Bericht - Bundesanstalt für Gewässerkunde
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Bericht - Bundesanstalt für Gewässerkunde
BfG-1559 Bericht Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen Dieser Bericht ist die Anlage 4 des Leitfadens zur Umweltverträglichkeitsprüfung an Bundeswasserstraßen des BMVBS (2007) Der Bericht darf nur ungekürzt vervielfältigt werden. Die Vervielfältigung und eine Veröffentlichung bedürfen der schriftlichen Genehmigung der BfG. BfG-1559 Bericht Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen Dieser Bericht ist die Anlage 4 des Leitfadens zur Umweltverträglichkeitsprüfung an Bundeswasserstraßen des BMVBS (2007) Gesamtbearbeitung: Monika Sommer Mailin Eberle Version September 2011 Dieser Bericht wird nur digital veröffentlicht, um kurzfristige Aktualisierungen zu ermöglichen. Es wird empfohlen, bei jedem neuen Projekt zu prüfen, ob eine aktuellere Fassung vorliegt (WSV-Intranet → Handbuch Umwelt, www.bafg.de/U1 → Publikationen). Auftraggeber: BMVBS BfG-SAP-Nr.: M39630101351 Anzahl der Seiten: 139 weitere Bearbeiter Bewertungsrahmen für die Schutzgüter: Schutzgut Mensch: Lärm Dr. Stephan Mai, M1 Schutzgut Mensch: Freizeit/Erholung und Wohnen Planungsgruppe Ökologie und Umwelt Hannover Schutzgut Tiere Dr. Franz Schöll, U4 Christian von Landwüst, U4 Schutzgut Pflanzen Dr. Andreas Sundermeier, U3 Eva Bauer, U3 Schutzgut Boden Arbeitsgemeinschaft Bodenbewertung UVU Bundeswasserstraßen Hamburg Dr. Elmar Fuchs, U2 Schutzgut Wasser: Hydrologie Binnen Norbert Busch, M2 Schutzgut Wasser: Hydrologie Küste Christoph Blasi ,M1 Schutzgut Wasser: Hydromorphologie Dr. Ina Quick, M3 Schutzgut Wasser: Wasserbeschaffenheit Dr. Helmut Fischer, U2 Carsten Viergutz, U2 Schutzgut Wasser: Schadstoffe in Gewässersedimenten Dr. Vera Breitung, G1 Schutzgut Wasser: Grundwasser Dr. Willi Laier, M3 Dr. Hermann Lensing, BAW Schutzgut Luft Dr. Stephan Mai, M1 Schutzgut Klima Deutscher Wetterdienst Christoph Deyhle, M2 Schutzgut Landschaft Peter Schneider, U3 Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter Planungsgruppe Ökologie und Umwelt Hannover Bundesanstalt für Gewässerkunde Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung ............................................................................................................8 1.1 1.2 2 Anlass und Zielsetzung............................................................................................ 8 Arbeitsschritte einer UVU ....................................................................................... 8 Hintergrund............................................................................................................ 10 Vorhabensbezogene Auswahl der Schutzgüter...................................................... 10 Ermittlung und Beschreibung des Ist-Zustands ..................................................... 11 Bewertung des Ist-Zustandes ................................................................................. 12 Klassifizierungssystem ...................................................................................... 12 Festlegung des gebietsbezogenen Referenzsystems.......................................... 13 Ermittlung und Beschreibung der zu erwartenden Umweltauswirkungen ............ 13 Bewertung der Umweltauswirkungen ................................................................... 14 Prognose-Zustand / Veränderungsgrad ............................................................. 14 Erheblichkeitsgrad............................................................................................. 16 Darstellung der Wechselwirkungen .................................................................. 18 Allgemeine Hinweise zur Berücksichtigung der Belange der EG-WRRL nach WHG ............................................................................................................. 19 Bewertungsrahmen ..........................................................................................22 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 3.5.1 3.5.2 3.5.3 3.5.4 3.5.5 3.6 3.7 3.8 3.9 4 5 BfG-1559 Verfahrensbeschreibung..................................................................................10 2.1 2.2 2.3 2.4 2.4.1 2.4.2 2.5 2.6 2.6.1 2.6.2 2.6.3 2.7 3 Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen Schutzgut Mensch.................................................................................................. 23 Schutzgut Tiere ...................................................................................................... 28 Schutzgut Pflanzen ................................................................................................ 30 Schutzgut Boden .................................................................................................... 36 Schutzgut Wasser................................................................................................... 41 Hydrologie......................................................................................................... 41 Hydromorphologie ............................................................................................ 47 Wasserbeschaffenheit ........................................................................................ 55 Schadstoffe in Gewässersedimenten ................................................................. 78 Grundwasser...................................................................................................... 89 Schutzgut Luft ....................................................................................................... 94 Schutzgut Klima .................................................................................................. 108 Schutzgut Landschaft........................................................................................... 116 Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter.................................................... 123 Literatur..........................................................................................................126 Glossar.............................................................................................................136 Seite 5 Bundesanstalt für Gewässerkunde Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen BfG-1559 Seite 6 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Arbeitsschritte einer Umweltverträglichkeitsuntersuchung ..................................... 9 Tabelle 2: Matrix zur Ermittlung des Veränderungsgrades .................................................... 15 Tabelle 3: Definitionen des Veränderungsgrades ................................................................... 15 Tabelle 4: Kriterien zur Ermittlung des Erheblichkeitsgrades ................................................ 16 Tabelle 5: Darstellung der Wirkungsanalyse und Bewertung der Erheblichkeit (Beispiel)....................................................................................................................... 17 Tabelle 6: Qualitätskomponenten der EG-WRRL für den Ökologischen Zustand ................. 21 Tabelle 7: Übertragung von ökologischen Zustands- bzw. Potenzialklassen in Wertstufen..................................................................................................................... 55 Tabelle 8: Allgemeine physikalisch-chemische Qualitätskomponenten: F = Fließgewässer, Ü = Übergangsgewässer, K = Küstengewässer ............................. 59 Tabelle 9: Beispielhafte Bewertung anhand eines fiktiven Flussabschnitts............................ 60 Tabelle 10: Kenngrößenübersicht für die Bewertung mittels Phytoplankton (Verwendbarkeit für die verschiedenen Gewässertypen durch Kreuze gekennzeichnet) für Fließgewässer (FG) ...................................................................... 62 Tabelle 11: Grundzustände und obere Klassengrenzen der typspezifischen Planktonbiomasse (Kenngröße: Chlorophyll a) für Fließgewässer (FG)...................... 62 Tabelle 12: Grundzustände und obere Klassengrenzen des Pennales-Index für Fließgewässer (FG)....................................................................................................... 63 Tabelle 13: Degradationszustände und Klassengrenzen der Kenngröße „Chloro“ für Fließgewässer (FG)....................................................................................................... 63 Tabelle 14: Degradationszustände und Klassengrenzen der Kenngröße „Cyano“ für Fließgewässer (FG)....................................................................................................... 64 Tabelle 15: Referenzwerte der Chlorophyll-a-Konzentration (µg/l) und daraus abgeleitete Grenzwerte für die Wertstufen für Küstengewässer der Ostsee (SAGERT ET AL. 2008)................................................................................................... 64 Tabelle 16: Referenzwerte der Chlorophyll-a-Konzentration (µg/l) und daraus abgeleitete Grenzwerte für die Wertstufen für Küstengewässer der Nordsee (JAKLIN ET AL. 2007).................................................................................................... 65 Tabelle 17: Wertstufen und Bewertungsfunktionen der Einzelindices „Gesamtbiovolumen“, „Chlorophyll-a-Saisonmittel“ und „Chlorophyll-aMaximum“ für den Seetyp 12....................................................................................... 65 Tabelle 18: Wertstufen für die Kenngröße „Chlorophyll a“ für den Seetyp 12 nach MISCHKE ET AL. (2006) ................................................................................................ 65 Tabelle 19: Grenzwerte der Einzelkenngrößen für den Algenklassen-Index und ihre Berechnungsfunktion für Seetyp 12.............................................................................. 66 Tabelle 20: Wertstufen für die Bewertung des Sauerstoffgehalts (in mg/l) von Fließgewässern.............................................................................................................. 66 Tabelle 21: Wertstufen für die Bewertung des TOC-Gehalts (mg/l) von Fließgewässern ..... 67 Tabelle 22: Wertstufen für die Bewertung des BSB nach 5 Tagen (mg/l) von Fließgewässern.............................................................................................................. 67 Tabelle 23: Wertstufen für die Kenngröße Chlorid in Fließgewässern................................... 68 Tabelle 24: Wertstufen für die Kenngröße Gesamtphosphat in Fließgewässern .................... 68 Bundesanstalt für Gewässerkunde Tabelle 25: Wertstufen für die Kenngröße Orthophosphat in Fließgewässern ....................... 69 Tabelle 26: Wertstufen für die Kenngröße Ammonium in Fließgewässern............................ 69 Tabelle 27: Referenzwerte für die Kenngröße pH-Wert in Fließgewässern ........................... 70 Tabelle 28: Wertstufen für die Kenngröße Gesamtstickstoff in Küsten- und Übergangsgewässern .................................................................................................... 70 Tabelle 29: Wertstufen für die Kenngröße Nitrat in Küsten- und Übergangsgewässern........ 71 Tabelle 30: Wertstufen für die Kenngröße DIN in Küsten- und Übergangsgewässern .......... 72 Tabelle 31: Wertstufen für die Kenngröße Gesamtphosphor in Küsten- und Übergangsgewässern .................................................................................................... 73 Tabelle 32: Wertstufen für die Kenngröße Orthophosphat in Küsten- und Übergangsgewässern .................................................................................................... 74 Tabelle 33: Gewässertypen nach LAWA 2006 (Fließgewässer, Übergangsgewässer, Küstengewässer) ........................................................................................................... 75 Tabelle 34: Zu untersuchende Stoffe und ökotoxikologische Untersuchungen...................... 80 Tabelle 35: Grenzkonzentrationen der Wertstufen für Schadstoffgehalte (bezogen auf <63 µm) für Nordsee-Küstenabschnitte (GÜBAK-WSV)............................................ 85 Tabelle 36: Grenzkonzentrationen der Wertstufen für Schadstoffgehalte (bezogen auf Kornfraktionen) für Ostsee-Küstenabschnitte (GÜBAK)............................................. 86 Tabelle 37: Grenzkonzentrationen der Wertstufen für Schadstoffgehalte (bezogen auf Kornfraktionen) für Binnen-Fließgewässer (in Anlehnung an HABAB-WSV)........... 87 Tabelle 38: Gefährdungsfaktoren zur Wichtung des Veränderungsgrades nach Heise (HPA 2005)................................................................................................................... 88 Tabelle 39: Immissionswerte für Schwefeldioxid nach TA LUFT 2002 ................................ 103 Tabelle 40: Immissionswerte für Stickstoffoxid nach TA LUFT 2002 .................................. 104 Tabelle 41: Immissionswerte für Schwebstaub (PM-10) nach TA LUFT 2002 ..................... 105 Tabelle 42: Immissionswerte für Benzol nach TA LUFT 2002.............................................. 105 Tabelle 43: Immissionswerte für Kohlenmonoxid nach TA LUFT 2002............................... 106 Tabelle 44: Immissionswerte für Ruß unter Bezug auf die alte 23. BIMSCHV (1996)......... 107 Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen BfG-1559 Seite 7 Bundesanstalt für Gewässerkunde Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen 1 Einleitung BfG-1559 1.1 Anlass und Zielsetzung Seit der Verabschiedung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) im Februar 1990 erarbeitet oder begleitet die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) Umweltverträglichkeitsuntersuchungen (UVU) bzw. -studien (UVS) für Maßnahmen an Bundeswasserstraßen1. Eine erste Arbeitshilfe der BfG für die Bewertung in UVUen wurde bereits 1994 vorgelegt und war Bestandteil der Verwaltungsvorschrift der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung VV-WSV 1401. Die nachfolgend beschriebene Methodik ist die Aktualisierung dieser Arbeitshilfe unter Berücksichtigung des neugefassten UVPG und praktischer Erfahrungen in UVUen. Diese Arbeitshilfe richtet sich insbesondere an den Träger des Vorhabens und an seine Fachgutachter. Für die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und insbesondere der Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) liegt ein „Leitfaden zur Umweltverträglichkeitsprüfung an Bundeswasserstraßen“ (BMVBS 2007) vor. Dort werden die Inhalte des UVPG näher behandelt. Die vorliegende Arbeitshilfe ist die Anlage 4 dieses Leitfadens. Sie beschäftigt sich ausschließlich mit dem Aspekt der fachlichen Bewertung in der UVU. Sie behandelt nicht die rechtliche Bewertung nach § 12 UVPG im Rahmen der Vorhabensgenehmigung, welche der für die Planfeststellung zuständigen Behörde obliegt. Sie behandelt auch nicht fachliche Bewertungen, die im Rahmen von FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFHVP), artenschutzrechtlicher Prüfung, des Landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP) oder etwa im Rahmen einer strategischen Umweltprüfung (SUP) erfolgen. Für die Bewertung im Zusammenhang mit der EG-WRRL werden einige allgemeine Hinweise gegeben. Die nachfolgend beschriebene Verfahrensweise soll dazu beitragen, die fachlichen Bewertungen für die verschiedenen Schutzgüter in der UVU zu vereinheitlichen, zusammenzufassen und dies nachvollziehbar zu dokumentieren. 1.2 Arbeitsschritte einer UVU In Tabelle 1 sind die Arbeitsschritte einer UVU mit den zugehörigen Arbeitshilfen dargestellt, da sich die verfügbaren Informationen in verschiedenen Dokumenten befinden. Die einzelnen Arbeitsschritte werden in den nachfolgenden Kapiteln näher erläutert. 1 Seite 8 Die Begriffe Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) oder -studie (UVS, gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)) werden im UVPG nicht verwendet. Sie haben sich jedoch in der Praxis als Bezeichnung für die im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vom Träger des Vorhabens (TdV) mit den sonstigen Planunterlagen vorzulegende Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen des Vorhabens (§ 6 UVPG) durchgesetzt. Bundesanstalt für Gewässerkunde Tabelle 1: Arbeitsschritte einer Umweltverträglichkeitsuntersuchung Arbeitschritte 1 Beschreibung und Bewertung der Umwelt im Einwirkungsbereich des Vorhabens a. Auswahl der betroffenen Schutzgüter Arbeitshilfen UVP-Leitfaden und Anlage 4 (vorliegendes Dokument) Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen BfG-1559 b. Festlegung des gebietsbezogenen Referenzsystems (Leitbilder, Ziele) 2 3 c. Schutzgutbezogene Ermittlung und Beschreibung des Ist-Zustands Anlage 3: Anerkannte Prüfungsmethoden und Orientierungswerte d. Bewertung des Ist-Zustands Anlage 4 (vorliegendes Dokument) Beschreibung und Bewertung der zu erwartenden Umweltauswirkungen des Vorhabens UVP-Leitfaden a. Ermittlung und Beschreibung der Auswirkungen auf die Schutzgüter UVP-Leitfaden b. Bewertung der Umweltauswirkungen Anlage 4 (vorliegendes Dokument) c. Darstellung der Wechselwirkungen Anlage 4 (vorliegendes Dokument) Hinweise für Vermeidungs-, Minimierungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen UVP-Leitfaden Seite 9 Bundesanstalt für Gewässerkunde Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen BfG-1559 2 Verfahrensbeschreibung 2.1 Hintergrund Die Besonderheit einer UVU ist die schutzgutbezogene Betrachtungsweise, bei der sowohl qualitative als auch quantitative Informationen bewertet werden und danach zu einer stimmigen Gesamteinschätzung zusammengeführt werden müssen. Die UVU hat die erheblich nachteiligen Auswirkungen des Vorhabens zu beschreiben (vgl. BMVBS 2007). Die fachliche Bewertung hat also zumindest eine ja/nein-Aussage (erheblich/nicht erheblich) zu treffen. Bei der fachlichen Bewertung in einer UVU sind Sachinformationen und Wertmaßstäbe zu „Werturteilen“ zu verknüpfen. Aus Gründen der Vergleichbarkeit und Transparenz ist es sinnvoll, solche Prozesse nach definierten Regeln ablaufen zu lassen. In der Planungspraxis von Umweltverträglichkeitsuntersuchungen sind Weiterentwicklungen der ökologischen Risikoanalyse mit zahlreichen Modifikationen und die verbal-argumentative Methode heute die am stärksten verbreiteten Verfahren. Das nachfolgend beschriebene Verfahren wurde seit den neunziger Jahren bei zahlreichen UVUen an Bundeswasserstraßen erfolgreich angewandt und bedient sich ebenfalls einzelner formaler Elemente der ökologischen Risikoanalyse wie z. B. der Präferenzmatrix. An der Methodik wurden gegenüber 1996 (BfG-Bericht Nr. 9) keine wesentlichen Veränderungen vorgenommen, überarbeitet und aktualisiert wurden die Bewertungsrahmen für die Schutzgüter (vgl. Kapitel 3). Die Methode basiert auf einem Vergleich: durch Gegenüberstellung der Bewertungen von IstZustand und Prognose-Zustand des jeweiligen Schutzgutes wird zunächst der Grad der Veränderung als Grundlage für die weitere Betrachtung ermittelt. Im Anschluss werden die zeitliche und räumliche Dimension der Auswirkungen einbezogen, um die Bewertung schutzgutbezogen abzuschließen. 2.2 Vorhabensbezogene Auswahl der Schutzgüter Nach § 2 UVPG beinhaltet die Umweltverträglichkeitsprüfung „die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen eines Vorhabens auf Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern.“ Die in der Aufzählung genannten Begriffe, mit Ausnahme der Wechselwirkungen, werden nach dem UVPG unter dem Oberbegriff „Schutzgüter“ zusammengefasst. Sie sind einschließlich der Wechselwirkungen Gegenstand der Betrachtung und damit der Bewertung in der UVU. Seite 10 Bundesanstalt für Gewässerkunde Für die Bearbeitung in der UVU sind wiederum relevante Teilaspekte der Schutzgüter zu behandeln: > > > > > > > > > > Mensch (Gesundheit, Wohlbefinden, Freizeit und Erholung, Wohnen) Tiere (Fische, Makrozoobenthos, Vögel und weitere im Einzelfall betroffene Tiergruppen, deren Arten und Lebensgemeinschaften) Pflanzen (Biotope, Lebensraumtypen, Pflanzengesellschaften, Pflanzenarten Biologische Vielfalt (Ökosysteme, Lebensgemeinschaften, Arten, innerartliche Vielfalt) Boden (Bodentypen, Bodenfunktionen) Wasser (Oberirdische Gewässer: Hydrologie, Hydromorphologie, Wasserbeschaffenheit, Schadstoffe in Gewässersedimenten; Grundwasser) Luft (Luftschadstoffe) Klima (Mikroklima, Mesoklima) Landschaft (außerstädtisches Umfeld, städtisches Umfeld) Kulturgüter und sonstige Sachgüter Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen BfG-1559 Die Auswahl der betroffenen Schutzgüter erfolgt auf der Grundlage der vorläufigen Vorhabensbeschreibung, mit der die möglichen Auswirkungen des Vorhabens im Vorfeld abgeschätzt werden. Diese Informationen sind i. d. R. der §-5-Unterlage zu entnehmen, die den inhaltlichen, räumlichen und zeitlichen Untersuchungsumfang feststellt und die im §-5-Termin bestätigt oder aber modifiziert wurde. Sollten sich im Verlauf des Verfahrens Auswirkungen auf bestimmte Schutzgüter herausstellen, die zu Beginn noch nicht abzusehen waren, ist eine Erweiterung des Untersuchungsumfangs notwendig. 2.3 Ermittlung und Beschreibung des Ist-Zustands Die Ermittlung und Beschreibung des Ist-Zustands erfolgt in Form von Fachbeiträgen für die einzelnen Schutzgüter, wobei das UVPG die Berücksichtigung des allgemeinen Kenntnisstandes und die Anwendung allgemein anerkannter Prüfungsmethoden vorschreibt. Eine Liste derartiger Methoden und Orientierungswerte enthält die Anlage 3 des UVP-Leitfadens. Die gewonnenen Informationen sind auch für die FFH-Verträglichkeitsuntersuchung, den landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) und eine artenschutzrechtliche Prüfung nach BNatSchG und die WRRL-Belange nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) relevant. Ist abzusehen, dass sich der Zustand der Umwelt aufgrund von wirtschaftlichen, verkehrlichen, technischen oder sonstigen Entwicklungen und Vorhaben bis zum Beginn der Vorhabensverwirklichung gegenüber dem aktuellen Zustand erheblich verändert, ist der Zustand zu berücksichtigen, der voraussichtlich unmittelbar vor Beginn der Maßnahme vorliegen wird. (BMVBS 2007, S.22) Um zu räumlich ausreichend differenzierten Aussagen zu kommen, wird für die meisten Schutzgüter eine flächenbezogene Unterteilung des Untersuchungsgebietes erforderlich sein. Eine solche Unterteilung ergibt sich meist aufgrund unterschiedlicher Flächenfunktionen (z. B. bei Biotoptypen). Zur Verdeutlichung der Ergebnisse trägt eine kartographische Darstellung bei (da die Größe des Untersuchungsgebiets und auch die darzustellenden Seite 11 Bundesanstalt für Gewässerkunde Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen BfG-1559 Informationen zum Ist-Zustand je nach Vorhaben sehr unterschiedlich sein können, sind hier keine einheitlichen Empfehlungen zum Maßstab möglich). Die in diesem Bericht dargestellten Bewertungsrahmen sind als Orientierungshilfe zu verstehen, die an die Erfordernisse und Möglichkeiten des jeweiligen Vorhabens anzupassen sind. So kann die Untersuchungstiefe ggf. reduziert werden, wenn sicher prognostiziert werden kann, dass das Vorhaben in bestimmten Teilbereichen auf bestimmte Schutzgüter keine signifikanten Auswirkungen haben wird oder die Erhebung der Parameter einen unverhältnismäßig hohen Aufwand darstellen würde. Diese Aspekte sind bei der Festlegung des Untersuchungsumfangs zu berücksichtigen. Der gewählte Umfang ist gutachterlich plausibel zu begründen und so umfassend zu gestalten, dass alle Vorhabenswirkungen adäquat bewertet werden können. 2.4 Bewertung des Ist-Zustandes Die schutzgutbezogene Bewertung des Ist-Zustands erfolgt anhand der in Kapitel 3 enthaltenen Bewertungsrahmen auf der Basis des gebietsbezogenen Referenzsystems. Das Verfahren wird in den folgenden Unterkapiteln näher erläutert. Die Ergebnisse der Bewertung sind zweckmäßigerweise in Karten darzustellen, vor allem um räumlich differenzierte Resultate sichtbar zu machen (auch hier ist der angemessene Maßstab der Darstellung vom Vorhaben abhängig). Für die weitere Bearbeitung kann auch die zusammenfassende Darstellung der hochwertigen Bereiche aller Schutzgüter (Wertstufen 4 und 5, vgl. folgendes Unterkapitel) eine wichtige Information sein. In der Regel sind die hochwertigen Bereiche auch die empfindlichsten und sollten von dem Vorhaben möglichst nicht beeinträchtigt werden. Diese Betrachtung ist für die Vermeidung und Minimierung von Beeinträchtigungen hilfreich, unterstützt also die ökologische Optimierung der Planung. 2.4.1 Klassifizierungssystem Ein wesentliches Element des hier empfohlenen Bewertungsansatzes sowohl für den Ist- als auch für den Prognose-Zustand ist die Klassifizierung von Schutzgutzuständen mittels einer fünfstufigen ordinalen Skala. Sie dient der Vereinheitlichung des Bewertungsvorgangs und vereinfacht die Darstellung der Ergebnisse. Zusätzlich werden den Wertstufen Farben zugeordnet, die für die Kartendarstellung nutzbar sind. Die Wertstufen werden wie folgt definiert: > > > > > Wertstufe 1: sehr geringe Wertigkeit (rot) Wertstufe 2: geringe Wertigkeit (orange) Wertstufe 3: mittlere Wertigkeit (gelb) Wertstufe 4: hohe Wertigkeit (grün) Wertstufe 5: sehr hohe Wertigkeit (blau) Die Wertstufe 5 wird im Folgenden als Referenzzustand bezeichnet und beschreibt meist einen Zustand, der von keinen bis höchstens geringfügigen Belastungen durch den Menschen Seite 12 Bundesanstalt für Gewässerkunde geprägt ist. Alle weiteren Wertstufen sind geprägt von zunehmenden Belastungen und damit abnehmender Wertigkeit. Der Referenzzustand bzw. das Referenzsystem kann im Einzelfall jedoch auch anders festgelegt werden (siehe auch folgendes Unterkapitel). Als Grundlage dieser Klassifizierung sind für die verschiedenen Schutzgüter geeignete fachliche Kriterien abgeleitet worden. Durch die Verknüpfung der Bewertungskriterien und der Wertstufen ergibt sich für jedes Schutzgut eine entsprechende Matrix, die als „Bewertungsrahmen“ bezeichnet wird. Die Bewertungsrahmen (siehe Kapitel 3) bilden den Kern des Verfahrens und sind als Arbeitshilfe für die fachliche Bewertung von Ist- und Prognose-Zustand gedacht. 2.4.2 Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen BfG-1559 Festlegung des gebietsbezogenen Referenzsystems Wie bereits erwähnt wird als Referenzzustand (= Wertstufe 5) häufig ein Zustand zu Grunde gelegt, der von keinen bis höchstens geringfügigen anthropogenen Einflüssen geprägt ist. Diesem Ansatz folgen größtenteils auch die Bewertungsrahmen des Kapitels 3. Im Einzelfall kann es jedoch durchaus sinnvoll sein, ein anderes gebietsbezogenes Referenzsystem als Basis der Bewertung zu definieren. Dies ist insbesondere der Fall, wenn im Gebiet naturschutzfachlich wertvolle Biotope (z. B. seltene, vielfältige artenreiche Biotope) ausgeprägt sind, welche infolge einer anthropogenen Nutzung entstanden sind. Ebenfalls kann es sinnvoll sein, einen abweichenden gebietsbezogenen Referenzzustand zu definieren, wenn durch die anthropogene Nutzung irreversible Veränderungen eingetreten sind oder nicht ausreichende Informationen über einen „natürlichen“ Referenzzustand vorliegen. Auch die Bewertung von Ökosystemfunktionen unabhängig vom natürlichen Zustand eines Schutzguts kann ein sinnvoller Ansatz sein. Vom Referenzzustand zu unterscheiden sind umweltbezogene Zielzustände für den Planungsraum, welche in der Regel in bestehenden raumbezogenen Planungen oder Fachplanungen definiert sind. Zu letzteren gehören z. B. Raumordnungsprogramme und -pläne, Landschaftspläne, Bewirtschaftungspläne für Schutzgebiete und Flussgebietseinheiten ebenso wie normative und administrative Vorgaben bzw. Festsetzungen (Grenz- und Schwellenwerte, Schutzgebiete etc.). Zielzustände sollten zum einen sinnvollerweise bereits eingetretene irreversible Veränderungen berücksichtigen und zum anderen schon vorhandene oder geplante Nutzungen. Nichtsdestoweniger sind in raumbezogenen Planungen beschriebene Zielzustände oder Leitbilder eine wichtige Grundlage bei der Aufstellung des gebietsbezogenen Referenzzustands. Sofern durch das Vorhaben Konflikte mit in vorliegenden Planungen definierten Zielsetzungen entstehen, ist dies zu beschreiben und muss gegebenenfalls auch bei der Bewertung der Auswirkungen berücksichtigt werden. In jedem Fall ist in der UVU zu dokumentieren, welches gebietsbezogene Referenzsystem den Bewertungen von Ist- und Prognose-Zustand zu Grunde liegt. 2.5 Ermittlung und Beschreibung der zu erwartenden Umweltauswirkungen Grundlage für die Ermittlung und Beschreibung der Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter sind die zu erwartenden Wirkprozesse und Wirkfaktoren, welche vom Vorhaben aus- Seite 13 Bundesanstalt für Gewässerkunde Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen BfG-1559 gehen. Zu differenzieren sind dabei bau-, anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen. In der Regel werden für viele Schutzgüter spezielle Fachgutachten erstellt, in denen Auswirkungen abgeschätzt werden. Die erlangten Informationen sind auch hier für die FFH-VU, den LBP und die artenschutzrechtliche Prüfung nach BNatSchG und die WRRL-Belange nach WHG relevant. Besonders für abiotische Teilaspekte der Schutzgüter (z. B. Wasserbeschaffenheit, Hydrologie) finden bei der Ermittlung des Prognosezustands häufig Modelle Anwendung. Auch die ökologische Modellierung wird kontinuierlich weiterentwickelt (vgl. z.B. BFG (2010) zum Integrierten Flussauenmodell INFORM); entsprechende Systeme sind bisher jedoch insbesondere im Rahmen der Vorplanung und in speziellen (Forschungs-) Projekten nutzbar. Bei der Prognose der Auswirkungen sind auch Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern mit einzubeziehen. Sofern Informationen oder belastbare Prognosen zu zukünftigen Veränderungen des betroffenen Systems vorliegen (z.B. Veränderungen infolge des Klimawandels) sollten die Auswirkungen nach Möglichkeit auch vor diesem Hintergrund diskutiert werden. Für eine explizite Berücksichtigung solcher Veränderungen bei der folgenden Bewertung von Auswirkungen sind die vorhandenen Informationen in der Regel nicht ausreichend bzw. mit zu großen Unsicherheiten behaftet; es sollte jedoch auf wahrscheinliche Verstärkungen oder Abschwächungen von Auswirkungen hingewiesen werden, was im Einzelfall in die letztendliche Einschätzung der Erheblichkeit mit einfließen kann. 2.6 Bewertung der Umweltauswirkungen Für jedes Schutzgut wird jede prognostizierte Auswirkung (bau-, anlage- oder betriebsbedingt), welche als relevant identifiziert wurde, einzeln bewertet. Hierzu wird zunächst der Veränderungsgrad bestimmt. Anschließend werden die zeitliche und räumliche Dimension einbezogen, um die Erheblichkeit der Auswirkung zu beurteilen. 2.6.1 Prognose-Zustand / Veränderungsgrad Zur Bestimmung des Veränderungsgrads muss zunächst der Prognosezustand bewertet werden. Die Bewertung des Prognosezustands erfolgt getrennt für jedes Schutzgut und alle relevanten Auswirkungen wiederum mit Hilfe des jeweiligen Bewertungsrahmens. Unter Prognose-Zustand wird der Zustand verstanden, bei dem die größte vorhabensbedingte Wertigkeitsänderung im jeweiligen Schutzgut auftritt. Häufig ist es sinnvoll, für relevante Zustände - insbesondere die sich dauerhaft einstellenden Verhältnisse - den PrognoseZustand selbst und/oder die Wertstufen im Prognose-Zustand als Karte darzustellen. Der Veränderungsgrad ergibt sich für die einzelnen Schutzgüter aus der Verknüpfung der Bewertungen von Ist- und Prognose-Zustand auf der Basis der nachfolgenden Matrix (Tabelle 2). Seite 14 Bundesanstalt für Gewässerkunde Die Grundannahme ist, dass eine Auswirkung auf höher bewertete Schutzgutzustände auch zu einem höheren Veränderungsgrad führt. Folglich wird den Übergängen von und nach hoch bewerteten Zuständen (Wertstufen 4 und 5) eine stärkere Bedeutung zugemessen als den Übergängen von bzw. nach gering bewerteten Zuständen. Dies spiegelt sich in der nachfolgenden 5x5-Matrix wieder. Diese Matrix kann im Einzelfall auch modifiziert werden. Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen BfG-1559 Zusätzlich sei darauf hingewiesen, dass der in diesem Stadium vorgenommenen Bewertung im allgemeinen bereits eine Aggregation auf Schutzgutebene zugrunde liegt, wenn nämlich im Bearbeitungsgebiet Flächen unterschiedlicher Bewertung vorkommen - dies ist z. B. häufig bei den Lebensräumen der Fall. Derartige Aggregationsschritte sind ebenfalls zu erläutern und lassen sich beispielsweise GIS-gestützt visualisieren. Tabelle 2: Matrix zur Ermittlung des Veränderungsgrades Prognose-Zustand Ist-Zustand 1 2 3 4 5 1 0 -1 -2 -3 -4 2 1 0 -1 -2 -4 3 2 1 0 -1 -3 4 3 3 2 0 -2 5 4 4 4 2 0 Entsprechend der fünfstufigen Bewertung von Ist- und Prognose-Zustand und der Möglichkeit einer positiven bzw. negativen Veränderung, ergeben sich für den Veränderungsgrad neun Rangstufen. Tabelle 3: Definitionen des Veränderungsgrades -4 -3 -2 -1 0 1 2 3 4 Extrem negativ Stark bis übermäßig negativ Mäßig negativ Sehr gering bis gering negativ Keine Veränderung Sehr gering bis gering positiv Mäßig positiv Stark bis übermäßig positiv Extrem positiv Seite 15 Bundesanstalt für Gewässerkunde Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen BfG-1559 2.6.2 Erheblichkeitsgrad Der Veränderungsgrad wird anschließend mit der Dauer und der räumlichen Ausdehnung der Auswirkung gemäß Tabelle 4 verknüpft, um zu einer Bewertung der Erheblichkeit zu kommen. Tabelle 4: Kriterien zur Ermittlung des Erheblichkeitsgrades Veränderungsgrad Dauer der Auswirkung Räumliche Ausdehnung der Auswirkung Extrem Andauernd (nicht absehbarer Zeitraum) Sehr großräumig (überregional) Stark bis übermäßig Langzeitig (mehrere Jahre) Großräumig (regional) Mäßig Kurzzeitig (ein bis max. 3 Jahre) Kleinräumig (z. B. Untersuchungsgebiet oder Teile davon) Sehr gering bis gering Vorübergehend (bis zu einem Jahr) Punktuell (z. B. direkter Eingriffsbereich) Keine Veränderung - - Die Dauer der Auswirkung beschreibt den Zeitraum, auf den sich die Wertigkeitsänderung bezieht, d. h. sie gibt einen Hinweis darauf, wie lange es dauert, bis sich die Wertigkeit des Ist-Zustands wieder eingestellt hat. Für die Dauer von Auswirkungen werden Zeiträume kategorisiert: vorübergehend - kurzzeitig - langzeitig - andauernd. Die räumliche Ausdehnung beschreibt die Fläche, auf die sich die Wertigkeitsänderung bezieht. Auch hier werden wiederum vier Kategorien zugrunde gelegt: punktuell - kleinräumig - großräumig - sehr großräumig. Der Erheblichkeitsgrad wird abschließend in folgenden Abstufungen angegeben: > > > > > erheblich nachteilig unerheblich nachteilig weder nachteilig noch vorteilhaft unerheblich vorteilhaft erheblich vorteilhaft Ob es sich um nachteilige oder vorteilhafte Auswirkungen handelt, ergibt sich aus dem gebietsbezogenen Zielsystem. Welches Gewicht den Komponenten Veränderungsgrad, Dauer der Auswirkung und räumliche Ausdehnung der Auswirkung zugemessen wird, entscheidet und begründet in jedem Einzelfall der Fachgutachter. Die Ergebnisse der Bewertung sind tabellarisch für jedes Schutzgut darzustellen. Seite 16 Bundesanstalt für Gewässerkunde Tabelle 5: Darstellung der Wirkungsanalyse und Bewertung der Erheblichkeit (Beispiel) Schutzgut – Oberirdische Gewässer Wirkungszusammenhang Ursache Wirkung Chemische und biologische Sauerstoffzehrung durch Baggergut Abnahme der Sauerstoffkonzentration im Verklappungsbereich Abtrag von Oberflächen Zerstörung aktiver Biofilme Abdecken von Oberflächen Freisetzung von Düngestoffen Zerstörung aktiver Biofilme Eutrophierung Bewertung der Auswirkungen Auswirkungen Grad der Veränderung Dauer der Auswirkung räumliche Ausdehnung Grad der Erheblichkeit Sehr gering bis gering, Vorübergehend, Kleinräumig, Unerheblich negativ Bewertung: Ist-Zustand 3 PrognoseZustand 2 Minuten bis Stunden direkter Eingriffsber eich Stark bis übermäßig Vorübergehend, Kleinräumig, Bewertung: Ist-Zustand 4 PrognoseZustand 1 Tage bis Wochen direkter Eingriffsbereich Stark bis übermäßig Vorübergehend, Kleinräumig, Bewertung: Ist-Zustand 4 PrognoseZustand 1 Tage bis Wochen direkter Eingriffsbereich Sehr gering, Langzeitig Örtlich begrenzt, Bewertung: Ist-Zustand 3 PrognoseZustand 2 Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen BfG-1559 Unerheblich negativ Unerheblich negativ Unerheblich negativ Fahrrinne, Verklappungsgebiet Seite 17 Bundesanstalt für Gewässerkunde Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen Tabelle 5: Darstellung der Wirkungsanalyse und Bewertung der Erheblichkeit (Beispiel) - Fortsetzung Schutzgut Vegetation BfG-1559 Wirkungszusammenhang Ursache Wirkung Veränderung der Wasserstände Verschiebung der Vegetationszonen, dadurch Verlust von Vegetationsbeständen durch Begrenzung des „Hochwachsens“ und Veränderung von Vegetationsbeständen durch Nutzungsänderung Bewertung der Auswirkungen Auswirkungen Grad der Veränderung Dauer der Auswirkung räumliche Ausdehnung Grad der Erheblichkeit Mäßig Langzeitig Örtlich begrenzt, Ufer und angrenzende Bereiche im Untersuchungsgebiet, evtl. auch darüber hinausgehend Erheblich negativ Bewertung: Ist-Zustand 3 PrognoseZustand 1 Abschließend wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zahlreiche als unerheblich eingestufte Auswirkungen sich möglicherweise zu erheblichen Auswirkungen kumulieren können. Dieses Phänomen ist infolgedessen in jedem Einzelfall zu prüfen. 2.6.3 Darstellung der Wechselwirkungen Laut UVPG § 2, Abs. 1, Satz 2 sind „die Wechselwirkungen zwischen den […] Schutzgütern“ ebenfalls zu betrachten. In der vorliegenden Arbeitshilfe werden die Wechselwirkungen nicht als eigenständiges Schutzgut betrachtet und damit auch keiner eigenständigen Bewertung unterzogen. Vielmehr umfasst die Betrachtung der einzelnen Schutzgüter (insbesondere Pflanzen und Tiere) bei fachlich korrekter Behandlung auch immer Wechselwirkungen innerhalb des Schutzgutes als auch schutzgutübergreifende Wechselwirkungen. In die schutzgutbezogenen Kapitel gehören also immer auch Aussagen über Auswirkungen, die Folgewirkungen bei anderen Schutzgütern oder bei Elementen des gleichen Schutzgutes auslösen. Dabei ist eine Beschränkung auf diejenigen Folgewirkungen vorzunehmen, deren Beeinflussung durch die Vorhabenswirkungen wahrscheinlich ist. Seite 18 Bundesanstalt für Gewässerkunde Die am häufigsten bei Wasserstraßen-Vorhaben auftretenden Wechselwirkungen sind Folgewirkungen bei den biotischen Schutzgütern aufgrund von Veränderungen der abiotischen Schutzgüter bzw. Faktoren – es handelt sich meist eher um Wirkungsketten ohne Rückkoppelungseffekte. Denkbar sind auch hier sowohl negative als auch positive Effekte. Derartige Effekte können wiederum Einfluss auf die Erheblichkeit von Auswirkungen auf die Schutzgüter haben, indem sie diese verstärken oder auch abschwächen. Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen BfG-1559 Es empfiehlt sich, die als relevant erkannten Wechselwirkungen in einem eigenen Kapitel einer zusammenfassenden, vorzugsweise tabellarischen Darstellung zu unterziehen und dabei auch deren Rolle bei der Bewertung der Auswirkungen darzulegen. 2.7 Allgemeine Hinweise zur Berücksichtigung der Belange der EGWRRL nach WHG Nach dem UVP-Leitfaden des BMVBS sollte die Berücksichtigung der Belange der WRRL in die UVU integriert werden, da das WHG keinerlei Vorgaben hierzu macht und diese Vorgehensweise durch den sachlichen Zusammenhang gerechtfertigt ist. Ein wesentlicher Unterschied zwischen UVU und WHG (nationale Umsetzung der EGWRRL) ist deren räumlicher Bezug: Während die UVU den Auswirkungsbereich eines Vorhabens betrachtet, sind es nach WHG die Wasserkörper als Bewirtschaftungseinheiten, die bei Wasserstraßen weit mehr als hundert Kilometer umfassen können. Grundlage für die Behandlung der WRRL-Belange sind insbesondere die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme. Sie enthalten die Bewertung des ökologischen und chemischen Zustands der Wasserkörper, benennen deren Belastungen und Defizite und legen die Bewirtschaftungsziele und erforderlichen Maßnahmen fest. In der UVU muss insbesondere eine Beurteilung erfolgen, ob das geplante Vorhaben eine Verschlechterung des ökologischen Zustands/Potenzials und des chemischen Zustands des Wasserkörpers bewirkt. Zusätzlich ist abzuschätzen, ob das geplante Vorhaben eine im Bewirtschaftungsplan festgeschriebene Verbesserung des ökologischen und chemischen Zustands verhindert. Nach der Definition der Europäischen Kommission ist von einer Verschlechterung im Sinne der WRRL dann auszugehen, wenn der Wasserkörper in eine schlechtere Zustandsklasse eingestuft werden muss (EUROPÄISCHE KOMMISSION 2003a, 2003b, 2007). Die Bewertung des ökologischen Zustands der Wasserkörper erfolgt anhand einer fünfstufigen Klassifizierung bzw. bei erheblich veränderten2 und künstlichen Wasserkörpern3 einer vierstufigen. 2 Heavily Modified Waterbodies (HMWB) können aufgrund nutzungsbedingter hydromorphologischer Veränderungen ausgewiesen werden. 3 Zu diesen beiden Kategorien gehört der größte Teil der Bundeswasserstraßen. Seite 19 Bundesanstalt für Gewässerkunde Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen BfG-1559 Einstufung des ökologischen Zustands (hydromorph. intakte Gewässer) sehr gut gut mäßig unbefriedigend schlecht Einstufung des ökologischen Potenzials (HMWB und künstliche Gewässer) gut und besser mäßig unbefriedigend schlecht Tabelle 6 enthält eine Zusammenschau aller Qualitätskomponenten der EG-WRRL. Für die Beurteilung heranzuziehen sind mindestens die biologischen Qualitätskomponenten für die verschiedenen Gewässerkategorien der EG-WRRL Flüsse, Seen, Übergangsgewässer und Küstengewässer, da die Bewertung des ökologischen Zustands der Wasserkörper auf diesen basiert. Es gibt für die Qualitätskomponenten des ökologischen Zustands von Binnengewässern bereits abgestimmte Bewertungsverfahren4, die auch bei der Einschätzung der Auswirkungen auf den Wasserkörper zugrunde gelegt werden müssen. Zu berücksichtigen ist dabei, dass die Verschlechterung nur einer biologischen Qualitätskomponente (z. B. Makrozoobenthos) um eine Zustandsklasse den Gesamtwert verschlechtern kann, da das Bewertungsprinzip „one out - all out“ gilt (EUROPÄISCHE KOMMISSION 2003). Das hat zur Folge, dass die Gesamteinstufung des ökologischen Zustands eines Wasserkörpers als Informationsgrundlage für die Einschätzung einer Verschlechterung nicht ausreicht, vielmehr sind die Bewertungen der einzelnen Qualitätskomponenten zugrunde zu legen. Für den Fall, dass Auswirkungen eines Vorhabens auf Schutzgüter im Wirkraum gemäß UVPG, die gleichzeitig Qualitätskomponenten nach WRRL sind, als erheblich nachteilig eingestuft werden, ist eine Verschlechterung im Sinne der WRRL nicht auszuschließen. Wichtige Aspekte für die Beurteilung der Auswirkungen auf den ökologischen Zustand des betroffenen Wasserkörpers sind: > > > > 4 festgestellte erheblich negative Auswirkungen auf einzelne Komponenten die räumliche Ausdehnung der Auswirkungen im Verhältnis zum Wasserkörper die Dauer negativer Auswirkungen geplante Kompensationsmaßnahmen FIBS (Fische), PTI und PERLODES (Makrozoobenthos), PHYLIB (Makrophyten, Phytobenthos), PSI (Phytoplankton - für Seen) Seite 20 Bundesanstalt für Gewässerkunde Tabelle 6: Qualitätskomponenten der EG-WRRL für den Ökologischen Zustand Qualitätskomponenten Parameter Flüsse Seen ÜGw KüGw Kapitel Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen BfG-1559 Biologisch Makrozoobenthos Fische Makrophyten Phytobenthos Phytoplankton Großalgen Angiospermen Zusammensetzung 3.2 Abundanz 3.2 Zusammensetzung 3.2 Abundanz 3.2 Altersstruktur 3.2 Zusammensetzung 3.3 Abundanz 3.3 Zusammensetzung 3.5.3 Abundanz 3.5.3 Zusammensetzung 3.5.3 Abundanz 3.5.3 Biomasse 3.5.3 Zusammensetzung 3.5.3 Abundanz 3.5.3 Zusammensetzung 3.3 Abundanz 3.3 Hydromorphologisch Abfluss, -dynamik Wasserhaushalt 3.5.1 Wassererneuerungszeit 3.5.1 3.5.4 Durchgängigkeit Tiefenvariation Breitenvariation Struktur, Substrat Gewässerbett, -boden Menge Gewässerboden Struktur Uferzone Tidenregime 3.5.1 Wasserstandsdynamik Verbindung zu GWKs Morphologie 3.5.2 3.5.2 3.5.2 3.5.2 3.5.2 3.5.2 Struktur Gezeitenzone Süßwasserzustrom 3.5.2 3.5.1 Seite 21 Bundesanstalt für Gewässerkunde Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen Qualitätskomponenten Parameter Flüsse Seen ÜGw Richtung vorherrsch. Strömung BfG-1559 KüGw Wellenbelastung Kapitel 3.5.1 3.5.1 3.5.3 Chemisch und Physikalischchemisch Sichttiefe Temperaturverhältnisse 3.5.3 Sauerstoffhaushalt 3.5.3 Salzgehalt 3.5.3 Versauerungszustand 3.5.3 Nährstoffverhältnisse Spezifische Schadstoffe 3.5.3 3 Bewertungsrahmen Dieses Kapitel enthält die Bewertungsgrundlagen für die Schutzgüter nach UVPG. Es handelt sich um tabellarische Darstellungen von Bewertungskriterien und deren Ausprägungen mit Zuordnung zu den Wertstufen des Klassifizierungssystems mit zusätzlichen Erläuterungen. Aufgrund der sehr unterschiedlichen fachlichen Voraussetzungen für die verschiedenen Schutzgüter (Vorliegen von Grenz- und Schwellenwerten oder rein qualitativen Vorgaben) unterscheiden sich die Bewertungsrahmen in Detailliertheit und inhaltlicher wie formaler Gestaltung mehr oder weniger stark. Für das Schutzgut „Biologische Vielfalt“ wird auf einen eigenen Bewertungsrahmen verzichtet. Stattdessen werden entsprechende Kriterien wie Arten- und Lebensraumvielfalt insbesondere bei den Schutzgütern „Pflanzen“ und „Tiere“ mit berücksichtigt. Zu beachten ist, dass diese Arbeitshilfen an Besonderheiten des Einzelfalls insbesondere im Hinblick auf die verwendeten Bewertungskriterien und den Referenzzustand anzupassen sein können. Es wird jedoch empfohlen, auch bei erforderlichen Modifikationen diese Form der Darstellung der Bewertungsgrundlagen grundsätzlich beizubehalten. Seite 22 Bundesanstalt für Gewässerkunde 3.1 Schutzgut Mensch Bewertungsrahmen: Mensch (Beeinträchtigung von Gesundheit und Wohlbefinden durch Lärmimmissionen) Bewertungskriterien5 Allg. Wohn-, Besondere Friedhöfe, KleinsiedlungsWohngebiete, KleingartenWohngebiete Wertstufe und Campingplatzund ParkWochenend- und (Gebiete zur Erhalgebiete, anlagen; Ferienhausgebiete, tung/Entwicklung Fremdenverkehrs-/ Wohnumfeld der Wohnnutzung Kliniken, Fremdenbeherberbis 500 m gem. § 4a BauNVO) Kurgebiete gungsgebiete Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen BfG-1559 Reine 5 sehr hoch 4 hoch 3 mittel 5 Unterschreitung oder Einhaltung der gebietsspezifischen Tag- und Nachtwerte Überschreiten der gebietsspezifischen Tagwerte um max. 3 dB(A) und Einhaltung oder Unterschreitung der Nachtwerte Alle übrigen Flächen dieser Gebietseinheit bei ausgeprägten lärmbedingten Vorbelastungen / / Dorf- und Mischgebiete Kern- und Gewerbegebiete / / Unterschreitung oder Einhaltung der gebietsspezifischen Tag- und Nachtwerte / Überschreiten der gebietsspezifischen Tagwerte um max. 3 dB(A) und Einhaltung oder Unterschreitung der Nachtwerte Kerngebiete: Unterschreitung oder Einhaltung der gebietsspezifischen Tag- und Nachtwerte Gebietseinheiten und Orientierungswerte gem. DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“, Teil 1, Beiblatt 1, und 16. BImSchV Seite 23 Bundesanstalt für Gewässerkunde Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen BfG-1559 Bewertungsrahmen: Mensch (Beeinträchtigung von Gesundheit und Wohlbefinden durch Lärmimmissionen) Bewertungskriterien5 Allg. Wohn-, Besondere Friedhöfe, KleinsiedlungsWohngebiete, KleingartenWohngebiete Wertstufe und Campingplatzund ParkWochenend- und (Gebiete zur Erhalgebiete, anlagen; Ferienhausgebiete, tung/Entwicklung Fremdenverkehrs-/ Wohnumfeld der Wohnnutzung Kliniken, Fremdenbeherberbis 500 m gem. § 4a BauNVO) Kurgebiete gungsgebiete Reine 2 gering 1 sehr gering Seite 24 / / / / Dorf- und Mischgebiete Alle übrigen Flächen dieser Gebietseinheit bei ausgeprägten lärmbedingten Vorbelastungen / / / Kern- und Gewerbegebiete Kern-/Gewerbegebiete: Überschreiten der gebietsspezifischen Tagwerte um max. 3 dB(A) und Einhaltung oder Unterschreitung der Nachtwerte Alle übrigen Flächen dieser Gebietseinheit wg. ausgeprägter lärmbedingter Vorbelastungen Bundesanstalt für Gewässerkunde Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen Bewertungsrahmen: Mensch (Freizeit/Erholung) Bewertungskriterien Wertstufe Angebot an Möglichkeiten für Freizeit und Erholung (potenzielle) Nutzungsfrequenz Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit 5 sehr hoch Sehr viele verschiedene Möglichkeiten Sehr hoch Allgemein zugänglich 4 hoch Viele Möglichkeiten Hoch Eingeschränkt, einer breiten Öffentlichkeit zugänglich 3 mittel Einige Möglichkeiten Mittel Eingeschränkt, bestimmten Bevölkerungsgruppen zugänglich 2 gering Wenige Möglichkeiten Gering Eingeschränkt, einem kleinen Teil der Bevölkerung zugänglich 1 sehr gering Keine Möglichkeiten Sehr gering Nicht öffentlich zugänglich BfG-1559 Seite 25 Bundesanstalt für Gewässerkunde Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen BfG-1559 Bewertungsrahmen: Mensch (Wohnen) Bewertungskriterien Wertstufe 5 sehr hoch Seite 26 Grünflächen- und Baumanteil Regionale Bedeutung Infrastruktur Sehr hoch Ballungsräume, Großstädte Technisch sehr gut erschlossen, stark ausgeprägtes Straßen- und Wegenetz, gut ausgebautes Dienstleistungssystem 4 hoch Hoch Großstädte, Mittelstädte Technisch gut erschlossen, ausgeprägtes Straßen- und Wegenetz, ausgebautes Dienstleistungssystem 3 mittel Mittel Mittelstädte, Kleinstädte Verkehrsmäßig und technisch erschlossen, einzelne Dienstleistungseinrichtungen 2 gering Gering Kleinstädte, Siedlungsgebiet, Dörfer Verkehrsmäßig und technisch kaum erschlossen, wenige Dienstleistungseinrichtungen 1 sehr gering Sehr gering Einzelhöfe, Weiler Verkehrsmäßig und technisch nicht erschlossen, keine Dienstleistungseinrichtungen Bundesanstalt für Gewässerkunde Erläuterungen zum Bewertungsrahmen „Mensch“ Lärmimmissionen: Von den Sondergebieten nach § 11 BauNVO werden hier nur solche mit Bedeutung für den Menschen i. S. des UVPG betrachtet und den in diesen Gebieten anzustrebenden Orientierungswerte vergleichbaren Gebietseinheiten zugeordnet: Kurgebiete und Kliniken werden den reinen Wohngebieten, Fremdenverkehrs- und Fremdenbeherbergungsgebiete den allgemeinen Wohngebieten zugeordnet. Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen BfG-1559 In Gewerbegebieten nach § 8 BauNVO sind Wohnungen nur ausnahmsweise für bestimmte Personengruppen zugelassen; hieraus ergibt sich eine insgesamt höchstens geringe Bedeutung dieser Gebietseinheit für das Schutzgut Mensch hinsichtlich der Wohnaufenthalts- und Rekreationsfunktion. Kerngebiete werden in der DIN 18005 hinsichtlich der Orientierungswerte für Lärm nicht gemischt, sondern den gewerblich genutzten Gebieten gleichgestellt. Hinsichtlich der Zulässigkeit einer Wohnnutzung gem. BauNVO für bestimmte Personengruppen findet im Vergleich zu Gewerbegebieten eine Erweiterung insofern statt, als weitere Personengruppen dort ausnahmsweise ihre Wohnung nehmen können. Daher werden die Kerngebiete hinsichtlich ihrer Bedeutung für das Schutzgut Mensch generell etwas höher als die Gewerbegebiete angesetzt, nämlich bei maximaler mittlerer Bedeutung. Freizeit/Erholung und Wohnen: Die Eignung eines Gebietes für Freizeit, Erholung und Wohnen kann durch die oben aufgeführten Bewertungskriterien beschrieben werden. Die Zuordnung einer Wertstufe bedeutet nicht die gleichwertige Erfüllung aller Bewertungskriterien. Die den Bewertungskriterien einzeln zugewiesenen Wertstufen sind zu einem Wert sowohl für das Schutzgut Mensch, Teilaspekt Freizeit und Erholung als auch für den Teilaspekt Wohnen zusammenzufassen. Dieser geht in die Gesamtbewertung des Vorhabens ein. Die Zusammenfassung der einzelnen Wertzuweisungen ist unter Berücksichtigung einer Wichtung für den konkreten Anwendungsfall vorzunehmen. Liegt beispielsweise im konkreten Untersuchungsgebiet auf dem Kriterium A ein größeres Gewicht als auf den Kriterien B oder C, wird sich die Wertzuweisung für den gesamten Teilaspekt an der Wertzuweisung des Kriteriums A orientieren. Im Ergebnis der Zusammenfassung ist dem Teilaspekt ein Wert von 1 bis 5 zuzuweisen. Die vorgenommene Gewichtung (Schwerpunktbildung) und die getroffenen Wertzuweisungen sind objekt- und projektbezogen verbal zu begründen. Seite 27 Bundesanstalt für Gewässerkunde Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen 3.2 Schutzgut Tiere Bewertungsrahmen: Tiere Bewertungskriterien BfG-1559 Wertstufe 5 sehr hoch 4 hoch 3 mittel 2 gering 1 sehr gering Natürlichkeit des Arteninventars* gefährdete Arten anthropogene Beeinträchtigung funktionale Bedeutung Wiederherstellbarkeit Die Artenzahl entspricht dem biotoptypischen Erwartungswert. Es gibt viele gefährdete Arten in zum Teil hoher Dichte. Nicht vorhanden oder sehr gering Sehr hohes Potenzial zur Ausbreitung von biotoptypischen Arten Sehr langfristig > 150 J. Die Artenzahl ist, Der Anteil der Hohes Potenzial zur bezogen auf den gefährdeten Arten ist Gering Ausbreitung von biotoptypischen hoch bei geringer biotoptypischen Arten Erwartungswert, leicht Dichte. verringert. Die Artenzahl, bezogen Gefährdete Arten auf den biotoptypischen kommen vor, strahlen Keine Störwirkung auf Deutlich spürbar Erwartungswert, erreicht aber z. T. von anderen andere Biotope einen mittleren Wert. Flächen ein. Die auf den Häufig oder biotoptypischen Gefährdete Arten Geringe Störwirkung auf andere periodisch Erwartungswert bezogene fehlen meist. Biotope wiederkehrend Artenzahl ist gering. Die auf den Permanent oder sehr Gefährdete Arten Große Störwirkung auf biotoptypischen häufig periodisch fehlen oder kommen andere Biotope, Trenneffekt Erwartungswert bezogene wiederkehrend nur als Irrgäste vor. Artenzahl ist sehr gering. * Bezugsbasis ist eine für den Standort potenziell natürliche Lebensgemeinschaft oder die Lebensgemeinschaft eines schützenswerten Bestandteils der historisch gewachsenen Kulturlandschaft. Seite 28 Langfristig 81-150 J. Mittelfristig 31 - 80 J. Kurzzeitig 4 - 30 J. Sehr kurzzeitig 1-3 J. Bundesanstalt für Bundesanstalt für Gewässerkunde Erläuterungen zum Bewertungsrahmen „Tiere“ Hinweis Bei Umweltverträglichkeitsuntersuchungen an Bundeswasserstraßenvorhaben müssen in der Regel unterschiedliche Tiergruppen erfasst werden. Der nachfolgende Bewertungsrahmen gibt hierfür eine Orientierung. Im Einzelfall kann aus fachlichen Gründen eine Modifizierung des Bewertungsrahmens erforderlich sein. Eine Änderung des Bewertungsrahmens sollte immer begründet und dokumentiert werden. Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen BfG-1559 Referenzzustand Die Natürlichkeit oder Naturnähe eines Ökosystems gewährleistet seine beste Funktionstüchtigkeit. und stellt deshalb den höchsten Wert dar. Der zu ermittelnde Wert liegt zwischen dem Optimum (natürlich) und dem Pessimum (naturfern) und ist gekennzeichnet durch zunehmende Belastung durch den Menschen. Wenn andere Referenzzustände zugrunde gelegt werden, ist dies zu begründen. Untersuchungsraum Für die Bewertung von Tierpopulationen ist es sinnvoll, den Untersuchungsraum in kleinere Einheiten zu unterteilen z. B. auf der Grundlage von Biotoptypen; diese werden, wenn eine entsprechende Kartierung für das Gebiet nicht schon vorliegt, standardmäßig im Rahmen der UVU erhoben. Zu beachten ist, dass auch über den Untersuchungsraum hinausgehende Vernetzungen von Lebensräumen bedeutsam sein können. Auswahl der Tiergruppen Die zu untersuchenden Tiergruppen werden in erster Linie durch die Auswirkungen des Vorhabens und die betroffenen Biotope bestimmt. Erfahrungsgemäß sind bei Wasserstraßenprojekten regelmäßig die Tiergruppen Fische, Makrozoobenthos und Vögel näher zu betrachten. Aber auch andere Tiergruppe wie Reptilien, Amphibien, Fledermäuse, Laufkäfer oder auch Meeressäuger sind häufig betroffen. Anwendung des Bewertungsrahmens Der Bewertungsrahmen dient dazu, die Bewertungen der einzelnen Gutachter nachvollziehbarer zu machen, indem die Bewertungsgrundlagen (Bewertungskriterien, Bewertungsmaßstab und Referenzzustand) offen gelegt werden. Der vorliegende Rahmen ist als grundlegende Hilfe gedacht, der je nach Einzelfall und zu betrachtender Tiergruppe auch modifiziert werden kann. Seite 29 Bundesanstalt für Gewässerkunde Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen 3.3 Schutzgut Pflanzen Bewertungsrahmen: Pflanzen Bewertungskriterien BfG-1559 Wertstufe Natürlichkeit 5 sehr hoch 4 hoch 3 mittel 2 gering Seite 30 Natürlich bis naturnah Seltenheit/Gefährdung der Pflanzengesellschaft/des Biotoptyps Regionale Bedeutung Überregionale Bedeutung Regionale Bedeutung Sehr selten und/oder vom Aussterben bedroht oder stark gefährdet Sehr selten und/oder vom Aussterben bedroht oder stark gefährdet Hoher Anteil an gefährdeten Arten in z. T. hoher Dichte Relativ naturnah Selten und/oder gefährdet Bedingt naturnah Mäßig häufig und/oder potenziell gefährdet Naturfern Seltenheit/Gefährdung der Arten Relativ häufig und nicht gefährdet Überregionale Bedeutung Ausprägung/ Struktur/ Ökologische Funktion Natürliche bis Hoher Anteil an naturnahe Ausgefährdeten prägung und sehr Arten in z. T. hoher Strukturhoher Dichte reichtum Zeitliche/ räumliche Regenerierbarkeit Repräsentanz > 80 Jahre, fast unmöglich Hoch repräsentativ Hoher Anteil an Relativ naturHoher Anteil an 31 - 80 Jahre, Selten und/oder gefährdeten nahe Ausprägung gefährdeten Arten schwer gefährdet Arten in geringer und hoher in geringer Dichte möglich Dichte Strukturreichtum Mäßig häufig und/oder potenziell gefährdet Geringer Anteil an gefährdeten Arten Relativ häufig und nicht gefährdet Gefährdete Arten fehlen meist, hoher Anteil an Ubiquisten bzw. Neophyten Geringer Anteil an gefährdeten Arten Bedingt natur6 - 30 Jahre, nahe Ausprägung bedingt und mittlerer möglich Strukturreichtum Gefährdete Arten Gestörte Auspräfehlen meist, gung und hoher Anteil an geringer Ubiquisten bzw. Strukturreichtum Neophyten 1 - 5 Jahre, möglich Bedingt repräsentativ Bundesanstalt für Gewässerkunde Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen Bewertungsrahmen: Pflanzen Bewertungskriterien Wertstufe Seltenheit/Gefährdung der Natürlichkeit Pflanzengesellschaft/des Biotoptyps Regionale Bedeutung 1 sehr gering Naturfremd/ künstlich Sehr häufig und nicht gefährdet Überregionale Bedeutung Seltenheit/Gefährdung der Arten Regionale Bedeutung Überregionale Bedeutung Ausprägung/ Struktur/ Ökologische Funktion Gefährdete Arten Gefährdete Arten Stark gestörte fehlen, sehr hoher fehlen, sehr Ausprägung und Sehr häufig und Anteil an hoher Anteil an sehr geringer nicht gefährdet Ubiquisten bzw. Ubiquisten bzw. Strukturreichtum Neophyten Neophyten Zeitliche/ räumliche Regenerierbarkeit Repräsentanz < 1 Jahr, problemlos möglich Nicht repräsentativ BfG-1559 Seite 31 Bundesanstalt für Gewässerkunde Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen BfG-1559 Erläuterungen zum Bewertungsrahmen „Pflanzen“ Der vorliegende Bewertungsrahmen richtet sich weitgehend nach den Arbeiten von LUDWIG & MEINIG (1991) und BIEWALD ET AL. (1991), berücksichtigt aber auch entsprechende Aussagen von KAULE (1991), PLACHTER (2001), TRAUTNER (2003) und RIECKEN ET AL. (2006). Die Auswahl der Einzelkriterien orientiert sich an den in der Naturschutzpraxis gängigen Zielen des Biotop- und Artenschutzes, die auch wesentliche Biodiversitätsaspekte mit abdecken. Verwendet werden die Kriterien: > > > > > > Natürlichkeit Seltenheit/Gefährdung der Pflanzengesellschaft/des Biotoptyps (unterteilt in regionale und überregionale Bedeutung) Seltenheit/Gefährdung der Arten (unterteilt in regionale und überregionale Bedeutung) Ausprägung/Struktur/ökologische Funktion zeitliche/räumliche Wiederherstellbarkeit Repräsentanz Anmerkung: Nach mehrfachem Gebrauch des Bewertungsrahmens zeigte sich, dass eine konsequente Anwendung aller Kriterien nicht immer sinnvoll ist. Bei vergleichenden Betrachtungen innerhalb von Ruderal- oder Pionierbiotopen auf stark anthropogen geprägten Standorten, wie zum Beispiel bei Spülfeldern, können die Kriterien Natürlichkeit und Repräsentanz beispielsweise nicht oder nur sehr eingeschränkt verwendet werden. Dagegen liefert der Bewertungsrahmen in reich gegliederten, alten Kulturlandschaften, wie etwa der Eifel, bei der Anwendung aller Kriterien sehr brauchbare Ergebnisse. Es wird daher empfohlen, den vorliegenden Rahmen als Orientierungshilfe zu verwenden und ihn der jeweiligen Situation im Gelände anzupassen. Es ist dem Bearbeiter freigestellt, ob er die kriterienbezogenen Teilbewertungen tabellarisch-zahlenmäßig durchführt und begründet oder rein verbal vornimmt. Die Gesamtbewertung der jeweiligen Vegetationseinheit erfolgt in jedem Fall verbal und muss ausführlich begründet werden. Im Folgenden werden die Einzelkriterien kurz erläutert: 1. Natürlichkeit Durch dieses Kriterium wird das Ausmaß anthropogener Veränderungen der realen gegenüber der natürlichen Vegetation bewertet. Je naturnäher ein Biotop ist, desto wertvoller und meist auch stabiler muss es in der heutigen, weitgehend anthropogen überformten Landschaft eingestuft werden. Seite 32 Bundesanstalt für Gewässerkunde Natürliche Biotope kommen streng genommen in Mitteleuropa so gut wie nicht mehr vor. Die Wertstufe 5 = natürlich - naturnah soll daher etwas weiter gefasst werden und wird deshalb bei weitgehend natürlichen bis naturnahen Biotopen verwendet. Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen BfG-1559 Als relativ naturnah = Wertstufe 4 sollen Bestände bezeichnet werden, die weitgehend der potenziellen natürlichen Vegetation (pnV) entsprechen, jedoch in ihrer Alters- und Schichtstruktur sowie in ihrem Artengefüge Abweichungen zeigen (z. B. Verschiebungen der Mengenverhältnisse). Ferner fallen hierunter Bestände, die sich nach anthropogenen Eingriffen natürlich weiterentwickeln (z. B. Sukzessionsstadien). Als bedingt naturnah = Wertstufe 3 werden alle extensiv genutzten (weitgehend ungedüngten), anthropozoogenen Ersatzgesellschaften (z. B. Heiden, Kalkmagerrasen etc.) sowie schwach strukturierte Gehölzbestände und Gebüsche oder angepflanzte Bestände heimischer, aber nicht standortgerechter Gehölze bezeichnet. Als naturfern = Wertstufe 2 werden Bestände bezeichnet, in denen ein deutlicher anthropogener Einfluss durch häufige Pflege und/oder intensive Bewirtschaftung zu verzeichnen ist. Als naturfremd - künstlich = Wertstufe 1 werden sehr stark anthropogen beeinflusste, vegetationsfreie bis artenarme, monoton strukturierte, intensivst bewirtschaftete Bestände bezeichnet. 2. Seltenheit/Gefährdung von Pflanzengesellschaften, Biotoptypen und Arten Da der Erhaltung der Biodiversität primäre Leitbildfunktion bei der Bewertung von Biotopen und Arten zukommt, soll hier zwecks Gewichtung eine unterteilte Bewertung der beiden Kriterien Seltenheit/Gefährdung der Pflanzengesellschaft bzw. des Biotoptyps und Seltenheit/Gefährdung der Arten vorgenommen werden. Dabei soll die Bewertung zum einen auf regionaler Bezugsebene (Naturraum) und zum anderen auf überregionaler Bezugsebene (ggf. Bundesland, BRD, Europa, Welt) durchgeführt werden. Zur jeweiligen Bewertung sind in erster Linie die Roten Listen heranzuziehen. Neben Seltenheit und Gefährdung ist ggf. auch die Schutzverantwortung auf der jeweiligen Ebene zu berücksichtigen. Auch weniger seltene, aber geographisch oder kulturhistorisch bemerkenswerte Biotoptypen und Arten bzw. Kultursorten können Berücksichtigung finden. 3. Ausprägung/Struktur/Ökologische Funktion Mit diesem Kriterium soll vor allem die qualitative Ausstattung eines Biotops bewertet werden, die seine ökologische Funktion bedingt. Berücksichtigt werden soll dabei der Strukturreichtum, die Anwesenheit charakteristischer Arten und die Zonierung, jeweils im Vergleich zur optimalen, lebensraumtypischen Ausprägung (Leitbild, Qualitätsziel). Außerdem soll die relative Flächengröße mit in die Bewertung einfließen. Zu bedenken ist dabei, dass bestimmte Biotoptypen, wie zum Beispiel Felsgrasfluren, oft typischerweise nur eine geringe Flächengröße aufweisen, aber durchaus die Einordnung in eine hohe Wertstufe verdienen. Diesem Umstand soll das der Flächengröße vorangestellte Adjektiv „relativ“ Rechnung tragen. Als Seite 33 Bundesanstalt für Gewässerkunde Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen weiteres Ausnahmebeispiel seien durchaus wertvolle Röhrichtgesellschaften genannt, die eine relative Arten- und Strukturarmut aufweisen, jedoch z. B. als Tierlebensraum und im Hinblick auf die Wasserqualität eine wichtige ökologische Funktion haben. BfG-1559 Unter natürliche bis naturnahe Ausprägung und sehr hoher Strukturreichtum = Wertstufe 5 fallen Bestände mit vollständigem Arteninventar, überdurchschnittlicher Flächengröße und einer sehr hohen Strukturvielfalt. Unter relativ naturnahe Ausprägung und hoher Strukturreichtum = Wertstufe 4 werden Bestände eingeordnet mit vollständigem Arteninventar oder angereichertem Basisartenbestand, mit einem hohen Strukturreichtum, aber nur durchschnittlicher relativer Flächengröße oder mit mäßig hohem Strukturreichtum, dafür einer überdurchschnittlichen relativen Flächengröße. Unter bedingt naturnahe Ausprägung und mittlerer Strukturreichtum = Wertstufe 3 fallen Bestände mit Basisartenbestand, einem mäßigen Strukturreichtum und einer durchschnittlichen relativen Flächengröße. Unter gestörte Ausprägung und geringer Strukturreichtum = Wertstufe 2 fallen fragmentarische Bestände mit Störzeigern, mit geringem Strukturreichtum und unterdurchschnittlicher relativer Flächengröße. Unter stark gestörte Ausprägung und sehr geringer Strukturreichtum = Wertstufe 1 fallen Bestände, die fast keine Spontanvegetation mehr aufweisen und äußerst arten- und strukturarm sind. 4. Zeitliche und räumliche Regenerierbarkeit Berücksichtigung finden hier Parameter, die für das biotopeigene Potenzial zur selbstständigen Regeneration oder die Möglichkeit einer Wiederherstellung durch gezielte Maßnahmen wichtig sind. Dies sind z. B. edaphische, mikroklimatische und hydrologische Verhältnisse, aber auch das Samen- bzw. Ausbreitungseinheiten-Potenzial im an den Eingriffsbereich angrenzenden Gebiet unter Berücksichtigung der Konkurrenzkraft der jeweiligen Arten. Es kann davon ausgegangen werden, dass größere negative Auswirkungen auf Biotope, die aufgrund der Kriterien den Wertstufen 4 und 5 zugeordnet werden, nur schwer ausgleichbar sind. 5. Repräsentanz Dieses Kriterium wurde aufgenommen, um der Erkenntnis Rechnung zu tragen, dass durch extensive Landnutzung entstandene Biotope der historisch gewachsenen Kulturlandschaft eine ähnlich hohe Bedeutung für den Biotop- und Artenschutz haben wie Naturlandschaften. Als Maßstäbe werden die Kulturlandschaft etwa in der Mitte des 19. Jahrhunderts - man nimmt für diesen Zeitraum eine maximale Arten- und Biotopvielfalt in Mitteleuropa an - und Seite 34 Bundesanstalt für Gewässerkunde die potenzielle natürliche Vegetation angesetzt. Welcher der beiden Maßstäbe im Einzelfall Verwendung findet, richtet sich nach den naturräumlichen Verhältnissen und muss jeweils begründet werden. Da es inhaltlich nicht notwendig ist, dieses Kriterium genauer zu unterteilen, wird eine dreistufige Einteilung vorgenommen, wobei die Werte 1, 3 und 5 vergeben werden. Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen BfG-1559 Als hoch repräsentativ = Wertstufe 5 wird ein Biotop bezeichnet, der einem Ausschnitt der Naturlandschaft (pnV) oder der historisch gewachsenen, extensiv bewirtschafteten Kulturlandschaft in charakteristischer Weise entspricht. Als bedingt repräsentativ = Wertstufe 3 wird ein Biotop bezeichnet, der in der Naturlandschaft (pnV) oder der historisch gewachsenen, extensiv bewirtschafteten Kulturlandschaft kleinflächig vorhanden ist. Als nicht repräsentativ = Wertstufe 1 wird ein Biotop bezeichnet, der in der Naturlandschaft (pnV) oder der historisch gewachsenen, extensiv bewirtschafteten Kulturlandschaft nicht vorhanden ist. Seite 35 Bundesanstalt für Gewässerkunde Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen BfG-1559 3.4 Schutzgut Boden Als „Bewertungsrahmen“ für das Schutzgut Boden wurde im Auftrag der BfG ein spezielles Verfahren entwickelt (ARBEITSGEMEINSCHAFT BODENBEWERTUNG UVU BUNDESWASSERSTRAßEN 2008a, 2008b). Es besteht aus einer parametrisierten, bodenfunktionsbezogenen, 6 GIS -gestützten Methodik, die über eine räumliche Bewertung von Bodenteilfunktionen zu 7 einer Gesamtbewertung des Schutzgutes Boden führt . Begründet durch die Bodenschutzgesetzgebung auf Bundesebene (BBodSchG 1998) und die Ausführungsbestimmungen der Bundesländer existiert eine Vielzahl von Bodenbewertungsverfahren für unterschiedlichste Planverfahren und Maßstäbe (FROELICH & SPORBECK 2006). Da UVP-pflichtige Planverfahren an Bundeswasserstraßen bundeslandübergreifend durchgeführt werden und spezifische Eingriffsbesonderheiten aufweisen, muss eine Bodenbewertungsmethode für Umweltverträglichkeitsuntersuchungen an Bundeswasserstraßen > > > > > > die Standortbesonderheiten des Umfeldes von Bundeswasserstraßen berücksichtigen, auf projekttypische Eingriffe an Bundeswasserstraßen und deren boden- und raumbezogenen Wirkfaktoren ausgerichtet sein, die heutige (digitale) Datenverfügbarkeit und einen möglichen zusätzlichen Erhebungsaufwand berücksichtigen, für verschiedene räumliche als auch verwaltungspolitische Ebenen anwendbar sein, den Rechtsbezug zur Boden- und Umweltgesetzgebung erfüllen, und damit auf Bundes- und Landesebene gültig und akzeptiert sein. Das Bodenbewertungsverfahren zur Durchführung von UVUen an Bundeswasserstraßen (ARBEITSGEMEINSCHAFT BODENBEWERTUNG UVU BUNDESWASSERSTRAßEN 2008a, 2008b) berücksichtigt diese Anforderungen. Geltungsbereich Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben des Boden- (BBodSchG) und Wasserrechtes (WHG) wird vor dem Hintergrund der Schutzgüterdefinition des Umweltrechtes (§ 2 Abs. 1 UVPG) für das Bodenbewertungsverfahren zur Durchführung von UVUen an Bundeswasserstraßen der Boden verstanden als: > oberste Schicht der Erdkruste i. d. R. bis zu einer Tiefe von maximal 2 m Die wasserseitige Begrenzung wird durch die mit höherer Vegetation besiedelbaren Standorte gebildet. Damit können auch semisubhydrische (z. B. Watten) und teilweise auch subhydrische Böden bewertet werden, die Träger der rechtlich genannten Bodenfunktionen sind. 6 GIS = Geographisches Informationssystem Die Bewertungsmethodik ist als Geoprocessing Tool für die Arctoolbox von ESRI® ArcGIS programmiert. 7 Seite 36 Bundesanstalt für Gewässerkunde Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen Gewässerbetten und Grundwasser selbst werden beim Schutzgut Wasser bewertet. BfG-1559 Methodik Von den im Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG 1998, § 2 Abs. 1) dargestellten Bodenfunktionen werden drei natürliche Bodenfunktionen sowie die Archivfunktion bewertet. Diese vier Bodenfunktionen werden in sechs Bodenteilfunktionen differenziert. Bodenfunktion Bodenteilfunktion Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen Kürzel LRF 1 Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen LRF 1 2 Lebensgrundlage und Lebensraum für Pflanzen und Tiere LRF2 Bestandteil des Naturhaushalts, insbesondere mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen 3 Boden als Bestandteil des Wasserkreislaufes Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche Einwirkungen auf Grund der Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften, insbesondere auch zum Schutz des Grundwassers BNH BNH 1 AAA 4 Boden als Ausgleichsmedium für Schwermetalle AAA 1 5 Boden als Abbaumedium für organische Schadstoffe AAA 2 Funktionen als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte 6 Boden als Archiv der Naturgeschichte AF AF 1 Anhand eines hierarchisch aufgebauten Systems aus Bodenteilfunktionen – Kriterien – Methoden – Parameter werden Bodeneigenschaften nach vorgegebenen Regeln zu Zuständen der Bodenteilfunktionen verknüpft. Diese sind in fünf Wertstufen klassiert von 5 (sehr hohe Wertigkeit) bis 1 (sehr geringe Wertigkeit). Seite 37 Bundesanstalt für Gewässerkunde Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen BfG-1559 Bodenteilfunktion Kriterium LRF 1 Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen Potenzieller Schadstofftransfer zum Menschen LRF 2 Lebensgrundlage und Lebensraum für Pflanzen und Tiere Seltenheit der Standorteigenschaften Naturnähe BNH 1 Boden als Bestandteil des Wasserkreislaufes anthropogene Beeinträchtigung des Bodenwasserhaushalts AAA 1 Boden als Ausgleichsmedium für Schwermetalle Bindungsstärke für Schwermetalle AAA 2 Boden als Abbaumedium für organische Schadstoffe Fähigkeit zum mikrobiellen Abbau organischer Schadstoffe AF 1 Boden als Archiv der Naturgeschichte Erfüllung landesspezifischer Vorgaben, Vorgaben Scoping-Termin, Lebensraumfunktion für Pflanzen/Tiere Die Ausprägung der Kriterien wird anhand von eindeutig parametrisierten Ableitungsmethoden geprüft, die auf bodenkundliche Parameter im jeweiligen Untersuchungsgebiet wie auch auf weitere Flächeninformationen (z. B. Biotoptypen) zurückgreifen. Ausführlich ist das Verfahren im Handbuch zur Durchführung des Bodenbewertungsverfahrens (ARBEITSGEMEINSCHAFT BODENBEWERTUNG UVU BUNDESWASSERSTRAßEN 2008b) dargestellt. Nach der Bewertung der Bodenteilfunktionen werden diese zur Bewertung der Bodenfunktionen nach BBodSchG (1998) aggregiert: Bodenfunktion Lebensgrundlage und Lebensraum für MenLRF schen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen BNH Bestandteil des Naturhaushalts, insbesondere mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche Einwirkungen auf Grund der Filter-, AAA Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften, insbesondere auch zum Schutz des Grundwassers AF Seite 38 Funktionen als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte Aggregierung Bodenteilfunktionen = = jeweils schlechtere Einstufung der Teilfunktionen LRF 1 und LRF 2 Teilfunktion BNH 1 Mittelwert aus den Teilfunktionen AAA 1 und AAA 2 = = Teilfunktion AF 1 Bundesanstalt für Gewässerkunde Die zusammenfassende Bewertung des Schutzgutes Boden erfolgt nach einem hierarchisch priorisierenden Modell. Dieses Modell stellt inhaltlich den Schutz der natürlichen Bodenfunktionen in den Mittelpunkt, wobei ein eingriffsbezogener möglicher Komplettverlust bzw. eine Wiederherstellbarkeit dieser Funktionen als Referenz herangezogen wird. Folgende Abfrageschritte sind dabei zu befolgen: Gesamtwertstufe Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen BfG-1559 Abfrage Bodenfunktionen 5 Alle Flächen, die mit der Wertstufe 5 bei der Archivfunktion AF und/oder der Lebensraumfunktion LRF belegt sind, werden in der besten Gesamtwertstufe zusammengefasst. 4 Alle Flächen, die bei der Archivfunktion AF und/oder der Lebensraumfunktion LRF in die zweitbeste Wertstufe 4 eingeordnet werden, erhalten auch bei der Gesamtbewertung die zweitbeste Einstufung. 3 Alle Flächen, die bei der Archivfunktion AF und/oder der Lebensraumfunktion LRF in die drittbeste Wertstufe eingeordnet sind, erhalten auch bei der Gesamtbewertung die drittbeste Einstufung. 2 Alle Flächen, die nicht in die drei besten Gesamtwertstufen eingeordnet werden können und die hinsichtlich der Funktion als Bestandteil des Naturhaushaltes BNH oder der Funktion als Abbau-, Ausgleichs- oder Aufbaumedium AAA in die beste oder zweitbeste Wertstufe eingeordnet werden, erhalten die Gesamtwertstufe 2. 1 Alle übrigen Flächen sowie die vollversiegelten Flächen werden in die schlechteste Gesamtwertstufe eingeordnet. Je nach Besonderheit des Planvorhabens und Ergebnissen des Scoping-Termins sind für die Gesamtbewertung auch andere Verfahren zulässig (z. B. Maximalwertprinzip, Mittelwertprinzip, andere Wichtung von Teilfunktionen). Für eine Objektivierung der Gesamtbewertung werden dabei methodisch formalisierte Verfahren wie z. B. Analytic Hierarchy Processes (AHP) (SAATY & ALEXANDER 1989, MARINONI 2004, Meixner & Haas 2008) favorisiert. Die Anwendung der Bewertungsmethodik erfolgt standardmäßig im GIS (programmiert als Geoprocessing Tool in der Arctoolbox von ESRI® ArcGIS) und erfolgt damit flächenbezogen. Notwendig sind als Erstes Schritte zur Datensammlung und Aufbereitung, damit der zur Verfahrensdurchführung erforderliche Mindestdatensatz erzeugt wird. Dieser ist in Anlage 3 (Anerkannte Prüfungsmethoden und Orientierungswerte) zum UVP-Leitfaden (BMVBS 2007) dargestellt. Seite 39 Bundesanstalt für Gewässerkunde Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen BfG-1559 Für die Anwendung des Bodenbewertungsverfahrens ist das Handbuch zur Durchführung des Bodenbewertungsverfahrens für Umweltverträglichkeitsuntersuchungen an Bundeswasserstraßen (ARBEITSGEMEINSCHAFT BODENBEWERTUNG UVU BUNDESWASSERSTRAßEN 2008b) zu benutzen. Darin sind alle fachlichen und IT-technischen Schritte von der Datensammlung bis zur Gesamtbewertung detailliert dargestellt. Für den Einsatz in ESRI® ArcGIS kann die Bewertungsmethodik als Geoprocessing Tool für die Arctoolbox zur Verfügung gestellt werden. Den prinzipielle Ablauf des Bodenbewertungsverfahrens verdeutlicht noch einmal folgendes Schema: A Abbildung 1: Prinzipskizze des Bodenbewertungsverfahrens (ARBEITSGEMEINSCHAFT BODENBEWERTUNG UVU BUNDESWASSERSTRAßEN 2008b), Erläuterungen der Kürzel siehe vorige Seiten Seite 40 Bundesanstalt für Gewässerkunde 3.5 Schutzgut Wasser 3.5.1 Hydrologie Bewertungsrahmen: Wasser/Oberirdische Gewässer/Hydrologie binnen BfG-1559 Bewertungskriterien Wertstufe Gewässerzustand anthropogene Beeinflussung von stationären Zustandsgrößen* Wasserstand 5 sehr hoch anthropogen gänzlich unbeeinflusst Wasserstandsdynamik folgt der Abflussdynamik 4 hoch leichte Festlegung des Stromstrichs durch Buhnen Wasserstandsanhebungen für Abflüsse von NQ bis MQ, HW unverändert, Wasserstandsdynamik folgt weitgehend der Abflussdynamik 3 mittel Festlegung des Gewässers durch Buhnen, Parallelwerke, Deckwerke, Ufermauern, Verengung des Flussbettes (Anschüttungen, Bauwerke) Aufweitung des Flussbettes (Sohlbaggerungen, Uferzurücknahmen) Anhebung der Wasserstände von NQ (mittel) bis HQ (klein) Absenkung der Wasserstände von NQ bis HQ, spätere Ausuferung in die Vorländer, Wasserstandsdynamik folgt weitgehend der Abflussdynamik 2 gering Ausbau mit Staustufen bei Teilstauregelung mit bedeutsamen Anschüttungen und Baggerungen, Ausuferung in die Aue bleibt größtenteils erhalten 1 sehr gering Ausbau mit Staustufen bei Vollstauregelung und durchgehende Regelprofile mit bedeutsamen Anschüttungen und Baggerungen, wegen Uferdämmen Ausuferung in die Aue nicht mehr gegeben Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen OW der Stauanlagen: Erhebliche bis große Anhebung der W bei NQ bis MHQ, geringe Änderung der W bei HQ, weitgehender Verlust der Wasserstandsdynamik UW der oberhalb gelegenen Stauhaltung: deutliche Absenkung der W bei NQ bis MQ, geringe Änderung der W bei HQ, geringe Änderung der ursprünglichen Wasserstandsdynamik OW der Stauanlagen: Erhebliche Anhebung der W für alle Abflüsse, nahezu vollständiger Verlust der Wasserstandsdynamik UW der oberhalb gelegenen Stauhaltung: Absenkung der W bei NQ bis HQ, weitgehender Verlust der ursprünglichen Wasserstandsdynamik *Durchstiche gehören auch zu Eingriffen in das Gewässerbett, lassen sich aber in diesem Schema nicht unterbringen. Sie bewirken i.d.R. Laufverkürzungen mit Abflussbeschleunigungen (stationär und instationär) und Erhöhung der Fließgeschwindigkeiten. Seite 41 Bundesanstalt für Gewässerkunde Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen BfG-1559 Seite 42 Bewertungsrahmen: Wasser/Oberirdische Gewässer/Hydrologie binnen Bewertungskriterien Wertstufe Fortsetzung anthropogene Beeinflussung von Zustandsgrößen* anthropogene Beeinflussung der Instationären Abflussverhältnisse Fließgeschwindigkeit Dauerlinie der Unterschreitung der Wasserstände 5 sehr hoch gewässereigene Strömungsvielfalt im Querschnitt und Längsschnitt keine Beeinflussung keine Beeinflussung 4 hoch leichte Erhöhung der Fließgeschwindigkeit bei NQ bis MQ im Stromstrich, Buhnenfelder sind nicht abflusswirksam, minimale Veränderung der Fließgeschwindigkeit bei HQ geringfügige Abflachung der Dauerlinie im Bereich niedriger Unterschreitungen keine Beeinflussung 3 mittel mittlere Erhöhung der Fließgeschwindigkeit bei NQ bis MQ im Stromstrich, Buhnenfelder und parallele Arme sind nicht abflusswirksam geringe Abnahme bei NQ mittlere Zunahme bei HQ deutliche Abflachung der Dauerlinie im Bereich kleiner und mittlerer Unterschreitungen geringfügige Abflachung der Dauerlinie im Bereich kleiner bis großer Unterschreitungen keine Beeinflussung leichte Beschleunigung des Wellenablaufs im Bereich der Ausuferungsabflüsse; keine Scheitelabflusserhöhung 2 gering OW der Stauanlagen: minimale Fließgeschwindigkeiten bei NQ bis MHQ, reduzierte Fließgeschwindigkeiten bei HQ UW der oberhalb gelegenen Stauhaltung: geringe Reduzierung bei NQ bis MQ, geringe Erhöhung bei MHQ bis HQ leichte Beschleunigung des nahezu konstante Dauerlinie Wellenablaufes für kleine Abflüsse bis geringfügige Abflachung der Dauerlinie in den Bereich der Ausuferungsabflüsse; im Bereich kleiner und mittlerer Unterschreitungen keine nennenswerten Scheitelabflusserhöhungen Bundesanstalt für Gewässerkunde Bewertungsrahmen: Wasser/Oberirdische Gewässer/Hydrologie binnen Bewertungskriterien Wertstufe Fortsetzung anthropogene Beeinflussung von Zustandsgrößen* Fließgeschwindigkeit OW der Stauanlagen: Reduzierung der Fließgeschwindigkeit bis in den Bereich der Messgenauigkeit für NQ bis MHQ (Seenverhältnisse), 1 Verringerung der Fließgeschwindigkeit für HQ sehr gering UW der oberhalb gelegenen Stauhaltung: minimale Fließgeschwindigkeit für NQ bis MHQ, deutliche Reduzierung bei HQ anthropogene Beeinflussung der Instationären Abflussverhältnisse Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen BfG-1559 Dauerlinie der Unterschreitung der Wasserstände nahezu konstante Dauerlinie deutliche Beschleunigung im gesamten Hochwasserwellenablauf mit signifikanten Scheitelabflusserhöhungen. Reduzierung der HWSicherheit, Steigerung der H-Wässer flussabwärts durch Annäherung der Scheitel der beschleunigten Welle an die der Nebenflüsse Seite 43 Bundesanstalt für Gewässerkunde Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen Bewertungsrahmen: Wasser/Oberirdische Gewässer/Hydrologie Küste - Nordsee Bewertungskriterien Wertstufe Gewässerzustand BfG-1559 Tidedynamik Anthropogen nur sehr gering beeinflusst 5 sehr hoch 4 hoch 3 mittel 2 gering 1 sehr gering 1) Seite 44 (Landnutzung wirkt auf den Gewässerzustand) Festlegung des Stromstrichs 1) durch Buhnen und Leitwerke -zur Erhöhung der Räumkraft, evtl. unterstützt durch Baggermaßnahmen Festlegung des Gewässers durch Buhnen, Leit- , Deckwerke, Ufermauern, Hafenanlagen, Ausbau- und/oder Unterhaltungsbaggerung, sowie Ufervorspülungen und Sandentnahme Die Wirkung der Tidedynamik dominiert im gesamten System Geringe Änderung der Tidekennwerte bei der „Normaltide“ Änderungen der Tidewasserstände wirken auf Richtung, Dauer und Betrag der Strömung, sowie auf den Tidehub und somit auf Erhöhung des Tidevolumens Deutliche Änderungen der Tidekennwerte und den abgeleiteten Parametern Wesentliche Erhöhung des Tidevolumens Erhöhung der Sturmflutwasserstände durch Sommerdeiche Geschlossener Hauptdeich zur Abwehr der Danach Entlastung bis zur Wirkung der Hauptdeiche mit anschließender Erhöhung der höchsten Sturmflutwasserstände Sturmflutwasserstände Absperrung der Nebenflüsse durch Sturmflutsperr- bzw. Tidespreewerke Veränderung der Tidekennwerte durch Teil- und Totalreflextion, sowie Begrenzung des Flutraumes Gemeint ist hier der Stromstrich für die Schifffahrt und nicht der theoretische Talweg Bundesanstalt für Gewässerkunde Bewertungsrahmen: Wasser/Oberirdische Gewässer/Hydrologie Küste - Nordsee Fortsetzung Bewertungskriterien Wertstufe Anthropogener Küstenschutz führt zur Veränderung in den Vorländern, der Gerinnegeometrie und somit zu Änderungen in der Strömung und der Tide Wasserstand Abgeleitete Parameter 5 sehr hoch Wasserstand folgt der natürlichen Tidedynamik Die aus Thw und Tnw abgeleiteten Parametern folgen der Tidedynamik 4 hoch Geringer Anstieg des Tidehochwasser (Thw) Geringe Absenkung des Tideniedrigwasser (Tnw) Erhöhung des Tidehubes (Thb) Geringe Veränderung der mittleren und maximalen Strömungsgeschwindigkeiten in Betrag und Richtung Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen BfG-1559 Änderungen der: - Kenterpunktabstände, - Flut- u. Ebbedauer, - Flut- u. Ebbestromdauer sowie der - Stauwasserzeit 3 mittel Deutlicher Anstieg des Tidehochwasser (Thw) Deutliche Absenkung des Tideniedrigwasser (Tnw) Veränderungen des Tidemittelwassers (Tmw) 2 gering Erhöhung der Sturmflutscheitelwasserstände Änderung der Laufzeit der Tidewelle 1 sehr gering Landunter Veränderung der Tidekennwerte je nach Art der Sperrwerke und der Schließzeiten und der hydrologischen Randbedingungen Seite 45 Bundesanstalt für Gewässerkunde Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen BfG-1559 Bewertungsrahmen: Wasser/Oberirdische Gewässer/Hydrologie Küste - Ostsee Gewässerzustand 5 sehr hoch Anthropogen gänzlich unbeeinflusst 4 hoch Wasserstand Strömung Sonstige abiotische Systemparameter Natürliche Wasserstandsdynamik Gewässereigene Strömungsvielfalt Keine Beeinflussung Durch Baggerungen hergestellte Keine oder geringe Veränderungen Keine oder geringe, lokale Fahrrinne ohne Strombau, (nicht signifikant) Veränderungen (nicht signifikant) Klappstelle Keine oder geringe, lokale Veränderungen (nicht signifikant) Durch Baggerungen hergestellte Fahrrinne mit Strombau zur 3 lokalen Festlegung des Stroms mittel und/oder zur lokalen Befestigung der Ufer und/oder mit sonstigen Einbauten Geringe Veränderungen (nicht signifikant) Geringe, lokale Veränderungen (nicht signifikant) Geringe, lokale Veränderungen (nicht signifikant) Durch Baggerung hergestellte Fahrrinne mit Strombau zur 2 Festlegung des Stroms und/oder gering zur massiven Uferbefestigung und/oder mit massiven Einbauten Veränderungen (signifikant) Regionale Veränderungen (signifikant) Regionale Veränderungen (signifikant) Zeitabschnitt bei Sperrung: Ausfall des Sturmflutscheitels; Ausspiegelung des Wasserspiegels gemäß der hydrologischen Gegebenheiten Zeitabschnitt bei Sperrung: Keine natürlichen Strömungsprozesse Zeitabschnitt der Sperrung: Kein Wasseraustausch 1 sehr gering Seite 46 Anthropogene Beeinflussung von Zustandsgrößen Wertstufe Durch Sturmflutsperrwerk abgesperrtes Küstengewässer Bundesanstalt für Gewässerkunde 3.5.2 Hydromorphologie Der Begriff „Hydromorphologie“ beschreibt die durch wechselseitige Beeinflussung geprägte Beziehung zwischen dem Sedimenthaushalt und den Gewässerstrukturen auf der einen Seite und dem Wasserhaushalt bzw. Tidenregime auf der anderen Seite. Der Schwerpunkt liegt beim Bewertungsrahmen Hydromorphologie auf dem Sedimenthaushalt und den hydromorphologischen Strukturen. Die beiden hydromorphologischen Qualitätskomponenten „Durchgängigkeit des Flusses“ für Sedimente sowie „Morphologische Bedingungen“ gemäß EG-WRRL (2000) sind impliziert. Für die hydrologischen Fragestellungen existiert der Bewertungsrahmen für das UVU-Teilschutzgut Hydrologie (s. o.). Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen BfG-1559 Der Bewertungsrahmen Hydromorphologie behandelt die Gewässerbereiche Fluss, Küste und Kanal mit unterschiedlichen Teilverfahren und mit für das jeweilige System relevanten Parametern (s. Bewertungsrahmen Hydromorphologie - Teilverfahren Fluss, Küste und Kanal). Der Bewertungsrahmen Hydromorphologie berücksichtigt damit die unterschiedlichen Anforderungen für die verschiedenen Arten von Oberflächengewässern Fluss, Übergangs- und Küstengewässer sowie für verschiedene in Deutschland ausgewiesene Gewässertypen (z. B. sandgeprägte Ströme, große Flüsse des Mittelgebirges oder Fluss der Marschen) und ist in modifizierter Form auch für durchflossene Seen anwendbar. Ebenso finden die unterschiedlichen Oberflächengewässerkategorien natürlich, erheblich verändert und künstlich Berücksichtigung (EG-WRRL 2000; WHG 2010; OGEWV 2011). Für Übergangs- und Küstengewässer ist ein gemeinsamer Bewertungsrahmen anwendbar. An erheblich veränderten Bundeswasserstraßen finden entsprechend des Bewertungsrahmens die Teilverfahren Fluss oder Küste Anwendung unter Beachtung der unterschiedlichen Zielsetzungen und Bewertungsmaßstäbe (s. u.). Geltungsbereich Bewertungsrahmen Hydromorphologie - Teilverfahren Fluss: anzuwenden an sämtlichen natürlichen und als erheblich verändert ausgewiesenen Gewässern des Binnenlandes bis zur binnenländischen tidebeeinflussten Grenze im Nordseeküstenbereich und bis zur gewässeraufwärtigen Grenzlage brackwasser- und rückstaubeeinflusster Gewässer im Ostseeküstenbereich. Bewertungsrahmen Hydromorphologie - Teilverfahren Küste: anzuwenden an der NordseeKüste ab der Grenze des Gezeiteneinflusses bis einschließlich der Küstengewässer, an der Ostsee-Küste ab dem Rückstau- und Brackwassereinfluss (Ausweisung als Typ 23: Rückstaubzw. brackwasserbeeinflusste Ostseezuflüsse) bis einschließlich der Küstengewässer. Bewertungsrahmen Hydromorphologie - Teilverfahren Kanal: anzuwenden an allen ausschließlich künstlich geschaffenen Kanälen. Das „Grundgerüst“ des Bewertungsrahmens Hydromorphologie ist für alle drei Gewässerbereiche identisch. Jeweils sechs Hauptparametern sind entsprechend der speziellen Charakteristik Einzelparameter zugeordnet (s. Bewertungsrahmen Hydromorphologie Teilverfahren Fluss, Küste und Kanal). Hierdurch wird eine einheitliche und vergleichbare Methodik für alle Gewässerbereiche, Gewässertypen, Oberflächengewässerkategorien und Seite 47 Bundesanstalt für Gewässerkunde Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen BfG-1559 Seite 48 UVUen gewährleistet. Die Parameter sind z. T. an die in Deutschland verwendeten Verfahren der LAWA zur Gewässerstrukturgütekartierung (LAWA 1999a, 2001) angelehnt bzw. wurden modifiziert und ergänzt, ebenso wurde das Bundeswasserstraßenverfahren (BFG 2001) oder z. B. die Vorgaben aus der EG-WRRL (2000), OGEWV (2011), DIN EN 14614 (2004) und DIN EN 15843 (2008) herangezogen und angepasst. Bundesanstalt für Gewässerkunde Bewertungsrahmen Hydromorphologie – Teilverfahren Fluss, Küste und Kanal UVU-Bewertungsrahmen Hydrom. FLUSS UVU-Bewertungsrahmen Hydrom. KÜSTE UVU-Bewertungsrahmen Hydrom. KANAL Hauptparameter Hauptparameter Hauptparameter Einzelparameter Oberflächenwasserkörper-Typ Taltyp Einzelparameter Einzelparameter Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen Oberflächenwasserkörper-Typ Oberflächenwasserkörper-Typ Küstentyp (Ästuar, Ausgleichsküste, Großlandschaft/Gewässerlandschaft Förde…) und Exposition BfG-1559 Grundriss Grundriss Grundriss Windungsgrad Windungsgrad Linienführung Lauftyp Lauftyp Breitenvarianz* Breitenvarianz* Gefälle Gefälle Gefälle Laufverkürzung Laufverkürzung Längsprofil Längsprofil Längsprofil Querbauwerke / Sedimentdurchgängigkeit* Querbauwerke / Sedimentdurchgängigkeit* Querbauwerke/Sedimentdurchgängigkeit* Strömungsdiversität / Tiefenvarianz* Strömungsverhältnisse / Tiefenvariation* Strömungsverhältnisse / Tiefenvariation Mittlere Sohlhöhenänderung– Mittlere Höhenänderung der Bathymetrie Mittlere Sohlhöhenänderung Sedimentbilanz* oder des Gewässerbodens – Sedimentbilanz Sedimentbilanz Geschiebehaushalt Geschiebehaushalt Feststoffhaushalt Feststoffhaushalt Feststoffhaushalt Schwebstoffhaushalt* Schwebstoffhaushalt* Lage der Trübungs- bzw. Brackwasserzone Anlandungen in Buhnen Anlandungen in Buhnen / Lahnungsfeldern Profilgeometrie (Querprofil) Profilgeometrie (Querprofil / Profilgeometrie (Querprofil) Niveauflächenverteilung) Korngrößenverteilung des Sohlsubstrates* Korngrößenverteilung des Gewässer- und Korngrößenverteilung des Sohlsubstrates Sublitoral / des Meeresbodens (Sublitoral)* Gewässerbett Querprofil Gewässerbett Sohlenstruktur/en Strukturen des Sublitorals Sohlstrukturen (i. d. R. schifffahrtsbedingt) Sohlensicherung Sohlensicherung Sohlensicherung* Bewirtschaftung Sohleneingriffe / Bewirtschaftung Sublitoral Bewirtschaftung Substratverteilung Korngrößenzusammensetzung des Eulitorals Substratverteilung und des Ufers Strukturen des Eulitorals Eulitoral inklusive Anthropogene Eingriffe Eulitoral Ufer Ufer Uferlinie / Ufer Flächenänderungen der eulitoralen Zone* Uferstruktur* Uferstruktur* Uferstruktur Ufersicherung Ufersicherung Ufersicherung* Verhältnis rezente Aue zu morphologischer Verhältnis rezente Aue zu morphologischer Aue (Überflutungsfläche)* Aue (Überflutungsfläche) / Marsch* Landnutzung Landnutzung Landnutzung Supra- und Epilitoral / Aue Umfeld Substratverteilung Substratverteilung Aue / Marsch Auenrelief / Auenstrukturen* Strukturen des SupraStrukturen im unmittelbaren Anschluss /Epilitorals/Marsch/Aue* Konnektivität / seitl. Durchgängigkeit Konnektivität / seitl. Durchgängigkeit * = quantitativ zu ermittelnde und bewertbare repräsentative Indikator-Parameter des Moduls Valmorph des Integrierten Flussauenmodells INFORM zur Unterstützung bei der Bearbeitung von UVUen (BFG 2010; QUICK 2009, 2010; ROSENZWEIG ET AL. 2010) Seite 49 Bundesanstalt für Gewässerkunde Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen BfG-1559 Wertstufen Bewertungsrahmen Hydromorphologie Bewertungsrahmen: Wasser/Oberirdische Gewässer / Hydromorphologie Wertstufe Seite 50 Bewertungskriterien Teilverfahren Fluss: Teilverfahren Küste: Teilverfahren Kanal: Grundriss Grundriss Grundriss Längsprofil Längsprofil Längsprofil Feststoffhaushalt Feststoffhaushalt Feststoffhaushalt Gewässerbett Sublitoral / Gewässerbett Querprofil Ufer Eulitoral inklusive Uferlinie / Ufer Ufer Aue Supra‐ und Epilitoral / Aue / Marsch Umfeld 5 sehr hoch Gewässertypische Ausbildung der hydromorphologischen Hauptparameter. Die hydromorphologischen Haupt‐ und Einzelparameter entsprechen in ihrer Ausprägung der Referenz. 4 hoch Geringe Veränderung der hydromorphologischen Hauptparameter gegenüber den Referenzbedingungen. Die hydromorphologischen Haupt‐ und Einzelparameter haben durch anthropogene Eingriffe leichte Modifikationen erfahren. 3 mittel Starke Veränderung der hydromorphologischen Hauptparameter gegenüber den Referenzbedingungen. Die hydromorphologischen Haupt‐ und Einzelparameter haben durch anthropogene Eingriffe starke Modifikationen erfahren. 2 gering Sehr starke Veränderung der hydromorphologischen Hauptparameter gegenüber den Referenzbedingungen. Die hydromorphologischen Haupt‐ und Einzelparameter haben durch anthropogene Eingriffe sehr starke Modifikationen erfahren. 1 sehr gering Extreme Veränderung der hydromorphologischen Hauptparameter gegenüber den Referenzbedingungen. Die hydromorphologischen Haupt‐ und Einzelparameter haben durch anthropogene Eingriffe extreme Modifikationen erfahren. Bundesanstalt für Gewässerkunde Bewertung Im Rahmen einer UVU sind sämtliche Einzelparameter nach Möglichkeit quantitativ und bei fehlender Datengrundlage qualitativ unter den jeweils zugeordneten Hauptparametern anhand einer parametrisierten Methodik zu erheben, zu beschreiben und zu evaluieren. Die Bewertungen der Einzelparameter sind zu Bewertungen der entsprechend ausgewiesenen sechs differierenden Hauptparameter zu aggregieren. Dabei werden alle Einzelparameter gleichrangig gewertet. Durch Aggregation der Hauptparameter-Bewertungen mittels gleicher Gewichtung ist auch eine Gesamtbewertung für das Teil-Schutzgut Hydromorphologie bei Bedarf ermittelbar. Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen BfG-1559 Der Bewertungsrahmen Hydromorphologie ist auch die Grundlage für das Modul Valmorph (= eVALuation of MORPHology) zur Bewertung von Veränderungen der Morphologie in Fluss und Aue im Rahmen des Integrierten Flussauenmodells INFORM 3 (BFG 2010; QUICK 2009, 2010; ROSENZWEIG ET AL. 2010), mit dessen Hilfe Veränderungen ausgewählter hydromorphologischer Indikator-Parameter quantitativ erfasst und bewertet werden können (s. Bewertungsrahmen Hydromorphologie - Teilverfahren Fluss, Küste und Kanal). Es handelt sich hierbei um repräsentative Einzelparameter, die stellvertretend für die vorherrschenden hydromorphologischen Gegebenheiten des zugeordneten Hauptparameters als aussagekräftige „Zeiger“ fungieren. Das Bewertungsmodul wurde zur quantitativen Unterstützung bei planfestzustellenden Vorhaben an Bundeswasserstraßen entwickelt und ermöglicht eine Quantifizierung vorhabensbedingter Veränderungen. Die Ausprägung der sog. Indikator-Parameter wird mit Hilfe eindeutig parametrisierter Ableitungsmethoden standardmäßig im GIS ermittelt. Ausführliche Informationen zu dem quantitativen Verfahren und zur Anwendung des Moduls Valmorph sind dem BfG-Bericht Nr. 1657 (ROSENZWEIG ET AL. 2010) zu entnehmen. Hierin finden sich auch die jeweiligen Definitionen der hydromorphologischen Indikator-Parameter, die jeweils anzuwendene Methodik und Bewertung. Es sind alle erforderlichen fachlichen und IT-technischen Schritte von den Datengrundlagen bis zur Gesamtbewertung dokumentiert. Die Bewertung beim UVU-Bewertungsrahmen Hydromorphologie erfolgt an natürlichen Gewässern leitbildbezogen, d. h. anhand der sog. typspezifischen Referenzbedingungen nach EG-WRRL (2000) (sehr guter ökologischer Zustand - SGÖZ). Das zu erreichende Ziel ist der gute ökologische Zustand (GÖZ). Der Referenz-Zustand „Leitbild“ bedeutet, dass bei dem jeweiligen Oberflächengewässertyp keine oder nur sehr geringfügige anthropogene Änderungen der hydromorphologischen Parameter gegenüber den Werten zu verzeichnen sind, die normalerweise bei Abwesenheit störender Einflüsse mit diesem Typ einhergehen und somit keine oder nur sehr geringfügige Abweichungen anzeigen. Die typspezifischen Bedingungen sind damit gegeben (EG-WRRL 2000). Für als erheblich verändert ausgewiesene oder künstliche Gewässer gilt gemäß EG-WRRL (2000), WHG (2010) oder OGEWV (2011) als Referenz das höchste ökologische Potenzial (HÖP) und als Ziel das gute ökologische Potenzial (GÖP). Diese Zielsetzung gilt aufgrund der Ausweisung als erheblich verändert und künstlich an annähernd 80 % der Bundeswasserstraßen. Gemäß EG-WRRL (2000) wird die Zielsetzung des GÖP an erheblich veränderten und künstlichen Bundeswasserstraßen auch im Rahmen des UVU-Bewertungs- Seite 51 Bundesanstalt für Gewässerkunde Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen BfG-1559 rahmens Hydromorphologie herangezogen und impliziert damit einen an die Erfordernisse der Nutzung bestimmten Zustand als Grundlage für die Bewertung (s. u., Art. 4 (3) WRRL). Zudem hatte sich in der Vergangenheit bei der Bearbeitung von UVUen durch den Abgleich an Bundeswasserstraßen mit den natürlichen oder naturnahen Zuständen hinsichtlich der Hydromorphologie i. d. R. die Bewertung mit der schlechtesten Wertstufe ergeben, so dass auch die Abbildung des Grades der Veränderung nicht möglich war. Die Zielerreichung des GÖP ist normalerweise nicht ohne eine erhebliche Verbesserung der hydromorphologischen Qualitätskomponenten zu erreichen. Gute hydromorphologische Verhältnisse bilden i. d. R. die Grundvoraussetzung für die gute biologische Qualität und können auch chemisch-physikalische Qualitätskomponenten beeinflussen (Bsp. Zusammenhang Schwebstoffhaushalt und Sauerstoffverhältnisse). Da die Ermittlung des höchsten und guten ökologischen Potenzials derzeit methodisch weder in Europa noch in Deutschland vorliegt, wird im Bewertungsrahmen Hydromorphologie das höchste ökologische Potenzial derzeit im Sinne des „Prager Verfahrens“ ermittelt, bei dem pragmatisch davon ausgegangen wird, dass alle Maßnahmen zur Verbesserung der gewässerstrukturellen Situation ergriffen werden, die die Nutzung des Gewässers nach Art. 4 (3) WRRL nicht signifikant beeinflussen und keine signifikant negativen Auswirkungen auf die Umwelt im weiteren Sinne haben. Der so entstandene/konstruierte Gewässerzustand im Sinne des höchsten ökologischen Potenzials dient als Bewertungsmaßstab. Zur Herleitung des guten ökologischen Potenzials werden derzeit unterstützend gemäß dem Prager Ansatz nur die Maßnahmen zur Verbesserung der gewässerstrukturellen Situation ergriffen, die ökologisch effizient sind, d. h. Maßnahmen mit nur geringfügigen ökologischen Verbesserungen werden ausgeschlossen (TECHNISCHER BERICHT DER CIS-AKTIVITÄT 2006). Durch die reduzierte Zielsetzung können dann die Spannweiten der Bewertungsstufen besser Veränderungen auch innerhalb eines z. B. erheblich veränderten Ästuars wiedergeben und dokumentieren. Ausgehend vom jeweiligen Grad der Abweichung vom Referenz-Zustand (Leitbild bei natürlichen Bundeswasserstraßen, höchstes ökologisches Potenzial an als erheblich verändert ausgewiesenen und künstlichen Bundeswasserstraßen) erfolgt die Bewertung des IstZustandes und des Prognose-Zustandes. Die Bewertung erfolgt sowohl an natürlichen als auch erheblich veränderten und künstlichen Gewässern im Rahmen der UVU in fünf Wertstufen von 5 (sehr hohe Wertigkeit) bis 1 (sehr geringe Wertigkeit). Generell sind folgende Arbeitschritte für die Erfassung und Bewertung der Hydromorphologie durchzuführen: 1. Gewässerbereich bestimmen (Fluss, Küste, Kanal; Oberflächengewässertypen, Oberflächengewässerkategorie): Entscheidung, welches Teilverfahren des Bewertungsrahmens Hydromorphologie herangezogen werden muss 2. Ermittlung der jeweiligen Ausprägungen der hydromorphologischen Parameter 2.1 für den Referenz-Zustand für natürliche Gewässer (Leitbild/SGÖZ) 2.2 für den Referenz-Zustand für erheblich veränderte und künstliche Gewässer (HÖP) 2.3 für den Ist-Zustand 2.4 für den Prognose-Zustand Seite 52 Bundesanstalt für Gewässerkunde 3. (Teil-)Bewertung der jeweiligen Einzel- und Hauptparameter und Zustände, Abgleich 4. Gesamtbewertung Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen BfG-1559 Die Beurteilung des Ist- und des Prognose-Zustandes ist durch den Abgleich mit dem jeweiligen Referenzzustand zu ermitteln. Durch Gegenüberstellung der Wertstufen von Ist- und Prognose-Zustand wird abschließend der Grad der Veränderung erkennbar. Da je nach vorherrschendem Gewässertyp gemäß der bundesdeutschen Typausweisung (UBA 2008) und Oberflächengewässerkategorie natürlich (NWB), erheblich verändert (HMWB) und künstlich (AWB) diverse gewässertypspezifische Ausprägungsmöglichkeiten bestehen und unterschiedliche Referenz-Zustände heranzuziehen sind, sind die Ausprägungen der Wertstufen jeweils entsprechend des zu untersuchenden Gewässertyps und entsprechend des heranzuziehenden Zielzustandes im Rahmen der Bearbeitung der UVU festzulegen. Dabei sind neben den bereits benannten Hinweisen zur Erfassung und Bewertung folgende Vorgaben für die Vergabe der Wertstufen zur Orientierung heranzuziehen (s. Wertstufen Bewertungsrahmen Hydromorphologie). Anmerkungen Aufgrund der bundesweiten Gültigkeit des UVU-Bewertungsrahmens Hydromorphologie für alle Bundeswasserstraßen sind u. U. bei der Erarbeitung einer UVU lokal bedingte Eigenheiten mit zu beachten, die aufgrund des deutschlandweiten Bearbeitungsmaßstabes und damit einhergehenden Generalisierungen vernachlässigt werden mussten. Je nach den örtlichen Gegebenheiten sind daher Ergänzungen möglich. Auf der anderen Seite können auch im Zuge einer UVU und der projektbezogenen Inhalte fallbezogen nicht relevante Parameter weggelassen werden. Auch die zur Verfügung stehende Datenlage kann u. U. ein Weglassen von einigen Parametern mit sich bringen, wenn keine Aussagen möglich sind. Grundsätzlich ist der Parametersatz jedoch derart aufgestellt, dass i. d. R. alle Parameterausprägungen benannt werden können durch entsprechende Recherchen und Auswertungen, ansonsten wären bei Bedarf Erhebungen zu initiieren. Im Rahmen einer UVU kann es darüber hinaus abhängig vom Untersuchungsgebiet der UVU sinnvoll sein, die Parameter nach Teilräumen differenziert darzustellen. Dies macht z. B. Sinn, wenn verschiedene Gewässertypen entlang des betroffenen Untersuchungsgebietes ausgewiesen wurden oder wenn sich z. B. die Übergangsgrenze zwischen natürlichen und als erheblich verändert ausgewiesenen Gewässern im Betrachtungsraum zum Schutzgut Wasser befindet. Bei Kanälen ist zu beachten, dass das Teilverfahren Kanal nur bei tatsächlich künstlich geschaffenen Kanälen heranzuziehen ist - Kanäle, die innerhalb ehemaliger Fließgewässer verlaufen, sind je nach Lage nach dem Teilverfahren Fluss oder Küste zu bewerten. Seite 53 Bundesanstalt für Gewässerkunde Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen Inhaltliche Erläuterungen einzelner hydromorphologischer Parameter und ergänzende Hinweise zu den Untersuchungsmethoden sind den im Literaturverzeichnis sowie in Anlage 3 „Prüfungsmethoden und Orientierungswerte“ benannten Quellen zu entnehmen. BfG-1559 Generell ist bei der Bewertung der Hydromorphologie zu berücksichtigen, dass die Auswirkungen einer Maßnahme nicht unbedingt nur auf den unmittelbar betroffenen Gewässerabschnitt beschränkt sind, sondern auch in ober- oder unterstrom liegenden Gewässerabschnitten zu verzeichnen sein können oder auch in die Überschwemmungsgebiete hineinwirken können. Seite 54 Bundesanstalt für Gewässerkunde 3.5.3 Wasserbeschaffenheit Bewertungsrahmen Wasser/oberirdische Gewässer/Wasserbeschaffenheit und Algen Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen BfG-1559 Der Bewertungsrahmen umfasst die drei Bewertungskriterien „Biologische Qualitätskomponenten“, „Sauerstoffhaushalt“ und „Physikalisch-chemische Qualitätskomponenten“. Alle Bewertungen orientieren sich an Verfahren zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, die nachstehend spezifiziert werden. Der vorliegende Bewertungsrahmen umfasst die Bewertung von Fließ-, Küsten- und Übergangsgewässern (die Zuordnung zu Fließgewässertypen kann Tabelle 33 entnommen werden). Kanäle werden entsprechend ihrer geographischen Lage dem Fließgewässertyp 10 oder 20 zugeordnet, dementsprechend wird die Bewertung von Fließgewässern angewandt. Der Bewertung von Phytoplankton und Phytobenthos wird eine fünfstufige Ordinalskala zugrunde gelegt, wobei 5 die höchste und 1 die niedrigste Wertstufe darstellt. Diese Skala wird von der Einstufung des ökologischem Zustands bzw. Potenzials (bei erheblich veränderten Wasserkörpern) gemäß EG-WRRL (EUROPÄISCHE UNION 2000) abgeleitet (Tabelle 7). Für die Komponenten des Sauerstoffhaushalts und die physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten werden in der Oberflächengewässerverordnung (OgewV 2011) die Anforderungen für den sehr guten ökologischen Zustand und das höchste ökologische Potenzial definiert. In der Rahmenkonzeption Monitoring (RAKON) der LAWA (LAWA 2007) werden zusätzlich Orientierungswerte für den guten ökologischen Zustand bzw. das gute ökologische Potenzial definiert. Im vorliegenden Bewertungsrahmen orientieren sich die Grenzwerte für die Wertstufen 5 bis 3 an den genannten Orientierungswerten für den sehr guten/guten Zustand bzw. das höchste/gute Potenzial. Die Wertstufen 2 und 1 werden zusätzlich definiert (s. u.). Die Endbewertung erfolgt durch die Bildung des Mittelwertes der einzelnen Bewertungskriterien, wobei zur ganzen Zahl auf- bzw. abgerundet wird. Tabelle 7: Übertragung von ökologischen Zustands- bzw. Potenzialklassen in Wertstufen Wertstufe Ökologische Zustands-/Potenzialklasse 5 Sehr gut 4 Gut 3 Mäßig 2 Unbefriedigend 1 Schlecht Biologische Qualitätskomponenten Die Bewertung der biologischen Qualitätskomponenten Phytoplankton und Phytobenthos erfolgt alternativ, wobei Phytoplankton in allen planktonführenden Gewässertypen und Seite 55 Bundesanstalt für Gewässerkunde Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen BfG-1559 Phytobenthos in nicht-planktonführenden Gewässern bewertet wird. Eine Übersicht planktonführender Gewässertypen liefert MISCHKE & BEHRENDT (2007). Phytoplankton (Fließgewässer) Die Kenngrößen für die Bewertung der Komponente „Phytoplankton“ sind Tabelle 10 zu entnehmen. Die gewässerspezifischen Klassengrenzen der einzelnen Kenngrößen können Tabelle 11 bis Tabelle 14 entnommen werden. Die Indikatortaxa und ihre typspezifischen Indexwerte sind in MISCHKE & BEHRENDT (2007) aufgeführt. Allen Kenngrößen liegt das Saisonmittel zugrunde, welches aus mindestens sechs Einzeluntersuchungsterminen im Zeitraum von April bis einschließlich Oktober gebildet wird. Hierbei sollte der betrachtete Untersuchungszeitraum nach Möglichkeit drei Jahre umfassen. Aus allen verschiedenen Kenngrößen, die sich aus der Phytoplanktonbiomasse (Gesamtpigment Chlorophyll a, unkorrigiert), dem typspezifischen Indexwert Potamoplankton (TIP) sowie dem relativen Anteil verschiedener taxonomischer Gruppen (Pennales, Chlorophyceae und Cyanophyceae) an der Gesamtphytoplanktonbiomasse zusammensetzen, wird durch Mittelwertbildung der Gesamtindex Phytoplankton errechnet (Kenngrößen in Klammern werden nicht immer berücksichtigt, siehe Tabelle 10). Sollten eine oder mehrere der Kenngrößen fehlen, so wird der Gesamtindex lediglich aus den bekannten Größen errechnet. Die ökologische Gesamtbewertung mittels Phytoplankton erfolgt demnach nach der Formel: Phytoplanktonindex = B-WertGesamtpigment + („Pennales“) + („Chloro“) + („Cyano“) + TIP Anzahl der verwendeten Kenngrößen Der ermittelte Phytoplanktonindex bestimmt den ökologischen Zustand bezüglich der biologischen Qualitätskomponente „Phytoplankton“. Einzelheiten zum Bewertungsverfahren können dem „Handbuch zum Bewertungsverfahren von Fließgewässern mittels Phytoplankton zur Umsetzung der EU-WRRL in Deutschland“ entnommen werden (MISCHKE & BEHRENDT 2007) Phytoplankton (Küstengewässer) Für die Bewertung der Qualitätskomponente „Phytoplankton“ bestehen in Bezug auf Küstengewässer zurzeit keine einheitlichen Grenzwerte. Tabelle 15 und Tabelle 16 zeigen Bewertungsansätze mit den entsprechenden Grenzwerten für die Wertstufen 1 - 5 (JAKLIN et al. 2007; SAGERT et al. 2008). Hierbei handelt es sich um nicht-verbindliche Werte, die bei neuen Erkenntnissen revidiert werden. Phytoplankton (Flussseen) Bewertungsrelevant ist lediglich der Seetyp 12 (Flussseen, nach MATHES et al.. 2002). Die Qualitätskomponente Phytoplankton für Flussseen setzt sich aus den 3 Metrics „Biomasse“, „Algenklassen“ und „Indikatortaxa“ zusammen. Seite 56 Bundesanstalt für Gewässerkunde Metric „Biomasse“ Für den Metric „Biomasse“ werden nach MISCHKE & BEHRENDT (2007) aus den folgenden Kenngrößen Einzelindices berechnet: Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen BfG-1559 > > > „Gesamtbiovolumen Saisonmittel“ (Y1) „Chlorophyll-a-Saisonmittel“ (Y2) „Chlorophyll-a-Maximum-Wert“ der Saison (Y3) Dazu werden Saison-Mittelwerte aus den Monatsmittelwerten der Periode April - Oktober benutzt. Bestenfalls sollte der Bewertung ein Datensatz der zurückliegenden drei Jahre zugrunde liegen. Die Einzelindices werden arithmetisch gemittelt (Mittelwert aus Y1, Y2, Y3, s. u.) und bilden somit den Metric „Biomasse“. Die Grenzwerte der einzelnen Wertstufen können Tabelle 17 entnommen werden. Bei unzureichender Datenlage (z. B. keine Daten zum Biovolumen verfügbar) kann auf die vereinfachte Bewertung des Chlorophyll-a-Gehalts nach MISCHKE et al. (2006), wie in Tabelle 18 beschrieben, zurückgegriffen werden, jedoch ist die aktuellere Bewertungsmethode zu bevorzugen. Metric „Algenklassen“ Für die Bewertung des Metrics „Algenklassen“ wird im Falle des Seentyps 12 das Biovolumen der Chlorophyceae und Cyanobakterien betrachtet (siehe Tabelle 19). Hierfür wird das Saisonmittel aus den Monatsmitteln für den Zeitraum Juli - Oktober gebildet. Für die Kenngröße Chlorophyceae existiert lediglich ein Grenzwert zur Beschreibung des schlechten Zustands. Liegt der Messwert darunter, findet keine Wertung statt. Metric „Indikatortaxa“ (Phytoplankton-Taxa-Seen-Index = PTSI) Die Bewertung von Seen (hier Flusssee) anhand des PTSI erfolg in zwei Schritten: 1. Schritt: Trophische Klassifizierung (oligotroph bis hypertroph) von Seen auf Basis von Indikatortaxa. Der Index ist in seiner mathematischen Dimension und der Bedeutung hinsichtlich des trophischen Status direkt mit dem LAWA-Index für Seen (Ist-Zustands-Bewertung nach LAWA 1999b) vergleichbar. 2. Schritt: Bewertung auf Basis des PTSI. Hierzu wird der Index mit dem Seetyp-spezifischen Trophie-Referenzwert verglichen. Die numerische Abweichung von der Referenzsituation wird transformiert in einer Bewertungszahl zwischen 0,5 und 5,5 wiedergegeben. Die detaillierten Angaben zur Bewertung von Seen anhand des PTSI sowie die Berechnung der Gesamtbewertung der Qualitätskomponente Phytoplankton für Flussseen sind MISCHKE & BEHRENDT (2007) zu entnehmen. Phytobenthos Die Qualitätskomponente Phytobenthos wird unter Verwendung des Bewertungsverfahrens PHYLIB (BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT 2006) bewertet, das sich in die Teilkomponenten „Diatomeen“ und „Phytobenthos ohne Diatomeen“ gliedert. Die Bewertung wird Seite 57 Bundesanstalt für Gewässerkunde Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen BfG-1559 anhand der Module Artenzusammensetzung/Abundanz, Trophie- und Saprobienindex, Versauerungsanzeiger und Halobienindex vorgenommen. Die entsprechenden Bewertungsmatrizen können PHYLIB (BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT 2006) entnommen werden. Sauerstoffhaushalt Aufgrund der Sonderstellung für das Vorkommen und die Verteilung aquatischer Organismen wird der Sauerstoffhaushalt von Oberflächengewässern separat bewertet. Im Bewertungskriterium Sauerstoffhaushalt werden die Kenngrößen Sauerstoffgehalt, organisch gebundener Kohlenstoff (TOC) und biologischer Sauerstoffbedarf (BSB) nach fünf Tagen bewertet. Die Bewertung erfolgt gewässertypspezifisch anhand einer fünfstufigen Ordinalskala, wobei die Wertstufen 3 - 5 aus den in der OgewV (OgewV 2011) bzw. der Rahmenkonzeption Monitoring (RAKON) der LAWA (LAWA 2007) beschriebenen Anforderungen/Orientierungswerten abgeleitet werden. Dabei kennzeichnen die Anforderungen für den sehr guten Zustand bzw. das höchstes Potenzial (OgewV 2011) den Übergang vom sehr guten zum guten ökologischen Zustand bzw. Potenzial und damit von Wertstufe 5 zu Wertstufe 4. Die Orientierungswerte (LAWA 2007) kennzeichnen den Übergang vom guten zum mäßigen ökologischen Zustand bzw. Potenzial und damit von Wertstufe 4 zu Wertstufe 3. Die Wertstufen 1 - 2 werden zusätzlich definiert (siehe Tabelle 20 bis Tabelle 22). Die Gesamtbewertung des Bewertungskriteriums Sauerstoffhaushalt erfolgt durch Mittelwertbildung der Wertstufen der einzelnen Parameter. Erhält dabei die Gesamtbewertung eine bessere Wertstufe als der Einzelparameter Sauerstoffgehalt (z. B. wenn der Mittelwert die Wertstufe 3 ergibt, der Parameter Sauerstoff jedoch mit Wertstufe 2 bewertet wird), so ist die Wertstufe der Gesamtbewertung jener des Parameters Sauerstoffgehalt gleichzusetzen (nach vorgenanntem Beispiel entsprechend Wertstufe 3). Der Grund hierfür ist die entscheidende Bedeutung des Sauerstoffgehalts im Gewässer. Bei geschichteten Wasserkörpern müssen die Messungen den Schichtungsverhältnissen Rechnung tragen, d. h. neben den Sauerstoffgehalten im Oberflächenwasser sind auch die sohlnahen Sauerstoffverhältnisse (1 m über Grund) zu ermitteln. Das Bewertungskriterium Sauerstoffhaushalt wird im vorliegenden Bewertungsrahmen nur für die Fließgewässer behandelt und ist zusätzlich noch für Küstengewässer, Übergangsgewässer und Seen zu erarbeiten. Physikalisch-chemische Qualitätskomponenten Zur Unterstützung der biologischen Qualitätskomponenten werden die physikalisch-chemischen Komponenten der Gewässergüte bewertet (Tabelle 8). Seite 58 Bundesanstalt für Gewässerkunde Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen Tabelle 8: Allgemeine physikalisch-chemische Qualitätskomponenten: F = Fließgewässer, Ü = Übergangsgewässer, K = Küstengewässer Qualitätskomponente Kenngröße F Ü K Temperaturverhältnisse Wassertemperatur (°C) X X X Salzgehalt Chlorid X X X X X Salinität (psu) Versauerungszustand pH-Wert X - - Nährstoffverhältnisse Gesamt-P (mg/l) X X X Ortho-Phosphat-P (mg/l) X X X Gesamt-N (mg/l) X X X Nitrat-N (mg/l) X X X Ammonium-N (mg/l) X X X X X DIN (mg/l) BfG-1559 Physikalisch-chemische Qualitätskomponenten (Fließgewässer) Die gewässertypspezifischen Richtwerte der physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten orientieren sich an der OgewV (OgewV 2011) bzw. der Rahmenkonzeption Monitoring der LAWA (LAWA 2007). Die jeweiligen Anforderungen bzw. Orientierungswerte wurden nach folgendem Schema in ein fünfstufiges Bewertungssystem umgewandelt (gilt nicht für pHWert): Die Anforderungen für den sehr guten Zustand/das höchstes Potenzial (OgewV 2011) kennzeichnen den Übergang vom sehr guten zum guten ökologischen Zustand bzw. Potenzial und damit von Wertstufe 5 zu Wertstufe 4. Die Orientierungswerte (nach LAWA 2007) kennzeichnen den Übergang vom guten zum mäßigen ökologischen Zustand bzw. Potenzial und damit von Wertstufe 4 zu Wertstufe 3. Der unbefriedigende ökologische Zustand bzw. Wertstufe 2 ist in der Regel bei einer Überschreitung des Orientierungswertes nach LAWA 2007 um das 2- bis 4-fache erreicht. Eine Überschreitung um mehr als das 4-fache führt zu einem schlechten ökologischen Zustand bzw. Wertsstufe 1. Die Endbewertung der physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten erfolgt durch Mittelwertbildung der für die einzelnen Kenngrößen erhaltenen Wertstufen (Chlorid, Gesamtphosphat, Orthophosphat, Ammonium, Temperatur).Bei der Kenngröße pHWert kommt es nicht zu einer Bewertung anhand von Wertstufen, sondern zu einer Abwertung des vorgenannten Mittelwertes bei Über- oder Unterschreiten des Referenzwertes für den pH-Wert um 0,25. Für die Kenngröße Temperatur muss noch ein geeignetes Bewertungsschema erarbeitet werden. Die Wertstufen/Referenzwerte der einzelnen Kenngrößen können Tabelle 23 bis Tabelle 27 entnommen werden. Seite 59 Bundesanstalt für Gewässerkunde Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen BfG-1559 Beispiel für die Bewertung der physikalisch-chemischen Qualitätskomponente Für einen fiktiven Flussabschnitt, der dem Fließgewässertyp 10.1 zuzuordnen ist, existieren folgende Messwerte : Tabelle 9: Beispielhafte Bewertung anhand eines fiktiven Flussabschnitts Fließgewässer Beispielfluss XY Typ 10.1 Kenngröße Messwerte Wertstufe Chlorid 275 3 Gesamtphosphat 0,075 4 Orthophosphat 0,06 4 Ammonium 0,4 3 pH-Wert 6,3 - 8,3 Aus den ermittelten Wertstufen (W) der einzelnen Kenngrößen (Chlorid, Gesamtphosphat, Orthophosphat, Ammonium) wird zunächst der Mittelwert gebildet. = (W)Chlorid + (W)Gesamtphosphat + (W) Orthophosphat + (W)Ammonium Anzahl der verwendeten Kenngrößen Der Mittelwert führt zu einer Bewertung mit 3,5. Durch den pH-Wert, der den minimalen Referenzwert unterschreitet kommt es jedoch zu einem Abzug von 0,25. Somit ergibt sich ein Mittelwert von 3,25 für die physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten. Physikalisch-chemische Qualitätskomponenten (Küstengewässer/Übergangsgewässer) Die Wertstufen für die physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten von Küsten- und Übergangsgewässern orientieren sich an den in der Rahmenkonzeption Monitoring der LAWA (LAWA 2007) dargestellten Hintergrund- und Orientierungswerten. Die Hintergrundwerte kennzeichnen dabei den Übergang vom sehr guten zum guten ökologischen Zustand bzw. Potenzial und damit von Wertstufe 5 zu Wertstufe 4. Die Orientierungswerte kennzeichnen den Übergang vom guten zum mäßigen ökologischen Zustand bzw. Potenzial und damit von Wertstufe 4 zu Wertstufe 3. Der unbefriedigende ökologische Zustand, bzw. Wertstufe 2, ist bei einer Überschreitung des Hintergrundwertes um das 3-fache erreicht. Eine Überschreitung dieses Hintergrundwertes um mehr als das 5-fache führt zu einem schlechten Seite 60 Bundesanstalt für Gewässerkunde ökologischen Zustand, bzw. Wertstufe 1. Die Grenzwerte für die einzelnen Kenngrößen können Tabelle 28 bis Tabelle 32 entnommen werden. Gesamtbewertung Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen BfG-1559 Die abschließende Bewertung des ökologischen Zustands erfolgt durch Mittelwertbildung der Wertstufen der einzelnen Bewertungskriterien (biologische Qualitätskomponenten, Sauerstoffhaushalt, physikalisch-chemische Qualitätskomponenten). Seite 61 Bundesanstalt für Gewässerkunde Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen BfG-1559 Grundlagentabellen Tabelle 10: Kenngrößenübersicht für die Bewertung mittels Phytoplankton (Verwendbarkeit für die verschiedenen Gewässertypen durch Kreuze gekennzeichnet) für Fließgewässer (FG) Biomasse Taxonomische Zusammensetzung Gesamtindex Gesamtpigment (Chl a) TIP Pennales Chloro Cyano 10.1 X X X X 20.1 X X X X 15.1 + 17.1 X X X X X 15.2 + 17.2 X X X X X 9.2 X X X X X 10.2 X X X X 20.2 X X X X X 23 X X X X X X Tabelle 11: Grundzustände und obere Klassengrenzen der typspezifischen Planktonbiomasse (Kenngröße: Chlorophyll a) für Fließgewässer (FG) FG-Typ Kenngröße: Chlorophyll a (unkorrigiert) Zustandsklassen Obere Klassengrenzen Seite 62 Formel für Chla unkorrigiert nach B-Wert Sehr gut gut moderat Unbefriedigend 10.1 10,1 17,5 30,0 51,0 B-Wert = 1,8527 x Ln(Chla) – 2,7981 20.1 10,1 17,5 30,0 51,0 B-Wert = 1,8527 x Ln(Chla) – 2,7981 15.1 17.1 20,0 33,0 55,0 90,0 B-Wert = 1,9907 x Ln(Chla) – 4,4749 15.2 17.2 20,0 33,0 55,0 90,0 B-Wert = 1,9907 x Ln(Chla) – 4,4749 9.2 20,0 33,0 55,0 90,0 B-Wert = 1,9907 x Ln(Chla) – 4,4749 10.2 30,0 52,0 90,0 155,0 B-Wert = 1,8168 x Ln(Chla) – 4,6772 20.2 30,0 52,0 90,0 155,0 B-Wert = 1,8168 x Ln(Chla) – 4,6772 23 30,0 52,0 90,0 155,0 B-Wert = 1,8168 x Ln(Chla) – 4,6772 Bundesanstalt für Gewässerkunde Tabelle 12: Grundzustände und obere Klassengrenzen des Pennales-Index für Fließgewässer (FG) Prozentanteil der Pennales am Gesamtbiovolumen FG-Typ B-Wert = 1 B-Wert = 2 B-Wert = 3 B-Wert = 4 B-Wert = 5 10.1 ≥ 25 ≥ 20…24,9 < 20 n.d. n.d. 20.1 ≥ 20 ≥ 15…19,9 < 15 n.d. n.d. 15.1 + 17.1 ≥ 20 ≥ 15…19,9 < 15 n.d. n.d. 15.2 + 17.2 ≥ 25 ≥ 20…24,9 < 20 n.d. n.d. ≥ 30 ≥ 15…29,9 < 15 n.d. n.d. ≥ 20 ≥ 15…19,9 < 15 n.d. n.d. 9.2 Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen BfG-1559 10.2 20.2 23 n.d. = nicht definiert Tabelle 13: Degradationszustände und Klassengrenzen der Kenngröße „Chloro“ für Fließgewässer (FG) Prozentanteil der Chlorophyceae am Gesamtbiovolumen FG-Typ B-Wert = 1 B-Wert = 2 B-Wert = 3 B-Wert = 4 B-Wert = 5 10.2 n.d. n.d. ≤5* 5,1… ≤ 15 > 15 20.2 n.d. n.d. ≤5* 5,1… ≤ 15 > 15 23 n.d. n.d. ≤5* 5,1… ≤ 15 > 15 10.1 20.1 15.1 + 17.1 15.2 + 17.2 9.2 n.d. = nicht definiert * = Ein Prozentanteil der Chlorophyceae unter 5 führt zu einem B-Wert, wie er bei der Bewertung des Metric „Biomasse“ ermittelt wurde. Seite 63 Bundesanstalt für Gewässerkunde Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen Tabelle 14: Degradationszustände und Klassengrenzen der Kenngröße „Cyano“ für Fließgewässer (FG) Wenn Cyano-Klassenbiovolumen im Saisonmittel > 5 mm3/l und Prozentanteil der Cyanobakterien am Gesamtbiovolumen BfG-1559 FG-Typ B-Wert = 1 B-Wert = 2 B-Wert = 3 B-Wert = 4 B-Wert = 5 15.1 + 17.1 > 10…≤ 20 > 20 15.2 + 17.2 > 20 - 40 > 40 9.2 > 10…≤20 > 20 10.2 > 2…≤ 5 >5 > 10…≤ 20 > 20 10.1 20.1 20.2 23 ≤ 0,001 > 0,001…5 > 5…≤10 Tabelle 15: Referenzwerte der Chlorophyll-a-Konzentration (µg/l) und daraus abgeleitete Grenzwerte für die Wertstufen für Küstengewässer der Ostsee (SAGERT ET AL. 2008) Chlorophyll a (µg/l) Bewertungskriterium: Mittelwert, Zeitraum: Mai - September Referenzwert Ostseetypen Typ B1 Wertstufen 5 4 3 2 1 8,5 < 9,3 < 12,7 < 21,5 < 115 > 115 1,6 < 1,6 < 2,4 < 4,2 < 21,5 > 21,5 1,3 < 1,3 < 1,95 < 3,2 < 15,7 > 15,7 1,5 < 1,5 < 2,3 < 3,8 < 18,5 > 18,5 1,3 < 1,3 < 1,9 < 3,2 < 15,9 > 15,9 1,2 < 1,2 < 1,8 < 3,0 < 14,6 > 14,6 1,3 < 1,3 < 1,9 < 3,2 < 15,9 > 15,9 PSU 1,8 Typ B2a PSU 7,5 (nur Schlei Trave) und Typ B2b PSU 13,7 (Küstengewässer) Typ B3a PSU 8,0 Typ B3b PSU 13,1 Typ B3b / B12 PSU 15,0 Typ B4 / PSU 15,7 Seite 64 Bundesanstalt für Gewässerkunde Tabelle 16: Referenzwerte der Chlorophyll-a-Konzentration (µg/l) und daraus abgeleitete Grenzwerte für die Wertstufen für Küstengewässer der Nordsee (JAKLIN ET AL. 2007) Chlorophyll a (µg/l) Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen BfG-1559 Bewertungskriterium: 90-Perzentile, Zeitraum: März - September Referenzwert Wertstufen Nordseetypen NEA1, NEA26, 4-5 5 4 3 2 1 ≤5 5 - 7,5 7,5 - 15 15 - 25 > 115 NEA3, NEA4 Tabelle 17: Wertstufen und Bewertungsfunktionen der Einzelindices „Gesamtbiovolumen“, „Chlorophyll-a-Saisonmittel“ und „Chlorophyll-a-Maximum“ für den Seetyp 12 Seetyp 12 (Flussseen) Kenngröße Biovolumen mm³/l Bewertungs- Y1 = 1,403 x Ln (BV funktion MW) + 0,0152 Chl a Mittelwert Chl a Maximum* Y2 = 1,6271 x Ln (Chl a MW) - 2,1865 Y3 = 1,5378 x Ln (Chl a Max) - 2,8645 Wertstufen 5 < 2,95 < 9,7 < 17 4 < 6,0 < 17,8 < 33 3 < 12,2 < 32,9 < 63 2 < 25,1 < 61,0 < 120 1 > 25,1 > 61,0 > 120 *Wird nur verwendet, wenn für mehr als 2 Monate Einzel-Chlorophyll-Werte vorliegen und der Chlorophyl-a-Maximalwert 125% des Saisonmittel-Chlorophyll-a-Wertes überschreitet. Tabelle 18: Wertstufen für die Kenngröße „Chlorophyll a“ für den Seetyp 12 nach MISCHKE ET AL. (2006) Seetyp Seetyp 12 (Flussseen) Wertstufe 5 Kenngröße Chlorophyll a Einheit µg/l Statistische Kenngröße Saisonmittelwerte (April - Oktober) < 9,7 4 < 17,8 3 < 32,9 2 < 61 1 > 61 Seite 65 Bundesanstalt für Gewässerkunde Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen Tabelle 19: Grenzwerte der Einzelkenngrößen für den Algenklassen-Index und ihre Berechnungsfunktion für Seetyp 12 Seetyp 12 (Flussseen) BfG-1559 Algenklasse Chlorophyceae Datentyp für x Bewertungsfunktion Cyanobacteria Biovolumen mm³/l wenn > 1 dann = 1 Sonst kein Wert y = 1,4219Ln(x) + 0,5595 Wertstufen 5 --- < 1,94 4 --- < 3,91 3 --- < 7,9 2 --- < 16 1 >1 > 16 Tabelle 20: Wertstufen für die Bewertung des Sauerstoffgehalts (in mg/l) von Fließgewässern Wertstufe 5 4 Kenngröße 3 2 1 Sauerstoff Einheit mg/l Statistische Kenngröße Minimumwerte/10-Perzentil* Fließgewässertyp: 1, 4, 5, 5.1, 6, 7, 9, 9.1, 14, 16, 18, Subtyp 21 S >9 >7 >6 >5 ≤5 2, 3, 9.2, 10, 11, 12, 15, 15_g, 17, 19, Subtyp 21 N >8 >6 >5 >4 ≤4 22 >7 >4 >3,5 >3 ≤3 >5 >4 >3 ≤3 23 * Je nach Datengrundlage ist das 10-Perzentil der Tagesminima (bei Dauermessungen, April-Oktober) oder der Minimumwert (bei Einzelmessungen) ausschlaggebend. Seite 66 Bundesanstalt für Gewässerkunde Tabelle 21: Wertstufen für die Bewertung des TOC-Gehalts (mg/l) von Fließgewässern Wertstufe 5 4 3 Kenngröße TOC Einheit mg/l Statistische Kenngröße 2 1 Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen BfG-1559 Mittelwert* Fließgewässertyp: 5, 5.1, 6, 7, 9, 9.1, 9.2, 10, 14, 15, 15 g, 16, 17, 18, 20, Subtyp 21 N <5 <7 11, 12, 19 <7 22, 23 < 10 <9 < 11 ≥ 11 < 10 < 13 < 16 ≥ 16 < 15 < 20 < 25 ≥ 25 * Nach Möglichkeit 12 Proben pro Jahr (April - Oktober) Tabelle 22: Wertstufen für die Bewertung des BSB nach 5 Tagen (mg/l) von Fließgewässern Wertstufe 5 4 3 Kenngröße BSB5 Einheit mg/l Statistische Kenngröße 2 1 Mittelwert* Fließgewässertyp: 1 < 1,5 < 2,5 < 3,5 < 4,5 ≥ 4,5 2, 3 <3 <5 <7 <9 ≥9 4, 5, 5.1, 6, 7, 9, 9.1, 14, 16, 18, Subtyp 21 S <2 <4 <6 <8 ≥8 9.2, 10, 11, 12, 15, 15 g, 17, 19, 20, Subtyp 21 N, 22 <3 <6 <8 < 10 ≥ 10 23 <4 <6 <8 < 10 ≥ 10 * Nach Möglichkeit 12 Proben pro Jahr (April – Oktober) Seite 67 Bundesanstalt für Gewässerkunde Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen BfG-1559 Tabelle 23: Wertstufen für die Kenngröße Chlorid in Fließgewässern Kenngröße Chlorid Einheit mg/l Statistische Kenngröße Wertstufe Jahresmittelwert 5 4 3 2 1 ≤ 50 < 200 < 400 < 800 > 800 Gewässertyp Alle Gewässertypen exklusive Typ 22 und Typ 23 Tabelle 24: Wertstufen für die Kenngröße Gesamtphosphat in Fließgewässern Kenngröße Gesamtphosphor (Gesamt-P) Einheit mg/l Statistische Kenngröße Wertstufe Jahresmittelwert 5 4 3 2 1 1, 4, Subtyp 21 S ≤ 0,05 < 0,1 < 0,2 < 0,4 > 0,4 2, 3 ≤ 0,05 < 0,15 < 0,3 < 0,6 > 0,6 5, 5.1, 6, 7, 9, 9.1, 14, 16 , 18, 23 ≤ 0,05 < 0,1 < 0,2 < 0,4 > 0,4 9.2, 10, 15, 15 g, 17, Subtyp 21 N ≤ 0,05 < 0,1 < 0,2 < 0,4 > 0,4 11, 12, 19. 10.1, 20.1, 15.1, 17.1 ≤ 0,05 < 0,15 < 0,3 < 0,6 > 0,6 22 ≤ 0,1 < 0,3 < 0,6 < 1,2 > 1,2 Gewässertyp Seite 68 Bundesanstalt für Gewässerkunde Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen Tabelle 25: Wertstufen für die Kenngröße Orthophosphat in Fließgewässern Kenngröße Orthophosphat-Phosphor (o-Phosphat-P) Einheit Statistische Kenngröße Wertstufe BfG-1559 mg/l Jahresmittelwert 5 4 3 2 1 1 0,01 0,07 0,14 0,28 0,56 2, 3, 11, 12, 19 0,02 0,10 0,20 0,40 0,80 4, 5, 5.1, 6, 7, 9, 9.1, 9.2, 10, 14, 15,15 g, 16, 17, 18, 0,02 20, Subtyp 21 N, Subtyp 21 S, 23 0,07 0,14 0,28 0,56 22 0,20 0,40 0,80 1,60 Gewässertyp 0,02 Tabelle 26: Wertstufen für die Kenngröße Ammonium in Fließgewässern Kenngröße Ammonium-Stickstoff (NH4-N) Einheit mg/l Statistische Kenngröße Wertstufe Jahresmittelwert 5 4 3 2 1 1 ≤ 0,02 < 0,1 < 0,2 < 0,4 > 0,4 Alle übrigen Typen ≤ 0,04 < 0,3 < 0,6 < 1,2 > 1,2 Gewässertyp Seite 69 Bundesanstalt für Gewässerkunde Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen BfG-1559 Tabelle 27: Referenzwerte für die Kenngröße pH-Wert in Fließgewässern Kenngröße pH-Wert Einheit - Statistische Kenngröße Minimum - Maximum Gewässertyp Referenzwert 11, 12, 19 5,0 - 8,0 23 7,0 - 8,5 Alle übrigen Typen 6,5 - 8,5 Tabelle 28: Wertstufen für die Kenngröße Gesamtstickstoff in Küsten- und Übergangsgewässern Kenngröße Gesamtstickstoff (Gesamt-N) Einheit mg/l Statistische Kenngröße Wertstufe Jahresmittelwert 5 4 3 2 1 N1 29,6 - 31,5 ≤ 0,17 < 0,27 < 0,51 < 0,85 > 0,85 N2 29,0 - 29,7 ≤ 0,17 < 0,27 < 0,51 < 0,85 > 0,85 N3 23,4 - 30,5 ≤ 0,20 < 0,30 < 0,60 < 1,0 > 1,0 N4 16,4 - 27,1 ≤ 0,22 < 0,36 < 0,66 < 1,1 > 1,1 N5 32,0 ≤ 0,15 < 0,24 < 0,45 < 0,75 > 0,75 T1, T2 3,6 - 23,4 ≤ 0,30 0,18 < 0,5-0,3 < 0,9 0,54 < 1,5 - 0,9 > 1,5 - 0,9 Deutsche Bucht 29,8 - 31,5 ≤ 0,17 < 0,25 < 0,51 < 0,85 > 0,85 B1 1,8 - 3,5 ≤ 0,14 < 0,21 < 0,42 < 0,70 > 0,70 B2 5 - 18 ≤ 0,18-0,11 < 0,28 0,17 < 0,54 0,33 < 0,9 0,55 > 0,9 0,55 B3 6,5 - 15 ≤ 0,17 0,13 < 0,25 0,20 < 0,51 0,39 < 0,85 0,65 > 0,85 0,65 B4 10,5 - 20 ≤ 0,14 < 0,21 < 0,42 < 0,7 > 0,7 Arkonasee 7-9 ≤ 0,14 < 0,21 < 0,42 < 0,7 > 0,7 Nordseegewässer Salinität Ostseegewässer Seite 70 Bundesanstalt für Gewässerkunde Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen Tabelle 29: Wertstufen für die Kenngröße Nitrat in Küsten- und Übergangsgewässern Kenngröße Nitrat (Nitrat-N) Einheit BfG-1559 mg/l Statistische Kenngröße Wertstufe Mittelwerte (November - Februar) 5 4 3 2 1 N1 29,6 - 31,5 ≤ 0,10 < 0,14 < 0,30 < 0,50 > 0,5 N2 29,0 - 29,7 ≤ 0,10 < 0,15 < 0,30 < 0,50 > 0,5 N3 23,4 - 30,5 ≤ 0,12 < 0,18 < 0,36 < 0,60 > 0,6 N4 16,4 - 27,1 ≤ 0,14 < 0,21 < 0,42 < 0,70 > 0,7 N5 32,0 ≤ 0,10 < 0,15 < 0,30 < 0,50 > 0,5 T1, T2 3,6 - 23,4 ≤ 0,018 0,01 < 0,28 0,17 < 0,54 0,03 < 0,90 0,05 > 0,90 0,05 Deutsche Bucht 29,8 - 31,5 ≤ 0,09 < 0,14 < 0,27 < 0,45 > 0,45 B1 1,8 - 3,5 ≤ 0,07 < 0,11 < 0,21 < 0,35 > 0,35 B2 5 - 18 ≤ 0,07 0,04 < 0,110,06 < 0,21 0,12 < 0,35 0,20 > 0,35 0,20 B3 6,5 - 15 ≤ 0,07 < 0,11 < 0,21 < 0,35 > 0,35 B4 10,5 - 20 ≤ 0,07 < 0,11 < 0,21 < 0,35 > 0,35 Arkonasee 7-9 ≤ 0,035 0,03 < 0,05 0,04 < 0,105 0,09 < 0,175 0,15 > 0,175 0,15 Nordseegewässer Salinität Ostseegewässer Seite 71 Bundesanstalt für Gewässerkunde Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen BfG-1559 Tabelle 30: Wertstufen für die Kenngröße DIN in Küsten- und Übergangsgewässern Kenngröße DIN (gelöste anorganische Stickstoffverbindungen) Einheit mg/l Statistische Kenngröße Wertstufe Mittelwerte (November - Februar) 5 4 3 2 1 N1 29,6 - 31,5 ≤ 0,13 < 0,20 < 0,39 < 0,65 > 0,65 N2 29,0 - 29,7 ≤ 0,13 < 0,20 < 0,39 < 0,65 > 0,65 N3 23,4 - 30,5 ≤ 0,15 < 0,24 < 0,45 < 0,75 > 0,75 N4 16,4 - 27,1 ≤ 0,18 < 0,28 < 0,54 < 0,90 > 0,9 N5 32,0 ≤ 0,13 < 0,20 < 0,39 < 0,65 > 0,65 T1, T2 3,6 - 23,4 ≤ 0,24 0,14 < 0,4 - 0,2 < 0,72 0,42 < 1,20 0,70 > 1,20 0,70 Deutsche Bucht 29,8 - 31,5 ≤ 0,13 < 0,20 < 0,39 < 0,65 > 0,65 B1 1,8 - 3,5 ≤ 0,10 < 0,15 < 0,30 < 0,50 > 0,5 B2 5 - 18 ≤ 0,110,08 < 0,17 0,13 < 0,33 0,24 < 0,55 0,40 > 0,55 0,40 B3 6,5 - 15 ≤ 0,10 < 0,15 < 0,30 < 0,50 > 0,50 B4 10,5 - 20 ≤ 0,10 < 0,15 < 0,30 < 0,50 > 0,50 Arkonasee 7-9 ≤ 0,35 0,30 < 0,05 0,04 < 1,05 0,9 < 1,75 1,60 > 1,75 1,60 Nordseegewässer Salinität Ostseegewässer Seite 72 Bundesanstalt für Gewässerkunde Tabelle 31: Wertstufen für die Kenngröße Gesamtphosphor in Küsten- und Übergangsgewässern Kenngröße Gesamtphosphor (Gesamt-P) Einheit BfG-1559 mg/l Statistische Kenngröße Wertstufe Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen Jahresmittelwert 5 4 3 2 1 Nordseegewässer Salinität N1 29,6 - 31,5 ≤ 0,02 < 0,034 < 0,06 < 0,1 > 0,1 N2 29,0 - 29,7 ≤ 0,02 < 0,034 < 0,06 < 0,1 > 0,1 N3 23,4 - 30,5 ≤ 0,02 < 0,034 < 0,06 < 0,1 > 0,1 N4 16,4 - 27,1 ≤ 0,02 < 0,034 < 0,06 < 0,1 > 0,1 N5 32,0 ≤ 0,02 < 0,034 < 0,06 < 0,1 > 0,1 T1, T2 3,6 - 23,4 ≤ 0,025 0,01 < 0,034 0,016 < 0,075 0,03 < 0,125 0,05 > 0,125 0,05 Deutsche Bucht 29,8 - 31,5 ≤ 0,02 < 0,035 < 0,06 < 0,1 > 0,1 B1 1,8 - 3,5 ≤ 0,016 0,009 < 0,025 0,016 < 0,048 0,027 < 0,080 0,045 > 0,080 0,045 B2 5 - 18 ≤ 0,019 0,009 < 0,028 0,016 < 0,057 0,027 < 0,095 0,045 > 0,095 0,045 B3 6,5 - 15 ≤ 0,019 0,012 < 0,028 0,019 < 0,057 0,036 < 0,095 0,060 > 0,095 0,060 B4 10,5 - 20 ≤ 0,019 0,016 < 0,028 0,025 < 0,057 0,048 < 0,095 0,080 > 0,095 0,080 Arkonasee 7-9 ≤ 0,014 < 0,022 < 0,042 < 0,070 > 0,070 Ostseegewässer Seite 73 Bundesanstalt für Gewässerkunde Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen BfG-1559 Tabelle 32: Wertstufen für die Kenngröße Orthophosphat in Küsten- und Übergangsgewässern Kenngröße Orthophosphat-Phosphor (o-Phosphat-P) Einheit mg/l Statistische Kenngröße Wertstufe Mittelwert (November - Februar) 5 4 3 2 1 Nordseegewässer Salinität N1 29,6 - 31,5 ≤ 0,0078 < 0,012 < 0,023 < 0,039 > 0,039 N2 29,0 - 29,7 ≤ 0,0078 < 0,012 < 0,023 < 0,039 > 0,039 N3 23,4 - 30,5 ≤ 0,0078 < 0,012 < 0,023 < 0,039 > 0,039 N4 16,4 - 27,1 ≤ 0,0080 < 0,012 < 0,024 < 0,040 > 0,040 N5 32,0 ≤ 0,0078 < 0,012 < 0,023 < 0,039 > 0,039 T1, T2 3,6 - 23,4 ≤ 0,008 0,004 < 0,012 0,006 < 0,024 0,012 < 0,040 0,020 > 0,040 0,020 Deutsche Bucht 29,8 - 31,5 ≤ 0,0078 < 0,012 < 0,023 < 0,039 > 0,039 Ostseegewässer Seite 74 B1 1,8 - 3,5 ≤ 0,007 0,004 < 0,009 0,006 < 0,021 0,012 < 0,035 0,020 > 0,035 0,020 B2 5 - 18 ≤ 0,008 0,004 < 0,012 0,006 < 0,024 0,012 < 0,040 0,020 > 0,040 0,020 B3 6,5 - 15 ≤ 0,008 0,005 < 0,012 0,008 < 0,024 0,015 < 0,040 0,025 > 0,040 0,025 B4 10,5 - 20 ≤ 0,007 0,006 < 0,0118 - < 0,021 0,008 0,018 < 0,035 0,030 > 0,035 0,030 Arkonasee 7-9 ≤ 0,009 0,008 < 0,014 0,012 < 0,027 0,024 > 0,027 0,024 < 0,027 0,024 Bundesanstalt für Gewässerkunde Tabelle 33: Gewässertypen nach LAWA 2006 (Fließgewässer, Übergangsgewässer, Küstengewässer) Gewässertypen Beschreibung Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen BfG-1559 Fließgewässer Typ 1 Fließgewässer der Alpen (karbonatisch geprägt) Subtyp 1.1 Bäche der Kalkalpen Subtyp 1.2 Kleine Flüsse der Kalkalpen Typ 2 Fließgewässer des Alpenvorlandes (silikatisch geprägt) Subtyp 2.1 Bäche des Alpenvorlandes Subtyp 2.2 Kleine Flüsse des Alpenvorlandes Typ 3 Fließgewässer der Jungmoräne des Alpenvorlandes (karbonatisch geprägt) Subtyp 3.1 Bäche der Jungmoräne des Alpenvorlandes Subtyp 3.2 Kleine Flüsse der Jungmoräne des Alpenvorlandes Typ 4 Große Flüsse des Alpenvorlandes (karbonatisch geprägt) Typ 5 Grobmaterialreiche, silikatische Mittelgebirgsbäche Typ 5.1 Feinmaterialreiche, silikatische Mittelgebirgsbäche Typ 6 Feinmaterialreiche. karbonatische Mittelgebirgsbäche Subtyp 6 K Feinmaterialreiche, karbonatische Mittelgebirgsbäche (Keuper) Typ 7 Grobmaterialreiche, karbonatische Mittelgebirgsbäche Typ 9 Silikatische, fein- bis grobmaterialreiche Mittelgebirgsflüsse Typ 9.1 Karbonatische, fein- bis grobmaterialreiche Mittelgebirgsflüsse Subtyp 9.1 K Karbonatische, fein- bis grobmaterialreiche Mittelgebirgsflüsse (Keuper) Typ 9.2 Große Flüsse des Mittelgebirges (karbonatisch geprägt) Typ 10 Kiesgeprägte Ströme des Mittelgebirges (karbonatisch geprägt) Typ 10.1 Kiesgeprägte Ströme des Mittelgebirges mit großer Abflußspende Typ 10.2 Kiesgeprägte Ströme des Mittelgebirges mit kleiner Abflußspende Typ 11 Organisch geprägte Bäche Typ 12 Organisch geprägte Flüsse Typ 14 Sandgeprägte Tieflandbäche (silikatisch oder karbonatisch geprägt) Seite 75 Bundesanstalt für Gewässerkunde Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen Gewässertypen Beschreibung Typ 15 Sand- und lehmgeprägte Tieflandflüsse (karbonatisch geprägt) Typ 15 g Große sand- und lehmgeprägte Tieflandflüsse Typ 15.1 Sand- und lehmgeprägte Tieflandflüsse mit kleinem EZG Typ 15.2 Sand- und lehmgeprägte Tieflandflüsse mit großem EZG Typ 16 Kiesgeprägte Tieflandbäche (silikatisch oder karbonatisch geprägt) Typ 17 Kiesgeprägte Tieflandflüsse (karbonatisch geprägt) Typ 17.1 Kiesgeprägte Tieflandflüsse mit kleinem EZG Typ 17.2 Kiesgeprägte Tieflandflüsse mit großem EZG Typ 18 Löss-lehmgeprägte Tieflandbäche (karbonatisch geprägt) Typ 19 Kleine Niederungsfließgewässer in Fluss- und Stromtälern (karbonatisch geprägt) Typ 20 Sandgeprägte Ströme des Tieflandes (karbonatisch geprägt) Typ 20.1 Sandgeprägte Ströme des Tieflandes mit großer Abflußspende Typ 20.2 Sandgeprägte Ströme des Tieflandes mit kleiner Abflußspende Typ 21 Seeausflussgeprägte Fließgewässer in Fluss- und Stromtälern (karbonatisch geprägt) Subtyp 21 N Seeausflussgeprägte Fließgewässer des Norddeutschen Tieflandes (Nord) Subtyp 21 S Seeausflussgeprägte Fließgewässer des Alpenvorlandes (Süd) Typ 22 Marschengewässer (karbonatisch geprägt) Subtyp 22.1 Gewässer der Marschen Subtyp 22.2 Flüsse der Marschen Subtyp 22.3 Ströme der Marschen Typ 23 Rückstau- bzw. brackwasserbeeinflusste Ostseezuflüsse (karbonatisch geprägt) BfG-1559 Übergangsgewässer Seite 76 Typ T1 Übergangsgewässer Elbe-Weser-Ems Typ T2 Übergangsgewässer Eider Bundesanstalt für Gewässerkunde Gewässertypen Beschreibung Küstengewässer (Nordsee) Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen BfG-1559 Typ N1 (NEA1) Euhalines offenes Küstengewässer Typ N2 (NEA2) Euhalines Wattenmeer Typ N3 (NEA3) Polyhalines offenes Küstengewässer Typ N4 (NEA4) Polyhalines Wattenmeer Typ N5 Euhalines felsgeprägtes Küstengewässer um Helgoland Küstengewässer (Ostsee) Typ B1 Oligohalines inneres Küstengewässer Typ B2 Mesohalines inneres Küstengewässer Typ B3 Mesohalines offenes Küstengewässer Typ B4 Meso-polyhalines offenes Küstengewässer, saisonal geschichtet Seite 77 Bundesanstalt für Gewässerkunde Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen 3.5.4 Schadstoffe in Gewässersedimenten Bewertungsrahmen: Wasser/Oberirdische Gewässer/Schadstoffe in Gewässersedimenten - qualitativ BfG-1559 Bewertungskriterien Wertstufe Seite 78 Schadstoffbelastung ökotoxikologische Wirkung 5 Sehr hoch Keine Keine 4 Hoch Gering Gering 3 Mittel Mittel Mittel 2 Gering Hoch Hoch 1 Sehr gering Sehr hoch Sehr hoch Bundesanstalt für Gewässerkunde Erläuterungen zum Bewertungsrahmen „Schadstoffe in Gewässersedimenten“ In Sedimenten reichern sich zahlreiche Stoffe an, die schädliche Wirkungen auf Schutzziele in der aquatischen und terrestrischen Umwelt haben können (sog. ökotoxikologisches Potenzial). Bei Baggermaßnahmen sind daher die Schadstoffbelastung in Sedimenten und die möglichen Auswirkungen auf die Umwelt zu bewerten. Eine Umlagerung im Gewässer sollte bei Unterhaltungs- und Ausbauvorhaben nur dann erfolgen, wenn vorgegebene Schadstoffrichtwerte bzw. Toxizitätsklassen und die daraus abgeleiteten Handlungskriterien eingehalten werden. Damit soll eine Verschlechterung des Belastungszustandes der Sedimente und Schwebstoffe möglichst verhindert oder zumindest minimiert werden, u. a. um die Zielsetzung der EG-WRRL nicht zu gefährden. Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen BfG-1559 Nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sind bei Neu- und Ausbaumaßnahmen in Bundeswasserstraßen die maßnahmenbedingten Auswirkungen als Differenz der Zustandsbewertung vor und nach Durchführung der Maßnahme am Ort der Baggerung sowie am Ort der Baggergutverbringung zu bewerten. An beiden Orten ist neben dem Schutzgut Gewässersediment auch das Schutzgut Oberflächenwasser, und damit insbesondere der Schwebstoff als wesentlicher Träger von Schadstoffen, zu berücksichtigen. Bei der Verbringung von Sedimenten auf Spülfeldern müssen die Bewertungskriterien des Schutzgutes „Boden“ berücksichtigt werden. Die Genehmigung anderer Unterbringungsverfahren (z. B. Deponierung an Land) fällt in die Zuständigkeit der Länder. Darüber hinaus werden die künftige Sedimentsituation und Auswirkungen der Maßnahme bewertet. Bewertungsgrundlagen Eine allgemeine Gefährdungsabschätzung für die Baggerung und Umlagerung schadstoffbelasteter Sedimente wird durch die chemische Untersuchung ausgewählter Stoffe sowie durch den Einsatz anerkannter biologischer Wirktests erreicht. Überprüft werden in der Regel die in Tabelle 34 aufgeführten Schwermetalle, organischen Schadstoffe, allgemeinen Parameter und mit biologischen Tests das ökotoxikologische Potenzial in den relevanten Matrices. Bei Verdacht auf lokale Einträge oder Altlasten sind ggf. weitere Stoffe zu untersuchen. Seite 79 Bundesanstalt für Gewässerkunde Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen Tabelle 34: Zu untersuchende Stoffe und ökotoxikologische Untersuchungen Parameter Untersuchungsmatrix BfG-1559 1 Schwermetalle (As, Cd, Cr, Cu, Hg, Ni, Pb, Zn) Sediment < 20 µm ggf. Schwebstoffe EPA-PAK (einzeln und als „Summe 16“) Gesamtsediment (umrechnen auf < 63-µm-Fraktion) ggf. Schwebstoffe PCB (28, 52, 100, 118, 138, 153, 180, einzeln und als „Summe 7“) Gesamtsediment (umrechnen auf < 63-µm-Fraktion) ggf. Schwebstoffe Organochlorpestizide (HCH-Isomere, HCB, DDX, Pentachlorbenzol) Gesamtsediment (umrechnen auf < 63-µm-Fraktion) ggf. Schwebstoffe Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW) Gesamtsediment (umrechnen auf < 63-µm-Fraktion) ggf. Schwebstoffe Organozinnverbindungen (Tributylzinn (TBT)) Gesamtsediment (umrechnen auf < 63-µm-Fraktion) ggf. Schwebstoffe Nährstoffe Wasserphase Sauerstoff Wasserphase Physikal. chem. Parameter (TOC/CNS, KGV) 1 Gesamtsediment Wasserphase (Eluat, Porenwasser) Wachstumsrate, Biomasseproduktion, Lumineszens, Immobilisierung (Bestimmung der ökotoxikologischen Endpunkte) Gesamtsediment Wasserphase (Eluat, Porenwasser) TOC = total organic carbon, Gesamtkohlenstoff CNS = Bestimmung von Kohlenstoff, Stickstoff, Schwefel KGV= Bestimmung der Korngrößenverteilung Schädliche Wirkungen von Stoffen - auch von solchen, die nicht mit der chemischen Analyse erfasst werden - können summarisch durch ökotoxikologische Tests angezeigt werden. Es ist zu beachten, dass toxische Wirkungen spezifisch für bestimmte Bakterien-, Tier- oder Pflanzenarten sein können, sodass Aussagen zur Toxizität jeweils für die eingesetzten Testsysteme zu treffen sind. Eine allgemeine Gefährdungsabschätzung kann jedoch näherungsweise durch den Einsatz unterschiedlicher biologischer Wirktests (Testpalette) erreicht werden, mit denen mindestens die drei trophischen Ebenen Produzenten, Konsumenten und Mineralisierer/Destruenten abgebildet werden. Ökotoxikologische Testverfahren werden unter Berücksichtigung der ökologischen Gegebenheiten ausgewählt (limnisches, brackiges oder marines Seite 80 Bundesanstalt für Gewässerkunde Testsystem). Als Testorganismen werden üblicherweise repräsentative Vertreter der drei Trophiestufen eingesetzt, wobei die Wirkung des jeweils empfindlichsten Testorganismus das Ergebnis bestimmt. Im Einzelfall sind neben den (akuten) toxischen Wirkungen auch zu besorgende bioakkumulative Effekte bei der Bewertung einer potenziellen Umweltbelastung zu berücksichtigen. Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen BfG-1559 In der UVU zum Aus- oder Neubau von Bundeswasserstraßen ist die Qualität der Sedimente und Schwebstoffe nach einer 5-stufigen Skala zu bewerten, wobei sich die Wertstufe 5 (sehr hohe Wertigkeit) an der Natürlichkeit orientiert. Die Festlegung der Wertstufen 1 bis 4 sollte potenziell schädliche Auswirkungen der Schadstoffe auf die Biosphäre erfassen. Für die Abgrenzung dieser Wertstufen definiert die BfG Bewertungskriterien, die, soweit möglich, die Vorgaben der bisher vorhandenen Regelwerke der WSV berücksichtigen (HABAB-WSV 2000; GÜBAK-WSV 2009, BLABAK-TBT-Konzept 2001). Die Bewertung der Schadstoffbelastungen in Baggergut, Sedimenten und Schwebstoffen folgt zwar für alle Bundeswasserstraßen denselben Prinzipien, als Bewertungsbezug wird aber ein regionaler Ansatz gewählt. Bis zu den in der HABAB-WSV bzw. GÜBAK-WSV definierten Süßwassergrenzen werden gemäß HABAB-WSV die aktuellen Schadstoffkonzentrationen am Schwebstoff im Untersuchungsgebiet (oder in rezenten Sedimenten in der Umgebung) als Referenzwerte herangezogen, seewärts davon werden die unteren Richtwerte RW1, die in der GÜBAKWSV aufgeführt sind, als Referenzwerte zugrunde gelegt. Im Anhang sind die Referenzwerte zur Beurteilung des Belastungszustandes für Küstenbereiche dargestellt. Für Ausbauvorhaben im Binnenbereich der Fließgewässer werden Dreijahresmittelwerte von Referenzmessstellen zugrunde gelegt, aus denen sich anhand von Faktoren die Einteilung in verschiedene Belastungszustände ergibt. Bewertungsstufen für die stoffliche Belastung Für die Belastung von Sedimenten/Schwebstoffen mit Schwermetallen und organischen Schadstoffen orientiert sich die höchste Wertstufe 5 (siehe Kap. 2.3) an den natürlichen Hintergrundwerten. Für Schwermetalle in Küstenbereichen der Nord- und Ostsee wird die natürliche Hintergrundbelastung der Sedimente der Nordsee, im Binnenbereich der Tongesteinstandard (TUREKIAN & WEDEPOHL 1961) verwendet. Für die meisten organischen Schadstoffe wird der Hintergrundwert zu Null gesetzt, für polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK) und Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW) entspricht dieser der Belastung von Sedimenten in anthropogen unbeeinflussten Gebieten (OSPAR 2008). Die weitere Einstufung ergibt sich aus regionaler/mittlerer Schadstoffbelastung und definierten Spreizfaktoren. Die in den Tabellen (Anhang) angegebenen Schwermetallgehalte für die Küstenbereiche beziehen sich wie in der GÜBAK-WSV stets auf die Fraktion < 20 µm, die Gehalte organischer Schadstoffe im Nord- und Ostseebereich per Konvention auf die Fraktion < 63 µm (‘Normierung‘, ‘Korngrößenkorrektur‘: Messwerte in der abgetrennten Fraktion < 63 µm bzw. entsprechend umgerechnete Daten), da die Schadstoffe im Wesentlichen in dieser Fraktion angereichert sind. Auch die TBT-Gehalte sind - abweichend vom BLABAK-TBTKonzept - in der Regel in der Gesamtfraktion zu betrachten. Für das Vorkommen von Seite 81 Bundesanstalt für Gewässerkunde Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen BfG-1559 Schwermetallen in Erzpartikeln oder PAK in Strahlgut, aus Kohleverladung usw. ist analog zu verfahren. Die 3-Jahres-Mittelwerte an Bezugsmessstellen in Binnengewässern, die als Referenzwerte herangezogen werden, beziehen sich grundsätzlich auf die Feinkornfraktion. Analysenwerte aus zu betrachtenden Sedimenten sind daher gleichermaßen zu normieren. Liegen zur Bewertung der Sedimentqualität Messwerte unterhalb der Bestimmungsgrenze vor (< Wert), dann ist grundsätzlich der halbe mathematische Wert der angegebenen Bestimmungsgrenze in der Bewertung zu berücksichtigen. Liegen für einen Parameter mehr als 75 % der zu berücksichtigenden Werte unterhalb der Bestimmungsgrenze, dann ist dieser Parameter nicht zu bewerten. Festlegung des Untersuchungsumfangs Gemäß der festgelegten Arbeitsschritte einer UVU (siehe Kapitel 2.4) sind die maßnahmenbedingten Auswirkungen als Differenz der Zustandsbewertung vor und nach Durchführung der Maßnahme am Ort der Baggerung (die Wahl der Referenzwerte richtet sich nach dem Ort der Baggerung) sowie am Ort der Baggergutverbringung (die Wahl der Referenzwerte richtet sich nach der Lage des Umlagerungsbereichs) zu bewerten. An beiden Orten ist neben dem Schutzgut Gewässersediment auch das Schutzgut Oberflächenwasser, und damit insbesondere der Schwebstoff als primärer Träger von Schwermetallen und Schadstoffen, zu berücksichtigen. Die Veränderungen der Wasserqualität über den Nährstoff- und Sauerstoffgehalt sind gemäß Schutzgut Wasser/oberirdische Gewässer/Wasserbeschaffenheit zu beurteilen. Baggerbereich Sedimente Im Baggerbereich sind in der Regel Sedimentkerne zu entnehmen, um Informationen über die Schadstoffbelastung der Sedimentoberfläche vor dem Eingriff, des Baggergutes über die gesamte Baggertiefe sowie über die neu anstehende Oberfläche zu erhalten. Die Auswirkungen auf die Qualität der Schwebstoffe im Baggerbereich lassen sich aus der Belastung des Baggergutes ermitteln, wobei je nach Baggerverfahren die Menge der im Baggerbereich resuspendierten Sedimente vernachlässigbar sein kann. In diesem Fall muss die Bewertung verbal-argumentativ erfolgen. Wasserphase Eine baggerungsbedingte Beeinträchtigung der Wasserphase kann durch Erhöhung der Schwebstoffgehalte und einer damit einhergehenden Freisetzung von Schadstoffen und Nährstoffen aus dem Interstitial(wasser) bzw. durch Desorption von der festen in die flüssige Phase verbunden sein. Zwischen Sediment und Wasserphase stellt sich in Abhängigkeit von den hydrologischen Bedingungen ein Gleichgewicht ein. Vielfach ist wegen der geringen Erhöhung der Schwebstoffgehalte durch die Baggerung lediglich von einer vernachlässigbaren Seite 82 Bundesanstalt für Gewässerkunde Erhöhung der Schadstoffgehalte in der Wasserphase auszugehen und damit keine qualitative Verschlechterung ableitbar. Ablagerungsort Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen BfG-1559 Sedimente/Gewässerboden Ist das Baggergut gemäß HABAB bzw. GÜBAK umlagerungsfähig, so wird für das Schutzgut Gewässerboden der Ist-Zustand aus der Schadstoffbelastung in den oberen Sedimentschichten (obere Dezimeter) am Ablagerungsort vor dem Eingriff ermittelt. Im Ablagerungsbereich werden mit Schadstoffen belastete Feinanteile des Baggergutes in verschiedenem Ausmaß in die Umgebung verdriften und nicht oder nur teilweise am Umlagerungsort verbleiben, was verbal zu beschreiben und bei der Bewertung der Erheblichkeit der Maßnahme zu berücksichtigen ist. Wasserphase Die Schadstoffbelastung für das Schutzgut Oberflächenwasser (hier Schwebstoff) wird in Schwebstoffen ebenfalls auf der Basis der Wertstufen 1 bis 5 bewertet. Wenn keine Daten zur Schwebstoffbelastung vorliegen, kann alternativ die Schadstoffkonzentration in jungen schwebstoffbürtigen Sedimenten herangezogen werden. Die Wahl der Referenzwerte richtet sich nach der Lage des Umlagerungsbereiches. Wird ein Aus- oder Neubauvorhaben im Kanalnetz bewertet, so liegen zum einen keine Referenzwerte im Gewässer vor, zum anderen verbietet sich eine Umlagerung im Gewässer. Hier wird der Prognose-Zustand (neue Sedimentoberfläche) dem Ist-Zustand (zu entfernendes Baggergut) gegenübergestellt und die Veränderung als „besser“ oder „schlechter“ beurteilt. Bewertung Jedem Schwermetall bzw. jedem organischen Schadstoff (bzw. Angabe von Summen) wird einzeln für den Ist- bzw. Prognosezustand eine Wertstufe (1 bis 5) zugeordnet Die Veränderungen werden für jeden Schadstoff bzw. jede Schadstoffgruppe aus Prognose- und IstZustand ermittelt (siehe Tabelle 2). Für jeden Prognosezustand, der in der UVU betrachtet wird, wird der Veränderungsgrad gegenüber der Ausgangssituation jeweils für die einzelnen Schadstoffe ermittelt und mit der Gefährlichkeit (siehe Tabelle im Anhang) des zu bewertenden Schadstoffes gewichtet. Die Einteilung in zwei Gefahrenklassen erfolgt aufgrund der Persistenz der Schadstoffe, ihrer Adsorptionsfähigkeit am Sediment, der Akkumulierbarkeit in Organismen sowie ihrer Einstufung als ökologisch bedenklich (HPA 2005). Aus den resultierenden Ergebnissen wird rechnerisch ein Mittelwert gebildet, der gemäß Tabelle 3 in die Rangstufen für den Veränderungsgrad eingruppiert werden kann. Liegt das Er- Seite 83 Bundesanstalt für Gewässerkunde Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen gebnis zwischen zwei Rangstufen, so ist dies zu beschreiben. Der Veränderungsgrad wird anschließend mit der Dauer der Auswirkung und der räumlichen Ausdehnung zur einer Einschätzung der Erheblichkeit der geplanten Maßnahme an der betrachteten Stelle verknüpft. BfG-1559 Betrachtet man einen Stoff, für den keine Wertstufen definiert oder keine Gefahrenklasse festgelegt wurde, so muss die von ihm ausgehende Gefährdung abgeschätzt und im Text begründet werden. Seite 84 Bundesanstalt für Gewässerkunde Tabelle 35: Grenzkonzentrationen der Wertstufen für Schadstoffgehalte (bezogen auf <63 µm) für Nordsee-Küstenabschnitte (GÜBAK-WSV) Organische Schadstoffe (Bezugswerte für Analysendaten berechnet auf < 63 µm-Fraktion) Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen BfG-1559 Einheit Wertstufe Nat. HG RW 1 3 * RW 1 6* RW1 > 6*RW1 5 4 3 2 1 PCB (Summe aus 28, 52, 101, 118, 138, 153, 180) µg/kg 0 13 39 78 > 78 EPA-PAK (16) µg/kg 200 (OSPAR 2008 1800 5400 10800 >10800 Kohlenwasserstoffe mg/kg 50 200 600 1200 > 1200 Hexachlorbenzol µg/kg 0 1,8 5,4 10,8 > 10,8 Pentachlorbenzol µg/kg 0 1 3 6 >6 -HCH µg/kg 0 0,5 1,5 3 >3 -HCH µg/kg 0 0,5 1,5 3 >3 p,p´-DDT µg/kg 0 1 3 6 >6 p,p´-DDD µg/kg 0 2 6 18 > 18 p,p´-DDE µg/kg 0 1 3 6 >6 Tributylzinn µg/kg 0 20 60 120 > 120 natürlicher Hintergrundwert Nordsee (BLMP 1984) mittlere Belastung (GÜBAK) RW1 (=1,5 *mittlere Belastung) 3*RW1 > 3*RW1 Schwermetalle (in < 20 µm-Fraktion) As mg/kg 10 27 40 120 > 120 Cd mg/kg 0,3 1 1,5 4,5 > 4,5 Cr mg/kg 80 80 120 360 > 360 Cu mg/kg 20 20 30 90 > 90 Hg mg/kg 0,2 0,47 0,7 2,1 > 2,1 Ni mg/kg 30 47 70 210 > 210 Pb mg/kg 25 60 90 270 > 270 Zn mg/kg 100 200 300 900 > 900 0 I-II III-IV V VI Ökotox. Wirkung Toxizitätsklasse Seite 85 Bundesanstalt für Gewässerkunde Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen BfG-1559 Tabelle 36: Grenzkonzentrationen der Wertstufen für Schadstoffgehalte (bezogen auf Kornfraktionen) für Ostsee-Küstenabschnitte (GÜBAK) Organische Schadstoffe (Bezugswerte für Analysendaten berechnet auf < 63 µm-Fraktion) Einheit Wertstufe Nat. HG RW1 1,5 * RW1 3* RW1 > 3*RW1 5 4 3 2 1 PCB (Summe aus 28, 52, 101, 118, 138, 153, 180) µg/kg 0 40 60 120 > 120 EPA-PAK (16) µg/kg 200 3000 4500 9000 > 9000 Kohlenwasserstoffe mg/kg 50 250 375 750 > 750 Hexachlorbenzol µg/kg 0 2 3 6 >6 -HCH µg/kg 0 1 1,5 3 >3 -HCH µg/kg 0 6 9 18 > 18 p,p´-DDT µg/kg 0 7 10,5 21 > 21 p,p´-DDD µg/kg 0 7 10,5 21 > 21 p,p´-DDE µg/kg 0 8 12 24 > 24 Tributylzinn µg/kg 0 20 60 120 > 120 natürlicher Hintergrundwert Nordsee (BLMP 1984) RW 1 Aus BLABAK 1,5 * RW1 3*RW1 > 3*RW1 Schwermetalle (in < 20 µm-Fraktion) As mg/kg 10 20 30 60 > 60 Cd mg/kg 0,3 2 3 6 >6 Cr mg/kg 80 90 135 270 > 270 Cu mg/kg 20 70 105 210 > 210 Hg mg/kg 0,2 0,4 0,6 1,2 > 1,2 Ni mg/kg 30 70 105 210 > 210 Pb mg/kg 25 100 150 300 > 300 Zn mg/kg 100 250 375 750 > 750 0 I-II III-IV V VI Ökotox. Wirkung Toxizitätsklasse Seite 86 Bundesanstalt für Gewässerkunde Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen Tabelle 37: Grenzkonzentrationen der Wertstufen für Schadstoffgehalte (bezogen auf Kornfraktionen) für Binnen-Fließgewässer (in Anlehnung an HABAB-WSV) Organische Schadstoffe Einheit Wertstufe Nat. HG 3-Jahresmittelwert der HABAB an Bezugsmessstelle = RW 1,5 * RW 3* RW > 3*RW 5 4 3 2 1 I-II III-IV V VI PCB (Summe aus 28, 52, 101, 118, 138, 153, 180) µg/kg 0 EPA-PAK (16) µg/kg 200 Kohlenwasserstoffe mg/kg 50 Hexachlorbenzol µg/kg 0 Pentachlorbenzol µg/kg 0 -HCH µg/kg 0 -HCH µg/kg 0 p,p´-DDT µg/kg 0 p,p´-DDD µg/kg 0 p,p´-DDE µg/kg 0 Tributylzinn µg/kg 0 BfG-1559 Tongesteinstandard (TUREKIAN & WEDEPOHL 1961) Schwermetalle As mg/kg 13 Cd mg/kg 0,3 Cr mg/kg 90 Cu mg/kg 45 Hg mg/kg 0,2 Ni mg/kg 68 Pb mg/kg 20 Zn mg/kg 95 Ökotox. Wirkung Toxizitätsklasse 0 Seite 87 Bundesanstalt für Gewässerkunde Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen BfG-1559 Tabelle 38: Gefährdungsfaktoren zur Wichtung des Veränderungsgrades nach Heise (HPA 2005) Parameter Gefährdungsfaktor Summe 7 PCB Seite 88 -HCH 1 -HCH 1 Hexachlorbenzol 2 Pentachlorbenzol 2 p,p´-DDT 2 p,p´-DDE 2 p,p´-DDD 2 Summe 6 PAK TVO 2 EPA-PAK (16) 2 Kohlenwasserstoffe 1 Dibenzodioxine/-furane 2 Tributylzinn 1 As 1 Cd 2 Cr 1 Cu 1 Hg 2 Ni 1 Pb 1 Zn 1 Bundesanstalt für Gewässerkunde 3.5.5 Grundwasser Bewertungsrahmen: Wasser/Grundwasser Bewertungskriterien Wertstufe Anthropogene Beeinflussung der GW-Quantität (GW-Stand, GW-Dynamik, Strömungsfeld) Anthropogene Beeinflussung der GW-Beschaffenheit 5 sehr hoch GW anthropogen nicht beeinflusst GW entspricht dem Typ-GW (GW-Einheit, GW- Landschaft), anthropogen nicht beeinflusst 4 hoch GW kaum anthropogen beeinflusst GW entspricht weitgehend dem TYP-GW (GW-Einheit, GW-Landschaft), kaum anthropogen beeinflusst 3 mittel GW mäßig anthropogen beeinflusst GW entspricht z. T. noch dem TYP-GW (GW-Einheit, GW-Landschaft), mäßig anthropogen beeinflusst GW stark anthropogen beeinflusst GW entspricht kaum noch dem TYP-GW (GW-Einheit, GW-Landschaft), erhöhte Gehalte von Stoffen der Prioritären Liste (EU-Wasserrahmenrichtlinie), anthropogen stark beeinflusst GW sehr stark anthropogen beeinflusst GW entspricht nicht mehr dem TYP-GW (GW-Einheit, GW-Landschaft), hohe Gehalte von Stoffen der Prioritären Liste (EUWasserrahmenrichtlinie), anthropogen stark bis sehr stark beeinflusst 2 gering 1 sehr gering Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuch ung an Bundeswasserstra ßen BfG-1559 Seite 89 Bundesanstalt für Gewässerkunde Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen Erläuterung zum Bewertungsrahmen für das Schutzgut Grundwasser Zielkriterium BfG-1559 Aufgrund der funktionellen Verzahnung des Grundwassers mit aquatischen und terrestrischen Ökosystemen sowie seiner Bedeutung für die Trinkwasserversorgung ist das Grundwasser flächendeckend zu schützen. Entsprechende Aussagen finden sich in verbindlichen Vorgaben wie dem Wasserhaushaltsgesetz, der europäischen Wasserrahmenrichtlinie mit der EUGrundwasserrichtlinie sowie deren nationaler Umsetzung in Form der Grundwasserverordnung. Dabei ist grundsätzlich ein möglichst anthropogen unbeeinflusster Grundwasserzustand anzustreben. Qualitätsziele, die sich nicht an diesem Zustand orientieren, genügen nicht den Anforderungen für eine nachhaltige Bewirtschaftung dieser Basisressource Diese von der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) und dem Rat der Sachverständigen für Umweltfragen formulierte Anforderung an einen nachhaltigen Grundwasserschutz in der Europäischen Gemeinschaft kann als fach- und institutionsübergreifender Konsens in der Wasserwirtschaft angesehen werden, so dass die Erhaltung bzw. die Wiederherstellung eines anthropogen möglichst unbeeinflussten Zustandes hinsichtlich der Grundwasserquantität und -qualität als wesentliches Zielkriterium zur Bewertung vorhabensbedingter Änderungen der Grundwasserverhältnisse für das Schutzgut Grundwasser maßgebend ist. Bestehende sowie geplante Anlagen zur Trink- und Brauchwassernutzung sowie weitere Zielvorstellungen, wie etwa die Steuerung der Grundwasserstände zur Optimierung der landwirtschaftlichen Nutzung oder der Schutz und Erhalt von baulicher Substanz, werden bei der schutzgutspezifischen Bewertung der Auswirkungen geplanter Maßnahmen nicht berücksichtigt. Diese Fragestellungen sind unter anderen Schutzgütern bzw. auf anderen Ebenen des Genehmigungsverfahrens zu berücksichtigen und zu bewerten. Parameter für die Bewertung der Grundwasserverhältnisse (Ist- und Prognosezustand) Ausgehend vom oben dargelegten Zielkriterium wurde der Grad der anthropogenen Belastung des Grundwassersystems für die Bewertung der Grundwasserverhältnisse herangezogenen. Dabei reicht die Skala für die Bewertung des Schutzgutes Grundwasser von der Stufe 1 (sehr starke anthropogene Belastung) bis zur Stufe 5 (keine anthropogene Belastung) (s. vorstehenden Bewertungsrahmen Grundwasser). Da gewässernahe Grundwassersysteme in ihrem Verhalten i. d. R. maßgeblich durch die Interaktion mit Oberflächengewässern geprägt werden, kommt den hydrologischen Randbedingungen eine besondere Bedeutung bei der Charakterisierung der Grundwasserverhältnisse zu. Dabei sind die Änderungen der Wasserstände in Abhängigkeit vom Abflussregime sowie Aussagen zur Wasserstandsdynamik von besonderer Bedeutung. In diesem Zusammenhang sind weiterhin alle Bauwerke zu beachten, die die Interaktion zwischen dem Oberflächengewässer und dem Grundwasserleiter beeinflussen. Um diese Aspekte bei der Bewertung der Grundwasserverhältnisse und der Beurteilung der vorhabensbedingten Seite 90 Bundesanstalt für Gewässerkunde Änderungen des Grundwasserregimes adäquat berücksichtigen zu können, wurden die folgenden Parameter zur Charakterisierung der Grundwasserverhältnisse definiert: > > > > Grundwasserstand, d. h. Entwicklung der mittleren Grundwasserstände im Raum und in der Zeit Grundwasserdynamik, d. h. zeitliche Entwicklung der Grundwasserstände hinsichtlich der Größen „Amplitude“, „Phasenverschiebung“ und „Reichweite“ Strömungsfeld, d. h. Entwicklung der Parameter „Strömungsrichtung und -geschwindigkeit“ und damit der Austauschbereiche und -volumina zwischen Oberflächengewässer und Grundwasserleiter (Ex- und Infiltration) in Raum und Zeit. Grundwasserbeschaffenheit, d. h. zeitliche und räumliche Entwicklung der chemisch-physikalisch-biologischen Eigenschaften des Grundwassers. Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen BfG-1559 Bei der Bewertung der Grundwasserverhältnisse ist weiterhin die räumliche Ausdehnung der vorhabensbedingten Änderungen zu berücksichtigen. Falls erforderlich sind neben dem Nahfeld der Baumaßnahme die regionalen und überregionalen Grundwasserverhältnisse in die Bewertung einzubeziehen. Bei komplexen hydrogeologischen Gegebenheiten kann es ferner erforderlich sein, eine separate Analyse und Bewertung für einzelne Grundwasserhorizonte oder Grundwasserleiter bzw. für Teilbereiche eines Grundwasserleiters durchzuführen. Hinsichtlich der Grundwasserquantität wächst die anthropogene Beeinflussung mit der Zahl und der Intensität der Nutzungen, die die natürlicherweise bestehenden Grundwasserverhältnisse beeinflussen. Zu diesen gehören z. B. Wasserentnahmen, Bewässerungen sowie der Kiesabbau oder der Bergbau. Des Weiteren sind alle wasserbaulichen Maßnahmen zu nennen, die die Interaktion zwischen Oberflächengewässer und Grundwasser beeinflussen und damit das Grundwasserregime prägen können. Da die Struktur und die räumliche Ausdehnung des betroffenen Grundwassersystems in weiten Schranken variieren können, lässt sich der Grad der anthropogenen Belastung nicht durch generelle Zahlenangaben definieren, sondern ist für den jeweiligen Einzelfall festzulegen. Die Bewertung der Grundwasserqualität (Beschaffenheit) sowie die Beurteilung der anthropogenen Beeinflussung setzt die Kenntnis des natürlichen Ist-Zustandes voraus, da Grundwässer keine einheitliche Zusammensetzung aufweisen. Dieser hängt von klimatischen, petrographischen, geologischen, pedologischen, physikalischen und chemischen Einflussgrößen bzw. Prozessen ab. Natürliche Grundwässer reichen von reinen, nahezu unmineralisierten Wässern über mineralisierte, stark mineralisierte Wässer bis hin zu hochkonzentrierten Solen. Es ist zwischen natürlicher Grundlast, anthropogener Grundlast und anthropogener Zusatzlast zu unterscheiden. Ausgangspunkt der Betrachtungen zum qualitativen Grundwasserschutz ist das natürliche, anthropogen unbelastete Grundwasser. Dazu ist es notwendig, die natürliche Grundwasserbeschaffenheit einer Region von den komplexen Eingriffen des Menschen abzutrennen. Als wichtige Voraussetzung ist des Weiteren zu beachten, dass die natürliche Grundwasserbeschaffenheit räumlich und zeitlich veränderlich ist („jahreszeitlicher bzw. längerfristiger Gang“). Seite 91 Bundesanstalt für Gewässerkunde Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen BfG-1559 Mit Hilfe der Hauptinhaltstoffe werden gleiche oder ähnliche Grundwässer zu Typen (Grundwassereinheiten, Grundwasserlandschaften) zusammengefasst. Anthropogene Belastungen erhöhen sowohl die Konzentrationen der Hauptinhaltstoffe als auch die der anorganischen und organischen Spurenstoffe. Werden Grundwasserinhaltstoffe nachgewiesen, die natürlicherweise nicht vorkommen (z. B. Pestizide, PAK, LHKW, Chrom-VI, synth. Komplexbildner), ist eine anthropogene Belastung offensichtlich. Die in der Grundwasserverordnung festgelegten Schwellenwerte definieren Schadstoffkonzentrationen, unterhalb derer keine Gefahr für Mensch und Umwelt zu befürchten sind. Für die Bewertung weiterer human- und ökotoxikologisch relevanter Substanzen kann auf die Geringfügigkeitsschwellenwerte der LAWA und auf die Liste prioritärer Stoffe der EUWasserrahmenrichtlinie zurückgegriffen werden. Bei der Bewertung der Grundwasserverhältnisse ist insbesondere im Hinblick auf die Grundwasserqualität der Aspekt der Verschmutzungsempfindlichkeit des Grundwasserkörpers ebenfalls zu beachten. Hier spielen Kriterien, wie u. a. der lokale geohydraulische Gebietstyp und der Flurabstand, aber auch Existenz, Beständigkeit, Mächtigkeit und Austauschkapazität vorhandener Deckschichten eine Rolle. Je größer der Flurabstand und je höher die Schutzkapazität der Deckschicht ist, desto niedriger ist die Verschmutzungsempfindlichkeit des Grundwasserkörpers gegen anthropogene Stoffeinträge. Hinweise für die Ermittlung des Erheblichkeitsgrades Da neben den anlage- und betriebsbedingten auch die baubedingten Änderungen der Grundwasserverhältnisse zu berücksichtigen sind, kann es erforderlich sein, verschiedene PrognoseZustände bei der schutzgutspezifischen Bewertung zu berücksichtigen. Um die PrognoseZustände ebenfalls qualifiziert bewerten zu können, sind die vorhabensbedingten Änderungen der Grundwasserverhältnisse daher detailliert zu ermitteln. In Abhängigkeit von der Komplexität der Fragestellung kann dabei der Aufwand auf der Erkundungsseite von einer Auswertung der vorhandenen Daten bis zu umfassenden Erkundungsprogrammen und auf der Ebene der Prognose von einer einfachen Abschätzung der vorhabensgedingten Auswirkungen auf die Grundwasserverhältnisse bis zu detaillierten numerischen Strömungs- und Transportberechnungen reichen. In diesem Zusammenhang ist ferner zu beachten, dass die Genauigkeit sowie räumliche und zeitliche Auflösung der erforderlichen Prognosen nicht nur auf die Anforderungen zur Bewertung des Schutzgutes Grundwasser abzustimmen sind, sondern die Aussagen ebenfalls eine wichtige Grundlage für die Bewertung vor allem der Schutzgüter Boden, Vegetation und Fauna bilden. In Mitteleuropa sind die Grundwassersysteme häufig anthropogen überprägt. Dabei kann es auch in Fällen, in denen die Grundwassersysteme bereits eine mäßige anthropogene Belastung aufweisen, durch die geplanten Baumaßnahmen zu starken bis hinzu extremen Veränderungen der Grundwasserverhältnisse kommen. Die Existenz einer anthropogenen Vorbelastung schließt eine erheblich nachteilige Veränderung der Grundwasserverhältnisse nicht aus. Seite 92 Bundesanstalt für Gewässerkunde Bei der Ermittlung des Erheblichkeitsgrades der vorhabensbedingten Auswirkungen für das Schutzgut Grundwasser sind insbesondere die Dauer der Auswirkungen sowie das Zielkriterium - der Erhalt eines anthropogen möglichst unbeeinflussten Zustandes - zu beachten. In diesem Zusammenhang sollten ebenfalls die Zielkriterien der flussgebietsspezifischen Bewirtschaftungspläne berücksichtigt werden. Maßnahmen, die die spezielle Charakteristik der natürlichen Grundwasserverhältnisse im Untersuchungsgebiet dauerhaft beeinträchtigen, sind bei der Feststellung der Erheblichkeit besonders zu gewichten. Darüber hinaus spielen der Anteil temporärer Auswirkungen und ihre räumliche Reichweite sowie prinzipielle Überlegungen zur Reversibilität der Maßnahmen eine Rolle bei der Festlegung des Erheblichkeitsgrades der vorhabensbedingten Auswirkungen auf das Schutzgut Grundwasser. Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen BfG-1559 Bei der Beurteilung der Auswirkungen wasserbaulicher Maßnahmen auf das Grundwasserregime ist ferner zu berücksichtigen, dass es durchaus zu Verbesserungen der Grundwasserverhältnisse kommen kann. So kann es beispielsweise infolge des verbesserten hydraulischen Anschlusses zwischen Oberflächengewässer und Grundwasserleiter zu einer Erhöhung der Grundwasserdynamik sowie Änderungen der Parameter Strömungsrichtung und -geschwindigkeit hin zu naturnahen Verhältnissen kommen, sofern die Beschaffenheit des Oberflächenwassers diesem nicht entgegen steht. Änderungen in der Grundwasserströmung können z. B. durch Ablenkung von Schadstofffahnen einerseits zur Verbesserung der Grundwasserbeschaffenheit in Teilgebieten beitragen, andererseits in Teilbereichen auch zu Verschlechterungen führen. Bei der endgültigen Bewertung der vorhabensbedingten Veränderungen der Grundwasserverhältnisse müssen ergänzende, bisweilen sogar konkurrierende Auswirkungen, wie etwa die Erhöhung der Grundwasserdynamik und die Verringerung des Grundwasserschutzes, abgewogen werden. So kann etwa das Anlegen neuer Flutrinnen die Auendynamik und damit die Grundwasserdynamik erheblich fördern, gleichzeitig geht mit dieser Maßnahme jedoch ein erhöhtes Gefährdungspotenzial für die Grundwasserbeschaffenheit einher. Seite 93 Bundesanstalt für Gewässerkunde Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen 3.6 Schutzgut Luft BfG-1559 Schutzgut: Luft/Luftschadstoffe Wertstufe (gesamt) Bewertungskriterien Konzentrationsbezogene Teilwertstufen für die sechs Luftschadstoffe SO2, NOx, PM-10, C6H6, CO, Ruß Seite 94 5 Sehr hoch Minimalwert der sechs Teilwertstufen = 5 4 Hoch Minimalwert der sechs Teilwertstufen = 4 3 Mittel Minimalwert der sechs Teilwertstufen = 3 2 Gering Minimalwert der sechs Teilwertstufen = 2 1 Sehr gering Minimalwert der sechs Teilwertstufen = 1 Bundesanstalt für Gewässerkunde Schutzgut Luft/Luftschadstoffe/Schwefeldioxid (SO2) Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen BfG-1559 Wertstufe Bewertungskriterien JahresKonzentration µg/m³ TagesKonzentration µg/m³ StundenKonzentration µg/m³ Teilwertstufe 5 < 6 (Mensch) < 6 (Ökosystem) < 15 (Überschreitung: 3x) < 42 (Überschreitung: 24x) Teilwertstufe 4 > 6 (Mensch) > 6 (Ökosystem) > 15 (Überschreitung: 3x) > 42 (Überschreitung: 24x) Teilwertstufe 3 > 21 (Mensch) > 10 (Ökosystem) > 52 (Überschreitung: 3x) > 145 (Überschreitung: 24x) Teilwertstufe 2 > 35 (Mensch) > 15 (Ökosystem) > 88 (Überschreitung: 3x) > 247 (Überschreitung: 24x) Teilwertstufe 1 > 50 (Mensch) > 20 (Ökosystem) > 125 (Überschreitung: 3x) > 350 (Überschreitung: 24x) Seite 95 Bundesanstalt für Gewässerkunde Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen Schutzgut Luft/Luftschadstoffe/Stickstoffoxide (NOx) BfG-1559 Wertstufe Seite 96 Bewertungskriterien JahresKonzentration µg/m³ TagesKonzentration µg/m³ StundenKonzentration µg/m³ Teilwertstufe 5 < 20 (Mensch) < 20 (Ökosystem) - < 100 (Überschreitung: 18 x) Teilwertstufe 4 > 20 (Mensch) > 20 (Ökosystem) - > 100 (Überschreitung: 18 x) Teilwertstufe 3 > 27 (Mensch) > 23 (Ökosystem) - > 133 (Überschreitung: 18 x) Teilwertstufe 2 > 33 (Mensch) > 27 (Ökosystem) - > 167 (Überschreitung: 18 x) Teilwertstufe 1 > 40 (Mensch) > 30 (Ökosystem) - > 200 (Überschreitung: 18 x) Bundesanstalt für Gewässerkunde Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen Schutzgut Luft/Luftschadstoffe/Schwebstaub (PM-10) BfG-1559 Wertstufe Bewertungskriterien JahresKonzentration µg/m³ TagesKonzentration µg/m³ StundenKonzentration µg/m³ < 20 (Mensch) < 25 (Überschreitung: 35 x) - Teilwertstufe 4 > 20 (Mensch) > 25 (Überschreitung: 35 x) - Teilwertstufe 3 > 27 (Mensch) > 33 (Überschreitung: 35 x) - > 33 (Mensch) > 41 (Überschreitung: 35 x) - > 40 (Mensch) > 50 (Überschreitung: 35 x) - Teilwertstufe 5 Teilwertstufe 2 Teilwertstufe 1 Seite 97 Bundesanstalt für Gewässerkunde Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen Schutzgut Luft/Luftschadstoffe/Benzol (C6H6) BfG-1559 Wertstufe Seite 98 Bewertungskriterien JahresKonzentration µg/m³ TagesKonzentration µg/m³ StundenKonzentration µg/m³ Teilwertstufe 5 <1,5 - - Teilwertstufe 4 > 1,5 - - Teilwertstufe 3 > 2,7 - - Teilwertstufe 2 > 3,8 - - Teilwertstufe 1 > 5,0 - - Bundesanstalt für Gewässerkunde Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen Schutzgut Luft/Luftschadstoffe/Kohlenmonoxid (CO) BfG-1559 Wertstufe Bewertungskriterien JahresKonzentration mg/m³ TagesKonzentration mg/m³ 8-StundenKonzentration mg/m³ Teilwertstufe 5 - - < 0,2 Teilwertstufe 4 - - > 0,2 Teilwertstufe 3 - - > 3,5 Teilwertstufe 2 - - > 6,7 Teilwertstufe 1 - - > 10 Seite 99 Bundesanstalt für Gewässerkunde Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen Schutzgut Luft/Luftschadstoffe/Ruß (C) BfG-1559 Wertstufe Seite 100 Bewertungskriterien JahresKonzentration µg/m³ TagesKonzentration µg/m³ 8-StundenKonzentration µg/m³ Teilwertstufe 5 <1 - - Teilwertstufe 4 >1 - - Teilwertstufe 3 > 3,3 - - Teilwertstufe 2 > 6,6 - - Teilwertstufe 1 8 - - Bundesanstalt für Gewässerkunde Erläuterung zum Bewertungsrahmen „Luft“ Als Grundlage für die Bewertung der vorhabensbedingten Auswirkungen auf den Teilkomplex „Luftschadstoffe“ sind die relevanten Emissionsarten und -stoffe sowie der Zeitraum und das Ausmaß bzw. die Mengen der Emissionen zu bestimmen. In der Regel ist bei Vorhaben an Bundeswasserstraßen für einen Alternativvergleich eine Beschränkung auf folgende potenziell relevante Emissionen bzw. Immissionen der Bau- und Betriebsphase ausreichend: 1. 2. 3. 4. 5. 6. Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen BfG-1559 Schwefeldioxid (SO2) Stickstoffoxid (NOx) Schwebstaub (PM-10) Benzol (C6H6) Kohlenmonoxid (CO) Ruß Die aktuelle Immissionssituation, also der Ist-Zustand der Luftschadstoffkonzentration bzw. die Vorbelastung, darf im Allgemeinen aus vorhandenen Immissionsmessungen an den dem geplanten Vorhaben nächstgelegenen Messstationen ermittelt werden, sofern diese nicht länger als fünf Jahre zurückliegen (vgl. TA LUFT vom 24.07.2002). Die Kenngrößen der Vorbelastung sind die Immissions-Jahres-Vorbelastung (IJV, Jahresmittelwert der Luftschadstoffkonzentration gebildet aus Stundenmittelwerten der Messung), die Immissions-TagesVorbelastung (ITV, Anzahl der Tage mit Überschreitung des Konzentrationswertes für 24stündige Immissionseinwirkung) und die Immissions-Stunden-Vorbelastung (ISV, Anzahl der Stunden mit Überschreitung des Konzentrationswertes für einstündige Immissionseinwirkung). Die vorhabensbedingt erwarteten Immissionen werden durch Ausbreitungsberechnungen auf der Grundlage der ermittelten Emissionen der Bau- und Betriebsphase prognostiziert. Auf Ausbreitungsrechnungen kann ggf. verzichtet werden, wenn Erfahrungswerte für die Abnahme der Immissionskonzentration mit zunehmender Entfernung von der Quelle vorliegen. Bei der Immissionsprognose werden die Immissions-Jahres-Zusatzbelastung (IJZ, Mittelwert aller für einen Immissionspunkt berechneten zusätzlichen Einzelbeiträge an Schadstoff), die Immissions-Tages-Zusatzbelastung (ITZ, höchster für einen Immissionspunkt unter Verwendung einer repräsentativen meteorologischen Zeitreihe berechneter Tagesmittelwert bzw. das 10-fache der für einen Immissionspunkt unter Verwendung einer mittleren jährlichen Häufigkeitsverteilung der meteorologischen Parameter berechneten Immissions-JahresZusatzbelastung) und die Immissions-Stunden-Zusatzbelastung (ISZ, höchster für einen Immissionspunkt unter Verwendung einer repräsentativen meteorologischen Zeitreihe berechneter Stundenmittelwert) bestimmt (vgl. TA LUFT 2002). Die zukünftig zu erwartende mittlere Jahresbelastung (IJW) für jeden Luftschadstoff ergibt sich durch Addition der Immissions-Jahres-Vorbelastung (ISV) und der Immissions-JahresZusatzbelastung (IJZ). Ein Grenzwert (GWIJW) für den Immissions-Jahreswert gilt dann als eingehalten, wenn gilt: IJW < GWIJW (vgl. TA LUFT 2002, 4.7.1). Seite 101 Bundesanstalt für Gewässerkunde Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen BfG-1559 Hinsichtlich des Immissions-Tageswertes (ITW) gilt ein Grenzwert (GWITW) für den Immissions-Tageswert als eingehalten (vgl. TA LUFT 2002, 4.7.2): a) in jedem Fall, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: > > > Die Kenngröße für die Vorbelastung IJV ist nicht höher als 90 % des ImmissionsJahreswertes (GWIJW). Die Kenngröße ITV ist nicht höher als 80 % des Grenzwertes für den ImmissionsTageswert (GWITW). Die für die Immissionsorte berechneten Immissions-Tages-Zusatzbelastung (ITZ) sind nicht größer, als es der Differenz zwischen dem Immissions-Tageswert und dem Immissions-Jahreswert entspricht. b) im Übrigen, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist: > > Die Gesamtbelastung - ermittelt durch die Addition der Zusatzbelastung für das Jahr zu den Vorbelastungskonzentrationswerten für den Tag - an den Immissionsorten ist kleiner oder gleich dem Immissionskonzentrationswert für 24 Stunden. Unter der Voraussetzung, dass keine abweichende Beurteilung geboten ist, ergibt eine Auswertung der Gesamtbelastung, dass die zulässige Überschreitungshäufigkeit eingehalten ist. Hinsichtlich des Immissions-Stundenwertes (ISW) gilt ein Grenzwert (GWISW) für den Immissions-Stundenwert als eingehalten (vgl. TA LUFT 2002, 4.7.3): a) in jedem Fall, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: > > > Die Kenngröße für die Vorbelastung IJV ist nicht höher als 90 % des ImmissionsJahreswertes (GWIJW). Die Kenngröße ISV ist nicht höher als 80 % des Grenzwertes für den ImmissionsStundenwert (GWITW). Die für die Immissionsorte berechneten Immissions-Stunden-Zusatzbelastung (ISZ) sind nicht größer, als es der Differenz zwischen dem Immissions-Stundenwert und dem Immissions-Jahreswert entspricht. b) im Übrigen, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist: > > Seite 102 Die Gesamtbelastung - ermittelt durch die Addition der Zusatzbelastung für das Jahr zu den Vorbelastungskonzentrationswerten für die Stunde - an den Immissionsorten ist kleiner oder gleich dem Immissionskonzentrationswert für eine Stunde. Unter der Voraussetzung, dass keine abweichende Beurteilung geboten ist, ergibt eine Auswertung der Gesamtbelastung, dass die zulässige Überschreitungshäufigkeit eingehalten ist. Bundesanstalt für Gewässerkunde Im Rahmen der UVP erfolgt die Festlegung der Grenzwerte für den Immissions-Jahreswert, für den Immissions-Tageswert und für den Immissions-Stundenwert in Abhängigkeit vom betrachteten Schadstoff und in Abhängigkeit von der betrachteten Wertstufe. Die Festlegung der Immissionsgrenzwerte für die Wertstufen erfolgt durch Transformationsfunktionen. Für die extremalen Wertstufen gilt: Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen BfG-1559 Wertstufe 5 (sehr geringe Belastung): Diese Wertstufe wird in Bezug auf einen Schadstoff erreicht, wenn die Schadstoffkonzentration als optimal einzustufen ist, d. h. die Schadstoffkonzentration etwa der in ländlich geprägten, emittentenfernen Regionen entspricht. Wertstufe 1 (sehr hohe Belastung): Diese Wertstufe wird in Bezug auf einen Schadstoff erreicht, wenn die Schadstoffkonzentration die in der TA LUFT (2002, 4.2.1) bzw. der 39. BIMSCHV (2010) genannten Immissionswerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit übersteigt. In Bereichen, die einen besonderen Schutz von Vegetation und Ökosystemen erfordern, ist zur Erreichung der Wertstufe 1 auf die Immissionswerte zum Schutz von Ökosystemen und der Vegetation (TA LUFT 2002, 4.4.1) abzustellen. Eine Begrenzung der mittleren Wertstufen (Wertstufe 2, 3 und 4) kann durch lineare Interpolation zwischen Wertstufe 5 und 1 erfolgen. Die für jeden der emittierten Schadstoffe ermittelten Wertstufen lassen sich zu einer Gesamtwertstufe für das Schutzgut Luft aggregieren. Vereinfachend kann hier angenommen werden, dass die ungünstigste (niedrigste) der für die verschiedenen Emissionen ermittelten Wertstufen die Gesamtwertstufe für das Schutzgut Luft bestimmt. Im Folgenden werden für die emissionsrelevanten Luftschadstoffe die für die extremalen Wertstufen zugrunde gelegten Konzentrationen näher erläutert: 1. Schwefeldioxid SO2 Aus der TA LUFT (2002, 4.2.1 bzw. 4.4.1) ergeben sich die in der folgenden Tabelle dargestellten Immissionswerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit bzw. zum Schutz von Ökosystemen und Natur, bei deren Überschreitung die Wertstufe 1 vorliegt. Tabelle 39: Immissionswerte für Schwefeldioxid nach TA LUFT 2002 Stoff/ Stoffgruppe Schwefeldioxid (SO2) Konzentration µg/m³ Mittelungszeitraum zul. Überschreitungshäufigkeit im Jahr 50 (Mensch) 20 (Ökosystem) Jahr - 125 Tag 3 350 Stunde 24 Seite 103 Bundesanstalt für Gewässerkunde Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen Die für die ländlich geprägten, emittentenfernen Regionen typische mittlere Schwefeldioxidkonzentration, welche der Wertstufe 5 entspricht, wird auf der Grundlage der im ÖKOBASE Umweltatlas (CLEMENS HÖLTER GMBH 2005) gegebenen Messungen zu 6 µg/m³ gewählt. So weist der ÖKOBASE Umweltatlas z. B. für Nordseeinseln wie Helgoland und Wangerooge eine mittlere Jahres-SO2-Konzentration von 4 µg/m³ bzw. für Gebirgsorte wie Bad Reichenhall-Nonn oder Garmisch-Partenkirchen Degernlahne von 3 µg/m³ auf. Zur Festlegung der Tages- bzw. Stundenkonzentrationen der Wertstufe 5 werden die in der Tabelle 39 genannten Konzentrationen, welche für Wertstufe 1 Anwendung finden, proportional zu der mittleren Jahreskonzentration verringert. BfG-1559 2. Stickstoffoxide (NOx) Aus der TA LUFT (2002, 4.2.1 bzw. 4.4.1) ergeben sich die in der folgenden Tabelle dargestellten Immissionswerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit bzw. zum Schutz von Ökosystemen und Natur, bei deren Überschreitung die Wertstufe 1 vorliegt. Tabelle 40: Immissionswerte für Stickstoffoxid nach TA LUFT 2002 Stoff/ Stoffgruppe Stickstoffoxide (NOx) Konzentration µg/m³ Mittelungszeitraum zul. Überschreitungshäufigkeit im Jahr 40 (Mensch) 30 (Ökosystem) Jahr - - Tag - 200 Stunde 18 Die für die ländlich geprägten, emittentenfernen Regionen typische mittlere Stickstoffkonzentration, welche der Wertstufe 5 entspricht, wird auf der Grundlage der im ÖKOBASE Umweltatlas (CLEMENS HÖLTER GMBH 2005) gegebenen Messungen zu 20 µg/m³ gewählt. So weist der ÖKOBASE Umweltatlas z. B. für Nordseeinseln wie Helgoland und Sylt eine mittlere Jahres-NO2-Konzentration von etwa 13 µg/m³ bzw. für Gebirgsorte wie Bad Reichenhall-Nonn oder Garmisch-Partenkirchen Degernlahne von etwa 16 µg/m³ aus. Zur Festlegung der Stundenkonzentration der Wertstufe 5 wird die in der Tabelle 6 genannte Konzentration, welche für Wertstufe 1 Anwendung findet, proportional zu der mittleren Jahreskonzentration verringert. Seite 104 Bundesanstalt für Gewässerkunde 3. Schwebstaub (PM-10) Aus der TA LUFT (2002, 4.2.1) ergeben sich die in der folgenden Tabelle dargestellten Immissionswerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit bzw. zum Schutz von Ökosystemen und Natur, bei deren Überschreitung die Wertstufe 1 vorliegt. Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen BfG-1559 Tabelle 41: Immissionswerte für Schwebstaub (PM-10) nach TA LUFT 2002 Stoff/ Stoffgruppe Konzentration µg/m³ Mittelungszeitraum zul. Überschreitungshäufigkeit im Jahr Schwebstaub (PM-10) 40 Jahr - 50 Tag 35 - Stunde - Die für die ländlich geprägten, emittentenfernen Regionen typische mittlere Schwebstaubkonzentration, welche der Wertstufe 5 entspricht, wird auf der Grundlage der in der PM10-Auswertung des UBA (2006) gegebenen Messungen zu 20 µg/m³ gewählt. Zur Festlegung der Tageskonzentration der Wertstufe 5 wird die in der Tabelle 7 genannte Konzentration, welche für Wertstufe 1 Anwendung findet, proportional zu der mittleren Jahreskonzentration verringert. 4. Benzol (C6H6) Aus der TA LUFT (2002, 4.2.1) ergeben sich die in der folgenden Tabelle dargestellten Immissionswerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit, bei deren Überschreitung die Wertstufe 1 vorliegt. Tabelle 42: Immissionswerte für Benzol nach TA LUFT 2002 Stoff/ Stoffgruppe Konzentration µg/m³ Mittelungszeitraum zul. Überschreitungshäufigkeit im Jahr Benzol (C6H6) 5 Jahr - - Tag - - Stunde - Die für die ländlich geprägten, emittentenfernen Regionen typische mittlere Benzolkonzentration, welche der Wertstufe 5 entspricht, wird unter Rückgriff auf eine Einschät- Seite 105 Bundesanstalt für Gewässerkunde Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen 5. zung von UMEG (2001) zu 1,5 µg/m³ gewählt, was der mittleren Belastung in Grünflächen entspricht. Kohlenmonoxid (CO) BfG-1559 Aus der 39. BIMSCHV (2002) ergeben sich die in der folgenden Tabelle dargestellten Immissionswerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit, bei deren Überschreitung die Wertstufe 1 vorliegt. Tabelle 43: Immissionswerte für Kohlenmonoxid nach TA LUFT 2002 Stoff/ Stoffgruppe Konzentration mg/m³ Mittelungszeitraum zul. Überschreitungshäufigkeit im Jahr Kohlenmonoxid (CO) - Jahr - - Tag - 10 8 Stunden (gleitend) - Die für die ländlich geprägten, emittentenfernen Regionen typische mittlere Kohlenmonoxidkonzentration, welche der Wertstufe 5 entspricht, wird unter Rückgriff auf durch das UMEG 2002 durchgeführte Messungen der Hintergrundbelastung von CO (UMEG 2003) zu 0,2 mg/m³ gewählt, was dem Doppelten der Hintergrundbelastung entspricht. 6. Ruß Zur Festlegung der für Ruß anzusetzenden Grenzkonzentration der Wertstufe 1 wird auf die im Jahr 2003 außer Kraft gesetzte 23. BIMSCHV (1996) zurückgegriffen8. Aus der 23. BIMSCHV (1996) ergeben sich die in der folgenden Tabelle dargestellten Immissionswerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit, bei deren Überschreitung die Wertstufe 1 vorliegt. 8 Seite 106 Die Außerkraftsetzung erfolgte nach Einführung der 22. BImSchV, welche u. a. Grenzwerte für PM10 benennt. PM10- und Ruß-Konzentration weisen eine große Korrelation auf. Ruß bezeichnet den Anteil elementaren Kohlenstoffs im Schwebstaub. Bundesanstalt für Gewässerkunde Tabelle 44: Immissionswerte für Ruß unter Bezug auf die alte 23. BIMSCHV (1996) Stoff/ Stoffgruppe Ruß (C) Konzentration mg/m³ Mittelungszeitraum zul. Überschreitungshäufigkeit im Jahr 8 Jahr - - Tag - - 8 Stunden (gleitend) - Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen BfG-1559 Die für die ländlich geprägten, emittentenfernen Regionen typische mittlere Rußkonzentration, welche der Wertstufe 5 entspricht, beträgt etwa 0,5 µg/m³ bis 1 µg/m³. Weitere Anmerkungen Neben der Quantifizierung der vorhabensbedingten Veränderung des Luftschadstoffgehalts und deren Beurteilung wurden in der Vergangenheit bei der Beurteilung der Auswirkungen auf das Schutzgut „Luft“ teilweise auch die Faktoren Lärm und Erschütterungen diesem Schutzgut zugeordnet. Diese Zuordnung der Faktoren Lärm und Erschütterungen findet keine Verwendung mehr, sondern sind vielmehr bei der Beurteilung der Auswirkungen auf das Schutzgut „Mensch“ zu behandeln. Für den Fall, dass dennoch sowohl Luftschadstoffe als auch Lärm/Erschütterungen im Rahmen der UVU dem Schutzgut „Luft“ zugeordnet werden sollen, erscheint es sinnvoll, die getrennten Wertstufen für Luftschadstoffe und Lärm/Erschütterungen anzugeben. Die Beurteilung der vorhabensbedingten Auswirkungen für das Schutzgut „Luft“ wird dann für die Teilkomplexe Luftschadstoffe und Lärm/Erschütterungen getrennt vorgenommen. Sofern das Erfordernis besteht, die Beurteilungen für die Teilkomplexe auf Schutzgutebene zu aggregieren, so bestimmt die schlechteste Bewertung eines Teilkomplexes die Gesamteinstufung für das Schutzgut. Seite 107 Bundesanstalt für Gewässerkunde Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen 3.7 Schutzgut Klima Bewertungsrahmen: Klima Bewertungskriterien BfG-1559 Natürlichkeit StrahlungsWärmehaushalt haushalt Indikatoren: Amplitude der Indikatoren: Lufttemperaturschwankung, Trübung, Wertstufe Länge der Beschattung, Vegetationsperiode, relative SonnenFrostgefährdung scheindauer Seite 108 Klimafunktion Kinetische Energie Indikatoren: Windgeschwindigkeit im Mittel und als Bö, bodennahes Windsystem Atmosphärischer Wasserhaushalt Indikatoren: Hydrometeorologische Bilanz, Nebelhäufigkeit Regulationsfunktion Indikatoren: Relief, Flächennutzung, Kalt-, Frischluftentstehungsgebiete, Luftleitbahn Lebensraumfunktion (für Menschen, Tiere, Pflanzen) Indikatoren: Relief, Flächennutzung, Wärmebelastung, Klimavielfalt („Mosaik aus unterschiedlichen Mikroklimaten“) 5 sehr hoch alle relevanten Indikatoren entsprechen dem natürlichen Grundzustand völlig dem natürlichen Grundzustand entsprechend mittleres und turbulentes Windfeld entspricht den natürlichen Verhältnissen entspricht den natürlichen Verhältnissen sehr hohe Bedeutung sehr hohe Bedeutung 4 hoch die relevanten Indikatoren entsprechen überwiegend dem natürlichen Grundzustand im Wesentlichen dem Grundzustand entsprechend entspricht weitgehend natürlichen Verhältnissen entspricht weitgehend natürlichen Verhältnissen hohe Bedeutung hohe Bedeutung Bundesanstalt für Gewässerkunde Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen Bewertungsrahmen: Klima Bewertungskriterien Natürlichkeit 3 mittel 2 gering turbulentes Winddie relevanten Indikatoren feld ist lokal Veränderung nicht verändert; entsprechen noch teilweise mehr dem natürlichen mittleres Windfeld vernachlässigbar Grundzustand nicht merklich verändert die relevanten Indikatoren sind überwiegend deutlich verändert 1 alle relevanten Indikatoren sehr gering sind vollständig verändert Klimafunktion ist merklich verändert deutliche Veränderung turbulentes Windfeld erheblich erheblich verändert verändert, mittleres Windfeld merklich verändert sehr große Veränderung turbulentes und mittleres Windfeld sehr erheblich verändert dramatisch verändert mittlere Bedeutung mittlere Bedeutung geringe Bedeutung geringe Bedeutung ohne Bedeutung ohne Bedeutung BfG-1559 Seite 109 Bundesanstalt für Gewässerkunde Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen BfG-1559 Erläuterungen zum Bewertungsrahmen: Einleitung Das Schutzgut Klima ist wie die Schutzgüter Boden, Wasser und Luft Lebensgrundlage für Menschen, Tiere und Pflanzen. Deshalb ist es vor Veränderungen durch Eingriffe des Menschen so zu schützen, dass keine erheblichen Nachteile für die Allgemeinheit entstehen. Gewöhnlich beschreibt man das Klima geographischer Räume, indem man sich einer - allerdings nicht international einheitlichen - Einteilung nach der Größenordnung der räumlichen Ausdehnung bedient: Großklima (Makroklima), Mesoklima und Kleinklima bzw. Grenzflächenklima (Mikroklima), wobei lediglich Größenordnungen (als ungefähre Mittelwerte einer Bandbreite) angegeben werden können:9 Bezeichnung horizontaler Maßstab vertikaler Maßstab Mikroklima 0.01..100 m 2m Mesoklima 0.1..100 km 2 km Makroklima ab 100 km 2 km vorherrschende Klimafaktoren Form der Erdoberfläche, physikalische Eigenschaften des Erdbodens und der Bodenbedeckung Geländeform, Hangneigung, Exposition, Beschaffenheit der Erdoberfläche, Höhe über NN Allgemeine Zirkulation, geogr. Breite, Land/Meer-Verteilung Spezifikation Ausprägung bei „autochthonen Wetterlagen“, Bodennahe Luftschicht, Spezialfall: Bestandsklima Gelände-, Lokal-, Stadt-, Landschaftsklima Länder, Zonen, gesamte Erde Nach dieser Einteilung sind die in Umweltverträglichkeitsuntersuchungen für Maßnahmen an Bundeswasserstraßen zu bewertenden Klimate überwiegend Mesoklimate, für deren Ausprägung die topographische Struktur besonders wichtig ist, häufig jedoch auch Mikroklimate, für die zusätzlich noch Standortfaktoren (Oberflächenbeschaffenheit, Bodenart, Bodenbedeckung) entscheidend sind. In Abhängigkeit von der Topographie muss deshalb auch das Untersuchungsgebiet individuell festgelegt werden. Das Untersuchungsgebiet kann u. U. für verschiedene Teilaspekte des Klimas unterschiedlich groß sein. Ein sinnvoller räumlicher Bezug ist häufig über die naturräumliche Gliederung gegeben (MEYNEN ET AL. 1953 - 1962). Bewertung des Klimas Grundlagen Zunächst wird für das Schutzgut Klima durch Übertragung der Formulierungen für den Natur- und Landschaftsschutz folgendes Schutzziel definiert: 9 Die Begriffe Mikro-, Meso- und Makroklima sind nicht gleichzusetzen mit den Begriffen Mikro-, Meso- und Makroscale dynamischer und thermischer Luftbewegung Seite 110 Bundesanstalt für Gewässerkunde Ziel eines Klimaschutzes ist die Erhaltung der Natürlichkeit - insbesondere des regionalen Charakters - und der lebenswichtigen Funktionen des Klimas. Die „Natürlichkeit“ ist beim Schutzgut Klima durch die regionaltypischen immer wiederkehrenden Eigenschaften der Klimaelemente in ihrem tages- und jahreszeitlichen Verlauf, einschließlich dessen natürlicher zeitlicher Variabilität, und in ihrer räumlichen Verteilung in Abhängigkeit von den natürlichen Klimafaktoren gegeben. Die natürlichen Klimafaktoren sind: > > > > > > > Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen BfG-1559 geographische Breite Maritimität/Kontinentalität Höhe über NN Topographie, Relief, Exposition Oberflächenform Oberflächenbeschaffenheit Bodenart und Bodenbedeckung Die Änderung der Oberflächenform, Oberflächenbeschaffenheit und der Bodenbedeckung (Flächennutzung) sind wesentliche anthropogene Klimafaktoren. Bei der Einschätzung der Natürlichkeit der Bodenart, Bodenbedeckung und der Oberflächenbeschaffenheit sind die Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege zugrunde zu legen. Die Bewertung orientiert sich an den Zielen des Klimaschutzes. Dementsprechend sind die Bewertungskriterien die Natürlichkeit - und hier insbesondere der regionale Charakter des Klimas - und die Klimafunktion. Bewertung der Natürlichkeit des Klimas Innerhalb des Gesamtkomplexes Klima können die Teilkomplexe Wärmehaushalt, Strahlungshaushalt, kinetische Energie und atmosphärischer Wasserhaushalt unterschieden werden. Für jeden dieser Teilkomplexe werden geeignete Indikatoren ausgewählt, die das Klima sowohl im natürlichen Grundzustand wie auch im anthropogen beeinflussten Zustand charakterisieren können. Beispiele solcher Indikatoren sind in der Bewertungsrahmen-Tabelle aufgeführt. Die Abweichung eines Indikators von seinem natürlichen Grundzustand bildet die Basis für die Bewertung (siehe Bewertungsrahmen). Insbesondere ist auch der regionale Charakter des Klimas im Untersuchungsgebiet hinsichtlich seiner Natürlichkeit zu beurteilen. Daher soll auch bewertet werden, inwieweit das Klima durch die natürlichen Klimafaktoren (s. o.) lokal derart geprägt ist, dass von - ggf. besonders schützenswerten - Klimatopen gesprochen werden kann.10 Hier wird mittels geeigneter Indikatoren eingegrenzt, inwieweit das vorliegende Klimatop durch natürliche bzw. quasinatürliche Klimafaktoren charakterisiert (geprägt) wird. Insbesondere bei kleinflächigen, stark durch topographische Eigenarten geprägten Klimatopen wird das Maß der natürlichen 10 Klimatope bezeichnen räumliche Einheiten, in denen die mikroklimatisch wichtigsten Faktoren relativ homogen und die Auswirkungen wenig unterschiedlich sind, z. B. Gewässer-, Seenklima, Freilandklima, Waldklima, Stadtkernklima. (nach VDI-Richtlinie 3787, Blatt 1). Seite 111 Bundesanstalt für Gewässerkunde Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen BfG-1559 Prägung durch anthropogene Eingriffe schnell grundlegend verändert; weniger wird dies bei großflächigen Klimatopen, z. B. einer ebenen Bördelandschaft, zu erwarten sein. Eine Zunahme der Prägung eines Klimatops durch anthropogene Klimafaktoren (großflächige Versiegelung, Devastierung im Tagebau, ...) mindert in der Regel die Wertstufe. Der Grad der Prägung durch natürliche Klimafaktoren ist somit ein wichtiges Maß für die Ermittlung der Wertstufe. Bewertung der Klimafunktion Bei der Klimafunktion wird unterschieden zwischen der Regulationsfunktion und der Lebensraumfunktion. Die Regulationsfunktion kommt primär unter austauscharmen Hochdruckwetterlagen zur Geltung, wenn sich in der unteren Atmosphärenschicht ein lokales bzw. regionales Windsystem ausbildet, das durch eine Inversion von der großräumigen Strömung abgekoppelt ist. Kaltluft- oder Frischluftentstehungsgebiete können dann beispielsweise als sogenannte Ausgleichsräume dienen, wenn sie unmittelbar oder über Luftleitbahnen mit thermisch und/oder lufthygienisch belasteten Gebieten (z. B. Innenstadt), sogenannten Wirkungsräumen, gekoppelt sind. Durch Luftzirkulation und Luftaustausch werden Durchmischung und Transport von Luftbeimengungen, Frischluftzufuhr sowie Austausch von Kalt- und Warmluft gewährleistet. Damit verbunden ist eine ausgleichende Umverteilung der Wärmeenergie und somit ein Temperaturausgleich. Bereits durch vergleichsweise geringfügige Änderungen der Oberflächenstruktur innerhalb derartiger Luftleitbahnen kann der Luftaustausch spürbar beeinträchtigt werden. Durch die Lebensraumfunktion – auch Biotische Klimafunktion bezeichnet – wird bewertet, inwieweit es sich um Gebiete mit besonderen extrazonalen Klimaverhältnissen handelt, die Menschen, Tieren und Pflanzen besondere Standortverhältnisse bieten. Beispiele können strahlungsbegünstigte Gebiete, Gebiete mit besonders ausgeglichenem kühl-feuchten Klima oder auch Stadtgebiete sein. Die Humanbiometeorologie stellt anspruchsvolle Verfahren zur Beschreibung der Auswirkung der meteorologischen Bedingungen auf den menschlichen Organismus bereit. Im Vordergrund steht dabei der thermische Wirkungskomplex. Mit den Kenngrößen PMV (Predicted Mean Vote) und PET (Physiological Equivalent Temperature) stehen skalierte Werte für das thermische Empfinden des Menschen zur Verfügung. Indikatoren für die Bewertung Funktion eines Indikators Zur Bewertung werden möglichst aussagekräftige Indikatoren herangezogen. Solche Indikatoren sind z. B. Wärmebelastung, Nebelhäufigkeit, Frostgefährdung, Länge der Vegetationsperiode. Indikatoren sind besonders aussagekräftig, wenn sie eine Beziehung zwischen den Klimaelementen, die durch die Planungsmaßnahme verändert werden, und den anderen Umweltschutzgütern verdeutlichen. So verdeutlicht z. B. der Indikator Länge der Vegetationsperiode die Wirkung der Änderung der Lufttemperatur auf das Schutzgut Vegetation. Die Indikatoren Wärmebelastung bzw. Kältestress machen die komplexe Wirkung der Änderung der Klimaelemente Lufttemperatur, Luftfeuchte, Wind und Strahlung in Bezug auf den Menschen deutlich. Der Indikator Heizgradwert lässt Aussagen darüber zu, welcher Energie- Seite 112 Bundesanstalt für Gewässerkunde verbrauch für eine Gebäudeheizung notwendig ist und welche Emissionen somit über Heizungsanlagen freigesetzt werden. Klimaelemente selbst sind als Indikatoren oft weniger gut brauchbar. Dies wird u. a. am Beispiel der relativen Luftfeuchte deutlich. Diese wird sowohl vom Wasserdampfgehalt der Luft als auch von der Lufttemperatur bestimmt. Ihre Änderung geht in den meisten Fällen auf eine Änderung der Lufttemperatur bei weitgehend unverändertem Wasserdampfgehalt der Luft zurück. Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen BfG-1559 Die im Bewertungsrahmen aufgeführten Indikatoren stellen eine Auswahl dar, die bei Bedarf projektbezogen zu ergänzen ist. Erläuterungen zu einzelnen Indikatoren Für Wärmebelastung oder Kältestress wird zumeist der PMV-Wert (Predicted Mean Vote) als Maß herangezogen. Der dem thermischen Empfinden für Kältestress bzw. für Wärmebelastung entsprechende PMV-Wert kann auf der Grundlage der Behaglichkeitsgleichung (FANGER 1972) über die Wärmebilanz des Menschen (Bioklimamodell, Klima-Michel-Modell, JENDRITZKY ET AL. 1990) aus den Klimaelementen berechnet werden. Unter Berücksichtigung ihrer Auftrittswahrscheinlichkeit ergibt sich damit die bioklimatische Bewertung nach je sieben Häufigkeitsklassen der Wärmebelastung sowie des Kältereizes. Durch Überlagerung beider Häufigkeitsskalen erhält man eine 7-x-7-Matrix, wie sie in der Bioklimakarte von Deutschland (JENDRITZKY 1995) im Grundzustand dargestellt ist. Dabei sind allerdings nicht alle Klassen belegt; d. h. in Deutschland treten im Grundzustand nicht alle Häufigkeitsklassen auf. Die tatsächliche wie auch die für einen Planungszustand prognostizierte bioklimatische Bewertung unter Berücksichtigung einer einfachen Landnutzungsklassifikation kann für jeden Ort mittels eines mesoskaligen Bioklima-Modells berechnet werden (JENDRITZKY 1990; VDI 1998). Für Bebauungsstrukturen können PMV-Werte mit dem Stadtklimamodell UBIKLIM (DWD 1992) berechnet werden, womit eine Relativbewertung innerhalb der Stadt möglich ist. Die Länge der Vegetationsperiode, die als der Zeitabschnitt zwischen dem mittleren Beginn der Apfelblüte und dem mittleren Ende des Tagesmittelwertes der Lufttemperatur von mindestens 5 °C definiert wird, dient in der „Einheitsbewertung von Nutzungen des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens“ (BMF 1968 I, S. 223 ff) zur Unterscheidung von sechs Klimazonen. Der Begriff der Vegetationsperiode kann auf einfache Weise vom unmittelbaren landwirtschaftlichen Bezug entkoppelt werden, indem man die Vegetationsperiode als die mittlere Länge des Zeitabschnitts zwischen dem mittleren Beginn und dem mittleren Ende des Tagesmittels der Lufttemperatur von mindestens 5 °C im Jahresverlauf definiert. Als Indikator für den atmosphärischen Wasserhaushalt wird die sog. „hydrometeorologische Bilanz“ vorgeschlagen. Dies ist die Differenz „Korrigierter Niederschlag minus reale Verdunstung“. Zu ihrer Ermittlung stehen spezielle hydrometeorologische Modelle auf der Basis des atmosphärischen Wärme- und Wasserhaushalts unter Berücksichtigung der Oberflächenbeschaffenheit im Ist-Zustand und im Planungszustand zur Verfügung. Der Wertebereich von mittleren jährlichen Summen der Verdunstungshöhen liegt in Deutschland in der Größenordnung zwischen 100 mm und 150 mm über versiegelten Flächen und 500 mm bis Seite 113 Bundesanstalt für Gewässerkunde Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen BfG-1559 750 mm über Gewässern. Vegetationsbedeckte Flächen weisen mittlere jährliche Verdunstungshöhen von ca. 400 mm - 650 mm auf. Die über Modellrechnungen ermittelten Verdunstungshöhen (DEUTSCHER VERBAND FÜR WASSERWIRTSCHAFT UND KULTURBAU 1996, KLÄMT 1998) sind im Zusammenhang mit der für das Gebiet repräsentativen korrigierten Niederschlagshöhe, d. h. in der hydrometeorologischen Bilanz, zu bewerten. Die mittlere jährliche Summe der Niederschlagshöhe variiert in Deutschland regional von ca. 500 mm bis 1400 mm. Für die kinetische Energie ist die Windgeschwindigkeit als Mittelwert und Bö der Indikator. Hinweise dazu sind in MELBOURNE (1978) und in WIRTSCHAFTSMINISTERIUM BADENWÜRTTEMBERG (HRSG.) (1993) zu finden. In Letzterem finden sich Angaben über Schwellenwerte der Windgeschwindigkeiten und zugehörige Häufigkeiten, die zur Beurteilung von Komfortbereichen und Gefährdungszonen in der Nähe einzelner oder einer Ansammlung von Hindernissen dienen können. Flächennutzung und Relief sind Indikatoren von elementarer Bedeutung. Sie sind - beispielsweise im Hinblick auf die Ausbildung von lokalen Windsystemen während autochthoner Wetterlagen - im Zusammenhang zu beurteilen. Auch GIS-gestützte Verfahren zur Ausweisung von Kaltluft- und Frischluftentstehungsgebieten, von Luftleitbahnen oder von städtischen Überwärmungsgebieten nehmen Flächennutzung und Relief als primäre Eingangsgrößen. Ergänzende Hinweise zu den Untersuchungsmethoden Im Einzelfall ist zu prüfen, ob zur Ermittlung der Abweichungen des Klimas im Untersuchungsgebiet gegenüber dem durch das Stationsnetz dokumentierten Klima temporäre Messungen am Standort nötig sind. Diese umfassen zweckmäßigerweise die Klimaelemente Lufttemperatur, Luftfeuchte, Wind, Strahlungsbilanz, Niederschlag und Luftdruck und sollen nach VDI-Richtlinie 3786 bzw. den entsprechenden Dienstvorschriften des Deutschen Wetterdienstes durchgeführt werden. Der Messzeitraum beträgt für registrierende Temporärstationen mindestens ein Jahr. Die Messergebnisse sind durch Vergleich mit Stationen des routinemäßigen Messnetzes des Deutschen Wetterdienstes auf die jeweilige WMO-Bezugsperiode zu reduzieren, um witterungsbedingte Unsicherheiten auszuschließen. Modellrechnungen und unterstützende Messungen (Geländeklimaaufnahmen) bei ausgewählten Wetterlagen sind ebenfalls geeignete Untersuchungsmethoden beim Bewertungskriterium Klimafunktion. Die Vorgehensweise bei der Bearbeitung von Klimafunktionskarten ist in GERTH (1986) beschrieben. Hinweise zu den Indikatoren Kaltluftproduktionsgebiet und Luftleitbahn finden sich z. B. auch in BBR (1979), MAYER ET AL. (1994), WIRTSCHAFTSMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG (HRSG.) (1993). Die Vorgehensweise bei der Kartierung der Frostgefährdung ist in DWD (1988) beschrieben. Für ausgewählte Gebiete liegen Kartendarstellungen vor. Zur Einschätzung der Folgen insbesondere mikroklimatischer Veränderungen auf die Vegetation stehen spezielle Anschlussmodelle zur Verfügung, die die Ergebnisse der meteorologi- Seite 114 Bundesanstalt für Gewässerkunde schen Modellrechnungen im Hinblick auf Schadensrisiken interpretieren (Blattnässemodelle, Risikomodelle für Schaderreger) (WITTICH 1996). Näheres bzgl. der Untersuchungsmethoden siehe Abschnitt „Prüfungsmethoden und Orientierungswerte in der UVU (Anlage 3)“. Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen BfG-1559 Seite 115 Bundesanstalt für Gewässerkunde Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen 3.8 Schutzgut Landschaft Bewertungsrahmen: Landschaft im außerstädtischen Umfeld Bewertung BfG-1559 Wertstufe 5 sehr hoch 4 hoch 3 mittel Seite 116 Vielfalt Vielfältige, landschaftstypisch gliedernde Strukturen und sehr kleinräumig differenzierte regionaltypische Nutzungen Überwiegend vielfältige, landschaftstypisch gliedernde Strukturen und kleinräumig differenzierte regionaltypische Nutzungen Landschaftstypisch gliedernde Strukturen und differenzierte regionaltypische Nutzungen ansatzweise vorhanden; Zunahme von Struktur- und Nutzungsarmut Eigenart Naturnähe Nichtvisuelle Sinneseindrücke* Landschaftstypisches, unverwechselbares und charakteristisches Erscheinungsbild Menschlicher Einfluss nicht erkennbar, Wildnisgebiete, in denen Entwicklungsprozesse natürlich und ungestört ablaufen Ausschließlich natürliche, landschaftstypische Sinneseindrücke Überwiegend landschaftstypisches, unverwechselbares und charakteristisches Erscheinungsbild Überwiegend extensiver, menschlicher Einfluss, Wildnisgebiete in Teilbereichen anzutreffen Überwiegend natürliche, landschaftstypische Sinneseindrücke Extensiver menschlicher Einfluss ansatzweise vorhanden; Zunahme intensiven, menschlichen Einflusses Natürliche, landschaftstypische Sinneseindrücke vorhanden; zunehmende Prägung durch andauernde, naturfremde und landschaftsuntypische Sinneseindrücke Landschaftstypisches Erscheinungsbild ablesbar; Zunahme landschaftsuntypischer Elemente und Abnahme des charakteristischen Erscheinungsbilds Bundesanstalt für Gewässerkunde Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen Bewertungsrahmen: Landschaft im außerstädtischen Umfeld Bewertung 2 gering Überwiegend großflächige, einheitliche Nutzungen mit wenigen Gliederungsstrukturen Überwiegend landschaftsuntypische Elemente und geringe landschaftstypische Charakteristik Überwiegend intensiver, menschlicher Einfluss Überwiegende Prägung durch andauernde, naturfremde und landschaftsuntypische Sinneseindrücke 1 sehr gering Ausschließlich großflächige, einheitliche Nutzungen ohne Gliederungsstrukturen Landschaftsuntypisches Erscheinungsbild ohne charakteristische Erscheinungsformen („Allerweltslandschaft“) Völlige „technische“ Überformung, naturfremd Andauernde, naturfremde und landschaftsuntypische Sinneseindrücke BfG-1559 Seite 117 Bundesanstalt für Gewässerkunde Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen Bewertungsrahmen: Landschaft im städtischen Umfeld Wertstufe Vielfalt 5 sehr hoch Vielfältige, stadtraumtypische, gliedernde Strukturen und Akzente; sehr kleinräumig differenziertes Nutzungsgefüge 4 hoch Überwiegend vielfältige, stadtraumtypische, gliedernde Strukturen und Akzente; kleinräumig differenziertes Nutzungsgefüge 3 mittel Stadtraumtypische, gliedernde Strukturen und Akzente sowie differenziertes Nutzungsgefüge vorhanden; Zunahme von einheitlichen Nutzungsformen mit wenigen Gliederungsstrukturen 2 gering Überwiegend großflächige, einheitliche Nutzungsformen mit wenigen Gliederungsstrukturen 1 sehr gering Ausschließlich großflächige, einheitliche Nutzungsformen ohne Gliederungsstrukturen BfG-1559 * (insbesondere Geräusche und Gerüche) Seite 118 Eigenart Freiraum Nichtvisuelle Sinneseindrücke* Regional- und stadtraumtypisches, Reicher Bestand an Freiflächen und Ausschließlich naturähnliche oder unverwechselbares und charakteristisches Erscheinungsbild städtischer Durchgrünung mit sehr charakteristische, stadtraumtypische guter Vernetzung und Erreichbarkeit Sinneseindrücke mit sehr deutlich ablesbarer historischer Entwicklung Überwiegend regional- und stadtraumtypisches, Überwiegender Bestand an Überwiegend naturähnliche oder unverwechselbares und Freiflächen und Durchgrünung mit charakteristische, stadtraumtypische charakteristisches Erscheinungsbild guter Vernetzung und Erreichbarkeit Sinneseindrücke mit deutlich ablesbarer historischer Entwicklung Regional- und Stadtraumtypisches Naturähnliche oder Erscheinungsbild mit ablesbarer charakteristische, stadtraumtypische Freiflächen und Durchgrünung historischer Entwicklung; Zunahme Sinneseindrücke vorhanden; vorhanden; Zunahme der baulichen stadtteiluntypischer Elemente; zunehmende Prägung durch Anteile Abnahme des charakteristischen andauernde, naturfremde und Erscheinungsbilds belastende Sinneseindrücke Überwiegend regional- und stadtraumuntypische Elemente und Bauliche Anteile überwiegen den Überwiegende Prägung durch Bestand an Freiflächen und andauernde, naturfremde und geringe stadtraumtypische Durchgrünung belastende Sinneseindrücke Charakteristik; gering ablesbare historische Entwicklung Bereich ohne regional- und stadtraumtypisches, charakteristisches Erscheinungsbild; ohne historische Entwicklung Fehlen von Freiflächen und Durchgrünung Andauernde, naturfremde und belastende Sinneseindrücke Bundesanstalt für Gewässerkunde Erläuterung zum Bewertungsrahmen „Landschaft“ Vorbemerkungen Der Gesetzgeber definiert in § 1 Abs. 4des Bundesnaturschutzgesetzes die Begriffe Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft u. a. als Ziele für Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Diese Begriffe sind in unterschiedlicher Weise geeignet, um als Oberbegriffe (Kategorien) zur Beurteilung des Schutzguts Landschaft im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsuntersuchung herangezogen zu werden (JESSEL & FISCHER-HÜFTLE 2003, S. 373). Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen BfG-1559 Die Beschreibung und Bewertung der Landschaft anhand des Begriffs der Schönheit wird in der Fachliteratur überwiegend als problematisch eingestuft, da eine Beurteilung dieses Aspekts immer im „hohen Maße situationsgebunden und privat“ ist (KÖHLER & PREIß 2000, S. 17). Darüber hinaus wird die Meinung vertreten, dass der Begriff der Schönheit nicht als „eigenständige Erfassungs- und Bezugsgröße, sondern als eine auf das menschliche Gefühl wirkende Ausprägung des jeweils naturraumtypischen Charakters einer Landschaft“ aufzufassen ist (BLUM ET AL. 1990, § 24, RdNR 18, zitiert in KÖHLER & PREIß 2000, S. 17). Zur Beschreibung eines Höchstmaßes an Schönheit wird in der Literatur auf die naturraumtypische Eigenart der Landschaft und das Ausbleiben von Strukturbrüchen und Maßstabsverlusten verwiesen. Eine Landschaft wäre dann als schön einzustufen, „wenn er [Ausschnitt von Natur und Landschaft] die für den jeweiligen Naturraum typische Eigenart aufweist.“ (BREUER 1993, S.20) oder wenn die „jeweilige Eigenart ohne gravierende (Maßstabs-) Störungen in ihrer historischen Kontinuität ausgeprägt ist“ (KÖHLER & PREIß 2000, S. 17). Dieser Einschätzung, die den Begriff der Schönheit nicht als eine eigenständige Erfassungsund Bezugsgröße versteht, soll hier gefolgt werden. Für die Beschreibung und Bewertung der Landschaft werden die Begriffe Vielfalt und Eigenart herangezogen, die in Verbindung mit weiteren, charakterisierenden Kategorien und beschreibenden Kriterien auch den Aspekt der Schönheit berücksichtigen. Mit Bezug auf die Erfassungskriterien, aber deutlich getrennt von der Sachebene, kann in diesem Sinne auch ein intuitiver Gesamteindruck hinsichtlich der „Schönheit“ formuliert werden (JESSEL 1998, S. 359). Bei der Beurteilung der Landschaft ist zwischen mehr naturbetonten Landschaftsräumen und stark anthropogen geprägten Stadt-Landschaften zu unterscheiden. Dieser Unterschiedlichkeit wird durch zwei Bewertungsrahmen Rechnung getragen. In den Tabellen „Landschaft im außerstädtischen Umfeld“ und „Landschaft im städtischen Umfeld“ werden die jeweiligen Kategorien und Bewertungsabstufungen formuliert. Grundlage für die Beschreibung und Bewertung der Landschaft sind einzelne, aufgrund ihres „visuell homogenen Charakters“ (JESSEL 1998, S. 359) zu definierende Landschaftsbildeinheiten, aus denen sich das Bearbeitungsgebiet insgesamt zusammensetzt. Erläuterung zur Tabelle „Landschaft im außerstädtischen Umfeld“ Die Ausprägung der Vielfalt im außerstädtischen (ländlich-dörflichen) Umfeld ist im naturnahen Idealfall bestimmt durch die anzutreffenden Standortgegebenheiten und dem davon Seite 119 Bundesanstalt für Gewässerkunde Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen BfG-1559 abhängigen, höchstmöglichen Anteil typischer Strukturen und Elemente (KÖHLER & PREIß 2000, S. 13). Für die Beschreibung und Beurteilung von Vielfalt im außerstädtischen Umfeld sind folgende, je nach Örtlichkeit und Maßstab zu ergänzende und zu spezifizierende Kriterien heranzuziehen: Relief und geomorphographischer Formenschatz (KRAUSE 1996, S. 35 ff.), Art, Anordnung und Alter der Vegetationselemente (u. a. Wälder, Einzelbäume, Hecken, Alleen), Nutzungen in Art und Intensität sowie ihre Anordnung und Durchdringung mit den vegetativen Elementen. Die Erlebbarkeit wildlebender Tiere (z. B. Vögel an Rast- und Überwinterungsplätzen) aber auch von Tieren in Weidehaltung, Farbaspekte im Jahresverlauf und jahreszeitlicher Wechsel sowie die Art dörflicher Siedlungsstrukturen, Bauformen und -stoffe sind weitere Kriterien zur Beurteilung der Vielfalt. Vielfältige, landschaftstypisch gliedernde Strukturen und sehr kleinräumig differenzierte regionaltypische Nutzungen werden als sehr hoch (Wertstufe 5), ausschließlich großflächige, einheitliche Nutzungen ohne Gliederungsstrukturen als sehr gering (Wertstufe 1) eingestuft. Neben den Begriff der Vielfalt hat der Gesetzgeber den Begriff der Eigenart zur Beschreibung und Bewertung der Landschaft gestellt. Als Eigenart kann das Unverwechselbare, das Individuelle, das Beharrliche, das Gewachsene (nach KRAUSE 1985, S. 139, zitiert in KÖHLER & PREIß 2000, S. 13), mithin das Charakteristische aufgefasst werden. Eine hohe Ausprägung der Eigenart bzw. eine hohe Charakteristik weisen im außerstädtischen Umfeld Bereiche auf, die bezogen auf den jeweiligen Natur- und Landschaftsraum über Strukturen/Elemente verfügen, deren Vorhandensein naturraum- oder landschaftstypisch sind (BREUER 1993, S. 20). Zur Beschreibung der Eigenart einer Landschaft sind Kriterien heranzuziehen, die das Eigentümliche des zu betrachtenden Raumes treffend beschreiben. Für das außerstädtische Umfeld können dies u. a. sein: landschaftstypische Relief- und Gewässerformen, naturraumtypische Vegetationsabfolgen, prägende wildlebende Tierarten sowie die unverwechselbare und charakteristische Art und Weise der Anordnung von Nutzungen. Für den dörflichen Bereich bilden landschaftsraumtypische Siedlungsstrukturen und Bauformen mit entsprechend typischer Farb- und Materialwahl und Maßstäblichkeit sowie die Einbindung des Ortsrandes in die Landschaft mögliche Kriterien für eine Beurteilung. Je ablesbarer die Stabilität in der Landschaftsentwicklung und der kulturhistorische Bezug sind, desto höher ist auch die Eigenart im außerstädtischen Umfeld einzuschätzen (JESSEL & FISCHER-HÜFTLE 2003, S. 374). Insofern ist ein landschaftstypisches, unverwechselbares und charakteristisches Erscheinungsbild der Wertstufe 5 (sehr hoch), ein durchweg landschaftsuntypisches Erscheinungsbild ohne charakteristische Erscheinungsformen, die sog. „Allerweltslandschaft“ der Wertstufe 1 (sehr gering) zuzuordnen. Zur Beurteilung der Landschaft wird neben den übergeordneten Begriffen Vielfalt und Eigenart die Kategorie Naturnähe herangezogen. Die Kategorie Naturnähe spricht für den außerstädtischen Bereich wesentliche wahrnehmungsästhetische Aspekte von Natur und Landschaft an. Eine naturnahe Ausprägung der Landschaft stärkt die Erlebbarkeit jahreszeitlicher, natürlicher Zusammenhänge in Form von Farbaspekten, Blühabläufen und Fruchtbil- Seite 120 Bundesanstalt für Gewässerkunde dung. Durch ihren Reichtum an ungesteuerten, heterogenen „eindrucksstarken Bildern sich frei entfaltender Elemente, Fragmente und gebrochener Strukturen“ vermitteln naturnahe Flächen einen wohltuenden Wahrnehmungskontrast zur immer stärker technisierten Umwelt (HOISL, NOHL, ENGELHARDT, 2000, S. 129). Entsprechend sehr hoch sind Bereiche zu bewerten, in denen der menschliche Einfluss nicht erkennbar ist (Wertstufe 5). Hierzu können je nach Ausprägung gezählt werden: Wildnisgebiete, in denen Entwicklungsprozesse natürlich und ungestört ablaufen, naturnahe, sich selbst überlassene, großflächige Bereiche wie Naturwaldreservate und Wattflächen, aber auch unbefestigte Gewässerränder in dynamischer Entwicklung, Uferabbrüche und standortgemäße Vegetationsabfolgen in Uferbereichen (z. B. Wasserpflanzen, Röhrichte, Weichholz- und Hartholzaue). Im Gegensatz dazu steht mit der Wertstufe 1 (sehr gering) die naturfremde, völlige technische Überformung. Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen BfG-1559 Die Wahrnehmung der Landschaft erfolgt, so ein Großteil der Fachmeinungen, nicht nur über den Gesichtssinn sondern auch über andere Sinnesorgane wie z. B. das Gehör und den Geruchssinn (JESSEL & FISCHER-HÜFTLE 2003, S. 374; WÖBSE 1993, S. 3 und WÖBSE 2002). Als ein weiterer Beurteilungsbegriff wird deshalb die Kategorie Nichtvisuelle Sinneseindrücke herangezogen. Die Berücksichtigung alleine des visuellen Aspekts kann u. U. positive Aspekte (z. B. Vogelstimmen) oder Beeinträchtigungen wie z. B. Geruchsentwicklung von Entsorgungseinrichtungen und Straßenlärm vernachlässigen, die sich aber auf die Wahrnehmung der zu betrachtenden Landschaft auswirken. Als sehr hochwertig (Wertstufe 5) werden ausschließlich natürliche, landschaftstypische Sinneseindrücke eingestuft. Eine sehr geringe Wertigkeit (Wertstufe 1) nehmen Sinneseindrücke ein, die von andauernder, naturfremder und landschaftsuntypischer Art sind. Erläuterung zur Tabelle „Landschaft im städtischen Umfeld“ Von der eher naturbetonten Landschaft deutlich zu unterscheiden sind Stadt-Landschaften, die sich durch ihre starke bauliche Agglomeration und Versiegelung hervorheben. Auch für die Beurteilung der Landschaft im städtischen Umfeld können die Kategorien Vielfalt, Eigenart und Nichtvisuelle Sinneseindrücke verwendet werden. Zur Beschreibung innerstädtischer, durchgrünter Flächen wird anstelle der Kategorie „Naturnähe“ die Kategorie: „Freiraum“ herangezogen. Die Berücksichtigung der Andersartigkeit der „Landschaft im städtischen Umfeld“ erfolgt über die nachfolgend beschriebenen Wertabstufungen und Kriterien, die vom Bearbeiter je nach Situation zu ergänzen oder zu modifizieren sind. Der Begriff Vielfalt im städtischen Sinne nimmt Bezug auf gliedernde Strukturen (u. a. städtebaulicher Grundriss, Gebäudeformen, Hausfronten, Straßenraum), Nutzungen (u. a. Kulturelle Einrichtungen, Wohnbebauung, Läden, Gaststätten, Gewerbe- und Industriekomplexe) sowie besondere Akzente (z. B. Einzelbauwerke), die für die betreffende Stadt, den betreffenden Stadtraum oder Stadtteil typisch sind. Vielfältige, stadtraumtypische, gliedernde Strukturen und Akzente und ein sehr kleinräumig differenziertes Nutzungsgefüge sind der Wertstufe 5 (sehr hoch) zuzuordnen. Ausschließlich großflächige, einheitliche Nutzungen ohne Gliederungsstrukturen bzw. -elemente werden als sehr gering (Wertstufe 1) eingestuft. Die Kategorie Eigenart kann durch Kriterien wie regional- und stadtraumtypischer Bezug, ablesbare kulturhistorische Entwicklung (z. B. in Form von Siedlungsstrukturen, Bauformen Seite 121 Bundesanstalt für Gewässerkunde Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen BfG-1559 und Materialverwendung, technisch-infrastrukturellen Einrichtungen wie Dalben, Brücken, Hafen- und Schleusenanlagen) oder durch Begriffe wie Maßstäblichkeit beurteilt werden. In diesem Sinne ist ein regional- und stadtraumtypisches, unverwechselbares und charakteristisches Erscheinungsbild mit sehr deutlich ablesbarer historischer Entwicklung als sehr hoch (Wertstufe 5) einzuordnen. Eine Stadt-Landschaft ohne lokalen oder regionalen Bezug und ohne ablesbare historische Entwicklung, die ein verwechselbares, monotones Äußeres aufweist, ist entsprechend geringwertig (Wertstufe 1) einzustufen. Die Kategorie Freiraum steht für die Erlebbarkeit naturnaher Elemente, Strukturen und Zusammenhänge sowie die Wahrnehmungsmöglichkeit der Tier- und Pflanzenwelt in ihrer jahreszeitlichen Veränderung innerhalb des ansonsten vornehmlich durch Gebäude und Versiegelung gekennzeichneten naturfernen Stadtraums. Ein reicher Bestand von Freiflächen mit ausgeprägten vegetativen Elementen (u. a. Parks, Kleingartenanlagen, Hausgärten, Sukzessionsflächen) und linearer Durchgrünung und Vernetzung (z. B. Alleen, Gewässerrandstreifen) sowie guter Erreichbarkeit wird einer sehr hohen Wertigkeit (Wertstufe 5) zugeordnet. Das Fehlen von Freiflächen und Durchgrünung wird entsprechend als sehr gering (Wertstufe 1) eingestuft. Auch die Wahrnehmung der Stadt-Landschaft beschränkt sich nicht nur auf den Gesichtssinn. Naturähnliche, nichtvisuelle Sinneseindrücke in Form von Tierstimmen, Blätterrauschen oder stadtraumtypische Gerüche (z. B. Fischereihafen) bereichern die Erlebbarkeit der städtischen Landschaft und können eine sehr hohe Bewertung (Wertstufe 5) erfahren. Andauernde, naturfremde und belastende, nichtvisuelle Eindrücke, die z. B. von Stadtautobahnen, Industrieanlagen und Entsorgungseinrichtungen ausgehen können, sind in ihrer Wertigkeit als sehr gering (Wertstufe 1) einzustufen. Beeinträchtigungseffekte und raumübergreifende Aspekte Neben den o. g. Erfassungskategorien und -kriterien für die Landschaft im außerstädtischen und städtischen Umfeld sind als weitere Wahrnehmungsaspekte Beeinträchtigungseffekte und raumübergreifende Aspekte zu berücksichtigen. Als Beeinträchtigungseffekte kommen Horizontbelastungen, Sichtverriegelungen, Maßstabsverluste, Vielfaltverluste, Eigenartverluste etc. (NOHL 2001, S. 143) und im städtisch/dörflichen Umfeld auch der Erhaltungszustand der Bausubstanz in Frage. Diese sind in ihrer Dimensionierung und in ihrem Einfluss auf die Landschaft aufzuzeigen und in die Bewertung zu integrieren. Raumübergreifende Aspekte wie fernwirksame Orientierungspunkte und weiträumige Sichtbeziehungen sind zu beschreiben und zu bewerten. Hinweise zur Ermittlung der Erheblichkeit Innerhalb jeder Landschaftsbildeinheit sind die Ausprägungen der einzelnen Kriterien für den Ist-Zustand und den Prognose-Zustand verbal-argumentativ nachvollziehbar zu beschreiben und zu bewerten. Die Bewertung des Prognose-Zustands hat sich dabei am Zeitpunkt der größten maßnahmebedingten Veränderung zu orientieren. Zur besseren Nachvollziehbarkeit der geplanten Veränderungen kann in Einzelfällen eine Visualisierung des künftigen Zustands hilfreich sein. Seite 122 Bundesanstalt für Gewässerkunde Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen 3.9 Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter Bewertungsrahmen: Kultur- und Sachgüter Bewertungskriterien Kulturgüter Wertstufe Bau- und Bodendenkmale 5 sehr hoch UNESCO Weltkulturerbe, durch Denkmalschutzrecht geschützte bauliche oder archäologische Objekte, Ensembles, Ortsbilder u. ä. incl. ihres Umfeldes 4 hoch (Noch) nicht gesetzlich geschützte, aber unter fachlichen Gesichtspunkten schutzwürdige Objekte mit besonderem historischem Zeugniswert Boden als Archiv der Kulturgeschichte Böden mit Bodenfunktionen gem. § 2 Abs. 2 Nr. 2 BBodSchG Boden mit Archivfunktion der Kulturgeschichte / BfG-1559 Sachgüter Kulturlandschaft(en), Kulturlandschaftselemente UNESCO-Weltkulturerbe Kulturlandschaften von europäischem Rang gem. Europarat-Empfehlung Nr. R (95) 9 Durch Naturschutzgesetz(e) o. a. geschützte Objekte (Noch) nicht gesetzlich geschützte, aber unter fachlichen Gesichtspunkten schutzwürdige Landschaften mit besonderem historischem Zeugniswert wie z. B. repräsentative Bereiche aus Kulturlandschaften nationaler Bedeutung (vgl. BFN 1998, S. 123ff, S. 166) Bauwerke oder dingliche Objekte mit sehr hoher Empfindlichkeit gegenüber Wirkfaktoren (z. B. Erschütterung, Veränderung der Untergrundverhältnisse) und/oder sehr gutem baulichen Erhaltungszustand Bauwerke oder dingliche Objekte mit hoher Empfindlichkeit gegenüber Wirkfaktoren und/oder gutem baulichen Erhaltungszustand Seite 123 Bundesanstalt für Gewässerkunde Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen BfG-1559 Bewertungsrahmen: Kultur- und Sachgüter Bewertungskriterien Kulturgüter Wertstufe Bau- und Bodendenkmale Seite 124 3 mittel Nicht gesetzlich geschützte, aber unter fachlichen Gesichtspunkten schutzwürdige Objekte mit vorhandenem historischen Zeugniswert 2 gering Objekte mit (noch) erkennbarem, aber untergeordneten historischen Zeugniswert 1 sehr gering Objekte ohne ablesbaren historischen Zeugniswert Boden als Archiv der Kulturgeschichte Flächen, unter denen potenzielle Bodendenkmale verborgen sein können Flächen ohne erkennbaren oder vermutbaren historischen Wert Sachgüter Kulturlandschaft(en), Kulturlandschaftselemente Sonstige Bauwerke oder dingliche Nicht gesetzlich geschützte, Objekte ohne Schutzstatus, aber mit aber unter fachlichen vorhandener Empfindlichkeit Gesichtspunkten gegenüber Wirkfaktoren und/oder schutzwürdige Landschaften mit vorhandenem historischen gering beeinträchtigtem baulichen Erhaltungszustand Zeugniswert Mehr oder weniger isoliert auftretende Landschaftselemente mit untergeordnetem historischen Nicht relevant Zeugniswert Flächen ohne ablesbaren historischen Zeugniswert Bundesanstalt für Gewässerkunde Erläuterung zum Bewertungsrahmen „Kultur- und Sachgüter“: Die Ermittlung und Bewertung der Bewertungskriterien im Schutzgut Kultur- und Sachgüter gegenüber möglichen maßnahmebedingten Auswirkungen erfolgt objekt- und flächenbezogen zunächst für den Ist-Zustand. Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen BfG-1559 Über die vorgegebene Differenzierung in fünf Wertstufen kann die Einordnung jedes Objektes/jeder Fläche des Untersuchungsgebietes auf Basis der vorgeschlagenen Qualitätsmerkmale erfolgen. Die Zuordnung zu den fünf Wertstufen beinhaltet implizit Hinweise zur generell vorauszusetzenden Empfindlichkeit der Fläche gegenüber maßnahmespezifischen Wirkfaktoren. Es ist keine bewertungstechnische Aggregierung oder Mittelwertbildung über alle für das Schutzgut relevanten Objekte oder Flächen vorgesehen. Dementsprechend ist auch die Bewertung möglicher Veränderungen in der Ausprägung der Bewertungskriterien immer für die abgegrenzten Einzelobjekte bzw. Einzelflächen der Ist-Situation vorzunehmen. Auf diese Weise wird eine Nivellierung der Bewertungsergebnisse verhindert. Seite 125 Bundesanstalt für Gewässerkunde Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen BfG-1559 4 Literatur ARBEITSGEMEINSCHAFT BODENBEWERTUNG UVU BUNDESWASSERSTRAßEN [MELCHIOR + WITTPOHL INGENIEURGESELLSCHAFT GBR UND INSTITUT FÜR BODENKUNDE DER UNIVERSITÄT HAMBURG] (2008a): Entwicklung eines Bodenbewertungsverfahrens zur Durchführung von Umweltverträglichkeitsuntersuchungen an Bundeswasserstraßen. Abschlussbericht Teil 1, Erläuterungsbereicht, Hamburg. ARBEITSGEMEINSCHAFT BODENBEWERTUNG UVU BUNDESWASSERSTRAßEN [MELCHIOR + WITTPOHL INGENIEURGESELLSCHAFT GBR UND INSTITUT FÜR BODENKUNDE DER UNIVERSITÄT HAMBURG] (2008b): Entwicklung eines Bodenbewertungsverfahrens zur Durchführung von Umweltverträglichkeitsuntersuchungen an Bundeswasserstraßen. Abschlussbericht Teil 2, Handbuch, Hamburg. BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT - PHYLIB (2006): Handlungsanweisung für die ökologische Bewertung von Fließgewässern zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie: Makrophyten und Phytobenthos. BIEWALD, G., JOSTEN, H., POLNITZKY, J., SCHUMACHER, W., WEHMEYER, C. & WOSNITZA, C. (1991): Kartierung, Bewertung und Bilanzierung von Mittelgebirgslandschaften der Eifel (Gemeinde Nettersheim) und des Bergischen Landes (Raum Ründeroth) im Hinblick auf den Arten- und Biotopschutz. Verhandlung der Gesellschaft für Ökologie, Vol.XIX/III, Göttingen. BLABAK (2001): Konzept zur Handhabung von Tributylzinn (TBT)-belastetem Baggergut im Küstenbereich. Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Verkehr, Bauund Wohnungswesen, dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit sowie den für Umwelt und Verkehr zuständigen Landesministerien der Länder Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und SchleswigHolstein. Dezember 2001. BLABAK (2005): Gemeinsame Bestimmungen zur Umsetzung der internationalen Baggergut-Richtlinien in Bund und Ländern. Erarbeitet im Auftrag des Bund-/Länder-Ausschusses „Nord- und Ostsee“ (BLANO) durch Vertreter des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit sowie der für Umwelt und Verkehr zuständigen Landesministerien der Länder Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. September 2005. BREUER, W. (1993): Grundsätze für die Operationalisierung des Landschaftsbildes in der Eingriffsregelung und im Naturschutzhandeln insgesamt. In: Norddeutsche Naturschutzakademie NNA Berichte, Landschaftsästhetik - eine Aufgabe für den Naturschutz? Hannover, S. 19 - 25. Seite 126 Bundesanstalt für Gewässerkunde BROCKMANN, U., TOPCU, D. & SCHÜTT, M. (2005): Referenz- und Schwellenwerte für die Küsten- und Übergangsgewässer an der deutschen Nord- und Ostseeküste. Bericht, BLM-AG, 19 S. Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen BfG-1559 BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (BFN) (1998) [Hrsg.]: Historische Kulturlandschaft und Kulturlandschaftselemente. In: Angewandte Landschaftsökologie, Heft 20, Bonn-Bad Godesberg BUNDESANSTALT FÜR GEWÄSSERKUNDE (BFG) (1996): Umweltverträglichkeitsuntersuchungen an Bundeswasserstraßen – Materialien zur Bewertung von Umweltauswirkungen. BfG-Mitteilungen Nr. 9. BUNDESANSTALT FÜR GEWÄSSERKUNDE (BFG) (2001): Strukturgüte-Kartierverfahren für Wasserstraßen. Januar 2001. Bundesanstalt für Gewässerkunde, Koblenz. BUNDESANSTALT FÜR GEWÄSSERKUNDE (BFG) (2010): Ökologische Modellierungen für die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung. Das Integrierte Flussauenmodell INFORM in seiner neuesten Fassung. Juni 2010. BfG-Bericht Nr. 1667. Koblenz. BUNDESMINISTER FÜR RAUMORDNUNG, BAUWESEN UND STÄDTEBAU (BBR) (1979): Raumordnung - Regionale Luftaustauschprozesse. BUNDESMINISTERIUM DER FINANZEN (BMF) (HRSG.) (1968): Bundessteuerblatt (BSTBL) Teil II, Nr. 28. Einheitsbewertung. Stollfuß Verlag. Bonn. BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR, BAU UND STADTENTWICKLUNG (2007): Leitfaden zur Umweltverträglichkeitsprüfung an Bundeswasserstraßen. Bonn. BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR, BAU UND STADTENTWICKLUNG (2008): Leitfaden zur FFH-Verträglichkeitsprüfung an Bundeswasserstraßen. Bonn. BUNDESMINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND REAKTORSICHERHEIT (2010): Die Wasserrahmenrichtlinie. Auf dem Weg zu guten Gewässern – Ergebnisse der Bewirtschaftung 2009 in Deutschland. Berlin. BUND-/LÄNDER-MESSPROGRAMM (BLMP) (1984): Gemeinsames Bund-/LänderMessprogramm für die Nordsee-Gewässergütemessungen im Küstenbereich der Bundesrepublik Deutschland, Gütedaten 1982/1983. Hannover. BURMEISTER, J. (1988): Der Schutz von Natur und Landschaft vor Zerstörung. Eine juristische und rechtstatsächliche Untersuchung. Umweltrechtliche Studien Band 2. Düsseldorf. CLEMENS HÖLTER GMBH (Hrsg.) (2005): Ökobase Umweltatlas. Version 7.0. Haan. Seite 127 Bundesanstalt für Gewässerkunde Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen BfG-1559 DEUTSCHER VERBAND FÜR WASSERWIRTSCHAFT UND KULTURBAU (1996): Ermittlung der Verdunstung von Land- und Wasserflächen, DVWK-Merkblätter 238, Bonn. DEUTSCHER WETTERDIENST (DWD) (1988): Richtlinien für die Kartierung der Kaltluftgefährdung (spez. Frostgefährdung) durch agrarmeteorologische Dienststellen des Deutschen Wetterdienstes. DEUTSCHER WETTERDIENST (DWD) (1992): Stadtklimaverbesserung durch Anwendung der Möglichkeiten des Baugesetzbuches in ausgewählten Stadtquartieren am Beispiel Waldkirch. Forschungsprojekt des BMBau: Experimenteller Wohnungs-Städtebau, Forschungsfeld „Stadtökologie und umweltgerechtes Bauen“ Endbericht B, Stadtbauamt Waldkirch EUROPÄISCHE KOMMISSION (2003a): Gemeinsame Umsetzungsstrategie für die WRRL. Leitfaden zur Ableitung von Referenzbedingungen und zur Festlegung von Grenzen zwischen ökologischen Zustandsklassen für oberirdische Gewässer. CIS-Leitfaden Nr.10. EUROPÄISCHE KOMMISSION (2003b): Gemeinsame Umsetzungsstrategie für die WRRL. Generelle Vorgehensweise für die Einstufung des ökologischen Zustands und des ökologischen Potenzials. CIS-Leitfaden Nr. 13. EUROPÄISCHE KOMMISSION (2006): Gemeinsame Umsetzungsstrategie für die WRRL, Ausnahmen von den Umweltzielen der WRRL, zulässig für neue Änderungen oder neue nachhaltige Entwicklungstätigkeiten des Menschen (WRRL Art. 4 Abs. 7). Positionspapier. FANGER, P.O. (1972): Thermal comfort. McGraw-Hill, New York. FROELICH & SPORBECK GMBH (2006): Entwicklung eines Bodenbewertungsverfahrens zur Durchführung von Umweltverträglichkeitsstudien an Bundeswasserstraßen im Zuge der Aktualisierung der VV-WSV-1401. Zwischenbericht, in Kooperation mit iwm. Institut für Wasserwirtschaft und Messtechnik, Bochum. GERTH, W.P. (1986): Klimatische Wechselwirkungen in der Raumplanung bei Nutzungsänderungen, Berichte des Deutschen Wetterdienstes, Offenbach, Nr. 171. GÜBAK-WSV (2009): Gemeinsame Übergangsbestimmungen zum Umgang mit Baggergut in den Küstengewässern. Stand August 2009. HABAB-WSV (2000): Handlungsanweisung für den Umgang mit Baggergut im Binnenbereich. 2. überarbeitete Fassung. Bundesanstalt für Gewässerkunde, Koblenz und Berlin. BfG-1251. Seite 128 Bundesanstalt für Gewässerkunde HAMBURG PORT AUTHORITY (HPA) (2005): Studie zur Schadstoffbelastung der Sedimente im Elbeeinzugsgebiet – Ursachen und Trends. Bearbeitung: S. HEISE, E. CLAUS, P. HEININGER, T. KRÄMER, F. KRÜGER, R. SCHWARTZS, U. FÖRSTNER; erstellt im Auftrag der Hamburg Port Authority. Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen BfG-1559 HOISL, R., NOHL, W., ENGELHARDT, P. (2000): Naturbezogene Erholung und Landschaftsbild. Handbuch. Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft e. V., Darmstadt. JAKLIN, S., PETERSEN, B., ADOLPH, W., PETRI, G., & HEIBER, W. (2007): Aufbau einer Bewertungsmatrix für die Gewässertypen nach EG-WRRL im Küstengebiet der Nordsee, Schwerpunkt Flussgebietseinheiten Weser und Elbe. Abschlussbericht Teil A: Nährstoffe, Fische, Phytoplankton, Makrophyten (Makroalgen und Seegras). Berichte des NLWKN 2007, 86 S. JENDRITZKY, G.; MENZ, G.; SCHIRMER, H.; SCHMIDT-KESSEN, W. (1990): Methodik zur raumbezogenen Bewertung der thermischen Komponente im Bioklima des Menschen (Fortgeschriebenes Klima-Michel-Modell), Beiträge der Akademie für Raumforschung und Landesplanung, Bd. 114. JENDRITZKY (HRSG.) (1995): Bioklimakarte mit Informationsbroschüre, Flöttmann Verlag, Gütersloh. JESSEL, B. (1998): Das Landschaftsbild erfassen und darstellen - Vorschläge für ein pragmatisches Vorgehen. In: Naturschutz und Landschaftsplanung 30 (11), S. 356 - 361. JESSEL, B. & FISCHER-HÜFTLE, P. (2003): Bewältigung von Eingriffen durch Verkehrsvorhaben in das Landschaftsbild – Rechtliche Rahmenbedingungen und fachliche Anforderungen. In: Naturschutz und Landschaftsplanung, 35. Jahrgang, Heft 12, S. 373 - 383. KAULE, G. (1991): Arten- und Biotopschutz, 2. überarbeitete und erweiterte Auflage - Stuttgart, UTB. KLÄMT, A. (1988): Konzipierung eines nutzerorientierten Modells zur Berechnung aktueller Monatssummen der Gebietsverdunstung unter Berücksichtigung der Art der Landnutzung, Acta hydrophys., 32/4, S. 237 - 250. KÖHLER, B. & PREIß, A. (2000): Erfassung und Bewertung des Landschaftsbildes - Grundlagen und Methoden zur Bearbeitung des Schutzguts „Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft“ in der Planung. In: Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen; Hrsg.: Niedersächsisches Landesamt für Ökologie, Hildesheim, 2000, Heft 1. Seite 129 Bundesanstalt für Gewässerkunde Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen BfG-1559 KOLODZIEJCOK, K.-G. & RECKEN, J. (1977): Naturschutz, Landschaftspflege und einschlägige Regelungen des Jagd- und Forstrechts. Ergänzbarer Kommentar (1125), Berlin. KRAUSE, C. L.,& KLÖPPEL, D. (1996): Landschaftsbild in der Eingriffsregelung. In: Angewandte Landschaftsökologie; Hrsg.: Bundesamt für Naturschutz, Bonn-Bad Godesberg,, Heft 8. LÄNDERARBEITSGEMEINSCHAFT WASSER (LAWA) (1997): UVP-Leitlinien. Arbeitsmaterialien für die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Wasserwirtschaft. Berlin. LÄNDERARBEITSGEMEINSCHAFT WASSER (LAWA) (1999a): Gewässerstrukturgütekartierung in der Bundesrepublik Deutschland. Übersichtsverfahren. Roth. LÄNDERARBEITSGEMEINSCHAFT WASSER (LAWA) (1999b): Gewässerbewertung . stehende Gewässer. Vorläufige Richtlinie für eine Erstbewertung von natürlich entstandenen Seen nach trophischen Kriterien 1998. Länderarbeitsgemeinschaft Wasser.Kulturbuch‐Verlag, Berlin: 74 S. LÄNDERARBEITSGEMEINSCHAFT WASSER (LAWA) (2001): Gewässerstrukturgütekartierung in der BRD. Verfahren für kleine und mittelgroße Fließgewässer. Berlin. LÄNDERARBEITSGEMEINSCHAFT WASSER (LAWA) (2003): Arbeitshilfe zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie. Stand: 30.04.2003 http://www.wasserblick.net/servlet/is/195/AH-2003-10-23-oh-Teil4.pdf?command=downloadContent&filename=AH-2003-10-23-oh-Teil-4.pdf (letzter Zugriff am 21.10.2010) LÄNDERARBEITSGEMEINSCHAFT WASSER (LAWA) (2006): RaKon Monitoring Teil B. Arbeitspapier I: Gewässertypen/Referenzbedingungen/Klassengrenzen. Entwurf 2.1, Stand 21.11.2006. LÄNDERARBEITSGEMEINSCHAFT WASSER (LAWA) (2007): RaKon Monitoring Teil B. Arbeitspapier II: Hintergrund- und Orientierungswerte für physikalisch-chemische Komponenten. Stand 07.03.2007. LUDWIG, D. & MEINIG, H. (1991): Methode zur Bewertung der Biotopfunktion von Biotoptypen. Froelich & Sporbeck, Landschafts- und Ortsplanung, Umweltplanung, Bochum. MARINONI, O.; LANG, S.; LERCH, C. & HOPPE, A. (2005): Anwendung multikriterieller Analyseverfahren in ArcGIS. In: ESRI arc aktuell, S. 44. (2004) MATHES, J.; PLAMBECK, G. & SCHAUMBURG, J. (2002): Das Typisierungssystem für stehende Gewässer in Deutschland mit Wasserflächen ab 0,5 km² zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie. In: Deneke, R. & Nixdorf, B. (Hrsg.), Implementierung der EU-Wasserrahmenrichtlinie in Deutschland: Ausgewählte Bewertungsmethoden und Defizite, BTUC-AR 5/2002, ISSN 1434-6834 Seite 130 Bundesanstalt für Gewässerkunde MAYER, H., BECKRÖGE, W., MATZARAKIS, A. (1994): Bestimmung von stadtklimarelevanten Luftleitbahnen, UVP-Report 5. Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen BfG-1559 MEIXNER, O. & R. HAAS (2008). Wissensmanagement und Entscheidungsunterstützung. Wien, Eigenverlag Institut für Marketing und Innovation, Universität für Bodenkultur, Wien. MELBOURNE, W.H. (1978): Criteria for environmental wind conditions, Journal of Industrial Aerodynamics, 3, Amsterdam. MEYNEN, E., SCHMIDTHÜSEN, J., GELLERT, I., NEEF, E., MÜLLER-MINY, H., SCHULTZE, J.H. (1953 - 1962): Handbuch der naturräumlichen Gliederung Deutschlands (9 Lieferungen), Bundesanstalt für Landeskunde und Raumforschung, Bonn-Bad Godesberg (Selbstverlag). MISCHKE, U., H. BEHRENDT & B. NIXDORF (2006): Die Bedeutung des Phytoplanktons für die Bewertung staugeregelter Flüsse nach WRRL. In: Müller, D., A. Schöl, T. Bergfeld & Y. Strunck: Staugeregelte Flüsse in Deutschland. Limnologie aktuell 12. Schweizerbart´sche Verlagsbuchhandlung. Stuttgart. 313-331 MISCHKE, U. & BEHRENDT, H. (2007): Handbuch zum Bewertungsverfahren von Fließgewässern mittels Phytoplankton zur Umsetzung der EU-WRRL in Deutschland. Weißensee Verlag, Berlin, 88 S. NOHL, W. (2001): Landschaftsplanung: Ästhetische und rekreative Aspekte, Berlin. OSPAR (2008): Draft Agreement on Assessment Criteria, Summary Record ASMO 2008, Annex 13, OSPAR Commission. PETERS, W. (2003): UVP und Biodiversität. Schon wieder neue Anforderungen? In: UVPReport 17 (3 + 4) S. 141. PLACHTER, H. (2001): Naturschutz. Heidelberg Spektrum Akademischer Verlag, 500 S. QUICK, I. (2009): Entwicklung und Anwendung hydromorphologischer Bewertungsverfahren zur Evaluierung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen am Beispiel des Ästuars der Tide-Ems. In: Deutsche Gesellschaft für Limnologie Erweiterte Zusammenfassungen 2009 (Oldenburg). S. 386-391. Hamburg, Berlin. QUICK, I. (2010): Ermittlung und Bewertung hydromorphologischer Indikator-Parameter an Bundeswasserstraßen. In: 13. Gewässermorphologisches Kolloquium - Erfassung und Bewertung des hydromorphologischen Zustandes in Wasserstraßen. [in Bearbeitung], Koblenz. Seite 131 Bundesanstalt für Gewässerkunde Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen RIECKEN, U., FINCK, P., RATHS, U., SCHRÖDER, E. & SSYMANK, A. (2006): Rote Liste der gefährdeten Biotoptypen Deutschlands. Zweite fortgeschriebene Fassung 2006. Naturschutz und Biologische Vielfalt 34, 318 S. BfG-1559 ROSENZWEIG, S.; QUICK, I.; VOLLMER, S. & SCHLEUTER, M. (2010): Hydromorphologische Komponenten im Flussauenmodell INFORM - Entwicklung und Anwendung der morphologischen Systemkomponente MORPHO und des Bewertungsmoduls Valmorph zur quantitativen Erfassung und Bewertung hydromorphologischer Veränderungen in Fluss und Aue. BfG-Bericht Nr. 1657 [in Bearbeitung], Koblenz. SAATY & ALEXANDER (1989): Conflict Resolution: The Analytical Hierarchy Process, Praeger, New York. SAGERT, S., SELIG, U., & SCHUBERT, H. (2008): Phytoplanktonindikatoren zur ökologischen Klassifizierung der deutschen Küstengewässer der Ostsee. Rostocker Meeresbiologische Beiträge, Heft 20, 45 - 69. SCHAUMBURG, J.; SCHRANZ, C.; HOFMANN, G.; STELZER, D.; SCHNEIDER, S. & SCHMEDTJE, U. (2004): Macrophytes and phytobenthos as indicators of ecological status in German lakes - a contribution to the implementation of the Water Framework Directive. Limnologica 34: 302–314 SCHAUMBURG, J., SCHRANZ, C., STELZER, D., HOFMANN, G., GUTOWSKI, A. & FOERSTER, J. (2006): Handlungsanweisung für die ökologische Bewertung von Fließgewässern zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie: Makrophyten und Phytobenthos. Stand Januar 2006. Bayerisches Landesamt für Wasserwirtschaft, S. 1 - 113. SCHÖNFELDER, I. (2006): Anpassung des Bewertungsmoduls Diatomeenindex DI-PROF auf die Subtypen der Seen in Schleswig-Holstein. Im Auftrag des Landesamtes für Natur und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein. Report December 2006, 41 S. TRAUTNER, J. (2003): Biodiversitätsaspekte in der UVP mit Schwerpunkt auf der Komponente „Artenvielfalt“. UVP-Report 17 (3 + 4): S 155-163. TUREKIAN, K. & WEDEPOHL, K. (1961): Distribution of the Elements in some major units of the Earth crust; Geological society of American Bulletin V.72, S. 175 – 192. UMEG - ZENTRUM FÜR UMWELTMESSUNGEN, UMWELTERHEBUNGEN UND GERÄTESICHERHEIT BADEN-WÜRTTEMBERG (2001): Immissionsuntersuchungen im Raum Freiburg/Emmendingen 1999/2000, Bericht Nr. 31-13/2001. UMEG - ZENTRUM FÜR UMWELTMESSUNGEN, UMWELTERHEBUNGEN UND GERÄTESICHERHEIT BADEN-WÜRTTEMBERG (2003): Jahresbericht 2002. Karlsruhe. Seite 132 Bundesanstalt für Gewässerkunde UMWELTBUNDESAMT (UBA) (2006): PM10-Feinstaubbelastung in Deutschland im Jahr 2006, Download am 08.11.2008.: http://www.env-it.de/luftdaten/download/public/docs/pollutants/PM10/Jahr/PM10_2006.pdf Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen BfG-1559 UMWELTBUNDESAMT (UBA) (2008): Aktualisierung der Steckbriefe der bundesdeutschen Fließgewässertypen. Essen. VEREIN DEUTSCHER INGENIEURE (VDI) (1985, 1986, 2000, 2010): Messen meteorologischer Größen für Fragen der Luftreinhaltung. VDI-Richtlinie 3786, Blätter 2 bis 5, 7 und 16. VEREIN DEUTSCHER INGENIEURE (VDI) (1997): Klima- und Lufthygienekarten für Städte und Regionen. VDI-Richtlinie 3787, Blatt 1. VEREIN DEUTSCHER INGENIEURE (VDI) (1998): Methoden zur human-biometeorologischen Bewertung von Klima und Lufthygiene für die Stadt- und Regionalplanung - Teil I: Klima. VDI-Richtlinie 3787 Blatt 2. WIRTSCHAFTSMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG (HRSG.) (1993): Städtebauliche Klimafibel, Hinweise für die Bauleitplanung, Folge 2. WITTICH, K.-P. (1996): Prognose des Apfelschorfes: Verifikation des Mills-Schemas und Beschreibung des AMBER-Moduls ASCHORF, Beiträge zur Agrarmeteorologie Nr. 1/96 in der Reihe DWD-intern, Nr. 67, Deutscher Wetterdienst, Offenbach. WÖBSE, H.H. (1993): Landschaftsästhetik - eine Aufgabe für den Naturschutz? In: Norddeutsche Naturschutzakademie NNA Berichte, Hannover, 1993, S. 3 – 7. WÖBSE, H.H. (2002): Landschaftsästhetik, Ulmer Verlag, Stuttgart, 304 S. Rechtliche Grundlagen und weitere allgemeinverbindliche Vorschriften 16. BIMSCHV: Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Verkehrslärmschutzverordnung vom 12. Juni 1990, geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 19. September 2006. 22. BIMSCHV: Zweiundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft vom 11. September 2002 - Aufgehoben. 23. BIMSCHV: Dreiundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Verordnung über die Festlegung von Konzentrationswerten vom 16. Dezember 1996 - Aufgehoben. Seite 133 Bundesanstalt für Gewässerkunde Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen 39. BIMSCHV: Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des BundesImmissionsschutzgesetzes. Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen vom 2. August 2010. BfG-1559 BAUNVO: Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke. Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990, geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. April 1993. BBODSCHG: Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten. Bundes-Bodenschutzgesetz vom 17. März 1998, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 9. Dezember 2004. BBODSCHV: Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung vom 12. Juli 1999, zuletzt geändert durch Artikel 16 des Gesetzes vom 31. Juli 2009. BNATSCHG: Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege. Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009. DIN 18005 Schallschutz im Städtebau: - DIN 18005-1 (2002): Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung - DIN 18005-1 Beiblatt 1 (1987): Berechnungsverfahren; Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung - DIN 18005-2 (1991): Lärmkarten; Kartenmäßige Darstellung von Schallimmissionen EU (EUROPÄISCHE UNION) (2000): Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich Wasserpolitik (Wasserrahmenrichtlinie). Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 327: 72 S. EU (EUROPÄISCHE UNION) (2006): Richtlinie 2006/118/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und Verschlechterung. Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 327: 19 S. GRWV: Grundwasserverordnung vom 9. November 2010. OGEWV (2011): Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer. TA LUFT: Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz. Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft vom 24. Juli 2002. TRINKWV: Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch. Trinkwasserverordnung vom 21. Mai 2001, geändert durch Artikel 363 der Verordnung vom 31. Oktober 2006. Seite 134 Bundesanstalt für Gewässerkunde ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE BIOLOGISCHE VIELFALT: Beschluss VI/7 A) der Vertragsparteien des Übereinkommens über die Biologische Vielfalt auf ihrem sechsten Treffen. Den Haag, 7.-19. April 2002: Vorläufige Leitlinien für die Einbeziehung von Biodiversitätsaspekten in die Gesetzgebung und/oder das Verfahren von Umweltverträglichkeitsprüfung und strategischer Umweltprüfung. http://www.bfn.de/0304_biodiv.html (letzter Zugriff am 21.10.2010) Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen BfG-1559 UVPG: Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010, geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 11. August 2010. WHG: Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts. Wasserhaushaltsgesetz vom 31. Juli 2009, geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 11. August 2010. Seite 135 Bundesanstalt für Gewässerkunde Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen BfG-1559 Seite 136 5 Glossar Aggregation Aggregation ist die zusammenfassende Bewertung mehrerer bewerteter Größen. Auswirkungen Auswirkungen auf die Umwelt sind Veränderungen der menschlichen Gesundheit oder der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit einzelner Bestandteile der Umwelt oder der Umwelt insgesamt, die von einem Vorhaben verursacht werden. Bewertung Die Bewertung stellt den Übergang von der Sach- zur Wertebene dar. Komponenten der Bewertung sind Sachkenntnis, Stellungnahme und Wertbewusstsein. Das Referenz- bzw. Zielsystem bildet die Grundlage der Bewertung. Bewertungskriterium Ein Bewertungskriterium ist eine charakteristische Eigenschaft des jeweiligen Schutzgutes, die dessen Wert für den Naturhaushalt oder für menschliche Nutzungen ausdrücken kann. Bewertungsmaßstab Der Bewertungsmaßstab ist in diesem Fall eine fünfstufige Ordinalskala, mit dem die jeweiligen Ausprägungen der Bewertungskriterien ausgedrückt werden. Die ordinale Skalierung entspricht einer Rangfolgenbildung, da die Abstände zwischen den einzelnen Wertstufen nicht definiert sind. Bewertungsrahmen Die Verknüpfung von Ausprägungen der Bewertungskriterien und Bewertungsmaßstab in einer Matrix. Bewertungsverfahren Das Bewertungsverfahren ist eine Methode, die für die Bewertungsprozedur Regeln festlegt, die Ablauf und Inhalt betreffen. Sie soll die Bewertung des Zustands eines Ökosystems nachvollziehbar machen; dabei muss die nicht qualifizierbare Komplexität von Natur in beschreibbare Komponenten zerlegt werden. Eingriff/Eingriffsregelunng Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grund- Bundesanstalt für Gewässerkunde wasserspiegels, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können, werden nach § 14 Abs. 1 BNatSchG als Eingriffe bezeichnet. Erheblichkeit 1. Naturhaushalt: Beeinträchtigungen sind erheblich, wenn sie > die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes so herabsetzen, dass dies ohne weiteres und ohne komplizierte Untersuchungen festzustellen ist (KOLODZIEJCOK/RECKEN 1977) oder > von einiger Größe oder einigem Gewicht, > die Gesamtzusammenhänge des Naturhaushaltes stören oder schädigen, > nicht völlig unwesentlich sind. (BURMEISTER 1988) 2. Landschaftsbild: Beeinträchtigungen sind erheblich, wenn nachteilige Veränderungen der äußeren Erscheinung von Natur und Landschaft auch für jeden ungeschulten Beobachter wahrzunehmen sind. (KOLODZIEJCOK/RECKEN 1977) Indikator Ein Indikator ist ein ausgewählter Maßstab zur qualitativen Erfassung von Merkmalen bzw. Eigenschaften, die einen speziellen Zustand beschreiben und Rückschlüsse auf einzelne Kausalzusammenhänge ermöglichen. Sie werden insbesondere dann verwendet, wenn Wirkgrößen sich einer Messung entziehen oder nicht mit vertretbarem Aufwand zu erheben sind. Ist-Zustand Als Ist-Zustand wird der aktuelle Zustand der Umwelt bzw. der Schutzgüter verstanden. Wenn damit zu rechnen ist, dass sich der Ist-Zustand aufgrund verkehrlicher, technischer und sonstiger Entwicklungen bis zum Beginn der Vorhabensverwirklichung gegenüber dem aktuellen Zustand erheblich verschlechtert, sind diese Veränderungen bei der Ermittlung, Beschreibung und Bewertung des Ist-Zustandes zu berücksichtigen. Ökosystem Ein Ökosystem ist die funktionelle Einheit aus Biozönose und abiotischer Umwelt (Biotop). Es ist ein abgegrenzter Teil der Natur, dessen belebte und Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen BfG-1559 Seite 137 Bundesanstalt für Gewässerkunde Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen unbelebte Komponenten alle untereinander durch gegenseitige Beeinflussung miteinander verknüpft sind und ein Funktionsgefüge bilden, dem eine gewisse Regulationsfähigkeit zukommt. BfG-1559 Seite 138 Ordinalskala Mit Hilfe einer Ordinalskala werden Objekte oder Merkmale von Objekten klassifiziert hinsichtlich ihrer Gleichheit bzw. Ungleichheit und nach einer Ordnung, die durch Beziehungen, wie mehr/weniger, stärker/schwächer usw. charakterisiert sind. Rechenoperationen wie Addition, Subtraktion, Multiplikation und Division sind auf dem Niveau einer Ordinalskala nicht zulässig. Präferenzmatrix Eine Präferenzmatrix ist eine Aggregationsvorschrift, bei der zwei Wertgrößen in eine überführt werden. Schutzgüter Als Schutzgüter werden die Umweltbestandteile bezeichnet, die in § 2 Abs. 1 Satz 2 UVPG aufgelistet sind: Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter. Zu ihrer Erfassung und Bewertung kann eine Differenzierung der Schutzgüter in Teilkomplexe notwendig sein (z. B. Schutzgut Wasser: Teilkomplexe sind Grundwasser und Oberirdische Gewässer). Die ökosystemaren Wechselwirkungen werden in diesem Zusammenhang nicht als eigenständiges Schutzgut verstanden, sondern sind ökologischfunktionsbezogene Bestandteile jedes Einzelschutzgutes. Umwelt 1. Umwelt ist die gesamte Umgebung eines Organismus, also die Gesamtheit aller Faktoren der belebten (biotischen) und unbelebten (abiotischen) Natur. Sie umfasst den Komplex aller direkten oder indirekten Wirkungen und Gegenwirkungen von und zur Außenwelt. 2. Umwelt im Sinne des § 2 Abs. 1 UVPG ist ein durch Wechselbeziehungen verbundenes System aus Menschen, Tieren, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft sowie Kulturgüter und sonstigen Sachgütern. (UVP-Leitfaden, S. 5) Bundesanstalt für Gewässerkunde UVU / UVS Umweltverträglichkeitsuntersuchung oder Umweltverträglichkeitsstudie. Die Begriffe UVU oder entsprechend der HOAI UVS werden im UVPG nicht verwandt. Sie haben sich jedoch in der Praxis als Bezeichnung für die im Rahmen der UVP und TdV mit den sonstigen Planunterlagen vorzulegende Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen des Vorhabens durchgesetzt (§ 6 UVPG). UVP Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist ein unselbständiger Teil verwaltungsbehördlicher Verfahren, die der Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben dienen. Sie umfasst die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen eines Vorhabens auf die Umwelt (§ 2 Abs.1 UVPG). Träger des Vorhabens (TdV) TdV ist bei Ausbau, Neubau oder Beseitigung einer Bundeswasserstraße im Regelfall die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch ein Wasser- und Schifffahrtsamt oder ein (Wasserstraßen-) Neubauamt. Gemäß § 12 Abs. 5 WaStrG können Ausbau und Neubau im Einzelfall auch Dritten zur Ausführung übertragen werden. In diesem Fall ist der TdV der jeweilige Dritte. Vorhaben Unter Vorhaben versteht man bei Ausbau- und Neubaumaßnahmen diejenigen Baumaßnahmen, die einen sinnvoll funktionsfähigen Bereich der Wasserstraße mit eigener Verkehrsbedeutung betreffen. Der Begriff „Vorhaben“ entspricht dem Projektbegriff der UVP-Richtlinie. Ein Planfeststellungsabschnitt umfasst den Bereich eines Vorhabens oder Teile davon. Wechselwirkungen Als Wechselwirkungen im ökologischen Sinne bezeichnet man die gegenseitigen Beziehungen mit Rückkopplungseffekten direkter und indirekter Art zwischen und innerhalb von Ökosystembestandteilen (Schutzgütern, Teilkomplexen etc.). Aufgrund ihrer engen sachlichen Verknüpfung werden darüber hinaus bei Untersuchungen auf der Grundlage des UVPG hier auch die einfachen, nicht rückkoppelnden Auswirkungen mit einbezogen. Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen BfG-1559 Seite 139