Erich Kästner Schule Hahner Str. 31, 51597 Morsbach
Transcription
Erich Kästner Schule Hahner Str. 31, 51597 Morsbach
Erich Kästner Schule Gemeinschaftshauptschule Morsbach Hahner Str. 31, 51597 Morsbach 02294/ 9361 Schulvertrag Unsere Grundregeln (A) Im Unterricht § 1 Jeder Schüler und jede Schülerin nimmt regelmäßig am Unterricht teil, kommt pünktlich zum entsprechenden Unterrichtsraum, bringt alle Arbeitsmaterialien und Hausaufgaben vollständig mit und hat die Arbeitsmaterialien zu Beginn der Unterrichtsstunde unaufgefordert vollständig auf dem Tisch liegen. § 2 Im Unterricht ist Folgendes nicht erlaubt: • Das Tragen von Jacken, Mützen, Kappen etc. • Es ist nicht erwünscht, dass Schülerinnen und Schüler in nicht angemessener Kleidung zur Schule kommen. Das heißt, es sollte keine anstößige oder provokative Kleidung getragen werden (bauchfrei, Minirock usw.) • Essen und Trinken (Ausnahmeregeln für Klassenarbeiten können getroffen werden) • Alle elektronischen Geräte (MP3- Player usw.). Ausnahme: das Handy darf für Notfälle mitgebracht werden, muss aber den gesamten Schultag über abgeschaltet bleiben. • (B) Hereinreden und Herumlaufen Das Miteinander § 3 Wir gehen anständig miteinander um. Lehrer, Schüler und alle schulischen Mitarbeiter begegnen einander mit Respekt, Rücksicht, Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft. § 4 Ausdrücklich verboten sind alle Formen von Gewalt, Beschimpfungen und Mobbing gegenüber Schülern, Lehrern und allen schulischen Mitarbeitern. (C) Das Schulleben § 5 Auf dem Schulgelände und im Schulgebäude herrscht absolutes Rauch-, Alkohol- und Drogenverbot. § 6 Wir alle arbeiten daran unsere Schule und das Schulgelände sauber zu halten. Das Spucken und Ausspucken von Kaugummi auf dem Schulgelände ist verboten. Wir gehen ordentlich und pfleglich mit schulischem und privatem Eigentum um. § 7 Das Verlassen des Schulgeländes ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung eines Lehrers oder einer Lehrerin erlaubt. Erich Kästner Schule Gemeinschaftshauptschule Morsbach Hahner Str. 31, 51597 Morsbach 02294/ 9361 Konsequenzen, wenn die Regeln gebrochen werden • Wer unentschuldigt fehlt, häufiger zu spät zum Unterricht erscheint, oder seine Hausaufgaben oder Arbeitsmaterialien vergisst, muss das Versäumte im Anschluss an den Unterricht in der Schule nacharbeiten. • Wer ein elektronisches Gerät mitbringt oder das Handy eingeschaltet hat, muss das Handy bzw. jedes elektronische Gerät dem Lehrer oder der Lehrerin aushändigen. Die Eltern verpflichten sich in dem Fall, die Geräte persönlich in der Schule abzuholen. • Wer gegen die § 3 und 4 verstößt, wird verpflichtet je nach Situation die Streitschlichter oder den Schulsozialarbeiter aufzusuchen, um die Angelegenheit zu klären. Je nach Situation werden die Vorfälle gemeinsam im „Sozialen Lernen“ mit allen besprochen. • Wer gegen § 5 verstößt, wird verpflichtet sich nach dem Unterricht mit seinem Verhalten auseinander zu setzen, d.h. sich mit Materialien zum Thema „Rauchen, Drogen und Alkohol“ zu beschäftigen. • Wer gegen die § 6 und 7 verstößt hat Sozialstunden an der Schule abzuleisten, z.B. Klassen oder den Schulhof reinigen. Wir haben die Regeln und die Konsequenzen zur Kenntnis genommen und erklären uns damit einverstanden! ______________________ Schüler/in ______________________ Erziehungsberechtigte(r) ______________________ Klassenlehrer(in)