newsletter - pro mente Kinder Jugend Familie
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newsletter - pro mente Kinder Jugend Familie
Ausgabe Nr. 10 | Dezember 2014 pro mente: kijufa newsletter , Spiel s EDITORIAL Univ. Doz. Dr. Georg Spiel Obmann, Geschäftsführer und ärztlicher Leiter von promente: kinder jugend familie Obmann von promente-kaernten Werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Leserin, lieber Leser! Ein ereignisreiches Jahr neigt sich dem Ende zu. Es war inhaltlich einerseits geprägt durch die engere Zusammenarbeit mit pro mente kärnten, andererseits durch die Veranstaltung von drei internationalen Tagungen, nämlich: • Familien stärken am 24. und 25.04.2014 in Klagenfurt und Wien • Emerging Adulthood: Notwendige Hilfen und Unterstützungssysteme am 09. und 10.10.2014 in Klagenfurt und Wien • Inklusive Arbeitswelten am 20.11.2014 in Klagenfurt Ziel der Veranstaltungen war es einerseits in der Fachöffentlichkeit einen Diskussionsprozess zu initiieren und gemeinsame Weiterentwicklungen anzubahnen, andererseits sollten Entwicklungs- und Entscheidungsgrundlagen für eine evidenzbasierte Politik und Governance aufgezeigt werden. Als Ergebnis entstanden Memoranden mit konkreten Empfehlungen für die Politik. Dem Symposium: Familien stärken haben wir uns im Frühjahrs-Newsletter gewidmet, das Symposium Inklusive Arbeitswelten wird im Herbst-Newsletter von pro mente kärnten dargestellt. Dieser Newsletter beschäftigt sich mit dem Thema des zweiten Symposiums, nämlich Emerging Adulthood. Dies ist ein zentrales Thema für pro mente: kinder jugend familie (pmkijufa): Mit Emerging Adulthood wird eine Phase zwischen der Adoleszenz und dem Erwachsenenalter beschrieben. Chronologisch gesehen wird damit ein Alter zwischen 18 und 25 Jahren verstanden, es kann sich aber auch bis zum dritten Lebensjahrzehnt ausdehnen (Arnett, 2000). Dieser Übergang geht mit vielen Veränderungen und Anforderungen einher (z.B. Verantwortung für eigenes Handeln übernehmen, elterliche Kompetenzen erwerben). Ca. 20% der Jugendlichen haben Probleme, mit den an sie gestellten gesellschaftlichen Anforderungen zurecht zu kommen. V.a. für Jugendliche, die aufgrund von Vernachlässigung und/oder Misshandlung bzw. Missbrauchserlebnissen in Pflegekontexten aufwachsen (d.h. z.B. bei pmkijufa in der Soziotherapie betreut wurden), bedeutet diese Phase eine weitaus größere Herausforderung als für Jugendliche aus stabilen Elternhäusern. Hier lassen sich nicht selten ein problematisches Bildungsniveau kombiniert mit einer geringen Beschäftigungsrate, früher Elternschaft, psychischen Problemen und Verhaltensproblemen, problematischen Beziehungen zu den Eltern (oder eingeschränkte Beziehungen) und Delinquenz finden. Konkrete Hilfsmaßnahmen für diese Jugendlichen sind aber nicht zuletzt durch die Strukturen der Versorgungslandschaft determiniert. Jedoch ändern sich diese in der Phase Emerging Adulthood gravierend: Es endet die Zuständigkeit und Verantwortlichkeit des Versorgungssystems „Jugendhilfe“ ohne dass für pro mente: kijufa newsletter | Ausgabe Nr. 10 | Dezember 2014 diejenigen, die es brauchen, entweder ein sicherer Verbleib im System Jugendhilfe oder ein nahtloser Übergang in ein anderes Unterstützungssystem geplant und für den Einzelnen/die Einzelne angemessen umgesetzt werden kann. Um einer Fachöffentlichkeit einen tieferen Einblick in den aktuellen Stand der Forschung und Praxis zum Thema Emerging Adulthood zu bieten, haben wir von pmkijufa im Oktober 2014 ein Symposium und einen Abendvortrag veranstaltet. Als Vortragende konnten einige unserer Kooperationspartner und -partnerinnen gewonnen werden, es wurden aber auch Ergebnisse „aus dem eigenen Haus“ präsentiert. Im Abschnitt „Das aktuelle Thema“ werden eine Zusammenfassung der Vorträge des Symposiums/ der Abendveranstaltung, das Feedback unserer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen dazu sowie ein erarbeitetes Memorandum zu dieser Thematik dargestellt. Nicht zuletzt um Entscheidungsgrundlagen zu liefern und zu kommunizieren, haben wir das Symposium und die Abendveranstaltung organisiert. Die aktuelle Situation drängt zu neuen Strategien, die im Memorandum nachzulesen sind: • Studien zeigen: Eine Verlängerung der Hilfsangebote der Jugendhilfe bis zum abgeschlossenen 21. Lebensjahr ist mit substanziellen verbesserten Entwicklungschancen verbunden, die zu verbesserten Bedingungen in verschiedensten Lebensbereichen im jungen Erwachsenenalter führen. • Es gibt eine Gruppe von Jugendlichen, die auch über diesen Zeitpunkt hinaus substantielle Unterstützung benötigt. Diese Risikogruppe ist bereits im Alter vor der Beendigung des 18. Lebensjahres zuverlässig identifizierbar. 2 Ich lade die Politik sowie die Vertreter und Vertreterinnen der Administration zu einem Diskurs über diese Thematik ein. Nun bleibt es mir nur noch Ihnen und Ihren Angehörigen schöne Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr zu wünschen. Mit freundlichen Grüßen Univ. Doz. Dr. Georg Spiel Obmann, Geschäftsführer und ärztlicher Leiter von pro mente: kinder jugend familie Obmann von pro mente kärnten Das aktuelle Thema Emerging Adulthood Rückblick auf das Symposium und die Abendveranstaltung zum Thema Emerging Adulthood4 Ablauf des Symposiums 4 Ablauf der Abendveranstaltung 5 Kurzvorstellungen der Vortragsinhalte 6 Feedback aus den Projekten von pmkijufa12 Memorandum (deutsch & englisch)20 Impressionen vom Symposium24 News Neuigkeiten von den Ambulatorien30 Neuigkeiten von der Rehabilitation31 Neuigkeiten von der Krisenintervention und Soziotherapie33 Herzliche Glückwünsche an unsere „Geburtstagskinder“34 „Herzlich willkommen!“ sowie „Vielen Dank und alles Gute!“36 „Nachrufe“37 3 pro mente: kijufa newsletter | Ausgabe Nr. 10 | Dezember 2014 Rückblick auf das Symposium und die Abendveranstaltung zum Thema Emerging Adulthood In diesem Beitrag soll ein Rückblick auf das Symposium bzw. den Abendvortrag zum Thema Emerging Adulthood/Notwendige Hilfen und Unterstützungssysteme gegeben werden. Nach einer kurzen Vorstellung des Ablaufs werden die zentralen Inhalte der Einzelbeiträge zusammengefasst. Es folgt ein Feedback zum Symposium von einigen Personen von pmkijufa, die am Symposium teilnahmen. Abschließen wird der Beitrag mit einem Memorandum, das basierend auf dem Symposium in Klagenfurt und dem Abendvortrag in Wien von pmkijufa gemeinsam mit den eingeladenen KooperationspartnerInnen verfasst wurde. Ablauf des Symposiums Donnerstag, 9. Oktober 2014, Alpen-Adria Universität Klagenfurt 4 Ablauf der Abendveranstaltung Freitag, 10. Oktober 2014, Universität Wien Zu den ReferentInnen und DiskutantInnen: Mark Courtney (Chicago): • Professor in the School of Social Service Administration • University of Chicago Eva Dreher (München, Bayern, Deutschland): • Universitätsprofessorin an der Ludwig-Maximilians Universität München • Ehemalige Dekanin der Fakultät für Psychologie der Universität Wien und • Stellvertretender Vorstand des Instituts für Entwicklungspsychologie und • Psychologische Diagnostik Christine Gaschler-Andreasch (Kärnten): • Leiterin der Unterabteilung „Sozial- und Entwicklungsplanung, Jugend, Familie und Frau“ des Amtes der Kärntner Landesregierung • Stellvertretende Leiterin der Abteilung 4 (Kompetenzzentrum Soziales) des Amtes der Kärntner Landesregierung Gerald Herowitsch-Trinkl (Burgenland): • Obmann des Dachverbandes der österreichischen Jugendhilfeeinrichtungen • GF Sozialpädagogische Wohngemeinschaft Fühl Dich Wohl Gregor Paul Hoffmann (Steiermark): • Erziehungs- und Bildungswissenschaftler, Supervisor, Coach • Fachbereichsleitung Sozialpsychiatrische Wohnbetreuung, Psychosoziales Netzwerk gemn. GmbH Judenburg • Lehrbeauftragter an der FH Kärnten und der Donau-Universität Krems Ingrid Lapan (Klagenfurt): • Sonder- und Heilpädagogin, Sozialmanagerin, Supervisorin und Coach • Bereichsleiterin Krisenintervention und Soziotherapie der pro mente: kinder jugend familie GmbH • Lehrbeauftragte an der Donau-Universität Krems Eva Leutner (Klagenfurt): • Fachliche Geschäftsführerin kärnten GmbH der pro mente Hubert Löffler (Vorarlberg): • Vorstand u. Geschäftsführung im Dachverband Österreichischer Jugendhilfeeinrichtungen (DÖJ) • Ehem. Geschäftsführer der IfS-Familienarbeit GmbH 5 pro mente: kijufa newsletter | Ausgabe Nr. 10 | Dezember 2014 Christa Schaff (Weil der Stadt, Baden-Württemberg, Deutschland): • Ärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie • Ärztin für Nervenheilkunde, Psychotherapeutin • Ehem. Vorsitzende des Berufsverbands für Kinderund Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie in Deutschland (BKJPP) e. V. • Secretary U.E.M.S. - Sektion Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie Georg Spiel (Wien, Klagenfurt): • Facharzt für Psychiatrie und Neurologie sowie Kinder- und Jugendneuropsychiatrie • Ehem. Vorstand der Abteilung für Neurologie und Psychiatrie des Kindes- und Jugendalters am Landeskrankenhaus Klagenfurt • Obmann, Geschäftsführer und ärztlicher Leiter von pro mente: kinder jugend familie • Obmann von pro mente kärnten Kurzvorstellungen der Vortragsinhalte EMAD wird als Periode zwischen der Adoleszenz und dem Erwachsenenalter definiert, die sich auf das Alter zwischen 18 und 25 Jahren fokussiert, sich aber bis zum dritten Lebensjahrzehnt ausdehnt (J.J. Arnett, 2000). Dieser Übergang geht ebenso mit vielen Veränderungen und Anforderungen einher. So definiert J.J. Arnett beispielsweise Kriterien, die eine Person aufweisen muss, um „Erwachsen werden“ zu können, wie Individualismus (Verantwortung für eigenes Handeln übernehmen), familiäre Kompetenzen (Fähigkeit, für Kinder zu sorgen) und normentsprechendes Verhalten (Vermeidung von Verbrechen). Beim „Erwachsen werden“ kommt es zu biologischen Übergängen (Fähigkeit, Kinder zu zeugen, etc.), gesetzlichen Übergängen (Besitz eines Führerscheins, etc.) und Rollenübergängen (Elternrolle, etc.), die durch regulative Fertigkeiten bestmöglich bewältigt werden können. Entwicklungsorientierte Interventionen können beim „Erwachsen werden“ unterstützen. Dabei ist ein ressourcenorientierter Fokus (wie die Stärkung der Selbstregulation und der Selbstwirksamkeit) wesentlich. Eva Dreher Emerging Adulthood - Übergänge und Entwicklungspfade Christa Schaff Spezifische psychische Probleme des Jugendalters Zusammengefasst von Tanja Bleis Zusammengefasst von Tanja Bleis Fr. Dreher referierte in ihrem Vortrag zunächst über die Konzeptualisierung der Entwicklungsetappe Emerging Adulthood (EMAD). Des Weiteren berichtete sie von Veränderungen und Anforderungen, die bei der Bewältigung von Entwicklungspfaden/Übergängen vom Kindes- bis ins Erwachsenenalter eine Rolle spielen. Abschließend wurden entwicklungsorientierte Interventionen vorgestellt. So ist Entwicklung nicht linear, sie verläuft über die gesamte Lebensspanne und wird von biologischen, soziologischen, ethischen und kulturellen Faktoren geprägt. Entwicklung ist gekennzeichnet durch Übergänge, so zum Beispiel zwischen der mittleren Kindheit und der Pubertät, die Fr. Dreher als veränderungssensitive Zonen bezeichnet. Bei diesen Übergängen werden Sicherheitszonen verlassen und „neue Ären“ betreten, was mitunter Ängste und Stress auslösen kann. 6 Fr. Schaff ging in ihrer Präsentation auf die Adoleszenz und die damit einhergehenden Veränderungen und Entwicklungsaufgaben ein. Sie berichtete auch von Risikofaktoren, die psychische Störungen in der Adoleszenz begünstigen können. Abschließend zeigte sie Interventionen auf, die bei psychisch Kranken vor allem im Übergang von der Adoleszenz zum „Erwachsen werden“ von Bedeutung sind. Fr. Schaff definierte zunächst die Adoleszenz und die damit einhergehenden biologischen, psychosozialen und kognitiven Veränderungen. Des Weiteren berichtete sie von der Komplexität aktueller gesellschaftlicher Anforderungen (Erfolgsorientierung, etc.), mit welchen Adoleszente konfrontiert sind. Nach Fr. Schaff kommen 80% der Adoleszenten gut mit den an sie gestellten gesellschaftlichen Anforderungen zurecht, hingegen schaffen 15-20% der Adoleszenten den Anschluss nicht. Die Folgen für jene, die den Anschluss nicht finden, sind vielfältig und beispielsweise durch Hoffnungslosigkeit, Aussichtslosigkeit in der Erwachsenenwelt funktionieren zu können oder Risikoverhaltensweisen (Alkohol, Drogen, etc.) geprägt. Er führt weiters aus, dass zentrale Charakteristika des Erwachsenenalters einerseits die Übernahme von Selbstverantwortung und die Übernahme von Verantwortung für andere (Elternschaft) sind. Die Phase Emerging Adulthood (Phase zwischen Adoleszenz und entwickeltem Erwachsen-Sein) ist geprägt von der Aufgabe der Identitätsentwicklung. Des Weiteren wurden familiäre Risikofaktoren (psychische Erkrankungen der Eltern, …), von der peer-group abhängige Risikofaktoren (Anschluss an delinquente Adoleszente) sowie sozioökonomische und kulturelle Risikofaktoren (Armut, Migration, …) vorgestellt, die psychische Störungen begünstigen können. Ausgehend von verschiedenen Identitätskonzepten und deren Erläuterung formulierte Herr Hoffmann 5 Schlüsselfragen der Identitätsarbeit: Erwerbsarbeit, Intimität, soziale Netzwerke, kulturelle Identität und lebensweltliche Verknüpfung. Diesbezüglich wurden spezifisch die AdoleszentenKrisen (Störungen der Sexualentwicklung, Autoritätskrisen, Identitätskrisen, …), Angststörungen, Depressionen, Essstörungen, Störungen im Sozialverhalten und die hyperkinetischen Störungen aufgegriffen. Zum Abschluss postulierte Fr. Schaff für ein gemeinsames Denken und eine gemeinsame Sprache bei der Behandlung von Adoleszenten mit psychischen Störungen,vor allem beim Übergang zum „Erwachsen werden“. Diesbezüglich sind in der Behandlung die Einbindung der Familie, strukturierte therapeutische Maßnahmen sowie kooperative Netzwerke zwischen den psychosozialen Einrichtungen wesentlich, um unter anderem eine Kontinuität in der Behandlung gewährleisten zu können. Gregor Paul Hoffmann Spezifische Probleme des jungen Erwachsenenalters Zusammengefasst von Ingrid Lapan Herr Hoffmann begann seinen Vortrag mit der Erläuterung, dass sich das Verständnis von Entwicklungspsychologie gewandelt hat: Entwicklungspsychologie wurde früher als Kinderpsychologie verstanden, mittlerweile ist das Verständnis eines life-span-development unbestritten. Herr Hoffmann erläuterte an Beispielen, dass das Erwachsenenalter auch zunehmend „instabil“ geworden ist und somit u.a. die Festlegung von Altersgrenzen als Marker für entwicklungspsychologische Betrachtungen erschwert und teilweise nicht sinnvoll ist. Psychische Probleme im Erwachsenenalter werden durch Schutzfaktoren sowie durch Risikofaktoren beeinflusst. Zu den Schutzfaktoren zählen: • Sichere Bindungserfahrungen • Selbstwert • Kohärenzgefühl und Kohärenzsinn • Selbstwirksamkeitsüberzeugung • Differentielle Resilienzen • Soziale Unterstützung Zu den Risikofaktoren zählen: • Schwierige Familiensituationen • Unsichere Bindungserfahrungen • (Multiple) Traumatisierungen • Akute Identitätsbedrohungen Speziell unsichere Bindungserfahrungen sind hoch signifikant in der Entwicklung psychischer Probleme. Herr Hoffmann ging dann auf Prävalenzraten für psychische Probleme ein (wie Depressionen oder chronische Angststörungen). Diese treten in der zweiten Lebenshälfte am häufigsten auf. Selbsttötung zählt in jeder der Altersgruppen zu den drei häufigsten Todesursachen. Abschließend erläuterte er, was für eine gelingende Identitätsentwicklung besonders wirksam ist. Das wären… • verlässliche und kontinuierliche, entwicklungssensible Beziehungsangebote • unmittelbar im Alltag gegebenes Betreuungsangebot im Sinne eines therapeutischen Milieus (vgl. Silke Gahleitner) 7 pro mente: kijufa newsletter | Ausgabe Nr. 10 | Dezember 2014 • individuelles, ressourcen- und bedarfsorientiertes Vorgehen • differenzierte und flexible Settings • angemessene Strukturgebung unter Berücksichtigung personaler Integrität und Souveränität. Ingrid Lapan & Hubert Löffler Junge Erwachsene in der österreichischen Jugendhilfe. Notwendige Hilfen aus Sicht der Jugendhilfe Teilbeitrag Ingrid Lapan Zuerst erfolgte eine Klärung des Begriffes „Kinderund Jugendhilfe“ und die Formulierung der Ziele von Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe: Sollte das primäre Ziel (der Verbleib von Kindern und Jugendlichen in der Herkunftsfamilie oder die Wiedereingliederung in die Herkunftsfamilie) nicht möglich sein, wird die Betreuung in einer Einrichtung der vollen Erziehung nur bis zum 18. Geburtstag des/der Jugendlichen sichergestellt. Denn im Bundes-Kinderund Jugendhilfegesetz (BKJG) ist eine Betreuung von über 18-Jährigen nur als „Kann-Bestimmung“ beschrieben. Im Sinne dieses Bundesgesetzes bedeuten die Begriffe: • „Kinder und Jugendliche“: Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres; • „Junge Erwachsene“: Personen, die das 18., aber noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet haben. Danach wird der Begriff der „Care Leaver“ erläutert: Dies sind junge Erwachsene, die einen Teil ihres Lebens in stationären Erziehungshilfen verbracht haben und von dort aus den Weg in ein eigenständiges Leben beginnen. Wie Austritte aufgrund der Erfahrungen der Vortragenden in ihrem Bereich aus dem stationären Erziehungssystem in Kärnten zustande kommen und was daraus folgt, wird als nächstes vorgestellt: 1. Freiwillig: Jugendliche fühlen sich erwachsen und wollen die „Freiheit“ genießen. Sie treten mit 18 Jahren aus (oft zieht z.B. ein Mädchen zu ihrem Freund), ohne die Möglichkeit zu haben, nach einem eventuellen Scheitern dieses Versuches wieder in die Jugendhilfe eintreten zu können. 8 2. Aufgrund der Nicht-Erreichung von Zielen: Gesteckte Ziele (Beginn oder Beendigung einer Ausbildung) wurden bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nicht erreicht. Die Jugendhilfe beschließt eine andere Unterbringung (z.B. Behindertenhilfe) oder verlängert die Maßnahme bis zur Erreichung formaler Ziele. Diese formalen Ziele können die Beendigung einer Lehre oder Schule darstellen. Psychische Befindlichkeiten kommen hier kaum zum Tragen. 3. Aufgrund der Erreichung von Zielen: Das Ziel stellt den Abschluss einer Ausbildung dar. Mit 18 hat der/die Jugendliche entweder sein Ziel erreicht und darf die Wohngemeinschaft als “erwachsen” verlassen, oder das Ziel wurde noch nicht erreicht und die Unterbringung wird in der “Kann-Bestimmung” verlängert. Der/die Jugendliche muss die Wohngemeinschaft spätestens verlassen, sobald er/sie die Matura oder die Lehrabschlussprüfung gemeistert hat. Möchten die Jugendlichen,die 18 Jahre alt geworden sind, verlängern, müssen sie ein Ansuchen stellen. Gründe für die Verlängerung von Maßnahmen sind aus Sicht der Jugendlichen v.a. finanzielle Unterstützungen, Sicherstellung von Ausbildung, emotionale Unterstützung, Unterstützung bei der Stabilisierung und Etablierung neuer alternativer Verhaltensmuster (Aggression, Sucht, Ängste, Flucht, Sexualität, Körperbewusstsein ...) sowie der Wunsch, eine/n AnsprechpartnerIn zu haben. Die Vortragende präsentiert im Anschluss eine Evaluation, die in den Wohnbereichen von pro mente: kijufa erhoben wurde und sich dem Thema „Verlängerungen“ widmete: Demnach wurde in den letzten drei Jahren für fast alle Jugendliche, die während der Betreuung die Volljährigkeit erreichten, um Verlängerung der Maßnahme angesucht (39 von 41). Dieses Faktum zeigt, dass ein enormer Prozentsatz der jungen Erwachsenen noch nicht fit für ein eigenständiges Leben war. Erfreulich ist die Tatsache, dass von allen in dieser Zeitspanne angesuchten Verlängerungen nur 5 nicht bewilligt wurden. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass die Tatsache der bloßen Verlängerung keine Garantie für einen positiven Verlauf der Betreuung darstellt. Teilbeitrag Hubert Löffler (zusammengefasst von Ingrid Lapan) Herr Löffler wies eingangs darauf hin, dass in Österreich ca. 12.000 Kinder und Jugendliche fremd untergebracht sind. Diese werden frühzeitig in die sogenannte „Selbstständigkeit“ entlassen. Danach bemerkte er, dass das gleiche Ministerium (BMWFJ), das das Jugendhilfegesetz erlassen hat (Jugendliche bis 18 Jahren, junge Erwachsene bis 21 Jahren), auch eine Jugendstrategie für Österreich entwickelt hat, in der es heißt: „Als Jugendliche werden gemäß Bundes-Jugendvertretungsgesetz und Bundes-Jugendförderungsgesetz (Vollzug BMWFJ) alle jungen Menschen bis zur Vollendung ihres 30. Lebensjahres verstanden. Für sie hat sich auch der Begriff >junge Erwachsene< durchgesetzt.“ Herr Löffler folgerte daraus, dass das österreichische KJHG wider besseres Wissens die gesellschaftliche Entwicklung in Bezug auf Jugend und junge Menschen, die einen Teil ihrer Sozialisation in den stationären Hilfen zur Erziehung verbracht haben, ignoriert und fordert als notwendige Hilfe Nr. 1: Die Jugendhilfe hat ein schlechtes Image und wenig Bekanntheit. Sie ist auch in den einschlägigen Gremien, die politische Entwicklungen fördern und beeinflussen, bisher kaum vertreten. Daher forderte Herr Dr. Löffler als notwendige Hilfe Nr. 3: Die Installation einer bundesweiten Koordinationsstelle für Jugendhilfe, die auch die Anliegen junger Erwachsener (Care Leaver) in die Politikfelder einbringen kann. Eine 4. notwendige Hilfe für junge Erwachsene ergibt sich, wenn Ideen aus anderen Ländern aufgegriffen werden, um eine bessere Unterstützung dieser doppelt bestraften Menschen etablieren zu wollen: Förderung der Vernetzung und Selbstorganisation von Care Leavern durch Lobbyarbeit und konkrete nachgehende Unterstützungsangebote. Eva Leutner Inklusive Lebenswelten für junge Erwachsene Realität und Notwendigkeiten UN-Behindertenrechtskonvention Die Adaptierung des BKJH Gesetzes unter Berücksichtigung der längeren Jugendphase: Ermöglichung von Neuaufnahmen und Erweiterung des Alters für Maßnahmen! In diesem Bundesgesetz ist auch folgender Paragraph zu finden: § 1 (6): Die Wahrnehmung der Aufgaben der Kinderund Jugendhilfe erfolgt in Kooperation mit dem Bildungs-, Gesundheits- und Sozialsystem. Doch nur im Vorarlberger Landesgesetz wurden Kooperationsvereinbarungen über den Einzelfall hinaus mit anderen Systemen gefordert, daher hat man in diesem Gesetz eine „Kann-Bestimmung“ hineingenommen. Die UN-Behindertenrechtskonvention ist in Österreich seit 26. Oktober 2008 in Kraft. Die Definition von Behinderung in dieser Konvention lädt dazu ein, jedes Individuum in seinen Kontexten zu betrachten, sie beschreibt Behinderung als Wechselwirkung zwischen Menschen mit Beeinträchtigungen und einstellungs- und umweltbedingten Barrieren, die sie an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe hindern. Der Paradigmenwechsel, der durch die UN-Konvention eingeleitet wurde, wird mit dem Begriff „Inklusion“ gekennzeichnet. Die Grundlage dieses Ansatzes ist ein Menschenbild, das Unterschiedlichkeit/Diversität positiv betrachtet. Gesetzliche Grundlagen in Kärnten – die Realität Vom Dachverband der Österreichischen Jugendhilfeträger wird aber als notwendige Hilfe Nr. 2 eine hinreichend bindende Kooperationsverpflichtung zwischen KJH und dem Sozial- und Gesundheitssystem in Bezug auf junge Erwachsene gefordert. In Kärnten sind es im Wesentlichen zwei Gesetze, welche die Grundlage von Leistungen für Menschen mit Behinderung bilden: Das Kärntner Mindestsicherungsgesetz und das Kärntner Chancengleichheitsgesetz. 9 pro mente: kijufa newsletter | Ausgabe Nr. 10 | Dezember 2014 • Das Mindestsicherungsgesetz regelt den Zugang von Bürgerinnen und Bürgern zu Sozialleistungen ebenso wie Hilfen im Falle von Notlagen. • Das Ziel des Chancengleichheitsgesetzes ist es, Menschen mit Behinderung eine gleichberechtigte Teilhabe und ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Von der Zielgruppe dieses Gesetzes sind jedoch Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen ausgenommen, genau genommen Menschen, die in Zentren für psychosoziale Rehabilitation (ZPSR) untergebracht sind. Nachdem die Dienstleistungen der pro mente kärnten GmbH für Menschen mit psychischen Erkrankungen diesen ZPSR zugeordnet sind, unterliegen sie daher nicht dem Chancengleichheitsgesetz. Somit ist Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen der Zugang zu allen modernen Leistungen für Menschen mit Behinderung wie Fähigkeitsorientierte Beschäftigung, Assistenz- und Beratungsleistungen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben verwehrt. Inklusionstaugliche Unterstützungsleistungen – die Notwendigkeit Die pro mente kärnten GmbH stellt eine Vielzahl von „inklusionstauglichen“ Unterstützungsleistungen zur Verfügung - mobil und ambulant, alltags- und wohnortnah. Der Auf- und Ausbau dieser Leistungen im Sinne der UN-Konvention, insbesondere für junge Erwachsene, braucht jedoch als gesetzliche Grundlage das Chancengleichheitsgesetz, weil nur dort entsprechende Assistenzleistungen vorgesehen sind. Um zum Beispiel dem Artikel 19 der UN-Konvention zu entsprechen, in dem es um unabhängige Lebensführung geht, braucht es Wahlmöglichkeiten zwischen differenzierten Wohnformen und unterschiedliche Assistenzleistungen. Um dem Artikel 27 der UN-Konvention Rechnung zu tragen, in dem das Recht von Menschen mit Behinderung auf Arbeit festgeschrieben steht, braucht es eine Vielzahl von Angeboten (Supported Employment, Förderkreise, Stundenweise Arbeit ...), unterschiedliche Arbeitszeitmodelle und auch Anreizsysteme für Betriebe. 10 Neben den Forderungen nach Adaptierung des Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes, der Erweiterung des Altersrahmens und der verbindlichen Kooperationen zwischen den Unterstützungssystemen braucht es auch eine Adaptierung der gesetzlichen Grundlagen für inklusionstaugliche Unterstützungsmaßnahmen im Erwachsenenalter, um vielfältige Assistenzleistungen möglich zu machen. Mark Courtney Supporting Foster Youth Transitions to Adulthood Zusammengefasst von Georg Spiel Der Übertritt vom Jugend- ins junge Erwachsenenalter stellt zweifelsohne eine kritische Lebensphase dar, die mit einer Vielzahl an zu bewältigenden Entwicklungsaufgaben verbunden ist. In den letzten Jahrzehnten hat sich diese Transition deutlich verändert. So treten „Marker“ der Transition ins Erwachsenenalter (z.B. selbstständig Wohnen, Elternschaft) später auf: In den USA lebt die Hälfte der jungen Menschen zwischen dem 18. und 24. Lebensjahr immer noch bei einem Elternteil. Relevante finanzielle Unterstützungen seitens der Eltern sind im Zeitraum zwischen 18 und 34 Jahren ebenfalls häufig notwendig. Nicht zuletzt aufgrund dieser Beobachtungen hat Arnett im Jahr 2004 eine neue Periode in der Entwicklungspsychologie beschrieben, nämlich die des Emerging Adulthood. Weiters ist zu berücksichtigen (siehe u.a. die Arbeiten von Steinberg 2008, 2013), dass in dieser Lebensphase noch substanzielle psychische Entwicklungen stattfinden, vor allem was die Impulskontrolle anbelangt. Dieser Reifungsschritt ist auch neurobiologisch determiniert. Für Jugendliche, die aufgrund von Vernachlässigung und/oder Misshandlung bzw. Missbrauchserlebnissen in Pflegekontexten aufgewachsen sind, bedeutet diese Lebensphase eine weit größere Herausforderung: So finden sich in dieser vulnerablen Population nicht selten ein problematisches Bildungsniveau verbunden mit einer geringen Beschäftigungsrate, früher Elternschaft, seelischen Problemen und Verhaltensproblemen, problematischen Beziehungen zu den Eltern (oder eingeschränkte Beziehungen) und Delinquenz. Einerseits bieten Politik und Administration generell relativ geringe Unterstützung auf diesem Weg ins Erwachsenenalter an. Andererseits werden jedoch für die Jugendlichen, die durch die Jugendhilfe betreut werden müssen, wesentliche Ressourcen zur Verfügung gestellt. Die Politik kann natürlich nicht direkt im Einzelfall unterstützen, sondern sie tut dies über die Sozialpolitik mit Gesetzen, Regulationen und zur Verfügungstellung von Ressourcen, die wiederum den Entwicklungskontext beeinflussen. Darunter fallen auch die sogenannten „Pflegeunterbringungen“, welche von Gerichten überwacht werden. Obwohl das primäre Ziel dieser Maßnahme die Rückführung in die Familie ist, so gibt es doch etwa 10% des Jugendhilfe-Klientels, das die Vollendung des 18. Lebensjahres in dieser Maßnahme erlebt. Berücksichtigt man den Umstand, dass auch junge Menschen in üblichen familiären Betreuungskontexten in dieser Transitionssituation nicht selten Unterstützung brauchen (s.o.), so trifft das für die, bei denen die staatliche Fürsorge mit 18 zu einem Ende kommt, in weitaus größerem Ausmaß zu. Seit den 70iger Jahren ist bekannt, dass der Outcome im jungen Erwachsenenalter von KlientInnen der Jugendhilfe ungünstig ist. Viele Maßnahmen, die seither seitens der Politik erfolgten (im Wesentlichen ein mehr an eingesetzten Ressourcen), konnten diese Situation nicht substanziell ändern. Die Forschungsergebnisse aus den 1990ern zeigen nach wie vor die bereits bekannten schlechten Entwicklungen für das Jugendhilfeklientel. Um diese Situation besser wissenschaftlich zu evaluieren, wurde in den USA die sogenannte Midwest Evaluation of the Adult Functioning of Former Foster Youth (=Midwest-Evaluation des sozialen Funktionsniveaus im Erwachsenenalter mit dem JugendhilfeKlientel) durchgeführt. Diese Midwest Evaluation Study ist die größte prospektive Studie, die den Übergang des Jugendhilfeklientels ins Erwachsenenalter nach dem Foster Care Independence Act von 1999 untersuchte (hier wurde den Staaten sowohl Geldmittel als auch Möglichkeiten von Gesetzesänderungen zur Verfügung gestellt). Diese Studie war nur durch die Zusammenarbeit von staatlichen Jugendhilfebehörden und einem Forschungsteam möglich. Die untersuchte Population stammte aus den Bundesstaaten Iowa, Wisconsin und Illinois. Untersucht wurden KlientInnen, die mit 17 betreut wurden (mit einem Betreuungsbeginn vor ihrem 16. Geburtstag). Sie waren in professioneller Betreuung, weil sie missbraucht, vernachlässigt oder ohne elterliche Betreuung waren. Für die Auswertung wurden Interviews mit den Jugendlichen (strukturierte und qualitative) herangezogen sowie administrative Daten der Programme der öffentlichen Hand. Auch in dieser Studie wurde festgestellt, dass die Outcomes im Allgemeinen relativ ungünstig waren und zwar bezüglich einer Vielzahl von wichtigen Transitionsbereichen (z.B. Bildung, Arbeit, Elternschaft, Straftaten). Dabei waren - nicht unerwartet - die Outcomes bei den Männern deutlich schlechter als die der Frauen. Jedoch muss festgehalten werden, dass es - neben diesem ernüchternden generellen Bild - einige junge Menschen gab, die die Betreuung durch den Staat verlassen haben und denen es danach gut ging. Besonders interessant an dieser Studie war, dass in den einzelnen Bundesstaaten die Möglichkeit des Jugendwohlfahrtsklientels, über das 18. Lebensjahr hinweg in Betreuung zu bleiben, unterschiedlich war. Illinois hatte damals eines der wenigen Rechtssysteme, bei denen Gerichtshöfe die Möglichkeit hatten (und dies auch routinemäßig taten), die Betreuung und Supervision bis zum 21. Lebensjahr zu verlängern. In Wisconsin und Iowa wurden Jugendliche generell mit ihrem 18. Geburtstag aus der Betreuung entlassen. Vergleicht man nun die Outcomes zwischen den einzelnen Bundesstaaten, so wurde deutlich, dass - wenn man dem Jugendhilfeklientel eine Betreuung bis zum 21. Lebensjahr ermöglichte - dies mit folgenden positiven Umständen im Zusammenhang stand: • erhöhte Wahrscheinlichkeit einer postsekundären Bildung. Allerdings hatten davon nur wenige einen Abschluss mit 26, jedoch verblieben viele im College • erhöhtes Einkommen • spätere Schwangerschaften • reduzierte Kriminalität bei Frauen • verzögerte Obdachlosigkeit. Das alles weist darauf hin, dass eine Weiterbetreuung der jungen Menschen über das 18. Lebensjahr hinweg sinnvoll, effektiv und auch effizient ist. 11 pro mente: kijufa newsletter | Ausgabe Nr. 10 | Dezember 2014 Soweit die Ergebnisse für die gesamte Studienpopulation. Die Erfahrung zeigt aber, dass die Heterogenität innerhalb des Jugendhilfeklientels beträchtlich ist. Dieser Umstand wurde ebenfalls berücksichtigt, indem man nach Subgruppen mittels Latent-ClassAnalysen suchte (Stichprobe: 732 Jugendliche im Alter von 17-18 Jahren). Es wurden vier Subgruppen identifiziert: Sogenannte „akzelerierte Erwachsene“ (36%), Eltern mit schwierigen Lebenssituationen (25%), Emerging Adults (21%) und solche, die weiterhin Probleme hatten und Probleme machten (18%). Die Zugehörigkeit zu einer der Gruppen mit 17-18 Jahren bestimmte auch die Outcomes mit 21 Jahren (Bereiche: Bildung, Beschäftigung, Elternschaft und Delinquenz). Dass unterschiedliche Subgruppen zum Zeitpunkt der Volljährigkeit bzw. während des jungen Erwachsenenalters identifizierbar waren, legt die Notwendigkeit für eine zielgenaue entwicklungsadäquate Politik und Praxis für verschiedene Subgruppen nahe: • Eine große Gruppe benötigt (wie andere junge Leute auch) hauptsächlich Unterstützung, um den Übergang zur höheren Bildung zu schaffen und um dort erfolgreich zu sein. Sie benötigen kaum intensive Interventionen. • Ca. 1/5 benötigt wesentliche Interventionen - unter Umständen für mehrere Jahre. Diese Gruppe weist ein weites Spektrum von psychosozialen Problemen auf. • Eltern, als eine spezifische Gruppe, benötigen verständlicherweise auch spezielle Hilfsangebote. Zusammenfassend kann basierend auf dieser Studie festgehalten werden, dass zum einen generell die Weiterbetreuung des Jugendhilfeklientels über das 18. Lebensjahr hinaus zweckmäßig ist. Zum anderen sind spezielle Angebote für belastete Gruppen erforderlich. Feedback aus den Projekten von pmkijufa Burg Nina Schnögl 1) Was sehen Sie hinsichtlich des Themas Emerging Adulthood - notwendige Hilfen und Unterstützungssysteme in Ihrer täglichen Arbeit als besonders herausfordernd? In unserer täglichen Arbeit in der WG „Jugendburg“ hatten wir bisher noch keine/n Jugendliche/n über 18 Jahre in Betreuung. Derzeit planen wir jedoch den ersten Umzug in eine Betreute Außenwohnung eines noch 17-jährigen Mädchens. Daher konnten die BetreuerInnen der Jugendburg noch keine Erfahrungen mit Jugendlichen sammeln, die bereits über 18 sind und nach wie vor betreut werden. Allerdings habe ich selbst bereits schon in der WOGE mit Jugendlichen über 18 Jahren gearbeitet. Die größten Probleme haben in dieser Zeit etwaige LebenspartnerInnen des/der Jugendlichen gemacht. Oft wollten diese mit in eine Betreute Außenwohnung ziehen, sofern eine vorhanden war. Oder der/die Jugendliche wollte gerne die Betreuung annehmen, sonst aber durchgehend bei seinem/ ihrem Freund übernachten und war dann bei Nachtkontrollen prinzipiell nicht zu Hause. Problematisch finde ich in einigen Fällen auch, dass Jugendliche nach dem 18. Geburtstag selbst entscheiden können, wenn sie die Betreuung verlassen wollen. Die Jugendlichen, die ich bereits betreut habe und die die Betreuung (zwar nach dem 18. Geburtstag) abgebrochen haben, haben dies in einer Phase getan, die nicht zwangsweise als positiv bewertet werden kann. Allerdings sind dann weder die Eltern noch die SozialarbeiterInnen in der Position, dass sie eine Beendigung durch den/die Jugendliche/n verhindern könnten. Das bestehende System macht unseren Jugendlichen nach dem 18. Geburtstag immensen Druck. Sofern sie keiner Beschäftigung nachgehen oder keine Ausbildung absolvieren, wird i.d.R. einer Verlängerung der Maßnahme seitens der Landesregierung nicht zugestimmt. Dabei wären es gerade diese Jugendlichen, die auch nach dem Erlangen 12 der Volljährigkeit nicht die Sicherheit haben, alleine „über die Runden“ zu kommen. 2) Nennen Sie (zumindest) drei Dinge, die Sie sich vom Symposium mitnehmen (was Sie Neues gelernt haben, woran Sie sich wieder erinnert haben, worin Sie sich bestärkt fühlen). Zum einen hat es wieder einmal sehr gut getan, als Frau Dr. Dreher davon gesprochen hat, dass jeder Mensch Ressourcen hat! Auch wenn man sich bewusst vornimmt, diese immer wieder in den Fokus zu stellen, kann es passieren, dass man Jugendliche, mit denen man nur sehr schwer arbeiten kann, vorwiegend negativ wahrnimmt. Weiters habe ich mir bis jetzt noch nie bewusst gemacht, dass der präfrontale Cortex bei Jugendlichen noch nicht vollständig funktionstüchtig ist und somit Erwachsene die Rolle dessen Funktionen (Vorausplanen, korrigierend Eingreifen ...) zeitweise „übernehmen“ müssen. Das heißt für mich, dass Jugendliche oft gar nicht anders können und es nicht immer eine Frage des Wollens ist. Gut in Erinnerung geblieben ist mir auch das Beispiel Finnland: Dort kommt der Lebensspanne des jungen Erwachsenenalters auch in der Medizin eine viel größere Bedeutung zu. Zum Ausdruck bringen die Finnen das z.B. damit, dass es neben den KinderpsychiaterInnen auch AdoleszenzpsychiaterInnen gibt. Ein Buch, das ich für die WG bestellen möchte: „Sarah und die Wolke“, kurz vorgestellt von Herrn Dr. Löffler. 3) Was nehmen Sie sich vor, künftig verstärkt zu tun/ darauf zu achten? Sehr wichtig war für mich die Information, dass wir als Erwachsene oft den Part des Kontrollierenden und Planenden für Jugendliche einnehmen müssen. Darauf möchte ich verstärkt achten, denn Jugendliche sind noch weniger „Herr im eigenen Haus“ - wie Sigmund Freud es formuliert hat - als Erwachsene. Auch werden wir ab Dezember 2014 das erste Mal eine Jugendliche (die den 18. Geburtstag bereits gefeiert hat) von der WG Jugendburg aus in einer Betreuten Außenwohnung betreuen. Diese Weiterbetreuung wurde von der zuständigen Sozialarbeiterin so zugesichert, weil auch gewünscht. Seit dem Inkrafttreten des neuen Kinder- und Jugendhilfegesetzes haben die SozialarbeiterInnen mehr Mitspracherecht bei der Verlängerung der Maßnahme über den 18. Geburtstag hinaus. Wir sind gespannt, wie uns die Betreuung dieser Jugendlichen gelingen wird. KIZ Klagenfurt Bernd Vogels 1) Was sehen Sie hinsichtlich des Themas Emerging Adulthood - notwendige Hilfen und Unterstützungssysteme in Ihrer täglichen Arbeit als besonders herausfordernd? Wichtig ist die gemeinsame Hilfe - das „sich gemeinsam verantwortlich Fühlen“. Aktuell ist es uns bei einem fast 18-jährigen Burschen mit Alkohol- und leichter Drogenproblematik gelungen, ein gemeinsames Vorgehen aller Beteiligten zu initiieren, sodass der Jugendliche gute Chancen hat, auch nach der Vollendung des 18. Lebensjahres die notwendige Unterstützung und Hilfe zu erhalten. In Kärnten wurden nur ganz wenige Kinder/Jugendliche nach dem Erreichen der Volljährigkeit aus den Maßnahmen entlassen. Es besteht meiner Ansicht nach auch ein gemeinsames Problembewusstsein - das allerdings länderübergreifend und auch auf internationaler Ebene Beachtung finden müsste. Ein Benefit des Symposiums besteht in dem Hinweis, dass Emerging Adulthood ein über die Grenzen hinweg zu beobachtendes Phänomen ist. 2) Nennen Sie (zumindest) drei Dinge, die Sie sich vom Symposium mitnehmen (was Sie Neues gelernt haben, woran Sie sich wieder erinnert haben, worin Sie sich bestärkt fühlen). • Wenn es state of the art ist, dass Entwicklung ein lebenslanger Prozess ist, dann kann eigentlich niemand mehr davon ausgehen, dass die Adoleszenz - als eine der bedeutsamsten Entwicklungsprozesse im menschlichen Leben - von heute auf morgen mit der Vollendung des 18. Lebensjahres aufhört. Es ändern sich Zuständigkeiten vonseiten der Helfersysteme bzw. Geldgeber, aber diese 13 pro mente: kijufa newsletter | Ausgabe Nr. 10 | Dezember 2014 strukturellen und verwaltungstechnischen Veränderungen dürften überhaupt keinen Einfluss auf die Hilfeleistungen haben. • Phänomene der Regression (z.B. in Folge von Traumatisierung) verlangsamen die Entwicklungsverläufe der Adoleszenz; so z.B. freier Zugang zum Internet (mittlerweile die Regel auch für Kinder) bedeutet unbegrenzten Zugang für Kinder zu Pornographie und Gewaltvideos (z.B. Enthauptungen durch Terrorgruppierungen). • Es gibt keinen Anstieg der psychischen Probleme - aber die Komplexität nimmt zu und die Ressourcen werden weniger. Ca. 80% der Kinder und Jugendlichen schaffen die Bewältigung der an sie gestellten gesellschaftlichen Anforderungen - 20% haben Probleme. Viele besondere Symptomatiken wie Depersonalisation, Derealisation bis hin zu psychotischen Symptomen sind oft passager - und sollten von den HelferInnen und DiagnostikerInnen nicht überinterpretiert werden. KIZ Spittal 1) Was sehen Sie hinsichtlich des Themas Emerging Adulthood - notwendige Hilfen und Unterstützungssysteme in Ihrer täglichen Arbeit als besonders herausfordernd? Rein konzeptuell sind bei uns wenige Berührungspunkte in der Arbeit vorhanden, da unsere Zielgruppe auf 18 Jahre begrenzt ist. 18-jährige nehmen die Unterstützungsmaßnahme des KIZ kaum in Anspruch. Jedoch fällt bei entsprechenden Anfragen auf, dass es für die vorübergehende stationäre Betreuung von jungen Erwachsenen in Not- und Krisensituationen kaum Angebote in Kärnten gibt – das Krisenwohnhaus in Spittal, die Jugendnotschlafstelle in Klagenfurt, Obdachloseneinrichtungen. Eine Möglichkeit zur stationären Krisenintervention, welche auf die Bedürfnisse und Herausforderungen für diese Altersgruppe abgestimmt ist, fehlt in Kärnten. • Jugendliche, die Schwierigkeiten haben, brauchen Struktur, Anleitung, Befähigung. Zitat: „Wir müssen die Frontalhirnfunktion übernehmen“. Aber: WAS IST RICHTIG UND WAS IST FALSCH? Auch die HelferInnen können die Komplexität bzw. rasante Veränderung des Lebens kaum noch bewältigen - wie sollen sie dann diese Funktionen übernehmen? Die Volljährigkeit mit 18 Jahren beendet die Maßnahmen aus der Jugendhilfe; dabei wird auf die individuelle Entwicklung von Jugendlichen/ jungen Erwachsenen keine Rücksicht genommen. Hier wären flexiblere Grenzen und ein fließender Übergang sinnvoller. 3) Was nehmen Sie sich vor, künftig verstärkt zu tun/ darauf zu achten? 2) Nennen Sie (zumindest) drei Dinge, die Sie sich vom Symposium mitnehmen (was Sie Neues gelernt haben, woran Sie sich wieder erinnert haben, worin Sie sich bestärkt fühlen). Ich werde mich auch weiterhin im Rahmen meiner Möglichkeiten dafür einsetzen, dass diese Jugendlichen bzw. diese Altersgruppe der sog. „jungen Erwachsenen“ Unterstützung auch vonseiten der Jugendwohlfahrt erfährt. Ich werde auch weiterhin dafür kämpfen, dass Jugendliche und junge Erwachsene nicht nach dem tatsächlichen Alter bzw. nach ihrem Aussehen, sondern nach ihrer persönlichen Reife und ihrem persönlichen Entwicklungsstand eingestuft und auch entsprechend behandelt werden. Nachreifung im Sinne einer progressiven Entwicklung braucht als allererstes eine realistische und fachlich fundierte Einschätzung unserer Klientel (Anamnese und Diagnostik) und darauf basierend die entsprechende und notwendige Hilfe. 14 • Die Entwicklungsaufgaben und -herausforderungen wurden wieder ins Gedächtnis gerufen. • Die Problematik der gesetzlichen Situation (kein rechtlicher Anspruch auf Unterstützung für junge Erwachsene) wurde bewusst gemacht. • Bestehende Angebote für junge Erwachsene. • Die Inhalte aus den persönlichen Briefen der Jugendlichen waren berührend. • Wenn das familiäre Netz fehlt, haben Jugendliche und junge Erwachsene wenig Perspektiven und hängen sprichwörtlich in der Luft, weil sie keinen gesetzlichen Anspruch haben. • Es gibt punktuell Projekte unterschiedlicher Institutionen, die sich mit dem Thema auseinandersetzten. 3) Was nehmen Sie sich vor, künftig verstärkt zu tun/ darauf zu achten? • Anfrage für junge Erwachsene bewusster wahrnehmen. • Empfehlungen bei älteren Jugendlichen auch schon im Hinblick darauf abzugeben, dass sie den Zuständigkeitsbereich der Jugendhilfe verlassen. • Maßnahmen der Jugendhilfe für junge Erwachsene einfordern, die nach ihrem persönlichen Entwicklungsstand noch nicht die Reife eines Erwachsenen aufweisen können und entsprechend argumentieren. Mini-Ambulatorium St. Veit Manuela Michenthaler & Claudia Brunner 1) Was sehen Sie hinsichtlich des Themas Emerging Adulthood - notwendige Hilfen und Unterstützungssysteme in Ihrer täglichen Arbeit als besonders herausfordernd? Herausfordernd in der Arbeit mit Jugendlichen ist die oftmals niedrige Compliance der Jugendlichen, sich helfen zu lassen. Gerade zu Beginn einer Behandlung ist es wichtig, dem/der Jugendlichen das Gefühl zu geben, dass wir eine Anlaufstelle für ihn/sie sein können, die ihn/sie in seiner/ihrer Lebensqualität stärken kann. Wenn eine Vorstellung fremdbestimmt erfolgt (sei es durch Eltern oder das Jugendamt), dann gestaltet sich der Start umso wichtiger, um den/die Jugendliche/n langfristig und erfolgreich an uns binden zu können. Es braucht hier viel Einfühlungsvermögen, Verständnis und den Anspruch, den/die Jugendliche/n in seiner/ihrer Wahrnehmung verstehen und akzeptieren zu lernen und ihn/sie vor allem ernst zu nehmen. Die Pubertät als Entwicklungsabschnitt mit all ihren typischen Aufgaben, Krisen und Herausforderungen muss im Zuge einer diagnostischen Abklärung immer in der Interpretation bestimmter Problemlagen/Problemverhaltensweisen mit berücksichtigt werden. Wir sind der Meinung, dass diese fließenden Übergänge vor allem bei Jugendlichen (Was ist noch normal – was pathologisch?) oftmals schwer einschätzbar sind. 2) Nennen Sie (zumindest) drei Dinge, die Sie sich vom Symposium mitnehmen (was Sie Neues gelernt haben, woran Sie sich wieder erinnert haben, worin Sie sich bestärkt fühlen). • Neu: Die Menarche (als Indikator für den biologischen Beginn der Pubertät) setzt in der heutigen Zeit fast 10 Jahre früher ein als noch vor 100-150 Jahren. Warum? Infolge der Nahrungsumstellung. Neu war es weiters, über die Möglichkeiten der inklusiven Lebenswelten für junge Erwachsene mehr zu erfahren. • Erinnert: Pubertät als dynamische (körperlich, psychisch und soziale) Lebensphase, die Jugendliche vor eine Vielzahl von zu bewältigenden Aufgaben stellt (Identitätsfindung, sexuelle Orientierung, Beziehungsaufbau, Loslösung des Elternhauses,…). Wie diese bewältigt werden und wie das Umfeld (Gesellschaft) darauf reagiert. • Bestärkt: Dass es in der Arbeit mit Jugendlichen einen ganz besonderen Zugang braucht, der ausschließlich über Beziehungsarbeit zu den Jugendlichen tragfähig und nachhaltig (!) gestaltet werden kann (Empathie, Verständnis und Toleranz den/der Jugendlichen gegenüber). 3) Was nehmen Sie sich vor, künftig verstärkt zu tun/ darauf zu achten? Die Jugendlichen mehr in ihren Bedürfnissen, Zielvorstellungen und Verhaltensweisen verstehen zu lernen, ihnen das Gefühl zu vermitteln, ExpertInnen der eigenen Empfindungen, Wahrnehmungen, Verhaltensweisen, der eigenen Welt zu sein. Eine produktive Zusammenarbeit kann nur glücken, wenn sich die Jugendlichen bei uns wohlfühlen, den Nutzen der Arbeit erkennen und für sich Zukunftsperspektiven formulieren, für die es sich lohnt, zu kämpfen. 15 pro mente: kijufa newsletter | Ausgabe Nr. 10 | Dezember 2014 Mini-Ambulatorium Wolfsberg Maximilian Theiss & Tanja Bleis 1) Was sehen Sie hinsichtlich des Themas Emerging Adulthood - notwendige Hilfen und Unterstützungssysteme in Ihrer täglichen Arbeit als besonders herausfordernd? In unserer täglichen Arbeit werden wir kaum mit der Altersgruppe von 18 bis 25 Jahren konfrontiert. Wir versorgen Kinder sowie Jugendliche in der frühen und mittleren Adoleszenz, die gehäuft aktuelle Entwicklungsaufgaben aber oftmals auch vorherige Meilensteine in der Entwicklung (noch) nicht erreicht haben. Bei diesen Kindern/Jugendlichen wirken einer adäquaten Entwicklung gehäuft Risikofaktoren entgegen, bestehende Schutzfaktoren werden hingegen oftmals nicht genutzt. Unsere Aufgabe ist es dann, die Kinder/Jugendlichen unter aktiver Einbindung der Familien/Angehörigen beim Erreichen von spezifischen Entwicklungsaufgaben zu unterstützen/zu begleiten, damit das „Erwachsen werden“ später gut gelingen kann. 2) Nennen Sie (zumindest) drei Dinge, die Sie sich vom Symposium mitnehmen (was Sie Neues gelernt haben, woran Sie sich wieder erinnert haben, worin Sie sich bestärkt fühlen). Wieder erinnert: • Die Entwicklung verläuft nicht linear. Die Entwicklung ist individuell und folgt verschiedenen Pfaden, die von äußeren und inneren Faktoren beeinflusst werden. • Viele psychische Erkrankungen treten im Jugendalter in Erscheinung. Die Ursachen sind gehäuft in der Kindheit durch das Nicht-Erreichen von Entwicklungsaufgaben begründet. Bestärkt: • Dass wir mit unseren Interventionen auf dem richtigen Weg sind und unseren KlientInnen und deren Familien/Angehörigen somit die bestmögliche Versorgung gewährleisten. Neues gelernt: • Die Mehrheit der Jugendlichen schafft den sensiblen Übergang zum Erwachsenenalter selbst- 16 ständig bzw. mit geringfügiger externer Unterstützung. • In der späten Adoleszenz kann Risikoverhaltensweisen (frühzeitige Schwangerschaft,…) entgegengewirkt und eine stabile berufliche Laufbahn erzielt werden, wenn die Versorgung von Adoleszenten mit umfassenden Problematiken/ Belastungen in einem geschützten Setting länger (anstatt bis zum 18. Lebensjahr bis zum 21. Lebensjahr) gewährleistet wird. 3) Was nehmen Sie sich vor, künftig verstärkt zu tun/ darauf zu achten? Wir werden Kinder/Jugendliche unter aktiver Einbindung von Eltern/Angehörigen weiterhin darin unterstützen, Entwicklungsaufgaben zu bewältigen, Risikofaktoren zu minimieren und Schutzfaktoren zu aktivieren. Somit kann das „Erwachsen werden“ besser gelingen. Sowieso Kerstin Pichler & Anton Ladinig 1) Was sehen Sie hinsichtlich des Themas Emerging Adulthood - notwendige Hilfen und Unterstützungssysteme in Ihrer täglichen Arbeit als besonders herausfordernd? J.J. Arnett definiert folgenden Kriterien: Emerging Adulthood mit • 18-25 years (late teens through the twenties) • individualism • family capacities • norm compliance • biological transitions • legal transitions • role transitions Die Thematik bzw. Problematik der längeren Ausbildungszeiten spielt dabei eine starke Rolle: Viele Jugendliche finden eine Lehrstelle (durchschnittliche Dauer 3 Jahre) erst zwischen dem 16. und 17. Lebensjahr und sind somit mit dem 18. Lebensjahr noch mitten in der Ausbildung. Die Verschiebung des natürlichen Erwachsenwerdens bei Jugendlichen (biological transitions; individualism) stellt ebenfalls eine große Herausforderung im Alltag dar, da sich die Jugendlichen in ihren Entwicklungsprozessen individuell unterscheiden und sich vor allem diese biologischen Prozesse sowie auch die individuellen Entwicklungsschritte/Fortschritte nicht an einer fixen Zeitspanne orientieren und messbar machen lassen. Aufgrund der individuellen Verhaltensauffälligkeiten und -problematiken bedarf manche/r Jugendliche/r einfach „mehr“ Zeit - sprich: über das 18. Lebensjahr hinaus, um sich für das „Alleine leben“ noch besser vorbereiten zu können und so folglich die bereits gut erlernten (oder möglicherweise erst moderat erlernten) Verhaltensweisen (Zimmer sauber halten, richtiger Umgang mit Geld, Emotionsregulation etc.) noch weiterhin im sicheren Rahmen einer Wohngemeinschaft manifestieren und intensivieren zu können! • Schlafverhalten verändert sich in der Adoleszenz – Melatoninausschüttung 2 Stunden später als normal. Die Herausforderungen, während biologische/ neurologische transitions bei Jugendlichen die Funktion des präfrontalen Cortexes zu übernehmen (Emotionsregulation; logisches Denken, Strukturen, Regeln), sind in der Arbeit z.B. als BetreuerIn allgegenwärtig und auch immer wieder fordernd. • Risikofaktoren für psychische Störungen bei Jugendlichen: −− Hartes Erziehungsverhalten −− Mangelnde Betreuung und Kontrolle; geringes Interesse an Aktivitäten des Kindes/der Jugendlichen −− Partnerschaftskonflikte −− Trennung/Scheidung der Eltern −− Psychische Erkrankung der Eltern −− Delinquenz der Eltern • Guter und wiederholender Überblick über mögliche Risikofaktoren. Die prägnanteste Problematik im Rahmen der Emerging Adulthood bildet jedoch die aktuelle, nicht mehr zeitgemäße Abbildung der Gesetzestexte ab. D.h. weder die Hilfe- und Unterstützungsmaßnahmen (vor allem in Kärnten) sowie ihre rechtliche Gruppierung betreffend Kinder/Jugendliche/junge Erwachsene/ emerging adults sind zeitgemäß oder an aktuelle Jugendforschungsergebnisse angepasst. Der aktuelle Gesetzestext für Kinder und Jugendliche/junge Erwachsene weist sich auch als konträr zur psychologischen und pädagogischen Fachliteratur von Jugendlichen (siehe Kriterien von Emerging Adulthood). Auch die verschiedenen Gesetzestexte in Kärnten (Kärntner Chancengleichheitsgesetz vs. Kärntner Mindestsicherungsgesetz) erschweren die Regelungen und belasten zusätzlich das Jugendhilfesystem. 2) Nennen Sie (zumindest) drei Dinge, die Sie sich vom Symposium mitnehmen (was Sie Neues gelernt haben, woran Sie sich wieder erinnert haben, worin Sie sich bestärkt fühlen). Aufgrund der Fülle der Antworten werden diese im Folgenden nur kurz thematisiert und umschrieben: • Der Prozess des Erwachsen werdens beginnt heute bereits schon im Alter von 8-9 Jahren und geht bis in die mittzwanziger Jahre hinein. • Die Selbstregulationsprozesse bei Kindern/ Jugendlichen/jungen Erwachsenen/emerging adulthood gliedern sich in adaptive/interaktive und intentionale/intrapsychische Regulation – gute Übersicht zur Selbstregulation von Jugendlichen. • Mentoringbeziehung: 3 Hauptkomponenten: Vertrauen, Wohlwollen, Kompetenz --> Mentoring als Entwicklungsprozess! Mentoring bietet guten Zugang für Entwicklungsprozesse. • Die Thematik/Problematik der care leaver −− Studie von promente kijufa −− 164 Jugendliche im Zeitraum zwischen 01.01.2011 bis 31.12.2013 in der Soziotherapie bei promente kijufa • 41 Jugendliche wurden während dieser Zeitspanne 18 Jahre; insgesamt wurden 34 (von 39) Maßnahmenverlängerungen gewährt. • DÖJ – Forderungen/Wünsche: wurden sehr klar und deutlich dargestellt; stellt das Bedürfnis von jungen Erwachsenen/care leavern übersichtlich dar und weist auf die aktuellen Optimierungsprozesse in diesem Bereich hin: −− Adaptierung des B.KJH Gesetzes unter Berücksichtigung der längeren Jugendphase 17 pro mente: kijufa newsletter | Ausgabe Nr. 10 | Dezember 2014 −− Es soll eine hinreichende Kooperation zwischen verschiedenen Institutionen mit den Kooperanten (AMS, Sozialhilfe, Gemeinwesenarbeit, etc.) für die jungen Erwachsenen geben −− Installation einer bundesweiten Koordinationsstelle für Jugendhilfe, die auch die Anliegen der jungen Erwachsenen in die Politikfelder miteinbringt −− Förderung der Vernetzung und Selbstorganisationen von care leavern durch Lobbyarbeit und konkrete nachgehende Unterstützungsarbeiten −− „Folgen Sie weiterhin Ihrem Herzen bei der Unterstützung der jungen Erwachsenen aber kämpfen Sie gleichzeitig mit dem DÖJ für bessere Rahmenbedingungen“. • Vortrag/Studie und empirische Ergebnisse von Mark Courtney – betreffend Emerging Adulthood in USA (Wisconsin, Iowa, Illinois) −− Die Situation betreffend erwachsener Jugendlicher/Emerging Adulthood ist der in Österreich ziemlich ähnlich – es gibt große Parallelen und zeigt auch ähnliche Probleme wie bei uns in Österreich auf! 3) Was nehmen Sie sich vor, künftig verstärkt zu tun/ darauf zu achten? • Noch mehr Aufmerksamkeit und noch intensiveres Verständnis auf/für die biologischen Entwicklungsprozesse bei Jugendlichen. • Noch mehr Achtsamkeit/Verständnis und Unterstützung bei jeglichen biopsychosozialen transitions der Jugendlichen. • Noch intensivere Unterstützung für den Resilienzaufbau bei Jugendlichen. WOGE Rupert Hornbogner 1) Was sehen Sie hinsichtlich des Themas Emerging Adulthood - notwendige Hilfen und Unterstützungssysteme in Ihrer täglichen Arbeit als besonders herausfordernd? • Durch die ausgelöste Verunsicherung bei den Jugendlichen, ob die Betreuung weiterhin finanziert wird (je näher der 18. Geburtstag rückt), entstehen im Alltag viele – eigentlich leicht zu vermeidende Ängste und Schwierigkeiten (z.B. Jugendliche kehren ihre diesbezüglichen Ängste einfach um und sind über längere Zeit abgängig, um so mit der Unsicherheit leichter umgehen zu können). • Wenn Jugendliche schließlich in der Maßnahme über das 18. Lebensjahr hinaus verlängert werden, ergibt sich eine äußerst konfuse Zuständigkeitssituation zwischen den diversen Helfersystemen (SozialarbeiterInnen, Sozialhilfe, AMS, Jugendwohlfahrt, Erwachseneneinrichtungen), die für die jungen Erwachsenen selbst, aber auch für die einzelnen HelferInnen kaum zu überblicken ist (das Stichwort „Verschiebebahnhof“ fiel dazu in den Vorträgen des Symposiums). 2) Nennen Sie (zumindest) drei Dinge, die Sie sich vom Symposium mitnehmen (was Sie Neues gelernt haben, woran Sie sich wieder erinnert haben, worin Sie sich bestärkt fühlen). • Offensichtlich herrscht fachlich (auch über die diversen Disziplinen hinweg) Einigkeit darüber, dass eine weiterführende Betreuung über das 18. Lebensjahr hinaus als hinreichend notwendig, sinnvoll und auch (sozialökonomisch) gewinnbringend angesehen werden muss. • Interessant war die Sicht über den eigenen Tellerrand hinaus, hinein in andere Sozialsysteme – v.a. natürlich wie das Problem in den USA, aber auch Deutschland und Finnland gehandhabt wird. Auch innerhalb von Österreich scheint es in jedem Bundesland andere, wenig einheitliche (und eher den Eindruck der Willkür erweckende) Handhabungen und Zuständigkeiten beim Thema Emerging Adulthood zu geben. 18 • Immer wieder kam in den Vorträgen zur Sprache, dass es als nicht sinnvoll zu erachten ist, die weitere Betreuung über die Volljährigkeit hinaus allein an die Bedingung einer begonnenen Ausbildung zu knüpfen – vielmehr sind andere, z.T. grundlegendere Ziele (z.B. entwicklungspsychologische Aufgaben der Persönlichkeitsförderung) primär anzustreben. 3) Was nehmen Sie sich vor, künftig verstärkt zu tun/ darauf zu achten? Herausgefordert und bestärkt fühle ich mich dabei, die Jugendlichen in dieser kritischen Lebensperiode zu unterstützen: Eine Lebensperiode, in der es für die Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen wichtig ist, eine Balance zu finden. Einerseits zwischen ihren Interessen, ihrer Mach- bzw. Schaffbarkeit, ihrer Zuversicht und ihres Zutrauens sowohl in sich selbst als auch in die eigenen Fähigkeiten und Fertigkeiten. Andererseits zwischen ihren Wünschen, Vorstellungen und Zielen. Bildlich gesprochen: Den Jugendlichen eine Hand zu reichen, in die sie „einschlagen“ können. • Die Zusammenarbeit mit Erwachseneneinrichtungen bzw. Einrichtungen für junge Erwachsene zu fokussieren. • Die Sinnhaftigkeit einer Weiterbetreuung – abgekoppelt von der Ausbildungsperspektive – verstärkt gegenüber den Geldgebern zu argumentieren! Works/Lehre Villach Andrea Altersberger Der Übergang vom Jugendalter auf dem Weg zum Erwachsen werden ist begleitet von immensen Aufgaben (persönlich, hormonell, zukunftsorientiert hinsichtlich Ausbildung - Arbeit - Schule - usw.). Jugendliche bzw. junge Erwachsene auf diesem Weg begleiten zu dürfen bzw. zu können ist eine Herausforderung, aber auch eine verantwortungsvolle und sinngebende Aufgabe zugleich: Erfahrungen bzw. das „Erfahrbar machen“ ermöglichen; die Jugendlichen zu unterstützen, aufzufangen und abzuholen; ihre Selbstwirksamkeit (-verantwortung) zu fördern und die Bewusstwerdung (Bewusstsein) für sich bzw. mit sich zufrieden und glücklich zu sein, den Sinn zu entdecken. Die rechtliche Absicherung hinsichtlich zielführender Betreuungsmaßnahmen bis zum 26. Lebensjahr wie in der BRD und das Angebot für eine Risikogruppe auch über das 21. Lebensjahr hinaus finde ich persönlich arbeitsmarktpolitisch und gesamtgesellschaftlich äußerst wertvoll und notwendig (Bsp. Beschäftigungslosigkeit, Sinnlosigkeitsgefühle, Perspektivenlosigkeit). Zudem ergäbe bzw. ergibt sich ein Social ROI. 19 pro mente: kijufa newsletter | Ausgabe Nr. 10 | Dezember 2014 Memorandum zum Thema Emerging Adulthood: Notwendige Hilfen und Unterstützungssysteme für junge Erwachsene Der Übergang vom Jugendalter zum Erwachsenenalter ist eine kritische Lebensperiode mit spezifischen Entwicklungsaufgaben. Gesellschaftlich gesehen kommt dieser Entwicklungsphase eine besondere Relevanz zu, ist sie doch prägend für die weitere Lebensgestaltung. Gerade zu diesem Zeitpunkt bietet sich für die Gesellschaft eine Chance, Jugendlichen, die nicht auf ein häusliches Unterstützungssystem zurückgreifen können, professionelle Hilfe zukommen zu lassen. Aktuelle Konflikte und solche aus der Vergangenheit können bearbeitet und im günstigsten Fall aufgelöst werden, um zukünftige Entwicklungsverläufe positiv zu gestalten. Konkrete Hilfsmaßnahmen sind aber wesentlich durch die Strukturen der Versorgungslandschaft determiniert. Diese Strukturen ändern sich in der kritischen Lebensphase des Übergangs vom Jugendalter zum Erwachsenenalter jedoch gravierend. Die Zuständigkeit und Verantwortlichkeit des Versorgungssystems Jugendhilfe endet hier. Für diejenigen, die weiterhin Unterstützung brauchen, ist weder ein sicherer Verbleib im System Jugendhilfe, noch ein nahtloser Übergang in ein anderes Unterstützungssystem geplant; hinzu kommt, dass die Umsetzung der Unterstützung in hohem Maße die individuelle Entwicklungsgeschichte der Jugendlichen zu berücksichtigen hat. Zweifellos war es auch in der Vergangenheit in Einzelfällen mit viel Engagement möglich, den Übergang vom Jugend- zum Erwachsenenalter zu gestalten, aber eine Altersphasen übergreifende und Zuständigkeiten überwindende generelle Versorgungsplanung konnte noch nicht verankert werden. Seit ungefähr 15 Jahren wird die Lebensperiode des Emerging Adulthood in der Entwicklungspsychologie beschrieben (siehe u.a. Arnett, 2004). Diese Konzeption geht davon aus, dass Indikatoren der Transition von Jugendlichen in den Erwachsenenstatus (wie z.B. abgeschlossene Ausbildung, unabhängiges Leben, Elternschaft etc.) derzeit wesentlich später zu beobachten sind als im Entwicklungsverlauf früherer Generationen. Dies geht Hand in 20 Hand mit der häufig notwendigen elterlichen (unter anderem finanziellen) Unterstützung. Weiters ist zu berücksichtigen, dass eine von L. Steinberg et al (2006)1 beschriebene biologisch bedingte Asynchronie im Bereich der Entwicklung der Affektregulation im aktuell kulturell gesellschaftlichen Kontext mit einer verzögerten Regulationskapazität einhergeht. Diese Umstände erfordern generelle sowie personenspezifische Maßnahmen. Wie aus den Studien von Mark Courtney hervorgeht (u.a. Midwest Study: Evaluation of Former Foster Youth) ist eine Verlängerung der Hilfsangebote der Jugendhilfe bis zum abgeschlossenen 21. Lebensjahr mit substanziellen verbesserten Entwicklungschancen verbunden, die den Erwerb individueller und sozialer Kompetenzen fördern und die konstruktive Bewältigung von Anforderungen in verschiedensten Lebensbereichen des jungen Erwachsenenalters ermöglichen. Weiters konnte gezeigt werden, dass eine Risikogruppe über diesen Zeitpunkt hinaus substantielle Unterstützung benötigt. Diese Risikogruppe ist bereits im Alter vor der Beendigung des 18. Lebensjahres zuverlässig identifizierbar. Aus dieser Darstellung muss abgeleitet werden, dass bundesweit und/oder regional in den einzelnen Bundesländern die Betreuung von Jugendlichen mindestens bis zum 21. Lebensjahr rechtlich abgesichert wird (wünschenswert wäre eine Möglichkeit der Verlängerung bis zum 26. Lebensjahr wie in der BRD). 1 Steinberg, L., Dahl, R., Keating, D., Kupfer, D. J., Masten, A. S. & Pine, D. S. (2006). The study of developmental psychopathology in adolescence: Integrating affective neuroscience with the study of context. In D. Cicchetti & D. J. Cohen (Eds.), Developmental Psychopathology (Vol. 2, pp. 710-741). Hoboken, NJ: J. Wiley 6 Sons, Inc. Das heißt: 1. dass die jungen Erwachsenen einen Rechtsanspruch auf zielführende Betreuungsmaßnahmen haben und auch eine (Wieder-)Aufnahme der Betreuung in diesem Zeitraum möglich ist. 2. dass für eine Risikogruppe auch über das 21. Lebensjahr hinaus Hilfen angeboten werden müssen und im Zusammenhang damit die Nahtstelle zwischen der Jugendhilfe (mit erweiterter zeitlicher Perspektive) und darauffolgenden Maßnahmen verbindlich organisiert und gestaltet werden muss. Es ist inzwischen belegt, dass eine Reform der Unterstützungssysteme im Übergang vom Jugendlichen zum jugendlichen Erwachsenenalter gesamtgesellschaftlich gesehen einen Social-Return-of-Investment (ROI) ergibt (Peters et al., 20092). Die Unterzeichner ersuchen die gesetzgebenden Körperschaften eindringlich, die notwendigen gesetzlichen Maßnahmen zu beschließen. ReferentInnen: • Mark Courtney (Chicago, USA) • Eva Dreher (München, Deutschland) • Christine Gaschler-Andreasch (Kärnten) • Gerald Herowitsch-Trinkl (Burgenland) • Gregor Paul Hoffmann (Steiermark) • Ingrid Lapan (Kärnten) • Eva Leutner (Kärnten) • Hubert Löffler (Vorarlberg) • Christa Schaff (Weil der Stadt, Deutschland) • Georg Spiel (Wien/Kärnten) 2 Peters, C. M., Dworsky, A., Courtney, M. E., & Pollack, H. (2009). Extending Foster Care to Age 21: Weighing the Costs to Government against the Benefits to Youth. Chicago: Chapin Hall at the University of Chicago. 21 pro mente: kijufa newsletter | Ausgabe Nr. 10 | Dezember 2014 Memorandum Symposium Emerging Adulthood: Essential aid and support systems for adolescents The transition from adolescence to adulthood is a critical period of life with specific tasks of development. From a societal point of view, this phase is of utmost relevance, as it defines the shape of one‘s further life. At this point in time society is offered the chance to provide professional help to adolescents who don‘t have a domestic support system to rely on. Present and past conflicts can be worked through, and at best resolved in order to positively influence future development. However, specific supporting measures are determined by the structure of the supporting environment. Unfortunately, these structures undergo grave changes during the transition from adolescence to adulthood. The capability and responsibility of the support system youth welfare end. For those who still need assistance, there is neither a way to remain in the system of youth welfare, nor a seamless transition to another support system; in addition the realization of support needs to consider the individual history of development of each adolescent. Certainly it was possible to frame the transition from adolescence to adulthood in isolated cases, but a general assistance plan spanning all phases of life could not be implemented as of yet. For about 15 years the term emerging adulthood is being described in developmental psychology (Arnett, 2004). This concept assumes that indicators of adolescents transitioning to the status of an adult (e.g. education, independent life, parenthood) are currently observed considerably later in comparison to the development of past generations. This correlates to often necessary parental support, for example through financial aid. Furthermore one has to consider that a biologically caused asynchrony in the development of affect regulation as described by L. Steinberg et al (2006)3 is accompanied by a delayed capacity for regulation. These circumstances demand general and individual measures as well. As studies done by Mark Courtney (e.g. Midwest Study: Evaluation of Former Foster Youth; and so on) indicate an extension of support by youth welfare until the completion of the 21st year of life is connected to substantially improved chances of development, which promote the acquisition of individual and social skills, and enable constructive mastery of challenges in various areas of life. Furthermore, it has been shown that there is a risk group which needs further substantial support. This group can be reliably identified by the end of the 18th year of life. This description leads to the conclusion that assistance for adolescents up to the age of 21 should be sustained by law nationally and/or regionally in each state. (An option for extension up to the age of 26, as it is implemented in Germany for example, would be desirable). This means, 1. that adolescents have an entitlement to constructive supporting measures and a (re)admission to assistance is possible in this timeframe. 3 Steinberg, L., Dahl, R., Keating, D., Kupfer, D. J., Masten, A. S. & Pine, D. S. (2006). The study of developmental psychopathology in adolescence: Integrating affective neuroscience with the study of context. In D. Cicchetti & D. J. Cohen (Eds.), Developmental Psychopathology (Vol. 2, pp. 710-741). Hoboken, NJ: J. Wiley 6 Sons, Inc. 22 2. that help has to be offered beyond the 21st year of life to a certain risk group, and the seam between youth welfare and subsequent measures has to be bindingly organized and designed. It has been proven that a reform of support systems leading adolescents to adulthood yields social return of investment (ROI) (see Peters et al., 20094). The signees insistently inquire the legislators to implement these measures. (Key note) Speakers: • Mark Courtney (Chicago, USA) • Eva Dreher (Munich, Germany) • Christine Gaschler-Andreasch (Carinthia) • Gerald Herowitsch-Trinkl (Burgenland) • Gregor Paul Hoffmann (Styria) • Ingrid Lapan (Carinthia) • Eva Leutner (Carinthia) • Hubert Löffler (Vorarlberg) • Christa Schaff (Weil der Stadt, Germany) • Georg Spiel (Vienna/Carinthia) 4 Peters, C. M., Dworsky, A., Courtney, M. E., & Pollack, H. (2009). Extending Foster Care to Age 21: Weighing the Costs to Government against the Benefits to Youth. Chicago: Chapin Hall at the University of Chicago. 23 pro mente: kijufa newsletter | Ausgabe Nr. 10 | Dezember 2014 Impressionen vom Symposium Georg Spiel Landesrätin Dr. Beate Prettner 24 Eva Dreher Mark Courtney 25 pro mente: kijufa newsletter | Ausgabe Nr. 10 | Dezember 2014 Impressionen vom Symposium Hubert Löffler Christa Schaff 26 Plenum Gregor Paul Hoffmann 27 pro mente: kijufa newsletter | Ausgabe Nr. 10 | Dezember 2014 Impressionen vom Symposium ReferentInnen Mark Courtney & Eva Leutner 28 Ingrid Lapan Georg Spiel & Mark Courtney 29 pro mente: kijufa newsletter | Ausgabe Nr. 10 | Dezember 2014 Neuigkeiten von den Ambulatorien MINI-AMBULATORIUM WOLFSBERG MINI-AMBULATORIUM ST. VEIT • Frau Ebner ist nach ihrer Karenz mit 6. Oktober 2014 für 20 Wochenstunden wieder eingetreten (Ergotherapie). • Herr Dr. Plaschke ist mit Ende September ausgetreten. • Frau Mag. Christina Kummer (linkes Bild) und • Frau Mag. Christina Streit sind aus der Karenz zurückgekehrt. • Frau Mag. Siegrid Winkler-Neumeier absolviert seit 1.Oktober die Fachausbildung zur Klinischen und Gesundheitspsychologin. 30 Neuigkeiten von der Rehabilitation SALUTO KLAGENFURT • Unsere Kollegin Frau Elke Ehlers hat am 20. Oktober 2014 geheiratet und nennt sich jetzt Elke EhlersSchönberg. SALUTO VILLACH • Frau Barbara Dorfinger hat im Oktober geheiratet und heißt jetzt Barbara Schurian. • im Verhalten gegenüber anderen Menschen (Umgangsformen, äußeres Erscheinungsbild, Umgang mit Kritik und Konflikten,…) • in der Berufswahlreife (Einschätzung der eigenen Fähigkeiten). Bei AusbildungsFit wird praktisches Tun mit kognitiven Lernleistungen kombiniert und durch soziales Lernen in der Gruppe, individualisiertes Coaching sowie Sport und Bewegung ergänzt. AUSBILDUNGSFIT Wie läuft AusbildungsFit ab? Ein Projekt in der Pilotphase AusbildungsFit besteht aus vier Säulen: Das Projekt „AusbildungsFit“ ging im Jahr 2014 in seine Pilotphase. Im Jänner 2014 hat AusbildungsFit in Klagenfurt gestartet. Die erste Jugendliche wurde im März 2014 aufgenommen. Bis Ende Juli konnte mit einer sukzessiven Aufnahme weiterer Jugendlicher die maximale Teilnehmerzahl von zehn erreicht werden. 1. Trainingsmodule Im Juni 2014 war es dann auch in Wolfsberg soweit. Der Standort AFit Wolfsberg öffnete seine Türen. Bis Ende September konnten auch hier zehn Jugendliche ihren nächsten Schritt in Richtung Ausbildung starten. Jedes Team setzt sich aus zwei Coaches, einer Trainerin und einer Sport- und Bewegungstrainerin zusammen. Was ist AusbildungsFit? Es gibt Trainingsmodule mit den Schwerpunkten: • Aktivierung (Einstiegshilfe) • Übung (Training, berufliche Orientierung - Absolvierung von Volontariaten bzw. Arbeitstrainings) • Spezialisierung (für die spezifische Berufsausbildung). 2. Coaching Der AusbildungsFit Coach: • begleitet die Jugendlichen während der gesamten Dauer von AusbildungsFit • bespricht mit den Jugendlichen ihre gewonnenen Fortschritte • betreut die Jugendlichen bei Volontariaten bzw. Arbeitstrainings in öffentlichen Einrichtungen und Wirtschaftsbetrieben. AusbildungsFit ist ein Angebot für Jugendliche und junge Erwachsene zwischen dem 15. und dem vollendeten 21. bzw. 24. Lebensjahr, die ohne ein umfassendes Training der sozialen Kompetenzen und Kulturtechniken inklusive Neuer Medien keine weiterführende schulische oder berufliche Ausbildung starten könnten. Das Ziel ist das Erlangen der individuellen Ausbildungsreife. AusbildungsFit trainiert Jugendliche • im Verhalten bei der Arbeit (Konzentrationsfähigkeit, Sorgfalt, Pünktlichkeit, Selbstständigkeit,…) 31 pro mente: kijufa newsletter | Ausgabe Nr. 10 | Dezember 2014 3. Wissenswerkstatt 4. Sportliche Aktivitäten In der Wissenswerkstatt werden die für den nächsten Ausbildungsschritt notwendigen Kompetenzen trainiert. Hier wird konzentriert am Erwerb von Kompetenzen im Bereich der Kulturtechniken sowie im Bereich der Neuen Medien gearbeitet. Es finden u.a. Einzel- und Gruppenarbeiten, Workshops, Exkursionen, Projekte und individuelle Freiarbeiten statt. Sport und Bewegung haben einen hohen Stellenwert bei AusbildungsFit und werden in unterschiedlichen Anforderungsniveaus angeboten. Wesentliches Ziel der sportlichen Aktivitäten ist, dass diese für alle Teilnehmerinnen/Teilnehmer attraktiv sind und unmittelbar erlebbare Erfolgsmomente ermöglichen. 32 Resümee der Pilotphase Wir blicken auf ein spannendes, erfolgreiches und herausforderndes Jahr der Pilotphase voller neuer Erfahrungen und Entwicklungen zurück. Das gesamte Team freut sich, die Jugendlichen weiterhin auf ihren nächsten Schritt in Richtung Ausbildung zu begleiten. Matthias M. über seine Zeit bei AFit: „Mein persönliches Resümee über das Projekt AFit ist sehr positiv. In meiner bisherigen Zeit im Projekt habe ich den Rahmen genutzt, um an mir zu arbeiten. Die notwendigen Kompetenzen zu trainieren und an meinen Fehlern und Schwächen zu arbeiten, ist momentan die Kerntätigkeit. Positiv ist auch anzumerken, dass der Alltag im Projekt sehr abwechslungsreich ist, ob es nun die Arbeit am PC ist oder das Arbeiten in der Wissenswerkstatt. Im Rahmen des Projektes habe ich auch die Gelegenheit bekommen, meinen gewünschten Beruf über ein Schnupperpraktikum auszuprobieren. Das Feedback, das ich bekommen habe, war sehr wertvoll. Aus dem Alltag des Projektes kann ich auch die gute Stimmung und den Zusammenhalt in der Gruppe mitnehmen.“ Neuigkeiten von der Krisenintervention und Soziotherapie KIZ KLAGENFURT • Frau Mag. Bianca Feichter hat am 26.11.2014 erfolgreich ihr Studium der Sozial- und Integrationspädagogik abgeschlossen. SOWIESO WOLFSBERG • Frau Silvia Koppe hat im Herbst 2014 das Masterstudium im Bereich Sozial- und Integrationspädagogik in Klagenfurt positiv abgeschlossen. Wir gratulieren ihr herzlich! MWG MÖLLBRÜCKE • Frau Mag. Margret Bacher (ehemals Stroner) heiratete am 10.10.2014. • Frau Mag. Melanie Unterreiner begann am 21.10.2014 in der MWG. Sie absolvierte das Masterstudium Weiterbildung – lebensbegleitende Bildung. 33 pro mente: kijufa newsletter | Ausgabe Nr. 10 | Dezember 2014 Herzliche Glückwünsche an unsere „Geburtstagskinder“ Jänner Februar Schöffmann Karin01.01. Lämmereiner Franz04.02. Lapan Ingrid02.01. Mölzer Monia04.02. Schaubach Manuel 04.01. Pichler Kerstin06.02. Knöpfler Romina04.01. Koppi Helmut06.02. Steinkellner Anna Marie Petzl Astrid07.02. 05.01. Streit Christina06.01. Schurian-Pokorny Petra Buggelsheim Heike08.01. Wande Annemarie10.02. Piuk Peter09.01. Unterreiner Melanie10.02. Burgstaller Hans Werner 10.01. Hornbogner Rupert12.02. Schaflechner Herbert Hermann 12.01. Vallant Kerstin17.02. Eichelmüller Iris13.01. Dreier Diana20.02. Vogels Bernd13.01. Feichter Bianca-Maria Lienbacher Brigitta14.01. Kiessling Verena Carmen Kristina 22.02. Haag Sandra19.01. Willenpart Martina27.02. Riegler Kristin22.01. Pucher Elisabeth28.02. Kienberger Gertraud März 23.01. 07.02. 22.02. Golob Monika24.01. Stramitzer Jakob01.03. Michler Petra24.01. Urschitz Cornelia01.03. Loibnegger Irmgard Gönitzer Hemma02.03. 25.01. Gutschi Jasmine25.01. Kunater Bertine Ursula Pucher Edda25.01. Schark Claudia07.03. Ebner Birgit26.01. Pankratz Jakob12.03. Pucher Karolin27.01. Kobald Kevin14.03. Fiebiger Nicole28.01. Mericnik Silke17.03. Kainz Ilse30.01. Nößler Andrea Johanna Steffner Wolfgang30.01. Kink Kerstin19.03. 07.03. 18.03. Müller Nadja23.03. 34 Michenthaler Manuela 23.03. Mai Kottnig Andrina Maria 24.03. Donsa Alexandra01.05. Ehlers-Schönberg Elke 26.03. Preimel Sonja03.05. Rainer Ulrike28.03. Schäffer Martin08.05. Buchacher Johann29.03. Pack Annemarie11.05. Pirker-Piskernik Berta Frank Heidemarie12.05. 29.03. Micheler Markus29.03. Matzenberger Martina Loidl Alfred31.03. Bacher Margret13.05. April Lenzhofer Stefan13.05. Ladstätter Karin04.04. Radler Isabella16.05. Karner Justine04.04. Treffner Ida20.05. Finsterwald Monika05.04. Ebner Rebecca21.05. Kogler Wolfgang05.04. Lobnig Eveline24.05. Morokutti Manfred06.04. Krall Patrick28.05. Reichenhauser Jutta Plaschke Gerhard Michael 10.04. 13.05. 28.05. Hafner Daniela10.04. Kert Irina30.05. Waldner Corinna12.04. Juni Pushkollaj Frymzim18.04. Wagner Michele01.06. Schoffnegger Bernadet 19.04. Schwarzfurtner Damaris Plaßnegger Daniela 20.04. Köpf Günther06.06. Ladinig Anton20.04. Koller Sarah08.06. Londer Daniela20.04. Neumann Annegret 09.06. Schnögl Nina21.04. Schrammel Verena Anja 11.06. Mack Susanne24.04. Kircher Sandro17.06. Bergner Stefan28.04. Hinteregger Annemarie Unterweger Heidrun-Christine 28.04. Stückler Bianca19.06. Kaßel Tanja30.04. Klackl Gabriele22.06. 03.06. 18.06. Bärnthaler Tamara26.06. Schellander Kerstin28.06. Guggenberger Alexandra 29.06. 35 pro mente: kijufa newsletter | Ausgabe Nr. 10 | Dezember 2014 Herzlich willkommen! Vielen Dank und alles Gute! MitarbeiterInnen-Eintritte MitarbeiterInnen-Austritte Juli August Swatek Elisabeth Kitz Martina Pichler Kerstin Leitner Nina Kitz Martina Nadrag Michaela Sornig Jürgen August Lienbacher Brigitta September Thaler Gerda Sophie Harnisch Manuela September Tautschnig Manuela Karner Justine Oktober Kink Kerstin Tautschnig Manuela Gräßl Jasmin Patricia Hartl Alexandra Kunater Bertine Ursula Plattner Alexandra Oktober Anmerkung: Koller Sarah Aufgrund eines Wechsels des Tätigkeitsfeldes Unterreiner Melanie kann es vorkommen, dass einzelne Mitarbeiter- Kummer Christina Innen sowohl bei den Eintritten als auch bei den Winkler-Neumeier Siegrid Austritten aufscheinen. Ebner Nicole Köpf Günther 36 Nachrufe Harald Bergner († 29.08.2014) Herr Bergner erfüllte sich den Wunsch, Menschen mit unterschiedlichsten Beeinträchtigungen ein Stück weit zu begleiten und begann die Ausbildung zum dipl. Behindertenpädagogen. Dies war für ihn ein großer Schritt, war er doch zuvor im technischen Bereich tätig. Nach seiner Ausbildung arbeitete er in der Diakonie Treffen, wo er in weiterer Folge auch Doris kennenlernte, die er 2011 ehelichte. 2007 legte er sein Herzblut in den von ihm und Herrn Zeisler gegründeten Verein Barrierefrei in Villach. 2011 wurde er dann Mitglied des Teams von Saluto Villach. Harry, wie er von uns genannt wurde, engagierte sich in seiner Freizeit weiterhin für seinen Verein Barrierefrei. Er setzte sich immer wieder über die Maßen für Menschen in schwierigen Lebenssituationen ein. Die Energie dafür schöpfte er aus der Zeit, die er mit seiner Familie verbringen durfte. Bei Doris und Anna - seine Tochter - konnte er Kraft sammeln. Er suchte das Laute und das Rebellische in der Musik von ACDC und Metallica und die Ruhe sowie die Stille am See oder im Wald. Genauso bunt wie er sein Leben gestaltete, behalten wir ihn im Gedächtnis. In dankbarer Erinnerung, die Mitarbeiter und MitarbeiterInnen der beruflichen Rehabilitation! Joachim Kerschbaumsteiner († 22.09.2014 ) Und immer sind da Spuren Deines Lebens, Gedanken, Bilder und Augenblicke. Sie werden uns an Dich erinnern, und Dich nie vergessen lassen. Joachim Kerschbaumsteiner, Jahrgang 1962, war seit 10.10.2006 als Koch und Lehrlingsausbildner in Works/Lehre Villach beschäftigt und wurde am 22.09.2014 unerwartet aus dem Leben gerissen. Du hast Spuren hinterlassen in unser aller Leben, warst immer für uns da und hast durch Deine Persönlichkeit und Liebe zum Beruf die Menschen, die Dich kennenlernen durften, inspiriert. Dafür danken wir Wie schön, dass es dich gab…….. Freund, Kollege, Chef der Küche Offenes Ohr für alle Sorgen Tröstende Worte in Kummer und Leid Einigkeit, Lachen und glücklich sein Zusammenarbeit bei vielen Caterings und Ausstellungen Manchmal Auseinandersetzungen Mit dem Wissen: Du hast Herzenswärme, auf Dich ist Verlass, Du warst da, wenn Du gebraucht wurdest. Wir vermissen Dich! Deine KollegInnen,Lehrlinge,KlientInnen und Betriebsrat 37 pro mente: kijufa newsletter | Ausgabe Nr. 10 | Dezember 2014 Notizen 38 Notizen 39 pro mente: kijufa newsletter | Ausgabe Nr. 10 | Dezember 2014 Ihr Feedback und Ihre Meinung sind uns wichtig! Liebe LeserInnen! Meinungen können verschieden sein, oft sind sie falsch und manchmal richtig. Eines sind sie jedoch immer: interessant. Greifen Sie zum Hörer, zur Tastatur oder zur Feder und teilen Sie uns Ihre Meinung mit! Tel.: +43 / (0)463 / 55112 Fax: +43 / (0)463 / 501256 e-mail: [email protected] Sei es die eigene Meinung oder eine fremde. Daher würden wir gerne erfahren, was Sie über die Themen dieses Newsletters denken. Geben Sie uns Ihr Feedback! Bessern Sie uns aus! Diskutieren Sie mit uns! Kritisieren Sie uns! Loben Sie uns! Seien Sie offen und ehrlich! Informationen zum Erhalt des Newsletters! Liebe LeserInnen! Vielleicht hat Ihnen der Newsletter gefallen, vielleicht war der eine oder andere Denkanstoß dabei, vielleicht war er lehrreich, interessant, oder aber einfach unterhaltsam. Wir sind dankbar für jede E-Mail-Adresse von Interessierten, die Sie uns an dieser Stelle mitteilen können. Gerne würden wir die EmpfängerInnenliste erweitern und möglichst vielen Menschen den Zugang zu unseren Informationen kostenlos ermöglichen. Und vielleicht gibt es jemanden, der auch gerne den einen oder den anderen Beitrag daraus lesen würde. Impressum promente: kinder jugend familie Newsletter. Medieninhaber und Herausgeber: promente: kinder jugend familie GmbH., Gesellschaft für psychische und soziale Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in deren sozialen Kontext. 9020 Klagenfurt, Villacher Straße 161 I Tel.: +43 / (0)463 / 55112 I Fax: +43 / (0)463 / 501256 I e-mail: [email protected]. Obmann, Geschäftsführer und ärztlicher Leiter: Univ. Doz. Dr. Georg Spiel: georg.spiel@ promente-kijufa.at. Redaktion: Redaktionsteam für die Neukonzeption. Satz und grafische Gestaltung: Agentur Aufwind. Webmaster: Alfred Loidl: [email protected]. Fotos & Grafik: promente: kinder jugend familie GmbH. und Agentur Aufwind. Erscheinungsweise: halbjährlich. Copyright©: promente: kinder jugend familie GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Jegliche Vervielfältigung und Weiterverbreitung in jedem Medium als Ganzes oder in Teilen bedarf der schriftlichen Zustimmung des Herausgebers. Der Bezug des promente: kinder jugend familie Newsletters ist kostenlos und erfolgt auf ausdrückliche persönliche Anmeldung. Newsletterbestellung und -abbestellung unter: www.promente-kijufa.at oder direkt per e-mail unter [email protected]. 40