Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung
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Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung
Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung Referentin: Miriam Sturm Fachanwältin für Sozialrecht Vertrauensanwältin des AWO Kreisverbandes Frankfurter Straße 28 36043 Fulda Tel.: 0661/480045-0 1 Übersicht Vorsorgevollmacht – BetreuungsverfügungPatientenverfügung: was ist der Unterschied? Was ist eine Vorsorgevollmacht? Voraussetzungen einer wirksamen Vorsorgevollmacht Form der Vorsorgevollmacht Inhalte der Vorsorgevollmacht Erlöschen der Vollmacht Frankfurter Straße 28 36043 Fulda 2 Tel.: 0661/480045-0 Übersicht Was ist eine Betreuungsverfügung Was ist eine Patientenverfügung Wirksamkeitsanforderungen Bindungswirkung Mögliche Inhalte einer Patientenverfügung Frankfurter Straße 28 36043 Fulda 3 Tel.: 0661/480045-0 Vorsorgevollmacht – BetreuungsverfügungPatientenverfügung: was ist der Unterschied? • Vorsorgevollmacht: durch Rechtsgeschäft eingeräumte Vertretungsmacht • Betreuungsverfügung: Vorschläge zur Auswahl des Betreuers oder Wünsche zur Wahrnehmung der Betreuung • Patientenverfügung: vorweggenommene Einwilligung oder Versagung der Einwilligung in ärztliche Behandlungen; Wünsche bzgl. Durchführung Frankfurter Straße 28 36043 Fulda 4 Tel.: 0661/480045-0 Was ist eine Vorsorgevollmacht? Die Rechtsmacht, einen anderen bei einem Rechtsgeschäft zu vertreten, bezeichnet man als Vertretungsmacht. Vertretungsmacht kann kraft Gesetzes dadurch erlangt werden, dass der Tatbestand, an dessen Eintritt sie anknüpft, z.B. die Minderjährigkeit, sich verwirklicht. Frankfurter Straße 28 36043 Fulda 5 Tel.: 0661/480045-0 Was ist eine Vorsorgevollmacht? Volljährige Erwachsene können außer im Rahmen einer Betreuungsanordnung nach §§ 1896 BGB nicht gesetzlich vertreten werden (auch und erst recht nicht durch ihre Ehepartner mit Ausnahme von § 1357 BGB, dem Handeln auf Grund Schlüsselgewalt). Frankfurter Straße 28 36043 Fulda 6 Tel.: 0661/480045-0 Was ist eine Vorsorgevollmacht? Volljährige können daher eine von staatlichem Einwirken unabhängige Vertretung für sich nur dann erreichen, wenn sie einem Vertreter selbst durch Rechtsgeschäft Vertretungsmacht einräumen. Frankfurter Straße 28 36043 Fulda 7 Tel.: 0661/480045-0 Was ist eine Vorsorgevollmacht? Die durch Rechtsgeschäft einem anderen erteilte Vertretungsmacht wird als Vollmacht bezeichnet, § 166 Abs. 2 BGB. Frankfurter Straße 28 36043 Fulda 8 Tel.: 0661/480045-0 Was ist eine Vorsorgevollmacht? Die sogenannte Vorsorgevollmacht folgt daher in erster Linie den allgemeinen Regeln des Stellvertretungsrechts der §§ 164 BGB. Frankfurter Straße 28 36043 Fulda 9 Tel.: 0661/480045-0 Was ist eine Vorsorgevollmacht? Vorsorgevollmacht bedeutet seit der Einführung des Betreuungsrechtes die vollständige oder teilweise rechtsgeschäftliche Erteilung der Vertretungsmacht an einen anderen zur Vermeidung einer gesetzlichen Betreuung (§ 1896 Abs. 2 BGB). Frankfurter Straße 28 36043 Fulda 10 Tel.: 0661/480045-0 Voraussetzungen einer wirksamen Vorsorgevollmacht Eine Vollmacht muss enthalten: • Name des Vollmachtgebers (falls Eintragung in das zentrale Vorsorgeregister beabsichtigt, sollte sie auch Anschriften, Geburtsdatum und Geburtsort enthalten) • Name des Bevollmächtigten; • Umfang der Vertretungsmacht Frankfurter Straße 28 36043 Fulda 11 Tel.: 0661/480045-0 Voraussetzungen einer wirksamen Vorsorgevollmacht Eine Vollmacht kann enthalten: • das Datum, • Angaben über den Beginn der Wirkung, über die Widerruflichkeit, • über die Bestellung eines Ersatzbevollmächtigten. Frankfurter Straße 28 36043 Fulda 12 Tel.: 0661/480045-0 Voraussetzungen einer wirksamen Vorsorgevollmacht Wichtig: Eindeutige Erteilung von Vertretungsmacht! Die Verwendung der Begriffe Betreuer, gesetzliche Betreuung in einer Urkunde spricht dafür, dass die gesetzliche Bedeutung dieser Begriffe zugrunde gelegt wurde, so dass eine rechtsgeschäftliche Übertragung von Vertretungsmacht auf eine als Betreuer bezeichnete Person ausscheidet. Frankfurter Straße 28 36043 Fulda 13 Tel.: 0661/480045-0 Voraussetzungen einer wirksamen Vorsorgevollmacht Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers: •Vollmachtgeber bei Erteilung geschäftsfähig sein (§ 104 BGB); •dies gilt auch, wenn sich die Vollmacht auf die medizinische Behandlung und/oder die Entscheidung über die Unterbringung erstrecken soll; allein nur Einsichtsfähigkeit reicht nicht aus Frankfurter Straße 28 36043 Fulda 14 Tel.: 0661/480045-0 Form der Vorsorgevollmacht • mündliche Erteilung der Vollmacht reicht zwar grundsätzlich aus, allerdings ist eine solche in der Praxis wertlos, weil die Vollmacht dann kaum nachweisbar ist und der Geschäftsgegner die Risiken nicht eingehen wird; • deshalb ist die schriftliche Erteilung zweckmäßig (auch diese ist allerdings in ihrer praktischen Verwertbarkeit beschränkt, weil der Geschäftsgegner die Echtheit der Unterschrift bezweifeln kann) Frankfurter Straße 28 36043 Fulda 15 Tel.: 0661/480045-0 Form der Vorsorgevollmacht Sinnvoll ist daher die Verwendung der BankVollmachtformulare und eine sog. bankinterne Beglaubigung (der Vollmachtgeber unterschreibt in der Bank/Sparkasse und ein Bankmitarbeiter bestätigt unter Angabe seiner Personalnummer, wer unterschrieben hat und wie er sich ausgewiesen hat); denselben Wert hat eine notariell oder von der Betreuungsbehörde beglaubigte Vollmacht. Frankfurter Straße 28 36043 Fulda 16 Tel.: 0661/480045-0 Form der Vorsorgevollmacht Schriftform ist notwendig in -Grundbuch-, Handelsregister- und Prozesssachen -Gesundheitssachen (§ 1904 Abs. 5 BGB) -In Unterbringungssachen (§ 1906 Abs. 5 BGB) Die notarielle Beglaubigung ist erforderlich, wenn die Vollmacht Grundbucheintragungen ermöglichen soll Frankfurter Straße 28 36043 Fulda 17 Tel.: 0661/480045-0 Inhalte der Vorsorgevollmacht Mögliche Inhalte einer Vorsorgevollmacht am Beispiel des Formulars des Bundesministeriums für Justiz: Frankfurter Straße 28 36043 Fulda 18 Tel.: 0661/480045-0 Erlöschen der Vollmacht Eine Vollmacht erlischt durch: - Zeitablauf, falls sie befristet war - den Eintritt einer auflösenden Bedingung - Erfüllung und Erreichung ihres Zweckes - Insolvenzeröffnung über das Vermögen des Vollmachtgebers, soweit in vermögensrechtlicher Hinsicht eine Vollmacht erteilt war Frankfurter Straße 28 36043 Fulda 19 Tel.: 0661/480045-0 Erlöschen der Vollmacht - den Tod oder den Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Bevollmächtigten - das Erlöschen des Grundverhältnisses - den Widerruf des Vollmachtgebers, und zwar nach den gleichen Anforderungen, wie die Bevollmächtigung gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber dem Dritten, demgegenüber die Vertretung stattfinden soll (§ 168 Satz 3 BGB) Frankfurter Straße 28 36043 Fulda 20 Tel.: 0661/480045-0 Betreuungsverfügung Eine Betreuungsverfügung ist eine Verfügung, in der jemand für den Fall seiner Betreuung Vorschläge zur Auswahl des Betreuers oder Wünsche zur Wahrnehmung der Betreuung geäußert hat. Frankfurter Straße 28 36043 Fulda 21 Tel.: 0661/480045-0 Betreuungsverfügung Die Betreuungsverfügung ist von der Vorsorgevollmacht zu unterscheiden; eine Vorsorgevollmacht kann eine Betreuung entbehrlich machen; eine Betreuungsverfügung erlangt nur Bedeutung, wenn es zu einer Betreuung kommt. Frankfurter Straße 28 36043 Fulda 22 Tel.: 0661/480045-0 Ablieferungspflicht Wer ein Schriftstück besitzt, in dem jemand für den Fall seiner Betreuung Vorschläge zur Auswahl des Betreuers oder Wünsche zur Wahrnehmung der Betreuung geäußert hat, hat es unverzüglich an das Betreuungsgericht abzuliefern, nachdem er von der Einleitung eines Verfahrens über die Bestellung eines Betreuers Kenntnis erlangt hat (zur Wahrung des grundsätzlichen Willensvorrangs des Betreuten). Frankfurter Straße 28 36043 Fulda 23 Tel.: 0661/480045-0 Patientenverfügung Rechtliche Ausgangslage: Jede medizinische Maßnahme setzt in der Regel die Einwilligung des Patienten nach angemessener Aufklärung voraus. Für den Fall des Verlustes der Einwilligungsfähigkeit kann der Patient sich mittels einer Patientenverfügung zu der gewünschten Behandlung erklären. Frankfurter Straße 28 36043 Fulda 24 Tel.: 0661/480045-0 Patientenverfügung Rechtliche Ausgangslage: Eine gemäß der gesetzlichen Regelung erstellte Patientenverfügung ist für den behandelnden Arzt bindend, d.h. Behandlungsmaßnahmen, die mittels einer Patientenverfügung untersagt werden, für die also die Einwilligung fehlt, dürfen nicht durchgeführt werden Frankfurter Straße 28 36043 Fulda 25 Tel.: 0661/480045-0 Patientenverfügung Rechtliche Ausgangslage: Seit dem 01.09.2009 ist gesetzlich geregelt, welchen Anforderungen die Patientenverfügung genügen muss, damit sie Bindungswirkung entfaltet. Frankfurter Straße 28 36043 Fulda 26 Tel.: 0661/480045-0 Patientenverfügung Mit der Patientenverfügung legt der Patient für den Fall der Einwilligungsunfähigkeit schriftlich fest, ob er in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt, § 1901a BGB. Frankfurter Straße 28 36043 Fulda 27 Tel.: 0661/480045-0 Patientenverfügung Gegenstand der Patientenverfügung: Untersuchungen des Gesundheitszustandes Heilbehandlungen oder sonstige ärztliche Eingriffe, gleichgültig, ob diese dann von einem Mediziner oder von ärztlichem bzw. Pflegepersonal vorgenommen werden Frankfurter Straße 28 36043 Fulda 28 Tel.: 0661/480045-0 Patientenverfügung Gegenstand der Patientenverfügung: Die Patientenverfügung muss dem sog. Bestimmtheitserfordernis genügen. Der Patient muss also konkrete Entscheidungen über Einwilligung oder Nichteinwilligung in bestimmte, noch nicht unmittelbar bevorstehende ärztliche Maßnahmen treffen. Frankfurter Straße 28 36043 Fulda 29 Tel.: 0661/480045-0 Patientenverfügung Gegenstand der Patientenverfügung: Pauschale Aussagen, wie etwa „ich will in Würde sterben“ oder „ich will kein Schläuche“ stellen keine Patientenverfügung im Sinne der gesetzlichen Regelung dar. Das sog. Bestimmtheitserfordernis stellt somit eine hohe rechtliche Hürde für die Bindungswirkung der Patientenverfügung dar. Frankfurter Straße 28 36043 Fulda 30 Tel.: 0661/480045-0 Patientenverfügung Gegenstand der Patientenverfügung können ganz bestimmte medizinische Indikationen oder konkrete Therapien sein; es reicht aber auch aus, wenn sich jemand in einer Patientenverfügung z.B. bei irreversiblem Koma gegen die Einleitung bzw. für den Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen entscheidet. Frankfurter Straße 28 36043 Fulda 31 Tel.: 0661/480045-0 Patientenverfügung Gegenstand der Patientenverfügung Die Patientenverfügung stellt in erster Linie eine Handlungsanweisung an den Arzt dar. Angesichts der Fortschritte in der Medizin kann es allerdings nicht darauf ankommen, mit der Patientenverfügung sämtliche diagnostischen und therapeutischen Möglichkeiten der Zukunft vorwegzunehmen. Frankfurter Straße 28 36043 Fulda 32 Tel.: 0661/480045-0 Patientenverfügung Gegenstand der Patientenverfügung Neben der schlichten Bejahung oder Ablehnung einer ärztlichen Maßnahme kann mit der Patientenverfügung auch Einfluss auf die Anzahl, Auswahl und Modalitäten ärztlicher Eingriffe, die Person des behandelnden Arztes, die Auswahl der Klinik oder den Einsatz des medizinischen Gerätes genommen werden. Frankfurter Straße 28 36043 Fulda 33 Tel.: 0661/480045-0 Patientenverfügung Auch zur Erhaltung des Lebens notwendige medizinische Maßnahmen stellen Eingriffe in die körperliche Integrität des Patienten dar, die während der Dauer der Maßnahme seiner fortwährenden Einwilligung bedürfen. Deshalb ist der Wille des Patienten auch dort entscheidend, wo die Verweigerung einer Behandlung lebensgefährlich ist Frankfurter Straße 28 36043 Fulda 34 Tel.: 0661/480045-0 Patientenverfügung Besitzt der Patient noch Einwilligungsfähigkeit, darf eine von ihm abgelehnte lebenserhaltende Maßnahme nicht erzwungen werden. Bei Bewusstlosigkeit wirken frühere Willensbekundungen fort, dies gilt insbesondere für die Patientenverfügung, an die auch ein bereits bestellter Betreuer gebunden ist. Frankfurter Straße 28 36043 Fulda 35 Tel.: 0661/480045-0 Patientenverfügung Zwangsbehandlungen sind dann, auch wenn sie lebenserhaltend wirken, unzulässig! Frankfurter Straße 28 36043 Fulda 36 Tel.: 0661/480045-0 Wirksamkeit der Patientenverfügung Einwilligungsfähigkeit (nicht Geschäftsfähigkeit) des Patienten. Einwilligungsfähig ist, wer über ein solches Maß an Verstandesreife verfügt, dass er die Tragweite seiner Entscheidung zu übersehen vermag. Frankfurter Straße 28 36043 Fulda 37 Tel.: 0661/480045-0 Wirksamkeit der Patientenverfügung Schriftlichkeit. Dieses Formerfordernis soll vor übereilten oder unüberlegten Festlegungen warnen und das von dem Betroffenen wirklich gewollte klarstellen. Hingegen kann der Widerruf jederzeit mündlich oder auch durch eine Geste erfolgen! Frankfurter Straße 28 36043 Fulda 38 Tel.: 0661/480045-0 Keine Wirksamkeitserfordernisse: Ärztliche Beratung (der Betroffene kann auf die ärztliche Beratung verzichten); - Aktualisierung (allerdings ist eine regelmäßige Aktualisierung zu empfehlen); - Betreuung (auch wenn systematisch im Betreuungsrecht geregelt, ist das Bestehen einer Betreuung nicht erforderlich) Frankfurter Straße 28 36043 Fulda 39 Tel.: 0661/480045-0 Bindung an die Patientenverfügung Gewisse Übereinstimmung der in der Patientenverfügung enthaltenen Einwilligung bzw. Untersagung derselben und dem ärztlichen Eingriff, d.h. die Festlegungen der Patientenverfügung müssen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation Kein Widerruf Frankfurter Straße 28 36043 Fulda 40 Tel.: 0661/480045-0 Bindung an die Patientenverfügung Gebundene Personen: gesetzliche Betreuer, § 1901a BGB; Bevollmächtigter, § 1901a Abs. 5 BGB Ärzte Pflegepersonal Frankfurter Straße 28 36043 Fulda 41 Tel.: 0661/480045-0 Reichweite der Patientenverfügung Die Patientenverfügung entfaltet ihre Wirkung unabhängig vom Krankheitsstadium. Es kommt also nicht (mehr) darauf an, dass der Sterbevorgang unumkehrbar eingesetzt hat. Frankfurter Straße 28 36043 Fulda 42 Tel.: 0661/480045-0 Entscheidungsfindung Die Entscheidung über die Einleitung, die weitere Durchführung oder Beendigung der Maßnahme wird in einem gemeinsamen Entscheidungsprozess von Arzt und Patient bzw. Patientenvertretern getroffen Frankfurter Straße 28 36043 Fulda 43 Tel.: 0661/480045-0 Entscheidungsfindung Die Indikationsstellung und die Prüfung der Einwilligungsfähigkeit ist Aufgabe des Arztes; Hat der Patient eine Vertrauensperson bevollmächtigt (Vorsorgevollmacht) oder wurde ein gesetzliche Betreuer bestellt, ist die Feststellung des Patientenwillens Aufgabe des Vertreters, denn dieser spricht für den Patienten Frankfurter Straße 28 36043 Fulda 44 Tel.: 0661/480045-0 Entscheidungsfindung Eine Genehmigung durch das Betreuungsgericht ist nur noch dann erforderlich: wenn Arzt und Patientenvertreter sich nicht über den Patientenwillen einig sind es sich um eine Maßnahme nach § 1904 BGB (ärztliche Maßnahmen mit Gefahr des Versterbens oder schwerem dauerhaften Schaden) handelt. Frankfurter Straße 28 36043 Fulda 45 Tel.: 0661/480045-0