Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung

Transcription

Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung
Vorsorgevollmacht
Betreuungsverfügung
Patientenverfügung
Referentin: Miriam Sturm
Fachanwältin für Sozialrecht
Vertrauensanwältin des AWO Kreisverbandes
Frankfurter Straße 28 36043
Fulda Tel.: 0661/480045-0
1
Übersicht
Vorsorgevollmacht – BetreuungsverfügungPatientenverfügung: was ist der Unterschied?
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Voraussetzungen einer wirksamen
Vorsorgevollmacht
Form der Vorsorgevollmacht
Inhalte der Vorsorgevollmacht
Erlöschen der Vollmacht
Frankfurter Straße 28
36043 Fulda
2
Tel.: 0661/480045-0
Übersicht
Was ist eine Betreuungsverfügung
Was ist eine Patientenverfügung
Wirksamkeitsanforderungen
Bindungswirkung
Mögliche Inhalte einer Patientenverfügung
Frankfurter Straße 28
36043 Fulda
3
Tel.: 0661/480045-0
Vorsorgevollmacht – BetreuungsverfügungPatientenverfügung: was ist der Unterschied?
• Vorsorgevollmacht: durch Rechtsgeschäft
eingeräumte Vertretungsmacht
• Betreuungsverfügung: Vorschläge zur
Auswahl des Betreuers oder Wünsche zur
Wahrnehmung der Betreuung
• Patientenverfügung: vorweggenommene
Einwilligung oder Versagung der Einwilligung in
ärztliche Behandlungen; Wünsche bzgl.
Durchführung
Frankfurter Straße 28
36043 Fulda
4
Tel.: 0661/480045-0
Was ist eine
Vorsorgevollmacht?
Die Rechtsmacht, einen anderen bei einem
Rechtsgeschäft zu vertreten, bezeichnet
man als Vertretungsmacht.
Vertretungsmacht kann kraft Gesetzes
dadurch erlangt werden, dass der
Tatbestand, an dessen Eintritt sie anknüpft,
z.B. die Minderjährigkeit, sich verwirklicht.
Frankfurter Straße 28
36043 Fulda
5
Tel.: 0661/480045-0
Was ist eine
Vorsorgevollmacht?
Volljährige Erwachsene können außer im
Rahmen einer
Betreuungsanordnung
nach §§ 1896 BGB nicht gesetzlich
vertreten werden (auch und erst recht nicht
durch ihre Ehepartner mit Ausnahme von §
1357 BGB, dem Handeln auf Grund
Schlüsselgewalt).
Frankfurter Straße 28
36043 Fulda
6
Tel.: 0661/480045-0
Was ist eine
Vorsorgevollmacht?
Volljährige können daher eine von
staatlichem Einwirken unabhängige
Vertretung für sich nur dann erreichen,
wenn sie einem Vertreter selbst durch
Rechtsgeschäft Vertretungsmacht
einräumen.
Frankfurter Straße 28
36043 Fulda
7
Tel.: 0661/480045-0
Was ist eine
Vorsorgevollmacht?
Die durch Rechtsgeschäft einem anderen
erteilte Vertretungsmacht wird als
Vollmacht bezeichnet, § 166 Abs. 2 BGB.
Frankfurter Straße 28
36043 Fulda
8
Tel.: 0661/480045-0
Was ist eine
Vorsorgevollmacht?
Die sogenannte Vorsorgevollmacht folgt
daher in erster Linie den allgemeinen
Regeln des Stellvertretungsrechts der §§
164 BGB.
Frankfurter Straße 28
36043 Fulda
9
Tel.: 0661/480045-0
Was ist eine
Vorsorgevollmacht?
Vorsorgevollmacht bedeutet seit der
Einführung des Betreuungsrechtes die
vollständige oder teilweise
rechtsgeschäftliche Erteilung der
Vertretungsmacht an einen anderen zur
Vermeidung einer gesetzlichen Betreuung
(§ 1896 Abs. 2 BGB).
Frankfurter Straße 28
36043 Fulda
10
Tel.: 0661/480045-0
Voraussetzungen einer
wirksamen Vorsorgevollmacht
Eine Vollmacht muss enthalten:
• Name des Vollmachtgebers (falls
Eintragung in das zentrale Vorsorgeregister
beabsichtigt, sollte sie auch Anschriften,
Geburtsdatum und Geburtsort enthalten)
• Name des Bevollmächtigten;
• Umfang der Vertretungsmacht
Frankfurter Straße 28
36043 Fulda
11
Tel.: 0661/480045-0
Voraussetzungen einer
wirksamen Vorsorgevollmacht
Eine Vollmacht kann enthalten:
• das Datum,
• Angaben über den Beginn der Wirkung,
über die Widerruflichkeit,
• über die Bestellung eines
Ersatzbevollmächtigten.
Frankfurter Straße 28
36043 Fulda
12
Tel.: 0661/480045-0
Voraussetzungen einer
wirksamen Vorsorgevollmacht
Wichtig: Eindeutige Erteilung von
Vertretungsmacht!
Die Verwendung der Begriffe Betreuer, gesetzliche
Betreuung in einer Urkunde spricht dafür, dass die
gesetzliche Bedeutung dieser Begriffe zugrunde gelegt
wurde, so dass eine rechtsgeschäftliche Übertragung von
Vertretungsmacht auf eine als Betreuer bezeichnete
Person ausscheidet.
Frankfurter Straße 28
36043 Fulda
13
Tel.: 0661/480045-0
Voraussetzungen einer
wirksamen Vorsorgevollmacht
Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers:
•Vollmachtgeber bei Erteilung geschäftsfähig
sein (§ 104 BGB);
•dies gilt auch, wenn sich die Vollmacht auf
die medizinische Behandlung und/oder die
Entscheidung über die Unterbringung
erstrecken soll; allein nur Einsichtsfähigkeit
reicht nicht aus
Frankfurter Straße 28
36043 Fulda
14
Tel.: 0661/480045-0
Form der Vorsorgevollmacht
• mündliche Erteilung der Vollmacht reicht zwar
grundsätzlich aus, allerdings ist eine solche in der
Praxis wertlos, weil die Vollmacht dann kaum
nachweisbar ist und der Geschäftsgegner die
Risiken nicht eingehen wird;
• deshalb ist die schriftliche Erteilung zweckmäßig
(auch diese ist allerdings in ihrer praktischen Verwertbarkeit
beschränkt, weil der Geschäftsgegner die Echtheit der
Unterschrift bezweifeln kann)
Frankfurter Straße 28
36043 Fulda
15
Tel.: 0661/480045-0
Form der Vorsorgevollmacht
Sinnvoll ist daher die Verwendung der BankVollmachtformulare und eine sog. bankinterne
Beglaubigung (der Vollmachtgeber
unterschreibt in der Bank/Sparkasse und ein
Bankmitarbeiter bestätigt unter Angabe seiner
Personalnummer, wer unterschrieben hat und
wie er sich ausgewiesen hat); denselben Wert
hat eine notariell oder von der
Betreuungsbehörde beglaubigte Vollmacht.
Frankfurter Straße 28
36043 Fulda
16
Tel.: 0661/480045-0
Form der Vorsorgevollmacht
Schriftform ist notwendig in
-Grundbuch-, Handelsregister- und
Prozesssachen
-Gesundheitssachen (§ 1904 Abs. 5 BGB)
-In Unterbringungssachen (§ 1906 Abs. 5 BGB)
Die notarielle Beglaubigung ist erforderlich,
wenn die Vollmacht Grundbucheintragungen
ermöglichen soll
Frankfurter Straße 28
36043 Fulda
17
Tel.: 0661/480045-0
Inhalte der Vorsorgevollmacht
Mögliche Inhalte einer Vorsorgevollmacht
am Beispiel des Formulars des
Bundesministeriums für Justiz:
Frankfurter Straße 28
36043 Fulda
18
Tel.: 0661/480045-0
Erlöschen der Vollmacht
Eine Vollmacht erlischt durch:
- Zeitablauf, falls sie befristet war
- den Eintritt einer auflösenden Bedingung
- Erfüllung und Erreichung ihres Zweckes
- Insolvenzeröffnung über das Vermögen des
Vollmachtgebers, soweit in
vermögensrechtlicher Hinsicht eine Vollmacht
erteilt war
Frankfurter Straße 28
36043 Fulda
19
Tel.: 0661/480045-0
Erlöschen der Vollmacht
- den Tod oder den Eintritt der
Geschäftsunfähigkeit des Bevollmächtigten
- das Erlöschen des Grundverhältnisses
- den Widerruf des Vollmachtgebers, und zwar
nach den gleichen Anforderungen, wie die
Bevollmächtigung gegenüber dem
Bevollmächtigten oder gegenüber dem Dritten,
demgegenüber die Vertretung stattfinden soll (§
168 Satz 3 BGB)
Frankfurter Straße 28
36043 Fulda
20
Tel.: 0661/480045-0
Betreuungsverfügung
Eine Betreuungsverfügung ist eine
Verfügung, in der jemand für den Fall
seiner Betreuung Vorschläge zur
Auswahl des Betreuers oder Wünsche
zur Wahrnehmung der Betreuung
geäußert hat.
Frankfurter Straße 28
36043 Fulda
21
Tel.: 0661/480045-0
Betreuungsverfügung
Die Betreuungsverfügung ist von der
Vorsorgevollmacht zu unterscheiden;
eine Vorsorgevollmacht kann eine
Betreuung entbehrlich machen; eine
Betreuungsverfügung erlangt nur
Bedeutung, wenn es zu einer Betreuung
kommt.
Frankfurter Straße 28
36043 Fulda
22
Tel.: 0661/480045-0
Ablieferungspflicht
Wer ein Schriftstück besitzt, in dem jemand für
den Fall seiner Betreuung Vorschläge zur
Auswahl des Betreuers oder Wünsche zur
Wahrnehmung der Betreuung geäußert hat,
hat es unverzüglich an das Betreuungsgericht
abzuliefern, nachdem er von der Einleitung
eines Verfahrens über die Bestellung eines
Betreuers Kenntnis erlangt hat (zur Wahrung
des grundsätzlichen Willensvorrangs des
Betreuten).
Frankfurter Straße 28
36043 Fulda
23
Tel.: 0661/480045-0
Patientenverfügung
Rechtliche Ausgangslage:
Jede medizinische Maßnahme setzt in
der Regel die Einwilligung des Patienten
nach angemessener Aufklärung voraus.
Für den Fall des Verlustes der
Einwilligungsfähigkeit kann der Patient sich
mittels einer Patientenverfügung zu der
gewünschten Behandlung erklären.
Frankfurter Straße 28
36043 Fulda
24
Tel.: 0661/480045-0
Patientenverfügung
Rechtliche Ausgangslage:
Eine gemäß der gesetzlichen Regelung
erstellte Patientenverfügung ist für den
behandelnden Arzt bindend, d.h.
Behandlungsmaßnahmen, die mittels
einer Patientenverfügung untersagt werden,
für die also die Einwilligung fehlt, dürfen
nicht durchgeführt werden
Frankfurter Straße 28
36043 Fulda
25
Tel.: 0661/480045-0
Patientenverfügung
Rechtliche Ausgangslage:
Seit dem 01.09.2009 ist gesetzlich geregelt,
welchen Anforderungen die
Patientenverfügung genügen muss, damit
sie Bindungswirkung entfaltet.
Frankfurter Straße 28
36043 Fulda
26
Tel.: 0661/480045-0
Patientenverfügung
Mit der Patientenverfügung legt der Patient
für den Fall der Einwilligungsunfähigkeit
schriftlich fest, ob er in bestimmte, zum
Zeitpunkt der Festlegung noch nicht
unmittelbar bevorstehende Untersuchungen
seines Gesundheitszustands,
Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe
einwilligt oder sie untersagt, § 1901a BGB.
Frankfurter Straße 28
36043 Fulda
27
Tel.: 0661/480045-0
Patientenverfügung
Gegenstand der Patientenverfügung:
Untersuchungen des
Gesundheitszustandes
Heilbehandlungen oder sonstige ärztliche
Eingriffe, gleichgültig, ob diese dann von
einem Mediziner oder von ärztlichem bzw.
Pflegepersonal vorgenommen werden
Frankfurter Straße 28
36043 Fulda
28
Tel.: 0661/480045-0
Patientenverfügung
Gegenstand der Patientenverfügung:
Die Patientenverfügung muss dem sog.
Bestimmtheitserfordernis genügen. Der
Patient muss also konkrete
Entscheidungen über Einwilligung oder
Nichteinwilligung in bestimmte, noch nicht
unmittelbar bevorstehende ärztliche
Maßnahmen treffen.
Frankfurter Straße 28
36043 Fulda
29
Tel.: 0661/480045-0
Patientenverfügung
Gegenstand der Patientenverfügung:
Pauschale Aussagen, wie etwa „ich will in
Würde sterben“ oder „ich will kein
Schläuche“ stellen keine
Patientenverfügung im Sinne der
gesetzlichen Regelung dar.
Das sog. Bestimmtheitserfordernis stellt
somit eine hohe rechtliche Hürde für die
Bindungswirkung der Patientenverfügung
dar.
Frankfurter Straße 28
36043 Fulda
30
Tel.: 0661/480045-0
Patientenverfügung
Gegenstand der Patientenverfügung
können ganz bestimmte medizinische
Indikationen oder konkrete Therapien sein;
es reicht aber auch aus, wenn sich jemand
in einer Patientenverfügung z.B. bei
irreversiblem Koma gegen die Einleitung
bzw. für den Abbruch lebensverlängernder
Maßnahmen entscheidet.
Frankfurter Straße 28
36043 Fulda
31
Tel.: 0661/480045-0
Patientenverfügung
Gegenstand der Patientenverfügung
Die Patientenverfügung stellt in erster Linie
eine Handlungsanweisung an den Arzt dar.
Angesichts der Fortschritte in der Medizin
kann es allerdings nicht darauf ankommen,
mit der Patientenverfügung sämtliche
diagnostischen und therapeutischen
Möglichkeiten der Zukunft
vorwegzunehmen.
Frankfurter Straße 28
36043 Fulda
32
Tel.: 0661/480045-0
Patientenverfügung
Gegenstand der Patientenverfügung
Neben der schlichten Bejahung oder
Ablehnung einer ärztlichen Maßnahme kann
mit der Patientenverfügung auch Einfluss
auf die Anzahl, Auswahl und Modalitäten
ärztlicher Eingriffe, die Person des
behandelnden Arztes, die Auswahl der Klinik
oder den Einsatz des medizinischen
Gerätes genommen werden.
Frankfurter Straße 28
36043 Fulda
33
Tel.: 0661/480045-0
Patientenverfügung
Auch zur Erhaltung des Lebens notwendige
medizinische Maßnahmen stellen Eingriffe
in die körperliche Integrität des Patienten
dar, die während der Dauer der Maßnahme
seiner fortwährenden Einwilligung bedürfen.
Deshalb ist der Wille des Patienten auch
dort entscheidend, wo die Verweigerung
einer Behandlung lebensgefährlich ist
Frankfurter Straße 28
36043 Fulda
34
Tel.: 0661/480045-0
Patientenverfügung
Besitzt der Patient noch
Einwilligungsfähigkeit, darf eine von ihm
abgelehnte lebenserhaltende Maßnahme nicht
erzwungen werden. Bei Bewusstlosigkeit
wirken frühere Willensbekundungen fort, dies
gilt insbesondere für die Patientenverfügung,
an die auch ein bereits bestellter Betreuer
gebunden ist.
Frankfurter Straße 28
36043 Fulda
35
Tel.: 0661/480045-0
Patientenverfügung
Zwangsbehandlungen sind dann, auch
wenn sie lebenserhaltend wirken,
unzulässig!
Frankfurter Straße 28
36043 Fulda
36
Tel.: 0661/480045-0
Wirksamkeit der
Patientenverfügung
Einwilligungsfähigkeit (nicht
Geschäftsfähigkeit) des Patienten.
Einwilligungsfähig ist, wer über ein solches
Maß an Verstandesreife verfügt, dass er die
Tragweite seiner Entscheidung zu übersehen
vermag.
Frankfurter Straße 28
36043 Fulda
37
Tel.: 0661/480045-0
Wirksamkeit der
Patientenverfügung
Schriftlichkeit. Dieses Formerfordernis soll
vor übereilten oder unüberlegten
Festlegungen warnen und das von dem
Betroffenen wirklich gewollte klarstellen.
Hingegen kann der Widerruf jederzeit
mündlich oder auch durch eine Geste
erfolgen!
Frankfurter Straße 28
36043 Fulda
38
Tel.: 0661/480045-0
Keine
Wirksamkeitserfordernisse:
Ärztliche Beratung (der Betroffene kann auf die
ärztliche Beratung verzichten);
- Aktualisierung (allerdings ist eine
regelmäßige Aktualisierung zu empfehlen);
- Betreuung (auch wenn systematisch im
Betreuungsrecht geregelt, ist das Bestehen
einer Betreuung nicht erforderlich)
Frankfurter Straße 28
36043 Fulda
39
Tel.: 0661/480045-0
Bindung an die
Patientenverfügung
Gewisse Übereinstimmung der in der
Patientenverfügung enthaltenen Einwilligung
bzw. Untersagung derselben und dem
ärztlichen Eingriff, d.h. die Festlegungen der
Patientenverfügung müssen auf die aktuelle
Lebens- und Behandlungssituation
Kein Widerruf
Frankfurter Straße 28
36043 Fulda
40
Tel.: 0661/480045-0
Bindung an die
Patientenverfügung
Gebundene Personen:
gesetzliche Betreuer, § 1901a BGB;
Bevollmächtigter, § 1901a Abs. 5 BGB
Ärzte
Pflegepersonal
Frankfurter Straße 28
36043 Fulda
41
Tel.: 0661/480045-0
Reichweite der
Patientenverfügung
Die Patientenverfügung entfaltet ihre
Wirkung unabhängig vom
Krankheitsstadium. Es kommt also nicht
(mehr) darauf an, dass der
Sterbevorgang unumkehrbar eingesetzt
hat.
Frankfurter Straße 28
36043 Fulda
42
Tel.: 0661/480045-0
Entscheidungsfindung
Die Entscheidung über die Einleitung, die
weitere Durchführung oder Beendigung
der Maßnahme wird in einem
gemeinsamen Entscheidungsprozess
von Arzt und Patient bzw.
Patientenvertretern getroffen
Frankfurter Straße 28
36043 Fulda
43
Tel.: 0661/480045-0
Entscheidungsfindung
Die Indikationsstellung und die Prüfung der
Einwilligungsfähigkeit ist Aufgabe des Arztes;
Hat der Patient eine Vertrauensperson
bevollmächtigt (Vorsorgevollmacht) oder
wurde ein gesetzliche Betreuer bestellt, ist
die Feststellung des Patientenwillens
Aufgabe des Vertreters, denn dieser spricht
für den Patienten
Frankfurter Straße 28
36043 Fulda
44
Tel.: 0661/480045-0
Entscheidungsfindung
Eine Genehmigung durch das Betreuungsgericht
ist nur noch dann erforderlich:
wenn Arzt und Patientenvertreter sich nicht
über den Patientenwillen einig sind
es sich um eine Maßnahme nach § 1904 BGB
(ärztliche Maßnahmen mit Gefahr des
Versterbens oder schwerem dauerhaften
Schaden) handelt.
Frankfurter Straße 28
36043 Fulda
45
Tel.: 0661/480045-0