Angebote und Einrichtungen für Menschen mit

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Angebote und Einrichtungen für Menschen mit
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LANDRATSAMT
WALDSHUT
Amt für Soziale Hilfen,
Behinderten- und
Altenhilfe
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
der Kreistag hat im Juli 2010 den Teilhabeplan für Menschen mit Behinderung verabschiedet. Mit
der Vorlage des Berichts und der Verabschiedung in den Kreisgremien ging die intensive
Planungsphase zu Ende. Nahtlos schloss sich die Arbeit zur Verwirklichung der vereinbarten
Ziele an.
So wurden die Information und Fortbildung der Integrationskräfte in den allgemeinen Kindergärten
intensiviert. Die Lebenshilfe als Anbieter der Frühförderung hat ein Konzept für den weiteren
Aufbau dezentraler und mobiler Angebote erarbeitet. Auch im Bereich „Arbeit“ wurden wichtige
Schritte in Richtung mehr Integration eingeleitet. Im Jahr 2009 gingen die ersten beiden
Integrationsbetriebe, deren Gründung vom Landkreis wesentlich mitinitiiert und unterstützt worden
waren, in Betrieb. An den Sonderschulen für geistig behinderte Menschen wurden
Berufswegekonferenzen eingeführt. Eine erste Netzwerkkonferenz fand im Februar 2010 statt. In
seiner Sitzung am 09.11.2011 hat der Kreistag darüber hinaus die Fortführung des Projekts
„Wohntraining“ beschlossen.
Ein wichtiges Element in der Arbeit ist die kontinuierliche Information und Transparenz der
angebotenen Hilfen. Damit in der konkreten Lebenssituation die jeweils richtige Hilfe gewährt
werden kann, wurde von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Amts für Soziale Hilfen,
Behinderten- und Altenhilfe, Abteilung Eingliederungshilfe, der jetzt vorliegende Wegweiser
erarbeitet. Er gibt Hinweise auf Organisationen, Einrichtungen und Behörden, die in der jeweiligen
Lebenssituation weiterhelfen. Des Weiteren enthält der Wegweiser Kontaktadressen von
Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, gegliedert nach unterschiedlichen
Lebensbereichen, zum anderen Anschriften von Verbänden und Selbsthilfeorganisationen.
Der jetzt vorliegende Wegweiser bietet sowohl für Fachleute als auch für Angehörige einen
umfassenden Überblick über die Hilfen für Menschen mit Behinderung im Landkreis. Die
Entwicklung in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung ist ein dynamischer
Prozess. Dementsprechend wird der Wegweiser ständig aktualisiert.
Waldshut- Tiengen, im April 2012
Tilman Bollacher
Landrat
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LANDRATSAMT
WALDSHUT
Amt für Soziale Hilfen,
Behinderten- und
Altenhilfe
Inhaltsverzeichnis
Zur Einführung .....................................................................................................................................5
1.
Einrichtungen für das Vorschul- und Schulalter .......................................................................6
1.1
Interdisziplinäre Frühförderstellen ............................................................................................6
1.2
Sonderpädagogische Beratungsstellen ...................................................................................7
1.3
Kindergärten ............................................................................................................................7
1.4
Schulkindergärten.....................................................................................................................7
1.5
Schulen ...................................................................................................................................8
1.6
Beratungs- und Betreuungsstellen / Fachdienste ........................................................ ………11
1.7
Offene Hilfen, Familienentlastende Dienste………………………………………………… .........13
2.
Ausbildungs- und Umschulungseinrichtungen .......................................................................13
2.1
Berufsförderungswerke...........................................................................................................14
2.2
Berufsbildungswerke und andere außerbetriebliche Ausbildungsstätten ...............................14
2.3
Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen mit medizinisch-beruflicher
Rehabilitation .........................................................................................................................16
3.
Werkstätten ...........................................................................................................................16
4.
Wohneinrichtungen ................................................................................................................18
4.1
Wohn- und Pflegeheime .........................................................................................................18
4.2
Betreutes Wohnen..................................................................................................................20
4.3
Tagesstätten...........................................................................................................................22
5.
Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen ...................................................................22
5.1
Orthopädische Kliniken und Rehabilitationseinrichtungen ......................................................24
5.2
Neurologische und Psychiatrische Kliniken sowie Rehabilitationseinrichtungen ....................24
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LANDRATSAMT
WALDSHUT
Amt für Soziale Hilfen,
Behinderten- und
Altenhilfe
6.
Verbände der freien Wohlfahrtspflege und Selbsthilfeorganisationen ....................................25
6.1
Liga der freien Wohlfahrtspflege und ihre Verbände ..............................................................26
6.2
Landesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte.....................................................................26
6.3
Verbände und Vereinigungen für Menschen mit geistiger Behinderung .................................27
6.4
Verbände und Vereine für körper- und mehrfachbehinderte Menschen .................................27
6.5
Verbände für gehörlose und schwerhörige Menschen, Gehörlosenzentren und sonstige
Einrichtungen .........................................................................................................................28
6.6
Verbände für blinde und sehbehinderte Menschen u. sonstige Einrichtungen ........................28
6.7
Behindertensportverbände ....................................................................................................28
6.8
Selbsthilfegruppen..................................................................................................................29
7.
Behörden ...............................................................................................................................29
7.1
Behindertenbeauftragter der Landesregierung Baden-Württemberg.......................................30
7.2
Landesärzte für Behinderte ....................................................................................................30
7.3
Landratsamt Waldshut, Abteilung Versorgung und Gesundheitsamt ......................................31
7.4
Kommunalverband für Jugend und Soziales...........................................................................31
7.5
Schulbehörden ......................................................................................................................32
8.
Weitere Informationsquellen ..................................................................................................32
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LANDRATSAMT
WALDSHUT
Amt für Soziale Hilfen,
Behinderten- und
Altenhilfe
Zur Einführung
Dem Landkreis wurde im Rahmen der Verwaltungsstrukturreform zum 01.01.2005 die Zuständigkeit für die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (Eingliederungshilfe) übertragen.
Organisatorisch bildet diese Hilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) eine eigenständige
Abteilung des Amts "Soziale Hilfen, Behinderten- und Altenhilfe". Bearbeitet und betreut werden
in der Abteilung "Eingliederungshilfe für behinderte Menschen" derzeit (Stand 01.01.2008) die
Lebenssituationen von 1.273 behinderten Mitbürgerinnen und Mitbürgern. 159 von ihnen erhalten
Blindenhilfe, 1114 unterschiedliche Hilfen der Eingliederungshilfe, entsprechend den vorliegenden
Behinderungen.
Der Wegweiser gibt Ihnen Hinweise auf Organisationen, Einrichtungen und Behörden, die Ihnen
in bestimmten Situationen weiterhelfen können.
Sie finden hier Kontaktadressen von Einrichtungen für Menschen mit geistiger Behinderung,
Körperbehinderung oder Sinnesschädigung im Landkreis Waldshut.
Der Wegweiser enthält zum einen Adressen von Einrichtungen für Menschen mit Behinderung,
gegliedert nach unterschiedlichen Lebensbereichen bzw. Einrichtungstypen, zum anderen
Adressen von Verbänden, Selbsthilfeorganisationen und Behörden mit Angeboten für Menschen
mit Behinderung. Daneben gibt es eine Vielzahl anderer allgemeiner Dienste und Einrichtungen,
die selbstverständlich auch für Menschen ohne Behinderung zur Verfügung stehen, wie z.B. Ehe-,
Familien- und Lebensberatungsstellen oder allgemeine ambulante Dienste. Diese konnten jedoch
in dem vorliegenden Verzeichnis nicht alle aufgeführt werden.
Mit der Aufnahme einer Einrichtung, eines Trägers oder eines Verbandes in den Wegweiser ist
keine Wertung hinsichtlich der fachlichen Qualifikation der Einrichtung und ihrer Zuordnung und
auch keine planerische Aussage zum Bedarf verbunden. Die Informationen wurden lediglich
zusammengetragen. Die Einrichtungen sind nach ihrer Zugehörigkeit zu Stadt- bzw. Landkreis
aufgeführt.
In dem vorliegenden Wegweiser werden Einrichtungen und Angebote aufgelistet, die auch von
Behinderung bedrohten psychisch kranken oder seelisch behinderten Menschen offen stehen.
Diesbezüglich wird auch auf den Wegweiser Psychiatrie verwiesen.
Dieser Wegweiser erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sollte trotz aller Sorgfalt etwas
falsch angegeben, unvollständig sein oder sich geändert haben, bitten wir um einen kurzen
Hinweis an das
Landratsamt Waldshut
Abteilung Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
Kaiserstr. 110
79761 Waldshut-Tiengen
Tel.: 07751 / 86-4248
Fax: 07751 / 86-4299
[email protected]
Waldshut-Tiengen, April 2012
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LANDRATSAMT
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Amt für Soziale Hilfen,
Behinderten- und
Altenhilfe
1.
Einrichtungen für das Vorschul- und Schulalter
1.1 Interdisziplinäre Frühförderstellen
Frühförderung hat zum Ziel, Auffälligkeiten oder Beeinträchtigungen möglichst früh zu erkennen,
das Auftreten von Behinderungen zu verhüten, Behinderungen und ihre Folgen zu mildern oder
zu beheben. Kindern sollen dadurch bestmögliche Chancen für die Entfaltung ihrer Persönlichkeit,
für die Entwicklung zu selbstbestimmtem Leben und zu gleichberechtigter gesellschaftlicher
Teilhabe geboten werden. Frühförderung als ganzheitliches und interdisziplinäres System von
Hilfen umfasst folgende Angebote: Diagnostik, Therapie, Pädagogische Förderung, Beratung,
Anleitung und Unterstützung der Eltern.
Die tragenden Pfeiler der Frühförderung in Baden-Württemberg sind
• niedergelassene Ärzte und Therapeuten,
•
ein dichtes Netz von Kinderkliniken und Sozialpädiatrischen Zentren,
•
die überregionale Arbeitsstelle Frühförderung,
•
die Interministerielle Kommission Frühförderung,
•
ein flächendeckendes Netz von insgesamt 333 Sonderpädagogischen Beratungsstellen sowie
•
ein noch im Ausbau befindliches Netz von derzeit
Frühförderstellen freier oder kommunaler Träger.
Name / Träger
34 interdisziplinär
Adresse
besetzten
Kontakt
Sozialpädiatrisches Zentrum Lörrach
St. Elisabethen Krankenhaus gGmbH
Feldbergstraße 15
79539 Lörrach
Tel.: 07621 / 171-0
Fax: 07621 / 171-5199
Überregionale Arbeitsstelle Frühförderung
Baden-Württemberg
Medizinischer Bereich
Nordbahnhofstr. 135
70191 Stuttgart
Tel. 0711 / 90439400
Fax 0711 / 90437305
Überregionale Arbeitsstelle Frühförderung
Baden-Württemberg
Pädagogischer Bereich
Breitscheidstr. 42
70176 Stuttgart
Tel. 0711 / 90440143
Fax 0711 / 90440444
Landkreis Waldshut
Beratung und Begleitung für Eltern von Kindern mit
Behinderung
Träger:
Diakonisches Werk des Evang. Kirchenbezirks Hochrhein
Waldtorstr. 1a
79761 Waldshut-Tiengen
Beratungs- und Förderzentrum für
entwicklungsverzögerte Kinder und deren Eltern
Träger:
Lebenshilfe
Hochrhein e. V.
Zeppelinstraße 2
79761 Waldshut-Tiengen
6
Tel. 07751 / 8304-0
Fax 07751 / 8404-20
[email protected]
Tel. 07741 / 808158
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Behinderten- und
Altenhilfe
1.2 Sonderpädagogische Beratungsstellen
Hinweise auf Sonderpädagogische Beratungsstellen sind bei den Sonderschulen in Kapitel 1.4
aufgelistet.
1.3 Kindergärten
Das Kindergartengesetz stärkt die gemeinsame Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderung.
Kann der individuelle Förderbedarf eines Kindes im wohnortnahen Kindergarten nicht erfüllt
werden, steht den Eltern das Beratungsangebot des Landratsamtes oder der sonderpädagogischen Beratungsstellen zur Verfügung.
Der Landkreis übernimmt bei Bedarf für behinderte oder von einer Behinderung bedrohte Kinder
im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch (12.Buch) die zusätzlich im
Regelkindergarten anfallenden Betreuungskosten durch eine Integrationskraft.
Für die Förderung des Kindes bietet gegebenenfalls der Besuch eines Schulkindergartens
bessere Möglichkeiten. Die Schulkindergärten berücksichtigen den besonderen Förderbedarf des
Kindes entsprechend seiner Behinderung. Der Besuch des Schulkindergartens wird vom
staatlichen Schulamt bestimmt und ist nur mit Einverständnis der Eltern möglich.
1.4 Schulkindergärten
Name
Adresse
Kontakt
Christian-Heinrich-Zeller Schulkindergarten
für Geistig- und Körperbehinderte
Schillerstraße 51
79713 Bad Säckingen
Tel. 07761 / 8858
Fax 07761 / 8858
Schulkindergarten für Körper- und
Geistigbehinderte der Lebenshilfe e. V.
Schulstraße 1
79725 Laufenburg
Tel. 07763 / 20601
Schulkindergarten für Geistigbehinderte
(an der Carl-Heinrich-Rösch-Schule)
Schulzentrum
79761 Waldshut-Tiengen
Tel. 07741 / 920020
(Sekretariat der Schule)
[email protected]
Schulkindergarten für Körperbehinderte
(an der Wutachschule)
Sudetenstraße 13 - 15
79761 Waldshut-Tiengen
Tel. 07741 / 920051
Fax 07741 / 920060
Hinweise
(H = Heim)
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Behinderten- und
Altenhilfe
1.5 Schulen
Wir müssen langfristig denken: In der Hilfe für Menschen mit Behinderung ist die Zielsetzung,
Betroffene aktiv an ihrer Hilfegestaltung zu beteiligen und ihnen somit ein weitgehend normales,
selbst bestimmtes Leben in eigener Verantwortung zu ermöglichen. Hier tritt der/die Fallmanager/in als zentrale/r Ansprechpartner/in und Berater/in an die Seite der Betroffenen und unterstützt sie/ihn im Rahmen einer individualisierten Gesamtplanung bei der Auswahl möglicher
Hilfeangebote.
Ob ein Kind seine Schulpflicht in einer Regelschule oder in einer speziellen Sonderschule zu
erfüllen hat, müssen die örtlichen Schulämter gemeinsam mit Eltern, ÄrztInnen und PädagogInnen individuell entscheiden.
Aufgrund der UN-Konvention bleibt die weitere Entwicklung bzw. Umorganisation der
künftigen sonderpädagogischen Hilfen abzuwarten. Zur Zeit wird noch wie folgt verfahren:
Ein gemeinsamer Unterricht von behinderten und nicht behinderten Kindern ist grundsätzlich an
vielen Grundschulen und auch an einigen weiterführenden Schulen möglich, jedoch vom Einzelfall abhängig.
Die Frage sonderpädagogischer Hilfen in allgemeinen Schulen oder sonderpädagogischer Förderung
in Sonderschulen stellt sich immer dann, wenn im Zusammenhang mit einer Behinderung erschwerte
Lebensbedingungen sowie erhebliche Entwicklungs- und Lernprobleme auftreten. Kriterium für
besondere Maßnahmen ist nicht die Behinderung selbst, sondern der mit ihr verbundene
sonderpädagogische Förderbedarf. Die Entscheidung über den richtigen Lernort muss deshalb für
jedes Kind nach einer ganzheitlichen Diagnostik und gemeinsamer Beratung mit den Eltern und allen
an der Förderung des Kindes Beteiligten erfolgen. Diese wägen im Spannungsfeld von sozialer
Integration und individueller Förderung ab, welches der persönlich beste Weg ist.
Großen Wert wird bei der Klärung der Lernortfrage auf die Ausschöpfung aller Fördermöglichkeiten der allgemeinen Schulen – gegebenenfalls mit Unterstützung mit integrativen Hilfen
durch das Landratsamt – gelegt. Sonderpädagogische Fachkräfte helfen im Rahmen der
Kooperation an allgemeinen Schulen durch intensive Beratungs- und Gesprächsangebote, durch
ambulanten Sprachheilunterricht, durch sonderpädagogische Unterstützung für Kinder mit Seh-,
Hör- und Körperbehinderungen sowie durch sonderpädagogische Dienste für Schülerinnen und
Schüler mit besonderen Lern-, Entwicklungs- und Verhaltensproblemen, den Schulerfolg zu
sichern.
Medien- und Beratungszentren, regionale Ansprechpartner für spezifische sonderpädagogische
Fragen und die Arbeitsstellen Kooperation bei den Staatlichen Schulämtern unterstützen diese
Integrationsaufgaben.
Für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und einem besonders hohen und umfassenden
sonderpädagogischen Förderbedarf steht ein ausgebautes differenziertes Sonderschulwesen mit
optimalen sonderpädagogischen Angeboten zur Verfügung.
Hier kann durch intensive sonderpädagogische Förderung auf die individuellen Förderbedürfnisse
des einzelnen Kindes oder Jugendlichen in hohem Maße eingegangen werden. Deshalb können
in den Sonderschulen alle Bildungsabschlüsse der allgemeinen Schulen erreicht werden. So weit
die Behinderung es erforderlich macht, sind auch eigenständige spezifische Schulabschlüsse
vorgesehen. Selbstverständlich ist ein Wechsel von einer Sonderschule in eine allgemeine Schule
und umgekehrt möglich.
Besonderen Wert wird in den Sonderschulen auf die enge Zusammenarbeit mit Partnern der
Schulen, die Verantwortung für die beruflich-soziale Eingliederung haben und auf die Zusammenarbeit mit den Eltern gelegt, um die von dieser Seite notwendige Unterstützung in der
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Behinderten- und
Altenhilfe
Förderung zu sichern, gleichzeitig aber auch Anhaltspunkte für die schulische Förderung zu
gewinnen.
Im Folgenden werden die Adressen der Schulen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen
im Landkreis Waldshut aufgeführt.
Schulen
Name
Staatl. Schule für
Körperbehinderte mit Heim
Emmendingen-Wasser
Esther-Weber-Schule
Adresse
Kontakt
Schulart
In der Kohlgrube 5
79312 EmmendingenWasser
Tel. 07641 / 46070
Fax 07641 / 460722
[email protected]
Private Schule für
Erziehungshilfe
St. Fridolin
Hasenrütte 4
79713 Bad Säckingen
Tel. 07761 / 931-51
Fax 07761 / 931-29
Rudolf-Graber-Schule
Förderschule
Werderstraße 20
79713 Bad Säckingen
Tel. 07761 / 6920
[email protected]
Martin-Gerbert-Schule
Förderschule Bonndorf
Schwimmbadstraße 16
79848 Bonndorf
Tel. 07703 / 93177825
Fax 07703 / 920596
Förderschule
Heil- und Erziehungsinstitut
Sonnenhalde e. V.
Schule für Geistigbehinderte
Wührestraße 19
79733 Görwihl
Tel. 07754 / 929780
Fax 07754 / 9297833
Schule für
Geistigbehinderte
mit Werkstufe
Laufenschule
Schule für Geistigbehinderte
Schulstraße 1
79725 Laufenburg
Tel. 07763 / 7721
Fax 07763 / 1446
Schule für
Geistigbehinderte mit
Berufsschulstufe
Schule am Haus Marienwald
Förderschule und Schule für
Erziehungshilfe
Hennenmatt 2
79736 Rickenbach
Tel. 07765 / 919949
Fax 07765 / 919951
Schule für
Erziehungshilfe
Abteilungen:
- Förderschule
- Grundschule
- Hauptschule
Hinweise
H = Heim
SoB =
Sonderpäd
Berat.stelle
Schule für
Körperbehinderte
H
Landkreis Waldshut
Schule für
Erziehungshilfe
Abteilungen:
- Grundschule
- Hauptschule
Förderschule
SoB
SoB
H
SoB
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LANDRATSAMT
WALDSHUT
Amt für Soziale Hilfen,
Behinderten- und
Altenhilfe
Name
Adresse
Kontakt
Carl-Heinrich-Rösch-Schule
Schule für Geistigbehinderte
Tiengen
Wutachstr. 14 Schulzentrum
79761 Waldshut-Tiengen
Tel. 07741 / 9200-20
Fax 07741 / 9200-29
Waldtor-Schule
Förderschule
Waldtorstraße 12
79761 Waldshut-Tiengen
Tel. 07751 / 884-300
Fax 07751 / 884-388
Langenstein-Schule
Förderschule und Schule
für Sprachbehinderte
Tiengen
Schulzentrum
79761 Waldshut-Tiengen
Tel. 07741 / 9200-10
Fax 07741 / 9200-19
Außenstelle:
Sonderpädagogische
Beratungsstelle
Haus des Gastes
79837 St. Blasien
Tel. 07741 / 9200-49
Wutachschule
Schule für Körperbehinderte
Sudetenstraße 13 - 15
79761 Waldshut-Tiengen
Tel. 07741 / 9200-30
Fax 07741 / 9200-60
10
Schulart
Hinweise
H = Heim
SoB =
Sonderpäd
Berat.stelle
Schule für
Geistigbehinderte
mit Berufsschulstufe
und Sonderschulkindergarten
SoB
Förderschule
SoB
Schule für
Sprachbehinderte
Abteilungen:
- Förderschule
- Grundschule
SoB
SoB
Schule für
Körperbehinderte
Abteilungen:
- Förderschule
- Grundschule
- Schule für
Geistigbehinderte
Sonderschulkindergarten
SoB
LANDRATSAMT
WALDSHUT
Amt für Soziale Hilfen,
Behinderten- und
Altenhilfe
Darüber hinaus stehen landesweit zur Verfügung:
Name
Adresse
Kontakt
Beratungszentrum für Computer- und
Kommunikationshilfen für Körperbehinderte
Staatliche Schule für Körperbehinderte mit Internat
Elisabeth-Kallenberg-Platz 4
71706 Markgröningen
Medienberatungszentrum für elektronische Hilfsmittel
für Sehbehinderte und Blinde an der Schule am
Weinweg (Schule für Sehbehinderte) und der
Staatlichen Schule für Blinde und Sehbehinderte
Ilvesheim
Weinweg 1
76131 Karlsruhe
Beratungsstelle "Computer für Förderschulen und
Schüler mit Lernschwierigkeiten"
Landesinstitut für Erziehung und Unterricht Stuttgart
Rotebühlstraße 133
70197 Stuttgart
Tel. 07145 / 900-463
Fax 07145 / 900-464
[email protected]
http://www.mbzmarkgroeningen.de/
Tel. 0721 / 13347-22
Fax 0721 / 1334399
[email protected]
www.Schule-am-Weinweg.de
Tel. 0711 / 1849553
Fax 0711 / 1849565
[email protected]
http://www.seminare-bw.de
Medienberatungszentrum für Hörgeschädigte und
Sprachbehinderte
Staatliche Schule für Gehörlose, Schwerhörige und
Sprachbehinderte
Schützenhausstraße 34
69151 Neckargemünd
Tel. 06223 / 807-0
Fax 06223 / 807-133
[email protected]
www.hoersprachzentrum-hdn.de
Medien- und Beratungszentrum für Hörgeschädigte
und Sprachbehinderte
Bildungs- und Beratungszentrum für Hörgeschädigte
– Staatliche Schulen mit Internat
Erwin-Kern-Straße 1 - 3
79252 Stegen
Tel. 07661 / 399-220
Fax 07661 / 399-200
[email protected]
http://www.bbzstegen.de/
1.6 Beratungs- und Betreuungsstellen / Fachdienste
Name
Adresse
Kontakt
Sozialpsychiatrischer Dienst
Träger:
Caritasverband Hochrhein e. V.
Rathausplatz 17
79713 Bad Säckingen
Tel. 07761 / 569844
www.caritas-hochrhein.de
Sozialpsychiatrischer Dienst
Träger:
Caritasverband Hochrhein e. V.
Poststraße 1
79761 Waldshut-Tiengen
Tel. 07751 / 8011-39
www.caritas-hochrhein.de
Beratung und Begleitung für Eltern
von Kindern mit Behinderung
Träger:
Diakonisches Werk des Evang.
Kirchenbezirks Hochrhein
Waldtorstr. 1a
79761 Waldshut-Tiengen
Tel. 07751 / 8304-0
Fax 07751 / 8304-20
[email protected]
Hinweise
Beratung
11
LANDRATSAMT
WALDSHUT
Amt für Soziale Hilfen,
Behinderten- und
Altenhilfe
Name
Adresse
Kontakt
Hinweise
Betreuungs- und Fahrdienst
Träger:
DRK
Fuller Str. 2
79761 Waldshut-Tiengen
Tel. 0800 / 0079761
[email protected]
www.drk-kv-waldshut.de
Hilfe für Schwerstbehinderte
(Selbsthilfe,
Fahrdienst)
DRK Beratungsstelle für barrierefreies
Wohnen
Träger:
DRK
Fuller Str. 2
79761 Waldshut-Tiengen
Tel. 07751 / 873535
[email protected]
www.drk-kv-waldshut.de
Hausbesuche,
Beratung über
behindertengerechte
Gestaltung der
Wohnung
Integrationsfachdienst (IFD) Waldshut
Träger:
Diakonisches Werk Lörrach
Waldtorstr. 1a
79761 Waldshut-Tiengen
Individuelle
Schwerstbehindertenbetreuung
Träger:
Arbeiterwohlfahrt Kreisverband
Waldshut e. V.
Arbeiterwohlfahrt
Spitalgasse 12
79713 Bad Säckingen
Tel. 07761 / 93 98 9-0
Fax 07761 / 93 98 9-11
[email protected]
Sprechstunde für Gehörlose
Träger:
Erzbistum Freiburg
Poststr. 1
79761 Waldshut-Tiengen
Tel. 07751 / 80110
[email protected]
Wohnungslosenhilfe im Landkreis
Waldshut der AGJ
Ziegelfeldstr. 16
79761 Waldshut-Tiengen
Tel. 07751 / 898613
Fax 07751 / 898612
[email protected]
12
Tel. 07751 / 917689-0
Fax 07751 / 917689-39
[email protected]
www.ifd-bw.de
Individuelle
Unterstützung bei
der Aufnahme,
Ausübung und
Sicherung von
Beschäftigungen auf
dem allgemeinen
Arbeitsmarkt und
der Einstellung von
schwerbehinderten
Menschen
Beratung
jeden 3. Mi im
Monat
16.00-18.00 Uhr
Fachberatung +
Tagesstätte
LANDRATSAMT
WALDSHUT
Amt für Soziale Hilfen,
Behinderten- und
Altenhilfe
1.7
Offene Hilfen, Familien entlastende Dienste
Name
Adresse
FUD - Familienunterstützender
Dienst
Träger:
Caritaswerkstätten Hochrhein
gGmbH
Schlüchttalstr. 1
Tel. 07741 / 605-272
79761 Waldshut-Tiengen Fax 07741 / 605-259
[email protected]
stundenweise Betreuung,
Begleitung zu
Freizeitaktivitäten,
sozialpädagogische,
psychosoziale Beratung u.
Beratung in sozialrechtlichen
Fragen, Vermittlung
weitergehender Hilfe
FUD - Familienunterstützender
Dienst
Träger: Lebenshilfe
Südschwarzwald e.V.
Tel. 07741 / 9657277
Zeppelinstraße 2
79761 Waldshut-Tiengen Fax 07741 / 9678827
[email protected]
stundenweise Betreuung,
Begleitung zu
Freizeitaktivitäten, Vermittlung
weitergehender Hilfe
Familienzentrum Hochrhein
Träger: Diakonisches Werk
Waldshut
Hauptstr. 47
79787 Lauchringen
Das Familienzentrum ist als ein
offener Treffpunkt für jung und
alt konzipiert. Familien können
sich vernetzen, indem eine
offene Tür mit vielfältigen
Angeboten geschaffen wurde
2.
Kontakt
07741/9679923
07741/9679924
[email protected]
Hinweise
Ausbildungs- und Umschulungseinrichtungen
Einer qualifizierten Berufstätigkeit nachzugehen ist auch für behinderte Menschen eine wesentliche Voraussetzung, um am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Die Eingliederung in das
Arbeitsleben ist daher eine zentrale Aufgabe der Leistungen zur gesellschaftlichen Rehabilitation.
Der Gesetzgeber versucht im Schwerbehindertenrecht mit den Bestimmungen des 2. Teils des
SGB IX einige der Nachteile behinderter Menschen im Arbeitsleben auszugleichen. Hier ist z. B.
die Verpflichtung aller Arbeitgeber, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen, behinderungsgerechte Einrichtung und Unterhaltung der Arbeitsstätten oder die Ausstattung des Arbeitsplatzes mit erforderlichen technischen Arbeitshilfen zu nennen.
Im Folgenden werden Ausbildungs- und Umschulungseinrichtungen aufgeführt, die sich speziell
an die Zielgruppe der Menschen mit Behinderung richten. Daneben stehen für den Ausbildungsbereich alle allgemeinen Institutionen zur Verfügung, z.B. auch Hochschulen und
Fachhochschulen. Das bundesweite Adressenverzeichnis "Studium und Behinderung. Verzeichnis der Beauftragten für Behindertenfragen an Hochschulen und Studentenwerken"
(Herausgeber: DSW Deutsches Studentenwerk, Weberstraße 55, 53113 Bonn, Tel. 0228 / 2690662 oder -58, Fax 0228 / 264062) kann hier zum Beispiel nützliche Informationen liefern.
13
LANDRATSAMT
WALDSHUT
Amt für Soziale Hilfen,
Behinderten- und
Altenhilfe
2.1
Berufsförderungswerke
Berufsförderungswerke dienen der außerbetrieblichen Umschulung und Ausbildung von
Erwachsenen, die ihren Beruf wegen Krankheit oder Unfall nicht mehr ausüben können.
Wesentlich für ein Berufsförderungswerk ist die ausbildungsbegleitende Förderung (Ärztlicher
Dienst, Krankengymnastik, Psychologischer Dienst, Rehabilitationsberatung, u.a.). Hierdurch wird
auch denjenigen Menschen mit Behinderung der Übergang zu einer anderen beruflichen Tätigkeit
ermöglicht, die während der berufsfördernden Maßnahmen einer ständigen medizinischen,
psychologischen oder pädagogischen Betreuung bedürfen, sodass eine betriebliche Umschulung
nicht oder nur mit erheblichen Schwierigkeiten möglich wäre. Die Unterbringung der Betroffenen
erfolgt in aller Regel in angegliederten Internaten.
Folgende Berufsförderungswerke stehen in Baden-Württemberg zur Verfügung:
•
das Berufsförderungswerk Heidelberg mit 1.870 Ausbildungsplätzen,
•
das Berufsförderungswerk Schömberg mit 645 Plätzen,
•
das Berufsförderungswerk Bad Wildbad mit 200 Plätzen und
•
das Kurt-Lindemann-Haus Heidelberg-Schlierbach mit 85 Plätzen.
Die wichtigsten Kostenträger sind die Bundesanstalt für Arbeit, die Träger der gesetzlichen
Rentenversicherung und die Unfallversicherungsträger.
2.2 Berufsbildungswerke und andere außerbetriebliche Ausbildungsstätten
Berufsbildungswerke dienen der außerbetrieblichen Berufsausbildung von Jugendlichen mit
Behinderung, die nur in einer auf ihre Behinderungsart speziell ausgerichteten Ausbildungsinstitution und nur bei kontinuierlicher, ausbildungsbegleitender Betreuung durch Ärzte, Psychologen, Sonderpädagogen und anderen Rehabilitationsfachkräften zu einem Ausbildungsabschluss befähigt werden können. Um dieser Aufgabe gerecht werden zu können, sind die
Berufsbildungswerke mit einer Vielzahl von Fachdiensten (Ärztlicher Dienst, Psychologischer
Dienst, therapeutische Dienste, usw.) ausgestattet. Die Unterbringung der Jugendlichen erfolgt in
der Regel im Internat des Berufsbildungswerks. Ziel ist grundsätzlich die Ausbildung in einem
regulären Ausbildungsberuf. In den Fällen, in denen dies nicht möglich ist, wird eine Ausbildung
nach besonderen Ausbildungsregelungen für Behinderte angestrebt. Die theoretische und die
praktische Ausbildung sind in den Berufsbildungswerken miteinander verzahnt; die Berufsschule
ist in das Berufsbildungswerk integriert.
In Baden-Württemberg stehen den lern-, körper- oder sinnesbehinderten Jugendlichen in sieben
Berufsbildungswerken rund 2.120 Plätze einschließlich Förderlehrgänge zur Verfügung (Stand:
November 2000). Hierzu gehören im Einzelnen:
•
das Berufsbildungswerk Neckargemünd (Stiftung Rehabilitation Heidelberg) mit 470 Plätzen
für körperbehinderte Jugendliche,
•
das Berufsbildungswerk Mosbach (Johannes-Anstalten Mosbach) mit 340 Plätzen für lernund mehrfachbehinderte Jugendliche,
•
das Berufsbildungswerk Waiblingen (Diakonie Stetten) mit 365 Plätzen für lernbehinderte
Jugendliche,
14
LANDRATSAMT
WALDSHUT
Amt für Soziale Hilfen,
Behinderten- und
Altenhilfe
•
das Berufsbildungswerk Winnenden (Paulinenpflege Winnenden) mit 260 Plätzen für hörgeschädigte Jugendliche,
•
das Berufsbildungswerk Ravensburg (BBW Adolf Aich gGmbH) mit 300 Plätzen für lernbehinderte Jugendliche,
•
das Berufsbildungswerk Offenburg (Christliches Jugenddorfwerk) mit 240 Plätzen für lernbehinderte Jugendliche und
•
das Berufsbildungswerk Stuttgart (Nikolauspflege) mit 140 Plätzen für blinde und sehbehinderte Jugendliche.
Die Kosten der Ausbildung trägt die Bundesanstalt für Arbeit in Form eines Tagessatzes. Eine
Ausnahme gilt für die Betriebskosten der Sonderberufsschulen. Diese Kosten werden vom Land
übernommen.
Viele junge Menschen mit Behinderung, überwiegend Lernbehinderte, finden keinen betrieblichen
Ausbildungsplatz, der ihnen die während der Ausbildung zusätzlich erforderlichen stabilisierenden
Hilfen gewährleistet. Andererseits bedürfen diese Jugendliche aber auch nicht der Vielfalt und
Intensität begleitender Dienste, wie sie in den Berufsbildungswerken angeboten werden. Daher
gibt es über die genannten Berufsbildungswerke hinaus in Baden-Württemberg eine Vielzahl
"anderer außerbetrieblicher Ausbildungsstätten".
Im Folgenden werden die Adressen der Berufsbildungswerke und andere außerbetriebliche
Ausbildungsstätten für Behinderte im Landkreis Waldshut aufgeführt:
Berufsbildungswerke und andere außerbetriebliche Ausbildungsstätten
Name / Adresse
- Einrichtung
- Träger
Jugendfördereinrichtung
Christiani
Mumpherfährstraße 68
79713 Bad Säckingen
Kontakt
Tel. 07761 / 936772
Aus
bild.
plätze
24
Personenkreis
Lernbehinderte
Menschen
Ausbildungsangebot
Hinweise
Reha-Ausbildung
Ausbildungsbereiche
Agrarwirtschaft
Bautechnik
Ernährung/Hauswirtschaft
Farbtechnik
Holztechnik
Metalltechnik
15
LANDRATSAMT
WALDSHUT
Amt für Soziale Hilfen,
Behinderten- und
Altenhilfe
2.3
Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen mit medizinischberuflicher Rehabilitation
Die Leistungen dieser Einrichtungen sind durch das Ineinandergreifen von medizinischer
Behandlung und Maßnahmen der beruflich-sozialen Rehabilitation "bereits am Krankenbett"
gekennzeichnet. In den Einrichtungen mit medizinisch-beruflicher Rehabilitation werden –
angepasst an die jeweilige Krankheits- oder Behinderungsart – folgende berufsfördernde
Leistungen zur Rehabilitation erbracht:
•
Berufsfindung und Arbeitserprobung
•
Berufsvorbereitung
•
Berufliche Anpassung
Im Folgenden werden die Adressen der Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen mit
medizinisch-beruflicher Rehabilitation für Behinderte im Landkreis Waldshut aufgeführt:
Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen mit medizinisch-beruflicher
Rehabilitation
Name / Adresse
- Einrichtung
- Träger
Kontakt
Reha-Zentrum Christiani
Verwaltungssitz
Tel. 07753 / 9211-11
Freudenbergstraße 3-5
Fax 07753 / 9211-60
79774 AlbbruckSchachen
3.
Personenkreis
Menschen mit
psychischseelischer
Erkrankung und
Behinderung
Förderungsangebot /
Berufsbereiche
Berufsfindung,
Berufsvorbereitung,
Berufsanpassung,
Arbeitstraining,
Förderungslehrgänge
1+2
Hinweise
psych. Dienst,
ärztlicher Dienst,
Bewegungstherapie,
Sprachtherapie,
Sozialdienst,
Arbeits- und
Beschäftigungstherapie,
Rehabilitationseinrichtung
Werkstätten
Werkstätten für behinderte Menschen (WfB) dienen der Eingliederung von Menschen mit
Behinderung in das Arbeitsleben. Sie bieten einen Arbeitsplatz oder Gelegenheit zur Ausübung
einer geeigneten Tätigkeit sowie Förderung und Betreuung durch sozialpädagogisch geschulte
Meister/innen und Mitarbeiter/innen.
Derzeit werden in 6 Werkstätten im Landkreis Waldshut ca. 500 Plätze für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen angeboten. Diese ermöglichen den behinderten Menschen die
Teilhabe am Arbeitsleben.
Die Werkstätten werden in der Regel von gemeinnützigen Vereinen oder Gesellschaften getragen, die Verbänden der freien Wohlfahrtspflege angehören. Funktional gliedern sich die Werkstätten in den Eingangs- und Berufsbildungs- sowie den Arbeitsbereich. Bei den Werkstätten bzw.
"unter ihrem verlängerten Dach" bestehen in der Regel Förderungs- und Betreuungsgruppen für
16
LANDRATSAMT
WALDSHUT
Amt für Soziale Hilfen,
Behinderten- und
Altenhilfe
diejenigen schwer behinderten Menschen, die die Voraussetzungen für eine Beschäftigung in
einer Werkstatt nicht erfüllen.
Die Werkstätten führen sowohl die Teilfertigung für Industrieprodukte verschiedener Branchen als
auch Montage- und Demontagearbeiten unterschiedlicher Schwierigkeitsgrade aus. Einige
Werkstätten bieten daneben Eigenprodukte von hoher Qualität an: Druckereierzeugnisse,
Textilien, kunstgewerbliche Gegenstände und anderes.
In dem von der Bundesagentur für Arbeit regelmäßig zu veröffentlichenden Verzeichnis der
anerkannten Werkstätten werden die einzelnen Werkstätten mit ihrem nach Auftragsarbeit,
Eigenfertigung und Dienstleistung gegliederten Leistungsangebot bekannt gegeben.
Im Folgenden werden die Adressen der Werkstätten für Behinderte im Landkreis aufgeführt:
Werkstätten
Name / Träger
Reha-Zentrum Christiani
WfB
Träger:
Christiani e. V.
Werkstatt für Behinderte
Träger:
Caritaswerkstätten Hochrhein gGmbH
Werkstatt für psychisch erkrankte
Menschen
Träger:
Caritaswerkstätten Hochrhein gGmbH
Standort: Bad Säckingen
Adresse
Freudenbergstraße 3-5
79774 Albbruck-Schachen
Rotfluhstraße 1
79713 Bad Säckingen
Kontakt
Tel. 07753 / 9211-0
Fax 07753 / 9211-40
Tel. 07761 / 5699-0
Fax 07761 / 5699-49
www.caritas-hochrhein.de
Schlüchttalstraße 5
79761 Waldshut-Tiengen
Tel. 07741 / 605-0
Fax 07741 / 605-259
www.caritas-hochrhein.de
Basler Straße 65
79713 Bad Säckingen
Tel. 07761 / 9397502
Fax 07761 / 9397529
www.caritas-hochrhein.de
Hinweise
für psychisch
erkrankte Menschen,
WfB mit Eingangs-,
Berufsbildungs- und
Arbeitsbereich
für geistig- und
körperbehinderte
Menschen
WfB mit Eingangs-,
Berufsbildungs- und
Arbeitsbereich,
Förder- und
Betreuungsbereich
für geistig- und
körperbehinderte
Menschen
WfB mit Eingangs-,
Berufsbildungs- und
Arbeitsbereich,
Förder- und
Betreuungsbereich
Werkgemeinschafte
n für psychisch
erkrankte Menschen,
WfB mit Eingangs-,
Berufsbildungs- und
Arbeitsbereich
17
LANDRATSAMT
WALDSHUT
Amt für Soziale Hilfen,
Behinderten- und
Altenhilfe
Name / Träger
Adresse
Schlüchttalstraße 5
79761 Waldshut-Tiengen
Kontakt
Tel. 07741 / 605-0
Fax 07741 / 605-150
www.caritas-hochrhein.de
Standorte: Lauchringen und Tiengen
4.
Hinweise
Werkgemeinschaften für
psychisch erkrankte
Menschen,
WfB mit Eingangs-,
Berufsbildungs- und
Arbeitsbereich
Wohneinrichtungen
Zu den Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung gehört ein breites Spektrum von
Angeboten: Heime und Anstalten, Wohnheime, Pflegeeinrichtungen, Kurzzeitunterbringung,
Außenwohngruppen, Gemeinschaftswohnanlagen, Betreute Wohnformen, usw..
4.1 Heime, Wohnheime, Pflegeeinrichtungen, Kurzzeitunterbringung
Heime und Anstalten (sowie Dorf- und Lebensgemeinschaften auf anthroposophischer
Grundlage) sind Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, bei denen die Betreuung durch
Angehörige nicht (mehr) möglich oder nicht ausreichend ist. Die Konzeption dieser Heime sieht
eine am Alter und der Art der Behinderung Differenzierung der Wohnsituation und der Therapieund Förderangebote vor, z. B. Kindergarten, Sonderschule, Sonderberufsfachschule und Ausbildungsplätze, Werkstatt für Behinderte auch mit Arbeitsplätzen im hauswirtschaftlichen Bereich,
zweiter Lebensraum für Schwerstbehinderte, u. a.. Aufgenommen werden Personen, die nicht nur
vorübergehend körperlich, geistig oder seelisch wesentlich behindert sind, um deren Anspruch
auf Eingliederungshilfe nach § 53 SGB XII Rechnung zu tragen, d.h. dem behinderte Menschen
die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern, ihm die
Ausübung eines angemessenen Berufs oder einer sonstigen angemessenen Tätigkeit zu
ermöglichen oder ihn so weit wie möglich unabhängig von Pflege zu machen.
Wohnheime für Menschen mit Behinderung sind Einrichtungen für erwachsene Menschen, die
infolge ihrer Behinderung zu einer eigenständigen Lebensführung nicht in der Lage sind. Die
Konzeption geht davon aus, dass die Bewohner/innen sich tagsüber in einem anderen
Lebensbereich aufhalten, in der Regel in der Werkstatt für behinderte Menschen. Wohnheime
sollen Plätze für solche schwerstbehinderten Menschen anbieten, die (noch) nicht werkstattfähig
sind und tagsüber in einer Förderungs- und Betreuungsgruppe unter dem "verlängerten Dach" der
Werkstatt gefördert werden.
Im Zuge der Umsetzung der Pflegeversicherung wurden in mehreren Heimen Pflegeabteilungen
geschaffen, die die gesetzlichen Voraussetzungen einer Pflegeeinrichtung im Sinne des § 71
Abs. 2 SGB XI erfüllen und darüber hinaus den pflegebedürftigen Bewohner/innen auch
Leistungen der Eingliederungshilfe gewähren.
Der kurzzeitigen Unterbringung von ansonsten bei den Angehörigen lebenden Menschen mit
Behinderung kommt als familienentlastende und –unterstützende Maßnahme oder zur
Überbrückung von Krisensituationen eine besondere Bedeutung zu. Kurzzeitunterbringung bzw.
Verhinderungspflege soll deshalb im Interesse eines flächendeckenden Angebots nicht nur in den
18
LANDRATSAMT
WALDSHUT
Amt für Soziale Hilfen,
Behinderten- und
Altenhilfe
Heimen und Anstalten, den Pflegeeinrichtungen (Kurzzeitpflege) oder speziellen Kurzzeitheimen,
sondern auch in den Wohnheimen für behinderte Menschen durchgeführt werden.
Im Folgenden werden die Adressen der Wohn- und Pflegeheime im Landkreis Waldshut
aufgeführt:
Wohn- und Pflegeheime
Name / Adresse
Kontakt
Haus Mutter
Weißensteinweg 12
79837 St. Blasien
Tel. 07672 / 2475
Fax 07672 / 9425
Wohnheim St. Elisabeth
Schlüchttalstraße 1
79761 Waldshut-Tiengen
Heil- und Erziehungsinstitut
Sonnenhalde e. V.
Haus Sonnenbühl
Forsthausstraße 13
79682 Todtmoos
Haus Krone
Kirchbergstr. 16
79862 Todtmoos
Haus der Diakonie
Brühlstraße 34
79664 Wehr-Öflingen
Tel. 07741 / 605-200
Fax 07741 / 605-259
Tel: 077 54 / 929 78 -0
Fax 077 54 / 929 78 -33
Tel. 07674 / 571
Fax 07674 / 8368
Tel. 07674 / 90916-0
Fax 07674 / 90916-22
Tel. 07761 / 9288-3
Fax 07761 / 9288-3
Träger
Personenkreis
Kim Baedecker
Weißensteinweg 12
79837 St. Blasien
Tel. 07672 / 2475
Fax 07672 / 9425
Menschen mit
psychischer Erkrankung
Caritaswerkstätten
Hochrhein gGmbH
Schlüchttalstraße 1
Menschen
79761 Waldshut-Tiengen - mit geistiger Behinderung
Tel. 07741 / 605-0
(100 Plätze)
Fax 07741 / 605-150
[email protected]
Wührestraße 19
79733 Görwihl
Seelenpflegebedürftige
Kinder und Jugendliche
Reuss Cornelia
Forsthausstraße13
79682 Todtmoos
Tel. 076741 / 571
Fax 07674 / 8368
Menschen mit
psychischer Erkrankung
Cura Senioritas
Betreibergesellschaft
mbH
Hofmark 5
84568 Pleiskirchen
Tel. 08635 / 1250
Menschen mit
psychischer Erkrankung
Diakonieverein WehrÖflingen
Brühlstraße 34
79664 Wehr-Öflingen
Menschen mit
geistiger Behinderung
19
LANDRATSAMT
WALDSHUT
Amt für Soziale Hilfen,
Behinderten- und
Altenhilfe
Name / Adresse
Kontakt
Reha-Zentrum Christiani
Freudenbergstraße 3 - 5
79774 Albbruck-Schachen
Tel. 07753 / 9211-0
Fax 07753 / 9211-40
Wohngemeinschaft
St. Martin
Eschbacher Straße 32
79761 Waldshut-Tiengen
Tel. 07751 / 70374
www.caritashochrhein.de
Träger
Personenkreis
Reha Zentrum Christiani
Verwaltungssitz
Freudenbergstraße 3 - 5
79774 AlbbruckSchachen
Menschen mit psychischer
Erkrankung/Behinderung
Caritaswerkstätten
Hochrhein
gGmbH
Menschen mit psychischer
Schlüchttalstraße 1
Behinderung
79761 Waldshut-Tiengen
Tel. 07741 / 605-0
4.2 Betreute Wohnformen und das private Wohnen mit unterstützenden
Angeboten
Zu den sog. "Betreuten Wohnformen" gehören insbesondere Wohnformen wie (Ambulant)
Betreutes Wohnen von Einzelpersonen oder Paaren, Wohngemeinschaften (BWB) und
Familienpflege (BWF). Charakteristisch ist, dass ein betreuender Träger, ein Dienst oder eine
Einrichtung, wie z. B. ein Wohnheim, im Hintergrund steht und Betreuungsleistungen erbringt.
Die im Betreuten Wohnen anfallenden Personal- und Sachkosten werden über eine Betreuungspauschale abgegolten. Zielgruppen für dieses Betreute Wohnen sind - neben anderen
Gruppen wie AIDS-Kranken, Suchtkranken und psychisch Kranken bzw. seelisch behinderten
Menschen - volljährige geistig und körperlich behinderte Menschen.
Im Landkreis Waldshut nahmen im April 2011 insgesamt 224 Personen Plätze im Betreuten
Wohnen in Anspruch. Träger des betreuten Wohnens im Landkreis Waldshut sind Caritasverband
Hochrhein e.V., Caritaswerkstätten Hochrhein gGmbH, Arbeiterwohlfahrt und Christiani e.V..
Wohnen Menschen mit Behinderung in privaten Wohnungen, können sie auf eine Reihe offener
Hilfen und ambulanter Dienste zurückgreifen, wie z. B. die (behindertenspezifischen)
Familienunterstützenden Dienste, die (allgemeinen) Sozialstationen, Fahrdienste, Hausnotruf,
Wohnberatung, etc.. Im Hinblick auf diesbezügliche Information, Anlaufstellen und Beratung wird
auf die Kapitel 1.5 "Beratungs- und Betreuungsstellen / Fachdienste" und Kapitel 8 "Weitere
Informationsquellen" verwiesen.
20
LANDRATSAMT
WALDSHUT
Amt für Soziale Hilfen,
Behinderten- und
Altenhilfe
Betreutes Wohnen
Name / Anschrift
Träger
Personenkreis
Hinweise
Arbeiterwohlfahrt
Kreisverband Waldshut
Moltkestraße 3
79761 Waldshut-Tiengen
Tel. 07751 / 9112-0
www.awo-waldshut.de
Wohngemeinschaften der AWO
Betreutes Wohnen
für erwachsene behinderte
Menschen (BWB)
[email protected]
Arbeiterwohlfahrt
Kreisverband Waldshut
Moltkestraße 3
79761 Waldshut-Tiengen
Tel. 07751 / 9112-0
www.awo-waldshut.de
seelisch behinderte
Menschen
Caritasverband Hochrhein
Poststraße 1
79761 Waldshut-Tiengen
Tel. 07751 / 8011-0
www.caritas-hochrhein.de
seelisch behinderte
Menschen
Reha-Zentrum Christiani
Freudenbergstraße 3 - 5
79774 Albbruck-Schachen
Tel. 07753 / 9211-0
Fax 07753 / 9211-40
Betreutes Wohnen
für erwachsene behinderte
Menschen (BWB)
Begleitetes Wohnen für
Erwachsene in Familien (BWF)
seelisch behinderte
Menschen
seelisch behinderte
Menschen
Caritaswerkstätten Hochrhein geistig und
Schlüchttalstraße 1
körperbehinderte
79761 Waldshut-Tiengen
Menschen
Tel. 07741 / 605-0
www.caritas-hochrhein.de
Caritaswerkstätten Hochrhein
gGmbH
Schlüchttalstraße 1
geistig- und körper79761 Waldshut-Tiengen
behinderte Menschen
Tel. 07741 / 605-0
www.caritas-hochrhein.de
21
LANDRATSAMT
WALDSHUT
Amt für Soziale Hilfen,
Behinderten- und
Altenhilfe
Name / Anschrift
Begleitetes Wohnen für
erwachsene in Familien (BWF),
Träger
Caritasverband Hochrhein
Poststraße 1
79761 Waldshut-Tiengen
Tel. 07751 / 8011-0
www.caritas-hochrhein.de
Personenkreis
Hinweise
seelisch behinderte
Menschen
4.3 Tagesstätten
Name / Anschrift
St. Kolumban
Tagesstätte für psychisch
erkrankte Menschen
Scheffelstraße 1
79761 Waldshut-Tiengen
Tel. 07741 / 684113
www.caritas-hochrhein.de
5.
Träger
Personenkreis
Caritaswerkstätten Hochrhein
gGmbH
Schlüchttalstraße 1
79761 Waldshut-Tiengen
Hinweise
Mo, Di : 10.30 –
14.30
Do : 10.30 – 17.30
Fr, Sa : 10.30 –
17.30
Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen
Soweit Krankenhäuser berechtigt sind, Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen und der
Ersatzkassen zu behandeln, sind ihre Aufgaben in § 107 Absatz 1 Sozialgesetzbuch V
beschrieben. Krankenhäuser im Sinne dieses Gesetzbuchs sind Einrichtungen, die
1. der Krankenhausbehandlung oder Geburtshilfe dienen,
2. fachlich-medizinisch unter ständiger ärztlicher Leitung stehen, über ausreichende, ihrem
Versorgungsauftrag entsprechende diagnostische und therapeutische Möglichkeiten verfügen
und nach wissenschaftlich anerkannten Methoden arbeiten,
3. mit Hilfe von jederzeit verfügbarem ärztlichem Pflege-, Funktions- und medizinisch-technischem Personal darauf eingerichtet sind, vorwiegend durch ärztliche und pflegerische
Hilfeleistung Krankheiten der Patienten zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu
verhüten, Krankheitsbeschwerden zu lindern oder Geburtshilfe zu leisten, und in denen
4. die Patienten untergebracht und verpflegt werden können.
Im Jahr 2012 sind im Landkreis Waldshut 10 Krankenhäuser mit den für Menschen mit Behinderung wichtigen Abteilungen Orthopädie und Neurologie sowie Rehabilitationseinrichtungen
mit 868 Betten vorhanden. Kostenträger für die Krankenhausbehandlung sind die Krankenkassen
und bei Arbeitsunfällen die Berufsgenossenschaften. Vor der Aufnahme in ein Krankenhaus muss
- außer in Notfällen - ein Arzt eine Verordnung ausstellen.
22
LANDRATSAMT
WALDSHUT
Amt für Soziale Hilfen,
Behinderten- und
Altenhilfe
Soweit Rehabilitationseinrichtungen berechtigt sind, Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen
und der Ersatzkassen zu behandeln, sind ihre Aufgaben in § 107 Absatz 2 Sozialgesetzbuch V
beschrieben. Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen im Sinne dieses Gesetzbuchs sind
Einrichtungen, die
1. der stationären Behandlung der Patienten dienen, um
1.1. eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer
Krankheit führen würde, zu beseitigen oder einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegenzuwirken (Vorsorge) oder
1.2. eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden
zu lindern oder im Anschluss an Krankenhausbehandlung den dabei erzielten
Behandlungserfolg zu sichern oder zu festigen, auch mit dem Ziel, einer drohenden
Behinderung oder Pflegebedürftigkeit vorzubeugen, sie nach Eintritt zu beseitigen, zu
bessern oder eine Verschlimmerung zu verhüten (Rehabilitation), wobei Leistungen der
aktivierenden Pflege nicht von den Krankenkassen übernommen werden dürfen,
2. fachlich-medizinisch unter ständiger ärztlicher Verantwortung und unter Mitwirkung von
besonders geschultem Personal darauf eingerichtet sind, den Gesundheitszustand der
Patienten nach einem ärztlichen Behandlungsplan vorwiegend durch Anwendung von
Heilmitteln einschließlich Krankengymnastik, Bewegungstherapie, Sprachtherapie oder
Arbeits- und Beschäftigungstherapie, ferner durch andere geeignete Hilfen, auch durch
geistige und seelische Einwirkungen, zu verbessern und den Patienten bei der Entwicklung
eigener Abwehr- und Heilungskräfte zu helfen, und in denen
3. die Patienten untergebracht und verpflegt werden können.
Zur Zeit sind im Landkreis Waldshut 6 Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen mit insgesamt
612 Betten vorhanden. Kostenträger für die Rehabilitation sind je nach Lage des Einzelfalls die
Krankenkassen, die Rentenversicherungsträger oder die Träger der Unfallversicherung. Die
Prüfung der Zuständigkeit nehmen die Kostenträger selbst vor.
Vor der Aufnahme in eine Rehabilitationseinrichtung muss ein Arzt eine entsprechende Verordnung ausstellen. Außerdem muss der Versicherte die Verordnung dem jeweiligen Kostenträger
zur Prüfung und Genehmigung vorlegen. Soll dagegen nach einer Krankenhausbehandlung ein
Anschlussheilverfahren oder ein Anschlussrehabilitationsverfahren durchgeführt werden, übernimmt im Regelfall das behandelnde Krankenhaus die Abstimmung mit dem Kostenträger.
Eine Auswahl der Rehabilitationseinrichtungen, die Patienten mit neurologischen oder orthopädischen Erkrankungen aufnehmen, ist nachstehend aufgeführt.
23
LANDRATSAMT
WALDSHUT
Amt für Soziale Hilfen,
Behinderten- und
Altenhilfe
5.1
Orthopädische Kliniken und Rehabilitationseinrichtungen
Name / Adresse
Leitung
Klinik St. Marienhaus
Mineraltherme
Waldshuter Straße 8
79713 Bad Säckingen
Kontakt
Tel. 07761 / 555-0
Fax 07761 / 555-333
Hinweise
Klinik für geriatrische und
orthopädische
Rehabilitation
54 Betten
Park-Klinik GmbH
Weihermatten 1
79713 Bad Säckingen
Tel. 07761 / 939-0
Fax 07761 / 939-222
www.parkklinik.de
[email protected]
Fachklinik für rheumatisch –
orthopädische
Erkrankungen
200 Betten
Gesundheitspark
Höchenschwand
Sebastian-Kneipp-Str. 5
79862 Höchenschwand
Tel. 07672 / 488-0
Fax 07672 / 488-200
Fachkliniken Sonnenhof
Kirchstr. 2
79862 Höchenschwand
Tel. 07672 / 489-0
Fax 07672 / 489-404
www.fachklinikensonnenhof.de
Rehabilitationseinrichtung
90 Betten
Orthopädische
Erkrankungen,
Rehabilitationseinrichtung
198 Betten
5.2 Neurologische und Psychiatrische Kliniken sowie
Rehabilitationseinrichtungen
Name / Adresse
Leitung
Psychiatrische Tagesklinik
Bad Säckingen
Nagaistraße 3
79713 Bad Säckingen
Hochschwarzwaldklinik
Albtalstraße 32
79837 St. Blasien
Fr. Dr. Spindler
Kontakt
Hinweise
Tel. 07761 / 93977-90
Fax 07761 / 93977-99
20 Betten
Tel. 07672 / 416-0
Fax 07672 / 416-100
Psychotherapeutische
Medizin,
Rehabilitationseinrichtung
54 Betten
24
LANDRATSAMT
WALDSHUT
Amt für Soziale Hilfen,
Behinderten- und
Altenhilfe
Name / Adresse
Hans-Carossa-Klinik GmbH
Hauptstraße 19
79780 Stühlingen
Leitung
Dr. Habbaba
Kontakt
Tel. 07744 / 930-0
Fax 07744 / 930-411
Hinweise
Klinik für Psychiatrie,
Psychosomatik und
Psychotherapeutische
Medizin,
36 Betten
Kohlwaldklinik
Johann-Rothmeier-Straße 10
79837 St. Blasien
Rothmeier GmbH
Tel. 07672 / 4830
Psychotherapeutische
Medizin,
Vorsorge- oder
Rehabilitationseinrichtung,
111 Betten
Weissensteinklinik
Johann-Rothmeier-Straße 14
79837 St. Blasien
Rothmeier GmbH
Tel. 07672 / 4820
Psychotherapeutische
Medizin,
Vorsorge- oder
Rehabilitationseinrichtung,
105 Betten
Zentrum für Psychiatrie
Reichenau – Außenstelle
Waldshut
6.
Dr. Temme
Tel. 07751/8947-0
Institutsambulanz
40 vollstationäre Betten
Verbände der freien Wohlfahrtspflege und Selbsthilfeorganisationen
Im folgenden Kapitel werden die Adressen der Verbände der freien Wohlfahrtspflege und
Selbsthilfeorganisationen aufgelistet.
Zur weiteren Information über Selbsthilfegruppen für Menschen mit Behinderung wird
insbesondere auf die verschiedenen NAKOS-Verzeichnisse verwiesen. Nähere Informationen bei:
Nationale Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von
Selbsthilfegruppen (NAKOS), Albrecht-Achilles-Straße 65, 10709 Berlin, Tel. 030 / 8914019, Fax
030 / 8934014, E-Mail: [email protected], Internet: http://www.nakos.de
Zu den Selbsthilfegruppen und Vereinigungen für Menschen mit psychischer Erkrankung und
seelischer Behinderung auf örtlicher Ebene wird auf den "Wegweiser Psychiatrie" verwiesen,
der in den vorliegenden Wegweiser eingearbeitet wurde. Der Wegweiser Psychiatrie wird vom
Sozialministerium Baden-Württemberg herausgegeben und kann von dort kostenlos bezogen
werden.
Generell wird an dieser Stelle auf die Möglichkeit zu weitergehender Information und Beratung
durch die Verbände und Selbsthilfegruppen und angegliederten Beratungsstellen verwiesen.
25
LANDRATSAMT
WALDSHUT
Amt für Soziale Hilfen,
Behinderten- und
Altenhilfe
6.1 Liga der freien Wohlfahrtspflege und ihre Verbände
Name
Adresse
Kontakt
Arbeiterwohlfahrt
Kreisverband Waldshut e. V.
Moltkestr. 3
79761 Waldshut-Tiengen
Tel. 07751 / 91120
Fax 07751 / 911266
[email protected]
Caritasverband Hochrhein e. V.
Poststr. 1
79761 Waldshut-Tiengen
Tel. 07751 / 8011-0
Fax 07751 / 8011-99
[email protected]
www.caritas-hochrhein.de
Der PARITÄTISCHE
Kreisverband Waldshut
Vors. H. Murzik
Freudenbergstr. 3-5
79775 Albruck-Schachen
Tel. 07753 / 921112
Fax 07753 / 921140
[email protected]
DRK - Deutsches Rotes Kreuz
Kommunalverband Waldshut e. V.
Fuller Str. 2
79761 Waldshut-Tiengen
Tel. 07751 / 87350
Fax 07751 / 873538
[email protected]
www.drk-kv-waldshut.de/
Waldtorstr. 1a
79761 Waldshut-Tiengen
Tel. 07751 / 83040
[email protected]
Diakonisches Werk des Evang. Kirchenbezirks
Hochrhein
6.2 Landesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte
Name
Adresse
Landesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE
Rotebühlstr. 133
behinderter Menschen Baden-Württemberg e. V. / 70197 Stuttgart
LAG SELBSTHILFE Baden-Württemberg e. V.
(Landesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte
Baden-Württemberg e. V.)
26
Kontakt
Tel. 0711 / 251181-0
Fax 0711 / 251181-1
[email protected]
www.lag-selbsthilfe-bw.de
LANDRATSAMT
WALDSHUT
Amt für Soziale Hilfen,
Behinderten- und
Altenhilfe
6.3 Verbände und Vereinigungen für Menschen mit geistiger Behinderung
Name
Lebenshilfe für Behinderte e. V.
Kreisvereinigung Hochschwarzwald
Adresse
Stalterstraße 73
79822 Titisee-Neustadt
Kontakt
Tel. 07651 / 3163
oder 07651 / 4842
Fax 07651 / 3867
6.4 Verbände und Vereine für körper- und mehrfachbehinderte Menschen
Name
Adresse
Kontakt
Ring der Körperbehinderten e. V.
Meckelhof 1
79110 Freiburg
Tel. 0761 / 881860
Außenstelle:
Schlüchttalstr. 1
79761 Waldshut-Tiengen
Tel. 07741 / 61654
Verein zur Förderung körperbehinderter junger
Menschen in Waldshut-Tiengen
Im Bungert 3a
78904 Dogern
Tel. 07751 / 870503
27
LANDRATSAMT
WALDSHUT
Amt für Soziale Hilfen,
Behinderten- und
Altenhilfe
6.5 Verbände für gehörlose und schwerhörige Menschen, Gehörlosenzentren
und sonstige Einrichtungen
Name
Adresse
Sozialdienste für Hörgeschädigte St. Franziskus
Heiligenbronn
6.6
Verbände
Einrichtungen
für
blinde
und
Name
Kontakt
Okenstr. 15, 79108 Freiburg
Sprechstunde Caritas Waldshut
Tel. 0761 / 5144262
Steggelenbuck 6
79761 Waldshut-Tiengen
Tel. 07741 / 63758
sehbehinderte
Adresse
Menschen
und
sonstige
Kontakt
Blinden- u. Sehbehindertenverein Südbaden e. V.
Wölflinstraße 13
79104 Freiburg
Außenstelle:
Steggelenbuck 6
79761Waldshut-Tiengen
Sabine Männel,
6.7
Behindertensportverbände
Name
Behindertensportgruppe Tiengen-Jestetten
28
Tel. 0761 / 36122
Fax 0761 / 36123
[email protected]
www.bsv-suedbaden.de
Adresse
Albbrucker Str. 21
79774 Albbruck
Kontakt
Tel. 07753 / 1386
LANDRATSAMT
WALDSHUT
Amt für Soziale Hilfen,
Behinderten- und
Altenhilfe
6.8
Selbsthilfegruppen
Name
Selbsthilfegruppe für seelische Gesundheit EA
Adresse
Gruppenraum der
Versöhnungskirche
Waldtorstraße 10 a
79761 Waldshut-Tiengen
Kontakt:
Frau Funk
Tel. 07751 / 3372
Angehörigengruppe psychisch Kranker in
Waldshut-Tiengen
Schirmpilz
Treffpunkt für psychisch Kranke und Gesunde
Träger:
Diakonisches Werk des Ev. Kirchenbezirks
Hochrhein
Kontakt
Waldtorstraße 1 a
79761 Waldshut-Tiengen
Tel. 07751 / 8304-0
Club junger Erwachsener
Träger:
Diakonisches Werk des Ev. Kirchenbezirks
Hochrhein
Club Sonnenblume
Träger:
Caritasverband Hochrhein
Kolpinghaus
Poststraße 1
79761 Waldshut-Tiengen
Club Weggefährte
Träger:
Caritasverband Hochrhein
Rathausplatz 17
79713 Bad Säckingen
Tel. 07751 / 8011-0
www.caritas-hochrhein.de
Bei der AOK Hochrhein-Bodensee ist ein Wegweiser über Hilfen und Selbsthilfe mit allen Kontaktdaten der vorhandenen Selbsthilfegruppen erhältlich bzw. kann von der Homepage
www.aok-bw.de heruntergeladen werden.
7.
Behörden
Im folgenden Kapitel werden die Adressen des Behindertenbeauftragten der Landesregierung
Baden-Württemberg (vgl. Kap. 7.1), der Landesärzte für Behinderte (Kapitel 7.2) des Gesundheits- und Versorgungsamtes des Landratsamtes Waldshut (Kapitel 7.3), Kommunalverband für
Jugend und Soziales (Kapitel 7.4) und Schulbehörden (Kapitel 7.5) aufgelistet.
Der Bereich Landesarzt für Behinderte in der Abteilung 3 des Landesgesundheitsamtes berät
Landesbehörden und Gesundheitsämter zum Thema Behinderung aus ärztlicher Sicht. Den
gesetzlichen Rahmen dafür stellt der § 59 des Sozialgesetzbuches 12. Teil (SGB XII) dar. Hiernach ist landesärztliche Aufgabe neben Gutachten in schwierigen Einzelfällen die interessenunabhängige Beratung der Landesbehörden zu Art und Häufigkeit von Behinderungen und zu
Situation und Entwicklungen im Hilfesystem für Menschen mit Behinderungen.
29
LANDRATSAMT
WALDSHUT
Amt für Soziale Hilfen,
Behinderten- und
Altenhilfe
Für die Sinnesbehinderungen in den Bereichen Hören, Sprache und Sehen gibt es nebenamtlich
tätige Landesärzte, die die Landesbehörden zu diesen Bereichen beraten und im Auftrag von
Sozialhilfeträgern gutachterlich tätig sind.
7.1 Behindertenbeauftragte
Name
Beauftragter der Landesregierung für die Belange
von Menschen mit Behinderungen
Gerd Weimer
Schellingstraße 15
70174 Stuttgart
Tel.: 07 11 / 1 23-35 43
Fax: 07 11 / 1 23-39 12
Beautragter des Landkreises Waldshut
Sozialdezernent Reinhard Hoferer
Adresse
Kontakt
Schellingstraße 15
70174 Stuttgart
Tel. 0711 / 123-3543
Fax 0711 / 123-3912
[email protected]
www.sozialministerium-bw.de
Kaiserstr. 110
79761 Waldshut-Tiengen
Tel. 07751/86-4000
Fax 07751/86-4299
7.2 Landesärzte für Behinderte und Gesundheitsamt
Name
Landesarzt für Behinderte am
Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg
Adresse
Landesgesundheitsamt
Abteilung 9
Nordbahnhofstr. 135
70191 Stuttgart
Frau Dr. med. MPH Berg, Leiterin der Abteilung 3
Kontakt
Tel. 0711 904-39400
[email protected]
Tel. 0711 / 1849-324
Frau Dr. med. Esther, Abteilung 3, Referat 33
Tel. 0711 / 1849-365
Nebenamtlich tätiger Landesarzt für
Sehbehinderte und Blinde
Priv. Doz. Dr. med. K. Rohrschneider
Ruprecht-Karls-Universität
Augenklinik-Kopfklinik
Im Neuenheimer Feld 400
69120 Heidelberg
Tel. 06221 / 56-6642
Dr. med. Junghannß
Relenbergstraße 28
70174 Stuttgart
Tel. 0711 / 221522
30
LANDRATSAMT
WALDSHUT
Amt für Soziale Hilfen,
Behinderten- und
Altenhilfe
Name
Adresse
Kontakt
Nebenamtlich tätiger Landesarzt für Hör- und
Sprachbehinderte
Dr. med. Uttenweiler
Stiftung Rehabilitation, SRH-Gruppe
Ludwig-Guttmann-Sraße 25
69123 Heidelberg
Tel. 06221 / 882052
Prof. Dr. med. Löhle
Universität Freiburg, HNO-Klinik
Lehener Straße 88
79106 Freiburg
Tel. 0761 / 270-4245
Fax 0761 / 270-4193
[email protected]
Dr. med. Reich
Marienhospital, HNO-Klinik
Böheimstraße 37
70199 Stuttgart
Tel. 0711 / 6489-2508
Nebenamtlich tätiger Landesarzt für seelisch
Behinderte
Brühlhofstraße 60
89611 Rechtenstein
Dr. LmedD i. R. Krietsch
Tel. 07375 / 518
7.3 Landratsamt Waldshut
Name
Adresse
Kontakt
Landratsamt Waldshut
Abteilung Versorgung
Kaiserstr. 110
79761 Waldshut-Tiengen
Tel. 07751 / 86-4207
Landratsamt Waldshut
Gesundheitsamt
Im Wallgraben 34
79761 Waldshut
Tel. 07751 / 86-5101
Fax 07751 / 86-5199
[email protected]
Pflegestützpunkt
Kaiserstr. 110
79761 Waldshut
Tel. 07751 / 86-4255
7.4 Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS)
Name
Kommunalverband für Jugend und Soziales
Baden-Württemberg
Adresse
Lindenspürstr. 39
70176 Stuttgart
Kontakt
Tel. 0711 / 6375-0
www.kvjs.de
Dezernat Soziales (Sitz in Stuttgart)
Tel. 0711 / 6375-0
www.kvjs.de
Dezernat Integration – Integrationsamt
(Sitz in Freiburg)
Tel. 0761 / 2719-0
www.kvjs.de
31
LANDRATSAMT
WALDSHUT
Amt für Soziale Hilfen,
Behinderten- und
Altenhilfe
7.5
Schulbehörden
Staatliches Schulamt für den Landkreis Waldshut
Name
Staatliches Schulamt Lörrach
8.
Adresse
Am Alten Markt 2
79539 Lörrach
Kontakt
Tel. 07621 / 91419-0
Fax 07621 / 91419-1
www.schulamt-loerrach.de
Weitere Informationsquellen
Für Auskünfte, weitergehende Informationen und Beratung stehen neben den im Wegweiser
genannten Einrichtungen und deren Trägern (Kapitel 1 – 5), den genannten Verbänden,
Selbsthilfeorganisationen und Behörden (Kapitel 6 und 7) auch die weiteren Behörden der
Gemeinde- oder Stadtverwaltungen der jeweiligen Stadt- und Landkreise zur Verfügung.
Zusätzlich wird auf folgende weitere Informationsquellen verwiesen:
Auf in den Süden. Jugendherbergen Baden-Württemberg und Bayern, geeignet für Menschen
mit Gehbehinderungen und im Rollstuhl, Hrsg.: Deutsches Jugendherbergswerk Landesverband
Baden-Württemberg e. V., Schwiberdinger Straße 62, 70435 Stuttgart,
Tel. 0711 / 16686-0, Fax: 0711 / 16686-30
E-Mail:
[email protected]
Internet: www.djh.de
Barrierefreies Bauen. Öffentlich zugängige Gebäude und Arbeitsstätten. Leitfaden für
Architekten, Fachingenieure, Bauherren, zur DIN 18024 Teil 2, Hrsg.: Wirtschaftsministerium
Baden-Württemberg, Theodor-Heuss-Straße 4, 70174 Stuttgart, Tel. 0711 / 123-0, Ausgabe
November 1996.
Barrierefreie Wohnungen, Leitfaden zu den Planungsgrundlagen der DIN 18025 Teil 1
(Ausgabe Dezember 1992) und Teil 2 (Ausgabe November 1996), Hrsg.: Wirtschaftsministerium
Baden-Württemberg, Theodor-Heuss-Straße 4, 70174 Stuttgart, Tel. 0711 / 123-0.
Steuertipps für Menschen mit Behinderung, Hrsg.: Finanzministerium Baden-Württemberg,
Neues Schloss, 70173 Stuttgart, Tel. 0711 / 279-0
Internet: www.finanzministerium.baden-wuerttemberg.de, Februar 2003.
Finanzielle Förderung behinderungsgerechten Wohnens, Hrsg.: Der Beauftragte der
Bundesregierung für die Belange der Behinderten, 11017 Berlin,
Tel. 01888 / 5272944, Fax: 01888 / 5271871)
E-Mail:
[email protected]
Internet: http://www.behindertenbeauftragter.de . Mai 1997.
32
LANDRATSAMT
WALDSHUT
Amt für Soziale Hilfen,
Behinderten- und
Altenhilfe
Eingliederung behinderter Menschen in der Bundesrepublik Deutschland, Hrsg.:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Referat Information, Publikation, Redaktion,
Wilhelmstr. 49, 10117 Berlin, Tel. 03018 / 527-0, Fax: 03018 / 527-2236
E-Mail:
[email protected]
Internet: http://www.bmas.de
Mein Kind ist behindert – diese Hilfen gibt es. Hinweise auf finanzielle Hilfen für Familien und
erwachsene Menschen mit Behinderung. Zu beziehen (zum Preis von 2,50 Euro, inkl.
Versandkosten) bei Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte e. V., Brehmstr. 5-7,
40239 Düsseldorf. Der Elternratgeber ist im
Internet: www.bvkm.de unter der Rubrik "Recht und Politik", "Rechtsratgeber" zu finden.
NAKOS-Verzeichnisse bei: Nationale Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und
Unterstützung von Selbsthilfegruppen (NAKOS), Wilmersdorfer Str. 39, 10627 Berlin,
Tel. 030 / 310189-60, Fax: 030 / 310189-70
[email protected]
E-Mail:
Internet: http://www.nakos.de
Ratgeber für behinderte Menschen, Hrsg.: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Presse,
Öffentlichkeitsarbeit und Internet, Wilhelmstr. 49, 10117 Berlin,
Tel. 03018 / 527-0, Fax: 03018 / 527-2236
[email protected]
E-Mail:
Internet: http://www.bmsa.de, November 2006
Reha-Wegweiser. Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen, Hrsg.: Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation, Walter-Kolb-Straße 9-11, 60594 Frankfurt/Main,
Tel. 069 / 601580- 0, Fax 069 / 601580-29
E-Mail:
[email protected]
Internet: www.bar-frankfurt.de
Stationäre Kurzzeitunterbringung für Menschen mit Behinderung in Baden-Württemberg,
Hrsg.: Landesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte e. V., Februar 2006. Dieser Wegweiser ist kostenlos (frankierter Rückumschlag beifügen) erhältlich beim Landesverband für
Körper- und Mehrfachbehinderte Baden-Württemberg, Haußmannstraße 6, 70188 Stuttgart, Tel.
0711 / 2155-220, Fax: 0711 / 2155-222
E-Mail:
[email protected]
Internet: www.lv-koerperbehinderte-bw.de
Studium und Behinderung. Verzeichnis der Beauftragten für Behindertenfragen an Hochschulen und Studentenwerken, Hrsg.: Deutsches Studentenwerk, Beratungsstelle für behinderte
Studienbewerber und Studenten, Monbijouplatz 11, 10178 Berlin,
Tel. 030 / 297727-64 oder -58, Fax: 030 / 297727-69
E-Mail:
[email protected]
Internet: http://www.studentenwerke.de
Verzeichnis der anerkannten Werkstätten, Hrsg.: Bundesanstalt für Arbeit, 90327 Nürnberg,
Tel. 0911 / 179-0, Fax: 0911 / 2123, Januar 2000.
33
LANDRATSAMT
WALDSHUT
Amt für Soziale Hilfen,
Behinderten- und
Altenhilfe
Wandern mit dem Rollstuhl, Wanderwege in Baden-Württemberg für mobilitätsbehinderte
Menschen und für die ganze Familie, Hrsg.: Landesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte
Baden-Württemberg
e.
V.,
Haussmannstrasse
6,
70188
Stuttgart,
Tel. 0711 / 2155-220, Fax: 0711 / 2155-222,
[email protected]
E-Mail:
Internet: www.lv-koerperbehinderte-bw.de, 2. Auflage, Juli 2001.
Wegweiser Psychiatrie (Psychiatrieplan 2000 Baden-Württemberg / Teil 2: Wegweiser
Psychiatrie), Hrsg.: Sozialministerium Baden-Württemberg, Schellingstraße 15, 70174 Stuttgart,
Tel. 0711 / 123-0, Fax: 0711 / 123-3999,
Internet: www.sozialministerium-bw.de, August 2000.
Wohnungen für Menschen mit Behinderung. Hinweise auf Fördermöglichkeiten in BadenWürttemberg. Faltblatt. Hrsg.: Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg (Theodor-HeussStraße 4, 70174 Stuttgart), Dezember 2002.
Weitere informative Internetseiten finden Sie unter den Adressen:
•
www.landkreis-waldshut.de
•
Broschüre "65 plus – Seniorenwegweiser" des Landkreises Waldshut :
www.sen-info.de/regional/waldshut/waldshut.html
•
Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung:
www.gkv-spitzenverband.de
•
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg:
www.vz-bawue.de
•
Selbsthilfegruppen:
www.selbsthilfe-hilft.de
•
Rechtliche Vertretung:
www.bmj.bund.de oder www.justiz.bayern.de
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