Amtliches - Märkischer Kreis
Transcription
Amtliches - Märkischer Kreis
Amtliches Bekanntmachungsblatt - Amtsblatt des Märkischen Kreises- Nr. 23 Ausgegeben in Lüdenscheid am 04.06.2014 Jahrgang 2014 Inhaltsverzeichnis Bekanntmachung des Ergebnisses der Ratswahl der Stadt Menden (Sauerland) am 25.05.2014……………703 30.05.2014 Stadt Menden (Sauerland) 23.05.2014 Märkischer Kreis 02.06.2014 Stadt Iserlohn Bekanntmachung des Ergebnisses der Ratswahl der Stadt Iserlohn am 25.05.2014…………………………..707 30.05.2014 Stadt Menden (Sauerland) Bekanntmachung des Ergebnisses der IntegrationsratsWahl der Stadt Menden (Sauerland) am 25.05.2014…….710 02.06.2014 Stadt Iserlohn 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 176 „Ortskern - Lössel“……………………………………………711 28.05.2014 Gemeinde Herscheid Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Herscheid am 25.05.2014………713 02.06.2014 Stadt Iserlohn Bebauungsplan Nr. 389 „Iserlohner Heide – Schmölestraße“……………………………………………….714 28.05.2014 Gemeinde Schalksmühle 30.05.2014 Stadt Meinerzhagen 28.05.2014 Stadt Hemer 27.05.2014 Gemeinde Schalksmühle 28.05.2014 Stadt Plettenberg 30.05.2014 Gemeinde Herscheid 30.05.2014 Stadt Halver Allgemeinverfügung zur Aufhebung der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung des Märkischen Kreises zum Schutz gegen die Schweinepest bei Wildschweinen……..706 Bekanntmachung der Gemeinde Schalksmühle der Ergebnisse der Gemeindewahlen am 25.05.2014 in der Gemeinde Schalksmühle…………………………….….716 Bekanntmachung der Stadt Meinerzhagen des Ergebnisses der Wahl des/der Bürgermeisters/in der Stadt Meinerzhagen am 25.05.2014…………………...718 Bekanntmachung des Ergebnisses der Ratswahl der Stadt Hemer am 25.05.2014……………………………719 Wahlbekanntmachung der Gemeinde Schalksmühle für die Stichwahl zum Landrat des Märkischen Kreises am 15.06.2014………………………………………………...…..722 Wahlbekanntmachung der Stadt Plettenberg für die Stichwahl zum Landrat des Märkischen Kreises am 15.06.2014………………………………………………...…..722 Wahlbekanntmachung der Gemeinde Herscheid für die Stichwahl zum Landrat des Märkischen Kreises am 15.06.2014……………………….…………………...…..723 Wahlbekanntmachung der Stadt Halver für die Stichwahl zum Landrat des Märkischen Kreises am 15.06.2014………………………………...…………………..725 701 Wahlbekanntmachung der Stadt Kierspe für die Stichwahl zum Landrat des Märkischen Kreises am 15.06.2014………………………………...…………………..727 30.05.2014 Stadt Kierspe 28.05.2014 Stadt Lüdenscheid 02.06.2014 Stadt Hemer 03.06.2014 Stadt Meinerzhagen 27.05.2014 Stadt Lüdenscheid Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des/der Bürgermeisters/in der Stadt Lüdenscheid am 25.05.14….731 28.05.2014 Stadt Hemer Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des/der Bürgermeisters/in der Stadt Hemer am 25.05.2014…………..732 28.05.2014 Stadt Kierspe Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des/der Bürgermeisters/in der Stadt Kierspe am 25.05.2014……..733 27.05.2014 Stadt Lüdenscheid Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl Ratswahl der Stadt Lüdenscheid am 25.05.2014…………………….734 28.05.2014 Stadt Kierspe Bekanntmachung des Ergebnisses der Ratswahl der Stadt Kierspe am 25.05.2014……………………………….737 02.06.2014 Stadt Iserlohn Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Integrationsrates der Stadt Iserlohn am 25.05.2014……………...739 27.05.2014 Stadt Lüdenscheid Bekanntmachung des Ergebnisses der Integrationswahl der Stadt Lüdenscheid am 25.05.2014…………………….740 30.05.2014 Stadt Iserlohn Entgeltordnung der Stadtbücherei Iserlohn mit Bekanntmachungsanordnung vom 30.05.2014……………………..741 28.05.2014 Gemeinde Herscheid Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl der Vertretung der Gemeinde Herscheid am 25.05.2014………...743 30.05.2014 Stadt Meinerzhagen Wahlbekanntmachung der Stadt Lüdenscheid für die Stichwahl zum Landrat des Märkischen Kreises am 15.06.2014………………………………...…………………..728 Wahlbekanntmachung der Stadt Hemer für die Stichwahl zum Landrat des Märkischen Kreises am 15.06.2014………………………………...…………………..729 Wahlbekanntmachung der Stadt Meinerzhagen für die Stichwahl zum Landrat des Märkischen Kreises am 15.06.2014………………………………...…………………..730 Bekanntmachung der Stadt Meinerzhagen des Ergebnisses der Ratswahl der Stadt Meinerzhagen am 25.05.2014………………………………………………..745 702 Bekanntmachung des Ergebnisses der Ratswahl der Stadt Menden (Sauerland) am 25.05.2014 Nachdem der Wahlausschuss das Ergebnis der Ratswahl festgestellt hat, wird dieses gem. §§ 35 und 46b des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) i.V.m. §§ 63 und 75d der Kommunalwahlordnung (KWahlO) hiermit bekanntgegeben. Wahlberechtigte 45082 Wähler/innen 19074 Ungültige Stimmen 310 Gültige Stimmen 18764 Die gültigen Stimmen verteilten sich auf die Parteien wie folgt: Partei, Wählergruppe, Einzelbewerber Direktmandate Stimmen (absolut) Stimmen (Prozent) CDU 22 8660 46,15 % SPD 0 4845 25,82 % FDP 0 1163 6,20 % GRÜNE 0 2426 12,93 % UWG 0 417 2,22 % DIE LINKE 0 773 4,12 % Einzelbewerber Dahlmann 0 22 0,12 % USF - Menden 0 458 2,44 % gesamt 22 18764 Folgende Bewerber/innen wurden gewählt: 1. in den Wahlbezirken Wahlbezirk Direktkandidat Halingen/Bösperde Nölle, Franz Josef, CDU Holzen Neff, Udo Peter, CDU Bösperde Manger, Jutta Klara Martha, CDU Schwitten Weber, Rudolf, CDU Ostsümmern/Platte Heide - West Schnurbus, Peter, CDU Holzener Str./Bismarckstraße Eggers, Matthias Julian, CDU Platte Heide Schattner, Joachim Gerd, CDU ehem. Kasernengelände/Grüner Weg Kroll, Robin Benjamin, CDU Bräukerweg/Vollmersbusch Buß, Joachim, CDU In den Liethen/Heimkerweg Schmidt, Sebastian, CDU Fröndenberger Str./Werler Str. Erdem, Brigitta Henriette, CDU Walburgisstr./Neumarkt Rossin-Kehne, Annette Helma, CDU Lahrfeld/Schwitter Weg Haldorn, Bernd, CDU Schwitter Weg/Menden - Mitte Karhoff, Heinrich Josef, CDU Wahlbezirk Direktkandidat Obsthof/Hassenbruch Maywald, Peter Gerhard Walter, CDU Horlecke/Rauherfeld Schelte, Uwe Otto Heinrich, CDU Berkenhofskamp/Salzweg Weische, Friedrich, CDU Barge/Oesbern/Lürbke Wächter, Martin, CDU Lendringsen - Mitte Schulte, Hubert Antonius, CDU Hüingsen Exler, Wolfgang Andreas, CDU Bieberberg/Friedhofstraße Dr. Ing. Jolk, Christian, CDU Böingsen/Asbeck/Oberrödinghausen Erver, Annerose, CDU 2. aus den Reservelisten Partei / Wählergruppe Kandidat Wohnort Mandat SPD Gutberlet, Gisbert Richard Menden (Sauerland) Reservelistenplatz 1 SPD Alban, Annegret Franziska Menden (Sauerland) Reservelistenplatz 2 SPD Alban, Bernd Friedrich Menden (Sauerland) Reservelistenplatz 3 SPD Aeldert, Jutta Elisabeth Menden (Sauerland) Reservelistenplatz 4 SPD Glörfeld, Horst Walter Bruno Menden (Sauerland) Reservelistenplatz 5 SPD Tönnesmann, Gabriele Elisabeth Menden (Sauerland) Reservelistenplatz 6 SPD Dr. Langbein, Sven Menden (Sauerland) Reservelistenplatz 7 SPD Peters, Ann-Kristin Johanna Menden (Sauerland) Reservelistenplatz 8 SPD Hoßbach, Klaus Friedrich Menden (Sauerland) Reservelistenplatz 9 SPD Dr. Nossol-Geerds, Babette Menden (Sauerland) Reservelistenplatz 10 SPD Kruschinski, Mirko Menden (Sauerland) Reservelistenplatz 11 SPD Peters, Friedhelm Menden (Sauerland) Reservelistenplatz 12 SPD Meisterjahn, Sebastian Menden (Sauerland) Reservelistenplatz 13 FDP Weige, Heinz Stefan Menden (Sauerland) Reservelistenplatz 1 FDP Kraatz, Sebastian David Menden (Sauerland) Reservelistenplatz 2 FDP Trippe, Marion Verena Menden (Sauerland) Reservelistenplatz 3 GRÜNE Köhler, Peter Menden (Sauerland) Reservelistenplatz 1 GRÜNE Rosenthal-Rehbein, Doris Menden (Sauerland) Reservelistenplatz 2 GRÜNE Steinhage, Klaus Peter Alfons Menden (Sauerland) Reservelistenplatz 3 GRÜNE Reers, Martina Menden (Sauerland) Reservelistenplatz 4 GRÜNE Salmen, Andreas Stephan Menden (Sauerland) Reservelistenplatz 5 GRÜNE Band, Stefan Menden (Sauerland) Reservelistenplatz 6 UWG Homberg, Fabian Max Menden (Sauerland) Reservelistenplatz 1 Partei / Wählergruppe Kandidat Wohnort Mandat DIE LINKE Thiesmann, Thomas Menden (Sauerland) Reservelistenplatz 1 DIE LINKE Dehn, Rudi Menden (Sauerland) Reservelistenplatz 2 USF - Menden Heinrich, Eugen Menden (Sauerland) Reservelistenplatz 1 Gemäß §39 KWahlG können gegen die Gültigkeit der Wahl jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes, die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie die Aufsichtsbehörde binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses, also bis zum 04.07.2014, einschließlich, Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl gem § 40 Abs. 1 Buchstaben a) bis c) KWahlG für erforderlich halten. Der Einspruch ist bei dem Wahlleiter schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären. Menden, den 30.05.2014 Fleige Märkischer Kreis Fachdienst Verbraucherschutz Und Veterinärwesen Der Landrat 58509 Lüdenscheid Lüdenscheid, den 01.06.2014 Allgemeinverfügung zur Aufhebung der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung des Märkischen Kreises zum Schutz gegen die Schweinepest bei Wildschweinen Aufgrund § 24 Schweinepest-Verordnung vom 20.12.2005 (BGBl I S. 3547) hebe ich meine Allgemeinverfügung der festgelegten ehemaligen Surveillance-Zonen vom 01.06.2013 auf. Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Begründung: In der Sitzung des Standing Commitee on the Food Chain an Animal Health (SOFchAH) am 03./04. April 2012 wurden die Maßnahmen zur Bekämpfung der Schweinepest bei Wildschweinen in NRW aufgehoben. Mit Verfügung vom 11.04.2013 ordnete das Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW eine Fortführung der virologischen und serologischen Untersuchungen der KSP (Klassische Schweinepest) für die ehemaligen Impfgebiete bis zum 01.06.2014 an. Lüdenscheid, den 23.05.2014 gez. Thomas Gemke 706 Bekanntmachung des Ergebnisses der Ratswahl der Stadt Iserlohn am 25.05.2014 Nachdem der Wahlausschuss das Ergebnis der Ratswahl festgestellt hat, wird dieses gem. §§ 35 und 46b des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) i.V.m. §§ 63 und 75d der Kommunalwahlordnung (KWahlO) hiermit bekanntgegeben. Wahlberechtigte 75440 Wähler/innen 32422 Ungültige Stimmen 336 Gültige Stimmen 32086 Die gültigen Stimmen verteilten sich auf die Parteien wie folgt: Partei, Wählergruppe, Einzelbewerber Direktmandate Stimmen (absolut) Stimmen (Prozent) CDU 18 12563 39,15 % SPD 7 10382 32,36 % GRÜNE 0 2219 6,92 % FDP 0 1323 4,12 % DIE LINKE 0 2245 7,00 % UWG Iserlohn e. V. 0 718 2,24 % AfD 0 1961 6,11 % PIRATEN 0 675 2,10 % gesamt 25 32086 Folgende Bewerber/innen wurden gewählt: 1. in den Wahlbezirken Wahlbezirk Direktkandidat 01 Hennen/Rheinen/Drüpplingsen Lüffe, Ulrich, CDU 02 Hennen Stange, Gabriele, SPD 03 Kalthof/Leckingsen/Refflingsen Axourgos, Dimitrios, SPD 04 Sümmern-Ost/Rombrock Schwering, Thorsten Alfons Theodor, CDU 05 Sümmern-West/Griesenbrauck Schmitt, Michael, CDU 06 Iserlohner Heide Plötz, Angela, CDU 07 Iserlohner Heide /Gerlingsen Renzel, Hans-Georg, CDU 08 Gerlingsen Bien, Clemens, SPD 09 Nußberg Hufnagel, Michael, SPD 10 Dröscheder Feld/Karl-Arnold-Str. Dr. Schlüter, Kerstin Gudrun, CDU 11 Dördel Schick, Thorsten, CDU 12 Hemberg/Seilersee/Caller Weg Ziemiak, Paul, CDU 13 Bömberg/ Innenstadt Teckhaus, Jörg Alexander, CDU 14 Hansallee/Wiesengrund Kirchhoff, Eva-Barbara, CDU Wahlbezirk Direktkandidat 15 Sonnenhöhe/Lau/Calle Bickert, Thomas, SPD 16 Wermingsen/Wohnpark Buchenwäldchen Fiesel, Horst Otto Robert, CDU 17 Ostbahnhof/Altstadt/Kesbern Korte, Benjamin, CDU 18 Bahnhof/Innenstadt Jakubanis, Matthias Stefan, CDU 19 Roden/Lössel Barth, Michael, CDU 20 Untergr./Tannenk./Stengl/Lasb. Beele, Dieter, SPD 21 Dröschede/Sonderhorst Höche, Ilona Frieda Hedwig, CDU 22 Oestrich/Grürmannsheide Scheffler, Michael Otto, SPD 23 Berl.Allee/Nordfeld/Stübbeken Tigges, Fabian, CDU 24 Letmathe-Zentrum Grobauer, Christian Ludwig, CDU 25 Dümpelacker/Genna Meininghaus, Karsten Andreas, CDU 2. aus den Reservelisten Partei / Wählergruppe Kandidat Wohnort Mandat CDU Bogatzki, Hartmut Burghard Georg Iserlohn Reservelistenplatz 5 CDU Ständeke, Frank Iserlohn Reservelistenplatz 8 SPD Simon, Annegret Iserlohn Reservelistenplatz 2 SPD Walther, Monika Iserlohn Reservelistenplatz 4 SPD Kaiser, Rolf Alfons Iserlohn Reservelistenplatz 5 SPD Langner, Ralf Iserlohn Reservelistenplatz 7 SPD Matner-Kißler, Martina Luzia Iserlohn Reservelistenplatz 8 SPD Mohr, Elmar Iserlohn Reservelistenplatz 10 SPD Keitmann, Volker Iserlohn Reservelistenplatz 11 SPD Leye, Peter Horst Iserlohn Reservelistenplatz 13 SPD Stake, Sabine Susanne Iserlohn Reservelistenplatz 14 GRÜNE Olbrich-Tripp, Elke Elfriede Iserlohn Reservelistenplatz 1 GRÜNE Eufinger, Harald Iserlohn Reservelistenplatz 2 GRÜNE Kowski, Carmen Angelika Iserlohn Reservelistenplatz 3 FDP Köpke, Detlef Iserlohn Reservelistenplatz 1 FDP Dr. Dresp, Bernd Volker Iserlohn Reservelistenplatz 2 DIE LINKE Ruhnert, Oliver Iserlohn Reservelistenplatz 1 DIE LINKE Huff, Manuel Iserlohn Reservelistenplatz 2 DIE LINKE Seckelmann, Andreas Iserlohn Reservelistenplatz 3 DIE LINKE Henschel, Dieter Werner Fritz Iserlohn Reservelistenplatz 4 UWG Iserlohn e. V. Jobs, Reinhard Iserlohn Reservelistenplatz 1 AfD Dr. Müller, Michael Iserlohn Reservelistenplatz 1 AfD Langguth, Alexander Iserlohn Reservelistenplatz 2 Partei / Wählergruppe Kandidat Wohnort Mandat AfD Neppe, Frank Iserlohn Reservelistenplatz 3 PIRATEN Herbers, Hans Immanuel Iserlohn Reservelistenplatz 1 Gemäß §39 KWahlG können gegen die Gültigkeit der Wahl jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes, die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie die Aufsichtsbehörde binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses, also bis zum 04.07.2014, einschließlich, Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl gem § 40 Abs. 1 Buchstaben a) bis c) KWahlG für erforderlich halten. Der Einspruch ist bei dem Wahlleiter schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären. Iserlohn, den 02.06.2014 Wahlleiter Bekanntmachung des Ergebnisses der Integrationsratswahl der Stadt Menden (Sauerland) am 25.05.2014 Der Wahlausschuss der Stadt Menden (Sauerland) hat in seiner Sitzung am 28.05.2014 das Ergebnis der Integrationsratswahl der Stadt Menden (Sauerland) festgestellt. Gemäß § 14 Abs. 2 der Wahlordnung zur Durchführung der Integrationsratswahl der Stadt Menden (Sauerland) werden die Namen der gewählten Bewerber hiermit bekanntgegeben. Gemäß § 15 Abs. 2 der Wahlordnung zur Durchführung der Integrationsratswahl der Stadt Menden (Sauerland) können gegen die Gültigkeit der Wahl - jeder Wahlberechtigte sowie alle Bürgerinnen und Bürger des Wahlgebietes sowie - die Aufsichtsbehörde binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses, also bis zum 04.07.2014, einschließlich, Einspruch erheben. Wird gegen die Gültigkeit der Wahl Einspruch erhoben, so entscheidet der für die Integrationsratswahl gebildete Wahlprüfungsausschuss über den Einspruch. Der Einspruch ist bei dem Wahlleiter schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären. Stadt Menden (Sauerland), den 30.05.2014 Fleige Folgende Bewerber/innen wurden gewählt: DITIB - Islamische Gemeinde (DITIB - Islamische Gemeinde): Ekinci, Mehmet, Mendener Straße 8, 58710 Menden (Sauerland), Automatendreher Büyükkilic, Ruhi, Carl-Schmöle-Straße 51a, 58706 Menden (Sauerland), Arbeitnehmer Integration und Vielfalt (Integration und Vielfalt): Gröhlich-Ulmke, Gönül, Papenhausenstraße 27, 58706 Menden (Sauerland), Vertriebsleiter Küpeli, Serdar, Unnaer Straße 48, 58706 Menden (Sauerland), Versicherungskaufmann Einzelbewerber: Centorrino, Giuseppe, Kolpingstraße 18, 58706 Menden (Sauerland), Verkäufer Griechische Gemeinde (Griechische Gemeinde): Paraschos, Nikolaus, Bräukerweg 46, 58708 Menden (Sauerland), Kaufmann Zachari, Eleni, Schwitter Weg 86, 58706 Menden (Sauerland), Steuerfachwirtin Thomas, Christos, Pater-Alker-Weg 2, 58706 Menden (Sauerland), Elektromeister Bakalis, Vassilios, In den Gärten 16, 58710 Menden (Sauerland), Kaufmann Einzelbewerber: Karakullukcu, Rasim Reis, Horlecke 18b, 58706 Menden (Sauerland), Dipl. Ing. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Gemäß § 47 Abs. 2 a Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassung vom 01.01.2007 ist ein späteres Normenkontrollverfahren unzulässig, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) oder im Rahmen der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB) nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Bekanntmachung der Stadt Iserlohn 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 176 „Ortskern - Lössel“ a) Aufstellungsbeschluss b) Beteiligung der Öffentlichkeit Der Rat der Stadt Iserlohn hat am 27.05.2014 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 176 „Ortskern Lössel“ einzuleiten. Nach § 2 Abs. 3 der Bekanntmachungsverordnung NRW (BekanntmVO, Stand 01.09.2009) bestätigt der Bürgermeister, dass der Wortlaut mit den Beschlüssen des Rates übereinstimmt und dass nach § 2 Abs. 1 und 2 BekanntmVO verfahren worden ist. Die Bekanntmachung wurde am 02.06.2014 angeordnet. Es handelt sich um eine Änderung des Bebauungsplans gem. § 13 a BauGB. Ziel der Planung ist, die im Zuge einer Grundstücksbereinigung aus dem Jahr 2013 nicht mehr benötigte Verkehrsfläche der angrenzenden Grundstücksfläche des Hotels „Neuhaus“ zuzuteilen und die bisher festgesetzte Verkehrsfläche in Mischgebiet gem. § 6 BauNVO zu ändern. Weiterhin soll die Grenze der überbaubaren Fläche geringfügig nach Westen erweitert werden. Iserlohn, 02.06.2014 STADT ISERLOHN Dr. Ahrens Bürgermeister Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Das Verfahren zur Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 176 „Ortskern - Lössel“ wird mit der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB in Form der öffentlichen Auslegung fortgesetzt. Der Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 176 „Ortskern - Lössel“ nebst Begründung wird vom 16.06.2014 bis einschließlich 18.07.2014 im Rathaus II – Bereich Städtebauliche Planung, während der Dienststunden (Montag bis Mittwoch von 8:00 bis 16:00 Uhr, Donnerstag von 8:00 bis 18:00 Uhr, Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr) ausgelegt. Des Weiteren ist die Einsichtnahme in den Planentwurf auch über das Internet möglich: http://www.iserlohn.de > Wirtschaft & Stadtentwicklung > Bebauungsplaene Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift oder per E-Mail unter der Adresse „[email protected]“ vorgebracht werden. Über die vorgebrachten Stellungnahmen entscheidet der Rat der Stadt. 711 Bebauungsplan Nr. 176 "Ortskern Lössel" 3. Änderung gem. § 13a BauGB Abgrenzung des Plangebietes Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Herscheid am 25.05.2014 Der Wahlausschuss der Gemeinde Herscheid hat in öffentlicher Sitzung am 27.05.2014 das Ergebnis der Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Herscheid am 25.05.2014 festgestellt. Gemäß §§ 35 und 46b des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) i. V. m. §§ 63 und 75d der Kommunalwahlordnung (KWahlO) wird das Ergebnis hiermit bekannt gegeben: Wahlberechtigte 6053 Wähler/innen 3204 Ungültige Stimmen 38 Gültige Stimmen 3166 Von den gültigen Stimmen entfielen auf Bewerber/in (Name) Name/n der Partei/en oder Wählergruppe/n, Kennwort Stimmen Schmalenbach, Uwe Einzelbewerber Schmalenbach 2794 Der Wahlausschuss stellte fest, dass die Mehrheit der Wähler für den/die Bewerber/in gestimmt haben und dieser/diese damit gewählt ist. Gemäß § 39 KWahlG können gegen die Gültigkeit der Wahl jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes, die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie die Aufsichtsbehörde binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl gem § 40 Abs. 1 Buchstaben a) bis c) KWahlG für erforderlich halten. Der Einspruch ist bei dem Wahlleiter schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären. Herscheid, den 28.05.2014 Die Wahlleiterin Plate-Ernst Bekanntmachung der Stadt Iserlohn Bebauungsplan Nr. 389 „Iserlohner Heide – Schmölestraße“ Beteiligung der Öffentlichkeit Der Rat der Stadt Iserlohn hat am 27.05.2014 beschlossen, dass gem. § 3 Abs. 2 BauGB der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 389 „Iserlohner Heide – Schmölestraße“ nebst Begründung öffentlich auszulegen ist. Nach § 2 Abs. 3 der Bekanntmachungsverordnung NRW (BekanntmVO, Stand 01.09.2009) bestätigt der Bürgermeister, dass der Wortlaut mit den Beschlüssen des Rates übereinstimmt und dass nach § 2 Abs. 1 und 2 BekanntmVO verfahren worden ist. Die Bekanntmachung wurde am 02.06.2014 angeordnet. Der Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines Parkhauses und die Errichtung eines Verwaltungsgebäudes zu schaffen. Das Plangebiet liegt in der Iserlohner Heide, zwischen der Baarstraße im Osten und der Bahnlinie im Westen. Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes umfasst eine Teilfläche westlich der FriedrichKirchhoff-Straße und nördlich der Schmölestraße mit einer Gesamtfläche von ca. 13.000 m². Der Geltungsbereich des Planentwurfs ist auch aus der beigefügten Umrisszeichnung ersichtlich. Die voraussichtlichen umweltrelevanten Auswirkungen der Planung wurden im Rahmen einer Umweltprüfung ermittelt und sind in dem gem. § 2a BauGB aufgestellten Umweltbericht beschrieben und bewertet. Der Umweltbericht ist ein gesonderter Teil der Begründung. Inhaltlich sind die Schutzgüter Tiere und Pflanzen, Boden und Wasser, Klima und Luft, Orts- und Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter sowie den Menschen mit ihren jeweiligen Wechselwirkungen berücksichtigt worden. Folgende Arten von umweltbezogenen Informationen sind verfügbar und können während der öffentlichen Auslegung eingesehen werden: Arten der vorhandenen Information Gutachten Gutachten Gutachten Urheber Thematischer Bezug Büro Grünkonzept, Coesfeld Ing.-Büro für Akustik und Lärm- u. Immissionsschutz, Hagen Umweltbericht Geräusch-u. Immissionsschutz Gutachten Artenschutzrechtliche Prüfung (Stufe 1) Büro Grünkonzept, Coesfeld Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 389 „Iserlohner Heide – Schmölestraße“ nebst Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird vom 16.06.2014 bis einschließlich 18.07.2014 im Rathaus II – Bereich Städtebauliche Planung, während der Dienststunden (Montag bis Mittwoch von 8:00 bis 16:00 Uhr, Donnerstag von 8:00 bis 18:00 Uhr, Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr) ausgelegt. Des Weiteren ist die Einsichtnahme in den Planentwurf auch über das Internet möglich: http://www.iserlohn.de > Wirtschaft & Stadtentwicklung > Bebauungsplaene Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift oder per EMail unter der Adresse „[email protected]“ vorgebracht werden. Über die vorgebrachten Stellungnahmen entscheidet der Rat der Stadt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Gemäß § 47 Abs. 2 a Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassung vom 01.01.2007 ist ein späteres Normenkontrollverfahren unzulässig, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) oder im Rahmen der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB) nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Iserlohn, 02.06.2014 Stadt Iserlohn Dr. Ahrens Bürgermeister 714 Bebauungsplan Nr. 389 "Iserlohner Heide - Schmölestraße" gem. § 13a Abgrenzung des Plangebietes BauGB" Bekanntmachung der Gemeinde Schalksmühle der Ergebnisse der Gemeindewahlen am 25.05.2014 in der Gemeinde Schalksmühle Nachdem der Wahlausschuss der Gemeinde Schalksmühle am 27.05.2014 die Wahlergebnisse festgestellt hat, werden gemäß §§ 35 und 46 b des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) in Verbindung mit §§ 63 und 75 d der Kommunalwahlordnung (KWahlO) die Ergebnisse der Bürgermeisterwahl und der Wahl des Rates hiermit öffentlich bekannt gegeben. A. Wahl des Bürgermeisters Wahlberechtigte Wähler ungültige Stimmen gültige Stimmen 9.054 4.973 80 4.893 Von den gültigen Stimmen entfielen auf: Weber, Jörg (CDU) Siol, Michael (SPD) Schönenberg, Jörg (Einzelbewerber) 773 1.194 2.926 Der Wahlausschuss stellte fest, dass der Bewerber Jörg Schönenberg, Am Hohlweg 9, 58579 Schalksmühle mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigt hat und dieser damit gewählt ist. B. Wahl des Rates Wahlberechtigte Wähler ungültige Stimmen gültige Stimmen 9.054 4.975 90 4.885 Von den gültigen Stimmen entfielen auf: Unabhängige Wählergemeinschaft Schalksmühle (UWG) Christlich-Demokratische Union Deutschlands (CDU) Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) Freie Demokratische Partei (FDP) 2.075 1.073 1.191 546 Aufgrund des Stimmenergebnisses entfallen auf die Parteien und Wählergruppen folgende Sitzzahlen: Unabhängige Wählergemeinschaft Schalksmühle (UWG) Christlich-Demokratische Union Deutschlands (CDU) Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) Freie Demokratische Partei (FDP) I. 12 Sitze 6 Sitze 7 Sitze 3 Sitze In den Wahlbezirken wurden gewählt: Wahlbezirk 1 Rotthauser Straße 25, 58579 Schalksmühle Lal, Enid, UWG 2 3 4 5 6 7 8 9 10 UWG UWG UWG UWG UWG UWG UWG SPD UWG Nelius, Klaus-Detlef, Reeswinkeler Weg 13, 58579 Schalksmühle Müller, Michael, Mollsiepen 6, 58579 Schalksmühle Schnepper, Folker, Auf dem Mühlenfeld 1, 58579 Schalksmühle Quenzel, Irmtraud Brigitte Anni, Am Rauhen Stück 24, 58579 Schalksmühle Müller, Bernd, Brucher Weg 6, 58579 Schalksmühle Potberg, Jochen, Klagebach 18, 58579 Schalksmühle Haböck, Harald, Flaßkamp 32, 58579 Schalksmühle Pahde, Guido, Am Linscheider Berg 16, 58579 Schalksmühle Schmidt, Ortwin, Im Dahl 35, 58579 Schalksmühle 716 11 12 13 Trimpop, Manfred, Bussardweg 12, 58579 Schalksmühle Bachmann, Heide, Heedfelder Straße 11, 58579 Schalksmühle Fischer, Erhard, Albringwerde 7, 58579 Schalksmühle II. Aus den Reservelisten wurden gewählt: UWG UWG UWG Reserveliste der CDU Schwalm, Michael, Amphoper Straße 41, 58579 Schalksmühle Pfaffenbach, Kurt Ulrich, Mollsiepen 13, 58579 Schalksmühle Weber, Jörg, Am Nocken 39, 58579 Schalksmühle Schmitt, Paula Margarete Annegret, Lauenscheider Weg 6, 58579 Schalksmühle Krause, André Reinhard, Bergstraße 103, 58579 Schalksmühle Krampe, Thorsten, Eichendorffstraße 40, 58579 Schalksmühle Reserveliste der SPD Siol, Michael, Sperberweg 10, 58579 Schalksmühle Seggedi, Kathrin, Am Nocken 35, 58579 Schalksmühle Schäfer, Lutz, Ramsloher Wäldchen 21, 58579 Schalksmühle Kloß, Udo Carl, Löh 29, 58579 Schalksmühle Engels, Ralf, Unterm Ried 55, 58579 Schalksmühle Mackenbach, Inga, Dahlienstraße 1, 58579 Schalksmühle Reserveliste der FDP Schriever, Jan, Rotthauser Straße 23, 58579 Schalksmühle Daßler, Dietmar, Stallhaus 54, 58579 Schalksmühle Ebert, Jürgen, Falkenweg 6, 58579 Schalksmühle Gemäß § 39 KWahlG können gegen die Gültigkeit der Wahlen • • • jeder Wahlberechtigte des Wahlgebiets, die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie die Aufsichtsbehörde binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses – also bis zum 04.07.2014 - Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl gemäß § 40 Abs. 1 Buchstaben a) bis c) KWahlG für erforderlich halten. Der Einspruch ist bei dem Wahlleiter schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären. Schalksmühle, 28.05.2014 Der Wahlleiter Gez. Voss 717 Bekanntmachung der Stadt Meinerzhagen des Ergebnisses der Wahl des/der Bürgermeisters/in der Stadt Meinerzhagen am 25.05.2014 Nachdem der Wahlausschuss das Ergebnis der Wahl des/der Bürgermeisters/in festgestellt hat, wird dieses gem. §§ 35 und 46b des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) i.V.m. §§ 63 und 75d der Kommunalwahlordnung (KWahlO) hiermit bekanntgegeben. Wahlberechtigte 15888 Wähler/innen 7262 Ungültige Stimmen 124 Gültige Stimmen 7138 Von den gültigen Stimmen entfielen auf Bewerber/in (Name) Name/n der Partei/en oder Wählergruppe/n, Kennwort Stimmen Nesselrath, Jan CDU, SPD 3985 Krause, Kai Jens FDP 875 Deppe, Michael August Einzelbewerber Deppe 1321 Laufer, Iris Rita Einzelbewerberin Laufer 957 Der Wahlausschuss stellte fest, dass der/die Bewerber/in Nesselrath, Jan (Wahlvorschlag Nr. 1) mit 3985 Stimmen mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigt hat und diese/r damit gewählt ist. Gemäß §39 KWahlG können gegen die Gültigkeit der Wahl jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes, die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie die Aufsichtsbehörde binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses, also bis zum 03.07.2014, einschließlich, Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl gem § 40 Abs. 1 Buchstaben a) bis c) KWahlG für erforderlich halten. Der Einspruch ist bei dem Wahlleiter schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären. Meinerzhagen, den 30.05.2014 Der Wahlleiter gez. Pierlings Bekanntmachung des Ergebnisses der Ratswahl der Stadt Hemer am 25.05.2014 Nachdem der Wahlausschuss das Ergebnis der Ratswahl festgestellt hat, wird dieses gem. §§ 35 und 46b des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) i.V.m. §§ 63 und 75d der Kommunalwahlordnung (KWahlO) hiermit bekanntgegeben. Wahlberechtigte 28451 Wähler/innen 12728 Ungültige Stimmen 276 Gültige Stimmen 12452 Die gültigen Stimmen verteilten sich auf die Parteien wie folgt: Partei, Wählergruppe, Einzelbewerber Direktmandate Stimmen (absolut) Stimmen (Prozent) CDU 19 5810 46,66 % SPD 0 3202 25,71 % UWG 0 1298 10,42 % GAH 0 1136 9,12 % FDP 0 594 4,77 % DIE LINKE 0 412 3,31 % gesamt 19 12452 Folgende Bewerber/innen wurden gewählt: 1. in den Wahlbezirken Wahlbezirk Direktkandidat Wahlbezirk 010 Naujocks, Diana, CDU Wahlbezirk 020 Kähler, Tobias, CDU Wahlbezirk 030 Schulz, Jörg Karl Heinz, CDU Wahlbezirk 040 Gropengießer, Martin Wilhelm Heinrich, CDU Wahlbezirk 050 Tuschhoff, Renate, CDU Wahlbezirk 060 Schmöle, Hans Ludwig, CDU Wahlbezirk 070 Drobela, Carmen, CDU Wahlbezirk 080 Nix, Ingo, CDU Wahlbezirk 090 Römer, Wolfgang, CDU Wahlbezirk 100 Klein, Walter, CDU Wahlbezirk 110 Dr. Kopp, Fridtjof, CDU Wahlbezirk 120 Fobbe, Sabine, CDU Wahlbezirk 130 Susewind, Andree Martin, CDU Wahlbezirk 140 Lingenberg, Heiko, CDU Wahlbezirk 150 Lötters, Robin Peter, CDU Wahlbezirk 160 Koch, Jochen, CDU Wahlbezirk Direktkandidat Wahlbezirk 170 Diekenbrock, Holm, CDU Wahlbezirk 180 Stenner Genannt Borghoff, Karl Friedrich, CDU Wahlbezirk 190 Dr. Rübsam, Michael, CDU 2. aus den Reservelisten Partei / Wählergruppe Kandidat Wohnort Mandat CDU Hennecke, Herbert Wilhelm Josef Hemer Reservelistenplatz 20 SPD Klein, Hans-Peter Hemer Reservelistenplatz 1 SPD Blask, Inge Rose Hemer Reservelistenplatz 2 SPD Camminadi, Bernhard Wolfgang Helmuth Hemer Reservelistenplatz 3 SPD Schulte-Berg, Claudia Hemer Reservelistenplatz 4 SPD Fischer, Thomas Hemer Reservelistenplatz 5 SPD Strehl, Anke Hemer Reservelistenplatz 6 SPD Stegbauer, Stefan Hemer Reservelistenplatz 7 SPD Wipper, Christa Marie Hemer Reservelistenplatz 8 SPD Haas, Jürgen Ferdinand Hemer Reservelistenplatz 9 SPD Paufler-Klein, Johanna Christiane Hemer Reservelistenplatz 10 SPD Thienelt, Werner Willi Dieter Hemer Reservelistenplatz 11 UWG Schreiber, Klaus Albert Karl Hemer Reservelistenplatz 1 UWG Heilmann, Michael Bruno Hemer Reservelistenplatz 2 UWG Büchner, Guido Hemer Reservelistenplatz 3 UWG Gertitschke, Walter Hemer Reservelistenplatz 4 GAH Bötcher-von Larcher, Antje Hemer Reservelistenplatz 1 GAH Büttner, Marcel Hemer Reservelistenplatz 2 GAH Muhs, Josef Klemens Hemer Reservelistenplatz 3 GAH Piplak-Meier, Maria Wilhelmine Hemer Reservelistenplatz 4 FDP Stopsack, Arne Hermann Hemer Reservelistenplatz 1 FDP Lipproß, Andrea Hemer Reservelistenplatz 2 DIE LINKE Wilke, Achim Erich Hemer Reservelistenplatz 1 Gemäß §39 KWahlG können gegen die Gültigkeit der Wahl jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes, die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie die Aufsichtsbehörde binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses, also bis zum 28.06.2014, einschließlich, Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl gem § 40 Abs. 1 Buchstaben a) bis c) KWahlG für erforderlich halten. Der Einspruch ist bei dem Wahlleiter schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären. Hemer, den 28.05.2014 gez. Forsting 5. Bekanntmachung der Gemeinde Schalksmühle Wahlbekanntmachung 1. Am 15. Juni 2014 findet im Märkischen Kreis eine Stichwahl zur Landratswahl statt. Die Wahl dauert von 08.00 bis 18.00 Uhr. 2. Die Gemeinde ist in 14 Stimmbezirke eingeteilt. Die 14 Stimmbezirke bilden gleichzeitig den Kreiswahlbezirk 20 des Wahlgebietes des Märkischen Kreises. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeinde die Briefwahlunterlagen (einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Wahlumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag) beschaffen. Der Wahlbrief mit dem Stimmzettel - im verschlossenen Wahlumschlag - und dem unterschriebenen Wahlschein ist so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zu übersenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis 16.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 21.04. bis 04.05.2014 zugestellt worden sind, sind der Wahlbezirk/Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. 6. Es sind 3 Briefwahlvorstände gebildet worden. Diese treten am 15.06.2014 um 15.00 Uhr, in Schalksmühle, Rathaus, Rathausplatz 1, Zimmer 20, 25 und 38 zusammen. Die Ermittlung des Briefwahlergebnisses erfolgt durch die Briefwahlvorstände. 3. Wähler, die einen Wahlschein haben, können a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Stimmbezirk ihres Wahlgebietes oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 25 Kommunalwahlgesetz). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Schalksmühle, 27.05.2014 Der Bürgermeister In Vertretung Gez. Voss Die Wähler haben sich auf Verlangen über ihre Person auszuweisen und haben deshalb einen amtlichen Ausweis mitzubringen. Zur Erleichterung des Wahlgeschäftes soll auch die Wahlbenachrichtigung mitgebracht werden. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Wahlraum bereitgehalten werden. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes den Stimmzettel ausgehändigt. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so zusammengefaltet werden, dass nicht erkannt werden kann, wie er gewählt hat. Der Wähler hat für die Landratsstichwahl eine Stimme. Er wählt, indem er durch Ankreuzen oder auf andere Weise kenntlich macht, welchem Bewerber die Stimme gelten soll. Der Stimmzettel für die Landratsstichwahl ist weiß mit schwarzem Aufdruck. 4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Stimmbezirk ist öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. Bekanntmachung der Stadt Plettenberg Wahlbekanntmachung 1. Am Sonntag, den 15.06.2014 findet in der Stadt Plettenberg die Stichwahl zum Landrat des Märkischen Kreises statt. Die Wahl dauert von 08.00 bis 18.00 Uhr. 2. Die Stadt ist in 18 Gemeindewahlbezirke mit insgesamt 24 Stimmbezirken eingeteilt. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 21.04.2014 bis zum 04.05.2014 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die/der Wahlberechtigte zu wählen hat. Die Briefwahlvorstände treten am Wahltag zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 16.30 Uhr im Rathaus, Grünestraße 12, 58840 Plettenberg zusammen. 722 3. Jede/r Wähler/in kann grundsätzlich nur im Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie/er eingetragen ist. Die Wähler/innen sollen ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis - oder Reisepass zur Wahl mitbringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Die Stimmzettel werden amtlich hergestellt und im Wahlraum bereitgehalten. Jede/r Wähler/in erhält für die Landratswahl einen weißen Stimmzettel mit schwarzem Aufdruck. Die/der Wähler/in hat eine Stimme. Die/Der Wähler/in gibt ihre/seine Stimme in der Weise ab, dass sie/er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll. Der Stimmzettel muss von der Wählerin/vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes gekennzeichnet und so gefaltet werden, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Wahlbekanntmachung 1. 2. 4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 5. Wähler/innen, die einen Wahlschein erhalten haben, können an der Wahl a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Kreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich beim Wahlamt der Stadt Plettenberg, Grünestraße 12, 58840 Plettenberg einen Wahlschein, einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen roten Wahlbriefumschlag beschaffen und den Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltage bis 16.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 3. Am 15.06.2014 findet im Märkischen Kreis eine Stichwahl zur Landratswahl statt. Die Wahl dauert von 08.00 Ushr bis 18.00 Uhr. Die Gemeinde ist in 11 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. Der Wahlbezirk 10 ist in die Stimmbezirke 10/1 und 10/2 und der Wahlbezirk 11 in die Stimmbezirke 11/1 und 11/2 unterteilt. Die 11 allgemeinen Wahlbezirke bilden gleichzeitig den Kreiswahlbezirk 27 des Märkischen Kreises. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 21.04. bis 04.05.2014 zugestellt worden sind, sind der Wahlbezirk/Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Es sind 2 Briefwahlvorstände gebildet worden. Diese treten am 15.06.2014 um 15.30 Uhr, in Herscheid, Rathaus, Konferenzraum Nr. 122 und Besprechungsraum 216, Plettenberger Straße 27, zusammen. Die Ermittlung des Briefwahlergebnisses erfolgt durch die Briefwahlvorstände. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben sich auf Verlangen über ihre Person auszuweisen und haben deshalb einen amtlichen Ausweis mitzubringen. Zur Erleichterung des Wahlgeschäftes soll auch die Wahlbenachrichtigung mitgebracht werden. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Wahlraum bereitgehalten werden. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes den Stimmzettel ausgehändigt. 6. Jede/r Wahlberechtigte kann ihr/sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Wähler/innen, die des Lesens unkundig oder aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten und in die Wahlurne zu werfen, können sich einer Hilfsperson bedienen. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so zusammengefaltet werden, dass nicht erkannt werden kann, wie er gewählt hat. Der Wähler hat für die Landratsstichwahl eine Stimme. Er wählt, indem er durch Ankreuzen oder auf andere Weise kenntlich macht, welchem Bewerber die Stimme gelten soll. er Stimmzettel für die Landratsstichwahl ist weiß mit schwarzem Aufdruck. Plettenberg, den 28.05.2014 Der Bürgermeister gez. -Müller- 4. 723 Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Stimmbezirk ist öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Stimmbezirk ihres Wahlgebietes oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeinde die Briefwahlunterlagen (einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Wahlumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag) beschaffen. Der Wahlbrief mit dem Stimmzettel - im verschlossenen Wahlumschlag - und dem unterschriebenen Wahlschein ist so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zu übersenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis 16.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 25 Kommunalwahlgesetz). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Herscheid, 30.05.2014 Der Bürgermeister In Vertretung: Plate - Ernst 724 STADT HALVER Wahlbekanntmachung der Stadt Halver Kommunalwahlen – Stichwahl des Landrats des Märkischen Kreises am 15. Juni 2014 1. Bei den Wahlen am 25.05.2014 hat keiner der Bewerber für das Amt des Landrats des Märkischen Kreises mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten. Es findet daher gemäß § 46 c Absatz 2 des Kommunalwahlgesetzes eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben. Dies sind die Bewerber Thomas Gemke (CDU) und Lutz Vormann (SPD). 2. Die Stichwahl findet am Sonntag, 15. Juni 2014, statt. Die Wahlzeit beginnt um 8.00 Uhr und endet um 18.00 Uhr. Es wird aufgrund desselben Wählerverzeichnisses gewählt wie bei der Wahl am 25. Mai 2014. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. 3. Die Stadt Halver ist in 17 allgemeine Stimmbezirke eingeteilt. In den Wahlbenachrichtigungen, die den in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 04.05.2014 übersandt (und bei einer Wahlteilnahme am 25. Mai 2014 zurückgegeben) worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Der Wahlbenachrichtigung ist weiterhin zu entnehmen, ob der Wahlraum barrierefrei ist. (Barrierefrei zugängliche Wahlräume sind mit einem Rollstuhlpiktogramm gekennzeichnet.) Eine neue Wahlbenachrichtigung geht den Wahlberechtigten nicht zu. 4. Die drei Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am Wahltag um 15.30 Uhr in den Zimmern 12, 13 und 26 des Rathauses, Thomasstraße 18, 58553 Halver, zusammen. Zu den Räumen der Briefwahlvorstände hat jedermann Zutritt. 5. Jeder Wahlberechtigte kann nur Wählerverzeichnis er eingetragen ist. in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis – Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis – oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wähler haben sich auf Verlangen über ihre Person auszuweisen. 6. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln (weiß), die im Wahlraum bereitgehalten werden. 7. Der Wähler hat eine Stimme, die abgeben wird, in dem durch Ankreuzen oder in anderer Weise kenntlich gemacht wird, welchem Bewerber die Stimme gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Danach wirft der Wähler den Stimmzettel in die Wahlurne. 8. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Stimmbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 9. Wähler, die einen Wahlschein haben, können in jedem Stimmbezirk des Wahlgebiets oder durch Briefwahl wählen. 1 10. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 13.06.2014, 18.00 Uhr, beim Bürgermeister der Stadt Halver, Wahlamt, mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Der Wahlschein kann auch über die Homepage der Stadt Halver (www.halver.de) beantragt werden. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden. Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl (bis zum 14.06.2014), 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Wahlberechtigte, die bereits zur Wahl am 25. Mai 2014 einen Wahlschein für die Stichwahl beantragt hatten, wird von Amts wegen ein Wahlschein (mit Briefwahlunterlagen) erteilt und zugesandt. 11. Die Briefwahlunterlagen bestehen aus einen amtlichen gelben Wahlschein, einen amtlichen weißen Stimmzettel zur Stichwahl des Landrats des Märkischen Kreises einen amtlichen grünen Stimmzettelumschlag mit dem Aufdruck „Kommunalwahlen“ und einen amtlichen gelben Wahlbriefumschlag mit dem Aufdruck „Kommunalwahlen“. Wer durch Briefwahl wählt, kennzeichnet persönlich den Stimmzettel, legt ihn in den amtlichen grünen Stimmzettelumschlag und verschließt diesen, unterzeichnet die auf dem gelben Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides statt unter Angabe des Ortes und des Tages, steckt den verschlossenen amtlichen grünen Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen gelben Wahlschein in den amtlichen gelben Wahlbriefumschlag, verschließt den gelben Wahlbriefumschlag und übersendet den Wahlbrief durch die Post so rechtzeitig der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle, dass er dort spätestens am Wahltage bis 16.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. Nach Eingang des Wahlbriefes darf er nicht mehr zurückgegeben werden. Wähler, die des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert sind, den Stimmzettel zu kennzeichnen oder in den Stimmzettelumschlag bzw. in den Wahlbriefumschlag zu legen und diesen zu verschließen, können sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Diese Hilfsperson hat auf dem Wahlschein durch Unterschreiben der „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ zu bestätigen, dass sie den Stimmzettel gemäß dem erklärten Willen des Wählers gekennzeichnet hat. 12. Die Wahlbriefe werden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. 13. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). 11. Für Fragen und Auskünfte steht Ihnen das Wahlamt im Rathaus Thomasstraße 18, 58553 Halver, Zimmer 19 und 20, Telefon 73-112 und 73-110, Mail: [email protected] zur Verfügung. Halver, 30.05. 2014 Der Bürgermeister Dr. Bernd Eicker 2 Die Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis oder einen Reisepass, Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis, sind zur Wahl mitzubringen. Bekanntmachung der Stadt Kierspe 6. Kommunalwahl 2014; Wahlbekanntmachung zur Stichwahl des Landrates des Märkischen Kreises 7. Am Sonntag, 15.06.2014, findet die Stichwahl des Landrates statt. Bei den Wahlen am 25.05.2014 hat kein Bewerber für das Amt des Landrates des Märkischen Kreises mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten. Daher findet gemäß § 46 c Absatz 2 des Kommunalwahlgesetzes NRW eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern statt, die bei der Wahl am 25.05.2014 die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben. Die Wahl dauert von 08.00 bis 18.00 Uhr. 2. Die Stadt Kierspe ist in 17 allgemeine Wahl/Stimmbezirke eingeteilt, wobei die Wahlbezirke 5, 8 und 9 in jeweils zwei Stimmbezirke untergliedert sind. 3. Es wird aufgrund desselben Wählerverzeichnisses gewählt wie bei der Wahl am 25.05.2014. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Der Stimmzettel muss von den Wählern in der Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so gefaltet werden, dass nicht erkannt werden kann, wie gewählt worden ist. In den Wahlbenachrichtigungen, die den in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 04.05.2014 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk (Stimmbezirk) und der Wahlraum angegeben, in dem die/der Wahlberechtigte zu wählen hat. 5. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse im Wahlbezirk (Stimmbezirk) sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäftes möglich ist. 9. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Stichwahl durch Stimmabgabe in jedem Stimmbezirk des Wahlgebietes oder durch Briefwahl wählen. 10. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Stadt Kierspe die Briefwahlunterlagen beschaffen. Wahlscheine können bis zum 13.06.2014, 18.00 Uhr, beim Bürgermeister der Stadt Kierspe mündlich, schriftlich oder elektronisch (www.kierspe.de) beantragt werden. Eine neue Wahlbenachrichtigung geht den Wahlberechtigten für die Stichwahl nicht zu. Die Briefwahlvorstände treten am Wahltag zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 16.00 Uhr im Rathaus, Springerweg 21, 58566 Kierspe, in den Zimmern 5, 10 und 40 zusammen. Zu den Räumen der Briefwahlvorstände hat jedermann Zutritt. 8. Die Briefwahlunterlagen bestehen aus • einem amtlichen gelben Wahlschein • einem amtlichen weißen Stimmzettel zur Stichwahl des Landrates des Märkischen Kreises • einen amtlichen grünen Stimmzettelumschlag mit dem Aufdruck „Kommunalwahlen“ • einem amtlichen gelben Wahlbriefumschlag mit dem Aufdruck „Kommunalwahlen“. Barrierefrei zugängliche Wahlräume sind mit einem Rollstuhlpiktogramm gekennzeichnet. Ein Verzeichnis der barrierefrei zugänglichen Wahlräume kann während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Kierspe, Springerweg 21, 58566 Kierspe, Wahlbüro, Zimmer 12, eingesehen werden. 4. Jeder Wähler hat eine Stimme. Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber die Stimme gelten soll. Dies sind die Bewerber Thomas Gemke (CDU) und Lutz Vormann (SPD). 1. Gewählt wird mit amtlich hergestellten Stimmzetteln, die im Wahlraum bereitgehalten werden. Der gelbe Wahlbrief mit dem Stimmzettel in dem verschlossenen Stimmzettelumschlag und dem unterschriebenen Wahlschein ist so rechtzeitig an die Stadt Kierspe zu übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 16.00 Uhr eingeht. Die Wahlbriefe können auch bei der Stadt Kierspe bis 16.00 Uhr abgegeben werden. Später eingehende Wahlbriefe werden nicht berücksichtigt. 727 11. Die Wahlbriefe werden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. 12. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. gültigen Identitätsausweis - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl vorgelegt werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Wahlraum bereitgehalten werden. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Der Wähler hat eine Stimme. Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem rechten oder linken Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll. Der Stimmzettel muss von der Wählerin/ dem Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass die Stimmabgaben nicht erkennbar sind. Kierspe, den 30.05.2014 Der Bürgermeister In Vertretung Olaf Stelse Beigeordneter 4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Stimmbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlbezirk für den der Wahlschein ausgestellt ist, durch Stimmabgabe in einem beliebigen Stimmbezirk dieses Wahlbezirks oder durch Briefwahl teilnehmen. Bekanntmachung der Stadt Lüdenscheid Wahlbekanntmachung Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde die Briefwahlunterlagen (einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen. Am 15. Juni 2014 findet im Märkischen Kreis die Stichwahl des Landrates des Märkischen Kreises statt. 1. Die Wahlen dauern von 8.00 bis 18.00 Uhr. 2. Das Stadtgebiet Lüdenscheid ist in 81 allgemeine Stimmbezirke eingeteilt. 6. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit bis zum 04.05.2014 zugestellt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Barrierefrei zugängliche Wahlräume sind mit einem Rollstuhlpiktogramm gekennzeichnet. Ein Verzeichnis der barrierefrei zugänglichen Wahlräume liegt während der allgemeinen Öffnungszeiten der Stadt Lüdenscheid, Wahlamt, Telekomgebäude, Zimmer 14, Rathausplatz 2b, 58507 Lüdenscheid zur Einsichtnahme aus. Die Wahlbriefe können auch bei der auf den Umschlägen genannten Stelle abgegeben werden. 7. Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung der Briefwahlergebnisse am Wahltag um 15.00 Uhr im Bergstadt-Gymnasium, Saarlandstraße 5, 58511 Lüdenscheid, zusammen. 3. Der Wahlbrief mit dem Stimmzettel im verschlossenen Stimmzettelumschlag und dem unterschriebenen Wahlschein ist so rechtzeitig an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle zu übersenden, dass sie dort spätestens am Wahltag bis 16:00 Uhr eingehen. Später eingehende Wahlbriefe werden bei den Wahlen nicht berücksichtigt. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 25 Kommunalwahlgesetz). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Jede wahlberechtigte Person kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie/er eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis - Unionsbürger einen Während der Wahlzeit sind in und an dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, sowie in einem Bereich mit einem Abstand von 728 weniger als zwanzig Metern von dem Gebäudeeingang jede Beeinflussung der Wähler durch Wort, Ton, Schrift oder Bild sowie jede Unterschriftensammlung verboten. Gewählt wird mit dem amtlichen Stimmzettel. Die Wähler erhalten bei Betreten des Wahlraumes einen amtlichen Stimmzettel für die Wahl ausgehändigt. Die Veröffentlichung von Ergebnissen von Wählerbefragungen nach der Stimmabgabe über den Inhalt der Wahlentscheidungen ist vor Ablauf der Wahlzeit um 18:00 Uhr unzulässig. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so zusammengefaltet werden, dass nicht erkannt werden kann, wie er gewählt hat. Für die Stichwahl zur Wahl des Landrates werden weiße Stimmzettel verwendet. Jeder Wähler hat eine Stimme. Der Stimmzettel enthält die Bezeichnung der Kandidaten und der Partei. Lüdenscheid, den 28.05.2014 Der Bürgermeister In Vertretung gez. Theissen Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem unteren Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse im Wahlbezirk (Stimmbezirk) sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäftes möglich ist. Bekanntmachung der Stadt Hemer Wahlbekanntmachung zur Stichwahl des Landrates am 15.06.2014 Wähler, die einen Wahlschein für die Stichwahl zur Wahl des Landrates besitzen, können an der Wahl Am 15.06.2014 findet im Märkischen Kreis die Stichwahl zur Wahl des Landrates statt. Die Wahl dauert von 8.00 - 18.00 Uhr. - durch Stimmabgabe in einem beliebigen Stimmbezirk des Wahlgebietes Die Stadt Hemer ist in 21 allgemeine Wahlbezirke aufgeteilt. oder - durch Briefwahl In den Wahlbenachrichtigungen, die den in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 04.05.2014 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk (Stimmbezirk) und der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen haben. Barrierefrei zugängliche Wahlräume sind mit einem Rollstuhlpiktogramm gekennzeichnet. Ein Verzeichnis der barrierefrei zugänglichen Wahlräume liegt während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Hemer, Hademareplatz 44 im Wahlbüro (Zimmer 106) zur Einsichtnahme aus. teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Stadt Hemer die folgenden Unterlagen beschaffen: Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung der Briefwahlergebnisse um 15:00 Uhr im Rathaus der Stadt Hemer, Hademareplatz 44 zusammen. einen amtlichen weißen Stimmzettel einen amtlichen grünen Stimmzettelumschlag und einen amtlichen gelben Wahlbriefumschlag, auf dem die Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, aufgedruckt ist. Der gelbe Wahlbrief mit dem Stimmzettel – im verschlossenen Stimmzettelumschlag - und dem unterschriebenen Wahlscheinen ist so rechtzeitig an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle zu übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 16:00 Uhr eingeht. Später eingehende Wahlbriefe werden bei den Wahlen nicht berücksichtigt. Die Wahlbriefe können auch bei der auf den Umschlägen genannten Stelle abgegeben werden. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirkes wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wahlbenachrichtigung und ein Ausweispapier sind zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Stichwahl vorgelegt werden. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§25 Kommunalwahlgesetz). 729 Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Die Wähler geben ihre Stimme in der Weise ab, dass sie im unteren Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich machen, welchem der beiden Wahlvorschläge sie gelten soll. Hemer, 02.06.2014 Der Bürgermeister Gez. Michael Esken Die Wähler haben bei der Stichwahl eine Stimme. Auf dem Stimmzettel kann nur ein Bewerber für das Amt des Landrats gekennzeichnet werden. Der Stimmzettel ist auf weißem Papier mit schwarzem Aufdruck im Format DIN A 5 erstellt. Er muss von den Wählern in einer Wahlzelle des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so gefaltet werden, dass nicht erkannt werden kann, wie gewählt worden ist. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. Bekanntmachung der Stadt Meinerzhagen Wahlbekanntmachung für die Stichwahl des Landrats des Märkischen Kreises am 15.06.2014 Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl durch Stimmabgabe in einem beliebigen Stimmbezirk des Märkischen Kreises oder durch Briefwahl teilnehmen. Am Sonntag, 15.06.2014, findet in der Stadt Meinerzhagen die Stichwahl des Landrats des Märkischen Kreises statt. Die Wahl dauert von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Alle Wähler, die bereits bei der Wahl am 25.05.2014 Briefwahl für die Stichwahl beantragt hatten, erhalten die Briefwahlunterlagen automatisch zugesandt. Wer dies nicht beantragt hatte, aber bei der Stichwahl per Brief wählen möchte, muss bei der Stadt Meinerzhagen, Bürgerbüro im Rathaus, Bahnhofstraße 15, Meinerzhagen, die Briefwahlunterlagen (Wahlschein, den amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen grünen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen gelben Wahlbriefumschlag) beantragen. Die Wahlunterlagen werden direkt im Bürgerbüro ausgehändigt oder an die Wohnanschrift übersandt. Die Beantragung ist auch über die städtische Internetseite www.meinerzhagen.de möglich. Die Stadt Meinerzhagen ist in 17 allgemeine Wahlbezirke mit insgesamt 20 Stimmbezirken eingeteilt. In den Wahlbenachrichtigungen, die den in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten für die Wahl am 25.05.2014 bis zum 04.05.2014 übersandt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen haben. Für die Stichwahl ist der Wahlraum für den Stimmbezirk 161 (Mehrzweckhalle Rinkscheid) ausnahmsweise im Gebäude der Fa. W. u. H. Fernholz, Ihne 20, 58540 Meinerzhagen, eingerichtet. Barrierefrei zugängliche Wahlräume sind in der den Wahlberechtigten übersandten Wahlbenachrichtigung mit dem Zusatz „barrierefrei“ gekennzeichnet. Neue Wahlbenachrichtigungen für die Stichwahl werden nicht versandt. Bei der Briefwahl hat der Wähler der Stadt Meinerzhagen in einem verschlossenen Wahlbriefumschlag seinen Wahlschein mit der unterschriebenen „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ und in einem besonders verschlossenen grünen Stimmzettelumschlag seinen gekennzeichneten Stimmzettel so rechtzeitig zu übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 16.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch im Bürgerbüro abgegeben werden. Die Wahlunterlagen können ebenso unmittelbar im Bürgerbüro ausgefüllt und in die Wahlurne eingeworfen werden. Die Briefwahlvorstände treten zur Vorbereitung der Auszählung und zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am Wahltag um 14.00 Uhr im Rathausgebäude 2, Bahnhofstraße 13, zusammen. Die Wahlberechtigten können nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. Die Wähler haben sich auf Verlangen über ihre Person auszuweisen und daher einen amtlichen Personalausweis oder Reisepass, Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis, zur Wahl mitzubringen. Zur Erleichterung des Wahlgeschäfts soll auch die Wahlbenachrichtigung mitgebracht werden. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 25 Kommunalwahlgesetz). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Meinerzhagen, 03. Juni 2014 Der Bürgermeister gez. Pierlings Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Wahlraum bereitgehalten werden. Die Wähler erhalten bei Betreten des Wahlraumes jeweils einen amtlichen Stimmzettel für die Wahl ausgehändigt. 730 Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des/der Bürgermeisters/in der Stadt Hemer am 25.05.2014 Nachdem der Wahlausschuss das Ergebnis der Wahl des/der Bürgermeisters/in festgestellt hat, wird dieses gem. §§ 35 und 46b des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) i.V.m. §§ 63 und 75d der Kommunalwahlordnung (KWahlO) hiermit bekanntgegeben. Wahlberechtigte 28451 Wähler/innen 12729 Ungültige Stimmen 216 Gültige Stimmen 12513 Von den gültigen Stimmen entfielen auf Bewerber/in (Name) Name/n der Partei/en oder Wählergruppe/n, Kennwort Stimmen Esken, Michael CDU 9437 Klein, Hans-Peter SPD 2511 Wilke, Achim Erich DIE LINKE 565 Der Wahlausschuss stellte fest, dass der/die Bewerber/in Esken, Michael (Wahlvorschlag Nr. 1) mit 9437 Stimmen mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigt hat und diese/r damit gewählt ist. Gemäß §39 KWahlG können gegen die Gültigkeit der Wahl jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes, die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie die Aufsichtsbehörde binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses, also bis zum 28.06.2014, einschließlich, Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl gem § 40 Abs. 1 Buchstaben a) bis c) KWahlG für erforderlich halten. Der Einspruch ist bei dem Wahlleiter schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären. Hemer, den 28.05.2014 gez. Forsting Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des/der Bürgermeisters/in der Stadt Kierspe am 25.05.2014 Nachdem der Wahlausschuss das Ergebnis der Wahl des/der Bürgermeisters/in festgestellt hat, wird dieses gem. §§ 35 und 46 b des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) i.V.m. §§ 63 und 75 d der Kommunalwahlordnung (KWahlO) hiermit bekanntgegeben. Wahlberechtigte 13119 Wähler/innen 5825 Ungültige Stimmen 95 Gültige Stimmen 5730 Von den gültigen Stimmen entfielen auf Bewerber/in (Name) Name/n der Partei/en oder Wählergruppe/n, Kennwort Stimmen Hentschel, Heinz-Jörg SPD 1421 Emde, Frank Einzelbewerber Emde 4309 Der Wahlausschuss stellte fest, dass der/die Bewerber/in Emde, Frank (Wahlvorschlag Nr. 7) mit 4309 Stimmen mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigt hat und diese/r damit gewählt ist. Gemäß § 39 KWahlG kann gegen die Gültigkeit der Wahl jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes, die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie die Aufsichtsbehörde binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses Einspruch erhoben werden, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl gem. § 40 Abs. 1 Buchstaben a) bis c) KWahlG für erforderlich halten. Der Einspruch ist bei dem Wahlleiter der Stadt Kierspe, Springerweg 21, 58566 Kierspe schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären. Kierspe, 28.05.2014 Olaf Stelse Wahlleiter 733 Bekanntmachung des Ergebnisses der Ratswahl der Stadt Kierspe am 25.05.2014 Nachdem der Wahlausschuss das Ergebnis der Ratswahl festgestellt hat, wird dieses gem. §§ 35 und 46 b des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) i.V.m. §§ 63 und 75 d der Kommunalwahlordnung (KWahlO) hiermit bekanntgegeben. Wahlberechtigte 13119 Wähler/innen 5839 Ungültige Stimmen 91 Gültige Stimmen 5748 Die gültigen Stimmen verteilten sich auf die Parteien wie folgt: Partei, Wählergruppe, Einzelbewerber Direktmandate Stimmen (absolut) Stimmen (Prozent) CDU 13 2073 36,06 % SPD 3 1630 28,36 % UWG 1 967 16,82 % GRÜNE 0 489 8,51 % FDP 0 267 4,65 % Freie Wählergemein- schaft Kierspe 0 322 5,60 % gesamt 17 5748 Folgende Bewerber/innen wurden gewählt: 1. in den Wahlbezirken Wahlbezirk Direktkandidat Zum Alten Bahnhof Schriever, Eva, CDU Quartiersbüro Erlhöfer, Ralf, CDU Pestalozzischule Stahl, Helga, SPD Seniorenzentrum der AWO Kleinfeld, Gerd, CDU Kath. Gemeindehaus Kierspe / Bisitz Stubenrauch, Bernd, CDU Ev. Gemeindehaus Rönsahl Fischer, Jörg, CDU Bürgerhaus "Alte Post" Rönsahl Scheel, Holger, CDU Neuenhaus / Bollwerk Grafe, Dieter, UWG Volme / Freie Schule Erlen Pempe, Markus, CDU Rathaus - Mehrzweckraum A Karloff, Matthias, CDU Große Sporthalle Mehrzweckraum Baukloh, Monika, SPD Gesamtschule Mensa Ullrich, Ralf, SPD Vereinsheim Kleingärtner Rothstein, Kerstin, CDU 737 Gaststätte Zur Post Linde, Marie-Luise, CDU Lutherhaus Treff, Uwe, CDU Altes Amtshaus Aschenbrenner, Herbert, CDU Hotel Unter den Linden Tofote, Jürgen, CDU 2. aus den Reservelisten Partei / Wählergruppe Kandidat Wohnort Mandat SPD Hentschel, Heinz-Jörg Kierspe Reservelistenplatz 1 SPD Voswinkel, Marc Kierspe Reservelistenplatz 3 SPD Reppel, Christian Kierspe Reservelistenplatz 5 SPD Wolf, Sigrun Kierspe Reservelistenplatz 6 SPD Busch, Oliver Kierspe Reservelistenplatz 7 SPD Sieffert-Meisterjahn, ManueKierspe la Reservelistenplatz 8 SPD Werner, Helga Kierspe Reservelistenplatz 10 UWG Wieland, Clemens Kierspe Reservelistenplatz 1 UWG Däumer, Rüdiger Kierspe Reservelistenplatz 3 UWG Weiland, Kirstine Kierspe Reservelistenplatz 4 UWG Fernholz, Friedhelm Kierspe Reservelistenplatz 5 Kierspe Reservelistenplatz 6 UWG Bengelsträter, Karl Friedrich GRÜNE Reyher, Hermann Kierspe Reservelistenplatz 1 GRÜNE Jungmann, Detlef Kierspe Reservelistenplatz 2 GRÜNE Nies, Thomas Kierspe Reservelistenplatz 3 FDP Jung, Armin Kierspe Reservelistenplatz 1 FDP Rothstein, Jürgen Kierspe Reservelistenplatz 2 Schröder, Peter Christian Kierspe Reservelistenplatz 1 Freie Wählergemeinschaft Kierspe Freie Wählergemeinschaft Kierspe Schlüchting, Martin Kierspe Reservelistenplatz 2 Gemäß § 39 KWahlG kann gegen die Gültigkeit der Wahl jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes, die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie die Aufsichtsbehörde binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses Einspruch erhoben werden, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl gem. § 40 Abs. 1 Buchstaben a) bis c) KWahlG für erforderlich halten. Der Einspruch ist bei dem Wahlleiter der Stadt Kierspe, Springerweg 21, 58566 Kierspe schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären. Kierspe, 28.05.2014 Olaf Stelse Wahlleiter 738 Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Integrationsrates der Stadt Iserlohn am 25.05.2014 Der Wahlausschuss der Stadt Iserlohn hat in seiner Sitzung am 28.05.2014 das Ergebnis der Wahl des Integrationsrates der Stadt Iserlohn festgestellt. Gemäß § 19 Abs. 2 der Wahlordnung zur Durchführung der Wahl des Integrationsrat der Stadt Iserlohn werden die Namen der gewählten Bewerber hiermit bekanntgegeben. Gemäß § 20 Abs. 2 der Wahlordnung zur Durchführung der Wahl des Integrationsrates der Stadt Iserlohn können gegen die Gültigkeit der Wahl - jeder Wahlberechtigte sowie alle Bürgerinnen und Bürger des Wahlgebietes sowie - die Aufsichtsbehörde binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses, also bis zum 04.07.2014, einschließlich, Einspruch erheben. Wird gegen die Gültigkeit der Wahl Einspruch erhoben, so entscheidet der für die Integrationsrat gebildete Wahlprüfungsausschuss über den Einspruch. Der Einspruch ist bei dem Wahlleiter schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären. Folgende Bewerber/innen wurden gewählt: Türkische Gemeinde Iserlohn: Atay, Ercan, Rubensstraße 23, 58636 Iserlohn, Icoglu, Vural, Sundernallee 62, 58636 Iserlohn, Die Liste der Deutschen aus Russland: Esaulov, Ludmila, Sebastian-Kneipp-Weg 12, 58638 Iserlohn, Remisch, Rudolf, Griesenbraucker Straße 13, 58640 Iserlohn, ONE VOICE ISERLOHN (OVI) (OVI): Yavuz, Hasan, Hindenburgstraße 7, 58636 Iserlohn, SPD Migration & Vielfalt: El Bouziani, Mustafa, Gerlingser Weg 36, 58638 Iserlohn, Eren, Erbil, Karnacksweg 11, 58636 Iserlohn, Sentürk, Ali, Untergrüner Straße 97, 58644 Iserlohn, Slominski, Olga, Königsberger Straße 103, 58638 Iserlohn, Einzelbewerber: Tairis, Ioannis, Görresstraße 22, 58636 Iserlohn, Stadt Iserlohn, den 02.06.2014 Bürgermeister als Wahlleiter Bekanntmachung der Stadt Iserlohn Entgeltordnung der Stadtbücherei Iserlohn mit Bekanntmachungsanordnung vom 30.05.2014 I Der Rat der Stadt Iserlohn hat am 27.Mai 2014 die nachstehende Satzung beschlossen. Diese Satzung beruht auf § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023) in der zur Zeit gültigen Fassung. §1 Für die Ausleihe von Medien aus der Stadtbücherei werden folgende Entgelte erhoben. Sofern nicht anders angegeben, handelt es sich dabei um Jahresentgelte. A. Personen ab 18 Jahren (Hauptkarte) 10,00 € B. Inhaber des Familienpasses der Stadt Iserlohn ab 18 Jahren (Hauptkarte) 5,00 € C. Zusatzkarte für weitere im selben Haushalt lebende volljährige Familienmitglieder ersten Grades außer Schülern, Studenten, Auszubildenden und Freiwilligendienstleistenden bis 25 Jahren einschließlich (mit gleicher Laufzeit wie die jeweilige Hauptkarte). 5,00 € D. 3-Monats-Karte für Personen ab 18 Jahren 5,00 € E. Inhaber der Ehrenamtskarte der Stadt Iserlohn 5,00 € Von der Zahlung des Jahresentgeltes sind Kinder und Jugendliche bis 17 Jahren einschließlich, Schüler, Studenten, Auszubildende und Freiwilligendienstleistende bis 25 Jahren einschließlich sowie Bezieher von Sozialleistungen gegen entsprechenden Nachweis (Schüler-, Studenten-, Freiwilligenausweis, Sozialpass der Stadt Iserlohn, ALG II, Wohngeldbescheid) befreit. In wirtschaftlichen oder sozialen Notlagen kann auf schriftlichen Antrag eine Entgeltermäßigung oder Befreiung gewährt werden. Die Entscheidung hierüber trifft die Leitung der Stadtbücherei im Einzelfall (Härtefallregelung). §2 Für folgende Leistungen der Stadtbücherei werden Entgelte und/ oder Auslagenersatz gefordert: A. für das Neuausstellen eines Büchereiausweises bei Verlust oder Verschleiß 6,00 € B. für das Vormerken eines Mediums aus dem Besitz der Stadtbücherei 1,00 € C. für das Ersetzen eines beschädigten oder entfernten Strichcode-Etiketts 3,00 € D. für das Beschaffen eines Mediums aus dem Leihverkehr der Bibliotheken 2,00 € 741 E. als Bearbeitungsentgelt für das Ersetzen eines Mediums zusätzlich zu seinem Wert 5,00 € F. als Bearbeitungsentgelt für die Meldung von offenen Forderungen an den Bereich Recht zum Forderungseinzug pro Medieneinheit 5,00 € §3 Bei Überschreitung der Ausleihfrist eines Mediums sind folgende Versäumnisentgelte zu entrichten: 1) für Bestseller, Filme, Musik-CDs, CD- und DVD-ROMs und Konsolenspiele vom 1. bis 24. Öffnungstag der Bücherei je Öffnungstag und Medium 2) 0,50 € für alle anderen in der Bücherei entleihbaren Medien ab dem 1. Öffnungstag der Bücherei je Medium 0,50 € ab dem 6. Öffnungstag der Bücherei je Medium 1,50 € ab dem 11. Öffnungstag der Bücherei je Medium 2,50 € ab dem 16. Öffnungstag der Bücherei je Medium 3,50 € ab dem 21. Öffnungstag der Bücherei je Medium 4,50 € §4 Diese Entgeltordnung tritt am 5. Juni 2014 in Kraft. II Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften nach der Gemeindeordnung NRW kann gem. § 7 Abs. 6 Gemeindeordnung NRW nach Ablauf eines Jahres seit der Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Iserlohn vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Iserlohn, 30.05.2014 Dr. Ahrens Bürgermeister 742 Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl der Vertretung der Gemeinde Herscheid am 25.05.2014 Der Wahlausschuss der Gemeinde Herscheid hat in öffentlicher Sitzung am 27.05.2014 das Ergebnis der Wahl zur Vertretung der Gemeinde Herscheid am 25.05.2014 festgestellt. Gemäß §§ 35 und 46 b des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) i.V.m. §§ 63 und 75 d der Kommunalwahlordnung (KWahlO) wird das Ergebnis hiermit bekannt gegeben: Wahlberechtigte 6053 Wähler/innen 3207 Ungültige Stimmen 41 Gültige Stimmen 3166 Die gültigen Stimmen verteilten sich auf die Parteien wie folgt: Partei, Wählergruppe, Einzelbewerber Direktmandate Stimmen (absolut) Stimmen (Prozent) CDU 7 1299 41,03 % SPD 4 1099 34,71 % UWG 0 405 12,79 % FDP 0 150 4,74 % GRÜNE 0 213 6,73 % gesamt 11 3166 Folgende Bewerber/innen wurden gewählt: 1. in den Wahlbezirken Wahlbezirk Direktkandidat 1 Helle / Herscheid-Dorf Prinz, Klaus, CDU 2 Rahlenberg Bröker, Wolfgang Michael, CDU 3 Spielberg Köster, Uwe, SPD 4 Schmachtekorste Utermann, Jörg, SPD 5 Unter dem Dorf / Müggenbruch Hauswald, Kornelia, CDU 6 Müggenbruch - Höh Pierskalla, Erwin, SPD 7 Friedlin Voß, Dirk, CDU 8 Hüinghausen / Elsen Reinhardt, Peter Friedrich, SPD 9 Hüinghausen - Dorf Moos, Sebastian, CDU 10 Reblin / Holte Vedder, Caroline, CDU 11 Rärin / Schwarze Ahe Kaufmann, Eberhard, CDU 2. aus den Reservelisten Partei / Wählergruppe Kandidat Wohnort Mandat CDU Schröder, Sigrid Herscheid Reservelistenplatz 1 CDU Hartung, Thomas Herscheid Reservelistenplatz 5 SPD Vöpel, Wolfgang Herscheid Reservelistenplatz 1 SPD Haas, Gerhard Herscheid Reservelistenplatz 2 Partei / Wählergruppe Kandidat Wohnort Mandat SPD Hüttemeister, Petra Ursula Herscheid Reservelistenplatz 4 SPD Pierskalla, Frank Herscheid Reservelistenplatz 5 UWG Mühlhoff, Frank Herscheid Reservelistenplatz 1 UWG Benecke, Peter Herscheid Reservelistenplatz 2 UWG Milkereit, Udo Erwin Herscheid Reservelistenplatz 3 FDP Zuchowski, Alexander Herscheid Reservelistenplatz 1 GRÜNE Golian, Ute Gertrud Herscheid Reservelistenplatz 1 Gemäß § 39 KWahlG können gegen die Gültigkeit der Wahl jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes, die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie die Aufsichtsbehörde binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl gem § 40 Abs. 1 Buchstaben a) bis c) KWahlG für erforderlich halten. Der Einspruch ist bei dem Wahlleiter schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären. Herscheid, den 28.05.2014 Die Wahlleiterin Plate-Ernst Bekanntmachung der Stadt Meinerzhagen des Ergebnisses der Ratswahl der Stadt Meinerzhagen am 25.05.2014 Nachdem der Wahlausschuss das Ergebnis der Ratswahl festgestellt hat, wird dieses gem. §§ 35 und 46b des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) i.V.m. §§ 63 und 75d der Kommunalwahlordnung (KWahlO) hiermit bekanntgegeben. Wahlberechtigte 15888 Wähler/innen 7262 Ungültige Stimmen 117 Gültige Stimmen 7145 Die gültigen Stimmen verteilten sich auf die Parteien wie folgt: Partei, Wählergruppe, Einzelbewerber Direktmandate Stimmen (absolut) Stimmen (Prozent) CDU 16 3168 44,34 % SPD 1 1749 24,48 % FDP 0 723 10,12 % UWG 0 668 9,35 % GRÜNE 0 539 7,54 % DIE LINKE 0 134 1,88 % PIRATEN 0 164 2,30 % gesamt 17 7145 Folgende Bewerber/innen wurden gewählt: 1. in den Wahlbezirken Wahlbezirk Direktkandidat Stadtwerke Meinerzhagen Nesselrath, Jan, CDU Jugendzentrum Kritschker, Udo Herbert, CDU Pfarrheim St. Martin Schluckwirth, Susanne Konstanze, CDU Ev. Gemeindezentrum Blume, Nadine, CDU Schulzentrum Rothenstein I Nolte, Benjamin, CDU Schulzentrum Rothenstein II Schmitt, Frank Roland Andreas, CDU AWO-Kindergarten Rüsche, Volkmar, CDU CA Vending Hasek, Petra, CDU Altes Rathaus Stracke, Thorsten, CDU Kindergarten Hochstraße Lüttel, Frank Thomas, CDU Schulzentrum Auf der Wahr Scholand, Matthias Johann, CDU TUS-Turnhalle Blume, Jan, CDU Lengelscheid / Willertshagen Busch, Stefan, CDU Ebbeschule Valbert Hartmann, Ingo, CDU Ebbehalle Valbert Goßen, Petra Maria, SPD Wahlbezirk Direktkandidat Halle Rinkscheid / Fa.Fernholz Turck, Hans Gerd, CDU Hunswinkel / Haus Eckern Gelhausen, Torben Holger, CDU 2. aus den Reservelisten Partei / Wählergruppe Kandidat Wohnort Mandat CDU Turk, Wilfried Meinerzhagen Reservelistenplatz 9 SPD Wirth, Gerhard Walter Meinerzhagen Reservelistenplatz 1 SPD Schmidt, Rainer Meinerzhagen Reservelistenplatz 3 SPD Freudenreich, Petra Meinerzhagen Reservelistenplatz 4 SPD Puschkarsky, Rolf Meinerzhagen Reservelistenplatz 5 SPD Ostermann, Margit Meinerzhagen Reservelistenplatz 6 SPD Kamphaus, Peter Meinerzhagen Reservelistenplatz 7 SPD Friedrich, Silvia Meinerzhagen Reservelistenplatz 8 SPD Stermann, Dirk Meinerzhagen Reservelistenplatz 9 FDP Krause, Kai Jens Meinerzhagen Reservelistenplatz 1 FDP Walfort, Matthias Meinerzhagen Reservelistenplatz 2 FDP Sauer, Frank Meinerzhagen Reservelistenplatz 3 FDP Krause, Annika Meinerzhagen Reservelistenplatz 4 UWG Benger, Raimo Meinerzhagen Reservelistenplatz 1 UWG Fuchs, Heidrun Meinerzhagen Reservelistenplatz 2 UWG Fischer, Christine Meinerzhagen Reservelistenplatz 3 GRÜNE Barone, Paolino Salvatore Meinerzhagen Reservelistenplatz 1 GRÜNE Becker, Ingolf Meinerzhagen Reservelistenplatz 2 GRÜNE Kretschmer, Benjamin Meinerzhagen Reservelistenplatz 3 DIE LINKE Follert, Georg Meinerzhagen Reservelistenplatz 1 PIRATEN Hantschel, Rudolf Meinerzhagen Reservelistenplatz 1 Gemäß §39 KWahlG können gegen die Gültigkeit der Wahl jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes, die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie die Aufsichtsbehörde binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses, also bis zum 03.07.2014, einschließlich, Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl gem § 40 Abs. 1 Buchstaben a) bis c) KWahlG für erforderlich halten. Der Einspruch ist bei dem Wahlleiter schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären. Meinerzhagen, den 30.05.2014 Der Wahlleiter gez. Pierlings 747 Herausgeber: Märkischer Kreis – Der Landrat, 58509 Lüdenscheid, Postfach 2080. Einzelexemplare sind bei den Stadtverwaltungen im Kreis, bei der Kreisverwaltung Lüdenscheid und im Internet unter www.maerkischer-kreis.de kostenlos erhältlich; auf fernmündliche oder schriftliche Anforderung werden Einzelexemplare zugesandt. Das Bekanntmachungsblatt erscheint wöchentlich. 748