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Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung hessen » Hier ist die Zukunft media Band 48 www.hessen-it.de Wettbewerbsvorteile durch barrierefreie Internetauftritte hessen-media Band 48 I Schriftenreihe der Landesinitiative hessen-media Band 1 Projektdokumentation Band 2 Online-Anbieter in Hessen Band 3 Software-Dialog Hessen (1) Band 4 Leitfaden zur Einführung eines Qualitätsmanagementsystems in Software-Unternehmen Band 5 Leitfaden zum Aufbau eines Ratingsystems für Software-Unternehmen in Hessen Band 6 Leitfaden für ein kennzahlengestütztes Finanz- und Projektcontrolling für DVBeratungs- und Software-Unternehmen Band 7 Leitfaden „Webdesign – Internetpräsenzen besser planen und gestalten“ Band 8 Medienmanagement in Schulen Band 9 Leitfaden „Software-Qualitätsmanagementsystem für den Maschinen- und Anlagenbau” Band 24 Telemedizin in Hessen – Beiträge aus dem Universitätsklinikum Gießen Band 25 Kompetenzzentren und Onlinedienste im Schulwesen – Beispiele für hessen-media Projekte Band 26 Hessen-infoline-Netzwerk Band 27 Entwicklung und Einsatz elektronischer Medien als Lehr- und Lernmittel an hessischen Hochschulen Band 28 E-Shops in Hessen Band 29 Kasseler Praxis-Dialog Tele@rbeit Analysen · Erfahrungen · Positionen Band 30 Telehaus Wetter – ein TeleServiceZentrum Band 31 E-Learning für KMU – Neue Medien in der betrieblichen Aus- und Weiterbildung Band 32 Gefunden werden im Internet Band 33 Recht im Internet Band 10 Software-Dialog Hessen (2) – Software-Trends Band 34 ASP: Mehr als nur Mietsoftware Band 11 Analyse des softwaretechnischen Problemlösungsbedarfs der Medienwirtschaft in Hessen Band 36 Wirtschaftsförderung und Standortmarketing im Internet Band 12 Entwicklung eines Konzeptes für die Errichtung eines Software-KompetenzNetzwerks für die chemisch-pharmazeutische Industrie Band 13 Hessische Kommunen im Internet Band 14 Strategisches kennzahlengestütztes Controlling für kleine und mittlere DVBeratungs- und Softwareunternehmen Band 15 Die virtuelle Universität Band 16 Leitfaden „E-Shop“ Band 17 Software-Dialog Hessen (3) Band 18 Leitfaden zur Anwendung eines Ratingsystems für IT-Unternehmen in Hessen Band 19 Hessische Handwerker entdecken das Internet Band 20 E-Shop-Software Band 21 Der Telekommunikationsmarkt in Hessen Band 22 Leitfaden „Webdesign international“ Band 23 Bildung ans Netz Band 35 E-Paymentsysteme – Bezahlen im Internet Band 37 Auf dem Weg zu eGovernment – Hessens Kommunen im Internet Band 38 IT-Sicherheit für den Mittelstand Band 39 Softwareanbieter in Hessen Bestandsaufnahme 2002 Band 40 Management von Kundenbeziehungen im Internet Band 41 Die Bedeutung der E-Logistik für den Mittelstand Band 42 „Digitale Signatur“, Leitfaden zum Einsatz digitaler Signaturen Band 43 Projektleitfaden „Software-Ergonomie“ Band 44 Leitfaden „In modernen Märkten überleben“ Band 45 E-Business-Konzepte für den Mittelstand Band 46 Wireless-LAN: Stand und Entwicklungspotenzial, Nutzungsansätze für KMU Band 47 Domainregistrierung International Band 48 Wettbewerbsvorteile durch barrierefreie Internetauftritte Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung Geschäftsstelle hessen-media · www.hessen-media.de II Wettbewerbsvorteile durch barrierefreie Internetauftritte Markus Dunckert Olaf Jüptner Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung III InvestitionsBank Hessen AG (IBH) Abraham-Lincoln-Straße 38-42 65189 Wiesbaden Telefon Telefax E-Mail Internet 0611 / 774-231 0611 / 774-385 info @hessen-it.de www.hessen-it.de Redaktionsteam: Markus Dunckert Olaf Jüptner Wolf-Martin Ahrend Gabriele Medewisch Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck, auch auszugsweise, verboten. © Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung Geschäftsstelle hessen-media c/o InvestitionsBank Hessen AG (IBH) Wiesbaden 2004 in Zusammenarbeit mit hessen-it Layout / Satz: WerbeAtelier Theißen, Lohfelden Druck: Werbedruck GmbH Horst Schreckhase ISBN 3-936598-48-7 Bibliografische Informationen der Deutschen Bibliothek: Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.ddb.de abrufbar. Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Hessischen Landesregierung herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlbewerberinnen und Wahlbewerbern, Wahlhelferinnen und Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zweck der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zu Gunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Die genannten Beschränkungen gelten unabhängig davon, wann, auf welchem Weg und in welcher Anzahl diese Druckschrift dem Empfänger zugegangen ist. Den Parteien ist es jedoch gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden. IV www.hessen-it.de Die Wissens- und Informationsgesellschaft wird zunehmend mobiler. Das Internet, Mobiltelefonie, WLAN und UMTS sind die Stichworte, die uns dies ermöglichen. Immer mehr nutzen wir neue Formen der Kommunikation und neue mobile Endgeräte. Dabei bleibt oftmals die Nutzerfreundlichkeit auf der Strecke; die Informationsbeschaffung und die Abwicklung von Transaktionen wird durch die Vielzahl der neuen Zugangsmöglichkeiten nicht unbedingt einfacher. Das im vergangenen Jahr der Menschen mit Behinderungen ins Bewusstsein gerückte Thema Barrierefreiheit ist also ganz deutlich nicht allein ein Problem körperlich oder geistig eingeschränkter Nutzungsfähigkeiten des Internets. Vielmehr geht es um universelles Informationsdesign: die Gestaltung von Informationen derart, dass sie auf allen Ausgabegeräten ohne Probleme – also eben barrierefrei – wahrgenommen werden können. Wir freuen uns, dass schon eine ganze Reihe von Webdesignern die Zeichen der Zeit erkannt hat und barrierefreie Angebote realisiert. Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben für den öffentlichen Bereich, die Kaufkraft der überdurchschnittlich loyalen Menschen mit Behinderungen, aber auch die Mobilität der Geschäftsleute lassen ein deutliches Ansteigen der barrierefrei realisierten Internetangebote erwarten. Mit dieser Broschüre wollen wir den Marktvorsprung der innovativen hessischen Webdesigner stärken und den anderen hessischen Unternehmen eine Motivation und einen Leitfaden an die Hand geben, ihren jetzt umsetzbaren Vorteil zu realisieren. Dr. Alois Rhiel, Hessischer Minister für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung V VI www.hessen-it.de Inhalt Vorwort V 1 Warum sollte mein Unternehmen seine Website barrierefrei gestalten? 1 1.1 Den Zugang einer großen Zielgruppe ermöglichen 1 1.2 Das Behinderten-Gleichstellungsgesetz 6 1.3 Informationen, Community, eCommerce 10 1.4 Die fünf größten Vorurteile 12 1.5 Die besten Argumente für barrierefreies Webdesign 18 2 Unterschiedliche Sichtweisen oder wo liegen die Barrieren? 20 2.1 Die vier Eckpfeiler der Kommunikation im Internet 20 2.2 Der Webdesigner 21 2.3 Die Webseite 23 2.4 Ausgabegeräte 26 2.5 Der Benutzer 30 3 Was ist zu tun? 32 4 Beispiele für Lösungsansätze (Checkliste) 12 Punkte zur Barrierefreiheit 35 4.1 Alternative Darstellung für visuelle oder auditive Inhalte 35 4.2 Klare Menüstruktur, einfache Navigation 37 4.3 Eingabefelder vorbelegen 38 4.4 Informationen und Farben 39 4.5 Aufbau der Seite 42 4.6 Frames (Rahmen) 44 4.7 Schrift und Textdesign 47 4.8 Blinkende, sich bewegende und sich selbst aktualisierende Texte 48 VII 4.9 Flash und PDF 49 4.10 Tabulatorreihenfolge 50 4.11 Tastaturkurzbefehle (Accesskeys) 50 4.12 Valider Code 51 5 Fazit 52 6 Quellen und Links 53 7 Gesetzestexte 55 8 Anbieter mit Erfahrung im Bereich Barrierefreiheit 66 9 Die Aktionslinie hessen-it 76 10 hessen-media: Eine Initiative setzt Zeichen 77 VIII www.hessen-it.de 1 Warum sollte mein Unternehmen seine Website barrierefrei gestalten? Internetangebote sind dann barrierefrei, wenn sie für alle Menschen zugänglich und nutzbar sind. 1.1 Den Zugang einer großen Zielgruppe ermöglichen Eine der herausragendsten Eigenschaften des Internets ist es, dass die Informationen zu jeder Zeit und von jedem Ort abrufbar sind. Um das auszunutzen, werden immer neue Möglichkeiten entwickelt, die Informationen und Dienstleistungen aus dem Internet den Menschen zugänglich zu machen. Gegenüber klassischen Kommunikationsmitteln, die nur in einem festgelegten Format erscheinen, ist das Medium nicht absolut kontrollierbar. Normalerweise hat der Produzent volle Kontrolle darüber, wie sein Produkt später einmal dargestellt wird, ob als Film im Kino oder auf dem Fernseher, das Ergebnis ist vorher bekannt. Der Zeitungsverleger kann sich sogar das Papier aussuchen, auf dem seine Zeitung in dem von ihm festgelegten Format später einmal erscheinen wird. Das ist im Internet anders, da das Produkt erst beim Benutzer entsteht, je nachdem, welche Geräte er benutzt und wie er diese konfiguriert hat. Das Internet ist nämlich genau genommen gar kein Medium. Diese Freiheit muss aber nicht als Nachteil gesehen werden, denn das Internet ist damit die einzige Plattform, die es dem Benutzer gestattet, die Informationen so darzustellen, wie er sie am besten erfassen kann. Beim Anlegen von Webseiten wird aber davon ausgegangen, dass der durchschnittliche Internetnutzer einen Windows-Rechner und einen Browser aus dem Hause Netscape oder Microsoft benutzt. Dabei stößt man auf widersprüchliche Trends in der technischen Entwicklung, die den Nutzer vor weitere Barrieren stellen. Internetseiten werden immer häufiger für größere Bildschirmauflösungen auf PC-Monitoren konzipiert. Bei den mobilen Geräten geht der Trend hingegen zu immer kleineren Gehäuseabmessungen und damit zwangsläufig auch zu kleineren Displays. 1 1 Warum sollte mein Unternehmen seine Website barrierefrei gestalten? Ein Webbrowser ist ein Programm, das Webseiten darstellen kann. Der verbreitetste Browser ist der Internet Explorer von Microsoft. Java und Javascript können in eine Webseite eingebettet werden und ermöglichen Interaktionen mit der Webseite. Ist in der Website nur mit eingeschaltetem Javascript oder Java zu navigieren, dann ist denjenigen Besuchern der Seite der Zugang zu den Informationen verwehrt, die Endgeräte nutzen, welche solche Techniken nicht unterstützen oder einen durch eine Firewall geschützten Zugang zum Internet nutzen. Firewalls, die als Schutzmaßnahme insbesondere von Firmennetzwerken gegen Angriffe aus dem Internet eingesetzt werden, können dafür sorgen, dass Javascript, Java-Applets und ActiveX-Controls deaktiviert werden. Die größten Schwierigkeiten beim Lesen einer „traditionell“ gestalteten Website haben die Benutzer, die das Angebot mit Textbrowsern oder ausgeschalteten Grafikfunktionen besuchen. Dazu gehören zum Beispiel Benutzer, die: • nicht bereit sind, überflüssige Grafiken zu laden, da sie mit ihrem Notebook unterwegs sind und die Verbindung mit dem Internet über GSM oder GPRS realisieren. Der Mobilfunkstandard GSM lässt eine Datenübertragung von 9,6 kbit /s zu und wird zeitabhängig abgerechnet. Mit GPRS sind mit den schnellsten zurzeit im Handel erwerbbaren Geräten Downloadraten bis 53,2 kbit /s möglich, die Abrechnung erfolgt anhand der Menge der übertragenen Daten. Es ist also wichtig, die zu übertragenden Datenmengen so klein wie möglich zu halten, damit das Internetangebot vernünftig genutzt werden kann. Zur Information: ISDN hat bei Einkanalbetrieb eine Übertragungsgeschwindigkeit von 64 kbit /s. DSL hat in seiner Basisform eine Downloadrate von 768 kbit /s. 2 www.hessen-it.de • die Verbindung über ein analoges Modem realisieren. Hier kann nicht immer davon ausgegangen werden, dass weltweit der in Deutschland gültige Standard eines 56k-V90-Modems gewährleistet wird, da nämlich in vielen Entwicklungsund Schwellenländern noch mit einer geringeren Datenübertragung gearbeitet wird. Die Datenübertragung eines 56k-V90-Modems beträgt maximal 56 kbit /s, des Weiteren sind auch Modems mit 14.400 kbit /s und 9.600 kbit /s verbreitet. • das Internet über ein Handy, Palmtop, Spielkonsolen oder TV nutzen, welche nur eine begrenzte Prozessorleistung und Displaygröße aufweisen. Aufwändige Flash-Intros oder Java-Applets können von diesen Geräten meist nicht verarbeitet werden. • ältere Browser benutzen. Ältere Browser haben nicht alle Eigenschaften von modernen Browsern. Sie können z. B. keine Frames darstellen. (Frames werden im Abschnitt „Beispiele für Lösungsansätze” unter Punkt 6 erklärt (Seite 44).) • blind oder sehbehindert sind und einen Screenreader oder eine Braillezeile nutzen, um den Inhalt der Website zu erfassen. Diese Geräte lesen dem Anwender die Internetseite Zeile für Zeile vor. Siehe auch „Ausgabegeräte“ auf der Seite 26. • sehr schnell an Textinformationen herankommen möchten. Der Textbrowser LYNX ist einer der schnellsten Browser überhaupt, da er nur den reinen Text lädt. Tipp: Suchmaschinen funktionieren wie Textbrowser. Barrierefreiheit ermöglicht daher bessere Suchmaschinenzugänglichkeit und -positionierung. Das Zauberwort, alle diese Bedürfnisse zu befriedigen, heißt universelles Design und führt dazu, jeden Kunden mit dem für ihn optimalen Medium anzusprechen. Standardkonform gebaute Seiten können von allen standardkonformen Plattformen wiedergegeben werden. Damit dieses Vorhaben aber nicht an der technischen Umsetzung scheitert, sollten die verschiedenen Kommunikationskanäle nicht nebeneinander, sondern miteinander entwickelt werden. Vorteile werden hier klar sichtbar durch: • geringen Pflegeaufwand • Nichtvorhandensein von redundanten Informationen • Konzentration auf Kerntechniken 3 1 Warum sollte mein Unternehmen seine Website barrierefrei gestalten? Die saubere und konsequente Trennung von Layout (das Aussehen einer Webseite) und Inhalten erlaubt es, verschiedenste Darstellungskanäle aus einer Datenquelle zu speisen. Die sinnvolle Verwendung von XML, dem universellen Datenaustauschformat, in Kombination mit Transformationstechniken macht es zum Beispiel möglich, die folgenden Formate aus nur einer Datenquelle zu generieren: • HTML und XHTML für Anwendungen im Internet • WAP und iHTML für Handys • PDF und PS als Druckformate • TXT und CSV als Austauschformate für Anwendungen wie Excel VoiceXML WML <?xml version="1.0"?> <dokument> <element 1> <inhalt attr </inhalt> </element1> <element 2> <inhalt> </inhalt> </element2> <element3> PDF (X)HTML Gleicher Inhalt – unterschiedliche Darstellung Webseiten sollten in validem XHTML erstellt sein und können dadurch schon heute von jedem iMode-Handy und vielen Handhelds, die mit Browsern ausgestattet sind, aufgerufen und auch lesbar dargestellt werden. Das alleine bringt aber wegen der hohen Kostenstruktur der mobilen Webdienste noch keinen großen Nutzen. Allerdings zeigt sich auch hier, dass gültiges (valides) XHTML die besten Voraussetzungen bietet, mit geringem oder gar keinem Aufwand Seiten zu erstellen, die auf unterschiedlichsten Ausgabegeräten abgerufen werden können. 4 www.hessen-it.de Damit können kleine Anbieter die besonders von mobilen Nutzern nachgefragten lokalen Dienste (Sehenswürdigkeiten, Veranstaltungen, Restaurants) anbieten, die ohne größere Investitionen zu realisieren sind. Die Webseite wird nur ein einziges Mal erstellt. Die Webdesigner können diese dann mit verschiedenen Formatvorlagen verknüpfen und so in verschiedenen Formaten ausgeben. Das funktioniert zum Beispiel auch, um eine Seite besser auszudrucken. Die Formatvorlagen werden nur einmal geladen und dann im Speicher des Browsers vorgehalten. Beim Aufruf einer Webseite mit der gleichen Formatvorlage wird die Vorlage nicht erneut über das Internet abgerufen, sondern einfach aus dem Speicher (Cache) geladen. Damit werden auch die Ladezeiten der Seiten wesentlich kürzer. XML/HTML-Dokument • Inhalt • Struktur Stylesheet Zuweisung von: • Zeichenformat • Farben • Abständen • Größen •… zu Struktur-Elementen Formatiertes Dokument Formatierung von Webseiten 5 1 Warum sollte mein Unternehmen seine Website barrierefrei gestalten? 1.2 Das Behinderten-Gleichstellungsgesetz Beim Design von Webseiten wird oft nicht bedacht, dass viele Menschen körperliche Einschränkungen haben. In Deutschland waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im Jahre 2001 ca. 6,7 Millionen Menschen von einer Behinderung betroffen. Dabei sind nur 3 % der schwer behinderten Menschen von Geburt an behindert; die meisten werden erst im Laufe ihres Lebens durch Unfälle oder Alterserscheinungen durch Behinderungen beeinträchtigt. Bestimmte Techniken der Programmierung können nun dazu führen, dass Barrieren aufgebaut werden, deren Vermeidung mit ein bisschen Nachdenken den Zugang oder die Nutzbarkeit der Website ermöglicht hätte. Beispiele hierfür sind unter anderem eine unglückliche Auswahl der Farben und der Kontrastverhältnisse, fehlende Beschreibungstexte für Benutzer von Textbrowsern oder Browsern mit ausgeschalteter Grafikfunktion, nicht einheitliche Strukturierung von Seitenaufbau und Navigationsmechanismen. Am 22. Mai 2002 erfolgte daher im Bundesrat die abschließende Lesung des „Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen“ (Behinderten-Gleichstellungsgesetz / BGG). Das Gesetz definiert Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen als barrierefrei, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind (§4 BGG). Am 17. Juli 2002 erließ das Bundesministerium des Innern die „Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung“ (BITV). Die BITV gilt für Behörden der Bundesverwaltung. Betroffen sind Internetauftritte und Angebote, die öffentlich zugänglich sind. Ebenfalls betroffen sind mittels Informationstechnik realisierte grafische Programmoberflächen, die öffentlich zugänglich sind (§1 BITV). Des Weiteren legt die Verordnung fest, dass bis spätestens 31. Dezember 2005 alle von der Verordnung betroffenen Angebote gemäß den Vorgaben der Anlage 1 (abzurufen über www.bma.de/download/gesetze/behinderung/ anlage_1_bitv.htm) barrierefrei zu gestalten sind. Der Katalog basiert dabei im Wesentlichen auf den Richtlinien der Web Accessability Initiative (WAI) des World Wide Web Konsortiums (W3C), die sich als weltweit maßgeblicher ÜberprüfungsMaßstab für behindertengerechte Webseiten etabliert haben. 6 www.hessen-it.de Vom W3C sind die Webstandards zur Barrierefreiheit entwickelt worden. Dabei wurden 3 Prioritätsstufen festgelegt: Priorität 1 (A): Die Entwickler von Webseiten müssen diese Bedingung erfüllen, da es ansonsten für eine oder mehrere Gruppen von Benutzern unmöglich sein wird, an die im Dokument enthaltenen Informationen zu gelangen. Priorität 2 (AA): Die Entwickler von Webseiten sollten diese Bedingung erfüllen, da es ansonsten für eine oder mehrere Gruppen von Benutzern unmöglich sein wird, an die im Dokument enthaltenen Informationen zu gelangen. Priorität 3 (AAA): Die Entwickler von Webseiten können diese Bedingung erfüllen, da es ansonsten für eine oder mehrere Gruppen von Benutzern unmöglich sein wird, an die im Dokument enthaltenen Informationen zu gelangen. Der deutsche Gesetzgeber hat Priorität A und Priorität AA in der Prioritätsstufe I zusammengefasst. Priorität AAA entspricht der deutschen Prioritätsstufe II. Die Prioritätsstufe I muss von allen Bundesinstitutionen erfüllt werden, die Prioritätsstufe II zusätzlich von allen zentralen Navigations- und Einstiegsseiten. Das Gesetz definiert Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen als barrierefrei, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind (§4 BGG). Neue digitale Informationsangebote müssen demnach bei öffentlichen Einrichtungen seit Juli 2002 so gestaltet werden, dass sie für Sehbehinderte lesbar sind und von Blinden mit Hilfe von Sprachausgaben oder Braillezeile erschlossen werden können. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) will statt einer „Nur-Text-Version“, wie sie zurzeit häufig zu finden ist, ein gemeinsames Webangebot für alle Interessenten errichten. Gefordert ist also eine entsprechende Bildschirmgestaltung (Screendesign) bei gleichzeitigem barrierefreiem Zugang und leichter Pflegbarkeit der Seiten. 7 1 Warum sollte mein Unternehmen seine Website barrierefrei gestalten? Warum keine „Nur-Text-Versionen“? Die so genannten Nur-Text-Versionen unterstützen eine Gruppe der Blinden, nämlich diejenige, die einen Screenreader nutzt. Nur 155.000 von rund 600.000 Sehbehinderten sind laut Deutschem Blindenverband vollblind. Nicht eingerechnet in diese Zahlen sind dabei motorisch geschädigte und altersbedingt eingeschränkte Menschen. Diese werden mit einer Textversion nicht glücklich werden – fehlendes Textdesign, fehlende grafische Visualisierung der Zusammenhänge, graue Bleiwüsten usw. sind keine Hilfe für Verständlichkeit und ansprechende Informationsverarbeitung. Seitdem das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen in Kraft getreten ist, müssen öffentliche Unternehmen dafür Sorge tragen, dass bestimmte neue oder in größerem Maße umgestaltete Websites gewisse Richtlinien der Barrierefreiheit auch einhalten. Zurzeit werden entsprechende Gesetze und Verordnungen auf Landes- und kommunaler Ebene erarbeitet, die sich eng an die Richtlinien der BITV halten. Nach Verabschiedung dieser Gesetze werden alle, die mit der Erstellung von Webseiten für das Land oder Kommunen betraut sind, sich an diese Vorgaben halten müssen, unabhängig davon, ob es sich um externe Agenturen oder interne Stellen handelt. Gewerbliche Anbieter (§11 BGG, Absatz 2) sind bisher nicht rechtlich verpflichtet, ihre Internetauftritte barrierefrei zu gestalten. Der Gesetzgeber behält sich aber vor, auch diesen Bereich mit einzubeziehen. Wer standardkonforme Seiten mit einer klaren Trennung von Inhalten und Layout erstellt, erfüllt damit schon die wesentlichen Bedingungen, die an eine barrierefreie Seite gestellt werden. Um den zusätzlichen Anforderungen, der deutschen BITV, der amerikanischen „Section 508“ (siehe unten) oder dem „WAI AA“ gerecht zu werden (www.w3c.org/wai), müssen nur noch relativ wenige Zusatzleistungen erbracht werden. Auf dieser Grundlage wird es leicht, die Anforderungen zu erfüllen, während sie bei konventionellem Seitenaufbau mit Layouttabellen meist großen Aufwand erfordern – sofern sie überhaupt umsetzbar sind. 8 www.hessen-it.de Neben den Richtlinien der BITV existieren auch die Richtlinien der amerikanischen Regierung, die kurz „Section 508“ genannt werden. Diese Richtlinien beschreiben die Anforderungen hinsichtlich der Barrierefreiheit bei Beschaffung und Aufträgen, die seit Juni 2001 zwingend zu berücksichtigen sind. Barrierefreiheit bedeutete im eigentlichen Sinne Internet-Benutzung ohne Erschwernis und ohne fremde Hilfe. Ursprünglich bezog sich das auf Benutzer mit Sehbehinderungen, während heute der Begriff auf alle Benutzer ausgeweitet werden kann. Barrierefreiheit bedeutet heute „Internet für alle“ und ist die folgerichtige Weiterentwicklung aus der Trennung von Layout und Inhalt. Nicht nur behinderte Menschen profitieren von barrierefreien Internetseiten, denn neue Möglichkeiten und neue Techniken schaffen immer auch neue Barrieren. 9 1 Warum sollte mein Unternehmen seine Website barrierefrei gestalten? 1.3 Informationen, Community, eCommerce Menschen mit Behinderungen eröffnet das Internet den Zugang zu Informationen, Menschen und Märkten. Sie können teilhaben am sozialen, beruflichen und kulturellen Leben. Kein anderes Medium war dazu bisher in der Lage. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) stellte durch eine Studie im Rahmen der Kampagne „Internet für alle“ fest, dass behinderte Menschen das Internet weitaus häufiger nutzen als nicht behinderte. Früher gab es für Blinde kaum Möglichkeiten, an Informationen heranzukommen, mit dem Erfolg des Internets hat sich das grundlegend gewandelt. Im Internet gibt es keine Stufen für Rollstühle und keine unverständlichen Ansagen für Gehörlose oder Schwerhörige. Daher sehen 93 % der behinderten Internetnutzer hier große Chancen und Entwicklungspotenziale für sich. Die Kosten für die Grundausstattung des PCs werden oftmals von der Krankenkasse übernommen. Bedarf an Angeboten Stellenangebote, Praktikumsbörsen, Hilfen zur Bewerbung Kontakte Aus- und Weiterbildung Kultur und Freizeit Informationen Kontakte zu Arbeitsund Integrationsamt Reiseangebote Bankgeschäfte Beratung Reha-Kontakte Einkaufen Anträge an Behörden Telearbeit 0 20 40 60 80 100 % Quelle: Universum Institut 10 www.hessen-it.de Die Gruppe der stark sehbehinderten Menschen umfasst in Deutschland etwa eine halbe Million Menschen, dazu kommen ungefähr 155.000 Blinde. Anbietern von Informationen, Produkten und Kommunikationseinrichtungen bietet das Internet Möglichkeiten, an Konsumenten heranzutreten, die bisher nie denkbar waren. Im Jahre 2001 nutzten bereits 80 % der Behinderten das Internet. 55 % davon sahen dabei die größten Schwierigkeiten im Bereich der technischen Zugänglichkeit und Navigation. Dabei gibt es einen großen Unterschied zwischen den Behinderungsformen. Während über 50 % der Sehbehinderten von sich sagen, dass sie Internetkenner seien, waren fast 70 % der geistig behinderten Menschen noch nie im Netz. Internetkenntnis nach Behinderungsart Sehschädigung Chron. Krankheiten Gehörschädigung Allergie und Asthma Schädigung des ZNS Schädigung des Skelettsystems Schädigung der Muskulatur Anfallsleiden / Epilepsie Seelische Erkrankung Sprachbehinderung Lernbehinderung Geistige Behinderung 0 10 20 30 40 50 60 70% kenne mich gut aus schon ausprobiert war noch nie im Internet Quelle: Universum Institut 11 1 Warum sollte mein Unternehmen seine Website barrierefrei gestalten? 1.4 Die fünf größten Vorurteile Vorurteil „Die Erstellung von Websites auf den Grundlagen der Barrierefreiheit ist aufwändiger und damit auch teurer als die Beibehaltung der herkömmlichen Technik.“ Als das Internet noch in den Kinderschuhen steckte, gab es keine grafisch aufwändig gestalteten Webseiten. HTML (Hypertext Markup Language), die das Grundgerüst jeder Webseite darstellt, wurde noch dafür genutzt, wofür sie von ihrem Entwickler Tim Berners-Lee (CERN, Genf) entworfen worden war: zur Auszeichnung von Texten. Dann kam der so genannte Browserkrieg. Microsoft und Netscape wollten die Marktvormacht erringen und brachten ständig neue Browserversionen auf den Markt, die über häufig unterschiedliche Implementierungen von Standards verfügten. Zum Handwerk eines Webdesigners gehört seitdem das Wissen über die verschiedenen „Bugs“ (Fehler und Besonderheiten) der Browser. Bei dieser Entwicklung kam es zur Vermischung von Inhalt und Layoutelementen, die der Grundidee von HTML widersprachen. Das komplette Screendesign (Bildschirmgestaltung) musste in Tabellen mit einigen Tricks fixiert werden, damit die verschiedenen Browser das gleiche Ergebnis darstellten. Um Layouts auf den Grundlagen der Barrierefreiheit zu realisieren, werden sicherlich andere (und auch zusätzliche) Qualifikationen der Seitenersteller benötigt als für die Erstellung von herkömmlichen Seiten mit Editoren der beiden Marktführer wie „GoLive!“ von Adobe oder „Dreamweaver“ von Macromedia. Die Entwickler der beiden genannten Produkte haben den Trend erkannt und der jeweils aktuellsten Version eine leistungsstarke CSS-Unterstützung mitgegeben, die das Erstellen von barrierefreien Seiten stark vereinfacht. Wurden diese Zusatzqualifikationen erst einmal erworben, bieten die CSS-Designs den Vorteil, große Websites kostengünstiger gestalten und warten zu können. Das gilt besonders im Hinblick darauf, dass der Inhalt von großen Seiten meist aus Datenbanken bzw. CMS-Systemen (ContentManagement-Systemen) abgerufen wird und hier vom Prinzip her schon eine Trennung von Inhalt und Layout vorliegt. 12 www.hessen-it.de Cascading Stylesheets (CSS) CSS ist die Abkürzung für (engl.) cascading stylesheets. Bei der Trennung von Inhalt und Layout bedient man sich dieser Technik, um die Layoutvorschriften einer Webseite in einem Stylesheet abzulegen. Das können Schriftgröße und -farbe, Hintergrundfarbe, Aussehen der Navigationselemente und weitere das Layout der Webseite beeinflussende Elemente sein. Schaut man sich die Betriebskosten eines Webauftrittes an, zeigt sich, dass CSSDesigns wesentlich kostengünstiger im laufenden Betrieb sind. Durch Verzicht auf viele Elemente, die in einer klassisch erstellten Webseite benötigt werden, um das Layout festzuzurren, sind erhebliche Einsparungen im zu übertragenden Datenvolumen und eine zusätzliche Verringerung der Serverlast möglich. Ein Beispiel: Nachdem Wired News (amerikanisches Newsportal) auf das neue CSSLayout umgestellt worden war, zeigte sich, dass die durchschnittliche Downloadzeit pro Seite um 30 % zurückgegangen war. Stern.de konnte seine Seiten von durchschnittlich 100 kb auf 37 kb verringern. Damit verbunden kann sich auch die Aufstockung der Serverkapazität um ein oder zwei Jahre verschieben lassen. Layout ohne CSS Wird eine Webseite ohne Stylesheets entwickelt, muss das Layout der Seite über Tabellenstrukturen aufgebaut werden. Die roten Linien zeigen die Tabellenstruktur 13 1 Warum sollte mein Unternehmen seine Website barrierefrei gestalten? Vorurteil „Die Layouts der Websites werden langweilig, weil die Kreativität der Webdesigner eingeschränkt wird!“ Die Designer des Web-Dienstleisters „Ezboard.com“ oder der Deutschen Post zeigen mit ihren Webseiten, dass sie mit der neuen Art der Umsetzung von Webseiten die Erwartungshaltung der Besucher befriedigen können. CSS-Design bedeutet nicht, dass man Abstriche machen muss. Hat der Ersteller der Webseiten seine Werkzeuge im Griff, scheint es nur wenige Layoutideen zu geben, die mit Stylesheets nicht ebenso gut umzusetzen sind wie mit der herkömmlichen Tabellenstruktur. Die Farben, Ränder und Schriften einer Webseite können in Stylesheets festgelegt werden. Damit kann die Webseite so gesehen werden, wie der Designer es sich vorgestellt hat. Andererseits ist jedem anderen die Möglichkeit gegeben, die Webseite so darzustellen, wie es für ihn am günstigsten ist. Auf Animationen, Grafiken, Sounds braucht nicht verzichtet zu werden, wenn Alternativtexte angeboten werden. Autoren können so die Multimediafähigkeit des Internets nutzen, ohne die Zugänglichkeit ihrer Webseite zu opfern. Das Austauschen der CSS ermöglicht die einfache und kostengünstige Anpassung an alle möglichen Ausgabegeräte. Die Definitionen für das Layout müssen nur einmal vom Entwickler angepasst werden und lassen sich dann automatisch austauschen. 14 www.hessen-it.de www.ezboard.com www.post.de 15 1 Warum sollte mein Unternehmen seine Website barrierefrei gestalten? Vorurteil „Das Layout der Webseite lässt sich nicht in allen von den Besuchern der Website benutzten Browsern identisch darstellen.“ Ein Vorurteil, dem nur bedingt widersprochen werden kann, da Pixelgenauigkeit keine Stärke von CSS-Designs ist. Dass die Inhalte auf allen Ausgabegeräten gleichermaßen dargestellt werden, setzt natürlich einen erhöhten Aufwand und eine genaue Kenntnis der Zielgruppe voraus. Stern.de hat bei einer Analyse seiner Zielgruppe festgestellt, dass nur noch 1,3 % der Nutzer den wegen seiner vielen Fehler in der Darstellung von CSS-Designs bekannten kritischen Netscape 4.x einsetzen. Benutzer dieses oder anderer nicht kompatibler Browser bekommen von Stern.de puren Content geliefert. Dass sich diese Politik nicht negativ auswirkt, zeigt sich daran, dass weder die Zugriffszahlen eingebrochen sind noch die Zahl der Beschwerden in den ersten Wochen ausuferte. Vorurteil „Barrierefreie Internetseiten müssen in HTML 4.01 erstellt sein.“ Webseiten werden mit einer beschreibenden Sprache (Markup Language) erstellt. Dazu wurde in den 80er Jahren HTML (Hypertext Markup Language) entwickelt. HTML benutzt Textmarken für alle gebräuchlichen Textbestandteile (Aufzählung, Überschrift usw.) und war allein zur strukturellen Darstellung völlig layoutunabhängig definiert worden. Mit der Fortentwicklung des WWW wurden die Anforderungen an HTML immer vielfältiger und neue Versionen mit neuen Textmarken wurden in HTML erschaffen. Web-Autoren können die Standards von HTML 2.0, 3.0, 3.2 oder 4.01 sowie XHTML 1.0 einhalten, ohne dabei die Zugänglichkeit zu behindern. Die Merkmale der verwendeten Sprachversion werden dabei von den Erstellern der Seite so eingesetzt, dass auch ältere Browser die relevanten Inhalte darstellen können. Die Technik, die 16 www.hessen-it.de dahinter steckt, nennt sich „Elegante Herabstufung“ (engl. graceful degradation) und beruht auf dem Prinzip, dass die meisten neuen Funktionen in HTML unter dem Gesichtspunkt der Abwärtskompatibilität entwickelt wurden. Vorurteil „Geistig behinderte Menschen nutzen mein Angebot nicht, deshalb brauche ich nicht auf ihre Bedürfnisse einzugehen.“ Die Ergebnisse einer Umfrageaktion des „Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie“ bestätigen, dass geistig behinderte Menschen nur in geringem Maße das Internet nutzen. Dennoch gibt es noch andere Personengruppen, für die einfache und leicht verständliche Texte nötig sind, damit der Inhalt verstanden werden kann. Dazu zählen unter anderem Kinder, ältere Menschen, deren Gehirnleistung nachlässt, aber auch Menschen, die sich nicht jeden Tag mit dem Thema Ihres Angebotes beschäftigen. Ein Beispiel: Versuchen Sie als Nichtjurist einen Beschluss des OLG Frankfurt am Main über Werbefaxe zu deuten: „Nach ständiger Rechtsprechung haftet in entsprechender Anwendung von §1004 BGB derjenige als Störer, der auch ohne Wettbewerbsförderungsabsicht ohne Verschulden an dem Wettbewerbsverstoß eines Dritten in der Weise beteiligt ist, dass er in irgendeiner Art und Weise bildlich und adäquat kausal an der Herbeiführung der rechtswidrigen Beeinträchtigung mitwirkt.“ 17 1 Warum sollte mein Unternehmen seine Website barrierefrei gestalten? 1.5 Die besten Argumente für barrierefreies Webdesign 18 Die Rechtsgrundlage Wie vorher beschrieben, legt das Bundes-Behinderten-Gleichstellungsgesetz (BGG) vom Mai 2002 fest, dass auch behinderte Menschen in Zukunft vom Zugang zu elektronischen Informationen nicht ausgeschlossen werden dürfen. Barrierefreies Webdesign erreicht eine höhere Nutzerzahl Durch die barrierefreie Gestaltung von Webseiten sind mehr Ausgabegeräte/ Software und Nutzer in der Lage, die Inhalte abzurufen. Einfache Navigation und schnelle Orientierung zahlen sich aus. Die Internetbenutzer erwarten und honorieren barrierefreie Seiten 2003 war das Europäische Jahr der Menschen mit Behinderungen. Die Öffentlichkeit ist seitdem sensibilisiert und erwartet Aktivitäten von den Verantwortlichen. Wer jetzt auf Barrierefreiheit umstellt, kann mit breiter Zustimmung rechnen. Zukunfts- und Investitionssicherheit Wer seinen neuen Webauftritt gleich richtig plant, ist für die Zukunft gerüstet. Kostenintensive nachträgliche Umstellungen können so vermieden werden. Gerade im Bereich der öffentlichen Aufträge ist das besonders wichtig. Synergien nutzen Die Roboter der Suchmaschinen können die Seiten besser indizieren und dadurch besser bewerten. Damit erhalten sie eine bessere Platzierung in den Suchmaschinen. Bei den meisten Webseiten fehlt beim Ausdruck der Seiten der rechte Rand. Barrierefrei gestaltete Seiten sind in der Regel auch im Hochformat druckbar, wodurch eine extra Druckfunktion entfallen kann. Durch ihre höhere Toleranz gegenüber veralteter Hardware, kleinen Monitoren und langsamen Übertragungsraten werden benutzerseitige Hindernisse minimiert. www.hessen-it.de Keine Probleme mit der Firewall In Firmennetzwerken werden oft sicherheitsbedenkliche Skripte, Applikationen usw. durch eine Firewall ausgefiltert. Da barrierefreie Auftritte zumindest Alternativen für solche Techniken anbieten, bleiben auch hier die Seiten benutzbar. Qualitäts- und Leistungsfähigkeit Die Barrierefreiheit Ihres Online-Angebotes ist ein Qualitätsmerkmal und damit ein Zeichen Ihrer Leistungsfähigkeit. Sie haben ein Merkmal, das Sie von Ihren Mitbewerbern abhebt. Nutzen Sie dieses Marketing- und PR-Potenzial. Agenturen können ihr Können an diesem Thema beweisen. Kaufkraft von 10 % der Bevölkerung Verzichten Sie nicht auf die Kaufkraft von Menschen, die Ihr Angebot nicht erreichen können. Alter und Behinderung sind eng verknüpft. In Deutschland hat fast jeder 10. Mensch eine Behinderung. Die Zahl der älteren Menschen, die das Internet nutzen, nimmt stetig zu. Im Jahre 2020 wird es 17,2 Mio. Menschen in Deutschland geben, die über 60 Jahre alt sind, das entspricht 32,4 % der Gesamtbevölkerung. Immer mehr Menschen benutzen mobile Endgeräte, um auf Informationen im Netz zuzugreifen. Diese Gruppen haben enorme Kaufkraft und hohe Erwartungen, wenn sie das Internet nutzen. Barrierefreie Angebote sind also nicht nur ein Zeichen guten Willens, sondern Grundlage von wechselseitigem Nutzen. Fast jeder Zweite über 50 ist altersweitsichtig, d. h. er oder sie hat Probleme mit dem Lesen kleiner Schriften am Monitor. 19 2 Unterschiedliche Sichtweisen oder wo liegen die Barrieren? 2 Unterschiedliche Sichtweisen oder wo liegen die Barrieren? 2.1 Die vier Eckpfeiler der Kommunikation im Internet Die zurzeit vorhandenen Barrieren im Internet ergeben sich aus dem Zusammenspiel der vier Komponenten, die von der Informationsdarstellung bis zur Informationsaufnahme führen. 20 Webdesigner Webseite Benutzer Ausgabegerät www.hessen-it.de 2.2 Der Webdesigner Ein Webdesigner gestaltet eine Webpräsenz für eine Zielgruppe, die er in den wenigsten Fällen genau kennt. Er berücksichtigt die technischen Möglichkeiten der zukünftigen Nutzer und auch mögliche Einschränkungen beim Design und der Programmierung der Webseite. Für die Sicherstellung der technischen Korrektheit testet er die Webseiten auf verschiedenen Browsern und Geräten. Solche Tests können sehr zeitintensiv werden, da für jede Ausgabeeinheit andere Parameter gelten. Jeder Browser zeigt zum Beispiel in jeder Version andere Fehler in der Interpretation von Stylesheets, die das Layout steuern. Oftmals stehen dem Entwickler aus Kostengründen nur wenige verschiedene Endgeräte zur Verfügung. Die verbreitetsten Browsertypen Anfang 2004 • für PC: Internet-Explorer 5.0, 5.5, 6.01, Opera 7, Netscape 7, Lynx • für Mac: Safari 1.2, Internet-Explorer 5.1 • für Linux / Unix: Konqueror, Lynx, Epiphany, Galeon, Mozilla • für Handys: Webviewer, Doris Browser, Mobile Explorer • für Handhelds: Internet-Explorer / Windows CE, NetFront, ThunderHawk (In Deutschland surfen mittlerweile 90 % mit dem Internet-Explorer.) 21 2 Unterschiedliche Sichtweisen oder wo liegen die Barrieren? Änderungen und Verbesserungen können erst durch Feedback von Kunden entstehen, die Probleme mit der Darstellung und / oder mit der Erfassung der Inhalte haben. Nachträgliche Änderungen sind meist sehr zeit- und kostenintensiv und werden deshalb in den meisten Fällen unterlassen, wenn die Probleme nur bei kleinen Nutzergruppen auftreten. Der Webdesigner hat keine Möglichkeit einer direkten Interaktion mit den Nutzern. 22 www.hessen-it.de 2.3 Die Webseite Ein Webauftritt (Website) besteht zumeist aus mehreren Webseiten, die auf einem Server bereitgestellt werden. Die Softwareausstattung des Webservers bestimmt hierbei die maximalen technischen Möglichkeiten, auf die der Ersteller der Webseiten zurückgreifen kann, um eine möglichst kundenspezifische Ausgabe zu erzeugen. Bei der Kommunikation zwischen Website und Anzeigegerät kann entweder der Benutzer aus einem vorgegebenen Angebot die gewünschte Darstellungsform auswählen. Eine andere Möglichkeit ist, dass die Website selbst die benutzerseitige Browser- oder Flashversion erkennt und die entsprechend formatierte Website dem Gerät zum Anzeigen übermittelt. Das Spektrum der angewendeten Techniken reicht von einer statischen Website bis hin zu einer datenbankgestützten, auf XML-Technik basierenden Website, die je nach Ausgabegerät geformt werden kann. Die Website kann also je nach technischer Realisierung dem anfordernden Ausgabegerät eine andere Version der Inhalte zur Verfügung stellen. Man kann die Darstellung von Webseiten in drei mögliche Techniken aufteilen: Die klassische Lösung Klassische Webseiten zeichnen sich dadurch aus, dass ihr Inhalt und das Layout fest codiert in der HTML-Seite stehen. Das Layout wird mit Hilfe von Tabellenstrukturen positioniert. Vorteil hierbei ist, dass das Wissen über die Darstellungsfehler der ver23 2 Unterschiedliche Sichtweisen oder wo liegen die Barrieren? schiedenen Browser sowie die nötigen Workarounds (= nicht die Lösung, sondern die Umgehung eines Problems) zum Handwerkszeug jedes Webdesigners gehören. Nachteil ist, dass Ausgabegeräte Inhalte nicht wie gewünscht darstellen können, wenn sie die genutzte Technik oder Auflösung nicht unterstützen. Alternative Ausgabeformate können nur durch Neuerstellen der Seite für ein anderes Medium realisiert werden. Das CSS-Design Bei CSS-Designs wird das Layout so weit wie möglich vom Inhalt getrennt und in Stylesheets zentral gespeichert. Vorteil hierbei ist eine sehr schnelle Umgestaltung des Designs oder von Designteilen in einer Datei, die Einfluss auf den gesamten Auftritt hat. Weiterhin wird die Darstellung auch für Geräte vereinfacht oder überhaupt erst möglich gemacht, die z. B. nur den Inhalt, nicht aber das Layout darstellen können. Ein Format für alle: XML (eXtensible Markup Language) XML ist der De-facto-Standard für den Austausch strukturierter Daten. Immer mehr Unternehmen gehen dazu über, XML sogar als Basis für die Kodierung von WebSeiten zu nutzen. Dabei werden die Inhalte in XML-Dokumenten direkt gespeichert oder aber die Inhalte kommen aus Datenbanken und werden dann in XML-Strukturen dargestellt. Die Daten liegen im XML-Format strukturiert vor und bieten damit eine ideale Basis, über XSL-Formatierer (eXtensible Stylesheet Language) in verschiedenen Layouts und Formaten dargestellt zu werden. Die Transformation und Formatierung geschehen on-the-fly (zur Zeit des Seitenaufrufes), wodurch die Daten in verschiedenen Formaten geliefert werden können. Die Vorteile liegen hierbei auf der Hand: 1. geringer Aufwand, auch bei der Pflege 2. Aktualität und Skalierbarkeit <?xml version="1.0"?> <dokument> <element 1> <inhalt attr </inhalt> </element1> <element 2> <inhalt> </inhalt> </element2> <element3> Datenbank 24 XML-Datei XSL-Formatierer www.hessen-it.de Zentrale Problempunkte Die zentralen Problempunkte bei der Zugänglichkeit von Angeboten aus dem Internet stellen sich folgendermaßen dar: • Multimediale Web-Angebote (Quick Time, Flash, AVI, animated GIF, MPEG, Java Applets, Javascript, DHTML usw.): Inhalte, die nur von hörenden Menschen wahrgenommen bzw. von Geräten mit Audioausgabe abgespielt werden können. Dies können z. B. Konferenzübertragungen sein. • Inhalte, die als Video oder Animation im Gesamtwerk die Information enthalten. Angezeigt werden können diese Formate nur auf Geräten, die über eine ausreichend dimensionierte Grafikausgabe verfügen. Für Menschen mit Sehbehinderungen, aber auch für geistig behinderte Menschen können diese schnellen Bewegungen irritierend sein, wenn sie sich nicht ausschalten lassen. Dadurch bleiben ihnen die Informationen verschlossen. • Inhalte, die als Bilder dargestellt sind, wie etwa Symbole, Schaubilder oder Photos. Kann das Ausgabegerät das Bild nicht darstellen oder ist der Betrachter nicht in der Lage das Bild aufzulösen, ist der Informationswert gleich null. • Interaktive Applikationen, wie z. B. Errechnung des BMI (Body-Mass-Index), oder verschiebbare Navigationselemente können nur auf wenigen Ausgabegeräten dargestellt werden, da die dazugehörige Technik nicht immer unterstützt wird. • Nur-Text-Versionen unterstützen nur eine spezielle Gruppe (Nutzer von Braillezeilen und Screen-Readern). Andere Barrieren für Menschen mit Körperbehinderungen, Hörbehinderungen, Seheinschränkungen, Farbenblindheit, für Menschen mit multiplen geringeren Funktionseinschränkungen (viele der älteren Menschen) werden auf der Originalseite nicht beseitigt. Diese Menschen werden auf den Sonderweg (Nur-Text) gezwungen. Ein reines Textangebot enthält aber für viele dieser Menschen erhebliche Barrieren. Daher enthalten dann sowohl die Nur-Text-Versionen als auch das eigentliche Angebot Barrieren. Die Aktualität des Alternativangebotes ist auch bis heute oft nicht vergleichbar mit dem der Originalseite. Es ist nicht barrierefrei im Sinne des BGG. 25 2 Unterschiedliche Sichtweisen oder wo liegen die Barrieren? 2.4 Ausgabegeräte Ausgabegeräte (die Hardware) können vielfältiger Natur sein und haben jeweils spezifische Eigenschaften, die unterschiedliche Techniken ausführen können. Je nach Einsatz oder Behinderung des Benutzers werden dabei andere Anforderungen an das Gerät gestellt. Da das Ausgabegerät auch gleichzeitig Eingabegerät ist, um mit dem WWW in Interaktion zu treten, fallen diesem Gerät besondere Aufgaben zu. Der Nutzer kann sein Anzeigegerät mit verschiedener Software bestücken oder sich den Inhalt auf alternativen Ausgabegeräten ausgeben lassen. Bei der Eingabe stellen sich Barrieren in der Form, dass z. B. ein Handy keine Maus besitzt oder der Benutzer die zu kleinen Knöpfe in der Website nicht treffen kann. Rund 30 Prozent der Internetnutzer sind auf technische Hilfen angewiesen. Der klassische PC verliert seine Rolle als einziges Gerät, um ins Internet zu gehen. Er wird immer mehr von mobilen Geräten wie Handhelds, Notebooks oder Handys abgelöst. Um Menschen mit Behinderungen den Zugang zu ermöglichen, können sich die Benutzer so genannter assistiver Technologien bedienen, mit denen sich die Einschränkungen (teilweise) kompensieren lassen. 26 www.hessen-it.de Die Ausgabegeräte lassen sich danach in drei Gruppen unterteilen: Geräte mit visueller Ausgabe Am verbreitetsten ist der Monitor, dessen Bild auf einem Computer errechnet wurde. Die Größe eines Monitors wird als Bildschirmdiagonale in Zoll sowie auch in Breite und Höhe durch die Anzahl seiner Bildpunkte (Pixel) angegeben. PC-Benutzer können mit wenig Aufwand den Monitor wechseln. Diese Möglichkeit bleibt Nutzern von Notebooks verschlossen. Die Bildpunkte sind nicht bei allen Monitoren gleich groß. Wird eine Schrift als 12 Pixel groß definiert, kann das zu unterschiedlichen Resultaten führen. Computer und Monitor legen die physikalischen und softwaretechnischen Grenzen des Darstellbaren fest. Die Grafikkarte errechnet mit einem eigenen Prozessor, was auf dem Monitor dargestellt wird. Er ist für die Farbtiefe verantwortlich, also die maximale Anzahl von Farben, die dargestellt werden können. Z. B. wäre ein 15-Zoll-Monitor mit seiner Standardauflösung von 800 x 600 Pixeln zur Darstellung einer auf 1280 x 960 Pixel optimierten Webseite gänzlich ungeeignet, da der Benutzer ständig hin und her scrollen müsste. Um im Internet zu surfen, benötigt man ein Programm, den so genannten Browser. Der Browser kann über das Protokoll http mit Webservern kommunizieren und in HTML geschriebene Webseiten darstellen. Werden Plugins (kleine Zusatzprogramme für den Browser, die das Betrachten multimedialer Anwendungen wie Video, Musik … ermöglichen) wie Flash oder Quick-Time zur Darstellung von Inhalten gefordert, müssen diese auch auf dem Rechner installiert sein, um die Inhalte erfassen zu können. Welche Software installiert ist, beeinflusst entscheidend, wie die Webseite angezeigt wird. Der Autor der Seite kann erst nach Durchsicht seiner Webstatistiken erkennen, welche Browser genutzt wurden. Es gibt unzählige Browser, die jeweils wieder in mehreren Versionen vorliegen. Die Browser unterscheiden sich in ihrer technischen Leistungsfähigkeit, also welche Anweisungen sie interpretieren können, sowie in ihrer Darstellung. Ein und dieselbe Webseite sieht ohne Optimierung auf jedem Browser unterschiedlich aus, mal sind die Unterschiede kaum zu sehen, bei einem anderen wird das Layout ganz anders dargestellt als vom Webdesigner vorgesehen. Die meisten Webbrowser sind kostenlos erhältlich und können parallel auf einem Computer installiert sein. In den meisten Firmennetzwerken und Behörden wird aber von den Systemadministratoren nur ein Browser zugelassen. Der Monitor wird von etwa 31 % der Sehbehinderten benutzt, die aber um der Lesbarkeit willen persönliche Einstellungen zu einer ihnen angenehmen Darstellung vornehmen. Dazu gehört zum Beispiel das Invertieren von Farben, weil vielleicht 27 2 Unterschiedliche Sichtweisen oder wo liegen die Barrieren? weiße Schrift auf schwarzem Hintergrund leichter zu lesen ist, das Abschalten von Grafiken und Animationen, um den Blick auf das Wesentliche zu erleichtern, oder es kann Zusatzsoftware benutzt werden wie der ScreenMagnifier, der einen Teil der „normalen“ Darstellung stark (bis zu 32fach) vergrößert wie eine Lupe. Alternativ dazu werden auch Großbildmonitore benutzt. Geräte mit auditiver Ausgabe Etwa 29 % der Sehbehinderten benötigen Software, welche die Informationen, die für den Bildschirm bestimmt sind, interpretiert, umwandelt und auditiv ausgibt. Der Screenreader ist eine dieser Varianten und gibt den Bildschirminhalt entweder über die Soundkarte in synthetischer Sprache wieder oder aber in Blindenschrift über die Braillezeile. Weitere Möglichkeiten bestehen durch die Nutzung eines AudioBrowsers, der Inhalte und Formatierungen rein akustisch weitergibt. Trotz der mittlerweile stark verbesserten Sprachausgabe erfordern diese Systeme vom Benutzer ein gewisses „Einhören“. Das Auslesen in verschiedenen Sprachen ist möglich. Die erste Bildschirmübersicht erfolgt akustisch, indem Leerzeilen, beschriebene Zeilen und Cursorzeilen deutlich voneinander unterschieden werden. Über Kommandos kann ein Spaltenschieber und ein Zeilenschieber gesteuert werden. Auf Wunsch wird ab einer bestimmten Position vorgelesen. Texte oder Druckvorlagen können eingescannt und dann mittels eines Textverarbeitungsprogramms vorgelesen werden. Probleme ergeben sich daraus, dass Screenreader nur reine Textzeichen erkennen können, die auf dem standardisierten, 256 Zeichen umfassenden Computerzeichensatz ASCII basieren. Es gibt noch kein System, das Grafiken, Animationen und Bilder für Blinde interpretieren kann. Beispiele für Bildschirmlese-Software (Screenreader) • HAL • Jaws • Dolphin • Henter-Joyce • Outspoken • IBM ScreenReader / 2 • Connect out loud 28 www.hessen-it.de Geräte mit mechanischer Ausgabe Das bekannteste Gerät zur mechanischen Ausgabe von Informationen für Blinde ist die Braillezeile. Es wird von ca. 15 % der blinden Surfer genutzt. Es gibt elektromagnetische, elektromechanische und piezoelektrische Module. Heute werden nur noch piezoelektrische Module eingesetzt, weil die Produktionskosten und die Geräuschentwicklung weitaus geringer sind. Die Stifte sind dabei in einer Matrix angeordnet und hintereinander geschaltet, so dass je eine komplette Bildschirmzeile in 8-PunktBraillezeichen dargestellt werden kann. Die Punkte können dabei (je nach Hersteller) nach Bedarf in unterschiedlichen Geschwindigkeiten vibrieren, um zusätzliche Informationen zu übertragen (z. B. Großbuchstaben, Zeichen oberhalb eines ASCIICodes von 127, Cursorposition, Einfügebetrieb). Die Dateneingabe erfolgt über die herkömmliche Tastatur. Die Braillezeile funktioniert nur dann, wenn der Bildschirm im Textmodus arbeitet, also nur die 256 ASCII-Zeichen darstellt. Das Auslesen des Bildschirmes mit diesem Gerät funktioniert so, als würde ein Sichtfenster über den Bildschirm bewegt. Braillezeile Heute ermöglicht eine Kommunikationssoftware, z. B. Jaws, Supernova oder Virgo, die Ausgabe in Blindendruck. Als Alternative zu Standgeräten gibt es tragbare Kleincomputer, die mit einer Braillezeile ausgestattet sind. Die gebräuchlichsten Geräte sind das „EHG Braille-Window“ und die „Papenmeyer-Braillezeile“. Ein weiteres Werkzeug ist die Tasthilfe, die von etwa 13 % der Sehbehinderten genutzt wird. Die meisten Systeme sind Kombinationen von Braillezeile, Sprachausgabe und Großbilddarstellung. 29 2 Unterschiedliche Sichtweisen oder wo liegen die Barrieren? 2.5 Der Benutzer Menschen mit verschiedensten Behinderungen haben Schwierigkeiten, das Internet zu benutzen. Der Begriff „sehbehindert“ Der Begriff „sehbehindert“ umfasst drei große Gruppen, deren Unterscheidungsmerkmal der Grad der Sehbehinderung ist. Dieser wird primär durch die Sehschärfe bestimmt. In manchen Fällen wird aber auch die Kontrolle des Gesichtsfeldes hinzugezogen, die bei Normalsichtigen 180° umfasst. Sehbehindert sind Menschen, die zwischen 30 und 5 Prozent des Sehvermögens eines normal sehenden Menschen haben. Praktisch blind sind Menschen, die noch 2 bis 5 Prozent des Sehvermögens besitzen. Sie können undeutlich Formen und Farben sehen oder bei recht guter Sehschärfe eine Einschränkung ihres Gesichtsfeldes auf 10° oder weniger haben. Meist ist das Gesichtsfeld auf einen konzentrischen Rest (Röhrensehen) verengt oder es besteht noch ein peripherer Rest durch einen Ausfall im Zentrum der Netzhaut. Mischformen sind auch möglich. Blind sind Menschen mit weniger als 2 Prozent Sehvermögen. 30 www.hessen-it.de Für Menschen mit Hörschädigungen werden die Barrieren in dem Maße zunehmen, wie die Technik voranschreitet und immer weitere Erhöhungen der Daten-Bandbreiten im Internet zulässt, wodurch Audio- und Video-Streaming ermöglicht werden. Menschen mit motorischen Störungen können den PC soweit benutzen, wie die Hände uneingeschränkt eingesetzt werden können. Ist die Bewegung der Hände vermindert, sind Ersatzstrategien gefordert, um den Computer zu bedienen. Mögliche Hilfen sind: • Einhandtastatur • Mund-, Augen- oder Sprachsteuerung der Maus Es kann der Fall auftreten, dass die Tastatur nicht genutzt werden kann und durch die Maus ersetzt wird, oder andersherum. Menschen mit eingeschränkten geistigen Fähigkeiten Es gibt viele Ursachen, die zu einer verminderten Aufnahme von Informationen führen. Dazu gehören Menschen, die aufgrund von Alterserscheinungen nicht mehr so reaktionsschnell und aufnahmebereit sind, und Kinder, die noch nicht genügend Erfahrung und Wissen in ihrem Leben gesammelt haben, sowie Menschen, die von Geburt an oder durch Unfälle geistig eingeschränkt sind. Sie verbindet, dass sie Schwierigkeiten haben, neue Informationen aufzunehmen, zu interpretieren und im Gedächtnis zu speichern. Navigationsgestaltung und Benutzerführung können deshalb einen großen Einfluss darauf haben, wie sich diese Menschen in Ihrem Angebot orientieren können. Eine einfache, auf wenige Schritte reduzierte Navigation mit hilfreichen Symbolen kann so etwas leisten und wird auch von allen anderen Benutzern geschätzt. Das gilt ebenso für die Ausdrucksweise (Fachwörter, Fremdwörter, Schachtelsätze usw.), die Sie auf Ihrer Webseite benutzen. 31 3 Was ist zu tun? 3 Was ist zu tun? Die meisten Websites sind von sich aus nicht barrierefrei. Häufig wurden bei der Erstellung Technologien eingesetzt, die bislang als völlig harmlos galten. Javascriptnavigationen, Flashelemente oder Frames kollidieren auf einmal mit der Idee der Barrierefreiheit. Der normale Benutzer soll aber weiterhin voll bedient werden, und die Barrierefreiheit ist als Zusatz zu sehen. Verfügt die Seite z. B. über ein dynamisch aufklappendes Menü und die eingesetzten Skripts sind nicht barrierefrei, gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Seiten benutzerfreundlicher zu machen. Echte Barrierefreiheit ist unter Umständen ein sehr weites Ziel. Barrierearmheit wird daher durch finanzielle und technische Rahmenbedingungen die anzustrebende Lösung sein. Als umfassende Lösung ließe sich über eine komplette Umstrukturierung und Neugestaltung unter dem Aspekt der Barrierefreiheit nachdenken. Erheblicher Aufwand und hohe Kosten wären die Folge. Vorteil ist dabei die strukturierte Herangehensweise an die Umsetzung. Weiterhin lässt sich im Voraus abklären, ob alle technischen Möglichkeiten und Hypes ausgeschöpft werden müssen, um die Zielgruppe zu erreichen. Eine weitere Möglichkeit wäre es, eine parallele Textversion anzubieten. Das erkauft man sich aber durch erhöhten Pflegeaufwand, noch dazu ist diese Lösung auch nur für bestimmte Nutzergruppen ideal (s. oben). Projektkalkulationen, die von EIQUS (Europäisches Institut für Qualitätssicherung und Standardisierung EWIV, www.eiqus.org, „Einfach machen: Barrierefreie Angebote“) durchgeführt wurden, zeigen, dass der kostengünstigste Weg darin besteht, die Hauptseiten barrierefrei umzustellen. Durch kluge Planung sind hier in vielen Fällen Lösungen möglich, die ohne eine vollständige und damit teure Umstellung auskommen. Das EIQUS empfiehlt weiterhin, in der Planungsphase Experten hinzuzuziehen, die aufgrund ihrer Projekterfahrung gute Lösungen entwickeln können. Gelingt es Ihnen im ersten Schritt, Ihre Hauptseiten der Priorität A konform zu gestalten und ein akzeptables Ergebnis in einem Textbrowser zu erzeugen, stehen den meisten Benutzern Ihrer Seite die Inhalte offen. Für die beauftragenden Unternehmen sei an dieser Stelle das Ergebnis unserer Umfrage verraten: Gut 40 Prozent der Webdesigner sagen, ein von vornherein barrierefrei realisierter Internetauftritt koste maximal 10 Prozent mehr als ein nicht barrierefreier. Ebenfalls gut 40 Prozent der Webdesigner sagen, ein nachträglich 32 www.hessen-it.de barrierefrei realisierter Internetauftritt koste 10 bis 50 Prozent mehr, 30 Prozent sagen sogar, er koste dann 50 bis 200 Prozent mehr als ein nicht barrierefreier Auftritt. Realisieren Sie Ihren barrierefreien Internet-Auftritt also möglichst von vornherein oder bei der nächsten großen Überarbeitung. Denn: In der Pflege sind barrierefreie Internetauftritte um vieles günstiger als nicht barrierefreie. Häufig der Königsweg: zunächst nur Hauptseiten barrierefrei realisieren. Wie testen ? Testen Sie selbst, wie sich andere Ihre Seite erschließen können: • Schalten Sie in Ihrem Browser die Grafik- und Multimediafunktionen aus. Alle Informationen sollten weiterhin verfügbar sein. • Versuchen Sie mit Hilfe der TAB-Taste durch Ihre Seite zu navigieren. Die Webseite sollte auch so zugänglich sein. Sie können so die Situation von Menschen simulieren, die keine Maus benutzen können. • Rufen Sie über die Seite www.delorie.com/web/lynxview.html Ihre Webseite auf. Der Service simuliert einen Textbrowser. Überprüfen Sie, ob die Inhalte linear sind und die Zusammenhänge der einzelnen Objekte erhalten bleiben. • Invertieren Sie die Farben Ihrer Webseite (wie das funktioniert, sehen Sie im Kapitel „Beispiele für Lösungsansätze“ unter Punkt 4). Überprüfen Sie, ob die Navigation funktioniert und die Bilder und Logos erkennbar sind. • Überprüfen Sie die Sprache Ihrer Texte. Kann Ihre Zielgruppe diese verstehen oder sollte sie einfacher gestaltet werden? Sind Abkürzungen, Fremdwörter und Fachbegriffe verständlich? • Überprüfen auf validen Code: W3C-HTML Validation Service: http://validator.w3.org/ W3C CSS-Validierungsservice: http://jigsaw.w3.org/css-validator/validator-text.html 33 3 Was ist zu tun? Wie testen? (Fortsetzung) • Online-Überprüfung: Wave: http://wave.webaim.org Cynthia says Portal: www.cynthiasays.com Barrierefinder (deutsch): www.barrierefinder.de • Tools: A-Prompt (kostenfreies Programm zum Überprüfen des WAI-Conformance-Levels): http://aprompt.snow.utoronto.ca/index.html Bobby (etwas älter und daher mit einigen Fehlinterpretationen): www.cast.org/bobby/ • Simulationen zur Farbwahrnehmung: Simulator von Farbblindheit für Webseiten und Bilder: www.vischeck.com/ Graustufenüberprüfung in MS Internet-Explorer als „Favorit“ einbauen: www.508compliant.com/tools.htm (Umschalten des Bildschirms auf einen Schwarz-Weiß-Modus) • Screenreader: Window Eyes, JAWS, Outspoken Version 8.0 for the Macintosh, Dolphin Software 34 www.hessen-it.de 4 Beispiele für Lösungsansätze (Checkliste) 12 Punkte zur Barrierefreiheit Bei der Konzeption barrierefreier Internetseiten spielt neben der Gestaltung die dahinter liegende Technik eine wichtige Rolle. Als Alternative zu grafischen Browsern wird in den folgenden Beispielen der Textbrowser Lynx verwendet. Mit Lynx lässt sich gut demonstrieren, wie die Ausgabe auf Screenreadern oder Braillezeilen erfolgen würde. 4.1 Alternative Darstellung für visuelle oder auditive Inhalte Eine echte Hürde für die Benutzer von Textbrowsern, Vorlesesoftware oder für Surfer mit ausgeschalteter Bildanzeigefunktion ist das Nichtvorhandensein von äquivalenten Alternativtexten für Bilder oder Videos. Der Inhalt bleibt den Nutzern verschlossen. Doch das alleinige Dasein von Alternativtexten (ALT-Tags) nützt oft wenig – etwa wenn der Benutzer bei der Ansage des Screenreaders zehnmal „Hier klicken“ zu hören bekommt. Heute gilt: Jede wichtige Information muss als Textversion vorliegen, zumindest alternativ. Dazu gehören auch Schaubilder, Übersichten und Zahlentabellen. Die Beschreibung sollte möglichst kurz und präzise sein. Testen Sie Ihre Website: Schalten Sie z. B. im Internet-Explorer über Extras / Internetoptionen / Erweitert im Bereich Multimedia den Punkt „Bilder anzeigen“ ab. Laden Sie Ihre Website erneut. 35 4 Beispiele für Lösungsansätze (Checkliste) – 12 Punkte zur Barrierefreiheit Als Beispiel die Startseite von www.stern.de am 7. Oktober 2003: Das obere Bild zeigt die Standardansicht. Im unteren Bild wurde der Browser so eingestellt, dass die Bilder nicht angezeigt werden. Das Stern-Logo wurde gut umgesetzt. Dass „Hier klicken“ auf das P. M. Magazin verlinkt, ist nicht erkennbar, und die aktuellen Bilder wurden überhaupt nicht kommentiert. Originalansicht alternative Darstellung 36 www.hessen-it.de 4.2 Klare Menüstruktur, einfache Navigation Achten Sie auf möglichst gut gegliederte Menüs. Dabei ist es nicht unbedingt wichtig, dass die Menüs kurz sind, sondern dass die Abgrenzungen zwischen den Inhaltsbereichen in einem Menü klar zu erkennen sind: schnelle Orientierung und Transparenz der Inhaltsstruktur – vom Überblick zum Detail. Achten Sie auf die richtige Wortwahl und versuchen Sie dem Nutzer auch das zu bieten, was das Wort hinter dem Link vermuten lässt. Bieten Sie versteckte Links an, die nur in Textbrowsern dargestellt werden, um die Navigation zu überspringen. Dies ist besonders wichtig für blinde Menschen, die mit der TAB-Taste nacheinander von Link zu Link springen. Verwenden Sie möglichst eindeutige Symbole und versehen Sie diese zusätzlich noch mit Text, um die Verständlichkeit zu erhöhen. Fachbegriffe und Anglizismen können Fachfremde und Nutzer mit fehlenden Fremdsprachenkenntnissen ausschließen. Die nebenstehende Seite zeigt wohl eine der bestgegliederten Navigationen im WWW. Die vier Kategorien sind gut voneinander abgesetzt, sowohl visuell als auch konzeptionell (Dr. Jakob Nielsen). Tipp 1: Wenn die Navigationspunkte als „HTML-Liste“ angelegt wurden, ist die Übersicht in einem Textbrowser unübertrefflich. Tipp 2: Wenn eine HTML-Liste nicht realisiert werden kann, machen Sie einen Punkt hinter die Beschreibung eines jeden Navigationspunktes. Der Screenreader weiß dann, dass er hier eine Pause machen muss. Ansonsten liest er die Navigationspunkte wie einen zusammenhängenden Satz. Tipp 3: Bauen Sie Sprungmarken in Ihre Dokumente ein, damit die Screenreader nicht bei jedem Seitenaufruf die gesamte Navigation vorlesen müssen, sondern diese überspringen können und der Benutzer direkt zum eigentlichen Inhalt gelangt. 37 4 Beispiele für Lösungsansätze (Checkliste) – 12 Punkte zur Barrierefreiheit 4.3 Eingabefelder vorbelegen Alle relevanten Inhalte müssen als Text vorhanden sein. Das gilt auch für Eingabefelder in Formularen. Sie sollten nicht leer gelassen werden, sondern mit sinnvollen Hilfestellungen vorbelegt werden. Damit der Benutzer die Vorbelegung nicht in jedem Feld erst entfernen muss, bietet es sich an, den Text mittels eines Javascriptes verschwinden zu lassen, wenn das Feld per Mausklick oder Tabulator aktiviert wird. Kontaktformular der Seite www.barrierefreies-webdesign.de 38 www.hessen-it.de 4.4 Informationen und Farben Sollen Informationen über Farbleitsysteme oder Farbcodes dargestellt werden, muss darauf geachtet werden, dass dadurch Farbenblinde nicht ausgeschlossen werden. Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen benötigen klare und starke Kontraste, um Bereiche voneinander abzugrenzen. Die schlechteste Kombination von Farben ist rot-grün, da ca. 8 % der männlichen Bevölkerung farbenblind ist. Lesen von rotem Text auf grünem Hintergrund und umgekehrt ist damit unmöglich. Ein Hintergrundbild verschlechtert die Lesbarkeit des Textes auf Ihrer Seite. Ob Ihre Website auch ohne Farben funktioniert, finden Sie heraus, wenn Sie im Internet-Explorer über Extras / Internetoptionen / Allgemein / Farben den Text auf Schwarz und den Hintergrund auf Weiß stellen. Danach bei Extras / Internetoptionen / Allgemein / Eingabehilfen / Farben auf Webseiten ignorieren. Beispiel sozialnetz-hessen.de (vor dem Relaunch): Die DHTML-Navigation führte bei Definition einer eigenen Hintergrundfarbe zur Unleserlichkeit. Sehbehinderte verwenden oft dunkle Hintergrundfarbe und eine helle Schrift für eine kontrastreichere Darstellung. Ansicht im Internet-Explorer ohne Modifikationen 39 4 Beispiele für Lösungsansätze (Checkliste) – 12 Punkte zur Barrierefreiheit Die gleiche Webseite. Im Browser wurde die Hintergrundfarbe auf Schwarz und die Textfarbe auf Weiß gestellt. Man sieht deutlich die Überlappung des ausgeklappten Navigationstextes mit dem Seitentext. Nach dem Relaunch und der Umstellung der Steuerskripte für die Navigation sind beide Texte lesbar. Schaut man sich die Seite in einem Browser ohne individuelle Einstellungen an, wird die Navigationserweiterung wie früher neben der Navigationsleiste dargestellt. 40 www.hessen-it.de Werden Grafiken mit transparentem Hintergrund angelegt, wie beispielsweise bei www.vischeck.com, tritt unter Umständen bei der invertierten Darstellung das Problem auf, dass das Logo nicht mehr erkennbar ist. Weiterhin sollten Abstände nicht durch transparente Grafiken, sondern durch Stylesheets realisiert werden. Logo Vischeck Logo Vischeck mit invertierten Farben 41 4 Beispiele für Lösungsansätze (Checkliste) – 12 Punkte zur Barrierefreiheit 4.5 Aufbau der Seite (Trennen von Inhalt und Layout) Korrekte Strukturelemente und Stylesheets befähigen Screenreader und Textbrowser, informationstragende Strukturen der Webseite auch richtig darzustellen. Wichtig ist es, Überschriften und Listen richtig auszuzeichnen und zu verwenden (zur Erinnerung: HTML ist eine Auszeichnungssprache mit Strukturelementen). Tabellen werden gerne als Gestaltungsmittel benutzt und können bei falschem Einsatz zu verwirrenden Darstellungen führen. Sie sollten als Positionierungsmittel vermieden werden. Besser ist es, CSS zur Formatierung zu benutzen. Beispiel: Suche im Sozialnetz vor der Überarbeitung und Neupräsentation (Relaunch) Originalansicht Das Bild der Lupe und das dazugehörige Eingabefeld zum Suchen liegen scheinbar nebeneinander. Tabellenstruktur Das Layout der Webseite wird durch Tabellenstrukturen aufgebaut. Das Bild der Lupe liegt in Tabelle 1, das Eingabefeld für die Suche in Tabelle 2. 42 www.hessen-it.de Ansicht im Textbrowser LYNX Das Bild der Lupe befindet sich am Anfang der Seite. Das Eingabefeld wird erst auf der dritten Seite erscheinen. Grund hierfür sind die zwei verschiedenen Tabellen, in denen sich die beiden zusammengehörigen Elemente befinden. Sie wurden aus ihrem logischen Zusammenhang gelöst. 43 4 Beispiele für Lösungsansätze (Checkliste) – 12 Punkte zur Barrierefreiheit 4.6 Frames (Rahmen) Frames sind für nichtgrafische Ausgaben schon immer problematisch gewesen, da bei ihnen, genau wie bei den Zellen einer Tabelle, der Gesamtblick verloren geht. Ältere blindengerechte Browser wie Lynx können Frames nicht lesen. Nur das komplette Auslesen jedes einzelnen Frames gibt Aufschlüsse darüber, ob dort relevante Informationen zur Verfügung stehen. Damit das Navigieren zwischen den einzelnen Frames nicht zu schwierig wird, ist es wichtig, die Frames sinnvoll zu betiteln. Ist das Navigieren in einem Frameset (= ein Behälter, der eine Sammlung von Frames aufnimmt) mit drei Frames noch möglich, wird es in einem verschachtelten Set mit fünf oder mehr Frames fast unmöglich. Frames sollten zur Layout-Gestaltung nicht oder nur sehr sparsam eingesetzt werden. Auf der Seite www.midgaardgames.com haben Benutzer von nicht grafischen Browsern erhebliche Probleme beim Navigieren durch die Frames: In der oben stehenden Abbildung wird die Startseite von www.midgaardgames.com im Textbrowser Lynx gezeigt. Um zu erfahren, was das Thema dieser Seite sein könnte, wird versuchsweise der Link zum centerFrame aktiviert. Die oben stehende Abbildung zeigt den Browserinhalt nach Klicken auf den Link centerFrame. Hier findet man nicht den Inhalt, sondern Links auf weitere Frames, die nicht näher erläutert sind. 44 www.hessen-it.de Hinter einem dieser Links verbirgt sich die eigentliche Webseite mit den Inhalten. Da sich die Hauptnavigation in dem topFrame verbirgt, der nur von der Startseite aufzurufen ist, wird es praktisch unmöglich, weitere Rubriken dieses Angebotes aufzurufen. Mangels eindeutiger Bezeichnung der verschiedenen Frames ist es dem Benutzer nicht möglich, zielgerichtet im Internetauftritt zu navigieren, und eine sinnvolle Nutzung für solche Nutzer daher nicht möglich. Wird die Webseite nicht mittels Framesets aufgebaut, können interessante Inhalte wesentlich einfacher mittels eines Lesezeichens im Browser (Bookmark) wiedergefunden werden. Bei der Verwendung von Frames sollte darauf geachtet werden, dass die einzelnen Frames skalierbar sind, so können auch Benutzer mit kleinen Bildschirmen und großer Schriftgradeinstellung die Texte lesen. www.midgaardgames.com: Aufteilung der Frames 45 4 Beispiele für Lösungsansätze (Checkliste) – 12 Punkte zur Barrierefreiheit Lösung: Besteht man zum Beispiel auf einer feststehenden Navigation links und einem scrollbaren Text auf der rechten Seite, benutzte man bisher Frames. Der Auftritt von www.netzwerk-baustelle.de schafft das ebenfalls – jedoch allein durch die intelligente Anwendung von Stylesheets. Vorteil: Der Inhalt und die Navigation stehen, wie die untere Abbildung zeigt, weiterhin auch Nutzern von nicht grafischen Browsern in gewohnter Weise zur Verfügung. 46 www.hessen-it.de 4.7 Schrift und Textdesign Bei den gängigen Browsern kann die Schriftgröße skaliert werden. Sehschwache Menschen haben so die Möglichkeit, die Textgröße ihren persönlichen Bedürfnissen anzupassen. Für normalsichtige Nutzer sollte die Schrift etwa 12 Punkt groß sein. Zur Auswahl stehen dazu: Absolute Einheiten: • am Bildschirm orientierte Angaben px (Pixel) • aus der Printwelt stammende pt (Points = Die Anzahl Punkte (Points oder Dots) ist von der verwendeten DPI / PPI-Anzahl abhängig. Bei einem 72-DPI-Ausgabemedium (Monitor) 72 Punkte je Inch oder in cm = 72 Pixel / Inch: 2,54 Inch / cm = 28,35 Pixel / cm) • oder pc (Pica – Ein Pica sind 12 Punkte) • Höhenangaben cm oder in (Inch) Relative Einheiten: • % (Prozent) Die referenzierte Einheit in Prozent umgerechnet • em (em-quad) Die Größe des betroffenen Elementes wird relativ zur Schriftgröße des großen M des referenzierten Elementes berechnet • ex (x-height) Die Größe des betroffenen Elementes wird relativ zur Schriftgröße des kleinen x des referenzierten Elementes berechnet • px (Pixel) Die Anzahl Pixel wird relativ zur verwendeten Auflösung des Ausgabemediums berechnet Die absoluten Schriftgrößen sind im Internet-Explorer nicht skalierbar und werden außerdem von jedem Browser unterschiedlich groß dargestellt. Prozentangaben eignen sich ebenso gut für Schriften wie die em Schriftgröße. Verwendet man em für die Schriftgröße, so wird der Text relativ zum Elternelement skaliert. Das heißt, ein Textabschnitt mit 0.9 em misst in seiner Höhe nur neunzig Prozent des umgebenden Textes. Das hört sich kompliziert an, lässt sich aber in der Praxis gut umsetzen. Schriften, die mit em formatiert werden, lassen sich in allen Browsern skalieren und sind somit das Mittel der Wahl. 47 4 Beispiele für Lösungsansätze (Checkliste) – 12 Punkte zur Barrierefreiheit Überprüfen der Skalierbarkeit von Text in Ihrer Webseite: Öffnen Sie den InternetExplorer, halten Sie die „Strg“-Taste gedrückt und drehen Sie gleichzeitig an dem Scrollrädchen Ihrer Maus. Der Text sollte, wenn er in der Größe variiert werden kann, größer oder kleiner werden – je nach Drehrichtung. Alternativ ist es auch möglich, die Textgröße im Internet-Explorer über Ansicht / Schriftgrad zu verändern. Schriften sollten möglichst nicht als Grafiken in das Dokument eingebettet sein, da sie dann nicht mehr skalierbar sind. Schriften, die nicht als Grafik vorliegen, werden außerdem auch wesentlich schneller geladen und dementsprechend früher angezeigt. Bei der Auswahl der Schriften sollten möglichst serifenlose genutzt werden, da diese wesentlich leichter am Monitor zu lesen sind (serifenlose Schriften besitzen keine Serifen, also keine Querstriche am Ende der Grundstriche). Unterteilen Sie große Textblöcke mit Hilfe geeigneter Stilmittel. Nutzen Sie Überschriften und Untertitel und formatieren Sie diese mit den h1 … h6 Tags statt mit dem Font-Tag oder „bold“. Nutzer von Textbrowsern haben so den Vorteil, durch die Textüberschriften springen zu können, um sich einen Überblick über die Seite zu verschaffen. Wichtig ist es, die Reihenfolge der Überschriftenebenen einzuhalten. h4 sollte also nicht direkt nach h1 folgen. 4.8 Blinkende, sich bewegende und sich selbst aktualisierende Texte Verzichten Sie lieber auf blinkende oder scrollende Buchstaben. Die HTML-Anweisungen, die dazu benötigt werden, verursachen in vielen Textbrowsern Fehler. Die sich bewegenden oder blinkenden Texte sind für viele Benutzer problematisch. Bewegte und blinkende Bilder werden hauptsächlich in der Banner-Werbung eingesetzt. Bei einer Blinkfrequenz von ca. 20 Hertz kann außerdem die Gefahr bestehen, dass ein Mensch, der unter Epilepsie leidet, einen Anfall bekommt. Aktualisieren sich die Internetseiten periodisch von alleine, kann dies für Menschen, die sehr langsam lesen, sehr verwirrend sein. Es kann nie vorhergesagt werden, wie lange ein Besucher benötigt, eine Seite durchzulesen. Aktualisiert sich die Seite, während sie von einem Screenreader abgearbeitet wird, kehrt dieser wieder an den Anfang zurück und liest die Seite von neuem vor. Wird die Seite ständig aktualisiert, sollte der Besucher darüber informiert werden und die Möglichkeit bekommen, selbst durch Drücken des „Aktualisieren“-Knopfes oder durch einen dafür bestimmten Link zu entscheiden, wann er die Seite erneut laden möchte. 48 www.hessen-it.de 4.9 Flash und PDF Eine rein auf Flash aufbauende Seite ist für Nutzer, die keinen Flashplayer installiert haben, nicht nutzbar. Überprüfen Sie mit dem Lynx-Browser, ob die in Ihrer Seite angebotenen Alternativen funktionieren. Mit gutem Beispiel geht hier die Firma Macromedia voran. Deren Nutzer mit installiertem Flashplayer bekommen eine sehr aufwändige Seite präsentiert, während Nutzer von Textbrowsern eine gut durchdachte und wohlstrukturierte Seite geboten bekommen. Erst seit der Version 6 ist Flash durch die standardisierte MSAA-Schnittstelle überhaupt mit Screenreadern nutzbar geworden. Animierte Inhalte, die Informationen vermitteln sollen, können auch von vielen sehenden Menschen nicht in der Geschwindigkeit, in der sie ablaufen, erfasst werden. PDF-Dokumente liegen genau wie Flash in einem Grafikformat vor und können dadurch nicht von Textbrowsern ausgewertet werden. Sie sind das einzige wirklich zuverlässige Format, ein Dokument im Originallayout ins Web zu bringen. Der Hersteller Adobe hat daher in der Version 5.0 die Möglichkeit geschaffen, mit Hilfe der MSAA-Schnittstelle den Inhalt vorzulesen. Weiterhin ist es möglich, mit Hilfe der Zusatzsoftware Magellan (www.bcl-computers.com) die PDF-Dateien in HTMLDokumente zu konvertieren. Um ein barrierefreies PDF-Formular zu erstellen, wird in der Regel wesentlich mehr Zeit benötigt als für ein barrierefreies HTMLFormular. MSAA ist die von Microsoft erdachte Microsoft Active Accessibility. Das ist eine Schnittstelle, die Hersteller nutzen können / müssen, um Informationen aus windowsbasierten Programmen nutzen / vorlesen zu können. 49 4 Beispiele für Lösungsansätze (Checkliste) – 12 Punkte zur Barrierefreiheit 4.10 Tabulatorreihenfolge Hyperlinks, Formularelemente und Objekte können mit Hilfe der Tabulatortaste nacheinander angesteuert werden. Dabei sollte die logische und natürliche Reihenfolge beibehalten werden. Steuern kann man dies durch die Benutzung des Tabindex-Tags. Vorname Vorname Name Name Vorname Vorname Name Absenden Absenden Name Reihenfolge des Tabulatorindexes: ohne (oben) und mit Tabindex (unten) 4.11 Tastaturkurzbefehle (Accesskeys) Die meisten Browser bieten die Möglichkeit, über Tastenkombinationen bestimmte Seiten oder Elemente einer Webseite zu erreichen. Wenn Sie unter Windows den Internet-Explorer verwenden, funktioniert dies mit der Taste ALT + Accesskey und Bestätigung mit der Eingabe-Taste. Opera 7 bietet den Zugang mit der Tastenkombination Umschalt + Esc. Netscape 6 und höher und andere Mozilla-Browser rufen bei Eingabe der definierten Tastenkombinationen (Alt-Taste mit entsprechendem Zeichen) das Zielobjekt sofort auf. In älteren Browsern wie Netscape 4 oder auch in Opera 5 / 6 funktionieren die Accesskeys nicht. Auf dem Mac ist die Tastenkombination Ctrl + Accesskey zu drücken. Die Beschreibung der Accesskeys sollte auf einer zentralen Seite hinterlegt sein und vom Betriebssystem verwendete Tastenkombinationen sollten nicht verwendet werden (z. B. ALT + F4: Schließen des aktuellen Fensters). Beispiel für die Verwendung von Accesskeys: ALT + 0 ALT + 1 ALT + 2 ALT + 3 ALT + 4 ALT + 5 ALT + 6 50 Hauptmenü der Website Anfang der jeweiligen Seite Inhalt der Seite (Textbeginn) Navigation der Seite Sitemap Suchfunktion Hilfe www.hessen-it.de 4.12 Valider Code Von den meisten Erstellern von Webseiten wird nicht beachtet, ob ihre Seite den Standards von HTML 1.0, HTML 3.0 usw. folgt. Die Browserhersteller folgten dem Trend zur Vermischung von verschiedenen Standards und bauten ihre Browser so tolerant wie möglich. Der Browser muss allerdings viel Zeit dafür aufwenden, den Code richtig zu interpretieren. Diese Toleranz ermöglicht es uns heute, sehr chaotische Webseiten zu erstellen, ohne dass es der normale Nutzer merkt. Verwendet man jedoch Geräte oder Techniken, die auf validen Code angewiesen sind, um eine Aktion auszuführen, treten Probleme in der Darstellung oder Verarbeitung auf. Ob der Code Ihrer Webseite valide (= gültig) ist, können Sie herausfinden, indem Sie den Validation Service des W3C in Deutsch nutzen. (http://validator.projektmedien.de/) Jedes HTML-Dokument sollte eine Deklaration (die Doctype Declaration DTD) besitzen, nach welchen Standards das Dokument zu verarbeiten ist. Der Ersteller des Dokumentes sollte sich auch danach richten. 51 5 Fazit 5 Fazit Bedenken Sie, dass kein Grundstück der Welt so viel wert ist wie Ihre Homepage, die kaum größer als eine DIN-A-4-Seite ist. Der gesamte Umsatz, den Sie sich von Ihrem Webauftritt erhoffen, wird durch diesen Kanal geschleust. Ihre Webseiten sind das Gesicht, dass Sie Ihren Kunden zeigen. Zunehmend werden die Kunden sich erst einmal im Internet ein Bild von der Firma machen, bevor sie ein Geschäft mit ihr eingehen wollen. Hier gilt es, Kompetenz, soziale Verantwortung und Innovationsfreude zu zeigen. Von der barrierefreien Gestaltung einer Internetpräsenz profitieren nicht nur Sehbehinderte und Blinde, sondern auch die zwei am schnellsten wachsenden Nutzergruppen im Internet, Senioren und Benutzer von mobilen Endgeräten. Die Verbesserung der Usability (Nutzbarkeit), kürzere Ladezeiten und Kompatibilität zu verschiedenster Ausgabesoftware lassen alle Nutzer und Betreiber des Internets profitieren. Gleichzeitig kann die Website wesentlich leichter von Suchmaschinen indiziert werden. Damit Ihre neuen Webauftritte diesen Anforderungen genügen, sollten Sie der ausführenden Agentur schon gleich am Anfang das Thema Barrierefreiheit ins Pflichtenheft schreiben. Dabei sollten Sie auf einer Dokumentation der angewandten Maßnahmen bestehen. Sie als Betreiber einer Website müssen sich von dem Gedanken verabschieden, dass das Endprodukt (die Webseite) bei jedem Benutzer gleich aussieht. Sie sollten daher darauf Wert legen, dass Ihr Produkt so gut wie möglich bei jedem Benutzer angezeigt wird. Nur wenn Sie akzeptieren, dass Sie das Aussehen nicht kontrollieren können, werden Sie in der Lage sein, gute Webseiten zu erstellen. Denn wichtiger als das Aussehen der Website ist der Inhalt. Gehalt geht vor Gestalt. Versuchen Sie, etablierte Techniken zu nutzen; die Chancen, dass die Inhalte Ihrer Website bei den Benutzern ankommen, steigen damit immens. Der Kontrollverlust bezieht sich aber nicht nur auf die einzelnen Unterseiten, sondern auf die Website insgesamt. Bücher oder Filme werden linear von vorne nach hinten gelesen. Wo der Besucher in Ihre Website einsteigt und wo er sie wieder verlässt, kann man nicht vorhersagen. Nur, je besser die Seite ist, desto länger wird er auch auf ihr verweilen. 52 www.hessen-it.de 6 Quellen und Links • www.barrierefinder.de Damit Sie sich einen ersten Eindruck von der Barrierefreiheit Ihrer Seite machen können, empfehlen wir den Online-Test Barrierefinder. Sie benötigen keinerlei Programmierkenntnisse, um den Test auszuführen. • browsers.evolt.org/ Webseite, von der sich fast alle Browser in allen Versionen herunterladen lassen. • validator.projektmedien.de/ Mit dem kostenlosen Tool lassen sich auf HTML und XHTML basierende WebSeiten und Dokumente auf Konformität mit W3C-Standards prüfen. • jigsaw.w3.org/css-validator/validator-uri.html Mit dem kostenlosen Tool lassen sich Stylesheets auf Konformität mit W3C-Standards prüfen. • aprompt.snow.utoronto.ca/ Mit diesem kostenlosen Tool, das Sie auf Ihrem Computer installieren müssen, bekommen Sie Vorschläge zur Erreichung der verschiedenen Prioritätsstufen für Ihre Website. • www.bifos.org Hilfen zum Schreiben von leicht verständlichen Texten, Wörterbuch für leicht verständliche Sprache. • www.inclusion-europe.org/documents/SAD66EETRDE.pdf Europäische Richtlinien für die Erstellung von leicht lesbaren Informationen. • www.barrierefreikommunizieren.de Detaillierte Informationen zu Hilfsmitteln im Computerbereich finden Sie in der Online-Datenbank, die vom „Technischen Jugendfreizeit- und Bildungsverein (tjfbv) e.V.“ erstellt wurde. • www.rehadat.de/ Rehadat ist das Informationssystem zur beruflichen Rehabilitation. Hier kann in einer Datenbank nach Hilfsmitteln gesucht werden. 53 6 Quellen und Links Hier finden Entwickler von Webseiten geballtes Know-how zum Thema Barrierefreiheit: • www.webaim.org/howto/tables • www.fernuni-hagen.de/FTB/new/service/eaccess/doc/access-d.htm • www.fernuni-hagen.de/FTB/new/service/eaccess/doc/check.htm • www.barrierefreies-webdesign.de/ • www.wob11.de • www.einfach-fuer-alle.de • www.webforall-heidelberg.de • www.webaccessibility.de/ • www.akademie.de/websiteaufbau/tipps-tricks/weiteres/franks-corner/xhtml.html Mailinglisten: • [email protected] • access.fit.fraunhofer.de/bika/waide.xhtml Das deutsche W3C-Büro und das Fraunhofer-Institut für Angewandte Informationstechnik bieten eine deutschsprachige Web-Accessibility-Mailingliste. Literatur: • Barrierefreies Webdesign, ISBN 87-90785-75-4, 1. Ausgabe. Auflage: 2001-11, von Jan Eric Hellbusch • Homepage Usability, ISBN 3-8272-6290-9, Jakob Nielsen und Marie Tahir, 2002, Markt+Technik Verlag • Auszeichnungssprachen von Prof. Dr. Wolfgang Weitz, FH Wiesbaden, 2003 54 www.hessen-it.de 7 Gesetzestexte Im Folgenden ist die Anlage 1 zur „Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung – BITV“ wiedergegeben. Die technischen Inhalte wurden grundsätzlich den Zugänglichkeitsrichtlinien für Web-Inhalte in der Version 1.0 („Web Content Accessibility Guidelines 1.0“) des World Wide Web Consortiums („W3C“) vom 5. Mai 1999 entnommen. Die Darstellung der einzelnen Anforderungen und Bedingungen der Rechtsverordnung BITV ist in diesem Dokument getrennt für die Prioritäten I und II wiedergegeben; eine Übersicht über alle Anforderungen liegt auf den Internetseiten des FTB ebenfalls vor. Anmerkung Im ursprünglichen Dokument ist als Nummerierung für die zwei Prioritätsstufen der Rechtsverordnung eine römische Ziffer vorgesehen. Anforderungen und Bedingungen sind numerisch als Gliederung angezeigt. Die Nummerierung von Anforderung 1, Bedingung 2 steht zum Beispiel als 1.2 . Vor der Nummer der jeweils im Folgenden aufgeführten Bedingung ist dementsprechend die Nummer der jeweiligen Anforderung mitzulesen. Die Aufarbeitung erfolgte durch das Team von www.wob11.de. Vorwort Dieses Dokument enthält keine Vorgaben zur grundlegenden Technik, die für die Bereitstellung von elektronischen Inhalten und Informationen verwendet wird (Server, Router, Netzwerkarchitekturen und Protokolle, Betriebssysteme usw.) und hinsichtlich der zu verwendenden Benutzeragenten. Die Anforderungen und Bedingungen beziehen sich allein auf die der Nutzerin / dem Nutzer angebotenen elektronischen Inhalte und Informationen. Die Anforderungen und Bedingungen dieser Anlage basieren grundsätzlich auf den Zugänglichkeitsrichtlinien für Web-Inhalte 1.0 (Web Content Accessibility Guidelines 1.0) des World Wide Web Consortiums vom 5. Mai 1999. Die in Teil 1 dieser Anlage enthaltenen, bei ihrem ersten Auftreten im Text durch Unterstreichung kenntlich gemachten, grundlegenden technischen Fachbegriffe sind in Teil 2 (Glossar) erläutert. 55 7 Gesetzestexte Priorität I Anforderung 1 1. Für jeden auditiven oder visuellen Inhalt sind geeignete äquivalente Inhalte bereitzustellen, die den gleichen Zweck oder die gleiche Funktion wie der originäre Inhalt erfüllen. Bedingungen für Anforderung 1: Für jedes Nicht-Text-Element ist ein äquivalenter Text bereitzustellen. Dies gilt insbesondere für Bilder, graphisch dargestellten Text einschließlich Symbolen, Regionen von Imagemaps, Animationen (z. B. animierte GIFs), Applets und programmierte Objekte, Zeichnungen, die auf der Verwendung von Zeichen und Symbolen des ASCIICodes basieren (ASCII-Zeichnungen), Frames, Scripts, Bilder, die als Punkte in Listen verwendet werden, Platzhalter-Graphiken, graphische Buttons, Töne (abgespielt mit oder ohne Einwirkung des Benutzers), Audio-Dateien, die für sich allein stehen, Tonspuren von Videos und Videos. 2. Für jede aktive Region einer serverseitigen Imagemap sind redundante Texthyperlinks bereitzustellen. 3. Für Multimedia-Präsentationen ist eine Audio-Beschreibung der wichtigen Informationen der Videospur bereitzustellen. 4. Für jede zeitgesteuerte Multimedia-Präsentation (insbesondere Film oder Animation) sind äquivalente Alternativen (z. B. Untertitel oder Audiobeschreibungen der Videospur) mit der Präsentation zu synchronisieren. Anforderung 2 Texte und Graphiken müssen auch dann verständlich sein, wenn sie ohne Farbe betrachtet werden. 1. Alle mit Farbe dargestellten Informationen müssen auch ohne Farbe verfügbar sein, z. B. durch den Kontext oder die hierfür vorgesehenen Elemente der verwendeten Markup-Sprache. 2. Bilder sind so zu gestalten, dass die Kombinationen aus Vordergrund- und Hintergrundfarbe auf einem Schwarz-Weiß-Bildschirm und bei der Betrachtung durch Menschen mit Farbfehlsichtigkeiten ausreichend kontrastieren. 56 www.hessen-it.de Anforderung 3 Markup-Sprachen (insbesondere HTML) und Stylesheets sind entsprechend ihrer Spezifikationen und formalen Definitionen zu verwenden. 1. Soweit eine angemessene Markup-Sprache existiert, ist diese anstelle von Bildern zu verwenden, um Informationen darzustellen. 2. Mittels Markup-Sprachen geschaffene Dokumente sind so zu erstellen und zu deklarieren, dass sie gegen veröffentlichte formale Grammatiken validieren. 3. Es sind Stylesheets zu verwenden, um die Text- und Bildgestaltung sowie die Präsentation von mittels Markup-Sprachen geschaffener Dokumente zu beeinflussen. 4. Es sind relative anstelle von absoluten Einheiten in den Attributwerten der verwendeten Markup-Sprache und den Stylesheet-Property-Werten zu verwenden. 5. Zur Darstellung der Struktur von mittels Markup-Sprachen geschaffener Dokumente sind Überschriften-Elemente zu verwenden. 6. Zur Darstellung von Listen und Listenelementen sind die hierfür vorgesehenen Elemente der verwendeten Markup-Sprache zu verwenden. 7. Zitate sind mittels der hierfür vorgesehenen Elemente der verwendeten Markup-Sprache zu kennzeichnen. Anforderung 4 Sprachliche Besonderheiten wie Wechsel der Sprache oder Abkürzungen sind erkennbar zu machen. Wechsel und Änderungen der vorherrschend verwendeten natürlichen Sprache sind kenntlich zu machen. Anforderung 5 Tabellen sind mittels der vorgesehenen Elemente der verwendeten Markup-Sprache zu beschreiben und in der Regel nur zur Darstellung tabellarischer Daten zu verwenden. 1. In Tabellen, die tabellarische Daten darstellen, sind die Zeilen- und Spaltenüberschriften mittels der vorgesehenen Elemente der verwendeten MarkupSprache zu kennzeichnen. 57 7 Gesetzestexte 2. Soweit Tabellen, die tabellarische Daten darstellen, zwei oder mehr Ebenen von Zeilen- und Spaltenüberschriften aufweisen, sind mittels der vorgesehenen Elemente der verwendeten Markup-Sprache Datenzellen und Überschriftenzellen einander zuzuordnen. 3. Tabellen sind nicht für die Text- und Bildgestaltung zu verwenden, soweit sie nicht auch in linearisierter Form dargestellt werden können. 4. Soweit Tabellen zur Text- und Bildgestaltung genutzt werden, sind keine der Strukturierung dienenden Elemente der verwendeten Markup-Sprache zur visuellen Formatierung zu verwenden. Anforderung 6 Internetangebote müssen auch dann nutzbar sein, wenn der verwendete Benutzeragent neuere Technologien nicht unterstützt oder diese deaktiviert sind. 1. Es muss sichergestellt sein, dass mittels Markup-Sprachen geschaffene Dokumente verwendbar sind, wenn die zugeordneten Stylesheets deaktiviert sind. 2. Es muss sichergestellt sein, dass Äquivalente für dynamischen Inhalt aktualisiert werden, wenn sich der dynamische Inhalt ändert. 3. Es muss sichergestellt sein, dass mittels Markup-Sprachen geschaffene Dokumente verwendbar sind, wenn Scripts, Applets oder andere programmierte Objekte deaktiviert sind. 4. Es muss sichergestellt sein, dass die Eingabebehandlung von Scripts, Applets oder anderen programmierten Objekten vom Eingabegerät unabhängig ist. 5. Dynamische Inhalte müssen zugänglich sein. Insoweit dies nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand zu realisieren ist, sind gleichwertige alternative Angebote unter Verzicht auf dynamische Inhalte bereitzustellen. (In der Begründung zur Rechtsverordnung BITV wird unter „§ 3: Anzuwendende Standards“ genauer angegeben, was mit „unverhältnismäßig“, „hoher Aufwand“, „bestem Bemühen“ und Ähnlichem gemeint ist. Insbesondere wird in dieser Begründung deutlich gemacht, dass „Nur-Text-Seiten“ keine wünschenswerte Lösung darstellen; siehe auch Anforderungen und Bedingungen 10 und 11.3). 58 www.hessen-it.de Anforderung 7 Zeitgesteuerte Änderungen des Inhalts müssen durch die Nutzerin / den Nutzer kontrollierbar sein. 1. Bildschirmflackern ist zu vermeiden. 2. Blinkender Inhalt ist zu vermeiden. 3. Bewegung in mittels Markup-Sprachen geschaffener Dokumente ist entweder zu vermeiden oder es sind Mechanismen bereitzustellen, die der Nutzerin / dem Nutzer das Einfrieren der Bewegung oder die Änderung des Inhalts ermöglichen. 4. Automatische periodische Aktualisierungen in mittels Markup-Sprachen geschaffener Dokumente sind zu vermeiden. 5. Die Verwendung von Elementen der Markup-Sprache zur automatischen Weiterleitung ist zu vermeiden. Insofern auf eine automatische Weiterleitung nicht verzichtet werden kann, ist der Server entsprechend zu konfigurieren. Anforderung 8 Die direkte Zugänglichkeit der in Internetangeboten eingebetteten Benutzerschnittstellen ist sicherzustellen. 1. Programmierte Elemente (insbesondere Scripts und Applets) sind so zu gestalten, dass sie entweder direkt zugänglich oder kompatibel mit assistiven Technologien sind. Anforderung 9 Internetangebote sind so zu gestalten, dass Funktionen unabhängig vom Eingabegerät oder Ausgabegerät nutzbar sind. 1. Es sind clientseitige Imagemaps bereitzustellen, es sei denn die Regionen können mit den verfügbaren geometrischen Formen nicht definiert werden. 2. Jedes über eine eigene Schnittstelle verfügende Element muss in geräteunabhängiger Weise bedient werden können. 3. In Scripts sind logische anstelle von geräteabhängigen Event-Handlern zu spezifizieren. 59 7 Gesetzestexte Anforderung 10 Die Verwendbarkeit von nicht mehr dem jeweils aktuellen Stand der Technik entsprechenden assistiven Technologien und Browsern ist sicherzustellen, so weit der hiermit verbundene Aufwand nicht unverhältnismäßig ist. (In der Begründung zur Rechtsverordnung BITV wird unter „§ 3: Anzuwendende Standards“ genauer angegeben, was mit „unverhältnismäßig“, „hoher Aufwand“, „bestem Bemühen“ und Ähnlichem gemeint ist. Insbesondere wird in dieser Begründung deutlich gemacht, dass „Nur-Text-Seiten“ keine wünschenswerte Lösung darstellen; siehe auch Anforderungen und Bedingungen 6.5 und 11.3). 1. Das Erscheinenlassen von Pop-Ups oder anderen Fenstern ist zu vermeiden. Die Nutzerin / der Nutzer ist über Wechsel der aktuellen Ansicht zu informieren. 2. Bei allen Formular-Kontrollelementen mit implizit zugeordneten Beschriftungen ist dafür Sorge zu tragen, dass die Beschriftungen korrekt positioniert sind. Anforderung 11 Die zur Erstellung des Internetangebots verwendeten Technologien sollen öffentlich zugänglich und vollständig dokumentiert sein, wie z. B. die vom World Wide Web Consortium entwickelten Technologien. 1. Es sind öffentlich zugängliche und vollständig dokumentierte Technologien in ihrer jeweils aktuellen Version zu verwenden, soweit dies für die Erfüllung der angestrebten Aufgabe angemessen ist. 2. Die Verwendung von Funktionen, die durch die Herausgabe neuer Versionen überholt sind, ist zu vermeiden. 3. Soweit auch nach bestem Bemühen die Erstellung eines barrierefreien Internetangebots nicht möglich ist, ist ein alternatives, barrierefreies Angebot zur Verfügung zu stellen, das äquivalente Funktionalitäten und Informationen gleicher Aktualität enthält, soweit es die technischen Möglichkeiten zulassen. Bei Verwendung nicht barrierefreier Technologien sind diese zu ersetzen, sobald aufgrund der technologischen Entwicklung äquivalente, zugängliche Lösungen verfügbar und einsetzbar sind. (In der Begründung zur Rechtsverordnung BITV wird unter „§ 3: Anzuwendende Standards“ genauer angegeben, was mit „unverhältnismäßig“, „hoher Aufwand“, „bestem Bemühen“ und Ähnlichem gemeint ist. Insbesondere wird in dieser Begründung deutlich gemacht, dass „Nur-Text-Seiten“ keine wünschenswerte Lösung darstellen; siehe auch Anforderungen und Bedingungen 6.5 und 10). 60 www.hessen-it.de Anforderung 12 Der Nutzerin / dem Nutzer sind Informationen zum Kontext und zur Orientierung bereitzustellen. 1. Jeder Frame ist mit einem Titel zu versehen, um Navigation und Identifikation zu ermöglichen. 2. Der Zweck von Frames und ihre Beziehung zueinander ist zu beschreiben, soweit dies nicht aus den verwendeten Titeln ersichtlich ist. 3. Große Informationsblöcke sind mittels Elementen der verwendeten MarkupSprache in leichter handhabbare Gruppen zu unterteilen. 4. Beschriftungen sind genau ihren Kontrollelementen zuzuordnen. Anforderung 13 Navigationsmechanismen sind übersichtlich und schlüssig zu gestalten. 1. Das Ziel jedes Hyperlinks muss auf eindeutige Weise identifizierbar sein. 2. Es sind Metadaten bereitzustellen, um semantische Informationen zu Internetangeboten hinzuzufügen. 3. Es sind Informationen zur allgemeinen Anordnung und Konzeption eines Internetangebots, z. B. mittels eines Inhaltsverzeichnisses oder einer Sitemap, bereitzustellen. 4. Navigationsmechanismen müssen schlüssig und nachvollziehbar eingesetzt werden. Anforderung 14 Das allgemeine Verständnis der angebotenen Inhalte ist durch angemessene Maßnahmen zu fördern. Für jegliche Inhalte ist die klarste und einfachste Sprache zu verwenden, die angemessen ist. 61 7 Gesetzestexte Priorität II Anforderung 1 Für jeden Audio oder visuellen Inhalt sind geeignete äquivalente Inhalte bereitzustellen, die den gleichen Zweck oder die gleiche Funktion wie der originäre Inhalt erfüllen. 1. Für jede aktive Region einer clientseitigen Imagemap sind redundante Texthyperlinks bereitzustellen. Anforderung 2 Texte und Graphiken müssen auch dann verständlich sein, wenn sie ohne Farbe betrachtet werden. 1. Texte sind so zu gestalten, dass die Kombinationen aus Vordergrund- und Hintergrundfarbe auf einem Schwarz-Weiß-Bildschirm und bei der Betrachtung durch Menschen mit Farbfehlsichtigkeiten ausreichend kontrastieren. Anforderung 3 Markup-Sprachen (insbesondere HTML) und Stylesheets sind entsprechend ihrer Spezifikationen und formalen Definitionen zu verwenden. Anforderung 4 Sprachliche Besonderheiten wie Wechsel der Sprache oder Abkürzungen sind erkennbar zu machen. 1. Abkürzungen und Akronyme sind an der Stelle ihres ersten Auftretens im Inhalt zu erläutern und durch die hierfür vorgesehenen Elemente der verwendeten Markup-Sprache kenntlich zu machen. 2. Die vorherrschend verwendete natürliche Sprache ist durch die hierfür vorgesehenen Elemente der verwendeten Markup-Sprache kenntlich zu machen. 62 www.hessen-it.de Anforderung 5 Tabellen sind mittels der vorgesehenen Elemente der verwendeten Markup-Sprache zu beschreiben und in der Regel nur zur Darstellung tabellarischer Daten zu verwenden. 1. Für Tabellen sind unter Verwendung der hierfür vorgesehenen Elemente der genutzten Markup-Sprache Zusammenfassungen bereitzustellen. 2. Für Überschriftenzellen sind unter Verwendung der hierfür vorgesehenen Elemente der genutzten Markup-Sprache Abkürzungen bereitzustellen. Anforderung 6 Internetangebote müssen auch dann nutzbar sein, wenn der verwendete Benutzeragent neuere Technologien nicht unterstützt oder diese deaktiviert sind. Anforderung 7 Zeitgesteuerte Änderungen des Inhalts müssen durch die Nutzerin, den Nutzer kontrollierbar sein. Anforderung 8 Die direkte Zugänglichkeit der in Internetangeboten eingebetteten Benutzerschnittstellen ist sicherzustellen. Anforderung 9 Internetangebote sind so zu gestalten, dass Funktionen unabhängig vom Eingabegerät oder Ausgabegerät nutzbar sind. 1. Es ist eine mit der Tabulatortaste navigierbare, nachvollziehbare und schlüssige Reihenfolge von Hyperlinks, Formularkontrollelementen und Objekten festzulegen. 2. Es sind Tastaturkurzbefehle für Hyperlinks, die für das Verständnis des Angebots von entscheidender Bedeutung sind (einschließlich solcher in clientseitigen Imagemaps), Formularkontrollelemente und Gruppen von Formularkontrollelementen bereitzustellen. 63 7 Gesetzestexte Anforderung 10 Die Verwendbarkeit von nicht mehr dem jeweils aktuellen Stand der Technik entsprechenden assistiven Technologien und Browsern ist sicherzustellen, soweit der hiermit verbundene Aufwand nicht unverhältnismäßig ist. (In der Begründung zur Rechtsverordnung BITV wird unter „§ 3: Anzuwendende Standards“ genauer angegeben, was mit „unverhältnismäßig“, „hoher Aufwand“, „bestem Bemühen“ und Ähnlichem gemeint ist. Insbesondere wird in dieser Begründung deutlich gemacht, dass „Nur-Text-Seiten“ keine wünschenswerte Lösung darstellen; siehe auch Anforderungen und Bedingungen 6.5 und 11.3). 1. Für alle Tabellen, die Text in parallelen Spalten mit Zeilenumbruch enthalten, ist alternativ linearer Text bereitzustellen. 2. Leere Kontrollelemente in Eingabefeldern und Textbereichen sind mit Platzhalterzeichen zu versehen. 3. Nebeneinanderliegende Hyperlinks sind durch von Leerzeichen umgebene, druckbare Zeichen zu trennen. Anforderung 11 Die zur Erstellung des Internetangebots verwendeten Technologien sollen öffentlich zugänglich und vollständig dokumentiert sein, wie z. B. die vom World Wide Web Consortium entwickelten Technologien. 1. Der Nutzerin / dem Nutzer sind Informationen bereitzustellen, die es ihnen erlauben, Dokumente entsprechend ihren Vorgaben (z. B. Sprache) zu erhalten. Anforderung 12 Der Nutzerin / dem Nutzer sind Informationen zum Kontext und zur Orientierung bereitzustellen. Anforderung 13 Navigationsmechanismen sind übersichtlich und schlüssig zu gestalten. 1. Es sind Navigationsleisten bereitzustellen, um den verwendeten Navigationsmechanismus hervorzuheben und einen Zugriff darauf zu ermöglichen. 2. Inhaltlich verwandte oder zusammenhängende Hyperlinks sind zu gruppieren. 64 www.hessen-it.de Die Gruppen sind eindeutig zu benennen und müssen einen Mechanismus enthalten, der das Umgehen der Gruppe ermöglicht. 3. Soweit Suchfunktionen angeboten werden, sind der Nutzerin / dem Nutzer verschiedene Arten der Suche bereitzustellen. 4. Es sind aussagekräftige Informationen am Anfang von inhaltlich zusammenhängenden Informationsblöcken (z. B. Absätzen, Listen) bereitzustellen, die eine Differenzierung ermöglichen. 5. Soweit inhaltlich zusammenhängende Dokumente getrennt angeboten werden, sind Zusammenstellungen dieser Dokumente bereitzustellen. 6. Es sind Mechanismen zum Umgehen von ASCII-Zeichnungen bereitzustellen. Anforderung 14 Das allgemeine Verständnis der angebotenen Inhalte ist durch angemessene Maßnahmen zu fördern. 1. Text ist mit graphischen oder Audio-Präsentationen zu ergänzen, sofern dies das Verständnis der angebotenen Information fördert. 2. Der gewählte Präsentationsstil ist durchgängig beizubehalten. Hinweis des Bundesministeriums der Justiz: Diese Gesetzestexte sind nicht die amtliche Fassung. Diese finden Sie nur im Bundesgesetzblatt. 65 8 Anbieter 8 Anbieter mit Erfahrung im Bereich Barrierefreiheit activeWeb GmbH Kontakt 64293 Darmstadt, Rösslerstraße 88 Telefon 06151/6685460, Fax 06151/6685466 [email protected], www.active-web.de Ansprechpartner Katja Schütz, Vertriebsassistenz Telefon 06151/6685463, [email protected] Mitarbeiter 20 (fest), 2 (frei) Ausgabemedien PC-Monitor Anwendungen Website Referenz für Barrierefreiheit Sozialnetz Hessen Content-Management-Plattform für ein barrierefreies Sozial-Portal in Hessen www.sozialnetz.de Optimiert für PC-Monitor, Braille-Zeilen, Vorlesesoftware Standards W3C-AI Weitere Referenz CMS für barrierefreie Website (Aktion für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Bau) www.netzwerk-baustelle.de Optimiert für PC-Monitor, Braille-Zeilen, Vorlesesoftware Standards W3C-AI Anlei-Services GmbH Kontakt 34117 Kassel, Ständeplatz 6-16 Telefon 0561/10042627, Fax 0561/10041627 www.lwv-hessen.de Ansprechpartner Hubert Kothe, Geschäftsführer Telefon 0561/10042627, [email protected] Mitarbeiter 1 (fest), 10 Ausgabemedien PC-Monitor, Braille-Zeilen, Vorlesesoftware Referenz für Barrierefreiheit ANLEI (Landeswohlfahrtsverband Hessen) Software zur Bearbeitung der überörtlichen Sozialhilfe Optimiert für PC-Monitor, Braille-Zeilen, Vorlesesoftware 66 www.hessen-it.de ATIP GmbH Kontakt 60314 Frankfurt am Main, Daimlerstraße 32 Telefon 069/941963178, Fax 069/941963188 [email protected], www.atip.de Ansprechpartner Herbert Reininger Telefon 069/941963176, [email protected] Mitarbeiter 8 (fest), 5 (frei) Ausgabemedien Handheld, Vorlesesoftware Anwendungen Spracheingabe, Sprachausgabe Referenz für Barrierefreiheit Multimodater Browser für Web-Applikationen Kombinierbare Sprachsteuerung und Stifteingabe am PDA Optimiert für Handheld Bohm Nonnen Urhahn Büro für interaktive Medien GmbH Kontakt 64295 Darmstadt, Havelstraße 26 Telefon 06151/300880, Fax 06151/3008822, www.bnu.de Ansprechpartner Franz-Rudolf Urhahn, Geschäftsführer Telefon 06151/3008812, [email protected] Mitarbeiter 7 Ausgabemedien PC-Monitor, Handheld, Vorlesesoftware Anwendungen Website, E-Shop, Spracheingabe, Sprachausgabe Referenz für Barrierefreiheit Jugendserver, Infoportal im Auftrag des Bundes www.jugendserver.de Optimiert für PC-Monitor Standards W3C-AAA Weitere Referenz Deutsche Sportjugend, Infoportal der DSJ www.DSJ.de Optimiert für PC-Monitor Standards W3C-AAA 67 8 Anbieter David Promies Multimedia Kontakt 65185 Wiesbaden, Schillerplatz 1-2 Telefon 0611/3417959, Fax 0611/513626845 [email protected], www.promies-media.de Ansprechpartner David Promies, Geschäftsführer Mitarbeiter ? / 1 (frei) Ausgabemedien PC-Monitor, Vorlesesoftware Anwendungen Website Referenz für Barrierefreiheit fh-welcome – das Schülerportal der FH Frankfurt Die erste eigenständige Schülerwebsite einer deutschen Fachhochschule www.fh-welcome.de Optimiert für PC-Monitor, Vorlesesoftware Standards W3C-AI AA Weitere Referenz Sozialnetz Hessen (in Kooperation mit VorSicht GmbH) Relaunch des Informationsportals für Arbeit, Gesellschaft und Soziales (ab Mitte Oktober 2003) www.sozialnetz.de Optimiert für PC-Monitor, Vorlesesoftware Standards W3C-AI AA Die Firma – Innovative Kommunikation GmbH Kontakt 65183 Wiesbaden, Schwalbacher Straße 74 Telefon 0611/2385010, Fax 0611/2385011 [email protected], www.diefirma.de Ansprechpartner Bettina Stramitzer, Projektleitung Telefon 0611/2385016, [email protected] Mitarbeiter 15 (fest), 4 (frei) Ausgabemedien PC-Monitor, Handheld, Braille-Zeilen, Vorlesesoftware, WEB-TV Anwendungen Website, E-Shop, E-Mail/Web-Mail, Sprachausgabe Referenz für Barrierefreiheit Netzwerk Baustelle, eine bundesweite Aktion für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Bau, www.netzwerk-baustelle.de Optimiert für PC-Monitor, Handheld, Braille-Zeilen, Vorlesesoftware Standards W3C (u.a.), Diverse Weitere Referenz Diverse Angebote Optimiert für PC-Monitor, Handheld 68 www.hessen-it.de INTERA GmbH Kontakt 63457 Hanau, Rodenbacher Chaussee 6 Telefon 06181/9454400, Fax 06181/9454499 [email protected], www.intera.de Ansprechpartner Jan Hüskes Telefon 06181/9454413, [email protected] Ausgabemedien PC-Monitor, Handy, imode Anwendungen Website, E-Shop Referenz für Barrierefreiheit AVIS imode www.avis.de Optimiert für PC-Monitor, Handy, imode Magistrat der Stadt Lorsch Kontakt 64653 Lorsch, Kaiser-Wilhelm-Platz 1 Telefon 06251/59670, Fax 06251/5967200 [email protected], www.lorsch.de Ansprechpartner Karsten Krug, EDV-Administrator Telefon 06251/5967201, [email protected] Mitarbeiter 45 Ausgabemedien PC-Monitor Anwendungen Website RED-AT GmbH Kontakt 60324 Frankfurt, Hanauer Landstraße 200 Telefon 069/3650940, Fax 069/36050444 [email protected], www.red-at.de Ansprechpartner Michael Müller, Geschäftsführer Telefon 069/3650940, [email protected] Mitarbeiter 10 (fest), 5-10 (frei) Ausgabemedien PC-Monitor Anwendungen Website Referenz für Barrierefreiheit Internetseite für die Firma Dieter Mann GmbH www.dieter-mann-gmbh.de Optimiert für PC-Monitor Weitere Referenz Diakonie Thüringen Kommunikationsportal mit ca. 2000 Einrichtungen Optimiert für PC-Monitor, Braille-Zeilen, Vorlesesoftware Standards WCAG1 69 8 Anbieter riconet GmbH Kontakt 35764 Sinn, Herborner Straße 7-9 Telefon 02772/65120, Fax 02772/651229 [email protected], www.riconet.de Ansprechpartner Jan Richter, Geschäftsführer Telefon 02772/651211, [email protected] Mitarbeiter 7 (fest), 5 (frei) Ausgabemedien PC-Monitor, Handy, WAP Anwendungen Website, E-Shop Referenz für Barrierefreiheit Unternehmenspräsentation riconet, www.riconet.de Optimiert für PC-Monitor Sadowsky KG Kontakt 65183 Wiesbaden, Kleine Kirchgasse 2 Telefon 0611/3410740, Fax 0611/34107488 [email protected], www.sadowsky.de Ansprechpartner Anke Pelzer, Assistentin der Geschäftsleitung Telefon 0611/3410740 Ausgabemedien PC-Monitor, Handheld, Handy, WAP Anwendungen Website, E-Shop, E-Mail/Web-Mail Referenz für Barrierefreiheit Weiterbildungsdatenbank des Landes Hessen Schnittstelle regionaler Weiterbildungsdatenbanken www.hessen-weiterbildung.de Weitere Referenz Post und Gärtner Ingenieurbüro/Fa. Bläsing Darstellung der Dienstleistungen www.post-gaertner.de salient GmbH Kontakt 60599 Frankfurt am Main, Offenbacher Landstraße 368 Telefon 069/6500960, Fax 069/65009670 [email protected], www.salient.de Ansprechpartner Lars Ohlerich, GF, Bereich Online Telefon 069/65009610, [email protected] Mitarbeiter 20 (fest), 5 (frei) Ausgabemedien PC-Monitor, Handheld, Handy Anwendungen Website, E-Shop, Betriebssystemoberflächen Referenz für Barrierefreiheit Uzinova AG, Kundenportal eines regionalen Versorgungsunternehmens www.uzinova.de Optimiert für PC-Monitor, Braille-Zeilen, Vorlesesoftware Standards W3C-AI AA, XML, MEE 70 www.hessen-it.de Schwarz, Prof. Spruth & Associates Unternehmensberatung AG & Co. KG Kontakt 60431 Frankfurt am Main, Peter-Böhler-Straße 21 Telefon 069/95115355, Fax 069/95115356 [email protected], www.sps-partner.de Ansprechpartner Ute Volk, Regional Manager Telefon 069/95115355, [email protected] Mitarbeiter 200 (fest), 100 (frei) Ausgabemedien PC-Monitor, Handheld, Vorlesesoftware Anwendungen Website, E-Shop, E-Mail/Web-Mail Referenz für Barrierefreiheit Neugestaltung des Internetauftrittes der Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH, Einführung eines CMS, Neugestaltung des InternetAuftrittes, Berücksichtigung der Barrierefreiheit www.deutsche-finanzagentur.de Optimiert für PC-Monitor, Vorlesesoftware Standards W3C Selbsthilfe Kontaktstelle Kontakt 60318 Frankfurt am Main, Jahnstraße 49 Telefon 069/559444, Fax 069/559380 www.selbsthilfe-hessen.de Ansprechpartner Reiner Stock, Redakteur Mitarbeiter 4 Ausgabemedien PC-Monitor Anwendungen Website Referenz für Barrierefreiheit Hessische Selbhilfegruppen im Internet, Datenbank Infos zu Selbsthilfegruppen www.selbsthilfe-hessen.net Optimiert für PC-Monitor Standards erstellt von Fünfwerken Wiesbaden Weitere Referenz Selbsthilfegruppen in Frankfurt, Datenbank, Service für Gruppen Infos zu Selbsthilfegruppen www.selbsthilfe-frankfurt.net 71 8 Anbieter Siteprojekte Kontakt 65933 Frankfurt, Fabriziusstraße 6 Telefon 069/46990203, Fax 069/46990204 [email protected], www.siteprojekte.de Ansprechpartner Peter Paschke, Geschäftsführer Telefon 069/46990203, [email protected] Mitarbeiter ? / 1 (frei) Ausgabemedien PC-Monitor, Braille-Zeilen, Vorlesesoftware Anwendungen Website Referenz für Barrierefreiheit KZ-Walldorf Zur Geschichte und der Wiederentdeckung des KZ-Außenlagers Walldorf www.kz-walldorf.de Optimiert für PC-Monitor, Braille-Zeilen, Vorlesesoftware Standards XHTML 1.0/W3C-AI AAA Weitere Referenz creativa-Glinde Kundhandwerkermesse www.creative-glinde.de Optimiert für PC-Monitor, Braille-Zeilen, Vorlesesoftware Standards XHTML1.0/W3C-AI AAA soundsites-multimedia kompakt Kontakt 35282 Rauschenberg, Waldstraße 20a Telefon 06427/931808, Fax 06427/931808 [email protected], www.soundsites.de Ansprechpartner Monika Kirsch, Projektleitung & Konzeption Telefon 06427/931808, [email protected] Mitarbeiter 2 Ausgabemedien PC-Monitor, Braille-Zeilen, Vorlesesoftware Anwendungen Website, Content Management System, Newsletter Tool Referenz für Barrierefreiheit Online-Magazin mit Hörbuchtipps für Kinder und Jugendliche aus konzeptionellen Gründen Basisversion mit Texten, Fotos, Hörproben und zusätzliche Flashversion speziell für Kinder www.hoerbuchkids.de Optimiert für PC-Monitor, Braille-Zeilen, Vorlesesoftware Standards W3C-AI AA(A) Weitere Referenz barrierefreies Content Management System, barrierefreie Templates mit Stylesheets sowie barrierefreie Eingabe der Inhalte im Admin-Bereich Optimiert für PC-Monitor, Braille-Zeilen, Vorlesesoftware Standards W3C-AI AA(A) 72 www.hessen-it.de Taquiri.de Kontakt 65199 Wiesbaden, Josef-Siegried-Gasse 7 Telefon 0611/4200087, Fax 0611/4200097 [email protected], www.taquiri.de Ansprechpartner Tim Kaufmann, Geschäftsführer Telefon 0611/4200087, [email protected] Mitarbeiter 2 (fest), 5 (frei) Ausgabemedien PC-Monitor, Handheld, Handy, Braille-Zeilen, Vorlesesoftware, Drucker Anwendungen Website, E-Shop, E-Mail / Web-Mail Referenz für Barrierefreiheit Taquiri.de, Eigene Website www.taquiri.de Optimiert für PC-Monitor, Handheld, Handy, Braille-Zeilen, Vorlesesoftware Standards W3C-AI A, HTML 4.01, CSS2 Weitere Referenz Ahava.de Werbund und Verkauf von Kosmetika www.ahava.de Optimiert für PC-Monitor, Handheld, Handy, Braille-Zeilen, Vorlesesoftware Standards W3C-AI A, HTML 4.01, CSS2 TD-Networks Kontakt 35327 Ulrichstein, Eichwaldstraße 11 Telefon 06645/9180283, Fax 06645/9180284 [email protected], www.td-networks.de Ansprechpartner Thorsten Dampf, Inhaber Telefon 06645/9180283, [email protected] Mitarbeiter 1 Ausgabemedien PC-Monitor, imode, Vorlesesoftware, Text-Browser Anwendungen Website, E-Shop, Sprachausgabe Referenz für Barrierefreiheit Accessible WebDesign, Kurs der IWA (iwanet.org) zum Erstellen behindertengerechter Webseiten (mit Zertifikat) www.iwanet.org Optimiert für PC-Monitor, Vorlesesoftware, Standards: Weitere Referenz paybox I-Mode, Mitarbeit am I-Mode Projekt von paybox.de www.paybox.de Optimiert für Handy, imode Standards CHTML 73 8 Anbieter TriPuls Media Innovations GmbH Kontakt 35067 Marburg, Hannah-Arendt-Straße 3-7 Telefon 06421/305880, Fax 06421/305888 [email protected], www.tripuls.de Ansprechpartner Andreas Ditze, GF, Vertrieb Telefon 06421/305880, [email protected] Mitarbeiter 8 (fest), 2 (frei) Ausgabemedien Handy, WAP Anwendungen WAP-Dialoge Referenz für Barrierefreiheit Hessisches Verbraucherschutzportal Nachträgliche Implementierung eines barrierefreien Zugangs zum Verbraucherschutzportal der hessischen Landesregierung www.verbraucherfenster.de Optimiert für PC-Monitor Standards BITV, Priorität 1 Universum Online AG Kontakt 65183 Wiesbaden, Taunusstraße 52-54 Telefon 0611/505090, Fax 0611/5050928 [email protected], www.universum-online.de Ansprechpartner Frank Vollet, Vorstand Telefon 0611/5050911, [email protected] Mitarbeiter 20 Ausgabemedien PC-Monitor, Handheld, Handy, WAP, Braille-Zeilen, Vorlesesoftware Anwendungen Website, E-Shop, E-Mail/Web-Mail, Barrierefreie Online-Formulare Referenz für Barrierefreiheit ABC Ausbildung-Beruf-Chancen Website zur beruflichen Integration von Blinden und stark behinderten Menschen www.ausbildungsberufchancen.de Optimiert für PC-Monitor, Handheld, Handy, WAP, Braille-Zeilen, Vorlesesoftware Standards Grafik-WAI-AA, BITV 2. Prio., Dynamisch generierte Textversion-WAI-AAA Weitere Referenz BIH, Website der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen www.integrationsaemter.de Optimiert für PC-Monitor, Handheld, Handy, WAP, Braille-Zeilen, Vorlesesoftware Standards Grafik-WAI-AA, BITV 2. Prio, Dynamisch generierte Text, Version - WAI-AAA 74 www.hessen-it.de VorSicht GmbH Kontakt 65185 Wiesbaden, Friedrichstraße 16 Telefon 0611/180600, Fax 0611/1806080 [email protected], www.vorsicht.de Ansprechpartner Gerd Brünig, Geschäftsführer Telefon 0611/180600, [email protected] Mitarbeiter 9 (fest), 4 (frei) Ausgabemedien PC-Monitor, Braille-Zeilen, Vorlesesoftware Anwendungen Website Referenz für Barrierefreiheit Sozialnetz-Hessen Informationsportal für Arbeit, Gesellschaft und Soziales www.sozialnetz.de (ab 15.10.2003) Optimiert für PC-Monitor, Braille-Zeilen, Vorlesesoftware Standards W3C HTML, W3C css, AAA, BIK Frankfurt xplicit Gesellschaft für visuelle Kommunikation Kontakt 60327 Frankfurt am Main, Ludwigstraße 31 Telefon 069/9759270, Fax 069/97572727 [email protected], www.xplicit.de Ansprechpartner Alexander Endl, Projektmanager Digital Media Telefon 069/97572720, [email protected] Mitarbeiter 20 (fest), 5 (frei) Ausgabemedien PC-Monitor Anwendungen Website, E-Shop Referenz für Barrierefreiheit Relaunch der Website des Rhein-Main-Verkehrsverbundes www.rmv.de Optimiert für PC-Monitor Weitere Referenz Internetportal bzgl. Bundeswertpapiere, Konzeption und Realisierung des Internetauftritts unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit www.bundeswertpapiere.com Optimiert für PC-Monitor, Vorlesesoftware Standards W3C 75 9 Die Aktionslinie hessen-it 9 Die Aktionslinie hessen-it hessen-it ist die Aktionslinie des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung für den gesamten IT-Markt in Hessen. hessen-it bietet Informationen und Services zum Online-Markt, zu E- und M-Commerce, zu Softwareund Telekommunikationsanbietern sowie über Telearbeit. Angesprochen werden auf der einen Seite die über 6.500 hessischen Anbieter, die Produkte oder Dienstleistungen auf dem Informationstechnologie-Markt anbieten, auf der anderen Seite die kleinen und mittleren Anwender-Unternehmen. Anbieter-Datenbanken erleichtern die Suche nach geeigneten Dienstleistern bei der Durchführung von IT-Projekten. Gleichzeitig fungieren diese Datenbanken für Anbieter als Informations- und Kommunikations-Plattform, auf der sich diese den Anwendern und potenziellen Kunden präsentieren können. Newsticker, E-Mail- und Print-Newsletter berichten regelmäßig über den IT-Markt in Hessen. Veröffentlichungen aus der umfangreichen hessen-media Schriftenreihe ergänzen das Informationsangebot der Website, das jedoch weit über das PrintAngebot hinaus geht. Die Broschüren können bequem online bestellt oder heruntergeladen werden. hessen-it hat verschiedene Netzwerke und Branchentreffs initiiert, in denen sich teils nichtkommerzielle Initiativen, teils kommerzielle Anbieter zusammengeschlossen haben. Regionale Multimedia- und E-Commerce-Zentren sowie IHKs, Handwerkskammern und andere regionale Akteure arbeiten zusammen an dem Ziel, Hessens Weg in die Informationsgesellschaft voranzubringen. Einen Überblick über diese Netzwerke und Treffs sowie Terminankündigungen zu Veranstaltungen, an denen sich hessen-it beteiligt, findet man im Online-Terminkalender auf der Website. Denn auch bei internationalen Messen wie der CeBIT oder bei regionalen Veranstaltungen in ganz Hessen sind kompetente Ansprechpartner der Aktionslinie präsent. Hinzu kommen Seminare und Workshops, die hessen-it zu verschiedenen Themen ausrichtet. Der monatliche IT-Dialog Hessen sorgt neben dem vielfältigen virtuellen Informationsangebot für den realen Kommunikationsaustausch innerhalb der hessischen IT-Branche und der Landesregierung und rundet somit das Leistungsangebot ab. Besuchen Sie unsere Webseiten unter www.hessen-it.de. 76 www.hessen-it.de 10 hessen-media: Eine Initiative setzt Zeichen Mit der Landesinitiative hessen-media leistet die Hessische Landesregierung einen aktiven Beitrag zur Gestaltung des digitalen Zeitalters. Mit einem Bündel von Projekten, Initiativen und Aktionslinien ebnet sie den Weg zur Informations- und Wissensgesellschaft in Hessen. Zielsetzung von hessen-media ist die Entwicklung und Verbreitung neuer Informations- und Kommunikationstechnologien und deren Anwendung in Wirtschaft, Privathaushalten und im öffentlichen Sektor, an der Schnittstelle zu Bürgern und Wirtschaft. hessen-media fördert Pilot- und Modellprojekte aus allen Lebens- und Arbeitsbereichen. Dazu gehören: • • • • • • • • • Bildung und Wissenschaft Gesundheit Umweltschutz Verkehr Wirtschaft Verwaltung Gesellschaft und Soziales Medien und Film Kultur In der Landesinitiative hessen-media arbeiten Wirtschaft, Wissenschaft und Politik gemeinsam am Ziel, Hessens Position in der Spitzengruppe europäischer Medienund IT-Standorte zu festigen und auszubauen. Zusammengefasst stehen für die Landesinitiative hessen-media bei der Projekttätigkeit und der Öffentlichkeitsarbeit vier Schwerpunkte im Vordergrund: • Stärkung der Medien- und IT-Wirtschaft in Hessen • Heranführung neuer Nutzergruppen an die Neuen Medien • Verbesserung der Medienkompetenz und Qualifizierung im Umgang mit den Neuen Medien • Marketing für den Medien- und IT-Standort Hessen Um diese Ziele zu erreichen, konzentriert sich hessen-media neben der Initiierung von Pilot- und Modellprojekten auf die Planung und Durchführung von hessischen Firmen-Gemeinschaftsständen auf zahlreichen Messen der Branche, auf die Vermittlung von Medienkompetenz, die Beratung und Begleitung der hessischen Klein77 10 hessen-media: Eine Initiative setzt Zeichen und Mittelbetriebe, die Bereitstellung von Marktübersichten (beispielsweise die Online-Anbieter-Datenbank unter www.hessen-it.de) und eine breite Öffentlichkeitsarbeit, die über die Anwendungsmöglichkeiten interaktiver Dienste und Neuer Medien informiert. Sind Sie neugierig auf hessen-media? Über unser Internetportal www.hessen-media.de erhalten Sie vielfältige Informationen zur Landesinitiative mit Kontaktadressen und Ansprechpartnern konkreter Projekte. Zusätzlich finden Sie dort die neuesten Meldungen aus der hessischen Medien- und IT-Branche und einen Terminkalender mit den wichtigsten Veranstaltungshinweisen. Darüber hinaus können Sie hier den kostenlosen E-Mail-Newsletter der Landesinitiative abonnieren, der für Sie alle 14 Tage kostenlos die neuesten Meldungen aus der hessischen Medienbranche/ Medienpolitik in kompakter Form zusammenfasst. Kontakt: Geschäftsstelle hessen-media c/o InvestitionsBank Hessen AG (IBH) Abraham-Lincoln-Straße 38-42 65189 Wiesbaden Telefon 06 11 / 7 74 -2 31 Telefax 06 11 / 7 74 -3 85 E-Mail [email protected] Internet www.hessen-media.de 78 hessen » Hier ist die Zukunft media www.hessen-it.de 79