ES Spanien - Gemeinsame Einrichtung KVG
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ES Spanien - Gemeinsame Einrichtung KVG
Unterwegs in Spanien © Europäische Union, 1995–2013 In die Ferien nach Spanien – Sie haben es sich verdient. Doch was ist, wenn Sie krank werden oder verunfallen? Hierzu gibt es ein paar wichtige Punkte, die Sie beachten sollten. Allgemeine Informationen Schweizer Krankenversicherte haben während ihres vorübergehenden Aufenthalts in Spanien Anspruch auf Sachleistungen der Krankenversicherung. Grundlage hierfür ist die Europäische Krankenversicherungskarte (tarjeta sanitaria europea). Diese Karte wird von Ihrer Krankenkasse ausgestellt, bei der Sie die Grundversicherung (obligatorische Krankenpflegeversicherung) abgeschlossen haben und verleiht Ihnen den Anspruch auf Leistungen, die sich während Ihrer voraussichtlichen Aufenthaltsdauer als medizinisch notwendig erweisen. Der Umfang des Leistungsanspruchs entspricht dem eines in Spanien gesetzlich Krankenversicherten. Sie sollten die Karte in jedem Fall mit sich tragen. Europäische Krankenversicherungskarte vergessen oder verloren? In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, bei Ihrer Krankenkasse eine so genannte provisorische Ersatzbescheinigung (certificado provisional substitutorio) zu verlangen. Diese kann Ihnen auch direkt an den Ferienort gesandt oder gefaxt werden. Wichtig ist, dass sie vor dem Behandlungsende eintrifft. Einige Krankenkassen verfügen über Servicetelefonnummern (Hotlines), bei welchen Sie im Krankheitsfall oder bei Unfällen im Ausland telefonisch Unterstützung erhalten. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse darüber, bevor Sie abreisen. Der Leistungskatalog der spanischen Krankenversicherung bietet ähnliche Leistungen wie jener der Schweiz. Allerdings sind unterschiedliche Zahlungsmodalitäten und andere Kostenbeteiligungen zu berücksichtigen. Im Folgenden wird näher auf diese Punkte eingegangen. Verfasser: Gemeinsame Einrichtung KVG, Gibelinstrasse 25, Postfach, CH-4503 Solothurn Stand: 1. März 2014 Ärztliche Behandlung Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte können Sie sich grundsätzlich an jedes Gesundheitszentrum (centro de salud) des Nationalen Gesundheitsdienstes (Sistema Nacional de Salud, S.N.S.) wenden. Die allgemeinärztlichen Behandlungen (Grundleistungen) in den spanischen Gesundheitszentren (centros de salud) und in den staatlichen Krankenhäusern (Hospitales) sind für Sie in der Regel kostenfrei. Wenn Sie die Europäische Krankenversicherungskarte (oder die Provisorische Ersatzbescheinigung) nicht vorweisen können, müssen Sie auch in staatlichen Krankenhäusern und Arztpraxen die Kosten vorerst selbst übernehmen. Später reichen Sie die detaillierte und quittierte Rechnung bitte bei Ihrer Krankenkasse in der Schweiz ein (siehe Abschnitt Rückerstattung der Kosten). Ihnen direkt in Rechnung gestellt. Eine Kostenübernahme durch den Nationalen Gesundheitsdienst ist nicht möglich. Zahnärztliche Behandlung Das öffentliche spanische Gesundheitssystem sieht keine Kostenübernahme für die zahnmedizinische Versorgung vor (Ausnahme: Zahnextraktion in Notfällen) Medikamente Wenn Ihnen der Arzt Medikamente verordnet, können Sie diese gegen Vorlage des Rezepts in einer Apotheke (farmacia) beziehen. Kostenbeteiligung Kostenbeteiligung: Bei ärztlicher Behandlung ist grundsätzlich keine Kostenbeteiligung zu entrichten. Wenn Sie die Adresse eines Gesundheitszentrums in Ihrer Nähe herausfinden möchten, dann wenden Sie sich bitte an das sich an Ihrem Aufenthaltsort befindende Instituto Nacional de la Seguridad Social (INSS). Am Ende dieses Merkblatts finden Sie eine Liste der INSS oder Sie können sie unter www.seg-social.es ermitteln. Untersuchungen bei Fachärzten müssen immer von einem Allgemeinarzt eines Centro de Salud de Atencion Primaria angeordnet werden. Bei Zentren mit der Bezeichnung Clínica oder Médico handelt es sich in der Regel um Privatunternehmen, die privat abrechnen. Die Kosten für die Behandlungen in diesen Zentren werden 50% der Kosten für Medikamente, die von einem Arzt des öffentlichen Gesundheitszentrums verordnet wurden und im Katalog des Nationalen Gesundheitsdienstes aufgeführt sind (Rentner: 10%). 100% der Kosten, wenn keine ärztliche Verordnung vorliegt oder wenn es sich um Medikamente handelt, die nicht im Katalog des Nationalen Gesundheitsdienstes aufgeführt sind. Hilfsmittel Kosten für Hilfsmittel (z.B. Bandagen, Gehhilfen) gehen grundsätzlich zu Lasten des Patienten (als Miete oder Kauf). Ambulante Spitalbehandlung Grundsätzlich können Sie sich kostenfrei bei einem Centro de Salud oder einem öffentlichen Spital ambulant behandeln lassen, wenn Sie die Europäi- Verfasser: Gemeinsame Einrichtung KVG, Gibelinstrasse 25, Postfach, CH-4503 Solothurn Stand: 1. März 2014 sche Krankenversicherungskarte vorweisen. Abschnitt Ferien- und Reiseversicherung). Kostenbeteiligung: Kostenerstattung Bei ambulanter Behandlung im Spital ist grundsätzlich keine Kostenbeteiligung zu entrichten. Kosten für Behandlungen in einer Privatklinik gehen zu Ihrem Lasten (siehe Abschnitt Ärztliche Behandlung). Stationäre Spitalbehandlung Ist die Erkrankung so gravierend, dass sie stationär behandelt werden muss, so stellt Ihnen der Arzt einen Einweisungsschein aus. In Notfällen kann das Spital auch direkt aufgesucht werden. Bei Eintritt in ein öffentliches Spital des S.N.S. (Sistema Nacional de Salud) müssen Sie die Europäische Krankenversicherungskarte vorweisen. Sie werden möglicherweise auch aufgefordert, sich durch einen Pass oder ein sonstiges Dokument auszuweisen. Die Kosten für den Aufenthalt werden im Allgemeinen direkt über den Nationalen Gesundheitsdienst abgerechnet. Kostenbeteiligung Bei stationärem Spitalaufenthalt sieht das spanische System grundsätzlich keine Kostenbeteiligung vor. Transport/Rettung Transportkosten werden nur dann übernommen, wenn sich eine stationäre Spitalbehandlung anschliesst und wenn der Transport durch ein Centro de Salud verordnet wurde. Die Kosten für einen Notfalltransport sowie für einen allfälligen Rücktransport in die Schweiz gehen zu Ihren Lasten (siehe Die Abrechnung der Behandlungskosten erfolgt grundsätzlich direkt über den Nationalen Gesundheitsdienst. Falls die Abrechnung über den Nationalen Gesundheitsdienst nicht möglich sein sollte, reichen Sie die detaillierte und quittierte Rechnung bitte bei Ihrer Krankenkasse in der Schweiz ein. Diese erstattet Ihnen die Kosten entweder nach spanischem Krankenversicherungsrecht oder nach den in der Schweiz geltenden Tarifen. Bei Letzterem ist zu beachten, dass Ihnen Franchise und Selbstbehalt gemäss schweizerischem Krankenversicherungsgesetz in Abzug gebracht werden können. Arbeitsunfähigkeit/Taggeld Wenn Sie über eine Taggeldversicherung verfügen und während Ihren Ferien länger als drei Tage arbeitsunfähig werden, dann müssen Sie sich von Ihrem behandelnden Arzt die Arbeitsunfähigkeit bestätigen lassen. Bitten Sie den Arzt, die Arbeitsunfähigkeit festzustellen und Ihnen eine Bescheinigung (certificado de incapacidad laboral) darüber auszustellen. Reichen Sie diese umgehend bei dem zuständigen Centro Sanitario Publico oder Centro de Salud ein. Vergessen Sie nicht, Ihren Arbeitgeber über die Arbeitsunfähigkeit zu informieren. Teilen Sie ihm die voraussichtliche Dauer telefonisch mit, falls sich Ihr Aufenthalt in Spanien dadurch über die geplante Feriendauer verlängert. Bei längerer Arbeitsunfähigkeit überwacht der Centro Sanitario Publico die Dauer, gegebenenfalls durch die Einladung zu einer medizinischen Unter- Verfasser: Gemeinsame Einrichtung KVG, Gibelinstrasse 25, Postfach, CH-4503 Solothurn Stand: 1. März 2014 suchung bei einem Vertrauensarzt. Diesen Termin müssen Sie auf jeden Fall wahrnehmen. Ferien- und Reiseversicherung Um hohe ungedeckte Kosten möglichst zu vermeiden empfehlen wir Ihnen, eine Ferien- und Reiseversicherung (z.B. bei Ihrer Krankenkasse) abzuschliessen. Diese übernimmt – je nach Vertragsausgestaltung – folgende Kosten: Kosten für Rücktransport in die Schweiz (Repatriierung) Allfällige Mehrkosten für medizinische Behandlungen Mehrkosten für die gewünschte Behandlung in der halbprivaten oder privaten Abteilung im Spital Manche Ferien- und Reiseversicherungen bieten neben der Kostenübernahme für medizinische Leistungen auch eine Erstattung von z.B. Annullierungskosten oder eine Rechtschutzversicherung an. Bitte erkundigen Sie sich über die Details dieser Versicherung. Notruf 112 Die Nummer 112 ist der europaweite Notruf, welcher aus dem Fest- und Mobilfunknetz von jedem Ort der EU gebührenfrei und ganzjährig rund um die Uhr zu erreichen ist. Wird bei einem Notfall die 112 angerufen, so wird gleichzeitig der ungefähre Standort übermittelt, an dem sich der Anrufer befindet. Die Netzbetreiber in den ein- zelnen Mitgliedstaaten sollen den Rettungsdiensten den ungefähren Anruferstandort übermitteln, damit diese unverzüglich Hilfe entsenden können. Der Notruf funktioniert in allen EUMitgliedstaaten neben etwaigen sonstigen nationalen Notrufnummern. Ergänzende Hinweise für Geschäftsreisende*, Studenten, entsandte Arbeitnehmer*, Arbeitnehmer im internationalen Verkehrswesen* Die in diesem Merkblatt aufgeführten Informationen gelten auch, wenn Sie zu einem dieser Personenkreise gehören und die medizinischen Leistungen während Ihrer voraussichtlichen Aufenthaltsdauer in Spanien notwendig werden. *Die Regelungen treffen nur auf Leistungen bei Krankheit, Mutterschaft und Nichtberufsunfall zu, nicht jedoch bei Berufsunfall. Haftungsausschluss: Dieses Merkblatt gibt Ihnen einen allgemeinen Überblick über die Leistungsaushilfe in Spanien. Für detaillierte Informationen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Leistungserbringer oder an den zuständigen INSS. Es ist nicht auszuschliessen, dass nach der Publikation Änderungen im spanischen Krankenversicherungssystem eintreten. Ein Rechtsanspruch aus den hier enthaltenen Informationen besteht nicht. Verfasser: Gemeinsame Einrichtung KVG, Gibelinstrasse 25, Postfach, CH-4503 Solothurn Stand: 1. März 2014 Anschriften der Instituto Nacional de Seguridad Social (INSS) INSS A CORUÑA ISM A CORUÑA INSS ALBACETE INSS ALICANTE ISM ALICANTE INSS ALMERIA ISM ALMERIA INSS AVILA INSS BADAJOZ INSS BARCELONA ISM BARCELONA INSS BIZKAIA ISM BIZKAIA INSS BURGOS INSS CACERES A Coruña A Coruña Albacete Alicante Alicante Almeria Almeria Avila Badajoz Barcelona Barcelona Bilbao Bilbao Burgos Caceres 15009 15006 02002 03003 03003 04001 04002 05001 06002 08037 08004 48011 48006 09004 10001 INSS CADIZ ISM CADIZ ISM CARTAGENA INSS CASTELLON ISM CASTELLON Cadiz Cadiz Cartagena Castellon Castellon 11011 11006 30202 12003 12100 INSS CEUTA ISM CEUTA INSS CIUDAD REAL INSS CORDOBA INSS CUENCA ISM GIJON INSS GIRONA INSS GRANADA INSS GUADALAJARA INSS HUELVA ISM HUELVA INSS HUESCA INSS JAEN INSS LAS PALMAS ISM LAS PALMAS INSS LEON INSS LLEIDA INSS LA RIOJA INSS LUGO ISM LUGO MUGEJU INSS MADRID ISM MADRID ISFAS MUFACE INSS MALAGA Ceuta Ceuta Ciudad Real Cordoba Cuenca Gijon Girona Granada 51001 51001 13001 14008 16001 33212 17005 18006 Ronda Camilo José Cela, 16 C/ Ramon y Cajal, 1 Avda. de España, 27 C/ Churruca, 26 Accesos Muelles de Poniente, 2 Pl. Emilio Perez, 4 Puerto Pesquero, 1 Avda. Portugal, 4 Ronda del Pilar, 10 C/ Sant Antoni Maria Claret, 5-11 C/ Albareda, 1 Gran Via, 89 C/ Virgen de Begoña, 32 c/ Vitoria, 16 Avda de España, 14 Avda. Juan Carlos I, s/n -Estadio Carranza- Edif. Preferencia, 3ª pta. Avda de Vigo, s/n Pez, 1 Avenida del Mar, 6 Pza Miguel Peris y Segarra, s/n c/ Alcalde Manuel Olivencia Amor S/N Avda Cañolero Dato, 20 Avda. Rey Santo, 2 C/ Cordoba de Veracruz, 4 C/ Parque de San Julián, 7 Avda Principe de Asturias, 76 C/ Santa Eugènia, 40 C/ Restauradores, 1 Guadalajara Huelva Huelva Huesca Jaen Las Palmas Las Palmas Leon Lleida Logroño Lugo Lugo MADRID Madrid Madrid MADRID MADRID Malaga 19001 21002 21001 22004 23006 35004 35007 24002 25006 26001 27002 27002 28001 28006 28004 28020 28040 29007 C/ Carmen 2 C/ San Jose, 1-3 Avda Hispanoamerica, 9 Avda. Pirineos, 17 C/ Fuente de Buenora, 7 C/ Perez del Toro, 89 C/ Leon y Castillo, 322 Avda.Padre Isla, 16 Pasaje Pompeyo, 2 C/ Sagasta, 2 Ronda Músico Xosé Castiñeira, 26 Carril Dos Loureiros, 17 Marques del Duero, 7 C/ Serrano, 102 C/ Churruca, 2 Huesca, 31 Paseo Juan XXIII, 26 c/ Huéscar, 4 Verfasser: Gemeinsame Einrichtung KVG, Gibelinstrasse 25, Postfach, CH-4503 Solothurn Stand: 1. März 2014 ISM MALAGA INSS MELILLA ISM MELILLA INSS MURCIA INSS OURENSE INSS ASTURIAS Malaga Melilla Melilla Murcia Ourense Oviedo 29002 52001 52001 30008 32003 33001 INSS PALENCIA INSS ILLES BALEARS ISM I.BALEARS INSS NAVARRA ISM GIPUZKOA INSS SALAMANCA INSS GIPUZKOA INSS CANTABRIA ISM CANTABRIA INSS SEGOVIA INSS SEVILLA ISM SEVILLA INSS SORIA ISM S.C.TENERIFE INSS S.C.TENERIFE INSS TARRAGONA ISM TARRAGONA INSS TERUEL INSS TOLEDO INSS VALENCIA ISM VALENCIA INSS VALLADOLID INSS PONTEVEDRA ISM VIGO ISM VILLAGARCIA INSS ARABA/ALAVA INSS ZAMORA INSS ZARAGOZA Palencia 34004 Pasillo del Matadero, 4 C/ General Marina, 18 Avda de la Marina Española, 7 Avda. Alfonso X el Sabio, 15 C/ Concejo, 1 Pl. General Primo de Rivera, 2 Avenida de la Comunidad Europea, 16 Palma de Mallorca Palma de Mallorca Pamplona Pasai San Pedro Salamanca San Sebastián Santander Santander Segovia Sevilla Sevilla Soria Sta. Cruz de Tenerife Sta. Cruz Tenerife Tarragona Tarragona Teruel Toledo Valencia Valencia Valladolid Vigo Vigo Villagarcia Vitoria Zamora Zaragoza 07003 07012 31003 20110 37001 20010 39002 39009 40001 41009 41011 42001 38001 38003 43003 43005 44002 45001 46007 46024 47004 36209 36202 36600 01005 49012 50005 Pere Dezcallar i Net, 3 Moll Vell, 15 C/ Conde Oliveto, 7 C/ Marinos, 1 Paseo de Canalejas, 129 C/ Podavines, 1-3 Avda. Calvo Sotelo, 8 Avda de Sotileza, 8 Pl. Reina Doña Juana, 1 c/ San Juan de Ribera, 8 C/ Fernando IV, 1 C/ San Benito, 17 Avda de Anaga, s/n Avda. José Manuel Guimerá, 8 Rambla Nova, 84 C/ Francisco Bastos, 19 c/ Tarazona de Aragón, 2-A c/ Venancio González, 9 C/ Bailen, 46 Avda. del Puerto, 300 C/ Gamazo, 5 C/ O Grove, 4 Avda Orillamar, 51 Avda de la Marina, 23 C/ Eduardo Dato, 36 Avda. Requejo, 23 C/ Dr. Cerrada, 6 Verfasser: Gemeinsame Einrichtung KVG, Gibelinstrasse 25, Postfach, CH-4503 Solothurn Stand: 1. März 2014