Hinweise zur Messung der Luftdichtheit von Gebäuden

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Hinweise zur Messung der Luftdichtheit von Gebäuden
Energieberatung
Qualitätssicherung
Luftdichtigkeitsprüfung
thermografische Untersuchungen
Tel. 0361 – 345 85 93
Fax. 0361 – 345 85 67
Internet: WWW.low-E.de
low-Energieberatung am Bau
Hässlerstrasse 7 , 99096 Erfurt
Hinweise zur Messung der Luftdichtheit von Gebäuden
Erforderliche Unterlagen für die Messung der Luftdichtheit
-
Berechnung des belüfteten Innenraumvolumens nach DIN EN 13829 6.1.1(siehe Beiblatt)
Erforderliche Unterlagen für die Erstellung eines Gutachtens
-
Grundrisse, Schnitte und Ansichten M 1:100
Berechnung des A/V- Verhältnisses nach EnEV
Berechnung der Wohnfläche nach DIN 283
Bauliche Voraussetzungen
Um zu einer aussagekräftigen Messung zu kommen, sollten Baufortschritt und Messtermin folgendermaßen abgestimmt werden. Das Gebäude sollte sich in einem Zustand befinden, der weitgehend dem
späteren bewohnten Zustand entspricht. Alle Bauteile und Komponenten, die auf die Dichte einen wesentlichen Einfluss haben, sollten angebracht sein.
- die massiven Außenwände und gemauerte Schornsteine müssen innenseitig vollflächig verputzt sein.
- die luftdichtende Ebene (Dampfbremspappe oder PE-Folie) im Holzhausbau und im ausgebauten Dachgeschoss muss vollständig angebracht sein
- die zur Unterstützung der Dampfbremspappe oder -folie dienende Lattung muss fertiggestellt
sein
- luftdichtende Anschlüsse zwischen verschiedenen Bauteilen müssen hergestellt sein
- alle Durchdringungen der luftdichtenden Ebene müssen wieder verschlossen werden
Die Messung kann unabhängig von Außenwandbekleidung, Fußbodenaufbauten, Einbau von Sanitärgegenständen, haustechnischen Anlagen und Elektroinstallation durchgeführt werden.
Normen und Grenzwerte für die Messung der Luftdurchlässigkeit n50 mit der Blower-Door
Die Blower-Door Messung erfolgt nach EN 13829 Verfahren A. Abweichend zum Verfahren A führen
wir eine baubegleitende Messung, welche nicht im Nutzungszustand des Gebäudes, sondern nach
Fertigstellung der luftdichtenden Ebene durchgeführt wird, durch. Eine eventuelle Nachbesserung der
Luftdichtheit erfordert in diesem Bauzustand weniger Aufwand.
Grenzwerte der Luftdichtheit ergeben sich aus DIN 4108-7 (August 2001) und EnEV (Februar 2002).
Der nach DIN EN 13829 gemessene Luftvolumenstrom bei einer Druckdifferenz zwischen innen und
außen von 50Pa darf folgende Grenzwerte der Luftwechselrate und des Volumenstromes nicht überschreiten:
Gebäude mit natürlicher Lüftung (Fensterlüftung)
Gebäude mit raumlufttechnischen Anlagen (auch Abluftanlagen)
-1
n50=3 [h ];
-1
n50=1,5 [h ];
7,8m³/(m²h)
3,9m³/(m²h)
Insbesondere bei Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung ist eine deutliche Unterschreitung des
oben angegebenen Grenzwertes sinnvoll (DIN 4108-7).
Nach den Kriterien des Passivhausinstituts Darmstadt,
Dr. Wolfgang Feist gilt für Passivhäuser
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-1
n50=0,6 [h ]
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