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Hessisches Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr und Landesentwicklung
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Hier ist die Zukunft
media
Band 48
www.hessen-it.de
Wettbewerbsvorteile durch
barrierefreie Internetauftritte
hessen-media Band 48
I
Schriftenreihe der Landesinitiative hessen-media
Band 1 Projektdokumentation
Band 2 Online-Anbieter in Hessen
Band 3 Software-Dialog Hessen (1)
Band 4 Leitfaden zur Einführung eines
Qualitätsmanagementsystems in
Software-Unternehmen
Band 5 Leitfaden zum Aufbau eines Ratingsystems
für Software-Unternehmen in Hessen
Band 6 Leitfaden für ein kennzahlengestütztes
Finanz- und Projektcontrolling für DVBeratungs- und Software-Unternehmen
Band 7 Leitfaden „Webdesign – Internetpräsenzen
besser planen und gestalten“
Band 8 Medienmanagement in Schulen
Band 9 Leitfaden „Software-Qualitätsmanagementsystem für den Maschinen- und
Anlagenbau”
Band 24 Telemedizin in Hessen – Beiträge aus
dem Universitätsklinikum Gießen
Band 25 Kompetenzzentren und Onlinedienste im
Schulwesen – Beispiele für hessen-media
Projekte
Band 26 Hessen-infoline-Netzwerk
Band 27 Entwicklung und Einsatz elektronischer
Medien als Lehr- und Lernmittel an
hessischen Hochschulen
Band 28 E-Shops in Hessen
Band 29 Kasseler Praxis-Dialog Tele@rbeit
Analysen · Erfahrungen · Positionen
Band 30 Telehaus Wetter – ein TeleServiceZentrum
Band 31 E-Learning für KMU – Neue Medien in der
betrieblichen Aus- und Weiterbildung
Band 32 Gefunden werden im Internet
Band 33 Recht im Internet
Band 10 Software-Dialog Hessen (2)
– Software-Trends
Band 34 ASP: Mehr als nur Mietsoftware
Band 11 Analyse des softwaretechnischen
Problemlösungsbedarfs der
Medienwirtschaft in Hessen
Band 36 Wirtschaftsförderung und
Standortmarketing im Internet
Band 12 Entwicklung eines Konzeptes für
die Errichtung eines Software-KompetenzNetzwerks für die chemisch-pharmazeutische Industrie
Band 13 Hessische Kommunen im Internet
Band 14 Strategisches kennzahlengestütztes
Controlling für kleine und mittlere DVBeratungs- und Softwareunternehmen
Band 15 Die virtuelle Universität
Band 16 Leitfaden „E-Shop“
Band 17 Software-Dialog Hessen (3)
Band 18 Leitfaden zur Anwendung eines Ratingsystems für IT-Unternehmen in Hessen
Band 19 Hessische Handwerker entdecken
das Internet
Band 20 E-Shop-Software
Band 21 Der Telekommunikationsmarkt in Hessen
Band 22 Leitfaden „Webdesign international“
Band 23 Bildung ans Netz
Band 35 E-Paymentsysteme – Bezahlen im Internet
Band 37 Auf dem Weg zu eGovernment
– Hessens Kommunen im Internet
Band 38 IT-Sicherheit für den Mittelstand
Band 39 Softwareanbieter in Hessen
Bestandsaufnahme 2002
Band 40 Management von Kundenbeziehungen
im Internet
Band 41 Die Bedeutung der E-Logistik
für den Mittelstand
Band 42 „Digitale Signatur“, Leitfaden
zum Einsatz digitaler Signaturen
Band 43 Projektleitfaden „Software-Ergonomie“
Band 44 Leitfaden „In modernen Märkten
überleben“
Band 45 E-Business-Konzepte für den Mittelstand
Band 46 Wireless-LAN: Stand und Entwicklungspotenzial, Nutzungsansätze für KMU
Band 47 Domainregistrierung International
Band 48 Wettbewerbsvorteile durch barrierefreie
Internetauftritte
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung
Geschäftsstelle hessen-media · www.hessen-media.de
II
Wettbewerbsvorteile durch
barrierefreie Internetauftritte
Markus Dunckert
Olaf Jüptner
Hessisches Ministerium für
Wirtschaft, Verkehr und
Landesentwicklung
III
InvestitionsBank Hessen AG (IBH)
Abraham-Lincoln-Straße 38-42
65189 Wiesbaden
Telefon
Telefax
E-Mail
Internet
0611 / 774-231
0611 / 774-385
info @hessen-it.de
www.hessen-it.de
Redaktionsteam:
Markus Dunckert
Olaf Jüptner
Wolf-Martin Ahrend
Gabriele Medewisch
Alle Rechte vorbehalten.
Nachdruck, auch auszugsweise, verboten.
© Hessisches Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr und Landesentwicklung
Geschäftsstelle hessen-media
c/o InvestitionsBank Hessen AG (IBH)
Wiesbaden 2004
in Zusammenarbeit mit hessen-it
Layout / Satz: WerbeAtelier Theißen, Lohfelden
Druck: Werbedruck GmbH Horst Schreckhase
ISBN 3-936598-48-7
Bibliografische Informationen der Deutschen Bibliothek: Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen
Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.ddb.de abrufbar.
Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Hessischen Landesregierung herausgegeben. Sie darf weder von Parteien
noch von Wahlbewerberinnen und Wahlbewerbern, Wahlhelferinnen und Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zweck der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen.
Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen,
Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum
Zwecke der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zu Gunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Die
genannten Beschränkungen gelten unabhängig davon, wann, auf welchem Weg und in welcher Anzahl diese Druckschrift dem Empfänger
zugegangen ist. Den Parteien ist es jedoch gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden.
IV
www.hessen-it.de
Die Wissens- und Informationsgesellschaft wird zunehmend mobiler. Das Internet,
Mobiltelefonie, WLAN und UMTS sind die Stichworte, die uns dies ermöglichen.
Immer mehr nutzen wir neue Formen der Kommunikation und neue mobile Endgeräte. Dabei bleibt oftmals die Nutzerfreundlichkeit auf der Strecke; die Informationsbeschaffung und die Abwicklung von Transaktionen wird durch die Vielzahl der
neuen Zugangsmöglichkeiten nicht unbedingt einfacher.
Das im vergangenen Jahr der Menschen mit Behinderungen ins Bewusstsein
gerückte Thema Barrierefreiheit ist also ganz deutlich nicht allein ein Problem
körperlich oder geistig eingeschränkter Nutzungsfähigkeiten des Internets. Vielmehr
geht es um universelles Informationsdesign: die Gestaltung von Informationen derart, dass sie auf allen Ausgabegeräten ohne Probleme – also eben barrierefrei –
wahrgenommen werden können.
Wir freuen uns, dass schon eine ganze Reihe von Webdesignern die Zeichen der Zeit
erkannt hat und barrierefreie Angebote realisiert. Die Umsetzung der gesetzlichen
Vorgaben für den öffentlichen Bereich, die Kaufkraft der überdurchschnittlich loyalen Menschen mit Behinderungen, aber auch die Mobilität der Geschäftsleute lassen ein deutliches Ansteigen der barrierefrei realisierten Internetangebote erwarten.
Mit dieser Broschüre wollen wir den Marktvorsprung der innovativen hessischen
Webdesigner stärken und den anderen hessischen Unternehmen eine Motivation
und einen Leitfaden an die Hand geben, ihren jetzt umsetzbaren Vorteil zu realisieren.
Dr. Alois Rhiel, Hessischer Minister für
Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung
V
VI
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Inhalt
Vorwort
V
1
Warum sollte mein Unternehmen seine Website barrierefrei gestalten?
1
1.1
Den Zugang einer großen Zielgruppe ermöglichen
1
1.2
Das Behinderten-Gleichstellungsgesetz
6
1.3
Informationen, Community, eCommerce
10
1.4
Die fünf größten Vorurteile
12
1.5
Die besten Argumente für barrierefreies Webdesign
18
2
Unterschiedliche Sichtweisen oder wo liegen die Barrieren?
20
2.1
Die vier Eckpfeiler der Kommunikation im Internet
20
2.2
Der Webdesigner
21
2.3
Die Webseite
23
2.4
Ausgabegeräte
26
2.5
Der Benutzer
30
3
Was ist zu tun?
32
4
Beispiele für Lösungsansätze (Checkliste)
12 Punkte zur Barrierefreiheit
35
4.1
Alternative Darstellung für visuelle oder auditive Inhalte
35
4.2
Klare Menüstruktur, einfache Navigation
37
4.3
Eingabefelder vorbelegen
38
4.4
Informationen und Farben
39
4.5
Aufbau der Seite
42
4.6
Frames (Rahmen)
44
4.7
Schrift und Textdesign
47
4.8
Blinkende, sich bewegende und sich selbst aktualisierende Texte
48
VII
4.9
Flash und PDF
49
4.10
Tabulatorreihenfolge
50
4.11
Tastaturkurzbefehle (Accesskeys)
50
4.12
Valider Code
51
5
Fazit
52
6
Quellen und Links
53
7
Gesetzestexte
55
8
Anbieter mit Erfahrung im Bereich Barrierefreiheit
66
9
Die Aktionslinie hessen-it
76
10
hessen-media: Eine Initiative setzt Zeichen
77
VIII
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1
Warum sollte mein Unternehmen seine Website
barrierefrei gestalten?
Internetangebote sind dann barrierefrei, wenn sie für alle Menschen
zugänglich und nutzbar sind.
1.1 Den Zugang einer großen Zielgruppe ermöglichen
Eine der herausragendsten Eigenschaften des Internets ist es, dass die Informationen zu jeder Zeit und von jedem Ort abrufbar sind. Um das auszunutzen, werden
immer neue Möglichkeiten entwickelt, die Informationen und Dienstleistungen aus
dem Internet den Menschen zugänglich zu machen. Gegenüber klassischen Kommunikationsmitteln, die nur in einem festgelegten Format erscheinen, ist das
Medium nicht absolut kontrollierbar. Normalerweise hat der Produzent volle Kontrolle darüber, wie sein Produkt später einmal dargestellt wird, ob als Film im Kino
oder auf dem Fernseher, das Ergebnis ist vorher bekannt. Der Zeitungsverleger
kann sich sogar das Papier aussuchen, auf dem seine Zeitung in dem von ihm festgelegten Format später einmal erscheinen wird. Das ist im Internet anders, da das
Produkt erst beim Benutzer entsteht, je nachdem, welche Geräte er benutzt und wie
er diese konfiguriert hat. Das Internet ist nämlich genau genommen gar kein
Medium. Diese Freiheit muss aber nicht als Nachteil gesehen werden, denn das
Internet ist damit die einzige Plattform, die es dem Benutzer gestattet, die Informationen so darzustellen, wie er sie am besten erfassen kann.
Beim Anlegen von Webseiten wird aber davon ausgegangen, dass der durchschnittliche Internetnutzer einen Windows-Rechner und einen Browser aus dem Hause Netscape oder Microsoft benutzt. Dabei stößt man auf widersprüchliche Trends in der
technischen Entwicklung, die den Nutzer vor weitere Barrieren stellen. Internetseiten
werden immer häufiger für größere Bildschirmauflösungen auf PC-Monitoren konzipiert. Bei den mobilen Geräten geht der Trend hingegen zu immer kleineren
Gehäuseabmessungen und damit zwangsläufig auch zu kleineren Displays.
1
1 Warum sollte mein Unternehmen seine Website barrierefrei gestalten?
Ein Webbrowser ist ein Programm, das Webseiten darstellen kann.
Der verbreitetste Browser ist der Internet Explorer von Microsoft.
Java und Javascript können in eine Webseite eingebettet werden und
ermöglichen Interaktionen mit der Webseite.
Ist in der Website nur mit eingeschaltetem Javascript oder Java zu navigieren, dann
ist denjenigen Besuchern der Seite der Zugang zu den Informationen verwehrt, die
Endgeräte nutzen, welche solche Techniken nicht unterstützen oder einen durch eine
Firewall geschützten Zugang zum Internet nutzen.
Firewalls, die als Schutzmaßnahme insbesondere von Firmennetzwerken gegen Angriffe aus dem Internet eingesetzt werden, können
dafür sorgen, dass Javascript, Java-Applets und ActiveX-Controls
deaktiviert werden.
Die größten Schwierigkeiten beim Lesen einer „traditionell“ gestalteten Website
haben die Benutzer, die das Angebot mit Textbrowsern oder ausgeschalteten Grafikfunktionen besuchen.
Dazu gehören zum Beispiel Benutzer, die:
• nicht bereit sind, überflüssige Grafiken zu laden, da sie mit ihrem Notebook
unterwegs sind und die Verbindung mit dem Internet über GSM oder GPRS realisieren. Der Mobilfunkstandard GSM lässt eine Datenübertragung von 9,6 kbit /s
zu und wird zeitabhängig abgerechnet. Mit GPRS sind mit den schnellsten zurzeit im Handel erwerbbaren Geräten Downloadraten bis 53,2 kbit /s möglich, die
Abrechnung erfolgt anhand der Menge der übertragenen Daten. Es ist also
wichtig, die zu übertragenden Datenmengen so klein wie möglich zu halten,
damit das Internetangebot vernünftig genutzt werden kann.
Zur Information:
ISDN hat bei Einkanalbetrieb eine Übertragungsgeschwindigkeit von
64 kbit /s. DSL hat in seiner Basisform eine Downloadrate von 768 kbit /s.
2
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• die Verbindung über ein analoges Modem realisieren. Hier kann nicht immer
davon ausgegangen werden, dass weltweit der in Deutschland gültige Standard
eines 56k-V90-Modems gewährleistet wird, da nämlich in vielen Entwicklungsund Schwellenländern noch mit einer geringeren Datenübertragung gearbeitet
wird. Die Datenübertragung eines 56k-V90-Modems beträgt maximal 56 kbit /s,
des Weiteren sind auch Modems mit 14.400 kbit /s und 9.600 kbit /s verbreitet.
• das Internet über ein Handy, Palmtop, Spielkonsolen oder TV nutzen, welche
nur eine begrenzte Prozessorleistung und Displaygröße aufweisen. Aufwändige
Flash-Intros oder Java-Applets können von diesen Geräten meist nicht verarbeitet werden.
• ältere Browser benutzen. Ältere Browser haben nicht alle Eigenschaften von
modernen Browsern. Sie können z. B. keine Frames darstellen. (Frames werden
im Abschnitt „Beispiele für Lösungsansätze” unter Punkt 6 erklärt (Seite 44).)
• blind oder sehbehindert sind und einen Screenreader oder eine Braillezeile nutzen, um den Inhalt der Website zu erfassen. Diese Geräte lesen dem Anwender
die Internetseite Zeile für Zeile vor. Siehe auch „Ausgabegeräte“ auf der Seite 26.
• sehr schnell an Textinformationen herankommen möchten. Der Textbrowser
LYNX ist einer der schnellsten Browser überhaupt, da er nur den reinen Text lädt.
Tipp: Suchmaschinen funktionieren wie Textbrowser. Barrierefreiheit
ermöglicht daher bessere Suchmaschinenzugänglichkeit und
-positionierung.
Das Zauberwort, alle diese Bedürfnisse zu befriedigen, heißt universelles Design
und führt dazu, jeden Kunden mit dem für ihn optimalen Medium anzusprechen.
Standardkonform gebaute Seiten können von allen standardkonformen Plattformen
wiedergegeben werden. Damit dieses Vorhaben aber nicht an der technischen
Umsetzung scheitert, sollten die verschiedenen Kommunikationskanäle nicht
nebeneinander, sondern miteinander entwickelt werden. Vorteile werden hier klar
sichtbar durch:
• geringen Pflegeaufwand
• Nichtvorhandensein von redundanten Informationen
• Konzentration auf Kerntechniken
3
1 Warum sollte mein Unternehmen seine Website barrierefrei gestalten?
Die saubere und konsequente Trennung von Layout (das Aussehen einer Webseite)
und Inhalten erlaubt es, verschiedenste Darstellungskanäle aus einer Datenquelle
zu speisen. Die sinnvolle Verwendung von XML, dem universellen Datenaustauschformat, in Kombination mit Transformationstechniken macht es zum Beispiel möglich, die folgenden Formate aus nur einer Datenquelle zu generieren:
• HTML und XHTML für Anwendungen im Internet
• WAP und iHTML für Handys
• PDF und PS als Druckformate
• TXT und CSV als Austauschformate für Anwendungen wie Excel
VoiceXML
WML
<?xml version="1.0"?>
<dokument>
<element 1>
<inhalt attr
</inhalt>
</element1>
<element 2>
<inhalt>
</inhalt>
</element2>
<element3>
PDF
(X)HTML
Gleicher Inhalt – unterschiedliche Darstellung
Webseiten sollten in validem XHTML erstellt sein und können dadurch schon heute
von jedem iMode-Handy und vielen Handhelds, die mit Browsern ausgestattet sind,
aufgerufen und auch lesbar dargestellt werden. Das alleine bringt aber wegen der
hohen Kostenstruktur der mobilen Webdienste noch keinen großen Nutzen. Allerdings zeigt sich auch hier, dass gültiges (valides) XHTML die besten Voraussetzungen bietet, mit geringem oder gar keinem Aufwand Seiten zu erstellen, die auf
unterschiedlichsten Ausgabegeräten abgerufen werden können.
4
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Damit können kleine Anbieter die besonders von mobilen Nutzern nachgefragten
lokalen Dienste (Sehenswürdigkeiten, Veranstaltungen, Restaurants) anbieten, die
ohne größere Investitionen zu realisieren sind.
Die Webseite wird nur ein einziges Mal erstellt. Die Webdesigner können diese dann
mit verschiedenen Formatvorlagen verknüpfen und so in verschiedenen Formaten
ausgeben. Das funktioniert zum Beispiel auch, um eine Seite besser auszudrucken.
Die Formatvorlagen werden nur einmal geladen und dann im Speicher des Browsers
vorgehalten. Beim Aufruf einer Webseite mit der gleichen Formatvorlage wird die
Vorlage nicht erneut über das Internet abgerufen, sondern einfach aus dem Speicher
(Cache) geladen. Damit werden auch die Ladezeiten der Seiten wesentlich kürzer.
XML/HTML-Dokument
• Inhalt
• Struktur
Stylesheet
Zuweisung von:
• Zeichenformat
• Farben
• Abständen
• Größen
•…
zu Struktur-Elementen
Formatiertes Dokument
Formatierung von Webseiten
5
1 Warum sollte mein Unternehmen seine Website barrierefrei gestalten?
1.2 Das Behinderten-Gleichstellungsgesetz
Beim Design von Webseiten wird oft nicht bedacht, dass viele Menschen körperliche
Einschränkungen haben. In Deutschland waren nach Angaben des Statistischen
Bundesamtes im Jahre 2001 ca. 6,7 Millionen Menschen von einer Behinderung
betroffen. Dabei sind nur 3 % der schwer behinderten Menschen von Geburt an
behindert; die meisten werden erst im Laufe ihres Lebens durch Unfälle oder Alterserscheinungen durch Behinderungen beeinträchtigt. Bestimmte Techniken der Programmierung können nun dazu führen, dass Barrieren aufgebaut werden, deren
Vermeidung mit ein bisschen Nachdenken den Zugang oder die Nutzbarkeit der
Website ermöglicht hätte. Beispiele hierfür sind unter anderem eine unglückliche
Auswahl der Farben und der Kontrastverhältnisse, fehlende Beschreibungstexte für
Benutzer von Textbrowsern oder Browsern mit ausgeschalteter Grafikfunktion, nicht
einheitliche Strukturierung von Seitenaufbau und Navigationsmechanismen.
Am 22. Mai 2002 erfolgte daher im Bundesrat die abschließende Lesung des
„Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen“ (Behinderten-Gleichstellungsgesetz / BGG). Das Gesetz definiert Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen als barrierefrei, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne
besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind (§4 BGG). Am 17. Juli 2002 erließ das Bundesministerium des Innern die
„Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung“ (BITV).
Die BITV gilt für Behörden der Bundesverwaltung. Betroffen sind Internetauftritte
und Angebote, die öffentlich zugänglich sind. Ebenfalls betroffen sind mittels Informationstechnik realisierte grafische Programmoberflächen, die öffentlich zugänglich
sind (§1 BITV). Des Weiteren legt die Verordnung fest, dass bis spätestens
31. Dezember 2005 alle von der Verordnung betroffenen Angebote gemäß den
Vorgaben der Anlage 1 (abzurufen über www.bma.de/download/gesetze/behinderung/
anlage_1_bitv.htm) barrierefrei zu gestalten sind. Der Katalog basiert dabei im
Wesentlichen auf den Richtlinien der Web Accessability Initiative (WAI) des World
Wide Web Konsortiums (W3C), die sich als weltweit maßgeblicher ÜberprüfungsMaßstab für behindertengerechte Webseiten etabliert haben.
6
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Vom W3C sind die Webstandards zur Barrierefreiheit entwickelt worden.
Dabei wurden 3 Prioritätsstufen festgelegt:
Priorität 1 (A): Die Entwickler von Webseiten müssen diese Bedingung
erfüllen, da es ansonsten für eine oder mehrere Gruppen von Benutzern unmöglich sein wird, an die im Dokument enthaltenen Informationen zu gelangen.
Priorität 2 (AA): Die Entwickler von Webseiten sollten diese Bedingung
erfüllen, da es ansonsten für eine oder mehrere Gruppen von Benutzern unmöglich sein wird, an die im Dokument enthaltenen Informationen zu gelangen.
Priorität 3 (AAA): Die Entwickler von Webseiten können diese Bedingung erfüllen, da es ansonsten für eine oder mehrere Gruppen von
Benutzern unmöglich sein wird, an die im Dokument enthaltenen Informationen zu gelangen.
Der deutsche Gesetzgeber hat Priorität A und Priorität AA in der Prioritätsstufe I
zusammengefasst. Priorität AAA entspricht der deutschen Prioritätsstufe II. Die
Prioritätsstufe I muss von allen Bundesinstitutionen erfüllt werden, die Prioritätsstufe II zusätzlich von allen zentralen Navigations- und Einstiegsseiten.
Das Gesetz definiert Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle
Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen als barrierefrei, wenn sie
für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere
Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind
(§4 BGG). Neue digitale Informationsangebote müssen demnach bei öffentlichen
Einrichtungen seit Juli 2002 so gestaltet werden, dass sie für Sehbehinderte lesbar
sind und von Blinden mit Hilfe von Sprachausgaben oder Braillezeile erschlossen
werden können. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) will
statt einer „Nur-Text-Version“, wie sie zurzeit häufig zu finden ist, ein gemeinsames
Webangebot für alle Interessenten errichten. Gefordert ist also eine entsprechende
Bildschirmgestaltung (Screendesign) bei gleichzeitigem barrierefreiem Zugang und
leichter Pflegbarkeit der Seiten.
7
1 Warum sollte mein Unternehmen seine Website barrierefrei gestalten?
Warum keine „Nur-Text-Versionen“?
Die so genannten Nur-Text-Versionen unterstützen eine Gruppe der
Blinden, nämlich diejenige, die einen Screenreader nutzt. Nur 155.000
von rund 600.000 Sehbehinderten sind laut Deutschem Blindenverband
vollblind. Nicht eingerechnet in diese Zahlen sind dabei motorisch
geschädigte und altersbedingt eingeschränkte Menschen. Diese werden
mit einer Textversion nicht glücklich werden – fehlendes Textdesign,
fehlende grafische Visualisierung der Zusammenhänge, graue Bleiwüsten usw. sind keine Hilfe für Verständlichkeit und ansprechende
Informationsverarbeitung.
Seitdem das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen in Kraft getreten ist,
müssen öffentliche Unternehmen dafür Sorge tragen, dass bestimmte neue oder in
größerem Maße umgestaltete Websites gewisse Richtlinien der Barrierefreiheit
auch einhalten. Zurzeit werden entsprechende Gesetze und Verordnungen auf
Landes- und kommunaler Ebene erarbeitet, die sich eng an die Richtlinien der BITV
halten.
Nach Verabschiedung dieser Gesetze werden alle, die mit der Erstellung von Webseiten für das Land oder Kommunen betraut sind, sich an diese Vorgaben halten
müssen, unabhängig davon, ob es sich um externe Agenturen oder interne Stellen
handelt.
Gewerbliche Anbieter (§11 BGG, Absatz 2) sind bisher nicht rechtlich verpflichtet,
ihre Internetauftritte barrierefrei zu gestalten. Der Gesetzgeber behält sich aber vor,
auch diesen Bereich mit einzubeziehen.
Wer standardkonforme Seiten mit einer klaren Trennung von Inhalten und Layout
erstellt, erfüllt damit schon die wesentlichen Bedingungen, die an eine barrierefreie
Seite gestellt werden. Um den zusätzlichen Anforderungen, der deutschen BITV, der
amerikanischen „Section 508“ (siehe unten) oder dem „WAI AA“ gerecht zu werden
(www.w3c.org/wai), müssen nur noch relativ wenige Zusatzleistungen erbracht werden. Auf dieser Grundlage wird es leicht, die Anforderungen zu erfüllen, während
sie bei konventionellem Seitenaufbau mit Layouttabellen meist großen Aufwand
erfordern – sofern sie überhaupt umsetzbar sind.
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Neben den Richtlinien der BITV existieren auch die Richtlinien der amerikanischen
Regierung, die kurz „Section 508“ genannt werden. Diese Richtlinien beschreiben
die Anforderungen hinsichtlich der Barrierefreiheit bei Beschaffung und Aufträgen,
die seit Juni 2001 zwingend zu berücksichtigen sind.
Barrierefreiheit bedeutete im eigentlichen Sinne Internet-Benutzung
ohne Erschwernis und ohne fremde Hilfe. Ursprünglich bezog sich das
auf Benutzer mit Sehbehinderungen, während heute der Begriff auf
alle Benutzer ausgeweitet werden kann.
Barrierefreiheit bedeutet heute „Internet für alle“ und ist die folgerichtige Weiterentwicklung aus der Trennung von Layout und Inhalt.
Nicht nur behinderte Menschen profitieren von barrierefreien Internetseiten, denn neue Möglichkeiten und neue Techniken schaffen immer
auch neue Barrieren.
9
1 Warum sollte mein Unternehmen seine Website barrierefrei gestalten?
1.3 Informationen, Community, eCommerce
Menschen mit Behinderungen eröffnet das Internet den Zugang zu Informationen,
Menschen und Märkten. Sie können teilhaben am sozialen, beruflichen und kulturellen Leben. Kein anderes Medium war dazu bisher in der Lage. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) stellte durch eine Studie im Rahmen der
Kampagne „Internet für alle“ fest, dass behinderte Menschen das Internet weitaus
häufiger nutzen als nicht behinderte. Früher gab es für Blinde kaum Möglichkeiten,
an Informationen heranzukommen, mit dem Erfolg des Internets hat sich das grundlegend gewandelt. Im Internet gibt es keine Stufen für Rollstühle und keine unverständlichen Ansagen für Gehörlose oder Schwerhörige. Daher sehen 93 % der
behinderten Internetnutzer hier große Chancen und Entwicklungspotenziale für sich.
Die Kosten für die Grundausstattung des PCs werden oftmals von der Krankenkasse
übernommen.
Bedarf an Angeboten
Stellenangebote, Praktikumsbörsen, Hilfen zur Bewerbung
Kontakte
Aus- und Weiterbildung
Kultur und Freizeit
Informationen
Kontakte zu Arbeitsund Integrationsamt
Reiseangebote
Bankgeschäfte
Beratung
Reha-Kontakte
Einkaufen
Anträge an Behörden
Telearbeit
0
20
40
60
80
100 %
Quelle: Universum Institut
10
www.hessen-it.de
Die Gruppe der stark sehbehinderten Menschen umfasst in Deutschland etwa eine
halbe Million Menschen, dazu kommen ungefähr 155.000 Blinde. Anbietern von
Informationen, Produkten und Kommunikationseinrichtungen bietet das Internet
Möglichkeiten, an Konsumenten heranzutreten, die bisher nie denkbar waren.
Im Jahre 2001 nutzten bereits 80 % der Behinderten das Internet. 55 % davon sahen
dabei die größten Schwierigkeiten im Bereich der technischen Zugänglichkeit und
Navigation. Dabei gibt es einen großen Unterschied zwischen den Behinderungsformen. Während über 50 % der Sehbehinderten von sich sagen, dass sie Internetkenner seien, waren fast 70 % der geistig behinderten Menschen noch nie im Netz.
Internetkenntnis nach Behinderungsart
Sehschädigung
Chron. Krankheiten
Gehörschädigung
Allergie und Asthma
Schädigung des ZNS
Schädigung des Skelettsystems
Schädigung der Muskulatur
Anfallsleiden / Epilepsie
Seelische Erkrankung
Sprachbehinderung
Lernbehinderung
Geistige Behinderung
0
10
20
30
40
50
60
70%
kenne mich gut aus
schon ausprobiert
war noch nie im Internet
Quelle: Universum Institut
11
1 Warum sollte mein Unternehmen seine Website barrierefrei gestalten?
1.4 Die fünf größten Vorurteile
Vorurteil
„Die Erstellung von Websites auf den
Grundlagen der Barrierefreiheit ist aufwändiger
und damit auch teurer als die Beibehaltung der
herkömmlichen Technik.“
Als das Internet noch in den Kinderschuhen steckte, gab es keine grafisch aufwändig gestalteten Webseiten. HTML (Hypertext Markup Language), die das Grundgerüst jeder Webseite darstellt, wurde noch dafür genutzt, wofür sie von ihrem Entwickler Tim Berners-Lee (CERN, Genf) entworfen worden war: zur Auszeichnung von
Texten. Dann kam der so genannte Browserkrieg. Microsoft und Netscape wollten
die Marktvormacht erringen und brachten ständig neue Browserversionen auf den
Markt, die über häufig unterschiedliche Implementierungen von Standards verfügten. Zum Handwerk eines Webdesigners gehört seitdem das Wissen über die verschiedenen „Bugs“ (Fehler und Besonderheiten) der Browser. Bei dieser Entwicklung kam es zur Vermischung von Inhalt und Layoutelementen, die der Grundidee
von HTML widersprachen. Das komplette Screendesign (Bildschirmgestaltung)
musste in Tabellen mit einigen Tricks fixiert werden, damit die verschiedenen Browser das gleiche Ergebnis darstellten.
Um Layouts auf den Grundlagen der Barrierefreiheit zu realisieren, werden sicherlich andere (und auch zusätzliche) Qualifikationen der Seitenersteller benötigt als für
die Erstellung von herkömmlichen Seiten mit Editoren der beiden Marktführer wie
„GoLive!“ von Adobe oder „Dreamweaver“ von Macromedia. Die Entwickler der
beiden genannten Produkte haben den Trend erkannt und der jeweils aktuellsten
Version eine leistungsstarke CSS-Unterstützung mitgegeben, die das Erstellen von
barrierefreien Seiten stark vereinfacht. Wurden diese Zusatzqualifikationen erst einmal erworben, bieten die CSS-Designs den Vorteil, große Websites kostengünstiger
gestalten und warten zu können. Das gilt besonders im Hinblick darauf, dass der
Inhalt von großen Seiten meist aus Datenbanken bzw. CMS-Systemen (ContentManagement-Systemen) abgerufen wird und hier vom Prinzip her schon eine Trennung von Inhalt und Layout vorliegt.
12
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Cascading Stylesheets (CSS)
CSS ist die Abkürzung für (engl.) cascading stylesheets. Bei der Trennung von Inhalt und Layout bedient man sich dieser Technik, um die
Layoutvorschriften einer Webseite in einem Stylesheet abzulegen.
Das können Schriftgröße und -farbe, Hintergrundfarbe, Aussehen der
Navigationselemente und weitere das Layout der Webseite beeinflussende Elemente sein.
Schaut man sich die Betriebskosten eines Webauftrittes an, zeigt sich, dass CSSDesigns wesentlich kostengünstiger im laufenden Betrieb sind. Durch Verzicht auf
viele Elemente, die in einer klassisch erstellten Webseite benötigt werden, um das
Layout festzuzurren, sind erhebliche Einsparungen im zu übertragenden Datenvolumen und eine zusätzliche Verringerung der Serverlast möglich.
Ein Beispiel: Nachdem Wired News (amerikanisches Newsportal) auf das neue CSSLayout umgestellt worden war, zeigte sich, dass die durchschnittliche Downloadzeit
pro Seite um 30 % zurückgegangen war. Stern.de konnte seine Seiten von durchschnittlich 100 kb auf 37 kb verringern. Damit verbunden kann sich auch die Aufstockung der Serverkapazität um ein oder zwei Jahre verschieben lassen.
Layout ohne CSS
Wird eine Webseite ohne Stylesheets entwickelt, muss das Layout der
Seite über Tabellenstrukturen aufgebaut werden.
Die roten Linien zeigen die Tabellenstruktur
13
1 Warum sollte mein Unternehmen seine Website barrierefrei gestalten?
Vorurteil
„Die Layouts der Websites werden langweilig, weil
die Kreativität der Webdesigner eingeschränkt wird!“
Die Designer des Web-Dienstleisters „Ezboard.com“ oder der Deutschen Post zeigen mit ihren Webseiten, dass sie mit der neuen Art der Umsetzung von Webseiten
die Erwartungshaltung der Besucher befriedigen können. CSS-Design bedeutet
nicht, dass man Abstriche machen muss.
Hat der Ersteller der Webseiten seine Werkzeuge im Griff, scheint es nur wenige Layoutideen zu geben, die mit Stylesheets nicht ebenso gut umzusetzen sind wie mit
der herkömmlichen Tabellenstruktur. Die Farben, Ränder und Schriften einer Webseite können in Stylesheets festgelegt werden. Damit kann die Webseite so gesehen
werden, wie der Designer es sich vorgestellt hat.
Andererseits ist jedem anderen die Möglichkeit gegeben, die Webseite so darzustellen, wie es für ihn am günstigsten ist. Auf Animationen, Grafiken, Sounds
braucht nicht verzichtet zu werden, wenn Alternativtexte angeboten werden. Autoren können so die Multimediafähigkeit des Internets nutzen, ohne die Zugänglichkeit ihrer Webseite zu opfern. Das Austauschen der CSS ermöglicht die einfache und
kostengünstige Anpassung an alle möglichen Ausgabegeräte. Die Definitionen für
das Layout müssen nur einmal vom Entwickler angepasst werden und lassen sich
dann automatisch austauschen.
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www.hessen-it.de
www.ezboard.com
www.post.de
15
1 Warum sollte mein Unternehmen seine Website barrierefrei gestalten?
Vorurteil
„Das Layout der Webseite lässt sich nicht in allen
von den Besuchern der Website benutzten Browsern
identisch darstellen.“
Ein Vorurteil, dem nur bedingt widersprochen werden kann, da Pixelgenauigkeit
keine Stärke von CSS-Designs ist.
Dass die Inhalte auf allen Ausgabegeräten gleichermaßen dargestellt werden, setzt
natürlich einen erhöhten Aufwand und eine genaue Kenntnis der Zielgruppe voraus.
Stern.de hat bei einer Analyse seiner Zielgruppe festgestellt, dass nur noch 1,3 %
der Nutzer den wegen seiner vielen Fehler in der Darstellung von CSS-Designs
bekannten kritischen Netscape 4.x einsetzen.
Benutzer dieses oder anderer nicht kompatibler Browser bekommen von Stern.de
puren Content geliefert. Dass sich diese Politik nicht negativ auswirkt, zeigt sich
daran, dass weder die Zugriffszahlen eingebrochen sind noch die Zahl der
Beschwerden in den ersten Wochen ausuferte.
Vorurteil
„Barrierefreie Internetseiten müssen in
HTML 4.01 erstellt sein.“
Webseiten werden mit einer beschreibenden Sprache (Markup Language) erstellt.
Dazu wurde in den 80er Jahren HTML (Hypertext Markup Language) entwickelt.
HTML benutzt Textmarken für alle gebräuchlichen Textbestandteile (Aufzählung,
Überschrift usw.) und war allein zur strukturellen Darstellung völlig layoutunabhängig definiert worden. Mit der Fortentwicklung des WWW wurden die Anforderungen
an HTML immer vielfältiger und neue Versionen mit neuen Textmarken wurden in
HTML erschaffen.
Web-Autoren können die Standards von HTML 2.0, 3.0, 3.2 oder 4.01 sowie XHTML
1.0 einhalten, ohne dabei die Zugänglichkeit zu behindern. Die Merkmale der verwendeten Sprachversion werden dabei von den Erstellern der Seite so eingesetzt,
dass auch ältere Browser die relevanten Inhalte darstellen können. Die Technik, die
16
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dahinter steckt, nennt sich „Elegante Herabstufung“ (engl. graceful degradation)
und beruht auf dem Prinzip, dass die meisten neuen Funktionen in HTML unter dem
Gesichtspunkt der Abwärtskompatibilität entwickelt wurden.
Vorurteil
„Geistig behinderte Menschen nutzen mein Angebot
nicht, deshalb brauche ich nicht auf ihre Bedürfnisse
einzugehen.“
Die Ergebnisse einer Umfrageaktion des „Bundesministeriums für Wirtschaft und
Technologie“ bestätigen, dass geistig behinderte Menschen nur in geringem Maße
das Internet nutzen. Dennoch gibt es noch andere Personengruppen, für die einfache und leicht verständliche Texte nötig sind, damit der Inhalt verstanden werden
kann. Dazu zählen unter anderem Kinder, ältere Menschen, deren Gehirnleistung
nachlässt, aber auch Menschen, die sich nicht jeden Tag mit dem Thema Ihres Angebotes beschäftigen.
Ein Beispiel: Versuchen Sie als Nichtjurist einen Beschluss des OLG Frankfurt am
Main über Werbefaxe zu deuten:
„Nach ständiger Rechtsprechung haftet in entsprechender Anwendung von §1004
BGB derjenige als Störer, der auch ohne Wettbewerbsförderungsabsicht ohne Verschulden an dem Wettbewerbsverstoß eines Dritten in der Weise beteiligt ist, dass
er in irgendeiner Art und Weise bildlich und adäquat kausal an der Herbeiführung
der rechtswidrigen Beeinträchtigung mitwirkt.“
17
1 Warum sollte mein Unternehmen seine Website barrierefrei gestalten?
1.5 Die besten Argumente für barrierefreies Webdesign
18
Die Rechtsgrundlage
Wie vorher beschrieben, legt das Bundes-Behinderten-Gleichstellungsgesetz (BGG) vom Mai 2002 fest, dass auch behinderte Menschen in Zukunft
vom Zugang zu elektronischen Informationen nicht ausgeschlossen werden
dürfen.
Barrierefreies Webdesign erreicht eine höhere Nutzerzahl
Durch die barrierefreie Gestaltung von Webseiten sind mehr Ausgabegeräte/
Software und Nutzer in der Lage, die Inhalte abzurufen. Einfache Navigation
und schnelle Orientierung zahlen sich aus.
Die Internetbenutzer erwarten und honorieren barrierefreie Seiten
2003 war das Europäische Jahr der Menschen mit Behinderungen. Die
Öffentlichkeit ist seitdem sensibilisiert und erwartet Aktivitäten von den
Verantwortlichen. Wer jetzt auf Barrierefreiheit umstellt, kann mit breiter
Zustimmung rechnen.
Zukunfts- und Investitionssicherheit
Wer seinen neuen Webauftritt gleich richtig plant, ist für die Zukunft gerüstet.
Kostenintensive nachträgliche Umstellungen können so vermieden werden.
Gerade im Bereich der öffentlichen Aufträge ist das besonders wichtig.
Synergien nutzen
Die Roboter der Suchmaschinen können die Seiten besser indizieren und
dadurch besser bewerten. Damit erhalten sie eine bessere Platzierung in
den Suchmaschinen. Bei den meisten Webseiten fehlt beim Ausdruck der
Seiten der rechte Rand. Barrierefrei gestaltete Seiten sind in der Regel auch
im Hochformat druckbar, wodurch eine extra Druckfunktion entfallen kann.
Durch ihre höhere Toleranz gegenüber veralteter Hardware, kleinen Monitoren und langsamen Übertragungsraten werden benutzerseitige Hindernisse
minimiert.
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Keine Probleme mit der Firewall
In Firmennetzwerken werden oft sicherheitsbedenkliche Skripte, Applikationen usw. durch eine Firewall ausgefiltert. Da barrierefreie Auftritte zumindest
Alternativen für solche Techniken anbieten, bleiben auch hier die Seiten
benutzbar.
Qualitäts- und Leistungsfähigkeit
Die Barrierefreiheit Ihres Online-Angebotes ist ein Qualitätsmerkmal und
damit ein Zeichen Ihrer Leistungsfähigkeit. Sie haben ein Merkmal, das
Sie von Ihren Mitbewerbern abhebt. Nutzen Sie dieses Marketing- und
PR-Potenzial. Agenturen können ihr Können an diesem Thema beweisen.
Kaufkraft von 10 % der Bevölkerung
Verzichten Sie nicht auf die Kaufkraft von Menschen, die Ihr Angebot nicht
erreichen können. Alter und Behinderung sind eng verknüpft. In Deutschland hat fast jeder 10. Mensch eine Behinderung. Die Zahl der älteren
Menschen, die das Internet nutzen, nimmt stetig zu. Im Jahre 2020 wird es
17,2 Mio. Menschen in Deutschland geben, die über 60 Jahre alt sind, das
entspricht 32,4 % der Gesamtbevölkerung. Immer mehr Menschen benutzen
mobile Endgeräte, um auf Informationen im Netz zuzugreifen. Diese Gruppen haben enorme Kaufkraft und hohe Erwartungen, wenn sie das Internet
nutzen. Barrierefreie Angebote sind also nicht nur ein Zeichen guten Willens, sondern Grundlage von wechselseitigem Nutzen.
Fast jeder Zweite über 50 ist altersweitsichtig, d. h. er oder sie hat
Probleme mit dem Lesen kleiner Schriften am Monitor.
19
2 Unterschiedliche Sichtweisen oder wo liegen die Barrieren?
2
Unterschiedliche Sichtweisen oder
wo liegen die Barrieren?
2.1 Die vier Eckpfeiler der Kommunikation im Internet
Die zurzeit vorhandenen Barrieren im Internet ergeben sich aus dem Zusammenspiel der vier Komponenten, die von der Informationsdarstellung bis zur Informationsaufnahme führen.
20
Webdesigner
Webseite
Benutzer
Ausgabegerät
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2.2 Der Webdesigner
Ein Webdesigner gestaltet eine Webpräsenz für eine Zielgruppe, die er in den
wenigsten Fällen genau kennt. Er berücksichtigt die technischen Möglichkeiten der
zukünftigen Nutzer und auch mögliche Einschränkungen beim Design und der Programmierung der Webseite. Für die Sicherstellung der technischen Korrektheit
testet er die Webseiten auf verschiedenen Browsern und Geräten. Solche Tests können sehr zeitintensiv werden, da für jede Ausgabeeinheit andere Parameter gelten.
Jeder Browser zeigt zum Beispiel in jeder Version andere Fehler in der Interpretation von Stylesheets, die das Layout steuern. Oftmals stehen dem Entwickler aus
Kostengründen nur wenige verschiedene Endgeräte zur Verfügung.
Die verbreitetsten Browsertypen Anfang 2004
• für PC: Internet-Explorer 5.0, 5.5, 6.01, Opera 7, Netscape 7, Lynx
• für Mac: Safari 1.2, Internet-Explorer 5.1
• für Linux / Unix: Konqueror, Lynx, Epiphany, Galeon, Mozilla
• für Handys: Webviewer, Doris Browser, Mobile Explorer
• für Handhelds: Internet-Explorer / Windows CE, NetFront, ThunderHawk
(In Deutschland surfen mittlerweile 90 % mit dem Internet-Explorer.)
21
2 Unterschiedliche Sichtweisen oder wo liegen die Barrieren?
Änderungen und Verbesserungen können erst durch Feedback von Kunden entstehen, die Probleme mit der Darstellung und / oder mit der Erfassung der Inhalte
haben.
Nachträgliche Änderungen sind meist sehr zeit- und kostenintensiv und werden
deshalb in den meisten Fällen unterlassen, wenn die Probleme nur bei kleinen Nutzergruppen auftreten.
Der Webdesigner hat keine Möglichkeit einer direkten Interaktion
mit den Nutzern.
22
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2.3 Die Webseite
Ein Webauftritt (Website) besteht zumeist aus mehreren Webseiten, die auf einem
Server bereitgestellt werden. Die Softwareausstattung des Webservers bestimmt
hierbei die maximalen technischen Möglichkeiten, auf die der Ersteller der Webseiten zurückgreifen kann, um eine möglichst kundenspezifische Ausgabe zu erzeugen.
Bei der Kommunikation zwischen Website und Anzeigegerät kann entweder der
Benutzer aus einem vorgegebenen Angebot die gewünschte Darstellungsform auswählen. Eine andere Möglichkeit ist, dass die Website selbst die benutzerseitige
Browser- oder Flashversion erkennt und die entsprechend formatierte Website dem
Gerät zum Anzeigen übermittelt.
Das Spektrum der angewendeten Techniken reicht von einer statischen Website bis
hin zu einer datenbankgestützten, auf XML-Technik basierenden Website, die je
nach Ausgabegerät geformt werden kann. Die Website kann also je nach technischer
Realisierung dem anfordernden Ausgabegerät eine andere Version der Inhalte zur
Verfügung stellen.
Man kann die Darstellung von Webseiten in drei mögliche Techniken aufteilen:
Die klassische Lösung
Klassische Webseiten zeichnen sich dadurch aus, dass ihr Inhalt und das Layout fest
codiert in der HTML-Seite stehen. Das Layout wird mit Hilfe von Tabellenstrukturen
positioniert. Vorteil hierbei ist, dass das Wissen über die Darstellungsfehler der ver23
2 Unterschiedliche Sichtweisen oder wo liegen die Barrieren?
schiedenen Browser sowie die nötigen Workarounds (= nicht die Lösung, sondern
die Umgehung eines Problems) zum Handwerkszeug jedes Webdesigners gehören.
Nachteil ist, dass Ausgabegeräte Inhalte nicht wie gewünscht darstellen können,
wenn sie die genutzte Technik oder Auflösung nicht unterstützen. Alternative Ausgabeformate können nur durch Neuerstellen der Seite für ein anderes Medium realisiert werden.
Das CSS-Design
Bei CSS-Designs wird das Layout so weit wie möglich vom Inhalt getrennt und in
Stylesheets zentral gespeichert. Vorteil hierbei ist eine sehr schnelle Umgestaltung
des Designs oder von Designteilen in einer Datei, die Einfluss auf den gesamten Auftritt hat. Weiterhin wird die Darstellung auch für Geräte vereinfacht oder überhaupt
erst möglich gemacht, die z. B. nur den Inhalt, nicht aber das Layout darstellen können.
Ein Format für alle: XML (eXtensible Markup Language)
XML ist der De-facto-Standard für den Austausch strukturierter Daten. Immer mehr
Unternehmen gehen dazu über, XML sogar als Basis für die Kodierung von WebSeiten zu nutzen. Dabei werden die Inhalte in XML-Dokumenten direkt gespeichert
oder aber die Inhalte kommen aus Datenbanken und werden dann in XML-Strukturen dargestellt. Die Daten liegen im XML-Format strukturiert vor und bieten damit
eine ideale Basis, über XSL-Formatierer (eXtensible Stylesheet Language) in verschiedenen Layouts und Formaten dargestellt zu werden.
Die Transformation und Formatierung geschehen on-the-fly (zur Zeit des Seitenaufrufes), wodurch die Daten in verschiedenen Formaten geliefert werden können. Die
Vorteile liegen hierbei auf der Hand:
1. geringer Aufwand, auch bei der Pflege
2. Aktualität und Skalierbarkeit
<?xml version="1.0"?>
<dokument>
<element 1>
<inhalt attr
</inhalt>
</element1>
<element 2>
<inhalt>
</inhalt>
</element2>
<element3>
Datenbank
24
XML-Datei
XSL-Formatierer
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Zentrale Problempunkte
Die zentralen Problempunkte bei der Zugänglichkeit von Angeboten aus dem Internet stellen sich folgendermaßen dar:
• Multimediale Web-Angebote (Quick Time, Flash, AVI, animated GIF, MPEG, Java
Applets, Javascript, DHTML usw.): Inhalte, die nur von hörenden Menschen wahrgenommen bzw. von Geräten mit Audioausgabe abgespielt werden können. Dies
können z. B. Konferenzübertragungen sein.
• Inhalte, die als Video oder Animation im Gesamtwerk die Information enthalten.
Angezeigt werden können diese Formate nur auf Geräten, die über eine ausreichend dimensionierte Grafikausgabe verfügen. Für Menschen mit Sehbehinderungen, aber auch für geistig behinderte Menschen können diese schnellen
Bewegungen irritierend sein, wenn sie sich nicht ausschalten lassen. Dadurch
bleiben ihnen die Informationen verschlossen.
• Inhalte, die als Bilder dargestellt sind, wie etwa Symbole, Schaubilder oder
Photos. Kann das Ausgabegerät das Bild nicht darstellen oder ist der Betrachter
nicht in der Lage das Bild aufzulösen, ist der Informationswert gleich null.
• Interaktive Applikationen, wie z. B. Errechnung des BMI (Body-Mass-Index), oder
verschiebbare Navigationselemente können nur auf wenigen Ausgabegeräten
dargestellt werden, da die dazugehörige Technik nicht immer unterstützt wird.
• Nur-Text-Versionen unterstützen nur eine spezielle Gruppe (Nutzer von Braillezeilen und Screen-Readern). Andere Barrieren für Menschen mit Körperbehinderungen, Hörbehinderungen, Seheinschränkungen, Farbenblindheit, für Menschen mit multiplen geringeren Funktionseinschränkungen (viele der älteren
Menschen) werden auf der Originalseite nicht beseitigt. Diese Menschen werden auf den Sonderweg (Nur-Text) gezwungen.
Ein reines Textangebot enthält aber für viele dieser Menschen erhebliche Barrieren. Daher enthalten dann sowohl die Nur-Text-Versionen als auch das eigentliche Angebot Barrieren. Die Aktualität des Alternativangebotes ist auch bis heute
oft nicht vergleichbar mit dem der Originalseite. Es ist nicht barrierefrei im
Sinne des BGG.
25
2 Unterschiedliche Sichtweisen oder wo liegen die Barrieren?
2.4 Ausgabegeräte
Ausgabegeräte (die Hardware) können vielfältiger Natur sein und haben jeweils
spezifische Eigenschaften, die unterschiedliche Techniken ausführen können. Je
nach Einsatz oder Behinderung des Benutzers werden dabei andere Anforderungen
an das Gerät gestellt. Da das Ausgabegerät auch gleichzeitig Eingabegerät ist, um
mit dem WWW in Interaktion zu treten, fallen diesem Gerät besondere Aufgaben zu.
Der Nutzer kann sein Anzeigegerät mit verschiedener Software bestücken oder sich
den Inhalt auf alternativen Ausgabegeräten ausgeben lassen. Bei der Eingabe stellen sich Barrieren in der Form, dass z. B. ein Handy keine Maus besitzt oder der
Benutzer die zu kleinen Knöpfe in der Website nicht treffen kann. Rund 30 Prozent
der Internetnutzer sind auf technische Hilfen angewiesen. Der klassische PC verliert
seine Rolle als einziges Gerät, um ins Internet zu gehen. Er wird immer mehr von
mobilen Geräten wie Handhelds, Notebooks oder Handys abgelöst.
Um Menschen mit Behinderungen den Zugang zu ermöglichen, können sich die
Benutzer so genannter assistiver Technologien bedienen, mit denen sich die Einschränkungen (teilweise) kompensieren lassen.
26
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Die Ausgabegeräte lassen sich danach in drei Gruppen unterteilen:
Geräte mit visueller Ausgabe
Am verbreitetsten ist der Monitor, dessen Bild auf einem Computer errechnet
wurde. Die Größe eines Monitors wird als Bildschirmdiagonale in Zoll sowie auch
in Breite und Höhe durch die Anzahl seiner Bildpunkte (Pixel) angegeben. PC-Benutzer können mit wenig Aufwand den Monitor wechseln. Diese Möglichkeit bleibt Nutzern von Notebooks verschlossen. Die Bildpunkte sind nicht bei allen Monitoren
gleich groß. Wird eine Schrift als 12 Pixel groß definiert, kann das zu unterschiedlichen Resultaten führen. Computer und Monitor legen die physikalischen und softwaretechnischen Grenzen des Darstellbaren fest. Die Grafikkarte errechnet mit
einem eigenen Prozessor, was auf dem Monitor dargestellt wird. Er ist für die Farbtiefe verantwortlich, also die maximale Anzahl von Farben, die dargestellt werden
können. Z. B. wäre ein 15-Zoll-Monitor mit seiner Standardauflösung von 800 x 600
Pixeln zur Darstellung einer auf 1280 x 960 Pixel optimierten Webseite gänzlich
ungeeignet, da der Benutzer ständig hin und her scrollen müsste. Um im Internet zu
surfen, benötigt man ein Programm, den so genannten Browser. Der Browser kann
über das Protokoll http mit Webservern kommunizieren und in HTML geschriebene
Webseiten darstellen. Werden Plugins (kleine Zusatzprogramme für den Browser,
die das Betrachten multimedialer Anwendungen wie Video, Musik … ermöglichen)
wie Flash oder Quick-Time zur Darstellung von Inhalten gefordert, müssen diese
auch auf dem Rechner installiert sein, um die Inhalte erfassen zu können. Welche
Software installiert ist, beeinflusst entscheidend, wie die Webseite angezeigt wird.
Der Autor der Seite kann erst nach Durchsicht seiner Webstatistiken erkennen, welche Browser genutzt wurden. Es gibt unzählige Browser, die jeweils wieder in mehreren Versionen vorliegen.
Die Browser unterscheiden sich in ihrer technischen Leistungsfähigkeit, also welche
Anweisungen sie interpretieren können, sowie in ihrer Darstellung. Ein und dieselbe Webseite sieht ohne Optimierung auf jedem Browser unterschiedlich aus, mal
sind die Unterschiede kaum zu sehen, bei einem anderen wird das Layout ganz
anders dargestellt als vom Webdesigner vorgesehen. Die meisten Webbrowser sind
kostenlos erhältlich und können parallel auf einem Computer installiert sein. In den
meisten Firmennetzwerken und Behörden wird aber von den Systemadministratoren nur ein Browser zugelassen.
Der Monitor wird von etwa 31 % der Sehbehinderten benutzt, die aber um der Lesbarkeit willen persönliche Einstellungen zu einer ihnen angenehmen Darstellung
vornehmen. Dazu gehört zum Beispiel das Invertieren von Farben, weil vielleicht
27
2 Unterschiedliche Sichtweisen oder wo liegen die Barrieren?
weiße Schrift auf schwarzem Hintergrund leichter zu lesen ist, das Abschalten von
Grafiken und Animationen, um den Blick auf das Wesentliche zu erleichtern, oder es
kann Zusatzsoftware benutzt werden wie der ScreenMagnifier, der einen Teil der
„normalen“ Darstellung stark (bis zu 32fach) vergrößert wie eine Lupe. Alternativ
dazu werden auch Großbildmonitore benutzt.
Geräte mit auditiver Ausgabe
Etwa 29 % der Sehbehinderten benötigen Software, welche die Informationen, die
für den Bildschirm bestimmt sind, interpretiert, umwandelt und auditiv ausgibt. Der
Screenreader ist eine dieser Varianten und gibt den Bildschirminhalt entweder über
die Soundkarte in synthetischer Sprache wieder oder aber in Blindenschrift über die
Braillezeile. Weitere Möglichkeiten bestehen durch die Nutzung eines AudioBrowsers, der Inhalte und Formatierungen rein akustisch weitergibt. Trotz der mittlerweile
stark verbesserten Sprachausgabe erfordern diese Systeme vom Benutzer ein
gewisses „Einhören“. Das Auslesen in verschiedenen Sprachen ist möglich.
Die erste Bildschirmübersicht erfolgt akustisch, indem Leerzeilen, beschriebene Zeilen und Cursorzeilen deutlich voneinander unterschieden werden. Über Kommandos kann ein Spaltenschieber und ein Zeilenschieber gesteuert werden. Auf
Wunsch wird ab einer bestimmten Position vorgelesen. Texte oder Druckvorlagen
können eingescannt und dann mittels eines Textverarbeitungsprogramms vorgelesen werden.
Probleme ergeben sich daraus, dass Screenreader nur reine Textzeichen erkennen
können, die auf dem standardisierten, 256 Zeichen umfassenden Computerzeichensatz ASCII basieren. Es gibt noch kein System, das Grafiken, Animationen und Bilder für Blinde interpretieren kann.
Beispiele für Bildschirmlese-Software (Screenreader)
• HAL
• Jaws
• Dolphin
• Henter-Joyce
• Outspoken
• IBM ScreenReader / 2
• Connect out loud
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Geräte mit mechanischer Ausgabe
Das bekannteste Gerät zur mechanischen Ausgabe von Informationen für Blinde ist
die Braillezeile. Es wird von ca. 15 % der blinden Surfer genutzt. Es gibt elektromagnetische, elektromechanische und piezoelektrische Module. Heute werden nur noch
piezoelektrische Module eingesetzt, weil die Produktionskosten und die Geräuschentwicklung weitaus geringer sind. Die Stifte sind dabei in einer Matrix angeordnet
und hintereinander geschaltet, so dass je eine komplette Bildschirmzeile in 8-PunktBraillezeichen dargestellt werden kann. Die Punkte können dabei (je nach Hersteller) nach Bedarf in unterschiedlichen Geschwindigkeiten vibrieren, um zusätzliche
Informationen zu übertragen (z. B. Großbuchstaben, Zeichen oberhalb eines ASCIICodes von 127, Cursorposition, Einfügebetrieb). Die Dateneingabe erfolgt über die
herkömmliche Tastatur. Die Braillezeile funktioniert nur dann, wenn der Bildschirm
im Textmodus arbeitet, also nur die 256 ASCII-Zeichen darstellt. Das Auslesen des
Bildschirmes mit diesem Gerät funktioniert so, als würde ein Sichtfenster über den
Bildschirm bewegt.
Braillezeile
Heute ermöglicht eine Kommunikationssoftware, z. B. Jaws, Supernova oder Virgo,
die Ausgabe in Blindendruck. Als Alternative zu Standgeräten gibt es tragbare Kleincomputer, die mit einer Braillezeile ausgestattet sind. Die gebräuchlichsten Geräte
sind das „EHG Braille-Window“ und die „Papenmeyer-Braillezeile“. Ein weiteres
Werkzeug ist die Tasthilfe, die von etwa 13 % der Sehbehinderten genutzt wird. Die
meisten Systeme sind Kombinationen von Braillezeile, Sprachausgabe und Großbilddarstellung.
29
2 Unterschiedliche Sichtweisen oder wo liegen die Barrieren?
2.5 Der Benutzer
Menschen mit verschiedensten Behinderungen haben Schwierigkeiten, das Internet
zu benutzen.
Der Begriff „sehbehindert“
Der Begriff „sehbehindert“ umfasst drei große Gruppen, deren Unterscheidungsmerkmal der Grad der Sehbehinderung ist. Dieser wird primär durch die Sehschärfe
bestimmt. In manchen Fällen wird aber auch die Kontrolle des Gesichtsfeldes hinzugezogen, die bei Normalsichtigen 180° umfasst.
Sehbehindert sind Menschen, die zwischen 30 und 5 Prozent des Sehvermögens
eines normal sehenden Menschen haben.
Praktisch blind sind Menschen, die noch 2 bis 5 Prozent des Sehvermögens besitzen. Sie können undeutlich Formen und Farben sehen oder bei recht guter Sehschärfe eine Einschränkung ihres Gesichtsfeldes auf 10° oder weniger haben. Meist
ist das Gesichtsfeld auf einen konzentrischen Rest (Röhrensehen) verengt oder es
besteht noch ein peripherer Rest durch einen Ausfall im Zentrum der Netzhaut.
Mischformen sind auch möglich.
Blind sind Menschen mit weniger als 2 Prozent Sehvermögen.
30
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Für Menschen mit Hörschädigungen werden die Barrieren in dem Maße zunehmen,
wie die Technik voranschreitet und immer weitere Erhöhungen der Daten-Bandbreiten im Internet zulässt, wodurch Audio- und Video-Streaming ermöglicht werden.
Menschen mit motorischen Störungen können den PC soweit benutzen, wie die
Hände uneingeschränkt eingesetzt werden können. Ist die Bewegung der Hände
vermindert, sind Ersatzstrategien gefordert, um den Computer zu bedienen. Mögliche Hilfen sind:
• Einhandtastatur
• Mund-, Augen- oder Sprachsteuerung der Maus
Es kann der Fall auftreten, dass die Tastatur nicht genutzt werden kann und durch
die Maus ersetzt wird, oder andersherum.
Menschen mit eingeschränkten geistigen Fähigkeiten
Es gibt viele Ursachen, die zu einer verminderten Aufnahme von Informationen führen. Dazu gehören Menschen, die aufgrund von Alterserscheinungen nicht mehr so
reaktionsschnell und aufnahmebereit sind, und Kinder, die noch nicht genügend
Erfahrung und Wissen in ihrem Leben gesammelt haben, sowie Menschen, die von
Geburt an oder durch Unfälle geistig eingeschränkt sind. Sie verbindet, dass sie
Schwierigkeiten haben, neue Informationen aufzunehmen, zu interpretieren und im
Gedächtnis zu speichern. Navigationsgestaltung und Benutzerführung können deshalb einen großen Einfluss darauf haben, wie sich diese Menschen in Ihrem Angebot orientieren können. Eine einfache, auf wenige Schritte reduzierte Navigation mit
hilfreichen Symbolen kann so etwas leisten und wird auch von allen anderen Benutzern geschätzt. Das gilt ebenso für die Ausdrucksweise (Fachwörter, Fremdwörter,
Schachtelsätze usw.), die Sie auf Ihrer Webseite benutzen.
31
3 Was ist zu tun?
3
Was ist zu tun?
Die meisten Websites sind von sich aus nicht barrierefrei. Häufig wurden bei der
Erstellung Technologien eingesetzt, die bislang als völlig harmlos galten. Javascriptnavigationen, Flashelemente oder Frames kollidieren auf einmal mit der Idee der
Barrierefreiheit. Der normale Benutzer soll aber weiterhin voll bedient werden, und
die Barrierefreiheit ist als Zusatz zu sehen.
Verfügt die Seite z. B. über ein dynamisch aufklappendes Menü und die eingesetzten Skripts sind nicht barrierefrei, gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Seiten
benutzerfreundlicher zu machen. Echte Barrierefreiheit ist unter Umständen ein sehr
weites Ziel. Barrierearmheit wird daher durch finanzielle und technische Rahmenbedingungen die anzustrebende Lösung sein.
Als umfassende Lösung ließe sich über eine komplette Umstrukturierung und Neugestaltung unter dem Aspekt der Barrierefreiheit nachdenken. Erheblicher Aufwand
und hohe Kosten wären die Folge. Vorteil ist dabei die strukturierte Herangehensweise an die Umsetzung. Weiterhin lässt sich im Voraus abklären, ob alle technischen Möglichkeiten und Hypes ausgeschöpft werden müssen, um die Zielgruppe
zu erreichen. Eine weitere Möglichkeit wäre es, eine parallele Textversion anzubieten. Das erkauft man sich aber durch erhöhten Pflegeaufwand, noch dazu ist diese
Lösung auch nur für bestimmte Nutzergruppen ideal (s. oben).
Projektkalkulationen, die von EIQUS (Europäisches Institut für Qualitätssicherung
und Standardisierung EWIV, www.eiqus.org, „Einfach machen: Barrierefreie Angebote“) durchgeführt wurden, zeigen, dass der kostengünstigste Weg darin besteht,
die Hauptseiten barrierefrei umzustellen. Durch kluge Planung sind hier in vielen
Fällen Lösungen möglich, die ohne eine vollständige und damit teure Umstellung
auskommen. Das EIQUS empfiehlt weiterhin, in der Planungsphase Experten hinzuzuziehen, die aufgrund ihrer Projekterfahrung gute Lösungen entwickeln können.
Gelingt es Ihnen im ersten Schritt, Ihre Hauptseiten der Priorität A konform zu
gestalten und ein akzeptables Ergebnis in einem Textbrowser zu erzeugen, stehen
den meisten Benutzern Ihrer Seite die Inhalte offen.
Für die beauftragenden Unternehmen sei an dieser Stelle das Ergebnis unserer
Umfrage verraten: Gut 40 Prozent der Webdesigner sagen, ein von vornherein
barrierefrei realisierter Internetauftritt koste maximal 10 Prozent mehr als ein nicht
barrierefreier. Ebenfalls gut 40 Prozent der Webdesigner sagen, ein nachträglich
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barrierefrei realisierter Internetauftritt koste 10 bis 50 Prozent mehr, 30 Prozent sagen
sogar, er koste dann 50 bis 200 Prozent mehr als ein nicht barrierefreier Auftritt.
Realisieren Sie Ihren barrierefreien Internet-Auftritt also möglichst von vornherein
oder bei der nächsten großen Überarbeitung. Denn: In der Pflege sind barrierefreie
Internetauftritte um vieles günstiger als nicht barrierefreie.
Häufig der Königsweg: zunächst nur Hauptseiten barrierefrei realisieren.
Wie testen ?
Testen Sie selbst, wie sich andere Ihre Seite erschließen können:
• Schalten Sie in Ihrem Browser die Grafik- und Multimediafunktionen
aus. Alle Informationen sollten weiterhin verfügbar sein.
• Versuchen Sie mit Hilfe der TAB-Taste durch Ihre Seite zu navigieren.
Die Webseite sollte auch so zugänglich sein. Sie können so die Situation von Menschen simulieren, die keine Maus benutzen können.
• Rufen Sie über die Seite www.delorie.com/web/lynxview.html Ihre
Webseite auf. Der Service simuliert einen Textbrowser. Überprüfen
Sie, ob die Inhalte linear sind und die Zusammenhänge der einzelnen Objekte erhalten bleiben.
• Invertieren Sie die Farben Ihrer Webseite (wie das funktioniert,
sehen Sie im Kapitel „Beispiele für Lösungsansätze“ unter Punkt 4).
Überprüfen Sie, ob die Navigation funktioniert und die Bilder und
Logos erkennbar sind.
• Überprüfen Sie die Sprache Ihrer Texte. Kann Ihre Zielgruppe diese
verstehen oder sollte sie einfacher gestaltet werden? Sind Abkürzungen, Fremdwörter und Fachbegriffe verständlich?
• Überprüfen auf validen Code:
W3C-HTML Validation Service: http://validator.w3.org/
W3C CSS-Validierungsservice:
http://jigsaw.w3.org/css-validator/validator-text.html
33
3 Was ist zu tun?
Wie testen? (Fortsetzung)
• Online-Überprüfung:
Wave: http://wave.webaim.org
Cynthia says Portal: www.cynthiasays.com
Barrierefinder (deutsch): www.barrierefinder.de
• Tools:
A-Prompt (kostenfreies Programm zum Überprüfen des
WAI-Conformance-Levels): http://aprompt.snow.utoronto.ca/index.html
Bobby (etwas älter und daher mit einigen Fehlinterpretationen):
www.cast.org/bobby/
• Simulationen zur Farbwahrnehmung: Simulator von Farbblindheit
für Webseiten und Bilder: www.vischeck.com/
Graustufenüberprüfung in MS Internet-Explorer als „Favorit“
einbauen: www.508compliant.com/tools.htm
(Umschalten des Bildschirms auf einen Schwarz-Weiß-Modus)
• Screenreader: Window Eyes, JAWS, Outspoken Version 8.0 for
the Macintosh, Dolphin Software
34
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4
Beispiele für Lösungsansätze (Checkliste)
12 Punkte zur Barrierefreiheit
Bei der Konzeption barrierefreier Internetseiten spielt neben der Gestaltung die
dahinter liegende Technik eine wichtige Rolle.
Als Alternative zu grafischen Browsern wird in den folgenden Beispielen
der Textbrowser Lynx verwendet. Mit Lynx lässt sich gut demonstrieren,
wie die Ausgabe auf Screenreadern oder Braillezeilen erfolgen würde.
4.1 Alternative Darstellung für visuelle oder auditive Inhalte
Eine echte Hürde für die Benutzer von Textbrowsern, Vorlesesoftware oder für Surfer
mit ausgeschalteter Bildanzeigefunktion ist das Nichtvorhandensein von äquivalenten Alternativtexten für Bilder oder Videos.
Der Inhalt bleibt den Nutzern verschlossen. Doch das alleinige Dasein von Alternativtexten (ALT-Tags) nützt oft wenig – etwa wenn der Benutzer bei der Ansage des
Screenreaders zehnmal „Hier klicken“ zu hören bekommt.
Heute gilt: Jede wichtige Information muss als Textversion vorliegen, zumindest
alternativ. Dazu gehören auch Schaubilder, Übersichten und Zahlentabellen. Die
Beschreibung sollte möglichst kurz und präzise sein.
Testen Sie Ihre Website: Schalten Sie z. B. im Internet-Explorer über
Extras / Internetoptionen / Erweitert im Bereich Multimedia den Punkt
„Bilder anzeigen“ ab. Laden Sie Ihre Website erneut.
35
4 Beispiele für Lösungsansätze (Checkliste) – 12 Punkte zur Barrierefreiheit
Als Beispiel die Startseite von www.stern.de am 7. Oktober 2003:
Das obere Bild zeigt die Standardansicht. Im unteren Bild wurde der Browser so eingestellt, dass die Bilder nicht angezeigt werden. Das Stern-Logo wurde gut umgesetzt. Dass „Hier klicken“ auf das P. M. Magazin verlinkt, ist nicht erkennbar, und die
aktuellen Bilder wurden überhaupt nicht kommentiert.
Originalansicht
alternative Darstellung
36
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4.2 Klare Menüstruktur, einfache Navigation
Achten Sie auf möglichst gut gegliederte Menüs. Dabei ist es
nicht unbedingt wichtig, dass die Menüs kurz sind, sondern dass
die Abgrenzungen zwischen den Inhaltsbereichen in einem
Menü klar zu erkennen sind: schnelle Orientierung und Transparenz der Inhaltsstruktur – vom Überblick zum Detail. Achten Sie
auf die richtige Wortwahl und versuchen Sie dem Nutzer auch
das zu bieten, was das Wort hinter dem Link vermuten lässt. Bieten Sie versteckte Links an, die nur in Textbrowsern dargestellt
werden, um die Navigation zu überspringen. Dies ist besonders
wichtig für blinde Menschen, die mit der TAB-Taste nacheinander von Link zu Link springen.
Verwenden Sie möglichst eindeutige Symbole und versehen Sie
diese zusätzlich noch mit Text, um die Verständlichkeit zu
erhöhen. Fachbegriffe und Anglizismen können Fachfremde und Nutzer mit fehlenden Fremdsprachenkenntnissen ausschließen.
Die nebenstehende Seite zeigt wohl eine der bestgegliederten Navigationen im
WWW. Die vier Kategorien sind gut voneinander abgesetzt, sowohl visuell als auch
konzeptionell (Dr. Jakob Nielsen).
Tipp 1: Wenn die Navigationspunkte als „HTML-Liste“ angelegt
wurden, ist die Übersicht in einem Textbrowser unübertrefflich.
Tipp 2: Wenn eine HTML-Liste nicht realisiert werden kann, machen
Sie einen Punkt hinter die Beschreibung eines jeden Navigationspunktes. Der Screenreader weiß dann, dass er hier eine Pause machen
muss. Ansonsten liest er die Navigationspunkte wie einen zusammenhängenden Satz.
Tipp 3: Bauen Sie Sprungmarken in Ihre Dokumente ein, damit die
Screenreader nicht bei jedem Seitenaufruf die gesamte Navigation vorlesen müssen, sondern diese überspringen können und der Benutzer
direkt zum eigentlichen Inhalt gelangt.
37
4 Beispiele für Lösungsansätze (Checkliste) – 12 Punkte zur Barrierefreiheit
4.3 Eingabefelder vorbelegen
Alle relevanten Inhalte müssen als Text vorhanden sein. Das gilt auch für Eingabefelder in Formularen. Sie sollten nicht leer gelassen werden, sondern mit sinnvollen
Hilfestellungen vorbelegt werden. Damit der Benutzer die Vorbelegung nicht in
jedem Feld erst entfernen muss, bietet es sich an, den Text mittels eines Javascriptes verschwinden zu lassen, wenn das Feld per Mausklick oder Tabulator aktiviert
wird.
Kontaktformular der Seite www.barrierefreies-webdesign.de
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4.4 Informationen und Farben
Sollen Informationen über Farbleitsysteme oder Farbcodes dargestellt werden,
muss darauf geachtet werden, dass dadurch Farbenblinde nicht ausgeschlossen
werden. Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen benötigen klare und starke
Kontraste, um Bereiche voneinander abzugrenzen. Die schlechteste Kombination
von Farben ist rot-grün, da ca. 8 % der männlichen Bevölkerung farbenblind ist.
Lesen von rotem Text auf grünem Hintergrund und umgekehrt ist damit unmöglich.
Ein Hintergrundbild verschlechtert die Lesbarkeit des Textes auf Ihrer Seite.
Ob Ihre Website auch ohne Farben funktioniert, finden Sie heraus,
wenn Sie im Internet-Explorer über Extras / Internetoptionen / Allgemein / Farben den Text auf Schwarz und den Hintergrund auf Weiß
stellen. Danach bei Extras / Internetoptionen / Allgemein / Eingabehilfen /
Farben auf Webseiten ignorieren.
Beispiel sozialnetz-hessen.de (vor dem Relaunch): Die DHTML-Navigation führte bei
Definition einer eigenen Hintergrundfarbe zur Unleserlichkeit. Sehbehinderte verwenden oft dunkle Hintergrundfarbe und eine helle Schrift für eine kontrastreichere
Darstellung.
Ansicht im Internet-Explorer ohne Modifikationen
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4 Beispiele für Lösungsansätze (Checkliste) – 12 Punkte zur Barrierefreiheit
Die gleiche Webseite. Im Browser wurde die Hintergrundfarbe auf Schwarz und die
Textfarbe auf Weiß gestellt. Man sieht deutlich die Überlappung des ausgeklappten
Navigationstextes mit dem Seitentext.
Nach dem Relaunch und der Umstellung der Steuerskripte für die Navigation sind
beide Texte lesbar. Schaut man sich die Seite in einem Browser ohne individuelle
Einstellungen an, wird die Navigationserweiterung wie früher neben der Navigationsleiste dargestellt.
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www.hessen-it.de
Werden Grafiken mit transparentem Hintergrund angelegt, wie beispielsweise bei
www.vischeck.com, tritt unter Umständen bei der invertierten Darstellung das Problem auf, dass das Logo nicht mehr erkennbar ist. Weiterhin sollten Abstände nicht
durch transparente Grafiken, sondern durch Stylesheets realisiert werden.
Logo Vischeck
Logo Vischeck mit invertierten Farben
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4 Beispiele für Lösungsansätze (Checkliste) – 12 Punkte zur Barrierefreiheit
4.5 Aufbau der Seite (Trennen von Inhalt und Layout)
Korrekte Strukturelemente und Stylesheets befähigen Screenreader und Textbrowser, informationstragende Strukturen der Webseite auch richtig darzustellen.
Wichtig ist es, Überschriften und Listen richtig auszuzeichnen und zu verwenden
(zur Erinnerung: HTML ist eine Auszeichnungssprache mit Strukturelementen).
Tabellen werden gerne als Gestaltungsmittel benutzt und können bei falschem
Einsatz zu verwirrenden Darstellungen führen. Sie sollten als Positionierungsmittel
vermieden werden. Besser ist es, CSS zur Formatierung zu benutzen.
Beispiel: Suche im Sozialnetz vor der Überarbeitung und Neupräsentation (Relaunch)
Originalansicht
Das Bild der Lupe und das dazugehörige Eingabefeld zum Suchen liegen scheinbar
nebeneinander.
Tabellenstruktur
Das Layout der Webseite wird durch Tabellenstrukturen aufgebaut. Das Bild der
Lupe liegt in Tabelle 1, das Eingabefeld für die Suche in Tabelle 2.
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www.hessen-it.de
Ansicht im Textbrowser LYNX
Das Bild der Lupe befindet sich am Anfang der Seite. Das Eingabefeld wird erst auf
der dritten Seite erscheinen. Grund hierfür sind die zwei verschiedenen Tabellen, in
denen sich die beiden zusammengehörigen Elemente befinden. Sie wurden aus
ihrem logischen Zusammenhang gelöst.
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4 Beispiele für Lösungsansätze (Checkliste) – 12 Punkte zur Barrierefreiheit
4.6 Frames (Rahmen)
Frames sind für nichtgrafische Ausgaben schon immer problematisch gewesen, da
bei ihnen, genau wie bei den Zellen einer Tabelle, der Gesamtblick verloren geht.
Ältere blindengerechte Browser wie Lynx können Frames nicht lesen. Nur das komplette Auslesen jedes einzelnen Frames gibt Aufschlüsse darüber, ob dort relevante
Informationen zur Verfügung stehen. Damit das Navigieren zwischen den einzelnen
Frames nicht zu schwierig wird, ist es wichtig, die Frames sinnvoll zu betiteln. Ist
das Navigieren in einem Frameset (= ein Behälter, der eine Sammlung von Frames
aufnimmt) mit drei Frames noch möglich, wird es in einem verschachtelten Set mit
fünf oder mehr Frames fast unmöglich. Frames sollten zur Layout-Gestaltung nicht
oder nur sehr sparsam eingesetzt werden.
Auf der Seite www.midgaardgames.com haben Benutzer von nicht grafischen Browsern erhebliche Probleme beim Navigieren durch die Frames:
In der oben stehenden Abbildung wird die Startseite von www.midgaardgames.com
im Textbrowser Lynx gezeigt. Um zu erfahren, was das Thema dieser Seite sein
könnte, wird versuchsweise der Link zum centerFrame aktiviert.
Die oben stehende Abbildung zeigt den Browserinhalt nach Klicken auf den Link
centerFrame. Hier findet man nicht den Inhalt, sondern Links auf weitere Frames,
die nicht näher erläutert sind.
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www.hessen-it.de
Hinter einem dieser Links verbirgt sich die eigentliche Webseite mit den Inhalten. Da
sich die Hauptnavigation in dem topFrame verbirgt, der nur von der Startseite aufzurufen ist, wird es praktisch unmöglich, weitere Rubriken dieses Angebotes aufzurufen.
Mangels eindeutiger Bezeichnung der verschiedenen Frames ist es dem Benutzer
nicht möglich, zielgerichtet im Internetauftritt zu navigieren, und eine sinnvolle Nutzung für solche Nutzer daher nicht möglich.
Wird die Webseite nicht mittels Framesets aufgebaut, können interessante Inhalte
wesentlich einfacher mittels eines Lesezeichens im Browser (Bookmark) wiedergefunden werden.
Bei der Verwendung von Frames sollte darauf geachtet werden, dass die einzelnen
Frames skalierbar sind, so können auch Benutzer mit kleinen Bildschirmen und
großer Schriftgradeinstellung die Texte lesen.
www.midgaardgames.com: Aufteilung der Frames
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4 Beispiele für Lösungsansätze (Checkliste) – 12 Punkte zur Barrierefreiheit
Lösung:
Besteht man zum Beispiel auf einer feststehenden Navigation links und einem scrollbaren Text auf der rechten Seite, benutzte man bisher Frames.
Der Auftritt von www.netzwerk-baustelle.de schafft das ebenfalls – jedoch allein durch
die intelligente Anwendung von Stylesheets.
Vorteil: Der Inhalt und die Navigation stehen, wie die untere Abbildung zeigt, weiterhin auch Nutzern von nicht grafischen Browsern in gewohnter Weise zur Verfügung.
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www.hessen-it.de
4.7 Schrift und Textdesign
Bei den gängigen Browsern kann die Schriftgröße skaliert werden. Sehschwache
Menschen haben so die Möglichkeit, die Textgröße ihren persönlichen Bedürfnissen
anzupassen. Für normalsichtige Nutzer sollte die Schrift etwa 12 Punkt groß sein.
Zur Auswahl stehen dazu:
Absolute Einheiten:
• am Bildschirm orientierte Angaben px (Pixel)
• aus der Printwelt stammende pt
(Points = Die Anzahl Punkte (Points oder Dots) ist von der verwendeten DPI / PPI-Anzahl abhängig. Bei einem 72-DPI-Ausgabemedium
(Monitor) 72 Punkte je Inch oder in cm = 72 Pixel / Inch: 2,54 Inch / cm =
28,35 Pixel / cm)
• oder pc (Pica – Ein Pica sind 12 Punkte)
• Höhenangaben cm oder in (Inch)
Relative Einheiten:
• % (Prozent)
Die referenzierte Einheit in Prozent umgerechnet
• em (em-quad)
Die Größe des betroffenen Elementes wird relativ zur Schriftgröße
des großen M des referenzierten Elementes berechnet
• ex (x-height)
Die Größe des betroffenen Elementes wird relativ zur Schriftgröße
des kleinen x des referenzierten Elementes berechnet
• px (Pixel)
Die Anzahl Pixel wird relativ zur verwendeten Auflösung des
Ausgabemediums berechnet
Die absoluten Schriftgrößen sind im Internet-Explorer nicht skalierbar und werden
außerdem von jedem Browser unterschiedlich groß dargestellt. Prozentangaben
eignen sich ebenso gut für Schriften wie die em Schriftgröße. Verwendet man em
für die Schriftgröße, so wird der Text relativ zum Elternelement skaliert. Das heißt,
ein Textabschnitt mit 0.9 em misst in seiner Höhe nur neunzig Prozent des umgebenden Textes. Das hört sich kompliziert an, lässt sich aber in der Praxis gut umsetzen. Schriften, die mit em formatiert werden, lassen sich in allen Browsern skalieren
und sind somit das Mittel der Wahl.
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4 Beispiele für Lösungsansätze (Checkliste) – 12 Punkte zur Barrierefreiheit
Überprüfen der Skalierbarkeit von Text in Ihrer Webseite: Öffnen Sie den InternetExplorer, halten Sie die „Strg“-Taste gedrückt und drehen Sie gleichzeitig an dem
Scrollrädchen Ihrer Maus. Der Text sollte, wenn er in der Größe variiert werden
kann, größer oder kleiner werden – je nach Drehrichtung. Alternativ ist es auch
möglich, die Textgröße im Internet-Explorer über Ansicht / Schriftgrad zu verändern.
Schriften sollten möglichst nicht als Grafiken in das Dokument eingebettet sein, da sie
dann nicht mehr skalierbar sind. Schriften, die nicht als Grafik vorliegen, werden
außerdem auch wesentlich schneller geladen und dementsprechend früher angezeigt.
Bei der Auswahl der Schriften sollten möglichst serifenlose genutzt werden, da
diese wesentlich leichter am Monitor zu lesen sind (serifenlose Schriften besitzen
keine Serifen, also keine Querstriche am Ende der Grundstriche).
Unterteilen Sie große Textblöcke mit Hilfe geeigneter Stilmittel. Nutzen Sie Überschriften und Untertitel und formatieren Sie diese mit den h1 … h6 Tags statt mit
dem Font-Tag oder „bold“. Nutzer von Textbrowsern haben so den Vorteil, durch die
Textüberschriften springen zu können, um sich einen Überblick über die Seite zu
verschaffen. Wichtig ist es, die Reihenfolge der Überschriftenebenen einzuhalten.
h4 sollte also nicht direkt nach h1 folgen.
4.8 Blinkende, sich bewegende und sich selbst aktualisierende Texte
Verzichten Sie lieber auf blinkende oder scrollende Buchstaben. Die HTML-Anweisungen, die dazu benötigt werden, verursachen in vielen Textbrowsern Fehler. Die
sich bewegenden oder blinkenden Texte sind für viele Benutzer problematisch.
Bewegte und blinkende Bilder werden hauptsächlich in der Banner-Werbung eingesetzt. Bei einer Blinkfrequenz von ca. 20 Hertz kann außerdem die Gefahr bestehen,
dass ein Mensch, der unter Epilepsie leidet, einen Anfall bekommt.
Aktualisieren sich die Internetseiten periodisch von alleine, kann dies für Menschen,
die sehr langsam lesen, sehr verwirrend sein. Es kann nie vorhergesagt werden, wie
lange ein Besucher benötigt, eine Seite durchzulesen. Aktualisiert sich die Seite,
während sie von einem Screenreader abgearbeitet wird, kehrt dieser wieder an den
Anfang zurück und liest die Seite von neuem vor. Wird die Seite ständig aktualisiert,
sollte der Besucher darüber informiert werden und die Möglichkeit bekommen,
selbst durch Drücken des „Aktualisieren“-Knopfes oder durch einen dafür bestimmten Link zu entscheiden, wann er die Seite erneut laden möchte.
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4.9 Flash und PDF
Eine rein auf Flash aufbauende Seite ist für Nutzer, die keinen Flashplayer installiert
haben, nicht nutzbar. Überprüfen Sie mit dem Lynx-Browser, ob die in Ihrer Seite
angebotenen Alternativen funktionieren. Mit gutem Beispiel geht hier die Firma
Macromedia voran. Deren Nutzer mit installiertem Flashplayer bekommen eine sehr
aufwändige Seite präsentiert, während Nutzer von Textbrowsern eine gut durchdachte und wohlstrukturierte Seite geboten bekommen. Erst seit der Version 6 ist
Flash durch die standardisierte MSAA-Schnittstelle überhaupt mit Screenreadern
nutzbar geworden. Animierte Inhalte, die Informationen vermitteln sollen, können
auch von vielen sehenden Menschen nicht in der Geschwindigkeit, in der sie ablaufen, erfasst werden.
PDF-Dokumente liegen genau wie Flash in einem Grafikformat vor und können
dadurch nicht von Textbrowsern ausgewertet werden. Sie sind das einzige wirklich
zuverlässige Format, ein Dokument im Originallayout ins Web zu bringen. Der Hersteller Adobe hat daher in der Version 5.0 die Möglichkeit geschaffen, mit Hilfe
der MSAA-Schnittstelle den Inhalt vorzulesen. Weiterhin ist es möglich, mit Hilfe
der Zusatzsoftware Magellan (www.bcl-computers.com) die PDF-Dateien in HTMLDokumente zu konvertieren. Um ein barrierefreies PDF-Formular zu erstellen, wird
in der Regel wesentlich mehr Zeit benötigt als für ein barrierefreies HTMLFormular.
MSAA ist die von Microsoft erdachte Microsoft Active Accessibility.
Das ist eine Schnittstelle, die Hersteller nutzen können / müssen, um
Informationen aus windowsbasierten Programmen nutzen / vorlesen
zu können.
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4 Beispiele für Lösungsansätze (Checkliste) – 12 Punkte zur Barrierefreiheit
4.10 Tabulatorreihenfolge
Hyperlinks, Formularelemente und Objekte können mit Hilfe der Tabulatortaste nacheinander angesteuert werden. Dabei sollte die logische und natürliche Reihenfolge
beibehalten werden. Steuern kann man dies durch die Benutzung des Tabindex-Tags.
Vorname Vorname
Name
Name
Vorname Vorname
Name
Absenden
Absenden
Name
Reihenfolge des Tabulatorindexes: ohne (oben) und mit Tabindex (unten)
4.11 Tastaturkurzbefehle (Accesskeys)
Die meisten Browser bieten die Möglichkeit, über Tastenkombinationen bestimmte
Seiten oder Elemente einer Webseite zu erreichen. Wenn Sie unter Windows den Internet-Explorer verwenden, funktioniert dies mit der Taste ALT + Accesskey und Bestätigung mit der Eingabe-Taste. Opera 7 bietet den Zugang mit der Tastenkombination
Umschalt + Esc. Netscape 6 und höher und andere Mozilla-Browser rufen bei Eingabe
der definierten Tastenkombinationen (Alt-Taste mit entsprechendem Zeichen) das
Zielobjekt sofort auf. In älteren Browsern wie Netscape 4 oder auch in Opera 5 / 6
funktionieren die Accesskeys nicht. Auf dem Mac ist die Tastenkombination Ctrl +
Accesskey zu drücken. Die Beschreibung der Accesskeys sollte auf einer zentralen
Seite hinterlegt sein und vom Betriebssystem verwendete Tastenkombinationen sollten nicht verwendet werden (z. B. ALT + F4: Schließen des aktuellen Fensters).
Beispiel für die Verwendung von Accesskeys:
ALT + 0
ALT + 1
ALT + 2
ALT + 3
ALT + 4
ALT + 5
ALT + 6
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Hauptmenü der Website
Anfang der jeweiligen Seite
Inhalt der Seite (Textbeginn)
Navigation der Seite
Sitemap
Suchfunktion
Hilfe
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4.12 Valider Code
Von den meisten Erstellern von Webseiten wird nicht beachtet, ob ihre Seite den
Standards von HTML 1.0, HTML 3.0 usw. folgt. Die Browserhersteller folgten dem
Trend zur Vermischung von verschiedenen Standards und bauten ihre Browser so
tolerant wie möglich. Der Browser muss allerdings viel Zeit dafür aufwenden, den
Code richtig zu interpretieren. Diese Toleranz ermöglicht es uns heute, sehr chaotische Webseiten zu erstellen, ohne dass es der normale Nutzer merkt. Verwendet
man jedoch Geräte oder Techniken, die auf validen Code angewiesen sind, um eine
Aktion auszuführen, treten Probleme in der Darstellung oder Verarbeitung auf. Ob
der Code Ihrer Webseite valide (= gültig) ist, können Sie herausfinden, indem Sie
den Validation Service des W3C in Deutsch nutzen. (http://validator.projektmedien.de/)
Jedes HTML-Dokument sollte eine Deklaration (die Doctype Declaration DTD) besitzen, nach welchen Standards das Dokument zu verarbeiten ist. Der Ersteller des
Dokumentes sollte sich auch danach richten.
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5 Fazit
5
Fazit
Bedenken Sie, dass kein Grundstück der Welt so viel wert ist wie Ihre Homepage,
die kaum größer als eine DIN-A-4-Seite ist. Der gesamte Umsatz, den Sie sich von
Ihrem Webauftritt erhoffen, wird durch diesen Kanal geschleust. Ihre Webseiten sind
das Gesicht, dass Sie Ihren Kunden zeigen. Zunehmend werden die Kunden sich
erst einmal im Internet ein Bild von der Firma machen, bevor sie ein Geschäft mit
ihr eingehen wollen. Hier gilt es, Kompetenz, soziale Verantwortung und Innovationsfreude zu zeigen.
Von der barrierefreien Gestaltung einer Internetpräsenz profitieren nicht nur Sehbehinderte und Blinde, sondern auch die zwei am schnellsten wachsenden Nutzergruppen im Internet, Senioren und Benutzer von mobilen Endgeräten. Die Verbesserung der Usability (Nutzbarkeit), kürzere Ladezeiten und Kompatibilität zu verschiedenster Ausgabesoftware lassen alle Nutzer und Betreiber des Internets profitieren.
Gleichzeitig kann die Website wesentlich leichter von Suchmaschinen indiziert werden.
Damit Ihre neuen Webauftritte diesen Anforderungen genügen, sollten Sie der ausführenden Agentur schon gleich am Anfang das Thema Barrierefreiheit ins Pflichtenheft schreiben. Dabei sollten Sie auf einer Dokumentation der angewandten
Maßnahmen bestehen.
Sie als Betreiber einer Website müssen sich von dem Gedanken verabschieden,
dass das Endprodukt (die Webseite) bei jedem Benutzer gleich aussieht. Sie sollten
daher darauf Wert legen, dass Ihr Produkt so gut wie möglich bei jedem Benutzer
angezeigt wird. Nur wenn Sie akzeptieren, dass Sie das Aussehen nicht kontrollieren können, werden Sie in der Lage sein, gute Webseiten zu erstellen. Denn wichtiger als das Aussehen der Website ist der Inhalt. Gehalt geht vor Gestalt.
Versuchen Sie, etablierte Techniken zu nutzen; die Chancen, dass die Inhalte Ihrer
Website bei den Benutzern ankommen, steigen damit immens. Der Kontrollverlust
bezieht sich aber nicht nur auf die einzelnen Unterseiten, sondern auf die Website
insgesamt. Bücher oder Filme werden linear von vorne nach hinten gelesen. Wo der
Besucher in Ihre Website einsteigt und wo er sie wieder verlässt, kann man nicht
vorhersagen. Nur, je besser die Seite ist, desto länger wird er auch auf ihr verweilen.
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Quellen und Links
• www.barrierefinder.de
Damit Sie sich einen ersten Eindruck von der Barrierefreiheit Ihrer Seite machen
können, empfehlen wir den Online-Test Barrierefinder. Sie benötigen keinerlei
Programmierkenntnisse, um den Test auszuführen.
• browsers.evolt.org/
Webseite, von der sich fast alle Browser in allen Versionen herunterladen lassen.
• validator.projektmedien.de/
Mit dem kostenlosen Tool lassen sich auf HTML und XHTML basierende WebSeiten und Dokumente auf Konformität mit W3C-Standards prüfen.
• jigsaw.w3.org/css-validator/validator-uri.html
Mit dem kostenlosen Tool lassen sich Stylesheets auf Konformität mit
W3C-Standards prüfen.
• aprompt.snow.utoronto.ca/
Mit diesem kostenlosen Tool, das Sie auf Ihrem Computer installieren müssen,
bekommen Sie Vorschläge zur Erreichung der verschiedenen Prioritätsstufen für
Ihre Website.
• www.bifos.org
Hilfen zum Schreiben von leicht verständlichen Texten, Wörterbuch für leicht
verständliche Sprache.
• www.inclusion-europe.org/documents/SAD66EETRDE.pdf
Europäische Richtlinien für die Erstellung von leicht lesbaren Informationen.
• www.barrierefreikommunizieren.de
Detaillierte Informationen zu Hilfsmitteln im Computerbereich finden Sie in der
Online-Datenbank, die vom „Technischen Jugendfreizeit- und Bildungsverein
(tjfbv) e.V.“ erstellt wurde.
• www.rehadat.de/
Rehadat ist das Informationssystem zur beruflichen Rehabilitation. Hier kann in
einer Datenbank nach Hilfsmitteln gesucht werden.
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6 Quellen und Links
Hier finden Entwickler von Webseiten geballtes Know-how zum Thema
Barrierefreiheit:
• www.webaim.org/howto/tables
• www.fernuni-hagen.de/FTB/new/service/eaccess/doc/access-d.htm
• www.fernuni-hagen.de/FTB/new/service/eaccess/doc/check.htm
• www.barrierefreies-webdesign.de/
• www.wob11.de
• www.einfach-fuer-alle.de
• www.webforall-heidelberg.de
• www.webaccessibility.de/
• www.akademie.de/websiteaufbau/tipps-tricks/weiteres/franks-corner/xhtml.html
Mailinglisten:
• [email protected]
• access.fit.fraunhofer.de/bika/waide.xhtml
Das deutsche W3C-Büro und das Fraunhofer-Institut für Angewandte Informationstechnik bieten eine deutschsprachige Web-Accessibility-Mailingliste.
Literatur:
• Barrierefreies Webdesign, ISBN 87-90785-75-4, 1. Ausgabe. Auflage: 2001-11,
von Jan Eric Hellbusch
• Homepage Usability, ISBN 3-8272-6290-9, Jakob Nielsen und Marie Tahir, 2002,
Markt+Technik Verlag
• Auszeichnungssprachen von Prof. Dr. Wolfgang Weitz, FH Wiesbaden, 2003
54
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7
Gesetzestexte
Im Folgenden ist die Anlage 1 zur „Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung –
BITV“ wiedergegeben. Die technischen Inhalte wurden grundsätzlich den Zugänglichkeitsrichtlinien für Web-Inhalte in der Version 1.0 („Web Content Accessibility
Guidelines 1.0“) des World Wide Web Consortiums („W3C“) vom 5. Mai 1999 entnommen.
Die Darstellung der einzelnen Anforderungen und Bedingungen der Rechtsverordnung BITV ist in diesem Dokument getrennt für die Prioritäten I und II wiedergegeben; eine Übersicht über alle Anforderungen liegt auf den Internetseiten des FTB
ebenfalls vor.
Anmerkung
Im ursprünglichen Dokument ist als Nummerierung für die zwei Prioritätsstufen der
Rechtsverordnung eine römische Ziffer vorgesehen. Anforderungen und Bedingungen
sind numerisch als Gliederung angezeigt. Die Nummerierung von Anforderung 1,
Bedingung 2 steht zum Beispiel als 1.2 . Vor der Nummer der jeweils im Folgenden
aufgeführten Bedingung ist dementsprechend die Nummer der jeweiligen Anforderung mitzulesen. Die Aufarbeitung erfolgte durch das Team von www.wob11.de.
Vorwort
Dieses Dokument enthält keine Vorgaben zur grundlegenden Technik, die für die
Bereitstellung von elektronischen Inhalten und Informationen verwendet wird
(Server, Router, Netzwerkarchitekturen und Protokolle, Betriebssysteme usw.) und
hinsichtlich der zu verwendenden Benutzeragenten. Die Anforderungen und Bedingungen beziehen sich allein auf die der Nutzerin / dem Nutzer angebotenen elektronischen Inhalte und Informationen.
Die Anforderungen und Bedingungen dieser Anlage basieren grundsätzlich auf den
Zugänglichkeitsrichtlinien für Web-Inhalte 1.0 (Web Content Accessibility Guidelines
1.0) des World Wide Web Consortiums vom 5. Mai 1999.
Die in Teil 1 dieser Anlage enthaltenen, bei ihrem ersten Auftreten im Text durch
Unterstreichung kenntlich gemachten, grundlegenden technischen Fachbegriffe
sind in Teil 2 (Glossar) erläutert.
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7 Gesetzestexte
Priorität I
Anforderung 1
1. Für jeden auditiven oder visuellen Inhalt sind geeignete äquivalente Inhalte
bereitzustellen, die den gleichen Zweck oder die gleiche Funktion wie der
originäre Inhalt erfüllen.
Bedingungen für Anforderung 1: Für jedes Nicht-Text-Element ist ein
äquivalenter Text bereitzustellen. Dies gilt insbesondere für Bilder, graphisch
dargestellten Text einschließlich Symbolen, Regionen von Imagemaps,
Animationen (z. B. animierte GIFs), Applets und programmierte Objekte,
Zeichnungen, die auf der Verwendung von Zeichen und Symbolen des ASCIICodes basieren (ASCII-Zeichnungen), Frames, Scripts, Bilder, die als Punkte in
Listen verwendet werden, Platzhalter-Graphiken, graphische Buttons, Töne
(abgespielt mit oder ohne Einwirkung des Benutzers), Audio-Dateien, die für
sich allein stehen, Tonspuren von Videos und Videos.
2. Für jede aktive Region einer serverseitigen Imagemap sind redundante
Texthyperlinks bereitzustellen.
3. Für Multimedia-Präsentationen ist eine Audio-Beschreibung der wichtigen
Informationen der Videospur bereitzustellen.
4. Für jede zeitgesteuerte Multimedia-Präsentation (insbesondere Film oder
Animation) sind äquivalente Alternativen (z. B. Untertitel oder Audiobeschreibungen der Videospur) mit der Präsentation zu synchronisieren.
Anforderung 2
Texte und Graphiken müssen auch dann verständlich sein, wenn sie ohne Farbe
betrachtet werden.
1. Alle mit Farbe dargestellten Informationen müssen auch ohne Farbe verfügbar
sein, z. B. durch den Kontext oder die hierfür vorgesehenen Elemente der verwendeten Markup-Sprache.
2. Bilder sind so zu gestalten, dass die Kombinationen aus Vordergrund- und
Hintergrundfarbe auf einem Schwarz-Weiß-Bildschirm und bei der Betrachtung
durch Menschen mit Farbfehlsichtigkeiten ausreichend kontrastieren.
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Anforderung 3
Markup-Sprachen (insbesondere HTML) und Stylesheets sind entsprechend ihrer
Spezifikationen und formalen Definitionen zu verwenden.
1. Soweit eine angemessene Markup-Sprache existiert, ist diese anstelle von
Bildern zu verwenden, um Informationen darzustellen.
2. Mittels Markup-Sprachen geschaffene Dokumente sind so zu erstellen und zu
deklarieren, dass sie gegen veröffentlichte formale Grammatiken validieren.
3. Es sind Stylesheets zu verwenden, um die Text- und Bildgestaltung sowie die
Präsentation von mittels Markup-Sprachen geschaffener Dokumente zu beeinflussen.
4. Es sind relative anstelle von absoluten Einheiten in den Attributwerten der verwendeten Markup-Sprache und den Stylesheet-Property-Werten zu verwenden.
5. Zur Darstellung der Struktur von mittels Markup-Sprachen geschaffener Dokumente sind Überschriften-Elemente zu verwenden.
6. Zur Darstellung von Listen und Listenelementen sind die hierfür vorgesehenen
Elemente der verwendeten Markup-Sprache zu verwenden.
7. Zitate sind mittels der hierfür vorgesehenen Elemente der verwendeten
Markup-Sprache zu kennzeichnen.
Anforderung 4
Sprachliche Besonderheiten wie Wechsel der Sprache oder Abkürzungen sind
erkennbar zu machen. Wechsel und Änderungen der vorherrschend verwendeten
natürlichen Sprache sind kenntlich zu machen.
Anforderung 5
Tabellen sind mittels der vorgesehenen Elemente der verwendeten Markup-Sprache
zu beschreiben und in der Regel nur zur Darstellung tabellarischer Daten zu verwenden.
1. In Tabellen, die tabellarische Daten darstellen, sind die Zeilen- und Spaltenüberschriften mittels der vorgesehenen Elemente der verwendeten MarkupSprache zu kennzeichnen.
57
7 Gesetzestexte
2. Soweit Tabellen, die tabellarische Daten darstellen, zwei oder mehr Ebenen
von Zeilen- und Spaltenüberschriften aufweisen, sind mittels der vorgesehenen Elemente der verwendeten Markup-Sprache Datenzellen und Überschriftenzellen einander zuzuordnen.
3. Tabellen sind nicht für die Text- und Bildgestaltung zu verwenden, soweit sie
nicht auch in linearisierter Form dargestellt werden können.
4. Soweit Tabellen zur Text- und Bildgestaltung genutzt werden, sind keine der
Strukturierung dienenden Elemente der verwendeten Markup-Sprache zur
visuellen Formatierung zu verwenden.
Anforderung 6
Internetangebote müssen auch dann nutzbar sein, wenn der verwendete Benutzeragent neuere Technologien nicht unterstützt oder diese deaktiviert sind.
1. Es muss sichergestellt sein, dass mittels Markup-Sprachen geschaffene Dokumente verwendbar sind, wenn die zugeordneten Stylesheets deaktiviert sind.
2. Es muss sichergestellt sein, dass Äquivalente für dynamischen Inhalt aktualisiert werden, wenn sich der dynamische Inhalt ändert.
3. Es muss sichergestellt sein, dass mittels Markup-Sprachen geschaffene Dokumente verwendbar sind, wenn Scripts, Applets oder andere programmierte
Objekte deaktiviert sind.
4. Es muss sichergestellt sein, dass die Eingabebehandlung von Scripts, Applets
oder anderen programmierten Objekten vom Eingabegerät unabhängig ist.
5. Dynamische Inhalte müssen zugänglich sein. Insoweit dies nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand zu realisieren ist, sind gleichwertige alternative
Angebote unter Verzicht auf dynamische Inhalte bereitzustellen.
(In der Begründung zur Rechtsverordnung BITV wird unter „§ 3: Anzuwendende Standards“
genauer angegeben, was mit „unverhältnismäßig“, „hoher Aufwand“, „bestem Bemühen“
und Ähnlichem gemeint ist. Insbesondere wird in dieser Begründung deutlich gemacht,
dass „Nur-Text-Seiten“ keine wünschenswerte Lösung darstellen; siehe auch Anforderungen
und Bedingungen 10 und 11.3).
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Anforderung 7
Zeitgesteuerte Änderungen des Inhalts müssen durch die Nutzerin / den Nutzer
kontrollierbar sein.
1. Bildschirmflackern ist zu vermeiden.
2. Blinkender Inhalt ist zu vermeiden.
3. Bewegung in mittels Markup-Sprachen geschaffener Dokumente ist entweder
zu vermeiden oder es sind Mechanismen bereitzustellen, die der Nutzerin /
dem Nutzer das Einfrieren der Bewegung oder die Änderung des Inhalts
ermöglichen.
4. Automatische periodische Aktualisierungen in mittels Markup-Sprachen
geschaffener Dokumente sind zu vermeiden.
5. Die Verwendung von Elementen der Markup-Sprache zur automatischen
Weiterleitung ist zu vermeiden. Insofern auf eine automatische Weiterleitung
nicht verzichtet werden kann, ist der Server entsprechend zu konfigurieren.
Anforderung 8
Die direkte Zugänglichkeit der in Internetangeboten eingebetteten Benutzerschnittstellen ist sicherzustellen.
1. Programmierte Elemente (insbesondere Scripts und Applets) sind so zu gestalten, dass sie entweder direkt zugänglich oder kompatibel mit assistiven
Technologien sind.
Anforderung 9
Internetangebote sind so zu gestalten, dass Funktionen unabhängig vom Eingabegerät oder Ausgabegerät nutzbar sind.
1. Es sind clientseitige Imagemaps bereitzustellen, es sei denn die Regionen
können mit den verfügbaren geometrischen Formen nicht definiert werden.
2. Jedes über eine eigene Schnittstelle verfügende Element muss in geräteunabhängiger Weise bedient werden können.
3. In Scripts sind logische anstelle von geräteabhängigen Event-Handlern zu
spezifizieren.
59
7 Gesetzestexte
Anforderung 10
Die Verwendbarkeit von nicht mehr dem jeweils aktuellen Stand der Technik entsprechenden assistiven Technologien und Browsern ist sicherzustellen, so weit der
hiermit verbundene Aufwand nicht unverhältnismäßig ist.
(In der Begründung zur Rechtsverordnung BITV wird unter „§ 3: Anzuwendende Standards“
genauer angegeben, was mit „unverhältnismäßig“, „hoher Aufwand“, „bestem Bemühen“
und Ähnlichem gemeint ist. Insbesondere wird in dieser Begründung deutlich gemacht, dass
„Nur-Text-Seiten“ keine wünschenswerte Lösung darstellen; siehe auch Anforderungen und
Bedingungen 6.5 und 11.3).
1. Das Erscheinenlassen von Pop-Ups oder anderen Fenstern ist zu vermeiden.
Die Nutzerin / der Nutzer ist über Wechsel der aktuellen Ansicht zu informieren.
2. Bei allen Formular-Kontrollelementen mit implizit zugeordneten Beschriftungen
ist dafür Sorge zu tragen, dass die Beschriftungen korrekt positioniert sind.
Anforderung 11
Die zur Erstellung des Internetangebots verwendeten Technologien sollen öffentlich
zugänglich und vollständig dokumentiert sein, wie z. B. die vom World Wide Web
Consortium entwickelten Technologien.
1. Es sind öffentlich zugängliche und vollständig dokumentierte Technologien in
ihrer jeweils aktuellen Version zu verwenden, soweit dies für die Erfüllung der
angestrebten Aufgabe angemessen ist.
2. Die Verwendung von Funktionen, die durch die Herausgabe neuer Versionen
überholt sind, ist zu vermeiden.
3. Soweit auch nach bestem Bemühen die Erstellung eines barrierefreien Internetangebots nicht möglich ist, ist ein alternatives, barrierefreies Angebot zur
Verfügung zu stellen, das äquivalente Funktionalitäten und Informationen gleicher Aktualität enthält, soweit es die technischen Möglichkeiten zulassen. Bei
Verwendung nicht barrierefreier Technologien sind diese zu ersetzen, sobald
aufgrund der technologischen Entwicklung äquivalente, zugängliche Lösungen
verfügbar und einsetzbar sind.
(In der Begründung zur Rechtsverordnung BITV wird unter „§ 3: Anzuwendende Standards“
genauer angegeben, was mit „unverhältnismäßig“, „hoher Aufwand“, „bestem Bemühen“
und Ähnlichem gemeint ist. Insbesondere wird in dieser Begründung deutlich gemacht, dass
„Nur-Text-Seiten“ keine wünschenswerte Lösung darstellen; siehe auch Anforderungen und
Bedingungen 6.5 und 10).
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Anforderung 12
Der Nutzerin / dem Nutzer sind Informationen zum Kontext und zur Orientierung
bereitzustellen.
1. Jeder Frame ist mit einem Titel zu versehen, um Navigation und Identifikation
zu ermöglichen.
2. Der Zweck von Frames und ihre Beziehung zueinander ist zu beschreiben,
soweit dies nicht aus den verwendeten Titeln ersichtlich ist.
3. Große Informationsblöcke sind mittels Elementen der verwendeten MarkupSprache in leichter handhabbare Gruppen zu unterteilen.
4. Beschriftungen sind genau ihren Kontrollelementen zuzuordnen.
Anforderung 13
Navigationsmechanismen sind übersichtlich und schlüssig zu gestalten.
1. Das Ziel jedes Hyperlinks muss auf eindeutige Weise identifizierbar sein.
2. Es sind Metadaten bereitzustellen, um semantische Informationen zu
Internetangeboten hinzuzufügen.
3. Es sind Informationen zur allgemeinen Anordnung und Konzeption eines
Internetangebots, z. B. mittels eines Inhaltsverzeichnisses oder einer Sitemap,
bereitzustellen.
4. Navigationsmechanismen müssen schlüssig und nachvollziehbar eingesetzt
werden.
Anforderung 14
Das allgemeine Verständnis der angebotenen Inhalte ist durch angemessene Maßnahmen zu fördern.
Für jegliche Inhalte ist die klarste und einfachste Sprache zu verwenden, die angemessen ist.
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7 Gesetzestexte
Priorität II
Anforderung 1
Für jeden Audio oder visuellen Inhalt sind geeignete äquivalente Inhalte bereitzustellen, die den gleichen Zweck oder die gleiche Funktion wie der originäre Inhalt
erfüllen.
1. Für jede aktive Region einer clientseitigen Imagemap sind redundante Texthyperlinks bereitzustellen.
Anforderung 2
Texte und Graphiken müssen auch dann verständlich sein, wenn sie ohne Farbe
betrachtet werden.
1. Texte sind so zu gestalten, dass die Kombinationen aus Vordergrund- und
Hintergrundfarbe auf einem Schwarz-Weiß-Bildschirm und bei der Betrachtung
durch Menschen mit Farbfehlsichtigkeiten ausreichend kontrastieren.
Anforderung 3
Markup-Sprachen (insbesondere HTML) und Stylesheets sind entsprechend ihrer
Spezifikationen und formalen Definitionen zu verwenden.
Anforderung 4
Sprachliche Besonderheiten wie Wechsel der Sprache oder Abkürzungen sind
erkennbar zu machen.
1. Abkürzungen und Akronyme sind an der Stelle ihres ersten Auftretens im
Inhalt zu erläutern und durch die hierfür vorgesehenen Elemente der verwendeten Markup-Sprache kenntlich zu machen.
2. Die vorherrschend verwendete natürliche Sprache ist durch die hierfür vorgesehenen Elemente der verwendeten Markup-Sprache kenntlich zu machen.
62
www.hessen-it.de
Anforderung 5
Tabellen sind mittels der vorgesehenen Elemente der verwendeten Markup-Sprache
zu beschreiben und in der Regel nur zur Darstellung tabellarischer Daten zu verwenden.
1. Für Tabellen sind unter Verwendung der hierfür vorgesehenen Elemente der
genutzten Markup-Sprache Zusammenfassungen bereitzustellen.
2. Für Überschriftenzellen sind unter Verwendung der hierfür vorgesehenen
Elemente der genutzten Markup-Sprache Abkürzungen bereitzustellen.
Anforderung 6
Internetangebote müssen auch dann nutzbar sein, wenn der verwendete Benutzeragent neuere Technologien nicht unterstützt oder diese deaktiviert sind.
Anforderung 7
Zeitgesteuerte Änderungen des Inhalts müssen durch die Nutzerin, den Nutzer kontrollierbar sein.
Anforderung 8
Die direkte Zugänglichkeit der in Internetangeboten eingebetteten Benutzerschnittstellen ist sicherzustellen.
Anforderung 9
Internetangebote sind so zu gestalten, dass Funktionen unabhängig vom Eingabegerät oder Ausgabegerät nutzbar sind.
1. Es ist eine mit der Tabulatortaste navigierbare, nachvollziehbare und schlüssige
Reihenfolge von Hyperlinks, Formularkontrollelementen und Objekten festzulegen.
2. Es sind Tastaturkurzbefehle für Hyperlinks, die für das Verständnis des Angebots von entscheidender Bedeutung sind (einschließlich solcher in clientseitigen Imagemaps), Formularkontrollelemente und Gruppen von Formularkontrollelementen bereitzustellen.
63
7 Gesetzestexte
Anforderung 10
Die Verwendbarkeit von nicht mehr dem jeweils aktuellen Stand der Technik entsprechenden assistiven Technologien und Browsern ist sicherzustellen, soweit der
hiermit verbundene Aufwand nicht unverhältnismäßig ist.
(In der Begründung zur Rechtsverordnung BITV wird unter „§ 3: Anzuwendende Standards“
genauer angegeben, was mit „unverhältnismäßig“, „hoher Aufwand“, „bestem Bemühen“
und Ähnlichem gemeint ist. Insbesondere wird in dieser Begründung deutlich gemacht,
dass „Nur-Text-Seiten“ keine wünschenswerte Lösung darstellen; siehe auch Anforderungen und Bedingungen 6.5 und 11.3).
1. Für alle Tabellen, die Text in parallelen Spalten mit Zeilenumbruch enthalten, ist
alternativ linearer Text bereitzustellen.
2. Leere Kontrollelemente in Eingabefeldern und Textbereichen sind mit Platzhalterzeichen zu versehen.
3. Nebeneinanderliegende Hyperlinks sind durch von Leerzeichen umgebene,
druckbare Zeichen zu trennen.
Anforderung 11
Die zur Erstellung des Internetangebots verwendeten Technologien sollen öffentlich
zugänglich und vollständig dokumentiert sein, wie z. B. die vom World Wide Web
Consortium entwickelten Technologien.
1. Der Nutzerin / dem Nutzer sind Informationen bereitzustellen, die es ihnen
erlauben, Dokumente entsprechend ihren Vorgaben (z. B. Sprache) zu erhalten.
Anforderung 12
Der Nutzerin / dem Nutzer sind Informationen zum Kontext und zur Orientierung
bereitzustellen.
Anforderung 13
Navigationsmechanismen sind übersichtlich und schlüssig zu gestalten.
1. Es sind Navigationsleisten bereitzustellen, um den verwendeten Navigationsmechanismus hervorzuheben und einen Zugriff darauf zu ermöglichen.
2. Inhaltlich verwandte oder zusammenhängende Hyperlinks sind zu gruppieren.
64
www.hessen-it.de
Die Gruppen sind eindeutig zu benennen und müssen einen Mechanismus
enthalten, der das Umgehen der Gruppe ermöglicht.
3. Soweit Suchfunktionen angeboten werden, sind der Nutzerin / dem Nutzer
verschiedene Arten der Suche bereitzustellen.
4. Es sind aussagekräftige Informationen am Anfang von inhaltlich zusammenhängenden Informationsblöcken (z. B. Absätzen, Listen) bereitzustellen, die
eine Differenzierung ermöglichen.
5. Soweit inhaltlich zusammenhängende Dokumente getrennt angeboten
werden, sind Zusammenstellungen dieser Dokumente bereitzustellen.
6. Es sind Mechanismen zum Umgehen von ASCII-Zeichnungen bereitzustellen.
Anforderung 14
Das allgemeine Verständnis der angebotenen Inhalte ist durch angemessene Maßnahmen zu fördern.
1. Text ist mit graphischen oder Audio-Präsentationen zu ergänzen, sofern dies
das Verständnis der angebotenen Information fördert.
2. Der gewählte Präsentationsstil ist durchgängig beizubehalten.
Hinweis des Bundesministeriums der Justiz: Diese Gesetzestexte sind nicht die amtliche
Fassung. Diese finden Sie nur im Bundesgesetzblatt.
65
8 Anbieter
8
Anbieter mit Erfahrung im Bereich Barrierefreiheit
activeWeb GmbH
Kontakt
64293 Darmstadt, Rösslerstraße 88
Telefon 06151/6685460, Fax 06151/6685466
[email protected], www.active-web.de
Ansprechpartner
Katja Schütz, Vertriebsassistenz
Telefon 06151/6685463, [email protected]
Mitarbeiter
20 (fest), 2 (frei)
Ausgabemedien
PC-Monitor
Anwendungen
Website
Referenz für Barrierefreiheit
Sozialnetz Hessen
Content-Management-Plattform für ein barrierefreies Sozial-Portal in Hessen
www.sozialnetz.de
Optimiert für
PC-Monitor, Braille-Zeilen, Vorlesesoftware
Standards
W3C-AI
Weitere Referenz
CMS für barrierefreie Website
(Aktion für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Bau)
www.netzwerk-baustelle.de
Optimiert für
PC-Monitor, Braille-Zeilen, Vorlesesoftware
Standards
W3C-AI
Anlei-Services GmbH
Kontakt
34117 Kassel, Ständeplatz 6-16
Telefon 0561/10042627, Fax 0561/10041627
www.lwv-hessen.de
Ansprechpartner
Hubert Kothe, Geschäftsführer
Telefon 0561/10042627, [email protected]
Mitarbeiter
1 (fest), 10
Ausgabemedien
PC-Monitor, Braille-Zeilen, Vorlesesoftware
Referenz für Barrierefreiheit
ANLEI (Landeswohlfahrtsverband Hessen)
Software zur Bearbeitung der überörtlichen Sozialhilfe
Optimiert für
PC-Monitor, Braille-Zeilen, Vorlesesoftware
66
www.hessen-it.de
ATIP GmbH
Kontakt
60314 Frankfurt am Main, Daimlerstraße 32
Telefon 069/941963178, Fax 069/941963188
[email protected], www.atip.de
Ansprechpartner
Herbert Reininger
Telefon 069/941963176, [email protected]
Mitarbeiter
8 (fest), 5 (frei)
Ausgabemedien
Handheld, Vorlesesoftware
Anwendungen
Spracheingabe, Sprachausgabe
Referenz für Barrierefreiheit
Multimodater Browser für Web-Applikationen
Kombinierbare Sprachsteuerung und Stifteingabe am PDA
Optimiert für
Handheld
Bohm Nonnen Urhahn Büro für interaktive Medien GmbH
Kontakt
64295 Darmstadt, Havelstraße 26
Telefon 06151/300880, Fax 06151/3008822, www.bnu.de
Ansprechpartner
Franz-Rudolf Urhahn, Geschäftsführer
Telefon 06151/3008812, [email protected]
Mitarbeiter
7
Ausgabemedien
PC-Monitor, Handheld, Vorlesesoftware
Anwendungen
Website, E-Shop, Spracheingabe, Sprachausgabe
Referenz für Barrierefreiheit
Jugendserver, Infoportal im Auftrag des Bundes
www.jugendserver.de
Optimiert für
PC-Monitor
Standards
W3C-AAA
Weitere Referenz
Deutsche Sportjugend, Infoportal der DSJ
www.DSJ.de
Optimiert für
PC-Monitor
Standards
W3C-AAA
67
8 Anbieter
David Promies Multimedia
Kontakt
65185 Wiesbaden, Schillerplatz 1-2
Telefon 0611/3417959, Fax 0611/513626845
[email protected], www.promies-media.de
Ansprechpartner
David Promies, Geschäftsführer
Mitarbeiter
? / 1 (frei)
Ausgabemedien
PC-Monitor, Vorlesesoftware
Anwendungen
Website
Referenz für Barrierefreiheit
fh-welcome – das Schülerportal der FH Frankfurt
Die erste eigenständige Schülerwebsite einer deutschen Fachhochschule
www.fh-welcome.de
Optimiert für
PC-Monitor, Vorlesesoftware
Standards
W3C-AI AA
Weitere Referenz
Sozialnetz Hessen (in Kooperation mit VorSicht GmbH)
Relaunch des Informationsportals für Arbeit, Gesellschaft und Soziales
(ab Mitte Oktober 2003)
www.sozialnetz.de
Optimiert für
PC-Monitor, Vorlesesoftware
Standards
W3C-AI AA
Die Firma – Innovative Kommunikation GmbH
Kontakt
65183 Wiesbaden, Schwalbacher Straße 74
Telefon 0611/2385010, Fax 0611/2385011
[email protected], www.diefirma.de
Ansprechpartner
Bettina Stramitzer, Projektleitung
Telefon 0611/2385016, [email protected]
Mitarbeiter
15 (fest), 4 (frei)
Ausgabemedien
PC-Monitor, Handheld, Braille-Zeilen, Vorlesesoftware, WEB-TV
Anwendungen
Website, E-Shop, E-Mail/Web-Mail, Sprachausgabe
Referenz für Barrierefreiheit
Netzwerk Baustelle, eine bundesweite Aktion für Sicherheit und
Gesundheitsschutz am Bau, www.netzwerk-baustelle.de
Optimiert für
PC-Monitor, Handheld, Braille-Zeilen, Vorlesesoftware
Standards
W3C (u.a.), Diverse
Weitere Referenz
Diverse Angebote
Optimiert für
PC-Monitor, Handheld
68
www.hessen-it.de
INTERA GmbH
Kontakt
63457 Hanau, Rodenbacher Chaussee 6
Telefon 06181/9454400, Fax 06181/9454499
[email protected], www.intera.de
Ansprechpartner
Jan Hüskes
Telefon 06181/9454413, [email protected]
Ausgabemedien
PC-Monitor, Handy, imode
Anwendungen
Website, E-Shop
Referenz für Barrierefreiheit
AVIS imode
www.avis.de
Optimiert für
PC-Monitor, Handy, imode
Magistrat der Stadt Lorsch
Kontakt
64653 Lorsch, Kaiser-Wilhelm-Platz 1
Telefon 06251/59670, Fax 06251/5967200
[email protected], www.lorsch.de
Ansprechpartner
Karsten Krug, EDV-Administrator
Telefon 06251/5967201, [email protected]
Mitarbeiter
45
Ausgabemedien
PC-Monitor
Anwendungen
Website
RED-AT GmbH
Kontakt
60324 Frankfurt, Hanauer Landstraße 200
Telefon 069/3650940, Fax 069/36050444
[email protected], www.red-at.de
Ansprechpartner
Michael Müller, Geschäftsführer
Telefon 069/3650940, [email protected]
Mitarbeiter
10 (fest), 5-10 (frei)
Ausgabemedien
PC-Monitor
Anwendungen
Website
Referenz für Barrierefreiheit
Internetseite für die Firma Dieter Mann GmbH
www.dieter-mann-gmbh.de
Optimiert für
PC-Monitor
Weitere Referenz
Diakonie Thüringen
Kommunikationsportal mit ca. 2000 Einrichtungen
Optimiert für
PC-Monitor, Braille-Zeilen, Vorlesesoftware
Standards
WCAG1
69
8 Anbieter
riconet GmbH
Kontakt
35764 Sinn, Herborner Straße 7-9
Telefon 02772/65120, Fax 02772/651229
[email protected], www.riconet.de
Ansprechpartner
Jan Richter, Geschäftsführer
Telefon 02772/651211, [email protected]
Mitarbeiter
7 (fest), 5 (frei)
Ausgabemedien
PC-Monitor, Handy, WAP
Anwendungen
Website, E-Shop
Referenz für Barrierefreiheit
Unternehmenspräsentation riconet, www.riconet.de
Optimiert für
PC-Monitor
Sadowsky KG
Kontakt
65183 Wiesbaden, Kleine Kirchgasse 2
Telefon 0611/3410740, Fax 0611/34107488
[email protected], www.sadowsky.de
Ansprechpartner
Anke Pelzer, Assistentin der Geschäftsleitung
Telefon 0611/3410740
Ausgabemedien
PC-Monitor, Handheld, Handy, WAP
Anwendungen
Website, E-Shop, E-Mail/Web-Mail
Referenz für Barrierefreiheit
Weiterbildungsdatenbank des Landes Hessen
Schnittstelle regionaler Weiterbildungsdatenbanken
www.hessen-weiterbildung.de
Weitere Referenz
Post und Gärtner Ingenieurbüro/Fa. Bläsing
Darstellung der Dienstleistungen
www.post-gaertner.de
salient GmbH
Kontakt
60599 Frankfurt am Main, Offenbacher Landstraße 368
Telefon 069/6500960, Fax 069/65009670
[email protected], www.salient.de
Ansprechpartner
Lars Ohlerich, GF, Bereich Online
Telefon 069/65009610, [email protected]
Mitarbeiter
20 (fest), 5 (frei)
Ausgabemedien
PC-Monitor, Handheld, Handy
Anwendungen
Website, E-Shop, Betriebssystemoberflächen
Referenz für Barrierefreiheit
Uzinova AG, Kundenportal eines regionalen Versorgungsunternehmens
www.uzinova.de
Optimiert für
PC-Monitor, Braille-Zeilen, Vorlesesoftware
Standards
W3C-AI AA, XML, MEE
70
www.hessen-it.de
Schwarz, Prof. Spruth & Associates Unternehmensberatung AG & Co. KG
Kontakt
60431 Frankfurt am Main, Peter-Böhler-Straße 21
Telefon 069/95115355, Fax 069/95115356
[email protected], www.sps-partner.de
Ansprechpartner
Ute Volk, Regional Manager
Telefon 069/95115355, [email protected]
Mitarbeiter
200 (fest), 100 (frei)
Ausgabemedien
PC-Monitor, Handheld, Vorlesesoftware
Anwendungen
Website, E-Shop, E-Mail/Web-Mail
Referenz für Barrierefreiheit
Neugestaltung des Internetauftrittes der Bundesrepublik Deutschland
– Finanzagentur GmbH, Einführung eines CMS, Neugestaltung des InternetAuftrittes, Berücksichtigung der Barrierefreiheit
www.deutsche-finanzagentur.de
Optimiert für
PC-Monitor, Vorlesesoftware
Standards
W3C
Selbsthilfe Kontaktstelle
Kontakt
60318 Frankfurt am Main, Jahnstraße 49
Telefon 069/559444, Fax 069/559380
www.selbsthilfe-hessen.de
Ansprechpartner
Reiner Stock, Redakteur
Mitarbeiter
4
Ausgabemedien
PC-Monitor
Anwendungen
Website
Referenz für Barrierefreiheit
Hessische Selbhilfegruppen im Internet, Datenbank
Infos zu Selbsthilfegruppen
www.selbsthilfe-hessen.net
Optimiert für
PC-Monitor
Standards
erstellt von Fünfwerken Wiesbaden
Weitere Referenz
Selbsthilfegruppen in Frankfurt, Datenbank, Service für Gruppen
Infos zu Selbsthilfegruppen
www.selbsthilfe-frankfurt.net
71
8 Anbieter
Siteprojekte
Kontakt
65933 Frankfurt, Fabriziusstraße 6
Telefon 069/46990203, Fax 069/46990204
[email protected], www.siteprojekte.de
Ansprechpartner
Peter Paschke, Geschäftsführer
Telefon 069/46990203, [email protected]
Mitarbeiter
? / 1 (frei)
Ausgabemedien
PC-Monitor, Braille-Zeilen, Vorlesesoftware
Anwendungen
Website
Referenz für Barrierefreiheit
KZ-Walldorf
Zur Geschichte und der Wiederentdeckung des KZ-Außenlagers Walldorf
www.kz-walldorf.de
Optimiert für
PC-Monitor, Braille-Zeilen, Vorlesesoftware
Standards
XHTML 1.0/W3C-AI AAA
Weitere Referenz
creativa-Glinde
Kundhandwerkermesse
www.creative-glinde.de
Optimiert für
PC-Monitor, Braille-Zeilen, Vorlesesoftware
Standards
XHTML1.0/W3C-AI AAA
soundsites-multimedia kompakt
Kontakt
35282 Rauschenberg, Waldstraße 20a
Telefon 06427/931808, Fax 06427/931808
[email protected], www.soundsites.de
Ansprechpartner
Monika Kirsch, Projektleitung & Konzeption
Telefon 06427/931808, [email protected]
Mitarbeiter
2
Ausgabemedien
PC-Monitor, Braille-Zeilen, Vorlesesoftware
Anwendungen
Website, Content Management System, Newsletter Tool
Referenz für Barrierefreiheit
Online-Magazin mit Hörbuchtipps für Kinder und Jugendliche
aus konzeptionellen Gründen Basisversion mit Texten, Fotos, Hörproben
und zusätzliche Flashversion speziell für Kinder
www.hoerbuchkids.de
Optimiert für
PC-Monitor, Braille-Zeilen, Vorlesesoftware
Standards
W3C-AI AA(A)
Weitere Referenz
barrierefreies Content Management System, barrierefreie Templates mit
Stylesheets sowie barrierefreie Eingabe der Inhalte im Admin-Bereich
Optimiert für
PC-Monitor, Braille-Zeilen, Vorlesesoftware
Standards
W3C-AI AA(A)
72
www.hessen-it.de
Taquiri.de
Kontakt
65199 Wiesbaden, Josef-Siegried-Gasse 7
Telefon 0611/4200087, Fax 0611/4200097
[email protected], www.taquiri.de
Ansprechpartner
Tim Kaufmann, Geschäftsführer
Telefon 0611/4200087, [email protected]
Mitarbeiter
2 (fest), 5 (frei)
Ausgabemedien
PC-Monitor, Handheld, Handy, Braille-Zeilen, Vorlesesoftware, Drucker
Anwendungen
Website, E-Shop, E-Mail / Web-Mail
Referenz für Barrierefreiheit
Taquiri.de, Eigene Website
www.taquiri.de
Optimiert für
PC-Monitor, Handheld, Handy, Braille-Zeilen, Vorlesesoftware
Standards
W3C-AI A, HTML 4.01, CSS2
Weitere Referenz
Ahava.de
Werbund und Verkauf von Kosmetika
www.ahava.de
Optimiert für
PC-Monitor, Handheld, Handy, Braille-Zeilen, Vorlesesoftware
Standards
W3C-AI A, HTML 4.01, CSS2
TD-Networks
Kontakt
35327 Ulrichstein, Eichwaldstraße 11
Telefon 06645/9180283, Fax 06645/9180284
[email protected], www.td-networks.de
Ansprechpartner
Thorsten Dampf, Inhaber
Telefon 06645/9180283, [email protected]
Mitarbeiter
1
Ausgabemedien
PC-Monitor, imode, Vorlesesoftware, Text-Browser
Anwendungen
Website, E-Shop, Sprachausgabe
Referenz für Barrierefreiheit
Accessible WebDesign, Kurs der IWA (iwanet.org) zum Erstellen
behindertengerechter Webseiten (mit Zertifikat)
www.iwanet.org
Optimiert für
PC-Monitor, Vorlesesoftware, Standards:
Weitere Referenz
paybox I-Mode, Mitarbeit am I-Mode Projekt von paybox.de
www.paybox.de
Optimiert für
Handy, imode
Standards
CHTML
73
8 Anbieter
TriPuls Media Innovations GmbH
Kontakt
35067 Marburg, Hannah-Arendt-Straße 3-7
Telefon 06421/305880, Fax 06421/305888
[email protected], www.tripuls.de
Ansprechpartner
Andreas Ditze, GF, Vertrieb
Telefon 06421/305880, [email protected]
Mitarbeiter
8 (fest), 2 (frei)
Ausgabemedien
Handy, WAP
Anwendungen
WAP-Dialoge
Referenz für Barrierefreiheit
Hessisches Verbraucherschutzportal
Nachträgliche Implementierung eines barrierefreien Zugangs zum
Verbraucherschutzportal der hessischen Landesregierung
www.verbraucherfenster.de
Optimiert für
PC-Monitor
Standards
BITV, Priorität 1
Universum Online AG
Kontakt
65183 Wiesbaden, Taunusstraße 52-54
Telefon 0611/505090, Fax 0611/5050928
[email protected], www.universum-online.de
Ansprechpartner
Frank Vollet, Vorstand
Telefon 0611/5050911, [email protected]
Mitarbeiter
20
Ausgabemedien
PC-Monitor, Handheld, Handy, WAP, Braille-Zeilen, Vorlesesoftware
Anwendungen
Website, E-Shop, E-Mail/Web-Mail, Barrierefreie Online-Formulare
Referenz für Barrierefreiheit
ABC Ausbildung-Beruf-Chancen
Website zur beruflichen Integration von Blinden und stark behinderten Menschen
www.ausbildungsberufchancen.de
Optimiert für
PC-Monitor, Handheld, Handy, WAP, Braille-Zeilen, Vorlesesoftware
Standards
Grafik-WAI-AA, BITV 2. Prio., Dynamisch generierte Textversion-WAI-AAA
Weitere Referenz
BIH, Website der Bundesarbeitsgemeinschaft der
Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen
www.integrationsaemter.de
Optimiert für
PC-Monitor, Handheld, Handy, WAP, Braille-Zeilen, Vorlesesoftware
Standards
Grafik-WAI-AA, BITV 2. Prio, Dynamisch generierte Text, Version - WAI-AAA
74
www.hessen-it.de
VorSicht GmbH
Kontakt
65185 Wiesbaden, Friedrichstraße 16
Telefon 0611/180600, Fax 0611/1806080
[email protected], www.vorsicht.de
Ansprechpartner
Gerd Brünig, Geschäftsführer
Telefon 0611/180600, [email protected]
Mitarbeiter
9 (fest), 4 (frei)
Ausgabemedien
PC-Monitor, Braille-Zeilen, Vorlesesoftware
Anwendungen
Website
Referenz für Barrierefreiheit
Sozialnetz-Hessen
Informationsportal für Arbeit, Gesellschaft und Soziales
www.sozialnetz.de (ab 15.10.2003)
Optimiert für
PC-Monitor, Braille-Zeilen, Vorlesesoftware
Standards
W3C HTML, W3C css, AAA, BIK Frankfurt
xplicit Gesellschaft für visuelle Kommunikation
Kontakt
60327 Frankfurt am Main, Ludwigstraße 31
Telefon 069/9759270, Fax 069/97572727
[email protected], www.xplicit.de
Ansprechpartner
Alexander Endl, Projektmanager Digital Media
Telefon 069/97572720, [email protected]
Mitarbeiter
20 (fest), 5 (frei)
Ausgabemedien
PC-Monitor
Anwendungen
Website, E-Shop
Referenz für Barrierefreiheit
Relaunch der Website des Rhein-Main-Verkehrsverbundes
www.rmv.de
Optimiert für
PC-Monitor
Weitere Referenz
Internetportal bzgl. Bundeswertpapiere, Konzeption und Realisierung des
Internetauftritts unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit
www.bundeswertpapiere.com
Optimiert für
PC-Monitor, Vorlesesoftware
Standards
W3C
75
9 Die Aktionslinie hessen-it
9
Die Aktionslinie hessen-it
hessen-it ist die Aktionslinie des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr
und Landesentwicklung für den gesamten IT-Markt in Hessen. hessen-it bietet Informationen und Services zum Online-Markt, zu E- und M-Commerce, zu Softwareund Telekommunikationsanbietern sowie über Telearbeit.
Angesprochen werden auf der einen Seite die über 6.500 hessischen Anbieter, die
Produkte oder Dienstleistungen auf dem Informationstechnologie-Markt anbieten,
auf der anderen Seite die kleinen und mittleren Anwender-Unternehmen.
Anbieter-Datenbanken erleichtern die Suche nach geeigneten Dienstleistern bei der
Durchführung von IT-Projekten. Gleichzeitig fungieren diese Datenbanken für Anbieter als Informations- und Kommunikations-Plattform, auf der sich diese den Anwendern und potenziellen Kunden präsentieren können.
Newsticker, E-Mail- und Print-Newsletter berichten regelmäßig über den IT-Markt in
Hessen. Veröffentlichungen aus der umfangreichen hessen-media Schriftenreihe
ergänzen das Informationsangebot der Website, das jedoch weit über das PrintAngebot hinaus geht. Die Broschüren können bequem online bestellt oder heruntergeladen werden.
hessen-it hat verschiedene Netzwerke und Branchentreffs initiiert, in denen sich teils
nichtkommerzielle Initiativen, teils kommerzielle Anbieter zusammengeschlossen
haben. Regionale Multimedia- und E-Commerce-Zentren sowie IHKs, Handwerkskammern und andere regionale Akteure arbeiten zusammen an dem Ziel, Hessens
Weg in die Informationsgesellschaft voranzubringen.
Einen Überblick über diese Netzwerke und Treffs sowie Terminankündigungen zu
Veranstaltungen, an denen sich hessen-it beteiligt, findet man im Online-Terminkalender auf der Website. Denn auch bei internationalen Messen wie der CeBIT oder
bei regionalen Veranstaltungen in ganz Hessen sind kompetente Ansprechpartner
der Aktionslinie präsent. Hinzu kommen Seminare und Workshops, die hessen-it zu
verschiedenen Themen ausrichtet.
Der monatliche IT-Dialog Hessen sorgt neben dem vielfältigen virtuellen Informationsangebot für den realen Kommunikationsaustausch innerhalb der hessischen
IT-Branche und der Landesregierung und rundet somit das Leistungsangebot ab.
Besuchen Sie unsere Webseiten unter www.hessen-it.de.
76
www.hessen-it.de
10
hessen-media:
Eine Initiative setzt Zeichen
Mit der Landesinitiative hessen-media leistet die Hessische Landesregierung einen
aktiven Beitrag zur Gestaltung des digitalen Zeitalters. Mit einem Bündel von
Projekten, Initiativen und Aktionslinien ebnet sie den Weg zur Informations- und
Wissensgesellschaft in Hessen.
Zielsetzung von hessen-media ist die Entwicklung und Verbreitung neuer Informations- und Kommunikationstechnologien und deren Anwendung in Wirtschaft,
Privathaushalten und im öffentlichen Sektor, an der Schnittstelle zu Bürgern und
Wirtschaft. hessen-media fördert Pilot- und Modellprojekte aus allen Lebens- und
Arbeitsbereichen. Dazu gehören:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Bildung und Wissenschaft
Gesundheit
Umweltschutz
Verkehr
Wirtschaft
Verwaltung
Gesellschaft und Soziales
Medien und Film
Kultur
In der Landesinitiative hessen-media arbeiten Wirtschaft, Wissenschaft und Politik
gemeinsam am Ziel, Hessens Position in der Spitzengruppe europäischer Medienund IT-Standorte zu festigen und auszubauen.
Zusammengefasst stehen für die Landesinitiative hessen-media bei der Projekttätigkeit und der Öffentlichkeitsarbeit vier Schwerpunkte im Vordergrund:
• Stärkung der Medien- und IT-Wirtschaft in Hessen
• Heranführung neuer Nutzergruppen an die Neuen Medien
• Verbesserung der Medienkompetenz und Qualifizierung im
Umgang mit den Neuen Medien
• Marketing für den Medien- und IT-Standort Hessen
Um diese Ziele zu erreichen, konzentriert sich hessen-media neben der Initiierung
von Pilot- und Modellprojekten auf die Planung und Durchführung von hessischen
Firmen-Gemeinschaftsständen auf zahlreichen Messen der Branche, auf die Vermittlung von Medienkompetenz, die Beratung und Begleitung der hessischen Klein77
10 hessen-media: Eine Initiative setzt Zeichen
und Mittelbetriebe, die Bereitstellung von Marktübersichten (beispielsweise die
Online-Anbieter-Datenbank unter www.hessen-it.de) und eine breite Öffentlichkeitsarbeit, die über die Anwendungsmöglichkeiten interaktiver Dienste und Neuer
Medien informiert.
Sind Sie neugierig auf hessen-media? Über unser Internetportal
www.hessen-media.de
erhalten Sie vielfältige Informationen zur Landesinitiative mit Kontaktadressen und
Ansprechpartnern konkreter Projekte. Zusätzlich finden Sie dort die neuesten
Meldungen aus der hessischen Medien- und IT-Branche und einen Terminkalender
mit den wichtigsten Veranstaltungshinweisen. Darüber hinaus können Sie hier den
kostenlosen E-Mail-Newsletter der Landesinitiative abonnieren, der für Sie alle
14 Tage kostenlos die neuesten Meldungen aus der hessischen Medienbranche/
Medienpolitik in kompakter Form zusammenfasst.
Kontakt:
Geschäftsstelle hessen-media
c/o InvestitionsBank Hessen AG (IBH)
Abraham-Lincoln-Straße 38-42
65189 Wiesbaden
Telefon 06 11 / 7 74 -2 31
Telefax 06 11 / 7 74 -3 85
E-Mail [email protected]
Internet www.hessen-media.de
78
hessen »
Hier ist die Zukunft
media
www.hessen-it.de
79