abe teilegutachten

Transcription

abe teilegutachten
ACHTUNG
FÜR DIESE FELGE IST
SOWOHL EINE
ABE
ALS AUCH EIN
TEILEGUTACHTEN
HINTERLEGT
F
BITTE BEACHTEN:
Ist im Felgenberatungssystem der Vermerk
„TÜV – Vorführung nicht erforderlich“ verwenden
Sie bitte die ABE (Gutachten zur ABE Nr. .....)
Ist im Felgenberatungssystem der Vermerk
„TÜV – Vorführung erforderlich“ verwenden
Sie bitte das Teilegutachten.
F
Neufahrzeuge ab Baujahr 2003/2004 sind teilweise
nur noch im Gutachten zur ABE hinterlegt.
Kraftfahrt-Bundesamt
D-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung vom 28.09.1988 (BGBl I S.1793)
Nummer der ABE:
44416, Nachtrag 07
Gerät:
Sonderräder für Personenkraftwagen
7½ J x 16 H2
Typ:
59 756
Inhaber der ABE
und Hersteller:
R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
DE-92637 Weiden/i.d.Opf.
Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:
Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.
In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
Kraftfahrt-Bundesamt
D-24932 Flensburg
2
Nummer der ABE: 44416, Nachtrag 07
Die ABE-Nr. 44416 erstreckt sich auf die Sonderräder 7½ J x 16 H2, Typ 59 756, in den
Ausführungen:
Nr.
der
Anlage
1
2
3
4
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Kennzeichnung
auf dem
auf dem
Rad
Zentrierring
F 59 756 35 R
ohne Ring
Z 59 756 35 R
ZF Ø70.4 – Ø57.1
S 59 756 35 R
ohne Ring
Z 59 756 35 R
ZS Ø70.4 – Ø66.6
F 59 756 45 R
ohne Ring
Z 59 756 45 R
ZF Ø70.4 – Ø57.1
S 59 756 45 R
ohne Ring
Z 59 756 45 R
ZS Ø70.4 – Ø66.6
Mittenloch-Ø
in mm
Zumax.
LochEinlässige Abrollkreis-Ø preßRadlast umfang in mm /
tiefe
in kg
in mm Lochzahl in mm
57,1
630
1985
112/5
35
66,6
630
1985
112/5
35
57,1
725
2100
112/5
45
66,6
725
2100
112/5
45
Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen des Nachtragsgutachtens Nr. 55262098 genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an
den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Abweichend von den Bestimmungen des § 27 StVZO (Berichtigung der Fahrzeugpapiere) ist es bei Verwendung einer im Gutachten aufgeführten Reifen- oder
Felgengröße, sofern diese nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt sind, nicht
erforderlich, eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Verwaltungsbehörde
(Zulassungsbehörde) zu veranlassen.
Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der Technischen Prüfstelle für den
Kraftfahrzeugverkehr des Technischen Überwachungs-Vereins Pfalz Verkehrswesen GmbH,
Lambsheim, vom 10.06.2005 festgehaltenen Angaben.
Flensburg, 24.06.2005
Im Auftrag
(Hunkele)
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
1 Nachtragsgutachten Nr. 55262098
GUTACHTEN zur ABE Nr. 44416 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55262098 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 7,5Jx16H2 Typ 59 756
R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Seite 1 von 6
Auftraggeber
R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Am Forst 4
92637 Weiden / Opf.
Prüfgegenstand
Modell
Typ
Radgröße
Zentrierart
PKW-Sonderrad
59 756
7,5Jx16H2
Mittenzentrierung
Ausführung
Kennzeichnung Rad/ Zentrierring
-
S 59 756 45 R/ohne Ring
Z 59 756 45 R/ZSØ70,4-Ø66,6
Kennzeichnungen
KBA-Nummer
Herstellerzeichen
Radtyp und Ausführung
Radgröße
Einpresstiefe
Giessereikennzeichen
Herkunftsmerkmal
Herstelldatum
Lochzahl/
Lochkreis- (mm)/
Mittenloch-ø
(mm)
5/112/66,6
Einpress- Radtiefe
last
(mm)
(kg)
Abrollumfang
(mm)
45
2100
725
44416
R.O.D.
59 756 (s.o.)
7,5Jx16H2
ET (s.o.)
Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr.
S01
S02
S03
S05
Art der Befestigungsmittel
Schraube M14x1,5
Schraube M14x1,5
Schraube M12x1,5
Schraube M14x1,5
Bund
60° Kegel
60° Kegel
60° Kegel
60° Kegel
Anzugsmoment (Nm)
150
160
110
130
Schaftlänge (mm)
29,5
29.5
25
29.5
Prüfungen
Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz (Gutachten Nr. 55262098) durchgeführt.
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller
Mercedes-Benz
Spurverbreiterung
innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 44416 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55262098 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 7,5Jx16H2 Typ 59 756
R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
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Handelsbezeichnung
Fahrzeug-Typ
ABE/EWG-Nr.
A-Klasse
168
e1*96/79*0073*..
nur mit ESP
kW-Bereich
Reifen
Reifenbezogene Auflagen und
Hinweise
Auflagen und
Hinweise
103
44-103
44-75
55-92
195/50R16
205/45R16
195/45R16
195/50R16
K46 K49 K50 K56 M+S R70
K46 K49 K50 K56 R35
K49 K50 R37
K46 K49 K50 K56 M24 R09
60-103
60-103
60-103
60-103
70-103
195/55R16
205/50R16
205/55R16
225/45R16
205/55R16
K42 R70
K42
G01 K42
K14 K42 K49 K50
110-300
110-300
110-300
110-300
205-290
205-290
205-290
205-290
145-225
225/60R16
225/60R16
235/60R16
235/60R16
225/60R16
225/60R16
235/60R16
235/60R16
225/60R16
M+S R09
R09
145 M+S R09
145 R09
R09
M+S R09
R09
M+S R09
R09 R35
V-Klasse
638/2
e9*95/54, 98/14,
2001/116*0020*..
72-128
72-128
72-128
215/60R16
215/60R16
225/55R16
K56 T94 T95 T99
K56 R09 R35
K56 T94 T95 T99
Vito
638
e9*93/81,98/14,
2001/116*0005*..
58-105
58-105
58-105
215/60R16
215/60R16
225/55R16
K56 R09 R35
K56 T95 T99
K56 T95 T99
Vito
638/1
K 393
60-105
60-105
60-105
215/60R16
215/60R16
225/55R16
K56 T99
K56 R09 R35
K56 T99
215/60R16
225/60R16C
149 R37 T99
148 A01 K41 K49 K50
A01 A02 A04
A05 A08 A09
A12 A14 A19
A60 B03
DBA S03
A01 A02 A04
A05 A08 A09
A12 A14 A19
V16 S05
A02 A04 A05
A08 A09 A12
A14 A19 S05
A02 A04 A05
A08 A09 A12
A14 A19 B03
S01
A02 A04 A05
A08 A09 A12
A14 A19 B03
S01
A02 A04 A05
A08 A09 A11
A14 A19 A61
B03 B33 NBF
S01
A01 A02 A04
A05 A08 A09
A12 A14 A19
K42 K44 K50
S02
A01 A02 A04
A05 A08 A09
A12 A14 A19
K42 K44 K50
S02
A01 A02 A04
A05 A08 A09
A12 A14 A19
K42 K44 K50
S02
A02 A04 A05
A08 A09 A12
A14 A19 B03
S02
A-Klasse
169
e1*2001/116*0288*..
B-Klasse
245
e1*2001/116*0314*..
S-Klasse
140
F690,
e1*96/27*0056*..
S-Klasse
140C
G165,
e1*96/27*0057*..
S-Klasse
220
e1*97/27*0099*..
Vito/Viano
65-160
639, 639/4
65-160
e9*2001/116*0048*..,
L275
Auflagen und Hinweise
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 44416 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55262098 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 7,5Jx16H2 Typ 59 756
R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Seite 3 von 6
145
Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1450 kg.
148
Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1480 kg.
149
Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1490 kg.
A01
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von
der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A04
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.
A05
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A08
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.
A09
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A11
Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen
Achsen verwendet werden.
A12
Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14
Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
A19
Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.
A60
Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.
A61
Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit extra verlängerter Karosserie (Fahrzeuglänge
über 5200 mm).
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 44416 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55262098 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 7,5Jx16H2 Typ 59 756
R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Seite 4 von 6
B03
Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen, die ausschließlich mit größeren und/oder
breiteren Serienrädern (mit Ausnahme von Felgen für M+S-Bereifung) ausgerüstet sind.
B33
Aufgrund fehlender Freigänigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm oder größer an Achse1.
DBA Sonderräder nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Serienbereifung ausschließlich
155/70R15.
G01
Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (Paragraph 57 StVZO) liegt. Wird
die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Rad-Reifenkombinationen
auf Zulässigkeit zu überprüfen.
K14
An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.
K41
An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K42
An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K44
An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K46
An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K49
Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen
oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.
K50
Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen
oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.
K56
Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
M+S
Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
M24
Folgende Reifen wurden geprüft:
Hersteller
Sommerprofiltyp(en) bzw. Geschw.Kat.
Winterprofiltyp(en) bzw. Geschw.Kat.
Bridgestone
Continental
Dunlop
Goodyear
Pirelli
Semperit
Yokohama
RE 71
CSC
SP 8000
Eagle NCT 3
P 6000
Direction-Sport
AV1-50i , A 008
-TS 790
--W 210 Asimmetrico
---
Es können auch andere Reifen der Reifengröße 195/50R16 verwendet werden, die gemäß
Bestätigung des Reifenherstellers auf 7,5 J x 16 H2 montierbar sind.
NBF
Das Sonderrad ist nicht zulässig für beschußgeschützte Fahrzeugausführungen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 44416 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55262098 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 7,5Jx16H2 Typ 59 756
R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Seite 5 von 6
R09
Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung in den
Fahrzeugpapieren eingetragen ist.
R35
Sofern bei dieser Reifengröße Reifenfabrikatsbindungen aufgeführt sind, sollten die vom
Fahrzeughersteller empfohlenen Reifen verwendet werden.
R37
Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig
ausschließlich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind.
R70
Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen.
S01
Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.
S02
Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
verwendet werden.
S03
Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
verwendet werden.
S05
Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05
verwendet werden.
T94
16).
Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
T95
16).
Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
T99
16).
Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
V16
Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Nr. 1
Nr. 2
Nr. 3
Nr. 4
Nr. 5
Nr. 6
Nr. 7
Nr. 8
Nr. 9
Nr.10
Nr.11
Nr.12
Nr.13
Nr.14
Nr.15
Vorderachse
Hinterachse
185/50R16
195/40R16
195/45R16
195/50R16
205/45R16
205/50R16
205/55R16
205/60R16
215/40R16
215/50R16
215/55R16
225/40R16
225/50R16
225/55R16
225/60R16
205/45R16
215/35R16
215/40R16, 225/40R16
205/45R16
225/40R16
225/45R16
225/50R16, 245/45R16
225/55R16
225/40R16, 245/35R16
245/45R16
235/50R16
245/35R16, 255/35R16
245/45R16
245/50R16
245/55R16
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 44416 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55262098 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 7,5Jx16H2 Typ 59 756
R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Seite 6 von 6
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise.
Hinweise zum Sonderrad
entfällt
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 1998.
Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.
Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95
Lambsheim, 10.Juni 2005
Coen
00081076.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
ACHTUNG
TEILE
GUTACHTEN
è è è
AB HIER FOLGT DAS
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer
98-2620-A02-V01
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 7,5Jx16H2 Typ 59 756
R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Seite 1 von 5
Auftraggeber
R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Maria-Eich-Straße 3
82166 Gräfelfing
Prüfgegenstand
Modell
Typ
Radgröße
Zentrierart
PKW-Sonderrad
59 756
7,5Jx16H2
Mittenzentrierung
Ausführung
Kennzeichnung Rad/ Zentrierring
-
S 59 756 45 R/ohne Ring
Z 59 756 45 R/ZSØ70,4-Ø66,6
Kennzeichnungen
Herstellerzeichen
Radtyp und Ausführung
Radgröße
Einpresstiefe
Giessereikennzeichen
Herkunftsmerkmal
Herstelldatum
Lochzahl/
Lochkreis- (mm)/
Mittenloch-ø
(mm)
5/112/66,6
Einpress- Radtiefe
last
(mm)
(kg)
Abrollumfang
(mm)
45
2100
725
R.O.D.
. 59 756 45 R
7,5Jx16H2
ET 45
Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr.
S01
S02
Art der Befestigungsmittel
Schraube M14x1,5
Schraube M12x1,5
Bund
60° Kegel
60° Kegel
Anzugsmoment (Nm)
150
110
Schaftlänge (mm)
29,5
25
Prüfungen
Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz e. V. (Gutachten Nr. 55262098) durchgeführt.
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 wurden an den im
Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller
Mercedes-Benz
Spurverbreiterung
innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer
98-2620-A02-V01
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 7,5Jx16H2 Typ 59 756
R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Seite 2 von 5
Handelsbezeichnung
Fahrzeug-Typ
ABE/EWG-Nr.
A-Klasse
168
e1*96/79*0073*..
nur mit ESP
kW-Bereich
Reifen
Reifenbezogene Auflagen und
Hinweise
Auflagen und
Hinweise
103
44-103
44-75
92
195/50R16
205/45R16
195/45R16
195/50R16
K06 K11 K49 K50 M24
K06 K11 K49 K50 R35
K49 K50 R37
K06 K11 K49 K50 M24
S-Klasse
140
F690,
e1*96/27*0056*..
S-Klasse
140C
G165,
e1*96/27*0057*..
S-Klasse
220
e1*97/27*0099*..
110-300
110-300
110-300
110-300
205-290
205-290
205-290
205-290
150-165
225/60R16
225/60R16
235/60R16
235/60R16
225/60R16
225/60R16
235/60R16
235/60R16
225/60R16
M+S R09
R09
145 M+S R09
145 R09
R09
M+S R09
R09
M+S R09
R09 R35
V-Klasse
638/2
e9*95/54*0020*..,
e9*98/14*0020*..
72-128
72-128
72-128
215/60R16
215/60R16
225/55R16
K11 T94 T95 T99
K11 R09 R35
K56 T94 T95 T99
Vito
638
e9*93/81*0005*..,
e9*98/14*0005*..
58-105
58-105
58-105
215/60R16
215/60R16
225/55R16
K11 R09 R35
K11 T95 T99
K56 T95 T99
Vito
638/1
K 393
60-105
60-105
60-105
215/60R16
215/60R16
225/55R16
K11 T99
K11 R09 R35
K56 T99
A02 A04 A05
A06 A08 A09
A12 A14 A19
A60 B03 DBA
S02
A02 A04 A05
A06 A08 A09
A12 A14 A19
B03 S01
A02 A04 A05
A06 A08 A09
A12 A14 A19
B03 S01
A02 A04 A05
A06 A08 A09
A11 A14 A19
A58 A61 B03
B33 NBF S01
A02 A04 A05
A06 A08 A09
A12 A14 A19
K04 K42 K50
S01
A02 A04 A05
A06 A08 A09
A12 A14 A19
K04 K42 K50
S01
A02 A04 A05
A06 A08 A09
A12 A14 A19
K04 K42 K50
S01
Auflagen und Hinweise
145
Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1450 kg.
A02
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A04
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer
98-2620-A02-V01
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 7,5Jx16H2 Typ 59 756
R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Seite 3 von 5
A05
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A06
Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 oder M14x1,5
und 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF.
A08
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.
A09
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A11
Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Antriebsachse verwendet werden.
A12
Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14
Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
A19
Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen zulässig.
A58
Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
A60
Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.
A61
Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit extra verlängerter Karosserie (Fahrzeuglänge
über 5200 mm).
B03
Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen, die ausschließlich mit größeren und/oder
breiteren Serienrädern (mit Ausnahme von Felgen für M+S-Bereifung) ausgerüstet sind.
B33
Aufgrund fehlender Freigänigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm oder größer an Achse1.
DBA Sonderräder nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Serienbereifung ausschließlich
155/70R15.
K04
An Achse 2 ist ggf. durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K06
An Achse 2 ist ggf. durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw.
deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K11
Ggf. ist durch Nacharbeiten der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K42
An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer
98-2620-A02-V01
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 7,5Jx16H2 Typ 59 756
R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Seite 4 von 5
K49
Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen
oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.
K50
Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen
oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.
K56
Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
M+S
Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
M24
Folgende Reifen wurden geprüft:
Hersteller
Sommerprofil
bzw. Geschw.-Kat.
Winterprofil
bzw. Geschw.-Kat.
Bridgestone
Continental
Dunlop
Goodyear
Pirelli
Yokohama
RE 71
CSC
SP 8000
Eagle NCT 3
P 6000
AV1-50i , A 008
----W 210 Asimmetrico
--
Es können auch andere Reifen der Reifengröße 195/50R16 verwendet werden, die gemäß
Bestätigung des Reifenherstellers auf 7,5 J x 16 H2 montierbar sind.
NBF
Das Sonderrad ist nicht zulässig für beschußgeschützte Fahrzeugausführungen.
R09
Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung in den
Fahrzeugpapieren eingetragen ist.
R35
Sofern bei dieser Reifengröße Reifenfabrikatsbindungen aufgeführt sind, sollten die vom
Fahrzeughersteller empfohlenen Reifen verwendet werden.
R37
Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig
ausschließlich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind.
S01
Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.
S02
Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
verwendet werden.
T94
16).
Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
T95
16).
Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
T99
16).
Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer
98-2620-A02-V01
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 7,5Jx16H2 Typ 59 756
R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Seite 5 von 5
Hinweise zum Sonderrad
entfällt
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 1998.
Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.
Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95
Lambsheim, 11.Oktober 2002
Pohl
00043929.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim