MITEC Automotive AG, Eisenach Emissionsprospekt zur Anleihe
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MITEC Automotive AG, Eisenach Emissionsprospekt zur Anleihe
MITEC Automotive AG, Eisenach Emissionsprospekt zur Anleihe vom 30. September 2011 für die bis zu EUR 50.000.000 – 7,875 % Anleihe 2011/2016 Zeichnung ab: EUR 1.000,00 Zinszahlung: jährlich Festzins: 7,875 % p.a. Laufzeit: 5 Jahre Emissionsdatum: 4. November 2011 Emittentin: MITEC Automotive AG ISIN DE000A1K0NJ5 Diese Seite wurde absichtlich freigelassen. 2 Inhaltsverzeichnis 1. ZUSAMMENFASSUNG ................................................................................................................................6 1.1 Wichtige Hinweise zur Zusammenfassung ........................................................................................6 1.2 Zusammenfassung in Bezug auf die Anleihe.....................................................................................6 1.3 Zusammenfassung in Bezug auf die Emittentin...............................................................................10 1.4 Zusammenfassung der ausgewählten historischen Finanzinformationen .......................................10 1.5 Zusammenfassung der Risiken........................................................................................................11 2. RISIKOFAKTOREN.....................................................................................................................................16 2.1 Wertpapierbezogene Risiken ...........................................................................................................16 2.1.1 Eingeschränkte Veräußerbarkeit der Teilschuldverschreibungen ............................................16 2.1.2 Bonitätsrisiko .............................................................................................................................17 2.1.3 Volatilität des Börsenkurses ......................................................................................................17 2.1.4 Rechtliche Stellung der Anleger ................................................................................................17 2.1.5 Kündigungsrechte der Emittentin ..............................................................................................18 2.1.6 Weitere Verschuldung der Emittentin........................................................................................18 2.1.7 Aufstockung der Anleihe könnte nachteilige Auswirkungen auf den Marktpreis haben ...........18 2.1.8 Marktpreisänderungen ..............................................................................................................18 2.1.9 Steuerliche Risiken....................................................................................................................19 2.1.10 Inflationsrisiko............................................................................................................................19 2.1.11 Verschlechterung, Aussetzung oder Aufhebung des Ratings...................................................19 2.1.12 Angebot im Ausland ..................................................................................................................19 2.1.13 Prognoserisiken.........................................................................................................................19 2.2 Unternehmensbezogene Risiken .....................................................................................................20 2.2.1 Risiken aus der konjunkturellen Entwicklung insbesondere im Automobilbereich ...................20 2.2.2 Risiko im Zusammenhang mit einem intensiven Wettbewerb ..................................................20 2.2.3 Risiken im Zusammenhang mit der Abhängigkeit von wenigen Großkunden ..........................20 2.2.4 Risiken im Zusammenhang mit einem hohen Preisdruck .........................................................20 2.2.5 Risiken aus Lieferbeziehungen .................................................................................................20 2.2.6 Risiken im Zusammenhang mit der geplanten Internationalisierung der MITEC Gruppe.........21 2.2.7 Innovation der Geschäftsfelder .................................................................................................22 2.2.8 Management des Wachstums und der Risikoüberwachungssysteme......................................22 2.2.9 Ständiger technologischer Wandel ...........................................................................................22 2.2.10 Absatz- und Vertriebsrisiko .......................................................................................................23 2.2.11 Fehlerhafte Produkte und Dienstleistungen ..............................................................................23 2.2.12 IT-Risiken ..................................................................................................................................23 2.2.13 Produktionsstörung bei der Herstellung ....................................................................................24 2.2.14 Risiken im Zusammenhang mit Schwankungen der Finanzmärkte ..........................................24 2.2.15 Abhängigkeit von qualifiziertem Personal in Schlüsselpositionen ............................................24 2.2.16 Begrenzte Schutzfähigkeit des geistigen Eigentums und Gefahr der Verletzung von Schutzrechten Dritter .................................................................................................................25 2.2.17 Wechselkursrisiko......................................................................................................................25 2.2.18 Abhängigkeit von Kreditgebern; Refinanzierungskosten; Zinsänderungsrisiko........................25 2.2.19 Rückzahlung von öffentlichen Fördermitteln .............................................................................26 2.2.20 Umweltrisiken ............................................................................................................................26 2.2.21 Beherrschender Einfluss des Hauptaktionärs ...........................................................................27 2.2.22 Gesetzgebung und steuerliche Risiken.....................................................................................27 2.2.23 Höhere Gewalt...........................................................................................................................27 3. ALLGEMEINE INFORMATIONEN ..............................................................................................................28 3.1 Verantwortung für den Prospekt ......................................................................................................28 3.2 Zukunftsgerichtete Aussagen...........................................................................................................28 3.3 Hinweise zu den Finanzangaben .....................................................................................................29 3.4 Einsehbare Dokumente....................................................................................................................29 3.5 Angaben von Seiten Dritter ..............................................................................................................30 4. AUSGEWÄHLTE HISTORISCHE FINANZINFORMATIONEN...................................................................31 4.1 Wesentliche Veränderungen der Finanzlage oder Handelsposition der Emittentin ........................31 4.2 Finanzinformationen.........................................................................................................................31 5. GESCHÄFTSTÄTIGKEIT DER EMITTENTIN ............................................................................................33 5.1 Geschichte und Geschäftsentwicklung ............................................................................................33 5.2 Beschreibung der Geschäftstätigkeit ...............................................................................................34 5.2.1 Überblick....................................................................................................................................34 3 5.2.2 Geschäftsbereiche ....................................................................................................................34 5.2.3 Standorte ...................................................................................................................................38 5.2.4 Patente und Marken ..................................................................................................................38 5.3 Marktumfeld und Wettbewerb ..........................................................................................................38 5.4 Wesentliche Verträge der MITEC Gruppe .......................................................................................40 5.5 Investitionen .....................................................................................................................................42 5.6 Öffentliche Fördermittel ....................................................................................................................42 5.7 Mitarbeiter ........................................................................................................................................42 5.8 Rechtsstreitigkeiten ..........................................................................................................................42 5.9 Jüngste Entwicklung ........................................................................................................................43 5.10 Trendinformationen und Ausblick.....................................................................................................43 6. ALLGEMEINE INFORMATIONEN ÜBER DIE EMITTENTIN .....................................................................45 6.1 Gründung, Dauer, Firma und Kontaktadresse .................................................................................45 6.2 Rechtsform, Sitz, Handelsregister und Rechtsordnung ...................................................................45 6.3 Zielsetzung der Emittentin und Unternehmensgegenstand .............................................................45 6.4 Geschäftsjahr der Gesellschaft ........................................................................................................45 6.5 Aktienkapital .....................................................................................................................................45 6.6 Hauptaktionäre .................................................................................................................................46 6.7 Organisationsstruktur und Abhängigkeiten ......................................................................................46 6.7.1 Beteiligungsgesellschaften der MITEC Automotive AG ............................................................46 6.7.2 Abhängigkeiten..........................................................................................................................47 6.8 Abschlussprüfer................................................................................................................................47 7. ORGANE DER EMITTENTIN UND INTERESSENKONFLIKTE ................................................................48 7.1 Vorstand ...........................................................................................................................................48 7.2 Aufsichtsrat.......................................................................................................................................50 7.3 Potentielle Interessenkonflikte .........................................................................................................52 7.4 Hauptversammlung ..........................................................................................................................53 7.5 Corporate Governance und Auditausschuss ...................................................................................53 8. ANGABEN ZUR ANLEIHE ..........................................................................................................................54 8.1 Gründe für das Angebot und Verwendung der Erträge ...................................................................54 8.2 Angaben über die Anleihe................................................................................................................55 8.2.1 Wertpapiertyp; WK, ISIN ...........................................................................................................55 8.2.2 Rechtsgrundlage für die Emission der Anleihe .........................................................................55 8.2.3 Verbriefung ................................................................................................................................55 8.2.4 Einbeziehung in den Freiverkehr, Börsenzulassung.................................................................55 8.2.5 Währung der Emission ..............................................................................................................55 8.2.6 Nennbetrag und Einteilung........................................................................................................56 8.2.7 Ausgabekurs..............................................................................................................................56 8.2.8 Zahlstelle, Depotstelle ...............................................................................................................56 8.2.9 Rang/Keine Garantie/Negativerklärung ....................................................................................56 8.2.10 Mitwirkungs- und Informationsrechte der Anleihegläubiger ......................................................57 8.2.11 Vertretung der Anleihegläubiger................................................................................................57 8.2.12 Zins- und Tilgungsansprüche ....................................................................................................57 8.2.13 Verzinsung und Rendite ............................................................................................................57 8.2.14 Zinszahlungen, Kündigung, Rückzahlung des Anleihekapitals.................................................58 8.2.15 Kontrollwechsel .........................................................................................................................58 8.2.16 Verjährung der Zins- und Rückzahlungsansprüche ..................................................................59 8.2.17 Beschluss der Emittentin über die Emission .............................................................................59 8.2.18 Übertragbarkeit, Vererbung der Teilschuldverschreibungen ....................................................59 8.2.19 Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand .....................................................................................59 8.2.20 Bekanntmachungen ..................................................................................................................59 8.2.21 Ratings ......................................................................................................................................59 8.3 Bedingungen und Voraussetzungen für das Angebot .....................................................................59 8.3.1 Emissionsvolumen, Mindestzeichnungssumme........................................................................60 8.3.2 Zeichnungsfrist, Schließungs- und Kürzungsmöglichkeiten, Emissionstermin .........................60 8.3.3 Voraussichtlicher Zeitplan der Emission ...................................................................................60 8.3.4 Bekanntgabe des Angebotsergebnisses...................................................................................61 8.3.5 Platzierung und Übernahme der Teilschuldverschreibungen, Kosten der Platzierung.............61 8.3.6 Zahlstelle ...................................................................................................................................61 8.4 Emissionsabwicklung .......................................................................................................................61 4 8.4.1 Potentielle Investoren ................................................................................................................61 8.4.2 Abwicklung der Zeichnung ........................................................................................................62 8.5 Interessen von Personen, die an dem öffentlichen Angebot beteiligt sind ......................................63 9. BESTEUERUNG .........................................................................................................................................64 9.1 Besteuerung in der Bundesrepublik Deutschland............................................................................64 9.1.1 Allgemeine Hinweise .................................................................................................................64 9.1.2 Besteuerung unbeschränkt steuerpflichtiger natürlicher Personen, die die Anleihe im Privatvermögen halten...............................................................................................................64 9.1.3 Besteuerung der Anleihe bei einem inländischen Betriebsvermögen.......................................67 9.1.4 Besteuerung bei einem Steuerausländer ..................................................................................68 9.2 Besteuerung in der Republik Österreich ..........................................................................................69 9.2.1 Allgemeine Hinweise .................................................................................................................69 9.2.2 Einkommensbesteuerung von Teilschuldverschreibungen, die vor dem 1. April 2012 erworben werden .......................................................................................................................69 9.2.3 Einkommensbesteuerung von Teilschuldverschreibungen, die nach dem 31. März 2012 erworben werden .......................................................................................................................70 9.2.4 EU-Quellensteuer ......................................................................................................................72 9.2.5 Erbschafts- und Schenkungssteuer ..........................................................................................72 10. FINANZINFORMATIONEN ....................................................................................................................... F-1 11. GLOSSAR .................................................................................................................................................G-1 12. ANLEIHEBEDINGUNGEN ........................................................................................................................ A-1 13. UNTERSCHRIFTEN ................................................................................................................................. U-1 5 1. ZUSAMMENFASSUNG 1.1 Wichtige Hinweise zur Zusammenfassung Die vorliegende Zusammenfassung ist lediglich als Einführung zum Emissionsprospekt ("Prospekt") zu verstehen und enthält die nach Ansicht der MITEC Automotive AG, Rennbahn 25, 99217 Eisenach (nachfolgend auch "Emittentin" oder "Gesellschaft" und zusammen mit ihren Tochtergesellschaften "MITEC" oder "MITEC Gruppe") wesentlichen Informationen über die Emittentin und wesentlichen Merkmale und Risiken der angebotenen Teilschuldverschreibungen. Ausführliche Informationen zur MITEC Gruppe, dem Angebot sowie den Risiken werden ausschließlich in den jeweiligen Kapiteln dargestellt. Der Anleger sollte jede Entscheidung über eine Anlage in die angebotenen Teilschuldverschreibungen (jeweils die "Teilschuldverschreibung" und alle Teilschuldverschreibungen zusammen die "Anleihe") auf der Grundlage und Prüfung des gesamten Prospekts einschließlich etwaiger Nachträge treffen. Für den Fall, dass vor einem Gericht Ansprüche auf Grund der in diesem Prospekt enthaltenen Informationen geltend gemacht werden, könnte ein als Kläger auftretender Anleger in Anwendung der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums die Kosten für die Übersetzung des Prospekts vor Prozessbeginn zu tragen haben. Bezüglich des Inhalts der Zusammenfassung übernimmt die Emittentin die Verantwortung. Die Emittentin kann bezüglich dieser Zusammenfassung nur haftbar gemacht werden, wenn die Zusammenfassung irreführend, unrichtig oder widersprüchlich ist, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts gelesen wird. 1.2 Zusammenfassung in Bezug auf die Anleihe Angeboten wird ein festverzinsliches Wertpapier (Rentenpapier) zur Unternehmensfinanzierung in verbriefter Form der MITEC Automotive AG. Es handelt sich um eine Anleihe, auch Schuldverschreibung genannt, mit einem Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 50.000.000,00 eingeteilt in bis zu 50.000 auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen (Inhaberpapiere) mit einem Nennbetrag von jeweils EUR 1.000,00. Das Angebot erfolgt ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland und in der Republik Österreich. Der Anleger, auch "Zeichner" oder nach Zeichnung "Anleihegläubiger" genannt, kann im Rahmen dieses Angebots Teilschuldverschreibungen erwerben (zeichnen). Mit dem Erwerb einer Teilschuldverschreibung erwirbt der Zeichner das Recht auf einen dem Nennbetrag der jeweiligen Teilschuldverschreibung entsprechenden Teil der Emission. Im Gegensatz zu Aktien wird bei Anleihen keine gewinnabhängige Dividende, sondern ein fester Zinssatz über die gesamte Laufzeit gewährt (so genanntes festverzinsliches Wertpapier). Die Teilschuldverschreibungen verfügen grundsätzlich über eine klar begrenzte Laufzeit. Die Laufzeit der Teilschuldverschreibungen beträgt 5 Jahre ab dem 4. November 2011 und endet am 3. November 2016, es sei denn, die Emittentin kündigt die Teilschuldverschreibungen insgesamt oder teilweise vorzeitig nach Ziff. 8.4 der Anleihebedingungen. Nach Ende der Laufzeit besteht ein Anspruch auf vollständige Rückzahlung zum Nennbetrag. Es ist vorgesehen, dass die Anleihe in den Freiverkehr an der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse, Stuttgart ("Börse Stuttgart"), Handelssegment Bondm, einbezogen wird. Nachfolgend erfolgt ein Überblick über die Eckdaten der Anleihe: Verzinsung 7,875 % pro Jahr Laufzeit 5 Jahre bis zum 3. November 2016 6 Emissionsvolumen bis zu EUR 50.000.000,00 Emissionstermin voraussichtlich am 4. November 2011 Zeichnungsfrist beginnt voraussichtlich am 24. Oktober 2011 bis zur Vollplatzierung, spätestens bis 12 Monate nach Veröffentlichung des Prospekts, sofern das Angebot nicht vorzeitig beendet wird. Zeichnung Die Zeichnung der Teilschuldverschreibungen erfolgt (i) bis zum Ablauf des 2. November 2011 über die von der EUWAX AG, Stuttgart, im Handelssystem XONTRO bereitgestellten Zeichnungsfunktionalität (die "Zeichnungsbox") sowie (ii) innerhalb der gesamten Zeichnungsfrist über die Emittentin. WKN A1K0NJ ISIN DE000A1K0NJ5 Börsenkürzel MAX1 Mindestzeichnung EUR 1.000,00 Nennbetrag je Teilschuldverschreibung EUR 1.000,00 Ausgabepreis 100 % des Nennbetrags bis zur Einbeziehung der Teilschuldverschreibungen in den Freiverkehr der Börse Stuttgart; ab Einbeziehung der Schlusskurs im elektronischen Handelssystem der Börse Stuttgart am Vortag der Zeichnung, jeweils zzgl. Stückzinsen; kein Ausgabeaufschlag (Agio). Zinslauf Zeitraum vom 4. November (einschließlich) bis3. November (einschließlich) des Folgejahres. Fälligkeit der Zinsen jeweils am ersten Bankarbeitstag nach Ablauf des jeweiligen Zinslaufs, erstmals am 4. November 2012. Rückzahlung Am 4. November 2016 zum Nennbetrag; die Laufzeit endet am 3. November 2016. Kündigungsrechte und vorzeitige Rückzahlung Die Anleihegläubiger können ihre Teilschuldverschreibungen nur aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen. Die Emittentin kann die Teilschuldverschreibungen insgesamt oder teilweise ab dem 4. November 2014 mit einer Kündigungsfrist von mindestens 30 und höchstens 60 Tagen nach Ziff. 8.4 der Anleihebedingungen ordentlich gegenüber Anleihegläubigern ihrer Wahl insgesamt oder teilweise kündigen. Bei vorzeitiger Kündigung der Teilschuldverschreibungen entstehen erhöhte Rückzahlungs- 7 beträge zum Kündigungstermin nach folgender Staffelung: - Kündigungstermin ab dem 4. November 2014 101,5 % des zurückzuzahlenden Nennbetrages der Teilschuldverschreibungen; - Kündigungstermin ab dem 4. November 2015 101 % des zurückzuzahlenden Nennbetrages der Teilschuldverschreibungen. Kontrollwechsel Im Fall eines Kontrollwechsels nach Ziff. 9 der Anleihebedingungen ist jeder Anleihegläubiger berechtigt aber nicht verpflichtet von der Emittentin – nach deren Wahl – die Rückzahlung oder den Ankauf seiner Teilschuldverschreibungen zum erhöhten vorzeitigen Rückzahlungsbetrag nach Ziff. 9.3 der Anleihebedingungen insgesamt oder teilweise zu verlangen. Der vorzeitige Rückzahlungsbetrag beträgt für jede Teilschuldverschreibung 103 % des Nennbetrags der Teilschuldverschreibung, zuzüglich aufgelaufener und nicht gezahlter Zinsen bis zum Rückzahlungstag. Schuldverschreibungsgesetz Das Gesetz über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen (Schuldverschreibungsgesetz - "SchVG") ist auf die Teilschuldverschreibungen anwendbar. Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 SchVG kann eine Gläubigerversammlung durch Mehrheitsbeschluss Änderungen der Anleihebedingungen zustimmen und zur Wahrnehmung ihrer Rechte einen gemeinsamen Vertreter für alle Gläubiger bestellen. Form der Schuldverschreibung Die Teilschuldverschreibungen werden in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, hinterlegt wird. Den Inhabern der Teilschuldverschreibungen stehen Miteigentumsanteile an der Globalurkunde zu, die in Übereinstimmung mit den Bestimmungen und Regeln der Clearstream Banking AG übertragen werden können. Eine Einzelverbriefung der Teilschuldverschreibungen in effektiven Stücken erfolgt nicht. Rang/keine Garantien Dritter/ Negativerklärung Die Teilschuldverschreibungen begründen unmittelbare, unbedingte, nicht nachrangige und nicht dinglich besicherte Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen nicht nachrangigen und nicht dinglich besicherten Verpflichtungen der Emittentin im 8 gleichen Rang stehen, sofern diese nicht kraft Gesetzes Vorrang haben. Die Emittentin verpflichtet sich für die Laufzeit der Teilschuldverschreibungen sicherzustellen, dass die Verpflichtungen aus den Teilschuldverschreibungen auch in Zukunft im gleichen Rang mit allen anderen, nicht dinglich besicherten gegenwärtigen oder zukünftigen Kreditverbindlichkeiten der Emittentin stehen und keine gegenwärtigen oder zukünftigen Kapitalmarktverbindlichkeiten der Emittentin mit einer ursprünglichen Laufzeit von mehr als einem Jahr, die üblicherweise an einer Wertpapierbörse oder an einem anderen geregelten Wertpapiermarkt gehandelt werden oder gemäß öffentlicher Ankündigung gehandelt werden sollen, Dritten durch Grund- oder Mobiliarpfandrechte oder eine sonstige Belastung des eigenen Vermögens sicherzustellen oder sicherstellen zu lassen. Das Gleiche gilt für Garantien oder Gewährleistungen in Bezug auf derartige Verbindlichkeiten. Eine Sicherstellung ist nur dann möglich, wenn die Teilschuldverschreibungen zur gleichen Zeit und im gleichen Rang anteilig an dieser Sicherheit teilnehmen. Übertragbarkeit Die Übertragbarkeit der Teilschuldverschreibungen ist nicht beschränkt, eine vorzeitige Weiterveräußerung bzw. Vererbung auf privater Ebene jederzeit möglich. Handelbarkeit Die Teilschuldverschreibungen sind frei handelbar. Einbeziehung in den Freiverkehr der Börse Stuttgart (Handelssegment Bondm) geplant. Rating Die Creditreform Rating AG hat die Emittentin im Rahmen eines Unternehmensratings mit dem Rating BBB- (Ausblick watch)bewertet. Für das öffentliche Angebot ist folgender Zeitplan vorgesehen: 7. Oktober 2011 Billigung des Prospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) 8. Oktober 2011 Veröffentlichung des gebilligten Prospekts auf der Internetseite www.mitec-automotive-ag.de 24. Oktober 2011 Beginn der Zeichnungsfrist 4. November 2011 Voraussichtliche Einbeziehung der Anleihe in den Freiverkehr an der Börse Stuttgart (Bondm) 6. Oktober 2012 Ende der Zeichnungsfrist (sofern Emittentin Angebot nicht vorzeitig 9 beendet) 8. Oktober 2012 1.3 Veröffentlichung des Ergebnisses des öffentlichen Angebots auf der Internetseite www.mitec-automotive-ag.de Zusammenfassung in Bezug auf die Emittentin Geschäftstätigkeit Die MITEC Automotive AG, Eisenach, ist ein weltweit führendes Unternehmen im Bereich der Automobilantriebstechnik mit Produktionsstandorten in Deutschland, China und den USA. Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft ist die Reduzierung von Geräuschemissionen und Schwingungen sowie die Wirkungsgradsteigerung innerhalb des Antriebsstrangs. Zu den Geschäftsbereichen der Gesellschaft zählen die Entwicklung und Produktion von Motorenkomponenten und Getriebekomponenten des Antriebsstrangs. Im Einzelnen sind dies die Entwicklung und Herstellung von Massenausgleichssystemen, von Zahnrädern für die Antriebstechnik, von Räderketten und Komponenten für CV- und PV-Motoren, von regelbaren Ölpumpen, von Systemen zur Wirkungsgradverbesserung für CV-Motoren sowie von Komponenten und Getrieben im Antriebsstrang. In Deutschland werden Produkte in den verschienen Geschäftsbereichen durch die Gesellschaft selbst sowie durch ihre Tochtergesellschaften MITEC engine.tec gmbh und PTC Production Technology Center GmbH produziert. Zu den Kunden der MITEC Gruppe zählen nahezu alle namhaften Automobilhersteller wie General Motors, BMW, Daimler, Volkswagen, Škoda, Audi und weitere Automobilhersteller sowie Voith und andere Systemlieferanten im Nutzfahrzeugsegment. Im Bereich der Allradkomponenten besitzt die MITEC Gruppe eine entsprechende Produktionskapazität zur Herstellung geschliffener Antriebssätze. Wesentliche Angaben über die Gesellschaft Vorstand Dr.-Ing. Otto Michael Militzer (Vorstandsvorsitzender), Willy Hartung Aufsichtsrat Hans-Dieter Bonn (Vorsitzender des Aufsichtsrats), Günther Troppmann, Werner Rippel, Christoph Militzer, Ullrich Eitel, Hermann Schepergerdes Grundkapital EUR 5.855.000,00, eingeteilt in 5.855.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien Abschlussprüfer Herber GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Am Rosengarten 17-19, 36037 Fulda Mitarbeiter Die Gesellschaft hatte zum 31. Dezember 2010 398 Mitarbeiter (ohne Vorstand, Auszubildende, Aushilfen und Zeitarbeiter). Die MITEC Gruppe beschäftigte zum 31. Dezember 2010 784 Mitarbeiter (ohne Vorstand, Auszubildende, Aushilfen und Zeitarbeiter). 1.4 Zusammenfassung der ausgewählten historischen Finanzinformationen Die nachfolgende Tabelle enthält wesentliche konsolidierte Finanzinformationen nach HGB für die jeweils am 31. Dezember abgelaufenen Geschäftsjahre 2010 und 2009 der MITEC Gruppe. Soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, sind diese Finanzinformationen aus den an anderer Stelle in diesem Prospekt abgedruckten und geprüften Konzernabschlüssen (HGB) der MITEC Automotive AG für die am 31. Dezember 2010 und 31. Dezember 2009 abgelaufene Geschäftsjahre entnommen bzw. von diesem abgeleitet worden (siehe Ziff. 10 "Finanzinformationen"). 10 Zusammengefasste Finanzdaten der HGB-Konzernabschlüsse Auf Grund von Rundungseffekten ergeben die Konzernabschluss zum Spalten nicht unbedingt die exakte Summe der 31. Dezember Einzelbeträge (geprüft) 2010 Alle Angaben in TEUR (gerundet) 136.791 Ausgewählte Daten zur Gewinnund Verlustrechnung Umsatzerlöse Betriebsergebnis vor Steuern, Zinsen und Abschreibungen (EBITDA)* Betriebsergebnis für Steuern und Zinsen (EBIT)* Ergebnis vor Steuern (EBT)* Konzernfehlbetrag/ -überschuss Ausgewählte Bilanzdaten 23.812 11.609 6.071 5.715 Angaben in TEUR (gerundet) 89.117 33.264 26.123 96.824 123.218 Anlagevermögen Umlaufvermögen Eigenkapital Summe Fremdkapital** Bilanzsumme 2009 100.558 8.139 -3.776 -9.509 -9.509 90.216 34.106 18.198 107.642 125.851 * Angaben wurden aus dem Konzernprüfungsbericht zum 31. Dezember 2009 und 2010 übernommen und sind ungeprüft. ** Angaben wurden von der Gesellschaft errechnet und sind nicht geprüft. Auf Grund von Rundungseffekten ergeben die Spalten nicht unbedingt die exakte Summe der Einzelbeträge Konzernabschluss zum 31. Dezember (geprüft) 2010 Alle Angaben in TEUR (gerundet) Ausgewählte Angaben zur Kapitalflussrechnung Cash Flow Aus der laufenden Geschäftstätigkeit Aus der Investitionstätigkeit Aus der Finanzierungstätigkeit Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestands am Ende der Periode 1.5 2009 19.435 - 8.337 -13.719 6.705 -7.149 -3.091 2.024 2.436 Zusammenfassung der Risiken Anleihen sind Wertpapiere zur Unternehmensfinanzierung. Die Emittentin verpflichtet sich in der Anleihe unter anderem, die vereinbarten Zinsen während der Laufzeit zu bezahlen und die Anleihe am Ende der Laufzeit zurückzuzahlen. Die Erfüllung der laufenden Zinsverpflichtungen und der Rückzahlungsverpflichtung der Anleihe am Ende der Laufzeit sind insofern abhängig von der Geschäftstätigkeit und dem Erfolg des Unternehmens. Der Eintritt eines oder mehrerer Risiken kann erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin haben und damit auf deren Fähigkeit, ihren Zins- und/oder Rückzahlungsverpflichtungen aus der hier angebotenen Anleihe nachzukommen. Unter Umständen könnten Anleger hierdurch das in die Anleihe investierte Kapital teilweise oder gar vollständig verlieren (Totalverlustrisiko). Sämtliche Ausführungen des vorliegenden Prospekts, insbesondere die ausführliche Beschreibung der Risiken auf den Seiten 16 bis 27 ("Risikofaktoren") des Prospekts, müssen Grundlage einer Kaufentscheidung sein. Im 11 Nachfolgenden werden die nach Ansicht der Emittentin wesentlichen Risiken kurz und nur zusammenfassend dargestellt. • Eingeschränkte Veräußerbarkeit der Teilschuldverschreibungen: Die Teilschuldverschreibungen sind zum Datum des Prospekts noch nicht in den Freiverkehr der Börse Stuttgart einbezogen. Sofern und solange kein liquider Handel über eine Börse möglich ist, ist die Veräußerbarkeit der Teilschuldverschreibungen faktisch eingeschränkt. Auch bei Einbeziehung in den Freiverkehr kann die Liquidität des Handels der Teilschuldverschreibungen über die Börse gering sein. Es besteht das Risiko, dass Anleger ihre Teilschuldverschreibungen gar nicht, nicht zum gewünschten Zeitpunkt oder nur zu einem Preis unter dem Ausgabepreis veräußern können. • Bonitätsrisiko: Die Fähigkeit der Emittentin, die Ansprüche der Anleger aus den Teilschuldverschreibungen auf Zinszahlungen und Rückzahlungen des Anleihekapitals bedienen zu können, hängt von der Zahlungsfähigkeit der Emittentin ab. Die Ansprüche der Anleger sind weder gesichert noch besteht für sie ein Einlagensicherungsfond oder ein ähnliches Sicherungssystem. Im Falle von Zahlungsschwierigkeiten oder einer Insolvenz der Emittentin besteht das Risiko des Teil- oder Totalverlusts der Kapitalanlage und der Zinsansprüche. • Volatilität des Börsenkurses: Nach Einbeziehung der Teilschuldverschreibungen in den Freiverkehr der Börse Stuttgart ist der Börsenkurs der Teilschuldverschreibungen zahlreichen, kaum vorhersehbaren Einflüssen ausgesetzt. Es besteht das Risiko, dass der Kurs der Teilschuldverschreibungen starken Schwankungen unterliegt und Anleger bei Veräußerung ihrer Teilschuldverschreibungen Verluste realisieren. • Rechtliche Stellung der Anleger: Anleger der angebotenen Teilschuldverschreibungen haben die rechtliche Stellung eines Gläubigers der Emittentin. Ihnen stehen keine Mitwirkungsrechte, Mitbestimmungsrechte oder Geschäftsführungsbefugnisse zu. Es besteht das Risiko, dass von der Emittentin Entscheidungen getroffen werden, die nicht im Interesse der Anleger sind. • Kündigungsrechte der Emittentin: Im Gegensatz zu den Anleihegläubigern steht der Emittentin ein ordentliches Kündigungsrecht zu. Im Falle einer vorzeitigen Kündigung besteht für die Anleihegläubiger das Risiko, eine niedrigere als die erwartete Rendite zu erzielen. • Weitere Verschuldung der Emittentin: Es steht der Emittentin frei, weiteres Fremdkapital von Gläubigern aufzunehmen, deren Ansprüche in Konkurrenz zu den Ansprüchen der Anleihegläubiger stehen könnten. Dies könnte die Fähigkeit der Emittentin zur Bedienung von Ansprüchen der Anleihegläubiger gefährden. • Aufstockung der Anleihe: Eine Aufstockung der Anleihe könnte nachteilige Auswirkungen auf deren Marktpreis haben. • Marktpreisänderungen: Der Marktzins von Anleihen ist einem stetigem Wandel ausgesetzt, welcher den Kurs bereits begebener Anleihen beeinflusst. Insbesondere bei steigendem Marktzins besteht das Risiko, dass der Kurs der Teilschuldverschreibungen sinkt und Anleihegläubiger bei vorzeitiger Veräußerung ihrer Teilschuldverschreibungen Verluste realisieren. Anleger, die Teilschuldverschreibungen im Betriebsvermögen halten, müssten bei fallendem Kurs auch nicht liquiditätswirksame Verluste abschreiben. • Steuerliche Risiken: Das auf die Emittentin und ihre Anleger anwendbare Steuerrecht unterliegt einem stetigen Wandel. Die Emittentin hat keinen Einfluss darauf, dass die zum Datum des Prospekts geltenden steuerlichen Gesetze, Verordnungen und Erlasse sowie deren Anwendung während der Gesamtlaufzeit der Anleihe fortbestehen. Es besteht das Risiko von steuerlichen Mehrbelastungen für die Emittentin und/oder die Anleger. 12 • Inflationsrisiko: Es besteht das Risiko, dass sich durch Inflation die Kaufkraft des von Anlegern in die Teilschuldverschreibungen investierten Kapitals über die Laufzeit mindert. • Verschlechterung, Aussetzung oder Aufhebung des Ratings: Eine Verschlechterung, Aussetzung oder Aufhebung des Ratings könnte sich negativ auf den Marktpreis der Teilschuldverschreibungen und auf die Unternehmensfinanzierung von MITEC auswirken. • Angebot im Ausland: Da die Teilschuldverschreibungen nur in Deutschland und Österreich öffentlich angeboten werden, bestehen keine Zahlstellen außerhalb Deutschlands. Für Anleger mit Wohnsitz oder mit Kontoverbindung im Ausland besteht das Risiko zusätzlicher Kosten, Steuern oder Abgaben. • Prognoserisiken: Zukunftsgerichtete Aussagen im Prospekt können sich als fehlerhaft erweisen. • Risiken aus der konjunkturellen Entwicklung insbesondere im Automobilbereich: MITEC ist abhängig von der allgemeinen und sektorspezifischen konjunkturellen Entwicklung in der Automobilindustrie allgemein und im Premiumsegment als Hauptgeschäftsfeld der Emittentin speziell. • Risiko im Zusammenhang mit einem intensiven Wettbewerb: Der von der Emittentin belieferte weltweite Markt der Automobilzulieferindustrie unterliegt einem intensiven Wettbewerb hinsichtlich Entwicklungs-, Markteinführungs- und Marktdurchdringungszeiten für vorhandene, sowie neu zu entwickelnde Produkte. Hieraus ergibt sich für die Emittentin das Risiko der unzureichenden Möglichkeit der Umsetzung ihrer Geschäfts- und Absatzstrategie mit möglichen nachteiligen Folgen für ihre Wettbewerbsposition. • Risiken im Zusammenhang mit der Abhängigkeit von wenigen Großkunden: Die MITEC Gruppe macht einen überwiegenden Teil ihrer Umsatzerlöse mit mehreren Einzelkunden der Automobilindustrie, wie z. B. Daimler, BMW, GM, VW (2010 kumuliert 91 %). Der Ausfall einer oder mehrerer dieser Großkunden könnte erhebliche Umsatzeinbußen mit sich bringen. • Risiken im Zusammenhang mit einem hohen Preisdruck: Die MITEC Gruppe ist im Bereich der Automobilzulieferindustrie einem hohen Preisdruck aufgrund der fortwährenden Absatzverringerung durch die Finanzkrise 2008/2009 ausgesetzt. Die Emittentin könnte aufgrund dessen Aufträge verlieren oder gezwungen sein Ihre Preise umsatzmindernd zu senken. • Risiken aus Lieferbeziehungen: Die MITEC Gruppe benötigt für die Herstellung und den Vertrieb ihrer Produkte Maschinen sowie Roh-/Hilfs- und Betriebsstoffe. Diese weisen zum Teil erhebliche Preisschwankungen auf, welche aufgrund intensiven Wettbewerbs oft nicht an Kunden weitergereicht werden können. Hieraus und aus der fehlenden Sicherheit, dass Lieferanten die im Rahmen von Lieferverträgen oder Bestellungen in Aussicht gestellten Rohstoffe und Rohmaterialien in vollem Umfang rechtzeitig liefern werden, können erhebliche Risiken entstehen. • Risiken im Zusammenhang mit der geplanten Internationalisierung der MITEC Gruppe: Obwohl der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit der MITEC Gruppe derzeit in Europa liegt, wurde bereits 2009 eine Tochtergesellschaft in den USA, die MITEC Powertrain Inc. mit Sitz in Auburn Hills, Bundesstaat Michigan neben der bereits bestehenden Beteiligung an der MITEC-Jebsen Industrial Holdings Limited, Hong Kong gegründet. Eine solche Internationalisierung der Tätigkeit birgt Risiken im Hinblick auf die unterschiedlichen allgemeinen wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen, die regulatorischen Anforderungen, die personellen Zielsetzungen, die Unterschiede bezüglich Landes- und Unter- 13 nehmenskulturen, unterschiedliche Wettbewerbsstrukturen im Markt sowie die Unabsehbarkeit der technischen und finanziellen Aufwendungen. • Innovation der Geschäftsfelder: Bei Ausweitung der Geschäftstätigkeit durch Nutzung von Synergien auf neue Geschäftsfelder sind ausreichende Risikoabschätzungen erforderlich. Zudem müssen entsprechendes Know-how, Herstellungskapazitäten und Vertriebswege aufgebaut werden. Hierbei können Abhängigkeiten von einzelnen Kooperationspartnern entstehen. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass die Emittentin in neuen Geschäftsfeldern umfangreiche vermögens-, finanz- und ertragsmindernde Investitionen tätigen muss um mit dem technologischen Wandel Schritt zu halten und eine entsprechende Marktstellung aufzubauen. • Management des Wachstums und der Risikoüberwachungssysteme: Risiken ergeben sich aus eventuellen Lücken, Mängeln angemessener interner Organisations-, Risikoüberwachungs- und Risikomanagementstrukturen gem. § 91 Abs. 2 AktG, die eine frühzeitige Erkennung von Fehlentwicklungen und Risiken ermöglichen und der Schwierigkeit im Zusammenhang mit dem geplanten weiteren Wachstum angemessene Strukturen und Systeme rasch zu schaffen und diese angemessen und zeitnah weiterzuentwickeln. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass Risiken zu spät erkannt werden und/oder sich eine Gegensteuerung verzögert. • Ständiger technologischer Wandel: Risiken ergeben sich aus dem raschen technologischen Wandel inklusive kurzer Produktzyklen sowie ständig wechselnder neuer Kundenanforderungen dem der Markt für Automobilzulieferer allgemein und insbesondere der Markt für die Produkte von MITEC unterliegt. Hierbei können Wettbewerber neue Produkte früher oder preisgünstiger einführen, sich exklusive Rechte wie Patente sichern und sich hinsichtlich für MITEC neuer Geschäftsfelder aufgrund bereits vorhandener Produkte und bereits bestehender Marktdurchdringung Vorteile verschaffen. • Absatz- und Vertriebsrisiko: Faktoren wie eine Intensivierung des Wettbewerbs oder ein von der Emittentin unbeeinflusster Nachfrage- und/oder Preisverfall bei den von MITEC vertriebenen Produkten und Dienstleistungen könnten abträgliche Folgen für die Vermögens-, Finanzund Ertragslage der Gesellschaft haben. • Fehlerhafte Produkte und Dienstleistungen: Risiken ergeben sich aus eventuellen nicht absehbaren Mängeln oder Fehlern der Produkte der Emittentin, welche zu erheblichen Gewährleistungs-, Garantie- und Schadensersatzansprüchen sowie zu einer Beeinträchtigung der Marktakzeptanz sowie Reputation der Emittentin führen können. • IT-Risiken: Der gesamte Geschäftsbetrieb von MITEC setzt funktionierende IT-Systeme und Netzwerke voraus. Störungen dieser Systeme können zu Lücken in der Datensicherheit und zu Produktivitätseinbußen führen. • Produktionsstörung bei der Herstellung: Betriebliche Unterbrechungen aufgrund von Bränden, Maschinendefekten, Streiks, behördlichen Arbeitseinschränkungen an Sonn- und Feiertagen könnten zu Umsatzeinbußen und finanzintensiven Maßnahmen zur Schadensbeseitigung führen. • Risiken im Zusammenhang mit Schwankungen der Finanzmärkte: Risiken ergeben sich aus den zurzeit starken Schwankungen der Finanzmärkte. Dies könnte neben einer sinkenden Nachfrage nach Automobilen insbesondere den Zugang zu Krediten über Banken erschweren ("Kreditklemme") oder diese zumindest aufgrund einer Ausweitung des so genannten "Zinsspreads" oder einer Laufzeitverkürzung bei der Kreditvergabe verteuern. Dies könnte dazu führen, dass die MITEC Gruppe bestimmte Vorhaben nicht finanzieren und damit auch nicht durchführen kann. 14 • Abhängigkeit von qualifiziertem Personal in Schlüsselpositionen: Risiken können sich aus dem Verlust aktueller Führungskräfte und Mitarbeiter sowie der Schwierigkeit weitere neue Führungskräfte und Mitarbeiter gewinnen zu können ergeben. Der Erfolg von MITEC hängt wesentlich von qualifizierten Führungskräften und Mitarbeitern, insbesondere den Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft und den Mitarbeitern der Entwicklungsabteilungen ab. Der Verlust von Führungskräften oder Mitarbeitern in Schlüsselpositionen inklusive des damit verbundenen Abflusses von Know-how aufgrund des starken Wettbewerbs in der Automobilzulieferindustrie könnte sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von MITEC auswirken. • Begrenzte Schutzfähigkeit des geistigen Eigentums und Gefahr der Verletzung von Schutzrechten Dritter: Es besteht das Risiko der Verletzung von Schutzrechten von MITEC und der Nachahmung ihrer Produkte und Dienstleistungen, die nicht ausreichend schutzfähig sind, durch Dritte. Umgekehrt kann nicht ausgeschlossen werden, dass MITEC unbeabsichtigt Schutzrechte Dritter verletzt oder durch solche Schutzrechte in der eigenen Geschäftstätigkeit behindert wird. • Wechselkursrisiko: MITEC unterliegt insbesondere für die Tochter MITEC Powertrain Inc. Wechselkursrisiken zum US-Dollar sowie im Einkauf von Rohstoffen und Komponenten zum US-Dollar in begrenztem Umfang. • Abhängigkeit von Kreditgebern; Refinanzierungskosten; Zinsänderungsrisiken: MITEC ist in erheblichem Maß durch Fremdkapital, insbesondere durch Bankdarlehen finanziert. Es besteht das Risiko, dass Kredite insbesondere im Falle einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage von MITEC nicht aufrechterhalten oder verlängert werden oder neu benötigte Kredite nicht oder nur zu ungünstigen Konditionen vergeben werden. In diesem Zusammenhang bestehen Zinsänderungsrisiken dahingehend, dass entsprechende Zinssicherungsgeschäfte bei fallenden Zinsen Kosten verursachen würden, die ohne sie nicht angefallen wären und dass diese nicht ausreichen könnten, um aus den Zinsanstiegen entstehende Verteuerungen von Krediten zu kompensieren. • Rückzahlung von öffentlichen Fördermitteln. Finanzielle Belastungen können sich aus der Rückzahlungsverpflichtung von gewährten Investitionszuschüssen, Investitionszulagen und Zuwendungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung bei der Verbringung eines beweglichen Wirtschaftsgutes vor Ablauf des Bindungszeitraums aus dem Fördergebiet ergeben. • Umweltrisiken: Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass in Produktionsstätten von MITEC Verunreinigungen durch umwelt- oder gesundheitsbeeinträchtigende Materialien entstehen oder entdeckt werden, deren Beseitigung zu einer Kostenbelastung von MITEC führen würde. • Beherrschender Einfluss von Großaktionären: Der Hauptaktionär der Gesellschaft, Herr Dr.Ing. Otto Michael Militzer dominiert die Hauptversammlungen der Emittentin. Hier kann es zu Konflikten mit Interessen der Emittentin oder der Anleihegläubiger kommen. • Gesetzgebung und steuerliche Risiken: Änderungen von Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien sowie deren Anwendung können die Markt- und Wettbewerbsverhältnisse zu Lasten von MITEC beeinflussen. Dies gilt insbesondere für Änderungen des Steuerrechts oder der steuerlichen Behandlung von Verlustvorträgen, die bei der Gesellschaft in erheblichem Maß vorhanden sind. • Höhere Gewalt: MITEC ist allgemeinen Geschäftsrisiken wie einer unzureichenden Infrastruktur und Schäden durch höhere Gewalt ausgesetzt. 15 2. RISIKOFAKTOREN Der Erwerb von Teilschuldverschreibungen, auch Anleihen genannt, erfordert eine wohlüberlegte und abgewogene Entscheidung. Der Anleger sollte daher die nachfolgenden Risikobelehrungen, in denen die nach Ansicht der Emittentin wesentlichen Risiken genannt werden, vor dem Hintergrund der übrigen Angaben in diesem Prospekt aufmerksam lesen und bei seiner Entscheidung entsprechend berücksichtigen. Die Anzahl der erworbenen Wertpapiere sollte den wirtschaftlichen Verhältnissen des Anlegers entsprechen und nur einen Teil des Vermögens des Anlegers ausmachen und er sollte einen Verlust des eingesetzten Kapitals wirtschaftlich verkraften können. Die Darstellung der nachfolgend aufgeführten Risikofaktoren ersetzt nicht eine anlegergerechte Beratung oder Aufklärung durch fachlich geeignete Berater. Eine Anlageentscheidung sollte daher nicht allein auf Grund der nachfolgend aufgeführten Risikofaktoren und der weiteren Angaben im Prospekt getroffen werden, da die hier enthaltenen Informationen eine auf die Bedürfnisse, Ziele, Erfahrungen, Kenntnisse und Verhältnisse des Anlegers zugeschnittene Beratung und Aufklärung nicht ersetzen können. Vor einer Anlageentscheidung wird daher empfohlen, den Rat eines Sachverständigen, beispielsweise eines Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers, Anlageberaters und/oder Rechtsanwalts einzuholen. Der Eintritt eines oder mehrerer der im Folgenden dargestellten Risiken, insbesondere in ihrer gegenseitigen Verstärkung, kann einzeln oder zusammen mit anderen Umständen erheblich nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin haben. Diese Auswirkungen können die Wertentwicklung der Teilschuldverschreibung und die Fähigkeit der Emittentin zur Zahlung von Zinsen und/oder zur Rückzahlung der Teilschuldverschreibung in erheblichem Maße negativ beeinflussen oder ihre Marktposition verschlechtern. Unter Umständen könnten Anleger hierdurch das in die Anleihe bzw. ihre jeweiligen Teilschuldverschreibungen investierte Kapital teilweise oder gar vollständig (Totalverlustrisiko) verlieren. Die nachfolgend aufgeführten Risiken können sich zudem rückwirkend betrachtet als nicht abschließend herausstellen und daher nicht die einzigen Risiken sein, der die Emittentin und ihre Anleihegläubiger ausgesetzt sind. Weitere Risiken und Unsicherheiten, die der Emittentin aus heutiger Sicht nicht bekannt sind oder als nicht wesentlich eingeschätzt werden, könnten ebenfalls die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin wesentlich beeinträchtigen und sich negativ auf die Wertentwicklung der Teilschuldverschreibungen und die Fähigkeit der Emittentin zur Zahlung von Zinsen und/oder zur Rückzahlung der Teilschuldverschreibungen auswirken. Die gewählte Reihenfolge der Risikofaktoren stellt weder eine Aussage über die Eintrittswahrscheinlichkeit noch über die Bedeutung und Schwere der genannten Risiken oder das Ausmaß potentieller Beeinträchtigungen des Geschäfts und der finanziellen Lage der Emittentin dar. 2.1 Wertpapierbezogene Risiken 2.1.1 Eingeschränkte Veräußerbarkeit der Teilschuldverschreibungen Die mit diesem Prospekt angebotenen Teilschuldverschreibungen sollen zum Handel in den Freiverkehr an der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse, Stuttgart ("Börse Stuttgart") (Handelssegment Bondm) einbezogen werden. Zum Datum des Prospekts besteht eine solche Einbeziehung noch nicht. Sollte die Anleihe nicht in einen Handel an einer Börse einbezogen werden, wäre ihre Veräußerbarkeit stark eingeschränkt oder gar nicht möglich. Im ungünstigsten Fall muss der Anleger daher damit rechnen, seine Teilschuldverschreibungen nicht verkaufen zu können, sodass er das Ende der 16 fünfjährigen Laufzeit der Anleihe abwarten muss. Außerdem wird es in diesem Fall für die Anleihen keinen an der Börse ermittelten Kurs geben. Selbst bei einer Einbeziehung der Teilschuldverschreibungen in den Freiverkehr der Börse Stuttgart ist nicht sichergestellt, dass ein liquider Sekundärmarkt besteht. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass der Anleger seine Teilschuldverschreibungen nicht, nicht zum gewünschten Zeitpunkt oder nur zu einem Preis veräußern kann, der deutlich unter dem Ausgabepreis liegt. Eine vorzeitige Rückzahlung des Anleihebetrages können die Anleger grundsätzlich nicht fordern. 2.1.2 Bonitätsrisiko Mit dem vorliegenden Prospekt werden Teilschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 50 Mio. ausgegeben. Die Fähigkeit der Emittentin zur Rückzahlung und Bedienung der Zinsansprüche hängt davon ab, dass die Emittentin im Rahmen ihrer geschäftlichen Aktivitäten den Anleiheerlös und ihre weiteren Mittel so verwendet, dass sie ihren laufenden Zinsverpflichtungen nachkommen und am Ende der Laufzeit die mit dieser Anleihe eingegangenen Rückzahlungsverpflichtungen gegenüber den Zeichnern der Anleihe erfüllen kann. Es kann keine Gewähr für die Erfüllung der vorgenannten Zins- und Rückzahlungsansprüche sowie den Eintritt der wirtschaftlichen Ziele und Erwartungen gegeben werden. Mit dem Erwerb der Teilschuldverschreibungen ist daher das Risiko des Teil- oder sogar Totalverlusts der Kapitalanlage und der Zinsansprüche verbunden. Im Falle einer Insolvenz der Emittentin sind die Anleger nach Maßgabe der insolvenzrechtlichen Vorschriften mit den sonstigen, nicht bevorrechtigten Gläubigern der Emittentin gleichgestellt. Das Vermögen der Emittentin wird verwertet und zur Befriedigung der jeweiligen Gläubiger im Verhältnis ihrer Forderung zu den Gesamtverbindlichkeiten an diese verteilt, wobei die Gläubiger regelmäßig nur mit einer geringen Quote ihrer Forderungen befriedigt werden oder mit ihren Forderungen ganz ausfallen. Eine bevorrechtigte Stellung der Anleger besteht nicht. Ihre Forderungen aus den Teilschuldverschreibungen sind nicht besichert. Für die im vorliegenden Prospekt angebotene Anleihe besteht auch keine Einlagensicherung durch einen Einlagensicherungsfonds oder ein ähnliches Sicherungssystem, das im Fall der Insolvenz der Emittentin Forderungen der Anleger aus den Anleihen ganz oder teilweise abdecken würde. 2.1.3 Volatilität des Börsenkurses Da es sich bei der angebotenen Anleihe um eine relativ kleine Emission mit einem begrenzten Volumen handelt, ist nicht auszuschließen, dass ungeachtet der Finanzlage der Emittentin oder der allgemeinen Zinsentwicklung erhebliche Preisschwankungen für die Teilschuldverschreibungen eintreten. Es kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass sich ein nennenswerter aktiver Handel mit Teilschuldverschreibungen der Emittentin ergibt. Nach Emission des Angebots könnte der Kurs der Teilschuldverschreibungen der Emittentin aus weiteren Gründen erheblich variieren, und zwar insbesondere in Folge schwankender tatsächlicher und prognostizierter Ergebnisse, geänderter Gewinnprognosen oder der Nichterfüllung der Gewinnerwartungen von Wertpapieranalysten, veränderter allgemeiner Wirtschaftsbedingungen oder anderer Faktoren, insbesondere der allgemeinen Zinsentwicklung. Die allgemeine Kursvolatilität an den Börsen könnte den Kurs der Teilschuldverschreibungen der Emittentin ebenfalls beeinträchtigen, ohne dass dies in einem direkten Zusammenhang mit der Emittentin oder ihrer Vermögens-, Finanz- und Ertragslage oder ihren Geschäftsaussichten steht. Die Kurse der Teilschuldverschreibungen können daher aus den geschilderten Gründen erheblichen Schwankungen unterliegen, die nicht der wirtschaftlichen Lage der Emittentin entsprechen müssen. Eine negative wirtschaftliche Entwicklung der Emittentin könnte darüber hinaus zu einer Überreaktion der Kurse nach unten und zu Veräußerungsverlusten der Anleger führen. 2.1.4 Rechtliche Stellung der Anleger Anleger der angebotenen Anleihe werden Gläubiger der Emittentin und stellen dieser einen verbrief- 17 ten Kredit zur Verfügung. Als Kreditgeber haben die Anleger keine Mitwirkungsrechte bei unternehmerischen Entscheidungen. Bei den Teilschuldverschreibungen handelt es sich insbesondere nicht um gesellschaftsrechtliche oder unternehmerische Beteiligungen. Die Teilschuldverschreibungen sind auch nicht mit Stimmrechten ausgestattet und gewähren keinerlei Mitgliedsrechte, Mitspracherechte oder Geschäftsführungsbefugnisse. Es besteht das Risiko, dass von der Emittentin Entscheidungen getroffen werden, die nicht im Interesse der Anleger sind. 2.1.5 Kündigungsrechte der Emittentin Die Teilschuldverschreibungen können von der Emittentin entsprechend Ziff. 8.4 der Anleihebedingungen vorzeitig gekündigt werden. In diesem Fall erfolgt die Rückzahlung gestaffelt nach dem Kündigungstermin zu einem erhöhten Rückzahlungsbetrag nach Ziff. 8.4 der Anleihebedingungen zuzüglich der bis zum Tag vor dem Tag der Rückzahlung aufgelaufenen Zinsen. Wenn die Emittentin ihr Recht zur vorzeitigen Kündigung der Teilschuldverschreibungen ausübt, könnten die Anleger eine niedrigere Rendite als erwartet erzielen. Es besteht zudem das Risiko, dass die Anleger die aus der Rückzahlung der Teilschuldverschreibungen vereinnahmten Beträge nur zu schlechteren Konditionen in andere Anlageformen investieren können. Die Anleger können dagegen keine ordentliche vorzeitige Kündigung aussprechen. 2.1.6 Weitere Verschuldung der Emittentin Es gibt keine gesetzliche, vertragliche oder sonstige Beschränkung in Bezug auf die gesamte Höhe der Verbindlichkeiten, die die Emittentin oder andere Unternehmen der MITEC Gruppe eingehen dürfen. Weitere Verbindlichkeiten können mit den Teilschuldverschreibungen gleichrangig oder ihnen gegenüber sogar vorrangig sein. Geht die Emittentin künftig durch weitere Aufnahme von Fremdkapital zusätzliche Verbindlichkeiten ein, erhöht dies die Verschuldung der Emittentin, was im Ergebnis den Betrag reduzieren kann, den die Anleihegläubiger im Falle einer Liquidation oder Insolvenz der Emittentin erhalten. Gleichzeitig können weitere Zinsbelastungen im Zusammenhang mit der Aufnahme von weiterem Fremdkapital und die Verpflichtung zur Rückzahlung dieses weiteren Fremdkapitals die Fähigkeit der Emittentin mindern oder vollständig beseitigen, die Zinsen für die Teilschuldverschreibungen zu bezahlen und die Teilschuldverschreibungen am Ende der Laufzeit zurückzubezahlen. 2.1.7 Aufstockung der Anleihe könnte nachteilige Auswirkungen auf den Marktpreis haben Nach den Anleihebedingungen kann die Emittentin weitere Teilschuldverschreibungen begeben oder die gegenständliche Anleihe aufstocken, sodass das damit verbundene größere Angebot negative Auswirkungen auf den Marktpreis der Teilschuldverschreibungen haben kann. 2.1.8 Marktpreisänderungen Falls Anleger die Teilschuldverschreibungen vor ihrer Fälligkeit veräußern, besteht ein Verlustrisiko auf Grund sich ändernder Zinssätze am Kapitalmarkt. Während der Nominalzinssatz eines festverzinslichen Wertpapiers während der Dauer der Laufzeit des Wertpapiers fest ist, ändern sich die Marktzinsen üblicherweise täglich. Wenn sich der Marktzins ändert, ändert sich in der Regel der Marktpreis für die Anleihe. Wenn der Marktzins steigt, fällt in aller Regel der Kurs für ein festverzinsliches Wertpapier. Änderungen des Marktzinses können sich daher nachteilig auf den Marktwert bzw. Börsenkurs (und damit auf den Erlös, der bei einem Verkauf für die Teilschuldverschreibungen zu erzielen ist) der Teilschuldverschreibungen auswirken und im Falle eines Verkaufs vor Ende der Laufzeit zu Verlusten für die Anleger führen. Für diejenigen Anleger, die die angebotenen Teilschuldverschreibungen im Betriebsvermögen halten oder die aus anderen Gründen Bücher mit einem (regelmäßigen) Vermögensstatus (Bilanz) führen müssen, besteht das Risiko, dass der Wert der Teilschuldverschreibungen während ihrer Laufzeit 18 sinkt und diese Anleger, obgleich sie die Teilschuldverschreibungen weiter halten, nicht liquiditätswirksame Verluste in Folge von notwendig werdenden buchmäßigen Abschreibungen ausweisen müssen. 2.1.9 Steuerliche Risiken Die Entwicklung des geltenden deutschen Steuerrechts einschließlich seiner verwaltungstechnischen Anwendung unterliegt einem stetigen Wandel. Die Gesellschaft hat keinen Einfluss darauf, dass die im Zeitpunkt der Prospekterstellung geltenden steuerlichen Gesetze, Verordnungen, Erlasse und ihre jeweilige Auslegung und Anwendung in unveränderter Form während der Gesamtlaufzeit der Anleihe fortbestehen. Die im vorliegenden Prospekt dargestellten steuerlichen Angaben geben deshalb die Rechtslage zum Datum des Prospekts, die aktuelle Verwaltungspraxis und Rechtsprechung sowie die Kommentierung durch die steuerliche Fachliteratur zum Datum des Prospekts wieder. Zukünftige Gesetzesänderungen oder abweichende Gesetzesauslegungen durch Finanzbehörden oder -gerichte können nicht ausgeschlossen werden. Eine Änderung von Gesetzen, Verordnungen und/oder anderer steuerlicher Vorschriften sowie der Auslegung und Anwendung der steuerlichen Vorschriften können sowohl die geschäftliche Tätigkeit von MITEC als auch die steuerlichen Bedingungen der Anleger in Bezug auf die Anleihen negativ beeinflussen. Dies kann sowohl für MITEC als auch für die Anleger zu erheblichen steuerlichen Mehrbelastungen führen. Für die vom Anleger mit dem Kauf dieser Anleihe möglicherweise verfolgten steuerlichen Vergünstigungen und/oder steuerlichen Ziele ist allein der Anleger verantwortlich. 2.1.10 Inflationsrisiko Es besteht das Risiko, dass sich durch eine Inflation der Wert des von den Anlegern in die Anleihe investierten Kapitals vermindert. Gleichzeitig können die Möglichkeiten der Veräußerung der Anleihe eingeschränkt sein, sodass der Anleger damit rechnen muss, die Anleihe bis zum Ende der Laufzeit zu halten und damit einen Wertverlust durch Inflation in voller Höhe zu realisieren. 2.1.11 Verschlechterung, Aussetzung oder Aufhebung des Ratings Die Emittentin wurde von Creditreform Rating AG mit dem Unternehmensrating BBB- (Ausblick watch) bewertet. Die Creditreform Rating AG kann das Rating jederzeit ändern, aussetzen oder aufheben. Eine Verschlechterung, Aussetzung oder Aufhebung des Ratings könnte sich negativ auf den Marktpreis der Teilschuldverschreibungen auswirken. Dies könnte sich wiederum negativ auf die Unternehmensfinanzierung und damit auch negativ auf die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage von MITEC auswirken. 2.1.12 Angebot im Ausland Die Teilschuldverschreibungen werden nur in Deutschland und Österreich öffentlich angeboten. Zahlstellen außerhalb Deutschlands bestehen nicht. Daher besteht für Anleger mit Wohnsitz oder Kontoverbindung im Ausland das Risiko, dass für den Erwerb der Teilschuldverschreibungen ein neues Konto bei einer Bank mit internationalem Rang errichtet werden muss und höhere Buchungskosten anfallen. Demnach können mit dem Erwerb der Teilschuldverschreibungen und der Abwicklung der Zins- und Tilgungszahlung(en) höhere Kosten verbunden sein. Außerdem kann die Besteuerung und Abgabenlast von Anlegern mit Wohnsitz oder mit einer Kontoverbindung im Ausland auf Grund der jeweiligen nationalen Steuer- und sonstigen Gesetze einschließlich ihrer verwaltungstechnischen Anwendung höher als für die in Deutschland ansässigen Anleger sein. 2.1.13 Prognoserisiken Dieser Prospekt enthält bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen, die sich nicht auf gegenwärtige oder historische Tatsachen und Ereignisse beziehen. Solche zukunftsgerichteten Aussagen 19 beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen, Prognosen, Erwartungen oder anderen Annahmen der Emittentin, die sich als fehlerhaft erweisen können. 2.2 Unternehmensbezogene Risiken 2.2.1 Risiken aus der konjunkturellen Entwicklung insbesondere im Automobilbereich MITEC ist als Automobilzulieferer abhängig von der konjunkturellen Entwicklung insgesamt und insbesondere der konjunkturellen Entwicklung im Automobilsektor. Die Automobilindustrie ist abhängig vom Konsumentenmarkt, der starken Schwankungen unterliegt. In der Wirtschaftskrise 2008/2009 hat die Automobilindustrie ihre Produktion trotz der staatlichen Förderprogramme reduziert. Dies betraf insbesondere das Segment der Premiumanbieter, in dem MITEC hauptsächlich tätig ist. Der dadurch entstehende Nachfragerückgang nach Produkten von MITEC kann erhebliche Umsatzrückgänge und Gewinneinbußen zur Folge haben, die sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von MITEC auswirken können. 2.2.2 Risiko im Zusammenhang mit einem intensiven Wettbewerb Die weltweiten Märkte für die Produkte von MITEC sind durch einen intensiven Wettbewerb in der Automobilzulieferindustrie geprägt. Dies gilt insbesondere für die Entwicklungs- und Markteinführungszeiten sowie für entwickelte Produkte, bei denen sich ein erhöhtes Ertragsrisiko durch Absatzrisiken und hohen Aufwand für Entwicklung, Markteinführung und Marktdurchdringung ergibt. Die MITEC Gruppe unterliegt daher dem Risiko, dass ihre Fähigkeit zur erfolgreichen Umsetzung ihrer Geschäftsstrategie und des Angebots ihrer Produkte auf den Märkten nicht dem ihrer Wettbewerber entspricht, was sich erheblich nachteilig auf die Wettbewerbsposition von MITEC und damit auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von MITEC auswirken könnte. 2.2.3 Risiken im Zusammenhang mit der Abhängigkeit von wenigen Großkunden Die MITEC Gruppe macht einen überwiegenden Teil ihrer Umsatzerlöse mit mehreren Einzelkunden der Automobilindustrie, wie z.B. Daimler, BMW, GM, VW. Mit diesen Kunden machte die MITEC Gruppe im Jahr 2010 einen Umsatz von 91 %. Im Jahr 2010 entfiel auf den größten Einzelkunden ein Umsatzanteil von 39 %. Fallen ein oder mehrere dieser Großkunden aus, sei es wegen Zahlungsschwierigkeiten oder Insolvenz oder weil es nicht gelingen sollte, die Großkunden zu halten oder einen erheblichen Absatzrückgang mit ihnen durch Gewinnung neuer Kunden oder den Ausbau des Geschäfts mit anderen Kunden auszugleichen, hätte dies negative Auswirkungen auf die Umsatzerlöse und damit auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von MITEC. 2.2.4 Risiken im Zusammenhang mit einem hohen Preisdruck Die MITEC Gruppe ist im Bereich der Automobilzulieferindustrie einem hohen Preisdruck ausgesetzt. Im Zuge der mit der Finanzkrise einhergehenden Verringerung des Absatzes im Jahr 2009 hat sich der Preisdruck der Automobilhersteller intensiviert und besteht insbesondere in den Industrieländern unvermindert fort. Die MITEC Gruppe könnte bei Verlust der Innovationsführerschaft auf Grund des einsetzenden Preisdrucks durch Vergleichbarkeit ihrer Produkte Aufträge verlieren bzw. dazu gezwungen sein, ihre Preise zu senken bzw. könnte auf Grund billigerer Konkurrenz Aufträge verlieren, was sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von MITEC auswirken könnte. 2.2.5 Risiken aus Lieferbeziehungen Die MITEC Gruppe benötigt für die Herstellung und den Vertrieb ihrer Produkte Maschinen sowie 20 Roh-/Hilfs- und Betriebsstoffe. Die Materialeinsatzquote lag in 2010 mit TEUR 65.954* bei ca. 46,71 %*. Bei einem Materialaufwand von TEUR 59.059* betrug der Anteil an bezogenen Leistungen ca. 4,88 %∗ der Gesamtleistung. Die Rohstoffe weisen zum Teil erhebliche Preisschwankungen vor allem bei Aluminium, Guss- und Stahlpreisen auf. Das Geschäft der MITEC Gruppe hängt auch von ihrer Fähigkeit ab, die für die Produktion erforderlichen Rohstoffe und Rohmaterialien zu vertretbaren Preisen zu beschaffen. Es besteht keine Gewähr, dass Lieferanten, die im Rahmen von Lieferverträgen oder Bestellungen in Aussicht gestellten Rohstoffe und Rohmaterialien in vollem Umfang rechtzeitig erbringen werden. Zudem unterliegt der Markt für Rohstoffe und –materialen erheblichen Preisschwankungen. Durch diese Preisschwankungen können erhebliche Ergebnisrisiken entstehen. Auf Grund des intensivierten Wettbewerbs können diese Preisschwankungen häufig nicht an die Kunden in der Automobilindustrie weitergegeben werden. Der Verlust von Lieferanten, Lieferausfälle oder Engpässe auf dem Beschaffungsmarkt sowie die Preisschwankungen können sich negativ auf die Vermögens-, Finanzund Ertragslage der Gesellschaft auswirken. 2.2.6 Risiken im Zusammenhang mit der geplanten Internationalisierung der MITEC Gruppe Der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit der MITEC Gruppe liegt derzeit in Europa. In 2009 hat MITEC in den USA eine 100%ige Tochtergesellschaft, die MITEC Powertrain Inc. mit Sitz in Auburn Hills, Bundesstaat Michigan gegründet, die den US-amerikanischen Markt mit Produkten der MITEC Gruppe beliefert. Des Weiteren besteht seit 2007 ein Beteiligungsverhältnis der MITEC Automotive AG an der MITEC-Jebsen Industrial Holdings Limited, Hong Kong, in Höhe von 50 % am gezeichneten Kapital als Joint Venture MITEC Jebsen. Das Joint Venture ist wiederum zu 100 % am gezeichneten Kapital der MITEC JEBSEN Automotive Systems (Dalian) Co. Ltd. In Dalian, China beteiligt. Eine solche Internationalisierung der Tätigkeit birgt Risiken, insbesondere im Hinblick auf die unterschiedlichen allgemeinen wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen und die regulatorischen Anforderungen. Es ist außerdem nicht absehbar, inwieweit die Anwerbung geeigneter Mitarbeiter im Ausland gelingt. Die Ausweitung und Verlagerung der Tätigkeit von MITEC ins Ausland kann Handelsbeschränkungen, wie z. B. in China oder Hongkong, oder anderen marktbeschränkenden Regelungen wie z.B. bauaufsichtlichen Zulassungen unterliegen. Nicht zuletzt stellen auch der Aufbau, der Betrieb und der Schutz von IT-Strukturen sowie die Einrichtung und Pflege angemessener Risikomanagement- und Controllingstrukturen bei einer geographischen Expansion besondere Herausforderungen dar. Die Expansion in andere Länder oder andere Regionen in Deutschland sind verbunden mit jeweils spezifischen Herausforderungen, um die verschiedenen Unternehmenskulturen und regionalen Gepflogenheiten zu integrieren. Gelingt es MITEC nicht, die kulturellen Unterschiede zwischen den einzelnen Tochterunternehmen zu überbrücken, ist es möglich, dass die interne Zusammenarbeit nicht mehr reibungslos funktioniert. In neu erschlossenen Ländern ist MITEC zudem mit unterschiedlichen Rechtssystemen konfrontiert. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass die für den Betrieb der Standorte in diesen Ländern benötigten Konzessionen, Lizenzen und behördlichen Genehmigungen nicht rechtzeitig zur Inbetriebnahme vorliegen oder entzogen werden. Eine geographische Expansion mit der Aufnahme von neuen Aktivitäten und dem Aufbau neuer Unternehmen im Ausland ist mit erheblichen technischen, personellen und finanziellen Aufwendungen verbunden. Sollten sich die neuen Unternehmen im Ausland nicht wie beabsichtigt im Markt durchsetzen und profitabel arbeiten, könnten die Investitionen für die geographische Erweiterung vergeblich aufgewendet worden sein und sogar zu Verlusten führen. Es kann nicht ausgeschlossen ∗ Angabe wurde von der Gesellschaft errechnet und ist nicht geprüft. 21 werden, dass der Eintritt von einzelnen oder mehreren der vorstehend genannten Faktoren negative Auswirkungen auf die Umsatzerlöse von MITEC und somit auch auf ihre Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben. 2.2.7 Innovation der Geschäftsfelder Im Zuge des weiteren Wachstums und der Erschließung neuer Geschäftschancen ist es möglich, dass MITEC ihre Geschäftstätigkeit durch Synergienutzung auf neue Geschäftsfelder ausweitet. Beispielsweise erwägt die Gesellschaft die Geschäftsfelder Massenausgleichssysteme mit dem Geschäftsfeld Ölpumpen synergetisch zu gestalten. Hierzu sind Managemententscheidungen erforderlich, denen ausreichende Risikoabschätzungen vorausgehen müssen. Es müssen entsprechendes Know-how, Herstellungskapazitäten und Vertriebswege aufgebaut werden. Hierbei können Abhängigkeiten von einzelnen Kooperationspartnern entstehen. Außerdem besteht bei Eintritt in neue Geschäftsfelder das Risiko, dass MITEC mit dem technologischen Wandel Schritt halten muss, ohne über das Maß an eigener Erfahrung wie beispielsweise im derzeitigen Kerngeschäft zu verfügen. Der Eintritt in neue Geschäftsfelder kann daher erhöhte Investitionen erfordern, um eine entsprechende Marktstellung aufzubauen. Sollten diese Investitionen nicht in den geplanten Zeiträumen zu entsprechenden Erträgen von MITEC führen oder sogar abgeschrieben werden müssen, könnte dies negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanzund Ertragslage von MITEC haben. 2.2.8 Management des Wachstums und der Risikoüberwachungssysteme Eine wichtige Herausforderung für die Gesellschaft ist die Entwicklung und Weiterentwicklung angemessener interner Organisations-, Risikoüberwachungs- und Risikomanagementstrukturen gem. § 91 Abs. 2 AktG, die eine frühzeitige Erkennung von Fehlentwicklungen und Risiken ermöglichen. Die Ausweitung des Risikoüberwachungssystems (Risikokatalog, Risikobewertung, Risikoreporting) auf neue Unternehmensteile und die Anpassung auf veränderte Marktbedingungen benötigen regelmäßig Zeit. Dies gilt auch für die formale Dokumentation. Die weitere beabsichtigte Markt- und Umsatzausweitung durch eigenes Wachstum oder durch Akquisitionen erfordert eine genaue Risikoanalyse der damit zusammenhängenden Folgen etwaiger Managemententscheidungen. Es wird deshalb auch weiterhin eine Herausforderung sein, neue, zum jetzigen Zeitpunkt noch unbekannte Risiken zu identifizieren, richtig zu bewerten und das bestehende Risikoüberwachungs- und -managementsystem angemessen und zeitnah weiterzuentwickeln. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass Risiken zu spät erkannt werden und sich eine Gegensteuerung verzögert. Sollten sich Lücken oder Mängel des bestehenden Risikoüberwachungs- und managementsystems zeigen oder sollte es der Gesellschaft nicht gelingen, im Zusammenhang mit dem geplanten weiteren Wachstum angemessene Strukturen und Systeme zeitnah zu schaffen, könnte dies dazu führen, dass Risiken, Trends und Fehlentwicklungen nicht rechtzeitig erkannt werden. Dies könnte sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von MITEC auswirken. 2.2.9 Ständiger technologischer Wandel Der Markt für Automobilzulieferer und insbesondere für die Produkte von MITEC unterliegt einem raschen technologischen Wandel, insbesondere durch häufige Einführung verbesserter oder neuer Produkte, kurzer Produktzyklen sowie ständig wechselnder neuer Kundenanforderungen. Die Gesellschaft geht davon aus, dass dies auch in Zukunft so sein wird. Der Erfolg von MITEC hängt daher entscheidend davon ab, neue Trends, Entwicklungen und insbesondere Kundenbedürfnisse rechtzeitig zu erkennen, das Know-how ständig weiterzuentwickeln und sicherzustellen, dass die Produkte mit der technischen Entwicklung Schritt halten. 22 Wettbewerber können neue Produkte früher oder preisgünstiger einführen und sich exklusive Rechte wie Patente sichern. Außerdem ist nicht vorhersehbar, ob sich in Zukunft weitere Technologien in der Motoren- und Antriebstechnik durchsetzen werden. Daher können Konkurrenten Produkte mit vergleichbarer oder teilweise vergleichbarer Funktionalität mit hoher Marktdurchdringung anbieten, die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von MITEC wesentlich negativ beeinflussen würden. Wenn die Entwicklung und die Einführung von neuen Produkten oder Verarbeitungsverfahren zu spät erfolgt oder das entwickelte Produkt von MITEC keine Marktakzeptanz findet, kann dies erhebliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von MITEC haben. Zudem bringt die Entwicklung neuer Technologien erhebliche technologische, wirtschaftliche und rechtliche Risiken mit sich, erfordert Investitionen, Kapital- sowie Personalaufwand und hat eine bedeutende Vorlaufzeit. Für den Fall, dass MITEC aus technischen, rechtlichen, finanziellen oder sonstigen Gründen nicht in der Lage ist, sich auf solche Veränderungen der Marktbedingungen oder Kundennachfragen einzustellen, könnte dies negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanzund Ertragslage haben. 2.2.10 Absatz- und Vertriebsrisiko Im Rahmen ihrer gewöhnlichen Geschäftstätigkeit kauft MITEC Vorprodukte sowie Rohstoffe und Rohmaterialien und produziert Endprodukte auf Basis erwarteter Absatzpreise und –mengen. Sollte es auf Grund einer Intensivierung des Wettbewerbs, auf Grund Veränderungen politischer, regulatorischer oder konjunktureller Rahmenbedingungen oder auf Grund sonstiger, nicht von MITEC rechtzeitig erkannter Umstände zu einem Nachfrage- und/oder Preisverfall bei den von MITEC vertriebenen Produkten und Dienstleistungen kommen, könnte sich dies negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken. 2.2.11 Fehlerhafte Produkte und Dienstleistungen Die von MITEC angebotenen Produkte könnten mit noch nicht absehbaren Mängeln oder Fehlern behaftet sein, die zu einer Beeinträchtigung ihrer Marktakzeptanz und damit auch des Absatzes der Produkte bei Kunden oder zu entsprechenden Ersatzansprüchen der Kunden führen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass MITEC künftig erheblichen Gewährleistungs-, Garantie- und Schadensersatzansprüchen ausgesetzt sein könnte. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass auf Grund eines Fehlverhaltens von Mitarbeitern oder Beauftragten von MITEC Serienoder Folgeschäden bei Kunden eintreten, deren Höhe den Wert der von MITEC gelieferten Produkte deutlich übersteigen. Ansprüche dieser Art könnten sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der MITEC Gruppe auswirken. Im Übrigen besteht das Risiko, dass ein veröffentlichter Schadensfall den Ruf der Produkte von MITEC schädigen und somit die Vertrauensbasis der Kunden zerstören könnte. Auch dies könnte negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der MITEC Gruppe haben. 2.2.12 IT-Risiken Der gesamte Geschäftsbetrieb von MITEC setzt funktionierende IT-Systeme und Netzwerke voraus. Sollten die IT-Systeme und Netzwerke nicht störungsfrei funktionieren, hat dies Arbeitsunterbrechungen und eine Gefährdung der Datensicherheit zur Folge. Die Unterbrechung von Produktionsund Arbeitsabläufen und die damit verbundenen Produktivitätseinbußen können sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von MITEC auswirken. 23 2.2.13 Produktionsstörung bei der Herstellung Bei der Herstellung von Produkten von MITEC, insbesondere bei Massenausgleichssystemen, könnte es zu betrieblichen Unterbrechungen in der Produktion z. B. auf Grund von Bränden, Maschinendefekten, Streiks, behördlichen Arbeitseinschränkungen an Sonn- und Feiertagen oder sonstigen Störungen kommen. Hierdurch könnten Umsatzeinbußen sowie hohe finanzielle Aufwendungen zur Behebung der entstandenen Schäden entstehen, die sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von MITEC auswirken könnten. 2.2.14 Risiken im Zusammenhang mit Schwankungen der Finanzmärkte Die derzeitigen und weiteren Schwankungen der Finanzmärkte, beispielsweise in Folge der Finanzkrise können eine sinkende Nachfrage von Automobilen, insbesondere auf Grund erschwerter Finanzierungsbedingungen nach sich ziehen. Eine sinkende Nachfrage nach Produkten von MITEC in der Automobilindustrie könnte sich aus der unsicheren Wirtschaftslage und einer damit verbundenen Zurückhaltung bei Neuanschaffungen von Kraftfahrzeugen ergeben. Ferner kann die Nachfrage nach Automobilen dadurch sinken, dass Banken bei der Vergabe von Krediten zurückhaltend agieren. Ein Rückgang der Nachfrage nach Automobilen kann zu rückläufigen Umsätzen und Ergebnissen führen, was sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von MITEC auswirken könnte. Die durch die Finanzkrise mittelbar ausgelöste sog. "Kreditklemme" führt zu einem erschwerten Zugang für Wachstumsunternehmen zu Kreditzusagen von Banken. Die Kreditklemme hat die Ausweitung der sog. "Zinsspreads" und eine Laufzeitverkürzung bei der Kreditvergabe zur Folge. Dies führt zu einer Erhöhung von Finanzierungskosten für Unternehmen. Die erschwerten Finanzierungsmöglichkeiten können das geplante Wachstum dämpfen. Die Auswirkungen der Finanzkrise aber auch weitere Schwankungen der Finanzmärkte können dazu führen, dass die MITEC Gruppe bestimmte Vorhaben nicht finanzieren und damit auch nicht durchführen kann. Dies kann zu rückläufigen Umsätzen und Ergebnissen sowie zu Liquiditätsengpässen führen und sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von MITEC auswirken. 2.2.15 Abhängigkeit von qualifiziertem Personal in Schlüsselpositionen Der Erfolg von MITEC hängt wesentlich von qualifizierten Führungskräften und Mitarbeitern, insbesondere den Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft und den Mitarbeitern der Entwicklungsabteilungen ab. Der Verlust von Führungskräften oder Mitarbeitern in Schlüsselpositionen könnte sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von MITEC auswirken. Auf Grund des starken Wettbewerbs im Bereich der Automobilzulieferindustrie eröffnen sich für qualifizierte Führungskräfte und Mitarbeiter Möglichkeiten, zu Wettbewerbern zu wechseln. Es ist daher nicht gewährleistet, dass es der Gesellschaft und der MITEC Gruppe in Zukunft gelingen wird, die erforderlichen Führungskräfte und Mitarbeiter in Schlüsselpositionen zu halten oder neue Führungskräfte und Mitarbeiter mit entsprechenden Qualifikationen zu gewinnen. Sollte dies nicht gelingen, könnte sich dies negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von MITEC auswirken. Durch den Wechsel von qualifizierten Führungskräften und Mitarbeitern zu anderen Arbeitgebern kann es zu einem Verlust von Know-how von MITEC kommen. Setzen die Führungskräfte und Mitarbeiter, die die MITEC Gruppe verlassen haben, dieses Know-how bei Wettbewerbern ein, kann es zu einer Verstärkung des Wettbewerbs kommen. Dies kann sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von MITEC auswirken. 24 2.2.16 Begrenzte Schutzfähigkeit des geistigen Eigentums und Gefahr der Verletzung von Schutzrechten Dritter Für den geschäftlichen Erfolg ist MITEC auf den Schutz ihres technologischen Wissens (Know-how) angewiesen. MITEC schützt ihre erworbenen Rechte an geistigem Eigentum durch Patente, Marken und andere Schutzrechte sowie durch Vereinbarungen, insbesondere Geheimhaltungsvereinbarungen über die Nutzung des geistigen Eigentums. Jedoch bieten zum einen diese Maßnahmen nur eingeschränkten Schutz und zum anderen sind viele Entwicklungen nicht schutzfähig. Es kann deshalb nicht ausgeschlossen werden, dass unbefugte Dritte Produkte von MITEC kopieren oder verwenden. Außerdem besteht die Gefahr, dass Schutzrechte von MITEC angegriffen, für ungültig erklärt oder umgangen werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Dritte Zugriff auf das Know-how von MITEC, insbesondere auf das Prozess-Know-how erlangen. All dies könnte sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von MITEC auswirken. Des Weiteren könnte MITEC ihrerseits geistige Eigentumsrechte, insbesondere Verfahrenspatente Dritter verletzen. Nach Ansicht von MITEC wird der Beachtung geistiger Eigentumsrechte Dritter im Zuge der weiteren technologischen Entwicklung künftig eine verstärkte Bedeutung zukommen. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass die geplante und für den weiteren geschäftlichen Erfolg erforderliche Weiter- und Neuentwicklung von Produkten künftig durch geistige Eigentumsrechte Dritter beeinträchtigt wird oder nur nach Zahlung einer Lizenzgebühr an die Inhaber dieser Rechte erfolgen kann. Dies könnte negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der MITEC Gruppe haben. 2.2.17 Wechselkursrisiko MITEC erlöst ihre Umsätze derzeit überwiegend in Euro. Die Gesellschaften der MITEC Gruppe haben jedoch zunehmend Zahlungsverpflichtungen in ausländischer Währung, vor allem, aber nicht ausschließlich in US-Dollar. Mit der Internationalisierung von MITEC werden zunehmend nicht nur Einkäufe, sondern auch Umsätze in Fremdwährungen realisiert. Kursschwankungen zwischen den ausländischen Währungen und dem Euro können zu Wechselkursverlusten führen. Dauerhaft ungünstige Entwicklungen des Wechselkurses, insbesondere zum US-Dollar, können sich nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken. 2.2.18 Abhängigkeit von Kreditgebern; Refinanzierungskosten; Zinsänderungsrisiko Die MITEC Gruppe ist in erheblichem Maße auch durch Fremdkapital, insbesondere Bankdarlehen finanziert. Zum 31. Dezember 2010 hatte der Konzern insgesamt TEUR 76.437∗ Finanzverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Anspruch genommen. Im Fall einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation von MITEC ist möglich, dass Banken ihre Kredite nicht mehr aufrechterhalten wollen. Dies ist auch ohne Eintritt objektiv negativer Entwicklungen hinsichtlich des Kreditnehmers möglich, da bereits in vergangenen Jahren beobachtet werden konnte, dass auf Grund strategischer Entscheidungen bei einzelnen Banken die Kreditvergabe generell eingeschränkt wurde. Weiterhin hat sich MITEC in Kreditverträgen gegenüber Kreditgebern zur Einhaltung kreditvertraglicher Vereinbarungen hinsichtlich bestimmter Finanzkennzahlen verpflichtet. In den Kreditverträgen ist als Rechtsfolge für die Verletzung dieser Bestimmungen ein außerordentliches Kündigungsrecht aus wichtigem Grund für die Kredit gebenden Banken vorgesehen. Es kann für die Zukunft nicht ausgeschlossen werden, dass MITEC die mit den Kredit gebenden Banken vereinbarten kreditvertraglichen Vereinbarungen hinsichtlich bestimmter Finanzkennzahlen nicht immer einhalten wird. ∗ Angabe wurde von der Gesellschaft errechnet und ist nicht geprüft. 25 MITEC plant, das angestrebte Wachstum teilweise über weiteres Fremdkapital zu finanzieren. Daher stellt auch die Nicht-Ausweitung bestehender Kreditlinien ein Risiko zumindest hinsichtlich des Wachstums dar. Des Weiteren könnten die Teilschuldverschreibungen teilweise oder insgesamt aufgrund eines bei der Gesellschaft stattfindenden Kontrollwechsels gemäß der Definition der Ziff. 9.2 der Anleihebedingungen von Anleihegläubigern gekündigt werden. Dies hätte Rückzahlungsverpflichtungen in Höhe von über dem Nennbetrag liegenden Rückzahlungsbeträgen nach Ziff. 9.3 der Anleihebedingungen für die Gesellschaft zur Folge. Schließlich bestehen aufgrund der Finanzierungsstruktur der MITEC Gruppe Zinsänderungsrisiken. Die MITEC Gruppe setzt zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken derivative Finanzinstrumente ein. Da die Effektivität dieser Instrumente nicht immer gewährleistet werden kann, werden diese Instrumente periodisch zu Marktpreisen bewertet. Hierbei besteht zum Einen das Risiko, dass die abgeschlossenen Zinssicherungsgeschäfte nicht ausreichen um einen schnellen Zinsanstieg und die daraus resultierenden Verteuerungen neu aufzunehmender Kredite als auch solcher mit variablem Zinssatz zu kompensieren. Zum Anderen könnten sich die Absicherungsgeschäfte als nachteilig erweisen, da die Zinsen entgegen der Erwartung fallen und damit die Zinsen durch das Absicherungsgeschäft höher sind als sie dies ohne dasselbe wären. Die Verwirklichung der vorgenannten Risiken könnte sich nachteilig auf die Vermögens-, Finanzund Ertragslage der Gesellschaft auswirken. 2.2.19 Rückzahlung von öffentlichen Fördermitteln Die MITEC Gruppe hat in den vergangenen Jahren Fördermittel in Form von Investitionszuschüssen in Höhe von TEUR 12.991*, Zuwendungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung in Höhe von TEUR 169* und Investitionszulagen in Höhe von TEUR 7.315∗ erhalten. Mit der Rückzahlung von Zuschüssen ist nicht zu rechnen, da die Zweckbindungsfristen bereits abgelaufen sind. Sollte allerdings ein begünstigtes bewegliches Wirtschaftsgut vor Ablauf des Bindungszeitraums aus dem Fördergebiet verbracht werden, wäre die darauf erhaltene Investitionszulage zurück zu zahlen. Dies könnte sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von MITEC auswirken. 2.2.20 Umweltrisiken Die Produktion von Komponenten für Motoren und Getriebe der MITEC Gruppe unterliegt bestimmten Gesetzen und Rechtsverordnungen, Richtlinien, Konventionen und Abkommen des Umweltschutzes. Diese Rechtsvorschriften regeln insbesondere Emissionen in die Luft, Abwässer, den Gebrauchsweg im Umgang mit und die Beseitigung von gefährlichen Substanzen, den Schutz von Pflanzen, Tieren, Boden und Grundwasser sowie die Gesundheit und Sicherheit der Menschen, insbesondere für die Arbeitnehmer. Die Personen, die Umweltgesetze verletzen, können zivil-, strafoder öffentlich-rechtlich belangt werden. Des Weiteren können Rechtsstreitigkeiten durch Dritte, aufgenommen und einstweilige Verfügungen ergehen, jeweils mit dem Ziel Umweltrecht durchzusetzen. Des Weiteren kann von Gesellschaften der MITEC Gruppe verlangt werden, dass Umweltverschmutzungen beseitigt oder Maßnahmen zur Kontrolle eingeführt werden. An den Produktionsstandorten der Gesellschaften der MITEC Gruppe besteht daher die Gefahr, dass Bodenverunreinigungen vorliegen können oder anderweitig die Umwelt belastet wird. Dies kann für die MITEC Gruppe Haftungsrisiken sowie erhebliche Kosten in Folge behördlicher Auflagen und Anordnungen zur Sanierung zur Folge haben. Diese Folgen können auch eintreten, wenn Grundstücke, die von Gesellschaften der MITEC Gruppe genutzt werden oder im Eigentum der Gruppe stehen mit Altlasten behaftet sind, für deren Beseitigung die MITEC Gruppe unabhängig ∗ Angabe wurde von der Gesellschaft errechnet und ist nicht geprüft. 26 von ihrer Verursachung einzustehen hat. Diese Auflagen, Kosten und Maßnahmen können die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der MITEC Gruppe wesentlich negativ beeinflussen. 2.2.21 Beherrschender Einfluss des Hauptaktionärs Herr Dr.-Ing. Otto Michael Militzer hält zum Datum des Prospekts ca. 94,04 % der Anteile an der Gesellschaft. Auf Grund dieses hohen Anteils hat Herr Dr. Militzer als Hauptaktionär und Vorstand der Gesellschaft die Mehrheit der Stimmrechte in der Hauptversammlung. Herr Dr. Militzer ist daher in der Lage, wichtige Beschlüsse, wie z. B. die Schaffung von genehmigten oder bedingten Kapitalia, die Erhöhung des Grundkapitals ggf. unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre, die Änderungen des Unternehmensgegenstands sowie Verschmelzungen, Spaltungen und formwechselnde Umwandlungen allein zu fassen. Die Gesellschaft kann deswegen Eigenkapitalerhöhungen oder andere wichtige Entscheidungen, die in die Kompetenz der Hauptversammlung fallen, nur mit Zustimmung von Herrn Dr. Militzer beschließen. Sollte das Eigenkapital der Gesellschaft für die Finanzierung des Wachstums der MITEC Gruppe nicht im ausreichenden Maße erhöht werden oder andere wichtige Entscheidungen nicht getroffen werden können, so kann dies negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben. 2.2.22 Gesetzgebung und steuerliche Risiken Änderungen der zum Datum des Prospekts geltenden Gesetze, Verordnungen und Richtlinien sowie deren jeweilige Auslegung und Anwendung können nicht ausgeschlossen werden. Solche Änderungen könnten die Markt- und Wettbewerbsverhältnisse beeinflussen und die Geschäftstätigkeit von MITEC beeinträchtigen. Dies gilt insbesondere für solche Änderungen, die das Steuerrecht betreffen. Sollten solche Änderungen eintreten, könnte dies negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von MITEC haben. 2.2.23 Höhere Gewalt Die Gesellschaften der MITEC Gruppe tragen in ihren Märkten weiter allgemeine Geschäftsrisiken wie z. B. das Risiko einer unzureichenden Infrastruktur, von Streiks, Unfällen, Naturkatastrophen, Sabotagen, kriminellen Aktivitäten, Terrorismus, Kriegen und von anderen wesentlich nachteiligen Einflüssen. 27 3. ALLGEMEINE INFORMATIONEN 3.1 Verantwortung für den Prospekt Anbieterin und Emittentin der mit diesem Wertpapierprospekt angebotenen Anleihe ist die MITEC Automotive AG mit Sitz in Eisenach, Geschäftsadresse: Rennbahn 25, 99817 Eisenach. Die Emittentin, vertreten durch den Vorstand, bestehend aus Herrn Dr.-Ing. Otto Michael Militzer (Vorsitzender des Vorstands) und Herrn Willy Hartung, übernimmt gemäß § 5 Abs. 4 Wertpapierprospektgesetz die Verantwortung für den Inhalt des Prospekts. Die Emittentin erklärt, dass die Angaben ihres Wissens nach richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind sowie dass sie die erforderliche Sorgfalt hat walten lassen um sicherzustellen, dass die in dem Prospekt genannten Angaben ihres Wissens nach richtig sind und keine Tatsachen verschwiegen werden, die die Aussage des Prospekts verändern können. Für den Fall, dass von einem Anleger vor einem Gericht Ansprüche auf Grund der in diesem Prospekt enthaltenen Informationen geltend gemacht werden, ist der als Kläger auftretende Anleger in Anwendung der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums gegebenenfalls verpflichtet, die Kosten für die Übersetzung des Prospekts vor Prozessbeginn zu tragen. 3.2 Zukunftsgerichtete Aussagen Dieser Prospekt enthält bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen, die sich auf das Geschäft, die finanzielle Entwicklung und die Erträge der Gesellschaft und der MITEC Gruppe beziehen. Zukunftsgerichtete Aussagen betreffen zukünftige Tatsachen, Ereignisse sowie sonstige Umstände, die keine historischen Tatsachen sind. Angaben unter Verwendung von Worten wie "glauben”, "erwarten”, "vorhersagen”, "beabsichtigen”, "prognostizieren”, "planen”, "schätzen”, "bestrebt sein”, "voraussehen”, "annehmen”, "das Ziel verfolgen”, "voraussichtlich", "nach Ansicht" oder "Einschätzung der Gesellschaft" und ähnliche Formulierungen deuten auf solche Aussagen hin. Solche Aussagen geben nur die Auffassungen der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Prospektveröffentlichung hinsichtlich zukünftiger Ereignisse wieder und unterliegen daher Risiken und Unsicherheiten. In diesem Prospekt betreffen zukunftsgerichtete Aussagen unter anderem: • die Umsetzung der strategischen Vorhaben der Gesellschaft und die Auswirkungen dieser Vorhaben auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der MITEC Gruppe, • die Entwicklung von Aspekten, die für die Ertragslage der MITEC Gruppe wichtig sind, • die Entwicklung der Wettbewerber und der Wettbewerbssituation, • die Erwartungen der Gesellschaft hinsichtlich der Auswirkungen von wirtschaftlichen, operativen, rechtlichen und sonstigen Risiken, die das Geschäft der MITEC Gruppe betreffen, • sonstige Aussagen in Bezug auf die zukünftige Geschäftsentwicklung der MITEC Gruppe und allgemeine wirtschaftliche Entwicklungen und Tendenzen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Plänen, Schätzungen und Erwartungen der Gesellschaft sowie auf bestimmten Annahmen, die sich, obwohl sie zum Datum des Prospekts nach Ansicht der Gesellschaft angemessen sind, als fehlerhaft erweisen können. Zahlreiche Faktoren können dazu führen, dass die tatsächliche Entwicklung, insbesondere hinsichtlich der erzielten Erträge oder Leistungen der MITEC Gruppe wesentlich von der Entwicklung, den Erträgen 28 oder den Leistungen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck kommen oder diesen implizit zu Grunde gelegt wurden. Sollte eine oder sollten mehrere dieser Veränderungen, Risiken oder Unsicherheiten eintreten oder sollten sich die von der Gesellschaft zu Grunde gelegten Annahmen als unrichtig erweisen, ist nicht auszuschließen, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von denen abweichen, die in diesem Prospekt als angenommen, geglaubt, geschätzt oder erwartet beschrieben sind. Die Gesellschaft könnte aus diesem Grund daran gehindert sein, ihre finanziellen und strategischen Ziele zu erreichen. Weder die Gesellschaft noch ihr Vorstand können daher für die zukünftige Richtigkeit der in diesem Prospekt beschriebenen Meinungen oder den tatsächlichen Eintritt der prognostizierten Entwicklungen einstehen. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft keine Verpflichtung übernimmt, über ihre gesetzliche Verpflichtung (insbesondere zur Veröffentlichung von Nachträgen gem. § 16 WpPG) hinaus, derartige zukunftsgerichtete Aussagen oder Branchen- und Kundeninformationen zu aktualisieren oder an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen. 3.3 Hinweise zu den Finanzangaben Soweit nicht anders angegeben, beziehen sich die Finanzangaben der Emittentin in diesem Prospekt bezüglich der Konzernabschlüsse für die Geschäftsjahre 2010 und 2009 auf die zum Zeitpunkt der Erstellung der jeweiligen Abschlüsse geltenden Rechnungslegungsvorschriften nach § 317 Handelsgesetzbuch (HGB) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze zur ordnungsgemäßen Abschlussprüfung. Die Finanzangaben in diesem Prospekt in Bezug auf den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 der MITEC Automotive AG (Einzelabschluss) beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Jahresabschlusses geltenden Rechnungslegungsvorschriften nach dem Handelsgesetzbuch (HGB), soweit nichts anderes angegeben ist. Die Finanzangaben der Emittentin in diesem Prospekt sind in einer Form dargestellt und erstellt, die mit der konsistent ist, die im folgenden Jahresabschluss der Emittentin zur Anwendung gelangen wird. 3.4 Einsehbare Dokumente Die folgenden Dokumente oder Kopien davon können während der Gültigkeitsdauer dieses Prospekts, also für den Zeitraum von bis zu einem Jahr nach dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Prospekts während der üblichen Geschäftszeiten in den Geschäftsräumen der Emittentin, An der Rennbahn 25, 99817 Eisenach, eingesehen werden: • Die Satzung der Emittentin; • der Handelsregisterauszug der Emittentin; • Konzernabschluss der Emittentin zum 31. Dezember 2009 (HGB), (Konzernbilanz, Konzerngewinn- und Verlustrechnung, Eigenkapitalspiegel, konsolidierte Kapitalflussrechnung, Konzernanhang), und Bestätigungsvermerk; • Konzernabschluss der Emittentin zum 31. Dezember 2010 (HGB), (Konzernbilanz, Konzerngewinn- und Verlustrechnung, Eigenkapitalspiegel, konsolidierte Kapitalflussrechnung, Konzernanhang), und Bestätigungsvermerk; sowie • Jahresabschluss der Emittentin (Einzelabschluss) zum 31. Dezember 2010 (HGB) (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang) und Bestätigungsvermerk. 29 3.5 Angaben von Seiten Dritter Dieser Prospekt enthält Branchen-, Markt- und Kundendaten sowie Berechnungen, die aus Branchenberichten, Marktforschungsberichten, öffentlich zugänglichen Informationen und kommerziellen Veröffentlichungen entnommen sind ("Externe Daten"). Externe Daten wurden insbesondere für Angaben zu Märkten und Marktentwicklungen verwendet. Der Prospekt enthält darüber hinaus Schätzungen von Marktdaten und daraus abgeleitete Informationen, die weder Veröffentlichungen von Marktforschungsinstituten noch anderen unabhängigen Quellen entnommen werden können. Diese Informationen beruhen auf internen Schätzungen der Gesellschaft, die auf der langjährigen Erfahrung ihrer Know-how-Träger, Auswertungen von Fachinformationen (Fachzeitschriften, Messebesuche, Fachgespräche) oder innerbetrieblichen Auswertungen beruhen und können daher von den Einschätzungen der Wettbewerber der Emittentin oder von zukünftigen Erhebungen durch Marktforschungsinstitute oder anderen unabhängigen Quellen abweichen. Es wurden - soweit es der Emittentin bekannt ist und sie dies aus veröffentlichten Informationen ableiten konnte - keine Tatsachen unterschlagen, die die wiedergegebenen Informationen unkorrekt oder irreführend gestalten würden. Die von Seiten Dritter übernommenen Angaben wurden korrekt wiedergegeben. Soweit es der Emittentin bekannt ist und sie aus den von dieser Partei veröffentlichten Informationen ableiten konnte, wurden keine Tatsachen unterschlagen, die die wiedergegebenen Informationen unkorrekt oder irreführend gestalten würden. 30 4. AUSGEWÄHLTE HISTORISCHE FINANZINFORMATIONEN 4.1 Wesentliche Veränderungen der Finanzlage oder Handelsposition der Emittentin Es sind keine wesentlichen Veränderungen der Finanzlage oder der Handelsposition der Emittentin sowie von MITEC seit dem 31. Dezember 2010 eingetreten. 4.2 Finanzinformationen Die nachfolgende Tabelle enthält wesentliche konsolidierte Finanzinformationen nach HGB für die jeweils am 31. Dezember abgelaufenen Geschäftsjahre 2010 und 2009 der MITEC Gruppe. Soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, sind diese Finanzinformationen aus den an anderer Stelle in diesem Prospekt abgedruckten und geprüften Konzernabschlüssen (HGB) der MITEC Automotive AG für die am 31. Dezember 2009 und 31. Dezember 2010 abgelaufenen Geschäftsjahre entnommen bzw. von dieser abgeleitet worden (siehe Ziff. 10 "Finanzinformationen"). Zusammengefasste Finanzdaten der HGB-Konzernabschlüsse Auf Grund von Rundungseffekten ergeben die Spalten nicht unbedingt die exakte Summe der Einzelbeträge Konzernabschluss zum 31. Dezember (geprüft) Ausgewählte Daten zur Gewinnund Verlustrechnung Umsatzerlöse Sonstige betriebliche Erträge Bestandsveränderungen an fertigen und unfertigen Erzeugnissen Andere aktivierte Eigenleistungen Materialaufwand / Aufwand für bezogene Leistungen Personalaufwand Sonstige betriebliche Aufwendungen Betriebsergebnis vor Steuern, Zinsen und Abschreibungen (EBITDA)* Abschreibungen und Wertminderungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte Betriebsergebnis für Steuern und Zinsen (EBIT)* Zinserträge / -aufwendungen (saldiert) Ergebnis vor Steuern (EBT)* Steuern vom Einkommen und Ertrag Konzernfehlbetrag/ -überschuss (EAT) 2010 Alle Angaben in TEUR (gerundet) 136.792 2.346 2009 100.558 5.657 2.056 16 -4.966 24 65.954 27.424 23.530 45.988 24.445 19.815 23.812 8.139 12.202 11.609 -5.138 6.071 356 5.715 14.020 -3.776 -5.733 -9.509 0 -9.509 * Angaben wurden aus dem Konzernprüfungsbericht zum 31. Dezember 2009 und 2010 übernommen und sind ungeprüft. 31 Zusammengefasste Finanzdaten der HGB-Konzernabschlüsse Auf Grund von Rundungseffekten ergeben die Spalten nicht unbedingt die exakte Summe der Einzelbeträge Konzernabschluss zum 31. Dezember (geprüft) Ausgewählte Bilanzdaten Anlagevermögen Umlaufvermögen Verbindlichkeiten aus L. u. L. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Summe Fremdkapital** Eigenkapital Bilanzsumme Ausgewählte Angaben zur Kapitalflussrechnung Cash Flow Aus der laufenden Geschäftstätigkeit Aus der Investitionstätigkeit Aus der Finanzierungstätigkeit Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestands Finanzmittelbestand am Anfang der Periode Finanzmittelbestand am Ende der Periode 2010 Alle Angaben in TEUR (gerundet) 89.117 33.264 7.537 76.439 96.824 26.123 123.218 Alle Angaben in TEUR (gerundet) 90.216 34.106 4.473 85.984 107.642 18.198 125.851 19.435 -8.337 -13.719 6.705 -7.149 -3.091 -2.621 2.436 2.024 -3.535 6.095 2.436 ** Angaben wurden von der Gesellschaft errechnet und sind nicht geprüft. 32 2009 5. GESCHÄFTSTÄTIGKEIT DER EMITTENTIN Die MITEC Automotive AG, Eisenach, ist ein weltweit führendes Unternehmen im Bereich der Automobilantriebstechnik mit Produktionsstandorten in Deutschland, China und den USA. Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft ist die Reduzierung von Geräuschemissionen und Schwingungen sowie die Wirkungsgradsteigerung innerhalb des Antriebsstrangs. Zu den Geschäftsbereichen der Gesellschaft zählen die Entwicklung und Produktion von Motorenkomponenten und Getriebekomponenten des Antriebsstrangs. Im Einzelnen sind dies die Entwicklung und Herstellung von Massenausgleichssystemen, von Zahnrädern für die Antriebstechnik, von Räderketten und Komponenten für CV- und PV-Motoren, von regelbaren Ölpumpen, von Systemen zur Wirkungsgradverbesserung für CV-Motoren sowie von anderen Komponenten und Getrieben im Antriebsstrang. In Deutschland werden Produkte in den verschiedenen Geschäftsbereichen durch die Gesellschaft selbst sowie durch ihre Tochtergesellschaften MITEC engine.tec gmbh und PTC Production Technology Center GmbH produziert. Zu den Kunden der MITEC Gruppe zählen nahezu alle namhaften Automobilhersteller wie General Motors, BMW, Daimler, Volkswagen, Škoda, Audi und weitere Automobilhersteller sowie Voith und andere Systemlieferanten im Nutzfahrzeugsegment. Im Bereich der Allradkomponenten besitzt die MITEC Gruppe eine entsprechende Produktionskapazität zur Herstellung geschliffener Antriebssätze. 5.1 Geschichte und Geschäftsentwicklung Die MITEC Automotive AG wurde ursprünglich in der Rechtsform der GmbH & Co. KG unter der Firma unitec Dr.-Ing. Militzer Maschinenbau GmbH & Co. Fertigungstechnik KG am 11. Oktober 1991 gegründet und am selben Tag im Handelsregister der Gesellschaft des Amtsgerichts Mühlhausen unter HRA 68 eingetragen. Die Firma wurde mit Eintragung im Handelsregister am 6. November 1991 in mitec Dr.-Ing. Militzer Maschinenbau GmbH & Co. Fertigungstechnik KG geändert. Die Gesellschaft hat zunächst Getriebekomponenten für das VW-Werk in Kassel hergestellt. 1991 wurde der ehemalige Bereich Getriebebau des Automobilwerks Eisenach mit der dazugehörigen Härterei von der Treuhandanstalt in Berlin übernommen und die Produktion von weiteren Getriebekomponenten für die Endkunden ZF Friedrichshafen AG und BMW ausgeweitet. 1994 begann die Entwicklung der ersten Massenausgleichssyteme als erster Hersteller in Europa und für General Motors in Brasilien und Australien. Ende des Jahres 2000 waren die räumlichen Kapazitäten auf dem Gelände des ehemaligen Automobilwerks in Eisenach durch das starke Wachstum erschöpft und im März 2001 begann der Neubau für die MITEC engine.tec gmbh mit einer Produktionsfläche von 13.000 qm und einem Gesamtinvestment von EUR 29 Mio. Im April 2004 wurde die APS Automotive Pump Systems GmbH von Herrn Dr.-Ing. Militzer und Herrn Dipl. Ing. Beez gegründet. Das Unternehmen entwickelt geregelte Ölpumpen sowie Wasserpumpen auf Basis eigener Patente für die Automobilindustrie. Im März 2007 übernahm die Gesellschaft die Beteiligungen an der APS Automotive Pump Systems GmbH. Zum 1. Januar 2008 wurde die APS Automotive Pump Systems GmbH dann auf die Gesellschaft verschmolzen. Eine weitere Erweiterung der Produktionsfläche in der MITEC Gruppe erfolgte mit Baubeginn im Frühjahr 2003 durch Gründung der PTC Production Technology Center GmbH, Krauthausen, mit einer Produktionsfläche von 8.000 qm und einer Hochregallagerfläche von 1.800 qm mit einem Gesamtinvestment von EUR 17 Mio. Die Produktion konnte im November 2003 aufgenommen werden. 33 2007 begann die MITEC Gruppe auf Grund des starken Interesses ihrer Kunden im asiatischen Markt ein Joint Venture mit Jebsen & Co. Ltd., Hong Kong als Joint Venture Partner. Das Joint Venture ist wiederum zu 100% am gezeichneten Kapital der MITEC JEBSEN Automotive Systems (Dalian) Co. Ltd. in Dalian, PR China, mit einer Produktionsfläche vom 6.855 qm und 500 qm für Verwaltung beteiligt. 2007 wurde in Dalian, die Serienproduktion von Massenausgleichssystemen für die Kunden China General Motors und Volkswagen China aufgenommen. MITEC JEBSEN Automotive Systems (Dalian) Co. Ltd. hat sich seitdem zum führenden Anbieter von Massenausgleichssystemen in China entwickelt und erste chinesische Kunden gewinnen können. Im Zeitraum 2007 – 2011 betrug das Gesamtinvestitionsvolumen ca. EUR 20 Mio. Ein weiterer internationaler Standort wurde durch Gründung der MITEC Powertrain Inc., USA, mit Sitz in Auburn Hills, Michigan, USA, geschaffen. Der Standort in Findlay, USA, Ohio, hat eine Fläche von 8.000 qm Die Installation der Produktionsanlagen erfolgte ab Mai 2011, der Serienproduktionsstart ist 2012. An diesem Standort werden Massenausgleichssysteme für den neuen 4Zylinder Weltmotor von General Motors sowie für weitere Motoren dieses Kunden hergestellt. Das budgetierte Gesamtinvestitionsvolumen beläuft sich auf USD 11 Mio. Durch die Gründung des Unternehmens in den USA konnte sowohl eine Stabilisierung bestehender Kundenbeziehungen (z. B. GM) und die Umsetzung eines Großauftrages für GM in den USA realisiert werden, als auch die Erweiterung des Kundenportfolios der MITEC Gruppe auf dem USMarkt in allen sechs Geschäftsbereiche der MITEC Gruppe. 5.2 Beschreibung der Geschäftstätigkeit 5.2.1 Überblick Die MITEC Gruppe ist in den Geschäftsbereichen Entwicklung und Herstellung von Massenausgleichssystemen, von Zahnrädern für die Antriebstechnik, von Räderketten und Komponenten für CV- und PV-Motoren, von regelbaren Ölpumpen, von Systemen zur Wirkungsgradverbesserung für CV-Motoren sowie von Komponenten und Getrieben im Antriebsstrang tätig. Die MITEC Gruppe ist vor allem mit Standorten in den USA, Deutschland und VR China tätig und erwirtschaftete zuletzt mehr als 2/5 ihres Umsatzes in Europa. Regionale Umsatzverteilung Deutschland Erlöse EU Erlöse Drittland Summe 2010 in EUR Mio. 56,04 53,78 26,97 136,79 in % 41 39 20 100 Die MITEC Gruppe beschäftigte zum 31. Dezember 2010 784 Mitarbeiter Auszubildende, Aushilfen und Zeitarbeiter. 5.2.2 ohne Vorstände, Geschäftsbereiche Entwicklung und Herstellung von Massenausgleichssystemen Die Produkte im Geschäftsbereich Massenausgleichssysteme bestehen je nach Designvariante entweder aus Unwuchtwellen mit oder ohne Gehäuse oder aus Unwuchtzahnrädern, die direkt im oder an den Motorblock montiert werden. Grundlage jedes Massenausgleichssystems ist die Kompensation freier Massenkräfte und -momente über eine oder mehrere den jeweiligen Bedürfnissen des Motors angepasste Unwuchtwelle. Diese wird über Zahnräder oder Ketten angetrieben und besitzt eine Rotationsdrehzahl, die der doppelten Kurbelwellendrehzahl entspricht. Diese hohen Geschwindigkeiten stellen höchste Anforderungen an 34 Präzision und Genauigkeit der eingesetzten Zahnräder. So sind Toleranzen im einstelligen Micrometerbereich Standard. Geräusch- und Vibrationsentwicklung, die durch den Motor des Kraftfahrzeuges entstehen, werden durch den Einsatz von Massenausgleichssystemen vermieden, da Vibrationen nicht auf das Chassis des Fahrzeuges übertragen werden. Massenausgleichssysteme sind heute in der Entwicklung moderner Motoren nicht mehr wegzudenken und gehören zu den Standardmodulen des Motors, die zukünftig mit anderen Modulen, z.B. Ölpumpen, kombiniert werden. Dies gilt für 3-, 4- und 5-Zylinder Reihen und 6 Zylinder V-Motoren und ist unabhängig von der Art der Verbrennung. Benzin- und Dieselmotoren sind gleichwohl betroffen, ebenso die neuesten Hybridmotoren. Grundsätzlich sind drei Produktdesigns üblich: Im "add-on"-Design wird das Massenausgleichssystem an einen Motorblock (meist in der Ölwanne) montiert. Dieser Designtyp hat den Vorteil, dass diese auch an bereits fertig konstruierten Motoren oder an Motoren, die erst später ein Massenausgleichssystem bekommen, montiert werden können. Der zweite Designtyp ist ein integriertes Design, das direkt in den Motorblock integriert wird. Hier ist kein Gehäuse für das Massenausgleichssystem mehr notwendig. Der dritte Designtyp ist die Kombination des Massenausgleichssystems mit einem anderen Motorenmodul wie beispielsweise einer Ölpumpe. Teileproduktion von Zahnrädern für die Antriebstechnik Im Geschäftsbereich Zahnräder werden als Produkte Zahnräder und Hypoid-Zahnräder für die Antriebstechnik in verschiedenen Durchmessern, Zahngrößen und –formen hergestellt, die in die Antriebstechnik am Motor, im Getriebe oder an der Achse eingebaut werden. Die MITEC Gruppe entwickelt seit über 20 Jahren sehr erfolgreich Motoren- und Antriebstechnik und ist Auslegungsspezialist für Zahnräder und Problemlöser für besondere Anwendungsfälle. Nach Erstauslegung einer Verzahnung durchläuft diese ein umfangreiches Testprogramm auf einem von der MITEC Gruppe in Zusammenarbeit mit der TU-Ilmenau speziell entwickelten Testcenter. Simulierte Eingriffsverhältnisse optimal angepasster Zahnräder werden im Gesamtsystem nochmals auf dem Motorenprüfstand getestet. Es erfolgt eine Prüfung der hochgenauen und geräuschoptimierten Verzahnungen am Ende des Fertigungsprozesses zur Gewährleistung einer akustisch einwandfreien Verzahnung. Die Zukunftsfähigkeit solcher hochpräzisen Zahnräder liegt im steigenden Bedarf aufgrund der Zielsetzung der Auto-Hersteller zur Reduzierung des Kraftstoffverbrauches und CO -Emission (ermöglicht durch die steigende Gangzahl der Getriebe) sowie der zunehmenden Umstellung der Dieselmotoren auf Steuertriebe mit Zahnrädern zur Reibleistungsreduzierung und Verbesserung der CO2-Emission sowie Verringerung des Bauraumes. Das in der MITEC-Gruppe gesammelte und permanent weiter entwickelte Know-how in der Motorentechnik sowie der Antriebstechnik von Motoren im Bereich Commercial Vehicles (CV) und Passenger Vehicles (PV) ist auf andere industrielle Anwendungen ausweitbar (Diversifizierung außerhalb Automotive). Baumaschinen sind ebenso im Fokus wie Getriebebaukästen zum Antrieb unterschiedlichster Bereiche, wie Fördertechnik von Personen und von Gütern aller Art, Escalator-, Travellatorund Elevatorantriebe. Hypoid Zahnräder (besitzen zur idealen Energieübertragung meist im Winkel von 90° eine bogenförmige Verzahnung) sind heute die energetisch günstigste Lösung zur Anwendung in Getrieben für die Aufzugstechnik sowie die Fahrtreppentechnik. Die MITEC-Gruppe liefert schon heute HypoidKomponenten in diesen Markt und wird zukünftig dieses Lieferpotential erweitern. Entwicklung und Herstellung von Räderketten und Komponenten für CV- und PV-Motoren Produkte im Geschäftsbereich Räderketten und Komponenten für CV- und PV-Motoren sind zum einen Räderketten bestehend aus einer Vielzahl von verbundenen Zahnrädern und zum anderen aus 35 einzelnen Zahnrädern und Zahnradgruppen, die als Teil der Antriebselemente an der Frontseite von CV- und PV-Motoren verbaut werden. Zahnriemen, Riemen und Ketten sind weitestgehend die Antriebselemente, die in Verbrennungsmotoren die Zusatzaggregate eines Motors wie Lichtmaschine, Ölpumpe und Nockenwellenversteller antreiben. Bedingt durch die zunehmend höheren Ladedrücke treten über die Lebensdauer der Motoren in diesen Bereichen Störungen auf, die durch diese Antriebselemente nicht mehr hinreichend kompensiert werden können. Wie im CV-Motorenbau, so sind zukünftig auch im Bereich der High-End Fahrzeuge an Stelle dieser klassischen Maschinenelemente hochgenaue und geräuscharme Zahnräder als technische Lösung zu sehen, die Nebenaggregate des Motors antreiben. Die MITEC Gruppe hat sich auf diese Produktgruppe Räderketten spezialisiert. Bis zu 15 hochgenaue Zahnräder sind hier gleichzeitig im Zahneingriff und müssen konstruktiv wie fertigungstechnisch so hergestellt werden, dass sie keine Zusatzgeräusche in den Motor und damit in das Fahrzeug übertragen. Die Unternehmen der MITEC Gruppe können durch das langjährige Entwicklungs- und Fertigungs-Know-how die Kernkompetenz des Engineering sowie der Fertigung von Hochgeschwindigkeitsverzahnungen für CV-und PV-Motoren einbringen. Entwicklung und Serienfertigung regelbarer Ölpumpen Die MITEC Gruppe stellt in diesem Geschäftsbereich Ölpumpen nach dem Pendelschieberprinzip her. Es können technisch jedoch auch Ölpumpen mit Flügelzellen und Ölpumpen mit Gerotorprinzip angeboten werden. Der Einsatzbereich erfolgt in PV-Motoren zur Reduzierung des Kraftstoffverbrauchs durch Verminderung der hydraulischen und mechanischen Verluste. Bei PV-Motoren nimmt die Ölpumpe einen beträchtlichen Anteil der gesamten Antriebsleistung für die Nebenaggregate auf. Vorteile des Einsatzes sind hohe Volumeneffizienz und geringe Reibung sowie Unempfindlichkeit gegen Verschmutzung und abrasive Partikel, ein hoher Wirkungsgrad bleibt während der Laufzeit des Motors erhalten sowie die Reduzierung von CO2-Emission und Kraftstoffverbrauch. Die Zukunftsfähigkeit regelbarer Ölpumpen ergibt sich durch zunehmenden Einsatz aufgrund ihrer hohen Effizienz sowie der intelligenten und bedarfsgerechten Bereitstellung von Öldruck und Volumen mit großem Potenzial im Hinblick auf die Reduzierung von Kraftstoffverbrauch und CO2-Emission. Die Innovationsführung in diesem Geschäftsbereich erklärt sich durch das reibungsarme Pumpenprinzip (Pendelschieber) sowie in der Kombinationsmöglichkeit von Massenausgleichssystemen und Ölpumpen, den Einsatz alternativer Werkstoffe, die Patentnutzung und Weiterentwicklung der Pendelschieberpumpe sowie die Entwicklung alternativer Technologien und Anwendungsfälle. Entwicklung und Herstellung von Systemen zur Wirkungsgradverbesserung für CV-Motoren (Turbocompound) Im Geschäftsbereich der Systeme zur Wirkungsgradverbesserung (Turbocompound) entwickelt und produziert die MITEC Gruppe Komponenten, die in den Abgasstrom von CV-Motoren zur Wirkungsgradverbesserung eingebaut werden. Diese Komponenten beinhalten je nach Bedarf ein Gehäuse in welchem eine in den Abgasstrom eingesetzte Turbinenschaufel den Luftstrom zunächst in Drehbewegungen umsetzt, die dann über eine Kupplung an eine Zahnradwelle und letztlich an die Kurbelwelle weitergegeben werden. Dem umweltschädlichen Abgasstrom von CV-Motoren ist zunächst ein Energieverlust von bis zu 600 Grad Celsius immanent. Diese Verlustenergie kann unter Nutzung technischer Möglichkeiten als zusätzliche Energiequelle dem Antriebsstrang von CV-Motoren zugeführt werden kann. 36 Die Unternehmen der MITEC Gruppe verfügen über das Know-how mittels der Turbokupplungstechnik, Getriebelösungen anzubieten, die eine Energierückgewinnung ermöglichen, indem aus Abgaswärme Antriebsenergie gewonnen wird. Produkte wie auf Zahnradanwendung basierende Nockenwellenverstellsysteme weisen in die gleiche Richtung der intelligenten Steuerung und Regelung im Motormanagement. Die Wirkungsweise des Turbocompounds erklärt sich, indem aus dem Abgasstrom mittels einer integrierten Nutzturbine bis zu 50kW durch ein Übertragungsgetriebe auf die Kurbelwelle übertragen werden. In realisierten Projekten konnten als Vorteile bis zu 10% Leistungssteigerung der Motoren, bis zu 7% Kraftstoffeinsparungen, eine Reduzierung des Schadstoffausstoßes sowie die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte bei steigender Leistung (z.B. US Abgasnorm EPA 2010) nachgewiesen werden. Die Zukunftsfähigkeit der Turbocompound-Systeme erklärt sich aus dem großen Wachstumspotential aufgrund global ansteigender Nachfragen schwerer LKW mit Turbocompound durch Entstehung neuer Logistikströme, der Verschärfung gesetzlicher Vorschriften zu Emissionen, steigenden Energiekosten und dem sogenannten Downsizing-Trend der Motoren (kleinere Motoren mit höherer Leistung) für Stadtbusse und Lieferfahrzeuge. Entwicklung und Herstellung von Komponenten und Getrieben im Antriebsstrang (Winkelgetriebe / Triebsätze u.a. für Allradtechnologie) Die Produkte im Geschäftsbereich Komponenten und Getriebe im Antriebsstrang bestehen aus Tellerund Schaftkegelrädern, die in Industriegetrieben und in Achsen eingebaut werden. Diese Produkte variieren in ihrer Größe, so dass sie sowohl in Handwerkzeugen als auch in Kraftfahrzeugen eingesetzt werden können. Zurzeit stellt die MITEC Gruppe nur Produkte für den Einbau in Kraftfahrzeugen her, jedoch beinhaltet die Planung, diese Produkte auch für die Herstellung von Handwerkzeugen sowie Bau- und Landmaschinen weiterzuentwickeln und zu produzieren. Höchste Anforderung an Präzision und Genauigkeit stellt die Produktion der Komponenten für die Allradtechnologie dar. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um die Herstellung der Triebsätze, die Herzstück der Vorder- und Hinterachsgetriebe insbesondere der Allradtechnologie sind. Diese Triebsätze werden nach dem GLEASON-Verfahren entwickelt und produziert und tragen zu einer signifikanten Reduktion der Geräuschemission von Vorder- und Hinterachsgetrieben bei. Modernste Technologien wie Hartdrehen, High-Speed-Cutting sowie eigene Werkzeugherstellung, instandsetzung und eigene Patente für Design und Produktion der MITEC Gruppe bilden die Grundlage für technisch hochwertige Produkte. Der Einsatz neuer Technologien zur deutlich effizienteren Herstellung von Winkeltrieben im Bereich der Kleingetriebe (Non-Automotive-Bereich) und Großgetriebe (CV-Getriebe) ermöglicht, den Geschäftsbereich Winkeltrieb/Triebsatz von MITEC unabhängig vom Zeitraum der Entwicklungsdauer eines Antriebssystems progressiv auszubauen. Das Wirkprinzip der Winkelgetriebe ist die Übertragung von Drehmomenten über winklig zueinander stehende An- und Abtriebswellen, mit der Anforderung der Übertragung hoher Momente mit hohem Wirkungsgrad bei niedriger Geräuschemission und geringer Baugröße. Im mittleren Getriebebereich der Achsantriebs- und Allradtechnik (PV-Getriebe) wird im Rahmen der Hybridisierung eine erforderliche Optimierung von Winkelgetrieben erfolgen. Einsatzbereiche sind Achsantriebe von Kraftfahrzeugen, Aufzugs- und Fahrtreppengetriebe, Kühlsysteme für Busse und LKW, Handwerkzeuge (Winkelschleifer, Motorsensen), Bau- und Landmaschinen. 37 5.2.3 Standorte Die MITEC Gruppe ist an zwei Standorten im Ausland, nämlich in Dalian in China und in Findlay, Ohio, USA, sowie an zwei Standorten im Inland, Eisenach und Krauthausen, tätig. Über ihr Joint Venture MITEC-Jebsen Industrial Holding Limited, Hongkong, und deren alleiniger Tochtergesellschaft MITEC JEBSEN Automotive Systems (Dalian) Co. Ltd. in Dalian, China, verfügt die MITEC Gruppe indirekt über eine Produktionsfläche in Dalian, China, von 6.850 qm und 500 qm für die Verwaltung. An diesem Produktionsstandort werden Massenausgleichssysteme in Großserie hergestellt. Das Grundstück ist angemietet. Des Weiteren werden am Standort der MITEC Powertrain Inc. in Findlay, Ohio, USA, auf einer Produktionsfläche von 7.000 qm und einer Bürofläche von 1.000 qm Massenausgleichssysteme für den Kunden General Motors entwickelt und hergestellt. Das Grundstück befindet sich im Eigentum der MITEC Powertrain Inc. In Deutschland hat die MITEC Gruppe einen Produktionsstandort in Eisenach mit einer Fläche von insgesamt 13.500 qm. Das Grundstück ist im Eigentum der Gesellschaft. An diesem Standort werden Massenausgleichssysteme, Getriebekomponenten sowie Räderketten und Komponenten für CV- und PV-Motoren entwickelt und produziert. Die MITEC Gruppe hat einen weiteren Produktionsstandort in Krauthausen mit einer Produktionsfläche von 13.000 qm. Das Grundstück ist über die MITEC engine.tec gmbh & Co. Objekt Krauthausen KG im Eigentum der MITEC Gruppe. An diesem Standort werden Massenausgleichssysteme sowie Räderketten und Komponenten für CV- und PV-Motoren produziert. Des Weiteren hat die MITEC Gruppe über die PTC Production Technology Center GmbH eine Produktionsfläche in Krauthausen von 8.000 qm sowie eine Hochregalfläche von 1.800 qm. Hier werden Massenausgleichssysteme, Systeme zur Wirkungsgradverbesserung für CV-Motoren (Turbocompound) sowie regelbare Ölpumpen gefertigt. Auch dieses Grundstück ist im Eigentum der MITEC engine.tec gmbh & Co. Objekt Krauthausen KG. 5.2.4 Patente und Marken Patente Die MITEC Gruppe besitzt bzw. verfügt derzeit über sechs aktive Patente, von denen zwei die Gesellschaft selbst besitzt, zwei Herr Dr.-Ing. Otto Michael Militzer und zwei die BGI Automotive GmbH deren alleinige Gesellschafter Herr Dr.-Ing. Otto Michael Militzer und Herr Christoph Militzer sind. Die Patente der Gesellschaft betreffen Ausgleichswellen aus Gusseisen für Massenausgleichsgetriebe, während die Patente von Herrn Dr.-Ing. Otto Michael Militzer Verfahren für eine Vorrichtung zur ständigen Ermittlung von Bewegungsabläufen sowie ein Verfahren zum effizienten Materialeinsatz bei der Fertigung von Statorblechen darstellen. Die beiden Patente der BGI Automotive GmbH umfassen Technologien für Kegelradgetriebe. Marken Die Gesellschaft hat beim Deutschen Patent- und Markenamt in München die deutsche WortBildmarke "MITEC" in blau am 18. Juli 2011 angemeldet. Das Verfahren ist noch nicht beendet. Mit der Eintragung wird im September 2011 zu rechnen sein. 5.3 Marktumfeld und Wettbewerb Die MITEC Gruppe wird 2011 über 40 % ihres Umsatzes in Deutschland generieren. Die Automobilindustrie ist in Deutschland eine der wichtigsten Wirtschaftszweige. Von ihr hängt aktuell ca. jeder 7. 38 Arbeitsplatz ab (Höher Consulting GmbH, "Den Wandel managen" Automobilzulieferer in der Krise, 2011). Aufgrund sinkender Fertigungs- und Entwicklungstiefen der Hersteller wird die Automobilzulieferindustrie in den nächsten Jahren weiter an Bedeutung gewinnen (Höher Consulting GmbH, "Den Wandel managen" Automobilzulieferer in der Krise, 2011). Die Zulieferbranche ist dabei zu ca. 85 % (Höher Consulting GmbH, "Den Wandel managen" Automobilzulieferer in der Krise, 2011) mittelständisch geprägt. Im Rahmen der voraussichtlichen Marktverschiebungen kommen auf die Zulieferindustrie ca. 80 % der Fertigungskosten und ca. 50 % der Entwicklungskosten zu, bei einem einhergehenden Umsatzwachstum von ca. 75 % (Höher Consulting GmbH, "Den Wandel managen" Automobilzulieferer in der Krise, 2011). Diese Umstände bedingen einen steigenden Finanzierungsund Liquiditätsbedarf der Zulieferunternehmen, sowie die Notwendigkeit der Zielausrichtung auf weitere bislang vernachlässigte Produktgruppen in Abhängigkeit vom Technikprozess der OEM (Original Equipment Manufacturer). Deren künftige Kernkompetenzen definieren sich demzufolge primär in den Bereichen Design und Engineering, Pflege der Marke, Vertrieb und Systemintegration. Aufgabe der Automobilzulieferer wird es sein, die benötigten Systeme und Komponenten zu entwickeln, zu bauen, global zu liefern oder vor Ort zu produzieren und vorzufinanzieren. Der jeweilige OEM muss die gelieferten Systeme sodann integrieren. Die sich hierbei aufgrund des Technologiewandels beim Antriebsstrang und Triebwerk ergebenden Herausforderungen, aber auch Produktentwicklungs- und Markterschließungschancen lassen sich exemplarisch an folgenden Beispielen erläutern. So kommt ein Elektroantrieb (für ein Elektrofahrzeug) ohne Getriebe, Verbrennungsmotor, Ansaugluft-, Abgasstrang, Achslagerung, Verteilergetriebe, Kardanwelle und Differenziale aus (elektrischer Radnabenmotor), benötigt aber Luftführung, Kühlung, Fluidbehälter, Batterielagerung. Bevor jedoch voraussichtlich langfristig - über die nächsten 10 Jahre hinweg - alternative Antriebe ihr Nischendasein verlassen werden (zurzeit machen diese ca. 5 % - 8 % Marktanteil an der Weltgesamtproduktion aus (Höher Consulting GmbH, "Den Wandel managen" Automobilzulieferer in der Krise, 2011)) heißt die wirtschaftliche Marktrichtung Downsizing der Verbrennungsmotoren, Effizienzsteuerung und Gewichtseinsparung. Der betreffende Technikprozess im Bereich der Antriebe, der die Leistungsumfänge und Produktionsnachfragen der MITEC Gruppe bestimmt, wird hierbei durch einige die Wettbewerbssituation maßgeblich beeinflussende Besonderheiten geprägt. Zunächst reduzieren OEM aus Gründen der Vereinheitlichung und Vereinfachung der Lieferkette sowie aus Kosten- und Effizienzgründen die Anzahl Ihrer Zulieferunternehmen. Dies, sowie die Zunahme von Kooperationen zwischen OEM betreffend Einkauf, Entwicklung und Produktion bedingen eine Verkleinerung des Kreises der erstrangigen Automobilzulieferer. Gleichzeitig steigt der Kosten- und Innovationsdruck zwischen den verbleibenden Zulieferern hinsichtlich der zu vergebenden Aufträge. In diesem Zusammenhang verhindert die steigende Motorenvielfalt der Automobilhersteller eine Standardisierung der Komponenten und führt zur Notwendigkeit der engen Zusammenarbeit zwischen Zulieferern und Herstellern. Darüber hinaus bieten neue dynamische Märkte in Osteuropa, Indien und China zum einen hohes Absatzpotenzial, haben aber zum anderen teilweise divergierende Anforderungen an Qualität, Preis und Leistung der Fahrzeugteile (Höher Consulting GmbH, "Den Wandel managen" Automobilzulieferer in der Krise, 2011). Dies stellt aus wettbewerblicher Sicht viele Zulieferunternehmen vor große strukturelle, innovatorische, aber auch finanzielle Herausforderungen. Bedingt durch die Marktmacht der Hersteller und den generierten Kostendruck haben viele Zulieferunternehmen mit einer schwachen Ertragskraft zu kämpfen. Infolgedessen erhöht sich die Anfälligkeit bei konjunkturellen Schwächephasen. Insbesondere Zulieferer mit hohem Verschuldungsgrad leiden bei schwindenden Umsätzen unter hoher Zinslast und bekommen Probleme bei der Kreditaufnahme und Sicherstellung der Finanzierung zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes. 39 Zusammengefasst bedeutet dies, dass die Hersteller zunächst ihre Plattformzahl reduzieren. Parallel erfolgt eine Ablösung der Plattform durch eine Modulstrategie, die zu herstellerübergreifenden Produkteinheiten führt. Daraus ergibt sich die Entwicklung skalierbarer Produkte, sowie von Baukastensystemen und die Einführung von Industriestandards. Für den Produktionsabsatz der MITEC Gruppe erfolgt damit eine Diversifizierung in weiten Dimensionen der Produkteinheiten modellunabhängig und später sogar herstellerunabhängig. Da ein Modul in mehreren Fahrzeugbaureihen zum Einsatz kommt, wird ebenfalls das Absatzrisiko gestreut. Insofern umfassen die spezifischen Wettbewerbsbedingungen nach Ansicht der Gesellschaft eine positive Trendwirkung für die MITEC Gruppe. Zudem generiert der bereits eingesetzte Technologiewandel bei Antriebsstrang und Triebwerk Chancen, die es rechtzeitig zu erkennen und zu nutzen gilt. So erfordern sämtliche dem aktuellen Trend zum Downsizing von Verbrennungsmotoren folgende Modelle zwingend Massenausgleichssysteme. Dieses Marktsegment bietet, aufgrund des nach Ansicht der Gesellschaft vorhandenen Entwicklungsvorsprungs, der starken Marktdurchdringung und Technologieführerschaft wettbewerbliches Differenzierungspotenzial für die MITEC Gruppe auf mittel- und langfristige Sicht. Wettbewerber der Emittentin bei der Entwicklung und Produktion von Massenausgleichssystemen und Triebsätzen sind die MAGNA Powertrain AG & Co. KG mit Sitz in den USA und Österreich, die Linamar Corporation mit Sitz in Kanada und die Metaldyne Corporation mit Sitz in den USA. Im Geschäftssegment der Entwicklung und Herstellung von Ölpumpen sind die Hauptkonkurrenten der Emittentin die Stackpole Ltd. mit Sitz in Kanada, die SHW Automotive GmbH & Co. KG mit Sitz in Deutschland und die ebenfalls in Deutschland ansässige GPM Geräte und Pumpenbau GmbH. In diesem wettbewerbsintensiven Marktumfeld sieht die Emittentin Vorteile gegenüber ihren Mitbewerbern in der Konzentration auf die Herstellung hochwertiger Komponenten mit singulärer Technik sowie in der Fokussierung auf die Produkt- und Leistungskennzeichen wertvoll, knapp, schwer substituierbar und schwer imitierbar. Schließlich verfügt die MITEC Gruppe ihrer Ansicht nach über ein erfahrenes und qualifiziertes Management. Neben der hohen Branchenkompetenz der Vorstände und Geschäftsführer der operativen Gesellschaften der MITEC Gruppe hat das Management der Gesellschaft Erfolge in den Bereichen Unternehmensakquisition, Unternehmensintegration nach Unternehmenszusammenschlüssen und Restrukturierung unter Beweis gestellt. Diese Kompetenzen stellen im dynamischen Umfeld der Automobilbranche einen wesentlichen Wettbewerbsvorteil dar. 5.4 Wesentliche Verträge der MITEC Gruppe Die Gesellschaften der MITEC Gruppe sind Parteien folgender wesentlicher, außerhalb des gewöhnlichen Geschäftsverlaufs abgeschlossener Verträge: Mietkaufverträge Die MITEC Gruppe hat mit diversen Mietkaufgesellschaften (IKB Leasing GmbH, Deutsche Leasing AG, Siemens Finance & Leasing GmbH, Commerz Real Mietkauf GmbH) Verträge zur Finanzierung von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens (Technische Anlagen und Maschinen) abgeschlossen. Die derzeit bestehenden Mietkaufverträge haben jeweils Vertragslaufzeiten von bis zu 72 Monaten. Die Mietkaufverbindlichkeiten (ursprünglicher Finanzierungsbetrag netto ohne Zinsen TEUR 23.907) werden in gleichbleibenden Raten (Annuität) monatlich getilgt. Die Restverbindlichkeit zum 31. Juli 2011 beträgt TEUR 4.901. Corporate Guarantee der Gesellschaft zugunsten des Joint Ventures MITEC Jebsen Industrial Holdings Ltd, Hong Kong Im Zusammenhang mit einer durch die HSBC, Dalian Branch USA, bereitgestellten Finanzierung für 40 den Ausbau der Fertigungskapazitäten des Joint Ventures MITEC JEBSEN Automotive Systems (Dalian) Co. Ltd. hat die Gesellschaft eine Corporate Guarantee für das Joint Venture in Höhe von maximal USD 5,760,000 inklusive Zinsen und Gebühren übernommen. Diese Garantieerklärung entfällt mit Rückzahlung der Darlehen der HSBC voraussichtlich bis Januar 2014. Restrukturierungsvereinbarung und Sicherheiten-Poolvertrag Mit Vertrag vom 01.09./09./15./20./21./27./31.10./28.11./22.12.2008 haben sieben Kreditgeber (4 Banken und 3 Mietkaufgesellschaften) ("Kreditgeber") mit Gesellschaften der MITEC Gruppe eine Restrukturierungsvereinbarung und einen Sicherheiten-Poolvertrag abgeschlossen. Die Restrukturierungsvereinbarung wurde zur Sicherung der Finanzierungsbasis für die Restrukturierung der MITEC Gruppe abgeschlossen, die aufgrund der sich in 2007 negativ entwickelnden Ertragslage durch den vertragswidrigen Entzug eines Auftrags eines Kunden erforderlich wurde. Die Restrukturierungsvereinbarung ist derzeit befristet bis zum 30. September 2011. Die Refinanzierung wird derzeit zwischen den Kreditgebern und der MITEC Gruppe neu verhandelt. Der Sicherheiten-Poolvertrag sieht vor, dass die Banken die bestehenden Kreditlinien und die Mietkaufgesellschaften die bestehenden Mietkaufverträge aufrecht erhalten und ihre Sicherheiten treuhänderisch vom Poolführer verwaltet und nur gemeinsam verwerten werden. Der SicherheitenPoolvertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann durch die Kreditgeber mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres, erstmals jedoch zum 30. September 2011 gekündigt werden, wobei in diesem Fall der Sicherheiten-Poolvertrag unter den verbleibenden Kreditgebern fortgesetzt wird. Kurzfristige Kreditverträge Die Gesellschaften der MITEC Gruppe haben mehrere kurzfristige Kreditverträge in Gesamthöhe von EUR 48 Mio. mit der Commerzbank AG, der Wartburg-Sparkasse, der DKB AG und einem Konsortium, bestehend aus Commerzbank AG, DKB AG und HVB Banque Luxembourg Société Anonyme abgeschlossen. Zum 31. Juli 2011 betrug die Inanspruchnahme der kurzfristigen Kreditlinien TEUR 30.297. Die Laufzeit ist befristet bis zum 30. September 2011. Die Refinanzierung wird derzeit zwischen den Gesellschaften der MITEC Gruppe und den Banken neu verhandelt. Langfristige Kreditverträge Die Gesellschaften der MITEC Gruppe haben langfristige Kreditverträge zur Finanzierung von Anlagevermögen, z. B. technische Anlagen und Maschinen, Gebäude, Bausanierung sowie zur Absicherung des Unternehmenswachstums mit der Commerzbank AG, der Wartburg-Sparkasse, der DKB AG und einem Konsortium bestehend aus Commerzbank AG, DKB AG und HVB Banque Luxembourg S.A. in Höhe von insgesamt TEUR 47.463 abgeschlossen. Die Inanspruchnahme per 31. Juli 2011 beträgt TEUR 35.389. Gemäß Tilgungsplan werden alle Darlehen am 31. Dezember 2015 getilgt sein. Stille Beteiligung PTC GmbH An dem Handelsgewerbe der PTC GmbH ist Herr Dr.-Ing. Michael Militzer seit dem 1. November 2003 als stiller Gesellschafter mit einer Einlage in Höhe von TEUR 1.000 beteiligt. Die Geschäftsführung der PTC bedarf bei Geschäften, die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinaus gehen der vorherigen Zustimmung des stillen Gesellschafters. Der stille Gesellschafter ist zu 40% am Jahresüberschuss/-fehlbetrag vor Berücksichtigung seines Gewinn-/Verlustanteils und vor Investitionszulagen und –zuschüssen, max. jedoch in Höhe von 40% des Nominalbetrags seiner Einlage beteiligt. Entnahmen sind nur möglich, sofern dadurch der Nominalbetrag der Einlage nicht unterschritten wird. 41 Joint-Venture-Vertrag MITEC Jebsen Industrial Holdings Ltd, Hong Kong Am 28. Februar 2007 haben Jebsen & Co. Limited, Hong Kong und die Gesellschaft ein Shareholders Agreement über ein Joint-Venture abgeschlossen. Demnach sind beide Vertragspartner zu 50% an der MITEC-Jebsen Industrial Holdings Limited, Hong Kong beteiligt. Das eingezahlte Stammkapital beträgt HKD 76.564.000. Diese Gesellschaft hält 100% der Anteile an der MITEC-Jebsen Automotive Systems (Dalian) Co. Ltd, Dalian, VR China mit einem Stammkapital von TEUR 7.000. Leasingvertrag Objektgesellschaft Die MITEC engine.tec gmbh ("Mieterin") hat am 05. Juli 2011 einen Leasingvertrag mit der MITEC engine.tec gmbh & Co. Objekt Krauthausen KG, Eisenach ("KG") über ein Mietleasing der Immobilie Stedtfelder Str. 5, Krauthausen abgeschlossen. Gesellschafter der KG sind die Gesellschaft zu 99%, die REFUGIUM Grundstücksvermietungsgesellschaft mbH, Düsseldorf zu 0,5% und die MOLARIS Verwaltungs- und Vermietungs- GmbH, Düsseldorf zu 0,5%. Die Gesellschaft besitzt 25% der Stimmrechte. Der Leasingvertrag hat eine Laufzeit bis zum 31. Juli 2013. Darüber hinaus besteht zum 31. Juli 2011 ein Mietdarlehen der Mieterin an die KG in Höhe von TEUR 1.783. Bis zum Vertragsende sind noch Leasingraten in einer Gesamthöhe von TEUR 854 (inkl. USt) zu zahlen. Bei Vertragsablauf kann die Immobilie vom Mieter zum vertraglichen Restwert gegen Verrechnung mit dem dann in gleicher Höhe valutierenden Mieterdarlehen erworben werden. Die Objektgesellschaft wird seit dem 31. Dezember 2010 in den Konzernabschluss einbezogen. 5.5 Investitionen Die Investitionen der MITEC Gruppe im Jahr 2010 beliefen sich auf TEUR 5.402. Schwerpunkte dieser Investitionen waren Maschinen- und Anlageinvestitionen. Die zukünftigen Investitionen in 2011/2012 werden ca. EUR 7,25 Mio. betragen und voraussichtlich in Maschinen und Ausrüstungen sowie in den Erwerb von unbeweglichem Anlagevermögen der MITEC Powertrain Inc. bestehen. Diese Investitionen sind noch nicht fest beschlossen. Die Finanzierung erfolgt im Wesentlichen über Fremdkapitalaufnahme, durch Mietkauf und in den USA durch eine Bondfinanzierung. 5.6 Öffentliche Fördermittel Die MITEC Gruppe hat in den vergangenen Jahren Fördermittel in Form von Investitionszuschüssen in Höhe von TEUR 12.991*, Investitionszulagen in Höhe von TEUR 7.315* und Zuwendungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung in Höhe von TEUR 169∗ erhalten. Die Zweckbindungsfristen für diese Fördermittel exklusive der Investitionszulagen sind bereits abgelaufen. 5.7 Mitarbeiter Die Gesellschaft hatte zum 31. Dezember 2010 398 Mitarbeiter (Vorjahr 395 Mitarbeiter), jeweils ohne Vorstände, Auszubildende, Aushilfen und Zeitarbeiter. Die MITEC Gruppe beschäftigte zum 31. Dezember 2010 784 Mitarbeiter gegenüber 780 Mitarbeitern in 2009 (jeweils ohne Vorstände, Auszubildende, Aushilfen und Zeitarbeiter). 5.8 Rechtsstreitigkeiten Klageverfahren beim LG Meiningen gegen FORD ∗ Angabe wurde von der Gesellschaft errechnet und ist nicht geprüft. 42 Die MITEC engine.tec gmbh hat am 6. August 2008 Klage gegen FORD Motor Company, USA, beim Landgericht Meiningen auf Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe von EUR 20 Mio. auf Grund einer vertragswidrigen Beendigung eines laufenden Long Term Agreement ("LTA") durch FORD eingereicht. Die MITEC engine.tec gmbh fertigte aufgrund dieses LTA seit dem Geschäftsjahr 2001 Wellenausgleichssysteme für 4-Zylindermotoren für mehrere Kunden, insbesondere für FORD USA, mit steigenden Stückzahlen von zuletzt bis zu 450.000 Systemen pro Jahr. Im Zuge der Verhandlungen über eine Fortführung des bestehenden LTA's bis 2012 zu angepassten Konditionen, wurde eine weitere Beauftragung durch FORD ausgeschlossen. Im Jahr 2007 kam es dann zu einer nicht vereinbarten und somit vertragswidrigen Stornierung für alle Komponenten von FORD. Das bisher bei MITEC engine.tec gmbh georderte Volumen wurde durch FORD an einen anderen Lieferanten in Mexiko vergeben. Diese Vorgehensweise von FORD stellt nach Ansicht von MITEC eine Vertragsverletzung dar. Bei dem bisherigen Gerichtsverfahren ging es zunächst darum, den Gerichtsstand Deutschland oder USA zu klären. Nach nunmehr zwei Jahren hat MITEC den Gerichtsstand in Deutschland in drei Instanzen durchgesetzt. Sowohl das Landgericht in Meiningen wie auch das Berufungsgericht OLG Jena haben die Meinung der Gesellschaft bestätigt. Der Bundesgerichtshof hat dann am 5. Juli 2011 entschieden, dass das Hauptverfahren vor einem Gericht in Deutschland beim LG Meiningen stattfinden wird. FORD hat in diesem Verfahren eine Vergleichssumme in Höhe von EUR 2 Mio. geboten, die von MITEC abgelehnt wurde. Das Hauptsacheverfahren wird nunmehr nach deutschem Recht in Meiningen mit einem Streitwert von EUR 20 Mio. noch im September/Oktober 2011 fortgesetzt. 5.9 Jüngste Entwicklung Die in den Jahren 2008 bis 2010 eingeleiteten Maßnahmen zur gezielten Verbesserung der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage wurden auch in 2011 systematisch fortgesetzt und wirken sich entsprechend positiv aus. Die für das Jahr 2011 geplanten Ertrags-, Vermögens- und Finanzziele wurden im ersten Halbjahr 2011 vollumfänglich erreicht bzw. übertroffen. Für das Gesamtjahr 2011 erwarten wir derzeit ebenfalls eine positive, auf Plan bzw. über Plan liegende Entwicklung der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage. 5.10 Trendinformationen und Ausblick Seit dem Datum des letzten geprüften Jahresabschlusses (31. Dezember 2010) haben sich keine wesentlichen nachteiligen Veränderungen in den Aussichten der Emittentin ergeben. Ausblick Der globale Aufschwung wird sich nach Ansicht der Gesellschaft in 2011 weiter fortsetzen, allerdings wird dieser nach Ländern unterschiedlich ausfallen. Ab dem Jahre 2014 wird eine Rückkehr auf das globale Volumen von 2007 prognostiziert bzw. erwartet (AlixPartners-Studie, Automotive Review 2010). Vor dem Hintergrund bestehender (Über-)Kapazitäten im Automobilmarkt werden die Wettbewerbsintensität und der Preisdruck nach Ansicht der Gesellschaft weiter zunehmen. Insourcing von ausgelagerten Aktivitäten durch die OEM stellt ein nicht zu unterschätzendes Risiko dar. Schwache Zulieferer werden den Markt verlassen müssen. Kapazitätsüberhänge werden aufgelöst oder vom Wettbewerb übernommen. Weitere Risiken bestehen nach Ansicht der Gesellschaft durch den forcierten Technologiewandel der OEM sowie aus gemeinsamen Plattformen. Das Auslaufen der Umweltprämie wird zu starken Einbrüchen bei einzelnen OEM und Fahrzeugklassen führen. Es gilt als Zulieferer temporäre Verluste verkraften zu können und die Liquidität zu sichern. Erschwerend ist dabei, dass die Zahl der Beschäftigten nicht in demselben Umfang und so kurzfristig gesenkt werden kann, wie Absatz- und Umsatzeinbrüche entstehen. Einer deutlicheren Erholung der Ertragskraft in 43 2011 stehen die erforderlichen Investitionen für neue, energieeffiziente Antriebssysteme und weitere Möglichkeiten zur Senkung des CO2-Ausstoßes entgegen. Die deutliche Verringerung des CO2Ausstoßes wird insbesondere für deutsche OEM mit ihrem Angebotsschwerpunkt im Premiumsegment eine enorme Herausforderung bedeuten. Hier sieht die MITEC Gruppe aufgrund ihres Knowhows bereits kurzfristige Umsetzungsmöglichkeiten auf Basis nutzbarer Patente z. B. im Bereich der Komponente Ölpumpe sowie zusätzlichen Synergien durch Kombination von Massenausgleichssystemen mit Ölpumpen sowie Komponenten zur Abgasenergienutzung. Gemäß den per August 2011 vorliegenden Aufträgen von Kunden werden die Umsätze im dritten Quartal 2011 voraussichtlich auf Planniveau liegen. Für das Gesamtjahr 2011 erwartet das Management insgesamt ein positives und über Plan liegendes Ergebnis vor Steuern. Das Geschäft im Wachstumsmarkt China wird weiter ausgebaut und verankert werden. Neben den bestehenden Verträgen konnten in diesem Markt Verträge auf Lifetime-Basis mit einem sehr bedeutenden internationalen Automobilhersteller sowie eine Absichtserklärung mit einem lokalen chinesischer Automobilhersteller abgeschlossen werden. Der Auf- und Ausbau des US-amerikanischen Standortes wird auf Basis vorhandener Aufträge weiter vorangetrieben. Die Gesellschaft beabsichtigt die Beziehungen zu den bestehenden namhaften und führenden Kunden weiter zu festigen und auszubauen sowie zusammen mit diesen die weitere Internationalisierung der MITEC Gruppe in wachstumsstarke Regionen voranzutreiben. Darüber hinaus werden die Produkte und Dienstleistungen der MITEC Gruppe ständig verbessert und neue Produkte entwickelt, um die Technologieführerschaft abzusichern bzw. weiter auszubauen. Dabei werden die Entwicklung und Produktion von Serienteilen und -komponenten durch die MITEC Gruppe auch noch in den nächsten Jahren im Wesentlichen für die Automobilindustrie und deren Zulieferer erfolgen. 44 6. ALLGEMEINE INFORMATIONEN ÜBER DIE EMITTENTIN 6.1 Gründung, Dauer, Firma und Kontaktadresse Die MITEC Automotive AG wurde durch formwechselnde Umwandlung der mitec Dr.-Ing. Militzer Maschinenbau GmbH & Co. Fertigungstechnik KG durch Umwandlungsbeschluss vom 8. Juni 1999 mit Eintragung der Aktiengesellschaft im Handelsregister des Amtsgerichts Mühlhausen unter HRB 4818 unter der Firma MITEC Automotive AG gegründet. Die am 8. Juni 1999 umgewandelte mitec Dr.-Ing. Militzer Maschinenbau GmbH & Co. Fertigungstechnik KG wurde ihrerseits am 11. Oktober 1991 durch Herrn Dr.-Ing. Militzer unter der Firma unitec Dr.-Ing. Militzer Maschinenbau GmbH & Co. Fertigungstechnik KG in Eisenach gegründet, welche mit Eintragung am 6. November 1991 in mitec Dr.-Ing. Militzer Maschinenbau GmbH & Co. Fertigungstechnik KG umfirmiert wurde. Die Firma MITEC Automotive AG ist der juristische und der kommerzielle Name der Gesellschaft. Der Sitz der Gesellschaft ist Eisenach. Ihre Geschäftsadresse lautet: An der Rennbahn 25, 99817 Eisenach, Deutschland. Die Gesellschaft ist telefonisch erreichbar unter der Nummer +49 (0) 3691 684-0. 6.2 Rechtsform, Sitz, Handelsregister und Rechtsordnung Die Gesellschaft ist eine Aktiengesellschaft nach den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz in Eisenach. Sie ist beim Amtsgericht Jena unter der Nummer HRB 404818 im Handelsregister eingetragen. Maßgeblich für die Emittentin ist die deutsche Rechtsordnung. 6.3 Zielsetzung der Emittentin und Unternehmensgegenstand Gegenstand des Unternehmens ist gemäß § 2 der Satzung der MITEC Automotive AG die Verwaltung des eigenen Vermögens der Gesellschaft, die Übernahme von Verwaltungen und Geschäftsführungen an anderen Gesellschaften sowie die Sonderanfertigung von und der Handel mit antriebstechnischen Komponenten, die Sonderentwicklung von Getrieben und Anlagen, Maschinenbau, die Entwicklung und die Fertigung von maschinellen Anlagen, sowie alle mit den vorgenannten Tätigkeiten zusammenhängenden Geschäfte. Die Gesellschaft darf zu diesem Zweck auch Betriebsstätten, Zweigniederlassungen und sonstige Gesellschaften im In- und Ausland errichten oder sich an solchen beteiligen, sowie alle Geschäfte betreiben und Interessengemeinschaften eingehen, die geeignet sind, den Geschäftszweck der Gesellschaft zu fördern. 6.4 Geschäftsjahr der Gesellschaft Das Geschäftsjahr der Gesellschaft entspricht dem Kalenderjahr. 6.5 Aktienkapital Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 5.855.000,00 und ist eingeteilt in 5.855.000 auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie. Alle Aktien sind voll eingezahlt. Jede Aktie gewährt ein Stimmrecht in der Hauptversammlung der Gesellschaft. 45 6.6 Hauptaktionäre Nachfolgend sind die Aktionäre aufgeführt, wie sie im Aktienbuch als Aktionäre eingetragen waren: Name/Firma Beteiligung am Grundkapital in Stück Dr.-Ing. Otto Michael Militzer Beteiligung am Grundkapital in % 5.505.737 94,04 Annemarie Militzer 174.631 2,98 Christoph Militzer 174.631 2,98 1 0,00002 MITEC engine.tec gmbh 6.7 Organisationsstruktur und Abhängigkeiten 6.7.1 Beteiligungsgesellschaften der MITEC Automotive AG Die nachfolgende Übersicht zeigt die Beteiligungsgesellschaften der MITEC Gruppe und die jeweilige Beteiligungsquote an den Beteiligungsgesellschaften der MITEC Automotive AG zum Datum des Prospekts: MITEC Automotive AG Eisenach (D) Inland MITEC engine.tec gmbh Krauthausen (D) 100 % PTC Production Technology Center GmbH Krauthausen (D) 100 % MITEC automotive Systems GmbH Krauthausen (D) MITEC engine.tec gmbH & Co. Objekt Krauthausen KG Eisenach (D)1 1 Ausland 100 % MITEC Powertrain Inc. Auburn Hills, Michigan (USA) 50 % MITEC –Jebsen Industrial Holdings Limited Hongkong (HK) 100 % 100 % MITEC JEBSEN Automotive Systems (Dalian) Co. Ltd. Dalian (China) 99 % Der Konzern hält insgesamt nur 40 % der Stimmrechte und 99 % des gezeichneten Kapitals 46 6.7.2 Abhängigkeiten Die MITEC Automotive AG stellt innerhalb der dargestellten Unternehmensstruktur die Muttergesellschaft dar. Es bestehen daher keinerlei gesellschaftsrechtliche Abhängigkeiten der MITEC Automotive AG von anderen Unternehmen innerhalb der oben dargestellten Gruppe. 6.8 Abschlussprüfer Zum Abschlussprüfer der Gesellschaft und Konzernabschlussprüfer der MITEC Gruppe für die Geschäftsjahre 2008, 2009 und 2010 wurde jeweils die Herber GmbH, Am Rosengarten 17-19, 36037 Fulda, (im Folgenden auch "Herber" oder "Abschlussprüfer") bestellt. Der Abschlussprüfer hat die Konzernabschlüsse (HGB) der MITEC Automotive AG zum 31. Dezember 2009 und 31. Dezember 2010 geprüft und mit den in diesem Prospekt wiedergegebenen uneingeschränkten Bestätigungsvermerken versehen. Des Weiteren hat Herber den Jahresabschluss (HGB) der MITEC Automotive AG zum 31. Dezember 2010 geprüft und ebenfalls mit dem in diesem Prospekt wiedergegebenen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Konzernabschlüsse (HGB) für die jeweils am 31. Dezember abgelaufenen Geschäftsjahre 2009 und 2010 sowie der Jahresabschluss (HGB) zum 31. Dezember 2010 der MITEC Automotive AG sind in Ziff. 10. "Finanzinformationen" abgebildet. Herber ist Mitglied der Wirtschaftsprüferkammer in Berlin und Hessen. 47 7. ORGANE DER EMITTENTIN UND INTERESSENKONFLIKTE Die Organe der Gesellschaft sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Hauptversammlung. Die Kompetenzen dieser Organe sind im Aktiengesetz, in der Satzung der Gesellschaft sowie in den Geschäftsordnungen für Vorstand und Aufsichtsrat geregelt. 7.1 Vorstand Der Vorstand der Gesellschaft besteht gemäß der Satzung aus einem oder mehreren Mitgliedern. Der Aufsichtsrat bestimmt die Zahl der Vorstandsmitglieder und bestellt diese. Der Vorstand der Gesellschaft hat derzeit zwei Mitglieder. Die Mitglieder des Vorstands führen die Geschäfte der Gesellschaft gemeinschaftlich und in Gesamtverantwortung (Kollegialprinzip). Sie sind daher verpflichtet, sich gegenseitig laufend über wichtige Vorgänge in den von ihnen geführten Geschäftsbereichen zu unterrichten und nach Kräften zusammenzuwirken. Die Gesellschaft wird satzungsgemäß durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen gesetzlich vertreten. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Das Vorstandsmitglied Dr.-Ing. Otto Michael Militzer ist zum Zeitpunkt der Prospekterstellung zur Einzelvertretung berechtigt und hat die Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft sowie deren jeweilige Ressortzuständigkeit sind in der folgenden Übersicht aufgeführt. Name Mitglied seit Bestellt bis Ressortzuständigkeit Dr.-Ing. Otto Michael Militzer 18.8.1999 31.12.2013 Vorstandsvorsitzender Willy Hartung 1.12.2008 31.12.2011 Finanzen Die Vorstände der MITEC Automotive AG sind in den folgenden Unternehmen außerhalb der MITEC Gruppe als Organe tätig: Vorstand Gesellschaft Funktion Dr.-Ing. Otto Michael Militzer OMS Antriebstechnik e.K, Cornberg Gesellschafter zu 100% und Geschäftsführer Geibel & Hotz GmbH, Homberg/Ohm Mehrheitsgesellschafter zu 56,3% und Geschäftsführer ELB Werkzeug- und Maschinenbau GmbH, Homberg/Ohm Mehrheitsgesellschafter zu 56,3 % und Geschäftsführer MT Rapid Prototyping GmbH, Waltershausen Gesellschafter zu 26,66% MSR GmbH, Laupheim Gesellschafter zu 34 % keine keine Willy Hartung 48 Mit Beschluss des Aufsichtsrats vom 27. Juli 2011 wurde Herr Jürgen H. Beck für den Zeitraum vom 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2014 zum Vorstandsmitglied der Gesellschaft als Ersatz des zum 31. Dezember 2011 ausscheidenden Vorstandsmitglieds Willy Hartung gewählt. Dr.-Ing. Otto Michael Militzer, geb. 21.05.1948 in Steinbach Hallenberg/Thüringen hat sein Maschinenbaustudium mit Fachrichtung Fertigungstechnik an der TU Berlin 1972 als Diplomingenieur abgeschlossen. Danach war er Assistent am Institut für Konstruktionstechnik an der TU Berlin und promovierte dort 1975 zum Dr.-Ing. Anschließend stieg Herr Militzer in das elterliche Unternehmen OMS Antriebstechnik OHG, Cornberg/Hessen ein. 1990 gründete er die heutige MITEC Automotive AG durch Verschmelzung weiterer Unternehmensgründungen in Eisenach. Ab 1994 bis heute erfolgten weitere Übernahmen oder Gründungen von Unternehmen im Bereich des Werkzeug- und Maschinenbau in Hessen, Thüringen und Baden-Württemberg. Herr Dr. Militzer ist Inhaber diverser Ehrenämter, insbesondere Mitglied des Beraterkreises Innovation und Wachstum der Kanzlerin Frau Dr. Merkel bis zu dessen Auflösung. Neben der Zugehörigkeit zum Beraterkreis von Herrn Ministerpräsident Althaus, Thüringen, war er 18 Jahre Handelsrichter am Landgericht Kassel, ist Vorstandssprecher des Automobilclusters AT Thüringen sowie Gründungs- und Boardmitglied des Automobilclusters Ostdeutschland –ACOD-. Er begleitete viele Jahre als Aufsichtsratsmitglied die Bickhardt Bau AG in Kirchheim/Hessen. Herr Dr. Militzer ist Träger des Bundesverdienstkreuzes wegen seiner Verdienste um die Wirtschaftsentwicklung in Thüringen. Dipl. Kfm. Willy Hartung, geb. 11.3.1958 in Treysa, hat nach seinem Abitur das Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität München aufgenommen und 1984 als Diplomkaufmann mit Prädikat abgeschlossen. Seine berufliche Entwicklung startete er anschließend bei Assocon Managment Consultants in München. Nach der Beratungstätigkeit nahm er von 1987 – 1989 bei Staatlich Fachingen, Siemens Erben OHG in Mainz Aufgaben im Finanz-, Rechnungswesen und Controlling wahr. Ab 1990 war er für die Arthur Andersen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Frankfurt tätig und betreute zahlreiche namhafte Unternehmen beim Aufbau und der Weiterentwicklung bzw. Optimierung der Bereiche Finanzen-, Rechnungswesen und Controlling. 1994 wurde er aufgrund seiner Leistungen zum Partner berufen. 2003 wurde er Vorstand der Schefenacker AG mit Sitz in Esslingen, verantwortlich für die Bereiche Finanzen, Controlling und Informationstechnologie. Ab Ende 2005 trat er als kaufmännischer Geschäftsführer Europa in die Dienste der Sterling Fluid Systems GmbH mit Sitz in Itzehoe ein, einem Unternehmen der Thyssen Bornemisza Gruppe. Ab Dezember 2008 hat Herr Hartung die Position des Finanzvorstandes der MITEC Automotive AG inne. Dipl.oec. Jürgen H. Beck, geb. 9.3.1960 in Schwenningen/N., hat nach seinem Abitur und Wehrdienst 1983 das Studium der Volkswirtschaftslehre an der Universität in Freiburg aufgenommen, welches er an der Universität Stuttgart-Hohenheim 1990 abgeschlossen hat. Danach war er bis 1997 als Berater bei der Firma Dr. Lipfert GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart (heute Partner von PriceWaterhouseCoopers) in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und Consulting tätig. Von 1997 bis 1999 war er Leiter des Fachbereichs Konzernrevision bei der Firma ZEUNA - STÄRKER GmbH & Co. KG und bis 2002 Leiter des Finanzbereichs der ZEUNA - STÄRKER Gruppe und Prokurist der ZEUNA – STÄRKER GmbH & Co. KG. 2003 wechselte er als CFO zur WEIGL Gruppe. Dort stieg er zum Geschäftsführer der Holdinggesellschaft WEIGL GmbH & Co. KG auf und war Prokurist der WEIGL Group AG (Zwischenholding). In 2008 hat er außerdem ein MBA Programm der Harvard Business School in Cambridge abgeschlossen. Seit Mitte 2010 ist er Verwaltungsrat des Wertpapier- und Derivatehändlers New Energy Markets Trading & Brokerage AG, Cham, Schweiz und deren Tochtergesellschaften. Zum 1. Januar 2012 wird er Vorstandsmitglied der Gesellschaft. Die Mitglieder des Vorstands sind unter der Geschäftsadresse der Gesellschaft erreichbar. 49 7.2 Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gem. §§ 95, 96 Abs.1 AktG und § 6 der Satzung der Gesellschaft aus sechs Mitgliedern. Die Aufsichtsratsmitglieder werden durch die Hauptversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit gewählt. Wird keine kürzere Amtszeit bestimmt, endet das Amt der Aufsichtsratsmitglieder mit Beendigung der Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn ihrer Amtszeit beschließt. Gleichzeitig mit den ordentlichen Aufsichtsratsmitgliedern können für ein oder für mehrere Aufsichtsratsmitglieder Ersatzmitglieder gewählt werden. Der Aufsichtsrat wählt in der ersten nach seiner Wahl stattfindenden Sitzung aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Der Aufsichtsrat hat bislang keine Ausschüsse gebildet. Der Aufsichtsrat führt die Geschäfte nach den gesetzlichen Vorschriften, den Bestimmungen der Satzung sowie der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats. Er bestellt den Vorstand, berät diesen und überwacht dessen Geschäftsführung. Er entscheidet über Fragen der Geschäftsführung, wenn die Geschäftsordnung des Vorstands oder die Satzung dafür einen Zustimmungsvorbehalt enthält oder der Vorstand dem Aufsichtsrat Geschäfte zur Zustimmung vorlegt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft und deren Tätigkeiten außerhalb der Gesellschaft sind in der folgenden Übersicht aufgeführt. Name Mitglied seit Haupttätigkeit außerhalb der Gesellschaft sowie weitere Aufsichtsrats- oder Geschäftsführungsmandate bei vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen Hans-Dieter Bonn (Vorsitzender) 18.08.1999 Mitglied des Aufsichtsrats der Bickhardt Bau AG Geschäftsführer der BONI Beratungs- und Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG, Niederaula Aufsichtsratsvorsitzender der Bickhardt Bau AG, Kirchheim/Hessen Stv. Aufsichtsratsvorsitzender der Gemeinnützige Bau- und Siedlungsgenossenschaft eG, Alsfeld Stv. Vorsitzender des Beirats der MKW Mitteldeutsche Hartstein- Kies- und Mischwerke GmbH, Naumburg/Saale (Teilkonzern der Bickhardt Bau-Unternehmensgruppe) Günther Troppmann (Stellvertretender Vorsitzender) 18.08.1999 Vorstandsvorsitzender der DKB – Deutsche Kreditbank, Berlin Aufsichtsratsvorsitzender der DKB Immobilien AG Aufsichtsratsvorsitzender der SKG Bank AG Aufsichtsratsmitglied der Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH Aufsichtsratsmitglied der Lufthansa AirPlus Servicekarten GmbH Werner Rippel 18.08.1999 Partner der Rechtsanwalts- und Notar-Sozietät Goetjes Jöllenbeck Brand Rechtsanwälte und Notar 50 Christoph Militzer 28.04.2009 Director der MITEC Jebsen Automotive Systems (Dalian) Co. Ltd. Director der MITEC Jebsen Automotive Holding, Hong Kong Verwaltungsratsvorsitzender der GCG Global Consulting Group AG, Zürich, Schweiz Verwaltungsratsvorsitzender Schweiz der MICON AG, Zürich, Hermann Scheper- 18.08.1999 gerdes Steuerberater in eigener Kanzlei in Dieburg Dietmar Wiethoff Geschäftsführer der Deutsche Leasing Factoring GmbH, Bad Homburg 1.10.2011 Geschäftsführer der Deutsche Leasing Finance GmbH, Bad Homburg Ullrich Eitel Bis 27.08.2011 Geschäftsführender Gesellschafter Tapete GmbH & Co KG der Fa. Marburger Die Amtszeit der Mitglieder des aktuellen Aufsichtsrats endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Jahr 2011 beschließt. Dieter Bonn, geb. 7.4.1946, hat nach seiner Ausbildung zum Bankkaufmann seine Tätigkeit bei der Sparkasse Bad Hersfeld aufgenommen und dort diverse Positionen inne gehabt, zuletzt als Vertreter der Leitung von verschiedenen Außendienststellen. 1970 wechselte er zur Kreisparkasse Alsfeld und schloss 1979 die höhere Fachprüfung zum Sparkassenwirt ab. 1980 wurde er ordentliches Vorstandsmitglied der Kreisparkasse Alsfeld für Hersbeld für Kreditgeschäft, Marktfolge, Wertpapiergeschäft und Treasury. Ab 2004 war er Vorstandsmitglied für Firmenkundengeschäft, Wertpapier- und Börsengeschäft, Treasury und allgemeine Verwaltung und Stellvertretender Vorstandsvorsitzender der inzwischen in Sparkasse Vogelsbergkreis umbenannten Kreisparkasse Alsfeld. Seit 2006 ist Herr Bonn im Ruhestand. Neben seiner beruflichen Tätigkeit war Herr Bonn von 1987 bis 2005 Mitglied der Vollversammlung der IHK in Giessen, von 1989 bis 2005 Sozialrichter am Sozialgericht in Giessen und seit 1997 Handelsrichter für Handelssachen des Landgerichts Giessen. Günther Troppmann, geb. 16.3.1951, hat 1972 ein Studium der Mathematik und Betriebswirtschaftslehre in Regenburg und Innsbruck aufgenommen, welches er als Dipl.Kfm. 1979 abgeschlossen hat. Sein Berufseintritt erfolgte beim Bayerischen Sparkassen- und Giroverband in München. 1991 wechselte er zur Bayerischen Landesbank, wo er die Unternehmensbereiche Marketing und Controlling der Bank übernommen hat. Dort wurde er 1993 zum Bankdirektor ernannt. 1995 wechselte er in den Vorstand der Deutschen Kreditbank AG in Berlin deren Vorstandsvorsitzender er seit 1996 ist. Werner Rippel, geb. 29.06.1950, hat 1978 sein 1. Juristisches Staatsexamen an der Universität Marburg und 1981 sein 2. juristisches Staatsexamen absolviert. Seit 1981 ist er als Rechtsanwalt tätig, seit 1987 als Partner der SozietätGoetjes, Jöllenbeck und Brand in Spangenberg. Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt war Herr Rippel in verschiedenen Unternehmen als Geschäftsführer, in der MITEC Automotive AG vorübergehend als Vorstandsmitglied tätig. Christoph Militzer, geb. 24.5.1979, hat 2004 sein Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität Marburg als Dipl. Kfm abgeschlossen. 2005 absolvierte er als Praktikant mehrere Auslandsaufenthalte in den USA. 2006 war er Prokurist und von 2006 bis 2008 Finanzvorstand der MITEC Automotive AG. Herr Christoph Militzer ist selbstständiger Unternehmensberater mit Sitz in Zürich, Schweiz, war Gründer und Alleingesellschafter der PTC GmbH und ist Gesellschafter und Gründer mehrerer anderer Unternehmen des Werkzeugbaus. 51 Herrmann Schepergerdes., geb. 31.5.1951, hat 1977 sein Studium der Betriebswirtschaftslehre an den Universitäten Frankfurt und Köln als Dipl.Kfm. abgeschlossen. Danach war er bei der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Treuhand- Vereinigung AG/Coopers und Lybrand in Hamburg und Frankfurt tätig. 1985 wechselte er in die Konzernsteuerabteilung der Dresdner Bank AG, Frankfurt. Während dieser Tätigkeit hat er sein Steuerberaterexamen und Examen zum vereidigten Buchprüfer absolviert. Seit 1987 ist er als Steuerberater und vereidigter Buchprüfer in eigener Praxis tätig. Dietmar Wiethoff, geb. 14.9.1946 hat nach seiner Tätigkeit bei der Deutschen Genossenschaftskasse, Frankfurt, sein Studium zum Kredit- und Finanzfachwirt an der Bankakademie Frankfurt 1977 abgeschlossen. Danach war er in mehreren Positionen als Kreditreferent und Zentralbereichsleiter bei der Deutschen Verkehrs-Kredit-Bank AG, Frankfurt, tätig. 1993 wechselte der zur Deutschen Leasing AG, Bad Homburg. Bis 1995 war er Zentralbereichsleiter für Objektfinanzierung und Geschäftsführer der Deutschen Verkehrs-Leasing GmbH. Seit 1995 ist er Geschäftsführer der Deutschen Leasing Finance GmbH. Von 2002 bis 2011 war er außerdem Geschäftsführer der Deutschen Leasing Factoring GmbH und Bereichsleiter Beratung und Sanierung der Deutschen Leasing Gruppe, Bad Homburg. Ullrich Eitel, 26.1.1948, Marburg, hat sein Studium im Bereich Maschinenbau an der Technischen Universität Darmstadt 1976 als Dipl.-Ing. abgeschlossen. Nach mehreren Auslandsaufenthalten trat er in die Marburger Tapetenfabrik mit Sitz in Kirchhain ein. Herr Eitel führt das Unternehmen in der 5. Generation. Herr Eitel ist außerdem Vorsitzender des Verbandes der deutschen Tapetenindustrie e.V., Mitglied im Präsidium des Deutschen Instituts für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. und Mitglied des Vorstands des Marburger Universitätsbundes. Herr Eitel ist aus beruflichen Gründen als Aufsichtsrat der Gesellschaft zum 27.8.2011 zurückgetreten. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind unter der Geschäftsadresse der Gesellschaft erreichbar. 7.3 Potentielle Interessenkonflikte Die Gesellschaft hat mit ihren Aufsichtsratsmitgliedern Herrn Hermann Schepergerdes und Herrn Werner Rippel sowie mit der GCG Global Consulting Group AG, Uerikon, deren Hauptaktionär und Verwaltungsratsvorsitzender das Aufsichtsratsmitglied Herr Christoph Militzer ist, mehrere Dienstleistungsverträge für Beratungsleistungen abgeschlossen. Im Einzelnen sind dies folgende Verträge. Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2010 mit Herrn Hermann Schepergerdes Beratungsverträge für Steuerberatungsleistungen in Höhe von TEUR 37,5 abgeschlossen. Im Rahmen von mehreren Beratungsverträgen hat das Aufsichtsratsmitglied Herr Werner Rippel Rechtsberatungsleistungen für das Geschäftsjahr 2010 in Höhe TEUR 12 erbracht. Die GCG Global Consulting Group AG hat mit der Gesellschaft mehrere Projekt- und Dienstleistungsverträge über den Aufbau von Produktionsstandorten, Gründung des Joint Ventures MITEC Jebsen Automotive Systems (Dalian) Co. Ltd. einschließlich Beratung über den Vertrieb von Produkten der MITEC Gruppe im asiatischen Raum sowie über die Beratung bei allgemeinen betriebswirtschaftlichen Belangen der MITEC Gruppe geschlossen. Die Gesamtberatungsleistung betrug im Geschäftsjahr 2010 TEUR 242. Aufgrund dieser Beratungsverträge mit der Gesellschaft, die jeweils vom Aufsichtsrat durch Beschluss gemäß § 114 Abs. 1 AktG genehmigt wurden, können sich im Einzelfall potentielle Interessenskonflikte zwischen den Aufgaben der Mitglieder des Aufsichtsrats und ihren Interessen als direkte oder indirekte Berater der Gesellschaft ergeben. 52 Es bestehen keine weiteren potentiellen Interessenkonflikte der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Emittentin zwischen ihren Verpflichtungen gegenüber der Emittentin und ihren privaten Interessen oder sonstigen Verpflichtungen. 7.4 Hauptversammlung Die Hauptversammlung ist das Organ, in dem die Aktionäre ihre Rechte innerhalb der Emittentin wahrnehmen können. Die Hauptversammlung findet gemäß der Satzung der Gesellschaft statt. Mit Einverständnis aller Aktionäre kann es in jedem anderen Ort in Deutschland einberufen werden. Die ordentliche Hauptversammlung findet innerhalb der ersten acht Monate eines Geschäftsjahres statt. Im Übrigen ist sie, abgesehen von den durch Gesetz und Satzung bestimmten Fällen, einzuberufen, wenn es das Wohl der Gesellschaft erfordert. Jede Stückaktie der Gesellschaft gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Das Stimmrecht kann durch Bevollmächtigte ausgeübt werden. Jeder Aktionär hat in der Hauptversammlung ein eigenes Rede- und Fragerecht, das verschiedenen Einschränkungen, insbesondere im Hinblick auf Geheimhaltungsinteressen der Gesellschaft und auf den ordnungsgemäßen und zügigen Ablauf der Hauptversammlung unterliegen kann. Die ordentliche Hauptversammlung beschließt u. a. über die Verwendung des Bilanzgewinns der Gesellschaft und über die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat für das jeweils vor der ordentlichen Hauptversammlung abgeschlossene Geschäftsjahr. Darüber hinaus wählt die ordentliche Hauptversammlung den Abschlussprüfer der Gesellschaft für das jeweils laufende Geschäftsjahr. Die Hauptversammlung stellt außerdem den Jahresabschluss der Gesellschaft fest, sofern dies nicht durch den Vorstand und den Aufsichtsrat erfolgt. Sie wählt den Aufsichtsrat und entscheidet insbesondere über Maßnahmen der Kapitalbeschaffung und der Kapitalherabsetzung, Satzungsänderungen, umwandlungsrechtliche Maßnahmen wie Verschmelzung, Spaltung und Rechtsformwechsel, Übertragung des gesamten Vermögens der Gesellschaft, Eingliederung einer Gesellschaft und Abschluss bzw. Änderung von Unternehmensverträgen (insbesondere Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge). 7.5 Corporate Governance und Auditausschuss Die Gesellschaft ist als nicht börsennotierte Gesellschaft nicht verpflichtet, eine Entsprechungserklärung gemäß § 161 AktG bezüglich der Empfehlung des deutschen Corporate Governance Kodex ("Kodex") abzugeben. Die Beachtung des Kodex wird auch nicht börsennotierten Gesellschaften empfohlen. Die Gesellschaft folgt dieser Empfehlung nicht und hat die Verhaltensregeln des Kodex nicht eingehalten. Die Gesellschaft hat außerdem keinen Auditausschuss. 53 8. ANGABEN ZUR ANLEIHE Begriffe Schuldverschreibungen (auch "Anleihen" genannt) sind Wertpapiere, die einen Rückzahlungsanspruch sowie in der Regel einen Anspruch auf feste Verzinsung verbriefen (Rentenpapiere). Teilschuldverschreibungen bezeichnen den festgelegten Teilbetrag, in den eine Anleiheemission eingeteilt ist. Der Erwerber einer Teilschuldverschreibung erwirbt damit das Recht auf einen dem Nennbetrag der Teilschuldverschreibung entsprechenden Teil der Emission. – Inhaber-Teilschuldverschreibungen Die Teilschuldverschreibungen sind nicht auf einen Namen, sondern auf den Inhaber ausgestellt (Inhaberpapiere). Damit können die Rechte aus den Teilschuldverschreibungen grundsätzlich durch Übergabe übertragen und von dem jeweiligen Inhaber des Wertpapiers geltend gemacht werden. – Inhaber-Teilschuldverschreibungen Teilschuldverschreibungen sind Wertpapiere, in denen sich der Emittent den Berechtigten (Anleihegläubigern) gegenüber zur Rückzahlung der darlehensweise überlassenen Geldsumme und einer laufenden Verzinsung oder einer sonstigen Leistung verpflichtet. Durch die Stückelung der Anleihe erfolgt die Ausgabe in einer festgelegten Anzahl von Teilen (jeweils Teilschuldverschreibungen). Im Gegensatz zu Aktien wird bei Anleihen keine gewinnabhängige Dividende, sondern in der Regel ein fester Zinssatz über die gesamte Laufzeit gewährt (so genanntes festverzinsliches Wertpapier). Die Teilschuldverschreibungen verfügen grundsätzlich über eine klar begrenzte Laufzeit, nach deren Ablauf die Emittentin das Kapital in voller Höhe, d. h. zum Nennwert, zurückzahlen muss. Die Laufzeit der angebotenen Teilschuldverschreibungen beträgt fünf Jahre ab dem 4. November 2011 und endet mit Ablauf des 3. November 2016, es sei denn, die Emittentin kündigt die Teilschuldverschreibungen insgesamt oder teilweise vorzeitig. Zielgruppe Das Angebot richtet sich an sämtliche Kapitalanleger, die eine interessante Kapitalanlage für die Dauer von maximal fünf Jahren suchen und dabei Wert auf einen festen Zinssatz legen. 8.1 Gründe für das Angebot und Verwendung der Erträge Der Emittentin fließt bei Vollplatzierung im Rahmen des Angebots der Emissionserlös in Höhe von voraussichtlich EUR 50 Mio. abzüglich der von der Gesellschaft zu tragenden Vertriebs-, Konzeptionsund Verwaltungskosten zu. Die Emissionskosten belaufen sich auf bis zu ca. 4,82 % des Emissionsvolumens von EUR 50 Mio. bei vollständiger Platzierung der Anleihe. Dementsprechend beträgt der Nettoemissionserlös bei vollständiger Platzierung der Anleihe voraussichtlich EUR 47.590.000. Der Nettoemissionserlös der Anleihe wird nach Planung der Emittentin vorrangig für die nachfolgend aufgeführten Zwecke verwendet. • Optimierung der Passivseite der Bilanz der Gesellschaft;. • Finanzierung des weiteren organischen und anorganischen Wachstums der MITEC Gruppe; • Finanzierung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten der MITEC Gruppe. Die Aufteilung des Nettoemissionserlöses für die verschiedenen Verwendungszwecke steht derzeit noch nicht fest, sondern wird je nach wirtschaftlicher und finanzieller Entwicklung der Gesellschaft entsprechend aufgeteilt. 54 Generell soll mit der Anleihe eine Erhöhung der Finanzierungsflexibilität und Handlungsgeschwindigkeit im Rahmen der allgemeinen Geschäftstätigkeit erreicht werden. MITEC wird darüber hinaus bei Bedarf ihr Finanzierungsportfolio durch Bankkredite und Eigenkapitalmaßnahmen zur Finanzierung spezifischer Investitionsvorhaben oder zur Betriebsmittelfinanzierung ergänzen. 8.2 Angaben über die Anleihe Die Konditionen der Anleihe ergeben sich aus den Anleihebedingungen, die unter Kapitel 12 in diesem Prospekt abgedruckt sind, und die die Rechtsgrundlage einer Zeichnung der Teilschuldverschreibungen darstellen. Im Folgenden sollen wesentliche Ausstattungsmerkmale der Anleihe zusammenfassend dargestellt werden. 8.2.1 Wertpapiertyp; WK, ISIN Die Anleihe wird in Form von auf den Inhaber lautenden Teilschuldverschreibungen, so genannten Teilschuldverschreibungen begeben. Die Wertpapierkennung (WK) für die Anleihe lautet A1K0NJ, die internationale Wertpapierkennnummer (International Securities Identification Number - ISIN) lautet DE000A1K0NJ5. 8.2.2 Rechtsgrundlage für die Emission der Anleihe Form und Inhalt der Teilschuldverschreibungen sowie die Anleihebedingungen unterliegen deutschem Recht. Zu Teilschuldverschreibungen ist in § 793 BGB grundsätzlich geregelt, dass der Inhaber einer Inhaberschuldverschreibung vom Emittenten die versprochene Leistung verlangen kann. Die versprochene Leistung wird in den Anleihebedingungen konkretisiert. Rechtsgrundlage der Emission der Anleihe sind damit die Anleihebedingungen, die als Anlage zu diesem Prospekt abgedruckt sind. 8.2.3 Verbriefung Die Teilschuldverschreibungen einschließlich der Zinsansprüche sind für die gesamte Laufzeit der Anleihe in einer Inhaberglobalurkunde ohne Zinsscheine verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn (die "Clearstream") in Girosammelverwahrung hinterlegt wird. Den Anleihegläubigern stehen entsprechend ihren jeweiligen Teilschuldverschreibungen Miteigentumsanteile an der Globalurkunde zu, die in Übereinstimmung mit den Geschäftsbedingungen der Clearstream übertragen werden können. Ein Anspruch auf Ausdruck oder Auslieferung effektiver Teilschuldverschreibungen oder Zinsscheine ist während der gesamten Laufzeit der Anleihe ausgeschlossen. 8.2.4 Einbeziehung in den Freiverkehr, Börsenzulassung Die Emittentin plant, die Teilschuldverschreibungen bis zum 4. November 2011 in den Freiverkehr der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse ("Börse Stuttgart"), Handelssegment Bondm einzubeziehen. Das Handelssegment Bondm ist ein Segment für mittelständische Unternehmensanleihen mit erhöhter Transparenz- und Publizitätsverpflichtung. Die Emittentin plant keine Zulassung oder Einbeziehung der Teilschuldverschreibungen zum Handel an einem regulierten Markt, behält sich aber eine entsprechende Zulassung oder Einbeziehung vor. 8.2.5 Währung der Emission Die Währung der Emission der Teilschuldverschreibungen ist Euro (EUR). Die Teilschuldverschreibungen werden in Euro begeben und sämtliche Zahlungen aus der Anleihe an die Anleihegläubiger werden in Euro geleistet. 55 8.2.6 Nennbetrag und Einteilung Die Anleihe mit einem Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 50.000.000,00 ist in bis zu 50.000 Teilschuldverschreibungen mit einem Nennbetrag von jeweils EUR 1.000,00 eingeteilt. Alle Teilschuldverschreibungen sind untereinander gleichberechtigt, das heißt, sie beinhalten alle die gleichen Rechte und Pflichten für die Anleihegläubiger und die Emittentin. 8.2.7 Ausgabekurs Die Ausgabe der Teilschuldverschreibungen erfolgt bis zur Einbeziehung der Teilschulschuldverschreibungen in den Freiverkehr (Handelssegment Bondm) an der Börse Stuttgart zum Nennbetrag (100 %) von jeweils EUR 1.000,00. Nach der Einbeziehung der Teilschuldverschreibungen in den Freiverkehr (Handelssegment Bondm) an der Börse Stuttgart entspricht der Ausgabekurs dem im elektronischen Handelssystem der Börse Stuttgart ermittelten Schlusskurs am Vortag der Zeichnung. Kosten und Steuern werden dem Zeichner durch die Emittentin bei Zeichnung nicht in Rechnung gestellt. Abhängig vom Tag des Erwerbs der Teilschuldverschreibungen können vom Anleger zu zahlende Stückzinsen anfallen. 8.2.8 Zahlstelle, Depotstelle Zinszahlungen und die Rückzahlung der Anleihe an die Anleihegläubiger werden über die sogenannte Zahlstelle abgewickelt. Zahlstelle für die Anleihe ist das Bankhaus Gebrüder Martin AG, Kirchstraße 35, 73033 Göppingen. Außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gibt es für die Teilschuldverschreibungen keine Zahlstellen. Die Emittentin überweist die Zinsen nach Ablauf des jeweiligen Zinslaufes sowie den Rückzahlungsbetrag der Anleihe bei Endfälligkeit mit befreiender Wirkung an die Zahlstelle. Diese übernimmt die Auszahlung der jährlichen Zinsen sowie die Rückzahlung des Anleihekapitals an die Depot führenden Banken zur Gutschrift auf den Konten der jeweiligen Anleihegläubiger. Depotstelle für die girosammelverwahrten Teilschuldverschreibungen ist die Clearstream Banking AG, Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn. 8.2.9 Rang/Keine Garantie/Negativerklärung Die Teilschuldverschreibungen begründen unmittelbare, unbedingte, nicht nachrangige und nicht dinglich besicherte Verbindlichkeiten der Emittentin und stehen untereinander und mit allen anderen nicht nachrangigen und nicht dinglich besicherten Verpflichtungen der Emittentin im gleichen Rang, sofern diese nicht kraft Gesetzes Vorrang haben. Die Emittentin behält sich vor, jederzeit ohne Zustimmung der Anleihegläubiger weitere Schuldverschreibungen mit gleicher Ausstattung zu begeben, die dann im selben Rang stehen würden wie die mit diesem Prospekt angebotenen Teilschuldverschreibungen. Die Emittentin verpflichtet sich darüber hinaus sicherzustellen, dass die Verpflichtungen aus den mit diesem Prospekt angebotenen Teilschuldverschreibungen auch in Zukunft im gleichen Rang mit allen anderen, nicht dinglich besicherten Kreditverbindlichkeiten der Emittentin stehen und keine gegenwärtigen oder zukünftigen Kapitalmarktverbindlichkeiten der Emittentin mit einer ursprünglichen Laufzeit von mehr als einem Jahr, die üblicherweise an einer Wertpapierbörse oder an einem anderen geregelten Wertpapiermarkt gehandelt werden oder gemäß öffentlicher Ankündigung gehandelt werden sollen, Dritten durch Grund- oder Mobiliarpfandrechte oder eine sonstige Belastung des eigenen Vermögens sicherzustellen oder sicherstellen zu lassen. Das Gleiche gilt für Garantien oder Gewährleistungen in Bezug auf derartige Verbindlichkeiten. Eine Sicherstellung ist nur dann möglich, wenn die Teilschuldverschreibungen zur gleichen Zeit und im gleichen Rang anteilig an dieser Sicherheit teilnehmen. 56 8.2.10 Mitwirkungs- und Informationsrechte der Anleihegläubiger Die Teilschuldverschreibungen gewähren den Anleihegläubigern nur schuldrechtliche und keine gesellschaftsrechtlichen Rechte wie etwa Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte. Die Emittentin stellt eine Fassung des jeweiligen Jahresabschlusses der MITEC Automotive AG sowie den Prüfungsvermerk des Wirtschaftsprüfers nach deren Veröffentlichung unter www.mitecautomotive-ag.de in elektronischer Form zur Ansicht bereit. 8.2.11 Vertretung der Anleihegläubiger Gemäß dem Gesetz über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen (Schuldverschreibungsgesetz – SchVG) kann eine Gläubigerversammlung einberufen werden, die den Anleihegläubiger vertritt. Die Gläubigerversammlung kann von der Emittentin oder von einem gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger einberufen werden. Insbesondere ist die Gläubigerversammlung einzuberufen, wenn Anleihegläubiger, deren Schuldverschreibungen zusammen 5 % der ausstehenden Schuldverschreibungen erreichen, die Einberufung schriftlich mit der Begründung verlangen, einen gemeinsamen Vertreter bestellen oder abberufen zu wollen, über das Entfallen der Wirkung der Kündigung der Schuldverschreibung beschließen zu wollen oder ein sonstiges besonderes Interesse an der Einberufung zu haben. Die Einberufung ist unverzüglich im elektronischen Bundesanzeiger öffentlich bekannt zu machen. Für die Teilnahme an der Gläubigerversammlung ist die vorherige Anmeldung der Anleihegläubiger erforderlich. Jeder Anleihegläubiger kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. 8.2.12 Zins- und Tilgungsansprüche Der Anleger hat als Anleihegläubiger gegenüber der Emittentin als Anleiheschuldnerin Ansprüche auf Zins- und Tilgungszahlungen aus seinen Teilschuldverschreibungen gemäß den Anleihebedingungen. 8.2.13 Verzinsung und Rendite Die Teilschuldverschreibungen werden ab dem 4. November 2011 (einschließlich) (der "Emissionstag") auf ihren Nennbetrag während der gesamten Laufzeit fest mit 7,875 % p. a. verzinst. Die Laufzeit der Teilschuldverschreibungen beginnt am Emissionstag und endet, vorbehaltlich einer vorzeitigen Kündigung nach Ziff. 8.4 oder einer Ausübung der Rückzahlungsoption nach Ziff. 9 der Anleihebedingungen, am 3. November 2016. Die Zinsen werden jährlich für den Zeitraum vom 4. November (einschließlich) bis zum 3. November (einschließlich) des Folgejahres (der "Zinslauf") berechnet und sind nachträglich, am nächsten folgenden Tag fällig, der kein Samstag, kein Sonntag und kein in Stuttgart staatlich anerkannter Feiertag ist, und an dem die Banken sowohl in Stuttgart als auch in Frankfurt am Main Zahlungen abwickeln (der "Bankarbeitstag"). Soweit Zinsen für weniger als ein Jahr zu berechnen sind, erfolgt die Berechnung auf der Grundlage von 365 Tagen bzw. 366 Tagen (Schaltjahr) nach der act/act Methode, bei der die Zinstage einer Periode (taggenau) mit der tatsächlichen Anzahl von Tagen in dem jeweiligen Jahr ins Verhältnis gesetzt werden. Die individuelle Rendite über die Gesamtlaufzeit der Kapitalanlage bestimmt sich nicht allein nach dem Zinssatz. Die individuelle Rendite in dem Fall, dass der Anleger die Teilschuldverschreibungen über ihre gesamte Laufzeit hält, berechnet sich aus der Differenz zwischen dem Rückzahlungsbetrag einschließlich der gezahlten Zinsen und der ursprünglich gezahlten Kaufsumme (einschließlich etwaiger Stückzinsen) unter Berücksichtigung der Laufzeit der Anleihe und den jeweiligen Transaktionskosten. Die jeweilige Netto-Rendite der Anleihe lässt sich insofern erst am Ende der Laufzeit bestimmen, da sie von eventuell zu zahlenden individuellen Transaktionskosten (z.B. Depotgebühren an die vom Anleger beauftragte Bank) abhängig ist. 57 8.2.14 Zinszahlungen, Kündigung, Rückzahlung des Anleihekapitals Die Auszahlung der Zinsen erfolgt nachträglich für den jeweils abgelaufenen Zinslauf am ersten Bankarbeitstag. Grundsätzlich werden die Zinszahlungsansprüche damit am 4. November (der "Zinszahltag") fällig, erstmals am 4. November 2012 für den Zeitraum vom 4. November 2011 bis zum 3. November 2012. Der letzte Zinslauf der Anleihe beginnt, vorbehaltlich einer vorherigen Beendigung, am 4. November 2015 und endet am 3. November 2016 (jeweils einschließlich). Die Laufzeit der Teilschuldverschreibungen endet, vorbehaltlich einer vorzeitigen außerordentlichen Kündigung durch Anleihegläubiger nach Ziff. 8.1 der Anleihebedingungen oder einer ordentlichen Kündigung durch die Emittentin nach Ziff. 8.4 der Anleihebedingungen, am 3. November 2016. Die Emittentin ist damit verpflichtet, den Anleihegläubigern der Teilschuldverschreibungen das Anleihekapital am 4. November 2016 zum vollen Nennbetrag zurückzuzahlen. Die Emittentin kann die ausstehenden Teilschuldverschreibungen insgesamt oder teilweise ab dem 4. November 2014 mit einer Kündigungsfrist von mindestens 30 und höchstens 60 Tagen gegenüber den Anleihegläubigern ihrer Wahl vorzeitig kündigen und diese zum Kündigungstermin in Höhe des vorzeitigen Rückzahlungsbetrags, wie nachfolgend definiert, zurückzahlen. Die Kündigung erfolgt durch Bekanntmachung gemäß Ziffer 11 der Anleihebedingungen. Im Falle der vorzeitigen Kündigung der Teilschuldverschreibungen werden erhöhte vorzeitige Rückzahlungsbeträge nach folgender zeitlicher Staffelung geschuldet: • Kündigungstermin ab dem 4. November 2014: 101,5 % des zurückzuzahlenden Nennbetrages der Teilschuldverschreibungen; • Kündigungstermin ab dem 4. November 2015: 101 % des zurückzuzahlenden Nennbetrages der Teilschuldverschreibungen. Den Anleihegläubigern steht kein ordentliches Kündigungsrecht zu. Jeder Anleihegläubiger kann seine Teilschuldverschreibungen außerordentlich kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Wann ein solcher Grund insbesondere vorliegt, lässt sich der Ziffer 8.1 der Anleihebedingungen entnehmen. Die Emittentin ist verpflichtet, Zins- und Rückzahlungen aus den Teilschuldverschreibungen an die Zahlstelle zu zahlen. Soweit die an die Anleger zu zahlenden Beträge auf einem Eigenkonto der Emittentin bei der Zahlstelle eingegangen sind, wird Clearstream diese Beträge abbuchen und an die Anleihegläubiger überweisen. 8.2.15 Kontrollwechsel Im Falle des Eintretens eines Kontrollwechsels gemäß Ziff. 9.2 der Anleihebedingungen ist jeder Anleihegläubiger berechtigt, nicht aber verpflichtet, von der Emittentin - nach deren Wahl - entweder die Rückzahlung oder den Ankauf seiner Teilschuldverschreibungen zum vorzeitigen Rückzahlungsbetrag insgesamt oder teilweise zu verlangen, sofern innerhalb des in Ziff. 9.4 der Anleihebedingungen definierten Rückzahlungszeitraums Anleihegläubiger von Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von mindestens 50% des Gesamtnennbetrags der zu diesem Zeitpunkt noch ausstehenden Teilschuldverschreibungen die Ausübung der Rückzahlungsoption erklärt haben. In diesem Fall ist die Emittentin zur Zahlung von vorzeitigen Rückzahlungsbeträgen für jede Teilschuldverschreibung in Höhe von 103 % des Nennbetrags der Teilschuldverschreibung, zuzüglich aufgelaufener und nicht gezahlter Zinsen bis zum Rückzahlungstag Kontrollwechsel (ausschließlich), wobei „Rückzahlungstag Kontrollwechsel“ den Tag bezeichnet, der 90 Tage nach Vornahme der Kontrollwechselmitteilung gemäß Ziff. 9.3 liegt, verpflichtet. 58 8.2.16 Verjährung der Zins- und Rückzahlungsansprüche Der Anspruch auf Zahlung der Zinsen und der Anspruch auf Rückzahlung des Anleihekapitals verjähren jeweils nach 30 Jahren ab Fälligkeit. Begünstigte im Falle der Verjährung ist die Emittentin. 8.2.17 Beschluss der Emittentin über die Emission Die Anleihe wird auf Grund eines Beschlusses des Vorstands der Emittentin vom 31. August 2011 mit Zustimmungsbeschluss des Aufsichtsrats der Emittentin vom 14./15. September 2011 begeben. 8.2.18 Übertragbarkeit, Vererbung der Teilschuldverschreibungen Der Anleihegläubiger kann seine Teilschuldverschreibungen ohne Zustimmung der Emittentin an Dritte veräußern bzw. vererben und gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Clearstream frei übertragen. Dabei werden jeweils die entsprechenden Miteigentumsrechte an der Globalurkunde auf den Erwerber übertragen. 8.2.19 Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand Form und Inhalt der Teilschuldverschreibungen sowie alle sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten bestimmen sich ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – München, Bundesrepublik Deutschland. 8.2.20 Bekanntmachungen Bekanntmachungen der Emittentin, die die Teilschuldverschreibungen betreffen, erfolgen im elektronischen Bundesanzeiger. 8.2.21 Ratings Die Creditreform Rating AG hat die Emittentin im Rahmen eines Unternehmensratings mit dem Rating BBB- (Ausblick watch) bewertet. Die Bonität BBB- bezeichnet eine stark befriedigende Bonität und ein geringes bis mittleres Insolvenzrisiko. Für die Teilschuldverschreibungen gibt es noch kein Rating und es ist auch keines geplant. Die von der Creditreform Rating AG verwendete Rating-Skala reicht von AAA, welches die höchste Bonität bezeichnet über die Kategorie "AA", "A", "BBB", "BB", "B", "C" bis zur Kategorie "D". Die Kategorie "AAA" bezeichnet die höchste Kategorie während die Kategorie "D" die schlechteste Bonität, nämlich ungenügend (Insolvenz, Negativmerkmale) bezeichnet. In den Kategorien von "AAA" bis "B" kann jeweils ein Plus- oder Minuszeichen hinzugefügt werden, um die relative Stellung innerhalb der Kategorie zu verdeutlichen. Die Creditreform Rating AG ist eine Ratingagentur mit Sitz in der Europäischen Union (EU), die gem. Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Artikel 2 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht registriert ist. 8.3 Bedingungen und Voraussetzungen für das Angebot Das vorliegende Angebot erfolgt ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland und in der Republik Österreich. Die Verbreitung dieses Prospekts und das Angebot der in diesem Prospekt beschriebenen Teilschuldverschreibungen können unter bestimmten Rechtsordnungen Beschränkungen unterliegen. Personen, die in den Besitz dieses Prospekts gelangen, müssen diese Beschränkungen berücksichtigen. Die Emittentin hat bei der BaFin beantragt, dass die BaFin der zuständigen Behörde in Österreich eine Bescheinigung über die Billigung des Prospekts übermittelt, aus der hervorgeht, dass der Prospekt 59 gemäß dem deutschen Wertpapierprospektgesetz, welches die Prospektrichtlinie in deutsches Recht umsetzt, erstellt wurde (Notifizierung). Darüber hinaus wird bei Veröffentlichung dieses Prospekts die Emittentin keine Maßnahmen ergriffen haben, die ein Angebot der Teilschuldverschreibungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zulässig machen würden. Insbesondere wurden und werden die Teilschuldverschreibungen nicht unter dem United States Securities Act von 1933 in der geltenden Fassung registriert. Der Handel mit Teilschuldverschreibungen der Emittentin wurde und wird nicht von der United States Commodity Futures Trading Commissions unter dem United States Commodity Exchange Act genehmigt. Daher dürfen die Teilschuldverschreibungen weder unmittelbar noch mittelbar in den Vereinigten Staaten von Amerika sowie an Staatsbürger der Vereinigten Staaten von Amerika angeboten, verkauft oder weiterverkauft werden. Voraussetzung für den Erwerb der Teilschuldverschreibungen ist, dass der Anleihegläubiger über ein Wertpapierdepot verfügt, in das die Teilschuldverschreibungen gebucht werden können. Ein solches Depot kann bei einem Kreditinstitut eingerichtet werden. Über Gebühren der Depotführung und weitere Transaktionskosten sollte sich der Anleger vorab bei dem jeweiligen Institut informieren. 8.3.1 Emissionsvolumen, Mindestzeichnungssumme Die maximale Gesamtsumme der zum Erwerb angebotenen Teilschuldverschreibungen der Anleihe (ISIN DE000A1K0NJ5) beträgt EUR 50.000.000,00. Die Mindestzeichnungssumme beträgt EUR 1.000,00. Ein Höchstbetrag für eine Zeichnung ist nicht festgelegt. 8.3.2 Zeichnungsfrist, Schließungs- und Kürzungsmöglichkeiten, Emissionstermin Die Zeichnungsfrist für die angebotenen Teilschuldverschreibungen beginnt voraussichtlich am 24. Oktober 2011. Die Zeichnungsfrist läuft bis zur Vollplatzierung der Anleihe, längstens jedoch für die Dauer von 12 Monaten nach Veröffentlichung des Prospekts. Die Emittentin ist berechtigt, das Angebot zum Erwerb der Teilschuldverschreibungen vorzeitig zu beenden. Soweit es zu einer Überzeichnung kommt, ist die Emittentin berechtigt, Zeichnungen zu kürzen oder abzulehnen. Im Falle der Kürzung oder Ablehnung von Zeichnungen wird die zu viel gezahlte Kaufsumme unverzüglich durch Überweisung auf das von dem Anleger im Zeichnungsantrag benannte Konto erstattet. Voraussichtlicher Emissionstermin ist der 4. November 2011. 8.3.3 Voraussichtlicher Zeitplan der Emission 7. Oktober 2011 Billigung des Prospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) 8. Oktober 2011 Veröffentlichung des gebilligten Prospekts auf der Internetseite www.mitecautomotive-ag.de 24. Oktober 2011 Beginn der Zeichnungsfrist 4. November 2011 Voraussichtliche Einbeziehung der Anleihe in den Freiverkehr an der Börse Stuttgart (Bondm) 6. Oktober 2012 Ende der Zeichnungsfrist (sofern Emittentin Angebot nicht vorzeitig beendet) 8. Oktober 2012 Veröffentlichung des Ergebnisses des öffentlichen Angebots auf der Internetseite www.mitec-automotive-ag.de Der Prospekt wird ab dem 8. Oktober 2011 bei der Emittentin zur kostenlosen Ausgabe erhältlich sein. Der Prospekt wird außerdem ab dem 8. Oktober 2011 auf der Internetseite der Emittentin unter www.mitec-automotive-ag.de veröffentlicht. 60 8.3.4 Bekanntgabe des Angebotsergebnisses Innerhalb von 14 Tagen nach Ende der Zeichnungsfrist bzw. nach vollständiger Zeichnung oder nach vorzeitiger Beendigung des Angebots wird die Emittentin die Schließung und das Ergebnis des Angebotes auf ihrer Internetseite www.mitec-automotive-ag.de bekannt geben. 8.3.5 Platzierung und Übernahme der Teilschuldverschreibungen, Kosten der Platzierung Die Schuldverschreibungen werden zunächst ausschließlich von der Emittentin und, bis zum Ablauf des 2. November 2011, über die von der EUWAX AG, Stuttgart, im Handelssystem XONTRO bereitgestellte Zeichnungsfunktionalität (die "Zeichnungsbox"), zum Erwerb angeboten. Es erfolgt keine Platzierung in festgelegten Tranchen. Die Emittentin übernimmt dabei grundsätzlich die Abwicklung der Platzierung. Für die angebotenen Teilschuldverschreibungen wurde von keiner Seite eine Zusage abgegeben, die Emission der Teilschuldverschreibungen zu übernehmen. Gleiches gilt hinsichtlich der Platzierung. Das Kapital aus den platzierten Teilschuldverschreibungen fließt vollständig der Emittentin zu. Der Emittentin entstehen aus der Emission und Platzierung der Anleihe Emissionskosten. Diese werden sich im Wesentlichen aus Kosten für die Konzeptualisierung, Prospekterstellung, Rechtsberatung, Druck, Marketing und Personalaufwendungen zusammensetzen. Insgesamt werden diese Kosten nach Einschätzungen der Emittentin bei vollständiger Platzierung der Anleihe etwa 4,82 Prozent des Emissionsvolumens von EUR 50.000.000,00 betragen. 8.3.6 Zahlstelle Als Zahlstelle für die Emittentin ist die Bankhaus Gebrüder Martin AG, Kirchstr. 35, 73033 Göppingen tätig. Außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gibt es für die Teilschuldverschreibungen keine Zahlstellen. Die Zahlstelle übernimmt die Abwicklung der Zahlungen aus den Teilschuldverschreibungen, also insbesondere die Auszahlung der jährlichen Zinsen sowie die Rückzahlung des Anleihekapitals nach Laufzeitende, soweit diese Beträge auf einem Eigenkonto des Emittenten bei der Zahlstelle eingegangen sind. Die Emittentin überweist die Zinsen nach Ablauf des jeweiligen Zinslaufs sowie den rückzuzahlenden Anleihebetrag am Ende der Laufzeit mit befreiender Wirkung an die Zahlstelle, die dann, unter Einschaltung der Clearstream Banking AG, Eschborn über die jeweiligen Depot führenden Banken automatisch den Anleihegläubigern gutgeschrieben werden. Die Zahlstelle wird dabei ausschließlich als Beauftragte der Emittentin tätig und steht nicht in einem Auftrags- oder Treuhandverhältnis zu den Anleihegläubigern. 8.4 Emissionsabwicklung 8.4.1 Potentielle Investoren Dieses Angebot zum Erwerb von Teilschuldverschreibungen richtet sich an jedermann in der Bundesrepublik Deutschland und in der Republik Österreich. Die angebotenen Teilschuldverschreibungen können sowohl von Privatpersonen als auch von Unternehmen und sonstigen rechtsfähigen Personenvereinigungen erworben werden. 61 8.4.2 Abwicklung der Zeichnung Zeichnung, Zuteilung, Erwerb und Lieferung der Wertpapiere Die Zeichnung der Teilschuldverschreibungen ist über die Gesellschaft und, bis zum Ablauf des 2. November 2011, über die in Ziff. 8.3.5 genannte Zeichnungsbox möglich. Bei Zeichnung über die Emittentin hat der Anleger der Gesellschaft einen vollständig ausgefüllten Kaufantrag (der "Zeichnungsantrag") zuzusenden und die Kaufsumme (Ausgabepreis der gezeichneten Teilschuldverschreibung multipliziert mit der Anzahl der gezeichneten Teilschuldverschreibungen) auf das folgende Konto der Emittentin zu überweisen: Kto. Nr 51080 beim Bankhaus Gebr. Martin AG, BLZ 610 300 00, IBAN DE13 6103 0000 0000 051080, BIC-Code: MARBDE6G. Mit Abgabe des Zeichnungsantrags verzichtet der Anleger gemäß § 151 Satz 1 BGB auf den Zugang der Annahmeerklärung der Emittentin. Der Zeichner muss den Kaufpreis für seine gezeichneten Teilschuldverschreibungen gemäß Zeichnungsantrag bis spätestens zum 4. Bankarbeitstag (Zahlungseingang) auf das im Zeichnungsantrag angegebene Konto der Emittentin überweisen. Bei späterem Zahlungseingang kann die Emittentin von der Zeichnung (Kaufvertrag) gemäß § 323 BGB zurücktreten. Bei Zeichnung über die Zeichnungsbox muss der Anleger über eine Depotbank, die bei der Börse Stuttgart als Handelsteilnehmer zugelassen ist, über einen XONTRO-Anschluss verfügt und zur Nutzung der XONTRO-Zeichnungsbox "Bondm-Zeichnung" berechtigt ist, einen Kaufantrag stellen. Ggf. muss der Anleger ein entsprechendes Depot bei einem Kreditinstitut eröffnen. Durch die Annahme des Zeichnungsantrags durch die Emittentin bei Zeichnung über die Emittentin oder, bei Zeichnung über die Zeichnungsbox, durch Schlussnotenstellung, kommt der Kaufvertrag der Anleihe (die "Zeichnung") zustande. Bei Zeichnung vor dem 4. November 2011 erfolgt die Zuteilung der gezeichneten Teilschuldverschreibungen unter Berücksichtigung von Kürzungen oder Nichtzuteilungen wegen Überzeichnung zum Emissionstermin 4. November 2011. Bei Zeichnung ab dem 4. November 2011 erfolgt die Zuteilung innerhalb von fünf Bankarbeitstagen nach dem Zeichnungstag. Der Anleger erhält bei Zeichnung über die Emittentin umgehend nach Eingang des Zeichnungsantrags bei der Emittentin und Überweisung der Kaufsumme (Ausgabepreis der gezeichneten Teilschuldverschreibung multipliziert mit der Anzahl der gezeichneten Teilschuldverschreibungen) eine Kaufabrechnung zugeschickt. Bei Zeichnung über die Zeichnungsbox erhält der Anleger eine Abrechnung über seine Depotbank. Die Lieferung der Teilschuldverschreibungen erfolgt durch Einbuchung in das Wertpapierdepot, das vom Zeichner im Zeichnungsantrag bzw. im Kaufantrag angegeben wird. Die Einbuchung der Teilschuldverschreibungen in das Depot wird durch die Clearstream Banking AG, Eschborn abgewickelt und erfolgt innerhalb von fünf Bankarbeitstagen nach Gutschrift der Kaufsumme auf dem Konto der Emittentin (bei Zeichnung über die Emittentin) bzw. auf dem Konto der Zahlstelle (bei Zeichnung über die Zeichnungsbox), jedoch in keinem Fall vor dem 4. November 2011. Effektive Stücke werden nicht geliefert, vielmehr erhält der Anleihegläubiger anteilig seiner Beteiligung entsprechend Miteigentum an der Globalurkunde, die bei der Clearstream Banking AG hinterlegt ist. 62 Der Zeichnungsantrag Der Zeichnungsantrag wird am Tag nach Veröffentlichung des Prospekts kostenlos im Internet unter www.mitec-automotive-ag.de zum Download sowie bei der Emittentin zur Ausgabe bereitgehalten. Der Zeichnungsantrag ist vollständig und gut leserlich auszufüllen und auf dem Postweg oder per Telefax an die Emittentin zu versenden. Die Postanschrift der Emittentin lautet: MITEC Automotive AG, An der Rennbahn 25, 99217 Eisenach; Fax: +49 (0) 36 91 / 68 4 – 111. Ausgabepreis, Kaufsumme Der Ausgabepreis für jede Teilschuldverschreibung beträgt • bis zur Einbeziehung der Teilschuldverschreibungen in den Freiverkehr der Börse Stuttgart, Handelssegment Bondm (geplant für den 4. November 2011) 100 % des Nennbetrags der Teilschuldverschreibungen zuzüglich etwaiger Stückzinsen für den Zeitraum vom 4. November 2011 (einschließlich) bis zu dem Kalendertag (einschließlich), der dem zweiten Bankarbeitstag, an dem der Anleger sein kontoführendes Kreditinstitut anweist, den Nennbetrag zuzüglich etwaiger Stückzinsen auf das Konto der Emittentin bei der Zahlstelle zu überweisen, vorangeht und • nach der Einbeziehung der Teilschuldverschreibungen in den Freiverkehr der Börse Stuttgart, Handelssegment Bondm (geplant für den 4. November 2011) den im elektronischen Handelssystem der Börse Stuttgart ermittelten Schlusskurs am Vortag der Zeichnung durch den Anleger (der "Börsenkurs") zuzüglich etwaiger Stückzinsen für den Zeitraum vom 4. November 2011 (einschließlich) bis zu dem Kalendertag (einschließlich), der dem zweiten Bankarbeitstag, an dem der Anleger sein kontoführendes Kreditinstitut anweist, die Kaufsumme auf das Konto der Emittentin bei der Zahlstelle zu überweisen, vorangeht. Die Kaufsumme setzt sich aus dem Ausgabepreis der Teilschuldverschreibung multipliziert mit der Anzahl der gezeichneten Teilschuldverschreibungen zusammen. Für den Zeichner der Teilschuldverschreibungen fällt kein Ausgabeaufschlag (Agio) an. Stückzinsen Stückzinsen sind Zinsteilbeträge, die für den Zeitraum vom Emissionstag bis zu dem Kalendertag (einschließlich), der dem zweiten Bankarbeitstag, an dem der Anleger sein kontoführendes Kreditinstitut anweist, die Kaufsumme auf das Konto der Emittentin bei der Zahlstelle zu überweisen, vorangeht, berechnet werden. Die Stückzinsen sind vom Erwerber der Teilschuldverschreibungen als Ausgleich dafür zu zahlen, dass er am nächsten Zinstermin die Zinsen für den vollen Zinslauf gutgeschrieben bekommt, obwohl ihm nur der anteilige Zins vom Kaufzeitpunkt bis zum nächsten Zinstermin, also für die tatsächliche Haltedauer im ersten Jahr, zusteht. Die zu zahlenden Stückzinsen stellen insofern keine Kosten für den Erwerber der Teilschuldverschreibungen dar, sondern lediglich eine vorweggenommene Verrechnung der anteiligen Zinsen. 8.5 Interessen von Personen, die an dem öffentlichen Angebot beteiligt sind Nach Kenntnis der Emittentin hat keine natürliche oder juristische Person, die an der Emission/dem Angebot der Teilschuldverschreibungen beteiligt ist, ein wesentliches eigenes Interesse an der Emission/dem Angebot. 63 9. BESTEUERUNG 9.1 Besteuerung in der Bundesrepublik Deutschland 9.1.1 Allgemeine Hinweise Die nachfolgende Darstellung enthält wesentliche steuerliche Aspekte, die für eine Investition in die Anleihe von Bedeutung sein können. Sie enthält lediglich einen allgemeinen Überblick über die unverbindliche Rechtsauffassung der Emittentin zur Besteuerung der Erträge aus der Anleihe und basieren auf der zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Prospektes geltenden steuerlichen Gesetzeslage, der aktuellen Rechtsprechung und der geltenden Verwaltungspraxis in Deutschland in Bezug auf die oben dargestellte Anlagestruktur. Änderungen der steuerlichen Rahmenbedingungen (künftige Gesetzesänderungen, geänderte Rechtsprechung oder geänderte Anwendung bestehender Vorschriften und Regelungen) sind möglich und können das Ergebnis der Investition beeinflussen. Im Rahmen der Veranlagung des einzelnen Anlegers kann die steuerliche Beurteilung der Erträge aus der Anleihe durch die jeweils zuständige Finanzbehörde im Einzelfall von der nachfolgenden Darstellung abweichen. Die sich hieraus ergebende Unsicherheit kann ggf. im Vorfeld durch die Beantragung einer (kostenpflichtigen) verbindlichen Auskunft bei der zuständigen Finanzbehörde ausgeschlossen werden. Die Ausführungen erheben keinen Anspruch darauf, die steuerlichen Auswirkungen einer Investition in die Anleihe für alle Anlegergruppen und unter Berücksichtigung der persönlichen steuerlichen Verhältnisse jedes einzelnen Anlegers vollständig darzustellen. Sie stellen keine Steuerberatung dar. Potenziellen Anlegern wird daher empfohlen, vor einer Investition in die Anleihe den Rat eines Steuerberaters einzuholen, der mit den gesetzlichen Bestimmungen des Wohnsitzes und den persönlichen steuerlichen Verhältnissen des jeweiligen Anlegers vertraut ist. Die Emittentin übernimmt grundsätzlich keine Verantwortung für die Einbehaltung von Steuern auf Erträge aus der Anleihe an der Quelle. Diese erfolgt ausschließlich durch die die Kapitalerträge auszahlende Stelle ("Depotbank"). 9.1.2 Besteuerung unbeschränkt steuerpflichtiger natürlicher Personen, die die Anleihe im Privatvermögen halten Erwerb der Anleihe Der Erwerb der Anleihe ist steuerneutral und löst keine Steuern aus. Der vom Anleger gezahlte Kaufpreis für die Anleihe sowie die sonstigen Aufwendungen im Zusammenhang mit deren Erwerb, beispielsweise bankübliche Spesen, stellen Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten der Anleihe dar. Aufwendungen oder Kosten des Anlegers, die nicht zu den Anschaffungs- oder Anschaffungsnebenkosten gehören, insbesondere Refinanzierungskosten für die Anschaffung der Anleihe, sind steuerlich nicht abzugsfähig. Die Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten für die Anleihe wirken sich steuerlich erst aus, wenn der Anleger die Anleihe wieder veräußert und mindern den von dem Anleger erzielten Veräußerungsgewinn und die auf diesen Gewinn ggf. zu zahlende Steuer. Etwas anderes gilt jedoch, wenn der Anleger beim Erwerb der Anleihe Stückzinsen gezahlt hat. Diese stellen bereits im Veranlagungszeitraum des Abflusses zu berücksichtigende negative Einnahmen aus Kapitalvermögen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG dar und können – entweder über den bei der Depotbank für den Anleger geführten Verlustverrechnungstopf oder im Rahmen der Veranlagung – 64 mit positiven Einnahmen des Anlegers aus Kapitalvermögen verrechnet werden. Die Anleihe unterliegt keiner Abschreibung. Die Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten für die Anleihe mindern sich daher weder auf Grund eines etwaigen laufenden Wertverzehrs (Abschreibung für Abnutzung, AfA) noch auf Grund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung der Anleihe (Teilwertabschreibung). Besteuerung von Zinsen und Veräußerungsgewinnen Die Erträge aus der Anleihe (Zinsen und Veräußerungsgewinne) unterliegen als Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG) der Abgeltungsteuer, und zwar unabhängig von der Haltedauer des jeweiligen Anlegers. Stückzinsen, die der Anleger bei der Veräußerung der Anleihe vereinnahmt, gehören zum Veräußerungserlös und sind vom Anleger als Teil des Veräußerungsgewinns zu versteuern. Die Abgeltungsteuer wird durch Abzug von Kapitalertragsteuer an der Quelle durch die jeweilige Depotbank einbehalten und an die Finanzverwaltung abgeführt. Der Kapitalertragsteuersatz beträgt 25 % (zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag darauf, damit insgesamt 26,375 %). Ist der Anleger kirchensteuerpflichtig, so wird auf dessen schriftlichen Antrag hin auch Kirchensteuer einbehalten. Bemessungsgrundlage für die Kapitalertragsteuer ist grundsätzlich der volle Kapitalertrag ohne jeden Abzug. Im Falle einer Veräußerung der Anleihe bemisst sich die Kapitalertragsteuer nach dem Veräußerungsgewinn als Differenz zwischen den um die unmittelbaren Veräußerungskosten reduzierten Veräußerungserlös einerseits und den nachgewiesenen Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten andererseits. Sollten die Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten nicht nachgewiesen werden, werden 30 % der Einnahmen aus der Veräußerung der Anleihe als kapitalertragsteuerpflichtiger Ertrag fingiert. Die von der jeweiligen Depotbank einzubehaltende und an die Finanzverwaltung abzuführende Kapitalertragsteuer auf die Erträge aus der Anleihe entsteht in dem Zeitpunkt, in dem die Erträge dem jeweiligen Anleger zufließen (§ 44 Abs. 1 Satz 2 EStG). Dies ist regelmäßig der Zeitpunkt, in dem die Zinsen fällig sind oder der Veräußerungserlös dem jeweiligen Anleger gutgeschrieben wird. Verluste aus der Anleihe Verluste aus der Anleihe, beispielsweise aus der Veräußerung der Anleihe oder aus von dem Anleger entrichteten Stückzinsen, können nicht mit positiven Einkünften aus anderen Einkunftsarten verrechnet werden. Sie können grundsätzlich nur mit Einkünften des Anlegers aus Kapitalvermögen im laufenden oder in den folgenden Veranlagungszeiträumen verrechnet werden, die ebenfalls der Abgeltungsteuer unterliegen. Verluste aus der Anleihe können allerdings mit positiven Einkünften aus Kapitalvermögen, die der einzelne Anleger nicht bei der Depotbank erzielt, die die Anleihe verwahrt, beispielsweise mit positiven Einkünften aus Kapitalvermögen bei einer anderen Depotbank, nur im Rahmen der Veranlagung verrechnet werden. Dem einzelnen Anleger muss hierzu eine Bescheinigung über die Höhe des nicht ausgeglichenen Verlustes aus der Anleihe erteilt werden. Der erforderliche Antrag muss der Depotbank, die die Anleihe verwahrt, bis zum 15. Dezember des jeweils laufenden Jahres zugehen. Anderenfalls wird der Verlust (aus der Anleihe) in die folgenden Veranlagungszeiträume fortgeschrieben und kann erst mit künftigen Gewinnen aus Kapitalvermögen (bei derselben Depotbank) verrechnet werden. Jedem Anleger, der Verluste aus der Anleihe realisiert hat, wird empfohlen, rechtzeitig den Rat eines Steuerberaters einzuholen und prüfen zu lassen, ob die Verluste aus der Anleihe auf die künftigen Veranlagungszeiträume fortgeschrieben werden sollen oder ob ein Antrag auf Erstellung 65 einer Verlustbescheinigung zur sofortigen Verrechnung mit entsprechenden Gewinnen, beispielsweise mit Gewinnen bei einer anderen Depotbank, im Rahmen der Veranlagung für ihn ratsam ist. Sparer-Pauschbetrag und Werbungskostenabzug Bei der Ermittlung der Einkünfte des einzelnen Anlegers aus Kapitalvermögen ist ein SparerPauschbetrag in Höhe von EUR 801 abzuziehen. Bei Ehegatten, die zusammen veranlagt werden, beträgt der gemeinsame Sparer-Pauschbetrag EUR 1.602. Der Sparer-Pauschbetrag kann bereits beim Abzug von Kapitalertragsteuer von der Depotbank berücksichtigt werden. Dies setzt jedoch voraus, dass der jeweiligen Depotbank ein Freistellungsauftrag des jeweiligen Anlegers nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck vorliegt. Der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ist hingegen ausgeschlossen, so dass der einzelne Anleger – neben seinen Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten sowie den unmittelbaren Veräußerungskosten im Falle einer Veräußerung der Anleihe – keine weiteren, ihm entstehenden Aufwendungen oder Kosten von seinem zu versteuernden Einkommen abziehen kann. Abgeltungswirkung und Veranlagung Der Steuerabzug, den die Depotbank von den Erträgen aus der Anleihe (Zinsen und Veräußerungsgewinne) vornimmt, hat grundsätzlich abgeltende Wirkung. Der einzelne Anleger wird dann mit diesen Erträgen grundsätzlich nicht mehr veranlagt und muss die Erträge nicht in seiner persönlichen Einkommensteuererklärung angeben. Allerdings kann – abhängig von der persönlichen steuerlichen Situation des einzelnen Anlegers – in bestimmten Fällen ein Veranlagungswahlrecht bestehen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Veranlagung zu einer niedrigeren Einkommensteuer des Anlegers führt (Günstigerprüfung) oder zur Verrechnung der Erträge aus der Anleihe mit Altverlusten oder Verlusten aus Kapitalvermögen bei einer anderen Depotbank. Sollten die Erträge aus der Anleihe allerdings ausnahmsweise nicht der Kapitalertragsteuer unterliegen, beispielsweise weil die Anleihe in einem ausländischen Depot gehalten wird, muss der Anleger die Erträge aus der Anleihe in seiner Einkommensteuererklärung angeben. Die Erträge unterliegen aber auch in diesem Fall grundsätzlich dem Steuersatz der Abgeltungsteuer von 26,375 % (einschließlich Solidaritätszuschlag) sowie etwaiger Kirchensteuer. Wird trotz bestehender Kirchensteuerpflicht des Anlegers keine Kirchensteuer auf die Erträge aus der Anleihe einbehalten, beispielsweise weil der Anleger keinen entsprechenden schriftlichen Antrag bei der Depotbank gestellt hat, muss der Anleger die auf die Erträge aus der Anleihe erhobene Kapitalertragsteuer in seiner persönlichen Einkommensteuererklärung angeben und der zuständigen Finanzbehörde eine Bescheinigung der Depotbank über die einbehaltene Kapitalertragsteuer nach § 51a Abs. 2d Satz 2 EStG oder nach § 45a Abs. 2 oder 3 EStG vorlegen. Jedem Anleger wird empfohlen, den Rat eines Steuerberaters einzuholen, ob für ihn persönlich eine Veranlagung mit den Erträgen aus der Anleihe steuerlich ratsam oder erforderlich ist, welche Angaben er in Bezug auf die Erträge aus der Anleihe in seiner persönlichen Einkommensteuererklärung machen muss sowie welche Unterlagen und Bescheinigungen dieser beizufügen sind. Nichtveranlagungsbescheinigung Die Depotbank nimmt keinen Steuerabzug von den Erträgen aus der Anleihe vor, wenn der Anleger ihr eine Nichtveranlagungsbescheinigung der für den Anleger zuständigen Finanzbehörde vorlegt, aus der sich ergibt, dass für den Anleger aus den Erträgen aus der Anleihe auch für die Fälle der Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG keine Steuer entsteht. 66 Erbschaft- und Schenkungsteuer Der Erwerb der Anleihe von Todes wegen sowie deren Schenkung unter Lebenden können der Erbschaft- oder Schenkungsteuer unterliegen, soweit der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes, der Schenker zur Zeit der Ausführung der Schenkung oder der Erwerber zur Zeit der Entstehung der Steuer in Deutschland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder sich auf Grund der deutschen Staatsangehörigkeit einer dieser Personen eine unbeschränkte oder (erweiterte) beschränkte Steuerpflicht ergibt (§ 2 ErbStG). Unterliegt der Erwerb der Anleihe der Erbschaft- und Schenkungsteuer, wird der Erwerb – abhängig von der Steuerklasse und der Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs – mit Steuersätzen zwischen 7 % und 50 % besteuert. Allerdings können unterschiedliche Freibeträge zur Anwendung kommen, deren Höhe vom persönlichen Verhältnis des Erwerbers zum Erblasser oder Schenker abhängt. Sonstige Steuern Für den Erwerb und die Veräußerung von Anleihen wird derzeit keine Umsatzsteuer erhoben. Ebenso erhebt Deutschland derzeit keine Gesellschafts-, Finanztransaktions- oder Börsenumsatzsteuer, Stempelabgabe oder ähnliche Steuern auf die Übertragung von Anleihen. 9.1.3 Besteuerung der Anleihe bei einem inländischen Betriebsvermögen Hält der Anleger die Anleihe in einem inländischen Betriebsvermögen, unterliegen die Erträge daraus nicht der Abgeltungsteuer. Der besondere Einkommensteuersatz für Einkünfte aus Kapitalvermögen in Höhe von 26,375 % (einschließlich Solidaritätszuschlag) zzgl. etwaiger Kirchensteuer kommt nicht zur Anwendung. Die dargestellten, für Einkünfte aus Kapitalvermögen im Privatvermögen geltenden Beschränkungen beim Werbungskostenabzug gelten nicht. Es findet daher ein Betriebsausgabenabzug nach den allgemeinen Bestimmungen statt. Gleiches gilt grundsätzlich auch für den Abzug von Verlusten unter Berücksichtigung der Mindestbesteuerung (§ 10d EStG). Allerdings können Verluste aus der Anleihe möglicherweise als Verluste aus Termingeschäften von der Verrechnung mit sonstigen Gewinnen des Unternehmens oder mit Erträgen des Unternehmers aus anderen Einkunftsarten ausgeschlossen sein, § 15 Abs. 4 Sätze 3ff. EStG. Besteuerung von Körperschaften Ist der Anleger eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, so behält die Depotbank 26,375 % Kapitalertragsteuer (einschließlich Solidaritätszuschlag) nur von den Zinszahlungen ein, nicht aber von den Gewinnen aus der Veräußerung der Anleihe. Ist der Anleger eine steuerpflichtige Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, unterliegen die Erträge aus der Anleihe sowohl der 15%igen Körperschaftsteuer (zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag darauf, damit insgesamt 15,825 %) als auch der Gewerbesteuer. Die Höhe der Gewerbesteuer hängt grundsätzlich von dem Hebesatz der Gemeinde ab, in der die Körperschaft die Betriebstätte unterhält, der die Anleihe steuerlich zuzurechnen ist. Die Gewerbesteuer wird allerdings weder auf die Körperschaftsteuer angerechnet noch kann sie bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens der Körperschaft als Betriebsausgabe abgezogen werden. Sofern die Erträge aus der Anleihe dem 26,375%igen Steuerabzug (einschließlich Solidaritätszuschlag) unterliegen, hat dieser keine abgeltende Wirkung, sondern wird im Rahmen der Veranlagung der jeweiligen Körperschaft auf die von der Körperschaft zu zahlende Steuer angerechnet. Besteuerung von natürlichen Personen und Personengesellschaften Ist der Anleger eine natürliche Person, die die Anleihe im Betriebsvermögen eines Einzelunternehmers oder einer Personengesellschaft hält, behält die Depotbank 26,375 % Kapitalertragsteuer 67 (einschließlich Solidaritätszuschlag) nur von den Zinszahlungen ein, nicht aber von den Gewinnen aus der Veräußerung der Anleihe. Gegenüber der jeweiligen Depotbank ist nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu erklären, dass die Erträge zu den Betriebseinnahmen eines inländischen Betriebs gehören. Bei natürlichen Personen unterliegen die Einkünfte dem persönlichen Einkommensteuersatz (zzgl. Solidaritätszuschlag und etwaiger Kirchensteuer) sowie ggf. (bei gewerblichen Einkünften) der Gewerbesteuer. Die Höhe einer ggf. anfallenden Belastung mit Gewerbesteuer hängt grundsätzlich von dem Hebesatz der Gemeinde ab, in der der jeweilige Anleger die Betriebstätte unterhält, der die Anleihe steuerlich zuzurechnen ist. Eine ggf. anfallende Gewerbesteuer kann allerdings nach Maßgabe des § 35 EStG auf die Einkommensteuer des Anlegers angerechnet werden. Wird die Anleihe von einer Personengesellschaft gehalten, unterliegen die Erträge daraus dem persönlichen Einkommensteuersatz (zzgl. Solidaritätszuschlag und etwaiger Kirchensteuer) der einzelnen Gesellschafter, soweit es sich bei den Gesellschaftern um natürliche Personen handelt, sowie – im Falle einer gewerblichen Personengesellschaft (Mitunternehmerschaft) – auch der Gewerbesteuer auf der Ebene der Gesellschaft. Die Höhe der ggf. anfallenden Belastung mit Gewerbesteuer hängt grundsätzlich von dem Hebesatz der Gemeinde ab, in der die Gesellschaft die Betriebstätte unterhält, der die Anleihe steuerlich zuzurechnen ist. Die Belastung der Gesellschaft mit Gewerbesteuer kann allerdings nach Maßgabe des § 35 EStG auf die Einkommensteuer der einzelnen Gesellschafter angerechnet werden. Soweit an der Personengesellschaft Körperschaften beteiligt sind, unterliegen die Erträge aus der Anleihe auf Gesellschafterebene der 15,825%igen Körperschaftsteuer (einschließlich Solidaritätszuschlag) sowie – im Falle einer gewerblichen Personengesellschaft (Mitunternehmerschaft) – auch der Gewerbesteuer auf der Ebene der Gesellschaft. Ist die Personengesellschaft selbst nicht gewerblich tätig oder gewerblich geprägt (vermögensverwaltende Personengesellschaft), hat die beteiligte Körperschaft zusätzlich Gewerbesteuer auf die auf sie entfallenden Erträge aus der Anleihe zu zahlen. 9.1.4 Besteuerung bei einem Steuerausländer Sofern die Anleihe von einem Anleger gehalten wird, der in Deutschland steuerlich nicht ansässig ist, müssen die Erträge aus der Anleihe nicht in Deutschland versteuert werden, es sei denn (i) die Anleihe ist dem Betriebsvermögen einer deutschen Betriebstätte (einschließlich der durch einen ständigen Vertreter begründeten Betriebstätte) steuerlich zuzurechnen, oder (ii) die Erträge aus der Anleihe gehören aus anderen Gründen zu den steuerpflichtigen inländischen Einkünften (z. B. als Erträge aus einem Schaltergeschäft, § 49 Abs. 1 Nr. 5 lit.d) EStG). Sofern die Erträge aus der Anleihe zu steuerpflichtigen inländischen Einkünften gehören sollten, unterliegen sie grundsätzlich – wie bei Steuerinländern – der 26,375%igen Kapitalertragsteuer (einschließlich Solidaritätszuschlag). Die Einkommen- bzw. die Körperschaftsteuer für die Erträge aus der Anleihe kann durch den Steuerabzug als abgegolten gelten. In diesem Fall unterbleibt eine Veranlagung des ausländischen Anlegers und die Belastung mit deutscher Kapitalertragsteuer ist definitiv, soweit die deutsche Kapitalertragsteuer nicht auf Grund eines anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommens oder für Körperschaften nach Maßgabe von § 44a Abs. 9 EStG zu erstatten ist. Der Erwerb der Anleihe oder die Erzielung von Erträgen aus der Anleihe (Zinsen, Veräußerungsgewinne) kann zu steuerlichen Folgen in dem Ansässigkeitsstaat des jeweiligen Anlegers führen. Die steuerlichen Folgen, die eine Investition in die Anleihe für Anleger nach dem Recht eines anderen Staates als Deutschland haben könnte, sind jedoch nicht Bestandteil dieser Ausführungen. Ausländischen Anlegern wird daher empfohlen, rechtzeitig vor einer Investition in die Anleihe den Rat eines auf das Recht seines Ansässigkeitsstaates spezialisierten Steuerberaters oder einen vergleichbaren fachmännischen Rat einzuholen. 68 9.2 Besteuerung in der Republik Österreich 9.2.1 Allgemeine Hinweise Dieser Abschnitt zur Besteuerung enthält eine kurze Zusammenfassung des Verständnisses der Emittentin betreffend einige wichtige Grundsätze, die im Zusammenhang mit dem Erwerb, dem Halten und der Veräußerung der Teilschuldverschreibungen in der Republik Österreich bedeutsam sind. Die Zusammenfassung erhebt nicht den Anspruch, sämtliche steuerliche Überlegungen vollständig wiederzugeben und geht auch nicht auf besondere Sachverhaltsgestaltungen ein, die für einzelne potenzielle Anleger von Bedeutung sein können. Die folgenden Ausführungen sind genereller Natur und hierin nur zu Informationszwecken enthalten. Diese Ausführungen sollen keine rechtliche oder steuerliche Beratung darstellen und auch nicht als solche ausgelegt werden. Des Weiteren nimmt diese Zusammenfassung nur auf solche Investoren Bezug, die in Österreich der unbeschränkten (Körperschaft-)Steuerpflicht unterliegen. Sie basiert auf den derzeit gültigen österreichischen Steuergesetzen, der bisher ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung sowie den Richtlinien der Finanzverwaltung und deren jeweiliger Auslegung, die alle Änderungen unterliegen können. Solche Änderungen können auch rückwirkend eingeführt werden und die beschriebenen steuerlichen Folgen nachteilig beeinflussen. Potenziellen Käufern der Teilschuldverschreibungen wird empfohlen, wegen der steuerlichen Folgen des Kaufs, des Haltens sowie der Veräußerung der Teilschuldverschreibungen ihre rechtlichen und steuerlichen Berater zu konsultieren. Das steuerliche Risiko aus den Teilschuldverschreibungen trägt der Käufer. Die Emittentin übernimmt grundsätzlich keine Verantwortung für die Einbehaltung von Steuern auf Erträge aus den Teilschuldverschreibungen an der Quelle. Diese erfolgt ausschließlich durch die inländische (österreichische) kuponauszahlende Stelle. Natürliche Personen, die in Österreich einen Wohnsitz und/oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, unterliegen mit ihrem Welteinkommen der Einkommensteuer in Österreich (unbeschränkte Einkommensteuerpflicht). Natürliche Personen, die weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben, unterliegen nur mit bestimmten Inlandseinkünften der Steuerpflicht in Österreich (beschränkte Einkommensteuerpflicht). Körperschaften, die in Österreich ihre Geschäftsleitung und/oder ihren Sitz haben, unterliegen mit ihrem gesamten Welteinkommen der Körperschaftsteuer in Österreich (unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht). Körperschaften, die in Österreich weder ihre Geschäftsleitung noch ihren Sitz haben, unterliegen nur mit bestimmten Inlandseinkünften der Steuerpflicht in Österreich (beschränkte Körperschaftsteuerpflicht). Sowohl in Fällen der unbeschränkten als auch der beschränkten Körperschaftsteuer- oder Einkommensteuerpflicht in Österreich kann Österreichs Besteuerungsrecht durch Doppelbesteuerungsabkommen eingeschränkt werden. Mit 1. Jänner 2011 trat das Budgetbegleitgesetz 2011, das zu signifikanten Änderungen in der Besteuerung von Finanzinstrumenten führt, in Kraft. Da der Verfassungsgerichtshof vor kurzem entschieden hat, dass die Anwendung des Großteils der neuen Regelungen bereits ab 1. Oktober 2011 verfassungswidrig ist, wurde dieser Zeitpunkt kürzlich durch das Abgabenänderungsgesetz 2011 um weitere sechs Monate auf den 1. April 2012 verschoben. 9.2.2 Einkommensbesteuerung von Teilschuldverschreibungen, die vor dem 1. April 2012 erworben werden Bei den Teilschuldverschreibungen handelt es sich grundsätzlich um Forderungswertpapiere im Sinne des § 93 Abs 3 Einkommensteuergesetz (EStG). In Österreich unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Personen, die Forderungswertpapiere im Sinne 69 des § 93 Abs 3 EStG in ihrem Privatvermögen halten, unterliegen mit den Zinsen daraus (dazu zählt auch ein allfälliger Differenzbetrag zwischen dem Ausgabe- und dem Einlösewert) der Einkommensteuer nach § 27 Abs 1 Z 4 und § 27 Abs 2 Z 2 EStG. Werden die Zinsen über eine inländische (österreichische) kuponauszahlende Stelle ausbezahlt, dann kommt es zum Abzug von Kapitalertragsteuer (KESt) an der Quelle von 25 %. Über den Abzug von KESt hinaus besteht keine Einkommensteuerpflicht (Endbesteuerung), sofern die Forderungswertpapiere zusätzlich an einen in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht unbestimmten Personenkreis angeboten werden. Werden die Zinsen nicht über eine inländische kuponauszahlende Stelle ausbezahlt, dann unterliegen die Zinsen einer Besteuerung mit dem Sondersteuersatz von 25 %, sofern die Forderungswertpapiere zusätzlich an einen in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht unbestimmten Personenkreis angeboten werden. Da in diesem Fall keine KESt einbehalten wird, müssen die Zinsen in der Einkommensteuererklärung des Anlegers angegeben werden. Auch wenn die Forderungswertpapiere nicht an einen in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht unbestimmten Personenkreis angeboten werden, müssen die Zinsen in der Einkommensteuererklärung des Anlegers angegeben werden; sie unterliegen dann einer Besteuerung nach dem progressiven Einkommensteuertarif von bis zu 50 %, wobei eine allfällige KESt auf die Steuerschuld anzurechnen ist. In Österreich unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Personen, die Forderungswertpapiere in einem Betriebsvermögen halten, unterliegen mit den Zinsen daraus (dazu zählt auch ein allfälliger Differenzbetrag zwischen dem Ausgabe- und dem Einlösewert) der Einkommensteuer. Werden die Zinsen über eine inländische kuponauszahlende Stelle ausbezahlt, dann kommt es zum Abzug von KESt von 25 %. Über den Abzug von KESt hinaus besteht keine Einkommensteuerpflicht (Endbesteuerung), sofern die Forderungswertpapiere zusätzlich an einen in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht unbestimmten Personenkreis angeboten werden. Werden die Zinsen nicht über eine inländische kuponauszahlende Stelle ausbezahlt, dann unterliegen die Zinsen einer Besteuerung mit dem Sondersteuersatz von 25 %, sofern die Forderungswertpapiere zusätzlich an einen in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht unbestimmten Personenkreis angeboten werden. Da in diesem Fall keine KESt einbehalten wird, müssen die Zinsen in der Einkommensteuererklärung des Anlegers angegeben werden. Auch wenn die Forderungswertpapiere nicht an einen in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht unbestimmten Personenkreis angeboten werden, müssen die Zinsen in der Einkommensteuererklärung des Anlegers angegeben werden; sie unterliegen dann einer Besteuerung nach dem progressiven Einkommensteuertarif von bis zu 50 %, wobei eine allfällige KESt auf die Steuerschuld anzurechnen ist. In Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften unterliegen mit den Zinsen aus Forderungswertpapieren (dazu zählt auch ein allfälliger Differenzbetrag zwischen dem Ausgabe- und dem Einlösewert) der Körperschaftsteuer von 25 %. Unter den Voraussetzungen des § 94 Z 5 EStG kommt es nicht zum Abzug von KESt. Privatstiftungen nach dem Privatstiftungsgesetz (PSG), welche die Voraussetzungen des § 13 Abs 6 Körperschaftsteuergesetz (KStG) erfüllen und Forderungswertpapiere im Privatvermögen halten, unterliegen mit den Zinsen daraus (dazu zählt auch ein allfälliger Differenzbetrag zwischen dem Ausgabe- und dem Einlösewert) der Zwischenbesteuerung von 25 %, unter der Voraussetzung, dass die Forderungswertpapiere zusätzlich an einen in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht unbestimmten Personenkreis angeboten werden. Wenn die Forderungswertpapiere nicht an einen in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht unbestimmten Personenkreis angeboten werden, dann unterliegen die Zinsen der Körperschaftsteuer mit einem Steuersatz von 25 %. Unter den Voraussetzungen des § 94 Z 11 EStG kommt es nicht zum Abzug von KESt. 9.2.3 Einkommensbesteuerung von Teilschuldverschreibungen, die nach dem 31. März 2012 erworben werden Mit der Verabschiedung des Budgetbegleitgesetzes 2011 beabsichtigt der österreichische Gesetzge- 70 ber eine umfassende Neuordnung der Besteuerung von Finanzinstrumenten, vor allem von Substanzgewinnen. Gemäß der Neufassung des § 27 Abs 1 EStG gelten als Einkünfte aus Kapitalvermögen: • Einkünfte aus der Überlassung von Kapital gemäß § 27 Abs 2 EStG, dazu gehören Gewinnanteile und Zinsen aus Kapitalforderungen (wie auch der Differenzbetrag zwischen dem Ausgabe- und dem Einlösewert im Fall von Nullkuponanleihen); • Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen gemäß § 27 Abs 3 EStG, dazu gehören Einkünfte aus der Veräußerung, Einlösung und sonstigen Abschichtung von Wirtschaftsgütern, deren Erträge Einkünfte aus der Überlassung von Kapital sind, sowie Stückzinsen; und • Einkünfte aus Derivaten gemäß § 27 Abs 4 EStG, dazu gehören Differenzausgleiche, Stillhalterprämien und Einkünfte aus der Veräußerung oder sonstigen Abwicklung von Termingeschäften wie Optionen, Futures und Swaps sowie sonstigen derivativen Finanzinstrumenten wie Indexzertifikaten. Grundsätzlich gelten auch die Entnahme und das sonstige Ausscheiden der Teilschuldverschreibungen aus dem Depot als Veräußerung; werden bestimmte Meldungen gemacht, führt dies jedoch nicht zur Besteuerung. In Österreich unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Personen, die Teilschuldverschreibungen in ihrem Privatvermögen halten, unterliegen gemäß § 27 Abs 1 EStG mit den Einkünften aus Kapitalvermögen daraus der Einkommensteuer. Inländische Einkünfte aus Kapitalvermögen – das sind im Allgemeinen Einkünfte, die über eine inländische auszahlende oder depotführende Stelle ausbezahlt werden – unterliegen der Kapitalertragsteuer (KESt) von 25 %. Über den Abzug von KESt hinaus besteht keine Einkommensteuerpflicht (Endbesteuerung nach § 97 Abs 1 EStG). Ausländische Einkünfte aus Kapitalvermögen müssen in der Einkommensteuererklärung des Anlegers angegeben werden; in diesem Fall unterliegen sie einer Besteuerung mit dem Sondersteuersatz von 25 %. Spezielle Regelungen gelten für Anleihen, die nicht an einen in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht unbestimmten Personenkreis angeboten werden. Einkünfte aus Kapitalvermögen daraus unterliegen nicht der KESt, sondern müssen in der Einkommensteuererklärung des Anlegers angegeben werden (progressiver Einkommensteuertarif von bis zu 50 %). Der Ausgleich von Verlusten ist nur eingeschränkt möglich. In Österreich unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Personen, die Teilschuldverschreibungen in ihrem Betriebsvermögen halten, unterliegen gemäß § 27 Abs 1 EStG mit den Einkünften aus Kapitalvermögen daraus der Einkommensteuer. Inländische Einkünfte aus Kapitalvermögen (wie oben beschrieben) unterliegen der KESt von 25 %. Während die KESt Endbesteuerungswirkung bezüglich Einkünften aus der Überlassung von Kapital entfaltet, müssen Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen und Einkünfte aus Derivaten in der Einkommensteuererklärung des Anlegers angegeben werden (nichtsdestotrotz Sondersteuersatz von 25 %). Ausländische Einkünfte aus Kapitalvermögen müssen immer in der Einkommensteuererklärung des Anlegers angegeben werden (Sondersteuersatz von 25 %). Spezielle Regelungen gelten für Anleihen, die nicht an einen in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht unbestimmten Personenkreis angeboten werden. Einkünfte aus Kapitalvermögen daraus unterliegen nicht der KESt, sondern müssen in der Einkommensteuererklärung des Anlegers angegeben werden (progressiver Einkommensteuertarif von bis zu 50 %). Der Ausgleich von Verlusten ist nur eingeschränkt möglich. In Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften unterliegen mit Einkünften aus Kapitalvermögen aus den Teilschuldverschreibungen einer Besteuerung von 25 %. Inländische Einkünfte aus Kapitalvermögen (wie oben beschrieben) unterliegen der KESt von 25 %, die auf die Körperschaftsteuer angerechnet werden kann. Unter den Voraussetzungen des § 94 Z 5 EStG kommt es von vornherein nicht zum Abzug von KESt. Privatstiftungen nach dem PSG, welche die Voraussetzungen des § 13 Abs 6 KStG erfüllen und 71 Teilschuldverschreibungen im Privatvermögen halten, unterliegen mit Zinsen, Einkünften aus realisierten Wertsteigerungen und Einkünften aus Derivaten der Zwischenbesteuerung von 25 %. Gemäß dem Gesetzeswortlaut unterliegen Zinsen aus Anleihen, die nicht an einen in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht unbestimmten Personenkreis angeboten werden, nicht der Zwischenbesteuerung, sondern der Körperschaftsteuer von 25 %. Inländische Einkünfte aus Kapitalvermögen (wie oben beschrieben) unterliegen der KESt von 25 %, die auf die anfallende Steuer angerechnet werden kann. Unter den Voraussetzungen des § 94 Z 12 EStG kommt es nicht zum Abzug von KESt. 9.2.4 EU-Quellensteuer § 1 EU-Quellensteuergesetz (EU-QuStG) sieht – in Umsetzung der Richtlinie 2003/48/EG des Rates vom 3. Juni 2003 im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen – vor, dass Zinsen, die eine inländische Zahlstelle an einen wirtschaftlichen Eigentümer, der eine natürliche Person ist, zahlt oder zu dessen Gunsten einzieht, der EU-Quellensteuer unterliegen, sofern er seinen Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der EU (oder in bestimmten abhängigen und assoziierten Gebieten) hat und keine Ausnahmen vom Quellensteuerverfahren vorliegen. Gemäß § 10 EU-QuStG ist die EUQuellensteuer nicht zu erheben, wenn der wirtschaftliche Eigentümer der Zahlstelle eine vom Wohnsitzfinanzamt des Mitgliedstaats seines steuerlichen Wohnsitzes auf seinen Namen ausgestellte Bescheinigung vorlegt, die Name, Anschrift, Steuer- oder sonstige Identifizierungsnummer oder in Ermangelung einer solchen Geburtsdatum und -ort des wirtschaftlichen Eigentümers, Name und Anschrift der Zahlstelle, die Kontonummer des wirtschaftlichen Eigentümers oder in Ermangelung einer solchen das Kennzeichen des Wertpapiers enthält. Eine solche Bescheinigung gilt für einen Zeitraum von maximal drei Jahren. Die Quellensteuer beträgt 35 %. 9.2.5 Erbschafts- und Schenkungssteuer Österreich erhebt keine Erbschafts- und Schenkungssteuer mehr. Bestimmte unentgeltliche Zuwendungen an (österreichische oder ausländische) privatrechtliche Stiftungen und damit vergleichbare Vermögensmassen unterliegen jedoch der Stiftungseingangsteuer nach dem Stiftungseingangssteuergesetz. Eine Steuerpflicht entsteht, wenn der Zuwendende und/oder der Erwerber im Zeitpunkt der Zuwendung einen Wohnsitz, den gewöhnlichen Aufenthalt, den Sitz oder den Ort der Geschäftsleitung in Österreich haben. Ausnahmen von der Steuerpflicht bestehen bezüglich Zuwendungen von Todes wegen, vor allem für Bankeinlagen, öffentlich platzierte Anleihen und Portfoliobeteiligungen (dh weniger als 1 %). Die Steuerbasis ist der gemeine Wert des zugewendeten Vermögens abzüglich Schulden und Lasten zum Zeitpunkt der Vermögensübertragung. Der Steuersatz beträgt generell 2,5 %, in speziellen Fällen jedoch 25 %. Zusätzlich besteht eine Anzeigepflicht für Schenkungen von Bargeld, Kapitalforderungen, Anteilen an Kapitalgesellschaften und Personenvereinigungen, Betrieben, beweglichem körperlichen Vermögen und immateriellen Vermögensgegenständen. Die Anzeigepflicht besteht wenn der Geschenkgeber und/oder der Geschenknehmer einen Wohnsitz, den gewöhnlichen Aufenthalt, den Sitz oder die Geschäftsleitung im Inland haben. Nicht alle Schenkungen sind von der Anzeigepflicht umfasst: Im Fall von Schenkungen unter Angehörigen besteht ein Schwellenwert von EUR 50.000 pro Jahr; in allen anderen Fällen ist eine Anzeige verpflichtend, wenn der gemeine Wert des geschenkten Vermögens innerhalb von fünf Jahren EUR 15.000 übersteigt. Darüber hinaus sind unentgeltliche Zuwendungen an Stiftungen iSd Stiftungseingangssteuergesetzes wie oben beschrieben von der Anzeigepflicht ausgenommen. Eine vorsätzliche Verletzung der Anzeigepflicht kann zur Einhebung einer Strafe von bis zu 10 % des gemeinen Werts des geschenkten Vermögens führen. 72 10. FINANZINFORMATIONEN 10.1 Konzernabschluss der MITEC Automotive AG (HGB) zum 31.12.2010 (geprüft) Konzernbilanz Konzerngewinn- und Verlustrechnung Eigenkapitalspiegel (Konzern) Konsolidierte Kapitalflussrechnung Konzernanhang Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers 10.2 Konzernabschluss der MITEC Automotive AG (HGB) zum 31.12.2009 (geprüft) Konzernbilanz Konzerngewinn- und Verlustrechnung Eigenkapitalspiegel (Konzern) Konsolidierte Kapitalflussrechnung Konzernanhang Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers 10.3 Jahresabschluss der MITEC Automotive AG (HGB) zum 31.12.2010 (geprüft) Bilanz Gewinn- und Verlustrechnung Anhang Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers F-1 I . Kon z er nbila nz z u m 3 1 . D ez e m be r 2 0 1 0 M I TEC Aut om ot iv e AG, Re nnb a hn 2 5 , 9 9 8 1 7 Eise na ch Aktivseite Passivseite EUR Geschäftsjahr EUR Vorjahr EUR EUR A. Anlagevermögen I. Gezeichnetes Kapital II. Kapitalrücklage 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 5.855.000,00 5.855.000,00 97.241,07 97.241,07 III. Gewinnrücklagen 1.168.208,00 1.157.799,00 II. Sachanlagen 1. Gesetzliche Rücklage 2. Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung 3. Andere Gewinnrücklagen 1.356.460,56 1.356.460,56 2.463.793,03 22.374.650,65 292.461,61 22.359.845,65 24.008.767,82 26.194.904,24 IV. Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter 19.040.733,68 14.180.590,69 62.437.718,05 66.085.993,25 2.510.321,00 3.095.064,00 361.237,49 84.350.010,22 2.087.144,53 85.448.792,47 3.599.097,10 3.608.997,10 89.117.315,32 90.215.588,57 III. Finanzanlagen 1. Beteiligungen Summe Anlagevermögen B. Umlaufvermögen I. Vorräte 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 2. Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 3. Fertige Erzeugnisse und Waren 4. Geleistete Anzahlungen Vorjahr EUR A. Eigenkapital I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 2. Technische Anlagen und Maschinen 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau Geschäftsjahr EUR 8.718.857,61 7.247.282,25 3.927.785,14 4.955.919,92 12.632,65 17.615.195,32 3.896.280,94 3.283.265,90 56.126,43 14.482.955,52 106.732.510,64 104.698.544,09 F-2 23.444,08 V. Verlustvortrag VI. Jahresüberschuss/-fehlbetrag Buchmäßiges Eigenkapital 0,00 11.762.651,64- 2.254.094,82- 5.715.040,03 9.508.556,82- 26.122.977,78 18.198.357,25 3.398.990,05 196.257,84 2.556.812,49 2.753.070,33 B. Rückstellungen 1. Steuerrückstellungen 2. Sonstige Rückstellungen 579.518,26 2.819.471,79 C. Verbindlichkeiten 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 43.417.119,84 (EUR 68.260.240,91) 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 7.461.543,13 (EUR 4.472.802,76) 76.438.675,08 85.983.902,16 7.536.990,71 4.472.802,76 83.975.665,79 29.521.967,83 90.456.704,92 20.951.427,58 I . Kon z er nbila nz z u m 3 1 . D ez e m be r 2 0 1 0 M I TEC Aut om ot iv e AG, Re nnb a hn 2 5 , 9 9 8 1 7 Eise na ch Aktivseite Passivseite EUR Geschäftsjahr EUR Vorjahr EUR EUR Geschäftsjahr EUR Vorjahr EUR 106.732.510,64 104.698.544,09 83.975.665,79 29.521.967,83 20.951.427,58 90.456.704,92 II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr EUR 5.000.000,00 (EUR 5.000.000,00) 2. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr EUR 0,00 (EUR 0,00) 3. Sonstige Vermögensgegenstände 9.119.982,44 11.718.960,53 0,00 2.513.492,76 4.491.244,17 13.611.226,61 2.948.738,76 17.181.192,05 - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr EUR 0,00 (EUR 0,00) IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks Summe Umlaufvermögen C. Rechnungsabgrenzungsposten E. Passive latente Steuern 13.458,43 5.923,27 2.024.445,04 2.436.312,08 33.264.325,40 34.106.382,92 836.197,31 1.529.152,92 123.217.838,03 125.851.124,41 F-3 0,00 9.900,00 9.449.104,41 93.424.770,20 14.422.591,91 104.889.196,83 0,00 10.500,00 271.100,00 0,00 123.217.838,03 125.851.124,41 - davon aus Steuern EUR 265.087,66 (EUR 227.921,39) - davon im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 44.355,88 (EUR 18.200,00) - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 5.179.424,87 (EUR 7.057.708,38) D. Rechnungsabgrenzungsposten III. Wertpapiere 1. Sonstige Wertpapiere 3. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 0,00 (EUR 9.900,00) 4. Sonstige Verbindlichkeiten I I . Konz e rn gew in n- u nd V erlu st r echn u n g fü r die Zeit vom 1 . Jan ua r bis 3 1 . D e z em be r 2 0 1 0 M I TEC Au t om ot iv e AG, Re n nba hn 2 5 , 9 9 8 1 7 Eise na ch EUR 1. Umsatzerlöse 2. Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen Geschäftsjahr EUR Vorjahr EUR 136.791.651,51 100.558.081,85 2.056.350,63 3. Andere aktivierte Eigenleistungen 4. Sonstige betriebliche Erträge Gesamtleistung 5. Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 16.152,31 24.446,40 2.345.697,02 5.656.949,56 141.209.851,47 101.273.093,85 59.058.763,68 42.626.805,53 65.954.361,19 3.360.993,48 45.987.799,01 75.255.490,28 55.285.294,84 6.895.597,51 Rohergebnis 6. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 4.966.383,96- 23.219.933,17 20.545.357,56 4.204.515,50 27.424.448,67 3.899.552,43 24.444.909,99 - davon für Altersversorgung EUR 0,00 (EUR 0,00) 7. Abschreibungen a) Auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen b) Auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten 12.202.279,43 13.754.053,14 12.202.279,43 265.799,67 14.019.852,81 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 23.530.482,28 19.814.882,31 Betriebskosten 63.157.210,38- 58.279.645,11- Betriebsergebnis 12.098.279,90 2.994.350,27- 0,00 9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge F-4 18.468,14 53.282,37 12.116.748,04 2.941.067,90- I I . Konz e rn gew in n- u nd V erlu st r echn u n g fü r die Zeit vom 1 . Jan ua r bis 3 1 . D e z em be r 2 0 1 0 M I TEC Au t om ot iv e AG, Re n nba hn 2 5 , 9 9 8 1 7 Eise na ch EUR Geschäftsjahr EUR Vorjahr EUR 12.116.748,04 2.941.067,90- 10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 5.156.890,78 5.786.377,11 Finanzergebnis 5.138.422,64- 5.733.094,74- Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 6.959.857,26 8.727.445,01- 11. Außerordentliche Aufwendungen Außerordentliches Ergebnis 12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 406.707,49 735.746,19 406.707,49- 735.746,19- 355.892,01 13. Sonstige Steuern 0,00 438.109,74 45.365,62 45.365,62 400.000,00 0,00 82.217,73 14. Aufgrund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsvertrags abgeführte Gewinne 5.715.040,03 Jahresüberschuss F-5 9.508.556,82- V . Eige n k a pit a lspie ge l fü r da s Ge sch ä ft sj a h r 2 0 1 0 Mutterunternehmen Gezeichnetes Kapital TEUR Stand am 31.12.2009 Stammaktien 5.855 Nicht Kapitalrücklage erwirtschaftetes eingeforderte Konzernausstehende eigenkapital Einlagen 0 97 Eigene Anteile, die zur Einziehung bestimmt sind 12.246 Minderheitsgesellschafter Kumuliertes übriges Konzernergebnis 0 Eigenkapital gemäß Konzernbilanz 0 18.198 Ausgabe von Anteilen Eigenkapital Eigene Anteile, die nicht zur Einziehung bestimmt sind 0 Minderheitenkapital 18.198 0 Kumuliertes übriges Konzernergebnis 0 Eigenkapital 0 0 Konzerneigenkapital 0 18.198 0 0 Erwerb/Einziehung eigener Anteile Gezahlte Dividenden 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderung des Konsolidierungskreises 2.171 2.171 2.171 Übrige Veränderungen 15 15 15 5.715 5.715 0 5.715 5.715 0 26.099 24 Konzernjahresüberschuss (+)/ Konzernjahresfehlbetrag (-) Übriges Konzernergebnis Konzerngesamtergebnis Stand am 31.12.2010 5.715 5.855 0 97 20.147 0 0 26.099 0 0 2.171 24 39 5.715 0 5.715 0 0 0 0 5.715 24 26.123 24 0 Eige n k a pit a lspie ge l fü r da s Ge sch ä ft sj a h r 2 0 0 9 Mutterunternehmen Gezeichnetes Kapital TEUR Stand am 31.12.2008 Stammaktien 5.855 Kapitalrücklage erwirtschaftetes Nicht Konzerneingeforderte eigenkapital ausstehende Einlagen 0 97 21.879 Eigene Anteile, die zur Einziehung bestimmt sind Minderheitsgesellschafter Kumuliertes übriges Konzernergebnis 0 Eigenkapital gemäß Konzernbilanz 0 Ausgabe von Anteilen Eigene Anteile, die nicht zur Einziehung bestimmt sind 27.831 Eigenkapital 0 0 Minderheitenkapital 27.831 Kumuliertes übriges Konzernergebnis 0 Eigenkapital 0 0 Konzerneigenkapital 0 27.831 0 0 Erwerb/Einziehung eigener Anteile Gezahlte Dividenden Änderung des Konsolidierungskreises -124 0 0 0 0 0 0 0 0 -124 -124 0 -124 Übrige Veränderungen 0 Konzernjahresüberschuss (+)/ Konzernjahresfehlbetrag (-) -9.509 Übriges Konzernergebnis Konzerngesamtergebnis Stand am 31.12.2009 -9.509 5.855 0 97 12.246 0 0 F-6 -9.509 -9.509 0 0 0 0 0 -9.509 -9.509 0 0 -9.509 18.198 0 0 18.198 18.198 0 0 -9.509 I V. Ka pit alf lussre ch nu ng f ür das Ge schä ft sj a h r 2 0 1 0 Für die finanzw irt schaft liche Beurt eilung des von uns geprüft en Konzerns sind die vom Unt ernehm en erwirt schaft et en und die ihm von außen zugeflossenen Finanzier ungsm it t el und ihre Verwendung von Bedeut ung. Zur Ent wick lung der Liquidit ät und der Finanzkraft der Gesellschaft en haben wir eine Kapit alflussrechnung erst ellt , die zeigt , w ie sich die Zahlungsm it t el ( Kassenbest ände, Schecks sowie Gut haben bei Kredit inst it ut en) des geprüft en Konzerns im Ber icht szeit raum durch Mit t elzu- und - abflüsse verändert haben. Dabei w ird von uns zw ischen Zahlungsst röm en aus Geschäft s- , I nvest it ions- und Finanzierungst ät igkeit unt erschieden. Die Aufgabe der von uns nachfolgend aufgest ellt en Kapit alflussrechnung best eht darin, zusät zlich zu Konzernbilanz, Konzer ngew inn- und Verlust rechnung und Konzernanhang ergänzende Angaben über die finanzielle Ent wick lung des geprüft en Konzerns zu m achen, die aus dem Konzernabschluss nicht oder nur m it t elbar ent nom m en w erden können. Sie soll I nform at ionen über die Zahlungsst röm e sow ie die Zahlungsm it t elbest ände des Konzerns verm it t eln und darüber Auskunft geben, w ie der Konzern finanzielle Mit t el er wirt schaft et hat und w elche zahlungswirksam en I nvest it ions- und Finanzierungsm aßnahm en vorgenom m en w urden. Über die Zahlungsst röm e in der Kapit alflussrechnung w erden von uns I nform at ionen get rennt nach den Cash- Flow aus der laufenden Geschäft st ät igkeit , aus der I nvest it ionst ät igkeit ( einschließlich Desinvest it ionen) und aus der Finanzierungst ät igkeit verm it t elt , wobei die Sum m e der Cash- Flow aus diesen drei Tät igkeit sbereichen der Veränderung des Finanzm it t elfonds in der Bericht sper iode ent spricht . Unsere nachfolgende Darst ellung der Kapit alflussrechnung im Konzernprüfungsbericht ent spricht dem vom Deut schen St andardisierungsrat DSR erar beit et en Grundsat z ÄDeut scher Rechnungslegungsst andard Nr. 2 ( DRS 2) Kapit alflussrechnung³. F-7 Ka p it a lf lu ssr e chnu n g na ch d e m Grun dsa t z " D e ut sch e r Re ch nun gsle gun gs st a n da r d N r. 2 ( D RS 2 ) " 1. 2010 2009 TEU R T EUR Jahresergebnis ( einschließlich Ergebnisant ei len von Minderheit sgesellschaft ern) nach Abzug Ausgleichspost en Kapit alkonsolidierung 2.+ / - 5.715 - 9.509 9.620 11.709 917 - 510 0 - 60 - 185 0 586 5.941 2.782 - 866 Abschreibungen / Zuschreibungen auf Gegenst ände des Anlageverm ögens 3.+ / - Zunahm e / Abnahm e der Rückst ellungen 4.+ / - Sonst ige zahlungsunwir ksam e Aufwendungen/ Er t räge ( bspw. Abschreibung auf ein akt iv ier t es Disa gio) 5.- / + Gewinn / Verlust aus dem Abgang von Gegenst änden des Anlageverm ögens 6.- / + Zunahm e / Abnahm e der Vorrät e, der Forderun gen aus Lieferungen und Leist ungen sowie an derer Akt iva, die nicht der I nvest it ions- oder Finanzierungst ät igkeit zuzuordnen sind 7.+ / - Zunahm e / Abnahm e der Verbindlichkeit en aus Lieferun gen und Leist ungen sow ie anderer Passiva, die nicht der I nvest it ions- oder Finanzierungst ät igkeit zuzuordnen sind ( abzüglich Veränderungen Miet kaufvert räge) _ 8. = Ca sh - Flow a u s de r la ufe n de n Ge schä ft st ä t igke it 1 9 .4 3 5 6 .7 0 5 ----------------------- ----------------------9. Einzahlungen aus Abgängen von Gegenst än den des Sachanlageverm ögens / im m at eriellen Anlageverm ö gens 10. - 8.538 7.152 - 10 0 - 8 .3 3 7 - 7 .1 4 9 Auszahlungen für I nv est it ionen in das Finanzan lagever m ö gen 12.= 3 Auszahlungen für I nv est it ionen in das Sachanlagever m ö gen / im m at erielle Anlageverm ögen 11. - 191 Ca sh - Flow a u s de r I n ve st it ion st ä t igk e it F-8 ----------------------- ----------------------- 13. + Einzahlungen aus der Aufnahm e von Kredit en 14. + Einzahlungen aus der Aufnahm e von Miet kaufvert rägen 2010 2009 TEU R T EUR 0 5.987 0 1.743 15. - Auszahlungen für die Tilgung von Kredit en 9.545 2.809 16. - Auszahlungen für die Tilgung von Miet kaufvert rägen 4.174 8.012 17. - Auszahlungen für die Vergabe von Kredit en 0 0 18.= Ca sh - Flow a u s de r Fina nz ie ru n gst ä t igk e it - 1 3 .7 1 9 - 3 .0 9 1 ----------------------- ----------------------- 19. Zahlungswirk sam e Veränderungen des Finanzm it t elbe st andes ( Sum m e aus Zf. 8, 12 und 18) 20. + Finanzm it t elbest and am Anfang der Periode - 2.621 - 3.535 2.436 6.095 2.194 - 124 15 0 2 .0 2 4 2 .4 3 6 21. + / - Veränderung der Zahlungsm it t el wegen erst m aliger Einbeziehung von Gesellschaft en 22. + / - Veränderung aufgrund des Übergang auf das Bilanzrecht sm odernisierungsgeset z zum 1.1.2010 23.= Fina nz m it t e lb e st a nd a m En de de r Pe riode F-9 I I I . Kon z er na nh a n g f ü r das Ge schä ft sj a hr 2 0 1 0 Seit e 1 . Allge m e ine An ga be n 60 2 . Kon solidie ru n gsgr u ndsä t ze 60 3 . Kon solidie ru n gsk r e is 62 4 . Bila nzie r ungs- u n d Be w e r t u ngsm e t h ode n 63 5 . Er lä ut e r ung e n z ur Konze r n bila nz 65 5.1. Konzernanlagenspiegel 66 5.2. Verbindlichkeit enspiegel 68 6 . Er lä ut e r ung e n z ur Konze r n ge w in n- und V e rlu st r e chnu n g 72 7 . Sonst ige An ga be n 74 8 . D a rst e llu ng de r re ch t liche n V e rhä lt n isse 76 F-10 1 . Allge m e in e Anga b e n Der Konzernabschluss der MI TEC Aut om ot ive AG zum 31. Dezem ber 2010 wurde nach den Vorschrift en des Handelsgeset zbuches und des Akt iengeset zes aufgest ellt . Die Form der Darst ellung des Konzernabschlusses ent spricht dem Jahresabschluss der MI TEC Aut om ot ive AG. Für die Gliederung der Konzerngewinn- und Verlust rechnung wurde das Gesam t kost enverfahren gew ählt . 2 . Kon solidie run gsgr und sä t ze Dem Konzernabschluss liegen die Jahresabschlüsse der einbezogenen Unt ernehm en zu Grunde. Bei säm t lichen in den Konzernabschluss einbezogenen Unt ernehm en deckt sich der St icht ag des Einzelabschlusses m it dem St icht ag des Konzernabschlusses zum 31. Dezem ber 2010. Die Kapit alkonsolidier ung angelsächsischen der Met hode voll einbezogenen ( Erwerbsm et hode) , Unt ernehm en die zwischen erfolgt e nach der Erst konsolidierung und Folgekonsolidierung differenziert . Die Erst konsolidierungen Technology Cent er der Gm bH, MI TEC engine.t ec Kraut hausen, und gm bh, Kraut hausen, MI TEC aut om ot ive PTC Product ion Syst em s Gm bH, Kraut hausen, erfolgt en j eweils zur Buchwert m et hode, bei der die Bet eiligungsbuchwert e der Mut t ergesellschaft gegen die im Zeit punkt der Erst konsolidierung vorhandenen Eigenkapit alw ert e ( gezeichnet es Kapit al, Rücklagen und Gewinn- bzw . Verlust vort rag) der Unt ergesellschaft en aufgerechnet w urden. Bei der in den Konzernabschluss einbezogenen MI TEC engine.t ec gm bh w urde als Zeit punkt der Geschäft sj ahres gewählt . 2001 ( Erwerb der Ant eile) Erst konsolidierung der Der sich in Beginn des 2001 aus der Kapit alkonsolidierung ergebende passivische Unt erschiedsbet rag ( TEUR 102) result iert aus früheren Rücklagen und Ergebnisvort rägen und hat Eigenkapit alcharakt er. Bei der in den Konzernabschluss einbezogenen MI TEC aut om ot ive Syst em s Gm bH wurde als Zeit punk t der Erst konsolidierung der Beginn des Geschäft sj ahres 2007 ( Erw erb der Ant eile) gewählt . Bei der in den Konzer nabschluss einbezogenen PTC Product ion Technology Cent er Gm bH w urde als Zeit punkt der Erst konsolidierung der 31. Dezem ber 2008 ( Erst m alige Einbeziehung in den Konzernabschluss) gew ählt . Der sich in 2008 aus der Kapit alkonsolidierung ergebende passivische Unt erschiedsbet rag ( TEUR 314) result iert im Wesent lichen aus Ergebnisvort rägen und hat Eigenkapit alcharakt er. F-11 Die Erst k onsolidierung der MI TEC engine.t ec gm bh & Co. Obj ekt Kraut hausen KG erfolgt e nach der Neubew ert ungsm et hode, bei der die Verm ögensgegenst ände und Schulden in der Bilanz des Tocht erunt ernehm ens zum Zeit punkt des Erwerbs erfolgsneut ral, d. h. m it direkt er Verrechnung der Bet räge im Eigenkapit al neu bewert et w erden. Das neu bewert et e Eigenkapit al ergibt sich som it aus dem Eigenkapit al vor Neubew ert ung zuzüglich der aufgelöst en und um lat ent e St euereffekt e bereinigt en st illen Reserven. Bei der in den Konzernabschluss einbezogenen MI TEC engine.t ec gm bh & Co. Obj ekt Kraut hausen KG w urde als Zeit punkt der Er st konsolidierung der 31. Dezem ber 2010 ( Erst m alige Einbeziehung in den Konzernabschluss) gewählt . Der sich in 2010 aus der Kapit alkonsolidierung ergebende passivische Unt erschiedsbet rag ( TEUR 2.171) r esult ier t im Wesent lichen aus der Auflösung st iller Reserven bei der Bew ert ung des Sachanlageverm ögens und Ergebnisvort rägen und hat Eigenkapit alcharakt er. Die Folgekonsolidierung ± und dam it auch die Konsolidierung zum 31. Dezem ber 2010 ± erfasst den Konzernant eil der nach dem St icht ag der Erst konsolidierung erwirt schaft et en Ergebnisse der Konzerngesellschaft en. Die gegenseit igen Forderungen und Verbindlichkeit en zwischen den Konzerngesellschaft en w urden unt ereinander aufgerechnet . Bei der Konzer ngewinn- und Verlust r echnung w urden alle Um sät ze zwischen den Konzerngesellschaft en und die übrigen konzernint ernen Ert räge und Aufwendungen voll konsolidiert . Zwischenergebnisse im Anlage- und Um laufverm ögen aus konzernint ernen Lieferungen/ Leist ungen w ur den elim inier t . F-12 3 . Kon solidie run gsk r e is I n den Konzernabschluss w urden gem äß § 294 Abs. 1 HGB als Mut t erunt ernehm en die MI TEC Aut om ot ive AG, Eisenach, und als Tocht erunt er nehm en die MI TEC engine.t ec gm bh, Kraut hausen ( Bet eiligungsant eil 100 % ) , die PTC Product ion Technology Cent er Gm bH, Kraut hausen ( Bet eiligungsant eil 100 % ) , die MI TEC aut om ot ive Syst em s Gm bH, Kraut hausen ( Bet eiligungsant eil 100 % ) , und die MI TEC engine.t ec gm bh & Co. Obj ekt Kraut hausen KG, Eisenach ( Bet eiligungsant eil 99 % ) einbezogen. Vollkonsolidiert e Gesellschaft en Gesellschaft / Sit z Ant eil am gezeichnet en Kapit al Gezeichnet es Kapit al % EUR Jahresüberschuss / - fehlbet rag 2010 EUR Mut t ergesellschaft MI TEC Aut om ot ive AG, Eisenach 100,00 5.855.000,00 1.329.653,10 MI TEC engine.t ec gm bh, Kraut hausen 100,00 1.000.000,00 1.126.261,94 MI TEC aut om ot ive Syst em s Gm bH, Kraut hausen 100,00 25.000,00 - 617,50 PTC Product ion Technology Cent er Gm bH, Kraut hausen 100,00 25.000,00 3.354.479,34 99,00 10.000,00 173.344,44 Tocht ergesellschaft MI TEC engine.t ec gm bh & Co. Obj ekt Kraut hausen KG, Eisenach F-13 4 . Bila nzie r un gs- un d Be w e r t ungsm e t h ode n Die Einzelabschlüsse w urden grundsät zlich nach den deut schen Bilanzierungs- und Bewert ungsm et hoden für Kapit algesellschaft en aufgest ellt . Zum 1. Januar 2010 wurde der Jahresabschluss auf die neuen Vorschrift en des Bilanzrecht sm odernisier ungsgeset zes ( BilMoG) angepasst . Daher k onnt e der Grundsat z der Ansat z- , Bewert ungs- und Ausw eisst et igkeit nicht v ollst ändig angew andt werden ( Art . 67 Abs. 8 S. 1 EGHGB) . Bei der er st m aligen Aufst ellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrecht sm odernisier ungsgeset z ( BilMoG) wurden die Vorj ahresvergleichszahlen aufgrund des Wahlrecht s des Art . 67 Abs. 8 Sat z 2 EGHGB nicht angepasst . Die Wert ansät ze der Einzelabschlüsse wurden unverändert in den konsolidiert en Abschluss übernom m en. Anlageverm ögen I m m at erielle Verm ögensgegenst ände wurden zu Anschaffungsk ost en abzüglich Abschreibungen bew ert et . Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder Herst ellungskost en abzüglich Abschreibungen bew ert et . Die angew endet en Abschreibungsm et hoden und zu Grunde gelegt en Nut zungsdauern sind in der folgenden Übersicht dargest ellt : Anlageposit ion Abschreibungsm et hode I m m at erielle Verm ögensgegenst ände linear, für Ent w icklungs- Know- how Leist ungsabschreibung Nut zungsdauer 3 - 5 Jahre Grundst ücke, grundst ücksgleiche Recht e und Baut en einschließlich der Baut en auf frem den Grundst ücken linear 50 Jahre Technische Anlagen und Maschinen linear 1 - 16 Jahre Ander e Anlagen, Bet riebs- und Geschäft sausst at t ung linear 3 - 15 Jahre F-14 Für geringwert ige Verm ögensgegenst ände im Sinne von § 6 Abs. 2 a ESt G w urde im Zugangsj ahr ein Sam m elpost en gebildet . Dieser w urde im Zugangsj ahr und w ird in den folgenden vier Jahren zu j ew eils 20 % abgeschrieben. Finanzanlagen wur den zu Anschaffungskost en angeset zt . Vorrät e Die Roh- , Hilfs- und Bet riebsst offe sind m it ihren Anschaffungskost en bew er t et . Die Bewert ung der unfert igen und fert igen Erzeugnisse sow ie der unfert igen Leist ungen erfolgt zu Herst ellungskost en. Diese um fassen neben den Mat erialeinzelkost en, den Fert igungseinzelkost en und den Sondereinzelkost en der Fert igung auch angem essene Teile der Mat erial- und Fert igungsgem einkost en so wie den ant eiligen Wert everzehr des Anlageverm ögens der Fert igung. Frem dk apit alzinsen w erden nicht in die Herst ellungskost en einbezogen. Das Prinzip der verlust freien Bewert ung w urde beacht et . Erforderliche Abwert ungen w egen Reichweit e und Ungängigkeit w urden vorgenom m en. Forderungen und sonst ige Verm ögensgegenst ände Die Forderungen und sonst igen Ver m ögensgegenst ände sind m it dem Nennw ert angeset zt . Pauschal- und Einzelw ert bericht igungen auf Forderungen aus Liefer ungen und Leist ungen w urden im not wendigen Um fang gebildet . Wert papiere Die Wert papiere des Um laufverm ögens w urden m it dem Börsen- bzw . Markt preis am Bilanzst icht ag angeset zt . F-15 Rechnungsabgrenzungspost en Die Rechnungsabgr enzungspost en w urden akt iviert und über die Laufzeit der zu Grunde liegenden Vert räge linear aufgelöst . Der Post en bet rifft im Wesent lichen die in den Verbindlichkeit en aus Miet kaufvert rägen ent halt enen Zinsen. Rückst ellungen Für ungewisse Verbindlichkeit en wurden Rückst ellungen m it dem nach vernünft iger kaufm ännischer Beurt eilung not w endigen Erfüllungsbet rag gebildet . Verbindlichkeit en Die Verbindlichkeit en wurden m it ihrem Erfüllungsbet rag angeset zt . Die Laufzeit en der Verbindlichkeit en sind im Verbindlichkeit enspiegel ausgewiesen. Währungsum rechnung Forderungen und Verbindlichkeit en in Frem dwährung werden m it dem Devisenkassam it t elk ur s zum St icht ag 31. Dezem ber 2010 angeset zt . 5 . Er lä ut e r unge n z u r Konze r nbila n z Akt iva Zur Ent wick lung des Anlageverm ögens vergleiche die Darst ellung auf der folgenden Seit e. Um sow ohl die Ent w icklung der kum uliert en Abschreibungen als auch die Abschreibungen des Geschäft sj ahres zu zeigen, werden in Form eines Abschreibungsspiegels die Ver änderungen der gesam t en Abschr eibungen dargest ellt . Der Abschreibungsspiegel ist Darst ellung in den Anlagenspiegel int egriert worden. F-16 zur besseren 5 .1 Kon ze r n a n la ge n spie ge l Entwicklung des Anlagevermögens Anschaffungs- sŽƌƚƌĂŐ Ϭϭ͘Ϭϭ͘ϮϬϭϬ Φ /͘ Kumulierte Abschreibungen Übernahme Altbestand OG Ϭϭ͘Ϭϭ͘ϮϬϭϬ Φ ƵŐćŶŐĞ Φ hŵďƵĐŚƵŶŐĞŶ Φ ďŐćŶŐĞ Φ ^ƚĂŶĚ ϯϭ͘ϭϮ͘ϮϬϭϬ Φ sŽƌƚƌĂŐ Ϭϭ͘Ϭϭ͘ϮϬϭϬ Φ Übernahme Altbestand OG Ϭϭ͘Ϭϭ͘ϮϬϭϬ Φ ďƐĐŚƌĞŝďƵŶŐĞŶ ĚĞƐ'ĞƐĐŚćĨƚƐũĂŚƌĞƐ Φ Buchwert Buchwert 31.12.2010 ¼ ϯϭ͘ϭϮ͘ϮϬϬϵ Φ ^ƚĂŶĚ ďŐćŶŐĞ Φ hŵďƵĐŚƵŶŐĞŶ ƵƐĐŚƌĞŝďƵŶŐĞŶ Φ Φ 31.12.2010 Φ Immaterielle Vermögensgegenstände ^ŽĨƚǁĂƌĞ <ŽŶnjĞƐƐŝŽŶĞŶ͕ZĞĐŚƚĞ ŶƚǁŝĐŬůƵŶŐ<ŶŽǁ,Žǁ //͘ und Herstellkosten Ϯ͘ϴϮϬ͘ϴϰϮ͕ϰϰ ϱϱ͘ϭϯϳ͕ϲϭ ϭ͘ϯϲϱ͘ϱϭϬ͕ϬϬ ϰ͘Ϯϰϭ͘ϰϵϬ͕Ϭϱ Ϭ͕ϬϬ Ϭ͕ϬϬ Ϭ͕ϬϬ Ϭ͕ϬϬ ϲϲ͘Ϭϯϱ͕ϲϳ ϰϮϬ͘ϭϰϮ͕ϮϬ Ϭ͕ϬϬ ϰϴϲ͘ϭϳϳ͕ϴϳ Ϭ͕ϬϬ Ϭ͕ϬϬ Ϭ͕ϬϬ Ϭ͕ϬϬ Ϭ͕ϬϬ Ϭ͕ϬϬ Ϭ͕ϬϬ Ϭ͕ϬϬ Ϯ͘ϴϴϲ͘ϴϳϴ͕ϭϭ ϰϳϱ͘Ϯϳϵ͕ϴϭ ϭ͘ϯϲϱ͘ϱϭϬ͕ϬϬ ϰ͘ϳϮϳ͘ϲϲϳ͕ϵϮ Ϯ͘ϭϮϴ͘ϰϬϵ͕ϰϰ ϳ͘ϲϳϰ͕ϲϭ ϵϰϳ͘ϲϬϳ͕ϬϬ ϯ͘Ϭϴϯ͘ϲϵϭ͕Ϭϱ Ϭ͕ϬϬ Ϭ͕ϬϬ Ϭ͕ϬϬ Ϭ͕ϬϬ Ϯϭϵ͘Ϯϲϴ͕ϲϳ ϯϳ͘ϲϳϴ͕ϮϬ Ϯϭϴ͘ϴϮϮ͕ϬϬ ϰϳϱ͘ϳϲϴ͕ϴϳ Ϭ͕ϬϬ Ϭ͕ϬϬ Ϭ͕ϬϬ Ϭ͕ϬϬ Ϭ͕ϬϬ Ϭ͕ϬϬ Ϭ͕ϬϬ Ϭ͕ϬϬ Ϭ͕ϬϬ Ϭ͕ϬϬ Ϭ͕ϬϬ Ϭ͕ϬϬ Ϯ͘ϯϰϳ͘ϲϳϴ͕ϭϭ ϰϱ͘ϯϱϮ͕ϴϭ ϭ͘ϭϲϲ͘ϰϮϵ͕ϬϬ ϯ͘ϱϱϵ͘ϰϱϵ͕ϵϮ 539.200,00 429.927,00 199.081,00 1.168.208,00 ϲϵϮ͘ϰϯϯ͕ϬϬ ϰϳ͘ϰϲϯ͕ϬϬ ϰϭϳ͘ϵϬϯ͕ϬϬ ϭ͘ϭϱϳ͘ϳϵϵ͕ϬϬ ϭ͘ϯϯϳ͘ϲϮϴ͕ϲϵ ϭϳ͘ϱϲϯ͘ϯϵϱ͕Ϭϭ ϭϴ͘ϵϬϭ͘ϬϮϯ͕ϳϬ Ϭ͕ϬϬ ϳ͘Ϯϱϭ͘ϵϰϵ͕ϭϯ ϳ͘Ϯϱϭ͘ϵϰϵ͕ϭϯ ϭϮϮ͘ϳϯϬ͕ϵϵ ϮϮ͘ϯϵϵ͕ϯϳ ϭϰϱ͘ϭϯϬ͕ϯϲ Ϭ͕ϬϬ Ϭ͕ϬϬ Ϭ͕ϬϬ Ϭ͕ϬϬ Ϭ͕ϬϬ Ϭ͕ϬϬ ϭ͘ϰϲϬ͘ϯϱϵ͕ϲϴ Ϯϰ͘ϴϯϳ͘ϳϰϯ͕ϱϭ Ϯϲ͘Ϯϵϴ͘ϭϬϯ͕ϭϵ Ϭ͕ϬϬ ϰ͘ϳϮϬ͘ϰϯϯ͕Ϭϭ ϰ͘ϳϮϬ͘ϰϯϯ͕Ϭϭ Ϭ͕ϬϬ ϰ͘ϭϭϲ͘ϵϬϳ͕ϭϯ ϰ͘ϭϭϲ͘ϵϬϳ͕ϭϯ Ϭ͕ϬϬ ϭ͘ϬϬϭ͘ϵϰϵ͕ϯϳ ϭ͘ϬϬϭ͘ϵϰϵ͕ϯϳ Ϭ͕ϬϬ Ϭ͕ϬϬ Ϭ͕ϬϬ Ϭ͕ϬϬ Ϭ͕ϬϬ Ϭ͕ϬϬ Ϭ͕ϬϬ Ϯ͘ϱϴϭ͘ϵϮϬ͕ϬϬ Ϯ͘ϱϴϭ͘ϵϮϬ͕ϬϬ Ϭ͕ϬϬ ϳ͘Ϯϱϳ͘ϯϲϵ͕ϱϭ ϳ͘Ϯϱϳ͘ϯϲϵ͕ϱϭ 1.460.359,68 17.580.374,00 19.040.733,68 ϭ͘ϯϯϳ͘ϲϮϴ͕ϲϵ ϭϮ͘ϴϰϮ͘ϵϲϮ͕ϬϬ ϭϰ͘ϭϴϬ͘ϱϵϬ͕ϲϵ ϭϴϭ͘Ϯϴϳ͘ϳϮϱ͕ϲϲ Ϭ͕ϬϬ ϰ͘Ϭϴϱ͘ϬϬϮ͕ϱϱ Ϯ͘Ϭϳϳ͘ϱϮϯ͕ϱϴ ϭ͘ϴϬϲ͘ϬϴϬ͕ϲϰ ϭϴϱ͘ϲϰϰ͘ϭϳϭ͕ϭϱ ϭϭϱ͘ϮϬϭ͘ϳϯϮ͕ϰϭ Ϭ͕ϬϬ ϵ͘ϴϬϰ͘ϵϬϰ͕ϯϯ ϭ͘ϴϬϬ͘ϭϴϯ͕ϲϰ Ϭ͕ϬϬ Ϭ͕ϬϬ ϭϮϯ͘ϮϬϲ͘ϰϱϯ͕ϭϬ 62.437.718,05 ϲϲ͘Ϭϴϱ͘ϵϵϯ͕Ϯϱ ϭϬ͘Ϯϳϭ͘ϯϰϭ͕ϱϵ Ϭ͕ϬϬ Ϯϳϭ͘ϳϭϯ͕ϱϴ Ϭ͕ϬϬ ϭ͘ϴϳϯ͕ϰϱ ϭϬ͘ϱϰϭ͘ϭϴϭ͕ϳϮ ϳ͘Ϯϴϰ͘ϵϯϮ͕ϱϵ Ϭ͕ϬϬ ϴϳϰ͘ϮϯϬ͕ϱϴ ϭ͘ϴϳϯ͕ϰϱ Ϭ͕ϬϬ Ϭ͕ϬϬ ϴ͘ϭϱϳ͘Ϯϴϵ͕ϳϮ 2.383.892,00 Ϯ͘ϵϴϲ͘ϰϬϵ͕ϬϬ ϭϲϰ͘ϵϴϰ͕ϵϲ Ϭ͕ϬϬ ϲϯ͘ϮϬϬ͕Ϯϴ Ϭ͕ϬϬ Ϭ͕ϬϬ ϮϮϴ͘ϭϴϱ͕Ϯϰ ϱϲ͘ϯϮϵ͕ϵϲ Ϭ͕ϬϬ ϰϱ͘ϰϮϲ͕Ϯϴ Ϭ͕ϬϬ Ϭ͕ϬϬ Ϭ͕ϬϬ ϭϬϭ͘ϳϱϲ͕Ϯϰ 126.429,00 ϭϬϴ͘ϲϱϱ͕ϬϬ Ϯ͘Ϭϴϳ͘ϭϰϰ͕ϱϯ Ϭ͕ϬϬ ϯϱϭ͘ϲϭϲ͕ϱϰ ͲϮ͘Ϭϳϳ͘ϱϮϯ͕ϱϴ Ϭ͕ϬϬ ϯϲϭ͘Ϯϯϳ͕ϰϵ Ϭ͕ϬϬ Ϭ͕ϬϬ Ϭ͕ϬϬ Ϭ͕ϬϬ Ϭ͕ϬϬ Ϭ͕ϬϬ Ϭ͕ϬϬ 361.237,49 Ϯ͘Ϭϴϳ͘ϭϰϰ͕ϱϯ ϮϭϮ͘ϳϭϮ͘ϮϮϬ͕ϰϰ ϳ͘Ϯϱϭ͘ϵϰϵ͕ϭϯ ϰ͘ϵϭϲ͘ϲϲϯ͕ϯϭ Ϭ͕ϬϬ ϭ͘ϴϬϳ͘ϵϱϰ͕Ϭϵ ϮϮϯ͘ϬϳϮ͘ϴϳϴ͕ϳϵ ϭϮϳ͘Ϯϲϯ͘ϰϮϳ͕ϵϳ ϰ͘ϭϭϲ͘ϵϬϳ͕ϭϯ ϭϭ͘ϳϮϲ͘ϱϭϬ͕ϱϲ ϭ͘ϴϬϮ͘Ϭϱϳ͕Ϭϵ Ϭ͕ϬϬ Ϯ͘ϱϴϭ͘ϵϮϬ͕ϬϬ ϭϯϴ͘ϳϮϮ͘ϴϲϴ͕ϱϳ 84.350.010,22 ϴϱ͘ϰϰϴ͘ϳϵϮ͕ϰϳ Sachanlagen ϭ͘'ƌƵŶĚƐƚƺĐŬĞͬ'ĞďćƵĚĞ ϭĂ͘'ƌƵŶĚƐƚƺĐŬĞ ϭď'ĞďćƵĚĞ ϭ͘^ƵŵŵĞ'ƌƵŶĚƐƚƺĐŬĞͬ'ĞďćƵĚĞ Ϯ͘dĞĐŚŶŝƐĐŚĞŶůĂŐĞŶƵŶĚDĂƐĐŚŝŶĞŶ ϯ͘ŶĚĞƌĞŶůĂŐĞŶ͕ĞƚƌŝĞďƐͲ ƵŶĚ'ĞƐĐŚćĨƚƐĂƵƐƐƚĂƚƚƵŶŐ ϯĂ͘'t' ϰ͘'ĞůĞŝƐƚĞƚĞŶnjĂŚůƵŶŐĞŶƵŶĚŶůĂŐĞŶ ŝŵĂƵ ///͘ Finanzanlagen ϭ͘ŶƚĞŝůĞĂŶǀĞƌďƵŶĚĞŶĞŶhŶƚĞƌŶĞŚŵĞŶ Ϭ͕ϬϬ Ϭ͕ϬϬ D/dĞŶŐŝŶĞ͘ƚĞĐ'ŵď,ΘŽ͘KďũĞŬƚ<ƌĂƵƚŚĂƵƐĞŶ<'<ƚ͘ϰϭϬϬϬ ϵ͘ϵϬϬ͕ϬϬ Ͳϵ͘ϵϬϬ͕ϬϬ D/dͲ:ĞďƐĞŶ/ŶĚƵƐƚƌŝĂů,ŽůĚŝŶŐƐ>ƚĚ͘ ϯ͘ϱϵϵ͘Ϭϵϳ͕ϭϬ Ϭ͕ϬϬ Ϯ͘ĞƚĞŝůŝŐƵŶŐĞŶ ϯ͘ϲϬϴ͘ϵϵϳ͕ϭϬ Ͳϵ͘ϵϬϬ͕ϬϬ ϯ͘ϲϬϴ͘ϵϵϳ͕ϭϬ Ͳϭϵ͘ϴϬϬ͕ϬϬ ϮϮϬ͘ϱϲϮ͘ϳϬϳ͕ϱϵ ϳ͘ϮϯϮ͘ϭϰϵ͕ϭϯ Ϭ͕ϬϬ Ϭ͕ϬϬ Ϭ͕ϬϬ Ϭ͕ϬϬ Ϭ͕ϬϬ Ϭ͕ϬϬ Ϭ͕ϬϬ Ϭ͕ϬϬ Ϭ͕ϬϬ Ϭ͕ϬϬ ϱ͘ϰϬϮ͘ϴϰϭ͕ϭϴ Ϭ͕ϬϬ Ϭ͕ϬϬ Ϭ͕ϬϬ Ϭ͕ϬϬ Ϭ͕ϬϬ Ϭ͕ϬϬ Ϭ͕ϬϬ Ϭ͕ϬϬ ϯ͘ϱϵϵ͘Ϭϵϳ͕ϭϬ ϯ͘ϱϵϵ͘Ϭϵϳ͕ϭϬ ϯ͘ϱϵϵ͘Ϭϵϳ͕ϭϬ Ϭ͕ϬϬ Ϭ͕ϬϬ Ϭ͕ϬϬ Ϭ͕ϬϬ Ϭ͕ϬϬ Ϭ͕ϬϬ Ϭ͕ϬϬ Ϭ͕ϬϬ Ϭ͕ϬϬ Ϭ͕ϬϬ ϭ͘ϴϬϳ͘ϵϱϰ͕Ϭϵ Ϯϯϭ͘ϯϵϵ͘ϲϰϯ͕ϴϭ ϭϯϬ͘ϯϰϳ͘ϭϭϵ͕ϬϮ ϰ͘ϭϭϲ͘ϵϬϳ͕ϭϯ F-17 Ϭ͕ϬϬ Ϭ͕ϬϬ Ϭ͕ϬϬ Ϭ͕ϬϬ Ϭ͕ϬϬ Ϭ͕ϬϬ Ϭ͕ϬϬ Ϭ͕ϬϬ Ϭ͕ϬϬ Ϭ͕ϬϬ Ϭ͕ϬϬ Ϭ͕ϬϬ Ϭ͕ϬϬ Ϭ͕ϬϬ Ϭ͕ϬϬ ϭϮ͘ϮϬϮ͘Ϯϳϵ͕ϰϯ ϭ͘ϴϬϮ͘Ϭϱϳ͕Ϭϵ Ϭ͕ϬϬ Ϭ͕ϬϬ Ϭ͕ϬϬ Ϭ͕ϬϬ Ϭ͕ϬϬ Ϭ͕ϬϬ Ϭ͕ϬϬ Ϭ͕ϬϬ Ϭ͕ϬϬ Ϭ͕ϬϬ Ϭ͕ϬϬ 0,00 3.599.097,10 3.599.097,10 3.599.097,10 Ϭ͕ϬϬ Ϭ͕ϬϬ ϵ͘ϵϬϬ͕ϬϬ ϯ͘ϱϵϵ͘Ϭϵϳ͕ϭϬ ϯ͘ϲϬϴ͘ϵϵϳ͕ϭϬ ϯ͘ϲϬϴ͘ϵϵϳ͕ϭϬ Ϯ͘ϱϴϭ͘ϵϮϬ͕ϬϬ ϭϰϮ͘ϮϴϮ͘ϯϮϴ͕ϰϵ 89.117.315,32 ϵϬ͘Ϯϭϱ͘ϱϴϴ͕ϱϳ Angaben zum Ant eilsbesit z Angaben zum Ant eilsbesit z sind im erforderlichen Um fang in einer Aufst ellung nach § 287 HGB gem acht . Ant eile an Unt ernehm en, m it denen ein Bet eiligungsverhält nis best eht Gesellschaft / Sit z MI TEC- Jebsen I ndust r ial Holdings Lim it ed, Hong Kong Ant eil am gezeichnet en Kapit al % Gezeichnet es Kapit al EUR Eigenk apit al 31 .12 .20 10 EUR 50 ,00 6.8 53 .87 9,2 8 10 .83 6.8 28 ,30 Jahreser gebnis 20 10 EUR 1.9 05 .06 2,9 7 Es best ehen keine Forderungen gegen Unt ernehm en, m it denen ein Bet eiligungsver hält nis best eht ( Vorj ahr EUR 2.513.492,76) . Passiva Rückst ellungen Sonst ige Rückst ellungen wurden gebildet w egen: 1. Ausst ehende Eingangsrechnungen TEUR 1.394 ( 1.024) 2. Personalkost en TEUR 806 ( 1.109) 3. Ausst ehende Kundengut schrift en TEUR 272 ( 0) 4. Prozesskost en TEUR 164 ( 189) 5. Gew ährleist ungsver pflicht ung TEUR 90 ( 150) 6. Aufbewahrungsverpflicht ung TEUR 90 ( 83) 7. Sonst iges TEUR 3 ( 2) In den Rückst ellungen für Personalkost en sind Rückst ellungen für Alt erst eilzeit verpflicht ungen in Höhe von TEUR 135 ent halt en. Es handelt sich dabei um den Saldo aus der Rückst ellung und dem Akt ivw ert aus der Rückdeckungsversicherung in Höhe von TEUR 224. Zur Berechnung der Alt erst eilzeit verpflicht ungen wur den die folgenden Bewert ungsfakt oren verwendet : Richt t afeln 2005 G von Klaus Heubeck, Rechnungszins 5,15 % , Gehalt st r end 0 % , Trend zur Beit ragsbem essungsgrenze der Sozialversicherung 0 % . F-18 5.2. Verbindlichkeit enspiegel m it einer Rest laufzeit von Gesam t bet rag EUR Bilanzposit ion der Verbindlichk eit en Verbindlichk eit en gegenüber Kredit inst it ut en Verbindlichk eit en aus Lieferungen und Leist ungen Verbindlichk eit en gegenüber Unt ernehm en, m it denen ein Bet eiligungsver hält nis best eht Sonst ige Verbindlichk eit en bis zu 1 Jahr EUR 1 bis 5 Jahren EUR 76.438.675,08 43.417.119,84 33.021.555,24 ( 85.983.902,16) ( 68.260.240,91) ( 17.723.661,25) m ehr als 5 Jahren EUR 0,00 ( 0,00) 7.536.990,71 ( 4.472.802,76) 7.461.543,13 ( 4.472.802,76) 75.447,58 ( 0,00) 0,00 ( 0,00) 0,00 ( 9.900,00) 0,00 ( 9.900,00) 0,00 ( 0,00) 0,00 ( 0,00) 9.449.104,41 ( 14.422.591,91) 5.179.424,87 ( 7.057.708,38) 4.269.679,54 ( 7.352.047,69) 0,00 ( 12.835,84) 93.424.770,20 56.058.087,84 37.366.682,36 ( 104.889.196,83) ( 79.800.652,05) ( 25.075.708,94) 0,00 ( 12.835,84) - davon aus St euer n EUR 265.087,66 ( EUR 227.921,39) - davon im Rahm en der sozialen Sicherheit EUR 44.355,88 ( EUR 18.200,00) Die in Klam m ern aufgeführt en Bet räge bet reffen die Zahlen aus dem Vorj ahr. In den sonst igen Verbindlichkeit en sind in Höhe von TEUR 7.365 Verbindlichkeit en aus Miet kaufvert rägen berücksicht igt , davon sind TEUR 3.495 fällig bis zu 1 Jahr und TEUR 3.870 haben eine Laufzeit von m ehr als 1 Jahr bis 5 Jahren. F-19 Besicherung der Ver bindlichkeit en Der Gesam t bet rag der Verbindlichkeit en, die durch Pfandrecht e oder ähnliche Recht e gesichert sind, bet rägt TEUR 83.146. Die Verbindlichkeit en gegenüber Kredit inst it ut en sind durch folgende Sicherheit en besicher t: Grundschulden in Höhe von TEUR 9.715 auf dem Bet riebsgelände in Eisenach, Rennbahn 25 Grundschulden in Höhe von TEUR 869 auf dem Bet riebsgelände in Eisenach, Herrenm ühlenst raße 32 Grundschulden in Höhe von TEUR 3.400 auf dem Bet riebsgelände in Kraut hausen, Eichenallee 2 Sicherungsübereignung der finanziert en Maschinen und Anlagen, Werkzeuge sowie Bet riebs- und Geschäft sausst at t ung Sicherungsübereignung des Warenlagers Verpflicht ung zur Verpfändung von Lizenzen Verpflicht ung zur Eint ragung einer Grundschuld über TEUR 10.000 auf dem Bet riebsgelände in Eisenach, Rennbahn 25 Verpflicht ung zur Verpfändung von 75,1 % der Akt ien der MI TEC Aut om ot ive AG durch den Mehrheit sakt ionär Selbst schuldnerische Bürgschaft des Mehrheit sakt ionärs in Höhe von TEUR 1.000 Die Verbindlichkeit en aus Miet kaufvert rägen für Maschinen und Ausrüst ungen sind durch Sicherungsübereignungen der ent sprechenden Maschinen besichert . F-20 Sonst ige finanzielle Verpflicht ungen Sonst ige finanzielle Verpflicht ungen aus Miet - und Leasingvert rägen best ehen zum 31. Dezem ber 2010 in Höhe von insgesam t TEUR 554. Die Fälligkeit en der finanziellen Verpflicht ungen sind der nachst ehenden Tabelle zu ent nehm en. m it einer Fälligk eit von Finanzielle Verpflicht ung Gesam t bet rag EUR bis zu 1 Jahr EUR 1 bis 5 Jahren EUR m ehr als 5 Jahren EUR Mobilien- Leasing 335.847,46 181.549,97 147.862,38 6.435,11 Miet vert räge 200.136,77 183.101,46 17.035,31 0,00 535.984,23 364.651,43 164.897,69 6.435,11 Art und Zw eck sowie Risiken und Vort eile von nicht in der Bilanz ent halt enen Geschäft en Im Rahm en des Leasings Bürom aschinen beschafft . wurden Kraft fahrzeuge, Dat enverarbeit ungsanlagen und Da die geleast en Verm ögensgegenst ände in der Bilanz des Leasinggebers ausgew iesen werden, verbessert sich die Eigenkapit alquot e. Durch das fehlende Risiko der Rest verwert ung fällt die I nv est it ion in neue Technologien leicht er. Diese Vort eile führen in der Regel zu höheren Gesam t kost en gegenüber dem frem dfinanziert en Kauf. Passive lat ent e St euern Die passiven lat ent en St euer n result ieren aus der Neubewer t ung des Sachanlageverm ögens im Rahm en der erst m aligen Einbeziehung der MI TEC engine.t ec gm bh & Co. Obj ekt Kraut hausen KG in den Konzernabschluss zum 31.12.2010 aufgrund des Bilanzrecht sm odernisier ungsgeset zes. Deren Höhe ent spricht der Gewerbest euer auf die Neubew ert ungsdifferenz in Höhe von EUR 2.581.920,00 ( Gew erbest euerm esszahl 3,5% , Gewerbest euerhebesat z der Gem einde Kraut hausen 300% ) . F-21 Erläut erung gem äß § 298 Abs. 1 i. V. m . § 265 Abs. 2 Sat z 2 HGB zur Vergleichbarkeit m it den Vorj ahreszahlen Die MI TEC engine.t ec gm bh & Co. Obj ekt Kraut hausen KG w ird aufgrund der Vorschrift en des Bilanzrecht sm odernisier ungsgeset zes verbundenes Unt ernehm en und ( BilMoG) nicht m ehr bezüglich als Zweckgesellschaft en Unt ernehm en, m it denen als ein Bet eiligungsverhält nis best eht , bet racht et und daher auch in den Konzernabschluss der MI TEC Aut om ot ive AG einbezogen. Es handelt sich um eine w esent liche Änderung des Konsolidierungskreises nach § 294 Abs. 2 Sat z 1 HGB. Zur Vergleichbarkeit m it den Vorj ahreszahlen werden in der nachfolgenden Tabelle die Bilanzposit ionen dargest ellt . Dabei w urden in der Spalt e "Konzernabschluss einschließlich MI TEC engine.t ec gm bh & Co. KG" die Ausw irkungen der konzernint ernen Leist ungsbeziehungen ( Verm ögensgegenst ände und Schulden) elim iniert . Bilanzposit ion Ausst ehende Einlagen Anlageverm ögen Finanzanlagen Vor rät e Forderungen aus L und L Forderungen Bet eiligungsgesellschaft en Sonst ige VG Wert papiere Liquide Mit t el Akt ive RAP Eigenk apit al Sum m e Akt iva Eigenk apit al Sonderpost en m it Rücklageant eil Rückst ellungen Verbindlichkeit en Kredit inst it ut e Verbindlichkeit en L und L Verbindlichkeit en Bet eiligungsgesellschaft en Sonst ige Verbindlichkeit en PRAP Sum m e Passiva Konzernabschluss Jahresabschluss Konzernabschluss einschl. MI TEC MI TEC engine.t ec gm bh engine.t ec gm bh MI TEC & Co. KG & Co. KG Aut om ot ive AG 31.12.2009 31.12.2009 31.12.2009 TEUR TEUR TEUR 0 10 0 86.607 3.142 89.740 3.609 0 3.599 14.483 0 14.483 11.719 0 11.719 2.513 2.949 6 2.436 1.529 0 125.851 0 135 0 241 0 830 4.358 0 3.084 6 2.677 1.529 0 126.837 18.197 0 2.753 85.984 4.473 0 865 0 911 0 17.428 865 2.753 86.895 4.473 10 14.423 11 125.851 2.582 0 0 4.358 0 14.423 0 126.837 F-22 6 . Er lä ut e r unge n z u r Konze r nge w inn - und V e r lu st r e chnu n g Die Konzerngew inn- und Verlust rechnung der Gesellschaft Gesam t kost enverfahren aufgest ellt . Aufgliederung der Um sat zerlöse Die Um sat zerlöse gliedern sich geographisch wie folgt : 2009 TEUR 2010 TEUR I nland 56.078 33.521 EU 53.772 47.535 Drit t land 26.942 19.502 136.792 100.558 Die Um sat zerlöse bet reffen die folgenden Tät igkeit sbereiche: 2009 TEUR 2010 TEUR Ausgleichssyst em e Different ialelem ent e Teile/ Kom ponent en Lohnarbeit Pum pen 97.778 70.889 1.040 1.145 20.343 12.762 5.619 1.848 12.012 13.914 136.792 100.558 F-23 w ur de nach dem Periodenfrem de Ert räge und Aufw endungen I n den sonst igen bet rieblichen Ert rägen sind periodenfrem de Ert räge in Höhe von TEUR 535 ent halt en. Dieser Bet rag ergibt sich im Wesent lichen aus der Auflösung von Rückst ellungen ( TEUR 292) und Gut schrift en der Energieversorger für St rom und Gas ( TEUR 103) . Unt er den sonst igen bet rieblichen Aufwendungen sind TEUR 85 periodenfr em de Aufwendungen ausgew iesen. Dieser Bet rag ergibt sich im Wesent lichen aus Belast ungen der Energieversorger ( TEUR 18) , Versicherungspräm ien ( TEUR 16) und I nst andhalt ung von Maschinen ( TEUR 15) . Abschreibungen Aufgrund von w esent lichen Produkt ionsum st ellungen m usst en außerplanm äßige Abschreibungen auf Maschinen in Höhe von TEUR 104 vorgenom m en werden. Außerordent liche Aufwendungen Die außerordent lichen Aufwendungen in Höhe von insgesam t TEUR 407 best ehen im Wesent lichen aus Rest rukt urierungsaufwendungen. Es handelt sich dabei um Berat erhonorare ( TEUR 188) und Bankgebühren für die Sicherheit env erw alt ung ( TEUR 219) . St euern vom Einkom m en und vom Ert rag Die St euern v om Einkom m en und Ert rag result ieren in Höhe von EUR 356 aus dem Ergebnis der gew öhnlichen Geschäft st ät igkeit . F-24 7 . Son st ige An ga be n Beschäft igt e Arbeit nehm er I m Jahresdurchschnit t w aren 774 Arbeit nehm er beschäft igt ( Vor jahr 759) . Die Arbeit nehm er gliedern sich wie folgt auf: Durchschnit t lich 2010 2009 Angest ellt e 156 160 Gew er bliche Mit arbeit er 618 599 774 759 Auszubildende im st anden darüber hinaus 22 Ausbildungsver hält nis ( Vorj ahr 28) . F-25 Jahr 2010 in einem Gewährt e Darlehen Gewährung (+ ) Tilgung ( - ) 2010 Darlehenszinsen 2010 Saldo aus Lieferungen und Leist ungen m it Nahest ehenden 31. Dezem ber 2010 0,00 0,00 - 12.317,50 - 300.000,00 0,00 0,00 28.097,84 0,00 0,00 - 688.430,42 1.824.621,69 - 283.785,26 12.359,39 0,00 0,00 0,00 0,00 4.219.643,09 - 12.317,50 - 300.000,00 28.097,84 852.406,01 Geschäft svolum en aus Lieferungen und Leist ungen 2010 Zuführung Rückst ellung 2010 b e f - 1.412.466,35 5.899.365,58 - 279.615,53 g Gruppe Nahest ehende Le ge nde Gr u ppe N a he st e nde ( a) das Mut t erunt ernehm en ( b) Unt ernehm en m it gem einschaft licher Führung oder m aßgeblichem Einfluss auf das Unt ernehm en ( c) Tocht erunt ernehm en ( d) Assoziiert e Unt ernehm en ( e) Gem einschaft sunt ernehm en, bei denen das Unt ernehm en ein Part nerunt ernehm en ist ( f) Mit glieder des Managem ent s in Schlüsselposit ionen des Unt ernehm ens oder seines Mut t erunt ernehm ens ( g) Sonst ige nahest ehende Unt ernehm en und Personen Das Geschäft svolum en aus Lieferungen und Leist ungen 2010 um fasst die erbracht en und em pfangenen Leist ungen. Ein negat iver Bet rag bedeut et einen Überhang der em pfangenen Leist ungen. Gesam t honorar des Abschlussprüfers Das v om Abschlussprüfer für das Geschäft sj ahr berechnet e Gesam t honor ar bet rägt EUR 101.320,00. Davon ent fallen auf die Jahresabschlussprüfung EUR 97.000,00 und EUR 4.320,00 ent fallen auf sonst ige Leist ungen. F-26 8 . D a r st e llu ng de r re ch t li che n V e rhä lt n isse Gesellschaft srecht liche Verhält nisse Firm a : MI TEC Aut om ot ive AG Sit z: Rennbahn 25 99817 Eisenach Re cht sfor m : Akt iengesellschaft Eint ra g un g in s H a nd e lsre gist e r: Am t sgericht Jena, HRB 404818 Ge ge n st a nd de s U nt e r n e hm e n s: Gegenst and des Unt ernehm ens ist die Verwalt ung des eigenen Verm ögens der Gesellschaft , die Übernahm e von Verw alt ungen und Geschäft sführungen an anderen Gesellschaft en sow ie Sonderanfert igung von und der Handel m it ant riebst echnischen Kom ponent en, die Sonderent w icklung von Get rieben und Anlagen, Maschinenbau, die Ent wicklung und die Fert igung von m aschinellen Anlagen sowie alle m it den vorgenannt en Tät igkeit en zusam m enhängende Geschäft e. Ge schä f t sj a hr : Kalenderj ahr Grun dk a pit a l: EUR 5.855.000,00 einget eilt in 5.855.000 nennbet ragslose St ückakt ien. F-27 Aufsich t sra t : Hans- Diet er Bonn, Geschäft sführer Aufsicht srat svorsit zender Günt her Troppm ann, Vorst andsvorsit zender st ellvert ret ender Aufsicht srat svorsit zender Werner Rippel, Recht sanwalt Christ oph Milit zer, Geschäft sführer Ullrich Eit el, Geschäft sführer Herm ann Scheperger des, vereidigt er Buchprüfer, St euerberat er V or st a n d: Dr.- I ng. Ot t o Michael Milit zer, Vorst andsvorsit zender Dipl.- Kfm . Willy Hart ung, Finanzvorst and V e rt r e t un g: Der Vorst and best eht aus m indest ens zwei Mit gliedern. Die Gesellschaft wird durch zwei Vorst andsm it glieder oder durch ein Vorst andsm it glied in Gem einschaft m it einem Prokurist en vert ret en. Dr.- I ng. Ot t o Michael Milit zer ist einzelvert ret ungsberecht igt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit . Be zü ge : Aufgrund § 286 Abs. 4 HGB wird auf die Angabe der Organbezüge nach § 314 Abs. 1 Nr. 6 HGB verzicht et . Pensionszahlungen an Vorst andsm it glieder bzw. Aufsicht srat sm it glieder liegen nicht vor. Es best ehen auch keine diesbezüglichen Zusagen. Kredit e an Vorst andsm it glieder bzw . Aufsicht srat sm it glieder sow ie Haft ungsv erhält nisse best ehen nicht . F-28 zu Gunst en dieser Personen Ang a be n na ch de m Akt ie n r e cht Eigenkapit al Das gezeichnet e Kapit al ( Grundkapit al) bet rug zum Bilanzst icht ag 31. Dezem ber 2010 EUR 5 .8 5 5 .0 0 0 ,0 0 Zu den ausgegebenen Akt ien w erden folgende zusät zliche Er läut er ungen gegeben ( gem äß § 152 Abs. 1 Akt G) : Zahl Nennwert Gat t ung nennbet ragslose St ückakt ien 5.855.000 je EUR 1,00 EUR 5.855.000,00 Die Akt ien sind auf den Nam en der Akt ionäre ausgest ellt und in ein Akt ienbuch einget ragen. F-29 Angaben zur Kapit alrücklage gem äß § 152 Abs. 2 Akt G Vort rag 1. Januar 2010 EUR 97.241,07 Um buchung EUR 0,00 Zugänge EUR 0,00 Abgänge EUR 0,00 Kapit alrücklage zum 31. Dezem ber 2010 EUR 97.241,07 Angaben zur Gewinnrücklage gem äß § 152 Abs. 3 Akt G Vort rag 1. Januar 2010 EUR 24.008.767,82 Die Zuführung zur geset zlichen Rücklage bet rägt im Geschäft sj ahr EUR 0,00 Die Zuführung in andere Gewinnrücklagen bet rägt im Geschäft sj ahr EUR 14.805,00 Ent nahm en aus anderen Gewinnrücklagen EUR 0,00 Unt erschiedsbet rag Kapit alkonsolidierung EUR 2.171.331,42 Gewinnrück lagen insgesam t zum 31. Dezem ber 2010 EUR 26.194.904,24 Die Pflicht rücklagen gem äß § 150 Abs. 2 Akt G sind sat zungsgem äß gebildet . Die MI TEC engine.t ec gm bh & Co. Obj ekt Kraut hausen KG w ird aufgrund der Vorschrift en des Bilanzrecht sm odernisier ungsgeset zes verbundenes Unt ernehm en und ( BilMoG) nicht m ehr bezüglich als Zweckgesellschaft en Unt ernehm en, m it denen als ein Bet eiligungsverhält nis best eht , bet racht et und daher auch in den Konzernabschluss der MI TEC Aut om ot ive AG einbezogen. Der Unt erschiedsbet rag aus der Kapit alk onsolidierung bet rägt EUR 2.171.331,42. F-30 F-31 F-32 I . Kon z er nbila nz z u m 3 1 . D ez e m be r 2 0 0 9 M I TEC Aut om ot iv e AG, Re nnb a hn 2 5 , 9 9 8 1 7 Eise na ch Aktivseite Passivseite EUR Geschäftsjahr EUR Vorjahr EUR EUR A. Anlagevermögen I. Gezeichnetes Kapital II. Kapitalrücklage 1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 5.855.000,00 5.855.000,00 97.241,07 97.241,07 III. Gewinnrücklagen 1.157.799,00 1.634.131,00 II. Sachanlagen 1. Gesetzliche Rücklagen 2. Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung 3. Andere Gewinnrücklagen 1.356.460,56 1.356.460,56 292.461,61 22.359.845,65 416.711,61 22.359.845,65 24.133.017,82 24.008.767,82 IV. Bilanzverlust 14.180.590,69 14.585.349,69 66.085.993,25 68.632.166,05 3.095.064,00 2.877.217,00 2.087.144,53 3.437.798,52 89.532.531,26 85.448.792,47 1. Beteiligungen 3.608.997,10 Summe Anlagevermögen 90.215.588,57 11.762.651,64- Buchmäßiges Eigenkapital B. Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen B. Umlaufvermögen I. Vorräte 7.247.282,25 9.284.617,83 3.896.280,94 3.283.265,90 56.126,43 14.482.955,52 5.350.738,37 6.707.101,70 62.479,98 21.404.937,88 104.698.544,09 116.180.597,24 F-33 18.198.357,25 27.831.164,07 0,00 60.118,15 2.753.070,33 209.700,00 3.053.428,08 3.263.128,08 196.257,84 2.556.812,49 3.608.997,10 94.775.659,36 2.254.094,82- C. Rückstellungen 1. Steuerrückstellungen 2. Sonstige Rückstellungen III. Finanzanlagen 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 2. Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 3. Fertige Erzeugnisse und Waren 4. Geleistete Anzahlungen Vorjahr EUR A. Eigenkapital I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 2. Technische Anlagen und Maschinen 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau Geschäftsjahr EUR D. Verbindlichkeiten 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 68.260.240,91 (EUR 62.434.249,15) 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 4.472.802,76 (EUR 5.146.829,35) 85.983.902,16 82.805.535,12 4.472.802,76 5.146.829,35 90.456.704,92 20.951.427,58 87.952.364,47 31.154.410,30 I . Kon z er nbila nz z u m 3 1 . D ez e m be r 2 0 0 9 M I TEC Aut om ot iv e AG, Re nnb a hn 2 5 , 9 9 8 1 7 Eise na ch Aktivseite Passivseite EUR Geschäftsjahr EUR Vorjahr EUR EUR Geschäftsjahr EUR Vorjahr EUR 104.698.544,09 116.180.597,24 90.456.704,92 20.951.427,58 31.154.410,30 87.952.364,47 II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr EUR 5.000.000,00 (EUR 0,00) 2. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr EUR 0,00 (EUR 0,00) 3. Sonstige Vermögensgegenstände 11.718.960,53 10.210.269,80 2.513.492,76 1.748.794,95 2.948.738,76 17.181.192,05 4.036.331,47 15.995.396,22 - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr EUR 0,00 (EUR 0,00) 3. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 9.900,00 (EUR 9.900,00) 4. Sonstige Verbindlichkeiten 9.900,00 9.900,00 14.422.591,91 104.889.196,83 21.426.248,34 109.388.512,81 10.500,00 11.000,00 125.851.124,41 140.553.923,11 - davon aus Steuern EUR 229.075,34 (EUR 227.921,39) - davon im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 18.200,00 (EUR 24.235,48) - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 7.057.708,38 (EUR 10.685.068,85) E. Rechnungsabgrenzungsposten III. Wertpapiere 1. Sonstige Wertpapiere IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks Summe Umlaufvermögen C. Rechnungsabgrenzungsposten 5.923,27 0,00 2.436.312,08 6.094.992,63 34.106.382,92 43.495.326,73 1.529.152,92 2.282.937,02 125.851.124,41 140.553.923,11 F-34 I I . Konz e rn gew in n- u nd V erlu st r echn u n g fü r die Zeit vom 1 . Jan ua r bis 3 1 . D e z em be r 2 0 0 9 M I TEC Au t om ot iv e AG, Re n nba hn 2 5 , 9 9 8 1 7 Eise na ch EUR 1. Umsatzerlöse 2. Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen Geschäftsjahr EUR Vorjahr EUR 100.558.081,85 127.314.447,88 4.966.383,96- 3. Andere aktivierte Eigenleistungen 4. Sonstige betriebliche Erträge Gesamtleistung 5. Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 24.446,40 25.046,10 5.656.949,56 4.213.693,03 101.273.093,85 135.548.715,94 42.626.805,53 67.646.908,57 45.987.799,01 10.910.266,78 78.557.175,35 55.285.294,84 56.991.540,59 3.360.993,48 Rohergebnis 6. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 3.995.528,93 20.545.357,56 21.062.689,88 3.899.552,43 24.444.909,99 3.726.558,43 24.789.248,31 - davon für Altersversorgung EUR 0,00 (EUR 0,00) 7. Abschreibungen a) Auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen b) Auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten 13.754.053,14 12.605.706,00 14.019.852,81 0,00 12.605.706,00 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 19.814.882,31 29.516.405,33 Betriebskosten 58.279.645,11- 66.911.359,64- 2.994.350,27- 9.919.819,05- 265.799,67 Betriebsergebnis 9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge F-35 53.282,37 774.336,58 2.941.067,90- 9.145.482,47- I I . Konz e rn gew in n- u nd V erlu st r echn u n g fü r die Zeit vom 1 . Jan ua r bis 3 1 . D e z em be r 2 0 0 9 M I TEC Au t om ot iv e AG, Re n nba hn 2 5 , 9 9 8 1 7 Eise na ch Geschäftsjahr EUR EUR Vorjahr EUR 2.941.067,90- 9.145.482,47- 10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 5.786.377,11 8.012.639,19 Finanzergebnis 5.733.094,74- 7.238.302,61- Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 8.727.445,01- 17.158.121,66- 735.746,19 1.601.161,25 735.746,19- 1.601.161,25- 11. Außerordentliche Aufwendungen Außerordentliches Ergebnis 12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0,00 63.863,31 45.365,62 182.119,95 245.983,26 0,00 4.855.414,92 Jahresfehlbetrag 9.508.556,82 14.149.851,25 Verlustvortrag aus dem Vorjahr 2.254.094,82 11.895.756,43- 11.762.651,64 2.254.094,82 13. Sonstige Steuern 45.365,62 14. Ausgleichsposten wegen Einbeziehung in Kapitalkonsolidierung Bilanzverlust F-36 V . Eige n k a pit a lspie ge l M I TEC Au t om ot iv e AG 9 9 8 1 7 Eise n a ch , Re n n ba h n 2 5 D e u t sch la n d z u m 3 1 .1 2 .2 0 0 9 Mutterunternehmen Gezeichnetes Kapital Stammaktien Kapitalrücklage erwirtschaftetes Nicht Konzerneingeforderte eigenkapital ausstehende Einlagen Eigene Anteile, die zur Einziehung bestimmt sind Minderheitsgesellschafter Eigenkapital Eigene Anteile, die nicht zur Einziehung bestimmt sind Eigenkapital gemäß Konzernbilanz Kumuliertes übriges Konzernergebnis Minderheitenkapital Eigenkapital Kumuliertes übriges Konzernergebnis Konzerneigenkapital TEUR Stand am 31.12.2008 5.855 0 97 21.879 0 0 Ausgabe von Anteilen 27.831 0 27.831 0 0 0 27.831 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 -124 -124 0 -124 0 0 0 0 -9.509 -9.509 0 -9.509 0 0 0 0 -9.509 -9.509 0 0 -9.509 18.198 0 0 18.198 Erwerb/Einziehung eigener Anteile Gezahlte Dividenden Änderung des Konsolidierungskreises -124 Übrige Veränderungen Konzernjahresüberschuss (+)/ Konzernjahresfehlbetrag (-) -9.509 Übriges Konzernergebnis Konzerngesamtergebnis Stand am 31.12.2009 -9.509 5.855 0 97 12.246 0 0 F-37 18.198 0 0 I V. Ka pit alf lussre ch nu ng f ür das Ge schä ft sj a h r 2 0 0 9 Für die finanzw irt schaft liche Beurt eilung des von uns geprüft en Konzerns sind die vom Unt ernehm en erwirt schaft et en und die ihm von außen zugeflossenen Finanzier ungsm it t el und ihre Verwendung von Bedeut ung. Zur Ent wick lung der Liquidit ät und der Finanzkraft der Gesellschaft en haben wir eine Kapit alflussrechnung erst ellt , die zeigt , w ie sich die Zahlungsm it t el ( Kassenbest ände, Schecks sowie Gut haben bei Kredit inst it ut en) des geprüft en Konzerns im Ber icht szeit raum durch Mit t elzu- und - abflüsse verändert haben. Dabei w ird von uns zw ischen Zahlungsst röm en aus Geschäft s- , I nvest it ions- und Finanzierungst ät igkeit unt erschieden. Die Aufgabe der von uns nachfolgend aufgest ellt en Kapit alflussrechnung best eht darin, zusät zlich zu Konzernbilanz, Konzer ngew inn- und Verlust rechnung und Konzernanhang ergänzende Angaben über die finanzielle Ent wick lung des geprüft en Konzerns zu m achen, die aus dem Konzernabschluss nicht oder nur m it t elbar ent nom m en w erden können. Sie soll I nform at ionen über die Zahlungsst röm e sow ie die Zahlungsm it t elbest ände des Konzerns verm it t eln und darüber Auskunft geben, w ie der Konzern finanzielle Mit t el er wirt schaft et hat und w elche zahlungswirksam en I nvest it ions- und Finanzierungsm aßnahm en vorgenom m en w urden. Über die Zahlungsst röm e in der Kapit alflussrechnung w erden von uns I nform at ionen get rennt nach den Cash- Flow aus der laufenden Geschäft st ät igkeit , aus der I nvest it ionst ät igkeit ( einschließlich Desinvest it ionen) und aus der Finanzierungst ät igkeit verm it t elt , wobei die Sum m e der Cash- Flow aus diesen drei Tät igkeit sbereichen der Veränderung des Finanzm it t elfonds in der Bericht sper iode ent spricht . Unsere nachfolgende Darst ellung der Kapit alflussrechnung im Konzernprüfungsbericht ent spricht dem vom Deut schen St andardisierungsrat DSR erar beit et en Grundsat z ÄDeut scher Rechnungslegungsst andard Nr. 2 ( DRS 2) Kapit alflussrechnung³. F-38 Ka p it a lf lu ssr e chnu n g na ch d e m Grun dsa t z " D e ut sch e r Re ch nun gsle gun gs st a n da r d N r. 2 ( D RS 2 ) " 1. 2009 2008 TEU R T EUR Jahresergebnis ( einschließlich Ergebnisant ei len von Minderheit sgesellschaft ern) nach Abzug Ausgleichspost en Kapit alkonsolidierung 2.+ / - - 9.509 - 19.005 11.709 11.607 - 510 124 - 60 - 344 0 - 63 5.941 5.099 - 866 - 2.634 Abschreibungen / Zuschreibungen auf Gegenst ände des Anlageverm ögens 3.+ / - Zunahm e / Abnahm e der Rückst ellungen 4.+ / - Sonst ige zahlungsunwir ksam e Aufwendungen/ Er t räge ( bspw. Abschreibung auf ein akt iv ier t es Disa gio) 5.- / + Gewinn / Verlust aus dem Abgang von Gegenst änden des Anlageverm ögens 6.- / + Zunahm e / Abnahm e der Vorrät e, der Forderun gen aus Lieferungen und Leist ungen sowie an derer Akt iva, die nicht der I nvest it ions- oder Finanzierungst ät igkeit zuzuordnen sind 7.+ / - Zunahm e / Abnahm e der Verbindlichkeit en aus Lieferun gen und Leist ungen sow ie anderer Passiva, die nicht der I nvest it ions- oder Finanzierungst ät igkeit zuzuordnen sind ( abzüglich Veränderungen Miet kaufvert räge) _ 8. = 6 .7 0 5 Ca sh - Flow a u s de r la ufe n de n - 5 .2 1 6 Ge schä ft st ä t igke it ----------------------- ----------------------9. Einzahlungen aus Abgängen von Gegenst än den des Sachanlageverm ögens / im m at eriellen Anlageverm ö gens 10. - 7.152 7.055 0 1.488 - 7 .1 4 9 - 7 .9 3 9 Auszahlungen für I nv est it ionen in das Finanzan lagever m ö gen 12.= 604 Auszahlungen für I nv est it ionen in das Sachanlagever m ö gen / im m at erielle Anlageverm ögen 11. - 3 Ca sh - Flow a u s de r I n ve st it ion st ä t igk e it F-39 ----------------------- ----------------------- 2009 2008 TEU R T EUR 13. + Einzahlungen aus der Aufnahm e von Kredit en 5.987 23.997 14. + Einzahlungen aus der Aufnahm e von 1.743 1.647 Miet kaufvert rägen 15. - Auszahlungen für die Tilgung von Kredit en 2.809 1.745 16. - Auszahlungen für die Tilgung von Miet kaufvert rägen 8.012 9.098 17. - Auszahlungen für die Vergabe von Kredit en 0 0 18.= Ca sh - Flow a u s de r Fina nz ie ru n gst ä t igk e it - 3 .0 9 1 1 4 .8 0 1 ----------------------- ----------------------- 19. Zahlungswirk sam e Veränderungen des Finanzm it t elbe st andes ( Sum m e aus Zf. 8, 12 und 19) 20. + Finanzm it t elbest and am Anfang der Periode - 3.535 1.646 6.095 4.240 - 124 209 2 .4 3 6 6 .0 9 5 21. + / - Veränderung der Zahlungsm it t el wegen erst m aliger Einbeziehung von Gesellschaft en 22.= Fina nz m it t e lb e st a nd a m En de de r Pe riode F-40 I I I . Kon z er na nh a n g f ü r das Ge schä ft sj a hr 2 0 0 9 Seit e 1 . Allge m e ine An ga be n 60 2 . Kon solidie ru n gsgr u ndsä t ze 60 3 . Kon solidie ru n gsk r e is 62 4 . Bila nzie r ungs- u n d Be w e r t u ngsm e t h ode n 63 5 . Er lä ut e r ung e n z ur Konze r n bila nz 66 5.1. Konzernanlagenspiegel 67 5.2. Verbindlichkeit enspiegel 69 6 . Er lä ut e r ung e n z ur Konze r n ge w in n- und V e rlu st r e chnu n g 72 7 . Sonst ige An ga be n 75 8 . D a rst e llu ng de r re ch t liche n V e rhä lt n isse 77 F-41 1 . Allge m e in e Anga b e n Der Konzernabschluss der MI TEC Aut om ot ive AG zum 31. Dezem ber 2009 wurde nach den Vorschrift en des Handelsgeset zbuches und des Akt iengeset zes aufgest ellt . Die Form der Darst ellung des Konzernabschlusses ent spricht dem Jahresabschluss der MI TEC Aut om ot ive AG. Für die Gliederung der Konzerngewinn- und Verlust rechnung wurde das Gesam t kost enverfahren gew ählt . 2 . Kon solidie run gsgr und sä t ze Dem Konzernabschluss liegen die Jahresabschlüsse der einbezogenen Unt ernehm en zu Grunde. Bei säm t lichen in den Konzernabschluss einbezogenen Unt ernehm en deckt sich der St icht ag des Einzelabschlusses m it dem St icht ag des Konzernabschlusses zum 31. Dezem ber 2009. Die Kapit alkonsolidier ung angelsächsischen Met hode der voll einbezogenen ( Erwerbsm et hode) , Folgekonsolidierung differenziert . F-42 die Unt ernehm en zwischen erfolgt e nach der Erst konsolidierung und Bei der Erst konsolidierung wurden die Bet eiligungsbuchwert e der Obergesellschaft en gegen die im Zeit punkt der Erst k onsolidierung v orhandenen Eigenkapit alw ert e ( gezeichnet es Kapit al, Rücklagen und Gew inn- bzw . Verlust vort rag) der Unt ergesellschaft en aufgerechnet . Bei der in den Konzernabschluss einbezogenen MI TEC engine.t ec gm bh wurde als Zeit punkt der Erst k onsolidierung der Beginn des Geschäft sjahres 2001 ( Erwerb der Ant eile) gewählt . Der sich in 2001 aus der Kapit alkonsolidierung ergebende passivische Unt erschiedsbet rag ( TEUR 102) result iert aus früheren Rücklagen und Ergebnisvort rägen und hat Eigenkapit alcharakt er. Bei der in den Konzernabschluss einbezogenen MI TEC aut om ot ive Syst em s Gm bH wurde als Zeit punkt der Er st konsolidierung der Beginn des Geschäft sj ahres 2007 ( Erw erb der Ant eile) gewählt . Bei der in den Konzernabschluss einbezogenen PTC Product ion Technology Cent er Gm bH wurde als Zeit punk t der Erst konsolidierung der 31. Dezem ber 2008 ( Erst m alige Einbeziehung in den Konzernabschluss) gewählt . Der sich in 2008 aus der Kapit alkonsolidierung ergebende passiv ische Unt erschiedsbet rag ( TEUR 314) result iert im Wesent lichen aus Ergebnisvort rägen und hat Eigenk apit alcharakt er. Die Folgekonsolidierung ± und dam it auch die Konsolidierung zum 31. Dezem ber 2009 ± erfasst den Konzernant eil der nach dem St icht ag der Erst konsolidierung erwirt schaft et en Ergebnisse der Konzerngesellschaft en. Die gegenseit igen Forderungen und Verbindlichkeit en zwischen den Konzerngesellschaft en w urden unt ereinander aufgerechnet . Bei der Konzer ngewinn- und Verlust r echnung w urden alle Um sät ze zwischen den Konzerngesellschaft en und die übrigen konzernint ernen Ert räge und Aufwendungen voll konsolidiert . Zwischenergebnisse im Anlage- und Um laufverm ögen aus konzernint ernen Lieferungen/ Leist ungen w ur den elim inier t . F-43 3 . Kon solidie run gsk r e is I n den Konzernabschluss w urden gem äß § 294 Abs. 1 HGB als Mut t erunt ernehm en die MI TEC Aut om ot ive AG, Eisenach, und als Tocht erunt er nehm en die MI TEC engine.t ec gm bh, Kraut hausen ( Bet eiligungsant eil 100 % ) , die PTC Product ion Technology Cent er Gm bH, Kraut hausen ( Bet eiligungsant eil 100 % ) und die MI TEC aut om ot ive Syst em s Gm bH, Kraut hausen ( Bet eiligungsant eil 100 % ) einbezogen. Vollkonsolidiert e Gesellschaft en Gesellschaft / Sit z Ant eil am gezeichnet en Kapit al Gezeichnet es Kapit al % EUR Jahresüberschuss / - fehlbet rag 2009 EUR Mut t ergesellschaft MI TEC Aut om ot ive AG, Eisenach 100,00 5.855.000,00 - 9.819.133,02 MI TEC engine.t ec gm bh, Kraut hausen 100,00 1.000.000,00 343.815,34 MI TEC aut om ot ive Syst em s Gm bH, Kraut hausen 100,00 25.000,00 - 1.028,81 PTC Product ion Technology Cent er Gm bH, Kraut hausen 100,00 25.000,00 - 32.210,33 Tocht ergesellschaft F-44 4 . Bila nzie r un gs- un d Be w e r t ungsm e t h ode n Die Einzelabschlüsse w urden grundsät zlich nach den deut schen Bilanzierungs- und Bewert ungsm et hoden für Kapit algesellschaft en aufgest ellt . Die Wert ansät ze der Einzelabschlüsse wurden unverändert in den konsolidiert en Abschluss übernom m en. Die Bilanzierungs- und Bew ert ungsm et hoden w urden an den ert ragst euer lichen Vorschrift en ausgericht et , w obei das st renge Niederst wert prinzip des Handelsrecht s grundsät zlich beacht et w urde. Geschäft svorfälle in frem der Währung w urden m it dem Kurs der Erst ver buchung oder dem niedrigeren St icht agskurs bzw. Mit t elkurs des Jahres 2009 am Bilanzst icht ag bewer t et . Anlageverm ögen I m m at erielle Verm ögensgegenst ände wurden zu Anschaffungsk ost en abzüglich Abschreibungen bew ert et . Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder Herst ellungskost en abzüglich Abschreibungen bew ert et . Die angew endet en Abschreibungsm et hoden und zugrunde gelegt en Nut zungsdauern sind in der folgenden Übersicht dargest ellt : Anlageposit ion Abschreibungsm et hode I m m at erielle Verm ögensgegenst ände linear, für Ent w icklungs Know- how Leist ungsabschreibung Nut zungsdauer 3 - 5 Jahre Grundst ücke, grundst ücksgleiche Recht e und Baut en einschließlich der Baut en auf frem den Grundst ücken linear 50 Jahre Technische Anlagen und Maschinen linear 1 - 16 Jahre linear 3 - 15 Jahre gem äß AfA- Tabellen Ander e Anlagen, Bet riebs- und Geschäft sausst at t ung F-45 Geringw ert ige Verm ögensgegenst ände im Sinne von § 6 Abs. 2 ESt G wurden im Zugangsj ahr als Aufw and berücksicht igt . Für geringwert ige Verm ögensgegenst ände im Sinne v on § 6 Abs. 2 a ESt G wurde im Zugangsjahr ein Sam m elpost en gebildet . Dieser wurde im Zugangsj ahr und wird in den folgenden vier Jahren zu j eweils 20 % abgeschrieben. Finanzanlagen wur den zu Anschaffungskost en angeset zt . Vorrät e Die Roh- , Hilfs- und Bet riebsst offe sind m it ihren Anschaffungskost en bew er t et . Die Bewert ung der unfert igen und fert igen Erzeugnisse sow ie der unfert igen Leist ungen erfolgt zu Herst ellungskost en. Diese um fassen neben den Mat erialeinzelkost en, den Fert igungseinzelkost en und den Sondereinzelkost en der Fert igung auch angem essene Teile der Mat erial- und Fert igungsgem einkost en so wie den ant eiligen Wert everzehr des Anlageverm ögens der Fert igung. Frem dk apit alzinsen w erden nicht in die Herst ellungskost en einbezogen. Das Prinzip der verlust freien Bewert ung w urde beacht et . Erforderliche Abwert ungen w egen Reichweit e und Ungängigkeit w urden vorgenom m en. Forderungen und sonst ige Verm ögensgegenst ände Die Forderungen und sonst igen Ver m ögensgegenst ände sind m it dem Nennw ert angeset zt . Pauschal- und Einzelw ert bericht igungen auf Forderungen aus Liefer ungen und Leist ungen w urden im not wendigen Um fang gebildet . Wert papiere Die Wert papiere des Um laufverm ögens w urden m it dem Börsen- bzw . Markt preis am Bilanzst icht ag angeset zt . F-46 Rechnungsabgrenzungspost en Die Rechnungsabgr enzungspost en w urden akt iviert und über die Laufzeit der zu Grunde liegenden Vert räge linear aufgelöst . Der Post en bet rifft im Wesent lichen die in den Verbindlichkeit en aus Miet kaufvert rägen ent halt enen Zinsen. Sonderpost en für I nvest it ionszuschüsse zum Anlageverm ögen Der Sonderpost en wurde für em pfangene I nvest it ionszuschüsse im Rahm en des Förderprogram m s Gem einschaft saufgabe " Verbesserung der regionalen Wirt schaft sst rukt ur" gebildet . Die Auflösung des Sonderpost ens erfolgt linear über einen Zeit raum von sechs Jahren. Rückst ellungen Für ungewisse Verbindlichkeit en w urden Rückst ellungen in dem Um fang gebildet , der nach vernünft iger kaufm ännischer Beurt eilung not wendig ist . Verbindlichkeit en Die Verbindlichkeit en wurden m it ihrem Rück zahlungsbet rag angeset zt . Die Laufzeit en der Verbindlichkeit en sind im Verbindlichkeit enspiegel ausgewiesen. F-47 5 . Er lä ut e r unge n z u r Konze r nbila n z Akt iva Zur Ent wick lung des Anlageverm ögens vergleiche die Darst ellung auf der folgenden Seit e. Um sow ohl die Ent w icklung der kum uliert en Abschreibungen als auch die Abschreibungen des Geschäft sj ahres zu zeigen, werden in Form eines Abschreibungsspiegels die Ver änderungen der gesam t en Abschr eibungen dargest ellt . Der Abschreibungsspiegel ist Darst ellung in den Anlagenspiegel int egriert worden. F-48 zur besseren 5.1. Konzernanlagenspiegel Entwicklung des Anlagevermögens Anschaffungs- I. Vortrag 01.01.2009 ¼ Zugänge ¼ 2.714.728,26 0,00 1.365.510,00 4.080.238,26 106.114,18 55.137,61 0,00 161.251,79 0,00 0,00 0,00 0,00 1.337.628,69 17.492.827,60 18.830.456,29 0,00 70.567,41 70.567,41 0,00 0,00 0,00 174.060.109,09 5.767.047,13 1.481.519,00 9.307.736,87 1.100.197,48 -130.865,01 5.727,75 111.966,42 53.018,54 0,00 3.437.798,52 0,00 -1.350.653,99 205.748.067,19 6.990.830,56 0,00 9.900,00 3.599.097,10 3.608.997,10 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 213.437.302,55 7.152.082,35 0,00 Umbuchungen ¼ Stand 31.12.2009 ¼ Vortrag 01.01.2009 ¼ 0,00 0,00 0,00 0,00 2.820.842,44 55.137,61 1.365.510,00 4.241.490,05 1.900.912,26 0,00 545.195,00 2.446.107,26 227.497,18 7.674,61 402.412,00 637.583,79 0,00 0,00 0,00 1.337.628,69 17.563.395,01 18.901.023,70 0,00 4.245.106,60 4.245.106,60 20.949,56 181.287.725,66 Abgänge ¼ Abschreibungen des Geschäftsjahres ¼ Abgänge ¼ Stand 31.12.2009 ¼ Buchwert Buchwert 31.12.2009 ¼ 31.12.2008 ¼ Umbuchungen ¼ Zuschreibungen ¼ 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.128.409,44 7.674,61 947.607,00 3.083.691,05 692.433,00 47.463,00 417.903,00 1.157.799,00 813.816,00 0,00 820.315,00 1.634.131,00 0,00 475.326,41 475.326,41 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4.720.433,01 4.720.433,01 1.337.628,69 12.842.962,00 14.180.590,69 1.337.628,69 13.247.721,00 14.585.349,69 105.427.943,04 11.809.732,92 19.425,56 28.356,01 2.044.874,00 115.201.732,41 66.085.993,25 68.632.166,05 10.271.341,59 6.518.933,87 798.632,48 4.277,75 -28.356,01 0,00 7.284.932,59 2.986.409,00 2.788.803,00 0,00 164.984,96 23.552,42 32.777,54 0,00 0,00 0,00 56.329,96 108.655,00 88.414,00 0,00 2.087.144,53 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.087.144,53 3.437.798,52 26.677,31 212.712.220,44 116.215.535,93 13.116.469,35 23.703,31 0,00 2.044.874,00 127.263.427,97 85.448.792,47 89.532.531,26 9.900,00 3.599.097,10 3.608.997,10 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9.900,00 3.599.097,10 3.608.997,10 9.900,00 3.599.097,10 3.608.997,10 26.677,31 220.562.707,59 118.661.643,19 13.754.053,14 23.703,31 0,00 2.044.874,00 130.347.119,02 90.215.588,57 94.775.659,36 Sachanlagen 1. Grundstücke/Gebäude 1a.Grundstücke 1b Gebäude 1. Summe Grundstücke/Gebäude 2.Technische Anlagen und Maschinen 3. Andere Anlagen, Betriebsund Geschäftsausstattung 3a. GWG 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau III. Kumulierte Abschreibungen Immaterielle Vermögensgegenstände Software Konzessionen Entwicklung Know How II. und Herstellkosten Finanzanlagen 1. Beteiligungen MITEC engine.tec GmbH & Co. Objekt Krauthausen KG MITEC-Jebsen Industrial Holdings Ltd. 0,00 0,00 0,00 F-49 0,00 0,00 0,00 Angaben zum Ant eilsbesit z Angaben zum Ant eilsbesit z sind im erforderlichen Um fang in einer Aufst ellung nach § 287 HGB gem acht . Ant eile an Unt ernehm en, m it denen ein Bet eiligungsverhält nis best eht Gesellschaft / Sit z Ant eil am gezeichnet en Kapit al % Gezeichnet es Kapit al EUR Eigenk apit al 31 .12 .20 09 EUR Jahreser gebnis 20 09 EUR MI TEC engine.t ec gm bh & Co. Obj ek t Kraut hausen KG, Ei senach 99 ,00 10 .00 0,0 0 - 8 29. 808 ,94 19 2.6 48 ,62 MI TEC- Jebsen I ndust r ial Holdings Lim it ed, Hong Kong 50 ,00 6.8 53 .87 9,2 8 8.3 49 .17 7,5 1 1.2 17 .72 7,2 1 Es best ehen Forderungen gegen Unt ernehm en, m it denen ein Bet eiligungsverhält nis best eht in Höhe von EUR 2.513.492,76 ( Vorj ahr EUR 1.748.794,95) . Die MI TEC engine.t ec gm bh & Co. Obj ekt Kraut hausen KG war nicht in den Konzernabschluss einzubeziehen, da der MI TEC Aut om ot ive AG nur 15 % der St im m recht e und der MI TEC engine.t ec gm bh 25 % der St im m recht e zust ehen. Der Konzern hält insgesam t 40 % der St im m recht e. F-50 Passiva Rückst ellungen Sonst ige Rückst ellungen wurden gebildet w egen: 1. Personalkost en TEUR 1.109 2. Ausst ehende Eingangsrechnungen TEUR 1.024 3. Gew ährleist ungsverpflicht ungen TEUR 150 4. Prozesskost en TEUR 189 5. Aufbewahrungsverpflicht ung TEUR 83 6. Sonst iges TEUR 2 5.2. Verbindlichkeit enspiegel m it einer Rest laufzeit von Bilanzposit ion der Verbindlichk eit en Verbindlichk eit en gegenüber Kredit inst it ut en Verbindlichk eit en aus Lieferungen und Leist ungen Verbindlichk eit en gegenüber Unt ernehm en, m it denen ein Bet eiligungsver hält nis best eht Sonst ige Verbindlichk eit en Gesam t bet rag EUR 85.983.902,16 bis zu 1 Jahr EUR 1 bis 5 Jahren EUR 68.260.240,91 17.723.661,25 m ehr als 5 Jahr en EUR 0,00 4.472.802,76 4.472.802,76 0,00 0,00 9.900,00 9.900,00 0,00 0,00 14.422.591,91 7.057.708,38 7.352.047,69 12.835,84 79.800.652,05 25.075.708,94 12.835,84 104.889.196,83 I n den sonst igen Verbindlichkeit en sind in Höhe v on TEUR 12.076 Verbindlichk eit en aus Miet kaufvert rägen berück sicht igt , dav on sind TEUR 4.712 fällig bis zu 1 Jahr, TEUR 7.351 haben eine Laufzeit von m ehr als 1 Jahr bis 5 Jahren und TEUR 13 von m ehr als 5 Jahren. F-51 Besicherung der Ver bindlichkeit en Der Gesam t bet rag der Verbindlichkeit en, die durch Pfandrecht e oder ähnliche Recht e gesichert sind, bet rägt TEUR 98.060. Die Verbindlichkeit en gegenüber Kredit inst it ut en sind durch folgende Sicherheit en besicher t: Grundschulden in Höhe von TEUR 9.715 auf dem Bet riebsgelände in Eisenach, Rennbahn 25 Grundschulden in Höhe von TEUR 869 auf dem Bet riebsgelände in Eisenach, Herrenm ühlenst raße 32 Grundschulden in Höhe von TEUR 3.400 auf dem Bet riebsgelände in Kraut hausen, Eichenallee 2 Sicherungsübereignung der finanziert en Maschinen und Anlagen, Werkzeuge sowie Bet riebs- und Geschäft sausst at t ung Sicherungsübereignung des Warenlagers Verpflicht ung zur Verpfändung von Lizenzen Verpflicht ung zur Eint ragung einer Grundschuld über TEUR 10.000 auf dem Bet riebsgelände in Eisenach, Rennbahn 25 Verpflicht ung zur Verpfändung von 75,1 % der Akt ien der MI TEC Aut om ot ive AG durch den Mehrheit sakt ionär Selbst schuldnerische Bürgschaft des Mehrheit sakt ionärs in Höhe von TEUR 1.000 Die Verbindlichkeit en aus Miet kaufvert rägen für Maschinen und Ausrüst ungen sind durch Sicherungsübereignungen der ent sprechenden Maschinen besichert . F-52 Haft ungsverhält nisse Bei der MI TEC engine.t ec gm bh best ehen Haft ungsverhält nisse im Sinne der §§ 251 und 268 Abs. 7 HGB im Hinblick auf die Gesellschaft ereigenschaft als Kom plem ent är der MI TEC engine.t ec gm bh & Co. Obj ek t Kr aut hausen KG. Sonst ige finanzielle Verpflicht ungen Sonst ige finanzielle Verpflicht ungen aus Miet - und Leasingvert rägen best ehen zum 31. Dezem ber 2009 in Höhe von insgesam t TEUR 1.990. Die Fälligkeit der finanziellen Verpflicht ungen sind der nachst ehenden Tabelle zu ent nehm en. m it einer Fälligk eit von Gesam t bet rag EUR Finanzielle Verpflicht ung I m m obilienLeasing bis zu 1 Jahr EUR 1 bis 5 Jahren EUR m ehr als 5 Jahren EUR 1.387.835,63 306.335,23 1.081.500,40 0,00 Mobilien- Leasing 385.450,18 235.468,16 149.982,02 0,00 Miet vert räge 217.001,56 150.727,82 66.273,74 0,00 1.990.287,37 692.531,21 1.297.756,16 0,00 Art und Zw eck sowie Risiken und Vort eile von nicht in der Bilanz ent halt enen Geschäft en Im Rahm en des Leasings wurden Kraft fahrzeuge, Dat enverarbeit ungsanlagen und die I m m obilie St edt felder St raße 5, Kraut hausen, beschafft . Da die geleast en Verm ögensgegenst ände in der Bilanz des Leasinggebers ausgew iesen w erden, verbessert sich die Eigenk apit alquot e. Durch das fehlende Risik o der Rest verw ert ung fällt die I nvest it ion in neue Technologien leicht er. Diese Vort eile führ en in der Regel zu höheren Gesam t kost en gegenüber dem frem dfinanzier t en Kauf. F-53 6 . Er lä ut e r unge n z u r Konze r nge w inn - und V e r lu st r e chnu n g Die Konzerngew inn- und Verlust rechnung der Gesellschaft Gesam t kost enverfahren aufgest ellt . Aufgliederung der Um sat zerlöse Die Um sat zerlöse gliedern sich geographisch wie folgt : 2008 TEUR 2009 TEUR I nland 33.521 73.350 EU 47.535 24.692 Drit t land 19.502 29.272 100.558 127.314 Die Um sat zerlöse bet reffen die folgenden Tät igkeit sbereiche: 2008 TEUR 2009 TEUR Ausgleichssyst em e Different ialelem ent e Teile/ Kom ponent en Lohnarbeit Pum pen 70.889 87.364 1.145 1.360 12.762 12.352 1.848 11.968 13.914 14.270 100.558 127.314 F-54 w ur de nach dem Sonderpost en für I nvest it ionszuschüsse zum Anlageverm ögen Die Auswirkung auf das Jahresergebnis 2009 durch Sonderpost en den für I nvest it ionszuschüsse st ellt sich w ie folgt dar: EUR Auflösung Sonderpost en für I nvest it ionszuschüsse zum Anlageverm ögen 60.118,15 Periodenfrem de Ert räge und Aufw endungen I n den sonst igen bet rieblichen Ert rägen sind periodenfrem de Ert räge in Höhe von TEUR 2.540 ent halt en. Dieser Bet rag ergibt sich im Wesent lichen aus erhalt enen Gut schrift en zur Reduzierung der Leasingaufwendungen und - nebenkost en für die I m m obilie und die Mobilien St edt felder St raße 5, Kraut hausen ( TEUR 1.790) , der Auflösung von Rückst ellungen ( TEUR 616) , Gut schrift en von Debit oren ( TEUR 54) , der Erst at t ung von Versicherungspr äm ien ( TEUR 31) , Schadenser sat z ( TEUR 23) , der Erst at t ung von Schw erbehindert enabgabe ( TEUR 8) und erhalt enen Kredit orengut schrift en ( TEUR 7) . Unt er den sonst igen Aufwendungen bet rieblichen ausgew iesen. Dieser Aufwendungen Bet rag sind ergibt TEUR sich im 250 periodenfrem de Wesent lichen aus Versicherungspräm ien ( TEUR 99) , Gut schrift en an Debit oren ( TEUR 57) , Rücknahm e von Reklam at ionen an Kredit oren ( TEUR 27) , I nst andhalt ung von Maschinen ( TEUR 14) , Konst rukt ionsdienst leist ungen ( TEUR 10) , Reklam at ionen von Debit oren ( TEUR 9) , Beit rägen ( TEUR 8) sowie der Korrekt ur von I nvest it ionszulage ( TEUR 7) . F-55 Abschreibungen Aufgrund von w esent lichen Produkt ionsum st ellungen m usst en außerplanm äßige Abschreibungen auf Maschinen in Höhe v on TEUR 1.930 vorgenom m en werden. Wegen der Wiederinbet riebnahm e von Maschinen, die 2006 w egen Produkt ionsum st ellungen st illgelegt und außerplanm äßig abgeschrieben wurden, wurden Zuschreibungen in Höhe von TEUR 2.045 vorgenom m en. Die Forderungen gegen Unt ernehm en, m it denen ein Bet eiligungsverhält nis best eht , wurden zum Bilanzst icht ag auf den beizulegenden Wert abgeschrieben. Es handelt sich hierbei um Abschreibungen auf Verm ögensgegenst ände des Um laufverm ögens in Höhe von EUR 265.799,67. Außerordent liche Aufwendungen Die außerordent lichen Aufwendungen in Höhe von insgesam t TEUR 736 best ehen im Wesent lichen aus Rest rukt urierungsaufwendungen. Es handelt sich dabei um Berat erhonorare ( TEUR 451) und Bankgebühren für die Sicherheit env erw alt ung ( TEUR 285) . F-56 7 . Son st ige An ga be n Beschäft igt e Arbeit nehm er I m Jahresdurchschnit t w aren 759 Arbeit nehm er beschäft igt ( Vor jahr 729) . Die Arbeit nehm er gliedern sich wie folgt auf: Durchschnit t lich 2009 2008 Angest ellt e 160 159 Gew er bliche Mit arbeit er 599 570 759 729 Auszubildende im st anden darüber hinaus 28 Ausbildungsver hält nis ( Vorj ahr 28) . F-57 Jahr 2009 in einem Gruppe Nahest ehende c e f Geschäft svolum en aus Lieferungen und Leist ungen 2009 Zuführung Rückst ellung 2009 Gew ährt e Darlehen Gewährung (+ ) Tilgung ( - ) 2009 Darlehens - zinsen 2009 Saldo aus Lieferungen und Leist ungen m it Nahest ehenden 31.12.2009 - 775.099,02 227.984,67 - 831.237,60 0,00 0,00 60.282,50 870.068,99 0,00 0,00 0,00 0,00 35.613,72 2.513.492,76 1.382.234,61 - 757.269,07 - 1.378.351,95 60.282,50 870.068,99 35.613,72 3.138.458,30 Le ge nde Gr u ppe N a he st e nde ( a) das Mut t erunt ernehm en ( b) Unt ernehm en m it gem einschaft licher Führung oder m aßgeblichem Einfluss auf das Unt ernehm en ( c) Tocht erunt ernehm en ( d) Assoziiert e Unt ernehm en ( e) Gem einschaft sunt ernehm en, bei denen das Unt ernehm en ein Part nerunt ernehm en ist ( f) Mit glieder des Managem ent s in Schlüsselposit ionen des Unt ernehm ens oder seines Mut t erunt ernehm ens ( g) Sonst ige nahest ehende Unt ernehm en und Personen Das Geschäft svolum en aus Lieferungen und Leist ungen 2009 um fasst die erbracht en und em pfangenen Leist ungen. Ein negat iver Bet rag bedeut et einen Überhang der em pfangenen Leist ungen. Gesam t honorar des Abschlussprüfers Das v om Abschlussprüfer für das Geschäft sj ahr berechnet e Gesam t honor ar bet rägt EUR 100.700,00. Davon ent fallen auf die Jahresabschlussprüfung EUR 94.250,00 und EUR 6.450,00 ent fallen auf sonst ige Leist ungen. F-58 8 . D a r st e llu ng de r re ch t li che n V e rhä lt n isse Gesellschaft srecht liche Verhält nisse Firm a : MI TEC Aut om ot ive AG Sit z: Rennbahn 25 99817 Eisenach Re cht sfor m : Akt iengesellschaft Eint ra g un g in s H a nd e lsre gist e r: Am t sgericht Jena, HRB 404818 Ge ge n st a nd de s U nt e r n e hm e n s: Gegenst and des Unt ernehm ens ist die Verwalt ung des eigenen Verm ögens der Gesellschaft , die Übernahm e von Verw alt ungen und Geschäft sführungen an anderen Gesellschaft en sow ie Sonderanfert igung von und der Handel m it ant riebst echnischen Kom ponent en, die Sonderent w icklung von Get rieben und Anlagen, Maschinenbau, die Ent wicklung und die Fert igung von m aschinellen Anlagen sowie alle m it den vorgenannt en Tät igkeit en zusam m enhängende Geschäft e. Ge schä f t sj a hr : Kalenderj ahr Grun dk a pit a l: EUR 5.855.000,00 einget eilt in 5.855.000 nennbet ragslose St ückakt ien. F-59 Aufsich t sra t : Hans- Diet er Bonn, Geschäft sführer Aufsicht srat svorsit zender Günt her Troppm ann, Vorst andsvorsit zender st ellvert ret ender Aufsicht srat svorsit zender Werner Rippel, Recht sanwalt Christ oph Milit zer, Dipl.- Kfm . Ullrich Eit el, Geschäft sführer Herm ann Scheperger des, vereidigt er Buchprüfer, St euerberat er V or st a n d: Dr.- I ng. Ot t o Michael Milit zer, Vorst andsvorsit zender Dipl.- Kfm . Willy Hart ung, Finanzvorst and F-60 V e rt r e t un g: Der Vorst and best eht aus m indest ens zwei Mit gliedern. Die Gesellschaft wird durch zwei Vorst andsm it glieder oder durch ein Vorst andsm it glied in Gem einschaft m it einem Prokurist en vert ret en. Dr.- I ng. Ot t o Michael Milit zer ist einzelvert ret ungsberecht igt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit . Be zü ge : Aufgrund § 286 Abs. 4 HGB wird auf die Angabe der Organbezüge nach § 314 Abs. 1 Nr. 6 HGB verzicht et . Pensionszahlungen an Vorst andsm it glieder bzw. Aufsicht srat sm it glieder liegen nicht vor. Es best ehen auch keine diesbezüglichen Zusagen. Kredit e an Vorst andsm it glieder bzw . Aufsicht srat sm it glieder sow ie Haft ungsv erhält nisse best ehen nicht . F-61 zu Gunst en dieser Personen Ang a be n na ch de m Akt ie n r e cht Eigenkapit al Das gezeichnet e Kapit al ( Grundkapit al) bet rug zum Bilanzst icht ag 31. Dezem ber 2009 EUR 5 .8 5 5 .0 0 0 ,0 0 Zu den ausgegebenen Akt ien w erden folgende zusät zliche Er läut er ungen gegeben ( gem äß § 152 Abs. 1 Akt G) : Zahl Nennwert Gat t ung nennbet ragslose St ückakt ien 5.855.000 je EUR 1,00 EUR 5.855.000,00 Die Akt ien sind auf den Nam en der Akt ionäre ausgest ellt und in ein Akt ienbuch einget ragen. F-62 Angaben zur Kapit alrücklage gem äß § 152 Abs. 2 Akt G Vort rag 1. Januar 2009 EUR 97.241,07 Um buchung EUR 0,00 Zugänge EUR 0,00 Abgänge EUR 0,00 Kapit alrücklage zum 31. Dezem ber 2009 EUR 97.241,07 Vort rag 1. Januar 2009 EUR 24.133.017,82 Die Zuführung zur geset zlichen Rücklage bet rägt im Geschäft sj ahr EUR 0,00 Die Zuführung in andere Gewinnrücklagen bet rägt im Geschäft sj ahr EUR 0,00 Ent nahm en aus anderen Gewinnrücklagen EUR 0,00 Nachbuchung Unt erschiedsbet rag Kapit alkonsolidierung EUR - 124.250,00 Gewinnrück lagen insgesam t zum 31. Dezem ber 2009 EUR 24.008.767,82 Angaben zur Gewinnrücklage gem äß § 152 Abs. 3 Akt G Die Pflicht rücklagen gem äß § 150 Abs. 2 Akt G sind sat zungsgem äß gebildet . Die Ant eile an der PTC Product ion Technology Cent er Gm bH wurden m it Wirkung zum 01. Juli 2008 erw orben. Zu den Anschaffungskost en der Gm bH- Ant eile gehört auch die m it Bescheid vom 24. Novem ber 2009 fest geset zt e Grunderwerbst euer in Höhe von EUR 124.250,00 für den Grundbesit z der PTC Product ion Technology Cent er Gm bH. Aufgrund der nacht räglichen Anschaffungsk ost en änder t sich der Unt erschiedsbet rag aus der Kapit alkonsolidierung. F-63 F-64 F-65 I . Bila nz z u m 3 1 . D e z em be r 2 0 1 0 M I TEC Aut om ot iv e AG, Re nnba h n 2 5 , 9 9 8 1 7 Eise na ch AKTIVA PASSIVA EUR Geschäftsjahr EUR Vorjahr EUR A. Anlagevermögen EUR I. Gezeichnetes Kapital II. Kapitalrücklage 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1. Gesetzliche Rücklage 2. Andere Gewinnrücklagen 765.154,00 5.855.000,00 97.241,07 97.241,07 1.356.460,56 2.071.603,13 3.428.063,69 1.356.460,56 2.056.798,13 3.413.258,69 IV. Gewinn-/Verlustvortrag 4.746.509,63- 5.072.623,39 V. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 1.329.653,10 9.819.133,02- Buchmäßiges Eigenkapital 5.963.448,23 4.618.990,13 2.316.328,82 196.257,84 1.708.921,13 1.905.178,97 647.577,00 8.854.874,09 8.987.570,71 14.745.075,00 16.461.730,50 640.811,00 774.510,00 284.368,44 7.001,90 26.230.813,11 24.525.128,53 B. Rückstellungen 1. Steuerrückstellungen 2. Sonstige Rückstellungen 299.364,85 2.016.963,97 C. Verbindlichkeiten III. Finanzanlagen 1.159.151,00 3.599.097,10 Summe Anlagevermögen 4.758.248,10 1.149.251,00 3.608.997,10 4.758.248,10 30.048.530,63 31.636.638,21 B. Umlaufvermögen I. Vorräte 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 2. Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 3. Fertige Erzeugnisse und Waren 4. Geleistete Anzahlungen 5.855.000,00 III. Gewinnrücklagen II. Sachanlagen 1. Anteile an verbundenen Unternehmen 2. Beteiligungen Vorjahr EUR A. Eigenkapital I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 2. Technische Anlagen und Maschinen 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau Geschäftsjahr EUR 4.599.356,33 3.270.709,71 3.512.627,05 4.627.327,55 12.632,65 3.485.609,59 2.871.410,07 17.063,10 9.644.792,47 12.751.943,58 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 22.820.777,95 (EUR 42.551.348,93) 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 4.822.000,92 (EUR 2.573.757,57) 3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 912.352,37 (EUR 0,00) 4. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 0,00 (EUR 9.900,00) 5. Sonstige Verbindlichkeiten 54.636.885,73 59.133.481,41 4.897.448,50 2.573.757,57 912.352,37 0,00 0,00 9.900,00 4.177.669,89 64.624.356,49 5.921.367,46 67.638.506,44 72.904.133,54 74.162.675,54 - davon aus Steuern EUR 186.036,11 (EUR 153.159,82) 42.800.474,21 41.281.430,68 F-66 AKTIVA PASSIVA EUR Geschäftsjahr EUR Vorjahr EUR 42.800.474,21 41.281.430,68 II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr EUR 0,00 (EUR 0,00) 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr EUR 18.615.781,22 (EUR 0,00) 3. Sonstige Vermögensgegenstände 4.034.514,87 5.897.208,19 21.249.161,89 22.086.110,04 EUR 27.963.384,64 2.049.366,99 30.032.685,22 13.458,43 5.923,27 Vorjahr EUR 72.904.133,54 74.162.675,54 10.000,00 10.500,00 72.914.133,54 74.173.175,54 - davon im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 19.094,00 (EUR 0,00) - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 2.526.922,06 (EUR 3.258.011,97) D. Rechnungsabgrenzungsposten 2.679.707,88 Geschäftsjahr EUR - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr EUR 0,00 (EUR 0,00) III. Wertpapiere 1. Sonstige Wertpapiere IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks Summe Umlaufvermögen C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.673.074,93 2.057.510,98 42.401.861,58 41.740.911,94 463.741,33 795.625,39 72.914.133,54 74.173.175,54 F-67 I I . Gew inn - un d Ve r lust rechn un g fü r die Ze it vom 1 . Jan ua r bis 3 1 . D e z em be r 2 0 1 0 M I TEC Au t om ot iv e AG, Re n nba hn 2 5 , 9 9 8 1 7 Eise na ch EUR 1. Umsatzerlöse 2. Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen Geschäftsjahr EUR Vorjahr EUR 122.256.718,81 82.962.557,93 1.488.994,66 3. Andere aktivierte Eigenleistungen 4. Sonstige betriebliche Erträge Gesamtleistung 5. Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 0,00 24.446,40 928.177,37 1.162.143,43 124.673.890,84 80.226.725,70 60.065.250,85 43.002.373,93 88.214.116,38 16.782.502,77 59.784.876,70 36.459.774,46 20.441.849,00 28.148.865,53 Rohergebnis 6. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 3.922.422,06- 13.473.971,03 11.518.317,66 2.436.844,38 15.910.815,41 2.249.791,10 13.768.108,76 - davon für Altersversorgung EUR 0,00 (EUR 0,00) 7. Abschreibungen a) Auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen b) Auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten 3.529.686,36 4.160.618,83 3.529.686,36 265.799,67 4.426.418,50 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 13.148.866,70 9.370.871,39 Betriebskosten 32.589.368,47- 27.565.398,65- 3.870.405,99 7.123.549,65- 1.738.145,03 1.493.176,25 5.608.551,02 5.630.373,40- 0,00 Betriebsergebnis 9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge - davon aus verbundenen Unternehmen EUR 1.724.844,31 (EUR 1.462.312,04) F-68 I I . Gew inn - un d Ve r lust rechn un g fü r die Ze it vom 1 . Jan ua r bis 3 1 . D e z em be r 2 0 1 0 M I TEC Au t om ot iv e AG, Re n nba hn 2 5 , 9 9 8 1 7 Eise na ch EUR Geschäftsjahr EUR Vorjahr EUR 5.608.551,02 5.630.373,40- 3.870.370,77 3.610.831,00 Finanzergebnis 2.132.225,74- 2.117.654,75- Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 1.738.180,25 9.241.204,40- 10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen - davon an verbundene Unternehmen EUR 450.991,88 (EUR 3.147,13) 11. Außerordentliche Aufwendungen Außerordentliches Ergebnis 12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 88.965,37 13. Sonstige Steuern 46.687,09 272.874,69 549.536,65 272.874,69- 549.536,65- 0,00 135.652,46 1.329.653,10 Jahresüberschuss F-69 28.391,97 28.391,97 9.819.133,02- I I I . Anh an g fü r da s Gesch äf t sj a hr 2 0 1 0 Seit e 1. Allge m e in e Anga b e n 62 2. Bila nzie r un gs- un d Be w e r t ungsm e t h ode n 62 3. Er lä ut e ru nge n z u r Bila n z 66 3.1. Anlagenspiegel 2010 67 3.2. Verbindlichkeit enspiegel 71 4. Er lä ut e ru nge n z u r Ge w inn- u nd Ve r lust re ch n ung 74 5. Son st ige An ga be n 76 6. Er g e bn isve r w e n dung sv orsch la g 78 7. D a rst e llu ng de r re ch t liche n V e rhä lt n isse 79 8. An ga be n na ch de m Ak t ie n r e cht 81 F-70 1 . Allge m e in e Anga b e n Der Jahresabschluss der MI TEC Aut om ot ive AG zum 31. Dezem ber 2010 w urde nach den Vorschrift en des Han delsgeset zbuches und des Akt iengeset zes aufgest ellt . Zum 1. Januar 2010 wurde der Jahresabschluss auf die neuen Vorschrift en des Bilanzrecht sm odernisier ungsgeset zes ( BilMoG) angepasst . Daher konnt e der Grundsat z der Ansat z- , Bewert ungs- und Ausw eisst et igkeit nicht v ollst ändig angewandt werden ( Art . 67 Abs. 8 S. 1 EGHGB) . Bei der erst m aligen Aufst ellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrecht sm odernisier ungsgeset z ( BilMoG) w urden die Vorj ahresvergleichszahlen aufgrund des Wahlrecht s des Art . 67 Abs. 8 Sat z 2 EGHGB nicht angepasst . Für die Gliederung der Gew inn- und Verlust rechnung wurde das Gesam t kost enverfahren gew ählt . 2 . Bila nzie r un gs- un d Be w e r t ungsm e t h ode n Die im Anhang dargest ellt en Bilanzierungs- und Bewert ungsm et hoden ent sprechen den geset zlichen Vorschrift en. F-71 Anlageverm ögen I m m at erielle Verm ögensgegenst ände wurden zu Anschaffungskost en abzüglich Abschreibungen bew ert et . Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder Herst ellungskost en abzüglich Abschreibungen bew ert et . Die angew endet en Abschreibungsm et hoden und zu Grunde gelegt en Nut zungsdauern sind in der folgenden Übersicht dargest ellt : Abschreibungsm et hode Anlageposit ion I m m at erielle Verm ögensgegenst ände Nut zungsdauer 3- 5 Jahre linear/ für Ent w icklungs- Know- how Leist ungsabschreibung Baut en einschließlich der Baut en auf frem den Grundst ücken linear 50 Jahre Technische Anlagen und Maschinen linear 1- 16 Jahre linear 3- 15 Jahre Ander e Anlagen, Bet riebs- und Geschäft sausst at t ung Für geringwert ige Verm ögensgegenst ände im Sinne von § 6 Abs. 2 a ESt G w urde im Zugangsj ahr ein Sam m elpost en gebildet . Dieser w urde im Zugangsj ahr und w ird in den folgenden vier Jahren zu j ew eils 20 % abgeschrieben. Finanzanlagen ( Ant eile an verbundenen Unt ernehm en und Anschaffungsk ost en angeset zt . F-72 Bet eiligungen) w urden zu Vorrät e Die Roh- , Hilfs- und Bet riebsst offe sind m it ihren Anschaffungskost en bew er t et . Die Bewert ung der unfert igen und fer t igen Erzeugnisse sow ie der unfert igen Leist ungen erfolgt zu Herst ellungskost en. Diese um fassen neben den Mat erialeinzelkost en, den Fert igungseinzelkost en und den Sondereinzelkost en der Fert igung auch angem essene Teile der Mat erial- und Fert igungsgem einkost en sowie den ant eiligen Wert everzehr des Anlageverm ögens der Fert igung. Frem dk apit alzinsen w erden nicht in die Herst ellungskost en einbezogen. Das Prinzip der verlust freien Bewert ung w urde beacht et . Erforderliche Abwert ungen w egen Reichweit e und Ungängigkeit w urden vorgenom m en. Forderungen und sonst ige Verm ögensgegenst ände Forderungen und sonst ige Verm ögensgegenst ände sind m it ihrem Nennwert an ge set zt . Pau schal- und Ein zel w ert be rich t i gun gen auf For de rungen aus Lie fe rungen und Leis t un gen w urden im not wen digen Um fang gebil det . Wert papiere Die Wert papiere des Um laufverm ögens w urden m it dem Börsen- bzw . Markt wert am Bilanzst icht ag angeset zt . Rechnungsabgrenzungspost en Die Rechnungsabgrenzungspost en w urden akt iviert und über die Laufzeit der zugrunde liegenden Vert räge linear aufgelöst . Der Post en bet rifft im Wesent lichen die in den Verbindlichkeit en aus Miet kaufvert rägen ent halt enen Zinsen. F-73 Rückst ellungen Für ungewisse Verbindlichkeit en wurden Rückst ellungen m it dem nach vernünft iger kaufm ännischer Beurt eilung not w endigen Erfüllungsbet rag gebildet . Verbindlichkeit en Die Verbindlichkeit en wurden m it ihrem Erfüllungsbet rag angeset zt . Die Laufzeit en der Verbindlichkeit en sind im Verbindlichkeit enspiegel ausgewiesen. Währungsum rechnung Forderungen und Verbindlichk eit en in Frem dwährung Devisenkassam it t elk ur s zum St icht ag 31. Dezem ber 2010 angeset zt . F-74 werden m it dem 3 . Er lä ut e r unge n z u r Bila n z Akt iva Zur Ent wick lung des Anlageverm ögens vergleiche die Darst ellung auf der folgenden Seit e. Um sowohl die Ent w icklung der kum uliert en Abschreibungen als auch die Abschreibungen des Geschäft sj ahres zu zeigen, werden in Form eines Abschreibungsspiegels die Veränder ungen der gesam t en Abschr eibungen dargest ellt . Der Abschreibungsspiegel ist Darst ellung in den Anlagenspiegel int egriert worden. F-75 zur besseren 3.1. Anlagenspiegel 2010 Entwicklung des Anlagevermögens Anschaffungs u.Herstellkosten Vortrag 01.01.2010 ¼ I. Abgänge ¼ Vortrag 01.01.2010 ¼ Abschreibungen des Geschäftsjahres Abgänge ¼ ¼ Zuschreibungen ¼ Stand 31.12.2010 ¼ 31.12.2010 ¼ Buchwert 31.12.2009 ¼ 1.881.500,28 38.373,50 1.365.510,00 3.285.383,78 54.960,47 420.142,20 0,00 475.102,67 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.936.460,75 458.515,70 1.365.510,00 3.760.486,45 1.682.525,28 7.674,50 947.607,00 2.637.806,78 102.550,47 36.153,20 218.822,00 357.525,67 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.785.075,75 43.827,70 1.166.429,00 2.995.332,45 151.385,00 414.688,00 199.081,00 765.154,00 198.975,00 30.699,00 417.903,00 647.577,00 1. Grundstücke/Gebäude 1a.Grundstücke 1b Gebäude 1. Summe Grundstücke/Gebäude 809.820,71 11.783.347,61 12.593.168,32 136.137,38 1.264,94 137.402,32 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 945.958,09 11.784.612,55 12.730.570,64 0,00 3.605.597,61 3.605.597,61 0,00 270.098,94 270.098,94 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.875.696,55 3.875.696,55 945.958,09 7.908.916,00 8.854.874,09 809.820,71 8.177.750,00 8.987.570,71 2.Technische Anlagen und Maschinen 63.390.018,73 884.953,58 0,00 1.409.086,50 62.865.885,81 46.928.288,23 2.596.059,08 1.403.536,50 0,00 48.120.810,81 14.745.075,00 16.461.730,50 4.870.407,74 152.942,37 0,00 1.873,45 5.021.476,66 4.128.015,74 292.283,37 1.873,45 0,00 4.418.425,66 603.051,00 742.392,00 50.175,48 19.361,30 0,00 0,00 69.536,78 18.057,48 13.719,30 0,00 0,00 31.776,78 37.760,00 32.118,00 7.001,90 277.366,54 0,00 0,00 284.368,44 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 284.368,44 7.001,90 80.910.772,17 1.472.026,11 0,00 1.410.959,95 80.971.838,33 54.679.959,06 3.172.160,69 1.405.409,95 0,00 56.446.709,80 24.525.128,53 26.230.813,11 1.000.000,00 124.251,00 25.000,00 1.149.251,00 9.900,00 3.599.097,10 3.608.997,10 4.758.248,10 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.000.000,00 124.251,00 25.000,00 1.149.251,00 9.900,00 3.599.097,10 3.608.997,10 4.758.248,10 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.000.000,00 124.251,00 25.000,00 1.149.251,00 9.900,00 3.599.097,10 3.608.997,10 4.758.248,10 1.000.000,00 124.251,00 25.000,00 1.149.251,00 9.900,00 3.599.097,10 3.608.997,10 4.758.248,10 88.954.404,05 1.947.128,78 0,00 1.410.959,95 89.490.572,88 57.317.765,84 3.529.686,36 1.405.409,95 0,00 59.442.042,25 30.048.530,63 31.636.638,21 Sachanlagen 3. Andere Anlagen, Betriebsund Geschäftsausstattung 3a. GWG 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau III. Umbuchungen ¼ Stand 31.12.2010 ¼ Buchwert Immaterielle Vermögensgegenstände Software Konzessionen Entwicklung Know How II. Zugänge ¼ Kumulierte Abschreibungen Finanzanlagen MITEC engine.tec gmbh PTC GmbH MITEC automotive Systems GmbH 1. Anteile an verbundenen Unternehmen MITEC engine.tec GmbH & Co. Objekt Krauthau MITEC-Jebsen Industrial Holdings Ltd. 2. Beteiligungen F-76 Angaben zum Ant eilsbesit z Angaben zum Ant eilsbesit z sind im erforderlichen Um fang in einer Aufst ellung nach § 287 HGB gem acht . Ant eile an verbundenen Unt ernehm en Ant eil am gezeichnet en Kapit al % Gezeichnet es Kapit al EUR Eigenk apit al 31 .12 .20 10 EUR MI TEC engine.t ec gm bh, Kraut hausen 10 0,0 0 1.0 00 .00 0,0 0 15 .65 1.7 77 ,67 1.1 25 .01 9,4 5 PTC Pr oduct ion Technology Cent er Gm bH, Kraut hausen 10 0,0 0 25 .00 0,0 0 3.3 01 .82 0,8 7 3.1 21 .17 9,3 7 MI TEC aut om otiv e Syst em s Gm bH, Kraut hausen 10 0,0 0 25 .00 0,0 0 20 .60 0,9 0 - 61 7,5 0 MI TEC engine.t ec gm bh & Co. Obj ek t Kraut hausen KG, Eisenach 99 ,00 10 .00 0,0 0 - 67 7.4 04 ,50 15 2.4 04 ,44 Gesellschaft / Sit z Jahreser gebnis 20 10 EUR Ant eile an Unt ernehm en, m it denen ein Bet eiligungsverhält nis best eht Gesellschaft / Sit z MI TEC- Jebsen I ndust r ial Holdings Lim it ed, Hong Kong Ant eil am gezeichnet en Kapit al % Gezeichnet es Kapit al EUR Eigenk apit al 31 .12 .20 10 EUR 50 ,00 6.8 53 .87 9,2 8 10 .83 6.8 28 ,30 F-77 Jahreser gebnis 20 10 EUR 1.9 05 .06 2,9 7 Forderungen gegen verbundene Unt ernehm en Es best ehen Forderungen gegen verbundene Unt ernehm en in Höhe von TEUR 21.249,2, davon m it einer Rest laufzeit v on m ehr als einem Jahr TEUR 18.615,8 ( Vorj ahr: TEUR 22.086,1, davon m it einer Rest laufzeit von m ehr als einem Jahr TEUR 0) . F-78 Passiva Rückst ellungen Sonst ige Rückst ellungen wurden gebildet w egen: 1. Personalkost en TEUR 528 ( 834) 2. Ausst ehende Eingangsrechnungen TEUR 1.107 ( 708) 3. Ausst ehende Kundengut schrift en TEUR 272 ( 0) 4. Gew ährleist ungsverpflicht ungen TEUR 60 ( 120) 5. Aufbewahrungsverpflicht ung TEUR 47 ( 47) 6. Prozesskost en TEUR 3 ( 0) I n den Rückst ellungen für Personalkost en sind Rückst ellungen für Alt erst eilzeit verpflicht ungen in Höhe von TEUR 135 ent halt en. Es handelt sich dabei um den Saldo aus der Rückst ellung und dem Akt ivwert aus der Rückdeckungsversicherung in Höhe von TEUR 224. Zur Berechnung der Alt erst eilzeit verpflicht ungen wurden die folgenden Bewert ungsfakt oren verwendet : Richt t afeln 2005 G von Klaus Heubeck , Rechnungszins 5,15 % , Gehalt st rend 0 % , Trend zur Beit ragsbem essungsgrenze der Sozialversicherung 0 % . F-79 3.2. Verbindlichkeit enspiegel m it einer Rest laufzeit von Gesam t bet rag EUR Bilanzposit ion der Verbindlichk eit en Verbindlichk eit en gegenüber Kredit inst it ut en Verbindlichk eit en aus Lieferungen und Leist ungen Verbindlichk eit en gegenüber verbundenen Unt ernehm en Verbindlichk eit en gegenüber Unt ernehm en, m it denen ein Bet eiligungsver hält nis best eht Sonst ige Verbindlichk eit en bis zu 1 Jahr EUR 1 bis 5 Jahren EUR m ehr als 5 Jahren EUR 54.636.885,73 22.820.777,95 31.816.107,78 ( 59.133.481,41) ( 42.551.348,93) ( 16.582.132,48) 0,00 ( 0,00) 4.897.448,50 ( 2.573.757,57) 4.822.000,92 ( 2.573.757,57) 75.447,58 ( 0,00) 0,00 ( 0,00) 912.352,37 ( 0,00) 912.352,37 ( 0,00) 0,00 ( 0,00) 0,00 ( 0,00) 0,00 ( 9.900,00) 0,00 ( 9.900,00) 0,00 ( 0,00) 0,00 ( 0,00) 4.177.669,89 ( 5.921.367,46) 2.526.922,06 ( 3.258.011,97) 1.650.747,83 ( 2.663.355,49) 0,00 ( 0,00) 64.624.356,49 31.082.053,30 33.542.303,19 ( 67.638.506,44) ( 48.393.018,47) ( 19.245.487,97) 0,00 ( 0,00) - davon aus St euer n EUR 186.036,11 ( EUR 153.159,82) - davon im Rahm en der sozialen Sicherheit EUR 19.094,00 ( EUR 0,00) Die in Klam m ern aufgeführt en Bet räge bet reffen die Zahlen aus dem Vorj ahr. Die MI TEC engine.t ec gm bh & Co. Obj ek t Kraut hausen KG wird aufgrund der Vorschrift en des Bilanzrecht sm odernisier ungsgeset zes ( BilMoG) bezüglich Zweckgesellschaft en als verbundenes Unt ernehm en und nicht m ehr als Unt ernehm en, m it denen ein Bet eiligungsverhält nis best eht , bet racht et und daher auch in den Konzernabschluss der MI TEC Aut om ot ive AG einbezogen. In den Sonst igen Verbindlichkeit en sind in Höhe von TEUR 2.663 Ver bindlichkeit en aus Miet kaufvert rä gen berücksicht igt , davon sind TEUR 1.013 fällig bis zu 1 Jahr, TEUR 1.651 haben eine Laufzeit von m ehr als 1 Jahr bis 5 Jahren. F-80 Besicherung der Ver bindlichkeit en Der Gesam t bet rag der Verbindlichkeit en, die durch Pfandrecht e oder ähnliche Recht e gesichert sind, bet rägt TEUR 57.300. Die Verbindlichkeit en gegenüber Kredit inst it ut en sind durch folgende Sicherheit en besicher t: - Grundschulden in Höhe von TEUR 9.715 auf dem Bet riebsgelände in Eisenach, Rennbahn 25 - Grundschulden in Höhe von TEUR 869 auf dem Bet riebsgelände in Eisenach, Herrenm ühlenst raße 32 - Sicherungsübereignung der finanziert en Maschinen und Anlagen, Werkzeuge sowie Bet riebs- und Geschäft sausst at t ung - Sicherungsübereignung des Warenlagers - Ver pflicht ung zur Verpfändung von Lizenzen - Ver pflicht ung zur Eint ragung einer Grundschuld über TEUR 10.000 auf dem Bet riebsgelände in Eisenach, Rennbahn 25 - Ver pflicht ung zur Verpfändung von 75,1 % der Akt ien der MI TEC Aut om ot ive AG durch den Mehr heit sak t ionär - Ver pflicht ung zur Verpfändung von 75,1 % der Geschäft sant eile an der MI TEC engine.t ec gm bh, Kraut hausen, und der PTC Product ion Technology Cent er Gm bH, Kraut hausen - Selbst schuldnerische Bürgschaft des Mehr heit sak t ionärs in Höhe von TEUR 1.000 - Gesam t schuldnerische Mit haft der MI TEC engine.t ec gm bh, Kraut hausen, und der PTC Product ion Technology Cent er Gm bH, Kraut hausen Die Verbindlichk eit en aus Miet k aufv ert rägen für Maschinen und Ausrüst ungen sind durch Sicherungsübereignungen der ent sprechenden Maschinen sow ie durch die gesam t schuldner ische Mit haft der MI TEC engine.t ec gm bh, Kraut hausen, und der PTC Product ion Technology Cent er Gm bH, Kraut hausen, besichert . F-81 Haft ungsverhält nisse Es best ehen Haft ungsverhält nisse im Sinne der §§ 251 und 268 Abs. 7 HGB aus Bürgschaft en gegenüber Drit t en in Höhe von TEUR 26.246,0 aus der gesam t schuldnerischen Mit haft bei Miet kauf- und Kraut hausen, Darlehensvert rägen und der MI TEC der PTC engine.t ec Product ion gm bh, Technology Kraut hausen, Cent er sowie Gm bH, aus dem Rückkaufangebot gegenüber einer Miet kaufgesellschaft der MI TEC engine.t ec gm bh. Mit einer I nanspruchnahm e ist nicht zu rechnen, w eil die Verbindlichkeit en gem äß der best ehenden Unt ernehm ensplanungen aus dem Cashflow zu bedienen sind. Sonst ige finanzielle Verpflicht ungen Zum Bilanzst icht ag best ehen sonst ige finanzielle Verpflicht ungen aus Miet - und Leasingvert rägen in Höhe von TEUR 749,0. Die Fälligkeit der finanziellen Verpflicht ungen sind der nachst ehenden Tabelle zu ent nehm en. m it einer Fälligk eit von Finanzielle Verpflicht ung Gesam t bet rag EUR bis zu 1 Jahr EUR 1 bis 5 Jahren EUR m ehr als 5 Jahren EUR Mobilien- Leasing 284.021,94 144.321,58 133.265,25 6.435,11 Maschinenm iet e 464.960,21 452.905,05 12.055,16 0,00 - dav on gegenüber verbu ndenen Unt er nehm en 3 40. 536 ,00 34 0.5 36 ,00 0,0 0 0,0 0 748.982,15 597.226,63 145.320,41 6.435,11 Art und Zw eck sowie Risiken und Vort eile von nicht in der Bilanz ent halt enen Geschäft en Im Rahm en des Leasings wurden Kraft fahrzeuge, Dat enverar beit ungsanlagen und Bürom aschinen beschafft . Da die geleast en Verm ögensgegenst ände in der Bilanz des Leasinggebers ausgew iesen werden, verbessert sich die Eigenkapit alquot e. Durch das fehlende Risiko der Rest verwert ung fällt die I nv est it ion in neue Technologien leicht er. Diese Vort eile führen in der Regel zu höheren Gesam t kost en gegenüber dem frem dfinanziert en Kauf. F-82 4 . Er lä ut e r unge n z u r Ge w inn- u n d Ve r lust re ch n ung Die Gewinn- und Verlust rechnung der Gesellschaft w urde nach dem Gesam t kost enverfahren aufgest ellt . Aufgliederung der Um sat zerlöse Die Um sat zerlöse gliedern sich geographisch wie folgt : 2010 TEUR 2009 TEUR I nland 57.047 32.811 EU 38.810 31.036 Drit t land 26.399 19.116 122.256 82.963 Die Um sat zerlöse bet reffen die folgenden Tät igkeit sbereiche: 2010 TEUR 2009 TEUR Ausgleichssyst em e 88.476 55.894 Different ialsyst em e 1.040 605 Teile/ Kom ponent en 20.343 12.762 1.757 704 10.640 12.998 122.256 82.963 Lohnarbeit / Ent w icklung Pum pen F-83 Periodenfrem de Ert räge und Aufw endungen I n den sonst igen bet rieblichen Ert rägen sind periodenfrem de Ert räge in Höhe von TEUR 270 ent halt en. Der Ert rag ergibt sich im Wesent lichen aus der Auflösung von Rück st ellungen ( TEUR 122) , Gut schrift en der Energieversorger für St rom und Gas ( TEUR 103) , Gut schr ift en von Debit oren ( TEUR 27) , Schadensersat z ( TEUR 8) , Gut schrift en von Kredit oren ( TEUR 5) und der Erst at t ung von Lizenzkost en ( TEUR 2) . Unt er den sonst igen bet rieblichen Aufwendungen sind TEUR 54 periodenfr em de Aufwendungen ausgewiesen. Diese result ieren im Wesent lichen aus Versicherungspräm ien ( TEUR 16) , Gut schrift en an Debit oren ( TEUR 7) , Werkzeugkost en ( TEUR 6) , Belast ungen der Energieversorger ( TEUR 5) , Toolingaufwand ( TEUR 5) , Maschineninst andhalt ung ( TEUR 3) , Fracht en ( TEUR 2) und Beit rägen zur Berufsgenossenschaft ( TEUR 2) . Außerordent liche Aufwendungen Die außerordent lichen Aufwendungen in Höhe von insgesam t TEUR 273 best ehen im Wesent lichen aus Rest rukt urierungsaufwendungen. Es handelt sich dabei um Berat erhonorare ( TEUR 188) und Bankgebühren für die Sicherheit env erw alt ung ( TEUR 85) . St euern vom Einkom m en und vom Ert rag Die St euern vom Einkom m en und Ert rag result ieren in Höhe von EUR 87 aus dem Ergebnis der gew öhnlichen Geschäft st ät igkeit . F-84 5 . Son st ige An ga be n Beschäft igt e Arbeit nehm er I m Jahresdurchschnit t w aren 408 Arbeit nehm er beschäft igt ( Vor jahr : 390 Arbeit nehm er) . Die Arbeit nehm er gliedern sich wie folgt auf: Durchschnit t lich 2010 2009 Angest ellt e 150 132 Gew er bliche Mit arbeit er 258 258 408 390 Auszubildende im st anden darüber hinaus 22 Ausbildungsver hält nis ( Vorj ahr: 28) . F-85 Jahr 2010 in einem Geschäft e m it Nahest ehenden Die Geschäft e m it Nahest ehenden sind in der folgenden Tabelle j e Personengruppe dargest ellt : Geschäft s- Gewährt e Saldo aus Darlehen Lieferungen Gew ährung und Leist ungen m it Gruppe volum en aus Zuführung (+ ) Nahe- Lieferung und Rückst ellung Tilgung ( - ) Darlehenszinsen Nahest ehenden st ehende Leist ung 2010 2010 2010 2010 31.12.2010 b - 1.236.423,17 0,00 - 300.000,00 28.097,84 - 682.107,92 e 5.898.690,08 0,00 0,00 0,00 1.824.621,69 f - 265.032,63 - 1.217,50 0,00 0,00 - 158.185,26 g 12.359,67 0,00 0,00 0,00 0,00 - 4.409.593,67 - 1.217,50 - 300.000,00 28.097,84 984.328,51 Le ge nde Gr u ppe N a he st e nde ( a) das Mut t erunt ernehm en ( b) Unt ernehm en m it gem einschaft licher Führung oder m aßgeblichem Einfluss auf das Unt ernehm en ( c) Tocht erunt ernehm en ( d) assoziiert e Unt ernehm en ( e) Gem einschaft sunt ernehm en, bei denen das Unt ernehm en ein Part nerunt ernehm en ist ( f) Mit glieder des Managem ent s in Schlüsselposit ionen des Unt ernehm ens oder seines Mut t erunt ernehm ens ( g) sonst ige nahest ehende Unt ernehm en und Personen Das Geschäft svolum en aus Lieferungen und Leist ungen 2010 um fasst die erbracht en und em pfangenen Leist ungen. Ein negat iver Bet rag bedeut et einen Überhang der em pfangenen Leist ungen. Gesam t honorar des Abschlussprüfers Es best eht gem äß § 285 Nr. 17 HGB keine Pflicht zur Angabe des Gesam t honorars des Abschlussprüfers, da es in das im Konzernabschluss der MI TEC Aut om ot ive AG, Eisenach, angegebene Gesam t honorar des Abschlussprüfers einbezogen wurde. F-86 6 . Er g e bn isve r w e n dung sv orsch la g EUR Der Vorst and schlägt v or, den sich aus dem Verlust vort rag zum 1. Januar 2010 in Höhe von abzüglich der Ausschüt t ung in Höhe von - 4.746.509,63 0,00 und zuzüglich dem Jahresüberschuss 2010 in Höhe von ergebenden Ver lust vort rag von auf neue Rechnung vorzut r agen. 1.329.653,10 - 3.416.856,53 Ent sprechend § 18 Abs. 1 der Sat zung gilt der Jahresabschluss als fest gest ellt , sobald der Auf sicht srat diesen nach Prüfung billigt . F-87 7 . D a r st e llu ng de r re ch t liche n V e rhä lt n isse Gesellschaft srecht liche Verhält nisse Firm a : MI TEC Aut om ot ive AG Sit z: Rennbahn 25 99817 Eisenach Re cht sfor m : Akt iengesellschaft Eint ra g un g in s H a nd e lsre gist e r: Am t sgericht Jena, HRB 404818 Ge ge n st a nd de s U nt e r n e hm e n s: Gegenst and des Unt ernehm ens ist die Verw alt ung des eigenen Verm ögens Verwalt ungen der und Gesellschaft , die Übernahm e Geschäft sführungen an von anderen Gesellschaft en sow ie Sonderanfert igung von und der Handel m it ant riebst echnischen Kom ponent en, die Sonderent wicklung von Get rieben und Anla gen, Maschinenbau, die Ent wicklung und die Fert igung von m aschinellen Anlagen sowie alle m it den vorgenannt en Tät igkeit en zusam m enhängenden Geschäft e. Ge schä f t sj a hr : Kalenderjahr Grun dk a pit a l: EUR 5.855.000,00 einget eilt in 5.855.000 nennbet ragslose St ückakt ien F-88 Aufsich t sra t : Hans- Diet er Bonn, Geschäft sführer Aufsicht srat svorsit zender Günt her Troppm ann, Vorst andsvorsit zender st ellvert ret ender Aufsicht srat svorsit zender Werner Rippel, Recht sanwalt Christ oph Milit zer, Geschäft sführer Ullrich Eit el, Geschäft sführer Herm ann Scheperger des, vereidigt er Buchprüfer, St euerberat er V or st a n d: Dr.- I ng. Ot t o Michael Milit zer, Vorst andsvorsit zender Dipl.- Kfm . Willy Hart ung, Finanzvorst and V e rt r e t un g: Der Vorst and best eht aus m indest ens zwei Mit gliedern. Die Gesellschaft wird durch zwei Vorst andsm it glieder oder durch ein Vorst andsm it glied in Gem einschaft m it einem Prokurist en vert ret en. Dr.- I ng. Ot t o Michael Milit zer ist einzelvert ret ungsberecht igt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit . F-89 Be zü ge : Aufgrund § 286 Abs. 4 HGB wird auf die Angabe zu den Organbezügen nach § 285 Nr. 9 a HGB verzicht et . Pensionszahlungen an Vorst andsm it glieder bzw. Aufsicht srat sm it glieder liegen nicht vor. Es best ehen auch keine diesbezüglichen Zusagen. Kredit e an Vorst andsm it glieder bzw. Aufsicht srat sm it glieder sowie Haft ungsverhält nisse zu Gunst en dieser Personen best ehen nicht . 8 . An ga be n na ch de m Ak t ie n r e cht Eigenkapit al Das gezeichnet e Kapit al ( Grundkapit al) bet rug zum Bilanzst icht ag 31. Dezem ber 2010 EUR 5 .8 5 5 .0 0 0 ,0 0 . Zu den ausgegebenen Akt ien w erden folgende zusät zliche Erläut erungen gegeben ( gem äß § 152 Abs. 1 Akt G) : Gat t ung Nennwert nennbet ragslose St ückakt ien EUR Zahl 5.855.000 je EUR 1,00 5.855.000,00 Die Akt ien sind auf den Nam en der Akt ionäre ausgest ellt und in ein Akt ienbuch einget ragen. F-90 Angaben zur Kapit alrücklage gem äß § 152 Abs. 2 Akt G EUR Vort rag 1. Januar 2010 97.241,07 Um buchung 0,00 Zugänge 0,00 Abgänge 0,00 97.241,07 Kapit alrücklage zum 31. Dezem ber 2010 Angaben zur Gewinnrücklage gem äß § 152 Abs. 3 Akt G EUR Vort rag 1. Januar 2010 3.413.258,69 Die Zuführung zur geset zlichen Rücklage bet rägt im Geschäft sj ahr 0,00 Die Zuführung in andere Gewinnrücklagen ( Übergansvorschrift en BilMoG) bet rägt im Geschäft sj ahr 14.805,00 Die Zuführung in andere Gewinnrücklagen bet rägt im Geschäft sj ahr 0,00 Ent nahm en aus anderen Gewinnrücklagen 0,00 Um buchung 0,00 Gewinnrück lagen insgesam t zum 31. Dezem ber 2010 3.428.063,69 Die Pflicht rücklagen gem äß § 150 Abs. 2 Akt G sind sat zungsgem äß gebildet . F-91 St euerrecht liche Verhält nisse Der Gew erbebet rieb unt erliegt der Gewerbest euerpflicht gem äß § 2 Abs. 1 Gew St G. Das Unt ernehm en unt erliegt der Regelbest euerung gem äß den §§ 16 - 18 USt G. Nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 USt G best and nach dem Gesam t bild der t at sächlichen Verhält nisse aufgrund der fi nan ziellen und w irt schaft lichen Eingliederung eine um sat zst euerliche Organschaft zwischen der MI TEC Aut om ot iv e AG als Organt räger und der MI TEC engine.t ec gm bh, Kraut hausen, der MI TEC aut om ot ive Syst em s Gm bH, Kraut hausen, sowie der PTC Product ion Technology Cent er Gm bH, Kraut hausen, als Organgesellschaft en. Eisenach, 8. Juni 2011 D e r Vor st a nd .......................................... ........................................... Dr.- I ng. Ot t o Michael Milit zer Dipl.- Kfm . Willy Hart ung Vorst andsvorsit zender ( CEO) Finanzv or st and ( CFO) MI TEC Aut om ot ive AG MI TEC Aut om ot ive AG F-92 F-93 F-94 11. GLOSSAR "add-on" Design Ausführung einer Motorkomponente, welche an den bestehenden Motorblock angebaut, nicht eingebaut wird. Dieses Design eröffnet die Möglichkeit, einen gleichartigen Grundmotor mit oder ohne add-on Komponente auszurüsten. Aluminium-Hybridwerkstoffe Verbundwerkstoffe bestehend aus mindestens zwei unterschiedlichen Teilwerkstoffen mit Aluminium als Hauptkomponente bzw. als Trägermaterial. BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Bonn/Frankfurt. Einheitliche staatliche Aufsicht für alle Bereiche des Finanzwesens. Balancer Synonymer Begriff für Massenausgleichssystem. Bogen- (Hypoid)verzahnung Ist eine Art der Verzahnung an Kegelradgetrieben mit dem Ziel der idealen Energieübertragung. CV- und PV-Motoren/Getriebe Motoren zur Ausrüstung von Nutzfahrzeugen (Commercial Vehicles) und Personenkraftwagen (Personal Vehicles). Commercial Vehicles (CV) Commercial Vehicles sind Nutzfahrzeuge zum gewerblichen Personen- oder Gütertransport. EU 27 Die 27 Mitgliedsstaaten der EU, die seit 2007 die Europäische Union bilden: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Österreich, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern. GLEASON-Verfahren Beschreibt eine häufig angewendete Art der Herstellung einer Kegelradverzahnung, bei der die Form des Zahnes einem Kreisbogen entspricht und jede Zahnlücke einzeln erzeugt wird. Bei diesem Verfahren ist die Breite des Zahnrückens konstant, die Zahnhöhe jedoch von außen nach innen kleiner werdend. Weitere Verfahren sind Zyklo-Palloid-Verfahren und PalloidVerfahren. Hartdrehen Das Hartdrehen ist ein spanendes Bearbeitungsverfahren zur Feinbearbeitung von gehärteten Konturen mit definierter Schneide und ersetzt unter Umständen das Schleifen. Durch das Hartdrehen können im Gegensatz zum Schleifen Taktzeiten reduziert und Oberflächenspannungen, die beim Schleifen durch zu hohen Wärmeeintrag in das Bauteil entstehen können, vermieden werden. High-Speed Cutting Ist ein Verfahren im metallverarbeitenden Gewerbe, bei dem Material unter hoher Werkzeugdrehzahl und hoher Vorschubgeschwindigkeit zerspant wird. Es entstehen dünne Späne, die nur sehr kurzweiligen Kontakt mit der Werkzeugschneide haben. Somit bleibt die im Fräsprozess entstehende Wärme im Span, das Werkzeug wird geschont und die Kühlung über flüssige Medien kann vermieden werden. G-1 Hypoid Getriebe/Antrieb Kegelradgetriebe deren Achsen versetzt sind sich also nicht schneiden. In der Antriebstechnik kommen Kegelradgetriebe zur Erzielung höherer Laufruhe, Belastbarkeit und gleichzeitiger Platzersparnis mit positivem bzw. meist negativem Achsversatz zum Einsatz. Hypoid Zahnräder Hypoid Zahnräder sind Komponenten in einem Hypoidgetriebe, über welche die Eingangsgrößen Drehbewegung und Drehmoment direkt übertragen werden, ohne dass sich die Achsen der im Eingriff befindlichen Zahnräder schneiden. Hybridmotor -> Hybridantrieb Kombination verschiedener Techniken zum Antrieb. Mindestens zwei Energieumwandler und zwei dazugehörige Energiespeicher. Kegelradgetriebe: Kegelräder übertragen Drehbewegungen und Drehmomenten durch mit winklig zueinander stehenden An- und Abtriebswellen. Die Achsen besitzen einen gemeinsamen Schnittpunkt. Der Winkel der Achsen zueinander ist nahezu beliebig wählbar, beträgt jedoch meistens 90°. kw Kilowatt, 1000 Watt (W), das Tausendfache der physikalischen Einheit der Leistung Low-Cost-Modelle Hiermit werden Personenkraftwagen / Motore für das Niedrigpreissegment bezeichnet. Massenkraft -> Trägheitskraft Wirken auf einen Körper, der in seinem Bezugssystem eine Beschleunigung oder Verzögerung (negative Beschleunigung) unabhängig von der Raumrichtung erfährt. Massenkraft Kurbeltrieb in auf Reale Kurbeltriebe erzeugen aufgrund der endlichen Pleuelstange eine ungleichförmige Bewegung des Kolbens zwischen den beiden Totpunkten (oberer und unterer) bei gleichzeitig gleichförmiger Drehbewegung der Kurbel. Diese Beschleunigungen (positiv wie negativ) rufen Trägheitskräfte an den beteiligten Bauteilen hervor. Massenkraft ist der historisch ältere Begriff vor der Prägung des Begriffs Trägheitskraft. Massenmoment in Bezug auf Hubkolbenmotoren An mehrfach gekröpften Kurbelwellen der Mehrzylinder-Motoren greifen paarweise Massenkräfte der Einzelhübe an. Diese können trotz 100 % Massenausgleich je nach Zylinderanordnung zu Massenmomenten führen, die Reaktionen am Motorgehäuse ergeben. MITEC Gruppe MITEC Gruppe ist ein Sammelbegriff, in dem alle Tochterunternehmen der Muttergesellschaft MITEC AG ungeachtet des jeweiligen Beteiligungsverhältnisses der Muttergesellschaft an den Beteiligungsgesellschaften zusammengefasst sind. OEM (Original Manufacturer) Bezug Equipment Passenger Vehicles (PV) OEM bezeichnet man in der Automobilindustrie den Hersteller einer Fahrzeugmarke, welcher das Endprodukt, also das fertige Fahrzeug, in seiner eigenen Fertigung aus wiederum eigen gefertigten und zugekauften Komponenten produziert. Personenkraftwagen. Sie dienen vornehmlich dem Transport von maximal neun Personen, besitzen einen eigenen Antrieb G-2 und sind mehrspurig. Turbokupplung Turbokupplungen übertragen Leistung hydrodynamisch über eine Flüssigkeit. Zwischen den Schaufelrädern wird durch Umlenkung des Flüssigkeitsstroms unter hoher Strömungsgeschwindigkeit und niedrigem Druck Energie vom Pumpenrad (Antrieb) zum Turbinenrad (Abtrieb) umgesetzt. Synergie-Effekte Synergie-Effekte beschreiben ein Zusammenspiel von Faktoren, welche sich gegenseitig fördern. TEUR Abkürzung für "Tausend-Euro" EUR 500.000,00. G-3 z. B. TEUR 500 meint 12. ANLEIHEBEDINGUNGEN 1. Nennbetrag, Stückelung, Verbriefung 1.1 Die MITEC Automotive AG mit Sitz in Eisenach (die "Emittentin") begibt eine Schuldverschreibung im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 50.000.000,00 (in Worten: Euro fünfzig Millionen) (die "Anleihe"). Die Anleihe ist eingeteilt in bis zu 50.000 auf den Inhaber lautende und untereinander gleichberechtigte Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von je EUR 1.000,00 (die "Teilschuldverschreibungen"). 1.2 Die Teilschuldverschreibungen einschließlich der Zinsansprüche sind für die gesamte Laufzeit der Anleihe in einer Inhaberglobalurkunde (die "Globalurkunde") ohne Zinsscheine verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Eschborn (die "Clearstream") hinterlegt wird, bis alle Verpflichtungen der Emittentin aus den Teilschuldverschreibungen erfüllt sind. Ein Anspruch auf Ausdruck und Auslieferung effektiver Stücke von Teilschuldverschreibungen oder Zinsscheinen ist während der gesamten Laufzeit der Anleihe ausgeschlossen. Die Globalurkunde trägt die eigenhändigen oder faksimilierten Unterschriften des Vorstands der Emittentin in vertretungsberechtigter Zahl. 2. Verzinsung 2.1 Die Teilschuldverschreibungen werden ab dem 4. November 2011 (der "Emissionstag") (einschließlich) bezogen auf ihren Nennbetrag während der gesamten Laufzeit mit 7,875 % pro Jahr verzinst. Die Zinsen werden jährlich für den Zeitraum vom 4. November (einschließlich) bis zum 3. November (einschließlich) des Folgejahres (der "Zinslauf") berechnet und sind nachträglich jeweils am 4. November (der "Zinszahltag") fällig, erstmals am 4. November 2012 für den Zeitraum vom 4. November 2011 bis zum 3. November 2012, sofern sich nichts Abweichendes aus diesen Anleihebedingungen ergibt. 2.2 Fällt der Zinszahltag auf einen Tag, der kein Bankarbeitstag ist, werden die Zinsen am darauf folgenden Bankarbeitstag zur Zahlung fällig. Bankarbeitstag im Sinne dieser Anleihebedingungen bezeichnet einen Tag (außer Samstag und Sonntag), an dem die Banken sowohl in Stuttgart als auch in Frankfurt am Main Zahlungen abwickeln, und der kein in Stuttgart staatlich anerkannter Feiertag ist. 2.3 Sind Zinsen für einen Zeitraum von weniger als einem Jahr zu berechnen, so werden sie taggenau auf der Grundlage von 365 Tagen bzw. 366 Tagen (Schaltjahr) berechnet (Methode act/act ISMA). 2.4 Die Verzinsung der Teilschuldverschreibungen endet mit Ablauf des Tages, der dem Endfälligkeitstag vorausgeht. Fällt ein Fälligkeitstag auf einen Tag, der kein Bankarbeitstag ist, so tritt an die Stelle dieses Tages der nächste Bankarbeitstag; die Verzinsung der Teilschuldverschreibungen verlängert sich entsprechend. Weitergehende Ansprüche der Anleihegläubiger bestehen nicht. 2.5 Im Fall der vorzeitigen Kündigung der Teilschuldverschreibungen endet die Verzinsung mit Ablauf des Tages der dem vorgezogenen Kündigungstermin vorausgeht. Ziff. 2.4 Satz 2 gilt entsprechend. 3. Laufzeit, Endfälligkeit, Rückerwerb, Übertragung 3.1 Die Laufzeit der Teilschuldverschreibungen beginnt am Emissionstag und endet am 3. November 2016 sofern keine Kündigung der Teilschuldverschreibung nach Ziffer 8.8.4 oder eine Rückzahlung nach Ziff. 9 verlangt wird. Die Emittentin ist verpflichtet, den Anleihegläubi- A-1 gern die Teilschuldverschreibungen am 4. November 2016 (der "Endfälligkeitstag") zum Nennbetrag zurückzuzahlen. 3.2 Soweit die Emittentin die Teilschuldverschreibungen nicht am Endfälligkeitstag zurückzahlt, werden diese ab dem Endfälligkeitstag bis zu dem Tag, der der tatsächlichen Rückzahlung vorausgeht, bezogen auf den ausstehenden Tilgungsbetrag mit dem Zinssatz gemäß vorstehender Ziffer 2.1 verzinst. 3.3 Die Emittentin und/oder die mit ihr gemäß § 15 AktG verbundene Unternehmen sind berechtigt, Teilschuldverschreibungen am Markt oder auf sonstige Weise zu erwerben und zu veräußern. 3.4 Den Anleihegläubigern stehen Miteigentumsanteile an der Globalurkunde zu, die gemäß den Regelungen und Bestimmungen der Clearstream übertragbar sind. 4. Zahlstelle 4.1 Die Bankhaus Gebrüder Martin AG, Kirchstraße 35 in 73033 Göppingen, ist für die Teilschuldverschreibungen als Zahlstelle für die Emittentin tätig. 4.2 Sollten Ereignisse eintreten, die nach Ansicht der Bankhaus Gebrüder Martin AG dazu führen, dass sie nicht in der Lage ist, als Zahlstelle tätig zu sein, so ist sie berechtigt, eine andere Bank von internationalem Rang als Zahlstelle zu bestellen. Sollte die Bankhaus Gebrüder Martin AG in einem solchen Fall außerstande sein, die Übertragung der Stellung als Zahlstelle vorzunehmen, so ist die Emittentin berechtigt und verpflichtet, dies zu tun. Dies gilt auch in dem Fall, dass der zwischen der Emittentin und der Bankhaus Gebrüder Martin AG geschlossene Zahlstellenvertrag von einer der Parteien beendet wird. 4.3 Die Bestellung einer anderen Zahlstelle ist von der Emittentin unverzüglich gemäß nachfolgender Ziffer 11 oder, falls dies nicht möglich sein sollte, in sonstiger Weise öffentlich bekannt zu geben. 5. Zahlungen 5.1 Die Emittentin verpflichtet sich, alle nach diesen Anleihebedingungen gemäß vorstehenden Ziffern 2 und 3 geschuldeten Beträge in Euro an die Zahlstelle zu zahlen, ohne dass, abgesehen von der Beachtung anwendbarer, gesetzlicher Vorschriften (Steuer-, Devisenvorschriften und/oder sonstige Normen) von den Anleihegläubigern die Abgabe einer gesonderten Erklärung oder die Erfüllung irgendeiner anderen Förmlichkeit verlangt werden darf. 5.2 Soweit die an die Anleger zu zahlenden Beträge auf einem Eigenkonto des Emittenten bei der Zahlstelle eingegangen sind, wird Clearstream diese Beträge abbuchen und an die Anleihegläubiger überweisen. Sämtliche Zahlungen der Emittentin, auch über die Zahlstelle, an die Clearstream oder an deren Order befreien die Emittentin in Höhe der geleisteten Zahlungen von ihren Verbindlichkeiten aus den Teilschuldverschreibungen gegenüber den Anleihegläubigern. 5.3 Die Zahlstelle in ihrer Eigenschaft als solche handelt ausschließlich als Beauftragte der Emittentin und steht nicht in einem Auftrags- oder Treuhandverhältnis zu den Anleihegläubigern. 6. Rang, Negativverpflichtung 6.1 Die Teilschuldverschreibungen begründen unmittelbare, unbedingte, nicht nachrangige und nicht dinglich besicherte Verbindlichkeiten der Emittentin und stehen untereinander und mit allen anderen nicht nachrangigen und nicht dinglich besicherten Verpflichtungen der Emittentin im gleichen Rang, sofern diese nicht kraft Gesetzes Vorrang haben. A-2 6.2 Die Emittentin verpflichtet sich für die Laufzeit der Teilschuldverschreibungen (a) sicherzustellen, dass die Verpflichtungen aus den Teilschuldverschreibungen auch in Zukunft im gleichen Rang mit allen anderen, nicht dinglich besicherten gegenwärtigen oder zukünftigen Kreditverbindlichkeiten der Emittentin stehen; und (b) keine gegenwärtigen oder zukünftigen Kapitalmarktverbindlichkeiten der Emittentin mit einer ursprünglichen Laufzeit von mehr als einem Jahr, die üblicherweise an einer Wertpapierbörse oder an einem anderen geregelten Wertpapiermarkt gehandelt werden oder gemäß öffentlicher Ankündigung gehandelt werden sollen, Dritten durch Grund- oder Mobiliarpfandrechte oder eine sonstige Belastung des eigenen Vermögens sicherzustellen oder sicherstellen zu lassen. Das Gleiche gilt für Garantien oder Gewährleistungen in Bezug auf derartige Verbindlichkeiten. Eine Sicherstellung ist nur dann möglich, wenn die Teilschuldverschreibungen zur gleichen Zeit und im gleichen Rang anteilig an dieser Sicherheit teilnehmen. 7. Steuern und sonstige Gebühren 7.1 Alle Zahlungen unter diesen Anleihebedingungen, insbesondere Kapitalrückzahlungen und Zahlungen von Zinsen, erfolgen unter Abzug und Einbehaltung von Steuern, Abgaben und sonstigen Gebühren, soweit die Emittentin oder die Zahlstelle zum Abzug und/oder zur Einbehaltung gesetzlich verpflichtet sind. Weder die Emittentin noch die Zahlstelle sind verpflichtet, den Anleihegläubigern zusätzliche Beträge als Ausgleich für auf diese Weise abgezogene oder einbehaltene Beträge zu zahlen. 7.2 Soweit die Emittentin oder die Zahlstelle nicht gesetzlich zum Abzug und/oder zur Einbehaltung von Steuern, Abgaben oder sonstigen Gebühren verpflichtet sind, trifft sie keinerlei Verpflichtung im Hinblick auf abgaberechtliche Verpflichtungen der Anleihegläubiger. 8. Kündigungsrechte und vorzeitige Rückzahlung 8.1 Den Anleihegläubigern steht kein ordentliches Kündigungsrecht zu. Jeder Anleihegläubiger ist jedoch berechtigt, seine Teilschuldverschreibungen durch außerordentliche Kündigung fällig zu stellen und Rückzahlungen zum Nennbetrag einschließlich aufgelaufener Zinsen bis zum Tag vor dem Tag der Rückzahlung zu verlangen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn (a) die Emittentin ihre Zahlungsunfähigkeit bekannt gibt, oder (b) ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Emittentin eröffnet und nicht innerhalb von 60 Tagen nach dessen Eröffnung aufgehoben oder ausgesetzt worden ist oder die Emittentin selbst ein solches Verfahren beantragt oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird; oder (c) die Emittentin in Liquidation tritt, es sei denn, dass eine solche Liquidation im Zusammenhang mit einer Verschmelzung, Konsolidierung oder einer anderen Form des Zusammenschlusses mit einer anderen Gesellschaft vorgenommen wird und diese Gesellschaft an Stelle der Emittentin alle Verpflichtungen aus diesen Anleihebedingungen übernimmt; oder (d) die Emittentin Kapital oder Zinsen nicht innerhalb von 60 Tagen nach Fälligkeit der entsprechenden Zahlungsansprüche gemäß diesen Anleihebedingungen zahlt. 8.2 Das Kündigungsrecht gemäß verstehender Ziffer 8.1 erlischt, wenn der Kündigungsgrund vor Ausübung des Kündigungsrechts geheilt wurde. 8.3 Eine Kündigung durch den Anleihegläubiger hat schriftlich an die Adresse der Emittentin zu erfolgen und wird mit Zugang bei dieser wirksam. Der Kündigung muss ein aktueller Nachweis des Depot führenden Instituts über die Stellung als Anleihegläubiger beigefügt sein. A-3 8.4 Die Emittentin kann die ausstehenden Teilschuldverschreibungen insgesamt oder teilweise ab dem 4. November 2014 mit einer Kündigungsfrist von mindestens 30 und höchstens 60 Tagen gegenüber den Anleihegläubigern ihrer Wahl vorzeitig kündigen und diese zum Kündigungstermin in Höhe des vorzeitigen Rückzahlungsbetrags, wie nachfolgend definiert, zurückzahlen. Die Kündigung erfolgt durch Bekanntmachung gemäß nachfolgender Ziffer 11. Die vorstehenden Ziffern 2 und 3 gelten entsprechend mit der Maßgabe dass im Falle der vorzeitigen Kündigung der Teilschuldverschreibungen erhöhte vorzeitige Rückzahlungsbeträge nach folgender zeitlicher Staffelung geschuldet werden: • Kündigungstermin ab dem 4. November 2014: 101,5 % des zurückzuzahlenden Nennbetrages der Teilschuldverschreibungen; • Kündigungstermin ab dem 4. November 2015: 101 % des zurückzuzahlenden Nennbetrages der Teilschuldverschreibungen. 9. Kontrollwechsel 9.1 Tritt ein (nachstehend definierter) Kontrollwechsel ein, ist jeder Anleihegläubiger berechtigt, nicht aber verpflichtet, von der Emittentin - nach deren Wahl - entweder die Rückzahlung oder den Ankauf seiner Teilschuldverschreibungen zum vorzeitigen Rückzahlungsbetrag (wie nachstehend definiert) insgesamt oder teilweise zu verlangen (die „Rückzahlungsoption“). Rückzahlung oder Ankauf erfolgen gegebenenfalls durch die Emittentin oder auf ihre Veranlassung durch einen Dritten. Voraussetzung einer wirksamen Ausübung der Rückzahlungsoption ist jedoch, dass innerhalb des in Ziff. 9.5 definierten Rückzahlungszeitraums Anleihegläubiger von Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von mindestens 50% des Gesamtnennbetrags der zu diesem Zeitpunkt noch ausstehenden Teilschuldverschreibungen die Ausübung der Rückzahlungsoption erklärt haben. Die Ausübung der Rückzahlungsoption hat dabei wie nachfolgend beschrieben zu erfolgen. 9.2 Ein Kontrollwechsel im Sinne dieser Anleihebedingungen liegt bei Eintritt eines der folgenden Sachverhalte vor: (a) Die Emittentin erlangt Kenntnis davon, dass eine Person oder eine gemeinsam handelnde Gruppe von Personen entsprechend § 2 Abs. 5 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes der rechtliche oder wirtschaftliche Eigentümer von mehr als 50% der Stimmrechte der Emittentin geworden ist, oder (b) die Verschmelzung der Emittentin mit einer oder auf eine dritte Person (wie nachfolgend definiert) oder die Verschmelzung mit einer dritten Person mit der oder auf die Emittentin oder der Verkauf aller oder im Wesentlichen aller Vermögensgegenstände (konsolidiert betrachtet) der Emittentin an eine dritte Person, außer im Zusammenhang mit Rechtsgeschäften, in deren Folge (i) im Falle einer Verschmelzung die Inhaber von 100% der Stimmrechte der Emittentin wenigstens die Mehrheit der Stimmrechte an dem überlebenden Rechtsträger unmittelbar oder nach einer solchen Verschmelzung halten oder (ii) im Falle eines Verkaufs von allen oder im wesentlichen allen Vermögensgegenständen der erwerbende Rechtsträger ein Tochterunternehmen der Emittentin ist oder wird und Garantin bezüglich der Teilschuldverschreibungen wird; „dritte Person“ im Sinne dieser Bestimmung ist jede Person außer einem Tochterunternehmen der Emittentin. Übergänge von Geschäftsanteilen im Wege der Erbfolge begründen keinen Kontrollwechsel. Gleiches gilt, falls eine Person Geschäftsanteile erwirbt, die im Zeitpunkt des Erwerbes (i) bereits Gesellschafter der Emittentin ist, (ii) Verwandter ersten oder zweiten Grades eines Gesellschafters der Emittentin ist oder (iii) Ehepartner eines Gesellschafters der Emittentin ist. A-4 9.3 Vorzeitiger Rückzahlungsbetrag bedeutet für jede Teilschuldverschreibung 103 % des Nennbetrags der Teilschuldverschreibung, zuzüglich aufgelaufener und nicht gezahlter Zinsen bis zum Rückzahlungstag Kontrollwechsel (ausschließlich), wobei „Rückzahlungstag Kontrollwechsel“ den Tag bezeichnet, der 90 Tage nach Vornahme der Kontrollwechselmitteilung gemäß Ziff. 9.4 liegt. 9.4 Bei Eintritt eines Kontrollwechsels, wird die Emittentin unverzüglich nachdem sie hiervon Kenntnis erlangt hat, den Anleihegläubigern Mitteilung vom Kontrollwechsel gemäß der Ziff. 11 machen („Kontrollwechselmitteilung“). Die Emittenttin wird dabei die Umstände des Kontrollwechsels sowie das Verfahren zur Ausübung der in dieser Bestimmung genannten Rückzahlungsoption angegeben. 9.5 Die Ausübung der Rückzahlungsoption durch einen Anleihegläubiger ist innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen nach Veröffentlichung der Kontrollwechselmitteilung gegenüber der depotführenden Stelle des Anleihegläubigers schriftlich zu erklären. Die Emittentin wird nach ihrer Wahl die maßgebliche(n) Teilschuldverschreibung(en) zum Rückzahlungstag Kontrollwechsel zurückzahlen oder erwerben bzw. erwerben lassen, soweit sie nicht bereits vorher zurückgezahlt oder erworben und entwertet wurde(n). Die Abwicklung erfolgt über das Clearing-System. Eine einmal abgegebene Ausübungserklärung ist für den Anleihegläubiger unwiderruflich. Die Ziffern 2 und 3 finden entsprechende Anwendung. 10. Begebung weiterer Schuldverschreibungen Die Emittentin behält sich vor, jederzeit ohne Zustimmung der Anleihegläubiger weitere Schuldverschreibungen mit gleicher Ausstattung in der Weise zu begeben, dass diese mit den Teilschuldverschreibungen zusammengefasst werden, eine einheitliche Anleihe mit ihnen bilden und ihren Gesamtnennbetrag erhöhen. Der Begriff "Teilschuldverschreibungen" umfasst im Falle einer solchen Erhöhung auch die zusätzlich begebenen Schuldverschreibungen. Die Begebung von weiteren Schuldverschreibungen, die mit der Anleihe keine Einheit bilden, oder von anderen Schuld- und/oder Finanzierungstiteln bleibt der Emittentin unter Berücksichtigung von vorstehender Ziffer 6 unbenommen. 11. Bekanntmachungen Bekanntmachungen der Emittentin, die die Teilschuldverschreibungen betreffen, erfolgen ausschließlich im elektronischen Bundesanzeiger, soweit gesetzlich nicht etwas anderes bestimmt ist. 12. Änderungen der Anleihebedingungen 12.1 Die Emittentin ist ausschließlich in den folgenden Fällen berechtigt, die Anleihebedingungen durch einseitige Willenserklärung zu ändern bzw. anzupassen: (a) Änderung der Fassung, wie z. B. Wortlaut und Reihenfolge; (b) Änderungen, die für eine Zulassung der Teilschuldverschreibungen zum Handel an einem organisierten Markt oder einem privatrechtlich organisierten Markt erforderlich sind, insbesondere die Einteilung der Anleihe bezogen auf die Anzahl und den Nennbetrag der Teilschuldverschreibungen; (c) Änderung des Gesamtnennbetrages und der Einteilung der Schuldverschreibung, sofern weitere Schuldverschreibungen gemäß vorstehender Ziffer 10 Sätze 1 und 2 ausgegeben werden. 12.2 Änderungen der Anleihebedingungen durch Rechtsgeschäft können nur durch gleichlautende Verträge mit sämtlichen Anleihegläubigern erfolgen. A-5 12.3 Änderungen der Anleihebedingungen sind ferner mit Zustimmung der Gläubigerversammlung durch Mehrheitsbeschluss nach Maßgabe des Gesetzes über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen (das "Schuldverschreibungsgesetz") möglich. Die Anleihegläubiger können nach Maßgabe des Schuldverschreibungsgesetzes einen gemeinsamen Vertreter für alle Anleihegläubiger bestellen. 13. Gläubigerversammlung Für die Teilnahme an der Gläubigerversammlung ist die vorherige Anmeldung der Anleihegläubiger erforderlich. Mit der Anmeldung ist ein aktueller Nachweis des Depot führenden Instituts über die Stellung als Anleihegläubiger zu übermitteln. Für die Gläubigerversammlung gelten die Regelungen des Schuldverschreibungsgesetzes. 14. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand, salvatorische Klausel 14.1 Form und Inhalt der Teilschuldverschreibungen sowie alle sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten der Emittentin und der Anleihegläubiger bestimmen sich ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 14.2 Erfüllungsort ist München, Bundesrepublik Deutschland. 14.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus den in diesen Anleihebedingungen geregelten Rechtsverhältnissen ergebenden Rechtsstreitigkeiten mit der Emittentin ist – soweit gesetzlich zulässig – München, Bundesrepublik Deutschland. 14.4 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen dieser Anleihebedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Eine durch die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer Bestimmung dieser Anleihebedingungen etwa entstehende Regelungslücke ist durch ergänzende Vertragsauslegung unter Berücksichtigung der Interessen der Beteiligten sinngemäß auszufüllen. Eisenach, im September 2011 Vorstand MITEC Automotive AG A-6 13. UNTERSCHRIFTEN Eisenach, den 30. September 2011 MITEC AUTOMOTIVE AG Der Vorstand Gez. Dr.-Ing. Otto Michael Militzer U-1