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An wen kann ich mich wenden, wenn ich noch Fragen zur Organspende habe? Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) bieten ein kostenfreies Infotelefon an: „Organspende rettet Leben – ich bin der lebende Beweis dafür!“ Julia Nandelstaedt hat 2007 eine neue Niere bekommen. Auch im Internet sind Informationen rund um das Thema Organspende verfügbar unter: FÜRS LEBEN. FÜR ORGANSPENDE. www.fuers-leben.de www.organspende-kampagne.de (Internetauftritt der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Köln) Und so sieht der Organspendeausweis aus: Wir wünschen Ihnen jederzeit sichere und unfallfreie Fahrt Organspendeausweis nach § 2 des Transplantationsgesetzes Name, Vorname Straße Geburtsdatum PLZ, Wohnort Antwort auf Ihre persönlichen Fragen erhalten Sie beim Infotelefon Organspende unter der Rufnummer 0800/9040400. Informationen zum Thema Organspende für FahrschülerInnen in Hamburg und Umgebung Organspende geht uns alle an! Bis zu welchem Alter kann ich Organe spenden? Kann ich die Einwilligung zur Organspende auch zurücknehmen? In jedem Alter ist eine Organspende möglich. Was zählt, ist der Zustand der Organe. Dieser hängt nur bedingt vom jeweiligen Lebensalter ab. Ob ein Organ transplantiert werden kann, entscheiden medizinische Voruntersuchungen und der Arzt zum Zeitpunkt der Entnahme. Da es keine Registrierung der Daten gibt, ist das jederzeit möglich. Dazu kann der Organspendeausweis einfach entsorgt bzw. ausgetauscht werden. Die Angehörigen sollten jedoch immer über die Entscheidung informiert werden, da sie zum schriftlichen, mündlichen oder mutmaßlichen Willen des Verstorbenen befragt werden. Warum ist die Bereitschaft zur Organspende so wichtig? Was ist eine Transplantation? Jeden Tag sterben drei Menschen in Deutschland, die auf der Warteliste für eine Transplantation stehen. Dabei sind über 80 Prozent der Bundesbürger dem Thema Organspende gegenüber grundsätzlich positiv eingestellt, doch nur rund 16 Prozent haben einen Organspendeausweis. Dabei handelt es sich um die Übertragung eines funktionierenden Organs oder Gewebes eines Verstorbenen auf einen schwerkranken oder stark beeinträchtigten Menschen. Ich bin noch keine 18 Jahre alt. Kann ich trotzdem einen Organspendeausweis ausfüllen? Welche Organe kann ich spenden? Es können Herz, Lunge, Leber, Nieren, Bauchspeicheldrüse und Dünndarm transplantiert werden. Ebenso können Gewebe, wie die Augenhornhaut und Teile der Haut, anderen Menschen helfen. Wird auf einer Intensivstation alles medizinisch Mögliche für mich getan, wenn ich einen Organspendeausweis habe? Oberstes Ziel der Ärzte und aller medizinischen Maßnahmen ist es, das Leben des Patienten zu retten. Manchmal kommt die Hilfe zu spät. Die Krankheit oder Unfallfolgen sind zu weit fortgeschritten und eine Rettung ist nicht mehr möglich. Auch dann stellt sich nur bei einem bestimmten Teil von Patienten die Frage einer Organspende. Denn die erste Voraussetzung für eine Organspende ist der festgestellte Tod durch den Nachweis des Ausfalls aller Hirnfunktionen (Hirntod). Welche Voraussetzungen müssen für eine Organspende erfüllt sein? Das Transplantationsgesetz schreibt zwei Bedingungen vor: Erstens muss der Hirntod des potenziellen Spenders zweifelsfrei festgestellt worden sein. Und zweitens muss eine Einwilligung vorliegen, z.B. durch den Organspendeausweis, durch eine vom Verstorbenen bestimmte Person oder durch Angehörige, die nach dem vermuteten Willen des Verstorbenen entschieden haben. Ja. Bereits ab 16 Jahren kann jeder seine Bereitschaft zur Organspende im Ausweis erklären. Ab dem 14. Lebensjahr kann man widersprechen. Die Einwilligung der Eltern ist nicht notwendig. Was erfährt der Empfänger über den Spender? Der Spender bleibt für den Empfänger anonym. Die Angehörigen des Spenders können auf Nachfrage erfahren, welche Organe transplantiert wurden und ob es den Empfängern gut geht. Bis zu sieben Menschen kann durch eine einzige Spende geholfen werden. Kann man bestimmen, wer die gespendeten Organe bekommt? Nein, der Spender hat keinen Einfluss darauf, wer seine Organe im Todesfall bekommt. Auch ein Ausschluss bestimmter Personen ist nicht möglich. Die Empfänger werden allein nach medizinisch begründeten Regeln, insbesondere nach Erfolgsaussicht und Dringlichkeit, bestimmt. Und so sieht der Organspendeausweis aus: Erklärung zur Organ- und Gewebespende Jeder von uns kann von heute auf morgen durch einen schweren Unfall oder eine Krankheit in die Situation geraten, auf ein fremdes Organ angewiesen zu sein. Allein in Deutschland warten rund 12.000 Menschen, davon über 800 Jugendliche, auf eine lebensrettende Transplantation. Aus diesem Grund ist es für jeden von uns wichtig, die Entscheidung zu treffen, ob man bereit ist, anderen Menschen nach dem eigenen Tod mit einer Organspende zu helfen. Der Fahrlehrerverband Hamburg e. V. und die Deutsche Stiftung Organtransplantation möchten mit dieser Broschüre aufklären und Ihnen diese Entscheidung erleichtern - denn Organspende geht uns alle an! Für den Fall, dass nach meinem Tod eine Spende von Organen/Geweben zur Transplantation in Frage kommt, erkläre ich: oder JA, ich gestatte, dass nach der ärztlichen Feststellung meines Todes meinem Körper Organe und Gewebe entnommen werden. JA, ich gestatte dies, mit Ausnahme folgender Organe/Gewebe: oder JA, ich gestatte dies, jedoch nur für folgende Organe/Gewebe: oder oder NEIN, ich widerspreche einer Entnahme von Organen oder Geweben. Über JA oder NEIN soll dann folgende Person entscheiden: Name, Vorname Telefon Straße PLZ, Wohnort Platz für Anmerkungen/Besondere Hinweise Datum Unterschrift