Reglement 2016 - ADAC Motorsport
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Reglement 2016 - ADAC Motorsport
Motorsport ADAC Enduro Cup Reglement 2016 Grundausschreibung Motorrad Enduro und Motorrad Cross Country Inhalt ■ Reglement ������������������������������������������������������������������������������������� 4 ■ Termine������������������������������������������������������������������������������������������� 7 ■ Grundausschreibung ����������������������������������������������������������������� 10 Motocross Termine 2016 23./24.04. 21./22.05. 11./12.06. 02./03.07. 16./17.07. 20./21.08. 17./18.09. Fürstlich Drehna Möggers Aichwald Bielstein* Tensfeld Gaildorf Holzgerlingen www.msc-fuerstlich-drehna.de www.mcc-moeggers.at www.motocross-aichwald.de www.mxmasters-bielstein.de www.adac.de/sh www.msc-gaildorf.de www.kfv-kalteneck.de *ohne ADAC MX Junior Cup Weitere Informationen unter: www.adac.de/mx-masters Laudert GmbH + Co. KG, Bilder: Kawasaki, Suzuki ■ Adressen der ADAC Sportabteilungen������������������������������������� 22 Unsere Partner: 3 Reglement 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1.Der ADAC e.V., Ressort Motorsport, Hansastraße 19, 80686 München, schreibt für das Jahr 2016 den ADAC Enduro Cup 2016 (AEC 2016) aus. 1.2. Die Federführung liegt bei der Abteilung Jugend- & Motor-Sport des ADAC Ostwestfalen-Lippe e.V. Telefon: (05 21) 10 81 152 Fax: (05 21) 10 81 250 E-Mail:[email protected] Internet:www.enduro-cup.de Eckendorfer Straße 36 33609 Bielefeld 1.3. Die Auslegung dieser Ausschreibung und evtl. Ausführungsbestimmungen bei den einzelnen Wertungsläufen in Bezug auf die vorliegenden CupBedingungen obliegt in letztendlicher Instanz dem Schiedsgericht (s. Art. 17.1, 17.2 und 18 Grundausschreibung für Motorrad Enduro und Motorrad Cross Country 2016). 1.4. Die Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Beifahrer) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss vereinbart wird. Bewerber, Fahrer und Beifahrer erklären mit Abgabe dieser Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegen –die FIM, die UEM (FIM Europe), den DMSB, die Mitgliedsorganisationen des DMSB, die Deutsche Motor Sport Wirtschaftsdienst GmbH, deren Präsidenten, Organe, Geschäftsführer, Generalsekretäre, –die ADAC Gaue, den Promoter/Serienorganisator, –den Veranstalter, die Sportwarte, die Rennstreckeneigentümer, Behörden, Renndienste und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen, –Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden und –die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetz lichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personen kreises – beruhen; gegen – die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Beifahrer), deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge, –den eigenen Bewerber, den/die eigenen Fahrer, Beifahrer (anders lautende besondere Vereinbarungen zwischen Bewerber, Fahrer/n, Beifahrer/n gehen vor!) und eigene Helfer verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Wettbewerb (ungezeitetes, gezeitetes Training, warm-up, Rennen, Lauf, Wertungsprüfung) entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des 4 Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen. Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe des Nennformulares/der OnlineNennung an den ADAC oder den Veranstalter allen Beteiligten gegenüber wirksam. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch aus außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt. Mit der Abgabe der Nennung nimmt der Bewerber/Halter/Fahrer davon Kenntnis, dass Versicherungsschutz im Rahmen der Kraftverkehrsversicherung (Kfz-Haftpflicht, Kasko-Versicherung) für Schäden bei der Veranstaltung nicht gewährt wird. Er verpflichtet sich, auch den Eigentümer des eingesetzten Fahrzeugs davon zu unterrichten. Der Ersatz und Teilersatz finanzieller Aufwendungen bei Absage des Cups oder eines Cuplaufes ist ausgeschlossen. 1.5. Die Wertungsläufe (siehe Pkt. 4) werden nach der Grundausschreibung für Enduro und Cross Country 2016 und dem Motorrad-Sport-Gesetz des DMSB durchgeführt, sofern in dieser Ausschreibung keine anderweitige Regelung getroffen worden ist. Bei notwendigen Geschwindigkeits-/Geräuschmessungen entsprechend behördlicher Auflagen werden die Ergebnisse der Veranstaltermessung als Sachrichterentscheidung anerkannt. Ein Protest dagegen ist unzulässig. 1.6. Unerlaubte Werbung insbesondere am Fahrzeug, Startnummern, Fahrerausrüstung, Truck und bei den Veranstaltungen zum ADAC Enduro Cup. Es ist grundsätzlich nicht erlaubt Unternehmen, Produkte, Marken, Namen oder Ähnliches aus den Bereichen und Branchen von Sponsoren auf jeglichen Flächen des ADAC Enduro Cup einschließlich deren Veranstaltungen zu präsentieren: –Tabak und Tabakprodukte –Alkohol (mit Ausnahme von Bier) –Pornographie –Politik –Religion –soziale oder beleidigende Werbung –private Wett- und Glücksspielanbieter ohne Erlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland 2.Teilnehmer/Nennungen 2.1. Gewertet werden DMSB-Lizenzinhaber mit persönlicher ADAC Mitgliedschaft entsprechend nachfolgender Klasseneinteilung, die sich für den Cup unter www.enduro-cup.de eingeschrieben haben. Die DMSB C-Lizenz ist nach Möglichkeit rechtzeitig vor der Veranstaltung beim DMSB anzufordern, kann aber auch bei der Veranstaltung beantragt werden. 2.2. Eine Einschreibung zum ADAC Enduro Cup 2016 ist erforderlich. Eine Tageswertung bleibt jedoch hiervon unberührt. Die Einschreibung erfolgt über das Internet (www.enduro-cup.de) oder durch Papierform an den ADAC Ostwestfalen-Lippe e.V. Nach Einzahlung der Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 10,00 wird der Teilnehmer im Internet veröffentlicht und erhält eine Dauerstartnummer (für die Zuteilung der Start 5 nummer bei Veranstaltungen parallel zu DMSB Prädikaten kann keine Gewährleistung übernommen werden). 2.3. Die Nennung erfolgt über das Internetportal www.easy-race.de oder über www.enduro-cup.de. Das Nennformular wird hierbei am Veranstaltungstag vom Veranstalter vorgelegt und vom Teilnehmer unterschrieben. Der Veranstalter kann ausnahmsweise Papiernennungen auch am Veranstaltungstag zu lassen. Mit Abgabe der Nennung wird die Zahlung des Nenngeldes fällig. Eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 10,00 kann durch den Veranstalter bei nicht fristgerechtem Eingang der Nennung (nach Nennschluss) bei eingeschriebenen Teilnehmern erhoben werden. 2.4. Die Höhe des Nenngeldes beträgt € 40,00 pro Veranstaltung. 2.5. Für Veranstaltungen, bei denen die Zeitmessung über eine Transponderanlage durchgeführt wird, ist ein Transponder der Marke mylaps Typ MX erforderlich. Dieser kann beim Veranstalter gegen eine Leihgebühr in Höhe von € 10,00 pro Veranstaltungstag geliehen werden. Relevante Veranstaltungen werden auf der Veranstaltungsseite unter www.enduro-cup.de entsprechend markiert (T). 3.Klasseneinteilung (Farbe der Startnummernschilder) Klasse EC 1:Enduro-Motorräder, ohne Hubraumbeschränkung offen für DMSB Inter/B/C Lizenz (schwarzer Grund/weiße Ziffern; roter Grund/weiße Ziffern; gelber Grund/schwarze Ziffern; weißer Grund/schwarze Ziffern) Klasse EC 2:Enduro-Motorräder, ohne Hubraumbeschränkung offen für DMSB B/C Lizenz (weißer Grund/schwarze Ziffern) Klasse EC 3:Enduro-Motorräder, ohne Hubraumbeschränkung offen für DMSB C Lizenz (weißer Grund/schwarze Ziffern) Klasse EC 4:Enduro-Motorräder offen für DMSB Inter/B/C Lizenz Damen (lila Grund/weiße Ziffern) Klasse EC 5:Enduro-Motorräder Baujahr 1990 oder älter offen für DMSB Inter/B/C Lizenz (blauer Grund/weiße Ziffern) Klasse EC 6:Enduro-Motorräder ohne Hubraumbeschränkung offen für DMSB Inter/B/C Lizenz Geburtsjahr 1975 oder älter (grüner Grund/weiße Ziffern) Klasse EC 7:Enduro-Motorräder ohne Hubraumbeschränkung offen für DMSB Inter/B/C Lizenz Geburtsjahr 1965 oder älter (grüner Grund/weiße Ziffern) Klasse EC 9:Enduro-Motorräder ohne Hubraumbeschränkung offen für DMSB Inter/B/C Lizenz Alter 16 bis 22 Jahre (es gilt das tatsächliche Alter) (blauer Grund/weiße Ziffern) Eine Klasse, die nicht mindestens 2 Fahrer aufweist, muss, sofern möglich, mit der nächst höheren Klasse zusammengelegt werden. Klassenverpflichtung, Aufstiegspflicht gem. besonderen Bestimmungen (Veröffentlichung unter www.enduro-cup.de). Gastfahrer werden den jeweiligen Klassen zugeordnet. 6 3.2. Die Ausschreibung weiterer Klassen bleibt dem Veranstalter unter Beachtung der Grundausschreibung freigestellt. Diese Klassen werden jedoch nicht für die Serie gewertet. Hierzu sollen nach Maßgabe der Veranstalter die Klassen EC 8, EC 10 und EC 11 gehören. Klasse EC 8:Quad/ATV offen für DMSB Inter/B/C Lizenz (gelber Grund/schwarze Ziffern) Klasse EC 10: Enduro-Motorräder ohne Hubraumbeschränkung offen für DMSB C Lizenz Einsteigerklasse Klasse EC 11: Enduro-Gespanne ohne Hubraumbeschränkung offen für DMSB Inter/B/C Lizenz (gelber Grund/schwarze Ziffern) Nur bei Veranstaltungen mit der Durchführungsart „Mehrstundenenduro“ auf abgesperrten Rundkursen. Klasse EC 12: MX Motorräder (EC 12a) ohne Hubraumbeschränkung, Quad, ATV (EC 12b) offen für DMSB Inter/B/C Lizenz Mindestalter der Teilnehmer 16 Jahre Es gelten die technischen Bestimmungen gem. GA Cross Country. Schülerklassen (gem. GA Enduro Art. 3.1 und 5.): Schülerklasse A 6 – 9 Jahre bis 50 ccm – Automatik Schülerklasse B 8 – 12 Jahre bis 65 ccm – Automatik/Schaltgetriebe Schülerklasse C 10 – 15 Jahre bis 85 ccm – 2T Schülerklasse D 14 – 15 Jahre bis 125 ccm – 2T (es gilt das tatsächliche Alter zum 1.1. des jeweiligen Jahres) 4. Wertungsläufe 2016 Terminänderungen vorbehalten – es gilt die Auflistung unter www.enduro-cup.de 21.02.2016 ADAC Geländefahrt Onkel Tom’s Hütte klassisch (T) MSC Kaltenkirchen e.V. im ADAC AEC/NGM 05.03.2016 1. ADAC Enduro-Cup Hoope Park Klassisch (T) MSC Lippe-West AEC/NGM 06.03.2016 2. ADAC Enduro-Cup Hoope Park Klassisch (T) MSC Lippe-West AEC/NGM 02.04.2016 5. Vellahner ADAC Enduro Heidepokal Mehrstunden (T) MC Vellahn e.V. im ADAC AEC/NGM 21.05.2016 Enduro Fürstenwalde Klassisch (T) MC Fürstenwalde e.V. im ADAC AEC/NGM 19.06.2016 17. ADAC Enduro Senne Mehrstunden (T) Q MSC Senne e.V. im ADAC AEC/NGM 06.08.2016 24. ADAC Enduro Münsterland Mehrstunden (T) Q AC Oelde e.V. im ADAC AEC 13./14.08.2016 23. Int. ADAC Geländefahrt Burg klassisch (T) ADAC Niedersachsen/S.-Anhalt e.V. AEC/NGM Doppelveranstaltung ! 21.08.2016 64. ADAC-Motorradgeländefahrt „Rund um Rehna“ MC Rehna e.V. im ADAC klassisch (T) AEC/NGM 7 11.09.2016 27. ADAC Enduro Bielefeld Mehrstunden (T) Q ADAC Ostwestfalen-Lippe e.V. AEC/NGM 18.09.2016 47. Tucheimer ADAC-Geländefahrt „Rund um den Fiener“ klassisch (T) MC „Fiener“ Tucheim e.V. im ADAC AEC/NGM 08.10.2016 18. ADAC Enduro „Auf nach Melsungen“ Mehrstunden (T) Q ASC Melsungen e.V. im ADAC AEC 16.10.2016 64. Mittelrheinische ADAC Geländefahrt Kempenich Klassisch (T) MSC Kempenich e.V. im ADAC AEC 06.11.2016 Novemberpokal (noch nicht bestätigt)Klassisch (T) MC Woltersdorf AEC/NGM 12.11.2016 9. ADAC Niedergrafschafter 2-Stunden-Enduro Mehrstunden (T) Q MSC Niedergrafschaft e.V. im ADAC AEC/NGM – inkl. Siegerehrung – (T)Transponderzeitmessung (Q)Ausschreibung der Klasse Quad/ATV (unter Vorbehalt) 5.2. Die Ermittlung der Punkte für die einzelne Veranstaltung erfolgt nach der im Innenteil dieser Ausschreibung abgedruckten Wertungstabelle/Formel. Aus dieser geht die für jeden Teilnehmer - unter Berücksichtigung seiner Platzierung und der Starterzahl in seiner Klasse - anzurechnende Punktzahl hervor. 5.3. Für das Serienergebnis werden 70 % der Läufe gewertet. (Beispiel: 16 Läufe x 0,7 = 11,2 Läufe – es werden 11 Läufe gewertet). 5.4. Es werden nur die Teilnehmer gewertet, die bei mindestens 30 % der durch geführten Wertungsläufe gestartet sind. 5.5. Ein Lizenzfahrer, gegen den im Jahr 2016 eine Sportstrafe durch das DMSBSport- bzw. Berufungsgericht ausgesprochen wurde, können vom federführenden ADAC Regionalclub in Abstimmung mit dem ADAC e.V., Ressort Motorsport, von der Wertung ausgeschlossen werden. 5.6. Fahrer, gegen die bei einer Veranstaltung zum ADAC Enduro Cup durch das Schiedsgericht eine Strafe ausgesprochen wurde, können vom federführenden ADAC Regionalclub in Abstimmung mit dem ADAC e.V., Ressort Motorsport, von der Wertung ausgeschlossen werden. 5.7. Sollten am 15.11.2016 die Ergebnisse eines Prädikatslaufes wegen einer schwebenden Berufung noch nicht vorliegen, entscheidet der federführende ADAC Regionalclub in Abstimmung mit dem ADAC e.V., Ressort Motorsport, über die anzuwendende Wertung zum ADAC Enduro Cup 2016. 6.Pokal-Wertung/Ehrenpreise WERTUNGSTABELLE Starter in der Klasse (= N) 1 2 3 4 5 6 7 8 910111213141516171819202122232425 1 390700725740750757763767770773775777779780781782783784785786786787788788788 2360650680700714725733740745750754757760763765767768770771773774775776777 3345620650671688700710718725731736740744747750753755757759761763764765 4336600629650667680691700708714720725729733737740743745748750752754 5330586613633650664675685693700706712717721725729732735738740742 6326575600620636650662671680688694700705710714718722725728731 7323567590609625638650660669676683689695700705709713716719 8320560582600615629640650659667674680686691696700704708 9318555575592607620631641650658665671677683688692696 10316550569586600613624633642650657664670675680685 11315546564580594606617626635643650657663668673 12314543560575588600611620629636643650656662 13313540556571583595605614623630638644650 14312323553567579590600609617625632638 15 311 321 550 563 575 586 595 604 613 620 627 16 311 320 547 560 571 582 591 600 608 615 Die Punkte wurden errechnet nach: 17 310 319 545 557 568 578 588 596 604 18 309 318 543 555 565 575 584 592 Platz x 30 19 309 317 541 552 563 572 581 Punkte = 80- __________ x 10 N+1 20 309 316 539 550 560 569 21 308 316 538 548 558 Ausnahme: Bis zu 10% (gerundet) 22 308 315 536 546 der letzten Fahrer der Klasse erhalten 23 308 314 321 60% der gerechneten Punkte. 24 307 314 25 307 Platz 6.1. Gewinner des ADAC Enduro Cups 2016 der jeweiligen Klassen ist der Fahrer/die Fahrerin mit der höchsten Punktzahl, die in den Klassen 1 bis 7 und 9 errungen wurden. Die weiteren Platzierungen ergeben sich aus den weiteren Punktzahlen. 6.2. Gewinner des ADAC Enduro Quad Cups 2016 ist der Fahrer/die Fahrerin mit der höchsten Punktzahl, die in der Klasse 8 errungen wurden. Die weiteren Platzierungen ergeben sich aus den weiteren Punktzahlen. 6.3. Gewinner des ADAC Enduro Mannschafts Cup 2016 ist die Mannschaft mit der höchsten Punktzahl (Klassen 1 bis 9). Die weiteren Platzierungen ergeben sich aus den weiteren Punktzahlen. Die Wertung ergibt sich aus der jeweiligen Gesamtwertung des Laufes. 6.4. Bei Punktgleichheit entscheidet die größere Zahl von Klassensiegen, danach die größere Zahl der 2. Plätze, der 3. Plätze usw. in den für den Teilnehmer gewerteten Wertungsläufen. 6.5. Pokale/Ehrenpreise werden für die Plätze 1 bis 3 in der jeweiligen Klasse ausgegeben. 6.6. Die Aushändigung der Ehrenpreise erfolgt anlässlich der Siegerehrung nach dem letzten Lauf. 6.7. Die Teilnahme an der Siegerehrung ist für den Preisträger verbindlich. Ehrenpreise werden nur in begründeten Ausnahmefällen nachgereicht. 5.Wertung 5.1. Es erfolgt eine Klassen-Wertung nach den offiziellen Klassen-Ergebnislisten der einzelnen Veranstaltungen in den vom ADAC ausgeschriebenen Klassen. Die Auswertung wird vom federführenden ADAC Regional-Club automatisch durchgeführt und erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges. Einsprüche sind spätestens 10 Werktage nach Veröffentlichung der Ergebnisse im Internet (www.enduro-cup.de) schriftlich dem federführenden ADAC Regionalclub mitzuteilen. In Zweifelsfällen entscheidet dieser in Abstimmung mit dem ADAC e.V., Ressort Motorsport. Danach ist die Wertung endgültig. 8 Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. – Ressort Motorsport – München, im Januar 2016 9 Grundausschreibung für Motorrad Enduro und Motorrad Cross Country 2016 Stand: 01.12.2015 1. Allgemeines Eine Motorrad-Enduro ist eine Zuverlässigkeitsfahrt mit Wertungsprüfungen auf Schotterwegen, Motocross sowie Enduro-Sonderprüfungsstrecken und wird durch Etappen mit vorgeschriebenen Sollzeiten ergänzt. Je nach Veranstaltung kann die Enduro auch als Mehrstundenenduro auf Rundkursen mit endurotypischer Charakteristik durchgeführt werden. Cross Country (kurz: CC) ist ein Wettbewerb für Geländesportmotorräder, Quads und ATV’s als Mehrstunden-Zuverlässigkeitsfahrt auf abgesperrten Rundkursen mit endurotypischer Charakteristik. Jeder Motorradfahrer kann mit einem käuflichen Enduro-Motorrad ohne besondere Vorbereitungen daran teilnehmen, wenn er eine Nennung für die jeweilige Veranstaltung abgibt und vom Veranstalter akzeptiert wird. Die Veranstaltung ist ein Clubsport-Wettbewerb und wird nach den Bestimmungen der StVO (entfällt bei CC), der DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsportwettbewerbe, der vorliegenden Grundausschreibung, den DMSB-Bestimmungen für das Rettungswesen für Motorsport, der vom Veranstalter veröffentlichten Veranstaltungsausschreibung und den evtl. – insbesondere auf Grund besonderer Ereignisse (z. B. höhere Gewalt) – noch zu erlassenden Ausführungsbestimmungen organisiert und durchgeführt. Bei Veranstaltungen, an denen ausschließlich Fahrer mit Quads/ATVs teilnehmen, kann der Veranstalter insbesondere zu den Punkten 4. bis 10. dieser Grundausschreibung anders lautende Bestimmungen und Erläuterungen festlegen. In diesem Fall darf eine Genehmigung der Veranstaltung durch die zuständige Sportabteilung nur dann erteilt werden, wenn sich aus der Veranstalterausschreibung ein geordneter und gesicherter Veranstaltungsablauf entsprechend der Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe ergibt. Der Classic Endurosport, außerhalb von DMSB Prädikaten, gehört nicht in den lizenzpflichtigen Clubsport. Der Classic Endurosport dient in erster Linie den Erhalt und der Pflege des technischen Kulturgutes und ist dem lizenzfreien Breitensport zuzuordnen. 2. Veranstaltung/Veranstalter In der jeweiligen Ausschreibung der Veranstaltung ist der Veranstaltungstitel, das Datum der Veranstaltung, der Name des Veranstalters und seine Erreichbarkeit aufzuführen. Die jeweilige Ausschreibung wird von der, für den Veranstalter zuständigen DMSB Mitgliedsorganisation/ADAC Sportabteilung genehmigt. Fahrtleiter, Sportkommissar und Technischer Kommissar sollten gemäß ihren Auf gaben in Besitz einer gültigen DMSB Sportwartlizenz (Enduro) sein. Der Sport kommissar ist Mitglied des Schiedsgerichtes. Die exakte Handhabe hinsichtlich des Einsatzes von DMSB lizenzierten Sportwarten obliegt der genehmigenden Sport abteilung. Zu verbindlichen Auskünften über die Veranstaltung ist ausschließlich der Fahrtleiter berechtigt. Die Auslegung der Ausschreibung obliegt jedoch allein dem Sport kommissar. 10 3. Teilnehmer/Fahrer/Mannschaften Jeder Fahrer muss im Besitz einer für sein eingesetztes Fahrzeug gültigen Fahrerlaubnis sein (entfällt bei CC). Zugelassen sind alle Teilnehmer mit gültiger DMSBFahrerlizenz (mindestens C-Lizenz). Zudem können auch nicht lizenzierte auslän dische Fahrer mit gültigem Veranstaltungsausweis teilnehmen. Fahrer/Beifahrer können bis zur Dokumentenabnahme mit Zustimmung des Fahrtleiters ausgetauscht werden. Der Haftungsverzicht ist von dem getauschten Fahrer/ Beifahrer zu unterschreiben. Hierfür ist Fahrer/Beifahrer selbst verantwortlich. Eine Mannschaft besteht aus 3 Fahrern. Die Mannschaft wird nur gewertet, wenn alle 3 Teilnehmer in Wertung ins Ziel kommen. Es dürfen nicht mehr als 5 unterschiedliche Fahrer pro Jahr für eine Mannschaft fahren. Zur Mannschaftswertung werden nur Veranstaltungen herangezogen, bei denen alle Klassen der jeweiligen Mannschaftswertung ausgeschrieben werden. 3.1 Teilnehmer zur Nachwuchsgewinnung Zur Heranführung des Nachwuchses an den Endurosport können Schülerklassen ausgeschrieben werden. Das Alter wird von 6 Jahren bis 15 Jahren festgeschrieben (es gilt das tatsächliche Alter zum 1.1. des jeweiligen Jahres). Zugelassen sind alle Teilnehmer mit gültiger DMSB-Fahrerlizenz (mindestens C-Lizenz). Der Hubraum wird mit max. 125 ccm begrenzt, eine gültige Fahrerlaubnis wird nicht benötigt und die Wettbewerbe begrenzen sich auf einen abgegrenzten Veranstaltungsbereich. Die Streckenführung (kein öffentlicher Verkehrsbereich) muss dem Alter der Teilnehmer angepasst sein, es gilt das technische Reglement für den Motocross Sport. Diese Regelung (3.1) gilt zunächst nur für das Jahr 2016. 4. Nennungen, Nenngeld, Nennungsschluss 4.1 Nennungen Nennungen sind unter Benutzung des offiziellen Nennformulars des Veranstalters abzugeben. Dieses kann auch gem. den Serienbestimmungen über das Internet erfolgen. Mit Abgabe der Nennung unterwerfen sich die Teilnehmer sowie bei minderjährigen Teilnehmern auch deren Erziehungsberechtigten den Bedingungen dieser Ausschreibung sowie allen von der Fahrtleitung oder dem Schiedsgericht ggf. noch zu erlassenden Ausführungsbestimmungen. 4.2 Nenngeld Die Höhe des Nenngeldes wird über die Serien- oder Veranstaltungsausschreibung geregelt und soll € 40,00 nicht überschreiten. 4.3 Nennungsschluss Für alle Veranstaltungen ist ein einheitlicher Nennungsschluss von 7 Tagen (14 Tage bei Parallelveranstaltungen zu einem DMSB Prädikat) vor der Veranstaltung (maßgebend ist das Vorliegen der Nennung beim Veranstalter) festgelegt. Dem Veranstalter ist es jedoch freigestellt auch noch Nachnennungen anzunehmen, wenn diese ohne organisatorische Probleme berücksichtigt werden können. Der Veranstalter ist berechtigt, ggf. die Teilnehmerzahl zu begrenzen bzw. Nennungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Im Falle der Ablehnung einer Nennung ist ein ggf. eingezahltes Nenngeld zurückzubezahlen. Die genannten Fahrer werden in der Regel nach Eingang der Nenngebühr im Internet veröffentlicht. Hierdurch entfällt dann die Nennungsbestätigung. 11 5. Klasseneinteilung Gruppen- und Klasseneinteilungen werden in den jeweiligen Ausschreibungen genau definiert. Weitere Details können unter Beachtung der Punkte 3 und 6 gemäß Serienausschreibungen erfolgen. Sofern Schülerklassen entspr. Nr. 3.1 ausgeschrieben werden, sind diese wie folgt festgesetzt: Schülerklasse A: 6 – 9 Jahre bis 50 ccm – Automatik Schülerklasse B: 8 – 12 Jahre bis 65 ccm – Automatik/Schaltgetriebe Schülerklasse C: 10 – 15 Jahre bis 85 ccm – 2T Schülerklasse D: 14 – 15 Jahre bis 125 ccm – 2T (es gilt das tatsächliche Alter zum 1.1. des jeweiligen Jahres) 6. Technische Bestimmungen/Persönliche Schutzausrüstung 6.1 Technische Bestimmungen Alle eingesetzten Motorräder müssen während des gesamten Verlaufes der Veranstaltung der StVZO entsprechen. Es gelten die technischen Bestimmungen des DMSB für Enduro. Abweichend hiervon kann der Veranstalter den Fahrern für die Dauer der Wertungsprüfung die Demontage des Rückspiegels und des Nummernschildes gestatten. Eine Überprüfung der Motorräder bzgl. der Einhaltung der technischen Bestimmungen des DMSB bleibt jederzeit vorbehalten. Bei Missachtung erfolgt keine Zulassung zum Start bzw. Wertungsausschluss. Bezüglich der Reifen gelten die technischen Bestimmungen des DMSB für Enduro. Die Profilwahl bei Mehrstundenenduro ist freigestellt. Bei CC Veranstaltungen gelten die technischen Bestimmungen des DMSB für Motocross. Zulässig ist nur unverbleiter Tankstellen-Kraftstoff gemäß DIN/EN 228 ohne jegliche Zusätze, ausgenommen handelsübliche Schmierstoffe. 6.2 Persönliche Schutzausrüstung Die Fahrer müssen zweckmäßige Schutzkleidung aus Stoff oder Leder tragen, dazu Stiefel und Enduro- bzw. Motocross-Handschuhe. Das Tragen eines Schutzhelmes ist für die Fahrer während des gesamten Wettbewerbs Pflicht. Es dürfen nur Schutzhelme benutzt werden, die der DMSB-Schutzhelm-Bestimmung entsprechen sowie bei der technischen Abnahme vorgeführt und markiert worden sind. Fahrer/Beifahrer sind für das Vorhandensein der Markierung selbst verantwortlich. Es wird empfohlen einen Nierengurt, Brust-, Rücken- und Nackenschutz zu tragen. 7. Dokumenten- und Technische Abnahme Der Abnahmeort und die Abnahmezeit wird vom Veranstalter mitgeteilt. Zur Ab nahme sind vorzulegen: 1. Führerschein 2. Kraftfahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil 1 3. DMSB-Fahrer-Lizenz entsprechend der Klasseneinteilung (s. Pkt. 5) 4. Schutzhelm Eine Zulassung zum Start erfolgt nur bei Erfüllung dieser Bedingungen. Der Haftungsverzicht ist bei der Dokumentenabnahme zu unterzeichnen. Bei der Technischen Abnahme erfolgt eine Überprüfung der Motorräder sowie der Schutzhelme. Motorräder, die nicht den im Punkt 6 dieser Ausschreibung genannten technischen Bestimmungen entsprechen, werden zum Start nicht zugelassen. 12 Sind, aus welchen Gründen auch immer, nach erfolgter Technischer Abnahme und vor dem Einbringen des Fahrzeuges in den Parc Fermé/Vorstart noch Arbeiten, gleich welcher Art, am Fahrzeug erforderlich oder muss dieses ausgetauscht werden, so ist eine Neuabnahme erforderlich. Nach Einbringen des Fahrzeuges in den Parc Fermé ist der Austausch des Fahrzeuges nicht mehr erlaubt. Nach der abschließenden Technischen Abnahme vorgenommene absichtliche Veränderungen führen zum Wertungsausschluss. Die Punkte 1. und 2. entfallen bei CC Veranstaltungen. 8. Durchführung Eine Motorrad Enduro führt über eine in der Veranstaltungsausschreibung angegebene Streckenlänge und ist in einzelne Fahrtabschnitte, jeweils von einer Zeitkontrolle (ZK) bzw. Durchfahrtskontrolle (DK) zur nächsten, unterteilt. Die Einhaltung der Fahrtstrecke wird anhand von Kontrollkarten überwacht. Bei der Durchführung einer Mehrstunden-Enduro/CC wird ausschließlich auf einem Rundkurs gefahren. Hier entfallen die o. a. Kontrollen und damit die Kontrollkarten. 8.1 Kennzeichnung der Teilnehmer Die Fahrer müssen ihre Fahrzeuge durch entsprechende Start-Nr.-Schilder kenntlich machen. Auf den Kontrast zwischen Startnummer und Hintergrund wird ausdrücklich hingewiesen und liegt in der Verantwortung des Fahrers. Die jeweilige Serienausschreibung kann die Farben der Hintergründe und der Startnummern in Anlehnung an die Regularien des DMSB festlegen. 8.2 Fahrdisziplin Die Vorschriften der StVO müssen – außer auf den Sonderprüfungen – während der ganzen Fahrt eingehalten werden. Im gesamten Verlauf der Veranstaltung muss mit Abblend- bzw. Fernlicht gefahren werden. Bei einem Defekt der Lichtanlage im Verlauf der Veranstaltung muss dieser spätestens am Rundenziel vor Einfahrt in die nächste Runde behoben werden. Bei einem Defekt der Auspuffanlage bzw. des Schalldämpfers im Verlauf der Veranstaltung ist dieser bis zur Registrierung an der nächst folgenden ZK zu beheben. Bei Verstößen gegen diese Vorschriften erfolgt Wertungsausschluss. Mit Abgabe der Nennung erklären sich die Teilnehmer einverstanden, dass die Polizei Verstöße gegen die StVO dem Veranstalter zur Wahrnehmung der vorgesehenen Maßnahmen mitteilt. Bei Unfällen, in die Teilnehmer verwickelt sind, oder wenn Menschenleben in Gefahr sind, muss Hilfe geleistet werden. Für eine glaubhafte Bestätigung des Zeitverlustes bei Hilfestellung muss selbst Sorge getragen werden. Die Teilnehmer müssen sich mit Ausnahme auf den Sonderprüfungen auf Gegen verkehr einrichten. Jedes Anhalten innerhalb oder unmittelbar vor und nach einer Kurve, ganz gleich aus welchem Grund, ist strengstens untersagt. Fahrer, die aus zwingendem Grund anhalten, müssen Ihr Motorrad möglichst abseits der Strecke abstellen. Bei Sperrung der Strecke durch Unfall ist die Strecke freizuhalten, um Rettungs- und Sicherungs-Fahrzeugen eine ungehinderte Durchfahrt zu ermöglichen. Es ist den Teilnehmern strikt untersagt entgegen der markierten Streckenführung zu fahren. Bei Zuwiderhandlung erfolgt Wertungsausschluss. Vom Veranstalter durch Trassenbänder, Pfeile, Punkte, Seile usw. beidseitig gekennzeichnete Streckenteile sind Fahrtstrecke und dürfen nicht umfahren werden. Ebenso dürfen Randstreifen von als Strecke gekennzeichneten befestigten Straßen oder Wegen nur benutzt oder überfahren werden, wenn dies entsprechend der Streckenmarkierung ausdrücklich vorgeschrieben wird. 13 Bei Verlassen oder Abkürzen der vorgeschriebenen Strecke – auch in den Sonderprüfungen – erfolgt eine angemessene Zeitstrafe bis hin zum Wertungsausschluss für den betreffenden Fahrer, es sei denn, er kehrt an dem Punkt, an dem er die Strecke verlassen hat, wieder auf sie zurück. Fahrer und das Motorrad bilden eine Einheit, die während der Dauerprüfung und der Sonderprüfung – ausgenommen während einem freiwilligen oder unfreiwilligen Stopps – bestehen muss. Andernfalls erfolgt Ausschluss oder Wertungsverlust. Außerhalb des Wettbewerbs ist das Befahren von nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassenen Streckenteilen und/oder das Trainieren auf Sonderprüfungsstrecken untersagt. Bei Zuwiderhandlung erfolgt keine Zulassung zum Start bzw. Wertungsausschluss. 8.3 Kontrollkarten Bei der Dokumentenabnahme erhält jeder Teilnehmer die Kontrollkarte(n), auf der die Fahrzeiten zwischen den Zeitkontrollen angegeben sind. Jeder Fahrer ist für seine Kontrollkarte selbst verantwortlich. Die Kontrollkarte muss sich während der Veranstaltung beim Fahrer befinden und an der Kontrollstelle vom Fahrer persönlich vorgelegt werden, um mit dem entsprechenden Stempel/Eintrag versehen zu werden. Änderungen in der Kontrollkarte führen zum Wertungsausschluss, es sei denn, eine solche wurde von dem zuständigen Offiziellen vorgenommen und bestätigt. Das Fehlen einer Kontrolleintragung oder das Nichtaushändigen der Kontrollkarte an einer Kontrolle (Zeit-, Durchfahrts- oder Sammelkontrolle) oder am Ziel, führt zum Wertungsverlust. Eventuelle Kontrollblätter oder Kontrollstreifen für die Wertungsprüfungen sind integrierter Bestandteil der Kontrollkarte. Für diese gelten die gleichen oben angeführten Bestimmungen. Die Teilnehmer sind für das Vorweisen der Kontrollkarten an den verschiedenen Kontrollen und für die Richtigkeit der Eintragungen allein verantwortlich. Es ist Aufgabe des Teilnehmers, seine Kontrollkarte zur richtigen Zeit den Offiziellen vorzu legen und zu kontrollieren, ob die Eintragung der Zeit korrekt erfolgte. Der an der Kontrollstelle eingesetzte Offizielle ist berechtigt, die Zeiten auf der Kontrollkarte entweder per Hand oder Drucker einzutragen. Einsprüche müssen an Ort und Stelle vorgebracht werden. Für die Auswertung ist die Kontrollkarte maßgebend. In Zweifelsfällen können die von den Kontrollstellenleitern geführten Durchgangslisten zur Klärung herangezogen werden. Eintragungen/Stempel der Kontrollstellen sind nur dann gültig, wenn sie auf der für die jeweilige Etappe vorgesehenen Kontrollkarte angebracht sind. Fahrer, die ihre Kontrollkarte verlieren, müssen sich vom Obmann der nächsten Zeitoder Durchfahrtskontrolle eine neue Karte aushändigen lassen. Die Ersatzkarte muss dann an dieser sowie an allen folgenden Kontrollstellen verwendet werden. Für den Verlust einer Kontrollkarte wird der Fahrer mit einer Strafzeit von 30 Sekunden belegt. Beim Einsatz von aktiven Transpondern an der Durchfahrts- oder Zeitkontrolle gelten die Wettbewerbsbestimmungen des DMSB für Enduro. 8.4 Besichtigungsrunde Aus Sicherheitsgründen kann die erste Runde nach Zeitplan als Besichtungsrunde gefahren werden und ist somit Bestandteil der Veranstaltung. 14 8.5 Parc Fermé (bei Mehrstunden Enduro/CC: Vorstart) Der Parc Fermé ist ein abgesperrtes und von entsprechend gekennzeichneten Offiziellen überwachtes Gelände. Ein- und Ausgang des Parc Fermé sind deutlich markiert. Der Zugang zum Parc Fermé ist nur dem Fahrtleiter, dem Schiedsgericht, den Technischen Kommissaren, bestimmten, vom Fahrtleiter autorisierten Offiziellen und den Fahren zum Hinein- und Hinausschieben ihrer Motorräder, gestattet. Die Fahrer müssen ihr Fahrzeug mindestens 30 Minuten vor ihrer jeweiligen Startzeit sowie unmittelbar nach Beendigung des Wettbewerbes mit abgestelltem Motor in den Parc Fermé schieben. Dort bleiben Sie bis kurz vor dem Start bzw. bis zum Ablauf der Einspruchsfrist (30 Minuten nach Zielankunft des letzten Teilnehmers der betreffenden Klasse). Der Parc Fermé muss mindestens 2 Stunden vor dem Start des 1. Teilnehmers geöffnet sein. Bei Mehrstunden-Enduro/CC wird der Vorstart mindestens 30 Minuten vor dem Start geöffnet und 10 Minuten vor dem Start geschlossen. Im Parc Fermé ist es den Fahrern bei Bestrafung durch Wertungsausschluss ver boten: – das Motorrad eines anderen Fahrers zu berühren; – das eigene Motorrad zu berühren, außer zum Hinein- und Herausschieben; – den Motor anzulassen; – zu rauchen; – zu tanken oder Reparaturen am Motorrad durchzuführen. Die Motorräder müssen im Parc Fermé ohne irgendeine Schutzabdeckung abgestellt sein. 8.6 Start Die Fahrer erhalten 10 Minuten vor ihrer Startzeit Zutritt zum Parc Fermé, zum alleinigen Zweck, ihre Motorräder vom Parc Fermé zum Start zu schieben. Es dürfen keinerlei Arbeiten an den Motorrädern vorgenommen werden. Zuwiderhandlungen werden mit Wertungsausschluss bestraft. Die Teilnehmer werden in Abständen von einer Minute, dem Zeitplan der Veranstaltung entsprechend, gestartet. Den Umständen entsprechend kann der Abstand von 1 Minute verlängert werden, wobei diese Verlängerung für alle Teilnehmer gleich sein muss. Die genaue Startzeit jedes Teilnehmers ist aus seiner Kontrollkarte/offizieller Aushang ersichtlich. Die Teilnehmer einer Mehrstunden-Enduro/CC starten klassenweise zeitgleich. Je nach Starterfeld der einzelnen Klassen können auch mehrere Klassen zusammengelegt werden. Verspätet am Start eintreffende Fahrer erhalten eine neue Startzeit. Die Ver spätungsminuten werden auf die Karenzzeit (s. Pkt. 8.8) angerechnet. Fahrer mit mehr als 15 Minuten Verspätung gegenüber ihrer Soll-Startzeit werden zum Start nicht mehr zugelassen. Verspätet am Start/Vorstart eintreffende Fahrer einer Mehrstunden-Enduro/CC verlieren ihren Startplatz und starten nach Weisung des Fahrtleiters am Ende des Feldes. 15 8.7 Zuverlässigkeitsfahrt Für die verschiedenen Abschnitte der Zuverlässigkeitsfahrt sind die Soll-Fahrtzeiten vom Veranstalter vorgegeben und auf den Kontrollkarten der Teilnehmer vermerkt. Für Verspätungen räumt der Veranstalter den Teilnehmern eine Karenzzeit von 30 Minuten (Fahrtstrecke von einer Zeitkontrolle zur nächsten Zeitkontrolle) ein. Bei Überschreitung erfolgt Wertungsausschluss. Über- und Unterschreitung der jeweiligen Soll-Fahrzeit werden pro angefangener Minute mit einer Strafzeit von 60 Sekunden belegt. Anträge auf zusätzliche Karenzzeit können vom Schiedsgericht nur dann berücksichtigt werden, wenn die Ver spätung auf außerordentliche Umstände, die außerhalb der Kontrolle der betreffenden Teilnehmer lagen – z. B. „Erste Hilfe“ bei Unfällen – verursacht wurden. Die Nachweispflicht liegt beim Antragsteller. Der Vorwand durch andere Teilnehmer behindert worden zu sein, kann nicht als Begründung anerkannt werden. Stunden und Minuten werden immer folgendermaßen angegeben: 00.01 – 24.00 Uhr: Nur die abgelaufenen Minuten werden gewertet. Die während der gesamten Veranstaltung geltende offizielle Zeit wird vom Veranstalter vor dem Start bekannt gegeben. Die registrierte Zeit ist immer neue Startzeit. Der Veranstalter ist angehalten, die Soll-Fahrzeiten an den Clubsportcharakter anzupassen. 8.8 Wertungsprüfungen Wertungsprüfungen sind Geschwindigkeitsprüfungen auf eigens für die Veranstaltung gesperrten Strecken. Die Wertungsprüfungen sind auf den Charakter der Enduro-Motorräder abgestimmt, indem sie überwiegend auf unbefestigten Wegen stattfinden. Aus Sicherheits gründen ist vom Veranstalter darauf zu achten, dass durch eine entsprechende Streckenführung die erzielbare Höchstgeschwindigkeit eingeschränkt wird. Es ist den Fahrern unter Strafe des Ausschlusses verboten, entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung zu fahren. Starts an den Wertungsprüfungen werden folgendermaßen durchgeführt: An der Wertungsprüfung muss das Motorrad unverzüglich zum Start vorgezogen werden. Der Starter zählt laut: „10 Sekunden“ und die letzten 5 Sekunden einzeln. Sobald die letzten 5 Sekunden abgelaufen sind, wird das Startsignal gegeben, worauf der Teilnehmer starten muss. Jeder Fahrer, der sich weigert am Start einer Wertungsprüfung zu der Zeit und in der Reihenfolge, die ihm vorgeschrieben war, zu starten oder den Start verzögert, wird beim ersten Verstoß verwarnt, bei weiteren Verstößen mit einer Zeitstrafe von 10 Sekunden, 60 Sekunden und nach dem 4. Verstoß mit dem Wertungsausschluss belegt. Der Start einer Wertungsprüfung kann nur im Falle höherer Gewalt verschoben werden. Ein Frühstart, d. h. Start vor Erteilen des Signals durch den Starter, wird mit einer Zeitstrafe von 60 Sekunden geahndet und kann im Wiederholungsfall auch zum Wertungsausschluss durch den Fahrtleiter führen. Bei Wertungsprüfungen ist das Ziel fliegend zu durchfahren, ein Anhalten zwischen dem Ziel und dem Stopp ist unter Androhung einer Bestrafung (s. Pkt. 10) verboten. Die Zeitnahme erfolgt an der Ziellinie mit automatischen Geräten, vorzugsweise durch Transponderzeitnahme. Die von den Teilnehmern in jeder Wertungsprüfung gefahrenen Zeiten, angegeben in Stunden, Minuten und Sekunden, werden zusammen mit evtl. Zeitstrafen addiert. Es werden 1/10 Sekunden gewertet. 16 Bei Rundkursen erfolgt der Start stehend. Die Einhaltung der vorgeschriebenen Rundenzahl wird von der Zeitnahme festgestellt. Wird eine Runde zu wenig gefahren, wird eine Maximalzeit für diese WP gewertet. Das Befahren einer Wertungsprüfung ist während der Dauer des Wettbewerbes nur einmal gestattet. Bei mehrfachem Befahren der gleichen WP gemäß Fahrtanweisung des Veranstalters gilt diese Bestimmung analog für jeden Durchgang. Nochmaliger Start bzw. Wiederholung erfolgt nur auf ausdrückliche Anweisung des Fahrtleiters oder des WP-Leiters in Abstimmung mit dem Fahrtleiter. Zuwiderhandlungen können mit Wertungsausschluss bestraft werden. Bei festgestellten Verstößen kann der Fahrtleiter – je nach Lage des einzelnen Falles – Strafen bis zum Wertungsausschluss verhängen. Bewusstes Blockieren der Strecke einer Wertungsprüfung führt zum Wertungs ausschluss des blockierenden Teilnehmers. Auslassen oder Nichtbeenden einer Wertungsprüfung führt zum Wertungsverlust. 8.9 Kontrollen a) Allgemeine Bestimmungen Die Dauer des Aufenthaltes in jeder Kontrollzone darf nicht die für die Kontrolle notwendige Zeit überschreiten. Unter Androhung des Wertungsausschlusses ist streng verboten: (a)in die Kontrollzone aus einer anderen als der für die Veranstaltung vorge sehen Richtung einzufahren; (b)nach Eintrag des Kontrollvermerkes die Kontrollzone nochmals zu durch queren bzw. in sie wieder einzufahren; (c)entgegen der Fahrtrichtung auszufahren. Die Kontrollstellen werden 30 Minuten vor der theoretischen Ankunftszeit des ersten Teilnehmers geöffnet. Wenn der Fahrtleiter keine andere Anweisung gibt, werden sie 30 Minuten nach der theoretischen Durchfahrtszeit des letzten Teilnehmers geschlossen. Die Teilnehmer sind verpflichtet, an allen Kontrollenstellen den Anweisungen der jeweiligen verantwortlichen Sportwarte Folge zu leisten. Missachtung kann nach Ermessen des Fahrtleiters zu Strafen bis zum Wertungsausschluss führen. b) Durchfahrtskontrollen (DK) Die Durchfahrtskontrollen sind durch blaue Flaggen gekennzeichnet, die sich 200 m vor der Kontrollstelle auf beiden Streckenseiten befinden. An den Durchfahrtskontrollen wird den Teilnehmern von dem verantwortlichen Offiziellen die Durchfahrt auf ihrer Kontrollkarte bzw. ihrem DK-Streifen bestätigt. Die Eintragung erfolgt nach Aushändigung der Kontrollkarte bzw. des DK-Streifens. Eine Registrierung der Durchfahrtszeit an diesen Kontrollen unterbleibt. Nach der Bestätigung der Durchfahrt auf der Kontrollkarte wird die Startnummer der Teilnehmer auch in die Kontrollliste eingetragen. Beim Einsatz von aktiven Transpondern an der Durchfahrtskontrolle gelten die Wettbewerbsbestimmungen des DMSB für Enduro. c) Zeitkontrollen (ZK) Die Zeitkontrollen werden durch zwei weiße Flaggen 200 m und zwei gelbe Flaggen 5 m vor der Zeitregistrierung angekündigt. An den Zeitkontrollen wird den Teilnehmern von dem verantwortlichen Offiziellen die Durchfahrtszeit auf ihrer Kontrollkarte bestätigt. Die Eintragung erfolgt mit dem Zeitdrucker oder per Hand zu dem Zeitpunkt, wenn der Fahrer die gelbe Flagge passiert hat. Durch den Einsatz mittels Transpondererfassung kann die Eintragung auch auf einem anderen Weg erfolgen. Gleichzeitig werden die Startnummer des Teilnehmers und seine Durchfahrtszeit auch in die Kontrollliste eingetragen. 17 Soll-Ankunftszeit ist die Zeit, die sich aus der an der vorhergehenden Zeitkontrolle registrierten Zeit plus der vorgegebenen Fahrzeit für den zuletzt absolvierten Fahrtabschnitt ergibt. Stempelzeit ist immer neue Startzeit. Verspätungen bzw. Verfrühungen können nicht ausgeglichen werden. Die Zeitkontrolle gilt als Parc Fermé Bereich. Beim Einsatz von aktiven Transpondern an der Durchfahrtskontrolle gelten die Wettbewerbsbestimmungen des DMSB für Enduro. 8.10 Mehrstunden-Enduro/Cross Country Der Wettbewerb wird nur auf einer Wertungsprüfung durchgeführt. Wertungsprüfungen sind Geschwindigkeitsprüfungen auf eigens für die Veranstaltung gesperrten Strecken. Die Wertungsprüfungen sind auf den Charakter der Motorräder abgestimmt. Aus Sicherheitsgründen ist vom Veranstalter darauf zu achten, dass durch eine entsprechende Streckenführung die erzielbare Höchstgeschwindigkeit eingeschränkt wird. Es ist den Fahrern unter Strafe des Ausschlusses verboten, entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung zu fahren. Nach dem Start wird der Rundkurs von allen gestarteten Teilnehmern befahren. Nach Ablauf der vorgeschriebenen Zeit wird der Führende an der Kontrollstelle (Ziel) abgewunken, die nachfolgenden Fahrer anschließend nach Zieldurchfahrt. Nur diese Teilnehmer werden für den Lauf gewertet. Aufgabe der Teilnehmer ist es, möglichst viele Runden innerhalb der Zeitvorgabe zu absolvieren. Bei Rundengleichheit zählt die Reihenfolge der Zieldurchfahrt. Der Start an der Wertungsprüfung wird folgendermaßen durchgeführt: Die Fahrer schieben die Motorräder aus dem Vorstart an die vorgegebene Startlinie. Hier werden die Fahrzeuge abgestellt, eine Unterstützung durch einen Helfer ist aus geschlossen. Die Reihenfolge wird durch den Veranstalter gem. dem aktuellen Serienergebnis festgelegt bzw. bei der ersten Veranstaltung ausgelost. Bei Unklarheiten entscheidet das Schiedsgericht. Die Fahrer stehen ca. 20 m von ihren Fahrzeugen entfernt und starten gemeinsam. (Eine andere Startprozedur kann durch den Veranstaltungsleiter festgelegt werden.) 8.11 Tanken und Reparaturen Für das Tanken, das während der Fahrzeit an öffentlichen Tankstellen oder vom Veranstalter vorgesehenen Plätzen zu erfolgen hat, wird keine zusätzliche Zeit gewährt. Reparaturen dürfen während der Veranstaltung nur vom Fahrer durchgeführt werden. Insbesondere wird hier im Hinblick auf den Boden- und Umweltschutz auf die Beachtung der DMSB-Umweltrichtlinien hingewiesen. Bei der Mehrstunden-Enduro/CC ist das Tanken und evtl. Reparaturarbeiten ausschließlich innerhalb der „Helferzone“ zulässig. 8.12 Fremde Hilfe, Kontaktaufnahme, Begleitung Während des ganzen Wettbewerbs darf ein Motorrad nur durch seine Motorkraft, die Muskelkraft des Fahrers oder durch andere natürliche Kräfte fortbewegt werden. Ein Verstoß dagegen gilt als „Fremde Hilfe“. Inanspruchnahme „Fremder Hilfe“ wird mit Wertungsausschluss bestraft. 18 8.13 Schlussabnahme Unmittelbar nach Ankunft des Teilnehmers am Ziel muss er sein Motorrad in den Parc Fermé bringen. Hier kann eine kurze Überprüfung erfolgen. Bei der Schlussabnahme oder innerhalb von 30 Minuten danach können Motor räder, die die Veranstaltung beendet haben, überprüft werden. Wird festgestellt, dass das Motorrad nicht den Bestimmungen der Klasse entspricht für die es genannt wurde, wird der betreffende Fahrer ausgeschlossen. Die Startnummer der Fahrer, deren Motorräder einer von dem Schiedsgericht bzw. vom Veranstalter angeordneten Schlussabnahme unterzogen werden sollen, werden durch Aushang am Ziel bzw. bei der Einfahrt zum Parc Fermé bekannt gegeben. Teilnehmer, die sich dieser für sie angeordneten Prüfung entziehen, werden von der Wertung ausgeschlossen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, für die zu überprüfenden Motorräder die Bestimmungen des Parc Fermé zu verlängern und die Motorräder bei Abwesenheit der Teilnehmer nach deren vorheriger Zustimmung zu überprüfen. 9. Wertung 1.Gesamtsieger wird der Teilnehmer mit der geringsten Gesamtfahrzeit, die sich aus der Addition der effektiven Fahrzeiten der verschiedenen Wertungsprüfungen unter Hinzurechnung evtl. Strafzeiten ergibt. Die weiteren Platzierungen ergeben sich aus den ansteigenden Gesamtfahrzeiten. Auf gleicher Basis werden die Klassensieger und das Mannschaftsergebnis ermittelt. 2.Bei Zeitgleichheit werden die besseren Fahrzeiten der Wertungsprüfungen in der Reihenfolge WP 1, WP 2, WP 3 usw. zur Wertung herangezogen. 3.Ort und Zeitpunkt des offiziellen Aushangs der Ergebnisse sind aus dem Zeitplan (s. Veranstaltungsausschreibung) ersichtlich. 4.Bei Mehrstunden-Enduro/CC siehe Punkt 8.11 10. Wertungsstrafen Bei Missachtung der wettbewerbsspezifischen Bestimmungen können vom Ver anstalter oder dem Schiedsgericht folgende Strafen verhängt werden (Es gelten die Punkte 1 bis 9): Nichtzulassung –Nichteinhaltung der Technischen Bestimmungen (s. Punkt 6) –Nicht ordnungsgemäße Fahrerausrüstung (s. Punkt 8.2) –Fehlende Fahrzeug- und/oder Teilnehmerpapiere (s. Punkt 7) –Verspätung von mehr als 15 Minuten am Start (s. Punkt 8.7) 10.1 Zeitstrafen –Verlust der Kontrollkarte (s. Punkt 8.4) = 30 Sek. –Zeitunterschreitung und Zeitüberschreitung (zu frühes/spätes Stempeln an einer ZK) pro angefangene Minute = 60 Sek. –Nichtbefolgung der Anordnung der Offiziellen beim Start zur WP (s. Punkt 8.9) = 300 Sek. –Frühstart bei einer WP (s. Punkt 8.9 8) = 60 Sek. 19 10.2 Wertungsverlust –Fehlen eines Kontrollstempels oder Kontrolleintragung (s. Punkt 8.4) –Nichtaushändigung der Kontrollkarte an einer Kontrolle oder am Ziel (s. Punkt 8.4) –Überschreitung der Gesamtkarenz von 60 Minuten (s. Punkt 8.8) –Überschreitung der ZK-Karenz von 30 Minuten (s. Punkt 8.8) –Auslassen oder Nichtbeenden einer WP (s. Punkt 8.9) 15. Verantwortlichkeit, Änderungen der Ausschreibung, Absage der Veranstaltung 10.3 Wertungsausschluss –Motorradtausch nach der Technischen Abnahme (s. Punkt 7) –Absichtliche technische Veränderungen nach der Technischen Abnahme (s. Punkt 7) –Grobe Verstöße gegen die StVO bzw. die Reparaturvorschriften (s. Punkt 7, 8.3 und 8.12) –Eintragungen für Verkehrsübertretung (s. Punkt 8.3) –Unterlassen von „Erster Hilfe“ (s. Punkt 8.3) –Vorlage einer geänderten Kontrollkarte (s. Punkt 8.4) –Verstoß gegen die Parc Fermé-Bestimmungen (s. Punkt 8.6) –Befahren der Strecke quer oder entgegen der Fahrtrichtung (s. Punkt 8.9) –Absichtliches Blockieren der Strecke (s. Punkt 8.9) –Unberechtigtes Befahren der WP (s. Punkt 8.9) –Wiederholter Frühstart bei einer WP (s. Punkt 8.8) –Inanspruchnahme „Fremder Hilfe“ (s. Punkt 8.13) –Festgestellter Verstoß gegen die Technischen Bestimmungen (s. Punkt 8.14) –Verweigerung der Technischen Überprüfung (s. Punkt 8.14) –Missachtung der Umweltschutzbestimmungen (s. Punkt 8.12, Wertungsausschluss vorbehalten) –Neben den vorstehenden Strafen können auch wegen anderer Verstöße Disziplinarmaßnahmen ergriffen werden. 17. Sachrichter/Sportwarte/Schiedsgericht/Strafen 11. Rechtswegausschluss und Haftungsbeschränkung 19.1 Umweltbestimmungen Siehe DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe. Siehe DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe. 12. Versicherungen Der Veranstalter hat für die Veranstaltung folgende Versicherungen in ausreichendem Umfang abzuschließen: 1.Veranstalter-Haftpflicht-Versicherung 2.Teilnehmer-Haftpflicht-Versicherung 3.Zuschauer-Unfall-Versicherung 4.Sportwarte-Unfall-Versicherung 5. Fahrerhelfer-Unfall- und Haftpflicht-Versicherung gemäß DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe. Siehe DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe. 16. Preise/Siegerehrung Siehe DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe. 17.1 Sachrichter/Sportwarte Siehe DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe 17.2 Schiedsgericht Siehe DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe. 17.3 Strafen Siehe DMSB Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe 18. Einsprüche Siehe DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe. Einsprüche gegen das Verhalten anderer Teilnehmer sind spätestens 30 Minuten nach Zielankunft der jeweiligen Klasse schriftlich an den Veranstaltungsleiter zu stellen. Die Höhe der Einspruchsgebühr beträgt € 100,– 19. Besondere Bestimmungen 19.2 Anti-Doping Siehe DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe. Mit der Federführung beauftragt: ADAC Ostwestfalen-Lippe e.V. 13. Haftungsausschluss Siehe DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe. 14. Freistellung von Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers Siehe DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe. 20 21 2016 Adressen der ADAC Sportabteilungen Informationen zu den regionalen ADAC Meisterschaften und Motorsportaktivitäten erhalten Sie unter folgenden Anschriften. ADAC Berlin-Brandenburg e.V. ADAC Pfalz e.V. ADAC Hansa e.V. ADAC Saarland e.V. ADAC Hessen-Thüringen e.V. ADAC Sachsen e.V. Bundesallee 29–30 10717 Berlin Tel. 0 30/86 86-0 Fax 0 30/86 86-289 Amsinckstr. 41 20097 Hamburg Tel. 0 40/2 39 19-19 Fax 0 40/2 39 19-290 Lyoner Str. 22 60528 Frankfurt/Main Tel. 0 69/66 07-70 Fax 0 69/66 07-8649 ADAC Mittelrhein e.V. Viktoriastr. 15 56068 Koblenz Tel. 02 61/13 03-0 Fax 02 61/13 03-75 ADAC Niedersach./S.-Anhalt e.V. Lübecker Str. 17 30880 Laatzen Tel. 0 51 02/90-0 Fax 0 51 02/90-11 69 ADAC Nordbaden e.V. Steinhäuser Str. 22 76135 Karlsruhe Tel. 07 21/81 04-0 Fax 07 21/81 04-170 ADAC Nordbayern e.V. Äußere Sulzbacher Str. 98 90491 Nürnberg Tel. 09 11/95 95-0 Fax 09 11/95 95-282 Europastr. 1 67433 Neustadt Tel. 0 63 21/89 05-0 Fax 0 63 21/89 05-58 Untertürkheimer Str. 39–41 66117 Saarbrücken Tel. 06 81/6 87 00-0 Fax 06 81/6 87 00-30 Striesener Str. 37 01307 Dresden Tel. 03 51/44 33-0 Fax 03 51/44 33-390 ADAC Schleswig-Holstein e.V. Saarbrückenstr. 54 24114 Kiel Tel. 04 31/66 02-0 Fax 04 31/66 02-150 ADAC Südbaden e.V. Am Predigertor 1 79098 Freiburg i. Brg. Tel. 07 61/36 88-0 Fax 0761/36 88-244 ADAC Südbayern e.V. Ridlerstr. 35 80339 München Tel. 0 89/51 95-0 Fax 0 89/50 81 48 ADAC Weser-Ems e.V. Benningsenstr. 2–6 28207 Bremen Tel. 04 21/49 94-0 Fax 04 21/49 94-124 ADAC Nordrhein e.V. ADAC Westfalen e.V. ADAC Ostwestfalen-Lippe e.V. ADAC Württemberg e.V. Luxemburger Str. 169 50963 Köln Tel. 02 21/47 27-47 Fax 02 21/44 74 33 Eckendorfer Str. 36 33609 Bielefeld Tel. 05 21/10 81-0 Fax 05 21/10 81-250 22 batt für 35,– Euro Rliaeder ADAC Mitg Freie-Vogel-Str. 393 44269 Dortmund Tel. 02 31/54 99-0 Fax 02 31/54 99-237 Am Neckartor 2 70190 Stuttgart Tel. 07 11/28 00-0 Fax 07 11/28 00-123 ADAC by Doc - Scholl Rennstreckentraining Magione Italien Harzring Oschersleben Groß Dölln Nordschleife Sachsenring 21. – 23.03.16 Perfektions- & Sportfahrertraining 21./22.05.16 Kurventraining 20./21.06.16 Perfektions- & Sportfahrertraining 09./10.07.16 Kurven-, Perfektions& Sportfahrertraining 08./09.08.16 Perfektionstraining 25./26.08.16 Perfektions- & Sportfahrertraining Infos und Ansprechpartner ADAC e.V. Jasmin Singer-Scherhammer Tel. 089-7676 4454 [email protected] www.adac.de/rennstreckentraining Unsere Partner: Doc-Scholl Fahrertraining Imke Scholl Tel. 0173-5313505 [email protected] www.doc-scholl.de So erreichen Sie uns! [email protected] www.enduro-cup.de ADAC Ostwestfalen-Lippe e.V. Abt. Jugend und Motorsport Eckendorfer Straße 36, 33609 Bielefeld 2955180/03.16/1.2’ Tel. (05 21) 1 08 11 52