Sklavenkontrakt
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Sklavenkontrakt
Sklavenkontrakt Sklave ........................................................................................., geb.am:__________________ in :______________________ zur Zeit wohnhaft (Adresse): ____________________ ___________________________________________________________________ nachfolgend "der Sklave" genannt verpflichtet sich gegenüber Master Ingo, nachfolgend "der Meister genannt, aus freiem Willen sich den nachfolgenden Regeln und Bestimmungen unwiderruflich zu unterwerfen. Artikel 1 Der Körper des Sklaven wird das totale Eigentum des Meisters zu 100 % und ohne Einschränkungen. Als solches hat der Sklave kein Recht zu protestieren oder Einspruch zu erheben, gegen irgendeinen Gebrauch den der Meister mit ihm vorhat. Der Sklave gibt alle Ansprüche, alle Rechte, Kontrollen und Ansprüche über Leben und Körper gegenüber seinem Meister auf und verzichtet auf jede Freiheit. Der Vertrag erfolgt auf Lebenszeit des Sklaven. Durch seine Unterschrift verpflichtet sich der Sklave für sein restliches Leben Eigentum des Meisters zu sein. Vertragsbeginn ist der Zeitpunkt der Unterzeichnung. Artikel 2 Der Sklave besitzt gar nichts. Alle Besitztümer des Sklaven sind automatisch die seines Meisters. Alles was der Sklave zu Vertragsbeginn besitzt geht restlos sofort in das Eigentum des Meisters über. Alle materiellen Gegenstände (Geräte, Möbel, Kleidung, etc.), sowie alle Finanzen (Konten, Erspartes, Versicherungen werden sofort an den Meister übergeben bzw. übertragen. Ein Verstoß dagegen berechtigt den Meister zur sofortigen Vertragsaufhebung wegen schweren Vertrauensbruches. Der Sklave übergibt alle persönlichen Ausweise und Papiere und die Verfügungsgewalt darüber dem Meister. Alle Einnahmen die der Meister mit oder durch den Sklaven erzielt (z.B. durch Escorttätigkeit, Vermietung, Verleih,........) stehen dem Meister zu 100 % zu. Artikel 3 Soweit möglich erstellt noch vor Antritt der Sklavenstelle der Sklave für den Meister eine notarielle Generalvollmacht. Damit kann der Meister alle Entscheidungen rechtlich für den Sklaven durchführen. Diese norarielle Generalvollmacht soll unbeschränkt gültig sein und wird alle 5 Jahre erneuert. Der Meister hat das Recht ohne Ausnahme über alles zu entscheiden. Sollte die Erstellung vor Antritt der Sklavenstelle nicht möglich sein, so findet sie nach dem Antritt statt, zu einer Zeit die der Meister bestimmt. Artikel 4 Der Sklave wird immer verfügbar sein zum Nutzen und zum Vergnügen des Meisters. Der Sklave wird auch ständig lernen wie er dem Meister am besten nutzen kann. Artikel 5 Der Sklave wird alle Kommandos, Befehle und Anordnungen des Meisters ohne Wiederspruch unverzüglich ausführen. Der Sklave hat kein Recht Anweisungen, Befehle,etc., in welcher Art auch immer, abzulehnen. Der Sklave hat auch die Pflicht zu erkennen, was der Meister will, ohne direkt eine Anweisung zu bekommen. Artikel 6 Soweit der Meister nicht etwas anders bestimmt, wird der Sklave den Meister mit "Sir" oder "Meister" bzw. "Master" ansprechen. Artikel 7 Der Sklave wird seinen Meister nie belügen oder Verfehlungen mit irgendwelchen Ausreden entschuldigen. Artikel 8 Der Sklave wird seinen Körper und seinen Geist jederzeit seinem Meister zur Verfügung stellen, wann immer, wie immer und wo immer der Meister es wünscht. Der Sklave hat keinerlei Recht auf Freizeit. Jede Minute des Sklavenlebens ist ausschließlich für den Meister. Ausnahmen gibt es keine. Der Meister hat das uneingeschränkte Recht den Körper des Sklaven nach seinen Wünschen zu gestalten (wie z.B. Brandings, Tattoos, Piercing) Für weitergehende Eingriffe (Kastration, Penektomie, etc.) räumt der Meister jedoch dem Sklaven ein Vetorecht ein. Artikel 9 Alle persönlichen Gewohnheiten des Sklaven (essen, trinken, rauchen, schlafen, Sex,...etc...) werden in letzter Konsequenz vom Meister festgelegt. Auch wenn im Alltag der Meister dem Sklaven nicht immer entsprechende Anordnungen gibt so hat er jederzeit das Recht auf diese Gewohnheiten Einfluß zu nehmen und entsprechende Anweisungen zu erteilen. Artikel 10 Der Sklave wird seinen Körper immer sauber, ordentlich und bereit halten und auf gute Kondition achten. Er hat permanent sein Körper zu pflegen und für den Meister attraktiv zu halten. Der Sklave soll ausserdem sein Körper in Form bringen und halten. Artikel 11 Der Sklave spricht nur wenn er angesprochen wird oder der Meister ihm die Erlaubnis dafür erteilt oder um Informationen zu erfragen. Er beginnt und beendet jeden Satz mit dem Zusatz "Sir". Er wird auch in Gegenwart Dritter nur sprechen wenn er die Erlaubnis vom Meister dafür hat. Artikel 12 Er vertritt zu 100 % die Lebenseinstellungen, Meinungen und Aussagen des Meisters – ohne Ausnahme. Der Sklave darf Bitten äussern. Das Recht bezieht sich aber vorwiegend auf Bitten, die dem Meister einen Vorteil bringen (die Bitte auf harte Bestrafung, ein Geschenk für den Meister zu kaufen und dafür Geld zu erhalten,....) Artikel 13 Wenn der Sklave sich ausserhalb des Zuhauses befindet, wird er nur Kleidung tragen, die der Meister erlaubt. Dies gilt ohne Ausnahme. Auch sonst gibt es in der Offentlichkeit keine Ausnahmeregelung. Der Sklave hat sich öffentlich 1:1 dem Meister unterzuordnen. Uber spezielle Verhaltensweisen und Kommunikation entscheidet der Meister. Gibt es keine speziellen Anweisungen gelten die selben Regeln wie Zuhause. Artikel 14 Der Sklave hat den Lebensraum des Meisters mit äusserstem Respekt zu benützen und wird jeden Platz den er benutzt hat in Ordnung und sauber halten. Artikel 15 Soweit der Meister nichts anderes anordnet, wird der Sklave zu Füssen des Meisters Bett im Käfig oder an einem Platz den der Meister ihm zuweist schlafen. Artikel 16 Die Körperflüssigkeiten des Meisters sind heilig und müssen als solche auch behandelt werden. Wenn der Meister dem Sklaven erlaubt seine Körperflüssigkeiten zu empfangen, muss der Sklave sicherstellen, das kein Tropfen verloren geht. Im Mund oder anal hat sie zu bleiben wo sie ist. Artikel 17 Zu jeder Zeit hat der Sklave dafür zu sorgen, dass sein Arschloch absolut sauber, bereit und gerichtet ist für den Schwanz des Meisters. Nach jedem Toilettengang wird der Sklave – soweit örtlich möglich – eine Analspülung durchführen. Der Sklave hat sexuell jederzeit und überall für den Meister zur Verfügung zu stehen. Das persönliche Empfinden des Sklaven spielt keine Rolle. Es zählt ausschliesslich die Befriedigung des Meisters. Der Sklave hat jede sexuelle Vorliebe des Herrn zu befolgen. Artikel 18 Der Sklave wird ohne ausdrückliche Erlaubnis des Meisters niemals seinen Schwanz, seine Eier oder Titten berühren. Der Sklave kann jederzeit unbefristet vom Meister weggesperrt werden. Artikel 19 Der Sklaven kann sowohl nach den Buchstaben, als auch nach dem Sinn dieses Vertrages jederzeit und an jedem Ort vom Meister bestraft werden. Der Sklave wird jede Art von Bestrafung durch den Meister -uneingeschränkt - akzeptieren. Der Sklave wird seine Bestrafung immer dankbar empfangen und als Teil seiner Ausbildung zum perfekten Sklaven ansehen. Artikel 20 Der Sklave ist auch das persönliche Frustventil des Meisters. Der Sklave ist verpflichtet dem Herrn als Frustausgleich tabu los und uneingeschränkt zur Verfügung zu stehen und sich auch ausdrücklich dafür anzubieten, wenn der Sklave merkt, dass der Meister in irgendeiner Weise frustiert oder schlecht drauf ist. Artikel 21 Der Meister kann den Sklaven fallweise oder auf längere Zeit ignorieren. Artikel 22 Der Sklave soll allzeit das folgende Benehmen zeigen: a.) Demut b.) totale Unterwerfung c.) absolute Gehorsamkeit d.) Leidensfähigkeit e.) Keuschheit f.) schnelle Ausführung von Befehlen, Anordnungen und Weisungen g.) sklavische Loyalität und Verehrung des Meisters h.) Dienstbarkeit i.) Liebe und Respekt für den Meister j.) Dankbarkeit gegenüber dem Meister k.) Verehrung für den Meister l.)Erfolg in der Ausführung der Befehle des Meisters. Artikel 23 Das Recht diesen Kontrakt zu lösen, steht nur dem Meister, nicht dem Sklaven zu. Der Meister erhält gleichzeitig das Recht den Sklaven jederzeit zu verschenken oder zu verkaufen. Artikel 24 Der Sklave wird ohne ausdrückliche Genehmigung des Meisters keinen Kontakt oder gar Beziehung zu anderen Meistern haben. Der Meister hat jederzeit das Recht weitere Sklaven in seine Dienste zu nehmen. Artikel 25 Der Sklave hat kein echt auf persönliche Kontakte. Auch nicht mit der Familie oder anderen bisherigen (sozialen) Kontakten. Ausnahmen kann der Meister einräumen, ist aber in keiner Weise dazu verpflichtet. Der Meister regelt und kontrolliert -uneingeschränkt- jeden Aussenkontakt des Sklaven. Dies gilt ohne Ausnahme. Ordnet der Meister an, Kontakt zu bestimmten Personen vorübergehend oder auf Dauer einzustellen, verpflichtet sich der Sklave dieser Anordnung bedingungslos umgehend Folge zu leisten. Jegliche an den Sklaven gerichtete Post, eMails, etc. hat er direkt und sofort an den Meister weiterzuleiten. Ein Recht auf den Inhalt hat der Sklave nicht. Direkt mit Unterzeichnung erstellt der Sklave eine Liste mit allen Profilen, Homepagen, eMail Adressen,etc. und den dazugehörigen Login Informationen und fügt diese dem Vertrag bei. Ein Verstoss dagegen berechtigt den Meister zur sofortigen Vertragsaufhebung wegen schweren Vertrauensbruches. Artikel 26 Der Sklave gibt dem Meister ausdrücklich die Garantie, dass er ihn nie verlassen wird oder den Vertrag zu brechen Artikel 27 Der Meister akzeptiert den Sklaven als sein Eigentum. Er wird für ihn sorgen, ihn beschützen, ihn verpflegen und kleiden und ihn entsprechend ausbilden. Für den Fall dass dem Meister unerwartet etwas passiert oder der Meister den Vertrag vorzeitig auflöst, kann er einen neuen Master für den Sklaven finden oder hilft dem Sklaven das er wieder selbständig überleben kann. Artikel 28 Der Sklave hat die Pflicht den Meister bei körperlichen Beschwerden zu informieren, damit dieser Bescheid weiss und sich ggf. darauf einstellen kann. Bei Krankheit des Sklaven verzichtet der Meister für die Dauer der Erkrankung ganz oder teilweise auf seine Rechte aus diesem Vertrag. Der Sklave vergisst dabei aber nicht Loyalität und Respekt gegenüber dem Meister. Artikel 29 Der Meister hat jederzeit das Recht diesen Vertrag zu ändern oder zu ergänzen. Der Sklave verzichtet ausdrücklich auf ein solches Recht. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Sklave, dass er den Vertrag gelesen und verstanden hat und ihn bedingungslos akzeptiert und beginnt ihn zu befolgen. .................................................... .............................................................................................................. Ort und Datum Unterschrift des Sklaven ------------------------------- -------------------------------------------------------------------Ort und Datum Unterschrift von Master Ingo