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An wen kann ich mich wenden,
wenn ich noch Fragen zur
Organspende habe?
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
(BZgA) und die Deutsche Stiftung Organtransplantation
(DSO) bieten ein kostenfreies Infotelefon an:
„Organspende rettet Leben –
ich bin der lebende Beweis dafür!“
Julia Nandelstaedt
hat 2007 eine neue Niere bekommen.
Auch im Internet sind Informationen rund um
das Thema Organspende verfügbar unter:
FÜRS LEBEN. FÜR ORGANSPENDE.
www.fuers-leben.de
www.organspende-kampagne.de
(Internetauftritt der Bundeszentrale
für gesundheitliche Aufklärung, Köln)
Und so sieht der
Organspendeausweis aus:
Wir wünschen Ihnen jederzeit sichere und
unfallfreie Fahrt

Organspendeausweis
nach § 2 des Transplantationsgesetzes
Name, Vorname
Straße
Geburtsdatum
PLZ, Wohnort
Antwort auf Ihre persönlichen Fragen erhalten Sie beim Infotelefon Organspende unter
der Rufnummer 0800/9040400.
Informationen zum
Thema Organspende
für FahrschülerInnen
in Hamburg und Umgebung
Organspende geht uns alle an!
Bis zu welchem Alter kann ich Organe
spenden?
Kann ich die Einwilligung zur Organspende auch zurücknehmen?
In jedem Alter ist eine Organspende möglich. Was zählt,
ist der Zustand der Organe. Dieser hängt nur bedingt vom
jeweiligen Lebensalter ab. Ob ein Organ transplantiert
werden kann, entscheiden medizinische Voruntersuchungen und der Arzt zum Zeitpunkt der Entnahme.
Da es keine Registrierung der Daten gibt, ist das jederzeit
möglich. Dazu kann der Organspendeausweis einfach
entsorgt bzw. ausgetauscht werden. Die Angehörigen
sollten jedoch immer über die Entscheidung informiert
werden, da sie zum schriftlichen, mündlichen oder
mutmaßlichen Willen des Verstorbenen befragt werden.
Warum ist die Bereitschaft zur Organspende so wichtig?
Was ist eine Transplantation?
Jeden Tag sterben drei Menschen in Deutschland, die auf
der Warteliste für eine Transplantation stehen. Dabei sind
über 80 Prozent der Bundesbürger dem Thema Organspende gegenüber grundsätzlich positiv eingestellt, doch
nur rund 16 Prozent haben einen Organspendeausweis.
Dabei handelt es sich um die Übertragung eines funktionierenden Organs oder Gewebes eines Verstorbenen auf
einen schwerkranken oder stark beeinträchtigten
Menschen.
Ich bin noch keine 18 Jahre alt. Kann ich
trotzdem einen Organspendeausweis
ausfüllen?
Welche Organe kann ich spenden?
Es können Herz, Lunge, Leber, Nieren, Bauchspeicheldrüse und Dünndarm transplantiert werden. Ebenso
können Gewebe, wie die Augenhornhaut und Teile der
Haut, anderen Menschen helfen.
Wird auf einer Intensivstation alles
medizinisch Mögliche für mich getan,
wenn ich einen Organspendeausweis
habe?
Oberstes Ziel der Ärzte und aller medizinischen Maßnahmen ist es, das Leben des Patienten zu retten.
Manchmal kommt die Hilfe zu spät. Die Krankheit oder
Unfallfolgen sind zu weit fortgeschritten und eine Rettung
ist nicht mehr möglich. Auch dann stellt sich nur bei
einem bestimmten Teil von Patienten die Frage einer
Organspende. Denn die erste Voraussetzung für eine
Organspende ist der festgestellte Tod durch den
Nachweis des Ausfalls aller Hirnfunktionen (Hirntod).
Welche Voraussetzungen müssen für
eine Organspende erfüllt sein?
Das Transplantationsgesetz schreibt zwei Bedingungen
vor: Erstens muss der Hirntod des potenziellen Spenders
zweifelsfrei festgestellt worden sein. Und zweitens muss
eine Einwilligung vorliegen, z.B. durch den Organspendeausweis, durch eine vom Verstorbenen bestimmte Person
oder durch Angehörige, die nach dem vermuteten Willen
des Verstorbenen entschieden haben.
Ja. Bereits ab 16 Jahren kann jeder seine Bereitschaft zur
Organspende im Ausweis erklären. Ab dem 14. Lebensjahr kann man widersprechen. Die Einwilligung der Eltern
ist nicht notwendig.
Was erfährt der Empfänger über den
Spender?
Der Spender bleibt für den Empfänger anonym. Die
Angehörigen des Spenders können auf Nachfrage
erfahren, welche Organe transplantiert wurden und ob es
den Empfängern gut geht. Bis zu sieben Menschen kann
durch eine einzige Spende geholfen werden.
Kann man bestimmen, wer die gespendeten Organe bekommt?
Nein, der Spender hat keinen Einfluss darauf, wer seine
Organe im Todesfall bekommt. Auch ein Ausschluss
bestimmter Personen ist nicht möglich. Die Empfänger
werden allein nach medizinisch begründeten Regeln,
insbesondere nach Erfolgsaussicht und Dringlichkeit,
bestimmt.
Und so sieht der
Organspendeausweis aus:

Erklärung zur Organ- und Gewebespende
Jeder von uns kann von heute auf morgen durch einen
schweren Unfall oder eine Krankheit in die Situation
geraten, auf ein fremdes Organ angewiesen zu sein. Allein
in Deutschland warten rund 12.000 Menschen, davon
über 800 Jugendliche, auf eine lebensrettende Transplantation. Aus diesem Grund ist es für jeden von uns wichtig,
die Entscheidung zu treffen, ob man bereit ist, anderen
Menschen nach dem eigenen Tod mit einer Organspende
zu helfen. Der Fahrlehrerverband Hamburg e. V. und die
Deutsche Stiftung Organtransplantation möchten mit
dieser Broschüre aufklären und Ihnen diese Entscheidung
erleichtern - denn
Organspende geht uns alle an!
Für den Fall, dass nach meinem Tod eine Spende von Organen/Geweben zur
Transplantation in Frage kommt, erkläre ich:
oder
JA, ich gestatte, dass nach der ärztlichen Feststellung meines Todes
meinem Körper Organe und Gewebe entnommen werden.
JA, ich gestatte dies, mit Ausnahme folgender Organe/Gewebe:
oder
JA, ich gestatte dies, jedoch nur für folgende Organe/Gewebe:
oder
oder
NEIN, ich widerspreche einer Entnahme von Organen oder Geweben.
Über JA oder NEIN soll dann folgende Person entscheiden:
Name, Vorname
Telefon
Straße
PLZ, Wohnort
Platz für Anmerkungen/Besondere Hinweise
Datum
Unterschrift