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Lerneinheit 1: Datenschutz In diesem Kapitel behandeln wir die rechtlichen Fragen rund um den Einsatz von IT und Internet im Rahmen der Themenschwerpunkte Datenschutz, Fernabsatz, E-Commerce und Urheberrecht einschließlich der Software-Lizenzmodelle. Dabei lernen wir auch Begriffe wie Freeware, Public Domain oder Open-Source-Software kennen. Im Mittelpunkt dieses Kapitels stehen zahlreiche praktische Beispiele, anhand derer wir klären, ob beispielsweise der Download von MP3-Dateien über Tauschbörsen im Internet oder das Versenden von Werbemails erlaubt sind oder nicht. Begeben wir uns auf eine spannende Reise durch die Welt der „Internet-Gesetze“. Lerneinheit 1: Datenschutz Lernen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Überblick über die IT-Gesetze . . . . . . . 2 Datenschutzgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Datenschutzkommission . . . . . . . . . . . . . 4 Datenverarbeitungsregister . . . . . . . . . Üben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sichern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wissen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70 70 72 74 74 76 77 77 Lerneinheit 2: Fernabsatz und E-Commerce Lernen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Fernabsatzgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 E-Commerce-Gesetz . . . . . . . . . . . . . . . 3 Spam . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Üben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sichern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wissen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79 79 81 83 85 86 87 Lerneinheit 3: Urheberrecht Lernen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Urheberrechtsgesetz . . . . . . . . . . . . . . . 2 Nutzungsrechte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Freie Werknutzung . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Software-Lizenzmodelle . . . . . . . . . . . . Üben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sichern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wissen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89 89 90 91 92 94 96 96 Kapitelrückblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 98 Ich bin Ms. Check! Ich kenne mich sehr gut aus und habe auf jede Frage eine verständliche Antwort. Ich bin Mr. What! Ich kenne mich ganz gut aus, habe aber immer wieder einige Zwischenfragen … Wirtschaftsinformatik Professional 69 3 Rechtliche Grundlagen 3 Rechtliche Grundlagen Lernen Üben Sichern Wissen Lerneinheit 1 Datenschutz Alle SbX-Inhalte zu dieser Lerneinheit findest du unter der ID: 1502. In dieser Lerneinheit beschäftigen wir uns mit dem Datenschutzgesetz und seiner praktischen Anwendung. Wir lernen ● die rechtlichen Bestimmungen für den Schutz von Daten, ● die Prinzipien des Datenschutzes, ● die zu ergreifenden Maßnahmen für den Schutz und die Sicherung von Daten sowie ● die Aufgaben der Datenschutzkommission kennen. Lernen 1 Überblick über die IT-Gesetze Relevante Gesetze für die Informationstechnologie Die folgende Abbildung gibt einen Überblick über jene österreichischen Gesetze, die die Informationsverarbeitung und deren Auswirkungen auf die Staatsbürger regeln. Die österreichischen Gesetze gehen mit den Richtlinien des europäischen Parlaments konform. Datenschutzgesetz Fernabsatzgesetz Rechtliche Grundlagen E-Commerce-Gesetz Produktpirateriegesetz Urheberrechtsgesetz Diese Abbildung findest du in der PowerPointPräsentation unter ID: 1503. Abb.: Österreichische IT-Gesetze Signaturgesetz Österreichische IT-Gesetze im Überblick Das Recht auf Schutz der persönlichen Daten ist ein Grundrecht im Verfassungsrang. Logo der österreichischen Datenschutzkommission 70 1 Das Datenschutzgesetz (DSG 2000) regelt das Grundrecht auf Datenschutz, die Verwendung von Daten, die Publizität, die Rechte der Betroffenen, die Kontrollorgane sowie die Strafbestimmungen. Das DSG 2000 ist die österreichische Umsetzung der europäischen Datenschutzrichtlinie 2002/58/EG. Der Artikel 1 stellt eine Verfassungsbestimmung dar: das Grundrecht jeder Person auf Schutz ihrer persönlichen Daten. Im Unterschied zur EU-Richtlinie umfasst das österreichische DSG 2000 nicht nur natürliche Personen, sondern auch juristische (z.B. Unternehmen und Vereine). Bei der Datenschutzkommission wird das Datenverarbeitungsregister geführt. Jede Person kann sich wegen einer behaupteten Verletzung ihrer Rechte nach dem DSG 2000 mit einer Eingabe an die Datenschutzkommission wenden (vgl. www.dsk.gv.at). Wirtschaftsinformatik Professional Lerneinheit 1: Datenschutz 2 Das Fernabsatzgesetz regelt Vertragsabschlüsse im Fernabsatz, z.B. im Internet. Eine Novelle erneuert gesetzliche Bestimmungen. E-Commerce ist der elektronische Geschäftsverkehr. Private to Private (P2P) Business to Business (B2B) Business to Private (B2P) Das FernabsatzG 2000 ist die österreichische Umsetzung der europäischen Fernabsatzrichtlinie 97/17/EG. Es beinhaltet vor allem Novellen zum Konsumentenschutzgesetz und regelt die Form von elektronischen Vertragsabschlüssen für Konsumenten. 3 Das E-Commerce-Gesetz regelt den elektronischen Geschäfts- und Rechtsverkehr. Das ECG 2001 ist die österreichische Umsetzung der europäischen E-Commerce-Richtlinie 2000/31/EG. Es behandelt vor allem den internationalen elektronischen Geschäftsverkehr, und zwar Vertragsabschlüsse zwischen Privatpersonen (P2P), Unternehmen (B2B) sowie zwischen Unternehmen und Privatpersonen (B2P). 4 Das Produktpirateriegesetz regelt das Vorgehen der österreichischen Zollbehörden gegen die Einfuhr von gefälschten Produkten, wie z.B. Raubkopien. Das PPG 2004 ist die österreichische Umsetzung der europäischen Produktpiraterie-Verordnung Nr. 1383/2003 und regelt z.B. die Strafen bei der Einfuhr von Raubkopien in den Zollraum der EU. 5 Das Urheberrechtsgesetz mit seiner Novelle aus dem Jahr 2003 regelt das geistige Eigentum an Werken der Literatur und Kunst und dessen Schutzrechte. Digitale Signatur bedeutet elektronische Unterschrift. 6 Das Signaturgesetz 1999 mit seiner Novelle aus dem Jahr 2001 regelt die Erstellung und Verwendung elektronischer Unterschriften sowie die Erbringung von Zertifizierungsdiensten. Das SigG 1999/2001 ermöglicht die Verwendung der elektronischen Unterschrift als Nachweis der Identität des Benutzers im Behörden- (E-Government) und Geschäftsverkehr (E-Commerce), wie z.B. zur Zeichnung einer elektronischen Rechnung. Der Vorsteuerabzug bei elektronischen Rechnungen ist nur dann möglich, wenn diese mit einer digitalen Signatur versehen sind. Mr. What und Ms. Check Darf ein Arzt auf seiner Homepage eine Liste seiner Patienten veröffentlichen? Darf ich ein Lied von einer CD eines Freundes als MP3-Datei abspeichern und auf meiner Website zum Download anbieten? Welche rechtlichen Regelungen gibt es für die Nutzung des Internets? Nein! Er würde damit gegen das Datenschutzgesetz verstoßen. Bei derart schweren Verstößen sind sogar Strafbestimmungen anwendbar. Sofern du die CD deinem Freund nicht gestohlen hast, sie also „rechtmäßig“ erworben hast, darfst du die CD kopieren und die Lieder auch als MP3-Dateien abspeichern. Aber du darfst dies nur für deinen privaten Gebrauch tun. Das wird von Juristen als Privatkopie bezeichnet. Jedoch würde das Veröffentlichen gegen das Urheberrechtsgesetz verstoßen. Auf deine Website darfst du den Song nicht stellen und übrigens auch nicht via Peernetz, wie z.B. „Kazaa“, an andere weitergeben. Ein spezielles Recht zur Regelung des Internets gibt es nicht. Vielmehr regeln die einzelnen Bestimmungen vieler Gesetze und Verordnungen auch und vor allem die Verwendung des Internets, wie z.B. den E-Commerce, die Verwendung von Tauschbörsen oder die Nutzung von E-Mail. In dieser Lerneinheit beschäftigen wir uns mit dem Schutz personenbezogener Daten. Wie wird dieser gewährleistet? Was kann man tun, wenn man den Verdacht hat, dass persönliche Daten missbräuchlich verwendet wurden? Muss die Verarbeitung von personenbezogenen Daten gemeldet werden? Begeben wir uns also auf eine interessante Reise durch das Datenschutzgesetz, um alle diese Fragen zu klären! Wirtschaftsinformatik Professional 71 3 Rechtliche Grundlagen Das UrhG umfasst mit seiner Novellierung aus dem Jahr 2003 nun auch spezielle Bestimmungen für Datenbanken und Computersoftware. Es regelt die Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung und Verbreitung von Werken. Lernen Üben Sichern Wissen 2 Datenschutzgesetz Der Schutz personenbezogener Daten Die europäische Datenschutzrichtlinie schreibt den Mindeststandard für den Datenschutz in den Mitgliedsländern der EU vor. Diese Abbildung findest du in der PowerPointPräsentation unter ID: 1503. Das Datenschutzgesetz aus dem Jahr 2000 (DSG 2000) ist ein Bundesgesetz und basiert auf der europäischen Datenschutzrichtlinie. Es gliedert sich in zwei Artikel, wobei der erste Artikel eine Verfassungsbestimmung darstellt. Danach hat jede Person ein Grundrecht auf den Schutz persönlicher Daten. Das Gesetz gilt in Österreich für alle natürlichen und juristischen Personen, auch für alle Unternehmen der Europäischen Union, sofern diese eine Zweigniederlassung in Österreich betreiben. Verwendung personenbezogener Daten Recht auf Auskunft nur für eindeutig festgelegte und rechtmäßige Zwecke Recht auf Einsicht sachliche Richtigkeit Recht auf Richtigstellung Aufbewahrung nur für die Dauer der Verwirklichung des Zwecks der Erhebung Recht auf Löschung Abb.: Datenschutzprinzipien Prinzipien des Datenschutzes 1 Geregelt ist die Verwendung personenbezogener Daten. Personenbezogene Daten sind z.B. Vorname, Zuname, Geburtsdatum, Adresse oder von einer Person gekaufte Produkte eines Unternehmens. Unter Verwendung versteht man jede Art von Nutzung, also auch die Speicherung, Weitergabe, Änderung usw. Auch Behörden, wie das Finanzamt und die Sozialversicherungsanstalten, unterliegen dem Datenschutzgesetz. 2 Daten von Personen dürfen nur für die zuvor festgelegten Zwecke verwendet werden. Ein Arzt darf beispielsweise nur die für seine Tätigkeit unbedingt erforderlichen Daten seiner Patienten speichern (z.B. Name, Sozialversicherungsnummer, Diagnosen, Rezepte). Ein Arbeitgeber darf z.B. die Krankheiten der Angestellten nicht speichern, sehr wohl jedoch die Anzahl der Krankenstandstage, da diese für die Lohnverrechnung benötigt werden. 3 Die verwendeten Daten müssen sachlich richtig sein. Jede Person hat ein Recht auf Richtigstellung von falsch gespeicherten Daten. Bei Namensoder Adressänderung muss z.B. eine Firma diese Daten korrigieren. 4 Daten von Personen dürfen nur so lange gespeichert werden, wie sie dem ursprünglichen Verwendungszweck dienen. Ein ehemaliger Kunde eines Autohauses erhält z.B. jährlich ein Angebot zur § 57a-Überprüfung („Pickerl“), obwohl er das Auto längst verkauft hat. Er hat ein Recht auf Löschung seiner Daten. Welche Maßnahmen zum Schutz von Daten schreibt das Datenschutzgesetz jenen vor, die persönliche Daten verwalten? 72 Wirtschaftsinformatik Professional Lerneinheit 1: Datenschutz Maßnahmen für Vertraulichkeit und Sicherheit Schutz der Daten gegen Datenverarbeitungsregister (DVR) Verlust Diese Abbildung findest du in der PowerPointPräsentation unter ID: 1503. Schadenersatzpflicht Zerstörung unberechtigte Weitergabe Abb.: Vertraulichkeit und Sicherheit Schutz von Daten DVR = Datenverarbeitungsregister Mr. What und Ms. Check 1 Schutzmaßnahmen gewährleisten die Vertraulichkeit und Sicherheit der Daten. Jeder, der Daten verwaltet, muss Vorkehrungen zur Sicherung des Datenbestandes treffen und darüber Auskunft erteilen, welche Daten er verwaltet. Es sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Daten vor Verlust, Zerstörung und unberechtigter Weitergabe zu schützen. Eine Firma muss z.B. die Kundendaten sichern, das Netzwerk vor fremdem Zugriff schützen und die Angestellten über ihre Verschwiegenheitspflichten aufklären. 3 Rechtliche Grundlagen Wer personenbezogene Daten nicht sichert, verstößt gegen das Datenschutzgesetz. 2 Jede Person hat ein Auskunftsrecht über die von ihr gespeicherten Daten. Jede/r, die/der persönliche Daten verwaltet, muss die Art der Daten vor deren Verarbeitung beim Datenverarbeitungsregister melden. Wie kann ich mich beim Datenverarbeitungsregister anmelden? Ich möchte die Adressen meiner Freunde in einer Datenbank verwalten. Muss ich dafür eine Meldung beim DVR vornehmen? In Österrreich führt die Datenschutzkommission das Datenverarbeitungsregister. Anmeldeformulare kannst du unter der Webadresse www.dsk.gv.at herunterladen. Nein. Anwendungen für persönliche oder familiäre Zwecke sind von einer Meldung ausgenommen. Ein Tischler möchte die Finanzbuchhaltung künftig elektronisch verwalten. Muss er für die Speicherung der Kunden und Konten eine Meldung beim DVR vornehmen? Wie viel kostet die Meldung beim DVR und was erhält man im Zuge der Meldung? Grundsätzlich ja, es gibt aber für Standardfälle eine Musterverordnung (z.B. für das Rechnungswesen). Sofern die zu verwaltenden Daten in der Musterverordnung enthalten sind, kann eine Meldung entfallen. Die Meldung ist kostenlos. Der Melder erhält eine DVR-Nummer zugewiesen, die er in seiner Geschäftskorres-pondenz anzuführen hat. Die Datenschutzkommission führt das Datenverarbeitungsregister (DVR). Sie hat aber noch weitere Aufgaben, wie z.B. die Entgegennahme von Beschwerden und die Prüfung von behaupteten Datenschutzverletzungen. Wirtschaftsinformatik Professional 73 Lernen Üben Sichern Wissen 3 Datenschutzkommission Kontrollinstanz für den Datenschutz Die Datenschutzkommission ist für die Einhaltung und die Überwachung des Datenschutzes zuständig. Sie führt auch das Datenverarbeitungsregister und ist Anlaufstelle für die Beschwerdeführung in Sachen Datenschutzverletzung seitens der Behörden. Aufgaben der Datenschutzkommission Diese Abbildung findest du in der PowerPointPräsentation unter ID: 1503. Führung des Datenverarbeitungsregisters (DVR) Kontrollbefugnisse Beschwerdeführung Abb.: Datenschutzkommission Aufgaben der Datenschutzkommission 1 Die Datenschutzkommission führt das Datenverarbeitungsregister (DVR). Die Datenschutzkommission führt das Datenverarbeitungsregister, nimmt Meldungen entgegen und erteilt jeder anfragenden Person Auskunft über die von ihr gespeicherten Daten bei Unternehmen, Vereinen und Behörden. 2 Die Datenschutzkommission prüft Behauptungen von Personen, die eine Datenschutzverletzung vermuten. Jede Person kann sich an die Datenschutzkommission wenden, wenn sie eine Verletzung des Datenschutzes befürchtet. Die Kommission überprüft diese Behauptung und kann alle dafür erforderlichen Unterlagen sowie Einsicht in die Datenspeicherung verlangen. Unter www.ris.bka. gv.at/dsk sind die Bescheide der Datenschutzkommission abrufbar. 3 Bei der Datenschutzkommission können Beschwerden über vermutete Datenschutzverletzungen eingebracht werden. Datenschutzrechtliche Verletzungen durch Behörden können bei der Datenschutzkommission beeinsprucht werden. Datenschutzverletzungen von Unternehmen oder Privaten sind bei Gericht einzuklagen. L 1: Ein Steuerberater veröffentlicht eine Liste mit den Namen und Adressen seiner Klienten auf seiner Website. Welche Möglichkeiten bietet das DSG 2000, wenn ein Klient nicht auf der Liste aufscheinen will? Er kann die Datenschutzkommission anrufen und nachfragen, welche Daten der Steuerberater über seine Klienten speichert. Weiters kann er bei Gericht Unterlassungsklage einreichen. 4 Datenverarbeitungsregister Meldepflichtige Datenanwendungen „Nach den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes hat jeder Auftraggeber vor Aufnahme einer Datenanwendung eine Meldung an das Datenverarbeitungsregister bei der Datenschutzkommission zu erstatten. Die Meldepflicht betrifft nur personenbezogene Daten, das sind Angaben über Betroffene, deren Identität bestimmt oder bestimmbar ist.“ (vgl. § 4 Z 1 DSG 2000) (Quelle: Datenschutzkommission) 74 Wirtschaftsinformatik Professional Lerneinheit 1: Datenschutz Ausnahmen von der Meldepflicht Laut § 17 Abs. 2 DSG 2000 sind von der Meldepflicht Datenanwendungen ausgenommen, die ausschließlich veröffentlichte Daten enthalten. Private Datenanwendungen, wie z.B. die Adressenverwaltung für die Weihnachtspost, unterliegen nicht der Meldepflicht. die Führung von Registern oder Verzeichnissen zum Inhalt haben, die von Gesetzes wegen öffentlich einsehbar sind, sei es auch nur bei Nachweis eines berechtigten Interesses. nur indirekt personenbezogene Daten enthalten. von natürlichen Personen ausschließlich für persönliche oder familiäre Tätigkeiten vorgenommen werden (§ 45). für publizistische Tätigkeit gemäß § 48 vorgenommen werden. Standardanwendungen, wie z.B. Buchhaltung und Kundenverwaltung, unterliegen nicht der Meldepflicht. www.wissenistmanz.at einer Standardanwendung entsprechen: Der Bundeskanzler kann durch Verordnung Typen von Datenanwendungen und Übermittlungen aus diesen zu Standardanwendungen erklären, wenn sie von einer großen Anzahl von Auftraggebern in gleichartiger Weise vorgenommen werden und angesichts des Verwendungszwecks und der verarbeiteten Datenarten die Gefährdung schutzwürdiger Geheimhaltungsinteressen der Betroffenen unwahrscheinlich ist. In der Verordnung sind für jede Standardanwendung die zulässigen Datenarten, die Betroffenen- und Empfängerkreise sowie die Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung festzulegen. Die folgende Abbildung zeigt das Bundesgesetzblatt zur Standard- und Muster-Verordnung 2004. In der Anlage 1 sind alle Standardanwendungen aufgezählt. 3 Rechtliche Grundlagen Die Anlage 1 zur Standard- und Muster-Verordnung 2004 findest du unter ID: 1503. Abb.: Standard- und Muster-Verordnung 2004 zum DSG 2000 Wirtschaftsinformatik Professional 75 Lernen Üben Beachte Sichern Wissen Der überwiegende Teil der Datenanwendungen ist nicht meldepflichtig! In diese Regelung fallen private Datenanwendungen, wie z.B. der Rufnummernspeicher in einem Handy, und Standardanwendungen. Die wichtigsten Standardanwendungen sind: SA001 Rechnungswesen und Logistik, SA002 Personalverwaltung für privatrechtliche Dienstverhältnisse, SA007 Verwaltung von Benutzerkennzeichen sowie SA022 Kundenbetreuung und Marketing für eigene Zwecke. www.wissenistmanz.at Die Anlage 1 zur Standard- und Muster-Verordnung 2004 findest du unter ID: 1503. Eine vollständige Liste aller Standardanwendungen gemäß der Standard- und MusterVerordnung 2004 zum DSG 2000 findest du in SbX und in Sb+. Nähere Informationen über die Meldepflicht von Datenanwendungen, Formulare für die Meldung sowie den Gesetzestext des DSG 2000 kannst du über die Website der Datenschutzkommission unter www.dsk.gv.at abrufen. Üben Übungsbeispiele www.wissenistmanz.at Ü 1: Die Tischlerei Holzmann möchte eine Buchhaltung und Lohnverrechnung sowie eine Kundendatenbank betreiben. Überprüfe anhand der Standard- und Muster-Verordnung in SbX bzw. Sb+, welche Daten die Firma Holzmann ohne Meldung verarbeiten darf! Die Standard- und Muster-Verordnung 2004 findest du unter ID: 1504. www.wissenistmanz.at Den Bescheid der Datenschutzkommission findest du unter ID: 1504. Ü 2: Die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) kündigt einem Arzt den Kassenvertrag, worauf der Arzt soziale Härte einwendet. Die SVA erhält zur Berechnung und Vorschreibung der Pensionsbeiträge vom Finanzamt die Einkommensdaten des Arztes. Sie entgegnet, dass der Arzt im letzten Jahr ein Jahreseinkommen von 500.000 Euro versteuert habe. Von sozialer Härte könne da wohl keine Rede sein. Wie ist das Vorgehen der SVA aus datenschutzrechtlicher Sicht zu beurteilen? Ü 3: Fritz ist Mitglied im lokalen Fußballverein und möchte eine Mitgliederverwaltung in Microsoft Access erstellen. Muss Fritz diese Datenanwendung beim DVR melden? Zusätzlich findest du in SbX eine Internetaufgabe und eine Drag&Drop-Übung. ID: 1504 76 Wirtschaftsinformatik Professional Lerneinheit 1: Datenschutz Sichern Datenschutzgesetz Das DSG 2000 ist die österreichische Umsetzung der europäischen Datenschutzrichtlinie. Es regelt die Verwendung personenbezogener Daten. Das Grundrecht jeder Person auf Schutz ihrer persönlichen Daten ist eine Verfassungsbestimmung. Datenschutzprinzipien Die Datenschutzprinzipien umfassen das Recht auf Auskunft und Einsicht sowie auf Richtigstellung falscher und Löschung nicht mehr benötigter Daten. Vorsichtsmaßnahmen Es sind alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um den Verlust, die Zerstörung oder die Weitergabe von personenbezogenen Daten zu verhindern. Datenschutzkommission Zu den Aufgaben der Datenschutzkommission gehören die Führung des Datenverarbeitungsregisters, die Überwachung der Einhaltung des Datenschutzgesetzes sowie die Prüfung von vermuteten Datenschutzverstößen. Datenverarbeitungsregister Dem DVR sind grundsätzlich alle Datenanwendungen anzuzeigen, in denen personenbezogene Daten verwaltet werden. Meldepflicht Von der Meldepflicht ausgenommen sind z.B. private Datenanwendungen und Standardanwendungen, die im Rahmen der Standard- und Muster-Verordnung festgelegt werden. Standardanwendungen sind z.B. Rechnungswesen, Personalverrechnung und Kundenverwaltung. Zusätzlich zu dieser Zusammenfassung findest du in SbX eine Bildschirmpräsentation. ID: 1505 Wissen Wiederholungsfragen und -aufgaben 1. Welche rechtlichen Regelungen gelten in Österreich im Zusammenhang mit der Informationstechnologie? 2. Welche Prinzipien sind im Datenschutzgesetz 2000 festgelegt? 3. Welche Rechte hat eine Person die eigenen personenbezogenen Daten betreffend? 4. Welche Vorsichtsmaßnahmen müssen für die Datenspeicherung ergriffen werden? 5. Welche Aufgaben erfüllt die Datenschutzkommission? 6. Welche Möglichkeiten hat eine Person, wenn sie gegen eine Datenschutzverletzung durch eine Privatperson, einen Verein oder ein Unternehmen vorgehen will? 7. Nenne drei Beispiele, die nicht der Meldepflicht zum DVR unterliegen! 8. Was versteht man unter dem Auskunftsrecht? Wirtschaftsinformatik Professional 77 3 Rechtliche Grundlagen In dieser Lerneinheit haben wir einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen im Bereich der Informationstechnologie erhalten und uns mit dem Datenschutzgesetz und seinen Bestimmungen näher beschäftigt. Lernen Üben Sichern Wissen 9. Darf ein praktischer Arzt die gespeicherten Adressen seiner Patientinnen und Patienten an die Apotheke seiner Tochter zu Werbezwecken weitergeben? Zusätzlich findest du in SbX ein Kreuzworträtsel. ID: 1506 Lerncheck Ich kann jetzt … w ...die Prinzipien und Vorsichtsmaßnahmen des Datenschutzes nennen. w ...die Aufgaben der Datenschutzkommission aufzählen. w ...beurteilen, ob eine Datenanwendung im Sinne des Datenschutzgesetzes meldepflichtig oder eine Standardanwendung im Sinne der Standard- und Muster-Verordnung ist. w ...erklären, welche Daten bei einer DVR-Meldung bekanntgegeben werden müssen. w ...die wichtigsten Standard-Datenanwendungen aufzählen. In der nächsten Lerneinheit steht der elektronische Handel im Internet im Mittelpunkt. Dieser wird durch die Fernabsatzrichtlinie und das E-Commerce-Gesetz geregelt. Weiters beschäftigen wir uns mit einer Schattenseite des Internets: dem Spam, das sind unverlangte Massen-E-Mails. 78 Wirtschaftsinformatik Professional Lerneinheit 2: Fernabsatz und E-Commerce Lerneinheit 2 Fernabsatz und E-Commerce Alle SbX-Inhalte zu dieser Lerneinheit findest du unter der ID: 1507. In dieser Lerneinheit beschäftigen wir uns mit dem Handel im Internet – dem ECommerce und den damit zusammenhängenden rechtlichen Regelungen. Wir lernen ● die Informationspflichten des Verkäufers und die Rechte des Käufers, ● die Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes zu Spam sowie ● die Regelungen des E-Commerce-Gesetzes für den Abschluss von Kaufverträgen über das Internet kennen. Lernen 1 Fernabsatzgesetz Die europäische Fernabsatzrichtlinie (RL 97/7/EG) wurde in Österreich in verschiedene Gesetze, vor allem in das Konsumentenschutzgesetz, integriert. Die Summe aller Bestimmungen in den verschiedenen österreichischen Gesetzen wird als Fernabsatzgesetz (FAG 1999) bezeichnet. Eine bessere Übersicht gewährt die europäische Fernabsatzrichtlinie, die einen Mindeststandard für das nationale Recht vorgibt. Sie gilt in allen EU-Staaten. Informationspflichten VOR Vertragsabschluss Name des Verkäufers; bei Vorauszahlung auch Anschrift wesentliche Eigenschaften der Ware oder Dienstleistung Rücktrittsrecht, Vertragslaufzeit Einzelheiten der Zahlung Diese Abbildung findest du in der PowerPointPräsentation unter ID: 1508. Preis inkl. Steuern und Versand Abb.: Informationspflichten vor Vertragsabschluss Ein Online-Angebot eines Verkäufers muss folgende Informationen enthalten: ● Der Verkäufer muss seinen Namen bekanntgeben. Leistet der Konsument eine Vorauszahlung, muss auch die Postanschrift des Verkäufers bekannt sein. ● Der Verkäufer muss die wesentlichen Eigenschaften der Ware oder Dienstleistung nennen. ● Der Käufer muss den Gesamtpreis inklusive aller Steuern, Versandkosten und sonstigen Kosten kennen. ● Die Zahlungsmodalitäten müssen bekannt sein. ● Der Konsument muss über Rücktrittsrecht und Vertragslaufzeit aufgeklärt werden. Wirtschaftsinformatik Professional 79 3 Rechtliche Grundlagen Konsumentenfreundliche Regelungen Lernen Üben Sichern Wissen Spätestens bei der Lieferung durch den Verkäufer müssen die folgenden Informationen dem Konsumenten bekanntgegeben werden: Informationspflichten BEI Erfüllung (Lieferung) Für Verbraucher gilt ein Widerrufsrecht innerhalb von sieben Werktagen. Information über das Widerrufsrecht (7 Werktage) Anschrift des Lieferanten Garantiebedingungen Diese Abbildung findest du in der PowerPointPräsentation unter ID: 1508. Beachte Samstag gilt nicht als Werktag. Kündigungsbedingungen Abb.: Informationspflichten bei Erfüllung Widerrufsrecht Der Verbraucher kann innerhalb von sieben Werktagen ab der Lieferung ohne Angabe von Gründen und ohne Strafzahlung vom Vertrag zurücktreten. Lediglich die Kosten für die Rücksendung der Waren dürfen dem Verbraucher angelastet werden. Diese Frist gilt, wenn alle Informationspflichten erfüllt sind. Wurden die Informationspflichten nicht erfüllt, so gilt eine Rücktrittsfrist von drei Monaten. Die beiden Lehrbeispiele zeigen die Anwendung des Widerrufsrechts beim Online-Kauf. L 1: Beate bestellt bei Amazon.de drei Bücher im Wert von 54 Euro. Vier Tage nach der Lieferung kommt die Gasrechnung und sie kann die Bücher nicht mehr bezahlen. Darf sie vom Kauf zurücktreten? Ja, innerhalb von sieben Werktagen nach der Lieferung darf sie ohne Angabe von Gründen den Kaufvertrag widerrufen. L 2: Hermann bestellt bei einem deutschen Online-Shop vier Alufelgen für sein Auto. Weder bei Vertragsabschluss noch bei der Lieferung findet er die Adresse des Lieferanten. Acht Wochen nach der Lieferung gefallen ihm die Felgen nicht mehr. Darf er vom Vertrag zurücktreten? Ja, wenn der Lieferant seine Informationspflichten verletzt hat, besteht eine Widerrufsfrist von drei Monaten. Mr. What und Ms. Check 80 Ich habe im Internet 50 DVD-Rohlinge gekauft. Habe ich ein Widerrufsrecht? Innerhalb von sieben Werktagen nach der Lieferung kannst du in jedem Fall vom Kauf zurücktreten. Die Frist verlängert sich auf drei Monate, wenn der Verkäufer seine Informationspflichten verletzt hat. Wirtschaftsinformatik Professional Lerneinheit 2: Fernabsatz und E-Commerce 2 E-Commerce-Gesetz Die gesetzliche Regelung für Online-Verträge E-Commerce = elektronischer Handel Im Jahr 2001 wurde der E-Commerce mit einem eigenen Gesetz geregelt. Wird eine Leistung über das Internet oder ein vergleichbares Netzwerk bestellt oder erbracht, so gilt für diese Rechtsgeschäfte das E-Commerce-Gesetz (ECG 2001). gegen Entgelt elektronisch Dienst der Informationsgesellschaft lt. § 3 ECG 2001 auf Abruf des Empfängers bereitgestellter Dienst Abb.: Anwendung des E-Commerce-Gesetzes Anwendung des E-Commerce-Gesetzes 1 Das ECG 2001 gilt für gegen Entgelt auf elektronischem Weg im Fernabsatz abgeschlossene Verträge. Heinz bestellt z.B. im Webshop von Amazon ein Sachbuch. Der abgeschlossene Kaufvertrag kam auf elektronischem Weg im Fernabsatz (Internet) zustande. 2 Der Abruf der Leistung oder des bereitgestellten Dienstes erfolgt individuell durch den Leistungsempfänger. Die Bestellung von Heinz stellt einen individuellen Abruf der Leistung (des Buches) dar. Heinz könnte das Buch auch als Online-Version gekauft und sofort heruntergeladen haben. ABGB = Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch Grundsätzlich gelten für Online-Verträge die gesetzlichen Regelungen des ABGB. Online-Kaufverträge stellen lediglich hinsichtlich ihres Zustandekommens, nämlich digital im Fernabsatz, eine Besonderheit dar. Die gesetzlichen Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Online-Vertrages zeigt die folgende Abbildung: Kaufgegenstand Essentialia Negotii: Kaufgegenstand und Preis + Preis Synallagma: Der eine Teil leistet, damit er die Gegenleistung bekommt, und umgekehrt. + Willenserklärung + Diese Abbildung findest du in der PowerPointPräsentation unter ID: 1508. mündlich oder fernmündlich schriftlich digital Angebot = Annahme Abb.: Voraussetzungen für einen Online-Vertragsabschluss Wirtschaftsinformatik Professional 81 3 Rechtliche Grundlagen Diese Abbildung findest du in der PowerPointPräsentation unter ID: 1508. Fernabsatz Lernen Üben Sichern Wissen Gesetzliche Voraussetzungen für Onlineverträge 1 Der Kaufgegenstand muss in seiner Beschaffenheit beiden Vertragspartnern bekannt sein. Ein Verkäufer beschreibt in einer Online-Auktion bei Ebay den Kaufgegenstand einschließlich seiner Mängel: „Ich verkaufe eine Canon Ixus-400 Digitalkamera inkl. Tasche, 128 MB Compact-Flash-Karte und Handbuch. Das Gehäuse hat auf der Unterseite einen 5 mm langen Kratzer. Das Gerät funktioniert einwandfrei.“ 2 Der Preis des Kaufgegenstandes muss beiden Vertragspartnern bekannt sein. In einem Online-Shop wird der Preis in der Regel direkt neben der Warenbeschreibung angegeben. Bei Online-Auktionen bedient sich der Käufer eines elektronischen Bieteragenten. Dieser erhöht den Preis automatisch bis zu einem vom Bieter vorgegebenen Maximum. 3 Bei Online-Verträgen erfolgt die Willenserklärung in digitaler Form. Ein Kunde bietet dem Verkäufer an, die Ware aus dem Online-Shop kaufen zu wollen. Der Verkäufer bestätigt diesen Antrag via E-Mail. Der Kaufantrag des Käufers ist eine einseitige Willenserklärung. Der Kaufvertrag kommt erst mit der Bestätigung des Verkäufers zustande. Das Bieten auf einer Online-Auktion ist immer verbindlich, auch wenn es sich um einen Sofortkauf handelt. L 3: Renate möchte in einem Online-Shop ein neues Kleid bestellen. Sie markiert das gewünschte Produkt, das im Shop inklusive Preisangabe beschrieben ist, und klickt auf „Bestellen“. Ist zu diesem Zeitpunkt schon ein Kaufvertrag zustande gekommen? Nein. Die Angebote im Online-Shop sind keine verbindlichen Angebote, denn dazu müssten sie mit Mengenangabe an eine Person gerichtet sein. Daher ist die Bestellung von Renate lediglich ein Kaufantrag, also ein Angebot an den Verkäufer. Der Verkäufer kann nun mittels Bestellbestätigung den Antrag annehmen. Erst dann ist der Kaufvertrag abgeschlossen. Laut ECG muss diese Bestätigung unmittelbar (z.B. via E-Mail oder Bestätigungsfenster) erfolgen. L 4: Toni sieht in Ebay einen gebrauchten DVD-Brenner. Er stellt im Bieteragenten einen Maximalbetrag von 30 Euro ein. Am nächsten Tag erhält er ein E-Mail von Ebay, dass er der Meistbieter bei der Auktion war. Muss Toni den DVD-Brenner kaufen oder stellt dieses E-Mail nur ein Angebot zum Kauf dar? Der Kaufvertrag ist mit Ablauf der Auktion rechtswirksam zustande gekommen. Toni muss den DVD-Brenner bezahlen. Der Verkäufer muss verkaufen, auch wenn ihm der Auktionspreis zu niedrig erscheint. Ü 1: In einem Chatforum schreibt „Actionkid“, dass er seinen PC um 250 Euro verkaufen möchte. „Primadonna“ schreibt an „Actionkid“, dass sie den PC kaufen und morgen abholen will. Sie fragt nach dem Realnamen und der Adresse. Ist ein Kaufvertrag zustande gekommen? Begründe deine Entscheidung! So bequem und rasch die Kommunikation via E-Mail auch ist – es gibt eine Schattenseite: Spam ist nach wie vor ein großes Übel für Privatpersonen und Unternehmen. Anfang 2004 prophezeihte der Mitbegründer von Microsoft, Bill Gates, die Lösung des Spam-Problems innerhalb von zwei Jahren. Leider hat er sich in dieser Einschätzung geirrt. (vgl. Hauner, WinFuture.de – Online Magazin, 24.1.2006) 82 Wirtschaftsinformatik Professional Lerneinheit 2: Fernabsatz und E-Commerce 3 Spam Unverlangte Werbe-Mails Spam sind nicht angeforderte, kommerzielle Massen-Mails. Mit einem AddressHarvester werden Webseiten und Foren nach Mailto-Links durchsucht. E-Mails sind aus dem modernen Geschäftsverkehr nicht mehr wegzudenken und bieten viele Vorteile: niedrige Kosten, einfache Handhabung und hohe Geschwindigkeit bei der Übermittlung. Ein E-Mail kann in Bruchteilen von Sekunden an tausende Empfänger versendet werden – selbst dann, wenn die Empfänger diese Nachricht nicht verlangt haben und den Absender nicht kennen. Daher wurde Spam in den letzten Jahren zu einem großen Übel. L 5: „Der Computersicherheits-Spezialist Sophos hat Länder ermittelt, aus denen zwischen Oktober und Dezember 2005 die meisten Spam-Mails versendet wurden. Die Ergebnisse der SophosLabs, der weltweiten Forschungszentren von Sophos, zeigen: Während die USA das Spam-Aufkommen dank strengerer Gesetze erheblich eindämmen konnten, nahm der Anteil an nicht englischsprachigen Werbemails in den vergangenen Monaten deutlich zu.“ 3 Rechtliche Grundlagen (Quelle: Sophos.de, 23.1.2006) Abb.: Länder mit der höchsten Spam-Verbreitung im 4. Quartal 2005, Quelle: Sophos Spammer, Zombies und schwarze Listen Ein Spammer nutzt Zombie-PCs zum Versand von Massen-Mails. Eine Black-List enthält IP-Adressen von Mailservern, die Spam versenden. Eine große Gefahr droht von professionellen „Spammern“. Ein Hacker knackt den PC eines Benutzers oder den Mailserver einer Firma. Dieser wird zum „Zombie“, der zum Versand von E-Mails in alle Welt ferngesteuert werden kann. Handelt es sich bei dem Zombie um einen Firmen-Mailserver, landet dieser früher oder später auf einer „Black-List“. Anti-Spam-Programme verhindern die Zustellung von E-Mails, deren Absender auf einer Black-List eingetragen sind. Die Mitarbeiter der betroffenen Firma können daher keine E-Mails mehr versenden. Auswirkungen von Spam Den Link zu einem kostenlosen Spamfilter findest du unter ID: 1508. Spam ist eine Plage und erschwert die E-Mail-Kommunikation enorm. In aktuellen Untersuchungen wird immer wieder festgestellt, dass ein Großteil aller E-Mails aus Spam besteht (bis zu 90 %). Ein Spamfilter sollte daher zu jedem E-Mail-Programm installiert werden. Auch Internetprovider (wie z.B. Aon) bieten Spamfilter an. Diese verhindern, dass Spam-Mails den Empfänger erreichen. Einen Link zu einem kostenlosen Spam-Filter findest du in SbX. Die Rechtslage in Österreich Die letzte Novelle zum TKG 2003 ist am 1. März 2006 in Kraft getreten. In Österreich regeln § 107 Telekommunikationsgesetz 2003 und § 7 ECG 2001 den Versand unverlangter E-Mails und SMS. Auch wenn Spam in bestimmten Fällen rechtlich zulässig ist, so ist doch prinzipiell jede Form von Spam abzulehnen. Unerwünschte E-Mails kosten Zeit und Geld und haben meist keinen Werbeeffekt. Im Gegenteil – Spam kann für seriöse Firmen sehr negative Folgen haben, denn die Empfänger fühlen sich dadurch in der Regel belästigt und stellen ihren Spam-Filter so ein, dass alle E-Mails dieser Firma künftig blockiert werden. Wirtschaftsinformatik Professional 83 Lernen Üben § 107 TKG gilt für elektronische Nachrichten, wie z.B. E-Mail und SMS. Sichern Wissen § 107 TKG regelt: Spam Unzulässig für Direktwerbung oder mehr als 50 Empfänger Diese Abbildung findest du in der PowerPointPräsentation unter ID: 1508. Zulässig, wenn Kontakt durch Verkauf, Werbung für ähnliche Produkte, Widerrufsmöglichkeit und Empfänger nicht auf der Liste gem. § 7 ECG Abb.: Spam-Regelung laut TKG 2003 mit Novelle 2006 Versand von Werbe-Mails Direktwerbung an Verbraucher und Unternehmer ist ohne vorherige Zustimmung oder Geschäftsbeziehung verboten! 1 Der Versand von E-Mails zum Zweck der Direktwerbung oder an mehr als 50 Personen ist unzulässig. Nach der Novelle 2006 ist es unerheblich, ob der Empfänger ein Verbraucher ist oder nicht. Versendet zum Beispiel ein Schüler ein E-Mail an die Schüler/innen von drei Klassen in der Schule und haben die Empfänger nicht zugestimmt, so ist dies bereits unzulässiger Spam und mit einer Geldstrafe bis zu einem Betrag von 37.000 Euro bedroht. 2 Wenn der Absender die E-Mail-Adresse im Rahmen eines Verkaufes erhalten hat, die Direktwerbung für ähnliche Produkte erfolgt, der Empfänger eine Widerrufsmöglichkeit hat und nicht auf der Liste gemäß § 7 ECG aufgeführt ist, ist die Zusendung von Werbenachrichten auch ohne Zustimmung des Empfängers zulässig. Die Rundfunk und Telekom RegulierungsGmbH (RTR) führt eine Liste gemäß § 7 ECG. Diese enthält die Namen und E-MailAdressen jener Personen, die keine Zusendung von Werbe-Mails und -SMS wünschen. (www.rtr.at) Tipp Ein Großhändler darf seinen Kunden Werbe-E-Mails zusenden. In der Nachricht muss angegeben sein, wie man die Zusendung unverlangter Werbe-E-Mails stoppen kann. 3 § 7 ECG verpflichtet die RTR (Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH) zur Führung einer Liste von E-Mail-Adressen, an die keine unverlangten Nachrichten gesendet werden dürfen. Diese Liste ist beim Versand von Werbe-E-Mails zu berücksichtigen. Das Problem von Spam liegt in der Praxis allerdings darin, dass fast alle Spam-Mails aus dem Ausland kommen oder der Absender gefälscht ist. Gegen professionelle Spammer kann man rechtlich de facto nicht viel ausrichten. Verhaltensregeln gegen Spam 1In Foren und Gästebüchern niemals die eigene E-Mail-Adresse bekanntgeben! 2Für Registrierungen eine Gratisadresse, z.B. von Hotmail oder GMX, benutzen! 3Auf einer Website keine „Mailto-Links“ verwenden. Statt „[email protected]“ solltest du z.B. „max AT schule DOT at“ schreiben! 4Niemals auf einen Link in einem unverlangten E-Mail klicken! 5Dateianlagen in unverlangten E-Mails nicht öffnen – Virengefahr! Spam-Statistik des kostenlosen AntispamTools „Spamihilator“ 84 6Die Autovorschau deaktivieren! Mails können bösartigen Code enthalten, der dem Spammer mitteilt, dass diese E-Mail-Adresse wirklich existiert. Wirtschaftsinformatik Professional Lerneinheit 2: Fernabsatz und E-Commerce L 6: Beate hat eine Ballkarte für den Schulball zu viel. Darf sie ein E-Mail an alle Schüler/innen der Schule senden und die Karte günstig anbieten? Nein, das ist eindeutig Spam. Der Empfängerkreis übersteigt 50 Personen. L 7: Darf Roland seine Freunde via E-Mail zu seiner Geburtstagsparty einladen? Ja, es sind vermutlich weniger als 50 Personen, und außerdem ist anzunehmen, dass seine Freunde diese Einladung nicht als Spam ansehen werden. Die Volkswagen AG will alle Lieferanten via EMail über ihre neuen Qualitätsrichtlinien bei Lieferungen informieren. Ist das rechtlich zulässig? Ja. VW steht mit seinen Lieferanten in ständiger Geschäftsbeziehung und es handelt sich um Unternehmer. Jedoch muss VW den eigenen Firmennamen und eine Widerrufsmöglichkeit angeben (auch wenn es sehr unwahrscheinlich ist, dass ein Lieferant von VW davon Gebrauch machen wird). Mein Onkel ist Importeur und kann Parfüm und Rasierwasser um 40 % günstiger besorgen. Darf er ein „Informationsmail“ an alle registrierten Mailadressen eines Forums zum Thema „Lebensfreude“ senden? Beachte Nein, das ist klassischer Spam. Die Empfänger sind Verbraucher und haben nicht eingewilligt. 3 Rechtliche Grundlagen Mr. What und Ms. Check Spam ist strafbar! Wer entgegen den Bestimmungen des § 107 Abs. 2, 4 und 5 TKG elektronische Post versendet, ist gemäß § 109 TKG mit einer Geldstrafe bis zu 37.000 Euro zu bestrafen! Üben Übungsbeispiele Ü 2: Gabi bestellt via Internet bei einem Online-Bookshop in London drei „Harry-Potter“-Bände. Der Preis je Buch ist mit 9 Pfund angegeben. Einige Tage später erhält Gabi die Lieferung und eine Rechnung über 35 Pfund inklusive Versandkosten. Gabi sieht nochmals im Webshop nach und stellt fest, dass der Preis „incl. shipment“ angegeben ist. Ihre Mailanfrage beantwortet der Bookshop so: I am sorry, but shipment is only included within Great Britain and Northern Ireland. John Lexington Darf Gabi vom Kaufvertrag zurücktreten? Falls ja, innerhalb welcher Frist? Wirtschaftsinformatik Professional 85 Lernen Üben Sichern Wissen Ü 3: Alfred möchte sich bei 90 Firmen für eine Ferialpraxis bewerben. Darf er die Bewerbungen via E-Mail versenden, wenn er zu den Firmen bisher keinerlei Kontakt hatte? Begründe deine Antwort! Ü 4: Susi ist Informatikstudentin und möchte sich ein bisschen Geld dazuverdienen. Sie verkauft für eine Firma biologische Hundenahrung. Um den Bekanntheitsgrad der Produkte zu erhöhen, will sie an 150 Personen (teilweise Bekannte und Freunde) ein SMS versenden. Ist das zulässig? Begründe deine Entscheidung! Ü 5: Markus klickt in Ebay bei einem DVD-Spielfilm auf „Sofortkaufen“. Wenige Minuten später bereut er seine Entscheidung, denn er sieht die gleiche DVD deutlich billiger in einer Auktion. Ist ein Kaufvertrag abgeschlossen worden oder kann er vom Kauf zurücktreten? Ü 6: Edith bestellt im Internet eine Digitalkamera. Als sie auf „Bestellen“ klickt, erhält sie unmittelbar darauf folgende Meldung: „Es tut uns leid. Das bestellte Produkt ist nicht mehr lieferbar.“ Edith ärgert sich, denn eigentlich ist ja ein Kaufvertrag zustande gekommen … oder etwa nicht? Erläutere die rechtliche Situation! Zusätzlich findest du in SbX eine Drag&Drop-Übung. ID: 1509 Sichern In dieser Lerneinheit haben wir die rechtlichen Grundlagen für das Zustandekommen von Verträgen im Fernabsatz, das Fernabsatz- und das E-Commerce-Gesetz, kennengelernt. Weiters haben wir uns mit der rechtlichen Problematik unverlangter elektronischer Nachrichten (Spam) beschäftigt. Fernabsatzgesetz Das Fernabsatzgesetz bezeichnet eine Reihe gesetzlicher Ergänzungen – vor allem für das Konsumentenschutzgesetz (KSchG). Informationspflichten vor Vertragsabschluss Der Verkäufer muss vor einem Online-Vertragsabschluss seinen Namen und im Falle einer Vorauszahlung auch seine Anschrift, die wesentlichen Eigenschaften der Ware oder Dienstleistung, die Einzelheiten der Zahlung und den Gesamtpreis inklusive Steuern und Versandkosten bekanntgeben. Weiters muss er über das Rücktrittsrecht des Konsumenten und die Vertragslaufzeit Auskunft geben. Informationspflichten bei Erfüllung Spätestens bei der Lieferung muss der Verkäufer den Konsumenten über das Widerrufsrecht innerhalb von sieben Werktagen, die Anschrift des Lieferanten sowie die Garantie- und Kündigungsbedingungen aufklären. 86 Wirtschaftsinformatik Professional Lerneinheit 2: Fernabsatz und E-Commerce Widerrufsrecht Ein Verbraucher kann innerhalb von sieben Werktagen nach der Lieferung ohne Angabe von Gründen vom Kaufvertrag zurücktreten. Sofern der Verkäufer seine Informationspflichten verletzt hat, gilt eine Rücktrittsfrist von drei Monaten. Online-Verträge Das E-Commerce-Gesetz (ECG 2001) regelt im Fernabsatz abgeschlossene Verträge. Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Online-Vertrages sind der Kaufgegenstand und -preis (Essentialia Negotii) sowie die übereinstimmende Willenserklärung und das Synallagma – beide Vertragspartner leisten, um die Gegenleistung zu erhalten. Willenserklärung Ein Kaufvertrag kommt durch übereinstimmende Willenserklärung beider Vertragspartner zustande. Der Käufer stellt den Kaufantrag in elektronischer Form. Der Verkäufer muss diesen Kaufantrag unmittelbar (z.B. via E-Mail oder automatischer Nachricht des Bestellsystems) bestätigen. Die Bestätigung ist die Annahme des Kaufantrages durch den Verkäufer. Der Kaufvertrag ist damit abgeschlossen. Spam Spam sind unverlangte elektronische Nachrichten, die ohne Zustimmung des Empfängers versendet werden. Spam ist gemäß Telekommunikationsgesetz (TKG 2003) strafbar, wenn elektronische Nachrichten ohne bestehende Geschäftsbeziehung zum Zweck der Direktwerbung oder an einen Empfängerkreis von mehr als 50 Personen versendet werden. Ein rechtliches Vorgehen gegen professionelle Spammer, die ihre Identität in der Regel verschleiern, ist in der Praxis kaum möglich. Zusätzlich zu dieser Zusammenfassung findest du in SbX eine Bildschirmpräsentation. 3 Rechtliche Grundlagen ID: 1510 Wissen Wiederholungsfragen und -aufgaben 1. Welche Informationspflichten hat der Betreiber eines Webshops? 2. Welche Fristen gelten für das Widerrufsrecht eines Online-Kaufvertrages? 3. Darf der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausüben, bevor die Ware geliefert wurde? 4. Welche Voraussetzungen müssen für das Zustandekommen eines Kaufvertrages im Fernabsatz erfüllt sein? 5. Welche Frist hat der Verkäufer für die Bestätigung einer Online-Bestellung einzuhalten, wenn der Kaufvertrag zustande kommen soll? 6. Ein Verbraucher bestellt in einem Webshop eine Software, die er sofort herunterlädt. Eine Bestätigung der Bestellung via E-Mail ist nicht erfolgt. Wurde der Kaufvertrag gültig geschlossen? Begründe deine Entscheidung! 7. Ein Verbraucher bestellt via E-Mail ein Buch. Der Buchhändler liefert das bestellte Buch sechs Tage später ohne jede Rückmeldung an den Verbraucher. Da der Verbraucher keine Bestätigung seiner Bestellung erhalten hat, hat er zwischenzeitlich das Buch anderswo bestellt. Wie ist dieser Fall aus der Sicht des ECG 2001 zu beurteilen? Unsubscribe bedeutet Widerruf und wird verwendet, um dem Absender mitzuteilen, dass man kein Interesse an seinen Nachrichten hat. 8. Ein Unternehmer erhält von einem Gasthaus folgendes E-Mail: „Verbringen Sie mit Ihren wichtigen Kunden schöne Stunden in gemütlicher Atmosphäre!“. Das E-Mail enthält einen Unsubscribe-Link. Handelt es sich hierbei um strafbaren Spam? Wirtschaftsinformatik Professional 87 Lernen Üben Sichern Wissen 9. Ein Schuldirektor versendet via E-Mail an alle 62 Lehrer/innen der Schule eine Einladung zu seiner Geburtstagsfeier. Handelt es sich hierbei um strafbaren Spam? SbX Zusätzlich findest du in SbX ein Kreuzworträtsel. ID: 1511 Lerncheck Ich kann jetzt … w... die Informationspflichten eines Verkäufers vor Vertragsabschluss und bei der Lieferung aufzählen. w... das Widerrufsrecht laut Fernabsatzgesetz erklären und die geltenden Fristen nennen. w... die Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Online-Kaufvertrages laut ECG aufzählen. w... Antrag und Annahme bei Geschäften im Fernabsatz erklären. w... den Begriff Spam erklären und beurteilen, in welchen Fällen elektronische Nachrichten gemäß TKG zulässig bzw. unzulässig sind. In der letzten Lerneinheit dieses Kapitels beschäftigen wir uns mit dem Schutz geistigen Eigentums und den geltenden rechtlichen Grundlagen – dem Urheberrecht. Ist der Download von MP3s über eine Musiktauschbörse strafbar? Darf eine Audio-CD kopiert werden? Ziehen wir keine voreiligen Schlüsse – das Urheberrecht hält einige Überraschungen für uns bereit! 88 Wirtschaftsinformatik Professional Lerneinheit 3: Urheberrecht Lerneinheit 3 Urheberrecht Alle SbX-Inhalte zu dieser Lerneinheit findest du unter der ID: 1512. In dieser Lerneinheit beschäftigen wir uns mit dem Schutz geistigen Eigentums. Wir lernen ● das Urheberrechtsgesetz (UrhG 2003) und seine Bestimmungen, ● die Unterschiede zwischen Nutzung, Verbreitung, Vervielfältigung und Verwertung von geistigem Eigentum, ● die Möglichkeiten der freien Werknutzung sowie ● die unterschiedlichen Lizenzmodelle für Software kennen. Lernen 1 Urheberrechtsgesetz Der Urheber eines Werkes hat das Recht, auch als solcher genannt zu werden (Persönlichkeitsrecht). Die Nennung kann mit dem richtigen Namen, anonym oder mit einem Pseudonym erfolgen, wobei der Urheber entscheiden kann, wie diese Nennung zu erfolgen hat. Urheberrecht Ausschließliches Recht des Urhebers zur Diese Abbildung findest du in der PowerPointPräsentation unter ID: 1513. Nutzung Verbreitung Vervielfältigung Verwertung Abb.: Urheberrecht Der Urheber darf über Nutzung, Verbreitung, Vervielfältigung und Verwertung seines Werkes entscheiden. Entstehen und Erlöschen des Urheberrechtes Ein Copyright-Vermerk ist in Europa nicht erforderlich, um das Werk urheberrechtlich zu schützen. 1 Das Urheberrecht entsteht mit der Vollendung des Werkes. Eine Kundendatenbank ist auch dann urheberrechtlich geschützt, wenn sie keinen Copyright-Vermerk aufweist. Gleiches gilt für Webseiten, Fotos, Texte und Computerprogramme. Copyright-Vermerke verweisen auf das amerikanische Copyright. In der Europäischen Union ist jede geistige Schöpfung urheberrechtlich geschützt. 2 Die Rechte an einem Werk erlöschen 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Die „Kleine Nachtmusik“ von Wolfgang Amadeus Mozart darf von jedem gespielt, aufgezeichnet und vervielfältigt werden. Dies gilt aber nicht für die Aufzeichnung des Stückes durch die Wiener Philharmoniker oder für gedruckte Notenblätter, denn dafür liegt das Urheberrecht bei anderen. Wirtschaftsinformatik Professional 89 3 Rechtliche Grundlagen Der Schutz geistigen Eigentums Lernen Üben Eine Linkliste zum Thema Urheberrecht findest du unter ID: 1513. Sichern Wissen Das Urheberrechtsgesetz (UrhG 2003) gewann in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung. In Österreich verfügt jeder zweite Haushalt über einen Internetanschluss und damit über die Möglichkeit, digitale Kopien von Fotos, Musik und Videos herzustellen. Um die Rechtmäßigkeit ihres Vorgehens kümmern sich viele Benutzer leidlich wenig. L 1: Peter möchte seiner Freundin in einem E-Mail ein Bild mit einer roten Rose schicken. Darf er aus der Google-Bildersuche ein Rosenbild kopieren und dieses in seinem E-Mail einfügen? Nein. Er müsste den Betreiber der verlinkten Website fragen, ob dieser damit einverstanden ist, dass er das Bild verwendet. Wirklich problematisch wird es allerdings erst, wenn Peter das Bild z.B. auf seiner eigenen Website veröffentlicht. Die Nutzung von Bildern aus ClipartBibliotheken ist dagegen problemlos möglich, da die Urheber einer uneingeschränkten Nutzung zugestimmt haben. Im Zweifelsfall sollten die rechtlichen Hinweise der Betreiber dieser Seiten beachtet werden. L 2: Ein Lehrer sendet an eine Kollegin ein E-Mail mit einigen Schularbeitsaufgaben und dem Vermerk „Zu deiner privaten Verwendung“. Darf die Kollegin die Schularbeitsaufgaben an andere Lehrerkolleginnen und -kollegen weitergeben? Nein. Sie darf die Aufgaben nur für sich selbst verwenden. Selbst bei einer Nutzung in einer ihrer Schularbeiten müsste sie nachfragen, ob es in Ordnung wäre, wenn sie die Beispiele an ihre Schüler/innen weitergibt. L 3: Darf ein/e Schüler/in Textinhalte von Webseiten kopieren und im Rahmen einer schulischen Projektarbeit verwenden? Ja, sofern der/die Autor/en (Urheber), der Name der Publikation bzw. Webseite und das Datum der Veröffentlichung angeführt werden (Zitierrecht). Allerdings ist das wörtliche Zitieren nur für kurze Textpassagen gestattet. Das seitenweise Kopieren von Texten aus anderen Arbeiten ist nicht zulässig! 2 Nutzungsrechte Wofür braucht man die Zustimmung des Urhebers? Wie wir in den Lehrbeispielen gesehen haben, bedürfen die Vervielfältigung und die Verbreitung der Zustimmung des Urhebers. Die Bearbeitung und die freie Werknutzung sind aber grundsätzlich zulässig. Diese Abbildung findest du in der PowerPointPräsentation unter ID: 1513. 90 Nur mit Zustimmung des Urhebers Ohne Zustimmung des Urhebers Vervielfältigung Bearbeitung Verbreitung freie Werknutzung Abb.: Urheberrechtliche Nutzungsbestimmungen Wirtschaftsinformatik Professional Lerneinheit 3: Urheberrecht Vervielfältigung, Verbreitung und Bearbeitung 1 Unter Vervielfältigung versteht man jede Herstellung einer körperlichen Kopie. Darunter fallen z.B. das Kopieren eines Bildes, der Tonmitschnitt eines Popkonzertes, das Kopieren eines Videofilmes, das Bauen eines Hauses nach einem Plan, das Kopieren einer CD. Der Upload im Rahmen eines Peer-Netzes, wie z.B. Kazaa, stellt eine Verbreitung dar. 2 Unter Verbreitung versteht man die Weitergabe an andere, wie z.B. durch Veröffentlichung oder Upload. Mit der Darstellung eines Bildes auf der eigenen Website wird dieses veröffentlicht, also verbreitet. Auch der Upload einer MP3-Datei bei einer Musiktauschbörse ist eine Verbreitung. 3 Durch die Bearbeitung eines urheberrechtlich geschützten Werkes kann ein neues Werk entstehen, das selbst schutzwürdig ist. Im Rahmen eines Projektes verwendet ein Schüler z.B. eine Darstellung aus dem Internet, die er verändert und ergänzt. Für die neue Abbildung liegt das Urheberrecht beim Schüler. Eine freie Bearbeitung liegt vor, wenn das Original zur Anregung dient: Ein Maler wird z.B. von einem Bild dazu inspiriert, ein bestimmtes Motiv selbst zu malen. Abpausen fällt nicht unter eine freie Bearbeitung, sondern stellt eine Vervielfältigung dar. Im Louvre mache ich ein Foto vom Bild der Mona Lisa. Darf ich das? Darf ich dich in Anlehnung an das Bild der Mona Lisa malen? Ja, solange du das Foto nicht als das Original anbietest. Ja, in diesem Fall liegt eine freie Bearbeitung vor. 3 Rechtliche Grundlagen Mr. What und Ms. Check 3 Freie Werknutzung Nutzung ohne die Zustimmung des Urhebers Die freie Werknutzung ist auch ohne Zustimmung des Urhebers zulässig und kann in drei Formen eingeteilt werden: Formen der freien Werknutzung Zwischenspeicherung und Zitierfreiheit fallen unter die freie Werknutzung. Software und Schulbücher fallen nicht unter die freie Werknutzung. 1 Freie Werknutzung als Teil eines technischen Verfahrens. Darunter fällt z.B. das Caching (Zwischenspeichern) von Informationen. So werden Internetseiten häufig auf einem Proxy gespeichert, um die Zugriffszeiten zu verkürzen. 2 Freie Werknutzung im allgemeinen Interesse. Darunter fallen die Beweissicherung bei Gericht, die Vervielfältigung und Verbreitung zum Schul- und Unterrichtsgebrauch (gilt nicht für Schulbücher), die Aufführung von Werken in einem Geschäft zum Zwecke des Verkaufes und die Zitierfreiheit (genaue Quellenangabe erforderlich). 3 Freie Werknutzung im persönlichen Interesse (Privatkopie). Wer einen Kopierschutz umgeht, macht sich strafbar! Nach § 42 UrhG darf „jedermann … von einem Werk einzelne Vervielfältigungsstücke zum eigenen Gebrauch herstellen“. Alle Personen (natürliche und juristische) dürfen „einzelne“ Kopien (laut Rechtsprechung maximal sieben Stück) von einem Werk herstellen. Jedoch darf für die Herstellung der Kopien kein Kopierschutz umgangen werden. Die Verbreitung und Verwertung sind im Rahmen der freien Werknutzung nicht zulässig. Bei Computerprogrammen sind nur Sicherungskopien erlaubt – keine freie Werknutzung! Wirtschaftsinformatik Professional 91 Lernen Üben Sichern Wissen L 4: a) Darf Christian bei einer Musiktauschbörse eine MP3-Datei eines Songs von Madonna herunterladen? Ja, denn die Herstellung einer Privatkopie zur persönlichen Nutzung ist zulässig (freie Werk-nutzung). b)Darf Christian das heruntergeladene MP3-Lied an einen Freund weitergeben? Nein, denn die Verbreitung ist durch die freie Werknutzung nicht gedeckt. c) Wenn Christian das gleiche Lied von Madonna auf einer CD hat – darf er die CD an einen Freund weitergeben? Ja. Der Freund darf einzelne Kopien von der CD anfertigen, sofern die CD keinen Kopierschutz hat, und diese anhören. Aber er darf die Kopien nicht weitergeben. d)Darf Christian das Madonna-Lied, das er auf einer CD hat, in eine MP3-Datei umwandeln (rippen) und diese über eine Musiktauschbörse anbieten? Er darf das Lied in eine MP3-Datei umwandeln und zur eigenen Verwendung benutzen (z.B. im MP3-Player). Eine Verbreitung der Kopie ist aber nicht zulässig. e) Darf Katharina von einer gekauften „Star Wars“-DVD eine Kopie anfertigen? Nein, da jede Film-DVD mit einem Kopierschutz versehen ist. Die Benutzung von Tools, die den Kopierschutz umgehen, ist nicht zulässig. f) Ein Lehrer findet in einem Schulbuch eine interessante Abbildung, die er für seine Schüler/innen kopieren und im Unterricht einsetzen möchte. Darf er das? Nein, Schulbücher sind von der freien Werknutzung ausgenommen, da sie ihrem Wesen nach für den Unterrichtseinsatz gedacht sind. g)Darf Margit eine Privatkopie von der Microsoft-Office-Original-CD ihrer Freundin anfertigen? Nein. Für Software gibt es keine Privatkopien. Hierfür sind nur Sicherungskopien zulässig. Mr. What und Ms. Check Was bedeutet der Begriff „Raubkopie“? Eine Raubkopie ist eine illegal angefertigte Kopie. Computersoftware ist von der freien Werknutzung ausgenommen und darf nur zu Sicherungszwecken für den eigenen Bedarf kopiert werden. Die Weitergabe und Vervielfältigung in Form der Privatkopie ist, anders als bei der CD, nicht erlaubt. Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen, die unter dem Begriff „freie Software“ zusammengefasst werden. 4 Software-Lizenzmodelle Proprietäre und freie Software Software kann hinsichtlich des verwendeten Lizenzmodells in proprietäre und freie Software eingeteilt werden. Die folgende Abbildung gibt einen Überblick über die unterschiedlichen Lizenzformen und Begriffe. 92 Wirtschaftsinformatik Professional Lerneinheit 3: Urheberrecht Software-Lizenzmodelle Proprietäre Software: jede Software, die nicht frei ist. Proprietäre Software freie Software Public-Domain Open-Source Shareware GNU General Public License Careware Diese Abbildung findest du in der PowerPointPräsentation unter ID: 1513. Eine Linkliste zu OpenSource-Software findest du unter ID: 1513. Crippleware BSD-License Abb.: Software-Lizenzmodelle In den letzten Jahren wurde die Open-Source-Software immer beliebter. Häufig wird OpenSource mit Linux in Verbindung gebracht. Es gibt aber auch für Microsoft Windows zahlreiche Open-Source-Programme, wie z.B. OpenOffice, Gimp, Pov-Ray, Apache oder Mozilla. Eine Linkliste zum Thema Open-Source-Software findest du in SbX. EULA = End User License Agreement 3 Rechtliche Grundlagen Lizenzmodelle bei proprietärer und freier Software 1 Die Lizenzierung proprietärer Software ist meist kostenpflichtig. Die Nutzungsrechte sind in der EULA des jeweiligen Softwareherstellers geregelt. Die Lizenzierung proprietärer Software, wie z.B. jener von Microsoft, SAP, Oracle, Symantec, Adobe etc., ist kostenpflichtig. Der Benutzer erhält ein eingeschränktes Nutzungsrecht für die Software, das in einem Lizenzvertrag für Enduser (EULA) geregelt ist. Eine Verletzung der EULA kann Schadenersatzforderungen seitens des Softwareherstellers nach sich ziehen. Mit der Installation wird die EULA akzeptiert. Abb.: End User License Agreement von Adobe Photoshop CS2 Bei proprietärer Software ist eine Vervielfältigung oder Weitergabe der Lizenz nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Lizenzgebers zulässig. Einzige Ausnahme bildet die Erstellung einer privaten Sicherungskopie des Datenträgers der Software. Wirtschaftsinformatik Professional 93 Lernen Üben Sichern Wissen 2 Unter dem Begriff „Freie Software“ werden alle Lizenzmodelle zusammengefasst, die eine kostenlose Nutzung der Software, deren Vervielfältigung und deren Weitergabe ermöglichen. Freie Software wird in folgende Kategorien eingeteilt: OpenOffice und Linux sind Beispiele für OpenSource-Software. ● Open-Source-Software Diese wird unter der GNU General Public License vertrieben und erlaubt die kostenlose Nutzung, Veränderung, Vervielfältigung und Verbreitung der Software. Bei Open-SourceSoftware ist der Quellcode enthalten, der auch verändert werden darf. ● BSD-License Der wesentliche Unterschied zwischen Open-Source und BSD besteht darin, dass die BSDLicense den Autor nicht zur Herausgabe des Quellcodes verpflichtet. ● Public-Domain-Software Diese Software unterliegt in den USA keinem Copyright. Da in Europa aber das Urheberrecht auf jeden Fall gilt, hat sich hierzulande auch der Begriff Freeware eingebürgert. WinZIP ist ein Beispiel für Shareware. ● Shareware Hierbei handelt es sich um kommerzielle, also proprietäre Software, die frei verbreitet werden darf. Nach einer festgelegten Probezeit, muss die Lizenzgebühr entrichtet werden. ● Careware Careware-Autoren bitten um eine gemeinnützige Spende. ● Crippleware Crippleware ist eine Demoversion und soll einen Kaufanreiz für die Vollversion bieten. Mr. What und Ms. Check Ist freie Software wirklich gratis? Es gibt zahlreiche Unternehmen, die freie Software verkaufen (z.B. Suse oder Redhat). Der Kaufpreis wird für Datenträger und Handbücher verlangt. Die Lizenz ist gratis und darf auch beliebig oft kopiert werden. Ist der Betrieb von freier Software mit Kosten verbunden? Der Betrieb jeder Software kostet Geld für Support, Fehlersuche und -behebung, Schulung usw. Ob proprietäre oder freie Software in Summe günstiger ist, muss im Einzelfall genau geprüft werden. Üben Übungsbeispiele Ü 1: Franz findet im Internet ein Skriptum zum Thema Webseitengestaltung. In der Fußzeile des Skriptums befindet sich folgender Hinweis: „© 2005 Ludwig Heine, Paderborn – Alle Rechte vorbehalten“. a) Darf Franz das Skriptum im Rahmen eines Referats in der Schule zitieren? Begründe deine Antwort! 94 Wirtschaftsinformatik Professional Lerneinheit 3: Urheberrecht b)Darf Franz in der Fußzeile seinen eigenen Namen eintragen und das Skriptum danach für einige Seminarteilnehmer im WIFI kopieren? Begründe die Antwort! c) Darf Franz eine Grafik aus dem Skriptum mit PowerPoint nachzeichnen und durch eigene Anmerkungen erweitern? Muss Franz unter diese Grafik den Namen Ludwig Heine schreiben? Begründe deine Antwort! Ü 2: Ilse ist Lehrerin in einer Volksschule. In einem deutschen Schulbuch findet sie eine geeignete Aufgabe für ihre Klasse. Darf Ilse eine Seite aus dem Schulbuch für ihre Schüler/innen kopieren, wenn sie die Zitierregeln genau einhält? Begründe deine Antwort! 3 Rechtliche Grundlagen Ü 3: Darf Max eine Linux-Distribution unter der Open-Source-Lizenz aus dem Internet herunterladen, auf CD brennen und dann die CD um 10 Euro verkaufen? Begründe deine Antwort! Ü 4: Worin unterscheiden sich Open-Source- und Public-Domain-Lizenzen? Ü 5: Wie ist die folgende Aussage zu beurteilen: „Microsoft stellt nur proprietäre Software her. Wer freie Software will, muss zu Linux greifen.“ Zusätzlich findest du in SbX eine Drag&Drop-Übung. ID: 1514 Wirtschaftsinformatik Professional 95 Lernen Üben Sichern Wissen Sichern In dieser Lerneinheit haben wir das Urheberrecht, seine praktische Anwendung und die Software-Lizenzmodelle kennengelernt. Rechte des Urhebers Der Urheber hat das ausschließliche Recht zur Nutzung, Vervielfältigung, Verbreitung und Verwertung seines geistigen Eigentums. Zustimmung des Urhebers Für die Vervielfältigung und Verbreitung ist die Zustimmung des Urhebers erforderlich. Zur Bearbeitung und freien Werknutzung bedarf es keiner Zustimmung durch den Urheber. Bearbeitung Durch die Bearbeitung eines Werkes kann ein neues schutzwürdiges Werk entstehen. Freie Werknutzung Unter die freie Werknutzung fallen das Zwischenspeichern, das freie Zitieren und die Privatkopie. Von der freien Werknutzung ausgenommen sind Computersoftware und Schulbücher. Proprietäre Software Proprietäre Software ist meist kostenpflichtig. Die Nutzungsrechte sind in der EULA des jeweiligen Softwareherstellers geregelt. Freie Software Unter dem Begriff der freien Software werden folgende Lizenzmodelle zusammengefasst: Open-Source unter der GNU General Public License (GNU-GPL), BSD-License, Public-Domain, Shareware, Careware, Crippleware. Zusätzlich zu dieser Zusammenfassung findest du in SbX eine Bildschirmpräsentation. ID: 1515 Wissen Wiederholungsfragen und -aufgaben 1. Nenne alle ausschließlichen Rechte eines Urhebers! 2. Für welche Formen der Nutzung geistigen Eigentums muss keine Zustimmung des Urhebers vorliegen? 3. Was versteht man unter der Bearbeitung eines geistigen Werkes? 4. Was bedeutet freie Werknutzung? 5. Wann verjährt das Urheberrecht? 6. Ist die Sicherungskopie einer Windows-XP-Installations-CD eine Privatkopie im Sinne der freien Werknutzung? 7. Ist es zulässig, eine Linux-CD zehnmal zu kopieren und an Freunde zu verteilen? 8. Erkläre den Unterschied zwischen GNU-GPL und BSD! 9. Worin unterscheiden sich Shareware und Crippleware? 10. Darf für eine Linux-Lizenz ein Nutzungsentgelt verrechnet werden? 11. Ist folgendes Angebot in einem Online-Shop zulässig: „OpenOffice-CD um 15 Euro“? 96 Wirtschaftsinformatik Professional Lerneinheit 3: Urheberrecht 12. Dürfen der Quellcode von Open-Source-Software verändert und das neue Programm als proprietäre Software gegen Entgelt lizenziert werden? Zusätzlich findest du in SbX ein Kreuzworträtsel. ID: 1516 Lerncheck Ich kann jetzt … w ... die ausschließlichen Rechte eines Urhebers aufzählen. w ... erklären, für welche Formen der Nutzung die Zustimmung des Urhebers erforderlich ist. w ... beurteilen, in welchen Fällen eine Bearbeitung bzw. freie Werknutzung eines geistigen Eigentums vorliegt. w ... die Begriffe proprietäre und freie Software erklären und in das UrhG einordnen. 3 Rechtliche Grundlagen w ... die Begriffe Open-Source, GNU-GPL, BSD, Public-Domain, Shareware, Careware und Crippleware erklären. Wirtschaftsinformatik Professional 97 Lernen Üben Sichern Wissen Kapitelrückblick In diesem Kapitel haben wir uns mit den rechtlichen Fragen rund um das Internet und die Nutzung der Informationstechnologie beschäftigt. Was genau sollte ich nun eigentlich wissen? Anhand des Lernchecks hier am Kapitelende kannst du leicht überprüfen, ob du wirklich alles verstanden hast! Lerncheck Ich kann jetzt … w ...die Prinzipien des Datenschutzes nennen, die Aufgaben der Datenschutzkommission auf- zählen sowie meldepflichtige Datenanwendungen und Standardanwendungen im Sinne des Datenschutzgesetzes erkennen. w ...die Informationspflichten eines Verkäufers vor Vertragsabschluss und bei der Lieferung aufzählen, das Widerrufsrecht laut Fernabsatzgesetz erklären und die Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Online-Kaufvertrages laut ECG aufzählen. w ...den Begriff Spam erklären und beurteilen, in welchen Fällen elektronische Nachrichten gemäß TKG zulässig bzw. unzulässig sind. w ...die ausschließlichen Rechte eines Urhebers aufzählen und erklären, für welche Formen der Nutzung die Zustimmung des Urhebers notwendig ist, sowie beurteilen, in welchen Fällen eine Bearbeitung bzw. freie Werknutzung eines geistigen Eigentums vorliegt. w ...die Begriffe proprietäre und freie Software erklären und in das Urheberrechtsgesetz einordnen sowie die Begriffe Open-Source, GNU-GPL, BSD, Public-Domain, Shareware, Careware und Crippleware unterscheiden. ID: 1517 Zusätzlich findest du in SbX eine zusammenfassende Bildschirmpräsentation zu diesem Kapitel. Im letzten Kapitel dieses Buches beschäftigen wir uns mit verschiedenen Aspekten der Datensicherheit, wie z.B. der Verschlüsselung und Kryptografie, die beim Datenschutz eine wichtige Rolle spielen. 98 Wirtschaftsinformatik Professional