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S 3 Weinviertler Schne nellstraße Hollabrunn - Guntersdorf INHALTSVERZEICHNIS 1 ZIEL UND ZWECK DES DE VORHABENS ..................................... ...................................2 2 BESCHREIBUNG DES ES VORHABENS ...................................... ...................................4 3 ÜBERSICHT ÜBER ER DIE WICHTIGSTEN ANDER EREN GEPRÜFTEN LÖSUNGSMÖGLICHK HKEITEN / PROJEKTHISTORIE ............... .................................13 4 4.1 4.2 4.3 4.4 4.5 BESCHREIBUNG DER DE MÖGLICHERWEISE VOM VORH RHABEN ERHEBLICH BEEINTRÄCHTIGTEN EN UMWELT, DER MÖGLICHEN AU USWIRKUNGEN DES VORHABENS AUF F DIE UMWELT SOWIE DER MA MAßNAHMEN GEGEN NACHTEILIGE AUSW WIRKUNGEN UND DER WECHSELWIRK RKUNGEN ...............26 Beschreibung des Sied iedlungsraumes und der Umwelt ................ .................................26 Auswirkungen des Vor orhabens auf die Umwelt und den Siedlung ngsraum..................28 Maßnahmen ............... .................................................................... .................................29 Visualisierungen ......... .................................................................... .................................30 Zusammenfassende Beschreibung B der Wechselwirkungen ....... .................................34 5 5.1 5.2 5.3 ZUSAMMENFASSEND NDE BESCHREIBUNG DER MAßNAHME EN .........................35 Bauphase ................... .................................................................... .................................35 Betriebsphase............. .................................................................... .................................36 Maßnahmen zur Bewe weissicherung ............................................. .................................38 6 GRENZÜBERSCHREI EITENDE UMWELTAUSWIRKUNGEN..... .................................40 7 GESAMTBETRACHTU TUNG BE- UND ENTLASTUNGEN DE DER SCHUTZGÜTER / FACHBEREICHE ....... .................................................................... .................................41 Bauphase ................... .................................................................... .................................42 Betriebsphase............. .................................................................... .................................43 Zusammenfassende Bewertung B ................................................. .................................43 Umweltverträglichkeits itserklärung ................................................. .................................44 7.1 7.2 7.3 7.4 8 8.1 8.2 8.3 8.4 ANDERE MÖGLICHK KEITEN DER MASSENVERWERTUNG – BEURTEILUNG DER UMWELTVERTRÄGLI LICHKEIT .................................................. .................................45 Anlass ......................... .................................................................... .................................45 MassenVerbringung ................................................................... ... ................................45 Verkehrsaufkommen .................................................................. .. ...............................45 Beurteilung der Umwel eltverträglichkeit ........................................ .................................46 9 ABBILDUNGSVERZE ZEICHNIS.................................................... .................................47 10 TABELLENVERZEICH CHNIS ........................................................ .................................48 Allgemein-verständliche Zusammenfas assung Einlage 1.1 ARGE Bernard Bosch Seite 1 S 3 Weinviertler Schne nellstraße Hollabrunn - Guntersdorf 1 ZIEL UND ZWEC ECK DES VORHABENS Mit dem Fall des „Eisernen Vorha rhanges“ im Jahr 1989 und der Öffnung der Gren renzen war in der Ostregion verkehrspolitisch eine komplett veränderte ve Situation gegeben. Aufbauend auf die GSD-Studie (GSD - Die Gestaltung des Straßennetzess im Donaueuropäischen Raum unter bes esonderer Beachtung des Wirtschaftsstandortes Österreich)) des Bundesministeriums für wirtschaftliche An Angelegenheiten kam es zu einer Renaissance von Straßenzü zügen in der Ostregion, welche bereits Bestandt ndteil des BStG 1971 in der ursprünglichen Fassung waren. n. Vertiefend auf die GSD-Studie wurden im Jahr 2000 durch die Planungsgemeinschaft Ost (PGO)) Korridoruntersuchungen in der Ostregion erarbei beitet, deren Aufgabe es war, die wesentlichen Verkehrsverbindu dungen der Region räumlich und verkehrlich zu b bewerten. Es wurde hierbei neben einer Verbindung von Wie ien nach Tschechien über die Achse der besttehenden B 7 (A 5, Nord Autobahn) auch ein Korridor überr die d bestehende B 303 Weinviertler Straße nach h Tschechien T untersucht. Der B 303 wurde im Schlussberichtt der Korridoruntersuchungen Ostregion zwarr e eine Hochrangigkeit (GSD Funktionsstufe II) zugewiesen, als ls höchstrangige Verbindung wurde jedoch der A 5 Nord Autobahn Korridor vorrangig eingestuft. Eine Aufnah ahme beider Korridore in das Bundesstraßenges esetz schien vor allem aus strategischen und monetären Übe berlegungen nicht sinnvoll. Die B 303 Weinviertle rtler Straße wurde daher im Jahre 2002 im Zuge der „Verlände nderung der Bundesstraßen“ dem Land NÖ übert ertragen und war somit nicht mehr Bestandteil des hochrangigen en Straßennetzes in Österreich. Seitens des Landes Niederösterre rreich wurden in Folge zahlreiche Planungen zum um Ausbau der Weinviertler Strasse erarbeitet. Für den südlich ichen Abschnitt bis Hollabrunn, welcher bereits niveaufrei niv ist, wurden in den Jahren 2000 – 2002, d.h. vor der de „Verländerung“ der Bundesstraßen - Vorproj rojekte für einen Vollausbau erstellt, welche letztendlich in Form For eines durchgehenden Halbausbaues mit einer ei Fahrflächenbreite von 11,50 m (2+1 Ausbau) durch das as Land NÖ umgesetzt wurden. Eine Ausnahme e vom Halbausbaustandard bildet lediglich der Bereich zwisch chen Göllersdorf und Großstelzendorf. Für den gegenständlich ge betrachteten nördlichen Abschnitt von Hollabru runn bis Guntersdorf ist aufgrund der bestehend enden Ortsdurchfahrten eine Neutrassierung erforderlich, hier wurde w seitens des Landes NÖ ebenfalls an Vor or- und Einreichprojekten für einen Voll- und Halbausbau gearb rbeitet, baulich wurden jedoch noch keine Maßna nahmen umgesetzt. Für den Bestandsausbau von Guntersdor orf bis Jetzelsdorf wurde ein Vorprojekt im Vollausbau V erarbeitet. Von Jetzelsdorf bis zur Staatsgrenze ze wurde aufgrund der schlechten Ausbauqua qualität des Bestandes ein Umfahrungsprojekt für einen Halba bausbau (2+1 Verkehrsführung) erarbeitet und bere ereits umgesetzt. Im Jahre 2005 entschloss sich das d Land NÖ mit Inkrafttreten des SP-V Gese setzes als Initiator für eine Wiederaufnahme der Weinviertlerr Straße in den Anhang des Bundesstraßengeset setzes aufzutreten. Es wurde daher für die Weinviertler Straße, e, im Auftrag des Amtes der NÖ Landesregierun rung, Gruppe Raumordnung, Umwelt und Verkehr, ein Umweltbe tbericht zur strategischen Prüfung im Verkehrsberei reich erarbeitet. Die Ergebnisse der SP-V wurden en in Form der Bundesstraßengesetznovelle 200 006 umgesetzt, seit diesem Zeitpunkt fällt die B 303 wieder in Bundeskompetenz B und somit der ASFINAG zu un und wird als „S 3 Weinviertler Schnellstraße“ im Anhang 2 des Bundesstraßengesetzes Bu (BStG) geführt. Allgemein-verständliche Zusammenfas assung Einlage 1.1 ARGE Bernard Bosch Seite 2 S 3 Weinviertler Schne nellstraße Hollabrunn - Guntersdorf Im Jahr 2006 hat die ASFINAG G offiziell alle Planungen vom Land Niederöste sterreich übernommen. Den südlichen Ausbauabschnitt (ServiceGesellschaft), den bis is Hollabrunn nördlichen, nör Süd betreut gegenständlichen, als Bestandsaus usbau Abschnitt auf ufgrund die ASFINAG der SG größtenteils Neutrassierungen die ASFINAG Baumanagement B GmbH. Das Vorprojektsverfah fahren für diesen nördlichen Abschnitt wurde durchgeführt und d mit m der 38. Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie für die Erklärung eine nes Bundesstraßenplanungsgebietes im Bereich der d Gemeinden Hollabrunn, Grabern, Wullersdorf und Guntersd sdorf am 07. Februar 2011 abgeschlossen. Innerha rhalb dieses Trassenkorridors erfolgte die Ausarbeitung des vorlie rliegenden Einreichprojekts mit Umweltverträglichke keitserklärung. Das Projekt S 3 Weinviertler Schnellstraße, S Abschnitt Hollabrunn bis Gunte ntersdorf, verfolgt folgende überregionale, regionale und lokale ale verkehrliche Ziele: • Verbindung der beiden Hauptstädte Ha Wien und Prag über Jihlava unter Mitversorgung Mit der regionalen Zentren Stockerau, Hollabr brunn und Znaim • Verbesserung der Erreichb hbarkeit des NÖ Zentralraumes und der Landesh shauptstadt St. Pölten sowie der A 1 aus dem westlichen en Weinviertel • Verbesserung der Erreichb hbarkeit von Wien aus dem westlichen Weinviertel el • Verbesserung der Verkehrs hrssicherheit und der Verkehrsqualität im Abschnit nitt zwischen Hollabrunn und Guntersdorf • Entlastung der Orte zwisch chen Hollabrunn und Guntersdorf und damit Verbes besserung der Lebensqualität in den betroffenen Ortschaf haften, insb. Suttenbrunn, Schöngrabern, Grund und un Guntersdorf. Die Nutzen-Kosten-Untersuchung g aus a dem Vorprojekt 2008 zur S 3 Hollabrunn - Guntersdorf (siehe Einlage 3.3) hat im Ergebnis gezeigt, dasss die untersuchte und im Einreichprojekt weiterverf erfolgte Trassenvariante eine unter Einbeziehung der Auswirkun kungen auf Mensch, Raum und Umwelt zweckm kmäßige, wirtschaftliche und empfehlenswerte verkehrliche Lösu sung ermöglicht Allgemein-verständliche Zusammenfas assung Einlage 1.1 ARGE Bernard Bosch Seite 3 S 3 Weinviertler Schne nellstraße Hollabrunn - Guntersdorf 2 BESCHREIBUNG NG DES VORHABENS Die S 3 Weinviertler Schnellstraß traße wird als Schnellstraße konzipiert. Der 2+1-Querschnitt 2 mit sechs alternierend angeordneten Abschni hnitten von je 1.150 – 1.500 m Länge erlaubt eine e Höchstgeschwindigkeit H von 100 km/h. Am Beginn der Trasse se zwischen dem Absprung der S 3 von der bestehenden be B 303 (südlich Spaltingerweg) und ASt Hollabrunn unn Nord sowie im Bereich der ASt Wullersdorf und u unmittelbar vor der ASt Guntersdorf ist ein „1+1 Querschnit nitt“ vorgesehen. Trassenverlauf: Die Trasse beginnt bei ca. km 24,2 4,2 an der bestehenden Umfahrung Hollabrunn, südlich s des Spaltingerwegs. Mit einem gestreckten Rechtsboge gen wird die bestehende Umfahrung Hollabrunn zwischen zw Spaltingerweg und Kreisverkehr B 40 x B 303 begradi digt, der Bestand rekultiviert. Nach dem Rechtsb sbogen beginnt die S 3 über Gelände zu steigen. Der bestehen hende Kreisverkehr B 40 x B 303 wird ggü. dem derzeitigen Niveau um rd. 1,50 m abgesenkt und zur Anschlu lussstelle (ASt) Hollabrunn Nord ausgebaut, die Rampen R werden als „Raute“ ausgeführt. Das Betriebsgebiet Ho ollabrunn wird über die ASt Hollabrunn Nord dire irekt an die S 3 angebunden. Ein Fuß- und Radweg wird südlich ch der ASt Hollabrunn Nord unter der S 3 und den n Rampen R 301 bzw. R 304 durchgeführt. In einem Linksbogen en mit anschließender gestreckter Linienführung führt fü die S 3 in nordöstlicher Richtung weiter, um zwischen Schöngrabern S und Hetzmannsdorf in einem neuerlichen n Linksbogen in nördliche Richtung einzuschwen enken. Dabei werden der Suttenbrunner Graben, G die L 1071, der Schöngrabernbach, der Krumpfber erggraben, die Nexenhofer Straße und der Windp ndpassinger Graben gequert. Zwischen Suttenbrunner Graben n und u L 1071 befindet sich eine Grünbrücke. Ab Höhe Nexenhof führt die Trasse in einem Rechtsbogen in Richtung R Nordwestbahn (Bahnlinie nach Retz), um diese in einem möglichst stumpfen Winkel zu überführen. Unmittelbar U vor der Bahnquerung wird noch derr Grunder G Bach gequert. Auf Höhe Wullersdorf, östlich der Nor ordwestbahn befindet sich die gleichnamige Ansc nschlussstelle. Die L 35 wird angehoben und in Richtung Norde den verlegt, die bestehende Eisenbahnkreuzung g wird w durch eine niveaufreie Überführung der L 35 über die Nordwestbahn No ersetzt. Die Anschlussstelle wird als al „Raute“ mit Kreisverkehr über der S 3 ausgeführt. Ab Wulle ullersdorf führt die S 3 in einem Linksbogen mitit anschließender a gestreckter Linienführung entlang der Nordwes estbahn zwischen Grund und Kalladorf hindurch in Richtung Nordwesten, um nach einem Rechts- und darauffolg olgendem Linksbogen nördlich von Guntersdorf in die B 303 zu münden. Auf Höhe Guntersdorf werden der klein eine Gmoosbach und die L 1066 gequert. Die Einm mündung in die B 303 erfolgt über einen Kreisverkehr. Die vom m Land NÖ geplante Spange B 30 Guntersdorff soll s an diesen Kreisverkehr anschließen. Nachfolgende Abbildung stellt den n Verlauf V der geplanten S 3 dar. Allgemein-verständliche Zusammenfas assung Einlage 1.1 ARGE Bernard Bosch Seite 4 S 3 Weinviertler Schne nellstraße Hollabrunn - Guntersdorf Abbildung 1: Streckengrafik S 3 Hollabrunn H bis Guntersdorf Allgemein-verständliche Zusammenfas assung Einlage 1.1 ARGE Bernard Bosch Seite 5 S 3 Weinviertler Schne nellstraße Hollabrunn - Guntersdorf Kunstbauten: Im Zuge der S 3 werden im ggst. Abschnitt Ab folgende Objekte errichtet: Tabelle 1: Objektsnummer 1 2 Übersicht Kunstbau auten Kreuzungspunkt Bezeichnung A Abmessungen 1 2 S3.Ü4 km 24.565,300 Spaltingerweg LH = mind. d. 4,70m, 4 LW = 11,25m S3.25a km 25.385,590 Geh- und Radwegunterführung LH= mind.. 4,20m, 4 LW= 7,00m S3.25b km 25.444,050 ASt Hollabrunn Nord LH= mind.. 4,70m, 4 LW= 46,80m S3.25c km 25.532,100 ASt Hollabrunn Nord LH= mind.. 4,70m, 4 LW= 46,80m S3.26a km 25.678,745 Suttenbrunner Graben LH= mind.. 4,70m, 4 LW= 12,00m S3.26b R303 km 140,06 bis R303 km 221,86 Stützmauer Länge= 86,0 6,00m, Höhe= i.M. 5,65m S3.Ü6 km 26.697,274 Grünbrücke + Wirtschaftsweg LH= mind.. 4,70m, 4 LW= 16,95m S3.Ü7 km 27.467,200 L 1071 LH= mind.. 4,70m, 4 LW= 16,95m S3.27 km 27.634,150 Schöngrabernbach LH= mind.. 2,50m, 2 LW= 15,00m S3.28 km 28.281,000 Krumpfberggraben LH= mind.. 4,30m, 4 LW= 32,00m S3.Ü9 km 29.430,550 Nexenhofer Straße LH= mind.. 4,70m, 4 LW= 16,95m S3.29 km 29.550,130 Windpassinger Graben LH= mind.. 2,50m, 2 LW= 15,00m S3.30 km 30.386,500 Grunder Bach LH= mind.. 4,70m, 4 LW= 70,00m S3.31 km 30.714,100 ÖBB LH= mind.. 7,10m, 7 LW= 37,85m S3.Ü10a km 31.152,470 ASt Wullersdorf LH= mind.. 4,70m, 4 LW= 22,50m S3.Ü10b km 31.212,480 ASt Wullersdorf LH= mind.. 4,70m, 4 LW= 22,50m S3.32 km 33.637,850 Kleiner Gmoosbach LH= mind.. 2,00m, 2 LW= 10,00m S3.Ü11 km 33.824,900 L 1066 LH= mind.. 4,70m, 4 LW= 16,95m ÖBB LH= mind.. 7,10m, 7 LW= 32,50m L35.1 km 0.465,180 LH = Lichte Höhe LW = Lichte Weite Kunstbauten außerhalb der S 3: ufrechterhaltung des Wirtschaftswegenetzes zweii kkleine Brückenbauwerke im Außerhalb der S 3 werden zur Aufr Zuge von Wirtschaftswegeüberfüh ührungen über den Krumpfberggraben (Wirtschaf aftsweg 1: ca. km 28,3, LW 7,0 m,) und den Kleinen Gmoosbac ach (Wirtschaftsweg 2: ca. km 33,5, LW 6,50 m) errichtet. er Ausstattung der Trasse Die S 3 Weinviertler Schnellstraße e wird auf dem überwiegenden Teil der neu gepla lanten Trasse, zwischen ASt Hollabrunn Nord und ASt Gunte ntersdorf, ausgenommen der Bereich ASt Wull ullersdorf, mit zwei baulich getrennten Richtungsfahrbahnen n als a „2+1 Querschnitt“ ausgeführt. Insgesamt werden w sechs alternierend angeordnete 2+1 Abschnitte vorg orgesehen, d.h. auf einen zweistreifigen Absch chnitt folgt ein einstreifiger Abschnitt. Die Abschnittslänge betr eträgt ca. 1.150 – 1.500m. Nach Anschlussstellen n folgt stets ein Abschnitt mit zwei Fahrstreifen („Fahrstreifena naddition“). Die einzelnen Abschnitte sowie die d dazwischen liegenden Wechselbereiche werden gem. RVS RV 03.03.33 ausgeführt. Ein „1+1 Querschnitt“ ist is zwischen dem Absprung Allgemein-verständliche Zusammenfas assung Einlage 1.1 ARGE Bernard Bosch Seite 6 S 3 Weinviertler Schne nellstraße Hollabrunn - Guntersdorf der S 3 von der bestehenden B 303 30 (südlich Spaltingerweg) und ASt Hollabrunn n Nord N sowie im Bereich der ASt Wullersdorf und unmittelbar vor vo der ASt Guntersdorf vorgesehen. Die bauliche he Mitteltrennung beginnt bei der ASt Hollabrunn Nord und wird d zum z Baulosende geführt. Lärmschutzmaßnahmen Zur Reduktion von Lärmimmissione nen sind aktive und passive Lärmschutzmaßnahme men vorgesehen. Die aktiven Schallschutzmaßnahm hmen (Lärmschutzwände, Lärm- und Sichtschutzd tzdämme) haben in Summe eine Gesamtschirmfläche von ca. a. 13.795 m². Sie werden in den Bereichen ASt Hollabrunn H Nord, Nexenhof, Kalladorf und Guntersdorf vorgeseh ehen. Als passive Lärmschutzmaßnahme men werden für den näheren Untersuchungsraum um Schalldämmlüfter für die betroffenen Wohnräume eines Woh ohnobjekts und der betroffenen Fassade in Sutten enbrunn Südwest angeboten. Für den weiteren Untersuchungsra raum werden Schalldämmlüfter für die Wohnräume me von drei Wohnobjekten in Wulldersdorf angeboten. Entwässerung ührenden Wässer über Mulden bzw. den Bordstein einrand gesammelt und über Grundsätzlich werden die abzuführ ein Kanalisationssystem oder direk ekt über die Mulden (Dichtmulden) zu den Trassent entiefpunkten geleitet. An den Trassentiefpunkten werden die Wässer W in Absetzbecken (erste Reinigungss sstufe) gesammelt und im Sommerbetriebsfall (01. April – 30. 3 September) über Bodenfilterbecken (zweite ite Reinigungsstufe) in den nächstgelegenen Vorfluter eingelei leitet. Im Winterbetriebsfall (01. Oktober – 31. Mar arz) werden die nördlich der ASt Hollabrunn Nord anfallenden n Straßenabwässer über eine Druckleitung bzw zw. im freien Gefälle in das jeweils nächste Absetzbecken und nd schließlich zum Winterwasserbecken transporti rtiert, von wo aus sie in den Gmoosbach auf Höhe Schöngraber bern bzw. Froschmühle eingeleitet werden. Die im Bereich B der ASt Hollabrunn Nord anfallenden Wässer werden en im Absetzbecken 1 (erste Reinigungsstufe)) gesammelt und über das Filterbecken 1 (zweite Reinigung ngsstufe) in den Göllersbach eingeleitet. Zurr Fassung unkontaminierter Oberflächenwässer werden entlan ang der Trasse Retentionsbecken angeordnet. Die D Ableitung erfolgt in den nächstgelegenen Vorfluter. Dadu durch können Niederschlagsspitzen abgedeckt ckt und Beeinträchtigungen benachbarter Schutzguter verringer gert werden. Verkehrliche Auswirkungen des s Vorhabens V Im Zuge der Planungen zum ggst. t. Projekt P wurden folgende Planfälle untersucht: • Bestand 2010 – Analysepla planfall im DTVw • Planfall P0 2025 – Referen enzplanfall 2025 im DTVw – kein Ausbau S 3 • Planfall S 3 ohne Spange gen 2025 (Planfall M2 2025) im DTVw – Ausbau au zwischen Hollabrunn und Guntersdorf; ASt Hollabrun runn Nord niveaufrei; Spangen des Landes NÖ (B 30 Guntersdorf und L 35 Wullersdorf) nicht berücksic sichtigt • Planfall S 3 mit Spange B 30 3 Guntersdorf und mit L 35 Spange Wullersdorf rf 2025 (Planfall M1 2025) im DTVw – Ausbau zwischen n Hollabrunn und Guntersdorf; ASt Hollabrunn No ord niveaufrei; Spangen des Landes NÖ (B 30 Guntersd rsdorf und L 35 Wullersdorf) berücksichtigt. Allgemein-verständliche Zusammenfas assung Einlage 1.1 ARGE Bernard Bosch Seite 7 S 3 Weinviertler Schne nellstraße Hollabrunn - Guntersdorf Die nachfolgende Tabelle sowie ie die Abbildungen stellen die Verkehrsprognose sen der einzelnen Planfälle zusammenfassend dar. Allgemein-verständliche Zusammenfas assung Einlage 1.1 ARGE Bernard Bosch Seite 8 S 3 Weinviertler Schnellstraße Hollabrunn - Guntersdorf Tabelle 2: Ergebnisse Verkehrsuntersuchung für die ie b betrachteten Planfälle Verkehrsbelastungen DTVw [Kfz/24h] Abschnitt Bestand nd 2010 S3 südlich ASt Hollabrunn Süd 15.90 .900 B 303 bzw. S 3 B 303 südlich ASt Hollabrunn Mitte 13.10 .100 bzw. S 3 ASt Hollabrunn Süd S 3 ASt Hollabrunn Mitte B 303 bzw. S 3 9.20 200 ASt Hollabrunn Mitte ASt Hollabrunn Nord B 303 bzw. S 3 15.20 .200 nördlich ASt Hollabrunn Nord S 3 ASt Wullersdorf ASt Guntersdorf B 303 nördlich ASt Guntersdorf nördlich ASt Hollabrunn Nord südlich Schöngrabern 14.80 .800 nördlich Schöngrabern 9.90 900 zwischen Grund und Grund9.60 600 Bahnhofssiedlung B 40 östlich Hollabrunn 5.20 200 B2 westlich Schöngrabern 3.90 900 B 30 nördlich Guntersdorf 3.20 200 Orangene Zeilen: geplante Abschnitte des gegenständliche hen Projektes S 3 Referenzplanfall 2025 21.600 Maßnahmenp nplanfall 2025 mit Spangen ohne Spangen 23.100 23.000 16.700 16.900 15.500 17.400 17.400 20.300 19.100 17.500 18.600 16.700 19.300 15.500 15.500 15.100 7.100 5.900 500 900 14.800 8.400 7.200 1.700 2.200 5.700 6.100 6.100 5.200 5.800 6.000 3.900 4.200 4.300 15.300 Allgemein-verständliche Zusammenfassung Einlage 1.1 ARGE Bernard Bosch Seite 9 S 3 Weinviertler Schne nellstraße Hollabrunn - Guntersdorf Im Rahmen der Verkehrsuntersuch chung wird für den Prognose-Planfall 2025 auf der geplanten S 3 Hollabrunn – Guntersdorf ein Verkehr von ca. a. 16.700 – 17.500 bzw. 18.600 – 19.100 Fahrzeu eugen pro Tag (DTVW; ohne bzw. mit Realisierung der Spangen en Guntersdorf und Wullersdorf) prognostiziert. Die ie parallel verlaufende B 303 wird zwischen Hollabrunn und Guntersdorf G gleichzeitig um ca. 14.000 bzw. 16.000 16 Fahrzeuge pro Tag entlastet. Die berechneten verkehrlichen Indikatoren In zeigen die Wirkungen der untersuc uchten Maßnahmenplanfälle bezüglich Verkehrsleistung, Reisez ezeit und Verkehrssicherheit im Untersuchungsge gebiet. Bei der werktäglichen Verkehrsleistung (Kfz-km) ergibtt ssich in den Maßnahmenplanfällen eine Entlas astung des untergeordneten Straßennetzes von ca. –22 % im M Maßnahmenplanfall ohne Spangen und ca. –25 % im Maßnahmenplanfall mit den Spangen Guntersdorf und Wullersdorf. W Insgesamt können die geplante S 3 Weinviertler Schnellstraße Hollabrunn – Guntersdorf sowie die d zugehörigen Anbindungen als ausreichend nd leistungsfähig betrachtet werden. Verkehrssicherheit Bei der Verkehrssicherheit (Unfälle lle mit Personenschaden pro Jahr) ist eine Abnahm hme der Unfälle um ca. -17% (-26 UPS) im Planfall ohne Spang ngen bzw. -20% (-31 UPS) im Planfall mit Spang angen in der Prognose 2025 feststellbar. Bauphasen Das Bauvorhaben S 3 Abschnitt Hollabrunn Ho – Guntersdorf besteht aus einem durch chgehenden Baulos, bei dem die Fertigstellung in zwei Etappen n erfolgt: e • Fertigstellung 1: S 3 km 24,2+2 +21,03 – ASt Hollabrunn Nord • Fertigstellung 2: ASt Hollabrunn unn Nord – S 3 km 35,1+32,62 Das Baulos wird in drei Bauphase asen geteilt, die sich durch räumliche und/oder arbeitstechnische a Teilungen ergeben. Zeitliche Übergriffe zwisch schen den einzelnen Bauphasen sind möglich. In Bauphase 1 werden Vorarbeite eiten wie die Baustelleneinrichtung, die Baustelle llenerschließung, aber auch ökologische Bauvorbereitungsmaß ßnahmen sowie die archäologische Erkundung durchgeführt. du In Bauphase 2 ist der eigentliche Baubeginn vorg rgesehen. In dieser werden die Entwässerungsan anlagen sowie die Objekte / Kunstbauten im Zuge der S 3 und der Wirtschaftswege errichtet. In Bauphase e 3 werden der Erdbau, der Oberbau, die Straßendecke, die ie Straßenausrüstung und der Lärmschutz sowie wie Vorlastschüttungen bzw. Überlastschüttungen, Einbautenver verlegungen (CN.as, Druckleitung), Landschaftspfle flegerische Maßnahmen, die Landschaftsgestaltung und Rekultiv ltivierungen durchgeführt. Allgemein-verständliche Zusammenfas assung Einlage 1.1 ARGE Bernard Bosch Seite 10 S 3 Weinviertler Schne nellstraße Hollabrunn - Guntersdorf Tabelle 3: Jahr Zeitlicher Verlauf der de Bauphasen Baujahr 1 Baujahr 2 Baujahr 3 Bauja ujahr 4 Baujahr 5 Phase 1 Phase 2 Phase 3 Die Bauphase 1 ist mit einem Zeit eitraum von 21 Monaten vorgesehen, die Bauphas ase 2, in der der eigentliche Baubeginn vorgesehen ist, mit 22 2 Monaten und die Bauphase 3 mit 33 Monaten. en. Die Gesamtdauer beträgt unter Berücksichtigung der zeitliche chen Übergriffe 54 Monate. Die Erschließung der Linienbaustelle erfolgt über das bestehende Straßennetz. Massenbilanz / Materialbewirtsch chaftungskonzept Für das Bauvorhaben wurde eine e Massenbilanz M mit dem Ziel eines Massenausgleic leichs erstellt. Dadurch sollen externe Transporte durch die Anr nrainergemeinden minimiert, Ressourcen geschon hont und eine wirtschaftliche Projektabwicklung gewährleistet werden. we Somit ergibt sich, dass grundsätzlich rund d • 1.120.000 m³ Material antra transportiert wird, • 200.000 m³ verwertbares Material M anfällt, das direkt am Baufeld für Straßen enbau verwendet wird, • 400.000 m³ Überschussma aterial anfällt, welches nicht für den Straßenbau geeignet g ist. Die Verfuhr im Baufeld beträgt unte nter Berücksichtigung des Massenausgleichs rund d 600.000 m³ wobei das o.g. Überschussmaterial im Bereich h des Baufeldes für Geländemodellierungen n herangezogen wird. Die Geländemodellierungen tragen zur zu Neugestaltung der Landschaft bei und min indern die Verlärmung des Freiraums. Die Geländemodellierungen tragen en zur Neugestaltung der Landschaft bei und mi mindern die Verlärmung des Freiraums. Sie werden auf Höhe der de ASt Wullersdorf in zwei Bereichen südlich bzw zw. nördlich der L 35, jeweils zwischen der S 3 und der Bahnlinie nie nach Retz vorgesehen. Energiekonzept Gemäß § 6 Abs. 1 Z 1 lit e UVP-G G 2000 hat das Klima- und Energiekonzept Angab aben zu folgenden Bereichen zu enthalten: • Energiebedarf, aufgeschlüss üsselt nach Anlagen, Maschinen und Geräten sowie wie nach Energieträgern • verfügbare energetische Kennzahlen Ke (Leistung der in eingesetzten Maschine inen und Geräte) gemäß vorhandener Unterlagen • Darstellung der Energieflüss sse • Darstellung der vom Vorhab aben ausgehenden klimarelevanten Treibhausgase se und Maßnahmen zu deren Reduktion im Sinne des d Klimaschutzes • Darstellung von Maßnahme en zur Steigerung der Energieeffizienz • Bestätigung eines befugten n Ziviltechnikers oder technischen Büros, dass die ie im Klima- und Energiekonzept enthaltenen en Maßnahmen dem Stand der Technik entspreche chen Allgemein-verständliche Zusammenfas assung Einlage 1.1 ARGE Bernard Bosch Seite 11 S 3 Weinviertler Schne nellstraße Hollabrunn - Guntersdorf Betriebsphase Da beim Betrieb der S 3 lediglich hp punktueller Energiebedarf für Infrastrukturanlage gen und -pflege besteht (z.B. Böschungsmahd, Beckenreinigung ng), ist gemäß Leitfaden die Erstellung eines Klima ima- und Energiekonzepts für die Betriebsphase nicht erforderli erlich. Die Darstellung der voraussichtlichen Tre reibhausgasemissionen des induzierten Verkehrs in der Betrieb ebsphase erfolgt im Fachgutachten „Luftschadstoff offe und Klima“ (Einlagenzahl 9.1 der UVE, Kapitel 7.2.2.1). Bauphase Die durch den Baustellenbetrieb hervorgerufene h Produktion klimarelevanter Treib ibhausgase ist in Bezug auf einen klimatologischen Beurteilun ungshorizont (30-jährige Perioden) vernachlässig sigbar klein und somit nicht geeignet relevanten Einfluss auf uf das Klima im Sinne der übergeordneten Klimaziele Kl zu nehmen. Die Umsetzung der Maßnahmen zur ur Reduktion der vom Vorhaben ausgehenden n Treibhausgase sowie der Maßnahmen zur Steigerung derr Energieeffizienz E leisten einen weiteren Beitrag ag zur Verringerung solcher Emissionen. Geologie und Geotechnik Die Baugrundverhältnisse wurden n mittels m geologischen Kartierungen und Baugrund nderkundungen erhoben, die daraus resultierenden geotechnis nischen Risiken ermittelt und in der technische chen Planung des Projekts berücksichtigt. Die Untergrundverhältnisse im Projektgebiet Pr werden von quartären Lößablageru erungen und tertiären, meist schluffig bis sandigen Sedimenten en geprägt. Lediglich im Süden des Untersuchungs gsraumes treten mehr kiesig dominierte Abfolgen auf. Entlang g der d rezenten Gerinne gelangten feinkörnige Sch chwemmsedimente mit meist ungünstigen geotechnischen Eigen enschaften zur Ablagerung. Allgemein-verständliche Zusammenfas assung Einlage 1.1 ARGE Bernard Bosch Seite 12 S 3 Weinviertler Schne nellstraße Hollabrunn - Guntersdorf 3 ÜBERSICHT ÜB BER DIE WICHTIGSTEN ANDE DEREN GEPRÜFTEN LÖSUNGSMÖGLICHKEITEN LÖ / PROJEKTHISTO TORIE GSD-Studie Mit dem Fall des „Eisernen Vorha rhanges“ im Jahr 1989 und der Öffnung der Gren renzen war in der Ostregion verkehrspolitisch eine komplett veränderte ve Situation gegeben. Aufbauend auf die GSD-Studie (GSD – Die Gestaltung des Straßennetzess im Donaueuropäischen Raum unter bes esonderer Beachtung des Wirtschaftsstandortes Österreich)) des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten An kam es zu einer Neuregelung von Stra traßenzügen in der Ostregion, welche bereits b Bestandteil des Bundesstraßengesetzes 1971 in der de ursprünglichen Fassung waren. Generalverkehrsplan Österreich h 2002 (GVP-Ö 2002) Die S 3 Weinviertler Schnellstraße ße ist nicht im Investitionsprogramm des GVP-Ö Ö 2002 enthalten, die GSDStudie (vgl. Kap. 1) floss jedoch in die d Erstellung des GVP-Ö ein. Strategische Prüfung Verkehr (SP-V) (SP 2006 Im Rahmen der Strategischen Umw mweltprüfung (SUP) wurden sechs Alternativen (Pla Planfälle) untersucht: • Alternative keine zusätzlich lichen Maßnahmen im Straßennetz (MIV) und im Öffentlichen Verkehrsnetz (OV) (Planfall 1: MIV 0 / ÖV 0 2020) • Alternative keine Maßnahm hme im MIV, jedoch im ÖV (Planfall 2: MIV 0 / ÖV V Ausbau A 2020) • Alternative fertig gestellte te Ausbauvorhaben im Süden (2+1 streifiger Ausb usbau) und im Nordabschnitt (Umfahrung Jetzelsdorf) sowie so keine weiteren Ausbaumaßnahmen im MIV IV und keine Maßnahmen im ÖV (Planfall 3: MIV 2+1 Süd Sü + lokale Umfahrungen Nord / ÖV 0 2020) • Alternative fertig gestellte te Ausbauvorhaben im Süden (2+1 streifiger Ausb usbau) und im Nordabschnitt (Umfahrung Jetzelsdorf) sowie so keine weiteren Ausbaumaßnahmen im MIV und Maßnahmen im ÖV (Planfall 4: MIV 2+1 Süd + lokale Umfahrungen Nord / ÖV Ausbau 2020) • Alternative fertig gestellte te B 303 Weinviertler Straße mit durchgehendem m vierstreifigen Ausbau und keine Maßnahmen im ÖV V (Planfall ( 5: MIV Schnellstraße / ÖV 0 2020) • Alternative fertig gestellte te B 303 Weinviertler Straße mit durchgehendem m vierstreifigen Ausbau und Maßnahmen im ÖV (Planfa nfall 6: MIV Schnellstraße / ÖV Ausbau 2020). Es erging eine Empfehlung für die Schnellstraßenausbaualternative kombiniertt mit m ÖV–Ausbau (Planfall 6: MIV Schnellstraße / ÖV Ausba bau 2020). Die mit der Vorbereitung und Erstellung Ers des Vorprojektes weiterverfolgte S 3 Weinviertler Sch chnellstraße konkretisiert diese Schnellstraßenaus usbaualternative. Allgemein-verständliche Zusammenfas assung Einlage 1.1 ARGE Bernard Bosch Seite 13 S 3 Weinviertler Schne nellstraße Hollabrunn - Guntersdorf Bundesstraßengesetz Mit Bundesgesetzblatt (BGBl) I Nr. r. 58/2006 vom 09.05.2006 wurde die „S 3 Weinvie viertler Schnellstraße“ mit der Streckenbeschreibung „Knoten Sto tockerau/West (A22, S 5) – Hollabrunn – Staatsgre grenze bei Kleinhaugsdorf“ in das Verzeichnis 2 des Bundesstraß raßengesetzes (BStG) aufgenommen und damit per pe Gesetz zur Bundesstraße erklärt. Im Juni 2006 hat die ASFIN INAG die weiteren Planungen zur S 3 übernommen en. Vorprojekt 2008 Im Anschluss an eine vorgelager erte Risikopotenzialanalyse (s.u.) begannen im m Juli 2007 im Auftrag der ASFiNAG die Planungen zur Realis alisierung des Vorprojektes für die Weinviertler Sch chnellstraße. Das Vorprojekt wurde im Juni 2008 fertig gestellt ellt und im Juli 2008 beim Bundesministerium für fü Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) eingereicht. ht. Die öffentliche Auflage fand vom 13. Juli bis 24. August 2009 in den Standortgemeinden statt. Die Ver erordnung zur Erklärung eines Bundesstraßenpl planungsgebietes gem. §14 BStG wurde am 07. Februar 2011 1 erlassen e (BGBl II Nr. 38/2011). Risikopotenzialanalyse Zur Vorbereitung des Vorproj rojektes (s.o.) wurden im Auftrag der A ASFiNAG unterschiedliche Variantenvorschläge aus den vorhergehenden v Planungen im Rahmen ein iner Risikopotenzialanalyse miteinander verglichen, bewertett und u Empfehlungen zur Auswahl von Hauptvaria rianten gegeben. Es wurden folgende Varianten untersucht • Variante Ost 1 • Variante Ost 2 • Variante West 1 • Variante West 2 • Variante West-Ost 1 • Variante West-Ost 2 In Abbildung 2 sind die zu untersuc uchenden Varianten dargestellt. Allgemein-verständliche Zusammenfas assung Einlage 1.1 ARGE Bernard Bosch Seite 14 S 3 Weinviertler Schne nellstraße Hollabrunn - Guntersdorf isikopotenzialanalyse Vorbereitung des Vorprojekts Abbildung 2: Übersichtsplan Risik Allgemein-verständliche Zusammenfas assung Einlage 1.1 ARGE Bernard Bosch Seite 15 S 3 Weinviertler Schne nellstraße Hollabrunn - Guntersdorf Im Ergebnis sollen die Varianten Ost O 2, West 1 und West-Ost 1 wegen möglicher er erhöhter Konfliktpotenziale für weitere Untersuchungen ausges eschieden werden. Für die weitere Bearbeitung werden we für das Vorprojekt die Varianten Ost 1 sowie die Variant nten West 2 und West-Ost 2 zur Entscheidungsf sfindung herangezogen. Die ASFiNAG beginnt das Vorprojektt im Juli 2007 mit diesen Hauptvarianten, die im Vor orprojekt wie folgt heißen: • Variante Ost (Variante Ost 1) • Variante Mitte (Variante West-O Ost 2) • Variante West (Variante Westt 2) 2 Die Varianten sind in Abbildung 3 dargestellt. d Allgemein-verständliche Zusammenfas assung Einlage 1.1 ARGE Bernard Bosch Seite 16 S 3 Weinviertler Schne nellstraße Hollabrunn - Guntersdorf Variante West Variante Mitte Variante Ost Abbildung 3: Lage der Varianten en West, Mitte und Ost im Planungsraum Allgemein-verständliche Zusammenfas assung Einlage 1.1 ARGE Bernard Bosch Seite 17 S 3 Weinviertler Schne nellstraße Hollabrunn - Guntersdorf Prüfung Untervarianten Im Zuge des Dialogs mit den Projektbeteiligten Pro wurden im Nachgang zur Festl stlegung der Hauptvarianten Überlegungen zu Untervarianten angestellt, an die fachplanerisch geprüft wurden. Ess handelt h sich um die: • Untervariante Suttenbrunn (Zie iel: Vermeidung von pot. Trennwirkungen zwischen en Suttenbrunn und der Suttenbrunner Kellergasse; Ver ergrößerung des Abstandes zum Siedlungsgebiet et Suttenbrunn) • Spange Schöngrabern (Ziel: Umleitung Um der Durchgangsverkehre von der B 2 um die Ortslage Schöngrabern) • Anschlussstelle Grund Die Untervariante Suttenbrunn und nd die Anschlussstelle Grund hielten der Prüfung nicht ni stand und wurden nicht weiter verfolgt. Die Spange Schöng ngrabern ist kein Projektbestandteil der S 3 Hollabr brunn – Guntersdorf ist. Eine Realisierung durch das Land Niede derösterreich ist derzeit nicht geplant. Trassenoptimierungen der Haup uptvarianten (Ost, Mitte, West) und Möglichke keiten der Fortsetzung der S 3 in nördliche Richtung Die Hauptvarianten wurden durch du geeignete Vermeidungsmaßnahmen (Errichtung (E Grünkorridore, Aufrechterhaltung des landwirtscha haftlichen Wegenetzes, Anpassung der Brückenhöh höhen) sukzessive optimiert. Im Zuge des Vorprojektes 2008 wurden wu zu den zur Vorbereitung des Vorprojekts angestellten an Untersuchungen der nördlichen Weiterführung zusätzliche zus Weiterführungsmöglichkeiten angeste tellt, welche eine nördliche Weiterführung aller drei untersuche hen NKU-Varianten (Variante West, Variante Mitte, te, Variante Ost) ermöglichen (siehe Abbildung 4). Allgemein-verständliche Zusammenfas assung Einlage 1.1 ARGE Bernard Bosch Seite 18 S 3 Weinviertler Schnellstraße Hollabrunn - Guntersdorf Abbildung 4: Varianten zur Fortsetzung der S 3 Ri Richtung Norden bis Staatsgrenze bei Kleinhaugsdorf Allgemein-verständliche Zusammenfassung Einlage 1.1 ARGE Bernard Bosch Seite 19 S 3 Weinviertler Schne nellstraße Hollabrunn - Guntersdorf Nutzen-Kosten-Untersuchung Das Ergebnis der Vorprojektsphas ase wurde in einer Nutzen-Kosten-Untersuchung g (NKU) ( ermittelt. Diese zeigt eine eindeutige Variantenpräferenz nz für die Variante Ost. UVP-Vorverfahren Mit Schreiben vom 09.07.2008 hat at die ASFiNAG beim BMVIT die Durchführung des es Vorverfahrens gemäß § 4 UVP-G 2000 für das Bundesstraße ßenbauvorhaben S 3 Weinviertler Schnellstraße,, A Abschnitt Hollabrunn Süd – Guntersdorf beantragt und dazu ein ei UVE-Konzept zur Beurteilung vorgelegt. Dass BMVIT B hat im Rahmen des UVP-Vorverfahrens zur Unterstütz tützung der Abgabe einer allfälligen Stellungnah ahme für die mitwirkenden Behörden am 13.08.2008 eine Info formationsveranstaltung abgehalten. Am 22.09.20 2008 und 10.11.2008 wurden unter Leitung des BMVIT zud udem Besprechungen unter Beiziehung derr Fachbeitragsersteller der Projektwerberin sowie der von der de Behörde für das Verfahren in Aussicht genommenen gen amtlichen und nichtamtlichen Sachverständigen abgehalten. a Das UVP-Vorverfahren wurde mit der Stellungnahme des BMVIT gemäß § 4 Abs. 2 UVP-G 2000 vom 13.01.2009 abgeschlossen. Einreichprojekt 2012 Im Einreichprojekt wurde die Empfe pfehlungsvariante Ost aus dem Vorprojekt weiterve rverfolgt und technisch weiter optimiert. Die Trassierung wurde insbesondere in in folgenden Punkten weiterentwicke kelt: • Optimierungen der Nivea eaulage der S 3 aufgrund der Erfordernisse für f das landwirtschaftliche Wegenetz und der Wildque uerungen • Absenkung der Trasse bei ei der Hollabrunner Kellergasse • Neue Ausgestaltung der Anschlussstellen An Hollabrunn Nord und Guntersdorf orf • Trassenabrückung Richtun ung Osten auf Höhe Schöngrabern • Neue Ausgestaltung der Kreuzungsbereiche Kr entlang der Verbindungsspang nge zur B 30. Neben diesen Anpassungen wurd rde eine Optimierung (Brückenführung ggü. aufw ufwändiger Unterführung) im Bereich der Querung der ÖBB-Nord ordwestbahn bei Wullersdorf durchgeführt. Im Jahr 2010 führt die Evaluieru erung sämtlicher Neu- und Bestandsprojekte der de ASFiNAG zu folgenden Projektmodifikationen: • Die S 3 wird bedarfsgerec echt mit einem Querschnitt 2+1 mit Betonleitwand nd als Trennung der beiden Richtungsfahrbahnen und nd wechselweisen Überholmöglichkeiten (analog log zum Sicherheitsausbau zwischen Stockerau und d Hollabrunn Süd) ausgebaut. Der Querschnitt itt (QS) 2+1 wird dabei als Endquerschnitt ohne vorbereitende v Maßnahmen für einen Vollausbau Vo (Grundeinlöse, Entwässerungsbecken, usw.) usw errichtet. Ein Vollausbau zu einem späteren ren Zeitpunkt soll aber auch nicht verunmöglicht werden en. • Die Ausbaugeschwindigkei keit für den QS 2+1 beträgt gemäß RVS 100 km/h. Allgemein-verständliche Zusammenfas assung Einlage 1.1 ARGE Bernard Bosch Seite 20 S 3 Weinviertler Schne nellstraße Hollabrunn - Guntersdorf • Die bestehende Umfahru hrung Hollabrunn wird zwischen der ASt Hollabrunn Ho Süd und dem Trassenbeginn des Absch chnitts Hollabrunn - Guntersdorf mit einem QS 1+1 1+ aufgrund ausreichender Leistungsfähigkeit vom Land Lan NÖ unverändert übernommen. Die Trassieru erung für das Einreichprojekt verkürzt sich damit auf den d Abschnitt zwischen dem Absprung von der bestehenden Umfahrung Hollabrunn im Bereich der er Anschlussstelle Hollabrunn-Nord und der Ansc schlussstelle Guntersdorf mit einer Länge von ca. 10,9 ,9 km. Nach Verkehrsfreigabe ist die S 3 von n Stockerau S bis Guntersdorf durchgängig mautpflichtig. Auf der Basis dieser neuen Rahme enbedingungen wurde das Einreichprojekt ausgea earbeitet. Allgemein-verständliche Zusammenfas assung Einlage 1.1 ARGE Bernard Bosch Seite 21 S 3 Weinviertler Schne nellstraße Hollabrunn - Guntersdorf Abbildung 5: Übersicht über die ie Flächeninanspruchnahme F des Bauvorhabens Allgemein-verständliche Zusammenfas assung Einlage 1.1 ARGE Bernard Bosch Seite 22 S 3 Weinviertler Schne nellstraße Hollabrunn - Guntersdorf Auswirkungen (Vor- und Nachtei teile) bei Unterbleiben des Vorhabens (Nullvaria riante) Verkehr Der Prognosezeitpunkt ist mit 202 025 festgelegt. Bzgl. der verkehrlichen Auswirkun kungen bei Unterbleiben des Vorhabens wird auf Kap. 2 Tabell elle 2 und hier auf die Darstellung des Referenz nzplanfalls 2025 (Planfall P0 2025) verwiesen. Schall Bei Unterbleiben des Vorhabenss werden w die großen Belastungen in den Ortsdurc urchfahrten von Suttenbrunn, Schöngrabern, Grund und Gunters rsdorf von bis zu 66 dB(A) nachts im Planfall BE E 2010 und 68 dB(A) nachts im Planfall P0 2025w weiter besteh ehen bleiben. Erschütterungen Das für die Erschütterungseinwir wirkung auf die Anrainer maßgebliche Schwerv rverkehrsaufkommen nimmt gegenüber dem Bestand streckenw enweise um mehr als 50% zu, wodurch sich im Fa Falle des Unterbleibens des Vorhabens eine beträchtliche Erhö höhung der Erschütterungsbelastung der Anrainer er an den Bestandsstrecken ergibt. Luftschadstoffe Bei Unterbleiben des Vorhabens S 3 bleibt die Belastung aus luftreinhaltetechnisch cher Sicht in den Gemeinden Suttenbrunn, Schöngrabern, Grund nd und Guntersdorf weiterhin hoch. Klima Für die Bewertung der Auswirkun ungen des Vorhabens S 3 auf das Schutzgut Kli Klima wurde eine Bilanz der klimarelevanten Spurengase erste rstellt. Die Emissionsbilanz für die klimarelevan anten Spurengase zeigt im Ergebnis rund 12 % weniger ver erkehrsbedingte Emissionen im Untersuchungsra sraum bei Unterbleiben des Vorhabens. Menschen - Siedlungsraum Auf überörtlicher Ebene würden be ei Unterbleiben des Vorhabens eine Verkehrsber eruhigung in den Ortskernen und die damit verbundene Stärkun kung der Innenentwicklung und Ortskernaufwertun tung entfallen. Des Weiteren würde die Erreichbarkeit insbeson ondere aus dem Wiener Raum nicht verbessert rt und eine Optimierung des wirtschaftlichen Entwicklungspotent entials für den Untersuchungsraum unterbleiben. Auf örtlicher Ebene kommt es im Falle des Unterbleibens des Vorhabens nich icht zu den – allerdings nur randlichen – Beanspruchungen en von Bauland bzw. den kleinräumigen en Beanspruchungen von Entwicklungsgebieten. Im Falle des Unterbleibens des Vorhabens V entfallen auch die positiven Effekte d durch die Verringerung der Trennwirkungen in den Siedlungsg sgebieten von Suttenbrunn, Schöngrabern, Grund nd und Guntersdorf aufgrund der Verkehrsentlastung. Allgemein-verständliche Zusammenfas assung Einlage 1.1 ARGE Bernard Bosch Seite 23 S 3 Weinviertler Schne nellstraße Hollabrunn - Guntersdorf Menschen - Gesundheit und Wohlb hlbefinden Im Falle des Unterbleibens des Vorhabens V entfallen die positiven Effekte hinsich ichtlich der Verringerung der Schall-, Luftschadstoff- und Erschü hütterungsimmissionen vor allem in den Siedlungs gsgebieten von Suttenbrunn, Schöngrabern, Grund und Gunte ntersdorf. Demgegenüber stehen nur geringfügi gige Vorteile im Falle des Unterbleibens des Vorhabens, die ie sich s fast ausschließlich auf die Bauphase beschrä hränken. Menschen - Freizeit- und Erholung g Ein Unterbleiben des Vorhabens käme kä es zu keinen zusätzlichen negativen Auswirk irkungen (Flächenverbrauch, Trennwirkungen) im Bereich erhol olungsrelevanter Landschaftsräume. Im Gegenzu zug ist bei Unterbleiben des Vorhabens damit zu rechnen, dass ss sich die bereits derzeit hohe Belastung der entlang en der B 303 gelegenen Ortschaften mit Lärm und Schadstoffen infolge des hohen und zukünftig zunehmenden Ortsdurchgangsverkehrs noch weite eiter verstärkt. Tiere und deren Lebensräume Im Planfall 0 würden keine Tierlebe bensräume beansprucht werden. Es würde jedoch ch auch nicht zur Neuanlage wertvoller Lebensräume auf intens ensiv landwirtschaftlich genutzten Äckern komme en, die insgesamt zu einer naturschutzfachlichen Aufwertung g des d Untersuchungsraumes führen können. Im Hinblick Hin auf die Trennwirkung würden sich bei Unterbleiben des es Vorhabens Vorteile für Fledermäuse und fürr das Schwarzwild ergeben. Hinsichtlich der Auswirkungen von Lärm insbesondere auf die Vogelwelt ist nicht nic mit einer wesentlichen Verschlechterung des Ist-Zustand ndes zu rechnen, da diesbezüglich zum eine inen keine sensiblen Arten vorkommen. Pflanzen und deren Lebensräume Im Planfall 0 würden keine Pflanze zenbiotope beansprucht werden. Wie bereits beim im Nutzen des Vorhaben für die Tierwelt beschrieben, entstünd nden keine naturschutzfachlich wertvollen Pflanzen enlebensräume auf Flächen, die gegenwärtig für Natur und Landschaft La durch den Einsatz von Düngern und Herbiziden eine geringe Bedeutung haben. Boden Durch das Unterbleiben des Vorh rhabens würden die nachteiligen Auswirkungen n auf das Schutzgut Boden durch Versiegelung, Bodenumlage gerung und Veränderungen im Bodenaufbau und un der damit verbundenen Auswirkungen auf die Bodenfunktio tionen unterbleiben. Oberflächengewässer Bei Unterbleiben des Vorhabens ist mit keinen Nachteilen für das Schutzgut Oberflä flächenwasser zu rechnen. Gewässerökologie Bei Nichtdurchführung des Projekte ktes erfolgen keinerlei Veränderungen im Ist-Zustan tand. Allgemein-verständliche Zusammenfas assung Einlage 1.1 ARGE Bernard Bosch Seite 24 S 3 Weinviertler Schne nellstraße Hollabrunn - Guntersdorf Grundwasser Im Fall der Nichtumsetzung dess gegenständlichen g Vorhabens können weder VorVo noch Nachteile für das Schutzgut Grundwasser abgeleitet et werden. Landschaft Bei Unterbleiben des Vorhabens wären w keine zusätzlichen Auswirkungen auf das as Orts- und Landschaftsbild (Flächenverbrauch, Zerschneidun dungs- bzw. Trennwirkung, Veränderung der d Eigenart und des Landschaftscharakters) zu verzeich ichnen. Im Gegenzug würden sich jedoch erheblic liche negative Auswirkungen in den Ortschaften ergeben. Die an der B 303 liegenden Orte würden zunehmende de Belastungen verzeichnen, da mit einem steigenden Verkehrsa rsaufkommen in Zukunft zu rechnen ist. Sach- und Kulturgüter Im Falle des Unterbleibens des Vorhabens Vo könnten die durch das Vorhaben betro troffenen Kleindenkmäler an ihrem ursprünglichen Standort steh tehen bleiben und die potentiellen archäologischen en Fundstellen würden nicht überbaut werden. Allgemein-verständliche Zusammenfas assung Einlage 1.1 ARGE Bernard Bosch Seite 25 S 3 Weinviertler Schne nellstraße Hollabrunn - Guntersdorf 4 BESCHREIBUNG NG DER MÖGLICHERWEISE VOM V VORHABEN ERH RHEBLICH BEEINTRÄCHTIGTE TEN UMWELT, DER MÖGLICHE HEN AUSWIRKUNGEN DES VORHABENS VO AUF DIE UMWEL ELT SOWIE DER MAßNAHMEN EN GEGEN NACHTEILIGE AUSWIRKUNGEN A UND DER WECHSELWIRK KUNGEN Aufgrund der relativ gleichen Beschaffenheit B des Untersuchungsraumes (fas ast ausschließlich intensive landwirtschaftliche Nutzung, Fehlen len größerer Waldbereiche, Fehlen größerer Fließg ßgewässer mit ausgeprägten Auenbereiche) wird auf eine Untert erteilung des Raumes in Teilräume verzichtet und d ssowohl die Umwelt als auch die möglichen Auswirkungen sowie wie die Kompensationsmaßnahmen über das ges esamte Untersuchungsgebiet beschrieben. Die Beschreibung bes eschränkt sich dabei auf das Schutzgut Mensch (Siedlungsraum, (S Gesundheit und Wohlbefinden, Freizeit- und Erholungsnutzung) Er sowie die Schutzgüter, die durc rch das Vorhaben auch nach Umsetzung von Vermeidungsmaßn ßnahmen mehr als geringfügig beeinträchtigt werd erden (Landschaftsbild, Tiere und deren Lebensräume, Boden). Darüber hinaus werden die positiven Auswirkung ngen des Vorhabens (insbes. bezogen auf den Verkehr und die ie daraus resultierenden Lärm-, Luft- und Schads dstoffimmissionen) unter den Schutzgütern dargelegt, bei denen n diese zu verzeichnen sind. 4.1 BESCHREIBUNG DES ES SIEDLUNGSRAUMES UND DER UMW MWELT Der Untersuchungsraum zur S 3 liegt li in der leicht welligen Hügellandschaft des n nordwestlichen Weinviertels und hier in den Gemeinden Gunters ersdorf, Wullersdorf, Grabern und Hollabrunn. Der Siedlungsraum des Untersuc uchungsgebietes ist überwiegend landwirtschaftlic ftlich geprägt. Die historisch gewachsene Siedlungsform ist in n den d Kernbereichen der Ortschaften weitgehend d erhalten, wird aber an den Ortsrändern durch unstrukturierte moderne m Einfamilienhaussiedlungen und Gewerb bebetriebe teilweise deutlich verändert. Eine sehr hohe Bedeu eutung besitzen die Dorfkerne von Suttenbrunn, n, Schöngrabern, Grund und Guntersdorf sowie deren Ortsrände der (v.a. Schöngrabern und Guntersdorf). Auch die di Einzelsiedlung Nexenhof ist von sehr hoher Bedeutung. Eine ine hohe Bedeutung weisen Wohngebäude im Grü rünland auf (Buschenschank in der Grunder Kellergasse, Fros roschmühle). Die Betriebsgebiete (vor allem in n Hollabrunn H Nord sowie in Guntersdorf) werden mit mittel bede edeutend eingestuft. Die Baulandwidmungen, in denen en die Wohnnutzung dominiert und der Mensch sch sich somit überwiegend aufhält, sind von besonderer Bed edeutung für die Gesundheit und das Wohlbefi efinden des Menschen. Sie kommen in allen vom Vorhaben en betroffenen Ortschaften vor. Belastungen für f die Menschen in den Allgemein-verständliche Zusammenfas assung Einlage 1.1 ARGE Bernard Bosch Seite 26 S 3 Weinviertler Schne nellstraße Hollabrunn - Guntersdorf Siedlungsbereichen entlang der bestehenden be B 303 ergeben sich durch die Bela elastungen des vorhandenen Straßenverkehr (Lärm, Schadstoffe ffe, Erschütterungen). Die Freizeit- und Erholungsnutzung ng konzentriert sich im Untersuchungsgebiet auf den de attraktiven Erlebnisraum westlich von Hollabrunn im Bereich ich des Gerasberges (u.a. Kellergassen, Heurige) e). Dieser bietet ausreichend Anreize für längere Aufenthalte und nd wird auch von der Hollabrunner Bevölkerung zur zu Naherholung genutzt. Zu den bevorzugten Freizeitaktivitäten ten gehören Wandern, Radfahren und Spazieren ren gehen, die vor allem im Nahbereich der Ortschaften die e wesentliche w Form der Naherholungsnutzung im Wohnumfeld darstellen. Zudem gibt es eine Vielzahl an n FreizeitF und Erholungseinrichtungen wie Sport ortplätze und Reitställe. Die Immissionen der vorhandenen Stra traßen stellen auch für die Freizeit- und Erholungs gsnutzung eine Vorbelastung dar. sic im Untersuchungsgebiet in Form eines flach ch-welligen Hügellandes, das Das Landschaftsbild präsentiert sich teilweise in sehr ebene Flächen n übergeht. ü Der stark landwirtschaftlich geprägte te Untersuchungsraum weist zahlreiche Gräben und kleinere Bäche Bä auf, die zumeist in Ost-West-Richtung verl erlaufen und während Zeiten mit geringen Niederschlagsmenge gen oft trockenfallen. Der Raum ist aufgrund des de Vorkommens von sehr fruchtbaren Böden geprägt durch h eine e intensive landwirtschaftliche Nutzung, die d dazu führt, dass das Gebiet insgesamt relativ strukturarm ist. Vereinzelte V Strukturelemente in der ausgeräumt mten Ackerlandschaft stellen die kleinen Bachläufe (z.B. Sutte ttenbrunner Graben, Schöngrabner Bach, Grun under Bach) mit ihren z.T. naturnahen Ufergehölzstreifen dar. ar. Flächige Auwaldreste finden sich entlang dess Schöngrabner Baches und des Grunder Baches östlich der de B 303. Darüber hinaus prägen kleinräumig ig trockene Standorte mit Vorkommen von Trockenrasen das d Gebiet. Trockenrasenvorkommen gibt ess an Bahnböschungen, den Weingarten-Komplexen und den n Kellergassen. Auch ältere Hecken und Obstbaumreihen Ob als lineare Strukturelemente sind vorhanden. Großflächige Waldbestände, insbesondere die für fü das Weinviertel typischen Eichenmittelwälder, sind im Unters ersuchungsgebiet nicht anzutreffen. Hervorzuhebe ben im Untersuchungsgebiet ist der Landschaftsteich Grund,, ein e durch Aufstau und Gestaltung künstlich ge geschaffenes Gewässer am Windpassinger Graben, das alss Rückhaltebecken mit ökologischer Funktion dient. di Die landwirtschaftlich geprägte Landschaft im Anschluss ss an die Siedlungsbereiche erlaubt freie Blickbe beziehungen, die z.T. weit in den Landschaftsraum hineinreiche chen können. Zu den markantesten Bauwerken en mit Orientierungsfunktion gehören die Schöngrabener Kirc irche, die Wullersdorfer Kirche sowie der Speic eicher des Lagerhauses in Guntersdorf. Die Strukturarmut des Untersuchun hungsraumes gekoppelt mit der intensiven landwir irtschaftlichen Nutzung führt auch zu einer Armut bei der Artenv nvielfalt von Tieren. Hinsichtlich der Vogelwelt sind ind bodenbrütende Arten wie Rebhuhn, Feldlerche und Wachte tel verbreitet. Darüber hinaus dient das offene e Ackerland Greifvögeln wie Rohrweihe und Kornweihe Jagdrau raum. An den Landschaftsteichen Grund kommen n Vogelarten wie Rohrweihe, Zwergtaucher, Teichhuhn, Kiebi ebitz, Rohrschwirl, Feldschwirl und Knäkente nte vor. Hier sind auch Amphibienvorkommen (u.a. Wechs hselkröte, Laubfrosch) nachgewiesen worden. Insb sbesondere die Bahnlinie mit ihren trockenen Standorten bietett u.a. u Reptilien und Insekten einen Lebensraum.. D Die Gräben und Bäche mit den begleitenden Gehölzen stellen len im Untersuchungsgebiet Leitlinien und Jagdhab abitate für Fledermäuse dar. Die Hauptwildart des Untersuchun ungsgebietes ist das Rehwild, welches flächende deckend vorkommt. Darüber Allgemein-verständliche Zusammenfas assung Einlage 1.1 ARGE Bernard Bosch Seite 27 S 3 Weinviertler Schne nellstraße Hollabrunn - Guntersdorf hinaus sind auch Vorkommen von on Fasan und Feldhase zu verzeichnen. Ein über berregionaler Rotwildwechsel verläuft südlich von Hollabrunn in n Richtung R Ernstbrunner Wald. Schwarzwild wechs hselt nördlich von Aspersdorf und zwischen Suttenbrunn und Sch chöngrabern in West-Ost-Richtung. Ein weitererr Wechsel, W ebenfalls in WestOst-Richtung, befindet sich nördlich lich von Guntersdorf entlang des Buchbergzuges. Die dominierenden Bodentypen im m Untersuchungsgebiet sind tiefgründige Tschernos osem-Böden. Diese kommen nahezu im gesamten Raum zwisc ischen Hollabrunn und Guntersdorf vor. Es hande delt sich um sehr fruchtbare Ackerböden, die intensiv landwirtsch schaftlich genutzt werden. 4.2 AUSWIRKUNGEN DE ES VORHABENS AUF DIE UMWELT UND UN DEN SIEDLUNGSRAUM Die Wirkungen des Vorhabens werd erden nach ihren Ursachen in zwei Gruppen unters erschieden: • baubedingte Wirkungen, d. h. temporäre Wirkungen, die während der Bauph phase der S 3 auftreten, • betriebsbedingte Wirkunge gen, d. h. dauerhafte Wirkungen, die durch den Baukörper B der S 3 und den Autoverkehr verursacht we erden. Die relevanten betriebsbedingten n Wirkfaktoren sind die Flächeninanspruchnahme e durch die Trasse, Trennund Barrierewirkungen sowie Lärm rm, Erschütterungen und Schadstoffemissionen durch du den Autoverkehr. Auch in der Bauphase treten diese Wirkungen Wi auf, sind jedoch temporär bis zum Abschluss A der Bauarbeiten. Nachfolgend werden die nach Durchführung D von Vermeidungsmaßnahmen verbleibenden ve wesentlichen Konflikte beschrieben, die durch das d Vorhaben entstehen. Beschrieben werden dabei d die Auswirkungen auf den Menschen und auf Sch chutzgüter, die durch das Vorhaben auch ch nach Umsetzung von Vermeidungsmaßnahmen mehr als a geringfügig beeinträchtigt werden (Landsch chaftsbild, Tiere und deren Lebensräume, Boden). Grundsätzlich wurden zahlreiche potenziell p negative Auswirkungen in einer engen n Zusammenarbeit zwischen Bürgern, technischen Planern und d Umweltplanern durch eine sukzessive Optimieru ierung der Trasse vermieden. So werden z.B. große Streckenab abschnitte der geplanten S 3 im Einschnitt geführt hrt, wodurch die Sichtbarkeit der Trasse eingeschränkt und die e Neuverlärmung N deutlich verringert wird. Die Auswirkungen auf den Siedlung ungsraum beschränken sich sowohl in der Bau- als auch in der Betriebsphase jeweils auf nur randliche Bea eanspruchungen von Bauland bzw. auf verg ergleichsweise kleinräumige Beanspruchungen von Entwicklun lungsgebieten. Die Funktionalität der beanspruch chten Nutzungen wird nicht beeinträchtigt. Die Trennwirkungen gen in den Siedlungsgebieten von Suttenbrunn,, Schöngrabern, Grund und Guntersdorf werden durch das Vorhaben Vo der S 3 in der Betriebsphase deutlich h verringert, wodurch in den Ortszentren die Aufenthaltsqualität ät erhöht wird. In der Bauphase sind keine Trennwi wirkungen zu verzeichnen. Bzgl. der Auswirkungen auf die Ge esundheit und das Wohlbefinden des Menschen sind s Schall-, Luftschadstoffund Erschütterungsimmissionen zu z betrachten. Vor allem in den Ortschaften n bzw. Wohnbereichen von Suttenbrunn, Schöngrabern, Grun rund und Guntersdorf werden die genannten Immissionen I aufgrund der Verkehrsentlastung auf der besteh tehenden B 303 deutlich reduziert werden. Auch ch in den abseits der B 303 Allgemein-verständliche Zusammenfas assung Einlage 1.1 ARGE Bernard Bosch Seite 28 S 3 Weinviertler Schne nellstraße Hollabrunn - Guntersdorf liegenden Siedlungsgebieten (Aspersdorf, (A Hetzmannsdorf, Wullersdorf, Ka Kalladorf) sind zum Teil Verbesserungen zu erwarten bzw. w. werden im Falle von erhöhten Immissionen (vor or allem Lärm) die geltenden Grenzwerte eingehalten. Im Siedlu lungsraum von Hollabrunn ist durch das Vorhaben en gegenüber dem Planfall 0 hinsichtlich der oben genannten Immissionen Im mit keinen wesentlichen Änderungen en zu rechnen. Das geplante Vorhaben führt zu einer deutli utlichen Verringerung des Durchgangsverkehrs rs in Guntersdorf, Grund, Schöngrabern und Suttenbrunn und un verbessert die Gesundheit und die Lebensqu qualität der Menschen durch die massive Verringerung der Lärm rm-, Luftschadstoff- und Erschütterungsemissionen en. Freizeit- und Erholungseinrichtunge ngen werden durch das Vorhaben weder beanspr prucht noch zerschnitten. Es ist jedoch eine Verlärmung von n bisher b ruhigen Erlebnisräumen sowie eine opt ptische Beeinträchtigung zu verzeichnen, wodurch die Qualität ät der Erholung in den betroffenen Räumen gemin indert wird. In Bereichen mit Vorbelastungen durch die B 303 und un die Landesstraßen werden die Lärmbelastunge gen dagegen geringer. Die S 3 führt aufgrund von Zersc rschneidungseffekten und optischen Barrierewirk irkungen auch zu negativen Auswirkungen in den umgeben benden Landschaftsbildräumen. Aufgrund der er überwiegend ortsfernen Trassenführung sind jedoch nur wenige Ortsbildbereiche vom Vorhaben unmittelbar u betroffen. Die Trassenführung betrifft sowohl den n Ortsrand von Hollabrunn als auch Suttenbrunn. Aufgrund der Artenarmut gibt es nur nu einige Konflikte mit der Tierwelt. Durch Fläche henbeanspruchung betroffen sind v.a. Vögel und hier insbes. s. Offenlandarten wie Rebhuhn und Feldlerche.. Darüber hinaus gehen im Bereich der Bahnquerung Leben ensräume für Reptilien und Tagfalter verloren. n. Nördlich von Hollabrunn zwischen dem Suttenbrunner Grab raben und dem Schöngrabernbach wird ein regio gionaler Schwarzwildwechsel unterbrochen. Auswirkungen auf den Boden erg rgeben sich hauptsächlich durch die Versiegelun lung von Flächen, durch die Böden dauerhaft verloren gehen. Dieser D Bodenverlust ist bei einem Projekt dieserr Art A in der Region allerdings unvermeidbar, da die entsprechend nden Böden im gesamten Untersuchungsgebiet flä flächig verbreitet sind. 4.3 MAßNAHMEN Zur Kompensation der verbleibende den Konflikte werden folgende Maßnahmen vorges gesehen: Mensch - Siedlungsraum Da die Funktionalität der randlich h betroffenen Siedlungsgebiete durch die geringe ge Flächeninanspruchnahme nicht beeinträchtigt wird und die Trennwirkungen T in den Ortschaften durch das g geplante Vorhaben deutlich verringert werden, stellt sich dass Vorhaben V für den Siedlungsraum eher positiv d dar. Maßnahmen sind nicht vorzusehen. Mensch - Gesundheit und Wohlbefi efinden Durch das geplante Vorhaben erge rgeben sich in erster Linie positive Auswirkungen auf a die Gesundheit und das Wohlbefinden des Menschen. Zus usätzliche Maßnahmen sind nicht vorzusehen. Eine E Neubelastung bislang Allgemein-verständliche Zusammenfas assung Einlage 1.1 ARGE Bernard Bosch Seite 29 S 3 Weinviertler Schne nellstraße Hollabrunn - Guntersdorf nicht betroffener Menschen wird d durch die Anlage von Lärm- und Sichtschutzd zdämmen (die anschließend begrünt werden) und durch die Lärm ärmschutzwände vermieden. Mensch - Freizeit- und Erholungsnu nutzung Durch Sichtschutzpflanzungen entl ntlang der Trasse werden die optischen Wirkungen en des Vorhabens reduziert, können jedoch aufgrund dess vorhandenen Reliefs nicht vermieden we erden. Verloren gehende Strukturelemente (z.B. Gehölze)) können k durch die Neuanlage derselben Eleme mente (z.B. Neuanlage von Gehölzen) ausgeglichen werden. Dadurch D wir die Trasse in die Landschaft eingeb ebunden, so dass Störungen des natürlichen Freizeitwertes derr Landschaft L für Erholungssuchende verringert wer erden. Landschaft Die Auswirkungen im Zusammen enhang mit der Flächeninanspruchnahme von on landschaftsbildprägenden Strukturtypen (z.B. Verlust von v Gehölzstrukturen) können durch die Neuanlage derselben Landschaftselemente (z.B. Neupfla flanzung von Gehölzstrukturen) in den betroffenen en Teilräumen ausgeglichen werden. Die Maßnahmen im Zusammenhang Zu mit der Minderung der optisc ischen Wirkungen und der Wahrnehmung der Trasse beinhalt alten vor allem Sichtschutzpflanzungen (Gehölze) e) im Trassennahbereich. Die auftretenden Zerschneidungseffek fekte und optischen Barrierewirkungen lasse sen sich nicht vollständig kompensieren. Tiere und deren Lebensräume Die Maßnahmen reichen von flächi chigen Maßnahmen („Blühflächen“ für Feldlerchen, n, Leitstrukturen in Form von linearen Gehölzstrukturen mit begle gleitenden Offenflächen) bis hin zu technischen Ma Maßnahmen wie Blendschutz und Wildwarnreflektoren in Hinblick lick auf Konfliktbereiche mit der Wildökologie. Nebe eben der Grünbrücke mindert ein Kleintierdurchlass für Mardera rartige und Hasen die Trennwirkung der S 3. Wesentliche We Verbesserungen ergeben sich durch die Entlastun tung der bestehenden B 303 im Bereich dess Landschaftsteiches Grund hinsichtlich Lärm und Kollisionsrisik siko. Boden Der Versiegelung stehen nurr in geringem Umfang (4 % der Neuvers ersiegelung (ca. 0,9 ha)) Entsiegelungsmöglichkeiten an der er B 303 entgegen. Die verbleibenden Auswirkung ngen werden aufgrund der in der Region trotz Vorhaben verblei leibenden großflächigen Vorkommen der betroffen ffenen Bodenform jedoch als vertretbar eingestuft 4.4 VISUALISIERUNGEN N Die nachfolgenden Abbildungen zeigen ze das geplante Vorhaben an ausgewählten Standorten. St Allgemein-verständliche Zusammenfas assung Einlage 1.1 ARGE Bernard Bosch Seite 30 S 3 Weinviertler Schne nellstraße Hollabrunn - Guntersdorf Abbildung 6: Visualisierung, Blick lick von der Gerichtsbergkellergasse Richtung Osten auf die e S 3, Blickdistanz zwischen 300 m (Überführung Spalti altingerweg) und 1.100 m (AST Hollabrunn Nord), Quelle: GEOC OCONSULT, 2012 Abbildung 7: Visualisierung, Blic lick von der Froschmühle (1. Stock) Richtung Westen au auf die S 3, Blickdistanz 400 m (Überführung L 107 071), Quelle: GEOCONSULT, 2012 Allgemein-verständliche Zusammenfas assung Einlage 1.1 ARGE Bernard Bosch Seite 31 S 3 Weinviertler Schne nellstraße Hollabrunn - Guntersdorf Abbildung 8: Visualisierung, Blick lick vom Ortsrand von Hetzendorf (1. Stock) Richtung Westen en auf die S 3, Blickdistanz 1.100 m (Überführung Nexen xenhofer Straße), Quelle: GEOCONSULT, 2012 Abbildung 9: Visualisierung, Blick lick vom Grunder Bach (Höhe Fischteich) Richtung Westen n auf die S 3, Blickdistanz 300 m (Querung Grunderr Bach) B bzw. 400 m (Überführung Nordwestbahn), Quelle: GEO EOCONSULT, 2012 Allgemein-verständliche Zusammenfas assung Einlage 1.1 ARGE Bernard Bosch Seite 32 S 3 Weinviertler Schne nellstraße Hollabrunn - Guntersdorf Abbildung 10: Visualisierung ng, Blick vom Ortsrand von Wullersdorf (1. Stock) Richtung g Westen auf die S 3, Blickdistanz 1.200 m (AST Wulle ullersdorf), Quelle: GEOCONSULT, 2012 Abbildung 11: Visualisierung ng, Blick vom Ortsrand von Grund Richtung Osten auf die S 3, Blickdistanz 750 m (Überführung L 35 über Nordwest estbahn) bzw. 1.000 m (Querung Nordwestbahn), Quelle: GEOC OCONSULT, 2012 Allgemein-verständliche Zusammenfas assung Einlage 1.1 ARGE Bernard Bosch Seite 33 S 3 Weinviertler Schne nellstraße Hollabrunn - Guntersdorf 4.5 ZUSAMMENFASSEND NDE BESCHREIBUNG DER WECHSELW LWIRKUNGEN Unter Wechselwirkungen werden n die d funktionalen und strukturellen Beziehungen n innerhalb in von Schutzgütern oder zwischen den Schutzgütern n verstanden, v sofern sie aufgrund einer zu erwart artenden Projektwirkung von entscheidungserheblicher Bedeut eutung sind. Sie beschreiben somit die Umwelt U als funktionales Wirkungsgefüge. Allerdings ist die Anzahl Wec echselbeziehungen im Wirkungsgefüge des Naturhaushalts N in einem Landschaftsraum potenziell unen endlich. Aufgrund theoretischer (wissenschaftli ftliche Kenntnislücken) und praktischer (unverhältnismäßig hoh oher Untersuchungsaufwand) Probleme ist eine vollständige v Erfassung aller Wechselbeziehungen im Rahmen en einer UVE im Sinne einer wissenschaftlichen en Ökosystemanalyse nicht möglich. Folglich werden nur die e Wechselwirkungen W erfasst und bewertet, die aus ausreichend gut bekannt und untersucht sind und die im Rahmen en der UVE entscheidungserheblich sein können. Die UVE verfolgt prinzipiell einen n schutzgutbezogenen Ansatz und ordnet die wes esentlichen Umweltfaktoren, -funktionen und -prozesse jew eweils einem bestimmten Schutzgut zu. Dabei Da werden auch alle entscheidungserheblichen Wechs hselwirkungen zwischen einzelnen Schutzgüte ütern mit betrachtet (z.B. Wirkungsketten, die von einem Sch chutzgut auf weitere Schutzgüter wirken sowie ge gegenseitige Abhängigkeiten zwischen einzelnen Schutzgütern). n). Beispielsweise werden die indirekten Wirkunge gen durch Luftschadstoffe in der gesamten Wirkungskette von der d Emission in die Luft über die Immissionen in n der d Luft und die Austragung in den Boden mit den damit verb erbundenen möglichen Wirkungen auf die betroff offenen Pflanzen vollständig betrachtet. Ein anderes Beispiel el sind die Wechselwirkungen zwischen bestimm mmten Standortbedingungen (Bodentypen, Grundwasserverhält ältnisse usw.) und Vorkommen von Biotopen und u bestimmten Tierarten. Berücksichtigt wurden auch möglic gliche Wirkungsverlagerungen von einem Schutzg zgut auf ein anderes, z.B. in der Entscheidung, ob das Oberflä flächenwasser in den Boden versickert wird oder er in die Vorfluter abgeleitet wird. Allgemein-verständliche Zusammenfas assung Einlage 1.1 ARGE Bernard Bosch Seite 34 S 3 Weinviertler Schne nellstraße Hollabrunn - Guntersdorf 5 ZUSAMMENFAS ASSENDE BESCHREIBUNG DER DE MAßNAHMEN Um die Umweltverträglichkeit des es Projekts zu gewährleisten, werden von jedem m Fachbereich verschiedene Maßnahmen vorgeschlagen, welch che die Auswirkungen auf die Umwelt mildern, ausg usgleichen oder ersetzen. Die Maßnahmen der einzelnen Fachbe hbeitragsersteller wurden aufeinander abgestimmt mt und in fachübergreifender Zusammenarbeit zu einem gemeins insamen Maßnahmenkatalog zusammengestellt. Die folgende Maßnahmenübersicht ht stellt eine Zusammenschau aller entlang der S 3 geplanten und seitens der einzelnen Fachbereiche eingebrach achten Maßnahmen dar. Neben den Umweltmaßna nahmen, welche den Kernteil der Maßnahmenplanung darstellen len, werden auch die technischen Schutzmaßnahm hmen berücksichtigt. Letztere wurden bereits während der Erste stellung des technischen Projekts entwickelt und nd werden in Kapitel 2 und Kapitel 4.3 beschrieben. 5.1 BAUPHASE Maßnahmen für Tiere, Pflanzen,, Freizeit F und Erholung, Gewässerökologie; Bod oden, Mensch • Vermeidung von Verschmu mutzungen öffentlicher Straßen durch den baubed bedingten Verkehr nach dem Stand der Technik (z.B. Straßenkehren) Str • Errichtung von Baustel telleneinrichtungen, Materialzwischenlager, Ba aulager und dergleichen ausschließlich in der unmitt ittelbaren Umgebung der Trasse • Freihaltung befestigter Bau austraßen im Bereich Hollabrunn Nord soweit wie w möglich von Staub (bei Bedarf durch Nassreinigung ung oder Straßenkehren) • Zu- und Abfahrten zu den n Baustellenbereichen B auf staubfrei befestigten We egen • Feuchthaltung nicht staub ubfrei befestigter Baustraßen, Lagerflächen etc tc. innerhalb der Baustelle während der Zeit der Benüt nützung und bei trockenen Bedingungen • Bepflanzung geschütteterr Flächen und Böschungen zum vegetationste stechnisch nächstmöglichen Zeitpunkt • Einhaltung von Geschwindi ndigkeitsbeschränkungen auf nicht staubfrei gehalte altenen Straßen • Abplankung von hoch sen ensiblen Biotopen in der Bauphase zur Vermeidun dung von Beeinträchtigungen bedeutenden Bereichen • Kennzeichnung des Bauste stellenbereichs für den Erholungssuchenden im Bereich B von Wegquerungen zur Vermeidung von Unfälle llen • Frühzeitige und deutlich sichtbare sic Beschilderung von Umfahrungen zur Len enkung des Verkehrs • Wiederherstellung/Renatur turierung von Gewässerquerungen nach Beendigun ung der Bauphase • Wiederaufforstung von bau aubedingt beanspruchten Waldflächen • Schlägerung und Rodung von v Gehölzen / Wald außerhalb der Brutzeit von n Vögeln V Allgemein-verständliche Zusammenfas assung Einlage 1.1 ARGE Bernard Bosch Seite 35 S 3 Weinviertler Schne nellstraße Hollabrunn - Guntersdorf • Anlage von temporären n Spritzschutzwänden im Bereich der temporär rären Brückenbauwerke zur Vermeidung von Schadstof toffeinträgen in Oberflächenwasser • ökologische Bauaufsichtt (u.a. Kontrolle der gefällten Bäume auf mögliches mö Vorkommen von baumbewohnenden Fled edermausarten, Kontrolle der Baustelleneinric nrichtungsflächen auf das Vorkommen geschützter Amphibien Am (wie z.B. Erdkröte, Springfrosch, Wechs chselkröte, Laubfrosch) sowie Reptilien (z.B. Schlingnatte tter), Kontrolle vor Einrichtung des Baufeldes auf uf das mögliche Vorkommen von Feldhamstern) Maßnahmen für Menschen und d deren Lebensräume (Gesundheit und Wohlb lbefinden), Luftschadstoffe und Klima • Auswahl von Baumaschi chinen - Abmilderung der Erschütterungsimmis missionen durch Wahl der Arbeitsfrequenzen der Baumaschinen, Ba wo technologisch machbar, sow oweit als möglich von den Untergrundeigenfrequenze zen entfernt, um die Dämmwirkung des Untergrund nds zu nutzen Maßnahmen für den Boden • Sachgerechte Zwischenlag lagerung von Böden während Bauphase • Sachgerechte Rekultivierun rung von Böden nach Abschluss der Bauarbeiten • Bodenkundliche Baubegleit leitung • Schutz von verdichtungsem empfindlichen Böden Maßnahmen für das Wasser • tiven Risikopotentials durch organisatorische Maß aßnahmen auf der Baustelle Reduzierung des qualitativ (u.a. Vorhalten eines ei geeigneten Ölbindemittels für ür Betriebsmittelaustritte, Betriebsmittelmanipulatione nen bzw. Gerätewartungsarbeiten nur auf befestig stigten Flächen bzw. dichtem Untergrund, möglichst Verwendung V umweltfreundlicher Betriebsmitte el, keine Lagerung von Betriebsmitteln im Hochwa wasserabflussbereich von Bächen, Vorsehen gee eeigneter Sanitäranlagen im Baustellenbereich) Maßnahmen für Sach- und Kultur turgüter • Archäologische Sondieru erungsmaßnahmen (Oberbodenabtrag in Form Fo von Suchschnitten; Erstdokumentation, ggf. archäologische arc Grabung) 5.2 BETRIEBSPHASE Maßnahmen für Tiere, Pflanze zen und deren Lebensräume; Landschaft; t; Freizeit und Erholung; Gewässerökologie; Boden • Einbindung der Trasse auf uf den Dammaußenseiten im Bereich der Anschlu hlussstellen Hollabrunn Nord und Wullersdorf sowie ie auf den Dammaußenseiten im Bereich ich der Querungen des Schöngrabernbaches, dess Kumpfberggraben und des Grunderbaches durch rch Gehölzpflanzungen Allgemein-verständliche Zusammenfas assung Einlage 1.1 ARGE Bernard Bosch Seite 36 S 3 Weinviertler Schne nellstraße Hollabrunn - Guntersdorf • Einbindung der Lärm-/Sic ichtschutzdämme im Bereich Nexenhof, Kallado dorf und Guntersdorf durch Gehölzpflanzungen • Alleenpflanzungen entlang ng der Querung L 1071, L 1068 und entlang Versch chwenkung der L 35 • gestufte Baumhecke mit einer ein Mindestbreite von 10 m und anschließend vorgelagerten vo Wiesenstreifen mit einer Breite von 5 - 10 m am Kumpfberggraben, Schöngrabenerba bach, Windpassingergraben, Grunder Bach, Grünbrücke ke, kleiner Gmoosbach (Anlage von Leitstrukturen)) • Anlage von feuchtegetönt nten Wiesen auf aktuell genutzten Äckern im d direkten Anschluss an den Querungsbereich Grunder er Bach (Anlage von Leistrukturen) • Etablierung von Wiesen auf a trockenem Standort mit Entwicklungsziel Tro rockenwiesen auf den süd-, südwestexponierten Bösch chungen der Geländemodellierung • Anlage von Feuchtwald (Ersatzaufforstung) (Er am Grunder Bach • Anlage von Brachen zur Aufwertung Au des Feldlerchen-Lebensraumes Maßnahmen für Tiere • Querungshilfen (Grünbrück cke, Kleintierdurchlass) • Blendschutz Grünbrücke und un Wildquerungshilfen • Schwarzwildsicherung / Wildschutzzaun Wi • Wildwarnreflektoren Maßnahmen für den Boden • Entsiegelung von bisher versiegelten ve Verkehrsflächen Maßnahmen für Sach- und Kultur turgüter • Verlegungen von Wegkreuz euzen und Bildstöcken Maßnahmen für Wasser • Punktuelle Sohlsicherung • Anlage von Rückhalte- / Retentionsbecken Re • Herstellung einer Ersatzwa asserfassung Maßnahmen für Menschen und d deren Lebensräume; Luftschadstoffe und Klim lima • Lärmschutzwand bei Sutten ttenbrunn • Lärm- / Sichtschutzdamm im Bereich Nexenhof, Kalladorf und Guntersdorf • Passive Lärmschutzmaßna nahmen wie Schalldämmlüfter für die betroffenen Wohnräume W Allgemein-verständliche Zusammenfas assung Einlage 1.1 ARGE Bernard Bosch Seite 37 S 3 Weinviertler Schne nellstraße Hollabrunn - Guntersdorf 5.3 MAßNAHMEN ZUR BEWEISSICHERUNG BE Maßnahmen für das Wasser Grundwasser Zur Kontrolle und Überwachung g etwaiger temporärer quantitativer bzw. quali alitativer Auswirkungen von Wasserhaltungsmaßnahmen auf au bestehende Nutzungen im näheren ren Trassenumfeld sind wasserwirtschaftliche Beweissicher erungsmaßnahmen vorgesehen. Sind keine Grundwassernutzungen en im näheren Trassenumfeld von Wasserhaltung ngsmaßnahmen situiert, sind hydrogeologische Monitoringmaßn ßnahmen in vorhandenen Messstellen zur Doku kumentation der temporären Veränderungen des hydrogeologisc ischen Umfeldes durch die Wasserhaltung geplant. nt. Die quantitative Beweissicherung ng (Grundwasserstandsmessungen) ist dabei m mit monatlichen Intervallen vorgesehen bzw. wird während d Wasserhaltungsmaßnahmen in Nahelage auf au wöchentliche Intervalle intensiviert. Der Messzeitraum fürr Grundwasserstandsmessungen G wird ab drei Mon onate vor Baubeginn und bis drei Monate nach Baubeginn definie iniert. Die Beprobungsintervalle der qualitativen qu Beweissicherung werden mit viert ierteljährlich festgelegt. Der Analyseumfang der Proben umfass sst dabei eine chemisch-physikalische Routineunte ntersuchung (Parameterblock 1, Anlage 15, Abschnitt III, GZÜV V – Gewässerzustandsüberwachungsverordnung, g, BGBL 479/2006) und nur bei Fassungsanlagen (Brunnen) auch au eine bakteriologische Untersuchung (Mikrobio biologische Parameter, Teil A Anhang I, TWV – Trinkwasserveror rordnung, BGBL 304/2001). Maßnahmen für Menschen und d deren Lebensräume, Luftschadstoffe und Klim ima Risskartierung Vor Beginn der Bauarbeiten sind ind in einem ausreichend breiten Streifen (etwa wa 50 m um den jeweiligen Bauplatz) Objekte von einem Fac achmann hinsichtlich des Gebäudezustands und nd bestehender Bauschäden genau aufzunehmen (Risskartierun ung). Erschütterungsüberwachung Zum Nachweis der Einhaltung derr Richtwerte R (s. Tabelle 4) während der Bauarbeite iten ist eine Beweissicherung durch Erschütterungsmessungen durchzuführen, d sobald erschütterungsintensive Bauarbeiten B näher als 50 m von einem Gebäude erfolgen. Sie ie haben im Fundamentbereich eines nahegelegen enen Gebäudes zu erfolgen. Die ÖNORMEN S 9001 und S 9020 20 sind dabei sinngemäß anzuwenden. Diese Kontrollmessungen werden n im Bedarfsfall derart gestaltet werden, dass die Maschinenführer und die Bauaufsicht in geeigneter Weise ise (z.B. Ampelsignale, SMS) von der Annäher erung an einen Grenzwert rechtzeitig gewarnt werden. Allgemein-verständliche Zusammenfas assung Einlage 1.1 ARGE Bernard Bosch Seite 38 S 3 Weinviertler Schne nellstraße Hollabrunn - Guntersdorf Gebäudeklasse nach Erschütterungseinwirkun ung ÖNORM S 9020 impulsförmig läng nger andauernd I 30 mm/s 12 mm/s II 20 mm/s 8 mm/s III 10 mm/s 4 mm/s IV 5 mm/s 2 mm/s Tabelle 4: Richtwerte rte der zulässigen maximalen resultierenden Schwi hwinggeschwindigkeit im Fundament entbereich von Bauwerken zum Gebäudeschutz bei be Bauarbeiten Allgemein-verständliche Zusammenfas assung Einlage 1.1 ARGE Bernard Bosch Seite 39 S 3 Weinviertler Schne nellstraße Hollabrunn - Guntersdorf 6 GRENZÜBERSC SCHREITENDE UMWELTAUSW WIRKUNGEN Das Vorhaben befindet in ca. 11 km k Entfernung zum benachbarten Staatsgebiett der d Tschechische Republik entfernt. Grenzüberschreitende Auswirkungen Au durch die Bau- und Betriebsphase e können aus diesem Grund ausgeschlossen werden. Es gibt keine grenzüberschreitende den Auswirkungen für folgende Fachbereiche: − E&M − Gesundheit und Wohlbefind finden (Lärmtechnische Untersuchung, Luft und Klima, Kli Erschütterung) − Freizeit und Erholung, Sied iedlungs- und Wirtschaftsraum, Sach- und Kulturgüt güter − Pflanzen und Tiere − Wasser (Oberflächenwasse sser, Gewässerökologie und Grundwasser) − Boden, Bodenchemie und d Geologie G − Landschaftsbild Allgemein-verständliche Zusammenfas assung Einlage 1.1 ARGE Bernard Bosch Seite 40 S 3 Weinviertler Schne nellstraße Hollabrunn - Guntersdorf 7 GESAMTBETRA RACHTUNG BE- UND ENTLAST STUNGEN DER SCHUTZGÜTER R / FACHBEREICHE Die nachfolgenden Kapitel zeigen n eine Zusammenstellung sämtlicher verbleibend nder Auswirkungen während der Bau- und Betriebsphase, um die di Umweltverträglichkeit des Projekts beurteilen n zzu können. Zur Erläuterung der dafür verwendeten Einstufunge gen die Entlastungs- bzw. Belastungswirkungen betreffend, be wird die folgende Tabelle aus der RVS „Umweltunters tersuchungen“ verwendet: Tabelle 5: Beschreibung derr Klassen der Umweltverträglichkeit auf Themenbereichs- bzw. b Schutzgutebene (nach RVS 04.01.11). Entlastung/Belastung Verbale Beschreibung Themenbereich / Schutzgut Positive Auswirkung Die fachspezifischen fac Auswirkungen des Vorhabens erg rgeben eine qualitative und/od oder eine quantitative Verbesserung gegenüber der de Prognose ohne Realisi lisierung des Projektes (Null-Variante) Nicht relevante Auswirkung Auswir wirkungen sind projektbedingt nicht relevant: Die fac fachspezifischen Auswir wirkungen verursachen weder qualitative noch quan antitative Veränderungen des Zustandes Zu ohne Realisierung des Projektes (Null-V Variante) Geringfügige Die Auswirkungen Au des Vorhabens bedingen derart gerin ringe nachteilige Auswirkung Veränd nderungen im Vergleich zur Prognose ohne Realis lisierung des Projektes (Null-V Variante), dass diese in Bezug auf die Erheblichke keit der möglichen Beeintr inträchtigung in qualitativer und quantitativer Hinsich icht vernachlässigbar sind. Vertretbare Die Auswirkungen Au des Vorhabens stellen bezüglich ihre hres Ausmaßes, ihrer Art, Auswirkung ihrer D Dauer und ihrer Häufigkeit eine qualitativ nachteilig ilige Veränderung dar, ohne das d Schutzgut jedoch in seinem Bestand (quantita titativ) / seiner Funktion zu gefä efährden. Wesentliche Die Auswirkungen Au des Vorhabens bedingen wesentlich che nachteilige Auswirkung Beeinfl influssungen des Schutzgutes, so dass dieses dadu durch in seinem Bestand / seine ner Funktion negativ beeinflusst werden könnte. Untragbare Die Auswirkungen Au des Vorhabens bedingen gravierend nde qualitativ und Auswirkung quantit titativ nachteilige Beeinflussungen des Schutzgute tes, so dass dieses dadurc rch in seinem Bestand / seiner Funktion gefährdet et ist. Allgemein-verständliche Zusammenfas assung Einlage 1.1 ARGE Bernard Bosch Seite 41 S 3 Weinviertler Schne nellstraße Hollabrunn - Guntersdorf 7.1 BAUPHASE Die folgende Tabelle zeigt eine e Zusammenstellung sämtlicher verbleibender A Auswirkungen während der Bauphase, um die Umweltverträglic lichkeit des Projekts beurteilen zu können: Tabelle 6: Zusammenstellung ng verbleibender Auswirkungen während der Bauphase P Prüfinhalt / Schutzgut B Bauphase verbleibende e Auswirkungen en Entlastung / Belastung Schall mittel vertretbar Erschü hütterungen keine nicht relevant Luftsch chadstoffe nicht relevant --- Klima Klima nicht relevant --- Menschen und deren Lebensräume Siedlun lungsraum gering geringfügig gering bis mittel ttel geringfügig bis vertretbar Freizeit eit und Erholung mittel vertretbar Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume Tiere u und deren Lebensräume gering geringfügig Pflanze zen und deren Lebensräume gering geringfügig Boden Boden n mittel vertretbar Wasser Oberflä rflächenwasser gering geringfügig Gewäs ässerökologie gering geringfügig Hydrog ogeologie / Grundwasser keine nicht relevant Landschaft Landsc schaft mittel vertretbar Sach- und Kulturgüter Sachgü güter sehr gering nicht relevant Kulturg rgüter keine nicht relevant schutzgutübergreifend Gesund undheit und Wohlbefinden Allgemein-verständliche Zusammenfas assung Einlage 1.1 ARGE Bernard Bosch Seite 42 S 3 Weinviertler Schne nellstraße Hollabrunn - Guntersdorf 7.2 BETRIEBSPHASE Die folgende Tabelle zeigt eine e Zusammenstellung sämtlicher verbleibender A Auswirkungen während der Betriebsphase, um die Umweltvertr rträglichkeit des Projekts beurteilen zu können: Tabelle 7: Zusammenstellung ng verbleibender Auswirkungen während der Betriebsphase P Prüfinhalt / Schutzgut Betr etriebsphase verbleibende e Auswirkungen en Entlastung / Belastung Schall gering geringfügig Erschü hütterungen keine positiv Luftsch chadstoffe keine nicht relevant Klima Klima keine nicht relevant Menschen und deren Lebensräume Siedlun lungsraum gering geringfügig Gesund undheit und Wohlbefinden keine positiv Freizeit eit und Erholung mittel vertretbar Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume Tiere u und deren Lebensräume mittel vertretbar Pflanze zen und deren Lebensräume gering geringfügig Boden Boden n hoch vertretbar Wasser Oberflä rflächenwasser gering geringfügig Gewäs ässerökologie gering geringfügig Hydrog ogeologie / Grundwasser gering geringfügig Landschaft Landsc schaft mittel vertretbar Sach- und Kulturgüter Sachgü güter sehr gering nicht relevant Kulturg rgüter gering geringfügig schutzgutübergreifend 7.3 ZUSAMMENFASSEND NDE BEWERTUNG Während der Bauphase sind maxim ximal mittlere Auswirkungen auf die Schutzgüterr zu z erwarten. Auswirkungen mit hoher oder sehr hoher Eingriffse ffserheblichkeit treten baubedingt nicht auf. Die Betriebsphase ist überwiegen end durch keine oder nur geringe Auswirkungen en gekennzeichnet. Mittlere Auswirkungen treten in den Bereich ichen Tiere und deren Lebensräume, Landschaftt ssowie Freizeit und Erholung auf. Im Bereich Boden ergeben sich s aufgrund der unvermeidbaren Inanspruchna hnahme von vergleichsweise fruchtbaren Böden Auswirkungen mit m hoher Eingriffserheblichkeit. Positiv zu vermerken ist, dass es durch d die geplante S 3 im Abschnitt Hollabrunn bis bi Guntersdorf aufgrund der Abstände der geplanten neuen n Trasse zu den Siedlungsgebieten und de den positiven verkehrlichen Entlastungswirkungen bei der über erwiegenden Anzahl von Haushalten entlang derr bestehenden b B 303 und der neu geplanten S 3 zu deutlichen en Entlastungswirkungen hinsichtlich Lärm und nd Luftschadstoffen kommt. Allgemein-verständliche Zusammenfas assung Einlage 1.1 ARGE Bernard Bosch Seite 43 S 3 Weinviertler Schne nellstraße Hollabrunn - Guntersdorf Bezüglich der Erschütterungen ist in der Betriebsphase ebenfalls mit Verbesserun rungen durch das Projekt zu rechnen. Durch die verbesserte Erreichbark rkeit der Region werden die bestehenden Siedlun lungsgebiete, Betriebsgebiete sowie die geplanten Erweiterun rungsflächen in weiterer Folge aufgewertet. t. Die Verringerungen der Trennwirkungen entlang der beste tehenden B 303 in den Ortsdurchfahrten Suttenbr brunn, Schöngrabern, Grund und Guntersdorf, die sich durch die deutliche verkehrliche Entlastung auf dieser Stre trecke ergeben, stellen einen weiteren bedeutenden positiven Effekt Eff dar. Es werden folglich insgesamt gese sehen in einigen wesentlichen Aspekten Verbesser serungen erzielt, so dass sich das Vorhaben in einer Gesamtscha hau über alle Umweltbelange als umweltverträglich ich darstellt. 7.4 UMWELTVERTRÄGLI LICHKEITSERKLÄRUNG Das gegenständliche Vorhaben „S S 3 Weinviertler Schnellstraße, Abschnitt Holl ollabrunn bis Guntersdorf“ wird sowohl in der Bauphase als auch au in der Betriebsphase als „umweltverträglich ch“ eingestuft. Allgemein-verständliche Zusammenfas assung Einlage 1.1 ARGE Bernard Bosch Seite 44 S 3 Weinviertler Schne nellstraße Hollabrunn - Guntersdorf 8 ANDERE MÖGLI LICHKEITEN DER MASSENVE VERWERTUNG – BEURTEILUNG G DER D UMWELTVERTRÄGLICH ICHKEIT 8.1 ANLASS Im Zuge des Baus der S 3 fallen n rd. 400.000 m3 Bodenmaterial an, das nicht für den Straßenbau geeignet sind. Hierfür ist eine Geländege gestaltung auf landwirtschaftlich genutzten Flä lächen im Nahbereich der Anschlussstelle Wullersdorf in einem nem Flächenumfang von rd. 10,5 ha vorgesehen. Für den Fall, dass diese Flächen n nicht n zum Verkauf stehen, ergibt sich die Notwe wendigkeit zur Prüfung einer anderen Verwertung. Eine weit eitere Möglichkeit ist die Abfuhr des Mater terials mit anschließender, ordnungsgemäßer Entsorgung auß ußerhalb des Baustellengeländes durch die Baufirm irma. 8.2 MASSENVERBRINGU GUNG Das Material kann anderwertig in Form einer Massenverfuhr und ordnungsgemäß äßen Entsorgung außerhalb der Baustelle verbracht werden. n. Für die Verwertung der Überschussmassen n stehen auch genehmigte Lagerflächen (Deponien) in der Näh ähe der S3 in einem Abstand von rd. 50 km zur Verfügung. Ve Die Aufnahmevermögen der Lager erflächen (Deponien) beträgt mehr als 1.0 Mio. m3 für Bodenaushub und die Laufzeit reicht über das Jahr 2017 7 hinaus. h 8.3 VERKEHRSAUFKOM MMEN Grundsätzlich nimmt die Anzahl von vo Fahrten mit Muldenkippern auf der Baustelle le ab. Die LKW- Fahrten von der Baustelle zur endgültigen Lager gerfläche des Bodenmaterials nehmen zu. Bei einer Bauzeit mit 34 Monaten n nehmen n die LKW- Fahrten von der Baustelle weg eg von 257 Fahrten pro Tag auf 346 Fahrten pro Tag zu, die Fahrten Fa auf der Baustelle hingegen nehmen von n 54 Fahrten pro Tag auf 18 Fahrten/Tag ab. Da sich die Standorte der Lager erflächen für das Bodenmaterial im Wesentliche hen südlich von Hollabrunn befinden und der Abtransport im Gebiet G der S3 entlang der Baustraßen abgewicke kelt wird und außerhalb eine Zufahrt durch Ortschaften eingesc schränkt ist, beschränken sich zusätzlichen Belas lastungen auf die Baustelle bzw. auf die S 3 südlich des geplan lanten Strecke, welche weitgehend anbaufrei ist und un durch keine Ortsgebiete führt. Allgemein-verständliche Zusammenfas assung Einlage 1.1 ARGE Bernard Bosch Seite 45 S 3 Weinviertler Schne nellstraße Hollabrunn - Guntersdorf 8.4 BEURTEILUNG DER R UMWELTVERTRÄGLICHKEIT Aufgrund der Materialverfuhr auf uf bestehenden Baustraßen bzw. in weiterer Fol olge auf dem vorhandenen Straßennetz (bestehende S 3) sind nd im Untersuchungsraum keine Auswirkungen auf uf die Umwelt zu erwarten. Die potenziellen Änderungen hins insichtlich der Massenverwertung sind in der BauBa und Betriebsphase als „umweltverträglich“ einzustufen. Allgemein-verständliche Zusammenfas assung Einlage 1.1 ARGE Bernard Bosch Seite 46 S 3 Weinviertler Schne nellstraße Hollabrunn - Guntersdorf 9 ABBILDUNGSV SVERZEICHNIS Abbildung 1: Streckengrafik S 3 Hollabrunn bis Guntersdorf ................................ ............................................. 5 Abbildung 2: Übersichtsplan Risikopotenzialanalyse Ri Vorbereitung des Vorprojek jekts ...................................15 Abbildung 3: Lage der Variante nten West, Mitte und Ost im Planungsraum ............. ...........................................17 Abbildung 4: Varianten zur For ortsetzung der S 3 Richtung Norden bis Staatsgren renze bei Kleinhaugsdorf ...19 Abbildung 5: Übersicht über die Flächeninanspruchnahme des Bauvorhabens ......................................... .. 22 Abbildung 6: Visualisierung, Blick B von der Gerichtsbergkellergasse Richtu tung Osten auf die S 3, Blickdistanz zwis ischen 300 m (Überführung Spaltingerweg) und d 1.100 m (AST Hollabrunn Nord), Quelle: GEOCONSULT, GE 2012 ............................................... ...........................................31 Abbildung 7: Visualisierung, Blick B von der Froschmühle (1. Stock) Richtun tung Westen auf die S 3, Blickdistanz 400 0 m (Überführung L 1071), Quelle: GEOCONSULT LT, 2012 .............................31 Abbildung 8: Visualisierung, Blick Bl vom Ortsrand von Hetzendorf (1. Stock) Ric ichtung Westen auf die S 3, Blickdistanz 1.100 00 m (Überführung Nexenhofer Straße), Quelle: GEOCONSULT, G 2012 ......32 Abbildung 9: Visualisierung, Blick Bl vom Grunder Bach (Höhe Fischteich) Rich ichtung Westen auf die S 3, Blickdistanz 300 0 m (Querung Grunder Bach) bzw. 400 m (Üb Überführung Nordwestbahn), Quelle: GEOCON NSULT, 2012 .......................................................... ...........................................32 Abbildung 10: Visualisierung, Blick Bl vom Ortsrand von Wullersdorf (1. Stock) Ric ichtung Westen auf die S 3, Blickdistanz 1.200 00 m (AST Wullersdorf), Quelle: GEOCONSULT,, 2012 2 ................................33 Abbildung 11: Visualisierung, Blick Bl vom Ortsrand von Grund Richtung Osten au auf die S 3, Blickdistanz 750 m (Überführung g L 35 über Nordwestbahn) bzw. 1.000 m (Querun rung Nordwestbahn), Quelle: GEOCONSULT,, 2012 2 ...................................................................... ...........................................33 Allgemein-verständliche Zusammenfas assung Einlage 1.1 ARGE Bernard Bosch Seite 47 S 3 Weinviertler Schne nellstraße Hollabrunn - Guntersdorf 10 TABELLENVER ERZEICHNIS Tabelle 1: Übersicht Kunstba tbauten ..................................................................... ............................................. 6 Tabelle 2: Ergebnisse Verke rkehrsuntersuchung für die betrachteten Planfälle ............................................ ... 9 Tabelle 3: Zeitlicher Verlauf uf der Bauphasen ..................................................... ...........................................11 Tabelle 4: Richtwerte der er zulässigen maximalen resultierenden Schwinggeschwindigkeit Sc im Fundamentbereic eich von Bauwerken zum Gebäudeschutz bei Baua uarbeiten ............................39 Tabelle 5: Beschreibung der d Klassen der Umweltverträglichkeit auf uf Themenbereichs- bzw. Schutzgutebene e (nach ( RVS 04.01.11). ............................................ ...........................................41 Tabelle 6: Zusammenstellun lung verbleibender Auswirkungen während der Bau auphase .............................42 Tabelle 7: Zusammenstellun lung verbleibender Auswirkungen während der Betr etriebsphase ......................43 Allgemein-verständliche Zusammenfas assung Einlage 1.1 ARGE Bernard Bosch Seite 48