................................27
2.2.22 Gesetzgebung und steuerliche Risiken.....................................................................................27
2.2.23 Höhere Gewalt...........................................................................................................................27
3. ALLGEMEINE INFORMATIONEN ..............................................................................................................28
3.1
Verantwortung für den Prospekt ......................................................................................................28
3.2
Zukunftsgerichtete Aussagen...........................................................................................................28
3.3
Hinweise zu den Finanzangaben .....................................................................................................29
3.4
Einsehbare Dokumente....................................................................................................................29
3.5
Angaben von Seiten Dritter ..............................................................................................................30
4. AUSGEWÄHLTE HISTORISCHE FINANZINFORMATIONEN...................................................................31
4.1
Wesentliche Veränderungen der Finanzlage oder Handelsposition der Emittentin ........................31
4.2
Finanzinformationen.........................................................................................................................31
5. GESCHÄFTSTÄTIGKEIT DER EMITTENTIN ............................................................................................33
5.1
Geschichte und Geschäftsentwicklung ............................................................................................33
5.2
Beschreibung der Geschäftstätigkeit ...............................................................................................34
5.2.1 Überblick....................................................................................................................................34
3
5.2.2 Geschäftsbereiche ....................................................................................................................34
5.2.3 Standorte ...................................................................................................................................38
5.2.4 Patente und Marken ..................................................................................................................38
5.3
Marktumfeld und Wettbewerb ..........................................................................................................38
5.4
Wesentliche Verträge der MITEC Gruppe .......................................................................................40
5.5
Investitionen .....................................................................................................................................42
5.6
Öffentliche Fördermittel ....................................................................................................................42
5.7
Mitarbeiter ........................................................................................................................................42
5.8
Rechtsstreitigkeiten ..........................................................................................................................42
5.9
Jüngste Entwicklung ........................................................................................................................43
5.10 Trendinformationen und Ausblick.....................................................................................................43
6. ALLGEMEINE INFORMATIONEN ÜBER DIE EMITTENTIN .....................................................................45
6.1
Gründung, Dauer, Firma und Kontaktadresse .................................................................................45
6.2
Rechtsform, Sitz, Handelsregister und Rechtsordnung ...................................................................45
6.3
Zielsetzung der Emittentin und Unternehmensgegenstand .............................................................45
6.4
Geschäftsjahr der Gesellschaft ........................................................................................................45
6.5
Aktienkapital .....................................................................................................................................45
6.6
Hauptaktionäre .................................................................................................................................46
6.7
Organisationsstruktur und Abhängigkeiten ......................................................................................46
6.7.1 Beteiligungsgesellschaften der MITEC Automotive AG ............................................................46
6.7.2 Abhängigkeiten..........................................................................................................................47
6.8
Abschlussprüfer................................................................................................................................47
7. ORGANE DER EMITTENTIN UND INTERESSENKONFLIKTE ................................................................48
7.1
Vorstand ...........................................................................................................................................48
7.2
Aufsichtsrat.......................................................................................................................................50
7.3
Potentielle Interessenkonflikte .........................................................................................................52
7.4
Hauptversammlung ..........................................................................................................................53
7.5
Corporate Governance und Auditausschuss ...................................................................................53
8. ANGABEN ZUR ANLEIHE ..........................................................................................................................54
8.1
Gründe für das Angebot und Verwendung der Erträge ...................................................................54
8.2
Angaben über die Anleihe................................................................................................................55
8.2.1 Wertpapiertyp; WK, ISIN ...........................................................................................................55
8.2.2 Rechtsgrundlage für die Emission der Anleihe .........................................................................55
8.2.3 Verbriefung ................................................................................................................................55
8.2.4 Einbeziehung in den Freiverkehr, Börsenzulassung.................................................................55
8.2.5 Währung der Emission ..............................................................................................................55
8.2.6 Nennbetrag und Einteilung........................................................................................................56
8.2.7 Ausgabekurs..............................................................................................................................56
8.2.8 Zahlstelle, Depotstelle ...............................................................................................................56
8.2.9 Rang/Keine Garantie/Negativerklärung ....................................................................................56
8.2.10 Mitwirkungs- und Informationsrechte der Anleihegläubiger ......................................................57
8.2.11 Vertretung der Anleihegläubiger................................................................................................57
8.2.12 Zins- und Tilgungsansprüche ....................................................................................................57
8.2.13 Verzinsung und Rendite ............................................................................................................57
8.2.14 Zinszahlungen, Kündigung, Rückzahlung des Anleihekapitals.................................................58
8.2.15 Kontrollwechsel .........................................................................................................................58
8.2.16 Verjährung der Zins- und Rückzahlungsansprüche ..................................................................59
8.2.17 Beschluss der Emittentin über die Emission .............................................................................59
8.2.18 Übertragbarkeit, Vererbung der Teilschuldverschreibungen ....................................................59
8.2.19 Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand .....................................................................................59
8.2.20 Bekanntmachungen ..................................................................................................................59
8.2.21 Ratings ......................................................................................................................................59
8.3
Bedingungen und Voraussetzungen für das Angebot .....................................................................59
8.3.1 Emissionsvolumen, Mindestzeichnungssumme........................................................................60
8.3.2 Zeichnungsfrist, Schließungs- und Kürzungsmöglichkeiten, Emissionstermin .........................60
8.3.3 Voraussichtlicher Zeitplan der Emission ...................................................................................60
8.3.4 Bekanntgabe des Angebotsergebnisses...................................................................................61
8.3.5 Platzierung und Übernahme der Teilschuldverschreibungen, Kosten der Platzierung.............61
8.3.6 Zahlstelle ...................................................................................................................................61
8.4
Emissionsabwicklung .......................................................................................................................61
4
8.4.1 Potentielle Investoren ................................................................................................................61
8.4.2 Abwicklung der Zeichnung ........................................................................................................62
8.5
Interessen von Personen, die an dem öffentlichen Angebot beteiligt sind ......................................63
9. BESTEUERUNG .........................................................................................................................................64
9.1
Besteuerung in der Bundesrepublik Deutschland............................................................................64
9.1.1 Allgemeine Hinweise .................................................................................................................64
9.1.2 Besteuerung unbeschränkt steuerpflichtiger natürlicher Personen, die die Anleihe im
Privatvermögen halten...............................................................................................................64
9.1.3 Besteuerung der Anleihe bei einem inländischen Betriebsvermögen.......................................67
9.1.4 Besteuerung bei einem Steuerausländer ..................................................................................68
9.2
Besteuerung in der Republik Österreich ..........................................................................................69
9.2.1 Allgemeine Hinweise .................................................................................................................69
9.2.2 Einkommensbesteuerung von Teilschuldverschreibungen, die vor dem 1. April 2012
erworben werden .......................................................................................................................69
9.2.3 Einkommensbesteuerung von Teilschuldverschreibungen, die nach dem 31. März 2012
erworben werden .......................................................................................................................70
9.2.4 EU-Quellensteuer ......................................................................................................................72
9.2.5 Erbschafts- und Schenkungssteuer ..........................................................................................72
10. FINANZINFORMATIONEN ....................................................................................................................... F-1
11. GLOSSAR .................................................................................................................................................G-1
12. ANLEIHEBEDINGUNGEN ........................................................................................................................ A-1
13. UNTERSCHRIFTEN ................................................................................................................................. U-1
5
1.
ZUSAMMENFASSUNG
1.1
Wichtige Hinweise zur Zusammenfassung
Die vorliegende Zusammenfassung ist lediglich als Einführung zum Emissionsprospekt
("Prospekt") zu verstehen und enthält die nach Ansicht der MITEC Automotive AG, Rennbahn 25, 99217 Eisenach (nachfolgend auch "Emittentin" oder "Gesellschaft" und zusammen
mit ihren Tochtergesellschaften "MITEC" oder "MITEC Gruppe") wesentlichen Informationen
über die Emittentin und wesentlichen Merkmale und Risiken der angebotenen Teilschuldverschreibungen. Ausführliche Informationen zur MITEC Gruppe, dem Angebot sowie den Risiken
werden ausschließlich in den jeweiligen Kapiteln dargestellt. Der Anleger sollte jede Entscheidung über eine Anlage in die angebotenen Teilschuldverschreibungen (jeweils die "Teilschuldverschreibung" und alle Teilschuldverschreibungen zusammen die "Anleihe") auf der Grundlage und Prüfung des gesamten Prospekts einschließlich etwaiger Nachträge treffen.
Für den Fall, dass vor einem Gericht Ansprüche auf Grund der in diesem Prospekt enthaltenen
Informationen geltend gemacht werden, könnte ein als Kläger auftretender Anleger in Anwendung der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums
die Kosten für die Übersetzung des Prospekts vor Prozessbeginn zu tragen haben. Bezüglich
des Inhalts der Zusammenfassung übernimmt die Emittentin die Verantwortung. Die Emittentin
kann bezüglich dieser Zusammenfassung nur haftbar gemacht werden, wenn die Zusammenfassung irreführend, unrichtig oder widersprüchlich ist, wenn sie zusammen mit den anderen
Teilen des Prospekts gelesen wird.
1.2
Zusammenfassung in Bezug auf die Anleihe
Angeboten wird ein festverzinsliches Wertpapier (Rentenpapier) zur Unternehmensfinanzierung in
verbriefter Form der MITEC Automotive AG. Es handelt sich um eine Anleihe, auch Schuldverschreibung genannt, mit einem Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 50.000.000,00 eingeteilt in bis zu 50.000
auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen (Inhaberpapiere) mit einem Nennbetrag von
jeweils EUR 1.000,00. Das Angebot erfolgt ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland und in
der Republik Österreich. Der Anleger, auch "Zeichner" oder nach Zeichnung "Anleihegläubiger"
genannt, kann im Rahmen dieses Angebots Teilschuldverschreibungen erwerben (zeichnen). Mit dem
Erwerb einer Teilschuldverschreibung erwirbt der Zeichner das Recht auf einen dem Nennbetrag der
jeweiligen Teilschuldverschreibung entsprechenden Teil der Emission.
Im Gegensatz zu Aktien wird bei Anleihen keine gewinnabhängige Dividende, sondern ein fester
Zinssatz über die gesamte Laufzeit gewährt (so genanntes festverzinsliches Wertpapier). Die
Teilschuldverschreibungen verfügen grundsätzlich über eine klar begrenzte Laufzeit. Die Laufzeit der
Teilschuldverschreibungen beträgt 5 Jahre ab dem 4. November 2011 und endet am
3. November 2016, es sei denn, die Emittentin kündigt die Teilschuldverschreibungen insgesamt oder
teilweise vorzeitig nach Ziff. 8.4 der Anleihebedingungen. Nach Ende der Laufzeit besteht ein
Anspruch auf vollständige Rückzahlung zum Nennbetrag.
Es ist vorgesehen, dass die Anleihe in den Freiverkehr an der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse, Stuttgart ("Börse Stuttgart"), Handelssegment Bondm, einbezogen wird.
Nachfolgend erfolgt ein Überblick über die Eckdaten der Anleihe:
Verzinsung
7,875 % pro Jahr
Laufzeit
5 Jahre bis zum 3. November 2016
6
Emissionsvolumen
bis zu EUR 50.000.000,00
Emissionstermin
voraussichtlich am 4. November 2011
Zeichnungsfrist
beginnt voraussichtlich am 24. Oktober 2011 bis
zur Vollplatzierung, spätestens bis 12 Monate
nach Veröffentlichung des Prospekts, sofern das
Angebot nicht vorzeitig beendet wird.
Zeichnung
Die Zeichnung der Teilschuldverschreibungen
erfolgt (i) bis zum Ablauf des 2. November 2011
über die von der EUWAX AG, Stuttgart, im
Handelssystem
XONTRO
bereitgestellten
Zeichnungsfunktionalität (die "Zeichnungsbox")
sowie (ii) innerhalb der gesamten Zeichnungsfrist
über die Emittentin.
WKN
A1K0NJ
ISIN
DE000A1K0NJ5
Börsenkürzel
MAX1
Mindestzeichnung
EUR 1.000,00
Nennbetrag je Teilschuldverschreibung
EUR 1.000,00
Ausgabepreis
100 % des Nennbetrags bis zur Einbeziehung
der Teilschuldverschreibungen in den Freiverkehr der Börse Stuttgart; ab Einbeziehung der
Schlusskurs im elektronischen Handelssystem
der Börse Stuttgart am Vortag der Zeichnung,
jeweils zzgl. Stückzinsen; kein Ausgabeaufschlag
(Agio).
Zinslauf
Zeitraum vom 4. November (einschließlich)
bis3. November (einschließlich) des Folgejahres.
Fälligkeit der Zinsen
jeweils am ersten Bankarbeitstag nach Ablauf
des
jeweiligen
Zinslaufs,
erstmals
am
4. November 2012.
Rückzahlung
Am 4. November 2016 zum Nennbetrag; die
Laufzeit endet am 3. November 2016.
Kündigungsrechte und vorzeitige Rückzahlung
Die Anleihegläubiger können ihre Teilschuldverschreibungen nur aus wichtigem Grund
außerordentlich kündigen. Die Emittentin kann
die Teilschuldverschreibungen insgesamt oder
teilweise ab dem 4. November 2014 mit einer
Kündigungsfrist von mindestens 30 und
höchstens 60 Tagen nach Ziff. 8.4 der Anleihebedingungen ordentlich gegenüber Anleihegläubigern ihrer Wahl insgesamt oder teilweise
kündigen.
Bei vorzeitiger Kündigung der Teilschuldverschreibungen entstehen erhöhte Rückzahlungs-
7
beträge zum Kündigungstermin nach folgender
Staffelung:
- Kündigungstermin ab dem 4. November 2014
101,5 % des zurückzuzahlenden Nennbetrages
der Teilschuldverschreibungen;
- Kündigungstermin ab dem 4. November 2015
101 % des zurückzuzahlenden Nennbetrages der
Teilschuldverschreibungen.
Kontrollwechsel
Im Fall eines Kontrollwechsels nach Ziff. 9 der
Anleihebedingungen ist jeder Anleihegläubiger
berechtigt aber nicht verpflichtet von der
Emittentin – nach deren Wahl – die Rückzahlung
oder den Ankauf seiner Teilschuldverschreibungen zum erhöhten vorzeitigen Rückzahlungsbetrag nach Ziff. 9.3 der Anleihebedingungen
insgesamt oder teilweise zu verlangen.
Der vorzeitige Rückzahlungsbetrag beträgt für
jede Teilschuldverschreibung 103 % des
Nennbetrags
der
Teilschuldverschreibung,
zuzüglich aufgelaufener und nicht gezahlter
Zinsen bis zum Rückzahlungstag.
Schuldverschreibungsgesetz
Das Gesetz über Schuldverschreibungen aus
Gesamtemissionen
(Schuldverschreibungsgesetz - "SchVG") ist auf die Teilschuldverschreibungen anwendbar. Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1
SchVG kann eine Gläubigerversammlung durch
Mehrheitsbeschluss Änderungen der Anleihebedingungen zustimmen und zur Wahrnehmung
ihrer Rechte einen gemeinsamen Vertreter für
alle Gläubiger bestellen.
Form der Schuldverschreibung
Die Teilschuldverschreibungen werden in einer
Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream
Banking AG, Mergenthalerallee 61, 65760
Eschborn, hinterlegt wird. Den Inhabern der
Teilschuldverschreibungen stehen Miteigentumsanteile an der Globalurkunde zu, die in
Übereinstimmung mit den Bestimmungen und
Regeln der Clearstream Banking AG übertragen
werden können. Eine Einzelverbriefung der
Teilschuldverschreibungen in effektiven Stücken
erfolgt nicht.
Rang/keine Garantien Dritter/
Negativerklärung
Die
Teilschuldverschreibungen
begründen
unmittelbare, unbedingte, nicht nachrangige und
nicht dinglich besicherte Verbindlichkeiten der
Emittentin, die untereinander und mit allen
anderen nicht nachrangigen und nicht dinglich
besicherten Verpflichtungen der Emittentin im
8
gleichen Rang stehen, sofern diese nicht kraft
Gesetzes Vorrang haben.
Die Emittentin verpflichtet sich für die Laufzeit
der Teilschuldverschreibungen sicherzustellen,
dass die Verpflichtungen aus den Teilschuldverschreibungen auch in Zukunft im gleichen Rang
mit allen anderen, nicht dinglich besicherten
gegenwärtigen oder zukünftigen Kreditverbindlichkeiten der Emittentin stehen und keine
gegenwärtigen oder zukünftigen Kapitalmarktverbindlichkeiten der Emittentin mit einer
ursprünglichen Laufzeit von mehr als einem Jahr,
die üblicherweise an einer Wertpapierbörse oder
an einem anderen geregelten Wertpapiermarkt
gehandelt werden oder gemäß öffentlicher
Ankündigung gehandelt werden sollen, Dritten
durch Grund- oder Mobiliarpfandrechte oder eine
sonstige Belastung des eigenen Vermögens
sicherzustellen oder sicherstellen zu lassen. Das
Gleiche gilt für Garantien oder Gewährleistungen
in Bezug auf derartige Verbindlichkeiten. Eine
Sicherstellung ist nur dann möglich, wenn die
Teilschuldverschreibungen zur gleichen Zeit und
im gleichen Rang anteilig an dieser Sicherheit
teilnehmen.
Übertragbarkeit
Die Übertragbarkeit der Teilschuldverschreibungen ist nicht beschränkt, eine vorzeitige
Weiterveräußerung bzw. Vererbung auf privater
Ebene jederzeit möglich.
Handelbarkeit
Die
Teilschuldverschreibungen
sind
frei
handelbar. Einbeziehung in den Freiverkehr der
Börse Stuttgart (Handelssegment Bondm)
geplant.
Rating
Die Creditreform Rating AG hat die Emittentin im
Rahmen eines Unternehmensratings mit dem
Rating BBB- (Ausblick watch)bewertet.
Für das öffentliche Angebot ist folgender Zeitplan vorgesehen:
7. Oktober 2011
Billigung des Prospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
8. Oktober 2011
Veröffentlichung des gebilligten Prospekts auf der Internetseite
www.mitec-automotive-ag.de
24. Oktober 2011
Beginn der Zeichnungsfrist
4. November 2011
Voraussichtliche Einbeziehung der Anleihe in den Freiverkehr an der
Börse Stuttgart (Bondm)
6. Oktober 2012
Ende der Zeichnungsfrist (sofern Emittentin Angebot nicht vorzeitig
9
beendet)
8. Oktober 2012
1.3
Veröffentlichung des Ergebnisses des öffentlichen Angebots auf der
Internetseite www.mitec-automotive-ag.de
Zusammenfassung in Bezug auf die Emittentin
Geschäftstätigkeit
Die MITEC Automotive AG, Eisenach, ist ein weltweit führendes Unternehmen im Bereich der
Automobilantriebstechnik mit Produktionsstandorten in Deutschland, China und den USA.
Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft ist die Reduzierung von Geräuschemissionen
und Schwingungen sowie die Wirkungsgradsteigerung innerhalb des Antriebsstrangs. Zu den
Geschäftsbereichen der Gesellschaft zählen die Entwicklung und Produktion von Motorenkomponenten und Getriebekomponenten des Antriebsstrangs. Im Einzelnen sind dies die Entwicklung und
Herstellung von Massenausgleichssystemen, von Zahnrädern für die Antriebstechnik, von Räderketten und Komponenten für CV- und PV-Motoren, von regelbaren Ölpumpen, von Systemen zur
Wirkungsgradverbesserung für CV-Motoren sowie von Komponenten und Getrieben im Antriebsstrang.
In Deutschland werden Produkte in den verschienen Geschäftsbereichen durch die Gesellschaft
selbst sowie durch ihre Tochtergesellschaften MITEC engine.tec gmbh und PTC Production
Technology Center GmbH produziert. Zu den Kunden der MITEC Gruppe zählen nahezu alle
namhaften Automobilhersteller wie General Motors, BMW, Daimler, Volkswagen, Škoda, Audi und
weitere Automobilhersteller sowie Voith und andere Systemlieferanten im Nutzfahrzeugsegment. Im
Bereich der Allradkomponenten besitzt die MITEC Gruppe eine entsprechende Produktionskapazität zur Herstellung geschliffener Antriebssätze.
Wesentliche Angaben über die Gesellschaft
Vorstand
Dr.-Ing. Otto Michael Militzer (Vorstandsvorsitzender), Willy Hartung
Aufsichtsrat
Hans-Dieter Bonn (Vorsitzender des Aufsichtsrats), Günther Troppmann,
Werner Rippel, Christoph Militzer, Ullrich Eitel, Hermann Schepergerdes
Grundkapital
EUR 5.855.000,00, eingeteilt in 5.855.000 auf den Inhaber lautende
Stückaktien
Abschlussprüfer
Herber GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Am Rosengarten 17-19,
36037 Fulda
Mitarbeiter
Die Gesellschaft hatte zum 31. Dezember 2010 398 Mitarbeiter (ohne
Vorstand, Auszubildende, Aushilfen und Zeitarbeiter). Die MITEC Gruppe
beschäftigte zum 31. Dezember 2010 784 Mitarbeiter (ohne Vorstand,
Auszubildende, Aushilfen und Zeitarbeiter).
1.4
Zusammenfassung der ausgewählten historischen Finanzinformationen
Die nachfolgende Tabelle enthält wesentliche konsolidierte Finanzinformationen nach HGB für die
jeweils am 31. Dezember abgelaufenen Geschäftsjahre 2010 und 2009 der MITEC Gruppe. Soweit
nicht ausdrücklich anders vermerkt, sind diese Finanzinformationen aus den an anderer Stelle in
diesem Prospekt abgedruckten und geprüften Konzernabschlüssen (HGB) der MITEC Automotive AG
für die am 31. Dezember 2010 und 31. Dezember 2009 abgelaufene Geschäftsjahre entnommen bzw.
von diesem abgeleitet worden (siehe Ziff. 10 "Finanzinformationen").
10
Zusammengefasste
Finanzdaten der HGB-Konzernabschlüsse
Auf Grund von Rundungseffekten ergeben die
Konzernabschluss zum
Spalten nicht unbedingt die exakte Summe der
31. Dezember
Einzelbeträge
(geprüft)
2010
Alle Angaben in TEUR
(gerundet)
136.791
Ausgewählte Daten zur Gewinnund Verlustrechnung
Umsatzerlöse
Betriebsergebnis vor Steuern, Zinsen und
Abschreibungen (EBITDA)*
Betriebsergebnis für Steuern und Zinsen (EBIT)*
Ergebnis vor Steuern (EBT)*
Konzernfehlbetrag/ -überschuss
Ausgewählte Bilanzdaten
23.812
11.609
6.071
5.715
Angaben in TEUR
(gerundet)
89.117
33.264
26.123
96.824
123.218
Anlagevermögen
Umlaufvermögen
Eigenkapital
Summe Fremdkapital**
Bilanzsumme
2009
100.558
8.139
-3.776
-9.509
-9.509
90.216
34.106
18.198
107.642
125.851
* Angaben wurden aus dem Konzernprüfungsbericht zum 31. Dezember 2009 und 2010 übernommen
und sind ungeprüft.
** Angaben wurden von der Gesellschaft errechnet und sind nicht geprüft.
Auf Grund von Rundungseffekten ergeben die
Spalten nicht unbedingt die exakte Summe der
Einzelbeträge
Konzernabschluss zum
31. Dezember
(geprüft)
2010
Alle Angaben in TEUR
(gerundet)
Ausgewählte Angaben zur Kapitalflussrechnung
Cash Flow
Aus der laufenden Geschäftstätigkeit
Aus der Investitionstätigkeit
Aus der Finanzierungstätigkeit
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestands am Ende der Periode
1.5
2009
19.435
- 8.337
-13.719
6.705
-7.149
-3.091
2.024
2.436
Zusammenfassung der Risiken
Anleihen sind Wertpapiere zur Unternehmensfinanzierung. Die Emittentin verpflichtet sich in der
Anleihe unter anderem, die vereinbarten Zinsen während der Laufzeit zu bezahlen und die Anleihe am
Ende der Laufzeit zurückzuzahlen. Die Erfüllung der laufenden Zinsverpflichtungen und der Rückzahlungsverpflichtung der Anleihe am Ende der Laufzeit sind insofern abhängig von der Geschäftstätigkeit und dem Erfolg des Unternehmens. Der Eintritt eines oder mehrerer Risiken kann erhebliche
nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin haben und
damit auf deren Fähigkeit, ihren Zins- und/oder Rückzahlungsverpflichtungen aus der hier angebotenen Anleihe nachzukommen. Unter Umständen könnten Anleger hierdurch das in die Anleihe
investierte Kapital teilweise oder gar vollständig verlieren (Totalverlustrisiko). Sämtliche Ausführungen
des vorliegenden Prospekts, insbesondere die ausführliche Beschreibung der Risiken auf den Seiten
16 bis 27 ("Risikofaktoren") des Prospekts, müssen Grundlage einer Kaufentscheidung sein. Im
11
Nachfolgenden werden die nach Ansicht der Emittentin wesentlichen Risiken kurz und nur zusammenfassend dargestellt.
•
Eingeschränkte Veräußerbarkeit der Teilschuldverschreibungen: Die Teilschuldverschreibungen sind zum Datum des Prospekts noch nicht in den Freiverkehr der Börse Stuttgart einbezogen. Sofern und solange kein liquider Handel über eine Börse möglich ist, ist die Veräußerbarkeit der Teilschuldverschreibungen faktisch eingeschränkt. Auch bei Einbeziehung in den
Freiverkehr kann die Liquidität des Handels der Teilschuldverschreibungen über die Börse gering sein. Es besteht das Risiko, dass Anleger ihre Teilschuldverschreibungen gar nicht, nicht
zum gewünschten Zeitpunkt oder nur zu einem Preis unter dem Ausgabepreis veräußern können.
•
Bonitätsrisiko: Die Fähigkeit der Emittentin, die Ansprüche der Anleger aus den Teilschuldverschreibungen auf Zinszahlungen und Rückzahlungen des Anleihekapitals bedienen zu können, hängt von der Zahlungsfähigkeit der Emittentin ab. Die Ansprüche der Anleger sind weder gesichert noch besteht für sie ein Einlagensicherungsfond oder ein ähnliches Sicherungssystem. Im Falle von Zahlungsschwierigkeiten oder einer Insolvenz der Emittentin besteht das
Risiko des Teil- oder Totalverlusts der Kapitalanlage und der Zinsansprüche.
•
Volatilität des Börsenkurses: Nach Einbeziehung der Teilschuldverschreibungen in den
Freiverkehr der Börse Stuttgart ist der Börsenkurs der Teilschuldverschreibungen zahlreichen,
kaum vorhersehbaren Einflüssen ausgesetzt. Es besteht das Risiko, dass der Kurs der Teilschuldverschreibungen starken Schwankungen unterliegt und Anleger bei Veräußerung ihrer
Teilschuldverschreibungen Verluste realisieren.
•
Rechtliche Stellung der Anleger: Anleger der angebotenen Teilschuldverschreibungen haben
die rechtliche Stellung eines Gläubigers der Emittentin. Ihnen stehen keine Mitwirkungsrechte,
Mitbestimmungsrechte oder Geschäftsführungsbefugnisse zu. Es besteht das Risiko, dass
von der Emittentin Entscheidungen getroffen werden, die nicht im Interesse der Anleger sind.
•
Kündigungsrechte der Emittentin: Im Gegensatz zu den Anleihegläubigern steht der Emittentin
ein ordentliches Kündigungsrecht zu. Im Falle einer vorzeitigen Kündigung besteht für die Anleihegläubiger das Risiko, eine niedrigere als die erwartete Rendite zu erzielen.
•
Weitere Verschuldung der Emittentin: Es steht der Emittentin frei, weiteres Fremdkapital von
Gläubigern aufzunehmen, deren Ansprüche in Konkurrenz zu den Ansprüchen der Anleihegläubiger stehen könnten. Dies könnte die Fähigkeit der Emittentin zur Bedienung von Ansprüchen der Anleihegläubiger gefährden.
•
Aufstockung der Anleihe: Eine Aufstockung der Anleihe könnte nachteilige Auswirkungen auf
deren Marktpreis haben.
•
Marktpreisänderungen: Der Marktzins von Anleihen ist einem stetigem Wandel ausgesetzt,
welcher den Kurs bereits begebener Anleihen beeinflusst. Insbesondere bei steigendem
Marktzins besteht das Risiko, dass der Kurs der Teilschuldverschreibungen sinkt und Anleihegläubiger bei vorzeitiger Veräußerung ihrer Teilschuldverschreibungen Verluste realisieren.
Anleger, die Teilschuldverschreibungen im Betriebsvermögen halten, müssten bei fallendem
Kurs auch nicht liquiditätswirksame Verluste abschreiben.
•
Steuerliche Risiken: Das auf die Emittentin und ihre Anleger anwendbare Steuerrecht
unterliegt einem stetigen Wandel. Die Emittentin hat keinen Einfluss darauf, dass die zum Datum des Prospekts geltenden steuerlichen Gesetze, Verordnungen und Erlasse sowie deren
Anwendung während der Gesamtlaufzeit der Anleihe fortbestehen. Es besteht das Risiko von
steuerlichen Mehrbelastungen für die Emittentin und/oder die Anleger.
12
•
Inflationsrisiko: Es besteht das Risiko, dass sich durch Inflation die Kaufkraft des von Anlegern
in die Teilschuldverschreibungen investierten Kapitals über die Laufzeit mindert.
•
Verschlechterung, Aussetzung oder Aufhebung des Ratings: Eine Verschlechterung,
Aussetzung oder Aufhebung des Ratings könnte sich negativ auf den Marktpreis der Teilschuldverschreibungen und auf die Unternehmensfinanzierung von MITEC auswirken.
•
Angebot im Ausland: Da die Teilschuldverschreibungen nur in Deutschland und Österreich
öffentlich angeboten werden, bestehen keine Zahlstellen außerhalb Deutschlands. Für Anleger mit Wohnsitz oder mit Kontoverbindung im Ausland besteht das Risiko zusätzlicher Kosten, Steuern oder Abgaben.
•
Prognoserisiken: Zukunftsgerichtete Aussagen im Prospekt können sich als fehlerhaft
erweisen.
•
Risiken aus der konjunkturellen Entwicklung insbesondere im Automobilbereich: MITEC ist
abhängig von der allgemeinen und sektorspezifischen konjunkturellen Entwicklung in der Automobilindustrie allgemein und im Premiumsegment als Hauptgeschäftsfeld der Emittentin
speziell.
•
Risiko im Zusammenhang mit einem intensiven Wettbewerb: Der von der Emittentin belieferte
weltweite Markt der Automobilzulieferindustrie unterliegt einem intensiven Wettbewerb hinsichtlich Entwicklungs-, Markteinführungs- und Marktdurchdringungszeiten für vorhandene,
sowie neu zu entwickelnde Produkte. Hieraus ergibt sich für die Emittentin das Risiko der
unzureichenden Möglichkeit der Umsetzung ihrer Geschäfts- und Absatzstrategie mit möglichen nachteiligen Folgen für ihre Wettbewerbsposition.
•
Risiken im Zusammenhang mit der Abhängigkeit von wenigen Großkunden: Die MITEC Gruppe macht einen überwiegenden Teil ihrer Umsatzerlöse mit mehreren Einzelkunden der Automobilindustrie, wie z. B. Daimler, BMW, GM, VW (2010 kumuliert 91 %). Der
Ausfall einer oder mehrerer dieser Großkunden könnte erhebliche Umsatzeinbußen mit sich
bringen.
•
Risiken im Zusammenhang mit einem hohen Preisdruck: Die MITEC Gruppe ist im Bereich
der Automobilzulieferindustrie einem hohen Preisdruck aufgrund der fortwährenden Absatzverringerung durch die Finanzkrise 2008/2009 ausgesetzt. Die Emittentin könnte aufgrund
dessen Aufträge verlieren oder gezwungen sein Ihre Preise umsatzmindernd zu senken.
•
Risiken aus Lieferbeziehungen: Die MITEC Gruppe benötigt für die Herstellung und den
Vertrieb ihrer Produkte Maschinen sowie Roh-/Hilfs- und Betriebsstoffe. Diese weisen zum
Teil erhebliche Preisschwankungen auf, welche aufgrund intensiven Wettbewerbs oft nicht
an Kunden weitergereicht werden können. Hieraus und aus der fehlenden Sicherheit, dass
Lieferanten die im Rahmen von Lieferverträgen oder Bestellungen in Aussicht gestellten
Rohstoffe und Rohmaterialien in vollem Umfang rechtzeitig liefern werden, können erhebliche Risiken entstehen.
•
Risiken im Zusammenhang mit der geplanten Internationalisierung der MITEC Gruppe:
Obwohl der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit der MITEC Gruppe derzeit in Europa liegt,
wurde bereits 2009 eine Tochtergesellschaft in den USA, die MITEC Powertrain Inc. mit Sitz
in Auburn Hills, Bundesstaat Michigan neben der bereits bestehenden Beteiligung an der
MITEC-Jebsen Industrial Holdings Limited, Hong Kong gegründet. Eine solche Internationalisierung der Tätigkeit birgt Risiken im Hinblick auf die unterschiedlichen allgemeinen wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen, die regulatorischen Anforderungen, die personellen Zielsetzungen, die Unterschiede bezüglich Landes- und Unter-
13
nehmenskulturen, unterschiedliche Wettbewerbsstrukturen im Markt sowie die Unabsehbarkeit der technischen und finanziellen Aufwendungen.
•
Innovation der Geschäftsfelder: Bei Ausweitung der Geschäftstätigkeit durch Nutzung von
Synergien auf neue Geschäftsfelder sind ausreichende Risikoabschätzungen erforderlich.
Zudem müssen entsprechendes Know-how, Herstellungskapazitäten und Vertriebswege
aufgebaut werden. Hierbei können Abhängigkeiten von einzelnen Kooperationspartnern entstehen. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass die Emittentin in neuen Geschäftsfeldern
umfangreiche vermögens-, finanz- und ertragsmindernde Investitionen tätigen muss um mit
dem technologischen Wandel Schritt zu halten und eine entsprechende Marktstellung aufzubauen.
•
Management des Wachstums und der Risikoüberwachungssysteme: Risiken ergeben sich
aus eventuellen Lücken, Mängeln angemessener interner Organisations-, Risikoüberwachungs- und Risikomanagementstrukturen gem. § 91 Abs. 2 AktG, die eine frühzeitige Erkennung von Fehlentwicklungen und Risiken ermöglichen und der Schwierigkeit im Zusammenhang mit dem geplanten weiteren Wachstum angemessene Strukturen und Systeme
rasch zu schaffen und diese angemessen und zeitnah weiterzuentwickeln. Es kann jedoch
nicht ausgeschlossen werden, dass Risiken zu spät erkannt werden und/oder sich eine Gegensteuerung verzögert.
•
Ständiger technologischer Wandel: Risiken ergeben sich aus dem raschen technologischen
Wandel inklusive kurzer Produktzyklen sowie ständig wechselnder neuer Kundenanforderungen dem der Markt für Automobilzulieferer allgemein und insbesondere der Markt für die
Produkte von MITEC unterliegt. Hierbei können Wettbewerber neue Produkte früher oder
preisgünstiger einführen, sich exklusive Rechte wie Patente sichern und sich hinsichtlich für
MITEC neuer Geschäftsfelder aufgrund bereits vorhandener Produkte und bereits bestehender Marktdurchdringung Vorteile verschaffen.
•
Absatz- und Vertriebsrisiko: Faktoren wie eine Intensivierung des Wettbewerbs oder ein von
der Emittentin unbeeinflusster Nachfrage- und/oder Preisverfall bei den von MITEC vertriebenen Produkten und Dienstleistungen könnten abträgliche Folgen für die Vermögens-, Finanzund Ertragslage der Gesellschaft haben.
•
Fehlerhafte Produkte und Dienstleistungen: Risiken ergeben sich aus eventuellen nicht
absehbaren Mängeln oder Fehlern der Produkte der Emittentin, welche zu erheblichen Gewährleistungs-, Garantie- und Schadensersatzansprüchen sowie zu einer Beeinträchtigung
der Marktakzeptanz sowie Reputation der Emittentin führen können.
•
IT-Risiken: Der gesamte Geschäftsbetrieb von MITEC setzt funktionierende IT-Systeme und
Netzwerke voraus. Störungen dieser Systeme können zu Lücken in der Datensicherheit und
zu Produktivitätseinbußen führen.
•
Produktionsstörung bei der Herstellung: Betriebliche Unterbrechungen aufgrund von Bränden,
Maschinendefekten, Streiks, behördlichen Arbeitseinschränkungen an Sonn- und Feiertagen
könnten zu Umsatzeinbußen und finanzintensiven Maßnahmen zur Schadensbeseitigung
führen.
•
Risiken im Zusammenhang mit Schwankungen der Finanzmärkte: Risiken ergeben sich aus
den zurzeit starken Schwankungen der Finanzmärkte. Dies könnte neben einer sinkenden
Nachfrage nach Automobilen insbesondere den Zugang zu Krediten über Banken erschweren
("Kreditklemme") oder diese zumindest aufgrund einer Ausweitung des so genannten
"Zinsspreads" oder einer Laufzeitverkürzung bei der Kreditvergabe verteuern. Dies könnte dazu führen, dass die MITEC Gruppe bestimmte Vorhaben nicht finanzieren und damit auch
nicht durchführen kann.
14
•
Abhängigkeit von qualifiziertem Personal in Schlüsselpositionen: Risiken können sich aus dem
Verlust aktueller Führungskräfte und Mitarbeiter sowie der Schwierigkeit weitere neue Führungskräfte und Mitarbeiter gewinnen zu können ergeben. Der Erfolg von MITEC hängt wesentlich von qualifizierten Führungskräften und Mitarbeitern, insbesondere den Mitgliedern
des Vorstands der Gesellschaft und den Mitarbeitern der Entwicklungsabteilungen ab. Der
Verlust von Führungskräften oder Mitarbeitern in Schlüsselpositionen inklusive des damit
verbundenen Abflusses von Know-how aufgrund des starken Wettbewerbs in der Automobilzulieferindustrie könnte sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von
MITEC auswirken.
•
Begrenzte Schutzfähigkeit des geistigen Eigentums und Gefahr der Verletzung von Schutzrechten Dritter: Es besteht das Risiko der Verletzung von Schutzrechten von MITEC und der
Nachahmung ihrer Produkte und Dienstleistungen, die nicht ausreichend schutzfähig sind,
durch Dritte. Umgekehrt kann nicht ausgeschlossen werden, dass MITEC unbeabsichtigt
Schutzrechte Dritter verletzt oder durch solche Schutzrechte in der eigenen Geschäftstätigkeit
behindert wird.
•
Wechselkursrisiko: MITEC unterliegt insbesondere für die Tochter MITEC Powertrain Inc.
Wechselkursrisiken zum US-Dollar sowie im Einkauf von Rohstoffen und Komponenten zum
US-Dollar in begrenztem Umfang.
•
Abhängigkeit von Kreditgebern; Refinanzierungskosten; Zinsänderungsrisiken: MITEC ist in
erheblichem Maß durch Fremdkapital, insbesondere durch Bankdarlehen finanziert. Es besteht das Risiko, dass Kredite insbesondere im Falle einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage von MITEC nicht aufrechterhalten oder verlängert werden oder neu benötigte Kredite nicht oder nur zu ungünstigen Konditionen vergeben werden. In diesem Zusammenhang
bestehen Zinsänderungsrisiken dahingehend, dass entsprechende Zinssicherungsgeschäfte
bei fallenden Zinsen Kosten verursachen würden, die ohne sie nicht angefallen wären und
dass diese nicht ausreichen könnten, um aus den Zinsanstiegen entstehende Verteuerungen
von Krediten zu kompensieren.
•
Rückzahlung von öffentlichen Fördermitteln. Finanzielle Belastungen können sich aus der
Rückzahlungsverpflichtung von gewährten Investitionszuschüssen, Investitionszulagen und
Zuwendungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung bei der Verbringung eines beweglichen Wirtschaftsgutes vor Ablauf des Bindungszeitraums aus dem Fördergebiet
ergeben.
•
Umweltrisiken: Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass in Produktionsstätten von MITEC
Verunreinigungen durch umwelt- oder gesundheitsbeeinträchtigende Materialien entstehen
oder entdeckt werden, deren Beseitigung zu einer Kostenbelastung von MITEC führen würde.
•
Beherrschender Einfluss von Großaktionären: Der Hauptaktionär der Gesellschaft, Herr Dr.Ing. Otto Michael Militzer dominiert die Hauptversammlungen der Emittentin. Hier kann es zu
Konflikten mit Interessen der Emittentin oder der Anleihegläubiger kommen.
•
Gesetzgebung und steuerliche Risiken: Änderungen von Gesetzen, Verordnungen und
Richtlinien sowie deren Anwendung können die Markt- und Wettbewerbsverhältnisse zu Lasten von MITEC beeinflussen. Dies gilt insbesondere für Änderungen des Steuerrechts oder
der steuerlichen Behandlung von Verlustvorträgen, die bei der Gesellschaft in erheblichem
Maß vorhanden sind.
•
Höhere Gewalt: MITEC ist allgemeinen Geschäftsrisiken wie einer unzureichenden Infrastruktur und Schäden durch höhere Gewalt ausgesetzt.
15
2.
RISIKOFAKTOREN
Der Erwerb von Teilschuldverschreibungen, auch Anleihen genannt, erfordert eine wohlüberlegte und abgewogene Entscheidung. Der Anleger sollte daher die nachfolgenden Risikobelehrungen, in denen die nach Ansicht der Emittentin wesentlichen Risiken genannt werden,
vor dem Hintergrund der übrigen Angaben in diesem Prospekt aufmerksam lesen und bei
seiner Entscheidung entsprechend berücksichtigen. Die Anzahl der erworbenen Wertpapiere
sollte den wirtschaftlichen Verhältnissen des Anlegers entsprechen und nur einen Teil des
Vermögens des Anlegers ausmachen und er sollte einen Verlust des eingesetzten Kapitals
wirtschaftlich verkraften können.
Die Darstellung der nachfolgend aufgeführten Risikofaktoren ersetzt nicht eine anlegergerechte Beratung oder Aufklärung durch fachlich geeignete Berater. Eine Anlageentscheidung
sollte daher nicht allein auf Grund der nachfolgend aufgeführten Risikofaktoren und der
weiteren Angaben im Prospekt getroffen werden, da die hier enthaltenen Informationen eine
auf die Bedürfnisse, Ziele, Erfahrungen, Kenntnisse und Verhältnisse des Anlegers zugeschnittene Beratung und Aufklärung nicht ersetzen können. Vor einer Anlageentscheidung
wird daher empfohlen, den Rat eines Sachverständigen, beispielsweise eines Steuerberaters,
Wirtschaftsprüfers, Anlageberaters und/oder Rechtsanwalts einzuholen.
Der Eintritt eines oder mehrerer der im Folgenden dargestellten Risiken, insbesondere in
ihrer gegenseitigen Verstärkung, kann einzeln oder zusammen mit anderen Umständen
erheblich nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Emittentin haben. Diese Auswirkungen können die Wertentwicklung der Teilschuldverschreibung und die Fähigkeit der Emittentin zur Zahlung von Zinsen und/oder zur Rückzahlung der
Teilschuldverschreibung in erheblichem Maße negativ beeinflussen oder ihre Marktposition
verschlechtern. Unter Umständen könnten Anleger hierdurch das in die Anleihe bzw. ihre
jeweiligen Teilschuldverschreibungen investierte Kapital teilweise oder gar vollständig
(Totalverlustrisiko) verlieren. Die nachfolgend aufgeführten Risiken können sich zudem
rückwirkend betrachtet als nicht abschließend herausstellen und daher nicht die einzigen
Risiken sein, der die Emittentin und ihre Anleihegläubiger ausgesetzt sind. Weitere Risiken
und Unsicherheiten, die der Emittentin aus heutiger Sicht nicht bekannt sind oder als nicht
wesentlich eingeschätzt werden, könnten ebenfalls die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
der Emittentin wesentlich beeinträchtigen und sich negativ auf die Wertentwicklung der
Teilschuldverschreibungen und die Fähigkeit der Emittentin zur Zahlung von Zinsen
und/oder zur Rückzahlung der Teilschuldverschreibungen auswirken.
Die gewählte Reihenfolge der Risikofaktoren stellt weder eine Aussage über die Eintrittswahrscheinlichkeit noch über die Bedeutung und Schwere der genannten Risiken oder das
Ausmaß potentieller Beeinträchtigungen des Geschäfts und der finanziellen Lage der
Emittentin dar.
2.1
Wertpapierbezogene Risiken
2.1.1
Eingeschränkte Veräußerbarkeit der Teilschuldverschreibungen
Die mit diesem Prospekt angebotenen Teilschuldverschreibungen sollen zum Handel in den Freiverkehr an der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse, Stuttgart ("Börse Stuttgart") (Handelssegment Bondm) einbezogen werden. Zum Datum des Prospekts besteht eine solche Einbeziehung noch
nicht. Sollte die Anleihe nicht in einen Handel an einer Börse einbezogen werden, wäre ihre Veräußerbarkeit stark eingeschränkt oder gar nicht möglich. Im ungünstigsten Fall muss der Anleger daher
damit rechnen, seine Teilschuldverschreibungen nicht verkaufen zu können, sodass er das Ende der
16
fünfjährigen Laufzeit der Anleihe abwarten muss. Außerdem wird es in diesem Fall für die Anleihen
keinen an der Börse ermittelten Kurs geben. Selbst bei einer Einbeziehung der Teilschuldverschreibungen in den Freiverkehr der Börse Stuttgart ist nicht sichergestellt, dass ein liquider Sekundärmarkt
besteht. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass der Anleger seine Teilschuldverschreibungen nicht, nicht zum gewünschten Zeitpunkt oder nur zu einem Preis veräußern kann, der deutlich
unter dem Ausgabepreis liegt. Eine vorzeitige Rückzahlung des Anleihebetrages können die Anleger
grundsätzlich nicht fordern.
2.1.2
Bonitätsrisiko
Mit dem vorliegenden Prospekt werden Teilschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu
EUR 50 Mio. ausgegeben. Die Fähigkeit der Emittentin zur Rückzahlung und Bedienung der Zinsansprüche hängt davon ab, dass die Emittentin im Rahmen ihrer geschäftlichen Aktivitäten den
Anleiheerlös und ihre weiteren Mittel so verwendet, dass sie ihren laufenden Zinsverpflichtungen
nachkommen und am Ende der Laufzeit die mit dieser Anleihe eingegangenen Rückzahlungsverpflichtungen gegenüber den Zeichnern der Anleihe erfüllen kann. Es kann keine Gewähr für die
Erfüllung der vorgenannten Zins- und Rückzahlungsansprüche sowie den Eintritt der wirtschaftlichen
Ziele und Erwartungen gegeben werden. Mit dem Erwerb der Teilschuldverschreibungen ist daher das
Risiko des Teil- oder sogar Totalverlusts der Kapitalanlage und der Zinsansprüche verbunden. Im
Falle einer Insolvenz der Emittentin sind die Anleger nach Maßgabe der insolvenzrechtlichen
Vorschriften mit den sonstigen, nicht bevorrechtigten Gläubigern der Emittentin gleichgestellt. Das
Vermögen der Emittentin wird verwertet und zur Befriedigung der jeweiligen Gläubiger im Verhältnis
ihrer Forderung zu den Gesamtverbindlichkeiten an diese verteilt, wobei die Gläubiger regelmäßig nur
mit einer geringen Quote ihrer Forderungen befriedigt werden oder mit ihren Forderungen ganz
ausfallen. Eine bevorrechtigte Stellung der Anleger besteht nicht. Ihre Forderungen aus den Teilschuldverschreibungen sind nicht besichert. Für die im vorliegenden Prospekt angebotene Anleihe
besteht auch keine Einlagensicherung durch einen Einlagensicherungsfonds oder ein ähnliches
Sicherungssystem, das im Fall der Insolvenz der Emittentin Forderungen der Anleger aus den
Anleihen ganz oder teilweise abdecken würde.
2.1.3
Volatilität des Börsenkurses
Da es sich bei der angebotenen Anleihe um eine relativ kleine Emission mit einem begrenzten
Volumen handelt, ist nicht auszuschließen, dass ungeachtet der Finanzlage der Emittentin oder der
allgemeinen Zinsentwicklung erhebliche Preisschwankungen für die Teilschuldverschreibungen
eintreten. Es kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass sich ein nennenswerter aktiver
Handel mit Teilschuldverschreibungen der Emittentin ergibt. Nach Emission des Angebots könnte der
Kurs der Teilschuldverschreibungen der Emittentin aus weiteren Gründen erheblich variieren, und
zwar insbesondere in Folge schwankender tatsächlicher und prognostizierter Ergebnisse, geänderter
Gewinnprognosen oder der Nichterfüllung der Gewinnerwartungen von Wertpapieranalysten,
veränderter allgemeiner Wirtschaftsbedingungen oder anderer Faktoren, insbesondere der allgemeinen Zinsentwicklung. Die allgemeine Kursvolatilität an den Börsen könnte den Kurs der Teilschuldverschreibungen der Emittentin ebenfalls beeinträchtigen, ohne dass dies in einem direkten Zusammenhang mit der Emittentin oder ihrer Vermögens-, Finanz- und Ertragslage oder ihren Geschäftsaussichten steht. Die Kurse der Teilschuldverschreibungen können daher aus den geschilderten Gründen
erheblichen Schwankungen unterliegen, die nicht der wirtschaftlichen Lage der Emittentin entsprechen müssen. Eine negative wirtschaftliche Entwicklung der Emittentin könnte darüber hinaus zu einer
Überreaktion der Kurse nach unten und zu Veräußerungsverlusten der Anleger führen.
2.1.4
Rechtliche Stellung der Anleger
Anleger der angebotenen Anleihe werden Gläubiger der Emittentin und stellen dieser einen verbrief-
17
ten Kredit zur Verfügung. Als Kreditgeber haben die Anleger keine Mitwirkungsrechte bei unternehmerischen Entscheidungen. Bei den Teilschuldverschreibungen handelt es sich insbesondere nicht um
gesellschaftsrechtliche oder unternehmerische Beteiligungen. Die Teilschuldverschreibungen sind
auch nicht mit Stimmrechten ausgestattet und gewähren keinerlei Mitgliedsrechte, Mitspracherechte
oder Geschäftsführungsbefugnisse. Es besteht das Risiko, dass von der Emittentin Entscheidungen
getroffen werden, die nicht im Interesse der Anleger sind.
2.1.5
Kündigungsrechte der Emittentin
Die Teilschuldverschreibungen können von der Emittentin entsprechend Ziff. 8.4 der Anleihebedingungen vorzeitig gekündigt werden. In diesem Fall erfolgt die Rückzahlung gestaffelt nach dem
Kündigungstermin zu einem erhöhten Rückzahlungsbetrag nach Ziff. 8.4 der Anleihebedingungen
zuzüglich der bis zum Tag vor dem Tag der Rückzahlung aufgelaufenen Zinsen. Wenn die Emittentin
ihr Recht zur vorzeitigen Kündigung der Teilschuldverschreibungen ausübt, könnten die Anleger eine
niedrigere Rendite als erwartet erzielen. Es besteht zudem das Risiko, dass die Anleger die aus der
Rückzahlung der Teilschuldverschreibungen vereinnahmten Beträge nur zu schlechteren Konditionen
in andere Anlageformen investieren können. Die Anleger können dagegen keine ordentliche vorzeitige
Kündigung aussprechen.
2.1.6
Weitere Verschuldung der Emittentin
Es gibt keine gesetzliche, vertragliche oder sonstige Beschränkung in Bezug auf die gesamte Höhe
der Verbindlichkeiten, die die Emittentin oder andere Unternehmen der MITEC Gruppe eingehen
dürfen. Weitere Verbindlichkeiten können mit den Teilschuldverschreibungen gleichrangig oder ihnen
gegenüber sogar vorrangig sein. Geht die Emittentin künftig durch weitere Aufnahme von Fremdkapital zusätzliche Verbindlichkeiten ein, erhöht dies die Verschuldung der Emittentin, was im Ergebnis
den Betrag reduzieren kann, den die Anleihegläubiger im Falle einer Liquidation oder Insolvenz der
Emittentin erhalten. Gleichzeitig können weitere Zinsbelastungen im Zusammenhang mit der
Aufnahme von weiterem Fremdkapital und die Verpflichtung zur Rückzahlung dieses weiteren
Fremdkapitals die Fähigkeit der Emittentin mindern oder vollständig beseitigen, die Zinsen für die
Teilschuldverschreibungen zu bezahlen und die Teilschuldverschreibungen am Ende der Laufzeit
zurückzubezahlen.
2.1.7
Aufstockung der Anleihe könnte nachteilige Auswirkungen auf den Marktpreis haben
Nach den Anleihebedingungen kann die Emittentin weitere Teilschuldverschreibungen begeben oder
die gegenständliche Anleihe aufstocken, sodass das damit verbundene größere Angebot negative
Auswirkungen auf den Marktpreis der Teilschuldverschreibungen haben kann.
2.1.8
Marktpreisänderungen
Falls Anleger die Teilschuldverschreibungen vor ihrer Fälligkeit veräußern, besteht ein Verlustrisiko
auf Grund sich ändernder Zinssätze am Kapitalmarkt. Während der Nominalzinssatz eines festverzinslichen Wertpapiers während der Dauer der Laufzeit des Wertpapiers fest ist, ändern sich die
Marktzinsen üblicherweise täglich. Wenn sich der Marktzins ändert, ändert sich in der Regel der
Marktpreis für die Anleihe. Wenn der Marktzins steigt, fällt in aller Regel der Kurs für ein festverzinsliches Wertpapier. Änderungen des Marktzinses können sich daher nachteilig auf den Marktwert bzw.
Börsenkurs (und damit auf den Erlös, der bei einem Verkauf für die Teilschuldverschreibungen zu
erzielen ist) der Teilschuldverschreibungen auswirken und im Falle eines Verkaufs vor Ende der
Laufzeit zu Verlusten für die Anleger führen.
Für diejenigen Anleger, die die angebotenen Teilschuldverschreibungen im Betriebsvermögen halten
oder die aus anderen Gründen Bücher mit einem (regelmäßigen) Vermögensstatus (Bilanz) führen
müssen, besteht das Risiko, dass der Wert der Teilschuldverschreibungen während ihrer Laufzeit
18
sinkt und diese Anleger, obgleich sie die Teilschuldverschreibungen weiter halten, nicht liquiditätswirksame Verluste in Folge von notwendig werdenden buchmäßigen Abschreibungen ausweisen
müssen.
2.1.9
Steuerliche Risiken
Die Entwicklung des geltenden deutschen Steuerrechts einschließlich seiner verwaltungstechnischen
Anwendung unterliegt einem stetigen Wandel. Die Gesellschaft hat keinen Einfluss darauf, dass die
im Zeitpunkt der Prospekterstellung geltenden steuerlichen Gesetze, Verordnungen, Erlasse und ihre
jeweilige Auslegung und Anwendung in unveränderter Form während der Gesamtlaufzeit der Anleihe
fortbestehen. Die im vorliegenden Prospekt dargestellten steuerlichen Angaben geben deshalb die
Rechtslage zum Datum des Prospekts, die aktuelle Verwaltungspraxis und Rechtsprechung sowie die
Kommentierung durch die steuerliche Fachliteratur zum Datum des Prospekts wieder. Zukünftige
Gesetzesänderungen oder abweichende Gesetzesauslegungen durch Finanzbehörden oder -gerichte
können nicht ausgeschlossen werden. Eine Änderung von Gesetzen, Verordnungen und/oder anderer
steuerlicher Vorschriften sowie der Auslegung und Anwendung der steuerlichen Vorschriften können
sowohl die geschäftliche Tätigkeit von MITEC als auch die steuerlichen Bedingungen der Anleger in
Bezug auf die Anleihen negativ beeinflussen. Dies kann sowohl für MITEC als auch für die Anleger zu
erheblichen steuerlichen Mehrbelastungen führen. Für die vom Anleger mit dem Kauf dieser Anleihe
möglicherweise verfolgten steuerlichen Vergünstigungen und/oder steuerlichen Ziele ist allein der
Anleger verantwortlich.
2.1.10 Inflationsrisiko
Es besteht das Risiko, dass sich durch eine Inflation der Wert des von den Anlegern in die Anleihe
investierten Kapitals vermindert. Gleichzeitig können die Möglichkeiten der Veräußerung der Anleihe
eingeschränkt sein, sodass der Anleger damit rechnen muss, die Anleihe bis zum Ende der Laufzeit
zu halten und damit einen Wertverlust durch Inflation in voller Höhe zu realisieren.
2.1.11 Verschlechterung, Aussetzung oder Aufhebung des Ratings
Die Emittentin wurde von Creditreform Rating AG mit dem Unternehmensrating BBB- (Ausblick watch)
bewertet. Die Creditreform Rating AG kann das Rating jederzeit ändern, aussetzen oder aufheben.
Eine Verschlechterung, Aussetzung oder Aufhebung des Ratings könnte sich negativ auf den
Marktpreis der Teilschuldverschreibungen auswirken. Dies könnte sich wiederum negativ auf die
Unternehmensfinanzierung und damit auch negativ auf die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage von
MITEC auswirken.
2.1.12 Angebot im Ausland
Die Teilschuldverschreibungen werden nur in Deutschland und Österreich öffentlich angeboten.
Zahlstellen außerhalb Deutschlands bestehen nicht. Daher besteht für Anleger mit Wohnsitz oder
Kontoverbindung im Ausland das Risiko, dass für den Erwerb der Teilschuldverschreibungen ein
neues Konto bei einer Bank mit internationalem Rang errichtet werden muss und höhere Buchungskosten anfallen. Demnach können mit dem Erwerb der Teilschuldverschreibungen und der Abwicklung
der Zins- und Tilgungszahlung(en) höhere Kosten verbunden sein. Außerdem kann die Besteuerung
und Abgabenlast von Anlegern mit Wohnsitz oder mit einer Kontoverbindung im Ausland auf Grund
der jeweiligen nationalen Steuer- und sonstigen Gesetze einschließlich ihrer verwaltungstechnischen
Anwendung höher als für die in Deutschland ansässigen Anleger sein.
2.1.13 Prognoserisiken
Dieser Prospekt enthält bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen, die sich nicht auf gegenwärtige
oder historische Tatsachen und Ereignisse beziehen. Solche zukunftsgerichteten Aussagen
19
beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen, Prognosen, Erwartungen oder anderen
Annahmen der Emittentin, die sich als fehlerhaft erweisen können.
2.2
Unternehmensbezogene Risiken
2.2.1
Risiken aus der konjunkturellen Entwicklung insbesondere im Automobilbereich
MITEC ist als Automobilzulieferer abhängig von der konjunkturellen Entwicklung insgesamt und
insbesondere der konjunkturellen Entwicklung im Automobilsektor. Die Automobilindustrie ist
abhängig vom Konsumentenmarkt, der starken Schwankungen unterliegt. In der Wirtschaftskrise
2008/2009 hat die Automobilindustrie ihre Produktion trotz der staatlichen Förderprogramme
reduziert. Dies betraf insbesondere das Segment der Premiumanbieter, in dem MITEC hauptsächlich tätig ist. Der dadurch entstehende Nachfragerückgang nach Produkten von MITEC kann
erhebliche Umsatzrückgänge und Gewinneinbußen zur Folge haben, die sich negativ auf die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von MITEC auswirken können.
2.2.2
Risiko im Zusammenhang mit einem intensiven Wettbewerb
Die weltweiten Märkte für die Produkte von MITEC sind durch einen intensiven Wettbewerb in der
Automobilzulieferindustrie geprägt. Dies gilt insbesondere für die Entwicklungs- und Markteinführungszeiten sowie für entwickelte Produkte, bei denen sich ein erhöhtes Ertragsrisiko durch
Absatzrisiken und hohen Aufwand für Entwicklung, Markteinführung und Marktdurchdringung ergibt.
Die MITEC Gruppe unterliegt daher dem Risiko, dass ihre Fähigkeit zur erfolgreichen Umsetzung
ihrer Geschäftsstrategie und des Angebots ihrer Produkte auf den Märkten nicht dem ihrer
Wettbewerber entspricht, was sich erheblich nachteilig auf die Wettbewerbsposition von MITEC und
damit auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von MITEC auswirken könnte.
2.2.3
Risiken im Zusammenhang mit der Abhängigkeit von wenigen Großkunden
Die MITEC Gruppe macht einen überwiegenden Teil ihrer Umsatzerlöse mit mehreren Einzelkunden
der Automobilindustrie, wie z.B. Daimler, BMW, GM, VW. Mit diesen Kunden machte die MITEC Gruppe im Jahr 2010 einen Umsatz von 91 %. Im Jahr 2010 entfiel auf den größten Einzelkunden ein Umsatzanteil von 39 %.
Fallen ein oder mehrere dieser Großkunden aus, sei es wegen Zahlungsschwierigkeiten oder
Insolvenz oder weil es nicht gelingen sollte, die Großkunden zu halten oder einen erheblichen
Absatzrückgang mit ihnen durch Gewinnung neuer Kunden oder den Ausbau des Geschäfts mit
anderen Kunden auszugleichen, hätte dies negative Auswirkungen auf die Umsatzerlöse und damit
auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von MITEC.
2.2.4
Risiken im Zusammenhang mit einem hohen Preisdruck
Die MITEC Gruppe ist im Bereich der Automobilzulieferindustrie einem hohen Preisdruck ausgesetzt. Im Zuge der mit der Finanzkrise einhergehenden Verringerung des Absatzes im Jahr 2009 hat
sich der Preisdruck der Automobilhersteller intensiviert und besteht insbesondere in den Industrieländern unvermindert fort. Die MITEC Gruppe könnte bei Verlust der Innovationsführerschaft auf
Grund des einsetzenden Preisdrucks durch Vergleichbarkeit ihrer Produkte Aufträge verlieren bzw.
dazu gezwungen sein, ihre Preise zu senken bzw. könnte auf Grund billigerer Konkurrenz Aufträge
verlieren, was sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von MITEC auswirken
könnte.
2.2.5
Risiken aus Lieferbeziehungen
Die MITEC Gruppe benötigt für die Herstellung und den Vertrieb ihrer Produkte Maschinen sowie
20
Roh-/Hilfs- und Betriebsstoffe. Die Materialeinsatzquote lag in 2010 mit TEUR 65.954* bei
ca. 46,71 %*. Bei einem Materialaufwand von TEUR 59.059* betrug der Anteil an bezogenen
Leistungen ca. 4,88 %∗ der Gesamtleistung. Die Rohstoffe weisen zum Teil erhebliche Preisschwankungen vor allem bei Aluminium, Guss- und Stahlpreisen auf. Das Geschäft der MITEC Gruppe hängt auch von ihrer Fähigkeit ab, die für die Produktion erforderlichen Rohstoffe und
Rohmaterialien zu vertretbaren Preisen zu beschaffen.
Es besteht keine Gewähr, dass Lieferanten, die im Rahmen von Lieferverträgen oder Bestellungen
in Aussicht gestellten Rohstoffe und Rohmaterialien in vollem Umfang rechtzeitig erbringen werden.
Zudem unterliegt der Markt für Rohstoffe und –materialen erheblichen Preisschwankungen. Durch
diese Preisschwankungen können erhebliche Ergebnisrisiken entstehen. Auf Grund des intensivierten Wettbewerbs können diese Preisschwankungen häufig nicht an die Kunden in der Automobilindustrie weitergegeben werden. Der Verlust von Lieferanten, Lieferausfälle oder Engpässe auf dem
Beschaffungsmarkt sowie die Preisschwankungen können sich negativ auf die Vermögens-, Finanzund Ertragslage der Gesellschaft auswirken.
2.2.6
Risiken im Zusammenhang mit der geplanten Internationalisierung der MITEC Gruppe
Der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit der MITEC Gruppe liegt derzeit in Europa. In 2009 hat
MITEC in den USA eine 100%ige Tochtergesellschaft, die MITEC Powertrain Inc. mit Sitz in Auburn
Hills, Bundesstaat Michigan gegründet, die den US-amerikanischen Markt mit Produkten der
MITEC Gruppe beliefert.
Des Weiteren besteht seit 2007 ein Beteiligungsverhältnis der MITEC Automotive AG an der
MITEC-Jebsen Industrial Holdings Limited, Hong Kong, in Höhe von 50 % am gezeichneten Kapital
als Joint Venture MITEC Jebsen. Das Joint Venture ist wiederum zu 100 % am gezeichneten
Kapital der MITEC JEBSEN Automotive Systems (Dalian) Co. Ltd. In Dalian, China beteiligt.
Eine solche Internationalisierung der Tätigkeit birgt Risiken, insbesondere im Hinblick auf die
unterschiedlichen allgemeinen wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen
und die regulatorischen Anforderungen. Es ist außerdem nicht absehbar, inwieweit die Anwerbung
geeigneter Mitarbeiter im Ausland gelingt. Die Ausweitung und Verlagerung der Tätigkeit von
MITEC ins Ausland kann Handelsbeschränkungen, wie z. B. in China oder Hongkong, oder anderen
marktbeschränkenden Regelungen wie z.B. bauaufsichtlichen Zulassungen unterliegen. Nicht
zuletzt stellen auch der Aufbau, der Betrieb und der Schutz von IT-Strukturen sowie die Einrichtung
und Pflege angemessener Risikomanagement- und Controllingstrukturen bei einer geographischen
Expansion besondere Herausforderungen dar.
Die Expansion in andere Länder oder andere Regionen in Deutschland sind verbunden mit jeweils
spezifischen Herausforderungen, um die verschiedenen Unternehmenskulturen und regionalen
Gepflogenheiten zu integrieren. Gelingt es MITEC nicht, die kulturellen Unterschiede zwischen den
einzelnen Tochterunternehmen zu überbrücken, ist es möglich, dass die interne Zusammenarbeit
nicht mehr reibungslos funktioniert. In neu erschlossenen Ländern ist MITEC zudem mit unterschiedlichen Rechtssystemen konfrontiert. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass die
für den Betrieb der Standorte in diesen Ländern benötigten Konzessionen, Lizenzen und behördlichen Genehmigungen nicht rechtzeitig zur Inbetriebnahme vorliegen oder entzogen werden.
Eine geographische Expansion mit der Aufnahme von neuen Aktivitäten und dem Aufbau neuer
Unternehmen im Ausland ist mit erheblichen technischen, personellen und finanziellen Aufwendungen verbunden. Sollten sich die neuen Unternehmen im Ausland nicht wie beabsichtigt im Markt
durchsetzen und profitabel arbeiten, könnten die Investitionen für die geographische Erweiterung
vergeblich aufgewendet worden sein und sogar zu Verlusten führen. Es kann nicht ausgeschlossen
∗
Angabe wurde von der Gesellschaft errechnet und ist nicht geprüft.
21
werden, dass der Eintritt von einzelnen oder mehreren der vorstehend genannten Faktoren negative
Auswirkungen auf die Umsatzerlöse von MITEC und somit auch auf ihre Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage haben.
2.2.7
Innovation der Geschäftsfelder
Im Zuge des weiteren Wachstums und der Erschließung neuer Geschäftschancen ist es möglich,
dass MITEC ihre Geschäftstätigkeit durch Synergienutzung auf neue Geschäftsfelder ausweitet.
Beispielsweise erwägt die Gesellschaft die Geschäftsfelder Massenausgleichssysteme mit dem
Geschäftsfeld Ölpumpen synergetisch zu gestalten. Hierzu sind Managemententscheidungen
erforderlich, denen ausreichende Risikoabschätzungen vorausgehen müssen. Es müssen entsprechendes Know-how, Herstellungskapazitäten und Vertriebswege aufgebaut werden. Hierbei können
Abhängigkeiten von einzelnen Kooperationspartnern entstehen.
Außerdem besteht bei Eintritt in neue Geschäftsfelder das Risiko, dass MITEC mit dem technologischen Wandel Schritt halten muss, ohne über das Maß an eigener Erfahrung wie beispielsweise im
derzeitigen Kerngeschäft zu verfügen. Der Eintritt in neue Geschäftsfelder kann daher erhöhte
Investitionen erfordern, um eine entsprechende Marktstellung aufzubauen. Sollten diese Investitionen nicht in den geplanten Zeiträumen zu entsprechenden Erträgen von MITEC führen oder sogar
abgeschrieben werden müssen, könnte dies negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanzund Ertragslage von MITEC haben.
2.2.8
Management des Wachstums und der Risikoüberwachungssysteme
Eine wichtige Herausforderung für die Gesellschaft ist die Entwicklung und Weiterentwicklung
angemessener interner Organisations-, Risikoüberwachungs- und Risikomanagementstrukturen
gem. § 91 Abs. 2 AktG, die eine frühzeitige Erkennung von Fehlentwicklungen und Risiken
ermöglichen. Die Ausweitung des Risikoüberwachungssystems (Risikokatalog, Risikobewertung,
Risikoreporting) auf neue Unternehmensteile und die Anpassung auf veränderte Marktbedingungen
benötigen regelmäßig Zeit. Dies gilt auch für die formale Dokumentation.
Die weitere beabsichtigte Markt- und Umsatzausweitung durch eigenes Wachstum oder durch
Akquisitionen erfordert eine genaue Risikoanalyse der damit zusammenhängenden Folgen etwaiger
Managemententscheidungen. Es wird deshalb auch weiterhin eine Herausforderung sein, neue,
zum jetzigen Zeitpunkt noch unbekannte Risiken zu identifizieren, richtig zu bewerten und das
bestehende Risikoüberwachungs- und -managementsystem angemessen und zeitnah weiterzuentwickeln. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass Risiken zu spät erkannt werden und
sich eine Gegensteuerung verzögert.
Sollten sich Lücken oder Mängel des bestehenden Risikoüberwachungs- und managementsystems
zeigen oder sollte es der Gesellschaft nicht gelingen, im Zusammenhang mit dem geplanten
weiteren Wachstum angemessene Strukturen und Systeme zeitnah zu schaffen, könnte dies dazu
führen, dass Risiken, Trends und Fehlentwicklungen nicht rechtzeitig erkannt werden. Dies könnte
sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von MITEC auswirken.
2.2.9
Ständiger technologischer Wandel
Der Markt für Automobilzulieferer und insbesondere für die Produkte von MITEC unterliegt einem
raschen technologischen Wandel, insbesondere durch häufige Einführung verbesserter oder neuer
Produkte, kurzer Produktzyklen sowie ständig wechselnder neuer Kundenanforderungen. Die
Gesellschaft geht davon aus, dass dies auch in Zukunft so sein wird.
Der Erfolg von MITEC hängt daher entscheidend davon ab, neue Trends, Entwicklungen und
insbesondere Kundenbedürfnisse rechtzeitig zu erkennen, das Know-how ständig weiterzuentwickeln und sicherzustellen, dass die Produkte mit der technischen Entwicklung Schritt halten.
22
Wettbewerber können neue Produkte früher oder preisgünstiger einführen und sich exklusive
Rechte wie Patente sichern. Außerdem ist nicht vorhersehbar, ob sich in Zukunft weitere Technologien in der Motoren- und Antriebstechnik durchsetzen werden. Daher können Konkurrenten
Produkte mit vergleichbarer oder teilweise vergleichbarer Funktionalität mit hoher Marktdurchdringung anbieten, die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von MITEC wesentlich negativ
beeinflussen würden.
Wenn die Entwicklung und die Einführung von neuen Produkten oder Verarbeitungsverfahren zu
spät erfolgt oder das entwickelte Produkt von MITEC keine Marktakzeptanz findet, kann dies
erhebliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von MITEC haben.
Zudem bringt die Entwicklung neuer Technologien erhebliche technologische, wirtschaftliche und
rechtliche Risiken mit sich, erfordert Investitionen, Kapital- sowie Personalaufwand und hat eine
bedeutende Vorlaufzeit. Für den Fall, dass MITEC aus technischen, rechtlichen, finanziellen oder
sonstigen Gründen nicht in der Lage ist, sich auf solche Veränderungen der Marktbedingungen oder
Kundennachfragen einzustellen, könnte dies negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanzund Ertragslage haben.
2.2.10 Absatz- und Vertriebsrisiko
Im Rahmen ihrer gewöhnlichen Geschäftstätigkeit kauft MITEC Vorprodukte sowie Rohstoffe und
Rohmaterialien und produziert Endprodukte auf Basis erwarteter Absatzpreise und –mengen. Sollte
es auf Grund einer Intensivierung des Wettbewerbs, auf Grund Veränderungen politischer,
regulatorischer oder konjunktureller Rahmenbedingungen oder auf Grund sonstiger, nicht von
MITEC rechtzeitig erkannter Umstände zu einem Nachfrage- und/oder Preisverfall bei den von
MITEC vertriebenen Produkten und Dienstleistungen kommen, könnte sich dies negativ auf die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken.
2.2.11 Fehlerhafte Produkte und Dienstleistungen
Die von MITEC angebotenen Produkte könnten mit noch nicht absehbaren Mängeln oder Fehlern
behaftet sein, die zu einer Beeinträchtigung ihrer Marktakzeptanz und damit auch des Absatzes der
Produkte bei Kunden oder zu entsprechenden Ersatzansprüchen der Kunden führen.
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass MITEC künftig erheblichen Gewährleistungs-,
Garantie- und Schadensersatzansprüchen ausgesetzt sein könnte. Dies gilt insbesondere für den
Fall, dass auf Grund eines Fehlverhaltens von Mitarbeitern oder Beauftragten von MITEC Serienoder Folgeschäden bei Kunden eintreten, deren Höhe den Wert der von MITEC gelieferten
Produkte deutlich übersteigen. Ansprüche dieser Art könnten sich negativ auf die Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der MITEC Gruppe auswirken.
Im Übrigen besteht das Risiko, dass ein veröffentlichter Schadensfall den Ruf der Produkte von
MITEC schädigen und somit die Vertrauensbasis der Kunden zerstören könnte. Auch dies könnte
negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der MITEC Gruppe haben.
2.2.12 IT-Risiken
Der gesamte Geschäftsbetrieb von MITEC setzt funktionierende IT-Systeme und Netzwerke voraus.
Sollten die IT-Systeme und Netzwerke nicht störungsfrei funktionieren, hat dies Arbeitsunterbrechungen und eine Gefährdung der Datensicherheit zur Folge. Die Unterbrechung von Produktionsund Arbeitsabläufen und die damit verbundenen Produktivitätseinbußen können sich negativ auf die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von MITEC auswirken.
23
2.2.13 Produktionsstörung bei der Herstellung
Bei der Herstellung von Produkten von MITEC, insbesondere bei Massenausgleichssystemen,
könnte es zu betrieblichen Unterbrechungen in der Produktion z. B. auf Grund von Bränden,
Maschinendefekten, Streiks, behördlichen Arbeitseinschränkungen an Sonn- und Feiertagen oder
sonstigen Störungen kommen. Hierdurch könnten Umsatzeinbußen sowie hohe finanzielle Aufwendungen zur Behebung der entstandenen Schäden entstehen, die sich negativ auf die Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage von MITEC auswirken könnten.
2.2.14 Risiken im Zusammenhang mit Schwankungen der Finanzmärkte
Die derzeitigen und weiteren Schwankungen der Finanzmärkte, beispielsweise in Folge der Finanzkrise können eine sinkende Nachfrage von Automobilen, insbesondere auf Grund erschwerter Finanzierungsbedingungen nach sich ziehen. Eine sinkende Nachfrage nach Produkten von MITEC in der
Automobilindustrie könnte sich aus der unsicheren Wirtschaftslage und einer damit verbundenen
Zurückhaltung bei Neuanschaffungen von Kraftfahrzeugen ergeben. Ferner kann die Nachfrage nach
Automobilen dadurch sinken, dass Banken bei der Vergabe von Krediten zurückhaltend agieren. Ein
Rückgang der Nachfrage nach Automobilen kann zu rückläufigen Umsätzen und Ergebnissen führen,
was sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von MITEC auswirken könnte.
Die durch die Finanzkrise mittelbar ausgelöste sog. "Kreditklemme" führt zu einem erschwerten
Zugang für Wachstumsunternehmen zu Kreditzusagen von Banken. Die Kreditklemme hat die
Ausweitung der sog. "Zinsspreads" und eine Laufzeitverkürzung bei der Kreditvergabe zur Folge. Dies
führt zu einer Erhöhung von Finanzierungskosten für Unternehmen. Die erschwerten Finanzierungsmöglichkeiten können das geplante Wachstum dämpfen. Die Auswirkungen der Finanzkrise aber auch
weitere Schwankungen der Finanzmärkte können dazu führen, dass die MITEC Gruppe bestimmte
Vorhaben nicht finanzieren und damit auch nicht durchführen kann. Dies kann zu rückläufigen
Umsätzen und Ergebnissen sowie zu Liquiditätsengpässen führen und sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von MITEC auswirken.
2.2.15 Abhängigkeit von qualifiziertem Personal in Schlüsselpositionen
Der Erfolg von MITEC hängt wesentlich von qualifizierten Führungskräften und Mitarbeitern,
insbesondere den Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft und den Mitarbeitern der Entwicklungsabteilungen ab. Der Verlust von Führungskräften oder Mitarbeitern in Schlüsselpositionen
könnte sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von MITEC auswirken.
Auf Grund des starken Wettbewerbs im Bereich der Automobilzulieferindustrie eröffnen sich für
qualifizierte Führungskräfte und Mitarbeiter Möglichkeiten, zu Wettbewerbern zu wechseln.
Es ist daher nicht gewährleistet, dass es der Gesellschaft und der MITEC Gruppe in Zukunft
gelingen wird, die erforderlichen Führungskräfte und Mitarbeiter in Schlüsselpositionen zu halten
oder neue Führungskräfte und Mitarbeiter mit entsprechenden Qualifikationen zu gewinnen. Sollte
dies nicht gelingen, könnte sich dies negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von
MITEC auswirken.
Durch den Wechsel von qualifizierten Führungskräften und Mitarbeitern zu anderen Arbeitgebern
kann es zu einem Verlust von Know-how von MITEC kommen. Setzen die Führungskräfte und
Mitarbeiter, die die MITEC Gruppe verlassen haben, dieses Know-how bei Wettbewerbern ein, kann
es zu einer Verstärkung des Wettbewerbs kommen. Dies kann sich negativ auf die Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage von MITEC auswirken.
24
2.2.16 Begrenzte Schutzfähigkeit des geistigen Eigentums und Gefahr der Verletzung von
Schutzrechten Dritter
Für den geschäftlichen Erfolg ist MITEC auf den Schutz ihres technologischen Wissens (Know-how)
angewiesen. MITEC schützt ihre erworbenen Rechte an geistigem Eigentum durch Patente, Marken
und andere Schutzrechte sowie durch Vereinbarungen, insbesondere Geheimhaltungsvereinbarungen über die Nutzung des geistigen Eigentums. Jedoch bieten zum einen diese Maßnahmen nur
eingeschränkten Schutz und zum anderen sind viele Entwicklungen nicht schutzfähig. Es kann
deshalb nicht ausgeschlossen werden, dass unbefugte Dritte Produkte von MITEC kopieren oder
verwenden. Außerdem besteht die Gefahr, dass Schutzrechte von MITEC angegriffen, für ungültig
erklärt oder umgangen werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Dritte Zugriff auf das
Know-how von MITEC, insbesondere auf das Prozess-Know-how erlangen. All dies könnte sich
negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von MITEC auswirken.
Des Weiteren könnte MITEC ihrerseits geistige Eigentumsrechte, insbesondere Verfahrenspatente
Dritter verletzen. Nach Ansicht von MITEC wird der Beachtung geistiger Eigentumsrechte Dritter im
Zuge der weiteren technologischen Entwicklung künftig eine verstärkte Bedeutung zukommen. Es
kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass die geplante und für den weiteren geschäftlichen
Erfolg erforderliche Weiter- und Neuentwicklung von Produkten künftig durch geistige Eigentumsrechte Dritter beeinträchtigt wird oder nur nach Zahlung einer Lizenzgebühr an die Inhaber dieser
Rechte erfolgen kann. Dies könnte negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der MITEC Gruppe haben.
2.2.17 Wechselkursrisiko
MITEC erlöst ihre Umsätze derzeit überwiegend in Euro. Die Gesellschaften der MITEC Gruppe
haben jedoch zunehmend Zahlungsverpflichtungen in ausländischer Währung, vor allem, aber nicht
ausschließlich in US-Dollar. Mit der Internationalisierung von MITEC werden zunehmend nicht nur
Einkäufe, sondern auch Umsätze in Fremdwährungen realisiert. Kursschwankungen zwischen den
ausländischen Währungen und dem Euro können zu Wechselkursverlusten führen. Dauerhaft
ungünstige Entwicklungen des Wechselkurses, insbesondere zum US-Dollar, können sich nachteilig
auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken.
2.2.18 Abhängigkeit von Kreditgebern; Refinanzierungskosten; Zinsänderungsrisiko
Die MITEC Gruppe ist in erheblichem Maße auch durch Fremdkapital, insbesondere Bankdarlehen
finanziert. Zum 31. Dezember 2010 hatte der Konzern insgesamt TEUR 76.437∗ Finanzverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Anspruch genommen. Im Fall einer Verschlechterung der
wirtschaftlichen Situation von MITEC ist möglich, dass Banken ihre Kredite nicht mehr aufrechterhalten wollen. Dies ist auch ohne Eintritt objektiv negativer Entwicklungen hinsichtlich des Kreditnehmers möglich, da bereits in vergangenen Jahren beobachtet werden konnte, dass auf Grund
strategischer Entscheidungen bei einzelnen Banken die Kreditvergabe generell eingeschränkt
wurde.
Weiterhin hat sich MITEC in Kreditverträgen gegenüber Kreditgebern zur Einhaltung kreditvertraglicher Vereinbarungen hinsichtlich bestimmter Finanzkennzahlen verpflichtet. In den Kreditverträgen
ist als Rechtsfolge für die Verletzung dieser Bestimmungen ein außerordentliches Kündigungsrecht
aus wichtigem Grund für die Kredit gebenden Banken vorgesehen.
Es kann für die Zukunft nicht ausgeschlossen werden, dass MITEC die mit den Kredit gebenden
Banken vereinbarten kreditvertraglichen Vereinbarungen hinsichtlich bestimmter Finanzkennzahlen
nicht immer einhalten wird.
∗
Angabe wurde von der Gesellschaft errechnet und ist nicht geprüft.
25
MITEC plant, das angestrebte Wachstum teilweise über weiteres Fremdkapital zu finanzieren.
Daher stellt auch die Nicht-Ausweitung bestehender Kreditlinien ein Risiko zumindest hinsichtlich
des Wachstums dar.
Des Weiteren könnten die Teilschuldverschreibungen teilweise oder insgesamt aufgrund eines bei
der Gesellschaft stattfindenden Kontrollwechsels gemäß der Definition der Ziff. 9.2 der Anleihebedingungen von Anleihegläubigern gekündigt werden. Dies hätte Rückzahlungsverpflichtungen in
Höhe von über dem Nennbetrag liegenden Rückzahlungsbeträgen nach Ziff. 9.3 der Anleihebedingungen für die Gesellschaft zur Folge.
Schließlich bestehen aufgrund der Finanzierungsstruktur der MITEC Gruppe Zinsänderungsrisiken.
Die MITEC Gruppe setzt zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken derivative Finanzinstrumente
ein. Da die Effektivität dieser Instrumente nicht immer gewährleistet werden kann, werden diese
Instrumente periodisch zu Marktpreisen bewertet. Hierbei besteht zum Einen das Risiko, dass die
abgeschlossenen Zinssicherungsgeschäfte nicht ausreichen um einen schnellen Zinsanstieg und
die daraus resultierenden Verteuerungen neu aufzunehmender Kredite als auch solcher mit
variablem Zinssatz zu kompensieren. Zum Anderen könnten sich die Absicherungsgeschäfte als
nachteilig erweisen, da die Zinsen entgegen der Erwartung fallen und damit die Zinsen durch das
Absicherungsgeschäft höher sind als sie dies ohne dasselbe wären.
Die Verwirklichung der vorgenannten Risiken könnte sich nachteilig auf die Vermögens-, Finanzund Ertragslage der Gesellschaft auswirken.
2.2.19 Rückzahlung von öffentlichen Fördermitteln
Die MITEC Gruppe hat in den vergangenen Jahren Fördermittel in Form von Investitionszuschüssen
in Höhe von TEUR 12.991*, Zuwendungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung in
Höhe von TEUR 169* und Investitionszulagen in Höhe von TEUR 7.315∗ erhalten. Mit der Rückzahlung von Zuschüssen ist nicht zu rechnen, da die Zweckbindungsfristen bereits abgelaufen sind.
Sollte allerdings ein begünstigtes bewegliches Wirtschaftsgut vor Ablauf des Bindungszeitraums aus
dem Fördergebiet verbracht werden, wäre die darauf erhaltene Investitionszulage zurück zu zahlen.
Dies könnte sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von MITEC auswirken.
2.2.20 Umweltrisiken
Die Produktion von Komponenten für Motoren und Getriebe der MITEC Gruppe unterliegt bestimmten Gesetzen und Rechtsverordnungen, Richtlinien, Konventionen und Abkommen des Umweltschutzes. Diese Rechtsvorschriften regeln insbesondere Emissionen in die Luft, Abwässer, den
Gebrauchsweg im Umgang mit und die Beseitigung von gefährlichen Substanzen, den Schutz von
Pflanzen, Tieren, Boden und Grundwasser sowie die Gesundheit und Sicherheit der Menschen,
insbesondere für die Arbeitnehmer. Die Personen, die Umweltgesetze verletzen, können zivil-, strafoder öffentlich-rechtlich belangt werden. Des Weiteren können Rechtsstreitigkeiten durch Dritte,
aufgenommen und einstweilige Verfügungen ergehen, jeweils mit dem Ziel Umweltrecht durchzusetzen. Des Weiteren kann von Gesellschaften der MITEC Gruppe verlangt werden, dass Umweltverschmutzungen beseitigt oder Maßnahmen zur Kontrolle eingeführt werden.
An den Produktionsstandorten der Gesellschaften der MITEC Gruppe besteht daher die Gefahr,
dass Bodenverunreinigungen vorliegen können oder anderweitig die Umwelt belastet wird. Dies
kann für die MITEC Gruppe Haftungsrisiken sowie erhebliche Kosten in Folge behördlicher Auflagen
und Anordnungen zur Sanierung zur Folge haben. Diese Folgen können auch eintreten, wenn
Grundstücke, die von Gesellschaften der MITEC Gruppe genutzt werden oder im Eigentum der
Gruppe stehen mit Altlasten behaftet sind, für deren Beseitigung die MITEC Gruppe unabhängig
∗
Angabe wurde von der Gesellschaft errechnet und ist nicht geprüft.
26
von ihrer Verursachung einzustehen hat. Diese Auflagen, Kosten und Maßnahmen können die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der MITEC Gruppe wesentlich negativ beeinflussen.
2.2.21 Beherrschender Einfluss des Hauptaktionärs
Herr Dr.-Ing. Otto Michael Militzer hält zum Datum des Prospekts ca. 94,04 % der Anteile an der
Gesellschaft. Auf Grund dieses hohen Anteils hat Herr Dr. Militzer als Hauptaktionär und Vorstand
der Gesellschaft die Mehrheit der Stimmrechte in der Hauptversammlung. Herr Dr. Militzer ist daher
in der Lage, wichtige Beschlüsse, wie z. B. die Schaffung von genehmigten oder bedingten
Kapitalia, die Erhöhung des Grundkapitals ggf. unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre,
die Änderungen des Unternehmensgegenstands sowie Verschmelzungen, Spaltungen und
formwechselnde Umwandlungen allein zu fassen. Die Gesellschaft kann deswegen Eigenkapitalerhöhungen oder andere wichtige Entscheidungen, die in die Kompetenz der Hauptversammlung
fallen, nur mit Zustimmung von Herrn Dr. Militzer beschließen. Sollte das Eigenkapital der Gesellschaft für die Finanzierung des Wachstums der MITEC Gruppe nicht im ausreichenden Maße erhöht
werden oder andere wichtige Entscheidungen nicht getroffen werden können, so kann dies negative
Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben.
2.2.22 Gesetzgebung und steuerliche Risiken
Änderungen der zum Datum des Prospekts geltenden Gesetze, Verordnungen und Richtlinien sowie
deren jeweilige Auslegung und Anwendung können nicht ausgeschlossen werden. Solche Änderungen könnten die Markt- und Wettbewerbsverhältnisse beeinflussen und die Geschäftstätigkeit von
MITEC beeinträchtigen. Dies gilt insbesondere für solche Änderungen, die das Steuerrecht
betreffen. Sollten solche Änderungen eintreten, könnte dies negative Auswirkungen auf die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von MITEC haben.
2.2.23 Höhere Gewalt
Die Gesellschaften der MITEC Gruppe tragen in ihren Märkten weiter allgemeine Geschäftsrisiken
wie z. B. das Risiko einer unzureichenden Infrastruktur, von Streiks, Unfällen, Naturkatastrophen,
Sabotagen, kriminellen Aktivitäten, Terrorismus, Kriegen und von anderen wesentlich nachteiligen
Einflüssen.
27
3.
ALLGEMEINE INFORMATIONEN
3.1
Verantwortung für den Prospekt
Anbieterin und Emittentin der mit diesem Wertpapierprospekt angebotenen Anleihe ist die MITEC Automotive AG mit Sitz in Eisenach, Geschäftsadresse: Rennbahn 25, 99817 Eisenach.
Die Emittentin, vertreten durch den Vorstand, bestehend aus Herrn Dr.-Ing. Otto Michael Militzer
(Vorsitzender des Vorstands) und Herrn Willy Hartung, übernimmt gemäß § 5 Abs. 4 Wertpapierprospektgesetz die Verantwortung für den Inhalt des Prospekts.
Die Emittentin erklärt, dass die Angaben ihres Wissens nach richtig und keine wesentlichen Umstände
ausgelassen sind sowie dass sie die erforderliche Sorgfalt hat walten lassen um sicherzustellen, dass
die in dem Prospekt genannten Angaben ihres Wissens nach richtig sind und keine Tatsachen
verschwiegen werden, die die Aussage des Prospekts verändern können.
Für den Fall, dass von einem Anleger vor einem Gericht Ansprüche auf Grund der in diesem Prospekt
enthaltenen Informationen geltend gemacht werden, ist der als Kläger auftretende Anleger in
Anwendung der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums
gegebenenfalls verpflichtet, die Kosten für die Übersetzung des Prospekts vor Prozessbeginn zu
tragen.
3.2
Zukunftsgerichtete Aussagen
Dieser Prospekt enthält bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen, die sich auf das Geschäft, die
finanzielle Entwicklung und die Erträge der Gesellschaft und der MITEC Gruppe beziehen. Zukunftsgerichtete Aussagen betreffen zukünftige Tatsachen, Ereignisse sowie sonstige Umstände, die keine
historischen Tatsachen sind. Angaben unter Verwendung von Worten wie "glauben”, "erwarten”,
"vorhersagen”, "beabsichtigen”, "prognostizieren”, "planen”, "schätzen”, "bestrebt sein”, "voraussehen”, "annehmen”, "das Ziel verfolgen”, "voraussichtlich", "nach Ansicht" oder "Einschätzung der
Gesellschaft" und ähnliche Formulierungen deuten auf solche Aussagen hin. Solche Aussagen geben
nur die Auffassungen der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Prospektveröffentlichung hinsichtlich
zukünftiger Ereignisse wieder und unterliegen daher Risiken und Unsicherheiten. In diesem Prospekt
betreffen zukunftsgerichtete Aussagen unter anderem:
•
die Umsetzung der strategischen Vorhaben der Gesellschaft und die Auswirkungen dieser
Vorhaben auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der MITEC Gruppe,
•
die Entwicklung von Aspekten, die für die Ertragslage der MITEC Gruppe wichtig sind,
•
die Entwicklung der Wettbewerber und der Wettbewerbssituation,
•
die Erwartungen der Gesellschaft hinsichtlich der Auswirkungen von wirtschaftlichen,
operativen, rechtlichen und sonstigen Risiken, die das Geschäft der MITEC Gruppe betreffen,
•
sonstige Aussagen in Bezug auf die zukünftige Geschäftsentwicklung der MITEC Gruppe und
allgemeine wirtschaftliche Entwicklungen und Tendenzen.
Diese zukunftsgerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Plänen, Schätzungen und Erwartungen der Gesellschaft sowie auf bestimmten Annahmen, die sich, obwohl sie zum Datum des Prospekts nach Ansicht der Gesellschaft angemessen sind, als fehlerhaft erweisen können. Zahlreiche
Faktoren können dazu führen, dass die tatsächliche Entwicklung, insbesondere hinsichtlich der
erzielten Erträge oder Leistungen der MITEC Gruppe wesentlich von der Entwicklung, den Erträgen
28
oder den Leistungen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck kommen
oder diesen implizit zu Grunde gelegt wurden.
Sollte eine oder sollten mehrere dieser Veränderungen, Risiken oder Unsicherheiten eintreten oder
sollten sich die von der Gesellschaft zu Grunde gelegten Annahmen als unrichtig erweisen, ist nicht
auszuschließen, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von denen abweichen, die in diesem
Prospekt als angenommen, geglaubt, geschätzt oder erwartet beschrieben sind. Die Gesellschaft
könnte aus diesem Grund daran gehindert sein, ihre finanziellen und strategischen Ziele zu erreichen.
Weder die Gesellschaft noch ihr Vorstand können daher für die zukünftige Richtigkeit der in diesem
Prospekt beschriebenen Meinungen oder den tatsächlichen Eintritt der prognostizierten Entwicklungen
einstehen.
Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft keine Verpflichtung übernimmt, über ihre
gesetzliche Verpflichtung (insbesondere zur Veröffentlichung von Nachträgen gem. § 16 WpPG)
hinaus, derartige zukunftsgerichtete Aussagen oder Branchen- und Kundeninformationen zu
aktualisieren oder an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.
3.3
Hinweise zu den Finanzangaben
Soweit nicht anders angegeben, beziehen sich die Finanzangaben der Emittentin in diesem Prospekt
bezüglich der Konzernabschlüsse für die Geschäftsjahre 2010 und 2009 auf die zum Zeitpunkt der
Erstellung
der
jeweiligen
Abschlüsse
geltenden
Rechnungslegungsvorschriften
nach
§ 317 Handelsgesetzbuch (HGB) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze zur ordnungsgemäßen Abschlussprüfung.
Die Finanzangaben in diesem Prospekt in Bezug auf den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010
der MITEC Automotive AG (Einzelabschluss) beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Erstellung
dieses Jahresabschlusses geltenden Rechnungslegungsvorschriften nach dem Handelsgesetzbuch
(HGB), soweit nichts anderes angegeben ist.
Die Finanzangaben der Emittentin in diesem Prospekt sind in einer Form dargestellt und erstellt, die
mit der konsistent ist, die im folgenden Jahresabschluss der Emittentin zur Anwendung gelangen wird.
3.4
Einsehbare Dokumente
Die folgenden Dokumente oder Kopien davon können während der Gültigkeitsdauer dieses Prospekts,
also für den Zeitraum von bis zu einem Jahr nach dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses
Prospekts während der üblichen Geschäftszeiten in den Geschäftsräumen der Emittentin, An der
Rennbahn 25, 99817 Eisenach, eingesehen werden:
•
Die Satzung der Emittentin;
•
der Handelsregisterauszug der Emittentin;
•
Konzernabschluss der Emittentin zum 31. Dezember 2009 (HGB), (Konzernbilanz, Konzerngewinn- und Verlustrechnung, Eigenkapitalspiegel, konsolidierte Kapitalflussrechnung, Konzernanhang), und Bestätigungsvermerk;
•
Konzernabschluss der Emittentin zum 31. Dezember 2010 (HGB), (Konzernbilanz, Konzerngewinn- und Verlustrechnung, Eigenkapitalspiegel, konsolidierte Kapitalflussrechnung, Konzernanhang), und Bestätigungsvermerk; sowie
•
Jahresabschluss der Emittentin (Einzelabschluss) zum 31. Dezember 2010 (HGB) (Bilanz,
Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang) und Bestätigungsvermerk.
29
3.5
Angaben von Seiten Dritter
Dieser Prospekt enthält Branchen-, Markt- und Kundendaten sowie Berechnungen, die aus Branchenberichten, Marktforschungsberichten, öffentlich zugänglichen Informationen und kommerziellen
Veröffentlichungen entnommen sind ("Externe Daten"). Externe Daten wurden insbesondere für
Angaben zu Märkten und Marktentwicklungen verwendet. Der Prospekt enthält darüber hinaus
Schätzungen von Marktdaten und daraus abgeleitete Informationen, die weder Veröffentlichungen von
Marktforschungsinstituten noch anderen unabhängigen Quellen entnommen werden können. Diese
Informationen beruhen auf internen Schätzungen der Gesellschaft, die auf der langjährigen Erfahrung
ihrer Know-how-Träger, Auswertungen von Fachinformationen (Fachzeitschriften, Messebesuche,
Fachgespräche) oder innerbetrieblichen Auswertungen beruhen und können daher von den Einschätzungen der Wettbewerber der Emittentin oder von zukünftigen Erhebungen durch Marktforschungsinstitute oder anderen unabhängigen Quellen abweichen. Es wurden - soweit es der Emittentin bekannt
ist und sie dies aus veröffentlichten Informationen ableiten konnte - keine Tatsachen unterschlagen,
die die wiedergegebenen Informationen unkorrekt oder irreführend gestalten würden. Die von Seiten
Dritter übernommenen Angaben wurden korrekt wiedergegeben. Soweit es der Emittentin bekannt ist
und sie aus den von dieser Partei veröffentlichten Informationen ableiten konnte, wurden keine
Tatsachen unterschlagen, die die wiedergegebenen Informationen unkorrekt oder irreführend
gestalten würden.
30
4.
AUSGEWÄHLTE HISTORISCHE FINANZINFORMATIONEN
4.1
Wesentliche Veränderungen der Finanzlage oder Handelsposition der Emittentin
Es sind keine wesentlichen Veränderungen der Finanzlage oder der Handelsposition der Emittentin
sowie von MITEC seit dem 31. Dezember 2010 eingetreten.
4.2
Finanzinformationen
Die nachfolgende Tabelle enthält wesentliche konsolidierte Finanzinformationen nach HGB für die
jeweils am 31. Dezember abgelaufenen Geschäftsjahre 2010 und 2009 der MITEC Gruppe. Soweit
nicht ausdrücklich anders vermerkt, sind diese Finanzinformationen aus den an anderer Stelle in
diesem Prospekt abgedruckten und geprüften Konzernabschlüssen (HGB) der MITEC Automotive AG
für die am 31. Dezember 2009 und 31. Dezember 2010 abgelaufenen Geschäftsjahre entnommen
bzw. von dieser abgeleitet worden (siehe Ziff. 10 "Finanzinformationen").
Zusammengefasste Finanzdaten der HGB-Konzernabschlüsse
Auf Grund von Rundungseffekten ergeben die
Spalten nicht unbedingt die exakte Summe der
Einzelbeträge
Konzernabschluss zum 31. Dezember
(geprüft)
Ausgewählte Daten zur Gewinnund Verlustrechnung
Umsatzerlöse
Sonstige betriebliche Erträge
Bestandsveränderungen an fertigen und unfertigen
Erzeugnissen
Andere aktivierte Eigenleistungen
Materialaufwand / Aufwand für bezogene
Leistungen
Personalaufwand
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Betriebsergebnis vor Steuern, Zinsen und
Abschreibungen (EBITDA)*
Abschreibungen und Wertminderungen auf
Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte
Betriebsergebnis für Steuern und Zinsen (EBIT)*
Zinserträge / -aufwendungen (saldiert)
Ergebnis vor Steuern (EBT)*
Steuern vom Einkommen und Ertrag
Konzernfehlbetrag/ -überschuss (EAT)
2010
Alle Angaben in TEUR
(gerundet)
136.792
2.346
2009
100.558
5.657
2.056
16
-4.966
24
65.954
27.424
23.530
45.988
24.445
19.815
23.812
8.139
12.202
11.609
-5.138
6.071
356
5.715
14.020
-3.776
-5.733
-9.509
0
-9.509
* Angaben wurden aus dem Konzernprüfungsbericht zum 31. Dezember 2009 und 2010 übernommen
und sind ungeprüft.
31
Zusammengefasste Finanzdaten der HGB-Konzernabschlüsse
Auf Grund von Rundungseffekten ergeben die
Spalten nicht unbedingt die exakte Summe der
Einzelbeträge
Konzernabschluss zum 31. Dezember
(geprüft)
Ausgewählte Bilanzdaten
Anlagevermögen
Umlaufvermögen
Verbindlichkeiten aus L. u. L.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Summe Fremdkapital**
Eigenkapital
Bilanzsumme
Ausgewählte Angaben zur Kapitalflussrechnung
Cash Flow
Aus der laufenden Geschäftstätigkeit
Aus der Investitionstätigkeit
Aus der Finanzierungstätigkeit
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestands
Finanzmittelbestand am Anfang der Periode
Finanzmittelbestand am Ende der Periode
2010
Alle Angaben in TEUR
(gerundet)
89.117
33.264
7.537
76.439
96.824
26.123
123.218
Alle Angaben in TEUR
(gerundet)
90.216
34.106
4.473
85.984
107.642
18.198
125.851
19.435
-8.337
-13.719
6.705
-7.149
-3.091
-2.621
2.436
2.024
-3.535
6.095
2.436
** Angaben wurden von der Gesellschaft errechnet und sind nicht geprüft.
32
2009
5.
GESCHÄFTSTÄTIGKEIT DER EMITTENTIN
Die MITEC Automotive AG, Eisenach, ist ein weltweit führendes Unternehmen im Bereich der
Automobilantriebstechnik mit Produktionsstandorten in Deutschland, China und den USA.
Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft ist die Reduzierung von Geräuschemissionen
und Schwingungen sowie die Wirkungsgradsteigerung innerhalb des Antriebsstrangs. Zu den
Geschäftsbereichen der Gesellschaft zählen die Entwicklung und Produktion von Motorenkomponenten und Getriebekomponenten des Antriebsstrangs. Im Einzelnen sind dies die Entwicklung und
Herstellung von Massenausgleichssystemen, von Zahnrädern für die Antriebstechnik, von Räderketten und Komponenten für CV- und PV-Motoren, von regelbaren Ölpumpen, von Systemen zur
Wirkungsgradverbesserung für CV-Motoren sowie von anderen Komponenten und Getrieben im
Antriebsstrang.
In Deutschland werden Produkte in den verschiedenen Geschäftsbereichen durch die Gesellschaft
selbst sowie durch ihre Tochtergesellschaften MITEC engine.tec gmbh und PTC Production
Technology Center GmbH produziert. Zu den Kunden der MITEC Gruppe zählen nahezu alle
namhaften Automobilhersteller wie General Motors, BMW, Daimler, Volkswagen, Škoda, Audi und
weitere Automobilhersteller sowie Voith und andere Systemlieferanten im Nutzfahrzeugsegment. Im
Bereich der Allradkomponenten besitzt die MITEC Gruppe eine entsprechende Produktionskapazität zur Herstellung geschliffener Antriebssätze.
5.1
Geschichte und Geschäftsentwicklung
Die MITEC Automotive AG wurde ursprünglich in der Rechtsform der GmbH & Co. KG unter der
Firma
unitec Dr.-Ing.
Militzer
Maschinenbau GmbH &
Co.
Fertigungstechnik KG
am
11. Oktober 1991 gegründet und am selben Tag im Handelsregister der Gesellschaft des Amtsgerichts Mühlhausen unter HRA 68 eingetragen. Die Firma wurde mit Eintragung im Handelsregister
am 6. November 1991 in mitec Dr.-Ing. Militzer Maschinenbau GmbH & Co. Fertigungstechnik KG
geändert. Die Gesellschaft hat zunächst Getriebekomponenten für das VW-Werk in Kassel
hergestellt. 1991 wurde der ehemalige Bereich Getriebebau des Automobilwerks Eisenach mit der
dazugehörigen Härterei von der Treuhandanstalt in Berlin übernommen und die Produktion von
weiteren Getriebekomponenten für die Endkunden ZF Friedrichshafen AG und BMW ausgeweitet.
1994 begann die Entwicklung der ersten Massenausgleichssyteme als erster Hersteller in Europa
und für General Motors in Brasilien und Australien.
Ende des Jahres 2000 waren die räumlichen Kapazitäten auf dem Gelände des ehemaligen
Automobilwerks in Eisenach durch das starke Wachstum erschöpft und im März 2001 begann der
Neubau für die MITEC engine.tec gmbh mit einer Produktionsfläche von 13.000 qm und einem
Gesamtinvestment von EUR 29 Mio. Im April 2004 wurde die APS Automotive Pump Systems
GmbH von Herrn Dr.-Ing. Militzer und Herrn Dipl. Ing. Beez gegründet. Das Unternehmen entwickelt
geregelte Ölpumpen sowie Wasserpumpen auf Basis eigener Patente für die Automobilindustrie.
Im März 2007 übernahm die Gesellschaft die Beteiligungen an der APS Automotive Pump Systems
GmbH. Zum 1. Januar 2008 wurde die APS Automotive Pump Systems GmbH dann auf die
Gesellschaft verschmolzen.
Eine weitere Erweiterung der Produktionsfläche in der MITEC Gruppe erfolgte mit Baubeginn im
Frühjahr 2003 durch Gründung der PTC Production Technology Center GmbH, Krauthausen, mit
einer Produktionsfläche von 8.000 qm und einer Hochregallagerfläche von 1.800 qm mit einem
Gesamtinvestment von EUR 17 Mio. Die Produktion konnte im November 2003 aufgenommen
werden.
33
2007 begann die MITEC Gruppe auf Grund des starken Interesses ihrer Kunden im asiatischen
Markt ein Joint Venture mit Jebsen & Co. Ltd., Hong Kong als Joint Venture Partner. Das Joint
Venture ist wiederum zu 100% am gezeichneten Kapital der MITEC JEBSEN Automotive Systems
(Dalian) Co. Ltd. in Dalian, PR China, mit einer Produktionsfläche vom 6.855 qm und 500 qm für
Verwaltung beteiligt. 2007 wurde in Dalian, die Serienproduktion von Massenausgleichssystemen
für die Kunden China General Motors und Volkswagen China aufgenommen. MITEC JEBSEN
Automotive Systems (Dalian) Co. Ltd. hat sich seitdem zum führenden Anbieter von Massenausgleichssystemen in China entwickelt und erste chinesische Kunden gewinnen können. Im Zeitraum
2007 – 2011 betrug das Gesamtinvestitionsvolumen ca. EUR 20 Mio.
Ein weiterer internationaler Standort wurde durch Gründung der MITEC Powertrain Inc., USA, mit
Sitz in Auburn Hills, Michigan, USA, geschaffen. Der Standort in Findlay, USA, Ohio, hat eine
Fläche von 8.000 qm Die Installation der Produktionsanlagen erfolgte ab Mai 2011, der Serienproduktionsstart ist 2012. An diesem Standort werden Massenausgleichssysteme für den neuen 4Zylinder Weltmotor von General Motors sowie für weitere Motoren dieses Kunden hergestellt. Das
budgetierte Gesamtinvestitionsvolumen beläuft sich auf USD 11 Mio.
Durch die Gründung des Unternehmens in den USA konnte sowohl eine Stabilisierung bestehender
Kundenbeziehungen (z. B. GM) und die Umsetzung eines Großauftrages für GM in den USA
realisiert werden, als auch die Erweiterung des Kundenportfolios der MITEC Gruppe auf dem USMarkt in allen sechs Geschäftsbereiche der MITEC Gruppe.
5.2
Beschreibung der Geschäftstätigkeit
5.2.1
Überblick
Die MITEC Gruppe ist in den Geschäftsbereichen Entwicklung und Herstellung von Massenausgleichssystemen, von Zahnrädern für die Antriebstechnik, von Räderketten und Komponenten für
CV- und PV-Motoren, von regelbaren Ölpumpen, von Systemen zur Wirkungsgradverbesserung für
CV-Motoren sowie von Komponenten und Getrieben im Antriebsstrang tätig. Die MITEC Gruppe ist
vor allem mit Standorten in den USA, Deutschland und VR China tätig und erwirtschaftete zuletzt
mehr als 2/5 ihres Umsatzes in Europa.
Regionale Umsatzverteilung
Deutschland
Erlöse EU
Erlöse Drittland
Summe
2010 in EUR Mio.
56,04
53,78
26,97
136,79
in %
41
39
20
100
Die MITEC Gruppe beschäftigte zum 31. Dezember 2010 784 Mitarbeiter
Auszubildende, Aushilfen und Zeitarbeiter.
5.2.2
ohne
Vorstände,
Geschäftsbereiche
Entwicklung und Herstellung von Massenausgleichssystemen
Die Produkte im Geschäftsbereich Massenausgleichssysteme bestehen je nach Designvariante
entweder aus Unwuchtwellen mit oder ohne Gehäuse oder aus Unwuchtzahnrädern, die direkt im
oder an den Motorblock montiert werden.
Grundlage jedes Massenausgleichssystems ist die Kompensation freier Massenkräfte und -momente
über eine oder mehrere den jeweiligen Bedürfnissen des Motors angepasste Unwuchtwelle. Diese
wird über Zahnräder oder Ketten angetrieben und besitzt eine Rotationsdrehzahl, die der doppelten
Kurbelwellendrehzahl entspricht. Diese hohen Geschwindigkeiten stellen höchste Anforderungen an
34
Präzision und Genauigkeit der eingesetzten Zahnräder. So sind Toleranzen im einstelligen Micrometerbereich Standard.
Geräusch- und Vibrationsentwicklung, die durch den Motor des Kraftfahrzeuges entstehen, werden
durch den Einsatz von Massenausgleichssystemen vermieden, da Vibrationen nicht auf das Chassis
des Fahrzeuges übertragen werden. Massenausgleichssysteme sind heute in der Entwicklung
moderner Motoren nicht mehr wegzudenken und gehören zu den Standardmodulen des Motors, die
zukünftig mit anderen Modulen, z.B. Ölpumpen, kombiniert werden. Dies gilt für 3-, 4- und 5-Zylinder
Reihen und 6 Zylinder V-Motoren und ist unabhängig von der Art der Verbrennung. Benzin- und
Dieselmotoren sind gleichwohl betroffen, ebenso die neuesten Hybridmotoren.
Grundsätzlich sind drei Produktdesigns üblich: Im "add-on"-Design wird das Massenausgleichssystem
an einen Motorblock (meist in der Ölwanne) montiert. Dieser Designtyp hat den Vorteil, dass diese
auch an bereits fertig konstruierten Motoren oder an Motoren, die erst später ein Massenausgleichssystem bekommen, montiert werden können. Der zweite Designtyp ist ein integriertes Design, das
direkt in den Motorblock integriert wird. Hier ist kein Gehäuse für das Massenausgleichssystem mehr
notwendig. Der dritte Designtyp ist die Kombination des Massenausgleichssystems mit einem anderen
Motorenmodul wie beispielsweise einer Ölpumpe.
Teileproduktion von Zahnrädern für die Antriebstechnik
Im Geschäftsbereich Zahnräder werden als Produkte Zahnräder und Hypoid-Zahnräder für die
Antriebstechnik in verschiedenen Durchmessern, Zahngrößen und –formen hergestellt, die in die
Antriebstechnik am Motor, im Getriebe oder an der Achse eingebaut werden.
Die MITEC Gruppe entwickelt seit über 20 Jahren sehr erfolgreich Motoren- und Antriebstechnik und
ist Auslegungsspezialist für Zahnräder und Problemlöser für besondere Anwendungsfälle. Nach
Erstauslegung einer Verzahnung durchläuft diese ein umfangreiches Testprogramm auf einem von
der MITEC Gruppe in Zusammenarbeit mit der TU-Ilmenau speziell entwickelten Testcenter.
Simulierte Eingriffsverhältnisse optimal angepasster Zahnräder werden im Gesamtsystem nochmals
auf dem Motorenprüfstand getestet. Es erfolgt eine Prüfung der hochgenauen und geräuschoptimierten Verzahnungen am Ende des Fertigungsprozesses zur Gewährleistung einer akustisch einwandfreien Verzahnung.
Die Zukunftsfähigkeit solcher hochpräzisen Zahnräder liegt im steigenden Bedarf aufgrund der
Zielsetzung der Auto-Hersteller zur Reduzierung des Kraftstoffverbrauches und CO -Emission
(ermöglicht durch die steigende Gangzahl der Getriebe) sowie der zunehmenden Umstellung der
Dieselmotoren auf Steuertriebe mit Zahnrädern zur Reibleistungsreduzierung und Verbesserung der
CO2-Emission sowie Verringerung des Bauraumes.
Das in der MITEC-Gruppe gesammelte und permanent weiter entwickelte Know-how in der Motorentechnik sowie der Antriebstechnik von Motoren im Bereich Commercial Vehicles (CV) und Passenger
Vehicles (PV) ist auf andere industrielle Anwendungen ausweitbar (Diversifizierung außerhalb
Automotive). Baumaschinen sind ebenso im Fokus wie Getriebebaukästen zum Antrieb unterschiedlichster Bereiche, wie Fördertechnik von Personen und von Gütern aller Art, Escalator-, Travellatorund Elevatorantriebe.
Hypoid Zahnräder (besitzen zur idealen Energieübertragung meist im Winkel von 90° eine bogenförmige Verzahnung) sind heute die energetisch günstigste Lösung zur Anwendung in Getrieben für die
Aufzugstechnik sowie die Fahrtreppentechnik. Die MITEC-Gruppe liefert schon heute HypoidKomponenten in diesen Markt und wird zukünftig dieses Lieferpotential erweitern.
Entwicklung und Herstellung von Räderketten und Komponenten für CV- und PV-Motoren
Produkte im Geschäftsbereich Räderketten und Komponenten für CV- und PV-Motoren sind zum
einen Räderketten bestehend aus einer Vielzahl von verbundenen Zahnrädern und zum anderen aus
35
einzelnen Zahnrädern und Zahnradgruppen, die als Teil der Antriebselemente an der Frontseite von
CV- und PV-Motoren verbaut werden.
Zahnriemen, Riemen und Ketten sind weitestgehend die Antriebselemente, die in Verbrennungsmotoren die Zusatzaggregate eines Motors wie Lichtmaschine, Ölpumpe und Nockenwellenversteller
antreiben.
Bedingt durch die zunehmend höheren Ladedrücke treten über die Lebensdauer der Motoren in
diesen Bereichen Störungen auf, die durch diese Antriebselemente nicht mehr hinreichend kompensiert werden können. Wie im CV-Motorenbau, so sind zukünftig auch im Bereich der High-End
Fahrzeuge an Stelle dieser klassischen Maschinenelemente hochgenaue und geräuscharme
Zahnräder als technische Lösung zu sehen, die Nebenaggregate des Motors antreiben. Die MITEC Gruppe hat sich auf diese Produktgruppe Räderketten spezialisiert.
Bis zu 15 hochgenaue Zahnräder sind hier gleichzeitig im Zahneingriff und müssen konstruktiv wie
fertigungstechnisch so hergestellt werden, dass sie keine Zusatzgeräusche in den Motor und damit in
das Fahrzeug übertragen. Die Unternehmen der MITEC Gruppe können durch das langjährige
Entwicklungs- und Fertigungs-Know-how die Kernkompetenz des Engineering sowie der Fertigung
von Hochgeschwindigkeitsverzahnungen für CV-und PV-Motoren einbringen.
Entwicklung und Serienfertigung regelbarer Ölpumpen
Die MITEC Gruppe stellt in diesem Geschäftsbereich Ölpumpen nach dem Pendelschieberprinzip her.
Es können technisch jedoch auch Ölpumpen mit Flügelzellen und Ölpumpen mit Gerotorprinzip
angeboten werden.
Der Einsatzbereich erfolgt in PV-Motoren zur Reduzierung des Kraftstoffverbrauchs durch Verminderung der hydraulischen und mechanischen Verluste. Bei PV-Motoren nimmt die Ölpumpe einen
beträchtlichen Anteil der gesamten Antriebsleistung für die Nebenaggregate auf.
Vorteile des Einsatzes sind hohe Volumeneffizienz und geringe Reibung sowie Unempfindlichkeit
gegen Verschmutzung und abrasive Partikel, ein hoher Wirkungsgrad bleibt während der Laufzeit des
Motors erhalten sowie die Reduzierung von CO2-Emission und Kraftstoffverbrauch.
Die Zukunftsfähigkeit regelbarer Ölpumpen ergibt sich durch zunehmenden Einsatz aufgrund ihrer
hohen Effizienz sowie der intelligenten und bedarfsgerechten Bereitstellung von Öldruck und Volumen
mit großem Potenzial im Hinblick auf die Reduzierung von Kraftstoffverbrauch und CO2-Emission.
Die Innovationsführung in diesem Geschäftsbereich erklärt sich durch das reibungsarme Pumpenprinzip (Pendelschieber) sowie in der Kombinationsmöglichkeit von Massenausgleichssystemen und
Ölpumpen, den Einsatz alternativer Werkstoffe, die Patentnutzung und Weiterentwicklung der
Pendelschieberpumpe sowie die Entwicklung alternativer Technologien und Anwendungsfälle.
Entwicklung und Herstellung von Systemen zur Wirkungsgradverbesserung für CV-Motoren
(Turbocompound)
Im Geschäftsbereich der Systeme zur Wirkungsgradverbesserung (Turbocompound) entwickelt und
produziert die MITEC Gruppe Komponenten, die in den Abgasstrom von CV-Motoren zur Wirkungsgradverbesserung eingebaut werden. Diese Komponenten beinhalten je nach Bedarf ein Gehäuse in
welchem eine in den Abgasstrom eingesetzte Turbinenschaufel den Luftstrom zunächst in Drehbewegungen umsetzt, die dann über eine Kupplung an eine Zahnradwelle und letztlich an die Kurbelwelle
weitergegeben werden.
Dem umweltschädlichen Abgasstrom von CV-Motoren ist zunächst ein Energieverlust von bis zu 600
Grad Celsius immanent. Diese Verlustenergie kann unter Nutzung technischer Möglichkeiten als
zusätzliche Energiequelle dem Antriebsstrang von CV-Motoren zugeführt werden kann.
36
Die Unternehmen der MITEC Gruppe verfügen über das Know-how mittels der Turbokupplungstechnik, Getriebelösungen anzubieten, die eine Energierückgewinnung ermöglichen, indem aus Abgaswärme Antriebsenergie gewonnen wird. Produkte wie auf Zahnradanwendung basierende Nockenwellenverstellsysteme weisen in die gleiche Richtung der intelligenten Steuerung und Regelung im
Motormanagement.
Die Wirkungsweise des Turbocompounds erklärt sich, indem aus dem Abgasstrom mittels einer
integrierten Nutzturbine bis zu 50kW durch ein Übertragungsgetriebe auf die Kurbelwelle übertragen
werden. In realisierten Projekten konnten als Vorteile bis zu 10% Leistungssteigerung der Motoren, bis
zu 7% Kraftstoffeinsparungen, eine Reduzierung des Schadstoffausstoßes sowie die Einhaltung der
gesetzlichen Grenzwerte bei steigender Leistung (z.B. US Abgasnorm EPA 2010) nachgewiesen
werden.
Die Zukunftsfähigkeit der Turbocompound-Systeme erklärt sich aus dem großen Wachstumspotential
aufgrund global ansteigender Nachfragen schwerer LKW mit Turbocompound durch Entstehung neuer
Logistikströme, der Verschärfung gesetzlicher Vorschriften zu Emissionen, steigenden Energiekosten
und dem sogenannten Downsizing-Trend der Motoren (kleinere Motoren mit höherer Leistung) für
Stadtbusse und Lieferfahrzeuge.
Entwicklung und Herstellung von Komponenten und Getrieben im Antriebsstrang (Winkelgetriebe / Triebsätze u.a. für Allradtechnologie)
Die Produkte im Geschäftsbereich Komponenten und Getriebe im Antriebsstrang bestehen aus Tellerund Schaftkegelrädern, die in Industriegetrieben und in Achsen eingebaut werden. Diese Produkte
variieren in ihrer Größe, so dass sie sowohl in Handwerkzeugen als auch in Kraftfahrzeugen
eingesetzt werden können. Zurzeit stellt die MITEC Gruppe nur Produkte für den Einbau in Kraftfahrzeugen her, jedoch beinhaltet die Planung, diese Produkte auch für die Herstellung von Handwerkzeugen sowie Bau- und Landmaschinen weiterzuentwickeln und zu produzieren.
Höchste Anforderung an Präzision und Genauigkeit stellt die Produktion der Komponenten für die
Allradtechnologie dar. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um die Herstellung der Triebsätze, die
Herzstück der Vorder- und Hinterachsgetriebe insbesondere der Allradtechnologie sind. Diese
Triebsätze werden nach dem GLEASON-Verfahren entwickelt und produziert und tragen zu einer
signifikanten Reduktion der Geräuschemission von Vorder- und Hinterachsgetrieben bei.
Modernste Technologien wie Hartdrehen, High-Speed-Cutting sowie eigene Werkzeugherstellung, instandsetzung und eigene Patente für Design und Produktion der MITEC Gruppe bilden die
Grundlage für technisch hochwertige Produkte.
Der Einsatz neuer Technologien zur deutlich effizienteren Herstellung von Winkeltrieben im Bereich
der Kleingetriebe (Non-Automotive-Bereich) und Großgetriebe (CV-Getriebe) ermöglicht, den
Geschäftsbereich Winkeltrieb/Triebsatz von MITEC unabhängig vom Zeitraum der Entwicklungsdauer
eines Antriebssystems progressiv auszubauen. Das Wirkprinzip der Winkelgetriebe ist die Übertragung von Drehmomenten über winklig zueinander stehende An- und Abtriebswellen, mit der Anforderung der Übertragung hoher Momente mit hohem Wirkungsgrad bei niedriger Geräuschemission und
geringer Baugröße.
Im mittleren Getriebebereich der Achsantriebs- und Allradtechnik (PV-Getriebe) wird im Rahmen der
Hybridisierung eine erforderliche Optimierung von Winkelgetrieben erfolgen.
Einsatzbereiche sind Achsantriebe von Kraftfahrzeugen, Aufzugs- und Fahrtreppengetriebe, Kühlsysteme für Busse und LKW, Handwerkzeuge (Winkelschleifer, Motorsensen), Bau- und Landmaschinen.
37
5.2.3
Standorte
Die MITEC Gruppe ist an zwei Standorten im Ausland, nämlich in Dalian in China und in Findlay,
Ohio, USA, sowie an zwei Standorten im Inland, Eisenach und Krauthausen, tätig.
Über ihr Joint Venture MITEC-Jebsen Industrial Holding Limited, Hongkong, und deren alleiniger
Tochtergesellschaft MITEC JEBSEN Automotive Systems (Dalian) Co. Ltd. in Dalian, China, verfügt
die MITEC Gruppe indirekt über eine Produktionsfläche in Dalian, China, von 6.850 qm und 500 qm
für die Verwaltung. An diesem Produktionsstandort werden Massenausgleichssysteme in Großserie
hergestellt. Das Grundstück ist angemietet.
Des Weiteren werden am Standort der MITEC Powertrain Inc. in Findlay, Ohio, USA, auf einer
Produktionsfläche von 7.000 qm und einer Bürofläche von 1.000 qm Massenausgleichssysteme für
den Kunden General Motors entwickelt und hergestellt. Das Grundstück befindet sich im Eigentum
der MITEC Powertrain Inc.
In Deutschland hat die MITEC Gruppe einen Produktionsstandort in Eisenach mit einer Fläche von
insgesamt 13.500 qm. Das Grundstück ist im Eigentum der Gesellschaft. An diesem Standort
werden Massenausgleichssysteme, Getriebekomponenten sowie Räderketten und Komponenten für
CV- und PV-Motoren entwickelt und produziert.
Die MITEC Gruppe hat einen weiteren Produktionsstandort in Krauthausen mit einer Produktionsfläche von 13.000 qm. Das Grundstück ist über die MITEC engine.tec gmbh & Co. Objekt Krauthausen
KG im Eigentum der MITEC Gruppe. An diesem Standort werden Massenausgleichssysteme sowie
Räderketten und Komponenten für CV- und PV-Motoren produziert.
Des Weiteren hat die MITEC Gruppe über die PTC Production Technology Center GmbH eine
Produktionsfläche in Krauthausen von 8.000 qm sowie eine Hochregalfläche von 1.800 qm. Hier
werden Massenausgleichssysteme, Systeme zur Wirkungsgradverbesserung für CV-Motoren
(Turbocompound) sowie regelbare Ölpumpen gefertigt. Auch dieses Grundstück ist im Eigentum der
MITEC engine.tec gmbh & Co. Objekt Krauthausen KG.
5.2.4
Patente und Marken
Patente
Die MITEC Gruppe besitzt bzw. verfügt derzeit über sechs aktive Patente, von denen zwei die
Gesellschaft selbst besitzt, zwei Herr Dr.-Ing. Otto Michael Militzer und zwei die BGI Automotive
GmbH deren alleinige Gesellschafter Herr Dr.-Ing. Otto Michael Militzer und Herr Christoph Militzer
sind.
Die Patente der Gesellschaft betreffen Ausgleichswellen aus Gusseisen für Massenausgleichsgetriebe, während die Patente von Herrn Dr.-Ing. Otto Michael Militzer Verfahren für eine Vorrichtung zur
ständigen Ermittlung von Bewegungsabläufen sowie ein Verfahren zum effizienten Materialeinsatz bei
der Fertigung von Statorblechen darstellen. Die beiden Patente der BGI Automotive GmbH umfassen
Technologien für Kegelradgetriebe.
Marken
Die Gesellschaft hat beim Deutschen Patent- und Markenamt in München die deutsche WortBildmarke "MITEC" in blau am 18. Juli 2011 angemeldet. Das Verfahren ist noch nicht beendet. Mit
der Eintragung wird im September 2011 zu rechnen sein.
5.3
Marktumfeld und Wettbewerb
Die MITEC Gruppe wird 2011 über 40 % ihres Umsatzes in Deutschland generieren. Die Automobilindustrie ist in Deutschland eine der wichtigsten Wirtschaftszweige. Von ihr hängt aktuell ca. jeder 7.
38
Arbeitsplatz ab (Höher Consulting GmbH, "Den Wandel managen" Automobilzulieferer in der Krise,
2011). Aufgrund sinkender Fertigungs- und Entwicklungstiefen der Hersteller wird die Automobilzulieferindustrie in den nächsten Jahren weiter an Bedeutung gewinnen (Höher Consulting GmbH,
"Den Wandel managen" Automobilzulieferer in der Krise, 2011). Die Zulieferbranche ist dabei zu ca.
85 % (Höher Consulting GmbH, "Den Wandel managen" Automobilzulieferer in der Krise, 2011)
mittelständisch geprägt. Im Rahmen der voraussichtlichen Marktverschiebungen kommen auf die
Zulieferindustrie ca. 80 % der Fertigungskosten und ca. 50 % der Entwicklungskosten zu, bei einem
einhergehenden Umsatzwachstum von ca. 75 % (Höher Consulting GmbH, "Den Wandel managen"
Automobilzulieferer in der Krise, 2011). Diese Umstände bedingen einen steigenden Finanzierungsund Liquiditätsbedarf der Zulieferunternehmen, sowie die Notwendigkeit der Zielausrichtung auf
weitere bislang vernachlässigte Produktgruppen in Abhängigkeit vom Technikprozess der OEM
(Original Equipment Manufacturer). Deren künftige Kernkompetenzen definieren sich demzufolge
primär in den Bereichen Design und Engineering, Pflege der Marke, Vertrieb und Systemintegration.
Aufgabe der Automobilzulieferer wird es sein, die benötigten Systeme und Komponenten zu
entwickeln, zu bauen, global zu liefern oder vor Ort zu produzieren und vorzufinanzieren. Der
jeweilige OEM muss die gelieferten Systeme sodann integrieren.
Die sich hierbei aufgrund des Technologiewandels beim Antriebsstrang und Triebwerk ergebenden
Herausforderungen, aber auch Produktentwicklungs- und Markterschließungschancen lassen sich
exemplarisch an folgenden Beispielen erläutern. So kommt ein Elektroantrieb (für ein Elektrofahrzeug) ohne Getriebe, Verbrennungsmotor, Ansaugluft-, Abgasstrang, Achslagerung, Verteilergetriebe, Kardanwelle und Differenziale aus (elektrischer Radnabenmotor), benötigt aber Luftführung,
Kühlung, Fluidbehälter, Batterielagerung. Bevor jedoch voraussichtlich langfristig - über die
nächsten 10 Jahre hinweg - alternative Antriebe ihr Nischendasein verlassen werden (zurzeit
machen diese ca. 5 % - 8 % Marktanteil an der Weltgesamtproduktion aus (Höher Consulting
GmbH, "Den Wandel managen" Automobilzulieferer in der Krise, 2011)) heißt die wirtschaftliche
Marktrichtung Downsizing der Verbrennungsmotoren, Effizienzsteuerung und Gewichtseinsparung.
Der betreffende Technikprozess im Bereich der Antriebe, der die Leistungsumfänge und Produktionsnachfragen der MITEC Gruppe bestimmt, wird hierbei durch einige die Wettbewerbssituation
maßgeblich beeinflussende Besonderheiten geprägt.
Zunächst reduzieren OEM aus Gründen der Vereinheitlichung und Vereinfachung der Lieferkette
sowie aus Kosten- und Effizienzgründen die Anzahl Ihrer Zulieferunternehmen. Dies, sowie die
Zunahme von Kooperationen zwischen OEM betreffend Einkauf, Entwicklung und Produktion
bedingen eine Verkleinerung des Kreises der erstrangigen Automobilzulieferer. Gleichzeitig steigt
der Kosten- und Innovationsdruck zwischen den verbleibenden Zulieferern hinsichtlich der zu
vergebenden Aufträge. In diesem Zusammenhang verhindert die steigende Motorenvielfalt der
Automobilhersteller eine Standardisierung der Komponenten und führt zur Notwendigkeit der engen
Zusammenarbeit zwischen Zulieferern und Herstellern.
Darüber hinaus bieten neue dynamische Märkte in Osteuropa, Indien und China zum einen hohes
Absatzpotenzial, haben aber zum anderen teilweise divergierende Anforderungen an Qualität, Preis
und Leistung der Fahrzeugteile (Höher Consulting GmbH, "Den Wandel managen" Automobilzulieferer in der Krise, 2011). Dies stellt aus wettbewerblicher Sicht viele Zulieferunternehmen vor große
strukturelle, innovatorische, aber auch finanzielle Herausforderungen.
Bedingt durch die Marktmacht der Hersteller und den generierten Kostendruck haben viele
Zulieferunternehmen mit einer schwachen Ertragskraft zu kämpfen. Infolgedessen erhöht sich die
Anfälligkeit bei konjunkturellen Schwächephasen. Insbesondere Zulieferer mit hohem Verschuldungsgrad leiden bei schwindenden Umsätzen unter hoher Zinslast und bekommen Probleme bei
der Kreditaufnahme und Sicherstellung der Finanzierung zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes.
39
Zusammengefasst bedeutet dies, dass die Hersteller zunächst ihre Plattformzahl reduzieren.
Parallel erfolgt eine Ablösung der Plattform durch eine Modulstrategie, die zu herstellerübergreifenden Produkteinheiten führt. Daraus ergibt sich die Entwicklung skalierbarer Produkte, sowie von
Baukastensystemen und die Einführung von Industriestandards. Für den Produktionsabsatz der
MITEC Gruppe erfolgt damit eine Diversifizierung in weiten Dimensionen der Produkteinheiten
modellunabhängig und später sogar herstellerunabhängig.
Da ein Modul in mehreren Fahrzeugbaureihen zum Einsatz kommt, wird ebenfalls das Absatzrisiko
gestreut. Insofern umfassen die spezifischen Wettbewerbsbedingungen nach Ansicht der Gesellschaft eine positive Trendwirkung für die MITEC Gruppe.
Zudem generiert der bereits eingesetzte Technologiewandel bei Antriebsstrang und Triebwerk
Chancen, die es rechtzeitig zu erkennen und zu nutzen gilt. So erfordern sämtliche dem aktuellen
Trend zum Downsizing von Verbrennungsmotoren folgende Modelle zwingend Massenausgleichssysteme. Dieses Marktsegment bietet, aufgrund des nach Ansicht der Gesellschaft vorhandenen
Entwicklungsvorsprungs, der starken Marktdurchdringung und Technologieführerschaft wettbewerbliches Differenzierungspotenzial für die MITEC Gruppe auf mittel- und langfristige Sicht.
Wettbewerber der Emittentin bei der Entwicklung und Produktion von Massenausgleichssystemen
und Triebsätzen sind die MAGNA Powertrain AG & Co. KG mit Sitz in den USA und Österreich, die
Linamar Corporation mit Sitz in Kanada und die Metaldyne Corporation mit Sitz in den USA. Im
Geschäftssegment der Entwicklung und Herstellung von Ölpumpen sind die Hauptkonkurrenten der
Emittentin die Stackpole Ltd. mit Sitz in Kanada, die SHW Automotive GmbH & Co. KG mit Sitz in
Deutschland und die ebenfalls in Deutschland ansässige GPM Geräte und Pumpenbau GmbH.
In diesem wettbewerbsintensiven Marktumfeld sieht die Emittentin Vorteile gegenüber ihren
Mitbewerbern in der Konzentration auf die Herstellung hochwertiger Komponenten mit singulärer
Technik sowie in der Fokussierung auf die Produkt- und Leistungskennzeichen wertvoll, knapp,
schwer substituierbar und schwer imitierbar.
Schließlich verfügt die MITEC Gruppe ihrer Ansicht nach über ein erfahrenes und qualifiziertes
Management. Neben der hohen Branchenkompetenz der Vorstände und Geschäftsführer der
operativen Gesellschaften der MITEC Gruppe hat das Management der Gesellschaft Erfolge in den
Bereichen
Unternehmensakquisition,
Unternehmensintegration
nach
Unternehmenszusammenschlüssen und Restrukturierung unter Beweis gestellt. Diese Kompetenzen stellen im
dynamischen Umfeld der Automobilbranche einen wesentlichen Wettbewerbsvorteil dar.
5.4
Wesentliche Verträge der MITEC Gruppe
Die Gesellschaften der MITEC Gruppe sind Parteien folgender wesentlicher, außerhalb des gewöhnlichen Geschäftsverlaufs abgeschlossener Verträge:
Mietkaufverträge
Die MITEC Gruppe hat mit diversen Mietkaufgesellschaften (IKB Leasing GmbH, Deutsche Leasing
AG, Siemens Finance & Leasing GmbH, Commerz Real Mietkauf GmbH) Verträge zur Finanzierung
von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens (Technische Anlagen und Maschinen) abgeschlossen. Die derzeit bestehenden Mietkaufverträge haben jeweils Vertragslaufzeiten von bis zu 72
Monaten. Die Mietkaufverbindlichkeiten (ursprünglicher Finanzierungsbetrag netto ohne Zinsen
TEUR 23.907) werden in gleichbleibenden Raten (Annuität) monatlich getilgt. Die Restverbindlichkeit
zum 31. Juli 2011 beträgt TEUR 4.901.
Corporate Guarantee der Gesellschaft zugunsten des Joint Ventures MITEC Jebsen Industrial
Holdings Ltd, Hong Kong
Im Zusammenhang mit einer durch die HSBC, Dalian Branch USA, bereitgestellten Finanzierung für
40
den Ausbau der Fertigungskapazitäten des Joint Ventures MITEC JEBSEN Automotive Systems
(Dalian) Co. Ltd. hat die Gesellschaft eine Corporate Guarantee für das Joint Venture in Höhe von
maximal USD 5,760,000 inklusive Zinsen und Gebühren übernommen. Diese Garantieerklärung
entfällt mit Rückzahlung der Darlehen der HSBC voraussichtlich bis Januar 2014.
Restrukturierungsvereinbarung und Sicherheiten-Poolvertrag
Mit Vertrag vom 01.09./09./15./20./21./27./31.10./28.11./22.12.2008 haben sieben Kreditgeber (4
Banken und 3 Mietkaufgesellschaften) ("Kreditgeber") mit Gesellschaften der MITEC Gruppe eine
Restrukturierungsvereinbarung und einen Sicherheiten-Poolvertrag abgeschlossen.
Die Restrukturierungsvereinbarung wurde zur Sicherung der Finanzierungsbasis für die Restrukturierung der MITEC Gruppe abgeschlossen, die aufgrund der sich in 2007 negativ entwickelnden
Ertragslage durch den vertragswidrigen Entzug eines Auftrags eines Kunden erforderlich wurde. Die
Restrukturierungsvereinbarung ist derzeit befristet bis zum 30. September 2011. Die Refinanzierung
wird derzeit zwischen den Kreditgebern und der MITEC Gruppe neu verhandelt.
Der Sicherheiten-Poolvertrag sieht vor, dass die Banken die bestehenden Kreditlinien und die
Mietkaufgesellschaften die bestehenden Mietkaufverträge aufrecht erhalten und ihre Sicherheiten
treuhänderisch vom Poolführer verwaltet und nur gemeinsam verwerten werden. Der SicherheitenPoolvertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann durch die Kreditgeber mit einer Frist von
drei Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres, erstmals jedoch zum 30. September 2011
gekündigt werden, wobei in diesem Fall der Sicherheiten-Poolvertrag unter den verbleibenden
Kreditgebern fortgesetzt wird.
Kurzfristige Kreditverträge
Die Gesellschaften der MITEC Gruppe haben mehrere kurzfristige Kreditverträge in Gesamthöhe von
EUR 48 Mio. mit der Commerzbank AG, der Wartburg-Sparkasse, der DKB AG und einem Konsortium, bestehend aus Commerzbank AG, DKB AG und HVB Banque Luxembourg Société Anonyme
abgeschlossen. Zum 31. Juli 2011 betrug die Inanspruchnahme der kurzfristigen Kreditlinien
TEUR 30.297. Die Laufzeit ist befristet bis zum 30. September 2011. Die Refinanzierung wird derzeit
zwischen den Gesellschaften der MITEC Gruppe und den Banken neu verhandelt.
Langfristige Kreditverträge
Die Gesellschaften der MITEC Gruppe haben langfristige Kreditverträge zur Finanzierung von
Anlagevermögen, z. B. technische Anlagen und Maschinen, Gebäude, Bausanierung sowie zur
Absicherung des Unternehmenswachstums mit der Commerzbank AG, der Wartburg-Sparkasse, der
DKB AG und einem Konsortium bestehend aus Commerzbank AG, DKB AG und HVB Banque
Luxembourg S.A. in Höhe von insgesamt TEUR 47.463 abgeschlossen. Die Inanspruchnahme per
31. Juli 2011 beträgt TEUR 35.389. Gemäß Tilgungsplan werden alle Darlehen am 31. Dezember
2015 getilgt sein.
Stille Beteiligung PTC GmbH
An dem Handelsgewerbe der PTC GmbH ist Herr Dr.-Ing. Michael Militzer seit dem 1. November 2003
als stiller Gesellschafter mit einer Einlage in Höhe von TEUR 1.000 beteiligt. Die Geschäftsführung
der PTC bedarf bei Geschäften, die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinaus gehen der
vorherigen Zustimmung des stillen Gesellschafters. Der stille Gesellschafter ist zu 40% am Jahresüberschuss/-fehlbetrag vor Berücksichtigung seines Gewinn-/Verlustanteils und vor Investitionszulagen und –zuschüssen, max. jedoch in Höhe von 40% des Nominalbetrags seiner Einlage beteiligt.
Entnahmen sind nur möglich, sofern dadurch der Nominalbetrag der Einlage nicht unterschritten wird.
41
Joint-Venture-Vertrag MITEC Jebsen Industrial Holdings Ltd, Hong Kong
Am 28. Februar 2007 haben Jebsen & Co. Limited, Hong Kong und die Gesellschaft ein Shareholders
Agreement über ein Joint-Venture abgeschlossen. Demnach sind beide Vertragspartner zu 50% an
der MITEC-Jebsen Industrial Holdings Limited, Hong Kong beteiligt. Das eingezahlte Stammkapital
beträgt HKD 76.564.000. Diese Gesellschaft hält 100% der Anteile an der MITEC-Jebsen Automotive
Systems (Dalian) Co. Ltd, Dalian, VR China mit einem Stammkapital von TEUR 7.000.
Leasingvertrag Objektgesellschaft
Die MITEC engine.tec gmbh ("Mieterin") hat am 05. Juli 2011 einen Leasingvertrag mit der MITEC
engine.tec gmbh & Co. Objekt Krauthausen KG, Eisenach ("KG") über ein Mietleasing der Immobilie
Stedtfelder Str. 5, Krauthausen abgeschlossen. Gesellschafter der KG sind die Gesellschaft zu 99%,
die REFUGIUM Grundstücksvermietungsgesellschaft mbH, Düsseldorf zu 0,5% und die MOLARIS
Verwaltungs- und Vermietungs- GmbH, Düsseldorf zu 0,5%. Die Gesellschaft besitzt 25% der
Stimmrechte. Der Leasingvertrag hat eine Laufzeit bis zum 31. Juli 2013. Darüber hinaus besteht zum
31. Juli 2011 ein Mietdarlehen der Mieterin an die KG in Höhe von TEUR 1.783. Bis zum Vertragsende sind noch Leasingraten in einer Gesamthöhe von TEUR 854 (inkl. USt) zu zahlen. Bei Vertragsablauf kann die Immobilie vom Mieter zum vertraglichen Restwert gegen Verrechnung mit dem dann in
gleicher Höhe valutierenden Mieterdarlehen erworben werden. Die Objektgesellschaft wird seit dem
31. Dezember 2010 in den Konzernabschluss einbezogen.
5.5
Investitionen
Die Investitionen der MITEC Gruppe im Jahr 2010 beliefen sich auf TEUR 5.402. Schwerpunkte
dieser Investitionen waren Maschinen- und Anlageinvestitionen.
Die zukünftigen Investitionen in 2011/2012 werden ca. EUR 7,25 Mio. betragen und voraussichtlich in
Maschinen und Ausrüstungen sowie in den Erwerb von unbeweglichem Anlagevermögen der MITEC
Powertrain Inc. bestehen. Diese Investitionen sind noch nicht fest beschlossen.
Die Finanzierung erfolgt im Wesentlichen über Fremdkapitalaufnahme, durch Mietkauf und in den
USA durch eine Bondfinanzierung.
5.6
Öffentliche Fördermittel
Die MITEC Gruppe hat in den vergangenen Jahren Fördermittel in Form von Investitionszuschüssen
in Höhe von TEUR 12.991*, Investitionszulagen in Höhe von TEUR 7.315* und Zuwendungen des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung in Höhe von TEUR 169∗ erhalten. Die Zweckbindungsfristen für diese Fördermittel exklusive der Investitionszulagen sind bereits abgelaufen.
5.7
Mitarbeiter
Die Gesellschaft hatte zum 31. Dezember 2010 398 Mitarbeiter (Vorjahr 395 Mitarbeiter), jeweils ohne
Vorstände, Auszubildende, Aushilfen und Zeitarbeiter. Die MITEC Gruppe beschäftigte zum
31. Dezember 2010 784 Mitarbeiter gegenüber 780 Mitarbeitern in 2009 (jeweils ohne Vorstände,
Auszubildende, Aushilfen und Zeitarbeiter).
5.8
Rechtsstreitigkeiten
Klageverfahren beim LG Meiningen gegen FORD
∗
Angabe wurde von der Gesellschaft errechnet und ist nicht geprüft.
42
Die MITEC engine.tec gmbh hat am 6. August 2008 Klage gegen FORD Motor Company, USA, beim
Landgericht Meiningen auf Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe von EUR 20 Mio. auf Grund
einer vertragswidrigen Beendigung eines laufenden Long Term Agreement ("LTA") durch FORD
eingereicht. Die MITEC engine.tec gmbh fertigte aufgrund dieses LTA seit dem Geschäftsjahr 2001
Wellenausgleichssysteme für 4-Zylindermotoren für mehrere Kunden, insbesondere für FORD USA,
mit steigenden Stückzahlen von zuletzt bis zu 450.000 Systemen pro Jahr. Im Zuge der Verhandlungen über eine Fortführung des bestehenden LTA's bis 2012 zu angepassten Konditionen, wurde eine
weitere Beauftragung durch FORD ausgeschlossen. Im Jahr 2007 kam es dann zu einer nicht
vereinbarten und somit vertragswidrigen Stornierung für alle Komponenten von FORD. Das bisher bei
MITEC engine.tec gmbh georderte Volumen wurde durch FORD an einen anderen Lieferanten in
Mexiko vergeben. Diese Vorgehensweise von FORD stellt nach Ansicht von MITEC eine Vertragsverletzung dar.
Bei dem bisherigen Gerichtsverfahren ging es zunächst darum, den Gerichtsstand Deutschland oder
USA zu klären. Nach nunmehr zwei Jahren hat MITEC den Gerichtsstand in Deutschland in drei
Instanzen durchgesetzt. Sowohl das Landgericht in Meiningen wie auch das Berufungsgericht
OLG Jena haben die Meinung der Gesellschaft bestätigt. Der Bundesgerichtshof hat dann am
5. Juli 2011 entschieden, dass das Hauptverfahren vor einem Gericht in Deutschland beim
LG Meiningen stattfinden wird.
FORD hat in diesem Verfahren eine Vergleichssumme in Höhe von EUR 2 Mio. geboten, die von
MITEC abgelehnt wurde. Das Hauptsacheverfahren wird nunmehr nach deutschem Recht in
Meiningen mit einem Streitwert von EUR 20 Mio. noch im September/Oktober 2011 fortgesetzt.
5.9
Jüngste Entwicklung
Die in den Jahren 2008 bis 2010 eingeleiteten Maßnahmen zur gezielten Verbesserung der Ertrags-,
Vermögens- und Finanzlage wurden auch in 2011 systematisch fortgesetzt und wirken sich entsprechend positiv aus. Die für das Jahr 2011 geplanten Ertrags-, Vermögens- und Finanzziele wurden im
ersten Halbjahr 2011 vollumfänglich erreicht bzw. übertroffen. Für das Gesamtjahr 2011 erwarten wir
derzeit ebenfalls eine positive, auf Plan bzw. über Plan liegende Entwicklung der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage.
5.10
Trendinformationen und Ausblick
Seit dem Datum des letzten geprüften Jahresabschlusses (31. Dezember 2010) haben sich keine
wesentlichen nachteiligen Veränderungen in den Aussichten der Emittentin ergeben.
Ausblick
Der globale Aufschwung wird sich nach Ansicht der Gesellschaft in 2011 weiter fortsetzen, allerdings
wird dieser nach Ländern unterschiedlich ausfallen. Ab dem Jahre 2014 wird eine Rückkehr auf das
globale Volumen von 2007 prognostiziert bzw. erwartet (AlixPartners-Studie, Automotive Review
2010). Vor dem Hintergrund bestehender (Über-)Kapazitäten im Automobilmarkt werden die Wettbewerbsintensität und der Preisdruck nach Ansicht der Gesellschaft weiter zunehmen. Insourcing von
ausgelagerten Aktivitäten durch die OEM stellt ein nicht zu unterschätzendes Risiko dar. Schwache
Zulieferer werden den Markt verlassen müssen. Kapazitätsüberhänge werden aufgelöst oder vom
Wettbewerb übernommen. Weitere Risiken bestehen nach Ansicht der Gesellschaft durch den
forcierten Technologiewandel der OEM sowie aus gemeinsamen Plattformen. Das Auslaufen der
Umweltprämie wird zu starken Einbrüchen bei einzelnen OEM und Fahrzeugklassen führen. Es gilt als
Zulieferer temporäre Verluste verkraften zu können und die Liquidität zu sichern. Erschwerend ist
dabei, dass die Zahl der Beschäftigten nicht in demselben Umfang und so kurzfristig gesenkt werden
kann, wie Absatz- und Umsatzeinbrüche entstehen. Einer deutlicheren Erholung der Ertragskraft in
43
2011 stehen die erforderlichen Investitionen für neue, energieeffiziente Antriebssysteme und weitere
Möglichkeiten zur Senkung des CO2-Ausstoßes entgegen. Die deutliche Verringerung des CO2Ausstoßes wird insbesondere für deutsche OEM mit ihrem Angebotsschwerpunkt im Premiumsegment eine enorme Herausforderung bedeuten. Hier sieht die MITEC Gruppe aufgrund ihres Knowhows bereits kurzfristige Umsetzungsmöglichkeiten auf Basis nutzbarer Patente z. B. im Bereich der
Komponente Ölpumpe sowie zusätzlichen Synergien durch Kombination von Massenausgleichssystemen mit Ölpumpen sowie Komponenten zur Abgasenergienutzung.
Gemäß den per August 2011 vorliegenden Aufträgen von Kunden werden die Umsätze im dritten
Quartal 2011 voraussichtlich auf Planniveau liegen. Für das Gesamtjahr 2011 erwartet das Management insgesamt ein positives und über Plan liegendes Ergebnis vor Steuern.
Das Geschäft im Wachstumsmarkt China wird weiter ausgebaut und verankert werden. Neben den
bestehenden Verträgen konnten in diesem Markt Verträge auf Lifetime-Basis mit einem sehr
bedeutenden internationalen Automobilhersteller sowie eine Absichtserklärung mit einem lokalen
chinesischer Automobilhersteller abgeschlossen werden.
Der Auf- und Ausbau des US-amerikanischen Standortes wird auf Basis vorhandener Aufträge weiter
vorangetrieben.
Die Gesellschaft beabsichtigt die Beziehungen zu den bestehenden namhaften und führenden
Kunden weiter zu festigen und auszubauen sowie zusammen mit diesen die weitere Internationalisierung der MITEC Gruppe in wachstumsstarke Regionen voranzutreiben. Darüber hinaus werden die
Produkte und Dienstleistungen der MITEC Gruppe ständig verbessert und neue Produkte entwickelt,
um die Technologieführerschaft abzusichern bzw. weiter auszubauen. Dabei werden die Entwicklung
und Produktion von Serienteilen und -komponenten durch die MITEC Gruppe auch noch in den
nächsten Jahren im Wesentlichen für die Automobilindustrie und deren Zulieferer erfolgen.
44
6.
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ÜBER DIE EMITTENTIN
6.1
Gründung, Dauer, Firma und Kontaktadresse
Die MITEC Automotive AG wurde durch formwechselnde Umwandlung der mitec Dr.-Ing. Militzer
Maschinenbau GmbH & Co. Fertigungstechnik KG durch Umwandlungsbeschluss vom 8. Juni 1999
mit Eintragung der Aktiengesellschaft im Handelsregister des Amtsgerichts Mühlhausen unter
HRB 4818 unter der Firma MITEC Automotive AG gegründet. Die am 8. Juni 1999 umgewandelte
mitec Dr.-Ing. Militzer Maschinenbau GmbH & Co. Fertigungstechnik KG wurde ihrerseits am
11. Oktober 1991 durch Herrn Dr.-Ing. Militzer unter der Firma unitec Dr.-Ing. Militzer Maschinenbau GmbH & Co. Fertigungstechnik KG in Eisenach gegründet, welche mit Eintragung am
6. November 1991 in mitec Dr.-Ing. Militzer Maschinenbau GmbH & Co. Fertigungstechnik KG
umfirmiert wurde. Die Firma MITEC Automotive AG ist der juristische und der kommerzielle Name der
Gesellschaft. Der Sitz der Gesellschaft ist Eisenach. Ihre Geschäftsadresse lautet: An der Rennbahn 25, 99817 Eisenach, Deutschland. Die Gesellschaft ist telefonisch erreichbar unter der Nummer
+49 (0) 3691 684-0.
6.2
Rechtsform, Sitz, Handelsregister und Rechtsordnung
Die Gesellschaft ist eine Aktiengesellschaft nach den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland mit
Sitz in Eisenach. Sie ist beim Amtsgericht Jena unter der Nummer HRB 404818 im Handelsregister
eingetragen. Maßgeblich für die Emittentin ist die deutsche Rechtsordnung.
6.3
Zielsetzung der Emittentin und Unternehmensgegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist gemäß § 2 der Satzung der MITEC Automotive AG die Verwaltung
des eigenen Vermögens der Gesellschaft, die Übernahme von Verwaltungen und Geschäftsführungen
an anderen Gesellschaften sowie die Sonderanfertigung von und der Handel mit antriebstechnischen
Komponenten, die Sonderentwicklung von Getrieben und Anlagen, Maschinenbau, die Entwicklung
und die Fertigung von maschinellen Anlagen, sowie alle mit den vorgenannten Tätigkeiten zusammenhängenden Geschäfte.
Die Gesellschaft darf zu diesem Zweck auch Betriebsstätten, Zweigniederlassungen und sonstige
Gesellschaften im In- und Ausland errichten oder sich an solchen beteiligen, sowie alle Geschäfte
betreiben und Interessengemeinschaften eingehen, die geeignet sind, den Geschäftszweck der
Gesellschaft zu fördern.
6.4
Geschäftsjahr der Gesellschaft
Das Geschäftsjahr der Gesellschaft entspricht dem Kalenderjahr.
6.5
Aktienkapital
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 5.855.000,00 und ist eingeteilt in 5.855.000 auf den
Namen lautende nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von
EUR 1,00 je Stückaktie. Alle Aktien sind voll eingezahlt. Jede Aktie gewährt ein Stimmrecht in der
Hauptversammlung der Gesellschaft.
45
6.6
Hauptaktionäre
Nachfolgend sind die Aktionäre aufgeführt, wie sie im Aktienbuch als Aktionäre eingetragen waren:
Name/Firma
Beteiligung am Grundkapital in Stück
Dr.-Ing. Otto Michael Militzer
Beteiligung am Grundkapital
in %
5.505.737
94,04
Annemarie Militzer
174.631
2,98
Christoph Militzer
174.631
2,98
1
0,00002
MITEC engine.tec gmbh
6.7
Organisationsstruktur und Abhängigkeiten
6.7.1
Beteiligungsgesellschaften der MITEC Automotive AG
Die nachfolgende Übersicht zeigt die Beteiligungsgesellschaften der MITEC Gruppe und die jeweilige
Beteiligungsquote an den Beteiligungsgesellschaften der MITEC Automotive AG zum Datum des
Prospekts:
MITEC Automotive AG
Eisenach (D)
Inland
MITEC engine.tec gmbh
Krauthausen (D)
100 %
PTC Production Technology
Center GmbH
Krauthausen (D)
100 %
MITEC automotive Systems
GmbH
Krauthausen (D)
MITEC engine.tec gmbH & Co.
Objekt Krauthausen KG
Eisenach (D)1
1
Ausland
100 %
MITEC Powertrain Inc.
Auburn Hills, Michigan (USA)
50 %
MITEC –Jebsen Industrial
Holdings Limited
Hongkong (HK)
100 %
100 %
MITEC JEBSEN Automotive
Systems (Dalian) Co. Ltd.
Dalian (China)
99 %
Der Konzern hält insgesamt nur 40 % der Stimmrechte und 99 % des gezeichneten Kapitals
46
6.7.2
Abhängigkeiten
Die MITEC Automotive AG stellt innerhalb der dargestellten Unternehmensstruktur die
Muttergesellschaft dar. Es bestehen daher keinerlei gesellschaftsrechtliche Abhängigkeiten der
MITEC Automotive AG von anderen Unternehmen innerhalb der oben dargestellten Gruppe.
6.8
Abschlussprüfer
Zum Abschlussprüfer der Gesellschaft und Konzernabschlussprüfer der MITEC Gruppe für die
Geschäftsjahre 2008, 2009 und 2010 wurde jeweils die Herber GmbH, Am Rosengarten 17-19,
36037 Fulda, (im Folgenden auch "Herber" oder "Abschlussprüfer") bestellt.
Der Abschlussprüfer hat die Konzernabschlüsse (HGB) der MITEC Automotive AG zum
31. Dezember 2009 und 31. Dezember 2010 geprüft und mit den in diesem Prospekt wiedergegebenen uneingeschränkten Bestätigungsvermerken versehen.
Des Weiteren hat Herber den Jahresabschluss (HGB) der MITEC Automotive AG zum
31. Dezember 2010 geprüft und ebenfalls mit dem in diesem Prospekt wiedergegebenen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Die Konzernabschlüsse (HGB) für die jeweils am 31. Dezember abgelaufenen Geschäftsjahre 2009
und 2010 sowie der Jahresabschluss (HGB) zum 31. Dezember 2010 der MITEC Automotive AG sind
in Ziff. 10. "Finanzinformationen" abgebildet.
Herber ist Mitglied der Wirtschaftsprüferkammer in Berlin und Hessen.
47
7.
ORGANE DER EMITTENTIN UND INTERESSENKONFLIKTE
Die Organe der Gesellschaft sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Hauptversammlung. Die
Kompetenzen dieser Organe sind im Aktiengesetz, in der Satzung der Gesellschaft sowie in den
Geschäftsordnungen für Vorstand und Aufsichtsrat geregelt.
7.1
Vorstand
Der Vorstand der Gesellschaft besteht gemäß der Satzung aus einem oder mehreren Mitgliedern. Der
Aufsichtsrat bestimmt die Zahl der Vorstandsmitglieder und bestellt diese. Der Vorstand der Gesellschaft hat derzeit zwei Mitglieder.
Die Mitglieder des Vorstands führen die Geschäfte der Gesellschaft gemeinschaftlich und in
Gesamtverantwortung (Kollegialprinzip). Sie sind daher verpflichtet, sich gegenseitig laufend über
wichtige Vorgänge in den von ihnen geführten Geschäftsbereichen zu unterrichten und nach Kräften
zusammenzuwirken.
Die Gesellschaft wird satzungsgemäß durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen gesetzlich vertreten. Ist nur ein Vorstandsmitglied
bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Das Vorstandsmitglied Dr.-Ing. Otto Michael Militzer ist
zum Zeitpunkt der Prospekterstellung zur Einzelvertretung berechtigt und hat die Befugnis, im Namen
der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft sowie deren jeweilige Ressortzuständigkeit sind in der
folgenden Übersicht aufgeführt.
Name
Mitglied seit
Bestellt bis
Ressortzuständigkeit
Dr.-Ing. Otto Michael
Militzer
18.8.1999
31.12.2013
Vorstandsvorsitzender
Willy Hartung
1.12.2008
31.12.2011
Finanzen
Die Vorstände der MITEC Automotive AG sind in den folgenden Unternehmen außerhalb der
MITEC Gruppe als Organe tätig:
Vorstand
Gesellschaft
Funktion
Dr.-Ing. Otto Michael Militzer
OMS Antriebstechnik e.K, Cornberg
Gesellschafter zu 100%
und Geschäftsführer
Geibel & Hotz GmbH, Homberg/Ohm
Mehrheitsgesellschafter zu
56,3% und Geschäftsführer
ELB Werkzeug- und Maschinenbau
GmbH, Homberg/Ohm
Mehrheitsgesellschafter zu
56,3 % und Geschäftsführer
MT Rapid Prototyping GmbH,
Waltershausen
Gesellschafter zu 26,66%
MSR GmbH, Laupheim
Gesellschafter zu 34 %
keine
keine
Willy Hartung
48
Mit Beschluss des Aufsichtsrats vom 27. Juli 2011 wurde Herr Jürgen H. Beck für den Zeitraum vom
1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2014 zum Vorstandsmitglied der Gesellschaft als Ersatz des zum
31. Dezember 2011 ausscheidenden Vorstandsmitglieds Willy Hartung gewählt.
Dr.-Ing. Otto Michael Militzer, geb. 21.05.1948 in Steinbach Hallenberg/Thüringen hat sein Maschinenbaustudium mit Fachrichtung Fertigungstechnik an der TU Berlin 1972 als Diplomingenieur
abgeschlossen. Danach war er Assistent am Institut für Konstruktionstechnik an der TU Berlin und
promovierte dort 1975 zum Dr.-Ing. Anschließend stieg Herr Militzer in das elterliche Unternehmen
OMS Antriebstechnik OHG, Cornberg/Hessen ein. 1990 gründete er die heutige MITEC Automotive
AG durch Verschmelzung weiterer Unternehmensgründungen in Eisenach. Ab 1994 bis heute
erfolgten weitere Übernahmen oder Gründungen von Unternehmen im Bereich des Werkzeug- und
Maschinenbau in Hessen, Thüringen und Baden-Württemberg. Herr Dr. Militzer ist Inhaber diverser
Ehrenämter, insbesondere Mitglied des Beraterkreises Innovation und Wachstum der Kanzlerin Frau
Dr. Merkel bis zu dessen Auflösung. Neben der Zugehörigkeit zum Beraterkreis von Herrn Ministerpräsident Althaus, Thüringen, war er 18 Jahre Handelsrichter am Landgericht Kassel, ist Vorstandssprecher des Automobilclusters AT Thüringen sowie Gründungs- und Boardmitglied des Automobilclusters Ostdeutschland –ACOD-. Er begleitete viele Jahre als Aufsichtsratsmitglied die Bickhardt Bau
AG in Kirchheim/Hessen. Herr Dr. Militzer ist Träger des Bundesverdienstkreuzes wegen seiner
Verdienste um die Wirtschaftsentwicklung in Thüringen.
Dipl. Kfm. Willy Hartung, geb. 11.3.1958 in Treysa, hat nach seinem Abitur das Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität München aufgenommen und 1984 als Diplomkaufmann mit
Prädikat abgeschlossen. Seine berufliche Entwicklung startete er anschließend bei Assocon Managment Consultants in München. Nach der Beratungstätigkeit nahm er von 1987 – 1989 bei Staatlich
Fachingen, Siemens Erben OHG in Mainz Aufgaben im Finanz-, Rechnungswesen und Controlling
wahr. Ab 1990 war er für die Arthur Andersen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
mit Sitz in Frankfurt tätig und betreute zahlreiche namhafte Unternehmen beim Aufbau und der
Weiterentwicklung bzw. Optimierung der Bereiche Finanzen-, Rechnungswesen und Controlling. 1994
wurde er aufgrund seiner Leistungen zum Partner berufen. 2003 wurde er Vorstand der Schefenacker
AG mit Sitz in Esslingen, verantwortlich für die Bereiche Finanzen, Controlling und Informationstechnologie. Ab Ende 2005 trat er als kaufmännischer Geschäftsführer Europa in die Dienste der Sterling
Fluid Systems GmbH mit Sitz in Itzehoe ein, einem Unternehmen der Thyssen Bornemisza Gruppe.
Ab Dezember 2008 hat Herr Hartung die Position des Finanzvorstandes der MITEC Automotive AG
inne.
Dipl.oec. Jürgen H. Beck, geb. 9.3.1960 in Schwenningen/N., hat nach seinem Abitur und Wehrdienst
1983 das Studium der Volkswirtschaftslehre an der Universität in Freiburg aufgenommen, welches er
an der Universität Stuttgart-Hohenheim 1990 abgeschlossen hat. Danach war er bis 1997 als Berater
bei der Firma Dr. Lipfert GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft,
Stuttgart (heute Partner von PriceWaterhouseCoopers) in den Bereichen Wirtschaftsprüfung,
Steuerberatung und Consulting tätig. Von 1997 bis 1999 war er Leiter des Fachbereichs Konzernrevision bei der Firma ZEUNA - STÄRKER GmbH & Co. KG und bis 2002 Leiter des Finanzbereichs der
ZEUNA - STÄRKER Gruppe und Prokurist der ZEUNA – STÄRKER GmbH & Co. KG. 2003 wechselte
er als CFO zur WEIGL Gruppe. Dort stieg er zum Geschäftsführer der Holdinggesellschaft WEIGL
GmbH & Co. KG auf und war Prokurist der WEIGL Group AG (Zwischenholding). In 2008 hat er
außerdem ein MBA Programm der Harvard Business School in Cambridge abgeschlossen. Seit Mitte
2010 ist er Verwaltungsrat des Wertpapier- und Derivatehändlers New Energy Markets Trading &
Brokerage AG, Cham, Schweiz und deren Tochtergesellschaften. Zum 1. Januar 2012 wird er
Vorstandsmitglied der Gesellschaft.
Die Mitglieder des Vorstands sind unter der Geschäftsadresse der Gesellschaft erreichbar.
49
7.2
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gem. §§ 95, 96 Abs.1 AktG und § 6 der Satzung der
Gesellschaft aus sechs Mitgliedern. Die Aufsichtsratsmitglieder werden durch die Hauptversammlung
mit einfacher Stimmenmehrheit gewählt. Wird keine kürzere Amtszeit bestimmt, endet das Amt der
Aufsichtsratsmitglieder mit Beendigung der Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für das vierte
Geschäftsjahr nach dem Beginn ihrer Amtszeit beschließt. Gleichzeitig mit den ordentlichen Aufsichtsratsmitgliedern können für ein oder für mehrere Aufsichtsratsmitglieder Ersatzmitglieder gewählt
werden. Der Aufsichtsrat wählt in der ersten nach seiner Wahl stattfindenden Sitzung aus seiner Mitte
einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Der Aufsichtsrat hat bislang keine Ausschüsse gebildet.
Der Aufsichtsrat führt die Geschäfte nach den gesetzlichen Vorschriften, den Bestimmungen der
Satzung sowie der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats. Er bestellt den Vorstand, berät diesen und
überwacht dessen Geschäftsführung. Er entscheidet über Fragen der Geschäftsführung, wenn die
Geschäftsordnung des Vorstands oder die Satzung dafür einen Zustimmungsvorbehalt enthält oder
der Vorstand dem Aufsichtsrat Geschäfte zur Zustimmung vorlegt.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft und deren Tätigkeiten außerhalb der Gesellschaft
sind in der folgenden Übersicht aufgeführt.
Name
Mitglied seit
Haupttätigkeit außerhalb der Gesellschaft sowie weitere
Aufsichtsrats- oder Geschäftsführungsmandate bei
vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
von Wirtschaftsunternehmen
Hans-Dieter Bonn
(Vorsitzender)
18.08.1999
Mitglied des Aufsichtsrats der Bickhardt Bau AG
Geschäftsführer der BONI Beratungs- und Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG, Niederaula
Aufsichtsratsvorsitzender der Bickhardt Bau AG, Kirchheim/Hessen
Stv. Aufsichtsratsvorsitzender der Gemeinnützige Bau- und
Siedlungsgenossenschaft eG, Alsfeld
Stv. Vorsitzender des Beirats der MKW Mitteldeutsche
Hartstein- Kies- und Mischwerke GmbH, Naumburg/Saale
(Teilkonzern der Bickhardt Bau-Unternehmensgruppe)
Günther Troppmann
(Stellvertretender
Vorsitzender)
18.08.1999
Vorstandsvorsitzender der DKB – Deutsche Kreditbank,
Berlin
Aufsichtsratsvorsitzender der DKB Immobilien AG
Aufsichtsratsvorsitzender der SKG Bank AG
Aufsichtsratsmitglied der Flughafen Berlin-Schönefeld
GmbH
Aufsichtsratsmitglied der Lufthansa AirPlus Servicekarten
GmbH
Werner Rippel
18.08.1999
Partner der Rechtsanwalts- und Notar-Sozietät Goetjes
Jöllenbeck Brand Rechtsanwälte und Notar
50
Christoph Militzer
28.04.2009
Director der MITEC Jebsen Automotive Systems (Dalian)
Co. Ltd.
Director der MITEC Jebsen Automotive Holding, Hong Kong
Verwaltungsratsvorsitzender der GCG Global Consulting
Group AG, Zürich, Schweiz
Verwaltungsratsvorsitzender
Schweiz
der
MICON
AG,
Zürich,
Hermann Scheper- 18.08.1999
gerdes
Steuerberater in eigener Kanzlei in Dieburg
Dietmar Wiethoff
Geschäftsführer der Deutsche Leasing Factoring GmbH,
Bad Homburg
1.10.2011
Geschäftsführer der Deutsche Leasing Finance GmbH, Bad
Homburg
Ullrich Eitel
Bis 27.08.2011
Geschäftsführender Gesellschafter
Tapete GmbH & Co KG
der
Fa.
Marburger
Die Amtszeit der Mitglieder des aktuellen Aufsichtsrats endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die
über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Jahr 2011 beschließt.
Dieter Bonn, geb. 7.4.1946, hat nach seiner Ausbildung zum Bankkaufmann seine Tätigkeit bei der
Sparkasse Bad Hersfeld aufgenommen und dort diverse Positionen inne gehabt, zuletzt als Vertreter
der Leitung von verschiedenen Außendienststellen. 1970 wechselte er zur Kreisparkasse Alsfeld und
schloss 1979 die höhere Fachprüfung zum Sparkassenwirt ab. 1980 wurde er ordentliches Vorstandsmitglied der Kreisparkasse Alsfeld für Hersbeld für Kreditgeschäft, Marktfolge, Wertpapiergeschäft und Treasury. Ab 2004 war er Vorstandsmitglied für Firmenkundengeschäft, Wertpapier- und
Börsengeschäft, Treasury und allgemeine Verwaltung und Stellvertretender Vorstandsvorsitzender der
inzwischen in Sparkasse Vogelsbergkreis umbenannten Kreisparkasse Alsfeld. Seit 2006 ist Herr
Bonn im Ruhestand. Neben seiner beruflichen Tätigkeit war Herr Bonn von 1987 bis 2005 Mitglied der
Vollversammlung der IHK in Giessen, von 1989 bis 2005 Sozialrichter am Sozialgericht in Giessen
und seit 1997 Handelsrichter für Handelssachen des Landgerichts Giessen.
Günther Troppmann, geb. 16.3.1951, hat 1972 ein Studium der Mathematik und Betriebswirtschaftslehre in Regenburg und Innsbruck aufgenommen, welches er als Dipl.Kfm. 1979 abgeschlossen hat.
Sein Berufseintritt erfolgte beim Bayerischen Sparkassen- und Giroverband in München. 1991
wechselte er zur Bayerischen Landesbank, wo er die Unternehmensbereiche Marketing und Controlling der Bank übernommen hat. Dort wurde er 1993 zum Bankdirektor ernannt. 1995 wechselte er in
den Vorstand der Deutschen Kreditbank AG in Berlin deren Vorstandsvorsitzender er seit 1996 ist.
Werner Rippel, geb. 29.06.1950, hat 1978 sein 1. Juristisches Staatsexamen an der Universität
Marburg und 1981 sein 2. juristisches Staatsexamen absolviert. Seit 1981 ist er als Rechtsanwalt
tätig, seit 1987 als Partner der SozietätGoetjes, Jöllenbeck und Brand in Spangenberg. Neben seiner
Tätigkeit als Rechtsanwalt war Herr Rippel in verschiedenen Unternehmen als Geschäftsführer, in der
MITEC Automotive AG vorübergehend als Vorstandsmitglied tätig.
Christoph Militzer, geb. 24.5.1979, hat 2004 sein Studium der Betriebswirtschaftslehre an der
Universität Marburg als Dipl. Kfm abgeschlossen. 2005 absolvierte er als Praktikant mehrere
Auslandsaufenthalte in den USA. 2006 war er Prokurist und von 2006 bis 2008 Finanzvorstand der
MITEC Automotive AG. Herr Christoph Militzer ist selbstständiger Unternehmensberater mit Sitz in
Zürich, Schweiz, war Gründer und Alleingesellschafter der PTC GmbH und ist Gesellschafter und
Gründer mehrerer anderer Unternehmen des Werkzeugbaus.
51
Herrmann Schepergerdes., geb. 31.5.1951, hat 1977 sein Studium der Betriebswirtschaftslehre an
den Universitäten Frankfurt und Köln als Dipl.Kfm. abgeschlossen. Danach war er bei der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Treuhand- Vereinigung AG/Coopers und Lybrand
in Hamburg und Frankfurt tätig. 1985 wechselte er in die Konzernsteuerabteilung der Dresdner
Bank AG, Frankfurt. Während dieser Tätigkeit hat er sein Steuerberaterexamen und Examen zum
vereidigten Buchprüfer absolviert. Seit 1987 ist er als Steuerberater und vereidigter Buchprüfer in
eigener Praxis tätig.
Dietmar Wiethoff, geb. 14.9.1946 hat nach seiner Tätigkeit bei der Deutschen Genossenschaftskasse,
Frankfurt, sein Studium zum Kredit- und Finanzfachwirt an der Bankakademie Frankfurt 1977
abgeschlossen. Danach war er in mehreren Positionen als Kreditreferent und Zentralbereichsleiter bei
der Deutschen Verkehrs-Kredit-Bank AG, Frankfurt, tätig. 1993 wechselte der zur Deutschen Leasing
AG, Bad Homburg. Bis 1995 war er Zentralbereichsleiter für Objektfinanzierung und Geschäftsführer
der Deutschen Verkehrs-Leasing GmbH. Seit 1995 ist er Geschäftsführer der Deutschen Leasing
Finance GmbH. Von 2002 bis 2011 war er außerdem Geschäftsführer der Deutschen Leasing
Factoring GmbH und Bereichsleiter Beratung und Sanierung der Deutschen Leasing Gruppe, Bad
Homburg.
Ullrich Eitel, 26.1.1948, Marburg, hat sein Studium im Bereich Maschinenbau an der Technischen
Universität Darmstadt 1976 als Dipl.-Ing. abgeschlossen. Nach mehreren Auslandsaufenthalten trat er
in die Marburger Tapetenfabrik mit Sitz in Kirchhain ein. Herr Eitel führt das Unternehmen in der 5.
Generation. Herr Eitel ist außerdem Vorsitzender des Verbandes der deutschen Tapetenindustrie
e.V., Mitglied im Präsidium des Deutschen Instituts für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. und
Mitglied des Vorstands des Marburger Universitätsbundes. Herr Eitel ist aus beruflichen Gründen als
Aufsichtsrat der Gesellschaft zum 27.8.2011 zurückgetreten.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind unter der Geschäftsadresse der Gesellschaft erreichbar.
7.3
Potentielle Interessenkonflikte
Die Gesellschaft hat mit ihren Aufsichtsratsmitgliedern Herrn Hermann Schepergerdes und Herrn
Werner Rippel sowie mit der GCG Global Consulting Group AG, Uerikon, deren Hauptaktionär und
Verwaltungsratsvorsitzender das Aufsichtsratsmitglied Herr Christoph Militzer ist, mehrere Dienstleistungsverträge für Beratungsleistungen abgeschlossen. Im Einzelnen sind dies folgende Verträge.
Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2010 mit Herrn Hermann Schepergerdes Beratungsverträge für
Steuerberatungsleistungen in Höhe von TEUR 37,5 abgeschlossen.
Im Rahmen von mehreren Beratungsverträgen hat das Aufsichtsratsmitglied Herr Werner Rippel
Rechtsberatungsleistungen für das Geschäftsjahr 2010 in Höhe TEUR 12 erbracht.
Die GCG Global Consulting Group AG hat mit der Gesellschaft mehrere Projekt- und Dienstleistungsverträge über den Aufbau von Produktionsstandorten, Gründung des Joint Ventures MITEC Jebsen
Automotive Systems (Dalian) Co. Ltd. einschließlich Beratung über den Vertrieb von Produkten der
MITEC Gruppe im asiatischen Raum sowie über die Beratung bei allgemeinen betriebswirtschaftlichen
Belangen der MITEC Gruppe geschlossen. Die Gesamtberatungsleistung betrug im Geschäftsjahr
2010 TEUR 242.
Aufgrund dieser Beratungsverträge mit der Gesellschaft, die jeweils vom Aufsichtsrat durch Beschluss
gemäß § 114 Abs. 1 AktG genehmigt wurden, können sich im Einzelfall potentielle Interessenskonflikte zwischen den Aufgaben der Mitglieder des Aufsichtsrats und ihren Interessen als direkte oder
indirekte Berater der Gesellschaft ergeben.
52
Es bestehen keine weiteren potentiellen Interessenkonflikte der Mitglieder des Vorstands und des
Aufsichtsrats der Emittentin zwischen ihren Verpflichtungen gegenüber der Emittentin und ihren
privaten Interessen oder sonstigen Verpflichtungen.
7.4
Hauptversammlung
Die Hauptversammlung ist das Organ, in dem die Aktionäre ihre Rechte innerhalb der Emittentin
wahrnehmen können. Die Hauptversammlung findet gemäß der Satzung der Gesellschaft statt. Mit
Einverständnis aller Aktionäre kann es in jedem anderen Ort in Deutschland einberufen werden. Die
ordentliche Hauptversammlung findet innerhalb der ersten acht Monate eines Geschäftsjahres statt.
Im Übrigen ist sie, abgesehen von den durch Gesetz und Satzung bestimmten Fällen, einzuberufen,
wenn es das Wohl der Gesellschaft erfordert.
Jede Stückaktie der Gesellschaft gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Das Stimmrecht
kann durch Bevollmächtigte ausgeübt werden.
Jeder Aktionär hat in der Hauptversammlung ein eigenes Rede- und Fragerecht, das verschiedenen
Einschränkungen, insbesondere im Hinblick auf Geheimhaltungsinteressen der Gesellschaft und auf
den ordnungsgemäßen und zügigen Ablauf der Hauptversammlung unterliegen kann.
Die ordentliche Hauptversammlung beschließt u. a. über die Verwendung des Bilanzgewinns der
Gesellschaft und über die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat für das jeweils vor der ordentlichen Hauptversammlung abgeschlossene Geschäftsjahr. Darüber hinaus wählt die ordentliche
Hauptversammlung den Abschlussprüfer der Gesellschaft für das jeweils laufende Geschäftsjahr. Die
Hauptversammlung stellt außerdem den Jahresabschluss der Gesellschaft fest, sofern dies nicht
durch den Vorstand und den Aufsichtsrat erfolgt. Sie wählt den Aufsichtsrat und entscheidet insbesondere über Maßnahmen der Kapitalbeschaffung und der Kapitalherabsetzung, Satzungsänderungen, umwandlungsrechtliche Maßnahmen wie Verschmelzung, Spaltung und Rechtsformwechsel,
Übertragung des gesamten Vermögens der Gesellschaft, Eingliederung einer Gesellschaft und
Abschluss bzw. Änderung von Unternehmensverträgen (insbesondere Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge).
7.5
Corporate Governance und Auditausschuss
Die Gesellschaft ist als nicht börsennotierte Gesellschaft nicht verpflichtet, eine Entsprechungserklärung gemäß § 161 AktG bezüglich der Empfehlung des deutschen Corporate Governance Kodex
("Kodex") abzugeben. Die Beachtung des Kodex wird auch nicht börsennotierten Gesellschaften
empfohlen. Die Gesellschaft folgt dieser Empfehlung nicht und hat die Verhaltensregeln des Kodex
nicht eingehalten. Die Gesellschaft hat außerdem keinen Auditausschuss.
53
8.
ANGABEN ZUR ANLEIHE
Begriffe
Schuldverschreibungen (auch "Anleihen" genannt) sind Wertpapiere, die einen Rückzahlungsanspruch sowie in der Regel einen Anspruch auf feste Verzinsung verbriefen (Rentenpapiere). Teilschuldverschreibungen bezeichnen den festgelegten Teilbetrag, in den eine Anleiheemission
eingeteilt ist. Der Erwerber einer Teilschuldverschreibung erwirbt damit das Recht auf einen dem
Nennbetrag der Teilschuldverschreibung entsprechenden Teil der Emission.
– Inhaber-Teilschuldverschreibungen
Die Teilschuldverschreibungen sind nicht auf einen Namen, sondern auf den Inhaber ausgestellt
(Inhaberpapiere). Damit können die Rechte aus den Teilschuldverschreibungen grundsätzlich durch
Übergabe übertragen und von dem jeweiligen Inhaber des Wertpapiers geltend gemacht werden.
– Inhaber-Teilschuldverschreibungen
Teilschuldverschreibungen sind Wertpapiere, in denen sich der Emittent den Berechtigten (Anleihegläubigern) gegenüber zur Rückzahlung der darlehensweise überlassenen Geldsumme und einer
laufenden Verzinsung oder einer sonstigen Leistung verpflichtet. Durch die Stückelung der Anleihe
erfolgt die Ausgabe in einer festgelegten Anzahl von Teilen (jeweils Teilschuldverschreibungen). Im
Gegensatz zu Aktien wird bei Anleihen keine gewinnabhängige Dividende, sondern in der Regel ein
fester Zinssatz über die gesamte Laufzeit gewährt (so genanntes festverzinsliches Wertpapier). Die
Teilschuldverschreibungen verfügen grundsätzlich über eine klar begrenzte Laufzeit, nach deren
Ablauf die Emittentin das Kapital in voller Höhe, d. h. zum Nennwert, zurückzahlen muss. Die Laufzeit
der angebotenen Teilschuldverschreibungen beträgt fünf Jahre ab dem 4. November 2011 und endet
mit Ablauf des 3. November 2016, es sei denn, die Emittentin kündigt die Teilschuldverschreibungen
insgesamt oder teilweise vorzeitig.
Zielgruppe
Das Angebot richtet sich an sämtliche Kapitalanleger, die eine interessante Kapitalanlage für die
Dauer von maximal fünf Jahren suchen und dabei Wert auf einen festen Zinssatz legen.
8.1
Gründe für das Angebot und Verwendung der Erträge
Der Emittentin fließt bei Vollplatzierung im Rahmen des Angebots der Emissionserlös in Höhe von
voraussichtlich EUR 50 Mio. abzüglich der von der Gesellschaft zu tragenden Vertriebs-, Konzeptionsund Verwaltungskosten zu. Die Emissionskosten belaufen sich auf bis zu ca. 4,82 % des Emissionsvolumens von EUR 50 Mio. bei vollständiger Platzierung der Anleihe. Dementsprechend beträgt der
Nettoemissionserlös bei vollständiger Platzierung der Anleihe voraussichtlich EUR 47.590.000.
Der Nettoemissionserlös der Anleihe wird nach Planung der Emittentin vorrangig für die nachfolgend
aufgeführten Zwecke verwendet.
•
Optimierung der Passivseite der Bilanz der Gesellschaft;.
•
Finanzierung des weiteren organischen und anorganischen Wachstums der MITEC Gruppe;
•
Finanzierung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten der MITEC Gruppe.
Die Aufteilung des Nettoemissionserlöses für die verschiedenen Verwendungszwecke steht derzeit
noch nicht fest, sondern wird je nach wirtschaftlicher und finanzieller Entwicklung der Gesellschaft
entsprechend aufgeteilt.
54
Generell soll mit der Anleihe eine Erhöhung der Finanzierungsflexibilität und Handlungsgeschwindigkeit im Rahmen der allgemeinen Geschäftstätigkeit erreicht werden. MITEC wird darüber hinaus bei
Bedarf ihr Finanzierungsportfolio durch Bankkredite und Eigenkapitalmaßnahmen zur Finanzierung
spezifischer Investitionsvorhaben oder zur Betriebsmittelfinanzierung ergänzen.
8.2
Angaben über die Anleihe
Die Konditionen der Anleihe ergeben sich aus den Anleihebedingungen, die unter Kapitel 12 in
diesem Prospekt abgedruckt sind, und die die Rechtsgrundlage einer Zeichnung der Teilschuldverschreibungen darstellen. Im Folgenden sollen wesentliche Ausstattungsmerkmale der Anleihe
zusammenfassend dargestellt werden.
8.2.1
Wertpapiertyp; WK, ISIN
Die Anleihe wird in Form von auf den Inhaber lautenden Teilschuldverschreibungen, so genannten
Teilschuldverschreibungen begeben.
Die Wertpapierkennung (WK) für die Anleihe lautet A1K0NJ, die internationale Wertpapierkennnummer (International Securities Identification Number - ISIN) lautet DE000A1K0NJ5.
8.2.2
Rechtsgrundlage für die Emission der Anleihe
Form und Inhalt der Teilschuldverschreibungen sowie die Anleihebedingungen unterliegen deutschem
Recht. Zu Teilschuldverschreibungen ist in § 793 BGB grundsätzlich geregelt, dass der Inhaber einer
Inhaberschuldverschreibung vom Emittenten die versprochene Leistung verlangen kann. Die
versprochene Leistung wird in den Anleihebedingungen konkretisiert. Rechtsgrundlage der Emission
der Anleihe sind damit die Anleihebedingungen, die als Anlage zu diesem Prospekt abgedruckt sind.
8.2.3
Verbriefung
Die Teilschuldverschreibungen einschließlich der Zinsansprüche sind für die gesamte Laufzeit der
Anleihe in einer Inhaberglobalurkunde ohne Zinsscheine verbrieft, die bei der Clearstream Banking
AG, Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn (die "Clearstream") in Girosammelverwahrung hinterlegt
wird. Den Anleihegläubigern stehen entsprechend ihren jeweiligen Teilschuldverschreibungen
Miteigentumsanteile an der Globalurkunde zu, die in Übereinstimmung mit den Geschäftsbedingungen
der Clearstream übertragen werden können. Ein Anspruch auf Ausdruck oder Auslieferung effektiver
Teilschuldverschreibungen oder Zinsscheine ist während der gesamten Laufzeit der Anleihe ausgeschlossen.
8.2.4
Einbeziehung in den Freiverkehr, Börsenzulassung
Die Emittentin plant, die Teilschuldverschreibungen bis zum 4. November 2011 in den Freiverkehr der
Baden-Württembergischen Wertpapierbörse ("Börse Stuttgart"), Handelssegment Bondm einzubeziehen. Das Handelssegment Bondm ist ein Segment für mittelständische Unternehmensanleihen mit
erhöhter Transparenz- und Publizitätsverpflichtung.
Die Emittentin plant keine Zulassung oder Einbeziehung der Teilschuldverschreibungen zum Handel
an einem regulierten Markt, behält sich aber eine entsprechende Zulassung oder Einbeziehung vor.
8.2.5
Währung der Emission
Die Währung der Emission der Teilschuldverschreibungen ist Euro (EUR). Die Teilschuldverschreibungen werden in Euro begeben und sämtliche Zahlungen aus der Anleihe an die Anleihegläubiger
werden in Euro geleistet.
55
8.2.6
Nennbetrag und Einteilung
Die Anleihe mit einem Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 50.000.000,00 ist in bis zu 50.000
Teilschuldverschreibungen mit einem Nennbetrag von jeweils EUR 1.000,00 eingeteilt. Alle Teilschuldverschreibungen sind untereinander gleichberechtigt, das heißt, sie beinhalten alle die gleichen
Rechte und Pflichten für die Anleihegläubiger und die Emittentin.
8.2.7
Ausgabekurs
Die Ausgabe der Teilschuldverschreibungen erfolgt bis zur Einbeziehung der Teilschulschuldverschreibungen in den Freiverkehr (Handelssegment Bondm) an der Börse Stuttgart zum Nennbetrag
(100 %) von jeweils EUR 1.000,00. Nach der Einbeziehung der Teilschuldverschreibungen in den
Freiverkehr (Handelssegment Bondm) an der Börse Stuttgart entspricht der Ausgabekurs dem im
elektronischen Handelssystem der Börse Stuttgart ermittelten Schlusskurs am Vortag der Zeichnung.
Kosten und Steuern werden dem Zeichner durch die Emittentin bei Zeichnung nicht in Rechnung
gestellt. Abhängig vom Tag des Erwerbs der Teilschuldverschreibungen können vom Anleger zu
zahlende Stückzinsen anfallen.
8.2.8
Zahlstelle, Depotstelle
Zinszahlungen und die Rückzahlung der Anleihe an die Anleihegläubiger werden über die sogenannte
Zahlstelle abgewickelt. Zahlstelle für die Anleihe ist das Bankhaus Gebrüder Martin AG, Kirchstraße
35, 73033 Göppingen. Außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gibt es für die Teilschuldverschreibungen keine Zahlstellen.
Die Emittentin überweist die Zinsen nach Ablauf des jeweiligen Zinslaufes sowie den Rückzahlungsbetrag der Anleihe bei Endfälligkeit mit befreiender Wirkung an die Zahlstelle. Diese übernimmt die
Auszahlung der jährlichen Zinsen sowie die Rückzahlung des Anleihekapitals an die Depot führenden
Banken zur Gutschrift auf den Konten der jeweiligen Anleihegläubiger.
Depotstelle für die girosammelverwahrten Teilschuldverschreibungen ist die Clearstream Banking AG,
Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn.
8.2.9
Rang/Keine Garantie/Negativerklärung
Die Teilschuldverschreibungen begründen unmittelbare, unbedingte, nicht nachrangige und nicht
dinglich besicherte Verbindlichkeiten der Emittentin und stehen untereinander und mit allen anderen
nicht nachrangigen und nicht dinglich besicherten Verpflichtungen der Emittentin im gleichen Rang,
sofern diese nicht kraft Gesetzes Vorrang haben. Die Emittentin behält sich vor, jederzeit ohne
Zustimmung der Anleihegläubiger weitere Schuldverschreibungen mit gleicher Ausstattung zu
begeben, die dann im selben Rang stehen würden wie die mit diesem Prospekt angebotenen
Teilschuldverschreibungen. Die Emittentin verpflichtet sich darüber hinaus sicherzustellen, dass die
Verpflichtungen aus den mit diesem Prospekt angebotenen Teilschuldverschreibungen auch in
Zukunft im gleichen Rang mit allen anderen, nicht dinglich besicherten Kreditverbindlichkeiten der
Emittentin stehen und keine gegenwärtigen oder zukünftigen Kapitalmarktverbindlichkeiten der
Emittentin mit einer ursprünglichen Laufzeit von mehr als einem Jahr, die üblicherweise an einer
Wertpapierbörse oder an einem anderen geregelten Wertpapiermarkt gehandelt werden oder gemäß
öffentlicher Ankündigung gehandelt werden sollen, Dritten durch Grund- oder Mobiliarpfandrechte
oder eine sonstige Belastung des eigenen Vermögens sicherzustellen oder sicherstellen zu lassen.
Das Gleiche gilt für Garantien oder Gewährleistungen in Bezug auf derartige Verbindlichkeiten. Eine
Sicherstellung ist nur dann möglich, wenn die Teilschuldverschreibungen zur gleichen Zeit und im
gleichen Rang anteilig an dieser Sicherheit teilnehmen.
56
8.2.10 Mitwirkungs- und Informationsrechte der Anleihegläubiger
Die Teilschuldverschreibungen gewähren den Anleihegläubigern nur schuldrechtliche und keine
gesellschaftsrechtlichen Rechte wie etwa Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte.
Die Emittentin stellt eine Fassung des jeweiligen Jahresabschlusses der MITEC Automotive AG sowie
den Prüfungsvermerk des Wirtschaftsprüfers nach deren Veröffentlichung unter www.mitecautomotive-ag.de in elektronischer Form zur Ansicht bereit.
8.2.11 Vertretung der Anleihegläubiger
Gemäß dem Gesetz über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen (Schuldverschreibungsgesetz – SchVG) kann eine Gläubigerversammlung einberufen werden, die den Anleihegläubiger vertritt.
Die Gläubigerversammlung kann von der Emittentin oder von einem gemeinsamen Vertreter der
Anleihegläubiger einberufen werden. Insbesondere ist die Gläubigerversammlung einzuberufen, wenn
Anleihegläubiger, deren Schuldverschreibungen zusammen 5 % der ausstehenden Schuldverschreibungen erreichen, die Einberufung schriftlich mit der Begründung verlangen, einen gemeinsamen
Vertreter bestellen oder abberufen zu wollen, über das Entfallen der Wirkung der Kündigung der
Schuldverschreibung beschließen zu wollen oder ein sonstiges besonderes Interesse an der
Einberufung zu haben. Die Einberufung ist unverzüglich im elektronischen Bundesanzeiger öffentlich
bekannt zu machen. Für die Teilnahme an der Gläubigerversammlung ist die vorherige Anmeldung
der Anleihegläubiger erforderlich. Jeder Anleihegläubiger kann sich durch einen Bevollmächtigten
vertreten lassen.
8.2.12 Zins- und Tilgungsansprüche
Der Anleger hat als Anleihegläubiger gegenüber der Emittentin als Anleiheschuldnerin Ansprüche auf
Zins- und Tilgungszahlungen aus seinen Teilschuldverschreibungen gemäß den Anleihebedingungen.
8.2.13 Verzinsung und Rendite
Die Teilschuldverschreibungen werden ab dem 4. November 2011 (einschließlich) (der "Emissionstag") auf ihren Nennbetrag während der gesamten Laufzeit fest mit 7,875 % p. a. verzinst. Die
Laufzeit der Teilschuldverschreibungen beginnt am Emissionstag und endet, vorbehaltlich einer
vorzeitigen Kündigung nach Ziff. 8.4 oder einer Ausübung der Rückzahlungsoption nach Ziff. 9 der
Anleihebedingungen, am 3. November 2016. Die Zinsen werden jährlich für den Zeitraum vom
4. November (einschließlich) bis zum 3. November (einschließlich) des Folgejahres (der "Zinslauf")
berechnet und sind nachträglich, am nächsten folgenden Tag fällig, der kein Samstag, kein Sonntag
und kein in Stuttgart staatlich anerkannter Feiertag ist, und an dem die Banken sowohl in Stuttgart als
auch in Frankfurt am Main Zahlungen abwickeln (der "Bankarbeitstag"). Soweit Zinsen für weniger
als ein Jahr zu berechnen sind, erfolgt die Berechnung auf der Grundlage von 365 Tagen bzw. 366
Tagen (Schaltjahr) nach der act/act Methode, bei der die Zinstage einer Periode (taggenau) mit der
tatsächlichen Anzahl von Tagen in dem jeweiligen Jahr ins Verhältnis gesetzt werden.
Die individuelle Rendite über die Gesamtlaufzeit der Kapitalanlage bestimmt sich nicht allein nach
dem Zinssatz. Die individuelle Rendite in dem Fall, dass der Anleger die Teilschuldverschreibungen
über ihre gesamte Laufzeit hält, berechnet sich aus der Differenz zwischen dem Rückzahlungsbetrag
einschließlich der gezahlten Zinsen und der ursprünglich gezahlten Kaufsumme (einschließlich
etwaiger Stückzinsen) unter Berücksichtigung der Laufzeit der Anleihe und den jeweiligen Transaktionskosten. Die jeweilige Netto-Rendite der Anleihe lässt sich insofern erst am Ende der Laufzeit
bestimmen, da sie von eventuell zu zahlenden individuellen Transaktionskosten (z.B. Depotgebühren
an die vom Anleger beauftragte Bank) abhängig ist.
57
8.2.14 Zinszahlungen, Kündigung, Rückzahlung des Anleihekapitals
Die Auszahlung der Zinsen erfolgt nachträglich für den jeweils abgelaufenen Zinslauf am ersten
Bankarbeitstag. Grundsätzlich werden die Zinszahlungsansprüche damit am 4. November (der
"Zinszahltag") fällig, erstmals am 4. November 2012 für den Zeitraum vom 4. November 2011 bis
zum 3. November 2012. Der letzte Zinslauf der Anleihe beginnt, vorbehaltlich einer vorherigen
Beendigung, am 4. November 2015 und endet am 3. November 2016 (jeweils einschließlich).
Die Laufzeit der Teilschuldverschreibungen endet, vorbehaltlich einer vorzeitigen außerordentlichen
Kündigung durch Anleihegläubiger nach Ziff. 8.1 der Anleihebedingungen oder einer ordentlichen
Kündigung durch die Emittentin nach Ziff. 8.4 der Anleihebedingungen, am 3. November 2016. Die
Emittentin ist damit verpflichtet, den Anleihegläubigern der Teilschuldverschreibungen das Anleihekapital am 4. November 2016 zum vollen Nennbetrag zurückzuzahlen. Die Emittentin kann die ausstehenden Teilschuldverschreibungen insgesamt oder teilweise ab dem 4. November 2014 mit einer
Kündigungsfrist von mindestens 30 und höchstens 60 Tagen gegenüber den Anleihegläubigern ihrer
Wahl vorzeitig kündigen und diese zum Kündigungstermin in Höhe des vorzeitigen Rückzahlungsbetrags, wie nachfolgend definiert, zurückzahlen. Die Kündigung erfolgt durch Bekanntmachung gemäß
Ziffer 11 der Anleihebedingungen.
Im Falle der vorzeitigen Kündigung der Teilschuldverschreibungen werden erhöhte vorzeitige
Rückzahlungsbeträge nach folgender zeitlicher Staffelung geschuldet:
•
Kündigungstermin ab dem 4. November 2014: 101,5 % des zurückzuzahlenden Nennbetrages
der Teilschuldverschreibungen;
•
Kündigungstermin ab dem 4. November 2015: 101 % des zurückzuzahlenden Nennbetrages
der Teilschuldverschreibungen.
Den Anleihegläubigern steht kein ordentliches Kündigungsrecht zu. Jeder Anleihegläubiger kann
seine Teilschuldverschreibungen außerordentlich kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Wann
ein solcher Grund insbesondere vorliegt, lässt sich der Ziffer 8.1 der Anleihebedingungen entnehmen.
Die Emittentin ist verpflichtet, Zins- und Rückzahlungen aus den Teilschuldverschreibungen an die
Zahlstelle zu zahlen. Soweit die an die Anleger zu zahlenden Beträge auf einem Eigenkonto der
Emittentin bei der Zahlstelle eingegangen sind, wird Clearstream diese Beträge abbuchen und an die
Anleihegläubiger überweisen.
8.2.15 Kontrollwechsel
Im Falle des Eintretens eines Kontrollwechsels gemäß Ziff. 9.2 der Anleihebedingungen ist jeder
Anleihegläubiger berechtigt, nicht aber verpflichtet, von der Emittentin - nach deren Wahl - entweder
die Rückzahlung oder den Ankauf seiner Teilschuldverschreibungen zum vorzeitigen Rückzahlungsbetrag insgesamt oder teilweise zu verlangen, sofern innerhalb des in Ziff. 9.4 der Anleihebedingungen definierten Rückzahlungszeitraums Anleihegläubiger von Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von mindestens 50% des Gesamtnennbetrags der zu diesem Zeitpunkt noch ausstehenden
Teilschuldverschreibungen die Ausübung der Rückzahlungsoption erklärt haben.
In diesem Fall ist die Emittentin zur Zahlung von vorzeitigen Rückzahlungsbeträgen für jede
Teilschuldverschreibung in Höhe von 103 % des Nennbetrags der Teilschuldverschreibung, zuzüglich
aufgelaufener und nicht gezahlter Zinsen bis zum Rückzahlungstag Kontrollwechsel (ausschließlich),
wobei „Rückzahlungstag Kontrollwechsel“ den Tag bezeichnet, der 90 Tage nach Vornahme der
Kontrollwechselmitteilung gemäß Ziff. 9.3 liegt, verpflichtet.
58
8.2.16 Verjährung der Zins- und Rückzahlungsansprüche
Der Anspruch auf Zahlung der Zinsen und der Anspruch auf Rückzahlung des Anleihekapitals
verjähren jeweils nach 30 Jahren ab Fälligkeit. Begünstigte im Falle der Verjährung ist die Emittentin.
8.2.17 Beschluss der Emittentin über die Emission
Die Anleihe wird auf Grund eines Beschlusses des Vorstands der Emittentin vom 31. August 2011 mit
Zustimmungsbeschluss des Aufsichtsrats der Emittentin vom 14./15. September 2011 begeben.
8.2.18 Übertragbarkeit, Vererbung der Teilschuldverschreibungen
Der Anleihegläubiger kann seine Teilschuldverschreibungen ohne Zustimmung der Emittentin an
Dritte veräußern bzw. vererben und gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Clearstream
frei übertragen. Dabei werden jeweils die entsprechenden Miteigentumsrechte an der Globalurkunde
auf den Erwerber übertragen.
8.2.19 Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand
Form und Inhalt der Teilschuldverschreibungen sowie alle sich daraus ergebenden Rechte und
Pflichten bestimmen sich ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – München, Bundesrepublik Deutschland.
8.2.20 Bekanntmachungen
Bekanntmachungen der Emittentin, die die Teilschuldverschreibungen betreffen, erfolgen im elektronischen Bundesanzeiger.
8.2.21 Ratings
Die Creditreform Rating AG hat die Emittentin im Rahmen eines Unternehmensratings mit dem Rating
BBB- (Ausblick watch) bewertet. Die Bonität BBB- bezeichnet eine stark befriedigende Bonität und ein
geringes bis mittleres Insolvenzrisiko. Für die Teilschuldverschreibungen gibt es noch kein Rating und
es ist auch keines geplant.
Die von der Creditreform Rating AG verwendete Rating-Skala reicht von AAA, welches die höchste
Bonität bezeichnet über die Kategorie "AA", "A", "BBB", "BB", "B", "C" bis zur Kategorie "D". Die
Kategorie "AAA" bezeichnet die höchste Kategorie während die Kategorie "D" die schlechteste
Bonität, nämlich ungenügend (Insolvenz, Negativmerkmale) bezeichnet. In den Kategorien von "AAA"
bis "B" kann jeweils ein Plus- oder Minuszeichen hinzugefügt werden, um die relative Stellung
innerhalb der Kategorie zu verdeutlichen.
Die Creditreform Rating AG ist eine Ratingagentur mit Sitz in der Europäischen Union (EU), die gem.
Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Artikel 2 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 bei der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht registriert ist.
8.3
Bedingungen und Voraussetzungen für das Angebot
Das vorliegende Angebot erfolgt ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland und in der
Republik Österreich.
Die Verbreitung dieses Prospekts und das Angebot der in diesem Prospekt beschriebenen Teilschuldverschreibungen können unter bestimmten Rechtsordnungen Beschränkungen unterliegen. Personen,
die in den Besitz dieses Prospekts gelangen, müssen diese Beschränkungen berücksichtigen. Die
Emittentin hat bei der BaFin beantragt, dass die BaFin der zuständigen Behörde in Österreich eine
Bescheinigung über die Billigung des Prospekts übermittelt, aus der hervorgeht, dass der Prospekt
59
gemäß dem deutschen Wertpapierprospektgesetz, welches die Prospektrichtlinie in deutsches Recht
umsetzt, erstellt wurde (Notifizierung). Darüber hinaus wird bei Veröffentlichung dieses Prospekts die
Emittentin keine Maßnahmen ergriffen haben, die ein Angebot der Teilschuldverschreibungen
außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zulässig machen würden.
Insbesondere wurden und werden die Teilschuldverschreibungen nicht unter dem United States
Securities Act von 1933 in der geltenden Fassung registriert. Der Handel mit Teilschuldverschreibungen der Emittentin wurde und wird nicht von der United States Commodity Futures Trading Commissions unter dem United States Commodity Exchange Act genehmigt. Daher dürfen die Teilschuldverschreibungen weder unmittelbar noch mittelbar in den Vereinigten Staaten von Amerika sowie an
Staatsbürger der Vereinigten Staaten von Amerika angeboten, verkauft oder weiterverkauft werden.
Voraussetzung für den Erwerb der Teilschuldverschreibungen ist, dass der Anleihegläubiger über ein
Wertpapierdepot verfügt, in das die Teilschuldverschreibungen gebucht werden können. Ein solches
Depot kann bei einem Kreditinstitut eingerichtet werden. Über Gebühren der Depotführung und
weitere Transaktionskosten sollte sich der Anleger vorab bei dem jeweiligen Institut informieren.
8.3.1
Emissionsvolumen, Mindestzeichnungssumme
Die maximale Gesamtsumme der zum Erwerb angebotenen Teilschuldverschreibungen der Anleihe
(ISIN DE000A1K0NJ5) beträgt EUR 50.000.000,00. Die Mindestzeichnungssumme beträgt
EUR 1.000,00. Ein Höchstbetrag für eine Zeichnung ist nicht festgelegt.
8.3.2
Zeichnungsfrist, Schließungs- und Kürzungsmöglichkeiten, Emissionstermin
Die Zeichnungsfrist für die angebotenen Teilschuldverschreibungen beginnt voraussichtlich am
24. Oktober 2011. Die Zeichnungsfrist läuft bis zur Vollplatzierung der Anleihe, längstens jedoch für
die Dauer von 12 Monaten nach Veröffentlichung des Prospekts. Die Emittentin ist berechtigt, das
Angebot zum Erwerb der Teilschuldverschreibungen vorzeitig zu beenden. Soweit es zu einer
Überzeichnung kommt, ist die Emittentin berechtigt, Zeichnungen zu kürzen oder abzulehnen. Im
Falle der Kürzung oder Ablehnung von Zeichnungen wird die zu viel gezahlte Kaufsumme unverzüglich durch Überweisung auf das von dem Anleger im Zeichnungsantrag benannte Konto erstattet.
Voraussichtlicher Emissionstermin ist der 4. November 2011.
8.3.3
Voraussichtlicher Zeitplan der Emission
7. Oktober 2011
Billigung des Prospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
8. Oktober 2011
Veröffentlichung des gebilligten Prospekts auf der Internetseite www.mitecautomotive-ag.de
24. Oktober 2011
Beginn der Zeichnungsfrist
4. November 2011
Voraussichtliche Einbeziehung der Anleihe in den Freiverkehr an der Börse
Stuttgart (Bondm)
6. Oktober 2012
Ende der Zeichnungsfrist (sofern Emittentin Angebot nicht vorzeitig beendet)
8. Oktober 2012
Veröffentlichung des Ergebnisses des öffentlichen Angebots auf der
Internetseite www.mitec-automotive-ag.de
Der Prospekt wird ab dem 8. Oktober 2011 bei der Emittentin zur kostenlosen Ausgabe erhältlich sein.
Der Prospekt wird außerdem ab dem 8. Oktober 2011 auf der Internetseite der Emittentin unter
www.mitec-automotive-ag.de veröffentlicht.
60
8.3.4
Bekanntgabe des Angebotsergebnisses
Innerhalb von 14 Tagen nach Ende der Zeichnungsfrist bzw. nach vollständiger Zeichnung oder nach
vorzeitiger Beendigung des Angebots wird die Emittentin die Schließung und das Ergebnis des
Angebotes auf ihrer Internetseite www.mitec-automotive-ag.de bekannt geben.
8.3.5
Platzierung und Übernahme der Teilschuldverschreibungen, Kosten der Platzierung
Die Schuldverschreibungen werden zunächst ausschließlich von der Emittentin und, bis zum Ablauf
des 2. November 2011, über die von der EUWAX AG, Stuttgart, im Handelssystem XONTRO
bereitgestellte Zeichnungsfunktionalität (die "Zeichnungsbox"), zum Erwerb angeboten. Es erfolgt
keine Platzierung in festgelegten Tranchen. Die Emittentin übernimmt dabei grundsätzlich die
Abwicklung der Platzierung.
Für die angebotenen Teilschuldverschreibungen wurde von keiner Seite eine Zusage abgegeben, die
Emission der Teilschuldverschreibungen zu übernehmen. Gleiches gilt hinsichtlich der Platzierung.
Das Kapital aus den platzierten Teilschuldverschreibungen fließt vollständig der Emittentin zu. Der
Emittentin entstehen aus der Emission und Platzierung der Anleihe Emissionskosten. Diese werden
sich im Wesentlichen aus Kosten für die Konzeptualisierung, Prospekterstellung, Rechtsberatung,
Druck, Marketing und Personalaufwendungen zusammensetzen. Insgesamt werden diese Kosten
nach Einschätzungen der Emittentin bei vollständiger Platzierung der Anleihe etwa 4,82 Prozent des
Emissionsvolumens von EUR 50.000.000,00 betragen.
8.3.6
Zahlstelle
Als Zahlstelle für die Emittentin ist die Bankhaus Gebrüder Martin AG, Kirchstr. 35, 73033 Göppingen
tätig. Außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gibt es für die Teilschuldverschreibungen keine
Zahlstellen.
Die Zahlstelle übernimmt die Abwicklung der Zahlungen aus den Teilschuldverschreibungen, also
insbesondere die Auszahlung der jährlichen Zinsen sowie die Rückzahlung des Anleihekapitals nach
Laufzeitende, soweit diese Beträge auf einem Eigenkonto des Emittenten bei der Zahlstelle eingegangen sind. Die Emittentin überweist die Zinsen nach Ablauf des jeweiligen Zinslaufs sowie den
rückzuzahlenden Anleihebetrag am Ende der Laufzeit mit befreiender Wirkung an die Zahlstelle, die
dann, unter Einschaltung der Clearstream Banking AG, Eschborn über die jeweiligen Depot führenden
Banken automatisch den Anleihegläubigern gutgeschrieben werden. Die Zahlstelle wird dabei
ausschließlich als Beauftragte der Emittentin tätig und steht nicht in einem Auftrags- oder Treuhandverhältnis zu den Anleihegläubigern.
8.4
Emissionsabwicklung
8.4.1
Potentielle Investoren
Dieses Angebot zum Erwerb von Teilschuldverschreibungen richtet sich an jedermann in der
Bundesrepublik Deutschland und in der Republik Österreich. Die angebotenen Teilschuldverschreibungen können sowohl von Privatpersonen als auch von Unternehmen und sonstigen rechtsfähigen
Personenvereinigungen erworben werden.
61
8.4.2
Abwicklung der Zeichnung
Zeichnung, Zuteilung, Erwerb und Lieferung der Wertpapiere
Die Zeichnung der Teilschuldverschreibungen ist über die Gesellschaft und, bis zum Ablauf des
2. November 2011, über die in Ziff. 8.3.5 genannte Zeichnungsbox möglich.
Bei Zeichnung über die Emittentin hat der Anleger der Gesellschaft einen vollständig ausgefüllten
Kaufantrag (der "Zeichnungsantrag") zuzusenden und die Kaufsumme (Ausgabepreis der gezeichneten Teilschuldverschreibung multipliziert mit der Anzahl der gezeichneten Teilschuldverschreibungen) auf das folgende Konto der Emittentin zu überweisen: Kto. Nr 51080 beim Bankhaus Gebr.
Martin AG, BLZ 610 300 00, IBAN DE13 6103 0000 0000 051080, BIC-Code: MARBDE6G. Mit
Abgabe des Zeichnungsantrags verzichtet der Anleger gemäß § 151 Satz 1 BGB auf den Zugang der
Annahmeerklärung der Emittentin. Der Zeichner muss den Kaufpreis für seine gezeichneten Teilschuldverschreibungen gemäß Zeichnungsantrag bis spätestens zum 4. Bankarbeitstag (Zahlungseingang) auf das im Zeichnungsantrag angegebene Konto der Emittentin überweisen. Bei späterem
Zahlungseingang kann die Emittentin von der Zeichnung (Kaufvertrag) gemäß § 323 BGB zurücktreten.
Bei Zeichnung über die Zeichnungsbox muss der Anleger über eine Depotbank, die bei der Börse
Stuttgart als Handelsteilnehmer zugelassen ist, über einen XONTRO-Anschluss verfügt und zur
Nutzung der XONTRO-Zeichnungsbox "Bondm-Zeichnung" berechtigt ist, einen Kaufantrag stellen.
Ggf. muss der Anleger ein entsprechendes Depot bei einem Kreditinstitut eröffnen.
Durch die Annahme des Zeichnungsantrags durch die Emittentin bei Zeichnung über die Emittentin
oder, bei Zeichnung über die Zeichnungsbox, durch Schlussnotenstellung, kommt der Kaufvertrag der
Anleihe (die "Zeichnung") zustande.
Bei Zeichnung vor dem 4. November 2011 erfolgt die Zuteilung der gezeichneten Teilschuldverschreibungen unter Berücksichtigung von Kürzungen oder Nichtzuteilungen wegen Überzeichnung zum
Emissionstermin 4. November 2011. Bei Zeichnung ab dem 4. November 2011 erfolgt die Zuteilung
innerhalb von fünf Bankarbeitstagen nach dem Zeichnungstag.
Der Anleger erhält bei Zeichnung über die Emittentin umgehend nach Eingang des Zeichnungsantrags bei der Emittentin und Überweisung der Kaufsumme (Ausgabepreis der gezeichneten Teilschuldverschreibung multipliziert mit der Anzahl der gezeichneten Teilschuldverschreibungen) eine
Kaufabrechnung zugeschickt. Bei Zeichnung über die Zeichnungsbox erhält der Anleger eine
Abrechnung über seine Depotbank.
Die Lieferung der Teilschuldverschreibungen erfolgt durch Einbuchung in das Wertpapierdepot, das
vom Zeichner im Zeichnungsantrag bzw. im Kaufantrag angegeben wird. Die Einbuchung der
Teilschuldverschreibungen in das Depot wird durch die Clearstream Banking AG, Eschborn abgewickelt und erfolgt innerhalb von fünf Bankarbeitstagen nach Gutschrift der Kaufsumme auf dem Konto
der Emittentin (bei Zeichnung über die Emittentin) bzw. auf dem Konto der Zahlstelle (bei Zeichnung
über die Zeichnungsbox), jedoch in keinem Fall vor dem 4. November 2011.
Effektive Stücke werden nicht geliefert, vielmehr erhält der Anleihegläubiger anteilig seiner Beteiligung
entsprechend Miteigentum an der Globalurkunde, die bei der Clearstream Banking AG hinterlegt ist.
62
Der Zeichnungsantrag
Der Zeichnungsantrag wird am Tag nach Veröffentlichung des Prospekts kostenlos im Internet unter
www.mitec-automotive-ag.de zum Download sowie bei der Emittentin zur Ausgabe bereitgehalten.
Der Zeichnungsantrag ist vollständig und gut leserlich auszufüllen und auf dem Postweg oder per
Telefax an die Emittentin zu versenden. Die Postanschrift der Emittentin lautet: MITEC Automotive AG, An der Rennbahn 25, 99217 Eisenach; Fax: +49 (0) 36 91 / 68 4 – 111.
Ausgabepreis, Kaufsumme
Der Ausgabepreis für jede Teilschuldverschreibung beträgt
•
bis zur Einbeziehung der Teilschuldverschreibungen in den Freiverkehr der Börse Stuttgart,
Handelssegment Bondm (geplant für den 4. November 2011) 100 % des Nennbetrags der
Teilschuldverschreibungen zuzüglich etwaiger Stückzinsen für den Zeitraum vom
4. November 2011 (einschließlich) bis zu dem Kalendertag (einschließlich), der dem zweiten
Bankarbeitstag, an dem der Anleger sein kontoführendes Kreditinstitut anweist, den Nennbetrag zuzüglich etwaiger Stückzinsen auf das Konto der Emittentin bei der Zahlstelle zu überweisen, vorangeht und
•
nach der Einbeziehung der Teilschuldverschreibungen in den Freiverkehr der Börse Stuttgart,
Handelssegment Bondm (geplant für den 4. November 2011) den im elektronischen Handelssystem der Börse Stuttgart ermittelten Schlusskurs am Vortag der Zeichnung durch den Anleger (der "Börsenkurs") zuzüglich etwaiger Stückzinsen für den Zeitraum vom
4. November 2011 (einschließlich) bis zu dem Kalendertag (einschließlich), der dem zweiten
Bankarbeitstag, an dem der Anleger sein kontoführendes Kreditinstitut anweist, die Kaufsumme auf das Konto der Emittentin bei der Zahlstelle zu überweisen, vorangeht.
Die Kaufsumme setzt sich aus dem Ausgabepreis der Teilschuldverschreibung multipliziert mit der
Anzahl der gezeichneten Teilschuldverschreibungen zusammen.
Für den Zeichner der Teilschuldverschreibungen fällt kein Ausgabeaufschlag (Agio) an.
Stückzinsen
Stückzinsen sind Zinsteilbeträge, die für den Zeitraum vom Emissionstag bis zu dem Kalendertag
(einschließlich), der dem zweiten Bankarbeitstag, an dem der Anleger sein kontoführendes Kreditinstitut anweist, die Kaufsumme auf das Konto der Emittentin bei der Zahlstelle zu überweisen, vorangeht,
berechnet werden. Die Stückzinsen sind vom Erwerber der Teilschuldverschreibungen als Ausgleich
dafür zu zahlen, dass er am nächsten Zinstermin die Zinsen für den vollen Zinslauf gutgeschrieben
bekommt, obwohl ihm nur der anteilige Zins vom Kaufzeitpunkt bis zum nächsten Zinstermin, also für
die tatsächliche Haltedauer im ersten Jahr, zusteht. Die zu zahlenden Stückzinsen stellen insofern
keine Kosten für den Erwerber der Teilschuldverschreibungen dar, sondern lediglich eine vorweggenommene Verrechnung der anteiligen Zinsen.
8.5
Interessen von Personen, die an dem öffentlichen Angebot beteiligt sind
Nach Kenntnis der Emittentin hat keine natürliche oder juristische Person, die an der Emission/dem
Angebot der Teilschuldverschreibungen beteiligt ist, ein wesentliches eigenes Interesse an der
Emission/dem Angebot.
63
9.
BESTEUERUNG
9.1
Besteuerung in der Bundesrepublik Deutschland
9.1.1
Allgemeine Hinweise
Die nachfolgende Darstellung enthält wesentliche steuerliche Aspekte, die für eine Investition in die
Anleihe von Bedeutung sein können. Sie enthält lediglich einen allgemeinen Überblick über die
unverbindliche Rechtsauffassung der Emittentin zur Besteuerung der Erträge aus der Anleihe und
basieren auf der zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Prospektes geltenden steuerlichen Gesetzeslage, der aktuellen Rechtsprechung und der geltenden Verwaltungspraxis in Deutschland in Bezug
auf die oben dargestellte Anlagestruktur.
Änderungen der steuerlichen Rahmenbedingungen (künftige Gesetzesänderungen, geänderte
Rechtsprechung oder geänderte Anwendung bestehender Vorschriften und Regelungen) sind
möglich und können das Ergebnis der Investition beeinflussen. Im Rahmen der Veranlagung des
einzelnen Anlegers kann die steuerliche Beurteilung der Erträge aus der Anleihe durch die jeweils
zuständige Finanzbehörde im Einzelfall von der nachfolgenden Darstellung abweichen. Die sich
hieraus ergebende Unsicherheit kann ggf. im Vorfeld durch die Beantragung einer (kostenpflichtigen) verbindlichen Auskunft bei der zuständigen Finanzbehörde ausgeschlossen werden.
Die Ausführungen erheben keinen Anspruch darauf, die steuerlichen Auswirkungen einer Investition
in die Anleihe für alle Anlegergruppen und unter Berücksichtigung der persönlichen steuerlichen
Verhältnisse jedes einzelnen Anlegers vollständig darzustellen. Sie stellen keine Steuerberatung
dar. Potenziellen Anlegern wird daher empfohlen, vor einer Investition in die Anleihe den Rat eines
Steuerberaters einzuholen, der mit den gesetzlichen Bestimmungen des Wohnsitzes und den
persönlichen steuerlichen Verhältnissen des jeweiligen Anlegers vertraut ist.
Die Emittentin übernimmt grundsätzlich keine Verantwortung für die Einbehaltung von Steuern auf
Erträge aus der Anleihe an der Quelle. Diese erfolgt ausschließlich durch die die Kapitalerträge
auszahlende Stelle ("Depotbank").
9.1.2
Besteuerung unbeschränkt steuerpflichtiger natürlicher Personen, die die Anleihe im
Privatvermögen halten
Erwerb der Anleihe
Der Erwerb der Anleihe ist steuerneutral und löst keine Steuern aus. Der vom Anleger gezahlte
Kaufpreis für die Anleihe sowie die sonstigen Aufwendungen im Zusammenhang mit deren Erwerb,
beispielsweise bankübliche Spesen, stellen Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten der Anleihe
dar.
Aufwendungen oder Kosten des Anlegers, die nicht zu den Anschaffungs- oder Anschaffungsnebenkosten gehören, insbesondere Refinanzierungskosten für die Anschaffung der Anleihe, sind steuerlich
nicht abzugsfähig.
Die Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten für die Anleihe wirken sich steuerlich erst aus,
wenn der Anleger die Anleihe wieder veräußert und mindern den von dem Anleger erzielten Veräußerungsgewinn und die auf diesen Gewinn ggf. zu zahlende Steuer.
Etwas anderes gilt jedoch, wenn der Anleger beim Erwerb der Anleihe Stückzinsen gezahlt hat. Diese
stellen bereits im Veranlagungszeitraum des Abflusses zu berücksichtigende negative Einnahmen aus
Kapitalvermögen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG dar und können – entweder über den bei der
Depotbank für den Anleger geführten Verlustverrechnungstopf oder im Rahmen der Veranlagung –
64
mit positiven Einnahmen des Anlegers aus Kapitalvermögen verrechnet werden.
Die Anleihe unterliegt keiner Abschreibung. Die Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten für die
Anleihe mindern sich daher weder auf Grund eines etwaigen laufenden Wertverzehrs (Abschreibung
für Abnutzung, AfA) noch auf Grund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung der Anleihe
(Teilwertabschreibung).
Besteuerung von Zinsen und Veräußerungsgewinnen
Die Erträge aus der Anleihe (Zinsen und Veräußerungsgewinne) unterliegen als Einkünfte aus
Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG) der Abgeltungsteuer, und zwar
unabhängig von der Haltedauer des jeweiligen Anlegers.
Stückzinsen, die der Anleger bei der Veräußerung der Anleihe vereinnahmt, gehören zum Veräußerungserlös und sind vom Anleger als Teil des Veräußerungsgewinns zu versteuern.
Die Abgeltungsteuer wird durch Abzug von Kapitalertragsteuer an der Quelle durch die jeweilige
Depotbank einbehalten und an die Finanzverwaltung abgeführt.
Der Kapitalertragsteuersatz beträgt 25 % (zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag darauf, damit insgesamt
26,375 %). Ist der Anleger kirchensteuerpflichtig, so wird auf dessen schriftlichen Antrag hin auch
Kirchensteuer einbehalten.
Bemessungsgrundlage für die Kapitalertragsteuer ist grundsätzlich der volle Kapitalertrag ohne
jeden Abzug. Im Falle einer Veräußerung der Anleihe bemisst sich die Kapitalertragsteuer nach
dem Veräußerungsgewinn als Differenz zwischen den um die unmittelbaren Veräußerungskosten
reduzierten Veräußerungserlös einerseits und den nachgewiesenen Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten andererseits. Sollten die Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten nicht
nachgewiesen werden, werden 30 % der Einnahmen aus der Veräußerung der Anleihe als
kapitalertragsteuerpflichtiger Ertrag fingiert.
Die von der jeweiligen Depotbank einzubehaltende und an die Finanzverwaltung abzuführende
Kapitalertragsteuer auf die Erträge aus der Anleihe entsteht in dem Zeitpunkt, in dem die Erträge
dem jeweiligen Anleger zufließen (§ 44 Abs. 1 Satz 2 EStG). Dies ist regelmäßig der Zeitpunkt, in
dem die Zinsen fällig sind oder der Veräußerungserlös dem jeweiligen Anleger gutgeschrieben wird.
Verluste aus der Anleihe
Verluste aus der Anleihe, beispielsweise aus der Veräußerung der Anleihe oder aus von dem
Anleger entrichteten Stückzinsen, können nicht mit positiven Einkünften aus anderen Einkunftsarten
verrechnet werden. Sie können grundsätzlich nur mit Einkünften des Anlegers aus Kapitalvermögen
im laufenden oder in den folgenden Veranlagungszeiträumen verrechnet werden, die ebenfalls der
Abgeltungsteuer unterliegen.
Verluste aus der Anleihe können allerdings mit positiven Einkünften aus Kapitalvermögen, die der
einzelne Anleger nicht bei der Depotbank erzielt, die die Anleihe verwahrt, beispielsweise mit
positiven Einkünften aus Kapitalvermögen bei einer anderen Depotbank, nur im Rahmen der
Veranlagung verrechnet werden. Dem einzelnen Anleger muss hierzu eine Bescheinigung über die
Höhe des nicht ausgeglichenen Verlustes aus der Anleihe erteilt werden. Der erforderliche Antrag
muss der Depotbank, die die Anleihe verwahrt, bis zum 15. Dezember des jeweils laufenden Jahres
zugehen. Anderenfalls wird der Verlust (aus der Anleihe) in die folgenden Veranlagungszeiträume
fortgeschrieben und kann erst mit künftigen Gewinnen aus Kapitalvermögen (bei derselben
Depotbank) verrechnet werden.
Jedem Anleger, der Verluste aus der Anleihe realisiert hat, wird empfohlen, rechtzeitig den Rat
eines Steuerberaters einzuholen und prüfen zu lassen, ob die Verluste aus der Anleihe auf die
künftigen Veranlagungszeiträume fortgeschrieben werden sollen oder ob ein Antrag auf Erstellung
65
einer Verlustbescheinigung zur sofortigen Verrechnung mit entsprechenden Gewinnen, beispielsweise mit Gewinnen bei einer anderen Depotbank, im Rahmen der Veranlagung für ihn ratsam ist.
Sparer-Pauschbetrag und Werbungskostenabzug
Bei der Ermittlung der Einkünfte des einzelnen Anlegers aus Kapitalvermögen ist ein SparerPauschbetrag in Höhe von EUR 801 abzuziehen. Bei Ehegatten, die zusammen veranlagt werden,
beträgt der gemeinsame Sparer-Pauschbetrag EUR 1.602.
Der Sparer-Pauschbetrag kann bereits beim Abzug von Kapitalertragsteuer von der Depotbank
berücksichtigt werden. Dies setzt jedoch voraus, dass der jeweiligen Depotbank ein Freistellungsauftrag des jeweiligen Anlegers nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck vorliegt.
Der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ist hingegen ausgeschlossen, so dass der einzelne
Anleger – neben seinen Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten sowie den unmittelbaren
Veräußerungskosten im Falle einer Veräußerung der Anleihe – keine weiteren, ihm entstehenden
Aufwendungen oder Kosten von seinem zu versteuernden Einkommen abziehen kann.
Abgeltungswirkung und Veranlagung
Der Steuerabzug, den die Depotbank von den Erträgen aus der Anleihe (Zinsen und Veräußerungsgewinne) vornimmt, hat grundsätzlich abgeltende Wirkung. Der einzelne Anleger wird dann mit diesen
Erträgen grundsätzlich nicht mehr veranlagt und muss die Erträge nicht in seiner persönlichen
Einkommensteuererklärung angeben.
Allerdings kann – abhängig von der persönlichen steuerlichen Situation des einzelnen Anlegers – in
bestimmten Fällen ein Veranlagungswahlrecht bestehen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die
Veranlagung zu einer niedrigeren Einkommensteuer des Anlegers führt (Günstigerprüfung) oder zur
Verrechnung der Erträge aus der Anleihe mit Altverlusten oder Verlusten aus Kapitalvermögen bei
einer anderen Depotbank.
Sollten die Erträge aus der Anleihe allerdings ausnahmsweise nicht der Kapitalertragsteuer
unterliegen, beispielsweise weil die Anleihe in einem ausländischen Depot gehalten wird, muss der
Anleger die Erträge aus der Anleihe in seiner Einkommensteuererklärung angeben. Die Erträge
unterliegen aber auch in diesem Fall grundsätzlich dem Steuersatz der Abgeltungsteuer von
26,375 % (einschließlich Solidaritätszuschlag) sowie etwaiger Kirchensteuer.
Wird trotz bestehender Kirchensteuerpflicht des Anlegers keine Kirchensteuer auf die Erträge aus der
Anleihe einbehalten, beispielsweise weil der Anleger keinen entsprechenden schriftlichen Antrag bei
der Depotbank gestellt hat, muss der Anleger die auf die Erträge aus der Anleihe erhobene Kapitalertragsteuer in seiner persönlichen Einkommensteuererklärung angeben und der zuständigen Finanzbehörde eine Bescheinigung der Depotbank über die einbehaltene Kapitalertragsteuer nach § 51a
Abs. 2d Satz 2 EStG oder nach § 45a Abs. 2 oder 3 EStG vorlegen.
Jedem Anleger wird empfohlen, den Rat eines Steuerberaters einzuholen, ob für ihn persönlich eine
Veranlagung mit den Erträgen aus der Anleihe steuerlich ratsam oder erforderlich ist, welche
Angaben er in Bezug auf die Erträge aus der Anleihe in seiner persönlichen Einkommensteuererklärung machen muss sowie welche Unterlagen und Bescheinigungen dieser beizufügen sind.
Nichtveranlagungsbescheinigung
Die Depotbank nimmt keinen Steuerabzug von den Erträgen aus der Anleihe vor, wenn der Anleger
ihr eine Nichtveranlagungsbescheinigung der für den Anleger zuständigen Finanzbehörde vorlegt, aus
der sich ergibt, dass für den Anleger aus den Erträgen aus der Anleihe auch für die Fälle der
Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG keine Steuer entsteht.
66
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Der Erwerb der Anleihe von Todes wegen sowie deren Schenkung unter Lebenden können der
Erbschaft- oder Schenkungsteuer unterliegen, soweit der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes, der
Schenker zur Zeit der Ausführung der Schenkung oder der Erwerber zur Zeit der Entstehung der
Steuer in Deutschland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder sich auf Grund
der deutschen Staatsangehörigkeit einer dieser Personen eine unbeschränkte oder (erweiterte)
beschränkte Steuerpflicht ergibt (§ 2 ErbStG).
Unterliegt der Erwerb der Anleihe der Erbschaft- und Schenkungsteuer, wird der Erwerb – abhängig
von der Steuerklasse und der Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs – mit Steuersätzen zwischen 7 %
und 50 % besteuert. Allerdings können unterschiedliche Freibeträge zur Anwendung kommen, deren
Höhe vom persönlichen Verhältnis des Erwerbers zum Erblasser oder Schenker abhängt.
Sonstige Steuern
Für den Erwerb und die Veräußerung von Anleihen wird derzeit keine Umsatzsteuer erhoben. Ebenso
erhebt Deutschland derzeit keine Gesellschafts-, Finanztransaktions- oder Börsenumsatzsteuer,
Stempelabgabe oder ähnliche Steuern auf die Übertragung von Anleihen.
9.1.3
Besteuerung der Anleihe bei einem inländischen Betriebsvermögen
Hält der Anleger die Anleihe in einem inländischen Betriebsvermögen, unterliegen die Erträge daraus
nicht der Abgeltungsteuer. Der besondere Einkommensteuersatz für Einkünfte aus Kapitalvermögen
in Höhe von 26,375 % (einschließlich Solidaritätszuschlag) zzgl. etwaiger Kirchensteuer kommt nicht
zur Anwendung.
Die dargestellten, für Einkünfte aus Kapitalvermögen im Privatvermögen geltenden Beschränkungen
beim Werbungskostenabzug gelten nicht. Es findet daher ein Betriebsausgabenabzug nach den
allgemeinen Bestimmungen statt.
Gleiches gilt grundsätzlich auch für den Abzug von Verlusten unter Berücksichtigung der Mindestbesteuerung (§ 10d EStG). Allerdings können Verluste aus der Anleihe möglicherweise als Verluste aus
Termingeschäften von der Verrechnung mit sonstigen Gewinnen des Unternehmens oder mit Erträgen
des Unternehmers aus anderen Einkunftsarten ausgeschlossen sein, § 15 Abs. 4 Sätze 3ff. EStG.
Besteuerung von Körperschaften
Ist der Anleger eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, so behält die
Depotbank 26,375 % Kapitalertragsteuer (einschließlich Solidaritätszuschlag) nur von den Zinszahlungen ein, nicht aber von den Gewinnen aus der Veräußerung der Anleihe.
Ist der Anleger eine steuerpflichtige Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse,
unterliegen die Erträge aus der Anleihe sowohl der 15%igen Körperschaftsteuer (zzgl. 5,5 %
Solidaritätszuschlag darauf, damit insgesamt 15,825 %) als auch der Gewerbesteuer. Die Höhe der
Gewerbesteuer hängt grundsätzlich von dem Hebesatz der Gemeinde ab, in der die Körperschaft die
Betriebstätte unterhält, der die Anleihe steuerlich zuzurechnen ist. Die Gewerbesteuer wird allerdings
weder auf die Körperschaftsteuer angerechnet noch kann sie bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens der Körperschaft als Betriebsausgabe abgezogen werden. Sofern die Erträge aus
der Anleihe dem 26,375%igen Steuerabzug (einschließlich Solidaritätszuschlag) unterliegen, hat
dieser keine abgeltende Wirkung, sondern wird im Rahmen der Veranlagung der jeweiligen Körperschaft auf die von der Körperschaft zu zahlende Steuer angerechnet.
Besteuerung von natürlichen Personen und Personengesellschaften
Ist der Anleger eine natürliche Person, die die Anleihe im Betriebsvermögen eines Einzelunternehmers oder einer Personengesellschaft hält, behält die Depotbank 26,375 % Kapitalertragsteuer
67
(einschließlich Solidaritätszuschlag) nur von den Zinszahlungen ein, nicht aber von den Gewinnen aus
der Veräußerung der Anleihe. Gegenüber der jeweiligen Depotbank ist nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu erklären, dass die Erträge zu den Betriebseinnahmen eines inländischen Betriebs
gehören.
Bei natürlichen Personen unterliegen die Einkünfte dem persönlichen Einkommensteuersatz (zzgl.
Solidaritätszuschlag und etwaiger Kirchensteuer) sowie ggf. (bei gewerblichen Einkünften) der
Gewerbesteuer. Die Höhe einer ggf. anfallenden Belastung mit Gewerbesteuer hängt grundsätzlich
von dem Hebesatz der Gemeinde ab, in der der jeweilige Anleger die Betriebstätte unterhält, der die
Anleihe steuerlich zuzurechnen ist. Eine ggf. anfallende Gewerbesteuer kann allerdings nach
Maßgabe des § 35 EStG auf die Einkommensteuer des Anlegers angerechnet werden.
Wird die Anleihe von einer Personengesellschaft gehalten, unterliegen die Erträge daraus dem
persönlichen Einkommensteuersatz (zzgl. Solidaritätszuschlag und etwaiger Kirchensteuer) der
einzelnen Gesellschafter, soweit es sich bei den Gesellschaftern um natürliche Personen handelt,
sowie – im Falle einer gewerblichen Personengesellschaft (Mitunternehmerschaft) – auch der
Gewerbesteuer auf der Ebene der Gesellschaft. Die Höhe der ggf. anfallenden Belastung mit
Gewerbesteuer hängt grundsätzlich von dem Hebesatz der Gemeinde ab, in der die Gesellschaft die
Betriebstätte unterhält, der die Anleihe steuerlich zuzurechnen ist. Die Belastung der Gesellschaft mit
Gewerbesteuer kann allerdings nach Maßgabe des § 35 EStG auf die Einkommensteuer der
einzelnen Gesellschafter angerechnet werden.
Soweit an der Personengesellschaft Körperschaften beteiligt sind, unterliegen die Erträge aus der
Anleihe auf Gesellschafterebene der 15,825%igen Körperschaftsteuer (einschließlich Solidaritätszuschlag) sowie – im Falle einer gewerblichen Personengesellschaft (Mitunternehmerschaft) – auch der
Gewerbesteuer auf der Ebene der Gesellschaft. Ist die Personengesellschaft selbst nicht gewerblich
tätig oder gewerblich geprägt (vermögensverwaltende Personengesellschaft), hat die beteiligte
Körperschaft zusätzlich Gewerbesteuer auf die auf sie entfallenden Erträge aus der Anleihe zu zahlen.
9.1.4
Besteuerung bei einem Steuerausländer
Sofern die Anleihe von einem Anleger gehalten wird, der in Deutschland steuerlich nicht ansässig ist,
müssen die Erträge aus der Anleihe nicht in Deutschland versteuert werden, es sei denn (i) die
Anleihe ist dem Betriebsvermögen einer deutschen Betriebstätte (einschließlich der durch einen
ständigen Vertreter begründeten Betriebstätte) steuerlich zuzurechnen, oder (ii) die Erträge aus der
Anleihe gehören aus anderen Gründen zu den steuerpflichtigen inländischen Einkünften (z. B. als
Erträge aus einem Schaltergeschäft, § 49 Abs. 1 Nr. 5 lit.d) EStG).
Sofern die Erträge aus der Anleihe zu steuerpflichtigen inländischen Einkünften gehören sollten,
unterliegen sie grundsätzlich – wie bei Steuerinländern – der 26,375%igen Kapitalertragsteuer
(einschließlich Solidaritätszuschlag). Die Einkommen- bzw. die Körperschaftsteuer für die Erträge aus
der Anleihe kann durch den Steuerabzug als abgegolten gelten. In diesem Fall unterbleibt eine
Veranlagung des ausländischen Anlegers und die Belastung mit deutscher Kapitalertragsteuer ist
definitiv, soweit die deutsche Kapitalertragsteuer nicht auf Grund eines anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommens oder für Körperschaften nach Maßgabe von § 44a Abs. 9 EStG zu erstatten ist.
Der Erwerb der Anleihe oder die Erzielung von Erträgen aus der Anleihe (Zinsen, Veräußerungsgewinne) kann zu steuerlichen Folgen in dem Ansässigkeitsstaat des jeweiligen Anlegers führen.
Die steuerlichen Folgen, die eine Investition in die Anleihe für Anleger nach dem Recht eines anderen
Staates als Deutschland haben könnte, sind jedoch nicht Bestandteil dieser Ausführungen. Ausländischen Anlegern wird daher empfohlen, rechtzeitig vor einer Investition in die Anleihe den Rat eines auf
das Recht seines Ansässigkeitsstaates spezialisierten Steuerberaters oder einen vergleichbaren
fachmännischen Rat einzuholen.
68
9.2
Besteuerung in der Republik Österreich
9.2.1
Allgemeine Hinweise
Dieser Abschnitt zur Besteuerung enthält eine kurze Zusammenfassung des Verständnisses der
Emittentin betreffend einige wichtige Grundsätze, die im Zusammenhang mit dem Erwerb, dem Halten
und der Veräußerung der Teilschuldverschreibungen in der Republik Österreich bedeutsam sind. Die
Zusammenfassung erhebt nicht den Anspruch, sämtliche steuerliche Überlegungen vollständig
wiederzugeben und geht auch nicht auf besondere Sachverhaltsgestaltungen ein, die für einzelne
potenzielle Anleger von Bedeutung sein können. Die folgenden Ausführungen sind genereller Natur
und hierin nur zu Informationszwecken enthalten. Diese Ausführungen sollen keine rechtliche oder
steuerliche Beratung darstellen und auch nicht als solche ausgelegt werden. Des Weiteren nimmt
diese Zusammenfassung nur auf solche Investoren Bezug, die in Österreich der unbeschränkten
(Körperschaft-)Steuerpflicht unterliegen. Sie basiert auf den derzeit gültigen österreichischen
Steuergesetzen, der bisher ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung sowie den Richtlinien der
Finanzverwaltung und deren jeweiliger Auslegung, die alle Änderungen unterliegen können. Solche
Änderungen können auch rückwirkend eingeführt werden und die beschriebenen steuerlichen Folgen
nachteilig beeinflussen. Potenziellen Käufern der Teilschuldverschreibungen wird empfohlen, wegen
der steuerlichen Folgen des Kaufs, des Haltens sowie der Veräußerung der Teilschuldverschreibungen ihre rechtlichen und steuerlichen Berater zu konsultieren. Das steuerliche Risiko aus den
Teilschuldverschreibungen trägt der Käufer.
Die Emittentin übernimmt grundsätzlich keine Verantwortung für die Einbehaltung von Steuern auf
Erträge aus den Teilschuldverschreibungen an der Quelle. Diese erfolgt ausschließlich durch die
inländische (österreichische) kuponauszahlende Stelle.
Natürliche Personen, die in Österreich einen Wohnsitz und/oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben,
unterliegen mit ihrem Welteinkommen der Einkommensteuer in Österreich (unbeschränkte Einkommensteuerpflicht). Natürliche Personen, die weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt in
Österreich haben, unterliegen nur mit bestimmten Inlandseinkünften der Steuerpflicht in Österreich
(beschränkte Einkommensteuerpflicht).
Körperschaften, die in Österreich ihre Geschäftsleitung und/oder ihren Sitz haben, unterliegen mit
ihrem gesamten Welteinkommen der Körperschaftsteuer in Österreich (unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht). Körperschaften, die in Österreich weder ihre Geschäftsleitung noch ihren Sitz haben,
unterliegen nur mit bestimmten Inlandseinkünften der Steuerpflicht in Österreich (beschränkte
Körperschaftsteuerpflicht).
Sowohl in Fällen der unbeschränkten als auch der beschränkten Körperschaftsteuer- oder Einkommensteuerpflicht in Österreich kann Österreichs Besteuerungsrecht durch Doppelbesteuerungsabkommen eingeschränkt werden.
Mit 1. Jänner 2011 trat das Budgetbegleitgesetz 2011, das zu signifikanten Änderungen in der
Besteuerung von Finanzinstrumenten führt, in Kraft. Da der Verfassungsgerichtshof vor kurzem
entschieden hat, dass die Anwendung des Großteils der neuen Regelungen bereits ab
1. Oktober 2011 verfassungswidrig ist, wurde dieser Zeitpunkt kürzlich durch das Abgabenänderungsgesetz 2011 um weitere sechs Monate auf den 1. April 2012 verschoben.
9.2.2
Einkommensbesteuerung von Teilschuldverschreibungen, die vor dem 1. April 2012
erworben werden
Bei den Teilschuldverschreibungen handelt es sich grundsätzlich um Forderungswertpapiere im Sinne
des § 93 Abs 3 Einkommensteuergesetz (EStG).
In Österreich unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Personen, die Forderungswertpapiere im Sinne
69
des § 93 Abs 3 EStG in ihrem Privatvermögen halten, unterliegen mit den Zinsen daraus (dazu zählt
auch ein allfälliger Differenzbetrag zwischen dem Ausgabe- und dem Einlösewert) der Einkommensteuer nach § 27 Abs 1 Z 4 und § 27 Abs 2 Z 2 EStG. Werden die Zinsen über eine inländische
(österreichische) kuponauszahlende Stelle ausbezahlt, dann kommt es zum Abzug von Kapitalertragsteuer (KESt) an der Quelle von 25 %. Über den Abzug von KESt hinaus besteht keine Einkommensteuerpflicht (Endbesteuerung), sofern die Forderungswertpapiere zusätzlich an einen in
rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht unbestimmten Personenkreis angeboten werden. Werden die
Zinsen nicht über eine inländische kuponauszahlende Stelle ausbezahlt, dann unterliegen die Zinsen
einer Besteuerung mit dem Sondersteuersatz von 25 %, sofern die Forderungswertpapiere zusätzlich
an einen in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht unbestimmten Personenkreis angeboten werden. Da
in diesem Fall keine KESt einbehalten wird, müssen die Zinsen in der Einkommensteuererklärung des
Anlegers angegeben werden. Auch wenn die Forderungswertpapiere nicht an einen in rechtlicher und
tatsächlicher Hinsicht unbestimmten Personenkreis angeboten werden, müssen die Zinsen in der
Einkommensteuererklärung des Anlegers angegeben werden; sie unterliegen dann einer Besteuerung
nach dem progressiven Einkommensteuertarif von bis zu 50 %, wobei eine allfällige KESt auf die
Steuerschuld anzurechnen ist.
In Österreich unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Personen, die Forderungswertpapiere in einem
Betriebsvermögen halten, unterliegen mit den Zinsen daraus (dazu zählt auch ein allfälliger Differenzbetrag zwischen dem Ausgabe- und dem Einlösewert) der Einkommensteuer. Werden die Zinsen über
eine inländische kuponauszahlende Stelle ausbezahlt, dann kommt es zum Abzug von KESt von
25 %. Über den Abzug von KESt hinaus besteht keine Einkommensteuerpflicht (Endbesteuerung),
sofern die Forderungswertpapiere zusätzlich an einen in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht
unbestimmten Personenkreis angeboten werden. Werden die Zinsen nicht über eine inländische
kuponauszahlende Stelle ausbezahlt, dann unterliegen die Zinsen einer Besteuerung mit dem
Sondersteuersatz von 25 %, sofern die Forderungswertpapiere zusätzlich an einen in rechtlicher und
tatsächlicher Hinsicht unbestimmten Personenkreis angeboten werden. Da in diesem Fall keine KESt
einbehalten wird, müssen die Zinsen in der Einkommensteuererklärung des Anlegers angegeben
werden. Auch wenn die Forderungswertpapiere nicht an einen in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht
unbestimmten Personenkreis angeboten werden, müssen die Zinsen in der Einkommensteuererklärung des Anlegers angegeben werden; sie unterliegen dann einer Besteuerung nach dem progressiven Einkommensteuertarif von bis zu 50 %, wobei eine allfällige KESt auf die Steuerschuld anzurechnen ist.
In Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften unterliegen mit den Zinsen aus
Forderungswertpapieren (dazu zählt auch ein allfälliger Differenzbetrag zwischen dem Ausgabe- und
dem Einlösewert) der Körperschaftsteuer von 25 %. Unter den Voraussetzungen des § 94 Z 5 EStG
kommt es nicht zum Abzug von KESt.
Privatstiftungen nach dem Privatstiftungsgesetz (PSG), welche die Voraussetzungen des § 13 Abs 6
Körperschaftsteuergesetz (KStG) erfüllen und Forderungswertpapiere im Privatvermögen halten,
unterliegen mit den Zinsen daraus (dazu zählt auch ein allfälliger Differenzbetrag zwischen dem
Ausgabe- und dem Einlösewert) der Zwischenbesteuerung von 25 %, unter der Voraussetzung, dass
die Forderungswertpapiere zusätzlich an einen in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht unbestimmten
Personenkreis angeboten werden. Wenn die Forderungswertpapiere nicht an einen in rechtlicher und
tatsächlicher Hinsicht unbestimmten Personenkreis angeboten werden, dann unterliegen die Zinsen
der Körperschaftsteuer mit einem Steuersatz von 25 %. Unter den Voraussetzungen des § 94 Z 11
EStG kommt es nicht zum Abzug von KESt.
9.2.3
Einkommensbesteuerung von Teilschuldverschreibungen, die nach dem 31. März 2012
erworben werden
Mit der Verabschiedung des Budgetbegleitgesetzes 2011 beabsichtigt der österreichische Gesetzge-
70
ber eine umfassende Neuordnung der Besteuerung von Finanzinstrumenten, vor allem von Substanzgewinnen. Gemäß der Neufassung des § 27 Abs 1 EStG gelten als Einkünfte aus Kapitalvermögen:
•
Einkünfte aus der Überlassung von Kapital gemäß § 27 Abs 2 EStG, dazu gehören Gewinnanteile
und Zinsen aus Kapitalforderungen (wie auch der Differenzbetrag zwischen dem Ausgabe- und
dem Einlösewert im Fall von Nullkuponanleihen);
•
Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen gemäß § 27 Abs 3 EStG, dazu gehören Einkünfte aus
der Veräußerung, Einlösung und sonstigen Abschichtung von Wirtschaftsgütern, deren Erträge
Einkünfte aus der Überlassung von Kapital sind, sowie Stückzinsen; und
•
Einkünfte aus Derivaten gemäß § 27 Abs 4 EStG, dazu gehören Differenzausgleiche, Stillhalterprämien und Einkünfte aus der Veräußerung oder sonstigen Abwicklung von Termingeschäften
wie Optionen, Futures und Swaps sowie sonstigen derivativen Finanzinstrumenten wie Indexzertifikaten.
Grundsätzlich gelten auch die Entnahme und das sonstige Ausscheiden der Teilschuldverschreibungen aus dem Depot als Veräußerung; werden bestimmte Meldungen gemacht, führt dies jedoch nicht
zur Besteuerung.
In Österreich unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Personen, die Teilschuldverschreibungen in
ihrem Privatvermögen halten, unterliegen gemäß § 27 Abs 1 EStG mit den Einkünften aus Kapitalvermögen daraus der Einkommensteuer. Inländische Einkünfte aus Kapitalvermögen – das sind im
Allgemeinen Einkünfte, die über eine inländische auszahlende oder depotführende Stelle ausbezahlt
werden – unterliegen der Kapitalertragsteuer (KESt) von 25 %. Über den Abzug von KESt hinaus
besteht keine Einkommensteuerpflicht (Endbesteuerung nach § 97 Abs 1 EStG). Ausländische
Einkünfte aus Kapitalvermögen müssen in der Einkommensteuererklärung des Anlegers angegeben
werden; in diesem Fall unterliegen sie einer Besteuerung mit dem Sondersteuersatz von 25 %.
Spezielle Regelungen gelten für Anleihen, die nicht an einen in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht
unbestimmten Personenkreis angeboten werden. Einkünfte aus Kapitalvermögen daraus unterliegen
nicht der KESt, sondern müssen in der Einkommensteuererklärung des Anlegers angegeben werden
(progressiver Einkommensteuertarif von bis zu 50 %). Der Ausgleich von Verlusten ist nur eingeschränkt möglich.
In Österreich unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Personen, die Teilschuldverschreibungen in
ihrem Betriebsvermögen halten, unterliegen gemäß § 27 Abs 1 EStG mit den Einkünften aus
Kapitalvermögen daraus der Einkommensteuer. Inländische Einkünfte aus Kapitalvermögen (wie oben
beschrieben) unterliegen der KESt von 25 %. Während die KESt Endbesteuerungswirkung bezüglich
Einkünften aus der Überlassung von Kapital entfaltet, müssen Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen und Einkünfte aus Derivaten in der Einkommensteuererklärung des Anlegers angegeben
werden (nichtsdestotrotz Sondersteuersatz von 25 %). Ausländische Einkünfte aus Kapitalvermögen
müssen immer in der Einkommensteuererklärung des Anlegers angegeben werden (Sondersteuersatz
von 25 %). Spezielle Regelungen gelten für Anleihen, die nicht an einen in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht unbestimmten Personenkreis angeboten werden. Einkünfte aus Kapitalvermögen daraus
unterliegen nicht der KESt, sondern müssen in der Einkommensteuererklärung des Anlegers
angegeben werden (progressiver Einkommensteuertarif von bis zu 50 %). Der Ausgleich von
Verlusten ist nur eingeschränkt möglich.
In Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften unterliegen mit Einkünften aus
Kapitalvermögen aus den Teilschuldverschreibungen einer Besteuerung von 25 %. Inländische
Einkünfte aus Kapitalvermögen (wie oben beschrieben) unterliegen der KESt von 25 %, die auf die
Körperschaftsteuer angerechnet werden kann. Unter den Voraussetzungen des § 94 Z 5 EStG kommt
es von vornherein nicht zum Abzug von KESt.
Privatstiftungen nach dem PSG, welche die Voraussetzungen des § 13 Abs 6 KStG erfüllen und
71
Teilschuldverschreibungen im Privatvermögen halten, unterliegen mit Zinsen, Einkünften aus
realisierten Wertsteigerungen und Einkünften aus Derivaten der Zwischenbesteuerung von 25 %.
Gemäß dem Gesetzeswortlaut unterliegen Zinsen aus Anleihen, die nicht an einen in rechtlicher und
tatsächlicher Hinsicht unbestimmten Personenkreis angeboten werden, nicht der Zwischenbesteuerung, sondern der Körperschaftsteuer von 25 %. Inländische Einkünfte aus Kapitalvermögen (wie
oben beschrieben) unterliegen der KESt von 25 %, die auf die anfallende Steuer angerechnet werden
kann. Unter den Voraussetzungen des § 94 Z 12 EStG kommt es nicht zum Abzug von KESt.
9.2.4
EU-Quellensteuer
§ 1 EU-Quellensteuergesetz (EU-QuStG) sieht – in Umsetzung der Richtlinie 2003/48/EG des Rates
vom 3. Juni 2003 im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen – vor, dass Zinsen, die eine inländische Zahlstelle an einen wirtschaftlichen Eigentümer, der eine natürliche Person ist, zahlt oder zu
dessen Gunsten einzieht, der EU-Quellensteuer unterliegen, sofern er seinen Wohnsitz in einem
anderen Mitgliedstaat der EU (oder in bestimmten abhängigen und assoziierten Gebieten) hat und
keine Ausnahmen vom Quellensteuerverfahren vorliegen. Gemäß § 10 EU-QuStG ist die EUQuellensteuer nicht zu erheben, wenn der wirtschaftliche Eigentümer der Zahlstelle eine vom
Wohnsitzfinanzamt des Mitgliedstaats seines steuerlichen Wohnsitzes auf seinen Namen ausgestellte
Bescheinigung vorlegt, die Name, Anschrift, Steuer- oder sonstige Identifizierungsnummer oder in
Ermangelung einer solchen Geburtsdatum und -ort des wirtschaftlichen Eigentümers, Name und
Anschrift der Zahlstelle, die Kontonummer des wirtschaftlichen Eigentümers oder in Ermangelung
einer solchen das Kennzeichen des Wertpapiers enthält. Eine solche Bescheinigung gilt für einen
Zeitraum von maximal drei Jahren. Die Quellensteuer beträgt 35 %.
9.2.5
Erbschafts- und Schenkungssteuer
Österreich erhebt keine Erbschafts- und Schenkungssteuer mehr.
Bestimmte unentgeltliche Zuwendungen an (österreichische oder ausländische) privatrechtliche
Stiftungen und damit vergleichbare Vermögensmassen unterliegen jedoch der Stiftungseingangsteuer
nach dem Stiftungseingangssteuergesetz. Eine Steuerpflicht entsteht, wenn der Zuwendende
und/oder der Erwerber im Zeitpunkt der Zuwendung einen Wohnsitz, den gewöhnlichen Aufenthalt,
den Sitz oder den Ort der Geschäftsleitung in Österreich haben. Ausnahmen von der Steuerpflicht
bestehen bezüglich Zuwendungen von Todes wegen, vor allem für Bankeinlagen, öffentlich platzierte
Anleihen und Portfoliobeteiligungen (dh weniger als 1 %). Die Steuerbasis ist der gemeine Wert des
zugewendeten Vermögens abzüglich Schulden und Lasten zum Zeitpunkt der Vermögensübertragung. Der Steuersatz beträgt generell 2,5 %, in speziellen Fällen jedoch 25 %.
Zusätzlich besteht eine Anzeigepflicht für Schenkungen von Bargeld, Kapitalforderungen, Anteilen an
Kapitalgesellschaften und Personenvereinigungen, Betrieben, beweglichem körperlichen Vermögen
und immateriellen Vermögensgegenständen. Die Anzeigepflicht besteht wenn der Geschenkgeber
und/oder der Geschenknehmer einen Wohnsitz, den gewöhnlichen Aufenthalt, den Sitz oder die
Geschäftsleitung im Inland haben. Nicht alle Schenkungen sind von der Anzeigepflicht umfasst: Im
Fall von Schenkungen unter Angehörigen besteht ein Schwellenwert von EUR 50.000 pro Jahr; in
allen anderen Fällen ist eine Anzeige verpflichtend, wenn der gemeine Wert des geschenkten
Vermögens innerhalb von fünf Jahren EUR 15.000 übersteigt. Darüber hinaus sind unentgeltliche
Zuwendungen an Stiftungen iSd Stiftungseingangssteuergesetzes wie oben beschrieben von der
Anzeigepflicht ausgenommen. Eine vorsätzliche Verletzung der Anzeigepflicht kann zur Einhebung
einer Strafe von bis zu 10 % des gemeinen Werts des geschenkten Vermögens führen.
72
10.
FINANZINFORMATIONEN
10.1
Konzernabschluss der MITEC Automotive AG (HGB) zum 31.12.2010 (geprüft)
Konzernbilanz
Konzerngewinn- und Verlustrechnung
Eigenkapitalspiegel (Konzern)
Konsolidierte Kapitalflussrechnung
Konzernanhang
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
10.2
Konzernabschluss der MITEC Automotive AG (HGB) zum 31.12.2009 (geprüft)
Konzernbilanz
Konzerngewinn- und Verlustrechnung
Eigenkapitalspiegel (Konzern)
Konsolidierte Kapitalflussrechnung
Konzernanhang
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
10.3
Jahresabschluss der MITEC Automotive AG (HGB) zum 31.12.2010 (geprüft)
Bilanz
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
F-1
I . Kon z er nbila nz z u m 3 1 . D ez e m be r 2 0 1 0
M I TEC Aut om ot iv e AG,
Re nnb a hn 2 5 , 9 9 8 1 7 Eise na ch
Aktivseite
Passivseite
EUR
Geschäftsjahr
EUR
Vorjahr
EUR
EUR
A. Anlagevermögen
I. Gezeichnetes Kapital
II. Kapitalrücklage
1. Entgeltlich erworbene
Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche
Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten
und Werten
5.855.000,00
5.855.000,00
97.241,07
97.241,07
III. Gewinnrücklagen
1.168.208,00
1.157.799,00
II. Sachanlagen
1. Gesetzliche Rücklage
2. Unterschiedsbetrag aus
der Kapitalkonsolidierung
3. Andere Gewinnrücklagen
1.356.460,56
1.356.460,56
2.463.793,03
22.374.650,65
292.461,61
22.359.845,65
24.008.767,82
26.194.904,24
IV. Ausgleichsposten für Anteile
anderer Gesellschafter
19.040.733,68
14.180.590,69
62.437.718,05
66.085.993,25
2.510.321,00
3.095.064,00
361.237,49
84.350.010,22
2.087.144,53
85.448.792,47
3.599.097,10
3.608.997,10
89.117.315,32
90.215.588,57
III. Finanzanlagen
1. Beteiligungen
Summe Anlagevermögen
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe
2. Unfertige Erzeugnisse,
unfertige Leistungen
3. Fertige Erzeugnisse und Waren
4. Geleistete Anzahlungen
Vorjahr
EUR
A. Eigenkapital
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten
auf fremden Grundstücken
2. Technische Anlagen
und Maschinen
3. Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
4. Geleistete Anzahlungen und
Anlagen im Bau
Geschäftsjahr
EUR
8.718.857,61
7.247.282,25
3.927.785,14
4.955.919,92
12.632,65
17.615.195,32
3.896.280,94
3.283.265,90
56.126,43
14.482.955,52
106.732.510,64
104.698.544,09
F-2
23.444,08
V. Verlustvortrag
VI. Jahresüberschuss/-fehlbetrag
Buchmäßiges Eigenkapital
0,00
11.762.651,64-
2.254.094,82-
5.715.040,03
9.508.556,82-
26.122.977,78
18.198.357,25
3.398.990,05
196.257,84
2.556.812,49
2.753.070,33
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen
2. Sonstige Rückstellungen
579.518,26
2.819.471,79
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten
- davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr
EUR 43.417.119,84
(EUR 68.260.240,91)
2. Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
- davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr
EUR 7.461.543,13
(EUR 4.472.802,76)
76.438.675,08
85.983.902,16
7.536.990,71
4.472.802,76
83.975.665,79
29.521.967,83
90.456.704,92
20.951.427,58
I . Kon z er nbila nz z u m 3 1 . D ez e m be r 2 0 1 0
M I TEC Aut om ot iv e AG,
Re nnb a hn 2 5 , 9 9 8 1 7 Eise na ch
Aktivseite
Passivseite
EUR
Geschäftsjahr
EUR
Vorjahr
EUR
EUR
Geschäftsjahr
EUR
Vorjahr
EUR
106.732.510,64
104.698.544,09
83.975.665,79
29.521.967,83
20.951.427,58
90.456.704,92
II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen
- davon mit einer Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr
EUR 5.000.000,00
(EUR 5.000.000,00)
2. Forderungen gegen Unternehmen,
mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
- davon mit einer Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr
EUR 0,00 (EUR 0,00)
3. Sonstige Vermögensgegenstände
9.119.982,44
11.718.960,53
0,00
2.513.492,76
4.491.244,17
13.611.226,61
2.948.738,76
17.181.192,05
- davon mit einer Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr
EUR 0,00 (EUR 0,00)
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks
Summe Umlaufvermögen
C. Rechnungsabgrenzungsposten
E. Passive latente Steuern
13.458,43
5.923,27
2.024.445,04
2.436.312,08
33.264.325,40
34.106.382,92
836.197,31
1.529.152,92
123.217.838,03
125.851.124,41
F-3
0,00
9.900,00
9.449.104,41
93.424.770,20
14.422.591,91
104.889.196,83
0,00
10.500,00
271.100,00
0,00
123.217.838,03
125.851.124,41
- davon aus Steuern
EUR 265.087,66
(EUR 227.921,39)
- davon im Rahmen der
sozialen Sicherheit
EUR 44.355,88 (EUR 18.200,00)
- davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr
EUR 5.179.424,87
(EUR 7.057.708,38)
D. Rechnungsabgrenzungsposten
III. Wertpapiere
1. Sonstige Wertpapiere
3. Verbindlichkeiten gegenüber
Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht
- davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr
EUR 0,00 (EUR 9.900,00)
4. Sonstige Verbindlichkeiten
I I . Konz e rn gew in n- u nd V erlu st r echn u n g fü r die Zeit vom
1 . Jan ua r bis 3 1 . D e z em be r 2 0 1 0
M I TEC Au t om ot iv e AG, Re n nba hn 2 5 , 9 9 8 1 7 Eise na ch
EUR
1. Umsatzerlöse
2. Veränderung des Bestands an
fertigen und unfertigen
Erzeugnissen
Geschäftsjahr
EUR
Vorjahr
EUR
136.791.651,51
100.558.081,85
2.056.350,63
3. Andere aktivierte
Eigenleistungen
4. Sonstige betriebliche Erträge
Gesamtleistung
5. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-,
Hilfs- und Betriebsstoffe
und für bezogene Waren
b) Aufwendungen für bezogene
Leistungen
16.152,31
24.446,40
2.345.697,02
5.656.949,56
141.209.851,47
101.273.093,85
59.058.763,68
42.626.805,53
65.954.361,19
3.360.993,48
45.987.799,01
75.255.490,28
55.285.294,84
6.895.597,51
Rohergebnis
6. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter
b) Soziale Abgaben und
Aufwendungen für
Altersversorgung und
für Unterstützung
4.966.383,96-
23.219.933,17
20.545.357,56
4.204.515,50
27.424.448,67
3.899.552,43
24.444.909,99
- davon für Altersversorgung
EUR 0,00 (EUR 0,00)
7. Abschreibungen
a) Auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen
b) Auf Vermögensgegenstände des
Umlaufvermögens, soweit
diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen
Abschreibungen überschreiten
12.202.279,43
13.754.053,14
12.202.279,43
265.799,67
14.019.852,81
8. Sonstige betriebliche
Aufwendungen
23.530.482,28
19.814.882,31
Betriebskosten
63.157.210,38-
58.279.645,11-
Betriebsergebnis
12.098.279,90
2.994.350,27-
0,00
9. Sonstige Zinsen und
ähnliche Erträge
F-4
18.468,14
53.282,37
12.116.748,04
2.941.067,90-
I I . Konz e rn gew in n- u nd V erlu st r echn u n g fü r die Zeit vom
1 . Jan ua r bis 3 1 . D e z em be r 2 0 1 0
M I TEC Au t om ot iv e AG, Re n nba hn 2 5 , 9 9 8 1 7 Eise na ch
EUR
Geschäftsjahr
EUR
Vorjahr
EUR
12.116.748,04
2.941.067,90-
10. Zinsen und ähnliche
Aufwendungen
5.156.890,78
5.786.377,11
Finanzergebnis
5.138.422,64-
5.733.094,74-
Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit
6.959.857,26
8.727.445,01-
11. Außerordentliche Aufwendungen
Außerordentliches Ergebnis
12. Steuern vom Einkommen
und vom Ertrag
406.707,49
735.746,19
406.707,49-
735.746,19-
355.892,01
13. Sonstige Steuern
0,00
438.109,74
45.365,62
45.365,62
400.000,00
0,00
82.217,73
14. Aufgrund einer Gewinngemeinschaft, eines
Gewinnabführungs- oder
Teilgewinnabführungsvertrags
abgeführte Gewinne
5.715.040,03
Jahresüberschuss
F-5
9.508.556,82-
V . Eige n k a pit a lspie ge l fü r da s Ge sch ä ft sj a h r 2 0 1 0
Mutterunternehmen
Gezeichnetes
Kapital
TEUR
Stand am 31.12.2009
Stammaktien
5.855
Nicht
Kapitalrücklage erwirtschaftetes
eingeforderte
Konzernausstehende
eigenkapital
Einlagen
0
97
Eigene Anteile,
die zur Einziehung bestimmt
sind
12.246
Minderheitsgesellschafter
Kumuliertes
übriges
Konzernergebnis
0
Eigenkapital
gemäß
Konzernbilanz
0
18.198
Ausgabe von Anteilen
Eigenkapital
Eigene Anteile,
die nicht zur
Einziehung
bestimmt sind
0
Minderheitenkapital
18.198
0
Kumuliertes
übriges
Konzernergebnis
0
Eigenkapital
0
0
Konzerneigenkapital
0
18.198
0
0
Erwerb/Einziehung eigener Anteile
Gezahlte Dividenden
0
0
0
0
0
0
0
0
Änderung des
Konsolidierungskreises
2.171
2.171
2.171
Übrige Veränderungen
15
15
15
5.715
5.715
0
5.715
5.715
0
26.099
24
Konzernjahresüberschuss (+)/
Konzernjahresfehlbetrag (-)
Übriges Konzernergebnis
Konzerngesamtergebnis
Stand am 31.12.2010
5.715
5.855
0
97
20.147
0
0
26.099
0
0
2.171
24
39
5.715
0
5.715
0
0
0
0
5.715
24
26.123
24
0
Eige n k a pit a lspie ge l fü r da s Ge sch ä ft sj a h r 2 0 0 9
Mutterunternehmen
Gezeichnetes
Kapital
TEUR
Stand am 31.12.2008
Stammaktien
5.855
Kapitalrücklage erwirtschaftetes
Nicht
Konzerneingeforderte
eigenkapital
ausstehende
Einlagen
0
97
21.879
Eigene Anteile,
die zur Einziehung bestimmt
sind
Minderheitsgesellschafter
Kumuliertes
übriges
Konzernergebnis
0
Eigenkapital
gemäß
Konzernbilanz
0
Ausgabe von Anteilen
Eigene Anteile,
die nicht zur
Einziehung
bestimmt sind
27.831
Eigenkapital
0
0
Minderheitenkapital
27.831
Kumuliertes
übriges
Konzernergebnis
0
Eigenkapital
0
0
Konzerneigenkapital
0
27.831
0
0
Erwerb/Einziehung eigener Anteile
Gezahlte Dividenden
Änderung des
Konsolidierungskreises
-124
0
0
0
0
0
0
0
0
-124
-124
0
-124
Übrige Veränderungen
0
Konzernjahresüberschuss (+)/
Konzernjahresfehlbetrag (-)
-9.509
Übriges Konzernergebnis
Konzerngesamtergebnis
Stand am 31.12.2009
-9.509
5.855
0
97
12.246
0
0
F-6
-9.509
-9.509
0
0
0
0
0
-9.509
-9.509
0
0
-9.509
18.198
0
0
18.198
18.198
0
0
-9.509
I V. Ka pit alf lussre ch nu ng f ür das Ge schä ft sj a h r 2 0 1 0
Für die finanzw irt schaft liche Beurt eilung des von uns geprüft en Konzerns sind die vom
Unt ernehm en erwirt schaft et en und die ihm von außen zugeflossenen Finanzier ungsm it t el und
ihre Verwendung von Bedeut ung.
Zur Ent wick lung der Liquidit ät und der Finanzkraft der Gesellschaft en haben wir eine
Kapit alflussrechnung erst ellt , die zeigt , w ie sich die Zahlungsm it t el ( Kassenbest ände,
Schecks sowie Gut haben bei Kredit inst it ut en) des geprüft en Konzerns im Ber icht szeit raum
durch
Mit t elzu-
und
- abflüsse
verändert
haben.
Dabei
w ird
von
uns
zw ischen
Zahlungsst röm en aus Geschäft s- , I nvest it ions- und Finanzierungst ät igkeit unt erschieden.
Die Aufgabe der von uns nachfolgend aufgest ellt en Kapit alflussrechnung best eht darin,
zusät zlich zu Konzernbilanz, Konzer ngew inn- und Verlust rechnung und Konzernanhang
ergänzende Angaben über die finanzielle Ent wick lung des geprüft en Konzerns zu m achen, die
aus dem Konzernabschluss nicht oder nur m it t elbar ent nom m en w erden können. Sie soll
I nform at ionen über die Zahlungsst röm e sow ie die Zahlungsm it t elbest ände des Konzerns
verm it t eln und darüber Auskunft geben, w ie der Konzern finanzielle Mit t el er wirt schaft et hat
und w elche zahlungswirksam en I nvest it ions- und Finanzierungsm aßnahm en vorgenom m en
w urden.
Über die Zahlungsst röm e in der Kapit alflussrechnung w erden von uns I nform at ionen get rennt
nach den Cash- Flow aus der laufenden Geschäft st ät igkeit , aus der I nvest it ionst ät igkeit
( einschließlich Desinvest it ionen) und aus der Finanzierungst ät igkeit verm it t elt , wobei die
Sum m e
der
Cash- Flow
aus
diesen
drei
Tät igkeit sbereichen
der
Veränderung
des
Finanzm it t elfonds in der Bericht sper iode ent spricht .
Unsere
nachfolgende
Darst ellung
der
Kapit alflussrechnung
im
Konzernprüfungsbericht
ent spricht dem vom Deut schen St andardisierungsrat DSR erar beit et en Grundsat z ÄDeut scher
Rechnungslegungsst andard Nr. 2 ( DRS 2) Kapit alflussrechnung³.
F-7
Ka p it a lf lu ssr e chnu n g na ch d e m Grun dsa t z
" D e ut sch e r Re ch nun gsle gun gs st a n da r d N r. 2 ( D RS 2 ) "
1.
2010
2009
TEU R
T EUR
Jahresergebnis ( einschließlich Ergebnisant ei len von
Minderheit sgesellschaft ern) nach Abzug
Ausgleichspost en Kapit alkonsolidierung
2.+ / -
5.715
- 9.509
9.620
11.709
917
- 510
0
- 60
- 185
0
586
5.941
2.782
- 866
Abschreibungen / Zuschreibungen auf Gegenst ände
des Anlageverm ögens
3.+ / -
Zunahm e / Abnahm e der Rückst ellungen
4.+ / -
Sonst ige zahlungsunwir ksam e
Aufwendungen/ Er t räge
( bspw. Abschreibung auf ein akt iv ier t es Disa gio)
5.- / +
Gewinn / Verlust aus dem Abgang von
Gegenst änden des Anlageverm ögens
6.- / +
Zunahm e / Abnahm e der Vorrät e, der Forderun gen
aus Lieferungen und Leist ungen sowie an derer
Akt iva, die nicht der I nvest it ions- oder
Finanzierungst ät igkeit zuzuordnen sind
7.+ / -
Zunahm e / Abnahm e der Verbindlichkeit en aus
Lieferun gen und Leist ungen sow ie anderer Passiva,
die nicht der I nvest it ions- oder Finanzierungst ät igkeit zuzuordnen sind ( abzüglich
Veränderungen Miet kaufvert räge)
_
8. =
Ca sh - Flow a u s de r la ufe n de n
Ge schä ft st ä t igke it
1 9 .4 3 5
6 .7 0 5
----------------------- ----------------------9.
Einzahlungen aus Abgängen von Gegenst än den des
Sachanlageverm ögens / im m at eriellen
Anlageverm ö gens
10. -
8.538
7.152
- 10
0
- 8 .3 3 7
- 7 .1 4 9
Auszahlungen für I nv est it ionen in das
Finanzan lagever m ö gen
12.=
3
Auszahlungen für I nv est it ionen in das Sachanlagever m ö gen / im m at erielle Anlageverm ögen
11. -
191
Ca sh - Flow a u s de r I n ve st it ion st ä t igk e it
F-8
----------------------- -----------------------
13. +
Einzahlungen aus der Aufnahm e von Kredit en
14. +
Einzahlungen aus der Aufnahm e von
Miet kaufvert rägen
2010
2009
TEU R
T EUR
0
5.987
0
1.743
15. -
Auszahlungen für die Tilgung von Kredit en
9.545
2.809
16. -
Auszahlungen für die Tilgung von Miet kaufvert rägen
4.174
8.012
17. -
Auszahlungen für die Vergabe von Kredit en
0
0
18.=
Ca sh - Flow a u s de r Fina nz ie ru n gst ä t igk e it
- 1 3 .7 1 9
- 3 .0 9 1
----------------------- -----------------------
19.
Zahlungswirk sam e Veränderungen des
Finanzm it t elbe st andes
( Sum m e aus Zf. 8, 12 und 18)
20. +
Finanzm it t elbest and am Anfang der Periode
- 2.621
- 3.535
2.436
6.095
2.194
- 124
15
0
2 .0 2 4
2 .4 3 6
21. + / - Veränderung der Zahlungsm it t el wegen erst m aliger
Einbeziehung von Gesellschaft en
22. + / - Veränderung aufgrund des Übergang auf das
Bilanzrecht sm odernisierungsgeset z zum 1.1.2010
23.=
Fina nz m it t e lb e st a nd a m En de de r Pe riode
F-9
I I I . Kon z er na nh a n g f ü r das Ge schä ft sj a hr 2 0 1 0
Seit e
1 . Allge m e ine An ga be n
60
2 . Kon solidie ru n gsgr u ndsä t ze
60
3 . Kon solidie ru n gsk r e is
62
4 . Bila nzie r ungs- u n d Be w e r t u ngsm e t h ode n
63
5 . Er lä ut e r ung e n z ur Konze r n bila nz
65
5.1. Konzernanlagenspiegel
66
5.2. Verbindlichkeit enspiegel
68
6 . Er lä ut e r ung e n z ur Konze r n ge w in n- und V e rlu st r e chnu n g
72
7 . Sonst ige An ga be n
74
8 . D a rst e llu ng de r re ch t liche n V e rhä lt n isse
76
F-10
1 . Allge m e in e Anga b e n
Der Konzernabschluss der MI TEC Aut om ot ive AG zum 31. Dezem ber 2010 wurde nach den
Vorschrift en des Handelsgeset zbuches und des Akt iengeset zes aufgest ellt .
Die Form der Darst ellung des Konzernabschlusses ent spricht dem Jahresabschluss der MI TEC
Aut om ot ive AG.
Für
die
Gliederung
der
Konzerngewinn-
und
Verlust rechnung
wurde
das
Gesam t kost enverfahren gew ählt .
2 . Kon solidie run gsgr und sä t ze
Dem Konzernabschluss liegen die Jahresabschlüsse der einbezogenen Unt ernehm en zu
Grunde. Bei säm t lichen in den Konzernabschluss einbezogenen Unt ernehm en deckt sich der
St icht ag des Einzelabschlusses m it dem St icht ag des Konzernabschlusses zum 31. Dezem ber
2010.
Die
Kapit alkonsolidier ung
angelsächsischen
der
Met hode
voll
einbezogenen
( Erwerbsm et hode) ,
Unt ernehm en
die
zwischen
erfolgt e
nach
der
Erst konsolidierung
und
Folgekonsolidierung differenziert .
Die
Erst konsolidierungen
Technology
Cent er
der
Gm bH,
MI TEC engine.t ec
Kraut hausen,
und
gm bh,
Kraut hausen,
MI TEC
aut om ot ive
PTC Product ion
Syst em s
Gm bH,
Kraut hausen, erfolgt en j eweils zur Buchwert m et hode, bei der die Bet eiligungsbuchwert e der
Mut t ergesellschaft
gegen
die
im
Zeit punkt
der
Erst konsolidierung
vorhandenen
Eigenkapit alw ert e ( gezeichnet es Kapit al, Rücklagen und Gewinn- bzw . Verlust vort rag) der
Unt ergesellschaft en aufgerechnet w urden. Bei der in den Konzernabschluss einbezogenen
MI TEC engine.t ec gm bh w urde als Zeit punkt
der
Geschäft sj ahres
gewählt .
2001
( Erwerb
der
Ant eile)
Erst konsolidierung der
Der
sich
in
Beginn des
2001
aus
der
Kapit alkonsolidierung ergebende passivische Unt erschiedsbet rag ( TEUR 102) result iert aus
früheren Rücklagen und Ergebnisvort rägen und hat Eigenkapit alcharakt er. Bei der in den
Konzernabschluss einbezogenen MI TEC aut om ot ive Syst em s Gm bH wurde als Zeit punk t der
Erst konsolidierung der Beginn des Geschäft sj ahres 2007 ( Erw erb der Ant eile) gewählt . Bei
der in den Konzer nabschluss einbezogenen PTC Product ion Technology Cent er Gm bH w urde
als Zeit punkt der Erst konsolidierung der 31. Dezem ber 2008 ( Erst m alige Einbeziehung in den
Konzernabschluss) gew ählt . Der sich in 2008 aus der Kapit alkonsolidierung ergebende
passivische Unt erschiedsbet rag ( TEUR 314) result iert im Wesent lichen aus Ergebnisvort rägen
und hat Eigenkapit alcharakt er.
F-11
Die Erst k onsolidierung der MI TEC engine.t ec gm bh & Co. Obj ekt Kraut hausen KG erfolgt e
nach der Neubew ert ungsm et hode, bei der die Verm ögensgegenst ände und Schulden in der
Bilanz des Tocht erunt ernehm ens zum Zeit punkt des Erwerbs erfolgsneut ral, d. h. m it direkt er
Verrechnung der Bet räge im
Eigenkapit al neu bewert et
w erden. Das neu bewert et e
Eigenkapit al ergibt sich som it aus dem Eigenkapit al vor Neubew ert ung zuzüglich der
aufgelöst en und um lat ent e St euereffekt e bereinigt en st illen Reserven.
Bei der in den Konzernabschluss einbezogenen MI TEC engine.t ec gm bh & Co. Obj ekt
Kraut hausen KG w urde als Zeit punkt der Er st konsolidierung der 31. Dezem ber 2010
( Erst m alige Einbeziehung in den Konzernabschluss) gewählt . Der sich in 2010 aus der
Kapit alkonsolidierung ergebende passivische Unt erschiedsbet rag ( TEUR 2.171) r esult ier t im
Wesent lichen
aus
der
Auflösung
st iller
Reserven
bei
der
Bew ert ung
des
Sachanlageverm ögens und Ergebnisvort rägen und hat Eigenkapit alcharakt er.
Die Folgekonsolidierung ± und dam it auch die Konsolidierung zum 31. Dezem ber 2010 ±
erfasst den Konzernant eil der nach dem St icht ag der Erst konsolidierung erwirt schaft et en
Ergebnisse der Konzerngesellschaft en.
Die gegenseit igen Forderungen und Verbindlichkeit en zwischen den Konzerngesellschaft en
w urden unt ereinander aufgerechnet .
Bei
der
Konzer ngewinn-
und
Verlust r echnung
w urden
alle
Um sät ze
zwischen
den
Konzerngesellschaft en und die übrigen konzernint ernen Ert räge und Aufwendungen voll
konsolidiert . Zwischenergebnisse im Anlage- und Um laufverm ögen aus konzernint ernen
Lieferungen/ Leist ungen w ur den elim inier t .
F-12
3 . Kon solidie run gsk r e is
I n den Konzernabschluss w urden gem äß § 294 Abs. 1 HGB als Mut t erunt ernehm en die MI TEC
Aut om ot ive AG, Eisenach, und als Tocht erunt er nehm en die MI TEC engine.t ec gm bh,
Kraut hausen ( Bet eiligungsant eil 100 % ) , die PTC Product ion Technology Cent er Gm bH,
Kraut hausen ( Bet eiligungsant eil 100 % ) , die MI TEC aut om ot ive Syst em s Gm bH, Kraut hausen
( Bet eiligungsant eil 100 % ) , und die MI TEC engine.t ec gm bh & Co. Obj ekt Kraut hausen KG,
Eisenach ( Bet eiligungsant eil 99 % ) einbezogen.
Vollkonsolidiert e Gesellschaft en
Gesellschaft / Sit z
Ant eil am
gezeichnet en
Kapit al
Gezeichnet es
Kapit al
%
EUR
Jahresüberschuss
/ - fehlbet rag
2010
EUR
Mut t ergesellschaft
MI TEC Aut om ot ive AG,
Eisenach
100,00
5.855.000,00
1.329.653,10
MI TEC engine.t ec gm bh,
Kraut hausen
100,00
1.000.000,00
1.126.261,94
MI TEC aut om ot ive Syst em s
Gm bH, Kraut hausen
100,00
25.000,00
- 617,50
PTC Product ion Technology
Cent er Gm bH, Kraut hausen
100,00
25.000,00
3.354.479,34
99,00
10.000,00
173.344,44
Tocht ergesellschaft
MI TEC engine.t ec gm bh & Co.
Obj ekt Kraut hausen KG,
Eisenach
F-13
4 . Bila nzie r un gs- un d Be w e r t ungsm e t h ode n
Die
Einzelabschlüsse
w urden
grundsät zlich
nach
den
deut schen
Bilanzierungs-
und
Bewert ungsm et hoden für Kapit algesellschaft en aufgest ellt .
Zum
1.
Januar
2010
wurde
der
Jahresabschluss
auf
die
neuen
Vorschrift en
des
Bilanzrecht sm odernisier ungsgeset zes ( BilMoG) angepasst . Daher k onnt e der Grundsat z der
Ansat z- , Bewert ungs- und Ausw eisst et igkeit nicht v ollst ändig angew andt werden ( Art . 67
Abs. 8 S. 1 EGHGB) .
Bei
der
er st m aligen
Aufst ellung
des
Jahresabschlusses
nach
dem
Bilanzrecht sm odernisier ungsgeset z ( BilMoG) wurden die Vorj ahresvergleichszahlen aufgrund
des Wahlrecht s des Art . 67 Abs. 8 Sat z 2 EGHGB nicht angepasst .
Die Wert ansät ze der Einzelabschlüsse wurden unverändert in den konsolidiert en Abschluss
übernom m en.
Anlageverm ögen
I m m at erielle
Verm ögensgegenst ände
wurden
zu
Anschaffungsk ost en
abzüglich
Abschreibungen bew ert et .
Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder Herst ellungskost en abzüglich Abschreibungen
bew ert et .
Die angew endet en Abschreibungsm et hoden und zu Grunde gelegt en Nut zungsdauern sind in
der folgenden Übersicht dargest ellt :
Anlageposit ion
Abschreibungsm et hode
I m m at erielle Verm ögensgegenst ände
linear, für
Ent w icklungs- Know- how
Leist ungsabschreibung
Nut zungsdauer
3 - 5 Jahre
Grundst ücke, grundst ücksgleiche Recht e
und Baut en einschließlich der Baut en auf
frem den Grundst ücken
linear
50 Jahre
Technische Anlagen und Maschinen
linear
1 - 16 Jahre
Ander e Anlagen, Bet riebs- und Geschäft sausst at t ung
linear
3 - 15 Jahre
F-14
Für geringwert ige Verm ögensgegenst ände im Sinne von § 6 Abs. 2 a ESt G w urde im
Zugangsj ahr ein Sam m elpost en gebildet . Dieser w urde im Zugangsj ahr und w ird in den
folgenden vier Jahren zu j ew eils 20 % abgeschrieben.
Finanzanlagen wur den zu Anschaffungskost en angeset zt .
Vorrät e
Die Roh- , Hilfs- und Bet riebsst offe sind m it ihren Anschaffungskost en bew er t et .
Die Bewert ung der unfert igen und fert igen Erzeugnisse sow ie der unfert igen Leist ungen
erfolgt
zu
Herst ellungskost en.
Diese
um fassen
neben
den
Mat erialeinzelkost en,
den
Fert igungseinzelkost en und den Sondereinzelkost en der Fert igung auch angem essene Teile
der
Mat erial-
und
Fert igungsgem einkost en
so wie
den
ant eiligen
Wert everzehr
des
Anlageverm ögens der Fert igung.
Frem dk apit alzinsen w erden nicht in die Herst ellungskost en einbezogen. Das Prinzip der
verlust freien Bewert ung w urde beacht et .
Erforderliche Abwert ungen w egen Reichweit e und Ungängigkeit w urden vorgenom m en.
Forderungen und sonst ige Verm ögensgegenst ände
Die Forderungen und sonst igen Ver m ögensgegenst ände sind m it dem Nennw ert angeset zt .
Pauschal- und Einzelw ert bericht igungen auf Forderungen aus Liefer ungen und Leist ungen
w urden im not wendigen Um fang gebildet .
Wert papiere
Die Wert papiere des Um laufverm ögens w urden m it dem Börsen- bzw . Markt preis am
Bilanzst icht ag angeset zt .
F-15
Rechnungsabgrenzungspost en
Die Rechnungsabgr enzungspost en w urden akt iviert und über die Laufzeit der zu Grunde
liegenden Vert räge linear aufgelöst .
Der Post en bet rifft im Wesent lichen die in den Verbindlichkeit en aus Miet kaufvert rägen
ent halt enen Zinsen.
Rückst ellungen
Für
ungewisse
Verbindlichkeit en
wurden
Rückst ellungen
m it
dem
nach
vernünft iger
kaufm ännischer Beurt eilung not w endigen Erfüllungsbet rag gebildet .
Verbindlichkeit en
Die Verbindlichkeit en wurden m it ihrem Erfüllungsbet rag angeset zt .
Die Laufzeit en der Verbindlichkeit en sind im Verbindlichkeit enspiegel ausgewiesen.
Währungsum rechnung
Forderungen
und
Verbindlichkeit en
in
Frem dwährung
werden
m it
dem
Devisenkassam it t elk ur s zum St icht ag 31. Dezem ber 2010 angeset zt .
5 . Er lä ut e r unge n z u r Konze r nbila n z
Akt iva
Zur Ent wick lung des Anlageverm ögens vergleiche die Darst ellung auf der folgenden Seit e.
Um sow ohl die Ent w icklung der kum uliert en Abschreibungen als auch die Abschreibungen des
Geschäft sj ahres zu zeigen, werden in Form eines Abschreibungsspiegels die Ver änderungen
der gesam t en Abschr eibungen dargest ellt . Der Abschreibungsspiegel ist
Darst ellung in den Anlagenspiegel int egriert worden.
F-16
zur
besseren
5 .1 Kon ze r n a n la ge n spie ge l
Entwicklung des Anlagevermögens
Anschaffungs-
sŽƌƚƌĂŐ
Ϭϭ͘Ϭϭ͘ϮϬϭϬ
Φ
/͘
Kumulierte Abschreibungen
Übernahme
Altbestand OG
Ϭϭ͘Ϭϭ͘ϮϬϭϬ
Φ
ƵŐćŶŐĞ
Φ
hŵďƵĐŚƵŶŐĞŶ
Φ
ďŐćŶŐĞ
Φ
^ƚĂŶĚ
ϯϭ͘ϭϮ͘ϮϬϭϬ
Φ
sŽƌƚƌĂŐ
Ϭϭ͘Ϭϭ͘ϮϬϭϬ
Φ
Übernahme
Altbestand OG
Ϭϭ͘Ϭϭ͘ϮϬϭϬ
Φ
ďƐĐŚƌĞŝďƵŶŐĞŶ
ĚĞƐ'ĞƐĐŚćĨƚƐũĂŚƌĞƐ
Φ
Buchwert
Buchwert
31.12.2010
¼
ϯϭ͘ϭϮ͘ϮϬϬϵ
Φ
^ƚĂŶĚ
ďŐćŶŐĞ
Φ
hŵďƵĐŚƵŶŐĞŶ ƵƐĐŚƌĞŝďƵŶŐĞŶ
Φ
Φ
31.12.2010
Φ
Immaterielle Vermögensgegenstände
^ŽĨƚǁĂƌĞ
<ŽŶnjĞƐƐŝŽŶĞŶ͕ZĞĐŚƚĞ
ŶƚǁŝĐŬůƵŶŐ<ŶŽǁ,Žǁ
//͘
und Herstellkosten
Ϯ͘ϴϮϬ͘ϴϰϮ͕ϰϰ
ϱϱ͘ϭϯϳ͕ϲϭ
ϭ͘ϯϲϱ͘ϱϭϬ͕ϬϬ
ϰ͘Ϯϰϭ͘ϰϵϬ͕Ϭϱ
Ϭ͕ϬϬ
Ϭ͕ϬϬ
Ϭ͕ϬϬ
Ϭ͕ϬϬ
ϲϲ͘Ϭϯϱ͕ϲϳ
ϰϮϬ͘ϭϰϮ͕ϮϬ
Ϭ͕ϬϬ
ϰϴϲ͘ϭϳϳ͕ϴϳ
Ϭ͕ϬϬ
Ϭ͕ϬϬ
Ϭ͕ϬϬ
Ϭ͕ϬϬ
Ϭ͕ϬϬ
Ϭ͕ϬϬ
Ϭ͕ϬϬ
Ϭ͕ϬϬ
Ϯ͘ϴϴϲ͘ϴϳϴ͕ϭϭ
ϰϳϱ͘Ϯϳϵ͕ϴϭ
ϭ͘ϯϲϱ͘ϱϭϬ͕ϬϬ
ϰ͘ϳϮϳ͘ϲϲϳ͕ϵϮ
Ϯ͘ϭϮϴ͘ϰϬϵ͕ϰϰ
ϳ͘ϲϳϰ͕ϲϭ
ϵϰϳ͘ϲϬϳ͕ϬϬ
ϯ͘Ϭϴϯ͘ϲϵϭ͕Ϭϱ
Ϭ͕ϬϬ
Ϭ͕ϬϬ
Ϭ͕ϬϬ
Ϭ͕ϬϬ
Ϯϭϵ͘Ϯϲϴ͕ϲϳ
ϯϳ͘ϲϳϴ͕ϮϬ
Ϯϭϴ͘ϴϮϮ͕ϬϬ
ϰϳϱ͘ϳϲϴ͕ϴϳ
Ϭ͕ϬϬ
Ϭ͕ϬϬ
Ϭ͕ϬϬ
Ϭ͕ϬϬ
Ϭ͕ϬϬ
Ϭ͕ϬϬ
Ϭ͕ϬϬ
Ϭ͕ϬϬ
Ϭ͕ϬϬ
Ϭ͕ϬϬ
Ϭ͕ϬϬ
Ϭ͕ϬϬ
Ϯ͘ϯϰϳ͘ϲϳϴ͕ϭϭ
ϰϱ͘ϯϱϮ͕ϴϭ
ϭ͘ϭϲϲ͘ϰϮϵ͕ϬϬ
ϯ͘ϱϱϵ͘ϰϱϵ͕ϵϮ
539.200,00
429.927,00
199.081,00
1.168.208,00
ϲϵϮ͘ϰϯϯ͕ϬϬ
ϰϳ͘ϰϲϯ͕ϬϬ
ϰϭϳ͘ϵϬϯ͕ϬϬ
ϭ͘ϭϱϳ͘ϳϵϵ͕ϬϬ
ϭ͘ϯϯϳ͘ϲϮϴ͕ϲϵ
ϭϳ͘ϱϲϯ͘ϯϵϱ͕Ϭϭ
ϭϴ͘ϵϬϭ͘ϬϮϯ͕ϳϬ
Ϭ͕ϬϬ
ϳ͘Ϯϱϭ͘ϵϰϵ͕ϭϯ
ϳ͘Ϯϱϭ͘ϵϰϵ͕ϭϯ
ϭϮϮ͘ϳϯϬ͕ϵϵ
ϮϮ͘ϯϵϵ͕ϯϳ
ϭϰϱ͘ϭϯϬ͕ϯϲ
Ϭ͕ϬϬ
Ϭ͕ϬϬ
Ϭ͕ϬϬ
Ϭ͕ϬϬ
Ϭ͕ϬϬ
Ϭ͕ϬϬ
ϭ͘ϰϲϬ͘ϯϱϵ͕ϲϴ
Ϯϰ͘ϴϯϳ͘ϳϰϯ͕ϱϭ
Ϯϲ͘Ϯϵϴ͘ϭϬϯ͕ϭϵ
Ϭ͕ϬϬ
ϰ͘ϳϮϬ͘ϰϯϯ͕Ϭϭ
ϰ͘ϳϮϬ͘ϰϯϯ͕Ϭϭ
Ϭ͕ϬϬ
ϰ͘ϭϭϲ͘ϵϬϳ͕ϭϯ
ϰ͘ϭϭϲ͘ϵϬϳ͕ϭϯ
Ϭ͕ϬϬ
ϭ͘ϬϬϭ͘ϵϰϵ͕ϯϳ
ϭ͘ϬϬϭ͘ϵϰϵ͕ϯϳ
Ϭ͕ϬϬ
Ϭ͕ϬϬ
Ϭ͕ϬϬ
Ϭ͕ϬϬ
Ϭ͕ϬϬ
Ϭ͕ϬϬ
Ϭ͕ϬϬ
Ϯ͘ϱϴϭ͘ϵϮϬ͕ϬϬ
Ϯ͘ϱϴϭ͘ϵϮϬ͕ϬϬ
Ϭ͕ϬϬ
ϳ͘Ϯϱϳ͘ϯϲϵ͕ϱϭ
ϳ͘Ϯϱϳ͘ϯϲϵ͕ϱϭ
1.460.359,68
17.580.374,00
19.040.733,68
ϭ͘ϯϯϳ͘ϲϮϴ͕ϲϵ
ϭϮ͘ϴϰϮ͘ϵϲϮ͕ϬϬ
ϭϰ͘ϭϴϬ͘ϱϵϬ͕ϲϵ
ϭϴϭ͘Ϯϴϳ͘ϳϮϱ͕ϲϲ
Ϭ͕ϬϬ
ϰ͘Ϭϴϱ͘ϬϬϮ͕ϱϱ
Ϯ͘Ϭϳϳ͘ϱϮϯ͕ϱϴ
ϭ͘ϴϬϲ͘ϬϴϬ͕ϲϰ ϭϴϱ͘ϲϰϰ͘ϭϳϭ͕ϭϱ ϭϭϱ͘ϮϬϭ͘ϳϯϮ͕ϰϭ
Ϭ͕ϬϬ
ϵ͘ϴϬϰ͘ϵϬϰ͕ϯϯ ϭ͘ϴϬϬ͘ϭϴϯ͕ϲϰ
Ϭ͕ϬϬ
Ϭ͕ϬϬ ϭϮϯ͘ϮϬϲ͘ϰϱϯ͕ϭϬ
62.437.718,05
ϲϲ͘Ϭϴϱ͘ϵϵϯ͕Ϯϱ
ϭϬ͘Ϯϳϭ͘ϯϰϭ͕ϱϵ
Ϭ͕ϬϬ
Ϯϳϭ͘ϳϭϯ͕ϱϴ
Ϭ͕ϬϬ
ϭ͘ϴϳϯ͕ϰϱ
ϭϬ͘ϱϰϭ͘ϭϴϭ͕ϳϮ
ϳ͘Ϯϴϰ͘ϵϯϮ͕ϱϵ
Ϭ͕ϬϬ
ϴϳϰ͘ϮϯϬ͕ϱϴ
ϭ͘ϴϳϯ͕ϰϱ
Ϭ͕ϬϬ
Ϭ͕ϬϬ
ϴ͘ϭϱϳ͘Ϯϴϵ͕ϳϮ
2.383.892,00
Ϯ͘ϵϴϲ͘ϰϬϵ͕ϬϬ
ϭϲϰ͘ϵϴϰ͕ϵϲ
Ϭ͕ϬϬ
ϲϯ͘ϮϬϬ͕Ϯϴ
Ϭ͕ϬϬ
Ϭ͕ϬϬ
ϮϮϴ͘ϭϴϱ͕Ϯϰ
ϱϲ͘ϯϮϵ͕ϵϲ
Ϭ͕ϬϬ
ϰϱ͘ϰϮϲ͕Ϯϴ
Ϭ͕ϬϬ
Ϭ͕ϬϬ
Ϭ͕ϬϬ
ϭϬϭ͘ϳϱϲ͕Ϯϰ
126.429,00
ϭϬϴ͘ϲϱϱ͕ϬϬ
Ϯ͘Ϭϴϳ͘ϭϰϰ͕ϱϯ
Ϭ͕ϬϬ
ϯϱϭ͘ϲϭϲ͕ϱϰ
ͲϮ͘Ϭϳϳ͘ϱϮϯ͕ϱϴ
Ϭ͕ϬϬ
ϯϲϭ͘Ϯϯϳ͕ϰϵ
Ϭ͕ϬϬ
Ϭ͕ϬϬ
Ϭ͕ϬϬ
Ϭ͕ϬϬ
Ϭ͕ϬϬ
Ϭ͕ϬϬ
Ϭ͕ϬϬ
361.237,49
Ϯ͘Ϭϴϳ͘ϭϰϰ͕ϱϯ
ϮϭϮ͘ϳϭϮ͘ϮϮϬ͕ϰϰ
ϳ͘Ϯϱϭ͘ϵϰϵ͕ϭϯ
ϰ͘ϵϭϲ͘ϲϲϯ͕ϯϭ
Ϭ͕ϬϬ
ϭ͘ϴϬϳ͘ϵϱϰ͕Ϭϵ ϮϮϯ͘ϬϳϮ͘ϴϳϴ͕ϳϵ ϭϮϳ͘Ϯϲϯ͘ϰϮϳ͕ϵϳ
ϰ͘ϭϭϲ͘ϵϬϳ͕ϭϯ
ϭϭ͘ϳϮϲ͘ϱϭϬ͕ϱϲ ϭ͘ϴϬϮ͘Ϭϱϳ͕Ϭϵ
Ϭ͕ϬϬ
Ϯ͘ϱϴϭ͘ϵϮϬ͕ϬϬ ϭϯϴ͘ϳϮϮ͘ϴϲϴ͕ϱϳ
84.350.010,22
ϴϱ͘ϰϰϴ͘ϳϵϮ͕ϰϳ
Sachanlagen
ϭ͘'ƌƵŶĚƐƚƺĐŬĞͬ'ĞďćƵĚĞ
ϭĂ͘'ƌƵŶĚƐƚƺĐŬĞ
ϭď'ĞďćƵĚĞ
ϭ͘^ƵŵŵĞ'ƌƵŶĚƐƚƺĐŬĞͬ'ĞďćƵĚĞ
Ϯ͘dĞĐŚŶŝƐĐŚĞŶůĂŐĞŶƵŶĚDĂƐĐŚŝŶĞŶ
ϯ͘ŶĚĞƌĞŶůĂŐĞŶ͕ĞƚƌŝĞďƐͲ
ƵŶĚ'ĞƐĐŚćĨƚƐĂƵƐƐƚĂƚƚƵŶŐ
ϯĂ͘'t'
ϰ͘'ĞůĞŝƐƚĞƚĞŶnjĂŚůƵŶŐĞŶƵŶĚŶůĂŐĞŶ
ŝŵĂƵ
///͘
Finanzanlagen
ϭ͘ŶƚĞŝůĞĂŶǀĞƌďƵŶĚĞŶĞŶhŶƚĞƌŶĞŚŵĞŶ
Ϭ͕ϬϬ
Ϭ͕ϬϬ
D/dĞŶŐŝŶĞ͘ƚĞĐ'ŵď,ΘŽ͘KďũĞŬƚ<ƌĂƵƚŚĂƵƐĞŶ<'<ƚ͘ϰϭϬϬϬ
ϵ͘ϵϬϬ͕ϬϬ
Ͳϵ͘ϵϬϬ͕ϬϬ
D/dͲ:ĞďƐĞŶ/ŶĚƵƐƚƌŝĂů,ŽůĚŝŶŐƐ>ƚĚ͘
ϯ͘ϱϵϵ͘Ϭϵϳ͕ϭϬ
Ϭ͕ϬϬ
Ϯ͘ĞƚĞŝůŝŐƵŶŐĞŶ
ϯ͘ϲϬϴ͘ϵϵϳ͕ϭϬ
Ͳϵ͘ϵϬϬ͕ϬϬ
ϯ͘ϲϬϴ͘ϵϵϳ͕ϭϬ
Ͳϭϵ͘ϴϬϬ͕ϬϬ
ϮϮϬ͘ϱϲϮ͘ϳϬϳ͕ϱϵ
ϳ͘ϮϯϮ͘ϭϰϵ͕ϭϯ
Ϭ͕ϬϬ
Ϭ͕ϬϬ
Ϭ͕ϬϬ
Ϭ͕ϬϬ
Ϭ͕ϬϬ
Ϭ͕ϬϬ
Ϭ͕ϬϬ
Ϭ͕ϬϬ
Ϭ͕ϬϬ
Ϭ͕ϬϬ
ϱ͘ϰϬϮ͘ϴϰϭ͕ϭϴ
Ϭ͕ϬϬ
Ϭ͕ϬϬ
Ϭ͕ϬϬ
Ϭ͕ϬϬ
Ϭ͕ϬϬ
Ϭ͕ϬϬ
Ϭ͕ϬϬ
Ϭ͕ϬϬ
ϯ͘ϱϵϵ͘Ϭϵϳ͕ϭϬ
ϯ͘ϱϵϵ͘Ϭϵϳ͕ϭϬ
ϯ͘ϱϵϵ͘Ϭϵϳ͕ϭϬ
Ϭ͕ϬϬ
Ϭ͕ϬϬ
Ϭ͕ϬϬ
Ϭ͕ϬϬ
Ϭ͕ϬϬ
Ϭ͕ϬϬ
Ϭ͕ϬϬ
Ϭ͕ϬϬ
Ϭ͕ϬϬ
Ϭ͕ϬϬ
ϭ͘ϴϬϳ͘ϵϱϰ͕Ϭϵ Ϯϯϭ͘ϯϵϵ͘ϲϰϯ͕ϴϭ ϭϯϬ͘ϯϰϳ͘ϭϭϵ͕ϬϮ
ϰ͘ϭϭϲ͘ϵϬϳ͕ϭϯ
F-17
Ϭ͕ϬϬ
Ϭ͕ϬϬ
Ϭ͕ϬϬ
Ϭ͕ϬϬ
Ϭ͕ϬϬ
Ϭ͕ϬϬ
Ϭ͕ϬϬ
Ϭ͕ϬϬ
Ϭ͕ϬϬ
Ϭ͕ϬϬ
Ϭ͕ϬϬ
Ϭ͕ϬϬ
Ϭ͕ϬϬ
Ϭ͕ϬϬ
Ϭ͕ϬϬ
ϭϮ͘ϮϬϮ͘Ϯϳϵ͕ϰϯ ϭ͘ϴϬϮ͘Ϭϱϳ͕Ϭϵ
Ϭ͕ϬϬ
Ϭ͕ϬϬ
Ϭ͕ϬϬ
Ϭ͕ϬϬ
Ϭ͕ϬϬ
Ϭ͕ϬϬ
Ϭ͕ϬϬ
Ϭ͕ϬϬ
Ϭ͕ϬϬ
Ϭ͕ϬϬ
Ϭ͕ϬϬ
0,00
3.599.097,10
3.599.097,10
3.599.097,10
Ϭ͕ϬϬ
Ϭ͕ϬϬ
ϵ͘ϵϬϬ͕ϬϬ
ϯ͘ϱϵϵ͘Ϭϵϳ͕ϭϬ
ϯ͘ϲϬϴ͘ϵϵϳ͕ϭϬ
ϯ͘ϲϬϴ͘ϵϵϳ͕ϭϬ
Ϯ͘ϱϴϭ͘ϵϮϬ͕ϬϬ ϭϰϮ͘ϮϴϮ͘ϯϮϴ͕ϰϵ
89.117.315,32
ϵϬ͘Ϯϭϱ͘ϱϴϴ͕ϱϳ
Angaben zum Ant eilsbesit z
Angaben zum Ant eilsbesit z sind im erforderlichen Um fang in einer Aufst ellung nach § 287
HGB gem acht .
Ant eile an Unt ernehm en, m it denen ein Bet eiligungsverhält nis best eht
Gesellschaft / Sit z
MI TEC- Jebsen
I ndust r ial Holdings
Lim it ed, Hong Kong
Ant eil am
gezeichnet en
Kapit al
%
Gezeichnet es
Kapit al
EUR
Eigenk apit al
31 .12 .20 10
EUR
50 ,00
6.8 53 .87 9,2 8
10 .83 6.8 28 ,30
Jahreser gebnis
20 10
EUR
1.9 05 .06 2,9 7
Es best ehen keine Forderungen gegen Unt ernehm en, m it denen ein Bet eiligungsver hält nis
best eht ( Vorj ahr EUR 2.513.492,76) .
Passiva
Rückst ellungen
Sonst ige Rückst ellungen wurden gebildet w egen:
1. Ausst ehende Eingangsrechnungen
TEUR
1.394
( 1.024)
2. Personalkost en
TEUR
806
( 1.109)
3. Ausst ehende Kundengut schrift en
TEUR
272
( 0)
4. Prozesskost en
TEUR
164
( 189)
5. Gew ährleist ungsver pflicht ung
TEUR
90
( 150)
6. Aufbewahrungsverpflicht ung
TEUR
90
( 83)
7. Sonst iges
TEUR
3
( 2)
In
den
Rückst ellungen
für
Personalkost en
sind
Rückst ellungen
für
Alt erst eilzeit verpflicht ungen in Höhe von TEUR 135 ent halt en. Es handelt sich dabei um den
Saldo aus der Rückst ellung und dem Akt ivw ert aus der Rückdeckungsversicherung in Höhe
von TEUR 224.
Zur Berechnung der Alt erst eilzeit verpflicht ungen wur den die folgenden Bewert ungsfakt oren
verwendet : Richt t afeln 2005 G von Klaus Heubeck, Rechnungszins 5,15 % , Gehalt st r end
0 % , Trend zur Beit ragsbem essungsgrenze der Sozialversicherung 0 % .
F-18
5.2. Verbindlichkeit enspiegel
m it einer
Rest laufzeit von
Gesam t bet rag
EUR
Bilanzposit ion der
Verbindlichk eit en
Verbindlichk eit en gegenüber
Kredit inst it ut en
Verbindlichk eit en aus
Lieferungen und Leist ungen
Verbindlichk eit en gegenüber
Unt ernehm en, m it denen ein
Bet eiligungsver hält nis best eht
Sonst ige Verbindlichk eit en
bis zu
1 Jahr
EUR
1 bis 5
Jahren
EUR
76.438.675,08
43.417.119,84
33.021.555,24
( 85.983.902,16) ( 68.260.240,91) ( 17.723.661,25)
m ehr als
5 Jahren
EUR
0,00
( 0,00)
7.536.990,71
( 4.472.802,76)
7.461.543,13
( 4.472.802,76)
75.447,58
( 0,00)
0,00
( 0,00)
0,00
( 9.900,00)
0,00
( 9.900,00)
0,00
( 0,00)
0,00
( 0,00)
9.449.104,41
( 14.422.591,91)
5.179.424,87
( 7.057.708,38)
4.269.679,54
( 7.352.047,69)
0,00
( 12.835,84)
93.424.770,20
56.058.087,84
37.366.682,36
( 104.889.196,83) ( 79.800.652,05) ( 25.075.708,94)
0,00
( 12.835,84)
- davon aus St euer n
EUR 265.087,66
( EUR 227.921,39)
- davon im Rahm en der
sozialen Sicherheit
EUR 44.355,88
( EUR 18.200,00)
Die in Klam m ern aufgeführt en Bet räge bet reffen die Zahlen aus dem Vorj ahr.
In
den
sonst igen
Verbindlichkeit en
sind
in
Höhe
von
TEUR
7.365
Verbindlichkeit en
aus
Miet kaufvert rägen berücksicht igt , davon sind TEUR 3.495 fällig bis zu 1 Jahr und TEUR 3.870 haben
eine Laufzeit von m ehr als 1 Jahr bis 5 Jahren.
F-19
Besicherung der Ver bindlichkeit en
Der Gesam t bet rag der Verbindlichkeit en, die durch Pfandrecht e oder ähnliche Recht e
gesichert sind, bet rägt TEUR 83.146.
Die Verbindlichkeit en gegenüber Kredit inst it ut en sind durch folgende Sicherheit en besicher t:
Grundschulden in Höhe von TEUR 9.715 auf dem Bet riebsgelände in Eisenach,
Rennbahn 25
Grundschulden in Höhe von TEUR 869 auf dem Bet riebsgelände in Eisenach,
Herrenm ühlenst raße 32
Grundschulden in Höhe von TEUR 3.400 auf dem Bet riebsgelände in Kraut hausen,
Eichenallee 2
Sicherungsübereignung der finanziert en Maschinen und Anlagen, Werkzeuge sowie
Bet riebs- und Geschäft sausst at t ung
Sicherungsübereignung des Warenlagers
Verpflicht ung zur Verpfändung von Lizenzen
Verpflicht ung zur Eint ragung einer Grundschuld über TEUR 10.000 auf dem
Bet riebsgelände in Eisenach, Rennbahn 25
Verpflicht ung zur Verpfändung von 75,1 % der Akt ien der MI TEC Aut om ot ive AG
durch den Mehrheit sakt ionär
Selbst schuldnerische Bürgschaft des Mehrheit sakt ionärs in Höhe von TEUR 1.000
Die Verbindlichkeit en aus Miet kaufvert rägen für Maschinen und Ausrüst ungen sind durch
Sicherungsübereignungen der ent sprechenden Maschinen besichert .
F-20
Sonst ige finanzielle Verpflicht ungen
Sonst ige finanzielle Verpflicht ungen aus Miet - und Leasingvert rägen best ehen zum 31.
Dezem ber 2010 in Höhe von insgesam t TEUR 554.
Die
Fälligkeit en
der
finanziellen
Verpflicht ungen
sind
der
nachst ehenden
Tabelle
zu
ent nehm en.
m it einer
Fälligk eit von
Finanzielle
Verpflicht ung
Gesam t bet rag
EUR
bis zu
1 Jahr
EUR
1 bis 5
Jahren
EUR
m ehr als
5 Jahren
EUR
Mobilien- Leasing
335.847,46
181.549,97
147.862,38
6.435,11
Miet vert räge
200.136,77
183.101,46
17.035,31
0,00
535.984,23
364.651,43
164.897,69
6.435,11
Art und Zw eck sowie Risiken und Vort eile von nicht in der Bilanz ent halt enen Geschäft en
Im
Rahm en
des
Leasings
Bürom aschinen beschafft .
wurden
Kraft fahrzeuge,
Dat enverarbeit ungsanlagen
und
Da die geleast en Verm ögensgegenst ände in der Bilanz des
Leasinggebers ausgew iesen werden, verbessert sich die Eigenkapit alquot e. Durch das
fehlende Risiko der Rest verwert ung fällt die I nv est it ion in neue Technologien leicht er. Diese
Vort eile führen in der Regel zu höheren Gesam t kost en gegenüber dem frem dfinanziert en
Kauf.
Passive lat ent e St euern
Die passiven lat ent en St euer n result ieren aus der Neubewer t ung des Sachanlageverm ögens
im Rahm en der erst m aligen Einbeziehung der MI TEC engine.t ec gm bh & Co. Obj ekt
Kraut hausen
KG
in
den
Konzernabschluss
zum
31.12.2010
aufgrund
des
Bilanzrecht sm odernisier ungsgeset zes. Deren Höhe ent spricht der Gewerbest euer auf die
Neubew ert ungsdifferenz in Höhe von EUR 2.581.920,00 ( Gew erbest euerm esszahl 3,5% ,
Gewerbest euerhebesat z der Gem einde Kraut hausen 300% ) .
F-21
Erläut erung gem äß § 298 Abs. 1 i. V. m . § 265 Abs. 2 Sat z 2 HGB zur Vergleichbarkeit m it
den Vorj ahreszahlen
Die MI TEC engine.t ec gm bh & Co. Obj ekt Kraut hausen KG w ird aufgrund der Vorschrift en des
Bilanzrecht sm odernisier ungsgeset zes
verbundenes
Unt ernehm en
und
( BilMoG)
nicht
m ehr
bezüglich
als
Zweckgesellschaft en
Unt ernehm en,
m it
denen
als
ein
Bet eiligungsverhält nis best eht , bet racht et und daher auch in den Konzernabschluss der
MI TEC Aut om ot ive AG einbezogen.
Es handelt sich um eine w esent liche Änderung des Konsolidierungskreises nach § 294 Abs. 2
Sat z 1 HGB. Zur Vergleichbarkeit m it den Vorj ahreszahlen werden in der nachfolgenden
Tabelle die Bilanzposit ionen dargest ellt .
Dabei w urden in der Spalt e "Konzernabschluss einschließlich MI TEC engine.t ec gm bh & Co.
KG" die Ausw irkungen der konzernint ernen Leist ungsbeziehungen ( Verm ögensgegenst ände
und Schulden) elim iniert .
Bilanzposit ion
Ausst ehende Einlagen
Anlageverm ögen
Finanzanlagen
Vor rät e
Forderungen aus L und L
Forderungen Bet eiligungsgesellschaft en
Sonst ige VG
Wert papiere
Liquide Mit t el
Akt ive RAP
Eigenk apit al
Sum m e Akt iva
Eigenk apit al
Sonderpost en m it Rücklageant eil
Rückst ellungen
Verbindlichkeit en Kredit inst it ut e
Verbindlichkeit en L und L
Verbindlichkeit en Bet eiligungsgesellschaft en
Sonst ige Verbindlichkeit en
PRAP
Sum m e Passiva
Konzernabschluss Jahresabschluss Konzernabschluss
einschl.
MI TEC
MI TEC
engine.t ec gm bh engine.t ec gm bh
MI TEC
& Co. KG
& Co. KG
Aut om ot ive AG
31.12.2009
31.12.2009
31.12.2009
TEUR
TEUR
TEUR
0
10
0
86.607
3.142
89.740
3.609
0
3.599
14.483
0
14.483
11.719
0
11.719
2.513
2.949
6
2.436
1.529
0
125.851
0
135
0
241
0
830
4.358
0
3.084
6
2.677
1.529
0
126.837
18.197
0
2.753
85.984
4.473
0
865
0
911
0
17.428
865
2.753
86.895
4.473
10
14.423
11
125.851
2.582
0
0
4.358
0
14.423
0
126.837
F-22
6 . Er lä ut e r unge n z u r Konze r nge w inn - und V e r lu st r e chnu n g
Die
Konzerngew inn-
und
Verlust rechnung
der
Gesellschaft
Gesam t kost enverfahren aufgest ellt .
Aufgliederung der Um sat zerlöse
Die Um sat zerlöse gliedern sich geographisch wie folgt :
2009
TEUR
2010
TEUR
I nland
56.078
33.521
EU
53.772
47.535
Drit t land
26.942
19.502
136.792
100.558
Die Um sat zerlöse bet reffen die folgenden Tät igkeit sbereiche:
2009
TEUR
2010
TEUR
Ausgleichssyst em e
Different ialelem ent e
Teile/ Kom ponent en
Lohnarbeit
Pum pen
97.778
70.889
1.040
1.145
20.343
12.762
5.619
1.848
12.012
13.914
136.792
100.558
F-23
w ur de
nach
dem
Periodenfrem de Ert räge und Aufw endungen
I n den sonst igen bet rieblichen Ert rägen sind periodenfrem de Ert räge in Höhe von TEUR 535
ent halt en. Dieser Bet rag ergibt sich im Wesent lichen aus der Auflösung von Rückst ellungen
( TEUR 292) und Gut schrift en der Energieversorger für St rom und Gas ( TEUR 103) .
Unt er
den
sonst igen
bet rieblichen
Aufwendungen
sind
TEUR
85
periodenfr em de
Aufwendungen ausgew iesen. Dieser Bet rag ergibt sich im Wesent lichen aus Belast ungen der
Energieversorger
( TEUR 18) ,
Versicherungspräm ien ( TEUR 16)
und I nst andhalt ung von
Maschinen ( TEUR 15) .
Abschreibungen
Aufgrund
von
w esent lichen
Produkt ionsum st ellungen
m usst en
außerplanm äßige
Abschreibungen auf Maschinen in Höhe von TEUR 104 vorgenom m en werden.
Außerordent liche Aufwendungen
Die außerordent lichen Aufwendungen in Höhe von insgesam t TEUR 407 best ehen im
Wesent lichen aus Rest rukt urierungsaufwendungen. Es handelt sich dabei um Berat erhonorare
( TEUR 188) und Bankgebühren für die Sicherheit env erw alt ung ( TEUR 219) .
St euern vom Einkom m en und vom Ert rag
Die St euern v om Einkom m en und Ert rag result ieren in Höhe von EUR 356 aus dem Ergebnis
der gew öhnlichen Geschäft st ät igkeit .
F-24
7 . Son st ige An ga be n
Beschäft igt e Arbeit nehm er
I m Jahresdurchschnit t w aren 774 Arbeit nehm er beschäft igt ( Vor jahr 759) .
Die Arbeit nehm er gliedern sich wie folgt auf:
Durchschnit t lich
2010
2009
Angest ellt e
156
160
Gew er bliche Mit arbeit er
618
599
774
759
Auszubildende
im
st anden
darüber
hinaus 22
Ausbildungsver hält nis ( Vorj ahr 28) .
F-25
Jahr
2010
in
einem
Gewährt e
Darlehen
Gewährung
(+ )
Tilgung ( - )
2010
Darlehenszinsen
2010
Saldo aus
Lieferungen
und Leist ungen
m it Nahest ehenden
31. Dezem ber
2010
0,00
0,00
- 12.317,50
- 300.000,00
0,00
0,00
28.097,84
0,00
0,00
- 688.430,42
1.824.621,69
- 283.785,26
12.359,39
0,00
0,00
0,00
0,00
4.219.643,09
- 12.317,50
- 300.000,00
28.097,84
852.406,01
Geschäft svolum en
aus Lieferungen
und Leist ungen
2010
Zuführung
Rückst ellung
2010
b
e
f
- 1.412.466,35
5.899.365,58
- 279.615,53
g
Gruppe
Nahest ehende
Le ge nde Gr u ppe N a he st e nde
( a)
das Mut t erunt ernehm en
( b)
Unt ernehm en m it gem einschaft licher Führung oder m aßgeblichem Einfluss auf das
Unt ernehm en
( c)
Tocht erunt ernehm en
( d)
Assoziiert e Unt ernehm en
( e)
Gem einschaft sunt ernehm en, bei denen das Unt ernehm en ein Part nerunt ernehm en
ist
( f)
Mit glieder des Managem ent s in Schlüsselposit ionen des Unt ernehm ens oder seines
Mut t erunt ernehm ens
( g)
Sonst ige nahest ehende Unt ernehm en und Personen
Das Geschäft svolum en aus Lieferungen und Leist ungen 2010 um fasst die erbracht en und
em pfangenen Leist ungen. Ein negat iver Bet rag bedeut et einen Überhang der em pfangenen
Leist ungen.
Gesam t honorar des Abschlussprüfers
Das v om Abschlussprüfer für das Geschäft sj ahr berechnet e Gesam t honor ar bet rägt EUR
101.320,00. Davon ent fallen auf die Jahresabschlussprüfung EUR 97.000,00 und EUR
4.320,00 ent fallen auf sonst ige Leist ungen.
F-26
8 . D a r st e llu ng de r re ch t li che n V e rhä lt n isse
Gesellschaft srecht liche Verhält nisse
Firm a :
MI TEC Aut om ot ive AG
Sit z:
Rennbahn 25
99817 Eisenach
Re cht sfor m :
Akt iengesellschaft
Eint ra g un g in s
H a nd e lsre gist e r:
Am t sgericht Jena, HRB 404818
Ge ge n st a nd de s
U nt e r n e hm e n s:
Gegenst and des Unt ernehm ens ist die Verwalt ung des eigenen
Verm ögens der Gesellschaft , die Übernahm e von Verw alt ungen
und
Geschäft sführungen
an
anderen
Gesellschaft en
sow ie
Sonderanfert igung von und der Handel m it ant riebst echnischen
Kom ponent en,
die
Sonderent w icklung
von
Get rieben
und
Anlagen, Maschinenbau, die Ent wicklung und die Fert igung von
m aschinellen
Anlagen
sowie
alle
m it
den
vorgenannt en
Tät igkeit en zusam m enhängende Geschäft e.
Ge schä f t sj a hr :
Kalenderj ahr
Grun dk a pit a l:
EUR 5.855.000,00
einget eilt in 5.855.000 nennbet ragslose St ückakt ien.
F-27
Aufsich t sra t :
Hans- Diet er Bonn, Geschäft sführer
Aufsicht srat svorsit zender
Günt her Troppm ann, Vorst andsvorsit zender
st ellvert ret ender Aufsicht srat svorsit zender
Werner Rippel, Recht sanwalt
Christ oph Milit zer, Geschäft sführer
Ullrich Eit el, Geschäft sführer
Herm ann Scheperger des,
vereidigt er Buchprüfer, St euerberat er
V or st a n d:
Dr.- I ng. Ot t o Michael Milit zer,
Vorst andsvorsit zender
Dipl.- Kfm . Willy Hart ung,
Finanzvorst and
V e rt r e t un g:
Der Vorst and best eht aus m indest ens zwei Mit gliedern. Die
Gesellschaft wird durch zwei Vorst andsm it glieder oder durch
ein Vorst andsm it glied in Gem einschaft m it einem Prokurist en
vert ret en.
Dr.- I ng. Ot t o Michael Milit zer ist einzelvert ret ungsberecht igt
und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit .
Be zü ge :
Aufgrund § 286 Abs.
4 HGB wird auf die Angabe der
Organbezüge nach § 314 Abs. 1 Nr. 6 HGB verzicht et .
Pensionszahlungen
an
Vorst andsm it glieder
bzw.
Aufsicht srat sm it glieder liegen nicht vor. Es best ehen auch
keine diesbezüglichen Zusagen.
Kredit e an Vorst andsm it glieder bzw . Aufsicht srat sm it glieder
sow ie
Haft ungsv erhält nisse
best ehen nicht .
F-28
zu
Gunst en
dieser
Personen
Ang a be n na ch de m Akt ie n r e cht
Eigenkapit al
Das gezeichnet e Kapit al ( Grundkapit al) bet rug zum Bilanzst icht ag 31. Dezem ber 2010
EUR 5 .8 5 5 .0 0 0 ,0 0
Zu den ausgegebenen Akt ien w erden folgende zusät zliche Er läut er ungen gegeben ( gem äß
§ 152 Abs. 1 Akt G) :
Zahl
Nennwert
Gat t ung
nennbet ragslose St ückakt ien
5.855.000
je
EUR 1,00
EUR
5.855.000,00
Die Akt ien sind auf den Nam en der Akt ionäre ausgest ellt und in ein Akt ienbuch einget ragen.
F-29
Angaben zur Kapit alrücklage gem äß § 152 Abs. 2 Akt G
Vort rag 1. Januar 2010
EUR
97.241,07
Um buchung
EUR
0,00
Zugänge
EUR
0,00
Abgänge
EUR
0,00
Kapit alrücklage zum 31. Dezem ber 2010
EUR
97.241,07
Angaben zur Gewinnrücklage gem äß § 152 Abs. 3 Akt G
Vort rag 1. Januar 2010
EUR
24.008.767,82
Die Zuführung zur geset zlichen Rücklage
bet rägt im Geschäft sj ahr
EUR
0,00
Die Zuführung in andere Gewinnrücklagen
bet rägt im Geschäft sj ahr
EUR
14.805,00
Ent nahm en aus anderen Gewinnrücklagen
EUR
0,00
Unt erschiedsbet rag Kapit alkonsolidierung
EUR
2.171.331,42
Gewinnrück lagen insgesam t
zum 31. Dezem ber 2010
EUR
26.194.904,24
Die Pflicht rücklagen gem äß § 150 Abs. 2 Akt G sind sat zungsgem äß gebildet .
Die MI TEC engine.t ec gm bh & Co. Obj ekt Kraut hausen KG w ird aufgrund der Vorschrift en des
Bilanzrecht sm odernisier ungsgeset zes
verbundenes
Unt ernehm en
und
( BilMoG)
nicht
m ehr
bezüglich
als
Zweckgesellschaft en
Unt ernehm en,
m it
denen
als
ein
Bet eiligungsverhält nis best eht , bet racht et und daher auch in den Konzernabschluss der
MI TEC Aut om ot ive AG einbezogen. Der Unt erschiedsbet rag aus der Kapit alk onsolidierung
bet rägt EUR 2.171.331,42.
F-30
F-31
F-32
I . Kon z er nbila nz z u m 3 1 . D ez e m be r 2 0 0 9
M I TEC Aut om ot iv e AG,
Re nnb a hn 2 5 , 9 9 8 1 7 Eise na ch
Aktivseite
Passivseite
EUR
Geschäftsjahr
EUR
Vorjahr
EUR
EUR
A. Anlagevermögen
I. Gezeichnetes Kapital
II. Kapitalrücklage
1. Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche
Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten
und Werten
5.855.000,00
5.855.000,00
97.241,07
97.241,07
III. Gewinnrücklagen
1.157.799,00
1.634.131,00
II. Sachanlagen
1. Gesetzliche Rücklagen
2. Unterschiedsbetrag aus
der Kapitalkonsolidierung
3. Andere Gewinnrücklagen
1.356.460,56
1.356.460,56
292.461,61
22.359.845,65
416.711,61
22.359.845,65
24.133.017,82
24.008.767,82
IV. Bilanzverlust
14.180.590,69
14.585.349,69
66.085.993,25
68.632.166,05
3.095.064,00
2.877.217,00
2.087.144,53
3.437.798,52
89.532.531,26
85.448.792,47
1. Beteiligungen
3.608.997,10
Summe Anlagevermögen
90.215.588,57
11.762.651,64-
Buchmäßiges Eigenkapital
B. Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
7.247.282,25
9.284.617,83
3.896.280,94
3.283.265,90
56.126,43
14.482.955,52
5.350.738,37
6.707.101,70
62.479,98
21.404.937,88
104.698.544,09
116.180.597,24
F-33
18.198.357,25
27.831.164,07
0,00
60.118,15
2.753.070,33
209.700,00
3.053.428,08
3.263.128,08
196.257,84
2.556.812,49
3.608.997,10
94.775.659,36
2.254.094,82-
C. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen
2. Sonstige Rückstellungen
III. Finanzanlagen
1. Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe
2. Unfertige Erzeugnisse,
unfertige Leistungen
3. Fertige Erzeugnisse und Waren
4. Geleistete Anzahlungen
Vorjahr
EUR
A. Eigenkapital
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten
auf fremden Grundstücken
2. Technische Anlagen
und Maschinen
3. Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
4. Geleistete Anzahlungen und
Anlagen im Bau
Geschäftsjahr
EUR
D. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten
- davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr
EUR 68.260.240,91
(EUR 62.434.249,15)
2. Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
- davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr
EUR 4.472.802,76
(EUR 5.146.829,35)
85.983.902,16
82.805.535,12
4.472.802,76
5.146.829,35
90.456.704,92
20.951.427,58
87.952.364,47
31.154.410,30
I . Kon z er nbila nz z u m 3 1 . D ez e m be r 2 0 0 9
M I TEC Aut om ot iv e AG,
Re nnb a hn 2 5 , 9 9 8 1 7 Eise na ch
Aktivseite
Passivseite
EUR
Geschäftsjahr
EUR
Vorjahr
EUR
EUR
Geschäftsjahr
EUR
Vorjahr
EUR
104.698.544,09
116.180.597,24
90.456.704,92
20.951.427,58
31.154.410,30
87.952.364,47
II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen
- davon mit einer Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr
EUR 5.000.000,00 (EUR 0,00)
2. Forderungen gegen Unternehmen,
mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
- davon mit einer Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr
EUR 0,00 (EUR 0,00)
3. Sonstige Vermögensgegenstände
11.718.960,53
10.210.269,80
2.513.492,76
1.748.794,95
2.948.738,76
17.181.192,05
4.036.331,47
15.995.396,22
- davon mit einer Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr
EUR 0,00 (EUR 0,00)
3. Verbindlichkeiten gegenüber
Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht
- davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr
EUR 9.900,00 (EUR 9.900,00)
4. Sonstige Verbindlichkeiten
9.900,00
9.900,00
14.422.591,91
104.889.196,83
21.426.248,34
109.388.512,81
10.500,00
11.000,00
125.851.124,41
140.553.923,11
- davon aus Steuern
EUR 229.075,34
(EUR 227.921,39)
- davon im Rahmen der
sozialen Sicherheit
EUR 18.200,00 (EUR 24.235,48)
- davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr
EUR 7.057.708,38
(EUR 10.685.068,85)
E. Rechnungsabgrenzungsposten
III. Wertpapiere
1. Sonstige Wertpapiere
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks
Summe Umlaufvermögen
C. Rechnungsabgrenzungsposten
5.923,27
0,00
2.436.312,08
6.094.992,63
34.106.382,92
43.495.326,73
1.529.152,92
2.282.937,02
125.851.124,41
140.553.923,11
F-34
I I . Konz e rn gew in n- u nd V erlu st r echn u n g fü r die Zeit vom
1 . Jan ua r bis 3 1 . D e z em be r 2 0 0 9
M I TEC Au t om ot iv e AG, Re n nba hn 2 5 , 9 9 8 1 7 Eise na ch
EUR
1. Umsatzerlöse
2. Veränderung des Bestands
an fertigen und unfertigen
Erzeugnissen
Geschäftsjahr
EUR
Vorjahr
EUR
100.558.081,85
127.314.447,88
4.966.383,96-
3. Andere aktivierte
Eigenleistungen
4. Sonstige betriebliche Erträge
Gesamtleistung
5. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-,
Hilfs- und Betriebsstoffe
und für bezogene Waren
b) Aufwendungen für bezogene
Leistungen
24.446,40
25.046,10
5.656.949,56
4.213.693,03
101.273.093,85
135.548.715,94
42.626.805,53
67.646.908,57
45.987.799,01
10.910.266,78
78.557.175,35
55.285.294,84
56.991.540,59
3.360.993,48
Rohergebnis
6. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter
b) Soziale Abgaben und
Aufwendungen für
Altersversorgung und
für Unterstützung
3.995.528,93
20.545.357,56
21.062.689,88
3.899.552,43
24.444.909,99
3.726.558,43
24.789.248,31
- davon für Altersversorgung
EUR 0,00 (EUR 0,00)
7. Abschreibungen
a) Auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen
b) Auf Vermögensgegenstände des
Umlaufvermögens, soweit
diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen
Abschreibungen überschreiten
13.754.053,14
12.605.706,00
14.019.852,81
0,00
12.605.706,00
8. Sonstige betriebliche
Aufwendungen
19.814.882,31
29.516.405,33
Betriebskosten
58.279.645,11-
66.911.359,64-
2.994.350,27-
9.919.819,05-
265.799,67
Betriebsergebnis
9. Sonstige Zinsen und
ähnliche Erträge
F-35
53.282,37
774.336,58
2.941.067,90-
9.145.482,47-
I I . Konz e rn gew in n- u nd V erlu st r echn u n g fü r die Zeit vom
1 . Jan ua r bis 3 1 . D e z em be r 2 0 0 9
M I TEC Au t om ot iv e AG, Re n nba hn 2 5 , 9 9 8 1 7 Eise na ch
Geschäftsjahr
EUR
EUR
Vorjahr
EUR
2.941.067,90-
9.145.482,47-
10. Zinsen und ähnliche
Aufwendungen
5.786.377,11
8.012.639,19
Finanzergebnis
5.733.094,74-
7.238.302,61-
Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit
8.727.445,01-
17.158.121,66-
735.746,19
1.601.161,25
735.746,19-
1.601.161,25-
11. Außerordentliche Aufwendungen
Außerordentliches Ergebnis
12. Steuern vom Einkommen
und vom Ertrag
0,00
63.863,31
45.365,62
182.119,95
245.983,26
0,00
4.855.414,92
Jahresfehlbetrag
9.508.556,82
14.149.851,25
Verlustvortrag aus
dem Vorjahr
2.254.094,82
11.895.756,43-
11.762.651,64
2.254.094,82
13. Sonstige Steuern
45.365,62
14. Ausgleichsposten wegen
Einbeziehung in
Kapitalkonsolidierung
Bilanzverlust
F-36
V . Eige n k a pit a lspie ge l
M I TEC Au t om ot iv e AG
9 9 8 1 7 Eise n a ch , Re n n ba h n 2 5
D e u t sch la n d
z u m 3 1 .1 2 .2 0 0 9
Mutterunternehmen
Gezeichnetes
Kapital
Stammaktien
Kapitalrücklage erwirtschaftetes
Nicht
Konzerneingeforderte
eigenkapital
ausstehende
Einlagen
Eigene Anteile,
die zur Einziehung bestimmt
sind
Minderheitsgesellschafter
Eigenkapital
Eigene Anteile,
die nicht zur
Einziehung
bestimmt sind
Eigenkapital
gemäß
Konzernbilanz
Kumuliertes
übriges
Konzernergebnis
Minderheitenkapital
Eigenkapital
Kumuliertes
übriges
Konzernergebnis
Konzerneigenkapital
TEUR
Stand am 31.12.2008
5.855
0
97
21.879
0
0
Ausgabe von Anteilen
27.831
0
27.831
0
0
0
27.831
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
-124
-124
0
-124
0
0
0
0
-9.509
-9.509
0
-9.509
0
0
0
0
-9.509
-9.509
0
0
-9.509
18.198
0
0
18.198
Erwerb/Einziehung eigener Anteile
Gezahlte Dividenden
Änderung des
Konsolidierungskreises
-124
Übrige Veränderungen
Konzernjahresüberschuss (+)/
Konzernjahresfehlbetrag (-)
-9.509
Übriges Konzernergebnis
Konzerngesamtergebnis
Stand am 31.12.2009
-9.509
5.855
0
97
12.246
0
0
F-37
18.198
0
0
I V. Ka pit alf lussre ch nu ng f ür das Ge schä ft sj a h r 2 0 0 9
Für die finanzw irt schaft liche Beurt eilung des von uns geprüft en Konzerns sind die vom
Unt ernehm en erwirt schaft et en und die ihm von außen zugeflossenen Finanzier ungsm it t el und
ihre Verwendung von Bedeut ung.
Zur Ent wick lung der Liquidit ät und der Finanzkraft der Gesellschaft en haben wir eine
Kapit alflussrechnung erst ellt , die zeigt , w ie sich die Zahlungsm it t el ( Kassenbest ände,
Schecks sowie Gut haben bei Kredit inst it ut en) des geprüft en Konzerns im Ber icht szeit raum
durch
Mit t elzu-
und
- abflüsse
verändert
haben.
Dabei
w ird
von
uns
zw ischen
Zahlungsst röm en aus Geschäft s- , I nvest it ions- und Finanzierungst ät igkeit unt erschieden.
Die Aufgabe der von uns nachfolgend aufgest ellt en Kapit alflussrechnung best eht darin,
zusät zlich zu Konzernbilanz, Konzer ngew inn- und Verlust rechnung und Konzernanhang
ergänzende Angaben über die finanzielle Ent wick lung des geprüft en Konzerns zu m achen, die
aus dem Konzernabschluss nicht oder nur m it t elbar ent nom m en w erden können. Sie soll
I nform at ionen über die Zahlungsst röm e sow ie die Zahlungsm it t elbest ände des Konzerns
verm it t eln und darüber Auskunft geben, w ie der Konzern finanzielle Mit t el er wirt schaft et hat
und w elche zahlungswirksam en I nvest it ions- und Finanzierungsm aßnahm en vorgenom m en
w urden.
Über die Zahlungsst röm e in der Kapit alflussrechnung w erden von uns I nform at ionen get rennt
nach den Cash- Flow aus der laufenden Geschäft st ät igkeit , aus der I nvest it ionst ät igkeit
( einschließlich Desinvest it ionen) und aus der Finanzierungst ät igkeit verm it t elt , wobei die
Sum m e
der
Cash- Flow
aus
diesen
drei
Tät igkeit sbereichen
der
Veränderung
des
Finanzm it t elfonds in der Bericht sper iode ent spricht .
Unsere
nachfolgende
Darst ellung
der
Kapit alflussrechnung
im
Konzernprüfungsbericht
ent spricht dem vom Deut schen St andardisierungsrat DSR erar beit et en Grundsat z ÄDeut scher
Rechnungslegungsst andard Nr. 2 ( DRS 2) Kapit alflussrechnung³.
F-38
Ka p it a lf lu ssr e chnu n g na ch d e m Grun dsa t z
" D e ut sch e r Re ch nun gsle gun gs st a n da r d N r. 2 ( D RS 2 ) "
1.
2009
2008
TEU R
T EUR
Jahresergebnis ( einschließlich Ergebnisant ei len von
Minderheit sgesellschaft ern) nach Abzug
Ausgleichspost en Kapit alkonsolidierung
2.+ / -
- 9.509
- 19.005
11.709
11.607
- 510
124
- 60
- 344
0
- 63
5.941
5.099
- 866
- 2.634
Abschreibungen / Zuschreibungen auf Gegenst ände
des Anlageverm ögens
3.+ / -
Zunahm e / Abnahm e der Rückst ellungen
4.+ / -
Sonst ige zahlungsunwir ksam e
Aufwendungen/ Er t räge
( bspw. Abschreibung auf ein akt iv ier t es Disa gio)
5.- / +
Gewinn / Verlust aus dem Abgang von
Gegenst änden des Anlageverm ögens
6.- / +
Zunahm e / Abnahm e der Vorrät e, der Forderun gen
aus Lieferungen und Leist ungen sowie an derer
Akt iva, die nicht der I nvest it ions- oder
Finanzierungst ät igkeit zuzuordnen sind
7.+ / -
Zunahm e / Abnahm e der Verbindlichkeit en aus
Lieferun gen und Leist ungen sow ie anderer Passiva,
die nicht der I nvest it ions- oder Finanzierungst ät igkeit zuzuordnen sind ( abzüglich
Veränderungen Miet kaufvert räge)
_
8. =
6 .7 0 5
Ca sh - Flow a u s de r la ufe n de n
- 5 .2 1 6
Ge schä ft st ä t igke it
----------------------- ----------------------9.
Einzahlungen aus Abgängen von Gegenst än den des
Sachanlageverm ögens / im m at eriellen
Anlageverm ö gens
10. -
7.152
7.055
0
1.488
- 7 .1 4 9
- 7 .9 3 9
Auszahlungen für I nv est it ionen in das
Finanzan lagever m ö gen
12.=
604
Auszahlungen für I nv est it ionen in das Sachanlagever m ö gen / im m at erielle Anlageverm ögen
11. -
3
Ca sh - Flow a u s de r I n ve st it ion st ä t igk e it
F-39
----------------------- -----------------------
2009
2008
TEU R
T EUR
13. +
Einzahlungen aus der Aufnahm e von Kredit en
5.987
23.997
14. +
Einzahlungen aus der Aufnahm e von
1.743
1.647
Miet kaufvert rägen
15. -
Auszahlungen für die Tilgung von Kredit en
2.809
1.745
16. -
Auszahlungen für die Tilgung von Miet kaufvert rägen
8.012
9.098
17. -
Auszahlungen für die Vergabe von Kredit en
0
0
18.=
Ca sh - Flow a u s de r Fina nz ie ru n gst ä t igk e it
- 3 .0 9 1
1 4 .8 0 1
----------------------- -----------------------
19.
Zahlungswirk sam e Veränderungen des
Finanzm it t elbe st andes
( Sum m e aus Zf. 8, 12 und 19)
20. +
Finanzm it t elbest and am Anfang der Periode
- 3.535
1.646
6.095
4.240
- 124
209
2 .4 3 6
6 .0 9 5
21. + / - Veränderung der Zahlungsm it t el wegen erst m aliger
Einbeziehung von Gesellschaft en
22.=
Fina nz m it t e lb e st a nd a m En de de r Pe riode
F-40
I I I . Kon z er na nh a n g f ü r das Ge schä ft sj a hr 2 0 0 9
Seit e
1 . Allge m e ine An ga be n
60
2 . Kon solidie ru n gsgr u ndsä t ze
60
3 . Kon solidie ru n gsk r e is
62
4 . Bila nzie r ungs- u n d Be w e r t u ngsm e t h ode n
63
5 . Er lä ut e r ung e n z ur Konze r n bila nz
66
5.1. Konzernanlagenspiegel
67
5.2. Verbindlichkeit enspiegel
69
6 . Er lä ut e r ung e n z ur Konze r n ge w in n- und V e rlu st r e chnu n g
72
7 . Sonst ige An ga be n
75
8 . D a rst e llu ng de r re ch t liche n V e rhä lt n isse
77
F-41
1 . Allge m e in e Anga b e n
Der Konzernabschluss der MI TEC Aut om ot ive AG zum 31. Dezem ber 2009 wurde nach den
Vorschrift en des Handelsgeset zbuches und des Akt iengeset zes aufgest ellt .
Die Form der Darst ellung des Konzernabschlusses ent spricht dem Jahresabschluss der MI TEC
Aut om ot ive AG.
Für
die
Gliederung
der
Konzerngewinn-
und
Verlust rechnung
wurde
das
Gesam t kost enverfahren gew ählt .
2 . Kon solidie run gsgr und sä t ze
Dem Konzernabschluss liegen die Jahresabschlüsse der einbezogenen Unt ernehm en zu
Grunde. Bei säm t lichen in den Konzernabschluss einbezogenen Unt ernehm en deckt sich der
St icht ag des Einzelabschlusses m it dem St icht ag des Konzernabschlusses zum 31. Dezem ber
2009.
Die
Kapit alkonsolidier ung
angelsächsischen
Met hode
der
voll
einbezogenen
( Erwerbsm et hode) ,
Folgekonsolidierung differenziert .
F-42
die
Unt ernehm en
zwischen
erfolgt e
nach
der
Erst konsolidierung
und
Bei der Erst konsolidierung wurden die Bet eiligungsbuchwert e der Obergesellschaft en gegen
die im
Zeit punkt
der
Erst k onsolidierung v orhandenen Eigenkapit alw ert e ( gezeichnet es
Kapit al, Rücklagen und Gew inn- bzw . Verlust vort rag) der Unt ergesellschaft en aufgerechnet .
Bei der in den Konzernabschluss einbezogenen MI TEC engine.t ec gm bh wurde als Zeit punkt
der Erst k onsolidierung der Beginn des Geschäft sjahres 2001 ( Erwerb der Ant eile) gewählt .
Der sich in 2001 aus der Kapit alkonsolidierung ergebende passivische Unt erschiedsbet rag
( TEUR
102)
result iert
aus
früheren
Rücklagen
und
Ergebnisvort rägen
und
hat
Eigenkapit alcharakt er. Bei der in den Konzernabschluss einbezogenen MI TEC aut om ot ive
Syst em s Gm bH wurde als Zeit punkt der Er st konsolidierung der Beginn des Geschäft sj ahres
2007 ( Erw erb der Ant eile) gewählt . Bei der in den Konzernabschluss einbezogenen PTC
Product ion Technology Cent er Gm bH wurde als Zeit punk t der Erst konsolidierung der 31.
Dezem ber 2008 ( Erst m alige Einbeziehung in den Konzernabschluss) gewählt . Der sich in
2008 aus der Kapit alkonsolidierung ergebende passiv ische Unt erschiedsbet rag ( TEUR 314)
result iert im Wesent lichen aus Ergebnisvort rägen und hat Eigenk apit alcharakt er.
Die Folgekonsolidierung ± und dam it auch die Konsolidierung zum 31. Dezem ber 2009 ±
erfasst den Konzernant eil der nach dem St icht ag der Erst konsolidierung erwirt schaft et en
Ergebnisse der Konzerngesellschaft en.
Die gegenseit igen Forderungen und Verbindlichkeit en zwischen den Konzerngesellschaft en
w urden unt ereinander aufgerechnet .
Bei
der
Konzer ngewinn-
und
Verlust r echnung
w urden
alle
Um sät ze
zwischen
den
Konzerngesellschaft en und die übrigen konzernint ernen Ert räge und Aufwendungen voll
konsolidiert . Zwischenergebnisse im Anlage- und Um laufverm ögen aus konzernint ernen
Lieferungen/ Leist ungen w ur den elim inier t .
F-43
3 . Kon solidie run gsk r e is
I n den Konzernabschluss w urden gem äß § 294 Abs. 1 HGB als Mut t erunt ernehm en die MI TEC
Aut om ot ive AG, Eisenach, und als Tocht erunt er nehm en die MI TEC engine.t ec gm bh,
Kraut hausen ( Bet eiligungsant eil 100 % ) , die PTC Product ion Technology Cent er Gm bH,
Kraut hausen ( Bet eiligungsant eil 100 % )
und die MI TEC aut om ot ive Syst em s Gm bH,
Kraut hausen ( Bet eiligungsant eil 100 % ) einbezogen.
Vollkonsolidiert e Gesellschaft en
Gesellschaft / Sit z
Ant eil am
gezeichnet en
Kapit al
Gezeichnet es
Kapit al
%
EUR
Jahresüberschuss
/ - fehlbet rag
2009
EUR
Mut t ergesellschaft
MI TEC Aut om ot ive AG,
Eisenach
100,00
5.855.000,00
- 9.819.133,02
MI TEC engine.t ec gm bh,
Kraut hausen
100,00
1.000.000,00
343.815,34
MI TEC aut om ot ive Syst em s
Gm bH, Kraut hausen
100,00
25.000,00
- 1.028,81
PTC Product ion Technology
Cent er Gm bH, Kraut hausen
100,00
25.000,00
- 32.210,33
Tocht ergesellschaft
F-44
4 . Bila nzie r un gs- un d Be w e r t ungsm e t h ode n
Die
Einzelabschlüsse
w urden
grundsät zlich
nach
den
deut schen
Bilanzierungs-
und
Bewert ungsm et hoden für Kapit algesellschaft en aufgest ellt .
Die Wert ansät ze der Einzelabschlüsse wurden unverändert in den konsolidiert en Abschluss
übernom m en.
Die Bilanzierungs- und Bew ert ungsm et hoden w urden an den ert ragst euer lichen Vorschrift en
ausgericht et ,
w obei
das
st renge
Niederst wert prinzip
des
Handelsrecht s
grundsät zlich
beacht et w urde.
Geschäft svorfälle in frem der Währung w urden m it dem Kurs der Erst ver buchung oder dem
niedrigeren St icht agskurs bzw. Mit t elkurs des Jahres 2009 am Bilanzst icht ag bewer t et .
Anlageverm ögen
I m m at erielle
Verm ögensgegenst ände
wurden
zu
Anschaffungsk ost en
abzüglich
Abschreibungen bew ert et .
Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder Herst ellungskost en abzüglich Abschreibungen
bew ert et .
Die angew endet en Abschreibungsm et hoden und zugrunde gelegt en Nut zungsdauern sind in
der folgenden Übersicht dargest ellt :
Anlageposit ion
Abschreibungsm et hode
I m m at erielle Verm ögensgegenst ände
linear, für
Ent w icklungs Know- how
Leist ungsabschreibung
Nut zungsdauer
3 - 5 Jahre
Grundst ücke, grundst ücksgleiche Recht e
und Baut en einschließlich der Baut en auf
frem den Grundst ücken
linear
50 Jahre
Technische Anlagen und Maschinen
linear
1 - 16 Jahre
linear
3 - 15 Jahre
gem äß AfA- Tabellen
Ander e Anlagen, Bet riebs- und Geschäft sausst at t ung
F-45
Geringw ert ige Verm ögensgegenst ände im Sinne von § 6 Abs. 2 ESt G wurden im Zugangsj ahr
als Aufw and berücksicht igt . Für geringwert ige Verm ögensgegenst ände im Sinne v on § 6 Abs.
2 a ESt G wurde im Zugangsjahr ein Sam m elpost en gebildet . Dieser wurde im Zugangsj ahr
und wird in den folgenden vier Jahren zu j eweils 20 % abgeschrieben.
Finanzanlagen wur den zu Anschaffungskost en angeset zt .
Vorrät e
Die Roh- , Hilfs- und Bet riebsst offe sind m it ihren Anschaffungskost en bew er t et .
Die Bewert ung der unfert igen und fert igen Erzeugnisse sow ie der unfert igen Leist ungen
erfolgt
zu
Herst ellungskost en.
Diese
um fassen
neben
den
Mat erialeinzelkost en,
den
Fert igungseinzelkost en und den Sondereinzelkost en der Fert igung auch angem essene Teile
der
Mat erial-
und
Fert igungsgem einkost en
so wie
den
ant eiligen
Wert everzehr
des
Anlageverm ögens der Fert igung.
Frem dk apit alzinsen w erden nicht in die Herst ellungskost en einbezogen. Das Prinzip der
verlust freien Bewert ung w urde beacht et .
Erforderliche Abwert ungen w egen Reichweit e und Ungängigkeit w urden vorgenom m en.
Forderungen und sonst ige Verm ögensgegenst ände
Die Forderungen und sonst igen Ver m ögensgegenst ände sind m it dem Nennw ert angeset zt .
Pauschal- und Einzelw ert bericht igungen auf Forderungen aus Liefer ungen und Leist ungen
w urden im not wendigen Um fang gebildet .
Wert papiere
Die Wert papiere des Um laufverm ögens w urden m it dem Börsen- bzw . Markt preis am
Bilanzst icht ag angeset zt .
F-46
Rechnungsabgrenzungspost en
Die Rechnungsabgr enzungspost en w urden akt iviert und über die Laufzeit der zu Grunde
liegenden Vert räge linear aufgelöst .
Der Post en bet rifft im Wesent lichen die in den Verbindlichkeit en aus Miet kaufvert rägen
ent halt enen Zinsen.
Sonderpost en für I nvest it ionszuschüsse zum Anlageverm ögen
Der
Sonderpost en
wurde
für
em pfangene
I nvest it ionszuschüsse
im
Rahm en
des
Förderprogram m s Gem einschaft saufgabe " Verbesserung der regionalen Wirt schaft sst rukt ur"
gebildet .
Die Auflösung des Sonderpost ens erfolgt linear über einen Zeit raum von sechs Jahren.
Rückst ellungen
Für ungewisse Verbindlichkeit en w urden Rückst ellungen in dem Um fang gebildet , der nach
vernünft iger kaufm ännischer Beurt eilung not wendig ist .
Verbindlichkeit en
Die Verbindlichkeit en wurden m it ihrem Rück zahlungsbet rag angeset zt .
Die Laufzeit en der Verbindlichkeit en sind im Verbindlichkeit enspiegel ausgewiesen.
F-47
5 . Er lä ut e r unge n z u r Konze r nbila n z
Akt iva
Zur Ent wick lung des Anlageverm ögens vergleiche die Darst ellung auf der folgenden Seit e.
Um sow ohl die Ent w icklung der kum uliert en Abschreibungen als auch die Abschreibungen des
Geschäft sj ahres zu zeigen, werden in Form eines Abschreibungsspiegels die Ver änderungen
der gesam t en Abschr eibungen dargest ellt . Der Abschreibungsspiegel ist
Darst ellung in den Anlagenspiegel int egriert worden.
F-48
zur
besseren
5.1. Konzernanlagenspiegel
Entwicklung des Anlagevermögens
Anschaffungs-
I.
Vortrag
01.01.2009
¼
Zugänge
¼
2.714.728,26
0,00
1.365.510,00
4.080.238,26
106.114,18
55.137,61
0,00
161.251,79
0,00
0,00
0,00
0,00
1.337.628,69
17.492.827,60
18.830.456,29
0,00
70.567,41
70.567,41
0,00
0,00
0,00
174.060.109,09
5.767.047,13
1.481.519,00
9.307.736,87
1.100.197,48
-130.865,01
5.727,75
111.966,42
53.018,54
0,00
3.437.798,52
0,00
-1.350.653,99
205.748.067,19
6.990.830,56
0,00
9.900,00
3.599.097,10
3.608.997,10
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
213.437.302,55
7.152.082,35
0,00
Umbuchungen
¼
Stand
31.12.2009
¼
Vortrag
01.01.2009
¼
0,00
0,00
0,00
0,00
2.820.842,44
55.137,61
1.365.510,00
4.241.490,05
1.900.912,26
0,00
545.195,00
2.446.107,26
227.497,18
7.674,61
402.412,00
637.583,79
0,00
0,00
0,00
1.337.628,69
17.563.395,01
18.901.023,70
0,00
4.245.106,60
4.245.106,60
20.949,56 181.287.725,66
Abgänge
¼
Abschreibungen
des Geschäftsjahres
¼
Abgänge
¼
Stand
31.12.2009
¼
Buchwert
Buchwert
31.12.2009
¼
31.12.2008
¼
Umbuchungen
¼
Zuschreibungen
¼
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
2.128.409,44
7.674,61
947.607,00
3.083.691,05
692.433,00
47.463,00
417.903,00
1.157.799,00
813.816,00
0,00
820.315,00
1.634.131,00
0,00
475.326,41
475.326,41
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
4.720.433,01
4.720.433,01
1.337.628,69
12.842.962,00
14.180.590,69
1.337.628,69
13.247.721,00
14.585.349,69
105.427.943,04
11.809.732,92
19.425,56
28.356,01
2.044.874,00 115.201.732,41
66.085.993,25
68.632.166,05
10.271.341,59
6.518.933,87
798.632,48
4.277,75
-28.356,01
0,00
7.284.932,59
2.986.409,00
2.788.803,00
0,00
164.984,96
23.552,42
32.777,54
0,00
0,00
0,00
56.329,96
108.655,00
88.414,00
0,00
2.087.144,53
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
2.087.144,53
3.437.798,52
26.677,31 212.712.220,44
116.215.535,93
13.116.469,35
23.703,31
0,00
2.044.874,00 127.263.427,97
85.448.792,47
89.532.531,26
9.900,00
3.599.097,10
3.608.997,10
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
9.900,00
3.599.097,10
3.608.997,10
9.900,00
3.599.097,10
3.608.997,10
26.677,31 220.562.707,59
118.661.643,19
13.754.053,14
23.703,31
0,00
2.044.874,00 130.347.119,02
90.215.588,57
94.775.659,36
Sachanlagen
1. Grundstücke/Gebäude
1a.Grundstücke
1b Gebäude
1. Summe Grundstücke/Gebäude
2.Technische Anlagen und Maschinen
3. Andere Anlagen, Betriebsund Geschäftsausstattung
3a. GWG
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen
im Bau
III.
Kumulierte Abschreibungen
Immaterielle Vermögensgegenstände
Software
Konzessionen
Entwicklung Know How
II.
und Herstellkosten
Finanzanlagen
1. Beteiligungen
MITEC engine.tec GmbH & Co. Objekt
Krauthausen KG
MITEC-Jebsen Industrial Holdings Ltd.
0,00
0,00
0,00
F-49
0,00
0,00
0,00
Angaben zum Ant eilsbesit z
Angaben zum Ant eilsbesit z sind im erforderlichen Um fang in einer Aufst ellung nach § 287
HGB gem acht .
Ant eile an Unt ernehm en, m it denen ein Bet eiligungsverhält nis best eht
Gesellschaft / Sit z
Ant eil am
gezeichnet en
Kapit al
%
Gezeichnet es
Kapit al
EUR
Eigenk apit al
31 .12 .20 09
EUR
Jahreser gebnis
20 09
EUR
MI TEC engine.t ec
gm bh & Co. Obj ek t
Kraut hausen KG,
Ei senach
99 ,00
10 .00 0,0 0
- 8 29. 808 ,94
19 2.6 48 ,62
MI TEC- Jebsen
I ndust r ial Holdings
Lim it ed, Hong Kong
50 ,00
6.8 53 .87 9,2 8
8.3 49 .17 7,5 1
1.2 17 .72 7,2 1
Es best ehen Forderungen gegen Unt ernehm en, m it denen ein Bet eiligungsverhält nis best eht
in Höhe von EUR 2.513.492,76 ( Vorj ahr EUR 1.748.794,95) .
Die MI TEC engine.t ec gm bh & Co. Obj ekt Kraut hausen KG war nicht in den Konzernabschluss
einzubeziehen, da der MI TEC Aut om ot ive AG nur 15 % der St im m recht e und der MI TEC
engine.t ec gm bh 25 % der St im m recht e zust ehen. Der Konzern hält insgesam t 40 % der
St im m recht e.
F-50
Passiva
Rückst ellungen
Sonst ige Rückst ellungen wurden gebildet w egen:
1. Personalkost en
TEUR
1.109
2. Ausst ehende Eingangsrechnungen
TEUR
1.024
3. Gew ährleist ungsverpflicht ungen
TEUR
150
4. Prozesskost en
TEUR
189
5. Aufbewahrungsverpflicht ung
TEUR
83
6. Sonst iges
TEUR
2
5.2. Verbindlichkeit enspiegel
m it einer Rest laufzeit von
Bilanzposit ion der
Verbindlichk eit en
Verbindlichk eit en gegenüber
Kredit inst it ut en
Verbindlichk eit en aus
Lieferungen und Leist ungen
Verbindlichk eit en gegenüber
Unt ernehm en, m it denen ein
Bet eiligungsver hält nis best eht
Sonst ige Verbindlichk eit en
Gesam t bet rag
EUR
85.983.902,16
bis zu
1 Jahr
EUR
1 bis 5
Jahren
EUR
68.260.240,91 17.723.661,25
m ehr als
5 Jahr en
EUR
0,00
4.472.802,76
4.472.802,76
0,00
0,00
9.900,00
9.900,00
0,00
0,00
14.422.591,91
7.057.708,38
7.352.047,69
12.835,84
79.800.652,05 25.075.708,94
12.835,84
104.889.196,83
I n den sonst igen Verbindlichkeit en sind in Höhe v on TEUR 12.076 Verbindlichk eit en aus
Miet kaufvert rägen berück sicht igt , dav on sind TEUR 4.712 fällig bis zu 1 Jahr, TEUR 7.351 haben
eine Laufzeit von m ehr als 1 Jahr bis 5 Jahren und TEUR 13 von m ehr als 5 Jahren.
F-51
Besicherung der Ver bindlichkeit en
Der Gesam t bet rag der Verbindlichkeit en, die durch Pfandrecht e oder ähnliche Recht e
gesichert sind, bet rägt TEUR 98.060.
Die Verbindlichkeit en gegenüber Kredit inst it ut en sind durch folgende Sicherheit en besicher t:
Grundschulden in Höhe von TEUR 9.715 auf dem Bet riebsgelände in Eisenach,
Rennbahn 25
Grundschulden in Höhe von TEUR 869 auf dem Bet riebsgelände in Eisenach,
Herrenm ühlenst raße 32
Grundschulden in Höhe von TEUR 3.400 auf dem Bet riebsgelände in Kraut hausen,
Eichenallee 2
Sicherungsübereignung der finanziert en Maschinen und Anlagen, Werkzeuge sowie
Bet riebs- und Geschäft sausst at t ung
Sicherungsübereignung des Warenlagers
Verpflicht ung zur Verpfändung von Lizenzen
Verpflicht ung zur Eint ragung einer Grundschuld über TEUR 10.000 auf dem
Bet riebsgelände in Eisenach, Rennbahn 25
Verpflicht ung zur Verpfändung von 75,1 % der Akt ien der MI TEC Aut om ot ive AG
durch den Mehrheit sakt ionär
Selbst schuldnerische Bürgschaft des Mehrheit sakt ionärs in Höhe von TEUR 1.000
Die Verbindlichkeit en aus Miet kaufvert rägen für Maschinen und Ausrüst ungen sind durch
Sicherungsübereignungen der ent sprechenden Maschinen besichert .
F-52
Haft ungsverhält nisse
Bei der MI TEC engine.t ec gm bh best ehen Haft ungsverhält nisse im Sinne der §§ 251 und 268
Abs. 7 HGB im Hinblick auf die Gesellschaft ereigenschaft als Kom plem ent är der MI TEC
engine.t ec gm bh & Co. Obj ek t Kr aut hausen KG.
Sonst ige finanzielle Verpflicht ungen
Sonst ige finanzielle Verpflicht ungen aus Miet - und Leasingvert rägen best ehen zum 31.
Dezem ber 2009 in Höhe von insgesam t TEUR 1.990.
Die Fälligkeit der finanziellen Verpflicht ungen sind der nachst ehenden Tabelle zu ent nehm en.
m it einer
Fälligk eit von
Gesam t bet rag
EUR
Finanzielle
Verpflicht ung
I m m obilienLeasing
bis zu
1 Jahr
EUR
1 bis 5
Jahren
EUR
m ehr als
5 Jahren
EUR
1.387.835,63
306.335,23
1.081.500,40
0,00
Mobilien- Leasing
385.450,18
235.468,16
149.982,02
0,00
Miet vert räge
217.001,56
150.727,82
66.273,74
0,00
1.990.287,37
692.531,21
1.297.756,16
0,00
Art und Zw eck sowie Risiken und Vort eile von nicht in der Bilanz ent halt enen Geschäft en
Im
Rahm en des Leasings wurden Kraft fahrzeuge, Dat enverarbeit ungsanlagen und die
I m m obilie
St edt felder
St raße
5,
Kraut hausen,
beschafft .
Da
die
geleast en
Verm ögensgegenst ände in der Bilanz des Leasinggebers ausgew iesen w erden, verbessert
sich die Eigenk apit alquot e. Durch das fehlende Risik o der Rest verw ert ung fällt die I nvest it ion
in neue Technologien leicht er. Diese Vort eile führ en in der Regel zu höheren Gesam t kost en
gegenüber dem frem dfinanzier t en Kauf.
F-53
6 . Er lä ut e r unge n z u r Konze r nge w inn - und V e r lu st r e chnu n g
Die
Konzerngew inn-
und
Verlust rechnung
der
Gesellschaft
Gesam t kost enverfahren aufgest ellt .
Aufgliederung der Um sat zerlöse
Die Um sat zerlöse gliedern sich geographisch wie folgt :
2008
TEUR
2009
TEUR
I nland
33.521
73.350
EU
47.535
24.692
Drit t land
19.502
29.272
100.558
127.314
Die Um sat zerlöse bet reffen die folgenden Tät igkeit sbereiche:
2008
TEUR
2009
TEUR
Ausgleichssyst em e
Different ialelem ent e
Teile/ Kom ponent en
Lohnarbeit
Pum pen
70.889
87.364
1.145
1.360
12.762
12.352
1.848
11.968
13.914
14.270
100.558
127.314
F-54
w ur de
nach
dem
Sonderpost en für I nvest it ionszuschüsse zum Anlageverm ögen
Die
Auswirkung
auf
das
Jahresergebnis
2009
durch
Sonderpost en
den
für
I nvest it ionszuschüsse st ellt sich w ie folgt dar:
EUR
Auflösung
Sonderpost en für I nvest it ionszuschüsse
zum Anlageverm ögen
60.118,15
Periodenfrem de Ert räge und Aufw endungen
I n den sonst igen bet rieblichen Ert rägen sind periodenfrem de Ert räge in Höhe von TEUR 2.540
ent halt en. Dieser Bet rag ergibt sich im Wesent lichen aus erhalt enen Gut schrift en zur
Reduzierung der Leasingaufwendungen und - nebenkost en für die I m m obilie und die Mobilien
St edt felder St raße 5, Kraut hausen ( TEUR 1.790) , der Auflösung von Rückst ellungen ( TEUR
616) , Gut schrift en von Debit oren ( TEUR 54) , der Erst at t ung von Versicherungspr äm ien ( TEUR
31) , Schadenser sat z ( TEUR 23) , der Erst at t ung von Schw erbehindert enabgabe ( TEUR 8) und
erhalt enen Kredit orengut schrift en ( TEUR 7) .
Unt er
den
sonst igen
Aufwendungen
bet rieblichen
ausgew iesen.
Dieser
Aufwendungen
Bet rag
sind
ergibt
TEUR
sich
im
250
periodenfrem de
Wesent lichen
aus
Versicherungspräm ien ( TEUR 99) , Gut schrift en an Debit oren ( TEUR 57) , Rücknahm e von
Reklam at ionen
an Kredit oren ( TEUR 27) ,
I nst andhalt ung von
Maschinen ( TEUR 14) ,
Konst rukt ionsdienst leist ungen ( TEUR 10) , Reklam at ionen von Debit oren ( TEUR 9) , Beit rägen
( TEUR 8) sowie der Korrekt ur von I nvest it ionszulage ( TEUR 7) .
F-55
Abschreibungen
Aufgrund
von
w esent lichen
Produkt ionsum st ellungen
m usst en
außerplanm äßige
Abschreibungen auf Maschinen in Höhe v on TEUR 1.930 vorgenom m en werden. Wegen der
Wiederinbet riebnahm e von Maschinen, die 2006 w egen Produkt ionsum st ellungen st illgelegt
und außerplanm äßig abgeschrieben wurden, wurden Zuschreibungen in Höhe von TEUR
2.045 vorgenom m en.
Die Forderungen gegen Unt ernehm en, m it denen ein Bet eiligungsverhält nis best eht , wurden
zum Bilanzst icht ag auf den beizulegenden Wert abgeschrieben. Es handelt sich hierbei um
Abschreibungen auf
Verm ögensgegenst ände des Um laufverm ögens in
Höhe von EUR
265.799,67.
Außerordent liche Aufwendungen
Die außerordent lichen Aufwendungen in Höhe von insgesam t TEUR 736 best ehen im
Wesent lichen aus Rest rukt urierungsaufwendungen. Es handelt sich dabei um Berat erhonorare
( TEUR 451) und Bankgebühren für die Sicherheit env erw alt ung ( TEUR 285) .
F-56
7 . Son st ige An ga be n
Beschäft igt e Arbeit nehm er
I m Jahresdurchschnit t w aren 759 Arbeit nehm er beschäft igt ( Vor jahr 729) .
Die Arbeit nehm er gliedern sich wie folgt auf:
Durchschnit t lich
2009
2008
Angest ellt e
160
159
Gew er bliche Mit arbeit er
599
570
759
729
Auszubildende
im
st anden
darüber
hinaus 28
Ausbildungsver hält nis ( Vorj ahr 28) .
F-57
Jahr
2009
in
einem
Gruppe
Nahest ehende
c
e
f
Geschäft svolum en
aus Lieferungen
und Leist ungen
2009
Zuführung
Rückst ellung
2009
Gew ährt e
Darlehen
Gewährung
(+ )
Tilgung ( - )
2009
Darlehens
- zinsen
2009
Saldo aus
Lieferungen
und
Leist ungen
m it Nahest ehenden
31.12.2009
- 775.099,02
227.984,67
- 831.237,60
0,00
0,00
60.282,50
870.068,99
0,00
0,00
0,00
0,00
35.613,72
2.513.492,76
1.382.234,61
- 757.269,07
- 1.378.351,95
60.282,50
870.068,99
35.613,72
3.138.458,30
Le ge nde Gr u ppe N a he st e nde
( a)
das Mut t erunt ernehm en
( b)
Unt ernehm en m it gem einschaft licher Führung oder m aßgeblichem Einfluss auf das
Unt ernehm en
( c)
Tocht erunt ernehm en
( d)
Assoziiert e Unt ernehm en
( e)
Gem einschaft sunt ernehm en, bei denen das Unt ernehm en ein Part nerunt ernehm en
ist
( f)
Mit glieder des Managem ent s in Schlüsselposit ionen des Unt ernehm ens oder seines
Mut t erunt ernehm ens
( g)
Sonst ige nahest ehende Unt ernehm en und Personen
Das Geschäft svolum en aus Lieferungen und Leist ungen 2009 um fasst die erbracht en und
em pfangenen Leist ungen. Ein negat iver Bet rag bedeut et einen Überhang der em pfangenen
Leist ungen.
Gesam t honorar des Abschlussprüfers
Das v om Abschlussprüfer für das Geschäft sj ahr berechnet e Gesam t honor ar bet rägt EUR
100.700,00. Davon ent fallen auf die Jahresabschlussprüfung EUR 94.250,00 und EUR
6.450,00 ent fallen auf sonst ige Leist ungen.
F-58
8 . D a r st e llu ng de r re ch t li che n V e rhä lt n isse
Gesellschaft srecht liche Verhält nisse
Firm a :
MI TEC Aut om ot ive AG
Sit z:
Rennbahn 25
99817 Eisenach
Re cht sfor m :
Akt iengesellschaft
Eint ra g un g in s
H a nd e lsre gist e r:
Am t sgericht Jena, HRB 404818
Ge ge n st a nd de s
U nt e r n e hm e n s:
Gegenst and des Unt ernehm ens ist die Verwalt ung des eigenen
Verm ögens der Gesellschaft , die Übernahm e von Verw alt ungen
und
Geschäft sführungen
an
anderen
Gesellschaft en
sow ie
Sonderanfert igung von und der Handel m it ant riebst echnischen
Kom ponent en,
die
Sonderent w icklung
von
Get rieben
und
Anlagen, Maschinenbau, die Ent wicklung und die Fert igung von
m aschinellen
Anlagen
sowie
alle
m it
den
vorgenannt en
Tät igkeit en zusam m enhängende Geschäft e.
Ge schä f t sj a hr :
Kalenderj ahr
Grun dk a pit a l:
EUR 5.855.000,00
einget eilt in 5.855.000 nennbet ragslose St ückakt ien.
F-59
Aufsich t sra t :
Hans- Diet er Bonn, Geschäft sführer
Aufsicht srat svorsit zender
Günt her Troppm ann, Vorst andsvorsit zender
st ellvert ret ender Aufsicht srat svorsit zender
Werner Rippel, Recht sanwalt
Christ oph Milit zer, Dipl.- Kfm .
Ullrich Eit el, Geschäft sführer
Herm ann Scheperger des,
vereidigt er Buchprüfer, St euerberat er
V or st a n d:
Dr.- I ng. Ot t o Michael Milit zer,
Vorst andsvorsit zender
Dipl.- Kfm . Willy Hart ung,
Finanzvorst and
F-60
V e rt r e t un g:
Der Vorst and best eht aus m indest ens zwei Mit gliedern. Die
Gesellschaft wird durch zwei Vorst andsm it glieder oder durch
ein Vorst andsm it glied in Gem einschaft m it einem Prokurist en
vert ret en.
Dr.- I ng. Ot t o Michael Milit zer ist einzelvert ret ungsberecht igt
und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit .
Be zü ge :
Aufgrund § 286 Abs.
4 HGB wird auf die Angabe der
Organbezüge nach § 314 Abs. 1 Nr. 6 HGB verzicht et .
Pensionszahlungen
an
Vorst andsm it glieder
bzw.
Aufsicht srat sm it glieder liegen nicht vor. Es best ehen auch
keine diesbezüglichen Zusagen.
Kredit e an Vorst andsm it glieder bzw . Aufsicht srat sm it glieder
sow ie
Haft ungsv erhält nisse
best ehen nicht .
F-61
zu
Gunst en
dieser
Personen
Ang a be n na ch de m Akt ie n r e cht
Eigenkapit al
Das gezeichnet e Kapit al ( Grundkapit al) bet rug zum Bilanzst icht ag 31. Dezem ber 2009
EUR 5 .8 5 5 .0 0 0 ,0 0
Zu den ausgegebenen Akt ien w erden folgende zusät zliche Er läut er ungen gegeben ( gem äß
§ 152 Abs. 1 Akt G) :
Zahl
Nennwert
Gat t ung
nennbet ragslose St ückakt ien
5.855.000
je
EUR 1,00
EUR
5.855.000,00
Die Akt ien sind auf den Nam en der Akt ionäre ausgest ellt und in ein Akt ienbuch einget ragen.
F-62
Angaben zur Kapit alrücklage gem äß § 152 Abs. 2 Akt G
Vort rag 1. Januar 2009
EUR
97.241,07
Um buchung
EUR
0,00
Zugänge
EUR
0,00
Abgänge
EUR
0,00
Kapit alrücklage zum 31. Dezem ber 2009
EUR
97.241,07
Vort rag 1. Januar 2009
EUR
24.133.017,82
Die Zuführung zur geset zlichen Rücklage
bet rägt im Geschäft sj ahr
EUR
0,00
Die Zuführung in andere Gewinnrücklagen
bet rägt im Geschäft sj ahr
EUR
0,00
Ent nahm en aus anderen Gewinnrücklagen
EUR
0,00
Nachbuchung Unt erschiedsbet rag
Kapit alkonsolidierung
EUR
- 124.250,00
Gewinnrück lagen insgesam t
zum 31. Dezem ber 2009
EUR
24.008.767,82
Angaben zur Gewinnrücklage gem äß § 152 Abs. 3 Akt G
Die Pflicht rücklagen gem äß § 150 Abs. 2 Akt G sind sat zungsgem äß gebildet .
Die Ant eile an der PTC Product ion Technology Cent er Gm bH wurden m it Wirkung zum 01. Juli
2008 erw orben. Zu den Anschaffungskost en der Gm bH- Ant eile gehört auch die m it Bescheid
vom 24. Novem ber 2009 fest geset zt e Grunderwerbst euer in Höhe von EUR 124.250,00 für
den Grundbesit z der PTC Product ion Technology Cent er Gm bH. Aufgrund der nacht räglichen
Anschaffungsk ost en änder t sich der Unt erschiedsbet rag aus der Kapit alkonsolidierung.
F-63
F-64
F-65
I . Bila nz z u m 3 1 . D e z em be r 2 0 1 0
M I TEC Aut om ot iv e AG, Re nnba h n 2 5 , 9 9 8 1 7 Eise na ch
AKTIVA
PASSIVA
EUR
Geschäftsjahr
EUR
Vorjahr
EUR
A. Anlagevermögen
EUR
I. Gezeichnetes Kapital
II. Kapitalrücklage
1. Entgeltlich erworbene
Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche
Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten
und Werten
1. Gesetzliche Rücklage
2. Andere Gewinnrücklagen
765.154,00
5.855.000,00
97.241,07
97.241,07
1.356.460,56
2.071.603,13
3.428.063,69
1.356.460,56
2.056.798,13
3.413.258,69
IV. Gewinn-/Verlustvortrag
4.746.509,63-
5.072.623,39
V. Jahresüberschuss/-fehlbetrag
1.329.653,10
9.819.133,02-
Buchmäßiges Eigenkapital
5.963.448,23
4.618.990,13
2.316.328,82
196.257,84
1.708.921,13
1.905.178,97
647.577,00
8.854.874,09
8.987.570,71
14.745.075,00
16.461.730,50
640.811,00
774.510,00
284.368,44
7.001,90
26.230.813,11
24.525.128,53
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen
2. Sonstige Rückstellungen
299.364,85
2.016.963,97
C. Verbindlichkeiten
III. Finanzanlagen
1.159.151,00
3.599.097,10
Summe Anlagevermögen
4.758.248,10
1.149.251,00
3.608.997,10
4.758.248,10
30.048.530,63
31.636.638,21
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe
2. Unfertige Erzeugnisse,
unfertige Leistungen
3. Fertige Erzeugnisse und Waren
4. Geleistete Anzahlungen
5.855.000,00
III. Gewinnrücklagen
II. Sachanlagen
1. Anteile an verbundenen
Unternehmen
2. Beteiligungen
Vorjahr
EUR
A. Eigenkapital
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten
auf fremden Grundstücken
2. Technische Anlagen
und Maschinen
3. Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
4. Geleistete Anzahlungen und
Anlagen im Bau
Geschäftsjahr
EUR
4.599.356,33
3.270.709,71
3.512.627,05
4.627.327,55
12.632,65
3.485.609,59
2.871.410,07
17.063,10
9.644.792,47
12.751.943,58
1. Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten
- davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr
EUR 22.820.777,95
(EUR 42.551.348,93)
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen
- davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr
EUR 4.822.000,92
(EUR 2.573.757,57)
3. Verbindlichkeiten gegenüber
verbundenen Unternehmen
- davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr
EUR 912.352,37 (EUR 0,00)
4. Verbindlichkeiten gegenüber
Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht
- davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr
EUR 0,00 (EUR 9.900,00)
5. Sonstige Verbindlichkeiten
54.636.885,73
59.133.481,41
4.897.448,50
2.573.757,57
912.352,37
0,00
0,00
9.900,00
4.177.669,89
64.624.356,49
5.921.367,46
67.638.506,44
72.904.133,54
74.162.675,54
- davon aus Steuern
EUR 186.036,11
(EUR 153.159,82)
42.800.474,21
41.281.430,68
F-66
AKTIVA
PASSIVA
EUR
Geschäftsjahr
EUR
Vorjahr
EUR
42.800.474,21
41.281.430,68
II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen
- davon mit einer Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr
EUR 0,00 (EUR 0,00)
2. Forderungen gegen verbundene
Unternehmen
- davon mit einer Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr
EUR 18.615.781,22 (EUR 0,00)
3. Sonstige Vermögensgegenstände
4.034.514,87
5.897.208,19
21.249.161,89
22.086.110,04
EUR
27.963.384,64
2.049.366,99
30.032.685,22
13.458,43
5.923,27
Vorjahr
EUR
72.904.133,54
74.162.675,54
10.000,00
10.500,00
72.914.133,54
74.173.175,54
- davon im Rahmen der
sozialen Sicherheit
EUR 19.094,00 (EUR 0,00)
- davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr
EUR 2.526.922,06
(EUR 3.258.011,97)
D. Rechnungsabgrenzungsposten
2.679.707,88
Geschäftsjahr
EUR
- davon mit einer Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr
EUR 0,00 (EUR 0,00)
III. Wertpapiere
1. Sonstige Wertpapiere
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks
Summe Umlaufvermögen
C. Rechnungsabgrenzungsposten
1.673.074,93
2.057.510,98
42.401.861,58
41.740.911,94
463.741,33
795.625,39
72.914.133,54
74.173.175,54
F-67
I I . Gew inn - un d Ve r lust rechn un g fü r die Ze it vom
1 . Jan ua r bis 3 1 . D e z em be r 2 0 1 0
M I TEC Au t om ot iv e AG, Re n nba hn 2 5 , 9 9 8 1 7 Eise na ch
EUR
1. Umsatzerlöse
2. Veränderung des Bestands an
fertigen und unfertigen
Erzeugnissen
Geschäftsjahr
EUR
Vorjahr
EUR
122.256.718,81
82.962.557,93
1.488.994,66
3. Andere aktivierte
Eigenleistungen
4. Sonstige betriebliche Erträge
Gesamtleistung
5. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-,
Hilfs- und Betriebsstoffe
und für bezogene Waren
b) Aufwendungen für bezogene
Leistungen
0,00
24.446,40
928.177,37
1.162.143,43
124.673.890,84
80.226.725,70
60.065.250,85
43.002.373,93
88.214.116,38
16.782.502,77
59.784.876,70
36.459.774,46
20.441.849,00
28.148.865,53
Rohergebnis
6. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter
b) Soziale Abgaben und
Aufwendungen für
Altersversorgung und
für Unterstützung
3.922.422,06-
13.473.971,03
11.518.317,66
2.436.844,38
15.910.815,41
2.249.791,10
13.768.108,76
- davon für Altersversorgung
EUR 0,00 (EUR 0,00)
7. Abschreibungen
a) Auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen
b) Auf Vermögensgegenstände des
Umlaufvermögens, soweit
diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen
Abschreibungen überschreiten
3.529.686,36
4.160.618,83
3.529.686,36
265.799,67
4.426.418,50
8. Sonstige betriebliche
Aufwendungen
13.148.866,70
9.370.871,39
Betriebskosten
32.589.368,47-
27.565.398,65-
3.870.405,99
7.123.549,65-
1.738.145,03
1.493.176,25
5.608.551,02
5.630.373,40-
0,00
Betriebsergebnis
9. Sonstige Zinsen und
ähnliche Erträge
- davon aus verbundenen
Unternehmen
EUR 1.724.844,31
(EUR 1.462.312,04)
F-68
I I . Gew inn - un d Ve r lust rechn un g fü r die Ze it vom
1 . Jan ua r bis 3 1 . D e z em be r 2 0 1 0
M I TEC Au t om ot iv e AG, Re n nba hn 2 5 , 9 9 8 1 7 Eise na ch
EUR
Geschäftsjahr
EUR
Vorjahr
EUR
5.608.551,02
5.630.373,40-
3.870.370,77
3.610.831,00
Finanzergebnis
2.132.225,74-
2.117.654,75-
Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit
1.738.180,25
9.241.204,40-
10. Zinsen und ähnliche
Aufwendungen
- davon an verbundene
Unternehmen
EUR 450.991,88 (EUR 3.147,13)
11. Außerordentliche Aufwendungen
Außerordentliches Ergebnis
12. Steuern vom Einkommen
und vom Ertrag
88.965,37
13. Sonstige Steuern
46.687,09
272.874,69
549.536,65
272.874,69-
549.536,65-
0,00
135.652,46
1.329.653,10
Jahresüberschuss
F-69
28.391,97
28.391,97
9.819.133,02-
I I I . Anh an g fü r da s Gesch äf t sj a hr 2 0 1 0
Seit e
1.
Allge m e in e Anga b e n
62
2.
Bila nzie r un gs- un d Be w e r t ungsm e t h ode n
62
3.
Er lä ut e ru nge n z u r Bila n z
66
3.1. Anlagenspiegel 2010
67
3.2. Verbindlichkeit enspiegel
71
4.
Er lä ut e ru nge n z u r Ge w inn- u nd Ve r lust re ch n ung
74
5.
Son st ige An ga be n
76
6.
Er g e bn isve r w e n dung sv orsch la g
78
7.
D a rst e llu ng de r re ch t liche n V e rhä lt n isse
79
8.
An ga be n na ch de m Ak t ie n r e cht
81
F-70
1 . Allge m e in e Anga b e n
Der Jahresabschluss der MI TEC Aut om ot ive AG zum 31. Dezem ber 2010 w urde nach den
Vorschrift en des Han delsgeset zbuches und des Akt iengeset zes aufgest ellt .
Zum
1.
Januar
2010
wurde
der
Jahresabschluss
auf
die
neuen
Vorschrift en
des
Bilanzrecht sm odernisier ungsgeset zes ( BilMoG) angepasst . Daher konnt e der Grundsat z der
Ansat z- , Bewert ungs- und Ausw eisst et igkeit nicht v ollst ändig angewandt werden ( Art . 67
Abs. 8 S. 1 EGHGB) .
Bei
der
erst m aligen
Aufst ellung
des
Jahresabschlusses
nach
dem
Bilanzrecht sm odernisier ungsgeset z ( BilMoG) w urden die Vorj ahresvergleichszahlen aufgrund
des Wahlrecht s des Art . 67 Abs. 8 Sat z 2 EGHGB nicht angepasst .
Für die Gliederung der Gew inn- und Verlust rechnung wurde das Gesam t kost enverfahren
gew ählt .
2 . Bila nzie r un gs- un d Be w e r t ungsm e t h ode n
Die im Anhang dargest ellt en Bilanzierungs- und Bewert ungsm et hoden ent sprechen den
geset zlichen Vorschrift en.
F-71
Anlageverm ögen
I m m at erielle
Verm ögensgegenst ände
wurden
zu
Anschaffungskost en
abzüglich
Abschreibungen bew ert et .
Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder Herst ellungskost en abzüglich Abschreibungen
bew ert et .
Die angew endet en Abschreibungsm et hoden und zu Grunde gelegt en Nut zungsdauern sind in
der folgenden Übersicht dargest ellt :
Abschreibungsm et hode
Anlageposit ion
I m m at erielle Verm ögensgegenst ände
Nut zungsdauer
3- 5 Jahre
linear/ für
Ent w icklungs- Know- how
Leist ungsabschreibung
Baut en einschließlich der Baut en auf
frem den Grundst ücken
linear
50 Jahre
Technische Anlagen und Maschinen
linear
1- 16 Jahre
linear
3- 15 Jahre
Ander e Anlagen, Bet riebs- und Geschäft sausst at t ung
Für geringwert ige Verm ögensgegenst ände im Sinne von § 6 Abs. 2 a ESt G w urde im
Zugangsj ahr ein Sam m elpost en gebildet . Dieser w urde im Zugangsj ahr und w ird in den
folgenden vier Jahren zu j ew eils 20 % abgeschrieben.
Finanzanlagen
( Ant eile
an verbundenen
Unt ernehm en und
Anschaffungsk ost en angeset zt .
F-72
Bet eiligungen)
w urden
zu
Vorrät e
Die Roh- , Hilfs- und Bet riebsst offe sind m it ihren Anschaffungskost en bew er t et .
Die Bewert ung der unfert igen und fer t igen Erzeugnisse sow ie der unfert igen Leist ungen
erfolgt
zu
Herst ellungskost en.
Diese
um fassen
neben
den
Mat erialeinzelkost en,
den
Fert igungseinzelkost en und den Sondereinzelkost en der Fert igung auch angem essene Teile
der
Mat erial-
und
Fert igungsgem einkost en
sowie
den
ant eiligen
Wert everzehr
des
Anlageverm ögens der Fert igung.
Frem dk apit alzinsen w erden nicht in die Herst ellungskost en einbezogen. Das Prinzip der
verlust freien Bewert ung w urde beacht et .
Erforderliche Abwert ungen w egen Reichweit e und Ungängigkeit w urden vorgenom m en.
Forderungen und sonst ige Verm ögensgegenst ände
Forderungen und sonst ige Verm ögensgegenst ände sind m it ihrem Nennwert an ge set zt .
Pau schal- und Ein zel w ert be rich t i gun gen auf For de rungen aus Lie fe rungen und Leis t un gen
w urden im not wen digen Um fang gebil det .
Wert papiere
Die Wert papiere des Um laufverm ögens w urden m it dem Börsen- bzw . Markt wert am
Bilanzst icht ag angeset zt .
Rechnungsabgrenzungspost en
Die Rechnungsabgrenzungspost en w urden akt iviert und über die Laufzeit der zugrunde
liegenden Vert räge linear aufgelöst .
Der Post en bet rifft im Wesent lichen die in den Verbindlichkeit en aus Miet kaufvert rägen
ent halt enen Zinsen.
F-73
Rückst ellungen
Für
ungewisse
Verbindlichkeit en
wurden
Rückst ellungen
m it
dem
nach
vernünft iger
kaufm ännischer Beurt eilung not w endigen Erfüllungsbet rag gebildet .
Verbindlichkeit en
Die Verbindlichkeit en wurden m it ihrem Erfüllungsbet rag angeset zt .
Die Laufzeit en der Verbindlichkeit en sind im Verbindlichkeit enspiegel ausgewiesen.
Währungsum rechnung
Forderungen
und
Verbindlichk eit en
in
Frem dwährung
Devisenkassam it t elk ur s zum St icht ag 31. Dezem ber 2010 angeset zt .
F-74
werden
m it
dem
3 . Er lä ut e r unge n z u r Bila n z
Akt iva
Zur Ent wick lung des Anlageverm ögens vergleiche die Darst ellung auf der folgenden Seit e.
Um sowohl die Ent w icklung der kum uliert en Abschreibungen als auch die Abschreibungen des
Geschäft sj ahres zu zeigen, werden in Form eines Abschreibungsspiegels die Veränder ungen
der gesam t en Abschr eibungen dargest ellt . Der Abschreibungsspiegel ist
Darst ellung in den Anlagenspiegel int egriert worden.
F-75
zur
besseren
3.1. Anlagenspiegel 2010
Entwicklung des Anlagevermögens
Anschaffungs u.Herstellkosten
Vortrag
01.01.2010
¼
I.
Abgänge
¼
Vortrag
01.01.2010
¼
Abschreibungen
des Geschäftsjahres
Abgänge
¼
¼
Zuschreibungen
¼
Stand
31.12.2010
¼
31.12.2010
¼
Buchwert
31.12.2009
¼
1.881.500,28
38.373,50
1.365.510,00
3.285.383,78
54.960,47
420.142,20
0,00
475.102,67
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.936.460,75
458.515,70
1.365.510,00
3.760.486,45
1.682.525,28
7.674,50
947.607,00
2.637.806,78
102.550,47
36.153,20
218.822,00
357.525,67
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.785.075,75
43.827,70
1.166.429,00
2.995.332,45
151.385,00
414.688,00
199.081,00
765.154,00
198.975,00
30.699,00
417.903,00
647.577,00
1. Grundstücke/Gebäude
1a.Grundstücke
1b Gebäude
1. Summe Grundstücke/Gebäude
809.820,71
11.783.347,61
12.593.168,32
136.137,38
1.264,94
137.402,32
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
945.958,09
11.784.612,55
12.730.570,64
0,00
3.605.597,61
3.605.597,61
0,00
270.098,94
270.098,94
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
3.875.696,55
3.875.696,55
945.958,09
7.908.916,00
8.854.874,09
809.820,71
8.177.750,00
8.987.570,71
2.Technische Anlagen und Maschinen
63.390.018,73
884.953,58
0,00
1.409.086,50
62.865.885,81
46.928.288,23
2.596.059,08
1.403.536,50
0,00
48.120.810,81
14.745.075,00
16.461.730,50
4.870.407,74
152.942,37
0,00
1.873,45
5.021.476,66
4.128.015,74
292.283,37
1.873,45
0,00
4.418.425,66
603.051,00
742.392,00
50.175,48
19.361,30
0,00
0,00
69.536,78
18.057,48
13.719,30
0,00
0,00
31.776,78
37.760,00
32.118,00
7.001,90
277.366,54
0,00
0,00
284.368,44
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
284.368,44
7.001,90
80.910.772,17
1.472.026,11
0,00
1.410.959,95
80.971.838,33
54.679.959,06
3.172.160,69
1.405.409,95
0,00
56.446.709,80
24.525.128,53
26.230.813,11
1.000.000,00
124.251,00
25.000,00
1.149.251,00
9.900,00
3.599.097,10
3.608.997,10
4.758.248,10
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.000.000,00
124.251,00
25.000,00
1.149.251,00
9.900,00
3.599.097,10
3.608.997,10
4.758.248,10
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.000.000,00
124.251,00
25.000,00
1.149.251,00
9.900,00
3.599.097,10
3.608.997,10
4.758.248,10
1.000.000,00
124.251,00
25.000,00
1.149.251,00
9.900,00
3.599.097,10
3.608.997,10
4.758.248,10
88.954.404,05
1.947.128,78
0,00
1.410.959,95
89.490.572,88
57.317.765,84
3.529.686,36
1.405.409,95
0,00
59.442.042,25
30.048.530,63
31.636.638,21
Sachanlagen
3. Andere Anlagen, Betriebsund Geschäftsausstattung
3a. GWG
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen
im Bau
III.
Umbuchungen
¼
Stand
31.12.2010
¼
Buchwert
Immaterielle Vermögensgegenstände
Software
Konzessionen
Entwicklung Know How
II.
Zugänge
¼
Kumulierte Abschreibungen
Finanzanlagen
MITEC engine.tec gmbh
PTC GmbH
MITEC automotive Systems GmbH
1. Anteile an verbundenen Unternehmen
MITEC engine.tec GmbH & Co. Objekt Krauthau
MITEC-Jebsen Industrial Holdings Ltd.
2. Beteiligungen
F-76
Angaben zum Ant eilsbesit z
Angaben zum Ant eilsbesit z sind im erforderlichen Um fang in einer Aufst ellung nach § 287
HGB gem acht .
Ant eile an verbundenen Unt ernehm en
Ant eil am
gezeichnet en
Kapit al
%
Gezeichnet es
Kapit al
EUR
Eigenk apit al
31 .12 .20 10
EUR
MI TEC engine.t ec
gm bh, Kraut hausen
10 0,0 0
1.0 00 .00 0,0 0
15 .65 1.7 77 ,67
1.1 25 .01 9,4 5
PTC Pr oduct ion
Technology Cent er
Gm bH, Kraut hausen
10 0,0 0
25 .00 0,0 0
3.3 01 .82 0,8 7
3.1 21 .17 9,3 7
MI TEC aut om otiv e
Syst em s Gm bH,
Kraut hausen
10 0,0 0
25 .00 0,0 0
20 .60 0,9 0
- 61 7,5 0
MI TEC engine.t ec
gm bh & Co. Obj ek t
Kraut hausen KG,
Eisenach
99 ,00
10 .00 0,0 0
- 67 7.4 04 ,50
15 2.4 04 ,44
Gesellschaft / Sit z
Jahreser gebnis
20 10
EUR
Ant eile an Unt ernehm en, m it denen ein Bet eiligungsverhält nis best eht
Gesellschaft / Sit z
MI TEC- Jebsen
I ndust r ial Holdings
Lim it ed, Hong Kong
Ant eil am
gezeichnet en
Kapit al
%
Gezeichnet es
Kapit al
EUR
Eigenk apit al
31 .12 .20 10
EUR
50 ,00
6.8 53 .87 9,2 8
10 .83 6.8 28 ,30
F-77
Jahreser gebnis
20 10
EUR
1.9 05 .06 2,9 7
Forderungen gegen verbundene Unt ernehm en
Es best ehen Forderungen gegen verbundene Unt ernehm en in Höhe von TEUR 21.249,2,
davon m it einer Rest laufzeit v on m ehr als einem Jahr TEUR 18.615,8 ( Vorj ahr: TEUR
22.086,1, davon m it einer Rest laufzeit von m ehr als einem Jahr TEUR 0) .
F-78
Passiva
Rückst ellungen
Sonst ige Rückst ellungen wurden gebildet w egen:
1. Personalkost en
TEUR
528
( 834)
2. Ausst ehende Eingangsrechnungen
TEUR
1.107
( 708)
3. Ausst ehende Kundengut schrift en
TEUR
272
( 0)
4. Gew ährleist ungsverpflicht ungen
TEUR
60
( 120)
5. Aufbewahrungsverpflicht ung
TEUR
47
( 47)
6. Prozesskost en
TEUR
3
( 0)
I n den Rückst ellungen für Personalkost en sind Rückst ellungen für Alt erst eilzeit verpflicht ungen in
Höhe von TEUR 135 ent halt en. Es handelt sich dabei um den Saldo aus der Rückst ellung und dem
Akt ivwert aus der Rückdeckungsversicherung in Höhe von TEUR 224.
Zur
Berechnung
der
Alt erst eilzeit verpflicht ungen
wurden
die
folgenden
Bewert ungsfakt oren
verwendet : Richt t afeln 2005 G von Klaus Heubeck , Rechnungszins 5,15 % , Gehalt st rend 0 % ,
Trend zur Beit ragsbem essungsgrenze der Sozialversicherung 0 % .
F-79
3.2. Verbindlichkeit enspiegel
m it einer
Rest laufzeit von
Gesam t bet rag
EUR
Bilanzposit ion der
Verbindlichk eit en
Verbindlichk eit en gegenüber
Kredit inst it ut en
Verbindlichk eit en aus
Lieferungen und Leist ungen
Verbindlichk eit en gegenüber
verbundenen Unt ernehm en
Verbindlichk eit en gegenüber
Unt ernehm en, m it denen ein
Bet eiligungsver hält nis best eht
Sonst ige Verbindlichk eit en
bis zu
1 Jahr
EUR
1 bis 5
Jahren
EUR
m ehr als
5 Jahren
EUR
54.636.885,73 22.820.777,95 31.816.107,78
( 59.133.481,41) ( 42.551.348,93) ( 16.582.132,48)
0,00
( 0,00)
4.897.448,50
( 2.573.757,57)
4.822.000,92
( 2.573.757,57)
75.447,58
( 0,00)
0,00
( 0,00)
912.352,37
( 0,00)
912.352,37
( 0,00)
0,00
( 0,00)
0,00
( 0,00)
0,00
( 9.900,00)
0,00
( 9.900,00)
0,00
( 0,00)
0,00
( 0,00)
4.177.669,89
( 5.921.367,46)
2.526.922,06
( 3.258.011,97)
1.650.747,83
( 2.663.355,49)
0,00
( 0,00)
64.624.356,49 31.082.053,30 33.542.303,19
( 67.638.506,44) ( 48.393.018,47) ( 19.245.487,97)
0,00
( 0,00)
- davon aus St euer n
EUR 186.036,11
( EUR 153.159,82)
- davon im Rahm en der
sozialen Sicherheit
EUR 19.094,00
( EUR 0,00)
Die in Klam m ern aufgeführt en Bet räge bet reffen die Zahlen aus dem Vorj ahr.
Die MI TEC engine.t ec gm bh & Co. Obj ek t Kraut hausen KG wird aufgrund der Vorschrift en des
Bilanzrecht sm odernisier ungsgeset zes ( BilMoG)
bezüglich Zweckgesellschaft en als verbundenes
Unt ernehm en und nicht m ehr als Unt ernehm en, m it denen ein Bet eiligungsverhält nis best eht ,
bet racht et und daher auch in den Konzernabschluss der MI TEC Aut om ot ive AG einbezogen.
In
den
Sonst igen
Verbindlichkeit en
sind
in
Höhe
von
TEUR 2.663
Ver bindlichkeit en
aus
Miet kaufvert rä gen berücksicht igt , davon sind TEUR 1.013 fällig bis zu 1 Jahr, TEUR 1.651 haben
eine Laufzeit von m ehr als 1 Jahr bis 5 Jahren.
F-80
Besicherung der Ver bindlichkeit en
Der Gesam t bet rag der Verbindlichkeit en, die durch Pfandrecht e oder ähnliche Recht e
gesichert sind, bet rägt TEUR 57.300.
Die Verbindlichkeit en gegenüber Kredit inst it ut en sind durch folgende Sicherheit en besicher t:
-
Grundschulden in Höhe von TEUR 9.715 auf dem Bet riebsgelände in Eisenach,
Rennbahn 25
-
Grundschulden in Höhe von TEUR 869 auf dem Bet riebsgelände in Eisenach,
Herrenm ühlenst raße 32
-
Sicherungsübereignung der finanziert en Maschinen und Anlagen, Werkzeuge sowie
Bet riebs- und Geschäft sausst at t ung
-
Sicherungsübereignung des Warenlagers
-
Ver pflicht ung zur Verpfändung von Lizenzen
-
Ver pflicht ung zur Eint ragung einer Grundschuld über TEUR 10.000 auf dem
Bet riebsgelände in Eisenach, Rennbahn 25
-
Ver pflicht ung zur Verpfändung von 75,1 % der Akt ien der MI TEC Aut om ot ive AG
durch den Mehr heit sak t ionär
-
Ver pflicht ung zur Verpfändung von 75,1 % der Geschäft sant eile an der MI TEC
engine.t ec gm bh, Kraut hausen, und der PTC Product ion Technology Cent er Gm bH,
Kraut hausen
-
Selbst schuldnerische Bürgschaft des Mehr heit sak t ionärs in Höhe von TEUR 1.000
-
Gesam t schuldnerische Mit haft der MI TEC engine.t ec gm bh, Kraut hausen, und der
PTC Product ion Technology Cent er Gm bH, Kraut hausen
Die Verbindlichk eit en aus Miet k aufv ert rägen für Maschinen und Ausrüst ungen sind durch
Sicherungsübereignungen
der
ent sprechenden
Maschinen
sow ie
durch
die
gesam t schuldner ische Mit haft der MI TEC engine.t ec gm bh, Kraut hausen, und der PTC
Product ion Technology Cent er Gm bH, Kraut hausen, besichert .
F-81
Haft ungsverhält nisse
Es best ehen Haft ungsverhält nisse im Sinne der §§ 251 und 268 Abs. 7 HGB aus Bürgschaft en
gegenüber Drit t en in Höhe von TEUR 26.246,0 aus der gesam t schuldnerischen Mit haft bei
Miet kauf-
und
Kraut hausen,
Darlehensvert rägen
und
der
MI TEC
der
PTC
engine.t ec
Product ion
gm bh,
Technology
Kraut hausen,
Cent er
sowie
Gm bH,
aus
dem
Rückkaufangebot gegenüber einer Miet kaufgesellschaft der MI TEC engine.t ec gm bh. Mit einer
I nanspruchnahm e ist nicht zu rechnen, w eil die Verbindlichkeit en gem äß der best ehenden
Unt ernehm ensplanungen aus dem Cashflow zu bedienen sind.
Sonst ige finanzielle Verpflicht ungen
Zum
Bilanzst icht ag
best ehen
sonst ige
finanzielle
Verpflicht ungen
aus
Miet -
und
Leasingvert rägen in Höhe von TEUR 749,0.
Die Fälligkeit der finanziellen Verpflicht ungen sind der nachst ehenden Tabelle zu ent nehm en.
m it einer
Fälligk eit von
Finanzielle
Verpflicht ung
Gesam t bet rag
EUR
bis zu
1 Jahr
EUR
1 bis 5
Jahren
EUR
m ehr als
5 Jahren
EUR
Mobilien- Leasing
284.021,94
144.321,58
133.265,25
6.435,11
Maschinenm iet e
464.960,21
452.905,05
12.055,16
0,00
- dav on gegenüber
verbu ndenen
Unt er nehm en
3 40. 536 ,00
34 0.5 36 ,00
0,0 0
0,0 0
748.982,15
597.226,63
145.320,41
6.435,11
Art und Zw eck sowie Risiken und Vort eile von nicht in der Bilanz ent halt enen Geschäft en
Im
Rahm en
des
Leasings
wurden
Kraft fahrzeuge,
Dat enverar beit ungsanlagen
und
Bürom aschinen beschafft . Da die geleast en Verm ögensgegenst ände in der Bilanz des
Leasinggebers ausgew iesen werden, verbessert
sich die Eigenkapit alquot e. Durch das
fehlende Risiko der Rest verwert ung fällt die I nv est it ion in neue Technologien leicht er. Diese
Vort eile führen in der Regel zu höheren Gesam t kost en gegenüber dem frem dfinanziert en
Kauf.
F-82
4 . Er lä ut e r unge n z u r Ge w inn- u n d Ve r lust re ch n ung
Die Gewinn- und Verlust rechnung der Gesellschaft w urde nach dem Gesam t kost enverfahren
aufgest ellt .
Aufgliederung der Um sat zerlöse
Die Um sat zerlöse gliedern sich geographisch wie folgt :
2010
TEUR
2009
TEUR
I nland
57.047
32.811
EU
38.810
31.036
Drit t land
26.399
19.116
122.256
82.963
Die Um sat zerlöse bet reffen die folgenden Tät igkeit sbereiche:
2010
TEUR
2009
TEUR
Ausgleichssyst em e
88.476
55.894
Different ialsyst em e
1.040
605
Teile/ Kom ponent en
20.343
12.762
1.757
704
10.640
12.998
122.256
82.963
Lohnarbeit /
Ent w icklung
Pum pen
F-83
Periodenfrem de Ert räge und Aufw endungen
I n den sonst igen bet rieblichen Ert rägen sind periodenfrem de Ert räge in Höhe von TEUR 270
ent halt en. Der Ert rag ergibt sich im Wesent lichen aus der Auflösung von Rück st ellungen
( TEUR 122) , Gut schrift en der Energieversorger für St rom und Gas ( TEUR 103) , Gut schr ift en
von Debit oren ( TEUR 27) , Schadensersat z ( TEUR 8) , Gut schrift en von Kredit oren ( TEUR 5)
und der Erst at t ung von Lizenzkost en ( TEUR 2) .
Unt er
den
sonst igen
bet rieblichen
Aufwendungen
sind
TEUR
54
periodenfr em de
Aufwendungen ausgewiesen. Diese result ieren im Wesent lichen aus Versicherungspräm ien
( TEUR 16) , Gut schrift en an Debit oren ( TEUR 7) , Werkzeugkost en ( TEUR 6) , Belast ungen der
Energieversorger ( TEUR 5) , Toolingaufwand
( TEUR 5) , Maschineninst andhalt ung ( TEUR 3) ,
Fracht en ( TEUR 2) und Beit rägen zur Berufsgenossenschaft ( TEUR 2) .
Außerordent liche Aufwendungen
Die außerordent lichen Aufwendungen in Höhe von insgesam t TEUR 273 best ehen im
Wesent lichen aus Rest rukt urierungsaufwendungen. Es handelt sich dabei um Berat erhonorare
( TEUR 188) und Bankgebühren für die Sicherheit env erw alt ung ( TEUR 85) .
St euern vom Einkom m en und vom Ert rag
Die St euern vom Einkom m en und Ert rag result ieren in Höhe von EUR 87 aus dem Ergebnis
der gew öhnlichen Geschäft st ät igkeit .
F-84
5 . Son st ige An ga be n
Beschäft igt e Arbeit nehm er
I m Jahresdurchschnit t w aren 408 Arbeit nehm er beschäft igt ( Vor jahr : 390 Arbeit nehm er) .
Die Arbeit nehm er gliedern sich wie folgt auf:
Durchschnit t lich
2010
2009
Angest ellt e
150
132
Gew er bliche Mit arbeit er
258
258
408
390
Auszubildende
im
st anden
darüber
hinaus 22
Ausbildungsver hält nis ( Vorj ahr: 28) .
F-85
Jahr
2010
in
einem
Geschäft e m it Nahest ehenden
Die Geschäft e m it
Nahest ehenden sind in der
folgenden Tabelle j e Personengruppe
dargest ellt :
Geschäft s-
Gewährt e
Saldo aus
Darlehen
Lieferungen
Gew ährung
und Leist ungen
m it
Gruppe
volum en aus
Zuführung
(+ )
Nahe-
Lieferung und
Rückst ellung
Tilgung ( - )
Darlehenszinsen
Nahest ehenden
st ehende
Leist ung 2010
2010
2010
2010
31.12.2010
b
- 1.236.423,17
0,00
- 300.000,00
28.097,84
- 682.107,92
e
5.898.690,08
0,00
0,00
0,00
1.824.621,69
f
- 265.032,63
- 1.217,50
0,00
0,00
- 158.185,26
g
12.359,67
0,00
0,00
0,00
0,00
- 4.409.593,67
- 1.217,50
- 300.000,00
28.097,84
984.328,51
Le ge nde Gr u ppe N a he st e nde
( a)
das Mut t erunt ernehm en
( b)
Unt ernehm en m it gem einschaft licher Führung oder m aßgeblichem Einfluss auf das
Unt ernehm en
( c)
Tocht erunt ernehm en
( d)
assoziiert e Unt ernehm en
( e)
Gem einschaft sunt ernehm en, bei denen das Unt ernehm en ein Part nerunt ernehm en
ist
( f)
Mit glieder des Managem ent s in Schlüsselposit ionen des Unt ernehm ens oder seines
Mut t erunt ernehm ens
( g)
sonst ige nahest ehende Unt ernehm en und Personen
Das Geschäft svolum en aus Lieferungen und Leist ungen 2010 um fasst die erbracht en und
em pfangenen Leist ungen. Ein negat iver Bet rag bedeut et einen Überhang der em pfangenen
Leist ungen.
Gesam t honorar des Abschlussprüfers
Es best eht gem äß § 285 Nr. 17 HGB keine Pflicht zur Angabe des Gesam t honorars des
Abschlussprüfers, da es in das im Konzernabschluss der MI TEC Aut om ot ive AG, Eisenach,
angegebene Gesam t honorar des Abschlussprüfers einbezogen wurde.
F-86
6 . Er g e bn isve r w e n dung sv orsch la g
EUR
Der Vorst and schlägt v or, den sich aus dem
Verlust vort rag zum 1. Januar 2010 in Höhe von
abzüglich der Ausschüt t ung in Höhe von
- 4.746.509,63
0,00
und zuzüglich dem Jahresüberschuss 2010 in Höhe von
ergebenden Ver lust vort rag von
auf neue Rechnung vorzut r agen.
1.329.653,10
- 3.416.856,53
Ent sprechend § 18 Abs. 1 der Sat zung gilt der Jahresabschluss als fest gest ellt , sobald der
Auf sicht srat diesen nach Prüfung billigt .
F-87
7 . D a r st e llu ng de r re ch t liche n V e rhä lt n isse
Gesellschaft srecht liche Verhält nisse
Firm a :
MI TEC Aut om ot ive AG
Sit z:
Rennbahn 25
99817 Eisenach
Re cht sfor m :
Akt iengesellschaft
Eint ra g un g in s
H a nd e lsre gist e r:
Am t sgericht Jena, HRB 404818
Ge ge n st a nd de s
U nt e r n e hm e n s:
Gegenst and des Unt ernehm ens ist die Verw alt ung des eigenen
Verm ögens
Verwalt ungen
der
und
Gesellschaft ,
die
Übernahm e
Geschäft sführungen
an
von
anderen
Gesellschaft en sow ie Sonderanfert igung von und der Handel
m it ant riebst echnischen Kom ponent en, die Sonderent wicklung
von Get rieben und Anla gen, Maschinenbau, die Ent wicklung
und die Fert igung von m aschinellen Anlagen sowie alle m it
den
vorgenannt en
Tät igkeit en
zusam m enhängenden
Geschäft e.
Ge schä f t sj a hr :
Kalenderjahr
Grun dk a pit a l:
EUR 5.855.000,00
einget eilt in 5.855.000 nennbet ragslose St ückakt ien
F-88
Aufsich t sra t :
Hans- Diet er Bonn, Geschäft sführer
Aufsicht srat svorsit zender
Günt her Troppm ann, Vorst andsvorsit zender
st ellvert ret ender Aufsicht srat svorsit zender
Werner Rippel, Recht sanwalt
Christ oph Milit zer, Geschäft sführer
Ullrich Eit el, Geschäft sführer
Herm ann Scheperger des,
vereidigt er Buchprüfer, St euerberat er
V or st a n d:
Dr.- I ng. Ot t o Michael Milit zer,
Vorst andsvorsit zender
Dipl.- Kfm . Willy Hart ung,
Finanzvorst and
V e rt r e t un g:
Der Vorst and best eht aus m indest ens zwei Mit gliedern. Die
Gesellschaft wird durch zwei Vorst andsm it glieder oder durch
ein Vorst andsm it glied in Gem einschaft m it einem Prokurist en
vert ret en.
Dr.- I ng. Ot t o Michael Milit zer ist einzelvert ret ungsberecht igt
und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit .
F-89
Be zü ge :
Aufgrund § 286 Abs. 4 HGB wird auf die Angabe zu den
Organbezügen nach § 285 Nr. 9 a HGB verzicht et .
Pensionszahlungen
an
Vorst andsm it glieder
bzw.
Aufsicht srat sm it glieder liegen nicht vor. Es best ehen auch
keine diesbezüglichen Zusagen.
Kredit e an Vorst andsm it glieder bzw. Aufsicht srat sm it glieder
sowie
Haft ungsverhält nisse
zu
Gunst en
dieser
Personen
best ehen nicht .
8 . An ga be n na ch de m Ak t ie n r e cht
Eigenkapit al
Das gezeichnet e Kapit al ( Grundkapit al) bet rug zum Bilanzst icht ag 31. Dezem ber 2010
EUR 5 .8 5 5 .0 0 0 ,0 0 .
Zu den ausgegebenen Akt ien w erden folgende zusät zliche Erläut erungen gegeben ( gem äß
§ 152 Abs. 1 Akt G) :
Gat t ung
Nennwert
nennbet ragslose St ückakt ien
EUR
Zahl
5.855.000
je
EUR 1,00
5.855.000,00
Die Akt ien sind auf den Nam en der Akt ionäre ausgest ellt und in ein Akt ienbuch einget ragen.
F-90
Angaben zur Kapit alrücklage gem äß § 152 Abs. 2 Akt G
EUR
Vort rag 1. Januar 2010
97.241,07
Um buchung
0,00
Zugänge
0,00
Abgänge
0,00
97.241,07
Kapit alrücklage zum 31. Dezem ber 2010
Angaben zur Gewinnrücklage gem äß § 152 Abs. 3 Akt G
EUR
Vort rag 1. Januar 2010
3.413.258,69
Die Zuführung zur geset zlichen Rücklage
bet rägt im Geschäft sj ahr
0,00
Die Zuführung in andere Gewinnrücklagen
( Übergansvorschrift en BilMoG)
bet rägt im Geschäft sj ahr
14.805,00
Die Zuführung in andere Gewinnrücklagen
bet rägt im Geschäft sj ahr
0,00
Ent nahm en aus anderen Gewinnrücklagen
0,00
Um buchung
0,00
Gewinnrück lagen insgesam t
zum 31. Dezem ber 2010
3.428.063,69
Die Pflicht rücklagen gem äß § 150 Abs. 2 Akt G sind sat zungsgem äß gebildet .
F-91
St euerrecht liche Verhält nisse
Der Gew erbebet rieb unt erliegt der Gewerbest euerpflicht gem äß § 2 Abs. 1 Gew St G.
Das Unt ernehm en unt erliegt der Regelbest euerung gem äß den §§ 16 - 18 USt G.
Nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 USt G best and nach dem Gesam t bild der t at sächlichen Verhält nisse
aufgrund
der
fi nan ziellen
und
w irt schaft lichen
Eingliederung
eine
um sat zst euerliche
Organschaft zwischen der MI TEC Aut om ot iv e AG als Organt räger und der MI TEC engine.t ec
gm bh, Kraut hausen, der MI TEC aut om ot ive Syst em s Gm bH, Kraut hausen, sowie der PTC
Product ion Technology Cent er Gm bH, Kraut hausen, als Organgesellschaft en.
Eisenach, 8. Juni 2011
D e r Vor st a nd
..........................................
...........................................
Dr.- I ng. Ot t o Michael Milit zer
Dipl.- Kfm . Willy Hart ung
Vorst andsvorsit zender ( CEO)
Finanzv or st and ( CFO)
MI TEC Aut om ot ive AG
MI TEC Aut om ot ive AG
F-92
F-93
F-94
11.
GLOSSAR
"add-on" Design
Ausführung einer Motorkomponente, welche an den bestehenden Motorblock angebaut, nicht eingebaut wird. Dieses Design
eröffnet die Möglichkeit, einen gleichartigen Grundmotor mit
oder ohne add-on Komponente auszurüsten.
Aluminium-Hybridwerkstoffe
Verbundwerkstoffe bestehend aus mindestens zwei unterschiedlichen Teilwerkstoffen mit Aluminium als Hauptkomponente bzw. als Trägermaterial.
BaFin
Bundesanstalt
für
Finanzdienstleistungsaufsicht
in
Bonn/Frankfurt. Einheitliche staatliche Aufsicht für alle Bereiche
des Finanzwesens.
Balancer
Synonymer Begriff für Massenausgleichssystem.
Bogen- (Hypoid)verzahnung
Ist eine Art der Verzahnung an Kegelradgetrieben mit dem Ziel
der idealen Energieübertragung.
CV- und PV-Motoren/Getriebe
Motoren zur Ausrüstung von Nutzfahrzeugen (Commercial
Vehicles) und Personenkraftwagen (Personal Vehicles).
Commercial Vehicles (CV)
Commercial Vehicles sind Nutzfahrzeuge zum gewerblichen
Personen- oder Gütertransport.
EU 27
Die 27 Mitgliedsstaaten der EU, die seit 2007 die Europäische
Union bilden: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland,
Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien,
Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen,
Österreich, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei,
Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern.
GLEASON-Verfahren
Beschreibt eine häufig angewendete Art der Herstellung einer
Kegelradverzahnung, bei der die Form des Zahnes einem
Kreisbogen entspricht und jede Zahnlücke einzeln erzeugt wird.
Bei diesem Verfahren ist die Breite des Zahnrückens konstant,
die Zahnhöhe jedoch von außen nach innen kleiner werdend.
Weitere Verfahren sind Zyklo-Palloid-Verfahren und PalloidVerfahren.
Hartdrehen
Das Hartdrehen ist ein spanendes Bearbeitungsverfahren zur
Feinbearbeitung von gehärteten Konturen mit definierter
Schneide und ersetzt unter Umständen das Schleifen. Durch
das Hartdrehen können im Gegensatz zum Schleifen Taktzeiten
reduziert und Oberflächenspannungen, die beim Schleifen durch
zu hohen Wärmeeintrag in das Bauteil entstehen können,
vermieden werden.
High-Speed Cutting
Ist ein Verfahren im metallverarbeitenden Gewerbe, bei dem
Material unter hoher Werkzeugdrehzahl und hoher Vorschubgeschwindigkeit zerspant wird. Es entstehen dünne Späne, die nur
sehr kurzweiligen Kontakt mit der Werkzeugschneide haben.
Somit bleibt die im Fräsprozess entstehende Wärme im Span,
das Werkzeug wird geschont und die Kühlung über flüssige
Medien kann vermieden werden.
G-1
Hypoid Getriebe/Antrieb
Kegelradgetriebe deren Achsen versetzt sind sich also nicht
schneiden.
In der Antriebstechnik kommen Kegelradgetriebe zur Erzielung
höherer Laufruhe, Belastbarkeit und gleichzeitiger Platzersparnis mit positivem bzw. meist negativem Achsversatz zum
Einsatz.
Hypoid Zahnräder
Hypoid Zahnräder sind Komponenten in einem Hypoidgetriebe,
über welche die Eingangsgrößen Drehbewegung und Drehmoment direkt übertragen werden, ohne dass sich die Achsen der
im Eingriff befindlichen Zahnräder schneiden.
Hybridmotor -> Hybridantrieb
Kombination verschiedener Techniken zum Antrieb. Mindestens
zwei Energieumwandler und zwei dazugehörige Energiespeicher.
Kegelradgetriebe:
Kegelräder übertragen Drehbewegungen und Drehmomenten
durch mit winklig zueinander stehenden An- und Abtriebswellen.
Die Achsen besitzen einen gemeinsamen Schnittpunkt. Der
Winkel der Achsen zueinander ist nahezu beliebig wählbar,
beträgt jedoch meistens 90°.
kw
Kilowatt, 1000 Watt (W), das Tausendfache der physikalischen
Einheit der Leistung
Low-Cost-Modelle
Hiermit werden Personenkraftwagen / Motore für das Niedrigpreissegment bezeichnet.
Massenkraft -> Trägheitskraft
Wirken auf einen Körper, der in seinem Bezugssystem eine
Beschleunigung oder Verzögerung (negative Beschleunigung)
unabhängig von der Raumrichtung erfährt.
Massenkraft
Kurbeltrieb
in
auf
Reale Kurbeltriebe erzeugen aufgrund der endlichen Pleuelstange eine ungleichförmige Bewegung des Kolbens zwischen
den beiden Totpunkten (oberer und unterer) bei gleichzeitig
gleichförmiger Drehbewegung der Kurbel. Diese Beschleunigungen (positiv wie negativ) rufen Trägheitskräfte an den
beteiligten Bauteilen hervor. Massenkraft ist der historisch ältere
Begriff vor der Prägung des Begriffs Trägheitskraft.
Massenmoment in Bezug auf
Hubkolbenmotoren
An mehrfach gekröpften Kurbelwellen der Mehrzylinder-Motoren
greifen paarweise Massenkräfte der Einzelhübe an. Diese
können trotz 100 % Massenausgleich je nach Zylinderanordnung zu Massenmomenten führen, die Reaktionen am
Motorgehäuse ergeben.
MITEC Gruppe
MITEC Gruppe ist ein Sammelbegriff, in dem alle Tochterunternehmen der Muttergesellschaft MITEC AG ungeachtet des
jeweiligen Beteiligungsverhältnisses der Muttergesellschaft an
den Beteiligungsgesellschaften zusammengefasst sind.
OEM
(Original
Manufacturer)
Bezug
Equipment
Passenger Vehicles (PV)
OEM bezeichnet man in der Automobilindustrie den Hersteller
einer Fahrzeugmarke, welcher das Endprodukt, also das fertige
Fahrzeug, in seiner eigenen Fertigung aus wiederum eigen
gefertigten und zugekauften Komponenten produziert.
Personenkraftwagen. Sie dienen vornehmlich dem Transport
von maximal neun Personen, besitzen einen eigenen Antrieb
G-2
und sind mehrspurig.
Turbokupplung
Turbokupplungen übertragen Leistung hydrodynamisch über
eine Flüssigkeit. Zwischen den Schaufelrädern wird durch
Umlenkung des Flüssigkeitsstroms unter hoher Strömungsgeschwindigkeit und niedrigem Druck Energie vom Pumpenrad
(Antrieb) zum Turbinenrad (Abtrieb) umgesetzt.
Synergie-Effekte
Synergie-Effekte beschreiben ein Zusammenspiel von Faktoren,
welche sich gegenseitig fördern.
TEUR
Abkürzung für "Tausend-Euro"
EUR 500.000,00.
G-3
z. B.
TEUR 500
meint
12.
ANLEIHEBEDINGUNGEN
1.
Nennbetrag, Stückelung, Verbriefung
1.1
Die MITEC Automotive AG mit Sitz in Eisenach (die "Emittentin") begibt eine Schuldverschreibung im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 50.000.000,00 (in Worten: Euro fünfzig Millionen) (die "Anleihe"). Die Anleihe ist eingeteilt in bis zu 50.000 auf den Inhaber lautende und
untereinander gleichberechtigte Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von je
EUR 1.000,00 (die "Teilschuldverschreibungen").
1.2
Die Teilschuldverschreibungen einschließlich der Zinsansprüche sind für die gesamte Laufzeit
der Anleihe in einer Inhaberglobalurkunde (die "Globalurkunde") ohne Zinsscheine verbrieft,
die bei der Clearstream Banking AG, Eschborn (die "Clearstream") hinterlegt wird, bis alle
Verpflichtungen der Emittentin aus den Teilschuldverschreibungen erfüllt sind. Ein Anspruch
auf Ausdruck und Auslieferung effektiver Stücke von Teilschuldverschreibungen oder Zinsscheinen ist während der gesamten Laufzeit der Anleihe ausgeschlossen. Die Globalurkunde
trägt die eigenhändigen oder faksimilierten Unterschriften des Vorstands der Emittentin in vertretungsberechtigter Zahl.
2.
Verzinsung
2.1
Die Teilschuldverschreibungen werden ab dem 4. November 2011 (der "Emissionstag")
(einschließlich) bezogen auf ihren Nennbetrag während der gesamten Laufzeit mit 7,875 %
pro Jahr verzinst. Die Zinsen werden jährlich für den Zeitraum vom 4. November (einschließlich) bis zum 3. November (einschließlich) des Folgejahres (der "Zinslauf") berechnet und
sind nachträglich jeweils am 4. November (der "Zinszahltag") fällig, erstmals am 4. November
2012 für den Zeitraum vom 4. November 2011 bis zum 3. November 2012, sofern sich nichts
Abweichendes aus diesen Anleihebedingungen ergibt.
2.2
Fällt der Zinszahltag auf einen Tag, der kein Bankarbeitstag ist, werden die Zinsen am darauf
folgenden Bankarbeitstag zur Zahlung fällig. Bankarbeitstag im Sinne dieser Anleihebedingungen bezeichnet einen Tag (außer Samstag und Sonntag), an dem die Banken sowohl in
Stuttgart als auch in Frankfurt am Main Zahlungen abwickeln, und der kein in Stuttgart staatlich anerkannter Feiertag ist.
2.3
Sind Zinsen für einen Zeitraum von weniger als einem Jahr zu berechnen, so werden sie
taggenau auf der Grundlage von 365 Tagen bzw. 366 Tagen (Schaltjahr) berechnet (Methode
act/act ISMA).
2.4
Die Verzinsung der Teilschuldverschreibungen endet mit Ablauf des Tages, der dem
Endfälligkeitstag vorausgeht. Fällt ein Fälligkeitstag auf einen Tag, der kein Bankarbeitstag ist,
so tritt an die Stelle dieses Tages der nächste Bankarbeitstag; die Verzinsung der Teilschuldverschreibungen verlängert sich entsprechend. Weitergehende Ansprüche der Anleihegläubiger bestehen nicht.
2.5
Im Fall der vorzeitigen Kündigung der Teilschuldverschreibungen endet die Verzinsung mit
Ablauf des Tages der dem vorgezogenen Kündigungstermin vorausgeht. Ziff. 2.4 Satz 2 gilt
entsprechend.
3.
Laufzeit, Endfälligkeit, Rückerwerb, Übertragung
3.1
Die Laufzeit der Teilschuldverschreibungen beginnt am Emissionstag und endet am
3. November 2016 sofern keine Kündigung der Teilschuldverschreibung nach Ziffer 8.8.4 oder
eine Rückzahlung nach Ziff. 9 verlangt wird. Die Emittentin ist verpflichtet, den Anleihegläubi-
A-1
gern die Teilschuldverschreibungen am 4. November 2016 (der "Endfälligkeitstag") zum
Nennbetrag zurückzuzahlen.
3.2
Soweit die Emittentin die Teilschuldverschreibungen nicht am Endfälligkeitstag zurückzahlt,
werden diese ab dem Endfälligkeitstag bis zu dem Tag, der der tatsächlichen Rückzahlung vorausgeht, bezogen auf den ausstehenden Tilgungsbetrag mit dem Zinssatz gemäß vorstehender Ziffer 2.1 verzinst.
3.3
Die Emittentin und/oder die mit ihr gemäß § 15 AktG verbundene Unternehmen sind berechtigt, Teilschuldverschreibungen am Markt oder auf sonstige Weise zu erwerben und zu veräußern.
3.4
Den Anleihegläubigern stehen Miteigentumsanteile an der Globalurkunde zu, die gemäß den
Regelungen und Bestimmungen der Clearstream übertragbar sind.
4.
Zahlstelle
4.1
Die Bankhaus Gebrüder Martin AG, Kirchstraße 35 in 73033 Göppingen, ist für die Teilschuldverschreibungen als Zahlstelle für die Emittentin tätig.
4.2
Sollten Ereignisse eintreten, die nach Ansicht der Bankhaus Gebrüder Martin AG dazu führen,
dass sie nicht in der Lage ist, als Zahlstelle tätig zu sein, so ist sie berechtigt, eine andere
Bank von internationalem Rang als Zahlstelle zu bestellen. Sollte die Bankhaus Gebrüder
Martin AG in einem solchen Fall außerstande sein, die Übertragung der Stellung als Zahlstelle
vorzunehmen, so ist die Emittentin berechtigt und verpflichtet, dies zu tun. Dies gilt auch in
dem Fall, dass der zwischen der Emittentin und der Bankhaus Gebrüder Martin AG geschlossene Zahlstellenvertrag von einer der Parteien beendet wird.
4.3
Die Bestellung einer anderen Zahlstelle ist von der Emittentin unverzüglich gemäß nachfolgender Ziffer 11 oder, falls dies nicht möglich sein sollte, in sonstiger Weise öffentlich bekannt
zu geben.
5.
Zahlungen
5.1
Die Emittentin verpflichtet sich, alle nach diesen Anleihebedingungen gemäß vorstehenden
Ziffern 2 und 3 geschuldeten Beträge in Euro an die Zahlstelle zu zahlen, ohne dass, abgesehen von der Beachtung anwendbarer, gesetzlicher Vorschriften (Steuer-, Devisenvorschriften
und/oder sonstige Normen) von den Anleihegläubigern die Abgabe einer gesonderten Erklärung oder die Erfüllung irgendeiner anderen Förmlichkeit verlangt werden darf.
5.2
Soweit die an die Anleger zu zahlenden Beträge auf einem Eigenkonto des Emittenten bei der
Zahlstelle eingegangen sind, wird Clearstream diese Beträge abbuchen und an die Anleihegläubiger überweisen. Sämtliche Zahlungen der Emittentin, auch über die Zahlstelle, an die
Clearstream oder an deren Order befreien die Emittentin in Höhe der geleisteten Zahlungen
von ihren Verbindlichkeiten aus den Teilschuldverschreibungen gegenüber den Anleihegläubigern.
5.3
Die Zahlstelle in ihrer Eigenschaft als solche handelt ausschließlich als Beauftragte der
Emittentin und steht nicht in einem Auftrags- oder Treuhandverhältnis zu den Anleihegläubigern.
6.
Rang, Negativverpflichtung
6.1
Die Teilschuldverschreibungen begründen unmittelbare, unbedingte, nicht nachrangige und
nicht dinglich besicherte Verbindlichkeiten der Emittentin und stehen untereinander und mit allen anderen nicht nachrangigen und nicht dinglich besicherten Verpflichtungen der Emittentin
im gleichen Rang, sofern diese nicht kraft Gesetzes Vorrang haben.
A-2
6.2
Die Emittentin verpflichtet sich für die Laufzeit der Teilschuldverschreibungen
(a)
sicherzustellen, dass die Verpflichtungen aus den Teilschuldverschreibungen auch in Zukunft
im gleichen Rang mit allen anderen, nicht dinglich besicherten gegenwärtigen oder zukünftigen Kreditverbindlichkeiten der Emittentin stehen; und
(b)
keine gegenwärtigen oder zukünftigen Kapitalmarktverbindlichkeiten der Emittentin mit einer
ursprünglichen Laufzeit von mehr als einem Jahr, die üblicherweise an einer Wertpapierbörse
oder an einem anderen geregelten Wertpapiermarkt gehandelt werden oder gemäß öffentlicher Ankündigung gehandelt werden sollen, Dritten durch Grund- oder Mobiliarpfandrechte
oder eine sonstige Belastung des eigenen Vermögens sicherzustellen oder sicherstellen zu
lassen. Das Gleiche gilt für Garantien oder Gewährleistungen in Bezug auf derartige Verbindlichkeiten. Eine Sicherstellung ist nur dann möglich, wenn die Teilschuldverschreibungen zur
gleichen Zeit und im gleichen Rang anteilig an dieser Sicherheit teilnehmen.
7.
Steuern und sonstige Gebühren
7.1
Alle Zahlungen unter diesen Anleihebedingungen, insbesondere Kapitalrückzahlungen und
Zahlungen von Zinsen, erfolgen unter Abzug und Einbehaltung von Steuern, Abgaben und
sonstigen Gebühren, soweit die Emittentin oder die Zahlstelle zum Abzug und/oder zur Einbehaltung gesetzlich verpflichtet sind. Weder die Emittentin noch die Zahlstelle sind verpflichtet,
den Anleihegläubigern zusätzliche Beträge als Ausgleich für auf diese Weise abgezogene
oder einbehaltene Beträge zu zahlen.
7.2
Soweit die Emittentin oder die Zahlstelle nicht gesetzlich zum Abzug und/oder zur Einbehaltung von Steuern, Abgaben oder sonstigen Gebühren verpflichtet sind, trifft sie keinerlei Verpflichtung im Hinblick auf abgaberechtliche Verpflichtungen der Anleihegläubiger.
8.
Kündigungsrechte und vorzeitige Rückzahlung
8.1
Den Anleihegläubigern steht kein ordentliches Kündigungsrecht zu. Jeder Anleihegläubiger ist
jedoch berechtigt, seine Teilschuldverschreibungen durch außerordentliche Kündigung fällig
zu stellen und Rückzahlungen zum Nennbetrag einschließlich aufgelaufener Zinsen bis zum
Tag vor dem Tag der Rückzahlung zu verlangen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
(a)
die Emittentin ihre Zahlungsunfähigkeit bekannt gibt, oder
(b)
ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Emittentin eröffnet und nicht innerhalb von 60
Tagen nach dessen Eröffnung aufgehoben oder ausgesetzt worden ist oder die Emittentin
selbst ein solches Verfahren beantragt oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels
Masse abgelehnt wird; oder
(c)
die Emittentin in Liquidation tritt, es sei denn, dass eine solche Liquidation im Zusammenhang
mit einer Verschmelzung, Konsolidierung oder einer anderen Form des Zusammenschlusses
mit einer anderen Gesellschaft vorgenommen wird und diese Gesellschaft an Stelle der Emittentin alle Verpflichtungen aus diesen Anleihebedingungen übernimmt; oder
(d)
die Emittentin Kapital oder Zinsen nicht innerhalb von 60 Tagen nach Fälligkeit der entsprechenden Zahlungsansprüche gemäß diesen Anleihebedingungen zahlt.
8.2
Das Kündigungsrecht gemäß verstehender Ziffer 8.1 erlischt, wenn der Kündigungsgrund vor
Ausübung des Kündigungsrechts geheilt wurde.
8.3
Eine Kündigung durch den Anleihegläubiger hat schriftlich an die Adresse der Emittentin zu
erfolgen und wird mit Zugang bei dieser wirksam. Der Kündigung muss ein aktueller Nachweis
des Depot führenden Instituts über die Stellung als Anleihegläubiger beigefügt sein.
A-3
8.4
Die Emittentin kann die ausstehenden Teilschuldverschreibungen insgesamt oder teilweise ab
dem 4. November 2014 mit einer Kündigungsfrist von mindestens 30 und höchstens 60 Tagen
gegenüber den Anleihegläubigern ihrer Wahl vorzeitig kündigen und diese zum Kündigungstermin in Höhe des vorzeitigen Rückzahlungsbetrags, wie nachfolgend definiert, zurückzahlen.
Die Kündigung erfolgt durch Bekanntmachung gemäß nachfolgender Ziffer 11.
Die vorstehenden Ziffern 2 und 3 gelten entsprechend mit der Maßgabe dass im Falle der vorzeitigen Kündigung der Teilschuldverschreibungen erhöhte vorzeitige Rückzahlungsbeträge
nach folgender zeitlicher Staffelung geschuldet werden:
•
Kündigungstermin ab dem 4. November 2014: 101,5 % des zurückzuzahlenden
Nennbetrages der Teilschuldverschreibungen;
•
Kündigungstermin ab dem 4. November 2015: 101 % des zurückzuzahlenden Nennbetrages der Teilschuldverschreibungen.
9.
Kontrollwechsel
9.1
Tritt ein (nachstehend definierter) Kontrollwechsel ein, ist jeder Anleihegläubiger berechtigt,
nicht aber verpflichtet, von der Emittentin - nach deren Wahl - entweder die Rückzahlung oder
den Ankauf seiner Teilschuldverschreibungen zum vorzeitigen Rückzahlungsbetrag (wie
nachstehend definiert) insgesamt oder teilweise zu verlangen (die „Rückzahlungsoption“).
Rückzahlung oder Ankauf erfolgen gegebenenfalls durch die Emittentin oder auf ihre Veranlassung durch einen Dritten. Voraussetzung einer wirksamen Ausübung der Rückzahlungsoption ist jedoch, dass innerhalb des in Ziff. 9.5 definierten Rückzahlungszeitraums Anleihegläubiger von Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von mindestens 50% des Gesamtnennbetrags der zu diesem Zeitpunkt noch ausstehenden Teilschuldverschreibungen die Ausübung der Rückzahlungsoption erklärt haben. Die Ausübung der Rückzahlungsoption hat dabei wie nachfolgend beschrieben zu erfolgen.
9.2
Ein Kontrollwechsel im Sinne dieser Anleihebedingungen liegt bei Eintritt eines der folgenden
Sachverhalte vor:
(a)
Die Emittentin erlangt Kenntnis davon, dass eine Person oder eine gemeinsam handelnde
Gruppe von Personen entsprechend § 2 Abs. 5 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes der rechtliche oder wirtschaftliche Eigentümer von mehr als 50% der Stimmrechte der
Emittentin geworden ist, oder
(b)
die Verschmelzung der Emittentin mit einer oder auf eine dritte Person (wie nachfolgend
definiert) oder die Verschmelzung mit einer dritten Person mit der oder auf die Emittentin oder
der Verkauf aller oder im Wesentlichen aller Vermögensgegenstände (konsolidiert betrachtet)
der Emittentin an eine dritte Person, außer im Zusammenhang mit Rechtsgeschäften, in deren
Folge (i) im Falle einer Verschmelzung die Inhaber von 100% der Stimmrechte der Emittentin
wenigstens die Mehrheit der Stimmrechte an dem überlebenden Rechtsträger unmittelbar
oder nach einer solchen Verschmelzung halten oder (ii) im Falle eines Verkaufs von allen oder
im wesentlichen allen Vermögensgegenständen der erwerbende Rechtsträger ein Tochterunternehmen der Emittentin ist oder wird und Garantin bezüglich der Teilschuldverschreibungen
wird; „dritte Person“ im Sinne dieser Bestimmung ist jede Person außer einem Tochterunternehmen der Emittentin. Übergänge von Geschäftsanteilen im Wege der Erbfolge begründen
keinen Kontrollwechsel. Gleiches gilt, falls eine Person Geschäftsanteile erwirbt, die im Zeitpunkt des Erwerbes (i) bereits Gesellschafter der Emittentin ist, (ii) Verwandter ersten oder
zweiten Grades eines Gesellschafters der Emittentin ist oder (iii) Ehepartner eines Gesellschafters der Emittentin ist.
A-4
9.3
Vorzeitiger Rückzahlungsbetrag bedeutet für jede Teilschuldverschreibung 103 % des
Nennbetrags der Teilschuldverschreibung, zuzüglich aufgelaufener und nicht gezahlter Zinsen
bis zum Rückzahlungstag Kontrollwechsel (ausschließlich), wobei „Rückzahlungstag Kontrollwechsel“ den Tag bezeichnet, der 90 Tage nach Vornahme der Kontrollwechselmitteilung gemäß Ziff. 9.4 liegt.
9.4
Bei Eintritt eines Kontrollwechsels, wird die Emittentin unverzüglich nachdem sie hiervon
Kenntnis erlangt hat, den Anleihegläubigern Mitteilung vom Kontrollwechsel gemäß der
Ziff. 11 machen („Kontrollwechselmitteilung“). Die Emittenttin wird dabei die Umstände des
Kontrollwechsels sowie das Verfahren zur Ausübung der in dieser Bestimmung genannten
Rückzahlungsoption angegeben.
9.5
Die Ausübung der Rückzahlungsoption durch einen Anleihegläubiger ist innerhalb eines
Zeitraums von 30 Tagen nach Veröffentlichung der Kontrollwechselmitteilung gegenüber der
depotführenden Stelle des Anleihegläubigers schriftlich zu erklären. Die Emittentin wird nach
ihrer Wahl die maßgebliche(n) Teilschuldverschreibung(en) zum Rückzahlungstag Kontrollwechsel zurückzahlen oder erwerben bzw. erwerben lassen, soweit sie nicht bereits vorher
zurückgezahlt oder erworben und entwertet wurde(n). Die Abwicklung erfolgt über das Clearing-System. Eine einmal abgegebene Ausübungserklärung ist für den Anleihegläubiger unwiderruflich. Die Ziffern 2 und 3 finden entsprechende Anwendung.
10.
Begebung weiterer Schuldverschreibungen
Die Emittentin behält sich vor, jederzeit ohne Zustimmung der Anleihegläubiger weitere
Schuldverschreibungen mit gleicher Ausstattung in der Weise zu begeben, dass diese mit den
Teilschuldverschreibungen zusammengefasst werden, eine einheitliche Anleihe mit ihnen bilden und ihren Gesamtnennbetrag erhöhen. Der Begriff "Teilschuldverschreibungen" umfasst
im Falle einer solchen Erhöhung auch die zusätzlich begebenen Schuldverschreibungen. Die
Begebung von weiteren Schuldverschreibungen, die mit der Anleihe keine Einheit bilden, oder
von anderen Schuld- und/oder Finanzierungstiteln bleibt der Emittentin unter Berücksichtigung
von vorstehender Ziffer 6 unbenommen.
11.
Bekanntmachungen
Bekanntmachungen der Emittentin, die die Teilschuldverschreibungen betreffen, erfolgen ausschließlich im elektronischen Bundesanzeiger, soweit gesetzlich nicht etwas anderes bestimmt ist.
12.
Änderungen der Anleihebedingungen
12.1
Die Emittentin ist ausschließlich in den folgenden Fällen berechtigt, die Anleihebedingungen
durch einseitige Willenserklärung zu ändern bzw. anzupassen:
(a)
Änderung der Fassung, wie z. B. Wortlaut und Reihenfolge;
(b)
Änderungen, die für eine Zulassung der Teilschuldverschreibungen zum Handel an einem
organisierten Markt oder einem privatrechtlich organisierten Markt erforderlich sind, insbesondere die Einteilung der Anleihe bezogen auf die Anzahl und den Nennbetrag der Teilschuldverschreibungen;
(c)
Änderung des Gesamtnennbetrages und der Einteilung der Schuldverschreibung, sofern
weitere Schuldverschreibungen gemäß vorstehender Ziffer 10 Sätze 1 und 2 ausgegeben
werden.
12.2
Änderungen der Anleihebedingungen durch Rechtsgeschäft können nur durch gleichlautende
Verträge mit sämtlichen Anleihegläubigern erfolgen.
A-5
12.3
Änderungen der Anleihebedingungen sind ferner mit Zustimmung der Gläubigerversammlung
durch Mehrheitsbeschluss nach Maßgabe des Gesetzes über Schuldverschreibungen aus
Gesamtemissionen (das "Schuldverschreibungsgesetz") möglich. Die Anleihegläubiger
können nach Maßgabe des Schuldverschreibungsgesetzes einen gemeinsamen Vertreter für
alle Anleihegläubiger bestellen.
13.
Gläubigerversammlung
Für die Teilnahme an der Gläubigerversammlung ist die vorherige Anmeldung der Anleihegläubiger erforderlich. Mit der Anmeldung ist ein aktueller Nachweis des Depot führenden Instituts über die Stellung als Anleihegläubiger zu übermitteln. Für die Gläubigerversammlung
gelten die Regelungen des Schuldverschreibungsgesetzes.
14.
Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand, salvatorische Klausel
14.1
Form und Inhalt der Teilschuldverschreibungen sowie alle sich daraus ergebenden Rechte
und Pflichten der Emittentin und der Anleihegläubiger bestimmen sich ausschließlich nach
dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14.2
Erfüllungsort ist München, Bundesrepublik Deutschland.
14.3
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus den in diesen Anleihebedingungen geregelten
Rechtsverhältnissen ergebenden Rechtsstreitigkeiten mit der Emittentin ist – soweit gesetzlich
zulässig – München, Bundesrepublik Deutschland.
14.4
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen dieser Anleihebedingungen ganz oder teilweise
unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Eine durch die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer Bestimmung dieser Anleihebedingungen etwa entstehende Regelungslücke ist durch ergänzende Vertragsauslegung unter Berücksichtigung der Interessen der Beteiligten sinngemäß auszufüllen.
Eisenach, im September 2011
Vorstand
MITEC Automotive AG
A-6
13.
UNTERSCHRIFTEN
Eisenach, den 30. September 2011
MITEC AUTOMOTIVE AG
Der Vorstand
Gez. Dr.-Ing. Otto Michael Militzer
U-1