Handwerk 2-2014_Handwerk 6/2011
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Handwerk 2-2014_Handwerk 6/2011 06.02.14 08:38 Seite 1 HANDWERK AKTUELL Offizielles Organ der Kreishandwerkerschaft Duisburg In diesem Heft: Den Meisterbrief schützen WHKT BZH LGH Unternehmerseminar Baugewerbliche Verbände GFW Duisburg Handwerkskammer Düsseldorf In eigener Sache Förderung Die Betriebsbörse UFH BG Bau IKK classic ZDH Finanzen / Steuern / Recht 2·14 Handwerk 2-2014_Handwerk 6/2011 06.02.14 08:38 Seite 2 2 HANDWERK AKTUELL Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD, GRÜNEN, CDU und FDP: Inhalt Den Meisterbrief schützen 2 BZH 2 Unternehmerseminar 3 GFW Duisburg 4 In eigener Sache 5+7 Die Betriebsbörse 6 BG Bau 8 ZDH 8 WHKT 9 LGH 9 Baugewerbliche Verbände 10 Handwerkskammer Düsseldorf 11 Förderung 11 UFH 12 IKK classic 12 Finanzen 14 Steuern 14 Recht 15 „Den Meisterbrief als Grundlage der dualen Ausbildung sowie als Qualitätssiegel des Handwerks schützen“ Auf seiner Sitzung am 18.12.2013 hat der Landtag NordrheinWestfalen mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, GRÜNEN und FDP bei Enthaltung der Fraktion der PIRATEN einen Antrag zum Meisterbrief angenommen. Kernaussage des Antrags ist: „Der Landtag von NordrheinWestfalen betont die Bedeutung des Meisterbriefs als Voraussetzung für die Führung handwerklicher Unternehmen. Er ist eine im Handwerk gewachsene Qualifizierung, die sich an Selbständige und an Beschäftigte richtet. Das Erfordernis von meisterlichen Kenntnissen in vielen Handwerksberufen ist kein Gründungshemmnis. Die Meisterschule ist eine äußerst erfolgreiche Unternehmerschulung, sie ist die Basis von Erfolg und Nachhaltigkeit handwerklicher Qualität und Selbstständigkeit. Darüber hinaus sind Meisterbetriebe unverzichtbar für die erfolgreiche duale Ausbildung in Deutschland. Wer die duale Ausbildung stärken will, muss den Meisterbrief erhalten.“ Das ist ein bedeutender Erfolg des NRW-Handwerks und zeigt, dass unsere gemeinsamen Bemühungen in den letzten Jahren bis hin zur Image-Kampagne den Stellenwert des Handwerks in der Politik verbessert haben. Besuchen Sie uns im Internet: www.handwerkduisburg.de Impressum HANDWERK AKTUELL Offizielles Organ der Kreishandwerkerschaft Duisburg Herausgeber und Verlag: Kreishandwerkerschaft DU Düsseldorfer Straße 166 47053 Duisburg Telefon (02 03) 9 96 34-0 Fax (02 03) 9 96 34-35 [email protected] www.handwerk-duisburg.de Redaktion: Lothar Hellmann Stefan Piel Bodo H. Oppenberg Heinz-Jürgen Hippler Nadine Berger GFW Duisburg Andreas Otten Dr. Frank Bruxmeier Anzeigen: Kreishandwerkerschaft Duisburg und Oppenberg Druck + Verlag GmbH Druck: Oppenberg Druck + Verlag GmbH Kardinal-Galen-Straße 6 47051 Duisburg Telefon (02 03) 30 55 66 Fax (02 03) 30 55 67 Der Bezugspreis ist durch den Mitgliedsbeitrag an die Kreishandwerkerschaft Duisburg abgegolten. z. Z. gilt Preisliste vom 1.1.2002 Wir gratulieren Zur bestandenen Meisterprüfung im November und Dezember 2013 Pascal Grings, Fliederstr. 147, 47055 Duisburg, geb. am 10.07.1989 in Duisburg, Installateur und Heizungsbauer. Christian Laufenberg, Ortelsburger Ring 50, 47279 Duisburg, geb. am 29.08.1980 in Duisburg, Elektrotechniker. Dennis Attrot, Espenweg 33, 47228 Duisburg, geb. am 14.05.1989 in Moers, Tischler. Carsten Hertmut Spickmann, Saarner Str. 3, 47269 Duisburg, geb. am 16.08.1986 in Duisburg, Tischler. Markus Dopatka, Im Schlenk 40, 47055 Duisburg, geb. am 07.11.1977 in Duisburg, Kraftfahrzeugtechniker. Mükremin Altunkaya, Mathildenstr. 18, 47169 Duisburg, geb. am 15.03.1991 in Dinslaken, Installateur und Heizungsbauer. Thomas Letzner, Rapsstr. 32, 47269 Duisburg, geb. am 16.12.1980 in Duisburg, Elektrotechniker. Nicole Lücking, Eisenbahnstr. 6a, 47198 Duisburg, geb. am 25.01.1990 in Duisburg, Friseur. Bildungszentrum Handwerk Fördermittel sind gut angelegt Bis auf einige Euro sind es rund eine dreiviertel Million aus der Bundes- sowie Landeskasse, die in die weitere Verbesserung der Ausbildungsmöglichkeiten im Bildungszentrum Handwerk Duisburg fließt. Insbesondere die Sanitär-, Heizung- und Klima-Innung, die Zweirad- sowie Elektro-Innung erhalten nun die Möglichkeit, ihre Abteilungen auf den neuesten Stand der Technik zu bringen. Die Elektro-Innung wird ihre Werkstätten modernisieren. Dazu gehören unter anderem die Steuerungstechnik und die Gebäudeinstallation mit BUSSystem, Messgeräte für die Anlage- und Elektrogeräteprüfung (E-Scheck). Die Sanitär-, Heizung- und Klima-Innung wird ebenfalls in die Werkstatteinrichtungen investieren, dazu gehören auch Diagnosegeräte, BHKW-Anla- gen und elektronische Messgeräte für die Abgasmessung. „Mit dieser Investition sind die Werkstätten nicht nur sehr gut ausgerüstet, sondern befinden sich auf dem neuesten Stand der Technik“, erklärt der Fachbereichsleiter Wolfgang Holtwick. Gleiches gilt natürlich auch für die anderen Werkstätten. Die Zweirad-Innung verplant den Zuschuss für die Elektromobilität, Motorradtechnik und EBikes. Ebenso werden die Prüfstände erneuert. „Neben den Erneuerungen in den Werkstätten können wir die komplette EDV-Anlage für unsere Teilnehmerinnen und Teilnehmer modernisieren“, gibt Dr. Frank Bruxmeier weiter Details über die Verwendung der Fördergelder bekannt. „Die vorgeschriebenen Ausschreibungen laufen auf Höchsttouren. Handwerk 2-2014_Handwerk 6/2011 06.02.14 08:38 Seite 3 3 HANDWERK AKTUELL 6HKUJHHKUWH'DPHQXQG+HUUHQ 6LHOHLWHQHLQHQ+DQGZHUNVEHWULHERGHUHLQDQGHUHVPLWWHOVWlQGLVFKHV8QWHUQHKPHQ,KU%HVWUHEHQLVWHVGDEHLLPPHUEHVVHU]XZHUGHQXQGVRDXIGHU(UIROJVOHLWHUZHLWHUQDFKREHQ]XVWHLJHQ Auf der Erfolgsleiter weiter nach oben Unternehmerseminar der Kreishandwerkerschaft Duisburg 6WXIH :LUXQWHUVWW]HQ6LHPLW XQVHUHP)DFKZLVVHQXP ,KQHQHLQH|IIHQWOLFKH )|UGHUXQJ]XHUP|JOLFKHQ 6WXIH :LUKHOIHQ,KQHQEHLP:HJ DXIGHU(UIROJVOHLWHUPLW XQVHUHP8QWHUQHKPHUVHPLQDUYLHU:RUNVKRSVPLW 8QWHUQHKPHQVFKHFNXQG =HUWL¿NDW 6WXIH :LUEHJOHLWHQ6LHPLW XQVHUHP$QJHERWELV ]XU6SLW]HXQGELHWHQ ZHLWHUHHLJHQVWlQGLJH =HUWL¿]LHUXQJHQDQ 6WXIH :LUELHWHQ,KQHQQDFK GHP8QWHUQHKPHUVHPLQDU EHLPZHLWHUHQ:HJDXI der Erfolgsleiter eine indiYLGXHOOH%HJOHLWXQJDXIGHU %DVLVGHU)HVWVWHOOXQJHQ GHV6HPLQDUVDQ $OV/HLWXQJHLQHV8QWHUQHKPHQVPXVVPDQHLQH)OOHYRQ7KHPHQIHOGHUQLP %OLFNKDEHQ'DVLVWHLQHJURH+HUDXVIRUGHUXQJ+LHUEHLZROOHQZLU6LHPLW XQVHUHP8QWHUQHKPHUVHPLQDUXQWHUVWW]HQ$QJHOHKQWDQGLH9RUJHKHQVZHLVH 'U)UDQN%UX[PHLHU GHUÄ2IIHQVLYH0LWWHOVWDQG³GLHGXUFKQDPKDIWH,QVWLWXWLRQHQZLHGDV%XQGHVZLUWVFKDIWVPLQLVWHULXPXQWHUVWW]WZLUGKDWGLH.UHLVKDQGZHUNHUVFKDIW'XLVEXUJHLQHLJHQHV6HPLQDUNRQ]HSWHQWZLFNHOW$QQXUYLHU6DPVWDJHQIKUHQZLU6LHDQGLHIU,KU8QWHUQHPHQZLFKWLJHQ 7KHPHQKHUDQXQGHQWZLFNHOQPLW,KQHQXPVHW]EDUH/|VXQJHQ=XP(QGHGHV6HPLQDUVN|QQHQ 6LHGXUFKGHQHUDUEHLWHWHQ0DQDKPHQSODQHLQHÄ6HOEVWHUNOlUXQJ³HUVWHOOHQ$XIGLHVHU%DVLVYHUOHLKWGLH.UHLVKDQGZHUNHUVFKDIW'XLVEXUJ,KQHQGDQQHLQ=HUWL¿NDWPLWGHU%H]HLFKQXQJÄ*HSUIWHV8QWHUQHKPHQ³(VLVWIUGLH'DXHUYRQ]ZHL-DKUHQJOWLJXQGNDQQRKQHJU|HUHQ$XIZDQG YHUOlQJHUWZHUGHQ %HLXQVHUHP8QWHUQHKPHUVHPLQDUEOHLEHQ6LHPLWGHQIU,KUHQ%HWULHEZLFKWLJHQ)UDJHQQLFKW DOOHLQ8QVHU7UDLQHUJHKW6FKULWWIU6FKULWWDOOH3XQNWHPLW,KQHQGXUFK(UVSULFKWGDEHLNHLQ Ä%HUDWHUGHXWVFK³'LHSUD[LVQDKH$UEHLWLQHLQHUYHUVWlQGOLFKHQ6SUDFKHSUlJWGHQ6HPLQDUYHUODXI 8QVHU6HPLQDULVWGHVKDOEVRQDFKKDOWLJHUIROJUHLFKGDDXIGHU%DVLVGHUJHZRQQHQHQ(UNHQQWQLVVH]XMHGHP7KHPHQIHOGGHULQGLYLGXHOOH0DQDKPHQSODQIU,KU8QWHUQHKPHQHUVWHOOWZLUG +LHUEHLKLOIWXQVHU7UDLQHUHYHQWXHOOHQ+DQGOXQJVEHGDUI]XHUNHQQHQ8QVHU8QWHUQHKPHUVHPLQDU ELHWHWGD]XGHQ9RUWHLOVLFKPLWDQGHUHQ8QWHUQHKPHQVOHLWXQJHQLQGHU*UXSSHDXVWDXVFKHQ]X N|QQHQ 6LHEHQ|WLJHQZHLWHUH,QIRUPDWLRQHQ]XXQVHUHP8QWHUQHKPHUVHPLQDUGDQQUXIHQ6LHPLFKHLQIDFKDQ$QVRQVWHQJHQJWHLQH(0DLO]XU$QPHOGXQJ]XXQVHUHU6HPLQDUUHLKH ,FKIUHXHPLFKDXI,KUH7HLOQDKPH Ihrr 'U)UDQN%UX[PHLHU )UDQN %UX[PHLHU *HVFKlIWVIKUHU.UHLVKDQGZHUNHUVFKDIW'XLVEXUJ In Anlehnung an die Vorgehensweise der „Offensive Mittelstand“ bieten wir eine eiJHQH=HUWL¿]LHUXQJ,KUHV4XDOLWlWVPDQDJHPHQWV DQ GLH ZHLWDXV ZHQLJHU $XIZDQG PLWVLFKEULQJWDOVHLQDNNUHGLWLHUWHV=HUWL¿]LHUXQJVYHUIDKUHQ QDFK GHU ,62 6LH HUKDOWHQ YRQ GHU .UHLVKDQGZHUNHUVFKDIW 'XLVEXUJHLQHLJHQHV=HUWL¿NDWPLWGHU%HUHFKWLJXQJ HLQ /RJR PLW GHU %H]HLFKQXQJ Ä*HSUIWHV8QWHUQHKPHQ³]XIKUHQ Unternehmerseminar - Ihr Vorteil 6LHHUKDOWHQYRQXQVGDV+DQGZHUNV]HXJ]XU6HOEVWHLQ VFKlW]XQJ,KUHV8QWHUQHKPHQVXQG,KUHV+DQGOXQJVEH GDUIV 8QVHUNRPSHWHQWHU7UDLQHUEHDQWZRUWHWDOOH)UDJHQUXQG XP,KU8QWHUQHKPHQ 6LHHUDUEHLWHQHLJHQHXQGPDFKEDUH/|VXQJHQIU,KU 8QWHUQHKPHQXQWHU$QOHLWXQJXQVHUHV7UDLQHUV 'LH8QWHUQHKPHQVDQDO\VHXQGGHU0DQDKPHQSODQKHO IHQ]XP%HLVSLHOEHL*HVSUlFKHQPLW%DQNHQ]XU5LVLNREH ZHUWXQJ,KUHV8QWHUQHKPHQV 8QVHU=HUWL¿NDWYHUEHVVHUWGLH$XHQGDUVWHOOXQJ,KUHV 8QWHUQHKPHQVJHJHQEHU.XQGHQXQG/LHIHUDQWHQ 'LH6HOEVWHUNOlUXQJXQGGHUXPJHVHW]WH0DQDKPHQSODQ VLQGHLQHKHUYRUUDJHQGH*UXQGODJHIUHLQHVSlWHUH =HUWL¿]LHUXQJQDFK,62 'LH%HJOHLWXQJEHL,KUHPZHLWHUHQ:HJDXIGHU(UIROJVOHL WHUNDQQVLFKDQGHQNRQNUHWHQ:RUNVKRSHUJHEQLVVHQXQG GHPGDEHLIHVWJHVWHOOWHQ+DQGOXQJVEHGDUIDXVULFKWHQ Seminarverlauf :RUNVKRSDP$SULOLP%=+'XLVEXUJYRQELV8KU ,QKDOWH8QWHUQHKPHQVVWUDWHJLH/LTXLGLWlW5LVLNREHZHUWXQJ :RUNVKRSDP-XQLLP%=+'XLVEXUJYRQELV8KU ,QKDOWH)KUXQJ.XQGHQSÀHJH%HWULHEVRUJDQLVDWLRQ .ODXV6SHQJOHU :RUNVKRSDP$XJXVWLP%=+'XLVEXUJYRQELV8KU ,QKDOWH8QWHUQHKPHQVNXOWXU3HUVRQDOHQWZLFNOXQJ3UR]HVVH :RUNVKRSDP2NWREHULP%=+'XLVEXUJYRQELV8KU %HVFKDIIXQJ,QQRYDWLRQ$XVVWHOOHQGHU6HOEVWHUNOlUXQJ 1DFK3UIXQJGHU6HOEVWHUNOlUXQJGXUFKGLH.UHLVKDQGZHUNHUVFKDIWHUIROJWGLH9HUJDEH GHV=HUWL¿NDWHVÄ*HSUIWHV8QWHUQHKPHQ³ Ihr Trainer: .ODXV6SHQJOHUVHLWYLHOHQ-DKUHQVHOEVWVWlQGLJDOV 5DWLQJ$GYLVRU6HQLRU$XGLWRUXQG7UDLQHU,P5DKPHQ VHLQHU7lWLJNHLWHQKDWHU8QWHUQHKPHQYRPÄ'UHL0DQQ %HWULHE³ELV]XPÄ'$;.RQ]HUQ³YRQLQQHQJHVHKHQ(U NHQQWGLH6FKZLHULJNHLWHQYRQNOHLQXQGPLWWHOVWlQGLJHQ 8QWHUQHKPHQ Weitere Erfolgsstufen 1DFK'XUFKIKUXQJGHV8QWHUQHKPHUVHPLQDUVN|QQHQZHLWHUH%DXVWHLQH]XU 8QWHUQHKPHQVHQWZLFNOXQJGD]XJHEXFKWZHUGHQ /HUQHQ6LHGLH(UIROJVSRWHQWLDOH,KUHV8QWHUQHKPHQVQRFKEHVVHUNHQQHQ Unternehmerseminar - Ihr Aufwand 6LHLQYHVWLHUHQ,KUH=HLWDQYLHU6DPVWDJHQYRQELV 8KU )U0LWJOLHGHUGHU.UHLVKDQGZHUNHUVFKDIW'XLVEXUJ NRVWHWXQVHU8QWHUQHKPHUVHPLQDU(XURIU1LFKW PLWJOLHGHU(XURMHZHLOV]]JO0Z6W Kontakt und Anmeldung: .UHLVKDQGZHUNHUVFKDIW'XLVEXUJ *HVFKlIWVIKUHU'U)UDQN%UX[PHLHU .RQUDG$GHQDXHU5LQJ 'XLVEXUJ 7HOHIRQ (0DLOEUX[PHLHU#KDQGZHUNGXLVEXUJGH ZZZIDFHERRNFRPE]KGXLVEXUJ *HVWDOWXQJ:X.RPP.RPPXQLNDWLRQVEHUDWXQJMRXUQDOLVPXV#HPDLOGH ,QGLYLGXHOOHXQGWLHIHUJHKHQGH%HJOHLWXQJDXIGHU%DVLVGHV8QWHUQHKPHQVFKHFNV XQGGHVHUDUEHLWHWHQ0DQDKPHQSODQV 8QWHUVWW]XQJEHLGHU(UODQJXQJYRQ)|UGHUPLWWHOQRGHUEHL*HSUlFKHQPLW%DQNHQ +LOIHEHLZHLWHUHQHLJHQVWlQGLJHQ=HUWL¿]LHUXQJHQ Handwerk 2-2014_Handwerk 6/2011 06.02.14 08:38 Seite 4 4 HANDWERK AKTUELL Feierlicher Abschluss des DU.MINT-Wettbewerbs 2013 – „Sitzen bleiben neu gestalten“ Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 9 „möbelten“ Stuhl mittels MINT „auf“ Der Endspurt war spannend, das Rennen machten Zeitungsrollen, ein „Verwandlungskünstler“, ein Gamerstuhl sowie die „purpurviolette Pause“. Sie gehörten zu den Stühlen und Stuhlskizzen, die rund 100 Fünft- bis Neuntklässler/-innen von Schulen aus Duisburg und vom Niederrhein beim diesjährigen DU.MINT-Wettbewerb ins Rennen schickten. Zum Wettbewerb aufgerufen hatten auch diesjährig die Gesellschaft für Wirtschaftsförderung Duisburg sowie die Universität Duisburg-Essen. Beide sind Träger des zdi-Zentrums DU.MINT Duisburg Niederrhein. „Gewohnt provokant und mit Augenzwinkern haben wir das Motto des diesjährigen DU.MINTSchülerwettbewerbs kreiert“, berichtet Ralf Meurer, Geschäftsführer der Gesellschaft für Wirtschaftsförderung Duisburg (GFW Duisburg). Und so lautete das Motto in 2013 „Sitzen bleiben neu gestalten“. Ausgangspunkt war die Frage „Wie lässt sich ein Stuhl umfunktionieren, bequemer machen, außergewöhnlich oder einfach nur anders?“ Innovations- und Kreativitätsgedanken wurden bei der Beurteilung von Stühlen und Stuhlskizzen durch die Jury ebenso bewertet wie die schriftliche Erklärung der Schüler/-innen, inwieweit und wo(zu) sie bei der Gestaltung ihres Stuhles Mathematik, Informatik oder Naturwissenschaften verwendet haben. Zur Jury gehörten neben Ralf Meurer Manfred Heise (Inhaber vom atelier Manfred Heise, DU.MINT-Projektpartner und -maskottchen), Dr. Andreas Reichert (Bildhauer und Phy- Die strahlenden Gewinner/-innen des DU.MINT-Wettbewerbs 2013 Foto: zdi-Zentrum DU.MINT Duisburg Niederrhein siker an der Fakultät für Physik der Universität Duisburg-Essen), Oberstudienrätin Petra Mayboom (Oberstudienrätin am Gymnasium Rheinkamp Europaschule Moers) sowie Jens Hörnemann (Inhaber von jotthaa design). In der Stadtbibliothek Duisburg wurden die Gewinner/-innen im Dezember 2013 feierlich prämiert. Besuchen Sie uns in unserem Energiesparcenter Automatisierungstechnik · Elektrotechnik · Informationstechnik Theodor-Heuss-Straße 130 · 47167 Duisburg · www.elektro-venn.de · Telefon (02 03) 73 94 90 · Fax (02 03) 58 71 40 · [email protected] Handwerk 2-2014_Handwerk 6/2011 06.02.14 08:38 Seite 5 5 HANDWERK AKTUELL Platz 1 ging an Luca-Marie Schültingkemper und Lea Schulz vom Andreas-Vesalius-Gymnasium in Wesel. „Ihr Zeitungsrollenstuhl besticht durch die freischwingende Konstruktion. Die Kombination der Materialien macht diesen Stuhl zu etwas Besonderem. Der Ansatz recyclebare Materialien zu benutzen, zeugt von der Nachhaltigkeit der Idee“, war Laudator Heise begeistert. Die Erstplatzierten dürfen sich über ein Preisgeld in Höhe von 300,Euro freuen. Platz 2 „holte“ Finn Wieland. Dieser besucht ebenfalls das Andreas-Vesalius-Gymnasium in Wesel. Sein „Verwandlungskünstler“ fällt sogleich ins Auge: „Auffallend ist hier die technische Ausgereiftheit. Der Stuhl ist kein Stuhl mehr, sondern ein multifunktionales Möbel und umfasst den geforderten Stuhl, einen Tisch und noch einen Schrank. Dies ist ‚innovativ‘ und ‚kreativ‘; die Grenze verläuft hier fließend. Obendrein ist bei der Umsetzung der Idee eine große Portion technischen Wissens nötig“, lobt Oberstudienrätin Petra Mayboom. Diese unterrichtet am Gymnasium Rheinkamp Europaschule Moers die Fächer Physik und Technik. „Verwandlungskünstler“ Finn Wieland erhält 200,- Euro Preisgeld. Auf den dritten Platz schaffte es eine Stuhlskizze. Der skizzierte „Gamerstuhl“ war eine gemeinschaftliche Idee von Michel Tönnis, Daniel Bertram, Serhat Kademir, David Kruse, Attila Pezük und Jannik Rössler. Sie alle sind Schüler der Gesamtschule Duisburg-Süd. Michel Tönnis war es aber schlussendlich, der die Idee zu Papier brachte. „Der ‚Gamerstuhl‘ ist eine runde Sache – man merkt, wie zielgerichtet gearbeitet wurde. Welche Anforderungen ergeben sich aus der speziellen Situation beim Spielen am Computer? Sitzposition, Ergonomie, notwendige Anschlüsse für die Infrastruktur – dass alles ist bedacht worden. Hinzu kam eine Visualisierung des Entwurfs in einer Optik, die vom Computerspiel bekannt ist. Verwendet wurde dabei ein 3DVisualisierungsprogramm, wie es auch zur Spielegestaltung eingesetzt wird. Jetzt fehlt eigentlich nur noch der Ausdruck in einem 3D-Drucker, wobei die Daten bereits vorliegen“, so Dr. Andreas Reichert in seiner Laudatio. Bei so viel Lob aus berufenem Munde, waren die 100,Euro Preisgeld fast schon Nebensache. Da die Jury von der Kreativität einzelner Exponate besonders angetan war, lobte sie kurzerhand auch noch einen Kreativitätspreis aus. Die „purpurviolette Pause“ von Anna Roßkotten und Florentine Lemm, beide Realschule Hamborn II, machte in diesem Segment das Rennen, „weil der Transformationsgedanke hierbei einfach überaus gelungen umgesetzt wurde“, betont Jury-Mitglied Jens Hörnemann, Inhaber von jotthaa design. Der Unternehmer aus Duisburg-Bissingheim ist ausgebildeter Tischler sowie Möbeldesigner. „Da wir jedem eingereichten Wettbewerbsbeitrag die gleiche Wertschätzung entgegenbringen wollen, es aber nur begrenzt ‚Treppchenplätze‘ gibt, haben wir uns dafür entschieden, ein „Buch zum Wettbewerb“ aufzulegen. Hierin sind alle Stühle und Stuhlskizzen, die bei uns eingereicht wurden, verortet. Gleiches gilt für die dazugehörigen Erklärungen. Gewonnen hat damit jeder“, schließt Caroline Rieger, Koordinatorin des zdi-Zentrums DU.MINT Duisburg Niederrhein. Auch im nächsten Jahr wird’s einen DU.MINT-Wettbewerb geben. Unter welchem Motto dieser stehen wird und Schüler/-innen welcher Klassen dabei mitwirken können, wird noch nicht verraten. Durch Tod ist von uns gegangen: Carsten Jopek Kraftfahrzeugmechanikermeister am 29.12.2013 im Alter von 56 Jahren Wir werden dem Verstorbenen immer ein ehrendes Andenken bewahren. In eigener Sache Der deutsche Mittelstand Der deutsche Mittelstand wird eindrucksvoll repräsentiert durch Handwerker, Freiberufler, Produzenten, Einzelhändler und Dienstleister. Der deutsche Mittelstand bildet das Herz der Gesellschaft, den Motor der Wirtschaft, Garant des demokratischen Staates und die Quelle unerschöpflicher Kreativität. Trotz Euro, Schulden und Bankenkrise stellt der deutsche Mittelstand weiterhin rund 97% aller Unternehmen in Deutschland dar, beschäftigt fast 80% aller Arbeitnehmer, bildet über 85% aller Lehrlinge aus und schafft Jahr für Jahr tausende von neuen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen, während die Konzerne Fulltimekräfte durch Teilzeitjobber ersetzen oder Arbeitsplätze ins Ausland verlagern. Schwarzarbeitsbekämpfung Illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit sind keine Kavaliersdelikte. Sie vernichten Arbeitsplätze, schließen Unternehmen von fairer Konkurrenz aus und bringen den Staat um Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Der Schaden, der dadurch Arbeitnehmern, Handwerkern, Unternehmen und der Versicherungsgemeinschaft entsteht, ist sehr groß. Die Kreishandwerkerschaft möchte dem entgegen wirken und beschäftigt daher Herrn Bernd Jägers zur Schwarzarbeitsbekämpfung. Herr Jägers geht Hinweisen aus der Unternehmerschaft nach. Er überprüft Baustellen und Werkstätten bezüglich der Einhaltung der Vorschriften des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, der Handwerksordnung usw. Herr Jägers hält den Kontakt zu Ordnungsämtern, Polizei und Zoll. Er ist telefonisch zu erreichen unter der Mobilnummer 0160-96902797. Folgende Mitarbeiter des Ordnungsamtes sind auch zum Thema Schwarzarbeitsbekämpfung zu erreichen: Herr Brück, Telefon: 0203/2834079 Herr Lisken, Telefon: 0203/2834605. Von der Gestaltung bis zum Endprodukt Zeitschriften Geschäftsdrucksachen Endlossätze Programmbroschüren Bücher Werbebeschriftung OPPENBERG Druck + Verlag GmbH Druckerei Buchbinderei Verlag Kardinal-Galen-Straße 6 47051 Duisburg (Stadtmitte) Tel. (02 03) 30 55 66 Fax (02 03) 30 55 67 E-Mail [email protected] www.oppenberg-druck.de Handwerk 2-2014_Handwerk 6/2011 06.02.14 08:38 Seite 6 6 HANDWERK AKTUELL Die Betriebsbörse Betriebsvermittlungen In der letzten Zeit wurden uns nachstehend aufgeführte Angebote bekannt. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die Handwerkskammer Düsseldorf, Frau Ute Rübsamen, Telefon 0211/8795-328, Telefax 0211/8795-334, E-Mail: [email protected]. HWK-D-AN-06693 Maler- und Lackierer-Betrieb seit 1913 in Duisburg. Zur Zeit 2 Malergesellen (25 und 27 Jahre Betriebszugehörigkeit). Aus Altersgründen möchte ich den Betrieb zum 1. Oktober 2013 mit Werkzeugen und Inventar verkaufen. HWK-D-AN-07087 Das Unternehmen befasst sich mit Altbausanierung, Reparaturen, Fliesenarbeiten. Es befindet sich im Raum Duisburg und hat 4 gewerbliche Mitarbeiter. Der Betrieb soll altersbedingt verkauft werden. Eine Lagerhalle wäre zu kaufen oder zu mieten. Eine Einarbeitung ist zu vereinbaren. Kundenstamm kann übernommen werden. HWK-D-AN-02616 Elektroinstallationsbetrieb im Gewerbegebiet DuisburgMeiderich einschließlich Grundstück und Gebäude mit 2 Wohnungen à 120 qm und 70 qm zzgl. separater Halle mit Büroetage auf dem Hof (86 qm) aus gesundheitlichen Gründen des Inhabers zu verkaufen. Gesamte Nutzfläche beträgt ca. 980 qm. VB 750.000 Euro. HWK-D-AN-03857 In Duisburg kann ab sofort ein Elektro-Fachbetrieb übernommen werden. Die Schwerpunkte der betrieblichen Tätigkeit umfassen den Verkauf und die Reparatur von ElektroHaushaltsgeräten (keine Beschränkung auf spezielle Geräte oder Firmen). Das Unternehmen setzt sich wie folgt zusammen: - ein etwa 100 qm großes Ladenlokal (liegt an einer Straßenkreuzung in einem Wohngebiet, gute Verkehrsanbindungen, 4 Schaufenster) - ein gesondertes Lager (anderer Standort, Größe 100 qm) - Ausstellungsräume und Büroraum (150 qm) - eine Werkstatt mit 6 Prüfständen (100 qm) Der seit 1979 bestehende Betrieb weist einen hohen Bekanntheitsgrad und einen erheblichen (Privat-)Kundenstamm auf. Für einen engagierten und interessierten Nachfolger bietet der Betrieb Potenzial. Das Einzugsgebiet umfasst etwa 30 km. Eine gemeinsame Einarbeitungsphase wird gerne angeboten. Fragen zu weiteren. Details können gerne in einem persönlichen Vor-Ort-Gespräch geklärt werden. HWK-D-AN-06961 Ein langjährig bestehender Schlüsseldienst mit Bauschlosserei im Duisburger Norden. Im Schlüsseldienst werden mechanische Sicherheitsprodukte (Schlösser, Zylinder, Beschläge etc.) verkauft und bei Bedarf montiert. In der Schlosserei werden bei Bedarf Türen, Tore und Geländer gefertigt oder repariert. Die Firma soll aus Altersgründen (Rentenalter) verkauft und übergeben werden. HWK-D-AN-07177 In Duisburg ist ein Metallbaubetrieb mit hochwertigen Kunden abzugeben. Unternehmenskonzept: Das Leistungsspektrum des Unternehmens umfasst den Stahlbau (DIN 18800-7 Klasse B) in Form der Herstellung von Sonderanfertigungen für die Aufzugsindustrie. Durch eine fachgerechte Beratung, hohe Qualität und langjähriges Know-How hat sich das Unternehmen in der Branche einen hervorragenden Ruf erarbeitet. Historie: Das Unternehmen befindet sich nun in der vierten Generation. Kunden: Bei den Kunden handelt es sich hauptsächlich um namhafte/marktführende Unternehmen der Aufzugsbranche. Nennenswert ist die sehr gute Konjunktur dieses Wirtschaftszweiges. Außendarstellung: Eine gut strukturierte und moderne Internetseite ist vorhanden. Mitarbeiter: Drei erfahrene und gut ausgebildete Mitarbeiter sorgen für die Qualität der Produkte. Verkaufsgrund: Aus persönlichen Gründen wir ein Nachfolger gesucht. Verkaufskonditionen: Verhandelbar. Übergabe: Der jetzige Inhaber steht nach der Übergabe für einen vereinbarten Zeitraum zur Verfügung. HWK-D-AN-05533 Tischlerei in Duisburg. Inhaber sucht ab sofort aus Altersgründen einen Tischlermeister als Partner bzw. der Betrieb kann aber auch komplett übernommen werden. Wenig Eigenkapital erforderlich. HWK-D-AN-01883 In Duisburg-Meiderich ist ein seit 50 Jahren bestehender Damen- und Herrenfriseurladen (Laden ca. 120 qm, Miete ca. 700 EURO Kaltmiete) ab sofort wegen Krankheitsgründen abzugeben. Der Salon befindet sich in zentraler Lage, gute Verkehrsanbindung, großes Schaufenster, Parkplätze vorhanden, Kundenstamm ist vorhanden. Von der Fläche her kann der Salon um einen Kosmetikbereich erweitert werden. Für Existenzgründer geeignet. Auch für andere Zwecke nutzbar. HWK-D-AN-07057 Eingeführtes Kosmetik-Institut in zentraler Lage in Duisburg-Stadtmitte kann zum Jahreswechsel 2013/2014 übernommen werden. Die großzügig und attraktiv gestalteten Räumlichkeiten können günstig angemietet werden. Klimaanlage vorhanden. Einrichtung und 2 komplette Kabinen können erworben werden. HWK-D-AN-03273 Aufgeschlossen, kreativ und auf dem Weg in die Selbstständigkeit? Sie sind hier genau richtig! Ideal für Existenzgründer: Das Unternehmen ist seit 1955 in Duisburg ansässig und vereint verschiedene Bereiche der Fotografie in einem umfassenden Konzept. Auf 180 qm gibt es 2 getrennte Fotostudiobereiche, einen Ladenlokalbereich, WC, Küche und einen Werkstattbereich im Keller. Die Immobilie befindet sich im Teileigentum mit 2 weiteren Eigentümern. Garagenzugang im Studiobereich 2 im Untergeschoss (angemietet). Inventarliste kann angefordert werden. Falls gewünscht, kann die Immobilie ohne das Fotostudio erworben werden. Ideal auch für andere Branchen mit Kundenkontakt. Banken-Exposé zur Immobilie liegt vor. Der Betrieb liegt in einem Mischgebiet direkt im Herzen der Industriemetropole Duisburg. Parkplätze direkt vor dem Haus. Als Nachfolger geeignet wäre: Selbstbewusstes, präsentes, sicheres Auftreten, ambitioniert hinsichtlich des weiteren Ausbaus des eigenen Geschäftskonzepts! Weitere Informationen zum Preis oder anderen Details können in einem persönlichen Gespräch vermittelt werden. HWK-D-AN-03320 Trockene, großzügige Lagerhallen + Abstellfläche im Duisburger Süden/Stadtgrenze Düsseldorfer Norden sofort zu vermieten: Lager/Produktionsflächen 540 qm, Gesamtfläche 900 qm, Geschosshöhe teilweise bis 6 m. Ebenerdige Anlieferung möglich. Strom, Beleuchtung, Starkstrom vorhanden. Geeignet für Lager, Messebauer, Schreiner etc. Kontakt bitte unter 0175/ 83332248 oder E-Mail: [email protected] HWK-D-AN-06926 Gewerbegrundstück in Duisburg: In unmittelbarer Lage der A40 in Richtung DuisburgKaiserberg/Venlo NL sowie der A57 in Richtung Köln/Nimwegen. Der Duisburger Hafen sowie Logport Rheinhausen sind in 10 Minuten vom Grundstück Handwerk 2-2014_Handwerk 6/2011 06.02.14 08:38 Seite 7 7 HANDWERK AKTUELL aus zu erreichen. Das Grundstück liegt im Gewerbegebiet 1 (ohne Beschränkungen). Das Grundstück ist in 2 Einheiten teilbar. Davon sind 2.500 qm mit einer Halle sowie einem separaten Bürogebäude bebaut sowie eine Freifläche. Außerdem befindet sich hier eine Lkw-Waage bis 40.000 kg Belastbarkeit. Die 2. Grundstückseinheit von 6.000 qm ist von 2 Straßen aus befahrbar. Davon sind ca. 3.000 qm nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BimSchG) abgenommen. Auf dem Grundstück befindet sich eine 40.000-l-Diesel-Tankanlage, eine Waschplatte, eine Schrottplatte, eine Waage für Kleinteile mit Container, ein Container für Dampfstrahler sowie Aufenthaltscontainer für Personal, ein Toilettencontainer und ein Duschcontainer. Bilder können auf Anfrage beim Anbieter angefordert werden. In eigener Sache Unglaublich! Vor kurzem erhielt der Obermeister der Buchbinder- und Buchdrucker-Innung folgendes Schreiben: HWK-D-AN-06998 Immobilie im Gewerbegebiet Duisburg-Meiderich aus gesundheitlichen Gründen des Inhabers zu verkaufen. Grundstück und Gebäude mit 2 Wohnungen à 120 qm und 70 qm zzgl. separater Halle mit Büroetage auf dem Hof (86 qm). Gesamte Nutzfläche beträgt ca. 980 qm. VB 750.000 Euro. Wir gratulieren 25-jähriges Arbeitnehmerjubiläum Johann Wallach, Tischlergeselle i. Fa. Tischlerei Blank GmbH, Am Seltenreich 5a-7a, 47259 Duisburg, am 09.01.2014. Wolfgang Bobkiewicz, Elektroinstallateur i. Fa. Stefan Horn, Landwehrstr. 24, 47119 Duisburg, am 08.02.2014. Ludwig Müller, Ausbilder Bürokaufleute, Kreishandwerkerschaft Duisburg, Düsseldorfer Str. 166, 47053 Duisburg, am 20.02.2014. Es ist wirklich nicht zu fassen! Handwerk 2-2014_Handwerk 6/2011 06.02.14 08:38 Seite 8 8 HANDWERK AKTUELL BG Bau Am Arbeitsplatz vorsorgen: Stolpern, stürzen, rutschen Risiken lauern nicht nur im Winter Schuhwerk führen häufig zu Unfällen. Nicht zu unterschätzen sind die Lichtverhältnisse, etwa von Verkehrswegen und Treppen. Wenn das Tagelicht morgens an stark bewölkten Tagen oder in der abendlichen Dämmerung nicht ausreicht, ist es wichtig, frühzeitig künstliche Beleuchtung einzuschalten. In der dunkleren Jahreszeit ist für ausreichende Beleuchtung zu sorgen. Die häufigsten Stolperfallen entstehen durch unebene Böden, Schläuche, Kabel und herumliegende Gegenstände wie Verpackungen oder Werkzeuge. Für unvermeidliche Kabel und Leitungen gibt es abgeschrägte Kabelbrücken. Nicht mehr benötigtes Werkzeug oder Material sollte gleich an dafür vorgesehene Plätze geräumt und nicht auf dem Boden liegen gelassen werden. Zudem sind Baustellenwege frei zu halten und nicht durch Baumaterial oder Bauschutt zu versperren. Besteht die Gefahr, dass Beschäftigte in Hohlräume, Ausschachtungen oder Baugruben fallen könnten, müssen beispielsweise Absperrungen, Abdeckungen, Schutzdächer oder Fangnetze her. Eine andere häufige Unfallursache sind rutschige Böden. Ausgelaufenes Öl, Fett oder Wasser sollte daher schnellstmöglich beseitigt werden. Im Winter sind die Verkehrswege bei Eis, Raureif oder starkem Regen etwa durch Streumittel zu sichern, um sich gegen Rutschgefahren zu wappnen. Fragen zum Thema können an die kostenlose Präventionshotline der BG BAU gerichtet werden, Telefon: 0800 80 20 100. ZDH Rundfunkbeitrag Bodenöffnungen durchtrittsicher und unverschiebbar abdecken. Größere Öffnungen mit dreiteiligem Seitenschutz sichern. Auch loses Material beiseite räumen und geordnet lagern. Nässe, Reif oder sogar Eis und Schnee: Derzeit können Arbeitsplätze schnell zur Rutschbahn werden. Aber auch in anderen Jahreszeiten gilt es, Stolperfallen zu vermeiden. Über 20 Prozent aller Arbeitsunfälle im Baugewerbe sind Stolper-, Rutschund Sturzunfälle. Rutschige Böden, liegengelassene Werkzeuge, Kabel, Eimer, bauliche Mängel oder ungeeignete Schuhe können die Ursachen sein. Damit keine Gefahr für die Beschäftigten besteht, sind regelmäßige Sicherheits-Checks der Baustellenwege und Arbeitsplätze angebracht. Jeder Einzelne kann durch Umsicht und Ordnung am Arbeitsplatz dazu beitragen, solche Unfälle zu vermeiden, so die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU). Ausrutschen und stolpern, was harmlos klingt, kann böse Folgen haben: Bänderrisse, Knochenbrüche, Zerrungen oder Verstauchungen: Mehr als 23.500 Arbeitsunfälle geschahen in der Bauwirtschaft und im Gebäudereiniger-Handwerk 2012 durch Stolpern, Rutschen und durch Stürze aus bis zu einem Meter Höhe. Im Schnitt sind das 100 Unfälle an jedem Arbeitstag. Kosten in Höhe von fast 36 Millionen Euro für Heilbehandlungen, Rehabilitationen und Renten zahlte die BG BAU 2012 an Betroffene von Stolper-, Rutschund Sturzunfällen. Das waren über 18 Prozent der gesamten Aufwendungen für alle Arbeitsunfälle. Viele Unfälle ereignen sich beim Treppensteigen: Wer über Treppen Material oder Werkzeug transportiert, sollte auf einen freien Blick über die Stufen achten. Wichtig sind zudem trockener Grund, freie Verkehrswege und vorgeschriebene Geländer an Podesten und Gerüsten. Sprünge von höher gelegenen Arbeitsplätzen sollten vermieden werden: Nach einem Sprung aus einem Meter Höhe wirkt das Sechsfache des Körpergewichtes auf die Gelenke, dabei kommt es leicht zu einem Fersenbeinbruch. Aber auch Hast und Eile, mangelnde Aufmerksamkeit und ungeeignetes Zum aktuellen Sachstand, zu Problemen und Lösungsansätzen bei der Erhebung des Rundfunkbeitrags erklärt Holger Schwannecke, Zentralverband des Deutschen Handwerks: „Die Mehreinnahmen in Milliardenhöhe, die für die nächsten Jahre erwartet werden, kommen nicht überraschend und bestätigen uns in unserer Einschätzung, dass die neue Beitragsregelung insbesondere die Wirtschaft deutlich stärker belastet. Richtig ist deshalb, dass diese Mehreinnahmen wieder zurückgegeben werden müssen und zwar in voller Höhe. Aber nicht im Gießkannenprinzip durch eine allgemeine Beitragssenkung. Vorrangig wäre eine Überprüfung der Systematik und Ausgewogenheit der Beitragserhebung: Dazu haben sich die Landesregierungen anlässlich der Staatsvertragsunterzeichnung 2010 selbst verpflichtet! Insbesondere die zusätzliche Beitragspflicht für gewerbliche Fahrzeuge sorgt bei mittelgroßen Betrieben für erhebliche Steigerungen der Gesamtkosten, da die Unternehmen allein schon durch die Betriebsstättenabgabe deutlich stärker belastet werden als früher. Hinzu tritt die überproportionale Belastung von Unternehmen mit Filialen. Hier kommt es teilweise zu einer Vervierfachung der vorher entrichteten Gebühren! Für Unternehmen, die zahlreiche Teilzeitbeschäftigte haben, die aber voll in die Beitragsermittlung eingehen, ist die Ungerechtigkeit des Ansatzes noch offensichtlicher. Die aktuellen Mehreinnahmen sind keine Verfügungsmasse der Rundfunkpolitik! Es bietet sich vielmehr eine Chance: Wir appellieren an die Landesregierungen, nun schnell und vorrangig die Hauptfehler des jetzigen Systems zu beheben. Insbesondere mit der Herausnahme der gewerblichen Fahrzeuge wäre eine wesentliche Quelle der Zusatzbelastung für die Betriebe leicht zu beseitigen. In einem weiteren Schritt müssen die Belastungen für Unternehmen mit mehreren Standorten durch einfache Möglichkeiten zur Zusammenfassung von Betriebsstätten reduziert und Lösungen für die Teilzeitbeschäftigten gefunden werden.“ Handwerk 2-2014_Handwerk 6/2011 06.02.14 08:38 Seite 9 9 HANDWERK AKTUELL WHKT Ökonomische Bildung als eigenes Fach: Modellversuch an 70 Realschulen zeigt, wie es geht Mit dem Modellversuch in Nordrhein-Westfalen unter Beteiligung von 70 Realschulen wird der ökonomischen Bildung als unverzichtbarer Bestandteil der Allgemeinbildung zu Recht der Stellenwert eines eigenen Schulfaches gegeben. Selten hat der WHKT einen Schulversuch in NRW begleiten dürfen, mit dem alle unmittelbar beteiligten Akteure der Schule so überaus zufrieden sind. Dies gilt nach dem Abschlussbericht, der bislang den Beiratsmitgliedern vorliegt und in Kürze veröffentlicht wird, sowohl für Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler als auch für Schulleitungen und Eltern. Die große Mehrheit der Akteure, die es erprobt haben, spricht sich für ein eigenständiges Fach aus. Dies zeigt, dass es machbar und für die Zielgruppen Schüler/innen und Lehrkräfte sinnvoll sowie zielführend ist. Trotz strittiger Diskussion im begleitenden Beirat ist erkennbar, dass alle relevanten Interessensgruppen sich ohne besondere Schwierigkeiten auf die Inhalte eines eigenständigen Pflichtfaches verständigen können. Aus Sicht des WHKT darf man die Verbraucherbildung nicht gegen die ökonomische Bildung stellen. Die Verbraucherbildung passt nicht nur sehr gut zu den Inhalten der ökonomischen Bildung, sondern ist deren Bestandteil. Die Etablierung eines Pflichtfaches zur ökonomischen Bildung trifft auf die ausdrückliche Unterstützung des Handwerks. Denn damit wird auch eine Forderung umgesetzt, die der Gemeinschaftsausschuss der Deutschen Gewerblichen Wirtschaft unter Federführung des Zentralverbands des Deutschen Handwerks bereits im Jahr 2010 mit der Vorlage von Gutachten zu Bildungsstandards für die ökonomische Bildung an allgemein bildenden Schulen gefordert hat. Der WHKT erhofft sich mit der Einführung eines Pflichtfaches perspektivisch die Etablierung einer eigenen Studiermöglichkeit dieses Faches für angehende Lehrkräfte. Dann muss ökonomische Bildung nicht mehr soziologisch, politisch oder historisch betrachtet und vermittelt werden, sondern ökonomisch. LGH Ausbildungsabbrüche vermeiden – Ziellauf-Medien nutzen! Ihr Auszubildender kommt zu spät zur Arbeit? Vereinbarte Aufgaben werden nur unzureichend erledigt? Im Kundengespräch verhält sich der Auszubildende unhöflich? – Diese und andere Situationen beleuchten die Ziellauf- Medien der LGH, die im Rahmen einer Initiative zur Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen entstanden sind. Die Filmsequenzen „So nicht!“ sind ab sofort auch über die Informationsplattform www. qualiboxx.de des Bundesinsti- tuts für Berufsbildung (Bibb) abrufbar. Die entwickelten Filmclips zeigen allgemeine Konflikte auf, wie sie in der betrieblichen Ausbildung häufig vorkommen. Auf Basis von vier unterschiedlichen Szenarien geben separate Statements der am Konflikt beteiligten Personen einen aufschlussreichen Einblick in die individuelle Betrachtung der Situation. Der Kommentar einer Expertin mit Hinweisen auf Handlungsalternativen für einen konstruktiveren Konfliktverlauf rundet jedes Szenario ab. Die Laufzeit je Thema beträgt etwa 12 Minuten. Das Fachportal www.qualiboxx.de des Bundesinstituts für Berufsbildung (Bibb) richtet sich an Fachkräfte im Bereich des Übergangs von der Schule in den Beruf. Die Filmsequenzen sollen betrieblichen Ausbildern, Ausbilderinnen, Personalverantwortlichen, Auszubildenden und Lehrkräften eine Hilfestel- lung für Lösungen in Konfliktsituationen anbieten. Sie verfolgen das Ziel, dafür zu sensibilisieren, Spannungen frühzeitig zu erkennen und anzugehen, bevor die Auseinandersetzung eskaliert und – im ungünstigsten Fall – sogar zum Abbruch der Ausbildung führt. Die Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrheinwestfälischen Handwerks e.V. hat zu den Filmen jeweils eine Broschüre für Ausbilderinnen bzw. Ausbilder sowie für Lehrkräfte erstellt, mit welchen sich das Thema vertiefen lässt. Diese und weitere Handlungshilfen können im Medienpool www.ziellauf.de abgerufen oder bei der LGH kostenfrei bestellt werden. Die im Projekt "Ziellauf" entstandenen Filmsequenzen wurden mit finanzieller Unterstützung des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NordrheinWestfalen und der Europäischen Union erstellt. Handwerk 2-2014_Handwerk 6/2011 06.02.14 08:38 Seite 10 10 HANDWERK AKTUELL Baugewerbliche Verbände Zufriedenheit nach vier Messetagen in Essen Deubaukom und InfraTech brachten guten Start ins Baujahr 2014 Als Erfolg bewerten die Baugewerblichen Verbände ihre Beteiligung an den Essener Fachmessen Deubaukom und InfraTech. „Das war ein guter Start ins Baujahr 2014. Die Resonanz auf unsere beiden Stände und auf die Fachtagung Holzbau und insgesamt die Besucherresonanz auf die Messen bestärken uns in der Hoffnung, dass sich im gerade begonnenen Jahr der Aufwärtstrend für unsere Branchen fortsetzen wird“, meinten der Präsident der Baugewerblichen Verbände (BGV), Rüdiger Otto, und BGV-Hauptgeschäftsführer Lutz Pollmann in ihrem Resümee. Die BGV waren in der Halle 3 innerhalb der Deubaukom vertreten, wo der Fachverband Ausbau und Fassade NRW den Schwerpunkt auf das Stuckateur-Handwerk legte, sowie in Halle 12, wo der Straßen- und Tiefbau-Verband NordrheinWestfalen im Rahmen der InfraTech vier seiner Mitgliedsbetriebe präsentierte. Hinzu kam der Holzbaukongress mit wieder etwa 500 Teilnehmern. Er stellte das Thema „Bauen und Sanierung in der Stadt“ in den Mittelpunkt und wurde vom Zimmerer- und Holzbau-Verband Nordrhein ausgerichtet. Dass das breit gefächerte Stuckateur-Handwerk voll im Trend liegt, unterstrichen Meisterschüler des Berufsbildungszentrums der Handwerkskammer Südwestfalen vor Ort. Sie fertigten in einer „lebenden Werkstatt“ moderne und traditionelle Stuckarbeiten und gaben einen Einblick in ihre Ausbildung etwa zu bauphysikalischen Themen, zur Gebäudesanierung und zur Ermittlung und Beseitigung von Schäden an Gebäuden. Zahlreiche Messebesucher ließen sich von der Bandbreite auch dieses Bauberufs beeindrucken, darunter auch NRWBauminister Michael Groschek während seines Rundgangs über die Deubaukom. Dem überaus aktuellen Thema Infrastruktur war die Messe InfraTech gewidmet, die eine gelungene Premiere erlebte. 165 Aussteller nahmen teil, darunter auf einem Gemeinschaftsstand der Straßen- und TiefbauVerband NRW zusammen mit der Zertifizierung Bau GmbH und den VHV Versicherungen als wichtigen Partnern der Bauwirtschaft. Themen dieser Messe waren der Straßen- und Tiefbau, der Wasserbau, Wasser und Abwasser, die öffentliche Raumgestaltung sowie Verkehr A N W A LT S - & N OTA R K A N Z L E I Hans W. Meier Rechtsanwalt und Notar Duisburg-Huckingen, „ Am Steinernen Kreuz “ Düsseldorfer Landstraße 234, Telefon 02 03 / 78 14 91 und Mobilität. Gerade die Verkehrs- und die Versorgungsinfrastruktur stehen derzeit ja im Mittelpunkt der öffentlichen Diskussionen und stellen einen Milliardenmarkt dar – mit einem Schwerpunkt in NRW. Die InfraTech richtete sich dementsprechend an die Entscheider für Investitionen, also an Behördenvertreter in Kommunen, Ländern und im Bund, an die Betreiber der Ver- und Entsorgungsnetze, an Großunternehmen mit eigener Infrastruktur, an Techniker, Planer und Ingenieure. Die Nachfragen insbesondere nach den vier Mitgliedsunternehmen, die am BGV-Stand mit Plakaten, Flyern und kurzen Präsentationen für sich warben, zeigten, dass diese Besuchergruppen tatsächlich stark vertreten waren. Schon traditionell war die Deubau, die traditionsreiche und wichtigste Baufachmesse im Westen Deutschlands, eine Gelegenheit zur verbandspolitischen Standortbestimmung. Dies ist auch bei ihrem „Nachfolger“, der Deubaukom, der Fall gewesen. Beim Neujahrsempfang der BGV und in mehreren Diskussionsveranstaltungen und Pressegesprächen stellten die Verbandsspitzen heraus, dass das nordrheinwestfälische Baugewerbe mit Optimismus in das neue Baujahr gegangen ist. In der Branche gehe man davon aus, dass der Umsatz um etwa drei Prozent zunehmen werde – unterstützt vor allem durch den Wohnungsbau. Zudem werde der Wirtschaftsbau anziehen und es bestehe berechtigte Aussicht, dass wegen der hohen Steuereinnahmen und der politischen Beschlusslage auch die öffentlichen Investitionen zunehmen werden. 2013 bezeichnete BGV-Präsident Rüdiger Otto im Rückblick als „durchwachsenes Jahr. Die Auftragseingänge haben vor allem im Wohnungsbau erfreulich zugenommen. Dank der wohl 230.000 fertiggestellten Wohnungen können wir durch- aus von einer Trendwende sprechen. Vom Gewerbebau und von den öffentlichen Investitionen kamen dagegen leider nur wenige Impulse. Das ist die eine Seite von 2013. Die andere betrifft das Wetter: Witterungsbedingt ging in den ersten vier, fünf Monaten am Bau so gut wie gar nichts. Selbst jetzt höre ich daher von vielen meiner Unternehmerkollegen noch, dass sie dabei sind, diesen Rückstand aufzuarbeiten – auftragsmäßig, aber auch umsatzmäßig. Das überaus milde Wetter der vergangenen Wochen hat uns dabei sehr geholfen. Aber trotzdem gehen die ursprünglichen Hoffnungen auf ein nennenswertes Umsatzplus in 2013 nicht in Erfüllung. Wir werden es wohl gerade mal mit einer schwarzen Null abschließen - wenn wir Glück haben mit einem kleinen Plus. Immerhin ist es unserer Branche aber offenbar gelungen, bundesweit einige Zehntausend Mitarbeiter zusätzlich einzustellen.“ Otto und auch Hauptgeschäftsführer Pollmann verhehlten jedoch nicht, dass sie „politisch aktuell von Berlin aus eher Schatten denn Licht sehen.“ Sie rügten die „falschen Weichenstellungen“ durch den Koalitionsvertrag. Zunächst vorgesehene Investitionen und Förderungen vor allem zugunsten der Verkehrsinfrastruktur und zur Schaffung von bezahlbarem oder auch barrierearmem Wohnraum seien „vagen Versprechungen“ gewichen. Die große Koalition habe „eine große Chance vertan, dringende Probleme dieses Landes anzugehen und seine Zukunft, seine Wettbewerbsfähigkeit und seinen Wohlstand zu sichern“. Auf der Tagesordnung geblieben sei jedoch die Mietpreisbremse, „die sich in Wirklichkeit zu einer Wohnungsbaubremse auswirken wird.“ Auf die regionalen Engpässe auf dem Wohnungsmarkt wies Pollmann nicht zuletzt als Sprecher des breiten Aktionsbündnisses „Impulse für den Wohnungsbau NRW“ hin. Meine Tätigkeitsschwerpunkte im Anwaltsbereich sind: Verkehrsunfall- und Verkehrsstrafrecht Spezialisierung seit nunmehr 25 Jahren Erbrecht Besuchen Sie uns im Internet: www.handwerk-duisburg.de Handwerk 2-2014_Handwerk 6/2011 06.02.14 08:38 Seite 11 11 HANDWERK AKTUELL Handwerkskammer Düsseldorf 3. www.handwerklehrstelle.de Mehr als 1.200 offene Lehrstellen im Handwerk an Rhein und Ruhr für 2014 4. Düsseldorf und der Großraum besonders ausbildungsaktiv Die Internet-Lehrstellenbörse der Handwerkskammer Düsseldorf bietet derzeit so viel freie Auswahl wie kaum je zuvor. Mehr als 1.200 Ausbildungsplätze stehen ab sofort unter www. handwerk-lehrstelle.de parat. „Das Interesse der heimischen Ausbildungsbetriebe des Handwerks an Nachwuchskräften dürfte nach zwei Jahren etwas geringerer Aufnahmequoten jetzt wieder ansteigen. Denn das ohnehin recht konjunkturstabile Handwerk blickt optimistisch aufs Geschäftsjahr 2014 und setzt entsprechend intensiv auf die Fach- und Führungskräfte von morgen,“ erläutert der für das Ausbildungswesen zuständige Geschäftsführer der Handwerkskammer, Dr. Christian Henke. Da schadet es nicht, dass sich die Ausbildungsofferten des Handwerks in großer Vielfalt finden: in rund 80 Berufen in allen technischen, kreativen und versorgungsnahen Branchengruppen der „Wirtschaftsmacht von nebenan.“ Die meisten Angebote stellen die energienahen Ausbildungsberufen zum / zur Anlagenmechani- ker/in für Sanitär-, Heizungsund Klimatechnik und zum / zur Elektroniker/in, die handwerklichen Dienstleistungsberufe (vor allem im Beauty-Segment zum / zur Friseur/in und zum / zur Kosmetiker/in, aber auch das Lebensmittelhandwerk. Selbst das stark nachgefragte Kfz-Handwerk bietet aktuell mehr als 50 Lehrstellen zum / zur Kfz-Mechatroniker/in. Aber auch in den gestaltenden Berufen finden sich jetzt reichlich Plätze, etwa zum / zur Tischler/in. „Und genau jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um auch in ausgesprochen selteneren, gesuchten Ausbildungsberufen wie etwa zum / zur Sattler/in oder zum / zur Keramiker/in fündig zu werden“, betont Henke. Die Internet-Börse der Kammer kann nach Ausbildungsberufen und nach Kreisen bzw. kreisfreien Städten sortiert durchgesehen werden. Der Großraum Düsseldorf (Landeshauptstadt, Kreise Neuss und Mettmann) ist mit rund 200 freien Lehrstellen derzeit Spitze bei den Offerten – auch, was die Angebotsbreite betrifft. Förderung Handwerksinitiative NRW Seit einigen Jahren setzt die Landesregierung NordrheinWestfalen in Abstimmung mit der Handwerksorganisation die sogenannte „Handwerksinitiative NRW“ um. In dieser Handwerksinitiative sind verschiedene Fördermittel gebündelt, die ganz offensichtlich bei noch nicht allen Betrieben bekannt sind und in dem Maße genutzt werden, wie dies gewünscht wird. Folgende Hilfen sind in der Handwerksinitiative zusammengefasst: 1. Meistergründungsprämie: Starthilfe für Existenzgründer in Höhe von 7.500,00 EUR 2. Starterscheck: Existenzgründungshilfe für junge Unternehmer im Handwerk in Form einer Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsbank NRW bis zu 80 % eines Kre- 5. 6. ditbetrages von maximal 100.000,00 EUR Wachstumsscheck Plus in Form eines Coachingangebotes mit Seminaren und Workshops rund um das Thema Unternehmensentwicklung Innovationsgutschein Handwerk zur Unterstützung der Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen im Unternehmen Design Handwerk NRW als Internet-Informationsportal für Aktivitäten des Handwerks im Bereich Design und Gestaltung Landes-Gewerbeförderungsstelle des Nordrhein-Westfälischen Handwerks e. V. (LGH) zur Unterstützung und Abwicklung von Förderprogrammen und Lei- tung von Sonderprojekten im Handwerk 7. Technologie - Transfer - Ring Handwerk NRW zur Innovationsförderung von Handwerksunternehmen in allen Bereichen 8. Zukunfts-Initiative Handwerk Nordrhein-Westfalen 2.0 zur Sensibilisierung der Handwerksunternehmen für aktuelle und zukünftige Herausforderungen 9. Entwicklung des Mittelstandsgesetzes NRW unter Beteiligung des NordrheinWestfälischen Handwerkstages und des Westdeutschen Handwerkskammertages. Genauere Informationen zu den verschiedenen Bausteinen finden Sie unter www. handwerksinitiative.de. Neue Innungsmitglieder Martin Schweers, Maxstr. 6, 47166 Duisburg, Tischler-Innung, am 01.01.2014. Serpil Bektas, Kardinal-GalenStr. 119, 47058 Duisburg, Friseur-Innung, am 09.01.2014. AKI GmbH, Friedrich-Ebert-Str. 339, 47139 Duisburg, Innung Duisburg Sanitär Heizung Klima, am 02.01.2014. Jeanina Danek, Dorfstr. 132, 47259 Duisburg, Friseur-Innung, am 07.01.2014. Roswitha Janzen, Moerser Str. 371, 47475 Kamp-Lintfort, Raumausstatter-Innung RheinRuhr, am 09.01.2014. Bendig Autoservice GmbH, Siemensstr. 27 a, 47533 Kleve, Innung für Karosserie- und Fahrzeugbau Niederrhein, am 02.01.2014. Wenn alle den Verbrecher jagen, wer bleibt dann eigentlich beim Opfer? Helfen Sie mit! Spendenkonto: 34 34 34 Deutsche Bank Mainz (BLZ 550 700 40) Gemeinnütziger Verein zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern und zur Verhütung von Straftaten e.V. • 420 Außenstellen bundesweit Infos: Weberstr. 16, 55130 Mainz · www.weisser-ring.de Handwerk 2-2014_Handwerk 6/2011 06.02.14 08:38 Seite 12 12 HANDWERK AKTUELL UnternehmerFrauen Handwerk Neujahrsempfang der Unternehmerfrauen im Handwerk gute Gespräche. Am frühen Nachmittag verließen die letzten Gäste den ASCD nach einem rund um gelungen Neujahrsempfang der Unternehmerfrauen. IKK classic Leistungen und neue finanzielle Angebote für Versicherte: Mit einem Glas Sekt startete der traditionelle Neujahrsempfang der Unternehmerfrauen am 12. Januar 2014 im AmateurSchwimm-Club Duisburg (ASCD). Die erste Vorsitzende, Jutta Schmidt, begrüßte die Anwesenden zur ersten Veranstaltung des Jahres 2014 und freu- te sich über das zahlreiche Erscheinen. Die Wintersonne durchflutete den separaten Raum mit der schön eingedeckten Tafel und Blick auf den See. Das reichhaltige Frühstücksbuffet ließ keine Wünsche offen und während des Essens entwickelten sich viele Erfolg ist die Summe der richtigen Entscheidungen Von Frauen. Für Frauen. Sie sind........ eine selbständige Unternehmerin, mitarbeitende Ehefrau/Partnerin oder Angehörige im Handwerk Sie suchen... Ansprechpartner mit gleichgelagerten Problemen Sie wollen.....die Aufgabenvielfalt Ihres Alltags besser bewältigen Kommen Sie zu uns! Mit uns meistern Sie alle Ihre Aufgaben. Entscheiden Sie sich für eine Mitgliedschaft im Arbeitskreis UnternehmerFrauen im Handwerk Duisburg e.V. 1. Vorsitzende: Jutta Schmidt, Tel. 02 03 - 55 33 35 Geschäftsstelle: Kreishandwerkerschaft Duisburg, Tel. 02 03 - 99 63 40, Herr J. Hippler Nächste Veranstaltung: UFH-Landesverbandstagung in Duisburg Haniel Akademie. Duisburg-Ruhrort 14. März 2014, 10.00 Uhr Anmeldungen: W. Adams-Sattler, Tel. 0 20 66/41 85 90, Fax 0 20 66/41 85 91 oder über unsere Internet-Homepage www.ufh-duisburg.de 2014 mehr als eine halbe Milliarde zusätzlich Für die medizinische Versorgung ihrer Versicherten wird die IKK classic 2014 abermals deutlich mehr Geld aufwenden. Das hat der Verwaltungsrat im Dezember in Dresden beschlossen. Das Haushaltsvolumen der Kasse steigt im Jahr 2014 auf rund 9,5 Milliarden Euro. Die Leistungsausgaben erhöhen sich um 580 Millionen Euro auf 8,9 Milliarden Euro. Darin enthalten ist ein Anstieg der Ausgaben für ärztliche Behandlungen um 80 Millionen Euro auf insgesamt 1,5 Milliarden Euro. Die Aufwendungen für Arzneimittel wachsen um 126 Millionen Euro auf ebenfalls 1,5 Milliarden Euro. Für den größten Kostenblock, die Krankenhausbehandlung, sind Mehrausgaben von 136 Millionen und ein Gesamtvolumen von drei Milliarden Euro vorgesehen. Am Ende des Jahres 2013 blickte die IKK classic auf ein ausgeglichenes Geschäftsergebnis mit einem voraussichtlichen Einnahmeüberschuss von rund 80 Millionen Euro zurück. Die Erhebung von Zusatzbeiträgen schließt die IKK classic aufgrund ihrer soliden Vermögenslage auch für das Jahr 2014 aus. Die Versicherten der IKK classic profitieren 2014 zudem von einer deutlichen Ausweitung der Leistungen für Prävention und Vorsorge. So erhalten die Versicherten im Rahmen des IKK-Bonusprogramms ab sofort für das Deutsche Sportabzeichen 30 Euro, für das Deutsche Schwimmabzeichen und die Leistungsabzeichen weiterer Sportverbände jährlich 20 Euro. Die Blutspendebereitschaft ihrer Versicherten belohnt die IKK mit 20 Euro jährlich. Für das IKKGesundheitskonto stehen den Versicherten nun bis zu 300 Euro statt bisher 200 Euro jährlich zur Verfügung: Für die Teilnahme an qualitätsgeprüften Gesundheitskursen gibt es bis zu 90 Euro Kurskostenerstattung. Bei zwei möglichen Kursen pro Jahr oder der alternativen Entscheidung für die kompakten IKK Aktiv-Tage sind das insgesamt maximal 180 Euro. Für Mineralstoffe wie Folsäure, Magnesium und Eisen erhalten Schwangere bei ärztlicher Verordnung auf Privatrezept bis zu 100 Euro von ihrem IKK Gesundheitskonto zurück. Verordnete homöopathische Arzneimittel können bis zu einer Höhe von 50 Euro finanziert werden. Handwerk 2-2014_Handwerk 6/2011 06.02.14 08:38 Seite 13 13 HANDWERK AKTUELL Ein gesunder Betrieb braucht gesunde Mitarbeiter. Welche Krankenkasse unterstützt mich dabei? Jetzt wechs eln! Profitieren Sie und Ihre Mitarbeiter vom betrieblichen Gesundheitsmanagement der IKK classic. Sichern Sie sich bis zu 2.500 Euro Bonus. Weitere Informationen unter unserer kostenlosen IKK-Firmenkundenhotline: 0800 0455 400. Oder auf www.ikk-classic.de Handwerk 2-2014_Handwerk 6/2011 06.02.14 08:38 Seite 14 14 HANDWERK AKTUELL Finanzen BFH zur 1%-Regelung bei Nutzung von mehreren Fahrzeugen Mit Urteil vom 13.06.2013, VI R 17/12, veröffentlicht am 23.10.2013, hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass für Arbeitnehmer (hier: Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH) bei der Nutzung von mehr als einem Kfz zur privaten Nutzung der geldwerte Vorteil für jedes Fahrzeug nach der 1%-Regelung anzuwenden ist. Im Urteilsfall bekam der Arbeitnehmer einer GmbH (Gesellschafter-Geschäftsführer) zwei Kfz zur uneingeschränkten Nutzung überlassen. Das Finanzamt setzte für jedes einzelne Fahrzeug einen Sachbezug auf der Grundlage der 1%-Regelung als lohnsteuerlichen Vorteil an. Der Kläger war der Ansicht, dass nur für das teurere Fahr- zeug die 1%-Regelung anzuwenden ist. Der BFH bestätigt im Grundsatz die Auffassung des Finanzamtes. Die Überlassung eines Dienstwagens an den Arbeitnehmer für dessen Privatnutzung, führt zu einer Bereicherung des Arbeitnehmers. Die tatsächliche Nutzung spielt dabei keine Rolle. Der geldwerte Vorteil umfasst die Nutzung des Fahrzeugs selbst sowie sämtliche Kosten. Der geldwerte Vorteil fließt dem Arbeitnehmer bereits mit der Inbesitznahme des Dienstwagens und nicht erst mit der tatsächlichen privaten Nutzung zu. Der Wortlaut der 1%-Regelung bietet für den BFH keinen Anhaltspunkt für die Annahme, dass bei der Möglichkeit der Nutzung von mehr als einem WWW.HANDWERK.DE Unser Leben ohne das Handwerk: das Eigenheim. Ohne das deutsche Handwerk sähen wir heute ganz schön alt aus. Wir würden auf Bäumen leben oder in Höhlen wohnen. Natürlich hätte das auch Vorteile: Die Nebenkosten würden auf null sinken. Überzeugen Sie sich selbst: www.handwerk.de Fahrzeug die Regelung nur für ein Fahrzeug gelten soll. Der BFH sieht keinen Grund, die Bestimmung einschränkend auszulegen. Vielmehr wird dem Arbeitnehmer bei zwei Fahrzeugen zur Privatnutzung ein doppelter Nutzungsvorteil zugewandt. Er kann nach Belieben auf beide Fahrzeuge zugreifen und diese entweder selbst nutzen oder - soweit arbeitsvertraglich erlaubt - einem Dritten überlassen. Er erspart sich dadurch den Betrag, den er für die Nutzungsmöglichkeit vergleichbarer Fahrzeuge am Markt aufwenden müsste. Die doppelte Belastung kann der Arbeitnehmer nur durch die Führung eines Fahrtenbuches mindern. Nur durch ein Fahrtenbuch kann eine eventuelle Nichtnutzung oder eine geringere Nutzung nachgewiesen werden. Steuern Wechsel der Gewinnermittlungsart Übergangsverlust darf nicht auf mehrere Jahre verteilt werden Gewinnermittlungsarten sind der Betriebsvermögensvergleich (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) und die Einnahme-Überschussrechnung. Wird zwischen diesen beiden Gewinnermittlungsarten gewechselt, muss ein sogenannter Übergangsgewinn bzw. Übergangsverlust ermittelt werden. Diese ergeben sich aus der Hinzu- bzw. Abrechnung bestimmter Bilanzpositionen (sog. Korrektivposten). Damit wird vermieden, dass Aufwendungen und Erträge doppelt oder gar nicht berücksichtigt werden. Entsteht ein Übergangsgewinn, darf er auf drei Jahre gleichmäßig verteilt werden, damit er nicht in einem Jahr versteuert werden muss. Ein Übergangsverlust darf allerdings nicht verteilt werden, auch wenn dies steuerlich günstiger ist. Fehlender Nachweis des zutreffenden ausländischen Abnehmers: Steuerpflicht innergemeinschaftlicher Lieferungen von Kfz Die Lieferung von Kraftfahrzeugen aus Deutschland in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (übriges Gemeinschaftsgebiet) ist regelmäßig von der Umsatzsteuer befreit. Der Lieferer muss allerdings u. a. durch ordnungsgemäße Belege nachweisen, wer sein ausländischer Abnehmer ist. Trägt die Finanzverwaltung substanziiert vor, dass im Ausland andere Personen als die vom Lieferer angegebenen die sog. Erwerbsbesteuerung vor- genommen haben, muss der Lieferer konkret nachweisen, wer tatsächlich sein Abnehmer war. Auch muss dieser Abnehmer oder ein von ihm beauftragter Abholer versichern, den Gegenstand der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet befördert zu haben. Kann der Lieferer die Nachweise nicht beibringen, ist die Lieferung umsatzsteuerpflichtig, selbst wenn der Gegenstand tatsächlich in das übrige Gemeinschaftsgebiet gelangt. Handwerk 2-2014_Handwerk 6/2011 06.02.14 08:38 Seite 15 15 HANDWERK AKTUELL Recht Anforderungen an eine endgültige Verweigerung der Mängelbeseitigung Regelmäßig liegt eine ernsthafte und endgültige Weigerung des Auftragnehmers, vom Auftraggeber gerügte Mängel zu beseitigen, nicht vor, wenn der Unternehmer ernsthaft Verhandlungen über die streitigen Punkte anbietet. Die Aufforderung zur Nachbesserung unter Setzung einer angemessenen Frist ist daher nicht entbehrlich, sondern Voraussetzung für Mängel- und sonstige Ersatzansprüche des Auftraggebers. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf mit Urteil vom 11.10.2013 (Az. 22 U 81/13) entschieden. Sachverhalt: Ein Auftragnehmer (AN) erbringt Bodenbelagsarbeiten. Der Auftraggeber (AG) hält diese für mangelhaft und verlangt, dass der Boden wegen vorhandener Unebenheiten und Kellenschläge insgesamt ausgetauscht wird. Der AN teilt nach einem Ortstermin mit, dass ein gesamter Austausch nicht verlangt werden könne. Im Rahmen eines Telefonats bietet er dem AG an, die Angelegenheit durch eine Kürzung der Vergütung von rd. 20% beizulegen. Zu einer Einigung kommt es nicht. Daraufhin beauftragt der AN einen Sachverständigen, der zur Beseitigung der Mängel eine Grundreinigung sowie eine PU-Mattversiegelung vorschlägt. Der AN bietet dem AG diese Nachbesserung an; der AG hält die Maßnahmen nicht für ausreichend und lässt den Bodenbelag ohne weitere Fristsetzung durch einen anderen Unternehmer austauschen. Der AN klagt daraufhin seinen ausstehenden Werklohn ein. Der AG rechnet mit den Kosten für den Austausch des Bodenbelags auf. Entscheidung: Das Oberlandesgericht spricht dem AN den Werklohn in voller Höhe zu. Der AG könne die Kosten, die für den Austausch des Bodenbelags angefallen sind, nur dann erstattet verlangen, wenn er den AN zuvor zur Beseitigung der Mängel aufgefordert und ihm hierfür eine angemessene Frist gesetzt hätte. Ausnahmsweise könne die Fristsetzung entbehrlich sein, wenn der AN die Beseitigung der Mängel ernsthaft und endgültig verweigert hätte. Das Gericht hält schon die Aufforderung zur Nachbesserung für nicht ausreichend, weil der AG nur einen kompletten Austausch des Bodenbelags gefordert habe. Grundsätzlich bleibe es aber dem AN überlassen, in welchem Umfang und auf welche konkrete Weise er einen Baumangel beseitigen wolle. Nur in Ausnahmefälle müsse er sich den Weisungen des AG unterwerfen. Der AG hätte daher sein Nachbesserungsverlangen nicht darauf beschränken dürfen, den Bodenbelag insgesamt auszutauschen. Ferner habe sich der AN auch nicht endgültig und ernsthaft geweigert, jegliche Nachbesserung durchzuführen, sondern nur erklärt, dass ein kompletter Austausch nicht erforderlich sei. Hinzu komme, dass der AN telefonisch einen Vergleichsvorschlag unterbreitet habe. Eine vollständige Verweigerungshaltung lasse sich einem solchen Telefonat nicht entnehmen, was sich schon aus dem Bemühen um eine gütliche Einigung und der damit verbundenen Gesprächsbereitschaft ergebe. Wer ernsthaft Verhandlungen über Streitpunkte anbiete, bringe damit regelmäßig sein ernsthaftes Interesse an einer Fortsetzung der vertraglichen Zusammenarbeit (insbesondere einer Nacherfüllung) zum Ausdruck. Dies ergebe sich ferner aus dem Vorschlag, die Nachbesserung auf eine andere Art und Weise als durch einen Kompletttausch durchzuführen. Insgesamt habe daher der AG die Nachbesserung verfrüht durchgeführt und könne keine Kostenerstattung verlangen. Bedeutung der Entscheidung Meinungsverschiedenheiten wegen Mängeln kommen am Bau sehr oft vor. Trotzdem machen Auftraggeber häufig Fehler, wenn sie Ansprüche geltend machen. Insbesondere die ordnungsgemäße Mängelrüge, die Aufforderung zur Nachbesserung und die Setzung einer angemessenen Frist sind fehleranfällig. Fehlt eine Frist, kann sich der AG nur auf eine ernsthafte und endgültige Leistungsverweigerung berufen. Die Anforderungen hieran sind jedoch hoch. Vor allem zeigt das Urteil, dass es auch aus rechtlichen Erwägungen sinnvoll ist, die Gespräche mit dem Vertragspartner nicht zum Erliegen kommen zu lassen. Allerdings setzt dies natürlich voraus, dass tatsächlich Interesse an einer Einigung besteht. Verhandlungen oder Angebote, die nur „pro forma“ überreicht werden, stehen einer endgültigen und ernsthaften Leistungsverweigerung nicht zwingend entgegen. Leiharbeiter regelmäßig auswärts tätig Die regelmäßige Arbeitsstätte ist insbesondere durch den örtlichen Bezug zum Arbeitgeber gekennzeichnet. Ein Arbeitnehmer ist deshalb grundsätzlich dann auswärts tätig, wenn er außerhalb einer dem Arbeitgeber zuzuordnenden Tätigkeitsstätte (Betriebsstätte) tätig wird, wie dies insbesondere bei Leiharbeitnehmern der Fall ist. Der Leiharbeitnehmer konnte nach dieser Entscheidung des Bundesfinanzhofs seine Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit den tatsächlichen Aufwendungen als Werbungskosten berücksichtigen. Hinweis: Ab dem Veranlagungszeitraum 2014 wird die regelmäßige Arbeitsstätte durch die erste Tätigkeitsstätte ersetzt. Die erste Tätigkeitsstätte muss keine ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers sein. Sie kann auch bei einem Dritten, z. B. Kunden des Arbeitgebers, sein. Leiharbeitnehmer sind dann nicht mehr auswärts tätig, wenn sie von ihrem Arbeitgeber einer solchen Örtlichkeit dauerhaft zugeordnet werden. Dauerhaft zugeordnet heißt unbefristet, für die Dauer des Dienstverhältnisses oder mehr als 48 Monate an einer solchen Tätigkeitsstätte tätig werden. Betriebskostenabrechnung Vermieter kann sich für bestimmte Positionen eine Nachberechnung vorbehalten Ein Vermieter kann sich in einer Betriebskostenabrechnung die Nachforderung von Positionen vorbehalten, die er unverschuldet nur vorläufig abrechnen kann. Die Verjährungsfrist beginnt erst, wenn der Vermieter Kenntnis von den Umständen hat, die die Nachforderung begründen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Im entscheidenden Fall hatte der Vermieter sich eine Nachberechnung hinsichtlich einer zu erwartenden, rückwirkenden Neufestsetzung der Grundsteuer vorbehalten. Nachdem das Finanzamt die Grundsteuer für mehrere Jahre rückwirkend festgesetzt hatte, übersandte der Vermieter dem Mieter eine Nachberechnung der Betriebskostenabrechnung. Der Mieter berief sich auf die Verjährung der Nachforderung. Zu Unrecht meinten die Richter. Diese Wertung steht im Einklang mit der bisherigen Rechtsprechung, wonach die Verjährungsfrist für eine Betriebskostennachforderung nicht schon mit der Erstellung der Abrechnung in Gang gesetzt wird, sondern erst dann, wenn der Vermieter Kenntnis von Umständen erlangt, welche die Nachberechnung begründen. Handwerk 2-2014_Handwerk 6/2011 06.02.14 08:38 Seite 16 en n Sparkass ehmende in allen teiln 14 20 z är Im M ale n o i t a n r e Int henn c o w s n o i t Ak rfolgreich-im-ausla d.de www.e Mit uns kennt Ihr Erfolg keine Grenzen. Überall an Ihrer Seite: die Sparkassen und ihr internationales Netzwerk. Ob Sie mit Ihrem Unternehmen international expandieren wollen oder Unterstützung bei Import-/Exportgeschäften suchen – als einer der größten Mittelstandsfinanzierer sind wir mit unseren globalen Kontakten und langjähriger Beratungskompetenz auf der ganzen Welt für Sie da. Mehr dazu bei Ihrem Berater oder auf www.erfolgreich-im-ausland.de. Wenn’s um Geld geht – Sparkasse.