Sehen Sie sich hier auch den Referenzflyer im pdf-Format an.

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„Ein lückenloser Brandschutz ist uns
wichtig. Deshalb delegieren wir die
Wartung der Rauchwarnmelder an
einen professionellen Dienstleister,
der damit viel Erfahrung hat.“
Christian Griwahn, Bereichsleiter Wohnungswirtschaft SWG
Referenzkundenbericht
POSITIVE BILANZ
Bei drei Bränden haben sich die Rauchwarnmelder der
Stralsunder Wohnungsbaugesellschaft bereits bewährt
Leistungen von Minol
Kundenprofil
Rauchwarnmelder-Service und Abrechnung für 10.600 Wohnungen der SWG und von privaten Eigentümern
Die Stralsunder Wohnungsbaugesellschaft mbH ist seit mehr als
50 Jahren auf dem Stralsunder
­Wohnungsmarkt präsent. Die SWG
vermietet rund 9.400 eigene Wohnungen. Der Bestand setzt sich
zum größten Teil aus Plattenbauten,
aber auch aus Altbauten bis hin zu
historischen Gebäuden zusammen.
Die SWG verwaltet außerdem rund
1.800 Wohnungen im Auftrag von
­Eigentümern. Mehr Informationen im
Internet unter www.swg-stralsund.de
■ Installation
von rund 30.000 Rauchwarnmeldern nach DIN 14676
■ Jährliche
Alarm- und Sichtprüfung der Geräte nach DIN 14676
■ Installation
von Heizkostenverteilern und Wasserzählern
■ Ablesung
der Verbrauchswerte
■ Abrechnung
der Heiz- und Warmwasserkosten
Stralsunder Wohnungsbaugesellschaft
Schutzengel an der Decke
Die Lider werden schwer, der Kopf sinkt
Und so weckte ihn ein schriller Piep-Ton,
zur Brust. Die Finger, zwischen denen eine
bevor der giftige Rauch sich ausbreitete.
­Zigarette klemmt, lockern sich, der Glimm-
Die Feuerwehr vermeldete glücklicherwei-
stängel fällt zu Boden. Genau das passier-
se nur einen Sachschaden.
te Ende Dezember 2009 in einer Wohnung
▲D
ie Montage dauert kaum
zwei Minuten: Der Monteur
überprüft die Stelle mit
einem Leitungsdetektor,
markiert die Bohrlöcher,
verwendet einen Bohrer
mit Absaugvorrichtung,
schraubt den Montagedeckel an die Decke und
setzt den Melder ein.
der Stralsunder Wohnungsbaugesellschaft
Lückenloser Brandschutz
(SWG). Der Bewohner hatte großes Glück,
Wenige Wochen später rückten die Feuer-
denn just eine Woche zuvor hatte das Un-
wehrmänner abermals aus. Wieder schlug
ternehmen Minol die Installation von rund
ein Rauchwarnmelder in einer Wohnung
30.000
10.600
der SWG an. Diesmal hatte ein älteres
Wohnungen der SWG abgeschlossen.
Ehepaar einen Topf auf dem Herd verges-
Rauchwarnmeldern
in
sen. „Der Melder im Flur hat Alarm ausgelöst, noch bevor sich in der Küche ein
Brand entwickeln konnte“, erinnert sich
Christian
Griwahn,
Bereichsleiter
Wohnungswirtschaft der SWG. Die
Bewohner kamen mit dem Schrecken davon – ­
genauso wie ein
weiterer Mieter, dem vor Kurzem
das Gleiche passiert war. Seit
31. Dezember 2009 muss jede
Wohnung in Mecklenburg-Vorpommern einen Rauchwarnmelder haben. Die Fälle bei der SWG
zeigen, wie wichtig diese Pflicht ist.
„Die Melder haben Leben gerettet“,
sagt G
­ riwahn. „Es war richtig, dass wir Anschaffung und Einbau selbst in die Hand
genommen haben.“ Gemäß Landesbauordnung wären dafür eigentlich die
Mieter verantwortlich gewesen –
im Unterschied zu anderen
Bundesländern.
▲D
ie jährliche Sicht- und
Funktionsprüfung übernehmen die Fachleute
von Minol.
Doch
die
Wohnungsbaugesellschaft
wollte für einen lückenlosen
Brandschutz auf Nummer
sicher gehen.
Stralsunder Wohnungsbaugesellschaft
Kontrollpflicht
sind“, sagt Hanke. Die erste Kontrollaktion
Aus diesem Grund hat die SWG außer
ist dank der guten Zusammenarbeit mit
der Montage der Melder auch die jährliche
den Mietern reibungslos über die Bühne
Sicht- und Funktionsprüfung ihrem Mess-
gegangen – und dauerte pro Wohnung nur
dienstleister Minol übertragen, statt sie
wenige Minuten.
Die Melder haben
den Bewohnern aufzubürden. „Die Melder
sind sehr hochwertig und haben zehn Jah-
Gutes Gefühl
Leben gerettet.
re Garantie, auch auf die Batterie. Nach
Manche Mieter waren am Anfang skep-
Es war richtig,
der geltenden DIN 14676 ist jedoch eine
tisch ob des weißen, faustgroßen Geräts
dass wir Anschaf-
jährliche Kontrolle vor Ort Pflicht und für
an der Zimmerdecke. In den ersten Wo-
fung und Einbau
die Sicherheit extrem wichtig“, betont Mi-
chen nach der Installation hatte es viele
selbst in die Hand
chael Hanke, zuständiger Kundenbetreuer
Fragen gegeben, erinnert sich Griwahn.
genommen
der Minol-Serviceniederlassung in Stral-
Etwa zu Kosten, Wartungsterminen, was
haben, obwohl
sund. Dazu gehören zwei Arbeitsschritte:
bei Fehlalarm zu tun sei, oder was das
gemäß Landes-
die Funktions- und die Sichtprüfung. Ein
Blinken der Batterieanzeige zu bedeuten
Mitarbeiter von Minol löst zunächst einen
habe. Mittlerweile gehören die elektroni-
bauordnung dafür
kurzen Probealarm aus und stellt so fest,
schen Wächter zum Alltag. „Den Bewoh-
ob das Gerät funktionsbereit ist. Dann prüft
nern wird bewusst, wie wichtig die Melder
er, ob der Melder noch richtig befestigt
sind und sie geben uns positive Rückmel-
ist, ob er übermalt, verschmutzt oder be-
dungen“, sagt Griwahn. Einen Schutzen-
schädigt wurde. Staub, Flusen oder Farb-
gel an der Decke zu haben, ist eben ein
reste können nämlich die Raucheintritts-
gutes Gefühl.
öffnung blockieren. Bei Bedarf wird das
eigentlich die
Mieter verantwortlich gewesen
wären.“
Christian Griwahn,
Bereichsleiter
Wohnungswirtschaft
der SWG
Gerät gereinigt oder
ausgetauscht. Rauchwarnmelder gehören
mindestens in Schlafräume, Kinderzimmer
und in die Flure, welche als Rettungswege
dienen. „Deshalb achten wir bei der Sichtund Funktionsprüfung
darauf, ob sich die
Nutzung der Räume
verändert hat und zusätzliche Melder nötig
◄3
0.000 Rauchwarnmelder für 10.600
Wohnungen – die SWG
nahm den lückenlosen
Brandschutz selbst in die
Hand. Minol übernahm
die Installation und
überprüft die Geräte alle
zwölf Monate.
Stralsunder Wohnungsbaugesellschaft
◄D
ie SWG ist ein traditionsreiches kommunales
Wohnungsunternehmen
in der 60.000-Einwohnerstadt Stralsund. Die SWG
vermietet Wohnungen in
der Innenstadt sowie in
den Stadtteilen Franken,
Tribseer, Knieper Nord,
Knieper West und Grünhufe.
Rauchwarnmelder: Checkliste für die Wohnungswirtschaft
Wer als Vermieter oder Verwalter Wohnungen mit Rauchwarnmeldern
ausstatten möchte, sollte sich im Vorfeld über folgende Themen informieren
Gesetzeslage:
Rauchwarnmelder retten Leben und sollten in keiner
Wohnung fehlen. In vielen Bundesländern gibt es sogar
eine Ausstattungspflicht.
Ausstattung:
Laut Anwendungsnorm DIN EN 14676 gehören
Rauchwarnmelder mindestens in Kinderzimmer und
Schlafräume sowie in Flure, die als Rettungsweg dienen.
Minol empfiehlt zusätzlich die Montage in Wohn- und
Arbeitszimmern, im Dachbereich (Bühne), im Heizund Werkraum sowie in Keller und Treppenhaus.
Gerätetechnik:
Die Geräte von Minol wurden speziell für die Wohnungswirtschaft entwickelt. Sie erfüllen hohe technische Anforderungen und haben zehn Jahre Garantie auf Produkt
und Batterie.
Montage:
Je nach Beschaffenheit der Decke bietet Minol zwei
Montagetechniken an – die Bohr-Dübeltechnik und
die Klebemontage. Beide Techniken sind einfach und
sauber.
Wartung:
Die DIN EN 14676 schreibt für Rauchwarnmelder eine
jährliche Alarm- und Sichtprüfung vor. Verwalter können
diese Leistungen an Minol delegieren.
Finanzierung:
Kaufen oder mieten? Minol bietet beide Möglichkeiten
an. Die Investitionskosten lassen sich auf die Kaltmiete
umlegen, während die Mietkosten nicht als laufende
Betriebskosten umlegbar sind.
Dokumentation:
Minol dokumentiert jeden Serviceschritt. So sind Verwalter im Schadensfall rechtlich auf der sicheren Seite. Mit
dem Online-Service „Rauchwarnmelder direct“ können
sie die Funktionsprüfung online verfolgen.
Information der Mieter:
Bei der Montage erhalten die Mieter eine Broschüre von
Minol, in der die wichtigsten Informationen übersichtlich
zusammengefasst sind.
Hotline:
Mit dem Rauchwarnmelder-Service bietet Minol rund
um die Uhr eine Informations-Hotline für Mieter an und
entlastet damit den Verwalter.
Minol Messtechnik W. Lehmann GmbH & Co. KG
Nikolaus-Otto-Straße 25
70771 Leinfelden-Echterdingen
Telefon
Telefax
+49 711 94 91 - 0
+49 711 94 91 - 238
[email protected]
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