Antrag Teil A1

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Antrag Teil A1
Förderprogramm DM – Förderperiode 2016
Förderjahr 2016
Hinweise zum Ausfüllen des Erstantrags Teil A 1 auf
Gewährung einer „De-minimis“-Beihilfe
Anträge sind ausschließlich auf elektronischem Wege über das
eService-Portal https://antrag-bvbs.bund.de/
innerhalb der Antragsfrist vom 13. Januar bis 30. September 2016 zu stellen.
(Hinweis: Umstellung der Verfahrensweise zum Förderprogramm „De-minimis“)

Der Erstantrag Teil A 1 richtet sich an Unternehmen, die keine Verbundunternehmen im Sinne
von Nummer 3.3 der Richtlinie „De-minimis“ i.V.m. Art. 2 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr.
1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 sind.

Mit dem Erstantrag Teil A 1 sind alle zur Förderung beantragten schweren Nutzfahrzeuge aufzuführen und nachzuweisen. Außerdem ist mindestens eine Maßnahme zu beantragen. Förderfähig
sind nur Maßnahmen, die spätestens innerhalb von drei Monaten nach Zugang des Zuwendungsbescheids durchgeführt werden. Miet-/ Leasing und Beratungsverträge müssen innerhalb
dieser drei Monate geschlossen werden.

Füllen Sie den Erstantrag Teil A 1 vollständig aus und fügen Sie alle relevanten Unterlagen bei.
Erstanträge, die unvollständig beim Bundesamt eingehen, werden abgelehnt.

Sie benötigen neben dem Erstantrag Teil A 1 die Anlage 1, falls Sie den Nachweis der schweren
Nutzfahrzeuge durch eine Fahrzeugaufstellung der Straßenverkehrsbehörde erbringen.

Die Bewilligung der beantragten Fördermaßnahmen setzt voraus, dass ausreichend Haushaltsmittel
zum jeweiligen Zeitpunkt der Antragstellung zur Verfügung stehen.

Laden Sie das unterschriebene und mit Firmenstempel versehene Kontrollformular auf
elektronischem Wege über das eService-Portal innerhalb von 2 Wochen nach Antragstellung
hoch, um das Eingangsdatum Ihres Antrags zu wahren.

Alle Antragsformulare werden Ihnen auch auf der Internetseite http://www.bag.bund.de des
Bundesamtes für Güterverkehr zur Verfügung gestellt.
Eine ausführliche Ausfüllanleitung finden Sie unter http://www.bag.bund.de/
Förderprogramm DM – Förderperiode 2016
DM
2016
Antrag_DM_A1
Erstantrag Teil A 1 auf
Gewährung einer
„De-minimis“-Beihilfe
Bundesamt für Güterverkehr
Zuwendungsverfahren
nach der Richtlinie über die Förderung der Sicherheit
und der Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen des
Bundesministeriums für Verkehr und
digitale Infrastruktur vom 15.12.2015
(nachfolgend Richtlinie „De-minimis“)
Der Antrag ist ausschließlich auf elektronischem Wege über das eService-Portal zu stellen. Die für die Bearbeitung erforderlichen Anlagen sind auf elektronischem Wege über das eService-Portal zu übermitteln. Das im Rahmen der Antragstellung erstellte Kontrollformular ist ebenfalls nur auf elektronischem Wege
über das eService-Portal i Portal zurückzusenden. Maßgeblich für die Wahrung der Antragsfrist ist der Eingang des elektronischen Antrages bei der Bewilligungsbehörde, sofern das Kontrollformular innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des elektronischen Antrages bei der Bewilligungsbehörde eingeht.. Beachten Sie bitte auch die Ausfüllanleitung!
Der Antrag muss bis zum 30. September 2016
beim Bundesamt eingegangen sein.
Gz.: 8521.3.
#XXX
(Bitte angeben, wenn bekannt)
1. Antragsteller/in
Firmen- oder Unternehmensbezeichnung
(lt. Handelsregister)
bzw. Vorname Name
(nicht im Handelsregister eingetragene Firmen/Unternehmen)
Unternehmenshauptsitz (Straße/Hausnummer)
PLZ
Ort
Postanschrift (Straße/Hausnummer), wenn
abweichend vom Unternehmenshauptsitz
PLZ
Ort
Registergericht
Registernummer
Kennziffer (lt. Branchenverzeichnis)
Ansprechpartner/in
Name
Vorname
 Frau  Herr
Telefon
E-Mail
Bankverbindung (Antragsteller/in)
Kreditinstitut
IBAN
BIC
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Stand 17.12.2015
Förderprogramm DM – Förderperiode 2016
2. Zuwendungsberechtigung
2.1 Nachweis über die Durchführung von Güterkraftverkehr im Sinne des § 1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)
zum Zeitpunkt der Antragstellung
Zuwendungsberechtigt sind Unternehmen, die Güterkraftverkehr im Sinne des § 1 GüKG zum Zeitpunkt der Antragstellung durchführen und Eigentümer oder Halter von in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen
Straßen zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen sind.
Ich betreibe/Wir betreiben
 gewerblichen Güterkraftverkehr
Nummer der Lizenz bzw.
Erlaubnisurkunde
Erteilungsbehörde:
unbefristet gültig
von
befristet
von
bis
und/oder
 Werkverkehr.
Angemeldet bei folgender Außenstelle
des Bundesamtes für Güterverkehr
Angemeldet am
2.2 Angaben zu den schweren Nutzfahrzeugen
Der maximale unternehmensbezogene Förderhöchstbetrag ermittelt sich aus dem Fördersatz je schweres Nutzfahrzeug in Höhe von bis zu 2.000 Euro multipliziert mit der Anzahl der zum 15. September 2015 auf das zuwendungsberechtigte Unternehmen als Eigentümer oder Halter zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen schweren
Nutzfahrzeugen waren. Als schwere Nutzfahrzeuge gelten Kraftfahrzeuge, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr
bestimmt sind und deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 7,5 Tonnen beträgt.
Die Halter- bzw. Eigentümerschaft ist glaubhaft durch die Vorlage der folgenden Unterlagen nachzuweisen:
Halter:
Kopie der amtlichen Bescheinigung über die in der Bundesrepublik Deutschland erteilte Zulassung zum Verkehr auf
öffentlichen Straßen (Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Fahrzeugaufstellung durch die
Straßenverkehrsbehörde).
Eigentümer:
Der Nachweis der Eigentümerschaft kann durch eine Aufstellung zum Anlagevermögen, durch Kaufvertragsurkunden
oder durch eine vergleichbare und geeignete Bestätigung über die Eigentumsverhältnisse geführt werden.
Hinweis: Im Anlagevermögen aufgeführte gemietete, geleaste oder gepachtete Fahrzeuge sind nicht förderfähig.
Zum Nachweis der einzelnen schweren Nutzfahrzeuge geben Sie
entweder
in der Anlage 1 („Fahrzeugaufstellung und - nachweise“), die amtlichen Kennzeichen der förderfähigen schweren
Nutzfahrzeuge an und lassen sich die Fahrzeugaufstellung bei der entsprechenden Straßenverkehrsbehörde
bestätigen.
Als Anlage 1 ist eine Bestätigung der Straßenverkehrsbehörde zu den schweren Nutzfahrzeugen beigefügt.
oder
die amtlichen Kennzeichen der förderfähigen schweren Nutzfahrzeuge in nachfolgender Liste an. Die Nachweise
(Kopien der Zulassungsbescheinigung Teil I) sind mit der entsprechenden lfd. Nr. gemäß Spalte eins der nachfolgenden
Liste zu versehen.
Als Anlage(n) ist/sind der/die Fahrzeugnachweis/e entsprechend der lfd. Nr. gemäß Spalte eins der nachstehenden Liste durchnummeriert beigefügt.
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Stand 17.12.2015
Förderprogramm DM – Förderperiode 2016
Beachten Sie: Wenn das Feld F 22* einen der folgenden Begriffe beinhaltet, so ist das entsprechende
Beiblatt beizufügen: Hochdruckanlage, Doppelbedienungseinrichtung, Saug-Druck-Tankaufbau und
Dreifachbedienungseinrichtung.
Lfd.
Nr.
LKWKennzeichen
Eingetragener Halter
Antragsteller/in
(Feld A*)
(Feld C 1.1 und ggf. C 1.2*)
Fahrzeugart
(Feld 5*)
zGG** in
Tonnen
(Feld F.2*)
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
* der Zulassungsbescheinigung Teil I
** zulässiges Gesamtgewicht des Kraftfahrzeugs
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Stand 17.12.2015
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Lfd.
Nr.
LKWKennzeichen
Eingetragener Halter
Antragsteller/in
(Feld A*)
(Feld C 1.1 und ggf. C 1.2*)
Fahrzeugart
(Feld 5*)
zGG** in
Tonnen
(Feld F.2*)
15
16
17
18
19
20
21
22
* der Zulassungsbescheinigung Teil I
** zulässiges Gesamtgewicht des Kraftfahrzeugs
Sofern der in der Anlage 1 „Fahrzeugaufstellung und -nachweise“ bzw. der in der Zulassungsbescheinigung Teil I erfasste Halter vom/von der Antragsteller/in abweicht, ist zusätzlich zum Nachweis der Halterschaft der Nachweis der
Eigentümerschaft beizufügen.
3. Fördermaßnahmen
Die Förderung von fahrzeugbezogenen Maßnahmen, personenbezogenen Maßnahmen und Maßnahmen zur Effizienzsteigerung erfolgt auf der Grundlage des Katalogs der förderfähigen Maßnahmen nach der Anlage zu Nummer 2 der
Richtlinie „De-minimis“.
Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung (80%) in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Innerhalb dieser Projektförderung können Maßnahmen nach der Anlage zu Nummer 2 der Richtlinie
„De-minimis“ durchgeführt und durch Verwendungsnachweis nachgewiesen werden. Die Auszahlung der Zuwendung
erfolgt erst nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheides und fristgerechter Vorlage des Verwendungsnachweises
gemäß 10.1 der Richtlinie „De-minimis“ und nach Maßgabe der dort nachgewiesenen tatsächlichen Ausgaben für
förderfähige Maßnahmen unter Berücksichtigung des in Nummer 6.2 der Richtlinie „De-minimis“ genannten unternehmensbezogenen Förderhöchstbetrages.
Weitere Informationen zur Definition des Begriffs „Maßnahme“ entnehmen Sie bitte der Ausfüllanleitung zum Antrag
auf Gewährung einer „De-minimis“- Beihilfe. Die Ausfüllanleitung sowie die Richtlinie „De-minimis“ inkl. Anlage
(Maßnahmenkatalog) sind auf der Internetseite des Bundesamtes (www.bag.bund.de) eingestellt.
Bitte geben Sie nachstehend die geplante(n) Maßnahme(n) nebst voraussichtlichen Nettoausgaben (ohne Umsatzsteuer abzgl. voraussichtl. Skonti, Rabatte Preisnachlässen sowie sonstiger Abzüge) in Euro (EUR) an, für die Sie eine
Zuwendung beantragen.
Beachten Sie, dass Maßnahmen gekürzt bzw. abgelehnt werden, wenn die Gesamtsumme der Maßnahmen die
Höhe des ermittelten unternehmensbezogenen Förderhöchstbetrages übersteigt. Sofern die Kosten Ihrer beantragten
Maßnahmen den maximalen Förderhöchstbetrag für Ihr Unternehmen überschreiten, teilen Sie uns bitte zusätzlich formlos
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Stand 17.12.2015
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eine bevorzugte Reihenfolge der Maßnahmen mit. Ansonsten erfolgt eine Priorisierung durch die Bewilligungsbehörde nach
pflichtgemäßem Ermessen entsprechend den lfd. Nummern im Antragsformular.
Nummer lt.
Maßnahmenkatalog
Fahrzeugbezogene Maßnahme(n)
Voraussichtliche
Gesamtnettoausgaben (ohne
USt.)
in EUR
a) Kauf von Fahrerassistenzsystemen sowie Hard- und Software von
Kommunikationslösungen für die Anbindung des LKW an den Betrieb
1.1
b) Miete / Leasing von Fahrerassistenzsystemen sowie Hard- und
Software von Kommunikationslösungen für die Anbindung des LKW an
den Betrieb
a)
Ergonomische Gestaltung der Fahrerarbeitsplätze (Kauf)
b)
Ergonomische Gestaltung der Fahrerarbeitsplätze (Miete / Leasing)
a)
Kauf von zusätzlichen, überobligatorischen Sicherheitseinrichtungen
am Fahrzeug
b)
Miete / Leasing von zusätzlichen, überobligatorischen
Sicherheitseinrichtungen am Fahrzeug
a)
Kauf / Ersatzbeschaffung / Installation von zusätzlichen,
überobligatorischen Einrichtungen und Hilfsmitteln zur optimalen
Ladungssicherung
b)
Miete / Leasing von zusätzlichen, überobligatorischen Einrichtungen
und Hilfsmitteln zur optimalen Ladungssicherung
a)
Kauf / Ersatzbeschaffung / Installation von Kühltrennwänden
1.2
1.3
1.4
1.5
b)
Miete / Leasing von Kühltrennwänden
a)
Aufwendungen für aerodynamische Maßnahmen zur Verringerung des
Luftwiderstands (Kauf)
b)
Aufwendungen für aerodynamische Maßnahmen zur Verringerung
des Luftwiderstands (Miete / Leasing)
a)
Kauf / Ersatzbeschaffung / Installation von Partikelminderungssystemen
b)
Miete / Leasing von Partikelminderungssystemen
a)
Aufwendungen für überobligatorische Maßnahmen am Fahrzeug zur
Verringerung des Kraftstoffverbrauchs (Kauf)
b)
Aufwendungen für überobligatorische Maßnahmen am Fahrzeug zur
Verringerung des Kraftstoffverbrauchs (Miete / Leasing)
1.6
1.7
1.8
a) Kauf / Ersatzbeschaffung von lärm- / geräuscharmen Reifen,
rollwiderstandsoptimierten Reifen
1.9
b) Miete / Leasing von lärm- / geräuscharmen Reifen, rollwiderstandsoptimierten Reifen
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Stand 17.12.2015
Förderprogramm DM – Förderperiode 2016
Nummer lt.
Maßnahmenkatalog
Voraussichtliche
Gesamtnettoausgaben(ohne
USt.)
in EUR
Fahrzeugbezogene Maßnahme(n)
a) Aufwendungen für Maßnahmen zur Vermeidung von Diebstählen
(Lkw, Sattelzugmaschinen, Anhänger, Auflieger, Kraftstoff, Ladung),
(Kauf)
1.10
b) Aufwendungen für Maßnahmen zur Vermeidung von Diebstählen
(Lkw, Sattelzugmaschinen, Anhänger, Auflieger, Kraftstoff, Ladung),
(Miete / Leasing
Personenbezogene Maßnahme(n)
a) Aufwendungen für zusätzliche, überobligatorische Sicherheitsausstattung und Berufsbekleidung für Fahr- und Ladepersonal sowie der
Disponenten (Kauf)
2.1
b) Aufwendungen für zusätzliche, überobligatorische Sicherheitsausstattung und Berufsbekleidung für Fahr- und Ladepersonal sowie der
Disponenten (Miete / Leasing)
Maßnahme(n) zur Effizienzsteigerung
a) Unternehmensberatung zu umwelt- oder sicherheitsbezogenen
Fragen der Unternehmensführung
3.1
b) Unternehmensberatung zu umwelt- oder sicherheitsbezogenen
Fragen der Unternehmensführung mit längerer Vertragslaufzeit
a) Kauf von Telematiksystemen
3.2
b) Miete / Leasing von Telematiksysteme
a) Kauf von Software zur Darstellung, Auswertung, Verwaltung,
Archivierung der Daten des digitalen Tachografen
3.3
b) Miete / Leasing von Software zur Darstellung, Auswertung,
Verwaltung, Archivierung der Daten des digitalen Tachografen
a) Kauf / Wartung / Nutzung einer EDV-gestützten Anbindung an
Kommunikationsplattformen / Informationssysteme für eine intelligente
Transportlogistik
3.4
b) Miete / Leasing einer EDV-gestützten Anbindung an Kommunikationsplattformen / Informationssysteme für eine intelligente Transportlogistik
a) Umwelt- und Sicherheitszertifizierungen sowie entsprechende
Beratungen
3.5
b) Umwelt- und Sicherheitszertifizierungen sowie entsprechende
Beratungen mit längerer Vertragslaufzeit
Summe Kauf / Beratungsleistungen
0,00
Summe Miete / Leasing / Beratungsleistungen aus längerfristigen Verträgen
0,00
Gesamtsumme
0,00
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4. Erklärung zum Antrag auf Gewährung einer „De-minimis“-Beihilfe im Sinne der Verordnung (EU)
Nr. 1407/2013 für „De-minimis“-Beihilfen der Kommission vom 18. Dezember 2013 (Zutreffendes bitte
ankreuzen und ausfüllen)
4.1. Definitionen und Erläuterungen
In dieser Erklärung sind unter 4.2.1 alle -auch die durch das Bundesamt für Güterverkehr gewährten „De-minimis“Beihilfen- anzugeben, die Ihrem Unternehmen für das laufende Steuerjahr sowie für die zwei vorangegangenen Steuerjahre gewährt wurden.
Zudem sind unter Punkt 4.2.2 alle, auch die beim Bundesamt für Güterverkehr, durch Ihr Unternehmen beantragten
„De-minimis“-Beihilfen für das laufende Steuerjahr sowie für die zwei vorangegangenen Steuerjahre zu erfassen, die
noch nicht bewilligt wurden.
Im Falle einer Fusion oder Übernahme müssen alle De-minimis-Beihilfen, die den beteiligten Unternehmen im laufenden
Steuerjahr sowie in den vorangegangenen zwei Steuerjahren gewährt wurden, angegeben werden. Im Zuge von Unternehmensaufspaltungen werden die De-minimis-Beihifen dem Unternehmen zugerechnet, welches die Geschäftsbereiche übernimmt, für die die De-minimis-Beihilfen verwendet wurden. Ist dies nicht möglich, so sind De-minimisBeihilfen unter den neuen Unternehmen anteilig auf Basis des Buchwerts des Eigenkapitals zum Zeitpunkt der tatsächlichen Aufspaltung aufzuteilen.
Nach der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 darf der Gesamtbetrag der einem
einzigen Unternehmen von einem Mitgliedstaat gewährten De-minimis-Beihilfen in einem Zeitraum von drei Steuerjahren 200.000 Euro (im gewerblichen Straßengüterverkehr bis zu 100.000 Euro) nicht übersteigen.
4.2. Erklärung
4.2.1 Hiermit bestätigt der/die Antragsteller/in, dass dem Unternehmen im laufenden sowie den zwei vorangegangenen
Steuerjahren
 keine
 folgende
„De-minimis“-Beihilfen - auch die „De-minimis“-Beihilfen durch das Bundesamt für Güterverkehr - im Sinne
folgender Verordnungen gewährt wurden:
•
Allgemeine-„De-minimis“-Beihilfen (anzugeben in Tabellenspalte „Art der De-minimis-Beihilfe“ mit
Nummer 1) im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über
die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Anwendung der Europäischen Union auf
1
2
De-minimis-Beihilfen sowie der Vorgängerverordnung (EG) Nr. 1998/ 2006) ,
•
Agrar-„De-minimis“-Beihilfen (anzugeben in Tabellenspalte „Art der De-minimis-Beihilfe“ mit
Nummer 2) im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 1408/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über
die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Anwendung der Europäischen
3
4
Union auf De-minimis-Beihilfen im Agrarsektor sowie der Vorgängerverordnung (EG) Nr. 1535/2007) ,
•
Fisch-„De-minimis“-Beihilfen (anzugeben in Tabellenspalte „Art der De-minimis-Beihilfe“ mit
Nummer 3) im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 875/2007 der Kommission vom 24. Juli 2007 über die An5
wendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf De-minimis-Beihilfen im Fischereisektor ,
•
DAWI-„De-minimis“-Beihilfen (anzugeben in Tabellenspalte „Art der De-minimis-Beihilfe“ mit
Nummer 4) im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 360/2012 der Kommission vom 25. April 2012 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf Deminimis-Beihilfen an Unternehmen, die Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse er6
bringen .
1
Amtsblatt der EU Nr. L 352/1 vom 24. Dezember 2013.
Amtsblatt der EU Nr. L 379/5 vom 28. Dezember 2006.
Amtsblatt der EU Nr. L 352/9 vom 24. Dezember 2013.
4
Amtsblatt der EU Nr. L 337/35 vom 21. Dezember 2007.
5
Amtsblatt der EU Nr. L 193/6 vom 25. Juli 2007.
6
Amtsblatt der EU Nr. L 114/8 vom 26. April 2012.
2
3
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Förderprogramm DM – Förderperiode 2016
Bitte tragen Sie die gewährten „De-minimis“-Beihilfen Angaben in der nachfolgenden Tabelle ein:
Beihilfeempfänger
(Antragsteller/in)
Datum des
Zuwendungsbescheids/Vertrags
(TT.MM.JJJJ)
und
Aktenzeichen
Art der Deminimis
Beihilfe *
Allg. = 1
Agrar = 2
Fisch = 3
DAWI = 4
Beihilfegeber und Form
der Beihilfe
(z. B. Zuschuss, Darlehen, Bürgschaft)
Fördersumme
in Euro
Gesamtsumme:
0,00
Subventionswert in
Euro
0,00
* Bitte tragen Sie die entsprechende Nummer ein
4.2.2 Darüber hinaus bestätigt der/die Antragsteller/in, dass das Unternehmen im laufenden Steuerjahr sowie in
den zwei vorangegangenen Steuerjahren über die hier beantragte „De-minimis“-Beihilfe hinaus
 keine weiteren der unter Ziffer 4.2.1 aufgeführten „De-minimis“-Beihilfen beantragt hat.
 die nachstehend aufgeführten „De-minimis“-Beihilfen - auch die „De-minimis“-Beihilfen beim Bundesamt
für Güterverkehr - (im Sinne der unter Ziffer 4.2.1 genannten Verordnungen) beantragt hat, die noch nicht
bewilligt wurde/n:
Beihilfeempfänger (Antragsteller/in)
Datum des Antrags (TT.MM.JJJJ)
und Aktenzeichen
Art der
Deminimis
Beihilfe *
Allg. = 1
Agrar = 2
Fisch = 3
DAWI = 4
Beihilfegeber
und Form der Beihilfe
(z. B. Zuschuss, Darlehen, Bürgschaft)
Gesamtsumme:
Fördersumme
in Euro
0,00
Subventionswert in Euro
0,00
* Bitte tragen Sie die entsprechende Nummer ein
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Stand 17.12.2015
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5. Erklärungen
5.1 Erklärung zur Finanzierung
Ich erkläre/Wir erklären, dass ich/wir für die beantragte(n) Maßnahme(n) keine weiteren öffentlichen Mittel, z. B. aus Förderprogrammen
des Bundes, der Länder oder sonstiger Gebietskörperschaften, beantragt oder erhalten habe/n (keine Kofinanzierung).
5.2 Erklärung des Antragstellers/der Antragstellerin zu den unter Ziffer 2 dieses Antrages gemachten Angaben
Ich erkläre/Wir erklären,
-
dass ich/wir Güterkraftverkehr im Sinne des § 1 GüKG durchführe/n;
dass ich/wir Eigentümer oder Halter des/der in diesem Antrag bzw. Anlage 1 (Fahrzeugaufstellung und –nachweise für die Zulassungsstelle) aufgeführten, in der Bundesrepublik Deutschland verkehrsrechtlich zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge(s) bin/sind;
-
dass ich/wir die Voraussetzungen der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 sowie von Nummer 3.1 der Richtlinie „De-minimis“ erfülle(n).
5.3 Erklärung des Antragstellers/der Antragstellerin zum Vorhabenbeginn
Ich versichere/Wir versichern, dass ich/wir mit der/den Fördermaßnahme/n vor Antragstellung noch nicht begonnen, d.h. noch keinen der
Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrag abgeschlossen habe(n).
5.4 Weitere Erklärungen des Antragsstellers/der Antragstellerin
Ich erkläre/Wir erklären,
-
dass die vorstehenden Angaben im Antrag und den Anlagen richtig und vollständig sind und ich/wir Änderungen, insbesondere solche,
die sich auf die Berechnung oder Auszahlung der Zuwendung auswirken könnten, unverzüglich mitteile/n;
die Richtlinie „De-minimis“ zur Kenntnis genommen zu haben und als verbindlich anzuerkennen;
die Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf „De-minimis“-Beihilfen zur Kenntnis genommen zu haben und für verbindlich
anzuerkennen;
-
für die beabsichtigte(n) Maßnahme(n) noch keine Zuwendung aus diesem Programm erhalten zu haben;
die beantragte oder bewilligte Zuwendung nicht abzutreten
die Zahlung nicht eingestellt zu haben und dass über mein/unser Vermögen kein Insolvenzverfahren unmittelbar bevorsteht, beantragt
oder eröffnet ist bzw. keine Vermögensauskunft nach § 807 Zivilprozessordnung (ZPO) oder § 284 Abgabenordnung (AO) abgegeben
wurde bzw. keine Verpflichtung zu deren Abgabe besteht;
-
dass am antragstellenden Unternehmen keine juristische(n) Person(en) des öffentlichen Rechts einzeln oder zusammen mehrheitlich
beteiligt ist/sind;
alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht zu haben und sie durch Geschäftsunterlagen belegen zu können;
damit einverstanden zu sein, dass das Bundesamt für Güterverkehr die Förderberechtigung durch Einsicht in die Bücher, Belege und
sonstigen Unterlagen sowie unmittelbar durch örtliche Erhebungen bei dem Antragsteller/der Antragstellerin prüft.
-
Mir/Uns ist bekannt, dass
-
zu Unrecht - insbesondere aufgrund unzutreffender Angaben oder wegen Nichtbeachtung der geltenden Richtlinien und
Bestimmungen des Zuwendungsbescheides - erhaltene Zuwendungen nach den für Zuwendungen des Bundes geltenden
Bestimmungen zurückzuzahlen sind;
- folgende Angaben subventionserhebliche Tatsachen im Sinne des § 264 Strafgesetzbuch (StGB) sind:
-
Firmen- oder Unternehmensbezeichnung sowie Registernummer (unter Ziffer 1 )
Betreiben von Güterkraftverkehr mit Erlaubnis/Lizenz bzs. Anmeldung des Antragssteller/der Antragstellerin
(unter Ziffer 2.1)
Halter- bzw. Eigentümerschaft von schweren Nutzfahrzeuge (Kennzeichen; eingetragener Halter, Fahrzeugart, zGG)
(unter Ziffer 2.2 und ggfs. Anlage 1)
geplante Maßnahmen und voraussichtliche Nettoausgaben (unter Ziffer 3)
Erklärung zu den gewährten und beantragten „De-minimis“-Beihilfen (unter Ziffer 4)
Erklärung zur Kofinanzierung (unter Ziffer 5.1)
Erklärung zum Vorhabenbeginn (unter Ziffer 5.3)
Erklärung, dass über das Vermögen kein Insolvenzverfahren beantragt/ eröffnet wurde (unter Ziffer 5.4, 6. Spiegelstrich)
- ein Subventionsbetrug ist strafbar;
Subventionserhebliche Tatsachen sind ferner solche, die durch Scheingeschäfte oder Scheinhandlungen verdeckt werden, sowie
Rechtsgeschäfte oder Handlungen unter Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit einem Zuschuss
(§ 4 Subventionsgesetz (SubvG)). Nach § 3 SubvG trifft den Subventionsnehmer eine sich auf alle subventionserheblichen Tatsachen
erstreckende Offenbarungspflicht.
- der Antrag nur als vollständig zu werten ist, sofern das Kontrollformular eigenhändig unterschrieben ist und alle benötigten Anlagen
beigefügt sind.
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Stand 17.12.2015
Förderprogramm DM – Förderperiode 2016
5.5 Einwilligung in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten
Das Bundesamt für Güterverkehr ist berechtigt, alle in diesem Antrag, im noch einzureichenden Verwendungsnachweis-/ Auszahlungsformular sowie in den jeweiligen Anlagen angegebenen personenbezogenen und sonstigen Daten zum Zwecke der Zuwendungsbearbeitung zu erheben und - soweit dies zur Aufgabenerfüllung des Bundesamtes für Güterverkehr erforderlich ist - elektronisch zu verarbeiten und zu speichern.
Darüber hinaus können die erhobenen Daten auch für volkswirtschaftliche und betriebswirtschaftliche Analysen verwendet und ausgewertet werden. Dieser gesonderten Verwendung der Daten kann gegenüber dem Bundesamt für Güterverkehr jederzeit widersprochen
werden.
Die Unterschrift für diesen Antrag ist auf dem Kontrollformular zu leisten, das nach Antragstellung im elektronischen Antragsportal zur
Verfügung gestellt wird.
Das unterschriebene und mit Firmenstempel versehende Kontrollformular ist über das elektronische Antragsportal an die Bewilligungsbehörde zu übermitteln.
Anlagen:
 Anlage
Kopie(n) der Zulassungsbescheinigung(en) Teil I und ggfs. Eigentumsnachweis(e)
 Anlage 1 Fahrzeugaufstellung und –nachweise für die Straßenverkehrsbehörde und ggfs. Eigentumsnachweis(e)
 Anlage
Vollmacht
 Weitere Anlagen:
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Stand 17.12.2015