Handwerk 2-2014_Handwerk 6/2011

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Handwerk 2-2014_Handwerk 6/2011
Handwerk 2-2014_Handwerk 6/2011 06.02.14 08:38 Seite 1
HANDWERK
AKTUELL
Offizielles Organ der Kreishandwerkerschaft Duisburg
In diesem Heft:
Den Meisterbrief schützen
WHKT
BZH
LGH
Unternehmerseminar
Baugewerbliche Verbände
GFW Duisburg
Handwerkskammer Düsseldorf
In eigener Sache
Förderung
Die Betriebsbörse
UFH
BG Bau
IKK classic
ZDH
Finanzen / Steuern / Recht
2·14
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HANDWERK AKTUELL
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD, GRÜNEN, CDU und FDP:
Inhalt
Den Meisterbrief schützen
2
BZH
2
Unternehmerseminar
3
GFW Duisburg
4
In eigener Sache
5+7
Die Betriebsbörse
6
BG Bau
8
ZDH
8
WHKT
9
LGH
9
Baugewerbliche Verbände
10
Handwerkskammer
Düsseldorf
11
Förderung
11
UFH
12
IKK classic
12
Finanzen
14
Steuern
14
Recht
15
„Den Meisterbrief als Grundlage der
dualen Ausbildung sowie als
Qualitätssiegel des Handwerks schützen“
Auf seiner Sitzung am 18.12.2013
hat der Landtag NordrheinWestfalen mit den Stimmen der
Fraktionen von SPD, CDU, GRÜNEN und FDP bei Enthaltung der
Fraktion der PIRATEN einen Antrag zum Meisterbrief angenommen.
Kernaussage des Antrags ist:
„Der Landtag von NordrheinWestfalen betont die Bedeutung des Meisterbriefs als Voraussetzung für die Führung
handwerklicher Unternehmen.
Er ist eine im Handwerk gewachsene Qualifizierung, die
sich an Selbständige und an Beschäftigte richtet.
Das Erfordernis von meisterlichen Kenntnissen in vielen
Handwerksberufen ist kein
Gründungshemmnis. Die Meisterschule ist eine äußerst erfolgreiche Unternehmerschulung, sie ist die Basis von Erfolg
und Nachhaltigkeit handwerklicher Qualität und Selbstständigkeit.
Darüber hinaus sind Meisterbetriebe unverzichtbar für die erfolgreiche duale Ausbildung in
Deutschland. Wer die duale
Ausbildung stärken will, muss
den Meisterbrief erhalten.“
Das ist ein bedeutender Erfolg
des NRW-Handwerks und zeigt,
dass unsere gemeinsamen Bemühungen in den letzten Jahren bis hin zur Image-Kampagne den Stellenwert des
Handwerks in der Politik verbessert haben.
Besuchen Sie
uns im Internet:
www.handwerkduisburg.de
Impressum
HANDWERK
AKTUELL
Offizielles Organ der
Kreishandwerkerschaft
Duisburg
Herausgeber und Verlag:
Kreishandwerkerschaft DU
Düsseldorfer Straße 166
47053 Duisburg
Telefon (02 03) 9 96 34-0
Fax
(02 03) 9 96 34-35
[email protected]
www.handwerk-duisburg.de
Redaktion:
Lothar Hellmann
Stefan Piel
Bodo H. Oppenberg
Heinz-Jürgen Hippler
Nadine Berger
GFW Duisburg
Andreas Otten
Dr. Frank Bruxmeier
Anzeigen:
Kreishandwerkerschaft
Duisburg und Oppenberg
Druck + Verlag GmbH
Druck:
Oppenberg
Druck + Verlag GmbH
Kardinal-Galen-Straße 6
47051 Duisburg
Telefon (02 03) 30 55 66
Fax
(02 03) 30 55 67
Der Bezugspreis ist durch
den Mitgliedsbeitrag an die
Kreishandwerkerschaft
Duisburg abgegolten.
z. Z. gilt Preisliste vom 1.1.2002
Wir gratulieren
Zur bestandenen Meisterprüfung im November und
Dezember 2013
Pascal Grings, Fliederstr. 147,
47055 Duisburg, geb. am
10.07.1989 in Duisburg, Installateur und Heizungsbauer.
Christian Laufenberg, Ortelsburger Ring 50, 47279 Duisburg, geb. am 29.08.1980 in
Duisburg, Elektrotechniker.
Dennis Attrot, Espenweg 33,
47228 Duisburg, geb. am
14.05.1989 in Moers, Tischler.
Carsten Hertmut Spickmann,
Saarner Str. 3, 47269 Duisburg,
geb. am 16.08.1986 in Duisburg, Tischler.
Markus Dopatka, Im Schlenk
40, 47055 Duisburg, geb. am
07.11.1977 in Duisburg, Kraftfahrzeugtechniker.
Mükremin Altunkaya, Mathildenstr. 18, 47169 Duisburg, geb.
am 15.03.1991 in Dinslaken, Installateur und Heizungsbauer.
Thomas Letzner, Rapsstr. 32,
47269 Duisburg, geb. am
16.12.1980 in Duisburg, Elektrotechniker.
Nicole Lücking, Eisenbahnstr.
6a, 47198 Duisburg, geb. am
25.01.1990 in Duisburg, Friseur.
Bildungszentrum
Handwerk
Fördermittel sind
gut angelegt
Bis auf einige Euro sind es rund
eine dreiviertel Million aus der
Bundes- sowie Landeskasse,
die in die weitere Verbesserung der Ausbildungsmöglichkeiten im Bildungszentrum
Handwerk Duisburg fließt. Insbesondere die Sanitär-, Heizung- und Klima-Innung, die
Zweirad- sowie Elektro-Innung
erhalten nun die Möglichkeit,
ihre Abteilungen auf den neuesten Stand der Technik zu
bringen.
Die Elektro-Innung wird ihre
Werkstätten modernisieren.
Dazu gehören unter anderem
die Steuerungstechnik und die
Gebäudeinstallation mit BUSSystem, Messgeräte für die Anlage- und Elektrogeräteprüfung (E-Scheck).
Die Sanitär-, Heizung- und Klima-Innung wird ebenfalls in
die Werkstatteinrichtungen investieren, dazu gehören auch
Diagnosegeräte, BHKW-Anla-
gen und elektronische Messgeräte für die Abgasmessung.
„Mit dieser Investition sind die
Werkstätten nicht nur sehr gut
ausgerüstet, sondern befinden sich auf dem neuesten
Stand der Technik“, erklärt der
Fachbereichsleiter Wolfgang
Holtwick.
Gleiches gilt natürlich auch für
die anderen Werkstätten. Die
Zweirad-Innung verplant den
Zuschuss für die Elektromobilität, Motorradtechnik und EBikes. Ebenso werden die Prüfstände erneuert.
„Neben den Erneuerungen in
den Werkstätten können wir
die komplette EDV-Anlage für
unsere Teilnehmerinnen und
Teilnehmer
modernisieren“,
gibt Dr. Frank Bruxmeier weiter Details über die Verwendung der Fördergelder bekannt. „Die vorgeschriebenen
Ausschreibungen laufen auf
Höchsttouren.
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HANDWERK AKTUELL
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Auf der Erfolgsleiter
weiter nach oben
Unternehmerseminar der
Kreishandwerkerschaft Duisburg
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In Anlehnung an die Vorgehensweise der
„Offensive Mittelstand“ bieten wir eine eiJHQH=HUWL¿]LHUXQJ,KUHV4XDOLWlWVPDQDJHPHQWV DQ GLH ZHLWDXV ZHQLJHU $XIZDQG
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Unternehmerseminar - Ihr Vorteil
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Ihr Trainer:
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Weitere Erfolgsstufen
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Unternehmerseminar - Ihr Aufwand
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Kontakt und Anmeldung:
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HANDWERK AKTUELL
Feierlicher Abschluss des DU.MINT-Wettbewerbs 2013 –
„Sitzen bleiben neu gestalten“
Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 9 „möbelten“ Stuhl mittels MINT „auf“
Der Endspurt war spannend,
das Rennen machten Zeitungsrollen, ein „Verwandlungskünstler“, ein Gamerstuhl sowie
die „purpurviolette Pause“. Sie
gehörten zu den Stühlen und
Stuhlskizzen, die rund 100
Fünft- bis Neuntklässler/-innen
von Schulen aus Duisburg und
vom Niederrhein beim diesjährigen DU.MINT-Wettbewerb ins
Rennen schickten.
Zum Wettbewerb aufgerufen
hatten auch diesjährig die Gesellschaft für Wirtschaftsförderung Duisburg sowie die Universität Duisburg-Essen. Beide
sind Träger des zdi-Zentrums
DU.MINT Duisburg Niederrhein.
„Gewohnt provokant und mit
Augenzwinkern haben wir das
Motto des diesjährigen DU.MINTSchülerwettbewerbs kreiert“,
berichtet Ralf Meurer, Geschäftsführer der Gesellschaft
für Wirtschaftsförderung Duisburg (GFW Duisburg). Und so
lautete das Motto in 2013 „Sitzen bleiben neu gestalten“.
Ausgangspunkt war die Frage
„Wie lässt sich ein Stuhl umfunktionieren, bequemer machen, außergewöhnlich oder
einfach nur anders?“ Innovations- und Kreativitätsgedanken
wurden bei der Beurteilung
von Stühlen und Stuhlskizzen
durch die Jury ebenso bewertet wie die schriftliche Erklärung der Schüler/-innen, inwieweit und wo(zu) sie bei der Gestaltung ihres Stuhles Mathematik, Informatik oder Naturwissenschaften verwendet haben. Zur Jury gehörten neben
Ralf Meurer Manfred Heise (Inhaber vom atelier Manfred
Heise, DU.MINT-Projektpartner
und -maskottchen), Dr. Andreas Reichert (Bildhauer und Phy-
Die strahlenden Gewinner/-innen des DU.MINT-Wettbewerbs
2013
Foto: zdi-Zentrum DU.MINT Duisburg Niederrhein
siker an der Fakultät für Physik
der Universität Duisburg-Essen), Oberstudienrätin Petra
Mayboom
(Oberstudienrätin
am Gymnasium Rheinkamp Europaschule Moers) sowie Jens
Hörnemann (Inhaber von jotthaa design).
In der Stadtbibliothek Duisburg
wurden die Gewinner/-innen
im Dezember 2013 feierlich
prämiert.
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HANDWERK AKTUELL
Platz 1 ging an Luca-Marie Schültingkemper und Lea Schulz vom
Andreas-Vesalius-Gymnasium in
Wesel. „Ihr Zeitungsrollenstuhl
besticht durch die freischwingende Konstruktion. Die Kombination der Materialien macht
diesen Stuhl zu etwas Besonderem. Der Ansatz recyclebare Materialien zu benutzen, zeugt von
der Nachhaltigkeit der Idee“, war
Laudator Heise begeistert. Die
Erstplatzierten dürfen sich über
ein Preisgeld in Höhe von 300,Euro freuen.
Platz 2 „holte“ Finn Wieland. Dieser besucht ebenfalls das Andreas-Vesalius-Gymnasium in
Wesel. Sein „Verwandlungskünstler“ fällt sogleich ins Auge:
„Auffallend ist hier die technische Ausgereiftheit. Der Stuhl ist
kein Stuhl mehr, sondern ein
multifunktionales Möbel und
umfasst den geforderten Stuhl,
einen Tisch und noch einen
Schrank. Dies ist ‚innovativ‘ und
‚kreativ‘; die Grenze verläuft hier
fließend. Obendrein ist bei der
Umsetzung der Idee eine große
Portion technischen Wissens
nötig“, lobt Oberstudienrätin
Petra Mayboom. Diese unterrichtet am Gymnasium Rheinkamp Europaschule Moers die
Fächer Physik und Technik. „Verwandlungskünstler“ Finn Wieland erhält 200,- Euro Preisgeld.
Auf den dritten Platz schaffte es
eine Stuhlskizze. Der skizzierte
„Gamerstuhl“ war eine gemeinschaftliche Idee von Michel Tönnis, Daniel Bertram, Serhat Kademir, David Kruse, Attila Pezük
und Jannik Rössler. Sie alle sind
Schüler der Gesamtschule Duisburg-Süd. Michel Tönnis war es
aber schlussendlich, der die Idee
zu Papier brachte. „Der ‚Gamerstuhl‘ ist eine runde Sache – man
merkt, wie zielgerichtet gearbeitet wurde. Welche Anforderungen ergeben sich aus der
speziellen Situation beim Spielen am Computer? Sitzposition,
Ergonomie, notwendige Anschlüsse für die Infrastruktur –
dass alles ist bedacht worden.
Hinzu kam eine Visualisierung
des Entwurfs in einer Optik, die
vom Computerspiel bekannt ist.
Verwendet wurde dabei ein 3DVisualisierungsprogramm, wie
es auch zur Spielegestaltung
eingesetzt wird. Jetzt fehlt eigentlich nur noch der Ausdruck
in einem 3D-Drucker, wobei die
Daten bereits vorliegen“, so Dr.
Andreas Reichert in seiner Laudatio. Bei so viel Lob aus berufenem Munde, waren die 100,Euro Preisgeld fast schon Nebensache.
Da die Jury von der Kreativität
einzelner Exponate besonders
angetan war, lobte sie kurzerhand auch noch einen Kreativitätspreis aus. Die „purpurviolette Pause“ von Anna Roßkotten
und Florentine Lemm, beide Realschule Hamborn II, machte in
diesem Segment das Rennen,
„weil der Transformationsgedanke hierbei einfach überaus
gelungen umgesetzt wurde“,
betont Jury-Mitglied Jens Hörnemann, Inhaber von jotthaa
design. Der Unternehmer aus
Duisburg-Bissingheim ist ausgebildeter Tischler sowie Möbeldesigner.
„Da wir jedem eingereichten
Wettbewerbsbeitrag die gleiche
Wertschätzung entgegenbringen wollen, es aber nur begrenzt ‚Treppchenplätze‘ gibt,
haben wir uns dafür entschieden, ein „Buch zum Wettbewerb“ aufzulegen. Hierin sind alle Stühle und Stuhlskizzen, die
bei uns eingereicht wurden, verortet. Gleiches gilt für die dazugehörigen Erklärungen. Gewonnen hat damit jeder“, schließt
Caroline Rieger, Koordinatorin
des zdi-Zentrums DU.MINT Duisburg Niederrhein.
Auch im nächsten Jahr wird’s einen DU.MINT-Wettbewerb geben. Unter welchem Motto dieser stehen wird und Schüler/-innen welcher Klassen dabei mitwirken können, wird noch nicht
verraten.
Durch Tod ist von uns gegangen:
Carsten Jopek
Kraftfahrzeugmechanikermeister
am 29.12.2013 im Alter von 56 Jahren
Wir werden dem Verstorbenen immer ein
ehrendes Andenken bewahren.
In eigener Sache
Der deutsche Mittelstand
Der deutsche Mittelstand wird
eindrucksvoll
repräsentiert
durch Handwerker, Freiberufler, Produzenten, Einzelhändler und Dienstleister.
Der deutsche Mittelstand bildet
das Herz der Gesellschaft, den
Motor der Wirtschaft, Garant des
demokratischen Staates und die
Quelle unerschöpflicher Kreativität. Trotz Euro, Schulden und
Bankenkrise stellt der deutsche
Mittelstand weiterhin rund 97%
aller Unternehmen in Deutschland dar, beschäftigt fast 80% aller Arbeitnehmer, bildet über
85% aller Lehrlinge aus und
schafft Jahr für Jahr tausende
von neuen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen, während die Konzerne Fulltimekräfte durch Teilzeitjobber ersetzen
oder Arbeitsplätze ins Ausland
verlagern.
Schwarzarbeitsbekämpfung
Illegale Beschäftigung und
Schwarzarbeit sind keine Kavaliersdelikte. Sie vernichten Arbeitsplätze, schließen Unternehmen von fairer Konkurrenz
aus und bringen den Staat um
Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Der Schaden,
der dadurch Arbeitnehmern,
Handwerkern, Unternehmen
und der Versicherungsgemeinschaft entsteht, ist sehr groß.
Die
Kreishandwerkerschaft
möchte dem entgegen wirken
und beschäftigt daher Herrn
Bernd Jägers zur Schwarzarbeitsbekämpfung.
Herr Jägers geht Hinweisen aus
der Unternehmerschaft nach.
Er überprüft Baustellen und
Werkstätten bezüglich der Einhaltung der Vorschriften des
Gesetzes zur Bekämpfung der
Schwarzarbeit, der Handwerksordnung usw.
Herr Jägers hält den Kontakt zu
Ordnungsämtern, Polizei und
Zoll. Er ist telefonisch zu erreichen unter der Mobilnummer
0160-96902797.
Folgende Mitarbeiter des Ordnungsamtes sind auch zum
Thema Schwarzarbeitsbekämpfung zu erreichen:
Herr Brück,
Telefon: 0203/2834079
Herr Lisken,
Telefon: 0203/2834605.
Von der Gestaltung
bis zum
Endprodukt
Zeitschriften
Geschäftsdrucksachen
Endlossätze
Programmbroschüren
Bücher
Werbebeschriftung
OPPENBERG
Druck + Verlag GmbH
Druckerei
Buchbinderei
Verlag
Kardinal-Galen-Straße 6
47051 Duisburg (Stadtmitte)
Tel. (02 03) 30 55 66
Fax (02 03) 30 55 67
E-Mail [email protected]
www.oppenberg-druck.de
Handwerk 2-2014_Handwerk 6/2011 06.02.14 08:38 Seite 6
6
HANDWERK AKTUELL
Die Betriebsbörse
Betriebsvermittlungen
In der letzten Zeit wurden uns
nachstehend aufgeführte Angebote bekannt.
Bei Interesse wenden Sie sich
bitte an die Handwerkskammer
Düsseldorf, Frau Ute Rübsamen, Telefon 0211/8795-328,
Telefax 0211/8795-334, E-Mail:
[email protected].
HWK-D-AN-06693
Maler- und Lackierer-Betrieb
seit 1913 in Duisburg. Zur Zeit
2 Malergesellen (25 und 27 Jahre Betriebszugehörigkeit). Aus
Altersgründen möchte ich den
Betrieb zum 1. Oktober 2013
mit Werkzeugen und Inventar
verkaufen.
HWK-D-AN-07087
Das Unternehmen befasst sich
mit Altbausanierung, Reparaturen, Fliesenarbeiten. Es
befindet sich im Raum Duisburg und hat 4 gewerbliche
Mitarbeiter. Der Betrieb soll altersbedingt verkauft werden.
Eine Lagerhalle wäre zu kaufen
oder zu mieten. Eine Einarbeitung ist zu vereinbaren. Kundenstamm kann übernommen
werden.
HWK-D-AN-02616
Elektroinstallationsbetrieb
im Gewerbegebiet DuisburgMeiderich einschließlich Grundstück und Gebäude mit 2 Wohnungen à 120 qm und 70 qm
zzgl. separater Halle mit Büroetage auf dem Hof (86 qm) aus
gesundheitlichen Gründen des
Inhabers zu verkaufen. Gesamte
Nutzfläche beträgt ca. 980 qm.
VB 750.000 Euro.
HWK-D-AN-03857
In Duisburg kann ab sofort ein
Elektro-Fachbetrieb
übernommen werden. Die Schwerpunkte der betrieblichen Tätigkeit umfassen den Verkauf und
die Reparatur von ElektroHaushaltsgeräten (keine Beschränkung auf spezielle Geräte
oder Firmen). Das Unternehmen setzt sich wie folgt zusammen:
- ein etwa 100 qm großes Ladenlokal (liegt an einer
Straßenkreuzung in einem
Wohngebiet, gute Verkehrsanbindungen, 4 Schaufenster)
- ein gesondertes Lager (anderer Standort, Größe 100 qm)
- Ausstellungsräume und Büroraum (150 qm)
- eine Werkstatt mit 6 Prüfständen (100 qm)
Der seit 1979 bestehende Betrieb weist einen hohen Bekanntheitsgrad und einen erheblichen
(Privat-)Kundenstamm auf. Für einen engagierten und interessierten Nachfolger bietet der Betrieb Potenzial. Das Einzugsgebiet umfasst
etwa 30 km. Eine gemeinsame
Einarbeitungsphase wird gerne
angeboten.
Fragen zu weiteren. Details
können gerne in einem persönlichen Vor-Ort-Gespräch geklärt werden.
HWK-D-AN-06961
Ein langjährig bestehender
Schlüsseldienst mit Bauschlosserei im Duisburger
Norden. Im Schlüsseldienst
werden mechanische Sicherheitsprodukte (Schlösser, Zylinder, Beschläge etc.) verkauft
und bei Bedarf montiert. In der
Schlosserei werden bei Bedarf
Türen, Tore und Geländer gefertigt oder repariert. Die Firma soll aus Altersgründen
(Rentenalter) verkauft und
übergeben werden.
HWK-D-AN-07177
In Duisburg ist ein Metallbaubetrieb mit hochwertigen
Kunden abzugeben.
Unternehmenskonzept:
Das
Leistungsspektrum des Unternehmens umfasst den Stahlbau (DIN 18800-7 Klasse B) in
Form der Herstellung von Sonderanfertigungen für die Aufzugsindustrie. Durch eine
fachgerechte Beratung, hohe
Qualität
und
langjähriges
Know-How hat sich das Unternehmen in der Branche einen
hervorragenden Ruf erarbeitet.
Historie: Das Unternehmen befindet sich nun in der vierten
Generation.
Kunden: Bei den Kunden handelt es sich hauptsächlich um
namhafte/marktführende Unternehmen der Aufzugsbranche. Nennenswert ist die sehr
gute Konjunktur dieses Wirtschaftszweiges.
Außendarstellung: Eine gut
strukturierte und moderne Internetseite ist vorhanden.
Mitarbeiter: Drei erfahrene und
gut ausgebildete Mitarbeiter
sorgen für die Qualität der Produkte.
Verkaufsgrund: Aus persönlichen Gründen wir ein Nachfolger gesucht.
Verkaufskonditionen: Verhandelbar.
Übergabe: Der jetzige Inhaber
steht nach der Übergabe für einen vereinbarten Zeitraum zur
Verfügung.
HWK-D-AN-05533
Tischlerei in Duisburg. Inhaber sucht ab sofort aus Altersgründen einen Tischlermeister
als Partner bzw. der Betrieb
kann aber auch komplett übernommen werden. Wenig Eigenkapital erforderlich.
HWK-D-AN-01883
In Duisburg-Meiderich ist ein
seit 50 Jahren bestehender
Damen- und Herrenfriseurladen (Laden ca. 120 qm, Miete ca. 700 EURO Kaltmiete) ab
sofort wegen Krankheitsgründen abzugeben. Der Salon befindet sich in zentraler Lage,
gute
Verkehrsanbindung,
großes Schaufenster, Parkplätze vorhanden, Kundenstamm
ist vorhanden. Von der Fläche
her kann der Salon um einen
Kosmetikbereich
erweitert
werden. Für Existenzgründer
geeignet. Auch für andere
Zwecke nutzbar.
HWK-D-AN-07057
Eingeführtes Kosmetik-Institut in zentraler Lage in Duisburg-Stadtmitte kann zum
Jahreswechsel
2013/2014
übernommen werden. Die
großzügig und attraktiv gestalteten Räumlichkeiten können
günstig angemietet werden.
Klimaanlage vorhanden. Einrichtung und 2 komplette Kabinen können erworben werden.
HWK-D-AN-03273
Aufgeschlossen, kreativ und
auf dem Weg in die Selbstständigkeit? Sie sind hier genau
richtig!
Ideal für Existenzgründer: Das
Unternehmen ist seit 1955 in
Duisburg ansässig und vereint
verschiedene Bereiche der Fotografie in einem umfassenden Konzept. Auf 180 qm gibt
es 2 getrennte Fotostudiobereiche, einen Ladenlokalbereich, WC, Küche und einen
Werkstattbereich im Keller. Die
Immobilie befindet sich im Teileigentum mit 2 weiteren Eigentümern. Garagenzugang
im Studiobereich 2 im Untergeschoss (angemietet). Inventarliste kann angefordert werden. Falls gewünscht, kann die
Immobilie ohne das Fotostudio
erworben werden. Ideal auch
für andere Branchen mit Kundenkontakt.
Banken-Exposé
zur Immobilie liegt vor. Der Betrieb liegt in einem Mischgebiet direkt im Herzen der Industriemetropole Duisburg. Parkplätze direkt vor dem Haus. Als
Nachfolger geeignet wäre:
Selbstbewusstes, präsentes, sicheres Auftreten, ambitioniert
hinsichtlich des weiteren Ausbaus des eigenen Geschäftskonzepts!
Weitere Informationen zum
Preis oder anderen Details können in einem persönlichen Gespräch vermittelt werden.
HWK-D-AN-03320
Trockene, großzügige Lagerhallen + Abstellfläche im
Duisburger
Süden/Stadtgrenze Düsseldorfer Norden sofort zu vermieten:
Lager/Produktionsflächen 540
qm, Gesamtfläche 900 qm, Geschosshöhe teilweise bis 6 m.
Ebenerdige Anlieferung möglich.
Strom,
Beleuchtung,
Starkstrom vorhanden. Geeignet für Lager, Messebauer,
Schreiner etc.
Kontakt bitte unter 0175/
83332248 oder E-Mail: [email protected]
HWK-D-AN-06926
Gewerbegrundstück in Duisburg: In unmittelbarer Lage
der A40 in Richtung DuisburgKaiserberg/Venlo NL sowie der
A57 in Richtung Köln/Nimwegen. Der Duisburger Hafen sowie Logport Rheinhausen sind
in 10 Minuten vom Grundstück
Handwerk 2-2014_Handwerk 6/2011 06.02.14 08:38 Seite 7
7
HANDWERK AKTUELL
aus zu erreichen. Das Grundstück liegt im Gewerbegebiet 1
(ohne Beschränkungen).
Das Grundstück ist in 2 Einheiten teilbar. Davon sind 2.500
qm mit einer Halle sowie einem
separaten Bürogebäude bebaut sowie eine Freifläche.
Außerdem befindet sich hier
eine Lkw-Waage bis 40.000 kg
Belastbarkeit.
Die 2. Grundstückseinheit von
6.000 qm ist von 2 Straßen aus
befahrbar. Davon sind ca. 3.000
qm nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BimSchG) abgenommen. Auf dem Grundstück
befindet sich eine 40.000-l-Diesel-Tankanlage, eine Waschplatte, eine Schrottplatte, eine
Waage für Kleinteile mit Container, ein Container für
Dampfstrahler sowie Aufenthaltscontainer für Personal, ein
Toilettencontainer und ein
Duschcontainer.
Bilder können auf Anfrage
beim Anbieter angefordert
werden.
In eigener Sache
Unglaublich!
Vor kurzem erhielt der Obermeister der Buchbinder- und Buchdrucker-Innung folgendes Schreiben:
HWK-D-AN-06998
Immobilie im Gewerbegebiet
Duisburg-Meiderich aus gesundheitlichen Gründen des
Inhabers zu verkaufen.
Grundstück und Gebäude mit 2
Wohnungen à 120 qm und 70
qm zzgl. separater Halle mit
Büroetage auf dem Hof (86
qm). Gesamte Nutzfläche beträgt ca. 980 qm.
VB 750.000 Euro.
Wir
gratulieren
25-jähriges
Arbeitnehmerjubiläum
Johann Wallach, Tischlergeselle i. Fa. Tischlerei Blank GmbH,
Am Seltenreich 5a-7a, 47259
Duisburg, am 09.01.2014.
Wolfgang Bobkiewicz, Elektroinstallateur i. Fa. Stefan
Horn, Landwehrstr. 24, 47119
Duisburg, am 08.02.2014.
Ludwig Müller, Ausbilder Bürokaufleute, Kreishandwerkerschaft Duisburg, Düsseldorfer
Str. 166, 47053 Duisburg, am
20.02.2014.
Es ist wirklich nicht zu fassen!
Handwerk 2-2014_Handwerk 6/2011 06.02.14 08:38 Seite 8
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HANDWERK AKTUELL
BG Bau
Am Arbeitsplatz vorsorgen:
Stolpern, stürzen, rutschen
Risiken lauern nicht nur im Winter
Schuhwerk führen häufig zu Unfällen.
Nicht zu unterschätzen sind die
Lichtverhältnisse, etwa von Verkehrswegen und Treppen.
Wenn das Tagelicht morgens an
stark bewölkten Tagen oder in
der abendlichen Dämmerung
nicht ausreicht, ist es wichtig,
frühzeitig künstliche Beleuchtung einzuschalten. In der dunkleren Jahreszeit ist für ausreichende Beleuchtung zu sorgen.
Die häufigsten Stolperfallen entstehen durch unebene Böden,
Schläuche, Kabel und herumliegende Gegenstände wie Verpackungen oder Werkzeuge. Für
unvermeidliche Kabel und Leitungen gibt es abgeschrägte Kabelbrücken. Nicht mehr benötigtes Werkzeug oder Material
sollte gleich an dafür vorgesehene Plätze geräumt und nicht
auf dem Boden liegen gelassen
werden. Zudem sind Baustellenwege frei zu halten und nicht
durch Baumaterial oder Bauschutt zu versperren. Besteht
die Gefahr, dass Beschäftigte in
Hohlräume, Ausschachtungen
oder Baugruben fallen könnten, müssen beispielsweise
Absperrungen, Abdeckungen,
Schutzdächer oder Fangnetze
her.
Eine andere häufige Unfallursache sind rutschige Böden. Ausgelaufenes Öl, Fett oder Wasser
sollte daher schnellstmöglich
beseitigt werden. Im Winter sind
die Verkehrswege bei Eis, Raureif oder starkem Regen etwa
durch Streumittel zu sichern,
um sich gegen Rutschgefahren
zu wappnen. Fragen zum Thema können an die kostenlose
Präventionshotline der BG BAU
gerichtet werden, Telefon: 0800
80 20 100.
ZDH
Rundfunkbeitrag
Bodenöffnungen durchtrittsicher und unverschiebbar abdecken.
Größere Öffnungen mit dreiteiligem Seitenschutz sichern. Auch
loses Material beiseite räumen und geordnet lagern.
Nässe, Reif oder sogar Eis und
Schnee: Derzeit können Arbeitsplätze schnell zur Rutschbahn
werden. Aber auch in anderen
Jahreszeiten gilt es, Stolperfallen zu vermeiden. Über 20 Prozent aller Arbeitsunfälle im Baugewerbe sind Stolper-, Rutschund Sturzunfälle. Rutschige Böden, liegengelassene Werkzeuge, Kabel, Eimer, bauliche Mängel oder ungeeignete Schuhe
können die Ursachen sein. Damit keine Gefahr für die Beschäftigten besteht, sind regelmäßige Sicherheits-Checks der
Baustellenwege und Arbeitsplätze angebracht. Jeder Einzelne kann durch Umsicht und Ordnung am Arbeitsplatz dazu beitragen, solche Unfälle zu vermeiden, so die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG
BAU).
Ausrutschen und stolpern, was
harmlos klingt, kann böse Folgen
haben: Bänderrisse, Knochenbrüche, Zerrungen oder Verstauchungen: Mehr als 23.500
Arbeitsunfälle geschahen in der
Bauwirtschaft und im Gebäudereiniger-Handwerk 2012 durch
Stolpern, Rutschen und durch
Stürze aus bis zu einem Meter
Höhe. Im Schnitt sind das 100
Unfälle an jedem Arbeitstag.
Kosten in Höhe von fast 36 Millionen Euro für Heilbehandlungen, Rehabilitationen und Renten zahlte die BG BAU 2012 an
Betroffene von Stolper-, Rutschund Sturzunfällen. Das waren
über 18 Prozent der gesamten
Aufwendungen für alle Arbeitsunfälle.
Viele Unfälle ereignen sich beim
Treppensteigen: Wer über Treppen Material oder Werkzeug
transportiert, sollte auf einen
freien Blick über die Stufen achten. Wichtig sind zudem trockener Grund, freie Verkehrswege
und vorgeschriebene Geländer
an Podesten und Gerüsten.
Sprünge von höher gelegenen
Arbeitsplätzen sollten vermieden werden: Nach einem Sprung
aus einem Meter Höhe wirkt das
Sechsfache des Körpergewichtes auf die Gelenke, dabei
kommt es leicht zu einem Fersenbeinbruch. Aber auch Hast
und Eile, mangelnde Aufmerksamkeit und ungeeignetes
Zum aktuellen Sachstand, zu
Problemen und Lösungsansätzen bei der Erhebung des
Rundfunkbeitrags erklärt Holger Schwannecke, Zentralverband des Deutschen Handwerks:
„Die Mehreinnahmen in Milliardenhöhe, die für die nächsten
Jahre erwartet werden, kommen nicht überraschend und
bestätigen uns in unserer Einschätzung, dass die neue Beitragsregelung
insbesondere
die Wirtschaft deutlich stärker
belastet. Richtig ist deshalb,
dass diese Mehreinnahmen
wieder zurückgegeben werden
müssen und zwar in voller Höhe. Aber nicht im Gießkannenprinzip durch eine allgemeine
Beitragssenkung.
Vorrangig
wäre eine Überprüfung der Systematik und Ausgewogenheit
der Beitragserhebung: Dazu
haben sich die Landesregierungen anlässlich der Staatsvertragsunterzeichnung 2010
selbst verpflichtet!
Insbesondere die zusätzliche
Beitragspflicht für gewerbliche
Fahrzeuge sorgt bei mittelgroßen Betrieben für erhebliche
Steigerungen der Gesamtkosten, da die Unternehmen allein
schon durch die Betriebsstättenabgabe deutlich stärker belastet werden als früher. Hinzu
tritt die überproportionale Belastung von Unternehmen mit
Filialen. Hier kommt es teilweise zu einer Vervierfachung der
vorher entrichteten Gebühren!
Für Unternehmen, die zahlreiche Teilzeitbeschäftigte haben,
die aber voll in die Beitragsermittlung eingehen, ist die Ungerechtigkeit des Ansatzes
noch offensichtlicher.
Die aktuellen Mehreinnahmen
sind keine Verfügungsmasse
der Rundfunkpolitik! Es bietet
sich vielmehr eine Chance: Wir
appellieren an die Landesregierungen, nun schnell und vorrangig die Hauptfehler des jetzigen Systems zu beheben. Insbesondere mit der Herausnahme der gewerblichen Fahrzeuge wäre eine wesentliche Quelle der Zusatzbelastung für die
Betriebe leicht zu beseitigen. In
einem weiteren Schritt müssen
die Belastungen für Unternehmen mit mehreren Standorten
durch einfache Möglichkeiten
zur Zusammenfassung von Betriebsstätten reduziert und Lösungen für die Teilzeitbeschäftigten gefunden werden.“
Handwerk 2-2014_Handwerk 6/2011 06.02.14 08:38 Seite 9
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HANDWERK AKTUELL
WHKT
Ökonomische Bildung als eigenes Fach:
Modellversuch an
70 Realschulen zeigt,
wie es geht
Mit dem Modellversuch in
Nordrhein-Westfalen unter Beteiligung von 70 Realschulen
wird der ökonomischen Bildung als unverzichtbarer Bestandteil der Allgemeinbildung
zu Recht der Stellenwert eines
eigenen Schulfaches gegeben.
Selten hat der WHKT einen
Schulversuch in NRW begleiten
dürfen, mit dem alle unmittelbar beteiligten Akteure der
Schule so überaus zufrieden
sind. Dies gilt nach dem Abschlussbericht, der bislang den
Beiratsmitgliedern vorliegt und
in Kürze veröffentlicht wird, sowohl für Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler als auch für
Schulleitungen und Eltern. Die
große Mehrheit der Akteure,
die es erprobt haben, spricht
sich für ein eigenständiges Fach
aus. Dies zeigt, dass es machbar
und für die Zielgruppen Schüler/innen und Lehrkräfte sinnvoll sowie zielführend ist.
Trotz strittiger Diskussion im
begleitenden Beirat ist erkennbar, dass alle relevanten Interessensgruppen sich ohne besondere Schwierigkeiten auf
die Inhalte eines eigenständigen Pflichtfaches verständigen können. Aus Sicht des
WHKT darf man die Verbraucherbildung nicht gegen die
ökonomische Bildung stellen.
Die Verbraucherbildung passt
nicht nur sehr gut zu den Inhalten der ökonomischen Bildung, sondern ist deren Bestandteil.
Die Etablierung eines Pflichtfaches zur ökonomischen Bildung trifft auf die ausdrückliche Unterstützung des Handwerks. Denn damit wird auch eine Forderung umgesetzt, die
der Gemeinschaftsausschuss
der Deutschen Gewerblichen
Wirtschaft unter Federführung
des Zentralverbands des Deutschen Handwerks bereits im
Jahr 2010 mit der Vorlage von
Gutachten zu Bildungsstandards für die ökonomische Bildung an allgemein bildenden
Schulen gefordert hat. Der
WHKT erhofft sich mit der Einführung eines Pflichtfaches
perspektivisch die Etablierung
einer eigenen Studiermöglichkeit dieses Faches für angehende Lehrkräfte. Dann muss ökonomische Bildung nicht mehr
soziologisch, politisch oder historisch betrachtet und vermittelt werden, sondern ökonomisch.
LGH
Ausbildungsabbrüche
vermeiden –
Ziellauf-Medien nutzen!
Ihr Auszubildender kommt zu
spät zur Arbeit?
Vereinbarte Aufgaben werden
nur unzureichend erledigt? Im
Kundengespräch verhält sich
der Auszubildende unhöflich?
– Diese und andere Situationen beleuchten die Ziellauf-
Medien der LGH,
die im Rahmen
einer
Initiative
zur Vermeidung
von Ausbildungsabbrüchen entstanden sind.
Die Filmsequenzen „So nicht!“
sind ab sofort auch über die Informationsplattform
www.
qualiboxx.de des Bundesinsti-
tuts für Berufsbildung (Bibb)
abrufbar.
Die entwickelten Filmclips zeigen allgemeine Konflikte auf,
wie sie in der betrieblichen
Ausbildung häufig vorkommen. Auf Basis von vier unterschiedlichen Szenarien geben
separate Statements der am
Konflikt beteiligten Personen
einen aufschlussreichen Einblick in die individuelle Betrachtung der Situation. Der
Kommentar einer Expertin mit
Hinweisen auf Handlungsalternativen für einen konstruktiveren Konfliktverlauf rundet
jedes Szenario ab. Die Laufzeit
je Thema beträgt etwa 12 Minuten.
Das Fachportal www.qualiboxx.de des Bundesinstituts
für Berufsbildung (Bibb) richtet sich an Fachkräfte im Bereich des Übergangs von der
Schule in den Beruf.
Die Filmsequenzen sollen betrieblichen Ausbildern, Ausbilderinnen, Personalverantwortlichen, Auszubildenden
und Lehrkräften eine Hilfestel-
lung für Lösungen in Konfliktsituationen anbieten. Sie verfolgen das Ziel, dafür zu sensibilisieren, Spannungen frühzeitig zu erkennen und anzugehen, bevor die Auseinandersetzung eskaliert und – im
ungünstigsten Fall – sogar
zum Abbruch der Ausbildung
führt.
Die
Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrheinwestfälischen Handwerks e.V.
hat zu den Filmen jeweils eine
Broschüre für Ausbilderinnen
bzw. Ausbilder sowie für Lehrkräfte erstellt, mit welchen
sich das Thema vertiefen lässt.
Diese und weitere Handlungshilfen können im Medienpool
www.ziellauf.de
abgerufen
oder bei der LGH kostenfrei
bestellt werden.
Die im Projekt "Ziellauf" entstandenen
Filmsequenzen
wurden mit finanzieller Unterstützung des Ministeriums für
Arbeit, Integration und Soziales des Landes NordrheinWestfalen und der Europäischen Union erstellt.
Handwerk 2-2014_Handwerk 6/2011 06.02.14 08:38 Seite 10
10
HANDWERK AKTUELL
Baugewerbliche
Verbände
Zufriedenheit nach vier
Messetagen in Essen
Deubaukom und InfraTech brachten guten Start
ins Baujahr 2014
Als Erfolg bewerten die Baugewerblichen Verbände ihre Beteiligung an den Essener Fachmessen Deubaukom und InfraTech. „Das war ein guter Start
ins Baujahr 2014. Die Resonanz
auf unsere beiden Stände und
auf die Fachtagung Holzbau
und insgesamt die Besucherresonanz auf die Messen bestärken uns in der Hoffnung, dass
sich im gerade begonnenen
Jahr der Aufwärtstrend für unsere Branchen fortsetzen wird“,
meinten der Präsident der Baugewerblichen Verbände (BGV),
Rüdiger Otto, und BGV-Hauptgeschäftsführer Lutz Pollmann
in ihrem Resümee.
Die BGV waren in der Halle 3 innerhalb der Deubaukom vertreten, wo der Fachverband Ausbau und Fassade NRW den
Schwerpunkt auf das Stuckateur-Handwerk legte, sowie in
Halle 12, wo der Straßen- und
Tiefbau-Verband
NordrheinWestfalen im Rahmen der InfraTech vier seiner Mitgliedsbetriebe präsentierte. Hinzu kam der
Holzbaukongress mit wieder
etwa 500 Teilnehmern. Er stellte das Thema „Bauen und Sanierung in der Stadt“ in den Mittelpunkt und wurde vom Zimmerer- und Holzbau-Verband
Nordrhein ausgerichtet.
Dass das breit gefächerte Stuckateur-Handwerk voll im Trend
liegt, unterstrichen Meisterschüler des Berufsbildungszentrums der Handwerkskammer
Südwestfalen vor Ort. Sie fertigten in einer „lebenden Werkstatt“ moderne und traditionelle Stuckarbeiten und gaben einen Einblick in ihre Ausbildung
etwa zu bauphysikalischen Themen, zur Gebäudesanierung
und zur Ermittlung und Beseitigung von Schäden an Gebäuden. Zahlreiche Messebesucher
ließen sich von der Bandbreite
auch dieses Bauberufs beeindrucken, darunter auch NRWBauminister Michael Groschek
während seines Rundgangs
über die Deubaukom.
Dem überaus aktuellen Thema
Infrastruktur war die Messe InfraTech gewidmet, die eine gelungene Premiere erlebte. 165
Aussteller nahmen teil, darunter auf einem Gemeinschaftsstand der Straßen- und TiefbauVerband NRW zusammen mit
der Zertifizierung Bau GmbH
und den VHV Versicherungen
als wichtigen Partnern der Bauwirtschaft. Themen dieser Messe waren der Straßen- und Tiefbau, der Wasserbau, Wasser
und Abwasser, die öffentliche
Raumgestaltung sowie Verkehr
A N W A LT S - & N OTA R K A N Z L E I
Hans W. Meier
Rechtsanwalt und Notar
Duisburg-Huckingen, „ Am Steinernen Kreuz “
Düsseldorfer Landstraße 234, Telefon 02 03 / 78 14 91
und Mobilität. Gerade die Verkehrs- und die Versorgungsinfrastruktur stehen derzeit ja im
Mittelpunkt der öffentlichen
Diskussionen und stellen einen
Milliardenmarkt dar – mit einem
Schwerpunkt in NRW. Die InfraTech richtete sich dementsprechend an die Entscheider für Investitionen, also an Behördenvertreter in Kommunen, Ländern und im Bund, an die Betreiber der Ver- und Entsorgungsnetze, an Großunternehmen mit eigener Infrastruktur,
an Techniker, Planer und Ingenieure. Die Nachfragen insbesondere nach den vier Mitgliedsunternehmen, die am
BGV-Stand mit Plakaten, Flyern
und kurzen Präsentationen für
sich warben, zeigten, dass diese Besuchergruppen tatsächlich stark vertreten waren.
Schon traditionell war die Deubau, die traditionsreiche und
wichtigste Baufachmesse im
Westen Deutschlands, eine Gelegenheit zur verbandspolitischen Standortbestimmung.
Dies ist auch bei ihrem „Nachfolger“, der Deubaukom, der
Fall gewesen. Beim Neujahrsempfang der BGV und in mehreren Diskussionsveranstaltungen und Pressegesprächen
stellten die Verbandsspitzen
heraus, dass das nordrheinwestfälische Baugewerbe mit
Optimismus in das neue Baujahr
gegangen ist. In der Branche
gehe man davon aus, dass der
Umsatz um etwa drei Prozent
zunehmen werde – unterstützt
vor allem durch den Wohnungsbau. Zudem werde der
Wirtschaftsbau anziehen und
es bestehe berechtigte Aussicht, dass wegen der hohen
Steuereinnahmen und der politischen Beschlusslage auch die
öffentlichen Investitionen zunehmen werden.
2013 bezeichnete BGV-Präsident Rüdiger Otto im Rückblick
als „durchwachsenes Jahr. Die
Auftragseingänge haben vor allem im Wohnungsbau erfreulich zugenommen. Dank der
wohl 230.000 fertiggestellten
Wohnungen können wir durch-
aus von einer Trendwende
sprechen. Vom Gewerbebau
und von den öffentlichen Investitionen kamen dagegen leider nur wenige Impulse. Das ist
die eine Seite von 2013. Die andere betrifft das Wetter: Witterungsbedingt ging in den ersten vier, fünf Monaten am Bau
so gut wie gar nichts. Selbst
jetzt höre ich daher von vielen
meiner Unternehmerkollegen
noch, dass sie dabei sind, diesen
Rückstand aufzuarbeiten – auftragsmäßig, aber auch umsatzmäßig. Das überaus milde Wetter der vergangenen Wochen
hat uns dabei sehr geholfen.
Aber trotzdem gehen die ursprünglichen Hoffnungen auf
ein nennenswertes Umsatzplus
in 2013 nicht in Erfüllung. Wir
werden es wohl gerade mal mit
einer schwarzen Null abschließen - wenn wir Glück haben mit
einem kleinen Plus. Immerhin
ist es unserer Branche aber offenbar gelungen, bundesweit
einige Zehntausend Mitarbeiter
zusätzlich einzustellen.“
Otto und auch Hauptgeschäftsführer Pollmann verhehlten jedoch nicht, dass sie „politisch
aktuell von Berlin aus eher
Schatten denn Licht sehen.“ Sie
rügten die „falschen Weichenstellungen“ durch den Koalitionsvertrag. Zunächst vorgesehene Investitionen und Förderungen vor allem zugunsten
der Verkehrsinfrastruktur und
zur Schaffung von bezahlbarem oder auch barrierearmem
Wohnraum seien „vagen Versprechungen“ gewichen. Die
große Koalition habe „eine große Chance vertan, dringende
Probleme dieses Landes anzugehen und seine Zukunft, seine
Wettbewerbsfähigkeit und seinen Wohlstand zu sichern“. Auf
der Tagesordnung geblieben
sei jedoch die Mietpreisbremse,
„die sich in Wirklichkeit zu einer
Wohnungsbaubremse auswirken wird.“ Auf die regionalen
Engpässe auf dem Wohnungsmarkt wies Pollmann nicht zuletzt als Sprecher des breiten
Aktionsbündnisses „Impulse für
den Wohnungsbau NRW“ hin.
Meine Tätigkeitsschwerpunkte im Anwaltsbereich sind:
Verkehrsunfall- und Verkehrsstrafrecht
Spezialisierung seit nunmehr 25 Jahren
Erbrecht
Besuchen Sie uns im Internet:
www.handwerk-duisburg.de
Handwerk 2-2014_Handwerk 6/2011 06.02.14 08:38 Seite 11
11
HANDWERK AKTUELL
Handwerkskammer Düsseldorf
3.
www.handwerklehrstelle.de
Mehr als 1.200 offene Lehrstellen im Handwerk an
Rhein und Ruhr für 2014
4.
Düsseldorf und der Großraum besonders
ausbildungsaktiv
Die Internet-Lehrstellenbörse
der Handwerkskammer Düsseldorf bietet derzeit so viel freie
Auswahl wie kaum je zuvor.
Mehr als 1.200 Ausbildungsplätze stehen ab sofort unter www.
handwerk-lehrstelle.de parat.
„Das Interesse der heimischen
Ausbildungsbetriebe des Handwerks an Nachwuchskräften
dürfte nach zwei Jahren etwas
geringerer Aufnahmequoten
jetzt wieder ansteigen. Denn
das ohnehin recht konjunkturstabile Handwerk blickt optimistisch aufs Geschäftsjahr 2014
und setzt entsprechend intensiv auf die Fach- und Führungskräfte von morgen,“ erläutert
der für das Ausbildungswesen
zuständige Geschäftsführer der
Handwerkskammer, Dr. Christian Henke.
Da schadet es nicht, dass sich
die Ausbildungsofferten des
Handwerks in großer Vielfalt
finden: in rund 80 Berufen in allen technischen, kreativen und
versorgungsnahen Branchengruppen der „Wirtschaftsmacht von nebenan.“ Die meisten Angebote stellen die energienahen Ausbildungsberufen
zum / zur Anlagenmechani-
ker/in für Sanitär-, Heizungsund Klimatechnik und zum / zur
Elektroniker/in, die handwerklichen
Dienstleistungsberufe
(vor allem im Beauty-Segment
zum / zur Friseur/in und zum /
zur Kosmetiker/in, aber auch
das Lebensmittelhandwerk.
Selbst das stark nachgefragte
Kfz-Handwerk bietet aktuell
mehr als 50 Lehrstellen zum /
zur Kfz-Mechatroniker/in. Aber
auch in den gestaltenden Berufen finden sich jetzt reichlich
Plätze, etwa zum / zur Tischler/in. „Und genau jetzt ist der
richtige Zeitpunkt, um auch in
ausgesprochen selteneren, gesuchten Ausbildungsberufen
wie etwa zum / zur Sattler/in
oder zum / zur Keramiker/in
fündig zu werden“, betont
Henke.
Die Internet-Börse der Kammer
kann nach Ausbildungsberufen
und nach Kreisen bzw. kreisfreien Städten sortiert durchgesehen werden. Der Großraum
Düsseldorf (Landeshauptstadt,
Kreise Neuss und Mettmann) ist
mit rund 200 freien Lehrstellen
derzeit Spitze bei den Offerten – auch, was die Angebotsbreite betrifft.
Förderung
Handwerksinitiative NRW
Seit einigen Jahren setzt die
Landesregierung NordrheinWestfalen in Abstimmung mit
der
Handwerksorganisation
die sogenannte „Handwerksinitiative NRW“ um.
In dieser Handwerksinitiative
sind verschiedene Fördermittel gebündelt, die ganz offensichtlich bei noch nicht allen
Betrieben bekannt sind und in
dem Maße genutzt werden,
wie dies gewünscht wird.
Folgende Hilfen sind in der
Handwerksinitiative
zusammengefasst:
1. Meistergründungsprämie:
Starthilfe für Existenzgründer in Höhe von 7.500,00
EUR
2. Starterscheck:
Existenzgründungshilfe für junge
Unternehmer im Handwerk
in Form einer Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsbank
NRW bis zu 80 % eines Kre-
5.
6.
ditbetrages von maximal
100.000,00 EUR
Wachstumsscheck Plus in
Form eines Coachingangebotes mit Seminaren und
Workshops rund um das
Thema Unternehmensentwicklung
Innovationsgutschein
Handwerk zur Unterstützung der Entwicklung neuer
Produkte und Dienstleistungen im Unternehmen
Design Handwerk NRW als
Internet-Informationsportal für Aktivitäten des Handwerks im Bereich Design
und Gestaltung
Landes-Gewerbeförderungsstelle des Nordrhein-Westfälischen Handwerks e. V.
(LGH) zur Unterstützung
und Abwicklung von Förderprogrammen und Lei-
tung von Sonderprojekten
im Handwerk
7. Technologie - Transfer - Ring
Handwerk NRW zur Innovationsförderung von Handwerksunternehmen in allen
Bereichen
8. Zukunfts-Initiative
Handwerk Nordrhein-Westfalen
2.0 zur Sensibilisierung der
Handwerksunternehmen für
aktuelle und zukünftige Herausforderungen
9. Entwicklung des Mittelstandsgesetzes NRW unter
Beteiligung des NordrheinWestfälischen Handwerkstages und des Westdeutschen Handwerkskammertages.
Genauere Informationen zu
den verschiedenen Bausteinen finden Sie unter www.
handwerksinitiative.de.
Neue Innungsmitglieder
Martin Schweers, Maxstr. 6,
47166 Duisburg, Tischler-Innung, am 01.01.2014.
Serpil Bektas, Kardinal-GalenStr. 119, 47058 Duisburg, Friseur-Innung, am 09.01.2014.
AKI GmbH, Friedrich-Ebert-Str.
339, 47139 Duisburg, Innung
Duisburg Sanitär Heizung Klima,
am 02.01.2014.
Jeanina Danek, Dorfstr. 132,
47259 Duisburg, Friseur-Innung, am 07.01.2014.
Roswitha Janzen, Moerser
Str. 371, 47475 Kamp-Lintfort,
Raumausstatter-Innung RheinRuhr, am 09.01.2014.
Bendig Autoservice GmbH,
Siemensstr. 27 a, 47533 Kleve,
Innung für Karosserie- und
Fahrzeugbau Niederrhein, am
02.01.2014.
Wenn alle den Verbrecher
jagen, wer bleibt dann
eigentlich beim
Opfer?
Helfen Sie mit!
Spendenkonto: 34 34 34
Deutsche Bank Mainz
(BLZ 550 700 40)
Gemeinnütziger Verein zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern
und zur Verhütung von Straftaten e.V. • 420 Außenstellen bundesweit
Infos: Weberstr. 16, 55130 Mainz · www.weisser-ring.de
Handwerk 2-2014_Handwerk 6/2011 06.02.14 08:38 Seite 12
12
HANDWERK AKTUELL
UnternehmerFrauen
Handwerk
Neujahrsempfang der
Unternehmerfrauen im
Handwerk
gute Gespräche. Am frühen
Nachmittag verließen die letzten Gäste den ASCD nach einem
rund um gelungen Neujahrsempfang der Unternehmerfrauen.
IKK classic
Leistungen und neue finanzielle Angebote
für Versicherte:
Mit einem Glas Sekt startete der
traditionelle Neujahrsempfang
der Unternehmerfrauen am 12.
Januar 2014 im AmateurSchwimm-Club Duisburg (ASCD).
Die erste Vorsitzende, Jutta
Schmidt, begrüßte die Anwesenden zur ersten Veranstaltung des Jahres 2014 und freu-
te sich über das zahlreiche Erscheinen. Die Wintersonne
durchflutete den separaten
Raum mit der schön eingedeckten Tafel und Blick auf den
See. Das reichhaltige Frühstücksbuffet ließ keine Wünsche offen und während des
Essens entwickelten sich viele
Erfolg ist die Summe
der richtigen Entscheidungen
Von Frauen. Für Frauen.
Sie sind........ eine selbständige Unternehmerin, mitarbeitende
Ehefrau/Partnerin oder Angehörige im Handwerk
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1. Vorsitzende: Jutta Schmidt, Tel. 02 03 - 55 33 35
Geschäftsstelle: Kreishandwerkerschaft Duisburg,
Tel. 02 03 - 99 63 40, Herr J. Hippler
Nächste Veranstaltung:
UFH-Landesverbandstagung in Duisburg
Haniel Akademie. Duisburg-Ruhrort
14. März 2014, 10.00 Uhr
Anmeldungen:
W. Adams-Sattler, Tel. 0 20 66/41 85 90, Fax 0 20 66/41 85 91
oder über unsere Internet-Homepage www.ufh-duisburg.de
2014 mehr als eine halbe
Milliarde zusätzlich
Für die medizinische Versorgung ihrer Versicherten wird die
IKK classic 2014 abermals deutlich mehr Geld aufwenden. Das
hat der Verwaltungsrat im Dezember in Dresden beschlossen.
Das Haushaltsvolumen der Kasse
steigt im Jahr 2014 auf rund 9,5
Milliarden Euro. Die Leistungsausgaben erhöhen sich um 580
Millionen Euro auf 8,9 Milliarden
Euro. Darin enthalten ist ein Anstieg der Ausgaben für ärztliche
Behandlungen um 80 Millionen
Euro auf insgesamt 1,5 Milliarden Euro. Die Aufwendungen
für Arzneimittel wachsen um
126 Millionen Euro auf ebenfalls
1,5 Milliarden Euro. Für den
größten Kostenblock, die Krankenhausbehandlung, sind Mehrausgaben von 136 Millionen und
ein Gesamtvolumen von drei Milliarden Euro vorgesehen.
Am Ende des Jahres 2013 blickte die IKK classic auf ein ausgeglichenes
Geschäftsergebnis
mit einem voraussichtlichen
Einnahmeüberschuss von rund
80 Millionen Euro zurück. Die Erhebung von Zusatzbeiträgen
schließt die IKK classic aufgrund
ihrer soliden Vermögenslage
auch für das Jahr 2014 aus.
Die Versicherten der IKK classic
profitieren 2014 zudem von einer deutlichen Ausweitung der
Leistungen für Prävention und
Vorsorge. So erhalten die Versicherten im Rahmen des IKK-Bonusprogramms ab sofort für
das Deutsche Sportabzeichen
30 Euro, für das Deutsche
Schwimmabzeichen und die
Leistungsabzeichen
weiterer
Sportverbände jährlich 20 Euro.
Die Blutspendebereitschaft ihrer Versicherten belohnt die IKK
mit 20 Euro jährlich. Für das IKKGesundheitskonto stehen den
Versicherten nun bis zu 300
Euro statt bisher 200 Euro jährlich zur Verfügung: Für die Teilnahme an qualitätsgeprüften
Gesundheitskursen gibt es bis
zu 90 Euro Kurskostenerstattung. Bei zwei möglichen Kursen pro Jahr oder der alternativen Entscheidung für die kompakten IKK Aktiv-Tage sind das
insgesamt maximal 180 Euro.
Für Mineralstoffe wie Folsäure,
Magnesium und Eisen erhalten
Schwangere bei ärztlicher Verordnung auf Privatrezept bis zu
100 Euro von ihrem IKK Gesundheitskonto zurück. Verordnete
homöopathische Arzneimittel
können bis zu einer Höhe von 50
Euro finanziert werden.
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HANDWERK AKTUELL
Finanzen
BFH zur 1%-Regelung bei
Nutzung von mehreren
Fahrzeugen
Mit Urteil vom 13.06.2013, VI R
17/12,
veröffentlicht
am
23.10.2013, hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden,
dass für Arbeitnehmer (hier:
Gesellschafter-Geschäftsführer
einer GmbH) bei der Nutzung
von mehr als einem Kfz zur privaten Nutzung der geldwerte
Vorteil für jedes Fahrzeug nach
der 1%-Regelung anzuwenden
ist.
Im Urteilsfall bekam der Arbeitnehmer einer GmbH (Gesellschafter-Geschäftsführer) zwei
Kfz zur uneingeschränkten Nutzung überlassen. Das Finanzamt setzte für jedes einzelne
Fahrzeug einen Sachbezug auf
der Grundlage der 1%-Regelung als lohnsteuerlichen Vorteil
an. Der Kläger war der Ansicht,
dass nur für das teurere Fahr-
zeug die 1%-Regelung anzuwenden ist. Der BFH bestätigt
im Grundsatz die Auffassung
des Finanzamtes. Die Überlassung eines Dienstwagens an
den Arbeitnehmer für dessen
Privatnutzung, führt zu einer
Bereicherung des Arbeitnehmers. Die tatsächliche Nutzung
spielt dabei keine Rolle. Der
geldwerte Vorteil umfasst die
Nutzung des Fahrzeugs selbst
sowie sämtliche Kosten. Der
geldwerte Vorteil fließt dem Arbeitnehmer bereits mit der Inbesitznahme des Dienstwagens
und nicht erst mit der tatsächlichen privaten Nutzung zu.
Der Wortlaut der 1%-Regelung
bietet für den BFH keinen Anhaltspunkt für die Annahme,
dass bei der Möglichkeit der
Nutzung von mehr als einem
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Fahrzeug die Regelung nur für
ein Fahrzeug gelten soll.
Der BFH sieht keinen Grund, die
Bestimmung
einschränkend
auszulegen. Vielmehr wird dem
Arbeitnehmer bei zwei Fahrzeugen zur Privatnutzung ein
doppelter Nutzungsvorteil zugewandt. Er kann nach Belieben
auf beide Fahrzeuge zugreifen
und diese entweder selbst nutzen oder - soweit arbeitsvertraglich erlaubt - einem Dritten
überlassen. Er erspart sich dadurch den Betrag, den er für
die Nutzungsmöglichkeit vergleichbarer Fahrzeuge am
Markt aufwenden müsste.
Die doppelte Belastung kann
der Arbeitnehmer nur durch
die Führung eines Fahrtenbuches mindern. Nur durch ein
Fahrtenbuch kann eine eventuelle Nichtnutzung oder eine geringere Nutzung nachgewiesen
werden.
Steuern
Wechsel der
Gewinnermittlungsart
Übergangsverlust darf nicht
auf mehrere Jahre verteilt werden
Gewinnermittlungsarten sind
der
Betriebsvermögensvergleich (Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung) und die Einnahme-Überschussrechnung.
Wird zwischen diesen beiden
Gewinnermittlungsarten
gewechselt, muss ein sogenannter Übergangsgewinn bzw.
Übergangsverlust
ermittelt
werden. Diese ergeben sich aus
der Hinzu- bzw. Abrechnung
bestimmter Bilanzpositionen
(sog. Korrektivposten). Damit
wird vermieden, dass Aufwendungen und Erträge doppelt
oder gar nicht berücksichtigt
werden.
Entsteht ein Übergangsgewinn,
darf er auf drei Jahre gleichmäßig verteilt werden, damit er
nicht in einem Jahr versteuert
werden muss. Ein Übergangsverlust darf allerdings nicht verteilt werden, auch wenn dies
steuerlich günstiger ist.
Fehlender Nachweis des zutreffenden
ausländischen Abnehmers:
Steuerpflicht
innergemeinschaftlicher
Lieferungen von Kfz
Die Lieferung von Kraftfahrzeugen aus Deutschland in einen
anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (übriges Gemeinschaftsgebiet) ist regelmäßig von der Umsatzsteuer
befreit. Der Lieferer muss allerdings u. a. durch ordnungsgemäße Belege nachweisen, wer
sein ausländischer Abnehmer
ist. Trägt die Finanzverwaltung
substanziiert vor, dass im Ausland andere Personen als die
vom Lieferer angegebenen die
sog. Erwerbsbesteuerung vor-
genommen haben, muss der
Lieferer konkret nachweisen,
wer tatsächlich sein Abnehmer
war. Auch muss dieser Abnehmer oder ein von ihm beauftragter Abholer versichern, den
Gegenstand der Lieferung in
das übrige Gemeinschaftsgebiet befördert zu haben. Kann
der Lieferer die Nachweise nicht
beibringen, ist die Lieferung
umsatzsteuerpflichtig, selbst
wenn der Gegenstand tatsächlich in das übrige Gemeinschaftsgebiet gelangt.
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HANDWERK AKTUELL
Recht
Anforderungen an eine
endgültige Verweigerung
der Mängelbeseitigung
Regelmäßig liegt eine ernsthafte
und endgültige Weigerung des
Auftragnehmers, vom Auftraggeber gerügte Mängel zu beseitigen, nicht vor, wenn der Unternehmer ernsthaft Verhandlungen über die streitigen Punkte
anbietet. Die Aufforderung zur
Nachbesserung unter Setzung
einer angemessenen Frist ist daher nicht entbehrlich, sondern
Voraussetzung für Mängel- und
sonstige Ersatzansprüche des
Auftraggebers. Dies hat das
Oberlandesgericht
Düsseldorf
mit Urteil vom 11.10.2013 (Az. 22
U 81/13) entschieden.
Sachverhalt:
Ein Auftragnehmer (AN) erbringt
Bodenbelagsarbeiten. Der Auftraggeber (AG) hält diese für
mangelhaft und verlangt, dass
der Boden wegen vorhandener
Unebenheiten und Kellenschläge
insgesamt ausgetauscht wird.
Der AN teilt nach einem Ortstermin mit, dass ein gesamter Austausch nicht verlangt werden
könne. Im Rahmen eines Telefonats bietet er dem AG an, die Angelegenheit durch eine Kürzung
der Vergütung von rd. 20% beizulegen. Zu einer Einigung
kommt es nicht. Daraufhin beauftragt der AN einen Sachverständigen, der zur Beseitigung
der Mängel eine Grundreinigung
sowie eine PU-Mattversiegelung
vorschlägt. Der AN bietet dem AG
diese Nachbesserung an; der AG
hält die Maßnahmen nicht für
ausreichend und lässt den Bodenbelag ohne weitere Fristsetzung durch einen anderen Unternehmer austauschen. Der AN
klagt daraufhin seinen ausstehenden Werklohn ein. Der AG
rechnet mit den Kosten für den
Austausch des Bodenbelags auf.
Entscheidung:
Das Oberlandesgericht spricht
dem AN den Werklohn in voller
Höhe zu. Der AG könne die Kosten, die für den Austausch des
Bodenbelags angefallen sind, nur
dann erstattet verlangen, wenn
er den AN zuvor zur Beseitigung
der Mängel aufgefordert und
ihm hierfür eine angemessene
Frist gesetzt hätte. Ausnahmsweise könne die Fristsetzung
entbehrlich sein, wenn der AN
die Beseitigung der Mängel
ernsthaft und endgültig verweigert hätte.
Das Gericht hält schon die Aufforderung zur Nachbesserung
für nicht ausreichend, weil der AG
nur einen kompletten Austausch
des Bodenbelags gefordert habe. Grundsätzlich bleibe es aber
dem AN überlassen, in welchem
Umfang und auf welche konkrete Weise er einen Baumangel beseitigen wolle. Nur in Ausnahmefälle müsse er sich den Weisungen des AG unterwerfen. Der AG
hätte daher sein Nachbesserungsverlangen nicht darauf beschränken dürfen, den Bodenbelag insgesamt auszutauschen.
Ferner habe sich der AN auch
nicht endgültig und ernsthaft
geweigert, jegliche Nachbesserung durchzuführen, sondern
nur erklärt, dass ein kompletter
Austausch nicht erforderlich sei.
Hinzu komme, dass der AN telefonisch einen Vergleichsvorschlag unterbreitet habe. Eine
vollständige Verweigerungshaltung lasse sich einem solchen Telefonat nicht entnehmen, was
sich schon aus dem Bemühen
um eine gütliche Einigung und
der damit verbundenen Gesprächsbereitschaft ergebe.
Wer ernsthaft Verhandlungen
über Streitpunkte anbiete, bringe damit regelmäßig sein ernsthaftes Interesse an einer Fortsetzung der vertraglichen Zusammenarbeit (insbesondere einer
Nacherfüllung) zum Ausdruck.
Dies ergebe sich ferner aus dem
Vorschlag, die Nachbesserung
auf eine andere Art und Weise als
durch einen Kompletttausch
durchzuführen. Insgesamt habe
daher der AG die Nachbesserung
verfrüht durchgeführt und könne keine Kostenerstattung verlangen.
Bedeutung der
Entscheidung
Meinungsverschiedenheiten wegen Mängeln kommen am Bau
sehr oft vor. Trotzdem machen
Auftraggeber häufig Fehler,
wenn sie Ansprüche geltend machen. Insbesondere die ordnungsgemäße Mängelrüge, die
Aufforderung zur Nachbesserung und die Setzung einer angemessenen Frist sind fehleranfällig.
Fehlt eine Frist, kann sich der AG
nur auf eine ernsthafte und endgültige Leistungsverweigerung
berufen. Die Anforderungen
hieran sind jedoch hoch. Vor allem zeigt das Urteil, dass es auch
aus rechtlichen Erwägungen
sinnvoll ist, die Gespräche mit
dem Vertragspartner nicht zum
Erliegen kommen zu lassen. Allerdings setzt dies natürlich voraus, dass tatsächlich Interesse
an einer Einigung besteht. Verhandlungen oder Angebote, die
nur „pro forma“ überreicht werden, stehen einer endgültigen
und ernsthaften Leistungsverweigerung nicht zwingend entgegen.
Leiharbeiter regelmäßig
auswärts tätig
Die regelmäßige Arbeitsstätte ist
insbesondere durch den örtlichen Bezug zum Arbeitgeber
gekennzeichnet. Ein Arbeitnehmer ist deshalb grundsätzlich
dann auswärts tätig, wenn er außerhalb einer dem Arbeitgeber
zuzuordnenden Tätigkeitsstätte
(Betriebsstätte) tätig wird, wie
dies insbesondere bei Leiharbeitnehmern der Fall ist.
Der Leiharbeitnehmer konnte
nach dieser Entscheidung des
Bundesfinanzhofs seine Fahrtkosten zwischen Wohnung und
Arbeitsstätte mit den tatsächlichen Aufwendungen als
Werbungskosten berücksichtigen.
Hinweis: Ab dem Veranlagungszeitraum 2014 wird die regelmäßige Arbeitsstätte durch
die erste Tätigkeitsstätte ersetzt.
Die erste Tätigkeitsstätte muss
keine ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers sein.
Sie kann auch bei einem Dritten,
z. B. Kunden des Arbeitgebers,
sein. Leiharbeitnehmer sind
dann nicht mehr auswärts tätig,
wenn sie von ihrem Arbeitgeber
einer solchen Örtlichkeit dauerhaft zugeordnet werden. Dauerhaft zugeordnet heißt unbefristet, für die Dauer des Dienstverhältnisses oder mehr als 48 Monate an einer solchen Tätigkeitsstätte tätig werden.
Betriebskostenabrechnung
Vermieter kann sich für bestimmte Positionen
eine Nachberechnung vorbehalten
Ein Vermieter kann sich in einer
Betriebskostenabrechnung die
Nachforderung von Positionen
vorbehalten, die er unverschuldet nur vorläufig abrechnen
kann. Die Verjährungsfrist beginnt erst, wenn der Vermieter
Kenntnis von den Umständen
hat, die die Nachforderung begründen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Im entscheidenden Fall hatte der
Vermieter sich eine Nachberechnung hinsichtlich einer zu erwartenden, rückwirkenden Neufestsetzung der Grundsteuer vorbehalten. Nachdem das Finanzamt
die Grundsteuer für mehrere
Jahre rückwirkend festgesetzt
hatte, übersandte der Vermieter
dem Mieter eine Nachberechnung der Betriebskostenabrechnung. Der Mieter berief sich auf
die Verjährung der Nachforderung. Zu Unrecht meinten die
Richter. Diese Wertung steht im
Einklang mit der bisherigen
Rechtsprechung, wonach die
Verjährungsfrist für eine Betriebskostennachforderung
nicht schon mit der Erstellung
der Abrechnung in Gang gesetzt
wird, sondern erst dann, wenn
der Vermieter Kenntnis von Umständen erlangt, welche die
Nachberechnung begründen.
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