Aktuelle Informationen aus Brüssel
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Aktuelle Informationen aus Brüssel
Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz Aktuelle Informationen aus Brüssel Kurznachrichten der Vertretung des Landes Brandenburg bei der EU Redaktionsschluss: 11. August 2015 I. Allgemeines ................................................................................................................... 2 1. KOM: Ergebnisse der Standard-Eurobarometer-Umfrage veröffentlicht ................... 2 II. Aus den Fachbereichen ................................................................................................. 3 1. Wirtschaft ................................................................................................................. 3 1.1. Prioritäten der luxemburgischen Ratspräsidentschaft im Wirtschaftsbereich ............ 3 1.2. TTIP-Resolution im EP angenommen ...................................................................... 3 2. Finanzen .................................................................................................................. 3 2.1. Einigung zur Versicherungsvermittlerrichtlinie .......................................................... 3 2.2. Drittes Hilfsprogramm für Griechenland ................................................................... 3 2.3. EFSM-Überbrückungsfinanzierung für Griechenland ............................................... 4 2.4. Eurogruppe vom 13. Juli 2015.................................................................................. 4 2.5. ECOIFN-Rat vom 14. Juli 2015 ................................................................................ 4 2.6. Strafzahlung für Spanien wegen falscher Defizitdaten ............................................. 5 2.7. Anteil der Staatsausgaben am BIP in der EU im Jahr 2014 ...................................... 5 2.8. Mitteilung über Förderbanken und Entscheidungen zur Umsetzung des EFSI ......... 5 2.9. Finanzhilfe an die Ukraine ausgezahlt ...................................................................... 6 2.10. Verordnung über zentrales Clearing für Zinsderivate ............................................... 6 3. Energie (Erneuerbare Energien, Energieeffizienz, Energienetze) ............................. 6 3.1. Die „Connecting Europe“Fazilität finanziert die europäische Energieinfrastruktur ..... 6 3.2. KOM legt „Sommerpaket“ im Energiebereich vor ..................................................... 7 3.3. Einführung einer Marktstabilitätsreserve vom EP gebilligt ........................................ 7 3.4. KOM genehmigt staatliche Beihilfen für polnische Gasleitungen .............................. 8 3.5. KOM startet öffentliche Konsultation zum Thema „Flüssigerdgas“ (LNG) ................. 8 4. Verbraucherschutz ................................................................................................... 8 4.1. Gen-Technik Importe ............................................................................................... 8 4.2. Strengere Schadstoffwerte für Spielzeug in Deutschland nicht erlaubt ..................... 8 4.3. Neues EU-Logo soll Online-Apotheken sicherer machen ......................................... 9 4.4. EU schafft Roaminggebühren 2017 ab..................................................................... 9 4.5. Reform des Verbraucherkaufrechts .......................................................................... 9 5. Inneres ..................................................................................................................... 9 5.1. Schwerpunkte „Inneres“ der luxemburgischen Ratspräsidentschaft ......................... 9 5.2. Europol: Internet Referral Unit gestartet ................................................................. 10 5.3. Informeller Rat der Justiz- und Innenminister am 9./10. Juli 2015 .......................... 10 5.4. LIBE-Ausschuss votiert für Fluggastdatenspeicherung .......................................... 10 5.5. LIBE-Ausschuss: Bericht zum KOM-Vorschlag zur Umsiedlung von Flüchtlingen .. 11 5.6. 6. 6.1. 6.2. 6.3. 6.4. 6.5. 7. 7.1. 7.2. III. IV. I. 1. Sonderrat der Innenminister am 20. Juli 2015 ........................................................ 11 Justiz...................................................................................................................... 11 Gericht gibt sich eine neue Verfahrensordnung ...................................................... 11 „Bessere Rechtsetzung“ ......................................................................................... 12 KOM zur Anwendung des EU-Rechts .................................................................... 12 Europäisches Markenrecht..................................................................................... 12 Reform des Verbraucherkaufrechts ........................................................................ 13 Aus der Vertretung des Landes Brandenburg bei der EU ....................................... 13 Europastaatssekretärin Quart wirbt für europäische Solidargemeinschaft .............. 13 Minister Markov stellt Arbeitsdokument zu TiSA vor und trifft sich mit Europaabgeordneten ............................................................................................. 13 Abkürzungsverzeichnis ................................................................................................ 14 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Vertretung des Landes ........................................ 17 Allgemeines KOM: Ergebnisse der Standard-Eurobarometer-Umfrage veröffentlicht Die KOM veröffentlichte am 31. Juli 2015 die Ergebnisse der Standard-Eurobarometer-Umfrage vom Frühjahr 2015. Der veröffentlichte Bericht gibt einen Überblick über die Einstellung der Europäerinnen und Europäer zur EU insgesamt, zu ihren politischen Institutionen und zur Politik der EU. Der Befragung zufolge ist das Vertrauen in die EU erneut gestiegen (2015: 40%, 2014: 37%). Als EU-Bürger fühlen sich 81% der Deutschen und 67% der Befragten europaweit. Das Thema „Einwanderung“ gilt derzeit mit 38% in 20 MS (im Vergleich zu 4 MS im Herbst 2014) als die größte Herausforderung, der die EU gegenübersteht. Auf Malta (65%), in Deutschland (55%), in Estland (54%) und in Dänemark (50%) nennt mindestens die Hälfte der Bevölkerung dieses Thema als wichtigstes Problem. Die wirtschaftliche Lage belegt auf europäischer Ebene Platz zwei in der Liste der größten Herausforderungen. Die politischen Schwerpunkte der KOM unter Jean-Claude Juncker werden von den Europäern grundsätzlich unterstützt. 59% der Befragten europaweit stimmen zu, dass öffentliche Gelder eingesetzt werden sollen, um private Investitionen auf EU-Ebene anzuregen. 72% sind für eine gemeinsame Energiepolitik der MS. Die Standard-EurobarometerUmfrage ist die zweite EU-weite Meinungsbefragung seit dem Amtsantritt der Juncker-KOM am 1. November 2014. Sie wurde vom 16. bis zum 27. Mai 2015 durchgeführt, wobei insgesamt 31.868 Personen in allen MS sowie den EU-Kandidatenländern befragt wurden. http://ec.europa.eu/COMMFrontOffice/PublicOpinion/index.cfm/Survey/getSurveyDetail/instruments /STANDARD/surveyKy/2099 http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-5451_de.htm?locale=en http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/13534_de.htm 2 II. 1. Aus den Fachbereichen Wirtschaft 1.1. Prioritäten der luxemburgischen Ratspräsidentschaft im Wirtschaftsbereich Luxemburg hat am 1. Juli 2015 die Ratspräsidentschaft von Lettland übernommen. Luxemburg wird die wichtigsten Dossiers seiner Vorgänger Italien und Lettland fortführen. Wichtig sind hier im Bereich der Wirtschaftspolitik der digitale Binnenmarkt sowie die weitere Vertiefung des europäischen Binnenmarktes für Waren und Dienstleistungen. Insbesondere die geplante Verabschiedung der Datenschutz-VO bis Ende 2015 sowie die von der KOM avisierten Initiativen in den Bereichen eGovernment, Big Data und Cloud Computing werden Schwerpunkte der Präsidentschaft sein. Die KOM plant im 4. Quartal die Vorlage eines Vorschlags zur weiteren Vertiefung des europäischen Binnenmarktes. Dieses Dossier soll prioritär geprüft werden. Wie seine Vorgänger, wird sich Luxemburg bei seinen Arbeiten dem „Think Small First“ verpflichten, dies bedeutet auch eine Überarbeitung des „Small Business Acts“. Im Bereich des internationalen Handels wird sich die luxemburgische Ratspräsidentschaft in die Konsultationen zu TTIP zwischen dem Rat, dem EP und den Bürgern einbringen. Darüber hinaus sollen in der europäischen Handelspolitik ein Freihandelsabkommen mit Vietnam abgeschlossen werden, mehr Fortschritte in den Handelsgesprächen mit Japan erzielt werden sowie die Handelsgespräche mit Tunesien aufgenommen und die mit Indien wieder belebt werden. http://www.eu2015lu.eu/de/la-presidence/a-propos-presidence/programme-et-priorites/index.html 1.2. TTIP-Resolution im EP angenommen Nachdem im Juni 2015 das EP die Entscheidung über eine Resolution des deutschen S&D- Abgeordneten Bernd Lange verschoben hatte, wurde diese nun am 8. Juli 2015 vom Plenum mit deutlicher Mehrheit angenommen (436 Stimmen dafür, 241 dagegen, 32 Enthaltungen). Die Frage der Einführung eines privaten Schiedsgerichtsverfahrens (ISDS) stand im Mittelpunkt der Diskussion. Obwohl im Vorfeld der Abstimmung im Plenum von der S&D und der EVP-Fraktion ein Kompromiss zu diesem Thema ausgehandelt wurde (mehrheitlich angenommen: 447 gegen 229 Stimmen, 30 Enthaltungen), hat die S&D-Fraktion nicht geschlossen für diesen Antrag gestimmt. Der angenommene Text befürwortet eine Reform des ISDS, transparent ausgestaltet und mit öffentlich ernannten Richtern und mit einem Berufungsmechanismus. Die Resolution formuliert somit die Position des EP zum Thema „TTIP“, sie ist aber nicht bindend für die Verhandlungen der KOM. 2. Finanzen 2.1. Einigung zur Versicherungsvermittlerrichtlinie Das EP und der Rat haben sich am 1. Juli 2015 auf neue Regelungen für die Vermittlung und den Vertrieb von Versicherungen geeinigt. Die Überarbeitung der RL soll die Transparenz stärken. Versicherungsverkäufer müssen künftig anhand eines standardisierten Dokuments über Produkt, Preis und Kosten informieren. Dadurch soll verhindert werden, dass Verbraucher Produkte kaufen, die sie nicht brauchen. Überdies sollen die Verbraucher den wirtschaftlichen Anreiz des Vermittlers oder Verkäufers kennen. Bei Paketangeboten können zukünftig die Ware oder Dienstleistung auch ohne Versicherungspolice erworben werden. Rat und EP müssen die politische Vereinbarung noch abschließend verabschieden. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-5293_en.htm 2.2. Drittes Hilfsprogramm für Griechenland Am 8. Juli 2015 hat Griechenland bei der Eurogruppe und beim ESM einen Antrag auf Finanzhilfen für weitere drei Jahre gestellt. Nach Prüfung des Antrags durch die KOM in Zusammenarbeit mit der EZB folgten am 11./12. Juli 2015 intensive Verhandlungen in der Eurogruppe und im Kreis der 3 Staats- und Regierungschefs des Eurowährungsgebiets. In den Morgenstunden des 13. Juli verabschiedeten die Staats- und Regierungschefs eine Erklärung. Danach sind die Eurostaaten unter strengen Bedingungen bereit, mit Griechenland Verhandlungen über ein weiteres ESMFinanzhilfeprogramm aufzunehmen. Um erste Bedingungen zu erfüllen, hat das griechische Parlament am 15. und 22. Juli 2015 legislative Maßnahmen verabschiedet, u.a. eine Straffung des Mehrwertsteuersystems und eine Ausweitung der Steuerbemessungsgrundlage, die Umsetzung des Fiskalpakts, eine Revision der Zivilprozessordnung sowie die Umsetzung der RL über die Sanierung und Abwicklung von Banken. Darüber hinaus verpflichtete sich Griechenland zu Reformen des Rentensystems, der öffentlichen Verwaltung und der Fiskalverwaltung, des Arbeitsmarkts, der Produktmärkte des Finanzsektors sowie zu einem Privatisierungen, deren Erlöse in einen unabhängigen Privatisierungsfonds eingebracht und Tilgung von Verbindlichkeiten herangezogen werden sollen. Der Deutsche Bundestag – und andere nationale Parlamente stimmten am 17. Juli 2015 einem Verhandlungsmandat an ihre Regierung für ein drittes Hilfspaket für Griechenland zu. Vor diesem Hintergrund beauftragte der ESM-Gouverneursrat die Institutionen, ein Memorandum of Unterstanding mit Griechenland zu verhandeln. Seit 28. Juli 2015 halten sich Vertreter von KOM, EZB, IWF und ESM in Athen auf, um mit der griechischen Regierung die detaillierten Vorgaben der Finanzhilfe zu vereinbaren. Erklärung des Euro-Gipfels vom 12. Juli 2015 http://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2015/07/pdf/20150712-eurosummitstatement-greece/ Stellungnahme der Eurogruppe zum Abschluss der nationalen Zustimmungsverfahren: http://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2015/07/17-eurogroup-statement-greece/ 2.3. EFSM-Überbrückungsfinanzierung für Griechenland Damit Griechenland fällige Verbindlichkeiten gegenüber IWF, der Bank von Griechenland und der EZB vor Abschluss der Verhandlungen über das neue Hilfsprogramm tilgen kann, stimmte der ECOFIN-Rat am 17. Juli 2015 einer Brückenfinanzierung in Höhe von 7,16 Mrd. EUR aus dem EFSM zu. Das Darlehen wird eine Laufzeit von höchstens 3 Monaten haben und in bis zu zwei Tranchen ausgezahlt. Da der EFSM aus Mitteln des EU-Haushalts finanziert wird, liegt das Risiko eines Zahlungsausfalls bei allen MS. Für die Brückenfinanzierung für Griechenland wurde daher ein Mechanismus entwickelt, um MS, die nicht dem Eurowährungsgebiet angehören, abzusichern. KOM-Vorschlag zur Änderung der EFSM-VO. http://ec.europa.eu/economy_finance/assistance_eu_ms/greek_loan_facility/index_en.htm 2.4. Eurogruppe vom 13. Juli 2015 Am 13. Juli 2015 fand im Anschluss an die Verhandlungen mit Griechenland eine turnusmäßige Sitzung der Eurogruppe statt. Die Eurogruppe besprach die Ergebnisse der vorangegangenen Sitzung der Staats- und Regierungschefs und beauftragte eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe Möglichkeiten für eine Überbrückungsfinanzierung für Griechenland zu prüfen. Die Finanzminister erörterten den Fünf-Präsidenten-Bericht zur Wirtschafts- und Währungsunion. Dabei gab es Anerkennung, dass in den letzten fünf Jahren bereits viel erreicht wurde und neue Mechanismen sowie Instrumente installiert worden seien. Die Vollendung der Bankenunion fand breite Unterstützung. Im Vordergrund stehe jedoch die Umsetzung der bereits vereinbarten Maßnahmen. Die KOM unterrichtete die Eurogruppe über den Stand der Überprüfung der Umsetzung des Fiskalpaktes durch MS. Das Thema soll nach Abschluss der Prüfung im Herbst nochmals aufgegriffen werden. Die Eurogruppe bestätigt Jeroen Dijsselbloem einstimmig als Vorsitzenden für weitere 2,5 Jahre. http://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2015/07/13-press-remarks-dijsselbloem/ http://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2015/07/13-eurogroup-statement/ 2.5. ECOIFN-Rat vom 14. Juli 2015 Die neue Ratspräsidentschaft stellt den Finanzministern ihr Arbeitsprogramm bis zum Jahresende vor. Priorität werden die Umsetzung der Maßnahmen im Bereich der Bankenunion, die Unterstützung der Schaffung einer Kapitalmarktunion sowie insbesondere der Kampf gegen Steuerbetrug 4 und Steuervermeidung haben. Im Zusammenhang mit der Diskussion über den Fünf-PräsidentenBericht kündigte die Ratspräsidentschaft eine vertiefte Diskussion beim informellen ECOFIN-Rat in Luxemburg vom 11. bis 12. September 2015 unter Einbeziehung der EZB an. Der ECOFIN-Rat verabschiedete die länderspezifischen Empfehlungen 2015 abschließend. Die Präsidentschaft informierte die Finanzminister über die Vorbereitungen für die Klimakonferenz vom 30. November bis 11. Dezember 2015 in Paris. http://www.consilium.europa.eu/en/meetings/ecofin/2015/07/st10879_en15_pdf/ 2.6. Strafzahlung für Spanien wegen falscher Defizitdaten Zum ersten Mal wurde eine Geldbuße gegen einen MS wegen Manipulation von Daten gemäß der VO 1173/2011 durch den Rat verhängt. Spanien muss eine Geldbuße in Höhe von 18,93 Mio. EUR zahlen, da die Defizitdaten in der Autonomen Gemeinschaft Valencia manipuliert wurden. Die regionale Prüfungsbehörde handelte laut den Untersuchungsergebnissen der KOM schwer nachlässig, da sie Gesundheitsausgaben nicht erfasste und den Grundsatz der Periodenabgrenzung missachtete. Dadurch wurden im Jahr 2012 durch den spanischen Staat unrichtige gesamtstaatliche Daten an Eurostat gemeldet. http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2015/07/13-deficit-data-valencia/ Beschluss des Rates: http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-10297-2015-INIT/de/pdf 2.7. Anteil der Staatsausgaben am BIP in der EU im Jahr 2014 Laut Eurostat beliefen sich die Gesamtausgaben des Staatssektors in der EU im Jahr 2014 auf 6.701 Mrd. EUR. Dies entspricht mit 48,1% in etwa der Hälfte des EU-BIP 2014, gegenüber 48,6% im Jahr 2013. Im Euroraum lag der Anteil bei 49,0%. Die Ausgaben des Staatssektors in den MS variierten von weniger als 35% des BIP in Litauen und Rumänien bis zu mehr als 57% in Finnland, Frankreich und Dänemark. Die mit Abstand größte Rolle bei den Ausgaben spielte der Bereich der sozialen Sicherung, auf welchen 40,2% der Gesamtausgaben des Staatssektors fielen, gefolgt von den Bereichen Gesundheitswesen (14,8%) und der allgemeinen öffentlichen Verwaltung (14,1%). Bereiche wie Umweltschutz (1,7%) oder Wohnungswesen (1,4%) spielten hingegen eine nachrangige Rolle. Jedoch bestehen zwischen den einzelnen MS teils erhebliche Unterschiede bezüglich der Anteile und Rangfolgen der jeweiligen Aufgabenbereiche. http://ec.europa.eu/eurostat/documents/2995521/6899482/2-07072015-AP-DE.pdf/ac98331d-f7984b1c-91e8-079bdbc243cb Online-Veröffentlichung von Eurostat: http://ec.europa.eu/eurostat/statisticsexplained/index.php/Government_expenditure_by_function_%E2%80%93_COFOG 2.8. Mitteilung über Förderbanken und Entscheidungen zur Umsetzung des EFSI Am 22. Juli 2015 hat die KOM ein Maßnahmen-Paket zur Umsetzung der EFSI-Verordnung verabschiedet. Das Paket beinhaltet eine Mitteilung über die Rolle der nationalen Förderbanken im Rahmen der Investitionsoffensive, die EFSI-Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen KOM und EIB, die Bestätigung von Projekten, die die EIB vorfinanziert hat und die nun eine EFSIGarantie erhalten, die Benennung der Mitglieder des EFSI-Lenkungsausschusses, abschließende Vorgaben für den Start der Plattform für Investitionsberatung sowie das Indikatoren-Scoreboard zur Auswahl von Projekten. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-5420_de.htm Über die Umsetzung des EFSI hinausgehend enthält die Mitteilung über die Rolle der nationalen Förderbanken Hinweise für die Neugründung von Förderbanken. Dazu zählen Leitlinien für die Errichtung und die Vereinbarkeit mit dem Beihilferecht. Darüber hinaus werden Grundprinzipien formuliert für die Zusammenarbeit der Förderbanken mit der EIB bei der Umsetzung des EFSI, insbesondere im Hinblick auf die Beratungsplattform und die Erfassung der Beiträge der Förderbanken zu Investitionsplattformen im Rahmen der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung und wie Kofinan5 zierungen beihilferechtlich zu bewerten sind. Inzwischen haben neun MS Beiträge ihrer Förderbanken zum EFSI zugesagt. http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52015DC0361&from=DE 2.9. Finanzhilfe an die Ukraine ausgezahlt Die KOM hat am 22. Juli 2015 ein Darlehen in Höhe von 600 Mio. EUR an die Ukraine ausgezahlt. Es handelt sich um die erste Tranche des neuen Makrofinanzierungsprogramms für die Ukraine, welches ein Volumen von insgesamt 1,8 Mrd. EUR besitzt. Die Finanzhilfe leistet einen Beitrag zur Deckung des Finanzierungsbedarfs des Landes und soll die wirtschaftliche Stabilisierung des Landes sowie die Umsetzung von wichtigen Reformen unterstützen. Der Ukraine wurden seit Beginn der Krise bereits 1,6 Mrd. EUR bereitgestellt. Die KOM beabsichtigt, in den folgenden Monaten weitere 1,2 Mrd. EUR auszuzahlen, wenn die Ukraine die mit der EU vereinbarten Wirtschafts- und Strukturreformen erfolgreich umsetzt. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-5423_de.htm Beschluss des EP und des Rates über das Makrofinanzierungsprogramm für die Ukraine: http://ec.europa.eu/transparency/regdoc/rep/1/2015/DE/1-2015-5-DE-F1-1.Pdf 2.10. Verordnung über zentrales Clearing für Zinsderivate Die KOM hat am 6. August 2015 eine erste delegierte VO zur Umsetzung der Verordnung über europäische Marktinfrastrukturen „EMIR“ erlassen. Nach der Neuregelung müssen bestimmte außerbörslich gehandelte Zinsderivatekontrakte künftig über eine zentrale Gegenpartei abgerechnet werden. Die delegierte VO erstreckt sich auf Zinsswaps in Euro, Pfund Sterling, Yen und US-Dollar soweit sie bestimmte Merkmale aufweisen, wie einen Bezugsindex, eine bestimmte Laufzeit oder einen bestimmten Nennwert. Die VO tritt in Kraft sofern weder EP noch Rat ein Veto dagegen einlegen. Die Einführung der Clearingpflicht erfolgt schrittweise über drei Jahre, damit insb. kleinere Marktteilnehmer ausreichend Zeit für die Umsetzung haben. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-5459_de.htm delegierte VO: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2012:201:0001:0059:DE:PDF 3. Energie (Erneuerbare Energien, Energieeffizienz, Energienetze) 3.1. Die „Connecting Europe“Fazilität finanziert die europäische Energieinfrastruktur Im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) werden in der Förderperiode 2014-2020 Finanzmittel in Höhe von 5,35 Mrd. EUR für die Entwicklung transeuropäischer Energieinfrastrukturen zur Verfügung gestellt. Damit soll der europäische Energiebinnenmarkt vollendet und die Ziele der europäischen Energieunion untersetzt werden. Demzufolge dienen die Projekte primär der Energieversorgungssicherheit, der Aufhebung sog. isolierter „Energieinseln“ und einer verstärkten Integration der Erneuerbaren Energien in das Stromnetz. Darüber hinaus müssen die Projekte im Kontext der Energievorhaben stehen, die auf der Liste der „Vorhaben von gemeinsamem Interesse“ (Projects of Common Interest = PCI) aufgeführt sind. Diese Liste wird von der KOM und den MS erarbeitet und führt die Vorhaben auf, die im Bereich der europäischen Energieinfrastrukturmaßnahmen als prioritär angesehen werden. Im Rahmen einer jährlichen CEF-Ausschreibung werden daher Projekte ausgewählt, deren Ergebnisse sich im Energiebereich positiv auf mindestens zwei MS der EU auswirken, die Marktintegration und den Wettbewerb fördern und zur Verringerung von CO2-Emissionen beitragen. Nachdem in 2014 bereits 34 Projekte ausgewählt wurden, mit denen eine Mittelbindung in Höhe von 647 Mio. EUR erfolgte, hat der CEFKoordinierungsausschuss (er setzt sich zusammen aus Vertretern der MS) am 15. Juli 2015 einen Vorschlag der KOM angenommen, mit dem 20 Projekte mit einem Mittelvolumen von insgesamt 150 Mio. EUR unterstützt werden. Die Projekte werden primär in Mittelost- und Südeuropa sowie im Ostseeraum realisiert. Die Themen betreffen die Erarbeitung von Studien, z. B. Folgenabschätzungen im Umweltbereich (17 Projekte) sowie die Durchführung von Bauarbeiten (3 Projekte). Im Gassektor sollen 11 Vorhaben realisiert werden (= 80 Mio. EUR) und im Stromsektor 7 Vorhaben 6 (= 70 Mio. EUR). Die KOM hat am 30. Juni 2015 bereits eine neue Ausschreibung zur Einreichung von Projekten eröffnet, die mit 550 Mio. EUR untersetzt ist. Dies wird den Vorhaben, die im Rahmen des ersten Auswahlverfahrens keinen Zuschlag erhalten haben, eine weitere Chance für eine Mittelzuteilung bieten. GD Energie: http://ec.europa.eu/energy/en/topics/infrastructure Liste der prioritären Projekte: https://ec.europa.eu/energy/en/news/eu-invest-%E2%82%AC150-million-energy-infrastructure Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für CEF-Energie (2015): https://ec.europa.eu/inea/en/connecting-europe-facility/cef-energy/apply-funding/cef-energycallsproposals-2015 3.2. KOM legt „Sommerpaket“ im Energiebereich vor Die KOM hat am 15. Juli 2015 ihr sog. „Sommerpaket-Energie“ vorgestellt, das der Untersetzung der europäischen Energieunion dienen soll und ein wichtiges Zeichen für eine zukunftsorientierte Klimapolitik setzt. Das Paket untersetzt die Themen Steigerung der Energieeffizienz, Stärkung der Verbraucher, Neugestaltung des europäischen Strommarktes sowie der Neuausrichtung des europäischen Emissionshandelssystems (EHS). Im EHS sieht die KOM nach wie vor das wichtigste Instrument hinsichtlich der Bekämpfung des Klimawandels. Daher fokussiert ihr Vorschlag darauf, neue Investitionen und Innovationen im Bereich der CO2-armen Wirtschaft zu generieren, Investitionssicherheit für die nächsten 10 Jahre für energieintensive Unternehmen zu gewährleisten und eine Abwanderung zu vermeiden. Darüber hinaus werden Maßnahmen vorgeschlagen, um die Finanzierung von Klimavorhaben in Drittstaaten zu ermöglichen. Im Bereich des Strommarktdesigns stellt die KOM eine öffentliche Konsultation vor, mit der sie eruieren will, wie ein zukünftiger Strommarkt aussehen sollte, damit er den Verbrauchererwartungen gerecht werden kann und Investitionen in neue Technologien erleichtert werden. Darüber hinaus soll die regionale Zusammenarbeit über Grenzen zwischen den MS hinweg erleichtert werden, ebenso wie die dezentrale Stromerzeugung (auch für den Eigenverbrauch) und der Aufbau neuer und innovativer Energiedienstleistungsunternehmen. Die KOM legt auch einen Vorschlag zur Überarbeitung der Energieverbrauchskennzeichnung vor. Damit wird eine Rückkehr zu einem vereinfachten Kennzeichnungssystem vorgeschlagen, das den Verbrauchern kohärente und transparente Informationen vermittelt, auf die sie ihre Kaufentscheidungen stützen können. Die Mitteilung zur Stärkung des Verbrauchers basiert auf dem Anliegen der KOM, die Teilnahme der europäischen Verbraucher am Marktgeschehen zu erhöhen. Demzufolge sollen die Verbraucher einen besseren Zugang zu Marktinformationen erhalten, so dass sie sowohl Geld als auch Energie sparen können. Ferner sollen die Verbraucher die Möglichkeit erhalten, ihre Energie unter fairen Bedingungen selbst zu erzeugen und zu verbrauchen. Auch der Verbraucherschutz soll insgesamt auf hohem Niveau gehalten werden. http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-15-5352_en.htm http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-15-5350_en.htm http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-15-5351_en.htm 3.3. Einführung einer Marktstabilitätsreserve vom EP gebilligt Zur Einführung einer Markstabilitätsreserve hatten sich Rat, EP und die KOM in einem TrilogVerfahren bereits verständigt. Ziel ist die Reform des europäischen Emissionshandels (EHS). Mit der Marktstabilitätsreserve soll das Angebot an industriellen Verschmutzungsrechten künstlich so verknappt werden, dass eine Preissteigerung für CO2-Zertifikate generiert wird. Das derzeitige Problem des EHS ist, dass zu viele Verschmutzungsrechte im Umlauf sind; es ist ein Überschuss von fast 2 Mrd. CO2-Zertifikaten vorhanden. Mit der Einführung einer Marktstabilitätsreserve sollen nun 900 Mio. Zertifikate vom Markt genommen und einer „Reserve“ zugeführt werden. Das Verfahren soll zum 1. Januar 2019 in Kraft treten. Das Entscheidungsverfahren wird förmlich mit einer Entscheidung des Rates im September 2015 abgeschlossen. 7 3.4. KOM genehmigt staatliche Beihilfen für polnische Gasleitungen Die KOM hat am 17. Juli 2015 Beihilfen in Höhe von 758 Mio. EUR für 9 Gasleitungen in Polen genehmigt. Damit werden fünf dieser Projekte die europäischen Gasversorgungsquellen in der Ostsee, der Adria und dem Schwarzen Meer über Polen mit dem restlichen Europa verbinden (= Teil des vorrangigen Nord-Süd-Gasverbundnetzes). Ziel ist die stärkere Diversifizierung der Gasversorgung Polens. Die weiteren vier Vorhaben werden zu einem Anstieg des Gesamtniveaus der Versorgungssicherheit in Polen beitragen, indem Engpässe beseitigt und bestehende Gasnetze mit zusätzlichen Kapazitäten ausgestattet werden. Die Gesamtkosten dieser Projekte betragen 1,1916 Mrd. EUR. Staatliche Beihilfen werden in Höhe von 758 Mio. EUR ausgereicht, d. h. sie stellen 64 % der Investitionskosten dar. Interessant ist, dass diese Mittel aus dem polnischen EFRE Programm 2014-2020, Rubrik „Infrastruktur und Umwelt“, finanziert werden. Die restliche Finanzierung wird aus Eigenmitteln des Netzbetreibers Gaziciagow Przesylowych-Gaz-System zur Verfügung gestellt. Im Rahmen der Beihilfeprüfungen ist die EU-KOM zu dem Ergebnis gekommen, dass die Fördermaßnahmen mit den Vorschriften für staatliche Beihilfen übereinstimmen (Leitlinien in den Bereichen Umweltschutz und Energie aus dem Jahr 2014). Die KOM kommt ferner zu dem Ergebnis, dass die Investitionen ohne die Beihilfen nicht möglich wären. Die Finanzanalyse ergab, dass die von Gaz-System erwarteten Einnahmen aus der Nutzung der neuen Erdgasinfrastruktur nicht zur Deckung der Investitionskosten für die neun Gasinfrastrukturmaßnahmen über einen Zeitraum von 25 Jahren ausreichen würden. Hätte Gaz-System die Investitionskosten alleine tragen müssen, so wären die durchschnittlichen Übertragungsentgelte um 22,34 % gestiegen. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-5403_de.htm 3.5. KOM startet öffentliche Konsultation zum Thema „Flüssigerdgas“ (LNG) Die KOM hat am 8. Juli 2015 eine öffentliche Konsultation zu den Themen „LNG“ und „LNGLagerungsstrategie“ gestartet. Grundlage der Konsultation sind Strategiepapiere der KOM bzgl. ihrer Einschätzung zur aktuellen Marktsituation im LNG- und Gasspeichersektor. In diesem Kontext werden 23 Fragen gestellt, mit denen die KOM eruieren möchte, wie die osteuropäischen und südosteuropäischen MS besseren Zugang zu LNG erhalten können und inwieweit der aktuelle Regulierungsrahmen und die Marktsituation es ermöglichen, Speicher verstärkt zur Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit zu nutzen. Die Konsultation ist bis zum 23. September 2015 geöffnet. Ergänzend zum Konsultationsprozess wir die KOM noch weitere Analysen zur Entwicklung der Nachfrage, der Entwicklung der Gasproduktion in Europa und des Pipeline-Imports vorlegen. Aufbauend auf den Ergebnissen wird die KOM im ersten Quartal 2016 einen Bericht vorlegen. Danach wird entschieden, ob weitere regulatorische Maßnahmen notwendig sind. https://ec.europa.eu/energy/en/consultations/consultation-eu-strategy-liquefied-natural-gas-andgas-storage 4. Verbraucherschutz 4.1. Gen-Technik Importe Der Entwurf einer EU-Regelung, die es den MS ermöglicht den Import von gentechnisch erstellten Lebens- oder Futtermitteln auf dem eigenen Gebiet zu verbieten oder beschränken wurde im ENVIAusschuss von den Abgeordneten deutlich abgelehnt. Die Abgeordneten hatten Bedenken, weil ihrer Ansicht nach eine Folgenabschätzung fehlte, dass der Entwurf gegen den gemeinsamen Binnenmarkt oder die Regeln der WTO verstoßen und sich als unbrauchbar erweisen könnte. http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/content/20150713IPR80661/html/GMOimports-MEPs-object-to-draft-law-allowing-national-bans-call-for-plan-B 4.2. Strengere Schadstoffwerte für Spielzeug in Deutschland nicht erlaubt Der EuGH hat entschieden, dass die Bundesrepublik die Grenzwerte für einige gesundheitsschädliche Schwermetalle in Spielsachen an europäische Vorgaben anpassen muss. Mit diesem Urteil 8 bestätigte der EuGH das Urteil des EuG, in dem die Bundesregierung gegen die KOM geklagt hatte, um zu verhindern, dass deutsche Schutzstandards bezüglich dreier Schwermetalle – Antimon, Arsen und Quecksilber – für Spielzeug gesenkt werden. Der EuGH argumentierte, Deutschland habe nicht nachgewiesen, dass die eigenen Regelungen besseren Schutz böten zudem seien die deutschen Regelungen nur teilweise strenger als die Europäischen. http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2015-07/cp150081de.pdf 4.3. Neues EU-Logo soll Online-Apotheken sicherer machen Ab dem 1. Juli 2015 informiert ein neues EU-Logo Verbraucher besser über die Seriosität von Online-Apotheken. Über das neue Logo gelangen Kunden zu einer Liste aller in ihrem Land zugelassenen Online-Apotheken oder sonstigen zugelassenen Arzneimittelvertreiber, von denen sie Medikamente bedenkenlos kaufen können. Hintergrund ist eine Durchführungs-VO im Rahmen der RL über gefälschte Arzneimittel (RL 2011/62/EU), mit der ein gemeinsames Logo für OnlineApotheken sowie die technischen Anforderungen zur Überprüfung der Echtheit desselben festgelegt wurden. http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/13464_de.htm 4.4. EU schafft Roaminggebühren 2017 ab Hinsichtlich der von der KOM gemachten Vorschläge für einen Binnenmarkt im Bereich der Telekommunikation, ist nun eine Einigung zwischen dem EP und dem Rat erzielt worden. • Abschaffung der Roaminggebühren im Juni 2017: Auf Reisen in der EU werden Mobiltelefonnutzer künftig die gleichen Preise bezahlen wie zuhause. • Strenge Vorschriften zur Netzneutralität, um das Recht aller Europäer auf diskriminierungsfreien Zugang zu Inhalten im Internet zu schützen. Diese Maßnahmen werden durch eine Überarbeitung des EU-Telekommunikationsrechts im Jahr 2016 ergänzt. Diese Reform umfasst auch eine wirksamere Koordinierung der Funkfrequenzen auf EU-Ebene. Die Schaffung der richtigen Bedingungen für florierende digitale Netze und Dienste ist eines der Hauptziele der KOM für einen digitalen Binnenmarkt. http://ec.europa.eu/news/2015/06/20150630_de.htm 4.5. Reform des Verbraucherkaufrechts Die KOM hat am 24. Juli 2015 ihren Fahrplan für ein neues Legislativinstrument für Online-Käufe von digitalen Inhalten und Waren veröffentlicht. Danach will sie bis Ende 2015 einen Vorschlag vorlegen, der sowohl harmonisierte Vorschriften für den Online-Kauf digitaler Inhalte (z.B. Videos, Spiele, Musik) als auch verbindliche Kern-Vertragsrechte für inländische und grenzüberschreitende Online-Käufe von Sachgütern enthält. Gleichzeitig sollen die Verbrauchsgüterkauf-RL 1999/44/EG, die RL 1993/13/EWG über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen und die RL 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken überprüft werden. Dabei will die KOM insbesondere untersuchen, ob die existierenden Verbraucherschutzregeln für Offline-Geschäfte verschärft werden müssen. Ziel ist die Schaffung eines kohärenten Rechtsrahmens für Online- und OfflineGeschäfte von Verbrauchern. http://ec.europa.eu/smartregulation/roadmaps/docs/2015_just_008_contract_rules_for_digital_purc hases_en.pdf 5. Inneres 5.1. Schwerpunkte „Inneres“ der luxemburgischen Ratspräsidentschaft Am 1. Juli 2015 stellte die neue Ratspräsidentschaft ihr Arbeitsprogramm unter der Überschrift „Eine Union für die Bürger“ für das kommende Halbjahr vor. Die Umsetzung der Migrationsagenda und der „Strategie für die Innere Sicherheit 2015-2020“ sind dabei zentrale Arbeitsfelder. In diesem Zusammenhang sollen u. a. Abstimmungen zwischen den MS zur Neuansiedlung bzw. Umsiedlung 9 von Flüchtlingen weiter vorangebracht sowie die Trilogverhandlungen bezüglich der RL zur Fluggastdatenspeicherung (PNR) bis Ende des Jahres abgeschlossen werden. http://www.eu2015lu.eu/de/index.html http://www.eu2015lu.eu/de/la-presidence/a-propos-presidence/programme-etpriorites/PROGR_POLITIQUE_DE.pdf 5.2. Europol: Internet Referral Unit gestartet Seit 1.Juli 2015 ist die bei Europol im Rahmen des verstärkten Vorgehens gegen Internetseiten mit radikalisierenden Inhalten eingerichtete Internet Referral Unit (IRU) arbeitsfähig. Den Auftrag hierzu erhielt Europol vom Justiz- und Innenministerrat, der bei seinem Treffen am 12. und 13. März 2015 in Brüssel beschloss, dass für den Kampf gegen den Terror und insbesondere zur Bekämpfung der Radikalisierung im Internet entsprechende Fähigkeiten weiter ausgebaut werden müssten. Zentrale Aufgabe der IRU ist die Bekämpfung von Botschaften radikaler Islamisten im Internet. Rekrutierungsaufrufe und Propagandavideos, insbesondere in den sozialen Netzwerken, sollen rascher erkannt und entfernt werden können. Hierzu kooperiert die IRU sowohl mit den MS als auch mit Internetprovidern. Die volle Arbeitsfähigkeit der Organisationseinheit soll bis Mitte 2016 erreicht werden. https://www.europol.europa.eu/content/europol%E2%80%99s-internet-referral-unit-combatterrorist-and-violent-extremist-propaganda 5.3. Informeller Rat der Justiz- und Innenminister am 9./10. Juli 2015 Am 9. und 10. Juli 2015 fand ein informelles Treffen der Minister der Justiz und des Innern in Luxemburg statt. Im Mittelpunkt des Treffens standen Fragen zur Umsetzung der von der KOM vorgelegten Migrationsagenda. Im Bereich des "Resettlement" – der Neuansiedlung von Schutzbedürftigen aus Konfliktgebieten außerhalb der EU – konnte grundsätzliches Einvernehmen erzielt werden. Von den auf die MS aufzuteilenden 20.000 Personen hat Deutschland angeboten, 3.100 Personen aufzunehmen. Beim sog. "Relocation-Programm" – also der von der KOM vorgeschlagenen Umsiedlung (Umverteilung in andere MS) rund 40.000 schutzbedürftiger Menschen, die sich bereits in den Erstaufnahmeländern Italien und Griechenland befinden – führten die Gespräche zu keinen endgültigen Ergebnissen. Eine Weiterbehandlung des Themas erfolgte im Rahmen eines Sonderrates der Innenminister am 20. Juli 2015 (siehe Ziff. 5.6.). http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2015/07/bundesinnenminister-auf-deminformellen-ji-rat-in-luxemburg.html http://www.eu2015lu.eu/de/actualites/articles-actualite/2015/07/info-jai-asselborn/ 5.4. LIBE-Ausschuss votiert für Fluggastdatenspeicherung Der Innenausschuss des EU-Parlaments verabschiedete am 15. Juli 2015 mit 32 zu 27 Stimmen einen Kompromisstext, der die Speicherung und Nutzung der Daten zur Bekämpfung terroristischer Straftaten und schwerwiegender grenzüberschreitender Kriminalität ermöglicht. Gespeichert werden demnach Passagierdaten nur bei Flügen von und in die EU, aber nicht bei Verbindungen zwischen EU-Ländern. Festgehalten werden - mit den vollständigen Personalangaben des Passagiers - u. a. Informationen zu Reisezielen, Bank- oder Kreditkartendaten sowie Hotelbuchungen für 30 Tage. Danach erfolgt eine Speicherung für fünf weitere Jahre, wobei die personenbezogenen Daten ausgeblendet werden. Angaben, die eine Identifizierung des Reisenden erlauben, sind dann nur noch unter engen Voraussetzungen zugänglich. Die Trilogverhandlungen werden voraussichtlich im September beginnen. http://www.euractiv.de/sections/eu-innenpolitik/eu-parlament-ebnet-weg-fuer-fluggastdatenspeicherung-316361?utm_source=EurActiv.de+Newsletter&utm_campaign=677a0ef70dnewsletter_t%C3%A4gliche_news_aus_europa&utm_medium=email&utm_term=0_d18370266e677a0ef70d-56984153 http://www.eu-info.de/dpa-europaticker/264154.html 10 5.5. LIBE-Ausschuss: Bericht zum KOM-Vorschlag zur Umsiedlung von Flüchtlingen Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des EP befürwortete am 16. Juli 2015 einen Bericht zum KOM-Vorschlag vom 27. Mai 2015 bezüglich des Notfallmechanismus zur Umsiedlung von 40.000 Flüchtlingen aus Italien und Griechenland in andere MS (Berichterstatterin: MdEP Ska Keller [GRÜNE/DEU]). Die Abgeordneten begrüßten in der verabschiedeten Fassung des Berichts den verpflichtenden Charakter eines Notfallverteilungsmechanismus. Darüber hinaus fordern sie, die Anzahl der umzusiedelnden Flüchtlinge gegebenenfalls zu erhöhen, um auf steigende Migrantenzahlen reagieren zu können. Weiterhin sollten Präferenzen der Flüchtlinge - etwa familiäre Anbindung und Sprachkenntnisse - bei der Wahl des neuen Aufnahmelandes Berücksichtigung finden. In dem Bericht plädieren die MdEP für eine zügige Festlegung der KOM auf einen dauerhaften Verteilungsmechanismus, bei dem das EP - im Gegensatz zur auf zwei Jahre befristeten Notfallmaßnahme – nicht nur anzuhören, sondern im Gesetzgebungsverfahren zu beteiligen ist (Mitentscheidungsverfahren). Das Plenum des EP wird den Bericht im September behandeln. http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-%2f%2fEP%2f%2fTEXT%2bIMPRESS%2b20150714IPR81615%2b0%2bDOC%2bXML%2bV0%2f%2fEN&language=DE 5.6. Sonderrat der Innenminister am 20. Juli 2015 Der Sonderrat der Innenminister am 20. Juli 2015 diente der weiteren Befassung mit der Migrationsthematik im Anschluss an den informellen JI-Rat am 9./10. Juli 2015 in Luxemburg. Bezüglich der Neuansiedlung einigten sich die MS bereits auf dem JI-Rat am 9./10. Juli 2015 auf mehr als 20.000 auf die MS zu verteilende Flüchtlinge; die konkrete Zahl liegt nunmehr bei 22.504 Personen. Hinsichtlich der Umsiedlung einigten sich die Innenminister auf die Verteilung von 32.256 Flüchtlingen aus Italien und Griechenland auf andere MS; die Zielgröße von 40.000 Flüchtlingen wurde damit nicht erreicht. Da die Zielzahl zur Neuansiedlung deutlich übertroffen wurde, sich im Laufe der Gespräche jedoch abzeichnete, dass die Zielgröße von 40.000 Flüchtlingen bei der Umsiedlung nicht erreicht wird, haben sich etliche MS während des Sonderrates bereit erklärt, einen Teil ihrer Zusagen zur Neuansiedlung in solche zur Umsiedlung umzuwandeln, damit im Ergebnis die Zahl der aus Italien und Griechenland umzusiedelnden Flüchtlinge möglichst nah an 40.000 Personen heranreicht. Demnach wird Deutschland im Rahmen der Neuansiedlung nicht 3.100 Personen, wie noch auf dem informellen Treffen am 9./10. Juli avisiert, sondern 1.600 Flüchtlinge aufnehmen und im Gegenzug die Anzahl der Personen zur Umsiedlung entsprechend um 1.500 erhöhen. Im Ergebnis wird Deutschland somit 12.100 Plätze zur Verfügung stellen (10.500 Umsiedlung, 1.600 Neuansiedlung). Auf Brandenburg würden demnach insgesamt - gemäß dem Königsteiner Schlüssel - rund 374 Personen entfallen. Gesondert zur Festlegung der Umsiedlungszahlen billigte der Rat den KOM-Vorschlag vom 27. Mai 2015 zum Notfallmechanismus zugunsten Italiens bzw. Griechenlands und somit das darin dargelegte Verfahren der Umsiedlung. Weiterhin verabschiedete der Rat - mit Blick auf eine Beschleunigung der Asylverfahren - Schlussfolgerungen hinsichtlich der Einstufung von Drittländern als sichere Herkunftsstaaten. Die Schlussfolgerungen legen den MS bezüglich der - in nationaler Zuständigkeit erfolgenden - Einstufung nahe, die Westbalkanstaaten als sichere Drittländer zu betrachten. http://www.consilium.europa.eu/de/meetings/jha/2015/07/20/ http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/13517_de.htm 6. Justiz 6.1. Gericht gibt sich eine neue Verfahrensordnung Am 1. Juli 2015 sind eine neue Verfahrensordnung und neue verfahrensrechtliche Texte zu ihrer Durchführung in Kraft getreten, um den Ablauf der Verfahren vor Gericht zu verbessern. Diese ersetzen die VerfO von 1991, die immer wieder geändert und angepasst worden war. Nunmehr gibt es eine klare Unterscheidung zwischen den drei Hauptkategorien – Klageverfahren, in deren Rahmen besonders häufig Zwischenstreitigkeiten auftreten und Streithilfeanträge und Anträge auf vertrauliche Behandlung gestellt werden; Klagen auf dem Gebiet des geistigen Eigentums; Rechtsmit11 tel gegen Entscheidungen des Gerichts für den öffentlichen Dienst – von Rechtssachen. Dazu gibt es verfahrensrechtliche Veränderungen, die dazu führen sollen, dass die Effizienz gesteigert und die Bearbeitung der Rechtssachen innerhalb eines angemessenen Zeitraums und unter Beachtung der Erfordernisse eines fairen Verfahrens gefördert wird. Die Einheitlichkeit des verfahrensrechtlichen Instrumentariums für die bei den Gerichten der EU anhängig gemachten Streitsachen wurde sichergestellt, so dass das Gericht über eine Reihe von Vorschriften verfügt, die es ihm ermöglichen, sich für die Organisationsform zu entscheiden, die es u. a. je nach der Zahl der Richter, aus denen es besteht, für am geeignetsten hält, und über die Vorschriften, die der Änderung der Satzung, mit der das Amt eines Vizepräsidenten des Gerichts geschaffen wurde, praktische Wirkung verleihen sollen. Zudem wurden Lösungen bereitgestellt für Verfahrenssituationen, die in den Verfahrensvorschriften bisher nicht geregelt waren und bestimmte Vorschriften rationalisiert. Auch die Lesbarkeit der VerfO im Allgemeinen ist verbessert worden. http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2015-06/cp150073de.pdf 6.2. „Bessere Rechtsetzung“ In der letzten Juni Woche haben die Verhandlungen zu einer interinstitutionellen Vereinbarung zur „besseren Rechtssetzung“ zwischen KOM, Rat und EP begonnen. Hierzu hatte die KOM im Mai einen Vorschlag vorgelegt. Ziel der Agenda zur „Besseren Rechtsetzung“ ist die Reduzierung unnötiger Verwaltungsabläufe, insbesondere für KMU. Mit einer solchen Vereinbarung wollen KOM, Rat und EP eine gemeinsame Schwerpunktsetzung für mehr Jobs, Wettbewerb und kurzfristiges Wachstum erreichen. Umwelt-, Verbraucher und Sozialverbände kritisieren die Pläne der KOM, da sie eine Bedrohung für die europäischen Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherschutzstandards darstellen. Der Wettbewerbsrat will am 1. Oktober 2015 seine Schlussfolgerungen vorlegen. http://www.eu-koordination.de/umweltnews/news/politik-recht/3249-bessere-rechtsetzung-oderderegulierung-die-eu-verhandelt 6.3. KOM zur Anwendung des EU-Rechts Die KOM hat ihren 32. Jahresbericht über die Kontrolle der Anwendung des EU-Rechts für das Jahr 2014 angenommen. Dieser gibt einen Überblick über zentrale Aspekte der Anwendung des EU-Rechts und stellt die wichtigsten Entwicklungen bei der Durchsetzungspolitik im Jahr 2014 dar. Insgesamt ist die Zahl der formellen Vertragsverletzungsverfahren in den letzten fünf Jahren zurückgegangen. Dies ist auf die Wirksamkeit des strukturierten Dialogs mit den MS im Rahmen des EU-Pilotverfahrens zurückzuführen, der stattfindet, bevor ein förmliches Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet wird. Die Zahl der Vertragsverletzungsverfahren wegen verspäteter Umsetzung ist in 2014 gegenüber 2013 allerdings um 22 % gestiegen. Die meisten von Betroffenen eingereichten Beschwerden betrafen die Themen Beschäftigung, Binnenmarkt und Justiz. Gegen Deutschland hat die KOM im letzten Jahr 46 Vertragsverletzungsverfahren begonnen, davon allein 22 im Umweltbereich. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-5326_de.htm http://ec.europa.eu/atwork/applying-eu-law/docs/annual_report_32/country_sheet_de_de.pdf 6.4. Europäisches Markenrecht Der Rat bestätigte am 13. Juli 2015 eine politische Einigung über die Reform des europäischen Markenrechts. Diese entspricht der mit dem EP am 21. April 2015 erzielten Einigung. Der Rat wird die Texte nach Überarbeitung durch die Rechts- und Sprachsachverständigen förmlich annehmen. Danach muss das EP noch zustimmen. http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-9957-2015-ADD-1/de/pdf http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-9957-2015-ADD-2/de/pdf http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-9957-2015-INIT/de/pdf 12 6.5. Reform des Verbraucherkaufrechts Siehe 4.5 7. Aus der Vertretung des Landes Brandenburg bei der EU 7.1. Europastaatssekretärin Quart wirbt für europäische Solidargemeinschaft Als stellvertretendes Mitglied Brandenburgs im Ausschuss der Regionen nahm Europa- und Verbraucherschutzstaatssekretärin Anne Quart am 8. und 9. Juli 2015 an der Plenartagung des AdR in Brüssel teil. Auf der Tagesordnung standen u.a. die Themen Energieunion, Kapitalmarktunion, Forschung und Nachbarschaftspolitik. Aus aktuellem Anlass wurde kurzfristig eine Aussprache zur Situation in Griechenland angesetzt. Hierin warb Europastaatssekretärin Quart nachdrücklich für eine europäische Solidargemeinschaft: „Ein Europa, das sich nicht als Solidargemeinschaft begreift, hat keine Zukunft“. Der griechischen Regierung müsse die benötigte Zeit gegeben werden, um die notwendigen strukturellen Reformen angehen zu können und eine wirtschaftlich nachhaltige und sozial gerechte Lösung der Krise herbeiführen zu können. Der Solidaritätsgedanke wurde von weiteren Rednern aufgegriffen und fand in der Debatte breite Unterstützung. 7.2. Minister Markov stellt Arbeitsdokument zu TiSA vor und trifft sich mit Europaabgeordneten In seiner Funktion als Mitglied des Ausschusses der Regionen nahm Justiz-, Europa- und Verbraucherschutzminister Markov am 15. Juli 2015 an der Sitzung der Fachkommission für Wirtschaftspolitik (ECON) teil. Er stellte in dieser Sitzung das Arbeitsdokument seiner Initiativstellungnahme „Die lokale und regionale Dimension des Abkommens zum Handel mit Dienstleistungen (TiSA)“ vor. Das TiSA Abkommen zielt auf die weitere Liberalisierung des Handels mit Dienstleistungen und wird derzeit von der KOM und 23 Mitgliedern der Welthandelsorganisation verhandelt. Für die EU ist der Handel mit Dienstleistungen von großer Bedeutung. Auf ihn entfallen rund 68% der Arbeitskräfte in der EU. Der Handel mit Dienstleistungen machte im Jahr 2012 mehr als ein Drittel des BIP in der EU aus. Minister Markov sprach sich für das angestrebte Abkommen aus, sofern die Bedingungen stimmen. Hierzu gehöre insbesondere der Schutz der öffentlichen Dienstleistungen und der Daseinsvorsorge. Die Kommunen müssten weiterhin die Möglichkeit haben, öffentliche Dienstleistungen nach ihren jeweiligen Bedürfnissen bereitstellen und ausgestalten zu können. Öffentliche Dienste sollten daher aus dem Anwendungsbereich des Abkommens ausgeschlossen werden. Bereiche, in denen das Abkommen Anwendung finde, müssten klar definiert werden (sog. Positivlisten). Zukünftige Rekommunalisierungen müssten weiterhin möglich sein und der Datenschutz beachtet werden. Schließlich dürften durch das Abkommen bestehende Arbeits-, Umwelt-, Verbraucher- und Gesundheitsschutzstandards nicht abgesenkt werden. Weitere Punkte, die es zu beachten gelte, seien Sozialvorschriften und Aspekte einer nachhaltigen Entwicklung sowie eines fairen und gerechten Handels in Bezug auf die Entwicklungsländer. Nach der Vorstellung des Arbeitsdokuments erfolgte eine Debatte in der Fachkommission. Die Ausführungen von Minister Markov wurden von Ausschussmitgliedern unterstützt, ebenso von dem anwesenden Präsidenten des AdR Markku Markkula und der TiSA Berichterstatterin im EP, Viviane Reding. Die eigentliche Initiativstellungnahme wird Ende September auf der auswärtigen Sitzung der ECON in Gelsenkirchen erörtert und zur Annahme gestellt. Im Vorfeld seiner Teilnahme an der ECON Sitzung traf sich Minister Markov zu einem Gedankenaustausch mit den vier Brandenburger Europaabgeordneten Dr. Christian Ehler, Ska Keller, Susanne Melior und Helmut Scholz in der Landesvertretung. 13 III. Abkürzungsverzeichnis In den Monatsberichten verwendete Abkürzungen mit EU-Bezug: ACR+ AdR AMIF AStV BBK BEPS BHH BIP BNE-Eigenmittel BReg BRRD CEF CEPOL CoRAP COREPER COSME CRIM EBA EBD ECHA ECOFIN-Rat ECON EFRAG EFRE EFSA EFSF EFSI EFSM EGF EHS EIB ELER EMFF EMIR ENISA ENLETS ENVI EP ER ERA ERH ESF ESI-Fonds ESM EU EuG EuGH Vereinigung der Städte und Regionen für Recycling und nachhaltiges Ressourcenmanagement Ausschuss der Regionen Verordnung zum Fonds für Asyl, Migration und Integration Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Base Erosion and Profit Shifting Berichtigungshaushalt Bruttoinlandsprodukt Eigenmittel auf Grundlage des Bruttonationaleinkommens Bundesregierung Bank Recovery and Resolution Directive Connecting Europe Facility Europäische Polizeiakademie (Collège Europèen de Police) Community rolling action plan Comité des représentants permanents (= AStV) Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und KMU Sonderausschuss für organisierte Kriminalität, Korruption und Geldwäsche Europäische Bankenaufsicht Europäische Bewegung Deutschland e.V. Europäische Chemikalienagentur Rat für Wirtschaft und Finanzen Economic and Monetary Affairs Committee - Ausschuss für Wirtschaft und Währung European Financial Reporting Advisory Group Europäischer Fonds für regionale Entwicklung Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit Europäische Finanzstabilisierungsfazilität Europäische Fonds für strategische Investitionen Europäischer Finanzstabilisierungsmechanismus Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung Europäisches Emissionshandelssystem Europäische Investitionsbank Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums Europäischer Meeres- und Fischereifonds European Market Infrastructure Regulation EU-Agentur für Netz- und Informationssicherheit European Network of Law Enforcement Technology Services Committee on the Environment, Public Health and Food Safety Europäisches Parlament Europäischer Rat Europäische Eisenbahnagentur Europäischer Rechnungshof Europäischer Sozialfonds Europäische Struktur- und Investitionsfonds Europäischer Stabilitätsmechanismus Europäische Union Gericht der Europäischen Union Europäischer Gerichtshof 14 EURES Eurojust EUROPOL Eurostat Eurosur EU28 ETS ESMA ESS EVP EZB Frontex FuE FVO G6 GAP GD / DG GMES HH HTW Berlin IASB ICAO IFRS IKT / ICT INEA IRU ISDS ISF IWF JI-Rat KfW KMU KOM LIBE LIFE+ LNG LReg LV MdEP MFR MiFiD MS NSA NUTS OECD PNR REACH REFIT RL SEPA Europäisches Portal zur beruflichen Mobilität Agentur für die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen Europäisches Polizeiamt Europäisches Statistikamt European Border Surveillance System Europa der 28 Mitgliedstaaten Emission Trading System Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde Europäisches Statistisches System Europäische Volkspartei Europäische Zentralbank Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union Forschung und Entwicklung Europäische Nahrungsmittel- und Veterinäragentur Zusammenschluss der sechs einwohnerstärksten EU-Länder (Frankreich, Deutschland, Polen, Spanien, Italien und Großbritannien) Gemeinsame Agrarpolitik Generaldirektion Global Monitoring System for Environment and Security Haushalt Hochschule für Technik und Wissenschaft Berlin International Accounting Standards Board International Civil Aviation Organization International Financial Reporting Standards Informations- und Kommunikationstechnik Innovation and Networks Executve Agency Internet Referral Unit Investor-state dispute settlement – privates Schiedsgerichtsverfahren Fonds für Innere Sicherheit Internationaler Währungsfonds Rat für Justiz und Inneres Kreditanstalt für Wiederaufbau Kleine und mittlere Unternehmen Europäische Kommission Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres Förderprogramm zur Unterstützung von Projekten im Umwelt- und Naturschutz Liquefied Natural Gas Landesregierung Landesvertretung Mitglied des Europäischen Parlaments Mehrjähriger Finanzrahmen Vorschriften über Märkte für Finanzinstrumente Mitgliedstaaten National Security Agency Nomenclature des unités territoriales statistiques Organisation for Economic Co-operation and Development Passenger Name Record Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. Regulatory Fitness and Performance Programme Richtlinie Single Euro Payments Area 15 SESAR SRM SSM SWIFT-Abkommen SWP TFTP TiSA VO Single European Sky ATM Research Programme Single Resolution Mechanism Single Supervisory Mechanism Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication Stabilitäts- und Wirtschaftspakt Terrorist Finance Tracking Programme Trade in Services Agreement - Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen Transeuropäische Verkehrsnetze Grenzschutz-Mission zur Überwachung der Küstengewässer vor Italien Transatlantische Handels- und Innovationspartnerschaft zwischen USA und der EU Verordnung WTO World Trade Organisation TNT-T Triton TTIP 16 IV. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Vertretung des Landes Brandenburg bei der EU Die Vertretung des Landes Brandenburg ist eine eigene Dienststelle und zugleich ein Referat der Abteilung IV (Europa) des Ministeriums der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz Leitung der Europaabteilung in Potsdam: Dr. Peter Kohnert Tel.: 0049 331 866 3400 Adresse: Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz Heinrich-Mann-Allee 107 D- 14473 Potsdam Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Brüssel: Dr. Marcus Wenig - Leiter (Grundsatzfragen, Beziehungen zu den EU-Institutionen, Partnerregionen) Tel.: 0032 2 737 74 50 Christian Schärf – stellv. Leiter (Justiz, Verbraucherschutz) Tel.: 0032 2 737 74 59 Birgit Urban (Wirtschaft, Binnenmarkt, Energie) Tel:. 0032 2 737 74 63 Katharina Keßler (Finanzpolitik) Tel.: 0032 2 737 74 62 Kai Siegert (Inneres, Kommunales) Tel.: 0032 2 737 74 56 Claudia A. Lehmann (Verwaltung, Haushalt, Veranstaltungen, Praktikanten) Tel.: 0032 2 737 74 58 Birgit Folkmanis (Büroassistentin) Tel.: 0032 2 737 74 51 Peggy Navarro (Büroassistentin) Tel.: 0032 2 737 74 52 Fritz Lehmann (Hausmeister, Fahrer) Tel.: 0032 2 737 74 61 Adresse: Vertretung des Landes Brandenburg bei der EU Rue Joseph II / Jozef II straat 108 B - 1000 Brüssel Telefon: 0032 2 737 74 51 Fax: 0032 2 737 74 69 E-Mail: [email protected] Web: www.eulv.brandenburg.de 17