47 Dormettingen
Transcription
47 Dormettingen
Jahrgang 2006 Mittwoch, den 22. November 2006 Nummer 47 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, liebe Turn- und Sportfreunde, der TSV Dormettingen veranstaltet am Samstag, den 25. November 2006 ab 13.00 Uhr den 9. Dormettinger Sporttag um die von Bürgermeister Benkendorf gestifteten Wanderpokale. 12 Mannschaften nehmen am Sporttag teil, welche in den Sportarten Volleyball und Völ-kerball um den Turniersieg kämpfen. Für die Spieler der Gruppen A / B (unter 14 Jahre) beginnt das Völkerball-Turnier um 13:00 Uhr. Der Start des Volleyball-Turniers Gruppen C / D (über 14 Jahre) ist um 16:00 Uhr. Das Endspiel um den Wanderpokal findet um ca. 18:00 Uhr statt. Für die Bewirtung während und nach dem Sporttag ist im Foyer der Mehrzweckhalle bestens gesorgt. Neben Kaffee und Kuchen gibt es auch die üblichen Getränke, Heiße Rote, Wurst- und Käsebrote. Über zahlreichen Besuch unseres Sporttages freuen wir uns. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Dormettingen vom 22. November 2006 Amtliche Bekanntmachungen Kriegsgräberfürsorge Die Sammlung für die Kriegsgräberfürsorge erbrachte einen Erlös von 198,46 e. Den Sammlern und Spendern sei herzlicher Dank. Zugmaschinenüberprüfung durch den TÜV Am Samstag, 9. Dezember 2006, werden in der Zeit von 14.15 bis 16.00 Uhr beim Bauhof die landwirtschaftlichen Zugmaschinen überprüft. Fundsache Bei der Bushaltestelle wurde eine rosafarbene Mädchensporttasche gefunden. Kurzbericht zur Gemeinderatssitzung vom 14. November 2006 1. Nachtragshaushaltsplan 2006 Bürgermeister Benkendorf fasste die im Nachtragshaushalt aufgeführten Erläuterungen zusammen: Verwaltungshaushalt 1. Einnahmen a) Festerlös aus DGH-Fest Die örtlichen Vereine haben am 1. und 2. Juli 2006 ein Dorffest ausgerichtet. Der Erlös in Höhe von 8.500 Euro ist zur Mitfinanzierung des im Jahre 2005 renovierten Dorfgemeinschafthauses bestimmt. b) Gewerbesteuer Das Gewerbesteueraufkommen hat sich in 2006 wesentlich besser entwickelt als veranschlagt. So werden voraussichtlich 575.000 Euro eingehen; veranschlagt waren 300.000 Euro. c) Zuführung vom Vermögenshaushalt Aufgrund der positiven Einnahmesituation kann die auf 222.920 Euro veranschlagte Zuführung zum Verwaltungshaushalt um 194.500 Euro auf 28.420 Euro reduziert werden. 2. Ausgaben a) Archivkosten Der zeitliche Aufwand entsprach den vorausgegangenen Schätzungen. Die Abrechnung des Kreisarchivs wurde erst im Jahre 2006 bezahlt, sodass noch 13.000 Euro zu veranschlagen waren. b) Mehrzweckhalle Die Ersatzbeschaffung einer Notstromanlage und die Beschaffung des beschädigten Schutzbodens wurden nach entsprechenden Gemeinderatsbeschlüssen mit insgesamt rd. 7.000 Euro im Jahre 2006 bezahlt. c) Straßenbauunterhaltung Vom Gemeinderat wurde beschlossen, einen Straßenablaufschacht im öffentlichen Straßenbereich des Gewerbegebiets „Bubensulz“ zu setzen. Weiter stimmte der Gemeinderat der Reparatur der größten Setzungsschäden im Dürerweg zu. Insgesamt: voraussichtlich 7.000 Euro. d) Gewerbesteuerumlage Entsprechend dem höheren Gewerbesteueraufkommen musste auch die Gewerbesteuerumlage um 62.000 Euro erhöht werden. Vermögenshaushalt 1) Feuerwehrgerätehaus - Raiffeisenstraße 7 Die Finanzierung für den Erwerb und den Umbau betrug letztlich rd. 290.000 Euro. Nach den jetzt vorliegenden Zahlen muss noch ein Betrag von rd. 3.500 Euro nachfinanziert werden. 2) Schulturnhalle Statt des beantragten Zuschusses aus dem Ausgleichstock in Höhe von 127.500 Euro wurden 100.000 Euro genehmigt. Die Maßnahme wird derzeit zur Ausschreibung vorbereitet. 3) Teilausbau Birkenstraße Der Gemeinderat hat einen Teilausbau der Birkenstraße beschlossen. Voraussichtliche Kosten: 16.000 Euro. 4) Wasserversorgung - Sicherung der Eigenwasserversorgung In Absprache mit dem Regierungspräsidium wurde die Maßnahme und damit der Zuschussantrag/-bescheid in zwei Bauabschnitte geteilt: Bauprogramm 2006: Sanierung Hochbehälter 176.000 Euro, genehmigter Zuschussanteil 138.250 Euro Bauprogramm 2007: Ultrafiltrationsanlage beantragter Zuschussanteil ☎ Montag Dormettingen Tel. 25 04 Fax 81 22 8 - 12 Uhr Dienstag 8 - 12 Uhr Mittwoch 8 - 12 Uhr 17 - 19 Uhr E-Mail: [email protected] Grüngutsammelplatz bleibt bis zum Frühjahr 2007 geschlossen! in Dotternhausen Keine Anlieferung von Gras-, Heu- und Strohschnitt sowie Laub. (Auf eigenem Grundstück zu kompostieren oder Biotonne). Wertstoffzentrum Freitag 13.00 - 17.00 Uhr Schömberg Samstag 9.00 - 12.00 Uhr 110.000 Euro; 86.200 Euro 5) Zuführung zum Verwaltungshaushalt In diesem Jahr ist es trotz der gestiegenen Gewerbesteuereinnahmen nicht möglich ohne eine Zuführungsrate vom Vermögens- zum Verwaltungshaushalt auszukommen. Erfreulich ist, dass die veranschlagte Zuführung von 222.920 Euro um 194.500 Euro auf 28.420 Euro reduziert werden kann. Rücklagen und Kredite 1. Rücklagenentnahme Nach der Jahresrechnung 2005 stehen folgende Rücklagen Entnahme zur Verfügung: HH-Plan lt. Nachtrag Allgemeine Rücklage 523.258 e 201.120 e 185.370 e Wasserversorgungsrücklage (PZW) 109.896 e 71.500 e 44.000 e Änderung - 15.750 e - 27.500 e 2. Kreditaufnahme Vom Landratsamt wurde die vorgesehene Kreditaufnahme in Höhe von 138.000 Euro genehmigt. Wegen des positiven Verlaufs des Haushaltsjahres kann auf Kreditaufnahmen voraussichtlich vollständig verzichtet werden. Der Schuldenstand zum Ende des Jahres beträgt nach planmäßiger Tilgung rd. 538.150 Euro. Dazu kommt noch die Finanzierung zur Erschließung des Baugebiets „Bruck“ (Investitionssumme: 306.180 Euro) bei der Landeskreditbank - Kommunalfinanz -. Derzeit beträgt der Kredit rd. 207.300 Euro. Die Erschließungsanteile aus zwei noch ausstehenden Bauplatzverkäufen sind nicht eingerechnet. Sonstiges Öffnungszeiten Rathaus Nummer 47 Donnerstag 8 - 12 Uhr Freitag 8 - 12 Uhr ☎ Bürgermeisteramt 2504 BM Benkendorf privat (07428) 8965 Notariat 940040 Kindergarten 7382 Sozialstation 7525 Förster Müller (07428) 2257 oder (0175) 2231529 Überlandwerk Eppler 931566 Polizeiposten Schömberg 940030 Polizeidir. Balingen (07433) 2640 Abfallberater: Herr Bames (07433) 921381 Feuerwehr/Notarzt 112 DRK-Krankentransport 19222 Telefonseelsorge (0800) 1110111 Nummer 47 Amtsblatt der Gemeinde Dormettingen vom 22. November 2006 Seite 3 Adventskranzverkauf Am Sonntag, 26. November 2006, findet nach dem Gottesdienst ein Adventskranzverkauf statt. Fleißige Hände aus dem Frauenkreis haben für Sie wieder eine schöne Auswahl an Advents-, Türkränzen und Gestecken gefertigt. Zu diesem Verkauf laden wir ganz herzlich ein und freuen uns über Ihre Unterstützung. Der Erlös des Verkaufes ist für die Restaurierung unserer Krippenfiguren und für Buwetu bestimmt. Es laden ein Frauenkreis Bruder Sebastian Der Gemeinderat hat einstimmig die nachfolgend aufgeführten Änderungen beschlossen: Es erhöhen sich die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushalts je um 89.000 Euro auf 2.294.475 Euro. Es vermindern sich die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushalts je um 285.000 Euro auf 502.620 Euro. Es vermindert sich der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) um 138.000 Euro auf 0 Euro. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird wie bisher bei 441.000 Euro belassen. Die Steuersätze (Hebesätze) für das Haushaltsjahr 2006 bleiben unverändert. Die Nachtragssatzung wird dem Landratsamt vorgelegt. 2. Sanierung der Schulturnhalle Architekt Peter Kölmel stellte das Sanierungskonzept für die Schulturnhalle vor, das sich gestalterisch an der Sanierung der Grundschule orientiert. Durch eine umfangreiche Isolierung des Bauwerks und Einbau entsprechend neuer Fenster sollen Energiekosten eingespart werden. Der Gemeinderat hat der Konzeption zugestimmt, wobei über die Fassadengestaltung und die Fenstereinteilung Einzelbeschlüsse gefasst wurden. Architekt Kölmel wurde mit der Erstellung von Leistungsverzeichnisses beauftragt, damit die Ausschreibung im Januar 2007 erfolgen kann. Mit der Maßnahme soll spätestens in den Osterferien 2007 begonnen werden. Kirchengemeinderat 3. Verschiedenes a) Grüngutentsorgung Die Gemeinden Dotternhausen und Dormettingen betreiben gemeinsam den Grüngutsammelplatz in Dotternhausen. Die mit der Verwertung des Grünguts beauftragte Firma hat den Vertrag gekündigt. Um auch in Zukunft die relativ ortsnahe Entsorgung und Verwertung zu gewährleisten, werden im Laufe des Jahres 2007 Ausschreibungen vorgenommen bzw. Verhandlungen geführt. b) Abrechnung der Ferienspiele 2006 Bei den diesjährigen Ferienspielen haben 11 Kinder aus Dormettingen teilgenommen. Neben den Teilnehmerentgelten, die von den Eltern zu bezahlt wurden, betrug der Abmangelanteil der Gemeinde Dormettingen noch 767,57 Euro. c) Bebauungsplan in Schömberg Die Stadt Schömberg weist im Bereich „Gutleutgarten“ ein Allgemeines Wohngebiet und ein Mischgebiet aus. Hiergegen wurden keine Einwendungen erhoben. d) Anfrage der Narrenzunft Der 1. Vorsitzende der Narrenzunft „Rutsch nom“, Herr Klaus Edelmann, hat auf einen früheren Antrag verwiesen, wonach die Narrenzunft Interesse am bisherigen Feuerwehrgerätehaus hat. Bürgermeister Benkendorf bezog sich auf verschiedene Gespräche mit Herrn Edelmann, wonach der Gemeinderat hierüber zwar nichtöffentlich beraten hat, jedoch eine endgültige Entscheidung erst im Zusammenhang mit der Nutzung weiter gemeindeeigener Grundstücke oder Planungen erfolgen kann. Bürgermeister und Gemeinderat wollen aber so schnell wie möglich zu einer Entscheidung kommen. Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an. Herausgeber: Gemeinde Dormettingen. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt ist der Bürgermeister oder sein Vertreter im Amt. Telefon 07427/ 25 04. Herstellung und Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim. Verantwortlich für den übrigen Inhalt: Michael Schleeh; für den Anzeigenteil: Ursula Müller. Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-10, E-Mail Anzeigen: [email protected] Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Dormettingen vom 22. November 2006 Öffentliche Bekanntmachung Gemeindeverwaltungsverband Oberes Schlichemtal - Zollernalbkreis Ergänzung der Verbandssatzung I. Ergänzungssatzung 1. Die Mitgliedsgemeinden des Gemeindeverwaltungsverbandes Oberes Schlichemtal sind übereingekommen, dem Gemeindeverwaltungsverband weitere Aufgaben als Erfüllungsaufgaben zu übertragen. Sie vereinbaren dazu auf Grund von § 61 Abs. 5 der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg (GemO) i. V. m. § 5 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (GKZ) folgende Satzung zur Ergänzung der Verbandssatzung: §1 Ergänzung In § 2 Abs. 4 der Verbandssatzung vom 04. November 1981, zuletzt geändert durch die Ergänzungssatzung vom 11. Oktober 2001, werden als weitere Erfüllungsaufgaben folgende Ziffern hinzugefügt: 6. die Touristikförderung, 7. die Durchführung der Ferienspiele, 8. die Unterstützung von Partnerschaften, 9. die Unterstützung von Volkshochschulen, 10. die Unterstützung einer Führungsgruppe bei der Freiwilligen Feuerwehr Schömberg. §2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung und der öffentlichen Bekanntmachung ihrer Genehmigung in Kraft. Schömberg, den 27. Oktober 2006 für die Gemeinden: Dautmergen gez. Majer, Bürgermeister Dormettingen gez. Benkendorf, Bürgermeister Dotternhausen gez. Adrian, Bürgermeisterin Hausen a. T. gez. Maier, Bürgermeister Ratshausen gez. Maier, Bürgermeister Schömberg gez. Sprenger, Bürgermeister Weilen u.d.R. gez. Ege, Bürgermeister Zimmern u.d.B. gez. Koch, Bürgermeister 2. Das Landratsamt Zollernalbkreis hat mit Verfügung vom 13. November 2006 diese Ergänzungssatzung zur Verbandssatzung des Gemeindeverwaltungsverbandes „Oberes Schlichemtal“ gemäß § 21 Abs. 1 i. V. m. § 7 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) genehmigt. II. Neufassung der Verbandssatzung Verbandssatzung des Gemeindeverwaltungsverbandes Oberes Schlichemtal 1. Aufgrund von § 59 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) i.V.m. § 5 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) hat die Verbandsversammlung am 02.11.2006 folgende Neufassung der Verbandssatzung beschlossen: §1 Mitglieder, Name und Sitz des Verbandes (1) Die Gemeinden Dautmergen, Dormettingen, Dotternhausen, Hausen a.T., Ratshausen, Schömberg, Weilen u.d.R. und Zimmern u.d.B., alle Zollernalbkreis, im Folgenden Mitgliedsgemeinden genannt, bilden unter dem Namen "Oberes Schlichemtal" einen Gemeindeverwaltungsverband. Nummer 47 (2) Der Gemeindeverwaltungsverband, im Folgenden Verband genannt, hat seinen Sitz und seine Dienststelle in Schömberg. §2 Aufgaben des Verbands (1) Der Verband berät seine Mitgliedsgemeinden bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Bei Angelegenheiten, die andere Mitgliedsgemeinden berühren und eine gemeinsame Abstimmung erfordern, haben sich die Mitgliedsgemeinden der Beratung durch den Verband zu bedienen. (2) Der Verband stellt seinen Mitgliedsgemeinden Gemeindefachbeamte und sonstige Bedienstete zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben zur Verfügung. Die Gemeindefachbeamten gelten als solche der Mitgliedsgemeinden im Sinne von § 58 Abs. 1 und Abs. 2 GemO. Der Bürgermeister einer jeden Mitgliedsgemeinde kann die zur Verfügung gestellten Bediensteten nach § 53 Absatz 1 Satz 1 GemO mit seiner Vertretung beauftragen. (3) Der Verband erledigt für seine Mitgliedsgemeinden in deren Namen die folgenden Angelegenheiten und Geschäfte der Gemeindeverwaltung nach den Beschlüssen und Anordnungen der Gemeindeorgane (Erledigungsaufgaben): 1. aus dem Gebiet der allgemeinen Verwaltung 1.1. die Bearbeitung von Personalangelegenheiten der Mitgliedsgemeinden (z.B. Besoldungs-, Vergütungs-, Beihilfeberechnungen), 1.2. die Bearbeitung von Rechtsbehelfen gegen Verwaltungsakte der Mitgliedsgemeinden, mit Ausnahme der Stadt Schömberg, 1.3. die Mitwirkung bei der Vorbereitung von Sitzungen des Gemeinderats und beim Vollzug von Gemeinderatsbeschlüssen, mit Ausnahme der Stadt Schömberg, 1.4. die Aufstellung von Satzungsentwürfen, mit Ausnahme der Stadt Schömberg. 1.5. Weisungsaufgaben 1.5.1. die Aufstellung von Entwürfen für Polizeiverordnungen und polizeiliche Verfügungen, mit Ausnahme der Stadt Schömberg, 1.5.2. die Aufstellung von Satzungsentwürfen auf dem Gebiet der Weisungsaufgaben, mit Ausnahme der Stadt Schömberg 1.5.3. die Ausstellung von Personalausweisen, Reisepässen und Kinderausweisen mit Ausnahme der Stadt Schömberg, 1.5.4. die Aufgaben der Ortsbehörde für die Arbeiterund Angestelltenversicherung, mit Ausnahme der Stadt Schömberg, 1.5.5. die Aufgaben auf dem Gebiet der zivilen Verteidigung, mit Ausnahme der Stadt Schömberg, 1.6. die Aufgaben zur Bearbeitung des Meldewesens, mit Ausnahme der Stadt Schömberg und den Gemeinden Dormettingen, Dotternhausen und Ratshausen. 2. aus dem Gebiet des Finanzwesens 2.1. die Aufstellung der Haushaltssatzungen und der Haushaltspläne, mit Ausnahme der Stadt Schömberg, 2.2. die Führung der Rechnungsgeschäfte, mit Ausnahme der Stadt Schömberg 2.3. die Veranlagung der gemeindlichen Abgaben, mit Ausnahme der Veranlagung von Beiträgen durch die Stadt Schömberg, 2.4. die Führung der Kassengeschäfte 2.5. die Beantragung von Zuschüssen und Beihilfen aus öffentlichen Mitteln, mit Ausnahme der Stadt Schömberg. 3. aus dem Gebiet des Planungs- und Bauwesens 3.1. die verwaltungsmäßigen und technischen Angelegenheiten bei der verbindlichen Bauleitplanung und der Durchführung von Bodenordnungsmaßnahmen sowie von Maßnahmen nach dem Städtebauförderungsgesetz, 3.2. die Planung, Bauleitung und örtliche Bauaufsicht bei den Vorhaben des Hoch- und Tiefbaues, 3.3. die Unterhaltung und den Ausbau der Gewässer zweiter Ordnung. Nummer 47 Amtsblatt der Gemeinde Dormettingen vom 22. November 2006 (4) Der Verband erfüllt anstelle seiner Mitgliedsgemeinden in eigener Zuständigkeit die folgenden Aufgaben (Erfüllungsaufgaben): 1. die vorbereitende Bauleitplanung, 2. die Aufgaben des Gutachterausschusses und der Geschäftsstelle gemäß §§ 192 ff BauGB, 3. die Aufgaben des Trägers der Straßenbaulast für die Gemeindeverbindungsstraßen sowie die technische Verwaltung der übrigen Gemeindestrassen, 4. die Aufgaben des Schulträgers für Hauptschulen im Sinne der §§ 27 ff des Schulgesetzes für Baden-Württemberg, 5. die Aufgaben der bisherigen Sozialstation RosenfeldSchömberg mit dem Gegenstand der Organisation und Durchführung von Pflegeleistungen im Bereich Alten-, Kranken-, Haus- und Familienpflege; ferner die Konzeption, Errichtung und Betreuung entsprechender Pflegeeinrichtungen, sowie die mit diesen Zwecken zusammenhängenden Tätigkeiten, 6. die Touristikförderung, 7. die Durchführung der Ferienspiele, 8. die Unterstützung von Partnerschaften, 9. die Unterstützung von Volkshochschulen, 10. die Unterstützung einer Führungsgruppe bei der Freiwilligen Feuerwehr Schömberg. (5) Der Verband erfüllt für die Mitgliedsgemeinden Hausen a.T., Ratshausen, Schömberg (ohne Stadtteil Schörzingen) und Weilen u.d.R. die Aufgabe, die in diesen Gemeinden anfallenden Abwässer zu übernehmen, sie einem Klärwerk zuzuleiten, vor ihrer Einleitung in den Vorfluter zu reinigen und die dabei anfallenden Schlamm- und Abfallstoffe abzuführen, zu verwerten oder unschädlich zu beseitigen. (6) Der Verband stellt die zur Erfüllung der Aufgaben nach Absatz 5 notwendigen Anlagen und Einrichtungen zur Verfügung. Die Verbandsanlagen bestehen aus a) den Verbandssammlern; sie beginnen auf Markung Hausen a.T. bei Schacht 2, auf Markung Weilen u.d.R. bei Schacht 205 nach dem Übersichtslageplan des Ingenieurbüros Mauthe, Balingen, vom 20. September 2006 und führen bis zum Klärwerk, b) Regenüberlaufbecken, c) dem Klärwerk. Die Anlagen werden vom Verband betrieben, unterhalten und je nach Bedarf erneuert oder erweitert. Die Kläranlage ist auf den Abwasseranfall aus den einzelnen Gemeinden ausgelegt; dabei wurden zur erstmaligen Herstellung der Kläranlage zugrundegelegt: Hausen a.T. 460 E+EGW, Ratshausen 1390 E+EGW, Weilen u.d.R. 620 E+EGW, Schömberg 4030 E+EGW. Eintretende Änderungen in der Abwasserzuleitung nach Art und Menge sind dem Verband von den Gemeinden unverzüglich anzuzeigen. (7) Der Verband kann von den in Abs. 5 aufgeführten Mitgliedsgemeinden verlangen, dass gewerbliche oder industrielle Abwässer vorbehandelt werden, wenn durch die besondere Beschaffenheit der Abwässer die Funktionsfähigkeit der Verbandsanlagen gefährdet oder erhöhte Betriebskosten zu erwarten sind. (8) Der Verband nimmt ferner die ihm sonst noch durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes übertragenen Aufgaben wahr. §3 Führung der Kassengeschäfte (1) Zu den Kassengeschäften nach § 2 Abs. 3 Nr. 2.4 gehören insbesondere a) die Abwicklung des Zahlungsverkehrs (Ein- und Auszahlungen), b) die Verwaltung der zur Verwahrung zugewiesenen Urkunden und Wertgegenstände, c) die Verwaltung der Zahlungsmittel und die Sorge für die Zahlungsbereitschaft der Kasse, d) die Beitreibung oder Veranlassung der Beitreibung nicht rechtzeitig bezahlter Geldbeträge. Seite 5 (2) Der Verband führt für die einzelnen Mitgliedsgemeinden besondere Giro-, Postscheck- und Bankkonten. Die einzelnen Mitgliedsgemeinden bestimmen, welche Konten geführt werden. (3) Die einzelnen Mitgliedsgemeinden können eigene Handkassen zur Annahme und zur Auszahlung kleinerer Geldbeträge führen. Für die Führung und Prüfung der Handkasse sind die Mitgliedsgemeinden selbst verantwortlich. Die Handkasse hat monatlich mit der Gemeindekasse unter Belegung der Einnahmen und Ausgaben abzurechnen. §4 Zweckverbände, öffentlich-rechtliche Vereinbarungen Sofern der Verband nach § 61 Abs. 6 Satz 1 GemO in die Rechtsstellung von Mitgliedsgemeinden bei Zweckverbänden oder öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen eintritt, gilt folgendes: 1. Sind in die Verbandsversammlung eines Zweckverbandes mehrere Vertreter des Verbandes zu entsenden, so können die Mitgliedsgemeinden, in deren Rechtsstellung der Verband eingetreten ist, Vorschläge für die Wahl der weiteren Vertreter machen. 2. Die in der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vorgesehenen Mitwirkungsrechte werden vom Verband im Benehmen mit den Mitgliedsgemeinden wahrgenommen, in deren Rechtsstellung er eingetreten ist. §5 Organe des Verbands Organe des Verbands sind: 1. die Verbandsversammlung, 2. der Verwaltungsrat, 3. der Verbandsvorsitzende. Außerdem werden drei beschließende Ausschüsse der Verbandsversammlung gebildet. §6 Verbandsversammlung (1) Die Verbandsversammlung ist das Hauptorgan des Verbands. Sie entscheidet über alle Angelegenheiten des Verbandes, soweit die Entscheidung nach dieser Satzung nicht dem Verwaltungsrat (§8), einem beschließenden Ausschuss (§§ 10,11) oder dem Verbandsvorsitzenden (§12) übertragen ist oder dem Verbandsvorsitzenden Kraft Gesetzes zuerkannt ist. (2) Der Verbandsversammlung obliegt insbesondere: 1. die Wahl der weiteren Mitglieder der beschließenden Ausschüsse, 2. die Wahl des Verbandsvorsitzenden und seiner Stellvertreter, 3. die Wahl weiterer Vertreter in die Verbandsversammlung von Zweckverbänden, 4. die Änderung der Verbandssatzung und den Erlass von Satzungen des Verbands, einschließlich der Haushaltssatzung 5. die Feststellung von Wirtschaftsplänen für Sondervermögen mit Sonderrechnung, 6. den Erlass von Tarifordnungen für die Inanspruchnahme der Einrichtungen und Dienstleistungen des Verbandes durch Dritte, 7. die Feststellung der Jahresrechnung, 8. die Aufstellung und Änderung des Flächennutzungsplans, 9. die Entscheidung über die Errichtung, wesentliche Erweiterung und Aufhebung von Einrichtungen des Verbands und der Verbandsverwaltung, 10. die Entscheidung über die Anschaffung oder Herstellung von Vermögensgegenständen, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Einzelfall oder für die Sachgemeinschaft von erheblicher Bedeutung ist, 11. die Beschlussfassung über die Ausführung von Bauvorhaben, die sich erheblich auf den Haushalt des Verbands auswirken oder sonst kommunalpolitisch besonders bedeutsam sind, 12. die Entscheidung über die Ernennung, Anstellung und Entlassung der Beamten und sonstigen leitenden Bediensteten des Verbands, 13. die Beschlussfassung über die Höhe der Abfindung ausscheidender Verbandsgemeinden. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Dormettingen vom 22. November 2006 (3) Die Verbandsversammlung besteht aus den Bürgermeistern der Mitgliedsgemeinden und dreizehn weiteren Vertretern, von denen auf die Stadt Schömberg fünf, auf die Gemeinde Dotternhausen zwei und auf die übrigen Mitgliedsgemeinden je ein Vertreter entfallen. Die weiteren Vertreter und je ein Stellvertreter werden nach jeder regelmäßigen Wahl der Gemeinderäte von dem neu gebildeten Gemeinderat aus seiner Mitte gewählt. (4) Scheidet ein weiterer Vertreter vorzeitig aus der Verbandsversammlung aus, wird für den Rest der Amtszeit ein neuer weiterer Vertreter gewählt. Dies gilt entsprechend für den Stellvertreter. (5) Jede Mitgliedsgemeinde hat so viele Stimmen wie Vertreter in der Verbandsversammlung. Die Stimmen jeder Mitgliedsgemeinde können nur einheitlich abgegeben werden; Stimmführer ist jeweils der Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden. §7 Geschäftsgang (1) Für den Geschäftsgang der Verbandsversammlung gelten § 15 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit und ergänzend in entsprechender Anwendung die Bestimmungen der Gemeindeordnung über den Geschäftsgang des Gemeinderats, soweit in dieser Verbandssatzung nichts anderes bestimmt ist. (2) Die Verbandsversammlung ist einzuberufen, wenn es die Geschäftslage erfordert. (3) Die Verbandsversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte aller Stimmen vertreten ist. (4) Beschlüsse der Verbandsversammlung über eine Änderung des § 1 Abs. 2 bedürfen der Zustimmung der Stadt Schömberg. (5) Die Niederschrift über die Verhandlungen der Verbandsversammlung ist vom Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterzeichnen. Sie ist den Mitgliedern der Verbandsversammlung innerhalb von 2 Monaten zur Kenntnis zu bringen. Mehrfertigungen von Niederschriften über nichtöffentliche Sitzungen dürfen nicht ausgehändigt werden. §8 Verwaltungsrat (1) Der Verwaltungsrat besteht aus dem Verbandsvorsitzenden als Vorsitzendem und den Bürgermeistern der Mitgliedsgemeinden, die im Verhinderungsfalle von ihrem jeweiligen allgemeinen Stellvertreter vertreten werden. (2) Der Verwaltungsrat ist das Bindeglied zwischen den Mitgliedsgemeinden und der Verwaltung des Verbandes. Im Rahmen des Weisungsrechts der Bürgermeister kontrolliert er die Verwaltung und koordiniert zusammen mit der Verwaltung die laufenden Geschäfte der Verwaltung. Er setzt für die Abwicklung größerer Verwaltungsgeschäfte Prioritäten fest. Außerdem ist er über alle wichtigen Angelegenheiten der Verwaltung umfassend zu informieren. (3) Der Verwaltungsrat beschließt über alle Angelegenheiten des Verbandes, die einer sachlichen Entscheidung bedürfen und nicht in die Zuständigkeit der Verbandsversammlung, der beschließenden Ausschüsse oder des Verbandsvorsitzenden fallen. Er hat die Angelegenheiten, über die die Verbandsversammlung zu entscheiden hat, vorzuberaten und seine Stellungnahme durch den Vorsitzenden der Verbandsversammlung vortragen zu lassen; hiervon ausgenommen werden die Angelegenheiten, die den beschließenden Ausschüssen übertragen werden. (4) Dem Verwaltungsrat wird die Bewirtschaftung der Mittel nach dem Haushaltsplan bis zum Betrag von 25.000 Euro im Einzelfall übertragen. Die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben und die Verwendung von Deckungsreserven wird dem Verwaltungsrat bis zum Betrag von 5.000 Euro übertragen. Dies gilt nicht für die Aufgabenbereiche, die den beschließenden Ausschüssen übertragen werden. Nummer 47 (5) Der Verwaltungsrat entscheidet über die Anstellung, Einstellung, Ernennung und Höhergruppierung von nicht leitenden Bediensteten des Verbandes; mit Ausnahme der Beamten. §9 Einspruchsrecht Den Gemeinden Hausen a.T., Ratshausen, Weilen u.d.R. sowie der Stadt Schömberg stehen gegen Beschlüsse der Verbandsversammlung und des beschließenden Ausschusses, die in Erfüllung der in § 2 Abs. 5 bestimmten Aufgabe gefasst werden, ein Einspruchsrecht nach § 13 Abs. 3 GKZ zu. § 10 Beschließender Ausschuss für die Abwasserbeseitigung (1) Für die Erfüllung der Verbandsaufgabe nach § 2 Abs. 5 wird ein beschließender Ausschuss gebildet. Dem beschließenden Ausschuss werden unbeschadet des § 39 Abs. 2 GemO die zur Erfüllung der Verbandsaufgabe nach § 2 Abs. 5 zu treffenden Entscheidungen zur dauernden Erledigung übertragen. Für den Vollzug des Haushaltsplanes, einschließlich der Vergabe von Aufträgen, ist der Ausschuss im Einzelfall bis zum Betrag von 250.000 Euro zuständig. Außerdem entscheidet der Ausschuss über die Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben bis zum Betrag von 10.000 Euro. Im Rahmen seiner Zuständigkeit entscheidet der beschließende Ausschuss selbständig an Stelle der Verbandsversammlung. Angelegenheiten, deren Entscheidung der Verbandsversammlung vorbehalten sind, sollen dem beschließenden Ausschuss innerhalb seines Aufgabengebietes zur Vorberatung zugewiesen werden. (2) Der beschließende Ausschuss besteht aus dem Verbandsvorsitzenden und fünf weiteren Mitgliedern. Die weiteren Mitglieder und ihre Stellvertreter werden von der Verbandsversammlung widerruflich aus ihrer Mitte gewählt; sie sollen möglichst aus dem Kreis der Vertreter der Stadt Schömberg und der Gemeinden Ratshausen, Hausen a.T. sowie Weilen u.d.R. bestellt werden. (3) Für den Geschäftsgang des beschließenden Ausschusses gelten § 15 GKZ und ergänzend hierzu in entsprechender Anwendung § 39 Abs. 5 GemO sowie § 7 Abs. 5 der Verbandssatzung. § 11 Beschließende Ausschüsse für die Schulträgerschaft (1) Für die Erfüllung der Verbandsaufgabe nach § 2 Abs. 4 Nr. 4 werden zwei beschließende Ausschüsse gebildet. Den beschließenden Ausschüssen werden unbeschadet von § 39 Abs. 2 GemO, die zur Erfüllung der Verbandsaufgabe nach § 2 Abs. 4 Nr. 4 zu treffenden Entscheidungen, für den Schulbezirk Dotternhausen und den Schulbezirk Schömberg, zur dauernden Erledigung übertragen. Für den Vollzug des Haushaltsplanes, einschließlich der Vergabe von Aufträgen, ist der Ausschuss im Einzelfall bis zum Betrag von 250.000 Euro zuständig. Außerdem entscheidet der Ausschuss über die Bewilligung von überund außerplanmäßigen Ausgaben bis zum Betrag von 10.000 Euro. Im Rahmen seiner Zuständigkeit entscheiden die beschließenden Ausschüsse selbständig an Stelle der Verbandsversammlung. Angelegenheiten, deren Entscheidung der Verbandsversammlung vorbehalten sind, sollen dem jeweiligen beschließenden Ausschuss innerhalb seines Aufgabengebietes zur Vorberatung zugewiesen werden. (2) Der beschließende Ausschuss für den Schulbezirk Dotternhausen besteht aus dem Verbandsvorsitzenden und fünf weiteren Mitgliedern. Die weiteren Mitglieder und ihre Stellvertreter werden von der Verbandsversammlung widerruflich aus ihrer Mitte gewählt; sie sollen möglichst aus dem Kreis der Vertreter der Gemeinden Dormettingen und Dotternhausen bestellt werden. (3) Der beschließende Ausschuss für den Schulbezirk Schömberg besteht aus dem Verbandsvorsitzenden und acht weiteren Mitgliedern. Nummer 47 Amtsblatt der Gemeinde Dormettingen vom 22. November 2006 Die weiteren Mitglieder und ihre Stellvertreter werden von der Verbandsversammlung widerruflich aus ihrer Mitte gewählt; sie sollen möglichst aus dem Kreis der Vertreter der Stadt Schömberg und der Gemeinden Dautmergen, Hausen a.T., Ratshausen, Weilen u.d.R. sowie Zimmern u.d.B. bestellt werden. Seite 7 schlagt ist. Umlageschlüssel sind unbeschadet etwaiger Sondervereinbarungen im Einzelfall die nach § 143 GemO maßgebenden Einwohnerzahlen der Mitgliedsgemeinden. Die §§ 16-18 bleiben unberührt. (4) Für den Geschäftsgang der beschließenden Ausschüsse gelten § 15 GKZ und ergänzend hierzu in entsprechender Anwendung § 39 Abs. 5 GemO sowie § 7 Abs. 5 der Verbandssatzung. (5) Die allgemeine Verbandsumlage ist mit je einem Viertel in der Mitte des Haushaltsvierteljahres fällig. So lange ihre Höhe noch nicht festgestellt ist, haben die Mitgliedsgemeinden zu diesen Terminen entsprechende Vorauszahlungen auf der Grundlage der Vorjahresschuld zu leisten. § 12 Verbandsvorsitzender (1) Soweit das Gesetz über kommunale Zusammenarbeit und diese Verbandssatzung keine Bestimmungen über den Verbandsvorsitzenden enthalten, finden auf diesen die Vorschriften der Gemeindeordnung über den Bürgermeister entsprechende Anwendung. § 15 Schulbezirke (1) Für die Hauptschule werden nach § 25 Abs. 1 und 2 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg die Schulbezirke Dotternhausen und Schömberg gebildet. (2) Der Verbandsvorsitzende und sein Stellvertreter werden in der ersten Sitzung der Verbandsversammlung nach jeder regelmäßigen Neubestellung der weiteren Vertreter nach § 6 Absatz 3 gewählt. Scheiden sie vorzeitig aus der Verbandsversammlung aus, findet für den Rest ihrer Amtszeit eine Neuwahl statt. (3) Dem Verbandsvorsitzenden wird die Zuständigkeit für die Bewirtschaftung der Mittel nach dem Haushaltsplan bis zum Betrag von 5.000 Euro im Einzelfall übertragen. Die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben und die Verwendung von Deckungsreserven wird bis zum Betrag von 1.000 Euro übertragen. § 13 Verbandsverwaltung (1) Zur Erfüllung seiner Aufgaben stellt der Verband Beamte mit der Befähigung zum Gemeindefachbeamten und sonstige Bedienstete nach Maßgabe des Stellenplans ein. Er kann auch die sonstigen Bediensteten zu hauptamtlichen Beamten ernennen. (2) Der Verband bestellt einen Beamten, mit der Befähigung zum Gemeindefachbeamten, zum geschäftsführenden Leiter der Verbandsverwaltung. Er ist innerdienstlicher Vertreter des Verbandsvorsitzenden und führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung. § 14 Finanzierung (1) Der Verband erhebt für die Inanspruchnahme seiner Einrichtungen und seiner Dienstleistungen nach § 2 Abs. 3 Nr. 3 und für die Erfüllung der Aufgaben nach § 2 Abs. 4 Nr. 2, 3 und 5 kostendeckende Entgelte bzw. Erstattungen. Dasselbe gilt für die Erledigung und Erfüllung von Aufgaben, die nur einzelne Mitglieder betreffen. (2) Den Finanzbedarf zur Erfüllung der Aufgaben nach § 2 Abs. 4 Nr. 1, 6 und Nr. 7 legt der Verband durch eine jährliche Sonderumlage auf die Mitgliedsgemeinden um. Umlageschlüssel für die Aufgaben lfd. Nr. 1 und lfd. Nr. 6 sind die nach § 143 GemO maßgeblichen Einwohnerzahlen der Mitgliedsgemeinden und für die Aufgabe lfd. Nr. 7 die teilnehmende Kinderzahl der Mitgliedsgemeinden. (3) Im übrigen legt der Verband seinen Finanzbedarf, soweit er nicht durch die Absätze 1 und 2 gedeckt ist, nicht andere Einnahmen zur Verfügung stehen und nicht eine Regelung nach den §§ 14 - 16 Platz greift, durch eine jährliche allgemeine Verbandsumlage auf die Mitgliedsgemeinden um. Umlageschlüssel sind die nach § 143 GemO maßgebenden Einwohnerzahlen der Mitgliedsgemeinden; sie werden bei der Gemeinde Dotternhausen veredelt mit 0,75 und bei der Stadt Schömberg mit 0,60. Bei Veränderung der Aufgabe für die einzelne Gemeinde ist der Veredelungsschlüssel zu ändern. (4) Für Investitionen, Investitionsförderungsmaßnahmen sowie für die Tilgung von Krediten erhebt der Verband eine Kapitalumlage, wenn der Finanzbedarf auf mehr als 1.000 Euro veran- (2) Es gehören zum Schulbezirk Dotternhausen die Gemeinden Dormettingen und Dotternhausen zum Schulbezirk Schömberg die Gemeinden Dautmergen Hausen am Tann Ratshausen Schömberg Weilen unter den Rinnen und Zimmern unter der Burg (3) Der Hauptschulunterricht wird für den Schulbezirk Dotternhausen im Schulgebäude der Gemeinde Dotternhausen und für den Schulbezirk Schömberg im Gebäude der Haupt- und Realschule in Schömberg erteilt. Der Sportunterricht für den Schulbezirk Schömberg wird im verbandseigenen Hallenbad und in der Sporthalle der Stadt Schömberg erteilt. (4) Die Verlegung der Schulstandorte und die Änderung der Schulbezirke bedarf, unbeschadet der Vorschriften des Schulgesetzes, der Zustimmung der davon betroffenen Gemeinden. § 16 Deckung der laufenden Schulkosten (1) Der Aufwand im Schulbezirk Dotternhausen wird von den Gemeinden Dotternhausen und Dormettingen voll ersetzt. (2) Im Schulbezirk Schömberg wird zur Deckung des laufenden Schulaufwandes einschließlich der Zins- und Tilgungsleistungen für Kredite eine jährliche Schulkostenumlage erhoben. Umlageschlüssel ist die Zahl der Schüler am Stichtag der allgemeinen Schulstatistik des vorangegangenen Jahres. § 14 Abs. 5 gilt entsprechend. § 17 Finanzierung von Investitionen im Schulbereich (1) Als Investitionen im Sinne der Verbandssatzung gelten der Erwerb, die Schaffung, Erweiterung und vollständige Erneuerung von Vermögensgegenständen, wenn der dafür veranschlagte Aufwand den Betrag von 20.000 Euro übersteigt. (2) Sind im Schulbereich Dotternhausen Investitionen notwendig, wird die Kostentragung zwischen den beiden zu diesem Schulbezirk gehörenden Gemeinden vereinbart. Dabei sollen die in Abs. 3 aufgeführten Maßstäbe für die Kapitalumlage im Schulbezirk Schömberg berücksichtigt werden. (3) Die Kosten für Investitionen im Schulbezirk Schömberg werden von den zu diesem Schulbezirk gehörenden Gemeinden durch eine Kapitalumlage aufgebracht. Maßstab für die Kapitalumlage ist, unbeschadet etwaiger Sondervereinbarungen im Einzelfall, das Verhältnis der Schülerzahl am Stichtag der allgemeinen Schulstatistik im Durchschnitt der 3 Jahre vor Beginn der Investitionsmaßnahme. § 18 Finanzierung der Abwasserreinigungsanlagen (1) Der Anschaffungs- und Herstellungsaufwand für die erstmalige Erstellung der Verbandsanlagen und für künftige Verbands- Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Dormettingen vom 22. November 2006 anlagen sowie des Betriebs- und Verwaltungsvermögens wird, soweit er nicht durch Zuweisungen, Zuschüsse, Kredite und sonstige Einnahmen gedeckt wird, von den beteiligten Mitgliedsgemeinden über eine Investitionsumlage nach folgendem Schlüssel aufgebracht: Hausen a.T. Ratshausen Schömberg Weilen u.d.R. 10,16 % 14,88 % 62,10 % 12,86 % Gleiches gilt für die Tilgung der aufgenommenen Kredite. (2) Verursacht eine beteiligte Mitgliedsgemeinde eine Änderung der Verbandsanlagen, (z.B. durch Vergrößerung des Abwasseranfalls oder durch eine andere Abwasserzusammensetzung), trägt die verursachende Mitgliedsgemeinde die Kosten. Verursachen mehrere Mitgliedsgemeinden eine Änderung der Verbandsanlagen, tragen sie die Kosten im Verhältnis der Verursachung. Der Verteilungsschlüssel wird von der Verbandsversammlung festgesetzt. (3) Die Investitionsumlagen sind entsprechend dem Baufortschritt bzw. dem Finanzbedarf zu erbringen. (4) Die Betriebskosten und alle weiteren Kosten sowie die Zinsen für die Kredite sind, soweit sie nicht durch andere Einnahmen gedeckt werden, von den beteiligten Mitgliedsgemeinden aufzubringen. Verteilungsmaßstab ist die den Verbandsanlagen zugeführte Abwassermenge, wie sie der Abwassergebührenberechnung im zweit vorgegangenen Rechnungsjahr zugrunde gelegt ist. § 14 Abs. 5 gilt entsprechend. § 19 Öffentliche Bekanntmachungen (1) Die öffentlichen Bekanntmachungen des Verbands erfolgen in jeder Mitgliedsgemeinde nach deren Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen. (2) Als Tag der öffentlichen Bekanntmachung gilt der Tag der letzten Bekanntmachung in den Mitgliedsgemeinden. § 20 Übergangsvorschriften Solange der Verband noch keinen eigenen Bauhof eingerichtet hat, kann er zur Erfüllung der Aufgaben nach § 2 Abs. 4 Nr. 3 die Bediensteten und Geräte der Stadt Schömberg und der Gemeinde Dotternhausen gegen kostendeckende Entgelte in Anspruch nehmen. § 21 Inkrafttreten Die Satzung tritt am 01.01.2007 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Satzung vom 04.11.1981, mit allen Änderungen, außer Kraft. 2. Das Landratsamt Zollernalbkreis hat mit Verfügung vom 13. November 2006 die in § 2 Abs. 3 genannten Ausnahmen von der Aufgabenerledigung durch den Gemeindeverwaltungsverband gemäß § 61 Abs. 3 Satz 2 der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg (GemO) unter Berücksichtigung von § 16 des Allgemeinen Gemeindereformgesetzes vom 09. Juli 1974 in stets widerruflicher Weise zugelassen und die Neufassung der Verbandssatzung aus kommunalrechtlicher Sicht nicht beanstandet. 3. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der GemO erlassener Verfahrens- oder Formvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung beim Gemeindeverwaltungsverband „Oberes Schlichemtal“ geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Nummer 47 Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Schömberg, den 15. November 2006 Ege, Stv. Verbandsvorsitzender Meldeportal Das Innenministerium Baden-Württemberg hat aufgrund § 29 Absatz 2 Meldegesetz (MG) eine zentrale Stelle der Meldebehörden in Baden-Württemberg bestimmt, die Melderegisterauskünfte erteilt. Dieses Meldeportal nimmt seinen Betrieb ab 1. Januar 2007 auf. Die Melderegisterauskünfte über dieses zentrale Meldeportal werden nur im Rahmen der rechtlichen Zulässigkeit an „Behörden, öffentliche und nicht öffentliche Stellen“ erteilt. Der Datenumfang der kostenpflichtigen Melderegisterauskunft an nicht öffentliche Stellen beschränkt sich auf Familien-, Vornamen und Anschriften. § 32 a Absatz 2 MG räumt den Betroffenen (Bürger, Bürgerinnen und Einwohner) explizit ein Widerspruchsrecht ein, sodass Melderegisterauskünfte an nicht öffentliche Stellen über dieses Meldeportal nicht automatisiert über das Internet erfolgen. Dieses Widerspruchsrecht gilt nicht für Melderegisterauskünfte, die von nicht öffentlichen Stellen auf sonstigem Anfrageweg (z. B. schriftlich) direkt an die Meldebehörde gestellt werden. Bitte melden Sie sich im Rathaus, wenn eine Melderegisterauskunft (zu Ihrer Person) nicht im Internet über dieses zentrale Meldeportal erfolgen soll. Ein möglicher Widerspruch wirkt sich dauerhaft, auch für die Folgejahre, aus. Jugendschutz - alles klar? Kinder und Jugendliche sollen mit der Regelung des gesetzlichen Jugendschutzes in der Öffentlichkeit vor Gefahren und schädlichen Einflüssen geschützt werden. Der Jugendschutz gilt für alle Gaststätten, Verkaufsstellen, Vereinsfeste und -feiern. Kreisweit offene Veranstaltungen von Kreisjugendpflege und Polizei „Jugendschutz alles klar“ ist das Motto einer Veranstaltungsreihe, die bereits im dritten Jahr läuft. Sehr viele Vereinsverantwortliche wurden bereits geschult. Für alle Interessierten aus dem Zollernalbkreis, die noch Unsicherheiten in Sachen Jugendschutz haben, besteht die Möglichkeit, sich bei Veranstaltungen in Bisingen (23. November, Hohenzollernhalle) oder Dotternhausen (27. November, Feuerwehrgerätehaus) zu informieren. Durchgeführt wird die Veranstaltungsreihe von der Kreisjugendpflege beim Jugendamt des Zollernalbkreises und der Polizeidirektion Balingen, unterstützt durch die Gemeindeverwaltungen. Mit Quiz, Power-Point-Auflösung und Informationsfilm wird über die Jugendschutzbestimmungen informiert. Neben der Werbung für den Jugendschutz gibt es auch eine Fülle von Tipps und Anregungen. Ebenso werden eine Teilnahmebescheinigung, Gesetzestexte, verschiedene Handreichungen und eine Drehscheibe zum Jugendschutzrecht an alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer verteilt. Eingeladen sind Verantwortliche der Vereine inkl. der Jugendverbände aus dem Landkreis, ebenso wie Organisatoren von Veranstaltungen, in denen der Jugendschutz eine Rolle spielt. Nummer 47 Amtsblatt der Gemeinde Dormettingen vom 22. November 2006 Montag, 27. November 2006, 19.30 Uhr, Dotternhausen, Feuerwehrgerätehaus Veranstalter: Landratsamt Zollernalbkreis Kreisjugendpflege/Jugendamt und Polizeidirektion Balingen Das Landratsamt Zollernalbkreis Landwirtschaftsamt - informiert: Sachkundelehrgang für Anwender von Pflanzenschutzmitteln im landwirtschaftlichen Betrieb nach dem Pflanzenschutzgesetz Landwirte, welche mit Pflanzenschutzgeräten arbeiten, müssen in diesem Bereich die Sachkundigkeit nachweisen. Durch eine landwirtschaftliche Ausbildung ist diese gegeben. Praktizierende Landwirte, die keine landwirtschaftliche Ausbildung haben, können in einem 40 Unterrichtsstunden umfassenden Lehrgang mit anschließender Abschlussprüfung die Sachkunde erlangen. Kosten entstehen den Teilnehmern für das Lehrbuch und die Prüfungsgebühr. Das Landratsamt Zollernalbkreis - Landwirtschaftsamt Balingen bietet in Zusammenarbeit mit dem Landwirtschaftsamt Tübingen einen Lehrgang zum Sachkundenachweis Pflanzenschutz für Landwirte an. Der Lehrgang beginnt am Freitag, 1. Dezember 2006, um 9.00 Uhr, am Landwirtschaftsamt Balingen, Ölbergstr. 23. Eine Anmeldung unter Tel.: (07433) 9053-0 ist erforderlich bis spätestens 24. November 2006. Gesprächskreis Biogas „Gärprozessmanagement“ ist das Thema des Gesprächskreises Biogas am 29. November 2006, um 14.00 Uhr, im Landratsamt Zollernalbkreis - Landwirtschaftsamt in Balingen mit dem Fachberater Jörg Messner aus Aulendorf. Dazu sind interessierte Landwirte herzlich eingeladen. Eine Anmeldung unter Tel.: (07433) 9053-0 ist erforderlich. 20. November 2006 Bestellen Sie jetzt! Ab 1. Januar 2007 wird das Abo 63 plus noch attraktiver! Ab 1. Januar 2007 gelten für das Abo 63 plus folgende Neuerungen: • Die Partnerkarte zum Abo 63 plus: Alle Paare, die in einem gemeinsamen Haushalt leben und beide über 63 Jahre alt sind, können ab 1. Januar 2007 ein zweites Abo 63 plus mit einem 30-prozentigen Rabatt abonnieren! • Die „Enkelregelung“: Mit dem Abo 63 plus (oder der Partnerkarte) dürfen Sie ab 1. Januar 2007 bis zu drei Kinder (die übrigens nicht Ihre eigenen Enkel sein müssen) unter 12 Jahren kostenlos mitnehmen. An Schul- und beweglichen Ferientagen gilt diese Regelung jedoch erst ab 14.00 Uhr. Weitere Infos zum neuen Abo 63 plus inkl. Bestellschein finden Sie in unserem neuen Flyer „Abo 63 plus“. Für Fragen stehen Ihnen auch gerne unsere Kundenberater unter Telefon (07471) 93019696 zur Verfügung! Im Straßenverkehr mit Cannabis unterwegs Eine Information der Cannabis-Sprechstunde im Zollernalbkreis Kostenfreie anonyme Beratung Tel. (0800) 3784784, jeden Donnerstag von 16.00 bis 19.00 Uhr, mit Fachleuten aus der Jugend- und Suchthilfe. E-Mail-Beratung: [email protected] oder über www.drugstime.de Die Cannabis-Sprechstunde ist ein anonymes Angebot und will allgemein zum Konsum informieren, eine erste Abklärung ermöglichen und mit Hinweisen und Hilfen zur Veränderung anregen. Die Fakten Nach der Statistik der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ist der Konsum von Cannabisprodukten gerade bei jungen Menschen in den vergangenen Jahren gestiegen. Knapp 30 % Seite 9 der jungen Menschen haben mindestens einmal im Jahr konsumiert. Haschisch, Marihuana, Shit, Gras, Weed, Bong, Tüte sind Begriffe um den Konsum von Cannabis. Der Inhaltsstoff von Cannabis, der für die psychotrope (bewusstseinverändernde) Wirkung verantwortlich ist, ist das Tetrahydrocannabiol, kurz das THC. Die Konzentration von THC z.B. in Haschisch ist in den letzten 10 Jahren durch bessere Züchtungen und optimale Anpflanzung z.T. um ein Mehrfaches gestiegen. Daraus resultiert eine höhere Gefährdung für den Einzelnen beim Cannabiskonsum. Was passiert beim Konsum • Cannabis verstärkt in erster Linie die Gefühlslage vor dem Konsum: Wer schlechter Stimmung ist, fühlt sich nach dem Kiffen noch schlechter. • Je nach Gefühlslage, vor dem Konsum hat Cannabis beruhigende, entspannende oder stimmungsaufhellende Effekte: besonders veränderte Wahrnehmung von Raum und Zeit. • Gefühle von Angst und Panik sowie Halluzinationen sind, vorwiegend nach hohen Dosen, möglich. • Das Kurzzeitgedächtnis, die Reaktions- und Konzentrationsfähigkeit sind bis zu 24 Stunden nach dem Konsum eingeschränkt. Damit stellt sich auch die Frage, welche Auswirkungen hat der Konsum, sei es in der Freizeit oder aber auch im Beruf, wenn ich mich im Straßenverkehr (gemäß der Fahrerlaubnisverordnung) bewege. Nach dem Konsum von Cannabis wird davon ausgegangen, dass der/die Fahrer(in) grundsätzlich nicht mehr in der Lage ist, ein Fahrzeug zu führen. • Der Cannabiskonsum beeinträchtigt die Aufmerksamkeit und das Reaktionsvermögen und damit die Fahrtüchtigkeit, was zu einer Erhöhung der Unfallgefahr führt. • Die Effekte einer mittleren Cannabisdosis entsprechen in der Fahrzeugsimulation einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 bis 1 Promille. • In Kombination mit Alkohol wird die Fahrtüchtigkeit noch stärker eingeschränkt. Hinzu kommt die strafrechtliche Seite, dass der Besitz grundsätzlich strafbar ist. Cannabis im Körper kann durch 3 Testverfahren nachgewiesen werden. • Schweiß wird mit einem Teststreifen von der Haut aufgenommen und die Verfärbung zeigt, ob sich THC im Körper befindet. • Eine sofortige Urinprobe wird getestet, um einen Cannabiskonsum festzustellen. • Letztlich kann über eine Blutabnahme der Nachweis erfolgen, ob ein Konsum vorliegt. Schweiß- und Urinprobe können abgelehnt werden, die Blutabnahme kann jedoch nicht verweigert werden. Der Nachweis von THC im Urin oder beim Schweißtest ist bis zu 150 Stunden nach dem letzten Konsum möglich. Bei regelmäßigem Gebrauch bis zu einem Monat. Wir beraten Zu einem Netzwerk der Hilfe haben sich der Elternkreis Drogenabhängiger Kinder, die Suchtberatungsstelle der Diakonie, der Suchtbeauftragte im Zollernalbkreis, das Kinder- und Jugendbüro Balingen, der Jugendförderverein Zollernalbkreis, die Heilpädagogisch-psychologische Gemeinschaftspraxis WeinmannMayer + Dr. Mayer sowie der Zollernalbkreis-Jugendring zusammengeschlossen. Mit der Cannabis-Sprechstunde sollen die Konsumenten zu einem kritischen Umgang mit ihrem Cannabiskonsum angeregt werden. Die sachliche Auseinandersetzung sowie konkrete Hilfeangebote stehen im Mittelpunkt. Dazu gehören, neben Informationen über dieses Suchtmittel, auch Gespräche in Einzelund Gruppentreffen, um sich z.B. über Konsumerfahrungen auszutauschen. Die Beratung über Ausstiegskonzepte, sowie auf Wunsch die gezielte Vermittlung an einen Suchtberater und/oder Facharzt, ist möglich. Die anonyme Cannabis-Sprechstunde richtet sich an Ratsuchende wie Eltern, Geschwister, Probierer, Konsumenten, Freunde und Freundinnen, Erziehende. Die Berater sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Dormettingen vom 22. November 2006 Stellenausschreibung Die Gemeinde Dotternhausen sucht zum Januar 2007 eine(n) Mitarbeiter(in) für den gemeindeeigenen Bauhof. Die Anstellung erfolgt zunächst befristet. Für die Tätigkeit ist ein Führerschein der Klasse 3 erforderlich, weitere Fahrerlaubnisse sind wünschenswert. Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen sind bis spätestens 4. Dezember 2006 an die Gemeindeverwaltung Dotternhausen, Postfach 40, 72359 Dotternhausen, z. Hd. von Frau Bürgermeisterin Adrian, zu richten. Für Rückfragen stehen Ihnen gerne Herr Bauhofleiter Scheck, Tel. (0172) 7309193, oder Frau Bürgermeisterin Adrian, Tel. (07427) 940511, zur Verfügung. Monique Adrian Bürgermeisterin Überlandwerk Eppler GmbH Jahresablesung der Stromzähler in Dormettingen!! Die diesjährige Ablesung der Stromzähler durch unsere bekannten Ortsagenten beginnt am 24. November 2006. Der Verbrauch zum 31.12.2006 wird dann anhand unserer Faktoren hochgerechnet. Kunden, die während des Ablesezeitraumes nicht oder kaum zu Hause sind, bitten wir eventuell über einen Nachbarn die Möglichkeit des Zutritts zum Stromzähler anzubieten. Schätzungen, auch leerstehender Anlagen, sollten nach Möglichkeit nicht infrage kommen. Für Rückfragen steht Ihnen die Überlandwerk Eppler GmbH unter der Tel.-Nr. (07427) 931566, während der üblichen Geschäftszeiten, gerne zur Verfügung. Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Riester-Zulagen für 2004 bis Jahresende beantragen! Riestersparer, die bereits einen Vertrag abgeschlossen, aber für das Jahr 2004 noch keine Zulage beantragt haben, sollten sich beeilen. Für das Beitragsjahr 2004 muss spätestens am 31. Dezember 2006 der Zulageantrag vorliegen. Ansonsten kann die Förderung nicht gutgeschrieben werden. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg hin. Der Antrag muss an den Anbieter, also die Versicherung, Bank oder Sparkasse, gerichtet werden, bei der der Vertrag zur Riester-Rente besteht. Zwei Jahre Zeit haben alle Riestersparer, ihre staatlichen Zulagen zu beantragen. Die Deutsche Rentenversicherung BadenWürttemberg rät jedoch, die Frist nicht bis zum Ende auszuschöpfen, sondern die staatliche Förderung zeitnah zu beanspruchen. Das stellt sicher, dass keine Fristen versäumt und Zulagen nicht mehr gutgeschrieben werden können. Ein frühzeitiger Antrag sichert zudem Zinseszinsen. Zum nächsten Zahltermin am 15. November 2006 zahlt die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) insgesamt über 55 Millionen Euro Zulagen an die Riestersparer aus. Seit Beginn der Auszahlungen im Jahr 2003 wurden damit deutlich mehr als 1,1 Milliarden Euro Riesterzulagen überwiesen. Die Anzahl der bei der ZfA eingerichteten Zulagekonten beträgt aktuell weit über vier Millionen. Die weiterhin bestehende zahlenmäßige Differenz zu den inzwischen fast sieben Millionen abgeschlossenen Riesterverträgen ergibt sich aus der zeitlich versetzten Antragsfrist für die Zulage. Der Staat fördert die Riesterrente mit einer Grundzulage von 114 Euro pro Jahr. Pro Kind gibt es zusätzlich 138 Euro jährlich. Ab 2008 werden die Zulagen noch einmal erhöht. Dann beträgt die Grundzulage 154 Euro und die Kinderzulage pro Kind 185 Euro. Wer Fragen zum Thema Riesterrente hat, kann sich bei der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg individuell und kompetent beraten lassen: Nummer 47 Persönlich in den Regionalzentren und Außenstellen der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg, die im ganzen Land zu finden sind. Telefonisch: Individuelle Auskunft erhalten Kunden der gesetzlichen Rentenversicherung auch über das Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg (ehemals LVA) unter der Rufnummer (0800) 100048024. Versichertenberater: Auskunft und Beratung erhalten Sie auch von den ehrenamtlichen Versichertenberatern in Baden-Württemberg. Die Kontaktdaten finden Sie im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-bw.de. Ortsbehörden: Die Kommunen sind Partner der Deutschen Rentenversicherung. Hier können Sie sich an die Mitarbeiter der so genannten Ortsbehörden für die Rentenversicherung wenden. Im Internet: www.deutsche-rentenversicherung-bw.de. Bundesagentur für Arbeit Agentur für Arbeit Balingen BIZ & DONNA, die Informationsreihe für Frauen Zeitarbeit - eine Chance für den beruflichen Wiedereinstieg Im Rahmen der Informationsreihe BIZ & DONNA steht am Donnerstag, 30. November, von 9.30 bis 11.00 Uhr, das Thema „Zeitarbeit“ auf dem Programm. Die Veranstaltung findet im BIZGruppenraum (Zimmer 002 im Erdgeschoss) der Agentur für Arbeit Balingen, Stingstraße 17, statt. Zeitarbeitsfirmen konnten sich in den vergangenen Jahren zu wichtigen Akteuren am Arbeitsmarkt entwickeln, denn Zeitarbeit hat - nicht zuletzt wegen ihrer Einstiegsfunktion in dauerhafte „reguläre“ Beschäftigung - an Akzeptanz gewonnen. Doch nach wie vor haben viele aktiv Arbeitsuchende, insbesondere Frauen, zumeist aus Unkenntnis heraus Vorbehalte gegenüber dieser Form der Beschäftigung und verzichten deshalb auf die Perspektiven, die Zeitarbeit bietet. Diesen Informationsmangel möchte Karin Halamoda, Niederlassungsleiterin der Zeitarbeitsfirma ARMON ausräumen. Sie informiert rund um das Thema und beantwortet Fragen wie: Was bietet mir diese Beschäftigungsform? Welche Rechte und Pflichten habe ich als Leiharbeitnehmerin? In welchen Tätigkeitsbereichen bestehen überhaupt Angebote für Zeitarbeit? Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Weitere Auskünfte erhalten Interessentinnen bei Marion Merz, Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der Agentur für Arbeit Balingen unter Telefon (07433) 951-304 oder per EMail unter [email protected]. Bereitschaftsdienste Ärztlicher Bereitschaftsdienst Zu erfahren unter Telefon (0180) 1929248 Bereitschaftsdienst der Stadtapotheke Schömberg Mo., Di., Do., Fr. Mi. Sa. 8.00 - 12.30 Uhr 8.00 - 12.30 Uhr 8.00 - 12.30 Uhr 14.00 - 19.30 Uhr 17.30 - 18.30 Uhr Notdienst außerhalb unserer Öffnungszeiten gilt der Balinger Notdienstplan. AIDS-Beratung Das Gesundheitsamt Balingen bietet auch weiterhin kostenlose und anonyme AIDS-Beratung, auf Wunsch mit Durchführung des sog. AIDS-Tests, an. Nach telefonischer Vorabsprache, (07433) 921554, kann ein individueller Termin gewählt werden. Ohne Voranmeldung können sie donnerstags von 8.00 bis 12.00 und 14.00 bis 18.00 Uhr in Balingen, Beckstr. 5, durchgeführt werden, ggf. kommt auf Wunsch auch eine häusliche Beratung in Frage. Nummer 47 Amtsblatt der Gemeinde Dormettingen vom 22. November 2006 Seite 11 TELEFONSEELSORGE in persönlichen Not- und Krisensituationen bei Tag und (im dringenden Fall) auch bei Nacht über (0800) 1110 111. Info Sozialstation Oberes Schlichemtal-Rosenfeld gGmbH Die Sozialstation erreichen Sie ständig, auch an Wochenenden und Feiertagen, unter der Tel. Nr. (07427) 7525 Schülerbeförderung - neue Möglichkeit zum Umsteigen in Dotternhausen Nach jahrelangen Diskussionen ist es nun - wenn auch zunächst nur versuchsweise - doch noch zu folgender Neuerung in den Busfahrplänen gekommen: Betroffen sind Buslinien MAAS-Reisen Balingen und Südbadenbus Rottweil (SBG) Hiervon die einzelnen Linien: MAAS Linie 15: Dautmergen - Schömberg - Balingen SBG Linie 7440: Rottweil - Neukirch - Schömberg - Balingen SBG Linie 7445: Rottweil - Wellendingen - Schörzingen - Schömberg - Balingen Firma Linie Fahrt-Nr. Dormettingen Mühle, Abfahrt Dotternhausen B27 , Ankunft Schömberg Marktplatz Schömberg Realschule Schömberg Marktplatz BL Finanzamt BL Gymnasium BL Realschule BL Bahnhof MAAS 15 15 51 S 6.54 6.56 7.00 7.02 MAAS 15 15 73S SBG 7445 SBG 7440 umsteigen ⇒ 7.03 7.09 7.22 7.28 7.27 7.35 NEU 1 7.04 7.06 7.24 7.30 7.40 Fahrpläne (PDF-Format) im Internet unter www.maas-reisen.de und www.suedbadenbus.de/fahrplan Dazu die Stellungnahme vom Landratsamt (auszugsweise): ( ... ) die Fa. Maas hat auf die Schülerzahlen reagiert und setzt auf dem Kurs 1551 einen 14-m-Omnibus mit einer zugelassenen Fahrgastzahl von 106 Personen ein. Das Fahrgastaufkommen schwankt laut Zählungen zwischen 90 und 100 Personen. Das Landratsamt hat sich an mehreren Tagen selbst ein Bild vor Ort gemacht. Die Besetzung des Linienbusses ist noch im Rahmen des Zumutbaren. Wir bitten Sie um Verständnis, dass in der Hauptverkehrszeit zur Bündelung der Verkehrsströme (33 Schüler nach Schömberg, 21 nach Balingen und 23 nach Rottweil) auf Teilstrecken die vorhandene Buskapazität wirtschaftlich genutzt werden muss. Verkehrsspitzen zur 1. Stunde lassen sich nicht vermeiden. Alternativ könnten 21 der Dormettinger Schüler an der Bushaltestelle Dotternhausen/B27 vom Maas-Bus (an 6.56) auf den SBG-Bus (ab 7.03) zur Realschule BL-Längenfeld (an 7.22) umsteigen, dann würde die starke Busbesetzung nur auf der 1,5 km langen Teilstrecke auftreten. Und das Schreiben der Fa. Maas (auszugsweise): Seit Montag, 6. November 2006 hält der Bus der Linie 15, wie gewünscht zum Ausstieg an der Haltestelle B27 in Dotternhausen. Die Einrichtung dieses Zwischenhaltes geschieht zunächst versuchsweise und vorbehaltlich der nachfolgenden Punkte: - keine Anschlussgarantie auf den SBG-Bus. - die dort umsteigenden Schüler steigen in Dormettingen als letzte in den Bus, damit sie zügig an der Haltestelle B 27 wieder aussteigen können. - die nachfolgenden Umsteigeverbindungen werden durch Zeitverzögerungen nicht beeinträchtigt. Dafür danken wir vor allem den Busfahrern und Mitarbeitern der Fa. MAAS-Reisen und ihren Chefs Alfred und Theo Maas. Ebenso dürfen wir uns bei Herrn Edgar Hilbig (Landratsamt) und bei Herrn Günther-Martin Pauli (MdL) für ihre Unterstützung bedanken. Anmerkung des Bürgermeisteramts: Herrn Reinhold Schweizer, treibende Kraft der letzten Jahre, sei für seinen unermüdlichen Einsatz an dieser Stelle besonders gedankt. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Dormettingen vom 22. November 2006 Jugendmusikschule Jugendmusikschule Zollernalb e. V. Neuer Blockflötenbauworkshop Am Samstag, 2. Dezember, findet um 9.30 Uhr unser zweiter Blockflötenbauworkshop in der Schlossbergschule Dotternhausen (Mittelbau) statt. Eingeladen sind Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Der Workshop steht allen Interessenten offen, die Teilnehmer müssen keine Schüler der Jugendmusikschule sein. Der Bausatz kostet 38 C, die Teilnehmergebühr 14 C. Das Geld bitte möglichst passend zum Workshop mitbringen. Während der Pause werden gegen Entgelt Getränke angeboten. Anmeldungen sind im Sekretariat der Jugendmusikschule Zollernalb e. V., Telefon (07427) 8654, bzw. über die JMS-Website unter www.jms-zak.de möglich. In diesem Workshop stellen wir aus einem speziell dafür entwickelten Bausatz ein fertiges Instrument her: Eine Sopranblockflöte, die auch in einem Musikfachgeschäft erworben werden könnte und ebenfalls wie diese eine Gewährleistungszeit von zwei Jahren besitzt. Durch das eigene Herstellen der Blockflöte entwickeln Kinder einen intensiveren Bezug zum Instrument und sie können darüber hinaus stolz darauf sein, was sie schon handwerklich geleistet haben. Erwachsene können in diesem Workshop auf informative Weise ihre Instrumentenbauer - Fähigkeiten „testen“. Alle Teilnehmer gehen mit einer voll funktionsfähigen Blockflöte nach Hause. Sie haben noch Fragen? Weitere Infos stehen auf unserer Website unter www.jms-zak.de. Selbstverständlich stehen wir Ihnen zur Beantwortung Ihrer Fragen auch während unserer Sprechzeiten gerne zur Verfügung. Adventskonzert Am Sonntag, 3. Dezember, findet um 17.00 Uhr in der evangelischen Kirche Leidringen unser diesjähriges Adventskonzert mit Lesung statt. Es musizieren die Teilnehmer der Blockflötenfreizeit sowie weitere Schüler der Jugendmusikschule. Die Aufführenden freuen sich auf Ihren und euren Besuch. Die Rock- und Popband braucht dich! Hallo liebe Schülerinnen und Schüler, wir sind die Band der Jugendmusikschule Zollernalb e. V. und wollen im nächsten Jahr wieder einige Veranstaltungen mit Rock und Popmusik bereichern. Dafür brauchen wir euch zur Verstärkung. Besonders E-Gitarren, einen E-Bass, Schlagzeug und Sängerinnen (auch Sänger). Für einen starken Backgroundsound sind weitere Keyboarder und Blasinstrumente herzlich willkommen. - Natürlich können wir auch für alle Instrumente eigene Soloparts arrangieren. Die Proben finden 14-tägig dienstags von 20.00 - 21.30 Uhr in der Grundschule Tieringen statt. Wenn ihr Lust und Interesse habt bei uns mitzumachen, gebt uns über eure Lehrer oder das Sekretariat der Jugendmusikschule unter 07427) 8654 kurz Bescheid. Per E-Mail erreicht ihr uns unter [email protected]. Ihr wollt wissen, was abgeht? Dann kommt einfach mit eurem Instrument am Dienstag, 5. Dezember, um 20.00 Uhr nach Tieringen. Dort werden wir dann in einer Probe sehen, welches Programm für uns geeignet ist. Du bist noch nicht an der Jugendmusikschule? Spielst aber schon länger dein Instrument? Kein Problem! Schaue einfach mal vorbei! Dann können wir auch weitere Einzelheiten persönlich besprechen. Ich freue mich schon heute auf jeden Neuzugang und auf eine neue, starke Band! Michael Bach Bandleader, Lehrer an der JMS Zollernalb e. V. Nummer 47 Stundenpakete als Weihnachtsgeschenk - Für Erwachsene ab 18 Jahre - Für alle an der JMS angebotenen Instrumentalfächer geeignet. - Verwendbar für unterschiedliche Unterrichtsformen. - Flexible Unterrichtsvereinbarung mit der Lehrkraft unter Berücksichtigung des Schulbetriebs (freie Plätze) und der Schulferien. - Bis zu dreimal pro Kalenderjahr buchbar. - Gültigkeit jeweils 4 Monate. - Weitere Infos auf unserer Website www.jms-zak.de in der Rubrik „Schulgeldordnung“, oder im Sekretariat der Jugendmusikschule, Telefon (07427) 8654. Volkshochschule Volkshochschule Balingen Jugendkunstschule für Minis 3 - 5 Jahre Abenteuer Wolle Hier können die Kinder spielerisch das Material Wolle kennen lernen. 3 x ab Montag, 27. November, 14.30 - 16.00 Uhr Wenn die Stimme versagt Montag, 27. November, 19.00 - 20.30 Uhr Afrikanisches Trommeln - Anfänger 2 8 x ab Dienstag, 28. November, 18.00 - 19.00 Uhr Pilates Pilates ist eine ruhige und sanfte Trainingsmethode für Körper und Geist bestehend aus Atem-, Dehn- und Kräftigungsübungen 6 x ab Montag, 27. November, 10.05 - 11.05 Uhr Fotografie - Aufnahmeseminar 8 x ab Montag, 27. November, 18.30 - 20.00 Uhr Airbrush Malen mit der Spritzpistole Es werden verschiedene Einzelmotive bis zum fertigen Bild erstellt Freitag, 1. Dezember, 18.00 - 21.00 Uhr und Samstag, 2. Dezember, 9.00 - 14.30 Uhr Mit Gießbert am Ball bleiben - PC und Internet sicher nutzen Entdecken Sie mit dem SWR4-Maskottchen Gießbert weitere interessante Möglichkeiten, PC und Internet zu nutzen. In diesem Kurs können Sie anhand vieler Praxisbeispiele Ihre Kenntnisse in Ruhe auffrischen 6 x ab Dienstag, 28. November, Dienstag und Donnerstag, 17.00 - 19.00 Uhr Excel 2003 - Aufbaukurs Samstag, 2. Dezember, 8.30 - 13.30 Uhr Weinseminar Praktisch wird Weinsensorik und vieles mehr um den Wein erkundet. Im Austausch und in der Diskussion werden Weine degustiert und ermittelt. Weintrends erklärt und viel über Wein und dessen große Vielfalt philosophiert. Dienstag, 28. November, 19.30 - 22.00 Uhr Gasthaus Schwanen in Haigerloch Vorträge Wieder Lebensfreude finden - Alternative Wege zur Behandlung von Depressionen Viele Menschen haben mindestens einmal in ihrem Leben Phasen gedrückter Stimmung. Interesse- und Freudlosigkeit oder Antriebslosigkeit, was als Hauptsymptome für die Diagnose „Depression“ gilt. Wie kann es zu Depressionen kommen? Und: welche Wege führen aus der Depression wieder hinaus? Die Homöopathie, insbesondere der Einsatz von Hochpotenzen, bietet hier einen viel versprechenden Weg, vor allen wenn dies verknüpft wird mit Gesprächstherapie, evtl. Trauma-Therapie, Erforschung des familiären Hintergrundes und weiteren Therapieansätzen der Naturheilkunde. Dienstag, 28. November, 20.00 Uhr Stadthalle Konferenzraum, Nummer 47 Amtsblatt der Gemeinde Dormettingen vom 22. November 2006 Abendkasse - keine Anmeldung erforderlich Referentin: Frau Ute Wöhlert Feng Shui -Praktischer Teil Anhand konkreter Beispiele und Übungen wird aufgezeigt, was Sie tun müssen, um sich in Ihrer Wohnung wohl zu fühlen. Gerne können auch Pläne und Fotos mitgebracht werden, die wir gemeinsam analysieren. Mittwoch, 29. November, 20.00 Uhr Stadthalle - Studio - Abendkasse keine Anmeldung erforderlich Referentin Frau Irmgard Röcker Für weitere Informationen und Anmeldungen steht Ihnen die vhs Balingen unter der Rufnummer (07433) 908090 gerne zur Verfügung. Kirchliche Nachrichten Evangelische Kirchengemeinde Erzingen-Schömberg Pfarrer Frank Lutz, Martin-Luther-Straße 12, 72336 Balingen-Erzingen Tel. Nr. (07433) 4210 / Fax (07433) 385048 / E-Mail: [email protected] www.evkirche-erzingen.de Mittwoch, 22. November - Buß- und Bettag - Pfarrer Lutz 19.00 Uhr Gottesdienst zum Buß- und Bettag im Gemeindezentrum Schömberg mit Abendmahlsfeier (Gemeinschaftskelch und Wein) Donnerstag, 23. November 10.00 16.15 Uhr Landfrauentag im Ev. Gemeindehaus in Truchtelfingen unter dem Thema: „ARM und REICH“. Bezirksbauernpfarrerin Bärbel Danner aus Bitz spricht zum Thema: „Arm in einem reichen Land - über zunehmende Armut und zunehmenden Reichtum unter uns“. Weiter gibt es einen Diavortrag über „Armes, reiches Argentinien“. Herzliche Einladung an alle Frauen im Kirchenbezirk. Es besteht die Möglichkeit, mit dem Bus mitzufahren: Volksbank Balingen, ab um 9.20 Uhr und nach Ende der Veranstaltung wieder zurück. 17.00 Uhr Gruppe RANGERS im Gemeindezentrum Schömberg für alle Jungs ab der 3. Klasse 20.15 Uhr Hauskreis bei Familie Schleicher in Dormettingen Infos unter Tel. Nr. (97427) 1784 Freitag, 24. November 16.00 Uhr Andacht im Seniorenheim in Schömberg mit Abendmahl (Einzelkelche und Wein), wozu auch Gemeindeglieder von außerhalb herzlich eingeladen sind. 17.00 Uhr Jungschar im Jugendhaus Erzingen für alle Mädchen und Jungs der Klassen 3 - 5 Sonntag, 26. November - Ewigkeitssonntag - Pfarrer Lutz 10.15 Uhr Gemeinsamer Mosaik-Gottesdienst in der Erzinger Kirche Der etwas andere Gottesdienst für die ganze Familie unter dem Thema: „Glauben, hoffen, und was dann?“ Mit Musikteam und anschließendem Ständerling. In diesem Gottesdienst am Ewigkeitssonntag wollen wir der Verstorbenen unserer Kirchengemeinde im auslaufenden Kalenderjahr gedenken. Montag, 27. November 18.45 Uhr Bubenjungschar im Jugendhaus Erzingen für alle Jungs ab der 6. Klasse Dienstag, 28. November 9.30 Uhr Mutter-Kind-Gruppe im Pfarrhaussaal in Erzingen, Kontakt: Tel. Nr. (07433) 385052 9.30 Uhr Mutter-Kind-Gruppe im Gemeindezentrum Schömberg, Kontakt: Tel. Nr. (07433) 385052 Seite 13 15.00 Uhr Frauenkreis im Gemeindezentrum Schömberg 19.00 Uhr Teenykreis im Jugendhaus Erzingen für alle ab 14 Jahre 20.00 Uhr Hauskreis bei Karin und Wilfried Rauscher, Dormettingen, Infos unter Tel. Nr. (07427) 2950 Mittwoch, 29. November 14.45 Uhr Konfirmandenunterricht Gruppe I im Gemeindezentrum Schömberg 16.30 Uhr Konfirmandenunterricht Gruppe II im Gemeindezentrum Schömberg 19.30 Uhr Mosaik-Gottesdienst-Team trifft sich im Pfarrhaus Erzingen Donnerstag, 30. November 17.00 Uhr Gruppe Rangers im Gemeindezentrum Schömberg 18.00 Uhr Bauausschuss trifft sich im Pfarrhaussaal in Erzingen 19.00 Uhr Vorbereitungstreffen für das Kindermusical 2007 mit Matthias Hanßmann im Gemeindezentrum Schömberg. Wer Freude hat, bei diesem Kindermusical mitzuarbeiten, ist ganz herzlich zu diesem Abend eingeladen. Das Kindermusical findet vom 22. - 25. Februar 2007 statt. Gedankenanstoß für diese Woche Jeder, der ab und zu am PC arbeitet kennt sie: die RückgängigFunktion. In vielen Computerprogrammen gibt es sie als Schaltfläche, aber sie existiert auch als Tastenkombination , z.B. Strg + Z oder Command + Z, je nach Betriebssystem. Sie erleichtert die tägliche Büroarbeit und Tippfehler und holprige Sätze lassen sich auf diese Art ganz einfach wieder glatt bügeln. Manchmal wünsche ich mir eine solche Funktion auch im Alltag, beispielsweise dann, wenn ich ein Glas fallen lasse, eine Macke in mein Auto gefahren, oder meinen Mann angeschrien habe. Doch dann stehe ich oft hilflos vor meinen Fehlleistungen und ein einfaches „Rückgängig“ gibt es nicht. Das ist dann schon komplizierter. Siehe, ich mache alles neu! Es gibt viele Menschen, die wünschen sich täglich, sie könnten nochmal bei Null anfangen, altes ungeschehen machen. Hier bietet uns die Bibel eine Lösung an: „Ist jemand in Christus, so ist er eine neue Kreatur; das Alte ist vergangen, siehe, Neues ist geworden.“ (<http://www.bibleserver.com/gateway.php?INPUT=2kor5,1 7&TRL=eu> 2.Kor 5,17) Aber was heißt das denn jetzt? Bin ich nur dadurch, dass ich Jesus annehme, ein anderer Mensch? Nein. Ich bin nicht von heute auf morgen jemand anders. Das Glas bleibt zerbrochen und der Kratzer im Auto verschwindet auch nicht von allein. Aber meine Lebensgrundlage ändert sich von heute auf morgen. Für Jesus fange ich also bei Null an. Alles, was war, ist für ihn vergessen. Die Grundlage ist in dem Moment gelegt, in dem ich Jesus angenommen habe. Jetzt lebt Jesus in mir. Aber sein Charakter und sein Wesen können sich nur Schritt für Schritt in mir entfalten. Dazu braucht es Zeit. www.erf.de in Schömberg Herzliche Einladung Gemeinsam Bibellesen am Montag, 27. November 2006 um 19.30 Uhr ins Gemeindezentrum Schömberg (gegenüber Gasthof Plettenberg) Bitte Bibel mitbringen. Kontaktadresse: Hilde Staudte, Schlichemstr. 6/1, Ratshausen Tel. 07427/3135 Doris Wurster, Bellinger Str. 44, Erzingen Tel. 07433/34944 Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Dormettingen vom 22. November 2006 Katholische Kirchengemeinde Dormettingen Mittwoch, 22. November - Cäcilia 18.30 Uhr Abendmesse Nummer 47 Kirchengemeinde besucht, ab dem 80. Geburtstag werden sie bei jedem Geburtstag von einem Vertreter der Kirchengemeinde besucht. Nächste Sitzung des Vertretergremiums ist am 4. Dezember. Freitag, 24. November - Andreas DungLac und Gefährten 7.30 Uhr Rosenkranz 16.30 Uhr Treffen aller Erstkommunionkinder 2007 im St.-Anna-Stift, Dotternhausen Christkönigssonntag, 26. November 10.00 Uhr Gottesdienst mit Vorstellung der Erstkommunionkinder Tauffeier von Victoria Bertsch, Amselweg 11, Dormettingen Messfeier mit besonderem Gedenken an † Dorle Uttenweiler; † Richard Bertsch, † Maria Magdalene Geßler und † Angehörige Eröffnung des „Jahres der Berufung“ 18.30 Uhr Rosenkranz Dienstag, 28. November 7.30 Uhr Rosenkranz 20.15 Uhr Singstunde Kirchenchor Mittwoch, 29. November 20.00 Uhr Bibelabend im Pfarrhaus Freitag, 1. Dezember 7.30 Uhr Rosenkranz Samstag, 2. Dezember 18.30 Uhr Gottesdienst Sonntag, 1. Advent, 3. Dezember 18.30 Uhr Rosenkranz Dienstag, 5. Dezember - Anno 7.30 Uhr Rosenkranz 20.15 Uhr Singstunde Kirchenchor Kurzbericht zur Sitzung des Vertretungsgremiums vom 13. November Mit dem geistlichen Impuls: „Entdeck den roten Faden deines Lebens - Gottes Ruf auf der Spur“, eröffnete Br. Sebastian die Sitzung. Fr. Bodmer vom Verwaltungszentrum Albstadt informierte das Gremium zum Thema „Grundstückserwerb zur Bereinigung von Rechtsverhältnissen an Pfarrgrundstücken“. Das heißt für uns: Rottenburg möchte das Grundstück, auf dem das Pfarrhaus und der Pfarrsaal steht, an unsere Kirchengemeinde verkaufen. Das Gremium nahm die Bedingungen zur Kenntnis und wird in der nächsten Sitzung einen entsprechenden Beschluss fassen. Für den Hl. Clemens, der zurzeit im Museum in Rottenburg steht, wird ein Leihvertrag ausgestellt, sodass er immer noch im Besitz unserer Kirchengemeinde bleibt. Da er aber bei uns nicht entsprechend ausgestellt und aufbewahrt werden kann, wird er wahrscheinlich an das Diözesanmuseum in Untermarchtal verliehen. Für den Kinderchor hat sich nach einer entsprechenden Anzeige an der Musikhochschule in Trossingen eine interessierte Chorleiterin gemeldet. Jetzt sollte aber abgeklärt werden, ob überhaupt noch Interesse an einem Kinderchor besteht. Ein entsprechender Aufruf wird im Mitteilungsblatt veröffentlicht. Die Abendmesse am Mittwoch wird weiterhin im Kirchenschiff abgehalten, Br. Sebastian war sehr begeistert, da alle Kirchenbesucher gemeinsam in den vorderen Bänken die Messe gefeiert hatten. Unser Kirchenfest findet am 18. März statt. Das Jahr der Berufung wird am Sonntag, 26. November, eröffnet. In diesem Gottesdienst werden die Kommunionkinder vorgestellt, es findet eine Taufe statt und nach dem Gottesdienst verkauft der Frauenkreis Adventskränze. Da Rottenburg die Wahlordnung geändert hat, wurde das Vertretungsgremium aufgefordert, einen Wahltermin für die Kirchengemeinderatswahl festzulegen, damit unsere Kirchengemeinde wieder einen durch eine Wahl legitimierten Kirchengemeinderat hat. Diese findet am 25. Februar 2007 statt. Die Besuchsregelung an den Seniorengeburtstagen wurde geändert. Die Senioren werden immer an den runden Geburtstagen: 70, 75, 80, von Br. Sebastian oder einem Vertreter der Betrifft: Kinderchor „Sun shine kids“ Es besteht voraussichtlich die Möglichkeit, unseren Kinderchor weiterzuführen. Die Probe findet wahrscheinlich wieder freitags, um 14.00 Uhr, statt. Wer Interesse hat, sollte sich bitte bei Tina Spangenberg melden, Tel. 6269. Katholische Kirchengemeinde Dotternhausen Donnerstag, 23. November - Kolumban, Klemens I. 20.00 Uhr Bibelabend in Erzingen bei Frau Marianne Peters Samstag, 25. November 18.30 Uhr Gottesdienst mit Vorstellung der Erstkommunionkinder Messfeier mit besonderem Gedenken an † Ingrid Schilling Eröffnung des „Jahres der Berufung“ Diaspora- und Schulkollekte Sonntag, 26. November - Christkönigssonntag 18.30 Uhr Rosenkranz Montag, 27. November 20.00 Uhr Lobpreis im St.-Anna-Stift Dienstag, 28. November 8.30 Uhr Gottesdienst Sonntag, 3. Dezember - 1. Advent 9.30 Uhr Gottesdienst zum 1. Advent in der Festhalle, anschließend Kirchenfest Montag, 4. Dezember - Seliger Adolph Kolping, Barbara, Damaskus Keine Stunde der Stille (findet am kommenden Freitag in der Kirche statt) Dienstag, 5. Dezember - Anno 6.00 Uhr Rorate 18.30 Uhr Bibelabend im St.-Anna-Stift Katholische Kirchengemeinde Dautmergen Donnerstag, 23. November - Kolumban, Klemens I. 18.30 Uhr Abendmesse Sonntag, 26. November - Christkönigssonntag 8.30 Uhr Gottesdienst mit Eröffnung des „Jahres der Berufung“ Donnerstag, 30. November - Andreas 18.30 Uhr Abendmesse Freitag, 1. Dezember 7.30 Uhr Rosenkranz Sonntag, 3. Dezember - 1. Advent 8.00 Uhr Gottesdienst (bitte beachten Sie die geänderte Uhrzeit) Donnerstag, 7. Dezember 7.00 Uhr Rorate Nummer 47 Amtsblatt der Gemeinde Dormettingen vom 22. November 2006 Schriftlesungen am Christkönigssonntag, 26. November I Dan 7,2a,13b-14 II Joh 18,33b-37 1. Adventssonntag, 3. Dezember I Jer 33,14-16 II Lk 21,25-28.34-36 Gemeinsame Mitteilungen Öffnungszeiten des Pfarrbüros Von Montag bis Freitag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr Telefon: 2193, Fax: 7679, E-Mail: [email protected] Kath. Kirchengemeinde St. Peter und Paul, Schömberg: Für unser Pfarramt in Schömberg suchen wir zum 1. April 2007 ein/eine Pfarramtssekretär/in. (Der Arbeitsumfang beträgt 20 Wochenstunden) Wir suchen eine/n selbstständig arbeitende/n Mitarbeiter/in mit umfassenden PC-Kenntnissen und der Fähigkeit, Kommunikationspartner/in für die Gemeinde zu sein. Ihr Aufgabengebiet umfasst insbesondere die Geschäftsabwicklung im Pfarrbüro, dazu gehört u. a. das Meldewesen, die Informationsvermittlung, Terminkoordinaton sowie die Öffentlichkeitsarbeit und die Bearbeitung von Kasualien. Die Zugehörigkeit zur katholischen Kirche wird erwartet. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 15. Dezember 2006 an das Kath. Verwaltungszentrum, z.Hd. Frau Monika Bodmer, August-Sauter-Straße 21, 723458 Albstadt. Frau Bodmer steht Ihnen auch gerne für Auskünfte unter der Tel.-Nr. (07431) 500098 zur Verfügung. Villing-Reisen Böttingen, Tel. (07429) 2387/ Elmar Scherer, Tel. (07427)7401 Herzlich Willkommen zum Altöttinger Advent im Zeitraum vom 17. bis 19. Dezember 2006 Änderungen vorbehalten Ankunft in Altötting ca. 12.00 Uhr mit Gelegenheit zum Mittagessen und Bezug der Zimmer. Wir übernachten im außergewöhnlichen Hotel Plankl **** Tel. (08671) 85151) Halbpension zum Preis von 168,00 Einzelzimmerzuschlag 11,00 Euro. Anmeldungen ab sofort bis 1. Dezember 2006 Stadtführung zur Schatzkammer, Tilly-Krypta, Kreuzgang, Tod von Eding, Panorama von der Kreuzigung Christi, Bruder Konrad Kloster, König-Karlmann-Gruft die große mechanische Krippe, Grabaltar des heiligen Viktor. Sonntag „Nachmittags“ Gelegenheit zur Teilnahme eines Konzerts Spaziergang am Kapellplatz zur Gnadenkapelle, Stiftskirche, Magdalenenkloster. Film über die Wallfahrt und Sehenswürdigkeiten. Altöttings, dabei Gelegenheit zu gemütlichem Kaffee und Kuchen. Adventliches König-Ludwig-Menü mit 5 Gängen. Alle Tische sind festlich gedeckt. Weckruf mit Trompete - Frühstücksbüfett, Abendessen Historisches Festmahl nach alten Rezepten aus der Klosterküche. Geschichten und Wissenswertes aus dem Klosterleben. Für jeden Gast eine besondere Menükarte. Nach dem Essen, adventliches Liedersingen mit Herrn Plankl oder Alpenländisches Adventsingen in der Basilika Weckruf mit Alphorn - Frühstücksbüfett Seite 15 Montag: Fahrt nach Oberndorf zur „Stille-Nacht-Kapelle und Salzburg Montagabend: > Festliches alpenländisches Adventsingen in der Basilika< Dienstag, 19. Dezember: Auf der Rückfahrt Gelegenheit zum Besuch eines „Christkindlemarktes“ Gruppen und Veranstaltungen in unserer Kirchengemeinde Spielgruppe Teddybär Eltern mit Kindern im Alter von 0 - 3 Jahren, 14-täglich donnerstags, von 10.00 - 11.30 Uhr, im Pfarrsaal. Info Telefon 2908 Regenbogenkids Mädchen und Jungs 4. - 5. Klasse 17.45 Uhr bei Wolfgang Mädchen ab der 6. Klasse treffen sich mit Anja und Lydia um 19.00 Uhr. Jungs ab der 6. Klasse treffen sich um 18.45 Uhr mit Christoph, Josch und Jo. Jeweils montags im Pfarrsaal. Dienstags, 19.00 Uhr, Jugendtreff Jugendhaus Erzingen mit Christoph, Johannes und Friede ab 8. Klasse. Info Telefon 69123 Frauenkreis 14-täglich montags ab 14.00 Uhr im Pfarrhaus. Info Telefon 1386 Kirchenchor Dienstags, 20.15 Uhr, im Pfarrsaal, Info Telefon 3511 Bibel teilen Einmal im Monat, 20.00 Uhr, im Pfarrhaus. Info Telefon 552 Siehe kirchliche Nachrichten Bücherei-Öffnungszeiten Montag und Donnerstag, 16.00 - 17.30 Uhr Mesnerin: Ursula Krauth, Tel. 8078 Vereinsnachrichten Jahreskonzert 2006 Der Musikverein Dormettingen darf Sie ganz herzlich zum traditionellen Jahreskonzert am Samstag, 2. Dezember, um 20.00 Uhr, in der Mehrzweckhalle Dormettingen, einladen. Wir freuen uns, dieses Jahr den Männergesangverein „Sängerlust“ Sulzbach als unseren Konzertpartner begrüßen zu dürfen. Die Gemeinschaftsjugendkapelle Dormettingen/Dietingen wird unter der Leitung von Joachim Mager den Konzertabend eröffnen. Im Anschluss dürfen wir uns auf den musikalischen Vortrag des MGV „Sängerlust“ Sulzbach freuen. Es erwartet uns ein Vortrag in schwäbischer Mundart, unter dem Motto „Schwäbisch gschwätzt un gsunga“. Nach der Pause wird die Aktivenkapelle das Programm fortführen. Dirigent Joachim Mager hat wieder ein bunt gemischtes Programm zusammengestellt, bei dem sicher für jeden Geschmack etwas dabei sein wird. Selbstverständlich kommt auch der kulinarische Teil nicht zu kurz. In der Pause servieren wir Getränke und einen kleinen Imbiss. Im Anschluss an das Konzertprogramm bietet die Küche Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Dormettingen vom 22. November 2006 eine kleine aber feine Auswahl an Köstlichkeiten. Hierzu wird die Bestuhlung kurz umgestellt. Beginn ist um 20.00 Uhr, Einlass ab 19.15 Uhr. Wir freuen uns schon heute, Sie am 2. Dezember als unsere Gäste begrüßen zu dürfen. Ihr Musikverein Dormettingen Narrenzunft „Rutsch nom“ e.V. S’goat langsam d’gega und weil’s Ihr no net wisst, saga mir Euch jetzt was bota ischt: Dem vielfachen Wunsch unserer aktiven Narren, zukünftig noch mehr auswärtige Veranstaltungen zu besuchen, kommen wir in dieser Fasnet-Saison nach. Fasnet macht Spaß, gibt’s aber leider nicht umsonst. Die Buskosten allein betragen für die kommende Saison ca. 4.000,- E. Aus diesem Grund sind wir leider gezwungen, neben der Gebühr für den Sprungbändel, einen Fahrtkostenbeitrag zu erheben. Hiervon erhoffen wir uns eine Kostenminderung von ca. 500,- E bis 600,- E. Für alle Kinder und Jugendlichen unter 16 Jahren fallen wie bisher keine Kosten an. Für alle Mitglieder ist die Hin- und Rückfahrt zu ihrer ersten auswärtigen Teilnahme ebenfalls kostenfrei. Für alle weiteren Fahrten müssen wir einen Kostenbeitrag in Höhe von 5,- E je Fahrt erheben. Nichtmitglieder haben ab der ersten Mitfahrt einen Fahrpreis in Höhe von 10,- E zu entrichten. Bezahlte und nicht wahrgenommene Fahrten können nicht zurückerstattet werden. Im Sinne der Nachwuchspflege ist die Fahrt zum Kinderringtreffen in Zimmern u.d.B. wie bisher für alle Teilnehmer kostenlos. Narrenfahrplan 2006 Anmeldung und Fahrkartenverkauf: Die Anmeldung bzw. der Fahrkartenverkauf findet in der Zunftstube statt. Bitte beachten: die Zahl der Sitzplätze ist begrenzt! Freitag, 29.12.06 von 18.00 bis 19.30 Uhr Donnerstag, 4.1.07 von 18.30 bis 20.00 Uhr (weitere Kaufgelegenheiten gibt es nicht) ACHTUNG: Alle Narren, auch Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren brauchen eine Fahrkarte. Narrenkleidle-Ausgabe: Freitag, 29.12.06 von 18.00 bis 19.30 Uhr Vorstand und Narrenrat der NZ „Rutsch nom“ TSV Dormettingen Abteilung Fußball SV Täbingen B-Junioren SG Isingen/Dormett./Leidr. SG lsingen/Dormett./Leidr. - TSV Geislingen 5:0 (1:0) In einem während der gesamten Spieldauer überlegenden Spiel gewann unsere Mannschaft auch in dieser Höhe verdient. Unsere Mannschaft setzte von Beginn an den Gegner unter Druck, sodass Geislingen mehr mit dem Abwehren unserer Angriffe beschäftigt war, und so kaum Gefahr für unser Spiel bestand. Nummer 47 Wir versuchten immer wieder ein Tor zu erzielen, aber Geislingen kam irgendwie immer mit einem Fuß oder Körperteil dazwischen. In der 38. Minute fiel endlich unser 1:0 durch Felix Hölle nach einem Freistoß von Jannis Weigand. Gleich zu Beginn der 2. Halbzeit schlugen wir mit einem Doppelschlag zu. In der 46. Minute erziehlte Niklas Weckenmann das 2:0 nach toller Vorlage von Heiko Ritter. Und in der 47. Min hatten wir Trainer ein glückliches Händchen mit der Einwechslung Dejan Cvetkotic, dieser war gerade im Spiel und schon schepperte es im Geislinger Kasten zum 3:0 nach Vorlage von Felix Hölle. Nach 58 Minuten wurde Mark Dreher eingewechselt, nicht mal 1 Minute im Spiel, schlug der Ball wieder im Geislinger Tor ein. Den Schlusspunkt setzte Felix Hölle mit einem Weitschuss aus 25 m Entfernung, ein Glücksschuss mit 5:0 in der 70. Min. Durch diesen Sieg gegen Geislingen haben wir als Tabellendritter, die Qualifikation zur Bezirksstaffel geschafft. Für uns ist es ein toller Erfolg, da wir eine völlig neue Mannschaft haben, in der die meisten kaum mal zusammen gespielt haben. Abteilung Tischtennis Spiele Herren 1 - Bezirksklasse 7. Saisonspiel Spaichingen 1 - Dormettingen 1 3:9 Dieses Wochenende fuhren wir nach längerer Pause zum Tabellenschlusslicht nach Spaichingen. Etwas anderes als ein Sieg wäre eine große Überraschung geworden, doch zu dieser kam es nicht. Mit einer klassischen 2:1-Führung gingen wir aus den Doppeln. In der ersten Einzelrunde konnten im mittleren Paarkreuz beide Spiele gewonnen werden, während sie vorne und hinten jeweils geteilt wurden. Es stand nun 6:3 und nur noch drei Punkte fehlten uns zum Sieg. Diese kamen mal wieder postwendend durch Udo, Jochen und Ralf. Damit haben wir die Tabellenführung wieder mal verteidigt und können in zwei Wochen gespannt zum Tabellenzweiten nach Sulgen fahren. Spitzenspiel. Punkte: Udo Staiger/Ralf Geiger, Jochen Erler/Frank Schlotter, 2x Udo Staiger, Jochen Erler, 2x Ralf Geiger, Frank Schlotter, Kevin Pfaff Vorschau Samstag, 2. Dezember Sulgen I - Dormettingen I Beginn: 17.00 Uhr Spielort: Sulgen Herren II - Kreisklasse A2 8. Saisonspiel Gunningen I - Dormettingen II 9:5 Am vergangenen Samstag waren wir zu Gast beim Zweitletzten. Mit großen Hoffnungen auf unseren 1. Sieg in dieser Runde, gingen wir in die Partie. Aus den Doppeln konnten wir nur einen Punkt einfahren. Im Einzel konnten Frank, Markus und Peter punkten. Nach der ersten Einzelrunde stand es 5:4 für Gunningen. Nur noch Holger konnte infolge einen Punkt erkämpfen und so ging die Partie leider verloren. Punkte: Frank Bremer/ Markus Trick, Frank Bremer, Holger Erler, Markus Trick, Peter Witz Vorschau Sonntag, 3. Dezember Dormettingen II - Dürbheim I Beginn: 10.00 Uhr Spielort: Schulturnhalle Herren III - Kreisklasse C2 7. Saisonspiel Dormettingen III - Bochingen I 9:6 Nachdem wir in den vergangen Spielen immer unglücklich verloren haben, konnten wir gegen Bochingen unsere Klasse mal wieder unter Beweis stellen! Nach einem sensationellem Start aus den Eingangsdoppeln lagen wir mit 3:0 Punkten vorne. Mit diesem Polster konnten wir in den folgenden Einzeln befreit aufspielen. Gerald ließ dem Gegner mit seinem brandneuen Schläger keine Chance. Dage- Nummer 47 Amtsblatt der Gemeinde Dormettingen vom 22. November 2006 gen musste sich unsere Nummer zwei, Konrad, in fünf Sätzen sauknapp geschlagen geben. Im mittleren Paarkreuz wurden die Punkte geteilt. Patrik musste nach 10 Siegen in Folge eine unglückliche Niederlage hinnehmen. Dagegen gewann Dominik deutlich gegen seinen Kontrahenten. Auf den Positionen fünf und sechs gelang nur ein Sieg durch unseren „Frosch“ Kurt. Gerald baute nach hartem Kampf die Führung auf 7:3 aus. Bochingen punktete drei Mal in Folge und verkürzte somit unseren Vorsprung auf einen Zähler. Zum jetzigen Zeitpunkt war die Spannung auf dem absoluten Höhepunkt, wollten wir doch nach dem perfekten Start souverän zwei Punkte einfahren. Das Schlussdoppel machte sich schon mit ersten Dehnübungen warm. Doch es kam anders. Erfreulicherweise zeigte sich unser hinteres Paarkreuz von seiner besten Seite. Kurt und Jörg spielten hochkonzentriert und in einer grandiosen Form. Sie gewannen beide Spiele zum Endstand 9:6. Nach diesem harten Stück Arbeit konnten wir unseren verdienten Sieg noch feiern. Punkte: Gerald Weckenmann/Konrad Pfaff; Patrik Weckenmann/Dominik Scherer; Kurt Riedlinger/Jörg Uttenweiler; 2x Gerald Weckenmann, Dominik Scherer, 2x Kurt Riedlinger, Jörg Uttenweiler Vorschau Samstag, 9. Dezember Deisslingen II - Dormettingen III Beginn: 17.00 Uhr Spielort: Deisslingen Senioren I - Kreisklasse 4. Saisonspiel Dormettingen I - Spaichingen I 0:6 Die als Tabellenführer angereisten Gäste waren der erwartet schwere Gegner an diesem Spieltag. Uns war natürlich klar, dass hier nur Schadensbegrenzung die Devise sein kann. Doch weder in den Doppeln noch in den Einzeln hatten wir eine realistische Chance auf einen Punktgewinn. Mehr als 3 gewonnene Sätze ließ unser Gegner leider nicht zu. Voller Optimismus sehen wir dafür dem nächsten Spiel entgegen, bei dem das Tabellenschlusslicht aus Oberndorf unser Gast sein wird. Vorschau Donnerstag, 30. November Rosenfeld II - Dormettingen I Beginn: 20.00 Uhr Spielort: Rosenfeld Jungen U18 I - Bezirksliga Vorschau Samstag, 2. Dezember Dormettingen I - Pfrondorf I Beginn: 14.00 Uhr Dormettingen I - Weilheim 1I Beginn: 15.30 Uhr Spielort: Dettingen Mädchen U18 I - Bezirksklasse Vorschau Samstag, 2. Dezember Dormettingen I - Liptingen I Beginn: 14.00 Uhr Dormettingen I - Deilingen 1 Beginn: 15.00 Uhr Spielort: Hardt Jungen U15 I - Kreisliga Vorschau Sonntag, 26. November Dormettingen I - Weigheim I Beginn: 10.00 Uhr Dormettingen I - Tuttlingen I Beginn: 11.00 Uhr Spielort: Mehrzweckhalle Seite 17 Deutsches Rotes Kreuz Blutspendedienst Es gibt Pflichten, die gehen uns alle an. Blutspenden gehört dazu! Für die Blutspendeaktion am Freitag, 1. Dezember, 15.30 - 19.30 Uhr, in Schömberg, in der Haupt- und Realschule, Schillerstraße, sucht das Deutsche Rote Kreuz dringend Blutspenderinnen und Blutspender. Täglich, stündlich geraten Menschen durch Unfälle und Krankheiten in Gefahr. Das oftmals bedrohte Menschenleben kann vielfach nur deswegen gerettet werden, weil Blutkonserven jederzeit und in ausreichender Menge bei den DRK-Blutspendediensten abrufbereit sind. Damit die Blutversorgung rund um die Uhr gewährleistet werden kann, ist das Deutsche Rote Kreuz auf die Menschen angewiesen, die es als ihre Pflicht ansehen, regelmäßig Blut zu spenden und somit Menschenleben zu retten. Blut spenden kann jeder gesunde Mensch zwischen 18 und 68 Jahren. Erstspender bis zu 60 Jahre müssen in sehr gutem Gesundheitszustand sein. Wer jemals an einer Malaria oder Hepatitis C erkrankt war, darf nicht spenden. Jeder Blutspender erhält einen 2-Euro-Ermäßigungs-Gutschein von „TuWass“ in Tuttlingen! Unsere Telefon-Hotline steht Ihnen bei allen Fragen zum Blutspenden unter der Nr. (0800) 1194911 von Montag bis Freitag von 8.00 bis 17.00 Uhr kostenfrei zur Verfügung. S O Z I A LV E R B A N D Ortsverband Dotternhausen-Dormettingen Weihnachtsfeier 2006 Der Sozialverband VdK, Ortsverband Dotternhausen-Dormetingen, lädt seine Mitglieder und auch interessierte Bürger(innen) zu seiner Weihnachtsfeier ein. Die Weihnachtsfeier findet statt am Sonntag, 10. Dezember, um 15.30 Uhr, im Gasthaus „Hirsch“ in Dotternhausen. Wir werden bei Kaffee, Kuchen und Hefezopf einen besinnlichen Nachmittag verbringen. Mit freundlichem Gruß Horst Schwarz, Vorsitzender Kreisvereinigung Lebenshilfe Zollernalb e. V. Großer Weihnachtsbasar und Tag der offenen Tür in der Werkstatt für behinderte Menschen in Bisingen, Thanheimer Str. 46 am Sonntag, 26. November, von 10.00 - 17.00 Uhr. Großes Angebot an Weihnachts- und Geschenkartikeln, Adventskränze und Adventsgestecke, Kerzenziehen, Schmuck aus Silber und Edelstahl mit Zuchtperlen oder Edelsteinen aus eigener Herstellung, Töpferwaren, Flohmarkt und vieles andere mehr. Große Tombola mit rund 3000 Preisen. Kinderbetreuung mit Spielen, Malen, Basteln und Kinderschminken sowie Kinderbacken mit der Bäcker-Innung Zollern-Alb. Um 15.00 Uhr offizielle Einweihung des Imbisswagens „Kuli-Cap“. Im Anschluss daran Blockflötenkonzert der Jugendmusikschule Zollernalb e. V. Warmer Mittagstisch mit verschiedenen Speisen und Kaffee mit selbstgebackenem Kuchen. Die Lebenshilfe lädt die Einwohnerschaft recht herzlich ein. Kreisbauernverband Tübingen e. V. Kreisbauernverband Zollernalb e. V. Die Kreisbauernverbände Tübingen und Zollernalb sowie die Landfrauenverbände Tübingen und Zollernalb laden gemeinsam ein zu einer Informationsveranstaltung zu dem Thema: „Zukunftsperspektiven mit neuen Einkommensquellen aus Direktvermarktung und Gastronomie“. Die Veranstaltung findet statt am Donnerstag, 30. November, 20.00 Uhr im Gasthaus „Krone“ in Ofterdingen. Der Referent Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Dormettingen vom 22. November 2006 Hubertus Wichmann kommt von einem landwirtschaftlichen Betrieb mit ausgeprägter Eigenvermarktung, ist gelernter Restaurantfachmann und tätig als selbstständiger Berater.“ Was sonst noch interessiert Schimmelpilze - eine zunehmende Gesundheitsgefährdung Mit der kalten Jahreszeit kommt es nun wieder in Wohnräumen verstärkt zu einem Befall durch Schimmelpilze. Verringerte Lüftungshäufigkeit und kältere Wände führen zur Abscheidung von Feuchtigkeit aus der Raumluft. Damit ist bereits eine notwendige Bedingung für die Besiedelung durch Schimmelpilzsporen erfüllt. Organisches Material als Lebensgrundlage findet sich in Form von Papiertapeten, Teppichböden oder Matratzen. Ein nur wenig hinterlüfteter Bereich wie hinter einem eng an eine Außenwand aufgestellten Schrank stellt einen weiteren Risikofaktor dar. Oft wird dann ein Schimmelpilzbefall nicht oder nur sehr spät erkannt. Durch einen muffigen Geruch im Raum kann sich bereits ein erster Hinweis auf einen Befall ergeben. Eine Kontrolle auf lose Tapeten an Außenwänden oder der Fensterlaibung, auf graue Flecken an Schrankrückwänden oder hinter Sockelleisten sollte dann schon einmal vorgenommen werden. Auch ein vielleicht schon einige Zeit zurück liegender Wasserschaden kann zu einem verdeckten Schimmelpilzbefall in Hohlräumen wie hinter einer Gipskartonwand oder im Fußboden geführt haben. Auch durch nicht fachgerecht durchgeführte Trocknung kann es zu einem hohen Eintrag von Sporen in den Innenraum kommen. Bei gesundheitlichen Beschwerden wie allergische Reaktionen oder erhöhte Infektanfälligkeit sollte durch ärztliche Beratung auch auf die Möglichkeit einer Schimmelpilzbelastung der Wohnung geachtet worden. Schimmelpilze durch Innenraumquellen sind wohnhygienisch unerwünscht, da hier generell eine gesundheitliche Gefährdung besteht. Bei einer nachgewiesenen Belastung durch Schimmelpilze sind daher geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die sowohl den aktuellen Befall beseitigen als auch die Ursache (Kondensationsfeuchtigkeit, Wasserschaden) beheben müssen. Das Institut für Angewandte Umweltforschung (lfAU) e.V. bietet zum Thema „lnnenraumschadstoffe“ eine kostenfreie telefonische Beratung an. Oftmals sind es einfache und schnelle Maßnahmen, die dazu führen können, eine problematische Wohnqualität positiv zu verändern. Informationen und Studien des Instituts zu Innenraum-Themen sind im Internet unter www.ifau.org zu finden. Die Wohnraumbegehung eines lfAU-Umweltexperten bzw. gezielte Untersuchungen können helfen, verborgene Schadstoffquellen in der Wohnung ausfindig zu machen und die Wohnqualität für alle Bewohner zu verbessern. Das Wohngift-Telefon ist unter der Nummer 0800 7293600 (kostenlos) oder unter (06171) 74213 erreichbar. V.i.S.d.P. Dr. Wigbert Maraun Institut für Angewandte Umweltforschung (lfAU) e.V. An der Krebsmühle 1 61440 Oberursel Tel. (06171) 74213 Fax (06171) 71804 E-Mail [email protected], www.ifau.org Katholisches Bildungswerk Zollernalbkreis e. V. „Guck au dr’ Gabriel“ Der Rottweiler Schriftsteller, Lyriker und Kunsthistoriker Egon Rieble haucht in seiner Autorenlesung 36 Kunstwerken aus unserer Umgebung auf höchst unterhaltsame Weise Leben ein. Er präsentiert die Heiligen mit ihren kleinen menschlichen Schwächen, nimmt ihnen so die Unnahbarkeit und verleiht ihnen dafür liebenswerte menschliche Eigenschaften. Die Veranstaltung findet am Mittwoch, 29. November, um 20.00 Uhr, im Kath. Gemeindehaus, Schlossstr. 9 in Geislingen statt. Nummer 47 Entspannt mit Kindern sein - Wo Stress wenig Chancen hat Mit Kindern zusammen zu leben bringt Lebendigkeit und überraschende Situationen mit sich. Kinder fordern ihr Gegenüber als ganze Person heraus. Für Eltern werden unüberschaubare Situationen oftmals zur Belastung. In diesem zweiteiligen Seminar geht es darum, dieses Problem in zweifacher Hinsicht zu lösen: Zum einen lernen die Teilnehmer(innen) ihre Kinder gezielt in die Entspannung zu bringen und zum anderen sich selbst auf Abstand zum Geschehen zu begeben. Das zweiteilige Seminar findet am Donnerstag, 30. November und Donnerstag, 7. Dezember, jeweils von 19.00 - 22.00 Uhr, im Kath. Gemeindehaus Hl. Geist in Balingen statt. Die Leitung haben Frau Friedgard Blob, Dipl.-Psychologin, Gesprächstherapeutin und zert. Focusing-Trainerin und Frau Annette Heizmann, Theologin und Pädagogin. Träume - nächtliche Mitteilungen der Seele Die meisten Menschen haben Träume, aber oft ist es schwer, ihren Sinn zu verstehen. An diesem Abend, der im Seminarcharakter gestaltet wird, nähern sich die Teilnehmer(innen) den Träumen als nächtliche Mitteilungen der Seele an. Ziel ist es, die Sprache der Träume besser zu verstehen, denn dann kann diese zu einem Wegweiser für die eigene Entwicklung werden. Die Veranstaltung findet am Freitag, 1. Dezember, von 18.00 - 22.00 Uhr, im Kath. Gemeindehaus in Balingen-Frommern statt. Die Leitung des Seminars hat Frau Edda Raumann, Dipl.-Sozialarbeiterin und Psych. Paar-, Lebens- und Familienberaterin aus Balingen. Anmeldung und Informationen zu diesen und weiteren Veranstaltungen des Kath. Bildungswerks Zollernalbkreis und Anmeldung unter Tel. (07433) 20251 oder über E-Mail [email protected]. Kuratorium Soldatenheim Geißbühl Stadt Meßstetten Das Kuratorium Soldatenheim Geißbühl präsentiert in Zusammenarbeit mit der Bundeswehr und der Stadt Meßstetten im Rahmen der Soldatenbetreuung und der Kontaktpflege zur Zivilbevölkerung das Symphonic Rock Projekt am 25. November, um 20.00 Uhr in der Turn- und Festhalle Meßstetten 5 Musiker der Extraklasse zeigen dabei in einem abendfüllenden Programm einen einzigartigen Mix aus Rock, Jazz, Folk und Klassik. Was 2002 als Trio begann, wurde 2006 nach erfolgreichen Konzertserien quer durch Deutschland zum Quintett. Über Jahre hinweg erlebte das Opus einen beispiellosen Triumphzug durch deutsche Städte und viele Rezensenten stellten das Werk in eine Reihe mit den großen Crossover-Projekten von Procul Harum, Jon Lord, Deep Purple oder Alan Parsons. Die schönsten Songs, die faszinierendsten Passagen aus dem mittlerweile legendären Rock-Requiem werden genauso lebendig wie Ausschnitte aus den weiteren Crossover-Alben der Autoren Pauli, Schuster, Kabitz, Haimerl wie Cosmogenia, Johannes und Wenn dein Kind dich morgen fragt. Traumhafte Balladen, furiose Soloeinlagen speziell von Martin Schuster an der Querflöte, mehrstimmiger Satzgesang und elegische, filmmusikähnliche Sequenzen machen Aufführungen zu einem Konzertereignis der wirklich ganz besonderen Art. Das Kuratorium Soldatenheim Geißbühl hofft für Musikbegeisterte und auch Musiker selbst ein spannendes und mitreißendes Programm zu bieten. Einlass: 19.00 Uhr, Beginn 20.00 Uhr Eintritt: Vorverkauf: 10,— Euro/8,— Euro (ermäßigt), Abendkasse: 12,— Euro/9,— Euro (ermäßigt) Ermäßigung: Soldaten, Schüler, Rentner und Gruppen ab 6 Personen Vorverkaufsstellen: Volksbank Heuberg (in allen Filialen); Schreibwaren Bandle, Meßstetten; Stadtverwaltung Meßstetten (Rathaus); Soldatenheim Meßstetten