und Vortragstätigkeit - Rechtswissenschaftliche Fakultät

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und Vortragstätigkeit - Rechtswissenschaftliche Fakultät
Prof. Dr. Martin Hochhuth
apl. Professor für Öffentliches Recht sowie für Rechtsund Staatsphilosophie an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau
Ständiger Lehrbeauftragter für Europäisches und Internationales Umweltrecht sowie für Rechtstheorie an der Universität Kassel
Lehrstuhlvertreter für Verwaltungsrecht, insb. Wirtschaftsverwaltungsrecht sowie Allgemeine Staatslehre an der
Fernuniversität Hagen
Mitglied der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer
Dienstlich:
Privat:
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i. Br.
Juristische Fakultät
Institut für Öffentliches Recht III
Platz der Alten Synagoge 1
Kaiser-Joseph-Str. 268
D-79098 Freiburg i. Br.
Tel.: +49 (0) 761 381 468
(0)15222529191
D-79085 Freiburg i. Br.
Tel.: +49 (0) 761 203-2243
Fax: +49 (0) 761 203-2240
E-Mail: [email protected]
I. Lebenslauf
23. Dezember 1960:
Geboren in Eschwege (Hessen) als Sohn des Sortimentsbuchhändlers
und späteren Schriftstellers Rolf Hochhuth und der Studienreferendarin
Marianne Hochhuth, geb. Heinemann.
1963:
Umzug nach Basel-Stadt. Primarschule in Riehen; Gymnasium in Basel.
1972 bis 1980:
Evangelische Internatsschule Schloß Gaienhofen (Ambrosius-BlarerGymnasium) in Gaienhofen am Bodensee.
Sommer 1980:
Abitur. Aufnahme in die Hochbegabtenförderung der Studienstiftung des
Deutschen Volkes.
Herbst 1980:
Beginn des Studiums der Rechtswissenschaft, Philosophie und Politik in
Hamburg.
Daneben im dritten und vierten Semester Schauspielschule in Hamburg
(Vollzeitausbildung; staatliche Schauspielprüfung bestanden; Engage-
ment-Angebot des Staatstheaters Braunschweig abgelehnt, um das Jura- und Philosophiestudium fortsetzen zu können), Hospitanz (Regieassistenz) am Ernst-Deutsch-Theater Hamburg. Im sechsten Semester
(Sommer 1983) Praktikum bei der Staatsanwaltschaft Hamburg, Abteilung Drogenkriminalität und Prostitution.
Herbst 1984:
Ausarbeitung der Verfassungsbeschwerde des „BUND“ (Bund für Umwelt- und Naturschutz in Deutschland) und einiger ihm nahe stehender
Privater gegen die NATO-Nachrüstungs-Raketenstationierung im Auftrag der Hamburger Anwaltskanzlei Kähler und Kollegen als einziger
Student, zusammen mit Referendaren. Mit 23 Jahren erstes Juristenhonorar verdient.
Endgültige Aufnahme in die Studienstiftung des Deutschen Volkes.
Wechsel an die Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i. Brsg. wegen des
praxisnäheren Klausurexamens und um bei speziell vier Professoren zu
studieren: an der Juristischen Fakultät bei Ernst-Wolfgang Böckenförde,
meinem späteren Chef, Staatsrecht und Staatsphilosophie, bei Alexander Hollerbach, meinem späteren Doktorvater, Rechtsphilosophie; an
der Philosophischen Fakultät bei dem Systematiker (Cartesianer und
Kantianer) Gerold Prauss und bei Friedrich-Wilhelm v. Herrmann, dem
Heidegger-Herausgeber, die Grundlagen der Philosophie.
14. Juni 1989:
Erstes Juristisches Staatsexamen.
Ab 1. September 1989: Wissenschaftliche Hilfskraft am Freiburger Lehrstuhl des Bundesverfassungsrichters Professor Dr. jur. Dr. phil. Dres. h.c. mult. Ernst-Wolfgang
Böckenförde.
Ab 1. April 1990:
Rechtsreferendariat beim OLG Karlsruhe (LG Freiburg), unterbrochen
durch eine Beurlaubung zur Arbeit an der Dissertation.
Ab 1. Oktober 1990:
Wissenschaftlicher Assistent des Lehrstuhlnachfolgers von Professor
Böckenförde, Professor Dr. Dietrich Murswiek, mit Unterbrechungen
während des Referendariats und eines Teils der Promotion;
Fortsetzung des Philosophiestudiums bei F.-W. v. Herrmann, vor allem
aber bei Gerold Prauss.
Sommer 1994:
Intensiv-Vertiefungsstudium nur für Rechtsreferendare an der Universität
Konstanz im Internationalen Privatrecht, Internationalen Zivilprozeßrecht, Europarecht und Völkerrecht.
13. Januar 1995:
Zweites Juristisches Staatsexamen.
16. Juli 1998:
Promotion („summa cum laude“) bei Professor Dr. Alexander Hollerbach
mit der Dissertation „Kantianischer Partisan. Umriß und Gründe einer
Relativitätstheorie des Öffentlichen Rechts eingefügt in Vorstudien zur
phänomenologischen Entscheidungs- und Staatslehre“ (veröffentlicht
unter dem Kurztitel „Relativitätstheorie des Öffentlichen Rechts“, BadenBaden 2000).
Seither:
Ununterbrochene Lehrtätigkeit insb. im Öffentlichen Recht sowie der
Rechts- und Staatsphilosophie (siehe beiliegende Liste, unten, S. 10 ff.).
September 2000:
Mit dem damaligen Mitassistenten und heutigen Professor Dr. Stephan
Kirste und den Professoren Dres. Rolf Gröschner, Martin Sattler, Kay
2
Waechter und Manfred Walther Gründung des Arbeitskreises „Ideengeschichte der Rechtsphilosophie“, der seither alle zwei Jahre tagt und
seine Verhandlungen stets (im Franz-Steiner-Verlag, Stuttgart) publiziert.
10. Februar 2005:
Habilitation mit der Schrift „Die Meinungsfreiheit im System des Grundgesetzes“. Venia legendi für Öffentliches Recht sowie Rechts- und
Staatsphilosophie.
Wintersemester 2005/2006 – Sommersemester 2016:
Nahezu ununterbrochen Lehrstuhlvertretungen und, oft parallel dazu, Lehraufträge an bislang zwölf Universitäten: der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i. Brsg., der Universität Bielefeld, der Otto-Friedrich-Universität Bamberg; der Zeppelin University Friedrichshafen (hier ununterbrochen von fall
term 2007 bis spring term 2012 immer wieder aufgefordert und, mit einer
Ausnahme, auch stets zugesagt), der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, der Friedrich-Schiller-Universität Jena, der Julius-Maximilians-Universität Würzburg, den Universitäten Bayreuth, Konstanz, der Georg-AugustUniversität Göttingen, der Universität Kassel und der Fernuniversität Hagen.
Parallel dazu Oktober 2011-September 2013 nebenamtlich externer Berater (of counsel) der Rechtsanwaltskanzlei Schmitz/Niemann/Haase in Witten/Düsseldorf. Parallel zu den Lehrveranstaltungen seit Ende Dezember
2012 nebenamtlich Aufbau und vom 1.2.2013-31.3.2015 hauptamtlich weiterer Aufbau und Management (als wissenschaftlicher Geschäftsführer) des
vom Verband Deutscher Ingenieure (VDI) und der Europäischen Union finanzierten Drittmittelprojekts „Kompetenznetzwerk Recht und zivile Sicherheit in Europa“ an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i. Brsg. Währenddessen und seither wieder Fortsetzung der Seminare und Vorlesungen.
Im Einzelnen siehe die unten beigefügte Liste der Lehrveranstaltungen (ab
S. 10 ff.).
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II. Veröffentlichungen
1. Bücher
- „Relativitätstheorie des Öffentlichen Rechts“, Baden-Baden 2000
(Dissertation Freiburg im Breisgau 1997/98, 554 Druckseiten).
Rezensionen:
Christoph Möllers in: Die Verwaltung 2001, S. 309-311;
Gerd Roellecke in: Frankfurter Allgemeine Zeitung v. 17. 7. 2001, S. 49;
vgl. auch Helmuth Schulze-Fielitz, „Was macht die Qualität öffentlich-rechtlicher Forschung aus?“ in: Jahrbuch des Öffentlichen Rechts der Gegenwart (JÖR) Band 50
(n.F.), 2002, S. 1-57 (S. 29, mit Fn. 121).
- „Die Meinungsfreiheit im System des Grundgesetzes“ (Habilitationsschrift Freiburg im
Breisgau 2005, 401 + XXIV Druckseiten), Tübingen (J.C.B. Mohr / Paul Siebeck), Band 153
der Reihe Jus Publicum, Mai 2007.
- Unveränderter Nachdruck der ausverkauften ersten Auflage bereits im April 2008.
Rezensionen:
Albrecht Götz von Olenhusen in: Archiv für Urheber- und Medienrecht (UFITA) 2008, S. 285289,
Helmut Goerlich in: Der Staat 2008, S. 127-130,
Winfried Brugger, in: Die Öffentliche Verwaltung (DÖV) 2008, S. 737,
Dieter Grimm, in: Archiv des öffentlichen Rechts (AöR): (angekündigt für 2016).
- „Nachdenken über Staat und Recht“ – Beiträge von Gertrude Lübbe-Wolff, Dieter Dörr,
Christian Hillgruber, Martin Hochhuth, Jens Kersten, Hartmut Schiedermair, Kurt Seelmann,
Rainer Wahl und Heinrich Wilms – aus Anlass des 60. Geburtstages von Dietrich Murswiek,
herausgegeben von Martin Hochhuth, Berlin (Duncker und Humblot), 272 Druckseiten, 2010.
Rezension von Walter Leisner, Deutsches Verwaltungsblatt (DVBl.) 2011, S.753f.
- „Rückzug des Staates und Freiheit des Einzelnen – Die Privatisierung existenzieller Infrastrukturen“ – Beiträge von Heinrich Haasis, Michael Kloepfer, Christoph Ohler, Eberhard
Eichenhofer, Hanno Kube, Michael Fehling, Michael Ronellenfitsch, Siegfried Broß, Günter
4
Knieps, Rolf Stürner, Thomas Würtenberger, Katrin Blasek und Martin Hochhuth, Berlin
(Duncker und Humblot), 299 Druckseiten, 2012.
Rezensionen:
Ulrich Battis in: Archiv des öffentlichen Rechts (AöR) Band 138 (2013), S. 307-310,
„UK“ in: Bahn-Report Heft 6/2012, S. 72,
Axel Schwarz in: http://www.socialnet.de/rezensionen/15938.php (November 2013),
Henrik Scheller in: Portal für Politikwissenschaft vom 15. November 2012 (http://www.pwportal.de/ rezension/35559-rueckzug-des-staates-und-freiheit-des-einzelnen),
Jens Kersten in: Der Staat, Band 52, 2013, S. 479-482 (Heft 3),
Matthias Knauff in: Die Öffentliche Verwaltung (DÖV), 2014 S. 80f.
2. Sonstige Veröffentlichungen
- „Staatsräson - Geldräson - Menschenräson. Die Selbstpreisgabe des Staates, besonders im
Völkerrecht, und wem sie nützt“. In: Gralf-Peter Calliess/Matthias Mahlmann (Hrsg.): Der Staat
der Zukunft. Archiv für Rechts- und Sozialphilosophie-Beiheft 83, 2002, S. 85-107.
Dazu in dem Tagungsbericht „Die Nachricht vom Tod des Staates war stark übertrieben“ von A. Kemmerer, Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 8. 5. 2001, S. 54, die Spalten 1 und insb. 2 f.
- „Der Informationsbegriff des Rechts und die Medien-und-Repräsentanten-Spirale“. In: Michelle
Cottier, David Rüetschi und Konrad Sahlfeld (Hrsg.): Information & Recht. Ein Projekt von Assistentinnen und Assistenten der Juristischen Fakultät Basel, Basel/Genf/München 2002,
S. 89-100.
- „Die Methodenlehre zwischen Staatsrecht und Rechtsphilosophie — und als Verschleierung
des Theorie-Praxis-Bruches“. In: Rechtstheorie 2001, S. 227-238.
Chinesische Übersetzung des obigen Aufsatzes, besorgt von lic. iur. Jing Zhao, erschienen im:
中国法学 方 法 论论丛(zhong guo fa xue fang fa lun lun cong, „Archiv für juristische Methodenlehre“),
Band 1 (2012), S.11-24 unter dem Titel: 国家法与法哲学之间的方法论——有时作为对理论 与 实
践之间的裂缝的掩饰 (guo jia fa yu fa zhe xue zhi jian de fang fa lun——you shi zuo wei dui li lun yu shi
jian zhi jian de lie feng de yan shi).
- „Lückenloser Freiheitsschutz und die Widersprüche des Art. 2 Abs. 1 GG“. In: Juristenzeitung
2002, S. 743-752.
- „Militärische Bundesintervention bei inländischem Terrorakt - Verfassungsänderungspläne aus
Anlaß des 11. September 2001“. In: Neue Zeitschrift für Wehrrecht 2002, S. 154-167.
- „Vor schlichthoheitlichem Verwaltungseingriff anhören? - Drei Thesen zur Dogmatik des Realhandelns“. In: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 2003, S. 30-35.
5
- „Verfahrensvorschriften und Fehlerfolgen. Ein Vergleich der Regelungen des Baugesetzbuches und des Verwaltungsverfahrensgesetzes, von Jana Lorenz (Beiträge zur Raumplanung
und zum Siedlungs- und Wohnungswesen, Band 204), Münster, Zentralinstitut für Raumplanung 2002“, Kurzrezension. In: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 2003, S. 965.
- „Zur normativen Verpflichtungslehre im Immissionsschutzrecht“. In: Juristenzeitung 2004,
S. 283-292.
- „Der Begriff des Terrorismus und der formale Friedensbegriff des Völkerrechts und des innerstaatlichen Öffentlichen Rechts“. In: Dieter Fleck (Hrsg.), Rechtsfragen der Terrorismusbekämpfung durch Streitkräfte/Legal Issues of Military Counter-Terrorist Operations, BadenBaden 2004, S. 43-65.
- Rechtsphilosophisches Einführungsreferat und zwei statements in: Michael Frotscher, HansJoachim Gehrke, Martin Hochhuth, Lore Hühn, Anke Ruth-Klumbies (Hrsg.), „Gibt es einen
freien Willen? Herausforderungen durch die Neurowissenschaften“. In: Thema: Gott im Gehirn, Evangelische Aspekte, 15. Jahrgang, Heft 3, August 2005, S. 26 ff., darin S. 28 f. und
31 f.
- „Die Bedeutung der neuen Willensfreiheitsdebatte für das Recht“ (um Fußnoten erweiterte
Fassung des Habilitationsvortrages). In: Juristenzeitung 2005, S. 745-753.
- „Rechtssystematischer Ort, Rang und Durchsetzbarkeit des Gemeinwohls vom Forstrecht über das Staats- und Europarecht bis hin zum Umweltvölkerrecht“. In: Michael Memmler/Chantal
Ruppert/ (Hrsg.), Dem Gemeinwohl verpflichtet? Perspektiven zu einem unbestimmten Leitbegriff für die Waldwirtschaft, München, oekom-Verlag 2006, S. 55-70.
- „Das abwägungsfeste Übermaßverbot als gesellschaftsvertragliche Gegenleistung“. In: Archiv
für Rechts- und Sozialphilosophie (ARSP) 2006, S. 382-396.
- „Kein Grundrecht auf üble Nachrede – Der Stolpe-Beschluss des BVerfG schützt das Personal
der Demokratie“. In: Neue Juristische Wochenschrift (NJW), 2006, S. 189–191.
- „Widerstandspflicht. Carl Schmitt in den Schrecken der Autonomie – und einige Lehren aus
seinem Scheitern“. Unter dem verfremdeten Titel: „Carl Schmitt entmythologisieren. Begriffliches und Existentielles im Staatsdenken am Beispiel eines Scheiterns“, abgedruckt in: Martina
Wittkopp-Beine, Ingeborg Villinger, Hans A. Pühl und Stadtarchiv der Stadt Plettenberg
(Hrsg.), „Carl Schmitt in der Diskussion“, Band 4 der „Beiträge zur Plettenberger Stadtgeschichte“, Plettenberg (Selbstverlag der Stadt) 2006, S 45-57.
- „Strafgerechtigkeit und Milde angesichts der Willensfreiheits-Aporie“. In: Hans-Jörg Albrecht,
Monika Fludernik, Hans-Helmuth Gander (Hrsg.), „Bausteine zu einer Ethik des Strafens. Philosophische, juristische und literaturwissenschaftliche Perspektiven“. „Studien zur Phänomenologie und praktischen Philosophie“, Band 5, zugleich Tagungsband des Projekts „Recht
– Norm – Kriminalisierung“ der Deutschen Forschungsgemeinschaft, Würzburg (Ergon-Verlag)
2008, S. 117-131.
- „Grundrechte und Grundfreiheiten als Schutzpflichten?“. In: Michael Anderheiden / Michael
Heinig / Stephan Kirste / Kurt Seelmann (Hrsg.), „Paternalismus und Recht / Paternalismus
und Partizipation in Europa“, Tagungsband, zugleich Gedächtnisschrift für Professor Dr. Angela Augustin (1968-2004), J.C.B. Mohr/Paul Siebeck, Tübingen 2006, S. 207-223.
6
- „Übungsklausur Öffentliches Recht – Der Stasi-Verdacht“. In: „Juristische Ausbildung“ („JURA“), zusammen mit Oliver Sauer und Holger Wöckel, 2006, S. 538-543.
- „Der Juristenstreit um die ‚Tyrannei der Werte’ philosophisch und soziologisch betrachtet“. In:
Thema: Werte und die neue Wertdebatte, Evangelische Aspekte, 16. Jahrgang, Heft 3, August
2006, S. 14-18.
- „Anhand von ‚Caroline’ [Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, korrigiert vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte] fünferlei Grundsätzliches.“ Diskussionsbeitrag auf der
Tagung der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer, Rostock 2006, in: Veröffentlichungen der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer, Band 66 (2007), S. 444 f.
- „Schäuble will ein Passepartout / Innenminister Schäuble will das Grundgesetz ändern lassen,
um die Bundeswehr auch im Inland einsetzen zu können.“ Interview mit der Berliner „tageszeitung“ („taz“) am 6.1.2007.
- „Gefährlich und überflüssig.“ Gastbeitrag zu den erneuten Verfassungsänderungsplänen von
Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble zum Bundeswehreinsatz im Innern, in: „Südwestpresse / Schwäbische Donauzeitung“ vom 13. Januar 2007, S. 4.
- „Schatten über der Meinungsfreiheit – Der ‚Babycaust’-Beschluss des BVerfG bricht mit der
‚Vermutung für die Zulässigkeit der freien Rede’“, in: Neue Juristische Wochenschrift, 2007,
S. 192 ff.
- „Der Wortlaut als Grenze gemäß einer modernen Verfassungs-Methodenlehre. Drei Unterscheidungen und eine These am Beispiel des Daschner-Gäfgen-‚Folterdilemmas’.“ Diskussionsbeitrag auf der Tagung der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer, Freiburg 2007,
in: Veröffentlichungen der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer, Band 67 (2008), S.
118 f.
- „Geiselnahme in Somalistan“, Examensklausur Öffentliches Recht. In: Studentische Zeitschrift
für Rechtswissenschaft (StudZR), Heidelberg, Heft 1 des Jahrganges 2009, S. 113-148, zusammen mit Oliver Sauer.
- „Das Recht als Benutzeroberfläche oder Fortschritt durch Begriffsausnüchterung. Ein Corollar
zu Eric Hilgendorfs Darstellung des Beleidigungsrechts“, in: EWE/Erwägen, Wissen, Ethik,
Heft 1, 2009, S. 58 f.
- „Die Verfassungskonstellation des ‚Sozialdetektivs’“ (sozialbehördliche Außendienstmitarbeiter). In: Andreas Musil und Andreas v. Arnauld (Hrsg.), „Strukturfragen des Sozialverfassungsrechts“, JCB Mohr/Paul Siebeck, Tübingen 2009, S. 205-219.
- „Ansprüche auf Freiheit von staatlichem Zwang: Die Grundrechte“. In: Thema: Grundrechte,
„Evangelische Aspekte“, Heft 3/2009, S. 4 ff.
- „Die Rechtsphilosophie als Einführung in die Philosophie überhaupt“. In: Waldemar Schreckenberger (Hrsg.), „Allgemeine Grundlagen für Recht, Rechtspraxis und Verwaltung“, Speyerer Arbeitsheft Nr. 198, Speyer (Selbstverlag der Deutschen Hochschule für Verwaltung Speyer) 2009, S. 101-123.
7
- „Die sichtbare Hand der Demokratie und die Kontrolle der Finanzmärkte“. In: „Agora 42, Zeitschrift für Ökonomie und Philosophie“, Heft 1, Dezember 2009, S. 48-53.
- „Existenzphilosophie und Praktische Philosophie – Geschichtliches aus Anlass der politischen
Menschen Jaspers und Maihofer“. In: Stephan Kirste / Gerhard Sprenger (Hrsg.), Menschliche
Existenz und Würde im Rechtsstaat. – Ergebnisse eines Kolloquiums für und mit Werner
Maihofer aus Anlaß seines 90. Geburtstages, Berlin (BWV) 2010, S. 82-90.
- „Nüchtern und klar trotz Postmoderne. – Drei wissenschaftstheoretische Fragen zu Dietrich
Murswieks Sechzigstem“. In: Martin Hochhuth (Hrsg.), „Nachdenken über Staat und Recht.
Kolloquium zum 60. Geburtstag von Dietrich Murswiek, Berlin (Duncker und Humblot) 2010,
S. 11-21.
- „Wahl des Bundespräsidenten: Merkels staatsrechtlicher Grund für Wulff“. In: „Legal Tribune
Online — in Zusammenarbeit mit ’Spiegel’-Online“ (Internet-Zeitschrift) vom 14.6.2010.
- „Schwächung der Demokratie durch verrechtlichte Mehrebenen-Systeme. Die Globalisierung
als Chance und Gefahr.“ In: Ivo Appel, Georg Hermes und Christoph Schönberger (Hrsg.),
„Öffentliches Recht im offenen Staat“, Festschrift für Rainer Wahl zum siebzigsten Geburtstag,
Berlin (Duncker und Humblot) 2011, S. 723-740.
- „Die wissenschaftliche Tagung als Glück“. In: Martin Hochhuth (Hrsg.), „Rückzug des Staates
und Freiheit des Einzelnen – die Privatisierung existenzieller Infrastrukturen“, S. 5 f., Berlin
(Duncker und Humblot) 2012.
- „Verteidigung der Demokratie gegen ein irregeleitetes Finanzwesen“. In: Martin Hochhuth
(Hrsg.), „Rückzug des Staates und Freiheit des Einzelnen – die Privatisierung existenzieller
Infrastrukturen“, Berlin (Duncker und Humblot) 2012, S. 271-299.
- „Beschneidung im religionsneutralen Staat“ (staatsrechtliche Kritik von LG Köln, Urt. v. 7. 5.
2012 – 151 Ns 169/11 - NJW 2012, 2128 f.), NJW-Editorial vom 12. Juli 2012, Heft 29/2012,
S. 3.
- „Die Aufgaben der Moderne und der Stachel der Postmoderne“. In: Dirk Heckmann, Ralf Peter
Schenke, Gernot Sydow (Hrsg.): „Verfassungsstaatlichkeit im Wandel — Festschrift für
Thomas Würtenberger zum 70. Geburtstag“, Berlin (Duncker und Humblot) 2013, S. 63-82.
- „Der Staat der Freiheit. Gesellschaftliche Schutzräume und die Aporie der Toleranz“. In:
„Evangelische Aspekte“, 23. Jahrgang 2013, Heft 2 (Mai), S. 17-22.
- „Wo der Keil noch gröber sein darf“ — Kurzrezension zweier Bundesverfassungsgerichtsentscheidungen (3. Kammer des Ersten Senats) zu Äußerungen im Meinungskampf: „Winkeladvokatur“ (BVerfG, Beschl. v. 2.7.2013, 1 BvR 1751/12 = NJW 2013, 3021 f.) und „Denkzettel
für rassistische Behörde“ (BVerfG, Beschl. v. 24.7.2013, 1 BvR 444/13, 1 BvR 527/13 =
BeckRS 2013, 54173). In: NJW-Editorial Heft 41, 2013.
8
-
„The Promise of European and International Environmental Law – Some Sceptic Observations”. In: Ayse Nur Tütüncü, Elif Baskaracaoglu und Nebile Pelin Manti (Hrsg.), “Joint Seminar
on International and European Environmental Law”, Istanbul (Beta Basim Yayim Dagtim A.S.)
2013, S. 185-191.
-
„Gewissensfreiheit und Verteidigungssteuer in der Demokratie des Grundgesetzes“. In: Evangelischer Pressedienst (epd), Hrsg.: “Zahlen für den Krieg? – Gewissensfreiheit kontra Steuerpflicht. Militärsteuerverweigerung als rechtliches Problem im demokratischen Steuerstaat“,
Epd-Dokumentation Nr. 20 vom 20. Mai 2014, S. 29-38.
-
„Der EGMR zum Verbot der Gesichtsverschleierung in Frankreich und Belgien“ [Anmerkung
zum Urteil der Großen Kammer des EGMR vom 1.7.2014 – 43835/11 (SAS/Frankreich) in
NJW 2014, Seite 2925-2935]. In: NJW 2014, S. 2935.
-
„Die Religion als das ‚ganz Andere‘ und die neue Schutzrolle der Verfassung. Soziologische
Beobachtungen beim Streit um das Kölner Beschneidungsurteil.“ Leicht überarbeitete Fassung des Mainzer Konferenzvortrages vom 11.9.2012 (siehe im Einzelnen unten, S. 18). In:
Ansgar Hense und Matthias Pulte (Hrsg.), „Grund und Grenzen staatlicher Religionsförderung
unter besonderer Berücksichtigung des Verhältnisses von Staat und Katholischer Kirche in
Deutschland“, Paderborn (Ferdinand Schöningh) 2014, S.65-76.
- “Technik und Wunder — Sechs Gedanken zur falschen Zeit am falschen Ort über den
Fortschritt des Staates und des Rechts” (Achter Mai, [Ost-]Berlin, “Café Moskau”) in: Bundesministerium für Bildung und Forschung (Hrsg.), “Zweites BMBF-Innovationsforum >Zivile
Sicherheit< 2014/ Antworten der Forschung / Konferenzergebnisse vom 7. bis 9. Mai 2014,
Berlin, S. 46 ff.
- „Die legitime Gesellschaft und ihr Staat zwischen Nachgiebigkeit und Härte“, in: „Zeitschrift für
Rechtsphilosophie“ 2015, Heft 4, S. 419-437.
- „Es war ein ‚Gegenschlag‘“, Interview zur Affäre Böhmermann in „Der Sonntag in Freiburg“, 17.
April 2016, S. 6.
9
III. Lehr- und Vortragstätigkeit
1. Universitäre Lehrtätigkeit
Sommer 1995 - Sommer 2005: Dreißig Übungen im Öffentlichen Recht für Anfänger I (zwanzig
im Staats-, zehn im Verwaltungsrecht); dazu vier Übungen im
Öffentlichen Recht für Anfänger II (sog. „Kleiner Schein“) (Wintersemester 1999/2000, 2000/2001, 2002/2003 und Sommersemester 2005); drei öffentlich-rechtliche Klausuren (im Rahmen des Fachschafts-Klausurenkurses für mittlere Semester
am 29. Juni 1995, des Examensklausurenkurses der Fakultät,
am 8. April 1999 und am 18. Juni 2005); Vertretungen für Professor Dr. Dietrich Murswiek in seinen staats-, umwelt- und völkerrechtlichen Seminaren und Vorlesungen.
Sommersemester 2001:
Gleichberechtigte Leitung und federführende Betreuung eines
rundfunk-, presse- und informationsrechtlichen Seminars mit
Professor Dr. Dietrich Murswiek zur Begleitung des Habilitationsvorhabens.
Wintersemester 2005/2006:
Lehrstuhlvertretung an der Universität Freiburg i. Br. für Professor Dr. Dietrich Murswiek: Dreistündige Vorlesung im Verwaltungsrecht I; Übung im Öffentlichen Recht für Anfänger II; öffentlich-rechtliche Examensklausur (Examensklausurenkurs der
Fakultät); rechts- und staatsphilosophisches Seminar zur (kritischen) Einführung in Motive und Fragen der sog. „Postmoderne“ und ihre Entstehung aus den Schwächen und Missverständnissen der klassischen Theorien unter dem Titel: „Freiheit
und autonomes Entscheiden in der Spannung von objektivem
Recht und subjektbezogener Philosophie“.
Sommersemester 2006:
Erneut Lehrstuhlvertretung an der Universität Freiburg i. Br. für
Professor Dr. Dietrich Murswiek: Vorlesung im Verwaltungsrecht II (Staatshaftungsrecht, Recht der öffentlichen Sachen);
Wiederholungs- und Vertiefungsvorlesung im Staatsorganisationsrecht für Examenskandidaten; Übung im Öffentlichen Recht
für Anfänger II; öffentlich-rechtliche Examensklausur (Examensklausurenkurs der Fakultät).
Wintersemester 2006/2007:
Erneute Lehrstuhlvertretung an der Universität Freiburg, diesmal für Professor Dr. Andreas Voßkuhle: Übung im Öffentlichen
Recht für Fortgeschrittene (Verwaltungsrecht); Vorlesung Allgemeines Verwaltungsrecht I (vierstündig); staats- und verwaltungsrechtliches Seminar zum Strukturwandel der Medien- und
Informationsgesellschaft.
Sommersemester 2007:
Elf Stunden Vorlesung pro Woche: an der Universität Bielefeld
(Nachfolge Stock/Ennuschat) drei Vorlesungen: (1.) fünfstündig:
Allgemeines Verwaltungsrecht I und II; (2.) zweistündig: Einführung in das Schulrecht für Erziehungswissenschafts- und an10
dere Nebenfachstudenten; (3.) ebenfalls zweistündig: Ideengeschichte des Verfassungsrechts.
Parallel dazu (4.) zweistündige Vorlesung zur Einführung in die
Rechts- und Staatsphilosophie sowie Rechtstheorie an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg.
Herbstsemester (fall term) 2007: Dreimal wöchentlich die jeweils zweistündige Vorlesung „Einführung Recht“ (der Sache nach Allgemeine Staatslehre,
Rechtsmethodik, Rechtstheorie, Rechtsphilosophie und politische sowie Ideengeschichte) an der Zeppelin University Friedrichshafen.
Wintersemester 2007/2008:
(Teilweise parallel zu den obigen und zu den unten genannten
Vorlesungen) weitere vier Semesterwochenstunden Vorlesung
an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg im Staatsrecht II
(Grundrechte) sowie Rechts- und Staatsphilosophie sowie
Rechtstheorie (in Vertretung für Prof. Dr. Jan Sieckmann).
5. Dezember 2007:
„Die rechtstheoretischen, philosophischen und geschichtlichen
Grundlagen des Völkerrechts und sein Wandel.“ „StudentStudy“, d.h. von den Studierenden gewünschtes Blockseminar an
der Zeppelin University Friedrichshafen.
Frühjahrssemester (spring term) 2008: Vergrößertes Deputat: zwei Kurse mit insgesamt vier Semesterwochenstunden „Einführung Recht“ (der Sache nach Allgemeine Staatslehre, Rechtsmethodik, Rechtstheorie, Rechtsphilosophie und politische sowie Ideengeschichte) an der Zeppelin University Friedrichshafen. Dazu vierstündig Einführung in
das Öffentliche Recht und einige Nebengebiete sowie ein dreistündiges anthropologisches und strafrechtsphilosophisches
Seminar zur neuen neurobiologischen Forschung, der Handlungsfreiheit und dem Begriff des „radikal Bösen“ bei Kant.
Öffentlichrechtliche Examensklausur (Examensklausurenkurs
der Fakultät) an der Universität Freiburg.
Sommersemester 2008:
(Teilweise parallel zum oben genannten:) Lehrstuhlvertretung
an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg: Vorlesungen im
Staatsrecht II (Grundrechte) sowie in der Rechts- und Staatsphilosophie und Rechtstheorie; Übung im Staatsrecht für Anfänger; Seminar zum Medienrecht, dem Strukturwandel der Öffentlichkeit (im Sinne von Habermas) und den Grundlagen des
demokratischen Verfassungsstaates für Nebenfachstudierende;
öffentlichrechtliche Examens-Übungsklausur.
Zugleich auch an der Universität Freiburg zweistündige Vorlesung Rechts- und Staatsphilosophie sowie Rechtstheorie sowie
eine öffentlich-rechtliche Examensklausur (Examensklausurenkurs der Fakultät).
Herbstsemester (fall term) 2008: Fünf Lehraufträge an der Zeppelin University Friedrichshafen:
Staatsrecht vierstündig; dazu drei je zweistündige Kurse „Einführung Recht (der Sache nach Allgemeine Staatslehre,
Rechtsmethodik, Rechtstheorie, Rechtsphilosophie und politi11
sche sowie Ideengeschichte); Zusatzkurs zu den Möglichkeiten
und Grenzen der wissenschaftlichen Philosophie: „Denken heißt
Überschreiten“ (fünfstündig).
Wintersemester 2008/2009:
(Teilweise parallel zum oben genannten:) Erneut Lehrstuhlvertretung an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. Vorlesungen: Sozialrecht I, Europarecht und Verfassungsgeschichte der
Neuzeit; Seminar zum Sozialrecht und internationalen Recht;
Examensklausur im Öffentlichen Recht.
Frühjahrssemester (spring term) 2009: An der Zeppelin University Friedrichshafen zwei zweistündige Vorlesungen zur Einführung in das Staats- und Verwaltungsrecht für die Erstsemester aller Fachbereiche und eine
vierstündige Vertiefungsvorlesung im Staatsrecht für die Drittsemester des Studienganges Public Management and Governance.
Sommersemester 2009:
(Teilweise parallel zum oben genannten:) An der FriedrichSchiller-Universität Jena Lehrstuhlvertretung für Prof. Dr. Rolf
Gröschner: Examensrepetitorium im Baurecht und Verwaltungsprozeßrecht (zweistündig); zweistündige Vorlesungen zur
Einführung in das Verwaltungsprozeßrecht, zur juristischen Methoden- und Argumentationslehre und zu Recht und Ethik sowie
ein einstündiges Kolloquium zu den Vorlesungen.
Herbstsemester (fall term) 2009: An der Zeppelin University Friedrichshafen drei zweistündige
Vorlesungen zur Einführung in das Staats- und Verwaltungsrecht für die Erstsemester aller Fachbereiche.
Wintersemester 2009/2010:
(Teilweise parallel zum oben genannten:) An der Julius-Maximilians-Universität Würzburg Lehrstuhlvertretung für Prof. Dr.
Horst Dreier. Vierstündige Vorlesung im Staatsorganisationsrecht; zweistündige Vorlesungen zur Geschichte der Rechtsund Staatsphilosophie und zur Rechtssoziologie, zweistündiges
rechtsphilosophisches Grundlagen- und Studienarbeitsseminar.
Frühjahrssemester (spring term) 2010: An der Zeppelin University Friedrichshafen drei zweistündige Vorlesungen zur Einführung in das Staats- und Verwaltungsrecht für die Erstsemester aller Fachbereiche.
Sommersemester 2010:
(Teilweise parallel zum oben genannten:) An der Julius-Maximilians-Universität Würzburg erneute Lehrstuhlvertretung für Prof.
Dr. Horst Dreier. Dreistündige Vorlesung zu den Grundrechten,
zweistündige Vorlesung zur Rechts- und Staatsphilosophie
(systematisch), zweistündige Vertiefungsvorlesung Rechtsphilosophie, zweistündiges öffentlichrechtliches Grundlagen- und
Studienarbeitsseminar.
Herbstsemester (fall term) 2010: An der Zeppelin University Friedrichshafen sechs zweistündige
Vorlesungen: drei mal zwei Stunden zur Einführung in das
Staats-, Verwaltungs-, Europa- und Völkerrecht für die Erstsemester aller Fachbereiche; drei mal zwei Stunden zur „Einführung in das Recht“ (der Sache nach Allgemeine Staatslehre,
Rechtsmethodik, Rechtstheorie, Rechtsphilosophie und politische sowie Ideengeschichte).
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Wintersemester 2010/2011:
(Teilweise parallel zum oben genannten:) An der Universität
Bayreuth Lehrstuhlvertretung für Prof. Dr. Oliver Lepsius: Dreistündige Übung im Öffentlichen Recht für Vorgerückte; zweistündige Vorlesung zur Einführung in die Rechts- und Staatsphilosophie; zweistündige Vertiefungsvorlesung zu den Grundlagen von Recht, Wirtschaft und Staat; zweistündiges Seminar
zu Staatsrecht und Rechtsphilosophie.
Frühjahrssemester (spring term) 2011: An der Zeppelin University Friedrichshafen sechs zweistündige Vorlesungen: drei mal zwei Stunden zur Einführung in
das Staats-, Verwaltungs-, Europa- und Völkerrecht für die
Erstsemester aller Fachbereiche; drei mal zwei Stunden zur
„Einführung in das Recht“ (der Sache nach Allgemeine Staatslehre, Rechtsmethodik, Rechtstheorie, Rechtsphilosophie und
politische sowie Ideengeschichte).
Sommersemester 2011:
(Teilweise parallel zum oben genannten:) An der Universität
Konstanz Lehrstuhlvertretung für Prof. Dr. Christoph Schönberger: Vierstündiges Examinatorium im Verwaltungs- und Verwaltungsprozeßrecht, Vorlesung zum Kommunalrecht; Übung
im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene.
Wintersemester 2011/12:
An der Georg-August-Universität Göttingen Lehrstuhlvertretung
für Prof. Dr. Dietmar von der Pfordten: Drei öffentlichrechtliche
Staatsexamens-Übungsklausuren; zwei Vorlesungen: Deutsches und Europäisches Wirtschaftsverfassungs- und Wirtschaftsverwaltungsrecht sowie Rechts- und Sozialphilosophie;
verfassungshistorisches, rechts- und staatsphilosophisches
Grundlagenseminar.
Frühjahrssemester (spring term) 2012: An der Zeppelin University Friedrichshafen zwei dreistündige Vorlesungen zur Einführung in die Rechts- und Staatsphilosophie.
Wintersemester 2012/2013:
An der Universität Kassel (in Vertretung für Prof. Dr. Silke Laskowski) Vorlesung (zweistündig) und Seminar (zweistündig)
zum Europäischen und internationalen Umweltrecht.
Februar 2013-Juni 2014:
Allwöchentliches zweistündiges Seminar (ganzjährig, d.h. auch
in den Semesterferien) zum deutschen, europäischen und internationalen Sicherheitsrecht mit den zehn Kollegiaten — Doktoranden des Sicherheitsrechts — des Kompetenznetzwerkes
Recht und zivile Sicherheit in Europa („KoRSE“) an der AlbertLudwigs-Universität Freiburg.
Sommersemester 2014:
Vorlesung Verfassungsgeschichte der Neuzeit (dreistündig) an
der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg.
Wintersemester 2014/15:
Vorlesung Allgemeine Staatslehre (Staats- und Verfassungstheorie) (zweistündig) an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg.
Sommersemester 2015:
Vorlesung Verfassungsgeschichte der Neuzeit (dreistündig) an
der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg.
Wintersemester 2015/16:
Vorlesungen Allgemeine Staatslehre (Staats- und Verfassungstheorie) (zweistündig) an der Albert-Ludwigs-Universität Frei13
burg sowie Theorie des Rechts an der Universität Kassel (zweistündige Vorlesung; dazu ein zweistündiges Seminar).
An der Universität Kassel vierstündige Vorlesung „Theorie
Recht“ (Rechts- und Staatsphilosophie), verblockt in fünf ganztägigen Terminen vom 1. März bis zum 7. April 2016.
Sommersemester 2016
Lehrstuhlvertretung (W3) an der Fernuniversität Hagen: Erstellung der Lehrbriefe und Prüfungsarbeiten sowie Überarbeitung
von Skripten, insb. zum Polizei- und Ordnungsrecht sowie zum
Staatshaftungsrecht, möglicherweise auch zu weiteren Fächern.
2. Vorträge
25. März 1991:
„Das Stichhaltige am sogenannten Existenzdenken als kritische
Vervollständigung des systematischen Denkens, gezeigt an einigen klassischen Problemen des Rechts und der Moral“. Vortrag an der Internationalen Sommer-Universität Dubrovnik im
Rahmen des internationalen Kolloquiums "Existenzdenken –
Humanismus oder Antihumanismus?" (Unter den Referenten,
ausnahmslos Professoren, Privatdozenten oder Habilitanden
der Philosophie der einzige Doktorand).
26. November 1995:
„Widerstandspflicht. Der Begriff Katechon und die Wege Carl
Schmitts, Martin Heideggers und Ernst Jüngers in den Schrecken der Autonomie“. Sechster Carl-Schmitt-Vortrag der Stadt
Plettenberg.
28. November 1997:
„Recht und Revolution – Beunruhigende materielle Gleitskalen
hinter der formalen Sicherheit der Begriffe“. Dreistündiger Vortrag als Ersatz für eine von den „streikenden“ Studenten verhinderte Arbeitsgemeinschaftssitzung im Verwaltungsrecht. (Als
„Gegenleistung“ dafür durfte ich in der Folgewoche, trotz des
fortdauernden „Streiks“ ungestört den normalen Verwaltungsrechts-Unterricht fortsetzen.)
4. November 1998:
„Paradigmenwechsel im Recht: Der Aufstieg des Individuums“.
Vortrag im Rahmen des Colloquium Politicum und des Studium
Generale der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i. Br.
9. Januar 1999:
„Kritische Philosophie und Wandel des Rechts“. Vortrag an der
Fritz-Erler-Akademie der sozialdemokratischen Friedrich-EbertStiftung, Freudenstadt.
6. Dezember 1999:
„Friedenssicherung durch Intervention - Die Rückkehr des Gerechten Krieges? Herausforderung für die Vereinten Nationen
und das Völkerrecht.“ Vortrag als Referent eines Seminars der
Bundeswehr und der Oberschulämter Baden-Württembergs für
Gymnasiallehrer der Gemeinschaftskunde und Geschichte im
14
Studienhaus Wiesneck (Institut für Politische Bildung in BadenWürttemberg e.V.).
5. Februar 2000:
„Nicht nur Hegel und Marx. – Die divergierenden Staatsverständnisse freiheitlicher Bewegungen angesichts von Geschichte und System der Rechts- und Staatsphilosophie“. Vortrag im
Rahmen eines Seminars „Grundlagen und Zukunft der Sozialdemokratie“ der „Jungsozialisten in der SPD“, Ulm.
13. April 2000:
„Friede durch Humanitäre Intervention? – Herausforderung von
UNO und Völkerrecht.“ Vortrag im Rahmen eines Seminars
„Krieg und Frieden auf dem Balkan“ für baden-württembergische Lehrer sämtlicher Schularten und der Fächer Geschichte,
Gemeinschaftskunde, Ethik, Philosophie und Religion, Studienhaus Wiesneck.
29. Oktober 2000:
„Die Methodenlehre zwischen Staatsrecht und Rechtsphilosophie — und als Verschleierung des Theorie-Praxis-Bruches.“
Vortrag im Rahmen der Tagung „Scheitern und Wiederbelebung
(?) [sic] der juristischen Methodik im Alltag“ an der Fernuniversität Hagen.
27. April 2001:
„Die Selbstpreisgabe des Staates, besonders im Völkerrecht,
und wem sie nützt.“ Vortrag auf der Tagung des Jungen Forums
Rechtsphilosophie zum Thema „Der Staat der Zukunft“ an der
Freien Universität Berlin.
Vgl. dazu den Tagungsbericht von A. Kemmerer, FAZ vom
8. Mai 2001, S. 54; dort die Sp.1 und insb. 2 f.
4. August 2001:
„Der Informationsbegriff des Rechts und die Medien-und-Repräsentanten-Spirale“. Vortrag im Rahmen der Assistenten-Tagung
zum Thema „Information und Recht“ an der juristischen Fakultät
der Universität Basel.
12. Mai 2003:
„Die WTO im Völkerrecht und das Allgemeine Dienstleistungshandels-Abkommen (GATS)“. Vortrag im Rahmen einer Ringvorlesung des hochschulpolitischen Referats des u-Asta der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i. Br. zum Thema „Globalisierung, Neoliberalismus und GATS“.
11. November 2004:
„Recht, Philosophie und Willensfreiheit.“ Vortrag im Rahmen der
Freiburger Hochschultage 2004 zum Thema „Haben wir einen
freien Willen? - Die Herausforderung der Neurowissenschaften“.
24. Juni 2005:
„Rechtssystematischer Ort, Rang und Durchsetzbarkeit des
Gemeinwohls vom Forstrecht über das Staats- und Europarecht
bis hin zum Umweltvölkerrecht.“ Vortrag auf der Tagung „Gemeinwohl in der Forstwirtschaft“ der forstwissenschaftlichen Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i. Br. in St. Peter
im Schwarzwald.
15
3. September 2005:
„Grundrechte und Grundfreiheiten als Schutzpflichten?“ Vortrag
auf der Tagung „Paternalismus und Recht/Paternalismus und
Partizipation in Europa“ der Juristischen Fakultät der Universität
Basel vom 1. bis 3. September 2005.
16. November 2005:
„Wie frei sind ‚nationalsozialistische’ Äußerungen unter dem
Grundgesetz? - Die polizeirechtliche Öffentliche Ordnung als
Schranke für Meinungsbekundungen und Demonstrationen von
‚Nationalsozialisten’.“ Öffentliche Vorlesung im Auftrag des Arbeitskreises kritischer Juristinnen und Juristen (akj) und der
Fachschaft Jura an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
i. Br.
30. Januar 2006:
„Carl Schmitt entmythologisieren? - Begriffliches und Existentielles im Staatsdenken, auch aus Anlaß des 30. Januar“. Vortrag
an der Juristischen Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen auf Einladung des rechtsphilosophischen Lehrstuhls von
Professor Dr. jur. Dr. phil. Dietmar von der Pfordten.
20. Februar 2006:
„Die gender-Frage als Beispiel fremdbestimmter Funktionalisierung – Positionen des Verfassungsrechts“. Grundsatzreferat als
auswärtiger Experte im Rahmen des Workshops des österreichischen Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und
Kunst „Rethinking Humanness“, zur Vorbereitung eines gleichnamigen, 2006-2010 laufenden Forschungsprogrammes zu
gender / Wissenschaft/Technik.
27. September 2006:
„Die Normativität der Moderne und die Gegenentwürfe der
‚Postmoderne’.“ Vortrag auf der Jahrestagung des „Jungen Forums Rechtsphilosophie“ an der Julius-Maximilians-Universität
Würzburg.
5. November 2006:
„Willensfreiheit und Strafrecht, Willensfreiheit und Sozialrecht,
Willlensfreiheit und demokratische Kultur.“ Vortrag auf dem
Fortbildungs-Seminar „Hochfeldener Dialog zwischen Naturwissenschaften und Theologie/Kausalität oder Freiheit – Der
menschliche Wille zwischen Zufall und Determination“ der Erzdiözese Freiburg im Breisgau in Sasbach-Hochfelden (Ortenau,
Baden).
19. September 2007:
„Die Analogie von Mensch und Staat und ihr freiheitlicher Subtext: Zur individuellen intellektuellen Freiheit in Baruch Spinozas
‚Politischem Traktat’.“ Vortrag vor dem Arbeitskreis Ideengeschichte der Rechts- und Staatsphilosophie, Bergkirchen.
24. März 2008:
„Statik und Dynamik im System des Grundgesetzes.“ Vortrag an
der Universität Kobe (Japan) im Rahmen des von Professor Dr.
Narufimi Kadomatsu geleiteten Forschungsprojekts „Legal Dynamics in Advanced Market Societies“ (konsekutiv in japanischer Sprache vorgetragen von Professor Dr. Takeshi Shimamura).
29. März 2008:
„Wiederabschaffung der Demokratie durch verrechtlichte Mehrebenen-Systeme? Die Globalisierung und Europäisierung als
Chance und Gefahr.“ Vortrag im Rahmen des von der Waseda
16
Law School unter Professor Dr. Koji Tonami veranstalteten
deutsch-japanischen Symposiums „Der offene Staat in der Globalisierung“ an der Waseda-Universität Tokio.
11. April 2008:
„Die nachdiktatorische Kodifikation (am Beispiel des Grundgesetzes) als qualitativer Sprung der Verfassungsgeschichte und
die Folgen für Verfassungsauslegung und Methodenlehre.“ Vortrag beim südwestdeutschen Rechtsphilosophenkreis („Besenfelder Gespräche“) in Durbach in der Ortenau.
21. Mai 2008:
„Die Rechtsphilosophie als Einführung in die Philosophie überhaupt?“ Vortrag im Arbeitskreis für Rechts- und Sozialphilosophie an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg von Professor Dr. Winfried Brugger.
12. Juni 2008:
„Der neue Streit um die menschliche Willensfreiheit und die
Grenzen des menschlichen Erkenntnisvermögens.“ Gastvortrag
an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften
Speyer im Rahmen der rechtstheoretischen, methodologischen
und philosophischen Grundlagenvorlesung von Professor Dr.
Waldemar Schreckenberger.
10. Oktober 2008:
„Nüchtern und klar trotz Postmoderne.“ Eröffnungsvortrag des
(von mir organisierten und veranstalteten) zweitägigen Kolloquiums „Nachdenken über Staat und Recht“ zum 60. Geburtstag Dietrich Murswieks an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg.
20. Oktober 2008:
„Existenzphilosophie und Praktische Philosophie – Philosophiegeschichtliches aus Anlass der politischen Menschen Karl Jaspers und Werner Maihofer.“ Vortrag in Bad Homburg beim Kolloquium für Werner Maihofer zum 90. Geburtstag.
9. Januar 2009:
„Der Vertrag von Lissabon: Verfassungswandel und Darstellungsprobleme.“ Öffentlicher Vortrag beim Projekt des Stadttheaters Freiburg im Breisgau „Die Europäische Verfassung, eine Verzettelung“.
6. Mai 2009:
„Die zweite Phase des Europäischen Verwaltungsrechts — Auf
dem Weg zu einer rechtsstaatlichen Mehr-Ebenen-Normalität?“
Vortrag an der Andrassy-Universität Budapest.
20. Juni 2009:
„Die sogenannte Verhältnismäßigkeit als aporetische Positivierungsquelle im Kündigungsschutz-, Arbeitskampf- sowie im
(sonstigen) Zivilrecht“. Vortrag beim „Intradisziplinären Forum
Franken“ auf Schloss Thurnau.
9. Juli 2009:
„Die Rechtsphilosophie und die Lage der Ethik“. Vortrag an der
Universität Koblenz-Landau.
17
12. September 2009:
„Das heutige Grundproblem beim Transfer von Verfassungsrecht: Ungleichzeitigkeit.“ Vortrag vor den Professoren der Japanischen Gesellschaft für deutsches Verfassungsrecht (und
zahlr. deutschen Kollegen) an der Albert-Ludwigs-Universität
Freiburg.
27. September 2010:
„Progrès des idées directrices dans la philosophie du droit – y a
t’il une position ‚postmoderne’?“ („Hat die ‚Postmoderne’ einen
Standpunkt zum Fortschritt der Leitgedanken der Rechtsphilosophie?“). Vortrag in französischer Sprache [mit Diskussion in
französischer Sprache] auf Einladung der rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Université du Luxembourg, Luxemburg.
29. Oktober 2010:
„Vom Absolutismus des Staates zu dem des Marktes — höhlt
eine Mittel-Zweck-Verwechslung Bürgerrechte und Demokratie
aus?“ Eröffnungsvortrag auf der (von mir veranstalteten und mit
selbst eingeworbenen Drittmitteln finanzierten) Tagung „Rückzug des Staates und Freiheit des Einzelnen am Beispiel der
Privatisierung existentieller Infrastrukturen“ an der AlbertLudwigs-Universität Freiburg.
30. Oktober 2010:
„Rückzug des Staates und Freiheit des Einzelnen am Beispiel
der Privatisierung existentieller Infrastrukturen / (k)ein Allgemeiner Teil des Privatisierungsrechts?“ – Bilanzversuch zu der Tagung „Rückzug des Staates und Freiheit des Einzelnen am Beispiel der Privatisierung existentieller Infrastrukturen“ an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg.
23. April 2012:
„Was gesagt werden darf: Medienbeobachtungen zu persönlicher Moral und gesellschaftlichen Tabus bei Sarrazin, Grass,
Wulff und Guttenberg.“ Öffentlicher, von Studierenden organisierter und von der student lounge finanzierter Abendvortrag mit
Diskussion an der Zeppelin-Universität Friedrichshafen.
20. Juni 2012:
„Ist der Wille frei?“ Öffentlicher, vom Arbeitskreis kritischer Juristen und Juristinnen an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
organisierter Vortrag im Rahmen der Reihe „Strafrecht – kritischer Teil“.
11. September 2012:
„Die Religion als das ‚ganz Andere‘ und ihre neue Verfassungsbedürftigkeit — Soziologische Beobachtungen beim Beschneidungsstreit.“ Öffentlicher Abendvortrag auf der wissenschaftlichen Fachtagung „Grund und Grenzen staatlicher Religionsförderung unter besonderer Berücksichtigung des Verhältnisses
von Staat und Katholischer Kirche in Deutschland und Europa“
der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz und des Instituts für
Staatskirchenrecht der Diözesen Deutschlands, Bonn, in Mainz.
- Vgl. dazu den Tagungsbericht von Amelie Pluschke in: „Kirche und
Recht“ (KuR) 2012/980, S. 6-11.
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16.-18. Oktober 2012:
Deutsch-türkisches Gemeinschaftsseminar zum Europäischen
und internationalen Umweltrecht an der Universität Istanbul
(Moderation zusammen mit Prof. Dr. Andreas Fisahn, Universität Bielefeld und Prof. Dr. Silke Ruth Laskowski, Universität
Kassel). In diesem Rahmen Einleitungsvortrag (zu einem der
Panels): „The Promise of European and International Environmental Law – Some Sceptic Observations”.
12. November 2012:
„Christ sein heißt politisch sein.“ Einführung in den Themenabend des Arbeitskreises Christen in der SPD zu: »Christentum
und Politik am Beispiel der Denkwege und Kämpfe des Bauernpastors und Arbeiterbischofs Wilhelm Emmanuel von Ketteler
(1811-1877)«, Freiburg, Verlagshaus Herder.
22.-23. Januar 2013:
„Verfassungsrechtliche Beurteilung des Vorschlages zu einer
‚Zivilsteuer‘ sowie der Steuerverweigerung aus Gewissensgründen, mit Umrissen einer verfassungsfundierten Friedensethik
der Bundeswehr.“ Vortrag, Seminar und Podiumsdiskussion im
Rahmen des „Studientages“ vom 22.-23.1.2013 „Zahlen für den
Krieg? — Gewissensfreiheit kontra Steuerpflicht“ an der Evangelischen Akademie Hofgeismar.
9. März 2013:
„Der Zweifel im Recht. Juristische Beweise, Menschenverstand
und Wissenschaft.“ Vortrag mit Diskussion auf der Tagung
„Was zu beweisen wäre. Von logischen, theologischen und anderen Beweisen“ (8.-10.3.2013) an der Evangelischen Akademie Bad Herrenalb.
14. Mai 2013:
„Wer nicht frei ist, kann auch nicht schuldig sein?“ Vortrag auf
einer Seminar-Tagung des „Netzwerkes Bioethik“ zum Thema
„Der freie Wille — eine Illusion?“ an der Katholischen Akademie
der Erzdiözese Freiburg.
4. Juli 2013:
„‚Rem tene, verba sequentur?‘ — Einführung in die Schreibwerkstatt von Prof. Dr. iur. Edmund Brandt ‚Rationeller schreiben lernen. Hilfestellung zur Anfertigung wissenschaftlicher
(Abschluss)-Arbeiten‘“ am Kompetenznetzwerk für die zivile Sicherheit in Europa (Korse) der Universität Freiburg.
22. Juli 2013:
„Paternalism as Price of the Freedom from Poverty”. Vortrag
und Diskussion in englischer Sprache beim XXVI. Weltkongress
der Internationalen Vereinigung für Rechts- und Sozialphilosophie (IVR) an der Universität Belo Horizonte (Brasilien) in dem
Special Workshop: “Freedom from Poverty and a Decent
Standard of Living From a Social Justice and Human Rights
Perspective”.
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6. August 2013:
„Dialektiken der Freiheit: Die legitime Gesellschaft und ihr Staat
zwischen Nachgiebigkeit und Härte.“ Staatsrechtlicher und sozialphilosophischer Vortrag und Diskussion (in deutscher Sprache mit portugiesischer Simultanübersetzung) an der Brasilianischen Bundesrichterakademie Porto Alegre (Brasilien) aus Anlass m.E. massiver Überreaktionen der brasilianischen Polizei
auf die landesweiten Protestdemonstrationen der vorangegangenen Monate.
27. November 2013:
„Dialektiken der Freiheit: Die legitime Gesellschaft und ihr Staat
zwischen Nachgiebigkeit und Härte.“ Staatsrechtlicher und sozialphilosophischer Vortrag und Diskussion (sehr ähnl. wie
oben) an der Deutschen Hochschule der Polizei in MünsterHiltrup im Rahmen des Eröffnungs-Symposiums des Kompetenznetzwerkes für das Recht der zivilen Sicherheit in Europa
(„KoRSE“) – am Forschungsort des Unterauftragnehmers
DHPol Münster (Leitung Prof. Dr. Dieter Kugelmann).
3. Dezember 2013:
„Understanding the Concept of ‘Militant Democracy’ in Germany. From Nightmares to Principles.“ Neunzigminütige Keynote
Lecture an der Lexington Law School, Washington and Lee
University, Lexington, Virginia, USA.
8. Mai 2014:
“Technik und Wunder — Sechs Gedanken zur falschen Zeit am
falschen Ort über den Fortschritt des Staates und des Rechts”
Öffentliche (und veröffentlichte, s.o., S. 9) Dinner Speech auf
dem “Zweiten Innovationsforum” des Ministeriums für Bildung
und Forschung, “Zivile Sicherheit / Antworten der Forschung
2014”, 7. bis 9. Mai 2014, Berlin.
12. Juni 2014:
“No Simple Solutions. How the Internet is Sharpening up and
Shifting Classic Problems of Democracy and Free Speech”.
Vortrag auf dem international workshop Law Enforcement and
Free Speech in the Information Ecosystem, the Haifa Centre for
Law and Technology an der University of Haifa (Israel).
9. Juli 2014:
“Taking Law Seriously. Or: Why it is Too Early for a ‘No Spy
Treaty’”. Vortrag auf der rechtsvergleichenden Deutschamerikanischen Tagung: “International Symposium ‚Privacy and
Power. A Transatlantic Dialogue in the Shadow of the NSAAffair’” an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg.
10. September 2014:
„My Sole Agent and Protector – Why there are no Democratic
Alternatives to the State.” Lecture beim Internet Jurisdiction
Symposium of the Aberystwyth University, Aberystwyth, Wales,
Großbritannien.
20
27. September 2014:
„Die rechtsstaatlichen Erfordernisse auch der europäischen
Methodenlehre: scheinbar neue Probleme und alte politische
Versuchungen“. Referat auf der deutsch-italienischen Tagung
„Auf dem Weg zu einer europäischen Methodenlehre? Juristische Methodik im Rechtsvergleich“ vom 24.-27. September
2014, Villa Vigoni, Italien.
13. Oktober 2014:
„Zur heutigen verfassungsrechtlichen Unzulässigkeit einer
Schiedsklausel in den geplanten transatlantischen Freihandelsabkommen“. Kurz-Vortrag bei einem Kolloquium auf Einladung
der ehemaligen Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin,
Friedrich-Ebert-Stiftung; in Gegenwart u. a. des Bundesjustizministers Heiko Maas.
17. November 2014:
„Grundrechte — Grundfreiheiten“. Einführungsreferat und Seminarleitung bei einem „Caféhaus-Seminar“ der Veranstaltungsreihe „Politik im Freien Theater“ des Freiburger Theaters.
19. Dezember 2014:
„Heretic Realism on Methods of Surveillance“. Vortrag auf der
rechtsvergleichenden Deutsch-amerikanischen Tagung: “International Symposium »Privacy and Power« — A Transatlantic
Dialogue“ am Freiburger Max-Planck-Institut für ausländisches
und internationales Strafrecht.
18. März 2015:
„Asyl im Abendland — Das Schutzrecht für Verfolgte als Markenkern des Christentums“; Einführung in den Themenabend
des Arbeitskreises „Christen in der SPD“ zur Flüchtlingspolitik
und zum Asylrecht, Freiburg, Verlagshaus Herder.
28. April 2015:
»Das Pflegestärkungsgesetz zwischen Sozialstaatsgebot und
Wirtschaftlichkeit«, Vortrag an der Evangelischen Fachhochschule Nürnberg.
27. Mai 2015:
„Das neue Tarifeinheitsgesetz, kollektivarbeitsrechtliche Wirkung und verfassungsrechtliche Einschätzung.“ Kurzreferat
beim »Arbeitskreis Soziales« der Freiburger SPD, Fraktionssaal
des Freiburger Rathauses.
30. Juli 2015:
»Was können wir aus Ernst Cassirers Einsichten für heutige
Debatten über den Staat in der EU und der Globalisierung lernen?« Eröffnungsvortrag im Georgetown Law Center beim (von
mir selbst organisierten und geleiteten) Workshop über die
Staatsphilosophie Ernst Cassirers beim 27. Weltkongress der
IVR in Washington DC.
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31. Juli 2015:
»Law as a System and the Existential Needs of Man«, Vortrag
mit Diskussion (in englischer Sprache) beim Workshop »Human
Rights as an Instrument for Poverty Eradication« im Rahmen
des 27. Weltkongresses der IVR in Washington DC, USA, am
Georgetown Law Center.
3. Mai 2016:
»Sozialrechtliche Existenzsicherung von Migranten — aus der
EU und von außerhalb der EU — in Deutschland«, Vortrag mit
Diskussion an der Hochschule Fulda.
Freiburg, den 20.5.2016
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