abe teilegutachten
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ACHTUNG FÜR DIESE FELGE IST SOWOHL EINE ABE ALS AUCH EIN TEILEGUTACHTEN HINTERLEGT F BITTE BEACHTEN: Ist im Felgenberatungssystem der Vermerk „TÜV – Vorführung nicht erforderlich“ verwenden Sie bitte die ABE (Gutachten zur ABE Nr. .....) Ist im Felgenberatungssystem der Vermerk „TÜV – Vorführung erforderlich“ verwenden Sie bitte das Teilegutachten. F Neufahrzeuge ab Baujahr 2003/2004 sind teilweise nur noch im Gutachten zur ABE hinterlegt. Kraftfahrt-Bundesamt D-24932 Flensburg ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE) nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der Fassung vom 28.09.1988 (BGBl I S.1793) Nummer der ABE: 44416, Nachtrag 07 Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen 7½ J x 16 H2 Typ: 59 756 Inhaber der ABE und Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH DE-92637 Weiden/i.d.Opf. Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt: Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß auch für den Nachtrag. In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen Änderungen bzw. Ergänzungen ein. Kraftfahrt-Bundesamt D-24932 Flensburg 2 Nummer der ABE: 44416, Nachtrag 07 Die ABE-Nr. 44416 erstreckt sich auf die Sonderräder 7½ J x 16 H2, Typ 59 756, in den Ausführungen: Nr. der Anlage 1 2 3 4 Ausführungsbezeichnung Kennzeichnung Kennzeichnung auf dem auf dem Rad Zentrierring F 59 756 35 R ohne Ring Z 59 756 35 R ZF Ø70.4 – Ø57.1 S 59 756 35 R ohne Ring Z 59 756 35 R ZS Ø70.4 – Ø66.6 F 59 756 45 R ohne Ring Z 59 756 45 R ZF Ø70.4 – Ø57.1 S 59 756 45 R ohne Ring Z 59 756 45 R ZS Ø70.4 – Ø66.6 Mittenloch-Ø in mm Zumax. LochEinlässige Abrollkreis-Ø preßRadlast umfang in mm / tiefe in kg in mm Lochzahl in mm 57,1 630 1985 112/5 35 66,6 630 1985 112/5 35 57,1 725 2100 112/5 45 66,6 725 2100 112/5 45 Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen des Nachtragsgutachtens Nr. 55262098 genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. Abweichend von den Bestimmungen des § 27 StVZO (Berichtigung der Fahrzeugpapiere) ist es bei Verwendung einer im Gutachten aufgeführten Reifen- oder Felgengröße, sofern diese nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt sind, nicht erforderlich, eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Verwaltungsbehörde (Zulassungsbehörde) zu veranlassen. Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr des Technischen Überwachungs-Vereins Pfalz Verkehrswesen GmbH, Lambsheim, vom 10.06.2005 festgehaltenen Angaben. Flensburg, 24.06.2005 Im Auftrag (Hunkele) Anlagen: Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung 1 Nachtragsgutachten Nr. 55262098 GUTACHTEN zur ABE Nr. 44416 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55262098 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand Hersteller PKW-Sonderrad 7,5Jx16H2 Typ 59 756 R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Seite 1 von 6 Auftraggeber R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Am Forst 4 92637 Weiden / Opf. Prüfgegenstand Modell Typ Radgröße Zentrierart PKW-Sonderrad 59 756 7,5Jx16H2 Mittenzentrierung Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring - S 59 756 45 R/ohne Ring Z 59 756 45 R/ZSØ70,4-Ø66,6 Kennzeichnungen KBA-Nummer Herstellerzeichen Radtyp und Ausführung Radgröße Einpresstiefe Giessereikennzeichen Herkunftsmerkmal Herstelldatum Lochzahl/ Lochkreis- (mm)/ Mittenloch-ø (mm) 5/112/66,6 Einpress- Radtiefe last (mm) (kg) Abrollumfang (mm) 45 2100 725 44416 R.O.D. 59 756 (s.o.) 7,5Jx16H2 ET (s.o.) Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. S01 S02 S03 S05 Art der Befestigungsmittel Schraube M14x1,5 Schraube M14x1,5 Schraube M12x1,5 Schraube M14x1,5 Bund 60° Kegel 60° Kegel 60° Kegel 60° Kegel Anzugsmoment (Nm) 150 160 110 130 Schaftlänge (mm) 29,5 29.5 25 29.5 Prüfungen Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz (Gutachten Nr. 55262098) durchgeführt. Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Mercedes-Benz Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 44416 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55262098 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand Hersteller PKW-Sonderrad 7,5Jx16H2 Typ 59 756 R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Seite 2 von 6 Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr. A-Klasse 168 e1*96/79*0073*.. nur mit ESP kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise Auflagen und Hinweise 103 44-103 44-75 55-92 195/50R16 205/45R16 195/45R16 195/50R16 K46 K49 K50 K56 M+S R70 K46 K49 K50 K56 R35 K49 K50 R37 K46 K49 K50 K56 M24 R09 60-103 60-103 60-103 60-103 70-103 195/55R16 205/50R16 205/55R16 225/45R16 205/55R16 K42 R70 K42 G01 K42 K14 K42 K49 K50 110-300 110-300 110-300 110-300 205-290 205-290 205-290 205-290 145-225 225/60R16 225/60R16 235/60R16 235/60R16 225/60R16 225/60R16 235/60R16 235/60R16 225/60R16 M+S R09 R09 145 M+S R09 145 R09 R09 M+S R09 R09 M+S R09 R09 R35 V-Klasse 638/2 e9*95/54, 98/14, 2001/116*0020*.. 72-128 72-128 72-128 215/60R16 215/60R16 225/55R16 K56 T94 T95 T99 K56 R09 R35 K56 T94 T95 T99 Vito 638 e9*93/81,98/14, 2001/116*0005*.. 58-105 58-105 58-105 215/60R16 215/60R16 225/55R16 K56 R09 R35 K56 T95 T99 K56 T95 T99 Vito 638/1 K 393 60-105 60-105 60-105 215/60R16 215/60R16 225/55R16 K56 T99 K56 R09 R35 K56 T99 215/60R16 225/60R16C 149 R37 T99 148 A01 K41 K49 K50 A01 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A14 A19 A60 B03 DBA S03 A01 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A14 A19 V16 S05 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A14 A19 S05 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A14 A19 B03 S01 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A14 A19 B03 S01 A02 A04 A05 A08 A09 A11 A14 A19 A61 B03 B33 NBF S01 A01 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A14 A19 K42 K44 K50 S02 A01 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A14 A19 K42 K44 K50 S02 A01 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A14 A19 K42 K44 K50 S02 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A14 A19 B03 S02 A-Klasse 169 e1*2001/116*0288*.. B-Klasse 245 e1*2001/116*0314*.. S-Klasse 140 F690, e1*96/27*0056*.. S-Klasse 140C G165, e1*96/27*0057*.. S-Klasse 220 e1*97/27*0099*.. Vito/Viano 65-160 639, 639/4 65-160 e9*2001/116*0048*.., L275 Auflagen und Hinweise Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 44416 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55262098 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand Hersteller PKW-Sonderrad 7,5Jx16H2 Typ 59 756 R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Seite 3 von 6 145 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1450 kg. 148 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1480 kg. 149 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1490 kg. A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. A11 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. A19 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. A60 Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie. A61 Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit extra verlängerter Karosserie (Fahrzeuglänge über 5200 mm). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 44416 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55262098 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand Hersteller PKW-Sonderrad 7,5Jx16H2 Typ 59 756 R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Seite 4 von 6 B03 Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen, die ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern (mit Ausnahme von Felgen für M+S-Bereifung) ausgerüstet sind. B33 Aufgrund fehlender Freigänigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm oder größer an Achse1. DBA Sonderräder nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Serienbereifung ausschließlich 155/70R15. G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (Paragraph 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Rad-Reifenkombinationen auf Zulässigkeit zu überprüfen. K14 An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen. K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K49 Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen. K50 Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen. K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. M24 Folgende Reifen wurden geprüft: Hersteller Sommerprofiltyp(en) bzw. Geschw.Kat. Winterprofiltyp(en) bzw. Geschw.Kat. Bridgestone Continental Dunlop Goodyear Pirelli Semperit Yokohama RE 71 CSC SP 8000 Eagle NCT 3 P 6000 Direction-Sport AV1-50i , A 008 -TS 790 --W 210 Asimmetrico --- Es können auch andere Reifen der Reifengröße 195/50R16 verwendet werden, die gemäß Bestätigung des Reifenherstellers auf 7,5 J x 16 H2 montierbar sind. NBF Das Sonderrad ist nicht zulässig für beschußgeschützte Fahrzeugausführungen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 44416 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55262098 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand Hersteller PKW-Sonderrad 7,5Jx16H2 Typ 59 756 R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Seite 5 von 6 R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist. R35 Sofern bei dieser Reifengröße Reifenfabrikatsbindungen aufgeführt sind, sollten die vom Fahrzeughersteller empfohlenen Reifen verwendet werden. R37 Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig ausschließlich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind. R70 Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 verwendet werden. S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 verwendet werden. S05 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 verwendet werden. T94 16). Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. T95 16). Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. T99 16). Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. V16 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Nr. 1 Nr. 2 Nr. 3 Nr. 4 Nr. 5 Nr. 6 Nr. 7 Nr. 8 Nr. 9 Nr.10 Nr.11 Nr.12 Nr.13 Nr.14 Nr.15 Vorderachse Hinterachse 185/50R16 195/40R16 195/45R16 195/50R16 205/45R16 205/50R16 205/55R16 205/60R16 215/40R16 215/50R16 215/55R16 225/40R16 225/50R16 225/55R16 225/60R16 205/45R16 215/35R16 215/40R16, 225/40R16 205/45R16 225/40R16 225/45R16 225/50R16, 245/45R16 225/55R16 225/40R16, 245/35R16 245/45R16 235/50R16 245/35R16, 255/35R16 245/45R16 245/50R16 245/55R16 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 44416 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55262098 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand Hersteller PKW-Sonderrad 7,5Jx16H2 Typ 59 756 R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Seite 6 von 6 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise. Hinweise zum Sonderrad entfällt Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 1998. Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor. Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95 Lambsheim, 10.Juni 2005 Coen 00081076.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim ACHTUNG TEILE GUTACHTEN è è è AB HIER FOLGT DAS TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 98-2620-A02-V01 Prüfgegenstand Hersteller PKW-Sonderrad 7,5Jx16H2 Typ 59 756 R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Seite 1 von 5 Auftraggeber R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Maria-Eich-Straße 3 82166 Gräfelfing Prüfgegenstand Modell Typ Radgröße Zentrierart PKW-Sonderrad 59 756 7,5Jx16H2 Mittenzentrierung Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring - S 59 756 45 R/ohne Ring Z 59 756 45 R/ZSØ70,4-Ø66,6 Kennzeichnungen Herstellerzeichen Radtyp und Ausführung Radgröße Einpresstiefe Giessereikennzeichen Herkunftsmerkmal Herstelldatum Lochzahl/ Lochkreis- (mm)/ Mittenloch-ø (mm) 5/112/66,6 Einpress- Radtiefe last (mm) (kg) Abrollumfang (mm) 45 2100 725 R.O.D. . 59 756 45 R 7,5Jx16H2 ET 45 Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. S01 S02 Art der Befestigungsmittel Schraube M14x1,5 Schraube M12x1,5 Bund 60° Kegel 60° Kegel Anzugsmoment (Nm) 150 110 Schaftlänge (mm) 29,5 25 Prüfungen Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz e. V. (Gutachten Nr. 55262098) durchgeführt. Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 wurden an den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Mercedes-Benz Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 98-2620-A02-V01 Prüfgegenstand Hersteller PKW-Sonderrad 7,5Jx16H2 Typ 59 756 R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Seite 2 von 5 Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr. A-Klasse 168 e1*96/79*0073*.. nur mit ESP kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise Auflagen und Hinweise 103 44-103 44-75 92 195/50R16 205/45R16 195/45R16 195/50R16 K06 K11 K49 K50 M24 K06 K11 K49 K50 R35 K49 K50 R37 K06 K11 K49 K50 M24 S-Klasse 140 F690, e1*96/27*0056*.. S-Klasse 140C G165, e1*96/27*0057*.. S-Klasse 220 e1*97/27*0099*.. 110-300 110-300 110-300 110-300 205-290 205-290 205-290 205-290 150-165 225/60R16 225/60R16 235/60R16 235/60R16 225/60R16 225/60R16 235/60R16 235/60R16 225/60R16 M+S R09 R09 145 M+S R09 145 R09 R09 M+S R09 R09 M+S R09 R09 R35 V-Klasse 638/2 e9*95/54*0020*.., e9*98/14*0020*.. 72-128 72-128 72-128 215/60R16 215/60R16 225/55R16 K11 T94 T95 T99 K11 R09 R35 K56 T94 T95 T99 Vito 638 e9*93/81*0005*.., e9*98/14*0005*.. 58-105 58-105 58-105 215/60R16 215/60R16 225/55R16 K11 R09 R35 K11 T95 T99 K56 T95 T99 Vito 638/1 K 393 60-105 60-105 60-105 215/60R16 215/60R16 225/55R16 K11 T99 K11 R09 R35 K56 T99 A02 A04 A05 A06 A08 A09 A12 A14 A19 A60 B03 DBA S02 A02 A04 A05 A06 A08 A09 A12 A14 A19 B03 S01 A02 A04 A05 A06 A08 A09 A12 A14 A19 B03 S01 A02 A04 A05 A06 A08 A09 A11 A14 A19 A58 A61 B03 B33 NBF S01 A02 A04 A05 A06 A08 A09 A12 A14 A19 K04 K42 K50 S01 A02 A04 A05 A06 A08 A09 A12 A14 A19 K04 K42 K50 S01 A02 A04 A05 A06 A08 A09 A12 A14 A19 K04 K42 K50 S01 Auflagen und Hinweise 145 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1450 kg. A02 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 98-2620-A02-V01 Prüfgegenstand Hersteller PKW-Sonderrad 7,5Jx16H2 Typ 59 756 R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Seite 3 von 5 A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. A06 Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 oder M14x1,5 und 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF. A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. A11 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Antriebsachse verwendet werden. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. A19 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen zulässig. A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A60 Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie. A61 Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit extra verlängerter Karosserie (Fahrzeuglänge über 5200 mm). B03 Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen, die ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern (mit Ausnahme von Felgen für M+S-Bereifung) ausgerüstet sind. B33 Aufgrund fehlender Freigänigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm oder größer an Achse1. DBA Sonderräder nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Serienbereifung ausschließlich 155/70R15. K04 An Achse 2 ist ggf. durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K06 An Achse 2 ist ggf. durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K11 Ggf. ist durch Nacharbeiten der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 98-2620-A02-V01 Prüfgegenstand Hersteller PKW-Sonderrad 7,5Jx16H2 Typ 59 756 R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Seite 4 von 5 K49 Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen. K50 Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen. K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. M24 Folgende Reifen wurden geprüft: Hersteller Sommerprofil bzw. Geschw.-Kat. Winterprofil bzw. Geschw.-Kat. Bridgestone Continental Dunlop Goodyear Pirelli Yokohama RE 71 CSC SP 8000 Eagle NCT 3 P 6000 AV1-50i , A 008 ----W 210 Asimmetrico -- Es können auch andere Reifen der Reifengröße 195/50R16 verwendet werden, die gemäß Bestätigung des Reifenherstellers auf 7,5 J x 16 H2 montierbar sind. NBF Das Sonderrad ist nicht zulässig für beschußgeschützte Fahrzeugausführungen. R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist. R35 Sofern bei dieser Reifengröße Reifenfabrikatsbindungen aufgeführt sind, sollten die vom Fahrzeughersteller empfohlenen Reifen verwendet werden. R37 Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig ausschließlich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind. S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 verwendet werden. S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 verwendet werden. T94 16). Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. T95 16). Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. T99 16). Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 98-2620-A02-V01 Prüfgegenstand Hersteller PKW-Sonderrad 7,5Jx16H2 Typ 59 756 R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Seite 5 von 5 Hinweise zum Sonderrad entfällt Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 1998. Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor. Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95 Lambsheim, 11.Oktober 2002 Pohl 00043929.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim