Gutachten 366-0995-99-MIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur

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Gutachten 366-0995-99-MIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur
Gutachten 366-0995-99-MIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44745
ANLAGE: 20 MATRA, RENAULT
Hersteller: FONDMETAL S.p.A.
Radtyp: LIGHT-14
Stand: 28.09.2001
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Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 6 J X 14 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 100/4
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
AusfühAusführungsbezeichnung
rung
Kennzeichnung
Kennzeichnung
Rad
Zentrierring
999 75R
999 75
Ø72.2-Ø60.1
Mittenloch
(mm)
Zentrierringwerkstoff
60,1
zul.
Radlast
(kg)
Kunststoff
530
zul.
Abrollumfang
(mm)
1905
gültig
ab
Fertig.
Datum
09/99
Verwendungsbereich:
Die Sonderräder können an folgenden Fahrzeugen angebaut werden:
Fahrzeughersteller/Fz.-Herstellerschlüssel-Nr.
: MATRA / 3128
RENAULT / 3004
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60
Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 90 Nm
für Typ BA; B/C 37; B/C 40; B/C 53; B/C 57; D 53; DA; EA;
KA; L 53; LA; X 53
100 Nm
für Typ B; B56; J 11/13; JA; K56; 57
Verkaufsbezeichnung:
RENAULT CLIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
B
e2*93/81*0126*..,
40 - 66 185/60R14-82
e2*98/14*0126*..
40 - 72 165/65R14
175/60R14 79
42 - 72 175/65R14
79
185/60R14
B/C 57
F543
40 - 65 165/60R14-75
40 - 80 175/60R14-78
185/50R14 77
185/55R14-78
40 - 99 195/45R14 77
55 - 80 165/60R14
79 - 80 175/60R14
99
165/65R14
185/60R14
57
e2*93/81*0064*..
40 - 55 165/60R14
195/45R14-76
40 - 79 175/60R14-78
185/55R14-77
66
165/65R14
66 - 79 195/45R14-76
Auflagen zu Reifen
11A; 22K; 366
51G
51J
51G
51G
11A; 22I; 22K
11A; 22D; 22I
11A; 22D; 22I
11A; 54A
51G
11A; 22I; 22K; 51G
51G; 52J
51G
51G
11A; 22I; 366
11A; 366
11A; 22I; 366
51G
11A; 22I; 366; 54A
Auflagen
10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 71C; 71E; 721;
73C; 74A; 74P; 76J
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71E;
721; 73C; 74A; 74P
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71E;
721; 73C; 74A; 74P
TÜV AUTOMOTIVE GMBH ž UNTERNEHMENSGRUPPE TÜV SÜDDEUTSCHLAND ž RIDLERSTRASSE 57 ž 80339 MÜNCHEN
Gutachten 366-0995-99-MIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44745
ANLAGE: 20 MATRA, RENAULT
Hersteller: FONDMETAL S.p.A.
Radtyp: LIGHT-14
Stand: 28.09.2001
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Verkaufsbezeichnung:
RENAULT ESPACE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
J 11/13
D767
65 - 87 185/65R14
185/65R14-85
195/65R14
Auflagen zu Reifen
Stahlfederung; 51G
Stahlfederung
Luftfederung; 51G
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71E;
721; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung:
RENAULT LAGUNA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
B56
e2*93/81*0012*..
61 - 84 185/65R14
195/60R14-86
195/65R14-89
205/60R14-88
B56
G638
61 - 83 185/65R14
195/60R14-86
195/65R14-89
205/60R14-88
K56
e2*93/81*0011*..
61 - 84 195/65R14
66 - 69 185/65R14
195/65R14-89
Auflagen zu Reifen
51G
11A; 22I; 5EM
11A; 22I
11A; 22B
51G
11A; 22I
11A; 22I
11A; 22B
11A; 22I; 51G
51G
11A; 22I
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71E;
721; 73C; 74A; 74P;
75I; 76J
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71E;
721; 73C; 74A; 74P;
76J
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71E;
721; 73C; 74A; 74P;
75I; 76J
Auflagen zu Reifen
51G
Auflagen
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71E;
721; 73C; 74A; 74P;
RE8
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71C; 71E;
721; 73C; 74A; 74P;
RE8
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71E;
721; 73C; 74A; 74P;
RE8
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71E;
721; 73C; 74A; 74P;
RE8
Verkaufsbezeichnung:
RENAULT MEGANE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
BA
e2*93/81*0010*..,
47 - 72 175/70R14
e2*98/14*0010*..
47 - 84 175/65R14-82
DA
e2*93/81*0009*..,
185/60R14-82
e2*98/14*0009*..
66 - 72 185/65R14
51G
EA
e2*93/81*0103*..,
e2*98/14*0103*..
66 - 84
175/65R14
185/60R14-82
195/60R14-85
51G
KA
e2*98/14*0192*..
47 - 70
175/70R14
185/65R14-86
51G
LA
e2*93/81*0072*..,
e2*98/14*0072*..
47 - 72
47 - 84
175/70R14
175/65R14-82
185/60R14-82
185/65R14
51G
66 - 72
Verkaufsbezeichnung:
RENAULT MEGANE SCENIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
JA
e2*93/81*0068*..,
47 - 84 185/70R14
e2*98/14*0068*..
195/65R14-89
55 - 66 175/70R14
185/65R14-86
51G
Auflagen zu Reifen
51G
RE2; 11A; 24J; 24M
51G
RE1
Auflagen
nur bis
e2*98/14*0068*11;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71E;
721; 73C; 74A; 74P;
76J; RE8
TÜV AUTOMOTIVE GMBH ž UNTERNEHMENSGRUPPE TÜV SÜDDEUTSCHLAND ž RIDLERSTRASSE 57 ž 80339 MÜNCHEN
Gutachten 366-0995-99-MIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44745
ANLAGE: 20 MATRA, RENAULT
Hersteller: FONDMETAL S.p.A.
Radtyp: LIGHT-14
Stand: 28.09.2001
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Verkaufsbezeichnung:
RENAULT 11
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
B/C 37
C944, C944/1
35 - 85
Verkaufsbezeichnung:
RENAULT 19
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
B/C 53
E979
43 - 69
47 - 69
99 - 101
D 53
F798
65 - 66
66
L 53
X 53
F144
G073
79 - 99
43 - 67
47 - 67
99
43 - 54
65 - 81
81
99
Verkaufsbezeichnung:
RENAULT 5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
B/C 40
D653, D653/1
30 - 64
Reifen
175/60R14-78
175/65R14
175/65R14-82
175/70R14-82
Auflagen zu Reifen
Reifen
175/65R14-82
175/65R14
165/65R14
Auflagen zu Reifen
175/65R14-82
185/60R14
175/65R14
185/60R14-82
165/65R14
175/65R14-82
175/65R14
165/65R14
51G
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71E;
721; 73C; 74A; 74P
11A; 54A
51G
51G
51G; 824
51G
824
51G; 52J
51G
51G
175/65R14-82
185/60R14-82
175/65R14
185/60R14
165/65R14
824
51G
51G; 824
51G
Reifen
165/60R14-74
185/50R14 77
185/55R14-78
Auflagen zu Reifen
11A; 22D; 362
11A; 22D; 24D; 362
11A; 22D; 24D; 362
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71E;
721; 73C; 74A; 74P;
76J
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71E;
721; 73C; 74A; 74P;
76J
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71E;
721; 73C; 74A; 74P;
76J
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71E;
721; 73C; 74A; 74P;
76J
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71E;
721; 73C; 74A; 74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im
Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf der im
Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei
der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der
Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu
lassen.Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung
von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
TÜV AUTOMOTIVE GMBH ž UNTERNEHMENSGRUPPE TÜV SÜDDEUTSCHLAND ž RIDLERSTRASSE 57 ž 80339 MÜNCHEN
Gutachten 366-0995-99-MIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44745
ANLAGE: 20 MATRA, RENAULT
Hersteller: FONDMETAL S.p.A.
Radtyp: LIGHT-14
Stand: 28.09.2001
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11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)
Gegebenenfalls ist durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der
Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich eine ausreichende Freigängigkeit herzustellen.
22K) Gegebenenfalls ist durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite eine
ausreichende Freigängigkeit herzustellen.
24D) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
24J) An den vorderen Radhäusern ist die ausreichende Radabdeckung zu prüfen und gegebenenfalls durch
geeignete Maßnahmen wieder herzustellen.
24M) An den hinteren Radhäusern ist die ausreichende Radabdeckung zu prüfen und gegebenenfalls durch
geeignete Maßnahmen wieder herzustellen.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
366) Gegebenenfalls ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen
Radhäuser im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller freigegeben ist.Die
Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu
beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
TÜV AUTOMOTIVE GMBH ž UNTERNEHMENSGRUPPE TÜV SÜDDEUTSCHLAND ž RIDLERSTRASSE 57 ž 80339 MÜNCHEN
Gutachten 366-0995-99-MIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44745
ANLAGE: 20 MATRA, RENAULT
Hersteller: FONDMETAL S.p.A.
Radtyp: LIGHT-14
Stand: 28.09.2001
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54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1060kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden. Bei
Verwendung von Radschrauben ist die in der Anlage zum Gutachten dem Fahrzeug zugeordnete
Schaftlänge zu beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
75I)
Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage
angegebenen Radlast sein.
76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
824) Die Verwendung der Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Trommelbremse an der
Hinterachse.
RE1) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn die Reifengröße 175/70R14 auf
dem Rad 5 1/2 J x 14 ET36 serienmäßig verwendet wird.
RE2) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn die Reifengröße 185/70R14 auf
dem Rad 6 J x 14 ET43 bzw. 185/65R15 bzw. 195/60R15 serienmäßig verwendet wird.
RE8) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen sind nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die
serienmäßig mit der Reifengröße 185/60R15 auf der Radgröße 6 J x 15 ET43 ausgerüstet sind.
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