PARKORDNUNG Herzlich willkommen in den

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PARKORDNUNG Herzlich willkommen in den
PARKORDNUNG
Herzlich willkommen in den Freizeit- und Erlebnisparks Disneyland® Park und Walt Disney Studios®
Park in Disneyland® Paris.
Für einen angenehmen Aufenthalt in unseren Parks und zu Ihrer Sicherheit bitten wir Sie, die
folgenden Regeln und Bestimmungen zu beachten und einzuhalten :
1. ZUTRITT ZU DEN PARKS
1.1 Zugangskontrollen : Aus Sicherheitsgründen behält sich Euro Disney Associés S.C.A. das Recht vor
visuel oder mit speziellen Geräten die Taschen, Mäntel und andere persönliche Gegenstände unserer
Besucher an den Eingängen und im gesamten Bereich der Parks zu inspekzieren. Besuchern, die
einer Kontrolle mitgeführter Gegenstände widersprechen, kann der Eintritt in die Parks verwehrt
werden.
Bitte beachten Sie, dass das Mitführen folgender Gegenstände verboten ist :
- Illegale oder gefährliche Substanzen, alkoholische Getränke, Glasflaschen, gefährliche
Gegenstände (insbesondere jegliche Art von Angriffs- oder Verteidigungswaffen und
Gegenstände, die als gefährlich wahrgenommen werden könnten, z. B. Spielzeugpistolen,
Wasserpistolen, etc.), die die Sicherheit der Besucher beinträchtigen können.
- Gegenstände, die die öffentliche Ruhe stören können, z. B. Vuvuzelas, Megaphone, Hupen
etc.
- Handkamera / Handy Verlängerungsstangen, wie selfie sticks.
- Jegliche Art von Drohnen und ferngesteuertem Spielzeug.
- Jegliche Art von Gegenständen, die Euro Disney Associés S.C.A. als unangemessen oder
störend einstuft.
1.2. Sperrige Gegenstände : Übergroße, sperrige Gegenstände dürfen nicht in die Parks
mitgenommen werden, insbesondere keine Gepäckstücke und Koffer, die größer sind als 55cm x
40cm x 25cm (inkl. Seitentaschen, Rädern und Griffen). Wir empfehlen Ihnen, ohne größeres Gepäck
anzureisen oder dieses in den Gepäckaufbewahrungen außerhalb der Parks zu deponieren.
Mitarbeiter von Euro Disney Associés S.C.A. sind – außer an den Gepäckaufbewahrungen und
bestimmten anderen dafür vorgesehen Stellen – nicht autorisiert, Ihre Gepäckstücke o. ä. für Sie
aufzubewahren.
Das Mitführen von Kinderwagen und Buggys ist nur erlaubt, wenn diese nicht größer sind als 92cm x
132cm.
Bitte beachten Sie, dass auch wenn die von Ihnen mitgeführten Gepäckstücke oder Gegenstände
obigen Bestimmungen entsprechen, kann Ihnen aus Sicherheitsgründen damit trotzdem der Zutritt
zu bestimmten Attraktionen untersagt werden. Dies gilt insbesondere für Kinderwagen und Buggys,
die in keine Attraktion mitgenommen werden dürfen.
1.3. Fortbewegungsmittel : Motorisierte oder nichtmotorisierte Fortbewegungsmittel wie
Rollschuhe, Fahrräder, Tretroller etc. dürfen nicht in die Parks mitgebracht werden, außer wenn
diese aus gesundheitlichen Gründen nachweisbar erforderlich sind.
1.4. Kleidung : Alle Besucher sind angehalten, sich korrekt und angemessen zu kleiden. Hierzu gehört
neben einem Oberteil und Beinbekleidung auch das Tragen von Schuhen.
Euro Disney Associés S.C.A behält sich das Recht vor, Personen, die z. B. so gekleidet, geschminkt
oder tätowiert sind, dass andere Besucher, insbesondere kleine Kinder, daran Anstoß nehmen
könnten, oder die so verkleidet sind, dass Besucher sie irrtümlich für Disney Figuren halten könnten,
den Eintritt in den Park zu verwehren oder sie jederzeit des Geländes zu verweisen. Das Gleiche gilt
für Personen, die Accessoires wie weite Umhänge, Gehstöcke oder ähnliches tragen, die die
Sicherheit in unseren Attraktionen gefährden könnte. Kleidung, die auf dem Boden schleift ist
verboten.
Aus Sicherheitsgründen ist es verboten das Gesicht komplett zu verhüllen, es sei denn es besteht
eine medizinische Notwendigkeit. Das Tragen von Kostümen und Masken ist Besuchern, die älter als
12 Jahre alt sind, verboten (ausgenommen sind medizinische Gründe). Jüngere Besucher müssen
jederzeit eine uneingeschränkte Sicht haben. Erlaubt sind allein Masken, die die Augen sichtbar
lassen.
Das Nicht-Einhalten dieser Kleidungsvorschriften kann dazu führen, dass der Zutritt in einen oder
beide unserer Parks verwehrt wird.
Bei bestimmten privaten Themen-Veranstaltungen können anderweitige Regeln gelten. Bitte
beachten Sie die jeweiligen Hinweise zu den entsprechenden Veranstaltungen.
1.5. Minderjährige : Kinder unter 12 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten
oder einer volljährigen Aufsichtsperson Eintrittskarten erwerben und einen der Parks betreten.
Zudem ist für eine ständige Beaufsichtigung Sorge zu tragen.
Euro Disney Associés S.C.A. behält sich das Recht vor, Kindern unter 7 Jahren, die nicht in Begleitung
eines Erwachsenen sind, den Zutritt zu den Attraktionen zu verwehren. Zu diesem Zweck können am
Eingang zu den Attraktionen Alters-, bzw. Größenkontrollen vorgenommen werden.
Bestimmte Attraktionen, Shows und Veranstaltungen sind von ihrer Natur her nicht für Kleinkinder
geeignet und daher für Kinder unter einem Jahr nicht empfohlen oder verboten (Auskunft über die
jeweils geltenden Vorschriften erteilt das Parkpersonal).
Unabhängig von ihrem Alter unterliegen Minderjährige der Aufsichtspflicht ihrer Eltern oder
legitimierter Aufsichtspersonen. Diese werden für etwaige durch ihre Schutzbefohlenen verursachte
Schäden zur Verantwortung gezogen.
1.6. Tiere : In die Parks dürfen ausschließlich Assistenztiere mitgenommen werden. Diese sind an der
Leine zu führen und ständig vom Besitzer zu beaufsichtigen. Zu bestimmten Attraktionen sind diese
Tiere nicht zugelassen (bitte beachten Sie hierzu den Leitfaden für behinderte Besucher).
Für Vögel und andere frei lebende Tiere, die Sie eventuell in den Parks antreffen, gilt ein
Fütterungsverbot, das wir Sie bitten einzuhalten.
1.7 Gültigkeit der Eintrittskarten : Als Besucher sind Sie verpflichtet, die Gültigkeitsbedingungen der
Unterlagen, die Ihnen Zugang zu den Parks gewähren, zu beachten und einzuhalten.
1.8 Zwischenzeitliches Verlassen der Parks : Wenn Sie einen der Parks verlassen und am selben Tag
erneut besuchen möchten, sprechen Sie vor dem Verlassen bitte einen Mitarbeiter am Ausgang bzw.
an einem der Drehkreuze an, um sicherzustellen, dass Sie über die zum Wiedereintritt erforderlichen
Tickets bzw. Stempel o. ä. verfügen.
2. SICHERHEITS- UND GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN
2.1. Verhalten in der Öffentlichkeit : Diebstahl, Störung der öffentlichen Ordnung, die Anwendung
verbaler oder körperlicher Gewalt, Beschimpfung oder Beleidigung, Betrug oder Betrugsversuch,
Trunkenheit, Verstöße gegen die guten Sitten, Böswilligkeit, Missachtung der Parkordnung,
Rassismus etc. können Euro Disney Associés S.C.A. veranlassen, geeignete Maßnahmen zu ergreifen,
zum Beispiel die Polizei zu rufen, Anzeige zu erstatten und/oder den/die Verantwortliche/n des Parks
zu verweisen. Das Eintrittsgeld wird in diesem Fall nicht erstattet, Schadensersatz nicht gewährt.
Schnelles Rennen oder sich auf andere Weise unangemessen fortzubewegen, ist aus Gründen der
öffentlichen Sicherheit verboten.
Wir bitten Sie darum, die Parks sauber zu halten und die für Ihr Wohlbefinden und zu Ihrer
Unterhaltung errichteten Anlagen und öffentlichen Einrichtungen pfleglich zu behandeln.
Picknicks mit Utensilien wie Kühlboxen, Klapptischen, größeren Speisebehältern etc. sind in den
Parks verboten. Ein Picknickbereich steht Ihnen zwischen dem Parkplatz und den Parkeingängen zur
Verfügung.
Um andere nicht zu beeinträchtigen und aus Sicherheitsgründen, sind der Verzehr von Speisen und
Getränken sowie das Fotografieren und Filmen mit Blitz oder künstlicher Beleuchtung in den
Attraktionen und in den Warteschlangen verboten.
2.2. Zugangsbeschränkungen und Räumung der Parks : Die Leitung der Parks behält sich das Recht
vor, bei Überfüllung den Zugang zu den Parks aus Sicherheitsgründen einzuschränken oder ganz
einzustellen sowie im Falle „höherer Gewalt“ auch einen oder beide Parks vollständig räumen zu
lassen.
2.3. Diebstahl oder Sachbeschädigung am Eigentum von Besuchern : Euro Disney Associés S.C.A.
übernimmt keine Verantwortung für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung Ihrer persönlichen
Gegenstände im Bereich der Parks. Wir empfehlen Ihnen, keine Wertgegenstände unbeaufsichtigt zu
lassen, z. B. in Kinderwagen oder Buggys, und die Gepäckaufbewahrungsmöglichkeiten an den
Parkeingängen zu nutzen. Bitte informieren Sie sich vorher über die entsprechenden
Nutzungsbedingungen.
2.4 Ungebührliches Verhalten : Euro Disney Associés S.C.A. behält sich außerdem das Recht vor,
nach eigenem Ermessen Personen den Zugang zu den Parks zu verweigern, deren Verhalten
vermuten lässt, dass sie sich selbst, andere Besucher, Attraktionen oder Veranstaltungsorte
gefährden könnten.
2.5. Rauchverbot : Die Themenparks sind generell rauchfrei, für Raucher haben wir jedoch spezielle
Raucherbereiche eingerichtet. Das allgemeine Rauchverbot gilt auch für elektronische Zigaretten.
2.6. Videoüberwachung : Euro Disney Associés SCA. betreibt in den Parks ein
Videoüberwachungssystem. Die Kameraüberwachung dient der Sicherheit der Besucher und des
Personals sowie dem Schutz der Anlagen und beweglichen Güter. Euro Disney Associés S.C.A.
übernimmt die Verantwortung dafür, dass das Kamerasystem ausschließlich gemäß geltender
Gesetze und Vorschriften genutzt wird.
Artikel L 251-1 und folgende des Code of Homeland Security. Dekret 2006-929 vom 28. Juli 2006.
Um Informationen und Zugang zu den Bildern zu erhalten, kontaktieren Sie bitte den
Sicherheitsdirektor, Tel.: +33.1.64.74.40.00.
2.7. Aufgefundene Gegenstände : Euro Disney Associés S.C.A. behält sich das Recht vor, mit
aufgefundenen Gegenständen in angemessener Art und Weise und in Zusammenarbeit mit den
zuständigen Behörden umzugehen.
3. ZUGANG ZU ATTRAKTIONEN, SHOWS, RESTAURANTS, GESCHÄFTEN UND ANDEREN
EINRICHTUNGEN
3.1. Selbstverantwortung der Besucher : Aus Sicherheitsgründen erfordert die Nutzung bestimmter
Attraktionen eine gute körperliche Verfassung, d. h. als Besucher sollten Sie nicht unter
gesundheitlichen Beeinträchtigungen wie Bluthochdruck, Herz-, Rücken- oder Nackenproblemen,
Reisekrankheit oder jeder anderen Art von Krankheit oder Behinderung leiden, die durch dieses
Erlebnis noch verstärkt werden könnten.
Insbesondere ist jeder Besucher verpflichtet, sich vor dem Besuch der Parks von seinem guten
Gesundheitszustand überzeugt und die Nutzungs- und Zugangsregeln sowie die
Sicherheitsvorschriften der jeweiligen Attraktionen zur Kenntnis genommen zu haben. Hierzu stehen
Ihnen entsprechende Broschüren, Internetseiten und Leitfäden für den Besuch der Parks sowie die
Informationen an den Eingängen zu den Attraktionen und natürlich die Mitarbeiter der Parks zur
Verfügung.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese Einschränkungen keine Diskriminierung darstellen,
sondern lediglich dem Schutz Ihrer Gesundheit und Ihrer eigenen Sicherheit dienen.
3.2. Physische Besonderheiten : Bei einigen Attraktionen gelten Zugangsbeschränkungen hinsichtlich
der Körpergröße. Auch aufgrund der Art und Beschaffenheit der Sitze und Sicherheitsvorkehrungen
können Besucher mit bestimmten körperlichen Eigenschaften einige Attraktionen zu unserem
Bedauern nicht nutzen.
Insbesondere müssen unsere Besucher über eine ausreichende Muskulatur des Oberkörpers
verfügen, um sich in den Fahrzeugen der Attraktionen in einer aufrechten Position halten zu können.
3.3. Zutritt für Schwangere und Personen mit Behinderungen : Schwangere und Personen mit
ständigen oder vorübergehenden Behinderungen und anderweitigen bevorzugten
Zutrittsberechtigungen zu den Attraktionen sind gehalten, sich über die Risiken, Zutrittsbedingungen
und -einschränkungen zu unseren Attraktionen zu informieren – vor ihrem Besuch in den Parks auf
unserer Internet-Seite oder vor Ort in unseren Informationszentren (City Hall in Disneyland® Park
oder Studio Services in Walt Disney Studios® Park).
3.4. Lichtempfindliche Besucher : Einige unserer Attraktionen und Shows nutzen Lichteffekte mit
flackernden Stroboskoplampen. Diese können Personen mit besonderer Lichtempfindlichkeit
gesundheitlich beeinträchtigen und sollten daher von ihnen gemieden werden.
3.5. Schließungszeiten und besondere Öffnungszeiten : Bestimmte Shows, Attraktionen, Paraden,
Restaurants, Geschäfte und Einrichtungen haben lediglich saisonalen Charakter oder können
vorübergehend geschlossen sein – z. B. aufgrund von Bauarbeiten, widrigen Wetterverhältnissen
oder aus Sicherheitsgründen. Diese Schließungen können auch ohne besondere Vorankündigung
durchgeführt werden.
4. VERBOT JEGLICHER NICHT GENEHMIGTER GEWERBEAUSÜBUNG
4.1. Ambulanter Handel und Prospektverteilung : Das Anbieten und Verkaufen von Waren und/oder
Dienstleistungen jeder Art sowie das Verteilen von Flugblättern, Flyern und anderen Drucksachen
sowie das Tragen von Plakaten ist den Besuchern innerhalb der Parks sowie auf dem gesamten
Gelände ausdrücklich verboten. Auch der Weiterverkauf von Eintrittskarten für die Parks ist
verboten.
4.2. Fotos, Bild- und Tonaufnahmen sowie Kopien : Sämtliche Ton- und Bildaufnahmen, die
Besucher in den Parks anfertigen, dürfen ausschließlich für private Zwecke verwendet werden.
Jegliche gewerbliche Nutzung ist nur gestattet, wenn diese vorher von Euro Disney Associés S.C.A.
explizit und schriftlich genehmigt wurde.
Die vorliegende Parkordnung kann eingesehen werden auf der Internetseite
www.disneylandparis.com sowie bei den Mitarbeitern an den Parkeingängen.