Ergebnisniederschrift AMK 21.09.2001

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Ergebnisniederschrift AMK 21.09.2001
Agrarministerkonferenz
am 21. September 2001
in Prenzlau
Ergebnisprotokoll
Vorsitz:
Minister Wolfgang Birthler
Ministerium für Landwirtschaft,
Umweltschutz und Raumordnung
des Landes Brandenburg
Tagesordnung
der Agrarministerkonferenz
am 21. September 2001 in Prenzlau
1.
Genehmigung der Tagesordnung
2.
Künftige Entwicklung der EU-Agrarpolitik
3.
4.
2.1
Eckpunkte für die Weiterentwicklung der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik
(GAP)
2.2
Vorschlag der Europäischen Kommission zur Verlängerung der
Mehrjährigen Ausrichtungsprogramme IV für die Fischereiflotten
Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik
3.1
Anerkennung der vollen Betriebsfähigkeit der nationalen Datenbank für
Rinder durch die Europäische Kommission
3.2
Erhöhung der Vorschussquote bei den Rinderprämien 2001
3.3
Sonderprämie für männliche Rinder
- Wegfall des Mindestschlachtgewichts bei Bullen –
3.4
Sonderprämie für Rindfleischerzeuger – Aufhebung der 90-Tier-Grenze
3.5
Ausschöpfung der zur Umsetzung der Verordnung 1257/99 im
Haushaltsjahr 2001 den Ländern zur Verfügung stehenden EU-Mittel
- Bericht des BMVEL über den aktuellen Stand –
3.6
Position der Bundesregierung zur Frage der Aufrechterhaltung der
Quotenregelung im Lichte der erst vor kurzem von der Kommission
vorgelegten Marktanalysen
- Bericht des BMVEL -
Nationale Bedingungen der Agrarwirtschaft
4.1
Gesamtkonzeption ökologischer Landbau
- Bericht des BMVEL –
4.2
Einführung einer Mehrgefahrenversicherung
- Sachstands-/Ergebnisbericht des BMVEL -
4.3
Gesetzentwurf zur Modulation
5.
4.4
Bericht der Bundesregierung über die Effizienz und den ggf.
bestehenden Änderungsbedarf des Gesetzes zur Anpassung der
landwirtschaftlichen Erzeugung an die Erfordernisse des Marktes
(Marktstrukturgesetz)
4.5
Maßnahmen zur Verbesserung der nach wie vor desaströsen Lage auf
dem deutschen Rindfleischmarkt
- Bericht des BMVEL –
Umweltaspekte in der Landwirtschaft
5.1
Stellungnahme
der
Abteilungsleiter
zum
Bericht
der
Landesarbeitsgemeinschaft
Wasser
(LAWA)
„Erprobung
der
Zielvorgaben für Wirkstoffe in Herbiziden und Insektiziden in
Oberflächengewässern
für
das
Schutzgut
‚Aquatische
Lebensgemeinschaften’“
5.2
Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, insbesondere Lückenindikationen
- Bericht des BMVEL –
5.3
Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft)
5.4.+ Verbesserung der Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien
5.5
6.
5.6
Privilegierung von Biogasanlagen im Außenbereich
5.7
Pilotprojekt „Mulifunktionale Landwirtschaft und Ländliche Entwicklung“
- Bericht des BMVEL über die Beteiligung der Länder –
5.8
Sicherung des nationalen Naturerbes und Aufrechterhaltung der
Biodiversität durch Integration von Naturschutzzielen in die
Landnutzung durch Verknüpfung bestehender Förderinstrumentarien
5.9
Einsatz von Klärschlamm auf landwirtschaftlich genutzten Flächen
5.10
Nationale Nachhaltigkeitsstrategie – Zusammenarbeit mit den Ländern
in agrarrelevanten Schwerpunkten
Veterinärwesen / Verbraucherschutz
6.1
Genotypisierung auf Scrapie-Resistenz
- Bericht des BMVEL -
6.2
Konsequenzen aus dem Gutachten „Organisation des gesundheitlichen
Verbraucherschutzes (Schwerpunkt Lebensmittel)“
- Bericht des BMVEL –
7.
6.3
Verstärkung der Futtermittelkontrollen
- Bericht des BMVEL -
6.4
Etablierung einer Ständigen Arbeitsgruppe Futtermittelsicherheit (AFU)
der Futtermittelüberwachungsreferenten der Länder
6.5
Überprüfung der regionalen Herkunft von Lebensmitteln sowie von
Lebensmitteln aus ökologischem Anbau mit Hilfe der Isotopentechnik
6.6
Gründung einer „Task-force“ zur Tierseuchenbekämpfung auf BundLänder-Ebene
6.7
Kostenübernahme für BSE-Tests
6.8
Verbraucherinformationsgesetz
6.9
Bericht des BMVEL über den Sachstand bei der Einführung eines
Qualitätszeichens für konventionell erzeugte landwirtschaftliche
Erzeugnisse
6.10
Bericht des BMVEL zum Verfütterungsverbot
Nebenprodukten und Speiseresten
von
tierischen
Verschiedenes
7.1
Beteiligung der Fachministerkonferenzen am Post-Nizza-Verfahren;
Kompetenzabgrenzung in der EU
7.2
Gemeinschaftsleitlinien für staatliche Beihilfen zur Werbung
7.3
Zusammenarbeit des Bundes und der Länder im Bereich der
Agrarforschung
7.4.
Unterstützung
von
Zertifizierungssystemen
Waldbewirtschaftung durch den Holzabsatzfonds
7.5
Verladebahnhöfe der DB Cargo AG
7.6
„Welternährungsgipfel: Fünf Jahre danach“ vom 05. - 09. November
2001 in Rom
- Information durch das BMVEL –
7.7
Geschäftsordnung der Agrarministerkonferenz
7.8
Bachelor- und Masterabschlüsse als Zulassungsvoraussetzung für die
landwirtschaftlichen Vorbereitungsdienste (gD, hD)
7.9
Termine der Amtschef- und Agrarministerkonferenz 2002
für
nachhaltige
Agrarministerkonferenz
am 21. September 2001
in Prenzlau
TOP 1: Genehmigung der Tagesordnung
Beschluss:
Die Tagesordnung wird mit den während der Sitzung einvernehmlich abgestimmten
Änderungen genehmigt.
Agrarministerkonferenz
am 21. September 2001
in Prenzlau
TOP 2.1:
Eckpunkte für die Weiterentwicklung der Gemeinsamen EUAgrarpolitik (GAP)
Beschluss:
Die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und Senatoren der Länder bitten das
BMVEL, der Agrarministerkonferenz zum Frühjahr 2002 einen Bericht über die aus
deutscher Sicht zu verfolgenden Inhalte und Ziele des mid-term-review der Agenda
2000 sowie zu den Eckwerten für die Weiterentwicklung der GAP nach 2006
vorzulegen.
Dabei sollten sich die Eckwerte an den Inhalten des zu TOP 3 gefassten
Beschlusses der gemeinsamen AMK/UMK vom 13.06.2001 orientieren.
Darüber hinaus wird der Bund gebeten, die Länder an der Bestimmung des
nationalen deutschen Standpunktes rechtzeitig und kontinuierlich im Rahmen einer
Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu beteiligen.
Agrarministerkonferenz
am 21. September 2001
in Prenzlau
TOP 2.2:
Vorschlag der Europäischen Kommission zur Verlängerung der
Mehrjährigen Ausrichtungsprogramme IV für die Fischereiflotten
Beschluss:
Die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und Senatoren der Länder stimmen mit
der Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
grundsätzlich darin überein, dass der Fischereirat einer Verlängerung der MAP IV um
ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2002 zustimmen soll.
Die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und Senatoren der Ländern fordern die
Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft jedoch auf,
gegen die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Bedingung zu
votieren, dass die Strukturförderung für die nationalen Fischereiflotten im
Verlängerungszeitraum nur zulässig sein soll, wenn die Kapazitätsziele in allen
Segmenten der jeweiligen Flotte eingehalten werden. Sie empfehlen dringend die
Beibehaltung der derzeitigen Regelung, die die Strukturförderung von der Erreichung
der Kapazitätsziele im jeweiligen Segment abhängig macht.
Die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und Senatoren der Länder schlagen der
Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft ferner vor,
die Abwrackprämie in den Segmenten, in denen die Kapazitätsziele nicht erreicht
werden, deutlich anzuheben.
Die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und Senatoren der Länder bitten die
Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft außerdem,
die bisherige Segmenteinteilung zu überprüfen.
Protokollerklärung Baden-Württemberg:
Im Hinblick auf die wohl größeren Vorteile anderer EU-Mitgliedstaaten wird eine
Überprüfung der Forderung nach einem Verzicht auf die Einhaltung der
Kapazitätsziele in allen Fördersegmenten empfohlen.
Agrarministerkonferenz
am 21. September 2001
in Prenzlau
TOP 3.1:
Anerkennung der vollen Betriebsfähigkeit der nationalen
Datenbank für Rinder durch die Europäische Kommission
Beschluss:
1.
Die Agrarministerkonferenz stellt die volle Betriebsfähigkeit der nationalen
Datenbank für Rinder fest. Die Länder bitten das BMVEL sich dafür
einzusetzen, dass die Kommission ihre Auffassung von der vollen
Betriebsfähigkeit der nationalen Datenbank für Rinder nunmehr formal zum
Ausdruck bringt.
2.
Die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und Senatoren der Länder bitten
das BMVEL, in Anwendung des Artikel 6 Abs. 3 der VO (EG) Nr. 1760/2000
des Rates zur Vermeidung von doppelter Datenerfassung, die rechtlichen
Regelungen im Hinblick auf den Verzicht von Rinderpässen bei
innerstaatlichen Tierverbringungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu treffen.
3.
Die Agrarministerkonferenz stimmt darin überein, unmittelbar nach formeller
Anerkennung der Datenbank durch die Kommission die Häufigkeit der Kontrollen
gemäß VO (EG) Nr. 2630/97 und gemäß Artikel 6 (3a) der VO (EG)Nr. 3887/92 auf
das unbedingt erforderliche Mindestmaß abzusenken.
Agrarministerkonferenz
am 21. September 2001
in Prenzlau
TOP 3.2:
Erhöhung der Vorschussquote bei den Rinderprämien 2001
Beschluss:
Die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und Senatoren der Länder bitten die
Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, bei der EUKommission darauf hinzuwirken, dass auch für das Kalenderjahr 2001 auf die
Sonderprämie für männliche Rinder, die Mutterkuhprämie und die Schlachtprämie
sowie auf die Ergänzungsbeträge ein Vorschuss in Höhe von 80 % wie im Jahr 2000
(anstatt 60 %) gezahlt werden kann.
Agrarministerkonferenz
am 21. September 2001
in Prenzlau
TOP 3.3:
Sonderprämie für männliche Rinder
- Wegfall des Mindestschlachtgewichts bei Bullen -
Beschluss:
Die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und Senatoren der Länder bitten die
Bundesregierung, dass in der Verordnung (EG) Nr. 1254/1999 des Rates vom
17.05.1999 über die gemeinsame Marktorganisation für Rindfleisch Art. 4 Abs. 6 Satz
2 mit dem Ziel gestrichen wird, dass für Gewährung der Sonderprämie für männliche
Rinder, unabhängig von der Kategorie und dem Prämiensystem, einheitlich das
Alterskriterium zu Grunde gelegt wird.
Agrarministerkonferenz
am 21. September 2001
in Prenzlau
TOP 3.4:
Sonderprämie für Rindfleischerzeuger – Aufhebung der 90-TierGrenze
Beschluss:
Die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und Senatoren der Länder nehmen den
Bericht des Bundesverbraucherministeriums zur Regelung der Aufhebung der 90Tier-Grenze bei der Sonderprämie für Rindfleischerzeuger zur Kenntnis.
Sie bitten das BMVEL, gemeinsam mit den Ländern eine bundeseinheitliche
Regelung auszuarbeiten, bei der möglichst auf eine Einzelfallprüfung verzichtet wird
und diese Vorlage mit der Kommission abzustimmen.
Protokollerklärung Bayern:
1.
Bayern ist der Auffassung, dass für die Aufhebung der 90-Tier-Grenze
folgende Kriterien maßgeblich sind:
-
Teilnahme an einem Agrarumweltprogramm
neue Obergrenze 250 Bullen je Unternehmen
2.
Die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und Senatoren der Länder bitten
die Bundesregierung bei der EU-Kommission darauf hinzuwirken, dass als
Besatzdichtekriterium nicht die Futter- sondern die landwirtschaftlich genutzte Fläche
(LF) herangezogen werden kann.
Agrarministerkonferenz
am 21. September 2001
in Prenzlau
TOP 3.5: Ausschöpfung der zur Umsetzung der Verordnung 1257/99 im
Haushaltsjahr 2001 den Ländern zur Verfügung stehenden EU-Mittel
- Bericht des BMVEL über den aktuellen Stand -
Beschluss:
1.
Die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und Senatoren der Länder bitten
die Bundesregierung, sich mit Nachdruck bei der EU-Kommission dafür
einzusetzen, dass eine Genehmigung der Änderungsanträge zu den
Programmplanungen noch rechtzeitig in diesem EU-Haushaltsjahr erfolgt und
die unangemessenen Verfahrensverzögerungen auf Kommissionsebene
abgestellt werden.
2.
Die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und Senatoren der Länder bitten
das BMVEL, dafür Sorge zu tragen, dass die von den Ländern im Jahre 2000
(Beginn der Programmplanungsperiode) gezogenen Vorschüsse in Höhe von
12,5 % der durchschnittlichen Jahresrate im Laufe der Umsetzungsperiode
verrechnet werden dürfen, ohne Anrechnung auf die bereits zugewiesene
Jahrestranche im Jahre 2006, wenn 100 % des Gesamtplafonds nicht
überschritten werden. Bei anderweitiger Auslegung würde Deutschland EUMittel in Höhe von rund 88 Mill. € für Maßnahmen zur Entwicklung des
ländlichen Raumes verlieren.
Agrarministerkonferenz
am 21. September 2001
in Prenzlau
TOP 3.6: Position der Bundesregierung zur Frage der Aufrechterhaltung der
Quotenregelung im Lichte der erst vor kurzem von der Kommission
vorgelegten Marktanalysen
– Bericht des BMVEL Beschluss:
Die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und Senatoren der Länder nehmen den
Bericht des BMVEL zur Kenntnis.
Protokollerklärung Baden-Württemberg und Bayern:
Baden-Württemberg und Bayern sind der Auffassung, dass das Milchquotenregime
über das Jahr 2008 hinaus beibehalten werden muss, andernfalls käme es zu einem
desaströsen Einbruch auf dem Milchmarkt mit unabsehbaren Folgen für die
milcherzeugenden Betriebe.
Die Milchgarantiemengenregelung ist auf europäischer Ebene so zu gestalten, dass
die Werthaltigkeit der Quote wirksam gemindert wird. Damit wird am ehesten eine
flächendeckende und umweltgerechte Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen
insbesondere in den Grünlandgebieten und im benachteiligten Gebiet sichergestellt.
Zugleich wird damit die Situation von entwicklungsfähigen kleinen und mittleren
Betrieben am ehesten berücksichtigt.
Um auch in der Europäischen Union die Angebotsentwicklung an eine
möglicherweise längerfristig steigende Nachfrage anzupassen, sollten zu gegebener
Zeit folgende Schritte ins Auge gefasst werden:
- Verzicht auf Exporterstattungen auf dem Milchsektor und
- bei entsprechender Nachfragesteigerung lineare Erhöhungen der Quote.
Agrarministerkonferenz
am 21. September 2001
in Prenzlau
TOP 4.1:
Gesamtkonzeption ökologischer Landbau
- Bericht des BMVEL -
Beschluss:
1.
Die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und Senatoren der Länder
nehmen den Bericht des BMVEL zur Kenntnis. Sie sind der Auffassung, dass
die Schwachstellen der EU-Ökoverordnung möglichst schnell beseitigt werden
müssen.
2.
Die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und Senatoren der Länder bitten
die Bundesregierung, das weitere Vorgehen, insbesondere geplante
Marketingmaßnahmen und Werbekonzeptionen mit den Ländern zu erörtern
und abzustimmen.
Protokollerklärung der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen,
Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen und Thüringen:
Die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Hessen,
Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen und Thüringen bedauern, dass durch
die Einführung eines gesetzlichen Öko-Siegels auf dem niedrigeren Niveau der EUÖko-Verordnung die marktwirtschaftliche Position der eingeführten Ökobetriebe und
damit das in den regionalen Verbänden des ökologischen Landbaus erreichte hohe
ökologische Niveau bei deren Produkten und ihrer Kennzeichnung gefährdet wird.
ergänzende Protokollerklärung Baden-Württemberg und Bayern:
Baden-Württemberg
Bundesregierung
und
Bayern
sind
daher
der
Auffassung,
dass
die
-
so rasch wie möglich einen Entwurf eines Öko-Landbau-Gesetzes in das
parlamentarische Verfahren unter Beteiligung des Bundesrates einbringen
soll,
-
die BLE als Stelle für die Zulassung der Kontrollstellen und die Erteilung von
Importermächtigungen für Produkte aus Drittländern benennt,
-
das Öko-Siegel auf das Niveau des deutschen ökologischen Landbaus
auszugestalten und dabei umfängliche regionale Möglichkeiten für die
Kennzeichnung von Öko-Produkten vorsieht.
Agrarministerkonferenz
am 21. September 2001
in Prenzlau
TOP 4.2:
Einführung einer Mehrgefahrenversicherung
- Sachstands-/Ergebnisbericht des BMVEL –
Beschluss:
1. Die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und Senatoren der Länder nehmen
den Bericht des BMVEL zur Kenntnis. Sie bitten BMVEL, die weitere Entwicklung
auf dem Gebiet der Agrarversicherungssysteme auf europäischer und
internationaler Ebene weiterhin
in enger Abstimmung mit den Ländern
aufmerksam zu verfolgen und in die Prüfung der längerfristigen Weiterentwicklung
der Gemeinsamen Agrarpolitik einzubeziehen.
2. Die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und Senatoren der Länder gehen
davon
aus,
dass
öffentliche
Hilfen
bei
Einführung
von
Mehrgefahrenversicherungssystemen – im Zusammenhang mit einem
zukünftigen Abbau von Stützungsmaßnahmen in den Marktordnungen – von der
EU zu finanzieren sind.
Protokollerklärung Sachsen:
Sachsen hält eine möglichst schnelle Einführung eines Mehrgefahrenversicherungssystems im Interesse einer weiteren Stabilisierung der landwirtschaftlichen
Betriebe für notwendig.
Agrarministerkonferenz
am 21. September 2001
in Prenzlau
TOP 4.4:
Bericht der Bundesregierung über die Effizienz und den ggf.
bestehenden Änderungsbedarf des Gesetzes zur Anpassung der
landwirtschaftlichen Erzeugung an die Erfordernisse des Marktes
(Marktstrukturgesetz)
Beschluss:
1. Die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und Senatoren der Länder nehmen
den Bericht der Bundesregierung über die Effizienz und den aus ihrer Sicht
bestehenden
Änderungsbedarf
des
Gesetzes
zur
Anpassung
der
landwirtschaftlichen
Erzeugung
an
die
Erfordernisse
des
Marktes
(Marktstrukturgesetz) zur Kenntnis.
2. Die AMK beauftragt eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe der zuständigen
Abteilungsleiter unter Vorsitz des Bundes bis zur nächsten Amtschefkonferenz
eine Bewertung des Marktstrukturgesetzes mit dem Ziel vorzunehmen,
•
die Effizienz des Marktstrukturgesetzes, der Durchführungsverordnungen und
deren Anwendung in den Ländern sowie der Fördergrundsätze des
Rahmenplanes der GAK zu überprüfen und
Vorschläge zu unterbreiten, die geeignet sind, ggf. festgestellte Schwachstellen
auszuräumen.
Agrarministerkonferenz
am 21. September 2001
in Prenzlau
TOP 4.5: Maßnahmen zur Verbesserung der nach wie vor desaströsen Lage auf
dem deutschen Rindfleischmarkt
- Bericht des BMVEL Beschluss:
1.
Die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und Senatoren der Länder
nehmen den Bericht des BMVEL zur Kenntnis.
2.
Die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und Senatoren der Länder fordern
die Bundesregierung auf, sich für folgende Maßnahmen auf EU-Ebene
einzusetzen:
-
Erhöhung der Ausgleichszahlungen für die Rindermäster,
gänzliche Aufhebung der Importbeschränkungen Österreichs,
Erhöhung des Interventionspreises,
Einführung einer Frühvermarktungsprämie für Schlachtrinder,
Wiederaufnahme der Drittlandsexporte,
gezielte Nahrungsmittelhilfe und
Verbot von Einfuhren aus Drittländern die keine glaubhaften Seuchen-,
Antibiotika- und Hormonfreiheitszertifikate nachweisen können.
3.
Darüber hinaus fordern die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und
Senatoren der Länder die Bundesregierung auf, gezielt vertrauensbildende
Maßnahmen beim Verbraucher zu ergreifen und die Werbung für Rindfleisch
gepaart mit Absatzaktivitäten zu verstärken.
4.
Die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und Senatoren der Länder fordern
die Bundesregierung in diesem Zusammenhang mit allem Nachdruck auf, sich
umgehend angemessen an den BSE-Folgekosten zu beteiligen, insbesondere
an den Kosten der BSE-Tests,
an den laufenden Kosten der Entsorgung einschließlich des
Erlösausfalls für Tiermehle, Tierfette sowie andere Reststoffe,
an Liquiditätshilfen für landwirtschaftliche Betriebe und Betriebe im vorund nachgelagerten Bereich,
an den Entsorgungskosten und Wertausgleich für Futtermittelaltbestände von
Futtermittelherstellern und –handel.
-
Agrarministerkonferenz
am 21. September 2001
in Prenzlau
TOP 5.1: Stellungnahme
der
Abteilungsleiter
zum
Bericht
der
Landesarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) „Erprobung der
Zielvorgaben für Wirkstoffe in Herbiziden und Insektiziden in
Oberflächengewässern
für
das
Schutzgut
‚Aquatische
Lebensgemeinschaften’“
Beschluss:
1. Die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und Senatoren der Länder nehmen
die von den Abteilungsleitern „Landwirtschaftliche Erzeugung“ vorgelegte
Stellungnahme zum LAWA-Bericht „Erprobung der Zielvorgaben für Wirkstoffe in
Herbiziden und Insektiziden in Oberflächengewässern für das Schutzgut
‚Aquatische Lebensgemeinschaften’“ zustimmend zur Kenntnis. Sie sind der
Auffassung, dass das Konzept der Zielvorgaben den Anforderungen der
Wasserrahmenrichtlinie angepasst werden sollte.
Sie bitten das Vorsitzland, diese Stellungnahme auf Abteilungsleiterebene der
LAWA zuzuleiten.
2.
Die Länder begrüßen die Absicht der Bundesregierung, die
Wasserrahmenrichtlinie der EU 1:1 in nationales Recht umzusetzen.
Agrarministerkonferenz
am 21. September 2001
in Prenzlau
TOP 5.2:
Zulassung
von
Lückenindikationen
- Bericht des BMVEL –
Pflanzenschutzmitteln,
insbesondere
Beschluss:
1. Die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und Senatoren der Länder nehmen
den Bericht des BMVEL zur Kenntnis.
2. Die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und Senatoren der Länder halten es
für dringend notwendig, unter Wettbewerbsgesichtspunkten möglichst rasch und
umgehend Entscheidungen für die Zulassung von Altwirkstoffen auf der Basis der
einheitlichen Grundsätze (Anhang 6 der Richtlinie 91/414/EWG) herbeizuführen.
Sie bitten deshalb das BMVEL, auf Beschleunigung dieser Arbeiten auf EUEbene hinzuwirken.
3.
Die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und Senatoren der Länder bitten
das BMVEL, die Sechste und Siebte Verordnung zur Änderung der
Rückstandshöchstmengen-Verordnung rechtzeitig vor Vegetationsbeginn 2002 in
Kraft zu setzen.
Agrarministerkonferenz
am 21. September 2001
in Prenzlau
TOP 5.3:
Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft)
Beschluss:
Die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und Senatoren begrüßen die
beabsichtigte Novellierung der TA Luft auch unter dem Gesichtspunkt der
Verbesserung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes. Sie stellen fest, dass
durch die Änderung des Anhangs der 4. Verordnung zum BundesImmissionsschutzgesetz die Anzahl genehmigungsbedürftiger Tierhaltungsanlagen
ausgeweitet wurde. In diesem Zusammenhang sehen sie noch Klärungsbedarf im
Hinblick auf die Auswirkungen für die Landwirtschaft.
Sie halten es allerdings für notwendig, den Entwurf insbesondere so zu ändern,
dass die TA Luft nicht auf nach § 4 BImSchG nicht genehmigungsbedürftige Anlagen
der Tierhaltung ausgedehnt wird und für die Landwirtschaft geeignete
Messmethoden angewandt werden.
Deshalb halten die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und Senatoren eine
Abstimmung mit dem BMU, dem BMVEL und ausgewählten Ländervertretern unter
Einbeziehung des wissenschaftlichen Sachverstandes (z. B. KTBL) für sinnvoll und
geboten, um die aufgeworfenen Fragen zu klären und die Erarbeitung tragfähiger
Lösungen für die Landwirtschaft zu erreichen. Dabei sind die besonderen
Bedingungen in diesem Bereich zu berücksichtigen.
Das Vorsitzland wird gebeten, dem BMU den Wunsch der Länder BadenWürttemberg, Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen,
Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und
Thüringen hieran mitzuarbeiten, zu übermitteln.
Agrarministerkonferenz
am 21. September 2001
in Prenzlau
TOP 5.4 und 5.5:
Verbesserung der Rahmenbedingungen für erneuerbare
Energien
Beschluss:
1.
Die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und Senatoren der Länder bitten
die Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft,
auf den Bundesminister für Wirtschaft und Technologie dahingehend
einzuwirken, dass die mit der Änderung der Richtlinien zur Förderung von
Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien vom 23. Juli 2001
verbundenen Einschränkungen der Fördertatbestände, insbesondere im
Bereich der energetischen Nutzung von Biomasse, zurückgenommen werden.
2.
Die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und Senatoren der Länder weisen
darauf hin, dass die Förderbedingungen für erneuerbare Energien
entsprechend
den
Beschlüssen
der
Agrarministerkonferenz
vom
17. September 1999 in Freiburg (TOP 7.4) und der Agrar- und
Umweltministerkonferenz am 13. Juni 2001 in Potsdam (TOP 2.4) weiter zu
verbessern sind. Sie fordern die Bundesregierung auf, die Mittel für das
Erneuerbare-Energien-Programm in der ursprünglich geplanten Höhe zur
Verfügung zu stellen.
3.
Die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und Senatoren der Länder bitten
die Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft mit der
KOM abzustimmen, dass künftig in landwirtschaftlichen Unternehmen Investitionen
zur energetischen Nutzung von Biomasse förderfähig sind, wenn die Biomasse im
Rahmen des bestehenden Agrarinvestitionsförderungs-programms innerhalb der
GAK überwiegend im eigenen Unternehmen anfällt oder erzeugt wird oder die
erzeugte Energie überwiegend im eigenen Unternehmen verwertet wird.
Agrarministerkonferenz
am 21. September 2001
in Prenzlau
TOP 5.6:
Privilegierung von Biogasanlagen im Außenbereich
Beschluss:
1. Die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und Senatoren der Länder stellen
fest, dass die aktuellen rechtlichen Regelungen zum Bau von Biogasanlagen im
Außenbereich möglicherweise nicht ausreichend sind, einen zügigen Ausbau der
Biogasnutzung zu ermöglichen. Sie sprechen sich dafür aus, eine erleichterte
Genehmigungsfähigkeit
von
landwirtschaftlichen
Biogasanlagen
im
Außenbereich herbeizuführen. Sie bitten daher die Bundesministerin für
Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, sich erforderlichenfalls beim
Bundesbauminister für eine entsprechende Änderung des Baugesetzbuches
einzusetzen und der nächsten AMK über den Stand zu berichten.
2.
Die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und Senatoren der Länder bitten
die Bundesregierung neben der Privilegierung von Biogasanlagen auch eine Novelle
des Baugesetzes zu prüfen, mit dem Ziel, einen zügigen Ausbau von Vorhaben von
erneuerbaren Energien ohne deren Beschränkung auf Wind- und Wasserkraft zu
erreichen und deren erleichterte Genehmigungsfähigkeit im baurechtlichen
Außenbereich herbeizuführen.
Agrarministerkonferenz
am 21. September 2001
in Prenzlau
TOP 5.7: Pilotprojekt
„Multifunktionale
Landwirtschaft
und
Entwicklung“
- Bericht des BMVEL über die Beteiligung der Länder -
Ländliche
Beschluss:
1.
Die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und Senatoren der Länder
nehmen den Bericht des BMVEL zur Kenntnis.
Protokollerklärung der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Sachsen und
Thüringen:
Die genannten Länder bitten das BMVEL, die Projekte in eigener Regie
auszuwählen, mit eigenen Mitteln zu finanzieren und die Funktion als
Abwicklungspartner der Projektträger selbst auszuüben.
Darüber hinaus sind sie der Auffassung, dass der Bund mit der Gestaltung dieses
Pilotprojektes in unzulässiger Weise in die Zuständigkeit der Länder eingreift.
Agrarministerkonferenz
am 21. September 2001
in Prenzlau
TOP 5.8:
Sicherung des nationalen Naturerbes und Aufrechterhaltung der
Biodiversität durch Integration von Naturschutzzielen in die
Landnutzung
durch
Verknüpfung
bestehender
Förderinstrumentarien
Beschluss:
Die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und Senatoren der Länder und des
Bundes begrüßen die Initiative der Deutschen Bundesstiftung Umwelt, flankierend zu
den Möglichkeiten der bestehenden Förderprogramme der EU, des Bundes und der
Länder zukünftig Modellvorhaben zu unterstützen, die auf eine neue, tragfähige
Kooperation zwischen Naturnutzung und Naturschutz setzen und somit einen Beitrag
zur Sicherung des nationalen Naturerbes und zur Aufrechterhaltung der Biodiversität
leisten.
Protokollerklärung Sachsen-Anhalt:
Sachsen-Anhalt bittet die Bundesregierung zu prüfen, inwieweit ausgewählte
Vorhaben als Modellprojekte, die dem Anliegen in besonderer Weise Rechnung
tragen, im Rahmen der agrarpolitischen, forstwirtschaftlichen und
Naturschutzförderprogramme durch die Verknüpfung bestehender
Förderinstrumentarien unterstützt werden können (bspw. könnten
Flächenstilllegungsprämien auch für Streifenbreiten unter 20 m zur Verfügung
gestellt werden). Zu diesem Zweck sollte im Rahmen der Vorbereitung der zu diesem
Thema stattfindenden PLANAK-Sitzung geprüft werden, inwieweit auch Mittel aus
der Modulation zur Verfügung gestellt werden können.
Agrarministerkonferenz
am 21. September 2001
in Prenzlau
TOP 5.9: Einsatz von Klärschlamm auf landwirtschaftlich genutzten Flächen
Beschluss:
Die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und Senatoren der Länder bekräftigen
ihre kritische Haltung aus Gründen des vorsorgenden Verbraucher- und
Bodenschutzes gegenüber einer Klärschlammausbringung auf landwirtschaftlich und
gärtnerisch genutzten Böden.
Vor diesem Hintergrund bitten die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und
Senatoren der Länder das BMVEL und das BMU, bestehende Forschungsvorhaben
auszuwerten und ggf. weitere in Auftrag zu geben, mit dem Ziel, praxisreife
Verfahren zur Rückgewinnung von Nährstoffen, insbesondere Phosphor, aus dem
Abwasser und Klärschlamm zu Düngezwecken zu entwickeln.
Sie bitten das BMVEL weiterhin darauf hinzuwirken, die angesprochene Problematik
in das für den 25./26.10.2001 vorgesehene Expertenhearing einzubeziehen.
Agrarministerkonferenz
am 21. September 2001
in Prenzlau
TOP 6.1:
Genotypisierung auf Scrapie- Resistenz
- Bericht des BMVEL –
Beschluss:
Die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und Senatoren der Länder nehmen zur
Kenntnis, dass der BMVEL für den Plan der Bundesrepublik Deutschland zur
Bekämpfung und Überwachung der Transmissiblen Spongiformen Enzephalopathien
(TSE) für 2002, die gemeinschaftliche Kostenbeteiligung bei der EU-Kommission
beantragt hat und bitten das BMVEL, baldmöglichst eine Bund/Länder-Arbeitsgruppe
einzuberufen, welche die weitere Vorgehensweise koordiniert.
Agrarministerkonferenz
am 21. September 2001
in Prenzlau
TOP 6.2:
Konsequenzen
aus
dem
Gutachten
„Organisation
des
gesundheitlichen
Verbraucherschutzes
(Schwerpunkt
Lebensmittel)“
- Bericht des BMVEL –
Beschluss:
1.
Die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und Senatoren der Länder
nehmen den Bericht des BMVEL zur Kenntnis.
2. Die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und Senatoren der Länder
nehmen das Gutachten der Regierungsbeauftragten v. Wedel zur
Organisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes grundsätzlich
zustimmend zur Kenntnis.
3. Die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und Senatoren der Länder
fordern die Bundesregierung auf,
- die im Bericht der Regierungsbeauftragten geforderte und in einigen Ländern
bereits verwirklichte organisatorische Zusammenfassung und Bündelung der
Zuständigkeiten des gesundheitlichen Verbraucherschutzes in einem
Kernressort für Lebensmittelsicherheit schnellstmöglich umzusetzen,
- gemeinsam mit den Ländern ein einheitliches Durchführungsrecht für den
Verbraucherschutz im Lebensmittelbereich zu entwickeln.
4.
Die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und Senatoren der Länder
begrüßen die im Bericht der Regierungsbeauftragten vorgeschlagene
Einrichtung einer koordinierenden Stelle sowie einer unabhängigen
wissenschaftlichen Stelle des Bundes. Die Aufgaben dieser Einrichtung sollten
im Interesse einer reibungslosen Zusammenarbeit mit den Ländern
abgestimmt werden. Das BMVEL wird gebeten, bei Umsetzungsvorhaben, die
die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern berühren, die Länder
frühzeitig zu beteiligen.
Protokollerklärung Baden-Württemberg:
Baden-Württemberg sieht keine Notwendigkeit zur Einrichtung eines Bundesamtes
für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
Protokollerklärung Bayern:
Bayern ist der Auffassung, dass die organisatorische Zusammenfassung und
Bündelung der Zuständigkeiten des gesundheitlichen Verbraucherschutzes in einem
Kernressort getrennt von der Erzeugung vorzunehmen ist.
Bei der Schaffung eines einheitlichen Durchführungsrechts ist darauf zu achten, dass
nicht in Länderkompetenzen eingegriffen wird.
Agrarministerkonferenz
am 21. September 2001
in Prenzlau
TOP 6.3:
Verstärkung der Futtermittelkontrollen
- Bericht des BMVEL -
Beschluss:
1.
Die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und Senatoren der Länder
nehmen den Bericht des BMVEL zur Kenntnis.
2.
Die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und Senatoren der Länder bitten
den BMVEL, weiterhin auf EU-Ebene darauf hinzuwirken, dass Tiermehl
dauerhaft bei Futtermitteln ausgeschlossen bleibt. Außerdem sollten
umgehend die offene Deklaration und die Positivliste vorgeschrieben sowie die
noch verbleibenden vier antibiotischen Leistungsförderer verboten werden.
Agrarministerkonferenz
am 21. September 2001
in Prenzlau
TOP 6.4:
Etablierung einer Ständigen Arbeitsgruppe Futtermittelsicherheit
(AFU) der Futtermittelüberwachungsreferenten der Länder
Der Tagesordnungspunkt wurde zurückgezogen.
Agrarministerkonferenz
am 21. September 2001
in Prenzlau
TOP 6.5:
Überprüfung der regionalen Herkunft von Lebensmitteln sowie von
Lebensmitteln aus ökologischem Anbau mit Hilfe der
Isotopentechnik
Beschluss:
Die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und Senatoren der Länder nehmen den
Bericht des Bundes zur Kenntnis. Der Bund wird bis zur AMK-Frühjahrstagung 2002
die Leistungsfähigkeit dieser Methoden weiter prüfen und über die Ergebnisse
berichten.
Agrarministerkonferenz
am 21. September 2001
in Prenzlau
TOP 6.6:
Gründung einer „Task-force“ zur Tierseuchenbekämpfung auf
Bund-Länder-Ebene
Beschluss:
1. Die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und Senatoren des Bundes und der
Länder halten es für erforderlich, die Voraussetzungen für die Bekämpfung
hochinfektiöser Tierseuchen, wie der Maul- und Klauenseuche, in Deutschland
durch ein intensives Zusammenwirken der Länder und des Bundes zu
verbessern.
Sie halten die Bildung einer „Task-force Tierseuchenbekämpfung“ auf BundLänder-Ebene für erforderlich. Sie sollte beim nationalen Krisenzentrum
angebunden sein und folgende Aufgabenschwerpunkte wahrnehmen:
a) Vorhalten eines sächlich und logistisch optimal ausgestatteten mobilen
Krisenzentrums einschließlich Impfzentrum nach dem Modell der Niederlande,
auf das die von einem Seuchenfall betroffenen örtlichen zuständigen Behörde
zugreifen können.
b) Ermittlung und ständige Anpassung der hierzu erforderlichen Personal- und
Sachmittel einschließlich der Schaffung der entsprechenden Ressourcen auf
Bund-Länder-Ebene, die im Falle eines Seuchenausbruches der für die
Bekämpfung zuständigen Vor-Ort-Behörde zur Verfügung gestellt werden
können sowie deren Koordinierung im Einsatzfall einschließlich der
Benennung von Experten, auf die insbesondere bei Erstausbrüchen
zurückgegriffen werden kann.
c) Schaffung ausreichender Kapazitäten für die Untersuchung auf MKS durch
Einrichtungen des Bundes.
d) Aus- und Fortbildung des in der Tierseuchenbekämpfung eingesetzten
Personals.
e) Ausbau und EDV-mäßige Aufarbeitung sowie ständige Aktualisierung des
Bundesmaßnahmenkataloges in Form eines „Drehbuches“, in dem detaillierte
Vorgaben für die Bekämpfung wie personelle und sächliche Ausstattung der
Krisenzentren, Arbeits- und Handlungsanweisungen, Muster- und
Dokumentationsvorgaben einschließlich der Systeme zur Datenaufarbeitung
und –übermittlung enthalten sind.
2. Die Länder bitten das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft eine von ihm geleitete Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Länder
einzurichten, die die Einzelheiten zur Einrichtung der „Task-force“ ausarbeitet
und dazu nicht zuletzt auch im Hinblick auf entstehende Kosten das Erfordernis
einer Bund-Länder-Vereinbarung prüft und ggf. formuliert.
3.
Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
wird gebeten, bis zur AMK-Frühjahrstagung 2002 über die ersten Ergebnisse der
Arbeitsgruppe zu berichten.
Agrarministerkonferenz
am 21. September 2001
in Prenzlau
TOP 6.7:
Kostenübernahme für BSE-Tests
Beschluss:
Es wird auf die Beschlussfassung zu TOP 4.5 verwiesen.
Agrarministerkonferenz
am 21. September 2001
in Prenzlau
TOP 6.8:
Verbraucherinformationsgesetz
Beschluss:
1. Die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und Senatoren der Länder halten es
für notwendig, in einem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes die
Information der Öffentlichkeit über Lebensmittel und Bedarfsgegenstände und
Angelegenheiten, die die Lebensmittelsicherheit betreffen, zu regeln.
2. Sie verweisen auf den Beschluss des Bundesrates vom 11.05.2001 (Drs. 77/01)
und bitten die Bundesregierung, umgehend einen entsprechenden Gesetzentwurf
vorzulegen.
Dabei müssen insbesondere folgende Vorschläge geprüft werden:
a) Die Behörden erhalten das Recht, die Öffentlichkeit unter Nennung von
Produkten und Dienstleistungen und deren Herstellern und Anbietern oder
sonstigen Inverkehrbringern zu informieren, wenn mit dem Inverkehrbringen
der Produkte und dem Anbieten der Dienstleistungen oder der hierfür
betriebenen Werbung gegen geltendes Recht verstoßen wird oder die
Produkte und Dienstleistungen bereits Gegenstand einer öffentlichen
Diskussion sind.
b) Anfragen natürlicher oder juristischer Personen über Produkte und
Dienstleistungen und Angelegenheiten, die den Schutz der Verbraucher
betreffen, sind von den Behörden grundsätzlich zu beantworten.
c) Die Hersteller oder sonstigen Inverkehrbringer von Produkten und die Anbieter
von Dienstleistungen sind grundsätzlich verpflichtet, natürlichen oder
juristischen Personen alle Fragen zu den von ihnen angebotenen Produkten
und Dienstleistungen zu beantworten.
d) Es ist zu prüfen, inwieweit über die gegenwärtige Regelung des
Produktsicherheitsgesetzes zur öffentlichen Warnung hinaus weitergehende
gesetzliche Regelungen erforderlich sind.
e) Die öffentlichen Stellen werden verpflichtet, periodisch Berichte über ihre
Arbeit und den Zustand, die Sicherheit und die Qualität von Produkten und
Dienstleistungen zu veröffentlichen.
f)
Geprüft werden soll auch, wie Produzenten, der Handel und Anbieter von
Dienstleistungen verpflichtet werden können, ihre Produkte und Dienstleistungen
umfassend zu kennzeichnen und dabei auch wesentliche Verfahren, Eigenschaften
und Stoffe anzugeben.
Agrarministerkonferenz
am 21. September 2001
in Prenzlau
TOP 6.9: Bericht des BMVEL über den Sachstand bei der Einführung eines
Qualitätszeichens für konventionell erzeugte landwirtschaftliche
Erzeugnisse
Beschluss:
1. Die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und Senatoren der Länder nehmen
den Bericht des BMVEL über den Sachstand bei der Einführung eines
Qualitätszeichens für konventionell erzeugte landwirtschaftliche Erzeugnisse zur
Kenntnis.
2.
Sie nehmen zur Kenntnis, dass eine gesetzliche Regelung nicht vorgesehen
ist. Sie halten es für geboten, dass die Länder weiterhin Spielraum für regionale
Herkunfts- und Qualitätszeichen behalten und dies auch auf EU-Ebene sichergestellt
werden muss.
Agrarministerkonferenz
am 21. September 2001
in Prenzlau
TOP 6.10:
Bericht des BMVEL zum Verfütterungsverbot von tierischen
Nebenprodukten und Speiseresten
Beschluss:
1. Die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und Senatoren der Länder nehmen
den Bericht des BMVEL zur Kenntnis.
2. Die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und Senatoren der Länder sprechen
sich gegen eine Lockerung der nationalen Regelung zum Verfütterungsverbot bei
tierischen Nebenprodukten (Dicalciumphosphat aus Knochen, hydrolisierten
Proteinen und Fetten aus Gewebe warmblütiger Landtiere) aus.
Agrarministerkonferenz
am 21. September 2001
in Prenzlau
TOP 7.1:
Beteiligung der Fachministerkonferenzen
Verfahren; Kompetenzabgrenzung in der EU
am
Post-Nizza-
Beschluss:
1.
Die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und Senatoren des Bundes und
der Länder nehmen die vom AMK-Vorsitzland im Vorfeld der AMKHerbsttagung vorgenommene schriftliche Unterrichtung zu vorstehend
genanntem Sachverhalt zur Kenntnis.
2.
Die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und Senatoren des Bundes und
der Länder sehen die grundsätzliche Notwendigkeit, sich im Rahmen der
gegebenen fachlichen Zuständigkeiten in die Vorbereitung der für 2004
vorgesehenen Regierungskonferenz einzubringen.
3.
Sie sind der Auffassung, dass es zur angemessenen Berücksichtigung von
Belangen der Verbraucherschutz- und der Landwirtschaftspolitik einer
zwischen dem Bund und den Ländern abgestimmten Positionierung bedarf.
Dazu wird auf AL-Ebene eine länderoffene Arbeitsgruppe mit einem inhaltlich
und zeitlich abgegrenzten Arbeitsauftrag eingerichtet, die erstmalig nach den
beiden Europaministerkonferenzen in Wilhelmshaven (30./31.08.2001) und
Goslar (10./11.10.2001) sowie dem Gipfel von Laeken (Anf. Dez. 2001)
zusammentritt. Den Vorsitz in dieser Arbeitsgruppe übernimmt das Vorsitzland
der AMK 2004.
4.
Sie bitten den Minister des Vorsitzlandes 2004, anlässlich der Frühjahrstagung
der AMK 2002 über erste Ergebnisse der eingesetzten Arbeitsgruppe zu
berichten.
5.
Die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und Senatoren des Bundes und
der Länder bitten das AMK-Vorsitzland,
-
-
das EMK-Vorsitzland über den gefassten Beschluss in Kenntnis zu
setzen und
die Ergebnisse der vorgenannten Europaministerkonferenzen sowie die
des Gipfels von Laeken – soweit die hier angesprochenen Sachverhalte
berührt sind – den Teilnehmern der AMK zu übermitteln.
Agrarministerkonferenz
am 21. September 2001
in Prenzlau
TOP 7.2:
Gemeinschaftsleitlinien für staatliche Beihilfen zur Werbung
Beschluss:
1. Die
Agrarministerkonferenz
befürwortet
Wirtschaftskreisläufe im Agrarbereich aus
umweltpolitischen Gründen.
die
Förderung
regionaler
verbraucher-, tierschutz- und
2. Sie bedauert, dass die Förderung von Werbung mit dem Schwerpunkt auf die
regionale Herkunft der Lebensmittel durch die neuen Gemeinschaftsleitlinien
unterbunden bzw. stark eingeschränkt wird.
Besonders unverständlich ist, dass solche Werbung nur zulässig bleiben soll,
wenn sie auf dem Gebiet eines anderen Mitgliedstaates bzw. einer anderen
Region stattfindet. Dies hat zur Folge, dass künftig weite Transportwege und der
damit verbundene hohe CO 2 - Ausstoß verstärkt gefördert werden wird. Dies
steht im Widerspruch zu den Verpflichtungen der EG, das Kyoto-Protokoll
umzusetzen.
3. Die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und Senatoren der Länder bitten die
Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, dieser
Fehlentwicklung auf europäischer Ebene weiter entgegenzutreten und eine
Änderung der Gemeinschaftsleitlinien dahingehend zu bewirken, dass die
vorgenannten Gesichtspunkte stärker berücksichtigt werden.
Agrarministerkonferenz
am 21. September 2001
in Prenzlau
TOP 7.3:
Zusammenarbeit des Bundes und der Länder im Bereich der
Agrarforschung
Beschluss:
1.
Die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und Senatoren des Bundes und
der Länder nehmen die von dem Zentralausschuss der Deutschen
Landwirtschaft in einer Erklärung vom 4. April 2001 zum Ausdruck gebrachte
Besorgnis über die Zukunft der Agrarforschung und –lehre in Deutschland zur
Kenntnis.
2.
Sie sehen die Notwendigkeit, zu den Ausführungen der genannten Erklärung
mit dem Ziel Stellung zu nehmen, Lösungen zur Beseitigung der festgestellten
Defizite zu finden.
3.
Sie beauftragen die Agrarforschungsreferenten des Bundes und der Länder,
zu vorstehend genannter Erklärung eine Stellungnahme zu erarbeiten – auch
unter
Berücksichtigung
diesbezüglich
gefasster
AMK-Beschlüsse
vorangegangener Tagungen, insbesondere dem AMK-Beschluss vom
15.09.1995 („Vorschläge zu einer besseren Information und Koordination –
unter Einschluss der Bundesforschungsanstalten in der Agrarforschung mit
dem Ziel einer Arbeitsteilung“) – und der Frühjahrstagung der AMK 2002 zur
Beschlussfassung vorzulegen.
4.
Die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und Senatoren der Länder bitten
den Hessischen Minister für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten als
Vorsitzenden der AMK 2002 hierzu die Federführung zu übernehmen.
5.
Das AMK-Vorsitzland wird gebeten, den Vorsitzenden des
Zentralausschusses der Deutschen Landwirtschaft, stellvertretend für alle
Unterzeichner der genannten Erklärung, über den getroffenen Beschluss zu
informieren.
Agrarministerkonferenz
am 21. September 2001
in Prenzlau
TOP 7.4:
Unterstützung von Zertifizierungssystemen für
Waldbewirtschaftung durch den Holzabsatzfonds
nachhaltige
Beschluss:
Die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und Senatoren der Länder halten es für
geboten, dass der Holzabsatzfonds die verschiedenen Zertifizierungssysteme in
ihren Marketingbemühungen stärker unterstützt.
Das BMVEL wird gebeten, zusammen mit den Ländern und dem Holzabsatzfonds
ein Konzept auszuarbeiten und einen geeigneten Verteilermodus für die
Zuwendungen zu entwickeln.
Agrarministerkonferenz
am 21. September 2001
in Prenzlau
TOP 7.5:
Verladebahnhöfe der DB Cargo AG
Beschluss:
Die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und Senatoren der Länder bitten die
Bundesregierung, auf die DB Cargo AG Einfluss zu nehmen mit dem Ziel, möglichst
alle Verladebahnhöfe im ländlichen Raum zu erhalten.
Agrarministerkonferenz
am 21. September 2001
in Prenzlau
TOP 7.6:
„Welternährungsgipfel: Fünf Jahre
09. November 2001 in Rom
- Information durch das BMVEL –
Der Tagesordnungspunkt wurde zurückgezogen.
danach“
vom
05.
bis
Agrarministerkonferenz
am 21. September 2001
in Prenzlau
TOP 7.7:
Geschäftsordnung der Agrarministerkonferenz
Beschluss:
Die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und Senatoren der Länder beschließen
eine vorläufige Geschäftsordnung für die Amtschef- und Agrarministerkonferenzen;
diese tritt mit Wirkung vom 15.12.2001 für ein Jahr in Kraft. Nach Ablauf dieser Frist
soll geprüft werden, ob weiterhin danach verfahren werden soll.
Änderungen im Detail bleiben vorbehalten.
Agrarministerkonferenz
am 21. September 2001
in Prenzlau
TOP 7.8:
Bachelor- und Masterabschlüsse als Zulassungsvoraussetzung für
die landwirtschaftlichen Vorbereitungsdienste (gD, hD)
Baden-Württemberg informierte zum Thema.
Agrarministerkonferenz
am 21. September 2001
in Prenzlau
TOP 7.9: Termine der Amtschef- und Agrarministerkonferenz 2002
Beschluss:
Die Agrarministerinnen, -minister, Senatorin und Senatoren der Länder nehmen die folgenden
Termine der Amtschef- und Agrarministerkonferenz zur Kenntnis:
Amtschefkonferenz:
9. und 10. Januar 2002 in Berlin
Amtschef- und Agrarministerkonferenz:
20., 21. und 22. März 2002
in Bad Nauheim
Amtschef- und Agrarministerkonferenz:
4., 5. und 6. September 2002
in Bad Arolsen