Sklavenkontrakt

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Sklavenkontrakt
Sklavenkontrakt
Sklave ........................................................................................., geb.am:__________________
in :______________________ zur Zeit wohnhaft (Adresse): ____________________
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nachfolgend "der Sklave" genannt verpflichtet sich gegenüber Master Ingo, nachfolgend "der
Meister genannt, aus freiem Willen sich den nachfolgenden Regeln und Bestimmungen
unwiderruflich zu unterwerfen.
Artikel 1
Der Körper des Sklaven wird das totale Eigentum des Meisters zu 100 % und ohne
Einschränkungen. Als solches hat der Sklave kein Recht zu protestieren oder Einspruch zu
erheben, gegen irgendeinen Gebrauch den der Meister mit ihm vorhat.
Der Sklave gibt alle Ansprüche, alle Rechte, Kontrollen und Ansprüche über Leben und Körper
gegenüber seinem Meister auf und verzichtet auf jede Freiheit. Der Vertrag erfolgt auf
Lebenszeit des Sklaven. Durch seine Unterschrift verpflichtet sich der Sklave für sein
restliches Leben Eigentum des Meisters zu sein. Vertragsbeginn ist der Zeitpunkt der
Unterzeichnung.
Artikel 2
Der Sklave besitzt gar nichts. Alle Besitztümer des Sklaven sind automatisch die seines
Meisters. Alles was der Sklave zu Vertragsbeginn besitzt geht restlos sofort in das Eigentum
des Meisters über. Alle materiellen Gegenstände (Geräte, Möbel, Kleidung, etc.), sowie alle
Finanzen (Konten, Erspartes, Versicherungen werden sofort an den Meister übergeben bzw.
übertragen. Ein Verstoß dagegen berechtigt den Meister zur sofortigen
Vertragsaufhebung wegen schweren Vertrauensbruches. Der Sklave übergibt alle
persönlichen Ausweise und Papiere und die Verfügungsgewalt darüber dem Meister. Alle
Einnahmen die der Meister mit oder durch den Sklaven erzielt (z.B. durch Escorttätigkeit,
Vermietung, Verleih,........) stehen dem Meister zu 100 % zu.
Artikel 3
Soweit möglich erstellt noch vor Antritt der Sklavenstelle der Sklave für den Meister eine
notarielle Generalvollmacht. Damit kann der Meister alle Entscheidungen rechtlich für den
Sklaven durchführen. Diese norarielle Generalvollmacht soll unbeschränkt gültig sein und wird
alle 5 Jahre erneuert. Der Meister hat das Recht ohne Ausnahme über alles zu
entscheiden. Sollte die Erstellung vor Antritt der Sklavenstelle nicht möglich sein, so findet
sie nach dem Antritt statt, zu einer Zeit die der Meister bestimmt.
Artikel 4
Der Sklave wird immer verfügbar sein zum Nutzen und zum Vergnügen des Meisters. Der
Sklave wird auch ständig lernen wie er dem Meister am besten nutzen kann.
Artikel 5
Der Sklave wird alle Kommandos, Befehle und Anordnungen des Meisters ohne Wiederspruch
unverzüglich ausführen. Der Sklave hat kein Recht Anweisungen, Befehle,etc., in welcher Art
auch immer, abzulehnen. Der Sklave hat auch die Pflicht zu erkennen, was der Meister will,
ohne direkt eine Anweisung zu bekommen.
Artikel 6
Soweit der Meister nicht etwas anders bestimmt, wird der Sklave den Meister mit "Sir" oder
"Meister" bzw. "Master" ansprechen.
Artikel 7
Der Sklave wird seinen Meister nie belügen oder Verfehlungen mit irgendwelchen Ausreden
entschuldigen.
Artikel 8
Der Sklave wird seinen Körper und seinen Geist jederzeit seinem Meister zur Verfügung
stellen, wann immer, wie immer und wo immer der Meister es wünscht. Der Sklave hat
keinerlei Recht auf Freizeit. Jede Minute des Sklavenlebens ist ausschließlich für den
Meister. Ausnahmen gibt es keine. Der Meister hat das uneingeschränkte Recht den Körper
des Sklaven nach seinen Wünschen zu gestalten (wie z.B. Brandings, Tattoos, Piercing)
Für weitergehende Eingriffe (Kastration, Penektomie, etc.) räumt der Meister jedoch dem
Sklaven ein Vetorecht ein.
Artikel 9
Alle persönlichen Gewohnheiten des Sklaven (essen, trinken, rauchen, schlafen, Sex,...etc...)
werden in letzter Konsequenz vom Meister festgelegt. Auch wenn im Alltag der Meister dem
Sklaven nicht immer entsprechende Anordnungen gibt so hat er jederzeit das Recht auf
diese Gewohnheiten Einfluß zu nehmen und entsprechende Anweisungen zu erteilen.
Artikel 10
Der Sklave wird seinen Körper immer sauber, ordentlich und bereit halten und auf gute
Kondition achten. Er hat permanent sein Körper zu pflegen und für den Meister attraktiv zu
halten. Der Sklave soll ausserdem sein Körper in Form bringen und halten.
Artikel 11
Der Sklave spricht nur wenn er angesprochen wird oder der Meister ihm die Erlaubnis dafür
erteilt oder um Informationen zu erfragen. Er beginnt und beendet jeden Satz mit dem
Zusatz "Sir". Er wird auch in Gegenwart Dritter nur sprechen wenn er die Erlaubnis vom
Meister dafür hat.
Artikel 12
Er vertritt zu 100 % die Lebenseinstellungen, Meinungen und Aussagen des Meisters – ohne
Ausnahme.
Der Sklave darf Bitten äussern. Das Recht bezieht sich aber vorwiegend auf Bitten, die dem
Meister einen Vorteil bringen (die Bitte auf harte Bestrafung, ein Geschenk für den Meister
zu kaufen und dafür Geld zu erhalten,....)
Artikel 13
Wenn der Sklave sich ausserhalb des Zuhauses befindet, wird er nur Kleidung tragen, die der
Meister erlaubt. Dies gilt ohne Ausnahme. Auch sonst gibt es in der Offentlichkeit keine
Ausnahmeregelung. Der Sklave hat sich öffentlich 1:1 dem Meister unterzuordnen. Uber
spezielle Verhaltensweisen und Kommunikation entscheidet der Meister. Gibt es keine
speziellen Anweisungen gelten die selben Regeln wie Zuhause.
Artikel 14
Der Sklave hat den Lebensraum des Meisters mit äusserstem Respekt zu benützen und wird
jeden Platz den er benutzt hat in Ordnung und sauber halten.
Artikel 15
Soweit der Meister nichts anderes anordnet, wird der Sklave zu Füssen des Meisters Bett
im Käfig oder an einem Platz den der Meister ihm zuweist schlafen.
Artikel 16
Die Körperflüssigkeiten des Meisters sind heilig und müssen als solche auch behandelt
werden. Wenn der Meister dem Sklaven erlaubt seine Körperflüssigkeiten zu empfangen,
muss der Sklave sicherstellen, das kein Tropfen verloren geht. Im Mund oder anal hat sie zu
bleiben wo sie ist.
Artikel 17
Zu jeder Zeit hat der Sklave dafür zu sorgen, dass sein Arschloch absolut sauber, bereit und
gerichtet ist für den Schwanz des Meisters. Nach jedem Toilettengang wird der Sklave
– soweit örtlich möglich – eine Analspülung durchführen. Der Sklave hat sexuell jederzeit und
überall für den Meister zur Verfügung zu stehen. Das persönliche Empfinden des Sklaven
spielt keine Rolle. Es zählt ausschliesslich die Befriedigung des Meisters. Der Sklave hat jede
sexuelle Vorliebe des Herrn zu befolgen.
Artikel 18
Der Sklave wird ohne ausdrückliche Erlaubnis des Meisters niemals seinen Schwanz, seine
Eier oder Titten berühren. Der Sklave kann jederzeit unbefristet vom Meister weggesperrt
werden.
Artikel 19
Der Sklaven kann sowohl nach den Buchstaben, als auch nach dem Sinn dieses Vertrages
jederzeit und an jedem Ort vom Meister bestraft werden. Der Sklave wird jede Art von
Bestrafung durch den Meister -uneingeschränkt - akzeptieren. Der Sklave wird seine
Bestrafung immer dankbar empfangen und als Teil seiner Ausbildung zum perfekten Sklaven
ansehen.
Artikel 20
Der Sklave ist auch das persönliche Frustventil des Meisters. Der Sklave ist verpflichtet
dem Herrn als Frustausgleich tabu los und uneingeschränkt zur Verfügung zu stehen und sich
auch ausdrücklich dafür anzubieten, wenn der Sklave merkt, dass der Meister in irgendeiner
Weise frustiert oder schlecht drauf ist.
Artikel 21
Der Meister kann den Sklaven fallweise oder auf längere Zeit ignorieren.
Artikel 22
Der Sklave soll allzeit das folgende Benehmen zeigen:
a.) Demut
b.) totale Unterwerfung
c.) absolute Gehorsamkeit
d.) Leidensfähigkeit
e.) Keuschheit
f.) schnelle Ausführung von Befehlen, Anordnungen und Weisungen
g.) sklavische Loyalität und Verehrung des Meisters
h.) Dienstbarkeit
i.) Liebe und Respekt für den Meister
j.) Dankbarkeit gegenüber dem Meister
k.) Verehrung für den Meister
l.)Erfolg in der Ausführung der Befehle des Meisters.
Artikel 23
Das Recht diesen Kontrakt zu lösen, steht nur dem Meister, nicht dem Sklaven zu. Der
Meister erhält gleichzeitig das Recht den Sklaven jederzeit zu verschenken oder zu
verkaufen.
Artikel 24
Der Sklave wird ohne ausdrückliche Genehmigung des Meisters keinen Kontakt oder gar
Beziehung zu anderen Meistern haben. Der Meister hat jederzeit das Recht weitere Sklaven
in seine Dienste zu nehmen.
Artikel 25
Der Sklave hat kein echt auf persönliche Kontakte. Auch nicht mit der Familie oder anderen
bisherigen (sozialen) Kontakten. Ausnahmen kann der Meister einräumen, ist aber in keiner
Weise dazu verpflichtet. Der Meister regelt und kontrolliert -uneingeschränkt- jeden
Aussenkontakt des Sklaven. Dies gilt ohne Ausnahme. Ordnet der Meister an, Kontakt zu
bestimmten Personen vorübergehend oder auf Dauer einzustellen, verpflichtet sich der
Sklave dieser Anordnung bedingungslos umgehend Folge zu leisten. Jegliche an den Sklaven
gerichtete Post, eMails, etc. hat er direkt und sofort an den Meister weiterzuleiten. Ein
Recht auf den Inhalt hat der Sklave nicht.
Direkt mit Unterzeichnung erstellt der Sklave eine Liste mit allen Profilen, Homepagen, eMail
Adressen,etc. und den dazugehörigen Login Informationen und fügt diese dem Vertrag bei.
Ein Verstoss dagegen berechtigt den Meister zur sofortigen Vertragsaufhebung wegen
schweren Vertrauensbruches.
Artikel 26
Der Sklave gibt dem Meister ausdrücklich die Garantie, dass er ihn nie verlassen wird oder
den Vertrag zu brechen
Artikel 27
Der Meister akzeptiert den Sklaven als sein Eigentum. Er wird für ihn sorgen, ihn beschützen,
ihn verpflegen und kleiden und ihn entsprechend ausbilden. Für den Fall dass dem Meister
unerwartet etwas passiert oder der Meister den Vertrag vorzeitig auflöst, kann er einen
neuen Master für den Sklaven finden oder hilft dem Sklaven das er wieder selbständig
überleben kann.
Artikel 28
Der Sklave hat die Pflicht den Meister bei körperlichen Beschwerden zu informieren, damit
dieser Bescheid weiss und sich ggf. darauf einstellen kann.
Bei Krankheit des Sklaven verzichtet der Meister für die Dauer der Erkrankung ganz oder
teilweise auf seine Rechte aus diesem Vertrag. Der Sklave vergisst dabei aber nicht Loyalität
und Respekt gegenüber dem Meister.
Artikel 29
Der Meister hat jederzeit das Recht diesen Vertrag zu ändern oder zu ergänzen. Der Sklave
verzichtet ausdrücklich auf ein solches Recht.
Mit seiner Unterschrift bestätigt der Sklave, dass er den Vertrag gelesen und
verstanden hat und ihn bedingungslos akzeptiert und beginnt ihn zu befolgen.
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Ort und Datum
Unterschrift des Sklaven
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Unterschrift von Master Ingo