KV Schleswig-Holstein (Stand: 31.12.2009 , PDF, 2.0 MB)

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KV Schleswig-Holstein (Stand: 31.12.2009 , PDF, 2.0 MB)
QUALITÄTSBERICHT 2009
Jederzeit gut versorgt in Schleswig-Holstein
Kassenärztliche Vereinigung
Schleswig-Holstein
Körperschaft des öffentlichen Rechts
QUALITÄTSBERICHT 2009 Hinweis: Die
vollständigen Daten
des Qualitätsberichts
finden Sie im Internet
unter www.kvsh.de
VORWORT.
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Qualitätssicherung – KERNAUFGABE DER KVSH.
Qualitätssicherung geht mit der Zeit �������������������������������������������������������������������������������� 4
Bundesweit geltende Qualitätssicherungsvereinbarungen und -richtlinien ��������������� 6
Instrumente der Qualitätssicherung ������������������������������������������������������������������������������� 8
Qualitätssicherung Praxisnah.
Zahlen und Fakten 2009�������������������������������������������������������������������������������������������������� 10
Ultraschalldiagnostik – eine Übersicht�������������������������������������������������������������������������� 12
Engagement für Qualitätssicherung – die Abteilung Qualitätssicherung ������������������ 14
Zytodiagnostik – Qualität in 400-facher Vergrößerung ������������������������������������������������ 18
Interview zum Thema Zytodiagnostik ��������������������������������������������������������������������������� 21
Sozialpsychiatrie – Punkte sammeln für mehr Konzentration ������������������������������������ 22
Weg aus der Abhängigkeit – substitutionsgestützte Behandlung in der hausärztlichen Praxis ������������������������������������������������������������������������������������������� 24
Interview zum Thema Drogensubstitution ������������������������������������������������������������������� 27
Qualitätsförderung.
Sektorenübergreifende Qualitätssicherung – zusammen arbeiten für mehr Qualität ����������������������������������������������������������������������� 28
AQUIK® – gutes Geld für gute Leistung? ������������������������������������������������������������������������ 30
Fortbildung: selbstverständlich! ������������������������������������������������������������������������������������ 32
Qualitätszirkel – vier Themen, vier Tutoren ������������������������������������������������������������������ 34
Zukunft.
Ausblick & Ziele���������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 36
Nützliches.
Hilfreiche Internetseiten������������������������������������������������������������������������������������������������� 38
QS-Kommissionen ���������������������������������������������������������������������������������������������������������� 40
Wichtige gesetzliche Regelungen der vertragsärztlichen Versorgung������������������������� 42
Impressum ����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 43
2
Qualitätsbericht 2009
Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein
VORWORT Liebe Leserinnen und Leser,
diese Zahlen sprechen für sich: Für die niedergelassenen Haus- und Fachärzte und Psychotherapeuten
gelten mehr als 40 verschiedene Qualitätssicherungsvereinbarungen und -richtlinien, zum Beispiel fürs
ambulante Operieren, für die Dialyse, die Onkologie oder Schmerztherapie. Rund zwei Drittel aller Leistungen, die in einer Arzt- oder Psychotherapeuten-Praxis in Schleswig-Holstein erbracht werden, sind
qualitätsgesichert. Dabei wird die Qualifikation des Arztes anhand unterschiedlicher Nachweise überprüft.
Zwei Beispiele:
• Bei der Mammographie – der Röntgenuntersuchung der Brust – anhand von Nachweisen der Treffsicherheit von Diagnosen und Qualität der Aufnahmen. • Bei der Darmspiegelung durch den Nachweis einer Mindestzahl an Untersuchungen pro Jahr und Hygieneüberprüfungen in den Praxen. Die Patienten in Schleswig-Holstein können sich darauf verlassen, dass sie von den mehr als 5.000 niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten auf hohem Niveau behandelt werden. Der Qualitätsbericht,
den die KVSH nun für das vergangene Jahr vorlegt, belegt dies eindrucksvoll. Darüber hinaus dokumentiert dieser Bericht, dass Qualitätssicherung in der ambulanten medizinischen
Versorgung Teamwork ist. Ärzte, Psychotherapeuten und Kassenärztliche Vereinigung arbeiten für die
Gesundheit der Patienten Hand in Hand. Sachverständige Ärzte, die sich neben der Tätigkeit in ihrer
Praxis in Qualitätssicherungskommissionen engagieren, prüfen gemeinsam mit Mitarbeitern der KVSH,
ob die geforderten Qualitätskriterien eingehalten werden. Ist dies nicht der Fall, wird dem Arzt zum
Beispiel bei der technischen Einstellung seiner Geräte geholfen. Ziel ist es, den Arzt bei der Erfüllung der
Qualitätskriterien zu unterstützen.
Die Qualitätssicherungskommissionen sind übrigens eines der besten Beispiele für eine funktionierende
ärztliche Selbstverwaltung. In Schleswig-Holstein gibt es 22 Kommissionen, in denen etwa 130 fach- und
sachkundige Kolleginnen und Kollegen ehrenamtlich tätig sind, oft in Abendsitzungen, und den Mitarbeitern unserer Abteilung Qualitätssicherung beratend zur Seite stehen. Bei diesen Ärzten möchte ich
mich im Namen der KVSH herzlich bedanken. Sie gewährleisten eine praxisnahe und flächendeckende
Umsetzung der Qualitätsvorgaben.
Qualitätssicherung ist also das Zusammenspiel verschiedener Bereiche und kann – auch dies zeigt der
Bericht – Grenzen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung zum Wohle der Patienten überwinden. Gemeinsam mit der Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein und der Ärztekammer des Landes betritt
die KVSH Neuland und bereitet das Projekt „Sektorenübergreifende Qualitätssicherung“ vor. Patienten,
denen ein künstliches Kniegelenk eingesetzt werden muss, werden von der Operation im Krankenhaus,
über die Betreuung in der Rehabilitationseinrichtung bis zur Nachbehandlung durch einen niedergelassenen Arzt begleitet. Dabei sollen die unterschiedlichen Untersuchungen und Behandlungsprozesse
so miteinander und aufeinander abgestimmt werden, dass am Ende die vollständige Genesung und
zufriedene Patienten stehen.
Ich wünsche Ihnen nun eine interessante Lektüre und viel Spaß beim Lesen des Qualitätsberichts 2009.
Dr. Ingeborg Kreuz, Vorstandsvorsitzende der KVSH
Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein
Qualitätsbericht 2009
3
QUALITÄTSSICHERUNG – KERNAUFGABE DER KVSH Qualitätssicherung
geht mit der Zeit
Die KVSH überprüft die Qualifikationen der Vertragsärzte und -psychotherapeuten,
die medizinischen Apparaturen und die Qualität der Untersuchungen.
Q
ualität hat in unserer Gesellschaft einen hohen Stellenwert. Das Wort leitet sich von dem lateinischen Wort „qualitas“
ab und bedeutet soviel wie Beschaffenheit, Merkmal oder
Zustand. Wenn wir allgemein von Qualität sprechen, nehmen wir fast immer auch eine Wertung vor: Ein guter Wein
beispielsweise muss frisch oder vollmundig sein, ein Kriterium seiner
Güte. Auch eine Dienstleistung bewerten wir danach, wie gut sie war:
Werden Malerarbeiten schnell, sauber und auch günstig erledigt und
das Ergebnis entspricht darüber hinaus unseren Erwartungen, sprechen
wir von Qualitätsarbeit. Dabei ist Qualität keinesfalls eine Selbstverständlichkeit. Sie kommt selten von allein und fordert allen Beteiligten
nicht nur Wissen und Motivation ab. Ebenso wichtig sind die innere
Einstellung, das Bewusstsein dafür und der Wille, ein erreichtes Niveau
zu halten oder zu verbessern. Faktoren, die heutzutage mehr denn je
über Erfolg oder Misserfolg entscheiden. Der Winzer, der nicht dafür
sorgt, dass sein Wein von hoher Güte bleibt, wird in kurzer Zeit die
Konsequenzen zu spüren bekommen. Daher tun wir gut daran, unser
Bewusstsein für Qualität zu schärfen und uns mit ihr auseinanderzusetzen, damit sie zur Selbstverständlichkeit wird. Auch wenn sich nicht nachvollziehen lässt, wann der Begriff Qualitätssicherung das erste Mal in der Geschichte auftauchte, besteht kein
Zweifel daran, dass sich die Menschen schon zu Frühzeiten bewusst
mit ihr auseinandergesetzt haben müssen. Bis in die heutige Zeit sind
uns beispielsweise Bauwerke wie die Chinesische Mauer oder die
Pyramiden in Ägypten erhalten geblieben. Sie sind Zeugnis dafür, dass
schon damals Qualitätsanforderungen existiert haben müssen, die die
Auswahl des Baumaterials oder auch die Bestimmung einer optimalen
Bauweise beeinflussten. Erste Ansätze von Qualitätssicherung in der Medizin in Deutschland
sind im 19. Jahrhundert zu finden. Damals wurde kein allzu großer
Wert auf Sauberkeit und Desinfektion gelegt. Entsprechend hoch war
die Ausbreitung von Infektionen und die Sterblichkeit nach medizinischen Eingriffen. Als Max von Pettenkofer die Wissenschaft der
Hygiene begründete, sollte sich dies jedoch grundlegend ändern. Von
Pettenkofer und weitere in der damaligen Zeit angesehene Ärzte wie z. B. Ignaz Semmelweis oder Rudolf Virchow erkannten als Ergebnis ihrer
Forschungen wichtige Zusammenhänge der Krankheitsverbreitung
und deren Vorbeugung. Hygienemaßnahmen wurden definiert und
eingeführt mit dem Erfolg, dass die Zahl der Infektionskrankheiten
zurückging. Die damaligen Forschungen und Erkenntnisse haben einen
entscheidenden Einfluss auf die Entwicklung der Qualitätssicherung. Insofern ist Pettenkofer sicher als einer der Wegbereiter der modernen
Qualitätssicherung in der Medizin anzusehen. 4
Qualitätsbericht 2009
Mehr denn je kommt der Qualitätssicherung und der Qualitätsentwicklung im Gesundheitswesen eine große Bedeutung zu. Nicht zuletzt
ist sie aufgrund rechtlicher Bestimmungen sowie diverser Richt- und
Leitlinien sowohl für die in Schleswig-Holstein mehr als 5000 niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten als Leistungserbringer als auch
für die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein verpflichtend. Wenn man so will, hat Qualitätssicherung bei der KVSH „Tradition“. Bedeutung von Qualitätssicherung
nimmt zu
Während den Kassenärztlichen Vereinigungen nach ihrer Gründung
Anfang der 30er Jahre als Interessenvertretung der Ärzte hauptsächlich
die Aufgabe zufiel, Kollektivverträge mit den Krankenkassen zu schließen und Honorarvereinbarungen auszuhandeln, hat sich ihr heutiges
Bild stark verändert. Die Begriffe „Service“ und „Dienstleister“ rücken
immer mehr in den Vordergrund und neben dem Sicherstellungsauftrag
gehört zweifelsohne die Qualitätssicherung der erbrachten ambulanten
Leistungen ihrer Mitglieder zu ihren Hauptaufgaben. Qualitätsbezogene Richtlinien der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
(KBV) gab es bereits in den 60er Jahren. Schon damals wurden fachliche
und apparative Anforderungen definiert, die ein Arzt erfüllen musste,
wenn er bestimmte Leistungen im Rahmen seiner kassenärztlichen
Tätigkeit erbringen wollte. Auf der Grundlage der KBV-Richtlinien definierten die Kassenärztlichen Vereinigungen weitere regionale Standards
für Qualität. Auch bei der KVSH wurden ergänzende Regelungen, wie
z. B. die „Röntgen-Richtlinien“, eingeführt. Diese spezifizierten die
Vorgaben der KBV. Die Qualitätssicherung von Röntgenuntersuchungen
nimmt die Radiologie-Kommission als Sachverständigenausschuss des
Vorstandes bereits seit 1976 wahr. Seither wird die Qualität der angefertigten Röntgenaufnahmen und der schriftlichen Befunde überprüft. Seit 1989 nimmt die Anzahl der Genehmigungsbereiche (siehe Abbildung Seite 6-7) kontinuierlich zu. Bis heute wurden von der KBV und
seit 2004 auch vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) weitere
Qualitätssicherungsvereinbarungen bzw. –richtlinien beschlossen. Es
gab nicht von Anfang an für jeden Genehmigungsbereich auch zwingend einen speziellen Sachverständigenausschuss. Die Erteilung einer
Abrechnungsgenehmigung durch die KVSH erfolgte jedoch nur unter
bestimmten Voraussetzungen, woran sich bis heute wenig geändert hat. Aktuell existieren mehr als 40 Genehmigungsbereiche. Bei der KVSH
sind 22 Qualitätssicherungskommissionen tätig – ein wesentliches
Merkmal der Qualitätssicherung der Selbstverwaltung. Fachleute aus
den eigenen Reihen stehen ihren Kollegen mit Rat und Tat zur Seite
und leisten damit einen entscheidenden Beitrag zum Qualitätsniveau
von ärztlichen Leistungen in Schleswig-Holstein. Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein
Instrumente und Verfahren der Qualitätssicherung sind keine starren
Gebilde, sondern unterliegen einer fortlaufenden Weiterentwicklung. Prüfverfahren zur Messung von Qualität werden spezifiziert, Leitfäden
zur Regelung von organisatorischen Abläufen in Arztpraxen oder Krankenhäusern ausgearbeitet und neue Behandlungsstandards definiert. Leit- und Richtlinien der Europäischen Union ebnen zudem den Weg
eines standardisierten Qualitätsniveaus in ganz Europa. Die Einführung von Qualitätsmanagement-Systemen, wie z. B. das
von der KBV in Zusammenarbeit mit niedergelassenen Ärzten und
Psychotherapeuten erarbeitete QEP® oder auch regionale Verträge,
wie z. B. die Qualitätsgesicherte Mamma-Diagnostik (QuaMaDi) in
Schleswig-Holstein, stellen weitere Beispiele dar. Qualität hat allerdings
ihren Preis und es bedarf, neben Geduld und Eigeninitiative aller Beteiligten, auch finanzieller Mittel – ein Faktor, der gerade in der heutigen
Zeit nicht zu vernachlässigen ist. Neue Techniken – neue Herausforderungen
Auch im technischen Bereich wurden in den letzten Jahren weitere
Standards eingeführt. Seit Inkrafttreten der neuen Qualitätssicherungsvereinbarung „Sonographie“ im April 2009 unterliegen z. B. auch die
Betreiber von Ultraschallgeräten der Pflicht zur regelmäßigen technischen Überprüfung des Gerätes. Die Qualitätssicherung der technischen
Geräte in der Radiologie erfolgt hingegen schon seit 1989 durch die bei
der KVSH eingerichtete Ärztliche Stelle nach der Röntgenverordnung. Eine weitere Ärztliche Stelle folgte für die Bereiche Nuklearmedizin und
Strahlentherapie Ende 2004.
Neue Techniken und Qualitätssicherungsverfahren stellen auch die
KVSH vor neue Herausforderungen. So bedienen sich die Qualitätssicherungskommissionen zeitgemäßen Equipments, wie z. B. moderner
Mikroskope zur Beurteilung von zytologischen Präparaten oder auch
einer Befundungsstation für die Beurteilung digitaler Röntgen- oder
MRT-Aufnahmen. Auch die Bewertung der angeforderten Dokumentationen erfolgt in vielen Fällen EDV-gestützt.
Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein
Qualität lässt sich im Wesentlichen anhand der
nachstehenden drei Elemente definieren:
• Bei der Strukturqualität liegt der Schwerpunkt in der fachlichen
Qualifikation des Arztes und seiner Mitarbeiter. Dazu zählen ebenfalls apparative und bauliche, aber auch organisatorische Aspekte
der Praxis. • Bei der Prozessqualität richtet sich der Fokus auf den Praxisablauf. Wie sind beispielsweise die hygienischen Verhältnisse geregelt?
Werden verwendete Untersuchungsgeräte den Vorgaben gemäß
gereinigt und sterilisiert? Wie sinnvoll werden diagnostische und
therapeutische Maßnahmen eingesetzt?
• Die Ergebnisqualität erlaubt schließlich eine Messung der Qualität. Wurden definierte Qualitätsziele erreicht? Sind standardisierte
Diagnoseverfahren verwendet worden? Hat sich der gewünschte
Therapieerfolg eingestellt? Konnte der Patient eine Verbesserung
seines Gesundheitszustandes erfahren?
Die am häufigsten durchgeführten Qualitätsprüfungen zielen auf die
Strukturqualität der erbrachten Leistungen. Geeignete Prüfparameter
lassen sich hier relativ einfach bestimmen. Einen ebenso hohen Stellenwert haben jedoch auch prozess- und ergebnisorientierte Verfahren. Regelmäßig werden daher diagnostische Verfahren begutachtet oder
der hygienische Zustand von Untersuchungsgeräten geprüft. Die vorliegenden Ergebnisse der von der KVSH im Jahr 2009 durchgeführten Qualitätsprüfungen zeigen, dass die Ärzte und Psychotherapeuten in Schleswig-Holstein einen hohen Qualitätsanspruch
haben. Die verschiedenen Verfahren der Qualitätssicherung werden
von ihnen angenommen und auch gelebt – eine wichtige Basis für die
Zukunft. Denn nicht alles, was heute als gut angesehen wird, muss
auch morgen noch Bestand haben. Nicht zuletzt der immer schneller
werdende technische Fortschritt und damit neu entstehende Untersuchungs- bzw. Behandlungsmöglichkeiten zwingen immer wieder zum
Umdenken. Diesen Weg wird die KVSH auch zukünftig gemeinsam mit
ihren Mitgliedern gehen. Qualitätsbericht 2009
5
QUALITÄTSSICHERUNG – KERNAUFGABE DER KVSH Bundesweit geltende Qualitätssicher
Entwicklung der Genehmigungsbereiche 1989-2009
1989
6
Qualitätsbericht 2009
1990-1993
1994-1997
1998-2001
2002-2005
Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein
ungsvereinbarungen und -richtlinien
2006
2007
2008
2009
• Akupunktur
• Ambulantes Operieren
• Apherese
• Arthroskopie
• Chirotherapie
• Diabetischer Fuß
• Dialyse
• DMP Asthma/COPD
• DMP Brustkrebs
• DMP Diabetes Typ 1
• DMP Diabetes Typ 2
• DMP KHK
• Handchirurgie
• Hausarztzentrierte Versorgung
• Hautkrebs-Screening
• Herzschrittmacher
• Intervent. Radiologie
• Invasive Kardiologie
• Kernspintomographie
• Koloskopie
• Labor
• Langzeit-EKG
• Mammographie
• Mammographie-Screening
• MR-Angiographie
• Onkologie
• Otoakustische Emissionen
• Photodynamische Therapie
• Physik. med. Leistung
• Psychotherapie
• Phototherap. Keratektomie
• Rehabilitation
• Schlafapnoe
• Schmerztherapie
• Sozialpsychiatrie
• Soziotherapie
• Substitution
• Stoßwellenlithotripsie
• Strahlendiagnostik u. -therapie
• Ultraschall
• Zervix-Zytologie
Quelle: KVSH
Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein
Qualitätsbericht 2009
7
QUALITÄTSSICHERUNG – KERNAUFGABE DER KVSH Instrumente der
Qualitätssicherung
Die Qualitätsstandards für ambulante
medizinische Leistungen sind in bundesweit
geltenden Richtlinien und Vereinbarungen
fixiert, teilweise auch in Verträgen, die die
Kassenärztlichen Vereinigungen der Länder
direkt mit den Krankenkassen abschließen
(siehe auch gesetzliche Regelungen, Seite 42).
Zur ständigen Qualitätsmessung und
Qualitätssicherung werden folgende
anerkannte Methoden angewendet:
Einzelfallprüfung durch Stichproben/Dokumentationsprüfung
Die Kassenärztlichen Vereinigungen prüfen gemäß der gesetzlichen
Vorgaben die Qualität einiger Leistungen im Einzelfall durch Stichproben. Wie bei einer „Verkehrskontrolle“ werden jährlich mindestens vier
Prozent der Ärzte zur Überprüfung von Dokumentationen herausgefiltert. In anderen Bereichen, z. B. bei der Koloskopie, der Mammographie,
der substitutionsgestützten Behandlung von Opiatabhängigen und
der photodynamischen Therapie am Augenhintergrund, sind die Kontrollen noch umfangreicher: Von allen durchführenden Ärzten werden
stichprobenartig Patientendokumentationen überprüft. Feedback-Systeme
Feedback-Systeme helfen dem einzelnen Arzt, seine eigene Arbeit zu
bewerten und gegebenenfalls zu verbessern. Durch die Bereitstellung
von sogenannten Feedback-Berichten ist außerdem ein Vergleich
der Behandlungsqualität zwischen mehreren Praxen möglich. Dazu
werden die von den Praxen erstellten Dokumentationen ausgewertet. Feedback-Systeme sind z. B. Teil der strukturierten Behandlungsprogramme (Disease-Management-Programme). Hygieneprüfungen und Praxisbegehungen
Regelmäßige Hygieneprüfungen sind für die Praxen vorgeschrieben,
die Koloskopien durchführen. Die Überprüfung der Hygiene erfolgt
zweimal im Jahr durch ein von der Kassenärztlichen Vereinigung beauftragtes Hygieneinstitut. Bei Beanstandungen erfolgen bis zu zwei
Wiederholungsprüfungen. Treten erneut Mängel auf, kann dies zum
Entzug der Abrechnungsgenehmigung führen. Praxisbegehungen können beispielsweise in Praxen stattfinden, in denen ambulant operiert
wird und die dafür besondere bauliche Strukturen vorhalten müssen. Kontinuierliche Fortbildung
Viele der bundeseinheitlichen und regionalen Vereinbarungen und
Verträge, z. B. Disease-Management-Programme (DMP), Schmerztherapievereinbarung, Onkologievereinbarung und hausarztzentrierte
Versorgung, schreiben entsprechende Fortbildungen vor. Daneben
besteht seit dem Jahr 2004 für alle Ärzte und Psychotherapeuten auch
die gesetzliche Verpflichtung zur regelmäßigen Fortbildung (siehe
auch Seite 32).
Qualitätsmanagement in der Praxis
Mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz vom 1. Januar 2004 wurden alle Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten verpflichtet, in
den nächsten Jahren ein praxisinternes Qualitätsmanagement (QM)
einzuführen und weiterzuentwickeln. Ziel des Qualitätsmanagements
ist es, Praxisabläufe nach fachlichen Standards und wissenschaftlichen
Erkenntnissen effizienter zu gestalten, Fehler zu vermeiden und Qualität
weiterzuentwickeln.
Qualitätssicherungskommissionen
Wesentliches Merkmal der Qualitätssicherung in ärztlicher Selbstverwaltung ist die Verknüpfung ärztlichen Sachverstandes mit professioneller
Verwaltung. Die Einrichtung von Qualitätssicherungskommissionen,
die mit Ärzten besetzt sind, ist deshalb in allen Kassenärztlichen Vereinigungen als qualitätssichernde Maßnahme institutionell verankert.
Frequenzregelungen
Es liegen wissenschaftliche Erkenntnisse darüber vor, dass die Erfahrung
des Arztes bzw. die Häufigkeit, mit der er eine bestimmte Untersuchung
oder Operation durchführt, das Behandlungsergebnis beeinflussen. Deshalb sind für einige Leistungen (z. B. Untersuchungen mit Herzkathetern, Koloskopien) Frequenzregelungen vorgeschrieben. Der Arzt
muss eine jährliche Mindestzahl der entsprechenden Untersuchung/
Leistung nachweisen. Nur dann kann diese Leistung weiterhin zu Lasten
der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden.
8
Qualitätsbericht 2009
Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein
HYGIENEprüfung Koloskopie
Insgesamt wurden im Jahr 2009
160 Prüfungen in 80 Praxen
durchgeführt – mit lediglich
4 Beanstandungen
Quelle: KVSH
Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein
Qualitätsbericht 2009
9
QUALITÄTSSICHERUNG PRAXISNAH Zahlen und Fakten 2009
Anzahl im Maßstab 1:1
ANZAHL Widerrufe / RÜCKGABE ODER BEENDIGUNGEN VON GENEHMIGUNGEN ABLEHNUNGEN
6
Qualitätssicherungsbereiche
Akupunktur
Apheresen
Arthroskopie
Autogenes Training
Computertomographie
Dialyse
Hautkrebs-Screening
Herzschrittmacherkontrolle
HIV-Infektionen/Aids-Erkrankungen
Hypnose (Psychotherapie)
Interventionelle Radiologie
Invasive Kardiologie
Jacobsonsche Relaxationstherapie (Psychotherapie)
Kernspintomographie (allgemein)
Kernspintomographie der Mamma
Koloskopie
Laboratoriumsuntersuchungen 1
Langzeit-EKG
Magnetresonanz-Angiographie
Mammographie (kurativ)
Mammographie-Screening
Medizinische Rehabilitation
Nuklearmedizin
Onkologie
Osteodensitometrie (Knochendichtemessung)
Otoakustische Emissionen
Photodynamische Therapie
Phototherapeutische Keratektomie
Psychosomatische Grundversorgung (Psychotherapie)
Radiologie (diagnostische)
Schlafapnoe
Schmerztherapie
Sozialpsychiatrie
Soziotherapie
Stoßwellenlithotripsie
Strahlentherapie
Substitutionsgestützte Behandlung Opiatabhängiger
Ultraschall der Säuglingshüfte
Vakuumbiopsie der Brust
Zervix-Zytologie
3
2
13
5
1/5
35
7
Eine Vielzahl der Leistungen,
die im Rahmen der
vertragsärztlichen Versorgung
von Ärzten und Psychotherapeuten
zu Lasten der gesetzlichen
Krankenkassen erbracht
und abgerechnet werden,
43
unterliegt einer gesonderten
Genehmigungspflicht
57
durch die
Kassenärztliche
Vereinigung.
5
5
3/2
3
2
1
2
1
3
17
1
3
2/7
3/2
1
6/7
4
2
2
1
16
65
7
4 / 26
1
1
2
1
1
1
I
m Berichtsjahr 2009 wurden bei der Kassenärztlichen Vereinigung
Schleswig-Holstein für die hier aufgeführten genehmigungspflichtigen Leistungen insgesamt ca. 3.100 Anträge auf Neuerteilung
einer Genehmigung gestellt. Davon konnten ca. 98 Prozent der
Anträge positiv beschieden und eine Abrechnungsgenehmigung erteilt
werden. Lediglich zwei Prozent der Anträge wurden abgelehnt, weil
6
die Voraussetzungen für die Genehmigung nicht erfüllt waren. Zum
1
Stichtag 31. Dezember 2009 lagen insgesamt ca. 18.500 arztbezogene
2
Genehmigungen vor. In 47 Fällen musste die Genehmigung wegen
4
unzureichender Qualität widerrufen werden. Zudem wurden 616
Genehmigungen beendet, der Hauptgrund war das Ende der vertrags- 13
ärztlichen Tätigkeit. 4
Diese Ergebnisse zeigen, dass qualitätssichernde Maßnahmen zu einer
hochwertigen Medizin beitragen. Vor allem am Verhältnis der vielen neu
7
erteilten Genehmigungen zu den wenigen Ablehnungen wird deutlich,
8
dass Ärzte selbst einen hohen Qualitätsanspruch an ihre Arbeit haben
und überwiegend sehr genau prüfen, ob sie die Voraussetzungen
11
für eine Genehmigung erfüllen.
2
2
9
EBM-Regelungen
Chirotherapie
Diabetischer Fuß
Empfängnisregelung
Entwicklungsneurologische Untersuchung 2
Funktionsstörung der Hand
Krebsfrüherkennung der Frau
Neurophysiologische Übungsbehandlung
Physikalische Therapie
5
3
1
1
1
1
Regionale Vereinbarungen
3 / 53
DMP Asthma Bronchiale
DMP Brustkrebs
DMP COPD
DMP Diabetes mellitus Typ 1
DMP Diabetes mellitus Typ 2
DMP Koronare Herzkrankheiten
1
15 / 25
1
3 / 45
2
1
3 / 63
3 / 47
1
10 Qualitätsbericht 2009
(Kap. 32.3/entsprechend Kap. 1.7 EBM); 2 orientierende Sprachuntersuchung
Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein
Anzahl im Maßstab 1:10
ANZAHL NEU ERTEILTE GENEHMIGUNGEN / GENEHMIGUNGEN GESAMT
21
1 / 20
8
114
7
11
112
1 / 55
273
372
1.693 / 1.693*
8
79
0/0
5
0 / 15
0/9
12
13
82
1 / 11
3
93
27
90
6
64
5
76
7
65
58
3 42
*
seit 1. August 2009 neuer Vertrag mit dem BKK Landesverband Nord in Kraft:
1.588 bestehende Genehmigungen wurden darum erweitert
163
156
384
919
Anzahl Widerrufe
Anzahl Rückgabe/Beendigungen von Genehmigungen
Anzahl Ablehnungen
Anzahl Genehmigungen gesamt
Anzahl Genehmigungen, die neu erteilt wurden
Stand: 31.12.2009 Quelle: KVSH
1.803
147 / 145
3 56
12
110
0 / 20
1/2
180
2.137->
48
2
650
82
1 / 32
2 / 29
2 / 64
4 / 29
6 / 32
GESAMT: 47
3
130
7
0/4
1 / 46
16
16
3
616
70
3.055
18.452
210
425
213
12
3
2 39
5
145
90 / 89
149
179
322
100
1.496
36
426
102
16 / 51
1.346
150
105
Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein
1.625
1.569
Qualitätsbericht 2009 11
QUALITÄTSSICHERUNG PRAXISNAH Ultraschalldiagnostik
– eine Übersicht
M
it mehr als 35 verschiedenen Anwendungsbereichen, für
die von der KVSH jeweils gesonderte Genehmigungen
erteilt werden, ist der Bereich Ultraschalldiagnostik einer
der umfangreichsten. Die Sonographie, insbesondere die
Interpretation der Aufnahmen erfordert vom niedergelassenen Arzt
sehr viel Übung und Erfahrung. Als Voraussetzung zur Genehmigung
wird darum eine Mindestanzahl von Sonographien der entsprechenden
Körperregion verlangt. Regelmäßig werden in großem Umfang auch
Stichprobenprüfungen durchgeführt. Eine Kommission begutachtet
Sonographiebilder als Paperprints, auf Video, CD, MO-Diskette oder
DVD einschließlich der zugehörigen Dokumentationen. In diese Überprüfung werden grundsätzlich auch die Indikationsstellung, Befundung
und die diagnostische Konsequenz mit einbezogen.
Ultraschalldiagnostik (Ultraschallvereinbarung)
2.563
Anzahl Ärzte mit mindestens einer Genehmigung
(Stand 31. 12. 2009)
260
Anzahl Ärzte mit Rückgabe/Beendigung
von Abrechnungsgenehmigungen
857
Anzahl beschiedene Anträge
(Anwendungsbereiche)
376
davon Anzahl
Genehmigungen
481
davon Anzahl Ablehnungen
(überwiegend fachfremde
Anwendungsbereiche)
Anzahl der Widerrufe von Abrechnungsgenehmigungen:
0
Die hohe Anzahl der Ablehnungen entstand nicht aufgrund fehlender
fachlicher Qualifikationen, sondern überwiegend durch das Beantragen
fachfremder Anwendungsbereiche.
12 Qualitätsbericht 2009
Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein
Anwendungsbereiche Anzahl Ärzte mit Genehmigung
Stand 31.12.2009
AB 1.1
AB 2.1
AB 2.2
AB 3.1
AB 3.2
Gehirn durch die offene Fontanelle
Gesamte Diagnostik des Auges
Biometrie des Auges sowie Messungen der Hornhautdicke
Nasennebenhöhlen, A- und/oder B-Modus
Gesichts- und Halsweichteile
(einschließlich Speicheldrüsen, B-Modus)
AB 3.3
Schilddrüse, B-Modus
AB 4.1
Echokardiographie, Jugendliche, Erwachsene, transthorakal
AB 4.2
Echokardiographie, Jugendliche, Erwachsene transoesophageal
AB 4.3
Echokardiographie, Neugeborene, Säuglinge, Kleinkinder, Kinder,
Jugendliche, transthorakal
AB 4.4
Echokardiographie, Neugeborene, Säuglinge, Kleinkinder, Kinder,
Jugendliche, transoesophageal
AB 4.5
Belastungsechokardiographie, Jugendliche, Erwachsene
AB 4.6
Belastungsechokardiographie, Neugeborene, Säuglinge, Kleinkinder,
Kinder, Jugendliche
AB 5.1
Thoraxorgane (ohne Herz), B-Modus, transkutan
AB 5.2
Thoraxorgane (ohne Herz), B-Modus, transkavitär
AB 6.1
Brustdrüse, B-Modus
AB 7.1
Abdomen und Retroperitoneum, Jugendliche, Erwachsene,
B-Modus transkutan
AB 7.2
Abdomen und Retroperitoneum, B-Modus, transkavitär (Rektum)
AB 7.3
Abdomen und Retroperitoneum, B-Modus transkavitär
(Magen-Darm)
AB 7.4
Abdomen und Retroperitoneum, Neugeborene, Säuglinge,
Kleinkinder, Kinder, Jugendliche, B-Modus, transkutan
AB 8.1
Urogenitalorgane, B-Modus, transkutan
AB 8.2
Urogenitalorgane, B-Modus, transkavitär
AB 8.3
Weibliche Genitalorgane, B-Modus
AB 9.1
Geburtshilfliche Basisdiagnostik, B-Modus
AB 9.2
Weiterführende Differentialdiagnostik des Feten, B-Modus,
AB 10.1 Bewegungsorgane (ohne Säuglingshüfte), B-Modus,
AB 10.2 Säuglingshüfte, B-Modus
AB 11.1
Venen der Extremitäten, B-Modus
AB 12.1
Haut, B-Modus
AB 12.2 Subcutis und subkutane Lymphknoten, B-Modus,
AB 20.1 CW-Doppler – extrakranielle hirnversorgende Gefäße
AB 20.2 CW-Doppler – extremitätenver- /entsorgende Gefäße
AB 20.3 CW-Doppler – extremitätenentsorgende Gefäße
AB 20.4 CW- oder PW-Doppler – Gefäße des männlichen Genitalsystems
AB 20.5 PW-Doppler – intrakranielle hirnversorgende Gefäße
AB 20.6 Duplex-Verfahren – extrakranielle hirnversorgende Gefäße
AB 20.7 Duplex-Verfahren – intrakranielle hirnversorgende Gefäße
AB 20.8 Duplex-Verfahren – extremitätenver- / entsorgende Gefäße
AB 20.9 Duplex-Verfahren – extremitätenentsorgende Gefäße
AB 20.10 Duplex-Verfahren – abdominelle und retroperitoneale Gefäße
sowie Mediastinum
AB 20.11 Duplex-Verfahren – Gefäße des weiblichen Genitalsystems
AB 21.1
Doppler-Echokardiographie (einschließlich Duplex),
Jugendliche, Erwachsene, transthorakal
AB 21.2
Doppler-Echokardiographie, (einschließlich Duplex),
Jugendliche, Erwachsene, transoesophageal
AB 21.3
Doppler-Echokardiographie, (einschließlich Duplex), Neugeborene,
Säuglinge, Kleinkinder, Kinder, Jugendliche, transthorakal
AB 21.4
Doppler-Echokardiographie, (einschließlich Duplex), Neugeborene,
Säuglinge, Kleinkinder, Kinder, Jugendliche,transoesophageal
AB 22.1 Duplex-Verfahren – Fetales kardiovaskuläres System
AB 22.2 Duplex-Verfahren – Feto-maternales Gefäßsystem
Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein
63
49
35
104
193
940
149
**
*
*
44
0
207
**
209
1.647
**
**
**
1.156
**
357
344
173
193
212
173
3***
3***
217
250
250
47
48
113
108
93
93
91
23
112
**
*
*
20
76
*) = Angabe Echokardiographie und Doppler-Echokardiographie (einschließlich Duplex), sowie Abdomen und
Retroperitoneum Neugeborene, Säuglinge, Kleinkinder, Kinder, Jugendliche nicht möglich, da der EBM nicht
zwischen Kindern und Erwachsenen differenziert / keine Kennzeichnung
**) = Angabe erst in 2010 möglich (Änderung der Ultraschallvereinbarung ab 1. April 2009)
***) = zusammen mit Haut – nur eine EMB-Leistung
Quelle: KVSH
Qualitätsbericht 2009 13
QUALITÄTSSICHERUNG PRAXISNAH Engagement für Qualität –
die Abteilung Qualitätssicherung
Brustkrebsdiagnostik
und -therapie
Leitung: Kathrin Zander
TEAM 1
QuaMaDi-Geschäftsstelle
Mammographie-Screening
Kurative Mammographie
Genehmigungspflichtige
Leistungen (I)
Leitung: Marion Frohberg
TEAM 2
Apheresen,
Dermatohistologie,
Dialysen,
Stoßwellenlithotripsie,
Laborleistungen 32.3,
Molekulargenetik,
Polygraphie/ Polysomnographie,
Zervix-Zytologie
Mammographie-Kommission
DMP-Team
Asthma, Brustkrebs, COPD,
KHK, Diabetes Typ 1 und 2,
Nekrosenabtragung Diabetischer Fuß
In den vergangenen
Jahren hat sich die KVSH
zu einem modernen ServiceDienstleister entwickelt.
Mit Rat und Tat steht
sie ihren Mitgliedern, den
Vertragsärzten und
Vertragspsychotherapeuten
in Schleswig-Holstein,
hilfreich zur Seite.
A
uch das Aufgabenspektrum der
Abteilung Qualitätssicherung ist in
den letzten Jahren stetig gewachsen. Einerseits sind die Regelungen
neu beschlossener oder überarbeiteter Qualitätssicherungsrichtlinien des Gemeinsamen
Bundesausschusses (G-BA) oder der KBV
zeitnah umzusetzen, andererseits werden
aber auch spezielle eigene Projekte, wie z. B. – ganz aktuell – die sektorenübergreifende
Qualitätssicherung, begleitet und betreut. Neben all diesen neuen Herausforderungen
läuft selbstverständlich das „Tagesgeschäft“,
14 Qualitätsbericht 2009
Autogenes Training,
Hypnose,
Koloskopie,
Psychosomatische Grundversorgung,
Psychotherapie,
Relaxationstherapie n. Jacobson,
Sozialpsychiatrie,
Soziotherapie,
Verhaltenstherapie
Herzschrittmacherkontrolle,
Invasive Kardiologie,
Langzeit-EKG,
Schmerztherapie
Genehmigungspflichtige
Leistungen (II)
Leitung: Ute Tasche
TEAM 3
Interventionelle Radiologie,
Kernspintomographie,
MR-Anglographie,
Röntgendiagnostik
Hautkrebs-Screening,
Homöopathie,
Histopathologie Hautkrebs-Screening
Künstliche Befruchtung,
Nuklearmedizin,
Sonographie,
Strahlentherapie
Akupunktur,
HIV/AIDS,
Onkologie
Hausarztzentrierte Versorgung,
Sonographie/Stichprobenprüfung,
Früherkennungsuntersuchung
Kinder
Sonographie/Abnahmeprüfung,
Kolloquien
Drogensubstitution
Chirotherapie,
Delegationsvereinbarung,
Otoakustische Emissionen,
Physikalische Therapie
Ambulantes Operieren,
Arthroskopie,
Entwicklungsneurologische Untersuchung,
Funktionsstörung Hand,
PDT,
PTK
Beratung Empfängnisregelung,
Entnahme von Venenblut,
Früherkennung Krebserkrankung der Frau,
Verordnung med. Reha-Leistungen
Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein
Aenne Villwock
Qualitätssicherung
Abteilungsleiterin
Leitung: Aenne Villwock
Stellvertreterin: Kathrin Zander
QM / QZ /
Fortbildung § 95
Leitung: Regina Steffen
Als Ansprechpartner für Qualität in der KVSH setzt unsere Abteilung ihr gesamtes Know-How ein.
Uns liegt am Herzen, Ärzte und Psychotherapeuten bei ihrer täglichen Arbeit zu unterstützen.
Für das vielfältige und umfangreiche Aufgabengebiet Qualitätssicherung haben wir ein Team
aus Spezialisten, das engagiert zusammenarbeitet. In unserer Abteilung sind z. B. Medizinisch
Technische Assistenten und Sozialversicherungsfachangestellte tätig, aber auch Betriebswirte,
Arzthelferinnen und Krankenschwestern. Bei der Vielzahl und Verschiedenheit der Aufgaben ist es
enorm wichtig, den Austausch untereinander zu fördern – etwa durch regelmäßige Teamsitzungen
in denen Fragen geklärt oder neue Informationen weitergegeben werden. Gemeinsam mit den Ärzten
und Psychotherapeuten in Schleswig-Holstein setzen wir uns für Qualität ein.
Ärztliche Stellen
TEAM 4
Leitung: Kerstin Weber
Fortbildungspflicht § 95d SGB V,
Patientenauskunft § 305 SGB V,
Qualitätszirkel (QZ)
Qualitätsmanagement (QM)
TEAM 5
Weitere
Geschäftsbereiche
Ärztliche Stelle – RöV
Radiologie-Kommission
Ärztliche Stelle – RöV Mammographie
Gemeinsame Einrichtung DMP /
Diabetes-Kommission
Ärztliche Stelle
-Strahlentherapie
-Nuklearmedizin
Fortbildungsveranstaltungen
Qualitätsbericht
Sektorenübergreifende QS
die Qualitätssicherung der ambulanten Versorgung in Schleswig-Holstein,
als Kernaufgabe der KVSH weiter. Die Abteilung teilt sich in folgende Fachbereiche:
• Genehmigungspflichtige Leistungen
• Brustkrebsdiagnostik- und therapie
• Qualitätsmanagement/Qualitätszirkel
• Ärztliche Stellen
• Fachbereichsübergreifende Aufgaben (z. B. Organisation von Fortbildungsveranstaltungen)
Die personelle Besetzung dieser Fachbereiche ist dabei sehr unterschiedlich: Während das Team Qualitätsmanagement/Qualitätszirkel mit drei
Mitarbeitern am kleinsten ist, teilt sich der Bereich Genehmigungspflichtige Leistungen sogar in zwei Teams auf. Über 15 Sachbearbeiter sind
hier mit der Umsetzung der teilweise sehr unterschiedlichen gesetzlichen Vorgaben betraut. Dabei hat jede Richtlinie oder Vereinbarung
im Hinblick auf die Erteilung einer Abrechnungsgenehmigung und die
daraus resultierenden Qualitätssicherungsmaßnahmen ihre Besonderheiten. Sie sind daher individuell umzusetzen und das Procedere der
Qualitätssicherung darauf abzustimmen. Mehr als 30 Mitarbeiter der Abteilung setzen sowohl ihr Fachwissen, als
auch ihre kommunikativen Fähigkeiten ein, denn neben den vielfältigen
verwaltungstechnischen Tätigkeiten gehören auch die fachkundige
Information und Beratung der Mitglieder zu ihren Aufgaben. Der Begriff
„Service“ steht hier an oberster Stelle.
Des Weiteren werden u. a. Fortbildungsveranstaltungen zu speziellen
Themen organisiert und durchgeführt, Qualitätszirkel betreut und
Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein
koordiniert sowie Sitzungen der Qualitätssicherungskommissionen
begleitet. Da viele Qualitätsprüfungen ohne medizinisches Fachwissen
nicht möglich sind, arbeiten viele Vertragsärzte ehrenamtlich in den
vom Vorstand der KVSH bestimmten Qualitätssicherungskommissionen mit. In regelmäßigen Sitzungen werden von den Kommissionen
die verwaltungsseitig angeforderten Unterlagen anhand bestimmter
Bewertungskriterien überprüft. Zudem stehen sie ihren niedergelassenen Kollegen und der Verwaltung als Berater zur Seite.
Die Sitzungsvor- und nachbereitung nehmen die Mitarbeiter weitgehend
selbstständig vor. Diese reicht von der Anforderung von Qualitätssicherungsunterlagen und deren Aufbereitung für die Sitzung bis hin
zur Erstellung des schriftlichen Ergebnisses aufgrund der Empfehlung
der Qualitätssicherungskommission. Es werden etwaige Wiederholungsüberprüfungen wegen zuvor festgestellter Mängel terminiert und
Tätigkeitsberichte, z. B. für die KBV oder den G-BA, erstellt. Ebenso wird
das Antrags- und Genehmigungsverfahren selbstständig durchgeführt. Die Ärztlichen Stellen sind Fachgremien, die ihre Aufgaben im Auftrag
des Ministeriums für Justiz, Gleichstellung und Integration des Landes
Schleswig-Holstein nach den Vorgaben der Röntgenverordnung und
Strahlenschutzverordnung durchführen. Hier werden u. a. Röntgenaufnahmen, nuklearmedizinische Bildbefunde, strahlentherapeutische
Maßnahmen sowie die Untersuchungs- und Behandlungsgeräte selbst
regelmäßig auf ihre Qualität überprüft. Jedes Team der Abteilung Qualitätssicherung wird von einer Teamleitung
betreut, die ihren Teammitgliedern in allen Angelegenheiten hilfreich zur
Seite steht und ein wichtiges Bindeglied zur Abteilungsleitung darstellt. Qualitätsbericht 2009 15
QUALITÄTSSICHERUNG PRAXISNAH TEAM 1
TEAM 2
Kathrin Zander
stellvertretende Abteilungsleiterin, Teamleiterin
„Brustkrebsdiagnostik und -therapie“
Die tägliche Arbeit:
Als Leiterin des Teams „Brustkrebsdiagnostik und -therapie“ bietet sich mir eine vielseitige und verantwortungsvolle Aufgabe. So koordiniere ich u. a. die QuaMaDi-Geschäftsstelle, setze Rahmenbedingungen des Mammographie-Screenings um und bin
Geschäftsführerin der Gemeinsamen Einrichtung DMP Brustkrebs. Ich kommuniziere mit Ärzten, Berufsverbänden, Krankenkassen,
Gremien auf Landes- und Bundesebene sowie mit Patientinnen. Diese Mischung ist sehr reizvoll und abwechslungsreich. Als stellvertretende Abteilungsleiterin engagiere ich mich für interne Belange
und koordiniere und delegiere gemeinsam mit Aenne Villwock die
vielfältigen Aufgaben unserer Abteilung. TEAM 3
Weshalb Qualitätssicherung wichtig ist:
Ute Tasche
Gerade auf dem Gebiet der Mamma-Diagnostik ist die Qualitätssicherung enorm wichtig, da es hier letztlich um das Überleben von
Frauen geht. Es ist mir ein persönliches Anliegen, in diesem Bereich
auf eine stetige Sicherung und Optimierung der Qualität zu achten. Die tägliche Arbeit:
Das Besondere:
Die Gespräche mit Patientinnen sind eine Herausforderung, aber
auch gleichzeitig eine Bereicherung. Wenn ich auf einen Tag zurückschaue, möchte ich zufrieden sein und das Gefühl haben, etwas
Sinnvolles beigetragen zu haben. Qualität muss gelebt werden – das
beginnt bei mir selbst!
Teamleiterin „Genehmigungspflichtige
Leistungen“
Als Teamleiterin bin ich verantwortlich für acht Mitarbeiterinnen,
die für genehmigungspflichtige Leistungen in verschiedenen Sachgebieten zuständig sind. Ich betreue die genehmigungspflichtigen Leistungen in der Radiologie und Kernspintomographie. Hier bin ich für die Antragsbearbeitung mit den dazugehörigen
Beratungen zuständig. Außerdem betreue ich die überregionale
Kernspintomographie-Kommission, die sich aus fachärztlichen
Vertretern der KVen Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und
Schleswig-Holstein zusammensetzt.
Weshalb Qualitätssicherung wichtig ist:
Qualitätssicherung in der vertragsärztlichen Versorgung ist gleichzeitig auch Qualitätsförderung. Durch die Stichprobenprüfungen
und die gezielte Beratung der Ärzte wird eine gleichbleibend gute
Qualität erreicht. Dies kommt den Ärzten und auch den Patienten
zugute, da eine nachweisbar gute Qualität auch zufriedene Patienten mit sich bringt.
Das Besondere:
Spannend an meiner Arbeit ist, dass kein Antrag, keine Stichprobenprüfung und keine Beratung gleich ist. Obwohl gleiche
gesetzliche Bestimmungen vorliegen ist jeder Vorgang individuell
zu betrachten. Es ist schön, wenn man einem Arzt helfen kann,
bürokratische Hürden abzubauen und zu meistern, so dass das
gewünschte Ergebnis für den Arzt zeitnah und zufriedenstellend
erreicht werden kann.
16 Qualitätsbericht 2009
Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein
TEAM 5
TEAM 4
Kerstin Weber
Teamleiterin
„Ärztliche Stellen“
Regina Steffen
Die tägliche Arbeit:
Zu meinen Hauptaufgaben gehören Grundsätzliches, Teamübergreifendes, manchmal Abteilungsübergreifendes, das Team Voranbringendes, Aktuelles, Spontanes zu den Themen, die durch unser
Team bewältigt werden. Einige Beispiele aus 2009:
• Überarbeitung der Regeln für die Qualitätszirkel
• Neugestaltung unseres Angebotes zur Ausbildung von QZ-Moderatoren
• Vorbereitungen zu einer eigenen Evaluation der Qualitätszirkelarbeit in Schleswig-Holstein
• Unterstützung in Sachen QM (auf Anfrage durch Vortrag und Diskussion vor Ort, in Anlaufpraxen, Ausbildungsgang bei der Ärztekammer „HELVER“)
• QEP® Spezial-Seminare
Als Teamleiterin der Ärztlichen Stellen zur Qualitätssicherung in
der Röntgendiagnostik, Nuklearmedizin und Strahlentherapie
koordiniere ich Termine, steuere Konzepte und trage Verantwortung für einen reibungslosen, effizienten und qualitätsorientierten
Arbeitsablauf in unserem Team. Damit verbunden ist die Aufgabe,
meine Mitarbeiter zu motivieren und deren Fortbildung und Weiterentwicklung zu fördern.
Zu den Hauptaufgaben der Ärztlichen Stellen bei der KVSH gehört
es, die in den oben genannten Bereichen tätigen Ärzte und deren
Personal in Fragen der Optimierung der Strahlenanwendung oder
der Qualitätskontrolle der eingesetzten Apparaturen zu beraten und
darauf zu achten, dass die Qualitätsstandards eingehalten werden. Ein wesentlicher weiterer Bestandteil meiner Tätigkeit liegt darin,
laufend Gesetzes-, Richtlinien-, Normen- und Leitlinienänderungen
in den relevanten Bereichen zu beobachten und die Vertragsärzte
darüber zu informieren. Dieses wird durch die Zusammenarbeit mit
der Aufsichtsbehörde in Kiel und dem Wissensaustausch innerhalb
des zentralen Erfahrungsaustausches aller Ärztlichen Stellen der
Bundesrepublik Deutschland unterstützt.
Weshalb Qualitätssicherung wichtig ist:
Weshalb Qualitätssicherung wichtig ist:
Qualitätssicherung ist sehr wichtig. Wir im Team QM/QZ beschäftigen uns jedoch mehr mit Qualitätsförderung. Wir sind geschult,
auf die Qualität von etwas zu schauen, die über die Sicherung
hinausgeht. Qualitätsmanagement – auch die Qualitätszirkelarbeit
– wollen mehr. Nicht nur ein bestimmtes Niveau sichern, sondern
Verbesserungsprozesse etablieren. Gerade in unserem Arbeitsbereich ist die Qualitätssicherung von
großer Bedeutung, da der Strahlenschutz des Patienten oberste
Priorität hat. Die Umsetzung von neuesten medizinischen, technischen und wissenschaftlichen Erkenntnissen sowie die Optimierung von Arbeitsabläufen in den Praxen führen zu einem hohen
Qualitätsstandard. Die Berücksichtigung alternativer Untersuchungsmethoden trägt dazu bei, unnötige Strahlenbelastungen zu
vermeiden und gleichzeitig die medizinische Diagnostik zu verbessern. Ein unterstützender Ansatz der Qualitätssicherung stellt
auch die Fortbildung in den neuen Errungenschaften der modernen
Medizin dar, um auf dem neuesten Stand zu bleiben. Teamleiterin
„QM/QZ“
Die tägliche Arbeit:
Und wie geht das?
Das Zauberwort, mit dem dies alles gelingen kann, heißt „System“. Ständige Verbesserungsprozesse sind sehr oft nur dann möglich,
wenn man diese systematisch angeht. Praxen nutzen oft auch ein
System, wie z. B. QEP®, als Leitfaden. Dieser Leitfaden bietet Hilfestellungen für die Erledigung dieser anspruchsvollen Aufgabe, das
eigene Tun kritisch zu hinterfragen und eventuell Verbesserungen
anzustreben.
Das Besondere:
Klasse ist es, wenn Ärzte und Therapeuten in Sachen Qualität die
Chance nutzen, sie aktiv mitzugestalten und ich diese Prozesse
begleiten kann. Beispielhaft sei hier die Qualitätszirkelarbeit erwähnt. Ich finde es beachtlich, wie sich Moderatoren trotz der vielen
Veränderungen im Gesundheitswesen engagieren. Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein
Das Besondere:
Das Besondere sind die vielfältigen Tätigkeitsfelder, die neben Sachund Fachwissen und Kenntnissen der modernen Verwaltungsprozesse
ebenso Flexibilität, Kreativität und Engagement fordern. Dabei stellt
die ständige Entwicklung von neuen Untersuchungsverfahren und
-techniken auch an uns neue Herausforderungen und den Bedarf an
Fortbildung. Darüber hinaus ergeben sich durch unsere beratende
Funktion positive Kontakte zu den Ärzten und deren Personal. Ein
weiterer interessanter Aspekt ist die Möglichkeit der Mitgestaltung
von neuen Richtlinien und Qualitätskriterien. Qualitätsbericht 2009 17
QUALITÄTSSICHERUNG PRAXISNAH Zytodiagnostik – Qualität in
400-facher Vergrößerung
Wie Qualitätssicherung in der ambulanten medizinischen Patientenversorgung
theoretisch funktioniert, haben wir auf den vorangegangenen Seiten
ausführlich dargestellt.
Wie aber sieht die praktische Umsetzung von Qualitätssicherung aus?
Um dies zu verdeutlichen, geben wir Ihnen drei Beispiele.
H
ochkonzentriert blicken die Augen durch das Okular des
Mikroskops. Eine Hand liegt auf dem Drehknopf, mit dem
sich das Objekt noch besser fokussieren lässt: winzige Zellen und Zellverbände, organisches Material zwischen zwei
hauchdünnen Glasplättchen fixiert und mit Hämatoxylin oder Orange G
gefärbt. Nur im farbigen Zustand lassen sich Struktur und Form der
Zellen beurteilen, in „auffällig“ oder „unauffällig“ einteilen. Was sich
für den Laien trotz Färbung und 400-facher Vergrößerung lediglich als
buntes Zellallerlei darstellt – für den zytologisch ausgebildeten Arzt
sprechen die Zellstrukturen Bände: Zilientragende Zylinderepithelien,
Clue cells, Endozervikalzellen, Plattenepithel, Koilozytose. Professioneller Blick durchs Mikroskop
In der Gynäkologie spielt die Zytodiagnostik seit langem eine bedeutende Rolle. Das Zellmaterial lässt unter anderem Rückschlüsse auf
die hormonelle Situation oder die Zyklus-Phase der Frau zu. Beim
professionellen Blick durch das Mikroskop können aber auch diverse
Entzündungen, bakterielle Infektionen, Krebsvorstufen und vor allem
Zervixkarzinome entdeckt werden. ÜBERPRÜFUNG DER PRÄPARATEQUALITÄT
UND DER ÄRZTLICHEN DOKUMENTATION
(§7 – MÄNGELANALYSE)
Das Zervixkarzinom ist weltweit die zweithäufigtse Krebserkrankung
bei Frauen. In Deutschland sterben jährlich ca. 2.400 Frauen an der
bösartigen Form des Gebärmutterhalskrebses. Die Mortalität des Zervixkarzinoms ist in Deutschland seit den 70er Jahren rückläufig – diese
erfreuliche Entwicklung wird vor allem auf erfolgreiche Früherkennung
und die damit verbundenen frühzeitigen und wirkungsvollen Therapien
der Erkrankung zurückgeführt.
Seit 1971 ist das Screening auf Zervixkarzinom fester Bestandteil im
Vorsorgeprogramm der gesetzlichen Krankenkassen. Jede Frau ab dem
zwanzigsten Lebensjahr hat Anspruch auf eine jährliche Vorsorgeuntersuchung, bei der bis heute der sogenannte Pap-Test eingesetzt wird. Ein
zytodiagnostisches Verfahren, das bereits Anfang des 20. Jahrhunderts
vom griechischen Arzt George Papanicolaou entwickelt wurde: Mit
einem speziellen Spatel oder Bürstchen wird Zellmaterial direkt aus
dem Gebärmutterhals entnommen, entsprechend präpariert und unter
dem Lichtmikroskop beurteilt. Ein einfaches, risikoarmes und relativ
kostengünstiges Verfahren. Allerdings: Die Beurteilung der Präparate
ist schwierig, braucht Übung und umfangreiches Fachwissen. 18 Qualitätsbericht 2009
Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein
Anzahl geprüfter
Präparate und
zugehöriger ärztlicher
Dokumentation:
60
48
davon ohne
Beanstandungen
12
davon ohne
Beanstandungen der
Präparatequalität, jedoch
mit Beanstandungen der
ärztlichen Dokumentation
Quelle: KVSH
Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein
Qualitätsbericht 2009 19
QUALITÄTSSICHERUNG PRAXISNAH Strenge Qualitätsauflagen
In Schleswig-Holstein beurteilen die wenigsten Gynäkologen die
Präparate noch selbst vor Ort in der eigenen Praxis – zu aufwendig. Für die zytologische Begutachtung gelten strenge Qualitätsauflagen,
die von der fachlichen Qualifikation des Arztes über die räumliche
Ausstattung bis hin zu regelmäßigen Stichproben reichen. Die Diagnostik zur Früherkennung des Zervixkarzinoms findet deshalb meist
als sogenannte „Einsendezytologie“ statt: Gynäkologische Praxen
überlassen die Befundung der entnommenen Abstriche hochspezialisierten Laborpraxen, die entsprechend geschultes Personal und auch
die benötigte Ausstattung haben. Eine erste Vereinbarung, die qualitätssichernde Maßnahmen für die
Zytodiagnostik der Gebärmutter definiert, wurde 1992 veröffentlicht. Bei der Überarbeitung im Jahr 2007 wurden neue wissenschaftliche
Erkenntnisse integriert und die Qualitätsanforderungen angepasst. Laut der aktuellen Qualitätssicherungsvereinbarung zur Zervixzytologie müssen Ärzte, um eine Genehmigung der KVSH zu erhalten,
zunächst die entsprechende Qualifikation nachweisen. Zusätzlich legt
der Arzt eine Prüfung bei der KVSH ab. Diese umfasst die Beurteilung
von 20 Präparaten innerhalb von höchstens vier Stunden. Die aktuelle
Vereinbarung schreibt außerdem vor, dass auch für Fachangestellte
(ZTA oder MTLA*) in Laborpraxen – der Arzt kann die Beurteilung an
diese Mitarbeiter delegieren – eine ausreichende Qualifikation in Form
von Zeugnissen und Bescheinigungen bei der KVSH nachgewiesen
werden muss. Ebenfalls in der Vereinbarung festgelegt: regelmäßige Qualitätskontrollen
in Form zufälliger Stichprobenprüfungen. Dabei werden die Qualität
des Zellmaterials und die Nachvollziehbarkeit des Befundes bzw. der
ärztlichen Dokumentation von der Expertenkommission der KVSH
überprüft. Die Kommission fordert dafür im Zweijahresrhythmus von
allen Ärzten jeweils zwölf zufällig ausgewählte Präparate einschließlich
der Dokumentation und der Befundung an.
prüfung der jahresstatistik (§8 Abs. 4 – prüfprozess)
Anzahl vorgelegter
Jahresstatistiken:
23
davon ohne
Auffälligkeiten:
22
* ZTA: Zytologisch Technischer Assistent; MTLA: Medizinisch Technischer Laborassistent
davon mit
Auffälligkeiten:
1
Quelle: KVSH
20 Qualitätsbericht 2009
Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein
Interview
mit Dr. Diethard Michael Pietschmann, Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe,
Vorsitzender der Zytologie-Kommission der KVSH.
Herr Dr. Pietschmann, die aktuelle Qualitätsvereinbarung zur Zervixzytologie
gibt es seit dem 1.Oktober 2007. Darin sind zum ersten Mal bundeseinheitliche
Qualitätsanforderungen für die Durchführung von zytologischen Untersuchungen festgelegt. Welche neuen Aufgaben haben sich damit für die Kommission
ergeben?
Mit der neuen Vereinbarung hat sich einiges für uns geändert. Bisher
genügte zur Qualitätssicherung für die Zervixzytologie der Qualifikationsnachweis des Arztes. Das ist bei der Anpassung der Vereinbarung
aus gutem Grund überdacht worden, weil sich gezeigt hat, dass die
Senkung der Sterblichkeit an Gebärmutterhalskrebs durch das PapScreening ganz wesentlich an die Qualität der Präparate – d. h. die
Erstellung und die Befundung – gekoppelt ist. Da genau setzt die neue
Vereinbarung an. Geprüft werden jetzt, wie in anderen Bereichen
schon üblich, die technische, apparative, personelle und räumliche
Struktur der durchführenden Labore und Praxen. Aber eben auch
die kontinuierliche Weiterbildung der Zytologen und die Qualität
ihrer Arbeit. Man prüft also Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität. Das bedeutet natürlich auch ein Vielfaches mehr an Arbeit für die
Kommission. Allein für die Stichprobenprüfungen brauchen wir
jetzt vier Sitzungen pro Jahr, bei denen schon mal gut vier Stunden
ins Land gehen. Vor- und Nachbereitung für die Sitzungen durch die
KVSH muss man natürlich auch sehen. Das ist doch recht aufwendig.
Alle Zytologen ordnen die Befunde der Abstriche in dieses System ein
und auch die therapeutischen Konsequenzen sind klar geregelt. Wenn
ich also ein Präparat nach Münchner Nomenklatur in die Stufe III
einsortiere, heißt das, es liegt ein Befund unklarer Wertigkeit vor und
die Konsequenz daraus ist immer eine Kontrolle oder histologische
Abklärung, also die Untersuchung einer Gewebeprobe. Durch diese
Standardisierung wird natürlich auch die Arbeit der Kommission
enorm erleichtert. Wie muss man sich Ihre Sitzungsarbeit vorstellen? Sitzen alle um ein Mikroskop
herum und schauen abwechselnd durchs Okular?
Bei der Stichprobenprüfung sitzen wir in der Tat im Kreis (lacht). Aber die KVSH hat ausreichend neue und hochwertige Technik
angeschafft – sodass jedes Kommissionsmitglied durch sein eigenes
Mikroskop schauen kann. Wenn bei den Stichproben Auffälligkeiten
oder Unstimmigkeiten auftauchen, macht das Präparat die Runde. Soll heißen, jedes Kommissionsmitglied guckt sich das betreffende
Präparat an und gibt ein Urteil ab. Erst wenn alle übereinstimmend
eine Unzulänglichkeit feststellen, wird das dem geprüften Arzt als
Ergebnis mitgeteilt. Durch das Mehr-Augen-Prinzip wird also ein
Höchstmaß an Objektivität erreicht. Neu in der Vereinbarung ist auch die Pflicht für den Arzt, eine Jahresstatistik zu
führen, die den Zusammenhang zwischen zytologischem und histologischem
Befund darstellt. Was versprechen Sie sich davon?
Das ist eine weitere Variante der Qualitätsüberprüfung. Eine histologische Untersuchung findet immer dann statt, wenn der zytologische Befund nach der Münchner Nomenklatur in Stufe IVa oder V
eingeteilt wurde. Wenn man am Ende eines Jahres die zytologischen
Befunde in Beziehung zu den histologischen Ergebnissen setzt, sollte
natürlich dabei rauskommen, dass der zytologische Befund in den
meisten Fällen histologisch bestätigt wird. Ist das nicht der Fall, muss
man sich fragen, was schief läuft. Man will durch Qualitätssicherung
erreichen, dass möglichst viele bösartige Veränderungen frühzeitig
entdeckt werden. Aber man will auch wissen, ob viele falsch-positive
Diagnosen gestellt werden. Denn das bedeutet auch immer eine
psychische Belastung für die Patientin und verursacht natürlich auch
unnötig Kosten. Das ist eine Weiterentwicklung. Qualitätssicherung
beschränkt sich ja häufig auf Strukturen und Prozesse. Hier wird ganz
klar ein Ergebnis überprüft. Sie beurteilen die Stichproben nach der sogenannten
Münchner Nomenklatur II* – was bedeutet das genau?
Die Münchner Nomenklatur II ist ein in Deutschland gültiges System zur Beurteilung der Abstriche. In diesem System werden die
Präparate in fünf Stufen eingeteilt. Das bedeutet zunächst einmal
eine Standardisierung bei der Befundung.
*GRUPPENEINTEILUNG NACH MÜNCHNER NOMENKLATUR II
Gruppe I:
vollständig unauffälliger Abstrich
Gruppe II:
eindeutig gutartige Veränderungen
(z. B. Entzündungen)
Gruppe III: Befund unklarer Dignität (Wertigkeit)
mit Kontroll- oder Abklärungspflicht
Gruppe III d:Verdacht auf geringe Krebsvorstufen (Dysplasie)
Gruppe IV a:Verdacht auf hochgradige Krebsvorstufen
Gruppe V :Verdacht auf Krebs (bzw. invasives Karzinom)
Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein
Warum wurde in der neuen Vereinbarung eine maximale Anzahl von Präparaten
festgelegt, die pro Stunde von Angestellten begutachtet werden dürfen?
Die Obergrenze ist wichtig, weil die zytologische Arbeit volle Aufmerksamkeit braucht. Wenn Sie mal ausrechnen: Die festgelegte
Obergrenze – zehn Präparate pro Stunde – bedeutet, dass pro Präparat
sechs Minuten vorgesehen sind – einschließlich der geforderten
ausführlichen Dokumentation. In dieser Zeit müssen ca. 200–700.000
einzelne Zellen begutachtet werden, das ist eine ganze Menge. Eine
Obergrenze festzulegen ist also notwendig und sinnvoll. Meine Mitarbeiterinnen schicke ich schon auch mal auf Spaziergang, wenn sie
zwei Stunden oder länger durch das Mikroskop geschaut haben. Die
Augen müssen sich zwischendurch einfach mal entspannen – das
geht am besten in der Natur.
Alles in allem sehr hohe Anforderungen, die an die zytologisch tätigen Ärzte in
Schleswig-Holstein gestellt werden?
Ja, aber doch im Interesse der Patientinnen. Wir stehen mit der
Umsetzung der neuen Vereinbarung noch am Anfang, können also
noch keine Aussagen darüber machen, ob sich die Qualität deutlich
verbessert hat. Aber es machen sich doch auch schon positive Wirkungen bemerkbar. Seit wir mit den Stichproben begonnen haben,
können wir den Ärzten doch mal den einen oder anderen kollegialen
Hinweis geben. Zum Beispiel, wie sie noch besser dokumentieren
oder die Präparatequalität verbessern können. Man ist jetzt einfach
mehr über Qualität im Gespräch als vorher. In Zukunft werden wir
sicher auch Belege dafür bekommen, dass sich der Aufwand lohnt. Qualitätsbericht 2009 21
QUALITÄTSSICHERUNG PRAXISNAH Sozialpsychiatrie – Punkte
sammeln für mehr Konzentration
Psychische und Verhaltensauffälligkeiten sowie prosoziales Verhalten
bei 11- bis 13-Jährigen in Deutschland (SDQ*-Subskalen),
grenzwertiges bis auffälliges Verhalten
* SDQ: Strengths and Difficulties Questionnaire
Quelle: Hölling u.a., Robert-Koch-Institut 2007
18,8 %
JUNGEN
19,0 %
36,5 %
27,1 %
MÄDCHEN
26,6 %
21,6 %
Probleme im Umgang mit Gleichaltrigen
emotionale Probleme
(Ängste, depressive Verstimmung)
Verhaltensauffälligkeiten
(aggressiv-dissoziales Verhalten)
21,2 %
13,0 %
Hyperaktivitätsprobleme
„W
enn wir richtig gut mitgemacht haben, dürfen wir zur
Belohnung Punkte in einer Schmetterlingsvorlage bunt
ausmalen, am Ende der Stunde bekommen wir für die
gesammelten Punkte kleine Geschenke oder sparen sie
für ein großes zusammen“, erzählt die achtjährige Klara ganz aufgeregt. Die Vorfreude motiviert alle weiter mitzuarbeiten. Annemarie Will, die
Heilpädagogin legt einen Finger an die Lippen und streckt die andere
Hand in die Luft. Die Kinder begreifen sofort – es ist zu laut, sie müssen
wieder leiser sein – und folgen dieser wortlosen Aufforderung. Nur wenige Sekunden, dann ist es wieder ganz still im Raum –­ Konzentration!
Frau Will ist Mitarbeiterin in der Praxis von Kinder- und Jugendpsychiater
Dr. Alfred Behnisch. Die Kieler Praxis in der Herzog-Friedrich-Straße
betreut verhaltensauffällige Kinder aller Altersgruppen. Die Probleme der
Kinder sind vielfältig, reichen von Entwicklungsstörungen der Motorik
und Wahrnehmung bis hin zu emotionalen Störungen oder psychischen
Störungen wie Depressionen oder Zwängen. Ebenso vielfältig sind die
Ursachen. Deshalb kümmern sich in der sozialpsychiatrischen Schwerpunktpraxis neben staatlich anerkannten Heilpädagogen wie Frau Will
Diplom-Psychologen, Kinder- und Jugendlichenpsychothera­peuten und
Diplom-Sozialpädagogen um die jungen Patienten und deren Eltern.
Nur wenige Facharztgruppen sind nach der seit dem 1. Juli 2009 bundeseinheitlich geltenden Sozialpsychiatrie-Vereinbarung für diese
spezielle Betreuung und Behandlung von Kindern zugelassen. Dazu
gehören Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Kinderärzte
und Neurologen/Psychiater mit einer mindestens zweijährigen Weiterbildung im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Wer wie Dr. 22 Qualitätsbericht 2009
8,1 %
8,3 %
Grenzwertiges bis auffälliges prosoziales Verhalten
Behnisch – und weitere 28 Ärzte in Schleswig-Holstein – als Vertragsarzt
sozialpsychiatrisch arbeiten möchte, braucht immer eine Genehmigung
der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein. Die be­kommen
Praxen dann, wenn sie, wie die Sozialpsychiatrie-Vereinbarung festlegt,
ein qualifiziertes Praxis­team für die sozialpsychiatrische Versorgung von
Kindern bereithalten. Mindestens ein Heilpädagoge und ein Sozialarbeiter oder dieselbe Zahl an Mitarbeitern mit vergleichbarer Qualifikation
müssen in der Praxis tätig sein. Dabei soll die gesamte vertragliche
Arbeitszeit mindestens der von 1,5 Vollzeitkräften entsprechen. Zusammenarbeit verschiedener Professionen
Was die Vereinbarung fordert, bestätigt Behnisch. Der Kinder- und Jugendpsychiater weiß sehr genau um die Bedeutung der Zusammenarbeit
verschiedener Professionen: „Ich muss ein besonders qualifiziertes und
gleichzeitig hochmotiviertes Praxisteam an meiner Seite haben. Nur
dann können wir auf jedes Kind individuell eingehen und es optimal
behandeln. Psychotherapie ist in der sozialpsychiatrischen Arbeit genauso wichtig wie Ergotherapie und pädagogische Angebote. Darüber
hinaus ist die Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Einrichtungen
und Behörden wie Kinderarztpraxen, Schulen, Jugendämtern, speziellen
Jugendhilfeeinrichtungen von zentraler Bedeutung.“
Die Gruppe, mit der Frau Will und ihre Kollegin Diplom-Psychologin
Nicole Nowak gerade arbeiten, besteht aus zehn Kindern im Alter von
acht bis neun Jahren. Sie üben nach dem Marburger Konzentrationstraining, einem anerkannten auf Selbstinstruktion basierenden, kognitivKassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein
Auswertung des SDQ*-Gesamtproblemwertes zu psychischen und Verhaltensauffälligkeiten
bei 11- bis 13- und 14-17-Jährigen in Deutschland (Elternangaben),
grenzwertiges bis auffälliges Verhalten
* SDQ: Strengths and Difficulties Questionnaire; Quelle: Hölling u.a., Robert-Koch-Institut 2007
20,7 %
JUNGEN 11-13 Jahre
JUNGEN 14-17 Jahre
14,2 %
MÄDCHEN 11-13 Jahre
MÄDCHEN 14-17 Jahre
12,2 %
10,5 %
verhaltenstherapeutischen Training für Vorschul- und Schulkinder. Die
Spezialistinnen sind sich einig: „Durch das Training lernen die Kinder
sich auf sich selbst und auf bestimmte Situationen zu konzentrieren. Sie lassen sich nicht mehr so schnell ablenken und üben in der Gemeinschaft zu ar­beiten.“ Annemarie Will bittet die Kinder jetzt, ihre
Augen zu schließen und sich auf die Geräusche zu konzentrieren, die sie
ihnen gleich vorführen wird. „Anschließend sagt ihr mir dann, welche
Geräusche ihr erkannt habt!“ Nacheinander öffnet sie ein Fenster, spitzt
einen Bleistift an und füllt ein Glas mit Wasser. Vielen der Kleinen fällt
es sehr schwer die nötige Konzentration aufzubringen. Immer wieder
öffnen sich die Augen, einige drehen sich weg, gucken die Wand an. „Es braucht schon Geduld, aber nach einigen Stunden Training wird
sich das geändert haben“, so Will zuversichtlich. Mittlerweile arbeitet
das Team mit fast 100 verschiedenen standardisierten Testverfahren.
Individueller Therapieplan
„Wir erstellen für jeden Patienten einen Therapieverlaufsplan. Darin werden die erforderlichen Tests, sämt­liche Untersuchungen und
Therapien eingetragen“, erklärt Chef Behnisch. „Durch die detaillierte
Dokumen­tation bin ich immer auf dem Laufenden, kann den Therapieverlauf beobachten und, wenn erforderlich, auch eingreifen.“
Für den Kinder- und Jugendpsychiater war von Anfang an eines ganz
klar: „Diese Arbeit lebt vom Engagement meines Teams. Unsere regelmäßig stattfindenden Teambesprechungen sind entscheidend für
die Qualität unserer Arbeit. Gemeinsame Mittagessen oder ein nettes
Beisammensein bei Kaffee und Kuchen fördern die Zusammenarbeit
zusätzlich, sind wichtig für den kontinuierlichen Austausch. Weil wir
Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein
gut zusammenarbeiten, erzielen wir auch gute Therapieergebnisse“,
ist Behnisch überzeugt.
Zusammenarbeit heißt in der Sozialpsychiatrie auch, die Eltern mit in
die Therapien ihrer Kinder einzube­ziehen. Eine ganze Etage der Kieler
Praxis ist mittlerweile für die Elternarbeit eingerichtet. „Ein unverzicht­
barer Bestandteil unserer Arbeit“, unterstreicht Alfred Behnisch. In einem
Elterngespräch und bei der Ent­wicklungsdiagnostik wird oft schnell
klar, inwieweit das familiäre Umfeld und die häuslichen Gegebenheiten
mit den Problemen des Kindes in Beziehung stehen. „Es reicht einfach
nicht, sich nur auf das Kind zu konzentrieren. Die Eltern, manchmal
auch die Geschwister, müssen von Anfang an miteinbezogen werden“,
so Behnisch weiter. Aus langjähriger Erfahrung weiß er, dass durch die
intensive Arbeit mit den direkten Angehörigen auch medikamentöse
Therapien teilweise vermeidbar sind. Umso mehr bedauert er, dass
ge­nau dieser Aspekt in der 2009 überarbeiteten SozialpsychiatrieVereinbarung nicht mehr Gewicht bekommen hat. Der tatsächliche
Aufwand für gute Elternarbeit schlägt sich darin nicht nieder. „Das
wird in Zukunft wohl zu argen zeitlichen Engpässen im Team führen.“
Das Marburger Konzentrationstraining neigt sich dem Ende. Im Übungsraum liegen die Kinder inzwischen auf Decken und lauschen einer Geschichte, die Frau Will vorliest. Bevor sich die Kleinen hintereinander in
der Eisenbahnformation aufstellen und sich die Heilpädagogin von jedem
Kind persönlich verabschiedet, werden endlich Schmetterlingspunkte
gezählt und gegen die heißersehnten Geschenke eingetauscht. Klara
hat sich von ihren 32 Schmetterlingspunkten diesmal ein Kästchen mit
bunten Schmucksteinen ausgesucht. Das Konzentrieren hat sich gelohnt.
Qualitätsbericht 2009 23
QUALITÄTSSICHERUNG PRAXISNAH Weg aus der Abhängigkeit
– substitutionsgestütze
Behandlung in der
hausärztlichen Praxis
Substitutionsstatistik Schleswig-Holstein 2009
ARZT- / PATIENTENVERHÄLTNIS JE KREIS
10 Ärzte
6
10
1
4
40 Patienten
51
57
61
82
Dithmarschen
Steinburg
Plön
Herzogtum-Lauenburg
Ostholstein
N
och bevor die ersten Patienten eintreffen, eilt Thomas R. die schmale Treppe zum Obergeschoss im ParacelsusGesundheitszentrum hinauf. Von der Empfangsmitarbeiterin
wird Herr R. gleich zum Labor durchgewunken. Dort hat
die für die Substitution zuständige Arzthelferin bereits einen Becher
mit zehn Milliliter Methadon bereitgestellt. Ein kurzes „Moin“, ein
schneller Schluck und schon ist Thomas R. wieder unterwegs zu seiner
Arbeitsstelle in einem Baubüro.
Thomas R. ist seit zweieinhalb Jahren Substitutionspatient in der
hausärztlichen Praxis von Dr. Harald Buermann und seinen fünf Kollegen im Lübecker Stadtteil Moisling. Buermann hilft bereits seit 1995
Drogenabhängigen aus dem Teufelskreis der Sucht. „Opiatabhängig
zu sein bedeutet“, sagt Buermann, „dass sich die Welt vollkommen
verändert. Das Schreckliche daran ist, dass durch die Substitution das
Gedächtnis nicht ausgeschaltet wird. Was Opiate verursacht haben, ist
auf ewig eingebrannt, sowohl psychisch als auch biochemisch. Dieses
Gedächtnis schreit ab und zu: Jetzt hab’ ich Frust, jetzt brauche ich ein
anderes Erleben. Doch diese Klippe gilt es ohne Droge zu umschiffen. Wir alle wissen, wie wir uns durch Substanzen manipulieren. Wer aber
zu Opiaten greift, ist besonders bitter dran.“
Schätzungen gehen davon aus, dass rund 200.000 Menschen in Deutschland Opiate, Kokain und Amphetamine injizieren. Die Zahl der Drogentoten stieg insgesamt nach dem letzten Drogenbericht der Bundes24 Qualitätsbericht 2009
regierung aus dem Jahr 2009 wieder deutlich an. Durch den Konsum
illegaler Drogen kamen 1.449 Menschen ums Leben – 3,9 Prozent mehr
als 2007. Die höchste Zahl seit 2003. In Schleswig-Holstein waren es
mit 48 Personen knapp zehn Prozent mehr gegenüber 2007.
Hilfe aus Überzeugung
Buermann hilft aus Überzeugung. Doch auch er musste anfangs dazu
überredet werden. Heute wie damals: Substitution bringt auch Probleme mit sich. Deshalb möchten viele seiner Kollegen sie lieber den
Drogenambulanzen überlassen. Für ihn gehört die Substitution zu
einem umfassenden Angebot für seine Patienten und ist ein Teil seiner
gesellschaftlichen Verantwortung. „Die Drogenmedizin ist ein Bereich der
hausärztlichen Versorgung“, ist Buermann überzeugt. „Ich halte es für
falsch, sie in die Fachärztlichkeit, sprich die Drogenambulanzen, abzuschieben. Sucht ist ein Problem, das uns Hausärzten täglich begegnet.“
Dr. Buermann erhielt 1995 seine Genehmigung zur Substitutionsbehandlung von Opiatabhängigen. Dafür muss ein Arzt ein 50-stündiges
Weiterbildungs-Curriculum zur suchtmedizinischen Grundversorgung
bei der Ärztekammer absolvieren. Durchaus sinnvoll, findet Buermann,
denn: Wer Drogenabhängigen helfen will, sollte etwas von ihnen verstehen. Den typischen Drogenabhängigen gibt es nicht. Einige sind gut
sozial integriert, wirken gepflegt, haben Jobs. Andere erhält Buermann
durch das Substitutionsprogramm einigermaßen am Leben. Psychische
Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein
5
10
6
6
83
90
91
Pinneberg
Neumünster
Stormarn
Störungen wie Psychosen, Schizophrenien oder Borderline-Syndrome,
die neben der Sucht bestehen können, verschlechtern die Prognose
erheblich. Oft ist die Sucht ein bedeutsamer Teil einer solchen Erkrankung: „Da müssen wir dann auch mal sagen: Wir sind hier überfordert
und eine psychiatrische Mitbehandlung extrem wichtig.“
Die Zahl der ausstiegswilligen Abhängigen steigt an. Waren laut Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte 2002 bundesweit
46.000 Substitutionspatienten registriert, sind es 2008 bereits 72.200. Ein Trend, der sich auch in Buermanns Praxis bemerkbar macht. Alle
40 Substitutionsplätze sind belegt. Mehr sei nicht leistbar, weil sonst
die Qualität durch Überwachung und Kontrollen leide. Da es in Lübeck
nur vier, deutlich zu wenig, substituierende Praxen gibt, wuchs das
Einzugsgebiet der Praxis über die Stadtteilgrenzen hinaus. Derzeit
müssen neue Ausstiegswillige häufig an die Drogenambulanz der
Holsteinklinik verwiesen werden.
Behandlung wird akribisch vorbereitet
Die Patienten kommen direkt zu Dr. Buermann ins Gesundheitszentrum
oder werden von der Drogenberatung geschickt. Die einzige Voraussetzung, um ins Programm zu kommen, ist eine mehr als zweijährige
Abhängigkeit von Opiaten. Für jeden Patienten wird bei Beginn der
Behandlung eine Checkliste abgearbeitet. Erst wenn Voraussetzungen
zur Behandlung geprüft wurden, Meldungen und Rückmeldungen
Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein
137
Schleswig-Flensburg
9
184
Segeberg
an und von der KV, Krankenkasse und Bundesopiumstelle erfolgten,
Berichtsbögen, Anamnese und Untersuchungsdokumentationen vorliegen, beginnt die Behandlung. Mit den Patienten schließt Buermann
einen Behandlungsvertrag ab. Damit erklärt der Patient, immer zur
Überprüfung des Beikonsums bereit zu sein und stimmt einer Schweigepflichtsentbindung gegenüber der Drogenberatungsstelle zu. Neben
der medizinischen und pharmakologischen Behandlung ist die psychosoziale Betreuung ein wichtiger Teil der Therapie.
„Bei uns erhalten die Substituierten einzelne Termine, so gibt es keine
Warteschlangen. Das ist wichtig, da die Kontakte mit anderen Abhängigen
auch immer eine Gefahr darstellen. Und auch die übrigen Patienten
bekommen wenig davon mit“, berichtet Buermann. Diese werden offen
informiert. Nicht schwer, denn Buermann ist überzeugt von seinem
Einsatz: „Wir lösen gleichzeitig auch einen Teil vom gesellschaftlichen
Problem, sprich Verringerung der Kriminalität. Das hilft auch unseren
Patienten. Und das verstehen sie.“
Thomas R. kommt täglich in die Praxis um sein Methadon einzunehmen. Wie die meisten Berufstätigen schon morgens vor der Arbeit. Andere Patienten haben ihren Termin um die Mittagszeit, wenn das
Labor wieder frei vom üblichen hausärztlichen Betrieb ist. Neben
Methadon wird mit L-Polamidon substituiert. Es handelt sich eher um
dämpfende Medikamente. Patienten, die klar sein müssen, beispielweise als Autofahrer, bekommen Subutex – immerhin fast 40 Prozent
Qualitätsbericht 2009 25
QUALITÄTSSICHERUNG PRAXISNAH 11
13 Ärzte
185 Patienten
12
8
7
236
245
330
Nordfriesland
Rendsburg-Eckernförde
Flensburg
Lübeck
Kiel
1.211
Quelle: KVSH
der Substitutierten. Mindestens einmal im Monat führt Dr. Buermann
ein ausführliches Gespräch mit dem Patienten und erstellt gemeinsam
mit ihm den weiteren Behandlungsplan. Begleiterkrankungen sogar eine lebenslange Begleitung. Man erlebt
viele Überraschungen – positiv wie negativ“, sagt Buermann, „wenn
man beim Erstkontakt eine Prognose abgibt.“
Den Beikonsum prüft die Mitarbeiterin bei Thomas R. unangekündigt
per Urintest mindestens einmal pro Monat – seit zweieinhalb Jahren
ohne Befund. Bei anderen wird auch schon mal häufiger getestet. Dennoch: „Dass jemand im ersten halben Jahr beikonsumfrei ist, ist völlig
unrealistisch“, sagt Buermann. „Es gilt erst einmal herauszufinden,
wie viel Substanz jemand braucht, um keine Entzugserscheinungen
zu haben. Es ist auch ein Entzug vom Kick des Nadeleinstichs. Das ist
eine verdrehte Welt, die man wenigstens versuchen muss zu verstehen. Aber spätestens nach drei Monaten drängen wir die Patienten eine
Beikonsumentgiftung zu machen. Betrugsversuche werden abgemahnt
und bei Wiederholung das Programm beendet.“ Kommission mit hohem Sachverstand
Es ist ein Erfolg der Substitution, dass mehr Drogenabhängige länger
leben. Dadurch ergeben sich auch neue Probleme: Experten sind sich
einig, dass über 40-jährige Drogenabhängige häufig vor vergleichbaren Gesundheitsproblemen stehen wie normalerweise 70-Jährige. Buermann hält nichts vom schnellen Ausstieg: „Wenn man die Dauer
der Drogenkarrieren von 20 oder 30 Jahren betrachtet, ist ein Ausstieg
innerhalb von ein bis zwei Jahren nicht realistisch. Da muss ein deutlich
längerer Zeitraum veranschlagt werden. Fast ihr ganzes Leben drehte
sich alles nur um die Drogenbeschaffung. Manche brauchen drei, vier
Anläufe bevor sie einen echten Ausstieg schaffen, andere mit schweren
26 Qualitätsbericht 2009
Buermann ist Mitglied der Qualitätssicherungskommission Drogensubstitution der KVSH. Mit dem Sachverstand ihrer ärztlichen
Mitglieder prüft die KVSH durch Stichproben die Qualität der Substitutionsbehandlung in Schleswig-Holstein. Dazu muss jeder Arzt bis
zu fünf Falldokumentationen nach vorgegebenem Standard vorlegen. Anhand dieser Dokumentationen wird die Indikation überprüft. Liegt
ein Behandlungsplan vor? Wurde der Plan an die Umstände angepasst?
Wurden Behandlungsziele bereits erreicht? Nach fünf Jahren durchgehender Substitutionsbehandlung gibt es immer eine Überprüfung
durch die Kommission. „Das bedeutet nicht das Ende der Substitution. Denn mit plausibler Begründung wird auch eine Substitution darüber
hinaus fortgeführt“, sagt Buermann.
Wie seine Kollegen in der Kommission wünscht sich auch Dr. Buermann,
dass sich mehr Ärzte dem Thema Substitution stellen. Vor allem auf
dem Land sind ganze Regionen in Schleswig-Holstein nicht ausreichend
versorgt. „Der steigenden Anzahl Ausstiegswilliger sollten die Ärzte
und Ärztinnen im Land die nötige Hilfe zukommen lassen“, ist der
Lübecker Allgemeinmediziner überzeugt. “Sucht ist eine Krankheit. Und dafür sind wir da.“
Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein
Interview
mit Thomas Reimann*,
Substitutionspatient bei Dr. Harald Buermann, Lübeck
Wie lange werden Sie schon substituiert?
1984 habe ich mit den Drogen angefangen. Da gab es noch keine
Substitution, aber auch noch keine offene Szene. 1996 habe ich dann
den ersten Ausstieg versucht. Doch da war ich nicht so weit. Und es
gab auch noch nicht so gute Hilfsangebote. Ich habe ein paar Mal
mit Hilfe von Entgiftungen versucht innerhalb eines Jahres auszusteigen, aber das ist immer wieder gescheitert. Ich war mir dann viel
zu schnell wieder selbst überlassen. Diesmal wollte ich einen auf
lange Zeit eingestellten Entzug haben. Die Methadonmenge wird
nach und nach runterdosiert. Aber das ist keine verlorene Zeit. Man
muss sich festigen. Das ist auch ein innerer Prozess. Wie hat die Substitution Ihr Leben verändert?
Das Wichtigste ist: Ich habe einen geregelten Tagesablauf. Früher
war die Drogenbeschaffung sehr zeitintensiv. Ich musste mich nach
den Dealern richten und konnte viele Termine nicht wahrnehmen. Nun kann ich jeden Morgen vor der Arbeit in die Praxis kommen und
mein Methadon abholen. Ich merke: Die Sucht ist wirklich psychisch. Ich bin noch immer abhängig. Aber lieber vom Methadon als vom
Heroin. Ich weiß, was ich bekomme. Früher war ich bei jeder Spritze
besorgt über den Inhalt. Von den Leuten, mit denen ich angefangen
habe, lebt nur noch einer. Die anderen sind alle verstorben. Ich habe
wirklich Glück gehabt.
Das Bild von Drogenabhängigen ist oft sehr klischeehaft und negativ.
Sehen Sie das genauso?
Das klischeehafte Bild in der Öffentlichkeit trifft auf über 80 Prozent der Abhängigen zu. Aber es gibt auch zahlreiche Leute, die ein
geregeltes Leben haben, zur Arbeit gehen und Familie haben. Doch
egal, was man für ein normales Leben führt, man muss in diese
Welt abtauchen, um sich Drogen zu beschaffen. Ich selbst hatte viel
Glück. Meine Familie hat mich nie verlassen, ich hatte einen Beruf
und auch ein soziales Umfeld. Wie ist es für Sie, sich täglich Ihr Methadon in der Praxis abholen zu müssen?
Das tägliche Methadonabholen ist wirklich kein Hindernis. Es beansprucht im Höchstfall nur zehn Minuten am Tag. Ich melde mich nur
kurz an, kann gleich ins Labor und erhalte mein Methadon von der
Helferin. Das kann man wirklich auf sich nehmen. Und es ist besser,
als es für eine Woche mit nach Hause zu bekommen. Da sagt man
schneller mal: „Ach, lass heute mal aus.“ Oder: „Es ist ja genug da.“
Wird auch geprüft, ob Sie weiterhin Drogen nehmen?
Ja, es werden regelmäßig unangekündigte Urinkontrollen durchgeführt,
um den Beikonsum zu prüfen. Einige Abhängige schimpfen über
die Kontrollen, doch ich finde das richtig. Denn als Abhängiger hat
man gelernt nachlässig zu sein. Man muss auch ein bisschen geleitet
werden. In vorherigen Behandlungen hatte ich auch immer wieder
Beikonsum, obwohl das gar keinen Sinn macht. So irre es klingt: Es
fehlen einem auch die Nadeln. Einige wechseln während der Substitution auch auf Tabletten oder Kokain, weil ihnen der Kick fehlt. Man kann 20 Jahre seines Lebens nicht von heute auf morgen ändern. Was wären Ihre Forderungen an die Verantwortlichen im Gesundheitswesen,
um die Substitutionsbehandlung zu verbessern?
Die Substitution ist schon in Ordnung. Ich bin sehr froh, dass es so
etwas gibt. Ohne die Substitution wäre ich jetzt nicht mehr da. Ich
hatte einen Punkt erreicht, an dem es nicht mehr weiterging. Wenn
mehr Ärzte substituieren würden, gäbe es nicht solche Anlaufpunkte
wie die Drogenambulanzen, die mir persönlich gar nicht bekommen
sind. Aber ich kann auch verstehen, wenn Ärzte sich die damit verbundenen Probleme nicht in die Praxis holen wollen. Dennoch: Ich
rechne es jedem Arzt hoch an, wenn er es macht.
* Name von der Redaktion geändert
Wie kommt es, dass Sie gerade bei Herrn Dr. Buermann behandelt werden?
Ich bin vor zweieinhalb Jahren zu Dr. Buermann gekommen, weil er
meine ganze Familie hier in Moisling behandelt. Zuvor war ich auch
bei anderen Ärzten, aber vermutlich war ich damals noch nicht so
weit. Das Gute ist: Hier fällt die Substitutionsbehandlung gar nicht
so richtig auf, jeder hat einen individuellen Termin, sodass man die
alten Freunde gar nicht trifft. Bei den Drogenambulanzen stehen zu
festen Terminen manchmal 150 Leute in der Schlange. Das ist mir
persönlich nicht gut bekommen. Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein
Qualitätsbericht 2009 27
QUALITÄTSförderung Sektorenübergreifende
Qualitätssicherung – zusammen
arbeiten für mehr Qualität
Sektorenübergreifende
Qualitätssicherung
Arztfragebogen
Krankenhaus
REHA
Patientenfragebogen
D
as Projekt ist ehrgeizig. Ärztekammer (ÄKSH), Krankenhausgesellschaft (KGSH) und Kassenärztliche Vereinigung
in Schleswig-Holstein (KVSH) betreten Neuland: Die bestehende Qualitätssicherung weiterzuentwickeln und auf lange
Sicht Lücken zwischen den Sektoren zu schließen, so lautet das Ziel. Das heißt vor allem gut zusammenarbeiten. Vorhandene Strukturen
und Kompetenzen sollen genutzt werden, um den gesamten Behandlungsprozess besser und reibungsloser zu gestalten. Damit am Ende das
Beste rauskommt – für den Patienten, seine Gesundheit und das System. Um ein gutes Behandlungsergebnis für den Patienten zu erzielen,
den Erfolg einer medizinischen Behandlung sicherzustellen, setzt der
Gesetzgeber verstärkt auf Qualitätssicherung. Ein großer Teil medizinischer Leistungen – diagnostische und therapeutische Verfahren – im
Gesundheitswesen unterliegt deshalb regelmäßigen Qualitätskontrollen:
Krankenhäuser müssen jährliche Qualitätsberichte veröffentlichen in
denen ausgewählte Qualitätsindikatoren dokumentiert sind. Niedergelassene Ärzte werden in vielen Bereichen durch die Kassenärztlichen
Vereinigungen nach bundeseinheitlichen Standards geprüft. Sind
geeignete Strukturen vorhanden und läuft der Behandlungsprozess
gut ab, lässt sich auch auf ein gutes Ergebnis schließen – davon geht
man aus. Belege dafür gibt es bisher nur wenige.
Qualitätssicherung, die über die verschiedenen Sektoren hinweg funktioniert, neuen Entwicklungen, wie stark verkürzten Krankenhausaufenthalten oder der grenzüberschreitenden Behandlung von Patienten im
28 Qualitätsbericht 2009
Gesundheitswesen Rechnung trägt und auch die Patientenperspektive
mit einschließt, findet bisher noch nicht statt. Das soll sich zukünftig
ändern. Seit 2008 ist im fünften Sozialgesetzbuch festgelegt, dass Qualitätssicherung zukünftig auch sektorenübergreifend stattfinden muss. Dafür braucht es gemeinsame Kriterien und messbare Indikatoren.
Operation Kniegelenkersatz im Fokus
In Schleswig-Holstein liefen bereits im Berichtsjahr 2009 die Vorbereitungen für ein Pilotprojekt, das genau hier ansetzt. Im Fokus: Operation
Kniegelenkersatz. Eine Arbeitsgruppe aus Mitarbeitern der KVSH, der
ÄKSH und der KGSH bereitet zurzeit eine Erhebung vor, die Patienten
vom Zeitpunkt kurz vor der Operation bis zwölf Monate danach begleitet. Im Juli 2010 soll der Startschuss fallen. Etwa 60.000 bis 100.000 künstliche Kniegelenke pro Jahr werden laut der
Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie in Deutschland implantiert. Die Kriterien für die operierenden Krankenhäuser sind klar definiert:
Komplikationsfreier Verlauf während des stationären Aufenthaltes,
schmerzfreie Kniegelenkbeweglichkeit und uneingeschränkte Gehfähigkeit sind drei wesentliche Indikatoren. Aber was passiert, wenn der
Patient aus dem Krankenhaus entlassen wird? Und wie aussagekräftig
sind diese Indikatoren bei einer durchschnittlichen Verweildauer in der
Klinik von nur noch acht Tagen nach der Operation? Nach der Entlassung schließt sich regelmäßig ein Aufenthalt von durchschnittlich vier
Wochen in einer Rehabilitationseinrichtung an, bevor der Patient mit
Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein
Auswertungstelle KGSH
Dokumentationstelle KVSH
PRAXIS
INTERVIEW
12 Monate
nach OP
Von der Operation bis zur Nachbehandlung
in der Praxis: Im Projekt „Sektorenübergreifende Qualitätssicherung“ wird
der Erfolg der Behandlung vom Arzt und
vom Patienten zu relevanten Zeitpunkten
beurteilt. Neben schriftlichen
Befragungen an drei Stationen
im Behandlungsprozess
werden auch medizinische
Parameter dokumentiert.
Neu: Auch zwölf Monate nach der Operation unter
Alltagsbedingungen findet eine Beurteilung durch den
behandelnden Arzt und den Patienten statt.
Quelle: KVSH
seinem neuen Kniegelenk auf sich gestellt ist bzw. vom ambulant behandelnden Arzt nachbetreut wird. Erst dann, unter Alltagsbedingungen,
kann sich zeigen, ob die OP ein Erfolg war und das Ergebnis für den
Patienten „alltagstauglich“ ist. Wie ist das Befinden des Patienten ein
Jahr nach der Operation? Ist er schmerzfrei, selbstständig und mobil?
Fragebogen soll Behandlungserfolg klären
Um Antworten auf diese Fragen zu finden, werden im Projekt „SQS“ –
Sektorenübergreifende Qualitätssicherung in Schleswig-Holstein – alle
beteiligten Mediziner (Operateur, Arzt in der Rehabilitationsklinik und
nachbehandelnder niedergelassener Arzt) und Patienten jeweils zu mehreren Zeitpunkten zum OP-Erfolg schriftlich befragt. Zusätzlich werden
medizinische Parameter erhoben und dokumentiert, die nach wissenschaftlichen Erkenntnissen eine Aussage über den Behandlungserfolg
der Knie-Operation zulassen. Alle Daten fließen zusammen, werden
aber aus Gründen des Datenschutzes räumlich voneinander getrennt
gesammelt und ausgewertet, pseudonymisiert und mit schriftlichem
Einverständnis des Patienten verarbeitet. Insgesamt werden vier Krankenhäuser am Pilotprojekt teilnehmen. Die
Rheumaklinik Bad Bramstedt, das Klinikum Neustadt, das Ostseeklinikum Damp und das Lubinus Clinicum in Kiel. Jeweils 100 Patienten
pro Klinik sollen für die Teilnahme an der Follow-Up-Erhebung gewonnen werden. Die erste Befragung des Patienten findet noch vor
Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein
der Operation statt, es folgt ein schriftliches Interview am Ende der
Rehabilitationsmaßnahme und eine abschließende Befragung ein Jahr
nach der Operation. Parallel dazu füllen auch die behandelnden Ärzte
zu relevanten Zeitpunkten den Arztfragebogen aus.
Der Patient spielt im ganzen Projekt die entscheidende Rolle: Er ist
Lotse, sorgt dafür, dass der richtige Fragebogen zum richtigen Zeitpunkt vom Arzt ausgefüllt und an die Datenstelle weitergeleitet wird. Alle teilnehmenden Patienten erhalten zu Beginn des Projekts eine
Patientenmappe in der sie genaue Instruktionen finden und eine
Checkliste, die alle wichtigen Projektschritte enthält. Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein, die Ärztekammer Schleswig-Holstein und die Krankenhausgesellschaft SchleswigHolstein wollen das Projekt gemeinsam durchführen und zusammen
mit den Krankenkassen im Norden finanzieren. Die Aufgaben sind
bereits verteilt. Von der Zusammenarbeit erhoffen sich die Beteiligten
vor allem aussagekräftige Daten zur Ergebnisqualität. Das Follow-up
soll aber auch Hinweise darauf geben, ob die im Projekt eingesetzten
Methoden praktikabel und die genutzten Strukturen geeignet sind. Nicht zuletzt könnte das Projekt auch auf Bundesebene Einfluss haben:
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in Aussicht gestellt, funktionierende Lösungen auch in der bundesweit geltenden Richtlinie zu
berücksichtigen. Der Anfang ist also gemacht – damit am Ende das
Beste für den Patienten rauskommt.
Qualitätsbericht 2009 29
QUALITÄTSförderung AQUIK® – gutes Geld
für gute Leistung?
W
ie lässt sich die Qualität der Arbeit niedergelassener Ärzte
messen? Mit AQUIK® – Ambulante Qualitätsindikatoren
und Kennzahlen – hat die KBV im vergangenen Jahr ein
Projekt angestoßen, das die „dritte Dimension“ von
Qualität in der vertragsärztlichen Versorgung im Blick hat. Bisher ist
es kaum möglich, Ergebnisqualität im Sinne von „guter Versorgung“
zu messen. Dafür ist es notwendig, Merkmale für „gute“ ärztliche
Behandlung zu bestimmen und diese zu quantifizieren. Qualität soll
dadurch sichtbar, Vergleiche zwischen Behandlungsergebnissen möglich gemacht werden. Diese Vergleichbarkeit schafft gleichzeitig auch
eine Grundlage dafür, die Vergütung von ärztlichen Leistungen an die
Qualität der Behandlung zu koppeln.
Der Wettbewerb im deutschen Gesundheitswesen ist im Gange. Krankenkassen, die vom Versicherten frei gewählt werden können, konkurrieren
um Mitglieder, Arztpraxen und Krankenhäuser um Patienten. Die Versorgungslandschaft wird immer bunter: spezielle Behandlungsverträge,
etwa für bestimmte Erkrankungen, werden zwischen Krankenkassen,
Kassenärztlichen Vereinigungen oder anderen Ärzteorganisationen, z. B. Berufsverbänden, ausgehandelt. Es geht ums Geld. Die finanziellen
Mittel sind knapp und wollen gerecht verteilt werden. Immer häufiger
wird in Vertragsverhandlungen die Frage diskutiert, ob sich die Vergütung
ärztlicher Leistungen auch an der Qualität der Behandlung orientieren
sollte. Frei nach dem Motto „Gutes Geld für gute Leistung“, denn bei
der Honorierung ärztlicher Leistungen in Deutschland werden bisher
nur zwei wesentliche Faktoren berücksichtigt: Die Leistungsmenge
und die Morbidität des Patienten. Aber wie ist die Qualität einer ärztlichen
Leistung zu beurteilen? Woran misst
man, ob eine medizinische Behandlung
im Ergebnis gut war?
Um die Qualität medizinischer Leistungen messen, analysieren und
bewerten zu können, sind valide Instrumente erforderlich. Diese zu
entwickeln, entsprechende Indikatoren und Kennzahlen für die Qualität
ärztlicher Leistungen zu finden, ist das Ziel des Projektes AQUIK®, kein
leichtes Unterfangen. Ein Blick ins englischsprachige Ausland zeigt, dass es bereits Vergütungsmodelle gibt, die auch die Qualität ärztlicher Leistungen berücksichtigen. Also stand am Anfang des AQUIK®-Projektes eine detaillierte
Recherche nach international vorhandenen Qualitätsindikatoren, die
zum einen für die ambulante Versorgung, zum anderen für das deutsche
Gesundheitswesen geeignet schienen. Inwieweit diese Indikatoren und
Messzahlen für die ambulante Versorgung in Deutschland anwendbar
30 Qualitätsbericht 2009
und von Bedeutung sind, wurde dann in einem weiteren Schritt zusammen mit Ärzten aller Fachrichtungen diskutiert und in insgesamt 113
Praxen getestet. Dabei war vor allem wichtig zu erfahren, ob die benötigten Daten in den Praxen verfügbar und auch elektronisch abrufbar
sind. Im Ergebnis steht jetzt ein Set von 48 fachgruppenspezifischen
und fachgruppenübergreifenden Indikatoren für die Anwendung in
den verschiedenen Bereichen der vertragsärztlichen Versorgung zur
Verfügung. Die Qualitätsindikatoren bilden immer nur einzelne Aspekte
von Versorgungsabläufen ab. Sie beziehen sich entweder auf Anteile
und Häufigkeiten oder auf Einzelergebnisse bzw. qualitative Aussagen. Die Kritik an AQUIK® ist vielfältig. Die Ergebnisse, die die KBV durch
die Auswertung internationaler Studien gesammelt hat, seien nicht eins
zu eins auf Deutschland übertragbar. So gebe es in anderen Ländern
im ambulanten Bereich ganz andere Versorgungssysteme. In einem
weiteren Schritt prüft die KBV jetzt, inwieweit die Indikatoren für eine
qualitätsorientierte Vergütung eingesetzt werden könnten.
Beispiel für einen Indikator
aus der Gynäkologie:
Anteil der Patientinnen ab 20 Jahren mit einem auffälligen
Pap-Abstrich im Rahmen der Krebsfrüherkennungsuntersuchung
innerhalb der letzten 12 Monate, bei denen dokumentiert wurde,
dass sie eine Nachuntersuchung erhielten.
Ziel ist, die Qualität der Nachbeobachtung der auffälligen Befunde zu
steigern und damit die Effektivität des Screeningprogramms zu erhöhen.
Um den Indikator zu beziffern, setzt man die Zahl der Patientinnen ab
20 Jahren, die einen auffälligen Abstrich (Pap-Abstrich) hatten, ins Verhältnis zur Zahl der Patientinnen, die einen auffälligen Befund aufwiesen
und bei denen zusätzlich eine Nachuntersuchung dokumentiert wurde. Im Ergebnis erhält man eine Verhältniszahl, aus der sich ablesen lässt,
wie konsequent die Nachuntersuchungen in der Praxis stattfinden. Je
größer der Anteil der Patientinnen, bei denen eine Nachuntersuchung
durchgeführt wurde, desto größer die Verhältniszahl. Und je größer
die Verhältniszahl, desto besser sind diese Qualitätskriterien erfüllt.
Das gesamte AQUIK®-Qualitätsindikatorenset (siehe auch Tabelle rechts)
steht auf der Homepage der KBV zum Download bereit:
http://www.kbv.de/aquik.html
Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein
Ambulante QualitätsINDIKATOREN – AQUIK®
ADHS
• Anteil der Patienten mit neu diagnostiziertem ADHS, in
deren Patientenakte die Abklärung nach DSM-IV- oder
ICD-10-Kriterien dokumentiert ist
• Anteil der Patienten, bei denen 30 Tage nach der Erstverschreibung einer ADHS-Medikation eine Wiedervorstellung stattfand
• Anteil der Patienten mit ADHS und einer ADHS-Medikation, deren Patientenakte zwei Folgekontakte im
Jahr dokumentiert
• Anteil der Patienten mit ADHS, in deren Patientenakte
dokumentiert ist, dass der behandelnde Arzt den Bedarf
an schulischer Unterstützung und Möglichkeiten der
Erziehungshilfe für Kinder mit ADHS besprochen hat
AIDS / HIV
• Anteil der Hepatitis-C-negativen Patienten mit HIVInfektion ab einem Alter von 18 Jahren, bei denen der
Hepatitis-C-Status innerhalb der letzten zwölf Monate
in der Patientenakte dokumentiert wurde
• Anteil der Patienten unter antiretroviraler Therapie
(ART), bei denen mindestens einmal alle vier Monate
eine Viruslastbestimmung und eine CD4 Bestimmung
durchgeführt wurde
• Anteil der Patienten mit HIV-Infektion unter antiretroviraler Therapie (ART), deren Viruslast unterhalb der
Nachweisgrenze lag oder bei denen eine signifikante
Reduktion der Viruslast bestand
ARTERIELLE HYPERTONIE
• Anteil der Patienten mit einem systolischen Blutdruckwert >_140 mm Hg oder einem diastolischen
Blutdruckwert >_ 90 mm Hg mit einem dokumentierten
Behandlungsplan für Bluthochdruck
• Anteil der Patienten mit Bluthochdruck, bei denen
eine Beratung zu veränderbaren Risikofaktoren in
der Patientenakte dokumentiert ist
• Anteil der Patienten mit Bluthochdruck, deren Blutdruck
mindestens einmal innerhalb der letzten sechs Monate
kontrolliert wurde
ARTHROSE
• Anteil der Patienten mit der Diagnose Arthrose, bei
denen die Einnahme frei verkäuflicher Analgetika
erhoben wurde
ARZNEIMITTELTHERAPIESICHERHEIT
• Anteil der Patienten mit vier oder mehr Dauermedikamenten, deren Medikation in den letzten zwölf
Monaten überprüft wurde und in deren Akte dies dokumentiert wurde
• Anteil der Patienten unter dauerhafter oraler Antikoagulation, bei denen mindestens eine INR-WertBestimmung alle sechs Wochen erfolgte
DEMENZ
• Anteil der Patienten mit neu diagnostizierter Demenz,
die ein Screening auf das Vorliegen einer Depression
erhielten
• Anteil der Patienten mit neu diagnostizierter Demenz,
deren Medikamentenliste hinsichtlich Substanzen
überprüft wurde, die kognitive Beeinträchtigungen
hervorrufen können
• Anteil der Patienten mit Demenz, die unter Einbezug
von Angehörigen / Betreuern über Diagnose, Prognose
und Unterstützungsangebote informiert wurden
Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein
DEPRESSION
• Anteil der Patienten mit neu diagnostizierter Depression, bei denen die Einschätzung der Fallschwere
zu Beginn der Behandlung anhand eines validierten
Hilfsmittels erfolgte
• Anteil der Patienten mit der Diagnose Diabetes mellitus und / oder koronarer Herzerkrankung, die zu
einem Zeitpunkt in den letzten zwölf Monaten mit
zwei Screeningfragen auf Depression getestet wurden
EPILEPSIE
• Anteil der Patienten mit medikamentöser Behandlung
einer Epilepsie, die in den letzten zwölf Monaten anfallsfrei waren und in deren Akte dies dokumentiert
wurde
• Anteil der Patienten mit medikamentöser Behandlung
einer Epilepsie, deren Anfallshäufigkeit dokumentiert
worden ist
• Anteil der Patienten, die sowohl hinsichtlich häufiger
als auch in Bezug auf ernste Nebenwirkungen der konkret verschriebenen antiepileptischen Medikamente
informiert wurden
GYNÄKOLOGISCHE THEMEN
• Anteil der Schwangeren, die rauchen, bei denen mindestens einmal während der Schwangerschaftsvorsorge
Strategien zur Tabakentwöhnung besprochen wurden
• Anteil der Patientinnen mit dokumentierter Beratung
über sexuell übertragbare Erkrankungen im Rahmen
der Beratung zur Empfängnisregelung
• Anteil der Patientinnen mit einem auffälligen PapAbstrich, bei denen dokumentiert wurde, dass sie
eine Nachuntersuchung erhielten
HARNINKONTINENZ
• Anteil der Patienten mit neu diagnostizierter Harninkontinenz, die bezüglich der Behandlungsoptionen
beraten wurden
• Anteil der Patienten mit neu diagnostizierter Harninkontinenz, deren Genese differentialdiagnostisch
abgeklärt wurde
HERZINSUFFIZIENZ
• Anteil der Patienten mit Herzinsuffizienz, deren
linksventrikuläre Pumpfunktion untersucht wurde
und deren quantitative oder qualitative Ergebnisse
dokumentiert wurden
• Anteil der Arztbesuche mit dokumentierter Gewichtsbestimmung für Patienten mit chronischer Herzinsuffizienz
IMPFEN
• Anteil der Patienten ab einem Alter über 60 Jahren,
denen innerhalb der letzten zwölf Monate eine Grippeschutzimpfung angeboten wurde oder in deren Akte
dokumentiert ist, dass sie diese bereits woanders
erhielten
• Anteil der Adoleszenten, die mit allen empfohlenen
Impfungen im Zeitplan sind
• Anteil der Kinder mit vollständigem Impfschutz bei
Vollendung des zweiten Lebensjahres
• Anteil der Patienten mit einem Vermerk über das Datum
einer in den letzten zehn Jahren erhaltenen Tetanus- /
Diphtherie- /(-auffrischungs-)impfung
KREUZSCHMERZ
• Anteil der Patienten mit akutem Kreuzschmerz, bei
denen eine fokussierte Anamnese bezüglich Alarmzeichen (red flags) durchgeführt wurde
PRAXISMANAGEMENT
• Die Praxis bietet Hausbesuche für schwer körperlich
beeinträchtigte Patienten an.
• Die Dokumentation von Medikamentenallergien und
unerwünschten Arzneimittelwirkungen erfolgt nach
einem Standardverfahren und ist klar erkennbar.
• In der Praxis fanden im letzten Jahr mindestens drei
Nachbesprechungen kritischer Ereignisse im Team
statt.
• Es gibt ein Standardverfahren für eine mindestens
einmal pro Jahr vorzunehmende Prüfung der Haltbarkeit von Notfallmedikamenten.
• Alle Mitglieder des Praxispersonals nahmen innerhalb
der letzten 36 Monate nachweislich an Aus- beziehungsweise Weiterbildungsmaßnahmen für Erste
Hilfe teil.
PRESBYAKUSIS
• Anteil der Patienten mit einer Hörminderung ohne
reversible Ursache, denen eine formale Abklärung
für ein Hörgerät angeboten wurde
QUERSCHNITTSTHEMEN
• Anteil der Patienten, die sich aus beliebigen Gründen
vorstellten, deren systolischer und diastolischer Blutdruck, mindestens einmal im Jahr gemessen wurde
• Anteil der Patienten, deren Raucherstatus während der
letzten zwei Jahre mindestens einmal erhoben wurde
• Anteil der Raucher, denen Maßnahmen zum Beenden
des Rauchens empfohlen wurden und in deren Akte
dies dokumentiert ist
RHEUMATOIDE ARTHRITIS
• Anteil der Patienten mit einer neu diagnostizierten
rheumatoiden Arthritis, die mindestens eine Therapie
mit einem krankheitsmodifizierenden antirheumatischen Medikament erhielten
• Anteil der Patienten mit der Diagnose einer rheumatoiden Arthritis, bei denen in angemessenen Intervallen
die folgenden Untersuchungen dokumentiert sind:
Gelenkuntersuchung von drei oder mehr Gelenkbereichen, Funktionsstatus, Krankheitsaktivität, akute
Phasereaktion und Schmerz
• Anteil der Patienten mit Behandlung mit einem krankheitsmodifizierenden antirheumatischen Medikament,
bei denen eine Überwachung von Nebenwirkungen
erfolgt
• Anteil der Patienten mit Neuverordnung einer krankheitsmodifizierenden antirheumatischen Therapie,
mit denen über Risiken versus Nutzen der gewählten
Therapie gesprochen wurde und in deren Akte dieses
dokumentiert ist
VORHOFFLIMMERN
• Anteil der Patienten mit Vorhofflimmern oder Vorhofflattern und mit Risikofaktoren für ein thromboembolisches Ereignis, die eine orale Antikoagulation erhalten
• Anteil der Patienten mit einem neu diagnostizierten
Vorhofflimmern, die binnen zwei Wochen nach der
Vorstellung eine Schilddrüsenfunktionsuntersuchung
erhielten
Weitere Informationen unter:
ww.kbv.de/aquik.html
Quelle: KBV
Qualitätsbericht 2009 31
ÄRZTE & PSYCHOTHERAPEUTEN
784
ÄRZTE & MITARBEITER
530
53 16
QEP®-Seminar
QEP®-Seminar
März
16
Februar
18
Januar
Moderatoren-Seminar
99 2009
April
Die Arztabrechnung – Sie fragen, wir antworten“
Mai
23
481
110
ARZTHELFERINNEN
93 GESAMT
QEP®-Seminar SEMINARE
Betriebswirtschaftliches Grundlagenseminar
Hautkrebsscreening
„Die Arztabrechnung – Sie fragen, wir antworten“
QUALITÄTSförderung Fortbildung: selbstverständlich!
D
as hervorragende Ergebnis in Schleswig-Holstein zeigt:
Ärzte und Psychotherapeuten bilden sich fort, und das nicht
erst seit fünf Jahren. Fortbildung war schon immer Teil des
ärztlichen und psychotherapeutischen Selbstverständnisses
im Norden. Aber nun belegen es auch Zahlen.
Fünf Jahre hatten die Vertragsärzte und -psychotherapeuten Zeit, ein
Fortbildungszertifikat der jeweiligen Kammer zu erwerben. Am 30. Juni
2009 lief erstmalig die Frist zur Vorlage eines Fortbildungszertifikats für
75 Prozent aller Ärzte und Psychotherapeuten in Schleswig-Holstein aus. Das sind über 3.400 Vertragsärzte und knapp 350 Psychotherapeuten,
die bereits am 30. Juni 2004 vertragsärztlich tätig waren. 98 Prozent
haben den Fortbildungsnachweis erbracht. Nur bei 63 Ärzten und
drei Psychotherapeuten lag kein Fortbildungszertifikat vor. Damit liegt
die Fortbildungsbereitschaft der schleswig-holsteinischen Vertragsärzte
deutlich über dem bundesweiten Durchschnitt. 32 Qualitätsbericht 2009
Von den 63 Vertragsärzten und -psychotherapeuten ohne Fortbildungszertifikat planten einige bereits ihren Ruhestand (Altersgruppe 60 - 66
Jahre), fanden aber keinen Nachfolger für ihre Praxis, sodass sie die
Praxistätigkeit fortgesetzt haben. Die Folgen eines fehlenden Fortbildungsnachweises sind gravierend. Für
jedes Quartal ohne Zertifikat ist die KVSH von Gesetzes wegen verpflichtet zehn Prozent des Honorars einzubehalten, nach einem Jahr sogar
25 Prozent. Kommt der Arzt auch nach zwei Jahren der Fortbildungspflicht
nicht nach, droht Zulassungsentzug. Die Honorarkürzung endet erst
mit dem Quartal, in dem das nachgeholte Zertifikat ausgestellt wurde.
Die KVSH unterstützte auch im Jahr 2009 ihre Mitglieder mit eigenen Fortbildungsangeboten aus den verschiedensten Bereichen des
ärztlichen Berufsalltags. Beispielsweise gab es elf Seminare zum
Hautkrebsscreening mit 333 ärztlichen Teilnehmern, sieben Telefon- und
Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein
J
Schmerztherapie-Seminar
„Die Arztabrechnung – Sie fragen, wir antworten“
Die Gesundheitsreform
Psychotherapeutische Krisenintervention
77 66
91 35 „Die Arztabrechnung – Sie fragen, wir antworten“
Orientierungsseminar für Einsteiger
49 103 Ärztliche Stelle: Fehlermöglichkeiten bei Konstanzprüfungen erkennen und eingrenzen
15
Ärztliche Stelle: Fehlermöglichkeiten bei Konstanzprüfungen erkennen und eingrenzen
7
15
Quelle: KVSH
Moderatoren-Seminar
24
Dezember
QEP®-Seminar 20
November
QEP®-Seminar
Ergebnisse zur Fortbildungspflicht
in Schleswig-holstein
„Die Arztabrechnung – Sie fragen, wir antworten“
Oktober
17
September
71 Die Gesundheitsreform
EDV-Messe „Update 2009“
50
76 August
78 Vertragsarztrecht: Gestaltungen und Erfahrungsberichte
Aufnahme und Einstelltechnik „Wirbelsäule, Schulter, Becken“
101 Juli
QEP®-Seminar
Juni
Ärzte gesamt:
3.416
davon mit Zertifikat:
3.353
Abrechnungsseminare für insgesamt 481 Medizinische Fachangestellte
sowie elf Schulungsangebote mit 53 Teilnehmern in Zusammenarbeit
mit dem Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung zu verschiedenen Disease-Management-Programmen. Weitere Themen waren:
• „Update 2009“, eine EDV-Messe für die ärztliche Praxis
• Betriebswirtschaftliche Grundlagen
• Die Gesundheitsreform
• Schmerztherapie
• Psychotherapeutische Krisenintervention
• Seminare der Radiologie-Kommission/Ärztlichen Stelle zur Röntgendiagnostik/Konstanzprüfung
Psychotherapeuten
gesamt:
346
davon mit Zertifikat:
343
Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein
Quelle: KVSH
Insgesamt gab es 49 Angebote mit rund 1.800 Teilnehmern.
Qualitätsbericht 2009 33
QUALITÄTSförderung FACH
FACHÜBERGREI
PSYCHOTHERAPEU
INDIKATIONS
HAUSÄRZTLICH 30
Qualitätszirkel –
vier Themen, vier Tutoren
Eine tolle Geschichte – ein gutes Instrument zur Qualitätsförderung!
Q
ualitätszirkel sind etabliert, man spricht von Erfolgsmodellen. Auf freiwilliger Basis diskutieren Ärzte und Psychotherapeuten aktuelle Themen aus dem Praxisalltag, erarbeiten
gemeinsam Therapiekonzepte oder suchen Lösungen bei
besonders schwierigen und komplexen Krankheitsbildern. Kontinuierliche Fortbildung, Verhaltensänderungen der teilnehmenden
Ärzte und Therapeuten sind Anlass genug, dieses Erfolgsmodell als
Instrument zur Qualitätsförderung in vielen Verträgen mit und ohne
Kassenärztliche Vereinigungen aufzunehmen. Schon längst haben
gesetzliche Krankenkassen und auch die Politik dieses ursprünglich
rein ärztliche Instrument entdeckt. Die Teilnahme an einem Qualitätszirkel ist für Ärzte oft Voraussetzung, um an speziellen Verträgen,
z. B. Disease-Management-Programmen (DMP), teilzunehmen. Das
Engagement im Qualitätszirkel ist auch als Qualitätskriterium der
hausartzentrierten Versorgung im SGB V festgeschrieben und Sonderverträge von Krankenkassen und KV setzen oft eine kontinuierliche
fachspezifische Fortbildung als „Tür zum Vertrag“ fest.
richtsjahr neue „Dramaturgien“ zu den Themen Pharmakotherapie,
Arzneimittelmonographie, evidenzbasierte Patienteninformation
und Qualitätsindikatoren in der ambulanten Versorgung entstanden.
Qualitätszirkel-Dramaturgien sind didaktische Konzepte zur Durchführung von Qualitätszirkel-Sitzungen, die dem Moderator einerseits
eine Struktur – den „roten Faden“ – vorgeben, andererseits methodische
Anregungen vermitteln und Hilfsmittel, beispielsweise Moderationsplakate oder Checklisten anbieten. Vier Themen, vier Tutoren, – vier neue Themen für die Qualitätszirkelarbeit – inhaltlich, methodisch und didaktisch aufbereitet. Neben
einem Curriculum für die Moderatorengrundausbildung sind im Be-
Die insgesamt 353 Qualitätszirkel trafen sich 2009 in 1.816 Treffen zum
Austausch. Durchschnittlich sind dies für die 3.121 Teilnehmer und 308
Moderatoren mehr als 5 Treffen je Qualitätszirkel. Die KVSH fördert diese
34 Qualitätsbericht 2009
Vier Tutoren, von der KBV ausgebildete Qualitätszirkelmoderatoren,
langjährig erfahren, standen bereit, um die Qualitätszirkelarbeit zu unterstützen und vor Ort neue Impulse, neue Themen und Dramaturgien in
die Qualitätszirkelarbeit einzubringen. Erstmals wurde auch eine eigene
Moderatorengrundausbildung nach dem Prinzip „train-the-trainer“
von den Tutoren angeboten. Die Ausbildung konnte so praxisnaher
gestaltet und die Erfahrung vieler Jahre Qualitätszirkelmoderation an
die nächste Generation weitergereicht werden.
Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein
ÄRZTLICH 59
FEND 70
TISCH 67
QM-QZ 5
DIABETES-QZ 28
BEZOGEN 94
22
353
Flensburg
18
Nordfriesland
Qualitätszirkel-landschaft schleswig-holstein
49
32
SchleswigFlensburg
Kiel
15
Plön
Dithmarschen
RendsburgEckernförde
15
12
Neumünster
23
27 22
Steinburg
Segeberg
Pinneberg
Stormarn
19
Ostholstein
54
Lübeck
HerzogtumLauenburg
Quelle: KVSH
Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein
landesweite Qualitätszirkel
engagierte, ehrenamtliche und freiwillige Arbeit. Neben materieller
Unterstützung, wie beispielsweise Aufwandentschädigungen für
Moderatoren und Arbeitsmaterialien, liegt der Schwerpunkt vor
allem auch auf der Förderung der
Kommunikation und der Weiterentwicklung der Qualitätszirkel. Die Themenpalette der schleswig-
holsteinischen Qualitätszirkel ist sehr
breit gefächert. Von der Patientenfallkonferenz über diverse Pharmakotherapiethemen bis
hin zu ganz spezifischen Themen, wie der Behandlung von Angststörungen oder radiologischer Diagnostik, schlägt sich das gesamte Spektrum des ärztlichen und
therapeutischen Tuns nieder.
Qualitätsbericht 2009 35
ZUKUNFT Standorte der analogen und
digitalen Mammographiegeräte
in schleswig-holstein
(Stand Dezember 2009)
2
Analog
digital
2
2
Ausblick & Ziele
D
ie Historie unserer Qualitätsberichte zeigt es: Die Ansprüche
steigen. Nicht nur unser Anspruch, jedes Jahr einen qualitativ
hochwertigen Qualitätsbericht zu erstellen und unseren
Mitgliedern ein wertvoller Partner in der Umsetzung der
vielfältigen Qualitätssicherungsmaßnahmen zu sein, steigt. Auch die Ansprüche an die Qualität der ärztlichen Leistung erhöhen
sich ständig. Die Welt im Gesundheitswesen wird bunter und damit
auch unübersichtlicher. Wir sorgen für flächendeckende Unterstützung
der Arztpraxen in der Umsetzung der Qualitätsanforderungen. Neben
der Erfüllung der gesetzlichen Aufträge unterstützen und beraten wir
Praxen in allen Fragen zur Qualitätssicherung. Denn auch im nächsten
Jahr werden uns neue Projekte und Aufgaben erwarten. Einen kleinen
Vorgeschmack gibt es nachfolgend:
36 Qualitätsbericht 2009
Gleichbleibend hohe Qualität in der Arthroskopie – bundeseinheitliche Standards
Mit einer neuen Richtlinie legt der G-BA bundesweit einheitliche
Qualitätsstandards für einen der häufigsten ambulanten operativen
Eingriffe fest. Mögliche Defizite u. a. in der Indikationsstellung, der
Leistungsdokumentation und bei der veranlassten Nachbehandlung
sollen reduziert werden. Die Richtlinie, die am 17. Dezember 2009 beschlossen wurde, enthält Kriterien für Arthroskopien des Schulter- und
Kniegelenks und definiert insbesondere die Anforderungen an die schriftliche und bildliche Dokumentation. Für die schleswig-holsteinischen
Ärzte ist die Umstellung nicht allzu groß, denn seit fünf Jahren werden
hier bereits Stichprobenprüfungen vorgenommen. Der G-BA hat auf
dem Gebiet der Arthroskopien weitere Maßnahmen angekündigt. Die
Qualitätssicherungsmaßnahmen für den ambulanten und den stationären Bereich sollen zukünftig im Sinne einer sektorenübergreifenden
Qualitätssicherung angeglichen werden.
Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein
Kreis
Anzahl PraxEN* ORT
Kreis Nordfriesland
4Husum, Niebüll (2), Westerland
Flensburg
3
Kreis Schleswig-Flensburg
1Schleswig
Kreis Rendsburg-Eckernförde
2Rendsburg, Eckernförde
Kiel
4
Kiel
Kreis Plön
3
Plön, Preetz, Lütjenburg
Kreis Ostholstein
3Stockelsdorf , Oldenburg, Eutin
Neumünster
2Neumünster
Kreis Segeberg
1Norderstedt
Hansestadt Lübeck
6Lübeck
Kreis Stormarn
3
Kreis Herzogtum Lauenburg
2Lauenburg, Ratzeburg
Kreis Pinneberg
5
Kreis Steinburg
2Itzehoe (2)
Kreis Dithmarschen
1Heide
Flensburg
Ahrensburg, Reinbek, Bad Oldesloe
Pinneberg, Elmshorn (3), Wedel
* inklusive Referenzzentren QuaMaDi; Quelle: KVSH
Mehr Effizienz
für QuaMaDi
QZ-Arbeit als Katalysator für effektivere
und kostensparende Pharmakotherapie
Die Ergebnisse sind gleichbleibend gut und geben QuaMaDi Recht. Das als Modellprojekt in Schleswig-Holstein gestartete Qualitätssicherungsprogramm bietet Frauen mit unklarem Befund der Brust seit
2001 eine qualitätsgesicherte Brust-Diagnostik. Um mehr Sicherheit
bei der Diagnosestellung zu gewinnen, wird immer eine unabhängige
Zweitbefundung und falls notwendig (bei unterschiedlichen Diagnosen) auch eine Abklärung durch einen dritten Spezialisten veranlasst. QuaMaDi und das Mammographie-Screening-Programm, das 2007
als Vorsorgeuntersuchung für alle Frauen im Alter zwischen 50 und 69
Jahren eingeführt wurde, ergänzen sich hier sinnvoll.
Im kommenden Jahr sollen einzelne Prozesse im QuaMaDi-Projekt
optimiert werden. Ein Teil der zurzeit 24 beteiligten Praxen, die bereits
digital mammographieren, soll vernetzt werden. Damit wird der elektronische Austausch von Mammographiebildern und Patientendaten
möglich und die Zeiten zwischen Erst- und Zweitbefundung verkürzt. Auch die für den Kurierdienst anfallenden Kosten sollen damit deutlich
reduziert werden. Die Vorbereitungen laufen.
Pharmakotherapie ist teuer und dabei nicht immer wirksam. Rund
59.000* Medikamente sind in Deutschland auf dem Markt. Bei Arzneimittelverordnungen noch die Übersicht zu behalten ist deshalb schwer. Die Chance, Verordnungsverhalten im Sinne eines leitlinienbasierten
und kostenoptimierten Verhaltens zu reflektieren und zu modifizieren,
will die KVSH ergreifen und Hilfestellungen anbieten. Das Wissen über
Verordnungsstatistiken und evidenzbasierte Medizin kann hier helfen. Aber nicht nur Arzneibudgetüberschreitungen sollten Antrieb sein,
sondern auch Patientensicherheit. Warum nicht das benötigte Wissen
über Qualitätszirkel vermehren?
Interaktives Lernen in Qualitätszirkeln „von Kollegen für Kollegen“ –
erwiesenermaßen prägt sich so Erlerntes nachhaltiger ein und kann
zu Verhaltensänderungen im Alltag führen. Im kommenden Jahr werden Qualitätszirkelmoderatoren das Angebot bekommen, das Thema
Pharmakotherapie zu vertiefen. Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein
* Verkehrsfähige Arzneimittel im Zuständigkeitsbereich des
Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Stand: 15.06.2010
Qualitätsbericht 2009 37
nützliches Hilfreiche Internetseiten
www.kvsh.de
Unter der Rubrik Praxis/Qualitätssicherung sind allgemeine Informationen zum Thema Qualität abrufbar. Diverse Dokumente
und Formulare stehen zum Download bereit (Richtlinien, Verträge, Grundsätze des Vorstandes zur Qualitätszirkelarbeit u. v. m.). www.kbv.de
Homepage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.
www.kbv.de/qep
Informationsseiten der KBV zum Thema Qualitätsmanagement in der vertragsärztlichen
Versorgung – insbesondere zum Qualitätsmanagementsystem QEP®.
http://daris.kbv.de/daris.asp
Dokumentations-, Archivierungs-, Recherche- und Informationssystem:
Sämtliche Veröffentlichungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der
Kassenärztlichen Vereinigungen werden hier zur Verfügung gestellt.
www.g-ba.de
Internetseite des Gemeinsamen Bundesausschusses: Informationen zu
Besetzung, Aufgaben, Beschlüssen, Richtlinien u. a. Ein Newsletter kann abonniert werden.
www.aeksh.de / www.pksh.de
Homepages der Ärztekammer Schleswig-Holstein (aeksh) und der
Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein (pksh):
Die richtigen Adressen, wenn es um Fort- und Weiterbildung geht.
www.baek.de / www.bptk.de
Homepages der Bundesärztekammer und der
Bundespsychotherapeutenkammer.
www.Arztbibliothek.de
Das medizinische Wissensportal der Kassenärztlichen
Bundesvereinigung in Kooperation mit der Bundesärztekammer. Das Portal bietet nützliche medizinische Informationen
aus vertrauenswürdigen Quellen.
www.aezq.de
Homepage des Ärztlichen Zentrums für Qualität in der Medizin (ÄZQ):
Gemeinsame Einrichtung der Bundesärztekammer und der
Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Unterstützung der beiden
Institutionen bei ihren Aufgaben im Bereich der Qualitätssicherung der
ärztlichen Berufsausübung. Das ÄZQ bietet im Internet
ausführliche Informationsseiten zu diversen Themen u.a.:
www.leitlinien.de/leitlinie
• Leitlinien-Informations- und Recherche-Dienst des Ärztlichen Zentrums für Qualität in der Medizin. Im Angebot sind sämtliche Links zu
Leitlinien oder Leitlinienanbietern. Gesucht werden kann nach Leitlinienanbietern oder nach Leitlinienthemen. www.patienten-information.de
• Patienteninformationsseite des ÄZQ: Qualitätsgeprüfte Behandlungsinformationen für Patienten. www.q-m-a.de/q-m-a
• Das Informations- und Fortbildungsprogramm für Qualitätsmanagement in der ambulanten Versorgung. Hier finden Sie Informationen zur Qualitätszirkelarbeit als ein Instrument des Qualitätsmanagements.
www.versorgungsleitlinien.de
• Gemeinsames Projekt der Bundesärztekammer, der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung: Strukturierte, übersichtliche Website mit diversen nützlichen Informationen zu nationalen Versorgungsleitlinien. Abrufbar sind sämtliche Leitlinien in Kurz- und Langfassung, Patientenleitlinien, diverse Praxishilfen und Patienteninformationen. 38 Qualitätsbericht 2009
Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein
www.iqwig.de
Website des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen: Hier werden Publikationen zur Bewertung von evidenzbasierten Leitlinien, Nutzenbewertung von Arzneimitteln, Empfehlungen zu Disease-Management-Programmen und auch qualitätsgeprüfte Patienteninformationen bereitgestellt.
www.gesundheitsinformation.de
Diese Website des IQWIG (Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen) enthält Informationen für Verbraucher und Patienten und stützt sich auf institutseigene wissenschaftliche Publikationen. “Gesundheitsinformation.de” veröffentlicht auch Informationen zu Themen, deren Bearbeitung vom Gemeinsamen Bundesausschuss oder dem Bundesministerium für Gesundheit in Auftrag gegeben wurde.
www.aqua-institut.de
Homepage des AQUA-Instituts für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen
GmbH. Das Institut ist ein interessenunabhängiges und neutrales Dienstleistungsunternehmen, spezialisiert auf Qualitätsförderungsprojekte im Gesundheitswesen. Seit Ende 2009 setzt das AQUA-Institut im Auftrag des G-BA den Aufbau einer bundesweiten und sektoren-
übergreifenden Qualitätssicherung im Gesundheitswesen gem. § 137a SGB V um.
www.sqg.de
Internetseite des AQUA-Institutes zur sektorenübergreifenden Qualitätssicherung im Gesundheitswesen. Das AQUA-Institut unterstützt den G-BA bei der Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben, insbesondere bei der Fortführung und
Fortentwicklung der bisher sektoralen Qualitätssicherung hin zur Durchführung
einer sektorenübergreifenden Qualitätssicherung durch folgende Leistungen:
• Entwicklung von Verfahren zur Messung und Darstellung der Versorgungsqualität,
• Dokumentation und datentechnische Umsetzung,
• Unterstützung bei der Durchführung der einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung,
• Veröffentlichung von Ergebnissen in geeigneter Weise und in einer für die Allgemeinheit verständlichen Form. www.rki.de
Homepage des Robert Koch-Instituts (RKI). Das RKI ist die zentrale Einrichtung der Bundesregierung auf dem Gebiet der Krankheitsüberwachung und -prävention und damit auch die zentrale Einrichtung des Bundes auf dem Gebiet der anwendungs- und maßnahmenorientierten biomedizinischen Forschung. Spezielle Informationen zum Thema Brustgesundheit
in Schleswig-Holstein
www.betrifft-brust.de
www.quamadi.de
www.mamma-screening-sh.de
Links und Informationen zu den Themen
Kinder- und Jugendpsychiatrie/Sozialpsychiatrie
www.bkjpp.de/
Der Berufsverband für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie in Deutschland e. V. (BKJPP). Informationen, Adressen und Termine zum
BKJPP, aber auch zur Kinder- und Jugendpsychiatrie, Kinderneurologie und Psychotherapie allgemein. Es besteht auch die Möglichkeit einer bundesweiten Datenbanksuche nach Praxen oder Kliniken bzw. Abteilungen für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie.
www.psychiatrie.de/dgsp/
Internetauftritt der Deutschen Gesellschaft für Soziale Psychiatrie e.V. (DGSP). Die DGSP ist ein unabhängiger Fachverband für psychiatrisch Tätige aller Berufsgruppen.
www.hautkrebs-screening.de
Service-Seiten der Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention (ADP) e. V. zum Hautkrebs-Screening (für Bürger und Fachbesucher)
Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein
Qualitätsbericht 2009 39
nützliches Qualität – eine runde Sache
Die KVSH versteht sich als ärztliche Selbstverwaltung – es gilt das Motto „von Ärzten,
für Ärzte“. Was das bedeutet, zeigen die vielen Qualitätssicherungs-Kommissionen und
Arbeitsgruppen der KVSH. Sie verkörpern genau das, nämlich gelebte ärztliche
Selbstverwaltung. QS-Kommissionen und ihre Arbeitsgruppen setzen sich aus ehrenamtlich
tätigen Ärzten zusammen, die die KVSH bei der Durchführung der umfangreichen
Qualitätssicherungsmaßnahmen mit kompetentem Sachverstand unterstützen.
Dasselbe gilt für die gemeinsamen Kompetenz-Centren der drei norddeutschen Bundesländer
und die Ärztlichen Stellen bei der KVSH.
13
QS-Kommissionen
3
Arbeitsgruppen
97
Sachverständige
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* Besetzung mit Krankenhausärzten und niedergelassenen Ärzten
(gemeinsame Einrichtung bei Kassenärztlicher Vereinigung und Ärztekammer Schleswig-Holstein)
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Qualitätsbericht 2009 41
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der vertragsärztlichen Versorgung
Regelung im SGB V
Zuständigkeit
§ 25 Gesundheitsuntersuchungen
Früherkennungsleistungen, Festlegung unter Qualitätsgesichtspunkten von
Mindestfrequenzen, bedarfsgerechte Festlegung von Planungsräumen
(Qualifikation und räumliche Zuordnung)
Partner der Bundesmantelverträge
(KBV, Spitzenverband der Krankenkassen)
§ 73a Strukturverträge
Vereinbarung von besonderen Vergütungs- und Versorgungstrukturen
KVen und Krankenkassen
§ 73b Hausarztzentrierte Versorgung
Besondere hausärztliche Versorgung
KVen, Krankenkassen, Vertragsärzte, Berufsverbände und andere Standesorganisationen. Außerdem besondere Einrichtungen, die hausärztliche Versorgung anbieten.
§ 73c Besondere ambulante ärztliche Versorgung
Selektivverträge
KVen, Krankenkassen, Vertragsärzte, Berufsverbände und andere Standesorganisationen. Außerdem Einrichtungen, die besondere ambulante Versorgung anbieten.
§ 95d Pflicht zur fachlichen Fortbildung
Verpflichtung der Ärzte und Psychotherapeuten zur regelmäßigen Fortbildung
KBV/BÄK
§ 115b Ambulantes Operieren
Definition von Qualitätsanforderungen, Vereinbarung von Abschlägen
bei mangelnder Qualität
Dreiseitige Verträge KBV/DKG/Spitzenverband der Krankenkassen
§ 135 Abs. 1 und 2 Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden
Definition von Strukturanforderungen
Definition von so genannten Kernleistungen
Partner der Bundesmantelverträge
(KBV, Spitzenverband der Krankenkassen)
§ 135a Verpflichtung zur Qualitätssicherung
Verpflichtung der Leistungserbringer zur Qualitätssicherung
Beteiligung an Maßnahmen der externen Qualitätssicherung
G-BA
§ 136 Förderung der Qualität durch die Kassenärztliche Vereinigung
Stichprobenprüfung, Qualitätsberichte
G-BA, KVen
§ 136a Qualitätssicherung in der vertragsärztlichen Versorgung
Kriterien für die indikationsbezogene Notwendigkeit von aufwändigen
Leistungen, Definition von grundsätzlichen Anforderungen an ein
einrichtungsinternes Qualitätsmanagement
G-BA
§ 137b Förderung der Qualitätssicherung in der Medizin
Beobachtung und Weiterentwicklung der Qualitätssicherung,
Regelmäßige Berichte
G-BA
§ 137f Strukturierte Behandlungsprogramme bei chronischen Krankheiten
DMP, Anforderungen an die Ausgestaltung von DMP, einschließlich
Qualitätssicherung
G-BA
§ 139a Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit
HTA (Health Technology Assessment)
Bewertung evidenzbasierter Leitlinien
Empfehlung zu DMP
Bewertung des Nutzens von Arzneimitteln
Bürgerinformationen
Unabhängiges Institut
42 Qualitätsbericht 2009
Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein
Impressum
Herausgeber
Kassenärztliche Vereinigung
Schleswig-Holstein
Bismarckallee 1 - 6
23795 Bad Segeberg
Verantwortlich (V.I.S.D.P.)
Dr. Ingeborg Kreuz, Vorstandsvorsitzende der KVSH
Redaktion
Marco Dethlefsen; Detlef Greiner; Melanie Krille;
Thomas Müller; Angelika Ströbel; Aenne Villwock
Grafiken, Satz & Layout
Layoutdeluxe, Hamburg
Druck
Grafik & Druck, Kiel
Die Publikation, alle Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich
geschützt. Nachdruck nur mit schriftlichem Einverständnis des
Herausgebers. Wenn aus Gründen der Lesbarkeit die männliche Form
eines Wortes genutzt wird („Der Arzt“), ist hiermit selbstverständlich
auch die weibliche Form gemeint („Die Ärztin“). Wenn aus Gründen der
Lesbarkeit nur die Gruppe der Ärzte genannt wird, ist hiermit
selbstverständlich auch die Gruppe der Psychologischen
Psychotherapeuten gemeint. Die Redaktion bittet um Verständnis.
Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein
Qualitätsbericht 2009 43
Kassenärztliche Vereinigung
Schleswig-Holstein
Bismarckallee 1 – 6
23795 Bad Segeberg
Weitere Informationen zur Qualitätssicherung
im Internet unter www.kvsh.de
Kassenärztliche Vereinigung
Schleswig-Holstein
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Datenteil
des
Qualitätsberichts
Kassenärztliche
Vereinigung
Schleswig-Holstein
2009
1 von 59
Inhaltsverzeichnis
1
Genehmigungsbereiche ...................................................................................... 3
1.1
Akupunktur ................................................................................................... 3
1.2
Apheresen als extrakorporales Hämotherapieverfahren .............................. 5
1.3
Arthroskopie ................................................................................................. 6
1.4
Blutreinigungsverfahren / Dialyse................................................................. 8
1.5
Herzschrittmacher-Kontrolle......................................................................... 9
1.6
HIV-Infektionen/Aids-Erkrankungen ........................................................... 10
1.7
Interventionelle Radiologie ......................................................................... 11
1.8
Invasive Kardiologie ................................................................................... 13
1.9
Koloskopie.................................................................................................. 15
1.10 Laboratoriumsuntersuchungen................................................................... 17
1.11 Langzeit-EKG-Untersuchungen ................................................................. 18
1.12 Magnetresonanz-Tomographie (Kernspintomographie) ............................. 19
1.13 Magnetresonanz-Angiographie .................................................................. 21
1.14 Mammographie (kurativ) ............................................................................ 22
1.15 Mammographie-Screening ......................................................................... 24
1.16 Medizinische Rehabilitation........................................................................ 25
1.17 Onkologie ................................................................................................... 26
1.18 Otoakustische Emissionen ......................................................................... 27
1.19 Photodynamische Therapie am Augenhintergrund .................................... 28
1.20 Phototherapeutische Keratektomie ............................................................ 29
1.21 Psychotherapie........................................................................................... 30
1.22 Schlafbezogene Atmungsstörungen........................................................... 31
1.23 Schmerztherapie ........................................................................................ 32
1.24 Sozialpsychiatrie ........................................................................................ 33
1.25 Soziotherapie ............................................................................................. 34
1.26 Stoßwellenlithotripsie bei Harnsteinen ....................................................... 35
1.27 Strahlendiagnostik/-therapie....................................................................... 36
1.27.1 Allgemeine Radiographie .................................................................... 36
1.27.2 Computertomographie ........................................................................ 38
1.27.3 Osteodensitometrie ............................................................................. 40
1.27.4 Strahlentherapie.................................................................................. 41
1.27.5 Nuklearmedizin ................................................................................... 42
1.28 Substitutionsgestützte Behandlung Opiatabhängiger................................. 43
1.29 Ultraschalldiagnostik .................................................................................. 44
1.30 Vakuumbiopsie der Brust ........................................................................... 50
1.31 Zytologische Untersuchung von Abstrichen der Zervix uteri ...................... 51
1.32 Genehmigungen auf Grundlage des EBM.................................................. 53
2 DMP .................................................................................................................. 55
3 Kommissionen................................................................................................... 57
2 von 59
1
1.1
Genehmigungsbereiche
Akupunktur
Qualitätssicherungsvereinbarung zur Akupunktur bei chronisch
schmerzkranken Patienten (Qualitätssicherungsvereinbarung Akupunktur),
Rechtsgrundlage: § 135 Abs. 2 SGB V, Gültigkeit: seit 1.1.2007
Genehmigungen
Anzahl Ärzte mit Genehmigung,
Stand 31.12.2009
Anzahl beschiedene Anträge
- davon Anzahl Genehmigungen
- davon Anzahl Ablehnungen
Anzahl Kolloquien (§ 7 Abs.5)
- davon bestanden
- davon nicht bestanden
Anzahl Praxisbegehungen
- davon ohne Beanstandung
- davon mit Beanstandung
Anzahl Widerrufe
von Abrechnungsgenehmigungen
273
24
21
3
0
0
0
0
0
0
wegen Mängeln in
der
sonstige Gründe
Dokumentationsprüfung (§ 6 Abs.
6)
0
0
Anzahl Rückgabe / Beendigung
6
der Abrechnungsgenehmigung
Überprüfung der Dokumentation § 6 – Prüfprozess
Ärzte bei denen
Ärzte bei denen
Anzahl geprüfter Ärzte (§ 6 Abs. 2)
ausschließlich
normale Fälle und
normale Fälle
Ausnahmefälle
(Prüfung für die KVen Hamburg,
geprüft wurden
geprüft wurden
Mecklenburg-Vorpommern und
Schleswig-Holstein -> 5% insgesamt,
1
8
hier ausschließlich Prüfdaten der KVSH)
- davon bestanden
1
7
- davon nicht bestanden
0
1
Anzahl Wiederholungsprüfungen
0
0
(§ 6 Abs. 6)
- davon ohne Beanstandungen
0
0
- davon mit Beanstandungen
0
0
Kolloquien (§ 6 Abs. 6)
0
0
- davon bestanden
0
0
- davon nicht bestanden
0
0
Überprüfung der Dokumentation § 6 – Mängelanalyse
normale Fälle
Ausnahmefälle
Anzahl geprüfter Dokumentationen
86
104
normale Fälle
Ausnahmefälle
Anzahl unvollständige oder nicht
nachvollziehbare Dokumentationen *)
14
12
- davon nicht vollständig i.S.v. § 5 Abs. 1
0
10
Nr. 3 bis 5
- davon eingeschränkt oder nicht
9
3
nachvollziehbar begründet
- davon nicht vollständig i.S.v. § 5 Abs. 1
12
11
Nr. 3 bis 5 und eingeschränkt oder nicht
nachvollziehbar begründet
3 von 59
Fortbildungsverpflichtung § 5 Abs. 2
Anzahl Ärzte, die Unterlagen zur
219, davon 51 unter 4FK auf Grund
Fortbildungsverpflichtung gemäß § 5
Erinnerungsschreiben von 07/2009
Abs. 6 vorgelegt haben
gemäß §5 Abs. 6
Bemerkungen:
Die Genehmigungen werden auch BSNR bezogen erteilt
*) unter der Annahme, dass die Dokumentationsprüfung abgebrochen wird, wenn
bereits geprüfte und beanstandete Fälle mehr als 10% der vorgelegten Unterlagen
umfassen
4 von 59
1.2
Apheresen als extrakorporales Hämotherapieverfahren
Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung, Anlage I Nr. 1: Ambulante
Durchführung der Apheresen als extrakorporales
Hämotherapieverfahren, Rechtsgrundlage: § 135 Abs. 1 SGB V, Gültigkeit: seit 1.1.1991,
zuletzt geändert: 12.9.2008
Vereinbarung zur Ausführung und Abrechnung von Blutreinigungsverfahren
(Qualitätssicherungsvereinbarung zu den Blutreinigungsverfahren), Rechtsgrundlage: §
135 Abs. 2 SGB V, Gültigkeit: seit 1.10.1997, zuletzt geändert: 9.5.2003
Genehmigungen
Anzahl Ärzte mit Genehmigung,
Stand 31.12.2009
Anzahl beschiedene Anträge
- davon Anzahl Genehmigungen
- davon Anzahl Ablehnungen
Anzahl der Widerrufe
von Abrechnungsgenehmigungen
Anzahl Rückgabe / Beendigung
der Abrechnungsgenehmigung
20
1
1
0
0
2
LDL-Apherese bei familiärer Hypercholesterinämie in homozygoter Ausprägung
Anzahl Patienten im Jahr 2009
14
Anzahl Erstanträge
1
- davon angenommen
1
- davon abgelehnt
0
Anzahl Folgeanträge
13
- davon angenommen
13
- davon abgelehnt
0
LDL-Apherese bei schwerer Hypercholesterinämie, bei denen grundsätzlich mit
einer über zwölf Monate dokumentierten maximalen diätetischen und
medikamentösen Therapie das LDL-Cholesterin nicht ausreichend gesenkt werden
kann
Anzahl Patienten im Jahr 2009
1
Anzahl Erstanträge
0
- davon angenommen
0
- davon abgelehnt
0
Anzahl Folgeanträge
1
- davon angenommen
1
- davon abgelehnt
0
LDL-Apherese bei isolierter Lp(a)-Erhöhung
Anzahl Patienten im Jahr 2009
4
Anzahl Erstanträge
1
- davon angenommen
1
- davon abgelehnt
0
Anzahl Folgeanträge
3
- davon angenommen
3
- davon abgelehnt
0
Immunapherese bei aktiver rheumatoider Arthritis
Anzahl Patienten die im Jahr 2009 mindestens
0
einen Zyklus begonnen haben
Anzahl Erstanträge
0
- davon angenommen
0
- davon abgelehnt
0
Anzahl Folgeanträge
0
- davon angenommen
0
- davon abgelehnt
0
5 von 59
1.3
Arthroskopie
Vereinbarung von Qualifikationsvoraussetzungen zur Ausführung und Abrechnung
arthroskopischer Leistungen (Arthroskopie-Vereinbarung), Rechtsgrundlage: § 135 Abs.
2 SGB V vom 8. September 1994- Inkrafttreten am 1. Oktober 1994
Genehmigungen
Anzahl Ärzte mit Genehmigung,
Stand 31.12.2009
Anzahl beschiedene Anträge
- davon Anzahl Genehmigungen
- davon Anzahl Ablehnungen
Anzahl Kolloquien (Antragsverfahren)
- davon bestanden
- davon nicht bestanden
Anzahl Widerrufe
von Abrechnungsgenehmigungen
Anzahl Rückgabe / Beendigung
der Abrechnungsgenehmigung
Anzahl Praxisbegehungen
- davon ohne Beanstandung
- davon mit Beanstandung
114
8
8
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Qualitätsprüfung im Einzelfall (Stichprobe)
Anzahl geprüfter Ärzte
- davon wg. § 4 Abs. 2 („Routineprüfung“)
- davon wg. § 4 Abs. 3 („Mängelprüfung“)
Begründung, falls die Anzahl der einer
Stichprobenprüfung unterzogenen Ärzte unter 4 %
der abrechnenden Ärzte lag
Anzahl Dokumentationen, die regelhaft pro Arzt
geprüft werden
Begründung, falls die Anzahl der zu prüfenden
Dokumentationen unterschritten wurde
Prüfergebnisse zur Anzahl geprüfter Ärzte (§ 6),
unterschieden nach:
- davon ohne Beanstandungen
- davon mit geringen Beanstandungen
- davon mit erheblichen Beanstandungen
- davon mit schwerwiegenden Beanstandungen
Gesamtanzahl Ärzte, denen eine schriftliche
Empfehlung / Verpflichtung zur Beseitigung von
Mängeln erteilt wurde (§ 6 Abs. 3 Satz 2 Nummer 2,
Nummer 3 Buchstabe a und Nummer 4 Buchstabe a)
Gesamtanzahl Ärzte, die zu einem
Beratungsgespräch aufgefordert wurden (§ 6 Abs. 3
Satz 2 Nummer 2, Nummer 3 Buchstabe a und
Nummer 4 Buchstabe a)
Gesamtanzahl Ärzte, bei denen eine Nichtvergütung
oder Rückforderung bereits geleisteter Vergütungen
erfolgte (§ 5 Abs. 2 Satz 3 und Abs. 3 Satz 3 sowie §
6 Abs. 3 Satz 2 Nummer 3 Buchstabe b und Nummer
4 Buchstabe b)
19
18
1
./.
12
./.
bei Prüfungen bei Prüfungen
wg. § 4 Abs.
wg. § 4 Abs.
2: „Routine3: „Mängelprüfung“
prüfung“
6
5
5
2
0
1
0
0
0
1
0
6 von 59
Kolloquien
(§ 6 Abs. 3 Satz 2 Nummer 3 Buchstabe c und
Nummer 4 Buchstabe c)
- davon bestanden
- davon nicht bestanden
Anzahl der Genehmigungswiderrufe
(§ 5 Abs. 3 Satz 3 sowie § 6 Abs. 3 Satz 2 Nummer 3
Buchstabe c Satz 4 und Nummer 4 Buchstabe c 2.
Halbsatz und Buchstabe e sowie § 8 Abs. 2 Satz 2
und Abs. 6 Satz 1)
Anzahl der mit Auflagen versehenen
Genehmigungen (§ 6 Abs. 3 Satz 2 Nummer 3
Buchstabe c Satz 6 und Nummer 4 Buchstabe c 2.
Halbsatz)
Anzahl Ärzte, bei denen eine Praxisbegehung
stattgefunden hat
(§ 6 Abs. 3 Satz 2 Nummer 3 Buchstabe d und
Nummer 4 Buchstabe d, § 7 Abs. 9 sowie § 8)
- davon ohne Mängel
- davon mit Mängel
0
0
0
0
0
0
0
0
7 von 59
1.4
Blutreinigungsverfahren / Dialyse
Vereinbarung zur Ausführung und Abrechnung von Blutreinigungsverfahren
(Qualitätssicherungsvereinbarung zu den Blutreinigungsverfahren), Rechtsgrundlage: §
135 Abs. 2 SGB V, Gültigkeit: seit 1.10.1997, zuletzt geändert: 1.7.2009
Versorgung chronisch niereninsuffizienter Patienten, Rechtsgrundlage: Anlage 9.1 BMVÄ/EKV, Gültigkeit: Neufassung 1.7.2009
Richtlinie zur Sicherung der Qualität in der Dialyse-Behandlung (QualitätssicherungsRichtlinie Dialyse), Rechtsgrundlage: § 136 SGB V, Gültigkeit: seit 24.6.2006, zuletzt
geändert 3.10.2007
Genehmigungen
Anzahl Praxen (Versorgungsaufträge),
22
Stand 31.12.2009
Anzahl Ärzte mit Genehmigungen,
55
Stand 31.12.2009
Anzahl beschiedene Anträge
1
- davon Anzahl Genehmigungen
1
- davon Anzahl Ablehnungen
0
Anzahl Kolloquien (Antragsverfahren)
0
- davon bestanden
0
- davon nicht bestanden
0
Anzahl Widerrufe
0
von Abrechnungsgenehmigungen
Anzahl Rückgabe / Beendigung
0
der Abrechnungsgenehmigung
Aus dem Inhalt des Tätigkeitsbericht der Qualitätssicherungskommission
gem. § 7 Abs.3 nach der Qualitätssicherungs-Richtlinie Dialyse,
Berichtszeitraum 1.1. – 31.12.2009
Anzahl der Einrichtungen, die an der
I/2009
II/2009 III/2009 IV/2009
datengestützten Qualitätssicherung
21
22
21
22
teilnehmen (§ 2 Abs. 1)
Anzahl der Kommissionssitzungen
3
(§ 7 Abs. 4)
Anzahl und Ergebnisse der durchgeführten Stichprobenprüfungen (§ 8 Abs. 1):
Anzahl geprüfter Einrichtungen
10
Anzahl Prüfungen
10
- davon ohne Auffälligkeiten
4
- davon mit Auffälligkeiten
6
- - Anzahl der Aufforderungen zur
6
Beseitigung von Mängeln (§ 10 Abs.
1 S. 1)
- - Anzahl der durchgeführten
Beratungsgespräche (§ 10 Abs. 1 S.
0
2)
- - Anzahl der Genehmigungen, die mit
0
Auflagen versehen wurden (§ 10 Abs.
2 S. 2)
- - Anzahl der widerrufenen
0
Genehmigungen (§ 10 Abs. 2 S. 2)
weitere qualitätsfördernde Maßnahmen der Kassenärztlichen Vereinigung
Anzahl Beratungen unabhängig von
0
Auffälligkeiten (auch § 14)
Anzahl schriftlicher
2
Stellungnahmeverfahren
Anzahl Informationsschreiben
0
8 von 59
1.5
Herzschrittmacher-Kontrolle
Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen zur Funktionsanalyse eines
Herzschrittmachers (Qualitätssicherungsvereinbarung zur HerzschrittmacherKontrolle), Rechtsgrundlage: § 135 Abs. 2 SGB V, Gültigkeit: Neufassung 1.4.2006
Genehmigungen
Anzahl Ärzte mit Genehmigung zur
Überprüfung des Batteriezustandes
und zur Funktionsanalyse (Nr. B 2 der
RL), Stand 31.12.2009
Anzahl beschiedene Anträge
- davon Anzahl Genehmigungen
- davon Anzahl Ablehnungen
Anzahl Kolloquien (Antragsverfahren)
- davon bestanden
- davon nicht bestanden
Anzahl Praxisbegehungen (§ 5 Abs. 4)
- davon ohne Beanstandung
- davon mit Beanstandung
Anzahl Widerrufe
von Abrechnungsgenehmigungen
Anzahl Rückgabe / Beendigung
der Abrechnungsgenehmigung
79
8
8
0
0
0
0
0
0
0
0
7
9 von 59
1.6
HIV-Infektionen/Aids-Erkrankungen
Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen zur spezialisierten Versorgung von
Patienten mit HIV-Infektionen / Aids-Erkrankungen (Qualitätssicherungsvereinbarung
HIV / Aids), Rechtsgrundlage: § 135 Abs. 2 SGB V, Gültigkeit: seit 1.7.2009
Genehmigungen
Anzahl Ärzte mit Genehmigung
Anzahl beschiedener Anträge in 2009
- davon Anzahl Genehmigungen
- davon Anzahl Ablehnungen
Kolloquium § 11 Abs. 4
- davon bestanden
- davon nicht bestanden
Kolloquium § 11 Abs. 5 Nr.2
- davon bestanden
- davon nicht bestanden
Anzahl Widerrufe von Genehmigungen
wegen ...
Anzahl Rückgabe / Beendigung der
Genehmigung aus anderen Gründen
1.1.2009
31.12.2009
0
0
neu
erneut
erneut
(§ 8 Abs. (§ 10 Abs.
4)
5)
5
0
0
0
0
0
5
0
0
0
0
0
0
0
0
Mängel in mangelnd Unterschr
der
e
eitung
Dokument Fortbildun
Minag
destfallzah
tionsprüfu
(§ 10
l
ng
Abs.4)
(§ 10 Abs.
4)
(§ 8 Abs.
3)
0
0
0
0
10 von 59
Interventionelle Radiologie
Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen zur interventionellen Radiologie
(Qualitätssicherungsvereinbarung zur interventionellen Radiologie), Rechtsgrundlage: §
135 Abs. 2 SGB V, Gültigkeit: seit 1.7.2006
Genehmigungen ausschließlich zu diagnostischen
Katheterangiographien (gem. § 3 Abs. 1)
Genehmigungen
1.1.2009
31.12.2009
Anzahl Ärzte mit Genehmigung
4
1
neu
erneut (§ 7
Abs. 6)
Anzahl beschiedener Anträge in 2009
0
0
davon Anzahl Genehmigungen
- davon Anzahl Ablehnungen
Kolloquium
- davon bestanden
- davon nicht bestanden
Praxisbegehungen
- davon bestanden
- davon nicht bestanden
Anzahl Widerrufe von Genehmigungen
wegen ...
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Nichterreichen
Mindestzahl
sonstige
Gründe
0
2
entfällt
entfällt
Anzahl Rückgabe / Beendigung der
1
Genehmigung aus anderen Gründen
Frequenzregelung 1)
80- 90- 100- 110- >1
Anzahl Ärzte mit ... vorgelegten
<80
89 99 109 119 19
Dokumentationen zu diagnostischen
Katheterangiographien die im vertragsärztlichen
0
0
0
0
0
1
Bereich erbracht wurden
- davon Anzahl Ärzte, die durch Nachweis von
außerhalb des vertragsärztlichen Bereichs
0
0
0
erbrachten Leistungen die Mindestfrequenz
von 100 erreicht haben
1) Bei der Prüfung der Frequenzregelung wurden gem. Vereinbarung alle
arterielle Gefäßdarstellungen (z.B. MR-Angiographien) anerkannt und nicht
nur die diagnostischen Katheterangiographien
entfällt
1.7
11 von 59
Genehmigungen zu diagnostischen Katheterangiographien
und kathetergestützten therapeutischen Eingriffen (gem. § 3 Abs. 2)
Genehmigungen
1.1.2009
31.12.2009
Anzahl Ärzte mit Genehmigung
16
14
neu
erneut (§ 7
Abs. 7)
Anzahl beschiedener Anträge in 2009
0
0
- davon Anzahl Genehmigungen
0
0
- davon Anzahl Ablehnungen
0
0
Kolloquium
0
- davon bestanden
0
- davon nicht bestanden
0
Praxisbegehungen
0
- davon bestanden
0
- davon nicht bestanden
0
Nichterreichen
Mindestzahl
sonstige
<100
Gründe
< 50
Anzahl Widerrufe von Genehmigungen
diagn. +
therap.
wegen ...
therap.
1
0
8
0
0
8
0
0
<30
3039
4049
5059
9
0
1
0
0
0
8
0
1
entfällt
entfällt
90- 100- 110- >1
99 109 119 19
1
1
0
entfällt
8089
entfällt
<80
entfällt
1
entfällt
Anzahl Rückgabe / Beendigung der
Genehmigung aus anderen Gründen
Frequenzregelung
Anzahl Ärzte mit ... vorgelegten
Dokumentationen zu diagnostischen
Katheterangiographien oder kathetergestützten
therapeutischen Eingriffen die im
vertragsärztlichen Bereich erbracht wurden
- davon Anzahl Ärzte, die durch Nachweis von
außerhalb des vertragsärztlichen Bereichs
erbrachten Leistungen die Mindestfrequenz
von 100 erreicht haben
Anzahl Ärzte mit ... vorgelegten
Dokumentationen zu kathetergestützten
therapeutischen Eingriffen die im
vertragsärztlichen Bereich erbracht wurden
- davon Anzahl Ärzte, die durch Nachweis von
außerhalb des vertragsärztlichen Bereichs
erbrachten Leistungen die Mindestfrequenz
von 50 erreicht haben
0
60- >6
69 9
12 von 59
Invasive Kardiologie
Voraussetzungen zur Ausführung und Abrechnung invasiver kardiologischer
Leistungen (Vereinbarung zur invasiven Kardiologie), Rechtsgrundlage: § 135 Abs. 2 SGB
V, Gültigkeit: seit 1.10.1999
Genehmigungen ausschließlich zu diagnostischen
Katheterisierungen (gem. § 7 Abs. 2)
Genehmigungen
1.1.2009
31.12.2009
Anzahl Ärzte mit Genehmigung
9
9
erneut (§ 7
neu
Abs. 2 Nr. 3)
Anzahl beschiedener Anträge in 2009
0
0
- davon Anzahl Genehmigungen
0
0
- davon Anzahl Ablehnungen
0
0
Anzahl Kolloquien (Antragsverfahren)
0
- davon bestanden
0
- davon nicht bestanden
0
Anzahl Praxisbegehungen
0
- davon ohne Beanstandungen
0
- davon mit Beanstandungen
0
Nichterreichen
sonstige
Anzahl Widerrufe von Genehmigungen
Mindestzahl
Gründe
wegen ...
0
0
- davon Ärzte mit eigenem Kathetermessplatz
und alleiniger Nutzung (Protokollnotiz zu § 7)
Anzahl Rückgabe / Beendigung der
Genehmigung aus anderen Gründen
Frequenzregelung
Anzahl Ärzte mit ... abgerechneten
diagnostischen Katheterisierungen (EBM Nr.
34291)
0
0
<10
0
0
100 130 150 170
129 149 169 199
0
0
3
3
>1
99
3
entfällt
entfällt
- davon Anzahl Ärzte, die durch Nachweis von
außerhalb des vertragsärztlichen Bereichs
0
0
0
erbrachten Leistungen die Mindestfrequenz
von 150 erreicht haben
Genehmigungen zu diagnostischen und therapeutischen
Katheterisierungen (gem. § 7 Abs. 1)
Genehmigungen
1.1.2009
31.12.2009
Anzahl Ärzte mit Genehmigung
2
2
neu
erneut (§ 7
Anzahl beschiedener Anträge in 2009
Abs. 1 Nr. 3)
0
0
- davon Anzahl Genehmigungen
0
0
- davon Anzahl Ablehnungen
0
0
Anzahl Kolloquien (Antragsverfahren)
0
- davon bestanden
0
- davon nicht bestanden
0
Anzahl Praxisbegehungen
0
- davon ohne Beanstandungen
0
- davon mit Beanstandungen
0
Anzahl Widerrufe von Genehmigungen
Nichterreichen
wegen ...
Mindestzahl
sonstige
ges.
Gründe
gesa +
thera
mt
thera p.
p.
entfällt
1.8
13 von 59
0
0
0
- davon Ärzte mit eigenem Kathetermessplatz
und alleiniger Nutzung (Protokollnotiz zu § 7)
Anzahl Rückgabe/Beendigung der Genehmigung
aus anderen Gründen
Frequenzregelung
0
0
0
0
0
0
entfällt
2
0
>1
99
<33
3342
4349
5056
5766
>6
6
0
0
0
2
0
0
0
0
0
entfällt
100 130 150 170
129 149 169 199
entfällt
- davon Anzahl Ärzte, die durch Nachweis von
außerhalb des vertragsärztlichen Bereichs
erbrachten Leistungen Mindestfrequenz
erreicht haben
<10
0
entfällt
Anzahl Ärzte mit ... abgerechneten
therapeutischen Katheterisierungen (EBM Nr.
34292)
0
entfällt
- davon Anzahl Ärzte, die durch Nachweis von
außerhalb des vertragsärztlichen Bereichs
erbrachten Leistungen Mindestfrequenz
erreicht haben
0
entfällt
Anzahl Ärzte mit ... insgesamt abgerechneten
Katheterisierungen (EBM Nr. 34291)
0
0
14 von 59
Koloskopie
Voraussetzungen zur Ausführung und Abrechnung von koloskopischen Leistungen
(Qualitätssicherungsvereinbarung zur Koloskopie), Rechtsgrundlage: § 135 Abs. 2 SGB
V, Gültigkeit: seit 1.10.2002, zuletzt geändert: 1.10.2006
Genehmigungen
Anzahl Ärzte mit Genehmigung ausschließlich
zur kurativen Koloskopie
Anzahl Ärzte mit Genehmigung zur kurativen
und präventiven Koloskopie
1.1.2009
10
1.1.2009
80
neu
Anzahl beschiedene Anträge in 2009
(ausschließlich zur kurativen Koloskopie)
0
0
0
neu
- davon Anzahl Genehmigungen
- davon Anzahl Ablehnungen
Anzahl beschiedene Anträge in 2009
(kurative und präventive Koloskopie)
- davon ausschließlich wg.
Mängel / Nichterreichen Mindestzahl bei
Polypektomien
- davon sowohl wg. Mängel / Nichterreichen
Mindestzahl bei totalen Koloskopien als auch
wg. Mängel / Nichterreichen Mindestzahl bei
Polypektomien
0
0
0
0
0
0
wg. Mängel
wg.
gem. § 6 Abs. 3 Nichterreichen
c-e
Mindestzahl
0
wg. Mängel
gem.
§ 6 Abs. 4 b-c
0
wg.
Nichterreichen
Mindestzahl
0
wg. Mängel
gem.
§ 6 Abs. 3 c-e
§ 6 Abs. 4 b-c
0
wg.
Nichterreichen
Mindestzahl
0
Anzahl Rückgabe / Beendigungen der
Abrechnungsgenehmigung (auch z. B. wg.
fehlender Bereitschaft zur Überprüfung der
Hygienequalität)
Frequenzregelungen totale Koloskopien
Anzahl Ärzte mit ... abgerechneten totalen
Koloskopien
(EBM Nrn. 01741, 13421)
3
<12
5
35
- davon Anzahl Ärzte, die durch zusätzlichen
Nachweis von außerhalb des
vertragsärztlichen Bereichs erbrachten
Leistungen die Mindestfrequenz von 200
erreicht haben
0
0
125 175 200 225 >2
74
174 199 224 274
8
4
5
7
66
0
0
entfällt
- davon ausschließlich wg.
Mängel / Nichterreichen Mindestzahl bei
totalen Koloskopien
3
3
0
entfällt
- davon Anzahl Genehmigungen
- davon Anzahl Ablehnungen
Anzahl genehmigter Anträge zur Erweiterung
der Genehmigung (ausschließlich kurativ ->
kurativ und präventiv)
Anzahl Kolloquien (Antragsverfahren)
- davon bestanden
- davon nicht bestanden
Anzahl der Widerrufe von
Abrechnungsgenehmigungen gem. § 6 und § 7
- davon wg. § 7 - Überprüfung Hygienequalität
31.12.2009
10
31.12.2009
83
erneut (§ 6
Abs. 1 Nr. 3)
0
0
0
erneut (§ 6
Abs. 1 Nr. 3)
0
0
0
entfällt
1.9
15 von 59
Überprüfungen gem. § 6 Abs. 4 d
- davon bestanden
- davon nicht bestanden wg. Mängel nach b-c
- davon nicht bestanden wg. Nichterreichen
Mindestzahl
<5
5–7 8–9
7
6
4
0
0
0
1011
6
1214
8
>1
4
85
entfällt
0
entfällt
Stichprobenprüfungen gem. § 6 Abs. 3 f
- davon bestanden
- davon nicht bestanden
Überprüfungen gem. § 6 Abs. 3 g
- davon bestanden
- davon nicht bestanden wg. Mängel nach c-e
- davon nicht bestanden wg. Nichterreichen
Mindestzahl
Frequenzregelungen Polypektomien
Anzahl Ärzte mit ... abgerechneten totalen
Koloskopien mit Polypektomien
(EBM Nrn. 01741 + 01742, 13421 + 13423,)
- davon Anzahl Ärzte, die durch zusätzlichen
Nachweis von außerhalb des
vertragsärztlichen Bereichs erbrachten
Leistungen die Mindestfrequenz von 10
erreicht haben
Stichprobenprüfungen Polypektomien *)
Stichprobenprüfungen gem. § 6 Abs. 4 a-c
- davon bestanden
- davon nicht bestanden
Begründung, falls nicht alle abrechnenden Ärzte
einer Stichprobenprüfung unterzogen wurden
55
51
4
3 Ärzte mit Genehmigung ab Juli
und September 200913 Ärzte auf Anfang Januar
2010 verschoben,
4. Quartal 2009 lag noch nicht
vor8 Ärzte auf Grund verschiedener
anderer Gründe verschoben auf
2010
0
0
0
0
0
0
entfällt
Stichprobenprüfungen totale Koloskopien *)
Stichprobenprüfungen gem. § 6 Abs. 3 a-e
- davon bestanden
- davon nicht bestanden
Begründung, falls nicht alle abrechnenden Ärzte
einer Stichprobenprüfung unterzogen wurden
55
43
12
3 Ärzte mit Genehmigung ab Juli
und September 200913 Ärzte auf Anfang Januar
2010 verschoben,
das 4. Quartal 2009 lag noch
nicht vor8 Ärzte auf Grund verschiedener
anderer Gründe verschoben
1
1
0
0
Prüfungen zur Hygienequalität
Anzahl überprüfter Einrichtungen*
Anzahl der Prüfungen
80
2.
3. Prüfung
1. Prüfung
Prüfung
(6
(6
(3
Wochen)
Monate)
Monate)
(§ 7 Abs.
(§ 7 Abs.
(§ 7 Abs.
8c Nr. 1)
3)
8a)**
160
4
0
Bemerkungen
*) gemeint sind Praxen, nicht Koloskope
16 von 59
1.10 Laboratoriumsuntersuchungen
Richtlinien für die Durchführung von Laboratoriumsuntersuchungen in der
kassenärztlichen / vertragsärztlichen Versorgung – Anhang zu Abschnitt E der
Richtlinie, Rechtsgrundlage: § 75 Abs. 7 SGB V i. V. m. § 135 Abs. 2 SGB V, Gültigkeit:
Neufassung 9.5.1994
Genehmigungen
Anzahl Ärzte mit Genehmigung für Durchführung
von speziellen Laboratoriumsuntersuchungen,
Stand 31.12.2009
Anzahl beschiedene Anträge
- davon Anzahl Genehmigungen
- davon Anzahl Ablehnungen
Anzahl Kolloquien (Antragsverfahren)
- davon bestanden
- davon nicht bestanden
Anzahl Widerrufe
der Abrechnungsgenehmigung
Anzahl Rückgabe / Beendigung
der Abrechnungsgenehmigung
Anzahl Praxisbegehungen
- davon ohne Beanstandungen
- davon mit Beanstandungen
384
28
27
1
21
20
1
0
17
0
0
0
17 von 59
1.11 Langzeit-EKG-Untersuchungen
Vereinbarung von Qualifikationsvoraussetzungen zur Durchführung von Langzeitelektrokardiographischen-Untersuchungen, Rechtsgrundlage: § 135 Abs. 2 SGB V,
Gültigkeit: Neufassung 1.4.1992
Genehmigungen
Anzahl Ärzte mit Genehmigung nur zur
Aufzeichnung, Stand 31.12.2009
Anzahl Ärzte mit Genehmigung zur
Aufzeichnung und Auswertung, Stand
31.12.2009
Anzahl beschiedene Anträge
- davon Anzahl Genehmigungen
- davon Anzahl Ablehnungen
Anzahl Kolloquien (Antragsverfahren)
- davon bestanden
- davon nicht bestanden
Anzahl Widerrufe
von Abrechnungsgenehmigungen
Anzahl Rückgabe / Beendigung
der Abrechnungsgenehmigung
Kolloquien
(§ 6 Abs. 3 Satz 2 Nummer 3 Buchstabe
c und Nummer 4 Buchstabe c)
- davon bestanden
- davon nicht bestanden
Anzahl der Genehmigungswiderrufe
(§ 5 Abs. 3 Satz 3 sowie § 6 Abs. 3 Satz
2 Nummer 3 Buchstabe c Satz 4 und
Nummer 4 Buchstabe c 2. Halbsatz und
Buchstabe e sowie § 8 Abs. 2 Satz 2 und
Abs. 6 Satz 1)
Anzahl der mit Auflagen versehenen
Genehmigungen (§ 6 Abs. 3 Satz 2
Nummer 3 Buchstabe c Satz 6 und
Nummer 4 Buchstabe c 2. Halbsatz)
Anzahl Ärzte, bei denen eine
Praxisbegehung stattgefunden hat
(§ 6 Abs. 3 Satz 2 Nummer 3 Buchstabe
d und Nummer 4 Buchstabe d, § 7 Abs.
9 sowie § 8)
- davon ohne Mängel
- davon mit Mängel
478
441
90
90
0
0
0
0
0
43
0
0
0
0
0
0
0
0
18 von 59
1.12 Magnetresonanz-Tomographie (Kernspintomographie)
Vereinbarung von Qualifikationsvoraussetzungen zur Durchführung von
Untersuchungen in der Kernspintomographie (Kernspintomographie-Vereinbarung),
Rechtsgrundlage: § 135 Abs. 2 SGB V, Gültigkeit: Neufassung 1.4.1993, zuletzt geändert:
1.10.2001
Richtlinien über Kriterien zur Qualitätsbeurteilung in der Kernspintomographie
(Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie für die Kernspintomographie), Rechtsgrundlage: § 136 i.
V. m. § 92 Abs. 1 SGB V, Gültigkeit: seit 1.4.2001
Allgemeine Kernspintomographie
Anzahl Ärzte mit Genehmigung zur allgemeinen
82
Kernspintomographie (allgemeine MRT),
Stand 31.12.2009
Anzahl beschiedene Anträge
13
- davon Anzahl Genehmigungen
13
- davon Anzahl Ablehnungen
0
Anzahl Kolloquien (Antragsverfahren)
0
- davon bestanden
0
- davon nicht bestanden
0
Anzahl der Widerrufe
0
von Abrechnungsgenehmigungen
Anzahl Rückgabe / Beendigung
2
der Abrechnungsgenehmigung
Kernspintomographie der Mamma
Anzahl Ärzte mit Genehmigung zur
Kernspintomographie der Mamma (MRM),
11
Stand 31.12.2009
Anzahl beschiedene Anträge
1
- davon Anzahl Genehmigungen
1
- davon Anzahl Ablehnungen
0
Anzahl Kolloquien (Antragsverfahren)
1
- davon bestanden
1
- davon nicht bestanden
0
Anzahl der Widerrufe
0
von Abrechnungsgenehmigungen
Anzahl Rückgabe / Beendigung
1
der Abrechnungsgenehmigung
Frequenzregelung zur MRM (Anzahl jährliche Nachweise nach § 4a Abs. 2 )
- mind. 50 Untersuchungen
4
- weniger als 50 Untersuchungen
2
- - Kolloquium innerhalb 3 Monaten
2
- - - davon bestanden
2
- - - davon nicht bestanden
0
19 von 59
Qualitätsprüfung im Einzelfall (Stichprobe)
Anzahl geprüfter Ärzte
3
- davon wg. § 4 Abs. 2 („Routineprüfung“)
3
- davon wg. § 4 Abs. 3 („Mängelprüfung“)
0
Begründung, falls die Anzahl der einer
Frequenz auf Basis gen.
Stichprobenprüfung unterzogenen Ärzte unter 4 %
31.12.08(71)
der abrechnenden Ärzte lag
Begründung, falls die Anzahl der zu prüfenden
Dokumentationen unterschritten wurde
bei
bei
Prüfungen
Prüfungen
Prüfergebnisse zur Anzahl geprüfter Ärzte (§ 6),
wg. § 4 Abs. wg. § 4 Abs.
unterschieden nach:
2: „Routine- 3: „Mängelprüfung“
prüfung“
- davon ohne Beanstandungen
3
0
- davon mit geringen Beanstandungen
0
0
- davon mit erheblichen Beanstandungen
0
0
- davon mit schwerwiegenden Beanstandungen
0
0
Gesamtanzahl Ärzte, denen eine schriftliche
Empfehlung / Verpflichtung zur Beseitigung von
0
Mängeln erteilt wurde (§ 6 Abs. 3 Satz 2 Nummer 2,
Nummer 3 Buchstabe a und Nummer 4 Buchstabe a)
Gesamtanzahl Ärzte, die zu einem
Beratungsgespräch aufgefordert wurden (§ 6 Abs. 3
0
Satz 2 Nummer 2, Nummer 3 Buchstabe a und
Nummer 4 Buchstabe a)
Gesamtanzahl Ärzte, bei denen eine Nichtvergütung
oder Rückforderung bereits geleisteter Vergütungen
erfolgte (§ 5 Abs. 2 Satz 3 und Abs. 3 Satz 3 sowie §
0
6 Abs. 3 Satz 2 Nummer 3 Buchstabe b und Nummer
4 Buchstabe b)
Kolloquien
0
(§ 6 Abs. 3 Satz 2 Nummer 3 Buchstabe c und
Nummer 4 Buchstabe c)
- davon bestanden
0
- davon nicht bestanden
0
Anzahl der Genehmigungswiderrufe
(§ 5 Abs. 3 Satz 3 sowie § 6 Abs. 3 Satz 2 Nummer 3
0
Buchstabe c Satz 4 und Nummer 4 Buchstabe c 2.
Halbsatz und Buchstabe e sowie § 8 Abs. 2 Satz 2
und Abs. 6 Satz 1)
Anzahl der mit Auflagen versehenen
Genehmigungen (§ 6 Abs. 3 Satz 2 Nummer 3
0
Buchstabe c Satz 6 und Nummer 4 Buchstabe c 2.
Halbsatz)
Anzahl Ärzte, bei denen eine Praxisbegehung
stattgefunden hat
0
(§ 6 Abs. 3 Satz 2 Nummer 3 Buchstabe d und
Nummer 4 Buchstabe d, § 7 Abs. 9 sowie § 8)
- davon ohne Mängel
0
- davon mit Mängel
0
20 von 59
1.13 Magnetresonanz-Angiographie
Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen zur MR-Angiographie
(Qualitätssicherungsvereinbarung zur MR-Angiographie), Rechtsgrundlage: § 135 Abs. 2
SGB V, Gültigkeit: seit 1.10.2007
Richtlinien über Kriterien zur Qualitätsbeurteilung in der Kernspintomographie
(Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie für die Kernspintomographie), Rechtsgrundlage: § 136 i.
V. m. § 92 Abs. 1 SGB V, Gültigkeit: seit 1.4.2001
Genehmigungen
Anzahl Ärzte mit Genehmigung
Anzahl beschiedene Anträge
1.1.2009
61
neu
6
31.12.2009
64
erneut (§ 7
Abs. 10)
0
- davon Anzahl Genehmigungen
6
- davon Anzahl Ablehnungen
0
Anzahl Kolloquien (Antragsverfahren § 8 Abs. 5)
0
- davon bestanden
0
- davon nicht bestanden
0
Praxisbegehungen
0
- davon bestanden
0
- davon nicht bestanden
0
Anzahl der Widerrufe von
0
Abrechnungsgenehmigungen (§ 7 Abs. 9)
Anzahl Rückgabe / Beendigung
3
der Abrechnungsgenehmigung
Qualitätsprüfung im Einzelfall (Dokumentationsprüfung § 7) – Prüfprozess
Anzahl insgesamt geprüfter Ärzte (§ 7 Abs. 2)
13
- davon ohne Beanstandungen
13
- davon mit Beanstandungen
0
Begründung, falls die Anzahl der einer
Stichprobenprüfung unterzogenen Ärzte unter
20 % der abrechnenden Ärzte lag
Anzahl Wiederholungsprüfungen nach 3
0
Monaten (§ 7 Abs. 9)
- davon ohne Beanstandungen
0
- davon mit Beanstandungen
0
Kolloquien (§ 7 Abs. 9)
0
- davon bestanden
0
- davon nicht bestanden
0
Bei wie vielen der geprüften Dokumentationen
0
wurde eine Indikation gestellt, die nicht in Anlage
2 aufgeführt ist? (§ 7 Abs. 5)
21 von 59
1.14 Mammographie (kurativ)
Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen zur kurativen Mammographie
(Mammographie-Vereinbarung), Rechtsgrundlage: § 135 Abs. 2 SGB V, Gültigkeit:
Neufassung 1.1.2007
Genehmigungen
Anzahl Ärzte mit Genehmigung
Anzahl beschiedener Anträge
- davon Anzahl Genehmigungen
- davon Anzahl Ablehnungen
Anzahl Kolloquien im Rahmen der
Genehmigungserteilung (§ 14 Abs. 8)
- davon bestanden
- davon nicht bestanden
1.1.2009
80
neu
5
5
0
0
31.12.2009
76
erneut
0
0
0
0
0
0
Beurteilung von Mammographieaufnahmen (Fallsammlung) im Rahmen des
Genehmigungsverfahrens gemäß Abschnitt C
Wiederholungs1. Prüfung
prüfung
Anzahl Prüfungen
6
3
- davon bestanden
2
2
- davon nicht bestanden
4
1
kontrollierte Selbstüberprüfung im Rahmen der Aufrechterhaltung der
Genehmigung gemäß Abschnitt D
reguläre
WiederholungsSelbstüberAnzahl Ärzte, die an der Selbstüberprüfung
prüfung
prüfung
teilgenommen haben *)
28
2
- davon erfolgreiche Teilnahme *)
28
2
- davon nicht erfolgreiche Teilnahme *)
0
0
Kolloquien nach wiederholt nicht erfolgreicher
0
Teilnahme (§ 11 Abs. 2e)
- davon bestanden
0
- davon nicht bestanden
0
Kolloquien nach Abschluss von
0
Fortbildungsmaßnahmen (§ 11 Abs. 3b)
- davon bestanden
0
- davon nicht bestanden
0
Widerruf der Genehmigung (§ 11 Abs. 3c)
0
Bemerkung:
Bei der Widerholungsprüfung hat zwei mal der gleiche Arzt die Prüfung
wiederholt, daher 3!
22 von 59
Überprüfung der Dokumentation im Rahmen der Aufrechterhaltung der
Genehmigung nach Abschnitt E
WiederWiederholungs- holungsprüfung (§ prüfung
reguläre 11 Abs. 7 nach § 11
Anzahl Ärzte bei denen eine Überprüfung der
Prüfungen
a)
Abs. 7 b
Dokumentation durchgeführt wurde
innerhalb innerhalb
sechs
drei
Monaten Monaten
67
5
3
- davon erfüllt
66
0
1
- davon nicht erfüllt
entfällt
0
1
- davon nicht erfüllt da mindestens 13
0
entfällt
entfällt
Beurteilungen nach Stufe II: eingeschränkt geringe Mängel (§ 12 Abs. 7a)
- davon nicht erfüllt da mindestens 2
Beurteilungen nach Stufe III: unzureichend 1
entfällt
entfällt
schwerwiegende Mängel (§ 12 Abs. 7b)
Widerruf der Genehmigung (§ 12 Abs. 7)
0
Rückgaben/Beendigungen von Genehmigungen oder Widerrufe § 14 Abs. 5
Anzahl Ärzte, die ihrer Verpflichtung nach § 3
2
Abs. 2 a nicht nachgekommen sind (§ 11 Abs. 1)
Anzahl Ärzte, die ihrer Verpflichtung nach § 3
12
Abs. 2 b nicht nachgekommen sind (§ 14 Abs.5)
Anzahl Ärzte, die ihrer Verpflichtung nach § 3
0
Abs. 2 c nicht nachgekommen sind (
Anzahl Rückgaben/Beendigungen der
9
Abrechnungsgenehmigung aus sonstigen
Gründen
23 von 59
1.15 Mammographie-Screening
Versorgung im Rahmen des Programms zur Früherkennung von Brustkrebs durch
Mammographie-Screening, Rechtsgrundlage: Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV, Gültigkeit: seit
1.1.2004
Richtlinien über die Früherkennung von Krebserkrankungen (KrebsfrüherkennungsRichtlinien), Abschnitt B Nr. 4-7, Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. § 92 Abs. 1
Satz 2 Nr. 3 und Abs. 4 SGB V, Gültigkeit: mit Änderung zum 1.1.2004
Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen zur kurativen Mammographie
(Mammographie-Vereinbarung), Rechtsgrundlage: § 135 Abs. 2 SGB V, Gültigkeit:
Neufassung 1.1.2007
Genehmigungen, Stand 31.12.2009
programmverantwortliche Ärzte
-- davon mit Genehmigung zur Erbringung von
Vakuumbiopsie
kooperierende Ärzte:
- Befunder von Mammographieaufnahmen
- histopathologische Beurteilung
- Erbringung von Stanzbiopsien
-- davon mit Genehmigung zur Erbringung von
Vakuumbiopsie
- ermächtigte Krankenhausärzte
7
6
0
23
9
3
3
25
24 von 59
1.16 Medizinische Rehabilitation
Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen zur Verordnung von Leistungen zur
medizinischen Rehabilitation, Rechtsgrundlage: § 135 Abs. 2 SGB V, Gültigkeit: seit
1.3.2005
Genehmigungen
Anzahl Ärzte mit Genehmigung,
Stand 31.12.2009
Anzahl beschiedene Anträge
- davon Anzahl Genehmigungen
- davon Anzahl Ablehnungen
Anzahl Kolloquien (Antragsverfahren)
- davon bestanden
- davon nicht bestanden
Anzahl der Widerrufe
von Abrechnungsgenehmigungen
Anzahl Rückgabe / Beendigung
der Abrechnungsgenehmigung
1803
59
58
1
0
0
0
0
57
25 von 59
1.17 Onkologie
Vereinbarung über die qualifizierte ambulante Versorgung krebskranker Patienten
(Onkologie-Vereinbarung), Rechtsgrundlage: Anlage 7 BMV, Gültigkeit: Neufassung
1.10.2009
Genehmigungen
Anzahl Ärzte mit Genehmigung
Anzahl beschiedene Anträge
- davon Anzahl Genehmigungen
- davon Anzahl Ablehnungen
Anzahl Kolloquien (Antragsverfahren)
- davon bestanden
- davon nicht bestanden
Anzahl Praxisbegehungen
- davon ohne Beanstandung
- davon mit Beanstandung
Anzahl Widerrufe
von Abrechnungsgenehmigungen
1.1.2009*
158
31.12.2009
145
151
147
4
2
2
0
0
0
0
6 auf Grund neuer
Vereinbarungen zum
01.10.2009
Anzahl Rückgabe / Beendigung
7
der Abrechnungsgenehmigung
Überprüfung der Dokumentation § 10 – Prüfprozess
Anzahl geprüfter Ärzte (§ 10 Abs. 1)
0
- davon ohne Beanstandung
0
- davon mit geringen Beanstandungen
0
- davon mit erheblichen Beanstandungen
0
- davon mit schwerwiegenden Beanstandungen
0
Überprüfung der Dokumentation § 10 – Mängelanalyse
Anzahl geprüfter Dokumentationen
0
- davon ohne Beanstandung
0
- davon mit geringen Beanstandungen
0
- davon mit erheblichen Beanstandungen
0
- davon mit schwerwiegenden Beanstandungen
0
Fortbildungsverpflichtung § 7 1.-3.
Anzahl Ärzte, welche die Nachweise nach § 7 1.-3.
wurde noch nicht geprüft
erbracht haben
Frequenzregelung: Nachweis zur Zahl der jährlich betreuten Patienten
Anzahl Fachärzte für Innere Medizin mit der
Zusatzbezeichnung Hämatologie und internistische
Onkologie, die den Nachweis über die jährliche
20
Betreuung von durchschnittlich 120 Patienten /
Quartal erbracht haben (§ 3 Abs. 4)
Anzahl Ärzte andere Fachgruppen, die den
Nachweis über die jährliche Betreuung von
74
durchschnittlich 50 Patienten /Quartal erbracht
haben (§ 3 Abs. 4) regional für SH
Anzahl Praxen oder Ärzte, die zur Teilnahme an
der Vereinbarung zugelassen sind, aber den
13
Nachweis zur Zahl der jährlich betreuten Patienten
noch nicht erbringen können (Neu- und
Jungpraxen, § 3 Abs. 6)
Anzahl Ärzte, die zur Teilnahme an der
Vereinbarung zugelassen sind, aber den Nachweis
zur Zahl der jährlich betreuten Patienten nicht
30
erbringen können (Sicherstellungsgründe, § 3
Abs. 7)
26 von 59
1.18 Otoakustische Emissionen
Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung, Anlage I Nr. 5: Bestimmung der
otoakustischen Emissionen, Rechtsgrundlage: § 135 Abs. 1 SGB V, Gültigkeit: seit
24.11.1995
Genehmigungen
Anzahl Ärzte mit Genehmigung,
Stand 31.12.2009
Anzahl beschiedene Anträge
- davon Anzahl Genehmigungen
- davon Anzahl Ablehnungen
Anzahl der Widerrufe
von Abrechnungsgenehmigungen
Anzahl Rückgabe / Beendigung
der Abrechnungsgenehmigung
110
12
12
0
0
2
27 von 59
1.19 Photodynamische Therapie am Augenhintergrund
Vereinbarung von Qualitätssicherungsvereinbarungen zur photodynamischen Therapie
am Augenhintergrund (Qualitätssicherungsvereinbarung PDT), Rechtsgrundlage: § 135
Abs. 2 SGB V, Gültigkeit: seit 1.8.2001 zuletzt geändert: 15.11.2007
Genehmigungen
Anzahl Ärzte mit Genehmigung,
Stand 1.1.2009 und Stand 31.12.2009
Anzahl beschiedene Anträge in 2009
1.1.2009
21
neu
31.12.2009
20
erneut
(§ 6 Abs. 6)
0
0
0
0
- davon Anzahl Genehmigungen
0
- davon Anzahl Ablehnungen
0
Anzahl Kolloquien (Antragsverfahren § 8 Abs. 2)
0
- davon bestanden
0
- davon nicht bestanden
0
Anzahl der Widerrufe von
0
Abrechnungsgenehmigungen (§ 6 Abs. 5 S. 3)
Anzahl Rückgabe / Beendigung
1
der Abrechnungsgenehmigung
Qualitätsprüfung im Einzelfall (Dokumentationsprüfung)
1.Überprüf 2.Überprüf 3.Überprüf
ung
ung
ung (§ 6
Anzahl Ärzte mit
(§ 6 Abs. (§ 6 Abs. Abs. 5 S.
Überprüfung nach einem Jahr
5)
5 S. 1)
2)
2
0
0
3.
1.Überprüf 2.Überprüf
Überprüfu
ung
ung
ng (§ 6
Anzahl Ärzte mit
(§ 6 Abs. (§ 6 Abs.
Abs. 5 S.
Überprüfung nach zwei Jahren
5)
5 S. 1)
2)
0
0
0
28 von 59
1.20 Phototherapeutische Keratektomie
Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen zur phototherapeutischen
Keratektomie (Qualitätssicherungsvereinbarung
PTK), Rechtsgrundlage: § 135 Abs. 2 SGB V, Gültigkeit: seit 1.10.2007
Genehmigungen
Anzahl Ärzte mit Genehmigung,
Stand 31.12.2009
Anzahl beschiedene Anträge in 2009
- davon Anzahl Genehmigungen
- davon Anzahl Ablehnungen
Anzahl Kolloquien (Antragsverfahren § 9 Abs. 2)
- davon bestanden
- davon nicht bestanden
Anzahl der Widerrufe von
Abrechnungsgenehmigungen
Anzahl Rückgabe / Beendigung
der Abrechnungsgenehmigung
2
1
1
0
0
0
0
0
0
29 von 59
1.21 Psychotherapie
Vereinbarung über die Anwendung von Psychotherapie in der vertragsärztlichen
Versorgung (Psychotherapie-Vereinbarung), Rechtsgrundlage: § 82 Abs. 1 SGB V,
geregelt in Anlage 1 BMV, Gültigkeit: Neufassung 1.1.1999, zuletzt geändert: 1.1.2008
Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Durchführung der
Psychotherapie (Psychotherapie-Richtlinie), Rechtsgrundlage: § 92 Abs. 6a SGB V,
Gültigkeit: zuletzt geändert: 18.04.2009
Genehmigungen
Ärzte mit Genehmigung zur
psychosomatischen
Grundversorgung
Ärzte mit Genehmigung zum
autogenen Training
Ärzte mit Genehmigung zur
Jacobson´schen Relaxation
Ärzte mit Genehmigung zur
Hypnose
2137
372
156
163
30 von 59
1.22 Schlafbezogene Atmungsstörungen
Qualitätssicherungsvereinbarung zur Diagnostik und Therapie schlafbezogener
Atmungsstörungen, Rechtsgrundlage: § 135 Abs. 2 SGB V, Gültigkeit: Neufassung 1.4.2005
Genehmigungen
Anzahl Ärzte mit Genehmigung insgesamt,
Stand 31.12.2009
- davon Genehmigungen nur Polygraphie
- davon Genehmigungen zur Polygraphie und
Polysomnographie
Anzahl beschiedene Anträge nur Polygraphie
- davon Anzahl Genehmigungen
- davon Anzahl Ablehnungen
Anzahl beschiedene Anträge zur Polygraphie
und Polysomnographie
- davon Anzahl Genehmigungen
- davon Anzahl Ablehnungen
Anzahl Kolloquien
(Antragsverfahren-Polysomnographie)
- davon bestanden
- davon nicht bestanden
Anzahl der Widerrufe
von Abrechnungsgenehmigungen
Anzahl Rückgabe / Beendigung
der Abrechnungsgenehmigung
82
64
18
2
2
0
0
0
0
0
0
0
0
1
31 von 59
1.23 Schmerztherapie
Qualitätssicherungsvereinbarung zur schmerztherapeutischen Versorgung chronisch
schmerzkranker Patienten (Qualitätssicherungsvereinbarung
Schmerztherapie), Rechtsgrundlage: § 135 Abs. 2 SGB V, Gültigkeit: Neufassung 1.4.2005
Genehmigungen
Anzahl Ärzte mit Genehmigung,
Stand 31.12.2009
Anzahl beschiedene Anträge
- davon Anzahl Genehmigungen
- davon Anzahl Ablehnungen
Anzahl Kolloquien (Antragsverfahren - § 4 Abs. 3
Nr. 4)
- davon bestanden
- davon nicht bestanden
Anzahl der Widerrufe von
Abrechnungsgenehmigungen gem. § 9 Abs.2
Anzahl Rückgabe / Beendigung der
Abrechnungsgenehmigung
Versorgung
Anzahl Kolloquien § 5 Abs. 7
- davon bestanden
- davon nicht bestanden
Dokumentationsprüfung
Anzahl Prüfungen nach § 7 Abs. 2
- davon ohne Beanstandungen
- davon mit Beanstandungen
32
3
1
2
3
3
0
0
1
0
0
0
12
Diese Überprüfungen werden
durch das Kompetenzcenter
Schmerztherapie bei der KV
Hamburg durchgeführt.
12
0
32 von 59
1.24 Sozialpsychiatrie
Vereinbarung über besondere Maßnahmen zur Verbesserung der sozialpsychiatrischen
Versorgung von Kindern und Jugendlichen (Sozialpsychiatrie-Vereinbarung),
Rechtsgrundlage: § 85 Abs. 2 Satz 4 und § 43a SGB V, geregelt in Anlage 11 BMV, Gültigkeit:
Neufassung 1.7.2009
Genehmigungen
Anzahl Ärzte mit Genehmigung,
Stand 31.12.2009
Anzahl beschiedene Anträge
- davon Anzahl Genehmigungen
- davon Anzahl Ablehnungen
Anzahl der Widerrufe
von Abrechnungsgenehmigungen
Anzahl Rückgabe / Beendigung
der Abrechnungsgenehmigung
29
4
2
2
0
2
33 von 59
1.25 Soziotherapie
Richtlinien über die Durchführung von Soziotherapie in der vertragsärztlichen
Versorgung (Soziotherapie-Richtlinie), Rechtsgrundlage: § 37a i. V. m. § 92 Abs. 1 Satz 2
Nr. 6 SGB V, Gültigkeit: seit 1.1.2002
Genehmigungen
Anzahl Ärzte mit Genehmigung,
Stand 31.12.2009
Anzahl beschiedene Anträge
- davon Anzahl Genehmigungen
- davon Anzahl Ablehnungen
Anzahl der Widerrufe
von Abrechnungsgenehmigungen
Anzahl Rückgabe / Beendigung
der Abrechnungsgenehmigung
64
2
2
0
0
1
34 von 59
1.26 Stoßwellenlithotripsie bei Harnsteinen
Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung, Anlage I Nr. 4: Stoßwellenlithotripsie
bei Harnsteinen, Rechtsgrundlage: § 135 Abs. 1 SGB V, Gültigkeit: seit 24.11.1995
Genehmigungen
Anzahl Ärzte mit Genehmigung,
Stand 31.12.2009
Anzahl beschiedene Anträge
- davon Anzahl Genehmigungen
- davon Anzahl Ablehnungen
Anzahl Kolloquien (Antragsstellung)
- davon bestanden
- davon nicht bestanden
Anzahl der Widerrufe
von Abrechnungsgenehmigungen
Anzahl Rückgabe / Beendigung
der Abrechnungsgenehmigung
29
4
4
0
0
0
0
0
1
35 von 59
1.27 Strahlendiagnostik/-therapie
Vereinbarung von Qualifikationsvoraussetzungen zur Durchführung von
Untersuchungen in der diagnostischen Radiologie und Nuklearmedizin und von
Strahlentherapie (Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und -therapie), Rechtsgrundlage:
§ 135 Abs. 2 SGB V, Gültigkeit: Neufassung 1.4.1993, zuletzt geändert: 1.10.2009
Allgemeine Radiographie Anlage I nach Klassen I-XIII (außer VIII und XI)
Computertomographie
Anlage I – Klasse VIII
Osteodensitometrie
Anlage I – Klasse XI und Anlage III – Klasse VI
Strahlentherapie
Anlage II
Nuklearmedizin
Anlage III, nach Klassen I-V
Richtlinien über Kriterien zur Qualitätsbeurteilung in der radiologischen Diagnostik
(Röntgendiagnostik und Computertomographie), Rechtsgrundlage: § 136 SGB V,
Gültigkeit: seit 1.10.1992, zuletzt geändert: 13.3.1997
1.27.1 Allgemeine Radiographie
Genehmigungen
Anzahl Ärzte mit Genehmigung zur
allgemeinen Radiographie,
Stand 31.12.2009
Anzahl beschiedene Anträge
- davon Anzahl Genehmigungen
- davon Anzahl Ablehnungen
Anzahl Kolloquien (Antragsverfahren)
- davon bestanden
- davon nicht bestanden
Anzahl Widerrufe
von Abrechnungsgenehmigungen
Anzahl Rückgabe / Beendigung
der Abrechnungsgenehmigung
650
55
48
7
2
1
1
4
26
36 von 59
Qualitätsprüfung im Einzelfall (Stichprobe)
Anzahl geprüfter Ärzte – allgemeine Radiographie
225 *
- davon wg. § 4 Abs. 2 („Routineprüfung“)
204 *
- davon wg. § 4 Abs. 3 („Mängelprüfung“)
21
Begründung, falls die Anzahl der einer
Stichprobenprüfung unterzogenen Ärzte unter 4 %
./.
der abrechnenden Ärzte lag
In 2 Fällen wurden über
Begründung, falls die Anzahl der zu prüfenden
mehrere Quartale weniger
als 12 PatientenunterDokumentationen unterschritten wurde
suchungen abgerechnet
bei
bei
Prüfungen
Prüfungen
Prüfergebnisse zur Anzahl geprüfter Ärzte (§ 6),
wg. § 4 Abs. wg. § 4 Abs.
unterschieden nach:
2: „Routine- 3: „Mängelprüfung“
prüfung“
- davon ohne Beanstandungen
145
9
- davon mit geringen Beanstandungen
35
8
- davon mit erheblichen Beanstandungen
10
4
- davon mit schwerwiegenden Beanstandungen
14
0
Gesamtanzahl Ärzte, denen eine schriftliche
Empfehlung / Verpflichtung zur Beseitigung von
71
Mängeln erteilt wurde (§ 6 Abs. 3 Satz 2 Nummer 2,
Nummer 3 Buchstabe a und Nummer 4 Buchstabe a)
Gesamtanzahl Ärzte, die zu einem
Beratungsgespräch aufgefordert wurden (§ 6 Abs. 3
26
Satz 2 Nummer 2, Nummer 3 Buchstabe a und
(Gesprächsangebot)
Nummer 4 Buchstabe a)
Kolloquien
4
(§ 6 Abs. 3 Satz 2 Nummer 3 Buchstabe c und
Nummer 4 Buchstabe c)
- davon bestanden
4
- davon nicht bestanden
0
Anzahl der Genehmigungswiderrufe
(§ 5 Abs. 3 Satz 3 sowie § 6 Abs. 3 Satz 2 Nummer 3
0
Buchstabe c Satz 4 und Nummer 4 Buchstabe c 2.
Halbsatz und Buchstabe e sowie § 8 Abs. 2 Satz 2
und Abs. 6 Satz 1)
Anzahl der mit Auflagen versehenen
Genehmigungen (§ 6 Abs. 3 Satz 2 Nummer 3
0
Buchstabe c Satz 6 und Nummer 4 Buchstabe c 2.
Halbsatz)
Anzahl Ärzte, bei denen eine Praxisbegehung
stattgefunden hat
0
(§ 6 Abs. 3 Satz 2 Nummer 3 Buchstabe d und
Nummer 4 Buchstabe d, § 7 Abs. 9 sowie § 8)
- davon ohne Mängel
0
- davon mit Mängel
0
37 von 59
1.27.2 Computertomographie
Genehmigungen
Anzahl Ärzte mit Genehmigung zur
Computertomographie,
Stand 31.12.2009
Anzahl beschiedene Anträge
- davon Anzahl Genehmigungen
- davon Anzahl Ablehnungen
Anzahl Kolloquien (Antragsverfahren)
- davon bestanden
- davon nicht bestanden
Anzahl Widerrufe
von Abrechnungsgenehmigungen
Anzahl Rückgabe / Beendigung
der Abrechnungsgenehmigung
112
11
11
0
1
1
0
1
5
38 von 59
Qualitätsprüfung im Einzelfall (Stichproben)
Anzahl geprüfter Ärzte – Computertomographie
22
- davon wg. § 4 Abs. 2 („Routineprüfung“)
22
- davon wg. § 4 Abs. 3 („Mängelprüfung“)
0
Begründung, falls die Anzahl der einer
./.
Stichprobenprüfung unterzogenen Ärzte unter 4 %
der abrechnenden Ärzte lag
Begründung, falls die Anzahl der zu prüfenden
./.
Dokumentationen unterschritten wurde
bei
bei
Prüfungen
Prüfungen
Prüfergebnisse zur Anzahl geprüfter Ärzte (§ 6),
wg. § 4 Abs. wg. § 4 Abs.
unterschieden nach:
2: „Routine- 3: „Mängelprüfung“
prüfung“
- davon ohne Beanstandungen
17
0
- davon mit geringen Beanstandungen
4
0
- davon mit erheblichen Beanstandungen
1
0
- davon mit schwerwiegenden Beanstandungen
0
0
Gesamtanzahl Ärzte, denen eine schriftliche
Empfehlung / Verpflichtung zur Beseitigung von
5
Mängeln erteilt wurde (§ 6 Abs. 3 Satz 2 Nummer 2,
Nummer 3 Buchstabe a und Nummer 4 Buchstabe a)
Gesamtanzahl Ärzte, die zu einem
Beratungsgespräch aufgefordert wurden (§ 6 Abs. 3
1
Satz 2 Nummer 2, Nummer 3 Buchstabe a und
Nummer 4 Buchstabe a)
Gesamtanzahl Ärzte, bei denen eine Nichtvergütung
oder Rückforderung bereits geleisteter Vergütungen
erfolgte (§ 5 Abs. 2 Satz 3 und Abs. 3 Satz 3 sowie §
0
6 Abs. 3 Satz 2 Nummer 3 Buchstabe b und Nummer
4 Buchstabe b)
Kolloquien
0
(§ 6 Abs. 3 Satz 2 Nummer 3 Buchstabe c und
Nummer 4 Buchstabe c)
- davon bestanden
0
- davon nicht bestanden
0
Anzahl der Genehmigungswiderrufe
(§ 5 Abs. 3 Satz 3 sowie § 6 Abs. 3 Satz 2 Nummer 3
0
Buchstabe c Satz 4 und Nummer 4 Buchstabe c 2.
Halbsatz und Buchstabe e sowie § 8 Abs. 2 Satz 2
und Abs. 6 Satz 1)
Anzahl der mit Auflagen versehenen
Genehmigungen (§ 6 Abs. 3 Satz 2 Nummer 3
0
Buchstabe c Satz 6 und Nummer 4 Buchstabe c 2.
Halbsatz)
Anzahl Ärzte, bei denen eine Praxisbegehung
stattgefunden hat
0
(§ 6 Abs. 3 Satz 2 Nummer 3 Buchstabe d und
Nummer 4 Buchstabe d, § 7 Abs. 9 sowie § 8)
- davon ohne Mängel
0
- davon mit Mängel
0
39 von 59
1.27.3 Osteodensitometrie
Genehmigungen
Anzahl Ärzte mit Genehmigung zur
Osteodensitometrie,
Stand 31.12.2009
Anzahl beschiedene Anträge
- davon Anzahl Genehmigungen
- davon Anzahl Ablehnungen
Anzahl Kolloquien (Antragsverfahren)
- davon bestanden
- davon nicht bestanden
Anzahl Widerrufe
von Abrechnungsgenehmigungen
Anzahl Rückgabe / Beendigung
der Abrechnungsgenehmigung
56
3
3
0
3
3
0
0
2
40 von 59
1.27.4 Strahlentherapie
Genehmigungen
Anzahl Ärzte mit Genehmigung zur
Strahlentherapie, Stand 31.12.2009
Anzahl beschiedene Anträge
- davon Anzahl Genehmigungen
- davon Anzahl Ablehnungen
Anzahl Kolloquien (Antragsverfahren)
- davon bestanden
- davon nicht bestanden
Anzahl Widerrufe
von Abrechnungsgenehmigungen
Anzahl Rückgabe / Beendigung
der Abrechnungsgenehmigung
Bemerkungen: * Wegen Standorterweiterung.
32
6*
6
0
0
0
0
0
1
41 von 59
1.27.5 Nuklearmedizin
Genehmigungen
Anzahl Ärzte mit Genehmigung zur
Nuklearmedizin, Stand 31.12.2009
Anzahl beschiedene Anträge
- davon Anzahl Genehmigungen
- davon Anzahl Ablehnungen
Anzahl Kolloquien (Antragsverfahren)
- davon bestanden
- davon nicht bestanden
Anzahl Widerrufe
von Abrechnungsgenehmigungen
Anzahl Rückgabe / Beendigung
der Abrechnungsgenehmigung
42
3
3
0
0
0
0
0
0
42 von 59
1.28 Substitutionsgestützte Behandlung Opiatabhängiger
Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung, Anlage I Nr. 2:
Substitutionsgestützte Behandlung Opiatabhängiger, Rechtsgrundlage: § 135 Abs. 1 SGB
V, Gültigkeit: seit 1.10.1991, zuletzt geändert: 1.1.2003
Genehmigungen / Versorgung
Anzahl Ärzte mit Genehmigung,
Stand 31.12.2009 *)
Anzahl abrechnender = aktiver Ärzte
(z.B. IV. Quartal 2009)
Anzahl beschiedene Anträge
- davon Anzahl Genehmigungen
- davon Anzahl Ablehnungen
Anzahl der Widerrufe
von Abrechnungsgenehmigungen
Anzahl der Rückgaben
von Abrechnungsgenehmigungen
Anzahl Ärzte am Konsiliarverfahren
130
101
3
3
0
0
6
58
Stichprobenprüfung der Dokumentation (§ 9 Abs. 3)
Anzahl geprüfter Ärzte
71
Anzahl geprüfter Fälle
173
- davon ohne Beanstandungen
79
- davon mit geringen Beanstandungen
76
- davon mit erheblichen Beanstandungen
13
- davon mit schwerwiegenden Beanstandungen
5
5-Jahres-Überprüfungen-Patienten (§ 9 Abs. 5)
Anzahl geprüfter Fälle
119
- davon ohne Beanstandungen
91
- davon mit Beanstandungen
28
Patienten
Anzahl Patienten im Jahr 2009
4.012
An- / Abmeldungen
Summe Anzahl Patientenanmeldungen und Anmeldungen: 1.724
abmeldungen im Jahr 2009
Abmeldungen: 1.544
Bemerkungen
*) ohne die Anzahl Ärzte, die im Rahmen des Konsiliarverfahrens bis zu 3 Patienten
behandeln dürfen
43 von 59
1.29 Ultraschalldiagnostik
Vereinbarungen von Qualitätssicherungsmaßnahmen zur Ultraschalldiagnostik
(Ultraschall-Vereinbarung), Rechtsgrundlage: § 135 Abs. 2 SGB V, Gültigkeit: 2.
Neufassung 1.4.2009, zuletzt geändert 1.7.2009; zuvor 1. Neufassung 1.4.1993, zuletzt
geändert: 1.4.2005
a) Genehmigungserteilung
Genehmigungen
Anzahl Ärzte mit mindestens einer
Genehmigung*)
Anzahl beschiedene Anträge
(Ärzte/Anwendungsbereiche**)
- davon Anzahl Genehmigungen
- davon Anzahl Ablehnungen
Anzahl Kolloquien (Antragsverfahren)
1.1.2009
2.496
neu
0/857
0/376
0/481
§ 14 Abs. 6
67
60
7
31.12.2009
2.563
erneut
0/0
0/0
0/0
§ 11 Abs. 7
0
0
0
- davon bestanden
- davon nicht bestanden
Anzahl der Widerrufe
0/0
(Ärzte/Genehmigungsbereiche**)
Anzahl Rückgabe/Beendigung
260/0
(Ärzte/Genehmigungsbereiche**)
*) Ärzte, nicht Anzahl der Genehmigungen
**) Anzahl der Ärzte und Anzahl der Verwaltungsakte
(Anwendungsbereiche/Anwendungsklassen/Betriebsstätten) insgesamt
b) Genehmigungsstand
Anwendungsbereiche
AB 1.1
AB 2.1
AB 2.2
AB 3.1
AB 3.2
AB 3.3
AB 4.1
AB 4.2
AB 4.3
AB 4.4
AB 4.5
AB 4.6
AB 5.1
AB 5.2
AB 6.1
Gehirn durch die offene Fontanelle
Gesamte Diagnostik des Auges
Biometrie des Auges sowie Messungen der
Hornhautdicke
Nasennebenhöhlen, A- und/oder B-Modus
Gesichts- und Halsweichteile (einschließl.
Speicheldrüsen, B-Modus
Schilddrüse, B-Modus
Echokardiographie, Jugendliche, Erwachsene,
transthorakal
Echokardiographie, Jugendliche, Erwachsene
transoesophageal
Echokardiographie, Neugeborene, Säuglinge,
Kleinkinder, Kinder, Jugendliche, transthorakal
Echokardiographie, Neugeborene, Säuglinge,
Kleinkinder, Kinder, Jugendliche,
transoesophageal
Belastungsechokardiographie, Jugendliche,
Erwachsene
Belastungsechokardiographie, Neugeborene,
Säuglinge, Kleinkinder, Kinder, Jugendliche
Thoraxorgane (ohne Herz), B-Modus, transkutan
Thoraxorgane (ohne Herz), B-Modus,
transkavitär
Brustdrüse, B-Modus
Anzahl Ärzte mit
Genehmigung
Stand 31.12.2009
63
49
35
104
193
940
149
9**)
8*)
8*)
44
0
207
9**)
209
44 von 59
AB 7.1
AB 10.2
AB 11.1
Abdomen und Retroperitoneum, Jugendliche,
Erwachsene, B-Modus transkutan
Abdomen und Retroperitoneum, B-Modus,
transkavitär (Rektum)
Abdomen und Retroperitoneum, B-Modus
transkavitär (Magen-Darm)
Abdomen und Retroperitoneum, Neugeborene,
Säuglinge, Kleinkinder, Kinder, Jugendliche, BModus, transkutan
Urogenitalorgane, B-Modus, transkutan
Urogenitalorgane, B-Modus, transkavitär
Weibliche Genitalorgane, B-Modus,
Geburtshilfliche Basisdiagnostik, B-Modus,
Weiterführende Differentialdiagnostik des Feten,
B-Modus,
Bewegungsorgane (ohne Säuglingshüfte), BModus,
Säuglingshüfte, B-Modus,
Venen der Extremitäten, B-Modus,
AB 12.1
Haut, B-Modus,
AB 7.2
AB 7.3
AB 7.4
AB 8.1
AB 8.2
AB 8.3
AB 9.1
AB 9.2
AB 10.1
AB 12.2
Subcutis und subkutane Lymphknoten, BModus,
AB 20.1 CW-Doppler – extrakranielle hirnversorgende
Gefäße
AB 20.2 CW-Doppler - extremitätenver- /entsorgende
Gefäße
AB 20.3 CW-Doppler - extremitätenentsorgende Gefäße
AB 20.4 CW- oder PW-Doppler – Gefäße des
männlichen Genitalsystems
AB 20.5 PW-Doppler – intrakranielle hirnversorgende
Gefäße
AB 20.6 Duplex-Verfahren – extrakranielle
hirnversorgende Gefäße
AB 20.7 Duplex-Verfahren - intrakranielle
hirnversorgende Gefäße
AB 20.8 Duplex-Verfahren - extremitätenver- /
entsorgende Gefäße
AB 20.9 Duplex-Verfahren - extremitätenentsorgende
Gefäße
AB 20.10 Duplex-Verfahren – abdominelle und
retroperitoneale Gefäße sowie Mediastinum
AB 20.11 Duplex-Verfahren – Gefäße des weiblichen
Genitalsystems
AB 21.1 Doppler-Echokardiographie (einschl. Duplex),
Jugendliche, Erwachsene, transthorakal
AB 21.2 Doppler-Echokardiographie, (einschl. Duplex),
Jugendliche, Erwachsene, transoesophageal
AB 21.3 Doppler-Echokardiographie, (einschl. Duplex),
Neugeborende, Säuglinge, Kleinkinder, Kinder,
Jugendliche, transthorakal
AB 21.4 Doppler-Echokardiographie, (einschl. Duplex),
Neugeborende, Säuglinge, Kleinkinder, Kinder,
Jugendliche,transoesophageal
AB 22.1 Duplex-Verfahren – Fetales kardiovaskuläres
System
AB 22.2 Duplex-Verfahren – Feto-maternales
Gefäßsystem
1.647
----8*)
1.156
9**)
357
344
173
193
212
173
3 zusammen mit Haut –
nur eine EMB-Leistung
3 zusammen mit Haut –
nur eine EMB-Leistung
217
250
250
47
48
113
108
93
93
91
23
112
9**)
8*)
8*)
20
76
Bemerkung:
*) = Angabe Echokardiographie und Doppler-Echokardiographie (einschl. Duplex), sowie Abdomen und Retroperitoneum
Neugeborene, Säuglinge, Kleinkinder, Kinder, Jugendliche nicht möglich, da der EBM nicht zwischen Kindern und Erwachsenen
differenziertÆkeine Kennzeichnung
**) =Angabe erst in 2010 möglich (Änderung der USV ab 1. April 2009)
45 von 59
c) Geräteprüfungen/apparative Ausstattung
Baujahre der US-Systeme die bis zum Inkrafttreten der Vereinbarung
verwendet wurden § 16 Abs. 6 (Übergangsregelung)
Anzahl gemeldeter US-Systeme (§ 2 (c)) (Stichtag
Anzahl
Stichtag
bitte angeben, wenn möglich Daten zum 31.3.2010)
2038
25.02.2010
- davon Systeme mit Baujahr*: vor 1990
75
- davon Systeme mit Baujahr*: 1990-1994
201
- davon Systeme mit Baujahr*: 1995-1999
382
- davon Systeme mit Baujahr*: 2000-2004
563
- davon Systeme mit Baujahr*: 2005-heute
817
Bemerkungen:
*Baujahr = Baujahr der Hauptkomponente des Systems
Apparative Ausstattung § 9 (Abnahmeprüfung)
1.1.2009
31.12.2009
Anzahl abgenommener US-Systeme (§ 2 (c))
0
83
neue
AltErweite
System
system
rungen
Anzahl geprüfter US-Systeme (§ 2 (c))
e
e*
83
0
0
- davon US-Systeme ohne Beanstandungen
83
0
0
- davon mit Beanstandungen (insgesamt)
0
0
0
Konstanzprüfungen nach § 13 Abs. 3: 4 Jahre nach Abnahmeprüfung (§ 9)
Anzahl geprüfter US-Systeme (§ 2 (c))
219
- davon US-Systeme ohne Beanstandungen
22
- davon mit Beanstandungen
197
Wiederholungsprüfungen
107
nach 3 Monaten (§ 13 Abs. 6)
- davon US-Systeme ohne Beanstandungen
102
- davon mit Beanstandungen
5
Widerrufe (gerätebezogene)
0
- davon wg. Beanstandungen in der
0
Wiederholungsprüfung
- davon wg. Nichtvorlegen von Dokumentationen
0
Bemerkungen:
Die hohe Anzahl der Beanstandungen resultiert vorrangig aus den fehlenden
Angaben der Gerätebezeichnung auf der Bilddokumentation.
d) Dokumentationsprüfungen
Überprüfung der ärztlichen Dokumentation § 11
Anzahl Prüfungen:
§ 11 Abs. 2
Anzahl geprüfter Ärzte
82
- davon ohne Mängel
53
- davon mit Mängeln
29
§ 11 Abs. 5
0
0
0
46 von 59
Qualitätsprüfung im Einzelfall (Stichprobe)
Anzahl geprüfter Ärzte
177
- davon wg. § 4 Abs. 2 („Routineprüfung“)
125
- davon wg. § 4 Abs. 3 („Mängelprüfung“)
52
Begründung, falls die Anzahl der einer
Stichprobenprüfung unterzogenen Ärzte unter 4 %
0
der abrechnenden Ärzte lag
Begründung, falls die Anzahl der zu prüfenden
0
Dokumentationen unterschritten wurde
bei
bei
Prüfungen
Prüfungen
Prüfergebnisse zur Anzahl geprüfter Ärzte (§ 6),
wg. § 4 Abs. wg. § 4 Abs.
unterschieden nach:
2: „Routine- 3: „Mängelprüfung“
prüfung“
- davon ohne Beanstandungen
52
29
- davon mit geringen Beanstandungen
43
16
- davon mit erheblichen Beanstandungen
28
7
- davon mit schwerwiegenden Beanstandungen
2
0
Gesamtanzahl Ärzte, denen eine schriftliche
Empfehlung / Verpflichtung zur Beseitigung von
96
Mängeln erteilt wurde (§ 6 Abs. 3 Satz 2 Nummer 2,
Nummer 3 Buchstabe a und Nummer 4 Buchstabe a)
Gesamtanzahl Ärzte, die zu einem
Beratungsgespräch aufgefordert wurden (§ 6 Abs. 3
3
Satz 2 Nummer 2, Nummer 3 Buchstabe a und
Nummer 4 Buchstabe a)
Gesamtanzahl Ärzte, bei denen eine Nichtvergütung
oder Rückforderung bereits geleisteter Vergütungen
erfolgte (§ 5 Abs. 2 Satz 3 und Abs. 3 Satz 3 sowie §
0
6 Abs. 3 Satz 2 Nummer 3 Buchstabe b und Nummer
4 Buchstabe b)
Kolloquien
0
(§ 6 Abs. 3 Satz 2 Nummer 3 Buchstabe c und
Nummer 4 Buchstabe c)
- davon bestanden
0
- davon nicht bestanden
0
Anzahl der Genehmigungswiderrufe
(§ 5 Abs. 3 Satz 3 sowie § 6 Abs. 3 Satz 2 Nummer 3
0
Buchstabe c Satz 4 und Nummer 4 Buchstabe c 2.
Halbsatz und Buchstabe e sowie § 8 Abs. 2 Satz 2
und Abs. 6 Satz 1)
Anzahl der mit Auflagen versehenen
Genehmigungen (§ 6 Abs. 3 Satz 2 Nummer 3
0
Buchstabe c Satz 6 und Nummer 4 Buchstabe c 2.
Halbsatz)
Anzahl Ärzte, bei denen eine Praxisbegehung
stattgefunden hat
0
(§ 6 Abs. 3 Satz 2 Nummer 3 Buchstabe d und
Nummer 4 Buchstabe d, § 7 Abs. 9 sowie § 8)
- davon ohne Mängel
0
- davon mit Mängel
0
47 von 59
e) Säuglingshüfte
Genehmigungen
Anzahl Ärzte mit Genehmigung,
Stand 1.1.2009
Anzahl Ärzte mit Genehmigung,
Stand 31.12.2009
205
210
- davon Anzahl Genehmigungen
7
erneut (§ 11
Abs. 3 S. 5)
0
- davon Anzahl Ablehnungen
9
0
Anzahl beschiedene Anträge
Neu 16
Anzahl Kolloquien (Antragsverfahren)
0
- davon bestanden
0
- davon nicht bestanden
Anzahl der Widerrufe von
Abrechnungsgenehmigungen (insgesamt)
Anzahl Rückgabe / Beendigung
der Abrechnungsgenehmigung
Qualitätsprüfung im Einzelfall (Dokumentationsprüfung)
0
Beurteilung Dokumentationsprüfung (§ 8 i. V. m. §
3)
Anzahl geprüfter Ärzte
mit Ergebnis...in Stufe II und...in Stufe III
Stufe
II
Stufe
III
1
2
3
4
5
>
5
51
36
24
4
5
0
0
0
1
2
3
4
5
>
5
72
5
5
0
0
0
0
Beurteilung Wiederholungsprüfung (§ 11 Abs. 2)
Anzahl geprüfter Ärzte
mit Ergebnis...in Stufe II und...in Stufe III
Ergebnis Wiederholungsprüfung (§ 11 Abs.2)
Stufe
III
bildl.
Doku.
0
41
79
schriftl.
Doku.
bildl.
Doku.
schriftl. +
bildl.
Doku.
0
20
62
sachgerecht
gem. § 9
Wiederholungsprüfung
6 Monate
105
8
Stufe
II
Stufe
III
schriftl. +
bildl.
Doku.
schriftl.
Doku.
Grund für die jeweilige Beurteilungsstufe (§ 8 Abs.2)
Ergebnis Dokumentationsprüfung (§ 9) – Anzahl
Ärzte
0
0
Stufe
II
Anzahl Beurteilungen
1
WiederholungsWiderruf
prüfung
3 Monate
10
0
0
1
2
3
4
5
>
5
7
10
0
0
0
0
0
0
1
2
3
4
5
>
5
16
0
0
1
0
0
0
sachgerecht
gem. § 9
erneute
Wiederholungsprüfu
ng
6 Monate
Widerruf
16
0
1
Anzahl Ärzte
48 von 59
Beurteilung erneuter Wiederholungsprüfung
(§ 11 Abs. 3 S.4)
Stufe
II
Anzahl geprüfter Ärzte
mit Ergebnis...in Stufe II und...in Stufe III
Stufe
III
Ergebnis erneuter Wiederholungsprüfung
(§ 11 Abs. 3 S.4)
Anzahl Ärzte
0
1
2
3
4
5
>
5
1
3
2
0
0
0
0
0
1
2
3
4
5
>
5
6
0
0
0
0
0
0
sachgerecht
gem. § 9
Widerruf
6
0
49 von 59
1.30 Vakuumbiopsie der Brust
Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen zur Vakuumbiopsie der Brust
(Qualitätssicherungsvereinbarung zur Vakuumbiopsie der Brust), Rechtsgrundlage: §
135 Abs. 2 SGB V, Gültigkeit: seit 1.10.2009
Genehmigungen
Anzahl Ärzte mit Genehmigung
Anzahl beschiedener Anträge in 2009
- davon Anzahl Genehmigungen
- davon Anzahl Ablehnungen
Kolloquium § 12 Abs. 2
- davon bestanden
- davon nicht bestanden
Praxisbegehungen § 11 Abs. 3
- davon bestanden
- davon nicht bestanden
Anzahl Widerrufe von Genehmigungen
wegen ...
1.1.2009
31.12.2009
6
4
neu
erneut
erneut
(§ 8 Abs.
(§ 9
5)
Abs.6)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Nichterreichen Mängel in der
Mindestzahl (§ Dokumentatio
8 Abs.4)
ns-prüfung (§
9 Abs. 5)
0
0
Anzahl Rückgabe / Beendigung der
Genehmigung aus anderen Gründen
2
50 von 59
1.31 Zytologische Untersuchung von Abstrichen der Zervix uteri
Vereinbarungen von Qualifikationsmaßnahmen zu zytologischen Untersuchungen von
Abstrichen der Zervix Uteri (Qualitätssicherungsvereinbarung Zervix-Zytologie),
Rechtsgrundlage: § 135 Abs. 2 SGB V, Gültigkeit: Neufassung 1.7.1992, zuletzt geändert:
1.10.2007
Genehmigungen
Anzahl Ärzte mit Genehmigung,
Stand 31.12.2009
Anzahl beschiedene Anträge
- davon Anzahl Genehmigungen
- davon Anzahl Ablehnungen
Anzahl Prüfungen nach § 3 Abs. 1 Nr. 3
(Präparateprüfung)
- davon bestandene Prüfungen
- davon nicht bestandene Prüfungen
Praxisbegehungen § 11 Abs. 2
- davon bestanden
- davon nicht bestanden
Anzahl der Widerrufe
von Abrechnungsgenehmigungen
46
neu
erneut (§
7 Abs. 7)
1
1
0
0
0
0
nach
Widerruf
gem. § 8
Abs. 4
0
0
0
1
1
0
0
0
0
Mängel in der
Dokumentations/Präparateprüfun
g (§ 7 Abs. 6)
Mängel in der
Jahresstatistik
(§ 8 Abs. 4)
0
0
Anzahl Rückgabe / Beendigung
4
der Abrechnungsgenehmigung
Überprüfung der Präparatequalität und der ärztlichen Dokumentation (§ 7) –
Prüfprozess
Anzahl geprüfter Ärzte (§ 7 Abs. 3)
5
- davon bestanden
5
- davon nicht bestanden
0
Anzahl Wiederholungsprüfungen (§ 7 Abs. 6)
0
- davon bestanden
0
- davon nicht bestanden
0
Anzahl Kolloquien (§ 7 Abs. 6)
0
- davon bestanden
0
- davon nicht bestanden
0
Anzahl Widerrufe (§ 7 Abs. 6)
0
Überprüfung der Präparatequalität und der ärztlichen Dokumentation (§ 7) –
Mängelanalyse
Anzahl geprüfter Präparate und zugehöriger
60
ärztliche Dokumentation
- davon ohne Beanstandungen
48
- davon ohne Beanstandungen der
12
Präparatequalität jedoch mit Beanstandungen
der ärztlichen Dokumentation
- davon mit Beanstandungen der
0
Präparatequalität aber ohne Beanstandungen
der ärztlichen Dokumentation
- davon sowohl mit Beanstandungen der
0
Präparatequalität als auch der ärztlichen
Dokumentation
51 von 59
Prüfung der Jahresstatistik (§ 8 Abs. 4) – Prüfprozess
Anzahl vorgelegter Jahresstatistiken
- davon ohne Auffälligkeiten
- davon mit Auffälligkeiten
Anzahl Aufforderungen zur schriftlichen
Stellungnahmen
- davon ausreichend begründete
Stellungnahmen
- davon nicht ausreichend begründete
Stellungnahmen
Anzahl Kolloquien
- davon bestanden
- davon nicht bestanden - Auflage
- davon nicht bestanden - Widerruf
23
22
1
1
1
0
0
0
0
0
52 von 59
1.32
Genehmigungen auf Grundlage des EBM
Chirotherapie
Genehmigungen
Anzahl Ärzte mit Genehmigung,
Stand 31.12.2009
Anzahl beschiedene Anträge (Ärzte)
- davon Anzahl Genehmigungen
- davon Anzahl Ablehnungen
Anzahl der Widerrufe
von Abrechnungsgenehmigungen
Anzahl Rückgabe / Beendigung
der Abrechnungsgenehmigung
425
16
16
0
0
13
physikalische Therapie
Genehmigungen
Anzahl Ärzte mit Genehmigung,
Stand 31.12.2009
Anzahl beschiedene Anträge (Ärzte)
- davon Anzahl Genehmigungen
- davon Anzahl Ablehnungen
Anzahl der Widerrufe
von Abrechnungsgenehmigungen
Anzahl Rückgabe / Beendigung
der Abrechnungsgenehmigung
322
6
5
1
0
11
Neurophysiologische Übungsbehandlung:
Genehmigungen
Anzahl Ärzte mit Genehmigung,
Stand 31.12.2009
Anzahl beschiedene Anträge (Ärzte)
- davon Anzahl Genehmigungen
- davon Anzahl Ablehnungen
Anzahl der Widerrufe
von Abrechnungsgenehmigungen
Anzahl Rückgabe / Beendigung
der Abrechnungsgenehmigung
39
3
2
1
0
1
diabetischer Fuß
Genehmigungen
Anzahl Ärzte mit Genehmigung,
Stand 31.12.2009
Anzahl beschiedene Anträge (Ärzte)
- davon Anzahl Genehmigungen
- davon Anzahl Ablehnungen
Anzahl der Widerrufe
von Abrechnungsgenehmigungen
Anzahl Rückgabe / Beendigung
der Abrechnungsgenehmigung
213
21
16
5
0
4
53 von 59
Funktionsstörung der Hand:
Genehmigungen
Anzahl Ärzte mit Genehmigung,
Stand 31.12.2009
Anzahl beschiedene Anträge (Ärzte)
- davon Anzahl Genehmigungen
- davon Anzahl Ablehnungen
Anzahl der Widerrufe
von Abrechnungsgenehmigungen
Anzahl Rückgabe / Beendigung
der Abrechnungsgenehmigung
149
12
12
0
0
7
Entwicklungsneurologische Untersuchung:
Genehmigungen
Anzahl Ärzte mit Genehmigung,
Stand 31.12.2009
Anzahl beschiedene Anträge (Ärzte)
- davon Anzahl Genehmigungen
- davon Anzahl Ablehnungen
Anzahl der Widerrufe
von Abrechnungsgenehmigungen
Anzahl Rückgabe / Beendigung
der Abrechnungsgenehmigung
89
90
90
0
0
1
Krebsfrüherkennung bei der Frau:
Genehmigungen
Anzahl Ärzte mit Genehmigung,
Stand 31.12.2009
Anzahl beschiedene Anträge (Ärzte)
- davon Anzahl Genehmigungen
- davon Anzahl Ablehnungen
Anzahl der Widerrufe
von Abrechnungsgenehmigungen
Anzahl Rückgabe / Beendigung
der Abrechnungsgenehmigung
179
3
3
0
0
8
Empfängnisregelung:
Genehmigungen
Anzahl Ärzte mit Genehmigung,
Stand 31.12.2009
Anzahl beschiedene Anträge (Ärzte)
- davon Anzahl Genehmigungen
- davon Anzahl Ablehnungen
Anzahl der Widerrufe
von Abrechnungsgenehmigungen
Anzahl Rückgabe / Beendigung
der Abrechnungsgenehmigung
145
3
3
0
0
3
54 von 59
2
DMP
Asthma bronchiale
Vertragsdaten
Vertrag (Verträge) der KV mit (Landesverbänden)
Ärzte
Anzahl Ärzte mit Genehmigung zur Teilnahme
am Programm, Stand 31.12.2009
- darunter Teilnahme als koordinierender Arzt
- darunter Teilnahme als pneumologisch
qualifizierter Facharzt (auch Kinderarzt mit
Zusatzweiterbildung)
Anzahl abrechnender = aktiv teilnehmende Ärzte
(z.B. IV. Quartal 2009)
AOK,
Knappschaft,
BKK, IKK, vdek
1496
1417
72
1176
Chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD)
Vertragsdaten
Vertrag (Verträge) der KV mit (Landesverbänden)
Ärzte
Anzahl Ärzte mit Genehmigung zur Teilnahme
am Programm, Stand 31.12.2009
- darunter Teilnahme als koordinierender Arzt
- darunter Teilnahme als pneumologisch
qualifizierter Facharzt (auch Kinderarzt mit
Zusatzweiterbildung)
Anzahl abrechnender = aktiv teilnehmende Ärzte
(z.B. IV. Quartal 2009)
AOK,
Knappschaft,
BKK, IKK, vdek
1346
1299
41
1063
Brustkrebs
Vertragsdaten
Vertrag (Verträge) der KV mit (Landesverbänden)
Ärzte
Anzahl Ärzte mit Genehmigung zur Teilnahme
am Programm, Stand 31.12.2009
- darunter Teilnahme als koordinierender Arzt
Anzahl abrechnender = aktiv teilnehmende Ärzte
(z.B. IV. Quartal 2009)
AOK,
Knappschaft,
BKK, IKK, vdek
426
Es gibt nur eine Ebene
257
55 von 59
Diabetes mellitus Typ 1
Vertragsdaten
Vertrag (Verträge) der KV mit (Landesverbänden)
Ärzte
Anzahl Ärzte mit Genehmigung zur Teilnahme
am Programm, Stand 31.12.2009
- darunter Teilnahme als diabetologisch
qualifizierter Arzt
- darunter Teilnahme als diabetologisch
qualifizierter Pädiater
- darunter Teilnahme als koordinierender
Hausarzt (in Kooperation mit diabetologisch
qualifiziertem Arzt)
Anzahl abrechnender = aktiv teilnehmende Ärzte
(z.B. IV. Quartal 2009)
AOK,
Knappschaft,
BKK, IKK, vdek
51
41
2
8
51
Diabetes mellitus Typ 2
Vertragsdaten
Vertrag (Verträge) der KV mit (Landesverbänden)
Ärzte
Anzahl Ärzte mit Genehmigung zur Teilnahme
am Programm, Stand 31.12.2009
- darunter Teilnahme als koordinierender Arzt
- darunter Teilnahme als diabetologisch
qualifizierter Facharzt bzw. diabetologische
Schwerpunktpraxis
Anzahl abrechnender = aktiv teilnehmende Ärzte
(z.B. IV. Quartal 2009)
AOK,
Knappschaft,
BKK, IKK, vdek
1625
1580
40
1542
Koronare Herzerkrankung
Vertragsdaten
Vertrag (Verträge) der KV mit (Landesverbänden)
Ärzte
Anzahl Ärzte mit Genehmigung zur Teilnahme
am Programm, Stand 31.12.2009
- darunter Teilnahme als koordinierender Arzt
- darunter Teilnahme als kardiologisch
qualifizierter Facharzt
- darunter Teilnahme als kardiologisch
qualifizierter Facharzt mit Berechtigung „Invasive
Kardiologie“ (diagnostisch oder therapeutisch)
Anzahl abrechnender = aktiv teilnehmende Ärzte
(z.B. IV. Quartal 2009)
AOK,
Knappschaft,
BKK, IKK, vdek
1569
1499
65
8
1461
56 von 59
3
Kommissionen
Genehmigungsbereich
Allgemeine Radiologie (auch
Computertomographie)
Arbeitsgruppe Interventionelle
Radiologie
(AG der Kommission für Allgemeine
Radiologie)
Arbeitsgruppe
Koronarangiographien
(AG der Kommission für Allgemeine
Radiologie)
Ambulante Operationen
Arthroskopie
Diabetes
Drogensubstitution
Kardiologie
Laborleistungen nach Kapitel 32.3
EBM
Onkologie
Polysomnographie
Mitglieder
1 FA für Radiologische Diagnostik (Vorsitz)
1 FA für Diagnostische Radiologie
2 FÄ für Chirurgie
1 FA für Orthopädie
2 FÄ für Urologie
2 FÄ für Diagnostische Radiologie
1 FA für Radiologische Diagnostik
2 FÄ für Orthopädie
1 FA für Innere Medizin (stellv.)
1 FA für Innere Medizin (externer Sachverständiger)
1 FA für Innere Medizin (stellv. externer Sachverständiger)
1 FA für Radiologische Diagnostik
1 FA für Diagnostische Radiologie (externer Sachverständiger)
1 FA für Innere Medizin (externer Sachverständiger)
1 FA Radiologie (Vorsitz)
1 FA Innere Medizin
1 FA Innere Medizin (externer Sachverständiger)
1 FA für Chirurgie (Vorsitz)
1 FA für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
1 FA für Frauenheilkunde und Geburtshilfe (stellv.)
1 FA für Orthopädie
1 FA für Anästhesiologie
1 FA für Haut- und Geschlechtskrankheiten
1 FA für Chirurgie (externer Sachverständiger)
1 FA für Orthopädie (Vorsitz)
1 FA für Orthopädie
1 FA für Chirurgie
2 FÄ für Innere Medizin mit einer diabetologischen
Schwerpunktpraxis
2 FÄ für Allgemeinmedizin
1 praktischer Arzt
1 FA für Nervenheilkunde + Psychotherapie (Vorsitz)
1 FA für Neurologie + Psychiatrie (stellv.)
1 Fa für Innere Medizin
1 FA für Psychiatrie (stellv.)
1 Praktische Ärztin
1 Praktischer Arzt (stellv.)
2 Vertreter der Krankenkassen
2 Vertreter der Krankenkassen (stellv.)
1 Vertreter des MDK
1 Vertreter des MDK (stellv.)
1 FA für Kardiologie (Vorsitz)
2 FÄ für Kardiologie
1 FA für Urologie (Vorsitz)
1 FA für Laboratoriumsmedizin
1 FA für Laboratoriumsmedizin (stellv.)
1 FA für Mikrobiologie
1 FA für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
1 FA für Innere Medizin/Hämatologie
1 FA für Dermatologie
1 FA für Innere Medizin (Vorsitz)
1 FA für Innere Medizin / Hämatologie (stellv.)
1 FA für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
1 FA für Urologie
1 FA für Innere Medizin / Hämatologie
1 FA für Strahlentherapie
1 FA für Allgemeinmedizin
1 FA für HNO-Heilkunde (Vorsitz)
2 FÄ für Innere Medizin
57 von 59
Qualitätsmanagement
Ultraschalldiagnostik (Sonographie)
Arbeitsgruppe Säuglingshüften
(AG der Kommission
Ultraschalldiagnostik)
Zytologie
1 FA für Innere Medizin/Pneumologie (stellv.)
1 FA für Allgemeinmedizin (Vorsitz)
1 FA für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
1 Psychologische Psychotherapeutin
1 FA für Radiologie (Vorsitz)
1 FA für Radiologische Diagnostik (stellv.)
1 FA für Allgemeinmedizin
1 FA für Allgemeinmedizin (stellv.)
1 FA für Innere Medizin/Kardiologie
1 FA für Innere Medizin/Gastroenterologie (stellv.)
1 FA für Frauenheilkunde u. Geburtshilfe
1 FA für Frauenheilkunde u. Geburtshilfe (stellv.)
1 FA für Orthopädie
1 FA für Orthopädie (stellv.)
1 FA für Orthopädie (Vorsitz)
1 FÄ für Kinder- und Jugendmedizin (stellv.)
1 FÄ für Rad. Diagnostik/Kinderradiologie
1 FÄ für Kinder- und Jugendmedizin
1 FA für Orthopädie
1 FA für Frauenheilkunde und Geburtshilfe (Vorsitz)
3 FÄ für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
2 FÄ für Pathologie
58 von 59
Kompetenz-Centren
Akupunktur (Kompetenzcenter für
die KVen SH, HH und MV)
Dialyse/Apherese (Kompetenzcenter
für die KVen SH, HH und MV)
Koloskopie (Kompetenzcenter in MV
für die Kven SH, HH und MV)
Magnetresonanz-Tomographie
(Kompetenzcenter für die KVen SH,
HH und MV)
PDT/PTK (Kompetenzcenter für die
KVen SH, HH und MV)
Schmerztherapie (Kompetenzcenter
für die KVen SH, HH und MV)
1 FA für Allgemeinmedizin (KVSH) (Vorsitz)
1 FA für Allgemeinmedizin (KVSH) (stellv.)
1 FA für Orthopädie (KVH) (stellv.)
1 FA für Anästhesiologie / Schmerztherapie (KVH)
1 FA für Physikalische und Rehabilitative Medizin (KVMV)
1 praktische Ärztin (KVMV) (stellv.)
1 FA für Innere Medizin (KVH) (Vorsitz)
1 FÄ für Innere Medizin (KVH) (stellv.)
1 FA für Innere Medizin (KVMV)
1 FÄ für Innere Medizin (KVMV) (stellv.)
1 FA für Innere Medizin /Nephrologie (KVSH)
1 FA für Innere Medizin /Nephrologie (KVSH) (stellv.)
1 FA für Innere Medizin /Nephrologie (KVSH) (Beisitzer)
2 Vertreter des MDK (KVSH)
1 FA für Innere Medizin (KVMV) (Vorsitz)
1 FA für Innere Medizin (KVH)
1 FA für Innere Medizin (KVMV)
1 FA für Innere Medizin und Gastroenterologie (KVSH)
1 praktischer Arzt (KVH) (stellv.)
1 FA für Chirurgie und Visceralchirurgie (KVSH) (stellv.)
1 FA für Radiologie (KVSH) (Vorsitz)
1 FA für Diagnostische Radiologie (KVMV)
1 FA für Radiologie (KVH)
1 FA für Radiologie (KVH) (stellv.)
1 FA für Diagnostische Radiologie (KVMV) (stellv.)
1 FA für Radiologische Diagnostik (KVSH)(stellv.)
1 FA für Augenheilkunde (KVH) (Vorsitz)
1 FA für Augenheilkunde (KVMV)
1 FA für Augenheilkunde (KVSH)
1 FA für Augenheilkunde (KVMV) (stellv.)
1 FA für Augenheilkunde (KVSH) (stellv.)
1 FA für Anästhesiologie (KVH) (Vorsitz)
1 FA für Anästhesiologie (KVH) (stellv.)
1 FA für Allgemeinmedizin (KVMV)
1 FA für Allgemeinmedizin (KVMV) (stellv.)
1 FA für Anästhesiologie (KVSH)
1 FA für Nervenheilkunde (KVSH)
1 FA für Neurochirurgie (KVSH) (stellv.)
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