VOLTAIRE-Programm und Brigitte-Sauzay

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VOLTAIRE-Programm und Brigitte-Sauzay
„Haftungsausschluss: Der vorliegende Text dient lediglich der Information. Rechtsverbindlichkeit haben ausschließlich die
im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA) oder im Schulverwaltungsblatt des Landes
Sachsen-Anhalt (SVBl. LSA) veröffentlichten Texte.“
Deutsch-französischer Schüleraustausch für das Austauschjahr 2014/2015;
VOLTAIRE-Programm und Brigitte-Sauzay-Programm
Bek. des MK vom 5.8.2014 – 25-50113-FR
1.
Allgemeines
Die Austauschprogramme bieten deutschen Schülerinnen und Schülern zwischen 15 und 16
Jahren die Möglichkeit, ihre Kenntnisse der französischen Sprache zu vertiefen und einen
guten Einblick in die Kultur und das Alltagsleben des Partnerlandes zu erhalten. Der Aufenthalt im Ausland fördert darüber hinaus eigenverantwortliches Handeln und Selbstvertrauen
sowie interkulturelle Kompetenzen.
2.
Voltaire-Programm
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer halten sich für einen Zeitraum von sechs Monaten in
der Gastfamilie und an der Gastschule auf. Die französischen Gäste kommen ab Anfang
März 2015 nach Deutschland, und die deutschen Schülerinnen und Schüler fahren im September 2015 für sechs Monate nach Frankreich.
Schülerinnen und Schüler der 9. und 10. Klasse am Gymnasium, die gute Schulleistungen
vorweisen können und über ausreichende Französischkenntnisse (in der Regel drei Jahre
Französischunterricht) verfügen, können sich bewerben. Teilnehmende Schülerinnen und
Schüler können beim DFJW einen Antrag auf ein Kulturportfolio in Höhe von 250 € für die
gesamte Zeit des Auslandsaufenthalts und auf einen Fahrtkostenzuschuss stellen.
Zum Abschluss erhalten die VOLTAIRE-Schülerinnen und -Schüler eine Bescheinigung der
Schule, die die Teilnahme am Unterricht und den Lernerfolg der Schülerin oder des Schülers
in den einzelnen Fächern würdigt.
Für die Bewerbung ist das unter der Internetadresse http://programme-voltaire.xialys.fr/ bereitgestellte Online-Bewerbungsformular zu verwenden. Die Bewerbung ist bis zum
17.10.2014 einzureichen.
3.
Brigitte-Sauzay-Programm
Die Schülerinnen und Schüler halten sich für drei Monate in Frankreich auf. Dabei besuchen
sie mindestens sechs Wochen lang den Unterricht. Der Zeitpunkt des Austausches wird in
Abstimmung mit den verantwortlichen Lehrkräften der beteiligten Schulen gewählt.
„Haftungsausschluss: Der vorliegende Text dient lediglich der Information. Rechtsverbindlichkeit haben ausschließlich die
im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA) oder im Schulverwaltungsblatt des Landes
Sachsen-Anhalt (SVBl. LSA) veröffentlichten Texte.“
Die Entscheidung über die Teilnahme am Austausch und die Aufnahme eines Partnerschülers sowie die Reihenfolge der Austausche wird von den verantwortlichen Lehrkräften und
der Schulleiterin oder dem Schulleiter getroffen. Sobald sich die deutsche und französische
Schule über die Modalitäten des Austausches geeinigt haben, informieren sie hierüber offiziell die deutsche und die französische Schulbehörde.
Zusätzliche Informationen, Möglichkeiten zur Förderung und die notwendigen Formulare
finden sich unter der Internetadresse http://www.dfjw.org/brigitte-sauzay-programm.
4.
Bewerbungsverfahren
Für die genannten Programme werden die Bewerbungsunterlagen von der koordinierenden
Stelle für internationalen Austausch im Landesschulamt, Ref. 24, Ernst-Kamieth-Straße 2,
06112 Halle (Saale), entgegengenommen. Es können auch Bewerbungen ohne vorhandenen Partner in Frankreich eingereicht werden.
Hilfe bei der Vermittlung von Austauschpartnern, wenn keine Schulpartnerschaft vorhanden
ist,
bietet
das
Deutsch-Französische
http://www.dfjw.org/kleinanzeigen.
Jugendwerk
auf
seiner
Homepage
unter