Bericht - Bundesanstalt für Gewässerkunde

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Bericht - Bundesanstalt für Gewässerkunde
BfG-1559
Bericht
Verfahren zur Bewertung in der
Umweltverträglichkeitsuntersuchung an
Bundeswasserstraßen
Dieser Bericht ist die Anlage 4 des Leitfadens zur
Umweltverträglichkeitsprüfung an Bundeswasserstraßen des
BMVBS (2007)
Der Bericht darf nur ungekürzt vervielfältigt werden. Die Vervielfältigung
und eine Veröffentlichung bedürfen der schriftlichen Genehmigung der BfG.
BfG-1559
Bericht
Verfahren zur Bewertung in der
Umweltverträglichkeitsuntersuchung an
Bundeswasserstraßen
Dieser Bericht ist die Anlage 4 des Leitfadens zur
Umweltverträglichkeitsprüfung an Bundeswasserstraßen des
BMVBS (2007)
Gesamtbearbeitung:
Monika Sommer
Mailin Eberle
Version September 2011
Dieser Bericht wird nur digital veröffentlicht, um kurzfristige Aktualisierungen zu
ermöglichen. Es wird empfohlen, bei jedem neuen Projekt zu prüfen, ob eine
aktuellere Fassung vorliegt (WSV-Intranet → Handbuch Umwelt, www.bafg.de/U1
→ Publikationen).
Auftraggeber: BMVBS
BfG-SAP-Nr.: M39630101351
Anzahl der Seiten: 139
weitere Bearbeiter
Bewertungsrahmen für die Schutzgüter:
Schutzgut Mensch: Lärm
Dr. Stephan Mai, M1
Schutzgut Mensch: Freizeit/Erholung und Wohnen
Planungsgruppe Ökologie und
Umwelt Hannover
Schutzgut Tiere
Dr. Franz Schöll, U4
Christian von Landwüst, U4
Schutzgut Pflanzen
Dr. Andreas Sundermeier, U3
Eva Bauer, U3
Schutzgut Boden
Arbeitsgemeinschaft
Bodenbewertung UVU
Bundeswasserstraßen Hamburg
Dr. Elmar Fuchs, U2
Schutzgut Wasser: Hydrologie Binnen
Norbert Busch, M2
Schutzgut Wasser: Hydrologie Küste
Christoph Blasi ,M1
Schutzgut Wasser: Hydromorphologie
Dr. Ina Quick, M3
Schutzgut Wasser: Wasserbeschaffenheit
Dr. Helmut Fischer, U2
Carsten Viergutz, U2
Schutzgut Wasser: Schadstoffe in Gewässersedimenten Dr. Vera Breitung, G1
Schutzgut Wasser: Grundwasser
Dr. Willi Laier, M3
Dr. Hermann Lensing, BAW
Schutzgut Luft
Dr. Stephan Mai, M1
Schutzgut Klima
Deutscher Wetterdienst
Christoph Deyhle, M2
Schutzgut Landschaft
Peter Schneider, U3
Schutzgut Kulturgüter und sonstige
Sachgüter
Planungsgruppe Ökologie
und Umwelt Hannover
Bundesanstalt für
Gewässerkunde
Inhaltsverzeichnis
1
Einleitung ............................................................................................................8
1.1
1.2
2
Anlass und Zielsetzung............................................................................................ 8
Arbeitsschritte einer UVU ....................................................................................... 8
Hintergrund............................................................................................................ 10
Vorhabensbezogene Auswahl der Schutzgüter...................................................... 10
Ermittlung und Beschreibung des Ist-Zustands ..................................................... 11
Bewertung des Ist-Zustandes ................................................................................. 12
Klassifizierungssystem ...................................................................................... 12
Festlegung des gebietsbezogenen Referenzsystems.......................................... 13
Ermittlung und Beschreibung der zu erwartenden Umweltauswirkungen ............ 13
Bewertung der Umweltauswirkungen ................................................................... 14
Prognose-Zustand / Veränderungsgrad ............................................................. 14
Erheblichkeitsgrad............................................................................................. 16
Darstellung der Wechselwirkungen .................................................................. 18
Allgemeine Hinweise zur Berücksichtigung der Belange der EG-WRRL
nach WHG ............................................................................................................. 19
Bewertungsrahmen ..........................................................................................22
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
3.5.1
3.5.2
3.5.3
3.5.4
3.5.5
3.6
3.7
3.8
3.9
4
5
BfG-1559
Verfahrensbeschreibung..................................................................................10
2.1
2.2
2.3
2.4
2.4.1
2.4.2
2.5
2.6
2.6.1
2.6.2
2.6.3
2.7
3
Verfahren zur
Bewertung in der
Umweltverträglichkeitsuntersuchung an
Bundeswasserstraßen
Schutzgut Mensch.................................................................................................. 23
Schutzgut Tiere ...................................................................................................... 28
Schutzgut Pflanzen ................................................................................................ 30
Schutzgut Boden .................................................................................................... 36
Schutzgut Wasser................................................................................................... 41
Hydrologie......................................................................................................... 41
Hydromorphologie ............................................................................................ 47
Wasserbeschaffenheit ........................................................................................ 55
Schadstoffe in Gewässersedimenten ................................................................. 78
Grundwasser...................................................................................................... 89
Schutzgut Luft ....................................................................................................... 94
Schutzgut Klima .................................................................................................. 108
Schutzgut Landschaft........................................................................................... 116
Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter.................................................... 123
Literatur..........................................................................................................126
Glossar.............................................................................................................136
Seite 5
Bundesanstalt für
Gewässerkunde
Verfahren zur
Bewertung in der
Umweltverträglichkeitsuntersuchung an
Bundeswasserstraßen
BfG-1559
Seite 6
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Arbeitsschritte einer Umweltverträglichkeitsuntersuchung ..................................... 9
Tabelle 2: Matrix zur Ermittlung des Veränderungsgrades .................................................... 15
Tabelle 3: Definitionen des Veränderungsgrades ................................................................... 15
Tabelle 4: Kriterien zur Ermittlung des Erheblichkeitsgrades ................................................ 16
Tabelle 5: Darstellung der Wirkungsanalyse und Bewertung der Erheblichkeit
(Beispiel)....................................................................................................................... 17
Tabelle 6: Qualitätskomponenten der EG-WRRL für den Ökologischen Zustand ................. 21
Tabelle 7: Übertragung von ökologischen Zustands- bzw. Potenzialklassen in
Wertstufen..................................................................................................................... 55
Tabelle 8: Allgemeine physikalisch-chemische Qualitätskomponenten:
F = Fließgewässer, Ü = Übergangsgewässer, K = Küstengewässer ............................. 59
Tabelle 9: Beispielhafte Bewertung anhand eines fiktiven Flussabschnitts............................ 60
Tabelle 10: Kenngrößenübersicht für die Bewertung mittels Phytoplankton
(Verwendbarkeit für die verschiedenen Gewässertypen durch Kreuze
gekennzeichnet) für Fließgewässer (FG) ...................................................................... 62
Tabelle 11: Grundzustände und obere Klassengrenzen der typspezifischen
Planktonbiomasse (Kenngröße: Chlorophyll a) für Fließgewässer (FG)...................... 62
Tabelle 12: Grundzustände und obere Klassengrenzen des Pennales-Index für
Fließgewässer (FG)....................................................................................................... 63
Tabelle 13: Degradationszustände und Klassengrenzen der Kenngröße „Chloro“ für
Fließgewässer (FG)....................................................................................................... 63
Tabelle 14: Degradationszustände und Klassengrenzen der Kenngröße „Cyano“ für
Fließgewässer (FG)....................................................................................................... 64
Tabelle 15: Referenzwerte der Chlorophyll-a-Konzentration (µg/l) und daraus
abgeleitete Grenzwerte für die Wertstufen für Küstengewässer der Ostsee
(SAGERT ET AL. 2008)................................................................................................... 64
Tabelle 16: Referenzwerte der Chlorophyll-a-Konzentration (µg/l) und daraus
abgeleitete Grenzwerte für die Wertstufen für Küstengewässer der Nordsee
(JAKLIN ET AL. 2007).................................................................................................... 65
Tabelle 17: Wertstufen und Bewertungsfunktionen der Einzelindices
„Gesamtbiovolumen“, „Chlorophyll-a-Saisonmittel“ und „Chlorophyll-aMaximum“ für den Seetyp 12....................................................................................... 65
Tabelle 18: Wertstufen für die Kenngröße „Chlorophyll a“ für den Seetyp 12 nach
MISCHKE ET AL. (2006) ................................................................................................ 65
Tabelle 19: Grenzwerte der Einzelkenngrößen für den Algenklassen-Index und ihre
Berechnungsfunktion für Seetyp 12.............................................................................. 66
Tabelle 20: Wertstufen für die Bewertung des Sauerstoffgehalts (in mg/l) von
Fließgewässern.............................................................................................................. 66
Tabelle 21: Wertstufen für die Bewertung des TOC-Gehalts (mg/l) von Fließgewässern ..... 67
Tabelle 22: Wertstufen für die Bewertung des BSB nach 5 Tagen (mg/l) von
Fließgewässern.............................................................................................................. 67
Tabelle 23: Wertstufen für die Kenngröße Chlorid in Fließgewässern................................... 68
Tabelle 24: Wertstufen für die Kenngröße Gesamtphosphat in Fließgewässern .................... 68
Bundesanstalt für
Gewässerkunde
Tabelle 25: Wertstufen für die Kenngröße Orthophosphat in Fließgewässern ....................... 69
Tabelle 26: Wertstufen für die Kenngröße Ammonium in Fließgewässern............................ 69
Tabelle 27: Referenzwerte für die Kenngröße pH-Wert in Fließgewässern ........................... 70
Tabelle 28: Wertstufen für die Kenngröße Gesamtstickstoff in Küsten- und
Übergangsgewässern .................................................................................................... 70
Tabelle 29: Wertstufen für die Kenngröße Nitrat in Küsten- und Übergangsgewässern........ 71
Tabelle 30: Wertstufen für die Kenngröße DIN in Küsten- und Übergangsgewässern .......... 72
Tabelle 31: Wertstufen für die Kenngröße Gesamtphosphor in Küsten- und
Übergangsgewässern .................................................................................................... 73
Tabelle 32: Wertstufen für die Kenngröße Orthophosphat in Küsten- und
Übergangsgewässern .................................................................................................... 74
Tabelle 33: Gewässertypen nach LAWA 2006 (Fließgewässer, Übergangsgewässer,
Küstengewässer) ........................................................................................................... 75
Tabelle 34: Zu untersuchende Stoffe und ökotoxikologische Untersuchungen...................... 80
Tabelle 35: Grenzkonzentrationen der Wertstufen für Schadstoffgehalte (bezogen auf
<63 µm) für Nordsee-Küstenabschnitte (GÜBAK-WSV)............................................ 85
Tabelle 36: Grenzkonzentrationen der Wertstufen für Schadstoffgehalte (bezogen auf
Kornfraktionen) für Ostsee-Küstenabschnitte (GÜBAK)............................................. 86
Tabelle 37: Grenzkonzentrationen der Wertstufen für Schadstoffgehalte (bezogen auf
Kornfraktionen) für Binnen-Fließgewässer (in Anlehnung an HABAB-WSV)........... 87
Tabelle 38: Gefährdungsfaktoren zur Wichtung des Veränderungsgrades nach Heise
(HPA 2005)................................................................................................................... 88
Tabelle 39: Immissionswerte für Schwefeldioxid nach TA LUFT 2002 ................................ 103
Tabelle 40: Immissionswerte für Stickstoffoxid nach TA LUFT 2002 .................................. 104
Tabelle 41: Immissionswerte für Schwebstaub (PM-10) nach TA LUFT 2002 ..................... 105
Tabelle 42: Immissionswerte für Benzol nach TA LUFT 2002.............................................. 105
Tabelle 43: Immissionswerte für Kohlenmonoxid nach TA LUFT 2002............................... 106
Tabelle 44: Immissionswerte für Ruß unter Bezug auf die alte 23. BIMSCHV (1996)......... 107
Verfahren zur
Bewertung in der
Umweltverträglichkeitsuntersuchung an
Bundeswasserstraßen
BfG-1559
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Bundesanstalt für
Gewässerkunde
Verfahren zur
Bewertung in der
Umweltverträglichkeitsuntersuchung an
Bundeswasserstraßen
1
Einleitung
BfG-1559
1.1 Anlass und Zielsetzung
Seit der Verabschiedung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) im
Februar 1990 erarbeitet oder begleitet die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) Umweltverträglichkeitsuntersuchungen (UVU) bzw. -studien (UVS) für Maßnahmen an Bundeswasserstraßen1. Eine erste Arbeitshilfe der BfG für die Bewertung in UVUen wurde bereits
1994 vorgelegt und war Bestandteil der Verwaltungsvorschrift der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung VV-WSV 1401. Die nachfolgend beschriebene Methodik ist die Aktualisierung
dieser Arbeitshilfe unter Berücksichtigung des neugefassten UVPG und praktischer
Erfahrungen in UVUen. Diese Arbeitshilfe richtet sich insbesondere an den Träger des
Vorhabens und an seine Fachgutachter.
Für die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und insbesondere der
Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) liegt ein „Leitfaden zur Umweltverträglichkeitsprüfung an Bundeswasserstraßen“ (BMVBS 2007) vor. Dort werden die Inhalte des
UVPG näher behandelt. Die vorliegende Arbeitshilfe ist die Anlage 4 dieses Leitfadens. Sie
beschäftigt sich ausschließlich mit dem Aspekt der fachlichen Bewertung in der UVU. Sie
behandelt nicht die rechtliche Bewertung nach § 12 UVPG im Rahmen der Vorhabensgenehmigung, welche der für die Planfeststellung zuständigen Behörde obliegt. Sie behandelt
auch nicht fachliche Bewertungen, die im Rahmen von FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFHVP), artenschutzrechtlicher Prüfung, des Landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP) oder
etwa im Rahmen einer strategischen Umweltprüfung (SUP) erfolgen. Für die Bewertung im
Zusammenhang mit der EG-WRRL werden einige allgemeine Hinweise gegeben.
Die nachfolgend beschriebene Verfahrensweise soll dazu beitragen, die fachlichen Bewertungen für die verschiedenen Schutzgüter in der UVU zu vereinheitlichen, zusammenzufassen und dies nachvollziehbar zu dokumentieren.
1.2 Arbeitsschritte einer UVU
In Tabelle 1 sind die Arbeitsschritte einer UVU mit den zugehörigen Arbeitshilfen dargestellt, da sich die verfügbaren Informationen in verschiedenen Dokumenten befinden. Die
einzelnen Arbeitsschritte werden in den nachfolgenden Kapiteln näher erläutert.
1
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Die Begriffe Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) oder -studie (UVS, gemäß der
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)) werden im UVPG nicht verwendet. Sie
haben sich jedoch in der Praxis als Bezeichnung für die im Rahmen der
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vom Träger des Vorhabens (TdV) mit den sonstigen
Planunterlagen vorzulegende Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen des
Vorhabens (§ 6 UVPG) durchgesetzt.
Bundesanstalt für
Gewässerkunde
Tabelle 1: Arbeitsschritte einer Umweltverträglichkeitsuntersuchung
Arbeitschritte
1
Beschreibung und Bewertung der Umwelt im
Einwirkungsbereich des Vorhabens
a. Auswahl der betroffenen Schutzgüter
Arbeitshilfen
UVP-Leitfaden und
Anlage 4 (vorliegendes
Dokument)
Verfahren zur
Bewertung in der
Umweltverträglichkeitsuntersuchung an
Bundeswasserstraßen
BfG-1559
b. Festlegung des gebietsbezogenen Referenzsystems
(Leitbilder, Ziele)
2
3
c. Schutzgutbezogene Ermittlung und Beschreibung des
Ist-Zustands
Anlage 3: Anerkannte Prüfungsmethoden und Orientierungswerte
d. Bewertung des Ist-Zustands
Anlage 4 (vorliegendes
Dokument)
Beschreibung und Bewertung der zu erwartenden
Umweltauswirkungen des Vorhabens
UVP-Leitfaden
a. Ermittlung und Beschreibung der Auswirkungen auf die
Schutzgüter
UVP-Leitfaden
b. Bewertung der Umweltauswirkungen
Anlage 4 (vorliegendes
Dokument)
c. Darstellung der Wechselwirkungen
Anlage 4 (vorliegendes
Dokument)
Hinweise für Vermeidungs-, Minimierungs-,
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
UVP-Leitfaden
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Bundesanstalt für
Gewässerkunde
Verfahren zur
Bewertung in der
Umweltverträglichkeitsuntersuchung an
Bundeswasserstraßen
BfG-1559
2 Verfahrensbeschreibung
2.1 Hintergrund
Die Besonderheit einer UVU ist die schutzgutbezogene Betrachtungsweise, bei der sowohl
qualitative als auch quantitative Informationen bewertet werden und danach zu einer stimmigen Gesamteinschätzung zusammengeführt werden müssen. Die UVU hat die erheblich
nachteiligen Auswirkungen des Vorhabens zu beschreiben (vgl. BMVBS 2007). Die fachliche Bewertung hat also zumindest eine ja/nein-Aussage (erheblich/nicht erheblich) zu
treffen.
Bei der fachlichen Bewertung in einer UVU sind Sachinformationen und Wertmaßstäbe zu
„Werturteilen“ zu verknüpfen. Aus Gründen der Vergleichbarkeit und Transparenz ist es
sinnvoll, solche Prozesse nach definierten Regeln ablaufen zu lassen. In der Planungspraxis
von Umweltverträglichkeitsuntersuchungen sind Weiterentwicklungen der ökologischen
Risikoanalyse mit zahlreichen Modifikationen und die verbal-argumentative Methode heute
die am stärksten verbreiteten Verfahren.
Das nachfolgend beschriebene Verfahren wurde seit den neunziger Jahren bei zahlreichen
UVUen an Bundeswasserstraßen erfolgreich angewandt und bedient sich ebenfalls einzelner
formaler Elemente der ökologischen Risikoanalyse wie z. B. der Präferenzmatrix. An der
Methodik wurden gegenüber 1996 (BfG-Bericht Nr. 9) keine wesentlichen Veränderungen
vorgenommen, überarbeitet und aktualisiert wurden die Bewertungsrahmen für die Schutzgüter (vgl. Kapitel 3).
Die Methode basiert auf einem Vergleich: durch Gegenüberstellung der Bewertungen von IstZustand und Prognose-Zustand des jeweiligen Schutzgutes wird zunächst der Grad der Veränderung als Grundlage für die weitere Betrachtung ermittelt. Im Anschluss werden die
zeitliche und räumliche Dimension der Auswirkungen einbezogen, um die Bewertung
schutzgutbezogen abzuschließen.
2.2 Vorhabensbezogene Auswahl der Schutzgüter
Nach § 2 UVPG beinhaltet die Umweltverträglichkeitsprüfung „die Ermittlung, Beschreibung
und Bewertung der unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen eines Vorhabens auf
Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische
Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter
sowie die Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern.“
Die in der Aufzählung genannten Begriffe, mit Ausnahme der Wechselwirkungen, werden
nach dem UVPG unter dem Oberbegriff „Schutzgüter“ zusammengefasst. Sie sind einschließlich der Wechselwirkungen Gegenstand der Betrachtung und damit der Bewertung in
der UVU.
Seite 10
Bundesanstalt für
Gewässerkunde
Für die Bearbeitung in der UVU sind wiederum relevante Teilaspekte der Schutzgüter zu
behandeln:
>
>
>
>
>
>
>
>
>
>
Mensch (Gesundheit, Wohlbefinden, Freizeit und Erholung, Wohnen)
Tiere (Fische, Makrozoobenthos, Vögel und weitere im Einzelfall betroffene Tiergruppen, deren Arten und Lebensgemeinschaften)
Pflanzen (Biotope, Lebensraumtypen, Pflanzengesellschaften, Pflanzenarten
Biologische Vielfalt (Ökosysteme, Lebensgemeinschaften, Arten, innerartliche
Vielfalt)
Boden (Bodentypen, Bodenfunktionen)
Wasser (Oberirdische Gewässer: Hydrologie, Hydromorphologie,
Wasserbeschaffenheit, Schadstoffe in Gewässersedimenten; Grundwasser)
Luft (Luftschadstoffe)
Klima (Mikroklima, Mesoklima)
Landschaft (außerstädtisches Umfeld, städtisches Umfeld)
Kulturgüter und sonstige Sachgüter
Verfahren zur
Bewertung in der
Umweltverträglichkeitsuntersuchung an
Bundeswasserstraßen
BfG-1559
Die Auswahl der betroffenen Schutzgüter erfolgt auf der Grundlage der vorläufigen Vorhabensbeschreibung, mit der die möglichen Auswirkungen des Vorhabens im Vorfeld abgeschätzt werden. Diese Informationen sind i. d. R. der §-5-Unterlage zu entnehmen, die den
inhaltlichen, räumlichen und zeitlichen Untersuchungsumfang feststellt und die im §-5-Termin bestätigt oder aber modifiziert wurde. Sollten sich im Verlauf des Verfahrens Auswirkungen auf bestimmte Schutzgüter herausstellen, die zu Beginn noch nicht abzusehen waren,
ist eine Erweiterung des Untersuchungsumfangs notwendig.
2.3 Ermittlung und Beschreibung des Ist-Zustands
Die Ermittlung und Beschreibung des Ist-Zustands erfolgt in Form von Fachbeiträgen für die
einzelnen Schutzgüter, wobei das UVPG die Berücksichtigung des allgemeinen Kenntnisstandes und die Anwendung allgemein anerkannter Prüfungsmethoden vorschreibt. Eine Liste
derartiger Methoden und Orientierungswerte enthält die Anlage 3 des UVP-Leitfadens. Die
gewonnenen Informationen sind auch für die FFH-Verträglichkeitsuntersuchung, den landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) und eine artenschutzrechtliche Prüfung nach
BNatSchG und die WRRL-Belange nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) relevant.
Ist abzusehen, dass sich der Zustand der Umwelt aufgrund von wirtschaftlichen, verkehrlichen, technischen oder sonstigen Entwicklungen und Vorhaben bis zum Beginn der Vorhabensverwirklichung gegenüber dem aktuellen Zustand erheblich verändert, ist der Zustand zu
berücksichtigen, der voraussichtlich unmittelbar vor Beginn der Maßnahme vorliegen wird.
(BMVBS 2007, S.22)
Um zu räumlich ausreichend differenzierten Aussagen zu kommen, wird für die meisten
Schutzgüter eine flächenbezogene Unterteilung des Untersuchungsgebietes erforderlich sein.
Eine solche Unterteilung ergibt sich meist aufgrund unterschiedlicher Flächenfunktionen
(z. B. bei Biotoptypen). Zur Verdeutlichung der Ergebnisse trägt eine kartographische
Darstellung bei (da die Größe des Untersuchungsgebiets und auch die darzustellenden
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Gewässerkunde
Verfahren zur
Bewertung in der
Umweltverträglichkeitsuntersuchung an
Bundeswasserstraßen
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Informationen zum Ist-Zustand je nach Vorhaben sehr unterschiedlich sein können, sind hier
keine einheitlichen Empfehlungen zum Maßstab möglich).
Die in diesem Bericht dargestellten Bewertungsrahmen sind als Orientierungshilfe zu
verstehen, die an die Erfordernisse und Möglichkeiten des jeweiligen Vorhabens anzupassen
sind. So kann die Untersuchungstiefe ggf. reduziert werden, wenn sicher prognostiziert
werden kann, dass das Vorhaben in bestimmten Teilbereichen auf bestimmte Schutzgüter
keine signifikanten Auswirkungen haben wird oder die Erhebung der Parameter einen
unverhältnismäßig hohen Aufwand darstellen würde. Diese Aspekte sind bei der Festlegung
des Untersuchungsumfangs zu berücksichtigen. Der gewählte Umfang ist gutachterlich
plausibel zu begründen und so umfassend zu gestalten, dass alle Vorhabenswirkungen
adäquat bewertet werden können.
2.4 Bewertung des Ist-Zustandes
Die schutzgutbezogene Bewertung des Ist-Zustands erfolgt anhand der in Kapitel 3 enthaltenen Bewertungsrahmen auf der Basis des gebietsbezogenen Referenzsystems. Das Verfahren wird in den folgenden Unterkapiteln näher erläutert.
Die Ergebnisse der Bewertung sind zweckmäßigerweise in Karten darzustellen, vor allem um
räumlich differenzierte Resultate sichtbar zu machen (auch hier ist der angemessene Maßstab
der Darstellung vom Vorhaben abhängig). Für die weitere Bearbeitung kann auch die
zusammenfassende Darstellung der hochwertigen Bereiche aller Schutzgüter (Wertstufen 4
und 5, vgl. folgendes Unterkapitel) eine wichtige Information sein. In der Regel sind die
hochwertigen Bereiche auch die empfindlichsten und sollten von dem Vorhaben möglichst
nicht beeinträchtigt werden. Diese Betrachtung ist für die Vermeidung und Minimierung von
Beeinträchtigungen hilfreich, unterstützt also die ökologische Optimierung der Planung.
2.4.1
Klassifizierungssystem
Ein wesentliches Element des hier empfohlenen Bewertungsansatzes sowohl für den Ist- als
auch für den Prognose-Zustand ist die Klassifizierung von Schutzgutzuständen mittels einer
fünfstufigen ordinalen Skala. Sie dient der Vereinheitlichung des Bewertungsvorgangs und
vereinfacht die Darstellung der Ergebnisse. Zusätzlich werden den Wertstufen Farben zugeordnet, die für die Kartendarstellung nutzbar sind.
Die Wertstufen werden wie folgt definiert:
>
>
>
>
>
Wertstufe 1: sehr geringe Wertigkeit (rot)
Wertstufe 2: geringe Wertigkeit (orange)
Wertstufe 3: mittlere Wertigkeit (gelb)
Wertstufe 4: hohe Wertigkeit (grün)
Wertstufe 5: sehr hohe Wertigkeit (blau)
Die Wertstufe 5 wird im Folgenden als Referenzzustand bezeichnet und beschreibt meist
einen Zustand, der von keinen bis höchstens geringfügigen Belastungen durch den Menschen
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Bundesanstalt für
Gewässerkunde
geprägt ist. Alle weiteren Wertstufen sind geprägt von zunehmenden Belastungen und damit
abnehmender Wertigkeit. Der Referenzzustand bzw. das Referenzsystem kann im Einzelfall
jedoch auch anders festgelegt werden (siehe auch folgendes Unterkapitel).
Als Grundlage dieser Klassifizierung sind für die verschiedenen Schutzgüter geeignete fachliche Kriterien abgeleitet worden. Durch die Verknüpfung der Bewertungskriterien und der
Wertstufen ergibt sich für jedes Schutzgut eine entsprechende Matrix, die als „Bewertungsrahmen“ bezeichnet wird. Die Bewertungsrahmen (siehe Kapitel 3) bilden den Kern des Verfahrens und sind als Arbeitshilfe für die fachliche Bewertung von Ist- und Prognose-Zustand
gedacht.
2.4.2
Verfahren zur
Bewertung in der
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Festlegung des gebietsbezogenen Referenzsystems
Wie bereits erwähnt wird als Referenzzustand (= Wertstufe 5) häufig ein Zustand zu Grunde
gelegt, der von keinen bis höchstens geringfügigen anthropogenen Einflüssen geprägt ist.
Diesem Ansatz folgen größtenteils auch die Bewertungsrahmen des Kapitels 3. Im Einzelfall
kann es jedoch durchaus sinnvoll sein, ein anderes gebietsbezogenes Referenzsystem als
Basis der Bewertung zu definieren. Dies ist insbesondere der Fall, wenn im Gebiet
naturschutzfachlich wertvolle Biotope (z. B. seltene, vielfältige artenreiche Biotope)
ausgeprägt sind, welche infolge einer anthropogenen Nutzung entstanden sind. Ebenfalls
kann es sinnvoll sein, einen abweichenden gebietsbezogenen Referenzzustand zu definieren,
wenn durch die anthropogene Nutzung irreversible Veränderungen eingetreten sind oder
nicht ausreichende Informationen über einen „natürlichen“ Referenzzustand vorliegen. Auch
die Bewertung von Ökosystemfunktionen unabhängig vom natürlichen Zustand eines
Schutzguts kann ein sinnvoller Ansatz sein.
Vom Referenzzustand zu unterscheiden sind umweltbezogene Zielzustände für den Planungsraum, welche in der Regel in bestehenden raumbezogenen Planungen oder Fachplanungen
definiert sind. Zu letzteren gehören z. B. Raumordnungsprogramme und -pläne, Landschaftspläne, Bewirtschaftungspläne für Schutzgebiete und Flussgebietseinheiten ebenso wie normative und administrative Vorgaben bzw. Festsetzungen (Grenz- und Schwellenwerte,
Schutzgebiete etc.). Zielzustände sollten zum einen sinnvollerweise bereits eingetretene irreversible Veränderungen berücksichtigen und zum anderen schon vorhandene oder geplante
Nutzungen. Nichtsdestoweniger sind in raumbezogenen Planungen beschriebene Zielzustände oder Leitbilder eine wichtige Grundlage bei der Aufstellung des gebietsbezogenen
Referenzzustands. Sofern durch das Vorhaben Konflikte mit in vorliegenden Planungen definierten Zielsetzungen entstehen, ist dies zu beschreiben und muss gegebenenfalls auch bei der
Bewertung der Auswirkungen berücksichtigt werden.
In jedem Fall ist in der UVU zu dokumentieren, welches gebietsbezogene Referenzsystem
den Bewertungen von Ist- und Prognose-Zustand zu Grunde liegt.
2.5 Ermittlung und Beschreibung der zu erwartenden Umweltauswirkungen
Grundlage für die Ermittlung und Beschreibung der Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter sind die zu erwartenden Wirkprozesse und Wirkfaktoren, welche vom Vorhaben aus-
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Gewässerkunde
Verfahren zur
Bewertung in der
Umweltverträglichkeitsuntersuchung an
Bundeswasserstraßen
BfG-1559
gehen. Zu differenzieren sind dabei bau-, anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen. In der
Regel werden für viele Schutzgüter spezielle Fachgutachten erstellt, in denen Auswirkungen
abgeschätzt werden. Die erlangten Informationen sind auch hier für die FFH-VU, den LBP
und die artenschutzrechtliche Prüfung nach BNatSchG und die WRRL-Belange nach WHG
relevant.
Besonders für abiotische Teilaspekte der Schutzgüter (z. B. Wasserbeschaffenheit, Hydrologie) finden bei der Ermittlung des Prognosezustands häufig Modelle Anwendung. Auch die
ökologische Modellierung wird kontinuierlich weiterentwickelt (vgl. z.B. BFG (2010) zum
Integrierten Flussauenmodell INFORM); entsprechende Systeme sind bisher jedoch insbesondere im Rahmen der Vorplanung und in speziellen (Forschungs-) Projekten nutzbar.
Bei der Prognose der Auswirkungen sind auch Wechselwirkungen zwischen den
Schutzgütern mit einzubeziehen.
Sofern Informationen oder belastbare Prognosen zu zukünftigen Veränderungen des
betroffenen Systems vorliegen (z.B. Veränderungen infolge des Klimawandels) sollten die
Auswirkungen nach Möglichkeit auch vor diesem Hintergrund diskutiert werden. Für eine
explizite Berücksichtigung solcher Veränderungen bei der folgenden Bewertung von
Auswirkungen sind die vorhandenen Informationen in der Regel nicht ausreichend bzw. mit
zu großen Unsicherheiten behaftet; es sollte jedoch auf wahrscheinliche Verstärkungen oder
Abschwächungen von Auswirkungen hingewiesen werden, was im Einzelfall in die
letztendliche Einschätzung der Erheblichkeit mit einfließen kann.
2.6 Bewertung der Umweltauswirkungen
Für jedes Schutzgut wird jede prognostizierte Auswirkung (bau-, anlage- oder betriebsbedingt), welche als relevant identifiziert wurde, einzeln bewertet.
Hierzu wird zunächst der Veränderungsgrad bestimmt. Anschließend werden die zeitliche
und räumliche Dimension einbezogen, um die Erheblichkeit der Auswirkung zu beurteilen.
2.6.1
Prognose-Zustand / Veränderungsgrad
Zur Bestimmung des Veränderungsgrads muss zunächst der Prognosezustand bewertet
werden. Die Bewertung des Prognosezustands erfolgt getrennt für jedes Schutzgut und alle
relevanten Auswirkungen wiederum mit Hilfe des jeweiligen Bewertungsrahmens. Unter
Prognose-Zustand wird der Zustand verstanden, bei dem die größte vorhabensbedingte
Wertigkeitsänderung im jeweiligen Schutzgut auftritt. Häufig ist es sinnvoll, für relevante
Zustände - insbesondere die sich dauerhaft einstellenden Verhältnisse - den PrognoseZustand selbst und/oder die Wertstufen im Prognose-Zustand als Karte darzustellen.
Der Veränderungsgrad ergibt sich für die einzelnen Schutzgüter aus der Verknüpfung der
Bewertungen von Ist- und Prognose-Zustand auf der Basis der nachfolgenden Matrix
(Tabelle 2).
Seite 14
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Gewässerkunde
Die Grundannahme ist, dass eine Auswirkung auf höher bewertete Schutzgutzustände auch
zu einem höheren Veränderungsgrad führt. Folglich wird den Übergängen von und nach hoch
bewerteten Zuständen (Wertstufen 4 und 5) eine stärkere Bedeutung zugemessen als den
Übergängen von bzw. nach gering bewerteten Zuständen. Dies spiegelt sich in der nachfolgenden 5x5-Matrix wieder. Diese Matrix kann im Einzelfall auch modifiziert werden.
Verfahren zur
Bewertung in der
Umweltverträglichkeitsuntersuchung an
Bundeswasserstraßen
BfG-1559
Zusätzlich sei darauf hingewiesen, dass der in diesem Stadium vorgenommenen Bewertung
im allgemeinen bereits eine Aggregation auf Schutzgutebene zugrunde liegt, wenn nämlich
im Bearbeitungsgebiet Flächen unterschiedlicher Bewertung vorkommen - dies ist z. B. häufig bei den Lebensräumen der Fall. Derartige Aggregationsschritte sind ebenfalls zu erläutern
und lassen sich beispielsweise GIS-gestützt visualisieren.
Tabelle 2: Matrix zur Ermittlung des Veränderungsgrades
Prognose-Zustand
Ist-Zustand
1
2
3
4
5
1
0
-1
-2
-3
-4
2
1
0
-1
-2
-4
3
2
1
0
-1
-3
4
3
3
2
0
-2
5
4
4
4
2
0
Entsprechend der fünfstufigen Bewertung von Ist- und Prognose-Zustand und der Möglichkeit einer positiven bzw. negativen Veränderung, ergeben sich für den Veränderungsgrad
neun Rangstufen.
Tabelle 3: Definitionen des Veränderungsgrades
-4
-3
-2
-1
0
1
2
3
4
Extrem
negativ
Stark bis
übermäßig
negativ
Mäßig
negativ
Sehr
gering
bis
gering
negativ
Keine
Veränderung
Sehr
gering
bis
gering
positiv
Mäßig
positiv
Stark bis
übermäßig
positiv
Extrem
positiv
Seite 15
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Gewässerkunde
Verfahren zur
Bewertung in der
Umweltverträglichkeitsuntersuchung an
Bundeswasserstraßen
BfG-1559
2.6.2
Erheblichkeitsgrad
Der Veränderungsgrad wird anschließend mit der Dauer und der räumlichen Ausdehnung der
Auswirkung gemäß Tabelle 4 verknüpft, um zu einer Bewertung der Erheblichkeit zu kommen.
Tabelle 4: Kriterien zur Ermittlung des Erheblichkeitsgrades
Veränderungsgrad
Dauer der Auswirkung
Räumliche Ausdehnung der
Auswirkung
Extrem
Andauernd
(nicht absehbarer
Zeitraum)
Sehr großräumig
(überregional)
Stark bis übermäßig
Langzeitig
(mehrere Jahre)
Großräumig
(regional)
Mäßig
Kurzzeitig
(ein bis max. 3 Jahre)
Kleinräumig
(z. B. Untersuchungsgebiet
oder Teile davon)
Sehr gering bis
gering
Vorübergehend
(bis zu einem Jahr)
Punktuell
(z. B. direkter Eingriffsbereich)
Keine Veränderung
-
-
Die Dauer der Auswirkung beschreibt den Zeitraum, auf den sich die Wertigkeitsänderung
bezieht, d. h. sie gibt einen Hinweis darauf, wie lange es dauert, bis sich die Wertigkeit des
Ist-Zustands wieder eingestellt hat. Für die Dauer von Auswirkungen werden Zeiträume
kategorisiert: vorübergehend - kurzzeitig - langzeitig - andauernd.
Die räumliche Ausdehnung beschreibt die Fläche, auf die sich die Wertigkeitsänderung
bezieht. Auch hier werden wiederum vier Kategorien zugrunde gelegt: punktuell - kleinräumig - großräumig - sehr großräumig.
Der Erheblichkeitsgrad wird abschließend in folgenden Abstufungen angegeben:
>
>
>
>
>
erheblich nachteilig
unerheblich nachteilig
weder nachteilig noch vorteilhaft
unerheblich vorteilhaft
erheblich vorteilhaft
Ob es sich um nachteilige oder vorteilhafte Auswirkungen handelt, ergibt sich aus dem
gebietsbezogenen Zielsystem. Welches Gewicht den Komponenten Veränderungsgrad, Dauer
der Auswirkung und räumliche Ausdehnung der Auswirkung zugemessen wird, entscheidet
und begründet in jedem Einzelfall der Fachgutachter.
Die Ergebnisse der Bewertung sind tabellarisch für jedes Schutzgut darzustellen.
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Gewässerkunde
Tabelle 5: Darstellung der Wirkungsanalyse und Bewertung der Erheblichkeit (Beispiel)
Schutzgut – Oberirdische Gewässer
Wirkungszusammenhang
Ursache
Wirkung
Chemische
und
biologische
Sauerstoffzehrung
durch
Baggergut
Abnahme der
Sauerstoffkonzentration im
Verklappungsbereich
Abtrag von
Oberflächen
Zerstörung
aktiver Biofilme
Abdecken
von Oberflächen
Freisetzung
von
Düngestoffen
Zerstörung
aktiver Biofilme
Eutrophierung
Bewertung
der Auswirkungen
Auswirkungen
Grad der
Veränderung
Dauer der
Auswirkung
räumliche
Ausdehnung
Grad der
Erheblichkeit
Sehr gering
bis gering,
Vorübergehend,
Kleinräumig,
Unerheblich
negativ
Bewertung:
Ist-Zustand 3
PrognoseZustand 2
Minuten bis
Stunden
direkter
Eingriffsber
eich
Stark bis
übermäßig
Vorübergehend,
Kleinräumig,
Bewertung:
Ist-Zustand 4
PrognoseZustand 1
Tage bis
Wochen
direkter
Eingriffsbereich
Stark bis
übermäßig
Vorübergehend,
Kleinräumig,
Bewertung:
Ist-Zustand 4
PrognoseZustand 1
Tage bis
Wochen
direkter
Eingriffsbereich
Sehr gering,
Langzeitig
Örtlich
begrenzt,
Bewertung:
Ist-Zustand 3
PrognoseZustand 2
Verfahren zur
Bewertung in der
Umweltverträglichkeitsuntersuchung an
Bundeswasserstraßen
BfG-1559
Unerheblich
negativ
Unerheblich
negativ
Unerheblich
negativ
Fahrrinne,
Verklappungsgebiet
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Verfahren zur
Bewertung in der
Umweltverträglichkeitsuntersuchung an
Bundeswasserstraßen
Tabelle 5: Darstellung der Wirkungsanalyse und Bewertung der Erheblichkeit (Beispiel)
- Fortsetzung
Schutzgut Vegetation
BfG-1559
Wirkungszusammenhang
Ursache
Wirkung
Veränderung der
Wasserstände
Verschiebung
der Vegetationszonen, dadurch
Verlust von
Vegetationsbeständen durch
Begrenzung des
„Hochwachsens“
und
Veränderung
von
Vegetationsbeständen durch
Nutzungsänderung
Bewertung
der Auswirkungen
Auswirkungen
Grad der
Veränderung
Dauer der
Auswirkung
räumliche
Ausdehnung
Grad der
Erheblichkeit
Mäßig
Langzeitig
Örtlich
begrenzt,
Ufer und
angrenzende
Bereiche im
Untersuchungsgebiet, evtl.
auch
darüber
hinausgehend
Erheblich
negativ
Bewertung:
Ist-Zustand 3
PrognoseZustand 1
Abschließend wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zahlreiche als unerheblich
eingestufte Auswirkungen sich möglicherweise zu erheblichen Auswirkungen
kumulieren können. Dieses Phänomen ist infolgedessen in jedem Einzelfall zu prüfen.
2.6.3
Darstellung der Wechselwirkungen
Laut UVPG § 2, Abs. 1, Satz 2 sind „die Wechselwirkungen zwischen den […] Schutzgütern“ ebenfalls zu betrachten.
In der vorliegenden Arbeitshilfe werden die Wechselwirkungen nicht als eigenständiges
Schutzgut betrachtet und damit auch keiner eigenständigen Bewertung unterzogen. Vielmehr
umfasst die Betrachtung der einzelnen Schutzgüter (insbesondere Pflanzen und Tiere) bei
fachlich korrekter Behandlung auch immer Wechselwirkungen innerhalb des Schutzgutes als
auch schutzgutübergreifende Wechselwirkungen. In die schutzgutbezogenen Kapitel gehören
also immer auch Aussagen über Auswirkungen, die Folgewirkungen bei anderen
Schutzgütern oder bei Elementen des gleichen Schutzgutes auslösen. Dabei ist eine
Beschränkung auf diejenigen Folgewirkungen vorzunehmen, deren Beeinflussung durch die
Vorhabenswirkungen wahrscheinlich ist.
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Die am häufigsten bei Wasserstraßen-Vorhaben auftretenden Wechselwirkungen sind
Folgewirkungen bei den biotischen Schutzgütern aufgrund von Veränderungen der
abiotischen Schutzgüter bzw. Faktoren – es handelt sich meist eher um Wirkungsketten ohne
Rückkoppelungseffekte. Denkbar sind auch hier sowohl negative als auch positive Effekte.
Derartige Effekte können wiederum Einfluss auf die Erheblichkeit von Auswirkungen auf die
Schutzgüter haben, indem sie diese verstärken oder auch abschwächen.
Verfahren zur
Bewertung in der
Umweltverträglichkeitsuntersuchung an
Bundeswasserstraßen
BfG-1559
Es empfiehlt sich, die als relevant erkannten Wechselwirkungen in einem eigenen Kapitel
einer zusammenfassenden, vorzugsweise tabellarischen Darstellung zu unterziehen und dabei
auch deren Rolle bei der Bewertung der Auswirkungen darzulegen.
2.7 Allgemeine Hinweise zur Berücksichtigung der Belange der EGWRRL nach WHG
Nach dem UVP-Leitfaden des BMVBS sollte die Berücksichtigung der Belange der WRRL
in die UVU integriert werden, da das WHG keinerlei Vorgaben hierzu macht und diese Vorgehensweise durch den sachlichen Zusammenhang gerechtfertigt ist.
Ein wesentlicher Unterschied zwischen UVU und WHG (nationale Umsetzung der EGWRRL) ist deren räumlicher Bezug: Während die UVU den Auswirkungsbereich eines Vorhabens betrachtet, sind es nach WHG die Wasserkörper als Bewirtschaftungseinheiten, die
bei Wasserstraßen weit mehr als hundert Kilometer umfassen können.
Grundlage für die Behandlung der WRRL-Belange sind insbesondere die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme. Sie enthalten die Bewertung des ökologischen und
chemischen Zustands der Wasserkörper, benennen deren Belastungen und Defizite und legen
die Bewirtschaftungsziele und erforderlichen Maßnahmen fest.
In der UVU muss insbesondere eine Beurteilung erfolgen, ob das geplante Vorhaben eine
Verschlechterung des ökologischen Zustands/Potenzials und des chemischen Zustands des
Wasserkörpers bewirkt. Zusätzlich ist abzuschätzen, ob das geplante Vorhaben eine im
Bewirtschaftungsplan festgeschriebene Verbesserung des ökologischen und chemischen
Zustands verhindert.
Nach der Definition der Europäischen Kommission ist von einer Verschlechterung im Sinne
der WRRL dann auszugehen, wenn der Wasserkörper in eine schlechtere Zustandsklasse
eingestuft werden muss (EUROPÄISCHE KOMMISSION 2003a, 2003b, 2007). Die Bewertung
des ökologischen Zustands der Wasserkörper erfolgt anhand einer fünfstufigen
Klassifizierung bzw. bei erheblich veränderten2 und künstlichen Wasserkörpern3 einer
vierstufigen.
2
Heavily Modified Waterbodies (HMWB) können aufgrund nutzungsbedingter hydromorphologischer
Veränderungen ausgewiesen werden.
3
Zu diesen beiden Kategorien gehört der größte Teil der Bundeswasserstraßen.
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Verfahren zur
Bewertung in der
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Einstufung des ökologischen Zustands
(hydromorph. intakte Gewässer)
sehr gut
gut
mäßig
unbefriedigend
schlecht
Einstufung des ökologischen Potenzials
(HMWB und künstliche Gewässer)
gut und besser
mäßig
unbefriedigend
schlecht
Tabelle 6 enthält eine Zusammenschau aller Qualitätskomponenten der EG-WRRL. Für die
Beurteilung heranzuziehen sind mindestens die biologischen Qualitätskomponenten für die
verschiedenen Gewässerkategorien der EG-WRRL Flüsse, Seen, Übergangsgewässer und
Küstengewässer, da die Bewertung des ökologischen Zustands der Wasserkörper auf diesen
basiert.
Es gibt für die Qualitätskomponenten des ökologischen Zustands von Binnengewässern
bereits abgestimmte Bewertungsverfahren4, die auch bei der Einschätzung der Auswirkungen
auf den Wasserkörper zugrunde gelegt werden müssen.
Zu berücksichtigen ist dabei, dass die Verschlechterung nur einer biologischen Qualitätskomponente (z. B. Makrozoobenthos) um eine Zustandsklasse den Gesamtwert verschlechtern kann, da das Bewertungsprinzip „one out - all out“ gilt (EUROPÄISCHE KOMMISSION
2003). Das hat zur Folge, dass die Gesamteinstufung des ökologischen Zustands eines
Wasserkörpers als Informationsgrundlage für die Einschätzung einer Verschlechterung nicht
ausreicht, vielmehr sind die Bewertungen der einzelnen Qualitätskomponenten zugrunde zu
legen. Für den Fall, dass Auswirkungen eines Vorhabens auf Schutzgüter im Wirkraum
gemäß UVPG, die gleichzeitig Qualitätskomponenten nach WRRL sind, als erheblich
nachteilig eingestuft werden, ist eine Verschlechterung im Sinne der WRRL nicht auszuschließen.
Wichtige Aspekte für die Beurteilung der Auswirkungen auf den ökologischen Zustand des
betroffenen Wasserkörpers sind:
>
>
>
>
4
festgestellte erheblich negative Auswirkungen auf einzelne Komponenten
die räumliche Ausdehnung der Auswirkungen im Verhältnis zum Wasserkörper
die Dauer negativer Auswirkungen
geplante Kompensationsmaßnahmen
FIBS (Fische), PTI und PERLODES (Makrozoobenthos), PHYLIB (Makrophyten, Phytobenthos),
PSI (Phytoplankton - für Seen)
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Tabelle 6: Qualitätskomponenten der EG-WRRL für den Ökologischen Zustand
Qualitätskomponenten
Parameter
Flüsse
Seen
ÜGw
KüGw
Kapitel
Verfahren zur
Bewertung in der
Umweltverträglichkeitsuntersuchung an
Bundeswasserstraßen
BfG-1559
Biologisch
Makrozoobenthos
Fische
Makrophyten
Phytobenthos
Phytoplankton
Großalgen
Angiospermen
Zusammensetzung




3.2
Abundanz




3.2
Zusammensetzung



3.2
Abundanz



3.2
Altersstruktur


3.2
Zusammensetzung


3.3
Abundanz


3.3
Zusammensetzung


3.5.3
Abundanz


3.5.3
Zusammensetzung




3.5.3
Abundanz




3.5.3
Biomasse




3.5.3
Zusammensetzung


3.5.3
Abundanz


3.5.3
Zusammensetzung


3.3
Abundanz


3.3
Hydromorphologisch
Abfluss, -dynamik
Wasserhaushalt

3.5.1
Wassererneuerungszeit

3.5.1

3.5.4
Durchgängigkeit


Tiefenvariation

Breitenvariation

Struktur, Substrat
Gewässerbett, -boden

Menge
Gewässerboden
Struktur Uferzone
Tidenregime
3.5.1
Wasserstandsdynamik
Verbindung zu GWKs
Morphologie

3.5.2



3.5.2
3.5.2





3.5.2
3.5.2

3.5.2
Struktur Gezeitenzone

Süßwasserzustrom


3.5.2
3.5.1
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Verfahren zur
Bewertung in der
Umweltverträglichkeitsuntersuchung an
Bundeswasserstraßen
Qualitätskomponenten
Parameter
Flüsse
Seen
ÜGw
Richtung vorherrsch.
Strömung
BfG-1559
KüGw

Wellenbelastung
Kapitel
3.5.1


3.5.1



3.5.3
Chemisch und
Physikalischchemisch
Sichttiefe
Temperaturverhältnisse




3.5.3
Sauerstoffhaushalt




3.5.3
Salzgehalt


3.5.3
Versauerungszustand


3.5.3
Nährstoffverhältnisse




Spezifische Schadstoffe




3.5.3
3 Bewertungsrahmen
Dieses Kapitel enthält die Bewertungsgrundlagen für die Schutzgüter nach UVPG. Es handelt
sich um tabellarische Darstellungen von Bewertungskriterien und deren Ausprägungen mit
Zuordnung zu den Wertstufen des Klassifizierungssystems mit zusätzlichen Erläuterungen.
Aufgrund der sehr unterschiedlichen fachlichen Voraussetzungen für die verschiedenen
Schutzgüter (Vorliegen von Grenz- und Schwellenwerten oder rein qualitativen Vorgaben)
unterscheiden sich die Bewertungsrahmen in Detailliertheit und inhaltlicher wie formaler
Gestaltung mehr oder weniger stark.
Für das Schutzgut „Biologische Vielfalt“ wird auf einen eigenen Bewertungsrahmen
verzichtet. Stattdessen werden entsprechende Kriterien wie Arten- und Lebensraumvielfalt
insbesondere bei den Schutzgütern „Pflanzen“ und „Tiere“ mit berücksichtigt.
Zu beachten ist, dass diese Arbeitshilfen an Besonderheiten des Einzelfalls insbesondere im
Hinblick auf die verwendeten Bewertungskriterien und den Referenzzustand anzupassen sein
können. Es wird jedoch empfohlen, auch bei erforderlichen Modifikationen diese Form der
Darstellung der Bewertungsgrundlagen grundsätzlich beizubehalten.
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3.1 Schutzgut Mensch
Bewertungsrahmen: Mensch (Beeinträchtigung von Gesundheit und Wohlbefinden durch Lärmimmissionen)
Bewertungskriterien5
Allg. Wohn-,
Besondere
Friedhöfe,
KleinsiedlungsWohngebiete,
KleingartenWohngebiete
Wertstufe
und Campingplatzund ParkWochenend- und
(Gebiete zur Erhalgebiete,
anlagen;
Ferienhausgebiete,
tung/Entwicklung
Fremdenverkehrs-/
Wohnumfeld der Wohnnutzung
Kliniken,
Fremdenbeherberbis 500 m
gem. § 4a BauNVO)
Kurgebiete
gungsgebiete
Verfahren zur
Bewertung in der
Umweltverträglichkeitsuntersuchung an
Bundeswasserstraßen
BfG-1559
Reine
5
sehr hoch
4
hoch
3
mittel
5
Unterschreitung oder Einhaltung der
gebietsspezifischen Tag- und Nachtwerte
Überschreiten der gebietsspezifischen
Tagwerte um max. 3 dB(A)
und
Einhaltung oder Unterschreitung der
Nachtwerte
Alle übrigen Flächen dieser Gebietseinheit
bei ausgeprägten lärmbedingten
Vorbelastungen
/
/
Dorf- und
Mischgebiete
Kern- und Gewerbegebiete
/
/
Unterschreitung oder Einhaltung der
gebietsspezifischen Tag- und Nachtwerte
/
Überschreiten der gebietsspezifischen Tagwerte um
max. 3 dB(A)
und
Einhaltung oder Unterschreitung der Nachtwerte
Kerngebiete:
Unterschreitung oder Einhaltung
der gebietsspezifischen Tag- und
Nachtwerte
Gebietseinheiten und Orientierungswerte gem. DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“, Teil 1, Beiblatt 1, und 16. BImSchV
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Verfahren zur
Bewertung in der
Umweltverträglichkeitsuntersuchung an
Bundeswasserstraßen
BfG-1559
Bewertungsrahmen: Mensch (Beeinträchtigung von Gesundheit und Wohlbefinden durch Lärmimmissionen)
Bewertungskriterien5
Allg. Wohn-,
Besondere
Friedhöfe,
KleinsiedlungsWohngebiete,
KleingartenWohngebiete
Wertstufe
und Campingplatzund ParkWochenend- und
(Gebiete zur Erhalgebiete,
anlagen;
Ferienhausgebiete,
tung/Entwicklung
Fremdenverkehrs-/
Wohnumfeld der Wohnnutzung
Kliniken,
Fremdenbeherberbis 500 m
gem. § 4a BauNVO)
Kurgebiete
gungsgebiete
Reine
2
gering
1
sehr gering
Seite 24
/
/
/
/
Dorf- und
Mischgebiete
Alle übrigen Flächen dieser Gebietseinheit bei
ausgeprägten lärmbedingten Vorbelastungen
/
/
/
Kern- und Gewerbegebiete
Kern-/Gewerbegebiete:
Überschreiten der
gebietsspezifischen Tagwerte um
max. 3 dB(A)
und
Einhaltung oder Unterschreitung der
Nachtwerte
Alle übrigen Flächen dieser Gebietseinheit wg. ausgeprägter lärmbedingter Vorbelastungen
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Verfahren zur
Bewertung in der
Umweltverträglichkeitsuntersuchung an
Bundeswasserstraßen
Bewertungsrahmen: Mensch (Freizeit/Erholung)
Bewertungskriterien
Wertstufe
Angebot an Möglichkeiten für
Freizeit und Erholung
(potenzielle) Nutzungsfrequenz
Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit
5
sehr hoch
Sehr viele verschiedene Möglichkeiten
Sehr hoch
Allgemein zugänglich
4
hoch
Viele Möglichkeiten
Hoch
Eingeschränkt,
einer breiten Öffentlichkeit zugänglich
3
mittel
Einige Möglichkeiten
Mittel
Eingeschränkt, bestimmten
Bevölkerungsgruppen zugänglich
2
gering
Wenige Möglichkeiten
Gering
Eingeschränkt, einem kleinen Teil der
Bevölkerung zugänglich
1
sehr gering
Keine Möglichkeiten
Sehr gering
Nicht öffentlich zugänglich
BfG-1559
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Verfahren zur
Bewertung in der
Umweltverträglichkeitsuntersuchung an
Bundeswasserstraßen
BfG-1559
Bewertungsrahmen: Mensch (Wohnen)
Bewertungskriterien
Wertstufe
5
sehr hoch
Seite 26
Grünflächen- und Baumanteil
Regionale Bedeutung
Infrastruktur
Sehr hoch
Ballungsräume, Großstädte
Technisch sehr gut erschlossen,
stark ausgeprägtes Straßen- und Wegenetz,
gut ausgebautes Dienstleistungssystem
4
hoch
Hoch
Großstädte, Mittelstädte
Technisch gut erschlossen,
ausgeprägtes Straßen- und Wegenetz,
ausgebautes Dienstleistungssystem
3
mittel
Mittel
Mittelstädte, Kleinstädte
Verkehrsmäßig und technisch erschlossen,
einzelne Dienstleistungseinrichtungen
2
gering
Gering
Kleinstädte, Siedlungsgebiet, Dörfer
Verkehrsmäßig und technisch kaum erschlossen,
wenige Dienstleistungseinrichtungen
1
sehr gering
Sehr gering
Einzelhöfe, Weiler
Verkehrsmäßig und technisch nicht erschlossen,
keine Dienstleistungseinrichtungen
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Erläuterungen zum Bewertungsrahmen „Mensch“
Lärmimmissionen:
Von den Sondergebieten nach § 11 BauNVO werden hier nur solche mit Bedeutung für den
Menschen i. S. des UVPG betrachtet und den in diesen Gebieten anzustrebenden Orientierungswerte vergleichbaren Gebietseinheiten zugeordnet: Kurgebiete und Kliniken werden
den reinen Wohngebieten, Fremdenverkehrs- und Fremdenbeherbergungsgebiete den allgemeinen Wohngebieten zugeordnet.
Verfahren zur
Bewertung in der
Umweltverträglichkeitsuntersuchung an
Bundeswasserstraßen
BfG-1559
In Gewerbegebieten nach § 8 BauNVO sind Wohnungen nur ausnahmsweise für bestimmte
Personengruppen zugelassen; hieraus ergibt sich eine insgesamt höchstens geringe Bedeutung
dieser Gebietseinheit für das Schutzgut Mensch hinsichtlich der Wohnaufenthalts- und
Rekreationsfunktion.
Kerngebiete werden in der DIN 18005 hinsichtlich der Orientierungswerte für Lärm nicht
gemischt, sondern den gewerblich genutzten Gebieten gleichgestellt. Hinsichtlich der Zulässigkeit einer Wohnnutzung gem. BauNVO für bestimmte Personengruppen findet im Vergleich zu Gewerbegebieten eine Erweiterung insofern statt, als weitere Personengruppen dort
ausnahmsweise ihre Wohnung nehmen können. Daher werden die Kerngebiete hinsichtlich
ihrer Bedeutung für das Schutzgut Mensch generell etwas höher als die Gewerbegebiete
angesetzt, nämlich bei maximaler mittlerer Bedeutung.
Freizeit/Erholung und Wohnen:
Die Eignung eines Gebietes für Freizeit, Erholung und Wohnen kann durch die oben aufgeführten Bewertungskriterien beschrieben werden. Die Zuordnung einer Wertstufe bedeutet
nicht die gleichwertige Erfüllung aller Bewertungskriterien. Die den Bewertungskriterien
einzeln zugewiesenen Wertstufen sind zu einem Wert sowohl für das Schutzgut Mensch,
Teilaspekt Freizeit und Erholung als auch für den Teilaspekt Wohnen zusammenzufassen.
Dieser geht in die Gesamtbewertung des Vorhabens ein.
Die Zusammenfassung der einzelnen Wertzuweisungen ist unter Berücksichtigung einer
Wichtung für den konkreten Anwendungsfall vorzunehmen. Liegt beispielsweise im konkreten Untersuchungsgebiet auf dem Kriterium A ein größeres Gewicht als auf den Kriterien B
oder C, wird sich die Wertzuweisung für den gesamten Teilaspekt an der Wertzuweisung des
Kriteriums A orientieren.
Im Ergebnis der Zusammenfassung ist dem Teilaspekt ein Wert von 1 bis 5 zuzuweisen. Die
vorgenommene Gewichtung (Schwerpunktbildung) und die getroffenen Wertzuweisungen
sind objekt- und projektbezogen verbal zu begründen.
Seite 27
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Verfahren zur
Bewertung in der
Umweltverträglichkeitsuntersuchung an
Bundeswasserstraßen
3.2 Schutzgut Tiere
Bewertungsrahmen: Tiere
Bewertungskriterien
BfG-1559
Wertstufe
5
sehr hoch
4
hoch
3
mittel
2
gering
1
sehr gering
Natürlichkeit des
Arteninventars*
gefährdete Arten
anthropogene
Beeinträchtigung
funktionale Bedeutung
Wiederherstellbarkeit
Die Artenzahl entspricht
dem biotoptypischen
Erwartungswert.
Es gibt viele
gefährdete Arten in
zum Teil hoher
Dichte.
Nicht vorhanden oder
sehr gering
Sehr hohes Potenzial zur
Ausbreitung von
biotoptypischen Arten
Sehr langfristig
> 150 J.
Die Artenzahl ist,
Der Anteil der
Hohes Potenzial zur
bezogen auf den
gefährdeten Arten ist
Gering
Ausbreitung von
biotoptypischen
hoch bei geringer
biotoptypischen Arten
Erwartungswert, leicht
Dichte.
verringert.
Die Artenzahl, bezogen
Gefährdete Arten
auf den biotoptypischen kommen vor, strahlen
Keine Störwirkung auf
Deutlich spürbar
Erwartungswert, erreicht aber z. T. von anderen
andere Biotope
einen mittleren Wert.
Flächen ein.
Die auf den
Häufig oder
biotoptypischen
Gefährdete Arten
Geringe Störwirkung auf andere
periodisch
Erwartungswert bezogene
fehlen meist.
Biotope
wiederkehrend
Artenzahl ist gering.
Die auf den
Permanent oder sehr
Gefährdete Arten
Große Störwirkung auf
biotoptypischen
häufig periodisch
fehlen oder kommen
andere Biotope, Trenneffekt
Erwartungswert bezogene
wiederkehrend
nur als Irrgäste vor.
Artenzahl ist sehr gering.
* Bezugsbasis ist eine für den Standort potenziell natürliche Lebensgemeinschaft oder die Lebensgemeinschaft eines schützenswerten Bestandteils
der historisch gewachsenen Kulturlandschaft.
Seite 28
Langfristig
81-150 J.
Mittelfristig
31 - 80 J.
Kurzzeitig
4 - 30 J.
Sehr kurzzeitig
1-3 J.
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Bundesanstalt für
Gewässerkunde
Erläuterungen zum Bewertungsrahmen „Tiere“
Hinweis
Bei Umweltverträglichkeitsuntersuchungen an Bundeswasserstraßenvorhaben müssen in der
Regel unterschiedliche Tiergruppen erfasst werden. Der nachfolgende Bewertungsrahmen
gibt hierfür eine Orientierung. Im Einzelfall kann aus fachlichen Gründen eine Modifizierung
des Bewertungsrahmens erforderlich sein. Eine Änderung des Bewertungsrahmens sollte
immer begründet und dokumentiert werden.
Verfahren zur
Bewertung in der
Umweltverträglichkeitsuntersuchung an
Bundeswasserstraßen
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Referenzzustand
Die Natürlichkeit oder Naturnähe eines Ökosystems gewährleistet seine beste Funktionstüchtigkeit. und stellt deshalb den höchsten Wert dar. Der zu ermittelnde Wert liegt zwischen
dem Optimum (natürlich) und dem Pessimum (naturfern) und ist gekennzeichnet durch
zunehmende Belastung durch den Menschen. Wenn andere Referenzzustände zugrunde
gelegt werden, ist dies zu begründen.
Untersuchungsraum
Für die Bewertung von Tierpopulationen ist es sinnvoll, den Untersuchungsraum in kleinere
Einheiten zu unterteilen z. B. auf der Grundlage von Biotoptypen; diese werden, wenn eine
entsprechende Kartierung für das Gebiet nicht schon vorliegt, standardmäßig im Rahmen der
UVU erhoben. Zu beachten ist, dass auch über den Untersuchungsraum hinausgehende Vernetzungen von Lebensräumen bedeutsam sein können.
Auswahl der Tiergruppen
Die zu untersuchenden Tiergruppen werden in erster Linie durch die Auswirkungen des Vorhabens und die betroffenen Biotope bestimmt. Erfahrungsgemäß sind bei Wasserstraßenprojekten regelmäßig die Tiergruppen Fische, Makrozoobenthos und Vögel näher zu
betrachten. Aber auch andere Tiergruppe wie Reptilien, Amphibien, Fledermäuse, Laufkäfer
oder auch Meeressäuger sind häufig betroffen.
Anwendung des Bewertungsrahmens
Der Bewertungsrahmen dient dazu, die Bewertungen der einzelnen Gutachter nachvollziehbarer zu machen, indem die Bewertungsgrundlagen (Bewertungskriterien, Bewertungsmaßstab und Referenzzustand) offen gelegt werden. Der vorliegende Rahmen ist als grundlegende Hilfe gedacht, der je nach Einzelfall und zu betrachtender Tiergruppe auch modifiziert werden kann.
Seite 29
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Verfahren zur
Bewertung in der
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3.3 Schutzgut Pflanzen
Bewertungsrahmen: Pflanzen
Bewertungskriterien
BfG-1559
Wertstufe
Natürlichkeit
5
sehr hoch
4
hoch
3
mittel
2
gering
Seite 30
Natürlich bis
naturnah
Seltenheit/Gefährdung der
Pflanzengesellschaft/des Biotoptyps
Regionale
Bedeutung
Überregionale
Bedeutung
Regionale
Bedeutung
Sehr selten
und/oder vom Aussterben bedroht
oder stark gefährdet
Sehr selten
und/oder vom
Aussterben
bedroht oder
stark gefährdet
Hoher Anteil an
gefährdeten Arten
in z. T. hoher
Dichte
Relativ
naturnah
Selten und/oder
gefährdet
Bedingt
naturnah
Mäßig häufig
und/oder potenziell
gefährdet
Naturfern
Seltenheit/Gefährdung
der Arten
Relativ häufig und
nicht gefährdet
Überregionale
Bedeutung
Ausprägung/
Struktur/
Ökologische
Funktion
Natürliche bis
Hoher Anteil an
naturnahe Ausgefährdeten
prägung und sehr
Arten in z. T.
hoher Strukturhoher Dichte
reichtum
Zeitliche/
räumliche
Regenerierbarkeit
Repräsentanz
> 80 Jahre,
fast
unmöglich
Hoch
repräsentativ
Hoher Anteil an
Relativ naturHoher Anteil an
31 - 80 Jahre,
Selten und/oder
gefährdeten
nahe Ausprägung
gefährdeten Arten
schwer
gefährdet
Arten in geringer
und hoher
in geringer Dichte
möglich
Dichte
Strukturreichtum
Mäßig häufig
und/oder
potenziell
gefährdet
Geringer Anteil an
gefährdeten Arten
Relativ häufig
und nicht
gefährdet
Gefährdete Arten
fehlen meist,
hoher Anteil an
Ubiquisten bzw.
Neophyten
Geringer Anteil
an gefährdeten
Arten
Bedingt natur6 - 30 Jahre,
nahe Ausprägung
bedingt
und mittlerer
möglich
Strukturreichtum
Gefährdete Arten
Gestörte Auspräfehlen meist,
gung und
hoher Anteil an
geringer
Ubiquisten bzw.
Strukturreichtum
Neophyten
1 - 5 Jahre,
möglich
Bedingt
repräsentativ
Bundesanstalt für
Gewässerkunde
Verfahren zur
Bewertung in der
Umweltverträglichkeitsuntersuchung an
Bundeswasserstraßen
Bewertungsrahmen: Pflanzen
Bewertungskriterien
Wertstufe
Seltenheit/Gefährdung
der
Natürlichkeit Pflanzengesellschaft/des Biotoptyps
Regionale
Bedeutung
1
sehr gering
Naturfremd/
künstlich
Sehr häufig und
nicht gefährdet
Überregionale
Bedeutung
Seltenheit/Gefährdung
der Arten
Regionale
Bedeutung
Überregionale
Bedeutung
Ausprägung/
Struktur/
Ökologische
Funktion
Gefährdete Arten Gefährdete Arten
Stark gestörte
fehlen, sehr hoher
fehlen, sehr
Ausprägung und
Sehr häufig und
Anteil an
hoher Anteil an
sehr geringer
nicht gefährdet
Ubiquisten bzw. Ubiquisten bzw.
Strukturreichtum
Neophyten
Neophyten
Zeitliche/
räumliche
Regenerierbarkeit
Repräsentanz
< 1 Jahr,
problemlos
möglich
Nicht
repräsentativ
BfG-1559
Seite 31
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Gewässerkunde
Verfahren zur
Bewertung in der
Umweltverträglichkeitsuntersuchung an
Bundeswasserstraßen
BfG-1559
Erläuterungen zum Bewertungsrahmen „Pflanzen“
Der vorliegende Bewertungsrahmen richtet sich weitgehend nach den Arbeiten von LUDWIG
& MEINIG (1991) und BIEWALD ET AL. (1991), berücksichtigt aber auch entsprechende
Aussagen von KAULE (1991), PLACHTER (2001), TRAUTNER (2003) und RIECKEN ET AL.
(2006). Die Auswahl der Einzelkriterien orientiert sich an den in der Naturschutzpraxis
gängigen Zielen des Biotop- und Artenschutzes, die auch wesentliche Biodiversitätsaspekte
mit abdecken. Verwendet werden die Kriterien:
>
>
>
>
>
>
Natürlichkeit
Seltenheit/Gefährdung der Pflanzengesellschaft/des Biotoptyps
(unterteilt in regionale und überregionale Bedeutung)
Seltenheit/Gefährdung der Arten
(unterteilt in regionale und überregionale Bedeutung)
Ausprägung/Struktur/ökologische Funktion
zeitliche/räumliche Wiederherstellbarkeit
Repräsentanz
Anmerkung:
Nach mehrfachem Gebrauch des Bewertungsrahmens zeigte sich, dass eine konsequente
Anwendung aller Kriterien nicht immer sinnvoll ist.
Bei vergleichenden Betrachtungen innerhalb von Ruderal- oder Pionierbiotopen auf stark
anthropogen geprägten Standorten, wie zum Beispiel bei Spülfeldern, können die Kriterien
Natürlichkeit und Repräsentanz beispielsweise nicht oder nur sehr eingeschränkt verwendet
werden. Dagegen liefert der Bewertungsrahmen in reich gegliederten, alten Kulturlandschaften, wie etwa der Eifel, bei der Anwendung aller Kriterien sehr brauchbare Ergebnisse.
Es wird daher empfohlen, den vorliegenden Rahmen als Orientierungshilfe zu verwenden und
ihn der jeweiligen Situation im Gelände anzupassen. Es ist dem Bearbeiter freigestellt, ob er
die kriterienbezogenen Teilbewertungen tabellarisch-zahlenmäßig durchführt und begründet
oder rein verbal vornimmt. Die Gesamtbewertung der jeweiligen Vegetationseinheit erfolgt in
jedem Fall verbal und muss ausführlich begründet werden.
Im Folgenden werden die Einzelkriterien kurz erläutert:
1. Natürlichkeit
Durch dieses Kriterium wird das Ausmaß anthropogener Veränderungen der realen gegenüber der natürlichen Vegetation bewertet. Je naturnäher ein Biotop ist, desto wertvoller und
meist auch stabiler muss es in der heutigen, weitgehend anthropogen überformten Landschaft
eingestuft werden.
Seite 32
Bundesanstalt für
Gewässerkunde
Natürliche Biotope kommen streng genommen in Mitteleuropa so gut wie nicht mehr vor.
Die Wertstufe 5 = natürlich - naturnah soll daher etwas weiter gefasst werden und wird
deshalb bei weitgehend natürlichen bis naturnahen Biotopen verwendet.
Verfahren zur
Bewertung in der
Umweltverträglichkeitsuntersuchung an
Bundeswasserstraßen
BfG-1559
Als relativ naturnah = Wertstufe 4 sollen Bestände bezeichnet werden, die weitgehend der
potenziellen natürlichen Vegetation (pnV) entsprechen, jedoch in ihrer Alters- und Schichtstruktur sowie in ihrem Artengefüge Abweichungen zeigen (z. B. Verschiebungen der Mengenverhältnisse). Ferner fallen hierunter Bestände, die sich nach anthropogenen Eingriffen
natürlich weiterentwickeln (z. B. Sukzessionsstadien).
Als bedingt naturnah = Wertstufe 3 werden alle extensiv genutzten (weitgehend ungedüngten), anthropozoogenen Ersatzgesellschaften (z. B. Heiden, Kalkmagerrasen etc.) sowie
schwach strukturierte Gehölzbestände und Gebüsche oder angepflanzte Bestände heimischer,
aber nicht standortgerechter Gehölze bezeichnet.
Als naturfern = Wertstufe 2 werden Bestände bezeichnet, in denen ein deutlicher anthropogener Einfluss durch häufige Pflege und/oder intensive Bewirtschaftung zu verzeichnen ist.
Als naturfremd - künstlich = Wertstufe 1 werden sehr stark anthropogen beeinflusste,
vegetationsfreie bis artenarme, monoton strukturierte, intensivst bewirtschaftete Bestände
bezeichnet.
2. Seltenheit/Gefährdung von Pflanzengesellschaften, Biotoptypen und Arten
Da der Erhaltung der Biodiversität primäre Leitbildfunktion bei der Bewertung von Biotopen
und Arten zukommt, soll hier zwecks Gewichtung eine unterteilte Bewertung der beiden
Kriterien Seltenheit/Gefährdung der Pflanzengesellschaft bzw. des Biotoptyps und Seltenheit/Gefährdung der Arten vorgenommen werden. Dabei soll die Bewertung zum einen auf
regionaler Bezugsebene (Naturraum) und zum anderen auf überregionaler Bezugsebene
(ggf. Bundesland, BRD, Europa, Welt) durchgeführt werden. Zur jeweiligen Bewertung sind
in erster Linie die Roten Listen heranzuziehen. Neben Seltenheit und Gefährdung ist ggf.
auch die Schutzverantwortung auf der jeweiligen Ebene zu berücksichtigen. Auch weniger
seltene, aber geographisch oder kulturhistorisch bemerkenswerte Biotoptypen und Arten bzw.
Kultursorten können Berücksichtigung finden.
3. Ausprägung/Struktur/Ökologische Funktion
Mit diesem Kriterium soll vor allem die qualitative Ausstattung eines Biotops bewertet werden, die seine ökologische Funktion bedingt. Berücksichtigt werden soll dabei der Strukturreichtum, die Anwesenheit charakteristischer Arten und die Zonierung, jeweils im Vergleich
zur optimalen, lebensraumtypischen Ausprägung (Leitbild, Qualitätsziel). Außerdem soll die
relative Flächengröße mit in die Bewertung einfließen. Zu bedenken ist dabei, dass bestimmte
Biotoptypen, wie zum Beispiel Felsgrasfluren, oft typischerweise nur eine geringe Flächengröße aufweisen, aber durchaus die Einordnung in eine hohe Wertstufe verdienen. Diesem
Umstand soll das der Flächengröße vorangestellte Adjektiv „relativ“ Rechnung tragen. Als
Seite 33
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Gewässerkunde
Verfahren zur
Bewertung in der
Umweltverträglichkeitsuntersuchung an
Bundeswasserstraßen
weiteres Ausnahmebeispiel seien durchaus wertvolle Röhrichtgesellschaften genannt, die eine
relative Arten- und Strukturarmut aufweisen, jedoch z. B. als Tierlebensraum und im Hinblick
auf die Wasserqualität eine wichtige ökologische Funktion haben.
BfG-1559
Unter natürliche bis naturnahe Ausprägung und sehr hoher Strukturreichtum = Wertstufe 5 fallen Bestände mit vollständigem Arteninventar, überdurchschnittlicher Flächengröße und einer sehr hohen Strukturvielfalt.
Unter relativ naturnahe Ausprägung und hoher Strukturreichtum = Wertstufe 4 werden
Bestände eingeordnet mit vollständigem Arteninventar oder angereichertem Basisartenbestand, mit einem hohen Strukturreichtum, aber nur durchschnittlicher relativer Flächengröße oder mit mäßig hohem Strukturreichtum, dafür einer überdurchschnittlichen relativen
Flächengröße.
Unter bedingt naturnahe Ausprägung und mittlerer Strukturreichtum = Wertstufe 3
fallen Bestände mit Basisartenbestand, einem mäßigen Strukturreichtum und einer durchschnittlichen relativen Flächengröße.
Unter gestörte Ausprägung und geringer Strukturreichtum = Wertstufe 2 fallen fragmentarische Bestände mit Störzeigern, mit geringem Strukturreichtum und unterdurchschnittlicher relativer Flächengröße.
Unter stark gestörte Ausprägung und sehr geringer Strukturreichtum = Wertstufe 1
fallen Bestände, die fast keine Spontanvegetation mehr aufweisen und äußerst arten- und
strukturarm sind.
4. Zeitliche und räumliche Regenerierbarkeit
Berücksichtigung finden hier Parameter, die für das biotopeigene Potenzial zur selbstständigen Regeneration oder die Möglichkeit einer Wiederherstellung durch gezielte Maßnahmen
wichtig sind. Dies sind z. B. edaphische, mikroklimatische und hydrologische Verhältnisse,
aber auch das Samen- bzw. Ausbreitungseinheiten-Potenzial im an den Eingriffsbereich
angrenzenden Gebiet unter Berücksichtigung der Konkurrenzkraft der jeweiligen Arten.
Es kann davon ausgegangen werden, dass größere negative Auswirkungen auf Biotope, die
aufgrund der Kriterien den Wertstufen 4 und 5 zugeordnet werden, nur schwer ausgleichbar
sind.
5. Repräsentanz
Dieses Kriterium wurde aufgenommen, um der Erkenntnis Rechnung zu tragen, dass durch
extensive Landnutzung entstandene Biotope der historisch gewachsenen Kulturlandschaft
eine ähnlich hohe Bedeutung für den Biotop- und Artenschutz haben wie Naturlandschaften.
Als Maßstäbe werden die Kulturlandschaft etwa in der Mitte des 19. Jahrhunderts - man
nimmt für diesen Zeitraum eine maximale Arten- und Biotopvielfalt in Mitteleuropa an - und
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Gewässerkunde
die potenzielle natürliche Vegetation angesetzt. Welcher der beiden Maßstäbe im Einzelfall
Verwendung findet, richtet sich nach den naturräumlichen Verhältnissen und muss jeweils
begründet werden.
Da es inhaltlich nicht notwendig ist, dieses Kriterium genauer zu unterteilen, wird eine dreistufige Einteilung vorgenommen, wobei die Werte 1, 3 und 5 vergeben werden.
Verfahren zur
Bewertung in der
Umweltverträglichkeitsuntersuchung an
Bundeswasserstraßen
BfG-1559
Als hoch repräsentativ = Wertstufe 5 wird ein Biotop bezeichnet, der einem Ausschnitt der
Naturlandschaft (pnV) oder der historisch gewachsenen, extensiv bewirtschafteten Kulturlandschaft in charakteristischer Weise entspricht.
Als bedingt repräsentativ = Wertstufe 3 wird ein Biotop bezeichnet, der in der Naturlandschaft (pnV) oder der historisch gewachsenen, extensiv bewirtschafteten Kulturlandschaft
kleinflächig vorhanden ist.
Als nicht repräsentativ = Wertstufe 1 wird ein Biotop bezeichnet, der in der Naturlandschaft
(pnV) oder der historisch gewachsenen, extensiv bewirtschafteten Kulturlandschaft nicht
vorhanden ist.
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Gewässerkunde
Verfahren zur
Bewertung in der
Umweltverträglichkeitsuntersuchung an
Bundeswasserstraßen
BfG-1559
3.4 Schutzgut Boden
Als „Bewertungsrahmen“ für das Schutzgut Boden wurde im Auftrag der BfG ein spezielles
Verfahren entwickelt (ARBEITSGEMEINSCHAFT BODENBEWERTUNG UVU BUNDESWASSERSTRAßEN 2008a, 2008b). Es besteht aus einer parametrisierten, bodenfunktionsbezogenen,
6
GIS -gestützten Methodik, die über eine räumliche Bewertung von Bodenteilfunktionen zu
7
einer Gesamtbewertung des Schutzgutes Boden führt .
Begründet durch die Bodenschutzgesetzgebung auf Bundesebene (BBodSchG 1998) und die
Ausführungsbestimmungen der Bundesländer existiert eine Vielzahl von Bodenbewertungsverfahren für unterschiedlichste Planverfahren und Maßstäbe (FROELICH & SPORBECK 2006).
Da UVP-pflichtige Planverfahren an Bundeswasserstraßen bundeslandübergreifend durchgeführt werden und spezifische Eingriffsbesonderheiten aufweisen, muss eine Bodenbewertungsmethode für Umweltverträglichkeitsuntersuchungen an Bundeswasserstraßen
>
>
>
>
>
>
die Standortbesonderheiten des Umfeldes von Bundeswasserstraßen berücksichtigen,
auf projekttypische Eingriffe an Bundeswasserstraßen und deren boden- und raumbezogenen Wirkfaktoren ausgerichtet sein,
die heutige (digitale) Datenverfügbarkeit und einen möglichen zusätzlichen Erhebungsaufwand berücksichtigen,
für verschiedene räumliche als auch verwaltungspolitische Ebenen anwendbar sein,
den Rechtsbezug zur Boden- und Umweltgesetzgebung erfüllen,
und damit auf Bundes- und Landesebene gültig und akzeptiert sein.
Das Bodenbewertungsverfahren zur Durchführung von UVUen an Bundeswasserstraßen
(ARBEITSGEMEINSCHAFT BODENBEWERTUNG UVU BUNDESWASSERSTRAßEN 2008a, 2008b)
berücksichtigt diese Anforderungen.
Geltungsbereich
Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben des Boden- (BBodSchG) und Wasserrechtes (WHG) wird vor dem Hintergrund der Schutzgüterdefinition des Umweltrechtes (§ 2
Abs. 1 UVPG) für das Bodenbewertungsverfahren zur Durchführung von UVUen an Bundeswasserstraßen der Boden verstanden als:
>
oberste Schicht der Erdkruste i. d. R. bis zu einer Tiefe von maximal 2 m
Die wasserseitige Begrenzung wird durch die mit höherer Vegetation besiedelbaren Standorte
gebildet. Damit können auch semisubhydrische (z. B. Watten) und teilweise auch subhydrische Böden bewertet werden, die Träger der rechtlich genannten Bodenfunktionen sind.
6
GIS = Geographisches Informationssystem
Die Bewertungsmethodik ist als Geoprocessing Tool für die Arctoolbox von ESRI® ArcGIS
programmiert.
7
Seite 36
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Verfahren zur
Bewertung in der
Umweltverträglichkeitsuntersuchung an
Bundeswasserstraßen
Gewässerbetten und Grundwasser selbst werden beim Schutzgut Wasser bewertet.
BfG-1559
Methodik
Von den im Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG 1998, § 2 Abs. 1) dargestellten Bodenfunktionen werden drei natürliche Bodenfunktionen sowie die Archivfunktion bewertet.
Diese vier Bodenfunktionen werden in sechs Bodenteilfunktionen differenziert.
Bodenfunktion
Bodenteilfunktion
Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und
Bodenorganismen
Kürzel
LRF
1 Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen
LRF 1
2 Lebensgrundlage und Lebensraum für Pflanzen und
Tiere
LRF2
Bestandteil des Naturhaushalts, insbesondere mit seinen Wasser- und
Nährstoffkreisläufen
3 Boden als Bestandteil des Wasserkreislaufes
Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche Einwirkungen auf Grund
der Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften, insbesondere auch zum
Schutz des Grundwassers
BNH
BNH 1
AAA
4 Boden als Ausgleichsmedium für Schwermetalle
AAA 1
5 Boden als Abbaumedium für organische Schadstoffe
AAA 2
Funktionen als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte
6 Boden als Archiv der Naturgeschichte
AF
AF 1
Anhand eines hierarchisch aufgebauten Systems aus Bodenteilfunktionen – Kriterien –
Methoden – Parameter werden Bodeneigenschaften nach vorgegebenen Regeln zu Zuständen
der Bodenteilfunktionen verknüpft. Diese sind in fünf Wertstufen klassiert von 5 (sehr hohe
Wertigkeit) bis 1 (sehr geringe Wertigkeit).
Seite 37
Bundesanstalt für
Gewässerkunde
Verfahren zur
Bewertung in der
Umweltverträglichkeitsuntersuchung an
Bundeswasserstraßen
BfG-1559
Bodenteilfunktion
Kriterium
LRF
1
Lebensgrundlage und
Lebensraum für Menschen
Potenzieller Schadstofftransfer zum Menschen
LRF
2
Lebensgrundlage und
Lebensraum für Pflanzen
und Tiere
Seltenheit der Standorteigenschaften
Naturnähe
BNH
1
Boden als Bestandteil des
Wasserkreislaufes
anthropogene Beeinträchtigung des
Bodenwasserhaushalts
AAA
1
Boden als
Ausgleichsmedium für
Schwermetalle
Bindungsstärke für Schwermetalle
AAA
2
Boden als Abbaumedium
für organische Schadstoffe
Fähigkeit zum mikrobiellen Abbau organischer
Schadstoffe
AF 1
Boden als Archiv der
Naturgeschichte
Erfüllung landesspezifischer Vorgaben, Vorgaben
Scoping-Termin, Lebensraumfunktion für
Pflanzen/Tiere
Die Ausprägung der Kriterien wird anhand von eindeutig parametrisierten Ableitungsmethoden geprüft, die auf bodenkundliche Parameter im jeweiligen Untersuchungsgebiet wie
auch auf weitere Flächeninformationen (z. B. Biotoptypen) zurückgreifen. Ausführlich ist das
Verfahren im Handbuch zur Durchführung des Bodenbewertungsverfahrens (ARBEITSGEMEINSCHAFT BODENBEWERTUNG UVU BUNDESWASSERSTRAßEN 2008b) dargestellt.
Nach der Bewertung der Bodenteilfunktionen werden diese zur Bewertung der Bodenfunktionen nach BBodSchG (1998) aggregiert:
Bodenfunktion
Lebensgrundlage und Lebensraum für MenLRF schen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen
BNH
Bestandteil des Naturhaushalts, insbesondere
mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen
Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für
stoffliche Einwirkungen auf Grund der Filter-,
AAA Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften,
insbesondere auch zum Schutz des Grundwassers
AF
Seite 38
Funktionen als Archiv der Natur- und
Kulturgeschichte
Aggregierung
Bodenteilfunktionen
=
=
jeweils schlechtere Einstufung der Teilfunktionen
LRF 1 und LRF 2
Teilfunktion BNH 1
Mittelwert aus den Teilfunktionen AAA 1 und AAA 2
=
=
Teilfunktion AF 1
Bundesanstalt für
Gewässerkunde
Die zusammenfassende Bewertung des Schutzgutes Boden erfolgt nach einem hierarchisch
priorisierenden Modell. Dieses Modell stellt inhaltlich den Schutz der natürlichen Bodenfunktionen in den Mittelpunkt, wobei ein eingriffsbezogener möglicher Komplettverlust bzw.
eine Wiederherstellbarkeit dieser Funktionen als Referenz herangezogen wird. Folgende
Abfrageschritte sind dabei zu befolgen:
Gesamtwertstufe
Verfahren zur
Bewertung in der
Umweltverträglichkeitsuntersuchung an
Bundeswasserstraßen
BfG-1559
Abfrage Bodenfunktionen
5
Alle Flächen, die mit der Wertstufe 5 bei der Archivfunktion AF und/oder
der Lebensraumfunktion LRF belegt sind, werden in der besten
Gesamtwertstufe zusammengefasst.
4
Alle Flächen, die bei der Archivfunktion AF und/oder der
Lebensraumfunktion LRF in die zweitbeste Wertstufe 4 eingeordnet
werden, erhalten auch bei der Gesamtbewertung die zweitbeste
Einstufung.
3
Alle Flächen, die bei der Archivfunktion AF und/oder der
Lebensraumfunktion LRF in die drittbeste Wertstufe eingeordnet sind,
erhalten auch bei der Gesamtbewertung die drittbeste Einstufung.
2
Alle Flächen, die nicht in die drei besten Gesamtwertstufen eingeordnet
werden können und die hinsichtlich der Funktion als Bestandteil des
Naturhaushaltes BNH oder der Funktion als Abbau-, Ausgleichs- oder
Aufbaumedium AAA in die beste oder zweitbeste Wertstufe eingeordnet
werden, erhalten die Gesamtwertstufe 2.
1
Alle übrigen Flächen sowie die vollversiegelten Flächen werden in die
schlechteste Gesamtwertstufe eingeordnet.
Je nach Besonderheit des Planvorhabens und Ergebnissen des Scoping-Termins sind für die
Gesamtbewertung auch andere Verfahren zulässig (z. B. Maximalwertprinzip, Mittelwertprinzip, andere Wichtung von Teilfunktionen). Für eine Objektivierung der Gesamtbewertung werden dabei methodisch formalisierte Verfahren wie z. B. Analytic Hierarchy
Processes (AHP) (SAATY & ALEXANDER 1989, MARINONI 2004, Meixner & Haas 2008)
favorisiert.
Die Anwendung der Bewertungsmethodik erfolgt standardmäßig im GIS (programmiert als
Geoprocessing Tool in der Arctoolbox von ESRI® ArcGIS) und erfolgt damit flächenbezogen. Notwendig sind als Erstes Schritte zur Datensammlung und Aufbereitung, damit der
zur Verfahrensdurchführung erforderliche Mindestdatensatz erzeugt wird. Dieser ist in
Anlage 3 (Anerkannte Prüfungsmethoden und Orientierungswerte) zum UVP-Leitfaden
(BMVBS 2007) dargestellt.
Seite 39
Bundesanstalt für
Gewässerkunde
Verfahren zur
Bewertung in der
Umweltverträglichkeitsuntersuchung an
Bundeswasserstraßen
BfG-1559
Für die Anwendung des Bodenbewertungsverfahrens ist das Handbuch zur Durchführung des
Bodenbewertungsverfahrens für Umweltverträglichkeitsuntersuchungen an Bundeswasserstraßen (ARBEITSGEMEINSCHAFT BODENBEWERTUNG UVU BUNDESWASSERSTRAßEN 2008b)
zu benutzen. Darin sind alle fachlichen und IT-technischen Schritte von der Datensammlung
bis zur Gesamtbewertung detailliert dargestellt.
Für den Einsatz in ESRI® ArcGIS kann die Bewertungsmethodik als Geoprocessing Tool für
die Arctoolbox zur Verfügung gestellt werden.
Den prinzipielle Ablauf des Bodenbewertungsverfahrens verdeutlicht noch einmal folgendes
Schema:
A
Abbildung 1: Prinzipskizze des Bodenbewertungsverfahrens (ARBEITSGEMEINSCHAFT
BODENBEWERTUNG UVU BUNDESWASSERSTRAßEN 2008b), Erläuterungen der Kürzel
siehe vorige Seiten
Seite 40
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Gewässerkunde
3.5 Schutzgut Wasser
3.5.1
Hydrologie
Bewertungsrahmen: Wasser/Oberirdische Gewässer/Hydrologie binnen
BfG-1559
Bewertungskriterien
Wertstufe
Gewässerzustand
anthropogene Beeinflussung von stationären Zustandsgrößen*
Wasserstand
5
sehr hoch
anthropogen gänzlich unbeeinflusst
Wasserstandsdynamik folgt der Abflussdynamik
4
hoch
leichte Festlegung des Stromstrichs durch Buhnen
Wasserstandsanhebungen für Abflüsse von NQ bis MQ, HW unverändert,
Wasserstandsdynamik folgt weitgehend der Abflussdynamik
3
mittel
Festlegung des Gewässers durch Buhnen, Parallelwerke,
Deckwerke, Ufermauern, Verengung des Flussbettes
(Anschüttungen, Bauwerke) Aufweitung des Flussbettes
(Sohlbaggerungen, Uferzurücknahmen)
Anhebung der Wasserstände von NQ (mittel) bis HQ (klein)
Absenkung der Wasserstände von NQ bis HQ, spätere Ausuferung in die
Vorländer, Wasserstandsdynamik folgt weitgehend der Abflussdynamik
2
gering
Ausbau mit Staustufen bei Teilstauregelung mit
bedeutsamen Anschüttungen und Baggerungen,
Ausuferung in die Aue bleibt größtenteils erhalten
1
sehr gering
Ausbau mit Staustufen bei Vollstauregelung und
durchgehende Regelprofile mit bedeutsamen
Anschüttungen und Baggerungen,
wegen Uferdämmen Ausuferung in die Aue nicht mehr
gegeben
Verfahren zur
Bewertung in der
Umweltverträglichkeitsuntersuchung an
Bundeswasserstraßen
OW der Stauanlagen:
Erhebliche bis große Anhebung der W bei NQ bis MHQ, geringe Änderung der
W bei HQ, weitgehender Verlust der Wasserstandsdynamik
UW der oberhalb gelegenen Stauhaltung:
deutliche Absenkung der W bei NQ bis MQ, geringe Änderung der W bei HQ,
geringe Änderung der ursprünglichen Wasserstandsdynamik
OW der Stauanlagen:
Erhebliche Anhebung der W für alle Abflüsse, nahezu vollständiger Verlust der
Wasserstandsdynamik
UW der oberhalb gelegenen Stauhaltung:
Absenkung der W bei NQ bis HQ, weitgehender Verlust der ursprünglichen
Wasserstandsdynamik
*Durchstiche gehören auch zu Eingriffen in das Gewässerbett, lassen sich aber in diesem Schema nicht unterbringen. Sie bewirken i.d.R. Laufverkürzungen mit Abflussbeschleunigungen
(stationär und instationär) und Erhöhung der Fließgeschwindigkeiten.
Seite 41
Bundesanstalt für
Gewässerkunde
Verfahren zur
Bewertung in der
Umweltverträglichkeitsuntersuchung an
Bundeswasserstraßen
BfG-1559
Seite 42
Bewertungsrahmen: Wasser/Oberirdische Gewässer/Hydrologie binnen
Bewertungskriterien
Wertstufe
Fortsetzung
anthropogene Beeinflussung von Zustandsgrößen*
anthropogene Beeinflussung der
Instationären Abflussverhältnisse
Fließgeschwindigkeit
Dauerlinie der Unterschreitung der
Wasserstände
5
sehr hoch
gewässereigene Strömungsvielfalt im Querschnitt und
Längsschnitt
keine Beeinflussung
keine Beeinflussung
4
hoch
leichte Erhöhung der Fließgeschwindigkeit bei NQ bis
MQ im Stromstrich, Buhnenfelder sind nicht
abflusswirksam, minimale Veränderung der
Fließgeschwindigkeit bei HQ
geringfügige Abflachung der Dauerlinie
im Bereich niedriger Unterschreitungen
keine Beeinflussung
3
mittel
mittlere Erhöhung der Fließgeschwindigkeit bei NQ bis
MQ im Stromstrich, Buhnenfelder und parallele Arme
sind nicht abflusswirksam
geringe Abnahme bei NQ
mittlere Zunahme bei HQ
deutliche Abflachung der Dauerlinie im
Bereich kleiner und mittlerer
Unterschreitungen
geringfügige Abflachung der Dauerlinie
im Bereich kleiner bis großer
Unterschreitungen
keine Beeinflussung
leichte Beschleunigung des
Wellenablaufs im Bereich der
Ausuferungsabflüsse;
keine Scheitelabflusserhöhung
2
gering
OW der Stauanlagen:
minimale Fließgeschwindigkeiten bei NQ bis MHQ,
reduzierte Fließgeschwindigkeiten bei HQ
UW der oberhalb gelegenen Stauhaltung:
geringe Reduzierung bei NQ bis MQ, geringe Erhöhung
bei MHQ bis HQ
leichte Beschleunigung des
nahezu konstante Dauerlinie
Wellenablaufes für kleine Abflüsse bis
geringfügige Abflachung der Dauerlinie
in den Bereich der
Ausuferungsabflüsse;
im Bereich kleiner und mittlerer
Unterschreitungen
keine nennenswerten
Scheitelabflusserhöhungen
Bundesanstalt für
Gewässerkunde
Bewertungsrahmen: Wasser/Oberirdische Gewässer/Hydrologie binnen
Bewertungskriterien
Wertstufe
Fortsetzung
anthropogene Beeinflussung von Zustandsgrößen*
Fließgeschwindigkeit
OW der Stauanlagen:
Reduzierung der Fließgeschwindigkeit bis in den Bereich
der Messgenauigkeit für NQ bis MHQ (Seenverhältnisse),
1
Verringerung der Fließgeschwindigkeit für HQ
sehr gering
UW der oberhalb gelegenen Stauhaltung:
minimale Fließgeschwindigkeit für NQ bis MHQ,
deutliche Reduzierung bei HQ
anthropogene Beeinflussung der
Instationären Abflussverhältnisse
Verfahren zur
Bewertung in der
Umweltverträglichkeitsuntersuchung an
Bundeswasserstraßen
BfG-1559
Dauerlinie der Unterschreitung der
Wasserstände
nahezu konstante Dauerlinie
deutliche Beschleunigung im gesamten
Hochwasserwellenablauf mit
signifikanten Scheitelabflusserhöhungen. Reduzierung der HWSicherheit, Steigerung der H-Wässer
flussabwärts durch Annäherung der
Scheitel der beschleunigten Welle an
die der Nebenflüsse
Seite 43
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Gewässerkunde
Verfahren zur
Bewertung in der
Umweltverträglichkeitsuntersuchung an
Bundeswasserstraßen
Bewertungsrahmen: Wasser/Oberirdische Gewässer/Hydrologie Küste - Nordsee
Bewertungskriterien
Wertstufe
Gewässerzustand
BfG-1559
Tidedynamik
Anthropogen nur sehr gering beeinflusst
5
sehr hoch
4
hoch
3
mittel
2
gering
1
sehr gering
1)
Seite 44
(Landnutzung wirkt auf den
Gewässerzustand)
Festlegung des Stromstrichs 1) durch
Buhnen und Leitwerke -zur Erhöhung der
Räumkraft, evtl. unterstützt durch
Baggermaßnahmen
Festlegung des Gewässers durch Buhnen,
Leit- , Deckwerke, Ufermauern,
Hafenanlagen, Ausbau- und/oder
Unterhaltungsbaggerung, sowie
Ufervorspülungen und Sandentnahme
Die Wirkung der Tidedynamik dominiert im gesamten System
Geringe Änderung der Tidekennwerte bei der „Normaltide“
Änderungen der Tidewasserstände wirken auf Richtung, Dauer und Betrag der
Strömung, sowie auf den Tidehub und somit auf Erhöhung des Tidevolumens
Deutliche Änderungen der Tidekennwerte und den abgeleiteten Parametern
Wesentliche Erhöhung des Tidevolumens
Erhöhung der Sturmflutwasserstände durch Sommerdeiche
Geschlossener Hauptdeich zur Abwehr der
Danach Entlastung bis zur Wirkung der Hauptdeiche mit anschließender Erhöhung der
höchsten Sturmflutwasserstände
Sturmflutwasserstände
Absperrung der Nebenflüsse durch
Sturmflutsperr- bzw. Tidespreewerke
Veränderung der Tidekennwerte durch Teil- und Totalreflextion, sowie Begrenzung des
Flutraumes
Gemeint ist hier der Stromstrich für die Schifffahrt und nicht der theoretische Talweg
Bundesanstalt für
Gewässerkunde
Bewertungsrahmen: Wasser/Oberirdische Gewässer/Hydrologie Küste - Nordsee
Fortsetzung
Bewertungskriterien
Wertstufe
Anthropogener Küstenschutz führt zur Veränderung in den Vorländern, der Gerinnegeometrie
und somit zu Änderungen in der Strömung und der Tide
Wasserstand
Abgeleitete Parameter
5
sehr hoch
Wasserstand folgt der natürlichen Tidedynamik
Die aus Thw und Tnw abgeleiteten Parametern folgen der
Tidedynamik
4
hoch
Geringer Anstieg des Tidehochwasser (Thw)
Geringe Absenkung des Tideniedrigwasser (Tnw)
Erhöhung des Tidehubes (Thb)
Geringe Veränderung der mittleren und maximalen
Strömungsgeschwindigkeiten in Betrag und Richtung
Verfahren zur
Bewertung in der
Umweltverträglichkeitsuntersuchung an
Bundeswasserstraßen
BfG-1559
Änderungen der:
- Kenterpunktabstände,
- Flut- u. Ebbedauer,
- Flut- u. Ebbestromdauer
sowie der - Stauwasserzeit
3
mittel
Deutlicher Anstieg des Tidehochwasser (Thw)
Deutliche Absenkung des Tideniedrigwasser (Tnw)
Veränderungen des Tidemittelwassers (Tmw)
2
gering
Erhöhung der Sturmflutscheitelwasserstände
Änderung der Laufzeit der Tidewelle
1
sehr gering
Landunter
Veränderung der Tidekennwerte je nach Art der Sperrwerke und
der Schließzeiten und der hydrologischen Randbedingungen
Seite 45
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Verfahren zur
Bewertung in der
Umweltverträglichkeitsuntersuchung an
Bundeswasserstraßen
BfG-1559
Bewertungsrahmen: Wasser/Oberirdische Gewässer/Hydrologie Küste - Ostsee
Gewässerzustand
5
sehr
hoch
Anthropogen gänzlich
unbeeinflusst
4
hoch
Wasserstand
Strömung
Sonstige abiotische
Systemparameter
Natürliche Wasserstandsdynamik
Gewässereigene Strömungsvielfalt
Keine Beeinflussung
Durch Baggerungen hergestellte
Keine oder geringe Veränderungen
Keine oder geringe, lokale
Fahrrinne ohne Strombau,
(nicht signifikant)
Veränderungen (nicht signifikant)
Klappstelle
Keine oder geringe, lokale
Veränderungen (nicht signifikant)
Durch Baggerungen hergestellte
Fahrrinne mit Strombau zur
3
lokalen Festlegung des Stroms
mittel und/oder zur lokalen Befestigung
der Ufer und/oder mit sonstigen
Einbauten
Geringe Veränderungen
(nicht signifikant)
Geringe, lokale Veränderungen
(nicht signifikant)
Geringe, lokale Veränderungen
(nicht signifikant)
Durch Baggerung hergestellte
Fahrrinne mit Strombau zur
2
Festlegung des Stroms und/oder
gering
zur massiven Uferbefestigung
und/oder mit massiven Einbauten
Veränderungen
(signifikant)
Regionale Veränderungen
(signifikant)
Regionale Veränderungen
(signifikant)
Zeitabschnitt bei Sperrung:
Ausfall des Sturmflutscheitels;
Ausspiegelung des Wasserspiegels
gemäß der hydrologischen
Gegebenheiten
Zeitabschnitt bei Sperrung:
Keine natürlichen
Strömungsprozesse
Zeitabschnitt der Sperrung:
Kein Wasseraustausch
1
sehr
gering
Seite 46
Anthropogene Beeinflussung von Zustandsgrößen
Wertstufe
Durch Sturmflutsperrwerk
abgesperrtes Küstengewässer
Bundesanstalt für
Gewässerkunde
3.5.2
Hydromorphologie
Der Begriff „Hydromorphologie“ beschreibt die durch wechselseitige Beeinflussung geprägte
Beziehung zwischen dem Sedimenthaushalt und den Gewässerstrukturen auf der einen Seite
und dem Wasserhaushalt bzw. Tidenregime auf der anderen Seite. Der Schwerpunkt liegt
beim Bewertungsrahmen Hydromorphologie auf dem Sedimenthaushalt und den
hydromorphologischen Strukturen. Die beiden hydromorphologischen Qualitätskomponenten
„Durchgängigkeit des Flusses“ für Sedimente sowie „Morphologische Bedingungen“ gemäß
EG-WRRL (2000) sind impliziert. Für die hydrologischen Fragestellungen existiert der
Bewertungsrahmen für das UVU-Teilschutzgut Hydrologie (s. o.).
Verfahren zur
Bewertung in der
Umweltverträglichkeitsuntersuchung an
Bundeswasserstraßen
BfG-1559
Der Bewertungsrahmen Hydromorphologie behandelt die Gewässerbereiche Fluss, Küste und
Kanal mit unterschiedlichen Teilverfahren und mit für das jeweilige System relevanten
Parametern (s. Bewertungsrahmen Hydromorphologie - Teilverfahren Fluss, Küste und
Kanal). Der Bewertungsrahmen Hydromorphologie berücksichtigt damit die
unterschiedlichen Anforderungen für die verschiedenen Arten von Oberflächengewässern
Fluss, Übergangs- und Küstengewässer sowie für verschiedene in Deutschland ausgewiesene
Gewässertypen (z. B. sandgeprägte Ströme, große Flüsse des Mittelgebirges oder Fluss der
Marschen) und ist in modifizierter Form auch für durchflossene Seen anwendbar. Ebenso
finden die unterschiedlichen Oberflächengewässerkategorien natürlich, erheblich verändert
und künstlich Berücksichtigung (EG-WRRL 2000; WHG 2010; OGEWV 2011). Für
Übergangs- und Küstengewässer ist ein gemeinsamer Bewertungsrahmen anwendbar. An
erheblich veränderten Bundeswasserstraßen finden entsprechend des Bewertungsrahmens die
Teilverfahren Fluss oder Küste Anwendung unter Beachtung der unterschiedlichen
Zielsetzungen und Bewertungsmaßstäbe (s. u.).
Geltungsbereich
Bewertungsrahmen Hydromorphologie - Teilverfahren Fluss: anzuwenden an sämtlichen
natürlichen und als erheblich verändert ausgewiesenen Gewässern des Binnenlandes bis zur
binnenländischen tidebeeinflussten Grenze im Nordseeküstenbereich und bis zur
gewässeraufwärtigen Grenzlage brackwasser- und rückstaubeeinflusster Gewässer im
Ostseeküstenbereich.
Bewertungsrahmen Hydromorphologie - Teilverfahren Küste: anzuwenden an der NordseeKüste ab der Grenze des Gezeiteneinflusses bis einschließlich der Küstengewässer, an der
Ostsee-Küste ab dem Rückstau- und Brackwassereinfluss (Ausweisung als Typ 23: Rückstaubzw. brackwasserbeeinflusste Ostseezuflüsse) bis einschließlich der Küstengewässer.
Bewertungsrahmen Hydromorphologie - Teilverfahren Kanal: anzuwenden an allen
ausschließlich künstlich geschaffenen Kanälen.
Das „Grundgerüst“ des Bewertungsrahmens Hydromorphologie ist für alle drei
Gewässerbereiche identisch. Jeweils sechs Hauptparametern sind entsprechend der speziellen
Charakteristik Einzelparameter zugeordnet (s. Bewertungsrahmen Hydromorphologie Teilverfahren Fluss, Küste und Kanal). Hierdurch wird eine einheitliche und vergleichbare
Methodik für alle Gewässerbereiche, Gewässertypen, Oberflächengewässerkategorien und
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Gewässerkunde
Verfahren zur
Bewertung in der
Umweltverträglichkeitsuntersuchung an
Bundeswasserstraßen
BfG-1559
Seite 48
UVUen gewährleistet. Die Parameter sind z. T. an die in Deutschland verwendeten Verfahren
der LAWA zur Gewässerstrukturgütekartierung (LAWA 1999a, 2001) angelehnt bzw.
wurden modifiziert und ergänzt, ebenso wurde das Bundeswasserstraßenverfahren (BFG
2001) oder z. B. die Vorgaben aus der EG-WRRL (2000), OGEWV (2011), DIN EN 14614
(2004) und DIN EN 15843 (2008) herangezogen und angepasst.
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Gewässerkunde
Bewertungsrahmen Hydromorphologie – Teilverfahren Fluss, Küste und Kanal
UVU-Bewertungsrahmen Hydrom. FLUSS
UVU-Bewertungsrahmen Hydrom. KÜSTE
UVU-Bewertungsrahmen Hydrom. KANAL
Hauptparameter
Hauptparameter
Hauptparameter
Einzelparameter
Oberflächenwasserkörper-Typ
Taltyp
Einzelparameter
Einzelparameter
Verfahren zur
Bewertung in der
Umweltverträglichkeitsuntersuchung an
Bundeswasserstraßen
Oberflächenwasserkörper-Typ
Oberflächenwasserkörper-Typ
Küstentyp (Ästuar, Ausgleichsküste,
Großlandschaft/Gewässerlandschaft
Förde…) und Exposition
BfG-1559
Grundriss
Grundriss
Grundriss
Windungsgrad
Windungsgrad
Linienführung
Lauftyp
Lauftyp
Breitenvarianz*
Breitenvarianz*
Gefälle
Gefälle
Gefälle
Laufverkürzung
Laufverkürzung
Längsprofil
Längsprofil
Längsprofil
Querbauwerke / Sedimentdurchgängigkeit*
Querbauwerke / Sedimentdurchgängigkeit*
Querbauwerke/Sedimentdurchgängigkeit*
Strömungsdiversität / Tiefenvarianz*
Strömungsverhältnisse / Tiefenvariation*
Strömungsverhältnisse / Tiefenvariation
Mittlere Sohlhöhenänderung–
Mittlere Höhenänderung der Bathymetrie
Mittlere Sohlhöhenänderung Sedimentbilanz*
oder des Gewässerbodens – Sedimentbilanz
Sedimentbilanz
Geschiebehaushalt
Geschiebehaushalt
Feststoffhaushalt
Feststoffhaushalt
Feststoffhaushalt
Schwebstoffhaushalt*
Schwebstoffhaushalt*
Lage der Trübungs- bzw. Brackwasserzone
Anlandungen in Buhnen
Anlandungen in Buhnen / Lahnungsfeldern
Profilgeometrie (Querprofil)
Profilgeometrie (Querprofil /
Profilgeometrie (Querprofil)
Niveauflächenverteilung)
Korngrößenverteilung des Sohlsubstrates*
Korngrößenverteilung des Gewässer- und
Korngrößenverteilung des Sohlsubstrates
Sublitoral /
des Meeresbodens (Sublitoral)*
Gewässerbett
Querprofil
Gewässerbett
Sohlenstruktur/en
Strukturen des Sublitorals
Sohlstrukturen (i. d. R. schifffahrtsbedingt)
Sohlensicherung
Sohlensicherung
Sohlensicherung*
Bewirtschaftung
Sohleneingriffe / Bewirtschaftung Sublitoral
Bewirtschaftung
Substratverteilung
Korngrößenzusammensetzung des Eulitorals
Substratverteilung
und des Ufers
Strukturen des Eulitorals
Eulitoral inklusive
Anthropogene Eingriffe Eulitoral
Ufer
Ufer
Uferlinie / Ufer
Flächenänderungen der eulitoralen Zone*
Uferstruktur*
Uferstruktur*
Uferstruktur
Ufersicherung
Ufersicherung
Ufersicherung*
Verhältnis rezente Aue zu morphologischer
Verhältnis rezente Aue zu morphologischer
Aue (Überflutungsfläche)*
Aue (Überflutungsfläche) / Marsch*
Landnutzung
Landnutzung
Landnutzung
Supra- und Epilitoral /
Aue
Umfeld
Substratverteilung
Substratverteilung
Aue / Marsch
Auenrelief / Auenstrukturen*
Strukturen des SupraStrukturen im unmittelbaren Anschluss
/Epilitorals/Marsch/Aue*
Konnektivität / seitl. Durchgängigkeit
Konnektivität / seitl. Durchgängigkeit
* = quantitativ zu ermittelnde und bewertbare repräsentative Indikator-Parameter des Moduls Valmorph des Integrierten Flussauenmodells INFORM zur Unterstützung bei der Bearbeitung von UVUen (BFG 2010; QUICK 2009, 2010;
ROSENZWEIG ET AL. 2010)
Seite 49
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Gewässerkunde
Verfahren zur
Bewertung in der
Umweltverträglichkeitsuntersuchung an
Bundeswasserstraßen
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Wertstufen Bewertungsrahmen Hydromorphologie
Bewertungsrahmen: Wasser/Oberirdische Gewässer / Hydromorphologie Wertstufe Seite 50
Bewertungskriterien Teilverfahren Fluss: Teilverfahren Küste: Teilverfahren Kanal: Grundriss Grundriss Grundriss Längsprofil Längsprofil Längsprofil Feststoffhaushalt Feststoffhaushalt Feststoffhaushalt Gewässerbett Sublitoral / Gewässerbett Querprofil Ufer Eulitoral inklusive Uferlinie / Ufer Ufer Aue Supra‐ und Epilitoral / Aue / Marsch Umfeld 5 sehr hoch Gewässertypische Ausbildung der hydromorphologischen Hauptparameter. Die hydromorphologischen Haupt‐ und Einzelparameter entsprechen in ihrer Ausprägung der Referenz. 4 hoch Geringe Veränderung der hydromorphologischen Hauptparameter gegenüber den Referenzbedingungen. Die hydromorphologischen Haupt‐ und Einzelparameter haben durch anthropogene Eingriffe leichte Modifikationen erfahren. 3 mittel Starke Veränderung der hydromorphologischen Hauptparameter gegenüber den Referenzbedingungen. Die hydromorphologischen Haupt‐ und Einzelparameter haben durch anthropogene Eingriffe starke Modifikationen erfahren. 2 gering Sehr starke Veränderung der hydromorphologischen Hauptparameter gegenüber den Referenzbedingungen. Die hydromorphologischen Haupt‐ und Einzelparameter haben durch anthropogene Eingriffe sehr starke Modifikationen erfahren. 1 sehr gering Extreme Veränderung der hydromorphologischen Hauptparameter gegenüber den Referenzbedingungen. Die hydromorphologischen Haupt‐ und Einzelparameter haben durch anthropogene Eingriffe extreme Modifikationen erfahren. Bundesanstalt für
Gewässerkunde
Bewertung
Im Rahmen einer UVU sind sämtliche Einzelparameter nach Möglichkeit quantitativ und bei
fehlender Datengrundlage qualitativ unter den jeweils zugeordneten Hauptparametern anhand
einer parametrisierten Methodik zu erheben, zu beschreiben und zu evaluieren. Die Bewertungen der Einzelparameter sind zu Bewertungen der entsprechend ausgewiesenen sechs
differierenden Hauptparameter zu aggregieren. Dabei werden alle Einzelparameter gleichrangig gewertet. Durch Aggregation der Hauptparameter-Bewertungen mittels gleicher
Gewichtung ist auch eine Gesamtbewertung für das Teil-Schutzgut Hydromorphologie bei
Bedarf ermittelbar.
Verfahren zur
Bewertung in der
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Bundeswasserstraßen
BfG-1559
Der Bewertungsrahmen Hydromorphologie ist auch die Grundlage für das Modul Valmorph
(= eVALuation of MORPHology) zur Bewertung von Veränderungen der Morphologie in
Fluss und Aue im Rahmen des Integrierten Flussauenmodells INFORM 3 (BFG 2010; QUICK
2009, 2010; ROSENZWEIG ET AL. 2010), mit dessen Hilfe Veränderungen ausgewählter
hydromorphologischer Indikator-Parameter quantitativ erfasst und bewertet werden können
(s. Bewertungsrahmen Hydromorphologie - Teilverfahren Fluss, Küste und Kanal). Es
handelt sich hierbei um repräsentative Einzelparameter, die stellvertretend für die
vorherrschenden hydromorphologischen Gegebenheiten des zugeordneten Hauptparameters
als aussagekräftige „Zeiger“ fungieren. Das Bewertungsmodul wurde zur quantitativen
Unterstützung bei planfestzustellenden Vorhaben an Bundeswasserstraßen entwickelt und
ermöglicht eine Quantifizierung vorhabensbedingter Veränderungen. Die Ausprägung der
sog. Indikator-Parameter wird mit Hilfe eindeutig parametrisierter Ableitungsmethoden
standardmäßig im GIS ermittelt. Ausführliche Informationen zu dem quantitativen Verfahren
und zur Anwendung des Moduls Valmorph sind dem BfG-Bericht Nr. 1657 (ROSENZWEIG
ET AL. 2010) zu entnehmen. Hierin finden sich auch die jeweiligen Definitionen der
hydromorphologischen Indikator-Parameter, die jeweils anzuwendene Methodik und
Bewertung. Es sind alle erforderlichen fachlichen und IT-technischen Schritte von den
Datengrundlagen bis zur Gesamtbewertung dokumentiert.
Die Bewertung beim UVU-Bewertungsrahmen Hydromorphologie erfolgt an natürlichen
Gewässern leitbildbezogen, d. h. anhand der sog. typspezifischen Referenzbedingungen nach
EG-WRRL (2000) (sehr guter ökologischer Zustand - SGÖZ). Das zu erreichende Ziel ist der
gute ökologische Zustand (GÖZ). Der Referenz-Zustand „Leitbild“ bedeutet, dass bei dem
jeweiligen Oberflächengewässertyp keine oder nur sehr geringfügige anthropogene Änderungen der hydromorphologischen Parameter gegenüber den Werten zu verzeichnen sind, die
normalerweise bei Abwesenheit störender Einflüsse mit diesem Typ einhergehen und somit
keine oder nur sehr geringfügige Abweichungen anzeigen. Die typspezifischen Bedingungen
sind damit gegeben (EG-WRRL 2000).
Für als erheblich verändert ausgewiesene oder künstliche Gewässer gilt gemäß EG-WRRL
(2000), WHG (2010) oder OGEWV (2011) als Referenz das höchste ökologische Potenzial
(HÖP) und als Ziel das gute ökologische Potenzial (GÖP). Diese Zielsetzung gilt aufgrund
der Ausweisung als erheblich verändert und künstlich an annähernd 80 % der
Bundeswasserstraßen. Gemäß EG-WRRL (2000) wird die Zielsetzung des GÖP an erheblich
veränderten und künstlichen Bundeswasserstraßen auch im Rahmen des UVU-Bewertungs-
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Gewässerkunde
Verfahren zur
Bewertung in der
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Bundeswasserstraßen
BfG-1559
rahmens Hydromorphologie herangezogen und impliziert damit einen an die Erfordernisse
der Nutzung bestimmten Zustand als Grundlage für die Bewertung (s. u., Art. 4 (3) WRRL).
Zudem hatte sich in der Vergangenheit bei der Bearbeitung von UVUen durch den Abgleich
an Bundeswasserstraßen mit den natürlichen oder naturnahen Zuständen hinsichtlich der
Hydromorphologie i. d. R. die Bewertung mit der schlechtesten Wertstufe ergeben, so dass
auch die Abbildung des Grades der Veränderung nicht möglich war. Die Zielerreichung des
GÖP ist normalerweise nicht ohne eine erhebliche Verbesserung der hydromorphologischen
Qualitätskomponenten zu erreichen. Gute hydromorphologische Verhältnisse bilden i. d. R.
die Grundvoraussetzung für die gute biologische Qualität und können auch chemisch-physikalische Qualitätskomponenten beeinflussen (Bsp. Zusammenhang Schwebstoffhaushalt und
Sauerstoffverhältnisse).
Da die Ermittlung des höchsten und guten ökologischen Potenzials derzeit methodisch weder
in Europa noch in Deutschland vorliegt, wird im Bewertungsrahmen Hydromorphologie das
höchste ökologische Potenzial derzeit im Sinne des „Prager Verfahrens“ ermittelt, bei dem
pragmatisch davon ausgegangen wird, dass alle Maßnahmen zur Verbesserung der gewässerstrukturellen Situation ergriffen werden, die die Nutzung des Gewässers nach Art. 4 (3)
WRRL nicht signifikant beeinflussen und keine signifikant negativen Auswirkungen auf die
Umwelt im weiteren Sinne haben. Der so entstandene/konstruierte Gewässerzustand im Sinne
des höchsten ökologischen Potenzials dient als Bewertungsmaßstab. Zur Herleitung des guten
ökologischen Potenzials werden derzeit unterstützend gemäß dem Prager Ansatz nur die
Maßnahmen zur Verbesserung der gewässerstrukturellen Situation ergriffen, die ökologisch
effizient sind, d. h. Maßnahmen mit nur geringfügigen ökologischen Verbesserungen werden
ausgeschlossen (TECHNISCHER BERICHT DER CIS-AKTIVITÄT 2006). Durch die reduzierte
Zielsetzung können dann die Spannweiten der Bewertungsstufen besser Veränderungen auch
innerhalb eines z. B. erheblich veränderten Ästuars wiedergeben und dokumentieren.
Ausgehend vom jeweiligen Grad der Abweichung vom Referenz-Zustand (Leitbild bei natürlichen Bundeswasserstraßen, höchstes ökologisches Potenzial an als erheblich verändert
ausgewiesenen und künstlichen Bundeswasserstraßen) erfolgt die Bewertung des IstZustandes und des Prognose-Zustandes. Die Bewertung erfolgt sowohl an natürlichen als
auch erheblich veränderten und künstlichen Gewässern im Rahmen der UVU in fünf
Wertstufen von 5 (sehr hohe Wertigkeit) bis 1 (sehr geringe Wertigkeit). Generell sind
folgende Arbeitschritte für die Erfassung und Bewertung der Hydromorphologie
durchzuführen:
1. Gewässerbereich bestimmen (Fluss, Küste, Kanal; Oberflächengewässertypen,
Oberflächengewässerkategorie): Entscheidung, welches Teilverfahren des
Bewertungsrahmens Hydromorphologie herangezogen werden muss
2. Ermittlung der jeweiligen Ausprägungen der hydromorphologischen Parameter
2.1 für den Referenz-Zustand für natürliche Gewässer (Leitbild/SGÖZ)
2.2 für den Referenz-Zustand für erheblich veränderte und künstliche Gewässer (HÖP)
2.3 für den Ist-Zustand
2.4 für den Prognose-Zustand
Seite 52
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3. (Teil-)Bewertung der jeweiligen Einzel- und Hauptparameter und Zustände, Abgleich
4. Gesamtbewertung
Verfahren zur
Bewertung in der
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Die Beurteilung des Ist- und des Prognose-Zustandes ist durch den Abgleich mit dem jeweiligen Referenzzustand zu ermitteln. Durch Gegenüberstellung der Wertstufen von Ist- und
Prognose-Zustand wird abschließend der Grad der Veränderung erkennbar.
Da je nach vorherrschendem Gewässertyp gemäß der bundesdeutschen Typausweisung (UBA
2008) und Oberflächengewässerkategorie natürlich (NWB), erheblich verändert (HMWB)
und künstlich (AWB) diverse gewässertypspezifische Ausprägungsmöglichkeiten bestehen
und unterschiedliche Referenz-Zustände heranzuziehen sind, sind die Ausprägungen der
Wertstufen jeweils entsprechend des zu untersuchenden Gewässertyps und entsprechend des
heranzuziehenden Zielzustandes im Rahmen der Bearbeitung der UVU festzulegen. Dabei
sind neben den bereits benannten Hinweisen zur Erfassung und Bewertung folgende Vorgaben für die Vergabe der Wertstufen zur Orientierung heranzuziehen (s. Wertstufen Bewertungsrahmen Hydromorphologie).
Anmerkungen
Aufgrund der bundesweiten Gültigkeit des UVU-Bewertungsrahmens Hydromorphologie für
alle Bundeswasserstraßen sind u. U. bei der Erarbeitung einer UVU lokal bedingte Eigenheiten mit zu beachten, die aufgrund des deutschlandweiten Bearbeitungsmaßstabes und damit
einhergehenden Generalisierungen vernachlässigt werden mussten. Je nach den örtlichen
Gegebenheiten sind daher Ergänzungen möglich.
Auf der anderen Seite können auch im Zuge einer UVU und der projektbezogenen Inhalte
fallbezogen nicht relevante Parameter weggelassen werden. Auch die zur Verfügung stehende
Datenlage kann u. U. ein Weglassen von einigen Parametern mit sich bringen, wenn keine
Aussagen möglich sind. Grundsätzlich ist der Parametersatz jedoch derart aufgestellt, dass
i. d. R. alle Parameterausprägungen benannt werden können durch entsprechende Recherchen
und Auswertungen, ansonsten wären bei Bedarf Erhebungen zu initiieren.
Im Rahmen einer UVU kann es darüber hinaus abhängig vom Untersuchungsgebiet der UVU
sinnvoll sein, die Parameter nach Teilräumen differenziert darzustellen. Dies macht z. B.
Sinn, wenn verschiedene Gewässertypen entlang des betroffenen Untersuchungsgebietes
ausgewiesen wurden oder wenn sich z. B. die Übergangsgrenze zwischen natürlichen und als
erheblich verändert ausgewiesenen Gewässern im Betrachtungsraum zum Schutzgut Wasser
befindet.
Bei Kanälen ist zu beachten, dass das Teilverfahren Kanal nur bei tatsächlich künstlich
geschaffenen Kanälen heranzuziehen ist - Kanäle, die innerhalb ehemaliger Fließgewässer
verlaufen, sind je nach Lage nach dem Teilverfahren Fluss oder Küste zu bewerten.
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Verfahren zur
Bewertung in der
Umweltverträglichkeitsuntersuchung an
Bundeswasserstraßen
Inhaltliche Erläuterungen einzelner hydromorphologischer Parameter und ergänzende
Hinweise zu den Untersuchungsmethoden sind den im Literaturverzeichnis sowie in Anlage 3
„Prüfungsmethoden und Orientierungswerte“ benannten Quellen zu entnehmen.
BfG-1559
Generell ist bei der Bewertung der Hydromorphologie zu berücksichtigen, dass die Auswirkungen einer Maßnahme nicht unbedingt nur auf den unmittelbar betroffenen Gewässerabschnitt beschränkt sind, sondern auch in ober- oder unterstrom liegenden Gewässerabschnitten zu verzeichnen sein können oder auch in die Überschwemmungsgebiete hineinwirken können.
Seite 54
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3.5.3
Wasserbeschaffenheit
Bewertungsrahmen Wasser/oberirdische Gewässer/Wasserbeschaffenheit und Algen
Verfahren zur
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Der Bewertungsrahmen umfasst die drei Bewertungskriterien „Biologische Qualitätskomponenten“, „Sauerstoffhaushalt“ und „Physikalisch-chemische Qualitätskomponenten“. Alle
Bewertungen orientieren sich an Verfahren zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, die
nachstehend spezifiziert werden.
Der vorliegende Bewertungsrahmen umfasst die Bewertung von Fließ-, Küsten- und Übergangsgewässern (die Zuordnung zu Fließgewässertypen kann Tabelle 33 entnommen werden).
Kanäle werden entsprechend ihrer geographischen Lage dem Fließgewässertyp 10 oder 20
zugeordnet, dementsprechend wird die Bewertung von Fließgewässern angewandt.
Der Bewertung von Phytoplankton und Phytobenthos wird eine fünfstufige Ordinalskala
zugrunde gelegt, wobei 5 die höchste und 1 die niedrigste Wertstufe darstellt. Diese Skala
wird von der Einstufung des ökologischem Zustands bzw. Potenzials (bei erheblich veränderten Wasserkörpern) gemäß EG-WRRL (EUROPÄISCHE UNION 2000) abgeleitet (Tabelle 7).
Für die Komponenten des Sauerstoffhaushalts und die physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten werden in der Oberflächengewässerverordnung (OgewV 2011) die
Anforderungen für den sehr guten ökologischen Zustand und das höchste ökologische
Potenzial definiert. In der Rahmenkonzeption Monitoring (RAKON) der LAWA (LAWA
2007) werden zusätzlich Orientierungswerte für den guten ökologischen Zustand bzw. das
gute ökologische Potenzial definiert. Im vorliegenden Bewertungsrahmen orientieren sich die
Grenzwerte für die Wertstufen 5 bis 3 an den genannten Orientierungswerten für den sehr
guten/guten Zustand bzw. das höchste/gute Potenzial. Die Wertstufen 2 und 1 werden
zusätzlich definiert (s. u.). Die Endbewertung erfolgt durch die Bildung des Mittelwertes der
einzelnen Bewertungskriterien, wobei zur ganzen Zahl auf- bzw. abgerundet wird.
Tabelle 7: Übertragung von ökologischen Zustands- bzw. Potenzialklassen in Wertstufen
Wertstufe
Ökologische Zustands-/Potenzialklasse
5
Sehr gut
4
Gut
3
Mäßig
2
Unbefriedigend
1
Schlecht
Biologische Qualitätskomponenten
Die Bewertung der biologischen Qualitätskomponenten Phytoplankton und Phytobenthos
erfolgt alternativ, wobei Phytoplankton in allen planktonführenden Gewässertypen und
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Verfahren zur
Bewertung in der
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Phytobenthos in nicht-planktonführenden Gewässern bewertet wird. Eine Übersicht planktonführender Gewässertypen liefert MISCHKE & BEHRENDT (2007).
Phytoplankton (Fließgewässer)
Die Kenngrößen für die Bewertung der Komponente „Phytoplankton“ sind Tabelle 10 zu
entnehmen. Die gewässerspezifischen Klassengrenzen der einzelnen Kenngrößen können
Tabelle 11 bis Tabelle 14 entnommen werden. Die Indikatortaxa und ihre typspezifischen
Indexwerte sind in MISCHKE & BEHRENDT (2007) aufgeführt. Allen Kenngrößen liegt das
Saisonmittel zugrunde, welches aus mindestens sechs Einzeluntersuchungsterminen im
Zeitraum von April bis einschließlich Oktober gebildet wird. Hierbei sollte der betrachtete
Untersuchungszeitraum nach Möglichkeit drei Jahre umfassen. Aus allen verschiedenen
Kenngrößen, die sich aus der Phytoplanktonbiomasse (Gesamtpigment Chlorophyll a,
unkorrigiert), dem typspezifischen Indexwert Potamoplankton (TIP) sowie dem relativen
Anteil verschiedener taxonomischer Gruppen (Pennales, Chlorophyceae und Cyanophyceae)
an der Gesamtphytoplanktonbiomasse zusammensetzen, wird durch Mittelwertbildung der
Gesamtindex Phytoplankton errechnet (Kenngrößen in Klammern werden nicht immer
berücksichtigt, siehe Tabelle 10). Sollten eine oder mehrere der Kenngrößen fehlen, so wird
der Gesamtindex lediglich aus den bekannten Größen errechnet.
Die ökologische Gesamtbewertung mittels Phytoplankton erfolgt demnach nach der Formel:
Phytoplanktonindex = B-WertGesamtpigment + („Pennales“) + („Chloro“) + („Cyano“) + TIP
Anzahl der verwendeten Kenngrößen
Der ermittelte Phytoplanktonindex bestimmt den ökologischen Zustand bezüglich der biologischen Qualitätskomponente „Phytoplankton“. Einzelheiten zum Bewertungsverfahren können dem „Handbuch zum Bewertungsverfahren von Fließgewässern mittels Phytoplankton zur
Umsetzung der EU-WRRL in Deutschland“ entnommen werden (MISCHKE & BEHRENDT
2007)
Phytoplankton (Küstengewässer)
Für die Bewertung der Qualitätskomponente „Phytoplankton“ bestehen in Bezug auf Küstengewässer zurzeit keine einheitlichen Grenzwerte. Tabelle 15 und Tabelle 16 zeigen Bewertungsansätze mit den entsprechenden Grenzwerten für die Wertstufen 1 - 5 (JAKLIN et al.
2007; SAGERT et al. 2008). Hierbei handelt es sich um nicht-verbindliche Werte, die bei neuen
Erkenntnissen revidiert werden.
Phytoplankton (Flussseen)
Bewertungsrelevant ist lediglich der Seetyp 12 (Flussseen, nach MATHES et al.. 2002). Die
Qualitätskomponente Phytoplankton für Flussseen setzt sich aus den 3 Metrics „Biomasse“,
„Algenklassen“ und „Indikatortaxa“ zusammen.
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Metric „Biomasse“
Für den Metric „Biomasse“ werden nach MISCHKE & BEHRENDT (2007) aus den folgenden
Kenngrößen Einzelindices berechnet:
Verfahren zur
Bewertung in der
Umweltverträglichkeitsuntersuchung an
Bundeswasserstraßen
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>
>
>
„Gesamtbiovolumen Saisonmittel“ (Y1)
„Chlorophyll-a-Saisonmittel“ (Y2)
„Chlorophyll-a-Maximum-Wert“ der Saison (Y3)
Dazu werden Saison-Mittelwerte aus den Monatsmittelwerten der Periode April - Oktober
benutzt. Bestenfalls sollte der Bewertung ein Datensatz der zurückliegenden drei Jahre
zugrunde liegen. Die Einzelindices werden arithmetisch gemittelt (Mittelwert aus Y1, Y2, Y3,
s. u.) und bilden somit den Metric „Biomasse“. Die Grenzwerte der einzelnen Wertstufen
können Tabelle 17 entnommen werden.
Bei unzureichender Datenlage (z. B. keine Daten zum Biovolumen verfügbar) kann auf die
vereinfachte Bewertung des Chlorophyll-a-Gehalts nach MISCHKE et al. (2006), wie in
Tabelle 18 beschrieben, zurückgegriffen werden, jedoch ist die aktuellere Bewertungsmethode
zu bevorzugen.
Metric „Algenklassen“
Für die Bewertung des Metrics „Algenklassen“ wird im Falle des Seentyps 12 das Biovolumen der Chlorophyceae und Cyanobakterien betrachtet (siehe Tabelle 19). Hierfür wird das
Saisonmittel aus den Monatsmitteln für den Zeitraum Juli - Oktober gebildet. Für die
Kenngröße Chlorophyceae existiert lediglich ein Grenzwert zur Beschreibung des schlechten
Zustands. Liegt der Messwert darunter, findet keine Wertung statt.
Metric „Indikatortaxa“ (Phytoplankton-Taxa-Seen-Index = PTSI)
Die Bewertung von Seen (hier Flusssee) anhand des PTSI erfolg in zwei Schritten:
1. Schritt: Trophische Klassifizierung (oligotroph bis hypertroph) von Seen auf Basis von
Indikatortaxa. Der Index ist in seiner mathematischen Dimension und der Bedeutung hinsichtlich des trophischen Status direkt mit dem LAWA-Index für Seen (Ist-Zustands-Bewertung nach LAWA 1999b) vergleichbar.
2. Schritt: Bewertung auf Basis des PTSI. Hierzu wird der Index mit dem Seetyp-spezifischen
Trophie-Referenzwert verglichen. Die numerische Abweichung von der Referenzsituation
wird transformiert in einer Bewertungszahl zwischen 0,5 und 5,5 wiedergegeben.
Die detaillierten Angaben zur Bewertung von Seen anhand des PTSI sowie die Berechnung
der Gesamtbewertung der Qualitätskomponente Phytoplankton für Flussseen sind MISCHKE &
BEHRENDT (2007) zu entnehmen.
Phytobenthos
Die Qualitätskomponente Phytobenthos wird unter Verwendung des Bewertungsverfahrens
PHYLIB (BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT 2006) bewertet, das sich in die Teilkomponenten „Diatomeen“ und „Phytobenthos ohne Diatomeen“ gliedert. Die Bewertung wird
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Verfahren zur
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anhand der Module Artenzusammensetzung/Abundanz, Trophie- und Saprobienindex,
Versauerungsanzeiger und Halobienindex vorgenommen. Die entsprechenden Bewertungsmatrizen können PHYLIB (BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT 2006) entnommen
werden.
Sauerstoffhaushalt
Aufgrund der Sonderstellung für das Vorkommen und die Verteilung aquatischer Organismen
wird der Sauerstoffhaushalt von Oberflächengewässern separat bewertet.
Im Bewertungskriterium Sauerstoffhaushalt werden die Kenngrößen Sauerstoffgehalt, organisch gebundener Kohlenstoff (TOC) und biologischer Sauerstoffbedarf (BSB) nach fünf
Tagen bewertet.
Die Bewertung erfolgt gewässertypspezifisch anhand einer fünfstufigen Ordinalskala, wobei
die Wertstufen 3 - 5 aus den in der OgewV (OgewV 2011) bzw. der Rahmenkonzeption
Monitoring (RAKON) der LAWA (LAWA 2007) beschriebenen Anforderungen/Orientierungswerten abgeleitet werden. Dabei kennzeichnen die Anforderungen für den sehr guten
Zustand bzw. das höchstes Potenzial (OgewV 2011) den Übergang vom sehr guten zum guten
ökologischen Zustand bzw. Potenzial und damit von Wertstufe 5 zu Wertstufe 4. Die Orientierungswerte (LAWA 2007) kennzeichnen den Übergang vom guten zum mäßigen ökologischen Zustand bzw. Potenzial und damit von Wertstufe 4 zu Wertstufe 3. Die Wertstufen
1 - 2 werden zusätzlich definiert (siehe Tabelle 20 bis Tabelle 22).
Die Gesamtbewertung des Bewertungskriteriums Sauerstoffhaushalt erfolgt durch Mittelwertbildung der Wertstufen der einzelnen Parameter. Erhält dabei die Gesamtbewertung eine
bessere Wertstufe als der Einzelparameter Sauerstoffgehalt (z. B. wenn der Mittelwert die
Wertstufe 3 ergibt, der Parameter Sauerstoff jedoch mit Wertstufe 2 bewertet wird), so ist die
Wertstufe der Gesamtbewertung jener des Parameters Sauerstoffgehalt gleichzusetzen (nach
vorgenanntem Beispiel entsprechend Wertstufe 3). Der Grund hierfür ist die entscheidende
Bedeutung des Sauerstoffgehalts im Gewässer.
Bei geschichteten Wasserkörpern müssen die Messungen den Schichtungsverhältnissen
Rechnung tragen, d. h. neben den Sauerstoffgehalten im Oberflächenwasser sind auch die
sohlnahen Sauerstoffverhältnisse (1 m über Grund) zu ermitteln.
Das Bewertungskriterium Sauerstoffhaushalt wird im vorliegenden Bewertungsrahmen nur für
die Fließgewässer behandelt und ist zusätzlich noch für Küstengewässer, Übergangsgewässer
und Seen zu erarbeiten.
Physikalisch-chemische Qualitätskomponenten
Zur Unterstützung der biologischen Qualitätskomponenten werden die physikalisch-chemischen Komponenten der Gewässergüte bewertet (Tabelle 8).
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Verfahren zur
Bewertung in der
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Tabelle 8: Allgemeine physikalisch-chemische Qualitätskomponenten: F = Fließgewässer,
Ü = Übergangsgewässer, K = Küstengewässer
Qualitätskomponente
Kenngröße
F
Ü
K
Temperaturverhältnisse
Wassertemperatur (°C)
X
X
X
Salzgehalt
Chlorid
X
X
X
X
X
Salinität (psu)
Versauerungszustand
pH-Wert
X
-
-
Nährstoffverhältnisse
Gesamt-P (mg/l)
X
X
X
Ortho-Phosphat-P (mg/l)
X
X
X
Gesamt-N (mg/l)
X
X
X
Nitrat-N (mg/l)
X
X
X
Ammonium-N (mg/l)
X
X
X
X
X
DIN (mg/l)
BfG-1559
Physikalisch-chemische Qualitätskomponenten (Fließgewässer)
Die gewässertypspezifischen Richtwerte der physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten
orientieren sich an der OgewV (OgewV 2011) bzw. der Rahmenkonzeption Monitoring der
LAWA (LAWA 2007). Die jeweiligen Anforderungen bzw. Orientierungswerte wurden nach
folgendem Schema in ein fünfstufiges Bewertungssystem umgewandelt (gilt nicht für pHWert): Die Anforderungen für den sehr guten Zustand/das höchstes Potenzial (OgewV 2011)
kennzeichnen den Übergang vom sehr guten zum guten ökologischen Zustand bzw. Potenzial
und damit von Wertstufe 5 zu Wertstufe 4. Die Orientierungswerte (nach LAWA 2007)
kennzeichnen den Übergang vom guten zum mäßigen ökologischen Zustand bzw. Potenzial
und damit von Wertstufe 4 zu Wertstufe 3.
Der unbefriedigende ökologische Zustand bzw. Wertstufe 2 ist in der Regel bei einer Überschreitung des Orientierungswertes nach LAWA 2007 um das 2- bis 4-fache erreicht. Eine
Überschreitung um mehr als das 4-fache führt zu einem schlechten ökologischen Zustand
bzw. Wertsstufe 1. Die Endbewertung der physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten
erfolgt durch Mittelwertbildung der für die einzelnen Kenngrößen erhaltenen Wertstufen
(Chlorid, Gesamtphosphat, Orthophosphat, Ammonium, Temperatur).Bei der Kenngröße pHWert kommt es nicht zu einer Bewertung anhand von Wertstufen, sondern zu einer Abwertung des vorgenannten Mittelwertes bei Über- oder Unterschreiten des Referenzwertes für den
pH-Wert um 0,25. Für die Kenngröße Temperatur muss noch ein geeignetes Bewertungsschema erarbeitet werden. Die Wertstufen/Referenzwerte der einzelnen Kenngrößen können
Tabelle 23 bis Tabelle 27 entnommen werden.
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Gewässerkunde
Verfahren zur
Bewertung in der
Umweltverträglichkeitsuntersuchung an
Bundeswasserstraßen
BfG-1559
Beispiel für die Bewertung der physikalisch-chemischen Qualitätskomponente
Für einen fiktiven Flussabschnitt, der dem Fließgewässertyp 10.1 zuzuordnen ist, existieren
folgende Messwerte :
Tabelle 9: Beispielhafte Bewertung anhand eines fiktiven Flussabschnitts
Fließgewässer
Beispielfluss XY
Typ
10.1
Kenngröße
Messwerte
Wertstufe
Chlorid
275
3
Gesamtphosphat
0,075
4
Orthophosphat
0,06
4
Ammonium
0,4
3
pH-Wert
6,3 - 8,3
Aus den ermittelten Wertstufen (W) der einzelnen Kenngrößen (Chlorid, Gesamtphosphat,
Orthophosphat, Ammonium) wird zunächst der Mittelwert gebildet.
= (W)Chlorid + (W)Gesamtphosphat + (W) Orthophosphat + (W)Ammonium
Anzahl der verwendeten Kenngrößen
Der Mittelwert führt zu einer Bewertung mit 3,5. Durch den pH-Wert, der den minimalen
Referenzwert unterschreitet kommt es jedoch zu einem Abzug von 0,25. Somit ergibt sich ein
Mittelwert von 3,25 für die physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten.
Physikalisch-chemische Qualitätskomponenten (Küstengewässer/Übergangsgewässer)
Die Wertstufen für die physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten von Küsten- und
Übergangsgewässern orientieren sich an den in der Rahmenkonzeption Monitoring der
LAWA (LAWA 2007) dargestellten Hintergrund- und Orientierungswerten. Die Hintergrundwerte kennzeichnen dabei den Übergang vom sehr guten zum guten ökologischen Zustand
bzw. Potenzial und damit von Wertstufe 5 zu Wertstufe 4. Die Orientierungswerte kennzeichnen den Übergang vom guten zum mäßigen ökologischen Zustand bzw. Potenzial und damit
von Wertstufe 4 zu Wertstufe 3. Der unbefriedigende ökologische Zustand, bzw. Wertstufe 2,
ist bei einer Überschreitung des Hintergrundwertes um das 3-fache erreicht. Eine
Überschreitung dieses Hintergrundwertes um mehr als das 5-fache führt zu einem schlechten
Seite 60
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ökologischen Zustand, bzw. Wertstufe 1. Die Grenzwerte für die einzelnen Kenngrößen
können Tabelle 28 bis Tabelle 32 entnommen werden.
Gesamtbewertung
Verfahren zur
Bewertung in der
Umweltverträglichkeitsuntersuchung an
Bundeswasserstraßen
BfG-1559
Die abschließende Bewertung des ökologischen Zustands erfolgt durch Mittelwertbildung der
Wertstufen der einzelnen Bewertungskriterien (biologische Qualitätskomponenten, Sauerstoffhaushalt, physikalisch-chemische Qualitätskomponenten).
Seite 61
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Verfahren zur
Bewertung in der
Umweltverträglichkeitsuntersuchung an
Bundeswasserstraßen
BfG-1559
Grundlagentabellen
Tabelle 10: Kenngrößenübersicht für die Bewertung mittels Phytoplankton (Verwendbarkeit für
die verschiedenen Gewässertypen durch Kreuze gekennzeichnet) für Fließgewässer (FG)
Biomasse
Taxonomische Zusammensetzung
Gesamtindex
Gesamtpigment
(Chl a)
TIP
Pennales
Chloro
Cyano
10.1
X
X
X
X
20.1
X
X
X
X
15.1 + 17.1
X
X
X
X
X
15.2 + 17.2
X
X
X
X
X
9.2
X
X
X
X
X
10.2
X
X
X
X
20.2
X
X
X
X
X
23
X
X
X
X
X
X
Tabelle 11: Grundzustände und obere Klassengrenzen der typspezifischen Planktonbiomasse
(Kenngröße: Chlorophyll a) für Fließgewässer (FG)
FG-Typ
Kenngröße: Chlorophyll a (unkorrigiert)
Zustandsklassen
Obere
Klassengrenzen
Seite 62
Formel für Chla unkorrigiert
nach B-Wert
Sehr gut
gut
moderat
Unbefriedigend
10.1
10,1
17,5
30,0
51,0
B-Wert = 1,8527 x Ln(Chla) –
2,7981
20.1
10,1
17,5
30,0
51,0
B-Wert = 1,8527 x Ln(Chla) –
2,7981
15.1
17.1
20,0
33,0
55,0
90,0
B-Wert = 1,9907 x Ln(Chla) –
4,4749
15.2
17.2
20,0
33,0
55,0
90,0
B-Wert = 1,9907 x Ln(Chla) –
4,4749
9.2
20,0
33,0
55,0
90,0
B-Wert = 1,9907 x Ln(Chla) –
4,4749
10.2
30,0
52,0
90,0
155,0
B-Wert = 1,8168 x Ln(Chla) –
4,6772
20.2
30,0
52,0
90,0
155,0
B-Wert = 1,8168 x Ln(Chla) –
4,6772
23
30,0
52,0
90,0
155,0
B-Wert = 1,8168 x Ln(Chla) –
4,6772
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Tabelle 12: Grundzustände und obere Klassengrenzen des Pennales-Index für Fließgewässer
(FG)
Prozentanteil der Pennales am Gesamtbiovolumen
FG-Typ
B-Wert = 1
B-Wert = 2
B-Wert = 3
B-Wert = 4
B-Wert = 5
10.1
≥ 25
≥ 20…24,9
< 20
n.d.
n.d.
20.1
≥ 20
≥ 15…19,9
< 15
n.d.
n.d.
15.1 + 17.1 ≥ 20
≥ 15…19,9
< 15
n.d.
n.d.
15.2 + 17.2 ≥ 25
≥ 20…24,9
< 20
n.d.
n.d.
≥ 30
≥ 15…29,9
< 15
n.d.
n.d.
≥ 20
≥ 15…19,9
< 15
n.d.
n.d.
9.2
Verfahren zur
Bewertung in der
Umweltverträglichkeitsuntersuchung an
Bundeswasserstraßen
BfG-1559
10.2
20.2
23
n.d. = nicht definiert
Tabelle 13: Degradationszustände und Klassengrenzen der Kenngröße „Chloro“ für
Fließgewässer (FG)
Prozentanteil der Chlorophyceae am Gesamtbiovolumen
FG-Typ
B-Wert = 1
B-Wert = 2
B-Wert = 3
B-Wert = 4
B-Wert = 5
10.2
n.d.
n.d.
≤5*
5,1… ≤ 15
> 15
20.2
n.d.
n.d.
≤5*
5,1… ≤ 15
> 15
23
n.d.
n.d.
≤5*
5,1… ≤ 15
> 15
10.1
20.1
15.1 + 17.1
15.2 + 17.2
9.2
n.d. = nicht definiert
* = Ein Prozentanteil der Chlorophyceae unter 5 führt zu einem B-Wert, wie er bei der
Bewertung des Metric „Biomasse“ ermittelt wurde.
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Verfahren zur
Bewertung in der
Umweltverträglichkeitsuntersuchung an
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Tabelle 14: Degradationszustände und Klassengrenzen der Kenngröße „Cyano“ für
Fließgewässer (FG)
Wenn Cyano-Klassenbiovolumen im Saisonmittel > 5 mm3/l und
Prozentanteil der Cyanobakterien am Gesamtbiovolumen
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FG-Typ
B-Wert = 1
B-Wert = 2
B-Wert = 3
B-Wert = 4
B-Wert = 5
15.1 + 17.1
> 10…≤ 20
> 20
15.2 + 17.2
> 20 - 40
> 40
9.2
> 10…≤20
> 20
10.2
> 2…≤ 5
>5
> 10…≤ 20
> 20
10.1
20.1
20.2
23
≤ 0,001
> 0,001…5
> 5…≤10
Tabelle 15: Referenzwerte der Chlorophyll-a-Konzentration (µg/l) und daraus abgeleitete Grenzwerte für die Wertstufen für Küstengewässer der Ostsee (SAGERT ET AL. 2008)
Chlorophyll a (µg/l)
Bewertungskriterium: Mittelwert, Zeitraum: Mai - September
Referenzwert
Ostseetypen
Typ B1
Wertstufen
5
4
3
2
1
8,5
< 9,3
< 12,7
< 21,5
< 115
> 115
1,6
< 1,6
< 2,4
< 4,2
< 21,5
> 21,5
1,3
< 1,3
< 1,95
< 3,2
< 15,7
> 15,7
1,5
< 1,5
< 2,3
< 3,8
< 18,5
> 18,5
1,3
< 1,3
< 1,9
< 3,2
< 15,9
> 15,9
1,2
< 1,2
< 1,8
< 3,0
< 14,6
> 14,6
1,3
< 1,3
< 1,9
< 3,2
< 15,9
> 15,9
PSU 1,8
Typ B2a
PSU 7,5
(nur Schlei
Trave)
und
Typ B2b
PSU 13,7
(Küstengewässer)
Typ B3a
PSU 8,0
Typ B3b
PSU 13,1
Typ B3b / B12
PSU 15,0
Typ B4 / PSU 15,7
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Tabelle 16: Referenzwerte der Chlorophyll-a-Konzentration (µg/l) und daraus abgeleitete Grenzwerte für die Wertstufen für Küstengewässer der Nordsee (JAKLIN ET AL. 2007)
Chlorophyll a (µg/l)
Verfahren zur
Bewertung in der
Umweltverträglichkeitsuntersuchung an
Bundeswasserstraßen
BfG-1559
Bewertungskriterium: 90-Perzentile, Zeitraum: März - September
Referenzwert
Wertstufen
Nordseetypen
NEA1, NEA26,
4-5
5
4
3
2
1
≤5
5 - 7,5
7,5 - 15
15 - 25
> 115
NEA3, NEA4
Tabelle 17: Wertstufen und Bewertungsfunktionen der Einzelindices „Gesamtbiovolumen“,
„Chlorophyll-a-Saisonmittel“ und „Chlorophyll-a-Maximum“ für den Seetyp 12
Seetyp 12 (Flussseen)
Kenngröße
Biovolumen mm³/l
Bewertungs- Y1 = 1,403 x Ln (BV
funktion
MW) + 0,0152
Chl a Mittelwert
Chl a Maximum*
Y2 = 1,6271 x Ln (Chl a
MW) - 2,1865
Y3 = 1,5378 x Ln (Chl a
Max) - 2,8645
Wertstufen
5
< 2,95
< 9,7
< 17
4
< 6,0
< 17,8
< 33
3
< 12,2
< 32,9
< 63
2
< 25,1
< 61,0
< 120
1
> 25,1
> 61,0
> 120
*Wird nur verwendet, wenn für mehr als 2 Monate Einzel-Chlorophyll-Werte vorliegen und der
Chlorophyl-a-Maximalwert 125% des Saisonmittel-Chlorophyll-a-Wertes überschreitet.
Tabelle 18: Wertstufen für die Kenngröße „Chlorophyll a“ für den Seetyp 12 nach
MISCHKE ET AL. (2006)
Seetyp
Seetyp 12 (Flussseen)
Wertstufe
5
Kenngröße
Chlorophyll a
Einheit
µg/l
Statistische Kenngröße
Saisonmittelwerte (April - Oktober)
< 9,7
4
< 17,8
3
< 32,9
2
< 61
1
> 61
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Verfahren zur
Bewertung in der
Umweltverträglichkeitsuntersuchung an
Bundeswasserstraßen
Tabelle 19: Grenzwerte der Einzelkenngrößen für den Algenklassen-Index und ihre Berechnungsfunktion für Seetyp 12
Seetyp 12 (Flussseen)
BfG-1559
Algenklasse
Chlorophyceae
Datentyp für x
Bewertungsfunktion
Cyanobacteria
Biovolumen mm³/l
wenn > 1 dann = 1
Sonst kein Wert
y = 1,4219Ln(x) + 0,5595
Wertstufen
5
---
< 1,94
4
---
< 3,91
3
---
< 7,9
2
---
< 16
1
>1
> 16
Tabelle 20: Wertstufen für die Bewertung des Sauerstoffgehalts (in mg/l) von Fließgewässern
Wertstufe
5
4
Kenngröße
3
2
1
Sauerstoff
Einheit
mg/l
Statistische Kenngröße
Minimumwerte/10-Perzentil*
Fließgewässertyp:
1, 4, 5, 5.1, 6, 7, 9, 9.1, 14, 16, 18,
Subtyp 21 S
>9
>7
>6
>5
≤5
2, 3, 9.2, 10, 11, 12, 15, 15_g, 17,
19, Subtyp 21 N
>8
>6
>5
>4
≤4
22
>7
>4
>3,5
>3
≤3
>5
>4
>3
≤3
23
* Je nach Datengrundlage ist das 10-Perzentil der Tagesminima (bei Dauermessungen, April-Oktober)
oder der Minimumwert (bei Einzelmessungen) ausschlaggebend.
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Tabelle 21: Wertstufen für die Bewertung des TOC-Gehalts (mg/l) von Fließgewässern
Wertstufe
5
4
3
Kenngröße
TOC
Einheit
mg/l
Statistische Kenngröße
2
1
Verfahren zur
Bewertung in der
Umweltverträglichkeitsuntersuchung an
Bundeswasserstraßen
BfG-1559
Mittelwert*
Fließgewässertyp:
5, 5.1, 6, 7, 9, 9.1, 9.2, 10, 14, 15, 15
g, 16, 17, 18, 20, Subtyp 21 N
<5
<7
11, 12, 19
<7
22, 23
< 10
<9
< 11
≥ 11
< 10
< 13
< 16
≥ 16
< 15
< 20
< 25
≥ 25
* Nach Möglichkeit 12 Proben pro Jahr (April - Oktober)
Tabelle 22: Wertstufen für die Bewertung des BSB nach 5 Tagen (mg/l) von Fließgewässern
Wertstufe
5
4
3
Kenngröße
BSB5
Einheit
mg/l
Statistische Kenngröße
2
1
Mittelwert*
Fließgewässertyp:
1
< 1,5
< 2,5
< 3,5
< 4,5
≥ 4,5
2, 3
<3
<5
<7
<9
≥9
4, 5, 5.1, 6, 7, 9, 9.1, 14, 16, 18,
Subtyp 21 S
<2
<4
<6
<8
≥8
9.2, 10, 11, 12, 15, 15 g, 17, 19, 20,
Subtyp 21 N, 22
<3
<6
<8
< 10
≥ 10
23
<4
<6
<8
< 10
≥ 10
* Nach Möglichkeit 12 Proben pro Jahr (April – Oktober)
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Verfahren zur
Bewertung in der
Umweltverträglichkeitsuntersuchung an
Bundeswasserstraßen
BfG-1559
Tabelle 23: Wertstufen für die Kenngröße Chlorid in Fließgewässern
Kenngröße
Chlorid
Einheit
mg/l
Statistische Kenngröße
Wertstufe
Jahresmittelwert
5
4
3
2
1
≤ 50
< 200
< 400
< 800
> 800
Gewässertyp
Alle Gewässertypen
exklusive Typ 22 und Typ 23
Tabelle 24: Wertstufen für die Kenngröße Gesamtphosphat in Fließgewässern
Kenngröße
Gesamtphosphor (Gesamt-P)
Einheit
mg/l
Statistische Kenngröße
Wertstufe
Jahresmittelwert
5
4
3
2
1
1, 4, Subtyp 21 S
≤ 0,05
< 0,1
< 0,2
< 0,4
> 0,4
2, 3
≤ 0,05
< 0,15
< 0,3
< 0,6
> 0,6
5, 5.1, 6, 7, 9, 9.1, 14, 16 ,
18, 23
≤ 0,05
< 0,1
< 0,2
< 0,4
> 0,4
9.2, 10, 15, 15 g, 17, Subtyp
21 N
≤ 0,05
< 0,1
< 0,2
< 0,4
> 0,4
11, 12, 19. 10.1, 20.1, 15.1,
17.1
≤ 0,05
< 0,15
< 0,3
< 0,6
> 0,6
22
≤ 0,1
< 0,3
< 0,6
< 1,2
> 1,2
Gewässertyp
Seite 68
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Verfahren zur
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Tabelle 25: Wertstufen für die Kenngröße Orthophosphat in Fließgewässern
Kenngröße
Orthophosphat-Phosphor (o-Phosphat-P)
Einheit
Statistische
Kenngröße
Wertstufe
BfG-1559
mg/l
Jahresmittelwert
5
4
3
2
1
1
0,01
0,07
0,14
0,28
0,56
2, 3, 11, 12, 19
0,02
0,10
0,20
0,40
0,80
4, 5, 5.1, 6, 7, 9,
9.1, 9.2, 10, 14,
15,15 g, 16, 17, 18, 0,02
20, Subtyp 21 N,
Subtyp 21 S, 23
0,07
0,14
0,28
0,56
22
0,20
0,40
0,80
1,60
Gewässertyp
0,02
Tabelle 26: Wertstufen für die Kenngröße Ammonium in Fließgewässern
Kenngröße
Ammonium-Stickstoff (NH4-N)
Einheit
mg/l
Statistische Kenngröße
Wertstufe
Jahresmittelwert
5
4
3
2
1
1
≤ 0,02
< 0,1
< 0,2
< 0,4
> 0,4
Alle übrigen Typen
≤ 0,04
< 0,3
< 0,6
< 1,2
> 1,2
Gewässertyp
Seite 69
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Bundeswasserstraßen
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Tabelle 27: Referenzwerte für die Kenngröße pH-Wert in Fließgewässern
Kenngröße
pH-Wert
Einheit
-
Statistische Kenngröße
Minimum - Maximum
Gewässertyp
Referenzwert
11, 12, 19
5,0 - 8,0
23
7,0 - 8,5
Alle übrigen Typen
6,5 - 8,5
Tabelle 28: Wertstufen für die Kenngröße Gesamtstickstoff in Küsten- und Übergangsgewässern
Kenngröße
Gesamtstickstoff (Gesamt-N)
Einheit
mg/l
Statistische Kenngröße
Wertstufe
Jahresmittelwert
5
4
3
2
1
N1
29,6 - 31,5 ≤ 0,17
< 0,27
< 0,51
< 0,85
> 0,85
N2
29,0 - 29,7 ≤ 0,17
< 0,27
< 0,51
< 0,85
> 0,85
N3
23,4 - 30,5 ≤ 0,20
< 0,30
< 0,60
< 1,0
> 1,0
N4
16,4 - 27,1 ≤ 0,22
< 0,36
< 0,66
< 1,1
> 1,1
N5
32,0
≤ 0,15
< 0,24
< 0,45
< 0,75
> 0,75
T1, T2
3,6 - 23,4
≤ 0,30 0,18
< 0,5-0,3
< 0,9 0,54
< 1,5 - 0,9 > 1,5 - 0,9
Deutsche Bucht
29,8 - 31,5 ≤ 0,17
< 0,25
< 0,51
< 0,85
> 0,85
B1
1,8 - 3,5
≤ 0,14
< 0,21
< 0,42
< 0,70
> 0,70
B2
5 - 18
≤ 0,18-0,11
< 0,28 0,17
< 0,54 0,33
< 0,9 0,55
> 0,9 0,55
B3
6,5 - 15
≤ 0,17 0,13
< 0,25 0,20
< 0,51 0,39
< 0,85 0,65
> 0,85 0,65
B4
10,5 - 20
≤ 0,14
< 0,21
< 0,42
< 0,7
> 0,7
Arkonasee
7-9
≤ 0,14
< 0,21
< 0,42
< 0,7
> 0,7
Nordseegewässer Salinität
Ostseegewässer
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Verfahren zur
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Tabelle 29: Wertstufen für die Kenngröße Nitrat in Küsten- und Übergangsgewässern
Kenngröße
Nitrat (Nitrat-N)
Einheit
BfG-1559
mg/l
Statistische Kenngröße
Wertstufe
Mittelwerte (November - Februar)
5
4
3
2
1
N1
29,6 - 31,5 ≤ 0,10
< 0,14
< 0,30
< 0,50
> 0,5
N2
29,0 - 29,7 ≤ 0,10
< 0,15
< 0,30
< 0,50
> 0,5
N3
23,4 - 30,5 ≤ 0,12
< 0,18
< 0,36
< 0,60
> 0,6
N4
16,4 - 27,1 ≤ 0,14
< 0,21
< 0,42
< 0,70
> 0,7
N5
32,0
≤ 0,10
< 0,15
< 0,30
< 0,50
> 0,5
T1, T2
3,6 - 23,4
≤ 0,018 0,01
< 0,28 0,17
< 0,54 0,03
< 0,90 0,05
> 0,90 0,05
Deutsche Bucht
29,8 - 31,5 ≤ 0,09
< 0,14
< 0,27
< 0,45
> 0,45
B1
1,8 - 3,5
≤ 0,07
< 0,11
< 0,21
< 0,35
> 0,35
B2
5 - 18
≤ 0,07 0,04
< 0,110,06
< 0,21 0,12
< 0,35 0,20
> 0,35 0,20
B3
6,5 - 15
≤ 0,07
< 0,11
< 0,21
< 0,35
> 0,35
B4
10,5 - 20
≤ 0,07
< 0,11
< 0,21
< 0,35
> 0,35
Arkonasee
7-9
≤ 0,035 0,03
< 0,05 0,04
< 0,105 0,09
< 0,175 0,15
> 0,175 0,15
Nordseegewässer Salinität
Ostseegewässer
Seite 71
Bundesanstalt für
Gewässerkunde
Verfahren zur
Bewertung in der
Umweltverträglichkeitsuntersuchung an
Bundeswasserstraßen
BfG-1559
Tabelle 30: Wertstufen für die Kenngröße DIN in Küsten- und Übergangsgewässern
Kenngröße
DIN (gelöste anorganische Stickstoffverbindungen)
Einheit
mg/l
Statistische Kenngröße
Wertstufe
Mittelwerte (November - Februar)
5
4
3
2
1
N1
29,6 - 31,5 ≤ 0,13
< 0,20
< 0,39
< 0,65
> 0,65
N2
29,0 - 29,7 ≤ 0,13
< 0,20
< 0,39
< 0,65
> 0,65
N3
23,4 - 30,5 ≤ 0,15
< 0,24
< 0,45
< 0,75
> 0,75
N4
16,4 - 27,1 ≤ 0,18
< 0,28
< 0,54
< 0,90
> 0,9
N5
32,0
≤ 0,13
< 0,20
< 0,39
< 0,65
> 0,65
T1, T2
3,6 - 23,4
≤ 0,24 0,14
< 0,4 - 0,2 < 0,72 0,42
< 1,20 0,70
> 1,20 0,70
Deutsche Bucht
29,8 - 31,5 ≤ 0,13
< 0,20
< 0,39
< 0,65
> 0,65
B1
1,8 - 3,5
≤ 0,10
< 0,15
< 0,30
< 0,50
> 0,5
B2
5 - 18
≤ 0,110,08
< 0,17 0,13
< 0,33 0,24
< 0,55 0,40
> 0,55 0,40
B3
6,5 - 15
≤ 0,10
< 0,15
< 0,30
< 0,50
> 0,50
B4
10,5 - 20
≤ 0,10
< 0,15
< 0,30
< 0,50
> 0,50
Arkonasee
7-9
≤ 0,35 0,30
< 0,05 0,04
< 1,05 0,9
< 1,75 1,60
> 1,75 1,60
Nordseegewässer Salinität
Ostseegewässer
Seite 72
Bundesanstalt für
Gewässerkunde
Tabelle 31: Wertstufen für die Kenngröße Gesamtphosphor in Küsten- und Übergangsgewässern
Kenngröße
Gesamtphosphor (Gesamt-P)
Einheit
BfG-1559
mg/l
Statistische Kenngröße
Wertstufe
Verfahren zur
Bewertung in der
Umweltverträglichkeitsuntersuchung an
Bundeswasserstraßen
Jahresmittelwert
5
4
3
2
1
Nordseegewässer
Salinität
N1
29,6 - 31,5
≤ 0,02
< 0,034
< 0,06
< 0,1
> 0,1
N2
29,0 - 29,7
≤ 0,02
< 0,034
< 0,06
< 0,1
> 0,1
N3
23,4 - 30,5
≤ 0,02
< 0,034
< 0,06
< 0,1
> 0,1
N4
16,4 - 27,1
≤ 0,02
< 0,034
< 0,06
< 0,1
> 0,1
N5
32,0
≤ 0,02
< 0,034
< 0,06
< 0,1
> 0,1
T1, T2
3,6 - 23,4
≤ 0,025 0,01
< 0,034 0,016
< 0,075 0,03
< 0,125 0,05
> 0,125 0,05
Deutsche Bucht
29,8 - 31,5
≤ 0,02
< 0,035
< 0,06
< 0,1
> 0,1
B1
1,8 - 3,5
≤ 0,016 0,009
< 0,025 0,016
< 0,048 0,027
< 0,080 0,045
> 0,080 0,045
B2
5 - 18
≤ 0,019 0,009
< 0,028 0,016
< 0,057 0,027
< 0,095 0,045
> 0,095 0,045
B3
6,5 - 15
≤ 0,019 0,012
< 0,028 0,019
< 0,057 0,036
< 0,095 0,060
> 0,095 0,060
B4
10,5 - 20
≤ 0,019 0,016
< 0,028 0,025
< 0,057 0,048
< 0,095 0,080
> 0,095 0,080
Arkonasee
7-9
≤ 0,014
< 0,022
< 0,042
< 0,070
> 0,070
Ostseegewässer
Seite 73
Bundesanstalt für
Gewässerkunde
Verfahren zur
Bewertung in der
Umweltverträglichkeitsuntersuchung an
Bundeswasserstraßen
BfG-1559
Tabelle 32: Wertstufen für die Kenngröße Orthophosphat in Küsten- und Übergangsgewässern
Kenngröße
Orthophosphat-Phosphor (o-Phosphat-P)
Einheit
mg/l
Statistische Kenngröße
Wertstufe
Mittelwert (November - Februar)
5
4
3
2
1
Nordseegewässer Salinität
N1
29,6 - 31,5 ≤ 0,0078
< 0,012
< 0,023
< 0,039
> 0,039
N2
29,0 - 29,7 ≤ 0,0078
< 0,012
< 0,023
< 0,039
> 0,039
N3
23,4 - 30,5 ≤ 0,0078
< 0,012
< 0,023
< 0,039
> 0,039
N4
16,4 - 27,1 ≤ 0,0080
< 0,012
< 0,024
< 0,040
> 0,040
N5
32,0
≤ 0,0078
< 0,012
< 0,023
< 0,039
> 0,039
T1, T2
3,6 - 23,4
≤ 0,008 0,004
< 0,012 0,006
< 0,024 0,012
< 0,040 0,020
> 0,040 0,020
Deutsche Bucht
29,8 - 31,5 ≤ 0,0078
< 0,012
< 0,023
< 0,039
> 0,039
Ostseegewässer
Seite 74
B1
1,8 - 3,5
≤ 0,007 0,004
< 0,009 0,006
< 0,021 0,012
< 0,035 0,020
> 0,035 0,020
B2
5 - 18
≤ 0,008 0,004
< 0,012 0,006
< 0,024 0,012
< 0,040 0,020
> 0,040 0,020
B3
6,5 - 15
≤ 0,008 0,005
< 0,012 0,008
< 0,024 0,015
< 0,040 0,025
> 0,040 0,025
B4
10,5 - 20
≤ 0,007 0,006
< 0,0118 - < 0,021 0,008
0,018
< 0,035 0,030
> 0,035 0,030
Arkonasee
7-9
≤ 0,009 0,008
< 0,014 0,012
< 0,027 0,024
> 0,027 0,024
< 0,027 0,024
Bundesanstalt für
Gewässerkunde
Tabelle 33: Gewässertypen nach LAWA 2006 (Fließgewässer, Übergangsgewässer,
Küstengewässer)
Gewässertypen
Beschreibung
Verfahren zur
Bewertung in der
Umweltverträglichkeitsuntersuchung an
Bundeswasserstraßen
BfG-1559
Fließgewässer
Typ 1
Fließgewässer der Alpen
(karbonatisch geprägt)
Subtyp 1.1
Bäche der Kalkalpen
Subtyp 1.2
Kleine Flüsse der Kalkalpen
Typ 2
Fließgewässer des Alpenvorlandes
(silikatisch geprägt)
Subtyp 2.1
Bäche des Alpenvorlandes
Subtyp 2.2
Kleine Flüsse des Alpenvorlandes
Typ 3
Fließgewässer der Jungmoräne des Alpenvorlandes
(karbonatisch geprägt)
Subtyp 3.1
Bäche der Jungmoräne des Alpenvorlandes
Subtyp 3.2
Kleine Flüsse der Jungmoräne des Alpenvorlandes
Typ 4
Große Flüsse des Alpenvorlandes
(karbonatisch geprägt)
Typ 5
Grobmaterialreiche, silikatische Mittelgebirgsbäche
Typ 5.1
Feinmaterialreiche, silikatische Mittelgebirgsbäche
Typ 6
Feinmaterialreiche. karbonatische Mittelgebirgsbäche
Subtyp 6 K
Feinmaterialreiche, karbonatische Mittelgebirgsbäche (Keuper)
Typ 7
Grobmaterialreiche, karbonatische Mittelgebirgsbäche
Typ 9
Silikatische, fein- bis grobmaterialreiche Mittelgebirgsflüsse
Typ 9.1
Karbonatische, fein- bis grobmaterialreiche Mittelgebirgsflüsse
Subtyp 9.1 K
Karbonatische, fein- bis grobmaterialreiche Mittelgebirgsflüsse
(Keuper)
Typ 9.2
Große Flüsse des Mittelgebirges
(karbonatisch geprägt)
Typ 10
Kiesgeprägte Ströme des Mittelgebirges
(karbonatisch geprägt)
Typ 10.1
Kiesgeprägte Ströme des Mittelgebirges mit großer Abflußspende
Typ 10.2
Kiesgeprägte Ströme des Mittelgebirges mit kleiner Abflußspende
Typ 11
Organisch geprägte Bäche
Typ 12
Organisch geprägte Flüsse
Typ 14
Sandgeprägte Tieflandbäche
(silikatisch oder karbonatisch geprägt)
Seite 75
Bundesanstalt für
Gewässerkunde
Verfahren zur
Bewertung in der
Umweltverträglichkeitsuntersuchung an
Bundeswasserstraßen
Gewässertypen
Beschreibung
Typ 15
Sand- und lehmgeprägte Tieflandflüsse
(karbonatisch geprägt)
Typ 15 g
Große sand- und lehmgeprägte Tieflandflüsse
Typ 15.1
Sand- und lehmgeprägte Tieflandflüsse mit kleinem EZG
Typ 15.2
Sand- und lehmgeprägte Tieflandflüsse mit großem EZG
Typ 16
Kiesgeprägte Tieflandbäche
(silikatisch oder karbonatisch geprägt)
Typ 17
Kiesgeprägte Tieflandflüsse
(karbonatisch geprägt)
Typ 17.1
Kiesgeprägte Tieflandflüsse mit kleinem EZG
Typ 17.2
Kiesgeprägte Tieflandflüsse mit großem EZG
Typ 18
Löss-lehmgeprägte Tieflandbäche
(karbonatisch geprägt)
Typ 19
Kleine Niederungsfließgewässer in Fluss- und Stromtälern
(karbonatisch geprägt)
Typ 20
Sandgeprägte Ströme des Tieflandes
(karbonatisch geprägt)
Typ 20.1
Sandgeprägte Ströme des Tieflandes mit großer Abflußspende
Typ 20.2
Sandgeprägte Ströme des Tieflandes mit kleiner Abflußspende
Typ 21
Seeausflussgeprägte Fließgewässer in Fluss- und Stromtälern
(karbonatisch geprägt)
Subtyp 21 N
Seeausflussgeprägte Fließgewässer des Norddeutschen
Tieflandes (Nord)
Subtyp 21 S
Seeausflussgeprägte Fließgewässer des Alpenvorlandes (Süd)
Typ 22
Marschengewässer
(karbonatisch geprägt)
Subtyp 22.1
Gewässer der Marschen
Subtyp 22.2
Flüsse der Marschen
Subtyp 22.3
Ströme der Marschen
Typ 23
Rückstau- bzw. brackwasserbeeinflusste Ostseezuflüsse
(karbonatisch geprägt)
BfG-1559
Übergangsgewässer
Seite 76
Typ T1
Übergangsgewässer Elbe-Weser-Ems
Typ T2
Übergangsgewässer Eider
Bundesanstalt für
Gewässerkunde
Gewässertypen
Beschreibung
Küstengewässer
(Nordsee)
Verfahren zur
Bewertung in der
Umweltverträglichkeitsuntersuchung an
Bundeswasserstraßen
BfG-1559
Typ N1 (NEA1)
Euhalines offenes Küstengewässer
Typ N2 (NEA2)
Euhalines Wattenmeer
Typ N3 (NEA3)
Polyhalines offenes Küstengewässer
Typ N4 (NEA4)
Polyhalines Wattenmeer
Typ N5
Euhalines felsgeprägtes Küstengewässer um Helgoland
Küstengewässer
(Ostsee)
Typ B1
Oligohalines inneres Küstengewässer
Typ B2
Mesohalines inneres Küstengewässer
Typ B3
Mesohalines offenes Küstengewässer
Typ B4
Meso-polyhalines offenes Küstengewässer, saisonal geschichtet
Seite 77
Bundesanstalt für
Gewässerkunde
Verfahren zur
Bewertung in der
Umweltverträglichkeitsuntersuchung an
Bundeswasserstraßen
3.5.4
Schadstoffe in Gewässersedimenten
Bewertungsrahmen: Wasser/Oberirdische Gewässer/Schadstoffe in Gewässersedimenten - qualitativ
BfG-1559
Bewertungskriterien
Wertstufe
Seite 78
Schadstoffbelastung
ökotoxikologische Wirkung
5
Sehr hoch
Keine
Keine
4
Hoch
Gering
Gering
3
Mittel
Mittel
Mittel
2
Gering
Hoch
Hoch
1
Sehr gering
Sehr hoch
Sehr hoch
Bundesanstalt für
Gewässerkunde
Erläuterungen zum Bewertungsrahmen „Schadstoffe in Gewässersedimenten“
In Sedimenten reichern sich zahlreiche Stoffe an, die schädliche Wirkungen auf Schutzziele
in der aquatischen und terrestrischen Umwelt haben können (sog. ökotoxikologisches Potenzial). Bei Baggermaßnahmen sind daher die Schadstoffbelastung in Sedimenten und die
möglichen Auswirkungen auf die Umwelt zu bewerten. Eine Umlagerung im Gewässer sollte
bei Unterhaltungs- und Ausbauvorhaben nur dann erfolgen, wenn vorgegebene Schadstoffrichtwerte bzw. Toxizitätsklassen und die daraus abgeleiteten Handlungskriterien eingehalten
werden. Damit soll eine Verschlechterung des Belastungszustandes der Sedimente und
Schwebstoffe möglichst verhindert oder zumindest minimiert werden, u. a. um die
Zielsetzung der EG-WRRL nicht zu gefährden.
Verfahren zur
Bewertung in der
Umweltverträglichkeitsuntersuchung an
Bundeswasserstraßen
BfG-1559
Nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sind bei Neu- und Ausbaumaßnahmen in Bundeswasserstraßen die maßnahmenbedingten Auswirkungen als Differenz der Zustandsbewertung vor und nach Durchführung der Maßnahme am Ort der Baggerung sowie am Ort der Baggergutverbringung zu bewerten. An beiden Orten ist neben dem
Schutzgut Gewässersediment auch das Schutzgut Oberflächenwasser, und damit insbesondere der Schwebstoff als wesentlicher Träger von Schadstoffen, zu berücksichtigen.
Bei der Verbringung von Sedimenten auf Spülfeldern müssen die Bewertungskriterien des
Schutzgutes „Boden“ berücksichtigt werden. Die Genehmigung anderer Unterbringungsverfahren (z. B. Deponierung an Land) fällt in die Zuständigkeit der Länder. Darüber hinaus werden die künftige Sedimentsituation und Auswirkungen der Maßnahme bewertet.
Bewertungsgrundlagen
Eine allgemeine Gefährdungsabschätzung für die Baggerung und Umlagerung schadstoffbelasteter Sedimente wird durch die chemische Untersuchung ausgewählter Stoffe sowie durch
den Einsatz anerkannter biologischer Wirktests erreicht. Überprüft werden in der Regel die in
Tabelle 34 aufgeführten Schwermetalle, organischen Schadstoffe, allgemeinen Parameter und
mit biologischen Tests das ökotoxikologische Potenzial in den relevanten Matrices. Bei Verdacht auf lokale Einträge oder Altlasten sind ggf. weitere Stoffe zu untersuchen.
Seite 79
Bundesanstalt für
Gewässerkunde
Verfahren zur
Bewertung in der
Umweltverträglichkeitsuntersuchung an
Bundeswasserstraßen
Tabelle 34: Zu untersuchende Stoffe und ökotoxikologische Untersuchungen
Parameter
Untersuchungsmatrix
BfG-1559
1
Schwermetalle (As, Cd, Cr, Cu, Hg,
Ni, Pb, Zn)
Sediment < 20 µm
ggf. Schwebstoffe
EPA-PAK (einzeln und als
„Summe 16“)
Gesamtsediment
(umrechnen auf
< 63-µm-Fraktion)
ggf. Schwebstoffe
PCB (28, 52, 100, 118, 138, 153, 180,
einzeln und als „Summe 7“)
Gesamtsediment
(umrechnen auf
< 63-µm-Fraktion)
ggf. Schwebstoffe
Organochlorpestizide (HCH-Isomere,
HCB, DDX, Pentachlorbenzol)
Gesamtsediment
(umrechnen auf
< 63-µm-Fraktion)
ggf. Schwebstoffe
Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW)
Gesamtsediment
(umrechnen auf
< 63-µm-Fraktion)
ggf. Schwebstoffe
Organozinnverbindungen
(Tributylzinn (TBT))
Gesamtsediment
(umrechnen auf
< 63-µm-Fraktion)
ggf. Schwebstoffe
Nährstoffe
Wasserphase
Sauerstoff
Wasserphase
Physikal. chem. Parameter
(TOC/CNS, KGV) 1
Gesamtsediment
Wasserphase
(Eluat, Porenwasser)
Wachstumsrate, Biomasseproduktion,
Lumineszens, Immobilisierung
(Bestimmung der ökotoxikologischen
Endpunkte)
Gesamtsediment
Wasserphase (Eluat,
Porenwasser)
TOC = total organic carbon, Gesamtkohlenstoff
CNS = Bestimmung von Kohlenstoff, Stickstoff, Schwefel
KGV= Bestimmung der Korngrößenverteilung
Schädliche Wirkungen von Stoffen - auch von solchen, die nicht mit der chemischen Analyse
erfasst werden - können summarisch durch ökotoxikologische Tests angezeigt werden. Es ist
zu beachten, dass toxische Wirkungen spezifisch für bestimmte Bakterien-, Tier- oder Pflanzenarten sein können, sodass Aussagen zur Toxizität jeweils für die eingesetzten Testsysteme
zu treffen sind. Eine allgemeine Gefährdungsabschätzung kann jedoch näherungsweise durch
den Einsatz unterschiedlicher biologischer Wirktests (Testpalette) erreicht werden, mit denen
mindestens die drei trophischen Ebenen Produzenten, Konsumenten und Mineralisierer/Destruenten abgebildet werden. Ökotoxikologische Testverfahren werden unter Berücksichtigung der ökologischen Gegebenheiten ausgewählt (limnisches, brackiges oder marines
Seite 80
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Gewässerkunde
Testsystem). Als Testorganismen werden üblicherweise repräsentative Vertreter der drei
Trophiestufen eingesetzt, wobei die Wirkung des jeweils empfindlichsten Testorganismus das
Ergebnis bestimmt. Im Einzelfall sind neben den (akuten) toxischen Wirkungen auch zu besorgende bioakkumulative Effekte bei der Bewertung einer potenziellen Umweltbelastung zu
berücksichtigen.
Verfahren zur
Bewertung in der
Umweltverträglichkeitsuntersuchung an
Bundeswasserstraßen
BfG-1559
In der UVU zum Aus- oder Neubau von Bundeswasserstraßen ist die Qualität der Sedimente
und Schwebstoffe nach einer 5-stufigen Skala zu bewerten, wobei sich die Wertstufe 5 (sehr
hohe Wertigkeit) an der Natürlichkeit orientiert. Die Festlegung der Wertstufen 1 bis 4 sollte
potenziell schädliche Auswirkungen der Schadstoffe auf die Biosphäre erfassen. Für die
Abgrenzung dieser Wertstufen definiert die BfG Bewertungskriterien, die, soweit möglich,
die Vorgaben der bisher vorhandenen Regelwerke der WSV berücksichtigen (HABAB-WSV
2000; GÜBAK-WSV 2009, BLABAK-TBT-Konzept 2001). Die Bewertung der
Schadstoffbelastungen in Baggergut, Sedimenten und Schwebstoffen folgt zwar für alle Bundeswasserstraßen denselben Prinzipien, als Bewertungsbezug wird aber ein regionaler Ansatz
gewählt. Bis zu den in der HABAB-WSV bzw. GÜBAK-WSV definierten Süßwassergrenzen
werden gemäß HABAB-WSV die aktuellen Schadstoffkonzentrationen am Schwebstoff im
Untersuchungsgebiet (oder in rezenten Sedimenten in der Umgebung) als Referenzwerte
herangezogen, seewärts davon werden die unteren Richtwerte RW1, die in der GÜBAKWSV aufgeführt sind, als Referenzwerte zugrunde gelegt. Im Anhang sind die Referenzwerte
zur Beurteilung des Belastungszustandes für Küstenbereiche dargestellt. Für Ausbauvorhaben
im Binnenbereich der Fließgewässer werden Dreijahresmittelwerte von Referenzmessstellen
zugrunde gelegt, aus denen sich anhand von Faktoren die Einteilung in verschiedene
Belastungszustände ergibt.
Bewertungsstufen für die stoffliche Belastung
Für die Belastung von Sedimenten/Schwebstoffen mit Schwermetallen und organischen
Schadstoffen orientiert sich die höchste Wertstufe 5 (siehe Kap. 2.3) an den natürlichen
Hintergrundwerten. Für Schwermetalle in Küstenbereichen der Nord- und Ostsee wird die
natürliche Hintergrundbelastung der Sedimente der Nordsee, im Binnenbereich der Tongesteinstandard (TUREKIAN & WEDEPOHL 1961) verwendet. Für die meisten organischen
Schadstoffe wird der Hintergrundwert zu Null gesetzt, für polyzyklischen aromatischen
Kohlenwasserstoffe (PAK) und Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW) entspricht dieser der
Belastung von Sedimenten in anthropogen unbeeinflussten Gebieten (OSPAR 2008). Die
weitere Einstufung ergibt sich aus regionaler/mittlerer Schadstoffbelastung und definierten
Spreizfaktoren.
Die in den Tabellen (Anhang) angegebenen Schwermetallgehalte für die Küstenbereiche beziehen sich wie in der GÜBAK-WSV stets auf die Fraktion < 20 µm, die Gehalte organischer
Schadstoffe im Nord- und Ostseebereich per Konvention auf die Fraktion < 63 µm
(‘Normierung‘, ‘Korngrößenkorrektur‘: Messwerte in der abgetrennten Fraktion < 63 µm
bzw. entsprechend umgerechnete Daten), da die Schadstoffe im Wesentlichen in dieser
Fraktion angereichert sind. Auch die TBT-Gehalte sind - abweichend vom BLABAK-TBTKonzept - in der Regel in der Gesamtfraktion zu betrachten. Für das Vorkommen von
Seite 81
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Gewässerkunde
Verfahren zur
Bewertung in der
Umweltverträglichkeitsuntersuchung an
Bundeswasserstraßen
BfG-1559
Schwermetallen in Erzpartikeln oder PAK in Strahlgut, aus Kohleverladung usw. ist analog
zu verfahren.
Die 3-Jahres-Mittelwerte an Bezugsmessstellen in Binnengewässern, die als Referenzwerte
herangezogen werden, beziehen sich grundsätzlich auf die Feinkornfraktion. Analysenwerte
aus zu betrachtenden Sedimenten sind daher gleichermaßen zu normieren.
Liegen zur Bewertung der Sedimentqualität Messwerte unterhalb der Bestimmungsgrenze
vor (< Wert), dann ist grundsätzlich der halbe mathematische Wert der angegebenen Bestimmungsgrenze in der Bewertung zu berücksichtigen. Liegen für einen Parameter mehr als
75 % der zu berücksichtigenden Werte unterhalb der Bestimmungsgrenze, dann ist dieser
Parameter nicht zu bewerten.
Festlegung des Untersuchungsumfangs
Gemäß der festgelegten Arbeitsschritte einer UVU (siehe Kapitel 2.4) sind die maßnahmenbedingten Auswirkungen als Differenz der Zustandsbewertung vor und nach Durchführung
der Maßnahme am Ort der Baggerung (die Wahl der Referenzwerte richtet sich nach dem Ort
der Baggerung) sowie am Ort der Baggergutverbringung (die Wahl der Referenzwerte richtet
sich nach der Lage des Umlagerungsbereichs) zu bewerten. An beiden Orten ist neben dem
Schutzgut Gewässersediment auch das Schutzgut Oberflächenwasser, und damit
insbesondere der Schwebstoff als primärer Träger von Schwermetallen und Schadstoffen, zu
berücksichtigen. Die Veränderungen der Wasserqualität über den Nährstoff- und
Sauerstoffgehalt sind gemäß Schutzgut Wasser/oberirdische Gewässer/Wasserbeschaffenheit
zu beurteilen.
Baggerbereich
Sedimente
Im Baggerbereich sind in der Regel Sedimentkerne zu entnehmen, um Informationen über die
Schadstoffbelastung der Sedimentoberfläche vor dem Eingriff, des Baggergutes über die gesamte Baggertiefe sowie über die neu anstehende Oberfläche zu erhalten. Die Auswirkungen
auf die Qualität der Schwebstoffe im Baggerbereich lassen sich aus der Belastung des
Baggergutes ermitteln, wobei je nach Baggerverfahren die Menge der im Baggerbereich
resuspendierten Sedimente vernachlässigbar sein kann. In diesem Fall muss die Bewertung
verbal-argumentativ erfolgen.
Wasserphase
Eine baggerungsbedingte Beeinträchtigung der Wasserphase kann durch Erhöhung der
Schwebstoffgehalte und einer damit einhergehenden Freisetzung von Schadstoffen und Nährstoffen aus dem Interstitial(wasser) bzw. durch Desorption von der festen in die flüssige
Phase verbunden sein. Zwischen Sediment und Wasserphase stellt sich in Abhängigkeit von
den hydrologischen Bedingungen ein Gleichgewicht ein. Vielfach ist wegen der geringen Erhöhung der Schwebstoffgehalte durch die Baggerung lediglich von einer vernachlässigbaren
Seite 82
Bundesanstalt für
Gewässerkunde
Erhöhung der Schadstoffgehalte in der Wasserphase auszugehen und damit keine qualitative
Verschlechterung ableitbar.
Ablagerungsort
Verfahren zur
Bewertung in der
Umweltverträglichkeitsuntersuchung an
Bundeswasserstraßen
BfG-1559
Sedimente/Gewässerboden
Ist das Baggergut gemäß HABAB bzw. GÜBAK umlagerungsfähig, so wird für das Schutzgut Gewässerboden der Ist-Zustand aus der Schadstoffbelastung in den oberen Sedimentschichten (obere Dezimeter) am Ablagerungsort vor dem Eingriff ermittelt.
Im Ablagerungsbereich werden mit Schadstoffen belastete Feinanteile des Baggergutes in
verschiedenem Ausmaß in die Umgebung verdriften und nicht oder nur teilweise am Umlagerungsort verbleiben, was verbal zu beschreiben und bei der Bewertung der Erheblichkeit der
Maßnahme zu berücksichtigen ist.
Wasserphase
Die Schadstoffbelastung für das Schutzgut Oberflächenwasser (hier Schwebstoff) wird in
Schwebstoffen ebenfalls auf der Basis der Wertstufen 1 bis 5 bewertet. Wenn keine Daten zur
Schwebstoffbelastung vorliegen, kann alternativ die Schadstoffkonzentration in jungen
schwebstoffbürtigen Sedimenten herangezogen werden.
Die Wahl der Referenzwerte richtet sich nach der Lage des Umlagerungsbereiches.
Wird ein Aus- oder Neubauvorhaben im Kanalnetz bewertet, so liegen zum einen keine Referenzwerte im Gewässer vor, zum anderen verbietet sich eine Umlagerung im Gewässer. Hier
wird der Prognose-Zustand (neue Sedimentoberfläche) dem Ist-Zustand (zu entfernendes
Baggergut) gegenübergestellt und die Veränderung als „besser“ oder „schlechter“ beurteilt.
Bewertung
Jedem Schwermetall bzw. jedem organischen Schadstoff (bzw. Angabe von Summen) wird
einzeln für den Ist- bzw. Prognosezustand eine Wertstufe (1 bis 5) zugeordnet Die Veränderungen werden für jeden Schadstoff bzw. jede Schadstoffgruppe aus Prognose- und IstZustand ermittelt (siehe Tabelle 2).
Für jeden Prognosezustand, der in der UVU betrachtet wird, wird der Veränderungsgrad
gegenüber der Ausgangssituation jeweils für die einzelnen Schadstoffe ermittelt und mit der
Gefährlichkeit (siehe Tabelle im Anhang) des zu bewertenden Schadstoffes gewichtet.
Die Einteilung in zwei Gefahrenklassen erfolgt aufgrund der Persistenz der Schadstoffe, ihrer
Adsorptionsfähigkeit am Sediment, der Akkumulierbarkeit in Organismen sowie ihrer Einstufung als ökologisch bedenklich (HPA 2005).
Aus den resultierenden Ergebnissen wird rechnerisch ein Mittelwert gebildet, der gemäß Tabelle 3 in die Rangstufen für den Veränderungsgrad eingruppiert werden kann. Liegt das Er-
Seite 83
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Gewässerkunde
Verfahren zur
Bewertung in der
Umweltverträglichkeitsuntersuchung an
Bundeswasserstraßen
gebnis zwischen zwei Rangstufen, so ist dies zu beschreiben. Der Veränderungsgrad wird
anschließend mit der Dauer der Auswirkung und der räumlichen Ausdehnung zur einer Einschätzung der Erheblichkeit der geplanten Maßnahme an der betrachteten Stelle verknüpft.
BfG-1559
Betrachtet man einen Stoff, für den keine Wertstufen definiert oder keine Gefahrenklasse
festgelegt wurde, so muss die von ihm ausgehende Gefährdung abgeschätzt und im Text begründet werden.
Seite 84
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Gewässerkunde
Tabelle 35: Grenzkonzentrationen der Wertstufen für Schadstoffgehalte (bezogen auf <63 µm)
für Nordsee-Küstenabschnitte (GÜBAK-WSV)
Organische
Schadstoffe (Bezugswerte für
Analysendaten
berechnet auf < 63
µm-Fraktion)
Verfahren zur
Bewertung in der
Umweltverträglichkeitsuntersuchung an
Bundeswasserstraßen
BfG-1559
Einheit
Wertstufe
Nat. HG
RW 1
3 * RW 1
6* RW1
>
6*RW1
5
4
3
2
1
PCB (Summe aus
28, 52, 101, 118,
138, 153, 180)
µg/kg
0
13
39
78
> 78
EPA-PAK (16)
µg/kg
200 (OSPAR
2008
1800
5400
10800
>10800
Kohlenwasserstoffe
mg/kg
50
200
600
1200
> 1200
Hexachlorbenzol
µg/kg
0
1,8
5,4
10,8
> 10,8
Pentachlorbenzol
µg/kg
0
1
3
6
>6
-HCH
µg/kg
0
0,5
1,5
3
>3
-HCH
µg/kg
0
0,5
1,5
3
>3
p,p´-DDT
µg/kg
0
1
3
6
>6
p,p´-DDD
µg/kg
0
2
6
18
> 18
p,p´-DDE
µg/kg
0
1
3
6
>6
Tributylzinn
µg/kg
0
20
60
120
> 120
natürlicher
Hintergrundwert
Nordsee
(BLMP 1984)
mittlere
Belastung
(GÜBAK)
RW1 (=1,5
*mittlere
Belastung)
3*RW1
>
3*RW1
Schwermetalle (in
< 20 µm-Fraktion)
As
mg/kg
10
27
40
120
> 120
Cd
mg/kg
0,3
1
1,5
4,5
> 4,5
Cr
mg/kg
80
80
120
360
> 360
Cu
mg/kg
20
20
30
90
> 90
Hg
mg/kg
0,2
0,47
0,7
2,1
> 2,1
Ni
mg/kg
30
47
70
210
> 210
Pb
mg/kg
25
60
90
270
> 270
Zn
mg/kg
100
200
300
900
> 900
0
I-II
III-IV
V
VI
Ökotox. Wirkung
Toxizitätsklasse
Seite 85
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Gewässerkunde
Verfahren zur
Bewertung in der
Umweltverträglichkeitsuntersuchung an
Bundeswasserstraßen
BfG-1559
Tabelle 36: Grenzkonzentrationen der Wertstufen für Schadstoffgehalte (bezogen auf
Kornfraktionen) für Ostsee-Küstenabschnitte (GÜBAK)
Organische Schadstoffe
(Bezugswerte für
Analysendaten
berechnet auf < 63
µm-Fraktion)
Einheit
Wertstufe
Nat. HG
RW1
1,5 *
RW1
3* RW1
> 3*RW1
5
4
3
2
1
PCB (Summe aus
28, 52, 101, 118,
138, 153, 180)
µg/kg
0
40
60
120
> 120
EPA-PAK (16)
µg/kg
200
3000
4500
9000
> 9000
Kohlenwasserstoffe
mg/kg
50
250
375
750
> 750
Hexachlorbenzol
µg/kg
0
2
3
6
>6
-HCH
µg/kg
0
1
1,5
3
>3
-HCH
µg/kg
0
6
9
18
> 18
p,p´-DDT
µg/kg
0
7
10,5
21
> 21
p,p´-DDD
µg/kg
0
7
10,5
21
> 21
p,p´-DDE
µg/kg
0
8
12
24
> 24
Tributylzinn
µg/kg
0
20
60
120
> 120
natürlicher Hintergrundwert
Nordsee
(BLMP 1984)
RW 1
Aus
BLABAK
1,5 *
RW1
3*RW1
> 3*RW1
Schwermetalle (in
< 20 µm-Fraktion)
As
mg/kg
10
20
30
60
> 60
Cd
mg/kg
0,3
2
3
6
>6
Cr
mg/kg
80
90
135
270
> 270
Cu
mg/kg
20
70
105
210
> 210
Hg
mg/kg
0,2
0,4
0,6
1,2
> 1,2
Ni
mg/kg
30
70
105
210
> 210
Pb
mg/kg
25
100
150
300
> 300
Zn
mg/kg
100
250
375
750
> 750
0
I-II
III-IV
V
VI
Ökotox. Wirkung
Toxizitätsklasse
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Bundesanstalt für
Gewässerkunde
Verfahren zur
Bewertung in der
Umweltverträglichkeitsuntersuchung an
Bundeswasserstraßen
Tabelle 37: Grenzkonzentrationen der Wertstufen für Schadstoffgehalte (bezogen auf
Kornfraktionen) für Binnen-Fließgewässer (in Anlehnung an HABAB-WSV)
Organische
Schadstoffe
Einheit
Wertstufe
Nat. HG
3-Jahresmittelwert der
HABAB an
Bezugsmessstelle = RW
1,5 *
RW
3*
RW
>
3*RW
5
4
3
2
1
I-II
III-IV
V
VI
PCB (Summe aus
28, 52, 101, 118,
138, 153, 180)
µg/kg
0
EPA-PAK (16)
µg/kg
200
Kohlenwasserstoffe
mg/kg
50
Hexachlorbenzol
µg/kg
0
Pentachlorbenzol
µg/kg
0
-HCH
µg/kg
0
-HCH
µg/kg
0
p,p´-DDT
µg/kg
0
p,p´-DDD
µg/kg
0
p,p´-DDE
µg/kg
0
Tributylzinn
µg/kg
0
BfG-1559
Tongesteinstandard
(TUREKIAN &
WEDEPOHL 1961)
Schwermetalle
As
mg/kg
13
Cd
mg/kg
0,3
Cr
mg/kg
90
Cu
mg/kg
45
Hg
mg/kg
0,2
Ni
mg/kg
68
Pb
mg/kg
20
Zn
mg/kg
95
Ökotox. Wirkung
Toxizitätsklasse
0
Seite 87
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Gewässerkunde
Verfahren zur
Bewertung in der
Umweltverträglichkeitsuntersuchung an
Bundeswasserstraßen
BfG-1559
Tabelle 38: Gefährdungsfaktoren zur Wichtung des Veränderungsgrades
nach Heise (HPA 2005)
Parameter
Gefährdungsfaktor
Summe 7 PCB
Seite 88
-HCH
1
-HCH
1
Hexachlorbenzol
2
Pentachlorbenzol
2
p,p´-DDT
2
p,p´-DDE
2
p,p´-DDD
2
Summe 6 PAK TVO
2
EPA-PAK (16)
2
Kohlenwasserstoffe
1
Dibenzodioxine/-furane
2
Tributylzinn
1
As
1
Cd
2
Cr
1
Cu
1
Hg
2
Ni
1
Pb
1
Zn
1
Bundesanstalt für
Gewässerkunde
3.5.5
Grundwasser
Bewertungsrahmen: Wasser/Grundwasser
Bewertungskriterien
Wertstufe
Anthropogene Beeinflussung der
GW-Quantität
(GW-Stand, GW-Dynamik, Strömungsfeld)
Anthropogene Beeinflussung der GW-Beschaffenheit
5
sehr hoch
GW anthropogen nicht beeinflusst
GW entspricht dem Typ-GW (GW-Einheit, GW- Landschaft),
anthropogen nicht beeinflusst
4
hoch
GW kaum anthropogen beeinflusst
GW entspricht weitgehend dem TYP-GW (GW-Einheit,
GW-Landschaft), kaum anthropogen beeinflusst
3
mittel
GW mäßig anthropogen beeinflusst
GW entspricht z. T. noch dem TYP-GW (GW-Einheit,
GW-Landschaft), mäßig anthropogen beeinflusst
GW stark anthropogen beeinflusst
GW entspricht kaum noch dem TYP-GW (GW-Einheit,
GW-Landschaft), erhöhte Gehalte von Stoffen der Prioritären Liste
(EU-Wasserrahmenrichtlinie), anthropogen stark beeinflusst
GW sehr stark anthropogen beeinflusst
GW entspricht nicht mehr dem TYP-GW (GW-Einheit,
GW-Landschaft), hohe Gehalte von Stoffen der Prioritären Liste (EUWasserrahmenrichtlinie), anthropogen stark bis sehr stark beeinflusst
2
gering
1
sehr gering
Verfahren zur
Bewertung in der
Umweltverträglichkeitsuntersuch
ung an
Bundeswasserstra
ßen
BfG-1559
Seite 89
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Verfahren zur
Bewertung in der
Umweltverträglichkeitsuntersuchung an
Bundeswasserstraßen
Erläuterung zum Bewertungsrahmen für das Schutzgut Grundwasser
Zielkriterium
BfG-1559
Aufgrund der funktionellen Verzahnung des Grundwassers mit aquatischen und terrestrischen
Ökosystemen sowie seiner Bedeutung für die Trinkwasserversorgung ist das Grundwasser
flächendeckend zu schützen. Entsprechende Aussagen finden sich in verbindlichen Vorgaben
wie dem Wasserhaushaltsgesetz, der europäischen Wasserrahmenrichtlinie mit der EUGrundwasserrichtlinie sowie deren nationaler Umsetzung in Form der Grundwasserverordnung. Dabei ist grundsätzlich ein möglichst anthropogen unbeeinflusster Grundwasserzustand
anzustreben. Qualitätsziele, die sich nicht an diesem Zustand orientieren, genügen nicht den
Anforderungen für eine nachhaltige Bewirtschaftung dieser Basisressource
Diese von der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) und dem Rat der Sachverständigen für Umweltfragen formulierte Anforderung an einen nachhaltigen Grundwasserschutz
in der Europäischen Gemeinschaft kann als fach- und institutionsübergreifender Konsens in
der Wasserwirtschaft angesehen werden, so dass die Erhaltung bzw. die Wiederherstellung
eines anthropogen möglichst unbeeinflussten Zustandes hinsichtlich der Grundwasserquantität und -qualität als wesentliches Zielkriterium zur Bewertung vorhabensbedingter Änderungen der Grundwasserverhältnisse für das Schutzgut Grundwasser
maßgebend ist.
Bestehende sowie geplante Anlagen zur Trink- und Brauchwassernutzung sowie weitere
Zielvorstellungen, wie etwa die Steuerung der Grundwasserstände zur Optimierung der
landwirtschaftlichen Nutzung oder der Schutz und Erhalt von baulicher Substanz, werden bei
der schutzgutspezifischen Bewertung der Auswirkungen geplanter Maßnahmen nicht berücksichtigt. Diese Fragestellungen sind unter anderen Schutzgütern bzw. auf anderen Ebenen des
Genehmigungsverfahrens zu berücksichtigen und zu bewerten.
Parameter für die Bewertung der Grundwasserverhältnisse (Ist- und Prognosezustand)
Ausgehend vom oben dargelegten Zielkriterium wurde der Grad der anthropogenen Belastung des Grundwassersystems für die Bewertung der Grundwasserverhältnisse herangezogenen. Dabei reicht die Skala für die Bewertung des Schutzgutes Grundwasser von der Stufe 1
(sehr starke anthropogene Belastung) bis zur Stufe 5 (keine anthropogene Belastung) (s. vorstehenden Bewertungsrahmen Grundwasser).
Da gewässernahe Grundwassersysteme in ihrem Verhalten i. d. R. maßgeblich durch die
Interaktion mit Oberflächengewässern geprägt werden, kommt den hydrologischen Randbedingungen eine besondere Bedeutung bei der Charakterisierung der Grundwasserverhältnisse zu. Dabei sind die Änderungen der Wasserstände in Abhängigkeit vom Abflussregime sowie Aussagen zur Wasserstandsdynamik von besonderer Bedeutung. In diesem
Zusammenhang sind weiterhin alle Bauwerke zu beachten, die die Interaktion zwischen dem
Oberflächengewässer und dem Grundwasserleiter beeinflussen. Um diese Aspekte bei der
Bewertung der Grundwasserverhältnisse und der Beurteilung der vorhabensbedingten
Seite 90
Bundesanstalt für
Gewässerkunde
Änderungen des Grundwasserregimes adäquat berücksichtigen zu können, wurden die
folgenden Parameter zur Charakterisierung der Grundwasserverhältnisse definiert:
>
>
>
>
Grundwasserstand, d. h. Entwicklung der mittleren Grundwasserstände im Raum
und in der Zeit
Grundwasserdynamik, d. h. zeitliche Entwicklung der Grundwasserstände
hinsichtlich der Größen „Amplitude“, „Phasenverschiebung“ und „Reichweite“
Strömungsfeld, d. h. Entwicklung der Parameter „Strömungsrichtung und
-geschwindigkeit“ und damit der Austauschbereiche und -volumina zwischen
Oberflächengewässer und Grundwasserleiter (Ex- und Infiltration) in Raum
und Zeit.
Grundwasserbeschaffenheit, d. h. zeitliche und räumliche Entwicklung der
chemisch-physikalisch-biologischen Eigenschaften des Grundwassers.
Verfahren zur
Bewertung in der
Umweltverträglichkeitsuntersuchung an
Bundeswasserstraßen
BfG-1559
Bei der Bewertung der Grundwasserverhältnisse ist weiterhin die räumliche Ausdehnung der
vorhabensbedingten Änderungen zu berücksichtigen. Falls erforderlich sind neben dem
Nahfeld der Baumaßnahme die regionalen und überregionalen Grundwasserverhältnisse in
die Bewertung einzubeziehen. Bei komplexen hydrogeologischen Gegebenheiten kann es
ferner erforderlich sein, eine separate Analyse und Bewertung für einzelne Grundwasserhorizonte oder Grundwasserleiter bzw. für Teilbereiche eines Grundwasserleiters durchzuführen.
Hinsichtlich der Grundwasserquantität wächst die anthropogene Beeinflussung mit der
Zahl und der Intensität der Nutzungen, die die natürlicherweise bestehenden Grundwasserverhältnisse beeinflussen. Zu diesen gehören z. B. Wasserentnahmen, Bewässerungen sowie
der Kiesabbau oder der Bergbau. Des Weiteren sind alle wasserbaulichen Maßnahmen zu
nennen, die die Interaktion zwischen Oberflächengewässer und Grundwasser beeinflussen
und damit das Grundwasserregime prägen können. Da die Struktur und die räumliche Ausdehnung des betroffenen Grundwassersystems in weiten Schranken variieren können, lässt
sich der Grad der anthropogenen Belastung nicht durch generelle Zahlenangaben definieren,
sondern ist für den jeweiligen Einzelfall festzulegen.
Die Bewertung der Grundwasserqualität (Beschaffenheit) sowie die Beurteilung der
anthropogenen Beeinflussung setzt die Kenntnis des natürlichen Ist-Zustandes voraus, da
Grundwässer keine einheitliche Zusammensetzung aufweisen. Dieser hängt von klimatischen,
petrographischen, geologischen, pedologischen, physikalischen und chemischen Einflussgrößen bzw. Prozessen ab. Natürliche Grundwässer reichen von reinen, nahezu unmineralisierten Wässern über mineralisierte, stark mineralisierte Wässer bis hin zu hochkonzentrierten Solen. Es ist zwischen natürlicher Grundlast, anthropogener Grundlast und anthropogener Zusatzlast zu unterscheiden. Ausgangspunkt der Betrachtungen zum qualitativen
Grundwasserschutz ist das natürliche, anthropogen unbelastete Grundwasser. Dazu ist es
notwendig, die natürliche Grundwasserbeschaffenheit einer Region von den komplexen
Eingriffen des Menschen abzutrennen. Als wichtige Voraussetzung ist des Weiteren zu
beachten, dass die natürliche Grundwasserbeschaffenheit räumlich und zeitlich veränderlich
ist („jahreszeitlicher bzw. längerfristiger Gang“).
Seite 91
Bundesanstalt für
Gewässerkunde
Verfahren zur
Bewertung in der
Umweltverträglichkeitsuntersuchung an
Bundeswasserstraßen
BfG-1559
Mit Hilfe der Hauptinhaltstoffe werden gleiche oder ähnliche Grundwässer zu Typen (Grundwassereinheiten, Grundwasserlandschaften) zusammengefasst. Anthropogene Belastungen
erhöhen sowohl die Konzentrationen der Hauptinhaltstoffe als auch die der anorganischen
und organischen Spurenstoffe. Werden Grundwasserinhaltstoffe nachgewiesen, die natürlicherweise nicht vorkommen (z. B. Pestizide, PAK, LHKW, Chrom-VI, synth. Komplexbildner), ist eine anthropogene Belastung offensichtlich.
Die in der Grundwasserverordnung festgelegten Schwellenwerte definieren Schadstoffkonzentrationen, unterhalb derer keine Gefahr für Mensch und Umwelt zu befürchten sind. Für
die Bewertung weiterer human- und ökotoxikologisch relevanter Substanzen kann auf die
Geringfügigkeitsschwellenwerte der LAWA und auf die Liste prioritärer Stoffe der EUWasserrahmenrichtlinie zurückgegriffen werden.
Bei der Bewertung der Grundwasserverhältnisse ist insbesondere im Hinblick auf die Grundwasserqualität der Aspekt der Verschmutzungsempfindlichkeit des Grundwasserkörpers
ebenfalls zu beachten. Hier spielen Kriterien, wie u. a. der lokale geohydraulische Gebietstyp
und der Flurabstand, aber auch Existenz, Beständigkeit, Mächtigkeit und Austauschkapazität
vorhandener Deckschichten eine Rolle. Je größer der Flurabstand und je höher die Schutzkapazität der Deckschicht ist, desto niedriger ist die Verschmutzungsempfindlichkeit des
Grundwasserkörpers gegen anthropogene Stoffeinträge.
Hinweise für die Ermittlung des Erheblichkeitsgrades
Da neben den anlage- und betriebsbedingten auch die baubedingten Änderungen der Grundwasserverhältnisse zu berücksichtigen sind, kann es erforderlich sein, verschiedene PrognoseZustände bei der schutzgutspezifischen Bewertung zu berücksichtigen. Um die PrognoseZustände ebenfalls qualifiziert bewerten zu können, sind die vorhabensbedingten Änderungen
der Grundwasserverhältnisse daher detailliert zu ermitteln. In Abhängigkeit von der Komplexität der Fragestellung kann dabei der Aufwand auf der Erkundungsseite von einer Auswertung der vorhandenen Daten bis zu umfassenden Erkundungsprogrammen und auf der
Ebene der Prognose von einer einfachen Abschätzung der vorhabensgedingten Auswirkungen
auf die Grundwasserverhältnisse bis zu detaillierten numerischen Strömungs- und Transportberechnungen reichen. In diesem Zusammenhang ist ferner zu beachten, dass die Genauigkeit
sowie räumliche und zeitliche Auflösung der erforderlichen Prognosen nicht nur auf die
Anforderungen zur Bewertung des Schutzgutes Grundwasser abzustimmen sind, sondern die
Aussagen ebenfalls eine wichtige Grundlage für die Bewertung vor allem der Schutzgüter
Boden, Vegetation und Fauna bilden.
In Mitteleuropa sind die Grundwassersysteme häufig anthropogen überprägt. Dabei kann es
auch in Fällen, in denen die Grundwassersysteme bereits eine mäßige anthropogene Belastung aufweisen, durch die geplanten Baumaßnahmen zu starken bis hinzu extremen Veränderungen der Grundwasserverhältnisse kommen. Die Existenz einer anthropogenen Vorbelastung schließt eine erheblich nachteilige Veränderung der Grundwasserverhältnisse nicht
aus.
Seite 92
Bundesanstalt für
Gewässerkunde
Bei der Ermittlung des Erheblichkeitsgrades der vorhabensbedingten Auswirkungen für das
Schutzgut Grundwasser sind insbesondere die Dauer der Auswirkungen sowie das Zielkriterium - der Erhalt eines anthropogen möglichst unbeeinflussten Zustandes - zu beachten. In
diesem Zusammenhang sollten ebenfalls die Zielkriterien der flussgebietsspezifischen
Bewirtschaftungspläne berücksichtigt werden. Maßnahmen, die die spezielle Charakteristik
der natürlichen Grundwasserverhältnisse im Untersuchungsgebiet dauerhaft beeinträchtigen,
sind bei der Feststellung der Erheblichkeit besonders zu gewichten. Darüber hinaus spielen
der Anteil temporärer Auswirkungen und ihre räumliche Reichweite sowie prinzipielle Überlegungen zur Reversibilität der Maßnahmen eine Rolle bei der Festlegung des Erheblichkeitsgrades der vorhabensbedingten Auswirkungen auf das Schutzgut Grundwasser.
Verfahren zur
Bewertung in der
Umweltverträglichkeitsuntersuchung an
Bundeswasserstraßen
BfG-1559
Bei der Beurteilung der Auswirkungen wasserbaulicher Maßnahmen auf das Grundwasserregime ist ferner zu berücksichtigen, dass es durchaus zu Verbesserungen der Grundwasserverhältnisse kommen kann. So kann es beispielsweise infolge des verbesserten hydraulischen
Anschlusses zwischen Oberflächengewässer und Grundwasserleiter zu einer Erhöhung der
Grundwasserdynamik sowie Änderungen der Parameter Strömungsrichtung und -geschwindigkeit hin zu naturnahen Verhältnissen kommen, sofern die Beschaffenheit des Oberflächenwassers diesem nicht entgegen steht. Änderungen in der Grundwasserströmung können z. B.
durch Ablenkung von Schadstofffahnen einerseits zur Verbesserung der Grundwasserbeschaffenheit in Teilgebieten beitragen, andererseits in Teilbereichen auch zu Verschlechterungen führen.
Bei der endgültigen Bewertung der vorhabensbedingten Veränderungen der Grundwasserverhältnisse müssen ergänzende, bisweilen sogar konkurrierende Auswirkungen, wie etwa die
Erhöhung der Grundwasserdynamik und die Verringerung des Grundwasserschutzes, abgewogen werden. So kann etwa das Anlegen neuer Flutrinnen die Auendynamik und damit die
Grundwasserdynamik erheblich fördern, gleichzeitig geht mit dieser Maßnahme jedoch ein
erhöhtes Gefährdungspotenzial für die Grundwasserbeschaffenheit einher.
Seite 93
Bundesanstalt für
Gewässerkunde
Verfahren zur
Bewertung in der
Umweltverträglichkeitsuntersuchung an
Bundeswasserstraßen
3.6 Schutzgut Luft
BfG-1559
Schutzgut: Luft/Luftschadstoffe
Wertstufe
(gesamt)
Bewertungskriterien
Konzentrationsbezogene Teilwertstufen für die sechs Luftschadstoffe
SO2, NOx, PM-10, C6H6, CO, Ruß
Seite 94
5
Sehr hoch
Minimalwert der sechs Teilwertstufen = 5
4
Hoch
Minimalwert der sechs Teilwertstufen = 4
3
Mittel
Minimalwert der sechs Teilwertstufen = 3
2
Gering
Minimalwert der sechs Teilwertstufen = 2
1
Sehr gering
Minimalwert der sechs Teilwertstufen = 1
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Gewässerkunde
Schutzgut Luft/Luftschadstoffe/Schwefeldioxid (SO2)
Verfahren zur
Bewertung in der
Umweltverträglichkeitsuntersuchung an
Bundeswasserstraßen
BfG-1559
Wertstufe
Bewertungskriterien
JahresKonzentration
µg/m³
TagesKonzentration
µg/m³
StundenKonzentration
µg/m³
Teilwertstufe 5
< 6 (Mensch)
< 6 (Ökosystem)
< 15
(Überschreitung: 3x)
< 42
(Überschreitung: 24x)
Teilwertstufe 4
> 6 (Mensch)
> 6 (Ökosystem)
> 15
(Überschreitung: 3x)
> 42
(Überschreitung: 24x)
Teilwertstufe 3
> 21 (Mensch)
> 10 (Ökosystem)
> 52
(Überschreitung: 3x)
> 145
(Überschreitung: 24x)
Teilwertstufe 2
> 35 (Mensch)
> 15 (Ökosystem)
> 88
(Überschreitung: 3x)
> 247
(Überschreitung: 24x)
Teilwertstufe 1
> 50 (Mensch)
> 20 (Ökosystem)
> 125
(Überschreitung: 3x)
> 350
(Überschreitung: 24x)
Seite 95
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Gewässerkunde
Verfahren zur
Bewertung in der
Umweltverträglichkeitsuntersuchung an
Bundeswasserstraßen
Schutzgut Luft/Luftschadstoffe/Stickstoffoxide (NOx)
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Wertstufe
Seite 96
Bewertungskriterien
JahresKonzentration
µg/m³
TagesKonzentration
µg/m³
StundenKonzentration
µg/m³
Teilwertstufe 5
< 20 (Mensch)
< 20 (Ökosystem)
-
< 100
(Überschreitung: 18 x)
Teilwertstufe 4
> 20 (Mensch)
> 20 (Ökosystem)
-
> 100
(Überschreitung: 18 x)
Teilwertstufe 3
> 27 (Mensch)
> 23 (Ökosystem)
-
> 133
(Überschreitung: 18 x)
Teilwertstufe 2
> 33 (Mensch)
> 27 (Ökosystem)
-
> 167
(Überschreitung: 18 x)
Teilwertstufe 1
> 40 (Mensch)
> 30 (Ökosystem)
-
> 200
(Überschreitung: 18 x)
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Gewässerkunde
Verfahren zur
Bewertung in der
Umweltverträglichkeitsuntersuchung an
Bundeswasserstraßen
Schutzgut Luft/Luftschadstoffe/Schwebstaub (PM-10)
BfG-1559
Wertstufe
Bewertungskriterien
JahresKonzentration
µg/m³
TagesKonzentration
µg/m³
StundenKonzentration
µg/m³
< 20 (Mensch)
< 25
(Überschreitung:
35 x)
-
Teilwertstufe 4
> 20 (Mensch)
> 25
(Überschreitung:
35 x)
-
Teilwertstufe 3
> 27 (Mensch)
> 33
(Überschreitung:
35 x)
-
> 33 (Mensch)
> 41
(Überschreitung:
35 x)
-
> 40 (Mensch)
> 50
(Überschreitung:
35 x)
-
Teilwertstufe 5
Teilwertstufe 2
Teilwertstufe 1
Seite 97
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Gewässerkunde
Verfahren zur
Bewertung in der
Umweltverträglichkeitsuntersuchung an
Bundeswasserstraßen
Schutzgut Luft/Luftschadstoffe/Benzol (C6H6)
BfG-1559
Wertstufe
Seite 98
Bewertungskriterien
JahresKonzentration
µg/m³
TagesKonzentration
µg/m³
StundenKonzentration
µg/m³
Teilwertstufe 5
<1,5
-
-
Teilwertstufe 4
> 1,5
-
-
Teilwertstufe 3
> 2,7
-
-
Teilwertstufe 2
> 3,8
-
-
Teilwertstufe 1
> 5,0
-
-
Bundesanstalt für
Gewässerkunde
Verfahren zur
Bewertung in der
Umweltverträglichkeitsuntersuchung an
Bundeswasserstraßen
Schutzgut Luft/Luftschadstoffe/Kohlenmonoxid (CO)
BfG-1559
Wertstufe
Bewertungskriterien
JahresKonzentration
mg/m³
TagesKonzentration
mg/m³
8-StundenKonzentration
mg/m³
Teilwertstufe 5
-
-
< 0,2
Teilwertstufe 4
-
-
> 0,2
Teilwertstufe 3
-
-
> 3,5
Teilwertstufe 2
-
-
> 6,7
Teilwertstufe 1
-
-
> 10
Seite 99
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Gewässerkunde
Verfahren zur
Bewertung in der
Umweltverträglichkeitsuntersuchung an
Bundeswasserstraßen
Schutzgut Luft/Luftschadstoffe/Ruß (C)
BfG-1559
Wertstufe
Seite 100
Bewertungskriterien
JahresKonzentration
µg/m³
TagesKonzentration
µg/m³
8-StundenKonzentration
µg/m³
Teilwertstufe 5
<1
-
-
Teilwertstufe 4
>1
-
-
Teilwertstufe 3
> 3,3
-
-
Teilwertstufe 2
> 6,6
-
-
Teilwertstufe 1
8
-
-
Bundesanstalt für
Gewässerkunde
Erläuterung zum Bewertungsrahmen „Luft“
Als Grundlage für die Bewertung der vorhabensbedingten Auswirkungen auf den Teilkomplex „Luftschadstoffe“ sind die relevanten Emissionsarten und -stoffe sowie der Zeitraum
und das Ausmaß bzw. die Mengen der Emissionen zu bestimmen. In der Regel ist bei Vorhaben an Bundeswasserstraßen für einen Alternativvergleich eine Beschränkung auf folgende
potenziell relevante Emissionen bzw. Immissionen der Bau- und Betriebsphase ausreichend:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Verfahren zur
Bewertung in der
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BfG-1559
Schwefeldioxid (SO2)
Stickstoffoxid (NOx)
Schwebstaub (PM-10)
Benzol (C6H6)
Kohlenmonoxid (CO)
Ruß
Die aktuelle Immissionssituation, also der Ist-Zustand der Luftschadstoffkonzentration bzw.
die Vorbelastung, darf im Allgemeinen aus vorhandenen Immissionsmessungen an den dem
geplanten Vorhaben nächstgelegenen Messstationen ermittelt werden, sofern diese nicht
länger als fünf Jahre zurückliegen (vgl. TA LUFT vom 24.07.2002). Die Kenngrößen der
Vorbelastung sind die Immissions-Jahres-Vorbelastung (IJV, Jahresmittelwert der Luftschadstoffkonzentration gebildet aus Stundenmittelwerten der Messung), die Immissions-TagesVorbelastung (ITV, Anzahl der Tage mit Überschreitung des Konzentrationswertes für 24stündige Immissionseinwirkung) und die Immissions-Stunden-Vorbelastung (ISV, Anzahl
der Stunden mit Überschreitung des Konzentrationswertes für einstündige Immissionseinwirkung).
Die vorhabensbedingt erwarteten Immissionen werden durch Ausbreitungsberechnungen auf
der Grundlage der ermittelten Emissionen der Bau- und Betriebsphase prognostiziert. Auf
Ausbreitungsrechnungen kann ggf. verzichtet werden, wenn Erfahrungswerte für die
Abnahme der Immissionskonzentration mit zunehmender Entfernung von der Quelle vorliegen. Bei der Immissionsprognose werden die Immissions-Jahres-Zusatzbelastung (IJZ, Mittelwert aller für einen Immissionspunkt berechneten zusätzlichen Einzelbeiträge an Schadstoff), die Immissions-Tages-Zusatzbelastung (ITZ, höchster für einen Immissionspunkt unter
Verwendung einer repräsentativen meteorologischen Zeitreihe berechneter Tagesmittelwert
bzw. das 10-fache der für einen Immissionspunkt unter Verwendung einer mittleren jährlichen Häufigkeitsverteilung der meteorologischen Parameter berechneten Immissions-JahresZusatzbelastung) und die Immissions-Stunden-Zusatzbelastung (ISZ, höchster für einen
Immissionspunkt unter Verwendung einer repräsentativen meteorologischen Zeitreihe
berechneter Stundenmittelwert) bestimmt (vgl. TA LUFT 2002).
Die zukünftig zu erwartende mittlere Jahresbelastung (IJW) für jeden Luftschadstoff ergibt
sich durch Addition der Immissions-Jahres-Vorbelastung (ISV) und der Immissions-JahresZusatzbelastung (IJZ). Ein Grenzwert (GWIJW) für den Immissions-Jahreswert gilt dann als
eingehalten, wenn gilt: IJW < GWIJW (vgl. TA LUFT 2002, 4.7.1).
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Verfahren zur
Bewertung in der
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BfG-1559
Hinsichtlich des Immissions-Tageswertes (ITW) gilt ein Grenzwert (GWITW) für den
Immissions-Tageswert als eingehalten (vgl. TA LUFT 2002, 4.7.2):
a) in jedem Fall, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
>
>
>
Die Kenngröße für die Vorbelastung IJV ist nicht höher als 90 % des ImmissionsJahreswertes (GWIJW).
Die Kenngröße ITV ist nicht höher als 80 % des Grenzwertes für den ImmissionsTageswert (GWITW).
Die für die Immissionsorte berechneten Immissions-Tages-Zusatzbelastung (ITZ)
sind nicht größer, als es der Differenz zwischen dem Immissions-Tageswert und
dem Immissions-Jahreswert entspricht.
b) im Übrigen, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
>
>
Die Gesamtbelastung - ermittelt durch die Addition der Zusatzbelastung für das
Jahr zu den Vorbelastungskonzentrationswerten für den Tag - an den Immissionsorten ist kleiner oder gleich dem Immissionskonzentrationswert für 24 Stunden.
Unter der Voraussetzung, dass keine abweichende Beurteilung geboten ist, ergibt
eine Auswertung der Gesamtbelastung, dass die zulässige Überschreitungshäufigkeit eingehalten ist.
Hinsichtlich des Immissions-Stundenwertes (ISW) gilt ein Grenzwert (GWISW) für den
Immissions-Stundenwert als eingehalten (vgl. TA LUFT 2002, 4.7.3):
a) in jedem Fall, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
>
>
>
Die Kenngröße für die Vorbelastung IJV ist nicht höher als 90 % des ImmissionsJahreswertes (GWIJW).
Die Kenngröße ISV ist nicht höher als 80 % des Grenzwertes für den ImmissionsStundenwert (GWITW).
Die für die Immissionsorte berechneten Immissions-Stunden-Zusatzbelastung (ISZ)
sind nicht größer, als es der Differenz zwischen dem Immissions-Stundenwert und
dem Immissions-Jahreswert entspricht.
b) im Übrigen, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
>
>
Seite 102
Die Gesamtbelastung - ermittelt durch die Addition der Zusatzbelastung für das
Jahr zu den Vorbelastungskonzentrationswerten für die Stunde - an den Immissionsorten ist kleiner oder gleich dem Immissionskonzentrationswert für eine Stunde.
Unter der Voraussetzung, dass keine abweichende Beurteilung geboten ist, ergibt
eine Auswertung der Gesamtbelastung, dass die zulässige Überschreitungshäufigkeit eingehalten ist.
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Gewässerkunde
Im Rahmen der UVP erfolgt die Festlegung der Grenzwerte für den Immissions-Jahreswert,
für den Immissions-Tageswert und für den Immissions-Stundenwert in Abhängigkeit vom
betrachteten Schadstoff und in Abhängigkeit von der betrachteten Wertstufe. Die Festlegung
der Immissionsgrenzwerte für die Wertstufen erfolgt durch Transformationsfunktionen. Für
die extremalen Wertstufen gilt:
Verfahren zur
Bewertung in der
Umweltverträglichkeitsuntersuchung an
Bundeswasserstraßen
BfG-1559
Wertstufe 5 (sehr geringe Belastung): Diese Wertstufe wird in Bezug auf einen Schadstoff
erreicht, wenn die Schadstoffkonzentration als optimal einzustufen ist, d. h. die
Schadstoffkonzentration etwa der in ländlich geprägten, emittentenfernen Regionen
entspricht.
Wertstufe 1 (sehr hohe Belastung): Diese Wertstufe wird in Bezug auf einen Schadstoff
erreicht, wenn die Schadstoffkonzentration die in der TA LUFT (2002, 4.2.1) bzw. der
39. BIMSCHV (2010) genannten Immissionswerte zum Schutz der menschlichen
Gesundheit übersteigt. In Bereichen, die einen besonderen Schutz von Vegetation
und Ökosystemen erfordern, ist zur Erreichung der Wertstufe 1 auf die Immissionswerte zum Schutz von Ökosystemen und der Vegetation (TA LUFT 2002, 4.4.1) abzustellen.
Eine Begrenzung der mittleren Wertstufen (Wertstufe 2, 3 und 4) kann durch lineare Interpolation zwischen Wertstufe 5 und 1 erfolgen.
Die für jeden der emittierten Schadstoffe ermittelten Wertstufen lassen sich zu einer
Gesamtwertstufe für das Schutzgut Luft aggregieren. Vereinfachend kann hier angenommen
werden, dass die ungünstigste (niedrigste) der für die verschiedenen Emissionen ermittelten
Wertstufen die Gesamtwertstufe für das Schutzgut Luft bestimmt.
Im Folgenden werden für die emissionsrelevanten Luftschadstoffe die für die extremalen
Wertstufen zugrunde gelegten Konzentrationen näher erläutert:
1.
Schwefeldioxid SO2
Aus der TA LUFT (2002, 4.2.1 bzw. 4.4.1) ergeben sich die in der folgenden Tabelle dargestellten Immissionswerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit bzw. zum Schutz
von Ökosystemen und Natur, bei deren Überschreitung die Wertstufe 1 vorliegt.
Tabelle 39: Immissionswerte für Schwefeldioxid nach TA LUFT 2002
Stoff/ Stoffgruppe
Schwefeldioxid (SO2)
Konzentration
µg/m³
Mittelungszeitraum
zul. Überschreitungshäufigkeit
im Jahr
50 (Mensch)
20 (Ökosystem)
Jahr
-
125
Tag
3
350
Stunde
24
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Verfahren zur
Bewertung in der
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Bundeswasserstraßen
Die für die ländlich geprägten, emittentenfernen Regionen typische mittlere Schwefeldioxidkonzentration, welche der Wertstufe 5 entspricht, wird auf der Grundlage der im
ÖKOBASE Umweltatlas (CLEMENS HÖLTER GMBH 2005) gegebenen Messungen zu
6 µg/m³ gewählt. So weist der ÖKOBASE Umweltatlas z. B. für Nordseeinseln wie
Helgoland und Wangerooge eine mittlere Jahres-SO2-Konzentration von 4 µg/m³ bzw.
für Gebirgsorte wie Bad Reichenhall-Nonn oder Garmisch-Partenkirchen Degernlahne
von 3 µg/m³ auf. Zur Festlegung der Tages- bzw. Stundenkonzentrationen der Wertstufe
5 werden die in der Tabelle 39 genannten Konzentrationen, welche für Wertstufe 1
Anwendung finden, proportional zu der mittleren Jahreskonzentration verringert.
BfG-1559
2.
Stickstoffoxide (NOx)
Aus der TA LUFT (2002, 4.2.1 bzw. 4.4.1) ergeben sich die in der folgenden Tabelle dargestellten Immissionswerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit bzw. zum Schutz
von Ökosystemen und Natur, bei deren Überschreitung die Wertstufe 1 vorliegt.
Tabelle 40: Immissionswerte für Stickstoffoxid nach TA LUFT 2002
Stoff/ Stoffgruppe
Stickstoffoxide (NOx)
Konzentration
µg/m³
Mittelungszeitraum
zul. Überschreitungshäufigkeit
im Jahr
40 (Mensch)
30 (Ökosystem)
Jahr
-
-
Tag
-
200
Stunde
18
Die für die ländlich geprägten, emittentenfernen Regionen typische mittlere Stickstoffkonzentration, welche der Wertstufe 5 entspricht, wird auf der Grundlage der im
ÖKOBASE Umweltatlas (CLEMENS HÖLTER GMBH 2005) gegebenen Messungen zu
20 µg/m³ gewählt. So weist der ÖKOBASE Umweltatlas z. B. für Nordseeinseln wie
Helgoland und Sylt eine mittlere Jahres-NO2-Konzentration von etwa 13 µg/m³ bzw. für
Gebirgsorte wie Bad Reichenhall-Nonn oder Garmisch-Partenkirchen Degernlahne von
etwa 16 µg/m³ aus. Zur Festlegung der Stundenkonzentration der Wertstufe 5 wird die in
der Tabelle 6 genannte Konzentration, welche für Wertstufe 1 Anwendung findet,
proportional zu der mittleren Jahreskonzentration verringert.
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Gewässerkunde
3.
Schwebstaub (PM-10)
Aus der TA LUFT (2002, 4.2.1) ergeben sich die in der folgenden Tabelle dargestellten
Immissionswerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit bzw. zum Schutz von Ökosystemen und Natur, bei deren Überschreitung die Wertstufe 1 vorliegt.
Verfahren zur
Bewertung in der
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BfG-1559
Tabelle 41: Immissionswerte für Schwebstaub (PM-10) nach TA LUFT 2002
Stoff/ Stoffgruppe
Konzentration
µg/m³
Mittelungszeitraum
zul. Überschreitungshäufigkeit
im Jahr
Schwebstaub (PM-10)
40
Jahr
-
50
Tag
35
-
Stunde
-
Die für die ländlich geprägten, emittentenfernen Regionen typische mittlere Schwebstaubkonzentration, welche der Wertstufe 5 entspricht, wird auf der Grundlage der in der
PM10-Auswertung des UBA (2006) gegebenen Messungen zu 20 µg/m³ gewählt. Zur
Festlegung der Tageskonzentration der Wertstufe 5 wird die in der Tabelle 7 genannte
Konzentration, welche für Wertstufe 1 Anwendung findet, proportional zu der mittleren
Jahreskonzentration verringert.
4.
Benzol (C6H6)
Aus der TA LUFT (2002, 4.2.1) ergeben sich die in der folgenden Tabelle dargestellten
Immissionswerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit, bei deren Überschreitung
die Wertstufe 1 vorliegt.
Tabelle 42: Immissionswerte für Benzol nach TA LUFT 2002
Stoff/ Stoffgruppe
Konzentration
µg/m³
Mittelungszeitraum
zul. Überschreitungshäufigkeit
im Jahr
Benzol (C6H6)
5
Jahr
-
-
Tag
-
-
Stunde
-
Die für die ländlich geprägten, emittentenfernen Regionen typische mittlere Benzolkonzentration, welche der Wertstufe 5 entspricht, wird unter Rückgriff auf eine Einschät-
Seite 105
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Verfahren zur
Bewertung in der
Umweltverträglichkeitsuntersuchung an
Bundeswasserstraßen
5.
zung von UMEG (2001) zu 1,5 µg/m³ gewählt, was der mittleren Belastung in Grünflächen entspricht.
Kohlenmonoxid (CO)
BfG-1559
Aus der 39. BIMSCHV (2002) ergeben sich die in der folgenden Tabelle dargestellten
Immissionswerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit, bei deren Überschreitung
die Wertstufe 1 vorliegt.
Tabelle 43: Immissionswerte für Kohlenmonoxid nach TA LUFT 2002
Stoff/ Stoffgruppe
Konzentration
mg/m³
Mittelungszeitraum
zul. Überschreitungshäufigkeit im Jahr
Kohlenmonoxid (CO)
-
Jahr
-
-
Tag
-
10
8 Stunden (gleitend)
-
Die für die ländlich geprägten, emittentenfernen Regionen typische mittlere Kohlenmonoxidkonzentration, welche der Wertstufe 5 entspricht, wird unter Rückgriff auf durch
das UMEG 2002 durchgeführte Messungen der Hintergrundbelastung von CO (UMEG
2003) zu 0,2 mg/m³ gewählt, was dem Doppelten der Hintergrundbelastung entspricht.
6.
Ruß
Zur Festlegung der für Ruß anzusetzenden Grenzkonzentration der Wertstufe 1 wird auf
die im Jahr 2003 außer Kraft gesetzte 23. BIMSCHV (1996) zurückgegriffen8. Aus der
23. BIMSCHV (1996) ergeben sich die in der folgenden Tabelle dargestellten Immissionswerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit, bei deren Überschreitung die Wertstufe 1 vorliegt.
8
Seite 106
Die Außerkraftsetzung erfolgte nach Einführung der 22. BImSchV, welche u. a. Grenzwerte für
PM10 benennt. PM10- und Ruß-Konzentration weisen eine große Korrelation auf. Ruß bezeichnet
den Anteil elementaren Kohlenstoffs im Schwebstaub.
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Tabelle 44: Immissionswerte für Ruß unter Bezug auf die alte 23. BIMSCHV (1996)
Stoff/ Stoffgruppe
Ruß (C)
Konzentration
mg/m³
Mittelungszeitraum
zul. Überschreitungshäufigkeit im Jahr
8
Jahr
-
-
Tag
-
-
8 Stunden (gleitend)
-
Verfahren zur
Bewertung in der
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Bundeswasserstraßen
BfG-1559
Die für die ländlich geprägten, emittentenfernen Regionen typische mittlere Rußkonzentration, welche der Wertstufe 5 entspricht, beträgt etwa 0,5 µg/m³ bis 1 µg/m³.
Weitere Anmerkungen
Neben der Quantifizierung der vorhabensbedingten Veränderung des Luftschadstoffgehalts
und deren Beurteilung wurden in der Vergangenheit bei der Beurteilung der Auswirkungen
auf das Schutzgut „Luft“ teilweise auch die Faktoren Lärm und Erschütterungen diesem
Schutzgut zugeordnet. Diese Zuordnung der Faktoren Lärm und Erschütterungen findet keine
Verwendung mehr, sondern sind vielmehr bei der Beurteilung der Auswirkungen auf das
Schutzgut „Mensch“ zu behandeln.
Für den Fall, dass dennoch sowohl Luftschadstoffe als auch Lärm/Erschütterungen im Rahmen der UVU dem Schutzgut „Luft“ zugeordnet werden sollen, erscheint es sinnvoll, die
getrennten Wertstufen für Luftschadstoffe und Lärm/Erschütterungen anzugeben. Die Beurteilung der vorhabensbedingten Auswirkungen für das Schutzgut „Luft“ wird dann für die
Teilkomplexe Luftschadstoffe und Lärm/Erschütterungen getrennt vorgenommen. Sofern das
Erfordernis besteht, die Beurteilungen für die Teilkomplexe auf Schutzgutebene zu aggregieren, so bestimmt die schlechteste Bewertung eines Teilkomplexes die Gesamteinstufung
für das Schutzgut.
Seite 107
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Verfahren zur
Bewertung in der
Umweltverträglichkeitsuntersuchung an
Bundeswasserstraßen
3.7 Schutzgut Klima
Bewertungsrahmen: Klima
Bewertungskriterien
BfG-1559
Natürlichkeit
StrahlungsWärmehaushalt
haushalt
Indikatoren: Amplitude der
Indikatoren:
Lufttemperaturschwankung,
Trübung,
Wertstufe
Länge der
Beschattung,
Vegetationsperiode,
relative SonnenFrostgefährdung
scheindauer
Seite 108
Klimafunktion
Kinetische
Energie
Indikatoren:
Windgeschwindigkeit
im Mittel und als
Bö, bodennahes
Windsystem
Atmosphärischer
Wasserhaushalt
Indikatoren: Hydrometeorologische
Bilanz,
Nebelhäufigkeit
Regulationsfunktion
Indikatoren: Relief,
Flächennutzung, Kalt-,
Frischluftentstehungsgebiete, Luftleitbahn
Lebensraumfunktion
(für Menschen, Tiere,
Pflanzen)
Indikatoren: Relief,
Flächennutzung,
Wärmebelastung,
Klimavielfalt („Mosaik
aus unterschiedlichen
Mikroklimaten“)
5
sehr hoch
alle relevanten Indikatoren
entsprechen dem
natürlichen Grundzustand
völlig dem
natürlichen
Grundzustand
entsprechend
mittleres und turbulentes Windfeld
entspricht den
natürlichen Verhältnissen
entspricht den
natürlichen
Verhältnissen
sehr hohe Bedeutung
sehr hohe Bedeutung
4
hoch
die relevanten Indikatoren
entsprechen überwiegend
dem natürlichen Grundzustand
im Wesentlichen
dem
Grundzustand
entsprechend
entspricht
weitgehend
natürlichen
Verhältnissen
entspricht
weitgehend
natürlichen
Verhältnissen
hohe Bedeutung
hohe Bedeutung
Bundesanstalt für
Gewässerkunde
Verfahren zur
Bewertung in der
Umweltverträglichkeitsuntersuchung an
Bundeswasserstraßen
Bewertungsrahmen: Klima
Bewertungskriterien
Natürlichkeit
3
mittel
2
gering
turbulentes Winddie relevanten Indikatoren
feld ist lokal
Veränderung nicht
verändert;
entsprechen noch teilweise
mehr
dem natürlichen
mittleres Windfeld
vernachlässigbar
Grundzustand
nicht merklich
verändert
die relevanten Indikatoren
sind überwiegend deutlich
verändert
1
alle relevanten Indikatoren
sehr gering sind vollständig verändert
Klimafunktion
ist merklich
verändert
deutliche
Veränderung
turbulentes
Windfeld
erheblich
erheblich verändert
verändert,
mittleres Windfeld
merklich verändert
sehr große
Veränderung
turbulentes und
mittleres Windfeld
sehr erheblich
verändert
dramatisch
verändert
mittlere Bedeutung
mittlere Bedeutung
geringe Bedeutung
geringe Bedeutung
ohne Bedeutung
ohne Bedeutung
BfG-1559
Seite 109
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Verfahren zur
Bewertung in der
Umweltverträglichkeitsuntersuchung an
Bundeswasserstraßen
BfG-1559
Erläuterungen zum Bewertungsrahmen:
Einleitung
Das Schutzgut Klima ist wie die Schutzgüter Boden, Wasser und Luft Lebensgrundlage für
Menschen, Tiere und Pflanzen. Deshalb ist es vor Veränderungen durch Eingriffe des Menschen so zu schützen, dass keine erheblichen Nachteile für die Allgemeinheit entstehen.
Gewöhnlich beschreibt man das Klima geographischer Räume, indem man sich einer - allerdings nicht international einheitlichen - Einteilung nach der Größenordnung der räumlichen
Ausdehnung bedient: Großklima (Makroklima), Mesoklima und Kleinklima bzw. Grenzflächenklima (Mikroklima), wobei lediglich Größenordnungen (als ungefähre Mittelwerte
einer Bandbreite) angegeben werden können:9
Bezeichnung
horizontaler
Maßstab
vertikaler
Maßstab
Mikroklima
0.01..100
m
2m
Mesoklima
0.1..100
km
2 km
Makroklima
ab 100
km
2 km
vorherrschende
Klimafaktoren
Form der Erdoberfläche, physikalische
Eigenschaften des
Erdbodens und der
Bodenbedeckung
Geländeform, Hangneigung, Exposition,
Beschaffenheit der
Erdoberfläche, Höhe
über NN
Allgemeine Zirkulation,
geogr. Breite,
Land/Meer-Verteilung
Spezifikation
Ausprägung bei „autochthonen Wetterlagen“,
Bodennahe Luftschicht,
Spezialfall: Bestandsklima
Gelände-, Lokal-, Stadt-,
Landschaftsklima
Länder, Zonen, gesamte
Erde
Nach dieser Einteilung sind die in Umweltverträglichkeitsuntersuchungen für Maßnahmen an
Bundeswasserstraßen zu bewertenden Klimate überwiegend Mesoklimate, für deren Ausprägung die topographische Struktur besonders wichtig ist, häufig jedoch auch Mikroklimate, für
die zusätzlich noch Standortfaktoren (Oberflächenbeschaffenheit, Bodenart, Bodenbedeckung) entscheidend sind. In Abhängigkeit von der Topographie muss deshalb auch das
Untersuchungsgebiet individuell festgelegt werden. Das Untersuchungsgebiet kann u. U. für
verschiedene Teilaspekte des Klimas unterschiedlich groß sein. Ein sinnvoller räumlicher
Bezug ist häufig über die naturräumliche Gliederung gegeben (MEYNEN ET AL. 1953 - 1962).
Bewertung des Klimas
Grundlagen
Zunächst wird für das Schutzgut Klima durch Übertragung der Formulierungen für den
Natur- und Landschaftsschutz folgendes Schutzziel definiert:
9
Die Begriffe Mikro-, Meso- und Makroklima sind nicht gleichzusetzen mit den Begriffen Mikro-,
Meso- und Makroscale dynamischer und thermischer Luftbewegung
Seite 110
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Gewässerkunde
Ziel eines Klimaschutzes ist die Erhaltung der Natürlichkeit - insbesondere des regionalen Charakters - und der lebenswichtigen Funktionen des Klimas.
Die „Natürlichkeit“ ist beim Schutzgut Klima durch die regionaltypischen immer wiederkehrenden Eigenschaften der Klimaelemente in ihrem tages- und jahreszeitlichen Verlauf, einschließlich dessen natürlicher zeitlicher Variabilität, und in ihrer räumlichen Verteilung in
Abhängigkeit von den natürlichen Klimafaktoren gegeben. Die natürlichen Klimafaktoren
sind:
>
>
>
>
>
>
>
Verfahren zur
Bewertung in der
Umweltverträglichkeitsuntersuchung an
Bundeswasserstraßen
BfG-1559
geographische Breite
Maritimität/Kontinentalität
Höhe über NN
Topographie, Relief, Exposition
Oberflächenform
Oberflächenbeschaffenheit
Bodenart und Bodenbedeckung
Die Änderung der Oberflächenform, Oberflächenbeschaffenheit und der Bodenbedeckung
(Flächennutzung) sind wesentliche anthropogene Klimafaktoren. Bei der Einschätzung der
Natürlichkeit der Bodenart, Bodenbedeckung und der Oberflächenbeschaffenheit sind die
Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege zugrunde zu legen.
Die Bewertung orientiert sich an den Zielen des Klimaschutzes. Dementsprechend sind die
Bewertungskriterien die Natürlichkeit - und hier insbesondere der regionale Charakter des
Klimas - und die Klimafunktion.
Bewertung der Natürlichkeit des Klimas
Innerhalb des Gesamtkomplexes Klima können die Teilkomplexe Wärmehaushalt, Strahlungshaushalt, kinetische Energie und atmosphärischer Wasserhaushalt unterschieden werden. Für jeden dieser Teilkomplexe werden geeignete Indikatoren ausgewählt, die das Klima
sowohl im natürlichen Grundzustand wie auch im anthropogen beeinflussten Zustand charakterisieren können. Beispiele solcher Indikatoren sind in der Bewertungsrahmen-Tabelle
aufgeführt. Die Abweichung eines Indikators von seinem natürlichen Grundzustand bildet die
Basis für die Bewertung (siehe Bewertungsrahmen).
Insbesondere ist auch der regionale Charakter des Klimas im Untersuchungsgebiet hinsichtlich seiner Natürlichkeit zu beurteilen. Daher soll auch bewertet werden, inwieweit das Klima
durch die natürlichen Klimafaktoren (s. o.) lokal derart geprägt ist, dass von - ggf. besonders
schützenswerten - Klimatopen gesprochen werden kann.10 Hier wird mittels geeigneter
Indikatoren eingegrenzt, inwieweit das vorliegende Klimatop durch natürliche bzw. quasinatürliche Klimafaktoren charakterisiert (geprägt) wird. Insbesondere bei kleinflächigen,
stark durch topographische Eigenarten geprägten Klimatopen wird das Maß der natürlichen
10
Klimatope bezeichnen räumliche Einheiten, in denen die mikroklimatisch wichtigsten Faktoren
relativ homogen und die Auswirkungen wenig unterschiedlich sind, z. B. Gewässer-, Seenklima,
Freilandklima, Waldklima, Stadtkernklima. (nach VDI-Richtlinie 3787, Blatt 1).
Seite 111
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Verfahren zur
Bewertung in der
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Prägung durch anthropogene Eingriffe schnell grundlegend verändert; weniger wird dies bei
großflächigen Klimatopen, z. B. einer ebenen Bördelandschaft, zu erwarten sein.
Eine Zunahme der Prägung eines Klimatops durch anthropogene Klimafaktoren (großflächige
Versiegelung, Devastierung im Tagebau, ...) mindert in der Regel die Wertstufe. Der Grad
der Prägung durch natürliche Klimafaktoren ist somit ein wichtiges Maß für die Ermittlung
der Wertstufe.
Bewertung der Klimafunktion
Bei der Klimafunktion wird unterschieden zwischen der Regulationsfunktion und der Lebensraumfunktion. Die Regulationsfunktion kommt primär unter austauscharmen Hochdruckwetterlagen zur Geltung, wenn sich in der unteren Atmosphärenschicht ein lokales bzw. regionales Windsystem ausbildet, das durch eine Inversion von der großräumigen Strömung abgekoppelt ist. Kaltluft- oder Frischluftentstehungsgebiete können dann beispielsweise als sogenannte Ausgleichsräume dienen, wenn sie unmittelbar oder über Luftleitbahnen mit thermisch und/oder lufthygienisch belasteten Gebieten (z. B. Innenstadt), sogenannten Wirkungsräumen, gekoppelt sind. Durch Luftzirkulation und Luftaustausch werden Durchmischung
und Transport von Luftbeimengungen, Frischluftzufuhr sowie Austausch von Kalt- und
Warmluft gewährleistet. Damit verbunden ist eine ausgleichende Umverteilung der Wärmeenergie und somit ein Temperaturausgleich. Bereits durch vergleichsweise geringfügige
Änderungen der Oberflächenstruktur innerhalb derartiger Luftleitbahnen kann der Luftaustausch spürbar beeinträchtigt werden.
Durch die Lebensraumfunktion – auch Biotische Klimafunktion bezeichnet – wird bewertet,
inwieweit es sich um Gebiete mit besonderen extrazonalen Klimaverhältnissen handelt, die
Menschen, Tieren und Pflanzen besondere Standortverhältnisse bieten. Beispiele können
strahlungsbegünstigte Gebiete, Gebiete mit besonders ausgeglichenem kühl-feuchten Klima
oder auch Stadtgebiete sein. Die Humanbiometeorologie stellt anspruchsvolle Verfahren zur
Beschreibung der Auswirkung der meteorologischen Bedingungen auf den menschlichen
Organismus bereit. Im Vordergrund steht dabei der thermische Wirkungskomplex. Mit den
Kenngrößen PMV (Predicted Mean Vote) und PET (Physiological Equivalent Temperature)
stehen skalierte Werte für das thermische Empfinden des Menschen zur Verfügung.
Indikatoren für die Bewertung
Funktion eines Indikators
Zur Bewertung werden möglichst aussagekräftige Indikatoren herangezogen. Solche Indikatoren sind z. B. Wärmebelastung, Nebelhäufigkeit, Frostgefährdung, Länge der Vegetationsperiode. Indikatoren sind besonders aussagekräftig, wenn sie eine Beziehung zwischen den
Klimaelementen, die durch die Planungsmaßnahme verändert werden, und den anderen
Umweltschutzgütern verdeutlichen. So verdeutlicht z. B. der Indikator Länge der Vegetationsperiode die Wirkung der Änderung der Lufttemperatur auf das Schutzgut Vegetation. Die
Indikatoren Wärmebelastung bzw. Kältestress machen die komplexe Wirkung der Änderung
der Klimaelemente Lufttemperatur, Luftfeuchte, Wind und Strahlung in Bezug auf den Menschen deutlich. Der Indikator Heizgradwert lässt Aussagen darüber zu, welcher Energie-
Seite 112
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Gewässerkunde
verbrauch für eine Gebäudeheizung notwendig ist und welche Emissionen somit über Heizungsanlagen freigesetzt werden. Klimaelemente selbst sind als Indikatoren oft weniger gut
brauchbar. Dies wird u. a. am Beispiel der relativen Luftfeuchte deutlich. Diese wird sowohl
vom Wasserdampfgehalt der Luft als auch von der Lufttemperatur bestimmt. Ihre Änderung
geht in den meisten Fällen auf eine Änderung der Lufttemperatur bei weitgehend unverändertem Wasserdampfgehalt der Luft zurück.
Verfahren zur
Bewertung in der
Umweltverträglichkeitsuntersuchung an
Bundeswasserstraßen
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Die im Bewertungsrahmen aufgeführten Indikatoren stellen eine Auswahl dar, die bei Bedarf
projektbezogen zu ergänzen ist.
Erläuterungen zu einzelnen Indikatoren
Für Wärmebelastung oder Kältestress wird zumeist der PMV-Wert (Predicted Mean Vote)
als Maß herangezogen. Der dem thermischen Empfinden für Kältestress bzw. für Wärmebelastung entsprechende PMV-Wert kann auf der Grundlage der Behaglichkeitsgleichung
(FANGER 1972) über die Wärmebilanz des Menschen (Bioklimamodell, Klima-Michel-Modell, JENDRITZKY ET AL. 1990) aus den Klimaelementen berechnet werden. Unter Berücksichtigung ihrer Auftrittswahrscheinlichkeit ergibt sich damit die bioklimatische Bewertung
nach je sieben Häufigkeitsklassen der Wärmebelastung sowie des Kältereizes. Durch Überlagerung beider Häufigkeitsskalen erhält man eine 7-x-7-Matrix, wie sie in der Bioklimakarte
von Deutschland (JENDRITZKY 1995) im Grundzustand dargestellt ist. Dabei sind allerdings
nicht alle Klassen belegt; d. h. in Deutschland treten im Grundzustand nicht alle Häufigkeitsklassen auf. Die tatsächliche wie auch die für einen Planungszustand prognostizierte bioklimatische Bewertung unter Berücksichtigung einer einfachen Landnutzungsklassifikation
kann für jeden Ort mittels eines mesoskaligen Bioklima-Modells berechnet werden
(JENDRITZKY 1990; VDI 1998). Für Bebauungsstrukturen können PMV-Werte mit dem
Stadtklimamodell UBIKLIM (DWD 1992) berechnet werden, womit eine Relativbewertung
innerhalb der Stadt möglich ist.
Die Länge der Vegetationsperiode, die als der Zeitabschnitt zwischen dem mittleren Beginn
der Apfelblüte und dem mittleren Ende des Tagesmittelwertes der Lufttemperatur von mindestens 5 °C definiert wird, dient in der „Einheitsbewertung von Nutzungen des land- und
forstwirtschaftlichen Vermögens“ (BMF 1968 I, S. 223 ff) zur Unterscheidung von sechs
Klimazonen. Der Begriff der Vegetationsperiode kann auf einfache Weise vom unmittelbaren
landwirtschaftlichen Bezug entkoppelt werden, indem man die Vegetationsperiode als die
mittlere Länge des Zeitabschnitts zwischen dem mittleren Beginn und dem mittleren Ende
des Tagesmittels der Lufttemperatur von mindestens 5 °C im Jahresverlauf definiert.
Als Indikator für den atmosphärischen Wasserhaushalt wird die sog. „hydrometeorologische Bilanz“ vorgeschlagen. Dies ist die Differenz „Korrigierter Niederschlag minus reale
Verdunstung“. Zu ihrer Ermittlung stehen spezielle hydrometeorologische Modelle auf der
Basis des atmosphärischen Wärme- und Wasserhaushalts unter Berücksichtigung der Oberflächenbeschaffenheit im Ist-Zustand und im Planungszustand zur Verfügung. Der Wertebereich von mittleren jährlichen Summen der Verdunstungshöhen liegt in Deutschland in der
Größenordnung zwischen 100 mm und 150 mm über versiegelten Flächen und 500 mm bis
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Gewässerkunde
Verfahren zur
Bewertung in der
Umweltverträglichkeitsuntersuchung an
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750 mm über Gewässern. Vegetationsbedeckte Flächen weisen mittlere jährliche Verdunstungshöhen von ca. 400 mm - 650 mm auf. Die über Modellrechnungen ermittelten Verdunstungshöhen (DEUTSCHER VERBAND FÜR WASSERWIRTSCHAFT UND KULTURBAU 1996,
KLÄMT 1998) sind im Zusammenhang mit der für das Gebiet repräsentativen korrigierten
Niederschlagshöhe, d. h. in der hydrometeorologischen Bilanz, zu bewerten. Die mittlere
jährliche Summe der Niederschlagshöhe variiert in Deutschland regional von ca. 500 mm bis
1400 mm.
Für die kinetische Energie ist die Windgeschwindigkeit als Mittelwert und Bö der Indikator.
Hinweise dazu sind in MELBOURNE (1978) und in WIRTSCHAFTSMINISTERIUM BADENWÜRTTEMBERG (HRSG.) (1993) zu finden. In Letzterem finden sich Angaben über Schwellenwerte der Windgeschwindigkeiten und zugehörige Häufigkeiten, die zur Beurteilung von
Komfortbereichen und Gefährdungszonen in der Nähe einzelner oder einer Ansammlung von
Hindernissen dienen können.
Flächennutzung und Relief sind Indikatoren von elementarer Bedeutung. Sie sind - beispielsweise im Hinblick auf die Ausbildung von lokalen Windsystemen während autochthoner Wetterlagen - im Zusammenhang zu beurteilen. Auch GIS-gestützte Verfahren zur
Ausweisung von Kaltluft- und Frischluftentstehungsgebieten, von Luftleitbahnen oder von
städtischen Überwärmungsgebieten nehmen Flächennutzung und Relief als primäre Eingangsgrößen.
Ergänzende Hinweise zu den Untersuchungsmethoden
Im Einzelfall ist zu prüfen, ob zur Ermittlung der Abweichungen des Klimas im Untersuchungsgebiet gegenüber dem durch das Stationsnetz dokumentierten Klima temporäre Messungen am Standort nötig sind. Diese umfassen zweckmäßigerweise die Klimaelemente
Lufttemperatur, Luftfeuchte, Wind, Strahlungsbilanz, Niederschlag und Luftdruck und sollen
nach VDI-Richtlinie 3786 bzw. den entsprechenden Dienstvorschriften des Deutschen
Wetterdienstes durchgeführt werden. Der Messzeitraum beträgt für registrierende
Temporärstationen mindestens ein Jahr. Die Messergebnisse sind durch Vergleich mit
Stationen des routinemäßigen Messnetzes des Deutschen Wetterdienstes auf die jeweilige
WMO-Bezugsperiode zu reduzieren, um witterungsbedingte Unsicherheiten auszuschließen.
Modellrechnungen und unterstützende Messungen (Geländeklimaaufnahmen) bei ausgewählten Wetterlagen sind ebenfalls geeignete Untersuchungsmethoden beim Bewertungskriterium Klimafunktion. Die Vorgehensweise bei der Bearbeitung von Klimafunktionskarten
ist in GERTH (1986) beschrieben. Hinweise zu den Indikatoren Kaltluftproduktionsgebiet und
Luftleitbahn finden sich z. B. auch in BBR (1979), MAYER ET AL. (1994), WIRTSCHAFTSMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG (HRSG.) (1993).
Die Vorgehensweise bei der Kartierung der Frostgefährdung ist in DWD (1988) beschrieben.
Für ausgewählte Gebiete liegen Kartendarstellungen vor.
Zur Einschätzung der Folgen insbesondere mikroklimatischer Veränderungen auf die Vegetation stehen spezielle Anschlussmodelle zur Verfügung, die die Ergebnisse der meteorologi-
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schen Modellrechnungen im Hinblick auf Schadensrisiken interpretieren (Blattnässemodelle,
Risikomodelle für Schaderreger) (WITTICH 1996).
Näheres bzgl. der Untersuchungsmethoden siehe Abschnitt „Prüfungsmethoden und Orientierungswerte in der UVU (Anlage 3)“.
Verfahren zur
Bewertung in der
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Seite 115
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Verfahren zur
Bewertung in der
Umweltverträglichkeitsuntersuchung an
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3.8 Schutzgut Landschaft
Bewertungsrahmen: Landschaft im außerstädtischen Umfeld
Bewertung
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Wertstufe
5
sehr hoch
4
hoch
3
mittel
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Vielfalt
Vielfältige, landschaftstypisch
gliedernde Strukturen und sehr
kleinräumig differenzierte
regionaltypische Nutzungen
Überwiegend vielfältige,
landschaftstypisch gliedernde
Strukturen und kleinräumig
differenzierte regionaltypische
Nutzungen
Landschaftstypisch gliedernde
Strukturen und differenzierte
regionaltypische Nutzungen
ansatzweise vorhanden; Zunahme
von Struktur- und Nutzungsarmut
Eigenart
Naturnähe
Nichtvisuelle
Sinneseindrücke*
Landschaftstypisches,
unverwechselbares und
charakteristisches Erscheinungsbild
Menschlicher Einfluss nicht
erkennbar, Wildnisgebiete, in
denen Entwicklungsprozesse
natürlich und ungestört ablaufen
Ausschließlich
natürliche,
landschaftstypische
Sinneseindrücke
Überwiegend landschaftstypisches,
unverwechselbares und
charakteristisches Erscheinungsbild
Überwiegend extensiver,
menschlicher Einfluss,
Wildnisgebiete in Teilbereichen
anzutreffen
Überwiegend
natürliche,
landschaftstypische
Sinneseindrücke
Extensiver menschlicher Einfluss
ansatzweise vorhanden;
Zunahme intensiven,
menschlichen Einflusses
Natürliche,
landschaftstypische
Sinneseindrücke
vorhanden;
zunehmende Prägung
durch andauernde,
naturfremde und
landschaftsuntypische
Sinneseindrücke
Landschaftstypisches
Erscheinungsbild ablesbar;
Zunahme landschaftsuntypischer
Elemente und Abnahme des
charakteristischen
Erscheinungsbilds
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Verfahren zur
Bewertung in der
Umweltverträglichkeitsuntersuchung an
Bundeswasserstraßen
Bewertungsrahmen: Landschaft im außerstädtischen Umfeld
Bewertung
2
gering
Überwiegend großflächige,
einheitliche Nutzungen mit
wenigen Gliederungsstrukturen
Überwiegend landschaftsuntypische
Elemente und geringe
landschaftstypische Charakteristik
Überwiegend intensiver,
menschlicher Einfluss
Überwiegende Prägung
durch
andauernde,
naturfremde und
landschaftsuntypische
Sinneseindrücke
1
sehr gering
Ausschließlich großflächige,
einheitliche Nutzungen ohne
Gliederungsstrukturen
Landschaftsuntypisches
Erscheinungsbild ohne
charakteristische Erscheinungsformen
(„Allerweltslandschaft“)
Völlige „technische“ Überformung,
naturfremd
Andauernde,
naturfremde und
landschaftsuntypische
Sinneseindrücke
BfG-1559
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Verfahren zur
Bewertung in der
Umweltverträglichkeitsuntersuchung an
Bundeswasserstraßen
Bewertungsrahmen: Landschaft im städtischen Umfeld
Wertstufe
Vielfalt
5
sehr
hoch
Vielfältige, stadtraumtypische,
gliedernde Strukturen und Akzente;
sehr kleinräumig differenziertes
Nutzungsgefüge
4
hoch
Überwiegend vielfältige,
stadtraumtypische, gliedernde
Strukturen und Akzente;
kleinräumig differenziertes
Nutzungsgefüge
3
mittel
Stadtraumtypische, gliedernde
Strukturen und Akzente sowie
differenziertes Nutzungsgefüge
vorhanden; Zunahme von
einheitlichen Nutzungsformen mit
wenigen Gliederungsstrukturen
2
gering
Überwiegend großflächige,
einheitliche Nutzungsformen mit
wenigen Gliederungsstrukturen
1
sehr
gering
Ausschließlich großflächige,
einheitliche Nutzungsformen ohne
Gliederungsstrukturen
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* (insbesondere Geräusche und Gerüche)
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Eigenart
Freiraum
Nichtvisuelle
Sinneseindrücke*
Regional- und stadtraumtypisches,
Reicher Bestand an Freiflächen und Ausschließlich naturähnliche oder
unverwechselbares und
charakteristisches Erscheinungsbild städtischer Durchgrünung mit sehr charakteristische, stadtraumtypische
guter Vernetzung und Erreichbarkeit
Sinneseindrücke
mit sehr deutlich ablesbarer
historischer Entwicklung
Überwiegend regional- und
stadtraumtypisches,
Überwiegender Bestand an
Überwiegend naturähnliche oder
unverwechselbares und
Freiflächen und Durchgrünung mit charakteristische, stadtraumtypische
charakteristisches Erscheinungsbild
guter Vernetzung und Erreichbarkeit
Sinneseindrücke
mit deutlich ablesbarer historischer
Entwicklung
Regional- und Stadtraumtypisches
Naturähnliche oder
Erscheinungsbild mit ablesbarer
charakteristische, stadtraumtypische
Freiflächen und Durchgrünung
historischer Entwicklung; Zunahme
Sinneseindrücke vorhanden;
vorhanden; Zunahme der baulichen
stadtteiluntypischer Elemente;
zunehmende Prägung durch
Anteile
Abnahme des charakteristischen
andauernde, naturfremde und
Erscheinungsbilds
belastende Sinneseindrücke
Überwiegend regional- und
stadtraumuntypische Elemente und
Bauliche Anteile überwiegen den
Überwiegende Prägung durch
Bestand an Freiflächen und
andauernde, naturfremde und
geringe stadtraumtypische
Durchgrünung
belastende Sinneseindrücke
Charakteristik; gering ablesbare
historische Entwicklung
Bereich ohne regional- und
stadtraumtypisches,
charakteristisches Erscheinungsbild;
ohne historische Entwicklung
Fehlen von Freiflächen und
Durchgrünung
Andauernde, naturfremde und
belastende Sinneseindrücke
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Erläuterung zum Bewertungsrahmen „Landschaft“
Vorbemerkungen
Der Gesetzgeber definiert in § 1 Abs. 4des Bundesnaturschutzgesetzes die Begriffe Vielfalt,
Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft u. a. als Ziele für Schutz-, Pflege- und
Entwicklungsmaßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Diese Begriffe sind
in unterschiedlicher Weise geeignet, um als Oberbegriffe (Kategorien) zur Beurteilung des
Schutzguts Landschaft im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsuntersuchung herangezogen
zu werden (JESSEL & FISCHER-HÜFTLE 2003, S. 373).
Verfahren zur
Bewertung in der
Umweltverträglichkeitsuntersuchung an
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Die Beschreibung und Bewertung der Landschaft anhand des Begriffs der Schönheit wird in
der Fachliteratur überwiegend als problematisch eingestuft, da eine Beurteilung dieses
Aspekts immer im „hohen Maße situationsgebunden und privat“ ist (KÖHLER & PREIß 2000,
S. 17). Darüber hinaus wird die Meinung vertreten, dass der Begriff der Schönheit nicht als
„eigenständige Erfassungs- und Bezugsgröße, sondern als eine auf das menschliche Gefühl
wirkende Ausprägung des jeweils naturraumtypischen Charakters einer Landschaft“ aufzufassen ist (BLUM ET AL. 1990, § 24, RdNR 18, zitiert in KÖHLER & PREIß 2000, S. 17). Zur
Beschreibung eines Höchstmaßes an Schönheit wird in der Literatur auf die naturraumtypische Eigenart der Landschaft und das Ausbleiben von Strukturbrüchen und Maßstabsverlusten verwiesen. Eine Landschaft wäre dann als schön einzustufen, „wenn er [Ausschnitt
von Natur und Landschaft] die für den jeweiligen Naturraum typische Eigenart aufweist.“
(BREUER 1993, S.20) oder wenn die „jeweilige Eigenart ohne gravierende (Maßstabs-) Störungen in ihrer historischen Kontinuität ausgeprägt ist“ (KÖHLER & PREIß 2000, S. 17).
Dieser Einschätzung, die den Begriff der Schönheit nicht als eine eigenständige Erfassungsund Bezugsgröße versteht, soll hier gefolgt werden. Für die Beschreibung und Bewertung der
Landschaft werden die Begriffe Vielfalt und Eigenart herangezogen, die in Verbindung mit
weiteren, charakterisierenden Kategorien und beschreibenden Kriterien auch den Aspekt der
Schönheit berücksichtigen. Mit Bezug auf die Erfassungskriterien, aber deutlich getrennt von
der Sachebene, kann in diesem Sinne auch ein intuitiver Gesamteindruck hinsichtlich der
„Schönheit“ formuliert werden (JESSEL 1998, S. 359).
Bei der Beurteilung der Landschaft ist zwischen mehr naturbetonten Landschaftsräumen und
stark anthropogen geprägten Stadt-Landschaften zu unterscheiden. Dieser Unterschiedlichkeit
wird durch zwei Bewertungsrahmen Rechnung getragen. In den Tabellen „Landschaft im
außerstädtischen Umfeld“ und „Landschaft im städtischen Umfeld“ werden die jeweiligen
Kategorien und Bewertungsabstufungen formuliert.
Grundlage für die Beschreibung und Bewertung der Landschaft sind einzelne, aufgrund ihres
„visuell homogenen Charakters“ (JESSEL 1998, S. 359) zu definierende Landschaftsbildeinheiten, aus denen sich das Bearbeitungsgebiet insgesamt zusammensetzt.
Erläuterung zur Tabelle „Landschaft im außerstädtischen Umfeld“
Die Ausprägung der Vielfalt im außerstädtischen (ländlich-dörflichen) Umfeld ist im naturnahen Idealfall bestimmt durch die anzutreffenden Standortgegebenheiten und dem davon
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Verfahren zur
Bewertung in der
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abhängigen, höchstmöglichen Anteil typischer Strukturen und Elemente (KÖHLER & PREIß
2000, S. 13).
Für die Beschreibung und Beurteilung von Vielfalt im außerstädtischen Umfeld sind folgende, je nach Örtlichkeit und Maßstab zu ergänzende und zu spezifizierende Kriterien
heranzuziehen: Relief und geomorphographischer Formenschatz (KRAUSE 1996, S. 35 ff.),
Art, Anordnung und Alter der Vegetationselemente (u. a. Wälder, Einzelbäume, Hecken,
Alleen), Nutzungen in Art und Intensität sowie ihre Anordnung und Durchdringung mit den
vegetativen Elementen. Die Erlebbarkeit wildlebender Tiere (z. B. Vögel an Rast- und Überwinterungsplätzen) aber auch von Tieren in Weidehaltung, Farbaspekte im Jahresverlauf und
jahreszeitlicher Wechsel sowie die Art dörflicher Siedlungsstrukturen, Bauformen und
-stoffe sind weitere Kriterien zur Beurteilung der Vielfalt. Vielfältige, landschaftstypisch
gliedernde Strukturen und sehr kleinräumig differenzierte regionaltypische Nutzungen werden als sehr hoch (Wertstufe 5), ausschließlich großflächige, einheitliche Nutzungen ohne
Gliederungsstrukturen als sehr gering (Wertstufe 1) eingestuft.
Neben den Begriff der Vielfalt hat der Gesetzgeber den Begriff der Eigenart zur Beschreibung und Bewertung der Landschaft gestellt. Als Eigenart kann das Unverwechselbare, das
Individuelle, das Beharrliche, das Gewachsene (nach KRAUSE 1985, S. 139, zitiert in
KÖHLER & PREIß 2000, S. 13), mithin das Charakteristische aufgefasst werden. Eine hohe
Ausprägung der Eigenart bzw. eine hohe Charakteristik weisen im außerstädtischen Umfeld
Bereiche auf, die bezogen auf den jeweiligen Natur- und Landschaftsraum über Strukturen/Elemente verfügen, deren Vorhandensein naturraum- oder landschaftstypisch sind
(BREUER 1993, S. 20).
Zur Beschreibung der Eigenart einer Landschaft sind Kriterien heranzuziehen, die das
Eigentümliche des zu betrachtenden Raumes treffend beschreiben. Für das außerstädtische
Umfeld können dies u. a. sein: landschaftstypische Relief- und Gewässerformen, naturraumtypische Vegetationsabfolgen, prägende wildlebende Tierarten sowie die unverwechselbare
und charakteristische Art und Weise der Anordnung von Nutzungen. Für den dörflichen
Bereich bilden landschaftsraumtypische Siedlungsstrukturen und Bauformen mit entsprechend typischer Farb- und Materialwahl und Maßstäblichkeit sowie die Einbindung des Ortsrandes in die Landschaft mögliche Kriterien für eine Beurteilung. Je ablesbarer die Stabilität
in der Landschaftsentwicklung und der kulturhistorische Bezug sind, desto höher ist auch die
Eigenart im außerstädtischen Umfeld einzuschätzen (JESSEL & FISCHER-HÜFTLE 2003,
S. 374). Insofern ist ein landschaftstypisches, unverwechselbares und charakteristisches
Erscheinungsbild der Wertstufe 5 (sehr hoch), ein durchweg landschaftsuntypisches Erscheinungsbild ohne charakteristische Erscheinungsformen, die sog. „Allerweltslandschaft“ der
Wertstufe 1 (sehr gering) zuzuordnen.
Zur Beurteilung der Landschaft wird neben den übergeordneten Begriffen Vielfalt und
Eigenart die Kategorie Naturnähe herangezogen. Die Kategorie Naturnähe spricht für den
außerstädtischen Bereich wesentliche wahrnehmungsästhetische Aspekte von Natur und
Landschaft an. Eine naturnahe Ausprägung der Landschaft stärkt die Erlebbarkeit jahreszeitlicher, natürlicher Zusammenhänge in Form von Farbaspekten, Blühabläufen und Fruchtbil-
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dung. Durch ihren Reichtum an ungesteuerten, heterogenen „eindrucksstarken Bildern sich
frei entfaltender Elemente, Fragmente und gebrochener Strukturen“ vermitteln naturnahe
Flächen einen wohltuenden Wahrnehmungskontrast zur immer stärker technisierten Umwelt
(HOISL, NOHL, ENGELHARDT, 2000, S. 129). Entsprechend sehr hoch sind Bereiche zu
bewerten, in denen der menschliche Einfluss nicht erkennbar ist (Wertstufe 5). Hierzu können
je nach Ausprägung gezählt werden: Wildnisgebiete, in denen Entwicklungsprozesse natürlich und ungestört ablaufen, naturnahe, sich selbst überlassene, großflächige Bereiche wie
Naturwaldreservate und Wattflächen, aber auch unbefestigte Gewässerränder in dynamischer
Entwicklung, Uferabbrüche und standortgemäße Vegetationsabfolgen in Uferbereichen
(z. B. Wasserpflanzen, Röhrichte, Weichholz- und Hartholzaue). Im Gegensatz dazu steht mit
der Wertstufe 1 (sehr gering) die naturfremde, völlige technische Überformung.
Verfahren zur
Bewertung in der
Umweltverträglichkeitsuntersuchung an
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Die Wahrnehmung der Landschaft erfolgt, so ein Großteil der Fachmeinungen, nicht nur über
den Gesichtssinn sondern auch über andere Sinnesorgane wie z. B. das Gehör und den
Geruchssinn (JESSEL & FISCHER-HÜFTLE 2003, S. 374; WÖBSE 1993, S. 3 und
WÖBSE 2002). Als ein weiterer Beurteilungsbegriff wird deshalb die Kategorie Nichtvisuelle
Sinneseindrücke herangezogen. Die Berücksichtigung alleine des visuellen Aspekts kann
u. U. positive Aspekte (z. B. Vogelstimmen) oder Beeinträchtigungen wie z. B. Geruchsentwicklung von Entsorgungseinrichtungen und Straßenlärm vernachlässigen, die sich aber
auf die Wahrnehmung der zu betrachtenden Landschaft auswirken. Als sehr hochwertig
(Wertstufe 5) werden ausschließlich natürliche, landschaftstypische Sinneseindrücke eingestuft. Eine sehr geringe Wertigkeit (Wertstufe 1) nehmen Sinneseindrücke ein, die von
andauernder, naturfremder und landschaftsuntypischer Art sind.
Erläuterung zur Tabelle „Landschaft im städtischen Umfeld“
Von der eher naturbetonten Landschaft deutlich zu unterscheiden sind Stadt-Landschaften,
die sich durch ihre starke bauliche Agglomeration und Versiegelung hervorheben. Auch für
die Beurteilung der Landschaft im städtischen Umfeld können die Kategorien Vielfalt,
Eigenart und Nichtvisuelle Sinneseindrücke verwendet werden. Zur Beschreibung innerstädtischer, durchgrünter Flächen wird anstelle der Kategorie „Naturnähe“ die Kategorie: „Freiraum“ herangezogen. Die Berücksichtigung der Andersartigkeit der „Landschaft im städtischen Umfeld“ erfolgt über die nachfolgend beschriebenen Wertabstufungen und Kriterien,
die vom Bearbeiter je nach Situation zu ergänzen oder zu modifizieren sind.
Der Begriff Vielfalt im städtischen Sinne nimmt Bezug auf gliedernde Strukturen (u. a. städtebaulicher Grundriss, Gebäudeformen, Hausfronten, Straßenraum), Nutzungen (u. a. Kulturelle Einrichtungen, Wohnbebauung, Läden, Gaststätten, Gewerbe- und Industriekomplexe)
sowie besondere Akzente (z. B. Einzelbauwerke), die für die betreffende Stadt, den betreffenden Stadtraum oder Stadtteil typisch sind. Vielfältige, stadtraumtypische, gliedernde
Strukturen und Akzente und ein sehr kleinräumig differenziertes Nutzungsgefüge sind der
Wertstufe 5 (sehr hoch) zuzuordnen. Ausschließlich großflächige, einheitliche Nutzungen
ohne Gliederungsstrukturen bzw. -elemente werden als sehr gering (Wertstufe 1) eingestuft.
Die Kategorie Eigenart kann durch Kriterien wie regional- und stadtraumtypischer Bezug,
ablesbare kulturhistorische Entwicklung (z. B. in Form von Siedlungsstrukturen, Bauformen
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Verfahren zur
Bewertung in der
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und Materialverwendung, technisch-infrastrukturellen Einrichtungen wie Dalben, Brücken,
Hafen- und Schleusenanlagen) oder durch Begriffe wie Maßstäblichkeit beurteilt werden. In
diesem Sinne ist ein regional- und stadtraumtypisches, unverwechselbares und charakteristisches Erscheinungsbild mit sehr deutlich ablesbarer historischer Entwicklung als sehr hoch
(Wertstufe 5) einzuordnen. Eine Stadt-Landschaft ohne lokalen oder regionalen Bezug und
ohne ablesbare historische Entwicklung, die ein verwechselbares, monotones Äußeres aufweist, ist entsprechend geringwertig (Wertstufe 1) einzustufen.
Die Kategorie Freiraum steht für die Erlebbarkeit naturnaher Elemente, Strukturen und
Zusammenhänge sowie die Wahrnehmungsmöglichkeit der Tier- und Pflanzenwelt in ihrer
jahreszeitlichen Veränderung innerhalb des ansonsten vornehmlich durch Gebäude und Versiegelung gekennzeichneten naturfernen Stadtraums. Ein reicher Bestand von Freiflächen mit
ausgeprägten vegetativen Elementen (u. a. Parks, Kleingartenanlagen, Hausgärten, Sukzessionsflächen) und linearer Durchgrünung und Vernetzung (z. B. Alleen, Gewässerrandstreifen)
sowie guter Erreichbarkeit wird einer sehr hohen Wertigkeit (Wertstufe 5) zugeordnet. Das
Fehlen von Freiflächen und Durchgrünung wird entsprechend als sehr gering (Wertstufe 1)
eingestuft.
Auch die Wahrnehmung der Stadt-Landschaft beschränkt sich nicht nur auf den Gesichtssinn.
Naturähnliche, nichtvisuelle Sinneseindrücke in Form von Tierstimmen, Blätterrauschen
oder stadtraumtypische Gerüche (z. B. Fischereihafen) bereichern die Erlebbarkeit der städtischen Landschaft und können eine sehr hohe Bewertung (Wertstufe 5) erfahren. Andauernde,
naturfremde und belastende, nichtvisuelle Eindrücke, die z. B. von Stadtautobahnen, Industrieanlagen und Entsorgungseinrichtungen ausgehen können, sind in ihrer Wertigkeit als sehr
gering (Wertstufe 1) einzustufen.
Beeinträchtigungseffekte und raumübergreifende Aspekte
Neben den o. g. Erfassungskategorien und -kriterien für die Landschaft im außerstädtischen
und städtischen Umfeld sind als weitere Wahrnehmungsaspekte Beeinträchtigungseffekte
und raumübergreifende Aspekte zu berücksichtigen. Als Beeinträchtigungseffekte kommen Horizontbelastungen, Sichtverriegelungen, Maßstabsverluste, Vielfaltverluste, Eigenartverluste etc. (NOHL 2001, S. 143) und im städtisch/dörflichen Umfeld auch der Erhaltungszustand der Bausubstanz in Frage. Diese sind in ihrer Dimensionierung und in ihrem Einfluss
auf die Landschaft aufzuzeigen und in die Bewertung zu integrieren. Raumübergreifende
Aspekte wie fernwirksame Orientierungspunkte und weiträumige Sichtbeziehungen sind zu
beschreiben und zu bewerten.
Hinweise zur Ermittlung der Erheblichkeit
Innerhalb jeder Landschaftsbildeinheit sind die Ausprägungen der einzelnen Kriterien für den
Ist-Zustand und den Prognose-Zustand verbal-argumentativ nachvollziehbar zu beschreiben
und zu bewerten. Die Bewertung des Prognose-Zustands hat sich dabei am Zeitpunkt der
größten maßnahmebedingten Veränderung zu orientieren. Zur besseren Nachvollziehbarkeit
der geplanten Veränderungen kann in Einzelfällen eine Visualisierung des künftigen
Zustands hilfreich sein.
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Verfahren zur
Bewertung in der
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3.9 Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter
Bewertungsrahmen: Kultur- und Sachgüter
Bewertungskriterien
Kulturgüter
Wertstufe
Bau- und Bodendenkmale
5
sehr hoch
UNESCO Weltkulturerbe,
durch Denkmalschutzrecht
geschützte bauliche oder
archäologische Objekte,
Ensembles, Ortsbilder u. ä.
incl. ihres Umfeldes
4
hoch
(Noch) nicht gesetzlich
geschützte, aber unter
fachlichen Gesichtspunkten
schutzwürdige Objekte mit
besonderem historischem
Zeugniswert
Boden als Archiv der
Kulturgeschichte
Böden mit Bodenfunktionen
gem. § 2 Abs. 2 Nr. 2
BBodSchG
Boden mit Archivfunktion der
Kulturgeschichte
/
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Sachgüter
Kulturlandschaft(en),
Kulturlandschaftselemente
UNESCO-Weltkulturerbe
Kulturlandschaften von
europäischem Rang gem.
Europarat-Empfehlung
Nr. R (95) 9
Durch Naturschutzgesetz(e)
o. a. geschützte Objekte
(Noch) nicht gesetzlich
geschützte, aber unter fachlichen Gesichtspunkten
schutzwürdige Landschaften
mit besonderem historischem
Zeugniswert wie z. B. repräsentative Bereiche aus Kulturlandschaften nationaler
Bedeutung (vgl. BFN 1998,
S. 123ff, S. 166)
Bauwerke oder dingliche Objekte
mit sehr hoher Empfindlichkeit
gegenüber Wirkfaktoren
(z. B. Erschütterung, Veränderung
der Untergrundverhältnisse)
und/oder sehr gutem baulichen
Erhaltungszustand
Bauwerke oder dingliche Objekte
mit hoher Empfindlichkeit gegenüber Wirkfaktoren und/oder gutem
baulichen Erhaltungszustand
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Bewertungsrahmen: Kultur- und Sachgüter
Bewertungskriterien
Kulturgüter
Wertstufe
Bau- und Bodendenkmale
Seite 124
3
mittel
Nicht gesetzlich geschützte,
aber unter fachlichen
Gesichtspunkten
schutzwürdige Objekte mit
vorhandenem historischen
Zeugniswert
2
gering
Objekte mit (noch) erkennbarem, aber untergeordneten
historischen Zeugniswert
1
sehr gering
Objekte ohne ablesbaren
historischen Zeugniswert
Boden als Archiv der
Kulturgeschichte
Flächen, unter denen potenzielle Bodendenkmale verborgen sein können
Flächen ohne erkennbaren
oder vermutbaren historischen
Wert
Sachgüter
Kulturlandschaft(en),
Kulturlandschaftselemente
Sonstige Bauwerke oder dingliche
Nicht gesetzlich geschützte,
Objekte ohne Schutzstatus, aber mit
aber unter fachlichen
vorhandener Empfindlichkeit
Gesichtspunkten
gegenüber Wirkfaktoren und/oder
schutzwürdige Landschaften
mit vorhandenem historischen gering beeinträchtigtem baulichen
Erhaltungszustand
Zeugniswert
Mehr oder weniger isoliert
auftretende
Landschaftselemente mit
untergeordnetem historischen
Nicht relevant
Zeugniswert
Flächen ohne ablesbaren historischen Zeugniswert
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Erläuterung zum Bewertungsrahmen „Kultur- und Sachgüter“:
Die Ermittlung und Bewertung der Bewertungskriterien im Schutzgut Kultur- und Sachgüter
gegenüber möglichen maßnahmebedingten Auswirkungen erfolgt objekt- und flächenbezogen
zunächst für den Ist-Zustand.
Verfahren zur
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Über die vorgegebene Differenzierung in fünf Wertstufen kann die Einordnung jedes Objektes/jeder Fläche des Untersuchungsgebietes auf Basis der vorgeschlagenen Qualitätsmerkmale erfolgen. Die Zuordnung zu den fünf Wertstufen beinhaltet implizit Hinweise zur generell vorauszusetzenden Empfindlichkeit der Fläche gegenüber maßnahmespezifischen Wirkfaktoren.
Es ist keine bewertungstechnische Aggregierung oder Mittelwertbildung über alle für das
Schutzgut relevanten Objekte oder Flächen vorgesehen. Dementsprechend ist auch die
Bewertung möglicher Veränderungen in der Ausprägung der Bewertungskriterien immer für
die abgegrenzten Einzelobjekte bzw. Einzelflächen der Ist-Situation vorzunehmen. Auf diese
Weise wird eine Nivellierung der Bewertungsergebnisse verhindert.
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Verfahren zur
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4 Literatur
ARBEITSGEMEINSCHAFT BODENBEWERTUNG UVU BUNDESWASSERSTRAßEN [MELCHIOR +
WITTPOHL INGENIEURGESELLSCHAFT GBR UND INSTITUT FÜR BODENKUNDE DER
UNIVERSITÄT HAMBURG] (2008a): Entwicklung eines Bodenbewertungsverfahrens zur
Durchführung von Umweltverträglichkeitsuntersuchungen an Bundeswasserstraßen.
Abschlussbericht Teil 1, Erläuterungsbereicht, Hamburg.
ARBEITSGEMEINSCHAFT BODENBEWERTUNG UVU BUNDESWASSERSTRAßEN [MELCHIOR +
WITTPOHL INGENIEURGESELLSCHAFT GBR UND INSTITUT FÜR BODENKUNDE DER
UNIVERSITÄT HAMBURG] (2008b): Entwicklung eines Bodenbewertungsverfahrens zur
Durchführung von Umweltverträglichkeitsuntersuchungen an Bundeswasserstraßen.
Abschlussbericht Teil 2, Handbuch, Hamburg.
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Bundesanstalt für
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Umweltverträglichkeitsuntersuchung an
Bundeswasserstraßen
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Seite 136
5 Glossar
Aggregation
Aggregation ist die zusammenfassende Bewertung
mehrerer bewerteter Größen.
Auswirkungen
Auswirkungen auf die Umwelt sind Veränderungen
der menschlichen Gesundheit oder der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit
einzelner Bestandteile der Umwelt oder der Umwelt
insgesamt, die von einem Vorhaben verursacht werden.
Bewertung
Die Bewertung stellt den Übergang von der Sach- zur
Wertebene dar. Komponenten der Bewertung sind
Sachkenntnis, Stellungnahme und Wertbewusstsein.
Das Referenz- bzw. Zielsystem bildet die Grundlage
der Bewertung.
Bewertungskriterium
Ein Bewertungskriterium ist eine charakteristische
Eigenschaft des jeweiligen Schutzgutes, die dessen
Wert für den Naturhaushalt oder für menschliche
Nutzungen ausdrücken kann.
Bewertungsmaßstab
Der Bewertungsmaßstab ist in diesem Fall eine fünfstufige Ordinalskala, mit dem die jeweiligen Ausprägungen der Bewertungskriterien ausgedrückt werden.
Die ordinale Skalierung entspricht einer Rangfolgenbildung, da die Abstände zwischen den einzelnen
Wertstufen nicht definiert sind.
Bewertungsrahmen
Die Verknüpfung von Ausprägungen der
Bewertungskriterien und Bewertungsmaßstab in
einer Matrix.
Bewertungsverfahren
Das Bewertungsverfahren ist eine Methode, die für
die Bewertungsprozedur Regeln festlegt, die Ablauf
und Inhalt betreffen. Sie soll die Bewertung des
Zustands eines Ökosystems nachvollziehbar machen;
dabei muss die nicht qualifizierbare Komplexität von
Natur in beschreibbare Komponenten zerlegt werden.
Eingriff/Eingriffsregelunng
Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten
Bodenschicht in Verbindung stehenden Grund-
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Gewässerkunde
wasserspiegels, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können, werden nach
§ 14 Abs. 1 BNatSchG als Eingriffe bezeichnet.
Erheblichkeit
1. Naturhaushalt: Beeinträchtigungen sind erheblich,
wenn sie
>
die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes
so herabsetzen, dass dies ohne weiteres und
ohne komplizierte Untersuchungen festzustellen ist (KOLODZIEJCOK/RECKEN 1977)
oder
>
von einiger Größe oder einigem Gewicht,
>
die Gesamtzusammenhänge des Naturhaushaltes stören oder schädigen,
>
nicht völlig unwesentlich sind.
(BURMEISTER 1988)
2. Landschaftsbild: Beeinträchtigungen sind erheblich, wenn nachteilige Veränderungen der äußeren
Erscheinung von Natur und Landschaft auch für
jeden ungeschulten Beobachter wahrzunehmen sind.
(KOLODZIEJCOK/RECKEN 1977)
Indikator
Ein Indikator ist ein ausgewählter Maßstab zur
qualitativen Erfassung von Merkmalen bzw. Eigenschaften, die einen speziellen Zustand beschreiben
und Rückschlüsse auf einzelne Kausalzusammenhänge ermöglichen. Sie werden insbesondere dann
verwendet, wenn Wirkgrößen sich einer Messung
entziehen oder nicht mit vertretbarem Aufwand zu
erheben sind.
Ist-Zustand
Als Ist-Zustand wird der aktuelle Zustand der
Umwelt bzw. der Schutzgüter verstanden. Wenn
damit zu rechnen ist, dass sich der Ist-Zustand aufgrund verkehrlicher, technischer und sonstiger Entwicklungen bis zum Beginn der Vorhabensverwirklichung gegenüber dem aktuellen Zustand
erheblich verschlechtert, sind diese Veränderungen
bei der Ermittlung, Beschreibung und Bewertung des
Ist-Zustandes zu berücksichtigen.
Ökosystem
Ein Ökosystem ist die funktionelle Einheit aus
Biozönose und abiotischer Umwelt (Biotop). Es ist
ein abgegrenzter Teil der Natur, dessen belebte und
Verfahren zur
Bewertung in der
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Bundeswasserstraßen
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Seite 137
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Gewässerkunde
Verfahren zur
Bewertung in der
Umweltverträglichkeitsuntersuchung an
Bundeswasserstraßen
unbelebte Komponenten alle untereinander durch
gegenseitige Beeinflussung miteinander verknüpft
sind und ein Funktionsgefüge bilden, dem eine
gewisse Regulationsfähigkeit zukommt.
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Ordinalskala
Mit Hilfe einer Ordinalskala werden Objekte oder
Merkmale von Objekten klassifiziert hinsichtlich
ihrer Gleichheit bzw. Ungleichheit und nach einer
Ordnung, die durch Beziehungen, wie mehr/weniger,
stärker/schwächer usw. charakterisiert sind.
Rechenoperationen wie Addition, Subtraktion,
Multiplikation und Division sind auf dem Niveau
einer Ordinalskala nicht zulässig.
Präferenzmatrix
Eine Präferenzmatrix ist eine Aggregationsvorschrift,
bei der zwei Wertgrößen in eine überführt werden.
Schutzgüter
Als Schutzgüter werden die Umweltbestandteile
bezeichnet, die in § 2 Abs. 1 Satz 2 UVPG aufgelistet
sind:
Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt,
Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kulturgüter
und sonstige Sachgüter.
Zu ihrer Erfassung und Bewertung kann eine
Differenzierung der Schutzgüter in Teilkomplexe
notwendig sein (z. B. Schutzgut Wasser: Teilkomplexe sind Grundwasser und Oberirdische Gewässer).
Die ökosystemaren Wechselwirkungen werden in
diesem Zusammenhang nicht als eigenständiges
Schutzgut verstanden, sondern sind ökologischfunktionsbezogene Bestandteile jedes Einzelschutzgutes.
Umwelt
1. Umwelt ist die gesamte Umgebung eines Organismus, also die Gesamtheit aller Faktoren der belebten
(biotischen) und unbelebten (abiotischen) Natur. Sie
umfasst den Komplex aller direkten oder indirekten
Wirkungen und Gegenwirkungen von und zur
Außenwelt.
2. Umwelt im Sinne des § 2 Abs. 1 UVPG ist ein
durch Wechselbeziehungen verbundenes System aus
Menschen, Tieren, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft,
Klima und Landschaft sowie Kulturgüter und sonstigen Sachgütern. (UVP-Leitfaden, S. 5)
Bundesanstalt für
Gewässerkunde
UVU / UVS
Umweltverträglichkeitsuntersuchung oder Umweltverträglichkeitsstudie. Die Begriffe UVU oder entsprechend der HOAI UVS werden im UVPG nicht
verwandt. Sie haben sich jedoch in der Praxis als
Bezeichnung für die im Rahmen der UVP und TdV
mit den sonstigen Planunterlagen vorzulegende
Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der
Umweltauswirkungen des Vorhabens durchgesetzt
(§ 6 UVPG).
UVP
Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist ein unselbständiger Teil verwaltungsbehördlicher Verfahren,
die der Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben dienen. Sie umfasst die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen eines Vorhabens auf die Umwelt (§ 2 Abs.1 UVPG).
Träger des Vorhabens (TdV)
TdV ist bei Ausbau, Neubau oder Beseitigung einer
Bundeswasserstraße im Regelfall die Bundesrepublik
Deutschland, vertreten durch ein Wasser- und Schifffahrtsamt oder ein (Wasserstraßen-) Neubauamt.
Gemäß § 12 Abs. 5 WaStrG können Ausbau und
Neubau im Einzelfall auch Dritten zur Ausführung
übertragen werden. In diesem Fall ist der TdV der
jeweilige Dritte.
Vorhaben
Unter Vorhaben versteht man bei Ausbau- und Neubaumaßnahmen diejenigen Baumaßnahmen, die
einen sinnvoll funktionsfähigen Bereich der Wasserstraße mit eigener Verkehrsbedeutung betreffen. Der
Begriff „Vorhaben“ entspricht dem Projektbegriff
der UVP-Richtlinie. Ein Planfeststellungsabschnitt
umfasst den Bereich eines Vorhabens oder Teile
davon.
Wechselwirkungen
Als Wechselwirkungen im ökologischen Sinne
bezeichnet man die gegenseitigen Beziehungen mit
Rückkopplungseffekten direkter und indirekter Art
zwischen und innerhalb von Ökosystembestandteilen
(Schutzgütern, Teilkomplexen etc.). Aufgrund ihrer
engen sachlichen Verknüpfung werden darüber hinaus bei Untersuchungen auf der Grundlage des
UVPG hier auch die einfachen, nicht rückkoppelnden
Auswirkungen mit einbezogen.
Verfahren zur
Bewertung in der
Umweltverträglichkeitsuntersuchung an
Bundeswasserstraßen
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