Erich Kästner Schule Hahner Str. 31, 51597 Morsbach

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Erich Kästner Schule Hahner Str. 31, 51597 Morsbach
Erich Kästner Schule
Gemeinschaftshauptschule Morsbach
Hahner Str. 31, 51597 Morsbach
02294/ 9361
Schulvertrag
Unsere Grundregeln
(A)
Im Unterricht
§ 1 Jeder Schüler und jede Schülerin nimmt regelmäßig am Unterricht teil, kommt pünktlich
zum entsprechenden Unterrichtsraum, bringt alle Arbeitsmaterialien und Hausaufgaben
vollständig mit und hat die Arbeitsmaterialien zu Beginn der Unterrichtsstunde
unaufgefordert vollständig auf dem Tisch liegen.
§ 2 Im Unterricht ist Folgendes nicht erlaubt:
•
Das Tragen von Jacken, Mützen, Kappen etc.
•
Es ist nicht erwünscht, dass Schülerinnen und Schüler in nicht angemessener
Kleidung zur Schule kommen. Das heißt, es sollte keine anstößige oder
provokative Kleidung getragen werden (bauchfrei, Minirock usw.)
•
Essen und Trinken (Ausnahmeregeln für Klassenarbeiten können getroffen
werden)
•
Alle elektronischen Geräte (MP3- Player usw.). Ausnahme: das Handy darf für
Notfälle mitgebracht werden, muss aber den gesamten Schultag über
abgeschaltet bleiben.
•
(B)
Hereinreden und Herumlaufen
Das Miteinander
§ 3 Wir gehen anständig miteinander um. Lehrer, Schüler und alle schulischen Mitarbeiter
begegnen einander mit Respekt, Rücksicht, Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft.
§ 4 Ausdrücklich verboten sind alle Formen von Gewalt, Beschimpfungen und Mobbing
gegenüber Schülern, Lehrern und allen schulischen Mitarbeitern.
(C)
Das Schulleben
§ 5 Auf dem Schulgelände und im Schulgebäude herrscht absolutes Rauch-, Alkohol- und
Drogenverbot.
§ 6 Wir alle arbeiten daran unsere Schule und das Schulgelände sauber zu halten. Das
Spucken und Ausspucken von Kaugummi auf dem Schulgelände ist verboten. Wir gehen
ordentlich und pfleglich mit schulischem und privatem Eigentum um.
§ 7 Das Verlassen des Schulgeländes ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung eines Lehrers
oder einer Lehrerin erlaubt.
Erich Kästner Schule
Gemeinschaftshauptschule Morsbach
Hahner Str. 31, 51597 Morsbach
02294/ 9361
Konsequenzen, wenn die Regeln gebrochen werden
•
Wer unentschuldigt fehlt, häufiger zu spät zum Unterricht erscheint, oder seine
Hausaufgaben oder Arbeitsmaterialien vergisst, muss das Versäumte im
Anschluss an den Unterricht in der Schule nacharbeiten.
•
Wer ein elektronisches Gerät mitbringt oder das Handy eingeschaltet hat, muss
das Handy bzw. jedes elektronische Gerät dem Lehrer oder der Lehrerin
aushändigen. Die Eltern verpflichten sich in dem Fall, die Geräte persönlich in der
Schule abzuholen.
•
Wer gegen die § 3 und 4 verstößt, wird verpflichtet je nach Situation die
Streitschlichter oder den Schulsozialarbeiter aufzusuchen, um die Angelegenheit
zu klären. Je nach Situation werden die Vorfälle gemeinsam im „Sozialen Lernen“
mit allen besprochen.
•
Wer gegen § 5 verstößt, wird verpflichtet sich nach dem Unterricht mit seinem
Verhalten auseinander zu setzen, d.h. sich mit Materialien zum Thema „Rauchen,
Drogen und Alkohol“ zu beschäftigen.
•
Wer gegen die § 6 und 7 verstößt hat Sozialstunden an der Schule abzuleisten,
z.B. Klassen oder den Schulhof reinigen.
Wir haben die Regeln und die Konsequenzen zur Kenntnis genommen und erklären
uns damit einverstanden!
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Schüler/in
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Erziehungsberechtigte(r)
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Klassenlehrer(in)