Angebote und Einrichtungen für Menschen mit
Transcription
Angebote und Einrichtungen für Menschen mit
o LANDRATSAMT WALDSHUT Amt für Soziale Hilfen, Behinderten- und Altenhilfe Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, der Kreistag hat im Juli 2010 den Teilhabeplan für Menschen mit Behinderung verabschiedet. Mit der Vorlage des Berichts und der Verabschiedung in den Kreisgremien ging die intensive Planungsphase zu Ende. Nahtlos schloss sich die Arbeit zur Verwirklichung der vereinbarten Ziele an. So wurden die Information und Fortbildung der Integrationskräfte in den allgemeinen Kindergärten intensiviert. Die Lebenshilfe als Anbieter der Frühförderung hat ein Konzept für den weiteren Aufbau dezentraler und mobiler Angebote erarbeitet. Auch im Bereich „Arbeit“ wurden wichtige Schritte in Richtung mehr Integration eingeleitet. Im Jahr 2009 gingen die ersten beiden Integrationsbetriebe, deren Gründung vom Landkreis wesentlich mitinitiiert und unterstützt worden waren, in Betrieb. An den Sonderschulen für geistig behinderte Menschen wurden Berufswegekonferenzen eingeführt. Eine erste Netzwerkkonferenz fand im Februar 2010 statt. In seiner Sitzung am 09.11.2011 hat der Kreistag darüber hinaus die Fortführung des Projekts „Wohntraining“ beschlossen. Ein wichtiges Element in der Arbeit ist die kontinuierliche Information und Transparenz der angebotenen Hilfen. Damit in der konkreten Lebenssituation die jeweils richtige Hilfe gewährt werden kann, wurde von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Amts für Soziale Hilfen, Behinderten- und Altenhilfe, Abteilung Eingliederungshilfe, der jetzt vorliegende Wegweiser erarbeitet. Er gibt Hinweise auf Organisationen, Einrichtungen und Behörden, die in der jeweiligen Lebenssituation weiterhelfen. Des Weiteren enthält der Wegweiser Kontaktadressen von Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, gegliedert nach unterschiedlichen Lebensbereichen, zum anderen Anschriften von Verbänden und Selbsthilfeorganisationen. Der jetzt vorliegende Wegweiser bietet sowohl für Fachleute als auch für Angehörige einen umfassenden Überblick über die Hilfen für Menschen mit Behinderung im Landkreis. Die Entwicklung in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung ist ein dynamischer Prozess. Dementsprechend wird der Wegweiser ständig aktualisiert. Waldshut- Tiengen, im April 2012 Tilman Bollacher Landrat 2 LANDRATSAMT WALDSHUT Amt für Soziale Hilfen, Behinderten- und Altenhilfe Inhaltsverzeichnis Zur Einführung .....................................................................................................................................5 1. Einrichtungen für das Vorschul- und Schulalter .......................................................................6 1.1 Interdisziplinäre Frühförderstellen ............................................................................................6 1.2 Sonderpädagogische Beratungsstellen ...................................................................................7 1.3 Kindergärten ............................................................................................................................7 1.4 Schulkindergärten.....................................................................................................................7 1.5 Schulen ...................................................................................................................................8 1.6 Beratungs- und Betreuungsstellen / Fachdienste ........................................................ ………11 1.7 Offene Hilfen, Familienentlastende Dienste………………………………………………… .........13 2. Ausbildungs- und Umschulungseinrichtungen .......................................................................13 2.1 Berufsförderungswerke...........................................................................................................14 2.2 Berufsbildungswerke und andere außerbetriebliche Ausbildungsstätten ...............................14 2.3 Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen mit medizinisch-beruflicher Rehabilitation .........................................................................................................................16 3. Werkstätten ...........................................................................................................................16 4. Wohneinrichtungen ................................................................................................................18 4.1 Wohn- und Pflegeheime .........................................................................................................18 4.2 Betreutes Wohnen..................................................................................................................20 4.3 Tagesstätten...........................................................................................................................22 5. Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen ...................................................................22 5.1 Orthopädische Kliniken und Rehabilitationseinrichtungen ......................................................24 5.2 Neurologische und Psychiatrische Kliniken sowie Rehabilitationseinrichtungen ....................24 3 LANDRATSAMT WALDSHUT Amt für Soziale Hilfen, Behinderten- und Altenhilfe 6. Verbände der freien Wohlfahrtspflege und Selbsthilfeorganisationen ....................................25 6.1 Liga der freien Wohlfahrtspflege und ihre Verbände ..............................................................26 6.2 Landesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte.....................................................................26 6.3 Verbände und Vereinigungen für Menschen mit geistiger Behinderung .................................27 6.4 Verbände und Vereine für körper- und mehrfachbehinderte Menschen .................................27 6.5 Verbände für gehörlose und schwerhörige Menschen, Gehörlosenzentren und sonstige Einrichtungen .........................................................................................................................28 6.6 Verbände für blinde und sehbehinderte Menschen u. sonstige Einrichtungen ........................28 6.7 Behindertensportverbände ....................................................................................................28 6.8 Selbsthilfegruppen..................................................................................................................29 7. Behörden ...............................................................................................................................29 7.1 Behindertenbeauftragter der Landesregierung Baden-Württemberg.......................................30 7.2 Landesärzte für Behinderte ....................................................................................................30 7.3 Landratsamt Waldshut, Abteilung Versorgung und Gesundheitsamt ......................................31 7.4 Kommunalverband für Jugend und Soziales...........................................................................31 7.5 Schulbehörden ......................................................................................................................32 8. Weitere Informationsquellen ..................................................................................................32 4 LANDRATSAMT WALDSHUT Amt für Soziale Hilfen, Behinderten- und Altenhilfe Zur Einführung Dem Landkreis wurde im Rahmen der Verwaltungsstrukturreform zum 01.01.2005 die Zuständigkeit für die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (Eingliederungshilfe) übertragen. Organisatorisch bildet diese Hilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) eine eigenständige Abteilung des Amts "Soziale Hilfen, Behinderten- und Altenhilfe". Bearbeitet und betreut werden in der Abteilung "Eingliederungshilfe für behinderte Menschen" derzeit (Stand 01.01.2008) die Lebenssituationen von 1.273 behinderten Mitbürgerinnen und Mitbürgern. 159 von ihnen erhalten Blindenhilfe, 1114 unterschiedliche Hilfen der Eingliederungshilfe, entsprechend den vorliegenden Behinderungen. Der Wegweiser gibt Ihnen Hinweise auf Organisationen, Einrichtungen und Behörden, die Ihnen in bestimmten Situationen weiterhelfen können. Sie finden hier Kontaktadressen von Einrichtungen für Menschen mit geistiger Behinderung, Körperbehinderung oder Sinnesschädigung im Landkreis Waldshut. Der Wegweiser enthält zum einen Adressen von Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, gegliedert nach unterschiedlichen Lebensbereichen bzw. Einrichtungstypen, zum anderen Adressen von Verbänden, Selbsthilfeorganisationen und Behörden mit Angeboten für Menschen mit Behinderung. Daneben gibt es eine Vielzahl anderer allgemeiner Dienste und Einrichtungen, die selbstverständlich auch für Menschen ohne Behinderung zur Verfügung stehen, wie z.B. Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen oder allgemeine ambulante Dienste. Diese konnten jedoch in dem vorliegenden Verzeichnis nicht alle aufgeführt werden. Mit der Aufnahme einer Einrichtung, eines Trägers oder eines Verbandes in den Wegweiser ist keine Wertung hinsichtlich der fachlichen Qualifikation der Einrichtung und ihrer Zuordnung und auch keine planerische Aussage zum Bedarf verbunden. Die Informationen wurden lediglich zusammengetragen. Die Einrichtungen sind nach ihrer Zugehörigkeit zu Stadt- bzw. Landkreis aufgeführt. In dem vorliegenden Wegweiser werden Einrichtungen und Angebote aufgelistet, die auch von Behinderung bedrohten psychisch kranken oder seelisch behinderten Menschen offen stehen. Diesbezüglich wird auch auf den Wegweiser Psychiatrie verwiesen. Dieser Wegweiser erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sollte trotz aller Sorgfalt etwas falsch angegeben, unvollständig sein oder sich geändert haben, bitten wir um einen kurzen Hinweis an das Landratsamt Waldshut Abteilung Eingliederungshilfe für behinderte Menschen Kaiserstr. 110 79761 Waldshut-Tiengen Tel.: 07751 / 86-4248 Fax: 07751 / 86-4299 [email protected] Waldshut-Tiengen, April 2012 5 LANDRATSAMT WALDSHUT Amt für Soziale Hilfen, Behinderten- und Altenhilfe 1. Einrichtungen für das Vorschul- und Schulalter 1.1 Interdisziplinäre Frühförderstellen Frühförderung hat zum Ziel, Auffälligkeiten oder Beeinträchtigungen möglichst früh zu erkennen, das Auftreten von Behinderungen zu verhüten, Behinderungen und ihre Folgen zu mildern oder zu beheben. Kindern sollen dadurch bestmögliche Chancen für die Entfaltung ihrer Persönlichkeit, für die Entwicklung zu selbstbestimmtem Leben und zu gleichberechtigter gesellschaftlicher Teilhabe geboten werden. Frühförderung als ganzheitliches und interdisziplinäres System von Hilfen umfasst folgende Angebote: Diagnostik, Therapie, Pädagogische Förderung, Beratung, Anleitung und Unterstützung der Eltern. Die tragenden Pfeiler der Frühförderung in Baden-Württemberg sind • niedergelassene Ärzte und Therapeuten, • ein dichtes Netz von Kinderkliniken und Sozialpädiatrischen Zentren, • die überregionale Arbeitsstelle Frühförderung, • die Interministerielle Kommission Frühförderung, • ein flächendeckendes Netz von insgesamt 333 Sonderpädagogischen Beratungsstellen sowie • ein noch im Ausbau befindliches Netz von derzeit Frühförderstellen freier oder kommunaler Träger. Name / Träger 34 interdisziplinär Adresse besetzten Kontakt Sozialpädiatrisches Zentrum Lörrach St. Elisabethen Krankenhaus gGmbH Feldbergstraße 15 79539 Lörrach Tel.: 07621 / 171-0 Fax: 07621 / 171-5199 Überregionale Arbeitsstelle Frühförderung Baden-Württemberg Medizinischer Bereich Nordbahnhofstr. 135 70191 Stuttgart Tel. 0711 / 90439400 Fax 0711 / 90437305 Überregionale Arbeitsstelle Frühförderung Baden-Württemberg Pädagogischer Bereich Breitscheidstr. 42 70176 Stuttgart Tel. 0711 / 90440143 Fax 0711 / 90440444 Landkreis Waldshut Beratung und Begleitung für Eltern von Kindern mit Behinderung Träger: Diakonisches Werk des Evang. Kirchenbezirks Hochrhein Waldtorstr. 1a 79761 Waldshut-Tiengen Beratungs- und Förderzentrum für entwicklungsverzögerte Kinder und deren Eltern Träger: Lebenshilfe Hochrhein e. V. Zeppelinstraße 2 79761 Waldshut-Tiengen 6 Tel. 07751 / 8304-0 Fax 07751 / 8404-20 [email protected] Tel. 07741 / 808158 LANDRATSAMT WALDSHUT Amt für Soziale Hilfen, Behinderten- und Altenhilfe 1.2 Sonderpädagogische Beratungsstellen Hinweise auf Sonderpädagogische Beratungsstellen sind bei den Sonderschulen in Kapitel 1.4 aufgelistet. 1.3 Kindergärten Das Kindergartengesetz stärkt die gemeinsame Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderung. Kann der individuelle Förderbedarf eines Kindes im wohnortnahen Kindergarten nicht erfüllt werden, steht den Eltern das Beratungsangebot des Landratsamtes oder der sonderpädagogischen Beratungsstellen zur Verfügung. Der Landkreis übernimmt bei Bedarf für behinderte oder von einer Behinderung bedrohte Kinder im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch (12.Buch) die zusätzlich im Regelkindergarten anfallenden Betreuungskosten durch eine Integrationskraft. Für die Förderung des Kindes bietet gegebenenfalls der Besuch eines Schulkindergartens bessere Möglichkeiten. Die Schulkindergärten berücksichtigen den besonderen Förderbedarf des Kindes entsprechend seiner Behinderung. Der Besuch des Schulkindergartens wird vom staatlichen Schulamt bestimmt und ist nur mit Einverständnis der Eltern möglich. 1.4 Schulkindergärten Name Adresse Kontakt Christian-Heinrich-Zeller Schulkindergarten für Geistig- und Körperbehinderte Schillerstraße 51 79713 Bad Säckingen Tel. 07761 / 8858 Fax 07761 / 8858 Schulkindergarten für Körper- und Geistigbehinderte der Lebenshilfe e. V. Schulstraße 1 79725 Laufenburg Tel. 07763 / 20601 Schulkindergarten für Geistigbehinderte (an der Carl-Heinrich-Rösch-Schule) Schulzentrum 79761 Waldshut-Tiengen Tel. 07741 / 920020 (Sekretariat der Schule) [email protected] Schulkindergarten für Körperbehinderte (an der Wutachschule) Sudetenstraße 13 - 15 79761 Waldshut-Tiengen Tel. 07741 / 920051 Fax 07741 / 920060 Hinweise (H = Heim) 7 LANDRATSAMT WALDSHUT Amt für Soziale Hilfen, Behinderten- und Altenhilfe 1.5 Schulen Wir müssen langfristig denken: In der Hilfe für Menschen mit Behinderung ist die Zielsetzung, Betroffene aktiv an ihrer Hilfegestaltung zu beteiligen und ihnen somit ein weitgehend normales, selbst bestimmtes Leben in eigener Verantwortung zu ermöglichen. Hier tritt der/die Fallmanager/in als zentrale/r Ansprechpartner/in und Berater/in an die Seite der Betroffenen und unterstützt sie/ihn im Rahmen einer individualisierten Gesamtplanung bei der Auswahl möglicher Hilfeangebote. Ob ein Kind seine Schulpflicht in einer Regelschule oder in einer speziellen Sonderschule zu erfüllen hat, müssen die örtlichen Schulämter gemeinsam mit Eltern, ÄrztInnen und PädagogInnen individuell entscheiden. Aufgrund der UN-Konvention bleibt die weitere Entwicklung bzw. Umorganisation der künftigen sonderpädagogischen Hilfen abzuwarten. Zur Zeit wird noch wie folgt verfahren: Ein gemeinsamer Unterricht von behinderten und nicht behinderten Kindern ist grundsätzlich an vielen Grundschulen und auch an einigen weiterführenden Schulen möglich, jedoch vom Einzelfall abhängig. Die Frage sonderpädagogischer Hilfen in allgemeinen Schulen oder sonderpädagogischer Förderung in Sonderschulen stellt sich immer dann, wenn im Zusammenhang mit einer Behinderung erschwerte Lebensbedingungen sowie erhebliche Entwicklungs- und Lernprobleme auftreten. Kriterium für besondere Maßnahmen ist nicht die Behinderung selbst, sondern der mit ihr verbundene sonderpädagogische Förderbedarf. Die Entscheidung über den richtigen Lernort muss deshalb für jedes Kind nach einer ganzheitlichen Diagnostik und gemeinsamer Beratung mit den Eltern und allen an der Förderung des Kindes Beteiligten erfolgen. Diese wägen im Spannungsfeld von sozialer Integration und individueller Förderung ab, welches der persönlich beste Weg ist. Großen Wert wird bei der Klärung der Lernortfrage auf die Ausschöpfung aller Fördermöglichkeiten der allgemeinen Schulen – gegebenenfalls mit Unterstützung mit integrativen Hilfen durch das Landratsamt – gelegt. Sonderpädagogische Fachkräfte helfen im Rahmen der Kooperation an allgemeinen Schulen durch intensive Beratungs- und Gesprächsangebote, durch ambulanten Sprachheilunterricht, durch sonderpädagogische Unterstützung für Kinder mit Seh-, Hör- und Körperbehinderungen sowie durch sonderpädagogische Dienste für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Lern-, Entwicklungs- und Verhaltensproblemen, den Schulerfolg zu sichern. Medien- und Beratungszentren, regionale Ansprechpartner für spezifische sonderpädagogische Fragen und die Arbeitsstellen Kooperation bei den Staatlichen Schulämtern unterstützen diese Integrationsaufgaben. Für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und einem besonders hohen und umfassenden sonderpädagogischen Förderbedarf steht ein ausgebautes differenziertes Sonderschulwesen mit optimalen sonderpädagogischen Angeboten zur Verfügung. Hier kann durch intensive sonderpädagogische Förderung auf die individuellen Förderbedürfnisse des einzelnen Kindes oder Jugendlichen in hohem Maße eingegangen werden. Deshalb können in den Sonderschulen alle Bildungsabschlüsse der allgemeinen Schulen erreicht werden. So weit die Behinderung es erforderlich macht, sind auch eigenständige spezifische Schulabschlüsse vorgesehen. Selbstverständlich ist ein Wechsel von einer Sonderschule in eine allgemeine Schule und umgekehrt möglich. Besonderen Wert wird in den Sonderschulen auf die enge Zusammenarbeit mit Partnern der Schulen, die Verantwortung für die beruflich-soziale Eingliederung haben und auf die Zusammenarbeit mit den Eltern gelegt, um die von dieser Seite notwendige Unterstützung in der 8 LANDRATSAMT WALDSHUT Amt für Soziale Hilfen, Behinderten- und Altenhilfe Förderung zu sichern, gleichzeitig aber auch Anhaltspunkte für die schulische Förderung zu gewinnen. Im Folgenden werden die Adressen der Schulen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen im Landkreis Waldshut aufgeführt. Schulen Name Staatl. Schule für Körperbehinderte mit Heim Emmendingen-Wasser Esther-Weber-Schule Adresse Kontakt Schulart In der Kohlgrube 5 79312 EmmendingenWasser Tel. 07641 / 46070 Fax 07641 / 460722 [email protected] Private Schule für Erziehungshilfe St. Fridolin Hasenrütte 4 79713 Bad Säckingen Tel. 07761 / 931-51 Fax 07761 / 931-29 Rudolf-Graber-Schule Förderschule Werderstraße 20 79713 Bad Säckingen Tel. 07761 / 6920 [email protected] Martin-Gerbert-Schule Förderschule Bonndorf Schwimmbadstraße 16 79848 Bonndorf Tel. 07703 / 93177825 Fax 07703 / 920596 Förderschule Heil- und Erziehungsinstitut Sonnenhalde e. V. Schule für Geistigbehinderte Wührestraße 19 79733 Görwihl Tel. 07754 / 929780 Fax 07754 / 9297833 Schule für Geistigbehinderte mit Werkstufe Laufenschule Schule für Geistigbehinderte Schulstraße 1 79725 Laufenburg Tel. 07763 / 7721 Fax 07763 / 1446 Schule für Geistigbehinderte mit Berufsschulstufe Schule am Haus Marienwald Förderschule und Schule für Erziehungshilfe Hennenmatt 2 79736 Rickenbach Tel. 07765 / 919949 Fax 07765 / 919951 Schule für Erziehungshilfe Abteilungen: - Förderschule - Grundschule - Hauptschule Hinweise H = Heim SoB = Sonderpäd Berat.stelle Schule für Körperbehinderte H Landkreis Waldshut Schule für Erziehungshilfe Abteilungen: - Grundschule - Hauptschule Förderschule SoB SoB H SoB 9 LANDRATSAMT WALDSHUT Amt für Soziale Hilfen, Behinderten- und Altenhilfe Name Adresse Kontakt Carl-Heinrich-Rösch-Schule Schule für Geistigbehinderte Tiengen Wutachstr. 14 Schulzentrum 79761 Waldshut-Tiengen Tel. 07741 / 9200-20 Fax 07741 / 9200-29 Waldtor-Schule Förderschule Waldtorstraße 12 79761 Waldshut-Tiengen Tel. 07751 / 884-300 Fax 07751 / 884-388 Langenstein-Schule Förderschule und Schule für Sprachbehinderte Tiengen Schulzentrum 79761 Waldshut-Tiengen Tel. 07741 / 9200-10 Fax 07741 / 9200-19 Außenstelle: Sonderpädagogische Beratungsstelle Haus des Gastes 79837 St. Blasien Tel. 07741 / 9200-49 Wutachschule Schule für Körperbehinderte Sudetenstraße 13 - 15 79761 Waldshut-Tiengen Tel. 07741 / 9200-30 Fax 07741 / 9200-60 10 Schulart Hinweise H = Heim SoB = Sonderpäd Berat.stelle Schule für Geistigbehinderte mit Berufsschulstufe und Sonderschulkindergarten SoB Förderschule SoB Schule für Sprachbehinderte Abteilungen: - Förderschule - Grundschule SoB SoB Schule für Körperbehinderte Abteilungen: - Förderschule - Grundschule - Schule für Geistigbehinderte Sonderschulkindergarten SoB LANDRATSAMT WALDSHUT Amt für Soziale Hilfen, Behinderten- und Altenhilfe Darüber hinaus stehen landesweit zur Verfügung: Name Adresse Kontakt Beratungszentrum für Computer- und Kommunikationshilfen für Körperbehinderte Staatliche Schule für Körperbehinderte mit Internat Elisabeth-Kallenberg-Platz 4 71706 Markgröningen Medienberatungszentrum für elektronische Hilfsmittel für Sehbehinderte und Blinde an der Schule am Weinweg (Schule für Sehbehinderte) und der Staatlichen Schule für Blinde und Sehbehinderte Ilvesheim Weinweg 1 76131 Karlsruhe Beratungsstelle "Computer für Förderschulen und Schüler mit Lernschwierigkeiten" Landesinstitut für Erziehung und Unterricht Stuttgart Rotebühlstraße 133 70197 Stuttgart Tel. 07145 / 900-463 Fax 07145 / 900-464 [email protected] http://www.mbzmarkgroeningen.de/ Tel. 0721 / 13347-22 Fax 0721 / 1334399 [email protected] www.Schule-am-Weinweg.de Tel. 0711 / 1849553 Fax 0711 / 1849565 [email protected] http://www.seminare-bw.de Medienberatungszentrum für Hörgeschädigte und Sprachbehinderte Staatliche Schule für Gehörlose, Schwerhörige und Sprachbehinderte Schützenhausstraße 34 69151 Neckargemünd Tel. 06223 / 807-0 Fax 06223 / 807-133 [email protected] www.hoersprachzentrum-hdn.de Medien- und Beratungszentrum für Hörgeschädigte und Sprachbehinderte Bildungs- und Beratungszentrum für Hörgeschädigte – Staatliche Schulen mit Internat Erwin-Kern-Straße 1 - 3 79252 Stegen Tel. 07661 / 399-220 Fax 07661 / 399-200 [email protected] http://www.bbzstegen.de/ 1.6 Beratungs- und Betreuungsstellen / Fachdienste Name Adresse Kontakt Sozialpsychiatrischer Dienst Träger: Caritasverband Hochrhein e. V. Rathausplatz 17 79713 Bad Säckingen Tel. 07761 / 569844 www.caritas-hochrhein.de Sozialpsychiatrischer Dienst Träger: Caritasverband Hochrhein e. V. Poststraße 1 79761 Waldshut-Tiengen Tel. 07751 / 8011-39 www.caritas-hochrhein.de Beratung und Begleitung für Eltern von Kindern mit Behinderung Träger: Diakonisches Werk des Evang. Kirchenbezirks Hochrhein Waldtorstr. 1a 79761 Waldshut-Tiengen Tel. 07751 / 8304-0 Fax 07751 / 8304-20 [email protected] Hinweise Beratung 11 LANDRATSAMT WALDSHUT Amt für Soziale Hilfen, Behinderten- und Altenhilfe Name Adresse Kontakt Hinweise Betreuungs- und Fahrdienst Träger: DRK Fuller Str. 2 79761 Waldshut-Tiengen Tel. 0800 / 0079761 [email protected] www.drk-kv-waldshut.de Hilfe für Schwerstbehinderte (Selbsthilfe, Fahrdienst) DRK Beratungsstelle für barrierefreies Wohnen Träger: DRK Fuller Str. 2 79761 Waldshut-Tiengen Tel. 07751 / 873535 [email protected] www.drk-kv-waldshut.de Hausbesuche, Beratung über behindertengerechte Gestaltung der Wohnung Integrationsfachdienst (IFD) Waldshut Träger: Diakonisches Werk Lörrach Waldtorstr. 1a 79761 Waldshut-Tiengen Individuelle Schwerstbehindertenbetreuung Träger: Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Waldshut e. V. Arbeiterwohlfahrt Spitalgasse 12 79713 Bad Säckingen Tel. 07761 / 93 98 9-0 Fax 07761 / 93 98 9-11 [email protected] Sprechstunde für Gehörlose Träger: Erzbistum Freiburg Poststr. 1 79761 Waldshut-Tiengen Tel. 07751 / 80110 [email protected] Wohnungslosenhilfe im Landkreis Waldshut der AGJ Ziegelfeldstr. 16 79761 Waldshut-Tiengen Tel. 07751 / 898613 Fax 07751 / 898612 [email protected] 12 Tel. 07751 / 917689-0 Fax 07751 / 917689-39 [email protected] www.ifd-bw.de Individuelle Unterstützung bei der Aufnahme, Ausübung und Sicherung von Beschäftigungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und der Einstellung von schwerbehinderten Menschen Beratung jeden 3. Mi im Monat 16.00-18.00 Uhr Fachberatung + Tagesstätte LANDRATSAMT WALDSHUT Amt für Soziale Hilfen, Behinderten- und Altenhilfe 1.7 Offene Hilfen, Familien entlastende Dienste Name Adresse FUD - Familienunterstützender Dienst Träger: Caritaswerkstätten Hochrhein gGmbH Schlüchttalstr. 1 Tel. 07741 / 605-272 79761 Waldshut-Tiengen Fax 07741 / 605-259 [email protected] stundenweise Betreuung, Begleitung zu Freizeitaktivitäten, sozialpädagogische, psychosoziale Beratung u. Beratung in sozialrechtlichen Fragen, Vermittlung weitergehender Hilfe FUD - Familienunterstützender Dienst Träger: Lebenshilfe Südschwarzwald e.V. Tel. 07741 / 9657277 Zeppelinstraße 2 79761 Waldshut-Tiengen Fax 07741 / 9678827 [email protected] stundenweise Betreuung, Begleitung zu Freizeitaktivitäten, Vermittlung weitergehender Hilfe Familienzentrum Hochrhein Träger: Diakonisches Werk Waldshut Hauptstr. 47 79787 Lauchringen Das Familienzentrum ist als ein offener Treffpunkt für jung und alt konzipiert. Familien können sich vernetzen, indem eine offene Tür mit vielfältigen Angeboten geschaffen wurde 2. Kontakt 07741/9679923 07741/9679924 [email protected] Hinweise Ausbildungs- und Umschulungseinrichtungen Einer qualifizierten Berufstätigkeit nachzugehen ist auch für behinderte Menschen eine wesentliche Voraussetzung, um am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Die Eingliederung in das Arbeitsleben ist daher eine zentrale Aufgabe der Leistungen zur gesellschaftlichen Rehabilitation. Der Gesetzgeber versucht im Schwerbehindertenrecht mit den Bestimmungen des 2. Teils des SGB IX einige der Nachteile behinderter Menschen im Arbeitsleben auszugleichen. Hier ist z. B. die Verpflichtung aller Arbeitgeber, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen, behinderungsgerechte Einrichtung und Unterhaltung der Arbeitsstätten oder die Ausstattung des Arbeitsplatzes mit erforderlichen technischen Arbeitshilfen zu nennen. Im Folgenden werden Ausbildungs- und Umschulungseinrichtungen aufgeführt, die sich speziell an die Zielgruppe der Menschen mit Behinderung richten. Daneben stehen für den Ausbildungsbereich alle allgemeinen Institutionen zur Verfügung, z.B. auch Hochschulen und Fachhochschulen. Das bundesweite Adressenverzeichnis "Studium und Behinderung. Verzeichnis der Beauftragten für Behindertenfragen an Hochschulen und Studentenwerken" (Herausgeber: DSW Deutsches Studentenwerk, Weberstraße 55, 53113 Bonn, Tel. 0228 / 2690662 oder -58, Fax 0228 / 264062) kann hier zum Beispiel nützliche Informationen liefern. 13 LANDRATSAMT WALDSHUT Amt für Soziale Hilfen, Behinderten- und Altenhilfe 2.1 Berufsförderungswerke Berufsförderungswerke dienen der außerbetrieblichen Umschulung und Ausbildung von Erwachsenen, die ihren Beruf wegen Krankheit oder Unfall nicht mehr ausüben können. Wesentlich für ein Berufsförderungswerk ist die ausbildungsbegleitende Förderung (Ärztlicher Dienst, Krankengymnastik, Psychologischer Dienst, Rehabilitationsberatung, u.a.). Hierdurch wird auch denjenigen Menschen mit Behinderung der Übergang zu einer anderen beruflichen Tätigkeit ermöglicht, die während der berufsfördernden Maßnahmen einer ständigen medizinischen, psychologischen oder pädagogischen Betreuung bedürfen, sodass eine betriebliche Umschulung nicht oder nur mit erheblichen Schwierigkeiten möglich wäre. Die Unterbringung der Betroffenen erfolgt in aller Regel in angegliederten Internaten. Folgende Berufsförderungswerke stehen in Baden-Württemberg zur Verfügung: • das Berufsförderungswerk Heidelberg mit 1.870 Ausbildungsplätzen, • das Berufsförderungswerk Schömberg mit 645 Plätzen, • das Berufsförderungswerk Bad Wildbad mit 200 Plätzen und • das Kurt-Lindemann-Haus Heidelberg-Schlierbach mit 85 Plätzen. Die wichtigsten Kostenträger sind die Bundesanstalt für Arbeit, die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung und die Unfallversicherungsträger. 2.2 Berufsbildungswerke und andere außerbetriebliche Ausbildungsstätten Berufsbildungswerke dienen der außerbetrieblichen Berufsausbildung von Jugendlichen mit Behinderung, die nur in einer auf ihre Behinderungsart speziell ausgerichteten Ausbildungsinstitution und nur bei kontinuierlicher, ausbildungsbegleitender Betreuung durch Ärzte, Psychologen, Sonderpädagogen und anderen Rehabilitationsfachkräften zu einem Ausbildungsabschluss befähigt werden können. Um dieser Aufgabe gerecht werden zu können, sind die Berufsbildungswerke mit einer Vielzahl von Fachdiensten (Ärztlicher Dienst, Psychologischer Dienst, therapeutische Dienste, usw.) ausgestattet. Die Unterbringung der Jugendlichen erfolgt in der Regel im Internat des Berufsbildungswerks. Ziel ist grundsätzlich die Ausbildung in einem regulären Ausbildungsberuf. In den Fällen, in denen dies nicht möglich ist, wird eine Ausbildung nach besonderen Ausbildungsregelungen für Behinderte angestrebt. Die theoretische und die praktische Ausbildung sind in den Berufsbildungswerken miteinander verzahnt; die Berufsschule ist in das Berufsbildungswerk integriert. In Baden-Württemberg stehen den lern-, körper- oder sinnesbehinderten Jugendlichen in sieben Berufsbildungswerken rund 2.120 Plätze einschließlich Förderlehrgänge zur Verfügung (Stand: November 2000). Hierzu gehören im Einzelnen: • das Berufsbildungswerk Neckargemünd (Stiftung Rehabilitation Heidelberg) mit 470 Plätzen für körperbehinderte Jugendliche, • das Berufsbildungswerk Mosbach (Johannes-Anstalten Mosbach) mit 340 Plätzen für lernund mehrfachbehinderte Jugendliche, • das Berufsbildungswerk Waiblingen (Diakonie Stetten) mit 365 Plätzen für lernbehinderte Jugendliche, 14 LANDRATSAMT WALDSHUT Amt für Soziale Hilfen, Behinderten- und Altenhilfe • das Berufsbildungswerk Winnenden (Paulinenpflege Winnenden) mit 260 Plätzen für hörgeschädigte Jugendliche, • das Berufsbildungswerk Ravensburg (BBW Adolf Aich gGmbH) mit 300 Plätzen für lernbehinderte Jugendliche, • das Berufsbildungswerk Offenburg (Christliches Jugenddorfwerk) mit 240 Plätzen für lernbehinderte Jugendliche und • das Berufsbildungswerk Stuttgart (Nikolauspflege) mit 140 Plätzen für blinde und sehbehinderte Jugendliche. Die Kosten der Ausbildung trägt die Bundesanstalt für Arbeit in Form eines Tagessatzes. Eine Ausnahme gilt für die Betriebskosten der Sonderberufsschulen. Diese Kosten werden vom Land übernommen. Viele junge Menschen mit Behinderung, überwiegend Lernbehinderte, finden keinen betrieblichen Ausbildungsplatz, der ihnen die während der Ausbildung zusätzlich erforderlichen stabilisierenden Hilfen gewährleistet. Andererseits bedürfen diese Jugendliche aber auch nicht der Vielfalt und Intensität begleitender Dienste, wie sie in den Berufsbildungswerken angeboten werden. Daher gibt es über die genannten Berufsbildungswerke hinaus in Baden-Württemberg eine Vielzahl "anderer außerbetrieblicher Ausbildungsstätten". Im Folgenden werden die Adressen der Berufsbildungswerke und andere außerbetriebliche Ausbildungsstätten für Behinderte im Landkreis Waldshut aufgeführt: Berufsbildungswerke und andere außerbetriebliche Ausbildungsstätten Name / Adresse - Einrichtung - Träger Jugendfördereinrichtung Christiani Mumpherfährstraße 68 79713 Bad Säckingen Kontakt Tel. 07761 / 936772 Aus bild. plätze 24 Personenkreis Lernbehinderte Menschen Ausbildungsangebot Hinweise Reha-Ausbildung Ausbildungsbereiche Agrarwirtschaft Bautechnik Ernährung/Hauswirtschaft Farbtechnik Holztechnik Metalltechnik 15 LANDRATSAMT WALDSHUT Amt für Soziale Hilfen, Behinderten- und Altenhilfe 2.3 Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen mit medizinischberuflicher Rehabilitation Die Leistungen dieser Einrichtungen sind durch das Ineinandergreifen von medizinischer Behandlung und Maßnahmen der beruflich-sozialen Rehabilitation "bereits am Krankenbett" gekennzeichnet. In den Einrichtungen mit medizinisch-beruflicher Rehabilitation werden – angepasst an die jeweilige Krankheits- oder Behinderungsart – folgende berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation erbracht: • Berufsfindung und Arbeitserprobung • Berufsvorbereitung • Berufliche Anpassung Im Folgenden werden die Adressen der Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen mit medizinisch-beruflicher Rehabilitation für Behinderte im Landkreis Waldshut aufgeführt: Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen mit medizinisch-beruflicher Rehabilitation Name / Adresse - Einrichtung - Träger Kontakt Reha-Zentrum Christiani Verwaltungssitz Tel. 07753 / 9211-11 Freudenbergstraße 3-5 Fax 07753 / 9211-60 79774 AlbbruckSchachen 3. Personenkreis Menschen mit psychischseelischer Erkrankung und Behinderung Förderungsangebot / Berufsbereiche Berufsfindung, Berufsvorbereitung, Berufsanpassung, Arbeitstraining, Förderungslehrgänge 1+2 Hinweise psych. Dienst, ärztlicher Dienst, Bewegungstherapie, Sprachtherapie, Sozialdienst, Arbeits- und Beschäftigungstherapie, Rehabilitationseinrichtung Werkstätten Werkstätten für behinderte Menschen (WfB) dienen der Eingliederung von Menschen mit Behinderung in das Arbeitsleben. Sie bieten einen Arbeitsplatz oder Gelegenheit zur Ausübung einer geeigneten Tätigkeit sowie Förderung und Betreuung durch sozialpädagogisch geschulte Meister/innen und Mitarbeiter/innen. Derzeit werden in 6 Werkstätten im Landkreis Waldshut ca. 500 Plätze für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen angeboten. Diese ermöglichen den behinderten Menschen die Teilhabe am Arbeitsleben. Die Werkstätten werden in der Regel von gemeinnützigen Vereinen oder Gesellschaften getragen, die Verbänden der freien Wohlfahrtspflege angehören. Funktional gliedern sich die Werkstätten in den Eingangs- und Berufsbildungs- sowie den Arbeitsbereich. Bei den Werkstätten bzw. "unter ihrem verlängerten Dach" bestehen in der Regel Förderungs- und Betreuungsgruppen für 16 LANDRATSAMT WALDSHUT Amt für Soziale Hilfen, Behinderten- und Altenhilfe diejenigen schwer behinderten Menschen, die die Voraussetzungen für eine Beschäftigung in einer Werkstatt nicht erfüllen. Die Werkstätten führen sowohl die Teilfertigung für Industrieprodukte verschiedener Branchen als auch Montage- und Demontagearbeiten unterschiedlicher Schwierigkeitsgrade aus. Einige Werkstätten bieten daneben Eigenprodukte von hoher Qualität an: Druckereierzeugnisse, Textilien, kunstgewerbliche Gegenstände und anderes. In dem von der Bundesagentur für Arbeit regelmäßig zu veröffentlichenden Verzeichnis der anerkannten Werkstätten werden die einzelnen Werkstätten mit ihrem nach Auftragsarbeit, Eigenfertigung und Dienstleistung gegliederten Leistungsangebot bekannt gegeben. Im Folgenden werden die Adressen der Werkstätten für Behinderte im Landkreis aufgeführt: Werkstätten Name / Träger Reha-Zentrum Christiani WfB Träger: Christiani e. V. Werkstatt für Behinderte Träger: Caritaswerkstätten Hochrhein gGmbH Werkstatt für psychisch erkrankte Menschen Träger: Caritaswerkstätten Hochrhein gGmbH Standort: Bad Säckingen Adresse Freudenbergstraße 3-5 79774 Albbruck-Schachen Rotfluhstraße 1 79713 Bad Säckingen Kontakt Tel. 07753 / 9211-0 Fax 07753 / 9211-40 Tel. 07761 / 5699-0 Fax 07761 / 5699-49 www.caritas-hochrhein.de Schlüchttalstraße 5 79761 Waldshut-Tiengen Tel. 07741 / 605-0 Fax 07741 / 605-259 www.caritas-hochrhein.de Basler Straße 65 79713 Bad Säckingen Tel. 07761 / 9397502 Fax 07761 / 9397529 www.caritas-hochrhein.de Hinweise für psychisch erkrankte Menschen, WfB mit Eingangs-, Berufsbildungs- und Arbeitsbereich für geistig- und körperbehinderte Menschen WfB mit Eingangs-, Berufsbildungs- und Arbeitsbereich, Förder- und Betreuungsbereich für geistig- und körperbehinderte Menschen WfB mit Eingangs-, Berufsbildungs- und Arbeitsbereich, Förder- und Betreuungsbereich Werkgemeinschafte n für psychisch erkrankte Menschen, WfB mit Eingangs-, Berufsbildungs- und Arbeitsbereich 17 LANDRATSAMT WALDSHUT Amt für Soziale Hilfen, Behinderten- und Altenhilfe Name / Träger Adresse Schlüchttalstraße 5 79761 Waldshut-Tiengen Kontakt Tel. 07741 / 605-0 Fax 07741 / 605-150 www.caritas-hochrhein.de Standorte: Lauchringen und Tiengen 4. Hinweise Werkgemeinschaften für psychisch erkrankte Menschen, WfB mit Eingangs-, Berufsbildungs- und Arbeitsbereich Wohneinrichtungen Zu den Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung gehört ein breites Spektrum von Angeboten: Heime und Anstalten, Wohnheime, Pflegeeinrichtungen, Kurzzeitunterbringung, Außenwohngruppen, Gemeinschaftswohnanlagen, Betreute Wohnformen, usw.. 4.1 Heime, Wohnheime, Pflegeeinrichtungen, Kurzzeitunterbringung Heime und Anstalten (sowie Dorf- und Lebensgemeinschaften auf anthroposophischer Grundlage) sind Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, bei denen die Betreuung durch Angehörige nicht (mehr) möglich oder nicht ausreichend ist. Die Konzeption dieser Heime sieht eine am Alter und der Art der Behinderung Differenzierung der Wohnsituation und der Therapieund Förderangebote vor, z. B. Kindergarten, Sonderschule, Sonderberufsfachschule und Ausbildungsplätze, Werkstatt für Behinderte auch mit Arbeitsplätzen im hauswirtschaftlichen Bereich, zweiter Lebensraum für Schwerstbehinderte, u. a.. Aufgenommen werden Personen, die nicht nur vorübergehend körperlich, geistig oder seelisch wesentlich behindert sind, um deren Anspruch auf Eingliederungshilfe nach § 53 SGB XII Rechnung zu tragen, d.h. dem behinderte Menschen die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern, ihm die Ausübung eines angemessenen Berufs oder einer sonstigen angemessenen Tätigkeit zu ermöglichen oder ihn so weit wie möglich unabhängig von Pflege zu machen. Wohnheime für Menschen mit Behinderung sind Einrichtungen für erwachsene Menschen, die infolge ihrer Behinderung zu einer eigenständigen Lebensführung nicht in der Lage sind. Die Konzeption geht davon aus, dass die Bewohner/innen sich tagsüber in einem anderen Lebensbereich aufhalten, in der Regel in der Werkstatt für behinderte Menschen. Wohnheime sollen Plätze für solche schwerstbehinderten Menschen anbieten, die (noch) nicht werkstattfähig sind und tagsüber in einer Förderungs- und Betreuungsgruppe unter dem "verlängerten Dach" der Werkstatt gefördert werden. Im Zuge der Umsetzung der Pflegeversicherung wurden in mehreren Heimen Pflegeabteilungen geschaffen, die die gesetzlichen Voraussetzungen einer Pflegeeinrichtung im Sinne des § 71 Abs. 2 SGB XI erfüllen und darüber hinaus den pflegebedürftigen Bewohner/innen auch Leistungen der Eingliederungshilfe gewähren. Der kurzzeitigen Unterbringung von ansonsten bei den Angehörigen lebenden Menschen mit Behinderung kommt als familienentlastende und –unterstützende Maßnahme oder zur Überbrückung von Krisensituationen eine besondere Bedeutung zu. Kurzzeitunterbringung bzw. Verhinderungspflege soll deshalb im Interesse eines flächendeckenden Angebots nicht nur in den 18 LANDRATSAMT WALDSHUT Amt für Soziale Hilfen, Behinderten- und Altenhilfe Heimen und Anstalten, den Pflegeeinrichtungen (Kurzzeitpflege) oder speziellen Kurzzeitheimen, sondern auch in den Wohnheimen für behinderte Menschen durchgeführt werden. Im Folgenden werden die Adressen der Wohn- und Pflegeheime im Landkreis Waldshut aufgeführt: Wohn- und Pflegeheime Name / Adresse Kontakt Haus Mutter Weißensteinweg 12 79837 St. Blasien Tel. 07672 / 2475 Fax 07672 / 9425 Wohnheim St. Elisabeth Schlüchttalstraße 1 79761 Waldshut-Tiengen Heil- und Erziehungsinstitut Sonnenhalde e. V. Haus Sonnenbühl Forsthausstraße 13 79682 Todtmoos Haus Krone Kirchbergstr. 16 79862 Todtmoos Haus der Diakonie Brühlstraße 34 79664 Wehr-Öflingen Tel. 07741 / 605-200 Fax 07741 / 605-259 Tel: 077 54 / 929 78 -0 Fax 077 54 / 929 78 -33 Tel. 07674 / 571 Fax 07674 / 8368 Tel. 07674 / 90916-0 Fax 07674 / 90916-22 Tel. 07761 / 9288-3 Fax 07761 / 9288-3 Träger Personenkreis Kim Baedecker Weißensteinweg 12 79837 St. Blasien Tel. 07672 / 2475 Fax 07672 / 9425 Menschen mit psychischer Erkrankung Caritaswerkstätten Hochrhein gGmbH Schlüchttalstraße 1 Menschen 79761 Waldshut-Tiengen - mit geistiger Behinderung Tel. 07741 / 605-0 (100 Plätze) Fax 07741 / 605-150 [email protected] Wührestraße 19 79733 Görwihl Seelenpflegebedürftige Kinder und Jugendliche Reuss Cornelia Forsthausstraße13 79682 Todtmoos Tel. 076741 / 571 Fax 07674 / 8368 Menschen mit psychischer Erkrankung Cura Senioritas Betreibergesellschaft mbH Hofmark 5 84568 Pleiskirchen Tel. 08635 / 1250 Menschen mit psychischer Erkrankung Diakonieverein WehrÖflingen Brühlstraße 34 79664 Wehr-Öflingen Menschen mit geistiger Behinderung 19 LANDRATSAMT WALDSHUT Amt für Soziale Hilfen, Behinderten- und Altenhilfe Name / Adresse Kontakt Reha-Zentrum Christiani Freudenbergstraße 3 - 5 79774 Albbruck-Schachen Tel. 07753 / 9211-0 Fax 07753 / 9211-40 Wohngemeinschaft St. Martin Eschbacher Straße 32 79761 Waldshut-Tiengen Tel. 07751 / 70374 www.caritashochrhein.de Träger Personenkreis Reha Zentrum Christiani Verwaltungssitz Freudenbergstraße 3 - 5 79774 AlbbruckSchachen Menschen mit psychischer Erkrankung/Behinderung Caritaswerkstätten Hochrhein gGmbH Menschen mit psychischer Schlüchttalstraße 1 Behinderung 79761 Waldshut-Tiengen Tel. 07741 / 605-0 4.2 Betreute Wohnformen und das private Wohnen mit unterstützenden Angeboten Zu den sog. "Betreuten Wohnformen" gehören insbesondere Wohnformen wie (Ambulant) Betreutes Wohnen von Einzelpersonen oder Paaren, Wohngemeinschaften (BWB) und Familienpflege (BWF). Charakteristisch ist, dass ein betreuender Träger, ein Dienst oder eine Einrichtung, wie z. B. ein Wohnheim, im Hintergrund steht und Betreuungsleistungen erbringt. Die im Betreuten Wohnen anfallenden Personal- und Sachkosten werden über eine Betreuungspauschale abgegolten. Zielgruppen für dieses Betreute Wohnen sind - neben anderen Gruppen wie AIDS-Kranken, Suchtkranken und psychisch Kranken bzw. seelisch behinderten Menschen - volljährige geistig und körperlich behinderte Menschen. Im Landkreis Waldshut nahmen im April 2011 insgesamt 224 Personen Plätze im Betreuten Wohnen in Anspruch. Träger des betreuten Wohnens im Landkreis Waldshut sind Caritasverband Hochrhein e.V., Caritaswerkstätten Hochrhein gGmbH, Arbeiterwohlfahrt und Christiani e.V.. Wohnen Menschen mit Behinderung in privaten Wohnungen, können sie auf eine Reihe offener Hilfen und ambulanter Dienste zurückgreifen, wie z. B. die (behindertenspezifischen) Familienunterstützenden Dienste, die (allgemeinen) Sozialstationen, Fahrdienste, Hausnotruf, Wohnberatung, etc.. Im Hinblick auf diesbezügliche Information, Anlaufstellen und Beratung wird auf die Kapitel 1.5 "Beratungs- und Betreuungsstellen / Fachdienste" und Kapitel 8 "Weitere Informationsquellen" verwiesen. 20 LANDRATSAMT WALDSHUT Amt für Soziale Hilfen, Behinderten- und Altenhilfe Betreutes Wohnen Name / Anschrift Träger Personenkreis Hinweise Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Waldshut Moltkestraße 3 79761 Waldshut-Tiengen Tel. 07751 / 9112-0 www.awo-waldshut.de Wohngemeinschaften der AWO Betreutes Wohnen für erwachsene behinderte Menschen (BWB) [email protected] Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Waldshut Moltkestraße 3 79761 Waldshut-Tiengen Tel. 07751 / 9112-0 www.awo-waldshut.de seelisch behinderte Menschen Caritasverband Hochrhein Poststraße 1 79761 Waldshut-Tiengen Tel. 07751 / 8011-0 www.caritas-hochrhein.de seelisch behinderte Menschen Reha-Zentrum Christiani Freudenbergstraße 3 - 5 79774 Albbruck-Schachen Tel. 07753 / 9211-0 Fax 07753 / 9211-40 Betreutes Wohnen für erwachsene behinderte Menschen (BWB) Begleitetes Wohnen für Erwachsene in Familien (BWF) seelisch behinderte Menschen seelisch behinderte Menschen Caritaswerkstätten Hochrhein geistig und Schlüchttalstraße 1 körperbehinderte 79761 Waldshut-Tiengen Menschen Tel. 07741 / 605-0 www.caritas-hochrhein.de Caritaswerkstätten Hochrhein gGmbH Schlüchttalstraße 1 geistig- und körper79761 Waldshut-Tiengen behinderte Menschen Tel. 07741 / 605-0 www.caritas-hochrhein.de 21 LANDRATSAMT WALDSHUT Amt für Soziale Hilfen, Behinderten- und Altenhilfe Name / Anschrift Begleitetes Wohnen für erwachsene in Familien (BWF), Träger Caritasverband Hochrhein Poststraße 1 79761 Waldshut-Tiengen Tel. 07751 / 8011-0 www.caritas-hochrhein.de Personenkreis Hinweise seelisch behinderte Menschen 4.3 Tagesstätten Name / Anschrift St. Kolumban Tagesstätte für psychisch erkrankte Menschen Scheffelstraße 1 79761 Waldshut-Tiengen Tel. 07741 / 684113 www.caritas-hochrhein.de 5. Träger Personenkreis Caritaswerkstätten Hochrhein gGmbH Schlüchttalstraße 1 79761 Waldshut-Tiengen Hinweise Mo, Di : 10.30 – 14.30 Do : 10.30 – 17.30 Fr, Sa : 10.30 – 17.30 Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen Soweit Krankenhäuser berechtigt sind, Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen und der Ersatzkassen zu behandeln, sind ihre Aufgaben in § 107 Absatz 1 Sozialgesetzbuch V beschrieben. Krankenhäuser im Sinne dieses Gesetzbuchs sind Einrichtungen, die 1. der Krankenhausbehandlung oder Geburtshilfe dienen, 2. fachlich-medizinisch unter ständiger ärztlicher Leitung stehen, über ausreichende, ihrem Versorgungsauftrag entsprechende diagnostische und therapeutische Möglichkeiten verfügen und nach wissenschaftlich anerkannten Methoden arbeiten, 3. mit Hilfe von jederzeit verfügbarem ärztlichem Pflege-, Funktions- und medizinisch-technischem Personal darauf eingerichtet sind, vorwiegend durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistung Krankheiten der Patienten zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten, Krankheitsbeschwerden zu lindern oder Geburtshilfe zu leisten, und in denen 4. die Patienten untergebracht und verpflegt werden können. Im Jahr 2012 sind im Landkreis Waldshut 10 Krankenhäuser mit den für Menschen mit Behinderung wichtigen Abteilungen Orthopädie und Neurologie sowie Rehabilitationseinrichtungen mit 868 Betten vorhanden. Kostenträger für die Krankenhausbehandlung sind die Krankenkassen und bei Arbeitsunfällen die Berufsgenossenschaften. Vor der Aufnahme in ein Krankenhaus muss - außer in Notfällen - ein Arzt eine Verordnung ausstellen. 22 LANDRATSAMT WALDSHUT Amt für Soziale Hilfen, Behinderten- und Altenhilfe Soweit Rehabilitationseinrichtungen berechtigt sind, Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen und der Ersatzkassen zu behandeln, sind ihre Aufgaben in § 107 Absatz 2 Sozialgesetzbuch V beschrieben. Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen im Sinne dieses Gesetzbuchs sind Einrichtungen, die 1. der stationären Behandlung der Patienten dienen, um 1.1. eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, zu beseitigen oder einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegenzuwirken (Vorsorge) oder 1.2. eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern oder im Anschluss an Krankenhausbehandlung den dabei erzielten Behandlungserfolg zu sichern oder zu festigen, auch mit dem Ziel, einer drohenden Behinderung oder Pflegebedürftigkeit vorzubeugen, sie nach Eintritt zu beseitigen, zu bessern oder eine Verschlimmerung zu verhüten (Rehabilitation), wobei Leistungen der aktivierenden Pflege nicht von den Krankenkassen übernommen werden dürfen, 2. fachlich-medizinisch unter ständiger ärztlicher Verantwortung und unter Mitwirkung von besonders geschultem Personal darauf eingerichtet sind, den Gesundheitszustand der Patienten nach einem ärztlichen Behandlungsplan vorwiegend durch Anwendung von Heilmitteln einschließlich Krankengymnastik, Bewegungstherapie, Sprachtherapie oder Arbeits- und Beschäftigungstherapie, ferner durch andere geeignete Hilfen, auch durch geistige und seelische Einwirkungen, zu verbessern und den Patienten bei der Entwicklung eigener Abwehr- und Heilungskräfte zu helfen, und in denen 3. die Patienten untergebracht und verpflegt werden können. Zur Zeit sind im Landkreis Waldshut 6 Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen mit insgesamt 612 Betten vorhanden. Kostenträger für die Rehabilitation sind je nach Lage des Einzelfalls die Krankenkassen, die Rentenversicherungsträger oder die Träger der Unfallversicherung. Die Prüfung der Zuständigkeit nehmen die Kostenträger selbst vor. Vor der Aufnahme in eine Rehabilitationseinrichtung muss ein Arzt eine entsprechende Verordnung ausstellen. Außerdem muss der Versicherte die Verordnung dem jeweiligen Kostenträger zur Prüfung und Genehmigung vorlegen. Soll dagegen nach einer Krankenhausbehandlung ein Anschlussheilverfahren oder ein Anschlussrehabilitationsverfahren durchgeführt werden, übernimmt im Regelfall das behandelnde Krankenhaus die Abstimmung mit dem Kostenträger. Eine Auswahl der Rehabilitationseinrichtungen, die Patienten mit neurologischen oder orthopädischen Erkrankungen aufnehmen, ist nachstehend aufgeführt. 23 LANDRATSAMT WALDSHUT Amt für Soziale Hilfen, Behinderten- und Altenhilfe 5.1 Orthopädische Kliniken und Rehabilitationseinrichtungen Name / Adresse Leitung Klinik St. Marienhaus Mineraltherme Waldshuter Straße 8 79713 Bad Säckingen Kontakt Tel. 07761 / 555-0 Fax 07761 / 555-333 Hinweise Klinik für geriatrische und orthopädische Rehabilitation 54 Betten Park-Klinik GmbH Weihermatten 1 79713 Bad Säckingen Tel. 07761 / 939-0 Fax 07761 / 939-222 www.parkklinik.de [email protected] Fachklinik für rheumatisch – orthopädische Erkrankungen 200 Betten Gesundheitspark Höchenschwand Sebastian-Kneipp-Str. 5 79862 Höchenschwand Tel. 07672 / 488-0 Fax 07672 / 488-200 Fachkliniken Sonnenhof Kirchstr. 2 79862 Höchenschwand Tel. 07672 / 489-0 Fax 07672 / 489-404 www.fachklinikensonnenhof.de Rehabilitationseinrichtung 90 Betten Orthopädische Erkrankungen, Rehabilitationseinrichtung 198 Betten 5.2 Neurologische und Psychiatrische Kliniken sowie Rehabilitationseinrichtungen Name / Adresse Leitung Psychiatrische Tagesklinik Bad Säckingen Nagaistraße 3 79713 Bad Säckingen Hochschwarzwaldklinik Albtalstraße 32 79837 St. Blasien Fr. Dr. Spindler Kontakt Hinweise Tel. 07761 / 93977-90 Fax 07761 / 93977-99 20 Betten Tel. 07672 / 416-0 Fax 07672 / 416-100 Psychotherapeutische Medizin, Rehabilitationseinrichtung 54 Betten 24 LANDRATSAMT WALDSHUT Amt für Soziale Hilfen, Behinderten- und Altenhilfe Name / Adresse Hans-Carossa-Klinik GmbH Hauptstraße 19 79780 Stühlingen Leitung Dr. Habbaba Kontakt Tel. 07744 / 930-0 Fax 07744 / 930-411 Hinweise Klinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapeutische Medizin, 36 Betten Kohlwaldklinik Johann-Rothmeier-Straße 10 79837 St. Blasien Rothmeier GmbH Tel. 07672 / 4830 Psychotherapeutische Medizin, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung, 111 Betten Weissensteinklinik Johann-Rothmeier-Straße 14 79837 St. Blasien Rothmeier GmbH Tel. 07672 / 4820 Psychotherapeutische Medizin, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung, 105 Betten Zentrum für Psychiatrie Reichenau – Außenstelle Waldshut 6. Dr. Temme Tel. 07751/8947-0 Institutsambulanz 40 vollstationäre Betten Verbände der freien Wohlfahrtspflege und Selbsthilfeorganisationen Im folgenden Kapitel werden die Adressen der Verbände der freien Wohlfahrtspflege und Selbsthilfeorganisationen aufgelistet. Zur weiteren Information über Selbsthilfegruppen für Menschen mit Behinderung wird insbesondere auf die verschiedenen NAKOS-Verzeichnisse verwiesen. Nähere Informationen bei: Nationale Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen (NAKOS), Albrecht-Achilles-Straße 65, 10709 Berlin, Tel. 030 / 8914019, Fax 030 / 8934014, E-Mail: [email protected], Internet: http://www.nakos.de Zu den Selbsthilfegruppen und Vereinigungen für Menschen mit psychischer Erkrankung und seelischer Behinderung auf örtlicher Ebene wird auf den "Wegweiser Psychiatrie" verwiesen, der in den vorliegenden Wegweiser eingearbeitet wurde. Der Wegweiser Psychiatrie wird vom Sozialministerium Baden-Württemberg herausgegeben und kann von dort kostenlos bezogen werden. Generell wird an dieser Stelle auf die Möglichkeit zu weitergehender Information und Beratung durch die Verbände und Selbsthilfegruppen und angegliederten Beratungsstellen verwiesen. 25 LANDRATSAMT WALDSHUT Amt für Soziale Hilfen, Behinderten- und Altenhilfe 6.1 Liga der freien Wohlfahrtspflege und ihre Verbände Name Adresse Kontakt Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Waldshut e. V. Moltkestr. 3 79761 Waldshut-Tiengen Tel. 07751 / 91120 Fax 07751 / 911266 [email protected] Caritasverband Hochrhein e. V. Poststr. 1 79761 Waldshut-Tiengen Tel. 07751 / 8011-0 Fax 07751 / 8011-99 [email protected] www.caritas-hochrhein.de Der PARITÄTISCHE Kreisverband Waldshut Vors. H. Murzik Freudenbergstr. 3-5 79775 Albruck-Schachen Tel. 07753 / 921112 Fax 07753 / 921140 [email protected] DRK - Deutsches Rotes Kreuz Kommunalverband Waldshut e. V. Fuller Str. 2 79761 Waldshut-Tiengen Tel. 07751 / 87350 Fax 07751 / 873538 [email protected] www.drk-kv-waldshut.de/ Waldtorstr. 1a 79761 Waldshut-Tiengen Tel. 07751 / 83040 [email protected] Diakonisches Werk des Evang. Kirchenbezirks Hochrhein 6.2 Landesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte Name Adresse Landesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE Rotebühlstr. 133 behinderter Menschen Baden-Württemberg e. V. / 70197 Stuttgart LAG SELBSTHILFE Baden-Württemberg e. V. (Landesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte Baden-Württemberg e. V.) 26 Kontakt Tel. 0711 / 251181-0 Fax 0711 / 251181-1 [email protected] www.lag-selbsthilfe-bw.de LANDRATSAMT WALDSHUT Amt für Soziale Hilfen, Behinderten- und Altenhilfe 6.3 Verbände und Vereinigungen für Menschen mit geistiger Behinderung Name Lebenshilfe für Behinderte e. V. Kreisvereinigung Hochschwarzwald Adresse Stalterstraße 73 79822 Titisee-Neustadt Kontakt Tel. 07651 / 3163 oder 07651 / 4842 Fax 07651 / 3867 6.4 Verbände und Vereine für körper- und mehrfachbehinderte Menschen Name Adresse Kontakt Ring der Körperbehinderten e. V. Meckelhof 1 79110 Freiburg Tel. 0761 / 881860 Außenstelle: Schlüchttalstr. 1 79761 Waldshut-Tiengen Tel. 07741 / 61654 Verein zur Förderung körperbehinderter junger Menschen in Waldshut-Tiengen Im Bungert 3a 78904 Dogern Tel. 07751 / 870503 27 LANDRATSAMT WALDSHUT Amt für Soziale Hilfen, Behinderten- und Altenhilfe 6.5 Verbände für gehörlose und schwerhörige Menschen, Gehörlosenzentren und sonstige Einrichtungen Name Adresse Sozialdienste für Hörgeschädigte St. Franziskus Heiligenbronn 6.6 Verbände Einrichtungen für blinde und Name Kontakt Okenstr. 15, 79108 Freiburg Sprechstunde Caritas Waldshut Tel. 0761 / 5144262 Steggelenbuck 6 79761 Waldshut-Tiengen Tel. 07741 / 63758 sehbehinderte Adresse Menschen und sonstige Kontakt Blinden- u. Sehbehindertenverein Südbaden e. V. Wölflinstraße 13 79104 Freiburg Außenstelle: Steggelenbuck 6 79761Waldshut-Tiengen Sabine Männel, 6.7 Behindertensportverbände Name Behindertensportgruppe Tiengen-Jestetten 28 Tel. 0761 / 36122 Fax 0761 / 36123 [email protected] www.bsv-suedbaden.de Adresse Albbrucker Str. 21 79774 Albbruck Kontakt Tel. 07753 / 1386 LANDRATSAMT WALDSHUT Amt für Soziale Hilfen, Behinderten- und Altenhilfe 6.8 Selbsthilfegruppen Name Selbsthilfegruppe für seelische Gesundheit EA Adresse Gruppenraum der Versöhnungskirche Waldtorstraße 10 a 79761 Waldshut-Tiengen Kontakt: Frau Funk Tel. 07751 / 3372 Angehörigengruppe psychisch Kranker in Waldshut-Tiengen Schirmpilz Treffpunkt für psychisch Kranke und Gesunde Träger: Diakonisches Werk des Ev. Kirchenbezirks Hochrhein Kontakt Waldtorstraße 1 a 79761 Waldshut-Tiengen Tel. 07751 / 8304-0 Club junger Erwachsener Träger: Diakonisches Werk des Ev. Kirchenbezirks Hochrhein Club Sonnenblume Träger: Caritasverband Hochrhein Kolpinghaus Poststraße 1 79761 Waldshut-Tiengen Club Weggefährte Träger: Caritasverband Hochrhein Rathausplatz 17 79713 Bad Säckingen Tel. 07751 / 8011-0 www.caritas-hochrhein.de Bei der AOK Hochrhein-Bodensee ist ein Wegweiser über Hilfen und Selbsthilfe mit allen Kontaktdaten der vorhandenen Selbsthilfegruppen erhältlich bzw. kann von der Homepage www.aok-bw.de heruntergeladen werden. 7. Behörden Im folgenden Kapitel werden die Adressen des Behindertenbeauftragten der Landesregierung Baden-Württemberg (vgl. Kap. 7.1), der Landesärzte für Behinderte (Kapitel 7.2) des Gesundheits- und Versorgungsamtes des Landratsamtes Waldshut (Kapitel 7.3), Kommunalverband für Jugend und Soziales (Kapitel 7.4) und Schulbehörden (Kapitel 7.5) aufgelistet. Der Bereich Landesarzt für Behinderte in der Abteilung 3 des Landesgesundheitsamtes berät Landesbehörden und Gesundheitsämter zum Thema Behinderung aus ärztlicher Sicht. Den gesetzlichen Rahmen dafür stellt der § 59 des Sozialgesetzbuches 12. Teil (SGB XII) dar. Hiernach ist landesärztliche Aufgabe neben Gutachten in schwierigen Einzelfällen die interessenunabhängige Beratung der Landesbehörden zu Art und Häufigkeit von Behinderungen und zu Situation und Entwicklungen im Hilfesystem für Menschen mit Behinderungen. 29 LANDRATSAMT WALDSHUT Amt für Soziale Hilfen, Behinderten- und Altenhilfe Für die Sinnesbehinderungen in den Bereichen Hören, Sprache und Sehen gibt es nebenamtlich tätige Landesärzte, die die Landesbehörden zu diesen Bereichen beraten und im Auftrag von Sozialhilfeträgern gutachterlich tätig sind. 7.1 Behindertenbeauftragte Name Beauftragter der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen Gerd Weimer Schellingstraße 15 70174 Stuttgart Tel.: 07 11 / 1 23-35 43 Fax: 07 11 / 1 23-39 12 Beautragter des Landkreises Waldshut Sozialdezernent Reinhard Hoferer Adresse Kontakt Schellingstraße 15 70174 Stuttgart Tel. 0711 / 123-3543 Fax 0711 / 123-3912 [email protected] www.sozialministerium-bw.de Kaiserstr. 110 79761 Waldshut-Tiengen Tel. 07751/86-4000 Fax 07751/86-4299 7.2 Landesärzte für Behinderte und Gesundheitsamt Name Landesarzt für Behinderte am Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg Adresse Landesgesundheitsamt Abteilung 9 Nordbahnhofstr. 135 70191 Stuttgart Frau Dr. med. MPH Berg, Leiterin der Abteilung 3 Kontakt Tel. 0711 904-39400 [email protected] Tel. 0711 / 1849-324 Frau Dr. med. Esther, Abteilung 3, Referat 33 Tel. 0711 / 1849-365 Nebenamtlich tätiger Landesarzt für Sehbehinderte und Blinde Priv. Doz. Dr. med. K. Rohrschneider Ruprecht-Karls-Universität Augenklinik-Kopfklinik Im Neuenheimer Feld 400 69120 Heidelberg Tel. 06221 / 56-6642 Dr. med. Junghannß Relenbergstraße 28 70174 Stuttgart Tel. 0711 / 221522 30 LANDRATSAMT WALDSHUT Amt für Soziale Hilfen, Behinderten- und Altenhilfe Name Adresse Kontakt Nebenamtlich tätiger Landesarzt für Hör- und Sprachbehinderte Dr. med. Uttenweiler Stiftung Rehabilitation, SRH-Gruppe Ludwig-Guttmann-Sraße 25 69123 Heidelberg Tel. 06221 / 882052 Prof. Dr. med. Löhle Universität Freiburg, HNO-Klinik Lehener Straße 88 79106 Freiburg Tel. 0761 / 270-4245 Fax 0761 / 270-4193 [email protected] Dr. med. Reich Marienhospital, HNO-Klinik Böheimstraße 37 70199 Stuttgart Tel. 0711 / 6489-2508 Nebenamtlich tätiger Landesarzt für seelisch Behinderte Brühlhofstraße 60 89611 Rechtenstein Dr. LmedD i. R. Krietsch Tel. 07375 / 518 7.3 Landratsamt Waldshut Name Adresse Kontakt Landratsamt Waldshut Abteilung Versorgung Kaiserstr. 110 79761 Waldshut-Tiengen Tel. 07751 / 86-4207 Landratsamt Waldshut Gesundheitsamt Im Wallgraben 34 79761 Waldshut Tel. 07751 / 86-5101 Fax 07751 / 86-5199 [email protected] Pflegestützpunkt Kaiserstr. 110 79761 Waldshut Tel. 07751 / 86-4255 7.4 Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) Name Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg Adresse Lindenspürstr. 39 70176 Stuttgart Kontakt Tel. 0711 / 6375-0 www.kvjs.de Dezernat Soziales (Sitz in Stuttgart) Tel. 0711 / 6375-0 www.kvjs.de Dezernat Integration – Integrationsamt (Sitz in Freiburg) Tel. 0761 / 2719-0 www.kvjs.de 31 LANDRATSAMT WALDSHUT Amt für Soziale Hilfen, Behinderten- und Altenhilfe 7.5 Schulbehörden Staatliches Schulamt für den Landkreis Waldshut Name Staatliches Schulamt Lörrach 8. Adresse Am Alten Markt 2 79539 Lörrach Kontakt Tel. 07621 / 91419-0 Fax 07621 / 91419-1 www.schulamt-loerrach.de Weitere Informationsquellen Für Auskünfte, weitergehende Informationen und Beratung stehen neben den im Wegweiser genannten Einrichtungen und deren Trägern (Kapitel 1 – 5), den genannten Verbänden, Selbsthilfeorganisationen und Behörden (Kapitel 6 und 7) auch die weiteren Behörden der Gemeinde- oder Stadtverwaltungen der jeweiligen Stadt- und Landkreise zur Verfügung. Zusätzlich wird auf folgende weitere Informationsquellen verwiesen: Auf in den Süden. Jugendherbergen Baden-Württemberg und Bayern, geeignet für Menschen mit Gehbehinderungen und im Rollstuhl, Hrsg.: Deutsches Jugendherbergswerk Landesverband Baden-Württemberg e. V., Schwiberdinger Straße 62, 70435 Stuttgart, Tel. 0711 / 16686-0, Fax: 0711 / 16686-30 E-Mail: [email protected] Internet: www.djh.de Barrierefreies Bauen. Öffentlich zugängige Gebäude und Arbeitsstätten. Leitfaden für Architekten, Fachingenieure, Bauherren, zur DIN 18024 Teil 2, Hrsg.: Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg, Theodor-Heuss-Straße 4, 70174 Stuttgart, Tel. 0711 / 123-0, Ausgabe November 1996. Barrierefreie Wohnungen, Leitfaden zu den Planungsgrundlagen der DIN 18025 Teil 1 (Ausgabe Dezember 1992) und Teil 2 (Ausgabe November 1996), Hrsg.: Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg, Theodor-Heuss-Straße 4, 70174 Stuttgart, Tel. 0711 / 123-0. Steuertipps für Menschen mit Behinderung, Hrsg.: Finanzministerium Baden-Württemberg, Neues Schloss, 70173 Stuttgart, Tel. 0711 / 279-0 Internet: www.finanzministerium.baden-wuerttemberg.de, Februar 2003. Finanzielle Förderung behinderungsgerechten Wohnens, Hrsg.: Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Behinderten, 11017 Berlin, Tel. 01888 / 5272944, Fax: 01888 / 5271871) E-Mail: [email protected] Internet: http://www.behindertenbeauftragter.de . Mai 1997. 32 LANDRATSAMT WALDSHUT Amt für Soziale Hilfen, Behinderten- und Altenhilfe Eingliederung behinderter Menschen in der Bundesrepublik Deutschland, Hrsg.: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Referat Information, Publikation, Redaktion, Wilhelmstr. 49, 10117 Berlin, Tel. 03018 / 527-0, Fax: 03018 / 527-2236 E-Mail: [email protected] Internet: http://www.bmas.de Mein Kind ist behindert – diese Hilfen gibt es. Hinweise auf finanzielle Hilfen für Familien und erwachsene Menschen mit Behinderung. Zu beziehen (zum Preis von 2,50 Euro, inkl. Versandkosten) bei Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte e. V., Brehmstr. 5-7, 40239 Düsseldorf. Der Elternratgeber ist im Internet: www.bvkm.de unter der Rubrik "Recht und Politik", "Rechtsratgeber" zu finden. NAKOS-Verzeichnisse bei: Nationale Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen (NAKOS), Wilmersdorfer Str. 39, 10627 Berlin, Tel. 030 / 310189-60, Fax: 030 / 310189-70 [email protected] E-Mail: Internet: http://www.nakos.de Ratgeber für behinderte Menschen, Hrsg.: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Presse, Öffentlichkeitsarbeit und Internet, Wilhelmstr. 49, 10117 Berlin, Tel. 03018 / 527-0, Fax: 03018 / 527-2236 [email protected] E-Mail: Internet: http://www.bmsa.de, November 2006 Reha-Wegweiser. Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen, Hrsg.: Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation, Walter-Kolb-Straße 9-11, 60594 Frankfurt/Main, Tel. 069 / 601580- 0, Fax 069 / 601580-29 E-Mail: [email protected] Internet: www.bar-frankfurt.de Stationäre Kurzzeitunterbringung für Menschen mit Behinderung in Baden-Württemberg, Hrsg.: Landesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte e. V., Februar 2006. Dieser Wegweiser ist kostenlos (frankierter Rückumschlag beifügen) erhältlich beim Landesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte Baden-Württemberg, Haußmannstraße 6, 70188 Stuttgart, Tel. 0711 / 2155-220, Fax: 0711 / 2155-222 E-Mail: [email protected] Internet: www.lv-koerperbehinderte-bw.de Studium und Behinderung. Verzeichnis der Beauftragten für Behindertenfragen an Hochschulen und Studentenwerken, Hrsg.: Deutsches Studentenwerk, Beratungsstelle für behinderte Studienbewerber und Studenten, Monbijouplatz 11, 10178 Berlin, Tel. 030 / 297727-64 oder -58, Fax: 030 / 297727-69 E-Mail: [email protected] Internet: http://www.studentenwerke.de Verzeichnis der anerkannten Werkstätten, Hrsg.: Bundesanstalt für Arbeit, 90327 Nürnberg, Tel. 0911 / 179-0, Fax: 0911 / 2123, Januar 2000. 33 LANDRATSAMT WALDSHUT Amt für Soziale Hilfen, Behinderten- und Altenhilfe Wandern mit dem Rollstuhl, Wanderwege in Baden-Württemberg für mobilitätsbehinderte Menschen und für die ganze Familie, Hrsg.: Landesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte Baden-Württemberg e. V., Haussmannstrasse 6, 70188 Stuttgart, Tel. 0711 / 2155-220, Fax: 0711 / 2155-222, [email protected] E-Mail: Internet: www.lv-koerperbehinderte-bw.de, 2. Auflage, Juli 2001. Wegweiser Psychiatrie (Psychiatrieplan 2000 Baden-Württemberg / Teil 2: Wegweiser Psychiatrie), Hrsg.: Sozialministerium Baden-Württemberg, Schellingstraße 15, 70174 Stuttgart, Tel. 0711 / 123-0, Fax: 0711 / 123-3999, Internet: www.sozialministerium-bw.de, August 2000. Wohnungen für Menschen mit Behinderung. Hinweise auf Fördermöglichkeiten in BadenWürttemberg. Faltblatt. Hrsg.: Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg (Theodor-HeussStraße 4, 70174 Stuttgart), Dezember 2002. Weitere informative Internetseiten finden Sie unter den Adressen: • www.landkreis-waldshut.de • Broschüre "65 plus – Seniorenwegweiser" des Landkreises Waldshut : www.sen-info.de/regional/waldshut/waldshut.html • Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung: www.gkv-spitzenverband.de • Verbraucherzentrale Baden-Württemberg: www.vz-bawue.de • Selbsthilfegruppen: www.selbsthilfe-hilft.de • Rechtliche Vertretung: www.bmj.bund.de oder www.justiz.bayern.de 34