VOLTAIRE-Programm und Brigitte-Sauzay
Transcription
VOLTAIRE-Programm und Brigitte-Sauzay
„Haftungsausschluss: Der vorliegende Text dient lediglich der Information. Rechtsverbindlichkeit haben ausschließlich die im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA) oder im Schulverwaltungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (SVBl. LSA) veröffentlichten Texte.“ Deutsch-französischer Schüleraustausch für das Austauschjahr 2014/2015; VOLTAIRE-Programm und Brigitte-Sauzay-Programm Bek. des MK vom 5.8.2014 – 25-50113-FR 1. Allgemeines Die Austauschprogramme bieten deutschen Schülerinnen und Schülern zwischen 15 und 16 Jahren die Möglichkeit, ihre Kenntnisse der französischen Sprache zu vertiefen und einen guten Einblick in die Kultur und das Alltagsleben des Partnerlandes zu erhalten. Der Aufenthalt im Ausland fördert darüber hinaus eigenverantwortliches Handeln und Selbstvertrauen sowie interkulturelle Kompetenzen. 2. Voltaire-Programm Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer halten sich für einen Zeitraum von sechs Monaten in der Gastfamilie und an der Gastschule auf. Die französischen Gäste kommen ab Anfang März 2015 nach Deutschland, und die deutschen Schülerinnen und Schüler fahren im September 2015 für sechs Monate nach Frankreich. Schülerinnen und Schüler der 9. und 10. Klasse am Gymnasium, die gute Schulleistungen vorweisen können und über ausreichende Französischkenntnisse (in der Regel drei Jahre Französischunterricht) verfügen, können sich bewerben. Teilnehmende Schülerinnen und Schüler können beim DFJW einen Antrag auf ein Kulturportfolio in Höhe von 250 € für die gesamte Zeit des Auslandsaufenthalts und auf einen Fahrtkostenzuschuss stellen. Zum Abschluss erhalten die VOLTAIRE-Schülerinnen und -Schüler eine Bescheinigung der Schule, die die Teilnahme am Unterricht und den Lernerfolg der Schülerin oder des Schülers in den einzelnen Fächern würdigt. Für die Bewerbung ist das unter der Internetadresse http://programme-voltaire.xialys.fr/ bereitgestellte Online-Bewerbungsformular zu verwenden. Die Bewerbung ist bis zum 17.10.2014 einzureichen. 3. Brigitte-Sauzay-Programm Die Schülerinnen und Schüler halten sich für drei Monate in Frankreich auf. Dabei besuchen sie mindestens sechs Wochen lang den Unterricht. Der Zeitpunkt des Austausches wird in Abstimmung mit den verantwortlichen Lehrkräften der beteiligten Schulen gewählt. „Haftungsausschluss: Der vorliegende Text dient lediglich der Information. Rechtsverbindlichkeit haben ausschließlich die im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA) oder im Schulverwaltungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (SVBl. LSA) veröffentlichten Texte.“ Die Entscheidung über die Teilnahme am Austausch und die Aufnahme eines Partnerschülers sowie die Reihenfolge der Austausche wird von den verantwortlichen Lehrkräften und der Schulleiterin oder dem Schulleiter getroffen. Sobald sich die deutsche und französische Schule über die Modalitäten des Austausches geeinigt haben, informieren sie hierüber offiziell die deutsche und die französische Schulbehörde. Zusätzliche Informationen, Möglichkeiten zur Förderung und die notwendigen Formulare finden sich unter der Internetadresse http://www.dfjw.org/brigitte-sauzay-programm. 4. Bewerbungsverfahren Für die genannten Programme werden die Bewerbungsunterlagen von der koordinierenden Stelle für internationalen Austausch im Landesschulamt, Ref. 24, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale), entgegengenommen. Es können auch Bewerbungen ohne vorhandenen Partner in Frankreich eingereicht werden. Hilfe bei der Vermittlung von Austauschpartnern, wenn keine Schulpartnerschaft vorhanden ist, bietet das Deutsch-Französische http://www.dfjw.org/kleinanzeigen. Jugendwerk auf seiner Homepage unter