Verzeichnis der in Schleswig-Holstein zur Teilnahme an

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Verzeichnis der in Schleswig-Holstein zur Teilnahme an
Anlage 2
Verzeichnis der in Schleswig-Holstein zur Teilnahme an der vertragsärztlichen
Versorgung ermächtigten Ärzte, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten,
Psychologischen Psychotherapeuten und Krankenhäuser
Stand: 19.09.2014
Der Zulassungsausschuss hat bei Ermächtigungen neben den enthaltenen Leistungen auch die
überweisungsberechtigten Ärzte festzulegen. Sollte die Inanspruchnahme nur durch zugelassene Ärzte,
ggf. mit Einschränkung auf einzelne Fach- oder Tätigkeitsgebiete, möglich sein, wird aus Gründen der
Lesbarkeit auf die zusätzliche Nennung der bei Vertragsärzten oder an Medizinischen Versorgungszentren
angestellten Ärzte dieser Fach- oder Tätigkeitsgebiete verzichtet, obwohl diese ebenfalls überweisungsberechtigt sind. Ermächtigte Ärzte dürfen grundsätzlich nicht an andere ermächtigte Ärzte überweisen, es
sei denn, dies ist ausdrücklich im Ermächtigungsumfang des Arztes aufgeführt, der die Überweisung
erhalten soll.
Anästhesiologie
Dithmarschen
Priv.-Doz. Dr. med. Tilman von Spiegel, Westküstenklinikum Heide, Chefarzt, Klinik für
Anästhesie u. operative Intensivmedizin, Heide,
zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung der
nachstehend aufgeführten Leistungen im Rahmen der Schmerztherapie ermächtigt:
1. diagnostische und therapeutische Blockaden peripherer Nerven sowie rückenmarksnahe
Anästhesien, ausgenommen Quaddel- und Neuraltherapie,
2. spezielle Schmerztherapie bei Therapieresistenz nach Abklärung des Grundleidens,
3. spezielle Schmerztherapie bei incurablem Grundleiden.
Im Rahmen der Ermächtigung für Schmerztherapie sind folgende Nummern des EBM
abrechenbar: 01320 und 01602 EBM sowie die Leistungen des Kapitels 30.7.2 EBM.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Westküstenklinikum Heide
nach den §§ 115a und 116b SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.09.2015 befristet.
Kiel
Dr. med. Martin Gleim, Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Oberarzt, Klinik für
Anästhesiologie, Kiel,
in folgendem Umfang ermächtigt:
Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung der nachfolgend
genannten Leistungen im Rahmen der Schmerztherapie:
1. diagnostische und therapeutische Blockaden peripherer Nerven sowie rückenmarksnahe
Anästhesien, ausgenommen Quaddel- und Neuraltherapie,
2. spezielle Schmerztherapie bei Therapieresistenz nach Abklärung des Grundleidens,
3. spezielle Schmerztherapie bei incurablem Grundleiden.
Im Rahmen dieser Ermächtigung sind folgende Nummern des EBM abrechenbar: 01602,
01620, 01621, 02100, 02360 sowie schmerztherapeutische Leistungen der Abschnitte 30.7.1
und 30.7.2 EBM.
Die Ermächtigungen beinhalten nicht solche Leistungen, die das Universitätsklinikum
Schleswig-Holstein, Campus Kiel, nach den §§ 115a und 116b SGB V abrechnen kann.
Herr Dr. Gleim, Frau Dr. Schulzeck und Herr Dr. Siebrecht rechnen gemeinsam ab.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.03.2015 befristet.
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Dr. med. Dieter Siebrecht, Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Leiter, Klinik für
Anästhesiologie, Kiel,
in folgendem Umfang ermächtigt:
Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung der nachfolgend
genannten Leistungen im Rahmen der Schmerztherapie:
1. diagnostische und therapeutische Blockaden peripherer Nerven sowie rückenmarksnahe
Anästhesien, ausgenommen Quaddel- und Neuraltherapie,
2. spezielle Schmerztherapie bei Therapieresistenz nach Abklärung des Grundleidens,
3. spezielle Schmerztherapie bei incurablem Grundleiden.
Im Rahmen dieser Ermächtigung sind folgende Nummern des EBM abrechenbar: 01602,
01620, 01621, 02100, 02360 sowie schmerztherapeutische Leistungen der Abschnitte 30.7.1
und 30.7.2 EBM.
Die Ermächtigungen beinhalten nicht solche Leistungen, die das Universitätsklinikum
Schleswig-Holstein, Campus Kiel, nach den §§ 115a und 116b SGB V abrechnen kann.
Herr Dr. Siebrecht, Frau Dr. Schulzeck und Herr Dr. Gleim rechnen gemeinsam ab.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.03.2015 befristet.
Dr. med. Sabine Schulzeck, Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Oberärztin, Klinik
für Anästhesiologie, Kiel,
in folgendem Umfang ermächtigt:
Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung der nachfolgend
genannten Leistungen im Rahmen der Schmerztherapie:
1. diagnostische und therapeutische Blockaden peripherer Nerven sowie rückenmarksnahe
Anästhesien, ausgenommen Quaddel- und Neuraltherapie,
2. spezielle Schmerztherapie bei Therapieresistenz nach Abklärung des Grundleidens,
3. spezielle Schmerztherapie bei incurablem Grundleiden.
Im Rahmen dieser Ermächtigung sind folgende Nummern des EBM abrechenbar: 01602,
01620, 01621, 02100, 02360 sowie schmerztherapeutische Leistungen der Abschnitte 30.7.1
und 30.7.2 EBM.
Die Ermächtigungen beinhalten nicht solche Leistungen, die das Universitätsklinikum
Schleswig-Holstein, Campus Kiel, nach den §§ 115a und 116b SGB V abrechnen kann.
Frau Dr. Schulzeck, Herr Dr. Siebrecht und Herr Dr. Gleim rechnen gemeinsam ab.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.03.2015 befristet.
Lübeck
Dr. med. Martin Lindig, Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Oberarzt, Klinik für
Anästhesiologie und Intensivmedizin, Lübeck,
zur Durchführung der nachstehend aufgeführten Leistungen im Rahmen der
Schmerztherapie auf Überweisung durch zugelassene Vertragsärzte ermächtigt:
1. diagnostische und therapeutische Blockaden peripherer Nerven sowie rückenmarksnahe
Anästhesien, ausgenommen Quaddel- und Neuraltherapie,
2. spezielle Schmerztherapie bei Therapieresistenz nach Abklärung des Grundleidens,
3. spezielle Schmerztherapie bei incurablem Grundleiden,
4. Verordnung von medizinischer Rehabilitation.
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Im Rahmen dieser Ermächtigung sind folgende Nummern des EBM abrechenbar: 01320,
01602, 01611, 01620, 01621 sowie schmerztherapeutische Leistungen nach der Nummer
02360 EBM sowie nach den Abschnitten 30.7.1, 30.7.2 EBM. Für die gesamte Ermächtigung
gilt eine Fallzahlbegrenzung von 300 Patienten pro Quartal.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht Leistungen, die das Universitätsklinikum SchleswigHolstein nach § 116b SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.03.2015 befristet.
Prof. Dr. med. Petra Saur, Sana Kliniken Süd, Leiterin, Zentrum für Anästhesie u.
Schmerztherapie, Lübeck,
ermächtigt zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung
der nachstehend aufgeführten Leistungen im Rahmen der Schmerztherapie auf
Überweisung durch zugelassene Vertragsärzte:
1. diagnostische und therapeutische Blockaden peripherer Nerven sowie rückenmarksnahe
Anästhesien, ausgenommen Quaddel- und Neuraltherapie,
2. spezielle Schmerztherapie bei Therapieresistenz nach Abklärung des Grundleidens,
3. spezielle Schmerztherapie bei incurablem Grundleiden.
Im Rahmen dieser Ermächtigung sind folgende Nummern des EBM abrechenbar: 01320,
01602, 01620, 01621, 02100, 02360 sowie die Leistungen der Abschnitte 30.7.1 und 30.7.2.
Die Ermächtigung beinhaltet die Überweisungsbefugnis an die Fachärzte für Radiologie zur
Durchführung von zur Diagnostik notwendiger taggleicher Untersuchungsleistungen.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die die Sana Kliniken Lübeck nach den
§ 116b SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.06.2016 befristet.
Neumünster
Dr. med. Klaus Wittmaack, Friedrich-Ebert-Krankenhaus Neumünster, Oberarzt, Klinik f.
Anästhesiologie und operat. Intensivmed., Neumünster,
ermächtigt zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung
folgender Leistungen:
1. diagnostische und therapeutische Blockaden peripherer Nerven sowie rückenmarksnahe
Anästhesien, ausgenommen Quaddel- und Neuraltherapie,
2. spezielle Schmerztherapie bei Therapieresistenz nach Abklärung des Grundleidens,
3. spezielle Schmerztherapie bei incurablem Grundleiden.
Im Rahmen der Ermächtigung für Schmerztherapie sind folgende Nummern des EBM
abrechnungsfähig: 01320, 01602, 01620, 01621, 02360 sowie Kapitel 30.7.1 und 30.7.2.
Die Ermächtigung beinhaltet die Überweisungsbefugnis an die Fachärzte für Radiologie,
Fachärzte für Nuklearmedizin, Fachärzte für Laboratoriumsmedizin und Fachärzte für
Strahlentherapie zur Durchführung von zur Diagnostik notwendigen
Untersuchungsleistungen.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Friedrich-Ebert-Krankenhaus
Neumünster nach § 116b SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.09.2015 befristet.
Nordfriesland
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Dr. med. Hans-Ralph Burow, Klinikum Nordfriesland gGmbH, Chefarzt, Abteilung für
Anästhesiologie/Intensivmedizin, Niebüll,
ermächtigt zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung
von ambulanten Anästhesieleistungen und ambulanten Bluttransfusionen nach den
Nummern 02110 und 02111 EBM.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die die Klinikum Nordfriesland gGmbH
nach den §§ 115b und 116b SGB V abrechnen kann.
Der Zulassungsausschuss stellt fest, dass es sich um eine Vollermächtigung im Sinne der
Nummer 2.3 der Allgemeinen Bestimmungen des EBM handelt.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.06.2015 befristet.
Dr. med. Jan Castan, Asklepios Nordseeklinik Westerland/Sylt, Chefarzt, Abteilung
Anästhesiologie und Intensivmedizin, Sylt OT Westerland,
ermächtigt zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung
von ambulanten Anästhesieleistungen an der Asklepios Nordseeklinik Westerland/Sylt.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die die Asklepios Nordseeklinik
Westerland/Sylt nach § 115b SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.09.2016 befristet.
Dr. med. Maria Cartellieri-Achenbach, Oberärztin, Asklepios Nordseeklinik Westerland/Sylt,
Sylt OT Westerland,
auf Überweisung durch zugelassene Vertragsärzte zur Durchführung folgender Leistungen
ermächtigt:
1. diagnostische und therapeutische Blockaden peripherer Nerven sowie rückenmarksnahe
Anästhesien, ausgenommen Quaddel- und Neuraltherapie,
2. spezielle Schmerztherapie bei Therapieresistenz nach Abklärung des Grundleidens,
3. spezielle Schmerztherapie bei incurablem Grundleiden.
Im Rahmen der Ermächtigung sind folgende Leistungen des EBM abrechenbar: 01320,
01510 - 01512, 01602, 01620, 01621, 02100, 02360, Leistungen nach den Abschnitten
30.7.1 und 30.7.2 sowie die 35100 und 35110.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.09.2015 befristet.
Ostholstein
Annette Luise Schmitz, Schön Klinik Neustadt, Oberärztin, Klinik für Anästhesie und
Intensivmedizin, Neustadt in Holstein,
ermächtigt zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung
der nachfolgend genannten Leistungen im Rahmen der Schmerztherapie:
1. diagnostische und therapeutische Blockaden peripherer Nerven sowie rückenmarksnahe
Anästhesien, ausgenommen Quaddel- und Neuraltherapie,
2. spezielle Schmerztherapie bei Therapieresistenz nach Abklärung des Grundleidens,
3. spezielle Schmerztherapie bei incurablem Grundleiden.
Im Rahmen dieser Ermächtigung sind folgende Nummern des EBM abrechenbar: 01602,
01620, 01621, 02100, 02360 sowie die Leistungen der Abschnitte 30.7.1 und 30.7.2.
Frau Schmitz ist zusätzlich berechtigt, im Zusammenhang mit den Leistungen des Abschnitts
30.7 die Leistungen der Nummern 35120 und 35140 EBM abzurechnen.
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Die Ermächtigung beinhaltet die Überweisungsbefugnis an die Ärzte folgender Fachgruppen
zur Durchführung von zur Diagnostik notwendigen Untersuchungsleistungen:
Laboratoriumsmedizin, Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie, Nuklearmedizin,
Radiologie, Strahlentherapie.
Frau Schmitz und Herr Rieckhof rechnen gemeinsam ab.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.12.2015 befristet.
Stefan Rieckhof, Schön Klinik Neustadt, Oberarzt, Klinik für Anästhesie und
Intensivmedizin, Neustadt in Holstein,
ermächtigt zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung
der nachfolgend genannten Leistungen im Rahmen der Schmerztherapie:
1. diagnostische und therapeutische Blockaden peripherer Nerven sowie rückenmarksnahe
Anästhesien, ausgenommen Quaddel- und Neuraltherapie,
2. spezielle Schmerztherapie bei Therapieresistenz nach Abklärung des Grundleidens,
3. spezielle Schmerztherapie bei incurablem Grundleiden.
Im Rahmen dieser Ermächtigung sind folgende Nummern des EBM abrechenbar: 01602,
01620, 01621, 02100, 02360, sowie die Leistungen der Abschnitte 30.7.1 und 30.7.2.
Herr Rieckhof und Frau Schmitz rechnen gemeinsam ab.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.12.2015 befristet.
Pinneberg
Priv.-Doz. Dr. med. Ernst-Peter Horn, Regio Kliniken, Chefarzt, Klinik f.Anästhesie,
Intensivmed. u. OP-Management, Pinneberg,
ermächtigt zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung
von Blutgruppenbestimmungen, Kreuzproben und Antikörpersuchtests im Zusammenhang
mit ambulanten Transfusionen. Im Rahmen dieser Ermächtigung sind folgende Nummern
des EBM abrechenbar: 32540 bis 32546, 32550 und 32556.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.06.2015 befristet.
Dr. med. Burkhard Schmieding, Regio Kliniken, Leitender Oberarzt, Klinik für Anästhesieund Intensivmedizin, Elmshorn,
zur Durchführung folgender Leistungen im Rahmen der Schmerztherapie ermächtigt:
1. diagnostische und therapeutische Blockaden peripherer Nerven sowie rückenmarksnahe
Anästhesien, ausgenommen Quaddel- und Neuraltherapie,
2. spezielle Schmerztherapie bei Therapieresistenz nach Abklärung des Grundleidens,
3. spezielle Schmerztherapie bei incurablem Grundleiden
auf Überweisung durch zugelassene Ärzte, die an der Schmerztherapie-Vereinbarung
teilnehmen, sowie auf zugelassene Ärzte folgender Fachrichtungen: Neurologie, Chirurgie,
Orthopädie, Neurochirurgie. Im Rahmen dieser Ermächtigung sind folgende Nummern des
EBM abrechenbar: 01410, 01413, 01415, 01602, 02100, 02360 und Leistungen der
Abschnitte 30.7.1 und 30.7.2. Die Ermächtigung umfasst keine Leistungen, die im Rahmen
eines Palliativ-Care-Teams erbracht und vergütet werden.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.06.2015 befristet.
6
Thomas Dahlke, Regio Kliniken, Assistenzarzt, Klinik f.Anästhesie, Intensivmed. u. OPManagement, Pinneberg,
ermächtigt zur:
Durchführung der nachstehend aufgeführten Leistungen im Rahmen der Schmerztherapie
auf Überweisung durch zugelassene Ärzte folgender Fachrichtungen: Ärzte der
bedarfsplanerischen Gruppe der Nervenärzte, Chirurgie, Orthopädie bzw. Orthopädie und
Unfallchirurgie, Innere Medizin mit Schwerpunktbezeichnung Hämatologie und Internistische
Onkologie, sowie zugelassene Ärzte, die an der Schmerztherapievereinbarung teilnehmen,
1. diagnostische und therapeutische Blockaden peripherer Nerven sowie rückenmarksnahe
Anästhesien, ausgenommen Quaddel- und Neuraltherapie,
2. spezielle Schmerztherapie bei Therapieresistenz nach Abklärung des Grundleidens,
3. spezielle Schmerztherapie bei incurablem Grundleiden.
Im Rahmen dieser Ermächtigung sind folgende Nummern abrechnungsfähig: 01602, 02100,
02360 EBM, Leistungen der Abschnitte 30.7.1 und 30.7.2 EBM, sowie für bei ihm in
Behandlung befindlichen Patienten auch die Leistung nach 35111 EBM.
Die Ermächtigung beinhaltet die Überweisungsbefugnis an die Fachärzte für Radiologie und
die Fachärzte für Laboratoriumsmedizin zur Durchführung von zur Diagnostik notwendigen
Untersuchungsleistungen ausschließlich bei taggleichen Untersuchungen.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.09.2016 befristet.
Schleswig-Flensburg
Dr. med. Georg Bollig, HELIOS Klinikum Schleswig, Oberarzt, Klinik für Anästhesie und
Intensivmedizin, Schleswig,
ermächtigt zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung
der nachstehend aufgeführten Leistungen im Rahmen der Schmerztherapie:
1.
2.
3.
4.
diagnostische und therapeutische Blockaden peripherer Nerven sowie rückenmarksnahe
Anästhesien, ausgenommen Quaddel- und Neuraltherapie,
spezielle Schmerztherapie bei Therapieresistenz nach Abklärung des Grundleidens,
spezielle Schmerztherapie bei incurablem Grundleiden.
Im Rahmen der Ermächtigung sind folgende Nummern des EBM abrechenbar: 01320,
01602, 02360.
Herr Dr. Bollig darf zusätzlich die Nummern des Abschnitts 30.7.2 EBM abrechnen.
Herr Dr. Bollig, Herr Dr. Gremmelt und Frau Dr. Krüger rechnen gemeinsam ab.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das HELIOS Klinikum Schleswig
nach den §§ 115a und 116b SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.06.2016 befristet.
Dr. med. Andreas Gremmelt, HELIOS Klinikum Schleswig, Chefarzt, Klinik für Anästhesie
und Intensivmedizin, Schleswig,
ermächtigt zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung
der nachstehend aufgeführten Leistungen im Rahmen der Schmerztherapie:
1. diagnostische und therapeutische Blockaden peripherer Nerven sowie rückenmarksnahe
Anästhesien, ausgenommen Quaddel- und Neuraltherapie,
2. spezielle Schmerztherapie bei Therapieresistenz nach Abklärung des Grundleidens,
3. spezielle Schmerztherapie bei incurablem Grundleiden.
Im Rahmen der Ermächtigung sind folgende Nummern des EBM abrechenbar: 01320,
01602, 02360.
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Herr Dr. Gremmelt darf zusätzlich die Nummern des Kapitels 30.7.2 EBM abrechnen.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das HELIOS Klinikum Schleswig
nach den §§ 115a und 116b SGB V abrechnen kann.
Herr Dr. Bollig, Herr Dr. Gremmelt und Frau Dr. Krüger rechnen gemeinsam ab.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.06.2016 befristet.
Dr. med. Gabriele Krüger, HELIOS Klinikum Schleswig, Oberärztin, Klinik für Anästhesie
und Intensivmedizin, Schleswig,
ermächtigt zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung
der nachstehend aufgeführten Leistungen im Rahmen der Schmerztherapie:
1. diagnostische und therapeutische Blockaden peripherer Nerven sowie rückenmarksnahe
Anästhesien, ausgenommen Quaddel- und Neuraltherapie,
2. spezielle Schmerztherapie bei Therapieresistenz nach Abklärung des Grundleidens,
3. spezielle Schmerztherapie bei incurablem Grundleiden.
Im Rahmen der Ermächtigung sind folgende Nummern des EBM abrechenbar: 01320,
01602, 02360.
Frau Dr. Krüger darf zusätzlich die Nummern der Kapitel 30.7.1 und 30.7.2 EBM abrechnen.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das HELIOS Klinikum Schleswig
nach den §§ 115a und 116b SGB V abrechnen kann.
Herr Dr. Bollig, Herr Dr. Gremmelt und Frau Dr. Krüger rechnen gemeinsam ab.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.06.2016 befristet.
Segeberg
Dr. med. Jochen Biecker, AK Segeberger Kliniken, Oberarzt, Klinik für Anästhesiologie,
Bad Segeberg,
ermächtigt für Narkosen bei ambulanten zahnärztlichen Behandlungen, die von Herrn Dr.
Volker Holthaus, Bad Segeberg, durchgeführt werden.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.09.2014 befristet.
Steinburg
Dr. med. Wolfram Kluge, Klinikum Itzehoe, Oberarzt, Klinik für Anästhesiologie, Itzehoe,
zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung der
nachstehend aufgeführten Leistungen im Rahmen der Schmerztherapie ermächtigt:
1. diagnostische und therapeutische Blockaden peripherer Nerven sowie rückenmarksnahe
Anästhesien, ausgenommen Quaddel- und Neuraltherapie,
2. spezielle Schmerztherapie bei Therapieresistenz nach Abklärung des Grundleidens,
3. spezielle Schmerztherapie bei incurablem Grundleiden.
Im Rahmen dieser Ermächtigung sind folgende Nummern des EBM abrechenbar: 01430,
01602, 02100, 02330, 02360 EBM sowie schmerztherapeutische Leistungen der Abschnitte
30.7.1 und 30.7.2.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Klinikum Itzehoe nach § 116b
SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.06.2015 befristet.
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Stormarn
Gunnar Lankenau, Krankenhaus Reinbek St. Adolf-Stift, Oberarzt, Abteilung für
Anästhesiologie, Reinbek,
zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung der
nachstehend aufgeführten Leistungen im Rahmen der Schmerztherapie ermächtigt:
1. diagnostische und therapeutische Blockaden peripherer Nerven sowie rückenmarksnahe
Anästhesien, ausgenommen Quaddel- und Neuraltherapie,
2. spezielle Schmerztherapie bei Therapieresistenz nach Abklärung des Grundleidens,
3. spezielle Schmerztherapie bei incurablem Grundleiden.
Im Rahmen der Ermächtigung sind folgende Nummern des EBM abrechenbar: 01602, 01620
und 01621 sowie schmerztherapeutische Leistungen der Abschnitte 30.7.1 und 30.7.2 EBM.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Krankenhaus Reinbek St.
Adolf-Stift nach § 115 a SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.09.2015 befristet.
Arzt
Kiel
Dr. med. Andreas Dabelstein, Kiel,
zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung auf Überweisung durch Vertragsärzte
zur Durchführung von Leistungen auf dem Gebiet der Sexualmedizin einschließlich
gegebenenfalls erforderlich werdender Psychotherapieleistungen in 24105 Kiel, Feldstraße
111, ermächtigt. In zu begründenden Fällen ist der Direktzugang möglich.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.12.2014 befristet.
Prof. Dr. med. Dietrich Kabelitz, Kiel,
in folgendem Umfang ermächtigt:
Isolierung von Blut-Lymphozyten sowie Immunisierung bei Frauen, die an habituellen
Spontanaborten leiden, oder bei Sterilität nach Ausschluss aller 'klassischen'
gynäkologischen oder genetischen Ursachen auf Überweisung durch zugelassene Ärzte
folgender Fachrichtungen: Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Humangenetik. Im Rahmen
dieser Ermächtigung sind folgende Nummern des EBM abrechenbar: 01600, 01601, 12210,
32510.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.03.2015 befristet.
Prof. Dr. med. Hartmut Bosinski, Kiel,
zur Durchführung von Leistungen auf dem Gebiet der Sexualmedizin bzw. zu den in diesem
Zusammenhang erforderlich werdenden Psychotherapieleistungen in 24105 Kiel,
Dreiecksplatz 5, auf Überweisung durch zugelassene Vertragsärzte ermächtigt. In zu
begründenden Einzelfällen ist Herr Prof. Bosinski berechtigt, Leistungen im Rahmen der
Ermächtigung auf direktem Zugang zu erbringen. Die Ermächtigung umfasst auch
Leistungen nach den Nummern 04350 und 04352 EBM.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.09.2018 befristet.
9
Prof. Dr. med. Ulrike Nowak-Göttl, Universitätsklinikum S-H, Campus Kiel, Oberärztin, I.
Med. Klinik, Kiel,
ermächtigt zur Durchführung von konsiliarischen Beratungen und Untersuchungen von
Patienten mit Gerinnungsstörungen zur Abklärung des weiteren diagnostischen und
therapeutischen Vorgehens auf Überweisung durch zugelassene Vertragsärzte. Im Rahmen
dieser Ermächtigung sind die Nummern 01321 und 01602 EBM abrechenbar.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Universitätsklinikum
Schleswig-Holstein, Campus Kiel, nach den §§ 115a und 116b SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.06.2015 befristet.
Lübeck
Dr. med. Daniela Manner, Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Oberärztin,
Gerinnungszentrum, Lübeck,
ermächtigt zur Durchführung von konsiliarischen Beratungen und Untersuchungen von
Patienten mit Gerinnungsstörungen zur Abklärung des weiteren diagnostischen und
therapeutischen Vorgehens auf Überweisung durch zugelassene Ärzte folgender
Fachrichtungen: Innere Medizin, Schwerpunkt Hamätologie und Internistische Onkologie
oder Kardiologie oder Angiologie, Laboratoriumsmedizin. Im Rahmen dieser Ermächtigung
sind die Nummern 01321 und 01602 EBM abrechenbar.
Die Ermächtigung beinhaltet die Überweisungsbefugnis an die Fachärzte folgender
Fachgruppen: Laboratoriumsmedizin zur Durchführung von allgemeinen und speziellen
Laboruntersuchungen, Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie, Transfusionsmedizin, zur
Durchführung von zur Diagnostik notwendigen Untersuchungsleistungen.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Universitätsklinikum
Schleswig-Holstein Campus Lübeck nach den §§ 115a und 116b SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.06.2016 befristet.
Birgit Gütte, Lübeck,
ermächtigt zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung zur Durchführung von
Substitutionsbehandlungen gemäß den Nummern 01950 bis 01952 EBM sowie zur
Durchführung von Leistungen nach den Nummern 32137, 32140, 32141, 32142, 32143,
32144, 32145, 32146, 32147, 32148 EBM.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.09.2016 befristet.
Dr. med. Kai Wendt, Lübeck,
ermächtigt zur Durchführung von Substitutionsbehandlungen gemäß den Nummern 01950
bis 01952 EBM sowie zur Durchführung von Leistungen nach den Nummern 32137, 32140,
32141, 32142, 32143, 32144, 32145, 32146, 32147 und 32148 EBM sowie 99033 A.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.09.2015 befristet.
Ostholstein
Henning Christoph Bostelmann, Süsel,
ermächtigt zur vertragsärztlichen Versorgung von Patienten der Phase F im Pflegeheim
Middelburg mit einem Pauschalvergütungssatz pro Quartal von € 50,00.
Heilmittel dürfen grundsätzlich durch ihn nicht verordnet werden.
Dies gilt unter Beachtung der vorrangigen Verpflichtung des Pflegeheims zur mobilisierenden
Pflege nicht für die Verordnung von Leistungen der Logopädie, Ergotherapie, Physiotherapie
einschließlich Krankengymnastik, Verordnung von Sondenkost und Rollstühlen durch ihn.
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Die Ermächtigung beinhaltet die Überweisungsbefugnis an die Fachärzte für
Laboratoriumsmedizin, Fachärzte für Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie und
Fachärzte für Radiologie zur Durchführung von zur Diagnostik notwendigen
Untersuchungsleistungen.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.09.2016 befristet.
Rendsburg-Eckernförde
Viktor Tabert, Rickert,
ermächtigt am Therapiezentrum in Rickert GmbH & Co. KG zur ärztlichen Versorgung der
Bewohner dieses Therapiezentrums zu einem Pauschalhonorar von € 50,00 pro Patient und
Quartal mit der Maßgabe, dass Heilmittelverordnungen nicht erbracht werden dürfen.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.09.2015 befristet.
Augenheilkunde
Kiel
Dr. med. Bernhard Nölle, Universitätsklinikum S-H, Campus Kiel, stellvertr. Direktor, Klinik
für Augenheilkunde, Kiel,
ermächtigt zur Durchführung der Diagnose und der Therapie von Erkrankungen des Auges
und seiner Adnexe auf Überweisung durch zugelassene Fachärzte für Augenheilkunde.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Universitätsklinikum
Schleswig-Holstein nach den §§ 115a, 115b und 116b SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.09.2015 befristet.
Dr. med. Christian Helmut Kandzia, Universitätsklinikum S-H, Campus Kiel, Oberarzt,
Klinik für Augenheilkunde, Kiel,
ermächtigt zur Durchführung der Diagnose und der Therapie von Erkrankungen des Auges
und seiner Adnexe auf Überweisung durch zugelassene Fachärzte für Augenheilkunde.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Universitätsklinikum
Schleswig-Holstein nach den §§ 115a, 115b und 116b SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.09.2015 befristet.
Chirurgie
Dithmarschen
Dr. med. Klaus-Dieter Luitjens, Westküstenklinikum Heide, Chefarzt, Klinik für
Unfallchirurgie und Orthopädie, Heide,
ermächtigt zur einmaligen Untersuchung bzw. Beratung von Patienten mit Erkrankungen des
Bewegungsapparates oder Folgezuständen nach Unfällen auf Überweisung durch
zugelassene Ärzte folgender Fachrichtungen: Chirurgie, Orthopädie bzw. Orthopädie und
Unfallchirurgie.
Im Rahmen der Ermächtigung sind lediglich die Nummern 01321 und 01602 EBM
abrechenbar.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Westküstenklinikum Heide
nach den §§ 115a und 116b SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.12.2015 befristet.
Flensburg
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Dr. med. Franz-Joseph Bartmann, Malteser Krankenhaus St. Franziskus-Hospital,
Oberarzt, Klinik für Chirurgie, Flensburg,
ermächtigt zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung
folgender Leistungen:
1. Allgemeine Stomaberatung und Anleitung zur Irrigationsbehandlung,
2. Diagnostik und konservative Behandlung der analen Inkontinenz. In diesem
Zusammenhang sind die Nummern 30610 und 30611 EBM abrechenbar.
3. Nachsorge nach operativen Korrektureingriffen am Analorgan.
Im Rahmen der Ermächtigung sind im Übrigen folgende Nummern des EBM abrechenbar:
01321, 30420 und 30600.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Malteser Krankenhaus St.
Franziskus-Hospital in Flensburg nach den §§ 115a, 115b und 116b SGB V abrechnen kann.
Im Zusammenhang mit § 116b SGB V sind insbesondere keine Leistungen im Rahmen der
Behandlung von Patienten mit gastrointestinalen Tumoren bzw. Tumoren in der Bauchhöhle
nach folgenden ICD-10 abrechenbar: C15 bis C26, C45.1, C47.4, C47.5, C48.1, C48.2,
C48.8, C49.4, C73, C74.-, C75.0 C76.2, nur familiäre adenomatöse Polyposis (FAP) und
erblich nicht-polyposes kolorektales Karzinom (HNPCC) D12.-, K22.7.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.06.2015 befristet.
Dr. med. Thorsten Lange, Ev.-luth. Diakonissenkrankenhaus, Chefarzt, Klinik für
Unfallchirurgie und Orthopädie, Flensburg,
ermächtigt zur Durchführung von konsiliarischen Untersuchungen und Beratungen bei
speziellen unfallchirurgischen Fragestellungen zur Abklärung des weiteren diagnostischen
und therapeutischen Vorgehens auf Überweisung durch zugelassene Ärzte folgender
Fachrichtungen: Chirurgie, Orthopädie. Die notwendigen Verband- und Gipswechseln sind
Bestandteil der Ermächtigung. Im Rahmen dieser Ermächtigung sind die Nummern 01321,
01602 und 02350 EBM abrechenbar.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die die Ev.-luth. Diakonissenanstalt
Flensburg nach den §§ 115a und 116b SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.12.2014 befristet.
Dr. med. Christian Hansen, Ev.-luth. Diakonissenkrankenhaus, Chefarzt, Klinik für Handund Plastische Chirurgie, Flensburg,
ermächtigt zur Durchführung von konsiliarischen Beratungen und Untersuchungen auf den
Gebieten der Plastischen Chirurgie und der Handchirurgie zur Abklärung des weiteren
diagnostischen und therapeutischen Vorgehens auf Überweisung durch zugelassene Ärzte
folgender Fachrichtungen: Chirurgie, Orthopädie bzw. Orthopädie und Unfallchirurgie. Im
Rahmen dieser Ermächtigung sind die Nummern 01321 und 01602 EBM abrechenbar.
Die Ermächtigung beinhaltet die Überweisungsbefugnis an die Fachärzte für Radiologie zur
Durchführung von zur Diagnostik notwendigen Untersuchungsleistungen.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Ev.-Luth. Diakonissenkrankenhaus Flensburg nach den §§ 115a und 116b SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.06.2016 befristet.
Dr. med. Knut Peer Walluscheck, Ev.-luth. Diakonissenkrankenhaus, Chefarzt, Klinik für
Gefäßchirurgie, Flensburg,
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zur Durchführung von konsiliarischen Untersuchungen und Beratungen zur Abklärung des
weiteren diagnostischen und therapeutischen Vorgehens bei gefäßchirurgischen
Problemfällen auf Überweisung durch zugelassene Vertragsärzte ermächtigt. Im Rahmen
dieser Ermächtigung sind die Nummern 01321, 01602 und 02310 EBM abrechenbar.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Ev.-luth.
Diakonissenkrankenhaus Flensburg nach den §§ 115a und 116b SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.06.2015 befristet.
Herzogtum Lauenburg
Dr. med. Andreas Schmid, DRK-Krankenhaus Mölln-Ratzeburg, Chefarzt, Chirurgische
Abteilung, Ratzeburg,
ist in folgendem Umfang ermächtigt:
1. Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung von
konsiliarischen Untersuchungen und Beratungen zur Abklärung des weiteren
diagnostischen und therapeutischen Vorgehens bei Problemfällen der Visceralchirurgie.
In diesem Zusammenhang sind die Nummern 01321 und 01602 EBM abrechenbar.
2. Teilnahme an den multidisziplinären Fallkonferenzen im Rahmen der Früherkennung von
Brustkrebs durch Mammographie-Screening gemäß § 21 Abs. 1 Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV.
Insoweit ist lediglich die Nummer 01758 EBM abrechenbar.
Die Ermächtigung beinhaltet die Überweisungsbefugnis an Fachärzte für Pathologie zur
Durchführung von Befundungen.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das DRK-Krankenhaus MöllnRatzeburg nach § 115a SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.12.2015 befristet.
Michael Kock, DRK-Krankenhaus Mölln-Ratzeburg, Oberarzt, Chirurgische Abteilung,
Ratzeburg,
zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis als Facharzt für Chirurgie in
Ratzeburg ermächtigt.
Die Ermächtigung beinhaltet die Überweisungsbefugnis an die Fachärzte folgender
Fachgruppen: Laboratoriumsmedizin, Pathologie, Radiologie, Mikrobiologie und
Infektionsepidemiologie zur Durchführung von zur Diagnostik notwendigen
Untersuchungsleistungen.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das DRK-Krankenhaus MöllnRatzeburg nach den §§ 115a und 115b SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.12.2014 befristet.
Dr. med. Bernhard Röthig, DRK-Krankenhaus Mölln-Ratzeburg, Oberarzt, Chirurgische
Abteilung, Ratzeburg,
ermächtigt zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung
von konsiliarischen Untersuchungen und Beratungen zur Abklärung des weiteren
diagnostischen und therapeutischen Vorgehens bei Problemfällen der Gefäßchirurgie. Im
Rahmen der Ermächtigung sind die Nummern 01321 und 01602 EBM abrechenbar.
Die Ermächtigung beinhaltet die Überweisungsbefugnis an die Fachärzte folgender
Fachgruppen: Laboratoriumsmedizin zur Durchführung einer Blutuntersuchung und
bakteriologischen Untersuchung, Radiologie zur Durchführung einer Angiographie,
Pathologie zur Durchführung von Befundungen.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das DRK-Krankenhaus MöllnRatzeburg nach § 115a SGB V abrechnen kann.
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Die Ermächtigung ist bis zum 31.12.2015 befristet.
Dr. med. Frank Templin, Johanniter-Krankenhaus, Chefarzt, Chirurgische Abteilung,
Geesthacht,
zur Durchführung folgender Leistungen auf Überweisung durch zugelassene Vertragsärzte
ermächtigt:
1. Durchführung von konsiliarischen Untersuchungen und Beratungen nach den Nummern
01321 und 01602 EBM zur Abklärung des weiteren diagnostischen und therapeutischen
Vorgehens,
2. Sonografische Untersuchungen des Enddarms nach den Nummern 33081 und 33090
EBM.
Die Ermächtigung beinhaltet die Überweisungsbefugnis an die Fachärzte für Radiologie zur
Durchführung von zur Diagnostik notwendigen Untersuchungsleistungen.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Johanniter-Krankenhaus
Geesthacht nach den §§ 115a oder 116b SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.06.2016 befristet.
Kiel
Dr. med. Markus Siggelkow, Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Oberarzt, Klinik für
Herz- und Gefäßchirurgie, Kiel,
ermächtigt zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung
von Leistungen nach den Nummern 01321, 01602, 02100, 30500, 33060, 33061 und 33076
EBM. Die Ermächtigung erstreckt sich auf folgende Diagnosebereiche:
1.
2.
3.
4.
5.
Patienten mit thorakalen Aneurysmen,
Patienten mit Aneurysmen im Abdomen,
Patienten mit Carotisstenosen,
Patienten mit sogenannten Isthmusstenosen im Thorax, d. h. angeborene Verengungen,
sehr seltene Erkrankungen der Schlagadern, wie etwa 'Thoracic Outlet-Syndrom'
(Kompression der Achselschlagadern durch überzählige Rippen),
6. Patienten mit arteriovenösen Fisteln (keine Dialyseshunts),
7. Patienten vor und nach Operationen an peripheren Gefäßen auf Überweisung durch
Vertragsärzte, die selbst Leistungen nach den Nummern 30500, 33060, 33061 und
33076 EBM erbringen dürfen und tatsächlich abrechnen.
Die Ermächtigung beinhaltet die Überweisungsbefugnis an die Fachärzte für Radiologie zur
Durchführung von zur Diagnostik notwendigen Untersuchungsleistungen ausschließlich bei
taggleichen Untersuchungen.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Universitätsklinikum
Schleswig-Holstein, Campus Kiel, nach den §§ 115a und 116b SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.06.2016 befristet.
Priv.-Doz. Dr. med. habil. Felix Braun, Universitätsklinikum S-H, Campus Kiel, Oberarzt,
Klinik für Allgemeine Chirurgie u. Thoaxchirurgie, Kiel,
ermächtigt zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Versorgung von
Patienten vor und nach Nieren-, Pankreas-, Dünndarm- und/oder Lebertransplantationen. In
diesem Zusammenhang sind folgenden Leistungen des EBM abrechenbar: 01321, 07320
sowie sonographische Leistungen, sofern dafür eine Genehmigung durch die
Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein erteilt wurde.
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Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Universitätsklinikum
Schleswig-Holstein, Campus Kiel, nach den §§ 115a und 116b SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.03.2015 befristet.
Lübeck
Dr. med. Horst Heinrich Aschoff, Sana Kliniken Süd, Chefarzt, Klinik für Plastische, Handund Rek. Chirurgie, Lübeck,
ermächtigt zur Durchführung von konsiliarischen Leistungen auf dem Gebiet der
Handchirurgie und der Plastischen Chirurgie auf Überweisung durch zugelassene Ärzte
folgender Fachrichtungen: Chirurgie, Orthopädie. Im Rahmen dieser Ermächtigung sind die
Nummern 01321 und 01602 EBM abrechenbar.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die die Sana Kliniken Süd, Lübeck,
nach den §§ 115a und 116b SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.12.2014 befristet.
Neumünster
Alexander Horst Selch, Friedrich-Ebert-Krankenhaus Neumünster, Leitender Arzt,
Abteilung für Gefäßchirurgie, Neumünster,
ermächtigt zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung
von konsiliarischen Untersuchungen und Beratungen im Rahmen der
Schwerpunktbezeichnung 'Gefäßchirurgie' zur Abklärung des weiteren diagnostischen und
therapeutischen Vorgehens. Postoperative Kontrollen im Rahmen der Ermächtigung sind auf
einen Zeitraum von einem Jahr begrenzt. Im Rahmen dieser Ermächtigung sind die
Nummern 01321 und 01602 EBM abrechenbar.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Friedrich-Ebert-Krankenhaus
Neumünster nach den §§ 115a und 115b SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.12.2014 befristet.
Nordfriesland
Dr. med. Klaus Andreas Haug, Klinikum Nordfriesland gGmbH, Oberarzt, Chirurgische
Abteilung, Husum,
zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung
konsiliarischer Beratungen und Untersuchungen zur Abklärung des weiteren diagnostischen
und therapeutischen Vorgehens in gefäßchirurgischen Fällen ermächtigt. Im Rahmen dieser
Ermächtigung sind folgende Nummern des EBM abrechenbar: 01321, 01602, 30500, 33061,
33070, 33072, 33073, 33075 und 33076.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die die Klinikum Nordfriesland gGmbH
nach den §§ 115a und 116b SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.09.2015 befristet.
Dr. med. Jochen Caesar, Klinikum Nordfriesland gGmbH, Ltd.Oberarzt u. stv.Direktor,
Chirurgische Abteilung, Niebüll,
ermächtigt auf Überweisung durch zugelassene Vertragsärzte zur Durchführung von
konsiliarischen Beratungen und Untersuchungen zur Abklärung des weiteren diagnostischen
und therapeutischen Vorgehens für handchirurgische Fälle. Im Rahmen dieser Ermächtigung
sind die Nummern 01321, 01602 und 02350 EBM abrechenbar.
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Herr Dr. Caesar ist im Rahmen seiner Ermächtigung berechtigt an den ermächtigten Arzt
Dirk Burchardt, Klinikum Nordfriesland gGmbH, Ärztlicher Leiter, Radiologische Abteilung,
Niebüll, zur Durchführung diverser Leistungen im Rahmen des jeweils geltenden
Ermächtigungsumfanges von Herrn Burchardt zu überweisen.
Die Ermächtigung beinhaltet die Überweisungsbefugnis an die Fachärzte für Radiologie zur
Durchführung von zur Diagnostik notwendigen Untersuchungsleistungen.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die die Klinikum Nordfriesland gGmbH,
Klinik Niebüll, nach § 115a SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.06.2016 befristet.
Dr. med. Albert Scheidt, Nebel,
ermächtigt zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung
von Untersuchungen zur Vorbeugung, Erkennung und Behandlung von Erkrankungen der
Blutgefäße. In diesem Zusammenhang sind folgende Nummern des EBM abrechenbar:
01321, 02310, 02312, 07340, 30500, 30501, 33042, 33070, 33072, 33073 und 33075.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.09.2015 befristet.
Dr. med. Hans-Hermann Körner, Asklepios Nordseeklinik Westerland/Sylt, Leiter,
Abteilung für Gefäßchirurgie, Sylt OT Westerland,
ermächtigt zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung
von gefäßchirurgischen Leistungen. Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen,
die die Asklepios Nordseeklinik Westerland/Sylt nach den §§ 115a und 115b SGB V
abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.12.2014 befristet.
Ostholstein
Prof. Dr. med. Josef Hoch, Schön Klinik Neustadt, Chefarzt, Klinik für Hand-, Brust- und
Plastische Chirurgie, Neustadt in Holstein,
ermächtigt zur Durchführung von konsiliarischen Untersuchungen und Beratungen zur
Abklärung des weiteren diagnostischen und therapeutischen Vorgehens auf Überweisung
durch zugelassene Ärzte folgender Fachrichtungen: Chirurgie, Haut- und
Geschlechtskrankheiten, Orthopädie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Neurologie und
Innere Medizin mit Schwerpunkt Hämatologie bzw. Hämatologie und Internistische
Onkologie. Im Rahmen dieser Ermächtigung sind die Nummern 01321 und 01602 EBM
abrechenbar. Herr Dr. Hoch kann im Rahmen dieser Ermächtigung Röntgenleistungen in
besonders zu begründenden Einzelfällen durchführen.
Die Ermächtigung beinhaltet die Überweisungsbefugnis an die Fachärzte folgender
Fachgruppen: Neurologie, Radiologie, Nuklearmedizin zur Durchführung von zur Diagnostik
notwendigen Untersuchungsleistungen.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die die Schön Klinik Neustadt nach
§ 115a SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.12.2015 befristet.
Dr. med. Holger Jens Branke, Sana Kliniken Ostholstein GmbH, Leitender Arzt,
Chirurgische Ambulanz, Oldenburg,
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zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis als Facharzt für Chirurgie in
Oldenburg ermächtigt.
Die Ermächtigung beinhaltet die Überweisungsbefugnis an die Fachärzte folgender
Fachgruppen: Laboratoriumsmedizin, Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie,
Nuklearmedizin, Pathologie, Radiologie bzw. Radiologische Diagnostik und Strahlentherapie
zur Durchführung von zur Diagnostik notwendigen Untersuchungsleistungen.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die die Sana Kliniken Ostholstein
GmbH nach den §§ 115a und 115b SGB V abrechnen kann.
Der Zulassungsausschuss stellt fest, dass es sich um eine Vollermächtigung im Sinne der
Nummer 2.3 der Allgemeinen Bestimmungen des EBM handelt.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.03.2016 befristet.
Dr. med. Andreas Volkmann, Sana Kliniken Ostholstein GmbH, Oberarzt, Abteilung für
Hand- und Mikrochirurgie, Oldenburg in Holstein,
zur Durchführung von konsiliarischen Untersuchungen und Beratungen nach den Nummern
01321 und 01602 EBM zur Abklärung des weiteren diagnostischen und therapeutischen
Vorgehens bei handchirurgischen Fragestellungen auf Überweisung durch zugelassene
Ärzte folgender Fachrichtungen ermächtigt: Chirurgie, Orthopädie, bzw. Orthopädie und
Unfallchirurgie, Neurologie, Innere Medizin mit der Schwerpunktbezeichnung
Rheumatologie. Die Ermächtigung beinhaltet auch Röntgenleistungen in besonders zu
begründenden Einzelfällen.
Die Ermächtigung erstreckt sich nicht auf solche Leistungen, die gemäß § 115a SGB V
erbracht werden.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.12.2014 befristet.
Pinneberg
Dr. med. Holger Uhlig, Leitender Arzt, Paracelsus-Nordseeklinik Helgoland, Helgoland,
zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis als Facharzt für Chirurgie auf
Helgoland ermächtigt. Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die die
Paracelsus-Nordseeklinik Helgoland nach den §§ 115a und 115b SGB V abrechnen kann.
Der Zulassungsausschuss stellt fest, dass es sich um eine Vollermächtigung im Sinne der
Nummer 2.3 der Allgemeinen Bestimmungen des EBM handelt.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.03.2017 befristet.
Dr. med. Ulf Niemann, Regio Kliniken, Chefarzt, Klinik f. Allgemein-, Visceral- u.
Gefäßchirurgie, Elmshorn,
ermächtigt zur konsiliarischen Beratung und Untersuchung zur Abklärung des weiteren
diagnostischen und therapeutischen Vorgehens gemäß den Nummern 01321 und 01602
EBM
1. bei viszeralchirurgischen und unfallchirurgischen Fragestellungen auf Überweisung durch
zugelassene Ärzte folgender Fachrichtungen: Chirurgie, Orthopädie,
2. bei gefäßchirurgischen Problemen auf Überweisung durch zugelassene Vertragsärzte.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Regio Klinikum Elmshorn nach
§ 115a SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.12.2014 befristet.
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Dr. med. Jan-Peter Siegers, Helgoland,
ermächtigt zur Durchführung einer mindestens einmal im Monat durchzuführenden
phlebologischen Sprechstunde auf Helgoland von Patienten mit Wohnsitz auf Helgoland auf
Überweisung durch die auf Helgoland zugelassenen Ärzte. In diesem Zusammenhang sind
die Nummern 01321, 30500, 33072 und 33075 EBM abrechenbar.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.09.2016 befristet.
Dr. med. Marc Philipp Muhl, Regio Kliniken, Chefarzt, Klinik für Hand-, Fuß- und
Mikrochirurgie, Elmshorn,
ermächtigt zur Durchführung von konsiliarischen Beratungen und Untersuchungen zur
Abklärung des weiteren diagnostischen und therapeutischen Vorgehens im Rahmen der
Behandlung von Patienten mit hand- und fußchirurgischen Erkrankungen auf Überweisung
durch zugelassene Ärzte folgender Fachrichtungen: Chirurgie, Orthopädie bzw. Orthopädie
und Unfallchirurgie. Im Rahmen dieser Ermächtigung sind lediglich die Nummern 01321 und
02350 EBM abrechenbar.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Regio Klinikum Elmshorn nach
§ 115 a SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.03.2015 befristet.
Rendsburg-Eckernförde
Dr. med. Jens-Henning Wacks, imland Klinik Rendsburg, Leitender Oberarzt, Abteilung
Gefäß- und Thoraxchirurgie, Rendsburg,
zur Durchführung von konsiliarischen Beratungen und Untersuchungen zur Abklärung des
weiteren diagnostischen und therapeutischen Vorgehens auf Überweisung durch
zugelassene Vertragsärzte ermächtigt. Im Rahmen der Ermächtigung sind die Nummern
01321, 01602, 02310 EBM abrechenbar. Die Ermächtigung wird auf 250 Fälle pro Quartal
beschränkt. Die Beschränkung auf die vorgenannte Fallzahl gilt nicht, sofern die
vorgenannten Leistungen auf Überweisung durch zugelassene Ärzte folgender
Fachrichtungen durchgeführt werden: Chirurgie, Orthopädie, Neurologie und
dopplersonographisch tätige Ärzte.
Die Ermächtigung beinhaltet die Überweisungsbefugnis an Fachärzte für Radiologie zur
Durchführung von Angiographien.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die die imland Klinik Rendsburg nach
den §§ 115a und 116b SGB V abrechnen kann.
Herr Dr. Djibey und Herr Dr. Wacks rechnen gemeinsam ab.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.12.2015 befristet.
Dr. med. Issifi Djibey, imland Klinik Rendsburg, Chefarzt, Abteilung Gefäß- und
Thoraxchirurgie, Rendsburg,
zur Durchführung von konsiliarischen Beratungen und Untersuchungen zur Abklärung des
weiteren diagnostischen und therapeutischen Vorgehens auf Überweisung durch
zugelassene Vertragsärzte ermächtigt. Im Rahmen der Ermächtigung sind die Nummern
01321, 01602, 02310 EBM abrechenbar. Die Ermächtigung wird auf 250 Fälle pro Quartal
beschränkt. Die Beschränkung auf die vorgenannte Fallzahl gilt nicht, sofern die
vorgenannten Leistungen auf Überweisung durch zugelassene Ärzte folgender
Fachrichtungen durchgeführt werden: Chirurgie, Orthopädie, Neurologie und
dopplersonographisch tätige Ärzte.
Die Ermächtigung beinhaltet die Überweisungsbefugnis an Fachärzte für Radiologie zur
Durchführung von Angiographien.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die die imland Klinik Rendsburg nach
den §§ 115a und 116b SGB V abrechnen kann.
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Herr Dr. Djibey und Herr Dr. Wacks rechnen gemeinsam ab.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.12.2015 befristet.
Steinburg
Dr. med. Jörn Pfeiffenberger, Klinikum Itzehoe, Sektionsleiter, Klinik für Allgemein-, Gefäßu. Viszeralchirurgie, Itzehoe,
ermächtigt zur Durchführung von konsiliarischen Beratungen und Untersuchungen zur
Abklärung des weiteren diagnostischen und therapeutischen Vorgehens auf dem Gebiet der
Gefäßchirurgie auf Überweisung durch zugelassene Fachärzte folgender Fachrichtungen:
Chirurgie, Innere Medizin (fachärztlich), Haut- und Geschlechtskrankheiten.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Klinikum Itzehoe nach den
§§ 115a oder 116b SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.06.2015 befristet.
Stormarn
Dr. med. Christian Kugler, LungenClinic Grosshansdorf, Chefarzt, Thoraxchirurgie,
Großhansdorf,
zur Durchführung von konsiliarischen Beratungen und Untersuchungen zur Abklärung des
weiteren diagnostischen und therapeutischen Vorgehens im Rahmen der Krankheitsbilder
des thoraxchirurgischen Bereiches auf Überweisung durch zugelassene Ärzte folgender
Fachrichtungen ermächtigt: Chirurgie, Lungen- und Bronchialheilkunde, Innere Medizin mit
Schwerpunktbezeichnung Pneumologie/Pulmologie, Innere Medizin mit
Schwerpunktbezeichnung Hämatologie bzw. Hämatologie und Internistische Onkologie. Zu
der Ermächtigung gehören auch therapeutische Maßnahmen aus dem Bereich der
Thoraxchirurgie.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die die LungenClinic Grosshansdorf
nach den §§ 115a, 115b und 116b SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.06.2015 befristet.
Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Dithmarschen
Dr. med. Thomas Michael Kunz, Westküstenklinikum Heide, Chefarzt, Frauenklinik, Heide,
in folgendem Umfang ermächtigt:
1. Durchführung von Leistungen nach der Nummer 01780 EBM auf Überweisung durch
Vertragsärzte,
2. Leistungserbringung im gesamten Fachgebiet der Frauenheilkunde und Geburtshilfe auf
Überweisung durch zugelassene Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe,
3. Teilnahme an den multidisziplinären Fallkonferenzen gemäß § 21 Abs. 1 Anlage 9.2
BMV-Ä/EKV. Im Rahmen dieses Teils der Ermächtigung ist die Nummer 01758 EBM
abrechenbar.
4. Durchführung von Leistungen gemäß der Nummer 99361 der Anlage 10 des
Versorgungsvertrages nach § 73c SGB V über Qualitätsgesicherte Mammadiagnostik
(QuaMaDi).
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Westküstenklinikum Heide
nach den §§ 115a, 115b und 116b SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.12.2015 befristet.
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Flensburg
Dr. med. Horst Ostertag, Ev.-luth. Diakonissenkrankenhaus, Chefarzt, Frauenklinik,
Flensburg,
ermächtigt zur Teilnahme an den multidisziplinären Fallkonferenzen im Rahmen der
Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening gemäß § 21 Abs. 1
Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV. Im Rahmen dieser Ermächtigung ist nur die Nummer 01758 EBM
abrechenbar.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.03.2016 befristet.
Herzogtum Lauenburg
Dr. med. Klaus von Oertzen, Johanniter-Krankenhaus, Chefarzt, Frauenklinik, Geesthacht,
ermächtigt zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung zur Durchführung folgender
Leistungen:
1. Durchführung von Leistungen nach der Nummer 01780 EBM auf Überweisung durch
zugelassene Vertragsärzte, die Patientinnen im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge
betreuen,
2. Durchführung der Mammasonographie, gegebenenfalls einschließlich
Gewebe¬entnahme, zwecks Abklärung des weiteren Vorgehens bei
• weiblichen Patienten: auf Überweisung durch zugelassene Fachärzte für
Frauenheilkunde und Geburtshilfe, zugelassene onkologisch tätige
Vertragsärzte und zugelassene Fachärzte für Radiologie,
• männlichen Patienten: auf Überweisung durch zugelassene Ärzte folgender
Fachrichtungen: Allgemeinmedizin, Chirurgie, Radiologie, Innere Medizin,
Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Haut- und Geschlechtskrankheiten.
3. ambulante Betreuung von Patientinnen mit Risikoschwangerschaften auf Überweisung
durch zugelassene Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe,
4. Teilnahme an den multidisziplinären Fallkonferenzen im Rahmen der Früherkennung von
Brustkrebs durch Mammographie-Screening gemäß § 21 Abs. 1 Anlage 9.2 BMV Ä.
Insoweit ist lediglich die Nummer 01758 EBM abrechenbar,
5. Durchführung der Mammographie bei Frauen und Männern einschließlich weiterer
notwendiger Untersuchungen (in diesem Zusammenhang sind folgende Nummern
abrechenbar: 34260, 34270, 34271, 34272, 34273, 34275 EBM) auf Überweisung von
Ärzten folgender Fachrichtungen bei
• weiblichen Patienten: Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Radiologie, Hautund Geschlechtskrankheiten, Innere Medizin sowie Innere Medizin mit der
Schwerpunkt-bezeichnung Hämatologie und Internistische Onkologie,
• männlichen Patienten: Allgemein¬medizin, Chirurgie, Radiologie, Innere
Medizin, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Haut- und
Geschlechtskrankheiten.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Johanniter-Krankenhaus
Geesthacht nach den §§ 115a, 115b und 116b SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.06.2015 befristet.
Dr. med. Martin Neuß, Johanniter-Krankenhaus, Oberarzt, Frauenklinik, Geesthacht,
in folgendem Umfang ermächtigt:
1. Durchführung von Leistungen nach der Nummer 01780 EBM auf Überweisung durch
zugelassene Vertragsärzte,
2. Durchführung der fetomaternalen Dopplersonographie (Nummer 01775 EBM) auf
Überweisung durch zugelassene Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe.
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Die Ermächtigung beinhaltet keine Leistungen, die das Johanniter-Krankenhaus Geesthacht
nach den §§ 115a oder 116b SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.12.2015 befristet.
Kiel
Dr. med. André Hohn, Städtisches Krankenhaus Kiel, Leitender Oberarzt, Frauenklinik,
Kiel,
zur Durchführung von Leistungen nach der Nummer 01780 EBM auf Überweisung durch
zugelassene Vertragsärzte ermächtigt.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.03.2016 befristet.
Priv.-Doz. Dr. med. Felix Franz Georg Hilpert, Universitätsklinikum S-H, Campus Kiel,
Leitender Oberarzt, Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe, Kiel,
zur Teilnahme an den multidisziplinären Fallkonferenzen gemäß § 21 Abs. 1 der Anlage 9.2
BMV-Ä nach der Nummer 01758 EBM ermächtigt.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.06.2015 befristet.
Dr. med. Holger Eidtmann, Universitätsklinikum S-H, Campus Kiel, Leitender Oberarzt,
Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe, Kiel,
ermächtigt zur Teilnahme an den multidisziplinären Fallkonferenzen gemäß § 21 Abs. 1
Anlage 9.2 BMVÄ/EKV nach der Nummer 01758 EBM.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.09.2015 befristet.
Dr. med. Markus Kuther, Städtisches Krankenhaus Kiel, Chefarzt, Frauenklinik, Kiel,
ermächtigt zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung
von Leistungen nach der Gebührennummer 01780 EBM.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.06.2015 befristet.
Lübeck
PD Dr. med. habil. Jan Weichert, Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Oberarzt,
Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Lübeck,
ermächtigt zur Betreuung von Risikoschwangerschaften und Schwangerschaften, bei denen
Auffälligkeiten durch zugelassene Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe gesehen
werden, auf Überweisung durch zugelassene Fachärzte für Frauenheilkunde und
Geburtshilfe. Im Rahmen dieser Ermächtigung sind folgende Nummern abrechenbar: 01320,
01602, 01773, 01774, 01775, 01786 EBM. Für die Ermächtigung gilt eine Begrenzung der
Abrechnung von höchstens 400 Fällen pro Quartal. Darüber hinaus ist eine
Leistungserbringung ohne Fallzahlbegrenzung auf Überweisung von DEGUM II zertifizierten
zugelassenen Fachärzten für Frauenheilkunde und Geburtshilfe möglich. Die Ermächtigung
beinhaltet die Überweisungsbefugnis an die Fachärzte folgender Fachgruppen:
Humangenetik, Laboratoriumsmedizin, Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie,
Pathologie und Radiologie, zur Durchführung von zur Diagnostik notwendigen
Untersuchungsleistungen.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.12.2015 befristet.
21
Dr. med. Dorothea Fischer, Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, stellvertr.
Direktorin, Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Lübeck,
zur Teilnahme an den multidisziplinären Fallkonferenzen gemäß § 21 Abs. 1 der Anlage 9.2
BMV-Ä nach der Nummer 01758 EBM ermächtigt.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.09.2015 befristet.
Dr. med. Kristin Baumann, Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Oberärztin, Klinik für
Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Lübeck,
zur Teilnahme an den multidisziplinären Fallkonferenzen im Rahmen der Früherkennung von
Brustkrebs durch Mammographie-Screening gemäß § 21 Abs. 1 Anlage 9.2 BMV Ä
ermächtigt. Insoweit ist lediglich die Nummer 01758 EBM abrechenbar.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.03.2016 befristet.
Neumünster
Dr. med. Ingrid Buck, Friedrich-Ebert-Krankenhaus Neumünster, Leiterin, Klinik für
Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Neumünster,
ermächtigt zur Teilnahme an den multidisziplinären Fallkonferenzen im Rahmen der
Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening gemäß § 21 Abs. 1
Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV nach der Nummer 01758 EBM.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.09.2016 befristet.
Nordfriesland
Dr. med. Michael Glaubitz, Klinikum Nordfriesland gGmbH, Chefarzt, gynäkologischgeburtshilfliche Abteilung, Husum,
zur Durchführung folgender Leistungen ermächtigt:
1. Durchführung von konsiliarischen Untersuchungen und Beratungen zur Abklärung des
weiteren diagnostischen und therapeutischen Vorgehens auf Überweisung durch
zugelassene Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe. In diesem Zusammenhang
sind die Nummern 01320, 01602, 08320, 33041, 33044, 33074, 33075, 33092 EBM
abrechenbar.
2. Vorstellung einer Schwangeren in der Entbindungsabteilung vor der Geburt und
Sprechstunde für Risikoschwangere auf Überweisung durch zugelassene Ärzte folgender
Fachrichtungen: Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Urologie. Insoweit sind die Nummern
01320, 01773, 01775, 01780, 01786, 33074 und 33075 EBM abrechenbar.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die die Klinikum Nordfriesland gGmbH
nach den §§ 115a, 115b oder 116b SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.12.2015 befristet.
Dr. med. Thorsten Oesterle, Klinikum Nordfriesland gGmbH, Leitender Oberarzt,
gynäkologisch-geburtshilfliche Abteilung, Husum,
ermächtigt zur Durchführung folgender Leistungen:
1. erweiterte sonographisch gezielte Diagnostik bei Verdacht auf Störungen der fetalen
Entwicklung auf Überweisung durch zugelassene Fachärzte für Frauenheilkunde und
22
2.
3.
4.
5.
Geburtshilfe und Ärzte, die Mutterschaftsvorsorge durchführen. In diesem
Zusammenhang sind die Nummern 01320, 01602, 01773, 01774, 01775, 01781 und
01786 EBM abrechenbar,
nach der Nummer 01780 EBM auf Überweisung durch zugelassene Vertragsärzte,
nach den Nummern 01320, 01602, 08320, 08330, 08332, 33041 und 33091 EBM auf
Überweisung durch zugelassene Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe,
Teilnahme an den multidisziplinären Fallkonferenzen im Rahmen der Früherkennung von
Brustkrebs durch Mammographie-Screening gemäß § 21 Abs. 1 Anlage 9.2 BMV Ä/EKV,
Im Rahmen dieser Ermächtigung ist lediglich die Nummer 01758 EBM abrechenbar,
nach den Nummern 08310, 08311 und 33044 EBM auf Überweisung durch zugelassene
Ärzte Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die die Klinikum Nordfriesland gGmbH,
Klinik Husum, nach den §§ 115a, 115b oder 116b SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.03.2016 befristet.
Ostholstein
Thomas Zechlin, Sana Kliniken Ostholstein GmbH, Leitender Oberarzt, Zentrum für
Gynäkologie und Geburtshilfe, Eutin,
zur Teilnahme an den multidisziplinären Fallkonferenzen gemäß § 21 Abs. 1 der Anlage 9.2
BMV-Ä nach der Nummer 01758 EBM ermächtigt.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.06.2015 befristet.
Bernhard Schwartau, Sana Kliniken Ostholstein GmbH, Facharzt, Zentrum für
Gynäkologie und Geburtshilfe, Eutin,
zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung der in der
Nummer 01780 EBM enthaltenen Leistungen ermächtigt.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.06.2015 befristet.
Dr. med. Wolfgang Ufermann, Sana Kliniken Ostholstein GmbH, Chefarzt, Zentrum für
Gynäkologie und Geburtshilfe, Oldenburg,
ermächtigt zur Teilnahme an den multidisziplinären Fallkonferenzen im Rahmen der
Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening gemäß § 21 Abs. 1
Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV. Im Rahmen dieser Ermächtigung ist lediglich die Nummer 01758
EBM abrechenbar.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.06.2015 befristet.
Pinneberg
Dr. med. Christian Wilke, Regio Kliniken, Chefarzt, Klinik für Gynäkologie, Elmshorn,
ermächtigt im folgenden Umfang:
1. Durchführung der in den Nummern 99356 bis 99364 enthaltenen Leistungen im Rahmen
der Anlage 10 zum Versorgungsvertrag nach § 73c SGB V über Qualitätsgesicherte
Mamma-Diagnostik (QuaMaDi),
2. Durchführung der sonographisch gezielten Stanzbiopsie (Nummer 08320 EBM) für
Patientinnen außerhalb von QuaMaDi auf Überweisung durch zugelassene Fachärzte für
Frauenheilkunde und Geburtshilfe,
23
3. Teilnahme an den multidisziplinären Fallkonferenzen gemäß § 21 Abs. 1 Anlage 9.2
BMVÄ/EKV. Im Rahmen dieses Teils der Ermächtigung ist die Nummer 01758 EBM
abrechenbar.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Regio Klinikum Elmshorn nach
§ 115a SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.12.2014 befristet.
Dr. med. Peter Paluchowski, Regio Kliniken, Chefarzt, Klinik für Gynäkologie und
Geburtshilfe, Pinneberg,
in folgendem Umfang ermächtigt:
1. Durchführung von Leistungen nach der Nummer 01780 EBM auf Überweisung durch
zugelassene Vertragsärzte,
2. Durchführung von konsiliarischen Beratungen und Untersuchungen zur Abklärung des
weiteren diagnostischen und therapeutischen Vorgehens auf Überweisung durch
zugelassene Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe und zugelassene
onkologisch verantwortliche Ärzte, in diesem Zusammenhang sind die Nummern 01320,
01602, 33044 und 33092 EBM abrechenbar,
3. Teilnahme an den multidisziplinären Fallkonferenzen gemäß § 21 Abs. 1 Anlage 9.2
BMV-Ä/EKV nach der Nummer 01758 EBM,
4. Durchführung von Leistungen nach der Nummer 99361 der Anlage 10 des
Versorgungsvertrages nach § 73c SGB V über Qualitätsgesicherte Mammadiagnostik
(QuaMaDi).
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die die Regio Kliniken in Pinneberg
nach § 115a SGB V abrechnen können.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.12.2014 befristet.
Gabriele Ziegeler-Botzet, Regio Kliniken, Oberärztin, Klinik für Gynäkologie und
Geburtshilfe, Pinneberg,
zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Planung der Geburtsleitung
gemäß der Nummer 01780 EBM ermächtigt.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.12.2015 befristet.
Dr. med. Tatjana Lindig, Regio Kliniken, Oberärztin, Klinik für Gynäkologie, Elmshorn,
ermächtigt zur Durchführung von Leistungen der Nummer 99361 der Anlage 10 zum
Versorgungsvertrag nach § 73c SGB V über Qualitätsgesicherte Mammadiagnostik
(QuaMaDi).
Die Ermächtigung ist bis zum 31.12.2015 befristet.
Ümit Yagmurcu, Regio Kliniken, Oberärztin, Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe,
Pinneberg,
ermächtigt zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung
von Leistungen nach der Nummer 01780 EBM.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.03.2015 befristet.
24
Dr. med. Stefan Geist, Regio Kliniken, Chefarzt, Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe,
Pinneberg,
ist ermächtigt zur Teilnahme an den multidisziplinären Fallkonferenzen gemäß § 21 Abs. 1
Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV. Im Rahmen dieser Ermächtigung ist die Nummer 01758 EBM
abrechenbar.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.09.2016 befristet.
Plön
Dr. med. Achim Hans Heinrich Niesel, Klinik Preetz, Chefarzt, Abteilung für Gynäkologie,
Preetz,
in folgendem Umfang ermächtigt:
1. konsiliarische Beratung und Untersuchung zur Abklärung des weiteren diagnostischen
und therapeutischen Vorgehens auf Überweisung durch zugelassene Fachärzte für
Frauenheilkunde und Geburtshilfe. In diesem Zusammenhang sind die Nummern 01320
und 01602 EBM abrechenbar. In zu begründenden Einzelfällen ist die Durchführung
ergänzender Leistungen nach den Nummern 01785, 01786 und 33044 EBM möglich.
2. Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung von
Leistungen nach der Nummer 01780 EBM.
Die Ermächtigung beinhaltet die Überweisungsbefugnis an die Ärzte folgender Fachgruppen
zur Durchführung von zur Diagnostik notwendigen Untersuchungsleistungen: Radiologie,
Strahlen-therapie, Nuklearmedizin, Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die die Klinik Preetz nach § 115a
SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.09.2016 befristet.
Rendsburg-Eckernförde
Prof. Dr. med. Oliver Behrens, imland Klinik Rendsburg, Chefarzt, Klinik für Gynäkologie
und Geburtshilfe, Rendsburg,
ermächtigt zur:
1. Durchführung von Leistungen der Nummer 01780 EBM auf Überweisung durch
zugelassene Vertragsärzte,
2. Durchführung von Leistungen gemäß den nachstehend aufgeführten Nummern des EBM
auf Überweisung durch zugelassene Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe:
01320, 01602, 01772, 01773, 01774, 01775, 01781, 01785, 01786, 33044 und 33092.
3. Teilnahme an den multidisziplinären Fallkonferenzen gemäß § 21 Abs. 1 der Anlage 9.2
BMV-Ä nach der Nummer 01758 EBM.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die die imland Klinik in Rendsburg
nach den §§ 115a und 116b SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.09.2015 befristet.
Segeberg
Dr. med. Inka Buttge, AK Segeberger Kliniken, Oberärztin, Klinik für Gynäkologie und
Geburtshilfe, Bad Segeberg,
zur Durchführung folgender Leistungen ermächtigt:
25
1. Ambulante Chemotherapien auf dem Gebiet maligner gynäkologischer Erkrankungen auf
Überweisung durch zugelassenen Vertragsärzte. Im Rahmen dieser Ermächtigung sind
die Nummern 01320, 01510, 01602, 02100, 02110 und 02111 EBM abrechenbar. Sofern
Blutbildkontrollen in einem nahen zeitlichen Zusammenhang mit der Durchführung von
Chemotherapien erbracht werden, sind die Nummern 32120 und 32128 EBM
abrechenbar, in besonders zu begründenden Einzelfällen auch die Nummer 32122 EBM.
2. Abklärung von unklaren Befunden der Brustdrüse auf Überweisung durch zugelassene
Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe. In diesem Zusammenhang sind die
Nummern 01320, 02300, 02301, 02340, 02341, 08320, 33041, 33091 EBM abrechenbar.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die die AK Segeberger Kliniken nach
§ 115 a SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.12.2014 befristet.
Dr. med. Christian Rybakowski, AK Segeberger Kliniken, Chefarzt, Klinik für Gynäkologie
und Geburtshilfe, Bad Segeberg,
zur weiterführenden sonographischen Diagnostik im Rahmen der Schwangerschaft gemäß
den Nummern 01320, 01775, 33074 und 33075 EBM auf Überweisung durch zugelassene
Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe ermächtigt.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die die AK Segeberger Kliniken nach
den §§ 115a oder 116b SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.06.2015 befristet.
Dr. med. Tobias Zeiser, Paracelsus-Klinik Henstedt-Ulzburg, Chefarzt, Abteilung für
Gynäkologie und Geburtshilfe, Henstedt-Ulzburg,
ist in folgendem Umfang ermächtigt:
1. Planung der Geburtsleitung gemäß Nummer 01780 EBM auf Überweisung durch
Vertragsärzte,
2. Durchführung von konsiliarischen Untersuchungen und Beratungen zur Abklärung des
weiteren diagnostischen und therapeutischen Vorgehens auf Überweisung durch
zugelassene Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe. Insoweit sind die
Nummern 01320, 01602, 08320 (ggf. stattdessen nur 33041), 33044 EBM abrechenbar,
3. Durchführung der Leistungen nach der Nummer 99361 im Rahmen der Anlage 10 zum
Versorgungsvertrag nach § 73c SGB V über 'Qualitätsgesicherte Mamma-Diagnostik'
(QuaMaDi),
4. Teilnahme an den multidisziplinären Fallkonferenzen im Rahmen der Früherkennung von
Brustkrebs durch Mammographie-Screening gemäß § 21 Abs. 1 Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV.
Insoweit ist lediglich die Nummer 01758 EBM abrechenbar,
5. Durchführung von Leistungen nach den Nummern 31301 EBM (Exzision von erkranktem
Gewebe der Vagina OPS 5-702.1), 02301 EBM (Inzision von Haut und
Unterhautabszessen in der Leiste und Genitalregion) und 02302 EBM (Excision von
erkranktem Gewebe mit primärem Wundverschluss in der Genitalregion) auf
Überweisung durch zugelassene Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe.
Die Ermächtigung beinhaltet die Überweisungsbefugnis an die Ärzte folgender Fachgruppen
zur Durchführung von zur Diagnostik notwendigen Untersuchungsleistungen: Radiologie,
Strahlentherapie, Nuklearmedizin, Laboratoriumsmedizin, Pathologie.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die die Paracelsus-Klinik HenstedtUlzburg nach den §§ 115a, 115b und 116b SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.06.2016 befristet.
26
Irmgard Schulz-Wheater, Paracelsus-Klinik Henstedt-Ulzburg, Oberärztin, Abteilung für
Gynäkologie und Geburtshilfe, Henstedt-Ulzburg,
zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung von
Leistungen nach der Nummer 01780 EBM ermächtigt.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.06.2015 befristet.
Steinburg
Dr. med. Britta Seifert, Klinikum Itzehoe, Oberärztin, Klinik für Frauenheilkunde und
Geburtshilfe, Itzehoe,
im Bereich der gynäkologischen Onkologie in folgendem Umfang ermächtigt:
1. Durchführung ambulanter zytostatischer Behandlungen einschließlich der notwendigen
Nachsorgeuntersuchungen, insoweit sind als Laborleistungen nur das kleine Blutbild
(32120 EBM) und Thrombozyten (32037 EBM) abrechenbar, auf Überweisung durch
zugelassene Vertragsärzte.
2. Nachsorgeuntersuchungen von Tumorpatienten, die nicht in ihrer ambulanten
zytostatischen Behandlung stehen, auf Überweisung durch zugelassene Fachärzte für
Frauenheilkunde und Geburtshilfe. In diesem Zusammenhang sind zusätzlich die
Leistungen der Nummern 02100, 02340, 02341 und 02343 EBM abrechenbar.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Klinikum Itzehoe, nach § 115a
SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.09.2014 befristet.
Dr. med. Uwe Heilenkötter, Klinikum Itzehoe, Chefarzt, Klinik für Frauenheilkunde und
Geburtshilfe, Itzehoe,
in folgendem Umfang ermächtigt:
1. Durchführung von Hochgeschwindigkeits-Stanzbiopsien der Brust auf Überweisung
durch zugelassene Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe. In diesem
Zusammenhang sind die Nummern 02340, 08320 und 33041 EBM abrechenbar.
2. Durchführung von Leistungen nach der Nummer 99361 der Anlage 10 des
Versorgungsvertrages nach § 73c SGB V über Qualitätsgesicherte Mammadiagnostik
(QuaMaDi) auf Überweisung durch zugelassene Ärzte folgender Fachrichtungen:
Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Hausärzte.
3. Teilnahme an den multidisziplinären Fallkonferenzen gemäß § 21 Abs. 1 Anlage 9.2
BMV-Ä/EKV. Insoweit ist die Nummer 01758 EBM abrechenbar.
Die Ermächtigung beinhaltet die Überweisungsbefugnis an die Fachärzte folgender
Fachgruppen: Laboratoriumsmedizin, Pathologie, Radiologie, Strahlentherapie, zur
Durchführung von zur Diagnostik notwendigen Untersuchungsleistungen.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Klinikum Itzehoe nach den
§§ 115a und 116b SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.09.2016 befristet.
Dr. med. Britta Seifert, Klinikum Itzehoe, Oberärztin, Klinik für Frauenheilkunde und
Geburtshilfe, Itzehoe,
im Bereich der gynäkologischen Onkologie in folgendem Umfang ermächtigt:
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1. Durchführung ambulanter zytostatischer Behandlungen einschließlich der notwendigen
Nachsorgeuntersuchungen, insoweit sind als Laborleistungen nur das kleine Blutbild
(32120 EBM) und Thrombozyten (32037 EBM) abrechenbar, auf Überweisung durch
zugelassene Vertragsärzte.
2. Nachsorgeuntersuchungen von Tumorpatienten, die nicht in ihrer ambulanten
zytostatischen Behandlung stehen, auf Überweisung durch zugelassene Fachärzte für
Frauenheilkunde und Geburtshilfe. In diesem Zusammenhang sind zusätzlich die
Leistungen der Nummer 02100 EBM abrechenbar.
Die Ermächtigung beinhaltet die Überweisungsbefugnis an die Fachärzte für Radiologie und
Fachärzte für Strahlentherapie zur Durchführung von zur Diagnostik notwendigen
Untersuchungsleistungen.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Klinikum Itzehoe nach § 115a
SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.09.2016 befristet.
Dr. med. Hartmut Friedrich Wegener, Klinikum Itzehoe, Oberarzt, Klinik für
Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Itzehoe,
ermächtigt zur Durchführung der nachstehend aufgeführten Leistungen:
1. Konsiliarische Beratungen und Untersuchungen zur Abklärung des weiteren
diagnostischen und therapeutischen Vorgehens auf Überweisung durch zugelassene
Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe. In diesem Zusammenhang sind die
Nummern 01320, 01602, 01775 und 33044 EBM abrechenbar. Die Leistung nach der
Nummer 01775 EBM ist, abgesehen von Einzelfällen, nur auf Überweisung durch
zugelassene Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, die diese Leistung
erbringen, abrechenbar.
2. Planung der Geburtsleitung gemäß der Nummer 01780 EBM auf Überweisung durch
zugelassene Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Klinikum Itzehoe nach den
§§ 115a und 116b SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.06.2015 befristet.
Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
Kiel
Dr. med. Asita Fazel Djapeleki, Universitätsklinikum S-H, Campus Kiel, Oberärztin, Klinik
für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Kiel,
ermächtigt zur Behandlung folgender Patientengruppen:
1. Cochlear-Implantat-Patienten auf Überweisung durch zugelassene Vertragsärzte,
2. Otoneurologische Problemfälle (z. B. Verdacht auf Akustikus neurinom) auf Überweisung
durch zugelassene Fachärzte für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde,
3. Patienten nach schwierigen Operationen auf Überweisung durch zugelassene Fachärzte
für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, außerhalb der Fristen nach § 115a SGB V,
4. Rhinoallergologische Problemfälle auf Überweisung durch zugelassene Fachärzte für
Hals-Nasen-Ohrenheilkunde,
5. Kindern zur Abklärung der Notwendigkeit eines Cochlear-Implantates auf Überweisung
durch zugelassene Ärzte folgender Fachrichtungen: Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Kinderund Jugendmedizin.
28
Die Ermächtigungen beinhalten nicht solche Leistungen, die das Universitätsklinikum
Schleswig-Holstein, Campus Kiel, nach den §§ 115a, 115b und 116b SGB V abrechnen
kann.
Frau Dr. Fazel Djapeleki und die Herren Dres. Brademann, Quetz, Laudien und Hoffmann
rechnen gemeinsam ab.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.09.2015 befristet.
Dr. med. Martin Laudien, Universitätsklinikum S-H, Campus Kiel, Oberarzt, Klinik für
Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Kiel,
ermächtigt zur Behandlung folgender Patientengruppen:
1. Cochlear-Implantat-Patienten auf Überweisung durch zugelassene Vertragsärzte,
2. Otoneurologische Problemfälle (z. B. Verdacht auf Akustikus neurinom) auf Überweisung
durch zugelassene Fachärzte für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde,
3. Patienten nach schwierigen Operationen auf Überweisung durch zugelassene Fachärzte
für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, außerhalb der Fristen nach § 115a SGB V,
4. Rhinoallergologische Problemfälle auf Überweisung durch zugelassene Fachärzte für
Hals-Nasen-Ohrenheilkunde,
5. Kindern zur Abklärung der Notwendigkeit eines Cochlear-Implantates auf Überweisung
durch zugelassene Ärzte folgender Fachrichtungen: Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Kinderund Jugendmedizin.
Die Ermächtigungen beinhalten nicht solche Leistungen, die das Universitätsklinikum
Schleswig-Holstein, Campus Kiel, nach den §§ 115a, 115b und 116b SGB V abrechnen
kann.
Frau Dr. Fazel Djapeleki und die Herren Dres. Brademann, Quetz, Laudien und Hoffmann
rechnen gemeinsam ab.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.09.2015 befristet.
Dr. med. Goetz Brademann, Universitätsklinikum S-H, Campus Kiel, Oberarzt, Klinik für
Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Kiel,
ermächtigt zur Behandlung folgender Patientengruppen:
1. Cochlear-Implantat-Patienten auf Überweisung durch zugelassene Vertragsärzte,
2. Otoneurologische Problemfälle (z. B. Verdacht auf Akustikus neurinom) auf Überweisung
durch zugelassene Fachärzte für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde,
3. Patienten nach schwierigen Operationen auf Überweisung durch zugelassene Fachärzte
für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, außerhalb der Fristen nach § 115a SGB V,
4. Rhinoallergologische Problemfälle auf Überweisung durch zugelassene Fachärzte für
Hals-Nasen-Ohrenheilkunde,
5. Kindern zur Abklärung der Notwendigkeit eines Cochlear-Implantates auf Überweisung
durch zugelassene Ärzte folgender Fachrichtungen: Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Kinderund Jugendmedizin.
Die Ermächtigungen beinhalten nicht solche Leistungen, die das Universitätsklinikum
Schleswig-Holstein, Campus Kiel, nach den §§ 115a, 115b und 116b SGB V abrechnen
kann.
Frau Dr. Fazel Djapeleki und die Herren Dres. Brademann, Quetz, Laudien und Hoffmann
rechnen gemeinsam ab.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.09.2015 befristet.
29
Priv.-Doz. Dr. med. habil. Markus Hoffmann, Universitätsklinikum S-H, Campus Kiel,
Leitender Oberarzt, Klinik für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Kiel,
ermächtigt zur Behandlung folgender Patientengruppen:
1. Cochlear-Implantat-Patienten auf Überweisung durch zugelassene Vertragsärzte,
2. Otoneurologische Problemfälle (z. B. Verdacht auf Akustikus neurinom) auf Überweisung
durch zugelassene Fachärzte für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde,
3. Patienten nach schwierigen Operationen auf Überweisung durch zugelassene Fachärzte
für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, außerhalb der Fristen nach § 115a SGB V,
4. Rhinoallergologische Problemfälle auf Überweisung durch zugelassene Fachärzte für
Hals-Nasen-Ohrenheilkunde,
5. Kindern zur Abklärung der Notwendigkeit eines Cochlear-Implantates auf Überweisung
durch zugelassene Ärzte folgender Fachrichtungen: Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Kinderund Jugendmedizin.
Die Ermächtigungen beinhalten nicht solche Leistungen, die das Universitätsklinikum
Schleswig-Holstein, Campus Kiel, nach den §§ 115a, 115b und 116b SGB V abrechnen
kann.
Frau Dr. Fazel Djapeleki und die Herren Dres. Brademann, Quetz, Laudien und Hoffmann
rechnen gemeinsam ab.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.09.2015 befristet.
Dr. med. Joachim Quetz, Universitätsklinikum S-H, Campus Kiel, Oberarzt, Klinik für
Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Kiel,
ermächtigt zur Behandlung folgender Patientengruppen:
1. Cochlear-Implantat-Patienten auf Überweisung durch zugelassene Vertragsärzte,
2. Otoneurologische Problemfälle (z. B. Verdacht auf Akustikus neurinom) auf Überweisung
durch zugelassene Fachärzte für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde,
3. Patienten nach schwierigen Operationen auf Überweisung durch zugelassene Fachärzte
für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, außerhalb der Fristen nach § 115a SGB V,
4. Rhinoallergologische Problemfälle auf Überweisung durch zugelassene Fachärzte für
Hals-Nasen-Ohrenheilkunde,
5. Kindern zur Abklärung der Notwendigkeit eines Cochlear-Implantates auf Überweisung
durch zugelassene Ärzte folgender Fachrichtungen: Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Kinderund Jugendmedizin.
Die Ermächtigungen beinhalten nicht solche Leistungen, die das Universitätsklinikum
Schleswig-Holstein, Campus Kiel, nach den §§ 115a, 115b und 116b SGB V abrechnen
kann.
Frau Dr. Fazel Djapeleki und die Herren Dres. Brademann, Quetz, Laudien und Hoffmann
rechnen gemeinsam ab.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.09.2015 befristet.
Lübeck
Priv.-Doz. Dr. med. habil. Armin Steffen, Universitätsklinikum Schleswig-Holstein,
Oberarzt, Klinik für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde, Lübeck,
ermächtigt zur Durchführung folgender Leistungen:
1. Plastisch-rekonstruktive Eingriffe, besonders Deformitäten des Gesichtes, des Halses
und der Ohren, auf Überweisung durch zugelassene Fachärzte folgender
Fachrichtungen: Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, Plastische
Chirurgie, Phoniatrie und Pädaudiologie,
30
2. spezielle Fragestellungen auf Überweisung durch zugelassene Fachärzte für HalsNasen-Ohrenheilkunde. Nicht Gegenstand der Ermächtigung ist die Polygraphie und die
Polysomnographie.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Universitätsklinikum
Schleswig-Holstein, Campus Lübeck, nach §§ 115a, 115b und 116b SGB V abrechnen kann.
Frau Dr. Leichtle, Frau Dr. Schröder, Herr Dr. Frenzel, Herr Dr. Steffen und Herr Dr.
Bruchhage rechnen gemeinsam ab.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.09.2015 befristet.
Dr. med. Anke Leichtle, Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Fachärztin, Klinik für
Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde, Lübeck,
ermächtigt zur Durchführung folgender Leistungen:
1. Plastisch-rekonstruktive Eingriffe, besonders Deformitäten des Gesichtes, des Halses
und der Ohren, auf Überweisung durch zugelassene Fachärzte folgender
Fachrichtungen: Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, Plastische
Chirurgie, Phoniatrie und Pädaudiologie,
2. spezielle Fragestellungen auf Überweisung durch zugelassene Fachärzte für HalsNasen-Ohrenheilkunde. Nicht Gegenstand der Ermächtigung ist die Polygraphie und die
Polysomnographie.
Die Ermächtigung beinhaltet die Überweisungsbefugnis an Fachärzte für Pathologie zur
Durchführung von Befundungen.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Universitätsklinikum
Schleswig-Holstein, Campus Lübeck, nach §§ 115a, 115b und 116b SGB V abrechnen kann.
Frau Dr. Leichtle, Frau Dr. Schröder, Herr Dr. Frenzel, Herr Dr. Steffen und Herr Dr.
Bruchhage rechnen gemeinsam ab.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.12.2015 befristet.
Dr. med. Ursula Schröder, Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Oberärztin, Klinik für
Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde, Lübeck,
zur Durchführung folgender Leistungen ermächtigt:
1. Plastisch-rekonstruktive Eingriffe, besonders Deformitäten des Gesichtes, des Halses
und der Ohren, auf Überweisung durch zugelassene Ärzte folgender Fachrichtungen:
Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, Plastische Chirurgie,
Phoniatrie und Pädaudiologie,
2. spezielle Fragestellungen auf Überweisung durch zugelassene Fachärzte für HalsNasen-Ohrenheilkunde. Nicht Gegenstand der Ermächtigung ist die Polygraphie und die
Polysomnographie.
Die Ermächtigung beinhaltet die Überweisungsbefugnis an Fachärzte für Pathologie zur
Durchführung von Befundungen.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Universitätsklinikum
Schleswig-Holstein, Campus Lübeck, nach den §§ 115a, 115b und 116 b SGB V abrechnen
kann.
Frau Dr. Leichtle, Frau Dr. Schröder, Herr Dr. Frenzel, Herr Dr. Steffen und Herr Dr.
Bruchhage rechnen gemeinsam ab.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.12.2015 befristet.
31
Dr. med. Henning Frenzel, Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Oberarzt, Klinik für
Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde, Lübeck,
zur Durchführung folgender Leistungen ermächtigt:
1. Plastisch-rekonstruktive Eingriffe, besonders Deformitäten des Gesichtes, des Halses
und der Ohren, auf Überweisung durch zugelassene Ärzte folgender Fachrichtungen:
Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, Plastische Chirurgie,
Phoniatrie und Pädaudiologie,
2. spezielle Fragestellungen auf Überweisung durch zugelassene Fachärzte für HalsNasen-Ohrenheilkunde. Nicht Gegenstand der Ermächtigung ist die Polygraphie und die
Polysomnographie.
Die Ermächtigung beinhaltet die Überweisungsbefugnis an Fachärzte für Pathologie zur
Durchführung von Befundungen.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Universitätsklinikum
Schleswig-Holstein, Campus Lübeck, nach den §§ 115a, 115b und 116 b SGB V abrechnen
kann.
Frau Dr. Leichtle, Frau Dr. Schröder, Herr Dr. Frenzel, Herr Dr. Steffen und Herr Dr.
Bruchhage rechnen gemeinsam ab.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.12.2015 befristet.
Dr. med. Karl-Ludwig Bruchhage, Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Leitender
Oberarzt, Klinik für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde, Lübeck,
zur Durchführung folgender Leistungen ermächtigt:
1. Plastisch-rekonstruktive Eingriffe, besonders Deformitäten des Gesichtes, des Halses
und der Ohren, auf Überweisung durch zugelassene Ärzte folgender Fachrichtungen:
Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, Plastische Chirurgie,
Phoniatrie und Pädaudiologie,
2. spezielle Fragestellungen auf Überweisung durch zugelassene Fachärzte für HalsNasen-Ohrenheilkunde. Nicht Gegenstand der Ermächtigung ist die Polygraphie und die
Polysomnographie.
Die Ermächtigung beinhaltet die Überweisungsbefugnis an Fachärzte für Pathologie zur
Durchführung von Befundungen.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Universitätsklinikum
Schleswig-Holstein, Campus Lübeck, nach den §§ 115a, 115b und 116 b SGB V abrechnen
kann.
Frau Dr. Leichtle, Frau Dr. Schröder, Herr Dr. Frenzel, Herr Dr. Steffen und Herr Dr.
Bruchhage rechnen gemeinsam ab.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.12.2015 befristet.
Prof. Dr. med. Rainer Schönweiler, Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Ärztlicher
Leiter, Abteilung für Phoniatrie und Pädaudiologie, Lübeck,
ermächtigt auf dem Gebiet der Phoniatrie und Pädaudiologie auf Überweisung durch
zugelassene Ärzte folgender Fachrichtungen: Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Kinder- und
Jugendmedizin, Neurologie, Phoniatrie und Pädaudiologie.
Die Ermächtigung beinhaltet die Überweisungsbefugnis an die Ärzte folgender Fachgruppen:
Radiologie, Mikrobiologie zur Durchführung von zur Diagnostik notwendigen
Untersuchungsleistungen.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Universitätsklinikum
Schleswig-Holstein, Campus Lübeck, nach den §§ 115a und 115b SGB V abrechnen kann.
32
Die Ermächtigung ist bis zum 30.09.2016 befristet.
Nordfriesland
Jürgen Schäfer, Facharzt, Nordsee-Fachklinik Sonneneck, Wyk auf Föhr,
zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis als HNO-Arzt auf der Insel Föhr
in der Klinik Sonneneck ermächtigt.
Der Zulassungsausschuss stellt fest, dass es sich um eine Vollermächtigung im Sinne der
Nummer 2.3 der Allgemeinen Bestimmungen des EBM handelt.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.12.2017 befristet.
Haut- und Geschlechtskrankheiten
Kiel
Prof. Dr. med. Dr. rer. nat. Ehrhardt Proksch, Universitätsklinikum S-H, Campus Kiel,
Oberarzt, Klinik für Dermatologie, Venerologie, Allergologie, Kiel,
in folgendem Umfang ermächtigt:
1. Durchführung von dermatohistologischen Untersuchungen auf Überweisung durch die an
der Klinik für Dermatologie, Allergologie und Venerologie des Universitätsklinikums
Schleswig-Holstein, Campus Kiel, ermächtigten Hautärzte und zugelassene Ärzte
folgender Fachrichtungen: Pathologie, Haut- und Geschlechtskrankheiten,
2. Durchführung von Konsiliarbefundungen dermatologischer Präparate auf Überweisung
durch zugelassene Fachärzte für Pathologie.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Universitätsklinikum
Schleswig-Holstein, Campus Kiel, nach den §§ 115a, 115b und 116b SGB V abrechnen
kann.
Herr Prof. Brasch, Herr Prof. Schwarz und Herr Prof. Proksch rechnen gemeinsam ab.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.06.2016 befristet.
Prof. Dr. med. Jochen Brasch, Universitätsklinikum S-H, Campus Kiel, Oberarzt, Klinik für
Dermatologie, Venerologie, Allergologie, Kiel,
in folgendem Umfang ermächtigt:
1. Durchführung von dermatohistologischen Untersuchungen auf Überweisung durch die an
der Klinik für Dermatologie, Allergologie und Venerologie des Universitätsklinikums
Schleswig-Holstein, Campus Kiel, ermächtigten Hautärzte und zugelassene Ärzte
folgender Fachrichtungen: Pathologie, Haut- und Geschlechtskrankheiten,
2. Durchführung von Konsiliarbefundungen dermatologischer Präparate auf Überweisung
durch zugelassene Fachärzte für Pathologie.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Universitätsklinikum
Schleswig-Holstein, Campus Kiel, nach den §§ 115a, 115b und 116b SGB V abrechnen
kann.
Herr Prof. Brasch, Herr Prof. Schwarz und Herr Prof. Proksch rechnen gemeinsam ab.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.06.2016 befristet.
Prof. Dr. med. Thomas Schwarz, Universitätsklinikum S-H, Campus Kiel, Direktor, Klinik
für Dermatologie, Venerologie, Allergologie, Kiel,
33
in folgendem Umfang ermächtigt:
1. Durchführung von dermatohistologischen Untersuchungen auf Überweisung durch die an
der Klinik für Dermatologie, Allergologie und Venerologie des Universitätsklinikums
Schleswig-Holstein, Campus Kiel, ermächtigten Hautärzte und zugelassene Ärzte
folgender Fachrichtungen: Pathologie, Haut- und Geschlechtskrankheiten,
2. Durchführung von Konsiliarbefundungen dermatologischer Präparate auf Überweisung
durch zugelassene Fachärzte für Pathologie.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Universitätsklinikum
Schleswig-Holstein, Campus Kiel, nach den §§ 115a, 115b und 116b SGB V abrechnen
kann.
Herr Prof. Brasch, Herr Prof. Schwarz und Herr Prof. Proksch rechnen gemeinsam ab.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.06.2016 befristet.
Prof. Dr. med. Ulrich Mrowietz, Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Oberarzt, Klinik
für Dermatologie, Kiel,
ermächtigt auf Überweisung durch zugelassene Fachärzte für Haut- und
Geschlechtskrankheiten ohne Einschränkung des Leistungsspektrums.
Nicht Gegenstand dieser Ermächtigung ist die Erbringung von dermatohistologischen
Leistungen nach den Nummern 19310, 19312 und 19320 EBM.
Herr Prof. Mrowietz und Frau Prof. Gläser sind im Rahmen ihrer gemeinsamen
Ermächtigung berechtigt an die ermächtigten Ärzte Prof. Dr. med. Dr. rer. nat. Ehrhardt
Proksch, Prof. Dr. med. Jochen Brasch und Prof. Dr. med. Thomas Schwarz,
Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Klinik für Dermatologie, Venerologie, Allergologie,
Kiel, zur Durchführung von dermatohistologischen Leistungen im Rahmen des jeweils
geltenden Ermächtigungsumfanges von Herrn Prof. Proksch, Herrn Prof. Brasch und Herrn
Prof. Schwarz zu überweisen.
Die Ermächtigungen beinhalten die Überweisungsbefugnis an die Fachärzte folgender
Fachgruppen: Laboratoriumsmedizin, Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie,
Nuklearmedizin, Pathologie, Radiologie, Transfusionsmedizin, zur Durchführung von zur
Diagnostik notwendigen Untersuchungsleistungen.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Universitätsklinikum
Schleswig-Holstein, Campus Kiel, nach den §§ 115a, 115b und 116b SGB V abrechnen
kann.
Herr Prof. Mrowietz und Frau Prof. Gläser rechnen gemeinsam ab.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.06.2016 befristet.
Prof. Dr. med. Regine Angela Maria Gläser, Universitätsklinikum S-H, Campus Kiel,
Oberärztin, Klinik für Dermatologie, Venerologie, Allergologie, Kiel,
ermächtigt auf Überweisung durch zugelassene Fachärzte für Haut- und
Geschlechtskrankheiten ohne Einschränkung des Leistungsspektrums.
Nicht Gegenstand dieser Ermächtigung ist die Erbringung von dermatohistologischen
Leistungen nach den Nummern 19310, 19312 und 19320 EBM.
Herr Prof. Mrowietz und Frau Prof. Gläser sind im Rahmen ihrer gemeinsamen
Ermächtigung berechtigt an die ermächtigten Ärzte Prof. Dr. med. Dr. rer. nat. Ehrhardt
Proksch, Prof. Dr. med. Jochen Brasch und Prof. Dr. med. Thomas Schwarz,
Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Klinik für Dermatologie, Venerologie, Allergologie,
Kiel, zur Durchführung von dermatohistologischen Leistungen im Rahmen des jeweils
geltenden Ermächtigungsumfanges von Herrn Prof. Proksch, Herrn Prof. Brasch und Herrn
Prof. Schwarz zu überweisen.
34
Die Ermächtigungen beinhalten die Überweisungsbefugnis an die Fachärzte folgender
Fachgruppen: Laboratoriumsmedizin, Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie,
Nuklearmedizin, Pathologie, Radiologie, Transfusionsmedizin, zur Durchführung von zur
Diagnostik notwendigen Untersuchungsleistungen.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Universitätsklinikum
Schleswig-Holstein, Campus Kiel, nach den §§ 115a, 115b und 116b SGB V abrechnen
kann.
Herr Prof. Mrowietz und Frau Prof. Gläser rechnen gemeinsam ab.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.06.2016 befristet.
Lübeck
Prof. Dr. med. Detlef Zillikens, Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Direktor, Klinik
für Dermatologie/Allergologie/Venerologie, Lübeck,
ermächtigt zur Durchführung von dermatohistologischen Untersuchungen nach den
Nummern 19310, 19312 und 19320 EBM auf Überweisung durch zugelassene Fachärzte für
Pathologie, zugelassene Fachärzte für Dermatologie und die an der Klinik für Dermatologie,
Allergologie und Venerologie des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein, Campus Lübeck,
ermächtigten Hautärzte.
Die Gesamtfallzahl von Herrn Prof. Zillikens und Frau Dr. Fleischer wird auf 3500 Fälle pro
Quartal beschränkt, wobei erforderlichenfalls ein Jahresausgleich vorgenommen werden soll.
Herr Prof. Zillikens und Frau Dr. Fleischer rechnen gemeinsam ab.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.03.2015 befristet.
Prof. Dr. med. Detlef Zillikens, Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Direktor, Klinik
für Dermatologie/Allergologie/Venerologie, Lübeck,
ermächtigt zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung
von Untersuchungen von Autoantikörpern im Serum von Patienten mit blasenbildenden
Autoimmunerkrankungen der Haut (Verdacht auf folgende Erkrankungen: Pemphigus- und
Pemphigoiderkrankungen, Dermatitis herpetiformis Duhring und Epidermolysis bullosa
acquisita). Abrechnungsfähig sind insoweit die Nummern 32476, 32490, 32491, 32492,
32493, 32494. 32496 und 32505 EBM.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.03.2016 befristet.
Prof. Dr. med. Dr. rer. nat. Enno Schmidt, Universitätsklinikum Schleswig-Holstein,
Oberarzt, Klinik für Dermatologie/Allergologie/Venerologie, Lübeck,
ermächtigt zur Versorgung von Problemfällen als Facharzt für Haut- und
Geschlechtskrankheiten auf Überweisung durch zugelassene Fachärzte für Haut- und
Geschlechtskrankheiten. Nicht Gegenstand dieser Ermächtigung ist die Erbringung von
dermatohistologischen Leistungen nach den Nummern 19310, 19312 und 19320 EBM.
Frau Dr. Fleischer, Frau Dr. Anemüller, Frau Dr. Kahle, Herr Dr. Fischer und Herr Prof.
Schmidt sind im Rahmen ihrer gemeinsamen Ermächtigung berechtigt an die ermächtigten
Ärzte Prof. Dr. med. Detlef Zillikens und Dr. med. Mariella Regina Barbara Fleischer,
Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Klinik für Dermatologie/Allergologie/Venerologie,
Lübeck, zur Durchführung von dermatohistologischen Untersuchungen im Rahmen des
jeweils geltenden Ermächtigungsumfanges von Herrn Prof. Zillikens und Frau Dr. Fleischer
zu überweisen.
35
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Universitätsklinikum
Schleswig-Holstein, Campus Lübeck, nach den §§ 115a, 115b und 116b SGB V abrechnen
kann.
Herr Dr. Fischer, Frau Dr. Anemüller, Frau Dr. Fleischer, Herr Prof. Schmidt und Frau Priv.Doz. Dr. Kahle rechnen gemeinsam ab.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.03.2015 befristet.
Priv.-Doz. Dr. med. Birgit Klara Kahle, Universitätsklinikum Schleswig-Holstein,
Oberärztin, Klinik für Dermatologie/Allergologie/Venerologie, Lübeck,
ermächtigt zur Versorgung von Problemfällen als Fachärztin für Haut- und
Geschlechtskrankheiten auf Überweisung durch zugelassene Fachärzte für Haut- und
Geschlechtskrankheiten. Nicht Gegenstand dieser Ermächtigung ist die Erbringung von
dermatohistologischen Leistungen nach den Nummern 19310, 19312 und 19320 EBM.
Frau Dr. Fleischer, Frau Dr. Anemüller, Frau Dr. Kahle, Herr Dr. Fischer und Herr Prof.
Schmidt sind im Rahmen ihrer gemeinsamen Ermächtigung berechtigt an die ermächtigten
Ärzte Prof. Dr. med. Detlef Zillikens und Dr. med. Mariella Regina Barbara Fleischer,
Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Klinik für Dermatologie/Allergologie/Venerologie,
Lübeck, zur Durchführung von dermatohistologischen Untersuchungen im Rahmen des
jeweils geltenden Ermächtigungsumfanges von Herrn Prof. Zillikens und Frau Dr. Fleischer
zu überweisen.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Universitätsklinikum
Schleswig-Holstein, Campus Lübeck, nach den §§ 115a, 115b und 116b SGB V abrechnen
kann.
Herr Dr. Fischer, Frau Dr. Anemüller, Frau Dr. Fleischer, Herr Prof. Schmidt und Frau Priv.Doz. Dr. Kahle rechnen gemeinsam ab.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.03.2015 befristet.
Priv.-Doz. Dr. med. Tobias Wolfgang Heinrich Fischer, Universitätsklinikum SchleswigHolstein, Oberarzt, Klinik für Dermatologie/Allergologie/Venerologie, Lübeck,
ermächtigt zur Versorgung von Problemfällen als Facharzt für Haut- und
Geschlechtskrankheiten auf Überweisung durch zugelassene Fachärzte für Haut- und
Geschlechtskrankheiten. Nicht Gegenstand dieser Ermächtigung ist die Erbringung von
dermatohistologischen Leistungen nach den Nummern 19310, 19312 und 19320 EBM.
Frau Dr. Fleischer, Frau Dr. Anemüller, Frau Dr. Kahle, Herr Dr. Fischer und Herr Prof.
Schmidt sind im Rahmen ihrer gemeinsamen Ermächtigung berechtigt an die ermächtigten
Ärzte Prof. Dr. med. Detlef Zillikens und Dr. med. Mariella Regina Barbara Fleischer,
Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Klinik für Dermatologie/Allergologie/Venerologie,
Lübeck, zur Durchführung von dermatohistologischen Untersuchungen im Rahmen des
jeweils geltenden Ermächtigungsumfanges von Herrn Prof. Zillikens und Frau Dr. Fleischer
zu überweisen.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Universitätsklinikum
Schleswig-Holstein, Campus Lübeck, nach den §§ 115a, 115b und 116b SGB V abrechnen
kann.
Herr Dr. Fischer, Frau Dr. Anemüller, Frau Dr. Fleischer, Herr Prof. Schmidt und Frau Priv.Doz. Dr. Kahle rechnen gemeinsam ab.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.03.2015 befristet.
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Dr. med. Waltraud Anemüller, Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Oberärztin, Klinik
für Dermatologie/Allergologie/Venerologie, Lübeck,
ermächtigt zur Versorgung von Problemfällen als Fachärzte für Haut- und
Geschlechtskrankheiten auf Überweisung durch zugelassene Fachärzte für Haut- und
Geschlechtskrankheiten. Nicht Gegenstand dieser Ermächtigung ist die Erbringung von
dermatohistologischen Leistungen nach den Nummern 19310, 19312 und 19320 EBM.
Frau Dr. Fleischer, Frau Dr. Anemüller, Frau Dr. Kahle, Herr Dr. Fischer und Herr Prof.
Schmidt sind im Rahmen ihrer gemeinsamen Ermächtigung berechtigt an die ermächtigten
Ärzte Prof. Dr. med. Detlef Zillikens und Dr. med. Mariella Regina Barbara Fleischer,
Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Klinik für Dermatologie/Allergologie/Venerologie,
Lübeck, zur Durchführung von dermatohistologischen Untersuchungen im Rahmen des
jeweils geltenden Ermächtigungsumfanges von Herrn Prof. Zillikens und Frau Dr. Fleischer
zu überweisen.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Universitätsklinikum
Schleswig-Holstein, Campus Lübeck, nach den §§ 115a, 115b und 116b SGB V abrechnen
kann.
Herr Dr. Fischer, Frau Dr. Anemüller, Frau Dr. Fleischer, Herr Prof. Schmidt und Frau Priv.Doz. Dr. Kahle rechnen gemeinsam ab.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.03.2015 befristet.
Dr. med. Mariella Regina Barbara Fleischer, Universitätsklinikum Schleswig-Holstein,
Oberärztin, Klinik für Dermatologie/Allergologie/Venerologie, Lübeck,
ermächtigt zur Versorgung von Problemfällen als Fachärzte für Haut- und
Geschlechtskrankheiten auf Überweisung durch zugelassene Fachärzte für Haut- und
Geschlechtskrankheiten. Nicht Gegenstand dieser Ermächtigung ist die Erbringung von
dermatohistologischen Leistungen nach den Nummern 19310, 19312 und 19320 EBM.
Frau Dr. Fleischer, Frau Dr. Anemüller, Frau Dr. Kahle, Herr Dr. Fischer und Herr Prof.
Schmidt sind im Rahmen ihrer gemeinsamen Ermächtigung berechtigt an die ermächtigten
Ärzte Prof. Dr. med. Detlef Zillikens und Dr. med. Mariella Regina Barbara Fleischer,
Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Klinik für Dermatologie/Allergologie/Venerologie,
Lübeck, zur Durchführung von dermatohistologischen Untersuchungen im Rahmen des
jeweils geltenden Ermächtigungsumfanges von Herrn Prof. Zillikens und Frau Dr. Fleischer
zu überweisen.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Universitätsklinikum
Schleswig-Holstein, Campus Lübeck, nach den §§ 115a, 115b und 116b SGB V abrechnen
kann.
Herr Dr. Fischer, Frau Dr. Anemüller, Frau Dr. Fleischer, Herr Prof. Schmidt und Frau Priv.Doz. Dr. Kahle rechnen gemeinsam ab.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.03.2015 befristet.
Dr. med. Mariella Regina Barbara Fleischer, Universitätsklinikum Schleswig-Holstein,
Oberärztin, Klinik für Dermatologie/Allergologie/Venerologie, Lübeck,
ermächtigt zur Durchführung von dermatohistologischen Untersuchungen nach den
Nummern 19310, 19312 und 19320 EBM auf Überweisung durch zugelassene Fachärzte für
Pathologie, zugelassene Fachärzte für Dermatologie und die an der Klinik für Dermatologie,
Allergologie und Venerologie des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein, Campus Lübeck,
ermächtigten Hautärzte.
Die Gesamtfallzahl von Herrn Prof. Zillikens und Frau Dr. Fleischer wird auf 3500 Fälle pro
Quartal beschränkt, wobei erforderlichenfalls ein Jahresausgleich vorgenommen werden soll.
Herr Prof. Zillikens und Frau Dr. Fleischer rechnen gemeinsam ab.
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Die Ermächtigung ist bis zum 31.03.2015 befristet.
Nordfriesland
Dr. med. Andreas Eisenmann, Strandklinik St. Peter-Ording, Chefarzt, Abteilung
Dermatologie, St Peter-Ording,
ermächtigt zur Durchführung der Balneophototherapie und der Creme-PUVA-Therapie auf
Überweisung durch zugelassene Hautärzte. In diesem Zusammenhang sind folgende
Nummern des EBM abrechenbar: 01320, 10350, 30430 und 30431.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.03.2015 befristet.
Dr. med. Norbert Buhles, Asklepios Nordseeklinik Westerland/Sylt, Chefarzt, Klinik für
Dermatologie und Allergologie, Sylt OT Westerland,
ermächtigt zur Bestimmung der Erythemschwelle (Nummer 10310 EBM) auf Überweisung
durch zugelassene Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten und im Übrigen ohne
Einschränkungen des Leistungsspektrums auf Überweisung durch im Kreis Nordfriesland
zugelassene Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten.
Die Ermächtigung erstreckt sich nicht auf Leistungen, die die Asklepios Nordseeklinik
Sylt/Westerland gemäß §§ 115a oder 115b SGB V abrechnen kann.
Herr Dr. Buhles und Frau Dr. Kappes rechnen gemeinsam ab.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.06.2015 befristet.
Dr. med. Stefanie Kappes, Asklepios Nordseeklinik Westerland/Sylt, Oberärztin, Klinik für
Dermatologie und Allergologie, Sylt OT Westerland,
ermächtigt zur Bestimmung der Erythemschwelle (Nummer 10310 EBM) auf Überweisung
durch zugelassene Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten und im Übrigen ohne
Einschränkungen des Leistungsspektrums auf Überweisung durch im Kreis Nordfriesland
zugelassene Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten.
Die Ermächtigung erstreckt sich nicht auf Leistungen, die die Asklepios Nordseeklinik
Sylt/Westerland gemäß §§ 115a oder 115b SGB V abrechnen kann.
Frau Dr. Kappes und Herr Dr. Buhles rechnen gemeinsam ab.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.06.2015 befristet.
Segeberg
Prof. Dr. med. Uta Jappe, Forschungsinstitut Borstel, Oberärztin, Medizinische Klinik,
Borstel,
ermächtigt zur Durchführung der nachstehend aufgeführten Leistungen bei der Behandlung
von Erwachsenen sowie Kinder- und Jugendlichen mit Mehrorganmanifestation allergischer
Erkrankungen auf Überweisung durch zugelassene Fachärzte folgender Fachrichtungen:
Haut- und Geschlechtskrankheiten, Pneumologie, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Kinder- und
Jugendmedizin und zugelassene Vertragsärzte mit der Zusatzbezeichnung Allergologie:
1. Testung potentiell gefährlicher Substanzen,
2. sämtliche Provokationstestungen (konjunktivale, nasale, subkutane, orale Provokationen,
offene orale Provokationen sowie doppelblindplazebokontrollierte Provokationen mit
Nahrungsmittelallergenen),
3. subkutane Immuntherapie gegenüber Pollen und Hymenopterengiften sowie sublinguale
Immuntherapie bei Pollenallergenen,
38
4. spezifische orale Toleranzinduktion (SOTI) mit Nahrungsmitteln zur Toleranzinduktion bei
schweren Nahrungsmittelallergien, deren Auslöser nicht sicher gemieden werden kann.
Im Rahmen dieser Ermächtigung sind von Frau Prof. Jappe folgende Nummern
abrechenbar:
01320, 30110, 30111, 30120, 30121, 30122, 30123, 30130, 30131 EBM.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die die Medizinische Klinik Borstel
nach § 116b SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.12.2015 befristet.
Innere Medizin
Dithmarschen
Dr. med. Sven Korte, Westküstenklinikum Heide, Oberarzt, Medizinische Klinik, Heide,
ermächtigt zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung auf Überweisung durch
endoskopisch tätige Ärzte.
Vorsorge-Koloskopien sind nicht Gegenstand der Ermächtigung.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Westküstenklinikum nach den
§§ 115a, 115b und 116b SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.06.2015 befristet.
Prof. Dr. med. Fritz Sixtus Keck, Westküstenklinikum Heide, Chefarzt, Medizinische Klinik,
Heide,
ermächtigt zur Durchführung von endokrinologischer Diagnostik auf Überweisung durch
zugelassene Ärzte folgender Fachrichtungen: Allgemeinmedizin, Innere Medizin,
Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Urologie, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Kinder- und
Jugendmedizin, Neurochirurgie, Nuklearmedizin.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Westküstenklinikum Heide
nach den §§ 115 a und 116b SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.12.2015 befristet.
Flensburg
Dr. med. Wolfgang Ries, Ev.-luth. Diakonissenkrankenhaus, Oberarzt, Medizinische
Klinik, Flensburg,
als Leiter einer nephrologischen Schwerpunktabteilung i. S. v. § 11 Abs. 3 Anlage 9.1
BMV-Ä/EKV ermächtigt:
1. zur Behandlung von chronisch niereninsuffizienten bzw. nierentransplantierten Patienten
auf Überweisung durch Fachärzte für Innere Medizin, Schwerpunkt Nephrologie, sowie
zur Durchführung von LDL-Apheresen auf Überweisung durch fachärztlich tätige
Internisten,
2. zur Behandlung von terminal erkrankten Patienten mit der kontinuierlichen ambulanten
Peritonealdialyse (CAPD) auf Überweisung durch Fachärzte für Innere Medizin,
Schwerpunkt Nephrologie, beschränkt auf 7 Patienten pro Quartal.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Ev.-luth.
Diakonissenkrankenhaus in Flensburg nach § 115a SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.12.2015 befristet.
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Dr. med. Heinz Koerlings, Malteser Krankenhaus St. Franziskus-Hospital, Oberarzt,
Medizinische Klinik I, Flensburg,
zur Durchführung folgender Leistungen ermächtigt:
1. Durchführung der Endosonographie (endoskopischer Ultraschall) des oberen
Gastrointestinaltraktes mit evtl. dazugehöriger endosonographisch gezielter Punktion als
ergänzende Diagnostik der Voruntersuchungen, z. B. bildgebender Verfahren, auf
Überweisung durch zugelassene fachärztlich tätige Internisten,
2. Durchführung von Bronchoskopien in besonders schwierigen Fällen auf Überweisung
durch zugelassene Pulmologen.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Malteser Krankenhaus St.
Franziskus-Hospital in Flensburg nach den §§ 115a und 116b SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.03.2015 befristet.
Dr. med. Ulrich Rauschenbach, Ev.-luth. Diakonissenkrankenhaus, Oberarzt,
Medizinische Klinik, Flensburg,
zur Durchführung der nachstehend aufgeführten Leistungen ermächtigt:
1. einmalige Kontrolluntersuchung drei Monate nach der Schrittmacherimplantation auf
Überweisung durch zugelassene Vertragsärzte,
2. auf Überweisung durch zugelassene Vertragsärzte, die selbst Schrittmacher- und ICDKontrollen durchführen, zur
a. Kontrolluntersuchung bei multiprogrammierbaren, frequenzvariablen,
telemetriefähigen und Zweikammerschrittmachersystemen und Vorstellung
bei Schrittmacherkomplikationen,
b. Vorstellung von kardiologischen Problemfällen und von Patienten zur
ambulanten Schrittmachertherapie,
c. Überprüfung von implantierten Kardiovertern bzw. Defibrillatoren.
Die Ermächtigungen beinhalten nicht solche Leistungen, die das Ev.-luth.
Diakonissenkrankenhaus in Flensburg nach den §§ 115a, 115b und 116b SGB V abrechnen
kann.
Herr Dr. Rauschenbach und Herr Dr. Drescher rechnen gemeinsam ab.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.06.2015 befristet.
Dr. med. Dirk-Peter Drescher, Ev.-luth. Diakonissenkrankenhaus, Oberarzt, Medizinische
Klinik, Flensburg,
zur Durchführung der nachstehend aufgeführten Leistungen ermächtigt:
1. einmalige Kontrolluntersuchung drei Monate nach der Schrittmacherimplantation auf
Überweisung durch zugelassene Vertragsärzte,
2. auf Überweisung durch zugelassene Vertragsärzte, die selbst Schrittmacher- und ICDKontrollen durchführen, zur
a. Kontrolluntersuchung bei multiprogrammierbaren, frequenzvariablen,
telemetriefähigen und Zweikammerschrittmachersystemen und Vorstellung
bei Schrittmacherkomplikationen,
b. Vorstellung von kardiologischen Problemfällen und von Patienten zur
ambulanten Schrittmachertherapie,
c. Überprüfung von implantierten Kardiovertern bzw. Defibrillatoren.
40
Die Ermächtigungen beinhalten nicht solche Leistungen, die das Ev.-luth.
Diakonissenkrankenhaus in Flensburg nach den §§ 115a, 115b und 116b SGB V abrechnen
kann.
Herr Dr. Rauschenbach und Herr Dr. Drescher rechnen gemeinsam ab.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.06.2015 befristet.
Priv.-Doz. Dr. med. Andreas Franke, Malteser Krankenhaus St. Franziskus-Hospital,
Chefarzt, Medizinische Klinik II, Flensburg,
ermächtigt zur Durchführung der nachstehend aufgeführten Leistungen:
1. Einsatz des Argon-Plasma-Koagulators (oder Lasers) gemäß der Nummer 13424 EBM
auf Überweisung durch zugelassene gastroenterologisch tätige Vertragsärzte bei
benignen Stenosen, Angiodysplasien und als Blutstillungsmaßnahme nach
Polypenabtragung. Abrechenbar sind die jeweils notwendigen Endoskopien gemäß den
Nummern 13257, 13400, 13421, 13422 EBM und gegebenenfalls Polypektomien nach
den Nummern 13402 bzw. 13423 EBM.
2. Durchführung von Leistungen gemäß folgender Nummern auf Überweisung durch
zugelassene gastroenterologisch tätige Vertragsärzte: 13401 und 13410 EBM (nur in
diesem Zusammenhang gegebenenfalls auch 13400), 13411, 13430, 13431 und 34500
EBM.
3. Schwierige Polypektomie gemäß den Nummern 13402 bzw. 13423 EBM auf
Überweisung durch zugelassene gastroskopisch tätige bzw. koloskopierende
Vertragsärzte.
4. Anlage bzw. Erneuerung einer PEG [mit und ohne JET (Erweiterung in das Jejunum)]
gemäß der Nummer 13412 EBM auf Überweisung durch zugelassene Vertragsärzte. Die
alleinige Erneuerung der JET ist mit der Nummer 13400 EBM abrechenbar.
Leistungen nach den folgenden Nummern sind Bestandteil der Ermächtigung: 01321 und
01602, 02100, 34280 EBM.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Malteser Krankenhaus St.
Franziskus-Hospital nach den §§ 115a, 115b und 116b SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.09.2016 befristet.
Herzogtum Lauenburg
Dr. med. Roland Preuss, DRK-Krankenhaus Mölln-Ratzeburg, Chefarzt, Klinik für Innere
Medizin, Ratzeburg,
ermächtigt zur Durchführung folgender Leistungen:
1. gefäßsonografische Untersuchungen gemäß den Nummern 33070, 33072, 33073 und
33075 EBM
2. Punktionen gemäß den Nummern 02340, 02341 und 02343 EBM,
3. PEG-Anlage gemäß der Nummer 13412 EBM,
4. Koloskopie, mit ggf. Polypektomie und Argonplasmakoagulation gemäß den Nummern
13421, 13422, 13423, 13424 EBM,
5. Gastroskopie mit ggf. Polypektomie, Argonplasmakoagulation, Sklerosierungstherapie
oder Varizenligatur gemäß den Nummern 13400, 13401, 13402, 13424 EBM,
6. Endosonographie einschließlich der endosonographisch gesteuerten Feinnadelpunktion
gemäß den Nummern 02341, 13400, 33042, 33090, 33092, 33081.
Die Leistungen der Ziffern 1 - 3 sind auf Überweisung durch zugelassene Vertragsärzte,
Leistungen der Ziffern 4 - 6 auf Überweisung durch endoskopierende Vertragsärzte
abrechenbar.
41
Die Ermächtigung beinhaltet die Überweisungsbefugnis an die Fachärzte folgender
Fachrichtungen: Radiologie, Laboratoriumsmedizin, Pathologie, zur Durchführung von zur
Diagnostik notwendigen Untersuchungsleistungen.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das DRK Krankenhaus MöllnRatzeburg nach den §§ 115a und 115b SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.12.2015 befristet.
Dr. med. Per Martius, Johanniter-Krankenhaus, Arzt, Internistische Abteilung, Geesthacht,
in folgendem Umfang ermächtigt:
1. Durchführung einer einmaligen Kontrolluntersuchung innerhalb von drei Monaten nach
der Implantation eines Schrittmachers oder eines Defibrillators auf Überweisung durch
zugelassene Vertragsärzte,
2. Kontrolle von implantierten Defibrillatoren (Nummer 13552 EBM) auf Überweisung durch
zugelassene Vertragsärzte,
3. Durchführung der transösophagealen Echokardiographie nach der Nummer 33023 EBM
in Verbindung mit der Durchführung von echokardiographischen Untersuchungen mittels
M-Mode- und B-Mode-Verfahren (Nummer 33020 EBM), der Durchführung der DopplerEchokardiographie mittels PW- und/oder CW-Doppler (Nummer 33021 EBM) oder der
Doppler-Echokardiographie mittels Duplex-Verfahren mit Farbcodierung (Nummer 33022
EBM) auf Überweisung durch zugelassene Kardiologen.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Johanniter-Krankenhaus
Geesthacht nach den §§ 115a oder 116b SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.03.2015 befristet.
Dr. med. Stefan Kuster, DRK-Krankenhaus Mölln-Ratzeburg, Oberarzt, Klinik für Innere
Medizin, Ratzeburg,
in folgendem Umfang ermächtigt:
Durchführung von
1. Herzschrittmacherkontrollen (Nummer 13552 EBM)
a. auf Überweisung durch zugelassene Vertragsärzte innerhalb der ersten drei
Monate nach der Implantation,
b. auf Überweisung durch zugelassene Kardiologen. In diesem Zusammenhang
sind auch Leistungen nach den Nummern 13251, 13252, 13253, 33022 EBM
abrechenbar.
2. AICD-/Defibrillatorkontrollen auf Überweisung durch zugelassene Vertragsärzte (Nummer
13552 EBM).
3. transösophageale Echokardiographien (Nummer 33023 EBM) auf Überweisung durch
zugelassene Kardiologen. In diesem Zusammenhang sind auch die Nummern 33020 bis
33022 EBM abrechenbar.
4. Durchführung einer Dobutamin-Stress-Echokardiographie (Nummer 33031 EBM) auf
Überweisung durch zugelassene Kardiologen.
5. Behandlung von Patienten mit einer Herzinsuffizienz der funktionellen NYHA-Klasse III
und IV auf Überweisung durch zugelassene Kardiologen.
Die Nummer 01321 EBM ist ebenfalls im Rahmen der Ermächtigung abrechenbar.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das DRK-Krankenhauses MöllnRatzeburg nach § 115a SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.06.2015 befristet.
42
Miriam Tezel, Johanniter-Krankenhaus, Leitende Oberärztin, Internistische Abteilung,
Geesthacht,
zur Durchführung der nachstehend aufgeführten Leistungen auf Überweisung durch
zugelassene Facharzt-Internisten ermächtigt:
1.
2.
3.
4.
5.
ambulante Polypektomien,
Sklerosierungsbehandlung bzw. Banding von Ösophagusvarizen,
Bougierung von Ösophagusstenosen,
Anlage bzw. Entfernung sowie Wechsel einer PEG-Sonde,
Durchführung der in der Nummer 13401 EBM aufgeführten Leistungen (ÖsophagusManometrie und -ph-Metrie).
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Johanniter-Krankenhaus
Geesthacht nach den §§ 115a, 115b und 116b SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.09.2015 befristet.
Kiel
Dr. med. Jens Stevens, Städt. Krankenhaus Kiel, Leitender Oberarzt, I. Medizinische
Klinik, Kiel,
ermächtigt zur
1. Durchführung von Kontrolluntersuchungen von Herzschrittmacher- und
Defibrillatorsystemen (1, 2- und 3-Kammersysteme) innerhalb der ersten drei Monate
nach Implantation auf Überweisung durch zugelassene Vertragsärzte,
2. Durchführung von Kontrolluntersuchungen von Herzschrittmacher- und
Defibrillatorsystemen (1, 2- und 3-Kammersysteme) auf Überweisung durch zugelassene
Kardiologen.
Im Rahmen der Ermächtigung sind die Leistungen der Nummern 01321, 01436, 01602,
13552 EBM abrechenbar.
Die Ermächtigung beinhaltet die Überweisungsbefugnis an die Ärzte folgender Fachgruppen
zur Durchführung von zur Diagnostik notwendigen Untersuchungsleistungen:
Laboratoriumsmedizin, Radiologie.
Die Ermächtigung beinhaltet keine Leistungen, die das Städtische Krankenhaus Kiel nach
den §§ 115a und 116b SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.12.2015 befristet.
Dr. med. Rainer Günther MaHM, Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Oberarzt,
Klinik für Innere Medizin I, Kiel,
in folgendem Umfang ermächtigt:
1. Behandlung von Patienten mit viralen Hepatitiden, Autoimmunhepatitis,
Leberwerterhöhung unklarer Genese, Hämochromatose, Alpha-1-Antitrypsinmangel bei
schwerwiegenden Verläufen, auf Überweisung durch zugelassene haus- und fachärztlich
tätige Fachärzte für Innere Medizin,
2. Leistungen im Rahmen der Versorgung von Patienten mit chronischen
Lebererkrankungen bzw. lebertransplantierten Patienten können auf Überweisung durch
zugelassene Vertragsärzte auch in Zusammenarbeit mit der Klinik für Allgemeine
Chirurgie und Thoraxchirurgie des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein in Kiel
erbracht werden.
43
Die Ermächtigung beinhaltet die Überweisungsbefugnis an die Fachärzte folgender
Fachgruppen: Radiologie zur Durchführung von Computertomographien und der MagnetResonanz-Tomograhie sowie Laboratoriumsmedizin zur Durchführung von allgemeinen und
speziellen Untersuchungen.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Universitätsklinikum
Schleswig-Holstein, Campus Kiel, nach §§ 115 a, 115b und 116b SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.12.2015 befristet.
Dr. med. Holger Zeidler, Oberarzt, Ameos Klinikum Kiel, Kiel,
ermächtigt zur Durchführung der Substitutionsbehandlung und zwar beschränkt auf 50
Patienten pro Quartal. Im Rahmen der Ermächtigung sind folgende Nummern des EBM
abrechenbar: 01950, 01951, 01952, 32137, 32140 bis 32148.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.03.2015 befristet.
Prof. Dr. med. Dr. rer. nat. Michael Kneba, Städtisches Krankenhaus Kiel, Direktor, II.
Medizinische Klinik, Kiel,
ermächtigt zur Durchführung spezieller molekulargenetischer hämatologischer Diagnostik bei
hämatologischen und onkologischen Fragestellungen ohne Patientenkontakt auf
Überweisung durch zugelassene oder ermächtigte Ärzte folgender Fachrichtungen: Innere
Medizin mit Schwerpunkt Hämatologie bzw. Hämatologie und Internistische Onkologie,
Pathologie, Humangenetik, Laboratoriumsmedizin. Ermächtigte Klinik- und
Hochschulambulanzen für Hämatologie, Pathologie und Humangenetik sind ebenfalls
überweisungsberechtigt. Im Rahmen dieser Ermächtigung sind folgende Nummern des EBM
abrechenbar: 11320 bis 11322, 32510, 32520 bis 32527.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.03.2015 befristet.
Dr. med. Marcus Friedebert Johannes Seeger, Universitätsklinikum Schleswig-Holstein,
Oberarzt, Klinik für Innere Medizin I, Kiel,
ermächtigt zur Durchführung von sonographisch diagnostischen und interventionellen
Leistungen und Betreuung gastroenterologischer Patienten auf Überweisung durch
zugelassene fachärztlich tätige Fachärzte für Innere Medizin ohne Schwerpunktbezeichnung
oder zugelassene Fachärzte für Innere Medizin, Schwerpunkt Gastroenterologie.
Die Ermächtigung beinhaltet die Überweisungsbefugnis an die Fachärzte folgender
Fachgruppen: Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie, Pathologie, zur Durchführung von
zur Diagnostik notwendigen Untersuchungsleistungen bei von Herrn Dr. Seeger
durchgeführten interventionellen sonographischen Leistungen.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Universitätsklinikum
Schleswig-Holstein, Campus Kiel, nach den §§ 115a, 115b und 116b SGB V abrechnen
kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.06.2016 befristet.
Prof. Dr. med. Heiner Josef Christian Mönig, Universitätsklinikum Schleswig-Holstein,
Oberarzt, Innere Medizin I, Kiel,
in folgendem Umfang ermächtigt:
Diagnostik, Beratung und Therapie endokrinologisch erkrankter Patienten auf Überweisung
durch zugelassene Ärzte folgender Fachrichtungen: fachärztlich tätige Fachärzte für Innere
Medizin, bei Schilddrüsenerkrankungen mit endokriner Orbitopathie auf Überweisung durch
44
zugelassene Vertragsärzte. Im Rahmen dieser Ermächtigung sind die Nummern 01321,
01430, 01436, 01602, 02100, 02340, 13250, 13350, 33012, 33042, 33081, 33091, 33092
EBM abrechenbar.
Die Ermächtigung beinhaltet die Überweisungsbefugnis an die Fachärzte folgender
Fachgruppen: Laboratoriumsmedizin, Nuklearmedizin, Radiologie zur Durchführung von zur
Diagnostik notwendigen Untersuchungsleistungen.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Universitätsklinikum
Schleswig-Holstein, Campus Kiel, nach den §§ 115a, 115b und 116b SGB V abrechnen
kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.06.2016 befristet.
Priv.-Doz. Dr. med. habil. Susanna Nikolaus, Universitätsklinikum Schleswig-Holstein,
Oberärztin, Klinik für Innere Medizin I, Kiel,
ermächtigt zur Durchführung von gastroenterologischen Leistungen bei intestinalen
Entzündungen nach mindestens zwei fehlgeschlagenen Behandlungsversuchen mit einem
für die entsprechende Erkrankung zugelassenen Medikament auf Überweisung durch
zugelassene endoskopierende fachärztlich tätige Fachärzte für Innere Medizin ohne
Schwerpunktbezeichnung oder zugelassene Fachärzte für Innere Medizin, Schwerpunkt
Gastroenterologie. Im Rahmen dieser Ermächtigung sind die Nummern 01321, 01510, EBM
abrechenbar. In begründeten Einzelfällen ist die Nummer 01511 EBM zusätzlich
abrechenbar.
Die Ermächtigung beinhaltet die Überweisungsbefugnis an die Fachärzte folgender
Fachgruppen: Laboratoriumsmedizin, Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie, Pathologie,
Radiologie zur Durchführung von zur Diagnostik notwendigen Untersuchungsleistungen.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Universitätsklinikum
Schleswig-Holstein, Campus Kiel, nach den §§ 115a, 115b und 116b SGB V abrechnen
kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.06.2016 befristet.
Prof. Dr. med. Harald Schöcklmann, Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Leitender
Oberarzt, Klinik für Innere Medizin IV, Kiel,
in folgendem Umfang ermächtigt:
1. auf Überweisung durch zugelassene Fachärzte für Urologie und zugelassene Fachärzte
für Innere Medizin, Schwerpunkt Nephrologie, sowie durch zugelassene Ärzte und
ärztlich geleitete Einrichtungen, die Dialysebehandlungen durchführen:
a) Konsiliaruntersuchungen unter Berücksichtigung der ambulant erhobenen und
mitgegebenen Befunde.
b) Untersuchungen, die zur Beurteilung der Transplantationsfähigkeit sowie zur
Aufnahme in die Transplantationswarteliste notwendig sind, sowie
Untersuchungen beim Empfänger und Spender bei geplanter
Lebendnierentransplantation.
2. Durchführung von Leistungen nach Nierentransplantationen sowie Durchführung einer
Beratung von Lebendspendern auf Überweisung durch zugelassene Fachärzte für Innere
Medizin, Schwerpunkt Nephrologie.
3. Auf Überweisung durch zugelassene Fachärzte für Innere Medizin, Schwerpunkt
Nephrologie, und zugelassene Fachärzte für Urologie:
a) Durchführung besonderer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden
begrenzt auf die Abklärung und Behandlung rasch-progredienter
Nierenerkrankungen, von Schüben einer chronischen Nephritis sowie
Differentialdiagnose des nephrotischen Syndroms.
b) Abklärung der Indikation zur Durchführung der Nierenbiopsie
45
c) Abklärung, Behandlung und Beratung renovaskulärer Hypertonieformen
einschließlich sonographischer Abklärung.
Die Ermächtigung beinhaltet die Überweisungsbefugnis an die Ärzte folgender Fachgruppen
zur Durchführung von zur Diagnostik notwendigen Untersuchungsleistungen:
Laboratoriumsmedizin, Pathologie, Radiologie, Nuklearmedizin.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Universitätsklinikum
Schleswig-Holstein, Campus Kiel, nach den §§ 115a und 116b SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.12.2014 befristet.
Prof. Dr. med. Hendrik Bonnemeier, Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Leitender
Oberarzt, Klinik für Innere Medizin III, Kiel,
ermächtigt in folgendem Umfang:
1. Durchführung von Kontrolluntersuchungen von frequenzadaptierten
Herzschrittmachersystemen, Zwei- und Dreikammersystemen sowie von Ein-, Zwei- und
Dreikammer-Defibrillatorsystemen innerhalb der ersten sechs Monate nach der
Implantation auf Überweisung durch zugelassene Vertragsärzte. In zu begründenden
Einzelfällen ist eine Ergometrie und/oder eine Echokardiographie abrechenbar.
2. Im Übrigen ohne Einschränkung des Leistungsumfanges zur Durchführung von
Leistungen im Rahmen der Schwerpunktbezeichnung Kardiologie auf Überweisung durch
zugelassene Kardiologen.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Universitätsklinikum
Schleswig-Holstein, Campus Kiel, nach den §§ 115a, 115b und 116b SGB V abrechnen
kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.09.2015 befristet.
Prof. Dr. med. Burkhard Bewig, Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, stellvertr.
Direktor, Innere Medizin I, Kiel,
ermächtigt zur Diagnostik und Betreuung pneumologischer Patienten auf Überweisung durch
zugelassene Fachärzte für Innere Medizin, Schwerpunkt Pneumologie. Die Ermächtigung
beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Campus
Kiel, nach §§ 115a, 115b und 116b SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.09.2015 befristet.
Dr. med. Ulrich Kunzendorf, Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Direktor, Klinik für
Innere Medizin IV, Kiel,
ermächtigt zur Mitbehandlung der in § 2 der Anlage 9.1 zu den Bundesmantelverträgen
genannten Patienten auf Überweisung durch Vertragsärzte, die zur Behandlung der in § 2
genannten Patientengruppen berechtigt sind.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.09.2016 befristet.
Lübeck
Prof. Dr. med. Jürgen Steinhoff, Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, stellvertr.
Direktor, Medizinische Klinik I, Lübeck,
ermächtigt auf Überweisung durch zugelassene Fachärzte für Innere Medizin, Schwerpunkt
Nephrologie, zur
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1. Durchführung von Leistungen nach Nierentransplantationen,
2. Durchführung einer Beratung und Voruntersuchung von Versicherten vor Aufnahme in
die Warteliste zur Nieren- bzw. Nieren-/Pankreastransplantation sowie zur Durchführung
von Beratungen von Lebendspendern.
Die Ermächtigung beinhaltet die Überweisungsbefugnis an die Fachärzte folgender
Fachgruppen: Laboratoriumsmedizin zur Bestimmung von Medikamentenspiegeln und
Überwachung der Transplantatfunktion, Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie zur
Durchführung der notwendigen Untersuchungen im Zusammenhang mit Infektionen,
Nuklearmedizin zur Durchführung der notwendigen Untersuchungen zum Ausschluss von
Malignomen vor einer Transplantation, Radiologie zur Durchführung der notwendigen
Untersuchungen zum Ausschluss von Malignomen vor einer Transplantation, und zur
jährlichen radiologischen Tumorausschlussdiagnostik sowie Transfusionsmedizin zur
Durchführung von Untersuchungen für die Überwachung von donorspezifischen HLA
Antikörpern.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Universitätsklinikum
Schleswig-Holstein, Campus Lübeck, nach den §§ 115a und 116b SGB V abrechnen kann.
Herr Prof. Steinhoff, Herr Dr. Nitschke und Frau Dr. Derad rechnen gemeinsam ab.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.03.2016 befristet.
Dr. med. Inge Maria Derad, Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Fachärztin,
Medizinische Klinik I, Lübeck,
auf Überweisung durch zugelassene Fachärzte für Innere Medizin, Schwerpunkt,
Nephrologie, ermächtigt zur
1. Durchführung von Leistungen nach Nierentransplantationen,
2. Durchführung einer Beratung und Voruntersuchung von Versicherten vor Aufnahme in
die Warteliste zur Nieren- bzw. Nieren-/Pankreastransplantation sowie zur Durchführung
von Beratungen von Lebendspendern.
Die Ermächtigung beinhaltet die Überweisungsbefugnis an die Fachärzte folgender
Fachgruppen: Laboratoriumsmedizin zur Bestimmung von Medikamentenspiegeln und
Überwachung der Transplantatfunktion, Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie zur
Durchführung der notwendigen Untersuchungen im Zusammenhang mit Infektionen,
Nuklearmedizin zur Durchführung der notwendigen Untersuchungen zum Ausschluss von
Malignomen vor einer Transplantation, Radiologie zur Durchführung der notwendigen
Untersuchungen zum Ausschluss von Malignomen vor einer Transplantation, und zur
jährlichen radiologischen Tumorausschlussdiagnostik sowie Transfusionsmedizin zur
Durchführung von Untersuchungen für die Überwachung von donorspezifischen HLA
Antikörpern.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Universitätsklinikum
Schleswig-Holstein, Campus Lübeck, nach den §§ 115a und 116b SGB V abrechnen kann.
Herr Prof. Steinhoff, Herr Dr. Nitschke und Frau Dr. Derad rechnen gemeinsam ab.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.03.2016 befristet.
Dr. med. Martin Ludger Nitschke, Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Oberarzt,
Medizinische Klinik I, Lübeck,
auf Überweisung durch zugelassene Fachärzte für Innere Medizin, Schwerpunkt
Nephrologie, ermächtigt zur
1. Durchführung von Leistungen nach Nierentransplantationen,
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2. Durchführung einer Beratung und Voruntersuchung von Versicherten vor Aufnahme in
die Warteliste zur Nieren- bzw. Nieren-/Pankreastransplantation sowie zur Durchführung
von Beratungen von Lebendspendern.
Die Ermächtigung beinhaltet die Überweisungsbefugnis an die Fachärzte folgender
Fachgruppen: Laboratoriumsmedizin zur Bestimmung von Medikamentenspiegeln und
Überwachung der Transplantatfunktion, Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie zur
Durchführung der notwendigen Untersuchungen im Zusammenhang mit Infektionen,
Nuklearmedizin zur Durchführung der notwendigen Untersuchungen zum Ausschluss von
Malignomen vor einer Transplantation, Radiologie zur Durchführung der notwendigen
Untersuchungen zum Ausschluss von Malignomen vor einer Transplantation, und zur
jährlichen radiologischen Tumorausschlussdiagnostik sowie Transfusionsmedizin zur
Durchführung von Untersuchungen für die Überwachung von donorspezifischen HLA
Antikörpern.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Universitätsklinikum
Schleswig-Holstein, Campus Lübeck, nach den §§ 115a und 116b SGB V abrechnen kann.
Herr Prof. Steinhoff, Herr Dr. Nitschke und Frau Dr. Derad rechnen gemeinsam ab.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.03.2016 befristet.
Dr. med. Eike Burmester, Sana Kliniken Süd, Oberarzt, Medizinische Klinik I, Lübeck,
zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis in folgendem Umfang
ermächtigt:
1. Endoskopische Ultraschalluntersuchungen (EUS) von Ösophagus, Magen, Pankreas und
Gallenwegen gemäß den Leistungen der Nummern 02340, 02341, 13400, 33040, 33042
und 33090 EBM.
2. Rektaler Ultraschall von Erkrankungen des Rektums gemäß den Leistungen der
Nummern 13257, 33042 und 33090 EBM.
3. Duplexsonographie der Pfortader, Lebervenen, des Tr. coeliacus, der a. mes. sup. und
der Nierenarterien sowie der Nierenvenen im Zusammenhang mit gefäßchirurgischen
Maßnahmen und Endosonograhie gemäß den Leistungen der Nummern 33073 und
33075 EBM.
4. Wechsel von Gallenwegsprothesen und Pankreasprothesen, ggf. mit sonographischer
Kontrolle gemäß den Leistungen der Nummern 13430, 13431 und 34250 EBM.
5. Konsiliarische Beratung bei Patienten mit speziellen hepatologischen Problemen. In
diesem Zusammenhang sind lediglich die Nummern 01321 und 01602 EBM
abrechnungsfähig.
6. Dilatations- und Bougierungsbehandlungen von Stenosen im Ösophagus und Rektum
gemäß den Leistungen der Nummern 13257, 13400 und 13410 EBM.
7. Durchführung der Argon-Plasma-Koagulation für
a. Blutstillungstherapie,
b. flankierende Therapie zur Eröffnung von narbigen Stenosen im Ösophagus,
Magen und Rektum und zur Dilatations- und Bougierungsbehandlung.
8. Durchführung der Manometrie/LZ-pH-Metrie des Ösophagus gemäß den Leistungen der
Nummer 13401 EBM.
Leistungen nach Nummer 8 sind nur auf Überweisung durch gastroenterologisch tätige Ärzte
erbringbar.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die die Sana Kliniken Süd in Lübeck
nach den §§ 115a, 115b und 116b SGB V abrechnen können. Im Zusammenhang mit
§ 116b SGB V sind insbesondere keine Leistungen im Rahmen der Behandlung von
Patienten mit gastrointestinalen Tumoren bzw. Tumoren in der Bauchhöhle nach folgenden
ICD-10 abrechenbar: C15 bis C26, C45.1, C47.4, C47.5, C48.1, C48.2, C48.8, C49.4, C73,
C74.-, C75.0 C76.2, nur familiäre adenomatöse Polyposis (FAP) und erblich nicht-polyposes
kolorektales Karzinom (HNPCC) D12.-, K22.7.
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Die Ermächtigung ist bis zum 30.06.2015 befristet.
Dr. med. Udo Desch, Sana Kliniken Süd, Leitender Oberarzt, Medizinische Klinik II,
Lübeck,
ist in folgendem Umfang ermächtigt:
1. zur Durchführung einer einmaligen Kontrolluntersuchung innerhalb von drei Monaten
nach der Implantation eines Schrittmachers oder eines Defibrillators auf Überweisung
durch zugelassene Vertragsärzte.
2. Kontrolle von Schrittmachersystemen sowie Defibrillatoren auf Überweisung durch
zugelassene Fachärzte für Innere Medizin, Schwerpunkt Kardiologie.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die die Sana Kliniken Lübeck nach den
§§ 115a und 116b SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.09.2016 befristet.
Priv.-Doz. Dr. med. Frank Bode, Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Oberarzt,
Medizinische Klinik II, Lübeck,
zur Durchführung folgender Leistungen auf Überweisung durch zugelassene Kardiologen
ermächtigt:
1. Herzschrittmacherkontrollen, im Einzelfall ist hierbei eine Ergometrie (Nr. 13251 EBM)
abrechenbar.
2. Kontrolle von implantierten Defibrillatoren.
Im Rahmen der Ermächtigung sind auch die Nummern 01321, 01602 und 13552 EBM
abrechenbar.
Die Ermächtigung beinhaltet die Überweisungsbefugnis an die Fachärzte für Radiologie,
Fachärzte für Laboratoriumsmedizin und Fachärzte für Mikrobiologie und
Infektionsepidemiologie zur Durchführung von zur Diagnostik notwendigen
Untersuchungsleistungen ausschließlich bei taggleichen Untersuchungen.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Universitätsklinikum
Schleswig-Holstein nach den §§ 115a und 116b SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.09.2016 befristet.
Neumünster
Christian Mehrens, Friedrich-Ebert-Krankenhaus Neumünster, Leitender Oberarzt, Klinik
für Gastroenterologie, Neumünster,
zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung folgender
Leistungen ermächtigt:
1. Endoskopische Ultraschalluntersuchungen (EUS) von Ösophagus, Magen, Pankreas und
Gallenwegen. In diesem Zusammenhang sind die Nummern 13400, 33042, 33090 und
33092 EBM abrechenbar.
2. Rektaler Ultraschall von Erkrankungen des Rektums. In diesem Zusammenhang sind die
Gebührennummern 30600, 33042, 33090 und 33092 EBM abrechenbar.
3. Laservaporisation und/oder Argon-Plasma-Koagulation (13424 EBM) in Zusammenhang
mit der Nummer 13400 EBM. Zusätzlich sind in diesem Zusammenhang die Nummern
13430, 13431, 34500, 34501 EBM abrechenbar.
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4. Leistungen, die in den nachfolgend aufgeführten Nummern des EBM enthalten sind:
02343, 02401, 13410, 13411, 13412 sowie die Nummer 13400 im Zusammenhang mit
13401.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Friedrich-Ebert-Krankenhaus
Neumünster nach §§ 115 a, 115 b und 116b SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.12.2014 befristet.
Dr. med. Harald Held, Friedrich-Ebert-Krankenhaus Neumünster, Chefarzt, Klinik für
Hämatologie, Onkologie und Nephrologie, Neumünster,
ermächtigt zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung
und Abrechnung der in den folgenden Nummern des EBM enthaltenen Leistungen: 01321,
01510, 01602, 01620, 01621, 02100, 02101, 02110, 02111, 02340, 02341, 02343, 13250,
33040, 33042, 33081, 33092, 32168, 32169. Außerdem erstreckt sich die Ermächtigung
auch auf die Inhalte der Onkologievereinbarung mit den Krankenkassen.
Herr Dr. Held ist im Rahmen seiner Ermächtigung berechtigt an den ermächtigte Ärztin Dr.
med. Frauke Strahlendorf-Elsner, Friedrich-Ebert-Krankenhaus Neumünster, Leitende
Oberärztin, Labormedizin, Neumünster, zur Durchführung laboratoriumsmedizinischer
Untersuchungen im Rahmen des jeweils geltenden Ermächtigungsumfanges von Frau Dr.
Strahlendorf-Elsner zu überweisen.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Friedrich-Ebert-Krankenhaus
Neumünster nach § 116b SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.06.2015 befristet.
Dr. med. Volker Jentzen, Friedrich-Ebert-Krankenhaus Neumünster, Oberarzt,
Medizinische Klinik, Neumünster,
ermächtigt zur Durchführung von Kontrollen von Herzschrittmachern, Defibrillatoren sowie
implantierten Kardiovertern auf Überweisung durch herzschrittmacherkontrollierende
Vertragsärzte. In diesem Zusammenhang sind die Nummern 01321, 01602, 13552 EBM
abrechenbar.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Friedrich-Ebert-Krankenhaus
Neumünster nach den §§ 115a und 116b SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.06.2015 befristet.
Priv.-Doz. Dr. med. Andrea Pace, Friedrich-Ebert-Krankenhaus Neumünster, Chefarzt,
Klinik für Gastroenterologie, Neumünster,
zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung folgender
Leistungen ermächtigt:
1. Endoskopische Ultraschalluntersuchungen (EUS) von Ösophagus, Magen, Pankreas und
Gallenwegen. In diesem Zusammenhang sind die Nummern 13400, 33042, 33090 und
33092 EBM abrechenbar.
2. Rektaler Ultraschall von Erkrankungen des Rektums. In diesem Zusammenhang sind die
Gebührennummern 30600, 33042, 33090 und 33092 EBM abrechenbar.
3. Laservaporisation und/oder Argon-Plasma-Koagulation (13424 EBM) in Zusammenhang
mit der Nummer 13400 EBM. Zusätzlich sind in diesem Zusammenhang die Nummern
13430, 13431, 34500, 34501 EBM abrechenbar.
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4. Leistungen, die in den nachfolgend aufgeführten Nummern des EBM enthalten sind:
02343, 02401, 13410, 13411, 13412 sowie die Nummer 13400 im Zusammenhang mit
13401.
Im Rahmen der Ermächtigung sind die Leistungen der Nummern 02100 und 02101 EBM
abrechenbar.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Friedrich-Ebert-Krankenhaus
Neumünster nach §§ 115 a, 115 b und 116b SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.12.2014 befristet.
Nordfriesland
Dr. med. Thomas Wander, Klinikum Nordfriesland, Ärztl. Direktor und Chefarzt,
Internistische Abteilung, Wyk,
ermächtigt zur Durchführung folgender Leistungen auf Überweisung durch zugelassene
Vertragsärzte:
1. Farbdopplerechokardiographie. In diesem Zusammenhang sind Leistungen nach der
Nummer 33022 EBM abrechenbar,
2. Duplexsonographie der peripheren Venen zum Ausschluss einer akuten
Venenthrombose nach den Nummern 33072, 33075 und 33076 EBM,
3. Mitbehandlung von Patienten mit Diabetes mellitus bei instabiler Stoffwechsellage,
4. Röntgen der Thoraxorgane und ergänzende Sonographie in zu begründenden
Einzelfällen nach den Nummern 33040, 34240, 34241 EBM,
5. Dopplersonographie und/oder farbkodierte Duplexsonographie der peripheren Venen und
Arterien nach den Nummern 33061, 33072 und 33075 EBM,
6. sonographisch gesteuerte Punktion von Organen nach den Nummern 02340, 02341,
32112, 32113, 33012, 33040, 33042, 33091, 33092 EBM,
7. Beckenkammpunktionen zur Gewinnung eines Knochenstanzzylinders und von
Knochenmark nach den Nummern 02341, 32112, 32113 EBM.
Die Ermächtigung beinhaltet die Überweisungsbefugnis an die Fachärzte folgender
Fachgruppen: Radiologie, Laboratoriumsmedizin, Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie,
Pathologie zur Durchführung von zur Diagnostik notwendigen Untersuchungsleistungen.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die die Inselklinik Föhr/Amrum nach
§ 115a SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.12.2015 befristet.
Dr. med. Cornelia Kaufmann, Ärztliche Leiterin, Nordsee-Fachklinik Sonneneck, Wyk auf
Föhr,
ermächtigt zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung
ambulanter Chemotherapien verbunden mit notwendigen speziellen labormedizinischen
Untersuchungen mit hämatologisch-zytologischer Diagnostik. Die Ermächtigung beschränkt
sich auf Patienten, die ihren Wohnsitz auf den Inseln Föhr und Amrum haben. Zur
Fortsetzung und Überwachung einer laufenden Therapie erstreckt sich diese Ermächtigung
auch auf Überweisung durch zugelassene Fachärzte für Innere Medizin mit Schwerpunkt
Hämatologie bzw. Hämatologie und Internistische Onkologie auf Patienten, die ihren Urlaub
auf den Inseln Föhr und Amrum verbringen. Im Rahmen dieser Ermächtigung sind folgende
Nummern abrechenbar: 01321, 01510, 02101, 13500, 32042, 32122 und 32123 EBM. Die
Ermächtigung beinhaltet die Überweisungsbefugnis an die Fachärzte der folgenden
Fachgruppen: Radiologie, Laboratoriumsmedizin, Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie,
Nuklearmedizin, Pathologie, Strahlentherapie, Transfusionsmedizin zur Durchführung von
zur Diagnostik notwendigen Untersuchungsleistungen.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.12.2015 befristet.
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Dr. med. Alfonso Grande, Klinikum Nordfriesland gGmbH, Chefarzt, Internistische
Abteilung, Tönning,
ermächtigt zur Teilnahme an der vertragärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung der
nachstehend aufgeführten Leistungen:
1. Direktionale Dopplersonographie der hirnversorgenden Arterien nach der Nummer 33060
EBM.
2. Duplexsonographie der hirnversorgenden Arterien nach der Nummer 33070 EBM. In
diesem Zusammenhang ist auch die Leistung nach der Nummer 33075 EBM
abrechenbar.
3. Anlegen und entfernen einer PEG-Sonde nach der Nummer 13412 EBM.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die die Klinikum Nordfriesland gGmbH
nach den §§ 115a, 115b und 116b SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.06.2015 befristet.
Dr. med. Nils-Lennart Saß, Klinikum Nordfriesland gGmbH, Leitender Arzt, Internistische
Abteilung, Husum,
ermächtigt:
1. Durchführung von konsiliarischen Beratungen und Untersuchungen zur Abklärung des
weiteren diagnostischen und therapeutischen Vorgehens auf Überweisung durch
zugelassene fachärztlich tätige Fachärzte für Innere Medizin. Im Rahmen dieses Teils
der Ermächtigung sind nur die folgenden Nummern des EBM abrechenbar: 01321 und
01602.
2. Durchführung der in den folgenden Nummern des EBM genannten Leistungen auf
Überweisung durch zugelassene Vertragsärzte mit ausgewiesenem
gastroenterologischen Tätigkeitsschwerpunkt: 01321, 01602, 02401, 13400, 13401,
13402, 13410, 13424.
3. Durchführung der in den folgenden Nummern des EBM genannten Leistungen auf
Überweisung durch zugelassene koloskopierende Vertragsärzte: 01321, 01602, 13421,
13422, 13423.
4. Durchführung der in den Nummern 13411 und 13412 EBM enthaltenen Leistungen auf
Überweisung durch zugelassene Vertragsärzte.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die die Klinikum Nordfriesland gGmbH
nach den §§ 115a, 115b und 116b SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.06.2015 befristet.
Dr. med. Clemens Rasmus von Reusner, Klinikum Nordfriesland, Leitender Arzt,
Internistische Abteilung, Wyk,
zur Durchführung folgender Leistungen ermächtigt:
1. Funktionsanalyse eines Herzschrittmachers, eines implantierten Kardioverters oder
Defibrillators gemäß der Nummer 13552 EBM auf Überweisung durch zugelassene
Vertragsärzte.
2. Durchführung von Leistungen gemäß den Nummern: 13545, 33023, 33060, 33070 und
33075 EBM auf Überweisung durch zugelassene Vertragsärzte der Inseln Föhr und
Amrum, die Leistungen nach folgenden Nummern erbringen: 03241, 03321, 03322,
03324.
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Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die die Inselklinik Föhr-Amrum,
Wyk/Föhr, nach den §§ 115a und 115 b SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.09.2016 befristet.
Dr. med. Imke Strohscheer, Hamm-Klinik GmbH, Leitende Ärztin, Klinik Nordfriesland, St
Peter-Ording,
zur Durchführung von Leistungen gemäß den Nummern 01321, 01510, 01511, 01512,
02100, 02101, 02110, 02111, 02340, 02341, 02342, 13250, 13500 und 13502 EBM im
Rahmen der Versorgung hämatologischer und onkologischer Patienten auf Überweisung
durch zugelassene Ärzte folgender Fachrichtungen ermächtigt: Innere Medizin (fachärztlich),
Strahlentherapie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Chirurgie, Urologie sowie Hausärzte,
die in den Orten St. Peter-Ording, Garding, Tönning, Friedrichstadt und Oldenswort
niedergelassen sind. Im Zusammenhang mit der Durchführung der vorgenannten Leistungen
gilt ein Gesamtjahreskontingent von 200 Fällen. Es besteht die Möglichkeit zur Teilnahme an
der Onkologie-Vereinbarung, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Die
Ermächtigung beinhaltet die Überweisungsbefugnis an die Ärzte folgender Fachgruppen zur
Durchführung von zur Diagnostik notwendigen Untersuchungs-leistungen:
Laboratoriumsmedizin, Mikrobiologie, Nuklearmedizin, Pathologie, Radiologie,
Strahlentherapie, Transfusionsmedizin.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.03.2016 befristet.
Ostholstein
Dr. med. Iris Koper, Sana Kliniken Ostholstein GmbH, Chefärztin, Zentrum für Innere
Medizin, Oldenburg,
ermächtigt zur Durchführung der nachstehend aufgeführten Leistungen bei Patienten mit
malignen Erkrankungen auf Überweisung durch zugelassene Vertragsärzte:
Bronchoskopien und Eingriffe an der Pleura und die dazugehörenden Untersuchungen wie
Spirometrie, Blutgasanalyse als Bestandteil des pneumologischen Komplexes, Blutungszeit,
Röntgenthorax und Durchleuchtung sowie Lokalanästhesien.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die die Klinik Oldenburg nach § 115a
und 115b SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.12.2014 befristet.
Dr. med. Michael Seiche, Schön Klinik Neustadt, Oberarzt, Klinik für Innere Medizin,
Neustadt in Holstein,
ermächtigt zur Durchführung der Endosonographie des oberen Gastrointestinaltraktes, ggf.
mit sonographisch gezielten Organpunktionen, zur weiteren Abklärung von durch
bildgebende oder endoskopische Verfahren erhobenen Befunden auf Überweisung durch
zugelassene endoskopierende Vertragsärzte. Im Rahmen dieser Ermächtigung sind die
Nummern 01321 und 01602 EBM sowie nur im Zusammenhang mit Nummer 33090 EBM
auch die Nummern 13400 und 33042 EBM abrechenbar.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die die Schön Klinik Neustadt nach
den §§ 115a und 115b SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.12.2014 befristet.
Dr. med. Uwe Becker, Eutin,
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ermächtigt zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung
von Untersuchungen und Behandlungen bei Patienten mit Gefäßerkrankungen. Im Rahmen
dieser Ermächtigung sind die Nummern 01321, 01602, 02312 und 30500 EBM abrechenbar.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.06.2016 befristet.
Dr. med. Frank Himmel, Sana Kliniken Ostholstein GmbH, Oberarzt, Abteilung für Innere
und Intensivmedizin, Eutin,
ermächtigt zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung
einer einmaligen Kontrolluntersuchung innerhalb der ersten drei Monate nach einer
Implantation von Schrittmachern, Defibrillatoren oder implantierten Kardiovertern.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die die Klinikum Nordfriesland gGmbH
nach den §115a SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.06.2015 befristet.
Pinneberg
Guido Csomos, Regio Kliniken, Chefarzt, Klinik für Innere Medizin, Pinneberg,
ermächtigt zur Durchführung folgender Leistungen auf Überweisung durch zugelassene
Fachärzte für Innere Medizin mit der Berechtigung zum Führen der
Schwerpunktbezeichnungen Gastroenterologie, Pneumologie und Hämatologie bzw.
Hämatologie und Internistische Onkologie:
1. Langzeit-ph-Metrie des Ösophagus und/oder Ösophagus Druck-Messung nach der
Nummer 13401 EBM in Verbindung mit der Nummer 13400 EBM,
2. Punktionen nach den Nummern 02340 EBM.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Klinikum Pinneberg nach
§ 115a SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.12.2015 befristet.
Dr. med. Fjoralba Duka, Regio Kliniken, Oberärztin, Klinik für Innere Medizin, Pinneberg,
ermächtigt zur Kontrolle von Herzschrittmachersystemen, Defibrillatoren sowie implantierten
Kardiovertern auf Überweisung durch zugelassene Fachärzte für Innere Medizin,
Schwerpunkt Kardiologie. Folgende Leistungen sind im Rahmen der Ermächtigung
abrechenbar: 01321, 01602 und 13552 EBM.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Klinikum Pinneberg nach
§ 115a SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.12.2015 befristet.
Rendsburg-Eckernförde
Dr. med. Karsten Böck, imland Klinik Rendsburg, Oberarzt, Klinik für Innere Medizin,
Rendsburg,
zur Durchführung der nachstehend aufgeführten Leistungen ermächtigt:
1. Durchführung von Gastroskopien mit operativem Eingriff auf Überweisung durch
zugelassene endoskopierende Vertragsärzte (Nummern 13400, 13402 EBM),
2. endoskopische Anlage gastraler Ernährungssonden (PEG-Anlagen) auf Überweisung
durch zugelassene Vertragsärzte (Nummer 13412 EBM).
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Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die die imland Klinik Rendsburg nach
den §§ 115b und 116b SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.12.2014 befristet.
Dr. med. Hans-Carsten Joachim, imland GmbH Klinik Eckernförde, Oberarzt, Klinik für
Innere Medizin, Eckernförde,
ermächtigt zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung
einer einmaligen Kontrolluntersuchung nach der Nummer 13552 EBM innerhalb der ersten
drei Monate nach einer Implantation von Schrittmachern, Defibrillatoren oder implantierten
Kardiovertern.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die die imland Klinik in Eckernförde
nach § 115a SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.06.2015 befristet.
Dr. med. Joachim Georgi, HELIOS Ostseeklinik Damp, Chefarzt, Abteilung für Innere
Medizin/Rheumatologie, Damp,
zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis als internistischer
Rheumatologe in folgendem Umfang ermächtigt:
1. Durchführung von konsiliarischen Untersuchungen, beschränkt auf die Nummern 01321,
01602, 13700 und 13701 EBM,
2. Durchführung von Sonographien und Punktionen der Gelenke,
3. Durchführung von Leistungen nach den Nummern 02100 und 02101 EBM zur Infusion
mit intravenösen applizierbaren TNF-α-Antikörpern (z. Z. Remicade).
Herr Dr. Georgi ist im Rahmen seiner Ermächtigung berechtigt an die ermächtigten Ärzte Dr.
med. Hans-Werner Seide und Dr. med. Helmut Rother, HELIOS Ostseeklinik Damp,
Abteilung für Orthopädie II, Damp, zur Durchführung diverser Leistungen im Rahmen des
jeweils geltenden Ermächtigungsumfanges von Herrn Dr. Seide und Herrn Dr. Rother zu
überweisen.
Die Ermächtigung beinhaltet auch die Überweisungsbefugnis an die Fachärzte für Radiologie
von zur Diagnostik notwendigen Untersuchungsleistungen.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.09.2016 befristet.
Dr. med. Frank Ramaker, imland Klinik Rendsburg, Oberarzt, Klinik für Innere Medizin,
Rendsburg,
ermächtigt zur Durchführung folgender Leistungen auf Überweisung durch zugelassene
gastroenterologisch tätige Vertragsärzte:
1. Endosonographie des oberen Gastrointestinaltraktes, ggf. mit Punktion, nach den
Nummern 33042 und 33081 EBM,
2. ultraschallgesteuerte Punktionen nach den Nummern 02340 und 02341 EBM,
3. kontrastmittelgestützte Ultraschalluntersuchungen nach den Nummern 33042 und 33073
EBM,
4. gastroenterologische Funktionsdiagnostik wie pH-Metrie, Manometrie nach den
Nummern 13400 und 13401 EBM.
Zusätzlich sind die Nummern 01321, 01602 und 02100 EBM abrechenbar.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die die imland Klinik in Rendsburg
nach den §§ 115a, 115b und 116b SGB V abrechnen kann.
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Die Ermächtigung ist bis zum 30.06.2015 befristet.
Prof. Dr. med. Stephan Hellmig, imland Klinik Rendsburg, Chefarzt, Klinik für Innere
Medizin, Rendsburg,
zur Durchführung von gastroenterologischen Leistungen bei Patienten mit chronisch
entzündlichen Darmerkrankungen nach mindestens zwei fehlgeschlagenen
Behandlungsversuchen mit für die entsprechende Erkrankung zugelassenen Medikamenten
auf Überweisung durch zugelassene fachärztlich tätige Internisten, die gastroenterologisch
tätig sind, ermächtigt. Im Rahmen dieser Ermächtigung sind folgende Nummern des EBM
abrechenbar: 01321, 02100, 02101.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die die imland Klinik Rendsburg nach
§ 116b SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.03.2015 befristet.
Schleswig-Flensburg
Dr. med. Gesine Fedders, Oberärztin, HELIOS Klinikum Schleswig, Schleswig,
in folgendem Umfang ermächtigt:
1. Entfernung von Fremdkörpern, Ligatur von Varizen, Einsatz der Argon-PlasmaKoagulation im Magen nach den Nummern 13400, 13401 und 13424 EBM auf
Überweisung durch endoskopierende Vertragsärzte,
2. schwierige Polypektomie am Magen nach den Nummern 13400 und 13402 EBM auf
Überweisung durch endoskopierende Vertragsärzte,
3. Durchführung von gastroenterologischen Leistungen bei Patienten mit chronisch
entzündlichen Darmerkrankungen nach mindestens zwei fehlgeschlagenen
Behandlungsversuchen mit für die entsprechende Erkrankung zugelassenen
Medikamenten auf Überweisung durch zugelassene fachärztlich tätige Internisten, die
gastroenterologisch tätig sind, ermächtigt. In diesem Zusammenhang ist die Leistung
nach der Nummer 02101 EBM abrechenbar.
Zusätzlich sind folgende Nummern des EBM abrechenbar: 01321, 01602 und 02100.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das HELIOS Klinikum Schleswig
nach den §§ 115a, 115b und 116b SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.09.2016 befristet.
Segeberg
Dr. med. Ernst Franz Müller, Medizinische Klinik Borstel, Oberarzt, Schlafmedizinisches
Zentrum, Borstel,
ermächtigt zur Durchführung von ambulanten Polysomnographien gemäß Abschnitt C der
Qualitätssicherungsvereinbarung nach § 135 Abs. 2 SGB V zur Diagnostik und Therapie
schlafbezogener Atmungsstörungen auf Überweisung durch zugelassenen Vertragsärzte, die
Leistungen nach Nummer 30900 EBM erbringen.
Im Rahmen dieser Ermächtigung sind die Nummern 01321, 01602 und 30901 EBM
abrechenbar.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.12.2014 befristet.
Ewa Mainski, AK Segeberger Kliniken, Oberärztin, Klinik für Innere Medizin, Bad
Segeberg,
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in folgendem Umfang ermächtigt:
1. Behandlung von Diabetikern der Versorgungsebene II auf Überweisung durch
zugelassene Vertragsärzte, die auf der Versorgungsebene II an den DMPDiabetesverträgen bzw. anderen Diabetes-Vereinbarungen teilnehmen.
2. Betreuung von Patienten mit diabetischem Fuß auf Überweisung durch zugelassene
Vertragsärzte, die auf der Versorgungsebene I an den vorgenannten Vereinbarungen
teilnehmen.
3. Betreuung von Gestationsdiabetikerinnen auf Überweisung durch zugelassene Fachärzte
für Frauenheilkunde und Geburtshilfe.
Die Ermächtigung beinhaltet die Überweisungsbefugnis an die Fachärzte folgender
Fachgruppen: Radiologie zur Durchführung von CT- bzw. MRT-Untersuchungen im Rahmen
der Fußambulanz, Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie zur Durchführung von
mikrobiologischen Untersuchungen von Wundabstrichen.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die die Segeberger Kliniken nach
§ 115a SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.06.2016 befristet.
Prof. Dr. med. Frank Moosig, Klinikum Bad Bramstedt GmbH, Leitender Oberarzt, Klinik
für Rheumatologie, Bad Bramstedt,
ermächtigt zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung
spezieller Laborleistungen im Rahmen der Vaskulitisdiagnostik für Versicherte ohne
Patientenkontakt. Im Rahmen dieser Ermächtigung sind die Nummern 32490, 32491, 32492,
32496, 32503 und 32505 EBM abrechenbar.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Klinikum Bad Bramstedt nach
§ 116b SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.12.2014 befristet.
Dr. med. Georg Schlenk, AK Segeberger Kliniken, Oberarzt, Klinik für Innere Medizin, Bad
Segeberg,
ermächtigt zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung
folgender Leistungen:
1. interventionelle Enteroskopien auf Überweisung durch zugelassene Vertragsärzte, die
Gastroskopien oder Koloskopien durchführen,
2. Ösophagusvarizensklerosierung auf Überweisung durch zugelassene Vertragsärzte,
3. ERCP auf Überweisung durch zugelassene Vertragsärzte nach vorheriger bildgebender
Diagnostik,
4. Verödung von Hämorrhoiden mittels Infrarotkoagulation und Gummibandligatur auf
Überweisung durch zugelassene Vertragsärzte,
5. percutanendoskopische Gastrostomie (PEG) auf Überweisung durch zugelassene
Vertragsärzte.
6. Durchführung ambulanter Chemotherapien auf Überweisung durch zugelassene
Vertragsärzte. In diesem Zusammenhang sind die Nummern 02100 und 02101 EBM
abrechenbar, soweit die Chemotherapien den zeitlichen Umfang von vier Stunden nicht
überschreiten.
Im Rahmen der Punkte 1 - 5 dieser Ermächtigung sind folgende Nummern des EBM
abrechenbar: 01321, 02320, 13400, 13401, 13410, 13421, 13422, 13423, 13424, 13430,
30600, 30601 und 30611.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die die AK Segeberger Kliniken GmbH,
Bad Segeberg, nach den §§ 115 a und 115b SGB V abrechnen kann.
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Die Ermächtigung ist bis zum 31.03.2015 befristet.
Prof. Dr. med. Diether Ludwig, AK Segeberger Kliniken, Chefarzt, Klinik für Innere
Medizin, Bad Segeberg,
in folgendem Umfang ermächtigt:
1. auf Überweisung durch zugelassene Gastroenterologen sowie zugelassene
gastroenterologisch endoskopierende Vertragsärzte zur Durchführung folgender
Leistungen: Endosonographie des Magen-Darmtraktes, Mucosektomie im Bereich des
Gastrointinaltraktes, sonographische Herddiagnostik im Bereich der Leber und des
Pankreas mittels Kontrastmitteldarstellung, gastroenterologische Konsilliarsprechstunde.
In diesem Zusammenhang sind die Nummern 13400, 13401, 13421, 13422, 13423,
33042, 33073, 33075 und 33090 EBM abrechenbar,
2. auf Überweisung der hausärztlich tätigen Fachärzte für Innere Medizin in Bad Segeberg,
Herrn Dipl.-Med. Johannes-Christian Witte und Herrn Dr. med. Andreas Colberg, zur
sonographischen Untersuchung der abdominellen Gefäße und/oder retroperitonealen
Gefäße mittels Duplexverfahren nach den Nummern 33073 und 33075 EBM,
3. Durchführung der Darmsonographie inkl. mesenteriale Dopplersonographie und
Kontrastmittelsonographie der Leber auf Überweisung durch zugelassene Vertragsärzte.
In diesem Zusammenhang sind die Nummern 33042, 33073 und 33075. 33090 EBM
abrechenbar.
Darüber hinaus ist Herr Dr. Ludwig im Rahmen seiner Ermächtigung berechtigt, die
Nummern 01321 und 01602 EBM abzurechnen.
Die Ermächtigung beinhaltet die Überweisungsbefugnis an die Ärzte der folgenden
Fachgruppen: Laboratoriumsmedizin, Pathologie zur Durchführung von zur Diagnostik
notwendigen Untersuchungsleistungen.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die die AK Segeberger Kliniken nach
den §§ 115a und 115b SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.09.2014 befristet.
Steinburg
Oliver-Gerd Kron, Klinikum Itzehoe, Oberarzt, Medizinische Klinik, Itzehoe,
zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis als Facharzt für Innere Medizin,
Schwerpunkt Hämatologie und Internistische Onkologie, zur Durchführung folgender
Leistungen des EBM ermächtigt: 01321, 01602, 02100, 02340, 02341, 02342, 02343, 13250,
32120, 32122 und 32123. Diese Leistungen sind jedoch nur bei Patienten abrechnungsfähig,
die nicht am gleichen Tage teilstationär in der Tagesklinik Itzehoe behandelt werden.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Klinikum Itzehoe nach den
§§ 115a und 116b SGB V abrechnen kann.
Frau Dr. Kock, Herr Dr. zur Verth und Herr Kron rechnen gemeinsam ab.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.06.2015 befristet.
Dr. med. Christoph zur Verth, Klinikum Itzehoe, Oberarzt, Medizinische Klinik, Itzehoe,
zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung von
Leistungen nach den Nummern: 01321, 01602, 02100, 02340, 02341, 02342, 02343, 32122,
32163, 32168 EBM ermächtigt. Diese Leistungen sind jedoch nur bei Patienten
abrechnungsfähig, die sich nicht am gleichen Tage in der teilstationären Behandlung der
Tagesklinik Itzehoe befinden.
58
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Klinikum Itzehoe nach §§ 115
a und 116b SGB V abrechnen kann.
Frau Dr. Kock, Herr Dr. zur Verth und Herr Kron rechnen gemeinsam ab.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.06.2015 befristet.
Dr. med. Telke Kock, Klinikum Itzehoe, Assistenzärztin, Medizinische Klinik, Itzehoe,
zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung von
Leistungen nach den Nummern: 01321, 01602, 02100, 02340, 02341, 02342, 02343, 13250,
32120, 32122, 32123, 32163 und 32168 EBM ermächtigt. Diese Leistungen sind jedoch nur
bei Patienten abrechnungsfähig, die sich nicht am gleichen Tage in der teilstationären
Behandlung der Tagesklinik Itzehoe befinden. Die Ermächtigung beinhaltet die
Überweisungsbefugnis an die Fachärzte folgender Fachgruppen: Radiologie,
Nuklearmedizin, Strahlentherapie, Laboratoriumsmedizin, Pathologie zur Durchführung von
zur Diagnostik notwendigen Untersuchungsleistungen.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Klinikum Itzehoe nach §§ 115
a und 116b SGB V abrechnen kann.
Frau Dr. Kock, Herr Dr. zur Verth und Herr Kron rechnen gemeinsam ab.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.06.2015 befristet.
Stormarn
Dr. med. Kurt Schwabe, Asklepios Klinik Bad Oldesloe, Oberarzt, Abteilung für Innere
Medizin, Bad Oldesloe,
ermächtigt zur Durchführung der nachstehend aufgeführten Leistungen:
1. Nachsorgeuntersuchungen bei Patienten mit Defibrillatoren auf Überweisung durch
zugelassene Vertragsärzte,
2. einmalige Kontrolluntersuchung drei Monate nach der Schrittmacherimplantation auf
Überweisung durch zugelassene Vertragsärzte,
3. ambulante Nachsorgeuntersuchungen bei Patienten mit Herzschrittmachern auf
Überweisung durch zugelassene Fachärzte für Innere Medizin, Schwerpunkt Kardiologie,
4. transoesophageale Echokardiographie und Stressechokardiographie nach der Nr. 33030
EBM auf Überweisung durch zugelassene Fachärzte für Innere Medizin, Schwerpunkt
Kardiologie.
Im Zusammenhang mit den Punkten 1,2 und 3 sind die Nummern 01321 und 13552 EBM
abrechenbar.
Die Ermächtigung beinhaltet die Überweisungsbefugnis an die Ärzte folgender Fachgruppen
zur Durchführung von zur Diagnostik notwendigen Untersuchungsleistungen:
Laboratoriumsmedizin, Radiologie.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die die Asklepios Klinik Bad Oldesloe
nach den §§ 115a und 115b SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.12.2015 befristet.
Dr. med. Jens Stahmer, Krankenhaus Reinbek St. Adolf-Stift, Oberarzt, Medizinische
Klinik, Reinbek,
zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis in folgendem Umfang
ermächtigt:
1. Bougierung und Dilatation benigner und maligner Stenosen nach den Nummern 13400,
13410, 13421, 13422 und 13424 EBM,
59
2. Einlage von Plastik-Stents in den Ösophagus und Einlage von Metallstents in den
Ösophagus, in den Magen, in das Duodenum Rectum und in das Sigma gemäß den
Nummern 13400, 13410, 13411, 13421, 13422 und 13424 EBM,
3. endoskopische Therapie eines Zenker-Divertikels nach den Nummern 02320, 13400 und
13424 EBM,
4. endoskopische Therapie von Ösophagusvarizen und Abtragung von Polypen des
Gastrointestinaltraktes nach den Nummern 13400, 13401 und 13402 EBM,
5. Endosonographie einschließlich der endosonographisch gesteuerten Feinnadelpunktion
nach den Nummern 02341, 13400, 13421, 13422, 33042, 33081 und 33090 EBM.
Im Rahmen der Ermächtigungen sind Herr Dr. Stahmer und Herr Prof. Jäckle berechtigt,
folgende Nummern des EBM zusätzlich zu den o. g. Nummern abzurechnen: 01321 und
01602.
Die Ermächtigungen beinhalten nicht solche Leistungen, die das Krankenhaus Reinbek St.
Adolf-Stift nach den §§ 115a und 115b SGB V abrechnen kann.
Herr Prof. Jäckle und Herr Dr. Stahmer rechnen gemeinsam ab.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.06.2015 befristet.
Prof. Dr. med. Stefan Jäckle, Krankenhaus Reinbek St. Adolf-Stift, Chefarzt, Medizinische
Klinik, Reinbek,
zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis in folgendem Umfang
ermächtigt:
1. Bougierung und Dilatation benigner und maligner Stenosen nach den Nummern 13400,
13410, 13421, 13422 und 13424 EBM,
2. Einlage von Plastik-Stents in den Ösophagus und Einlage von Metallstents in den
Ösophagus, in den Magen, in das Duodenum Rectum und in das Sigma gemäß den
Nummern 13400, 13410, 13411, 13421, 13422 und 13424 EBM,
3. endoskopische Therapie eines Zenker-Divertikels nach den Nummern 02320, 13400 und
13424 EBM,
4. endoskopische Therapie von Ösophagusvarizen und Abtragung von Polypen des
Gastrointestinaltraktes nach den Nummern 13400, 13401 und 13402 EBM,
5. Endosonographie einschließlich der endosonographisch gesteuerten Feinnadelpunktion
nach den Nummern 02341, 13400, 13421, 13422, 33042, 33081 und 33090 EBM.
Im Rahmen der Ermächtigungen sind Herr Dr. Stahmer und Herr Prof. Jäckle berechtigt,
folgende Nummern des EBM zusätzlich zu den o. g. Nummern abzurechnen: 01321 und
01602.
Die Ermächtigungen beinhalten nicht solche Leistungen, die das Krankenhaus Reinbek St.
Adolf-Stift nach den §§ 115a und 115b SGB V abrechnen kann.
Herr Prof. Jäckle und Herr Dr. Stahmer rechnen gemeinsam ab.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.06.2015 befristet.
Dr. med. Maike Oldigs, LungenClinic Grosshansdorf, Oberärztin, Pneumologie,
Großhansdorf,
zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur ambulanten Nachbetreuung
von lungentransplantierten Patienten ermächtigt. Im Rahmen der Ermächtigung sind
folgende Nummern des EBM abrechenbar: 01321, 01602, 13650, 13662, 13663, 34240,
34241.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die die
LungenClinic Grosshansdorf nach den §§ 115a und 116b SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.09.2015 befristet.
60
PD Dr. med. Ali Aydin, Krankenhaus Reinbek St. Adolf-Stift, Chefarzt, Medizinische
Klinik, Reinbek,
zur Durchführung der nachstehend aufgeführten Leistungen ermächtigt:
1. konsiliarische Untersuchungen und Beratungen zur Frage der Diagnostik und Therapie
von herzinsuffizienten und herztransplantierten Patienten auf Überweisung durch
zugelassene Kardiologen,
2. Kontrolle von biventrikulären (trilokulär) Schrittmachern und Defibrillatoren auf
Überweisung durch zugelassene Vertragsärzte,
3. einmalige Schrittmacherkontrolle drei Monate nach der Implantation auf Überweisung
durch zugelassene Vertragsärzte,
4. Schrittmacherkontrollen auf Überweisung durch zugelassene Kardiologen.
Im Rahmen dieser Ermächtigung sind folgende Nummern des EBM abrechenbar: 01321,
01602, 13552, 13561, 33022 und 33023. In begründeten Einzelfällen ist auf Überweisung
durch zugelassene Kardiologen die Nummer 13560 EBM abrechnungsfähig.
Die Ermächtigung beinhaltet die Überweisungsbefugnis an die Ärzte folgender Fachgruppen
zur Durchführung von zur Diagnostik notwendigen Untersuchungsleistungen: Radiologie,
Nuklearmedizin, Laborato-riumsmedizin, Pathologie.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Krankenhaus Reinbek St.
Adolf-Stift nach §§ 115 a und 115 b SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.12.2015 befristet.
Dr. med. Martin Claussen, LungenClinic Grosshansdorf, Leitender Oberarzt, Onkologie,
Großhansdorf,
ermächtigt zur:
1. Versorgung von Patienten mit pulmonaler Hypertonie auf Überweisung durch
zugelassene Kardiologen oder zugelassene Pneumologen. In diesem Zusammenhang
sind die Nummern 01321, 13550, 13650, 13660, 13662, 13663, 33020, 33022, 33040,
33042, 34240 und 34241 EBM abrechenbar.
2. beim Krankheitsbild der Sarkoidose auf Überweisung durch zugelassene Ärzte folgender
Fachrichtungen: Lungen- und Bronchialheilkunde, Innere Medizin mit Schwerpunkt
Pneumologie sowie auf Überweisung durch andere zugelassene Fachärzte (außer
Hausärzte), sofern ein begründeter Verdacht auf das Vorliegen einer extrapulmonalen
Sarkoidose besteht,
3. zur Behandlung von Patienten mit seltenen Lungenerkrankungen auf Überweisung durch
zugelassene Ärzte folgender Fachrichtungen: Lungen- und Bronchialheilkunde, Innere
Medizin mit Schwerpunkt Pneumologie sowie Radiologie.
Die Ermächtigung beinhaltet die Überweisungsbefugnis an die Fachärzte folgender
Fachgruppen: Radiologie bzw. Radiologische Diagnostik zur Durchführung einer
Lungenperfusions- /Ventilationsszintigraphie sowie einer Thorax-CT einschließlich Spiral-CT
mit Lungenembolieprotokoll, Pathologie zur Untersuchung bronchoskopisch gewonnener
Gewebsproben (Histologie) und zytologischer Proben, Laboratoriumsmedizin zur Anlayse
einer bronchoalveolären Lavage sowie der erforderlichen Differentialdiagnostik und
Verlaufskontrolle bei pulmonaler Hypertonie.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die die LungenClinic Großhansdorf
nach den §§ 115a, 115b und 116b SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.09.2016 befristet.
61
Prof. Dr. med. Klaus Friedrich Rabe, LungenClinic Grosshansdorf, Ärztlicher Direktor,
Pneumologie, Großhansdorf,
ermächtigt zur Durchführung von Leistungen des Schwerpunktes Pneumologie auf
Überweisung durch zugelassene Fachärzte für Innere Medizin, Schwerpunkt Pneumologie,
und zugelassene Fachärzte für Lungen- und Bronchialheilkunde.
Die Ermächtigung beinhaltet die Überweisungsbefugnis an die Ärzte folgender Fachgruppen
von zur Diagnostik notwendigen Untersuchungsleistungen: Pathologie,
Laboratoriumsmedizin, Radiologie.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die die LungenClinic Großhansdorf
nach §§ 115a und 115b SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.03.2016 befristet.
Kinder- und Jugendmedizin
Dithmarschen
Dr. med. Reinhard Jensen, Westküstenklinikum Heide, Leitender Oberarzt, Klinik für
Kinder- und Jugendmedizin, Heide,
ermächtigt zur ambulanten Betreuung von Kindern mit nephrologischen und nephrourologischen Erkrankungen bzw. Fehlbildungen auf Überweisung durch zugelassene Ärzte
folgender Fachrichtungen: Kinder- und Jugendmedizin, Urologie. Im Rahmen dieser
Ermächtigung sind folgende Nummern des EBM abrechenbar: 01321, 01430, 01602, 04324,
33042, 33043.
Die Ermächtigung beinhaltet die Überweisungsbefugnis an die Fachärzte folgender
Fachgruppen: Radiologie, Nuklearmedizin, Laboratoriumsmedizin zur Durchführung von zur
Diagnostik notwendigen Untersuchungsleistungen.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Westküstenklinikum Heide
nach §§ 115 a und 116b SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.12.2015 befristet.
Thomas Brinkmeier, Westküstenklinikum Heide, Oberarzt, Klinik für Kinder- und
Jugendmedizin, Heide,
ermächtigt zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis in folgendem
Umfang:
1. Ambulante Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit Diabetes mellitus. In diesem
Zusammenhang sind Leistungen gemäß den Nummern 01321, 01602 und 32057 EBM
abrechenbar.
2. Teilnahme am DMP Diabetes mellitus Typ I.
Die Ermächtigung beinhaltet die Überweisungsbefugnis an die Fachärzte für
Laboratoriumsmedizin zur Durchführung von zur Diagnostik notwendigen
Untersuchungsleistungen.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Westküstenklinikum Heide
nach § 116b SGB V abrechnen kann.
Herr Thomas Brinkmeier und Frau Dr. med. Andrea Günther-Scholz rechnen gemeinsam ab.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.03.2016 befristet.
62
Dr. med. Andrea Günther-Scholz, Westküstenklinikum Heide, Fachärztin, Klinik für
Kinder- und Jugendmedizin, Heide,
zur Teilnahme an der vertragärztlichen Überweisungspraxis in folgendem Umfang
ermächtigt:
1. Ambulante Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit Diabetes mellitus. In diesem
Zusammenhang sind Leistungen nach den Nummern 01321, 01602 und 32057
abrechenbar.
2. Teilnahme am DMP Diabetes mellitus Typ I.
Die Ermächtigung beinhaltet die Überweisungsbefugnis an die Fachärzte für
Laboratoriumsmedizin zur Durchführung von zur Diagnostik notwendigen
Untersuchungsleistungen.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Westküstenklinikum Heide
nach § 116b SGB V abrechnen kann.
Frau Dr. med. Andrea Günther-Scholz und Herr Thomas Brinkmeier rechnen gemeinsam ab.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.09.2014 befristet.
Dr. med. Nathalie Beaud, Westküstenklinikum Heide, Oberärztin, Klinik für Kinder- und
Jugendmedizin, Heide,
zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit
1. zerebralen Lähmungen und sonstige Lähmungssyndromen,
2. extrapyramidialen Krankheiten und Bewegungsstörungen,
3. Systematrophien, die das zentrale oder periphere Nervensystem betreffen,
auf Überweisung durch zugelassenen Ärzten folgender Fachrichtungen ermächtigt: Kinderund Jugendmedizin, Hausärzte. In diesem Zusammenhang sind folgende Leistungen des
EBM abrechenbar: 01321, 01430, 01435, 01602, 04430, 04431, 04433, 04434, 04435.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Westküstenklinikum Heide
nach § 116b SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.09.2015 befristet.
Herzogtum Lauenburg
Dr. med. Constanze Reutlinger, HELIOS Klinik Geesthacht, Oberärztin, Fachklinik und
Rehabiliationszentrum, Geesthacht,
ermächtigt zur neuropädiatrischen Betreuung von Kindern auf Überweisung durch
zugelassene Ärzte folgender Fachrichtungen: Kinder- und Jugendmedizin, Kinder- und
Jugendpsychiatrie, Neurologie. Im Rahmen dieser Ermächtigung sind folgende Nummern
des EBM abrechenbar: 01321, 04430, 04431, 04433, 04434, 04435, 04436 und 04437.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.06.2015 befristet.
Kiel
Dr. med. Martina Kohl, Universitätsklinikum S-H, Campus Kiel, Oberärztin, Klinik für
Allgemeine Pädiatrie, Kiel,
in folgendem Umfang ermächtigt:
63
zur Behandlung von Patienten bis zum Alter von 18 Jahren auf Überweisung durch
zugelassene Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin und zugelassene gastroenterologisch
tätige Vertragsärzte bei folgenden Krankheitsbildern:
1.
2.
3.
4.
vor und nach Lebertransplantation,
bei chronischer Hepatitis,
bei Autoimmunerkrankungen und chronisch entzündlichen Darmerkrankungen,
bei Kurzdarm-Syndrom.
In diesem Zusammenhang sind folgende Nummern des EBM abrechenbar: 01321, 01602,
01430, 04511, 04513, 04515, 04516, 04523 und 04525.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Universitätsklinikum
Schleswig-Holstein, Campus Kiel, nach den §§ 115 a und 116b SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.12.2014 befristet.
Dr. med. Niko Lorenzen, Städtisches Krankenhaus Kiel, Oberarzt, Klinik für Kinder- und
Jugendmedizin, Kiel,
ermächtigt auf Überweisung durch zugelassene Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin
und in besonders zu begründenden Einzelfällen auf Überweisung durch Vertragsärzte zur
1. Diagnostik und Therapie schwerer Krankheitsbilder aus den Bereichen Gastroenterologie
und Diabetes mellitus. In diesem Zusammenhang sind folgende Nummern des EBM
abrechenbar: 01321, 01430, 01602, 02320, 02341, 02401, 32042, 32045, 32057 und
32089.
2. Diagnostik, Schulung und Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit Diabetes
mellitus Typ 1 und deren Eltern im Rahmen des Vertrages zur Durchführung des
strukturierten Behandlungsprogrammes nach § 137f SGB V auf der Grundlage des § 83
SGB V von Typ 1 Diabetikern - DMP Diabetes Typ 1.
Die Ermächtigung beinhaltet die Überweisungsbefugnis an die Fachärzte folgender
Fachgruppen: Radiologen zur Durchführung von Sonographien und Doppler/Duplexsonographien gemäß DMP-Vertrag und Laboratoriumsmedizin zur Durchführung von
taggleichen für die Diagnostik notwendigen Untersuchungsleistungen.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Städt. Krankenhaus Kiel
gemäß den §§ 115a, 115b und 116b SGB V abrechnen kann.
Herr Dr. Lorenzen und Herr Dr. Claaß rechnen gemeinsam ab.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.03.2016 befristet.
Priv.-Doz. Dr. med. habil. Tobias Ankermann, Universitätsklinikum S-H, Campus Kiel,
Oberarzt, Klinik für Allgemeine Pädiatrie, Kiel,
zur Durchführung von Diagnostik und Therapie schwerer Krankheitsbilder aus dem Bereich
der Pneumologie ermächtigt auf Überweisung durch zugelassene Ärzte folgender
Fachrichtungen: Kinder- und Jugendmedizin, Lungen- und Bronchialheilkunde bzw.
Internisten mit dem Schwerpunkt Pneumologie. In diesem Zusammenhang sind folgende
Nummern des EBM abrechenbar: 01321, 01430, 01602, 04330, 04530, 04532, 04535,
04536, 30111, 30120, 30122, 30123, 30130 und 30131.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Universitätsklinikum
Schleswig-Holstein, Campus Kiel, nach den §§ 115a und 116b SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.03.2015 befristet.
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Prof. Dr. med. Paul Friedrich Eggert, Universitätsklinikum S-H, Campus Kiel, Oberarzt,
Klinik für Allgemeine Pädiatrie, Kiel,
ermächtigt auf Überweisung durch zugelassene Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin
zur Diagnostik und Behandlung von Nierenerkrankungen. In diesem Zusammenhang sind
folgende Nummern des EBM abrechenbar: 01321, 01430, 33042 und 33043.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Universitätsklinikum
Schleswig-Holstein, Campus Kiel, nach den §§ 115a und 116b SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.03.2015 befristet.
Dr. med. Hiltrud Muhle, Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Oberärztin, Klinik für
Neuropädiatrie, Kiel,
ermächtigt zur Behandlung von Patienten mit neuropädiatrischen Erkrankungen auf
Überweisung durch zugelassene Ärzte folgender bedarfsplanerischer Gruppen: Kinderärzte,
Kinder- und Jugendpsychiater. Im Rahmen dieser Ermächtigung sind folgende Nummern
des EBM abrechenbar: 01321, 01435, 01602, 01620, 04351, 04352, 04353, 04430, 04431,
04433, 04434, 04435, 04437.
Die Ermächtigungen beinhalten nicht solche Leistungen, die das Universitätsklinikum
Schleswig-Holstein, Campus Kiel, nach § 116b SGB V abrechnen kann, insbesondere keine
Leistungen im Rahmen der Behandlung von Patienten mit Anfallsleiden nach folgenden ICD10: G40.- (bei G40.5 nur Epilepsia partialis continua) und F80.3.
Frau Dr. Muhle und Herr Dr. Wiegand rechnen gemeinsam ab.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.03.2015 befristet.
Dr. med. Gert Wiegand, Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Oberarzt, Klinik für
Neuropädiatrie, Kiel,
ermächtigt zur Behandlung von Patienten mit neuropädiatrischen Erkrankungen auf
Überweisung durch zugelassene Ärzte folgender bedarfsplanerischer Gruppen: Kinderärzte,
Kinder- und Jugendpsychiater. Im Rahmen dieser Ermächtigung sind folgende Nummern
des EBM abrechenbar: 01321, 01435, 01602, 01620, 04351, 04352, 04353, 04430, 04431,
04433, 04434, 04435, 04437.
Die Ermächtigungen beinhalten nicht solche Leistungen, die das Universitätsklinikum
Schleswig-Holstein, Campus Kiel, nach § 116b SGB V abrechnen kann, insbesondere keine
Leistungen im Rahmen der Behandlung von Patienten mit Anfallsleiden nach folgenden ICD10: G40.- (bei G40.5 nur Epilepsia partialis continua) und F80.3.
Herr Dr. Wiegand und Frau Dr. Muhle rechnen gemeinsam ab.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.03.2015 befristet.
Priv.-Doz. Dr. med. Andreas Claaß, Städtisches Krankenhaus Kiel, Chefarzt, Klinik für
Kinder- und Jugendmedizin, Kiel,
ermächtigt zur Diagnostik und Therapie schwerer Krankheitsbilder aus den Bereichen
Gastroenterologie und Diabetes mellitus auf Überweisung durch zugelassene Fachärzte für
Kinder- und Jugendmedizin und in besonders zu begründenden Einzelfällen auf
Überweisung durch zugelassene Vertragsärzte. Im Rahmen dieser Ermächtigung sind
folgende Nummern abrechenbar: 01321, 01430, 01602, 02101, 02320, 02341, 02401,
04512, 04536, 32042 EBM.
Die Ermächtigung beinhaltet die Überweisungsbefugnis an die Fachärzte folgender
Fachgruppen: Radiologen zur Durchführung einer Diagnostik bei schweren
gastroenterologischen Krankheitsbildern und Laboratoriumsmedizin zur Durchführung von
taggleichen für die Diagnostik notwendigen Untersuchungsleistungen sowie an den
ermächtigten Herrn Claus Sieck, leitender Oberarzt an der Klinik für Kinder- und
65
Jugendmedizin, des Städt. Krankenhauses Kiel, zur Durchführung sonographischer
Leistungen im Rahmen des jeweils geltenden Ermächtigungsumfanges von Herrn Sieck.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Städt. Krankenhaus Kiel
gemäß den §§ 115a, 115b und 116b SGB V abrechnen kann.
Herr Herr Dr. Claaß und Herr Dr. Lorenzen rechnen gemeinsam ab.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.03.2016 befristet.
Claus Sieck, Städtisches Krankenhaus Kiel, Leitender Oberarzt, Klinik für Kinder- und
Jugendmedizin, Kiel,
in folgendem Umfang ermächtigt:
1. Durchführung von Leistungen gemäß der Nummer 33042 EBM in besonders zu
begründenden Einzelfällen auf Überweisung durch den ebenfalls ermächtigten Priv.-Doz.
Dr. med. Andreas Claaß, Chefarzt der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin des
Städtischen Krankenhauses Kiel.
2. Durchführung von Leistungen gemäß der Nummer 33052 EBM in besonders zu
begründenden Einzelfällen auf Überweisung durch den ermächtigten Dr. med. Klaus
Westerbeck, Oberarzt an der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin des Städtischen
Krankenhauses Kiel.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Städtische Krankenhaus Kiel
nach den §§ 115a und 116b SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.09.2016 befristet.
Dr. med. Klaus Westerbeck, Städtisches Krankenhaus Kiel, Oberarzt, Klinik für Kinderund Jugendmedizin, Kiel,
ermächtigt zur Durchführung neuropädiatrischer Leistungen auf Überweisung durch
zugelassene Ärzte folgender bedarfsplanerischer Gruppen: Kinderärzte, Kinder- und
Jugendpsychiater. In besonders zu begründenden Einzelfällen können auch zugelassene
Ärzte der bedarfsplanerischen Gruppe der Hausärzte überweisen. Im Rahmen dieser
Ermächtigung sind folgende Nummern des EBM abrechenbar: 01321, 01430, 01602, 04350,
04351, 04352, 04430, 04431, 04433, 04434 und 04435.
Herr Dr. Westerbeck ist im Rahmen seiner Ermächtigung berechtigt an den ermächtigten
Arzt Claus Sieck, Städtisches Krankenhaus Kiel, Leitender Oberarzt, Klinik für Kinder- und
Jugendmedizin, Kiel, zur Durchführung sonographischer Leistungen im Rahmen des jeweils
geltenden Ermächtigungsumfanges von Herrn Sieck zu überweisen.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Städtische Krankenhaus Kiel
nach § 116b SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.03.2015 befristet.
Lübeck
Dr. med. Dorothee Schmidt, Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Assistenzärztin,
Klinik für Kinder- und Jugendmedizin, Lübeck,
in folgendem Umfang ermächtigt:
1. Diagnostik, Behandlung, Schulung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit
Diabetes mellitus und deren Eltern auf Überweisung durch zugelassene Vertragsärzte
entsprechend der Diabetes-Vereinbarungen, wobei deren Zuweisungswege gelten.
Insoweit ist die Nummer 04324 EBM abrechenbar, ferner sind folgende KV-internen
66
Abrechnungsnummern abrechenbar: 99710 bis 99729 und 99744A bis 99748B (DMP
Diabetes bzw. Diabetesvereinbarungen).
2. Diagnostik, Behandlung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit
endokrinologischen Erkrankungen auf Überweisung durch zugelassene Fachärzte für
Kinder- und Jugendmedizin.
Die Ermächtigung beinhaltet auch Leistungen nach den Nummern 01321 und 01602 EBM,
die Erbringung von Laborleistungen ist ausgeschlossen.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht Leistungen, die das Universitätsklinikum SchleswigHolstein, Campus Lübeck, nach den §§ 115a und 116b SGB V abrechnen kann.
Frau Dr. Schmidt und Herr Prof. Hiort rechnen gemeinsam ab.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.03.2015 befristet.
Prof. Dr. med. Olaf Hiort, Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Leitender Arzt, Klinik
für Kinder- und Jugendmedizin, Lübeck,
in folgendem Umfang ermächtigt:
1. Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit angeborenen und erworbenen Störungen
des Kalziumstoffwechsels auf Überweisung durch zugelassene Ärzte folgender
Fachrichtungen: Kinder- und Jugendmedizin, Humangenetik, Laborärzte. Insoweit sind
folgende Nummern des EBM abrechenbar: 11320 bis 11322.
2. Diagnostik, Behandlung, Schulung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit
Diabetes mellitus und deren Eltern auf Überweisung durch zugelassene Vertragsärzte
entsprechend den Diabetes-Vereinbarungen, wobei deren Zuweisungswege gelten.
Insoweit sind folgende Nummern des EBM abrechenbar: 04324, 32057, 32094, 33012,
33042 und 33081.
3. Diagnostik, Behandlung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit
endokrinologischen Erkrankungen auf Überweisung durch zugelassene Fachärzte für
Kinder- und Jugendmedizin und in besonders zu begründenden Einzelfällen auf
Überweisung durch zugelassene Vertragsärzte. Folgende Nummern des EBM sind
abrechenbar: 32057, 32094, 33012, 33042 und 33081. In besonders zu begründenden
Einzelfällen sind Leistungen nach der Nummer 11320 EBM abrechenbar.
4. Diagnostik, Behandlung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit Intersexualität
auf Überweisung durch zugelassene Vertragsärzte. In besonders zu begründenden
Einzelfällen sind Leistungen nach den Nummern 11320 bis 11322 EBM abrechenbar.
Leistungen nach den folgenden Nummern des EBM sind Bestandteil aller oben genannten
Bereiche der Ermächtigung: 01321, 01602, 04580.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Universitätsklinikum
Schleswig-Holstein, Campus Lübeck, nach den §§ 115a und 116b SGB V abrechnen kann.
Herr Prof. Hiort und Frau Dr. Schmidt rechnen gemeinsam ab.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.06.2015 befristet.
Neumünster
Tip Dr. (TR) Ismail Yildiz, Friedrich-Ebert-Krankenhaus Neumünster, Chefarzt, Klinik für
Kinder- und Jugendmedizin, Neumünster,
zur Durchführung von Diagnostik und Therapie schwerer Krankheitsbilder aus dem Bereich
der Kinder-Pneumologie und Allergologie auf Überweisung durch zugelassene Ärzte
folgender Fachrichtungen ermächtigt: Kinder- und Jugendmedizin mit der
Zusatzbezeichnung Kinder-Pneumologie, Lungen- und Bronchialheilkunde bzw. Internisten
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mit dem Schwerpunkt Pneumologie. In diesem Zusammenhang sind folgende Nummern des
EBM abrechenbar: 01321, 04330, 04530, 04532, 04534, 04535, 04536, 30111, 30120,
30122, 30123, 30130, 30131, 32045 und 33040.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Friedrich-Ebert-Krankenhaus
Neumünster nach § 115a SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.06.2015 befristet.
Nordfriesland
Dr. med. Johannes Matthias, Funktionsoberarzt, Fachklinik Satteldüne, Nebel,
als Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin auf Überweisung durch den ermächtigten Arzt
der Fachklinik Satteldüne (derzeit Herr Dr. med. Christian Falkenberg) in folgendem Umfang
ermächtigt:
1. Sonographie des Abdomens und Retroperitoneums, einschließlich Nieren bei Kindern.
2. Sonographie der Säuglingshüfte.
In diesem Zusammenhang sind die Nummern 01321, 01602, 01722, 33042 und 33051 EBM
abrechenbar.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.09.2016 befristet.
Dr. med. Christian Falkenberg, Ärztlicher Direktor, Fachklinik Satteldüne, Nebel,
als Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin ohne Einschränkung des Leistungsspektrums
auf Überweisung durch zugelassene Vertragsärzte ermächtigt. Allergologische
Fragestellungen sind Bestandteil der Ermächtigung.
Der Zulassungsausschuss stellt fest, dass es sich um eine Vollermächtigung im Sinne der
Nummer 2.3 der Allgemeinen Bestimmungen des EBM handelt.
Herr Dr. Falkenberg ist im Rahmen seiner Ermächtigung berechtigt an den ermächtigten Arzt
Dr. med. Johannes Matthias, Funktionsoberarzt, Fachklinik Satteldüne, Nebel, zur
Durchführung sonographischer Leistungen im Rahmen des jeweils geltenden
Ermächtigungsumfanges von Herrn Dr. Matthias zu überweisen.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.09.2016 befristet.
Ostholstein
Dr. med. Stefan Nissen, Sana Kliniken Ostholstein GmbH, Assistenzarzt, Zentrum für
Neugeborene, Kinder- und Jugendmedizin, Eutin,
ermächtigt zur
1. ambulanten Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit Diabetes mellitus auf
Überweisung durch zugelassene Vertragsärzte.
2. Diagnostik, Schulung und Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit Diabetes
mellitus Typ I und deren Eltern im Rahmen des Vertrages zur Durchführung des
strukturierten Behandlungsprogrammes nach § 137 f SGB V auf der Grundlage des § 83
SGB V von Typ 1 Diabetikern - DMP Diabetes Typ 1.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.03.2016 befristet.
Pinneberg
Dr. med. Rolf-Michael Küster, Wedel,
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ermächtigt zur Betreuung rheumakranker Kinder in 22880 Wedel, Rosengarten 5, auf
Überweisung durch zugelassene Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin mit der
Berechtigung zum Führen der Zusatzbezeichnung Kinder-Rheumatologie.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.12.2015 befristet.
Plön
Dr. med. Sarah von Spiczak Brzezinski, Ärztliche Leiterin, Norddeutsches
Epilepsiezentrum, Schwentinental OT Raisdorf,
zur Durchführung der nachstehend aufgeführten Leistungen ermächtigt, sofern die
gegebenenfalls erforderlichen Fachkunden/Genehmigungen vorliegen:
1.
2.
3.
4.
ausführliche internistische und neurologische Untersuchungen,
EEG-Ableitungen,
Therapiemonitoring und Therapieeinstellung,
Beratung von Kindern und Jugendlichen mit therapieschwierigen Epilepsien.
Im Rahmen der Ermächtigung sind folgende Nummern des EBM abrechenbar: 01321,
01602, 01610, 01620, 01621 und 30740. Die Nummern 04430, 04431, 04433, 04434, 04435
EBM sind ab Nachweis des Erwerbs der Schwerpunktbezeichnung Neuropädiatrie
abrechenbar.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.12.2015 befristet.
Rendsburg-Eckernförde
Dr. med. Katja Bruhn, Imland Klinik Rendsburg, Oberärztin, Klinik für Kinder- und
Jugendmedizin, Rendsburg,
ermächtigt zur Durchführung folgender Leistungen bei Kindern und Jugendlichen bis zum
vollendeten 18. Lebensjahr:
1. Untersuchungen und Behandlungen im Bereich der Neuropädiatrie auf Überweisung
durch zugelassene Fachärzte folgender Fachrichtungen: Kinder- und Jugendmedizin und
Kinder- und Jugendpsychiatrie.
2. Durchführung von Diagnostik und Therapie von cerebralen Anfallsleiden (Epilepsien) auf
Überweisung durch zugelassene Vertragsärzte.
Abrechenbar sind die Leistungen des Kapitels 4.4.2 EBM sowie die Nummern 01321, 01435
und 01602 EBM.
Die Ermächtigung beinhaltet die Überweisungsbefugnis an die Fachärzte für
Laboratoriumsmedizin, zur Durchführung von zur Diagnostik notwendigen
Untersuchungsleistungen.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die die imland Klinik in Rendsburg
nach § 116b SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.12.2015 befristet.
Dr. med. Dirk Johnsen, Imland Klinik Rendsburg, Oberarzt, Klinik für Kinder- und
Jugendmedizin, Rendsburg,
in folgendem Umfang ermächtigt:
1. Durchführung von Sonographien zwecks differentialdiagnostischer Abklärung auf
Überweisung solcher zugelassener Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin, die
sonographische Untersuchungen durchführen. In diesem Zusammenhang sind die
Nummern 33042, 33043 und 33052 EBM abrechenbar.
69
2. auf Überweisung durch zugelassene Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin zur
a. Durchführung von konsiliarischen Beratungen und Untersuchungen in
ausgewählt schwierigen Fällen zur Abklärung des weiteren diagnostischen
und therapeutischen Vorgehens. Insoweit sind die Nummern 01321 und
01602 EBM abrechenbar sowie im Einzelfall sonographische Leistungen.
b. Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit Diabetes mellitus. Insoweit sind
folgende Nummern des EBM abrechenbar: 01321, 01602 und 32094.
c. Durchführung des H2-Atemtests zwecks Bestimmung der Fructose- und
Lactoseunverträglichkeit nach der Nummer 02401 EBM.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die die imland Klinik Rendsburg nach
den §§ 115a und 116b SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.03.2016 befristet.
Steinburg
Dr. med. Andreas Sachs, Klinikum Itzehoe, Leitender Oberarzt, Klinik für Kinder- und
Jugendmedizin, Itzehoe,
zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Ableitung von
Elektroenzephalogrammen (EEG) bei Kindern und Jugendlichen sowie zur Versorgung von
Kindern mit Epilepsien. Im Rahmen dieser Ermächtigung sind folgende Nummern des EBM
abrechenbar: 01321, 01602 und 04434.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Klinikum Itzehoe nach § 116b
SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.12.2014 befristet.
Dr. med. Klaus-Peter Otto, Klinikum Itzehoe, Facharzt, Klinik für Kinder- und
Jugendmedizin, Itzehoe,
ermächtigt zur ambulanten Behandlung und Versorgung von diabetischen Kindern und
Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres auf Überweisung durch zugelassene
Vertragsärzte. Dies schließt die Betreuung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der
geltenden Diabetesvereinbarung ein. Nicht Gegenstand dieser Ermächtigung ist die
Erbringung von Hausbesuchen.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.06.2015 befristet.
Laboratoriumsmedizin
Neumünster
Dr. med. Frauke Strahlendorf-Elsner, Friedrich-Ebert-Krankenhaus, Leitende Oberärztin,
Labormedizin, Neumünster,
ermächtigt zur Durchführung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen im Rahmen
ambulanter Bluttransfusionen auf Überweisung durch den ebenfalls am Friedrich-EbertKrankenhaus Neumünster ermächtigten Dr. med. Harald Held. Im Rahmen dieser
Ermächtigung sind folgende Nummern des EBM abrechenbar: 12220, 32540, 32541, 32542,
32545, 32546 und 32556.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.09.2015 befristet.
Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie
Kiel
70
Prof. Dr. med. dent. Dr. med. Jörg Wiltfang, Universitätsklinikum Schleswig-Holstein,
Direktor, Klinik für Mund-,Kiefer- und Gesichtschirurgie, Kiel,
ermächtigt zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Betreuung von
kindlichen Fehlbildungen.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Universitätsklinikum
Schleswig-Holstein, Campus Kiel, nach den §§ 115a, 115b und 116b SGB V abrechnen
kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.06.2015 befristet.
Lübeck
Prof. Dr. med. Dr. med. dent. Peter Sieg, Universitätsklinikum Schleswig-Holstein,
Direktor, Klinik für Kiefer- und Gesichtschirurgie, Lübeck,
in folgendem Umfang ermächtigt:
1. Beratung von Patienten mit angeborenen Fehlbildungen der Kiefer- und Gesichtsregion
(insbesondere Lippen-Kiefer-Gaumenspalten) auf Überweisung durch zugelassene
Vertragsärzte,
2. Beratung von Patienten mit Kieferfehlstellungen vor orthopädischer Chirurgie auf
Überweisung durch zugelassene Ärzte folgender Fachrichtungen: Mund-, Kiefer-,
Gesichtschirurgie, Kinder- und Jugendmedizin.
Im Rahmen der Ermächtigung sind die Nummern 01320 und 01602 EBM abrechenbar.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Universitätsklinikum
Schleswig-Holstein in Lübeck nach den §§ 115a und 116b SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.12.2014 befristet.
Nervenheilkunde
Dithmarschen
Uwe-Claus Kettelhodt, Westküstenklinikum Heide, Oberarzt, Klinik für Psychiatrie, Heide,
ermächtigt zur Durchführung von Substitutionsbehandlungen. Im Rahmen der Ermächtigung
sind folgende Nummern des EBM abrechenbar: 01950, 01951, 01952, 32137, 32140 bis
32148.
Frau Claudia Hansen, Herr Dr. med. Andreas Haase, Herr Uwe-Claus Kettelhodt, Herr Dr.
med. Karsten Kleinert, Frau Marianne Birresborn, Frau Nina Sieboldt, Frau Annette
Güldenring und Herr Nottelmann rechnen gemeinsam ab.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.12.2014 befristet.
Dr. med. Karsten Kleinert, Westküstenklinikum Heide, Oberarzt, Klinik für Psychiatrie,
Heide,
ermächtigt zur Durchführung von Substitutionsbehandlungen. Im Rahmen der Ermächtigung
sind folgende Nummern des EBM abrechenbar: 01950, 01951, 01952, 32137, 32140 bis
32148.
Frau Claudia Hansen, Herr Dr. med. Andreas Haase, Herr Uwe-Claus Kettelhodt, Herr Dr.
med. Karsten Kleinert, Frau Marianne Birresborn, Frau Nina Sieboldt, Frau Annette
Güldenring und Herr Nottelmann rechnen gemeinsam ab.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.12.2014 befristet.
71
Marianne Emma Birresborn, Westküstenklinikum Heide, Oberärztin, Klinik für Psychiatrie,
Heide,
ermächtigt zur Durchführung von Substitutionsbehandlungen. Im Rahmen der Ermächtigung
sind folgende Nummern des EBM abrechenbar: 01950, 01951, 01952, 32137, 32140 bis
32148.
Frau Claudia Hansen, Herr Dr. med. Andreas Haase, Herr Uwe-Claus Kettelhodt, Herr Dr.
med. Karsten Kleinert, Frau Marianne Birresborn, Frau Nina Sieboldt, Frau Annette
Güldenring und Herr Nottelmann rechnen gemeinsam ab.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.12.2014 befristet.
Nina Sieboldt, Westküstenklinikum Heide, Assistenzärztin, Klinik für Psychiatrie, Heide,
ermächtigt zur Durchführung von Substitutionsbehandlungen. Im Rahmen der Ermächtigung
sind folgende Nummern des EBM abrechenbar: 01950, 01951, 01952, 32137, 32140 bis
32148.
Frau Claudia Hansen, Herr Dr. med. Andreas Haase, Herr Uwe-Claus Kettelhodt, Herr Dr.
med. Karsten Kleinert, Frau Marianne Birresborn, Frau Nina Sieboldt, Frau Annette
Güldenring und Herr Nottelmann rechnen gemeinsam ab.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.12.2014 befristet.
Claudia Hansen, Westküstenklinikum Heide, Fachärztin, Klinik für Psychiatrie, Heide,
ermächtigt zur Durchführung von Substitutionsbehandlungen. Im Rahmen der Ermächtigung
sind folgende Nummern des EBM abrechenbar: 01950, 01951, 01952, 32137, 32140 bis
32148.
Frau Claudia Hansen, Herr Dr. med. Andreas Haase, Herr Uwe-Claus Kettelhodt, Herr Dr.
med. Karsten Kleinert, Frau Marianne Birresborn, Frau Nina Sieboldt, Frau Annette
Güldenring und Herr Nottelmann rechnen gemeinsam ab.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.12.2014 befristet.
Dr. med. Andreas Haase, Westküstenklinikum Heide, Leitender Oberarzt, Klinik für
Psychiatrie, Heide,
ermächtigt zur Durchführung von Substitutionsbehandlungen. Im Rahmen der Ermächtigung
sind folgende Nummern des EBM abrechenbar: 01950, 01951, 01952, 32137, 32140 bis
32148.
Frau Claudia Hansen, Herr Dr. med. Andreas Haase, Herr Uwe-Claus Kettelhodt, Herr Dr.
med. Karsten Kleinert, Frau Marianne Birresborn, Frau Nina Sieboldt, Frau Annette
Güldenring und Herr Nottelmann rechnen gemeinsam ab.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.12.2014 befristet.
Annette Kathrin Güldenring, Westküstenklinikum Heide, Oberärztin, Klinik für Psychiatrie,
Heide,
ermächtigt zur Durchführung der Substitutionsbehandlung. Im Rahmen der Ermächtigung
sind folgende Nummern des EBM abrechenbar: 01950, 01951, 01952, 32137, 32140 bis
32148.
Frau Claudia Hansen, Herr Dr. med. Andreas Haase, Herr Uwe-Claus Kettelhodt, Herr Dr.
med. Karsten Kleinert, Frau Marianne Birresborn, Frau Nina Sieboldt, Frau Annette
Güldenring und Herr Nottelmann rechnen gemeinsam ab.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.12.2014 befristet.
72
Flensburg
Prof. Dr. med. Henning Stolze, Ev.-luth. Diakonissenkrankenhaus, Chefarzt,
Neurologische Klinik, Flensburg,
ermächtigt zur Durchführung von Botulinum-Toxin-Behandlungen bei Bewegungsstörungen
auf Überweisung durch zugelassene Fachärzte für Nervenheilkunde, Fachärzte für
Neurologie und Psychiatrie und Fachärzte für Neurologie. Im Rahmen dieser Ermächtigung
sind folgende Nummern des EBM abrechenbar: 01321, 01602 und 16322.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.03.2015 befristet.
Herzogtum Lauenburg
Dr. med. Matthias Michael Heißler, Johanniter-Krankenhaus, Chefarzt, Psychiatrische
Abteilung, Geesthacht,
zur Durchführung der Substitutionsbehandlung ermächtigt. Im Rahmen der Ermächtigung
sind folgende Nummern des EBM abrechenbar: 01950, 01951, 01952, 32137, 32140 bis
32148.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.09.2015 befristet.
Dr. med. Achim Nolte, HELIOS Klinik Geesthacht, Chefarzt, Fachklinik und
Rehabiliationszentrum, Geesthacht,
ermächtigt zur ambulanten Versorgung im Rahmen der Langzeitpflege von Patienten, die
sich im Langzeittherapiebereich der Phase F befinden, mit einem Pauschalhonorar von
€ 60,00 pro Patient und Quartal.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.03.2016 befristet.
Synan Al-Hashimy, Chefarzt, Röpersbergklinik GmbH, Ratzeburg,
ermächtigt für:
1. Psychiatrische Behandlung von Patienten mit kognitiven Einschränkungen und
dementiellen Erkrankungen, die entweder Begleitperson ihrer Angehörigen sind, die
stationär zur Rehabilitation in der Röpersbergklinik Ratzeburg GmbH sind, oder sich
selbst in Kurzzeitpflege befinden, während ihre Angehörigen stationär zur Rehabilitation
in der Röpersbergklinik Ratzeburg GmbH sind, auf Überweisung durch zugelassene
Vertragsärzte.
2. Auf Überweisung durch zugelassene Vertragsärzte zur Durchführung von
tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie und Verhaltenstherapie einzeln und in
Gruppen. Im Rahmen dieses Teils der Ermächtigung sind die Leistungen aus dem
Kapitel 35 EBM abrechnungsfähig.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.12.2014 befristet.
Lübeck
Prof. Dr. med. Christoph Helmchen, Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Oberarzt,
Klinik für Neurologie, Lübeck,
ermächtigt zur Behandlung von Patienten auf Überweisung durch zugelassene Fachärzte
der bedarfsplanerischen Gruppe der Nervenärzte. Sollten im Rahmen dieser Ermächtigung
Laborleistungen erforderlich sein, ist Herr Prof. Moser berechtigt, neben den Leistungen aus
dem Abschnitt 32.3 des EBM nur folgende Laborleistungen des EBM abzurechnen: 32036,
73
32056 und 32107. Die Nummer 32465 EBM ist auch auf Überweisung durch zugelassene
Fachärzte für Laboratoriumsmedizin abrechenbar.
Die Ermächtigungen beinhalten nicht solche Leistungen, die das Universitätsklinikum
Schleswig-Holstein, Campus Lübeck, nach den §§ 115a und 116b SGB V abrechnen kann.
Die Herren Prof. Helmchen, Prof. Moser, Dr. Trillenberg rechnen gemeinsam ab.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.03.2015 befristet.
Prof. Dr. med. Andreas Moser, Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Oberarzt, Klinik
für Neurologie, Lübeck,
ermächtigt zur Behandlung von Patienten auf Überweisung durch zugelassene Fachärzte
der bedarfsplanerischen Gruppe der Nervenärzte. Sollten im Rahmen dieser Ermächtigung
Laborleistungen erforderlich sein, ist Herr Prof. Moser berechtigt, neben den Leistungen aus
dem Abschnitt 32.3 des EBM nur folgende Laborleistungen des EBM abzurechnen: 32036,
32056 und 32107. Die Nummer 32465 EBM ist auch auf Überweisung durch zugelassene
Fachärzte für Laboratoriumsmedizin abrechenbar.
Die Ermächtigungen beinhalten nicht solche Leistungen, die das Universitätsklinikum
Schleswig-Holstein, Campus Lübeck, nach den §§ 115a und 116b SGB V abrechnen kann.
Die Herren Prof. Moser, Dr. Trillenberg, Prof. Helmchen rechnen gemeinsam ab.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.03.2015 befristet.
Dr. med. Peter Trillenberg, Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Oberarzt, Klinik für
Neurologie, Lübeck,
ermächtigt zur Behandlung von Patienten auf Überweisung durch zugelassene Fachärzte
der bedarfsplanerischen Gruppe der Nervenärzte. Sollten im Rahmen dieser Ermächtigung
Laborleistungen erforderlich sein, ist Herr Prof. Moser berechtigt, neben den Leistungen aus
dem Abschnitt 32.3 des EBM nur folgende Laborleistungen des EBM abzurechnen: 32036,
32056 und 32107. Die Nummer 32465 EBM ist auch auf Überweisung durch zugelassene
Fachärzte für Laboratoriumsmedizin abrechenbar.
Die Ermächtigungen beinhalten nicht solche Leistungen, die das Universitätsklinikum
Schleswig-Holstein, Campus Lübeck, nach den §§ 115a und 116b SGB V abrechnen kann.
Die Herren Dr. Trillenberg, Prof. Moser, Prof. Helmchen rechnen gemeinsam ab.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.03.2015 befristet.
Dr. med. Markus Weber, AHG Klinik Lübeck, Chefarzt, Zentrum für
Abhängigkeitserkrankungen, Lübeck,
ermächtigt zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung zur Durchführung von
Substitutionsbehandlungen gemäß den Nummern 01950, 01951, 01952 EBM sowie zur
Durchführung von Leistungen nach den Nummern 32137, 32140, 32141, 32142, 32143,
32144, 32145, 32146, 32147, 32148 EBM.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.09.2016 befristet.
Neumünster
Andreas Witt, Friedrich-Ebert-Krankenhaus Neumünster, Leitender Oberarzt, Klinik für
Neurologie und Psychiatrie, Neumünster,
ermächtigt zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Ableitung von
EEG bei Kindern und Jugendlichen. In der Ermächtigung ist nicht die Diagnostik, Versorgung
und Therapie von Kindern und Jugendlichen mit nachgewiesenen manifesten Anfallsleiden
74
enthalten. Im Rahmen dieser Ermächtigung sind folgende Nummern abrechenbar: 01321,
01602 und 16310 EBM.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Friedrich-Ebert-Krankenhaus
Neumünster nach § 116b SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.12.2014 befristet.
Nordfriesland
Dr. med. Frank Oliver Hauf, Leitender Oberarzt, Fachkliniken Nordfriesland gGmbH,
Bredstedt,
ermächtigt zur Durchführung der Substitutionsbehandlung. Im Rahmen dieser Ermächtigung
sind folgende Nummern des EBM abrechenbar: 01950, 01951, 01952, 32137, 32140 bis
32148.
Herr Dr. Hauf und Herr Dr. Mai rechnen gemeinsam ab.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.12.2014 befristet.
Dr. med. Christoph Mai, Chefarzt, Fachkliniken Nordfriesland gGmbH, Bredstedt,
ermächtigt zur Durchführung der Substitutionsbehandlung. Im Rahmen dieser Ermächtigung
sind folgende Nummern des EBM abrechenbar: 01950, 01951, 01952, 32137, 32140 bis
32148.
Herr Dr. Mai und Herr Dr. Hauf rechnen gemeinsam ab.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.12.2014 befristet.
Rendsburg-Eckernförde
Dr. med. Kouroush Dehghani, HELIOS Ostseeklinik Damp, Oberarzt, Abteilung für
Neurologie, Damp,
zur Untersuchung und Behandlung von Patienten mit multipler Sklerose/Encephalomyositis
disseminata (MS/ED) auf Überweisung durch Ärzte folgender Fachrichtungen ermächtigt:
Neurologie, Neurologie und Psychiatrie, Nervenheilkunde. Die Ermächtigung umfasst die
Erbringung und Abrechnung folgender Nummern des EBM: 01321, 01430, 01602, 02101,
02342, 16310, 16321.
Die Ermächtigung beinhaltet die Überweisungsbefugnis an die Fachärzte folgender
Fachgruppen: Laboratoriumsmedizin, Radiologie zur Durchführung von zur Diagnostik
notwendigen Untersuchungsleistungen.
Es wird eine Fallzahlobergrenze von 200 Patienten je Quartal festgesetzt.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.06.2016 befristet.
Schleswig-Flensburg
Dr. med. Harald Lucius, HELIOS Klinikum Schleswig Psychiatrie, Oberarzt,
Schmerzambulanz, Schleswig,
ermächtigt zur Durchführung von Diagnostik und spezieller Schmerztherapie bei Patienten
mit chronisch sich verselbständigenden Schmerzen, ursprünglich ausgehend vom
Bewegungsapparat (Knochen, Gelenke, Muskeln, Bänder) und vom Kopf sowie bei
neuropathischen Schmerzen auf Überweisung durch zugelassene Schmerztherapeuten und
zugelassene Ärzte folgender Fachrichtungen: Ärzte der bedarfsplanerischen Gruppe der
Nervenärzte, Orthopädie. Bei Folgeüberweisungen ist Herr Dr. Lucius berechtigt, Leistungen
im Rahmen seiner Ermächtigung auf Überweisung durch zugelassene Vertragsärzte zu
erbringen. In diesen Fällen ist auf dem Überweisungsschein von Herrn Dr. Lucius der
Behandlungsbeginn zu vermerken. Diese Ermächtigung beinhaltet auch die Durchführung
75
von Leistungen nach den Nummern 30790 und 30791 EBM für die bereits in seiner
Behandlung befindlichen Patienten. Nicht Gegenstand dieser Ermächtigung ist die
Erbringung von Leistungen nach den Nummern 16230, 16233, 21230 und 21233 EBM.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.03.2015 befristet.
Dr. med. Monika Gabriele Theresia Hollub, HELIOS Klinikum Schleswig Psychiatrie,
Fachärztin, Klinik für Psychiatrie, Neurologie und Reha., Schleswig,
ermächtigt zur Durchführung von Leistungen bei Patienten mit folgenden Erkrankungen auf
Überweisung durch zugelassene Vertragsärzte:
1.
2.
3.
4.
Störungen der sexuellen Funktion und Verhaltensweise (F52),
Störungen der Geschlechtsidentität (F64),
Störungen der Sexualpräferenz (F65),
psychische und Verhaltensstörungen in Verbindung mit der sexuellen Entwicklung und
Orientierung (F66).
Im Rahmen der Ermächtigung sind folgende Nummern des EBM abrechnungsfähig: 01321,
21216, 21220, 21221, 21232, 35130, 35131, 35140-35142, 35150, 35200 - 35203, 3522035225, 35300-35302.
In zu begründenden Einzelfällen ist Frau Dr. Hollub berechtigt, Leistungen im Rahmen der
Ermächtigung auf direkten Zugang zu erbringen.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.09.2016 befristet.
Segeberg
Dr. med. Wolfram Schreiber, Psychiatrisches Zentrum, Leitender Arzt, Rickling, Rickling,
ermächtigt zur Substitutionsbehandlung in Rickling. Im Rahmen der Ermächtigung sind
folgende Nummern des EBM abrechenbar: 01950, 01951, 01952, 32137, 32140 bis 32148.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.12.2014 befristet.
Dr. med. Andreas-Christoph Arlt, Klinikum Bad Bramstedt GmbH, Leitender Arzt, Klinik für
Neurologische Rehabilitation, Bad Bramstedt,
ermächtigt auf Überweisung durch zugelassene Fachärzte der bedarfsplanerischen Gruppe
der Nervenärzte und der am Klinikum Bad Bramstedt ermächtigten Krankenhausärzte. Im
Rahmen dieser Ermächtigung können folgende Nummern des EBM abgerechnet werden:
01321, 01602, 16310, 16320, 16321 und 16322.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die die Klinikum Bad Bramstedt GmbH
nach den §§ 115a und 116b SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.03.2016 befristet.
Andreas Steimann, Psychiatrisches Zentrum, Leitender Oberarzt, Rickling, Rickling,
zur Durchführung folgender Leistungen ermächtigt:
1. Durchführung und Abrechnung von Substitutionsbehandlungen gemäß der Nummern
01950, 99033A, 01951 und 01952 EBM und den dazugehörigen Laborleistungen gemäß
den Nummern 32137, 32140, 32141, 32142, 32143, 32144, 32145, 32146, 32147 und
32148 EBM in Bad Segeberg, Rickling, Kaltenkirchen und 22850 Norderstedt, Kofurth
1/Garstedter Feldstraße 2.
76
2. Diagnostik von psychiatrischen Störungen und Krankheitsbildern von durch ihn
substituierte Drogenabhängige und ggf. zur psychiatrischen Behandlung dieser
drogenabhängigen Patienten. In diesem Zusammenhang sind folgende Nummern des
EBM abrechenbar: 01321, 21217, 21220.
Herr Andreas Steimann, Frau Renate Paulssen-Wolf und Frau Dr. Oppermann rechnen
gemeinsam ab.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.06.2016 befristet.
Renate Paulssen-Wolf, Psychiatrische Tagesklinik Kaltenkirchen, Ärztin, Rickling,
zur Durchführung folgender Leistungen ermächtigt:
1. Substitutionsbehandlungen gemäß der Nummern 01950, 99033A, 01951 und 01952
EBM und den dazugehörigen Laborleistungen gemäß den Nummern 32137, 32140,
32141, 32142, 32143, 32144, 32145, 32146, 32147 und 32148 EBM in Bad Segeberg,
Rickling, Kaltenkirchen und 22850 Norderstedt, Kofurth 1/Garstedter Feldstraße 2.
2. Diagnostik von psychiatrischen Störungen und Krankheitsbildern von durch sie
substituierte Drogenabhängige und ggf. zur psychiatrischen Behandlung dieser
drogenabhängigen Patienten. In diesem Zusammenhang sind folgende Nummern des
EBM abrechenbar: 01321, 21217, 21220.
Herr Andreas Steimann, Frau Renate Paulssen-Wolf und Frau Dr. Oppermann rechnen
gemeinsam ab.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.06.2016 befristet.
Prof. Dr. med. Jose M. Valdueza, Segeberger Kliniken, Chefarzt, Neurologisches Zentrum,
Bad Segeberg,
in folgendem Umfang ermächtigt:
1. auf Überweisung von Herrn Dipl.-Med. Johannes-Christian Witte oder Herrn Dr. med.
Andreas Colberg zur Durchführung folgender Leistungen des EBM: 33070, 33071 und
33075.
2. auf Überweisung durch Vertragsärzte, die berechtigt sind, die Nr. 33070 und/oder 33071
EBM abzurechnen, zur Nachuntersuchung von Rehabilitationspatienten mit komplexen
Gefäßbefunden des Neurologischen Zentrums der Segeberger Kliniken Gruppe,
abrechnungsfähig sind insoweit die Nummern 33070, 33071 und 33075 EBM.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Neurologische Zentrum der
Segeberger Kliniken, Bad Segeberg, nach § 115a SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.09.2016 befristet.
Dr. med. Björn Hauptmann, Segeberger Kliniken, Leitender Oberarzt, Neurologisches
Zentrum, Bad Segeberg,
in folgendem Umfang ermächtigt:
1. Durchführung von Botulinum-Toxin-Behandlungen bei Bewegungsstörungen auf
Überweisung durch zugelassene Ärzte der nachstehend aufgeführten Fachrichtungen:
bedarfsplanerische Gruppe der Nervenärzte, Orthopädie. Im Rahmen dieses Teils der
Ermächtigung sind die Nummern 01321, 01602, 01620, 01621 und 16322 EBM (zur
Lokalisationsdiagnostik) abrechenbar.
77
2. Behandlung der infantilen Zerebralparese mit Botulinum-Toxin auf Überweisung durch
zugelassene Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin. In diesem Zusammenhang sind
die Nummern 01321, 01602, 01620, 01621 und 16322 EBM (zur Lokalisationsdiagnostik)
abrechenbar.
3. Durchführung von konsiliarischen Beratungen und Untersuchungen zur Abklärung des
weiteren diagnostischen und therapeutischen Vorgehens bei Patienten mit Morbus
Parkinson und atypischen Parkinson-Syndromen bzw. verwandten Bewegungsstörungen
auf Überweisung durch zugelassene Ärzte der bedarfsplanerischen Gruppe der
Nervenärzte. In diesem Zusammenhang sind die Nummern 01321 und 01602 EBM
abrechenbar.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Neurologische Zentrum der
Segeberger Kliniken, Bad Segeberg, nach § 115a SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.09.2016 befristet.
Dr. med. Edda Oppermann, Psychiatrisches Zentrum Rickling, Stationsärztin, Abteilung
für Rehabilitation und Pflege, Rickling,
ermächtigt zur:
1. Durchführung und Abrechnung von Substitutionsbehandlungen gemäß den Nummern
01950, 99033A, 01951 und 01952 EBM und den dazugehörigen Laborleistungen gemäß
den Nummern 32137, 32140, 32141, 32142, 32143, 32144, 32145, 32146, 32147 und
32148 EBM in Bad Segeberg, Rickling, Kaltenkirchen und 22850 Norderstedt,
2. Kofurth 1/Garstedter Feldstraße 2.
3. Diagnostik von psychiatrischen Störungen und Krankheitsbildern von durch sie
substituierte Drogenabhängige und ggf. zur psychiatrischen Behandlung dieser
drogenabhängigen Patienten. In diesem Zusammenhang sollen folgende Nummern des
EBM abrechenbar sein: 01321, 21217, 21220.
Herr Andreas Steimann, Frau Renate Paulssen-Wolf und Frau Dr. Oppermann rechnen
gemeinsam ab.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.06.2016 befristet.
Stormarn
Dr. med. Peter Hans Hauptmann, Heinrich-Sengelmann-Krankenhaus, Oberarzt,
Psychiatrische Institutsambulanz, Bargfeld-Stegen,
ermächtigt zur Durchführung der Substitutionsbehandlung Opiatabhängiger im Wohnhaus
Rothenmoor der Tohus gGmbH auf dem Gelände des Heinrich-SengelmannKrankenhauses, Bargfeld-Stegen. Im Rahmen dieser Ermächtigung sind folgende Nummern
des EBM abrechenbar: 01950, 01951, 01952, 32137, 32140, 32141, 32142, 32143, 32144,
32145, 32146, 32147, 32148 sowie 99033A (Take-Home-Vergabe).
Die Ermächtigung ist bis zum 30.06.2016 befristet.
Neurochirurgie
Kiel
Dr. med. Felix Schwartz, Universitätsklinikum S-H, Campus Kiel, Facharzt, Klinik für
Neurochirurgie, Kiel,
in folgendem Umfang ermächtigt:
Durchführung von neurochirurgischen konsiliarischen Beratungen und Untersuchungen zur
Abklärung des weiteren diagnostischen und therapeutischen Vorgehens nach den Nummern
78
01321, 01602, 30740 EBM, auf Überweisung durch zugelassene Ärzte folgender
Fachrichtungen: Neurochirurgie, Neurologie, Kinder- und Jugendmedizin mit Schwerpunkt
Neuropädiatrie, Orthopädie bzw. Orthopädie und Unfallchirurgie sowie ermächtigte Ärzte für
Kinder- und Jugendmedizin mit Schwerpunkt Neuropädiatrie.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Universitätsklinikum
Schleswig-Holstein, Campus Kiel, nach den §§ 115a und 116b SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.06.2016 befristet.
Rendsburg-Eckernförde
Dr. med. Dieter Adelt, HELIOS Ostseeklinik Damp, Chefarzt, Abteilung für Neurochirurgie,
Damp,
zur Durchführung der nachstehend aufgeführten Leistungen ermächtigt auf Überweisung
durch zugelassene Ärzte folgender Fachrichtungen: Neurochirurgie, Chirurgie, Orthopädie
bzw. Orthopädie und Unfallchirurgie, Neurologie:
1. neurochirurgische Konsiliartätigkeit incl. der neuroradiologischen Diagnostik,
2. Kontrollen nach Stabilisierungsoperationen und bei Instabilitäten nach in der Klinik
erfolgter stationärer Korsettbehandlung.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die die HELIOS Ostseeklinik Damp
GmbH nach den §§ 115a und 116b SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.09.2015 befristet.
Orthopädie
Kiel
Dr. med. Lars Hans Gobisch, Lubinus Clinicum GmbH & Co.KG, Leitender Oberarzt,
Abt.f.Wirbelsäulenchir., Kinder-Rheuma/onk.Orthop., Kiel,
in folgendem Umfang ermächtigt:
1. Durchführung von Beratungen und Untersuchungen zur Abklärung des weiteren
diagnostischen und therapeutischen Vorgehens, wobei in diesem Zusammenhang die
Nummern 01321, 01602, 02360 EBM abrechenbar sind und in besonders zu
begründenden Einzelfällen Leistungen der Röntgenspezialdiagnostik in folgenden Fällen:
a. bei primären und sekundären Geschwülsten des Bewegungsapparates auf
Überweisung durch zugelassene Ärzte folgender Fachrichtungen: Orthopädie
und Chirurgie,
b. bei orthopädisch operierten Kindern und Jugendlichen auf Überweisung durch
zugelassene Ärzte folgender Fachrichtungen: Kinder- und Jugendmedizin,
Orthopädie und Chirurgie,
c. bei Wirbelsäulenerkrankungen auf Überweisung durch zugelassene Ärzte
folgender Fachrichtungen: Chirurgie und Orthopädie.
2. Röntgenuntersuchungen bei Skoliosepatienten nach den Nummern 34221, 34222,
34230, 34282 EBM auf Überweisung durch zugelassene Fachärzte für Orthopädie.
3. Röntgenleistungen im Bereich der Kinderorthopädie auf Überweisung durch zugelassene
Ärzte folgender Fachrichtungen: Chirurgie, Kinderchirurgie, Orthopädie und Kinder- und
Jugendmedizin nach folgenden Nummern des EBM: 34230, 34232, 34233, 34234,
34237.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Lubinus Clinicum nach den
§§ 115a, 115b und 116b SGB V abrechnen kann.
Herr Dr. Gobisch und Herr Prof. Hopf rechnen gemeinsam ab.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.03.2016 befristet.
79
Prof. Dr. med. Christof Hopf, Lubinus Clinicum GmbH & Co.KG, Leitender Arzt,
Abt.f.Wirbelsäulenchir., Kinder-Rheuma/onk.Orthop., Kiel,
ermächtigt zur:
1. Durchführung von Beratungen und Untersuchungen zur Abklärung des weiteren
diagnostischen und therapeutischen Vorgehens, wobei in diesem Zusammenhang die
Nummern 01321, 01602, 02360 EBM abrechenbar sind und in besonders zu
begründenden Einzelfällen Leistungen der Röntgenspezialdiagnostik in folgenden Fällen:
a) bei primären und sekundären Geschwülsten des Bewegungsapparates auf
Überweisung durch zugelassene Ärzte folgender Fachrichtungen: Orthopädie
und Chirurgie,
b) bei orthopädisch operierten Kindern und Jugendlichen auf Überweisung durch
zugelassene Ärzte folgender Fachrichtungen: Kinder- und Jugendmedizin,
Orthopädie und Chirurgie,
c) bei Wirbelsäulenerkrankungen auf Überweisung durch zugelassene Ärzte
folgender Fachrichtungen: Chirurgie und Orthopädie.
2. Röntgenuntersuchungen bei Skoliosepatienten nach den Nummern 34221, 34222,
34230, 34282 EBM auf Überweisung durch zugelassene Fachärzte für Orthopädie.
3. Röntgenleistungen im Bereich der Kinderorthopädie auf Überweisung durch zugelassene
Ärzte folgender Fachrichtungen: Chirurgie, Kinderchirurgie, Orthopädie und Kinder- und
Jugendmedizin nach folgenden Nummern des EBM: 34230, 34232, 34233, 34234,
34237.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Lubinus Clinicum nach den
§§ 115a, 115b und 116b SGB V abrechnen kann.
Herr Prof. Hopf und Herr Dr. Gobisch rechnen gemeinsam ab.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.03.2016 befristet.
Ostholstein
Dr. med. Ulrich Ostendorf, Schön Klinik Neustadt, Oberarzt, Klinik für Orthopädie,
Neustadt in Holstein,
ermächtigt zur Durchführung von konsiliarischen Untersuchungen und Beratungen zur
Abklärung des weiteren diagnostischen und therapeutischen Vorgehens auf Überweisung
durch zugelassene Ärzte folgender Fachrichtungen: Orthopädie, Chirurgie. Im Rahmen
dieser Ermächtigung sind lediglich die Nummern 01321 und 01602 EBM abrechenbar.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die die Schön Klinik Neustadt nach
§ 115a SGB V abrechnen kann.
Herr Dr. Ostendorf und Herr Dr. Westphal rechnen gemeinsam ab.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.03.2016 befristet.
Prof. Dr. med. Pavel Dufek, Schön Klinik Neustadt, Chefarzt, Klinik für Orthopädie,
Neustadt in Holstein,
ermächtigt zur Durchführung von konsiliarischen Untersuchungen und Beratungen zur
Abklärung des weiteren diagnostischen und therapeutischen Vorgehens auf Überweisung
durch zugelassene Ärzte folgender Fachrichtungen: Orthopädie und Chirurgie. Im Rahmen
dieser Ermächtigungen sind lediglich die Nummern 01321 und 01602 EBM abrechenbar. In
diesem Zusammenhang ist in besonders zu begründenden Einzelfällen die Durchführung
von Röntgenleistungen möglich.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die die Schön Klinik Neustadt nach
§ 115a SGB V abrechnen kann.
Herr Prof. Dufek und Herr Dr. Westphal rechnen gemeinsam ab.
80
Die Ermächtigung ist bis zum 31.12.2014 befristet.
Dr. med. Karl Christian Westphal, Schön Klinik Neustadt, Chefarzt, Klinik für Orthopädie,
Neustadt in Holstein,
ermächtigt zur Durchführung von konsiliarischen Untersuchungen und Beratungen zur
Abklärung des weiteren diagnostischen und therapeutischen Vorgehens auf Überweisung
durch zugelassene Ärzte folgender Fachrichtungen: Orthopädie und Chirurgie. Im Rahmen
dieser Ermächtigung sind lediglich die Nummern 01321 und 01602 EBM abrechenbar. In
diesem Zusammenhang ist in besonders zu begründenden Einzelfällen die Durchführung
von Röntgenleistungen möglich.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die die Schön Klinik Neustadt nach
§ 115a SGB V abrechnen kann.
Herr Prof. Dufek und Herr Dr. Westphal rechnen gemeinsam ab.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.03.2016 befristet.
Prof. Dr. med. Henry Halm, Schön Klinik Neustadt, Chefarzt, Klinik f.
Wirbelsäulenchirurgie/Skoliosezentrum, Neustadt in Holstein,
zur konsiliarischen Beratung und Untersuchung auf dem Gebiet der Wirbelsäulenchirurgie
auf Überweisung durch zugelassene Ärzte der nachstehend aufgeführten Fachrichtungen
ermächtigt: Orthopädie, Neurologie und/oder Neurochirurgie. Im Rahmen der Ermächtigung
sind die Nummern 01321 und 01602 EBM abrechenbar. In besonders zu begründenden
Einzelfällen sind die Nummern 34221 und 34222 EBM abrechenbar.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die die Schön Klinik Neustadt nach
§ 115a SGB V abrechnen kann.
Herr Prof. Halm und Herr Dr. Quante, Chefärzte der Klinik für Wirbelsäulenchirurgie an der
Schön Klinik Neustadt, rechnen gemeinsam ab.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.03.2016 befristet.
Priv.-Doz. Dr. med. Markus Quante, Schön Klinik Neustadt, Chefarzt, Klinik f.
Wirbelsäulenchirurgie/Skoliosezentrum, Neustadt in Holstein,
zur Durchführung von konsiliarischen Beratungen und Untersuchungen auf dem Gebiet der
Wirbelsäulenchirurgie auf Überweisung durch zugelassene Fachärzte folgender
Fachrichtungen ermächtigt: Orthopädie, Neurologie, Neurochirurgie. Im Rahmen der
Ermächtigung sind die Nummern 01321 und 01602 EBM abrechenbar. In diesem
Zusammenhang ist in besonders zu begründenden Einzelfällen die Durchführung von
Röntgenleistungen nach den Nummern 34221 und 34222 EBM möglich.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die die Schön Klinik Neustadt nach
§ 115a SGB V abrechnen kann.
Herr Dr. Quante und Herr Prof. Halm rechnen gemeinsam ab.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.03.2016 befristet.
Plön
Dr. med. Axel Falliner, Schwentinental OT Raisdorf,
ermächtigt zur Versorgung der Patienten im DRK Schul- und Therapiezentrum Raisdorf,
Henry-Dunant-Straße 6 - 10, 24223 Schwentinental, auf Überweisung durch zugelassene
und ermächtigte Ärzte, die diese Einrichtung betreuen. In diesem Zusammenhang sind die
Nummern 01321 und 01602 EBM abrechenbar.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.12.2014 befristet.
81
Rendsburg-Eckernförde
Dr. med. Hans-Werner Seide, HELIOS Ostseeklinik Damp, Chefarzt, Abteilung für
Orthopädie II, Damp,
ermächtigt bei speziellen rheumaorthopädischen und fußchirurgischen Fragestellungen und
solchen der speziellen Endoprothetik zur Durchführung von konsiliarischen Beratungen und
Untersuchungen zur Abklärung des weiteren diagnostischen und therapeutischen Vorgehens
auf Überweisung durch zugelassene Fachärzte für Orthopädie und zugelassene Fachärzte
für Chirurgie, zugelassene Rheumatologen und zugelassene Fachärzte für Physikalische
und Rehabilitative Medizin sowie auf Überweisung der in der HELIOS Ostseeklinik Damp
GmbH ermächtigten Rheumatologen und Fachärzte für Orthopädie. Im Rahmen der
Ermächtigung sind die Nummern 01321 und 01602 EBM abrechenbar und in besonders zu
begründenden Einzelfällen auch Leistungen der Röntgenspezialdiagnostik sowie
Sonographien. Die Ermächtigung beinhaltet auch Gips- und Castwechsel. In diesem
Zusammenhang sind Leistungen gemäß der Nummer 02350 EBM abrechnungsfähig.
Die Ermächtigung beinhaltet die Überweisungsbefugnis an die Fachärzte folgender
Fachgruppen: Laboratoriumsmedizin und Radiologie zur Durchführung von zur Diagnostik
notwendigen taggleichen Untersuchungsleistungen.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die die HELIOS Ostseeklinik Damp
GmbH nach § 115a SGB V abrechnen kann.
Herr Dr. Seide und Herr Dr. Rother rechnen gemeinsam ab.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.03.2016 befristet.
Dr. med. Rüdiger Ahrens, HELIOS Ostseeklinik Damp, Oberarzt, Abteilung für Orthopädie
III, Damp,
ermächtigt zur Durchführung von konsiliarischen Beratungen und Untersuchungen zur
Abklärung des weiteren diagnostischen und therapeutischen Vorgehens auf Überweisung
durch zugelassene Ärzte folgender Fachrichtungen: Orthopädie, Orthopädie und
Unfallchirurgie, Chirurgie und Physikalische und Rehabilitative Medizin. Im Rahmen der
Ermächtigung sind die Nummern 01321 und 01602 EBM. Die Ermächtigung wird begrenzt
auf maximal 200 Fälle im Quartal.
Herr Dr. Ahrens ist im Rahmen seiner Ermächtigung berechtigt an die ermächtigten Ärzte Dr.
med. Hans-Werner Seide und Dr. med. Helmut Rother, HELIOS Ostseeklinik Damp,
Abteilung für Orthopädie II, Damp, zur Durchführung diverser Leistungen im Rahmen des
jeweils geltenden Ermächtigungsumfanges von Herrn Dr. Seide und Herrn Dr. Rother zu
überweisen.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die die HELIOS Ostseeklinik Damp
GmbH nach § 115a SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.03.2015 befristet.
Dr. med. Andreas Thiede, HELIOS Ostseeklinik Damp, Oberarzt, Abteilung für Orthopädie
III, Damp,
ermächtigt zur Durchführung von konsiliarischen Beratungen und Untersuchungen zur
Abklärung des weiteren diagnostischen und therapeutischen Vorgehens auf Überweisung
durch zugelassene Ärzte folgender Fachrichtungen: Orthopädie, Orthopädie und
Unfallchirurgie, Chirurgie und Physikalische und Rehabilitative Medizin. Im Rahmen der
Ermächtigung sind die Nummern 01321 und 01602 EBM abrechenbar. Die Ermächtigung
wird begrenzt auf maximal 200 Fälle pro Quartal.
82
Herr Dr. Thiede ist im Rahmen seiner Ermächtigung berechtigt an die ermächtigten Ärzte Dr.
med. Hans-Werner Seide und Dr. med. Helmut Rother, HELIOS Ostseeklinik Damp,
Abteilung für Orthopädie II, Damp, zur Durchführung diverser Leistungen im Rahmen des
jeweils geltenden Ermächtigungsumfanges von Herrn Dr. Seide und Herrn Dr. Rother zu
überweisen.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die die HELIOS Ostseeklinik Damp
GmbH nach § 115a SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.03.2015 befristet.
Dr. med. Steffen Oehme, imland GmbH Klinik Eckernförde, Leitender Arzt, Zentrum für
Gelenkersatz, Eckernförde,
zur Durchführung von konsiliarischen Untersuchungen und Beratungen zur Abklärung des
weiteren diagnostischen und therapeutischen Vorgehens auf Überweisung durch
zugelassene Ärzte folgender Fachrichtungen ermächtigt: Chirurgie, Orthopädie,
Physikalische und Rehabilitative Medizin und Radiologie. In diesem Zusammenhang sind die
Nummern 01321 und 01602 EBM abrechenbar.
Die Ermächtigung beinhaltet die Überweisungsbefugnis an die Fachärzte für Radiologie zur
Durchführung von zur Diagnostik notwendigen Untersuchungsleistungen.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die die imland Klinik in Eckerförde
nach den §§ 115a und 116b SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.09.2016 befristet.
Dr. med. Helmut Rother, HELIOS Ostseeklinik Damp, Oberarzt, Abteilung für Orthopädie
II, Damp,
ermächtigt bei speziellen rheumaorthopädischen und fußchirurgischen Fragestellungen und
solchen der speziellen Endoprothetik zur Durchführung von konsiliarischen Beratungen und
Untersuchungen zur Abklärung des weiteren diagnostischen und therapeutischen Vorgehens
auf Überweisung durch zugelassene Ärzte folgender Fachrichtungen: Orthopädie, Chirurgie,
Rheumatologie, Physikalische und Rehabilitative Medizin sowie auf Überweisung der in der
HELIOS Ostseeklinik Damp GmbH ermächtigten Rheumatologen und Orthopäden. Im
Rahmen der Ermächtigung sind die Nummern 01321 und 01602 EBM abrechenbar und in
besonders zu begründenden Einzelfällen auch Leistungen der Röntgenspezialdiagnostik
sowie Sonographien. Die Ermächtigung beinhaltet auch Gips- und Castwechsel. In diesem
Zusammenhang sind Leistungen gemäß der Nummer 02350 EBM abrechnungsfähig.
Die Ermächtigung beinhaltet die Überweisungsbefugnis an die Fachärzte folgender
Fachgruppen: Laboratoriumsmedizin und Radiologie zur Durchführung von zur Diagnostik
notwendigen taggleichen Untersuchungsleistungen.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die die HELIOS Ostseeklinik Damp
GmbH nach § 115a SGB V abrechnen kann.
Herr Dr. Seide und Herr Dr. Rother rechnen gemeinsam ab.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.03.2016 befristet.
Dr. med. Steffen Oehme, imland GmbH Klinik Eckernförde, Leitender Arzt, Zentrum für
Gelenkersatz, Eckernförde,
zur Durchführung von konsiliarischen Untersuchungen und Beratungen zur Abklärung des
weiteren diagnostischen und therapeutischen Vorgehens auf Überweisung durch
zugelassene Ärzte folgender Fachrichtungen ermächtigt: Chirurgie, Orthopädie,
Physikalische und Rehabilitative Medizin. In diesem Zusammenhang sind die Nummern
01321 und 01602 EBM abrechenbar.
83
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die die imland Klinik in Eckerförde
nach den §§ 115a und 116b SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.09.2014 befristet.
Dr. med. Christoph Sauer, Altenholz,
ermächtigt zur orthopädischen Behandlung der Bewohner des Antonius-Hauses in KielElmschenhagen, der Wohn- und Betreuungsstätte Ottendorf, der Helen-Keller-Schule und
des Internats für Körperbehinderte in Damp auf Überweisung durch Fachärzte für Kinderund Jugendmedizin, Fachärzte für Orthopädie und Hausärzte in 24161 Altenholz,
Klausdorfer Straße 186.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.12.2015 befristet.
Schleswig-Flensburg
Dr. med. Volker Johannes Stein, HELIOS Klinikum Schleswig, Chefarzt, Klinik für
Orthopädie und Unfallchirurgie, Schleswig,
ermächtigt zur Durchführung von konsiliarischen Untersuchungen und Beratungen zur
Abklärung des weiteren diagnostischen und therapeutischen Vorgehens auf Überweisung
durch zugelassene Ärzte folgender Fachrichtungen: Chirurgie, Orthopädie, Physikalische
und Rehabilitative Medizin. Abrechenbar sind die Nummern 01321 und 01602 EBM.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Helios Klinikum Schleswig
nach §115a SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.06.2015 befristet.
Segeberg
Prof. Dr. med. Wolfgang Rüther, Klinikum Bad Bramstedt GmbH, Chefarzt, Klinik für
Orthopädie und orthopäd. Rheumatologie, Bad Bramstedt,
ermächtigt zur Durchführung von rheumatologisch-orthopädischen konsiliarischen
Untersuchungen und Beratungen auf Überweisung durch zugelassene Fachärzte folgender
Fachrichtungen: Orthopädie, Chirurgie und Innere Medizin mit dem Schwerpunkt
Rheumatologie. Im Rahmen der Ermächtigungen sind die Nummern 01321 und 01602 EBM
abrechnungsfähig.
Herr Dr. Beil und Herr Herr Prof. Rüther sind im Rahmen ihrer Ermächtigung berechtigt an
den ermächtigten Arzt Dr. med. Andreas-Christoph Arlt, Klinikum Bad Bramstedt GmbH,
Leitender Arzt, Klinik für Neurologische Rehabilitation, Bad Bramstedt, zur Durchführung
diverser Leistungen im Rahmen des jeweils geltenden Ermächtigungsumfanges von Herrn
Dr. Arlt zu überweisen.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Klinikum Bad Bramstedt nach
§§ 115a und 116b SGBV abrechnen kann.
Herr Prof. Rüther und Herr Dr. Beil rechnen gemeinsam ab.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.09.2015 befristet.
Priv.-Doz. Dr. med. Frank Timo Beil, Klinikum Bad Bramstedt GmbH, Leitender Oberarzt,
Klinik für Orthopädie und orthopäd. Rheumatologie, Bad Bramstedt,
ermächtigt zur Durchführung von rheumatologisch-orthopädischen konsiliarischen
Untersuchungen und Beratungen auf Überweisung durch zugelassene Ärzte folgender
Fachrichtungen: Orthopädie, Chirurgie, Innere Medizin mit dem Schwerpunkt
84
Rheumatologie. Im Rahmen der Ermächtigungen sind die Nummern 01321 und 01602 EBM
abrechenbar.
Herr Dr. Beil und Herr Herr Prof. Rüther sind im Rahmen ihrer Ermächtigung berechtigt an
den ermächtigten Arzt Dr. med. Andreas-Christoph Arlt, Klinikum Bad Bramstedt GmbH,
Leitender Arzt, Klinik für Neurologische Rehabilitation, Bad Bramstedt, zur Durchführung
diverser Leistungen im Rahmen des jeweils geltenden Ermächtigungsumfanges von Herrn
Dr. Arlt zu überweisen.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Klinikum Bad Bramstedt nach
§§ 115a und 116b SGBV abrechnen kann.
Herr Dr. Beil und Herr Prof. Rüther rechnen gemeinsam ab.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.09.2015 befristet.
Priv. Doz. Dr. med. Christian Schäfer, Klinikum Bad Bramstedt GmbH, Leitender Arzt,
Klinik für Wirbelsäulen- und Unfallchirurgie, Bad Bramstedt,
ermächtigt zur Durchführung von konsiliarischen Beratungen und Untersuchungen von
Patienten mit Wirbelsäulenerkrankungen zur Abklärung des weiteren diagnostischen und
therapeutischen Vorgehens auf Überweisung durch zugelassene Ärzte folgender
Fachrichtungen: Orthopädie bzw. Orthopädie und Unfallchirurgie, Neurochirurgie,
Neurologie. Im Rahmen dieser Ermächtigung sollen die Nummern 01321 und 01602 EBM
abrechenbar.
Die Ermächtigung beinhaltet die Überweisungsbefugnis an die Fachärzte für Radiologie zur
Durchführung von zur Diagnostik notwendigen taggleichen Untersuchungsleistungen.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Klinikum Bad Bramstedt nach
§ 115a SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.03.2016 befristet.
Stormarn
Dr. med. Thomas Gienapp, Krankenhaus Reinbek St. Adolf-Stift, Chefarzt, Abteilung für
Unfallchirurgie und Orthopädie, Reinbek,
ermächtigt zur Durchführung von konsiliarischen Beratungen und Untersuchungen zur
Abklärung des weiteren diagnostischen und therapeutischen Vorgehens auf Überweisung
durch zugelassene Ärzte folgender Fachrichtungen: Chirurgie, Orthopädie. Im Rahmen
dieser Ermächtigung ist die Nummer 01321 EBM abrechenbar.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Krankenhaus Reinbek St.
Adolf-Stift nach § 115a SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.12.2014 befristet.
Psychotherapie
Kiel
Dipl.-Psych. Karl-Heinz Krüdenscheidt, Psychologischer Psychotherapeut, Fachambulanz
Kiel, Kiel,
ermächtigt zur Durchführung von Psychotherapie bei substituierten Patienten, die von
illegalen Drogen abhängig sind.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.03.2016 befristet.
Nordfriesland
85
Ingrid von Hänisch, Wobbenbüll,
ermächtigt als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin in 25856 Wobbenbüll,
Schachtweg 14, zur Durchführung von tiefenpsychologisch fundierter und analytischer
Psychotherapie in Einzelbehandlung bei Kindern und Jugendlichen.
Der Zulassungsausschuss stellt fest, dass es sich um eine Vollermächtigung im Sinne der
Nummer 2.3 der Allgemeinen Bestimmungen des EBM handelt.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.06.2015 befristet.
Pinneberg
Monika Leser, Wedel,
ermächtigt zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung
der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie in Wedel.
Im Rahmen dieser Ermächtigung ist die Abrechnung der Nummer 23220 EBM
ausgeschlossen.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.03.2016 befristet.
Schleswig-Flensburg
Dr. med. Stephanie Schön-Oschinsky, Schleswig,
ermächtigt zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung
von tiefenpsychologisch fundierter Gruppenpsychotherapie als Kurzzeittherapie (Nummer
35202 EBM) sowie als Langzeittherapie (Nummer 35203 EBM) im Rahmen der
Richtlinienpsychotherapie. Diese Leistung setzt die probatorischen Sitzungen, ggf. das
Gutachten voraus. Entsprechend der Psychotherapie-Vereinbarung, Teil C, (8), schließt dies
mögliche Einzelbehandlungen im Verhältnis 1:10 mit ein.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.12.2014 befristet.
Dipl.-Psych. Jan Wiedemann, Schleswig,
auf Überweisung durch zugelassene Vertragsärzte als Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeut in 24837 Schleswig, Kornmarkt 4, ermächtigt.
Der Zulassungsausschuss stellt fest, dass es sich um eine Vollermächtigung im Sinne der
Nummer 2.3 der Allgemeinen Bestimmungen des EBM handelt.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.09.2014 befristet.
Dr. med. Eckard Helmut Weber, Fahrdorf,
zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung von
Verhaltenstherapie bei Patienten mit den nachstehend aufgeführten Erkrankungen
ermächtigt:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
mittelgradige depressive Episode,
rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig leichte Episode,
rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig mittelgradige Episode,
posttraumatische Belastungsstörungen,
akute Belastungsreaktion,
Anpassungsstörung.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.09.2016 befristet.
86
Segeberg
Dipl.-Psych. Albrecht Müller, Bad Segeberg,
zur Durchführung von tiefenpsychologisch fundierten Gruppenpsychotherapien in 23795 Bad
Segeberg, Hamburger Straße 28, auf Überweisung durch zugelassene Ärzte folgender
Fachrichtungen ermächtigt: Hausärzte, fachärztlich tätige Internisten, bedarfsplanerische
Gruppe der Nervenärzte, Psychotherapeutische Medizin, Psychosomatische Medizin und
Psychotherapie. Im Rahmen der Ermächtigung sind folgende Nummern des EBM
abrechnungsfähig: 01321, 01435, 23220, 35150, 35130, 35131, 35140, 35141, 35202,
35203. Entsprechend der Psychotherapievereinbarung, Teil C (8), schließt dies mögliche
Einzelbehandlungen im Verhältnis 1:10 mit ein.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.03.2016 befristet.
Dipl.-Psych. Imke Hoyer, Norderstedt,
auf Überweisung durch zugelassene Vertragsärzte als Psychologische Psychotherapeutin
zur Durchführung von verhaltenstherapeutischen Gruppentherapien in Norderstedt
ermächtigt. Entsprechend der Psychotherapie-Vereinbarung, Teil C (8), schließt dies
mögliche Einzelbehandlungen im Verhältnis 1:10 mit ein.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.09.2016 befristet.
Stormarn
Dipl.-Psych. Teresa-Maria Gröger, Reinbek,
ermächtigt auf Überweisung durch Vertragsärzte zur Durchführung von
verhaltenstherapeutischen Gruppentherapien in 21465 Reinbek, Scholtzstraße 13 b.
Entsprechend der Psychotherapievereinbarung, Teil C (8), schließt dies mögliche
Einzelbehandlungen im Verhältnis 1:10 mit ein.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.06.2015 befristet.
Radiologie
Flensburg
Claus Warnecke, Ev.-luth. Diakonissenkrankenhaus, Leitender Arzt, Radiologie,
Flensburg,
in folgendem Umfang ermächtigt:
1. Ultraschallgeführte Feinnadelpunktionen gemäß den Nummern 02340, 02341 und 33091
EBM auf Überweisung durch zugelassene Ärzte folgender Fachrichtungen:
Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Radiologie.
2. Durchführung von Leistungen nach den Nummern 99356 bis 99364 der Anlage 10 zum
Versorgungsvertrag nach § 73c SGB V über 'Qualitätsgesicherte Mamma-Diagnostik'.
3. Teilnahme an den multidisziplinären Fallkonferenzen, Durchführung von Stanzbiopsien
unter Röntgenkontrolle sowie konsiliarische Beurteilung von Mammographieaufnahmen
im Rahmen der Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening gemäß
Anlage 9.2 BMV Ä/EKV. In diesem Zusammenhang sind die Nummern 01750, 01752,
01753, 01754, 01755, 01758 und 01759 EBM abrechenbar. Die Ermächtigung für die
Nummern 01750 und 01753 EBM gilt nur so lange, wie Herr Warnecke über eine
Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein zur Durchführung
und Abrechnung dieser Leistungen verfügt.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Ev.-luth.
Diakonissenkrankenhaus in Flensburg nach den §§ 115a und 116b SGB V abrechnen kann.
87
Im Zusammenhang mit § 116b SGB V sind insbesondere keine Leistungen im Rahmen der
Behandlung von Patienten mit gynäkologischen Tumoren nach folgenden ICD-10
abrechenbar: C50 bis C58 und D05.1.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.06.2015 befristet.
Irene von der Ahe, Ev.-luth. Diakonissenkrankenhaus, Fachärztin, Radiologie, Flensburg,
zur Durchführung der nachstehend aufgeführten Leistungen im Rahmen der Früherkennung
von Brustkrebs durch Mammographie-Screening ermächtigt:
1. Durchführung von Leistungen nach den Nummern 99356 bis 99361, 99363, 99364 der
Anlage 10 zum Versorgungsvertrag nach § 73 c SGB V über Qualitätsgesicherte
Mammadiagnostik (QuaMaDi) auf Überweisung durch zugelassene Vertragsärzte,
2. Teilnahme an den multidisziplinären Fallkonferenzen sowie konsiliarische Beurteilung
von Mammographieaufnahmen im Rahmen der Früherkennung von Brustkrebs durch
Mammographie-Screening gemäß Anlage 9.2 BMV Ä/EKV. In diesem Zusammenhang
sind die Nummern 01750, 01752, 01753, 01754, 01758 und 01759 EBM abrechenbar.
Die Ermächtigung für die Nummern 01750 und 01753 EBM gilt nur so lange, wie Frau
von der Ahe über eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung SchleswigHolstein zur Durchführung und Abrechnung dieser Leistungen verfügt,
3. Durchführung von Galaktographien gemäß der Nummer 34260 EBM auf Überweisung
durch zugelassene Ärzte folgender Fachrichtungen: Radiologie, Frauenheilkunde und
Geburtshilfe.
Die Ermächtigung beinhaltet die Überweisungsbefugnis an die Ärzte folgender Fachgruppen:
Radiologie, Nuklearmedizin, Laboratoriumsmedizin, Strahlentherapie, Pathologie,
Transfusionsmedizin und Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie zur Durchführung von
zur Diagnostik notwendigen Untersuchungsleistungen.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Ev.-luth.
Diakonissenkrankenhaus Flensburg nach den §§ 115a oder 116b SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.06.2015 befristet.
Dr. med. Cornelia Spevak, Ev.-luth. Diakonissenkrankenhaus, Oberärztin, Radiologie,
Flensburg,
ermächtigt zur Durchführung der nachstehend aufgeführten Leistungen im Rahmen der
Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening gemäß Anlage 9.2
BMV-Ä/EKV:
1. Teilnahme an den multidisziplinären Fallkonferenzen gemäß § 21 Abs. 1 Anlage 9.2
BMV-Ä/EKV gemäß der Nummer 01758 EBM.
2. Konsiliarische Beurteilung von Mammographieaufnahmen gemäß § 18 Anlage 9.2
BMV-Ä/EKV gemäß der Nummer 01752 EBM.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.03.2016 befristet.
Kiel
Dr. med. Berndt-Michael Order, Universitätsklinikum S-H, Campus Kiel, stellv. Leiter,
Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe, Kiel,
zur Durchführung der nachstehend aufgeführten Leistungen ermächtigt:
1. Mamma-Sonographie bei sonographischen Risikobefunden und bei einer notwendigen
Erweiterung der Diagnose zur sonographisch gesteuerten Punktion auf Überweisung
88
durch zugelassene Fachärzte für Radiologie und zugelassene Fachärzte für
Frauenheilkunde und Geburtshilfe, begrenzt auf 400 Fälle im Quartal. In diesem
Zusammenhang sind die Nummern 02341, 33041 und 33091 EBM abrechenbar.
2. Als Referenzzentrum im Rahmen der Anlage 10 zum Versorgungsauftrag nach § 73c
SGB V über 'Qualitätsgesicherte Mamma-Diagnostik'. In diesem Zusammenhang sind
ausschließlich die Nummern 99356 bis 99364 abrechenbar.
3. Durchführung von Mammographien nach den Nummern 34270 und 34272 EBM im
Rahmen der Nachsorge nach brusterhaltender Behandlung auf Überweisung durch
zugelassene mammographierende Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe und
Fachärzte für Radiologie.
Die Ermächtigung beinhaltet die Überweisungsbefugnis an die Fachärzte für Pathologie nach
erfolgter Stanze, Biopsie oder Punktion zur Durchführung von Befundungen.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Universitätsklinikum
Schleswig-Holstein, Campus Kiel, nach den §§ 115a und 116b SGB V abrechnen kann.
Herr Dr. Schäfer und Herr Dr. Order rechnen gemeinsam ab.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.12.2015 befristet.
Prof. Dr. med. Karl Werner Fritz Schäfer, Universitätsklinikum S-H, Campus Kiel, Leiter,
Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe, Kiel,
zur Durchführung der nachstehend aufgeführten Leistungen ermächtigt:
1. Mamma-Sonographie bei sonographischen Risikobefunden und bei einer notwendigen
Erweiterung der Diagnose zur sonographisch gesteuerten Punktion auf Überweisung
durch zugelassene Fachärzte für Radiologie und zugelassene Fachärzte für
Frauenheilkunde und Geburtshilfe, begrenzt auf 400 Fälle im Quartal. In diesem
Zusammenhang sind die Nummern 02341, 33041 und 33091 EBM abrechenbar.
2. Als Referenzzentrum im Rahmen der Anlage 10 zum Versorgungsauftrag nach § 73c
SGB V über 'Qualitätsgesicherte Mamma-Diagnostik'. In diesem Zusammenhang sind
ausschließlich die Nummern 99356 bis 99364 abrechenbar.
3. Durchführung von Mammographien nach den Nummern 34270 und 34272 EBM im
Rahmen der Nachsorge nach brusterhaltender Behandlung auf Überweisung durch
zugelassene mammographierende Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe und
Fachärzte für Radiologie.
Die Ermächtigung beinhaltet die Überweisungsbefugnis an die Fachärzte für Pathologie nach
erfolgter Stanze, Biopsie oder Punktion zur Durchführung von Befundungen.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Universitätsklinikum
Schleswig-Holstein, Campus Kiel, nach den §§ 115a und 116b SGB V abrechnen kann.
Herr Dr. Schäfer und Herr Dr. Order rechnen gemeinsam ab.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.12.2015 befristet.
Prof. Dr. med. Beate Maria Stöckelhuber, Städtisches Krankenhaus Kiel, Chefärztin,
Klinik für Radiologie und Nuklearmedizin, Kiel,
ermächtigt zur Durchführung der MRT-Defäkographie auf Überweisung durch zugelassene
proktologisch tätige Vertragsärzte und zugelassene Radiologen, die MRT-Leistungen
erbringen.
Abrechenbar sind die Nummern 24210, 24211, 24212, 34442 und 34452 EBM.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht Leistungen, die das Städt. Krankenhaus Kiel nach den
§§ 115a und 116b SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.03.2015 befristet.
89
Lübeck
Dr. med. Isabell Grande-Nagel, Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Oberärztin,
Klinik für Radiologie und Nuklearmedizin, Lübeck,
in folgendem Umfang ermächtigt:
1. Durchführung der in den Nummern 99356 bis 99364 der Anlage 10 zum
Versorgungsvertrag gemäß § 73c SGB V über Qualitätsgesicherte Mamma-Diagnostik
enthaltenen Leistungen.
2. Teilnahme an den multidisziplinären Fallkonferenzen gemäß Anlage 9.2 BMV Ä/EKV
nach der Nummer 01758 EBM.
Frau Dr. Grande-Nagel und Frau Dr. Klüter rechnen gemeinsam ab.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.03.2015 befristet.
Dr. med. Michael Buchholz, Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Oberarzt, Klinik für
Radiologie und Nuklearmedizin, Lübeck,
ermächtigt zur Durchführung von Leistungen der pädiatrischen Sonographie und
Kinderradiologie incl. CT- und MRT-Untersuchungen bei Kindern und Jugendlichen bis 16
Jahren auf Überweisung durch zugelassene Ärzte folgender Fachrichtungen: Kinder- und
Jugendmedizin, Orthopädie bzw. Orthopädie und Unfallchirurgie, Chirurgie, Radiologie.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Universitätsklinikum
Schleswig-Holstein Campus Lübeck nach den §§ 115a und 116b SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.06.2016 befristet.
Dr. med. Julia Christine Klüter, Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Assistenzärztin,
Klinik für Radiologie und Nuklearmedizin, Lübeck,
zur Durchführung der in den Nummern 99356 bis 99361, 99363 und 99364 der Anlage 10
zum Versorgungsvertrag gemäß § 73c SGB V über Qualitätsgesicherte Mamma-Diagnostik
enthaltenen Leistungen ermächtigt. Die Ermächtigung beinhaltet die Überweisungsbefugnis
an die Fachärzte für Pathologie zur Durchführung von Befundungen.
Frau Dr. Klüter und Frau Dr. Grande-Nagel rechnen gemeinsam ab.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.03.2015 befristet.
Neumünster
Dr. med. Ingrid Harich, Friedrich-Ebert-Krankenhaus Neumünster, Oberärztin, Klinik für
Radiologie und Nuklearmedizin, Neumünster,
ermächtigt zur Durchführung von Defäkographien (Nummern 34251 und 34280 EBM) sowie
die dabei erforderliche Kolonkontrastdarstellung im Rahmen der Beckenbodendiagnostik
(Nummer 34260 EBM) auf Überweisung durch zugelassene Vertragsärzte.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Friedrich-Ebert-Krankenhaus
Neumünster nach den §§ 115a und 116b SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.12.2015 befristet.
Nordfriesland
Michael Preiß, Sylt OT Westerland,
zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung zur Durchführung ambulanter CTUntersuchungen als teleradiologische Leistung auf Überweisung durch zugelassene
Vertragsärzte auf der Insel Sylt ermächtigt.
90
Die Ermächtigung ist bis zum 31.12.2014 befristet.
Claus Warnecke, Facharzt, Asklepios Nordseeklinik Westerland/Sylt, Sylt OT Westerland,
zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung folgender
Leistungen an der Asklepios Nordseeklinik Westerland/Sylt ermächtigt:
1. Mammographien, einschließlich gegebenenfalls erforderlicher Mammasonographien
gemäß Ziffer 33041 EBM bei unklarem radiologischen Befund,
2. Durchführung der in den Abrechnungspositionen 99351, 99351A, 99351B und 99355
enthaltenen Leistungen im Rahmen der Anlage 10 zum Versorgungsvertrag nach § 73c
SGB V über 'Qualitätsgesicherte Mamma-Diagnostik' (QuaMaDi).
Die Ermächtigung ist bis zum 31.12.2015 befristet.
Dirk Burchardt, Klinikum Nordfriesland gGmbH, Leitender Oberarzt, Radiologische
Abteilung, Niebüll,
ermächtigt zur Durchführung folgender Leistungen:
1. Röntgenleistungen (Abschnitt 34.2 EBM) und Computertomographien (Abschnitt 34.3
EBM) für die Fälle der an der Klinik Niebüll ermächtigten Ärzte,
2. gesamte Röntgendiagnostik (Abschnitt 34.2 EBM), einschließlich Mammographie und
ggf. auch Mamma-Sonographie, außer Skelettröntgen und Röntgen von Abdomen und
Galle auf Überweisung durch zugelassene Vertragsärzte, Leistungen nach den Nummern
34230, 34240 und 34241 EBM sind nicht Bestandteil dieses Teils der Ermächtigung,
3. gesamtes pädiatrisches Röntgen auf Überweisung durch zugelassene Vertragsärzte,
4. gesamte Computertomographie (Abschnitt 34.3 EBM) auf Überweisung durch
zugelassene Vertragsärzte,
5. auf Überweisung von Dr. Kunze sowie in seiner Abwesenheit können die Dr. Kunze im
Rahmen der partiellen Teilnahme an der fachärztlichen Versorgung genehmigten
Röntgenleistungen erbracht werden,
6. Durchführung ambulanter CT-Untersuchungen als teleradiologische Leistung auf
Überweisung durch zugelassene Vertragsärzte auf der Insel Föhr,
7. Durchführung der in den Nummern 99351, 99351A, 99351B und 99355 enthaltenen
Leistungen der Anlage 10 zum Versorgungsvertrag nach § 73c SGB V über
'Qualitätsgesicherte Mamma-Diagnostik' (QuaMaDi),
8. konventionelle Röntgenaufnahmen des Thorax nach den Nummern 34240, 34241 und
34242 EBM auf Überweisung von Herrn Dr. med. Dirk Hartwigsen, angestellter Facharzt
für Innere Medizin und Facharzt für Innere Medizin, Schwerpunkt Hämatologie und
Internistische Onkologie, am MVZ 'Medizinische Versorgungszentren Klinikum
Nordfriesland GmbH - MVZ Niebüll'.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die die Klinikum Nordfriesland gGmbH,
Klinik Niebüll, nach den §§ 115a und 116b SGB V abrechnen kann.
Der Zulassungsausschuss stellt fest, dass es sich um eine Vollermächtigung im Sinne der
Nummer 2.3 der Allgemeinen Bestimmungen des EBM handelt.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.12.2015 befristet.
Dr. med. Michael Slevogt, Klinikum Nordfriesland gGmbH, Oberarzt, Röntgenabteilung,
Husum,
zur Durchführung folgender Leistungen ermächtigt:
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1. Mammographien, Mammasonographien, Galaktographien, ultraschallgesteuerte
Mammastanzbiopsien und Mammamarkierungen nach den Nummern 33041, 34260,
34270, 34271, 34272 und 34273 EBM auf Überweisung durch zugelassene Fachärzte für
Frauenheilkunde und Geburtshilfe,
2. Durchführung von Leistungen nach den Nummern 99351, 99351A, 99351B, 99352 und
99355 der Anlage 10 zum Versorgungsvertrag nach § 73c SGB V über
Qualitätsgesicherte Mammadiagnostik (QuaMaDi),
3. MRT-Untersuchungen gemäß den nachstehend aufgeführten Nummern: 34410, 34411,
34420, 34421, 34422, 34430, 34431, 34440, 34441, 34442, 34450, 34451, 34452,
34470, 34475, 34480, 34485, 34486, 34489, 34490, 34492 EBM auf Überweisung durch
zugelassene Vertragsärzte.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die die Klinikum Nordfriesland gGmbH,
Husum, nach den §§ 115a und 116b SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.03.2016 befristet.
Ostholstein
Dr. med. Thorsten Leibecke, Schön Klinik Neustadt, Chefarzt, Klinik für Diagnostische und
Interv. Radiologie, Neustadt in Holstein,
in folgendem Umfang ermächtigt:
1. Durchführung der Phlebografie des Thorax/Bauchraumes einschließlich interventioneller
Maßnahmen bei Port-Patienten auf Überweisung durch zugelassene Vertragsärzte.
2. Durchführung von CT-gesteuerten schmerztherapeutischen Interventionen nach der
Nummer 34504 EBM auf Überweisung durch zugelassene Vertragsärzte, die die
Voraussetzungen gemäß der Qualitätssicherungsvereinbarung zur
schmerztherapeutischen Versorgung chronisch schmerzkranker Patienten nach § 135
Abs. 2 SGB V erfüllen oder die Zusatzweiterbildung Schmerztherapie gemäß der
Weiterbildungsordnung erworben haben.
3. Durchführung von CT-gesteuerten Interventionen nach der Nummer 34505 EBM auf
Überweisung durch zugelassene Vertragsärzte.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die die Schön Klinik Neustadt nach
§ 115a SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.06.2015 befristet.
Pinneberg
Marlies Vorkefeld, Regio Kliniken, Fachärztin, Abteilung für Diagnostische Radiologie,
Elmshorn,
im Rahmen der Anlage 10 zum Versorgungsauftrag nach § 73c SGB V über
'Qualitätsgesicherte Mamma-Diagnostik' ermächtigt. In diesem Zusammenhang sind
ausschließlich die Nummern 99356 bis 99364 abrechenbar.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.12.2015 befristet.
Rendsburg-Eckernförde
Prof. Dr. med. Joachim Brossmann, imland Klinik Rendsburg, Chefarzt, Abteilung für
Radiologie, Rendsburg,
ermächtigt zur Durchführung von Leistungen gemäß den Nummern 99361 bis 99363 der
Anlage 10 des Versorgungsvertrages nach § 73c SGB V über Qualitätsgesicherte MammaDiagnostik (QuaMaDi).
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Die Ermächtigung ist bis zum 31.12.2015 befristet.
Dr. med. Klaus Graeber, imland Klinik Rendsburg, Leitender Oberarzt, Abteilung für
Radiologie, Rendsburg,
ermächtigt zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung
der nachstehend aufgeführten Leistungen im Rahmen der Früherkennung von Brustkrebs
durch Mammographie-Screening:
1. Teilnahme an den multidisziplinären Fallkonferenzen gemäß § 21 Abs. 1 Anlage 9.2
BMV-Ä/EKV gemäß der Nummer 01758 EBM.
2. Konsiliarische Beurteilung von Mammographieaufnahmen gemäß § 18 Anlage 9.2
BMV-Ä/EKV gemäß der Nummer 01752 EBM.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.12.2015 befristet.
Dr. med. Birgit Irmgard Karin Riemer, imland Klinik Rendsburg, Oberärztin, Abteilung für
Radiologie, Rendsburg,
zur Durchführung der nachstehend aufgeführten Leistungen im Rahmen der Früherkennung
von Brustkrebs durch Mammographie-Screening (Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV) ermächtigt:
1. Konsiliarische Beurteilung von Mammographieaufnahmen nach der Nummer 01752
EBM,
2. Durchführung von Stanzbiopsien unter Röntgenkontrolle nach den Nummern 01755 und
01759 EBM,
3. Teilnahme an den multidisziplinären Fallkonferenzen nach der Nummer 01758 EBM.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.06.2015 befristet.
Prof. Dr. med. Joachim Brossmann, imland Klinik Rendsburg, Chefarzt, Abteilung für
Radiologie, Rendsburg,
ermächtigt zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung als
Programmverantwortlicher Arzt (PVA) im Rahmen der Früherkennung von Brustkrebs durch
Mammographie-Screening gemäß Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV. Im Rahmen dieser Ermächtigung
sind die Nummern 01750, 01752, 01753, 01754, 01758 und 01759 EBM abrechenbar.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.06.2017 befristet.
Dr. med. Holger Langeloh, imland Klinik Rendsburg, Oberarzt, Abteilung für Radiologie,
Rendsburg,
ermächtigt zur Durchführung der nachstehend aufgeführten Leistungen im Rahmen der
Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening gemäß Anlage 9.2
BMV-Ä/EKV:
1. Konsiliarische Beurteilung von Mammographieaufnahmen gemäß § 18 Anlage 9.2
BMV-Ä/EKV gemäß der Nummer 01752 EBM,
2. Teilnahme an den multidisziplinären Fallkonferenzen gemäß § 21 Abs. 1 Anlage 9.2
BMV-Ä/EKV gemäß der Nummer 01758 EBM.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.03.2016 befristet.
93
Egbert Kloppmann, imland Klinik Rendsburg, Oberarzt, Abteilung für Radiologie,
Rendsburg,
ermächtigt zur Durchführung der nachstehend aufgeführten Leistungen im Rahmen der
Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening:
1. Teilnahme an den multidisziplinären Fallkonferenzen gemäß § 21 Abs. 1 Anlage 9.2
BMV-Ä/EKV gemäß der Nummer 01758 EBM.
2. Konsiliarische Beurteilung von Mammographieaufnahmen gemäß § 18 Anlage 9.2.
BMV-Ä/EKV gemäß der Nummer 01752 EBM.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.03.2016 befristet.
Schleswig-Flensburg
Dr. med. Andreas Horst Hohmann, HELIOS Klinikum Schleswig, Chefarzt, Institut f.
Diagnost./Interventionelle Radiologie, Schleswig,
ermächtigt zur Durchführung der arteriellen Angiographie inklusive interventioneller
Maßnahmen gemäß den Nummern 01530, 01531, 34283, 34284, 34285, 34286, 34287 EBM
auf Überweisung durch zugelassene Vertragsärzte.
Die Ermächtigung beinhaltet keine Leistungen, die das HELIOS Klinikum Schleswig nach
den §§ 115a und 116b SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.12.2015 befristet.
Dr. med. Claudia Wardius, HELIOS Klinikum Schleswig, Oberärztin, Institut f.
Diagnost./Interventionelle Radiologie, Schleswig,
ermächtigt zur Durchführung der Weichstrahl- oder Orthovolttherapie auf Überweisung durch
zugelassene Vertragsärzte. In diesem Zusammenhang sind folgende Nummern des EBM
abrechenbar: 25214, 25310, 25340 und 25341.
Die Ermächtigung beinhaltet keine Leistungen, die das HELIOS Klinikum Schleswig nach
den §§ 115a und 116b SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.12.2015 befristet.
Strahlentherapie
Dithmarschen
Dr. med. Arne Engel, Westküstenklinikum Heide, Leitender Oberarzt, Abteilung für
Strahlentherapie, Heide,
ermächtigt zur Durchführung von Hochvolttherapien von nicht onkologischen Erkrankungen
einschließlich einer Abschlussuntersuchung innerhalb von drei Monaten nach Ende der
Bestrahlung.
Die Ermächtigung beinhaltet die Überweisungsbefugnis an die Ärzte folgender Fachgruppen
zur Durchführung von zur Diagnostik notwendigen Untersuchungsleistungen:
Laboratoriumsmedizin, Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie, Nuklearmedizin,
Pathologie, Radiologie, Strahlentherapie, Transfusionsmedizin.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Westküstenklinikum Heide
nach § 115a SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.06.2016 befristet.
94
Flensburg
Dr. med. Hans-Jürgen Brodersen, Malteser Krankenhaus St. Franziskus-Hospital,
Chefarzt, Klinik für Strahlentherapie, Flensburg,
ermächtigt zur Durchführung von Hochvolttherapien von nicht onkologischen Erkrankungen
einschließlich einer Abschlussuntersuchung innerhalb von drei Monaten nach Ende der
Bestrahlung.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Malteser Krankenhaus St.
Franziskus-Hospital nach den §§ 115a und 116b SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.09.2015 befristet.
Transfusionsmedizin
Flensburg
Dr. med. Detlev Heinrich Petersen, Ev.-luth. Diakonissenkrankenhaus, Chefarzt, Institut
für Labor- und Transfusionsmedizin, Flensburg,
zur Durchführung der nachstehend aufgeführten Leistungen ermächtigt:
1. Transfusionen sowie transfusionsmedizinische und mit der Transfusion
zusammenhängende Untersuchungen auf Überweisung durch zugelassene
Vertragsärzte,
2. gerinnungsphysiologische Untersuchungen auf Überweisung durch zugelassene
Fachärzte für Laboratoriumsmedizin.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Ev. - luth.
Diakonissenkrankenhaus Flensburg nach § 116b SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.06.2016 befristet.
Urologie
Flensburg
Prof. Dr. med. Tillmann Loch, Ev.-luth. Diakonissenkrankenhaus, Chefarzt, Urologische
Klinik, Flensburg,
im nachstehend aufgeführten Umfang ermächtigt:
1. Durchführung der Urodynamik auf Überweisung durch zugelassene Fachärzte für
Urologie und zugelassene Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, die
urodynamische Untersuchungen durchführen,
2. Nachsorge bei zystektomierten Patienten auf Überweisung durch zugelassene Fachärzte
für Urologie,
3. Versorgung nephrostomierter Patienten auf Überweisung durch zugelassene Fachärzte
für Urologie.
Im Rahmen dieser Ermächtigung sind folgende Nummern abrechenbar: 01321, 26312,
26313, 26325 und 33043 EBM. Jedoch sind keine onkologischen Fälle abrechenbar. Die
Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die die Ev.- luth. Diakonissenanstalt
Flensburg nach den §§ 115 a und 116b SGB V abrechnen kann.
Für die Durchführung der Urodynamik gilt im Rahmen der Ermächtigung eine
Fallzahlbegrenzung von 50 Fällen pro Quartal.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.12.2014 befristet.
Pinneberg
95
Dan Paul Despa, Helgoland,
ermächtigt als Facharzt für Urologie auf der Insel Helgoland auf Überweisung durch für
Helgoland zugelassene Hausärzte, beschränkt auf die Einwohner der Insel Helgoland.
Die Ermächtigung ist bis zum 31.12.2015 befristet.
Steinburg
Dr. med. Sebastian Heise, Klinikum Itzehoe, Oberarzt, Klinik für Urologie und
Kinderurologie, Itzehoe,
zur Durchführung der Miktionszystourographie bei Kindern bis zu 18 Jahren auf
Überweisung durch zugelassene Fachärzte für Urologie ermächtigt. Im Rahmen der
Ermächtigung sind die Nummern 01321, 01602, 34256 und 34280 EBM abrechenbar.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Klinikum Itzehoe nach § 116b
SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.06.2016 befristet.
Dr. med. Wolfgang Höppner, Klinikum Itzehoe, Chefarzt, Klinik für Urologie und
Kinderurologie, Itzehoe,
ermächtigt zur Durchführung der nachstehend aufgeführten Leistungen auf Überweisung
durch zugelassene Fachärzte für Urologie:
1. Splintwechsel.
2. Wechsel des Harnblasenfistel- oder Nierenblasenfistelkatheters.
Im Rahmen der Ermächtigung sind folgende Nummern des EBM abrechenbar: 01321,
01602, 02322, 26310, 26311, 26323, 26325, 34243, 34245, 34257, 34260 und 34280.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Klinikum Itzehoe nach § 116b
SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.06.2016 befristet.
96
Institutsermächtigungen nach § 31 Abs. 1 Ärzte-ZV
Forschungsinstitut Borstel,
ermächtigt zur Durchführung von Typendifferenzierung von Mycobakterien und Erstellung
von Resistenzbestimmungen von Mycobakterien sowie zur Durchführung von Leistungen
nach der Nummer 32825 EBM (Nukleinsäureamplifikation von Tuberkulosebakterien) auf
Überweisung durch zugelassene Ärzte folgender Fachrichtungen: Lungen- und
Bronchialheilkunde und Laboratoriumsmedizin.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.09.2016 befristet.
Folgende Institutsermächtigungen sind aufgrund der Vorgaben
nicht im gesondert zu führenden Verzeichnis nach § 31 Abs. 10
Ärzte-ZV enthalten:
Ermächtigungen nach § 117 Abs. 1 SGB V
Das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Campus Kiel und Campus Lübeck, ist zur
ambulanten ärztlichen Behandlung der Versicherten im Rahmen einer Institutsambulanz
gemäß § 117 Abs. 1 SGB V, und zwar beschränkt auf 73.900 Fälle pro Jahr, ermächtigt.
Die Ermächtigung umfasst folgende Kliniken:
Lübeck
Kiel
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Schmerzambulanz
Radiologie
Innere Medizin, Med. Kliniken I und II
(inkl. Kardiologie und Psychosomatik)
Hämatologie und Onkologie
Angiologie
Kardiologie (Schrittmacherkontrollen)
Pädiatrie
Neuropädiatrie
Kinderchirurgie
Urologie
Neurochirurgie
Frauenheilkunde und Geburtshilfe
onkologische und rheumatologische
Orthopädie
Orthopädie
Augenheilkunde
Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
Dermatologie
Psychiatrie
Kinder- und Jugendpsychiatrie
Herzchirurgie
Unfallchirurgie
Neuroradiologie
Gerinnungsambulanz











Allgemeine Innere Medizin
Nephrologie und Dialyse
Kardiologie
Dermatologie und Venerologie
Allgemeine Pädiatrie
Kinderkardiologie
Kinderneuropädiatrie
Allgemeine Chirurgie
Cardiovasculäre Chirurgie
Unfallchirurgie
Urologie
Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
Ophthalmologie
Orth- und Pleoptik
Neurochirurgie
Orthopädie
onkologische und rheumatologische
Orthopädie
Psychiatrie und Neurologie
Kinder- und Jugendpsychiatrie
Psychotherapie und Psychosomatik
Medizinische Psychologie
Anästhesiologie
Radiologie
II. Medizinische Klinik im Städtischen
Krankenhaus Kiel
Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie
Neuroradiologie
Gerinnungsambulanz
Institut für Allgemeinmedizin
97
Ermächtigungen nach § 117 Abs. 2 SGB V
IFT-Nord, Kiel
1. Das Institut für Therapie- und Gesundheitsforschung (IFT-Nord) Harmsstraße 2,
24114 Kiel, ist gem. § 117 Abs. 2 in Verbindung mit § 117 Abs. 1 SGB V zur
Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung als Ausbildungsstätte nach § 6 des
Psychotherapeuten Gesetzes (PsychThG) für die Ausbildung zum Psychologischen
Psychotherapeuten ermächtigt.
2. Die Ermächtigung beinhaltet die ambulante psychotherapeutische Behandlung von
Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen, in dem vom Bundesausschuss Ärzte
und Krankenkassen anerkannten Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie bei
Erwachsenen durch Ausbildungsteilnehmer unter Supervision dafür qualifizierter
Psychotherapeuten. Voraussetzung ist, dass der Ausbildungsteilnehmer nach
Absolvierung mindestens der Hälfte der entsprechenden Ausbildung ausreichende
Kenntnisse und Erfahrungen in dem Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie
nachgewiesen hat.
3. Die Ermächtigung ist an die Anerkennung als Ausbildungsstätte gem. § 6 PsychThG
in Verbindung mit § 10 Abs. 4 PsychThG gebunden.
4. Zur Durchführung der ambulanten psychotherapeutischen Behandlung durch
Ausbildungsteilnehmer kann das IFT-Nord unmittelbar in Anspruch genommen
werden. Eine Überweisung ist nicht erforderlich. Die Bestimmungen über die
Einholung eines Konsiliarberichtes und das Gutachterverfahren nach den
Psychotherapie-Richtlinien bleiben unberührt.
5. Patienten, die nicht in eine Behandlung durch das IFT-Nord übernommen werden,
dürfen nicht durch den die Vorauswahl vornehmenden Therapeuten des Institutes in
seiner Praxis weiterbehandelt werden.
6. ermächtigt zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung als Ausbildungsstätte
für die psychotherapeutische Weiterbildung von Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeuten in Verhaltenstherapie.
Außerdem ist das IFT-Nord zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung als
Weiterbildungsstätte für die psychotherapeutische Weiterbildung von Ärzten in
Verhaltenstherapie zum Erwerb der Zusatzbezeichnung "Psychotherapie" ermächtigt.
Insoweit ist die Ermächtigung an die Anerkennung des Institutes als Weiterbildungsstätte
durch die Ärztekammer Schleswig-Holstein gebunden.
John-Rittmeister-Institut für Psychoanalyse, Psychotherapie und Psychosomatik
Schleswig-Holstein e.V., Kiel
in folgendem Umfang ermächtigt:
1. Das John-Rittmeister-Institut für Psychoanalyse, Psychotherapie und Psychosomatik
Schleswig-Holstein e. V., Lorentzendamm 16, 24103 Kiel, wird mit Wirkung ab
01.07.2000 gem. § 117 Abs. 2 in Verbindung mit § 117 Abs. 1 SGB V zur Teilnahme an
der vertragsärztlichen Versorgung als Ausbildungsstätte nach § 6 des
Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) für die Ausbildung zum Psychologischen
Psychotherapeuten und zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ermächtigt.
Darüber hinaus beinhaltet die Ermächtigung die Teilnahme an der vertragsärztlichen
Versorgung als Weiterbildungsstätte für die psychotherapeutische Weiterbildung von
Ärzten in psychologisch fundierter Psychotherapie und analytischer Psychotherapie zum
Erwerb der Zusatzbezeichnungen „Psychoanalyse“ und „Psychotherapie“ sowie zur
98
Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung als Weiterbildungsstätte für die
psychotherapeutische Weiterbildung von Ärzten in tiefenpsychologisch fundierter
Psychotherapie als Kerncurriculum im Rahmen der Weiterbildung zum Facharzt für
Psychotherapeutische Medizin, zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie und
zum Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie.
2. Die Ermächtigung zur Ausbildung Psychologischer Psychotherapeuten und Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeuten beinhaltet die ambulante psychotherapeutische
Behandlung von Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen in den vom
Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen anerkannten Richtlinienverfahren
analytische und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie durch
Ausbildungsteilnehmer unter Supervision dafür qualifizierter Psychotherapeuten.
Voraussetzung ist, dass der Ausbildungsteilnehmer nach Absolvierung mindestens der
Hälfte der entsprechenden Ausbildung ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen in den
Richtlinienverfahren analytische und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie sowie
tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie nachgewiesen hat.
3. Die Ermächtigung ist hinsichtlich der Ausbildung von Psychologischen
Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten an die
Anerkennung als Ausbildungsstätte gem. § 6 PsychThG in Verbindung mit § 10 Abs. 4
PsychThG und hinsichtlich der Weiterbildung von approbierten Ärzten an die
Anerkennung durch die Ärztekammer Schleswig-Holstein als Weiterbildungsstätte
gebunden.
4. Zur Durchführung der ambulanten psychotherapeutischen Behandlung durch
Ausbildungsteilnehmer kann das John-Rittmeister-Institut unmittelbar in Anspruch
genommen werden. Eine Überweisung ist nicht erforderlich. Die Bestimmungen über die
Einholung eines Konsiliarberichtes und das Gutachterverfahren nach den
Psychotherapie-Richtlinien bleiben unberührt.
5. Patienten, die nicht in eine Behandlung durch das John-Rittmeister-Institut übernommen
werden, dürfen nicht durch den die Vorauswahl vornehmenden Therapeuten des
Institutes in seiner Praxis weiterbehandelt werden.
6. Zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung als Ausbildungsstätte für die
psychotherapeutische Weiterbildung von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in
Verhaltenstherapie.
7. Teilnahme an der vertragspsychotherapeutischen Versorgung als Weiterbildungsstätte
für die psychotherapeutische Weiterbildung von psychologischen Psychotherapeuten
zum Erwerb der Fachkunde für die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und die
analytische Psychotherapie,
8. Teilnahme an der vertragspsychotherapeutischen Versorgung als Weiterbildungsstätte
für die psychotherapeutische Weiterbildung von Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeuten zum Erwerb der Fachkunde für die tiefenpsychologisch
fundierte Psychotherapie und die analytische Psychotherapie,
9. Teilnahme an der vertragspsychotherapeutischen Versorgung als Weiterbildungsstätte
für den Erwerb der Abrechnungsgenehmigung für die analytische
Gruppenpsychotherapie.
Lehrinstitut Lübeck, Zentrum Ausbildung Psychotherapie, ZAP Nord GmbH, Lübeck,
ermächtigt gemäß § 117 Abs. 2 SGB V in Verbindung mit § 117 Abs. 1 SGB V zur Teilnahme
an der vertragsärztlichen Versorgung als Ausbildungsstätte nach § 6 des
Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) für die Ausbildung zum Psychologischen
Psychotherapeuten sowie für die Ausbildung zum Kinder- und
99
Jugendlichenpsychotherapeuten mit Vertiefungsgebiet tiefenpsychologisch fundierte
Psychotherapie.
Die Ermächtigung beinhaltet die ambulante psychotherapeutische Behandlung von
Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen, in den vom Bundesausschuss der Ärzte und
Krankenkassen anerkannten Richtlinienverfahren tiefenpsychologisch fundierte
Psychotherapie und analytische Psychotherapie bei Erwachsenen sowie der
tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen durch
Ausbildungsteilnehmer unter Supervision dafür qualifizierter Psychotherapeuten.
Voraussetzung ist, dass der Ausbildungsteilnehmer nach Absolvierung mindestens der
Hälfte der entsprechenden Ausbildung ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen in den
Richtlinienverfahren tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und analytische
Psychotherapie bzw. tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie bei Kindern und
Jugendlichen nachgewiesen hat.
Teilnahme an der vertragspsychotherapeutischen Versorgung für die psychotherapeutische
Weiterbildung von Psychologischen Psychotherapeuten zum Erwerb der Fachkunde für
tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, der analytischen Psychotherapie, und der
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie sowie für den Erwerb der Fachkunde für die
Abrechnungsgenehmigung für die Gruppenpsychotherapie, des autogenen Trainings und der
Hypnose.
Zur Durchführung der ambulanten psychotherapeutischen Behandlung durch
Ausbildungsteilnehmer kann das Lehrinstitut Lübeck unmittelbar in Anspruch genommen
werden. Eine Überweisung ist nicht erforderlich. Die Bestimmungen über die Einholung eines
Konsiliarberichtes und das Gutachterverfahren nach den Psychotherapie-Richtlinien bleiben
unberührt.
Patienten, die nicht in eine Behandlung durch das Lehrinstitut Lübeck übernommen werden,
dürfen nicht durch den die Vorauswahl vornehmenden Therapeuten der Klinik in seiner
Praxis weiterbehandelt werden.
Die Medizinisch-Psychosomatische Klinik Bad Bramstedt, Birkenweg 10, 24576 Bad
Bramstedt, gemäß § 117 Abs. 2 SGB V in Verbindung mit 117 Abs. 1 SGB V zur Teilnahme
an der vertragsärztlichen Versorgung als Ausbildungsstätte nach § 6 des
Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) für die Ausbildung zum Psychologischen
Psychotherapeuten ermächtigt.
1. Die Ermächtigung beinhaltet die ambulante psychotherapeutische Behandlung von
Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen, in dem vom Bundesausschuss der Ärzte
und Krankenkassen anerkannten Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie bei
Erwachsenen durch Ausbildungsteilnehmer unter Supervision dafür qualifizierter
Psychotherapeuten. Voraussetzung ist, dass der Ausbildungsteilnehmer nach
Absolvierung mindestens der Hälfte der entsprechenden Ausbildung ausreichende
Kenntnisse und Erfahrungen in dem Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie
nachgewiesen hat.
2. Die Ermächtigung ist an die Anerkennung als Ausbildungsstätte gem. § 6 PsychThG in
Verbindung mit § 10 Abs. 4 PsychThG und hinsichtlich der psychotherapeutischen
Weiterbildung von Ärzten in Verhaltenstherapie zum Erwerb der Zusatzbezeichnung
„Psychotherapie“ bzw. zum Erwerb der Facharztbezeichnung „Psychotherapeutische
Medizin“ an die Anerkennung durch die Ärztekammer Schleswig-Holstein als
Weiterbildungsstätte gebunden.
3. Zur Durchführung der ambulanten psychotherapeutischen Behandlung durch
Ausbildungsteilnehmer kann die Medizinisch-Psychosomatische Klinik Bad Bramstedt
unmittelbar in Anspruch genommen werden. Eine Überweisung ist nicht erforderlich. Die
100
Bestimmungen über die Einholung eines Konsiliarberichtes und das Gutachterverfahren
nach den Psychotherapie-Richtlinien bleiben unberührt.
4. Patienten, die nicht in eine Behandlung durch die Medizinisch-Psychosomatische Klinik
Bad Bramstedt übernommen werden, dürfen nicht durch den die Vorauswahl
vornehmenden Therapeuten der Klinik in seiner Praxis weiterbehandelt werden.
Ermächtigungen nach § 118 Abs. 1 SGB V
Psychiatrische Tagesklinik "Die Brücke" in Heide,
ermächtigt, stets widerruflich, als psychiatrische Institutsambulanz gemäß § 118 Abs. 1
SGB V zur ambulanten psychiatrischen und psychotherapeutischen Behandlung auf
Überweisung durch Vertragsärzte, und zwar beschränkt auf folgende Diagnosebereiche:



Psychosen,
schwere Verläufe bei Suchterkrankungen,
psychisch Kranke mit schweren Nachfolgekrankheiten.
Die Ermächtigung erstreckt sich auf die Patienten, die in einem psychiatrischen Krankenhaus
stationär oder teilstationär behandelt wurden. Im Übrigen erstreckt sich die Ermächtigung
ohne Einschränkung des Leistungsspektrums auf Überweisung durch Neurologen und
Psychiater.
Psychiatrische Tagesklinik "Kieler Fenster",
ermächtigt als psychiatrische Institutsambulanz gemäß § 118 Abs. 1 SGB V zur ambulanten
psychiatrischen und psychotherapeutischen Behandlung für folgende Diagnosebereiche:



Psychosen,
schwere Verläufe bei Suchterkrankungen,
psychisch Kranke mit schweren Nachfolgekrankheiten.
Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Zentrums für Integrative Psychiatrie ZIP gGmbH - Kiel,
ermächtigt als psychiatrische Institutsambulanz gemäß § 118 Abs. 1 SGB V zur
psychiatrischen und psychotherapeutischen Behandlung von Versicherten, und zwar
beschränkt auf folgende Diagnosebereiche:
Schizophrenien
Affektive Störungen
Schwere Persönlichkeitsstörungen
Schwere Verläufe bei Suchtkrankheiten mit Komorbidität
Gerontopsychiatrische Krankheiten
Wahnhafte Störung
Akute polymorphe Störung ohne psychotische Symptome
Akute polymorphe Störung mit psychotischen Symptomen
Angststörungen
Zwangsstörungen
Posttraumatische Belastungsstörungen
Transsexualismus/Transvestitismus
Sonstige Störungen der Geschlechtsidentität
sexuelle Funktionsstörungen (F52)
sexuelle Präferenzstörungen (F65)
101
psychische und Verhaltensstörungen in Verbindung mit der sexuellen Entwicklung
und Orientierung (F66).
Die Ermächtigung gilt nur, wenn die unter B und C der Vereinbarung nach § 118 Abs. 2 SGB
V genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Ermächtigung bezieht sich auch auf die Standorte „Villa Karlstal“ und Klaus-Groth-Platz
2,
24105 Kiel, ab 01.07.2012 auch auf den Standort: Elisabethstraße 41, 24143 Kiel.
Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie des Zentrums für
Integrative Psychiatrie - ZIP gGmbH - Kiel,
ermächtigt als psychiatrische Institutsambulanz gem. § 118 Abs. 1 SGB V zur ambulanten
psychiatrischen und psychotherapeutischen Behandlung von Versicherten für das
Fachgebiet der Kinder- und Jugendpsychiatrie.
Klinik für Psychotherapie und Psychosomatik des Zentrums für Integrative Psychiatrie
- ZIP gGmbH - Kiel,
ermächtigt als psychiatrische Institutsambulanz gemäß § 118 Abs. 1 SGB V zur ambulanten
psychiatrischen und psychotherapeutischen Behandlung von Problempatienten mit
Persönlichkeitsstörungen (Diagnoseschlüssel F 60, F 61, F 62, F 68) sowie
Problempatienten mit schweren psychosomatischen Störungen (Diagnoseschlüssel F 43,
F 44, F 45, F 50, F 52).
Die Ermächtigung bezieht sich auch auf den Standort Klaus-Groth-Platz 2, 24105 Kiel.
Tagesklinik "Die Brücke" in Lübeck,
ermächtigt als psychiatrische Institutsambulanz nach § 118 Abs. 1 SGB V zur ambulanten
psychiatrischen und psychotherapeutischen Behandlung, und zwar beschränkt auf folgenden
Diagnosebereiche:



Psychosen,
schwere Verläufe bei Suchterkrankungen,
psychisch Kranke mit schweren Nachfolgekrankheiten.
Die Ermächtigung erstreckt sich ferner auf Patienten, die in einem Psychiatrischen
Krankenhaus stationär behandelt wurden und im Übrigen auf Überweisung durch
Neurologen und Psychiater. Im Hinblick auf den zuletzt genannten Diagnosebereich hat der
Träger der Einrichtung noch sicherzustellen, dass die für die ambulante psychiatrische und
psychotherapeutische Behandlung erforderlichen Ärzte und nichtärztlichen Fachkräfte sowie
die notwendigen Einrichtungen bei Bedarf zur Verfügung gestellt werden.
Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie, Vorwerker Heime,
Lübeck,
ermächtigt als psychiatrische Institutsambulanz gemäß § 118 Abs. 1 SGB V zur Teilnahme
an der vertragsärztlichen Versorgung zur Behandlung der nachfolgend aufgeführten
Patientengruppen:
1. dissoziale Kinder und Jugendliche, die von einer Ausgrenzung im sozialen oder
familiären Bereich unmittelbar bedroht sind,
2. Opfer von Kindesmisshandlungen,
3. sexuell missbrauchte Kinder und Jugendliche,
4. Behandlung von Kindern und Jugendlichen, deren Familien in ihren interpersonalen
Beziehungen erheblich gestört sind und/ oder die in ihren sozialen Beziehungen nach
außen mangelhaft integriert sind,
102
5. an Psychosen erkrankte Kinder und Jugendliche, die durch die Art und Schwere ihrer
Erkrankung im ausschließlich ambulanten Bereich nicht ausreichend behandelt werden
können,
6. suizidale Patienten, die aufgrund der Schwere ihrer Störung der Nähe einer stationären
Behandlungsmöglichkeit bedürfen.
Die Ermächtigung bezieht sich auch auf die Standorte Büchen und Eutin.
AHG Klinik Lübeck,
ermächtigt gemäß § 118 Abs. 1 SGB V als psychiatrische Institutsambulanz zur
psychiatrischen und psychotherapeutischen Behandlung der Versicherten, und zwar
beschränkt auf folgende Diagnosebereiche:



Psychosen,
schwere Verläufe bei Suchterkrankungen,
psychisch Kranke mit schweren Nachfolgekrankheiten.
Klinik für Psychiatrie des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein in Lübeck,
ermächtigt, widerruflich, als psychiatrische Institutsambulanz gemäß § 118 Abs. 1 SGB V zur
psychiatrischen Behandlung auf Überweisung durch Vertragsärzte und zwar beschränkt auf
folgende Diagnosebereiche:


schwere Psychosen und Neurosen,
psychisch Kranke mit Nachfolgekrankheiten.
Die Ermächtigung erstreckt sich auf die Patienten, die in der Klinik für Psychiatrie des
Universitätsklinikums Schleswig-Holstein in Lübeck über mehrere Wochen stationär
behandelt worden sind und deren ambulante Weiterbehandlung durch einen
niedergelassenen Arzt wegen des entstandenen Übertragungsverhältnisses sofort nicht
möglich ist.
Außerdem erstreckt sich die Ermächtigung auf Erstkontakte (2 - 3 mal) bei schwerer Sucht
zur Abklärung der weiteren Therapie sowie auf sexualmedizinische Betreuung.
Darüber hinaus erstreckt sich die Ermächtigung auf Überweisung von Problemfällen durch
Fachärzte für Neurologie und Psychiatrie.
Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Lübeck des Zentrums für integrative
Psychiatrie gGmbH - ZIP gGmbH - Kiel,
ermächtigt als psychiatrische Institutsambulanz gemäß § 118 Abs. 1 SGB V zur ambulanten
psychiatrischen und psychotherapeutischen Behandlung von Versicherten, und zwar
beschränkt auf folgende Diagnosebereiche:
Schizophrenien
Affektive Störungen
Schwere Persönlichkeitsstörungen
Schwere Verläufe bei Suchtkrankheiten mit Komorbidität
Gerontopsychiatrische Krankheiten
Wahnhafte Störung
Akute polymorphe Störung ohne psychotische Symptome
Akute polymorphe Störung mit psychotischen Symptomen
Angststörungen
Zwangsstörungen
Posttraumatische Belastungsstörungen
Transsexualismus/Transvestitismus
Sonstige Störungen der Geschlechtsidentität
103
sexuelle Funktionsstörungen (F52)
sexuelle Präferenzstörungen (F65)
psychische und Verhaltensstörungen in Verbindung mit der sexuellen Entwicklung
und Orientierung (F66).
Die Ermächtigung gilt nur, wenn die unter B und C der Vereinbarung nach § 118 Abs. 2 SGB
V genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
Klinik für Psychosomatik und Psychotherapie Lübeck des Zentrums für integrative
Psychiatrie gGmbH - ZIP gGmbH - Kiel,
ermächtigt als psychiatrische Institutsambulanz gemäß § 118 Abs. 1 SGB V zur ambulanten
psychiatrischen und psychotherapeutischen Behandlung von Problempatienten mit
Persönlichkeitsstörungen (Diagnoseschlüssel F60, F61, F62, F68) sowie Problempatienten
mit schweren psychosomatischen Störungen (Diagnoseschlüssel F43, F44, F45, F50, F52)
ermächtigt.
DRK-Fachklinik Hahnknüll, Neumünster,
ermächtigt als psychiatrische Institutsambulanz gemäß § 118 Abs. 1 SGB V für die
psychiatrische und psychotherapeutische Behandlung der Patienten, die dort im
Langzeitbereich und in der Pflegeeinrichtung dieses Hauses untergebracht sind, ermächtigt.
Psychiatrische Tagesklinik Neumünster,
ermächtigt als Psychiatrische Institutsambulanz gemäß § 118 Abs. 1 SGB V zur ambulanten
psychiatrischen und psychotherapeutischen Behandlung für folgende Diagnosebereiche:



Psychosen,
schwere Verläufe bei Suchterkrankungen,
psychisch Kranke mit schweren Nachfolgekrankheiten.
Fachkliniken Nordfriesland gGmbH, Standort Bredstedt,
ermächtigt gemäß § 118 SGB V als psychiatrische Institutsambulanz zur psychiatrischen und
psychotherapeutischen Behandlung, und zwar beschränkt auf folgende Diagnosebereiche:



Psychosen,
schwere Verläufe bei Suchterkrankungen,
psychisch Kranke mit schweren Nachfolgeerkrankungen.
Die Ermächtigung erstreckt sich darüber hinaus auch auf Überweisung durch Fachärzte für
Neurologie und Psychiatrie ohne Einschränkung des Leistungsspektrums und auf die
psychiatrische und psychotherapeutische Behandlung, beschränkt auf psychiatrisch
neurologische Störungen und Erkrankungen vermuteter neurotoxischer Genese.
Fachkliniken Nordfriesland gGmbH, Standort Niebüll,
ermächtigt gemäß § 118 SGB V als psychiatrische Institutsambulanz zur psychiatrischen und
psychotherapeutischen Behandlung, und zwar beschränkt auf folgende Diagnosebereiche:



Psychosen,
schwere Verläufe bei Suchterkrankungen,
psychisch Kranke mit schweren Nachfolgeerkrankungen.
Die Ermächtigung erstreckt sich darüber hinaus auch auf Überweisung durch Fachärzte für
Neurologie und Psychiatrie ohne Einschränkung des Leistungsspektrums.
Fachkliniken Nordfriesland gGmbH, Standort Husum,
ermächtigt gemäß § 118 SGB V als psychiatrische Institutsambulanz zur psychiatrischen und
psychotherapeutischen Behandlung, und zwar beschränkt auf folgende Diagnosebereiche:
104



Psychosen,
schwere Verläufe bei Suchterkrankungen,
psychisch Kranke mit schweren Nachfolgeerkrankungen.
Die Ermächtigung erstreckt sich darüber hinaus auch auf Überweisung durch Fachärzte für
Neurologie und Psychiatrie ohne Einschränkung des Leistungsspektrums.
Ferner erstreckt sich die Ermächtigung auf die ambulante psychiatrische und
psychotherapeutische Behandlung im Fachgebiet der Kinder- und Jugendpsychiatrie.
Fachkliniken Nordfriesland gGmbH, Standort Breklum,
ermächtigt gemäß § 118 SGB V als psychiatrische Institutsambulanz zur psychiatrischen und
psychotherapeutischen Behandlung, und zwar beschränkt auf folgende Diagnosebereiche:



Psychosen,
schwere Verläufe bei Suchterkrankungen,
psychisch Kranke mit schweren Nachfolgeerkrankungen.
Die Ermächtigung erstreckt sich darüber hinaus auch auf Überweisung durch Fachärzte für
Neurologie und Psychiatrie ohne Einschränkung des Leistungsspektrums,
auf die psychiatrische und psychotherapeutische Behandlung, beschränkt auf psychiatrisch
neurologische Störungen und Erkrankungen vermuteter neurotoxischer Genese und
auf die ambulante psychiatrische und psychotherapeutische Behandlung im Fachgebiet der
Kinder- und Jugendpsychiatrie.
Fachkliniken Nordfriesland gGmbH, Standort Riddorf,
ermächtigt gemäß § 118 SGB V als psychiatrische Institutsambulanz zur psychiatrischen und
psychotherapeutischen Behandlung ermächtigt, und zwar beschränkt auf folgende
Diagnosebereiche:



Psychosen,
schwere Verläufe bei Suchterkrankungen,
psychisch Kranke mit schweren Nachfolgeerkrankungen,
Die Ermächtigung erstreckt sich darüber hinaus auch auf Überweisung durch Fachärzte für
Neurologie und Psychiatrie ohne Einschränkung des Leistungsspektrums, auf die
psychiatrische und psychotherapeutische Behandlung, beschränkt auf psychiatrisch
neurologische Störungen und Erkrankungen vermuteter neurotoxischer Genese und auf die
ambulante psychiatrische und psychotherapeutische Behandlung im Fachgebiet der Kinderund Jugendpsychiatrie.
Fachklinik für Psychiatrie, Neurologie und Rehabilitation Heiligenhafen,
ermächtigt als psychiatrische Institutsambulanz gem. § 118 Abs. 1 SGB V zur ambulanten
psychiatrischen und psychotherapeutischen Behandlung der Bewohner, die dort im
Langzeitbereich untergebracht sind.
Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Neurologie am AMEOS Klinikum
Heiligenhafen,
ermächtigt als psychiatrische Institutsambulanz gemäß § 118 Abs. 1 SGB V uneingeschränkt
zur ambulanten psychiatrischen und psychotherapeutischen Behandlung für folgende
Diagnosebereiche:



Psychosen,
schwere Verläufe bei Suchterkrankungen,
psychisch Kranke mit schweren Nachfolgekrankheiten.
105
Die Ermächtigung bezieht sich auch auf die AMEOS Klinik für Abhängigkeitserkrankungen in
Kiel-Elmschenhagen, auf die AMEOS Psychiatrische Tagesklinik Oldenburg und die AMEOS
Psychiatr.-Psychotherap. Klinik im Kreiskrankenhaus Plön in Preetz.
Ostseezentrum für seelische Gesundheit der Fachklinik Neustadt,
ermächtigt als psychiatrische Institutsambulanz gemäß § 118 Abs. 1 SGB V zur ambulanten
psychiatrischen und psychotherapeutischen Behandlung der Bewohner, die dort im
Langzeitbereich untergebracht sind.
AMEOS Krankenhausgesellschaft in Neustadt,
ermächtigt als psychiatrische Institutsambulanz gemäß § 118 Abs. 1 SGB V zur ambulanten
psychiatrischen und psychotherapeutischen Behandlung, und zwar beschränkt auf folgende
Diagnosebereiche:





Psychosen,
schwere Verläufe bei Suchterkrankungen,
psychisch Kranke mit schweren Nachfolgekrankheiten,
psychiatrische und psychotherapeutische Behandlung auch von Kindern und
Jugendlichen,
Behandlung schwerer Verhaltens- und Entwicklungsstörungen bei Kindern und
Jugendlichen.
Die Ermächtigung bezieht sich auf die Standorte Neustadt, Wiesenhof und Lübeck,
Kahlhorststraße. Ferner beinhaltet die Ermächtigung die psychiatrische und
psychotherapeutische Behandlung von Erwachsenen mit Erkrankungen des gesamten
Diagnosespektrums psychischer Erkrankungen (Kapitel F – Psychische und
Verhaltensstörungen – ICD 10) am Standort Eutin (23701 Eutin, Janusstraße 5).
Tagesklinik Ostholstein "Die Brücke" in Neustadt,
ermächtigt als psychiatrische Institutsambulanz gemäß § 118 Abs. 1 SGB V zur ambulanten
psychiatrischen und psychotherapeutischen Behandlung für folgende Diagnosebereiche:



Psychosen,
schwere Verläufe bei Suchterkrankungen,
psychisch Kranke mit schweren Nachfolgekrankheiten.
Fachklinik Freudenholm-Ruhleben, Plön,
ermächtigt als psychiatrische Institutsambulanz gemäß § 118 Abs. 1 SGB V zur
psychiatrischen und psychotherapeutischen Behandlung von Versicherten, und zwar
beschränkt auf folgende Diagnosebereiche:




Suchterkrankungen mit besonders schweren Verläufen (hohe Rückfallneigung,
rascher Kontrollverlust mit exzessiven Suchtmittelkonsum, häufige
Krankenhausbehandlungen),
Suchterkrankungen mit erheblichen sozialen Folgeschäden (soziale Ausgliederung
mit starker Verwahrlosungstendenz),
Suchterkrankungen mit erheblichen mentalen und körperlichen Folgeschäden
(psychotische Störungen, amnestisches Syndrom, residuale Syndrome, schwere
körperliche Folgeerkrankungen),
Suchterkrankungen mit schweren psychiatrischen Zusatzerkrankungen
(Schizophrenie, schizotype und wahnhafte Störungen, affektive Störungen,
neurotische Belastungs- und somatoforme Störungen, schwere Persönlichkeits- und
Verhaltensstörungen sowie andere schwere psychische Verhaltensstörungen).
Die Ermächtigung bezieht sich auf die Standorte 24211 Schellhorn, Freudenholm 3, und
24306 Bösdorf, Missionsweg 3.
Psychiatrische Tagesklinik "Die Brücke" in Preetz,
106
ermächtigt als psychiatrische Institutsambulanz gemäß § 118 Abs. 1 SGB V zur ambulanten
psychiatrischen und psychotherapeutischen Behandlung und zwar beschränkt auf folgende
Diagnosebereiche:



Psychosen,
schwere Verläufe bei Suchterkrankungen,
psychisch Kranke mit schweren Nachfolgekrankheiten.
Stiftung Diakoniewerk Kropp,
Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung als psychiatrische Institutsambulanz gemäß
§ 118 Abs. 1 SGB V zur ambulanten psychiatrischen und psychotherapeutischen
Behandlung von Versicherten für folgende Diagnosebereiche:





Psychosen,
schwere psychische Störungen bei geistig Behinderten,
schwerste Neurose-Erkrankungen,
schwere Verläufe bei Suchterkrankungen,
psychisch Kranke mit schweren Nachfolgekrankheiten.
Ferner beinhaltet diese Ermächtigung die Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung
zur Durchführung der psychiatrischen und psychotherapeutischen Behandlung der
Bewohner, die dort im Langzeitbereich (psychiatrisches Krankenheim) untergebracht sind.
HELIOS Klinikum Schleswig Psychiatrie, Schleswig, Klinik für Kinder- und
Jugendpsychiatrie und Psychotherapie,
ermächtigt als psychiatrische Institutsambulanz gemäß § 118 Abs. 1 SGB V zur ambulanten
psychiatrischen und psychotherapeutischen Behandlung für das Fachgebiet der Kinder- und
Jugendpsychiatrie. Die Ermächtigung erstreckt sich auch auf die Psychiatrische Tagesklinik
für Kinder- und Jugendpsychiatrie in Husum.
Heimverbund Hesterberg & Stadtfeld GmbH, HELIOS Klinikum Schleswig Psychiatrie,
ermächtigt als psychiatrische Institutsambulanz gemäß § 118 Abs. 1 SGB V zur
Durchführung der psychiatrischen und psychotherapeutischen Behandlung der Bewohner,
die dort im Langzeitbereich untergebracht sind und zur Behandlung der Bewohner, die im
Heilpädagogikum Hesterberg HELIOS Klinikum Schleswig Psychiatrie untergebracht sind.
HELIOS Klinikum Schleswig Psychiatrie, Schleswig, Klinik für Psychiatrie, Neurologie
und Rehabilitation,
ermächtigt als psychiatrische Institutsambulanz gemäß § 118 Abs. 1 SGB V uneingeschränkt
zur ambulanten psychiatrischen und psychotherapeutischen Behandlung für folgende
Diagnosebereiche:





Psychosen,
schwere psychische Störungen bei geistig Behinderten,
schwerste Neuroseerkrankungen,
schwere Verläufe bei Suchterkrankungen,
schwere Nachfolgekrankheiten bei psychisch Alterskranken.
Psychiatrisches Krankenhaus Rickling,
ermächtigt als psychiatrische Institutsambulanz gemäß § 118 Abs. 1 SGB V zur
psychiatrischen und psychotherapeutischen Behandlung auf Überweisung durch
Vertragsärzte und zwar beschränkt auf folgende Diagnosebereiche:



Psychosen,
schwere Verläufe bei Suchterkrankungen,
psychisch Kranke mit schweren Nachfolgekrankheiten.
107
Die Ermächtigung erstreckt sich auf die Patienten, die in einem psychiatrischen Krankenhaus
stationär behandelt wurden oder auf Überweisung durch Neurologen und Psychiater. Ferner
beinhaltet die Ermächtigung die Behandlung auf Originalschein in begründeten
Ausnahmefällen. Diese Ermächtigung erstreckt sich auch auf die Psychiatrischen
Tageskliniken Kaltenkirchen und Bad Segeberg.
Psychiatrisches Krankenhaus Rickling,
ermächtigt als psychiatrische Institutsambulanz gemäß § 118 Abs. 1 SGB V zur ambulanten
psychiatrischen und psychotherapeutischen Behandlung der Bewohner, die dort im
Langzeitbereich untergebracht sind.
Klinikum Itzehoe,
ermächtigt als psychiatrische Institutsambulanz gemäß § 118 Abs. 1 SGB V zur
psychiatrischen und psychotherapeutischen Behandlung der Bewohner des Psychiatrischen
Zentrums Glückstadt, die dort im Langzeitbereich untergebracht sind.
Heinrich-Sengelmann-Krankenhaus, Bargfeld-Stegen,
ermächtigt, stets widerruflich, als psychiatrische Institutsambulanz gemäß § 118 Abs. 1
SGB V zur ambulanten psychiatrischen und psychotherapeutischen Behandlung auf
Überweisung durch Vertragsärzte, und zwar beschränkt auf folgende Diagnosebereiche:



Psychosen,
schwere Verläufe bei Suchterkrankungen,
psychisch Kranke mit schweren Nachfolgekrankheiten.
Die Ermächtigung erstreckt sich auf die Patienten, die in einem psychiatrischen Krankenhaus
stationär behandelt wurden oder auf Überweisung durch Neurologen und Psychiater.
Die Ermächtigung umfasst sowohl den Klinikbereich in Bargfeld-Stegen als auch die
Tagesklinikplätze in Ahrensburg.
Psychiatrische Tagesklinik „Die Brücke“, Plön,
ermächtigt gemäß § 118 Abs. 1 SGB V zur ambulanten psychiatrischen und
psychotherapeutischen Behandlung, beschränkt auf die Diagnosebereiche
Psychosen,
schwere Verläufe bei Suchterkrankungen,
psychisch Kranke mit schweren Nachfolgeerkrankungen,
sofern die in der Vereinbarung zu § 118 II SGB V unter Ziffer 1 B und C genannten
Voraussetzungen vorliegen.
Ermächtigungen nach § 118 Abs. 2 SGB V
Folgende Krankenhäuser sind nach § 118 Abs. 2 SGB V als psychiatrische
Institutsambulanz ermächtigt:

Westküstenklinikum Brunsbüttel und Heide gGmbH
Standorte Brunsbüttel und Heide

Klinikum Itzehoe
Standort Itzehoe

imland gGmbH
Standort Rendsburg

Friedrich-Ebert-Krankenhaus
108
Standort Neumünster

Johanniter-Krankenhaus Geesthacht
Standorte Geesthacht, Mölln, Schwarzenbek

Regio Kliniken
Standorte Pinneberg und Elmshorn

Ev.-luth. Diakonissenanstalt
Standort Flensburg
Ermächtigungen nach § 119 SGB V
Sozialpädiatrisches Zentrum des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein in Kiel,
Das "Sozialpädiatrische Zentrum des Klinikums des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein
in Kiel (SPZ)" als Organisationseinheit, wie sie sich aus dem Organigramm ergibt, das in
Gestalt der Anlage 1 zum Gegenstand des Beschlusses gemacht wurde, ist widerruflich
ermächtigt als sozialpädiatrisches Zentrum gemäß § 119 SGB V auf der Basis der
gemeinsamen Empfehlung der Spitzenverbände der Krankenkassen und der
Kassenärztlichen Bundesvereinigung vom 16.10.1989.
Sozialpädiatrisches Zentrum des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein, Campus
Lübeck, Klinik für Kinder- und Jugendmedizin,
ermächtigt gemäß § 119 SGB V auf der Basis der gemeinsamen Empfehlung der
Spitzenverbände der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vom
16.10.1989 zu ambulanten sozialpädiatrischen Behandlung von Kindern.
Die Ermächtigung wird beschränkt auf behinderte Kinder, die einer multidisziplinären
Behandlung bedürfen, und zwar bei folgenden Krankheitsbildern:
1.
2.
3.
4.
5.
neurodegenerative und neuromuskuläre Krankheiten,
neurologische Defektzustände (z. B. hypoxisch-ischemische Enzephalopathie),
Fehlbildungen, Dysplasiesyndrome, Chromosomenanomalien,
schwer behandelbare Epilepsie,
nosologisch und ätiologisch ungeklärte Entwicklungsstörungen
Die Ermächtigung wird für diesen Zeitraum auf eine jährliche Fallzahl von 800 begrenzt.
Erhöhungen oder Reduzierungen finden in diesem Zeitraum nicht statt. Der Zugang zum
Sozialpädiatrischen Zentrum ist in der Regel nur auf Überweisung durch Fachärzte für
Kinder- und Jugendmedizin möglich.
Kinderzentrum Pelzerhaken, Wiesenstraße 30, Neustadt,
ermächtigt als sozialpädiatrisches Zentrum gemäß § 119 SGB V.