Grundsätze der Leistungsbewertung im Fach Deutsch
Transcription
Grundsätze der Leistungsbewertung im Fach Deutsch
Grundsätze der Leistungsbewertung im Fach Deutsch Grundlage der Leistungsbewertung im Fach Deutsch stellen die Paragraphen § 48 (1) (2) des Schulgesetzes, die § 6 (1) (2) der APO – SI, das schuleigene Leistungskonzept sowie der Kernlehrplan Deutsch dar. Den Beurteilungen im Fach Deutsch liegen zugrunde die Kompetenzerwartungen des Kernlehrplans sowie die dort beschriebenen Aufgabenschwerpunkte und Aufgabentypen. (s. Anlage) 1) Schriftliche Leistungen Die schriftliche Überprüfung bezieht sich auf die im Unterricht erarbeiteten Inhalte und prozessbezogenen Kompetenzen. Die Klassenarbeiten werden rechtzeitig angekündigt und die Kompetenzerwartugen den Schülerinnen und Schülern transparent gemacht bzw. mit ihnen gemeinsam erarbeitet. Der LRS-Erlass (BASS 14-01 Nr. 1) findet bei schriftlichen Leistungen seine Anwendung. Die Beurteilung der Klassenarbeiten wird aufgeschlüsselt nach inhaltlicher Leistung und Darstellungsleistung. Im Hinblick auf Transparenz der Bewertung sollen den Schülern Rückmeldungen sowohl über den erreichten Lernstand als auch über Hinweise für das Weiterlernen aufgezeigt werden. Hierzu bieten sich Bewertungsbögen an. Die in den Bewertungsbögen je nach Unterrichtsvorhaben unterschiedliche Gewichtung einzelner Kriterien kann in Form von Punkten erfolgen. Eine schriftliche Arbeit ist mit ausreichend zu bewerten, wenn ca. 50 % der Punkte erzielt wurden. Bei der Beurteilung der sprachlichen Richtigkeit (Rechtschreibung und Zeichensetzung) wird zwischen Diktat und anderen schriftlichen Leistungen unterschieden: Die Fehlergrenzen im Diktat richten sich nach dem Schwierigkeitsgrad. Als Bezugsgröße kann folgende Tabelle dienen. Note 1 2 3 4 5 6 Fehlerquotient 5/6 0–1 1,1 – 4 4,1 – 7 7,1 – 10 10,1 – 13 13,1 – Fehlerquotient 7 – 10 0 – 1,3 1,4 – 3,3 3,4 – 5,3 5,4 – 8 8,1 – 10,6 10,7 – Die Fehlergrenzen der anderen schriftlichen Leistungen orientieren sich an den Fehlergrenzen des Diktats; es müssen jedoch der Schwierigkeitsgrad und die Komplexität des sprachlichen Ausdrucks angemessen berücksichtigt werden. Anzahl und der Umfang der Klassenarbeiten: – Jahrgangsstufen 5/6: 6 Klassenarbeiten – einstündig – Jahrgangsstufe7 : 6 Klassenarbeiten – ein- bis zweistündig – Jahrgangsstufe 8: 5 Klassenarbeiten (zzgl. Lernstandserhebung) – zweistündig – Jahrgangsstufe 9: 4-5 Klassenarbeiten – zweistündig – Jahrgangsstufe 10: 4 Klassenarbeiten (zzgl. Zentrale Abschlussprüfung) – zwei- bis dreistündig Die Lernstandserhebung wird laut Erlass (BASS 12 – 32 Nr. 4) bei der Notenfindung berücksichtigt. Die Ergebnisse der Zentralen Abschlussprüfung werden laut Ausbildungs- und Prüfungsordnung SI bei der Notenfindung am Ende der Klasse 10 berücksichtigt. In jeder Jahrgangsstufe soll das Lesen einer Ganzschrift erfolgen. Die damit verbundene Erstellung von Produkten, bsp. in Form von Lesejournalen/ Lesetagebüchern können jeweils eine schriftliche Klassenarbeit im Schuljahr ersetzen oder als sonstige Leistung bei der Notenfindung berücksichtigt werden. Die dabei zugrunde gelegten Kriterien werden den Schülerinnen und Schülern vorab erläutert. 2) Sonstige Leistungen Die sonstigen Leistungen setzen sich zusammen aus a. mündlichen Leistungen • siehe Aufgabentypen und Kompetenzerwartungen des Kernlehrplans • selbstständiges und richtiges Anwenden der Kenntnisse • Art der sprachlichen Darstellung • Quantität und Qualität der Beiträge b. weiteren Leistungen • Lesejournale/ Lesetagebücher/ Portfolios • Beiträgen zu Plakaten/ Wandzeitungen … • Stoffsammlungen • Rechercheleistungen • Mitschriften/ Protokolle • Schriftliche Überprüfungen • Vortrag der erledigten Hausaufgaben • Anwendung methodischer Kenntnisse und Arbeitstechniken (Umgang mit elektronischen und Bildmedien) Für die Zeugnisnote werden die schriftlichen Leistungen (Klassenarbeiten) sowie die sonstigen Leistungen gleichwertig berücksichtigt.