Ergebnisniederschrift AMK 21.09.2001
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Ergebnisniederschrift AMK 21.09.2001
Agrarministerkonferenz am 21. September 2001 in Prenzlau Ergebnisprotokoll Vorsitz: Minister Wolfgang Birthler Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg Tagesordnung der Agrarministerkonferenz am 21. September 2001 in Prenzlau 1. Genehmigung der Tagesordnung 2. Künftige Entwicklung der EU-Agrarpolitik 3. 4. 2.1 Eckpunkte für die Weiterentwicklung der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) 2.2 Vorschlag der Europäischen Kommission zur Verlängerung der Mehrjährigen Ausrichtungsprogramme IV für die Fischereiflotten Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik 3.1 Anerkennung der vollen Betriebsfähigkeit der nationalen Datenbank für Rinder durch die Europäische Kommission 3.2 Erhöhung der Vorschussquote bei den Rinderprämien 2001 3.3 Sonderprämie für männliche Rinder - Wegfall des Mindestschlachtgewichts bei Bullen – 3.4 Sonderprämie für Rindfleischerzeuger – Aufhebung der 90-Tier-Grenze 3.5 Ausschöpfung der zur Umsetzung der Verordnung 1257/99 im Haushaltsjahr 2001 den Ländern zur Verfügung stehenden EU-Mittel - Bericht des BMVEL über den aktuellen Stand – 3.6 Position der Bundesregierung zur Frage der Aufrechterhaltung der Quotenregelung im Lichte der erst vor kurzem von der Kommission vorgelegten Marktanalysen - Bericht des BMVEL - Nationale Bedingungen der Agrarwirtschaft 4.1 Gesamtkonzeption ökologischer Landbau - Bericht des BMVEL – 4.2 Einführung einer Mehrgefahrenversicherung - Sachstands-/Ergebnisbericht des BMVEL - 4.3 Gesetzentwurf zur Modulation 5. 4.4 Bericht der Bundesregierung über die Effizienz und den ggf. bestehenden Änderungsbedarf des Gesetzes zur Anpassung der landwirtschaftlichen Erzeugung an die Erfordernisse des Marktes (Marktstrukturgesetz) 4.5 Maßnahmen zur Verbesserung der nach wie vor desaströsen Lage auf dem deutschen Rindfleischmarkt - Bericht des BMVEL – Umweltaspekte in der Landwirtschaft 5.1 Stellungnahme der Abteilungsleiter zum Bericht der Landesarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) „Erprobung der Zielvorgaben für Wirkstoffe in Herbiziden und Insektiziden in Oberflächengewässern für das Schutzgut ‚Aquatische Lebensgemeinschaften’“ 5.2 Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, insbesondere Lückenindikationen - Bericht des BMVEL – 5.3 Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) 5.4.+ Verbesserung der Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien 5.5 6. 5.6 Privilegierung von Biogasanlagen im Außenbereich 5.7 Pilotprojekt „Mulifunktionale Landwirtschaft und Ländliche Entwicklung“ - Bericht des BMVEL über die Beteiligung der Länder – 5.8 Sicherung des nationalen Naturerbes und Aufrechterhaltung der Biodiversität durch Integration von Naturschutzzielen in die Landnutzung durch Verknüpfung bestehender Förderinstrumentarien 5.9 Einsatz von Klärschlamm auf landwirtschaftlich genutzten Flächen 5.10 Nationale Nachhaltigkeitsstrategie – Zusammenarbeit mit den Ländern in agrarrelevanten Schwerpunkten Veterinärwesen / Verbraucherschutz 6.1 Genotypisierung auf Scrapie-Resistenz - Bericht des BMVEL - 6.2 Konsequenzen aus dem Gutachten „Organisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes (Schwerpunkt Lebensmittel)“ - Bericht des BMVEL – 7. 6.3 Verstärkung der Futtermittelkontrollen - Bericht des BMVEL - 6.4 Etablierung einer Ständigen Arbeitsgruppe Futtermittelsicherheit (AFU) der Futtermittelüberwachungsreferenten der Länder 6.5 Überprüfung der regionalen Herkunft von Lebensmitteln sowie von Lebensmitteln aus ökologischem Anbau mit Hilfe der Isotopentechnik 6.6 Gründung einer „Task-force“ zur Tierseuchenbekämpfung auf BundLänder-Ebene 6.7 Kostenübernahme für BSE-Tests 6.8 Verbraucherinformationsgesetz 6.9 Bericht des BMVEL über den Sachstand bei der Einführung eines Qualitätszeichens für konventionell erzeugte landwirtschaftliche Erzeugnisse 6.10 Bericht des BMVEL zum Verfütterungsverbot Nebenprodukten und Speiseresten von tierischen Verschiedenes 7.1 Beteiligung der Fachministerkonferenzen am Post-Nizza-Verfahren; Kompetenzabgrenzung in der EU 7.2 Gemeinschaftsleitlinien für staatliche Beihilfen zur Werbung 7.3 Zusammenarbeit des Bundes und der Länder im Bereich der Agrarforschung 7.4. Unterstützung von Zertifizierungssystemen Waldbewirtschaftung durch den Holzabsatzfonds 7.5 Verladebahnhöfe der DB Cargo AG 7.6 „Welternährungsgipfel: Fünf Jahre danach“ vom 05. - 09. November 2001 in Rom - Information durch das BMVEL – 7.7 Geschäftsordnung der Agrarministerkonferenz 7.8 Bachelor- und Masterabschlüsse als Zulassungsvoraussetzung für die landwirtschaftlichen Vorbereitungsdienste (gD, hD) 7.9 Termine der Amtschef- und Agrarministerkonferenz 2002 für nachhaltige Agrarministerkonferenz am 21. September 2001 in Prenzlau TOP 1: Genehmigung der Tagesordnung Beschluss: Die Tagesordnung wird mit den während der Sitzung einvernehmlich abgestimmten Änderungen genehmigt. Agrarministerkonferenz am 21. September 2001 in Prenzlau TOP 2.1: Eckpunkte für die Weiterentwicklung der Gemeinsamen EUAgrarpolitik (GAP) Beschluss: Die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und Senatoren der Länder bitten das BMVEL, der Agrarministerkonferenz zum Frühjahr 2002 einen Bericht über die aus deutscher Sicht zu verfolgenden Inhalte und Ziele des mid-term-review der Agenda 2000 sowie zu den Eckwerten für die Weiterentwicklung der GAP nach 2006 vorzulegen. Dabei sollten sich die Eckwerte an den Inhalten des zu TOP 3 gefassten Beschlusses der gemeinsamen AMK/UMK vom 13.06.2001 orientieren. Darüber hinaus wird der Bund gebeten, die Länder an der Bestimmung des nationalen deutschen Standpunktes rechtzeitig und kontinuierlich im Rahmen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu beteiligen. Agrarministerkonferenz am 21. September 2001 in Prenzlau TOP 2.2: Vorschlag der Europäischen Kommission zur Verlängerung der Mehrjährigen Ausrichtungsprogramme IV für die Fischereiflotten Beschluss: Die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und Senatoren der Länder stimmen mit der Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft grundsätzlich darin überein, dass der Fischereirat einer Verlängerung der MAP IV um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2002 zustimmen soll. Die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und Senatoren der Ländern fordern die Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft jedoch auf, gegen die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Bedingung zu votieren, dass die Strukturförderung für die nationalen Fischereiflotten im Verlängerungszeitraum nur zulässig sein soll, wenn die Kapazitätsziele in allen Segmenten der jeweiligen Flotte eingehalten werden. Sie empfehlen dringend die Beibehaltung der derzeitigen Regelung, die die Strukturförderung von der Erreichung der Kapazitätsziele im jeweiligen Segment abhängig macht. Die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und Senatoren der Länder schlagen der Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft ferner vor, die Abwrackprämie in den Segmenten, in denen die Kapazitätsziele nicht erreicht werden, deutlich anzuheben. Die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und Senatoren der Länder bitten die Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft außerdem, die bisherige Segmenteinteilung zu überprüfen. Protokollerklärung Baden-Württemberg: Im Hinblick auf die wohl größeren Vorteile anderer EU-Mitgliedstaaten wird eine Überprüfung der Forderung nach einem Verzicht auf die Einhaltung der Kapazitätsziele in allen Fördersegmenten empfohlen. Agrarministerkonferenz am 21. September 2001 in Prenzlau TOP 3.1: Anerkennung der vollen Betriebsfähigkeit der nationalen Datenbank für Rinder durch die Europäische Kommission Beschluss: 1. Die Agrarministerkonferenz stellt die volle Betriebsfähigkeit der nationalen Datenbank für Rinder fest. Die Länder bitten das BMVEL sich dafür einzusetzen, dass die Kommission ihre Auffassung von der vollen Betriebsfähigkeit der nationalen Datenbank für Rinder nunmehr formal zum Ausdruck bringt. 2. Die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und Senatoren der Länder bitten das BMVEL, in Anwendung des Artikel 6 Abs. 3 der VO (EG) Nr. 1760/2000 des Rates zur Vermeidung von doppelter Datenerfassung, die rechtlichen Regelungen im Hinblick auf den Verzicht von Rinderpässen bei innerstaatlichen Tierverbringungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu treffen. 3. Die Agrarministerkonferenz stimmt darin überein, unmittelbar nach formeller Anerkennung der Datenbank durch die Kommission die Häufigkeit der Kontrollen gemäß VO (EG) Nr. 2630/97 und gemäß Artikel 6 (3a) der VO (EG)Nr. 3887/92 auf das unbedingt erforderliche Mindestmaß abzusenken. Agrarministerkonferenz am 21. September 2001 in Prenzlau TOP 3.2: Erhöhung der Vorschussquote bei den Rinderprämien 2001 Beschluss: Die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und Senatoren der Länder bitten die Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, bei der EUKommission darauf hinzuwirken, dass auch für das Kalenderjahr 2001 auf die Sonderprämie für männliche Rinder, die Mutterkuhprämie und die Schlachtprämie sowie auf die Ergänzungsbeträge ein Vorschuss in Höhe von 80 % wie im Jahr 2000 (anstatt 60 %) gezahlt werden kann. Agrarministerkonferenz am 21. September 2001 in Prenzlau TOP 3.3: Sonderprämie für männliche Rinder - Wegfall des Mindestschlachtgewichts bei Bullen - Beschluss: Die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und Senatoren der Länder bitten die Bundesregierung, dass in der Verordnung (EG) Nr. 1254/1999 des Rates vom 17.05.1999 über die gemeinsame Marktorganisation für Rindfleisch Art. 4 Abs. 6 Satz 2 mit dem Ziel gestrichen wird, dass für Gewährung der Sonderprämie für männliche Rinder, unabhängig von der Kategorie und dem Prämiensystem, einheitlich das Alterskriterium zu Grunde gelegt wird. Agrarministerkonferenz am 21. September 2001 in Prenzlau TOP 3.4: Sonderprämie für Rindfleischerzeuger – Aufhebung der 90-TierGrenze Beschluss: Die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und Senatoren der Länder nehmen den Bericht des Bundesverbraucherministeriums zur Regelung der Aufhebung der 90Tier-Grenze bei der Sonderprämie für Rindfleischerzeuger zur Kenntnis. Sie bitten das BMVEL, gemeinsam mit den Ländern eine bundeseinheitliche Regelung auszuarbeiten, bei der möglichst auf eine Einzelfallprüfung verzichtet wird und diese Vorlage mit der Kommission abzustimmen. Protokollerklärung Bayern: 1. Bayern ist der Auffassung, dass für die Aufhebung der 90-Tier-Grenze folgende Kriterien maßgeblich sind: - Teilnahme an einem Agrarumweltprogramm neue Obergrenze 250 Bullen je Unternehmen 2. Die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und Senatoren der Länder bitten die Bundesregierung bei der EU-Kommission darauf hinzuwirken, dass als Besatzdichtekriterium nicht die Futter- sondern die landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF) herangezogen werden kann. Agrarministerkonferenz am 21. September 2001 in Prenzlau TOP 3.5: Ausschöpfung der zur Umsetzung der Verordnung 1257/99 im Haushaltsjahr 2001 den Ländern zur Verfügung stehenden EU-Mittel - Bericht des BMVEL über den aktuellen Stand - Beschluss: 1. Die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und Senatoren der Länder bitten die Bundesregierung, sich mit Nachdruck bei der EU-Kommission dafür einzusetzen, dass eine Genehmigung der Änderungsanträge zu den Programmplanungen noch rechtzeitig in diesem EU-Haushaltsjahr erfolgt und die unangemessenen Verfahrensverzögerungen auf Kommissionsebene abgestellt werden. 2. Die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und Senatoren der Länder bitten das BMVEL, dafür Sorge zu tragen, dass die von den Ländern im Jahre 2000 (Beginn der Programmplanungsperiode) gezogenen Vorschüsse in Höhe von 12,5 % der durchschnittlichen Jahresrate im Laufe der Umsetzungsperiode verrechnet werden dürfen, ohne Anrechnung auf die bereits zugewiesene Jahrestranche im Jahre 2006, wenn 100 % des Gesamtplafonds nicht überschritten werden. Bei anderweitiger Auslegung würde Deutschland EUMittel in Höhe von rund 88 Mill. € für Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raumes verlieren. Agrarministerkonferenz am 21. September 2001 in Prenzlau TOP 3.6: Position der Bundesregierung zur Frage der Aufrechterhaltung der Quotenregelung im Lichte der erst vor kurzem von der Kommission vorgelegten Marktanalysen – Bericht des BMVEL Beschluss: Die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und Senatoren der Länder nehmen den Bericht des BMVEL zur Kenntnis. Protokollerklärung Baden-Württemberg und Bayern: Baden-Württemberg und Bayern sind der Auffassung, dass das Milchquotenregime über das Jahr 2008 hinaus beibehalten werden muss, andernfalls käme es zu einem desaströsen Einbruch auf dem Milchmarkt mit unabsehbaren Folgen für die milcherzeugenden Betriebe. Die Milchgarantiemengenregelung ist auf europäischer Ebene so zu gestalten, dass die Werthaltigkeit der Quote wirksam gemindert wird. Damit wird am ehesten eine flächendeckende und umweltgerechte Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen insbesondere in den Grünlandgebieten und im benachteiligten Gebiet sichergestellt. Zugleich wird damit die Situation von entwicklungsfähigen kleinen und mittleren Betrieben am ehesten berücksichtigt. Um auch in der Europäischen Union die Angebotsentwicklung an eine möglicherweise längerfristig steigende Nachfrage anzupassen, sollten zu gegebener Zeit folgende Schritte ins Auge gefasst werden: - Verzicht auf Exporterstattungen auf dem Milchsektor und - bei entsprechender Nachfragesteigerung lineare Erhöhungen der Quote. Agrarministerkonferenz am 21. September 2001 in Prenzlau TOP 4.1: Gesamtkonzeption ökologischer Landbau - Bericht des BMVEL - Beschluss: 1. Die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und Senatoren der Länder nehmen den Bericht des BMVEL zur Kenntnis. Sie sind der Auffassung, dass die Schwachstellen der EU-Ökoverordnung möglichst schnell beseitigt werden müssen. 2. Die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und Senatoren der Länder bitten die Bundesregierung, das weitere Vorgehen, insbesondere geplante Marketingmaßnahmen und Werbekonzeptionen mit den Ländern zu erörtern und abzustimmen. Protokollerklärung der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen und Thüringen: Die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen und Thüringen bedauern, dass durch die Einführung eines gesetzlichen Öko-Siegels auf dem niedrigeren Niveau der EUÖko-Verordnung die marktwirtschaftliche Position der eingeführten Ökobetriebe und damit das in den regionalen Verbänden des ökologischen Landbaus erreichte hohe ökologische Niveau bei deren Produkten und ihrer Kennzeichnung gefährdet wird. ergänzende Protokollerklärung Baden-Württemberg und Bayern: Baden-Württemberg Bundesregierung und Bayern sind daher der Auffassung, dass die - so rasch wie möglich einen Entwurf eines Öko-Landbau-Gesetzes in das parlamentarische Verfahren unter Beteiligung des Bundesrates einbringen soll, - die BLE als Stelle für die Zulassung der Kontrollstellen und die Erteilung von Importermächtigungen für Produkte aus Drittländern benennt, - das Öko-Siegel auf das Niveau des deutschen ökologischen Landbaus auszugestalten und dabei umfängliche regionale Möglichkeiten für die Kennzeichnung von Öko-Produkten vorsieht. Agrarministerkonferenz am 21. September 2001 in Prenzlau TOP 4.2: Einführung einer Mehrgefahrenversicherung - Sachstands-/Ergebnisbericht des BMVEL – Beschluss: 1. Die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und Senatoren der Länder nehmen den Bericht des BMVEL zur Kenntnis. Sie bitten BMVEL, die weitere Entwicklung auf dem Gebiet der Agrarversicherungssysteme auf europäischer und internationaler Ebene weiterhin in enger Abstimmung mit den Ländern aufmerksam zu verfolgen und in die Prüfung der längerfristigen Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik einzubeziehen. 2. Die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und Senatoren der Länder gehen davon aus, dass öffentliche Hilfen bei Einführung von Mehrgefahrenversicherungssystemen – im Zusammenhang mit einem zukünftigen Abbau von Stützungsmaßnahmen in den Marktordnungen – von der EU zu finanzieren sind. Protokollerklärung Sachsen: Sachsen hält eine möglichst schnelle Einführung eines Mehrgefahrenversicherungssystems im Interesse einer weiteren Stabilisierung der landwirtschaftlichen Betriebe für notwendig. Agrarministerkonferenz am 21. September 2001 in Prenzlau TOP 4.4: Bericht der Bundesregierung über die Effizienz und den ggf. bestehenden Änderungsbedarf des Gesetzes zur Anpassung der landwirtschaftlichen Erzeugung an die Erfordernisse des Marktes (Marktstrukturgesetz) Beschluss: 1. Die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und Senatoren der Länder nehmen den Bericht der Bundesregierung über die Effizienz und den aus ihrer Sicht bestehenden Änderungsbedarf des Gesetzes zur Anpassung der landwirtschaftlichen Erzeugung an die Erfordernisse des Marktes (Marktstrukturgesetz) zur Kenntnis. 2. Die AMK beauftragt eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe der zuständigen Abteilungsleiter unter Vorsitz des Bundes bis zur nächsten Amtschefkonferenz eine Bewertung des Marktstrukturgesetzes mit dem Ziel vorzunehmen, • die Effizienz des Marktstrukturgesetzes, der Durchführungsverordnungen und deren Anwendung in den Ländern sowie der Fördergrundsätze des Rahmenplanes der GAK zu überprüfen und Vorschläge zu unterbreiten, die geeignet sind, ggf. festgestellte Schwachstellen auszuräumen. Agrarministerkonferenz am 21. September 2001 in Prenzlau TOP 4.5: Maßnahmen zur Verbesserung der nach wie vor desaströsen Lage auf dem deutschen Rindfleischmarkt - Bericht des BMVEL Beschluss: 1. Die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und Senatoren der Länder nehmen den Bericht des BMVEL zur Kenntnis. 2. Die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und Senatoren der Länder fordern die Bundesregierung auf, sich für folgende Maßnahmen auf EU-Ebene einzusetzen: - Erhöhung der Ausgleichszahlungen für die Rindermäster, gänzliche Aufhebung der Importbeschränkungen Österreichs, Erhöhung des Interventionspreises, Einführung einer Frühvermarktungsprämie für Schlachtrinder, Wiederaufnahme der Drittlandsexporte, gezielte Nahrungsmittelhilfe und Verbot von Einfuhren aus Drittländern die keine glaubhaften Seuchen-, Antibiotika- und Hormonfreiheitszertifikate nachweisen können. 3. Darüber hinaus fordern die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und Senatoren der Länder die Bundesregierung auf, gezielt vertrauensbildende Maßnahmen beim Verbraucher zu ergreifen und die Werbung für Rindfleisch gepaart mit Absatzaktivitäten zu verstärken. 4. Die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und Senatoren der Länder fordern die Bundesregierung in diesem Zusammenhang mit allem Nachdruck auf, sich umgehend angemessen an den BSE-Folgekosten zu beteiligen, insbesondere an den Kosten der BSE-Tests, an den laufenden Kosten der Entsorgung einschließlich des Erlösausfalls für Tiermehle, Tierfette sowie andere Reststoffe, an Liquiditätshilfen für landwirtschaftliche Betriebe und Betriebe im vorund nachgelagerten Bereich, an den Entsorgungskosten und Wertausgleich für Futtermittelaltbestände von Futtermittelherstellern und –handel. - Agrarministerkonferenz am 21. September 2001 in Prenzlau TOP 5.1: Stellungnahme der Abteilungsleiter zum Bericht der Landesarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) „Erprobung der Zielvorgaben für Wirkstoffe in Herbiziden und Insektiziden in Oberflächengewässern für das Schutzgut ‚Aquatische Lebensgemeinschaften’“ Beschluss: 1. Die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und Senatoren der Länder nehmen die von den Abteilungsleitern „Landwirtschaftliche Erzeugung“ vorgelegte Stellungnahme zum LAWA-Bericht „Erprobung der Zielvorgaben für Wirkstoffe in Herbiziden und Insektiziden in Oberflächengewässern für das Schutzgut ‚Aquatische Lebensgemeinschaften’“ zustimmend zur Kenntnis. Sie sind der Auffassung, dass das Konzept der Zielvorgaben den Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie angepasst werden sollte. Sie bitten das Vorsitzland, diese Stellungnahme auf Abteilungsleiterebene der LAWA zuzuleiten. 2. Die Länder begrüßen die Absicht der Bundesregierung, die Wasserrahmenrichtlinie der EU 1:1 in nationales Recht umzusetzen. Agrarministerkonferenz am 21. September 2001 in Prenzlau TOP 5.2: Zulassung von Lückenindikationen - Bericht des BMVEL – Pflanzenschutzmitteln, insbesondere Beschluss: 1. Die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und Senatoren der Länder nehmen den Bericht des BMVEL zur Kenntnis. 2. Die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und Senatoren der Länder halten es für dringend notwendig, unter Wettbewerbsgesichtspunkten möglichst rasch und umgehend Entscheidungen für die Zulassung von Altwirkstoffen auf der Basis der einheitlichen Grundsätze (Anhang 6 der Richtlinie 91/414/EWG) herbeizuführen. Sie bitten deshalb das BMVEL, auf Beschleunigung dieser Arbeiten auf EUEbene hinzuwirken. 3. Die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und Senatoren der Länder bitten das BMVEL, die Sechste und Siebte Verordnung zur Änderung der Rückstandshöchstmengen-Verordnung rechtzeitig vor Vegetationsbeginn 2002 in Kraft zu setzen. Agrarministerkonferenz am 21. September 2001 in Prenzlau TOP 5.3: Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) Beschluss: Die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und Senatoren begrüßen die beabsichtigte Novellierung der TA Luft auch unter dem Gesichtspunkt der Verbesserung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes. Sie stellen fest, dass durch die Änderung des Anhangs der 4. Verordnung zum BundesImmissionsschutzgesetz die Anzahl genehmigungsbedürftiger Tierhaltungsanlagen ausgeweitet wurde. In diesem Zusammenhang sehen sie noch Klärungsbedarf im Hinblick auf die Auswirkungen für die Landwirtschaft. Sie halten es allerdings für notwendig, den Entwurf insbesondere so zu ändern, dass die TA Luft nicht auf nach § 4 BImSchG nicht genehmigungsbedürftige Anlagen der Tierhaltung ausgedehnt wird und für die Landwirtschaft geeignete Messmethoden angewandt werden. Deshalb halten die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und Senatoren eine Abstimmung mit dem BMU, dem BMVEL und ausgewählten Ländervertretern unter Einbeziehung des wissenschaftlichen Sachverstandes (z. B. KTBL) für sinnvoll und geboten, um die aufgeworfenen Fragen zu klären und die Erarbeitung tragfähiger Lösungen für die Landwirtschaft zu erreichen. Dabei sind die besonderen Bedingungen in diesem Bereich zu berücksichtigen. Das Vorsitzland wird gebeten, dem BMU den Wunsch der Länder BadenWürttemberg, Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen hieran mitzuarbeiten, zu übermitteln. Agrarministerkonferenz am 21. September 2001 in Prenzlau TOP 5.4 und 5.5: Verbesserung der Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien Beschluss: 1. Die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und Senatoren der Länder bitten die Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, auf den Bundesminister für Wirtschaft und Technologie dahingehend einzuwirken, dass die mit der Änderung der Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien vom 23. Juli 2001 verbundenen Einschränkungen der Fördertatbestände, insbesondere im Bereich der energetischen Nutzung von Biomasse, zurückgenommen werden. 2. Die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und Senatoren der Länder weisen darauf hin, dass die Förderbedingungen für erneuerbare Energien entsprechend den Beschlüssen der Agrarministerkonferenz vom 17. September 1999 in Freiburg (TOP 7.4) und der Agrar- und Umweltministerkonferenz am 13. Juni 2001 in Potsdam (TOP 2.4) weiter zu verbessern sind. Sie fordern die Bundesregierung auf, die Mittel für das Erneuerbare-Energien-Programm in der ursprünglich geplanten Höhe zur Verfügung zu stellen. 3. Die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und Senatoren der Länder bitten die Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft mit der KOM abzustimmen, dass künftig in landwirtschaftlichen Unternehmen Investitionen zur energetischen Nutzung von Biomasse förderfähig sind, wenn die Biomasse im Rahmen des bestehenden Agrarinvestitionsförderungs-programms innerhalb der GAK überwiegend im eigenen Unternehmen anfällt oder erzeugt wird oder die erzeugte Energie überwiegend im eigenen Unternehmen verwertet wird. Agrarministerkonferenz am 21. September 2001 in Prenzlau TOP 5.6: Privilegierung von Biogasanlagen im Außenbereich Beschluss: 1. Die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und Senatoren der Länder stellen fest, dass die aktuellen rechtlichen Regelungen zum Bau von Biogasanlagen im Außenbereich möglicherweise nicht ausreichend sind, einen zügigen Ausbau der Biogasnutzung zu ermöglichen. Sie sprechen sich dafür aus, eine erleichterte Genehmigungsfähigkeit von landwirtschaftlichen Biogasanlagen im Außenbereich herbeizuführen. Sie bitten daher die Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, sich erforderlichenfalls beim Bundesbauminister für eine entsprechende Änderung des Baugesetzbuches einzusetzen und der nächsten AMK über den Stand zu berichten. 2. Die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und Senatoren der Länder bitten die Bundesregierung neben der Privilegierung von Biogasanlagen auch eine Novelle des Baugesetzes zu prüfen, mit dem Ziel, einen zügigen Ausbau von Vorhaben von erneuerbaren Energien ohne deren Beschränkung auf Wind- und Wasserkraft zu erreichen und deren erleichterte Genehmigungsfähigkeit im baurechtlichen Außenbereich herbeizuführen. Agrarministerkonferenz am 21. September 2001 in Prenzlau TOP 5.7: Pilotprojekt „Multifunktionale Landwirtschaft und Entwicklung“ - Bericht des BMVEL über die Beteiligung der Länder - Ländliche Beschluss: 1. Die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und Senatoren der Länder nehmen den Bericht des BMVEL zur Kenntnis. Protokollerklärung der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Sachsen und Thüringen: Die genannten Länder bitten das BMVEL, die Projekte in eigener Regie auszuwählen, mit eigenen Mitteln zu finanzieren und die Funktion als Abwicklungspartner der Projektträger selbst auszuüben. Darüber hinaus sind sie der Auffassung, dass der Bund mit der Gestaltung dieses Pilotprojektes in unzulässiger Weise in die Zuständigkeit der Länder eingreift. Agrarministerkonferenz am 21. September 2001 in Prenzlau TOP 5.8: Sicherung des nationalen Naturerbes und Aufrechterhaltung der Biodiversität durch Integration von Naturschutzzielen in die Landnutzung durch Verknüpfung bestehender Förderinstrumentarien Beschluss: Die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und Senatoren der Länder und des Bundes begrüßen die Initiative der Deutschen Bundesstiftung Umwelt, flankierend zu den Möglichkeiten der bestehenden Förderprogramme der EU, des Bundes und der Länder zukünftig Modellvorhaben zu unterstützen, die auf eine neue, tragfähige Kooperation zwischen Naturnutzung und Naturschutz setzen und somit einen Beitrag zur Sicherung des nationalen Naturerbes und zur Aufrechterhaltung der Biodiversität leisten. Protokollerklärung Sachsen-Anhalt: Sachsen-Anhalt bittet die Bundesregierung zu prüfen, inwieweit ausgewählte Vorhaben als Modellprojekte, die dem Anliegen in besonderer Weise Rechnung tragen, im Rahmen der agrarpolitischen, forstwirtschaftlichen und Naturschutzförderprogramme durch die Verknüpfung bestehender Förderinstrumentarien unterstützt werden können (bspw. könnten Flächenstilllegungsprämien auch für Streifenbreiten unter 20 m zur Verfügung gestellt werden). Zu diesem Zweck sollte im Rahmen der Vorbereitung der zu diesem Thema stattfindenden PLANAK-Sitzung geprüft werden, inwieweit auch Mittel aus der Modulation zur Verfügung gestellt werden können. Agrarministerkonferenz am 21. September 2001 in Prenzlau TOP 5.9: Einsatz von Klärschlamm auf landwirtschaftlich genutzten Flächen Beschluss: Die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und Senatoren der Länder bekräftigen ihre kritische Haltung aus Gründen des vorsorgenden Verbraucher- und Bodenschutzes gegenüber einer Klärschlammausbringung auf landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Böden. Vor diesem Hintergrund bitten die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und Senatoren der Länder das BMVEL und das BMU, bestehende Forschungsvorhaben auszuwerten und ggf. weitere in Auftrag zu geben, mit dem Ziel, praxisreife Verfahren zur Rückgewinnung von Nährstoffen, insbesondere Phosphor, aus dem Abwasser und Klärschlamm zu Düngezwecken zu entwickeln. Sie bitten das BMVEL weiterhin darauf hinzuwirken, die angesprochene Problematik in das für den 25./26.10.2001 vorgesehene Expertenhearing einzubeziehen. Agrarministerkonferenz am 21. September 2001 in Prenzlau TOP 6.1: Genotypisierung auf Scrapie- Resistenz - Bericht des BMVEL – Beschluss: Die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und Senatoren der Länder nehmen zur Kenntnis, dass der BMVEL für den Plan der Bundesrepublik Deutschland zur Bekämpfung und Überwachung der Transmissiblen Spongiformen Enzephalopathien (TSE) für 2002, die gemeinschaftliche Kostenbeteiligung bei der EU-Kommission beantragt hat und bitten das BMVEL, baldmöglichst eine Bund/Länder-Arbeitsgruppe einzuberufen, welche die weitere Vorgehensweise koordiniert. Agrarministerkonferenz am 21. September 2001 in Prenzlau TOP 6.2: Konsequenzen aus dem Gutachten „Organisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes (Schwerpunkt Lebensmittel)“ - Bericht des BMVEL – Beschluss: 1. Die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und Senatoren der Länder nehmen den Bericht des BMVEL zur Kenntnis. 2. Die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und Senatoren der Länder nehmen das Gutachten der Regierungsbeauftragten v. Wedel zur Organisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes grundsätzlich zustimmend zur Kenntnis. 3. Die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und Senatoren der Länder fordern die Bundesregierung auf, - die im Bericht der Regierungsbeauftragten geforderte und in einigen Ländern bereits verwirklichte organisatorische Zusammenfassung und Bündelung der Zuständigkeiten des gesundheitlichen Verbraucherschutzes in einem Kernressort für Lebensmittelsicherheit schnellstmöglich umzusetzen, - gemeinsam mit den Ländern ein einheitliches Durchführungsrecht für den Verbraucherschutz im Lebensmittelbereich zu entwickeln. 4. Die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und Senatoren der Länder begrüßen die im Bericht der Regierungsbeauftragten vorgeschlagene Einrichtung einer koordinierenden Stelle sowie einer unabhängigen wissenschaftlichen Stelle des Bundes. Die Aufgaben dieser Einrichtung sollten im Interesse einer reibungslosen Zusammenarbeit mit den Ländern abgestimmt werden. Das BMVEL wird gebeten, bei Umsetzungsvorhaben, die die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern berühren, die Länder frühzeitig zu beteiligen. Protokollerklärung Baden-Württemberg: Baden-Württemberg sieht keine Notwendigkeit zur Einrichtung eines Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Protokollerklärung Bayern: Bayern ist der Auffassung, dass die organisatorische Zusammenfassung und Bündelung der Zuständigkeiten des gesundheitlichen Verbraucherschutzes in einem Kernressort getrennt von der Erzeugung vorzunehmen ist. Bei der Schaffung eines einheitlichen Durchführungsrechts ist darauf zu achten, dass nicht in Länderkompetenzen eingegriffen wird. Agrarministerkonferenz am 21. September 2001 in Prenzlau TOP 6.3: Verstärkung der Futtermittelkontrollen - Bericht des BMVEL - Beschluss: 1. Die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und Senatoren der Länder nehmen den Bericht des BMVEL zur Kenntnis. 2. Die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und Senatoren der Länder bitten den BMVEL, weiterhin auf EU-Ebene darauf hinzuwirken, dass Tiermehl dauerhaft bei Futtermitteln ausgeschlossen bleibt. Außerdem sollten umgehend die offene Deklaration und die Positivliste vorgeschrieben sowie die noch verbleibenden vier antibiotischen Leistungsförderer verboten werden. Agrarministerkonferenz am 21. September 2001 in Prenzlau TOP 6.4: Etablierung einer Ständigen Arbeitsgruppe Futtermittelsicherheit (AFU) der Futtermittelüberwachungsreferenten der Länder Der Tagesordnungspunkt wurde zurückgezogen. Agrarministerkonferenz am 21. September 2001 in Prenzlau TOP 6.5: Überprüfung der regionalen Herkunft von Lebensmitteln sowie von Lebensmitteln aus ökologischem Anbau mit Hilfe der Isotopentechnik Beschluss: Die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und Senatoren der Länder nehmen den Bericht des Bundes zur Kenntnis. Der Bund wird bis zur AMK-Frühjahrstagung 2002 die Leistungsfähigkeit dieser Methoden weiter prüfen und über die Ergebnisse berichten. Agrarministerkonferenz am 21. September 2001 in Prenzlau TOP 6.6: Gründung einer „Task-force“ zur Tierseuchenbekämpfung auf Bund-Länder-Ebene Beschluss: 1. Die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und Senatoren des Bundes und der Länder halten es für erforderlich, die Voraussetzungen für die Bekämpfung hochinfektiöser Tierseuchen, wie der Maul- und Klauenseuche, in Deutschland durch ein intensives Zusammenwirken der Länder und des Bundes zu verbessern. Sie halten die Bildung einer „Task-force Tierseuchenbekämpfung“ auf BundLänder-Ebene für erforderlich. Sie sollte beim nationalen Krisenzentrum angebunden sein und folgende Aufgabenschwerpunkte wahrnehmen: a) Vorhalten eines sächlich und logistisch optimal ausgestatteten mobilen Krisenzentrums einschließlich Impfzentrum nach dem Modell der Niederlande, auf das die von einem Seuchenfall betroffenen örtlichen zuständigen Behörde zugreifen können. b) Ermittlung und ständige Anpassung der hierzu erforderlichen Personal- und Sachmittel einschließlich der Schaffung der entsprechenden Ressourcen auf Bund-Länder-Ebene, die im Falle eines Seuchenausbruches der für die Bekämpfung zuständigen Vor-Ort-Behörde zur Verfügung gestellt werden können sowie deren Koordinierung im Einsatzfall einschließlich der Benennung von Experten, auf die insbesondere bei Erstausbrüchen zurückgegriffen werden kann. c) Schaffung ausreichender Kapazitäten für die Untersuchung auf MKS durch Einrichtungen des Bundes. d) Aus- und Fortbildung des in der Tierseuchenbekämpfung eingesetzten Personals. e) Ausbau und EDV-mäßige Aufarbeitung sowie ständige Aktualisierung des Bundesmaßnahmenkataloges in Form eines „Drehbuches“, in dem detaillierte Vorgaben für die Bekämpfung wie personelle und sächliche Ausstattung der Krisenzentren, Arbeits- und Handlungsanweisungen, Muster- und Dokumentationsvorgaben einschließlich der Systeme zur Datenaufarbeitung und –übermittlung enthalten sind. 2. Die Länder bitten das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft eine von ihm geleitete Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Länder einzurichten, die die Einzelheiten zur Einrichtung der „Task-force“ ausarbeitet und dazu nicht zuletzt auch im Hinblick auf entstehende Kosten das Erfordernis einer Bund-Länder-Vereinbarung prüft und ggf. formuliert. 3. Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft wird gebeten, bis zur AMK-Frühjahrstagung 2002 über die ersten Ergebnisse der Arbeitsgruppe zu berichten. Agrarministerkonferenz am 21. September 2001 in Prenzlau TOP 6.7: Kostenübernahme für BSE-Tests Beschluss: Es wird auf die Beschlussfassung zu TOP 4.5 verwiesen. Agrarministerkonferenz am 21. September 2001 in Prenzlau TOP 6.8: Verbraucherinformationsgesetz Beschluss: 1. Die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und Senatoren der Länder halten es für notwendig, in einem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes die Information der Öffentlichkeit über Lebensmittel und Bedarfsgegenstände und Angelegenheiten, die die Lebensmittelsicherheit betreffen, zu regeln. 2. Sie verweisen auf den Beschluss des Bundesrates vom 11.05.2001 (Drs. 77/01) und bitten die Bundesregierung, umgehend einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Dabei müssen insbesondere folgende Vorschläge geprüft werden: a) Die Behörden erhalten das Recht, die Öffentlichkeit unter Nennung von Produkten und Dienstleistungen und deren Herstellern und Anbietern oder sonstigen Inverkehrbringern zu informieren, wenn mit dem Inverkehrbringen der Produkte und dem Anbieten der Dienstleistungen oder der hierfür betriebenen Werbung gegen geltendes Recht verstoßen wird oder die Produkte und Dienstleistungen bereits Gegenstand einer öffentlichen Diskussion sind. b) Anfragen natürlicher oder juristischer Personen über Produkte und Dienstleistungen und Angelegenheiten, die den Schutz der Verbraucher betreffen, sind von den Behörden grundsätzlich zu beantworten. c) Die Hersteller oder sonstigen Inverkehrbringer von Produkten und die Anbieter von Dienstleistungen sind grundsätzlich verpflichtet, natürlichen oder juristischen Personen alle Fragen zu den von ihnen angebotenen Produkten und Dienstleistungen zu beantworten. d) Es ist zu prüfen, inwieweit über die gegenwärtige Regelung des Produktsicherheitsgesetzes zur öffentlichen Warnung hinaus weitergehende gesetzliche Regelungen erforderlich sind. e) Die öffentlichen Stellen werden verpflichtet, periodisch Berichte über ihre Arbeit und den Zustand, die Sicherheit und die Qualität von Produkten und Dienstleistungen zu veröffentlichen. f) Geprüft werden soll auch, wie Produzenten, der Handel und Anbieter von Dienstleistungen verpflichtet werden können, ihre Produkte und Dienstleistungen umfassend zu kennzeichnen und dabei auch wesentliche Verfahren, Eigenschaften und Stoffe anzugeben. Agrarministerkonferenz am 21. September 2001 in Prenzlau TOP 6.9: Bericht des BMVEL über den Sachstand bei der Einführung eines Qualitätszeichens für konventionell erzeugte landwirtschaftliche Erzeugnisse Beschluss: 1. Die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und Senatoren der Länder nehmen den Bericht des BMVEL über den Sachstand bei der Einführung eines Qualitätszeichens für konventionell erzeugte landwirtschaftliche Erzeugnisse zur Kenntnis. 2. Sie nehmen zur Kenntnis, dass eine gesetzliche Regelung nicht vorgesehen ist. Sie halten es für geboten, dass die Länder weiterhin Spielraum für regionale Herkunfts- und Qualitätszeichen behalten und dies auch auf EU-Ebene sichergestellt werden muss. Agrarministerkonferenz am 21. September 2001 in Prenzlau TOP 6.10: Bericht des BMVEL zum Verfütterungsverbot von tierischen Nebenprodukten und Speiseresten Beschluss: 1. Die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und Senatoren der Länder nehmen den Bericht des BMVEL zur Kenntnis. 2. Die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und Senatoren der Länder sprechen sich gegen eine Lockerung der nationalen Regelung zum Verfütterungsverbot bei tierischen Nebenprodukten (Dicalciumphosphat aus Knochen, hydrolisierten Proteinen und Fetten aus Gewebe warmblütiger Landtiere) aus. Agrarministerkonferenz am 21. September 2001 in Prenzlau TOP 7.1: Beteiligung der Fachministerkonferenzen Verfahren; Kompetenzabgrenzung in der EU am Post-Nizza- Beschluss: 1. Die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und Senatoren des Bundes und der Länder nehmen die vom AMK-Vorsitzland im Vorfeld der AMKHerbsttagung vorgenommene schriftliche Unterrichtung zu vorstehend genanntem Sachverhalt zur Kenntnis. 2. Die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und Senatoren des Bundes und der Länder sehen die grundsätzliche Notwendigkeit, sich im Rahmen der gegebenen fachlichen Zuständigkeiten in die Vorbereitung der für 2004 vorgesehenen Regierungskonferenz einzubringen. 3. Sie sind der Auffassung, dass es zur angemessenen Berücksichtigung von Belangen der Verbraucherschutz- und der Landwirtschaftspolitik einer zwischen dem Bund und den Ländern abgestimmten Positionierung bedarf. Dazu wird auf AL-Ebene eine länderoffene Arbeitsgruppe mit einem inhaltlich und zeitlich abgegrenzten Arbeitsauftrag eingerichtet, die erstmalig nach den beiden Europaministerkonferenzen in Wilhelmshaven (30./31.08.2001) und Goslar (10./11.10.2001) sowie dem Gipfel von Laeken (Anf. Dez. 2001) zusammentritt. Den Vorsitz in dieser Arbeitsgruppe übernimmt das Vorsitzland der AMK 2004. 4. Sie bitten den Minister des Vorsitzlandes 2004, anlässlich der Frühjahrstagung der AMK 2002 über erste Ergebnisse der eingesetzten Arbeitsgruppe zu berichten. 5. Die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und Senatoren des Bundes und der Länder bitten das AMK-Vorsitzland, - - das EMK-Vorsitzland über den gefassten Beschluss in Kenntnis zu setzen und die Ergebnisse der vorgenannten Europaministerkonferenzen sowie die des Gipfels von Laeken – soweit die hier angesprochenen Sachverhalte berührt sind – den Teilnehmern der AMK zu übermitteln. Agrarministerkonferenz am 21. September 2001 in Prenzlau TOP 7.2: Gemeinschaftsleitlinien für staatliche Beihilfen zur Werbung Beschluss: 1. Die Agrarministerkonferenz befürwortet Wirtschaftskreisläufe im Agrarbereich aus umweltpolitischen Gründen. die Förderung regionaler verbraucher-, tierschutz- und 2. Sie bedauert, dass die Förderung von Werbung mit dem Schwerpunkt auf die regionale Herkunft der Lebensmittel durch die neuen Gemeinschaftsleitlinien unterbunden bzw. stark eingeschränkt wird. Besonders unverständlich ist, dass solche Werbung nur zulässig bleiben soll, wenn sie auf dem Gebiet eines anderen Mitgliedstaates bzw. einer anderen Region stattfindet. Dies hat zur Folge, dass künftig weite Transportwege und der damit verbundene hohe CO 2 - Ausstoß verstärkt gefördert werden wird. Dies steht im Widerspruch zu den Verpflichtungen der EG, das Kyoto-Protokoll umzusetzen. 3. Die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und Senatoren der Länder bitten die Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, dieser Fehlentwicklung auf europäischer Ebene weiter entgegenzutreten und eine Änderung der Gemeinschaftsleitlinien dahingehend zu bewirken, dass die vorgenannten Gesichtspunkte stärker berücksichtigt werden. Agrarministerkonferenz am 21. September 2001 in Prenzlau TOP 7.3: Zusammenarbeit des Bundes und der Länder im Bereich der Agrarforschung Beschluss: 1. Die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und Senatoren des Bundes und der Länder nehmen die von dem Zentralausschuss der Deutschen Landwirtschaft in einer Erklärung vom 4. April 2001 zum Ausdruck gebrachte Besorgnis über die Zukunft der Agrarforschung und –lehre in Deutschland zur Kenntnis. 2. Sie sehen die Notwendigkeit, zu den Ausführungen der genannten Erklärung mit dem Ziel Stellung zu nehmen, Lösungen zur Beseitigung der festgestellten Defizite zu finden. 3. Sie beauftragen die Agrarforschungsreferenten des Bundes und der Länder, zu vorstehend genannter Erklärung eine Stellungnahme zu erarbeiten – auch unter Berücksichtigung diesbezüglich gefasster AMK-Beschlüsse vorangegangener Tagungen, insbesondere dem AMK-Beschluss vom 15.09.1995 („Vorschläge zu einer besseren Information und Koordination – unter Einschluss der Bundesforschungsanstalten in der Agrarforschung mit dem Ziel einer Arbeitsteilung“) – und der Frühjahrstagung der AMK 2002 zur Beschlussfassung vorzulegen. 4. Die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und Senatoren der Länder bitten den Hessischen Minister für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten als Vorsitzenden der AMK 2002 hierzu die Federführung zu übernehmen. 5. Das AMK-Vorsitzland wird gebeten, den Vorsitzenden des Zentralausschusses der Deutschen Landwirtschaft, stellvertretend für alle Unterzeichner der genannten Erklärung, über den getroffenen Beschluss zu informieren. Agrarministerkonferenz am 21. September 2001 in Prenzlau TOP 7.4: Unterstützung von Zertifizierungssystemen für Waldbewirtschaftung durch den Holzabsatzfonds nachhaltige Beschluss: Die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und Senatoren der Länder halten es für geboten, dass der Holzabsatzfonds die verschiedenen Zertifizierungssysteme in ihren Marketingbemühungen stärker unterstützt. Das BMVEL wird gebeten, zusammen mit den Ländern und dem Holzabsatzfonds ein Konzept auszuarbeiten und einen geeigneten Verteilermodus für die Zuwendungen zu entwickeln. Agrarministerkonferenz am 21. September 2001 in Prenzlau TOP 7.5: Verladebahnhöfe der DB Cargo AG Beschluss: Die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und Senatoren der Länder bitten die Bundesregierung, auf die DB Cargo AG Einfluss zu nehmen mit dem Ziel, möglichst alle Verladebahnhöfe im ländlichen Raum zu erhalten. Agrarministerkonferenz am 21. September 2001 in Prenzlau TOP 7.6: „Welternährungsgipfel: Fünf Jahre 09. November 2001 in Rom - Information durch das BMVEL – Der Tagesordnungspunkt wurde zurückgezogen. danach“ vom 05. bis Agrarministerkonferenz am 21. September 2001 in Prenzlau TOP 7.7: Geschäftsordnung der Agrarministerkonferenz Beschluss: Die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und Senatoren der Länder beschließen eine vorläufige Geschäftsordnung für die Amtschef- und Agrarministerkonferenzen; diese tritt mit Wirkung vom 15.12.2001 für ein Jahr in Kraft. Nach Ablauf dieser Frist soll geprüft werden, ob weiterhin danach verfahren werden soll. Änderungen im Detail bleiben vorbehalten. Agrarministerkonferenz am 21. September 2001 in Prenzlau TOP 7.8: Bachelor- und Masterabschlüsse als Zulassungsvoraussetzung für die landwirtschaftlichen Vorbereitungsdienste (gD, hD) Baden-Württemberg informierte zum Thema. Agrarministerkonferenz am 21. September 2001 in Prenzlau TOP 7.9: Termine der Amtschef- und Agrarministerkonferenz 2002 Beschluss: Die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und Senatoren der Länder nehmen die folgenden Termine der Amtschef- und Agrarministerkonferenz zur Kenntnis: Amtschefkonferenz: 9. und 10. Januar 2002 in Berlin Amtschef- und Agrarministerkonferenz: 20., 21. und 22. März 2002 in Bad Nauheim Amtschef- und Agrarministerkonferenz: 4., 5. und 6. September 2002 in Bad Arolsen