merkblatt über die fachoberschulen in bayern

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merkblatt über die fachoberschulen in bayern
BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM
FÜR UNTERRICHT UND KULTUS
MERKBLATT ÜBER DIE FACHOBERSCHULEN IN BAYERN
Stand: Januar 2006
Das Merkblatt gibt einen Überblick. Die maßgebenden Regelungen sind im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und
Unterrichtswesen und in der Schulordnung für die Fachoberschulen und Berufsoberschulen enthalten.
I. Aufgabe der Fachoberschule
Ziel der Fachoberschule ist es, Schülerinnen und
Schüler mit einem mittleren Schulabschluss innerhalb von zwei Schuljahren (Jahrgangsstufen 11 und
12) zur Fachhochschulreife zu führen, die zum
Studium an Fachhochschulen berechtigt. Die Fachoberschule vermittelt eine allgemeine, fachtheoretische und fachpraktische Bildung. Die fachpraktische Ausbildung umfasst die Hälfte der Unterrichtszeit in der Jahrgangsstufe 11.
An der Fachoberschule werden fünf Ausbildungsrichtungen geführt: Technik; Wirtschaft, Verwaltung und Rechtspflege; Sozialwesen; Agrarwirtschaft; Gestaltung.
Besonders gute Absolventen der FOS 12 (außer
Agrarwirt.) haben die Möglichkeit, im Rahmen
eines Schulversuchs eine 13. Klasse zum Erwerb
der (fachgebundenen) Hochschulreife zu besuchen.
II. Aufnahme in die Fachoberschule
1. Anmeldung
Anmeldetermin für das Schuljahr 2006/2007 ist
der 13. März bis 24. März 2006. Minderjährige
werden von den Erziehungsberechtigten angemeldet. Bei der Anmeldung sind bei der Schule
einzureichen:
- die zum Nachweis der
Aufnahmevoraussetzungen notwendigen
Zeugnisse im Original,
- der Geburtsschein oder die Geburtsurkunde im
Original oder in beglaubigter Abschrift,
- ein lückenloser Lebenslauf,
- ein amtliches Führungszeugnis bei nicht
unmittelbar fortgesetztem Schulbesuch.
Können Unterlagen nicht schon bei der Anmeldung vorgelegt werden, sind sie unverzüglich,
spätestens eine Woche nach Beginn der Sommerferien, nachzureichen.
2. Aufnahmevoraussetzung und Eignung
a) Die Aufnahme in die Fachoberschule ist nur
in die Jahrgangsstufe 11 möglich und setzt den
Nachweis eines mittleren Schulabschlusses
sowie die Eignung für den Bildungsgang der
Fachoberschule voraus.
Zeugnisse nicht staatlich anerkannter privater
Schulen sind keine ausreichenden Vorbildungsnachweise. In Zweifelsfällen empfiehlt
sich eine rechtzeitige Rücksprache bei der
aufnehmenden Fachoberschule.
In die Ausbildungsrichtung Gestaltung kann
nur aufgenommen werden, wer in einer unmittelbar vorausgehenden Aufnahmeprüfung
seine
bildnerisch-praktischen
Fähigkeiten
nachweist. Zu den von der Schule gestellten
Themen sind zwei Arbeiten (eine Arbeit nach der
sichtbaren Wirklichkeit und eine aus der
Vorstellung) anzufertigen. Die Aufnahmeprüfung
findet an den einschlägigen Fachoberschulen am
28. März 2006 statt.
b) Die Eignung für den Bildungsgang der Fachoberschule wird nachgewiesen durch
- die Erlaubnis zum Vorrücken in die Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums oder
- einen Notendurchschnitt von mindestens 3,5 in
den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss bzw. bei Schülern im Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe, in der der mittlere
Schulabschluss erworben wird, wobei eine
Note schlechter als 4 sein darf, oder
- einen Notendurchschnitt von mindestens 3,7 in
den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss, wobei eine Note schlechter als 4
sein darf, bei Schülern, die spätestens im
Schuljahr 1999/2000 den mittleren Schulabschluss erworben haben.
Wer diese Voraussetzung nicht erfüllt, muss sich
einer schriftlichen Aufnahmeprüfung (26. Juli
2006) in obigen Fächern unterziehen und einen
Notendurchschnitt von mindestens 3,5 erzielen,
wobei eine Note schlechter als 4 sein darf. Die
Aufnahmeprüfung entfällt in den Fächern, in
denen im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss bzw. im Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe, in der dieser erworben wird, mindestens die
Note 3 vorliegt.
Wer keine Note im Fach Mathematik nachweist,
muss sich einer Feststellungsprüfung in Mathematik unterziehen.
3. Probezeit
Die endgültige Aufnahme in die Fachoberschule
ist abhängig vom Bestehen einer Probezeit, die bis
zum Ende des ersten Schulhalbjahres dauert.
III. Vorüberlegungen zum Besuch der Fachoberschule
1. Wahl der Ausbildungsrichtung
Interessenten sollten sich sehr genau fragen, für welche Ausbildungsrichtung sie jeweils die notwendigen
Fähigkeiten und Neigungen haben, und sich
eingehend informieren, welche Möglichkeiten und
Aussichten bestimmte Studiengänge und Berufe
bieten. Bei der Berufsberatung des Arbeitsamtes
und der Studienberatung der Fachhochschulen
sind hierzu wichtige Informationen zu erhalten.
Später an der Fachhochschule einen Studiengang einzuschlagen, der nicht der an der
Fachoberschule besuchten Ausbildungsrichtung
entspricht, ist zwar prinzipiell möglich, aber mit
zusätzlichen Schwierigkeiten verbunden.
2. Ausgleich von Vorbildungsdefiziten
Bedingt durch die Vielfalt der Schularten, die
einen mittleren Schulabschluss vermitteln,
haben Bewerber oft unterschiedliche Kenntnisse
in einzelnen Unterrichtsfächern. Insbesondere
Schülern des M-Zugs der Hauptschule und des
H-Zweigs der Wirtschaftsschulen wird deshalb
ein intensives Beratungsgespräch empfohlen,
um vorhandene Defizite möglichst noch vor
Beginn der Fachoberschule auszugleichen.
3. Schulberatung
An jeder Schule berät eine Lehrkraft Schüler
und Erziehungsberechtigte bei der Wahl der
Schullaufbahn, aber auch bei Lern- und Leistungsstörungen oder Verhaltensauffälligkeiten.
Für weitere Fragen steht auch der staatliche
Schulberater des jeweiligen Regierungsbezirks
zur Verfügung. (www.schulberatung.bayern.de)
IV. Stundentafel (vgl. S. 3)
Zur fachpraktischen Ausbildung
In die Jahrgangsstufe 11 ist eine fachpraktische
Ausbildung eingeschlossen, die in der Regel in
Einrichtungen der Wirtschaft, der Verwaltung und
in karitativen Institutionen stattfindet. Sie ist ihrem
Wesen nach eine in die Betriebe verlegte schulische
Maßnahme. In der Ausbildungsrichtung Technik
gibt es auch schulische Werkstätten, wenn
betriebliche Ausbildungsstätten am Ort nicht in
ausreichendem Umfang vorhanden sind. Die fachpraktische Ausbildung umfasst 16 bis 20 Zeitstunden wöchentlich, wird aber in Blockform erteilt.
V. Abschlussprüfung
1. Abschlussprüfung für Schüler
Der Besuch der Fachoberschule schließt mit der
Fachhochschulreifeprüfung ab. Dabei sind in
allen Ausbildungsrichtungen in den Fächern
Deutsch, Englisch und Mathematik sowie in
dem für die jeweilige Ausbildungsrichtung spezifischen Profilfach schriftliche Prüfungsaufgaben zu bearbeiten (in der Ausbildungsrichtung
Technik in Physik; in der Ausbildungsrichtung
Wirtschaft, Verwaltung und Rechtspflege in
Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen;
in der Ausbildungsrichtung Sozialwesen in
Pädagogik/Psychologie; in der Ausbildungsrichtung Agrarwirtschaft in Biologie; in der
Ausbildungsrichtung Gestaltung eine praktische
Prüfung im Fach Darstellung).
2. Abschlussprüfung für andere Bewerber
Der Abschlussprüfung können sich auch „andere
Bewerber“ unterziehen, d. h. Bewerber, die keiner
Schule angehören oder an der von ihnen
besuchten Schule diese Prüfung nicht ablegen
können. Sie legen die schriftliche Abschlussprüfung
der jeweiligen Ausbildungsrichtung ab. Zusätzlich
werden sie in Englisch und Sozialkunde sowie in
drei weiteren von ihnen zu wählenden Fächern der
jeweiligen Ausbildungsrichtung mündlich geprüft.
Die Zulassung zur Prüfung ist bis spätestens 1.
März an der Schule zu beantragen.
VI. Fachhochschulreife
Schüler, die die Abschlussprüfung mit Erfolg ablegen,
erhalten das Zeugnis der Fachhochschulreife. Es
berechtigt zum Studium an Fachhochschulen in der
Bundesrepublik Deutschland (unabhängig von der
Ausbildungsrichtung).
Studienbewerber, die keine oder eine der gewählten
Ausbildungsrichtung nicht entsprechende fachpraktische Ausbildung durchlaufen haben, müssen vor
Studienbeginn an Fachhochschulen in Bayern grundsätzlich eine mindestens sechswöchige dem gewählten
Studiengang entsprechende Vorpraxis nachweisen.
Bewerber für den Studiengang Pflegemanagement
müssen vor Studienbeginn eine einschlägige
abgeschlossene Berufsausbildung gemäß § 52 (5) der
„Verordnung über die Qualifikation für ein Studium an
den Hochschulen des Freistaates Bayern und den
staatlich anerkannten nichtstaatlichen Hochschulen“
(Qualifikationsverordnung – QualV) nachweisen.
Für gestalterische und international orientierte
wirtschaftliche Studiengänge (sowie einzelne weitere)
muss die besondere Befähigung zusätzlich in einer
Eignungsprüfung nachgewiesen werden. Dies sind
zurzeit die Studiengänge Mediendesign (FH Nürnberg),
Architektur,
Informatik
(FH
München),
Innenarchitektur, Europäische bzw. Internationale
Betriebswirtschaft, Internationales Management und
die Studiengänge der Ausbildungsrichtung Gestaltung
(Fotodesign, Industrial-Design, Kommunikationsdesign, integriertes Produktdesign, Multimedia, TextilDesign). Von der Eignungsprüfung für den
Fachhochschulstudiengang Innenarchitektur ist befreit,
wer eine öffentliche oder staatlich anerkannte
Berufsfachschule für Innenarchitektur mit der
staatlichen Abschlussprüfung erfolgreich abgeschlossen hat.
Das Zeugnis der Fachhochschulreife gilt auch als
Voraussetzung für die Ausbildung der Beamten des
gehobenen nichttechnischen Dienstes an der Bayerischen Beamtenfachhochschule. Wer eine solche Laufbahn anstrebt, muss außerdem die beamtenrechtlichen
Voraussetzungen erfüllen (Teilnahme an einem
Ausleseverfahren u.a.). Auskünfte hierzu erteilen die
für die jeweilige Laufbahn zuständigen Staatsministerien und die Geschäftsstelle des Bayerischen
Landespersonalausschusses, Kardinal-Döpfner-Str. 4,
80333 München.
Ausbildungsförderung, die bei jeder kreisfreien Stadt
und bei jedem Landratsamt bestehen.
VII. Ausbildungs- und Begabtenförderung
Auskünfte über die Voraussetzungen für die
Gewährung von Ausbildungsförderung und von
Schülerbegabtenförderung erteilen die Ämter für
Stundentafel (vgl. IV.)
1. Pflichtfächer
Religionslehre1
Deutsch
Englisch
Geschichte
Sozialkunde
Mathematik
Physik
Chemie
Biologie
Technologie
Technologie /
Informatik
Techn. Zeichnen
Betriebsw. mit
Rechnungswesen
Volkswirtschaftslehre
Wirtschaftsinformatik
Rechtslehre
Wirtschaftslehre
Pädagogik /
Psychologie
Musik und/oder
Kunsterziehung
Darstellung
Gestaltungslehre /
Kunstbetrachtung
Sport
Pflichtunterricht
fachpraktische
Ausbildung
Technik
Jgst.11
Jgst.12
2
2
4
2
4
2
1
2
3
6
3
5
2
2
Wirtschaft
Jgst.11
Jgst.12
2
2
4
2
4
2
1
2
2
4
Sozialwesen
Jgst.11
Jgst.12
2
2
4
2
4
2
1
2
2
4
2
3
Agrarwirtschaft
Jgst.11
Jgst.12
2
2
4
2
4
2
1
2
2
4
2
2
2
3
2
4
Gestaltung
Jgst.11
Jgst.12
2
2
4
2
4
2
1
2
2
4
2
3
4
2
2
3
2
1
42
62
2
2
3
2
-
1
1
3
2
2
4
1
2
1
2
4
3
18
16-18
2
33
15
19-20
2
33
15
19-20
2
33
16
19-20
2
33
15
19-20
6
4
2
33
2. Über die Einrichtung von Wahl- und Ergänzungsunterricht entscheidet die Schule.
VIII. Anschriften der Fachoberschulen in Bayern
Name der Schule
Staatliche Fachoberschule AltöttingV
Staatliche Fachoberschule Amberg
Staatliche Fachoberschule AnsbachV
Staatliche Fachoberschule AschaffenburgV
Staatliche Fachoberschule AugsburgV
Staatliche Fachoberschule Bad Neustadt a.d.Saale
Staatliche Fachoberschule Bad TölzV
Fachoberschule Bad Wörishofen des Zweckverbandes
Beruflicher Schulen Bad Wörishofen
Staatliche Fachoberschule BambergV
Staatliche Fachoberschule BayreuthV
Staatliche Fachoberschule Cham
Regiomontanus-Schule
Staatliche Fachoberschule Coburg
Private Fachoberschule Dachau e.V. *
Aloys-Fischer-Schule
Staatliche Fachoberschule DeggendorfV
Hans-Leipelt-Schule
Staatliche Fachoberschule Donauwörth
1
2
Straße
Neuöttinger Straße 64 c
Raigeringer Straße 27 a
Pfarrstraße 21/23
Pfaffengasse 24
Alter Postweg 86 a
Otto-Hahn-Straße 36
Alter Bahnhofplatz 10
PLZ Ort
84503 Altötting
92224 Amberg
91522 Ansbach
63739 Aschaffenburg
86159 Augsburg
97616 Bad Neustadt
83646 Bad Tölz
Telefon
08671/9296100
09621/49990
0981/95147,95148
06021/330472
0821/324180-04, -06
09771/7038,7039
08041/7648-0
Ausb.R.
T WV S . .
TWS..
T WV S . .
TV WV S . .
T W SV G
TWS..
T WV S . .
Oststr. 38
Ohmstraße 17
Körnerstr. 6
Dr.-Muggenthaler-S. 11
86825 Bad Wörishofen
96050 Bamberg
95448 Bayreuth
93413 Cham
08247/9672-0
0951/91260
0921/792080
09971/85640
. W...
T W SV . .
T WV S G
TWS..
Plattenäcker 30
Ohmstraße 7
96450 Coburg
85757 Karlsfeld
09561/837202
08131/3359666
TWS..
WS..
Jahnstraße 5
94469 Deggendorf
0991/6313
T WV S . .
Neudegger Allee 9
86609 Donauwörth
0906/705081-0,11
TWS..
Im Fall des Art. 47 Abs. 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) : Ethik
Hiervon eine Wochenstunde Übung
Private Fachoberschule der SeniVita**
Bildungsakademie gGmbH Ebermannstadt
Dr.-Herbert-Weinberger-Schule
Staatliche Fachoberschule Erding
Staatliche Fachoberschule ErlangenV
Staatliche Fachoberschule Forchheim
Staatliche Fachoberschule Freising
Staatliche Fachoberschule Friedberg
Staatliche Fachoberschule Fürstenfeldbruck
Staatliche Fachoberschule Fürth
Staatliche Fachoberschule Hof
Staatliche Fachoberschule IngolstadtV
Staatliche Fachoberschule KaufbeurenV
Staatliche Fachoberschule Kelheim
Staatliche Fachoberschule Kempten (Allgäu)
Staatliche Fachoberschule KitzingenV
Staatliche Fachoberschule Krumbach
Adalbert-Raps-Schule
Staatliche Fachoberschule Kulmbach
Staatliche Fachoberschule Schönbrunn
Staatliche Fachoberschule Landsberg
Staatliche Fachoberschule Landshut
Staatliche Fachoberschule Lindau (Bodensee)
Staatliche Fachoberschule Marktheidenfeld
Staatliche Fachoberschule Memmingen
Staatliche Fachoberschule München TechnikV
Staatliche Fachoberschule München Wirtschaft
Städt. Robert-Bosch Fachoberschule für Wirtschaft,
Verwaltung und Rechtspflege
Städt. Fachoberschule für Sozialwesen und
Gestaltung MünchenV
Ernst-Barlach-Schulen der Stiftung Pfennigparade*
Private Fachoberschule für Körperbehinderte
Samuel-Heinicke-Schule – Sonderpäd. Förderung*
Priv. Fachoberschule Schwerpunkt Hörgeschädigte
Priv. Fachoberschule der Reinhard & Drexel GmbH*
Evang. Friedrich Oberlin Fachoberschule*
Kath. Romano-Guardini-Fachoberschule für Sozialwesen München, Kirchliche Stiftung*
Private Neuhof-Fachoberschule München **
Staatliche Fachoberschule Neuburg
Staatliche Fachoberschule Neusäß
Staatliche Fachoberschule Neu-UlmV
Laurentius-Fachoberschule für Sozialwesen des
Evang.-Luth. Diakoniewerkes Neuendettelsau*
Maximilian-Kolbe-Schule
Staatliche Fachoberschule Neumarkt i.d. OPf.
Lothar-von-Faber-Schule
Staatliche Fachoberschule NürnbergV
Städtische Fachoberschule Nürnberg
Wilhelm-Löhe-Schule Nürnberg*
Evang. Kooperative Gesamtschule-Fachoberschule
Staatliche Fachoberschule Obernburg a.Main
Staatliche Fachoberschule Passau
Staatliche Fachoberschule Pfarrkirchen
Staatliche Fachoberschule Regen
Staatliche Fachoberschule RegensburgV
Staatliche Fachoberschule RosenheimV
Priv. Fachoberschule der Mathilde-Zimmer-Stiftung*
Landschulheim Schule Schloß Schwarzenberg e.V.
Staatliche Fachoberschule SchwandorfV
Friedrich-Fischer-Schule
Staatliche Fachoberschule Schweinfurt
Staatliche Fachoberschule Sonthofen
Staatliche Fachoberschule Straubing
Staatliche Fachoberschule Traunstein
Private Christian-von-Bomhard-Fachoberschule
für Sozialwesen Uffenheim*
Staatliche Fachoberschule Waldkirchen
Staatliche Fachoberschule Wasserburg a.Inn
Gustav-von-Schlör-Schule
Staatliche Fachoberschule Weiden i.d.Opf. V
Staatliche Fachoberschule Triesdorf
Staatliche Fachoberschule Weilheim i.OB
Staatliche Fachoberschule Weißenburg i.Bay.
Franz-Oberthür-Schule
Städtische Fachoberschule Würzburg
*
**
V
Kirchenplatz 9
91320 Ebermannstadt
09194/795782
. W S..
Freisinger Str. 89
Drausnickstr. 1 c
Fritz-Hoffmann-Str. 3
Wippenhauser Str. 64
Johann-Niggl-Straße 9
Hans-Sachs-Straße 2
Amalienstr. 2-4
Schloßplatz 6
Oberer Graben 4
Josef-Fischer-Str. 5
Schützenstraße 30
Kotterner Str. 41
Thomas-Ehemann-Str. 13 a
Bahnhofstr. 2
85435 Erding
91052 Erlangen
91301 Forchheim
85354 Freising
86316 Friedberg
82256 Fürstenfeldbruck
90763 Fürth
95028 Hof
85049 Ingolstadt
87600 Kaufbeuren
93309 Kelheim
87435 Kempten
97318 Kitzingen
86381 Krumbach
08122/41011
09131/5067090
09191/7074-0
08161/97060
0821/6089493
08141/50030
0911/743193
09281/766130
0841/93840
08341/908338-0
09441/2976-0
0831/25385-410
09321/4656
08282/3000
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TW
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Georg-Hagen-Straße 35
Am Lurzenhof 5
Spitalfeldstraße 11
Marienplatz 11
Achstraße 13
Friedenstraße 44
Clausstraße 10
Orleansstr. 44
Lindwurmstr. 90
Lindwurmstr. 90
95326 Kulmbach
84036 Landshut
86899 Landsberg/Lech
84028 Landshut
88131 Lindau
97828 Marktheidenfeld
87700 Memmingen
81667 München
80337 München
80337 München
09221/693150
0871/9523600
08191/913-0
0871/96676-0
08382/949840
09391/2257
08331/953030
089/23328901
089/23332536
089/23332504
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...
A
TW
TWS..
TWS..
TWS..
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TV . . . .
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. W...
Schlierseestr. 47
81539 München
089/233-43800
..
Barlachstr. 36
80804 München
089/83934000
TWSG
Dachstraße 19
Herzogstr. 36
Karl-Hromadnik-Str. 5
81243 München
80803 München
81241 München
089/829900-0
089/336777
089/8292350
TWSG
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Preysingstr. 91
Steinerstr. 16
Eybstraße B 251
Landrat-Dr.Frey-Str. 2
Memminger Str. 48
81667 München
81369 München
86633 Neuburg/Donau
86356 Neusäß
89231 Neu-Ulm
089/48092-1258
089/72448339
08431/539680
0821/4544020
0731/978160
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WS..
TW
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TV WV S . .
Waldsteig 9
91564 Neuendettelsau
09874/86401
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Kerschensteinerstr. 7
92318 Neumarkt
09181/261405
TWS..
Schafhofstr. 25
Rollnerstr. 15
90411 Nürnberg
90408 Nürnberg
0911/955907-0
0911/2312800
T W S GV
TWS..
Deutschherrnstr. 10
Dekaneistraße 5-9
Heiliggeistgasse 10
Von-Fraunhofer-Str. 2
Obere Bachgasse 23
Landshuter Str. 61
Westerndorfer Str. 45
90429 Nürnberg
63785 Obernburg
94032 Passau
84347 Pfarrkirchen
94209 Regen
93053 Regensburg
83024 Rosenheim
0911/270820
06022/6216-50,51
0851/2088
08561/8900
09921/3631
0941/5072282,-80
08031/28430
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TWS..
TWS..
TWS..
TWS..
TV W S . .
TV WV S . .
Schloß Schwarzenberg
Glätzlstraße 29
91443 Scheinfeld
92421 Schwandorf
09162/928810
09431/43020
TW...
T W SV . .
Goethestr. 5
Albert-Schweitzer-S. 19
Stadtgraben 31
Wasserburger Str. 48
97421 Schweinfurt
87527 Sonthofen
94315 Straubing
83278 Traunstein
09721/801962
08321/609502-13
09421/1512
0861/209279-0
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TWSG
TWS..
Im Krämersgarten 10
Freyunger Str. 8
Klosterweg 21
97215 Uffenheim
94065 Waldkirchen
83512 Wasserburg
09842/7021
08581/96410
08071/10400
..S..
TW
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Luitpoldstraße 24
Am Kreuzweiher 7
Kerschensteinerstr. 2
Wildbadstraße 19
92637 Weiden
91746 Weidenbach
82362 Weilheim
91781 Weißenburg
0961/3916020
09826/18201
0881/923943
09141/8597-0
TV WV S G
...
A
TWS..
TWS..
Zwerchgraben 2
97074 Würzburg
0931/7953-111
TWSG
= private, staatlich anerkannte Ersatzschule
= private, staatlich genehmigte Ersatzschule
= Standort des Schulversuchs FOS 13 (bei ausreichender Teilnehmerzahl)
SV G
S..