Bio-Optica Milano S.p.a. Ziehl-Neelsen Fite Reagens A Bio
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Bio-Optica Milano S.p.a. Ziehl-Neelsen Fite Reagens A DE Durchsicht Nr.2 vom 17/12/12 Gedruckt am 07/01/13 Seite Nr. 1 2/5 3 4 5 0 Sicherheitsdatenblatt Gesundheitskontrollen. 10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte. Durch thermische Zersetzung oder im der Brandfall können sich potentiell für die Gesundheit gefährliche Dämpfe bilden. nicht vorhanden. 4. Angaben 8. Erste-Hilfe-Maßnahmen. Begrenzung und Überwachung Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen. 1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung. 4.1. 8.1. Beschreibung Zu überwachende derAngaben. Erste-Hilfe-Maßnahmen. Parameter. 11. Toxikologische AUGEN: Sofort nicht vorhanden. mindestens 15 Minuten lang mit reichlich Wasser abspülen. Sofort einen Arzt hinzuziehen. 1.1.Angaben Produktidentifikator Keine chemische Beurteilung der enthaltenen Gemisch und duschen. Stoffe vorgenommen. Es sind Episoden vondarin Gesundheitsschäden bekannt, die durch die einen Produktaussetzung wurden. Auf jeden waschen, Fall wird HAUT: Die keine beschmutzte, getränkte Kleidung ausziehen und Sofort Arzt rufen. Die verursacht verunreinigte Kleidung getrennt empfohlen, genau nach den Vorschriften einer guten Industriehygiene zu arbeiten. Das Präparat kann in besonders sensiblen Personen sie wieder angezogen wird. 8.2.bevor Begrenzung und Überwachung der Exposition. Kode: 04-111802.A leichte Auswirkungen die Gesundheit verursachen. Einatmung Aufnahme durchauftreten, die Haut künstlich und/oder beatmen; Kontakt mit den BetroffeneaufPerson an die frieie Luft Ziehl-Neelsen bringen;Dies falls durch die Atmung aufhört oder Atembeschwerden sofort 16.EINATMEN: Sonstige Angaben. Bezeichnung Fite Reagens A und/oder Beim mit Chemikalien die üblichen Sicherheitsmaßnahmen einhalten. AugenUmgang und/oder Herunterschlucken. einen Arzt rufen. ATEMSCHUTZ Sofort Verwendungen einen Arzt rufen. nurGemischs auf Anweisung des Arztes herbeiführen. Nichts oralwird verabreichen, wenn nicht 1.2.VERSCHLUCKEN: Relevante identifizierte desErbrechen Stoffs oder und Verwendungen, von denen abgeraten ALLGEMEINE BIBLIOGRAPHIE: Nicht erforderlich. ausdrücklich von Arzt angeordnet.Wirkungen. 11.1. Angaben zu toxikologischen 1. Richtlinie 1999/45/CE und nachfolgende Änderungen Angaben nicht vorhanden. AUGENSCHUTZ Beschreibung/Verwendung In-vitro-Diagnostikum. Reagens für die Mikroskopie Richtlinie 67/548/EWG und nachfolgende Änderungen undund Anpassungen Nicht erforderlich. 4.2.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome Wirkungen. 3. Verordnung 1907/2006 des Europäischen Parlaments HANDSCHUTZ Symptome (EG) und der enthaltenen Stoffe siehe(REACH) Kap. 11. 1.3. Einzelheiten zumAuswirkungen Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt 12.Für Umweltbezogene Angaben. 4. Verordnung (EG) 1272/2008 des Europäischen Parlaments (CLP) Nicht erforderlich. Verordnung (EG) 790/2009 des Europäischen Parlaments (I Atp.achten, CLP) das Produkt nicht im Lebensraum zu verschütten. Die dazu zuständigen HAUTSCHUTZ 4.3.5. Hinweise ärztliche Soforthilfe oder benutzen Spezialbehandlung. Gemäß denauf besten Arbeitserfahrungen und darauf Die ärtzlichen Hinweise sind zudes folgen. 6. Verordnung (EG) 453/2010 Europäischen Parlaments Nicht erforderlich. Firmenname Behörden benachrichtigen, sofern das Produkt in Wasserläufe oder in die Kanalisation eingedrungen ist oder wenn das Produkt den Bio-Optica Milano S.p.a. 7. The Merckoder Index. 10 Adresse Grundboden dieEd. Vegetation verseucht hat. via San Faustino, 58 Handling Safety Standort undChemical Land 20134 Milano (MI) 12.1. Toxizität. 5. 8. 9. Physikalische Maßnahmen zur und Brandbekämpfung. chemische Eigenschaften. 9. Niosh -nicht Registry of Toxic Effects of Chemical Substances Italia Angaben vorhanden. INRS - Fiche Toxicologiqü 0039 02 2127131 5.1.10. 9.1. Löschmittel. Angaben zu den grundlegenden physikalischenTel. und chemischen Eigenschaften. 11. Patty - Industrial Hygiene and Toxicology GEEIGNETE Physikalischer LÖSCHMITTEL Zustand Flüssigkeit Fax 0039 02 2153000 12.2. Persistenz und Abbaubarkeit. 12. N.I. Sax - Dangerous properties Materials-7 Ed., 1989 Schaum, vernebelte Pulver und Wassernebel. E-mail der sachkundigen Person, of Industrial Die Farbe Löschmittel sind die üblicherweise verwendeten: durchsichtig Kohlenstoffdioxid, Angaben nicht vorhanden. die für das Sicherheitsdatenblatt zuständig ist Geruch NICHT GEEIGNETE LÖSCHMITTEL geruchlos [email protected] Geruchschwelle. Keines im Besonderen. Nicht verfügbar. 12.3. Bioakkumulationspotenzial. Erläuterung für den Benutzer: Anschrift Verantwortlichen Angaben nicht vorhanden. pH Wert. des Nicht verfügbar. Bio-Optica Milano S.p.a. in dieser Karte vorhandenen Informationen gründen sich auf die Kenntnisse, die bei uns, am Datum der letzten Version, verfügbar sind. Schmelzpunkt bzw Stoff Gefrierpunkt. Nicht verfügbar. 5.2.die Besondere vom oder Gemisch ausgehende Gefahren. Benutzer muß sich über die Tauglichkeit und Vollständigkeit der Informationen, bezüglich des speziellen Gebrauches des Produktes, GEFAHREN INFOLGE DER AUSSETZUNG BEI BRAND Siedepunkt. Nicht verfügbar. 1.4.Der Notrufnummer 12.4. Mobilität im Boden. vergewissern. Angaben nicht der vorhanden. Das Einatmen Brandprodukte (Kohlenstoffoxide,Nicht giftigeverfügbar. Pyrolyseprodukte, usw.) vermeiden. Destillationsintervall. Man darf dieses Dokumentwenden nicht als Garantie Eigenschaft des Produktes interpretieren. Für dringende Information Sie sich an von keiner Entzündungstemperatur. Nichtspezifischen verfügbar. Bitte an das nächstgelegene Toxikologie und Gegengift Zentrum der Gebrauch desund Produktes nicht direkt von unsverfügbar. kontrolliert wird, hat der Benutzer die Pflicht, unter eigener Verantwortung, die Gesetze Verdampfungsgeschwindigkeit Nicht 12.5. Ergebnisse PBTvPvB-Beurteilung. 5.3.Weil Hinweise für der die Brandbekämpfung. die geltenden Vorschriften, Bereich der Sicherheit, zu beachten. Für nicht korrekten Gebrauch wird nicht gehaftet. Angaben nicht vorhanden. ALLGEMEINE ANGABEN Entflammbarkeit von Feststoffenim und Gasender Hygiene Nichtund verfügbar. 2. und Mögliche Gefahren. Die Behälter mit Wasser kühlen, um den ZerfallNicht des verfügbar. Produkts und die Bildung von potentiell gesundheitsschädigenden Substanzen zu Niedrigste Entzündungsgrenze. Änderungen im Vergleich zur vorigenBrandschutzkleidung Revision: verhindern. Stets eineWirkungen. komplette tragen. Die Löschwasser aufnehmen und nicht in die Abwässer gelangen lassen. Das Höchste Entzündungsgrenze. Nicht verfügbar. 12.6. Andere schädliche An folgenden Sektionen sind Änderungen angebracht worden: Angaben nicht vorhanden. für das Löschen verwendete Wasser und Brandrückstände gemäß den gültigen Bestimmungen aufnehmen. Niedrigste Explosionsgrenze. Nicht verfügbar. 2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs.die 02 / 03 / 08 / 09 /SCHUTZAUSRÜSTUNG 16. PERSÖNLICHE Höchste Explosionsgrenze. Nicht verfügbar. Visier, Brandschutzkleidung (feuerfeste Jacke und Hosen Manschetten um Arme, Knie und Taille), Einsatzhandschuhe Dampfdruck. Nicht verfügbar. Das Produkt mit ist gemäß den Vorschriften nach den Richtlinien 67/548/EWG und mit 1999/45/EG und/oder der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) 13.Schutzhelm Hinweise zur Entsorgung. (feuerfest, schnittbeständig dielektrisch), Nicht Überdruckmaske mit Vollvisier oder Atemschutzgerät (Sauerstoffgerät) bei starker Dampfdichte verfügbar. (und nachfolgenden Änderungenund und Anpassungen) als nicht gefährlich eingestuft. Rauchbildung. Spezifisches Nicht verfügbar. 13.1. VerfahrenGewicht. der Abfallbehandlung. Loeslichkeit wasserlöslich verwenden, falls möglich. Reine Produktrückstände sind als nicht gefährlicher Sonderabfall zu betrachten. 2.2.Wieder Kennzeichnungselemente. N-Oktylalkohol/Wasser Nichtzugelassenen verfügbar. Die Beseitigungbei muss einem für die Abfallwirtschaft Unternehmen unter Berücksichtigung der Landes- und ggf. der lokalen 6. Verteilungskoeffizient: Maßnahmen unbeabsichtigter Freisetzung. Selbstentzündungstemper. Nicht verfügbar. Bestimmungen anvertraut werden. -Piktogramme: Nicht verfügbar. und in Notfällen anzuwendende Verfahren. KONTAMINIERTES VERPACKUNGSMATERIAL 6.1.Zersetzungstemperatur. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen Viskositaet Nicht verfügbar. istoder -- Dämpfen Bei Vorhandensein von schwebenden Staubpartikeln ein Atemschutz tragen.den Landesvorschriften für die Abfallwirtschaft Warnungen: Kontaminiertes Verpackungsmaterial muss deroder Wiederverwertung Beseitigungzugemäß Verbrennungseigenschaften Nicht verfügbar. zugeführt werden. -6.2.Gefahrangaben: Umweltschutzmaßnahmen. 9.2. Sonstige Angaben. Verhindern, dass das Produkt in Abwässer, Oberflächenwasser, Grundwasser und in anliegende Gebiete gelangt. 14. Angaben zum Transport. VOC (Richtlinie 1999/13/CE) : 0 -Vorsichtsmassnahmen: VOC (fluechtiger 0 6.3.Das Methoden und Material für :Rückhaltung Produkt ist Kohlenstoff) nicht gefährlich, gemäß und den Reinigung. geltenden Vorschriften im Bereich des Straßentransportes von gefährlichen Gütern (A.D.R.), auf Mit Bahn Erde odermacht inertem Material abgrenzen. Den Großteil des Materials aufnehmen (EG) und 1272/2008 Rückstände mit und Wasserstrahlung eliminieren. Die Das Produkt dieSeeweg Aufbringung von Gefahrenzeichen gemäß der Verordnung (CLP) darauffolgenden Änderungen der (RID), auf dem (IMDG Code) und mit Flugzeug (IATA). Entsorgung von Anpassungen. 10.und Stabilität undkontaminiertem Reaktivität. Material muss gemäß den Vorschriften unter Punkt 13 erfolgen. 15. Rechtsvorschriften. 10.1. Reaktivität. 6.4. Sonstige Verweis auf andere Abschnitte. 2.3. Gefahren. Bei KontaktAngaben mit starken Reduktionsmitteln, Säuren oder Laugen kann es zu exothermen Reaktionen kommen. Eventuelle zumOxydtionsmitteln, persönlichen Schutz und der Entsorgung sind unter den Abschnitten 8 und 13 aufgeführt. Angaben nicht vorhanden. 15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch. 10.2. Chemische Stabilität. 7. Handhabung und Lagerung. Allzu hohe Temperaturen können zur Zersetzung führen. Keine. 3. Seveso-Kategorie. Zusammensetzung/Angaben zuthermischen Bestandteilen. 7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung. 10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen. Einschränkungen zu dem Produkt bzw. den Stoffen gemäß dem Anhang XVII Verordnung (EG) 1907/2006. Während der Handhabung nicht rauchen. 3.1. Stoffe. Siehe Abschnitt 10.1. Keine. Produkt ist gemäß den Vorschriften Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und/oder der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) 7.2.Das Bedingungen zur sicheren Lagerung nach unterden Berücksichtigung von Unverträglichkeiten. 10.4. vermeidende AnZu einem kühlen undBedingungen. gut belüfteten aufbewahren,enthält von Wärmeqüllen, Flamme, Funken und anderen Zündqüllen fernhalten. (und nachfolgenden Änderungen undOrt Anpassungen) keine für die freier Gesundheit oder Umwelt gefährliche Substanzen. Das Produkt erhitzen. Stoffe gemäß nicht Candidate List (Art. 59 REACH). 7.3.Keine. Spezifische 3.2. Gemische. Endanwendungen. 10.5. Unverträgliche Materialien. Angaben nicht vorhanden. Oxydtionsmitteln, Reduktionsmitteln, Säuren oder Laugen. Angaben nicht zutreffend. Genehmigungspflichtige Stoffe (Anhang XIV REACH). Keine. MSDS EPY 1002 Bio-Optica Milano S.p.a. Ziehl-Neelsen Fite Reagens A Durchsicht Nr.2 vom 17/12/12 Gedruckt am 07/01/13 Seite Nr. 2 / 5 DE 4. Erste-Hilfe-Maßnahmen. 4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen. AUGEN: Sofort mindestens 15 Minuten lang mit reichlich Wasser abspülen. Sofort einen Arzt hinzuziehen. HAUT: Die beschmutzte, getränkte Kleidung ausziehen und duschen. Sofort einen Arzt rufen. Die verunreinigte Kleidung getrennt waschen, bevor sie wieder angezogen wird. EINATMEN: Betroffene Person an die frieie Luft bringen; falls die Atmung aufhört oder Atembeschwerden auftreten, künstlich beatmen; sofort einen Arzt rufen. VERSCHLUCKEN: Sofort einen Arzt rufen. Erbrechen nur auf Anweisung des Arztes herbeiführen. Nichts oral verabreichen, wenn nicht ausdrücklich von Arzt angeordnet. 4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen. Für Symptome und Auswirkungen der enthaltenen Stoffe siehe Kap. 11. 4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung. Die ärtzlichen Hinweise sind zu folgen. 5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung. 5.1. Löschmittel. GEEIGNETE LÖSCHMITTEL Die Löschmittel sind die üblicherweise verwendeten: Kohlenstoffdioxid, Schaum, vernebelte Pulver und Wassernebel. NICHT GEEIGNETE LÖSCHMITTEL Keines im Besonderen. 5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren. GEFAHREN INFOLGE DER AUSSETZUNG BEI BRAND Das Einatmen der Brandprodukte (Kohlenstoffoxide, giftige Pyrolyseprodukte, usw.) vermeiden. 5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung. ALLGEMEINE ANGABEN Die Behälter mit Wasser kühlen, um den Zerfall des Produkts und die Bildung von potentiell gesundheitsschädigenden Substanzen zu verhindern. Stets eine komplette Brandschutzkleidung tragen. Die Löschwasser aufnehmen und nicht in die Abwässer gelangen lassen. Das für das Löschen verwendete Wasser und die Brandrückstände gemäß den gültigen Bestimmungen aufnehmen. PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG Schutzhelm mit Visier, Brandschutzkleidung (feuerfeste Jacke und Hosen mit Manschetten um Arme, Knie und Taille), Einsatzhandschuhe (feuerfest, schnittbeständig und dielektrisch), Überdruckmaske mit Vollvisier oder Atemschutzgerät (Sauerstoffgerät) bei starker Rauchbildung. 6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung. 6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren. Bei Vorhandensein von schwebenden Dämpfen oder Staubpartikeln ist ein Atemschutz zu tragen. 6.2. Umweltschutzmaßnahmen. Verhindern, dass das Produkt in Abwässer, Oberflächenwasser, Grundwasser und in anliegende Gebiete gelangt. 6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung. Mit Erde oder inertem Material abgrenzen. Den Großteil des Materials aufnehmen und Rückstände mit Wasserstrahlung eliminieren. Die Entsorgung von kontaminiertem Material muss gemäß den Vorschriften unter Punkt 13 erfolgen. 6.4. Verweis auf andere Abschnitte. Eventuelle Angaben zum persönlichen Schutz und der Entsorgung sind unter den Abschnitten 8 und 13 aufgeführt. 7. Handhabung und Lagerung. 7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung. Während der Handhabung nicht rauchen. 7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten. An einem kühlen und gut belüfteten Ort aufbewahren, von Wärmeqüllen, freier Flamme, Funken und anderen Zündqüllen fernhalten. 7.3. Spezifische Endanwendungen. Angaben nicht vorhanden. MSDS EPY 1002 Bio-Optica Milano S.p.a. Ziehl-Neelsen Fite Reagens A Durchsicht Nr.2 vom 17/12/12 Gedruckt am 07/01/13 Seite Nr. 3 / 5 DE 8. Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen. 8.1. Zu überwachende Parameter. Angaben nicht vorhanden. 8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition. Beim Umgang mit Chemikalien die üblichen Sicherheitsmaßnahmen einhalten. ATEMSCHUTZ Nicht erforderlich. AUGENSCHUTZ Nicht erforderlich. HANDSCHUTZ Nicht erforderlich. HAUTSCHUTZ Nicht erforderlich. 9. Physikalische und chemische Eigenschaften. 9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften. Physikalischer Zustand Flüssigkeit Farbe durchsichtig Geruch geruchlos Geruchschwelle. Nicht verfügbar. pH Wert. Nicht verfügbar. Schmelzpunkt bzw Gefrierpunkt. Nicht verfügbar. Siedepunkt. Nicht verfügbar. Destillationsintervall. Nicht verfügbar. Entzündungstemperatur. Nicht verfügbar. Verdampfungsgeschwindigkeit Nicht verfügbar. Entflammbarkeit von Feststoffen und Gasen Nicht verfügbar. Niedrigste Entzündungsgrenze. Nicht verfügbar. Höchste Entzündungsgrenze. Nicht verfügbar. Niedrigste Explosionsgrenze. Nicht verfügbar. Höchste Explosionsgrenze. Nicht verfügbar. Dampfdruck. Nicht verfügbar. Dampfdichte Nicht verfügbar. Spezifisches Gewicht. Nicht verfügbar. Loeslichkeit wasserlöslich Verteilungskoeffizient: N-Oktylalkohol/Wasser Nicht verfügbar. Selbstentzündungstemper. Nicht verfügbar. Zersetzungstemperatur. Nicht verfügbar. Viskositaet Nicht verfügbar. Verbrennungseigenschaften Nicht verfügbar. 9.2. Sonstige Angaben. VOC (Richtlinie 1999/13/CE) : VOC (fluechtiger Kohlenstoff) : 0 0 10. Stabilität und Reaktivität. 10.1. Reaktivität. Bei Kontakt mit starken Oxydtionsmitteln, Reduktionsmitteln, Säuren oder Laugen kann es zu exothermen Reaktionen kommen. 10.2. Chemische Stabilität. Allzu hohe Temperaturen können zur thermischen Zersetzung führen. 10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen. Siehe Abschnitt 10.1. 10.4. Zu vermeidende Bedingungen. Das Produkt nicht erhitzen. 10.5. Unverträgliche Materialien. Oxydtionsmitteln, Reduktionsmitteln, Säuren oder Laugen. MSDS EPY 1002 Bio-Optica Milano S.p.a. Ziehl-Neelsen Fite Reagens A DE Durchsicht Nr.2 vom 17/12/12 Gedruckt am 07/01/13 Seite Nr. 4 / 5 10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte. Durch thermische Zersetzung oder im Brandfall können sich potentiell für die Gesundheit gefährliche Dämpfe bilden. 11. Toxikologische Angaben. Es sind keine Episoden von Gesundheitsschäden bekannt, die durch die Produktaussetzung verursacht wurden. Auf jeden Fall wird empfohlen, genau nach den Vorschriften einer guten Industriehygiene zu arbeiten. Das Präparat kann in besonders sensiblen Personen leichte Auswirkungen auf die Gesundheit verursachen. Dies durch Einatmung und/oder Aufnahme durch die Haut und/oder Kontakt mit den Augen und/oder Herunterschlucken. 11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen. Angaben nicht vorhanden. 12. Umweltbezogene Angaben. Gemäß den besten Arbeitserfahrungen benutzen und darauf achten, das Produkt nicht im Lebensraum zu verschütten. Die dazu zuständigen Behörden benachrichtigen, sofern das Produkt in Wasserläufe oder in die Kanalisation eingedrungen ist oder wenn das Produkt den Grundboden oder die Vegetation verseucht hat. 12.1. Toxizität. Angaben nicht vorhanden. 12.2. Persistenz und Abbaubarkeit. Angaben nicht vorhanden. 12.3. Bioakkumulationspotenzial. Angaben nicht vorhanden. 12.4. Mobilität im Boden. Angaben nicht vorhanden. 12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung. Angaben nicht vorhanden. 12.6. Andere schädliche Wirkungen. Angaben nicht vorhanden. 13. Hinweise zur Entsorgung. 13.1. Verfahren der Abfallbehandlung. Wieder verwenden, falls möglich. Reine Produktrückstände sind als nicht gefährlicher Sonderabfall zu betrachten. Die Beseitigung muss einem für die Abfallwirtschaft zugelassenen Unternehmen unter Berücksichtigung der Landes- und ggf. der lokalen Bestimmungen anvertraut werden. KONTAMINIERTES VERPACKUNGSMATERIAL Kontaminiertes Verpackungsmaterial muss der Wiederverwertung oder Beseitigung gemäß den Landesvorschriften für die Abfallwirtschaft zugeführt werden. 14. Angaben zum Transport. Das Produkt ist nicht gefährlich, gemäß den geltenden Vorschriften im Bereich des Straßentransportes von gefährlichen Gütern (A.D.R.), auf der Bahn (RID), auf dem Seeweg (IMDG Code) und mit Flugzeug (IATA). 15. Rechtsvorschriften. 15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch. Seveso-Kategorie. Keine. Einschränkungen zu dem Produkt bzw. den Stoffen gemäß dem Anhang XVII Verordnung (EG) 1907/2006. Keine. Stoffe gemäß Candidate List (Art. 59 REACH). Keine. Genehmigungspflichtige Stoffe (Anhang XIV REACH). Keine. MSDS EPY 1002 Bio-Optica Milano S.p.a. Ziehl-Neelsen Fite Reagens A Durchsicht Nr.2 vom 17/12/12 Gedruckt am 07/01/13 Seite Nr. 5 / 5 DE Gesundheitskontrollen. Angaben nicht vorhanden. 15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung. Keine chemische Beurteilung der darin enthaltenen Gemisch und Stoffe vorgenommen. 16. Sonstige Angaben. ALLGEMEINE BIBLIOGRAPHIE: 1. Richtlinie 1999/45/CE und nachfolgende Änderungen 2. Richtlinie 67/548/EWG und nachfolgende Änderungen und Anpassungen 3. Verordnung (EG) 1907/2006 des Europäischen Parlaments (REACH) 4. Verordnung (EG) 1272/2008 des Europäischen Parlaments (CLP) 5. Verordnung (EG) 790/2009 des Europäischen Parlaments (I Atp. CLP) 6. Verordnung (EG) 453/2010 des Europäischen Parlaments 7. The Merck Index. Ed. 10 8. Handling Chemical Safety 9. Niosh - Registry of Toxic Effects of Chemical Substances 10. INRS - Fiche Toxicologiqü 11. Patty - Industrial Hygiene and Toxicology 12. N.I. Sax - Dangerous properties of Industrial Materials-7 Ed., 1989 Erläuterung für den Benutzer: die in dieser Karte vorhandenen Informationen gründen sich auf die Kenntnisse, die bei uns, am Datum der letzten Version, verfügbar sind. Der Benutzer muß sich über die Tauglichkeit und Vollständigkeit der Informationen, bezüglich des speziellen Gebrauches des Produktes, vergewissern. Man darf dieses Dokument nicht als Garantie von keiner spezifischen Eigenschaft des Produktes interpretieren. Weil der Gebrauch des Produktes nicht direkt von uns kontrolliert wird, hat der Benutzer die Pflicht, unter eigener Verantwortung, die Gesetze und die geltenden Vorschriften, im Bereich der Hygiene und der Sicherheit, zu beachten. Für nicht korrekten Gebrauch wird nicht gehaftet. Änderungen im Vergleich zur vorigen Revision: An folgenden Sektionen sind Änderungen angebracht worden: 02 / 03 / 08 / 09 / 16. MSDS EPY 1002 Bio-Optica Milano S.p.a. Ziehl-Neelsen Fite Reagens B Durchsicht Nr.1 vom 17/12/12 Gedruckt am 07/01/13 Seite Nr. 1 2/8 3 4 5 6 7 8 0 DE Sicherheitsdatenblatt Genehmigungspflichtige Stoffe (Anhang XIV Warnungen: Weil der Gebrauch Achtung des Produktes nichtREACH). direkt von uns MAK kontrolliert wird, D hat der Benutzer die500 Pflicht, unter eigener Verantwortung, 1000 die Gesetze 12.3. Bioakkumulationspotenzial. Angaben nicht vorhanden. Keine. die geltenden Vorschriften, im Bereich der Hygiene und der Sicherheit, zu beachten. Für nicht korrekten Gebrauch wird nicht gehaftet. 5. und 10. Maßnahmen Stabilität und zurReaktivität. Brandbekämpfung. Gefahrangaben: 200 400 Haut 1. 2-PROPANOL Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs undTLV-ACGIH des Unternehmens H341 Kannzur vermutlich genetische Defekte MAK verursachen <Expositionsweg angeben, schlüssig belegt ist, dass A 500 200sofern 2000 800 Hautdiese im Boden. Vergleich vorigen Revision: 12.4. Mobilität im 5.1.Änderungen 10.1. Löschmittel. Reaktivität. Gesundheitskontrollen. Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht>. MAK D 200 400 Haut Angaben nicht vorhanden. An folgenden Sektionen sind Änderungen angebracht worden: GEEIGNETE Keine besonderen LÖSCHMITTEL Reaktionsgefahren mit anderen Stoffen unter den normalen Einsatzbedingungen. 1.1. Produktidentifikator H319 Verursacht schwere Augenreizung. Die Arbeiter,sind die Kohlenstoffdioxid, diesem chemischen Mittel ausgesetzt Pulver. werden,Für müssen keinerund Sanitärüberwachung unterzogen werden. Dies nur unter der 02. Löschmittel Schaum, chemische Leckagen das Austreten von Produktmengen, die nicht in Brand H315 Verursacht Hautreizungen. Bedingung, dass die Ergebnisse der Risiköinschätzung beweisen, dass nur ein mäßiges Risiko für die Sicherheit und die Gesundheit der 12.5. Ergebnisse der PBTund vPvB-Beurteilung. geraten sind, kann Wassernebel für die Dispersion von brennbaren Dämpfen und den Schutz der Personen verwendet werden, die an den 10.2. Chemische Stabilität. Kode: 04-111802.B besteht, und dass die der Maßnahmen, dieund vonLagerbedingungen der Richtlinie 98/24/EG vorgesehen sind, genügen, um das Risiko zu beschränken.. Angaben nicht 8.2.Arbeiter Begrenzung und Überwachung der Exposition. Das Produkt ist unter normalen VerarbeitungsMaßnahmen fürvorhanden. das Aufhalten Leckage beteiligt sind Bezeichnung Ziehl-Neelsen Fitestabil. Reagens B Vorsichtsmassnahmen: NICHT GEEIGNETE LÖSCHMITTEL P201 schädliche Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. 15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung. InRelevante Erwägung dessen, dass geeignete Schutzmaßnahmen immer vorrangig gegenüberkann persönliche Schutzkleidung seingeschlossenen, sollten, ist für eine 12.6. Andere Wirkungen. Keine Wasserstrahlung einsetzen. Wasser ist Stoffs für die Brandlöschung nicht wirksam, jedoch für die Kühlung der den 10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen. 1.2. identifizierte Verwendungen des oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird P280 Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen. Angaben nicht vorhanden. gute Belüftung des Arbeitsplatzes durch eine wirksame lokale Aspiration oder den Abzug von verbrauchter Luft zu sorgen. Falls diese Die Dämpfe können mit Behältern Luft explosive Mischungen bilden. Flammen ausgesetzten eingesetzt werden, um Explosionen vorzubeugen. P302+P352 BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mit viel und Wasser und Seife waschen. Keine chemische Beurteilung der darin Gemisch Stoffe Maßnahmen nicht ausreichen, umenthaltenen die Produktkonzentration amvorgenommen. Arbeitsplatz unter den Expositionsgrenzwerten zu halten, muss ein Beschreibung/Verwendung In-vitro-Diagnostikum. Reagens für die Mikroskopie. P308+P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen. geeigneter Atemschutz getragen werden. Während der Verwendung des Produkts muss,Oxiden, für genauere Informationen,Schwefeleinzelfluorit, das Gefahrenschild Explosionsgefahr bei Berührung alkalischen Metallen, alkalischen Kalziumhypochlorit, 5.2. Besonderezur vom Stoff oder Gemisch ausgehendemit Gefahren. 13.ETHANOL: Hinweise Entsorgung. beachtet werden. Bei derSäuren), Auswahl von Sicherheitsdatenblatt persönlicher Schutzkleidung muss Perchloraten, ggf. der Rat derPerchlorsäuren, Lieferanten der Chemikalien eingeholt werden. Die Essiganhydrid (bei konzentriertem Wasserstoffperoxid, Perchlornitril, Quecksilbernitrat, INFOLGE DER AUSSETZUNG BEI BRAND 16.GEFAHREN Sonstige Angaben. 1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das bereitstellt Enthält: PHENOL persönliche Schutzkleidung muss den angegebenen gültigen entsprechen. Salpetersäure, und Salpetersäure, Silbernitrat, Silbernitrat undBestimmungen Ammoniak, Silberoxid und Ammoniak, starken Oxydationsmitteln, Bei Feuer ausgesetzten Behältern kannnachstehend Explosionsgefahr bestehen. 13.1. Verfahren der Silber Abfallbehandlung. HANDSCHUTZ Text der verwenden, Gefahrenangaben (H),Reaktion welche unter Abschnitten 2-3 des Beiblattes erwähnt Wieder falls möglich. Produktrückstände sind als gefährlicher Abfall zu sind: betrachten. Die Gefährlichkeit Abfälle, die dieses Stickstoffdioxid. mit den Bromazethylen, Chlorazenthylen, Bromtrifluorit, Chromtrioxid, Chromclorid,derÄthylenoxide, Fluor, Das Einatmen der Gefährliche Brandprodukte (Kohlenstoffoxide, giftige Pyrolyseprodukte, usw.) vermeiden. Die Hände mit Arbeitshandschuhen derGrundlage Kategorie IISchwarzplatin, (siehe Milano Richtlinie 89/688/EWG und Norm EN(IV374) aus PVC, Neoprene, Nitril oder Produkt teilweise enthalten, muss auf der der gültigen Rechtsbestimmungen evaluiert werden. Kalium ter-Butoxid, Lithiumhydrid, Phosphortrioxid, Zirkonchlorid (IV), Zirkonjodid möglich. Es bildet explosionsfähige Bio-Optica S.p.a. 2.3.Firmenname Sonstige Gefahren. Flam. Liq. 2der Entzündbare kategorie 2 Faustino, gleichwertig schützen. Für eine definitive Materialauswahl für die Arbeitshandschuhe folgende Aspekte der einbezogen Beseitigung einem fürFlüssigkeiten, die Abfallwirtschaft zugelassenen Unternehmenmüssen unter Berücksichtigung Landes-werden: und ggf. der lokalen Gemische mit Luft. 5.3.Die Hinweise für diemuss Brandbekämpfung. Adresse via San 58 Muta. 2 Keimzell-Mutagenität, 2 Abnutzung, Reißbeständigkeit und kategorie Permeabilität. Bei selbstangefertigten Handschuhen (MI) muss die Widerstandsfähigkeit der Bestimmungen anvertraut werden. ALLGEMEINE ANGABEN Standort 20134 Milano Angaben und nichtLand vorhanden. Acute Tox. mit 3 Wasser Akute kategorie 3 geprüft Arbeitshandschuhe vor Toxizität, der Verwendung da die sie Bildung nicht vorhersehbar ist. gesundheitsschädigenden Die Handschuhe haben eine bestimmte KONTAMINIERTES VERPACKUNGSMATERIAL Die Behälter kühlen, um den Zerfall des werden, Produkts von potentiell Substanzen zu 10.4. Zu vermeidende Bedingungen. Italia und STOT RE 2 die von Spezifische Zielorgan-Toxizität - wiederholte exposition, kategorie 2 gemäß und Verschleißzeit, der Exposition abhängig ist.Wiederverwertung Kontaminiertes Verpackungsmaterial muss oder Beseitigung den nicht Landesvorschriften die Abfallwirtschaft Erhitzung, elektrostatische Entladungen sowieder sonstige Zündungsquellen sind zu vermeiden. verhindern. Stets eine komplette Brandschutzkleidung tragen. Die Löschwasser aufnehmen in die Abwässerfür gelangen lassen. Das Tel. 0039 02 2127131 3. AUGENSCHUTZ Zusammensetzung/Angaben zu Kategorie Bestandteilen. Skin Corr. 1B Ätz auf die Haut, 1B zugeführt werden. kontaminierte Wasser und die Brandrückstände gemäß den gültigen entsorgen. PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG 0039 02 Bestimmungen 2153000 Eye Irrit. 2 Augenreizung, kategorie 2 ENFax Eine hermetische Schutzbrille tragen (siehe Norm 166). Jacke ETHANOL: Aussetzung Wärmequellen und freie Flammen ist zuund vermeiden. Schutzhelm mit Visier, an Brandschutzkleidung (feuerfeste Hosen mit Manschetten um Arme, Knie und Taille), Einsatzhandschuhe E-mail der sachkundigen Person, STOT SE 3 Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige exposition, kategorie 3 3.1. Stoffe. HAUTSCHUTZ und dielektrisch), Atemschutzgerät (Sauerstoffgerät). die für das schnittbeständig Sicherheitsdatenblatt zuständig [email protected] 14.(feuerfest, Angaben zum Transport. H225 Flüssigkeit und Dampfist leicht entzündbar. Arbeitskleidung mit langen Ärmeln und Unfallschutzschuhe der Kategorie II tragen (siehe Richtlinie 89/686/EWG und Norm EN 344). Sich 10.5. Unverträgliche Materialien. H341 Kann vermutlich genetische Defekte verursachen <Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Angaben nicht zutreffend. nach Ausziehen derunbeabsichtigter Schutzkleidung mit Wasser Seife waschen. Angaben nichtVerantwortlichen vorhanden. Anschrift des Transport muss mit Transportmitteln, dieund autorisiert sind, gefährliche Bio-Optica Milano S.p.a. Güter zu transportieren, durchgeführt werden. Dies gemäß der 6. Der Maßnahmen bei Freisetzung. Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht>. ATEMSCHUTZ geltenden Ausgabe der A.D.R. Vereinbarung und gemäß den anwendbaren Nationalvorschriften. H331 Giftig bei Einatmen. 3.2. Gemische. Bei Überschreitung des Grenzwerts einer oder mehrerer im Präparat bezüglich derdie täglichen AussetzungMaterial in der 10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte. H311 bei Hautkontakt. Der Transport mussGiftig in den Originalverpackungen durchgeführt werden. Auf jedenSubstanzen Fall in Verpackungen, aus beständigem 1.4. Notrufnummer 6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und inenthalten Notfällen anzuwendende Verfahren. Arbeitsumgebung oder einem durch die Vorsorgeund Schutzabteilung des Unternehmens festgelegten Anteils, einen in Atemschutz vom Typ Durch thermische Zersetzung oder imangegriffen Brandfall können sich potentiell für die Wärmequelle Gesundheit gefährliche Dämpfe bilden. H301 Giftig bei Verschlucken. Jede Art von Zündquelle (Zigaretten, Flammen, Funken usw.) oder aus dem Bereich eliminieren, dem das Produkt hergestellt sind, das vom Inhalt nicht werden kann und das keine gefährlichen Reaktionen mit dem Inhalt auslösen kann. Enthält: A oder universal tragen, dessen Klasse (1, an 2gefährlichen oder 3) abhängig von demvermeiden, Grenzwert der Konzentration ist das (siehe Norm EN 141). H373 Kann die Organe schädigen betroffenen Organe nennen, sofern bekannt> bei längerer oder wiederholter Für dringende Information wenden Sie sich ausgetreten Bei festen Produkten die <alle Bildung Staub indem Wasser auf Produkt gesprüht wird, fallsdiekeine Die Aufund ist. Abladungszuständigen der Güter müssen eine geeignete Bildung haben, über die Gefahren, das Bitte anvon das nächstgelegene Toxikologie underhalten Gegengift Zentrum Der Einsatz von Gegenanzeigen Atemschutz, wie Masken mit Patronen für organische Dämpfe Staub/Nebel, istbei erforderlich bei technischen Exposition <Expositionsweg wenn schlüssig belegt ist, und dass diese keinem anderen Expositionsweg dahingehenden Beiangeben, Vorhandensein von schwebenden Dämpfen ist ein Atemschutz zu fehlenden tragen. Die Leckage aufweist, und über die eventüllen Verfahren, die67/548/EWG. angewendet werden müssen, im Fall sichGefahr Notsituationen ereignen. 11.Material Toxikologische Angaben. Kennzeichnung. Konz. %. vorliegen. Klassifizierung Klassifizierung 1272/2008 (CLP). Maßnahmenfalls zur Reduzierung Aussetzung DerBehältnissen durch die Maske Schutz ist in Produkt jedem Fall begrenzt. besteht>. keine Gefahrder besteht. Nichtdes mitMitarbeiters. beschädigten odergegebene dem ausgetretenen umgehen ohne zuvor eine 2. blockieren, Mögliche Gefahren. Falls die Substanz geruchlosangelegt ist oderzu diehaben. für dieFür Aussetzung Mengefür unterhalb der Geruchswahrnehmung liegt, oder bei Gefahr, H314 Verursacht schwere Verätzungen derInformationen Haut undgefährliche schwere Augenschäden. geeignete Schutzausrüstung zu Gefahren die Umwelt und Gesundheit, den Schutz der Atemwege, 11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen. Landtransport. ETHANOL Verursacht schwere Augenreizung. alsoH319 wenn die fürzudie Aussetzung gefährliche Menge unbekannt ist oder die Sauerstoffkonzentration im Arbeitsbereich unter 17% und liegt,Tränen muss Starke Auswirkungen: der Kontakt mit den Augen verursacht Entzündung; die Symptome können Rötung, Ödem, Schmerzen die Belüftung und persönlicher Schutzkleidung sind die weiteren Abschnitte dieses Datenblatts zu beachten. F R11 Flam. Liq. 2 H225 CAS. 64-17-5 Kann1 Schläfrigkeit -5 und Benommenheit verursachen. ein H336 Atemgerät mit Druckluft und Entzündungen offenem Kreislauf getragen werden (siehe Norm EN und 137Hautrisse, ) oder ein verursacht. Atemgerät mit externer Luftzufuhr und sein. Durch Hautkontakt werden mit Ausschlägen, Ödem, Trockenheit Das Einatmen der Dämpfe Klasse ADR/RID: 6.1 UN: 2821 2.1.CE. Einstufung des Stoffs oder Gemischs. 200-578-6 halber oder ganzer Maske oder Mundstück (siehe Norm EN 138). verursachen. Das Herunterschlucken der Substanz kann Gesundheitsschäden kann eine geringe Entzündung des oberen Atmungsbereiches Group: II 6.2.Packing Umweltschutzmaßnahmen. INDEX. 603-002-00-5 Text der (R) Gefahrensätze, die unter 2-3 des und Beiblattes angegeben sind: Etikett: 6.1Abschnitten verursachen, wie mitden Sodbrennen, Brechreiz Erbrechen. Verhindern, das Produkt Abwässer, Oberflächenwasser, und anliegende und/oder Gebiete gelangt. Das Produktdass ist Bauchschmerzen gemäß den inVorschriften nach den RichtlinienGrundwasser 67/548/EWG undin1999/45/EG der Verordnung (EG) 1272/2008 (CPL) PHENOL 9. Proper Physikalische und chemische Eigenschaften. Shipping Name: PHENOL SOLUTION Es wird vermutet, dass das Produkt mögliche genveränderliche Auswirkungen verursacht. Es bestehen aber genügend Muta. Cat. 3 R68, T R23/24/25, C R34, Xn R48/20/21/22 Muta. 2 H341, Acuteist Tox. 3dem H331,nicht Acute Tox. 3 H311, (und nachfolgenden Änderungen und Anpassungen) als gefährlich eingestuft. Demnach Produtk ein Informationen Beiblatt über CAS. 108-95-2 LEICHTENTZUENDLICH. 1-3 R11 Acute Tox. 3 H301, STOT RE 2 H373, Skin Corr. 1B H314 darüber, um in endgültiger Weise vererbliche Genveränderungen beweisen zu können. 6.3.sicherheitsrelevante Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung. Daten nach den Vorschriften der Veroordnung (EG) 1907/2006 und nachfolgenden Änderungen beizufügen. CE. 203-632-7 R23/24/25 GIFTIG BEIM EINATMEN, VERSCHLUCKEN UNDEigenschaften. BERUEHRUNG MIT DER HAUT. 9.1.Schiffstransport: Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Das ausgetretene Produktüber mit Gesundheitsinertem absorbierendem Material (Sand, Vermiculite, Kieselguhr usw.) Den Eventuellle Zusatzangaben und/oder Umgebungsgefährdungen sind Diatomee-Erde, unter den Abschnitten 11 und 12 aufnehmen. der vorliegenden INDEX. 604-001-00-2 R34 VERURSACHT VERAETZUNGEN. Physikalischer Zustand Flüssigkeit ETHANOL Großteil des Materials aufnehmen und in Entsorgungsbehälter füllen. Rückstände mit Wasserstrahlung eliminieren, sofern keine Karte aufgeführt. 2-PROPANOL R36 REIZT DIE AUGEN. Farbe dunkelrot Klasse IMO: 6.1 UN: 2821des betroffenen BereichsFlam. LD50 (Oral): 1501 mg/kg Rat Gegenanzeigen vorliegen. Für eine ausreichende Belüftung sorgen. Die Entsorgung kontaminiertem Material R67, F R11, Xi HAUT. R36 Liq. 2 H225, Eye Irrit. 2 H319,von STOT SE 3 H336 R36/38 REIZT UND DIE CAS. 67-63-0 1 -DIE 5 AUGEN Geruch charakteristisch Packing Group: II 13 LC50 (Inhalation): 5,9 mg/l/6h Rat muss gemäß den Vorschriften unter Punkt erfolgen. R48/20/21/22 GESUNDHEITSSCHAEDLICH: GEFAHR ERNSTER GESUNDHEITSSCHAEDEN BEI LAENGERER EXPOSITION CE. 200-661-7 Geruchschwelle. Nicht verfügbar. Label: 6.1BERUEHRUNG 2-PROPANOL 2.1.1. Verordnung 1272/2008 und nachfolgende Änderungen Anpassungen. DURCH(CLP) EINATMEN, MIT DER und HAUT UND DURCH VERSCHLUCKEN. INDEX. 603-117-00-0 pH Wert. Pollutant. NO LD50 (Oral): mg/kg Nicht Rat verfügbar. 6.4.Marine Verweis auf andereDÄMPFE Abschnitte. R67 KÖNNEN4710 SCHLÄFRIGKEIT UND BENOMMENHEIT VERURSACHEN. T+ =R68 Sehr Giftig(T+), TName: = Gefrierpunkt. Giftig(T), Xn = Gesundheitsschaedlich(Xn), CRat = Entsorgung Aetzend(C), Xi = Reizend(Xi), O = Brandfoerdernd(O), E = Explosionsgefaehrlich(E), F+ = Hochentzuendlich(F+), F Schmelzpunkt bzw Nicht verfügbar. Proper Shipping PHENOL LC50 (Inhalation): 72,6 mg/l/4h Eventuelle Angaben zum persönlichen Schutz undSOLUTION der sind unter den Abschnitten 8 und 13 aufgeführt. IRREVERSIBLER SCHADEN MOEGLICH. Gefahreinstufung und Gefahrangabe: = Leichtentzuendlich(F), N = Umweltgefaerlich(N) Siedepunkt. LD50 (Dermal): 12800 mg/kgNicht Rat verfügbar. Muta. 2 H341 Destillationsintervall. Nicht verfügbar. PHENOL Eye Irrit.und 2 H319 7. Lufttransport: Handhabung Lagerung. Der Text der Gefahrensätze656 (R)mg/kg sowieRat der Gefahrenangaben (H) ist unter dem Abschnitt 16 des Beiblattes angegeben. Entzündungstemperatur. Nicht verfügbar. LD50ausführliche (Dermal): ALLGEMEINE BIBLIOGRAPHIE: Skin Irrit. 2 H315 Verdampfungsgeschwindigkeit Nicht verfügbar. IATA: 6.1 UN: 2821 LC50 (Inhalation): 0,9 mg/l/8h Rat 1. Richtlinie 1999/45/CE und nachfolgende Änderungen 7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung. Entflammbarkeit von Feststoffen und Gasen Nichtund verfügbar. 4. 2. Erste-Hilfe-Maßnahmen. Packing Group: II Änderungen LD50 (Oral): 340 mg/kg Rat Richtlinie und nachfolgende Anpassungen Während der67/548/EWG Handhabung nicht rauchen. 2.1.2. Richtlinie 67/548/EWG und nachfolgende Änderungen und Anpassungen. Niedrigste Entzündungsgrenze. Nicht verfügbar. Label: 6.1 Glicerolo 3. Verordnung (EG) 1907/2006 des Europäischen Parlaments (REACH) Höchste Entzündungsgrenze. Nicht verfügbar. 4.1. Beschreibung der1272/2008 Erste-Hilfe-Maßnahmen. Proper Shipping Name: PHENOL SOLUTION LD50 (Oral): 12600 Verordnung (EG) desXn Europäischen Parlaments (CLP)von Unverträglichkeiten. Gefahrensymbole: 7.2.4. Bedingungen zur sicheren Lagerung untermg/kg Berücksichtigung AUGEN: Sofort mindestens 15des Minuten lang mit reichlich Sofort einen Funken Arzt hinzuziehen. Niedrigste Explosionsgrenze. Nicht verfügbar. LD50 (Dermal): mg/kg 5. Verordnung (EG) 790/2009 Europäischen Parlaments (I Atp.abspülen. CLP) freier An einem kühlen und gut belüfteten Ort 10000 aufbewahren, vonWasser Wärmeqüllen, Flamme, und anderen Zündqüllen fernhalten. HAUT: Die beschmutzte, getränkte Kleidung ausziehen und duschen. Sofort einen Arzt rufen. Die verunreinigte Kleidung getrennt waschen, Höchste Explosionsgrenze. Nicht verfügbar. Verordnung (EG) 453/2010 des Europäischen Parlaments 36/38-68 R-Sätze: 15.6. Rechtsvorschriften. bevor wieder angezogen Dampfdruck. Nicht verfügbar. Thesie Merck Index. Ed.Angaben. 10 wird. 7.3. Spezifische Endanwendungen. 12.7. Umweltbezogene EINATMEN: Betroffene an die (R) frieie Luft der bringen; falls die Atmung auftreten, künstlich beatmen; sofort Dampfdichte Nicht verfügbar. 8. Handling Chemical Der ausführliche Text Safety derPerson Gefahrensätze sowie Gefahrenangaben (H) aufhört ist unteroder demAtembeschwerden Abschnitt 16 des Beiblattes angegeben. Angaben nicht vorhanden. einen Arzt rufen. Spezifisches Gewicht. Nicht verfügbar. 9. Niosh -den Registry Toxic Effects of Chemical Substances Gemäß besten Arbeitserfahrungen benutzen und darauf achten, das Produkt nicht im Lebensraum zu Stoff verschütten. DieGemisch. dazu zuständigen 15.1. Vorschriften zuofSicherheit, Gesundheitsund Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den oder das VERSCHLUCKEN: Sofort einen Arztdas rufen. Erbrechen nur auf Anweisung Arztes herbeiführen. Nichts oral verabreichen, wenn nicht Loeslichkeit wasserlöslich 10. INRS - Fiche Toxicologiqü benachrichtigen, sofern Produkt in Wasserläufe oder in diedes Kanalisation eingedrungen ist oder wenn das Produkt den 2.2. Kennzeichnungselemente. 8. Behörden Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen. ausdrücklich von Arzt angeordnet. Verteilungskoeffizient: N-Oktylalkohol/Wasser Nicht verfügbar. Seveso-Kategorie. Keine. 11. Patty - Industrial andverseucht Toxicologyhat. Grundboden oder dieHygiene Vegetation Selbstentzündungstemper. Nicht verfügbar. Sax - Dangerous properties of Industrial(EG) Materials-7 Ed.,(CLP) 1989 und darauffolgenden Änderungen und Anpassungen. Gefahrkennzeichnung gemäß der Verordnung 1272/2008 8.1.12. ZuN.I. überwachende Parameter. Zersetzungstemperatur. Nicht verfügbar. 4.2. Wichtigste und Produkt verzögert auftretende und Wirkungen. Einschränkungen zu dem bzw. den Stoffen Symptome gemäß dem Anhang XVII Verordnung (EG) 1907/2006. 12.1. Toxizität. akute Für Symptome und Auswirkungen der enthaltenen Stoffe Kap. 11. Viskositaet Nichtsiehe verfügbar. Produkt. Piktogramme: Angaben nicht vorhanden. Bezeichnung Typ Staat TWA/8h STEL/15min Verbrennungseigenschaften Nicht verfügbar. Punkt. für den Benutzer: 3 Erläuterung mg/m3 ppm mg/m3 ppm 4.3. Hinweise ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung. die in dieserauf Karte vorhandenen Informationen gründen sich auf die Kenntnisse, die bei uns, am Datum der letzten Version, verfügbar sind. 12.2. Persistenz und Abbaubarkeit. gemäß Candidate List (Art. 59 Die ärtzlichen Hinweise sind zu folgen. 9.2.Stoffe Sonstige Angaben. Der Benutzer muß sich über dieREACH). Tauglichkeit und Vollständigkeit Angaben nicht vorhanden. ETHANOL TLV-ACGIH der Informationen, bezüglich 1000 des speziellen Gebrauches des Produktes, Keine. VOC (Richtlinie 1999/13/CE) : 6,60 % vergewissern. MAK A 1900 1000 3800 2000 VOC darf (fluechtiger Kohlenstoff) : als Garantie von keiner 4,09 % Man dieses Dokument nicht spezifischen Eigenschaft des Produktes interpretieren. MSDS EPY 1002 Bio-Optica Milano S.p.a. Ziehl-Neelsen Fite Reagens B Warnungen: DE Durchsicht Nr.1 vom 17/12/12 Gedruckt am 07/01/13 Seite Nr. 2 / 8 Achtung Gefahrangaben: H341 H319 H315 Kann vermutlich genetische Defekte verursachen <Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht>. Verursacht schwere Augenreizung. Verursacht Hautreizungen. Vorsichtsmassnahmen: P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P280 Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen. P302+P352 BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. P308+P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen. Enthält: PHENOL 2.3. Sonstige Gefahren. Angaben nicht vorhanden. 3. Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen. 3.1. Stoffe. Angaben nicht zutreffend. 3.2. Gemische. Enthält: Kennzeichnung. Konz. %. ETHANOL CAS. 64-17-5 1-5 CE. 200-578-6 INDEX. 603-002-00-5 PHENOL CAS. 108-95-2 1-3 CE. 203-632-7 INDEX. 604-001-00-2 2-PROPANOL CAS. 67-63-0 1-5 CE. 200-661-7 INDEX. 603-117-00-0 Klassifizierung 67/548/EWG. Klassifizierung 1272/2008 (CLP). F R11 Flam. Liq. 2 H225 Muta. Cat. 3 R68, T R23/24/25, C R34, Xn R48/20/21/22 Muta. 2 H341, Acute Tox. 3 H331, Acute Tox. 3 H311, Acute Tox. 3 H301, STOT RE 2 H373, Skin Corr. 1B H314 R67, F R11, Xi R36 Flam. Liq. 2 H225, Eye Irrit. 2 H319, STOT SE 3 H336 T+ = Sehr Giftig(T+), T = Giftig(T), Xn = Gesundheitsschaedlich(Xn), C = Aetzend(C), Xi = Reizend(Xi), O = Brandfoerdernd(O), E = Explosionsgefaehrlich(E), F+ = Hochentzuendlich(F+), F = Leichtentzuendlich(F), N = Umweltgefaerlich(N) Der ausführliche Text der Gefahrensätze (R) sowie der Gefahrenangaben (H) ist unter dem Abschnitt 16 des Beiblattes angegeben. 4. Erste-Hilfe-Maßnahmen. 4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen. AUGEN: Sofort mindestens 15 Minuten lang mit reichlich Wasser abspülen. Sofort einen Arzt hinzuziehen. HAUT: Die beschmutzte, getränkte Kleidung ausziehen und duschen. Sofort einen Arzt rufen. Die verunreinigte Kleidung getrennt waschen, bevor sie wieder angezogen wird. EINATMEN: Betroffene Person an die frieie Luft bringen; falls die Atmung aufhört oder Atembeschwerden auftreten, künstlich beatmen; sofort einen Arzt rufen. VERSCHLUCKEN: Sofort einen Arzt rufen. Erbrechen nur auf Anweisung des Arztes herbeiführen. Nichts oral verabreichen, wenn nicht ausdrücklich von Arzt angeordnet. 4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen. Für Symptome und Auswirkungen der enthaltenen Stoffe siehe Kap. 11. 4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung. Die ärtzlichen Hinweise sind zu folgen. MSDS EPY 1002 Bio-Optica Milano S.p.a. Ziehl-Neelsen Fite Reagens B Durchsicht Nr.1 vom 17/12/12 Gedruckt am 07/01/13 Seite Nr. 3 / 8 DE 5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung. 5.1. Löschmittel. GEEIGNETE LÖSCHMITTEL Löschmittel sind Kohlenstoffdioxid, Schaum, chemische Pulver. Für Leckagen und das Austreten von Produktmengen, die nicht in Brand geraten sind, kann Wassernebel für die Dispersion von brennbaren Dämpfen und den Schutz der Personen verwendet werden, die an den Maßnahmen für das Aufhalten der Leckage beteiligt sind NICHT GEEIGNETE LÖSCHMITTEL Keine Wasserstrahlung einsetzen. Wasser ist für die Brandlöschung nicht wirksam, kann jedoch für die Kühlung der geschlossenen, den Flammen ausgesetzten Behältern eingesetzt werden, um Explosionen vorzubeugen. 5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren. GEFAHREN INFOLGE DER AUSSETZUNG BEI BRAND Bei Feuer ausgesetzten Behältern kann Explosionsgefahr bestehen. Das Einatmen der Brandprodukte (Kohlenstoffoxide, giftige Pyrolyseprodukte, usw.) vermeiden. 5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung. ALLGEMEINE ANGABEN Die Behälter mit Wasser kühlen, um den Zerfall des Produkts und die Bildung von potentiell gesundheitsschädigenden Substanzen zu verhindern. Stets eine komplette Brandschutzkleidung tragen. Die Löschwasser aufnehmen und nicht in die Abwässer gelangen lassen. Das kontaminierte Wasser und die Brandrückstände gemäß den gültigen Bestimmungen entsorgen. PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG Schutzhelm mit Visier, Brandschutzkleidung (feuerfeste Jacke und Hosen mit Manschetten um Arme, Knie und Taille), Einsatzhandschuhe (feuerfest, schnittbeständig und dielektrisch), Atemschutzgerät (Sauerstoffgerät). 6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung. 6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren. Jede Art von Zündquelle (Zigaretten, Flammen, Funken usw.) oder Wärmequelle aus dem Bereich eliminieren, in dem das Produkt ausgetreten ist. Bei festen Produkten die Bildung von Staub vermeiden, indem Wasser auf das Produkt gesprüht wird, falls keine dahingehenden Gegenanzeigen vorliegen. Bei Vorhandensein von schwebenden Dämpfen ist ein Atemschutz zu tragen. Die Leckage blockieren, falls keine Gefahr besteht. Nicht mit beschädigten Behältnissen oder dem ausgetretenen Produkt umgehen ohne zuvor eine geeignete Schutzausrüstung angelegt zu haben. Für Informationen zu Gefahren für die Umwelt und Gesundheit, den Schutz der Atemwege, die Belüftung und zu persönlicher Schutzkleidung sind die weiteren Abschnitte dieses Datenblatts zu beachten. 6.2. Umweltschutzmaßnahmen. Verhindern, dass das Produkt in Abwässer, Oberflächenwasser, Grundwasser und in anliegende Gebiete gelangt. 6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung. Das ausgetretene Produkt mit inertem absorbierendem Material (Sand, Vermiculite, Diatomee-Erde, Kieselguhr usw.) aufnehmen. Den Großteil des Materials aufnehmen und in Entsorgungsbehälter füllen. Rückstände mit Wasserstrahlung eliminieren, sofern keine Gegenanzeigen vorliegen. Für eine ausreichende Belüftung des betroffenen Bereichs sorgen. Die Entsorgung von kontaminiertem Material muss gemäß den Vorschriften unter Punkt 13 erfolgen. 6.4. Verweis auf andere Abschnitte. Eventuelle Angaben zum persönlichen Schutz und der Entsorgung sind unter den Abschnitten 8 und 13 aufgeführt. 7. Handhabung und Lagerung. 7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung. Während der Handhabung nicht rauchen. 7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten. An einem kühlen und gut belüfteten Ort aufbewahren, von Wärmeqüllen, freier Flamme, Funken und anderen Zündqüllen fernhalten. 7.3. Spezifische Endanwendungen. Angaben nicht vorhanden. 8. Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen. 8.1. Zu überwachende Parameter. Bezeichnung ETHANOL Typ TLV-ACGIH MAK Staat A TWA/8h mg/m3 ppm STEL/15min mg/m3 ppm 1900 1000 1000 3800 2000 MSDS EPY 1002 Bio-Optica Milano S.p.a. Ziehl-Neelsen Fite Reagens B 2-PROPANOL MAK D TLV-ACGIH MAK MAK A D 500 500 200 200 200 DE Durchsicht Nr.1 vom 17/12/12 Gedruckt am 07/01/13 Seite Nr. 4 / 8 1000 2000 400 800 400 Haut Haut Haut 8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition. In Erwägung dessen, dass geeignete Schutzmaßnahmen immer vorrangig gegenüber persönliche Schutzkleidung sein sollten, ist für eine gute Belüftung des Arbeitsplatzes durch eine wirksame lokale Aspiration oder den Abzug von verbrauchter Luft zu sorgen. Falls diese Maßnahmen nicht ausreichen, um die Produktkonzentration am Arbeitsplatz unter den Expositionsgrenzwerten zu halten, muss ein geeigneter Atemschutz getragen werden. Während der Verwendung des Produkts muss, für genauere Informationen, das Gefahrenschild beachtet werden. Bei der Auswahl von persönlicher Schutzkleidung muss ggf. der Rat der Lieferanten der Chemikalien eingeholt werden. Die persönliche Schutzkleidung muss den nachstehend angegebenen gültigen Bestimmungen entsprechen. HANDSCHUTZ Die Hände mit Arbeitshandschuhen der Kategorie II (siehe Richtlinie 89/688/EWG und Norm EN 374) aus PVC, Neoprene, Nitril oder gleichwertig schützen. Für eine definitive Materialauswahl für die Arbeitshandschuhe müssen folgende Aspekte einbezogen werden: Abnutzung, Reißbeständigkeit und Permeabilität. Bei selbstangefertigten Handschuhen muss die Widerstandsfähigkeit der Arbeitshandschuhe vor der Verwendung geprüft werden, da sie nicht vorhersehbar ist. Die Handschuhe haben eine bestimmte Verschleißzeit, die von der Exposition abhängig ist. AUGENSCHUTZ Eine hermetische Schutzbrille tragen (siehe Norm EN 166). HAUTSCHUTZ Arbeitskleidung mit langen Ärmeln und Unfallschutzschuhe der Kategorie II tragen (siehe Richtlinie 89/686/EWG und Norm EN 344). Sich nach Ausziehen der Schutzkleidung mit Wasser und Seife waschen. ATEMSCHUTZ Bei Überschreitung des Grenzwerts einer oder mehrerer im Präparat enthalten Substanzen bezüglich der täglichen Aussetzung in der Arbeitsumgebung oder einem durch die Vorsorge- und Schutzabteilung des Unternehmens festgelegten Anteils, einen Atemschutz vom Typ A oder universal tragen, dessen Klasse (1, 2 oder 3) abhängig von dem Grenzwert der Konzentration ist (siehe Norm EN 141). Der Einsatz von Atemschutz, wie Masken mit Patronen für organische Dämpfe und Staub/Nebel, ist erforderlich bei fehlenden technischen Maßnahmen zur Reduzierung der Aussetzung des Mitarbeiters. Der durch die Maske gegebene Schutz ist in jedem Fall begrenzt. Falls die Substanz geruchlos ist oder die für die Aussetzung gefährliche Menge unterhalb der Geruchswahrnehmung liegt, oder bei Gefahr, also wenn die für die Aussetzung gefährliche Menge unbekannt ist oder die Sauerstoffkonzentration im Arbeitsbereich unter 17% liegt, muss ein Atemgerät mit Druckluft und offenem Kreislauf getragen werden (siehe Norm EN 137 ) oder ein Atemgerät mit externer Luftzufuhr und halber oder ganzer Maske oder Mundstück (siehe Norm EN 138). 9. Physikalische und chemische Eigenschaften. 9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften. Physikalischer Zustand Flüssigkeit Farbe dunkelrot Geruch charakteristisch Geruchschwelle. Nicht verfügbar. pH Wert. Nicht verfügbar. Schmelzpunkt bzw Gefrierpunkt. Nicht verfügbar. Siedepunkt. Nicht verfügbar. Destillationsintervall. Nicht verfügbar. Entzündungstemperatur. Nicht verfügbar. Verdampfungsgeschwindigkeit Nicht verfügbar. Entflammbarkeit von Feststoffen und Gasen Nicht verfügbar. Niedrigste Entzündungsgrenze. Nicht verfügbar. Höchste Entzündungsgrenze. Nicht verfügbar. Niedrigste Explosionsgrenze. Nicht verfügbar. Höchste Explosionsgrenze. Nicht verfügbar. Dampfdruck. Nicht verfügbar. Dampfdichte Nicht verfügbar. Spezifisches Gewicht. Nicht verfügbar. Loeslichkeit wasserlöslich Verteilungskoeffizient: N-Oktylalkohol/Wasser Nicht verfügbar. Selbstentzündungstemper. Nicht verfügbar. Zersetzungstemperatur. Nicht verfügbar. Viskositaet Nicht verfügbar. Verbrennungseigenschaften Nicht verfügbar. 9.2. Sonstige Angaben. VOC (Richtlinie 1999/13/CE) : VOC (fluechtiger Kohlenstoff) : 6,60 % 4,09 % MSDS EPY 1002 Bio-Optica Milano S.p.a. Ziehl-Neelsen Fite Reagens B Durchsicht Nr.1 vom 17/12/12 Gedruckt am 07/01/13 Seite Nr. 5 / 8 DE 10. Stabilität und Reaktivität. 10.1. Reaktivität. Keine besonderen Reaktionsgefahren mit anderen Stoffen unter den normalen Einsatzbedingungen. 10.2. Chemische Stabilität. Das Produkt ist unter normalen Verarbeitungs- und Lagerbedingungen stabil. 10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen. Die Dämpfe können mit Luft explosive Mischungen bilden. ETHANOL: Explosionsgefahr bei Berührung mit alkalischen Metallen, alkalischen Oxiden, Kalziumhypochlorit, Schwefeleinzelfluorit, Essiganhydrid (bei Säuren), konzentriertem Wasserstoffperoxid, Perchloraten, Perchlorsäuren, Perchlornitril, Quecksilbernitrat, Salpetersäure, Silber und Salpetersäure, Silbernitrat, Silbernitrat und Ammoniak, Silberoxid und Ammoniak, starken Oxydationsmitteln, Stickstoffdioxid. Gefährliche Reaktion mit Bromazethylen, Chlorazenthylen, Bromtrifluorit, Chromtrioxid, Chromclorid, Äthylenoxide, Fluor, Kalium ter-Butoxid, Lithiumhydrid, Phosphortrioxid, Schwarzplatin, Zirkonchlorid (IV), Zirkonjodid (IV möglich. Es bildet explosionsfähige Gemische mit der Luft. 10.4. Zu vermeidende Bedingungen. Erhitzung, elektrostatische Entladungen sowie sonstige Zündungsquellen sind zu vermeiden. ETHANOL: Aussetzung an Wärmequellen und freie Flammen ist zu vermeiden. 10.5. Unverträgliche Materialien. Angaben nicht vorhanden. 10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte. Durch thermische Zersetzung oder im Brandfall können sich potentiell für die Gesundheit gefährliche Dämpfe bilden. 11. Toxikologische Angaben. 11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen. Starke Auswirkungen: der Kontakt mit den Augen verursacht Entzündung; die Symptome können Rötung, Ödem, Schmerzen und Tränen sein. Durch Hautkontakt werden Entzündungen mit Ausschlägen, Ödem, Trockenheit und Hautrisse, verursacht. Das Einatmen der Dämpfe kann eine geringe Entzündung des oberen Atmungsbereiches verursachen. Das Herunterschlucken der Substanz kann Gesundheitsschäden verursachen, wie Bauchschmerzen mit Sodbrennen, Brechreiz und Erbrechen. Es wird vermutet, dass das Produkt mögliche genveränderliche Auswirkungen verursacht. Es bestehen aber nicht genügend Informationen darüber, um in endgültiger Weise vererbliche Genveränderungen beweisen zu können. ETHANOL LD50 (Oral): LC50 (Inhalation): 2-PROPANOL LD50 (Oral): LC50 (Inhalation): LD50 (Dermal): PHENOL LD50 (Dermal): LC50 (Inhalation): LD50 (Oral): Glicerolo LD50 (Oral): LD50 (Dermal): 1501 mg/kg Rat 5,9 mg/l/6h Rat 4710 mg/kg Rat 72,6 mg/l/4h Rat 12800 mg/kg Rat 656 mg/kg Rat 0,9 mg/l/8h Rat 340 mg/kg Rat 12600 mg/kg 10000 mg/kg 12. Umweltbezogene Angaben. Gemäß den besten Arbeitserfahrungen benutzen und darauf achten, das Produkt nicht im Lebensraum zu verschütten. Die dazu zuständigen Behörden benachrichtigen, sofern das Produkt in Wasserläufe oder in die Kanalisation eingedrungen ist oder wenn das Produkt den Grundboden oder die Vegetation verseucht hat. 12.1. Toxizität. Angaben nicht vorhanden. 12.2. Persistenz und Abbaubarkeit. Angaben nicht vorhanden. MSDS EPY 1002 Bio-Optica Milano S.p.a. Ziehl-Neelsen Fite Reagens B DE Durchsicht Nr.1 vom 17/12/12 Gedruckt am 07/01/13 Seite Nr. 6 / 8 12.3. Bioakkumulationspotenzial. Angaben nicht vorhanden. 12.4. Mobilität im Boden. Angaben nicht vorhanden. 12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung. Angaben nicht vorhanden. 12.6. Andere schädliche Wirkungen. Angaben nicht vorhanden. 13. Hinweise zur Entsorgung. 13.1. Verfahren der Abfallbehandlung. Wieder verwenden, falls möglich. Produktrückstände sind als gefährlicher Abfall zu betrachten. Die Gefährlichkeit der Abfälle, die dieses Produkt teilweise enthalten, muss auf der Grundlage der gültigen Rechtsbestimmungen evaluiert werden. Die Beseitigung muss einem für die Abfallwirtschaft zugelassenen Unternehmen unter Berücksichtigung der Landes- und ggf. der lokalen Bestimmungen anvertraut werden. KONTAMINIERTES VERPACKUNGSMATERIAL Kontaminiertes Verpackungsmaterial muss der Wiederverwertung oder Beseitigung gemäß den Landesvorschriften für die Abfallwirtschaft zugeführt werden. 14. Angaben zum Transport. Der Transport muss mit Transportmitteln, die autorisiert sind, gefährliche Güter zu transportieren, durchgeführt werden. Dies gemäß der geltenden Ausgabe der A.D.R. Vereinbarung und gemäß den anwendbaren Nationalvorschriften. Der Transport muss in den Originalverpackungen durchgeführt werden. Auf jeden Fall in Verpackungen, die aus beständigem Material hergestellt sind, das vom Inhalt nicht angegriffen werden kann und das keine gefährlichen Reaktionen mit dem Inhalt auslösen kann. Die Auf- und Abladungszuständigen der gefährlichen Güter müssen eine geeignete Bildung erhalten haben, über die Gefahren, die das Material aufweist, und über die eventüllen Verfahren, die angewendet werden müssen, im Fall sich Notsituationen ereignen. Landtransport. Klasse ADR/RID: Packing Group: Etikett: Proper Shipping Name: 6.1 UN: 2821 II 6.1 PHENOL SOLUTION Schiffstransport: Klasse IMO: Packing Group: Label: Marine Pollutant. Proper Shipping Name: 6.1 UN: 2821 II 6.1 NO PHENOL SOLUTION Lufttransport: IATA: Packing Group: Label: Proper Shipping Name: 6.1 UN: 2821 II 6.1 PHENOL SOLUTION 15. Rechtsvorschriften. 15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch. Seveso-Kategorie. Keine. Einschränkungen zu dem Produkt bzw. den Stoffen gemäß dem Anhang XVII Verordnung (EG) 1907/2006. Produkt. Punkt. 3 Stoffe gemäß Candidate List (Art. 59 REACH). Keine. MSDS EPY 1002 Bio-Optica Milano S.p.a. Ziehl-Neelsen Fite Reagens B DE Durchsicht Nr.1 vom 17/12/12 Gedruckt am 07/01/13 Seite Nr. 7 / 8 Genehmigungspflichtige Stoffe (Anhang XIV REACH). Keine. Gesundheitskontrollen. Die Arbeiter, die diesem chemischen Mittel ausgesetzt werden, müssen keiner Sanitärüberwachung unterzogen werden. Dies nur unter der Bedingung, dass die Ergebnisse der Risiköinschätzung beweisen, dass nur ein mäßiges Risiko für die Sicherheit und die Gesundheit der Arbeiter besteht, und dass die Maßnahmen, die von der Richtlinie 98/24/EG vorgesehen sind, genügen, um das Risiko zu beschränken.. 15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung. Keine chemische Beurteilung der darin enthaltenen Gemisch und Stoffe vorgenommen. 16. Sonstige Angaben. Text der Gefahrenangaben (H), welche unter den Abschnitten 2-3 des Beiblattes erwähnt sind: Flam. Liq. 2 Muta. 2 Acute Tox. 3 STOT RE 2 Skin Corr. 1B Eye Irrit. 2 STOT SE 3 H225 H341 H331 H311 H301 H373 H314 H319 H336 Entzündbare Flüssigkeiten, kategorie 2 Keimzell-Mutagenität, kategorie 2 Akute Toxizität, kategorie 3 Spezifische Zielorgan-Toxizität - wiederholte exposition, kategorie 2 Ätz auf die Haut, Kategorie 1B Augenreizung, kategorie 2 Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige exposition, kategorie 3 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. Kann vermutlich genetische Defekte verursachen <Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht>. Giftig bei Einatmen. Giftig bei Hautkontakt. Giftig bei Verschlucken. Kann die Organe schädigen <alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt> bei längerer oder wiederholter Exposition <Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht>. Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Verursacht schwere Augenreizung. Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Text der (R) Gefahrensätze, die unter den Abschnitten 2-3 des Beiblattes angegeben sind: R11 R23/24/25 R34 R36 R36/38 R48/20/21/22 R67 R68 LEICHTENTZUENDLICH. GIFTIG BEIM EINATMEN, VERSCHLUCKEN UND BERUEHRUNG MIT DER HAUT. VERURSACHT VERAETZUNGEN. REIZT DIE AUGEN. REIZT DIE AUGEN UND DIE HAUT. GESUNDHEITSSCHAEDLICH: GEFAHR ERNSTER GESUNDHEITSSCHAEDEN BEI LAENGERER EXPOSITION DURCH EINATMEN, BERUEHRUNG MIT DER HAUT UND DURCH VERSCHLUCKEN. DÄMPFE KÖNNEN SCHLÄFRIGKEIT UND BENOMMENHEIT VERURSACHEN. IRREVERSIBLER SCHADEN MOEGLICH. ALLGEMEINE BIBLIOGRAPHIE: 1. Richtlinie 1999/45/CE und nachfolgende Änderungen 2. Richtlinie 67/548/EWG und nachfolgende Änderungen und Anpassungen 3. Verordnung (EG) 1907/2006 des Europäischen Parlaments (REACH) 4. Verordnung (EG) 1272/2008 des Europäischen Parlaments (CLP) 5. Verordnung (EG) 790/2009 des Europäischen Parlaments (I Atp. CLP) 6. Verordnung (EG) 453/2010 des Europäischen Parlaments 7. The Merck Index. Ed. 10 8. Handling Chemical Safety 9. Niosh - Registry of Toxic Effects of Chemical Substances 10. INRS - Fiche Toxicologiqü 11. Patty - Industrial Hygiene and Toxicology 12. N.I. Sax - Dangerous properties of Industrial Materials-7 Ed., 1989 Erläuterung für den Benutzer: die in dieser Karte vorhandenen Informationen gründen sich auf die Kenntnisse, die bei uns, am Datum der letzten Version, verfügbar sind. Der Benutzer muß sich über die Tauglichkeit und Vollständigkeit der Informationen, bezüglich des speziellen Gebrauches des Produktes, vergewissern. Man darf dieses Dokument nicht als Garantie von keiner spezifischen Eigenschaft des Produktes interpretieren. MSDS EPY 1002 Bio-Optica Milano S.p.a. Ziehl-Neelsen Fite Reagens B Durchsicht Nr.1 vom 17/12/12 Gedruckt am 07/01/13 Seite Nr. 8 / 8 DE Weil der Gebrauch des Produktes nicht direkt von uns kontrolliert wird, hat der Benutzer die Pflicht, unter eigener Verantwortung, die Gesetze und die geltenden Vorschriften, im Bereich der Hygiene und der Sicherheit, zu beachten. Für nicht korrekten Gebrauch wird nicht gehaftet. Änderungen im Vergleich zur vorigen Revision: An folgenden Sektionen sind Änderungen angebracht worden: 02. MSDS EPY 1002 Bio-Optica Milano S.p.a. Ziehl-Neelsen Fite Reagens C Warnungen: NICHT Dampfdruck. vergewissern. GEEIGNETE LÖSCHMITTEL Gefahr Durchsicht Nr.2 vom 17/12/12 Gedruckt am 07/01/13 Seite Nr. 1 2/8 3 4 5 6 7 8 0 DE Sicherheitsdatenblatt Nicht verfügbar. Keine Dampfdichte darf Wasserstrahlung diesesund Dokument einsetzen. nicht als Garantie Wasser ist vonfür keiner Nicht die spezifischen verfügbar. Brandlöschung Eigenschaft nicht wirksam, des Produktes kann jedoch interpretieren. für die Kühlung der geschlossenen, den 15.Man 8. 12. Begrenzung Rechtsvorschriften. Umweltbezogene Überwachung Angaben. der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen. Gefahrangaben: Weil Flammen Spezifisches der ausgesetzten Gebrauch Gewicht. des Behältern Produktes eingesetzt nicht direkt werden, von 0,801 um uns Explosionen kontrolliert Kg/l wird, vorzubeugen. hat der Benutzer die Pflicht, unter eigener Verantwortung, die Gesetze 1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens Flüssigkeit undBereich Dampfbenutzen leicht entzündbar. Loeslichkeit die geltenden Vorschriften, im der Hygiene mischbar der Sicherheit, zuProdukt beachten. Für korrektenzuGebrauch wird Die nicht gehaftet. Gemäß den besten Arbeitserfahrungen undund darauf achten, das nicht imnicht Lebensraum verschütten. dazu zuständigen 8.1.und ZuH225 überwachende Parameter. H319 Verursacht schwere Augenreizung. Verteilungskoeffizient: N-Oktylalkohol/Wasser Nicht verfügbar. oder in dieRechtsvorschriften 5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Behörden benachrichtigen, sofern das Produkt inGefahren. Wasserläufe Kanalisation eingedrungen ist oder das Produkt den 15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheitsund Umweltschutz/spezifische für den Stoff oderwenn das Gemisch. 1.1. Produktidentifikator H336 Schläfrigkeit undhat. Benommenheit verursachen.Staat TWA/8h Änderungen GEFAHREN im INFOLGE Vergleich DER zur AUSSETZUNG vorigen Revision: BEI BRAND Selbstentzündungstemper. Nicht verfügbar. Grundboden oder dieKann Vegetation verseucht Bezeichnung Typ STEL/15min An Bei folgenden Feuer ausgesetzten Sektionen Behältern sind Änderungen kann Explosionsgefahr angebracht worden: bestehen. Zersetzungstemperatur. Nicht verfügbar. Seveso-Kategorie. 7b mg/m3 ppm mg/m3 ppm Kode: 04-111802.C Vorsichtsmassnahmen: 02. Das Einatmen der Brandprodukte (Kohlenstoffoxide,Nicht giftigeverfügbar. Pyrolyseprodukte, usw.) vermeiden. Viskositaet 12.1. Toxizität. Bezeichnung Ziehl-Neelsen Fite Reagens C P264 Nach Gebrauch . . . gründlich waschen. Einschränkungen zu dem Produkt bzw. den Stoffen gemäß dem Anhang XVII Verordnung (EG) 1907/2006. Verbrennungseigenschaften Nicht verfügbar. ETHANOLnicht vorhanden. TLV-ACGIH 1000 Angaben P280 Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen. Produkt. 5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung. MAK A Verwendungen, 1900 1000denen 3800 2000 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und von wird P304+P340 BEI EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das abgeraten Atmen erleichtert. Punkt. Angaben. 3 - 40 ANGABEN 9.2.ALLGEMEINE Sonstige MAK D Arzt anrufen. 500 1000 12.2. Persistenz und Abbaubarkeit. P312 Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Die Behälter Wasser kühlen, um den Zerfall97,50 des % Produkts und dieReagens Bildung vondiepotentiell gesundheitsschädigenden Substanzen zu VOC (Richtlinie 1999/13/CE) : - 781,04 g/liter.für Angaben nicht mit vorhanden. Beschreibung/Verwendung In-vitro-Diagnostikum. Mikroskopie. Stoffe gemäßStets Candidate (Art. verhindern. eineList komplette Brandschutzkleidung tragen. Die Löschwasser aufnehmen und nicht in die Abwässer VOC (fluechtiger Kohlenstoff) : 59 REACH). 53,45 TLV-ACGIH % - 428,14 g/liter. 200 400gelangen Haut lassen. Das 2.3.2-PROPANOL Sonstige Gefahren. Keine. Wasser und die Brandrückstände gemäß den gültigen Bestimmungen PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG MAK A 500 entsorgen.200 2000 800 Haut 12.3. Bioakkumulationspotenzial. 1.3.kontaminierte Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Schutzhelm mit Visier, Brandschutzkleidung (feuerfesteMAK Jacke und Hosen mit Manschetten D 200um Arme, Knie und Taille), 400 Einsatzhandschuhe Haut nicht vorhanden. 10.Angaben Stabilität und Reaktivität. Angaben nicht vorhanden. (feuerfest, schnittbeständig und dielektrisch), Atemschutzgerät (Sauerstoffgerät). Genehmigungspflichtige Stoffe (Anhang XIV REACH). SALZSÄURE TLV-ACGIH 2 (C) 10.1. Reaktivität. 12.4. Mobilität im Boden. Firmenname Bio-Optica Milano S.p.a. 3. Angaben Zusammensetzung/Angaben zu mit Bestandteilen. Keine. besonderen anderen Stoffen den normalen Einsatzbedingungen. nicht vorhanden. 6. Keine Maßnahmen beiReaktionsgefahren unbeabsichtigter Freisetzung. Adresse via Sanunter Faustino, 58 (C) = CEILING. 20134 Milano (MI) 3.1.Standort Stoffe. und Land 6.1. Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren. 10.2.Personenbezogene Chemische Stabilität. 12.5. Ergebnisse der PBTund vPvB-Beurteilung. Italia Gesundheitskontrollen. Jede Art nicht von Zündquelle (Zigaretten, Flammen, Funken usw.) aus dem vom ausgetretenen Produkt betroffenen Bereich eliminieren. Bei Das Produkt istvorhanden. unter normalen Verarbeitungsund Lagerbedingungen stabil. 8.2.Angaben Begrenzung und Überwachung der Exposition. Tel. 0039 02 2127131 Angaben nicht die zutreffend. Die Arbeiter, diesem chemischen Mittel ausgesetzt werden, müssen keiner Sanitärüberwachung unterzogen werden. Dies nur unter der festen Produkten die Bildung von Staub vermeiden, Wasser auf das Produkt gesprüht wird, falls keine dahingehenden Gegenanzeigen Faxindem0039 02 2153000 Bedingung, dass die Ergebnisse der Risiköinschätzung beweisen, dass nur ein mäßiges Risiko für die Sicherheit und die Gesundheit der vorliegen. Vorhandensein von schwebenden Dämpfen ist ein Atemschutz tragen. Die persönliche Leckage blockieren, falls keine Gefahr besteht. In Erwägung dessen, dass geeignete Schutzmaßnahmen immer vorrangigzu gegenüber Schutzkleidung sein sollten, ist für eine 10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen. 12.6. Andere schädliche Wirkungen. E-mail der Bei sachkundigen Person, 3.2.Arbeiter Gemische. besteht, und dass die Maßnahmen, die von der Richtlinie 98/24/EG vorgesehen sind, genügen, um das Risiko zu beschränken.. Die für Dämpfe können Luft explosive Mischungen bilden. Nicht mit beschädigten Behältnissen oder demwirksame ausgetretenen ohne zuvor eine geeignete Schutzausrüstung zu gute Belüftung des mit Arbeitsplatzes durch eine lokale Produkt Aspirationumgehen oder den Abzug von verbrauchter Luft zu sorgen. angelegt Falls diese Angaben vorhanden. die dasnicht Sicherheitsdatenblatt zuständig ist [email protected] haben. Personen Schutzkleidung Ort entfernen. Für Informationen zu unter Gefahren die Umwelt und Gesundheit, den Schutz Maßnahmen nichtohne ausreichen, um vom die Produktkonzentration am Arbeitsplatz den für Expositionsgrenzwerten zu halten, muss der ein Enthält: 15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung. SALZSAEURE: bei Berührung mitpersönlicher akalischen Metallen, Aluminiumpulver, Cyanwasserstoff, Alkohol besteht Explosionsgefahr. Atemwege, Belüftung und zu Schutzkleidung sind die weiteren Abschnitte dieses zu beachten. das Gefahrenschild geeigneter Atemschutz getragen werden. Während der Verwendung des Produkts muss, fürDatenblatts genauere Informationen, desdie Verantwortlichen Bio-Optica Milano S.p.a. 13.Anschrift Hinweise zur Entsorgung. ETHANOL: Explosionsgefahr bei von Berührung mit Schutzkleidung alkalischen Metallen, Kalziumhypochlorit, Schwefeleinzelfluorit, beachtet werden. Bei der Auswahl persönlicher muss ggf.alkalischen der Rat der Oxiden, Lieferanten der Chemikalien eingeholt werden. Die Kennzeichnung. Konz. Klassifizierung 67/548/EWG. Klassifizierung 1272/2008 (CLP). Keine chemische Beurteilung der%. darin enthaltenen Gemisch und Stoffe vorgenommen. (bei Säuren), Wasserstoffperoxid, Perchloraten,entsprechen. Perchlorsäuren, Perchlornitril, Quecksilbernitrat, persönliche muss denkonzentriertem nachstehend angegebenen gültigen Bestimmungen 6.2.Essiganhydrid Umweltschutzmaßnahmen. 1.4. Notrufnummer 13.1. VerfahrenSchutzkleidung der Abfallbehandlung. Salpetersäure, und Salpetersäure, Silbernitrat, und Ammoniak, und starken Oxydationsmitteln, Verhindern, dass Silber dasfalls Produkt in Abwässer, Oberflächenwasser, und in anliegende Gebiete gelangt. HANDSCHUTZ Wieder verwenden, möglich. Produktrückstände sindSilbernitrat alsGrundwasser gefährlicher Abfall zu Silberoxid betrachten. DieAmmoniak, Gefährlichkeit der Abfälle, die dieses 16.ETHANOL Sonstige Angaben. Stickstoffdioxid. Gefährliche Reaktion mit Bromazethylen, Chlorazenthylen, Bromtrifluorit, Chromtrioxid, Äthylenoxide, Fluor, Die Hände mit Arbeitshandschuhen der Kategorie I (siehe Richtlinie 89/688/EWG und Norm EN 374) Chromclorid, aus Latex, PVC oder gleichwertig Für dringende Information wenden Sie sich an Produkt teilweise enthalten, muss auf der Grundlage der gültigen Rechtsbestimmungen evaluiert werden. Bitte an das nächstgelegene Toxikologie und Gegengift Zentrum F R11 Flam. Liq. 2 H225 CAS. 64-17-5 50 - 100 Kalium ter-Butoxid, Phosphortrioxid, Zirkonchlorid (IV), Zirkonjodid (IV möglich. Es bildet explosionsfähige schützen. Für eine Lithiumhydrid, definitive Materialauswahl fürSchwarzplatin, die Arbeitshandschuhe müssen folgende Aspekte einbezogen werden: Abnutzung, 6.3.Die Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung. Beseitigung muss einem für die Abfallwirtschaft zugelassenen Unternehmen unter Berücksichtigung der Landesund ggf. der lokalen CE. der Gefahrenangaben 200-578-6 Text (H), welche unter den Abschnitten des Beiblattes erwähnt Im Fall mit eines Flüssigprodukts in einen geeigneten 2-3 Behälter saugen muss (aus mit dem Produkt nicht inkompatiblen Material) und Gemische der Luft. Reißbeständigkeit und Permeabilität. selbstangefertigten Handschuhen diesind: Widerstandsfähigkeit der Arbeitshandschuhe vor das der anvertraut werden. dies Bei 2. Bestimmungen Mögliche Gefahren. INDEX. 603-002-00-5 ausgetretene Produkt mit inertem absorbierendem Material Vermiculite,haben Diatomee-Erde, Kieselguhr, usw.) aufnehmen. Den Großteil Verwendung geprüft werden, da sie nicht vorhersehbar ist. (Sand, Die Handschuhe eine bestimmte Verschleißzeit, die von der Exposition KONTAMINIERTES VERPACKUNGSMATERIAL 2-PROPANOL Flam. Liq. 2 Entzündbare Flüssigkeiten, kategorie 2 Mitteln aufnehmen und in Entsorgungsbehälter füllen. bei festem Produkt dies mit des Materials mit nicht funkenbildenden abhängig ist. 10.4. Zuentsprechenden vermeidende Bedingungen. Kontaminiertes Verpackungsmaterial muss der XiWiederverwertung oder Beseitigung gemäß Landesvorschriften R67, F R11, R36 Flam. Liq.den 2 H225, Eye Irrit. 2 H319, STOT für SE 3 die H336Abfallwirtschaft CAS. 67-63-0 20 - 50 Eye Irrit. 2 Augenreizung, kategorie 2 Erhitzung, elektrostatische Entladungen sowie sonstige Zündungsquellen sind zu vermeiden. mechanischen, nicht funkenbildenden Mitteln aufnehmen und in Plastikbehälter füllen. Rückstände mit Wasserstrahlung eliminieren, sofern AUGENSCHUTZ zugeführt werden. 2.1.CE. Einstufung oder Gemischs. STOT SE 3des Stoffs 200-661-7 Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige exposition, kategorie 3 keine Gegenanzeigen vorliegen. Für eineNorm ausreichende Eine hermetische Schutzbrille tragen (siehe EN 166). Belüftung des betroffenen Bereichs sorgen. Die Entsorgung von kontaminiertem Skin Corr. 1B Ätz auf die Haut, Kategorie 1B INDEX. 603-117-00-0 ETHANOL: Aussetzung anVorschriften Wärmequellen und freie Flammen ist zu67/548/EWG vermeiden. und 1999/45/EG und/oder der Verordnung (EG) 1272/2008 (CPL) Material muss gemäß den unter Punkt 13 erfolgen. HAUTSCHUTZ Das Produkt ist gemäß den Vorschriften nach den Richtlinien H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. 14.SALZSÄURE Angaben zum Transport. Arbeitskleidung mit langen Ärmeln und Unfallschutzschuhe der Kategorie I eingestuft. tragen (siehe Richtlinie STOT 89/686/EWG und Norm EN 344). Sich H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. (und nachfolgenden Änderungen und Anpassungen) als gefährlich dem Produtk C R34, Xi R37, Anmerkung B SkinDemnach Corr. 1B H314, ist SE 3 H335, Anmerkungein B Beiblatt über CAS. 1-5 nach Ausziehen derMaterialien. Schutzkleidung Wasser waschen. 10.5. Unverträgliche 6.4. Verweis auf andere Abschnitte. H319 Verursacht Augenreizung. Der Transport muss mit Transportmitteln, dieund autorisiert sind, gefährliche Güterund zu nachfolgenden transportieren, Änderungen durchgeführtbeizufügen. werden. Dies gemäß der sicherheitsrelevante Daten nach schwere denmit Vorschriften derSeife Veroordnung (EG) 1907/2006 CE. 231-595-7 SALZSAEURE: Alkali, organische Stoffe, harte oxydierende Stoffe und Eventuelle Angaben zum persönlichen Schutz und der Entsorgung sindMetalle. unterNationalvorschriften. den Abschnitten 8 undden 13 aufgeführt. ATEMSCHUTZ H335 Ausgabe Kann dieüber Atemwege reizen. geltenden der A.D.R. Vereinbarung und gemäß den anwendbaren Eventuellle Zusatzangaben Gesundheitsund/oder Umgebungsgefährdungen sind unter Abschnitten 11 und 12 der vorliegenden INDEX. 017-002-01-X Bei H336 Überschreitung des Grenzwerts einerBenommenheit oder mehrerer im Präparat bezüglich derdie täglichen AussetzungMaterial in der Schläfrigkeit und verursachen. Der Transport mussKann in den Originalverpackungen durchgeführt werden.enthalten Auf jedenSubstanzen Fall in Verpackungen, aus beständigem Karte aufgeführt. Arbeitsumgebung einem durchangegriffen die VorsorgeSchutzabteilung Unternehmens einen Atemschutz vom FTyp 10.6. =Gefährliche Sehr Giftig(T+), Tdas = oder Giftig(T), Xn = Gesundheitsschaedlich(Xn), C = und Aetzend(C), Xi =das Reizend(Xi), O = Brandfoerdernd(O), Efestgelegten = Explosionsgefaehrlich(E), F+ = Hochentzuendlich(F+), 7. T+ Handhabung und Lagerung. hergestellt sind,Zersetzungsprodukte. vom Inhalt nicht werden kann und keine des gefährlichen Reaktionen mit demAnteils, Inhalt auslösen kann. = Leichtentzuendlich(F), N = Umweltgefaerlich(N) Durch thermische Zersetzung oder im den Brandfall können sich potentiell für angegeben die Gesundheit gefährliche Dämpfe bilden. AX oder universal tragen, dessen Klasse 2 oder 3) abhängig von dem Grenzwert der Konzentration ist (siehe Norm EN die 141).Gefahren, die das Text der (R) Gefahrensätze, die unter Abschnitten 2-3 des Beiblattes sind: Die Aufund Abladungszuständigen der(1, gefährlichen Güter müssen eine geeignete Bildung erhalten haben, über Der Einsatz von1272/2008 Atemschutz, wieund Masken mit Patronen für organische Dämpfe Staub/Nebel, ist erforderlich bei fehlenden technischen 7.1.Material Schutzmaßnahmen zur Handhabung. aufweist, und übersicheren die eventüllen Verfahren, die angewendet werden müssen,und im Fall sich Notsituationen ereignen. 2.1.1. Verordnung (CLP) nachfolgende Änderungen und Anpassungen. Der ausführliche Text derZersetzungstemperatur Gefahrensätze (R) sowie der Gefahrenangaben (H) untergegebene dem Abschnitt 16istdes Beiblattes R11 LEICHTENTZUENDLICH. SALZSAEURE: die hinaus kann esDer zur durch Salzsäuredampfenstehung kommen. Maßnahmen zurüber Reduzierung der Aussetzung des Mitarbeiters. die ist Maske Schutz in jedem Fall angegeben. begrenzt. gegen elektrostatische Aufladungen treffen. R34 VERAETZUNGEN. Falls die Substanz geruchlos oder die für entzünden, die Aussetzung Mengevermeiden, unterhalb der Geruchswahrnehmung oder bei Gefahr, Die Dämpfe können sich mit ist einer Explosion daher gefährliche das Ansammeln indem Türen und Fenstern liegt, offengelassen werden Gefahreinstufung undVERURSACHT Gefahrangabe: Landtransport. R36 REIZT DIE AUGEN. also wenn die für2 Angaben. die Aussetzung gefährliche Menge unbekannt oderdie die Dämpfe Sauerstoffkonzentration im Arbeitsbereich 17% liegt, muss Durchzug entsteht. Ohne Lüftung könnenistsich am Boden ansammeln und auch unter ferngezündet werden, 4. und Erste-Hilfe-Maßnahmen. 11. Toxikologische Flam. Liq. H225 die entsprechende REIZT DIE ATMUNGSORGANE. ein R37 Atemgerät Kreislauf getragen wobei die Gefahr Flammrückschlags Klasse ADR/RID: 3besteht. UN: 2924 werden (siehe Norm EN 137 ) oder ein Atemgerät mit externer Luftzufuhr und Eye Irrit.mit 2desDruckluft H319und offenem R67oder ganzer Maske DÄMPFE SCHLÄFRIGKEIT UND BENOMMENHEIT VERURSACHEN. halber oder KÖNNEN Mundstück (siehe Normnicht EN 138). 4.1.Packing Beschreibung der Von Hitze, Funken und H336 freier Flamme rauchen, keine Streichhölzer oder Feürzeuge benutzen. Die Behälter während des 11.1. Angaben zuSE toxikologischen Wirkungen. Group: II fernhalten, STOT 3 Erste-Hilfe-Maßnahmen. AUGEN: Sofort mindestens 15 Minuten mit viel Wasser abspülen. Sofort einen Arzt HAUT: Sofort mitÖdem, viel Wasser abwaschen. Starke Auswirkungen: der Kontakt mit den Augen verursacht Entzündung; die konsultieren. Symptome können Rötung, Schmerzen und Tränen Umfüllens erden und antistatische Schuhe tragen. Etikett: 3 (8) Beschmutzte, getränkte Kleidung ausziehen. FallsEntzündung die in Reizung einen Arzt Diegeringen verunreinigte Kleidung voreine erneutem sein. Das Einatmen Dämpfe kann eine desanhält, oberen Atmungsbereiches verursachen; derLeitfähigkeit Hautkontakt kann leichte Starkes Schütteln undder rasches Fliessen derleichte Flüssigkeit Rohren und Geräten kannaufsuchen. aufgrund der des Produktes zur 9. Proper Physikalische und chemische Eigenschaften. Shipping Name: FLAMMABLE LIQUID, CORROSIVE, N.O.S. 2.1.2. Richtlinie 67/548/EWG und nachfolgende Änderungen und Anpassungen. ALLGEMEINE BIBLIOGRAPHIE: Gebrauchund waschen. Entzündung verursachen. elektrostatischer Das Herunterschlucken Substanz kann Gesundheitsschäden verursachen, wie Bauchschmerzen mit Bildung Ansammlung Aufladungender führen. Um eine Brandund Explosionsgefahr zu vermeiden, bei der Handhabung 1. Richtlinie 1999/45/CE und nachfolgende Änderungen EINATMEN: Betroffene Person an die freieöffnen, Luft bringen; bei Bestehen von Atembeschwerden sofort einen Arzt konsultieren. Brechreiz und Erbrechen. nie Druckluftzu benutzen. Behälter vorsichtig da und sie unter Druck stehen können. 9.1.Sodbrennen, Angaben den grundlegenden physikalischen chemischen Eigenschaften. F-Xi Gefahrensymbole: Schiffstransport: 2. Richtlinie 67/548/EWG nachfolgende Änderungen und Anpassungen VERSCHLUCKEN: Sofortund einen Arztflüchtige konsultieren. Erbrechen nureine auf Anweisung des Arztes herbeiführen. Ohne Anweisung des Arztes bzw. Physikalischer Flüssigkeit Das Produkt Zustand beinhaltet äußerst Substanzen, die bedeutungsvolle Depression des zentralen Nervensystems verursachen 3. Verordnung (EG) 1907/2006 des Europäischen Parlaments (REACH) wenn die betroffene ohnmächtig ist, nichts oral verabreichen. Farbe farblos mit folgenden Auswirkungen: Schläfrigkeit, Schwindelgefühl, Reflexverlust, Betäubung. 7.2.können, Bedingungen zur Person sicheren Lagerung unter Berücksichtigung Unverträglichkeiten. 11-36-67 R-Sätze: Klasse IMO: 3 UN: 2924 von 4. Verordnung (EG) 1272/2008 des Europäischen Parlaments (CLP) Geruch Group: charakteristisch Behälter geschlossen an einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Packing II 5.Wichtigste Verordnungakute (EG) und 790/2009 des Europäischen Parlaments und (I Atp. CLP) 4.2.ETHANOL auftretende Symptome Wirkungen. Geruchschwelle. Nicht verfügbar. Label: Der ausführliche Text derverzögert Gefahrensätze 3 (R) (8) sowie der Gefahrenangaben (H) ist unter dem Abschnitt 16 des Beiblattes angegeben. 6. Verordnung (EG) 453/2010 des der Europäischen Parlaments Für Symptome und Auswirkungen enthaltenen Stoffe siehe Kap. 11. pH Wert. Nicht verfügbar. (Oral): 1501 mg/kg Rat 7.3.LD50 Spezifische Endanwendungen. Marine Pollutant. NO 7. The Merck Index. Ed. 10 Schmelzpunkt Gefrierpunkt. Nicht verfügbar. (Inhalation): 5,9 mg/l/6h Rat Angaben nicht bzw vorhanden. Proper Shipping Name: FLAMMABLE LIQUID, CORROSIVE, N.O.S. 2.2.LC50 Kennzeichnungselemente. 8.Hinweise Handling Chemical Safety 4.3.2-PROPANOL Siedepunkt.auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung. Nicht verfügbar. 9. Niosh - Registry of Toxic of Chemical Substances Die ärtzlichen sindEffects zuder folgen. Destillationsintervall. verfügbar. LD50 (Oral): Hinweisegemäß 4710 mg/kg Rat Gefahrkennzeichnung Verordnung (EG) Nicht 1272/2008 (CLP) und darauffolgenden Änderungen und Anpassungen. Lufttransport: 10. INRS - Fiche Toxicologiqü Entzündungstemperatur. °C. LC50 (Inhalation): 72,6 mg/l/4h13 Rat 11. Patty - Industrial Hygiene and Toxicology Verdampfungsgeschwindigkeit (Dermal): zur Brandbekämpfung. 12800 mg/kg Rat verfügbar. Piktogramme: IATA: 3 UN: Nicht 2924 5. LD50 Maßnahmen 12. N.I. Sax - Dangerous properties of Industrial Materials-7 Ed., 1989 Entflammbarkeit Nicht verfügbar. Packing Group: von Feststoffen und Gasen II Niedrigste Entzündungsgrenze. Nicht verfügbar. 5.1.Label: Löschmittel. 3 (8) Höchste Entzündungsgrenze. Nicht verfügbar. GEEIGNETE LÖSCHMITTEL Proper Shipping Name: FLAMMABLE LIQUID, CORROSIVE, N.O.S. Erläuterung für den Benutzer: Niedrigste Nicht verfügbar. LöschmittelExplosionsgrenze. sind Kohlenstoffdioxid, Schaum, chemische Pulver. Für Leckagen und das Austreten von Produktmengen, die nicht in Brand die in dieser Karte vorhandenen Informationen gründen sich auf die Kenntnisse, die bei uns, am Datum der letzten Version, verfügbar sind. Höchste Explosionsgrenze. Nichtvon verfügbar. geraten sind, kann Wassernebel für die Dispersion brennbaren Dämpfen und den Schutz der Personen verwendet werden, die an den Der Benutzer muß sich über die Tauglichkeit und Vollständigkeit der Informationen, bezüglich des speziellen Gebrauches des Produktes, Maßnahmen für das Aufhalten der Leckage beteiligt sind MSDS EPY 1002 Bio-Optica Milano S.p.a. Ziehl-Neelsen Fite Reagens C Warnungen: DE Durchsicht Nr.2 vom 17/12/12 Gedruckt am 07/01/13 Seite Nr. 2 / 8 Gefahr Gefahrangaben: H225 H319 H336 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. Verursacht schwere Augenreizung. Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Vorsichtsmassnahmen: P264 Nach Gebrauch . . . gründlich waschen. P280 Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen. P304+P340 BEI EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. P312 Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. 2.3. Sonstige Gefahren. Angaben nicht vorhanden. 3. Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen. 3.1. Stoffe. Angaben nicht zutreffend. 3.2. Gemische. Enthält: Kennzeichnung. Konz. %. ETHANOL CAS. 64-17-5 50 - 100 CE. 200-578-6 INDEX. 603-002-00-5 2-PROPANOL CAS. 67-63-0 20 - 50 CE. 200-661-7 INDEX. 603-117-00-0 SALZSÄURE CAS. 1-5 CE. 231-595-7 INDEX. 017-002-01-X Klassifizierung 67/548/EWG. Klassifizierung 1272/2008 (CLP). F R11 Flam. Liq. 2 H225 R67, F R11, Xi R36 Flam. Liq. 2 H225, Eye Irrit. 2 H319, STOT SE 3 H336 C R34, Xi R37, Anmerkung B Skin Corr. 1B H314, STOT SE 3 H335, Anmerkung B T+ = Sehr Giftig(T+), T = Giftig(T), Xn = Gesundheitsschaedlich(Xn), C = Aetzend(C), Xi = Reizend(Xi), O = Brandfoerdernd(O), E = Explosionsgefaehrlich(E), F+ = Hochentzuendlich(F+), F = Leichtentzuendlich(F), N = Umweltgefaerlich(N) Der ausführliche Text der Gefahrensätze (R) sowie der Gefahrenangaben (H) ist unter dem Abschnitt 16 des Beiblattes angegeben. 4. Erste-Hilfe-Maßnahmen. 4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen. AUGEN: Sofort mindestens 15 Minuten mit viel Wasser abspülen. Sofort einen Arzt konsultieren. HAUT: Sofort mit viel Wasser abwaschen. Beschmutzte, getränkte Kleidung ausziehen. Falls die Reizung anhält, einen Arzt aufsuchen. Die verunreinigte Kleidung vor erneutem Gebrauch waschen. EINATMEN: Betroffene Person an die freie Luft bringen; bei Bestehen von Atembeschwerden sofort einen Arzt konsultieren. VERSCHLUCKEN: Sofort einen Arzt konsultieren. Erbrechen nur auf Anweisung des Arztes herbeiführen. Ohne Anweisung des Arztes bzw. wenn die betroffene Person ohnmächtig ist, nichts oral verabreichen. 4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen. Für Symptome und Auswirkungen der enthaltenen Stoffe siehe Kap. 11. 4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung. Die ärtzlichen Hinweise sind zu folgen. 5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung. 5.1. Löschmittel. GEEIGNETE LÖSCHMITTEL Löschmittel sind Kohlenstoffdioxid, Schaum, chemische Pulver. Für Leckagen und das Austreten von Produktmengen, die nicht in Brand geraten sind, kann Wassernebel für die Dispersion von brennbaren Dämpfen und den Schutz der Personen verwendet werden, die an den Maßnahmen für das Aufhalten der Leckage beteiligt sind MSDS EPY 1002 Bio-Optica Milano S.p.a. Ziehl-Neelsen Fite Reagens C Durchsicht Nr.2 vom 17/12/12 Gedruckt am 07/01/13 Seite Nr. 3 / 8 DE NICHT GEEIGNETE LÖSCHMITTEL Keine Wasserstrahlung einsetzen. Wasser ist für die Brandlöschung nicht wirksam, kann jedoch für die Kühlung der geschlossenen, den Flammen ausgesetzten Behältern eingesetzt werden, um Explosionen vorzubeugen. 5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren. GEFAHREN INFOLGE DER AUSSETZUNG BEI BRAND Bei Feuer ausgesetzten Behältern kann Explosionsgefahr bestehen. Das Einatmen der Brandprodukte (Kohlenstoffoxide, giftige Pyrolyseprodukte, usw.) vermeiden. 5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung. ALLGEMEINE ANGABEN Die Behälter mit Wasser kühlen, um den Zerfall des Produkts und die Bildung von potentiell gesundheitsschädigenden Substanzen zu verhindern. Stets eine komplette Brandschutzkleidung tragen. Die Löschwasser aufnehmen und nicht in die Abwässer gelangen lassen. Das kontaminierte Wasser und die Brandrückstände gemäß den gültigen Bestimmungen entsorgen. PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG Schutzhelm mit Visier, Brandschutzkleidung (feuerfeste Jacke und Hosen mit Manschetten um Arme, Knie und Taille), Einsatzhandschuhe (feuerfest, schnittbeständig und dielektrisch), Atemschutzgerät (Sauerstoffgerät). 6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung. 6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren. Jede Art von Zündquelle (Zigaretten, Flammen, Funken usw.) aus dem vom ausgetretenen Produkt betroffenen Bereich eliminieren. Bei festen Produkten die Bildung von Staub vermeiden, indem Wasser auf das Produkt gesprüht wird, falls keine dahingehenden Gegenanzeigen vorliegen. Bei Vorhandensein von schwebenden Dämpfen ist ein Atemschutz zu tragen. Die Leckage blockieren, falls keine Gefahr besteht. Nicht mit beschädigten Behältnissen oder dem ausgetretenen Produkt umgehen ohne zuvor eine geeignete Schutzausrüstung angelegt zu haben. Personen ohne Schutzkleidung vom Ort entfernen. Für Informationen zu Gefahren für die Umwelt und Gesundheit, den Schutz der Atemwege, die Belüftung und zu persönlicher Schutzkleidung sind die weiteren Abschnitte dieses Datenblatts zu beachten. 6.2. Umweltschutzmaßnahmen. Verhindern, dass das Produkt in Abwässer, Oberflächenwasser, Grundwasser und in anliegende Gebiete gelangt. 6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung. Im Fall eines Flüssigprodukts dies in einen geeigneten Behälter saugen (aus mit dem Produkt nicht inkompatiblen Material) und das ausgetretene Produkt mit inertem absorbierendem Material (Sand, Vermiculite, Diatomee-Erde, Kieselguhr, usw.) aufnehmen. Den Großteil des entsprechenden Materials mit nicht funkenbildenden Mitteln aufnehmen und in Entsorgungsbehälter füllen. bei festem Produkt dies mit mechanischen, nicht funkenbildenden Mitteln aufnehmen und in Plastikbehälter füllen. Rückstände mit Wasserstrahlung eliminieren, sofern keine Gegenanzeigen vorliegen. Für eine ausreichende Belüftung des betroffenen Bereichs sorgen. Die Entsorgung von kontaminiertem Material muss gemäß den Vorschriften unter Punkt 13 erfolgen. 6.4. Verweis auf andere Abschnitte. Eventuelle Angaben zum persönlichen Schutz und der Entsorgung sind unter den Abschnitten 8 und 13 aufgeführt. 7. Handhabung und Lagerung. 7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. Die Dämpfe können sich mit einer Explosion entzünden, daher das Ansammeln vermeiden, indem Türen und Fenstern offengelassen werden und Durchzug entsteht. Ohne die entsprechende Lüftung können sich die Dämpfe am Boden ansammeln und auch ferngezündet werden, wobei die Gefahr des Flammrückschlags besteht. Von Hitze, Funken und freier Flamme fernhalten, nicht rauchen, keine Streichhölzer oder Feürzeuge benutzen. Die Behälter während des Umfüllens erden und antistatische Schuhe tragen. Starkes Schütteln und rasches Fliessen der Flüssigkeit in Rohren und Geräten kann aufgrund der geringen Leitfähigkeit des Produktes zur Bildung und Ansammlung elektrostatischer Aufladungen führen. Um eine Brand- und Explosionsgefahr zu vermeiden, bei der Handhabung nie Druckluft benutzen. Behälter vorsichtig öffnen, da sie unter Druck stehen können. 7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten. Behälter geschlossen an einem gut belüfteten Ort aufbewahren. 7.3. Spezifische Endanwendungen. Angaben nicht vorhanden. MSDS EPY 1002 Bio-Optica Milano S.p.a. Ziehl-Neelsen Fite Reagens C DE Durchsicht Nr.2 vom 17/12/12 Gedruckt am 07/01/13 Seite Nr. 4 / 8 8. Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen. 8.1. Zu überwachende Parameter. Bezeichnung ETHANOL 2-PROPANOL SALZSÄURE Typ Staat TWA/8h mg/m3 ppm STEL/15min mg/m3 TLV-ACGIH MAK MAK A D 1900 1000 1000 500 3800 TLV-ACGIH MAK MAK A D 500 200 200 200 2000 TLV-ACGIH ppm 2000 1000 400 800 400 Haut Haut Haut 2 (C) (C) = CEILING. 8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition. In Erwägung dessen, dass geeignete Schutzmaßnahmen immer vorrangig gegenüber persönliche Schutzkleidung sein sollten, ist für eine gute Belüftung des Arbeitsplatzes durch eine wirksame lokale Aspiration oder den Abzug von verbrauchter Luft zu sorgen. Falls diese Maßnahmen nicht ausreichen, um die Produktkonzentration am Arbeitsplatz unter den Expositionsgrenzwerten zu halten, muss ein geeigneter Atemschutz getragen werden. Während der Verwendung des Produkts muss, für genauere Informationen, das Gefahrenschild beachtet werden. Bei der Auswahl von persönlicher Schutzkleidung muss ggf. der Rat der Lieferanten der Chemikalien eingeholt werden. Die persönliche Schutzkleidung muss den nachstehend angegebenen gültigen Bestimmungen entsprechen. HANDSCHUTZ Die Hände mit Arbeitshandschuhen der Kategorie I (siehe Richtlinie 89/688/EWG und Norm EN 374) aus Latex, PVC oder gleichwertig schützen. Für eine definitive Materialauswahl für die Arbeitshandschuhe müssen folgende Aspekte einbezogen werden: Abnutzung, Reißbeständigkeit und Permeabilität. Bei selbstangefertigten Handschuhen muss die Widerstandsfähigkeit der Arbeitshandschuhe vor der Verwendung geprüft werden, da sie nicht vorhersehbar ist. Die Handschuhe haben eine bestimmte Verschleißzeit, die von der Exposition abhängig ist. AUGENSCHUTZ Eine hermetische Schutzbrille tragen (siehe Norm EN 166). HAUTSCHUTZ Arbeitskleidung mit langen Ärmeln und Unfallschutzschuhe der Kategorie I tragen (siehe Richtlinie 89/686/EWG und Norm EN 344). Sich nach Ausziehen der Schutzkleidung mit Wasser und Seife waschen. ATEMSCHUTZ Bei Überschreitung des Grenzwerts einer oder mehrerer im Präparat enthalten Substanzen bezüglich der täglichen Aussetzung in der Arbeitsumgebung oder einem durch die Vorsorge- und Schutzabteilung des Unternehmens festgelegten Anteils, einen Atemschutz vom Typ AX oder universal tragen, dessen Klasse (1, 2 oder 3) abhängig von dem Grenzwert der Konzentration ist (siehe Norm EN 141). Der Einsatz von Atemschutz, wie Masken mit Patronen für organische Dämpfe und Staub/Nebel, ist erforderlich bei fehlenden technischen Maßnahmen zur Reduzierung der Aussetzung des Mitarbeiters. Der durch die Maske gegebene Schutz ist in jedem Fall begrenzt. Falls die Substanz geruchlos ist oder die für die Aussetzung gefährliche Menge unterhalb der Geruchswahrnehmung liegt, oder bei Gefahr, also wenn die für die Aussetzung gefährliche Menge unbekannt ist oder die Sauerstoffkonzentration im Arbeitsbereich unter 17% liegt, muss ein Atemgerät mit Druckluft und offenem Kreislauf getragen werden (siehe Norm EN 137 ) oder ein Atemgerät mit externer Luftzufuhr und halber oder ganzer Maske oder Mundstück (siehe Norm EN 138). 9. Physikalische und chemische Eigenschaften. 9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften. Physikalischer Zustand Flüssigkeit Farbe farblos Geruch charakteristisch Geruchschwelle. Nicht verfügbar. pH Wert. Nicht verfügbar. Schmelzpunkt bzw Gefrierpunkt. Nicht verfügbar. Siedepunkt. Nicht verfügbar. Destillationsintervall. Nicht verfügbar. Entzündungstemperatur. 13 °C. Verdampfungsgeschwindigkeit Nicht verfügbar. Entflammbarkeit von Feststoffen und Gasen Nicht verfügbar. Niedrigste Entzündungsgrenze. Nicht verfügbar. Höchste Entzündungsgrenze. Nicht verfügbar. Niedrigste Explosionsgrenze. Nicht verfügbar. Höchste Explosionsgrenze. Nicht verfügbar. MSDS EPY 1002 Bio-Optica Milano S.p.a. Ziehl-Neelsen Fite Reagens C Dampfdruck. Dampfdichte Spezifisches Gewicht. Loeslichkeit Verteilungskoeffizient: N-Oktylalkohol/Wasser Selbstentzündungstemper. Zersetzungstemperatur. Viskositaet Verbrennungseigenschaften 9.2. Sonstige Angaben. VOC (Richtlinie 1999/13/CE) : VOC (fluechtiger Kohlenstoff) : Durchsicht Nr.2 vom 17/12/12 Gedruckt am 07/01/13 Seite Nr. 5 / 8 DE Nicht verfügbar. Nicht verfügbar. 0,801 Kg/l mischbar Nicht verfügbar. Nicht verfügbar. Nicht verfügbar. Nicht verfügbar. Nicht verfügbar. 97,50 % 53,45 % - 781,04 428,14 g/liter. g/liter. 10. Stabilität und Reaktivität. 10.1. Reaktivität. Keine besonderen Reaktionsgefahren mit anderen Stoffen unter den normalen Einsatzbedingungen. 10.2. Chemische Stabilität. Das Produkt ist unter normalen Verarbeitungs- und Lagerbedingungen stabil. 10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen. Die Dämpfe können mit Luft explosive Mischungen bilden. SALZSAEURE: bei Berührung mit akalischen Metallen, Aluminiumpulver, Cyanwasserstoff, Alkohol besteht Explosionsgefahr. ETHANOL: Explosionsgefahr bei Berührung mit alkalischen Metallen, alkalischen Oxiden, Kalziumhypochlorit, Schwefeleinzelfluorit, Essiganhydrid (bei Säuren), konzentriertem Wasserstoffperoxid, Perchloraten, Perchlorsäuren, Perchlornitril, Quecksilbernitrat, Salpetersäure, Silber und Salpetersäure, Silbernitrat, Silbernitrat und Ammoniak, Silberoxid und Ammoniak, starken Oxydationsmitteln, Stickstoffdioxid. Gefährliche Reaktion mit Bromazethylen, Chlorazenthylen, Bromtrifluorit, Chromtrioxid, Chromclorid, Äthylenoxide, Fluor, Kalium ter-Butoxid, Lithiumhydrid, Phosphortrioxid, Schwarzplatin, Zirkonchlorid (IV), Zirkonjodid (IV möglich. Es bildet explosionsfähige Gemische mit der Luft. 10.4. Zu vermeidende Bedingungen. Erhitzung, elektrostatische Entladungen sowie sonstige Zündungsquellen sind zu vermeiden. ETHANOL: Aussetzung an Wärmequellen und freie Flammen ist zu vermeiden. 10.5. Unverträgliche Materialien. SALZSAEURE: Alkali, organische Stoffe, harte oxydierende Stoffe und Metalle. 10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte. Durch thermische Zersetzung oder im Brandfall können sich potentiell für die Gesundheit gefährliche Dämpfe bilden. SALZSAEURE: über die Zersetzungstemperatur hinaus kann es zur Salzsäuredampfenstehung kommen. 11. Toxikologische Angaben. 11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen. Starke Auswirkungen: der Kontakt mit den Augen verursacht Entzündung; die Symptome können Rötung, Ödem, Schmerzen und Tränen sein. Das Einatmen der Dämpfe kann eine leichte Entzündung des oberen Atmungsbereiches verursachen; der Hautkontakt kann eine leichte Entzündung verursachen. Das Herunterschlucken der Substanz kann Gesundheitsschäden verursachen, wie Bauchschmerzen mit Sodbrennen, Brechreiz und Erbrechen. Das Produkt beinhaltet äußerst flüchtige Substanzen, die eine bedeutungsvolle Depression des zentralen Nervensystems verursachen können, mit folgenden Auswirkungen: Schläfrigkeit, Schwindelgefühl, Reflexverlust, Betäubung. ETHANOL LD50 (Oral): LC50 (Inhalation): 2-PROPANOL LD50 (Oral): LC50 (Inhalation): LD50 (Dermal): 1501 mg/kg Rat 5,9 mg/l/6h Rat 4710 mg/kg Rat 72,6 mg/l/4h Rat 12800 mg/kg Rat MSDS EPY 1002 Bio-Optica Milano S.p.a. Ziehl-Neelsen Fite Reagens C Durchsicht Nr.2 vom 17/12/12 Gedruckt am 07/01/13 Seite Nr. 6 / 8 DE 12. Umweltbezogene Angaben. Gemäß den besten Arbeitserfahrungen benutzen und darauf achten, das Produkt nicht im Lebensraum zu verschütten. Die dazu zuständigen Behörden benachrichtigen, sofern das Produkt in Wasserläufe oder in die Kanalisation eingedrungen ist oder wenn das Produkt den Grundboden oder die Vegetation verseucht hat. 12.1. Toxizität. Angaben nicht vorhanden. 12.2. Persistenz und Abbaubarkeit. Angaben nicht vorhanden. 12.3. Bioakkumulationspotenzial. Angaben nicht vorhanden. 12.4. Mobilität im Boden. Angaben nicht vorhanden. 12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung. Angaben nicht vorhanden. 12.6. Andere schädliche Wirkungen. Angaben nicht vorhanden. 13. Hinweise zur Entsorgung. 13.1. Verfahren der Abfallbehandlung. Wieder verwenden, falls möglich. Produktrückstände sind als gefährlicher Abfall zu betrachten. Die Gefährlichkeit der Abfälle, die dieses Produkt teilweise enthalten, muss auf der Grundlage der gültigen Rechtsbestimmungen evaluiert werden. Die Beseitigung muss einem für die Abfallwirtschaft zugelassenen Unternehmen unter Berücksichtigung der Landes- und ggf. der lokalen Bestimmungen anvertraut werden. KONTAMINIERTES VERPACKUNGSMATERIAL Kontaminiertes Verpackungsmaterial muss der Wiederverwertung oder Beseitigung gemäß den Landesvorschriften für die Abfallwirtschaft zugeführt werden. 14. Angaben zum Transport. Der Transport muss mit Transportmitteln, die autorisiert sind, gefährliche Güter zu transportieren, durchgeführt werden. Dies gemäß der geltenden Ausgabe der A.D.R. Vereinbarung und gemäß den anwendbaren Nationalvorschriften. Der Transport muss in den Originalverpackungen durchgeführt werden. Auf jeden Fall in Verpackungen, die aus beständigem Material hergestellt sind, das vom Inhalt nicht angegriffen werden kann und das keine gefährlichen Reaktionen mit dem Inhalt auslösen kann. Die Auf- und Abladungszuständigen der gefährlichen Güter müssen eine geeignete Bildung erhalten haben, über die Gefahren, die das Material aufweist, und über die eventüllen Verfahren, die angewendet werden müssen, im Fall sich Notsituationen ereignen. Landtransport. Klasse ADR/RID: Packing Group: Etikett: Proper Shipping Name: 3 UN: 2924 II 3 (8) FLAMMABLE LIQUID, CORROSIVE, N.O.S. Schiffstransport: Klasse IMO: Packing Group: Label: Marine Pollutant. Proper Shipping Name: 3 UN: 2924 II 3 (8) NO FLAMMABLE LIQUID, CORROSIVE, N.O.S. Lufttransport: IATA: Packing Group: Label: Proper Shipping Name: 3 UN: 2924 II 3 (8) FLAMMABLE LIQUID, CORROSIVE, N.O.S. MSDS EPY 1002 Bio-Optica Milano S.p.a. Ziehl-Neelsen Fite Reagens C DE Durchsicht Nr.2 vom 17/12/12 Gedruckt am 07/01/13 Seite Nr. 7 / 8 15. Rechtsvorschriften. 15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch. Seveso-Kategorie. 7b Einschränkungen zu dem Produkt bzw. den Stoffen gemäß dem Anhang XVII Verordnung (EG) 1907/2006. Produkt. Punkt. 3 - 40 Stoffe gemäß Candidate List (Art. 59 REACH). Keine. Genehmigungspflichtige Stoffe (Anhang XIV REACH). Keine. Gesundheitskontrollen. Die Arbeiter, die diesem chemischen Mittel ausgesetzt werden, müssen keiner Sanitärüberwachung unterzogen werden. Dies nur unter der Bedingung, dass die Ergebnisse der Risiköinschätzung beweisen, dass nur ein mäßiges Risiko für die Sicherheit und die Gesundheit der Arbeiter besteht, und dass die Maßnahmen, die von der Richtlinie 98/24/EG vorgesehen sind, genügen, um das Risiko zu beschränken.. 15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung. Keine chemische Beurteilung der darin enthaltenen Gemisch und Stoffe vorgenommen. 16. Sonstige Angaben. Text der Gefahrenangaben (H), welche unter den Abschnitten 2-3 des Beiblattes erwähnt sind: Flam. Liq. 2 Eye Irrit. 2 STOT SE 3 Skin Corr. 1B H225 H314 H319 H335 H336 Entzündbare Flüssigkeiten, kategorie 2 Augenreizung, kategorie 2 Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige exposition, kategorie 3 Ätz auf die Haut, Kategorie 1B Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Verursacht schwere Augenreizung. Kann die Atemwege reizen. Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Text der (R) Gefahrensätze, die unter den Abschnitten 2-3 des Beiblattes angegeben sind: R11 R34 R36 R37 R67 LEICHTENTZUENDLICH. VERURSACHT VERAETZUNGEN. REIZT DIE AUGEN. REIZT DIE ATMUNGSORGANE. DÄMPFE KÖNNEN SCHLÄFRIGKEIT UND BENOMMENHEIT VERURSACHEN. ALLGEMEINE BIBLIOGRAPHIE: 1. Richtlinie 1999/45/CE und nachfolgende Änderungen 2. Richtlinie 67/548/EWG und nachfolgende Änderungen und Anpassungen 3. Verordnung (EG) 1907/2006 des Europäischen Parlaments (REACH) 4. Verordnung (EG) 1272/2008 des Europäischen Parlaments (CLP) 5. Verordnung (EG) 790/2009 des Europäischen Parlaments (I Atp. CLP) 6. Verordnung (EG) 453/2010 des Europäischen Parlaments 7. The Merck Index. Ed. 10 8. Handling Chemical Safety 9. Niosh - Registry of Toxic Effects of Chemical Substances 10. INRS - Fiche Toxicologiqü 11. Patty - Industrial Hygiene and Toxicology 12. N.I. Sax - Dangerous properties of Industrial Materials-7 Ed., 1989 Erläuterung für den Benutzer: die in dieser Karte vorhandenen Informationen gründen sich auf die Kenntnisse, die bei uns, am Datum der letzten Version, verfügbar sind. Der Benutzer muß sich über die Tauglichkeit und Vollständigkeit der Informationen, bezüglich des speziellen Gebrauches des Produktes, MSDS EPY 1002 Bio-Optica Milano S.p.a. Ziehl-Neelsen Fite Reagens C Durchsicht Nr.2 vom 17/12/12 Gedruckt am 07/01/13 Seite Nr. 8 / 8 DE vergewissern. Man darf dieses Dokument nicht als Garantie von keiner spezifischen Eigenschaft des Produktes interpretieren. Weil der Gebrauch des Produktes nicht direkt von uns kontrolliert wird, hat der Benutzer die Pflicht, unter eigener Verantwortung, die Gesetze und die geltenden Vorschriften, im Bereich der Hygiene und der Sicherheit, zu beachten. Für nicht korrekten Gebrauch wird nicht gehaftet. Änderungen im Vergleich zur vorigen Revision: An folgenden Sektionen sind Änderungen angebracht worden: 02. MSDS EPY 1002 Bio-Optica Milano S.p.a. Ziehl-Neelsen Fite Reagens D Durchsicht Nr.1 vom 17/12/12 Gedruckt am 07/01/13 Seite Nr. 1 2/7 3 4 5 6 7 0 DE Sicherheitsdatenblatt Gefahrangaben: GEFAHREN 7. The Merck INFOLGE Index. Ed.Wirkungen. DER 10 AUSSETZUNG BEI BRAND MAK D 200 400 Haut 12.6. Andere schädliche H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. bestehen. Angaben vorhanden. Bei Handling Feuernicht ausgesetzten Chemical Safety Behältern kann Explosionsgefahr 10.8. Stabilität und Reaktivität. Das Niosh Einatmen - Registry der Brandprodukte of Stoffs Toxic Effects of Chemical Substances giftige Pyrolyseprodukte, usw.) vermeiden. 1. 9. Bezeichnung des bzw.(Kohlenstoffoxide, des Gemischs und des Unternehmens 10. INRS - Fiche Toxicologiqü 8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition. 10.1. Reaktivität. 13.Vorsichtsmassnahmen: Hinweise zur Entsorgung. P210 Von Hitze / Funken offener Flamme heißen fernhalten. Nicht rauchen. Patty - Industrial Hygiene and Toxicology 5.3. Hinweise für die Reaktionsgefahren Brandbekämpfung. Keine besonderen mit/ anderen Stoffen /unter denOberflächen normalen Einsatzbedingungen. 1.1.11. Produktidentifikator P280 Schutzhandschuhe /Schutzmaßnahmen Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen. In Verfahren Erwägung dessen, dass geeignete immer gegenüber persönliche Schutzkleidung sein sollten, ist für eine ALLGEMEINE ANGABEN 12. N.I. Sax - Dangerous properties of Industrial Materials-7 Ed., 1989 vorrangig 13.1. der Abfallbehandlung. P303+P361+P353 BEI KONTAKT MIT DER HAUT (oderProdukts dem Haar): Alle beschmutzten, getränkten Kleidungsstücke ausziehen. Haut gute Belüftung des Arbeitsplatzes durch eine wirksame lokale Aspiration oder den Abzug von gesundheitsschädigenden verbrauchter Luftsofort zu Falls diese Die Behälter mit Wasser kühlen, um den Zerfall des und die Bildung von potentiell Substanzen zu Wieder verwenden, falls möglich. Produktrückstände sind als gefährlicher Abfall zu betrachten. Die Gefährlichkeit dersorgen. Abfälle, die dieses 10.2. Chemische Stabilität. Kode: 04-111802.D mit Wasser abwaschen / duschen. Maßnahmen ausreichen, um die und Produktkonzentration am Arbeitsplatz unter denund Expositionsgrenzwerten zu halten,lassen. muss Das ein verhindern. Stets eine komplette Brandschutzkleidung tragen. Rechtsbestimmungen Die Löschwasser aufnehmen nicht in die Abwässer gelangen Das Produkt ist nicht unter normalen VerarbeitungsLagerbedingungen stabil. Produkt teilweise enthalten, muss auf der Grundlage der gültigen evaluiert werden. Bezeichnung Ziehl-Neelsen Fite Reagens D P370+P378 Bei Brand: . . . zum Löschen verwenden. geeigneter Atemschutz getragen Während der Verwendung des Produkts muss, für genauere Informationen, dasggf. Gefahrenschild kontaminierte Erläuterung fürWasser den Benutzer: und die Brandrückstände gemäß den gültigen Bestimmungen entsorgen. PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG Die Beseitigung muss einem für werden. die Abfallwirtschaft zugelassenen Unternehmen unter Berücksichtigung der Landes- und der lokalen beachtet werden. Bei der Auswahl von persönlicher Schutzkleidung mussVerwendungen, ggf. deram Lieferanten der Chemikalien eingeholt werden. Schutzhelm die in dieser Karte mitanvertraut Visier, vorhandenen Brandschutzkleidung Informationen gründen (feuerfeste sich Jacke auf dieund Kenntnisse, Hosen mit dieder Manschetten beiRat uns, Datum um Arme, derabgeraten letzten Knie und Version, Taille), verfügbar Einsatzhandschuhe sind. Die Bestimmungen werden. 10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen. 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und von denen wird 2.3.(feuerfest, Sonstige Gefahren. persönliche Schutzkleidung muss denTauglichkeit nachstehend angegebenen gültigen Der Benutzer schnittbeständig muß mit sich über und dielektrisch), die Atemschutzgerät und Vollständigkeit (Sauerstoffgerät). der Bestimmungen Informationen, entsprechen. bezüglich des speziellen Gebrauches des Produktes, Die Dämpfe können Luft explosive Mischungen bilden. KONTAMINIERTES VERPACKUNGSMATERIAL HANDSCHUTZ Verpackungsmaterial muss der Wiederverwertung vergewissern. Kontaminiertes oder Beseitigung den Landesvorschriften für die Abfallwirtschaft Beschreibung/Verwendung In-vitro-Diagnostikum. Reagens fürgemäß die Mikroskopie. Angaben vorhanden. Die Hände mit Arbeitshandschuhen der Kategorie I (siehe Richtlinie 89/688/EWG und Norm EN Kalziumhypochlorit, 374) aus Latex, PVC oder gleichwertig darf nicht dieses Dokument nicht als von keiner spezifischen Eigenschaft des Produktes interpretieren. ETHANOL: Explosionsgefahr beiGarantie Berührung mit alkalischen Metallen, alkalischen Oxiden, Schwefeleinzelfluorit, zugeführt werden. 6. Man Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung. schützen. Fürzum eine für die Arbeitshandschuhe müssen die folgende einbezogen werden: Abnutzung, der Gebrauch des definitive Produktes nichtSicherheitsdatenblatt direkt von uns kontrolliert wird, hatPerchloraten, der Benutzer Pflicht,Aspekte unter eigener Verantwortung, die Gesetze Essiganhydrid (bei Säuren), konzentriertem Wasserstoffperoxid, Perchlorsäuren, Perchlornitril, Quecksilbernitrat, 1.3.Weil Einzelheiten Lieferanten, derMaterialauswahl das bereitstellt 3. und Zusammensetzung/Angaben Bestandteilen. Reißbeständigkeit undVorsichtsmaßnahmen, Permeabilität. Bei der selbstangefertigten muss dieanzuwendende Widerstandsfähigkeit der Arbeitshandschuhe die geltenden Vorschriften, im zu Bereich Hygiene undSilbernitrat der Handschuhen Sicherheit, zu beachten. Für nicht korrekten Gebrauch wird nicht gehaftet.vor der und Salpetersäure, Silbernitrat, und in Ammoniak, Silberoxid und Verfahren. Ammoniak, starken Oxydationsmitteln, 6.1. Personenbezogene Schutzausrüstungen und Notfällen 14.Salpetersäure, Angaben zumSilber Transport. Verwendung werden, da sie nicht Dieaus Handschuhe haben eine Chromtrioxid, bestimmte die voneliminieren. der Exposition Jede Art vongeprüft Zündquelle (Zigaretten, Flammen, Funken ist. usw.) dem vom ausgetretenen Produkt Verschleißzeit, betroffenen Bereich Bei Stickstoffdioxid. Gefährliche Reaktion mit vorhersehbar Bromazethylen, Chlorazenthylen, Bromtrifluorit, Chromclorid, Äthylenoxide, Fluor, 3.1.Änderungen Stoffe.Produkten zur vorigen Revision: abhängig ist. imistVergleich festen die Lithiumhydrid, Bildung vongemäß Staub vermeiden, indem Wasser Produkt gesprüht wird, falls dahingehenden Gegenanzeigen Kalium ter-Butoxid, Phosphortrioxid, Schwarzplatin, Zirkonchlorid (IV), Zirkonjodid (IV keine möglich. Es bildet explosionsfähige Firmenname Das Produkt nicht gefährlich, den geltenden Vorschriften imdas Bereich des Straßentransportes von gefährlichen Gütern (A.D.R.), auf Bio-Optica Milano auf S.p.a. An folgenden Änderungen angebracht worden: AUGENSCHUTZ vorliegen. Bei Vorhandensein von(IMDG schwebenden Dämpfen ein (IATA). Atemschutz zu tragen. Die Leckage blockieren, falls keine Gefahr besteht. Gemische mit Sektionen der Luft. Adresse der Bahn (RID), auf demsind Seeweg Code) und mit Flugzeug via SanistFaustino, 58 Angaben nicht zutreffend. BehältnissenSchutzbrille 02. Es wirdmit empfohlen, tragen (siehe Norm EN 166). Nicht beschädigten oder demzuausgetretenen Produkt umgehen ohne zuvor eine(MI) geeignete Schutzausrüstung angelegt zu Standort und Land eine hermetische 20134 Milano HAUTSCHUTZ haben. Personen ohne Schutzkleidung vom Ort entfernen. Für Informationen zu Gefahren für die Umwelt und Gesundheit, den Schutz der 10.4. Zu vermeidende Bedingungen. Italia 15. Rechtsvorschriften. 3.2.Erhitzung, Gemische. Arbeitskleidung mit langen Ärmeln undsowie Unfallschutzschuhe der02 Kategorie I Abschnitte tragen (siehe Richtlinie 89/686/EWG und Norm EN 344). Sich Atemwege, die Belüftung und zu persönlicher Schutzkleidung sind die weiteren dieses Datenblatts zu beachten. elektrostatische Entladungen sonstige sind zu vermeiden. Tel.Zündungsquellen 0039 2127131 nach Ausziehen der Schutzkleidung mit Wasser und Fax Seife waschen. 0039 02 2153000 ATEMSCHUTZ ETHANOL: Aussetzung an Wärmequellen und freie ist zu vermeiden. Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch. 6.2.Enthält: Umweltschutzmaßnahmen. E-mail der sachkundigen Person, 15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheitsund Flammen Umweltschutz/spezifische Bei fürÜberschreitung des Grenzwerts einer oder [email protected] mehrerer imGrundwasser Präparat enthalten Substanzen bezüglich der täglichen Aussetzung in der Verhindern, dass das Produkt in zuständig Abwässer, und in anliegende Gebiete gelangt. die das Sicherheitsdatenblatt istOberflächenwasser, Kennzeichnung. Konz. %. Klassifizierung 67/548/EWG. Klassifizierung 1272/2008 (CLP).Atemschutz vom Typ Arbeitsumgebung einem durch die Vorsorge- und Schutzabteilung des Unternehmens festgelegten Anteils, einen 10.5. Unverträgliche oder Materialien. Seveso-Kategorie. 6 AMethoden oder universal tragen, dessen Klasse (1, 2 oder 3) abhängig von dem Grenzwert der Konzentration ist (siehe Norm EN 141). Angaben nicht vorhanden. 6.3.Anschrift und Material für Rückhaltung und Reinigung. des Verantwortlichen Bio-Optica Milano S.p.a. ETHANOL Der Einsatz vonzu Atemschutz, wie Masken mitgemäß Patronen für organische Dämpfe und Staub/Nebel, erforderlich bei fehlenden technischen Im Fall eines Flüssigprodukts dies inStoffen einen geeigneten Behälter saugen (aus(EG) mit 1907/2006. dem Produkt istnicht inkompatiblen Material) und das Einschränkungen dem Produkt bzw. den dem Anhang XVII Verordnung F R11 Flam. Liq. 2 H225 CAS. 64-17-5 9 -inertem 20der Aussetzung Maßnahmen zur Reduzierung des Mitarbeiters. Der durch die Maske gegebene Schutz ist in jedem Fall begrenzt. ausgetretene Produkt mit absorbierendem Material (Sand, Vermiculite, Diatomee-Erde, Kieselguhr, usw.) aufnehmen. Den Großteil 10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte. Produkt. 1.4. Notrufnummer CE. entsprechenden 200-578-6 Falls die Substanz ist oder die fürkönnen die Aussetzung Menge der Geruchswahrnehmung liegt, oder bei dies Gefahr, Durch thermische Zersetzung oder Brandfall sich potentiell für die Gesundheit Dämpfe bilden. des Materials mitim nicht funkenbildenden Mittelngefährliche aufnehmen und unterhalb in gefährliche Entsorgungsbehälter füllen. bei festem Produkt mit Punkt. 3geruchlos - 40 INDEX. also wenn603-002-00-5 dieInformation für diefunkenbildenden Aussetzung Menge unbekannt oder die Sauerstoffkonzentration im 17% liegt,sofern muss mechanischen, nicht Mitteln und nächstgelegene in ist Plastikbehälter füllen. Rückstände mitArbeitsbereich Wasserstrahlung eliminieren, Für dringende wenden Sie gefährliche sich an aufnehmen Bitte an das Toxikologie und Gegengift Zentrum unter 2-PROPANOL ein Atemgerät mit Druckluft offenem getragen werden Norm EN 137 ) oder ein Atemgerät mit externer Luftzufuhr und gemäß Candidate List (Art.und 59 REACH). keine Gegenanzeigen vorliegen. Für eine Kreislauf ausreichende Belüftung des(siehe betroffenen Bereichs sorgen. Die Entsorgung von kontaminiertem 11.Stoffe Toxikologische Angaben. R67, F R11, Xi R36 Flam. Liq. 2 H225, Eye Irrit. 2 H319, STOT SE 3 H336 CAS. 67-63-0 - 9 Mundstück halber oder ganzer Maske oder EN 138). Keine. muss gemäß den5Vorschriften unter(siehe PunktNorm 13 erfolgen. 2. Material Mögliche Gefahren. CE. 200-661-7 Es sind keine Episoden von Gesundheitsschäden bekannt, die durch die Produktaussetzung verursacht wurden. Auf jeden Fall wird INDEX. 603-117-00-0 6.4. Verweis auf andere Abschnitte. 9. empfohlen, Physikalische und chemische Eigenschaften. genau nach den Vorschriften einer guten Industriehygiene zu arbeiten. Das Präparat kann in besonders sensiblen Personen Genehmigungspflichtige Stoffe XIV REACH). Eventuelle Angaben zum persönlichen Schutz und der sind unter den Abschnitten 8 und 13 aufgeführt. leichte auf Gesundheit verursachen. Dies Xi durch Einatmung und/oder Aufnahme durch die Haut F+ und/oder Kontakt mit Fden = Sehr Auswirkungen Giftig(T+), T =Stoffs Giftig(T), Xndie =(Anhang Gesundheitsschaedlich(Xn), C = Entsorgung Aetzend(C), = Reizend(Xi), O = Brandfoerdernd(O), E = Explosionsgefaehrlich(E), = Hochentzuendlich(F+), 2.1.T+ Einstufung des oder Gemischs. Leichtentzuendlich(F), N grundlegenden = Umweltgefaerlich(N)physikalischen und chemischen Eigenschaften. 9.1.=Keine. Angaben zu den Augen und/oder Herunterschlucken. Zustand Flüssigkeit 7. Physikalischer Handhabung und Lagerung. Das Produkt ist gemäß den Vorschriften nach den Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und/oder der Verordnung (EG) 1272/2008 (CPL) Farbe blauGefahrenangaben Der ausführliche Text derÄnderungen Gefahrensätze (R) sowie der (H) isteingestuft. unter dem Abschnitt angegeben. 11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen. (und nachfolgenden und Anpassungen) als gefährlich Demnach16 des ist Beiblattes dem Produtk ein Beiblatt über Geruch charakteristisch 7.1.Gesundheitskontrollen. Schutzmaßnahmen zur sicheren sicherheitsrelevante Daten nach denHandhabung. Vorschriften der Veroordnung (EG) 1907/2006 und nachfolgenden Änderungen beizufügen. 15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung. Geruchschwelle. Nicht verfügbar. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. ETHANOL Zusatzangaben über Gesundheitsund/oder Umgebungsgefährdungen sind unter den Abschnitten 11 und 12 der vorliegenden 4. Eventuellle Erste-Hilfe-Maßnahmen. pH Wert. Nicht Die Dämpfe entzünden, daher das Ansammeln vermeiden, indem Türen und Fenstern offengelassen werden LD50 (Oral): können sich mit einer Explosion 1501 mg/kg Rat verfügbar. Karte aufgeführt. chemische Beurteilung derdie darin enthaltenen Gemisch und Stoffesich vorgenommen. Schmelzpunkt bzw Gefrierpunkt. Nicht verfügbar. und Durchzug entsteht. Ohne entsprechende Lüftung können die Dämpfe am Boden ansammeln und auch ferngezündet werden, LC50 (Inhalation): 5,9 mg/l/6h Rat 4.1.Keine Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen. Siedepunkt. Nicht verfügbar. wobei dieSofort Gefahrmindestens des Flammrückschlags besteht. 2-PROPANOL AUGEN: 15 Minuten mit viel Wasser abspülen. Sofort einen Arzt konsultieren. HAUT: Sofort mit viel Wasser abwaschen. Destillationsintervall. Nicht verfügbar. 16.Von Sonstige Angaben. Hitze, und freier Flamme fernhalten, rauchen,und keine Streichhölzer oder Feürzeuge benutzen. Die Behältervor während des LD50 (Oral): Funken 4710 mg/kg Ratnicht Beschmutzte, getränkte Kleidung ausziehen. Falls die Reizung anhält, einen Arzt aufsuchen. Die verunreinigte Kleidung erneutem 2.1.1. Verordnung 1272/2008 (CLP) und nachfolgende Änderungen Anpassungen. Entzündungstemperatur. °C. Umfüllens erden und antistatische Schuhe tragen. LC50 (Inhalation): 72,6 mg/l/4h42 Rat Gebrauch waschen. Text Gefahrenangaben (H), an welche unter den Abschnitten 2-3 des Beiblattes erwähnt sind: Verdampfungsgeschwindigkeit Nicht verfügbar. Starkes Schütteln und rasches Fliessen der Flüssigkeit in Rohren undAtembeschwerden Geräten kann aufgrund der geringen Leitfähigkeit des Produktes zur LD50der (Dermal): 12800 mg/kg Rat bei EINATMEN: Betroffene Person die freie Luft bringen; Bestehen von sofort einen Arzt konsultieren. Gefahreinstufung und Gefahrangabe: Entflammbarkeit Feststoffen und Nicht verfügbar. Bildung und Ansammlung elektrostatischer Aufladungen führen. eine Brandund Explosionsgefahr zu Anweisung vermeiden, des bei der Handhabung VERSCHLUCKEN: einen Arzt Gasen konsultieren. Erbrechen nur aufUm Anweisung des Arztes herbeiführen. Ohne Arztes bzw. Flam. Liq.von 3 Sofort H226 Flam. 2 Entzündbare Flüssigkeiten, 2 Druck stehen können. Niedrigste Entzündungsgrenze. verfügbar. nie Druckluft benutzen. Behälter vorsichtig daNicht sie unter die Liq. betroffene Person ohnmächtig ist,öffnen, nichtskategorie oral verabreichen. 12.wenn Umweltbezogene Angaben. Eye Irrit. 2 Augenreizung, kategorie 2 Höchste Entzündungsgrenze. Nicht verfügbar. 2.1.2. Richtlinie 67/548/EWG und nachfolgende Änderungen und Anpassungen. STOT SE 3 Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige exposition, kategorie 3 Niedrigste Explosionsgrenze. Nicht 7.2.Gemäß Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten. 4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen. den besten Arbeitserfahrungen benutzen und verfügbar. darauf achten, das Produkt nicht im Lebensraum zu verschütten. Die dazu zuständigen H225 Explosionsgrenze. Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. Höchste Nicht verfügbar. Behälter geschlossen an einem gutder Ort aufbewahren. Für Symptome und Auswirkungen enthaltenen Stoffe siehe Kap. 11. --belüfteten Behörden benachrichtigen, dasAugenreizung. Produkt in Wasserläufe oder in die Kanalisation eingedrungen ist oder wenn das Produkt den Gefahrensymbole: H319 Verursachtsofern schwere Dampfdruck. Nicht verfügbar. 10 undhat. R-Sätze: Grundboden oder dieKann Vegetation verseucht H336 Schläfrigkeit Benommenheit verursachen. Nicht verfügbar. 7.3.Dampfdichte Spezifische 4.3. Hinweise aufEndanwendungen. ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung. Spezifisches Gewicht. Nicht verfügbar. Angaben nicht vorhanden. Die ärtzlichen Hinweise sind zu folgen. DerToxizität. ausführliche Text der Gefahrensätze sowie der2-3 Gefahrenangaben (H) ist untersind: dem Abschnitt 16 des Beiblattes angegeben. 12.1. Text der (R) Gefahrensätze, die unter den(R) Abschnitten des Beiblattes angegeben Loeslichkeit löslich Angaben nicht vorhanden. Verteilungskoeffizient: N-Oktylalkohol/Wasser Nicht verfügbar. 2.2. Kennzeichnungselemente. 8. Begrenzung und Überwachung 5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung. R10 ENTZUENDLICH.der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen. Selbstentzündungstemper. Nicht verfügbar. 12.2. Persistenz und Abbaubarkeit. R11 LEICHTENTZUENDLICH. Zersetzungstemperatur. verfügbar. Gefahrkennzeichnung gemäß derAUGEN. Verordnung (EG) Nicht 1272/2008 (CLP) und darauffolgenden Änderungen und Anpassungen. nicht vorhanden. 8.1. ZuR36 überwachende Parameter. REIZT DIE 5.1.Angaben Löschmittel. Viskositaet Nicht verfügbar. R67 DÄMPFE KÖNNEN SCHLÄFRIGKEIT UND BENOMMENHEIT VERURSACHEN. GEEIGNETE LÖSCHMITTEL Verbrennungseigenschaften Nicht verfügbar. Piktogramme: Bezeichnung Typ Staat TWA/8h 12.3. Bioakkumulationspotenzial. Löschmittel sind Kohlenstoffdioxid, Schaum, chemische Pulver. Für Leckagen und das Austreten STEL/15min von Produktmengen, die nicht in Brand Angaben nicht vorhanden. mg/m3 ppm dermg/m3 ppm werden, die an den geraten sind, kann Wassernebel für die Dispersion von brennbaren Dämpfen und den Schutz Personen verwendet 9.2.Maßnahmen Sonstige Angaben. ALLGEMEINE fürBIBLIOGRAPHIE: das Aufhalten der Leckage beteiligt sind VOC (Richtlinie 1999/13/CE) : 23,00 TLV-ACGIH % ETHANOL 1000 1. Richtlinie 1999/45/CE und nachfolgende Änderungen 12.4. Mobilität im Boden. NICHT GEEIGNETE LÖSCHMITTEL VOC (fluechtiger Kohlenstoff) % Anpassungen MAK Anicht wirksam, 1900 2. Richtlinie 67/548/EWG und :nachfolgende Angaben nicht vorhanden. Keine Wasserstrahlung einsetzen. WasserÄnderungen ist für12,61 die und Brandlöschung kann1000 jedoch 3800 für die Kühlung2000 der geschlossenen, den MAK(REACH)vorzubeugen. D 500 1000 3. Verordnung (EG) 1907/2006 deseingesetzt Europäischen Parlaments Flammen ausgesetzten Behältern werden, um Explosionen 4. Verordnung 1272/2008 des Europäischen Parlaments (CLP) 12.5. Ergebnisse(EG) der PBTund vPvB-Beurteilung. 2-PROPANOL TLV-ACGIH 200 400 Haut nichtvom vorhanden. 5. Verordnung (EG) 790/2009 des Europäischen Parlaments (I Atp. CLP) 5.2.Angaben Besondere Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren. Warnungen: Achtung des Europäischen Parlaments MAK A 500 200 2000 800 Haut 6. Verordnung (EG) 453/2010 MSDS EPY 1002 Bio-Optica Milano S.p.a. Ziehl-Neelsen Fite Reagens D DE Durchsicht Nr.1 vom 17/12/12 Gedruckt am 07/01/13 Seite Nr. 2 / 7 Gefahrangaben: H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. Vorsichtsmassnahmen: P210 Von Hitze / Funken / offener Flamme / heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen. P280 Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen. P303+P361+P353 BEI KONTAKT MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle beschmutzten, getränkten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen / duschen. P370+P378 Bei Brand: . . . zum Löschen verwenden. 2.3. Sonstige Gefahren. Angaben nicht vorhanden. 3. Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen. 3.1. Stoffe. Angaben nicht zutreffend. 3.2. Gemische. Enthält: Kennzeichnung. Konz. %. ETHANOL CAS. 64-17-5 9 - 20 CE. 200-578-6 INDEX. 603-002-00-5 2-PROPANOL CAS. 67-63-0 5-9 CE. 200-661-7 INDEX. 603-117-00-0 Klassifizierung 67/548/EWG. Klassifizierung 1272/2008 (CLP). F R11 Flam. Liq. 2 H225 R67, F R11, Xi R36 Flam. Liq. 2 H225, Eye Irrit. 2 H319, STOT SE 3 H336 T+ = Sehr Giftig(T+), T = Giftig(T), Xn = Gesundheitsschaedlich(Xn), C = Aetzend(C), Xi = Reizend(Xi), O = Brandfoerdernd(O), E = Explosionsgefaehrlich(E), F+ = Hochentzuendlich(F+), F = Leichtentzuendlich(F), N = Umweltgefaerlich(N) Der ausführliche Text der Gefahrensätze (R) sowie der Gefahrenangaben (H) ist unter dem Abschnitt 16 des Beiblattes angegeben. 4. Erste-Hilfe-Maßnahmen. 4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen. AUGEN: Sofort mindestens 15 Minuten mit viel Wasser abspülen. Sofort einen Arzt konsultieren. HAUT: Sofort mit viel Wasser abwaschen. Beschmutzte, getränkte Kleidung ausziehen. Falls die Reizung anhält, einen Arzt aufsuchen. Die verunreinigte Kleidung vor erneutem Gebrauch waschen. EINATMEN: Betroffene Person an die freie Luft bringen; bei Bestehen von Atembeschwerden sofort einen Arzt konsultieren. VERSCHLUCKEN: Sofort einen Arzt konsultieren. Erbrechen nur auf Anweisung des Arztes herbeiführen. Ohne Anweisung des Arztes bzw. wenn die betroffene Person ohnmächtig ist, nichts oral verabreichen. 4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen. Für Symptome und Auswirkungen der enthaltenen Stoffe siehe Kap. 11. 4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung. Die ärtzlichen Hinweise sind zu folgen. 5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung. 5.1. Löschmittel. GEEIGNETE LÖSCHMITTEL Löschmittel sind Kohlenstoffdioxid, Schaum, chemische Pulver. Für Leckagen und das Austreten von Produktmengen, die nicht in Brand geraten sind, kann Wassernebel für die Dispersion von brennbaren Dämpfen und den Schutz der Personen verwendet werden, die an den Maßnahmen für das Aufhalten der Leckage beteiligt sind NICHT GEEIGNETE LÖSCHMITTEL Keine Wasserstrahlung einsetzen. Wasser ist für die Brandlöschung nicht wirksam, kann jedoch für die Kühlung der geschlossenen, den Flammen ausgesetzten Behältern eingesetzt werden, um Explosionen vorzubeugen. 5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren. MSDS EPY 1002 Bio-Optica Milano S.p.a. Ziehl-Neelsen Fite Reagens D DE Durchsicht Nr.1 vom 17/12/12 Gedruckt am 07/01/13 Seite Nr. 3 / 7 GEFAHREN INFOLGE DER AUSSETZUNG BEI BRAND Bei Feuer ausgesetzten Behältern kann Explosionsgefahr bestehen. Das Einatmen der Brandprodukte (Kohlenstoffoxide, giftige Pyrolyseprodukte, usw.) vermeiden. 5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung. ALLGEMEINE ANGABEN Die Behälter mit Wasser kühlen, um den Zerfall des Produkts und die Bildung von potentiell gesundheitsschädigenden Substanzen zu verhindern. Stets eine komplette Brandschutzkleidung tragen. Die Löschwasser aufnehmen und nicht in die Abwässer gelangen lassen. Das kontaminierte Wasser und die Brandrückstände gemäß den gültigen Bestimmungen entsorgen. PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG Schutzhelm mit Visier, Brandschutzkleidung (feuerfeste Jacke und Hosen mit Manschetten um Arme, Knie und Taille), Einsatzhandschuhe (feuerfest, schnittbeständig und dielektrisch), Atemschutzgerät (Sauerstoffgerät). 6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung. 6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren. Jede Art von Zündquelle (Zigaretten, Flammen, Funken usw.) aus dem vom ausgetretenen Produkt betroffenen Bereich eliminieren. Bei festen Produkten die Bildung von Staub vermeiden, indem Wasser auf das Produkt gesprüht wird, falls keine dahingehenden Gegenanzeigen vorliegen. Bei Vorhandensein von schwebenden Dämpfen ist ein Atemschutz zu tragen. Die Leckage blockieren, falls keine Gefahr besteht. Nicht mit beschädigten Behältnissen oder dem ausgetretenen Produkt umgehen ohne zuvor eine geeignete Schutzausrüstung angelegt zu haben. Personen ohne Schutzkleidung vom Ort entfernen. Für Informationen zu Gefahren für die Umwelt und Gesundheit, den Schutz der Atemwege, die Belüftung und zu persönlicher Schutzkleidung sind die weiteren Abschnitte dieses Datenblatts zu beachten. 6.2. Umweltschutzmaßnahmen. Verhindern, dass das Produkt in Abwässer, Oberflächenwasser, Grundwasser und in anliegende Gebiete gelangt. 6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung. Im Fall eines Flüssigprodukts dies in einen geeigneten Behälter saugen (aus mit dem Produkt nicht inkompatiblen Material) und das ausgetretene Produkt mit inertem absorbierendem Material (Sand, Vermiculite, Diatomee-Erde, Kieselguhr, usw.) aufnehmen. Den Großteil des entsprechenden Materials mit nicht funkenbildenden Mitteln aufnehmen und in Entsorgungsbehälter füllen. bei festem Produkt dies mit mechanischen, nicht funkenbildenden Mitteln aufnehmen und in Plastikbehälter füllen. Rückstände mit Wasserstrahlung eliminieren, sofern keine Gegenanzeigen vorliegen. Für eine ausreichende Belüftung des betroffenen Bereichs sorgen. Die Entsorgung von kontaminiertem Material muss gemäß den Vorschriften unter Punkt 13 erfolgen. 6.4. Verweis auf andere Abschnitte. Eventuelle Angaben zum persönlichen Schutz und der Entsorgung sind unter den Abschnitten 8 und 13 aufgeführt. 7. Handhabung und Lagerung. 7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. Die Dämpfe können sich mit einer Explosion entzünden, daher das Ansammeln vermeiden, indem Türen und Fenstern offengelassen werden und Durchzug entsteht. Ohne die entsprechende Lüftung können sich die Dämpfe am Boden ansammeln und auch ferngezündet werden, wobei die Gefahr des Flammrückschlags besteht. Von Hitze, Funken und freier Flamme fernhalten, nicht rauchen, keine Streichhölzer oder Feürzeuge benutzen. Die Behälter während des Umfüllens erden und antistatische Schuhe tragen. Starkes Schütteln und rasches Fliessen der Flüssigkeit in Rohren und Geräten kann aufgrund der geringen Leitfähigkeit des Produktes zur Bildung und Ansammlung elektrostatischer Aufladungen führen. Um eine Brand- und Explosionsgefahr zu vermeiden, bei der Handhabung nie Druckluft benutzen. Behälter vorsichtig öffnen, da sie unter Druck stehen können. 7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten. Behälter geschlossen an einem gut belüfteten Ort aufbewahren. 7.3. Spezifische Endanwendungen. Angaben nicht vorhanden. 8. Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen. 8.1. Zu überwachende Parameter. Bezeichnung ETHANOL 2-PROPANOL Typ Staat TWA/8h mg/m3 TLV-ACGIH MAK MAK A D 1900 TLV-ACGIH MAK A 500 ppm 1000 1000 500 200 200 STEL/15min mg/m3 3800 2000 ppm 2000 1000 400 800 Haut Haut MSDS EPY 1002 Bio-Optica Milano S.p.a. Ziehl-Neelsen Fite Reagens D MAK D 200 DE Durchsicht Nr.1 vom 17/12/12 Gedruckt am 07/01/13 Seite Nr. 4 / 7 400 Haut 8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition. In Erwägung dessen, dass geeignete Schutzmaßnahmen immer vorrangig gegenüber persönliche Schutzkleidung sein sollten, ist für eine gute Belüftung des Arbeitsplatzes durch eine wirksame lokale Aspiration oder den Abzug von verbrauchter Luft zu sorgen. Falls diese Maßnahmen nicht ausreichen, um die Produktkonzentration am Arbeitsplatz unter den Expositionsgrenzwerten zu halten, muss ein geeigneter Atemschutz getragen werden. Während der Verwendung des Produkts muss, für genauere Informationen, das Gefahrenschild beachtet werden. Bei der Auswahl von persönlicher Schutzkleidung muss ggf. der Rat der Lieferanten der Chemikalien eingeholt werden. Die persönliche Schutzkleidung muss den nachstehend angegebenen gültigen Bestimmungen entsprechen. HANDSCHUTZ Die Hände mit Arbeitshandschuhen der Kategorie I (siehe Richtlinie 89/688/EWG und Norm EN 374) aus Latex, PVC oder gleichwertig schützen. Für eine definitive Materialauswahl für die Arbeitshandschuhe müssen folgende Aspekte einbezogen werden: Abnutzung, Reißbeständigkeit und Permeabilität. Bei selbstangefertigten Handschuhen muss die Widerstandsfähigkeit der Arbeitshandschuhe vor der Verwendung geprüft werden, da sie nicht vorhersehbar ist. Die Handschuhe haben eine bestimmte Verschleißzeit, die von der Exposition abhängig ist. AUGENSCHUTZ Es wird empfohlen, eine hermetische Schutzbrille zu tragen (siehe Norm EN 166). HAUTSCHUTZ Arbeitskleidung mit langen Ärmeln und Unfallschutzschuhe der Kategorie I tragen (siehe Richtlinie 89/686/EWG und Norm EN 344). Sich nach Ausziehen der Schutzkleidung mit Wasser und Seife waschen. ATEMSCHUTZ Bei Überschreitung des Grenzwerts einer oder mehrerer im Präparat enthalten Substanzen bezüglich der täglichen Aussetzung in der Arbeitsumgebung oder einem durch die Vorsorge- und Schutzabteilung des Unternehmens festgelegten Anteils, einen Atemschutz vom Typ A oder universal tragen, dessen Klasse (1, 2 oder 3) abhängig von dem Grenzwert der Konzentration ist (siehe Norm EN 141). Der Einsatz von Atemschutz, wie Masken mit Patronen für organische Dämpfe und Staub/Nebel, ist erforderlich bei fehlenden technischen Maßnahmen zur Reduzierung der Aussetzung des Mitarbeiters. Der durch die Maske gegebene Schutz ist in jedem Fall begrenzt. Falls die Substanz geruchlos ist oder die für die Aussetzung gefährliche Menge unterhalb der Geruchswahrnehmung liegt, oder bei Gefahr, also wenn die für die Aussetzung gefährliche Menge unbekannt ist oder die Sauerstoffkonzentration im Arbeitsbereich unter 17% liegt, muss ein Atemgerät mit Druckluft und offenem Kreislauf getragen werden (siehe Norm EN 137 ) oder ein Atemgerät mit externer Luftzufuhr und halber oder ganzer Maske oder Mundstück (siehe Norm EN 138). 9. Physikalische und chemische Eigenschaften. 9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften. Physikalischer Zustand Flüssigkeit Farbe blau Geruch charakteristisch Geruchschwelle. Nicht verfügbar. pH Wert. Nicht verfügbar. Schmelzpunkt bzw Gefrierpunkt. Nicht verfügbar. Siedepunkt. Nicht verfügbar. Destillationsintervall. Nicht verfügbar. Entzündungstemperatur. 42 °C. Verdampfungsgeschwindigkeit Nicht verfügbar. Entflammbarkeit von Feststoffen und Gasen Nicht verfügbar. Niedrigste Entzündungsgrenze. Nicht verfügbar. Höchste Entzündungsgrenze. Nicht verfügbar. Niedrigste Explosionsgrenze. Nicht verfügbar. Höchste Explosionsgrenze. Nicht verfügbar. Dampfdruck. Nicht verfügbar. Dampfdichte Nicht verfügbar. Spezifisches Gewicht. Nicht verfügbar. Loeslichkeit löslich Verteilungskoeffizient: N-Oktylalkohol/Wasser Nicht verfügbar. Selbstentzündungstemper. Nicht verfügbar. Zersetzungstemperatur. Nicht verfügbar. Viskositaet Nicht verfügbar. Verbrennungseigenschaften Nicht verfügbar. 9.2. Sonstige Angaben. VOC (Richtlinie 1999/13/CE) : VOC (fluechtiger Kohlenstoff) : 23,00 % 12,61 % MSDS EPY 1002 Bio-Optica Milano S.p.a. Ziehl-Neelsen Fite Reagens D Durchsicht Nr.1 vom 17/12/12 Gedruckt am 07/01/13 Seite Nr. 5 / 7 DE 10. Stabilität und Reaktivität. 10.1. Reaktivität. Keine besonderen Reaktionsgefahren mit anderen Stoffen unter den normalen Einsatzbedingungen. 10.2. Chemische Stabilität. Das Produkt ist unter normalen Verarbeitungs- und Lagerbedingungen stabil. 10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen. Die Dämpfe können mit Luft explosive Mischungen bilden. ETHANOL: Explosionsgefahr bei Berührung mit alkalischen Metallen, alkalischen Oxiden, Kalziumhypochlorit, Schwefeleinzelfluorit, Essiganhydrid (bei Säuren), konzentriertem Wasserstoffperoxid, Perchloraten, Perchlorsäuren, Perchlornitril, Quecksilbernitrat, Salpetersäure, Silber und Salpetersäure, Silbernitrat, Silbernitrat und Ammoniak, Silberoxid und Ammoniak, starken Oxydationsmitteln, Stickstoffdioxid. Gefährliche Reaktion mit Bromazethylen, Chlorazenthylen, Bromtrifluorit, Chromtrioxid, Chromclorid, Äthylenoxide, Fluor, Kalium ter-Butoxid, Lithiumhydrid, Phosphortrioxid, Schwarzplatin, Zirkonchlorid (IV), Zirkonjodid (IV möglich. Es bildet explosionsfähige Gemische mit der Luft. 10.4. Zu vermeidende Bedingungen. Erhitzung, elektrostatische Entladungen sowie sonstige Zündungsquellen sind zu vermeiden. ETHANOL: Aussetzung an Wärmequellen und freie Flammen ist zu vermeiden. 10.5. Unverträgliche Materialien. Angaben nicht vorhanden. 10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte. Durch thermische Zersetzung oder im Brandfall können sich potentiell für die Gesundheit gefährliche Dämpfe bilden. 11. Toxikologische Angaben. Es sind keine Episoden von Gesundheitsschäden bekannt, die durch die Produktaussetzung verursacht wurden. Auf jeden Fall wird empfohlen, genau nach den Vorschriften einer guten Industriehygiene zu arbeiten. Das Präparat kann in besonders sensiblen Personen leichte Auswirkungen auf die Gesundheit verursachen. Dies durch Einatmung und/oder Aufnahme durch die Haut und/oder Kontakt mit den Augen und/oder Herunterschlucken. 11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen. ETHANOL LD50 (Oral): LC50 (Inhalation): 2-PROPANOL LD50 (Oral): LC50 (Inhalation): LD50 (Dermal): 1501 mg/kg Rat 5,9 mg/l/6h Rat 4710 mg/kg Rat 72,6 mg/l/4h Rat 12800 mg/kg Rat 12. Umweltbezogene Angaben. Gemäß den besten Arbeitserfahrungen benutzen und darauf achten, das Produkt nicht im Lebensraum zu verschütten. Die dazu zuständigen Behörden benachrichtigen, sofern das Produkt in Wasserläufe oder in die Kanalisation eingedrungen ist oder wenn das Produkt den Grundboden oder die Vegetation verseucht hat. 12.1. Toxizität. Angaben nicht vorhanden. 12.2. Persistenz und Abbaubarkeit. Angaben nicht vorhanden. 12.3. Bioakkumulationspotenzial. Angaben nicht vorhanden. 12.4. Mobilität im Boden. Angaben nicht vorhanden. 12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung. Angaben nicht vorhanden. MSDS EPY 1002 Bio-Optica Milano S.p.a. Ziehl-Neelsen Fite Reagens D DE Durchsicht Nr.1 vom 17/12/12 Gedruckt am 07/01/13 Seite Nr. 6 / 7 12.6. Andere schädliche Wirkungen. Angaben nicht vorhanden. 13. Hinweise zur Entsorgung. 13.1. Verfahren der Abfallbehandlung. Wieder verwenden, falls möglich. Produktrückstände sind als gefährlicher Abfall zu betrachten. Die Gefährlichkeit der Abfälle, die dieses Produkt teilweise enthalten, muss auf der Grundlage der gültigen Rechtsbestimmungen evaluiert werden. Die Beseitigung muss einem für die Abfallwirtschaft zugelassenen Unternehmen unter Berücksichtigung der Landes- und ggf. der lokalen Bestimmungen anvertraut werden. KONTAMINIERTES VERPACKUNGSMATERIAL Kontaminiertes Verpackungsmaterial muss der Wiederverwertung oder Beseitigung gemäß den Landesvorschriften für die Abfallwirtschaft zugeführt werden. 14. Angaben zum Transport. Das Produkt ist nicht gefährlich, gemäß den geltenden Vorschriften im Bereich des Straßentransportes von gefährlichen Gütern (A.D.R.), auf der Bahn (RID), auf dem Seeweg (IMDG Code) und mit Flugzeug (IATA). 15. Rechtsvorschriften. 15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch. Seveso-Kategorie. 6 Einschränkungen zu dem Produkt bzw. den Stoffen gemäß dem Anhang XVII Verordnung (EG) 1907/2006. Produkt. Punkt. 3 - 40 Stoffe gemäß Candidate List (Art. 59 REACH). Keine. Genehmigungspflichtige Stoffe (Anhang XIV REACH). Keine. Gesundheitskontrollen. 15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung. Keine chemische Beurteilung der darin enthaltenen Gemisch und Stoffe vorgenommen. 16. Sonstige Angaben. Text der Gefahrenangaben (H), welche unter den Abschnitten 2-3 des Beiblattes erwähnt sind: Flam. Liq. 2 Eye Irrit. 2 STOT SE 3 H225 H319 H336 Entzündbare Flüssigkeiten, kategorie 2 Augenreizung, kategorie 2 Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige exposition, kategorie 3 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. Verursacht schwere Augenreizung. Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Text der (R) Gefahrensätze, die unter den Abschnitten 2-3 des Beiblattes angegeben sind: R10 R11 R36 R67 ENTZUENDLICH. LEICHTENTZUENDLICH. REIZT DIE AUGEN. DÄMPFE KÖNNEN SCHLÄFRIGKEIT UND BENOMMENHEIT VERURSACHEN. ALLGEMEINE BIBLIOGRAPHIE: 1. Richtlinie 1999/45/CE und nachfolgende Änderungen 2. Richtlinie 67/548/EWG und nachfolgende Änderungen und Anpassungen 3. Verordnung (EG) 1907/2006 des Europäischen Parlaments (REACH) 4. Verordnung (EG) 1272/2008 des Europäischen Parlaments (CLP) 5. Verordnung (EG) 790/2009 des Europäischen Parlaments (I Atp. CLP) 6. Verordnung (EG) 453/2010 des Europäischen Parlaments MSDS EPY 1002 Bio-Optica Milano S.p.a. Ziehl-Neelsen Fite Reagens D Durchsicht Nr.1 vom 17/12/12 Gedruckt am 07/01/13 Seite Nr. 7 / 7 DE 7. The Merck Index. Ed. 10 8. Handling Chemical Safety 9. Niosh - Registry of Toxic Effects of Chemical Substances 10. INRS - Fiche Toxicologiqü 11. Patty - Industrial Hygiene and Toxicology 12. N.I. Sax - Dangerous properties of Industrial Materials-7 Ed., 1989 Erläuterung für den Benutzer: die in dieser Karte vorhandenen Informationen gründen sich auf die Kenntnisse, die bei uns, am Datum der letzten Version, verfügbar sind. Der Benutzer muß sich über die Tauglichkeit und Vollständigkeit der Informationen, bezüglich des speziellen Gebrauches des Produktes, vergewissern. Man darf dieses Dokument nicht als Garantie von keiner spezifischen Eigenschaft des Produktes interpretieren. Weil der Gebrauch des Produktes nicht direkt von uns kontrolliert wird, hat der Benutzer die Pflicht, unter eigener Verantwortung, die Gesetze und die geltenden Vorschriften, im Bereich der Hygiene und der Sicherheit, zu beachten. Für nicht korrekten Gebrauch wird nicht gehaftet. Änderungen im Vergleich zur vorigen Revision: An folgenden Sektionen sind Änderungen angebracht worden: 02. MSDS EPY 1002