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Gutachten 366-0995-99-MIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44745 ANLAGE: 20 MATRA, RENAULT Hersteller: FONDMETAL S.p.A. Radtyp: LIGHT-14 Stand: 28.09.2001 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 5 Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 J X 14 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung AusfühAusführungsbezeichnung rung Kennzeichnung Kennzeichnung Rad Zentrierring 999 75R 999 75 Ø72.2-Ø60.1 Mittenloch (mm) Zentrierringwerkstoff 60,1 zul. Radlast (kg) Kunststoff 530 zul. Abrollumfang (mm) 1905 gültig ab Fertig. Datum 09/99 Verwendungsbereich: Die Sonderräder können an folgenden Fahrzeugen angebaut werden: Fahrzeughersteller/Fz.-Herstellerschlüssel-Nr. : MATRA / 3128 RENAULT / 3004 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm für Typ BA; B/C 37; B/C 40; B/C 53; B/C 57; D 53; DA; EA; KA; L 53; LA; X 53 100 Nm für Typ B; B56; J 11/13; JA; K56; 57 Verkaufsbezeichnung: RENAULT CLIO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen B e2*93/81*0126*.., 40 - 66 185/60R14-82 e2*98/14*0126*.. 40 - 72 165/65R14 175/60R14 79 42 - 72 175/65R14 79 185/60R14 B/C 57 F543 40 - 65 165/60R14-75 40 - 80 175/60R14-78 185/50R14 77 185/55R14-78 40 - 99 195/45R14 77 55 - 80 165/60R14 79 - 80 175/60R14 99 165/65R14 185/60R14 57 e2*93/81*0064*.. 40 - 55 165/60R14 195/45R14-76 40 - 79 175/60R14-78 185/55R14-77 66 165/65R14 66 - 79 195/45R14-76 Auflagen zu Reifen 11A; 22K; 366 51G 51J 51G 51G 11A; 22I; 22K 11A; 22D; 22I 11A; 22D; 22I 11A; 54A 51G 11A; 22I; 22K; 51G 51G; 52J 51G 51G 11A; 22I; 366 11A; 366 11A; 22I; 366 51G 11A; 22I; 366; 54A Auflagen 10B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71E; 721; 73C; 74A; 74P; 76J 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71E; 721; 73C; 74A; 74P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71E; 721; 73C; 74A; 74P TÜV AUTOMOTIVE GMBH ž UNTERNEHMENSGRUPPE TÜV SÜDDEUTSCHLAND ž RIDLERSTRASSE 57 ž 80339 MÜNCHEN Gutachten 366-0995-99-MIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44745 ANLAGE: 20 MATRA, RENAULT Hersteller: FONDMETAL S.p.A. Radtyp: LIGHT-14 Stand: 28.09.2001 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 5 Verkaufsbezeichnung: RENAULT ESPACE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen J 11/13 D767 65 - 87 185/65R14 185/65R14-85 195/65R14 Auflagen zu Reifen Stahlfederung; 51G Stahlfederung Luftfederung; 51G Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71E; 721; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: RENAULT LAGUNA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen B56 e2*93/81*0012*.. 61 - 84 185/65R14 195/60R14-86 195/65R14-89 205/60R14-88 B56 G638 61 - 83 185/65R14 195/60R14-86 195/65R14-89 205/60R14-88 K56 e2*93/81*0011*.. 61 - 84 195/65R14 66 - 69 185/65R14 195/65R14-89 Auflagen zu Reifen 51G 11A; 22I; 5EM 11A; 22I 11A; 22B 51G 11A; 22I 11A; 22I 11A; 22B 11A; 22I; 51G 51G 11A; 22I Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71E; 721; 73C; 74A; 74P; 75I; 76J 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71E; 721; 73C; 74A; 74P; 76J 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71E; 721; 73C; 74A; 74P; 75I; 76J Auflagen zu Reifen 51G Auflagen Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71E; 721; 73C; 74A; 74P; RE8 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71E; 721; 73C; 74A; 74P; RE8 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71E; 721; 73C; 74A; 74P; RE8 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71E; 721; 73C; 74A; 74P; RE8 Verkaufsbezeichnung: RENAULT MEGANE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen BA e2*93/81*0010*.., 47 - 72 175/70R14 e2*98/14*0010*.. 47 - 84 175/65R14-82 DA e2*93/81*0009*.., 185/60R14-82 e2*98/14*0009*.. 66 - 72 185/65R14 51G EA e2*93/81*0103*.., e2*98/14*0103*.. 66 - 84 175/65R14 185/60R14-82 195/60R14-85 51G KA e2*98/14*0192*.. 47 - 70 175/70R14 185/65R14-86 51G LA e2*93/81*0072*.., e2*98/14*0072*.. 47 - 72 47 - 84 175/70R14 175/65R14-82 185/60R14-82 185/65R14 51G 66 - 72 Verkaufsbezeichnung: RENAULT MEGANE SCENIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen JA e2*93/81*0068*.., 47 - 84 185/70R14 e2*98/14*0068*.. 195/65R14-89 55 - 66 175/70R14 185/65R14-86 51G Auflagen zu Reifen 51G RE2; 11A; 24J; 24M 51G RE1 Auflagen nur bis e2*98/14*0068*11; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71E; 721; 73C; 74A; 74P; 76J; RE8 TÜV AUTOMOTIVE GMBH ž UNTERNEHMENSGRUPPE TÜV SÜDDEUTSCHLAND ž RIDLERSTRASSE 57 ž 80339 MÜNCHEN Gutachten 366-0995-99-MIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44745 ANLAGE: 20 MATRA, RENAULT Hersteller: FONDMETAL S.p.A. Radtyp: LIGHT-14 Stand: 28.09.2001 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 5 Verkaufsbezeichnung: RENAULT 11 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW B/C 37 C944, C944/1 35 - 85 Verkaufsbezeichnung: RENAULT 19 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW B/C 53 E979 43 - 69 47 - 69 99 - 101 D 53 F798 65 - 66 66 L 53 X 53 F144 G073 79 - 99 43 - 67 47 - 67 99 43 - 54 65 - 81 81 99 Verkaufsbezeichnung: RENAULT 5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW B/C 40 D653, D653/1 30 - 64 Reifen 175/60R14-78 175/65R14 175/65R14-82 175/70R14-82 Auflagen zu Reifen Reifen 175/65R14-82 175/65R14 165/65R14 Auflagen zu Reifen 175/65R14-82 185/60R14 175/65R14 185/60R14-82 165/65R14 175/65R14-82 175/65R14 165/65R14 51G Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71E; 721; 73C; 74A; 74P 11A; 54A 51G 51G 51G; 824 51G 824 51G; 52J 51G 51G 175/65R14-82 185/60R14-82 175/65R14 185/60R14 165/65R14 824 51G 51G; 824 51G Reifen 165/60R14-74 185/50R14 77 185/55R14-78 Auflagen zu Reifen 11A; 22D; 362 11A; 22D; 24D; 362 11A; 22D; 24D; 362 Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71E; 721; 73C; 74A; 74P; 76J 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71E; 721; 73C; 74A; 74P; 76J 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71E; 721; 73C; 74A; 74P; 76J 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71E; 721; 73C; 74A; 74P; 76J Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71E; 721; 73C; 74A; 74P Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen.Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. TÜV AUTOMOTIVE GMBH ž UNTERNEHMENSGRUPPE TÜV SÜDDEUTSCHLAND ž RIDLERSTRASSE 57 ž 80339 MÜNCHEN Gutachten 366-0995-99-MIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44745 ANLAGE: 20 MATRA, RENAULT Hersteller: FONDMETAL S.p.A. Radtyp: LIGHT-14 Stand: 28.09.2001 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 5 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Gegebenenfalls ist durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich eine ausreichende Freigängigkeit herzustellen. 22K) Gegebenenfalls ist durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende Freigängigkeit herzustellen. 24D) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. 24J) An den vorderen Radhäusern ist die ausreichende Radabdeckung zu prüfen und gegebenenfalls durch geeignete Maßnahmen wieder herzustellen. 24M) An den hinteren Radhäusern ist die ausreichende Radabdeckung zu prüfen und gegebenenfalls durch geeignete Maßnahmen wieder herzustellen. 362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 366) Gegebenenfalls ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller freigegeben ist.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. TÜV AUTOMOTIVE GMBH ž UNTERNEHMENSGRUPPE TÜV SÜDDEUTSCHLAND ž RIDLERSTRASSE 57 ž 80339 MÜNCHEN Gutachten 366-0995-99-MIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44745 ANLAGE: 20 MATRA, RENAULT Hersteller: FONDMETAL S.p.A. Radtyp: LIGHT-14 Stand: 28.09.2001 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 5 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1060kg. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden. Bei Verwendung von Radschrauben ist die in der Anlage zum Gutachten dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast sein. 76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 824) Die Verwendung der Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Trommelbremse an der Hinterachse. RE1) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn die Reifengröße 175/70R14 auf dem Rad 5 1/2 J x 14 ET36 serienmäßig verwendet wird. RE2) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn die Reifengröße 185/70R14 auf dem Rad 6 J x 14 ET43 bzw. 185/65R15 bzw. 195/60R15 serienmäßig verwendet wird. RE8) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen sind nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Reifengröße 185/60R15 auf der Radgröße 6 J x 15 ET43 ausgerüstet sind. TÜV AUTOMOTIVE GMBH ž UNTERNEHMENSGRUPPE TÜV SÜDDEUTSCHLAND ž RIDLERSTRASSE 57 ž 80339 MÜNCHEN