MIETBEDINGUNGEN Tuscany Scooter Rental von Luca Magnoni
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MIETBEDINGUNGEN Tuscany Scooter Rental von Luca Magnoni
ANHANG A – MIETBEDINGUNGEN Tuscany Scooter Rental von Luca Magnoni (in der Folge "TSR" genannt) vermietet an den Kunden seine Fahrzeuge entsprechend den vorliegenden allgemeinen Mietbedingungen, die integrierender Bestandteil dieses Mietvertrages sind. PRÄMISSE Um mit einem Mietfahrzeug der TSR fahren zu dürfen, muss der Fahrer einen gültigen Führerschein besitzen, der zum Fahren des Mietfahrzeuges berechtigt und der Lenker muss älter als 18 Jahre sein (mit Ausnahme der Mopeds, die für Lenker ab sechzehn Jahren erlaubt sind). Die Fahrzeuge werden mit Sturzhelm bereitgestellt. 1. ÜBERNAHME UND RÜCKGABE. Die Fahrzeuge werden in einem einwandfreien funktionstüchtigen Zustand übergeben. Der Kunde erklärt mit der Unterzeichnung des Vertrages das Fahrzeug gesehen, den einwandfreien Zustand festgestellt zu haben und es für die vorgesehene Verwendung für geeignet zu halten. TSR behält sich das Recht vor, den Vertrag aufzulösen und das Fahrzeug jederzeit auf Kosten des Kunden zurückzuholen, sollte die Verwendung des Fahrzeuges gegen den folgenden Artikel 5 verstoßen oder die Bezahlung der Rechnung für jeden Titel der vorherigen Rechnung ausbleiben. 2. SCHADEN UND DIEBSTAHL. Im Falle des Verlustes das Fahrzeugs, Schäden jeder Art, die am oder durch das Fahrzeug entstanden sind, auch wenn dies in Zusammenhang mit einem Diebstahl oder Unfall während der Mietdauer steht, muss der Kunde als Schadensersatz im Zuge der Aufforderung der TSR die Höhe des Verlustes, des Schadens sowie die damit zusammenhängenden Kosten bezahlen. 3. KOSTEN. Der Kunde trägt auf einfache Aufforderung der TSR folgende Kosten (oder stattet diese bei Vorauszahlung durch die TSR zurück): a) für Zeit und Kilometer, die gemäß den Tarifen laut dem Mietvertrag oder gemäß den geltenden Tarifen abgerechnet werden; es werden mindestens 12 Stunden Leihgebühr verrechnet. Nach den angefangenen 45 Minuten des Folgetages wird ein weiterer ganzer Tag verrechnet (24 Stunden Tarif). b) für Schäden, Diebstahl und Brand entsprechend den im Mietvertrag angeführten Tarifen oder entsprechend den geltenden Tarifen, sofern vorgesehen; c) für allfällige Schadensgelder laut vorherigem Artikel 2; d) für fehlenden Treibstoff, inkl. Kosten für das Tanken von Seiten der TSR, falls der Kunde das Fahrzeug nicht mit derselben Menge an Treibstoff zurückerstattet, wie er dies übernommen hat; ALLE FAHRZEUGE WERDEN VOLLGETANKT VERLIEHEN UND VOLLGETANKT RÜCKERSTATTET. Sollte das Fahrzeug nicht mit vollem Tank zurückgegeben werden, bedingt dies Zusatzkosten von € 15 (fünfzehn Euro). e) für den Ersatz aufgrund ausbleibender Rückgabe des Fahrzeugs gemäß den bei Unterzeichnung des Mietvertrages geltenden Tarifen; f) für getragene Kosten aufgrund verspäteter Zahlung der fälligen Beträge. Der Kunde ist auch zur Zahlung eines Betrages in Form von Zinsen verpflichtet. Diese entsprechen dem offiziellen Diskontsatz zuzüglich von fünf Prozentpunkten, die auf Tagesbasis kalkuliert wurden. Um die Forderung einzutreiben ist der Kunde zudem verpflichtet, sämtliche von der TSR zur Eintreibung der Außenstände getragenen gerichtliche und außergerichtliche Rechtskosten zu zahlen. g) für eventuelle Strafen, Strafgelder, Verfahrenskosten oder sonstige Kosten, gesetzliche Abgaben an die TSR und die jeweiligen Kosten zur Eintreibung der Forderung, die im Zuge der Verwendung des Fahrzeugs während der Mietdauer erwachsen sind, sofern sie nicht der Schuld der TSR zuzuschreiben sind. In diesem Fall ist jedoch der Kunde oder jede andere Person nicht von der direkten Haftung gegenüber jeder Behörde aufgrund des illegalen Verhaltens enthoben. NB: Die Strafen können bis zu 180 Tagen nach Mietende ergehen. h) € 50 + € 3 pro Kilometer für jeden Kilometer zwischen San Giovanni Valdarno und dem Ort, an dem das Fahrzeug abgestellt oder übergeben wird, zuzüglich der Kosten, die TSR aufbringen muss, um das Fahrzeug zurückzuholen. i) bei einem Unfall mit Verletzten kann die Behörde anordnen, das Fahrzeug für das Sachverständigengutachten zu beschlagnahmen. Bei einem Unfall mit Verschulden von einem unserer Fahrzeuge, in dem der Verletzte der Kunde selbst sein kann, mit folgender Beschlagnahme des Fahrzeuges von Seiten der Behörde, gehen die Verwahrungskosten des Fahrzeuges zur Gänze zu Lasten des Kunden. Diese belaufen sich auf € 20 pro Tag in der Zeit vom 1. April – 31. Oktober und auf € 4 pro Tag für den Zeitraum vom 1. November – 31. März, zuzüglich der Spesen, die im Zuge allfälliger Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung herrühren sowie sämtliche zusätzliche Spesen, die die TSR zu zahlen verpflichtet ist, bis zu einem Höchstbetrag von € 2000 (Zweitausend Euro). Der Kunde autorisiert die TSR, dass seine Kreditkarte für die zuvor beschriebenen Kosten belastet werden darf sowie für jede zusätzliche Zahlung, die am Ende der Mietdauer nach der Rückgabe des Fahrzeuges zu leisten ist. Darüber hinaus autorisiert der Kunde zur Zahlung allfälliger Strafgelder und Zusatzkosten im Zuge von Übertretungen der Straßenverkehrsordnung, die bis zu 180 Tagen nach dem Mietende zugestellt werden können. 4. HAFTAUSSCHLIESSUNGSKLAUSEL Gemäß und innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Grenzen ist die TSR nicht verpflichtet, die Gegenstände des Kunden aufzubewahren oder diese rückzuerstatten. Somit kann sie nicht für den Verlust oder Schäden an den im Fahrzeug beförderten, liegen gelassenen oder vergessenen Gegenständen sowohl während der Miete als auch danach verantwortlich gemacht werden. Die im Fahrzeug zurückgelassenen Gegenstände gelten nach der Rückgabe als weggeben. TSR ist gegenüber dem Kunden, dem Fahrer oder den beförderten Personen weder für jene Schäden haftbar, die an ihnen im Zuge der Benutzung des Fahrzeuges oder von Verkehrsunfällen entstehen können, noch aufgrund von Schäden oder Zwischenfällen jeder Art, die in Zusammenhang mit einer verspäteten Übergabe des Mietfahrzeuges stehen, aufgrund von Unfällen oder höhere Gewalt oder die durch jede andere Ursachen entstanden sind, die sich der Kontrolle der TSR entziehen. 5. NUTZUNGSBEDINGUNGEN. Der Kunde muss das Fahrzeug mit der nötigen Sorgfalt beaufsichtigen und benutzen. Insbesondere muss er darauf achten, dass das Fahrzeug nicht für folgende Zwecke verwendet wird: a) für den Transport von Personen und/oder Sachen für Geschäftszwecke; b) zum Schieben oder Ziehen von Fahrzeugen, Anhängern oder anderen Dingen; c) für Rennen oder Wettkämpfe; d) vom Kunden oder vom Fahrer, der unter Einfluss von Alkohol, halluzinogenen Drogen, Narkotika, Barbituraten oder anderen Substanzen steht, die das Bewusstsein oder die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen kann. TSR und ihre Vermittler behalten sich das unbestreitbare Recht vor, die Übergabe des Fahrzeugs an Kunden zu verweigern, die sich in unangemessenen körperlichen und geistigen Zuständen präsentieren. e) Verletzung jeder Zoll- oder Verkehrsbestimmung oder sonstiger Bestimmungen. f) wenn es von einer anderen Person als vom Kunden selbst gefahren wird, es sei denn, dass diese Person zuvor im Mietvertrag angeführt und von der TSR dazu autorisiert wurde. g) außerhalb Italiens h) auf Schotterstraße oder auf Autobahnen und Schnellstraßen mit vier Spuren. Der Verleih an Dritte, in welcher Form auch immer, ist strikt untersagt. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Diebstahlssicherungsvorrichtungen zu verwenden, mit denen das Fahrzeug ausgestattet ist, und zwar immer wenn dieses geparkt und abgestellt wird, auch wenn es sich um geschlossene Anlagen oder überwachte Areale handelt. 6. VERSICHERUNG. TSR stellt einen Versicherungsschutz laut Police, die mit einer der Versicherungsgesellschaften abgeschlossen wurde, bereit. Auf diese beruft man sich zur Gänze für die Personen, die das Fahrzeug mit der Erlaubnis der TSR (und nicht in anderen Fällen) verwenden. ZUSATZVERSICHERUNG IM FALLE VON SCHÄDEN, DIE AM FAHRZEUG ENTSTANDEN SIND. Da die Fahrzeuge nicht kaskoversichert werden können, erklärt der Kunde in Kenntnis gesetzt zu sein, dass der Wert des verwendeten Fahrzeugs € 2500,00 (Zweitausendfünfhundert Euro) beträgt. TSR bietet somit eine zusätzliche Versicherungsdeckung an, um die allfälligen Kosten aufgrund von Schäden oder Diebstahl des Fahrzeuges während der Mietdauer zu decken. DIE KOSTEN FÜR DIESE ZUSATZVERSICHERUNG IST MIT € 10 (zehn Euro) pro Tag festgelegt. Der Kunde erklärt sein Einverständnis dafür, dass dieser Betrag auch zur Gänze für eine Mietdauer unter einem Tag verrechnet werden muss. Die Franchise für diese Zusatzversicherung ist mit € 500 (fünfhundert Euro) festgelegt. TSR besteht darauf, diese Franchise beizubehalten, damit der Kunde mit entsprechender Sorgfalt das Fahrzeug handhabt. 7. SCHADENSFÄLLE. Jeder Schaden muss innerhalb von 24 Stunden ab dem Vorfall an die TSR mitgeteilt werden. Sollte es notwendig sein, muss der Kunde sofort eine Anzeige bei der zuständigen Behörde erstatten und innerhalb von 24 Stunden ab der Anzeige eine Kopie per Fax an die TSR schicken. Der Kunde muss bei einem Unfall mit ungewissem Hergang seine Haftung nicht anerkennen, aber er muss tätig werden, um die Daten von Zeugen und anderen involvierten Fahrzeugen zu erhalten. Der Kunde verpflichtet sich, mit der TSR und den Versicherern der TSR bei jeder Untersuchung oder in jedem gesetzlichen Verfahren zu kooperieren. 8. DEFEKTE, SCHÄDEN. Im Falle von Defekten und Schäden am Fahrzeug, die nicht in böser Absicht oder durch Schuld des Kunden verursacht wurden, die allerdings eine Fortsetzung der Fahrt unmöglich machen, sorgt die TSR für den unverzüglichen Ersatz des Fahrzeuges, sofern dies möglich ist. Sollte dies nicht möglich sein, erstattet die TSR jenen Teil der Miete für die restliche Dauer aufgrund der Nichtverwendung des Fahrzeuges zurück. Die Rückerstattung und der Austausch wie oben sind im Falle von Defekten und Schäden ausgeschlossen, die auf eine nicht korrekte Benutzung des Fahrzeuges durch den Kunden zurückzuführen sind. Der Kunde ist dazu verpflichtet, den Vorfall an die TSR zu melden und den Anweisungen zu folgen, die den Fahrzeugpapieren beigelegt sind. Der Kunde darf nur nach genauer und ausdrücklicher Genehmigung der TSR Entscheidungen treffen. Das Verlassen des Fahrzeugs und/oder die Fahrt außerhalb von Italien ohne Genehmigung führen zu dem Verlust jeglicher Möglichkeit, den Service- und Kundendienst zu nutzen. Der Kunde ist in diesem Fall dazu verpflichtet, an die TSR allen direkten und indirekten Verpflichtungen zur Rückgabe des Fahrzeuges nachzukommen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Rückerstattung von Reparaturkosten für das Fahrzeug, sofern diese nicht im Voraus von der TSR für Reparaturen über € 100,00 bewilligt wurden, vorbehaltlich der Verpflichtung, die getragenen Kosten zu dokumentieren. Sollte es zu Pannen und/oder Schäden an den Reifen kommen ist der Kunde dazu verpflichtet, die beschädigten Reifen auf seine Kosten auszutauschen. Die Rückgabe des Fahrzeuges mit reparierten Reifen ist nicht erlaubt. Der Kunde ist für jede Art von Schaden am Fahrzeug verantwortlich, einschließlich Reparaturkosten, Wertverlust, Unmöglichkeit der Vermietung, oder Verlust des aktuellen Marktwertes, falls das Fahrzeug nicht mehr repariert werden kann oder falls sich die TSR entscheiden sollte, es nach freiem Ermessen der TSR nicht zu reparieren, inkl. Verwaltungskosten in Zusammenhang mit jeder Art von Schadensersatzanspruch, ob der Kunde verantwortlich ist oder nicht. Der Kunde muss auf jeden Fall Schäden, Unfälle oder Vandalismusakte der TSR und den zuständigen Behörden innerhalb von 24 Stunden ab dem Vorfall melden. Der Verlust des Schlüssels oder der Fahrzeugpapiere bedingt eine Verrechnung von € 150 (hundertfünfzig Euro). 9. GEMEINSCHAFTSVERPFLICHTUNG. Wer diesen Mietvertrag im Namen und für Rechnung einer anderen Person und/oder Gesellschaft unterfertigt, verpflichtet sich gemeinschaftlich mit dem Vertretenen für die gegenüber der TSR eingegangenen Verpflichtungen zu haften. 10. DATENSCHUTZ Der Kunde wurde informiert, dass gemäß der italienischen Gesetzesverordnung (D. Lgs) 196/03 und folgende Änderungen und Ergänzungen, die vom Kunden bereitgestellten Daten Gegenstand der Bearbeitung unter Einhaltung der genannten Bestimmung ist. Inhaber der Datenverarbeitung gemäß dem Datenschutzkodex ist Luca Magnoni, mit Sitz in San Giovanni Valdarno (AR), Via Costituzione 93. Diese Daten werden für die geschäftlichen Zwecke der Firma TSR verwendet. Darüber hinaus können die Daten von der TSR verwendet werden, um den zuständigen Behörden zu gestatten, Beanstandungen an den Kunden zu übermitteln, der für die Übertretung der Straßenverkehrsordnung oder jeder anderen gesetzlichen Bestimmung verantwortlich ist. Die Verarbeitung der Daten erfolgt durch entsprechende Mittel, um die Sicherheit und den Schutz der Daten zu gewährleisten. Sie wird von natürlichen Personen durchgeführt, die ausdrücklich dazu gemäß dem Datenschutzgesetz autorisiert wurden. Der Kunde kann jederzeit Informationen laut Art. 7 des Datenschutzgesetzes einholen und die daraus entstehenden Rechte mittels Einschreiben an folgende Adresse in Anspruch nehmen: Tuscany Scooter Rental Via Costituzione 93. 52027 San Giovanni Valdarno (AR) Datum und Unterschrift des Kunden _________________________________________________________ 11. ZUSTÄNDIGES GERICHT. Dieser Mietvertrag ist durch das italienische Recht geregelt. Für alle Streitigkeiten, die sich im Zuge der Gültigkeit, Auslegung, Ausführung oder Auflösung dieses Vertrages ergeben sollten, ist ausschließlich das Gericht Arezzo zuständig. 12. Die Ungültigkeit einer beliebigen Verfügung dieses Vertrages führt nicht zur Ungültigkeit des Mietvertrages in seiner Gesamtheit. Gemäß Art. 1341 und 1342 des italienischen Zivilgesetzbuches (c.c.) wird den folgenden Bedingungen ausdrücklich zugestimmt: 1 (Übernahme und Rückgabe), 2 (Schaden und Diebstahl), 3 (Kosten), 4 (Haftungsausschließungsklausel), 5 (Nutzungsbedingungen), 6 (Versicherung), 7 (Schadensfälle), 8 (Defekte, Schäden), 9 (Gemeinschaftsverpflichtung) Datum und Unterschrift des Kunden _________________________________________________________