ES Spanien - Gemeinsame Einrichtung KVG

Transcription

ES Spanien - Gemeinsame Einrichtung KVG
Unterwegs in
Spanien
© Europäische Union, 1995–2013
In die Ferien nach Spanien – Sie haben es sich verdient. Doch was ist,
wenn Sie krank werden oder verunfallen? Hierzu gibt es ein paar wichtige
Punkte, die Sie beachten sollten.
Allgemeine Informationen
Schweizer Krankenversicherte haben
während ihres vorübergehenden Aufenthalts in Spanien Anspruch auf
Sachleistungen der Krankenversicherung. Grundlage hierfür ist die Europäische
Krankenversicherungskarte
(tarjeta sanitaria europea). Diese Karte
wird von Ihrer Krankenkasse ausgestellt, bei der Sie die Grundversicherung (obligatorische Krankenpflegeversicherung) abgeschlossen haben und
verleiht Ihnen den Anspruch auf Leistungen, die sich während Ihrer voraussichtlichen Aufenthaltsdauer als medizinisch notwendig erweisen. Der Umfang des Leistungsanspruchs entspricht dem eines in Spanien gesetzlich Krankenversicherten. Sie sollten
die Karte in jedem Fall mit sich tragen.
Europäische
Krankenversicherungskarte vergessen oder verloren?
In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, bei Ihrer Krankenkasse eine so
genannte provisorische Ersatzbescheinigung (certificado provisional
substitutorio) zu verlangen. Diese kann
Ihnen auch direkt an den Ferienort gesandt oder gefaxt werden. Wichtig ist,
dass sie vor dem Behandlungsende
eintrifft.
Einige Krankenkassen verfügen über
Servicetelefonnummern (Hotlines), bei
welchen Sie im Krankheitsfall oder bei
Unfällen im Ausland telefonisch Unterstützung erhalten. Erkundigen Sie sich
bitte bei Ihrer Krankenkasse darüber,
bevor Sie abreisen.
Der Leistungskatalog der spanischen
Krankenversicherung bietet ähnliche
Leistungen wie jener der Schweiz. Allerdings sind unterschiedliche Zahlungsmodalitäten und andere Kostenbeteiligungen zu berücksichtigen.
Im Folgenden wird näher auf diese
Punkte eingegangen.
Verfasser: Gemeinsame Einrichtung KVG, Gibelinstrasse 25, Postfach, CH-4503 Solothurn
Stand: 1. März 2014
Ärztliche Behandlung
Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte können Sie sich grundsätzlich an jedes Gesundheitszentrum
(centro de salud) des Nationalen Gesundheitsdienstes (Sistema Nacional
de Salud, S.N.S.) wenden.
Die allgemeinärztlichen Behandlungen
(Grundleistungen) in den spanischen
Gesundheitszentren (centros de salud)
und in den staatlichen Krankenhäusern
(Hospitales) sind für Sie in der Regel
kostenfrei. Wenn Sie die Europäische
Krankenversicherungskarte (oder die
Provisorische
Ersatzbescheinigung)
nicht vorweisen können, müssen Sie
auch in staatlichen Krankenhäusern
und Arztpraxen die Kosten vorerst
selbst übernehmen. Später reichen Sie
die detaillierte und quittierte Rechnung
bitte bei Ihrer Krankenkasse in der
Schweiz ein (siehe Abschnitt Rückerstattung der Kosten).
Ihnen direkt in Rechnung gestellt. Eine
Kostenübernahme durch den Nationalen Gesundheitsdienst ist nicht möglich.
Zahnärztliche Behandlung
Das öffentliche spanische Gesundheitssystem sieht keine Kostenübernahme für die zahnmedizinische Versorgung vor (Ausnahme: Zahnextraktion in Notfällen)
Medikamente
Wenn Ihnen der Arzt Medikamente
verordnet, können Sie diese gegen
Vorlage des Rezepts in einer Apotheke
(farmacia) beziehen.
Kostenbeteiligung

Kostenbeteiligung:

Bei ärztlicher Behandlung ist
grundsätzlich keine Kostenbeteiligung zu entrichten.
Wenn Sie die Adresse eines Gesundheitszentrums in Ihrer Nähe herausfinden möchten, dann wenden Sie sich
bitte an das sich an Ihrem Aufenthaltsort befindende Instituto Nacional de la
Seguridad Social (INSS). Am Ende
dieses Merkblatts finden Sie eine Liste
der INSS oder Sie können sie unter
www.seg-social.es ermitteln.
Untersuchungen bei Fachärzten müssen immer von einem Allgemeinarzt
eines Centro de Salud de Atencion
Primaria angeordnet werden.
Bei Zentren mit der Bezeichnung Clínica oder Médico handelt es sich in der
Regel um Privatunternehmen, die privat abrechnen. Die Kosten für die Behandlungen in diesen Zentren werden

50% der Kosten für Medikamente, die von einem Arzt des öffentlichen Gesundheitszentrums
verordnet wurden und im Katalog des Nationalen Gesundheitsdienstes aufgeführt sind
(Rentner: 10%).
100% der Kosten, wenn keine
ärztliche Verordnung vorliegt
oder wenn es sich um Medikamente handelt, die nicht im Katalog des Nationalen Gesundheitsdienstes aufgeführt sind.
Hilfsmittel
Kosten für Hilfsmittel (z.B. Bandagen,
Gehhilfen) gehen grundsätzlich zu Lasten des Patienten (als Miete oder
Kauf).
Ambulante Spitalbehandlung
Grundsätzlich können Sie sich kostenfrei bei einem Centro de Salud oder
einem öffentlichen Spital ambulant behandeln lassen, wenn Sie die Europäi-
Verfasser: Gemeinsame Einrichtung KVG, Gibelinstrasse 25, Postfach, CH-4503 Solothurn
Stand: 1. März 2014
sche Krankenversicherungskarte vorweisen.
Abschnitt Ferien- und Reiseversicherung).
Kostenbeteiligung:

Kostenerstattung
Bei ambulanter Behandlung im
Spital ist grundsätzlich keine
Kostenbeteiligung zu entrichten.
Kosten für Behandlungen in einer Privatklinik gehen zu Ihrem Lasten (siehe
Abschnitt Ärztliche Behandlung).
Stationäre Spitalbehandlung
Ist die Erkrankung so gravierend, dass sie
stationär behandelt werden muss, so
stellt Ihnen der Arzt einen Einweisungsschein aus. In Notfällen kann das Spital
auch direkt aufgesucht werden. Bei Eintritt in ein öffentliches Spital des S.N.S.
(Sistema Nacional de Salud) müssen Sie
die Europäische Krankenversicherungskarte vorweisen. Sie werden möglicherweise auch aufgefordert, sich durch einen
Pass oder ein sonstiges Dokument auszuweisen.
Die Kosten für den Aufenthalt werden im
Allgemeinen direkt über den Nationalen
Gesundheitsdienst abgerechnet.
Kostenbeteiligung

Bei stationärem Spitalaufenthalt
sieht das spanische System
grundsätzlich keine Kostenbeteiligung vor.
Transport/Rettung
Transportkosten werden nur dann
übernommen, wenn sich eine stationäre Spitalbehandlung anschliesst und
wenn der Transport durch ein Centro
de Salud verordnet wurde. Die Kosten
für einen Notfalltransport sowie für einen allfälligen Rücktransport in die
Schweiz gehen zu Ihren Lasten (siehe
Die Abrechnung der Behandlungskosten erfolgt grundsätzlich direkt über
den Nationalen Gesundheitsdienst.
Falls die Abrechnung über den Nationalen Gesundheitsdienst nicht möglich
sein sollte, reichen Sie die detaillierte
und quittierte Rechnung bitte bei Ihrer
Krankenkasse in der Schweiz ein.
Diese erstattet Ihnen die Kosten entweder nach spanischem Krankenversicherungsrecht oder nach den in der
Schweiz geltenden Tarifen. Bei
Letzterem ist zu beachten, dass Ihnen
Franchise und Selbstbehalt gemäss
schweizerischem
Krankenversicherungsgesetz in Abzug gebracht werden
können.
Arbeitsunfähigkeit/Taggeld
Wenn Sie über eine Taggeldversicherung verfügen und während Ihren Ferien länger als drei Tage arbeitsunfähig
werden, dann müssen Sie sich von
Ihrem behandelnden Arzt die Arbeitsunfähigkeit bestätigen lassen. Bitten
Sie den Arzt, die Arbeitsunfähigkeit
festzustellen und Ihnen eine Bescheinigung (certificado de incapacidad laboral) darüber auszustellen. Reichen
Sie diese umgehend bei dem zuständigen Centro Sanitario Publico oder
Centro de Salud ein. Vergessen Sie
nicht, Ihren Arbeitgeber über die Arbeitsunfähigkeit zu informieren. Teilen
Sie ihm die voraussichtliche Dauer telefonisch mit, falls sich Ihr Aufenthalt in
Spanien dadurch über die geplante
Feriendauer verlängert.
Bei längerer Arbeitsunfähigkeit überwacht der Centro Sanitario Publico die
Dauer, gegebenenfalls durch die Einladung zu einer medizinischen Unter-
Verfasser: Gemeinsame Einrichtung KVG, Gibelinstrasse 25, Postfach, CH-4503 Solothurn
Stand: 1. März 2014
suchung bei einem Vertrauensarzt.
Diesen Termin müssen Sie auf jeden
Fall wahrnehmen.
Ferien- und Reiseversicherung
Um hohe ungedeckte Kosten möglichst
zu vermeiden empfehlen wir Ihnen,
eine Ferien- und Reiseversicherung
(z.B. bei Ihrer Krankenkasse) abzuschliessen.
Diese übernimmt – je nach Vertragsausgestaltung – folgende Kosten:



Kosten für Rücktransport in die
Schweiz (Repatriierung)
Allfällige Mehrkosten für medizinische Behandlungen
Mehrkosten für die gewünschte
Behandlung in der halbprivaten
oder privaten Abteilung im Spital
Manche Ferien- und Reiseversicherungen bieten neben der Kostenübernahme für medizinische Leistungen
auch eine Erstattung von z.B. Annullierungskosten oder eine Rechtschutzversicherung an. Bitte erkundigen Sie
sich über die Details dieser Versicherung.
Notruf 112
Die Nummer 112 ist der europaweite
Notruf, welcher aus dem Fest- und
Mobilfunknetz von jedem Ort der EU
gebührenfrei und ganzjährig rund um
die Uhr zu erreichen ist. Wird bei einem Notfall die 112 angerufen, so wird
gleichzeitig der ungefähre Standort
übermittelt, an dem sich der Anrufer
befindet. Die Netzbetreiber in den ein-
zelnen Mitgliedstaaten sollen den Rettungsdiensten den ungefähren Anruferstandort übermitteln, damit diese
unverzüglich Hilfe entsenden können.
Der Notruf funktioniert in allen EUMitgliedstaaten neben etwaigen sonstigen nationalen Notrufnummern.
Ergänzende Hinweise für Geschäftsreisende*, Studenten,
entsandte Arbeitnehmer*, Arbeitnehmer im internationalen
Verkehrswesen*
Die in diesem Merkblatt aufgeführten
Informationen gelten auch, wenn Sie
zu einem dieser Personenkreise gehören und die medizinischen Leistungen
während Ihrer voraussichtlichen Aufenthaltsdauer in Spanien notwendig
werden.
*Die Regelungen treffen nur auf Leistungen bei
Krankheit, Mutterschaft und Nichtberufsunfall
zu, nicht jedoch bei Berufsunfall.
Haftungsausschluss:
Dieses Merkblatt gibt Ihnen einen allgemeinen
Überblick über die Leistungsaushilfe in Spanien. Für detaillierte Informationen wenden Sie
sich bitte an den jeweiligen Leistungserbringer
oder an den zuständigen INSS. Es ist nicht
auszuschliessen, dass nach der Publikation
Änderungen im spanischen Krankenversicherungssystem eintreten. Ein Rechtsanspruch
aus den hier enthaltenen Informationen besteht nicht.
Verfasser: Gemeinsame Einrichtung KVG, Gibelinstrasse 25, Postfach, CH-4503 Solothurn
Stand: 1. März 2014
Anschriften der Instituto Nacional de Seguridad Social (INSS)
INSS A CORUÑA
ISM A CORUÑA
INSS ALBACETE
INSS ALICANTE
ISM ALICANTE
INSS ALMERIA
ISM ALMERIA
INSS AVILA
INSS BADAJOZ
INSS BARCELONA
ISM BARCELONA
INSS BIZKAIA
ISM BIZKAIA
INSS BURGOS
INSS CACERES
A Coruña
A Coruña
Albacete
Alicante
Alicante
Almeria
Almeria
Avila
Badajoz
Barcelona
Barcelona
Bilbao
Bilbao
Burgos
Caceres
15009
15006
02002
03003
03003
04001
04002
05001
06002
08037
08004
48011
48006
09004
10001
INSS CADIZ
ISM CADIZ
ISM CARTAGENA
INSS CASTELLON
ISM CASTELLON
Cadiz
Cadiz
Cartagena
Castellon
Castellon
11011
11006
30202
12003
12100
INSS CEUTA
ISM CEUTA
INSS CIUDAD REAL
INSS CORDOBA
INSS CUENCA
ISM GIJON
INSS GIRONA
INSS GRANADA
INSS GUADALAJARA
INSS HUELVA
ISM HUELVA
INSS HUESCA
INSS JAEN
INSS LAS PALMAS
ISM LAS PALMAS
INSS LEON
INSS LLEIDA
INSS LA RIOJA
INSS LUGO
ISM LUGO
MUGEJU
INSS MADRID
ISM MADRID
ISFAS
MUFACE
INSS MALAGA
Ceuta
Ceuta
Ciudad Real
Cordoba
Cuenca
Gijon
Girona
Granada
51001
51001
13001
14008
16001
33212
17005
18006
Ronda Camilo José Cela, 16
C/ Ramon y Cajal, 1
Avda. de España, 27
C/ Churruca, 26
Accesos Muelles de Poniente, 2
Pl. Emilio Perez, 4
Puerto Pesquero, 1
Avda. Portugal, 4
Ronda del Pilar, 10
C/ Sant Antoni Maria Claret, 5-11
C/ Albareda, 1
Gran Via, 89
C/ Virgen de Begoña, 32
c/ Vitoria, 16
Avda de España, 14
Avda. Juan Carlos I, s/n -Estadio
Carranza- Edif. Preferencia, 3ª pta.
Avda de Vigo, s/n
Pez, 1
Avenida del Mar, 6
Pza Miguel Peris y Segarra, s/n
c/ Alcalde Manuel Olivencia Amor
S/N
Avda Cañolero Dato, 20
Avda. Rey Santo, 2
C/ Cordoba de Veracruz, 4
C/ Parque de San Julián, 7
Avda Principe de Asturias, 76
C/ Santa Eugènia, 40
C/ Restauradores, 1
Guadalajara
Huelva
Huelva
Huesca
Jaen
Las Palmas
Las Palmas
Leon
Lleida
Logroño
Lugo
Lugo
MADRID
Madrid
Madrid
MADRID
MADRID
Malaga
19001
21002
21001
22004
23006
35004
35007
24002
25006
26001
27002
27002
28001
28006
28004
28020
28040
29007
C/ Carmen 2
C/ San Jose, 1-3
Avda Hispanoamerica, 9
Avda. Pirineos, 17
C/ Fuente de Buenora, 7
C/ Perez del Toro, 89
C/ Leon y Castillo, 322
Avda.Padre Isla, 16
Pasaje Pompeyo, 2
C/ Sagasta, 2
Ronda Músico Xosé Castiñeira, 26
Carril Dos Loureiros, 17
Marques del Duero, 7
C/ Serrano, 102
C/ Churruca, 2
Huesca, 31
Paseo Juan XXIII, 26
c/ Huéscar, 4
Verfasser: Gemeinsame Einrichtung KVG, Gibelinstrasse 25, Postfach, CH-4503 Solothurn
Stand: 1. März 2014
ISM MALAGA
INSS MELILLA
ISM MELILLA
INSS MURCIA
INSS OURENSE
INSS ASTURIAS
Malaga
Melilla
Melilla
Murcia
Ourense
Oviedo
29002
52001
52001
30008
32003
33001
INSS PALENCIA
INSS
ILLES
BALEARS
ISM I.BALEARS
INSS NAVARRA
ISM GIPUZKOA
INSS SALAMANCA
INSS GIPUZKOA
INSS CANTABRIA
ISM CANTABRIA
INSS SEGOVIA
INSS SEVILLA
ISM SEVILLA
INSS SORIA
ISM S.C.TENERIFE
INSS S.C.TENERIFE
INSS TARRAGONA
ISM TARRAGONA
INSS TERUEL
INSS TOLEDO
INSS VALENCIA
ISM VALENCIA
INSS VALLADOLID
INSS PONTEVEDRA
ISM VIGO
ISM VILLAGARCIA
INSS ARABA/ALAVA
INSS ZAMORA
INSS ZARAGOZA
Palencia
34004
Pasillo del Matadero, 4
C/ General Marina, 18
Avda de la Marina Española, 7
Avda. Alfonso X el Sabio, 15
C/ Concejo, 1
Pl. General Primo de Rivera, 2
Avenida de la Comunidad Europea,
16
Palma de Mallorca
Palma de Mallorca
Pamplona
Pasai San Pedro
Salamanca
San Sebastián
Santander
Santander
Segovia
Sevilla
Sevilla
Soria
Sta. Cruz de Tenerife
Sta. Cruz Tenerife
Tarragona
Tarragona
Teruel
Toledo
Valencia
Valencia
Valladolid
Vigo
Vigo
Villagarcia
Vitoria
Zamora
Zaragoza
07003
07012
31003
20110
37001
20010
39002
39009
40001
41009
41011
42001
38001
38003
43003
43005
44002
45001
46007
46024
47004
36209
36202
36600
01005
49012
50005
Pere Dezcallar i Net, 3
Moll Vell, 15
C/ Conde Oliveto, 7
C/ Marinos, 1
Paseo de Canalejas, 129
C/ Podavines, 1-3
Avda. Calvo Sotelo, 8
Avda de Sotileza, 8
Pl. Reina Doña Juana, 1
c/ San Juan de Ribera, 8
C/ Fernando IV, 1
C/ San Benito, 17
Avda de Anaga, s/n
Avda. José Manuel Guimerá, 8
Rambla Nova, 84
C/ Francisco Bastos, 19
c/ Tarazona de Aragón, 2-A
c/ Venancio González, 9
C/ Bailen, 46
Avda. del Puerto, 300
C/ Gamazo, 5
C/ O Grove, 4
Avda Orillamar, 51
Avda de la Marina, 23
C/ Eduardo Dato, 36
Avda. Requejo, 23
C/ Dr. Cerrada, 6
Verfasser: Gemeinsame Einrichtung KVG, Gibelinstrasse 25, Postfach, CH-4503 Solothurn
Stand: 1. März 2014