PDF (510 kB ) - Besondere Dienstleistungen NRW
Transcription
PDF (510 kB ) - Besondere Dienstleistungen NRW
tou risti k, frei zeit Fachgruppe ISF Immobilien, Sicherheit und Facility Bereich Geld & Wert Nr. 01/2014 Der neue Bundeslohntarifvertrag wirkt! Ab März gibt es fünf Prozent mehr Geld www.guw.verdi.de Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, im März wird die erste Lohnerhöhung des neuen Tarifvertrags wirksam. Ende 2013 hat die ver.di-Tarifkommission einen neuen Bundeslohntarifvertrag abgeschlossen, der bis Ende 2016 eine Erhöhung der Löhne um insgesamt 11,9 Prozent vorsieht. Diese Erhöhungen gelten gleichermaßen für die Beschäftigten im Geld- und Werttransport wie in der Geldbearbeitung. In den Verhandlungen konnte zudem durchgesetzt werden, dass auch die betrieblichen Angestellten in gleicher prozentualer Höhe von den Erhöhungen profitieren. Das bedeutet: Mitte April müssen alle Kolleginnen und Kollegen das höhere Entgelt auf dem Konto haben! Zwei weitere Erhöhungen werden folgen: 4 Prozent ab 1. Januar 2015 und 2,9 Prozent ab 1. Januar 2016. Streit gibt es hingegen bei der Auslegung des (neuen) § 3 Arbeitszeit der Rahmenvereinbarung. Dort heißt es: „Die regelmäßige tarifliche monatliche Arbeitszeit für Vollzeitbeschäftigte ist für 5 Tage an den Werktagen von Montag bis Samstag zu leisten und errechnet sich aus der entsprechenden Anzahl der Arbeitstage/Monat/Bundesland multipliziert x 8 Stunden pro Arbeitstag.“ Einzelne Arbeitgeber (explizit Prosegur) interpretieren diese Regelung aus Sicht von ver.di falsch. Sie behaupten, dass damit „keine Aufstockung auf Tagesbasis“ erfolgt sei. Richtig ist aber, dass seit Anfang dieses Jahres pro Tag 8 Stunden bezahlt werden müssen, und zwar auch dann, wenn die Schicht weniger als 8 Stunden dauert. Der Arbeitgeber muss die Schichtplanung entsprechend gestalten. Ist er dazu nicht in der Lage, trägt er das unternehmerische Risiko. Unzulässig ist es dementsprechend, tägliche „Unterstunden“ mit täglichen „Mehrstunden“ zu verrechnen. Wer an einem Tag eine Schichtdauer von 6 Stunden und an einem anderen Tag eine Schichtdauer von 10 Stunden hat, muss nicht 16, sondern 18 Stunden bezahlt bekommen. Wer letztlich Recht behält, müssen die Gerichte klären. Bis dahin ist es für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen wichtig, ihre Ansprüche geltend zu machen. Mit besten Grüßen Eure BTK-Mitglieder Geld & Wert Besondere Dienstleistungen Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Geltendmachung (Muster) - Nur für ver.di-Mitglieder An _____________________________ Firma - Personalabteilung - Geltendmachung des Entgelts für werktägliche/monatliche Unterstunden nach § 3 Mantel-Rahmenvereinbarung 11.11.2013 Sehr geehrte Damen und Herren, auf Grundlage der Mantelrahmenvereinbarung vom 11. November 2013 mache ich die Bezahlung und Auszahlung meiner werktäglichen bzw. monatlichen Unterstunden geltend. Die Höhe der mir nach § 3 R-MTV vom 11. November 2013 zu vergütenden Arbeitszeit bestimmt sich als Vollzeitmitarbeiter rechnerisch anhand der monatlichen Werktage innerhalb einer 5-Tage-Woche bezogen auf eine werktägliche Arbeitszeit von zumindest 8 Stunden. Ich melde hiermit folgende Ansprüche für die Monate Januar und Februar 2014 an: Monat Januar 2014 | Bezahlt wurden mir im Monat Januar 2014 insgesamt ..... Arbeitsstunden. Nach den entsprechenden Vorschriften des R-MTV vom 11. November 2013 hätten mir allerdings insgesamt ..... Arbeitsstunden bezahlt werden müssen. Hieraus ergibt sich eine noch zu vergütenden Differenz von ..... Arbeitsstunden. Die fehlenden Arbeitsstunden multipliziert mit dem mir zustehenden Stundenlohn in Höhe von ..... ergibt eine noch zu vergütende Differenzzahlung in Höhe von ..... Euro. Monat Februar 2014 | Bezahlt wurden mir im Monat Februar 2014 insgesamt ..... Arbeitsstunden. Nach den entsprechenden Vorschriften des R-MTV vom 11. November 2013 hätten mir allerdings insgesamt ..... Arbeitsstunden bezahlt werden müssen. Hieraus ergibt sich eine noch zu vergütenden Differenz von ..... Arbeitsstunden. Die fehlenden Arbeitsstunden multipliziert mit dem mir zustehenden Stundenlohn in Höhe von ..... ergibt eine noch zu vergütende Differenzzahlung in Höhe von ..... Euro. Folglich steht mir für die Monate Januar und Februar 2014 insgesamt einen Betrag in Höhe von ..... Euro brutto als Nachzahlung zu. Ich fordere Sie auf, mir den sich hieraus ergebenen NettoBetrag binnen zwei Wochen nach Eingang dieser Geltendmachung auf meinem Girokonto gutzuschreiben. Mit freundlichen Grüßen _____________________________ Unterschrift 2 ver.di Bundesverwaltung, FB 13, Paula Thiede Ufer 10, 10179 Berlin V.i.S.d.P.: Gerd Denzel, Bundesfachgruppe ISF, Eigendruck-Veröffentlichung 21.03.2014 Es gibt eine Menge Gründe, ver.di Mitglied zu sein! Solidarität und Gerechtigkeit! Schutz und Sicherheit! ver.di - das sind mehr als zwei Millionen Menschen in über 1000 Berufen, die sich organisiert haben, um einander zu unterstützen und zu helfen. Durch diese Solidarität können wir Lohnerhöhungen und bessere Arbeitsbedingungen durchsetzen. ver.di gibt Schutz und Unterstützung in vieler Hinsicht: ■ Abschluss von Tarifverträgen über Lohn und Arbeitsbedingungen ■ Rechtsberatung zu arbeitsrechtlichen Problemen ■ Rechtsberatung zu sozialrechtlichen Anliegen und ■ Vertretung vor Arbeits- und Sozialgericht ■ Unterstützung bei Streiks und Aussperrung durch Streikgeld ■ großes Angebot an Tagungen und Seminaren aus der Arbeitswelt und politischen Themen ■ Beratung und Unterstützung von Betriebsräten ■ Aufbau und Unterstützung von gewerkschaftlichen Aktivitäten im Betrieb ■ kostenloser Lohnsteuerservice ■ telefonische Mietrechtsberatung ■ Freizeitunfall-Leistungen