themen ü bersicht - chefarzt aktuell

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themen ü bersicht - chefarzt aktuell
chefarzt aktuell
Informationsdienst für leitende Krankenhausärzte
November/Dezember 2009
Nr. 6/09
THEMENÜBERSICHT:
Gastkommentar: Prof. Dr. Ulrich Wenner
Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht, Kassel
Die Äußerungen von Prof. Hoppe auf dem diesjährigen Deutschen Ärztetag haben in der
Öffentlichkeit eine heftige Debatte über Priorisierung und Rationierung im Gesundheitswesen ausgelöst. Der Verfasser, Vorsitzender des Kassenarztsenats am BSG, befasst sich in
seinem Beitrag mit der Frage, inwieweit Priorisierung, offene Rationierung, Kostenbudgetierung und Wartelisten mit der Sozialstaatsgarantie unserer Verfassung vereinbar sind.
(S. 97-99)
In memoriam Prof. Dr. med. Karl-Heinz Vosteen
Am 19. Oktober 2009 verstarb Herr Prof. Dr. Karl-Heinz Vosteen. Mit ihm verliert die Ärzteschaft einen hervorragenden Arzt, Chefarzt, Ordinarius und Wissenschaftler, der sich neben seinem Hauptamt vielfältigen und vielzähligen Ehrenämtern gewidmet hat. Besonders
hervorzuheben ist seine Tätigkeit als Präsident der AWMF und als Leiter des Arbeitskreises
Ärzte und Juristen.
(S. 100)
Krankenhausfinanzierung nach dem Ende der Konvergenzphase
Wie sehen die Grundzüge der Krankenhausfinanzierung für akutstationäre Leistungen nach
Abschluss der Konvergenzphase im Jahr 2010 aus? Welche Bedeutung hat künftig das Krankenhausbudget? Wie erfolgt die Anpassung des Landesbasisfallwerts an den bundeseinheitlichen Basisfallwertkorridor?
(S. 101-103)
Befristete Arbeitsverträge im kirchlichen Bereich
Von der höchstzulässigen Gesamtbefristungsdauer von zwei Jahren kann nicht durch Arbeitsrechtsregelungen der Kirchen zuungunsten der Arbeitnehmer abgewichen werden.
(S. 103)
Markenbildung als Instrument zur Ärzterekrutierung
Der Aufbau einer attraktiven Arbeitgebermarke bietet interessante Ansätze zur Positionierung des einzelnen Krankenhauses auf dem Arbeitsmarkt. In Zeiten des Facharztmangels gilt
es, sich als gefragter Arbeitgeber zu präsentieren.
(S. 104-105)
Fangprämien im Interesse von Patienten unterbinden
NRW will Zahlungen von Krankenhäusern an einweisende Ärzte unterbinden.
(S. 105)
Wann ist Aufklärung rechtzeitig?
Eine Aufklärung ist nur dann rechtzeitig, wenn der Patient ohne vermeidbaren Druck in die
Lage versetzt wird, seine Entscheidung für oder gegen den Eingriff frei zu treffen. Dies muss
grundsätzlich schon vor dem Zeitpunkt geschehen, zu dem der Termin für den Eingriff bestimmt wird (so OLG Frankfurt).
S. 106-107)
Aufklärung und Einwilligung: Risikostatistik hat nur geringen Wert
Die Aufklärungspflicht ist nicht vom Grad der Risikodichte, sondern davon abhängig, ob das
betreffende Risiko dem Eingriff spezifisch anhaftet und es bei seiner Verwirklichung die Lebensführung des Patienten besonders belastet, so der BGH. (Mit Erläuterungen).
(S. 108-109)
Zum Inhalt der therapeutischen Aufklärung
Die mangelnde Mitwirkung (Non-Complience) des Patienten an der erforderlichen medizinischen Behandlung schließt einen Behandlungsfehler dann nicht aus, wenn der Patient über
das Risiko der Nichtbehandlung nicht ausreichend aufgeklärt wurde (so der BGH). S. 110)
Vertragsauslegung und gelebte Vertragspraxis
Wurde zwischen Arzt und Krankenhaus der Vertrag Ambulanzabgabe über mehrere Jahre
hinweg einvernehmlich in einer bestimmten Abrechnungsweise praktiziert, kommt hierin das
von den Parteien Gewollte zum Ausdruck.
(S. 111-112)
Weiterbildungsvertrag: Wann ist eine Befristung rechtsunwirksam?
Wird ein Weiterbildungsvertrag auf den Zeitpunkt der Erlangung des Facharzttitels befristet,
so ist eine solche Zweckbefristung rechtsunwirksam.
(S. 112)
Ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest und für das Jahr 2010
Persönliches Wohlergehen,
Wohlergehen, Zufriedenheit und Erfolg bei allen
Aktivitäten wünschen unseren Leserinnen und Lesern
Herausgeber, Redaktion und Geschäftsstelle
chefarzt aktuell
Impressum
Herausgeber:
Dr. jur. U. Baur, Düsseldorf; Prof. Dr. med. G. Esser, Mönchengladbach; Prof. Dr. med. G. Strohmeyer, Düsseldorf.
Geschäftsstelle:
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E-Mail: info@chefarzt-aktuell de.
Redaktion, zugleich verantwortlich:
Dr. U. Baur, Steinstr. 11, 40212 Düsseldorf, Tel.: (0211) 3 23 00 90, Fax: (0211) 3 23 00 80
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