Kleine Anfrage Antwort LANDTAG RHEINLAND

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Kleine Anfrage Antwort LANDTAG RHEINLAND
LANDTAG RHEINLAND-PFALZ
15. Wahlperiode
Drucksache 15/
924
23. 03. 2007
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Barbara Schleicher-Rothmund (SPD)
und
Antwort
des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen
Grenzüberschreitende Maßnahmen am Arbeitsmarkt
Die Kleine Anfrage 555 vom 28. Februar 2007 hat folgenden Wortlaut:
In der Südpfalz arbeiten einige deutschstämmige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihren Wohnsitz in Frankreich haben.
Bei Verlust ihres Arbeitsplatzes in Deutschland ist das französische Arbeitsamt für diesen Personenkreis zuständig. Mangelnde Französischkenntnisse und andere Aspekte lassen eine schwierige Situation für Betroffene und Behörden entstehen.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Wie viele Fälle von deutschstämmigen Arbeitslosen, die ihren Wohnsitz in Frankreich haben und ihre Arbeitsplätze in Deutschland verloren haben, sind der Landesregierung bekannt?
2. Welche Möglichkeiten gibt es, diese Personen wieder in den deutschen Arbeitsmarkt zu integrieren?
3. Sind der Landesregierung Fälle bekannt, bei denen diese Arbeitslosen auf dem französischen Arbeitsmarkt integriert wurden?
4. Wie beurteilt die Landesregierung Kooperationen der Agentur für Arbeit und der ANPE – Agence de Wissembourg – hier im
Grenzraum?
5. Wie beurteilt die Landesregierung in diesem Zusammenhang grenzüberschreitende Weiterbildungsangebote?
6. Wie sollen die grenzüberschreitenden Projekte weiterentwickelt werden?
Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit
Schreiben vom 22. März 2007 wie folgt beantwortet:
Zu 1.:
Im Dezember 2006 wurden im Nordelsass 541 deutsche Arbeitslose von der französischen Arbeitsverwaltung betreut, davon 245
in Wissembourg. Im gesamten Elsass wohnen zirka 4 000 deutsche Arbeitslose.
Zu 2.:
Wenn diese Personen bei den deutschen Agenturen für Arbeit arbeitslos gemeldet sind, stehen sämtliche Eingliederungsinstrumente
des Dritten Buches Sozialgesetzbuch zur Verfügung. Als Arbeitsuchende können sie die Vermittlungsdienstleistungen der Agenturen
für Arbeit in Anspruch nehmen.
Nehmen deutsche Arbeitslose, die in Frankreich leben, aufgrund ihrer Wahlfreiheit die finanziellen Leistungen der französischen
ASSEDIC in Anspruch, was für sie häufig günstiger ist als das deutsche Arbeitslosengeld, besteht Anspruch auf die französischen
Integrationsinstrumente der ASSEDIC und der ANPE (Agence National de l’Emploi – Wissembourg).
Die ASSEDIC zahlt allerdings nur für Trainingsmaßnahmen, Praktika oder andere Maßnahmen, die in Frankreich stattfinden.
Zu 3.:
Die Integration von deutschen Arbeitslosen auf dem französischen Arbeitsmarkt gelingt nur in Einzelfällen. Sie scheitert meist schon
an den fehlenden Sprachkompetenzen, da die französische Sprache selten in Wort und Schrift beherrscht wird.
b. w.
Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 4.April 2007
Drucksache 15/
924
Landtag Rheinland-Pfalz – 15. Wahlperiode
Die EURES-Beraterinnen und -Berater der Arbeitsverwaltungen führen regelmäßig Grenzgängersprechtage in der französischen und
deutschen Grenzregion durch. Im nördlichen Teil der Grenzregion (Wissembourg und Lauterbourg) werden mindestens zweimal
im Monat Grenzgängerberatungen vor Ort angeboten. Im Rahmen eines Projekts, das mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds
kofinanziert wurde – eingebettet in die Europäische Gemeinschaftsinitiative EQUAL – konnten mehrere zweisprachige Vermittlerinnen und Vermittler eingestellt werden, deren Schwerpunkt in der intensiven Betreuung der arbeitslos gemeldeten Grenzgänger
liegt. Eine dieser Stellen ist bei der der ANPE Wissembourg eingerichtet. Eine sehr gute Zusammenarbeit und ein regelmäßiger Austausch hinsichtlich aktueller Stellen, die für Grenzgänger von Interesse sein könnten, sowie zu aktuellen Informationen und Projekten besteht insbesondere mit den EURES-T-Vermittlerinnen und -Vermittlern der Agenturen für Arbeit in Landau und Karlsruhe.
Veranstaltungen wie Bewerberseminare, Jobmessen, grenzüberschreitende Informationstage und Europatage werden regelmäßig im
Rahmen der grenzüberschreitenden Netzwerke EURES-Transfrontalier finanziert und durchgeführt.
Zu 5. und 6.:
Die Landesregierung beurteilt grenzüberschreitende Weiterbildungsangebote grundsätzlich sehr positiv, da die häufig nicht ausreichenden Sprachkenntnisse Deutsche an der Teilnahme am französischen Weiterbildungsangebot hindern, während andererseits
die Teilnahme an einer Weiterbildung der Agenturen für Arbeit meist wegen fehlender Finanzierungsmöglichkeiten scheitert.
Im zusammenwachsenden europäischen Markt ist die Mobilität der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein wichtiger Faktor.
Die rechtlichen Voraussetzungen der Freizügigkeit bestehen längst. Neben der beruflichen Ausbildung sind Sprachkenntnisse und
interkulturelle Kompetenzen notwendig, um Mobilität zu realisieren.
Mit der Einrichtung grenzüberschreitender Trainingszentren, in denen Deutsche und Franzosen gemeinsam an Integrations- und
Qualifikationsmaßnahmen teilnehmen könnten und dessen Finanzierung durch Einrichtungen in Deutschland und Frankreich gewährleistet wäre, könnte das Dienstleistungsangebot der ANPE sowie der Bundesagentur für Arbeit in der Region wesentlich ergänzt und verbessert werden. Ein grenzüberschreitendes Trainingszentrum könnte die Mobilität von Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern, die sich noch häufig auf einer Einbahnstraße vollzieht, in beide Richtungen über die nationalen Grenzen verstärken. Die Teilnahme von Arbeitsuchenden an grenzüberschreitenden Maßnahmen würde zudem die Arbeitsmarktchancen im
eigenen Land verbessern. Ein konkretes Qualifizierungsangebot könnte weitere Interessierte motivieren, sich entsprechend zu qualifizieren.
Malu Dreyer
Staatsministerin