Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz
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Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz
Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz Eine Person kann nur dann zum Strahlenschutzbeauftragten bestellt werden, wenn sie die für den Strahlenschutz erforderliche Fachkunde besitzt (§ 31 (3) StrlSchV, § 3 (3) Nr. 2a RöV). Die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz besteht dabei aus theoretischem Wissen und praktischen Erfahrungen. Eine grundlegende Voraussetzung ist dabei, dass die zu bestellende Person eine geeignete Ausbildung auf dem jeweiligen Anwendungsgebiet nachweisen kann. Diese Ausbildung ist durch Zeugnisse zu belegen. Ø Das theoretische Wissen wird an einer entsprechend qualifizierten Ausbildungsstätte erwerben. Dort werden Gesetzeswissen und theoretische Kenntnisse vermittelt und praktische Übungen im Strahlenschutz durchgeführt. Die erfolgreiche Kursteilnahme wird durch eine Bescheinigung belegt. Ø Die praktischen Erfahrungen müssen dabei auf dem jeweiligen Anwendungsgebiet erworben werden (Sachkunde). Die Sachkunde ist an Institutionen im Geltungsbereich der Strahlenschutz- oder Röntgenverordnung zu erwerben, die entsprechend ihrer Ausstattung, ihrem Tätigkeitsumfang und ihrer fachlichen Kompetenz in der Lage sind, die Lerninhalte der Richtlinien zu vermitteln. Der Erwerb der Sachkunde außerhalb des Geltungsbereich der beiden Verordnungen wird auf Antrag ganz oder teilweise anerkannt. Die praktische Erfahrung ist durch Nachweise (z. B. Zeugnis über die Berufserfahrung) zu belegen. Fachkunderichtlinien Angaben zu den Lehrinhalte der Kurse und die Anforderungen an die Sachkunde können der zuständigen Fachkunderichtlinie entnommen werden. Atomgesetz ↓ ↓ Strahlenschutzverordnung Röntgenverordnung ↓ ↓ ↓ ↓ Richtlinie Richtlinie Fachkunde Fachkunde„Strahlen„Fachkunde -Richtlinie Richtlinie schutz in im StrahlenMedizin Technik der schutz“ Medizin“ Die zum Stand vom 23.5.2002 geltenden Richtlinien: • Richtlinie für den Strahlenschutz bei der Verwendung radioaktiver Stoffe und beim Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen und Bestrahlungseinrichtungen mit radioaktiven Quellen in der Medizin vom 14.10.1992 (Richtlinie „Strahlenschutz in der Medizin“) • Richtlinie über die „Fachkunde im Strahlenschutz“ vom 17.09.1982 • Richtlinie über Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz für den Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin, Zahnmedizin und bei der Anwendung von Röntgenstrahlen auf Tiere vom 1.05.1990 (Fachkunde-Richtlinie Medizin) • Richtlinie über die im Strahlenschutz erforderliche Fachkunde und fachliche Eignung bei der Erzeugung von Röntgenstrahlen im Zusammenhang mit dem Betrieb nichtmedizinischer Röntgeneinrichtungen und genehmigungsbedürftiger Störstrahler sowie der Prüfung, Erprobung, Wartung und Instandsetzung von Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern vom 01.07.1991 (Fachkunde-Richtlinie Technik) Abteilung Strahlenschutz im Mai 2002