Bio-Optica Milano S.p.a. Ziehl-Neelsen Fite Reagens A Bio

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Bio-Optica Milano S.p.a. Ziehl-Neelsen Fite Reagens A Bio
Bio-Optica Milano S.p.a.
Ziehl-Neelsen Fite Reagens A
DE
Durchsicht Nr.2
vom 17/12/12
Gedruckt am 07/01/13
Seite Nr. 1
2/5
3
4
5
0
Sicherheitsdatenblatt
Gesundheitskontrollen.
10.6.
Gefährliche Zersetzungsprodukte.
Durch
thermische
Zersetzung
oder im der
Brandfall
können sich potentiell für
die Gesundheit gefährliche Dämpfe bilden.
nicht vorhanden.
4. Angaben
8.
Erste-Hilfe-Maßnahmen.
Begrenzung
und
Überwachung
Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen.
1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
15.2.
Stoffsicherheitsbeurteilung.
4.1.
8.1.
Beschreibung
Zu
überwachende
derAngaben.
Erste-Hilfe-Maßnahmen.
Parameter.
11. Toxikologische
AUGEN:
Sofort
nicht vorhanden.
mindestens 15 Minuten lang mit reichlich Wasser abspülen. Sofort einen Arzt hinzuziehen.
1.1.Angaben
Produktidentifikator
Keine
chemische
Beurteilung
der
enthaltenen
Gemisch
und duschen.
Stoffe
vorgenommen.
Es
sind
Episoden
vondarin
Gesundheitsschäden
bekannt,
die durch
die einen
Produktaussetzung
wurden.
Auf
jeden waschen,
Fall wird
HAUT:
Die keine
beschmutzte,
getränkte
Kleidung
ausziehen
und
Sofort
Arzt rufen. Die verursacht
verunreinigte
Kleidung
getrennt
empfohlen,
genau
nach den
Vorschriften
einer guten
Industriehygiene zu arbeiten. Das Präparat kann in besonders sensiblen Personen
sie wieder
angezogen
wird.
8.2.bevor
Begrenzung
und
Überwachung
der Exposition.
Kode:
04-111802.A
leichte
Auswirkungen
die Gesundheit
verursachen.
Einatmung
Aufnahme durchauftreten,
die Haut künstlich
und/oder beatmen;
Kontakt mit
den
BetroffeneaufPerson
an die frieie
Luft Ziehl-Neelsen
bringen;Dies
falls durch
die
Atmung
aufhört
oder Atembeschwerden
sofort
16.EINATMEN:
Sonstige
Angaben.
Bezeichnung
Fite
Reagens
A und/oder
Beim
mit
Chemikalien die üblichen Sicherheitsmaßnahmen einhalten.
AugenUmgang
und/oder
Herunterschlucken.
einen
Arzt
rufen.
ATEMSCHUTZ
Sofort Verwendungen
einen Arzt rufen.
nurGemischs
auf Anweisung
des Arztes herbeiführen.
Nichts oralwird
verabreichen, wenn nicht
1.2.VERSCHLUCKEN:
Relevante identifizierte
desErbrechen
Stoffs oder
und Verwendungen,
von denen abgeraten
ALLGEMEINE
BIBLIOGRAPHIE:
Nicht
erforderlich.
ausdrücklich
von
Arzt angeordnet.Wirkungen.
11.1.
Angaben
zu
toxikologischen
1.
Richtlinie
1999/45/CE
und nachfolgende Änderungen
Angaben
nicht
vorhanden.
AUGENSCHUTZ
Beschreibung/Verwendung
In-vitro-Diagnostikum. Reagens für die Mikroskopie
Richtlinie
67/548/EWG
und nachfolgende
Änderungen
undund
Anpassungen
Nicht
erforderlich.
4.2.2.
Wichtigste
akute und verzögert
auftretende
Symptome
Wirkungen.
3.
Verordnung
1907/2006
des
Europäischen
Parlaments
HANDSCHUTZ
Symptome (EG)
und
der
enthaltenen
Stoffe siehe(REACH)
Kap.
11.
1.3.
Einzelheiten
zumAuswirkungen
Lieferanten,
der
das
Sicherheitsdatenblatt
bereitstellt
12.Für
Umweltbezogene
Angaben.
4.
Verordnung
(EG) 1272/2008 des Europäischen Parlaments (CLP)
Nicht
erforderlich.
Verordnung
(EG)
790/2009
des Europäischen
Parlaments
(I Atp.achten,
CLP) das Produkt nicht im Lebensraum zu verschütten. Die dazu zuständigen
HAUTSCHUTZ
4.3.5.
Hinweise
ärztliche
Soforthilfe
oder benutzen
Spezialbehandlung.
Gemäß
denauf
besten
Arbeitserfahrungen
und darauf
Die
ärtzlichen
Hinweise
sind zudes
folgen.
6.
Verordnung
(EG) 453/2010
Europäischen
Parlaments
Nicht
erforderlich.
Firmenname
Behörden
benachrichtigen,
sofern
das Produkt
in Wasserläufe
oder
in die Kanalisation eingedrungen ist oder wenn das Produkt den
Bio-Optica
Milano
S.p.a.
7.
The Merckoder
Index.
10
Adresse
Grundboden
dieEd.
Vegetation
verseucht hat.
via San Faustino, 58
Handling
Safety
Standort
undChemical
Land
20134 Milano
(MI)
12.1.
Toxizität.
5. 8.
9.
Physikalische
Maßnahmen
zur
und
Brandbekämpfung.
chemische Eigenschaften.
9. Niosh -nicht
Registry
of Toxic Effects of Chemical Substances Italia
Angaben
vorhanden.
INRS - Fiche
Toxicologiqü
0039 02 2127131
5.1.10.
9.1.
Löschmittel.
Angaben
zu den
grundlegenden physikalischenTel.
und chemischen
Eigenschaften.
11.
Patty - Industrial
Hygiene and Toxicology
GEEIGNETE
Physikalischer
LÖSCHMITTEL
Zustand
Flüssigkeit
Fax
0039 02 2153000
12.2.
Persistenz
und
Abbaubarkeit.
12.
N.I.
Sax
- Dangerous
properties
Materials-7
Ed., 1989 Schaum, vernebelte Pulver und Wassernebel.
E-mail
der
sachkundigen
Person, of Industrial
Die
Farbe
Löschmittel
sind die üblicherweise
verwendeten:
durchsichtig
Kohlenstoffdioxid,
Angaben
nicht
vorhanden.
die für das
Sicherheitsdatenblatt
zuständig ist
Geruch
NICHT
GEEIGNETE
LÖSCHMITTEL
geruchlos
[email protected]
Geruchschwelle.
Keines
im Besonderen.
Nicht verfügbar.
12.3.
Bioakkumulationspotenzial.
Erläuterung
für
den Benutzer:
Anschrift
Verantwortlichen
Angaben
nicht
vorhanden.
pH
Wert. des
Nicht verfügbar.
Bio-Optica
Milano S.p.a.
in dieser Karte
vorhandenen
Informationen
gründen
sich
auf die Kenntnisse, die bei uns, am Datum der letzten Version, verfügbar sind.
Schmelzpunkt
bzw Stoff
Gefrierpunkt.
Nicht
verfügbar.
5.2.die
Besondere
vom
oder Gemisch
ausgehende
Gefahren.
Benutzer
muß
sich
über
die Tauglichkeit
und
Vollständigkeit
der Informationen, bezüglich des speziellen Gebrauches des Produktes,
GEFAHREN
INFOLGE
DER
AUSSETZUNG
BEI BRAND
Siedepunkt.
Nicht
verfügbar.
1.4.Der
Notrufnummer
12.4.
Mobilität
im
Boden.
vergewissern.
Angaben
nicht der
vorhanden.
Das Einatmen
Brandprodukte (Kohlenstoffoxide,Nicht
giftigeverfügbar.
Pyrolyseprodukte, usw.) vermeiden.
Destillationsintervall.
Man
darf dieses
Dokumentwenden
nicht als
Garantie
Eigenschaft des
Produktes
interpretieren.
Für dringende
Information
Sie
sich an von keiner
Entzündungstemperatur.
Nichtspezifischen
verfügbar.
Bitte
an
das nächstgelegene
Toxikologie
und
Gegengift Zentrum
der Gebrauch
desund
Produktes
nicht direkt von
unsverfügbar.
kontrolliert wird, hat der Benutzer die Pflicht, unter eigener Verantwortung, die Gesetze
Verdampfungsgeschwindigkeit
Nicht
12.5.
Ergebnisse
PBTvPvB-Beurteilung.
5.3.Weil
Hinweise
für der
die Brandbekämpfung.
die geltenden
Vorschriften,
Bereich
der Sicherheit, zu beachten. Für nicht korrekten Gebrauch wird nicht gehaftet.
Angaben
nicht
vorhanden.
ALLGEMEINE
ANGABEN
Entflammbarkeit
von
Feststoffenim
und
Gasender Hygiene
Nichtund
verfügbar.
2. und
Mögliche
Gefahren.
Die Behälter
mit Wasser kühlen, um den ZerfallNicht
des verfügbar.
Produkts und die Bildung von potentiell gesundheitsschädigenden Substanzen zu
Niedrigste
Entzündungsgrenze.
Änderungen
im Vergleich
zur vorigenBrandschutzkleidung
Revision:
verhindern.
Stets
eineWirkungen.
komplette
tragen. Die Löschwasser aufnehmen und nicht in die Abwässer gelangen lassen. Das
Höchste
Entzündungsgrenze.
Nicht verfügbar.
12.6.
Andere
schädliche
An
folgenden
Sektionen
sind
Änderungen
angebracht
worden:
Angaben
nicht
vorhanden.
für
das
Löschen
verwendete
Wasser
und
Brandrückstände
gemäß den gültigen Bestimmungen aufnehmen.
Niedrigste
Explosionsgrenze.
Nicht
verfügbar.
2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs.die
02
/ 03 / 08
/ 09 /SCHUTZAUSRÜSTUNG
16.
PERSÖNLICHE
Höchste
Explosionsgrenze.
Nicht verfügbar.
Visier,
Brandschutzkleidung
(feuerfeste
Jacke
und Hosen
Manschetten
um Arme,
Knie und Taille),
Einsatzhandschuhe
Dampfdruck.
Nicht verfügbar.
Das
Produkt mit
ist gemäß
den
Vorschriften nach den
Richtlinien
67/548/EWG
und mit
1999/45/EG
und/oder
der Verordnung
(EG) 1272/2008
(CLP)
13.Schutzhelm
Hinweise
zur
Entsorgung.
(feuerfest,
schnittbeständig
dielektrisch), Nicht
Überdruckmaske
mit Vollvisier oder Atemschutzgerät (Sauerstoffgerät) bei starker
Dampfdichte
verfügbar.
(und
nachfolgenden
Änderungenund
und Anpassungen)
als
nicht
gefährlich eingestuft.
Rauchbildung.
Spezifisches
Nicht verfügbar.
13.1.
VerfahrenGewicht.
der Abfallbehandlung.
Loeslichkeit
wasserlöslich
verwenden, falls möglich. Reine Produktrückstände
sind als nicht gefährlicher Sonderabfall zu betrachten.
2.2.Wieder
Kennzeichnungselemente.
N-Oktylalkohol/Wasser
Nichtzugelassenen
verfügbar.
Die
Beseitigungbei
muss
einem für die Abfallwirtschaft
Unternehmen unter Berücksichtigung der Landes- und ggf. der lokalen
6. Verteilungskoeffizient:
Maßnahmen
unbeabsichtigter
Freisetzung.
Selbstentzündungstemper.
Nicht verfügbar.
Bestimmungen anvertraut werden. -Piktogramme:
Nicht verfügbar. und in Notfällen anzuwendende Verfahren.
KONTAMINIERTES
VERPACKUNGSMATERIAL
6.1.Zersetzungstemperatur.
Personenbezogene
Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen
Viskositaet
Nicht
verfügbar. istoder
-- Dämpfen
Bei
Vorhandensein
von schwebenden
Staubpartikeln
ein Atemschutz
tragen.den Landesvorschriften für die Abfallwirtschaft
Warnungen:
Kontaminiertes
Verpackungsmaterial
muss deroder
Wiederverwertung
Beseitigungzugemäß
Verbrennungseigenschaften
Nicht verfügbar.
zugeführt werden.
-6.2.Gefahrangaben:
Umweltschutzmaßnahmen.
9.2.
Sonstige
Angaben.
Verhindern,
dass
das
Produkt
in
Abwässer,
Oberflächenwasser, Grundwasser und in anliegende Gebiete gelangt.
14. Angaben zum Transport.
VOC (Richtlinie 1999/13/CE) :
0
-Vorsichtsmassnahmen:
VOC
(fluechtiger
0
6.3.Das
Methoden
und
Material
für :Rückhaltung
Produkt
ist Kohlenstoff)
nicht gefährlich,
gemäß und
den Reinigung.
geltenden
Vorschriften im Bereich des Straßentransportes von gefährlichen Gütern (A.D.R.), auf
Mit Bahn
Erde
odermacht
inertem
Material
abgrenzen.
Den
Großteil
des
Materials
aufnehmen (EG)
und 1272/2008
Rückstände
mit und
Wasserstrahlung
eliminieren.
Die
Das
Produkt
dieSeeweg
Aufbringung
von
Gefahrenzeichen
gemäß
der Verordnung
(CLP)
darauffolgenden
Änderungen
der
(RID),
auf
dem
(IMDG
Code)
und mit
Flugzeug
(IATA).
Entsorgung
von
Anpassungen.
10.und
Stabilität
undkontaminiertem
Reaktivität. Material muss gemäß den Vorschriften unter Punkt 13 erfolgen.
15. Rechtsvorschriften.
10.1.
Reaktivität.
6.4. Sonstige
Verweis
auf
andere Abschnitte.
2.3.
Gefahren.
Bei
KontaktAngaben
mit starken
Reduktionsmitteln,
Säuren
oder
Laugen
kann es zu exothermen
Reaktionen kommen.
Eventuelle
zumOxydtionsmitteln,
persönlichen Schutz
und der Entsorgung
sind
unter
den Abschnitten
8 und 13 aufgeführt.
Angaben
nicht vorhanden.
15.1.
Vorschriften
zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch.
10.2.
Chemische Stabilität.
7. Handhabung
und Lagerung.
Allzu
hohe Temperaturen können zur
Zersetzung führen.
Keine.
3. Seveso-Kategorie.
Zusammensetzung/Angaben
zuthermischen
Bestandteilen.
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung.
10.3.
Möglichkeit
gefährlicher
Reaktionen.
Einschränkungen
zu dem Produkt
bzw. den Stoffen gemäß dem Anhang XVII Verordnung (EG) 1907/2006.
Während
der Handhabung
nicht
rauchen.
3.1.
Stoffe.
Siehe Abschnitt 10.1.
Keine.
Produkt ist gemäß
den Vorschriften
Richtlinien 67/548/EWG
und 1999/45/EG und/oder der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP)
7.2.Das
Bedingungen
zur sicheren
Lagerung nach
unterden
Berücksichtigung
von Unverträglichkeiten.
10.4.
vermeidende
AnZu
einem
kühlen undBedingungen.
gut belüfteten
aufbewahren,enthält
von Wärmeqüllen,
Flamme,
Funken
und
anderen Zündqüllen
fernhalten.
(und
nachfolgenden
Änderungen
undOrt
Anpassungen)
keine für die freier
Gesundheit
oder
Umwelt
gefährliche
Substanzen.
Das Produkt
erhitzen.
Stoffe
gemäß nicht
Candidate
List (Art. 59 REACH).
7.3.Keine.
Spezifische
3.2.
Gemische. Endanwendungen.
10.5.
Unverträgliche
Materialien.
Angaben
nicht vorhanden.
Oxydtionsmitteln,
Reduktionsmitteln, Säuren oder Laugen.
Angaben
nicht zutreffend.
Genehmigungspflichtige Stoffe (Anhang XIV REACH).
Keine.
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4. Erste-Hilfe-Maßnahmen.
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen.
AUGEN: Sofort mindestens 15 Minuten lang mit reichlich Wasser abspülen. Sofort einen Arzt hinzuziehen.
HAUT: Die beschmutzte, getränkte Kleidung ausziehen und duschen. Sofort einen Arzt rufen. Die verunreinigte Kleidung getrennt waschen,
bevor sie wieder angezogen wird.
EINATMEN: Betroffene Person an die frieie Luft bringen; falls die Atmung aufhört oder Atembeschwerden auftreten, künstlich beatmen; sofort
einen Arzt rufen.
VERSCHLUCKEN: Sofort einen Arzt rufen. Erbrechen nur auf Anweisung des Arztes herbeiführen. Nichts oral verabreichen, wenn nicht
ausdrücklich von Arzt angeordnet.
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen.
Für Symptome und Auswirkungen der enthaltenen Stoffe siehe Kap. 11.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung.
Die ärtzlichen Hinweise sind zu folgen.
5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung.
5.1. Löschmittel.
GEEIGNETE LÖSCHMITTEL
Die Löschmittel sind die üblicherweise verwendeten: Kohlenstoffdioxid, Schaum, vernebelte Pulver und Wassernebel.
NICHT GEEIGNETE LÖSCHMITTEL
Keines im Besonderen.
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren.
GEFAHREN INFOLGE DER AUSSETZUNG BEI BRAND
Das Einatmen der Brandprodukte (Kohlenstoffoxide, giftige Pyrolyseprodukte, usw.) vermeiden.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung.
ALLGEMEINE ANGABEN
Die Behälter mit Wasser kühlen, um den Zerfall des Produkts und die Bildung von potentiell gesundheitsschädigenden Substanzen zu
verhindern. Stets eine komplette Brandschutzkleidung tragen. Die Löschwasser aufnehmen und nicht in die Abwässer gelangen lassen. Das
für das Löschen verwendete Wasser und die Brandrückstände gemäß den gültigen Bestimmungen aufnehmen.
PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG
Schutzhelm mit Visier, Brandschutzkleidung (feuerfeste Jacke und Hosen mit Manschetten um Arme, Knie und Taille), Einsatzhandschuhe
(feuerfest, schnittbeständig und dielektrisch), Überdruckmaske mit Vollvisier oder Atemschutzgerät (Sauerstoffgerät) bei starker
Rauchbildung.
6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung.
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren.
Bei Vorhandensein von schwebenden Dämpfen oder Staubpartikeln ist ein Atemschutz zu tragen.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen.
Verhindern, dass das Produkt in Abwässer, Oberflächenwasser, Grundwasser und in anliegende Gebiete gelangt.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung.
Mit Erde oder inertem Material abgrenzen. Den Großteil des Materials aufnehmen und Rückstände mit Wasserstrahlung eliminieren. Die
Entsorgung von kontaminiertem Material muss gemäß den Vorschriften unter Punkt 13 erfolgen.
6.4. Verweis auf andere Abschnitte.
Eventuelle Angaben zum persönlichen Schutz und der Entsorgung sind unter den Abschnitten 8 und 13 aufgeführt.
7. Handhabung und Lagerung.
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung.
Während der Handhabung nicht rauchen.
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten.
An einem kühlen und gut belüfteten Ort aufbewahren, von Wärmeqüllen, freier Flamme, Funken und anderen Zündqüllen fernhalten.
7.3. Spezifische Endanwendungen.
Angaben nicht vorhanden.
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8. Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen.
8.1. Zu überwachende Parameter.
Angaben nicht vorhanden.
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition.
Beim Umgang mit Chemikalien die üblichen Sicherheitsmaßnahmen einhalten.
ATEMSCHUTZ
Nicht erforderlich.
AUGENSCHUTZ
Nicht erforderlich.
HANDSCHUTZ
Nicht erforderlich.
HAUTSCHUTZ
Nicht erforderlich.
9. Physikalische und chemische Eigenschaften.
9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften.
Physikalischer Zustand
Flüssigkeit
Farbe
durchsichtig
Geruch
geruchlos
Geruchschwelle.
Nicht verfügbar.
pH Wert.
Nicht verfügbar.
Schmelzpunkt bzw Gefrierpunkt.
Nicht verfügbar.
Siedepunkt.
Nicht verfügbar.
Destillationsintervall.
Nicht verfügbar.
Entzündungstemperatur.
Nicht verfügbar.
Verdampfungsgeschwindigkeit
Nicht verfügbar.
Entflammbarkeit von Feststoffen und Gasen
Nicht verfügbar.
Niedrigste Entzündungsgrenze.
Nicht verfügbar.
Höchste Entzündungsgrenze.
Nicht verfügbar.
Niedrigste Explosionsgrenze.
Nicht verfügbar.
Höchste Explosionsgrenze.
Nicht verfügbar.
Dampfdruck.
Nicht verfügbar.
Dampfdichte
Nicht verfügbar.
Spezifisches Gewicht.
Nicht verfügbar.
Loeslichkeit
wasserlöslich
Verteilungskoeffizient: N-Oktylalkohol/Wasser
Nicht verfügbar.
Selbstentzündungstemper.
Nicht verfügbar.
Zersetzungstemperatur.
Nicht verfügbar.
Viskositaet
Nicht verfügbar.
Verbrennungseigenschaften
Nicht verfügbar.
9.2. Sonstige Angaben.
VOC (Richtlinie 1999/13/CE) :
VOC (fluechtiger Kohlenstoff) :
0
0
10. Stabilität und Reaktivität.
10.1. Reaktivität.
Bei Kontakt mit starken Oxydtionsmitteln, Reduktionsmitteln, Säuren oder Laugen kann es zu exothermen Reaktionen kommen.
10.2. Chemische Stabilität.
Allzu hohe Temperaturen können zur thermischen Zersetzung führen.
10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen.
Siehe Abschnitt 10.1.
10.4. Zu vermeidende Bedingungen.
Das Produkt nicht erhitzen.
10.5. Unverträgliche Materialien.
Oxydtionsmitteln, Reduktionsmitteln, Säuren oder Laugen.
MSDS EPY 1002
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10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte.
Durch thermische Zersetzung oder im Brandfall können sich potentiell für die Gesundheit gefährliche Dämpfe bilden.
11. Toxikologische Angaben.
Es sind keine Episoden von Gesundheitsschäden bekannt, die durch die Produktaussetzung verursacht wurden. Auf jeden Fall wird
empfohlen, genau nach den Vorschriften einer guten Industriehygiene zu arbeiten. Das Präparat kann in besonders sensiblen Personen
leichte Auswirkungen auf die Gesundheit verursachen. Dies durch Einatmung und/oder Aufnahme durch die Haut und/oder Kontakt mit den
Augen und/oder Herunterschlucken.
11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen.
Angaben nicht vorhanden.
12. Umweltbezogene Angaben.
Gemäß den besten Arbeitserfahrungen benutzen und darauf achten, das Produkt nicht im Lebensraum zu verschütten. Die dazu zuständigen
Behörden benachrichtigen, sofern das Produkt in Wasserläufe oder in die Kanalisation eingedrungen ist oder wenn das Produkt den
Grundboden oder die Vegetation verseucht hat.
12.1. Toxizität.
Angaben nicht vorhanden.
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit.
Angaben nicht vorhanden.
12.3. Bioakkumulationspotenzial.
Angaben nicht vorhanden.
12.4. Mobilität im Boden.
Angaben nicht vorhanden.
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung.
Angaben nicht vorhanden.
12.6. Andere schädliche Wirkungen.
Angaben nicht vorhanden.
13. Hinweise zur Entsorgung.
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung.
Wieder verwenden, falls möglich. Reine Produktrückstände sind als nicht gefährlicher Sonderabfall zu betrachten.
Die Beseitigung muss einem für die Abfallwirtschaft zugelassenen Unternehmen unter Berücksichtigung der Landes- und ggf. der lokalen
Bestimmungen anvertraut werden.
KONTAMINIERTES VERPACKUNGSMATERIAL
Kontaminiertes Verpackungsmaterial muss der Wiederverwertung oder Beseitigung gemäß den Landesvorschriften für die Abfallwirtschaft
zugeführt werden.
14. Angaben zum Transport.
Das Produkt ist nicht gefährlich, gemäß den geltenden Vorschriften im Bereich des Straßentransportes von gefährlichen Gütern (A.D.R.), auf
der Bahn (RID), auf dem Seeweg (IMDG Code) und mit Flugzeug (IATA).
15. Rechtsvorschriften.
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch.
Seveso-Kategorie.
Keine.
Einschränkungen zu dem Produkt bzw. den Stoffen gemäß dem Anhang XVII Verordnung (EG) 1907/2006.
Keine.
Stoffe gemäß Candidate List (Art. 59 REACH).
Keine.
Genehmigungspflichtige Stoffe (Anhang XIV REACH).
Keine.
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Gesundheitskontrollen.
Angaben nicht vorhanden.
15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung.
Keine chemische Beurteilung der darin enthaltenen Gemisch und Stoffe vorgenommen.
16. Sonstige Angaben.
ALLGEMEINE BIBLIOGRAPHIE:
1. Richtlinie 1999/45/CE und nachfolgende Änderungen
2. Richtlinie 67/548/EWG und nachfolgende Änderungen und Anpassungen
3. Verordnung (EG) 1907/2006 des Europäischen Parlaments (REACH)
4. Verordnung (EG) 1272/2008 des Europäischen Parlaments (CLP)
5. Verordnung (EG) 790/2009 des Europäischen Parlaments (I Atp. CLP)
6. Verordnung (EG) 453/2010 des Europäischen Parlaments
7. The Merck Index. Ed. 10
8. Handling Chemical Safety
9. Niosh - Registry of Toxic Effects of Chemical Substances
10. INRS - Fiche Toxicologiqü
11. Patty - Industrial Hygiene and Toxicology
12. N.I. Sax - Dangerous properties of Industrial Materials-7 Ed., 1989
Erläuterung für den Benutzer:
die in dieser Karte vorhandenen Informationen gründen sich auf die Kenntnisse, die bei uns, am Datum der letzten Version, verfügbar sind.
Der Benutzer muß sich über die Tauglichkeit und Vollständigkeit der Informationen, bezüglich des speziellen Gebrauches des Produktes,
vergewissern.
Man darf dieses Dokument nicht als Garantie von keiner spezifischen Eigenschaft des Produktes interpretieren.
Weil der Gebrauch des Produktes nicht direkt von uns kontrolliert wird, hat der Benutzer die Pflicht, unter eigener Verantwortung, die Gesetze
und die geltenden Vorschriften, im Bereich der Hygiene und der Sicherheit, zu beachten. Für nicht korrekten Gebrauch wird nicht gehaftet.
Änderungen im Vergleich zur vorigen Revision:
An folgenden Sektionen sind Änderungen angebracht worden:
02 / 03 / 08 / 09 / 16.
MSDS EPY 1002
Bio-Optica Milano S.p.a.
Ziehl-Neelsen Fite Reagens B
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2/8
3
4
5
6
7
8
0
DE
Sicherheitsdatenblatt
Genehmigungspflichtige
Stoffe
(Anhang XIV
Warnungen:
Weil
der Gebrauch Achtung
des
Produktes
nichtREACH).
direkt von uns MAK
kontrolliert wird,
D hat der Benutzer die500
Pflicht, unter eigener Verantwortung,
1000
die Gesetze
12.3.
Bioakkumulationspotenzial.
Angaben
nicht
vorhanden.
Keine.
die geltenden
Vorschriften,
im Bereich der Hygiene und der Sicherheit, zu beachten. Für nicht korrekten Gebrauch wird nicht gehaftet.
5. und
10.
Maßnahmen
Stabilität
und
zurReaktivität.
Brandbekämpfung.
Gefahrangaben:
200
400 Haut
1. 2-PROPANOL
Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs undTLV-ACGIH
des Unternehmens
H341
Kannzur
vermutlich
genetische Defekte MAK
verursachen <Expositionsweg
angeben,
schlüssig belegt
ist, dass
A
500
200sofern
2000
800
Hautdiese
im Boden.
Vergleich
vorigen Revision:
12.4.
Mobilität
im
5.1.Änderungen
10.1.
Löschmittel.
Reaktivität.
Gesundheitskontrollen.
Gefahr
bei
keinem
anderen
Expositionsweg
besteht>.
MAK
D
200
400
Haut
Angaben
nicht
vorhanden.
An
folgenden
Sektionen
sind
Änderungen
angebracht
worden:
GEEIGNETE
Keine
besonderen
LÖSCHMITTEL
Reaktionsgefahren
mit
anderen
Stoffen
unter
den
normalen
Einsatzbedingungen.
1.1. Produktidentifikator
H319
Verursacht
schwere
Augenreizung.
Die
Arbeiter,sind
die Kohlenstoffdioxid,
diesem
chemischen
Mittel
ausgesetzt Pulver.
werden,Für
müssen
keinerund
Sanitärüberwachung
unterzogen
werden. Dies
nur unter
der
02.
Löschmittel
Schaum,
chemische
Leckagen
das Austreten von
Produktmengen,
die nicht
in Brand
H315
Verursacht
Hautreizungen.
Bedingung,
dass
die
Ergebnisse
der
Risiköinschätzung
beweisen,
dass
nur
ein
mäßiges
Risiko
für
die
Sicherheit
und
die
Gesundheit
der
12.5.
Ergebnisse
der
PBTund
vPvB-Beurteilung.
geraten
sind,
kann
Wassernebel
für
die
Dispersion
von
brennbaren
Dämpfen
und
den
Schutz
der
Personen
verwendet
werden,
die
an
den
10.2.
Chemische
Stabilität.
Kode:
04-111802.B
besteht,
und
dass die der
Maßnahmen,
dieund
vonLagerbedingungen
der Richtlinie 98/24/EG
vorgesehen
sind, genügen, um das Risiko zu beschränken..
Angaben
nicht
8.2.Arbeiter
Begrenzung
und
Überwachung
der Exposition.
Das
Produkt
ist
unter
normalen
VerarbeitungsMaßnahmen
fürvorhanden.
das
Aufhalten
Leckage
beteiligt
sind
Bezeichnung
Ziehl-Neelsen
Fitestabil.
Reagens
B
Vorsichtsmassnahmen:
NICHT
GEEIGNETE LÖSCHMITTEL
P201 schädliche
Vor
Gebrauch
besondere
Anweisungen einholen.
15.2.
Stoffsicherheitsbeurteilung.
InRelevante
Erwägung
dessen,
dass
geeignete
Schutzmaßnahmen
immer vorrangig
gegenüberkann
persönliche
Schutzkleidung
seingeschlossenen,
sollten, ist für eine
12.6.
Andere
Wirkungen.
Keine
Wasserstrahlung
einsetzen.
Wasser
ist Stoffs
für die
Brandlöschung
nicht
wirksam,
jedoch
für
die Kühlung
der
den
10.3.
Möglichkeit
gefährlicher
Reaktionen.
1.2.
identifizierte
Verwendungen
des
oder
Gemischs
und
Verwendungen,
von
denen
abgeraten
wird
P280
Schutzhandschuhe
/ Schutzkleidung
/ Augenschutz
/ Gesichtsschutz
tragen.
Angaben
nicht
vorhanden.
gute
Belüftung
des
Arbeitsplatzes
durch
eine
wirksame
lokale Aspiration
oder den Abzug
von verbrauchter Luft zu sorgen. Falls diese
Die Dämpfe
können mit Behältern
Luft explosive
Mischungen
bilden.
Flammen
ausgesetzten
eingesetzt
werden,
um Explosionen
vorzubeugen.
P302+P352
BEI KONTAKT
MIT
DER HAUT:
Mit viel und
Wasser
und
Seife waschen.
Keine
chemische
Beurteilung
der darin
Gemisch
Stoffe
Maßnahmen
nicht
ausreichen,
umenthaltenen
die Produktkonzentration
amvorgenommen.
Arbeitsplatz
unter
den Expositionsgrenzwerten zu halten, muss ein
Beschreibung/Verwendung
In-vitro-Diagnostikum.
Reagens
für
die
Mikroskopie.
P308+P313
BEI Exposition oder falls betroffen:
Ärztlichen Rat einholen
/ ärztliche
Hilfe
hinzuziehen.
geeigneter
Atemschutz
getragen
werden.
Während
der
Verwendung
des
Produkts
muss,Oxiden,
für genauere
Informationen,Schwefeleinzelfluorit,
das Gefahrenschild
Explosionsgefahr
bei Berührung
alkalischen Metallen,
alkalischen
Kalziumhypochlorit,
5.2.
Besonderezur
vom
Stoff oder Gemisch
ausgehendemit
Gefahren.
13.ETHANOL:
Hinweise
Entsorgung.
beachtet
werden.
Bei
derSäuren),
Auswahl
von Sicherheitsdatenblatt
persönlicher
Schutzkleidung
muss Perchloraten,
ggf. der Rat derPerchlorsäuren,
Lieferanten der Chemikalien
eingeholt
werden. Die
Essiganhydrid
(bei
konzentriertem
Wasserstoffperoxid,
Perchlornitril,
Quecksilbernitrat,
INFOLGE
DER
AUSSETZUNG
BEI
BRAND
16.GEFAHREN
Sonstige
Angaben.
1.3.
Einzelheiten
zum
Lieferanten,
der
das
bereitstellt
Enthält:
PHENOL
persönliche
Schutzkleidung
muss
den
angegebenen
gültigen
entsprechen.
Salpetersäure,
und
Salpetersäure,
Silbernitrat,
Silbernitrat
undBestimmungen
Ammoniak, Silberoxid
und Ammoniak, starken Oxydationsmitteln,
Bei
Feuer ausgesetzten
Behältern
kannnachstehend
Explosionsgefahr
bestehen.
13.1.
Verfahren
der Silber
Abfallbehandlung.
HANDSCHUTZ
Text
der verwenden,
Gefahrenangaben
(H),Reaktion
welche
unter
Abschnitten
2-3
des
Beiblattes
erwähnt
Wieder
falls möglich.
Produktrückstände
sind
als
gefährlicher
Abfall
zu sind:
betrachten.
Die Gefährlichkeit
Abfälle, die dieses
Stickstoffdioxid.
mit den
Bromazethylen,
Chlorazenthylen,
Bromtrifluorit,
Chromtrioxid,
Chromclorid,derÄthylenoxide,
Fluor,
Das
Einatmen
der Gefährliche
Brandprodukte
(Kohlenstoffoxide,
giftige
Pyrolyseprodukte,
usw.)
vermeiden.
Die Hände
mit Arbeitshandschuhen
derGrundlage
Kategorie
IISchwarzplatin,
(siehe Milano
Richtlinie
89/688/EWG
und
Norm
EN(IV374)
aus PVC,
Neoprene,
Nitril oder
Produkt
teilweise
enthalten,
muss auf der
der
gültigen
Rechtsbestimmungen
evaluiert
werden.
Kalium
ter-Butoxid,
Lithiumhydrid,
Phosphortrioxid,
Zirkonchlorid
(IV),
Zirkonjodid
möglich.
Es bildet
explosionsfähige
Bio-Optica
S.p.a.
2.3.Firmenname
Sonstige
Gefahren.
Flam.
Liq.
2der
Entzündbare
kategorie
2 Faustino,
gleichwertig
schützen.
Für
eine definitive
Materialauswahl
für
die Arbeitshandschuhe
folgende Aspekte der
einbezogen
Beseitigung
einem
fürFlüssigkeiten,
die Abfallwirtschaft
zugelassenen
Unternehmenmüssen
unter Berücksichtigung
Landes-werden:
und ggf. der lokalen
Gemische
mit
Luft.
5.3.Die
Hinweise
für
diemuss
Brandbekämpfung.
Adresse
via San
58
Muta. 2
Keimzell-Mutagenität,
2
Abnutzung,
Reißbeständigkeit
und kategorie
Permeabilität.
Bei selbstangefertigten Handschuhen (MI)
muss die Widerstandsfähigkeit der
Bestimmungen
anvertraut
werden.
ALLGEMEINE
ANGABEN
Standort
20134
Milano
Angaben und
nichtLand
vorhanden.
Acute
Tox. mit
3 Wasser
Akute
kategorie
3 geprüft
Arbeitshandschuhe
vor Toxizität,
der
Verwendung
da die
sie Bildung
nicht vorhersehbar
ist. gesundheitsschädigenden
Die Handschuhe haben eine
bestimmte
KONTAMINIERTES
VERPACKUNGSMATERIAL
Die
Behälter
kühlen,
um
den Zerfall
des werden,
Produkts
von potentiell
Substanzen
zu
10.4.
Zu
vermeidende
Bedingungen.
Italia und
STOT RE 2 die von
Spezifische
Zielorgan-Toxizität
- wiederholte
exposition,
kategorie
2 gemäß und
Verschleißzeit,
der
Exposition
abhängig
ist.Wiederverwertung
Kontaminiertes
Verpackungsmaterial
muss
oder
Beseitigung
den nicht
Landesvorschriften
die Abfallwirtschaft
Erhitzung, elektrostatische
Entladungen
sowieder
sonstige
Zündungsquellen
sind
zu vermeiden.
verhindern.
Stets
eine komplette
Brandschutzkleidung
tragen.
Die
Löschwasser
aufnehmen
in die Abwässerfür
gelangen
lassen. Das
Tel.
0039
02
2127131
3. AUGENSCHUTZ
Zusammensetzung/Angaben
zu Kategorie
Bestandteilen.
Skin Corr. 1B
Ätz auf die Haut,
1B
zugeführt werden.
kontaminierte
Wasser und die Brandrückstände gemäß
den gültigen
entsorgen. PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG
0039 02 Bestimmungen
2153000
Eye Irrit. 2
Augenreizung,
kategorie
2 ENFax
Eine
hermetische
Schutzbrille
tragen
(siehe
Norm
166). Jacke
ETHANOL:
Aussetzung
Wärmequellen und freie
Flammen
ist zuund
vermeiden.
Schutzhelm
mit Visier, an
Brandschutzkleidung
(feuerfeste
Hosen mit Manschetten um Arme, Knie und Taille), Einsatzhandschuhe
E-mail
der
sachkundigen
Person,
STOT SE 3
Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige exposition, kategorie 3
3.1. Stoffe.
HAUTSCHUTZ
und dielektrisch),
Atemschutzgerät
(Sauerstoffgerät).
die
für das schnittbeständig
Sicherheitsdatenblatt
zuständig
[email protected]
14.(feuerfest,
Angaben
zum Transport.
H225
Flüssigkeit
und
Dampfist
leicht
entzündbar.
Arbeitskleidung
mit
langen
Ärmeln und Unfallschutzschuhe der Kategorie II tragen (siehe Richtlinie 89/686/EWG und Norm EN 344). Sich
10.5. Unverträgliche
Materialien.
H341
Kann vermutlich genetische Defekte verursachen <Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese
Angaben nicht zutreffend.
nach
Ausziehen
derunbeabsichtigter
Schutzkleidung
mit Wasser
Seife waschen.
Angaben
nichtVerantwortlichen
vorhanden.
Anschrift
des
Transport
muss
mit Transportmitteln,
dieund
autorisiert
sind,
gefährliche
Bio-Optica
Milano
S.p.a. Güter zu transportieren, durchgeführt werden. Dies gemäß der
6. Der
Maßnahmen
bei
Freisetzung.
Gefahr
bei keinem anderen
Expositionsweg
besteht>.
ATEMSCHUTZ
geltenden
Ausgabe
der
A.D.R.
Vereinbarung
und
gemäß
den anwendbaren Nationalvorschriften.
H331
Giftig
bei
Einatmen.
3.2. Gemische.
Bei
Überschreitung
des
Grenzwerts
einer oder
mehrerer
im Präparat
bezüglich
derdie
täglichen
AussetzungMaterial
in der
10.6.
Gefährliche
Zersetzungsprodukte.
H311
bei
Hautkontakt.
Der
Transport
mussGiftig
in den
Originalverpackungen
durchgeführt
werden.
Auf
jedenSubstanzen
Fall in Verpackungen,
aus beständigem
1.4.
Notrufnummer
6.1.
Personenbezogene
Vorsichtsmaßnahmen,
Schutzausrüstungen
und inenthalten
Notfällen
anzuwendende
Verfahren.
Arbeitsumgebung
oder
einem
durch
die Vorsorgeund
Schutzabteilung
des
Unternehmens
festgelegten
Anteils,
einen in
Atemschutz
vom
Typ
Durch
thermische
Zersetzung
oder
imangegriffen
Brandfall
können
sich
potentiell
für
die Wärmequelle
Gesundheit
gefährliche
Dämpfe
bilden.
H301
Giftig
bei
Verschlucken.
Jede
Art
von
Zündquelle
(Zigaretten,
Flammen,
Funken
usw.)
oder
aus
dem
Bereich
eliminieren,
dem
das
Produkt
hergestellt
sind,
das
vom
Inhalt
nicht
werden
kann
und
das
keine
gefährlichen
Reaktionen
mit
dem
Inhalt
auslösen
kann.
Enthält:
A oder
universal
tragen,
dessen
Klasse
(1, an
2gefährlichen
oder
3)
abhängig
von
demvermeiden,
Grenzwert
der
Konzentration
ist das
(siehe
Norm
EN
141).
H373
Kann
die Organe
schädigen
betroffenen
Organe
nennen,
sofern
bekannt>
bei
längerer
oder
wiederholter
Für
dringende
Information
wenden
Sie sich
ausgetreten
Bei
festen
Produkten
die <alle
Bildung
Staub
indem
Wasser
auf
Produkt
gesprüht
wird, fallsdiekeine
Die
Aufund ist.
Abladungszuständigen
der
Güter
müssen
eine
geeignete
Bildung
haben,
über
die Gefahren,
das
Bitte
anvon
das
nächstgelegene
Toxikologie
underhalten
Gegengift
Zentrum
Der
Einsatz
von Gegenanzeigen
Atemschutz,
wie Masken
mit
Patronen
für organische
Dämpfe
Staub/Nebel,
istbei
erforderlich
bei
technischen
Exposition
<Expositionsweg
wenn
schlüssig
belegt
ist, und
dass
diese
keinem
anderen
Expositionsweg
dahingehenden
Beiangeben,
Vorhandensein
von
schwebenden
Dämpfen
ist
ein
Atemschutz
zu fehlenden
tragen.
Die
Leckage
aufweist,
und
über
die eventüllen
Verfahren,
die67/548/EWG.
angewendet
werden
müssen,
im
Fall
sichGefahr
Notsituationen
ereignen.
11.Material
Toxikologische
Angaben.
Kennzeichnung.
Konz.
%. vorliegen.
Klassifizierung
Klassifizierung
1272/2008
(CLP).
Maßnahmenfalls
zur Reduzierung
Aussetzung
DerBehältnissen
durch die Maske
Schutz ist in Produkt
jedem Fall
begrenzt.
besteht>.
keine
Gefahrder
besteht.
Nichtdes
mitMitarbeiters.
beschädigten
odergegebene
dem ausgetretenen
umgehen
ohne zuvor eine
2. blockieren,
Mögliche Gefahren.
Falls
die Substanz
geruchlosangelegt
ist
oderzu
diehaben.
für dieFür
Aussetzung
Mengefür
unterhalb
der Geruchswahrnehmung
liegt, oder
bei Gefahr,
H314
Verursacht
schwere
Verätzungen
derInformationen
Haut undgefährliche
schwere
Augenschäden.
geeignete
Schutzausrüstung
zu Gefahren
die Umwelt
und Gesundheit, den Schutz
der Atemwege,
11.1.
Angaben
zu toxikologischen
Wirkungen.
Landtransport.
ETHANOL
Verursacht
schwere
Augenreizung.
alsoH319
wenn
die
fürzudie
Aussetzung
gefährliche
Menge
unbekannt
ist oder die
Sauerstoffkonzentration
im
Arbeitsbereich
unter 17% und
liegt,Tränen
muss
Starke
Auswirkungen:
der
Kontakt
mit
den
Augen
verursacht
Entzündung;
die
Symptome
können
Rötung,
Ödem,
Schmerzen
die
Belüftung
und
persönlicher
Schutzkleidung
sind
die
weiteren
Abschnitte
dieses
Datenblatts
zu
beachten.
F
R11
Flam.
Liq.
2
H225
CAS.
64-17-5 Kann1 Schläfrigkeit
-5
und
Benommenheit
verursachen.
ein H336
Atemgerät
mit Druckluft
und Entzündungen
offenem
Kreislauf
getragen
werden
(siehe
Norm EN und
137Hautrisse,
) oder ein verursacht.
Atemgerät mit
externer
Luftzufuhr
und
sein.
Durch
Hautkontakt
werden
mit
Ausschlägen,
Ödem,
Trockenheit
Das
Einatmen
der
Dämpfe
Klasse
ADR/RID:
6.1
UN:
2821
2.1.CE.
Einstufung
des Stoffs oder Gemischs.
200-578-6
halber
oder
ganzer
Maske
oder Mundstück
(siehe
Norm EN 138). verursachen. Das Herunterschlucken der Substanz kann Gesundheitsschäden
kann
eine
geringe
Entzündung
des
oberen
Atmungsbereiches
Group:
II
6.2.Packing
Umweltschutzmaßnahmen.
INDEX.
603-002-00-5
Text
der (R)
Gefahrensätze,
die unter
2-3 des und
Beiblattes
angegeben
sind:
Etikett:
6.1Abschnitten
verursachen,
wie
mitden
Sodbrennen,
Brechreiz
Erbrechen.
Verhindern,
das
Produkt
Abwässer,
Oberflächenwasser,
und
anliegende und/oder
Gebiete gelangt.
Das
Produktdass
ist Bauchschmerzen
gemäß
den inVorschriften
nach den
RichtlinienGrundwasser
67/548/EWG
undin1999/45/EG
der Verordnung (EG) 1272/2008 (CPL)
PHENOL
9. Proper
Physikalische
und
chemische
Eigenschaften.
Shipping
Name:
PHENOL
SOLUTION
Es
wird
vermutet,
dass
das
Produkt
mögliche
genveränderliche
Auswirkungen
verursacht.
Es bestehen
aber
genügend
Muta.
Cat.
3
R68,
T
R23/24/25,
C
R34,
Xn
R48/20/21/22
Muta.
2
H341,
Acuteist
Tox. 3dem
H331,nicht
Acute
Tox.
3 H311,
(und
nachfolgenden
Änderungen
und
Anpassungen)
als
gefährlich
eingestuft.
Demnach
Produtk
ein Informationen
Beiblatt über
CAS.
108-95-2 LEICHTENTZUENDLICH.
1-3
R11
Acute Tox. 3 H301, STOT RE 2 H373, Skin Corr. 1B H314
darüber,
um
in endgültiger
Weise
vererbliche
Genveränderungen
beweisen
zu können.
6.3.sicherheitsrelevante
Methoden
und
Material
für
Rückhaltung
und
Reinigung.
Daten
nach
den
Vorschriften
der
Veroordnung
(EG)
1907/2006
und
nachfolgenden
Änderungen
beizufügen.
CE.
203-632-7
R23/24/25
GIFTIG BEIM EINATMEN,
VERSCHLUCKEN
UNDEigenschaften.
BERUEHRUNG MIT DER HAUT.
9.1.Schiffstransport:
Angaben
zu
den grundlegenden
physikalischen
und chemischen
Das
ausgetretene
Produktüber
mit Gesundheitsinertem
absorbierendem
Material (Sand,
Vermiculite,
Kieselguhr
usw.)
Den
Eventuellle
Zusatzangaben
und/oder
Umgebungsgefährdungen
sind Diatomee-Erde,
unter den Abschnitten
11 und
12 aufnehmen.
der vorliegenden
INDEX.
604-001-00-2
R34
VERURSACHT
VERAETZUNGEN.
Physikalischer
Zustand
Flüssigkeit
ETHANOL
Großteil
des
Materials
aufnehmen
und
in
Entsorgungsbehälter
füllen. Rückstände mit Wasserstrahlung eliminieren, sofern keine
Karte
aufgeführt.
2-PROPANOL
R36
REIZT DIE AUGEN.
Farbe
dunkelrot
Klasse
IMO:
6.1
UN:
2821des betroffenen BereichsFlam.
LD50
(Oral):
1501
mg/kg
Rat
Gegenanzeigen
vorliegen.
Für
eine ausreichende
Belüftung
sorgen.
Die Entsorgung
kontaminiertem
Material
R67,
F R11,
Xi HAUT.
R36
Liq. 2 H225,
Eye Irrit. 2 H319,von
STOT
SE 3 H336
R36/38
REIZT
UND
DIE
CAS.
67-63-0
1 -DIE
5 AUGEN
Geruch
charakteristisch
Packing
Group:
II 13
LC50
(Inhalation):
5,9
mg/l/6h
Rat
muss
gemäß
den Vorschriften
unter Punkt
erfolgen.
R48/20/21/22
GESUNDHEITSSCHAEDLICH:
GEFAHR ERNSTER GESUNDHEITSSCHAEDEN BEI LAENGERER EXPOSITION
CE.
200-661-7
Geruchschwelle.
Nicht
verfügbar.
Label:
6.1BERUEHRUNG
2-PROPANOL
2.1.1.
Verordnung
1272/2008
und nachfolgende
Änderungen
Anpassungen.
DURCH(CLP)
EINATMEN,
MIT DER und
HAUT
UND DURCH VERSCHLUCKEN.
INDEX.
603-117-00-0
pH
Wert.
Pollutant.
NO
LD50
(Oral):
mg/kg Nicht
Rat verfügbar.
6.4.Marine
Verweis
auf andereDÄMPFE
Abschnitte.
R67
KÖNNEN4710
SCHLÄFRIGKEIT
UND BENOMMENHEIT VERURSACHEN.
T+
=R68
Sehr
Giftig(T+),
TName:
= Gefrierpunkt.
Giftig(T),
Xn = Gesundheitsschaedlich(Xn),
CRat
= Entsorgung
Aetzend(C),
Xi =
Reizend(Xi),
O = Brandfoerdernd(O),
E = Explosionsgefaehrlich(E),
F+ = Hochentzuendlich(F+), F
Schmelzpunkt
bzw
Nicht
verfügbar.
Proper
Shipping
PHENOL
LC50
(Inhalation):
72,6
mg/l/4h
Eventuelle
Angaben
zum
persönlichen
Schutz
undSOLUTION
der
sind
unter den
Abschnitten 8 und
13 aufgeführt.
IRREVERSIBLER
SCHADEN
MOEGLICH.
Gefahreinstufung
und
Gefahrangabe:
= Leichtentzuendlich(F), N = Umweltgefaerlich(N)
Siedepunkt.
LD50 (Dermal):
12800 mg/kgNicht
Rat verfügbar.
Muta. 2
H341
Destillationsintervall.
Nicht verfügbar.
PHENOL
Eye Irrit.und
2
H319
7. Lufttransport:
Handhabung
Lagerung.
Der
Text der Gefahrensätze656
(R)mg/kg
sowieRat
der
Gefahrenangaben
(H) ist unter dem Abschnitt 16 des Beiblattes angegeben.
Entzündungstemperatur.
Nicht
verfügbar.
LD50ausführliche
(Dermal):
ALLGEMEINE
BIBLIOGRAPHIE:
Skin Irrit.
2
H315
Verdampfungsgeschwindigkeit
Nicht
verfügbar.
IATA:
6.1
UN:
2821
LC50
(Inhalation):
0,9
mg/l/8h
Rat
1.
Richtlinie
1999/45/CE
und
nachfolgende
Änderungen
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung.
Entflammbarkeit
von Feststoffen
und Gasen
Nichtund
verfügbar.
4. 2.
Erste-Hilfe-Maßnahmen.
Packing
Group:
II Änderungen
LD50
(Oral):
340
mg/kg
Rat
Richtlinie
und
nachfolgende
Anpassungen
Während
der67/548/EWG
Handhabung
nicht
rauchen.
2.1.2.
Richtlinie
67/548/EWG
und
nachfolgende
Änderungen
und Anpassungen.
Niedrigste
Entzündungsgrenze.
Nicht verfügbar.
Label:
6.1
Glicerolo
3.
Verordnung
(EG) 1907/2006 des Europäischen
Parlaments
(REACH)
Höchste
Entzündungsgrenze.
Nicht verfügbar.
4.1.
Beschreibung
der1272/2008
Erste-Hilfe-Maßnahmen.
Proper
Shipping
Name:
PHENOL
SOLUTION
LD50
(Oral):
12600
Verordnung
(EG)
desXn
Europäischen
Parlaments
(CLP)von Unverträglichkeiten.
Gefahrensymbole:
7.2.4.
Bedingungen
zur
sicheren
Lagerung
untermg/kg
Berücksichtigung
AUGEN:
Sofort
mindestens
15des
Minuten
lang
mit
reichlich
Sofort
einen Funken
Arzt hinzuziehen.
Niedrigste
Explosionsgrenze.
Nicht
verfügbar.
LD50
(Dermal):
mg/kg
5.
Verordnung
(EG)
790/2009
Europäischen
Parlaments
(I Atp.abspülen.
CLP) freier
An
einem
kühlen
und
gut belüfteten
Ort 10000
aufbewahren,
vonWasser
Wärmeqüllen,
Flamme,
und anderen Zündqüllen fernhalten.
HAUT:
Die
beschmutzte,
getränkte
Kleidung ausziehen
und duschen. Sofort einen Arzt rufen. Die verunreinigte Kleidung getrennt waschen,
Höchste
Explosionsgrenze.
Nicht verfügbar.
Verordnung
(EG) 453/2010
des Europäischen
Parlaments
36/38-68
R-Sätze:
15.6.
Rechtsvorschriften.
bevor
wieder
angezogen
Dampfdruck.
Nicht verfügbar.
Thesie
Merck
Index.
Ed.Angaben.
10 wird.
7.3.
Spezifische
Endanwendungen.
12.7.
Umweltbezogene
EINATMEN:
Betroffene
an die (R)
frieie
Luft der
bringen;
falls die Atmung
auftreten, künstlich
beatmen; sofort
Dampfdichte
Nicht
verfügbar.
8.
Handling
Chemical
Der
ausführliche
Text Safety
derPerson
Gefahrensätze
sowie
Gefahrenangaben
(H) aufhört
ist unteroder
demAtembeschwerden
Abschnitt 16 des Beiblattes
angegeben.
Angaben
nicht
vorhanden.
einen
Arzt
rufen.
Spezifisches
Gewicht.
Nicht
verfügbar.
9.
Niosh
-den
Registry
Toxic
Effects
of Chemical
Substances
Gemäß
besten
Arbeitserfahrungen
benutzen
und darauf achten, das Produkt
nicht im Lebensraum
zu Stoff
verschütten.
DieGemisch.
dazu zuständigen
15.1.
Vorschriften
zuofSicherheit,
Gesundheitsund Umweltschutz/spezifische
Rechtsvorschriften
für den
oder das
VERSCHLUCKEN:
Sofort einen
Arztdas
rufen.
Erbrechen
nur auf Anweisung
Arztes herbeiführen.
Nichts
oral verabreichen,
wenn nicht
Loeslichkeit
wasserlöslich
10.
INRS - Fiche
Toxicologiqü
benachrichtigen,
sofern
Produkt
in Wasserläufe
oder
in diedes
Kanalisation
eingedrungen
ist oder
wenn das Produkt
den
2.2.
Kennzeichnungselemente.
8. Behörden
Begrenzung
und
Überwachung
der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen.
ausdrücklich
von
Arzt
angeordnet.
Verteilungskoeffizient:
N-Oktylalkohol/Wasser
Nicht
verfügbar.
Seveso-Kategorie.
Keine.
11. Patty - Industrial
andverseucht
Toxicologyhat.
Grundboden
oder dieHygiene
Vegetation
Selbstentzündungstemper.
Nicht
verfügbar.
Sax - Dangerous
properties
of Industrial(EG)
Materials-7
Ed.,(CLP)
1989 und darauffolgenden Änderungen und Anpassungen.
Gefahrkennzeichnung
gemäß
der Verordnung
1272/2008
8.1.12.
ZuN.I.
überwachende
Parameter.
Zersetzungstemperatur.
Nicht
verfügbar.
4.2.
Wichtigste
und Produkt
verzögert
auftretende
und
Wirkungen.
Einschränkungen
zu dem
bzw.
den Stoffen Symptome
gemäß
dem
Anhang
XVII Verordnung (EG) 1907/2006.
12.1.
Toxizität. akute
Für
Symptome
und Auswirkungen der enthaltenen Stoffe
Kap. 11.
Viskositaet
Nichtsiehe
verfügbar.
Produkt.
Piktogramme:
Angaben
nicht
vorhanden.
Bezeichnung
Typ
Staat TWA/8h
STEL/15min
Verbrennungseigenschaften
Nicht verfügbar.
Punkt. für den Benutzer:
3
Erläuterung
mg/m3
ppm
mg/m3
ppm
4.3.
Hinweise
ärztliche
Soforthilfe
oder Spezialbehandlung.
die
in dieserauf
Karte
vorhandenen
Informationen
gründen sich auf die Kenntnisse, die bei uns, am Datum der letzten Version, verfügbar sind.
12.2.
Persistenz
und
Abbaubarkeit.
gemäß
Candidate
List
(Art.
59
Die
ärtzlichen
Hinweise
sind
zu folgen.
9.2.Stoffe
Sonstige
Angaben.
Der
Benutzer
muß sich
über
dieREACH).
Tauglichkeit und Vollständigkeit
Angaben
nicht
vorhanden.
ETHANOL
TLV-ACGIH der Informationen, bezüglich
1000 des speziellen Gebrauches des Produktes,
Keine.
VOC (Richtlinie 1999/13/CE) :
6,60 %
vergewissern.
MAK
A
1900
1000
3800
2000
VOC darf
(fluechtiger
Kohlenstoff)
: als Garantie von keiner
4,09 %
Man
dieses Dokument
nicht
spezifischen Eigenschaft des Produktes interpretieren.
MSDS EPY 1002
Bio-Optica Milano S.p.a.
Ziehl-Neelsen Fite Reagens B
Warnungen:
DE
Durchsicht Nr.1
vom 17/12/12
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Achtung
Gefahrangaben:
H341
H319
H315
Kann vermutlich genetische Defekte verursachen <Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese
Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht>.
Verursacht schwere Augenreizung.
Verursacht Hautreizungen.
Vorsichtsmassnahmen:
P201
Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
P280
Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen.
P302+P352
BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.
P308+P313
BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Enthält:
PHENOL
2.3. Sonstige Gefahren.
Angaben nicht vorhanden.
3. Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen.
3.1. Stoffe.
Angaben nicht zutreffend.
3.2. Gemische.
Enthält:
Kennzeichnung.
Konz. %.
ETHANOL
CAS.
64-17-5
1-5
CE.
200-578-6
INDEX. 603-002-00-5
PHENOL
CAS.
108-95-2
1-3
CE.
203-632-7
INDEX. 604-001-00-2
2-PROPANOL
CAS.
67-63-0
1-5
CE.
200-661-7
INDEX. 603-117-00-0
Klassifizierung 67/548/EWG.
Klassifizierung 1272/2008 (CLP).
F R11
Flam. Liq. 2 H225
Muta. Cat. 3 R68, T R23/24/25, C R34, Xn R48/20/21/22
Muta. 2 H341, Acute Tox. 3 H331, Acute Tox. 3 H311,
Acute Tox. 3 H301, STOT RE 2 H373, Skin Corr. 1B H314
R67, F R11, Xi R36
Flam. Liq. 2 H225, Eye Irrit. 2 H319, STOT SE 3 H336
T+ = Sehr Giftig(T+), T = Giftig(T), Xn = Gesundheitsschaedlich(Xn), C = Aetzend(C), Xi = Reizend(Xi), O = Brandfoerdernd(O), E = Explosionsgefaehrlich(E), F+ = Hochentzuendlich(F+), F
= Leichtentzuendlich(F), N = Umweltgefaerlich(N)
Der ausführliche Text der Gefahrensätze (R) sowie der Gefahrenangaben (H) ist unter dem Abschnitt 16 des Beiblattes angegeben.
4. Erste-Hilfe-Maßnahmen.
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen.
AUGEN: Sofort mindestens 15 Minuten lang mit reichlich Wasser abspülen. Sofort einen Arzt hinzuziehen.
HAUT: Die beschmutzte, getränkte Kleidung ausziehen und duschen. Sofort einen Arzt rufen. Die verunreinigte Kleidung getrennt waschen,
bevor sie wieder angezogen wird.
EINATMEN: Betroffene Person an die frieie Luft bringen; falls die Atmung aufhört oder Atembeschwerden auftreten, künstlich beatmen; sofort
einen Arzt rufen.
VERSCHLUCKEN: Sofort einen Arzt rufen. Erbrechen nur auf Anweisung des Arztes herbeiführen. Nichts oral verabreichen, wenn nicht
ausdrücklich von Arzt angeordnet.
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen.
Für Symptome und Auswirkungen der enthaltenen Stoffe siehe Kap. 11.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung.
Die ärtzlichen Hinweise sind zu folgen.
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Ziehl-Neelsen Fite Reagens B
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vom 17/12/12
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5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung.
5.1. Löschmittel.
GEEIGNETE LÖSCHMITTEL
Löschmittel sind Kohlenstoffdioxid, Schaum, chemische Pulver. Für Leckagen und das Austreten von Produktmengen, die nicht in Brand
geraten sind, kann Wassernebel für die Dispersion von brennbaren Dämpfen und den Schutz der Personen verwendet werden, die an den
Maßnahmen für das Aufhalten der Leckage beteiligt sind
NICHT GEEIGNETE LÖSCHMITTEL
Keine Wasserstrahlung einsetzen. Wasser ist für die Brandlöschung nicht wirksam, kann jedoch für die Kühlung der geschlossenen, den
Flammen ausgesetzten Behältern eingesetzt werden, um Explosionen vorzubeugen.
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren.
GEFAHREN INFOLGE DER AUSSETZUNG BEI BRAND
Bei Feuer ausgesetzten Behältern kann Explosionsgefahr bestehen.
Das Einatmen der Brandprodukte (Kohlenstoffoxide, giftige Pyrolyseprodukte, usw.) vermeiden.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung.
ALLGEMEINE ANGABEN
Die Behälter mit Wasser kühlen, um den Zerfall des Produkts und die Bildung von potentiell gesundheitsschädigenden Substanzen zu
verhindern. Stets eine komplette Brandschutzkleidung tragen. Die Löschwasser aufnehmen und nicht in die Abwässer gelangen lassen. Das
kontaminierte Wasser und die Brandrückstände gemäß den gültigen Bestimmungen entsorgen. PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG
Schutzhelm mit Visier, Brandschutzkleidung (feuerfeste Jacke und Hosen mit Manschetten um Arme, Knie und Taille), Einsatzhandschuhe
(feuerfest, schnittbeständig und dielektrisch), Atemschutzgerät (Sauerstoffgerät).
6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung.
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren.
Jede Art von Zündquelle (Zigaretten, Flammen, Funken usw.) oder Wärmequelle aus dem Bereich eliminieren, in dem das Produkt
ausgetreten ist. Bei festen Produkten die Bildung von Staub vermeiden, indem Wasser auf das Produkt gesprüht wird, falls keine
dahingehenden Gegenanzeigen vorliegen. Bei Vorhandensein von schwebenden Dämpfen ist ein Atemschutz zu tragen. Die Leckage
blockieren, falls keine Gefahr besteht. Nicht mit beschädigten Behältnissen oder dem ausgetretenen Produkt umgehen ohne zuvor eine
geeignete Schutzausrüstung angelegt zu haben. Für Informationen zu Gefahren für die Umwelt und Gesundheit, den Schutz der Atemwege,
die Belüftung und zu persönlicher Schutzkleidung sind die weiteren Abschnitte dieses Datenblatts zu beachten.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen.
Verhindern, dass das Produkt in Abwässer, Oberflächenwasser, Grundwasser und in anliegende Gebiete gelangt.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung.
Das ausgetretene Produkt mit inertem absorbierendem Material (Sand, Vermiculite, Diatomee-Erde, Kieselguhr usw.) aufnehmen. Den
Großteil des Materials aufnehmen und in Entsorgungsbehälter füllen. Rückstände mit Wasserstrahlung eliminieren, sofern keine
Gegenanzeigen vorliegen. Für eine ausreichende Belüftung des betroffenen Bereichs sorgen. Die Entsorgung von kontaminiertem Material
muss gemäß den Vorschriften unter Punkt 13 erfolgen.
6.4. Verweis auf andere Abschnitte.
Eventuelle Angaben zum persönlichen Schutz und der Entsorgung sind unter den Abschnitten 8 und 13 aufgeführt.
7. Handhabung und Lagerung.
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung.
Während der Handhabung nicht rauchen.
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten.
An einem kühlen und gut belüfteten Ort aufbewahren, von Wärmeqüllen, freier Flamme, Funken und anderen Zündqüllen fernhalten.
7.3. Spezifische Endanwendungen.
Angaben nicht vorhanden.
8. Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen.
8.1. Zu überwachende Parameter.
Bezeichnung
ETHANOL
Typ
TLV-ACGIH
MAK
Staat
A
TWA/8h
mg/m3
ppm
STEL/15min
mg/m3
ppm
1900
1000
1000
3800
2000
MSDS EPY 1002
Bio-Optica Milano S.p.a.
Ziehl-Neelsen Fite Reagens B
2-PROPANOL
MAK
D
TLV-ACGIH
MAK
MAK
A
D
500
500
200
200
200
DE
Durchsicht Nr.1
vom 17/12/12
Gedruckt am 07/01/13
Seite Nr. 4 / 8
1000
2000
400
800
400
Haut
Haut
Haut
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition.
In Erwägung dessen, dass geeignete Schutzmaßnahmen immer vorrangig gegenüber persönliche Schutzkleidung sein sollten, ist für eine
gute Belüftung des Arbeitsplatzes durch eine wirksame lokale Aspiration oder den Abzug von verbrauchter Luft zu sorgen. Falls diese
Maßnahmen nicht ausreichen, um die Produktkonzentration am Arbeitsplatz unter den Expositionsgrenzwerten zu halten, muss ein
geeigneter Atemschutz getragen werden. Während der Verwendung des Produkts muss, für genauere Informationen, das Gefahrenschild
beachtet werden. Bei der Auswahl von persönlicher Schutzkleidung muss ggf. der Rat der Lieferanten der Chemikalien eingeholt werden. Die
persönliche Schutzkleidung muss den nachstehend angegebenen gültigen Bestimmungen entsprechen.
HANDSCHUTZ
Die Hände mit Arbeitshandschuhen der Kategorie II (siehe Richtlinie 89/688/EWG und Norm EN 374) aus PVC, Neoprene, Nitril oder
gleichwertig schützen. Für eine definitive Materialauswahl für die Arbeitshandschuhe müssen folgende Aspekte einbezogen werden:
Abnutzung,
Reißbeständigkeit
und Permeabilität. Bei selbstangefertigten Handschuhen muss die Widerstandsfähigkeit der
Arbeitshandschuhe vor der Verwendung geprüft werden, da sie nicht vorhersehbar ist. Die Handschuhe haben eine bestimmte
Verschleißzeit, die von der Exposition abhängig ist.
AUGENSCHUTZ
Eine hermetische Schutzbrille tragen (siehe Norm EN 166).
HAUTSCHUTZ
Arbeitskleidung mit langen Ärmeln und Unfallschutzschuhe der Kategorie II tragen (siehe Richtlinie 89/686/EWG und Norm EN 344). Sich
nach Ausziehen der Schutzkleidung mit Wasser und Seife waschen.
ATEMSCHUTZ
Bei Überschreitung des Grenzwerts einer oder mehrerer im Präparat enthalten Substanzen bezüglich der täglichen Aussetzung in der
Arbeitsumgebung oder einem durch die Vorsorge- und Schutzabteilung des Unternehmens festgelegten Anteils, einen Atemschutz vom Typ
A oder universal tragen, dessen Klasse (1, 2 oder 3) abhängig von dem Grenzwert der Konzentration ist (siehe Norm EN 141).
Der Einsatz von Atemschutz, wie Masken mit Patronen für organische Dämpfe und Staub/Nebel, ist erforderlich bei fehlenden technischen
Maßnahmen zur Reduzierung der Aussetzung des Mitarbeiters. Der durch die Maske gegebene Schutz ist in jedem Fall begrenzt.
Falls die Substanz geruchlos ist oder die für die Aussetzung gefährliche Menge unterhalb der Geruchswahrnehmung liegt, oder bei Gefahr,
also wenn die für die Aussetzung gefährliche Menge unbekannt ist oder die Sauerstoffkonzentration im Arbeitsbereich unter 17% liegt, muss
ein Atemgerät mit Druckluft und offenem Kreislauf getragen werden (siehe Norm EN 137 ) oder ein Atemgerät mit externer Luftzufuhr und
halber oder ganzer Maske oder Mundstück (siehe Norm EN 138).
9. Physikalische und chemische Eigenschaften.
9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften.
Physikalischer Zustand
Flüssigkeit
Farbe
dunkelrot
Geruch
charakteristisch
Geruchschwelle.
Nicht verfügbar.
pH Wert.
Nicht verfügbar.
Schmelzpunkt bzw Gefrierpunkt.
Nicht verfügbar.
Siedepunkt.
Nicht verfügbar.
Destillationsintervall.
Nicht verfügbar.
Entzündungstemperatur.
Nicht verfügbar.
Verdampfungsgeschwindigkeit
Nicht verfügbar.
Entflammbarkeit von Feststoffen und Gasen
Nicht verfügbar.
Niedrigste Entzündungsgrenze.
Nicht verfügbar.
Höchste Entzündungsgrenze.
Nicht verfügbar.
Niedrigste Explosionsgrenze.
Nicht verfügbar.
Höchste Explosionsgrenze.
Nicht verfügbar.
Dampfdruck.
Nicht verfügbar.
Dampfdichte
Nicht verfügbar.
Spezifisches Gewicht.
Nicht verfügbar.
Loeslichkeit
wasserlöslich
Verteilungskoeffizient: N-Oktylalkohol/Wasser
Nicht verfügbar.
Selbstentzündungstemper.
Nicht verfügbar.
Zersetzungstemperatur.
Nicht verfügbar.
Viskositaet
Nicht verfügbar.
Verbrennungseigenschaften
Nicht verfügbar.
9.2. Sonstige Angaben.
VOC (Richtlinie 1999/13/CE) :
VOC (fluechtiger Kohlenstoff) :
6,60 %
4,09 %
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10. Stabilität und Reaktivität.
10.1. Reaktivität.
Keine besonderen Reaktionsgefahren mit anderen Stoffen unter den normalen Einsatzbedingungen.
10.2. Chemische Stabilität.
Das Produkt ist unter normalen Verarbeitungs- und Lagerbedingungen stabil.
10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen.
Die Dämpfe können mit Luft explosive Mischungen bilden.
ETHANOL: Explosionsgefahr bei Berührung mit alkalischen Metallen, alkalischen Oxiden, Kalziumhypochlorit, Schwefeleinzelfluorit,
Essiganhydrid
(bei
Säuren), konzentriertem Wasserstoffperoxid, Perchloraten, Perchlorsäuren, Perchlornitril, Quecksilbernitrat,
Salpetersäure, Silber und Salpetersäure, Silbernitrat, Silbernitrat und Ammoniak, Silberoxid und Ammoniak, starken Oxydationsmitteln,
Stickstoffdioxid. Gefährliche Reaktion mit Bromazethylen, Chlorazenthylen, Bromtrifluorit, Chromtrioxid, Chromclorid, Äthylenoxide, Fluor,
Kalium ter-Butoxid, Lithiumhydrid, Phosphortrioxid, Schwarzplatin, Zirkonchlorid (IV), Zirkonjodid (IV möglich. Es bildet explosionsfähige
Gemische mit der Luft.
10.4. Zu vermeidende Bedingungen.
Erhitzung, elektrostatische Entladungen sowie sonstige Zündungsquellen sind zu vermeiden.
ETHANOL: Aussetzung an Wärmequellen und freie Flammen ist zu vermeiden.
10.5. Unverträgliche Materialien.
Angaben nicht vorhanden.
10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte.
Durch thermische Zersetzung oder im Brandfall können sich potentiell für die Gesundheit gefährliche Dämpfe bilden.
11. Toxikologische Angaben.
11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen.
Starke Auswirkungen: der Kontakt mit den Augen verursacht Entzündung; die Symptome können Rötung, Ödem, Schmerzen und Tränen
sein. Durch Hautkontakt werden Entzündungen mit Ausschlägen, Ödem, Trockenheit und Hautrisse, verursacht. Das Einatmen der Dämpfe
kann eine geringe Entzündung des oberen Atmungsbereiches verursachen. Das Herunterschlucken der Substanz kann Gesundheitsschäden
verursachen, wie Bauchschmerzen mit Sodbrennen, Brechreiz und Erbrechen.
Es wird vermutet, dass das Produkt mögliche genveränderliche Auswirkungen verursacht. Es bestehen aber nicht genügend Informationen
darüber, um in endgültiger Weise vererbliche Genveränderungen beweisen zu können.
ETHANOL
LD50 (Oral):
LC50 (Inhalation):
2-PROPANOL
LD50 (Oral):
LC50 (Inhalation):
LD50 (Dermal):
PHENOL
LD50 (Dermal):
LC50 (Inhalation):
LD50 (Oral):
Glicerolo
LD50 (Oral):
LD50 (Dermal):
1501 mg/kg Rat
5,9 mg/l/6h Rat
4710 mg/kg Rat
72,6 mg/l/4h Rat
12800 mg/kg Rat
656 mg/kg Rat
0,9 mg/l/8h Rat
340 mg/kg Rat
12600 mg/kg
10000 mg/kg
12. Umweltbezogene Angaben.
Gemäß den besten Arbeitserfahrungen benutzen und darauf achten, das Produkt nicht im Lebensraum zu verschütten. Die dazu zuständigen
Behörden benachrichtigen, sofern das Produkt in Wasserläufe oder in die Kanalisation eingedrungen ist oder wenn das Produkt den
Grundboden oder die Vegetation verseucht hat.
12.1. Toxizität.
Angaben nicht vorhanden.
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit.
Angaben nicht vorhanden.
MSDS EPY 1002
Bio-Optica Milano S.p.a.
Ziehl-Neelsen Fite Reagens B
DE
Durchsicht Nr.1
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12.3. Bioakkumulationspotenzial.
Angaben nicht vorhanden.
12.4. Mobilität im Boden.
Angaben nicht vorhanden.
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung.
Angaben nicht vorhanden.
12.6. Andere schädliche Wirkungen.
Angaben nicht vorhanden.
13. Hinweise zur Entsorgung.
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung.
Wieder verwenden, falls möglich. Produktrückstände sind als gefährlicher Abfall zu betrachten. Die Gefährlichkeit der Abfälle, die dieses
Produkt teilweise enthalten, muss auf der Grundlage der gültigen Rechtsbestimmungen evaluiert werden.
Die Beseitigung muss einem für die Abfallwirtschaft zugelassenen Unternehmen unter Berücksichtigung der Landes- und ggf. der lokalen
Bestimmungen anvertraut werden.
KONTAMINIERTES VERPACKUNGSMATERIAL
Kontaminiertes Verpackungsmaterial muss der Wiederverwertung oder Beseitigung gemäß den Landesvorschriften für die Abfallwirtschaft
zugeführt werden.
14. Angaben zum Transport.
Der Transport muss mit Transportmitteln, die autorisiert sind, gefährliche Güter zu transportieren, durchgeführt werden. Dies gemäß der
geltenden Ausgabe der A.D.R. Vereinbarung und gemäß den anwendbaren Nationalvorschriften.
Der Transport muss in den Originalverpackungen durchgeführt werden. Auf jeden Fall in Verpackungen, die aus beständigem Material
hergestellt sind, das vom Inhalt nicht angegriffen werden kann und das keine gefährlichen Reaktionen mit dem Inhalt auslösen kann.
Die Auf- und Abladungszuständigen der gefährlichen Güter müssen eine geeignete Bildung erhalten haben, über die Gefahren, die das
Material aufweist, und über die eventüllen Verfahren, die angewendet werden müssen, im Fall sich Notsituationen ereignen.
Landtransport.
Klasse ADR/RID:
Packing Group:
Etikett:
Proper Shipping Name:
6.1
UN:
2821
II
6.1
PHENOL SOLUTION
Schiffstransport:
Klasse IMO:
Packing Group:
Label:
Marine Pollutant.
Proper Shipping Name:
6.1
UN:
2821
II
6.1
NO
PHENOL SOLUTION
Lufttransport:
IATA:
Packing Group:
Label:
Proper Shipping Name:
6.1
UN:
2821
II
6.1
PHENOL SOLUTION
15. Rechtsvorschriften.
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch.
Seveso-Kategorie.
Keine.
Einschränkungen zu dem Produkt bzw. den Stoffen gemäß dem Anhang XVII Verordnung (EG) 1907/2006.
Produkt.
Punkt.
3
Stoffe gemäß Candidate List (Art. 59 REACH).
Keine.
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DE
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vom 17/12/12
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Genehmigungspflichtige Stoffe (Anhang XIV REACH).
Keine.
Gesundheitskontrollen.
Die Arbeiter, die diesem chemischen Mittel ausgesetzt werden, müssen keiner Sanitärüberwachung unterzogen werden. Dies nur unter der
Bedingung, dass die Ergebnisse der Risiköinschätzung beweisen, dass nur ein mäßiges Risiko für die Sicherheit und die Gesundheit der
Arbeiter besteht, und dass die Maßnahmen, die von der Richtlinie 98/24/EG vorgesehen sind, genügen, um das Risiko zu beschränken..
15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung.
Keine chemische Beurteilung der darin enthaltenen Gemisch und Stoffe vorgenommen.
16. Sonstige Angaben.
Text der Gefahrenangaben (H), welche unter den Abschnitten 2-3 des Beiblattes erwähnt sind:
Flam. Liq. 2
Muta. 2
Acute Tox. 3
STOT RE 2
Skin Corr. 1B
Eye Irrit. 2
STOT SE 3
H225
H341
H331
H311
H301
H373
H314
H319
H336
Entzündbare Flüssigkeiten, kategorie 2
Keimzell-Mutagenität, kategorie 2
Akute Toxizität, kategorie 3
Spezifische Zielorgan-Toxizität - wiederholte exposition, kategorie 2
Ätz auf die Haut, Kategorie 1B
Augenreizung, kategorie 2
Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige exposition, kategorie 3
Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
Kann vermutlich genetische Defekte verursachen <Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese
Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht>.
Giftig bei Einatmen.
Giftig bei Hautkontakt.
Giftig bei Verschlucken.
Kann die Organe schädigen <alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt> bei längerer oder wiederholter
Exposition <Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg
besteht>.
Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Verursacht schwere Augenreizung.
Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Text der (R) Gefahrensätze, die unter den Abschnitten 2-3 des Beiblattes angegeben sind:
R11
R23/24/25
R34
R36
R36/38
R48/20/21/22
R67
R68
LEICHTENTZUENDLICH.
GIFTIG BEIM EINATMEN, VERSCHLUCKEN UND BERUEHRUNG MIT DER HAUT.
VERURSACHT VERAETZUNGEN.
REIZT DIE AUGEN.
REIZT DIE AUGEN UND DIE HAUT.
GESUNDHEITSSCHAEDLICH: GEFAHR ERNSTER GESUNDHEITSSCHAEDEN BEI LAENGERER EXPOSITION
DURCH EINATMEN, BERUEHRUNG MIT DER HAUT UND DURCH VERSCHLUCKEN.
DÄMPFE KÖNNEN SCHLÄFRIGKEIT UND BENOMMENHEIT VERURSACHEN.
IRREVERSIBLER SCHADEN MOEGLICH.
ALLGEMEINE BIBLIOGRAPHIE:
1. Richtlinie 1999/45/CE und nachfolgende Änderungen
2. Richtlinie 67/548/EWG und nachfolgende Änderungen und Anpassungen
3. Verordnung (EG) 1907/2006 des Europäischen Parlaments (REACH)
4. Verordnung (EG) 1272/2008 des Europäischen Parlaments (CLP)
5. Verordnung (EG) 790/2009 des Europäischen Parlaments (I Atp. CLP)
6. Verordnung (EG) 453/2010 des Europäischen Parlaments
7. The Merck Index. Ed. 10
8. Handling Chemical Safety
9. Niosh - Registry of Toxic Effects of Chemical Substances
10. INRS - Fiche Toxicologiqü
11. Patty - Industrial Hygiene and Toxicology
12. N.I. Sax - Dangerous properties of Industrial Materials-7 Ed., 1989
Erläuterung für den Benutzer:
die in dieser Karte vorhandenen Informationen gründen sich auf die Kenntnisse, die bei uns, am Datum der letzten Version, verfügbar sind.
Der Benutzer muß sich über die Tauglichkeit und Vollständigkeit der Informationen, bezüglich des speziellen Gebrauches des Produktes,
vergewissern.
Man darf dieses Dokument nicht als Garantie von keiner spezifischen Eigenschaft des Produktes interpretieren.
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Bio-Optica Milano S.p.a.
Ziehl-Neelsen Fite Reagens B
Durchsicht Nr.1
vom 17/12/12
Gedruckt am 07/01/13
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Weil der Gebrauch des Produktes nicht direkt von uns kontrolliert wird, hat der Benutzer die Pflicht, unter eigener Verantwortung, die Gesetze
und die geltenden Vorschriften, im Bereich der Hygiene und der Sicherheit, zu beachten. Für nicht korrekten Gebrauch wird nicht gehaftet.
Änderungen im Vergleich zur vorigen Revision:
An folgenden Sektionen sind Änderungen angebracht worden:
02.
MSDS EPY 1002
Bio-Optica Milano S.p.a.
Ziehl-Neelsen Fite Reagens C
Warnungen:
NICHT
Dampfdruck.
vergewissern.
GEEIGNETE LÖSCHMITTEL
Gefahr
Durchsicht Nr.2
vom 17/12/12
Gedruckt am 07/01/13
Seite Nr. 1
2/8
3
4
5
6
7
8
0
DE
Sicherheitsdatenblatt
Nicht verfügbar.
Keine
Dampfdichte
darf
Wasserstrahlung
diesesund
Dokument
einsetzen.
nicht als Garantie
Wasser
ist
vonfür
keiner
Nicht
die spezifischen
verfügbar.
Brandlöschung
Eigenschaft
nicht wirksam,
des Produktes
kann jedoch
interpretieren.
für die Kühlung der geschlossenen, den
15.Man
8.
12.
Begrenzung
Rechtsvorschriften.
Umweltbezogene
Überwachung
Angaben.
der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen.
Gefahrangaben:
Weil
Flammen
Spezifisches
der
ausgesetzten
Gebrauch
Gewicht.
des
Behältern
Produktes
eingesetzt
nicht
direkt
werden,
von
0,801
um
uns
Explosionen
kontrolliert
Kg/l
wird,
vorzubeugen.
hat
der
Benutzer
die
Pflicht,
unter
eigener Verantwortung, die Gesetze
1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
Flüssigkeit
undBereich
Dampfbenutzen
leicht
entzündbar.
Loeslichkeit
die
geltenden
Vorschriften,
im
der
Hygiene
mischbar
der Sicherheit,
zuProdukt
beachten.
Für
korrektenzuGebrauch
wird Die
nicht
gehaftet.
Gemäß
den besten
Arbeitserfahrungen
undund
darauf
achten, das
nicht
imnicht
Lebensraum
verschütten.
dazu
zuständigen
8.1.und
ZuH225
überwachende
Parameter.
H319
Verursacht
schwere
Augenreizung.
Verteilungskoeffizient:
N-Oktylalkohol/Wasser
Nicht
verfügbar. oder in dieRechtsvorschriften
5.2.
Besondere
vom
Stoff
oder
Gemisch
ausgehende
Behörden
benachrichtigen,
sofern
das
Produkt
inGefahren.
Wasserläufe
Kanalisation eingedrungen
ist oder
das Produkt den
15.1.
Vorschriften
zu
Sicherheit,
Gesundheitsund
Umweltschutz/spezifische
für den Stoff
oderwenn
das Gemisch.
1.1. Produktidentifikator
H336
Schläfrigkeit
undhat.
Benommenheit
verursachen.Staat TWA/8h
Änderungen
GEFAHREN
im
INFOLGE
Vergleich
DER
zur
AUSSETZUNG
vorigen
Revision:
BEI BRAND
Selbstentzündungstemper.
Nicht verfügbar.
Grundboden
oder
dieKann
Vegetation
verseucht
Bezeichnung
Typ
STEL/15min
An
Bei
folgenden
Feuer
ausgesetzten
Sektionen
Behältern
sind
Änderungen
kann
Explosionsgefahr
angebracht
worden:
bestehen.
Zersetzungstemperatur.
Nicht
verfügbar.
Seveso-Kategorie.
7b
mg/m3
ppm
mg/m3
ppm
Kode:
04-111802.C
Vorsichtsmassnahmen:
02.
Das
Einatmen der Brandprodukte (Kohlenstoffoxide,Nicht
giftigeverfügbar.
Pyrolyseprodukte,
usw.)
vermeiden.
Viskositaet
12.1.
Toxizität.
Bezeichnung
Ziehl-Neelsen
Fite
Reagens
C
P264
Nach
Gebrauch
. . . gründlich
waschen.
Einschränkungen
zu dem
Produkt
bzw. den
Stoffen gemäß
dem
Anhang XVII Verordnung (EG) 1907/2006.
Verbrennungseigenschaften
Nicht
verfügbar.
ETHANOLnicht vorhanden.
TLV-ACGIH
1000
Angaben
P280
Schutzhandschuhe
/
Schutzkleidung
/ Augenschutz / Gesichtsschutz tragen.
Produkt.
5.3. Hinweise
für
die Brandbekämpfung.
MAK
A Verwendungen,
1900
1000denen
3800
2000
1.2.
Relevante
identifizierte
Verwendungen
des
Stoffs
oder
Gemischs
und
von
wird
P304+P340
BEI
EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das abgeraten
Atmen erleichtert.
Punkt. Angaben.
3 - 40
ANGABEN
9.2.ALLGEMEINE
Sonstige
MAK
D Arzt anrufen.
500
1000
12.2.
Persistenz
und
Abbaubarkeit.
P312
Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM
oder
Die Behälter
Wasser kühlen,
um den Zerfall97,50
des %
Produkts
und dieReagens
Bildung
vondiepotentiell
gesundheitsschädigenden Substanzen zu
VOC
(Richtlinie
1999/13/CE)
:
- 781,04
g/liter.für
Angaben
nicht mit
vorhanden.
Beschreibung/Verwendung
In-vitro-Diagnostikum.
Mikroskopie.
Stoffe
gemäßStets
Candidate
(Art.
verhindern.
eineList
komplette
Brandschutzkleidung
tragen.
Die Löschwasser
aufnehmen
und nicht in die Abwässer
VOC
(fluechtiger
Kohlenstoff)
: 59 REACH).
53,45 TLV-ACGIH
% - 428,14
g/liter.
200
400gelangen
Haut lassen. Das
2.3.2-PROPANOL
Sonstige Gefahren.
Keine.
Wasser
und die Brandrückstände
gemäß den
gültigen
Bestimmungen
PERSÖNLICHE
SCHUTZAUSRÜSTUNG
MAK
A
500 entsorgen.200
2000
800 Haut
12.3.
Bioakkumulationspotenzial.
1.3.kontaminierte
Einzelheiten
zum Lieferanten,
der das Sicherheitsdatenblatt
bereitstellt
Schutzhelm
mit
Visier,
Brandschutzkleidung (feuerfesteMAK
Jacke und Hosen
mit Manschetten
D
200um Arme, Knie und Taille),
400 Einsatzhandschuhe
Haut
nicht
vorhanden.
10.Angaben
Stabilität
und
Reaktivität.
Angaben
nicht
vorhanden.
(feuerfest, schnittbeständig und dielektrisch), Atemschutzgerät (Sauerstoffgerät).
Genehmigungspflichtige Stoffe (Anhang XIV REACH).
SALZSÄURE
TLV-ACGIH
2 (C)
10.1.
Reaktivität.
12.4.
Mobilität
im Boden.
Firmenname
Bio-Optica
Milano S.p.a.
3. Angaben
Zusammensetzung/Angaben
zu mit
Bestandteilen.
Keine.
besonderen
anderen Stoffen
den normalen
Einsatzbedingungen.
nicht vorhanden.
6. Keine
Maßnahmen
beiReaktionsgefahren
unbeabsichtigter
Freisetzung.
Adresse
via Sanunter
Faustino,
58
(C) = CEILING.
20134 Milano
(MI)
3.1.Standort
Stoffe. und Land
6.1.
Vorsichtsmaßnahmen,
Schutzausrüstungen
und in Notfällen anzuwendende Verfahren.
10.2.Personenbezogene
Chemische Stabilität.
12.5.
Ergebnisse
der PBTund vPvB-Beurteilung.
Italia
Gesundheitskontrollen.
Jede
Art nicht
von
Zündquelle
(Zigaretten,
Flammen,
Funken usw.)
aus
dem vom ausgetretenen Produkt betroffenen Bereich eliminieren. Bei
Das
Produkt
istvorhanden.
unter
normalen
Verarbeitungsund Lagerbedingungen
stabil.
8.2.Angaben
Begrenzung
und
Überwachung
der Exposition.
Tel.
0039 02
2127131
Angaben
nicht die
zutreffend.
Die
Arbeiter,
diesem chemischen Mittel ausgesetzt werden, müssen keiner Sanitärüberwachung unterzogen werden. Dies nur unter der
festen Produkten die Bildung von Staub vermeiden,
Wasser
auf das Produkt gesprüht wird, falls keine dahingehenden Gegenanzeigen
Faxindem0039
02 2153000
Bedingung, dass die Ergebnisse der Risiköinschätzung beweisen, dass nur ein mäßiges Risiko für die Sicherheit und die Gesundheit der
vorliegen.
Vorhandensein
von schwebenden
Dämpfen ist ein
Atemschutz
tragen. Die persönliche
Leckage blockieren,
falls keine
Gefahr
besteht.
In
Erwägung
dessen,
dass
geeignete
Schutzmaßnahmen
immer
vorrangigzu gegenüber
Schutzkleidung
sein
sollten,
ist für eine
10.3.
Möglichkeit
gefährlicher
Reaktionen.
12.6.
Andere
schädliche
Wirkungen.
E-mail
der Bei
sachkundigen
Person,
3.2.Arbeiter
Gemische.
besteht, und dass die Maßnahmen, die von der Richtlinie 98/24/EG vorgesehen sind, genügen, um das Risiko zu beschränken..
Die für
Dämpfe
können
Luft
explosive
Mischungen
bilden.
Nicht
mit
beschädigten
Behältnissen
oder
demwirksame
ausgetretenen
ohne
zuvor
eine
geeignete Schutzausrüstung
zu
gute
Belüftung
des mit
Arbeitsplatzes
durch
eine
lokale Produkt
Aspirationumgehen
oder den
Abzug
von
verbrauchter
Luft zu sorgen. angelegt
Falls diese
Angaben
vorhanden.
die
dasnicht
Sicherheitsdatenblatt
zuständig
ist
[email protected]
haben. Personen
Schutzkleidung
Ort entfernen. Für Informationen
zu unter
Gefahren
die Umwelt und Gesundheit,
den Schutz
Maßnahmen
nichtohne
ausreichen,
um vom
die Produktkonzentration
am Arbeitsplatz
den für
Expositionsgrenzwerten
zu halten,
muss der
ein
Enthält:
15.2.
Stoffsicherheitsbeurteilung.
SALZSAEURE:
bei
Berührung
mitpersönlicher
akalischen
Metallen,
Aluminiumpulver,
Cyanwasserstoff,
Alkohol
besteht
Explosionsgefahr.
Atemwege,
Belüftung
und zu
Schutzkleidung
sind
die weiteren
Abschnitte
dieses
zu
beachten. das Gefahrenschild
geeigneter
Atemschutz
getragen
werden. Während
der
Verwendung
des
Produkts
muss,
fürDatenblatts
genauere
Informationen,
desdie
Verantwortlichen
Bio-Optica
Milano
S.p.a.
13.Anschrift
Hinweise
zur
Entsorgung.
ETHANOL:
Explosionsgefahr
bei von
Berührung
mit Schutzkleidung
alkalischen Metallen,
Kalziumhypochlorit,
Schwefeleinzelfluorit,
beachtet werden.
Bei der Auswahl
persönlicher
muss ggf.alkalischen
der Rat der Oxiden,
Lieferanten
der Chemikalien eingeholt
werden. Die
Kennzeichnung.
Konz.
Klassifizierung
67/548/EWG.
Klassifizierung 1272/2008 (CLP).
Keine
chemische Beurteilung
der%.
darin enthaltenen
Gemisch
und Stoffe vorgenommen.
(bei
Säuren),
Wasserstoffperoxid,
Perchloraten,entsprechen.
Perchlorsäuren, Perchlornitril, Quecksilbernitrat,
persönliche
muss denkonzentriertem
nachstehend angegebenen
gültigen Bestimmungen
6.2.Essiganhydrid
Umweltschutzmaßnahmen.
1.4.
Notrufnummer
13.1.
VerfahrenSchutzkleidung
der Abfallbehandlung.
Salpetersäure,
und
Salpetersäure,
Silbernitrat,
und Ammoniak,
und
starken
Oxydationsmitteln,
Verhindern,
dass Silber
dasfalls
Produkt
in
Abwässer,
Oberflächenwasser,
und
in anliegende
Gebiete
gelangt.
HANDSCHUTZ
Wieder
verwenden,
möglich.
Produktrückstände
sindSilbernitrat
alsGrundwasser
gefährlicher
Abfall
zu Silberoxid
betrachten.
DieAmmoniak,
Gefährlichkeit
der Abfälle,
die dieses
16.ETHANOL
Sonstige
Angaben.
Stickstoffdioxid.
Gefährliche
Reaktion
mit
Bromazethylen,
Chlorazenthylen,
Bromtrifluorit,
Chromtrioxid,
Äthylenoxide,
Fluor,
Die
Hände
mit
Arbeitshandschuhen
der
Kategorie
I (siehe
Richtlinie
89/688/EWG
und
Norm
EN
374) Chromclorid,
aus
Latex, PVC
oder gleichwertig
Für
dringende
Information
wenden
Sie
sich
an
Produkt
teilweise
enthalten,
muss
auf
der
Grundlage
der
gültigen
Rechtsbestimmungen
evaluiert
werden.
Bitte
an
das
nächstgelegene
Toxikologie
und
Gegengift
Zentrum
F
R11
Flam.
Liq.
2
H225
CAS.
64-17-5
50 - 100
Kalium
ter-Butoxid,
Phosphortrioxid,
Zirkonchlorid
(IV),
Zirkonjodid
(IV möglich.
Es bildet
explosionsfähige
schützen.
Für
eine Lithiumhydrid,
definitive
Materialauswahl
fürSchwarzplatin,
die Arbeitshandschuhe
müssen
folgende
Aspekte
einbezogen
werden:
Abnutzung,
6.3.Die
Methoden
und Material
für Rückhaltung
und Reinigung.
Beseitigung
muss
einem
für
die
Abfallwirtschaft
zugelassenen
Unternehmen
unter
Berücksichtigung
der
Landesund
ggf.
der
lokalen
CE. der Gefahrenangaben
200-578-6
Text
(H), welche unter
den Abschnitten
des Beiblattes
erwähnt
Im
Fall mit
eines
Flüssigprodukts
in einen
geeigneten 2-3
Behälter
saugen muss
(aus
mit
dem
Produkt nicht inkompatiblen
Material) und
Gemische
der
Luft.
Reißbeständigkeit
und Permeabilität.
selbstangefertigten
Handschuhen
diesind:
Widerstandsfähigkeit
der Arbeitshandschuhe
vor das
der
anvertraut
werden. dies Bei
2. Bestimmungen
Mögliche
Gefahren.
INDEX. 603-002-00-5
ausgetretene
Produkt
mit inertem
absorbierendem
Material
Vermiculite,haben
Diatomee-Erde,
Kieselguhr,
usw.) aufnehmen.
Den
Großteil
Verwendung geprüft
werden,
da sie
nicht vorhersehbar
ist. (Sand,
Die Handschuhe
eine bestimmte
Verschleißzeit,
die von der
Exposition
KONTAMINIERTES
VERPACKUNGSMATERIAL
2-PROPANOL
Flam. Liq. 2
Entzündbare
Flüssigkeiten,
kategorie 2 Mitteln aufnehmen und in Entsorgungsbehälter füllen. bei festem Produkt dies mit
des
Materials mit
nicht
funkenbildenden
abhängig
ist.
10.4.
Zuentsprechenden
vermeidende
Bedingungen.
Kontaminiertes
Verpackungsmaterial
muss
der XiWiederverwertung
oder Beseitigung gemäß
Landesvorschriften
R67, F R11,
R36
Flam. Liq.den
2 H225,
Eye Irrit. 2 H319, STOT für
SE 3 die
H336Abfallwirtschaft
CAS.
67-63-0
20 - 50
Eye Irrit.
2
Augenreizung,
kategorie
2
Erhitzung,
elektrostatische
Entladungen
sowie
sonstige
Zündungsquellen
sind zu vermeiden.
mechanischen,
nicht
funkenbildenden
Mitteln
aufnehmen
und in Plastikbehälter
füllen. Rückstände mit Wasserstrahlung eliminieren, sofern
AUGENSCHUTZ
zugeführt
werden.
2.1.CE.
Einstufung
oder Gemischs.
STOT SE
3des Stoffs
200-661-7
Spezifische
Zielorgan-Toxizität - einmalige exposition, kategorie 3
keine
Gegenanzeigen
vorliegen.
Für
eineNorm
ausreichende
Eine hermetische
Schutzbrille
tragen
(siehe
EN 166). Belüftung des betroffenen Bereichs sorgen. Die Entsorgung von kontaminiertem
Skin Corr.
1B
Ätz auf die Haut, Kategorie 1B
INDEX.
603-117-00-0
ETHANOL:
Aussetzung
anVorschriften
Wärmequellen
und
freie
Flammen
ist zu67/548/EWG
vermeiden. und 1999/45/EG und/oder der Verordnung (EG) 1272/2008 (CPL)
Material
muss
gemäß
den
unter
Punkt
13
erfolgen.
HAUTSCHUTZ
Das
Produkt
ist gemäß
den
Vorschriften
nach
den
Richtlinien
H225
Flüssigkeit
und Dampf
leicht
entzündbar.
14.SALZSÄURE
Angaben
zum
Transport.
Arbeitskleidung
mit langen
Ärmeln
und
Unfallschutzschuhe
der
Kategorie
I eingestuft.
tragen (siehe
Richtlinie STOT
89/686/EWG
und Norm
EN 344). Sich
H314
Verursacht
schwere
Verätzungen
der
Haut
und
schwere Augenschäden.
(und
nachfolgenden
Änderungen
und
Anpassungen)
als
gefährlich
dem
Produtk
C
R34,
Xi
R37,
Anmerkung
B
SkinDemnach
Corr. 1B H314, ist
SE 3 H335,
Anmerkungein
B Beiblatt über
CAS.
1-5
nach
Ausziehen
derMaterialien.
Schutzkleidung
Wasser
waschen.
10.5.
Unverträgliche
6.4.
Verweis
auf andere
Abschnitte.
H319
Verursacht
Augenreizung.
Der
Transport
muss
mit Transportmitteln,
dieund
autorisiert
sind, gefährliche
Güterund
zu nachfolgenden
transportieren, Änderungen
durchgeführtbeizufügen.
werden. Dies gemäß der
sicherheitsrelevante
Daten
nach schwere
denmit
Vorschriften
derSeife
Veroordnung
(EG) 1907/2006
CE.
231-595-7
SALZSAEURE:
Alkali,
organische
Stoffe,
harte
oxydierende
Stoffe
und
Eventuelle
Angaben
zum
persönlichen
Schutz
und
der Entsorgung
sindMetalle.
unterNationalvorschriften.
den Abschnitten
8 undden
13 aufgeführt.
ATEMSCHUTZ
H335 Ausgabe
Kann
dieüber
Atemwege
reizen.
geltenden
der
A.D.R.
Vereinbarung
und
gemäß
den
anwendbaren
Eventuellle
Zusatzangaben
Gesundheitsund/oder
Umgebungsgefährdungen
sind unter
Abschnitten 11 und 12 der vorliegenden
INDEX.
017-002-01-X
Bei H336
Überschreitung
des
Grenzwerts
einerBenommenheit
oder mehrerer
im Präparat
bezüglich derdie
täglichen
AussetzungMaterial
in der
Schläfrigkeit
und
verursachen.
Der
Transport
mussKann
in den
Originalverpackungen
durchgeführt
werden.enthalten
Auf jedenSubstanzen
Fall in Verpackungen,
aus beständigem
Karte
aufgeführt.
Arbeitsumgebung
einem
durchangegriffen
die VorsorgeSchutzabteilung
Unternehmens
einen
Atemschutz
vom FTyp
10.6.
=Gefährliche
Sehr Giftig(T+),
Tdas
= oder
Giftig(T),
Xn = Gesundheitsschaedlich(Xn),
C = und
Aetzend(C),
Xi =das
Reizend(Xi),
O = Brandfoerdernd(O),
Efestgelegten
= Explosionsgefaehrlich(E),
F+ = Hochentzuendlich(F+),
7. T+
Handhabung
und
Lagerung.
hergestellt
sind,Zersetzungsprodukte.
vom
Inhalt
nicht
werden
kann
und
keine des
gefährlichen
Reaktionen
mit demAnteils,
Inhalt auslösen
kann.
=
Leichtentzuendlich(F),
N
= Umweltgefaerlich(N)
Durch
thermische
Zersetzung
oder
im den
Brandfall
können
sich
potentiell
für angegeben
die
Gesundheit
gefährliche
Dämpfe
bilden.
AX
oder
universal
tragen,
dessen
Klasse
2 oder
3) abhängig
von dem
Grenzwert
der
Konzentration
ist (siehe
Norm
EN die
141).Gefahren, die das
Text
der
(R)
Gefahrensätze,
die
unter
Abschnitten
2-3
des
Beiblattes
sind:
Die
Aufund
Abladungszuständigen
der(1,
gefährlichen
Güter
müssen
eine
geeignete
Bildung erhalten
haben,
über
Der
Einsatz
von1272/2008
Atemschutz,
wieund
Masken
mit Patronen
für organische
Dämpfe
Staub/Nebel,
ist erforderlich
bei fehlenden technischen
7.1.Material
Schutzmaßnahmen
zur
Handhabung.
aufweist,
und
übersicheren
die
eventüllen
Verfahren,
die
angewendet
werden
müssen,und
im Fall
sich Notsituationen
ereignen.
2.1.1.
Verordnung
(CLP)
nachfolgende
Änderungen
und
Anpassungen.
Der
ausführliche
Text
derZersetzungstemperatur
Gefahrensätze
(R) sowie
der Gefahrenangaben
(H)
untergegebene
dem Abschnitt
16istdes
Beiblattes
R11
LEICHTENTZUENDLICH.
SALZSAEURE:
die
hinaus
kann esDer
zur durch
Salzsäuredampfenstehung
kommen.
Maßnahmen
zurüber
Reduzierung
der Aussetzung
des
Mitarbeiters.
die ist
Maske
Schutz
in jedem
Fall angegeben.
begrenzt.
gegen
elektrostatische
Aufladungen
treffen.
R34
VERAETZUNGEN.
Falls
die Substanz
geruchlos
oder
die für entzünden,
die Aussetzung
Mengevermeiden,
unterhalb der
Geruchswahrnehmung
oder bei Gefahr,
Die
Dämpfe
können
sich mit ist
einer
Explosion
daher gefährliche
das Ansammeln
indem
Türen und Fenstern liegt,
offengelassen
werden
Gefahreinstufung
undVERURSACHT
Gefahrangabe:
Landtransport.
R36
REIZT
DIE AUGEN.
also
wenn
die
für2 Angaben.
die
Aussetzung
gefährliche Menge
unbekannt
oderdie
die Dämpfe
Sauerstoffkonzentration
im Arbeitsbereich
17% liegt,
muss
Durchzug
entsteht.
Ohne
Lüftung
könnenistsich
am Boden ansammeln
und auch unter
ferngezündet
werden,
4. und
Erste-Hilfe-Maßnahmen.
11.
Toxikologische
Flam.
Liq.
H225 die entsprechende
REIZT
DIE ATMUNGSORGANE.
ein R37
Atemgerät
Kreislauf
getragen
wobei
die
Gefahr
Flammrückschlags
Klasse
ADR/RID:
3besteht.
UN:
2924 werden (siehe Norm EN 137 ) oder ein Atemgerät mit externer Luftzufuhr und
Eye
Irrit.mit
2desDruckluft
H319und offenem
R67oder ganzer Maske
DÄMPFE
SCHLÄFRIGKEIT
UND BENOMMENHEIT VERURSACHEN.
halber
oder KÖNNEN
Mundstück
(siehe Normnicht
EN 138).
4.1.Packing
Beschreibung
der
Von
Hitze,
Funken
und H336
freier
Flamme
rauchen, keine Streichhölzer oder Feürzeuge benutzen. Die Behälter während des
11.1.
Angaben
zuSE
toxikologischen
Wirkungen.
Group:
II fernhalten,
STOT
3 Erste-Hilfe-Maßnahmen.
AUGEN:
Sofort
mindestens
15
Minuten
mit
viel
Wasser
abspülen.
Sofort
einen Arzt
HAUT: Sofort
mitÖdem,
viel Wasser
abwaschen.
Starke
Auswirkungen:
der
Kontakt
mit
den
Augen
verursacht
Entzündung;
die konsultieren.
Symptome können
Rötung,
Schmerzen
und Tränen
Umfüllens
erden
und
antistatische
Schuhe
tragen.
Etikett:
3 (8)
Beschmutzte,
getränkte
Kleidung
ausziehen.
FallsEntzündung
die in
Reizung
einen
Arzt
Diegeringen
verunreinigte
Kleidung
voreine
erneutem
sein.
Das
Einatmen
Dämpfe
kann
eine
desanhält,
oberen
Atmungsbereiches
verursachen;
derLeitfähigkeit
Hautkontakt
kann
leichte
Starkes
Schütteln
undder
rasches
Fliessen
derleichte
Flüssigkeit
Rohren
und Geräten
kannaufsuchen.
aufgrund
der
des
Produktes
zur
9. Proper
Physikalische
und
chemische
Eigenschaften.
Shipping
Name:
FLAMMABLE
LIQUID,
CORROSIVE,
N.O.S.
2.1.2.
Richtlinie
67/548/EWG
und nachfolgende
Änderungen
und
Anpassungen.
ALLGEMEINE
BIBLIOGRAPHIE:
Gebrauchund
waschen.
Entzündung
verursachen. elektrostatischer
Das Herunterschlucken
Substanz
kann
Gesundheitsschäden
verursachen,
wie Bauchschmerzen
mit
Bildung
Ansammlung
Aufladungender
führen.
Um eine
Brandund Explosionsgefahr
zu vermeiden,
bei der Handhabung
1.
Richtlinie 1999/45/CE
und nachfolgende
Änderungen
EINATMEN:
Betroffene
Person
an
die
freieöffnen,
Luft bringen;
bei
Bestehen
von
Atembeschwerden
sofort einen Arzt konsultieren.
Brechreiz
und
Erbrechen.
nie
Druckluftzu
benutzen.
Behälter
vorsichtig
da und
sie unter
Druck stehen
können.
9.1.Sodbrennen,
Angaben
den grundlegenden
physikalischen
chemischen
Eigenschaften.
F-Xi
Gefahrensymbole:
Schiffstransport:
2.
Richtlinie 67/548/EWG
nachfolgende
Änderungen
und Anpassungen
VERSCHLUCKEN:
Sofortund
einen
Arztflüchtige
konsultieren.
Erbrechen
nureine
auf Anweisung
des Arztes
herbeiführen.
Ohne Anweisung
des Arztes
bzw.
Physikalischer
Flüssigkeit
Das
Produkt Zustand
beinhaltet
äußerst
Substanzen,
die
bedeutungsvolle
Depression
des zentralen
Nervensystems
verursachen
3. Verordnung
(EG) 1907/2006
des Europäischen
Parlaments
(REACH)
wenn
die
betroffene
ohnmächtig
ist,
nichts
oral
verabreichen.
Farbe
farblos
mit
folgenden
Auswirkungen:
Schläfrigkeit,
Schwindelgefühl,
Reflexverlust,
Betäubung.
7.2.können,
Bedingungen
zur Person
sicheren
Lagerung
unter
Berücksichtigung
Unverträglichkeiten.
11-36-67
R-Sätze:
Klasse
IMO:
3
UN:
2924 von
4. Verordnung (EG) 1272/2008 des Europäischen Parlaments (CLP)
Geruch Group:
charakteristisch
Behälter
geschlossen an einem gut belüfteten
Ort aufbewahren.
Packing
II
5.Wichtigste
Verordnungakute
(EG) und
790/2009
des Europäischen
Parlaments und
(I Atp.
CLP)
4.2.ETHANOL
auftretende
Symptome
Wirkungen.
Geruchschwelle.
Nicht
verfügbar.
Label:
Der
ausführliche Text
derverzögert
Gefahrensätze
3 (R)
(8) sowie
der
Gefahrenangaben
(H) ist unter dem Abschnitt 16 des Beiblattes angegeben.
6. Verordnung
(EG)
453/2010 des der
Europäischen
Parlaments
Für
Symptome
und
Auswirkungen
enthaltenen
Stoffe
siehe
Kap.
11.
pH
Wert.
Nicht
verfügbar.
(Oral):
1501
mg/kg
Rat
7.3.LD50
Spezifische
Endanwendungen.
Marine Pollutant.
NO
7. The Merck Index. Ed. 10
Schmelzpunkt
Gefrierpunkt.
Nicht
verfügbar.
(Inhalation):
5,9
mg/l/6h Rat
Angaben
nicht bzw
vorhanden.
Proper
Shipping
Name:
FLAMMABLE
LIQUID,
CORROSIVE, N.O.S.
2.2.LC50
Kennzeichnungselemente.
8.Hinweise
Handling Chemical Safety
4.3.2-PROPANOL
Siedepunkt.auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung.
Nicht verfügbar.
9. Niosh
- Registry of Toxic
of Chemical Substances
Die
ärtzlichen
sindEffects
zuder
folgen.
Destillationsintervall.
verfügbar.
LD50
(Oral): Hinweisegemäß
4710 mg/kg
Rat
Gefahrkennzeichnung
Verordnung
(EG) Nicht
1272/2008
(CLP) und darauffolgenden Änderungen und Anpassungen.
Lufttransport:
10. INRS - Fiche Toxicologiqü
Entzündungstemperatur.
°C.
LC50
(Inhalation):
72,6 mg/l/4h13
Rat
11. Patty - Industrial Hygiene and Toxicology
Verdampfungsgeschwindigkeit
(Dermal): zur Brandbekämpfung.
12800
mg/kg
Rat verfügbar.
Piktogramme:
IATA:
3
UN: Nicht
2924
5. LD50
Maßnahmen
12.
N.I. Sax - Dangerous
properties of Industrial Materials-7 Ed., 1989
Entflammbarkeit
Nicht verfügbar.
Packing
Group: von Feststoffen und Gasen
II
Niedrigste
Entzündungsgrenze.
Nicht verfügbar.
5.1.Label:
Löschmittel.
3 (8)
Höchste
Entzündungsgrenze.
Nicht
verfügbar.
GEEIGNETE
LÖSCHMITTEL
Proper
Shipping
Name:
FLAMMABLE
LIQUID,
CORROSIVE, N.O.S.
Erläuterung für den Benutzer:
Niedrigste
Nicht verfügbar.
LöschmittelExplosionsgrenze.
sind Kohlenstoffdioxid, Schaum, chemische
Pulver. Für Leckagen und das Austreten von Produktmengen, die nicht in Brand
die in dieser Karte vorhandenen Informationen gründen sich auf die Kenntnisse, die bei uns, am Datum der letzten Version, verfügbar sind.
Höchste Explosionsgrenze.
Nichtvon
verfügbar.
geraten
sind, kann Wassernebel für die Dispersion
brennbaren Dämpfen und den Schutz der Personen verwendet werden, die an den
Der Benutzer muß sich über die Tauglichkeit und Vollständigkeit der Informationen, bezüglich des speziellen Gebrauches des Produktes,
Maßnahmen für das Aufhalten der Leckage beteiligt sind
MSDS EPY 1002
Bio-Optica Milano S.p.a.
Ziehl-Neelsen Fite Reagens C
Warnungen:
DE
Durchsicht Nr.2
vom 17/12/12
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Seite Nr. 2 / 8
Gefahr
Gefahrangaben:
H225
H319
H336
Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
Verursacht schwere Augenreizung.
Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Vorsichtsmassnahmen:
P264
Nach Gebrauch . . . gründlich waschen.
P280
Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen.
P304+P340
BEI EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert.
P312
Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
2.3. Sonstige Gefahren.
Angaben nicht vorhanden.
3. Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen.
3.1. Stoffe.
Angaben nicht zutreffend.
3.2. Gemische.
Enthält:
Kennzeichnung.
Konz. %.
ETHANOL
CAS.
64-17-5
50 - 100
CE.
200-578-6
INDEX. 603-002-00-5
2-PROPANOL
CAS.
67-63-0
20 - 50
CE.
200-661-7
INDEX. 603-117-00-0
SALZSÄURE
CAS.
1-5
CE.
231-595-7
INDEX. 017-002-01-X
Klassifizierung 67/548/EWG.
Klassifizierung 1272/2008 (CLP).
F R11
Flam. Liq. 2 H225
R67, F R11, Xi R36
Flam. Liq. 2 H225, Eye Irrit. 2 H319, STOT SE 3 H336
C R34, Xi R37, Anmerkung B
Skin Corr. 1B H314, STOT SE 3 H335, Anmerkung B
T+ = Sehr Giftig(T+), T = Giftig(T), Xn = Gesundheitsschaedlich(Xn), C = Aetzend(C), Xi = Reizend(Xi), O = Brandfoerdernd(O), E = Explosionsgefaehrlich(E), F+ = Hochentzuendlich(F+), F
= Leichtentzuendlich(F), N = Umweltgefaerlich(N)
Der ausführliche Text der Gefahrensätze (R) sowie der Gefahrenangaben (H) ist unter dem Abschnitt 16 des Beiblattes angegeben.
4. Erste-Hilfe-Maßnahmen.
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen.
AUGEN: Sofort mindestens 15 Minuten mit viel Wasser abspülen. Sofort einen Arzt konsultieren. HAUT: Sofort mit viel Wasser abwaschen.
Beschmutzte, getränkte Kleidung ausziehen. Falls die Reizung anhält, einen Arzt aufsuchen. Die verunreinigte Kleidung vor erneutem
Gebrauch waschen.
EINATMEN: Betroffene Person an die freie Luft bringen; bei Bestehen von Atembeschwerden sofort einen Arzt konsultieren.
VERSCHLUCKEN: Sofort einen Arzt konsultieren. Erbrechen nur auf Anweisung des Arztes herbeiführen. Ohne Anweisung des Arztes bzw.
wenn die betroffene Person ohnmächtig ist, nichts oral verabreichen.
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen.
Für Symptome und Auswirkungen der enthaltenen Stoffe siehe Kap. 11.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung.
Die ärtzlichen Hinweise sind zu folgen.
5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung.
5.1. Löschmittel.
GEEIGNETE LÖSCHMITTEL
Löschmittel sind Kohlenstoffdioxid, Schaum, chemische Pulver. Für Leckagen und das Austreten von Produktmengen, die nicht in Brand
geraten sind, kann Wassernebel für die Dispersion von brennbaren Dämpfen und den Schutz der Personen verwendet werden, die an den
Maßnahmen für das Aufhalten der Leckage beteiligt sind
MSDS EPY 1002
Bio-Optica Milano S.p.a.
Ziehl-Neelsen Fite Reagens C
Durchsicht Nr.2
vom 17/12/12
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DE
NICHT GEEIGNETE LÖSCHMITTEL
Keine Wasserstrahlung einsetzen. Wasser ist für die Brandlöschung nicht wirksam, kann jedoch für die Kühlung der geschlossenen, den
Flammen ausgesetzten Behältern eingesetzt werden, um Explosionen vorzubeugen.
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren.
GEFAHREN INFOLGE DER AUSSETZUNG BEI BRAND
Bei Feuer ausgesetzten Behältern kann Explosionsgefahr bestehen.
Das Einatmen der Brandprodukte (Kohlenstoffoxide, giftige Pyrolyseprodukte, usw.) vermeiden.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung.
ALLGEMEINE ANGABEN
Die Behälter mit Wasser kühlen, um den Zerfall des Produkts und die Bildung von potentiell gesundheitsschädigenden Substanzen zu
verhindern. Stets eine komplette Brandschutzkleidung tragen. Die Löschwasser aufnehmen und nicht in die Abwässer gelangen lassen. Das
kontaminierte Wasser und die Brandrückstände gemäß den gültigen Bestimmungen entsorgen. PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG
Schutzhelm mit Visier, Brandschutzkleidung (feuerfeste Jacke und Hosen mit Manschetten um Arme, Knie und Taille), Einsatzhandschuhe
(feuerfest, schnittbeständig und dielektrisch), Atemschutzgerät (Sauerstoffgerät).
6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung.
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren.
Jede Art von Zündquelle (Zigaretten, Flammen, Funken usw.) aus dem vom ausgetretenen Produkt betroffenen Bereich eliminieren. Bei
festen Produkten die Bildung von Staub vermeiden, indem Wasser auf das Produkt gesprüht wird, falls keine dahingehenden Gegenanzeigen
vorliegen. Bei Vorhandensein von schwebenden Dämpfen ist ein Atemschutz zu tragen. Die Leckage blockieren, falls keine Gefahr besteht.
Nicht mit beschädigten Behältnissen oder dem ausgetretenen Produkt umgehen ohne zuvor eine geeignete Schutzausrüstung angelegt zu
haben. Personen ohne Schutzkleidung vom Ort entfernen. Für Informationen zu Gefahren für die Umwelt und Gesundheit, den Schutz der
Atemwege, die Belüftung und zu persönlicher Schutzkleidung sind die weiteren Abschnitte dieses Datenblatts zu beachten.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen.
Verhindern, dass das Produkt in Abwässer, Oberflächenwasser, Grundwasser und in anliegende Gebiete gelangt.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung.
Im Fall eines Flüssigprodukts dies in einen geeigneten Behälter saugen (aus mit dem Produkt nicht inkompatiblen Material) und das
ausgetretene Produkt mit inertem absorbierendem Material (Sand, Vermiculite, Diatomee-Erde, Kieselguhr, usw.) aufnehmen. Den Großteil
des entsprechenden Materials mit nicht funkenbildenden Mitteln aufnehmen und in Entsorgungsbehälter füllen. bei festem Produkt dies mit
mechanischen, nicht funkenbildenden Mitteln aufnehmen und in Plastikbehälter füllen. Rückstände mit Wasserstrahlung eliminieren, sofern
keine Gegenanzeigen vorliegen. Für eine ausreichende Belüftung des betroffenen Bereichs sorgen. Die Entsorgung von kontaminiertem
Material muss gemäß den Vorschriften unter Punkt 13 erfolgen.
6.4. Verweis auf andere Abschnitte.
Eventuelle Angaben zum persönlichen Schutz und der Entsorgung sind unter den Abschnitten 8 und 13 aufgeführt.
7. Handhabung und Lagerung.
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung.
Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen.
Die Dämpfe können sich mit einer Explosion entzünden, daher das Ansammeln vermeiden, indem Türen und Fenstern offengelassen werden
und Durchzug entsteht. Ohne die entsprechende Lüftung können sich die Dämpfe am Boden ansammeln und auch ferngezündet werden,
wobei die Gefahr des Flammrückschlags besteht.
Von Hitze, Funken und freier Flamme fernhalten, nicht rauchen, keine Streichhölzer oder Feürzeuge benutzen. Die Behälter während des
Umfüllens erden und antistatische Schuhe tragen.
Starkes Schütteln und rasches Fliessen der Flüssigkeit in Rohren und Geräten kann aufgrund der geringen Leitfähigkeit des Produktes zur
Bildung und Ansammlung elektrostatischer Aufladungen führen. Um eine Brand- und Explosionsgefahr zu vermeiden, bei der Handhabung
nie Druckluft benutzen. Behälter vorsichtig öffnen, da sie unter Druck stehen können.
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten.
Behälter geschlossen an einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
7.3. Spezifische Endanwendungen.
Angaben nicht vorhanden.
MSDS EPY 1002
Bio-Optica Milano S.p.a.
Ziehl-Neelsen Fite Reagens C
DE
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8. Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen.
8.1. Zu überwachende Parameter.
Bezeichnung
ETHANOL
2-PROPANOL
SALZSÄURE
Typ
Staat
TWA/8h
mg/m3
ppm
STEL/15min
mg/m3
TLV-ACGIH
MAK
MAK
A
D
1900
1000
1000
500
3800
TLV-ACGIH
MAK
MAK
A
D
500
200
200
200
2000
TLV-ACGIH
ppm
2000
1000
400
800
400
Haut
Haut
Haut
2 (C)
(C) = CEILING.
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition.
In Erwägung dessen, dass geeignete Schutzmaßnahmen immer vorrangig gegenüber persönliche Schutzkleidung sein sollten, ist für eine
gute Belüftung des Arbeitsplatzes durch eine wirksame lokale Aspiration oder den Abzug von verbrauchter Luft zu sorgen. Falls diese
Maßnahmen nicht ausreichen, um die Produktkonzentration am Arbeitsplatz unter den Expositionsgrenzwerten zu halten, muss ein
geeigneter Atemschutz getragen werden. Während der Verwendung des Produkts muss, für genauere Informationen, das Gefahrenschild
beachtet werden. Bei der Auswahl von persönlicher Schutzkleidung muss ggf. der Rat der Lieferanten der Chemikalien eingeholt werden. Die
persönliche Schutzkleidung muss den nachstehend angegebenen gültigen Bestimmungen entsprechen.
HANDSCHUTZ
Die Hände mit Arbeitshandschuhen der Kategorie I (siehe Richtlinie 89/688/EWG und Norm EN 374) aus Latex, PVC oder gleichwertig
schützen. Für eine definitive Materialauswahl für die Arbeitshandschuhe müssen folgende Aspekte einbezogen werden: Abnutzung,
Reißbeständigkeit und Permeabilität. Bei selbstangefertigten Handschuhen muss die Widerstandsfähigkeit der Arbeitshandschuhe vor der
Verwendung geprüft werden, da sie nicht vorhersehbar ist. Die Handschuhe haben eine bestimmte Verschleißzeit, die von der Exposition
abhängig ist.
AUGENSCHUTZ
Eine hermetische Schutzbrille tragen (siehe Norm EN 166).
HAUTSCHUTZ
Arbeitskleidung mit langen Ärmeln und Unfallschutzschuhe der Kategorie I tragen (siehe Richtlinie 89/686/EWG und Norm EN 344). Sich
nach Ausziehen der Schutzkleidung mit Wasser und Seife waschen.
ATEMSCHUTZ
Bei Überschreitung des Grenzwerts einer oder mehrerer im Präparat enthalten Substanzen bezüglich der täglichen Aussetzung in der
Arbeitsumgebung oder einem durch die Vorsorge- und Schutzabteilung des Unternehmens festgelegten Anteils, einen Atemschutz vom Typ
AX oder universal tragen, dessen Klasse (1, 2 oder 3) abhängig von dem Grenzwert der Konzentration ist (siehe Norm EN 141).
Der Einsatz von Atemschutz, wie Masken mit Patronen für organische Dämpfe und Staub/Nebel, ist erforderlich bei fehlenden technischen
Maßnahmen zur Reduzierung der Aussetzung des Mitarbeiters. Der durch die Maske gegebene Schutz ist in jedem Fall begrenzt.
Falls die Substanz geruchlos ist oder die für die Aussetzung gefährliche Menge unterhalb der Geruchswahrnehmung liegt, oder bei Gefahr,
also wenn die für die Aussetzung gefährliche Menge unbekannt ist oder die Sauerstoffkonzentration im Arbeitsbereich unter 17% liegt, muss
ein Atemgerät mit Druckluft und offenem Kreislauf getragen werden (siehe Norm EN 137 ) oder ein Atemgerät mit externer Luftzufuhr und
halber oder ganzer Maske oder Mundstück (siehe Norm EN 138).
9. Physikalische und chemische Eigenschaften.
9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften.
Physikalischer Zustand
Flüssigkeit
Farbe
farblos
Geruch
charakteristisch
Geruchschwelle.
Nicht verfügbar.
pH Wert.
Nicht verfügbar.
Schmelzpunkt bzw Gefrierpunkt.
Nicht verfügbar.
Siedepunkt.
Nicht verfügbar.
Destillationsintervall.
Nicht verfügbar.
Entzündungstemperatur.
13
°C.
Verdampfungsgeschwindigkeit
Nicht verfügbar.
Entflammbarkeit von Feststoffen und Gasen
Nicht verfügbar.
Niedrigste Entzündungsgrenze.
Nicht verfügbar.
Höchste Entzündungsgrenze.
Nicht verfügbar.
Niedrigste Explosionsgrenze.
Nicht verfügbar.
Höchste Explosionsgrenze.
Nicht verfügbar.
MSDS EPY 1002
Bio-Optica Milano S.p.a.
Ziehl-Neelsen Fite Reagens C
Dampfdruck.
Dampfdichte
Spezifisches Gewicht.
Loeslichkeit
Verteilungskoeffizient: N-Oktylalkohol/Wasser
Selbstentzündungstemper.
Zersetzungstemperatur.
Viskositaet
Verbrennungseigenschaften
9.2. Sonstige Angaben.
VOC (Richtlinie 1999/13/CE) :
VOC (fluechtiger Kohlenstoff) :
Durchsicht Nr.2
vom 17/12/12
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DE
Nicht verfügbar.
Nicht verfügbar.
0,801
Kg/l
mischbar
Nicht verfügbar.
Nicht verfügbar.
Nicht verfügbar.
Nicht verfügbar.
Nicht verfügbar.
97,50 %
53,45 %
-
781,04
428,14
g/liter.
g/liter.
10. Stabilität und Reaktivität.
10.1. Reaktivität.
Keine besonderen Reaktionsgefahren mit anderen Stoffen unter den normalen Einsatzbedingungen.
10.2. Chemische Stabilität.
Das Produkt ist unter normalen Verarbeitungs- und Lagerbedingungen stabil.
10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen.
Die Dämpfe können mit Luft explosive Mischungen bilden.
SALZSAEURE: bei Berührung mit akalischen Metallen, Aluminiumpulver, Cyanwasserstoff, Alkohol besteht Explosionsgefahr.
ETHANOL: Explosionsgefahr bei Berührung mit alkalischen Metallen, alkalischen Oxiden, Kalziumhypochlorit, Schwefeleinzelfluorit,
Essiganhydrid
(bei
Säuren), konzentriertem Wasserstoffperoxid, Perchloraten, Perchlorsäuren, Perchlornitril, Quecksilbernitrat,
Salpetersäure, Silber und Salpetersäure, Silbernitrat, Silbernitrat und Ammoniak, Silberoxid und Ammoniak, starken Oxydationsmitteln,
Stickstoffdioxid. Gefährliche Reaktion mit Bromazethylen, Chlorazenthylen, Bromtrifluorit, Chromtrioxid, Chromclorid, Äthylenoxide, Fluor,
Kalium ter-Butoxid, Lithiumhydrid, Phosphortrioxid, Schwarzplatin, Zirkonchlorid (IV), Zirkonjodid (IV möglich. Es bildet explosionsfähige
Gemische mit der Luft.
10.4. Zu vermeidende Bedingungen.
Erhitzung, elektrostatische Entladungen sowie sonstige Zündungsquellen sind zu vermeiden.
ETHANOL: Aussetzung an Wärmequellen und freie Flammen ist zu vermeiden.
10.5. Unverträgliche Materialien.
SALZSAEURE: Alkali, organische Stoffe, harte oxydierende Stoffe und Metalle.
10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte.
Durch thermische Zersetzung oder im Brandfall können sich potentiell für die Gesundheit gefährliche Dämpfe bilden.
SALZSAEURE: über die Zersetzungstemperatur hinaus kann es zur Salzsäuredampfenstehung kommen.
11. Toxikologische Angaben.
11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen.
Starke Auswirkungen: der Kontakt mit den Augen verursacht Entzündung; die Symptome können Rötung, Ödem, Schmerzen und Tränen
sein. Das Einatmen der Dämpfe kann eine leichte Entzündung des oberen Atmungsbereiches verursachen; der Hautkontakt kann eine leichte
Entzündung verursachen. Das Herunterschlucken der Substanz kann Gesundheitsschäden verursachen, wie Bauchschmerzen mit
Sodbrennen, Brechreiz und Erbrechen.
Das Produkt beinhaltet äußerst flüchtige Substanzen, die eine bedeutungsvolle Depression des zentralen Nervensystems verursachen
können, mit folgenden Auswirkungen: Schläfrigkeit, Schwindelgefühl, Reflexverlust, Betäubung.
ETHANOL
LD50 (Oral):
LC50 (Inhalation):
2-PROPANOL
LD50 (Oral):
LC50 (Inhalation):
LD50 (Dermal):
1501 mg/kg Rat
5,9 mg/l/6h Rat
4710 mg/kg Rat
72,6 mg/l/4h Rat
12800 mg/kg Rat
MSDS EPY 1002
Bio-Optica Milano S.p.a.
Ziehl-Neelsen Fite Reagens C
Durchsicht Nr.2
vom 17/12/12
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DE
12. Umweltbezogene Angaben.
Gemäß den besten Arbeitserfahrungen benutzen und darauf achten, das Produkt nicht im Lebensraum zu verschütten. Die dazu zuständigen
Behörden benachrichtigen, sofern das Produkt in Wasserläufe oder in die Kanalisation eingedrungen ist oder wenn das Produkt den
Grundboden oder die Vegetation verseucht hat.
12.1. Toxizität.
Angaben nicht vorhanden.
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit.
Angaben nicht vorhanden.
12.3. Bioakkumulationspotenzial.
Angaben nicht vorhanden.
12.4. Mobilität im Boden.
Angaben nicht vorhanden.
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung.
Angaben nicht vorhanden.
12.6. Andere schädliche Wirkungen.
Angaben nicht vorhanden.
13. Hinweise zur Entsorgung.
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung.
Wieder verwenden, falls möglich. Produktrückstände sind als gefährlicher Abfall zu betrachten. Die Gefährlichkeit der Abfälle, die dieses
Produkt teilweise enthalten, muss auf der Grundlage der gültigen Rechtsbestimmungen evaluiert werden.
Die Beseitigung muss einem für die Abfallwirtschaft zugelassenen Unternehmen unter Berücksichtigung der Landes- und ggf. der lokalen
Bestimmungen anvertraut werden.
KONTAMINIERTES VERPACKUNGSMATERIAL
Kontaminiertes Verpackungsmaterial muss der Wiederverwertung oder Beseitigung gemäß den Landesvorschriften für die Abfallwirtschaft
zugeführt werden.
14. Angaben zum Transport.
Der Transport muss mit Transportmitteln, die autorisiert sind, gefährliche Güter zu transportieren, durchgeführt werden. Dies gemäß der
geltenden Ausgabe der A.D.R. Vereinbarung und gemäß den anwendbaren Nationalvorschriften.
Der Transport muss in den Originalverpackungen durchgeführt werden. Auf jeden Fall in Verpackungen, die aus beständigem Material
hergestellt sind, das vom Inhalt nicht angegriffen werden kann und das keine gefährlichen Reaktionen mit dem Inhalt auslösen kann.
Die Auf- und Abladungszuständigen der gefährlichen Güter müssen eine geeignete Bildung erhalten haben, über die Gefahren, die das
Material aufweist, und über die eventüllen Verfahren, die angewendet werden müssen, im Fall sich Notsituationen ereignen.
Landtransport.
Klasse ADR/RID:
Packing Group:
Etikett:
Proper Shipping Name:
3
UN:
2924
II
3 (8)
FLAMMABLE LIQUID, CORROSIVE, N.O.S.
Schiffstransport:
Klasse IMO:
Packing Group:
Label:
Marine Pollutant.
Proper Shipping Name:
3
UN:
2924
II
3 (8)
NO
FLAMMABLE LIQUID, CORROSIVE, N.O.S.
Lufttransport:
IATA:
Packing Group:
Label:
Proper Shipping Name:
3
UN:
2924
II
3 (8)
FLAMMABLE LIQUID, CORROSIVE, N.O.S.
MSDS EPY 1002
Bio-Optica Milano S.p.a.
Ziehl-Neelsen Fite Reagens C
DE
Durchsicht Nr.2
vom 17/12/12
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15. Rechtsvorschriften.
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch.
Seveso-Kategorie.
7b
Einschränkungen zu dem Produkt bzw. den Stoffen gemäß dem Anhang XVII Verordnung (EG) 1907/2006.
Produkt.
Punkt.
3 - 40
Stoffe gemäß Candidate List (Art. 59 REACH).
Keine.
Genehmigungspflichtige Stoffe (Anhang XIV REACH).
Keine.
Gesundheitskontrollen.
Die Arbeiter, die diesem chemischen Mittel ausgesetzt werden, müssen keiner Sanitärüberwachung unterzogen werden. Dies nur unter der
Bedingung, dass die Ergebnisse der Risiköinschätzung beweisen, dass nur ein mäßiges Risiko für die Sicherheit und die Gesundheit der
Arbeiter besteht, und dass die Maßnahmen, die von der Richtlinie 98/24/EG vorgesehen sind, genügen, um das Risiko zu beschränken..
15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung.
Keine chemische Beurteilung der darin enthaltenen Gemisch und Stoffe vorgenommen.
16. Sonstige Angaben.
Text der Gefahrenangaben (H), welche unter den Abschnitten 2-3 des Beiblattes erwähnt sind:
Flam. Liq. 2
Eye Irrit. 2
STOT SE 3
Skin Corr. 1B
H225
H314
H319
H335
H336
Entzündbare Flüssigkeiten, kategorie 2
Augenreizung, kategorie 2
Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige exposition, kategorie 3
Ätz auf die Haut, Kategorie 1B
Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Verursacht schwere Augenreizung.
Kann die Atemwege reizen.
Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Text der (R) Gefahrensätze, die unter den Abschnitten 2-3 des Beiblattes angegeben sind:
R11
R34
R36
R37
R67
LEICHTENTZUENDLICH.
VERURSACHT VERAETZUNGEN.
REIZT DIE AUGEN.
REIZT DIE ATMUNGSORGANE.
DÄMPFE KÖNNEN SCHLÄFRIGKEIT UND BENOMMENHEIT VERURSACHEN.
ALLGEMEINE BIBLIOGRAPHIE:
1. Richtlinie 1999/45/CE und nachfolgende Änderungen
2. Richtlinie 67/548/EWG und nachfolgende Änderungen und Anpassungen
3. Verordnung (EG) 1907/2006 des Europäischen Parlaments (REACH)
4. Verordnung (EG) 1272/2008 des Europäischen Parlaments (CLP)
5. Verordnung (EG) 790/2009 des Europäischen Parlaments (I Atp. CLP)
6. Verordnung (EG) 453/2010 des Europäischen Parlaments
7. The Merck Index. Ed. 10
8. Handling Chemical Safety
9. Niosh - Registry of Toxic Effects of Chemical Substances
10. INRS - Fiche Toxicologiqü
11. Patty - Industrial Hygiene and Toxicology
12. N.I. Sax - Dangerous properties of Industrial Materials-7 Ed., 1989
Erläuterung für den Benutzer:
die in dieser Karte vorhandenen Informationen gründen sich auf die Kenntnisse, die bei uns, am Datum der letzten Version, verfügbar sind.
Der Benutzer muß sich über die Tauglichkeit und Vollständigkeit der Informationen, bezüglich des speziellen Gebrauches des Produktes,
MSDS EPY 1002
Bio-Optica Milano S.p.a.
Ziehl-Neelsen Fite Reagens C
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DE
vergewissern.
Man darf dieses Dokument nicht als Garantie von keiner spezifischen Eigenschaft des Produktes interpretieren.
Weil der Gebrauch des Produktes nicht direkt von uns kontrolliert wird, hat der Benutzer die Pflicht, unter eigener Verantwortung, die Gesetze
und die geltenden Vorschriften, im Bereich der Hygiene und der Sicherheit, zu beachten. Für nicht korrekten Gebrauch wird nicht gehaftet.
Änderungen im Vergleich zur vorigen Revision:
An folgenden Sektionen sind Änderungen angebracht worden:
02.
MSDS EPY 1002
Bio-Optica Milano S.p.a.
Ziehl-Neelsen Fite Reagens D
Durchsicht Nr.1
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2/7
3
4
5
6
7
0
DE
Sicherheitsdatenblatt
Gefahrangaben:
GEFAHREN
7.
The
Merck
INFOLGE
Index. Ed.Wirkungen.
DER
10 AUSSETZUNG BEI BRAND MAK
D
200
400 Haut
12.6.
Andere
schädliche
H226
Flüssigkeit
und
Dampf
entzündbar. bestehen.
Angaben
vorhanden.
Bei
Handling
Feuernicht
ausgesetzten
Chemical
Safety
Behältern
kann
Explosionsgefahr
10.8.
Stabilität
und
Reaktivität.
Das
Niosh
Einatmen
- Registry
der
Brandprodukte
of Stoffs
Toxic Effects
of
Chemical
Substances
giftige
Pyrolyseprodukte,
usw.) vermeiden.
1. 9.
Bezeichnung
des
bzw.(Kohlenstoffoxide,
des
Gemischs
und des
Unternehmens
10.
INRS - Fiche
Toxicologiqü
8.2.
Begrenzung
und
Überwachung der Exposition.
10.1.
Reaktivität.
13.Vorsichtsmassnahmen:
Hinweise
zur
Entsorgung.
P210
Von Hitze
/ Funken
offener Flamme
heißen
fernhalten. Nicht rauchen.
Patty
- Industrial
Hygiene
and
Toxicology
5.3.
Hinweise
für die Reaktionsgefahren
Brandbekämpfung.
Keine
besonderen
mit/ anderen
Stoffen /unter
denOberflächen
normalen Einsatzbedingungen.
1.1.11.
Produktidentifikator
P280
Schutzhandschuhe
/Schutzmaßnahmen
Schutzkleidung
/ Augenschutz
/ Gesichtsschutz
tragen.
In Verfahren
Erwägung
dessen,
dass
geeignete
immer
gegenüber
persönliche Schutzkleidung sein sollten, ist für eine
ALLGEMEINE
ANGABEN
12.
N.I. Sax - Dangerous
properties
of Industrial
Materials-7
Ed.,
1989 vorrangig
13.1.
der
Abfallbehandlung.
P303+P361+P353
BEI
KONTAKT
MIT
DER
HAUT
(oderProdukts
dem
Haar):
Alle
beschmutzten,
getränkten
Kleidungsstücke
ausziehen.
Haut
gute
Belüftung
des
Arbeitsplatzes
durch
eine
wirksame
lokale
Aspiration
oder
den
Abzug
von gesundheitsschädigenden
verbrauchter
Luftsofort
zu
Falls
diese
Die
Behälter
mit
Wasser
kühlen,
um
den
Zerfall
des
und
die
Bildung
von
potentiell
Substanzen
zu
Wieder
verwenden,
falls
möglich.
Produktrückstände
sind
als
gefährlicher
Abfall
zu
betrachten.
Die Gefährlichkeit
dersorgen.
Abfälle,
die dieses
10.2.
Chemische
Stabilität.
Kode:
04-111802.D
mit
Wasser
abwaschen
/
duschen.
Maßnahmen
ausreichen,
um
die und
Produktkonzentration
am
Arbeitsplatz
unter
denund
Expositionsgrenzwerten
zu halten,lassen.
muss Das
ein
verhindern.
Stets
eine
komplette
Brandschutzkleidung
tragen. Rechtsbestimmungen
Die
Löschwasser
aufnehmen
nicht in die Abwässer gelangen
Das
Produkt
ist nicht
unter
normalen
VerarbeitungsLagerbedingungen
stabil.
Produkt
teilweise
enthalten,
muss
auf
der Grundlage
der gültigen
evaluiert
werden.
Bezeichnung
Ziehl-Neelsen
Fite
Reagens
D
P370+P378
Bei
Brand:
. . . zum Löschen
verwenden.
geeigneter
Atemschutz
getragen
Während
der
Verwendung
des Produkts
muss,
für
genauere Informationen,
dasggf.
Gefahrenschild
kontaminierte
Erläuterung
fürWasser
den
Benutzer:
und
die Brandrückstände
gemäß
den
gültigen Bestimmungen
entsorgen.
PERSÖNLICHE
SCHUTZAUSRÜSTUNG
Die
Beseitigung
muss
einem
für werden.
die Abfallwirtschaft
zugelassenen
Unternehmen
unter
Berücksichtigung
der
Landes- und
der lokalen
beachtet
werden.
Bei der
Auswahl
von persönlicher
Schutzkleidung
mussVerwendungen,
ggf.
deram
Lieferanten
der
Chemikalien
eingeholt
werden.
Schutzhelm
die
in dieser
Karte
mitanvertraut
Visier,
vorhandenen
Brandschutzkleidung
Informationen
gründen
(feuerfeste
sich
Jacke
auf
dieund
Kenntnisse,
Hosen
mit
dieder
Manschetten
beiRat
uns,
Datum
um
Arme,
derabgeraten
letzten
Knie
und
Version,
Taille),
verfügbar
Einsatzhandschuhe
sind. Die
Bestimmungen
werden.
10.3.
Möglichkeit
gefährlicher
Reaktionen.
1.2.
Relevante
identifizierte
Verwendungen
des
Stoffs
oder
Gemischs
und
von
denen
wird
2.3.(feuerfest,
Sonstige
Gefahren.
persönliche
Schutzkleidung
muss
denTauglichkeit
nachstehend
angegebenen
gültigen
Der
Benutzer
schnittbeständig
muß mit
sich
über
und
dielektrisch),
die
Atemschutzgerät
und
Vollständigkeit
(Sauerstoffgerät).
der Bestimmungen
Informationen, entsprechen.
bezüglich des speziellen Gebrauches des Produktes,
Die
Dämpfe
können
Luft
explosive
Mischungen
bilden.
KONTAMINIERTES
VERPACKUNGSMATERIAL
HANDSCHUTZ Verpackungsmaterial muss der Wiederverwertung
vergewissern.
Kontaminiertes
oder Beseitigung
den Landesvorschriften für die Abfallwirtschaft
Beschreibung/Verwendung
In-vitro-Diagnostikum.
Reagens fürgemäß
die Mikroskopie.
Angaben
vorhanden.
Die
Hände
mit
Arbeitshandschuhen
der
Kategorie
I (siehe
Richtlinie
89/688/EWG
und Norm
EN Kalziumhypochlorit,
374) aus Latex, PVC
oder gleichwertig
darf nicht
dieses
Dokument
nicht als
von keiner
spezifischen
Eigenschaft
des Produktes
interpretieren.
ETHANOL:
Explosionsgefahr
beiGarantie
Berührung
mit
alkalischen
Metallen,
alkalischen
Oxiden,
Schwefeleinzelfluorit,
zugeführt
werden.
6. Man
Maßnahmen
bei
unbeabsichtigter
Freisetzung.
schützen.
Fürzum
eine
für
die Arbeitshandschuhe
müssen die
folgende
einbezogen
werden:
Abnutzung,
der Gebrauch
des definitive
Produktes
nichtSicherheitsdatenblatt
direkt von uns
kontrolliert
wird, hatPerchloraten,
der Benutzer
Pflicht,Aspekte
unter eigener
Verantwortung,
die
Gesetze
Essiganhydrid
(bei
Säuren),
konzentriertem
Wasserstoffperoxid,
Perchlorsäuren,
Perchlornitril,
Quecksilbernitrat,
1.3.Weil
Einzelheiten
Lieferanten,
derMaterialauswahl
das
bereitstellt
3. und
Zusammensetzung/Angaben
Bestandteilen.
Reißbeständigkeit
undVorsichtsmaßnahmen,
Permeabilität.
Bei der
selbstangefertigten
muss dieanzuwendende
Widerstandsfähigkeit
der Arbeitshandschuhe
die geltenden
Vorschriften,
im zu
Bereich
Hygiene
undSilbernitrat
der Handschuhen
Sicherheit,
zu
beachten.
Für
nicht korrekten
Gebrauch
wird nicht
gehaftet.vor der
und Salpetersäure,
Silbernitrat,
und in
Ammoniak,
Silberoxid
und Verfahren.
Ammoniak,
starken
Oxydationsmitteln,
6.1.
Personenbezogene
Schutzausrüstungen
und
Notfällen
14.Salpetersäure,
Angaben
zumSilber
Transport.
Verwendung
werden,
da sie nicht
Dieaus
Handschuhe
haben
eine Chromtrioxid,
bestimmte
die
voneliminieren.
der Exposition
Jede
Art vongeprüft
Zündquelle
(Zigaretten,
Flammen,
Funken ist.
usw.)
dem vom
ausgetretenen
Produkt Verschleißzeit,
betroffenen
Bereich
Bei
Stickstoffdioxid.
Gefährliche
Reaktion
mit vorhersehbar
Bromazethylen,
Chlorazenthylen,
Bromtrifluorit,
Chromclorid,
Äthylenoxide,
Fluor,
3.1.Änderungen
Stoffe.Produkten
zur vorigen
Revision:
abhängig
ist. imistVergleich
festen
die Lithiumhydrid,
Bildung
vongemäß
Staub
vermeiden,
indem
Wasser
Produkt
gesprüht
wird, falls
dahingehenden
Gegenanzeigen
Kalium
ter-Butoxid,
Phosphortrioxid,
Schwarzplatin,
Zirkonchlorid
(IV),
Zirkonjodid
(IV keine
möglich.
Es bildet
explosionsfähige
Firmenname
Das
Produkt
nicht
gefährlich,
den geltenden
Vorschriften
imdas
Bereich
des
Straßentransportes
von
gefährlichen
Gütern
(A.D.R.), auf
Bio-Optica
Milano auf
S.p.a.
An
folgenden
Änderungen
angebracht
worden:
AUGENSCHUTZ
vorliegen.
Bei
Vorhandensein
von(IMDG
schwebenden
Dämpfen
ein (IATA).
Atemschutz
zu tragen. Die Leckage blockieren, falls keine Gefahr besteht.
Gemische
mit Sektionen
der
Luft.
Adresse
der
Bahn (RID),
auf
demsind
Seeweg
Code)
und
mit
Flugzeug
via
SanistFaustino,
58
Angaben
nicht
zutreffend. BehältnissenSchutzbrille
02.
Es wirdmit
empfohlen,
tragen (siehe
Norm
EN 166).
Nicht
beschädigten
oder demzuausgetretenen
Produkt
umgehen ohne zuvor eine(MI)
geeignete Schutzausrüstung angelegt zu
Standort
und
Land eine hermetische
20134
Milano
HAUTSCHUTZ
haben.
Personen ohne
Schutzkleidung vom Ort entfernen.
Für Informationen zu Gefahren für die Umwelt und Gesundheit, den Schutz der
10.4.
Zu vermeidende
Bedingungen.
Italia
15.
Rechtsvorschriften.
3.2.Erhitzung,
Gemische.
Arbeitskleidung
mit langen
Ärmeln
undsowie
Unfallschutzschuhe
der02
Kategorie
I Abschnitte
tragen
(siehe
Richtlinie
89/686/EWG
und Norm EN 344). Sich
Atemwege,
die Belüftung
und
zu persönlicher
Schutzkleidung
sind
die
weiteren
dieses
Datenblatts
zu beachten.
elektrostatische
Entladungen
sonstige
sind zu
vermeiden.
Tel.Zündungsquellen
0039
2127131
nach Ausziehen der Schutzkleidung mit Wasser und Fax
Seife waschen.
0039 02 2153000
ATEMSCHUTZ
ETHANOL:
Aussetzung
an
Wärmequellen
und freie
ist zu vermeiden. Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch.
6.2.Enthält:
Umweltschutzmaßnahmen.
E-mail
der sachkundigen
Person,
15.1.
Vorschriften
zu Sicherheit,
Gesundheitsund Flammen
Umweltschutz/spezifische
Bei fürÜberschreitung
des Grenzwerts
einer
oder [email protected]
mehrerer imGrundwasser
Präparat enthalten
Substanzen
bezüglich
der täglichen Aussetzung in der
Verhindern,
dass das Produkt
in zuständig
Abwässer,
und in anliegende
Gebiete
gelangt.
die
das Sicherheitsdatenblatt
istOberflächenwasser,
Kennzeichnung.
Konz. %.
Klassifizierung
67/548/EWG.
Klassifizierung
1272/2008
(CLP).Atemschutz vom Typ
Arbeitsumgebung
einem
durch
die
Vorsorge- und
Schutzabteilung des Unternehmens
festgelegten
Anteils, einen
10.5.
Unverträgliche oder
Materialien.
Seveso-Kategorie.
6
AMethoden
oder universal
tragen,
dessen
Klasse
(1,
2
oder
3)
abhängig
von
dem
Grenzwert
der
Konzentration
ist
(siehe
Norm
EN
141).
Angaben
nicht
vorhanden.
6.3.Anschrift
und
Material
für
Rückhaltung
und
Reinigung.
des Verantwortlichen
Bio-Optica Milano S.p.a.
ETHANOL
Der Einsatz
vonzu
Atemschutz,
wie
Masken
mitgemäß
Patronen
für
organische
Dämpfe
und
Staub/Nebel,
erforderlich
bei fehlenden
technischen
Im
Fall eines
Flüssigprodukts
dies
inStoffen
einen
geeigneten
Behälter
saugen
(aus(EG)
mit 1907/2006.
dem Produkt istnicht
inkompatiblen
Material)
und das
Einschränkungen
dem Produkt bzw.
den
dem
Anhang
XVII
Verordnung
F R11
Flam. Liq. 2 H225
CAS.
64-17-5
9 -inertem
20der Aussetzung
Maßnahmen
zur
Reduzierung
des
Mitarbeiters.
Der
durch
die
Maske
gegebene
Schutz
ist
in
jedem
Fall
begrenzt.
ausgetretene
Produkt
mit
absorbierendem
Material
(Sand,
Vermiculite,
Diatomee-Erde,
Kieselguhr,
usw.)
aufnehmen.
Den
Großteil
10.6.
Gefährliche
Zersetzungsprodukte.
Produkt.
1.4. Notrufnummer
CE. entsprechenden
200-578-6
Falls
die
Substanz
ist
oder
die
fürkönnen
die Aussetzung
Menge
der Geruchswahrnehmung
liegt, oder
bei dies
Gefahr,
Durch
thermische
Zersetzung
oder
Brandfall
sich potentiell
für die Gesundheit
Dämpfe bilden.
des
Materials
mitim
nicht
funkenbildenden
Mittelngefährliche
aufnehmen
und unterhalb
in gefährliche
Entsorgungsbehälter
füllen. bei festem
Produkt
mit
Punkt.
3geruchlos
- 40
INDEX.
also
wenn603-002-00-5
dieInformation
für diefunkenbildenden
Aussetzung
Menge
unbekannt
oder die Sauerstoffkonzentration
im
17% liegt,sofern
muss
mechanischen,
nicht
Mitteln
und nächstgelegene
in ist
Plastikbehälter
füllen. Rückstände
mitArbeitsbereich
Wasserstrahlung
eliminieren,
Für
dringende
wenden Sie gefährliche
sich
an aufnehmen
Bitte an
das
Toxikologie
und Gegengift
Zentrum unter
2-PROPANOL
ein
Atemgerät
mit Druckluft
offenem
getragen
werden
Norm EN
137 ) oder
ein Atemgerät
mit externer
Luftzufuhr und
gemäß
Candidate
List
(Art.und
59 REACH).
keine
Gegenanzeigen
vorliegen.
Für
eine Kreislauf
ausreichende
Belüftung
des(siehe
betroffenen
Bereichs
sorgen.
Die Entsorgung
von kontaminiertem
11.Stoffe
Toxikologische
Angaben.
R67, F R11, Xi R36
Flam. Liq. 2 H225, Eye Irrit. 2 H319, STOT SE 3 H336
CAS.
67-63-0
- 9 Mundstück
halber
oder
ganzer
Maske
oder
EN 138).
Keine.
muss
gemäß
den5Vorschriften
unter(siehe
PunktNorm
13 erfolgen.
2. Material
Mögliche
Gefahren.
CE.
200-661-7
Es sind keine Episoden von Gesundheitsschäden bekannt, die durch die Produktaussetzung verursacht wurden. Auf jeden Fall wird
INDEX.
603-117-00-0
6.4.
Verweis auf
andere
Abschnitte.
9. empfohlen,
Physikalische
und
chemische
Eigenschaften.
genau
nach
den Vorschriften
einer guten Industriehygiene zu arbeiten. Das Präparat kann in besonders sensiblen Personen
Genehmigungspflichtige
Stoffe
XIV
REACH).
Eventuelle
Angaben
zum
persönlichen
Schutz
und der
sind
unter
den
Abschnitten
8 und
13 aufgeführt.
leichte
auf
Gesundheit
verursachen.
Dies Xi
durch
Einatmung
und/oder Aufnahme
durch die Haut F+
und/oder
Kontakt mit Fden
= Sehr Auswirkungen
Giftig(T+),
T =Stoffs
Giftig(T),
Xndie
=(Anhang
Gesundheitsschaedlich(Xn),
C = Entsorgung
Aetzend(C),
=
Reizend(Xi),
O = Brandfoerdernd(O),
E = Explosionsgefaehrlich(E),
= Hochentzuendlich(F+),
2.1.T+
Einstufung
des
oder
Gemischs.
Leichtentzuendlich(F),
N grundlegenden
= Umweltgefaerlich(N)physikalischen und chemischen Eigenschaften.
9.1.=Keine.
Angaben
zu den
Augen
und/oder
Herunterschlucken.
Zustand
Flüssigkeit
7. Physikalischer
Handhabung
und
Lagerung.
Das
Produkt ist
gemäß
den Vorschriften nach den
Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und/oder der Verordnung (EG) 1272/2008 (CPL)
Farbe
blauGefahrenangaben
Der
ausführliche
Text derÄnderungen
Gefahrensätze
(R) sowie
der
(H) isteingestuft.
unter dem Abschnitt
angegeben.
11.1.
Angaben
zu toxikologischen
Wirkungen.
(und
nachfolgenden
und
Anpassungen)
als gefährlich
Demnach16 des
ist Beiblattes
dem Produtk
ein Beiblatt über
Geruch
charakteristisch
7.1.Gesundheitskontrollen.
Schutzmaßnahmen
zur sicheren
sicherheitsrelevante
Daten
nach denHandhabung.
Vorschriften der
Veroordnung (EG) 1907/2006 und nachfolgenden Änderungen beizufügen.
15.2.
Stoffsicherheitsbeurteilung.
Geruchschwelle.
Nicht verfügbar.
Maßnahmen
gegen elektrostatische
Aufladungen treffen.
ETHANOL
Zusatzangaben
über Gesundheitsund/oder
Umgebungsgefährdungen sind unter den Abschnitten 11 und 12 der vorliegenden
4. Eventuellle
Erste-Hilfe-Maßnahmen.
pH
Wert.
Nicht
Die
Dämpfe
entzünden,
daher das Ansammeln vermeiden, indem Türen und Fenstern offengelassen werden
LD50
(Oral): können sich mit einer Explosion
1501 mg/kg
Rat verfügbar.
Karte
aufgeführt.
chemische
Beurteilung
derdie
darin
enthaltenen
Gemisch
und
Stoffesich
vorgenommen.
Schmelzpunkt
bzw
Gefrierpunkt.
Nicht
verfügbar.
und
Durchzug
entsteht.
Ohne
entsprechende
Lüftung
können
die Dämpfe am Boden ansammeln und auch ferngezündet werden,
LC50
(Inhalation):
5,9 mg/l/6h Rat
4.1.Keine
Beschreibung
der
Erste-Hilfe-Maßnahmen.
Siedepunkt.
Nicht
verfügbar.
wobei
dieSofort
Gefahrmindestens
des Flammrückschlags
besteht.
2-PROPANOL
AUGEN:
15 Minuten mit
viel Wasser abspülen. Sofort einen Arzt konsultieren. HAUT: Sofort mit viel Wasser abwaschen.
Destillationsintervall.
Nicht
verfügbar.
16.Von
Sonstige
Angaben.
Hitze,
und freier
Flamme
fernhalten,
rauchen,und
keine
Streichhölzer
oder Feürzeuge
benutzen. Die
Behältervor
während
des
LD50
(Oral): Funken
4710
mg/kg
Ratnicht
Beschmutzte,
getränkte
Kleidung
ausziehen.
Falls
die
Reizung
anhält,
einen Arzt aufsuchen.
Die verunreinigte
Kleidung
erneutem
2.1.1.
Verordnung
1272/2008
(CLP)
und
nachfolgende
Änderungen
Anpassungen.
Entzündungstemperatur.
°C.
Umfüllens
erden und antistatische Schuhe
tragen.
LC50 (Inhalation):
72,6
mg/l/4h42
Rat
Gebrauch
waschen.
Text
Gefahrenangaben
(H), an
welche
unter
den
Abschnitten
2-3
des Beiblattes
erwähnt
sind:
Verdampfungsgeschwindigkeit
Nicht
verfügbar.
Starkes
Schütteln
und
rasches
Fliessen
der
Flüssigkeit
in
Rohren
undAtembeschwerden
Geräten
kann
aufgrund
der geringen
Leitfähigkeit des Produktes zur
LD50der
(Dermal):
12800
mg/kg
Rat bei
EINATMEN:
Betroffene
Person
die freie
Luft
bringen;
Bestehen
von
sofort einen
Arzt konsultieren.
Gefahreinstufung
und
Gefahrangabe:
Entflammbarkeit
Feststoffen
und
Nicht verfügbar.
Bildung
und Ansammlung
elektrostatischer
Aufladungen
führen.
eine Brandund Explosionsgefahr
zu Anweisung
vermeiden, des
bei der
Handhabung
VERSCHLUCKEN:
einen
Arzt Gasen
konsultieren.
Erbrechen
nur aufUm
Anweisung
des Arztes
herbeiführen. Ohne
Arztes
bzw.
Flam.
Liq.von
3 Sofort
H226
Flam.
2
Entzündbare
Flüssigkeiten,
2 Druck stehen können.
Niedrigste
Entzündungsgrenze.
verfügbar.
nie
Druckluft
benutzen.
Behälter
vorsichtig
daNicht
sie
unter
die Liq.
betroffene
Person
ohnmächtig
ist,öffnen,
nichtskategorie
oral
verabreichen.
12.wenn
Umweltbezogene
Angaben.
Eye Irrit.
2
Augenreizung, kategorie 2
Höchste
Entzündungsgrenze.
Nicht verfügbar.
2.1.2.
Richtlinie
67/548/EWG und nachfolgende Änderungen
und Anpassungen.
STOT SE
3
Spezifische
Zielorgan-Toxizität
- einmalige exposition,
kategorie 3
Niedrigste
Explosionsgrenze.
Nicht
7.2.Gemäß
Bedingungen
zur
sicheren
Lagerung
unter
Berücksichtigung
von Unverträglichkeiten.
4.2.
Wichtigste
akute
und
verzögert
auftretende
Symptome
und Wirkungen.
den besten Arbeitserfahrungen benutzen und verfügbar.
darauf
achten,
das Produkt nicht im Lebensraum zu verschütten. Die dazu zuständigen
H225 Explosionsgrenze.
Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
Höchste
Nicht
verfügbar.
Behälter
geschlossen
an einem gutder
Ort aufbewahren.
Für
Symptome
und Auswirkungen
enthaltenen
Stoffe
siehe Kap. 11.
--belüfteten
Behörden
benachrichtigen,
dasAugenreizung.
Produkt
in Wasserläufe
oder in die Kanalisation eingedrungen ist oder wenn das Produkt den
Gefahrensymbole:
H319
Verursachtsofern
schwere
Dampfdruck.
Nicht verfügbar.
10 undhat.
R-Sätze:
Grundboden
oder dieKann
Vegetation
verseucht
H336
Schläfrigkeit
Benommenheit verursachen.
Nicht verfügbar.
7.3.Dampfdichte
Spezifische
4.3.
Hinweise aufEndanwendungen.
ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung.
Spezifisches
Gewicht.
Nicht
verfügbar.
Angaben
nicht
vorhanden.
Die
ärtzlichen
Hinweise
sind
zu
folgen.
DerToxizität.
ausführliche
Text der Gefahrensätze
sowie der2-3
Gefahrenangaben
(H) ist untersind:
dem Abschnitt 16 des Beiblattes angegeben.
12.1.
Text
der (R) Gefahrensätze,
die unter den(R)
Abschnitten
des Beiblattes angegeben
Loeslichkeit
löslich
Angaben
nicht vorhanden.
Verteilungskoeffizient:
N-Oktylalkohol/Wasser
Nicht verfügbar.
2.2.
Kennzeichnungselemente.
8.
Begrenzung
und
Überwachung
5. Maßnahmen
zur Brandbekämpfung.
R10
ENTZUENDLICH.der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen.
Selbstentzündungstemper.
Nicht verfügbar.
12.2.
Persistenz
und Abbaubarkeit.
R11
LEICHTENTZUENDLICH.
Zersetzungstemperatur.
verfügbar.
Gefahrkennzeichnung
gemäß
derAUGEN.
Verordnung (EG) Nicht
1272/2008
(CLP) und darauffolgenden Änderungen und Anpassungen.
nicht vorhanden.
8.1.
ZuR36
überwachende
Parameter.
REIZT
DIE
5.1.Angaben
Löschmittel.
Viskositaet
Nicht verfügbar.
R67
DÄMPFE KÖNNEN SCHLÄFRIGKEIT
UND BENOMMENHEIT VERURSACHEN.
GEEIGNETE
LÖSCHMITTEL
Verbrennungseigenschaften
Nicht verfügbar.
Piktogramme:
Bezeichnung
Typ
Staat TWA/8h
12.3.
Bioakkumulationspotenzial.
Löschmittel
sind Kohlenstoffdioxid, Schaum, chemische
Pulver. Für Leckagen
und das Austreten STEL/15min
von Produktmengen, die nicht in Brand
Angaben
nicht vorhanden.
mg/m3
ppm dermg/m3
ppm werden, die an den
geraten sind,
kann Wassernebel für die Dispersion von brennbaren Dämpfen
und den Schutz
Personen verwendet
9.2.Maßnahmen
Sonstige Angaben.
ALLGEMEINE
fürBIBLIOGRAPHIE:
das Aufhalten der Leckage beteiligt sind
VOC
(Richtlinie
1999/13/CE)
:
23,00 TLV-ACGIH
%
ETHANOL
1000
1.
Richtlinie
1999/45/CE
und nachfolgende
Änderungen
12.4.
Mobilität
im Boden.
NICHT
GEEIGNETE
LÖSCHMITTEL
VOC
(fluechtiger
Kohlenstoff)
% Anpassungen
MAK
Anicht wirksam,
1900
2.
Richtlinie
67/548/EWG
und :nachfolgende
Angaben
nicht
vorhanden.
Keine
Wasserstrahlung
einsetzen.
WasserÄnderungen
ist für12,61
die und
Brandlöschung
kann1000
jedoch 3800
für die Kühlung2000
der geschlossenen, den
MAK(REACH)vorzubeugen.
D
500
1000
3. Verordnung
(EG) 1907/2006
deseingesetzt
Europäischen
Parlaments
Flammen
ausgesetzten
Behältern
werden,
um Explosionen
4. Verordnung
1272/2008
des Europäischen Parlaments (CLP)
12.5.
Ergebnisse(EG)
der PBTund vPvB-Beurteilung.
2-PROPANOL
TLV-ACGIH
200
400 Haut
nichtvom
vorhanden.
5.
Verordnung
(EG)
790/2009
des Europäischen
Parlaments
(I Atp. CLP)
5.2.Angaben
Besondere
Stoff
oder Gemisch
ausgehende
Gefahren.
Warnungen:
Achtung des Europäischen Parlaments
MAK
A
500
200
2000
800 Haut
6.
Verordnung (EG) 453/2010
MSDS EPY 1002
Bio-Optica Milano S.p.a.
Ziehl-Neelsen Fite Reagens D
DE
Durchsicht Nr.1
vom 17/12/12
Gedruckt am 07/01/13
Seite Nr. 2 / 7
Gefahrangaben:
H226
Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
Vorsichtsmassnahmen:
P210
Von Hitze / Funken / offener Flamme / heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen.
P280
Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen.
P303+P361+P353 BEI KONTAKT MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle beschmutzten, getränkten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut
mit Wasser abwaschen / duschen.
P370+P378
Bei Brand: . . . zum Löschen verwenden.
2.3. Sonstige Gefahren.
Angaben nicht vorhanden.
3. Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen.
3.1. Stoffe.
Angaben nicht zutreffend.
3.2. Gemische.
Enthält:
Kennzeichnung.
Konz. %.
ETHANOL
CAS.
64-17-5
9 - 20
CE.
200-578-6
INDEX. 603-002-00-5
2-PROPANOL
CAS.
67-63-0
5-9
CE.
200-661-7
INDEX. 603-117-00-0
Klassifizierung 67/548/EWG.
Klassifizierung 1272/2008 (CLP).
F R11
Flam. Liq. 2 H225
R67, F R11, Xi R36
Flam. Liq. 2 H225, Eye Irrit. 2 H319, STOT SE 3 H336
T+ = Sehr Giftig(T+), T = Giftig(T), Xn = Gesundheitsschaedlich(Xn), C = Aetzend(C), Xi = Reizend(Xi), O = Brandfoerdernd(O), E = Explosionsgefaehrlich(E), F+ = Hochentzuendlich(F+), F
= Leichtentzuendlich(F), N = Umweltgefaerlich(N)
Der ausführliche Text der Gefahrensätze (R) sowie der Gefahrenangaben (H) ist unter dem Abschnitt 16 des Beiblattes angegeben.
4. Erste-Hilfe-Maßnahmen.
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen.
AUGEN: Sofort mindestens 15 Minuten mit viel Wasser abspülen. Sofort einen Arzt konsultieren. HAUT: Sofort mit viel Wasser abwaschen.
Beschmutzte, getränkte Kleidung ausziehen. Falls die Reizung anhält, einen Arzt aufsuchen. Die verunreinigte Kleidung vor erneutem
Gebrauch waschen.
EINATMEN: Betroffene Person an die freie Luft bringen; bei Bestehen von Atembeschwerden sofort einen Arzt konsultieren.
VERSCHLUCKEN: Sofort einen Arzt konsultieren. Erbrechen nur auf Anweisung des Arztes herbeiführen. Ohne Anweisung des Arztes bzw.
wenn die betroffene Person ohnmächtig ist, nichts oral verabreichen.
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen.
Für Symptome und Auswirkungen der enthaltenen Stoffe siehe Kap. 11.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung.
Die ärtzlichen Hinweise sind zu folgen.
5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung.
5.1. Löschmittel.
GEEIGNETE LÖSCHMITTEL
Löschmittel sind Kohlenstoffdioxid, Schaum, chemische Pulver. Für Leckagen und das Austreten von Produktmengen, die nicht in Brand
geraten sind, kann Wassernebel für die Dispersion von brennbaren Dämpfen und den Schutz der Personen verwendet werden, die an den
Maßnahmen für das Aufhalten der Leckage beteiligt sind
NICHT GEEIGNETE LÖSCHMITTEL
Keine Wasserstrahlung einsetzen. Wasser ist für die Brandlöschung nicht wirksam, kann jedoch für die Kühlung der geschlossenen, den
Flammen ausgesetzten Behältern eingesetzt werden, um Explosionen vorzubeugen.
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren.
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GEFAHREN INFOLGE DER AUSSETZUNG BEI BRAND
Bei Feuer ausgesetzten Behältern kann Explosionsgefahr bestehen.
Das Einatmen der Brandprodukte (Kohlenstoffoxide, giftige Pyrolyseprodukte, usw.) vermeiden.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung.
ALLGEMEINE ANGABEN
Die Behälter mit Wasser kühlen, um den Zerfall des Produkts und die Bildung von potentiell gesundheitsschädigenden Substanzen zu
verhindern. Stets eine komplette Brandschutzkleidung tragen. Die Löschwasser aufnehmen und nicht in die Abwässer gelangen lassen. Das
kontaminierte Wasser und die Brandrückstände gemäß den gültigen Bestimmungen entsorgen. PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG
Schutzhelm mit Visier, Brandschutzkleidung (feuerfeste Jacke und Hosen mit Manschetten um Arme, Knie und Taille), Einsatzhandschuhe
(feuerfest, schnittbeständig und dielektrisch), Atemschutzgerät (Sauerstoffgerät).
6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung.
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren.
Jede Art von Zündquelle (Zigaretten, Flammen, Funken usw.) aus dem vom ausgetretenen Produkt betroffenen Bereich eliminieren. Bei
festen Produkten die Bildung von Staub vermeiden, indem Wasser auf das Produkt gesprüht wird, falls keine dahingehenden Gegenanzeigen
vorliegen. Bei Vorhandensein von schwebenden Dämpfen ist ein Atemschutz zu tragen. Die Leckage blockieren, falls keine Gefahr besteht.
Nicht mit beschädigten Behältnissen oder dem ausgetretenen Produkt umgehen ohne zuvor eine geeignete Schutzausrüstung angelegt zu
haben. Personen ohne Schutzkleidung vom Ort entfernen. Für Informationen zu Gefahren für die Umwelt und Gesundheit, den Schutz der
Atemwege, die Belüftung und zu persönlicher Schutzkleidung sind die weiteren Abschnitte dieses Datenblatts zu beachten.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen.
Verhindern, dass das Produkt in Abwässer, Oberflächenwasser, Grundwasser und in anliegende Gebiete gelangt.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung.
Im Fall eines Flüssigprodukts dies in einen geeigneten Behälter saugen (aus mit dem Produkt nicht inkompatiblen Material) und das
ausgetretene Produkt mit inertem absorbierendem Material (Sand, Vermiculite, Diatomee-Erde, Kieselguhr, usw.) aufnehmen. Den Großteil
des entsprechenden Materials mit nicht funkenbildenden Mitteln aufnehmen und in Entsorgungsbehälter füllen. bei festem Produkt dies mit
mechanischen, nicht funkenbildenden Mitteln aufnehmen und in Plastikbehälter füllen. Rückstände mit Wasserstrahlung eliminieren, sofern
keine Gegenanzeigen vorliegen. Für eine ausreichende Belüftung des betroffenen Bereichs sorgen. Die Entsorgung von kontaminiertem
Material muss gemäß den Vorschriften unter Punkt 13 erfolgen.
6.4. Verweis auf andere Abschnitte.
Eventuelle Angaben zum persönlichen Schutz und der Entsorgung sind unter den Abschnitten 8 und 13 aufgeführt.
7. Handhabung und Lagerung.
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung.
Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen.
Die Dämpfe können sich mit einer Explosion entzünden, daher das Ansammeln vermeiden, indem Türen und Fenstern offengelassen werden
und Durchzug entsteht. Ohne die entsprechende Lüftung können sich die Dämpfe am Boden ansammeln und auch ferngezündet werden,
wobei die Gefahr des Flammrückschlags besteht.
Von Hitze, Funken und freier Flamme fernhalten, nicht rauchen, keine Streichhölzer oder Feürzeuge benutzen. Die Behälter während des
Umfüllens erden und antistatische Schuhe tragen.
Starkes Schütteln und rasches Fliessen der Flüssigkeit in Rohren und Geräten kann aufgrund der geringen Leitfähigkeit des Produktes zur
Bildung und Ansammlung elektrostatischer Aufladungen führen. Um eine Brand- und Explosionsgefahr zu vermeiden, bei der Handhabung
nie Druckluft benutzen. Behälter vorsichtig öffnen, da sie unter Druck stehen können.
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten.
Behälter geschlossen an einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
7.3. Spezifische Endanwendungen.
Angaben nicht vorhanden.
8. Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen.
8.1. Zu überwachende Parameter.
Bezeichnung
ETHANOL
2-PROPANOL
Typ
Staat
TWA/8h
mg/m3
TLV-ACGIH
MAK
MAK
A
D
1900
TLV-ACGIH
MAK
A
500
ppm
1000
1000
500
200
200
STEL/15min
mg/m3
3800
2000
ppm
2000
1000
400
800
Haut
Haut
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MAK
D
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400
Haut
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition.
In Erwägung dessen, dass geeignete Schutzmaßnahmen immer vorrangig gegenüber persönliche Schutzkleidung sein sollten, ist für eine
gute Belüftung des Arbeitsplatzes durch eine wirksame lokale Aspiration oder den Abzug von verbrauchter Luft zu sorgen. Falls diese
Maßnahmen nicht ausreichen, um die Produktkonzentration am Arbeitsplatz unter den Expositionsgrenzwerten zu halten, muss ein
geeigneter Atemschutz getragen werden. Während der Verwendung des Produkts muss, für genauere Informationen, das Gefahrenschild
beachtet werden. Bei der Auswahl von persönlicher Schutzkleidung muss ggf. der Rat der Lieferanten der Chemikalien eingeholt werden. Die
persönliche Schutzkleidung muss den nachstehend angegebenen gültigen Bestimmungen entsprechen.
HANDSCHUTZ
Die Hände mit Arbeitshandschuhen der Kategorie I (siehe Richtlinie 89/688/EWG und Norm EN 374) aus Latex, PVC oder gleichwertig
schützen. Für eine definitive Materialauswahl für die Arbeitshandschuhe müssen folgende Aspekte einbezogen werden: Abnutzung,
Reißbeständigkeit und Permeabilität. Bei selbstangefertigten Handschuhen muss die Widerstandsfähigkeit der Arbeitshandschuhe vor der
Verwendung geprüft werden, da sie nicht vorhersehbar ist. Die Handschuhe haben eine bestimmte Verschleißzeit, die von der Exposition
abhängig ist.
AUGENSCHUTZ
Es wird empfohlen, eine hermetische Schutzbrille zu tragen (siehe Norm EN 166).
HAUTSCHUTZ
Arbeitskleidung mit langen Ärmeln und Unfallschutzschuhe der Kategorie I tragen (siehe Richtlinie 89/686/EWG und Norm EN 344). Sich
nach Ausziehen der Schutzkleidung mit Wasser und Seife waschen.
ATEMSCHUTZ
Bei Überschreitung des Grenzwerts einer oder mehrerer im Präparat enthalten Substanzen bezüglich der täglichen Aussetzung in der
Arbeitsumgebung oder einem durch die Vorsorge- und Schutzabteilung des Unternehmens festgelegten Anteils, einen Atemschutz vom Typ
A oder universal tragen, dessen Klasse (1, 2 oder 3) abhängig von dem Grenzwert der Konzentration ist (siehe Norm EN 141).
Der Einsatz von Atemschutz, wie Masken mit Patronen für organische Dämpfe und Staub/Nebel, ist erforderlich bei fehlenden technischen
Maßnahmen zur Reduzierung der Aussetzung des Mitarbeiters. Der durch die Maske gegebene Schutz ist in jedem Fall begrenzt.
Falls die Substanz geruchlos ist oder die für die Aussetzung gefährliche Menge unterhalb der Geruchswahrnehmung liegt, oder bei Gefahr,
also wenn die für die Aussetzung gefährliche Menge unbekannt ist oder die Sauerstoffkonzentration im Arbeitsbereich unter 17% liegt, muss
ein Atemgerät mit Druckluft und offenem Kreislauf getragen werden (siehe Norm EN 137 ) oder ein Atemgerät mit externer Luftzufuhr und
halber oder ganzer Maske oder Mundstück (siehe Norm EN 138).
9. Physikalische und chemische Eigenschaften.
9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften.
Physikalischer Zustand
Flüssigkeit
Farbe
blau
Geruch
charakteristisch
Geruchschwelle.
Nicht verfügbar.
pH Wert.
Nicht verfügbar.
Schmelzpunkt bzw Gefrierpunkt.
Nicht verfügbar.
Siedepunkt.
Nicht verfügbar.
Destillationsintervall.
Nicht verfügbar.
Entzündungstemperatur.
42
°C.
Verdampfungsgeschwindigkeit
Nicht verfügbar.
Entflammbarkeit von Feststoffen und Gasen
Nicht verfügbar.
Niedrigste Entzündungsgrenze.
Nicht verfügbar.
Höchste Entzündungsgrenze.
Nicht verfügbar.
Niedrigste Explosionsgrenze.
Nicht verfügbar.
Höchste Explosionsgrenze.
Nicht verfügbar.
Dampfdruck.
Nicht verfügbar.
Dampfdichte
Nicht verfügbar.
Spezifisches Gewicht.
Nicht verfügbar.
Loeslichkeit
löslich
Verteilungskoeffizient: N-Oktylalkohol/Wasser
Nicht verfügbar.
Selbstentzündungstemper.
Nicht verfügbar.
Zersetzungstemperatur.
Nicht verfügbar.
Viskositaet
Nicht verfügbar.
Verbrennungseigenschaften
Nicht verfügbar.
9.2. Sonstige Angaben.
VOC (Richtlinie 1999/13/CE) :
VOC (fluechtiger Kohlenstoff) :
23,00 %
12,61 %
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10. Stabilität und Reaktivität.
10.1. Reaktivität.
Keine besonderen Reaktionsgefahren mit anderen Stoffen unter den normalen Einsatzbedingungen.
10.2. Chemische Stabilität.
Das Produkt ist unter normalen Verarbeitungs- und Lagerbedingungen stabil.
10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen.
Die Dämpfe können mit Luft explosive Mischungen bilden.
ETHANOL: Explosionsgefahr bei Berührung mit alkalischen Metallen, alkalischen Oxiden, Kalziumhypochlorit, Schwefeleinzelfluorit,
Essiganhydrid
(bei
Säuren), konzentriertem Wasserstoffperoxid, Perchloraten, Perchlorsäuren, Perchlornitril, Quecksilbernitrat,
Salpetersäure, Silber und Salpetersäure, Silbernitrat, Silbernitrat und Ammoniak, Silberoxid und Ammoniak, starken Oxydationsmitteln,
Stickstoffdioxid. Gefährliche Reaktion mit Bromazethylen, Chlorazenthylen, Bromtrifluorit, Chromtrioxid, Chromclorid, Äthylenoxide, Fluor,
Kalium ter-Butoxid, Lithiumhydrid, Phosphortrioxid, Schwarzplatin, Zirkonchlorid (IV), Zirkonjodid (IV möglich. Es bildet explosionsfähige
Gemische mit der Luft.
10.4. Zu vermeidende Bedingungen.
Erhitzung, elektrostatische Entladungen sowie sonstige Zündungsquellen sind zu vermeiden.
ETHANOL: Aussetzung an Wärmequellen und freie Flammen ist zu vermeiden.
10.5. Unverträgliche Materialien.
Angaben nicht vorhanden.
10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte.
Durch thermische Zersetzung oder im Brandfall können sich potentiell für die Gesundheit gefährliche Dämpfe bilden.
11. Toxikologische Angaben.
Es sind keine Episoden von Gesundheitsschäden bekannt, die durch die Produktaussetzung verursacht wurden. Auf jeden Fall wird
empfohlen, genau nach den Vorschriften einer guten Industriehygiene zu arbeiten. Das Präparat kann in besonders sensiblen Personen
leichte Auswirkungen auf die Gesundheit verursachen. Dies durch Einatmung und/oder Aufnahme durch die Haut und/oder Kontakt mit den
Augen und/oder Herunterschlucken.
11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen.
ETHANOL
LD50 (Oral):
LC50 (Inhalation):
2-PROPANOL
LD50 (Oral):
LC50 (Inhalation):
LD50 (Dermal):
1501 mg/kg Rat
5,9 mg/l/6h Rat
4710 mg/kg Rat
72,6 mg/l/4h Rat
12800 mg/kg Rat
12. Umweltbezogene Angaben.
Gemäß den besten Arbeitserfahrungen benutzen und darauf achten, das Produkt nicht im Lebensraum zu verschütten. Die dazu zuständigen
Behörden benachrichtigen, sofern das Produkt in Wasserläufe oder in die Kanalisation eingedrungen ist oder wenn das Produkt den
Grundboden oder die Vegetation verseucht hat.
12.1. Toxizität.
Angaben nicht vorhanden.
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit.
Angaben nicht vorhanden.
12.3. Bioakkumulationspotenzial.
Angaben nicht vorhanden.
12.4. Mobilität im Boden.
Angaben nicht vorhanden.
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung.
Angaben nicht vorhanden.
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12.6. Andere schädliche Wirkungen.
Angaben nicht vorhanden.
13. Hinweise zur Entsorgung.
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung.
Wieder verwenden, falls möglich. Produktrückstände sind als gefährlicher Abfall zu betrachten. Die Gefährlichkeit der Abfälle, die dieses
Produkt teilweise enthalten, muss auf der Grundlage der gültigen Rechtsbestimmungen evaluiert werden.
Die Beseitigung muss einem für die Abfallwirtschaft zugelassenen Unternehmen unter Berücksichtigung der Landes- und ggf. der lokalen
Bestimmungen anvertraut werden.
KONTAMINIERTES VERPACKUNGSMATERIAL
Kontaminiertes Verpackungsmaterial muss der Wiederverwertung oder Beseitigung gemäß den Landesvorschriften für die Abfallwirtschaft
zugeführt werden.
14. Angaben zum Transport.
Das Produkt ist nicht gefährlich, gemäß den geltenden Vorschriften im Bereich des Straßentransportes von gefährlichen Gütern (A.D.R.), auf
der Bahn (RID), auf dem Seeweg (IMDG Code) und mit Flugzeug (IATA).
15. Rechtsvorschriften.
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch.
Seveso-Kategorie.
6
Einschränkungen zu dem Produkt bzw. den Stoffen gemäß dem Anhang XVII Verordnung (EG) 1907/2006.
Produkt.
Punkt.
3 - 40
Stoffe gemäß Candidate List (Art. 59 REACH).
Keine.
Genehmigungspflichtige Stoffe (Anhang XIV REACH).
Keine.
Gesundheitskontrollen.
15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung.
Keine chemische Beurteilung der darin enthaltenen Gemisch und Stoffe vorgenommen.
16. Sonstige Angaben.
Text der Gefahrenangaben (H), welche unter den Abschnitten 2-3 des Beiblattes erwähnt sind:
Flam. Liq. 2
Eye Irrit. 2
STOT SE 3
H225
H319
H336
Entzündbare Flüssigkeiten, kategorie 2
Augenreizung, kategorie 2
Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige exposition, kategorie 3
Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
Verursacht schwere Augenreizung.
Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Text der (R) Gefahrensätze, die unter den Abschnitten 2-3 des Beiblattes angegeben sind:
R10
R11
R36
R67
ENTZUENDLICH.
LEICHTENTZUENDLICH.
REIZT DIE AUGEN.
DÄMPFE KÖNNEN SCHLÄFRIGKEIT UND BENOMMENHEIT VERURSACHEN.
ALLGEMEINE BIBLIOGRAPHIE:
1. Richtlinie 1999/45/CE und nachfolgende Änderungen
2. Richtlinie 67/548/EWG und nachfolgende Änderungen und Anpassungen
3. Verordnung (EG) 1907/2006 des Europäischen Parlaments (REACH)
4. Verordnung (EG) 1272/2008 des Europäischen Parlaments (CLP)
5. Verordnung (EG) 790/2009 des Europäischen Parlaments (I Atp. CLP)
6. Verordnung (EG) 453/2010 des Europäischen Parlaments
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DE
7. The Merck Index. Ed. 10
8. Handling Chemical Safety
9. Niosh - Registry of Toxic Effects of Chemical Substances
10. INRS - Fiche Toxicologiqü
11. Patty - Industrial Hygiene and Toxicology
12. N.I. Sax - Dangerous properties of Industrial Materials-7 Ed., 1989
Erläuterung für den Benutzer:
die in dieser Karte vorhandenen Informationen gründen sich auf die Kenntnisse, die bei uns, am Datum der letzten Version, verfügbar sind.
Der Benutzer muß sich über die Tauglichkeit und Vollständigkeit der Informationen, bezüglich des speziellen Gebrauches des Produktes,
vergewissern.
Man darf dieses Dokument nicht als Garantie von keiner spezifischen Eigenschaft des Produktes interpretieren.
Weil der Gebrauch des Produktes nicht direkt von uns kontrolliert wird, hat der Benutzer die Pflicht, unter eigener Verantwortung, die Gesetze
und die geltenden Vorschriften, im Bereich der Hygiene und der Sicherheit, zu beachten. Für nicht korrekten Gebrauch wird nicht gehaftet.
Änderungen im Vergleich zur vorigen Revision:
An folgenden Sektionen sind Änderungen angebracht worden:
02.
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