Fürst Karl Christian von Nassau-Weilburg (1753

Transcription

Fürst Karl Christian von Nassau-Weilburg (1753
Fürst Karl Christian von Nassau-Weilburg
(1753–1788)
Zu seinem Leben und Wirken
von Rudolf Müller
---Fürst Karl Christian von Nassau-Weilburg (1753–1788)
Zu seinem Leben und Wirken
„Rudis Homepage zur Stadt Weilburg an der Lahn“
http://www.weilburg-lahn.info
© Rudolf Müller, 2010
----
www.weilburg-lahn.info
Seite 2 von 30
© R. Müller, 2010
Fürst Karl Christian von Nassau-Weilburg (1753–1788)
Zu seinem Leben und Wirken
Inhalt
Erziehung
Seite 4
Herrschaftsübernahme und Heirat
’’
5
Ämter nach der Heirat, Verlegung des Hofes nach
Nassau-Weilburg
’’
7
Nassauischer Erbverein, Arrondierungsverträge und
„Bolander Vertrag“
’’
8
Witwen- und Waisenkassen
’’
11
Armenfürsorge
’’ 14
Förderung von Landwirtschaft und Gewerbe
’’ 17
Bildungspolitik
’’ 17
Bautätigkeit in Weilburg
’’ 21
Fürst Karl Christians Gemahlin
’’ 21
Fürst Karl Christians Wiederverheiratung
’’ 22
Fürst Karl Christians Tod
’’ 24
Schlussbemerkung
’’ 25
Literatur- und Quellenverzeichnis
’’ 26
Abbildungsnachweis
’’ 30
www.weilburg-lahn.info
Seite 3 von 30
© R. Müller, 2010
Erziehung
Karl (Carl) Christian wurde am 16. Januar 1735 in Weilburg geboren. Er war der einzige Sohn
von Fürst Karl (Carl) August (1719-1753, Fürst seit 1737) und dessen Gemahlin Auguste
Friederike Wilhelmine von Nassau-Idstein. Von den sechs zuvor geborenen Töchtern
verstarben vier schon im frühen Kindesalter.
Sein Vater, Fürst Karl August, war der Auffassung, dass die Erziehung eines Erbprinzen am
väterlichen Hof nicht optimal verlaufen würde, da „sein Sohn durch die zärtliche Liebe seiner
Anverwandten und die unausbleiblichen schädlichen Schmeicheleien der Bedienten und
anderer Leute verzogen oder verdorben werden könnte“. Er suchte deshalb einen Erzieher seines Sohnes und fand diesen in dem, aus der französischen Schweiz stammenden, dänischen
Oberst Karl de La Pottrie, in dessen Händen bereits die Erziehung des Erbgrafen von Lippe–
Detmold gelegen hatte. Fürst Karl August übergab seinen Sohn im Alter von neun Jahren
1744 in die Obhut von de La Pottrie und unterstellte ihn dessen alleiniger Aufsicht. La Pottrie,
der protestantisch-reformierten Bekenntnisses war, ging mit seinem Zögling nach Lausanne.
Wohl sehr zufrieden mit der Entwicklung seines Sohnes unter de La Pottries Aufsicht
übertrug Karl August bereits 1750 sein Oberrheinisches Regiment an Karl Christian. Für den
Fall seines Todes, während der Minderjährigkeit des Erbprinzen, bestimmte er de La Pottrie
zu dessen Vormund, neben der des Fürsten Karl von Nassau-Usingen, außerdem wurde er
zum Regierungspräsidenten und Statthalter ernannt. Des weiteren sollte de La Pottrie bei
der, in Karl Christians zwanzigstem Lebensjahr vorgesehenen, Rückkehr nach Weilburg eine
Geldsumme ausgehändigt bekommen und als Geheimer Rat besoldet werden, dazu freie
Kost und ein eigenes Haus erhalten.
Abb. 1: Silbermedaille auf die Vermählung von Fürst Karl Christian mit Prinzessin Karoline von Nassau-Oranien
Die vorausschauend getroffene Regelung der Vormundschaft und Statthalterschaft kam
bereits 1753 zum Tragen, als Karl August am 9. November dieses Jahres verstarb. De La
www.weilburg-lahn.info
Seite 4 von 30
© R. Müller, 2010
Pottrie übernahm das Amt des Statthalters und Vormunds für den noch nicht achtzehnjährigen Karl Christian. Als vom Reichskammergericht Fürst Karl von Nassau-Usingen nicht
nur als Ehrenvormund, sondern zum tatsächlichen Vormund bestimmt wurde, bemühte de La
Pottrie sich bei Franz I. in Wien um die Erteilung der venia aetatis (Großjährigkeits-Erklärung) an Karl Christian. Der Kaiser entsprach im August 1754 diesem Begehren.
Herrschaftsübernahme und Heirat
So war Karl Christian noch nicht 20 Jahre alt, als er 1754 im Fürstentum Nassau-Weilburg
die Herrschaft erlangte. Im militärischen Dienst des Oberrheinischen Kreises war er bereits
1748 zum Oberst und 1754 zum General-Feldwachtmeister ernannt worden. Im Dienst des
pfälzischen Kurfürsten Karl Theodor erhielt er 1755 die Ernennung zum Oberst eines Infanterieregiments und wurde 1757 General-Feldwachtmeister.
Was die Regierungsgeschäfte im Fürstentum betraf, so übertrug Fürst Karl Christian diese
vollständig an de La Pottrie. Er selbst reiste 1755 nach Holland, um dort eine evtl.
Brautwerbung einzuleiten. Regentin am Hof in Haag war Anna von Großbritannien, Irland
und Hannover, Tochter König Georgs II. von England und Witwe des 1751 verstorbenen
Fürsten von Nassau-Oranien und ersten Erbstatthalters der Niederlande, Wilhelm IV. Die
Regentschaft hatte sie aus der Vormundschaft für den Sohn Wilhelm V. und die Tochter
Karoline (Carolina) inne.
Karoline war am 28. Februar 1743 in Leeuwarden geboren worden und die einzige Tochter.
Sie war jung, reich und musikalisch sehr begabt, „in allem Betracht eine ansehnliche Partie
für einen Deutschen Fürsten“. Es war wohl aber auch eine bei Karoline wie Karl Christian
vorhandene gegenseitige Zuneigung, die ihn bewog, um ihre Hand anzuhalten. Der Zustimmung von Karolines Mutter durfte er wohl gewiss gewesen sein, als er 1756 eine Reise
nach England unternahm, um auch von Prinzessin Karolines Großvater, König Georg II., das
Einverständnis zur Heirat zu erhalten. Nach seiner Rückkehr aus England verblieb Fürst Karl
Christian am niederländischen Hof, denn im gleichen Jahr begann der Siebenjährige Krieg
und wahrscheinlich waren die Gründe für sein Bleiben sowohl privater Natur, wie auch
politisch motiviert.
Neben der Zustimmung von König Georg II. und dem Einverständnis von Prinzessin Karolines Mutter war für das Zustandekommen der Ehe vor allem auch deren aktive Unterstützung von Bedeutung. Nach einem Gesetz von 1747 ging bei fehlendem männlichen
Nachkommen die Erbstatthalterschaft auf weibliche Nachkommen über und das Einverständnis der Generalstaaten der niederländischen Republik musste deshalb bei der Verheiratung einer Tochter aus dem Haus Nassau eingeholt werden. Nur in langwierigen Verhandlungen konnte Anna von Hannover sich durchsetzen, bis auch die Provinzen Holland und
Utrecht ihre nach den Verfassungsbestimmungen notwendigen Einverständnisse erklärten.
Eine Bedingung für die Zustimmung war u. a. auch, dass die aus der Ehe hervorgehenden
Kinder im protestantisch-reformierten Glauben erzogen werden mussten. Karl Christian gehörte der lutherischen Konfession an, stimmte aber dieser Bedingung zu. Die Toleranz gegenüber Protestanten reformierten Glaubens machte ihm diese Zustimmung vermutlich
leichter, war doch sein Erzieher La Pottrie Anhänger der reformierten Kirche und hatte bereits
www.weilburg-lahn.info
Seite 5 von 30
© R. Müller, 2010
Abb. 2: Kupferstich auf die Vermählung von Fürst Karl Christian von Nassau-Weilburg mit Prinzessin Caroline von
Nassau Oranien am 05. März 1760 in der Kathedrale von Den Haag.
Zeichner: T. P. C. Haag; Kupferstecher: S. Fokke; Verleger: P. C. van Balen.
www.weilburg-lahn.info
Seite 6 von 30
© R. Müller, 2010
sein Vater Fürst Karl August französische Reformierte nach Weilburg geholt und ihnen freie
Religionsausübung gewährt.
Nachdem die politischen Probleme beseitigt waren, erfolgte die Verlobung noch am Totenbett von Karolines Mutter am 11. Januar 1759. Sie starb am darauffolgenden Tag, am
12. Januar 1759.
Eine Feier zu Ehren der Verlobten wurde in Weilburg zum Geburtstag von Fürst Karl
Christian im Januar 1760 veranstaltet. Bilder des Fürsten und seiner künftigen Gemahlin
wurden am Rathaus angebracht, dazu ein Transparent mit zwei ineinander verschlungenen
„C“ unter einem Fürstenhut; die Fenster des Rathauses wurden mit Lämpchen illuminiert.
Die glanzvolle Hochzeit in der „Groote Kerk in’s Gravenhage (Kathedrale in Den Haag), der
Tauf- und Vermählungskirche des niederländischen Hofs, fand am 5. März 1760 statt. Ein
zeitgenössischer Kupferstich dokumentiert die Prunkhochzeit im Chor der Kathedrale mit den
anwesenden Vertretern der Herrscherhäuser, den Abgeordneten der niederländischen
Generalstände, des Staatsrats, der Edeldamen und Edelmänner, der Militärs usw. Ein
Festmahl für 2000 der vornehmsten Bürger im Haag gaben Fürst Karl Christian und seine
Gemahlin am 16. Mai 1760 in ihrem Palais.
Auch in Weilburg wurde die Hochzeit gefeiert, wenn auch nur in bescheidenem Rahmen,
wegen des andauernden Krieges und der in Weilburg einquartierten französischen Truppen.
Zeitgleich zur Trauungszeremonie in den Niederlanden hielt der Weilburger Stadtpfarrer
Weinrich eine Vermählungspredigt in der Schlosskirche und der Kanzleidirektor Weinrich lud
später zu einem Festessen, bei dem 60 Personen geladen waren. Nochmals erinnert wurde
an die Vermählungsfeierlichkeiten durch Rektor Cramer am 1. April, der am Gymnasium die
Prüfungen unter den Leitgedanken einer Ehrung der Vermählten stellte, die durch
entsprechende Darbietungen erbracht wurde.
Ämter nach der Heirat, Verlegung des Hofes nach Nassau-Weilburg
Vor der Heirat war Fürst Karl Christian aus seinen Militärdiensten für den pfälzischen Kurfürsten und den Oberrheinischen Kreis ausgeschieden. In Holland wurde ihm das Amt des
Gouverneurs der Festung Bergen-op-Zoom übertragen, er wurde zum General der Infanterie
ernannt und erhielt das Regiment Oberyssel. In seiner Eigenschaft als holländischer General
stand Fürst Karl Christian während des Siebenjährigen Kriegs (1756-1763) auf der Seite
Preußens, während Truppen aus Nassau-Weilburg in der Reichsarmee gegen den Preußenkönig ins Feld zogen. Im Jahr 1765 wurde er auch Gouverneur der Festung Sluys und Befehlshaber der Garde zu Pferd, 1772 erhielt Karl Christian das Gouvernement von Maastrich.
Sein Fürstentum Nassau Weilburg besuchte Fürst Karl Christian nach jahrelanger Abwesenheit erstmals 1763 zusammen mit seiner Gemahlin. Schon lange vorher hatte man in Weilburg begonnen, die Stadt dafür herzurichten. Eine Ehrenpforte am Brückentor war aufgebaut
worden, Stadtgericht, Stadtkompanie und Ehrenjungfrauen empfingen das Fürstenpaar und
der Bürgermeister überreichte als Ehrengabe ein Kaffee- und Teeservice, das durch den
Silberhändler Rauner aus Augsburg geliefert worden war. Ein Transparent mit ineinander
www.weilburg-lahn.info
Seite 7 von 30
© R. Müller, 2010
verschlungenen „C“ unter zwei Fürstenhüten prangte dieses Mal an der Ehrenpforte und in
den Fenstern der Häuser am Marktplatz leuchteten wieder die Illuminationslämpchen.
Erst 1769 kam Fürst Karl Christian zu einem weiteren — und wieder nur kurzen — Besuch in
seine Stammlande. Im Jahr darauf weilte er dort erneut, da de La Pottrie verstorben war
(wahrscheinlich in Kirchheim, 1770, nach dem 16.04.) und der Fürst die Staatsgeschäfte in
die Hände von Friedrich Ludwig Freiherr von Botzheim legte. Doch die Aufenthalte in seinen
Heimatlanden erfolgten nun häufiger und nach und nach wurde das gesamte Hoflager in
Nassau-Weilburg eingerichtet.
Die oberrheinischen Kreisstände beriefen Karl Christian am 30. April 1772 auf die offene
Stelle eines General-Feldmarschall-Leutnants und am 12. November 1782 wurde er einstimmig zum Feldmarschall des Oberrheinischen Kreises gewählt. Mit fortschreitenden
Jahren wurden die militärischen Aufgaben in Deutschland und die vom Regierungspräsidenten (seit 1779) von Botzheim gewünschte Residenz im Fürstentum mit der mehrmonatigen Residenzpflicht in den Niederlanden aus dem Gouvernement in Maastricht immer
weniger vereinbar. Dazu kamen politische Gründe, als Kaiser Joseph aufgrund früherer Abmachungen von den Niederlanden die Abtretung Maastrichs forderte. Fürst Karl Christian
legte deshalb 1784 alle Ämter nieder die er dort innehatte und verzichtete auch auf alle
Leistungen aus diesen Stellungen.
Nassauischer Erbverein, Arrondierungsverträge und „Bolander Vertrag“
In politischer Hinsicht konnte Fürst Karl Christian bedeutungsvolle Abkommen für das Haus
Nassau treffen und aus Grenzverläufen und gemeinsamen Herrschaftsgebieten herrührende
Probleme lösen.
Die Geburt seines ersten Sohnes (Georg Wilhelm, 1760-1762) veranlasste ihn die, von
seinem Vater 1736 geschlossene, Erbfolgeregelung durch eine förmliche Primogeniturkonstitution unter kaiserlicher Bestätigung zu erneuern. Sein Ziel einer weit umfassenderen
vertraglichen Regelung zur Sicherung des gesamten Hauses Nassau konnte er mit dem
Vertrag zum Nassauischen Erbverein erreichen, der im Juni 1783 unterzeichnet wurde. Zur
Pflicht erhoben wurden darin u. a. Beratungen bei wichtigen Angelegenheiten und gegenseitige Unterstützung, verboten wurde die Veräußerung von im Erbverein befindlichen
Gütern und Ländern. Vor allem aber wurde in diesem Erbvertrag für alle Linien des Hauses
Nassau das Primogeniturrecht anerkannt, Erbregelungen beim Erlöschen einer Linie vereinbart und für den Fall, dass keine männlichen Nachkommen vorhanden sind. Diese Vertragsvereinbarungen hatten auch Geltung nach dem Wiener Kongress von 1815 und waren die
Rechtsgrundlage dafür, dass der, nach dem Deutschen Krieg 1866 von Preußen, entthronte
Herzog Adolf von Nassau-Weilburg im Jahr 1890 den Thron des Großherzogtums
Luxemburg erlangte.
Doch nicht nur dem bloßen Erhalt von Ländereien und Gütern des Hauses Nassau galten
seine Bestrebungen. So wie die einzelnen Herrscherlinien bereits in der Vergangenheit bemüht waren, die durch Erbschaften, Teilungen und Heiraten zersplitterten oder in gemeinsamer Verwaltung befindlichen Besitztümer neu zu ordnen, war die Arrondierung des Herrschaftsbereichs ein Ziel auch von Fürst Karl Christian.
www.weilburg-lahn.info
Seite 8 von 30
© R. Müller, 2010
Im Vertrag vom 17. Dezember 1255 hatten Walram II. und Otto I. ihr anfangs gemeinschaftlich regiertes Land so aufgeteilt, dass im wesentlichen die Besitzungen südlich der
Lahn Walram II. zufielen und die nördlich der Lahn gelegenen Lande an Otto I., darunter
auch das Amt Löhnberg. Ein Viertel des Amtes Löhnberg war bereits 1536 durch Tausch an
Weilburg gekommen und aus der daraus erfolgenden gemeinsamen Verwaltung dieses
Amtes rührten seit Jahren bestehende Streitigkeiten mit Nassau-Oranien her, bei denen es
auch zu blutigen Auseinandersetzungen gekommen sein soll. In langwierigen Verhandlungen wurde vereinbart, dass der bisher beim Amt Löhnberg verbliebene Teil zusammen
mit Odersbach und Waldhausen Nassau-Weilburg zugeschlagen wurde und Nassau-Oranien
im Austausch dafür Neunkirchen, Hüblingen, Rückershausen und den Forstwald bei Neunkirchen erhielt. Begonnen hatten die Verhandlungen über den Gebietsausgleich bereits vor
der Vermählung von Fürst Karl Christian mit Prinzessin Karoline. Der Abschluss erfolgte
jedoch erst im Vertrag vom 14. März 1773 und wurde als so bedeutend angesehen, dass
man eine silberne Gedenkmedaille prägte. Da diese mit der Jahreszahl 1772 versehen wurde, vermutete man lange Zeit, dass die Einweihung der Steinernen Brücke (1769) Anlass für
die Medaille gewesen sein.
Abb. 3: Silbermedaille aus dem Jahr 1772, geprägt unter Fürst Karl Christian,
vermutlich auf den Vertrag vom 14. März 1773
Ein weiteres Konfliktgebiet bestand mit dem „Vierherrischen“ auf dem Einrich. Dieser Nordwestteil des Taunus, eingegrenzt von Rhein, Lahn und Aar, im Süden bis etwa St. Goarshausen–Aarbergen reichend, war im gemeinsamen Besitz von Hessen-Kassel und Rheinfels, Nassau-Oranien, Nassau-Usingen und Nassau-Weilburg. Das Gebiet wurde 1775 (lt.
Spielmann 1774) den drei nassauischen Häusern zugeeignet und danach vereinigt mit dem
„Dreiherrischen“ Land (Nassau, Laurenburg, Dausenau). Fürst Karl Christian übertrug die
Rechte an diesen Gebieten 1778 an Nassau-Usingen im Tausch gegen das „Zweiherrische“
(Amt Miehlen und Vogtei Schönau, südwestlich Nastätten).
www.weilburg-lahn.info
Seite 9 von 30
© R. Müller, 2010
Zugunsten seiner linksrheinischen Herrschaft Kirchheim nahm Fürst Karl Christian 1755 eine
weitere Arrondierung vor. Er tauschte das gemeinsam mit Pfalz-Zweibrücken verwaltete Amt
Homburg im Westrich (Südpfalz) gegen das Amt Alsenz.
Jahrzehnte andauernde Auseinandersetzungen über Besitzverhältnisse an Waldungen zwischen Kirchheim und angrenzenden kurpfälzischen Ortschaften entwickelten sich zeitweise
zu einem Kleinkrieg, den auch die Anrufung des Reichskammergerichts und Verbote des
Oberamts Alzey nicht beenden konnten. Um eine friedliche Lösung zu ermöglichen, schloss
Fürst Karl Christian 1771 zu Alzey einen Vertrag, in dem Hessen-Nassau auf einen Großteil
des strittigen Waldbesitzes zugunsten der Kurpfalz verzichtete.
Auch mit Frankreich konnte Fürst Karl Christian 1776 einen Vergleich schließen, der die
Grafschaft Saarwerden betraf. Nassau-Weilburg verzichtete auf hoheitliche Ansprüche bei
Altsaarwerden und Bockenheim, während Frankreich seine Ansprüche an Neusaarwerden
fallen ließ. Gleichzeitig wurden in dem Abkommen Grenzregulierungen u. Ä. vorgenommen,
die vom Kaiser 1785 bestätigt wurden.
Für mehr als 1.350.000 Gulden soll Fürst Karl Christian Domänen in seinen Stammlanden
angekauft haben und mehr als 200 Güter, Höfe und Ortschaften wurden von ihm veräußert,
getauscht, eingelöst usw. Er schritt damit auf dem Weg fort, den auch schon sein Vater und
die übrigen nassauischen Häuser zur Arrondierung ihres Herrschaftsgebiets gegangenen
waren. Zwar erreichte er nicht die Errichtung eines zusammenhängenden Territoriums, doch
es gelang ihm weitgehend, die Herrschaftsgebiete Nassau-Weilburgs zu geschlossenen
Herrschaftsräumen auszugestalten.
Im Zusammenhang mit der Ausgestaltung bzw. Erweiterung des nassauischen Herrschaftsgebietes ist auch die von Fürst Karl Christian angestrebte Verheiratung seines Sohnes Friedrich Wilhelm, geb. am 25. Oktober 1768 in Den Haag, zu sehen. Der Fürst betrieb mit seiner
„unermüdeten väterlichen Vorsorge“ die Heirat des Erbprinzen mit Prinzessin Luise Isabella
von Sayn-Hachenburg, Burggräfin von Kirchberg, Tochter von Wilhelm Georg zu Kirchberg.
Am 31. Juli 1788, wenige Monate vor seinem Tod, konnte Fürst Karl Christian noch erleben, dass
Friedrich Wilhelm in Hachenburg mit Luise Isabella die Ehe einging. Mit dem Tod von Luise
Isabellas Großonkel, dem letzten Burggrafen zu Kirchberg, Johann August am 11. April
1799, erbte sie die Grafschaft Sayn-Hachenburg, womit diese an Nassau-Weilburg gelangte.
Ein nicht unwesentlicher Aspekt der vielfältigen Grenzregulierungen durch Vertauschungen
usw. war, dass damit Streitigkeiten mit Ländernachbarn ausgeräumt wurden. Manche Auseinandersetzungen der jeweiligen Untertanen wegen einzelner Grenzverläufe und daraus
resultierender Rechte hatten schon zu Verletzten und auch Toten geführt. Solche örtlich begrenzten Konflikte bargen immer die Gefahr einer Eskalation in sich, die Fürst Karl Christian
unter allen Umständen zu vermeiden trachtete.
Konfliktpotenzial barg auch eine jahrelange Streitsache finanzieller Art zwischen NassauWeilburg einerseits, der kurpfälzischen Hofkammer, der geistlichen Administration und der
Universität Heidelberg andererseits. Ausgangspunkt war der „Bolander Vertrag“ aus dem
Jahr 1706, mit dem Graf Johann Ernst von Nassau-Weilburg das Gebiet seiner Herrschaft
www.weilburg-lahn.info
Seite 10 von 30
© R. Müller, 2010
Kirchheim arrondierte und zusagte, die dadurch wegfallenden Einkünfte der kurpfälzischen
Hofkammer, der geistlichen Administration und der Universität Heidelberg auszugleichen.
Fürst Karl Christian wollte zu einem Ausgleich über die Ansprüche kommen, da von kurpfälzischer Seite immer höhere Anforderungen gestellt wurden und ihn ein freundliches
Verhältnis mit Kurfürst Karl Theodor verband. Ein Nachvertrag zum „Bolander Vertrag“ wurde
im November 1769 geschlossen und 1770 wurden die Forderungen der Universität Heidelberg befriedigt, die der kurpfälzischen Hofkammer 1771. Langwieriger gestalteten sich die
Verhandlungen mit der kirchlichen Administration. Am 1. März 1781 kam es endlich auch mit
dieser Institution zu einem Abschluss, sodass Fürst Karl Christian nach fast acht Jahrzehnten auch diese Auseinandersetzung beenden konnte.
Witwen- und Waisenkassen
So aktiv wie Fürst Karl Christian die Arrondierung seines Landes und die Verständigung mit
seinen Landesnachbarn betrieb, so aktiv widmete er sich auch innenpolitischen Aufgaben.
Bereits sein Vater Fürst Karl August hatte in den letzten Jahren seiner Regentschaft Ansätze
erkennen lassen, die eine Verständigung mit seinen Untertanen ermöglichen sollten. Diese
hatten vielfältige Beschwerden gegen die von der Regierung geforderten Dienstleistungen,
gegen Zahlungen und über Beschneidungen überkommener Rechte vorgebracht und vor
Gericht angefochten. Mit Zugeständnissen durch den fürstlichen Statthalter de La Pottrie in
dessen ersten Regierungsjahren ging Fürst Karl Christian den von seinem Vater begangenen Weg
weiter, sodass sich durch die gewährten Zugeständnisse die Beziehungen von Regierung
und Untertanen weitgehend wieder normalisierten. Dass de La Pottrie die dazu notwendigen
Entscheidungen treffen konnte, ist nicht zuletzt Fürst Karl Christian zu verdanken, der – im
Gegensatz zu seinem Vater – als aufgeklärtere Person beschrieben wird. Dass diese Einschätzung zutreffend ist, lässt sich wohl auch aus Entscheidungen Fürst Karl Christians auf
dem Gebiet der Sozialfürsorge ableiten. Es sind in diesem Bereich hervorzuheben die
Begründungen dreier Kassen für Hinterbliebene, die durchaus als Vorläufer von Versorgungseinrichtungen der Sozialgesetzgebung im 19. Jahrhundert eingestuft werden können.
Bei den unter Fürst Karl Christian eingerichteten Witwen- und Waisenkassen handelte es
sich vornehmlich um Selbsthilfeeinrichtungen der jeweiligen Berufsgruppen. Die Angehörigen dieser Berufe waren es auch, von denen der Anstoß zur Gründung der Kassen für
die Versorgung ihrer Hinterbliebenen ausging. So ist die Gründung dieser Kassen weniger
auf die Initiative des Fürsten oder seiner Regierung zurückzuführen, als auf die der jeweiligen Berufsgruppe. Aus der finanziellen Unterstützung dieser Kassen durch Fürst Karl
Christian und der rechtlichen Ausgestaltung durch die Regierung geht aber deutlich hervor,
dass die Kassengründungen den sozialpolitischen Absichten und den Interessen des Fürsten entsprachen.
Das Interesse des Fürsten an einer Förderung der Witwen- und Waisenkassen hatte zwei
hauptsächliche Gründe. Zum Einen wurden dadurch die in seinen Diensten stehenden
Beamten enger an die fürstliche Regierung gebunden. Zum Andern waren nach dem Tod
des Ernährers die Hinterbliebenen durch die gesicherte Versorgung vor Armut geschützt und
www.weilburg-lahn.info
Seite 11 von 30
© R. Müller, 2010
die staatliche Armenfürsorge wurde somit für diesen Personenkreis nicht oder nur in
geringeren Maßen erforderlich.
Die Einrichtung von Institutionen zur Versorgung von Hinterbliebenen boomte zur Zeit des
aufgeklärten Absolutismus in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts in allen deutschen
Landen. Erste Versorgungsgesellschaften für Witwen und Waisen hatte es aber bereits im
frühen 17. Jahrhundert gegeben und auch im Amt Weilburg hatten evangelische Geistliche
bereits 1630 eine erste Selbsthilfeeinrichtung gegründet. Diese gab jährlich drei Simmern
Korn (ca. 1 hl) an Witwen und die Kinder verstorbener Geistlicher aus. Und am 9. Oktober
1693 gründeten neun Pfarrer aus den Ämtern Weilburg und Weilmünster einen „Witwenkasten“ zur Versorgung ihrer Hinterbliebenen. Dieser Fonds wurde gespeist aus jährlichen
Kornlieferungen der Mitglieder bzw. aus den Verkaufserlösen und Zinsen.
Im Jahr 1756 baten in Weilburg Regierungsbedienstete den Fürsten um die Erlaubnis zur
Gründung einer Witwen- und Waisenkasse für seine Dienerschaft. Dazu hatte man Kassenordnungen aus nassauischen Ländern, aus Lippe-Detmold, Zweibrücken und auch aus
Dänemark, Schweden, England und den Niederlanden ausgewertet, um die bestmögliche
Kassenordnung für Nassau-Weilburg zu schaffen.
Auf der Grundlage dieser Informationen und besonders auch eines Erfahrungsberichts des
Geheimen Sekretärs Cramer vom 5. Dezember 1756, über die 1751 in Nassau-Usingen gegründete Witwen- und Waisenkasse, wurden Entwürfe für eine Kassenordnung erarbeitet.
Am 1. Oktober 1757 hatten sich bereits dreißig an einem Zusammenschluss interessierte
Bedienstete zusammengefunden. Endgültige Festlegungen wurden jedoch durch die Wirren
des Siebenjährigen Kriegs verhindert.
Ein neuer Anlauf erfolgte 1761. Grundlage war dieses Mal die Kassenordnung einer badendurlachischen Witwenkasse, die besonders erfolgreich schien. Das Muster dieser Kassenordnung legte man im Januar 1762 Fürst Karl Christian vor, der am 20. April 1762 die
Errichtung einer Kasse nach diesem Muster gestattete. Nachdem eine entsprechende
Kassenordnung ausgearbeitet war, genehmigte diese Fürst Karl Christian und verfügte die
sofortige Drucklegung. Damit erfolgte die Gründung der ersten „Wittwen= und WayßenCasse vor die weltliche Dienerschafft“ (Beamten) am 23. August 1762. Den Grundstock der
Kasse bildete eine Einlage von Fürst Karl Christian in Höhe von 5.000 Gulden, er verbat sich
in diesem Zusammenhang aber auch evtl. „Anlauff und Suppliciren“ von Hinterbliebenen in
der Zukunft. In seinem Testament vermachte er der Kasse nochmals 4.000 Gulden.
Der Beitritt zur Kasse war entsprechend der „Verordnung, die Wittwen= und Wayßen-Casse
vor die weltliche Dienerschafft in denen Fürstlich-Nassau=Weilburgischen Landen betreffend“
nur möglich innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung bzw. innerhalb
von drei Monaten nach einer Heirat oder nach der Einstellung. Der Beitrag betrug 1,5 % der
Besoldung (bei Eintritt nach Heirat 3 % für drei Jahre) und wurde vom Gehalt einbehalten
und der „Wittwen- und Waysen-Casse“ zugeführt. Der Eintritt in diese Kasse wurde 1777
auch den nichtgeistlichen Gymnasiallehrern ermöglicht. Die Mitgliedschaft in der „Wittwenund Waysen-Casse“ war zunächst freiwillig; sie wurde verpflichtend am 10. Mai 1788. Die
Pflichtmitgliedschaft wurde dabei auch auf unverheiratete Gehaltsempfänger ausgedehnt.
www.weilburg-lahn.info
Seite 12 von 30
© R. Müller, 2010
Bereits 1693 war ein „Geistlicher Wittwen-Kasten“ von „nachfolgenden Herrn pastoribus
ehrw. Herrn Pfarrer Weinrich in Weilburg, Herrn Pfarrer Geiler zu Cubach, Herrn Pfarrer
Chun zu Langenbach, Herrn Schloßer Mitprediger und Rector zu Weilburg, Herrn Pfarrer
Rempel zu Weinbach Herrn Pfarrer Crusemann zu Weilmünster, Herrn Pfarrer Kruel zu
Selters und Herrn Pfarrer Rittern zu Löhnberg“ gegründet worden. Die Pfarrer sahen sich zu
dieser Gründung veranlasst, „nachdem wir leider mit betrübten Augen ansehen müßen, was
maßen einige Pfarrers Wittwen nach Absterben ihrer Ehemänner in ihrem ohnedem kummervollen Wittwenstand in großem Armuth und Elend sitzen, daß sie mit ihren Kindern manchmahl das liebe Brod nicht haben“. Es sollten deshalb die Erträge aus dem „Wittwen-Kasten“
zu „einiger nothdürftiger provision und sustentation (Fürsorge und Unterhalt) beitragen. Aus
diesem 1693 von Pfarrern gegründeten „Witwenkasten“ hervorgegangen ist die „Geistliche
Wittwen= und Wayßen=Casse in denen Fürstlich-Nassau=Weilburgischen Landen“.
Die Mitglieder des „Witwenkastens“ hatten im November 1762 Fürst Karl Christian um die
Erteilung der „privilegia pii corporis“ (fromme Körperschaft) für ihre Gesellschaft gebeten,
was ihnen auch am 17. Mai 1763 zugestanden wurde. Da die Versorgungseinrichtung ganz
im Sinne des Fürsten und seiner Regierung war, ermunterte man die Gesellschaftsmitglieder
den Beitritt zur Hinterbliebenenversorgung durch Gründung einer geistlichen Witwenkasse
zu erweitern. Dazu wurde eine neue Kassenordnung erarbeitet, die im gesamten Fürstentum
galt und deren Bestimmungen zum überwiegenden Teil denen für die „weltliche Dienerschafft“ entsprachen. Eine Mitgliedschaft in der „Geistliche(n) Wittwen= und Wayßen=Casse“
konnten Gymnasiallehrer, sowie die lutherischen und reformierten Geistlichen des Fürstentums Nassau-Weilburg erwerben. Die vorgelegte Kassenordnung genehmigte Fürst Karl
Christian am 31. August 1765.
Den Grundstock des Fonds bildeten das aus dem „Witwenkasten“ eingebrachte Kapital und
eine Spende des Fürsten und seiner Gemahlin von 4.000 Gulden. In seiner testamentarischen Verfügung ließ Fürst Karl Christian der Kasse nochmals 1.500 Gulden zukommen.
Beim Eintritt hatte das Mitglied 50 Gulden zu zahlen, den Jahresbeitrag in Höhe von 4
Gulden behielt das für die Besoldung zuständige Stift bei der Gehaltszahlung ein und führte
ihn an die „Wittwen- und Waysen-Casse“ ab. Für bestimmte Funktionsträger galt die Hälfte
des Beitritts- und Mitgliedsbeitrags, es wurde in diesen Fällen aber auch nur die Hälfte der
Pensionen gezahlt. Durch eine mögliche freiwillige Zahlung der vollen Beträge wurde aber
der Pensionsanspruch in voller Höhe erworben. Die auch für diese Kasse zu Beginn
freiwillige Mitgliedschaft wurde 1780 in eine Pflichtmitgliedschaft umgewandelt.
Die erfolgreichen Einführungen der „Wittwen- und Waysen-Casse(n)“ für die weltliche
Dienerschaft und die Geistlichen veranlasste auch die Schulbediensteten zu entsprechenden
Bestrebungen. Der Wunsch zur Einrichtung einer solchen Kasse ging von Schulmeistern des
Amtes Kirchheim an den Superintendenten Hahn, der diesen an die Regierung weiterleitete.
Nach der Versicherung des Regierungspräsidenten von Botzheim, dass Fürst Karl Christian
den Aufbau einer Kasse für die Schulbediensteten unterstützen würde, übermittelte Hahn am
25. Oktober 1776 einen Entwurf. Als diesem am 8. November 1776 zugestimmt worden war,
reichte Hahn umgehend eine endgültige Fassung ein, die Fürst Karl Christian bereits am
13. November 1776 genehmigte. Die Genehmigung war mit der Anweisung verbunden,
www.weilburg-lahn.info
Seite 13 von 30
© R. Müller, 2010
versuchsweise die neue Kasse der Schulbediensteten mit der Kasse für die Geistlichen zu
verbinden und über die Erfahrungen zu berichten.
Nachdem unter Mitwirkung des Superintendenten Hahn eine Kassenordnung ausgearbeitet
worden war, konnte am 18. Februar 1777, wegen der beiden zuvor „mit gutem Erfolg bereits“
eingeführten Kassen, die „Wittwen- und Waysen-Casse“ für „sämtlich-protestantischen
Schulbediente“ eingerichtet werden. In diese Kasse spendete Fürst Karl Christian als erste
Einlage 1000 Gulden, seine Gattin weitere 500 Gulden. Die gleichen Beträge vermachten
beide der Stiftung nochmals in ihrem Testament. (Borst, Wilhelm (1952) nennt nur Fürst Karl
Christians Testament und gibt 500 Gulden an.)
Für die Mitglieder bestand eine Wahlmöglichkeit unter zwei Klassen. Abhängig von der
gewählten Klasse erfolgte eine Pensionszahlung in voller oder halber Höhe. In der ersten
Klasse waren beim Kasseneintritt 10 Gulden einzuzahlen und als jährlicher Beitrag 1½ Gulden. Für die Mitgliedschaft in der zweiten Klasse wurde jeweils die Hälfte der Beträge fällig.
Für die Kasse der Schulbediensteten galt von Beginn an die Pflichtmitgliedschaft.
Die in der Regierungszeit von Fürst Karl Christian geschaffenen Einrichtungen zur Hinterbliebenenversorgung wiesen schon Bestimmungen auf, wie sie ähnlich auch in neuzeitlichen
Versorgungssystemen bestanden und teilweise noch bestehen. Beispielhaft seien hier
genannt der Einbehalt durch die das Gehalt zahlende Stelle, die Zahlung des Sterbequartals
beim Tod eines Kassenmitglieds, der Witwenanspruch erlosch bei einer Wiederverheiratung,
an hinterbliebene Söhne und Töchter erfolgte die Hinterbliebenenzahlung bis zum 22. bzw.
20. Lebensjahr; für sieche oder gebrechliche Kinder erfolgten die Zahlungen auch darüber
hinaus. Bei Verheiratung der Töchter oder ausreichender Versorgung durch einen Beruf
wurden die Zahlungen eingestellt, Zahlungen an Hinterbliebene durften nicht höher sein als
das ehemalige Gehalt des Verstorbenen, ausschlaggebend für die Höhe des Zahlbetrags
war die Summe, die der Verstorbene in seinem letzten Lebensjahr eingezahlt hatte.
Die in Nassau-Weilburg installierten Versorgungseinrichtungen für Hinterbliebene entwickelten sich durchweg positiv und waren überwiegend in der Lage, die Hinterbliebenen der
verstorbenen Kassenmitglieder vor Bettelei zu bewahren. Es gab allerdings auch Zeiten, in
denen die Zahlbeträge nicht alle Kosten des Lebensunterhalts decken konnten. Auch dann
aber bewährten sich die Versorgungseinrichtungen, wurde doch wenigsten ein Teil des
Unterhalts durch die Kassen abgedeckt und die Hinterbliebenen waren nicht gänzlich von
Zuwendungen der Armenkassen abhängig.
Armenfürsorge
Mit der zu Beginn des 18. Jahrhunderts allgemein einsetzenden Verarmung stieß das bisher
von den Kirchengemeinden getragene Armenwesen an seine Grenzen. Da die Armenversorgung zunehmend als staatliche Aufgabe angesehen wurde, kam es zu einem Wechsel
der Trägerschaft. Die allgemein in ganz Deutschland anwachsende Not konnte aber auch
durch die Gemeinden als Träger der Armenversorgung nicht beseitigt werden und die Versuche, mit Armen- und Bettelordnungen die Versorgungssituation zu bessern und das
Bettelwesen einzuschränken, scheiterten.
www.weilburg-lahn.info
Seite 14 von 30
© R. Müller, 2010
Abb. 4: Fürst Karl Christian von Nassau-Weilburg.
Kupferstich von Carl Matthias Ernst (1780).
Abb. 5: Fürstin Karoline von Nassau-Weilburg
Kupferstich von Carl Matthias Ernst (1780).
Der in den ersten Regierungsjahren von Fürst Karl Christian herrschende Siebenjährige
Krieg (1756-1763) verschärfte die Versorgungssituation in Nassau-Weilburg noch mehr.
Über Jahre hinweg mussten Razzien gegen Bettlerbanden durchgeführt und sogar gemeinsam mit Wied-Runkel und Kur-Trier gegen Banden vorgegangen werden. Dazu kamen die
Lasten durch Truppeneinlagerungen und deren Verproviantierung.
In der Absicht die Not zu lindern, wurde in Jahren 1758 und 1759 eine Ausfuhrsperre für
Getreide erlassen. Wegen einer schlechten Getreideernte 1761 und dem Getreideverbrauch
durch fremde Truppen kam es zu einem Mangel an Saatgut und Teuerung. Erneut wurde
eine Ausfuhrsperre erlassen und den Getreideanbauern im Vorschuss Saatgetreide zur
Verfügung gestellt. An Bedürftige wurde zum Brotbacken mit herrschaftlicher Genehmigung
Menggetreide (⅔ Korn, ⅓ Gerste) ausgegeben.
Während des Krieges waren die wöchentlichen Almosenverteilungen durch den Kastenmeister und Armenpfleger zum Erliegen gekommen, sind 1765 aber wieder nachweisbar.
Der Almosenkasten wurde gespeist mit den Geldern aus dem Kirchenalmosenkasten, mit
Zinsen aus Legaten, den Erträgen aus den wöchentlich durchgeführten Haussammlungen,
Almosen von Hochzeiten und Kindtaufen und von wöchentlich durch die Hofkammer
angewiesene Gelder (4 Gulden).
Zu diesen Almoseneinnahmen kamen nicht unbeträchtliche Beträge, die als „Milde Gaben“
aus der „Schatulle“ gegeben wurden und „Erlasse“ sowie besondere Zuwendungen an die
Armen aus Anlass von Familienfestlichkeiten des Fürstenhauses.
www.weilburg-lahn.info
Seite 15 von 30
© R. Müller, 2010
„Milde Gaben“ wurden aufgrund von Bittgesuchen gewährt, wobei es sich meist um Zuschüsse für Baukosten, Viehanschaffungen, Heilkosten nach Unfällen oder schweren Krankheiten oder Beihilfen nach Unwetter- oder Brandschäden handelte. Mit den in der Notzeit
immer häufiger gewährten „Erlassen“ verzichtete der Fürst bzw. seine Regierung hauptsächlich auf rückständige Gelder, Strafzahlungen, Fruchtlieferungen und ähnliche Leistungen.
Extreme Witterungsbedingungen in den Jahren 1771 und 1772 hatten Missernten zur Folge
und daran sich anschließende Hungersnöte. Der Bevölkerung wurde, wie bereits zehn Jahre
zuvor, Saatgut zur Verfügung gestellt, wobei auf das Aufmaß bei der Rückerstattung nach
der neuen Ernte dieses Mal verzichtet wurde, und wer völlig verarmt war, erhielt das
Saatgetreide als Almosen. Im Juni 1772 wurde der Verkaufspreis für Getreide aus den
herrschaftlichen Speichern auf 75 % des Marktpreises von Wetzlar und Runkel festgesetzt.
Eine vollständige Neuregelung der Armenversorgung wurde 1773 in Angriff genommen,
nachdem Fürst Karl Christian ein Gutachten für eine „auf den nothdürftigen Unterhalt
Unserer verarmten Unterthanen zielenden Einrichtung“ angefordert hatte. Regierungspräsident von Botzheim legte am 22. Oktober 1773 einen Entwurf zu einer reformierten
Armenversorgung vor. Vorgesehen waren als Grundlagen der neuen Armenversorgungseinrichtung Gelder aus konfiszierten Gütern, die bestehenden Verteilungen an Arme –
auch die aus privaten Stiftungen – und jährliche Beiträge von jeder Gemeinde, entsprechend
deren Möglichkeiten. Dazu kamen eine Spende der Fürstin von 150 Gulden und ein Kapital
von 1.500 Gulden, von dem die jährlichen Zinsen ausgeteilt werden sollten.
Noch im Dezember 1773 wurden die Stiftsverwalter angewiesen, die Almosengelder und
Stiftungen an die neue Armenkasse abzuführen und am 18. Februar 1774 erfolgte die
Verordnung zur Errichtung einer Armenkasse. Zu Beginn wurden die Gelder aus Konfiskationen noch innerhalb der einzelnen Ämter zusammengefasst und dort verteilt. Ab 1775
erfolgte eine Zusammenfassung der Gelder und der Verwaltungen in der „Generalarmenkasse“ durch den Regierungspräsidenten von Botzheim. Zunehmend wurden auch
verhängte Geldstrafen an die „Generalarmenkasse“ abgeführt, dazu kamen weitere Beiträge
von Fürst Karl Christian (640 Gulden im Februar 1777, 500 Gulden im Februar 1778).
Zusätzlich zur „Generalarmenkasse“ wurden in den Ämtern „Spezialarmenkassen“ eingerichtet. In diese flossen Gelder u. a. aus freiwilligen Beiträgen von privater Seite, Klingelbeutelsammlungen und durch die Armenbüchsen in den Gemeinden gesammelte Gelder.
Trotz vielfältiger Quellen blieben die Einnahmen der Kassen hinter den für die Armenversorgung benötigten Beträgen zurück. Nur zusätzliche Beiträge von Fürst Karl Christian
aus der „Schatulle“ ermöglichten es den Kassen, die unbedingt notwendigen Leistungen zu
erbringen. Mit außerplanmäßigen Geldzuweisungen unterstützte er auch die „Generalarmenkasse“, so am 10 Juli 1777 mit 1.000 Gulden und am 27. Februar 1778 mit 2.000 Gulden.
Die Spenden des Fürsten erstreckten sich auch auf den Ersatz der gesamten Ausgaben, die
1781/82 für die Behandlung der roten Ruhr erforderlich wurden, die in den linksrheinischen
Landesteilen auftrat und an der mehr als 500 Personen erkrankt waren. Ebenso übernahm
er diese Kosten 1784 im Amt Atzbach und 1786 im Amt Neu-Saarwerder. Die Kosten der
Arzneien für verarmte Untertanen im Amt Weilburg wurden ebenfalls aus der fürstlichen
„Schatulle“ ersetzt.
www.weilburg-lahn.info
Seite 16 von 30
© R. Müller, 2010
Förderung von Landwirtschaft und Gewerbe
Zur Verbesserung der Ernährungssituation wurden Förderungsmaßnahmen für die
Landwirtschaft beschlossen und zur Schaffung weiterer Verdienstmöglichkeiten bemühte
man sich um die Ansiedlung von Industrie und Gewerbe.
In der Landwirtschaft war man vor allem bestrebt, den Bauern Verfahren zur Bodenverbesserung nahezubringen. Dazu setzte man auf eine Verbesserung der Viehzucht, die
man durch künstliche Bearbeitung der Wiesen und den Anbau bestimmter Kleesorten zu
fördern trachtete. Geldpreise wurden für diejenigen ausgesetzt, die den besten Klee
anbauten, den meisten Klee zogen oder das meiste Vieh in der Stallfütterung hielten.
Außerdem gab es Prämien für Flachs- und Hanfzucht und für den ergiebigsten Weizenanbau. Weiterhin wurde der Landzerstückelung als Folge von Erbteilungen Einhalt geboten
und die Vernachlässigung des Viehs oder dessen Misshandlung wurde mit Strafe belegt.
Im industriellen Bereich bemühte man sich um eine Ausweitung des Bergbaus und
unterstützte die Tuch- und Leinenmanufakturen. Wie für bestimmte landwirtschaftliche
Erfolge setzte man auch Preise aus für Hausweberei, Garnspinnerei und Leinenabsatz.
Naturgemäß konnten die Fördermaßnahmen in Landwirtschaft, Industrie und Gewerbe nicht
unverzüglich Verbesserungen erwirken, ebenso wie die Armenkassen in den ersten Jahren
nicht über alle notwendigen Mittel verfügten, um ihrem Auftrag gerecht zu werden. So ist die
Strophe aus einem Gedicht, das Pfarrer Philipp Jakob Dolle zum 37. Geburtstag des Fürsten
Karl Christian verfasste, wohl etwas zu euphorisch hinsichtlich des angeblichen Wohlergehens der Bevölkerung, heißt es doch darin: „Die weitsten Fluren sind entzückt, / Wann
sie auf unsern Fürsten sehen, / Mit ihnen werden wir entrückt, / Weil unsrer Wohlfart Säulen
stehen. / Wie manche Gegend ringt nach Brod, / Da Hunger plaget ihre Gränzen, / So trift
uns keine bange Noth, / So sehn wir keinen Unstern glänzen.“ Ebenso ist die Aussage in
einem Bericht des Regierungspräsidenten von Botzheim im Jahr 1785 wohl etwas zu
optimistisch, wenn er anführt, dass „alles Betteln im Weilburgischen gänzlich aufgehoben
wurde“. Allerdings ist der über Jahrzehnte hinweg geführte Kampf gegen Bettlerscharen und
Bettlerbanden 1785 nicht mehr feststellbar und es kann wohl davon ausgegangen werden,
dass in den letzten Regierungsjahren von Fürst Karl Christian entscheidende Verbesserungen in der Versorgung der Bevölkerung wirksam geworden sind.
Bildungspolitik
Das Zeitalter der Aufklärung brachte auch im Bildungsbereich neue Einsichten, denen sich
Fürst Karl Christian nicht verschloss. Hatte bereits sein Vater Verbesserungen im Schulwesen zu erreichen gesucht, z. B. mit den 1737 und 1740 erlassenen Schulordnungen, so
schritt auch sein Sohn auf diesem Weg fort.
Schon bald nach seiner Regierungsübernahme forderte Fürst Karl Christian von Joh. F.
Cramer, dem damaligen Rektor der Weilburger Gelehrtenschule, Vorschläge für eine Weiterentwicklung dieser Schule einzureichen. In einer Schrift schlug Cramer u. a. die Anstellung
eines Konrektors mit der Unterrichtsbefähigung für Griechisch und Latein vor. Dieser Forderung entsprach die Landesregierung auch, andere Forderungen wurden (vorerst) nicht
erfüllt. 1764 – mittlerweile war Ostertag der neue Schulrektor – wurde die Schule zum
www.weilburg-lahn.info
Seite 17 von 30
© R. Müller, 2010
Gymnasium erhoben. Ein Jahr später unterstellte man das Gymnasium der Landesregierung, womit die geistliche Schulaufsicht endete. Mit einem Dekret vom 9. September
1765 wurden die Schüler des Gymnasiums von der Pflicht zum Gesang bei Begräbnissen
befreit und die Pädagogen wurden ihrer bisherigen geistlichen Verpflichtungen, u. a. als Mitprediger, enthoben, wenn auch in der Praxis diese Tätigkeiten noch für Jahrzehnte ausgeübt
wurden. Außerdem wurde von der Landesregierung das äußerst kärgliche Lehrergehalt
erhöht und für die Schüler die zusätzlich zum Unterricht gehaltenen „paranäischen“ (der
Mahnung und Erbauung dienende) Stunden gestrichen. Die Anzahl der Lehrer wurde
aufgestockt und das Bildungsangebot wesentlich verbreitert. Dazu wurde u. a. ein Lehrer für
Französisch, ein Rechenlehrer, ein Tanzlehrer, ein Reitlehrer und ein Schönschreiblehrer
eingestellt. All diese Maßnahmen ließen die Schülerzahl anwachsen, was ein größeres
Schulgebäude erforderlich machte. Der Bau des neuen Gymnasiums begann unter Fürst
Karl Christian 1777, im Jahr 1780 wurde der Bau seiner Bestimmung übergeben.
Der Volksschulbesuch war bereits 1737 durch Fürst Karl August zur Pflicht gemacht worden.
Dieser Pflicht wurde aber wohl auch dreißig Jahre später nur mangelhaft nachgekommen, da
1769 Fürst Karl Christian auf die Beachtung des entsprechenden Artikels dieser Schulordnung besonders hinweisen ließ. Im gleichen Jahr wurde eine eingehende Befragung aller
Lehrer des Amtes Kirchheim durchgeführt, um eine auf den Befragungsergebnissen aufbauende Schulordnung zu verfassen. Als Ergebnis der Befragung erging eine Aufforderung an
die Schulmeister sich ein Unterrichtswissen anzueignen, das sie zum Unterricht auch befähige. Bei entsprechendem Können und Einsatz wurde auch eine Gehaltsaufbesserung in Aussicht gestellt. Ebenso wurden die Gemeinden aufgefordert, die Schulgebäude instand zu halten und das Brennholz für die Schule zu stellen, wenn die Gemeinde über Waldbesitz verfügte.
In den Volksschulen wurde das bisher fast vollständig vernachlässigte Rechnen Pflichtfach
und niemand sollte aus der Schule entlassen werden, der nicht die vier Grundrechenarten,
dazu die „Regel de Trivie“ (Dreisatz) und das Rechnen mit Brüchen beherrschte. In den Schulen
Kirchheimbolandens wurden Prüfungen zu Ostern und Michaelis (29. September) eingeführt.
Trotz mancher tatsächlich erfolgten Verbesserungen, entgegen mancherlei Verordnungen
und Erlassen, kam eine Verbesserung des Schulwesens nur schwer in Gang. Wesentliche
Gründe dafür waren die weiterhin ungenügende Lehrerbesoldung und die fehlende Lehrerausbildung. Erste Ansätze zur Lehrerbildung gab es im Februar 1783, als die Regierung den
Kantor Küstner in Kirchheim beauftragte, mehrjährige Lehrkurse in Klaviermusik, Schreiben
und Rechnen für angehende Lehrer abzuhalten. Viel Erfolg war diesem Vorhaben aber nicht
beschieden. Nach einem ersten Bericht 1790 hatten vier bis fünf junge Leute ein Jahr lang
an den Kursen teilgenommen, gingen dann aber außer Landes, um dort in den Schuldienst
einzutreten, sodass die Kurse wieder eingestellt wurden.
Ein unrühmliches Ende fand auch die Einrichtung einer „Gemeinschaftlichen ErziehungsAnstalt“, die von der Regierung am 12. September 1776 für das gesamte nassau-weilburgische Gebiet und die Ämter Kirchheim und Alsenz angeordnet wurde. Zuvor waren die
lutherischen Pfarrer Liebrich und Hahn und der reformierte Prediger Des Côtes aufgefordert
worden, Vorschläge für ein besseres Schulwesen zu erarbeiten und diese hatten dazu einen
Arbeitsplan erstellt, der die Zustimmung des Fürsten gefunden hatte. Liebrich, Hahn und Des
Côtes wollten sich in wöchentlichen Treffen über Methoden, Kenntnisse und Erfahrungen
www.weilburg-lahn.info
Seite 18 von 30
© R. Müller, 2010
austauschen und Verbesserungen besprechen. Die Lehrer sollten in monatlichen Treffen
zusammenkommen, über die Verbesserungsvorschläge informiert werden und eigene Vorschläge einbringen. Man war in der Kommission bemüht, neue pädagogische Erkenntnisse
für den Unterricht zu nutzen, methodische Anweisungen für die Durchführung des Unterrichts
zu geben und einen nach Sachgebieten getrennten, sinnvolleren Unterricht zu gestalten.
Buchstabieren und Lesen wurden üblicherweise an religiösen Texten gelehrt, vorzugsweise
an den Zehn Geboten, dem Vaterunser und dem Glaubensbekenntnis oder anhand des
„Reformierten Katechismus“ (Heidelberger Katechismus) oder dem „Lutherischen Katechismus“. Es war ganz im Sinne von Fürst Karl Christian, dass die Kommission für den
Anfangsunterricht ein kirchlich-neutrales Lesebuch entwickelte, dem alle religiösen Texte
fehlten, die bisher zum Lernen genutzt wurden. So konnte das Buch als Lernmittel sowohl für Kinder reformierten wie lutherischen und ggf. auch katholischen Glaubens benutzt werden.
Fürst Karl Christian genehmigte das „A B C
Buchstabir– und Lesebuch“, das 1776 in
Worms gedruckt wurde und ließ Anfang
1777 jedem Kind ein Exemplar aushändigen. Sowohl der Landesherr wie die Regierung hatten allerdings die religiösen Befindlichkeiten der Bevölkerung völlig falsch
eingeschätzt. Während im Amt Weilburg
die Einführung der Fibel ohne Widerstände
hingenommen wurde, kam es in den Kirchheimer Landen zu Bittschriften und Pamphleten bis hin zur Anrufung des Reichskammergerichts, gegen die Einführung des
Schulbuchs. Dramatischer jedoch als der
über Jahre hinweg geführte Rechtsstreit, der
im Übrigen und zu guter Letzt im Sande
verlief und dessen eigentlicher Anlass im
Laufe der Zeit von anderen rechtspolitischen
Erwägungen überlagert wurde, waren Verhaftungen, Gefangenenbefreiung und ein sich
entwickelnder Aufruhr in der Bevölkerung.
Der Aufruhr nahm so bedrohliche Ausmaße an, dass sich Fürst Karl Christian mit
Abb. 6: Titelblatt des „Buchstabir- und
seiner Familie nach Oppenheim in SicherLesebuchs“
heit brachte. Und da man die eigenen
Truppen für zu schwach einschätzte, um
mit der evtl. notwendigen Gewalt die Ruhe wiederherzustellen, wurde Kurfürst Karl Theodor
in Mannheim um die Entsendung von Truppen gebeten. Dort entsprach man diesem Ersuchen und in einem Eilmarsch wurden 800 kurpfälzische Soldaten nach dem Amt Kirchheim
www.weilburg-lahn.info
Seite 19 von 30
© R. Müller, 2010
in Marsch gesetzt, wo sie am 20. Februar 1777 eintrafen. Bei dieser Übermacht gab die
Bevölkerung ihren Widerstand sofort auf und die Truppen zogen bereits am 3. und 4. Tag
nach dem Einmarsch wieder ab. Als dann Untersuchungskommissionen eingesetzt und
einige Aufwiegler in Haft genommen wurden, bekundeten Vertreter der aufständischen
Gemeinden ihre Reue, baten um Gnade und erklärten, das „A B C Buchstabir– und
Lesebuch“ annehmen zu wollen.
Ein für die damalige Zeit fortschrittliches und kirchlicher Beeinflussung entzogenes Unterrichtsbuch fand so letztlich zwar Eingang in den Unterricht, doch die in der Schulpolitik verfolgten Ziele Fürst Karl Christians und der von ihm initiierten „Gemeinschaftlichen Erziehungsanstalt“ erlitten einen Rückschlag, da aufgrund der Auseinandersetzungen die Arbeit
dieser Kommission faktisch endete.
Die Lutheraner und Reformierten in den Kirchheimer Landen hatten mit dem „A B C – Buch –
Krieg“ einen Aufruhr angefacht, der gerade in der besonderen Toleranz des Landesherrn
gegenüber unterschiedlichen religiösen Gruppen seine teilweise Ursache barg. Bereits Fürst
Karl August hatte in seinem streng lutherisch geprägten Land die Ansiedlung evangelischreformierter Christen unterstützt und diesen das Recht zur unbehinderten Religionsausübung
zugestanden. Noch deutlicher bestand diese tolerante und aufgeklärte Haltung in Religionsangelegenheiten bei dem ihm nachfolgenden Sohn Fürst Karl Christian. Dessen Toleranz hinsichtlich der Religionsausübung gründete sich zum einen auf die Erziehung durch de La
Pottrie, zum andern auf die Ehe mit Karoline Wilhelmine von Nassau-Oranien und die mit der
evangelisch-reformierten Lehre aufwachsenden Kinder aus dieser Ehe. Entsprechend hatte
Fürst Karl Christian während seiner Herrschaftszeit Rechtsvorschriften geändert, wenn der
reformierte Bevölkerungsteil und deren Pfarrer gegenüber den Lutheranern benachteiligt
waren.
Es erging z. B. am 1. November 1764 eine Anordnung, nach der evangelisch-lutherische
Lehrer, für die Unterrichtung von Kindern des evangelisch-reformierten Glaubens, den Heidelberger Katechismus verwenden mussten. Eine entsprechende Vorschrift wurde erlassen
für Gemeinden mit reformierter Mehrheit, in denen reformierte Lehrer unterrichteten. Eine
zwei Monate später erlassene Verordnung verbot reformierte Kinder im lutherischen
Katechismus abzuhören und forderte für den Leseunterricht anhand des Katechismus von
den Lehrern der jeweils anderen Glaubensrichtung, dass dieser ohne eigene Erklärung und
Auslegung der religiösen Texte erfolgen müsse.
Am 5. Januar 1765 wurde ein Gesetz geändert, welches bis dahin bestimmt hatte, dass in
Mischehen die von den Eheleuten getroffenen Vereinbarungen zur religiösen Kindererziehung gültig waren. Dieses Recht der Eltern wurde nun zugunsten einer Regelung
abgeschafft, nach der für die religiöse Unterweisung der Weg galt, „den die Natur gewiesen“;
für Jungen sollte also die Religion des Vaters, für Mädchen die der Mutter maßgebend sein.
Vielfach gab es auch Auseinandersetzungen und Streitereien der Geistlichen über die Amtsbefugnisse von Pfarrern der jeweils anderen Glaubensrichtung. Während die Reformierten
gleiche Rechte forderten, wie sie den Lutheranern zugestanden waren, widersetzten sich die
um ihren Einfluss bangenden Lutheraner. Und auch die evangelisch–lutherische Bevölkerung
betrachtete misstrauisch jedes tatsächliche oder vermeintliche Zugeständnis an die Reformierten.
www.weilburg-lahn.info
Seite 20 von 30
© R. Müller, 2010
Vor diesem Hintergrund ist es sicher nicht verwunderlich, dass die Auseinandersetzungen und das
gegenseitige Misstrauen schließlich zu dem schon erwähnten „A B C–Buch–Krieg“ eskalierten.
Im Gegensatz zu Kirchheim scheint es in dem streng lutherisch gesinnten Weilburg weniger
Vorbehalte gegen Reformierte gegeben zu haben. So wie man in Weilburg widerspruchslos
das „A B C Buchstabir– und Lesebuch“ akzeptiert hatte, wurde den Reformierten die
Benutzung der Schlosskirche von der lutherischen Gemeinde gestattet. Fürst Karl Christian
erkannte dafür 1786 in einer Resolution die Kirchengemeinde als alleinige Eigentümerin des
Kirchenbaus an, dessen Unterhaltspflicht jedoch weiter beim Fürstenhaus verblieb. Zu dieser
Zeit hatte die Politik der religiösen Toleranz von Fürst Karl Christian in allen Landesteilen
endlich zu einem friedlichen Miteinander der Konfessionen geführt. So konnte er noch
erleben, dass ein lutherisches Gesangbuch in den Kirchen und Schulen der reformierten
Gemeinden 1786 ohne Widerspruch angenommen wurde.
Bautätigkeit in Weilburg
Bei oberflächlicher Betrachtung scheint es, als seien in der Regierungszeit von Fürst Karl
Christian kaum nennenswerte Bauten errichtet worden. Dieser Eindruck ist auch zumindest
hinsichtlich Schloss, Kirchenbau und Regierungsgebäuden nicht ganz falsch, aber die
Vorfahren Fürst Karl August und Graf Johann Ernst hatten zu ihrer Zeit entsprechende Bauvorhaben bereits in erheblichem Umfang ausführen lassen. Zieht man noch in Betracht, dass
Weilburg bereits unter Fürst Karl August seinen Residenzstatus in den 1730er Jahren an
Kirchheim verlor und Fürst Karl Christian erst nach 1770 seinen ständigen Aufenthaltsort von
Den Haag in die nassauischen Stammlande verlegte, erscheint die in seine Regierungszeit
fallende Bautätigkeit in Weilburg schon beachtenswerter.
Beispielhaft für die in seinem Auftrag errichteten Bauten sind anzuführen: das Landtor
(1758/68), das Zucht- und Arbeitshaus (1758), die Steinerne Brücke (1765-1769), das
Amtshaus, heute Amtsgericht (1775/78), das Gymnasium (1776/80), die Kettenbrücke (heute
Ernst-Dienstbach-Steg) zur Sicherung der Wasserversorgung (1784), das Posthaus
(1786/87), der die alten Brückenhäuser umgebende Flutgraben (1787), die neuen Brückenhäuser (1788) und die Husarenkaser-ne in der Bogengasse (1783/86).
Fürst Karl Christians Gemahlin
Fürstin Karoline hatte von Haus aus eine sorgfältige musikalische Ausbildung erhalten, auf
die ihre Mutter als Meisterschülerin Händels Wert gelegt hatte. Sie galt als „fertige Sängerin
und glänzende Clavierspielerin“. Den Gesang gab die Fürstin später aus physischen Grün
den auf, widmete sich aber noch ausgiebig dem Klavierspiel und veranstaltete an allen
Werktagen Kammerkonzerte im Schloss. Mit der Hofhaltung in Nassau-Weilburg etablierte
Fürstin Karoline ein Hoforchester, das auch Anerkennung über die Grenzen des kleinen
Fürstentums hinaus fand.
Mozart besuchte 1765 das Fürstenpaar in Den Haag, wo er vorspielte und Fürstin Karoline
seine Klavier-Violinsonaten KV 26 bis 31 widmete. Ein Jahr später weilte er erneut am dortigen Hof und 1778 hielt Mozart sich fast eine Woche am Hof in Kirchheim auf.
www.weilburg-lahn.info
Seite 21 von 30
© R. Müller, 2010
Mozarts Mutter Anna Maria schrieb in einem Brief „sie ist eine ungemeine liebhaberin der
Music, spilt Clavier und singt“ und W. A. Mozart selbst nennt sie eine „ausserordentliche
liebhaberin von singen“ und gibt an, sie „habe ein ganz niedliches orchester“.
Anlässlich eines Besuchs des Fürstenpaares in Maastricht (1774), verfasste Laur. Mar. Danner
ein mehrstrophiges Jubelgedicht auf die Fürstin, aus dem hier eine Strophe zitiert sei: „Wo Ihr
sitzet, wo Ihr gehet, / Müssen Rosen mit Euch gehn, / Wo Ihr lieget, wo Ihr stehet, / Müssen
schöne Tulpen stehn, / Blumen müssen Euch bestreiten, / Und an jeden Ort begleiten.“
Fürst Karl Christians Gemahlin starb
am 6. Mai 1787 in Kirchheimbolanden.
Siebenundzwanzig Jahre war Fürstin
Karoline, geb. Prinzessin von Nassau–
Diez und Oranien, mit Fürst Karl Christian
verheiratet gewesen. Ihre Beisetzung
erfolgte „ohne alles Gepränge“ in der
Gruft der Kirche St. Peter in Kirchheim.
Fürstin Caroline hatte wahrscheinlich
16 Kinder geboren, von denen jedoch
manche schon kurz nach der Geburt
oder noch im Kindesalter starben, vielleicht auch schon tot geboren wurden,
was die unterschiedlichen Angaben in
der Literatur zur Kinderzahl erklären würde. Nur fünf Töchter und zwei Söhne erreichten das Erwachsenenalter, darunter Friedrich Wilhelm,  25. Oktober
1768 in Den Haag, † 9. Januar 1816 in
Weilburg, der seinem Vater in der Herrschaft folgte.
Abb. 7: Fürstin Karoline von Nassau-Weilburg
Fürst Karl Christians Wiederverheiratung
Nach dem Tod von Fürstin Karoline vertraute „der dem Grabe nahe Fürst“ dem Regierungspräsidenten Freiherr Friedrich Ludwig von Botzheim an, „daß seit dem ihn sehr niederbeugenden Absterben seiner Gemahlin er eine ihn beunruhigende Einsamkeit fühle“. Von
Botzheim riet deshalb Fürst Karl Christian eine zweite standesgemäße Ehe einzugehen, was
dieser jedoch ablehnte. Er war im Jahr nach dem Tod seiner Gemahlin die nähere Bekanntschaft mit Barbara Giesen (Giessen, Gießen) eingegangen, der katholischen Tochter eines
Bürgers aus Kirchheim. Ihr hatte er als „geheime Gesellschafterin“ in einem Jagdhaus eine
Wohnung einrichten lassen und so kam es, trotz deutlicher Dementis, zu Gerüchten über
eine vollzogene Verheiratung des Fürsten mit Barbara Giesen. Dazu schreibt von Botzheim,
dass der Fürst eine „Entschließung (faßte), die unter gewissen Einschränkungen nicht immer
zu tadeln ist, wodurch jedoch der falsche Ruf einer vollzogenen Mißheyrath veranlasset
www.weilburg-lahn.info
Seite 22 von 30
© R. Müller, 2010
wurde. Den Ungrund dieses Gerüchts öffentlich hiermit zu betheuren, glaube ich der Asche
dieses unvergeßlichen Fürsten schuldig zu seyn.“
Nach von Botzheims Angaben ist es demnach nicht zu der von Fürst Karl Christian gewünschten Ehe mit einer Bürgerlichen gekommen. Tatsächlich sind auch im „Neuen Genealogischen Reichs- und Staatshandbuch auf das Jahr 1795“ wie auch im „Genealogischen
Staatshandbuch auf das Jahr 1802“ keine Angaben zu einer zweiten Ehe von Fürst Karl
Christian enthalten. Im Widerspruch dazu stehen aber spätere Angaben, nach denen Fürst
Karl Christian sich im Oktober 1788 mit der „Tochter eines Bürgers zu Kirchheim=Boland,
morganatisch“ vermählte.
Diese Angaben zu einer zweiten Ehe von Fürst Karl Christian finden sich erstmals im 66.
Jahrgang des „Genealogischen Staatshandbuchs“, das im Jahr 1835 im Verlag Varrentrapp
erschien und von Johann Ludwig Klüber bearbeitet worden war. Klüber gibt unter der
Eintragung über Herzog Georg Wilhelm zu dessen Großvater Karl Christian an: „2te Gem.
NN., Tochter eines Bürgers zu Kirchheim=Boland, morganatisch vm. im Oct. 788.“. Über
diese Angaben informierte der Idsteiner Archivrat Schiffner das Herzogliche Staatsministerium in einem Schreiben vom 30 Juli 1836, damit dieses „in den Stand gesetzt werde, die
Verfügung zu treffen, daß die von dem Publizisten Klüber in dem genealogischen Staatshandbuch aufgenommenen unwahren Angaben in dem künftigjährigen Staatshandbuch weggelassen werden“. Dieses Schreiben veranlasste die Herzoglich-Nassauische Landesregierung 1836 zu einer Untersuchung des Sachverhalts.
Im Verlauf der Untersuchung durch die Regierung wurde aktenkundig, dass Fürst Karl
Christian mit „Barbara Gießen in einem vertrauten Umgang lebte“ und Friedrich Wilhelm von
Nassau Barbara Gießen wegen „ihres mit dem Fürsten Karl bestandenen Verhältnißes aus
besonderer Gnade ein Capital von 12.000 Gulden“ schenkte um ihr daraus „eine lebenslängliche Pension von 1.000 Gulden jährlich gnädigst zu verwilligen“. Dokumentiert wurde im
Verlauf der Untersuchung auch, dass „Barbara Gießen von Kirchheim nachher durch den
Herrn Kurfürsten von der Pfalz in den Adelsstand“ erhoben wurde, den Adelszusatz „Edle
von Kirschhausen“ führte und als verheiratete „Frau Leutnant von Polczinsky in Glaz“ lebte.
Was die zweite Ehe des Fürsten Karl Christian betraf, kam man jedoch zu dem Ergebnis,
dass Klübers Angaben im Staatshandbuch von 1835 nicht zutreffend seien und der Verfasser wurde aufgefordert, die gemachten Angaben zu widerrufen. Johann Ludwig Klüber
war jedoch zwischenzeitlich verstorben (am 16. Februar 1837) und sein Sohn hatte die
Arbeit am Folgeband des Staatshandbuchs fortgesetzt. Dieser erhielt die Aufforderung zur
Berichtigung erst 1840 und zu diesem Zeitpunkt war der 67. Jahrgang des „Genealogischen
Staats-Handbuchs“ bereits veröffentlicht worden (1839). Die von seinem Vater im 66.
Jahrgang gemachten Angaben zu Fürst Karl Christian und dessen Wiederverheiratung hatte
Friedrich Adolph Klüber beibehalten.
Der Regierungsaufforderung zum Widerruf der unrichtigen Angaben konnte Friedrich Adolph
Klüber daher nur entgegnen, dass der unter seiner Mitwirkung erfolgte Druck des „Genealogischen Staats-Handbuchs“ bereits 1839 abgeschlossen worden sei und er selbst bei künftigen Auflagen nicht mehr an der Herausgabe mitarbeiten würde.
www.weilburg-lahn.info
Seite 23 von 30
© R. Müller, 2010
So erging am 11. August 1840 ein Schreiben mit der Aufforderung zur Berichtigung im
„Genealogischen Staats-Handbuch“ an den Herausgeber, die „Varrentrappische Buchhandlung in Frankfurt“. Darin wurde ausgeführt, dass „die fragliche Bürgerstochter niemals eine
Gemahlin des verstorbenen Herrn Fürsten von Nassau-Weilburg war, auch nie mit Höchstdemselben morganatisch vermählt gewesen“ und man forderte deshalb, „daß die fragliche
Unrichtigkeit in den künftigen Ausgaben des genealogischen Handbuchs berichtigt werde.“
In der „Allgemeine(n) Encyklopädie der Wissenschaften und Künste“ (1883) informierte
Schwartz über das Untersuchungsergebnis der Herzoglich-Nassauische Landesregierung
und die an Klüber ergangene Aufforderung zum Widerruf. Den durch Klübers Tod unterbliebenen Widerruf machte Schwartz verantwortlich für die in anderen genealogischen Werken
veröffentlichten Angaben zur morganatischen Ehe von Fürst Karl Christian und schrieb dazu:
„Es wäre zu wünschen, daß die entschieden unrichtige Angabe über eine morganatische Ehe
des Fürsten Karl Christian […] berichtigt und überhaupt fernerhin nicht wiederholt würde.“
Schwartz‘ Hoffnung ging nicht in Erfüllung. Auch in neueren Stammtafeln wird Barbara
Giesen aus Kirchheim als zweite Ehefrau, morganatisch 1788, von Fürst Karl Christian genannt. Noch weitergehendere Angaben veröffentlichte Koerber 1928 im 1. Band des „Kurpfälzischen Geschlechterbuchs“. Darin gibt er an: „Maria Barbara Thekla (Giesen, gen. von
Münster)  18. 4.1755, † Glatz in Schlesien 1.3.1797, erhielt 14.9.1790 den Reichsadel im
kurpfälz.=bayer. Reichsvikariat als ‚Edle v. Kirchhausen‘ mit dem Wappen B; 2 mal ∞ a)
2.10.1788 (morganatisch) mit d. Wwer. Karl Christian Fürst von Nassau-Weilburg.“ Zu
Barbara Giesen schreibt Koerber in einer Fußnote, sie war „eine bekannte Schönheit. Ihr
erhaltenes Bild zeigt eine sehr schöne, vornehme Erscheinung.“ Einen Beleg oder die Quelle
für das angegebene Datum der morganatischen Eheschließung gibt Koerber nicht an.
Der urkundliche Nachweis für die morganitische Eheschließung ist bisher nicht erbracht
worden. Man darf deshalb wohl davon ausgehen, dass das schon von Botzheim erwähnte
Gerücht nicht den Tatsachen entspricht, wenngleich der „Ungrund dieses Gerüchts“ nicht
beweisbar sein wird. Eine belegbare und eindeutige Aussage kann aber derzeit nicht
getroffen werden.
Fürst Karl Christians Tod
In Steinach (Donau) erlitt Fürst Karl Christian am 25. November 1788 einen Unfall und erlag
am 28. des gleichen Monats auf seiner Besitzung Münsterhof (Dreisen) einem „Schlagfluss“
(Schlaganfall). Er wurde in Kirchheimbolanden in der Gruft der dortigen Paulskirche beigesetzt.
Als Zeichen der Trauer verfügte die Regierung, dass „das gewöhnliche Trauergeläut sechs
Wochen lang alltäglich von 11 bis 12 Uhr Mittags gehalten und alle öffentlichen Lustbarkeiten
ein ganzes Jahr über eingestellt“ werden sollten. Außerdem wurde verfügt, dass „bei Amtsausfertigungen sich der Siegelring mit schwarzem Siegelwachs und Oblaten bediehnt, der
Gebrauch des Papiers mit schwarzem Rand aber unterbleiben – endlich auch auf den II ten
Januar künftigen Jahres eine Leichen- und Gedächtniß Predigt über den Text Hiob, Kap. 29.
Vers 12, 13 und 14“ von allen Kanzeln zu halten sei und die „Civil-Dienerschaft“ hatte ein
Jahr lang Trauer anzulegen. Der Zeitraum für das Verbot der „Lustbarkeiten“ und der
www.weilburg-lahn.info
Seite 24 von 30
© R. Müller, 2010
Trauerbekundung durch die „Civil-Dienerschaft“ wurde allerdings schon zwei Wochen später
auf ein halbes Jahr verkürzt.
Anlässlich einer Gruftöffnung am 17. September 1879 erschien eine Zeitungsnotiz, die
angibt, dass Fürst Karl Christian ohne Glockengeläut beigesetzt worden sei. Dieser Sachverhalt und der plötzliche Tod des Fürsten sind dem Schreiber Anlass zu der Spekulation,
dass der Tod des Fürsten durch einen Giftanschlag herbeigeführt worden sei, veranlasst
durch eine beabsichtigte Heirat, die vom Fürstenhaus abgelehnt wurde.
Schlussbemerkung
An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass zwar ohne die Zustimmung und die finanzielle
und ideelle Unterstützung des Landessouveräns Fürst Karl Christian die Arrondierungsabkommen, die Ausgestaltung der Hinterbliebenen- und der Armenversorgung, die kirchenund schulpolitischen Entscheidungen u. v. m. nicht hätten verwirklicht werden können,
wesentliche Anteile bei allen Vorhaben jedoch des Fürsten Regierungspräsidenten Karl de
La Pottrie und Friedrich Ludwig von Botzheim zuzurechnen sind.
Ein unbekannter Verfasser schrieb 1763 eine „Cantate, welche bey der Höchstbeglückten
Ankunfft …“ des Fürstenpaares in „Höchst=Dero Fürstlichen Residenz Weilburg mit Music
aufgeführt werden soll.“ Als „Arie“ waren u. a. die folgenden Zeilen vorgesehen: „Den Seinen
minder Herr, als Freund, / Der Unschuld Schutz, des Lasters Feind, / Carl, mehr ein Vatter
als Gebieter / sey stets der Vorwurf meiner Lieder.“
Eine ähnliche Aussage zur Charakterisierung seines Fürsten tat Regierungspräsident
Friedrich Ludwig von Botzheim. Er bediente sich dazu der Worte eines „beliebten Schriftstellers“ und diese sollen auch am Schluss dieses Aufsatzes zum Leben und Wirken von
Fürst Karl Christian stehen:
Er gehörte zu der kleinen Anzahl (von) Fürsten,
in welchen man, so bald sie wollen,
den Prinzen zwar ehrt,
aber noch mehr den Menschen liebt.*
*
Das von Botzheim verwendete Zitat stammt aus:
Meissner, August Gottlieb (1785):
Bianka Capello,
Leipzig, Dyckische Buchhandlung, S. 213.
www.weilburg-lahn.info
Seite 25 von 30
© R. Müller, 2010
Literatur- und Quellenverzeichnis
Amend, Erwin (1984): Musik und Theater am Hofe zu Nassau-Weilburg. Herausgegeben von
Bürgerinitiative „Alt-Weilburg“ e. V. Weilburg.
Amend, Erwin (2006): Mozart wollte im Jahre 1777 "schnurgerade" nach Weilburg. Nassauer
Begegnungen mit dem musikalischen Wunderkind. In: Weilburger Tageblatt, Heimat an Lahn und Dill,
Jg. 167, 12.02.2006, S. 21.
Borst, Wilhelm (1952): Armenpflege und Anfänge der Sozialfürsorge im Territorium Nassau-Weilburg
von der Reformation bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts. Inaugural-Dissertation. Mainz. JohannesGutenberg-Universität.
Botzheim, Friedrich Ludwig von (1788): Kurze Lebensgeschichte des den 28. November 1788 in
Münster Dreysen bey Kirchheim verstorbenen Fürsten Carl von Nassau-Weilburg. Wiesbaden:
Heinrich Frey.
Botzheim, Friedrich Ludwig von (1784-1792): Kurze Lebensgeschichte des Fürsten Carl von NassauWeilburg. In: Journal von und für Deutschland, Jg. 6, H. 1 St., 1789, S. 144–152.
Danner, Laur. Mar. (1774): Jubel auf der Durchlauchtigsten Frauen Frauen Carolina Fürstin von
Nassau-Weilburg gebohrne Princessin von Oranien-Nassau Ihre Hoheits Ankunft in Mastrich 1774.
Achen: Joan Wilhelm Müller.
Degreif, Diether Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden (23.07.2010): Wiederverheiratung Fürst
Karl Christian. Wiesbaden. Brief (pdf) an Rudolf Müller.
Dietz, Hans (1960): Mozart und das Weilburger Fürstenhaus. Ein Beitrag zur Weilburger Musikgeschichte. In: Land und Leute im Oberlahnkreis. Heimatkundliche Beilage des "Weilburger
Tageblatt", Jg. 23, Ausgabe Nr. 3, 05.1960, S. 10–11.
Döhn, Hans (1968): Kirchheimbolanden. Die Geschichte der Stadt. Reprint 1993 GTS-Druck.
Kirchheimbolanden: Mielke-Druck.
Dolle, Philipp Jacob (1772): Einen in den Löblichen Fußstapfen Salomons wandelnden Fürsten, der
nichts von den Vergehungen seines grauen Alters an sich trägt, wolte bey dem durch Gottes Gnade
am 16ten des Jenners 1772 erfreulich und nunmehr zum 37ten mahl Glorreich unter den Sehnsuchtsvollsten Seufzern aller treuen Weilburgischen Unterthanen erlebten Geburts-Feste des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn Carl, Regierenden Fürsten zu Nassau-Weilburg, Grafen zu Saarbrücken
und Saarwerden, Herrn zu Lahr, Wißbaden und Idstein etc. etc. seines Gnädigsten Fürsten und Herrn
in nachstehenden schlechten Poetischen Zeilen glückwünschend vorstellen ein Seiner
Hochfürstlichen Durchlaucht etc. in der Hochfürstlichen Residenz-Stadt Weilburg unterthänigsttreuestgesinnter Knecht Philipp Jacob Dolle, dimittirter Pfarrer. Wetzlar.
Eisenbach, Ulrich (1994): Zuchthäuser, Armenanstalten und Waisenhäuser in Nassau. Fürsorgewesen
und Arbeitserziehung vom 17. bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts. Wiesbaden: Selbstverl. der
Historischen Kommission für Nassau (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Nassau).
Even, Pierre (1992): Die Fürsten zu Nassau-Weilburg. Politische Herrschaft im 18. Jahrhundert. Verein
für Geschichte / Denkmal- und Landschaftspflege e. V. (Bad Ems). Bad Ems. (Bad Emser Hefte, 110).
www.weilburg-lahn.info
Seite 26 von 30
© R. Müller, 2010
Even, Pierre (2000): Dynastie Luxemburg-Nassau. Von den Grafen zu Nassau zu den Großherzögen
von Luxemburg; eine neunhundertjährige Herrschergeschichte in einhundert Biographien. Luxemburg:
Ed. Schortgen.
Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden Abt. 130 I, Specialia II A 4 Nr. 7: Akten betr. Das Verhältnis
zwischen dem Fürsten Carl von Nassau-Weilburg und Barbara Giesse aus Kirchheim, spätere Frau
von Kirchhausen.
Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden Abt. 130 I, Specialia II A 7 Nr. 56: Zeitungsnotiz betr. die
Gruft zu Kirchheim Tod des Fürsten Carl 1788.
Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden Abt. 160 Nr. 1406: Anteilnahme am Tod des regierenden
Fürsten Carl zu Nassau-Weilburg am 28. November 1788.
Holler, Siegfried (Ende 1995): Fürst Carl Christian richtete in Weilburg ein Zucht- und Arbeitshaus ein.
In: Heimat an Lahn und Dill, Ausgabe Nr. 294, Ende 02.1995, S. 1.
Joachim, Ernst (1882): Karl Christian von Nassau-Weilburg. In: Allgemeine Deutsche Biographie. 55
Bände. Leipzig: Duncker & Humblot, Bd. 15, S. 313–315.
Kahl, Willi (1960): Die Hochzeit des Jahrhunderts. Am 5. März 1760 heiratete ein Weilburger Fürst
eine Prinzessin von Oranien. In: Land und Leute im Oberlahnkreis. Heimatkundliche Beilage des
"Weilburger Tageblatt", Jg. 23, Ausgabe Nr. 3, 03.1960, S. 9–10.
Klüber, Friedrich Adolph (1839): Genealogisches Staatshandbuch. Frankfurt: Franz Varrentrapp
(Genealogisches Staatshandbuch, 67. Jg., S. 156).
Klüber, Johann Ludwig (1835): Genealogisches Staatshandbuch. Frankfurt: Franz Varrentrapp
(Genealogisches Staatshandbuch, 66. Jg., S. 151).
Koerner, Bernhard (1928): Kurpfälzisches Geschlechterbuch. Unter Mitarbeit von Eduard Antz. Görlitz:
C. A. Starke (1, S. 131-132).
Lemacher, Heinrich (1916): Geschichte der Musik am Hofe zu Nassau-Weilburg. Inaugural-Dissertation.
Betreut von L. Schledermeier. Bonn. Rheinische Friedrich-Wilhelm-Universität, Philosophische Fakultät.
Louda, Jiří; MacLagan, Michael (2002): Lines of Succession. Heraldry of the Royal Families of Europe.
Medway City Estate, Rochester: Grange Books (Tafel 38).
L. W. (1961): Der Weilburger Witwenkasten. Ein Vorläufer unserer heutigen Hinterbliebenen-Fürsorge
aus dem Jahre 1693. In: Land und Leute im Oberlahnkreis. Heimatkundliche Beilage des "Weilburger
Tageblatt", Jg. 24, H. Nr. 5, S. 18–19.
Maiwald, Hanns (1996): Auf einem Kupferstich ist die Hochzeit des Weilburger Prinzen Carl Christian
mit Prinzessin Caroline von Oranien-Nassau dargestellt. Holländische Kunst des 18. Jahrhunderts in
Weilburger Archiven. In: Land und Leute im Oberlahnkreis. Heimatkundliche Beilage des "Weilburger
Tageblatt", Ausgabe Nr. 313, 05.1996.
Maiwald, Hanns (Mitte 1996): Vom Weilburger und Augsburger Tafelsilber für eine adlige Hochzeit. In:
Heimat an Lahn und Dill, Ausgabe Nr. 325, Mitte 11.1996, S. 2.
Mankel, Jakob (1913): Geschichte der Bürgergarde und der bewaffneten Bürgerschaft der Stadt
Weilburg: Selbstverlag der Weilburger Bürgergarde.
www.weilburg-lahn.info
Seite 27 von 30
© R. Müller, 2010
Mattheis, Martin (1996): Überblick über die Geschichte Ramsens von 1146 bis 1816. In: Jöckle,
Clemens; Witte, Dagmar (Hg.): 850 Jahre Ramsen. Beiträge zur Ortsgeschichte. Lingenfeld:
Meierdruck, S. 17–104.
May, Karl Hermann (1939): Territorialgeschichte des Oberlahnkreises (Weilburg). Marburg: N. G.
Elwertsche Verlagsbuchhandlung (Schriften des Instituts für geschichtliche Landeskunde von Hessen
und Nassau, 18).
Metzler, Wolfgang (01-03.1999): Weilburg im Spiegel der Medaille (2). Medaille von 1760 auf die
Hochzeit von Fürst Carl Christian zu Nassau-Weilburg mit Prinzessin Carolina zu Oranien-Nassau.
Bürgerinitiative "Alt-Weilburg" e. V. (Weilburg). Weilburg. (Weilburger Blätter, 122).
Metzler, Wolfgang (04-06.1999): Weilburg im Spiegel der Medaille (3). Eine zweite Medaille von 1760
auf die Hochzeit von Fürst Carl Christian zu Nassau-Weilburg mit Prinzessin Carolina zu OranienNassau. Bürgerinitiative "Alt-Weilburg" e. V. (Weilburg). Weilburg. (Weilburger Blätter, 123).
Metzler, Wolfgang (07-09.1999): Weilburg im Spiegel der Medaille (4). Portraitmedaille von 1765 auf
die Fürstin Carolina zu Nassau-Weilburg, gebürtige Prinzessin zu Oranien-Nassau. Bürgerinitiative
"Alt-Weilburg" e. V. (Weilburg). Weilburg. (Weilburger Blätter, 124).
Metzler, Wolfgang (10.-12.1999): Weilburg im Spiegel der Medaille (5). Silbermedaille aus dem Jahre
1772, geprägt unter dem Fürsten Carl Christian zu Nassau-Weilburg (1753-1788). Bürgerinitiative "AltWeilburg" e. V. (Weilburg). Weilburg. (Weilburger Blätter, 125).
N. N. (1763): Cantate welche bey der höchstbeglückten Ankunfft des Durchlauchtigsten Fürsten und
Herrn, Herrn Carl, Fürsten zu Nassau, Grafen zu Saarbrücken und Saarwerden, Herrn zu Lahr,
Wißbaden und Idstein, und der Durchlauchtigsten Fürstin und Frauen, Frauen Carolina, vermählt- und
gebohrenen Fürstin zu Nassau, Princessin von Oranien, Gräfin zu Saarbrücken, Saarwerden,
Catzenellnbogen, Vianden und Dietz, Frauen zu Lahr, Wißbaden, Idstein und Beilstein etc. in HöchstDero Fürstlichen Residenz Weilburg mit Music aufgeführt werden soll. Giessen.
N. N. (1788): Des Fürstlichen Gesamthauses Nassau im Jahre 1783 erneuerter Erbverein. Nebst der
Kayserlichen Bestättigungs-Urkunde vom 29. Sept. 1786. In: Moser von, Friedrich Carl (Hg.):
Patriotisches Archiv für Deutschland. Mannheim und Leipzig: Schwan, Götz, Bd. 8, S. 3–76.
Neubacher, Jürgen (1985): Mozart und das Haus Oranien-Nassau. In: Verein für Nassauische
Altertumskunde und Geschichtsforschung (Hg.): Nassauische Annalen. Wiesbaden: Verlag des
Vereins für Nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung (96), Bd. 96, S. 264–268.
Reucker, Helga (September 2001): Eine Zeitreise durch die Weilburger Schulgeschichte.
Unbekanntes und Vergessenes über Weilburger Schulen, die es früher einmal gab. Herausgegeben
von Kreisausschuss (Kreisheimatstelle) des Landkreises Limburg-Weilburg und Bürgerinitiative „AltWeilburg“ e. V. Weilburg.
Rummer, Peter; Mattheis, Martin (2009): Aus der Geschichte der evangelischen Kirchengemeinde
Göllheim. In: Scherer, Karl (Hg.): Göllheim. Beiträge zur Ortsgeschichte II. Kaiserslautern: KerkerDruck, S. 495–547.
Schnell, Adolf (1933): Die Weilburger Kettenbrücke. In: Land und Leute im Oberlahnkreis, Beilage zur
„Weilburger Kreiszeitung“, Jg. 9, Ausgabe 11, 11.1933, S. 41–43.
www.weilburg-lahn.info
Seite 28 von 30
© R. Müller, 2010
Schwartz, K. (1883): Karl Chr. (Fürst v. Nassau-W.). In: Ersch, J. S.; Gruber, J. K. (Hg.): Allgemeine
Encyklopädie der Wissenschaften und Künste. Karachitaier-Karl V. von Lothringen. Leipzig:
Brockhaus, 2. Sect., 33. Teil, S. 292–299.
Spielmann, Christian (1896): Geschichte der Stadt und Herrschaft Weilburg von der ältesten Zeit bis
zur Gegenwart. Weilburg: Hermann Diesterweg.
Spielmann, Christian (1906): Weilburg 906-1906. Blick in die tausendjährige Geschichte der Stadt.
Weilburg: Verlag der Stadt Weilburg (Zipper).
Trog, C. (1915): Karl, Fürst zu Nassau-Weilburg. In: Alt-Nassau, Beilage des Wiesbadener Tagblatts,
Jg. 19, H. 5, S. 18–19.
Varrentrapp & Wenner: Neues Genealogisches Reichs- und Staatshandbuch auf das Jahr 1795
(1795). Frankfurt: Varrentrapp & Wenner (I, S. 195).
Varrentrapp & Wenner (1802): Genealogisches Reichs- und Staatshandbuch auf das Jahr 1802.
Frankfurt: Varrentrapp & Wenner (I, S. 194-195).
Walter, Friedrich (1910): Fürst Karl Christian und Fürstin Karoline von Nassau-Weilburg. In:
Mannheimer Geschichtsblätter, Jg. 11, H. 10, S. 193–202.
Walter, Friedrich (1910): Mozart am Nassau-Weilburgischen Hofe zu Kirchheimbolanden. In:
Mannheimer Geschichtsblätter, Jg. 11, H. 11, S. 230–232.
Weber, Kurt (1990): Die Rektoren und Direktoren des Gymnasiums zu Weilburg 1540 - 1990. Unter
Mitarbeit von Eugen Caspary, Bernd Kexel und Heinz Maibach et al. Limburg: Ulrich Hirschhäuser,
Runkel-Ennerich (Schriftenreihe zur Geschichte und Kultur des Kreises Limburg-Weilburg, 2).
Weidenbach, A. J. (1980 Nachdruck aus Band X. der Nassauischen Annalen von 1870): Nassauische
Territorien nach dem Besitzstande unmittelbar vor der französischen Revolution bis 1866. Neustadt a. d.
Aisch: Ph. C. W. Schmidt.
Wilhelm, Andreas (2007): Nassau-Weilburg 1648 - 1806. Territorialverfassung und Reichsrechtsordnung.
Wiesbaden: Historische Kommission für Nassau (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für
Nassau, 77).
www.weilburg-lahn.info
Seite 29 von 30
© R. Müller, 2010
Abbildungsnachweis
Titelblatt: Mankel, J. (1913): S. 80/81
Abb. 1 und 3: Metzler, W. Rohnstadt
Abb. 2 : Bergbau- und Stadtmuseum Weilburg, Inv. 1227
Abb. 4, 5 und 6: Döhn, H. (1968), S. 234, 235 und 253
Abb. 7: Mankel, J. (1913): S. 80/81
www.weilburg-lahn.info
Seite 30 von 30
© R. Müller, 2010