Kreisfußballverband Ostholstein Richtlinie zur

Transcription

Kreisfußballverband Ostholstein Richtlinie zur
1
Kreisfußballverband Ostholstein
im Schleswig-Holsteinischen Fußballverband e. V.
Richtlinie
zur
Schiedsrichterförderung
im KFV Ostholstein
2
Richtlinie zur SR-Förderung im KFV Ostholstein
Allgemeines
Aufgrund der Strukturreform im SHFV musste
leistungswilliger SR auf Kreisebene forciert werden.
eine
gezielte
Förderung
Nunmehr (2014) ist es aufgrund der angepassten und zukünftig angedachten
Förderung auf Verbandsebene auch erforderlich, die Fördermaßnahmen des Kreises
Ostholstein anzupassen.
Aufgrund der Anforderungen an SR, die oberhalb des Kreises eingesetzt werden
oder werden wollen, reicht eine Ausbildung im Rahmen der regelmäßigen
Lehrabende nicht mehr aus. Eine Aus- und Weiterbildung für höhere Aufgaben ist
aus der Erfahrung auf anderen Ebenen in kleineren, übersichtlichen Gruppen
deutlich effektiver.
Um gezielte Ausbildung / Weiterbildung zu ermöglichen, ist eine Einteilung in
Fördergruppen unbedingt erforderlich. In den Fördergruppen sollen SR entsprechend
ihres Ausbildungs- und Leistungsstandes sowie ihrer Perspektiven durch Schulungen
außerhalb der regulären Lehrabende geschult werden. Unberührt davon bleiben die
regulären Lehrabende, auf die SR-Anwärter gesondert geschult werden müssen.
Den Fördergruppen sollen feste Lehrwarte zugewiesen werden,
kontinuierliche Aufbauarbeit über Jahre hinaus gewährleisten zu können.
um eine
Außer in der Gruppe „SR-Anwärter“, deren jeweilige Größe sich aus dem
Abschneiden des jährlichen Anwärterlehrgangs und der SR in einer 2. Probezeit
ergibt, sollen die Förder- und Coachinggruppe überschaubare Mitgliederanzahlen
erhalten, um effektiv arbeiten zu können. In den Gruppen muss unter dem Aspekt
möglicher Aufstieg, der immer das Ziel sein soll, und Besserung der Qualität auf
höchster Kreisebene nach dem Motto Qualität vor Quantität gearbeitet werden.
Zu berücksichtigen ist dabei, dass es im SHFV eine gezielte Talentförderung gibt.
Eine Richtlinie zur Talentförderung im SHFV ist in Kraft.
Über den jeweiligen Leistungsstand der Schulungsgruppen ist regelmäßig allen KSAMitgliedern gegenüber zu berichten.
Daher ist ein Koordinator zu bestimmen, bei dem alle Ergebnisse zusammenlaufen,
um Talente frühzeitig erkennen zu können. Nach jeder Sonderschulung ist dem
Koordinator eine Ergebnisliste (Regelteste, Laufleistungen) zu übersenden.
Einladungen zu Sonderschulungen erfolgen jeweils pro Schulung spätestens drei
Wochen vor der Schulung an die SR persönlich und deren Vereins-SR-Obleuten. Es
bleibt dem jeweiligen Lehrwart unbenommen, die SR seiner Gruppe in der Woche
vor der Schulung an den Termin zu erinnern.
Von den SR muss auf jeden Fall erwartet werden, dass sie sich zusätzlich in
Eigeninitiative fortbilden.
3
Die Schulungsgruppen sind in diesem Konzept von unten nach oben aufgebaut, da
in der Praxis die SR von einer in die andere Gruppe übernommen werden oder
aufsteigen sollen und die Arbeit in einer Fördergruppe auf die jeweilig vorhergehende
Fördergruppe aufbauen muss.
Diese Richtlinie tritt nach Entscheidung des KSA v. 01.07.2014 in Kraft.
Eutin / Lübeck, 01.07.2014
(Sönke Müller)
(Rüdiger Rieck)
Kreisschiedsrichterobmann
Lehrwart
Inhaltsverzeichnis
SR-Anwärter
Seite 4
Fördergruppe
Seite 5
Coaching___________________________________________________Seite 7
LK-4-Schiedsrichter___________________________________________Seite 8
LK-3-Schiedsrichter
Seite 8
LK-2-Schiedsrichter
Seite 9
LK-1-Schiedsrichter
Seite 9
Frauen
Seite 9
Schiedsrichter des Kreises_______________
Seite 10
Beobachter
Seite 10
4
SR-Anwärter (DFB-Anwärter)
 Mitglieder: Alle SR aus dem Anwärterlehrgang des jeweiligen Jahres und die
SR aus dem Lehrgang des jeweiligen Vorjahres, denen die Probezeit
verlängert wurde
 Neben dem Kreis-SR-Lehrwart als Leiter ein weiterer Lehrwart
 Schulungen getrennt auf den Neustadtlehrabenden jeweils ab März j. J.
 Mindestens drei weitere gesonderte Schulungen bis zur DFB-Prüfung als
Tagesveranstaltungen an Sonnabenden
 Inhalt der Schulungen sollen sein das Gesamtregelwerk detailliert, Ordnungen
und Satzungen, Konflikt- und Kommunikationstraining, auch Überprüfung der
körperlichen Fitness und Heranführung an den FIFA(DFB)-Fitnesstest
 Ab März j. J. monatlich ein Regeltest mit 20 Fragen, Mindestpunktzahl= 32
 Zeitnahe Übermittlung der Ergebnisse der Regelteste an den Koordinator
(Rüdiger Rieck)
 Vereins-SR-Obleute sind möglichst in die Ausbildung einzubeziehen, da sie
für die SR in den Vereinen die ersten Ansprechpartner sind
 Ebenso einzubeziehen sind der gesamte KSA und der KJA
 Einladungen zu Schulungen sind in Cc auch den Vereins-SR-Obleuten, den
gewählten KSA-Mitgliedern, den Lehrwarten und dem Vorsitzenden des KFV
Lübeck zuzuleiten
 Durch Rüdiger Rieck wird die Weiterleitung an alle Vereins-SR-Obleute und
eine Veröffentlichung auf der Homepage veranlasst, um SR, die „Probleme“
haben, die geforderte Anzahl Lehrabende zu besuchen, die Möglichkeit der
Teilnahme zu ermöglichen
 Möchten SR außerhalb der Fördergruppe an der Schulung teilnehmen, haben
sie sich im Vorfeld beim Leiter der FG anzumelden
 Nach einer Vereinbarung zwischen dem KSA und dem KJA aus dem Jahre
2007 werden Jugendspiele auf Kreisebene kostenfrei verlegt, wenn sich SRSchulungen und ein Spieltag überschneiden
 Vorgaben der SRO sind zu beachten
 SR müssen mindestens 8 Lehrabende / Schulungen im Kalenderjahr
besuchen und mindestens 12 Spiele leiten. Jeder SR der Anwärtergruppe hat
eine entsprechende Liste zu führen und diese rechtzeitig, spätestens im
Dezember d. J., dem 1. Lehrwart zu übergeben, um im KSA eine
Entscheidung über die Zulassung zur DFB-Prüfung herbeizuführen
 Die Anzahl der besuchten Lehrabende und die Anzahl der geleiteten Spiele
sind gem. Ausbildungsordnung mit der Meldung zur DFB-Prüfung dem
Regionalbeauftragten anzugeben
 Beobachtungen: grundsätzlich nein,
 Sollten sich besonders talentierte SR herauskristallisieren, so können sie in
das Coaching aufgenommen werden bzw. müssen dem Beobachtungswesen
unterliegen, um sie für einen möglichst zügigen Aufstieg in die höchste Klasse
des Kreises bzw. LK-3 vorzubereiten
 Leistungsprüfung: Im Rahmen der DFB-Prüfung wird zusätzlich durch den
KSA ein Lauftest abgenommen, der als Leistungsprüfung d. J. gilt
5
Fördergruppe
 Mitglieder: Jung-SR und SR mit der Aussicht und der Motivation in die
Kreisklasse A / Kreisliga und/oder die LK-3 aufsteigen zu können und zu
wollen
 Jung-SR gehören der Fördergruppe automatisch an, auch um ihnen die
geforderten moderaten Lehrabendzeiten anbieten zu können
 SR, die älter als 18 Jahre sind, werden auf Entscheidung des KSA nach
Vorschlag durch den Lehrstab in die Fördergruppe aufgenommen
 Jeder SR kann sein Interesse bekunden, in die Fördergruppe aufgenommen
zu werden, eine Entscheidung erfolgt dann durch den KSA
 Ziel: Vorbereitung auf eine mögliche LK-3-Leistungsprüfung bzw. auf höhere
Aufgaben innerhalb des KFV Ostholstein
 Wer innerhalb von 3 Jahren nicht den Aufstieg in die Lk-3 oder auf höchste
Kreisebene schafft, muss die Gruppe verlassen, um anderen SR den Platz frei
zu machen
 SR sollten, soweit altersmäßig oder durch Einverständnis der
Erziehungsberechtigten möglich, Spiele der A-Klasse oder Kreisliga leiten
bzw. als SRA eingesetzt werden
 SR der Fördergruppe müssen förderungswürdig und –willig sein. Dazu gehört:
1. Erhöhte Leistungsorientierung („ich will“)
2. Erhöhtes Leistungspotenzial („ich kann“)
3. Schiedsrichter mit entsprechender Regelkenntnis (Regeltest mit 20
Fragen, Minimum 32 Punkte) - Teilnahme an den regelmäßigen
Regeltesten
4. Schiedsrichter mit entsprechender Kondition (Nachweis durch
FIFA(DFB)-Fitnesstest)
5. Gute Beobachtungs- oder Coachingergebnisse
6. Gute Ergebnisse bei Leistungsprüfungen (leistungsorientiert)
7. „Jederzeit“ zu Spielleitungen einsetzbar
8. Persönlichkeit
9. Durchsetzungsvermögen
10.Charakterliche Eignung
11.Angemessene Ausdrucksform in „Wort und Schrift“
12.Engagierte Schiedsrichter, die motiviert sind, an Schulungen u. ä.
teilzunehmen. Ein leistungsbereiter talentierter Schiedsrichter.
 Ein fester Lehrwart ist als Leiter der Gruppe zu bestimmen. Er wird durch
einen weiteren Lehrwart unterstützt
 SR müssen mindestens acht Lehrabende / Schulungen im Kalenderjahr
besuchen
 Neben den regulären Lehrabenden werden mindestens drei weitere
Schulungen im Verlauf einer Spielzeit angeboten, die für Jung-SR auch
parallel zu den Schulungen der DFB-Anwärter angeboten werden
 Inhalt der Schulungen sollen sein Festigung der Regelkenntnisse, je nach
Planung des Lehrwarts Regeltest, Konflikt- und Kommunikationstrainung,
6









Überprüfung der körperlichen Fitness durch FIFA(DFB)-Fitnesstest,
besondere Themen, zu denen die SR in Gruppenarbeit u. ä. gefordert werden
(Themen können sich aus allen Bereichen des SR-Wesens ergeben und
müssen nicht zwangsläufig immer das Regelwerk zur Grundlage haben),
Förderung der freien Rede und des sicheren Auftretens
Vereins-SR-Obleute sind möglichst in die Fortbildung einzubeziehen
Ebenso einzubeziehen ist der gesamte KSA
Einladungen zu Schulungen sind in Cc auch dem KSA, dem Lehrstab und
dem Vorsitzenden des KFV Ostholstein zuzuleiten
Durch Rüdiger Rieck wird die Weiterleitung an alle Vereins-SR-Obleute und
eine Veröffentlichung auf der Homepage veranlasst, um SR, die „Probleme“
haben, die geforderte Anzahl Lehrabende zu besuchen, die Teilnahme zu
ermöglichen
Möchten SR außerhalb der Fördergruppe an der Schulung teilzunehmen,
haben sie sich im Vorfeld beim Leiter der FG anzumelden
Auf die Möglichkeit der kostenfreien Spielverlegung im Juniorenbereich auf
Kreisebene wird analog zu den DFB-Anwärtern hingewiesen
Beobachtungen: ja (möglichst 4 Beobachtungen in der A-Klasse oder
Kreisliga, denkbar auch A-Jugendbereich)
Leistungsprüfung: ja – Teilnahme an der Leistungsprüfung der
Kreisligaschiedsrichter, zur Lk-3 gemeldete SR nehmen am Pflichtlehrgang
der Lk-3-SR des SHFV in Malente teil, müssen auf Kreisebene im Vorfeld
allerdings den FIFA-Test ablegen, um dem Ausschuss ihren Fitnesstand
nachzuweisen
Die Verpflichtung hat auch für aktuelle LK-3-SR, LK-2-SR und LK-2Qualifikanten Gültigkeit
7
Coaching
 Besonders talentierte SR sollen über die Dauer einer Saison gecoacht werden
 Das Coaching (Begleitung durch erfahrene SR) sollte im Höchstfall sechs bis
acht SR beinhalten, an die der KSA gesteigerte Erwartungen knüpft
 Das Coaching erfolgt außerhalb des Beobachtungswesens. Es sind
Beobachtungsbögen auszufüllen und an den Leiter des Coachings zu senden.
Die Coaching(Beobachtungs-)ergebnisse werden bei Personalentscheidungen
herangezogen
 Pro Saison sollen die zu coachenden SR viermal gecoacht werden
 Alle Coachings sollen möglichst durch denselben Coach erfolgen. Ist das
zeitlich nicht möglich, muss mindestens das erste und letzte Coaching einer
Saison durch den eingeteilten Coach erfolgen
 Coaching-SR sind verpflichtet, erhaltene Ansetzung sofort ihrem Coach und
dem Leiter des Coachings mitzuteilen
 Coachings haben den Stellenwert einer Beobachtung
 Es sind die jeweils aktuellen Beobachtungsbögen zu verwenden
 Der Text in einem Coachingbogen ist deutlich ausführlicher zu verfassen als in
einer Beobachtung, wobei auf den jeweils vorherigen Coachingbogen
eingegangen werden soll
 Wird ein SR ausnahmsweise durch einen anderen Coach / Beobachter als
den eingeteilten Coach begleitet, werden diesem Coach durch den
Koordinator die vorherigen Coachingbögen zur Verfügung gestellt
 Für das Coaching werden die für die Saison jeweils geltenden
Durchführungsbestimmungen und Richtlinien des Beobachtungswesens
übernommen
 Coachingbögen sind nicht an den Beobachterwart sondern an den Koordinator
zu schicken
 Die Coache rechnen ihren Einsatz den Beobachtern entsprechend über den
Beobachtungswart ab
 Zum Ende jeder Saison fragt der Leiter geeignete Coache und SR ab, ob sie
bereit sind, am Coaching teilzunehmen
 Für die jeweils kommende Saison wird der Coachingkader durch den KSA auf
Vorschlag des Lehrstabs / Lehrwarts zusammengestellt – dazu erstellen der
Koordinator und der Leiter der Fördergruppe einen Vorschlag
 SRinnen und SR sollen im Höchstfall drei Jahre gecoacht werden
 Zum Beginn einer jeden Saison werden durch den Leiter Saisonanweisungen
erlassen, aus denen sich u. a. Teameinteilung, Ziele und Anzahl der
Coachings, Spielklassen, in den gecoacht wird, Ansetzungen und Pflichten,
Ansprechpartner, grundsätzlicher Ablauf, Erwartungen, Allgemeines,
Schulungen ergeben
 Zu Beginn jeder Saison findet eine Einweisungstagung statt, bei Bedarf eine
Halbzeittagung im Rahmen des jährlichen Anwärterlehrgangs
 Einladungen zur Einweisung und zur ggf. erforderlichen Halbzeittagung
werden in Cc den jeweiligen Vereins-SR-Obleuten, dem KSA und dem
Lehrstab zugeleitet
8
Lk-4-Schiedsrichter
 Förderungswürdige SR, die auf der Liste des SHFV stehen und in
Spielklassen des Verbandes zum Einsatz kommen (B- und C-JuniorenSchleswig-Holstein-Liga) dem KFV Ostholstein stehen zwei Plätze zu
 SR müssen mindestens 16 Jahre alt sein
 SR sollen auf Kreisebene Spiele der A-Klasse, so wie Ü 18 sind, oder, so sie
U 18 sind, Spiele der A-Junioren-Kreisliga – daneben sollten sie zu Spielen
der B- und C-Junioren-Verbandsligen herangezogen werden
 Die LK-4 ist keine Auf- oder Abstiegsklasse – die SR werden durch den Kreis
bestimmt
 SR müssen förderungswürdig und –willig sein.
 Auf Kreisebene müssen die SR an den Schulungen der Fördergruppe
teilnehmen und deren monatliche Regelteste bearbeiten – sie gehören somit
der Fördergruppe an
 Die SR werden daneben durch das Coaching auf Kreisebene weiter gefördert
 Auf Verbandsebene genießen LK-4-SR keine besondere Schulung oder
Förderung
 Drei gesonderte Schulungen /Stützpunkttrainings (Tagesveranstaltungen)
erfolgen auf Verbandsebene (regionsbezogen); zuständig: Lehrwart Region
Süd-Ost
 Beobachtungen: nein, da Coaching
 Leistungsprüfung: auf Kreisebne mit den SR der Kreisliga und A-Klasse
Lk-3-Schiedsrichter
 Förderungswürdige SR, die auf der Liste des SHFV stehen und in
Spielklassen des Verbandes zum Einsatz kommen (Schleswig-Holstein-Liga
Frauen, Verbandsliga A-Junioren) – dem KFV Ostholstein stehen zwei Plätze
zu
 SR sollen auf Kreisebene Spiele der Kreisliga leiten, da sie im Verband über
eine Saison zu vier Verbandsligaspielen angesetzt werden
 Wer innerhalb von 5 Jahren nicht den Aufstieg in die Lk-2 schafft muss die Lk3 nach den Förderrichtlinien des SHFV verlassen, um anderen SR den Platz
frei zu machen, wobei der Kreis jederzeit das Recht hat, die SR
auszutauschen und vor jeder Saison neu zu bestimmen
 SR müssen förderungswürdig und –willig sein.
 Zwei gesonderte Schulungen / Stützpunkttrainings (Tagesveranstaltungen)
erfolgen auf Verbandsebene
 SR müssen auf Kreisebene mindestens acht Lehrabende pro Saison
besuchen
 LK-3-SR gehören auf Kreisebene der Fördergruppe an
 Beobachtungen: Nein, da die SR auf Verbandsebene bei ihren
Verbandsligaspielen beobachtet werden. Sollten dabei Minderleistungen
festgestellt werden, sollten sie zumindest im einen oder anderen Kreisspiel
durch Mitglieder des Ausschusses oder Lehrstabs angeschaut werden
9
 Beobachtungsbögen, die aus dem Verband übersandt werden, sollten daher
auch an den Beobachtungswart und den Lehrwart weitergeleitet werden
 Leistungsprüfung: ja – im Rahmen der Pflichtlehrgänge Lk-3 durch den SHFV
Lk-2-Schiedsrichter
 SR, die auf der Liste des SHFV stehen und Spiele der Verbandsliga sowie der
A-Junioren-SHL leiten und als SRA 1 in der SH-Liga eingesetzt werden
 Durch den VSA bestimmte SR nehmen an den Schulungen der
leistungsklassenübergreifenden
Fördermaßnahme
des
Verbandes
(Talentkader) teil
 Eine gesonderte Förderung im Verband erfolgt durch Stützpunkte für LK-2-SR,
so dass eine weitere Förderung auf Kreisebene nicht erforderlich ist
 SR müssen mindestens acht Lehrabende pro Saison besuchen
 Beobachtungen: ja (ausschließlich durch SHFV)
 Leistungsprüfung: ja – durch den SHFV
Lk-1-Schiedsrichter
 SR, die auf der Liste des SHFV stehen und Spiele der Schleswig-HolsteinLiga Herren und der Schleswig-Holstein-Liga A-Junioren leiten und SR, die auf
den Listen des NFV/DFB stehen
 Förderung durch den SHFV durch Coaching (leistungsklassenübergreifende
Fördermaßnahme) und Beobachtungswesen
 SR müssen mindestens acht Lehrabende im Kalenderjahr besuchen
 Beobachtungen: ja (ausschließlich durch SHFV)
 Leistungsprüfung: ja – Pflichtlehrgänge der Lk-1
Frauen
 Frauen (Mädchen) werden auf Kreisebene entsprechend in den o. a. Gruppen
berücksichtigt, um sie darin zu integrieren, zu fordern und zu fördern
 Die Voraussetzungen der Fördergruppen sind entsprechend umzusetzen und
die üblichen abweichenden Mindestvoraussetzungen der Fitnesstests
anzuwenden
 Ansprechpartner: Die Lehrwarte der jeweiligen Gruppen, denen sie angehören
und eine im KSA oder Lehrstab tätige Schiedsrichterin
 Die erste Sichtung muss im Kreis beginnen, der Kreis muss feststellen, welche
Frauen in der Lage sind, in höheren Klassen Spiele zu leiten
 Leistungsprüfung: ja – entsprechend der Klasseneinteilung wie oben
10
Schiedsrichter des Kreises
 Mitglieder: Alle SR des KFV, die nicht zu einer der o. a. Gruppen gehören
 SR, die eigene Anforderungen an ihr Leistungsvermögen stellen und
aufsteigen möchten, sollten mindestens acht Lehrabende im Kalenderjahr
besuchen, alle anderen SR möglichst mindestens vier Lehrabende
 Weitere Schulungen neben den Lehrabenden werden nicht angeboten
 Meldet sich jedoch ein SR freiwillig beim KSA und bekundet sein Interesse für
eine Fördergruppe kann er, ein Entscheid des KSA vorausgesetzt, in die
Gruppe aufgenommen werden. Diese Aufnahme muss Sinn machen. Der SR
kann nur dann aufgenommen werden, wenn er leistungs- und altersmäßig
dazu in der Lage ist und er aufgrund der Gesamtumstände der Gruppe und
der Schiedsrichter weiterhelfen kann
 SR, die in die Kreisklasse A aufsteigen möchten, haben sich rechtzeitig vor
den Leistungsprüfungen persönlich oder über ihren Vereins-SR-Obmann beim
KSA bzw. dem für die Leistungsprüfungen zuständigen Lehrwart zu melden
 SR, die in der Kreisklasse A oder Kreisliga eingestuft sind oder werden
möchten, haben an der jährlichen Leistungsprüfung teilzunehmen. Die
Leistungsprüfung wird unter Gesichtspunkten der Leistung durchgeführt
(Regeltest und Lauftest müssen bestanden werden – der KSA / Lehrstab legt
Mindestanforderungen fest)
 Die Leistungsprüfung, die abweichend vom Lehrabend stattfindet, findet
grundsätzlich bis spätestens Mitte Mai statt. Einschließlich Nachprüfungen
oder Prüfungen einzelner SR, die nicht am Prüfungstag durchgeführt werden
können, müssen die Prüfungen bis 30. Juni j. J. abgeschlossen sein, da
anschließend eine Klasseneiteilung stattfindet
 Alle anderen SR müssen jährlich als Leistungsprüfung einen Regeltest
absolvieren, der auf dem Lehrabend in Lensahn zwischen April und Juni j. J.
durchgeführt wird
 Beobachtungen Kreisliga und Kreisklasse A: ja (wünschenswert 4
Beobachtungen)
Beobachter





Beobachter müssen regelmäßig gesondert geschult werden
Verantwortlich ist der Beobachterwart
Ein einheitlicher Leistungsstand der Beobachter ist anzustreben
Richtlinien für Beobachter sollten durch den Beobachterwart verfasst werden
Leistungsprüfung:
ja
(Kreisbeobachter:
Regeltest
auf
Kreisebene
[Mindestanforderungen werden durch KSA festgelegt] – Beobachter LK-2:
Regeltest auf SHFV-Ebene regionsbezogen [Mindestanforderungen durch
SHFV] – Beobachter Lk-1 Regeltest beim Pflichtlehrgang Beobachter [durch
SHFV]