MIETBEDINGUNGEN Tuscany Scooter Rental von Luca Magnoni

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MIETBEDINGUNGEN Tuscany Scooter Rental von Luca Magnoni
ANHANG A – MIETBEDINGUNGEN
Tuscany Scooter Rental von Luca Magnoni (in der Folge "TSR" genannt) vermietet an
den Kunden seine Fahrzeuge entsprechend den vorliegenden allgemeinen
Mietbedingungen, die integrierender Bestandteil dieses Mietvertrages sind.
PRÄMISSE
Um mit einem Mietfahrzeug der TSR fahren zu dürfen, muss der Fahrer einen gültigen
Führerschein besitzen, der zum Fahren des Mietfahrzeuges berechtigt und der Lenker
muss älter als 18 Jahre sein (mit Ausnahme der Mopeds, die für Lenker ab sechzehn
Jahren erlaubt sind). Die Fahrzeuge werden mit Sturzhelm bereitgestellt.
1. ÜBERNAHME UND RÜCKGABE.
Die Fahrzeuge werden in einem einwandfreien funktionstüchtigen Zustand übergeben.
Der Kunde erklärt mit der Unterzeichnung des Vertrages das Fahrzeug gesehen, den
einwandfreien Zustand festgestellt zu haben und es für die vorgesehene Verwendung
für geeignet zu halten. TSR behält sich das Recht vor, den Vertrag aufzulösen und
das Fahrzeug jederzeit auf Kosten des Kunden zurückzuholen, sollte die Verwendung
des Fahrzeuges gegen den folgenden Artikel 5 verstoßen oder die Bezahlung der
Rechnung für jeden Titel der vorherigen Rechnung ausbleiben.
2. SCHADEN UND DIEBSTAHL.
Im Falle des Verlustes das Fahrzeugs, Schäden jeder Art, die am oder durch das
Fahrzeug entstanden sind, auch wenn dies in Zusammenhang mit einem Diebstahl
oder Unfall während der Mietdauer steht, muss der Kunde als Schadensersatz im
Zuge der Aufforderung der TSR die Höhe des Verlustes, des Schadens sowie die
damit zusammenhängenden Kosten bezahlen.
3. KOSTEN.
Der Kunde trägt auf einfache Aufforderung der TSR folgende Kosten (oder stattet
diese bei Vorauszahlung durch die TSR zurück):
a) für Zeit und Kilometer, die gemäß den Tarifen laut dem Mietvertrag oder gemäß den
geltenden Tarifen abgerechnet werden; es werden mindestens 12 Stunden
Leihgebühr verrechnet. Nach den angefangenen 45 Minuten des Folgetages wird ein
weiterer ganzer Tag verrechnet (24 Stunden Tarif).
b) für Schäden, Diebstahl und Brand entsprechend den im Mietvertrag angeführten
Tarifen oder entsprechend den geltenden Tarifen, sofern vorgesehen;
c) für allfällige Schadensgelder laut vorherigem Artikel 2;
d) für fehlenden Treibstoff, inkl. Kosten für das Tanken von Seiten der TSR, falls der
Kunde das Fahrzeug nicht mit derselben Menge an Treibstoff zurückerstattet, wie er
dies übernommen hat; ALLE FAHRZEUGE WERDEN VOLLGETANKT VERLIEHEN
UND VOLLGETANKT RÜCKERSTATTET. Sollte das Fahrzeug nicht mit vollem Tank
zurückgegeben werden, bedingt dies Zusatzkosten von € 15 (fünfzehn Euro).
e) für den Ersatz aufgrund ausbleibender Rückgabe des Fahrzeugs gemäß den bei
Unterzeichnung des Mietvertrages geltenden Tarifen;
f) für getragene Kosten aufgrund verspäteter Zahlung der fälligen Beträge. Der Kunde
ist auch zur Zahlung eines Betrages in Form von Zinsen verpflichtet. Diese
entsprechen dem offiziellen Diskontsatz zuzüglich von fünf Prozentpunkten, die auf
Tagesbasis kalkuliert wurden. Um die Forderung einzutreiben ist der Kunde zudem
verpflichtet, sämtliche von der TSR zur Eintreibung der Außenstände getragenen
gerichtliche und außergerichtliche Rechtskosten zu zahlen.
g) für eventuelle Strafen, Strafgelder, Verfahrenskosten oder sonstige Kosten,
gesetzliche Abgaben an die TSR und die jeweiligen Kosten zur Eintreibung der
Forderung, die im Zuge der Verwendung des Fahrzeugs während der Mietdauer
erwachsen sind, sofern sie nicht der Schuld der TSR zuzuschreiben sind. In diesem
Fall ist jedoch der Kunde oder jede andere Person nicht von der direkten Haftung
gegenüber jeder Behörde aufgrund des illegalen Verhaltens enthoben. NB: Die
Strafen können bis zu 180 Tagen nach Mietende ergehen.
h) € 50 + € 3 pro Kilometer für jeden Kilometer zwischen San Giovanni Valdarno und
dem Ort, an dem das Fahrzeug abgestellt oder übergeben wird, zuzüglich der Kosten,
die TSR aufbringen muss, um das Fahrzeug zurückzuholen.
i) bei einem Unfall mit Verletzten kann die Behörde anordnen, das Fahrzeug für das
Sachverständigengutachten zu beschlagnahmen. Bei einem Unfall mit Verschulden
von einem unserer Fahrzeuge, in dem der Verletzte der Kunde selbst sein kann, mit
folgender Beschlagnahme des Fahrzeuges von Seiten der Behörde, gehen die
Verwahrungskosten des Fahrzeuges zur Gänze zu Lasten des Kunden. Diese
belaufen sich auf € 20 pro Tag in der Zeit vom 1. April – 31. Oktober und auf € 4 pro
Tag für den Zeitraum vom 1. November – 31. März, zuzüglich der Spesen, die im
Zuge allfälliger Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung herrühren sowie
sämtliche zusätzliche Spesen, die die TSR zu zahlen verpflichtet ist, bis zu einem
Höchstbetrag von € 2000 (Zweitausend Euro). Der Kunde autorisiert die TSR, dass
seine Kreditkarte für die zuvor beschriebenen Kosten belastet werden darf sowie für
jede zusätzliche Zahlung, die am Ende der Mietdauer nach der Rückgabe des
Fahrzeuges zu leisten ist. Darüber hinaus autorisiert der Kunde zur Zahlung allfälliger
Strafgelder und Zusatzkosten im Zuge von Übertretungen der
Straßenverkehrsordnung, die bis zu 180 Tagen nach dem Mietende zugestellt werden
können.
4. HAFTAUSSCHLIESSUNGSKLAUSEL
Gemäß und innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Grenzen ist die TSR nicht
verpflichtet, die Gegenstände des Kunden aufzubewahren oder diese rückzuerstatten.
Somit kann sie nicht für den Verlust oder Schäden an den im Fahrzeug beförderten,
liegen gelassenen oder vergessenen Gegenständen sowohl während der Miete als
auch danach verantwortlich gemacht werden. Die im Fahrzeug zurückgelassenen
Gegenstände gelten nach der Rückgabe als weggeben. TSR ist gegenüber dem
Kunden, dem Fahrer oder den beförderten Personen weder für jene Schäden haftbar,
die an ihnen im Zuge der Benutzung des Fahrzeuges oder von Verkehrsunfällen
entstehen können, noch aufgrund von Schäden oder Zwischenfällen jeder Art, die in
Zusammenhang mit einer verspäteten Übergabe des Mietfahrzeuges stehen, aufgrund
von Unfällen oder höhere Gewalt oder die durch jede andere Ursachen entstanden
sind, die sich der Kontrolle der TSR entziehen.
5. NUTZUNGSBEDINGUNGEN.
Der Kunde muss das Fahrzeug mit der nötigen Sorgfalt beaufsichtigen und benutzen.
Insbesondere muss er darauf achten, dass das Fahrzeug nicht für folgende Zwecke
verwendet wird:
a) für den Transport von Personen und/oder Sachen für Geschäftszwecke;
b) zum Schieben oder Ziehen von Fahrzeugen, Anhängern oder anderen Dingen;
c) für Rennen oder Wettkämpfe;
d) vom Kunden oder vom Fahrer, der unter Einfluss von Alkohol, halluzinogenen
Drogen, Narkotika, Barbituraten oder anderen Substanzen steht, die das Bewusstsein
oder die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen kann. TSR und ihre Vermittler behalten
sich das unbestreitbare Recht vor, die Übergabe des Fahrzeugs an Kunden zu
verweigern, die sich in unangemessenen körperlichen und geistigen Zuständen
präsentieren.
e) Verletzung jeder Zoll- oder Verkehrsbestimmung oder sonstiger Bestimmungen.
f) wenn es von einer anderen Person als vom Kunden selbst gefahren wird, es sei
denn, dass diese Person zuvor im Mietvertrag angeführt und von der TSR dazu
autorisiert wurde.
g) außerhalb Italiens
h) auf Schotterstraße oder auf Autobahnen und Schnellstraßen mit vier Spuren.
Der Verleih an Dritte, in welcher Form auch immer, ist strikt untersagt.
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Diebstahlssicherungsvorrichtungen zu
verwenden, mit denen das Fahrzeug ausgestattet ist, und zwar immer wenn dieses
geparkt und abgestellt wird, auch wenn es sich um geschlossene Anlagen oder
überwachte Areale handelt.
6. VERSICHERUNG.
TSR stellt einen Versicherungsschutz laut Police, die mit einer der
Versicherungsgesellschaften abgeschlossen wurde, bereit. Auf diese beruft man sich
zur Gänze für die Personen, die das Fahrzeug mit der Erlaubnis der TSR (und nicht in
anderen Fällen) verwenden.
ZUSATZVERSICHERUNG IM FALLE VON SCHÄDEN, DIE AM FAHRZEUG
ENTSTANDEN SIND.
Da die Fahrzeuge nicht kaskoversichert werden können, erklärt der Kunde in Kenntnis
gesetzt zu sein, dass der Wert des verwendeten Fahrzeugs € 2500,00
(Zweitausendfünfhundert Euro) beträgt. TSR bietet somit eine zusätzliche
Versicherungsdeckung an, um die allfälligen Kosten aufgrund von Schäden oder
Diebstahl des Fahrzeuges während der Mietdauer zu decken. DIE KOSTEN FÜR
DIESE ZUSATZVERSICHERUNG IST MIT € 10 (zehn Euro) pro Tag festgelegt.
Der Kunde erklärt sein Einverständnis dafür, dass dieser Betrag auch zur Gänze für
eine Mietdauer unter einem Tag verrechnet werden muss.
Die Franchise für diese Zusatzversicherung ist mit € 500 (fünfhundert Euro) festgelegt.
TSR besteht darauf, diese Franchise beizubehalten, damit der Kunde mit
entsprechender Sorgfalt das Fahrzeug handhabt.
7. SCHADENSFÄLLE.
Jeder Schaden muss innerhalb von 24 Stunden ab dem Vorfall an die TSR mitgeteilt
werden. Sollte es notwendig sein, muss der Kunde sofort eine Anzeige bei der
zuständigen Behörde erstatten und innerhalb von 24 Stunden ab der Anzeige eine
Kopie per Fax an die TSR schicken.
Der Kunde muss bei einem Unfall mit ungewissem Hergang seine Haftung nicht
anerkennen, aber er muss tätig werden, um die Daten von Zeugen und anderen
involvierten Fahrzeugen zu erhalten.
Der Kunde verpflichtet sich, mit der TSR und den Versicherern der TSR bei jeder
Untersuchung oder in jedem gesetzlichen Verfahren zu kooperieren.
8. DEFEKTE, SCHÄDEN.
Im Falle von Defekten und Schäden am Fahrzeug, die nicht in böser Absicht oder
durch Schuld des Kunden verursacht wurden, die allerdings eine Fortsetzung der
Fahrt unmöglich machen, sorgt die TSR für den unverzüglichen Ersatz des
Fahrzeuges, sofern dies möglich ist. Sollte dies nicht möglich sein, erstattet die TSR
jenen Teil der Miete für die restliche Dauer aufgrund der Nichtverwendung des
Fahrzeuges zurück.
Die Rückerstattung und der Austausch wie oben sind im Falle von Defekten und
Schäden ausgeschlossen, die auf eine nicht korrekte Benutzung des Fahrzeuges
durch den Kunden zurückzuführen sind.
Der Kunde ist dazu verpflichtet, den Vorfall an die TSR zu melden und den
Anweisungen zu folgen, die den Fahrzeugpapieren beigelegt sind. Der Kunde darf nur
nach genauer und ausdrücklicher Genehmigung der TSR Entscheidungen treffen. Das
Verlassen des Fahrzeugs und/oder die Fahrt außerhalb von Italien ohne
Genehmigung führen zu dem Verlust jeglicher Möglichkeit, den Service- und
Kundendienst zu nutzen. Der Kunde ist in diesem Fall dazu verpflichtet, an die TSR
allen direkten und indirekten Verpflichtungen zur Rückgabe des Fahrzeuges
nachzukommen.
Der Kunde hat keinen Anspruch auf Rückerstattung von Reparaturkosten für das
Fahrzeug, sofern diese nicht im Voraus von der TSR für Reparaturen über € 100,00
bewilligt wurden, vorbehaltlich der Verpflichtung, die getragenen Kosten zu
dokumentieren. Sollte es zu Pannen und/oder Schäden an den Reifen kommen ist
der Kunde dazu verpflichtet, die beschädigten Reifen auf seine Kosten
auszutauschen. Die Rückgabe des Fahrzeuges mit reparierten Reifen ist nicht erlaubt.
Der Kunde ist für jede Art von Schaden am Fahrzeug verantwortlich, einschließlich
Reparaturkosten, Wertverlust, Unmöglichkeit der Vermietung, oder Verlust des
aktuellen Marktwertes, falls das Fahrzeug nicht mehr repariert werden kann oder falls
sich die TSR entscheiden sollte, es nach freiem Ermessen der TSR nicht zu
reparieren, inkl. Verwaltungskosten in Zusammenhang mit jeder Art von
Schadensersatzanspruch, ob der Kunde verantwortlich ist oder nicht.
Der Kunde muss auf jeden Fall Schäden, Unfälle oder Vandalismusakte der TSR und
den zuständigen Behörden innerhalb von 24 Stunden ab dem Vorfall melden.
Der Verlust des Schlüssels oder der Fahrzeugpapiere bedingt eine Verrechnung von €
150 (hundertfünfzig Euro).
9. GEMEINSCHAFTSVERPFLICHTUNG.
Wer diesen Mietvertrag im Namen und für Rechnung einer anderen Person und/oder
Gesellschaft unterfertigt, verpflichtet sich gemeinschaftlich mit dem Vertretenen für die
gegenüber der TSR eingegangenen Verpflichtungen zu haften.
10. DATENSCHUTZ
Der Kunde wurde informiert, dass gemäß der italienischen Gesetzesverordnung (D.
Lgs) 196/03 und folgende Änderungen und Ergänzungen, die vom Kunden
bereitgestellten Daten Gegenstand der Bearbeitung unter Einhaltung der genannten
Bestimmung ist.
Inhaber der Datenverarbeitung gemäß dem Datenschutzkodex ist Luca Magnoni, mit
Sitz in San Giovanni Valdarno (AR), Via Costituzione 93.
Diese Daten werden für die geschäftlichen Zwecke der Firma TSR verwendet.
Darüber hinaus können die Daten von der TSR verwendet werden, um den
zuständigen Behörden zu gestatten, Beanstandungen an den Kunden zu übermitteln,
der für die Übertretung der Straßenverkehrsordnung oder jeder anderen gesetzlichen
Bestimmung verantwortlich ist. Die Verarbeitung der Daten erfolgt durch
entsprechende Mittel, um die Sicherheit und den Schutz der Daten zu gewährleisten.
Sie wird von natürlichen Personen durchgeführt, die ausdrücklich dazu gemäß dem
Datenschutzgesetz autorisiert wurden.
Der Kunde kann jederzeit Informationen laut Art. 7 des Datenschutzgesetzes einholen
und die daraus entstehenden Rechte mittels Einschreiben an folgende Adresse in
Anspruch nehmen:
Tuscany Scooter Rental
Via Costituzione 93.
52027 San Giovanni Valdarno (AR)
Datum und Unterschrift des Kunden
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11. ZUSTÄNDIGES GERICHT. Dieser Mietvertrag ist durch das italienische Recht
geregelt. Für alle Streitigkeiten, die sich im Zuge der Gültigkeit, Auslegung,
Ausführung oder Auflösung dieses Vertrages ergeben sollten, ist ausschließlich das
Gericht Arezzo zuständig.
12. Die Ungültigkeit einer beliebigen Verfügung dieses Vertrages führt nicht zur
Ungültigkeit des Mietvertrages in seiner Gesamtheit.
Gemäß Art. 1341 und 1342 des italienischen Zivilgesetzbuches (c.c.) wird den
folgenden Bedingungen ausdrücklich zugestimmt: 1 (Übernahme und Rückgabe), 2
(Schaden und Diebstahl), 3 (Kosten), 4 (Haftungsausschließungsklausel), 5
(Nutzungsbedingungen), 6 (Versicherung), 7 (Schadensfälle), 8 (Defekte, Schäden), 9
(Gemeinschaftsverpflichtung)
Datum und Unterschrift des Kunden
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