Grundsätze der Leistungsbewertung im Fach Deutsch

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Grundsätze der Leistungsbewertung im Fach Deutsch
Grundsätze der Leistungsbewertung im Fach Deutsch
Grundlage der Leistungsbewertung im Fach Deutsch stellen die Paragraphen
§ 48 (1) (2) des Schulgesetzes, die § 6 (1) (2) der APO – SI, das schuleigene
Leistungskonzept sowie der Kernlehrplan Deutsch dar.
Den Beurteilungen im Fach Deutsch liegen zugrunde die Kompetenzerwartungen des
Kernlehrplans sowie die dort beschriebenen Aufgabenschwerpunkte und Aufgabentypen. (s.
Anlage)
1) Schriftliche Leistungen
Die schriftliche Überprüfung bezieht sich auf die im Unterricht erarbeiteten Inhalte
und prozessbezogenen Kompetenzen. Die Klassenarbeiten werden rechtzeitig
angekündigt und die Kompetenzerwartugen den Schülerinnen und Schülern
transparent gemacht bzw. mit ihnen gemeinsam erarbeitet. Der LRS-Erlass (BASS
14-01 Nr. 1) findet bei schriftlichen Leistungen seine Anwendung.
Die Beurteilung der Klassenarbeiten wird aufgeschlüsselt nach inhaltlicher Leistung
und Darstellungsleistung. Im Hinblick auf Transparenz der Bewertung sollen den
Schülern Rückmeldungen sowohl über den erreichten Lernstand als auch über
Hinweise für das Weiterlernen aufgezeigt werden. Hierzu bieten sich
Bewertungsbögen an. Die in den Bewertungsbögen je nach Unterrichtsvorhaben
unterschiedliche Gewichtung einzelner Kriterien kann in Form von Punkten
erfolgen. Eine schriftliche Arbeit ist mit ausreichend zu bewerten, wenn ca. 50 % der
Punkte erzielt wurden.
Bei der Beurteilung der sprachlichen Richtigkeit (Rechtschreibung und
Zeichensetzung) wird zwischen Diktat und anderen schriftlichen Leistungen
unterschieden:
Die Fehlergrenzen im Diktat richten sich nach dem Schwierigkeitsgrad. Als
Bezugsgröße kann folgende Tabelle dienen.
Note
1
2
3
4
5
6
Fehlerquotient 5/6
0–1
1,1 – 4
4,1 – 7
7,1 – 10
10,1 – 13
13,1 –
Fehlerquotient 7 – 10
0 – 1,3
1,4 – 3,3
3,4 – 5,3
5,4 – 8
8,1 – 10,6
10,7 –
Die Fehlergrenzen der anderen schriftlichen Leistungen orientieren sich an den
Fehlergrenzen des Diktats; es müssen jedoch der Schwierigkeitsgrad und die
Komplexität des sprachlichen Ausdrucks angemessen berücksichtigt werden.
Anzahl und der Umfang der Klassenarbeiten:
– Jahrgangsstufen 5/6: 6 Klassenarbeiten – einstündig
– Jahrgangsstufe7 : 6 Klassenarbeiten – ein- bis zweistündig
– Jahrgangsstufe 8: 5 Klassenarbeiten (zzgl. Lernstandserhebung) –
zweistündig
– Jahrgangsstufe 9: 4-5 Klassenarbeiten – zweistündig
– Jahrgangsstufe 10: 4 Klassenarbeiten (zzgl. Zentrale Abschlussprüfung)
– zwei- bis dreistündig
Die Lernstandserhebung wird laut Erlass (BASS 12 – 32 Nr. 4) bei der Notenfindung
berücksichtigt. Die Ergebnisse der Zentralen Abschlussprüfung werden laut
Ausbildungs- und Prüfungsordnung SI bei der Notenfindung am Ende der Klasse 10
berücksichtigt.
In jeder Jahrgangsstufe soll das Lesen einer Ganzschrift erfolgen. Die damit
verbundene Erstellung von Produkten, bsp. in Form von Lesejournalen/
Lesetagebüchern können jeweils eine schriftliche Klassenarbeit im Schuljahr
ersetzen oder als sonstige Leistung bei der Notenfindung berücksichtigt werden. Die
dabei zugrunde gelegten Kriterien werden den Schülerinnen und Schülern vorab
erläutert.
2) Sonstige Leistungen
Die sonstigen Leistungen setzen sich zusammen aus
a. mündlichen Leistungen
• siehe Aufgabentypen und Kompetenzerwartungen des Kernlehrplans
• selbstständiges und richtiges Anwenden der Kenntnisse
• Art der sprachlichen Darstellung
• Quantität und Qualität der Beiträge
b. weiteren Leistungen
• Lesejournale/ Lesetagebücher/ Portfolios
• Beiträgen zu Plakaten/ Wandzeitungen …
• Stoffsammlungen
• Rechercheleistungen
• Mitschriften/ Protokolle
• Schriftliche Überprüfungen
• Vortrag der erledigten Hausaufgaben
• Anwendung methodischer Kenntnisse und Arbeitstechniken (Umgang
mit elektronischen und Bildmedien)
Für die Zeugnisnote werden die schriftlichen Leistungen (Klassenarbeiten) sowie die
sonstigen Leistungen gleichwertig berücksichtigt.