Sehen Sie sich hier auch den Referenzflyer im pdf-Format an.
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„Ein lückenloser Brandschutz ist uns wichtig. Deshalb delegieren wir die Wartung der Rauchwarnmelder an einen professionellen Dienstleister, der damit viel Erfahrung hat.“ Christian Griwahn, Bereichsleiter Wohnungswirtschaft SWG Referenzkundenbericht POSITIVE BILANZ Bei drei Bränden haben sich die Rauchwarnmelder der Stralsunder Wohnungsbaugesellschaft bereits bewährt Leistungen von Minol Kundenprofil Rauchwarnmelder-Service und Abrechnung für 10.600 Wohnungen der SWG und von privaten Eigentümern Die Stralsunder Wohnungsbaugesellschaft mbH ist seit mehr als 50 Jahren auf dem Stralsunder Wohnungsmarkt präsent. Die SWG vermietet rund 9.400 eigene Wohnungen. Der Bestand setzt sich zum größten Teil aus Plattenbauten, aber auch aus Altbauten bis hin zu historischen Gebäuden zusammen. Die SWG verwaltet außerdem rund 1.800 Wohnungen im Auftrag von Eigentümern. Mehr Informationen im Internet unter www.swg-stralsund.de ■ Installation von rund 30.000 Rauchwarnmeldern nach DIN 14676 ■ Jährliche Alarm- und Sichtprüfung der Geräte nach DIN 14676 ■ Installation von Heizkostenverteilern und Wasserzählern ■ Ablesung der Verbrauchswerte ■ Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten Stralsunder Wohnungsbaugesellschaft Schutzengel an der Decke Die Lider werden schwer, der Kopf sinkt Und so weckte ihn ein schriller Piep-Ton, zur Brust. Die Finger, zwischen denen eine bevor der giftige Rauch sich ausbreitete. Zigarette klemmt, lockern sich, der Glimm- Die Feuerwehr vermeldete glücklicherwei- stängel fällt zu Boden. Genau das passier- se nur einen Sachschaden. te Ende Dezember 2009 in einer Wohnung ▲D ie Montage dauert kaum zwei Minuten: Der Monteur überprüft die Stelle mit einem Leitungsdetektor, markiert die Bohrlöcher, verwendet einen Bohrer mit Absaugvorrichtung, schraubt den Montagedeckel an die Decke und setzt den Melder ein. der Stralsunder Wohnungsbaugesellschaft Lückenloser Brandschutz (SWG). Der Bewohner hatte großes Glück, Wenige Wochen später rückten die Feuer- denn just eine Woche zuvor hatte das Un- wehrmänner abermals aus. Wieder schlug ternehmen Minol die Installation von rund ein Rauchwarnmelder in einer Wohnung 30.000 10.600 der SWG an. Diesmal hatte ein älteres Wohnungen der SWG abgeschlossen. Ehepaar einen Topf auf dem Herd verges- Rauchwarnmeldern in sen. „Der Melder im Flur hat Alarm ausgelöst, noch bevor sich in der Küche ein Brand entwickeln konnte“, erinnert sich Christian Griwahn, Bereichsleiter Wohnungswirtschaft der SWG. Die Bewohner kamen mit dem Schrecken davon – genauso wie ein weiterer Mieter, dem vor Kurzem das Gleiche passiert war. Seit 31. Dezember 2009 muss jede Wohnung in Mecklenburg-Vorpommern einen Rauchwarnmelder haben. Die Fälle bei der SWG zeigen, wie wichtig diese Pflicht ist. „Die Melder haben Leben gerettet“, sagt G riwahn. „Es war richtig, dass wir Anschaffung und Einbau selbst in die Hand genommen haben.“ Gemäß Landesbauordnung wären dafür eigentlich die Mieter verantwortlich gewesen – im Unterschied zu anderen Bundesländern. ▲D ie jährliche Sicht- und Funktionsprüfung übernehmen die Fachleute von Minol. Doch die Wohnungsbaugesellschaft wollte für einen lückenlosen Brandschutz auf Nummer sicher gehen. Stralsunder Wohnungsbaugesellschaft Kontrollpflicht sind“, sagt Hanke. Die erste Kontrollaktion Aus diesem Grund hat die SWG außer ist dank der guten Zusammenarbeit mit der Montage der Melder auch die jährliche den Mietern reibungslos über die Bühne Sicht- und Funktionsprüfung ihrem Mess- gegangen – und dauerte pro Wohnung nur dienstleister Minol übertragen, statt sie wenige Minuten. Die Melder haben den Bewohnern aufzubürden. „Die Melder sind sehr hochwertig und haben zehn Jah- Gutes Gefühl Leben gerettet. re Garantie, auch auf die Batterie. Nach Manche Mieter waren am Anfang skep- Es war richtig, der geltenden DIN 14676 ist jedoch eine tisch ob des weißen, faustgroßen Geräts dass wir Anschaf- jährliche Kontrolle vor Ort Pflicht und für an der Zimmerdecke. In den ersten Wo- fung und Einbau die Sicherheit extrem wichtig“, betont Mi- chen nach der Installation hatte es viele selbst in die Hand chael Hanke, zuständiger Kundenbetreuer Fragen gegeben, erinnert sich Griwahn. genommen der Minol-Serviceniederlassung in Stral- Etwa zu Kosten, Wartungsterminen, was haben, obwohl sund. Dazu gehören zwei Arbeitsschritte: bei Fehlalarm zu tun sei, oder was das gemäß Landes- die Funktions- und die Sichtprüfung. Ein Blinken der Batterieanzeige zu bedeuten Mitarbeiter von Minol löst zunächst einen habe. Mittlerweile gehören die elektroni- bauordnung dafür kurzen Probealarm aus und stellt so fest, schen Wächter zum Alltag. „Den Bewoh- ob das Gerät funktionsbereit ist. Dann prüft nern wird bewusst, wie wichtig die Melder er, ob der Melder noch richtig befestigt sind und sie geben uns positive Rückmel- ist, ob er übermalt, verschmutzt oder be- dungen“, sagt Griwahn. Einen Schutzen- schädigt wurde. Staub, Flusen oder Farb- gel an der Decke zu haben, ist eben ein reste können nämlich die Raucheintritts- gutes Gefühl. öffnung blockieren. Bei Bedarf wird das eigentlich die Mieter verantwortlich gewesen wären.“ Christian Griwahn, Bereichsleiter Wohnungswirtschaft der SWG Gerät gereinigt oder ausgetauscht. Rauchwarnmelder gehören mindestens in Schlafräume, Kinderzimmer und in die Flure, welche als Rettungswege dienen. „Deshalb achten wir bei der Sichtund Funktionsprüfung darauf, ob sich die Nutzung der Räume verändert hat und zusätzliche Melder nötig ◄3 0.000 Rauchwarnmelder für 10.600 Wohnungen – die SWG nahm den lückenlosen Brandschutz selbst in die Hand. Minol übernahm die Installation und überprüft die Geräte alle zwölf Monate. Stralsunder Wohnungsbaugesellschaft ◄D ie SWG ist ein traditionsreiches kommunales Wohnungsunternehmen in der 60.000-Einwohnerstadt Stralsund. Die SWG vermietet Wohnungen in der Innenstadt sowie in den Stadtteilen Franken, Tribseer, Knieper Nord, Knieper West und Grünhufe. Rauchwarnmelder: Checkliste für die Wohnungswirtschaft Wer als Vermieter oder Verwalter Wohnungen mit Rauchwarnmeldern ausstatten möchte, sollte sich im Vorfeld über folgende Themen informieren Gesetzeslage: Rauchwarnmelder retten Leben und sollten in keiner Wohnung fehlen. In vielen Bundesländern gibt es sogar eine Ausstattungspflicht. Ausstattung: Laut Anwendungsnorm DIN EN 14676 gehören Rauchwarnmelder mindestens in Kinderzimmer und Schlafräume sowie in Flure, die als Rettungsweg dienen. Minol empfiehlt zusätzlich die Montage in Wohn- und Arbeitszimmern, im Dachbereich (Bühne), im Heizund Werkraum sowie in Keller und Treppenhaus. Gerätetechnik: Die Geräte von Minol wurden speziell für die Wohnungswirtschaft entwickelt. Sie erfüllen hohe technische Anforderungen und haben zehn Jahre Garantie auf Produkt und Batterie. Montage: Je nach Beschaffenheit der Decke bietet Minol zwei Montagetechniken an – die Bohr-Dübeltechnik und die Klebemontage. Beide Techniken sind einfach und sauber. Wartung: Die DIN EN 14676 schreibt für Rauchwarnmelder eine jährliche Alarm- und Sichtprüfung vor. Verwalter können diese Leistungen an Minol delegieren. Finanzierung: Kaufen oder mieten? Minol bietet beide Möglichkeiten an. Die Investitionskosten lassen sich auf die Kaltmiete umlegen, während die Mietkosten nicht als laufende Betriebskosten umlegbar sind. Dokumentation: Minol dokumentiert jeden Serviceschritt. So sind Verwalter im Schadensfall rechtlich auf der sicheren Seite. Mit dem Online-Service „Rauchwarnmelder direct“ können sie die Funktionsprüfung online verfolgen. Information der Mieter: Bei der Montage erhalten die Mieter eine Broschüre von Minol, in der die wichtigsten Informationen übersichtlich zusammengefasst sind. Hotline: Mit dem Rauchwarnmelder-Service bietet Minol rund um die Uhr eine Informations-Hotline für Mieter an und entlastet damit den Verwalter. Minol Messtechnik W. Lehmann GmbH & Co. KG Nikolaus-Otto-Straße 25 70771 Leinfelden-Echterdingen Telefon Telefax +49 711 94 91 - 0 +49 711 94 91 - 238 [email protected] Internetwww.minol.de PK81-09/2011 SAP129696 / Technische Änderungen vorbehalten