CC-DP-1R Antrag Dispo Plus 0408
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CC-DP-1R Antrag Dispo Plus 0408
DISPO PLUS KONTOERÖFFNUNGSANTRAG 쏽 01803-001 029 (0,09 €/Min. aus dem dt. Festnetz) ZZZ.1107.DE.100 100 PERSÖNLICHE ANGABEN SOFORTIGE AUSZAHLUNG (Bitte korrigieren, falls abweichend) Welchen Betrag innerhalb Ihres Verfügungsrahmens möchten Sie sofort auf Ihr u.g. Konto überwiesen haben? 5468 1265 V € Name: Herr Vorname: Frau Straße / Nr.: IHRE PRIVATE BANKVERBINDUNG Name der Bank: PLZ / Ort: Wohnhaft seit: Wohnart: Konto-Nr.: T T MM J J Haus-/Wohnungseigentum zur Miete Tel. privat: geschäftlich: Mobilfunk-Nr.: E-Mail: Geburtsdatum: BLZ: bei Eltern T T MM J J ec-Karte vorhanden? Euro-/MasterCard deutsch ledig Ja Nein VISA Amex/Diners Bankkarte ohne EC-Funktion andere: Anzahl der Kinder unter 18 Jahre: Familienstand: J Girokonto/Dispo-Kredit eingeräumt: € Geburtsort: Staatsangehörigkeit: M M J Bankverbindung seit: Alleinverdiener? verheiratet Ja geschieden getrennt lebend Nein verwitwet Partnergemeinschaft V O R H E R I G E A N S C H R I F T (falls jetzige kürzer als 3 Jahre) Straße / Nr.: PLZ / Ort: ZAHLUNGSSCHUTZ (GILT AUCH FÜR SELBSTÄNDIGE) ZSN1 Dieser Zahlungsschutz schützt bei Zahlungsschwierigkeit infolge unverschuldeter Arbeitslosigkeit sowie Arbeitsunfähigkeit und schützt die Erben im Todesfall. Ich wünsche diesen Schutz nicht . Der Betrag in Höhe von 0,89% des monatlichen Saldos wird meinem Dispo Plus Konto belastet. Es gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (VB-ZaSch-V 11.04 (D), Stand: 17.02.2005), die ich wenige Tage nach Einrichtung des Kontos oder auf Verlangen im voraus erhalte. Weitere Informationen entnehme ich der Rückseite. BERUFLICHE ANGABEN/EINKOMMEN PERSÖNLICHES KENNWORT Derzeitige Tätigkeit als: Für telefonische Überweisungen (Z.B. GEBURTSNAME DER MUTTER) (Unbedingt ausfüllen!) Firmenname: Straße / Nr.: (max. 10 Stellen) PLZ / Ort: Beruf: 씲 Selbständiger 씲 Angestellter 씲 Rentner, Pensionär 씲 Auszubildender 씲 ohne Beschäftigung 씲 Arbeiter 씲 Freiberufler 씲 Beamter 씲 Student Branche: 씲 Produktion, Industrie 씲 Handel 씲 öffentlicher Dienst 씲 Banken, Versicherung 씲 Sonstiges Hier beschäftigt/selbständig seit T T MM J J Arbeitsverhältnis befristet 씲 ja 씲 nein Falls ja, befristet bis: 씲 Bau, Bauhandwerk 씲 Handwerk 씲 EDV, Beratung 씲 sonstige Dienstleister T T MM J J Bei Selbständigen Gewinn aus Gewerbebetrieb (jährlich): € Bitte unbedingt Steuerbescheid oder BWA des letzten Geschäftsjahres beifügen. CC-DP-1R Die monatliche Rate beträgt 2%, mindestens aber € 10,– des in Anspruch genommenen Kreditbetrages (Saldo) ggfs. zzgl. des überzogenen Betrages. Sie ist 12 Tage nach dem monatlichen Kontoabschluss fällig. Ich ermächtige die Bank widerruflich, die monatliche Rate von meinem o.g. Konto einzuziehen. Für ausreichende Deckung auf meinem Konto werde ich Sorge tragen. ZINSEN Brutto-Einkommen (jährlich): € Netto-Einkommen/Rente/Pension (monatlich): € 51525/0808/001M RÜCKZAHLUNG Der Zinssatz beträgt in den ersten 6 Monaten ab Erstausstellung des Kontos 5,75% nominal, der anfängliche effektive Jahreszins 5,9% p.a.. Danach erfolgt die Zinsberechnung nach der Formel Spitzenrefinanzierungsfazilität (SRF) der Europäischen Zentralbank plus 8,02%. Der anfängliche Zinssatz beträgt dann 13,27%, der effektive Jahreszins 14,11% (derzeitige SRF von 5,25% zugrunde gelegt). Stand: 01.08.2008. KUNDENINFORMATIONSSERVICE Ich erkläre mich unter dem Vorbehalt jederzeitigen schriftlichen Widerrufs damit einverstanden, von der RBS (RD Europe) GmbH (Bank) und/oder deren Beauftragten schriftlich, telefonisch, per Fax, SMS oder E-Mail beworben zu werden. Diese Erlaubnis bezieht sich auf bankeigene Produkte, aber auch auf sonstige von der Bank vermittelte Finanzdienstleistungen, Dienstleistungen und Produkte jeglicher Art. nein, ich bin mit der obigen Werbung nicht einverstanden. ALLGEMEINE ERKLÄRUNGEN Ich beantrage die Einrichtung eines Dispo Plus Kontos mit einem Verfügungsrahmen von bis zu € 7.000,– sowie die Ausstellung einer MasterCard. Mit Einrichtung des Kontos bin ich bis auf weiteres berechtigt, Kredite bis zur Höhe des eingeräumten Verfügungsrahmens zu den umseitigen Bedingungen in Anspruch zu nehmen. Ich verzichte hiermit gemäß § 151 BGB auf den Zugang der Annahmeerklärung durch die Bank. Angaben nach § 8 Geldwäschegesetz: Ich handele für eigene Rechnung. Sofern ich nicht für eigene Rechnung handele, handele ich für: Name, Anschrift: Ich versichere die Richtigkeit meiner Angaben. Die Ermächtigungen, insbesondere zur Bank- und SCHUFA-Auskunft, sowie die umseitigen Vertragsbedingungen habe ich gelesen und bin damit einverstanden. Ferner gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank sowie die Vertragsbedingungen zur MasterCard. Diese erhalte ich spätestens mit der Übersendung der MasterCard oder auf Wunsch kostenlos vorab. Ich ermächtige die RBS (RD Europe) GmbH (nachfolgend -RBS- genannt) bis auf Widerruf, die für die Erteilung und Benutzung des Dispo Plus Kontos erforderlichen Bankauskünfte bei meiner angegebenen Bank, die ich zur Auskunfterteilung an die RBS ermächtige, soweit es für Abschluss und Fortbestand des Vertrages erforderlich ist, bei anderen Kreditinformationsdiensten einzuholen. Bei Zahlungsverzug oder zum Zwecke der Ermittlung der aktuellen Anschrift ermächtige ich die RBS auch bei meinem Arbeitgeber Auskünfte einzuholen. Bei der Einholung von Auskünften darf die RBS nur die von mir selbst angegebenen Personen-Daten mitteilen. Soweit die Bank zur Einholung von Auskünften befugt ist, gestatte ich die Speicherung der mich betreffenden Daten. Gemäß der umseitig abgedruckten Erklärung zum Zahlungsschutz entbinde ich schweigepflichtige Personen von der Schweigepflicht und willige in die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten ein. Die Erklärung enthält auch Hinweise auf mein Widerrufsrecht. ORT, DATUM UNTERSCHRIFT ✘ WIDERRUFSBELEHRUNG (GESONDERT ZU UNTERSCHREIBEN!) Widerrufsrecht: Sie können Ihre vorstehende Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: RBS (RD Europe) GmbH, Vermillionring 5, 40878 Ratingen, per Telefax an 02102/15-1840 oder per E-Mail an [email protected]. Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen. Besondere Hinweise: Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag vollständig erfüllt ist und Sie dem ausdrücklich zugestimmt haben. ORT, DATUM UNTERSCHRIFT ✘ Einfach ausfüllen und zurücksenden an: RBS (RD Europe) GmbH · Antragsbearbeitung · Postfach 12 51 · 63502 Langenselbold ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN ERMÄCHTIGUNG ZUR SCHUFA-AUSKUNFT 1. Beim Dispo Plus Konto handelt es sich um ein in laufender Rechnung (Kontokorrent gem. § 355 HGB) geführtes Konto mit monatlichem Rechnungsabschluss. Zinsen werden auf den tatsächlichen Saldo berechnet und monatlich kapitalisiert. Die Bank erteilt monatlich eine Saldenmitteilung. Die Bank darf die Auskunft darüber verweigern, warum sie einen Kontoeröffnungsantrag nicht angenommen hat. 2. Der Kontoinhaber kann innerhalb des eingeräumten Rahmens Verfügungen zu Lasten seines Dispo Plus Kontos treffen. Sofern bei Durchführung einer Verfügung des Kontoinhabers dieser Rahmen überschritten würde, führt die Bank den Auftrag unter vollständiger Ausschöpfung des Verfügungsrahmens teilweise aus. Überschreitet der Saldo der Monatsrechnung den vereinbarten Verfügungsrahmen (Höchstkredit), so wird die Differenz nicht kreditiert, sofort zur Zahlung fällig und ist unverzüglich auszugleichen. Forderungen aus der Verwendung der MasterCard/VISA Karte sowie ggfs. ausgegebener Zusatzkarten werden unmittelbar dem Konto belastet. Fernmündliche Aufträge führt die Bank aus, wenn bei Auftragserteilung das persönliche Kennwort sowie die übrigen abgefragten Identifikationsdaten zutreffend genannt und etwaige Sicherheitsfragen richtig beantwortet werden. 3. Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit eines Rechnungsabschlusses hat der Kontoinhaber spätestens innerhalb von 6 Wochen nach dessen Zugang zu erheben; macht er seine Einwendungen schriftlich geltend, genügt die Absendung innerhalb der Frist. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Die Bank wird bei Saldenmitteilungen, Rechnungsabschlüssen sowie sonstigen Abrechnungen und Anzeigen auf die Folge der Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen besonders hinweisen. Der Kontoinhaber kann auch nach Fristablauf eine Berichtigung des Rechnungsabschlusses verlangen, muss dann aber beweisen, dass sein Konto zu Unrecht belastet oder eine ihm zustehende Gutschrift nicht erteilt wurde. 4. Befindet sich der Kontoinhaber mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Rückzahlungsraten ganz oder teilweise und mit mindestens 10 v.H. des in Anspruch genommenen Kreditbetrages in Verzug und wird der rückständige Betrag nicht innerhalb einer gesetzten Frist von 2 Wochen gezahlt, kann die Bank das Darlehen zur sofortigen Rückzahlung des Saldos kündigen. Die Gesamtfälligkeit der Restforderung tritt durch das Kündigungsschreiben der Bank ein. Kontoinhaber und Bank können aus sonstigen wichtigen Gründen das Vertragsverhältnis fristlos kündigen. Die Bank ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auch berechtigt, den Kreditrahmen zu reduzieren und / oder weitere Verfügungen abzulehnen. Grundsätzlich kann die Bank jederzeit die Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse anhand von Selbstauskünften und/oder aktuellen Verdienstnachweisen verlangen. Darüber hinaus gelten die Kündigungsregelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der RBS (RD Europe) GmbH. 5. Werden fällige monatliche Raten oder bei einer Kündigung der fällige Gesamt-Darlehensbetrag nicht zum Fälligkeitstermin bezahlt, ist die Bank berechtigt, ihren Verzugsschaden auf die rückständigen Beträge ab dem Zeitpunkt der jeweiligen Fälligkeit in Rechnung zu stellen. In allen Fällen, in denen die Bank den Ersatz eines Schadens geltend macht, bleibt dem Kontoinhaber der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei überhaupt nicht oder niedriger entstanden. 6. Die Bank erhebt für die Bereitstellung des Kontos eine nach § 315 BGB angemessene Kontoführungsgebühr. Die karteneinsatzabhängigen Entgelte betragen zur Zeit: a) für den Bargeldauszahlungsservice (für jede einzelne Bargeldauszahlung): 3,5% des abgehobenen Betrages, mindestens € 5,75; b) für den Auslandseinsatz: 1,75% des Umsatzes (bar/unbar). Der Einsatz der Karte(n) im Ausland ist eine weitere Dienstleistung, für die die Bank ein gesondertes Entgelt fordert. Das Entgelt für den Einsatz der Karte(n) im Ausland entfällt für Transaktionen in Euro. 7. Änderungen oder Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen wird die Bank durch schriftliche Benachrichtigung bekanntgeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kontoinhaber nicht Widerspruch erhebt oder nach entsprechender Mitteilung die Kreditkarte weiter benutzt oder zu Lasten seines Dispo Plus Kontos Verfügungen trifft. Auf diese Folge wird ihn die Bank bei Bekanntgabe besonders hinweisen. Der Kontoinhaber muss den Widerspruch innerhalb von 6 Wochen nach Bekanntgabe der Änderung an die Bank absenden. 8. Der Kontoinhaber ist damit einverstanden, dass die Bank zur Sicherung der ordnungsgemäßen Geschäftsabwicklung im Interesse aller Beteiligten alle Telefongespräche mit ihm aufnimmt und die Aufzeichnungen über einen angemessenen Zeitraum aufbewahrt. Ferner ist er damit einverstanden, dass ihn die Bank über aktuelle Entwicklungen auch telefonisch unterrichtet. 9. Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht. Erfüllungsort ist Ratingen. Ich/Wir willige(n) ein, dass RBS der SCHUFA HOLDING AG, Komoranweg 5, 65201 Wiesbaden, Daten über die Beantragung, den Abschluss und die Beendigung dieses Kreditkartenvertrages übermittelt. Unabhängig davon wird RBS der SCHUFA auch Daten aufgrund nichtvertragsgemäßen Verhaltens (z. B. Forderungsbetrag nach Kündigung, Kreditkartenmissbrauch) übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach der Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist. Insoweit befreie(n) ich/wir RBS zugleich vom Bankgeheimnis. Die SCHUFA speichert und übermittelt die Daten an ihre Vertragspartner im EU-Binnenmarkt, um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Vertragspartner der SCHUFA sind vor allem Kreditinstitute sowie Kreditkarten- und Leasinggesellschaften. Daneben erteilt die SCHUFA auch Auskünfte an Handels, Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren. Die SCHUFA stellt personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde. Zur Schuldnerermittlung gibt die SCHUFA Adressdaten bekannt. Bei der Erteilung von Auskünften kann die SCHUFA ihren Vertragspartnern ergänzend einen aus ihrem Datenbestand errechneten Wahrscheinlichkeitswert zur Beurteilung des Kreditrisikos mitteilen (Score-Verfahren). Ich/Wir kann/können Auskunft bei der SCHUFA über die mich/uns betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Weitere Informationen über das SCHUFA-Auskunfts- und Score-Verfahren enthält ein Merkblatt, das auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Adresse der SCHUFA lautet: SCHUFA HOLDING AG, Verbraucherservice, Postfach 5640, 30056 Hannover. ERMÄCHTIGUNG ZUR EINHOLUNG VON AUSKÜNFTEN Ich/Wir willige(n) ein, dass RBS (RD Europe) GmbH (nachfolgend RBS genannt) zum Zwecke der Bonitätsprüfung einen Datenaustausch mit „Auskunfteien“ vornimmt, deren Name und Adressen die Bank auf Anfrage mitteilt. Unabhängig davon wird RBS den Auskunfteien auch Daten aufgrund nichtvertragsgemäßen Verhaltens (z. B. Forderungsbetrag nach Kündigung, Kreditkartenmissbrauch) übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) nur erfolgen, soweit dies nach der Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist. Insoweit befreie(n) ich/wir RBS zugleich vom Bankgeheimnis. Die Auskunfteien speichern und übermitteln die Daten an ihre Vertragspartner im EU-Binnenmarkt, um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Vertragspartner der Auskunfteien sind vor allem Kreditinstitute sowie Kreditkarten- und Leasinggesellschaften. Daneben erteilen die Auskunfteien auch Auskünfte an Handels, Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren. Die Auskunfteien stellen personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde. Zur Schuldnerermittlung geben die Auskunfteien Adressdaten bekannt. Bei der Erteilung von Auskünften können die Auskunfteien ihren Vertragspartnern ergänzend einen aus ihrem Datenbestand errechneten Wahrscheinlichkeitswert zur Beurteilung des Kreditrisikos mitteilen (Score-Verfahren). Ich/Wir kann/können Auskunft bei den Auskunfteien über die mich/uns betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Ich/Wir willige(n) ein, dass im Falle eines Wohnsitzwechsels die vorgenannten Auskunfteien die Daten an die dann zuständigen Auskunfteien übermitteln. INFORMATIONEN (BEITRITTSERKLÄRUNG) ZUM ZAHLUNGSSCHUTZ (ES ABTRETUNG Sicherungszweck: Die Abtretung dient zur Sicherung sämtlicher Ansprüche der Bank, die ihr aus diesem Vertrag zustehen. Gegenstand der Abtretung: Der Kreditnehmer tritt hiermit folgende gegenwärtige und künftige Ansprüche an die Bank ab. a) die pfändbaren Ansprüche auf Arbeitsentgelt jeder Art einschließlich Pensionsansprüche, Provisionsforderungen, Tantiemen, Gewinnbeteiligungen sowie Abfindungen gegen seinen jeweiligen Arbeitgeber bzw. die jeweils auszahlenden Stellen. b) die pfändbaren Ansprüche auf Sozialleistungen gemäß §§ 18-29 Sozialgesetzbuch I (insbesondere Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Übergangsgeld, Leistungen der gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung einschließlich eventueller Beitragserstattungsansprüche, Renten wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit) gegen die jeweiligen Leistungsträger. Die Abtretung ist begrenzt („Höchstbetrag“) auf den aus diesem Vertragsverhältnis geschuldeten Gesamtbetrag zuzüglich 20% und besteht, bis die Bank aufgrund der Abtretung diesen Betrag von dem Arbeitgeber/der auszahlenden Stelle/dem Leistungsträger (Drittschuldner) erhalten hat. Der Drittschuldner hat aufgrund einer Offenlegung Zahlungen auf die abgetretenen Forderungen nur bis zu dem genannten Höchstbetrag zu leisten. Der Höchstbetrag vermindert sich um die von dem Drittschuldner aufgrund der Offenlegung an die Bank erbrachten Leistungen. Einziehungsberechtigung der Bank: Die Bank ist berechtigt, die abgetretenen Ansprüche beim Drittschuldner einzuziehen, wenn der Kreditnehmer mit einem Betrag, der mindestens zwei Raten entspricht, in Verzug ist und mindestens zweimal schriftlich und/oder telefonisch gemahnt worden ist. Freigabe der Abtretung: Die Bank wird ihre Rechte aus der Abtretung zurückübertragen, wenn ihre Ansprüche gegenüber dem Kreditnehmer getilgt sind. Sobald und soweit der Gesamtbetrag der gesicherten Forderungen sich nicht nur vorübergehend um jeweils 20% ermäßigt, ist die Bank auf Verlangen des Kreditnehmers zu einer Teilfreigabe der Abtretung durch entsprechende Herabsetzung des obengenannten Höchstbetrages verpflichtet. DATENSCHUTZ/WIDERSPRUCHSRECHT Wir verarbeiten und nutzen Ihre Daten nur für eigene Zwecke gemäß Bundesdatenschutzgesetz bzw. ergänzender Rechtsvorschriften. Sie haben jederzeit das Recht, der Nutzung oder Übermittlung Ihrer Daten für Zwecke der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung zu widersprechen. GELTEN DIE ALLGEMEINEN VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN VB-ZASCH-V 11.04 (D).) 1. Widerrufsrecht des Versicherten: Der Versicherte kann die Beitrittserklärung innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist an die RBS (RD Europe) GmbH (nachfolgend RBS genannt) zu richten. Der Versicherte wird dann von der RBS von der ZahlungsschutzVersicherung abgemeldet. 2. Der Versicherte willigt in die Weitergabe von personenbezogenen Daten durch die RBS an CARDIF sowie zwischen CARDIF und anderen Versicherern der CARDIF-Gruppe und Rückversicherern nach dem Datenschutzgesetz ein. 3. Der Versicherte ermächtigt CARDIF zur Prüfung und Verwertung der von ihm im Rahmen seines Leistungsantrages über seine Gesundheitsverhältnisse gemachten Angaben, alle Ärzte, Krankenhäuser/Krankenanstalten, bei denen er in Behandlung war, sowie andere Versicherer und Behörden – mit Ausnahme von Sozialversicherungsträgern – über Ursache, Beginn, Art, Verlauf, Grad und voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit sowie über diejenigen Krankheiten, die zur Arbeitsunfähigkeit bzw. zum Tod geführt haben, zu befragen. Insoweit entbindet er alle, die hiernach befragt werden, von der Schweigepflicht auch über seinen Tod hinaus. Darüber hinaus ermächtigt er CARDIF, zur Prüfung und Verwertung der von ihm über seine Einkommensverhältnisse und Arbeitsunfähigkeitszeiten gemachten Angaben seinen Arbeitgeber zu befragen. 4. Beratungshinweis zum Versicherungsschutz: Die RBS (Versicherungsnehmer) ist von der Cardif Lebensversicherung, Zweigniederlassung der Cardif Assurance Vie, Paris / Cardif Allgemeine Versicherung, Zweigniederlassung für Deutschland der Assurances Risques Divers, Paris damit betraut, Versicherungsschutz im Zusammenhang mit Zahlungsverpflichtungen zu vermitteln. Aus Anlass des zugrunde liegenden Vertrages und der sich daraus ergebenden Zahlungsverpflichtungen wurden mit dem Kunden die Möglichkeiten zur Absicherung der jeweiligen Zahlungsverpflichtungen unter Berücksichtigung seiner individuellen Situation durch nachfolgenden Versicherungsschutz erörtert: Absicherung gegen Tod, Arbeitsunfähigkeit bzw. Arbeitslosigkeit. Im Falle des Eintritts der genannten Risiken leistet die Versicherung Zahlungsausfallschutz gemäß dem jeweiligen Versicherungsprodukt. Bei Abschluss des zugrunde liegenden Vertrages per Internet wurde der Kunde auf den zur Verfügung gestellten Internetseiten über vorstehende Möglichkeiten zur Absicherung der Zahlungsverpflichtungen informiert. Der Kunde hat sich nach der Beratung bzw. nach dem Studium der Internetseiten für den sich aus dem Kreditantrag ergebenden Versicherungsschutz entschieden. Stand: 22.05.2007 ERMÄCHTIGUNG ZUR BANK-AUSKUNFT Ich ermächtige die RBS (RD Europe) GmbH (nachfolgend RBS genannt) bis auf Widerruf, die für die Erteilung und Benutzung erforderlichen Bankauskünfte bei meiner genannten Bank, die ich zur Auskunftserteilung an RBS ermächtige, soweit es für Abschluss und Fortbestand des Kreditkartenvertrages erforderlich ist, bei anderen Kreditinformationsdiensten einzuholen. Zum Zwecke der Ermittlung der aktuellen Anschrift ermächtige ich die RBS auch bei meinem Arbeitgeber Auskünfte einzuholen. Bei der Einholung von Auskünften darf RBS nur die von mir selbst angegebenen Personen-Daten ermitteln. Soweit RBS zur Einholung von Auskünften befugt ist, gestatte ich die Speicherung der mich betreffenden Daten.