Amtliche Nachrichten Berichte und Informationen Gemeinde Opponitz
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Amtliche Nachrichten Berichte und Informationen Gemeinde Opponitz
Amtliche Nachrichten An einen Haushalt Postentgelt bar bezahlt Amtliche Nachrichten Berichte und Informationen Gemeinde Opponitz Nummer 12/07 10. Oktober 2007 Liebe Opponitzerinnen und Opponitzer ! Gemeindevorstand bzw. Gemeinderatssitzungen Nachstehend wollen wir Sie über die derzeit wichtigen Gegebenheiten in unserer Gemeinde informieren. Waldbrandgefahr Verordnung aufgehoben Opponitz Broschüre Kleidersammlung Pergolamöbel - Dank an GR Karl Alfred Helm Freihalten von Zufahrtsstraßen u. Wegen Hausverkauf in Opponitz DVB-T Digitales Fernsehen Zeitumstellung 28.10.07 Opponitzer Dirndl kreieren Heizkostenzuschuss 2007/08 Kinder als Straßenbenützer Wildtierhaltung Meldepflicht Was ist los in Opponitz? Sitzungen des Gemeindevorstandes bzw. Gemeinderates vom 20.03. bis 12.09.2007 Zur Sanierung des unter Denkmalschutz stehenden „Körnerkastens“ neben dem Hause „Opponitz“ wurde vom Gemeindevorstand beschlossen ein Drittel der Gesamtkosten zu übernehmen. Der Rest wird vom Bundesdenkmalamt, der Kulturabteilung des Landes NÖ sowie dem Eigentümer, der Familie Schnabel übernommen. Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2007 konnte im ordentlichen Haushalt mit einem Soll Überschuss von € 442,69 abgeschlossen werden. Im außerordentlichen Haushalt konnten einige Projekte abgeschlossen werden. Andere, wie z.B. Straßenbau, mussten mit Fehlbeträgen in das heurige Jahr übernommen und finanziert werden. Nachdem einige noch zu klärende Punkte aus dem Gesamtprogramm der Änderung unseres Raumordnungsprogrammes heraus genommen wurden, wurde die dafür notwendige Verordnung beschlossen. Die Änderungen sind in der Zwischenzeit rechtskräftig geworden. Wildbrettwochen NÖ Tage d. offenen Ateliers bei Eleonore Rijkes Wanderungen AV Opponitz Kürbismalen für Kinder Halloweenparty Beilage: Umweltforum Energiedaten Opponitz Die Dorferneuerung, eine Aktion der NÖ Landesregierung, verfolgt das Ziel, Dörfer und Ortschaften dahingehend zu unterstützen, gemeinsam mit den Bewohnern ein umfassendes Leitbild für künftige Entwicklung auszuarbeiten und umzusetzen. Für die zukünftigen Dorferneuerungsaktivitäten in Opponitz bildet das Leitbild die Grundlage und wurde in Zusammenarbeit mit Gemeindevertretern und der Bevölkerung unter Moderation eines Mitarbeiters des Verbandes für Landes-, Regional- und Gemeindeentwicklung erstellt. Es wurde ein neuer Dorferneuerungsverein mit dem Namen „Zukunftswerkstatt-Dorferneuerungsverein“, von dem Herr Gerald Felber Obmann ist, gegründet. Dieser Verein hat die Aufgabe, die geplanten Ziele umzusetzen. Vom Gemeinderat wurde der Beschluss gefasst, dass das vorliegende Leitbild grundsätzlich richtungsweisend für die weitere Entwicklung der Gemeinde Opponitz ist und hat diesem zugestimmt. Amtliche Nachrichten der Gemeinde Opponitz v. 09.10.07 Seite 2 Bei Arbeiten von Landwirten für die Gemeinde Opponitz mit deren eigenen Maschinen und Geräten kommen künftig die Ansätze des Österr. Kuratoriums für Landtechnik zur Anwendung. Der Winterdienst wird eigens geregelt. Die Arbeiten bei der Sanierung des Dachstuhles am Wochnerhaus wurden der Firma Ybbstaler Holz Bau GmbH übertragen. Die Kosten dafür sind mit € 103.000,00 angesetzt. Für die Teilsanierung des Erdgeschoßes wurde ein weiterer Kostenansatz von € 50.000,00 vom Gemeinderat genehmigt. Wie bereits bekannt wurde von der Gemeinde Opponitz das Fischwasser Ybbs BII/7 (Vorpächter KR Leopold Böhm) vom 1.7.2007 bis 30.6.2017 gepachtet. Das Fischerdorf kann nun den Großteil der Ybbs, der durch Opponitz fließt an seine Fischer vergeben. Wie zu ersehen ist, besteht von den Petrijüngern großes Interesse in diesem 7,3 km langen Abschnitt zu fischen. Von der Landwirtschaftlichen Fachschule Hohenlehen wurde ein Antrag auf Unterstützung der neu gegründeten Hohenlh’ner Blasmusik gestellt. Der Gemeinderat der Gemeinde Opponitz beschloss eine Unterstützung von € 280,00 (Ankauf von einem Paar Marschbecken) zu geben. Für Aushilfskräfte, die bei der Gemeinde Opponitz arbeiten, wird ab sofort ein Betrag von € 10,00 pro Stunde (Netto) bezahlt. Die Änderung erfolgte aufgrund des schon seit längerer Zeit bestehenden Satzes von € 7,27/Stunde und der in der Zwischenzeit allgemeinen Preis- bzw. Lohnerhöhungen. Von der Forstverwaltung Waidach (Fam. Schmidtkunz) ist geplant, die bestehende Gemeindestraße im Bereich ihres Wohnhauses Richtung Ybbstalbahn zu verlegen. Dem geplanten Projekt wurde grundsätzlich zugestimmt. Die im Gemeindratsbeschluss angeführten Bedingungen sind vor endgültiger Zustimmung zu erfüllen. Die vom Steuerbüro Diligentia erstellte Bilanz des Licht- und Kraftstromvertriebes der Gemeinde Opponitz erstellte Bilanz für das Jahr 2006, weist einen Reingewinn von € 6.576,08 auf. Die Bilanz 2006 wurde vom Gemeinderat genehmigt. Waldbrandgefahr - Aufhebung der Verordnung Die Bezirkshauptmannschaft gibt bekannt, dass aufgrund der nunmehrigen klimatischen Verhältnis die akute Waldbrandgefahr in den Wäldern nicht mehr gegeben ist und die Verordnung vom 17.04.2007, Zl. AML1-A-0483 mit Wirkung 1. Oktober 2007 aufgehoben wurde. Opponitz Broschüre Im Zuge der 3. Opponitzer Heimattage hat die Gemeinde eine Broschüre über unseren Ort veröffentlicht. Diese Broschüre beinhaltet eine Kurzchronik die uns unsere bewegte Geschichte in Erinnerung ruft aber auch Lebendiges von einst und jetzt sowie eine ungekünstelte und vom Herzen kommende Selbstdarstellung unserer Heimat „Opponitz“. Die Broschüre ist um den Selbstkostenpreis von € 7,50 am Gemeindeamt erhältlich. Amtliche Nachrichten der Gemeinde Opponitz v. 09.10.07 Seite 3 Der Winter steht vor der Tür - Kleidersammlung für Flüchtlingsfamilien Bitte helfen Sie uns vor allem die Kinder mit Winterkleidung auszustatten! Was wird gebraucht? Winterjacken, Anoraks, ev. lange Damenmäntel, Pullover, Hauben, Schals, Fäustlinge u. Handschuhe, Jeans für Kinder und Herren, Kinderoveralls, Socken, Strumpfhosen, Unterwäsche (vor allem Damen, Kinder), T-Shirts, Babykleidung (Decken), Winterschuhe, -stiefel, Turnschuhe Was sonst noch notwendig wäre: Schirme, Kissenbezüge, Handtücher, Bettwäsche nur in Größe 140 x 200 cm, Geschirr, Laufwagerl Der Sommer ist zu Ende! Bitte NICHT: Sommerkleidung, Damenkleider, Röcke, Anzüge, Anzughosen, Sakkos, Skioveralls für Erwachsene, grelle Jacken, Trachtenkleidung Sammeltermin: 23. – 25 Oktober 2007, 17 – 19 Uhr (od. tel. Vereinbarung) Sammelstelle: Pfarrhof (ev. Schule) Kontakt: Eva Wieser : 7621 Luise Brugger 7456, 0660-650 76 72 Margarete Blamauer: 7567, 7268, 0664-461 75 33 Pergolamöbel aus Helms Werkstatt GR Karl Alfred Helm hat für die Pergola im Schulgarten zehn "Schulbänke" hergestellt wofür wir uns auf diesem Weg recht herzlich bedanken. Sie dienen nicht nur als Rast- und Jausenplätze in den Pausen nun kann auch Unterricht im Freien stattfinden. Mit großer Freude wurden die Bänke in alter Form von Kindern und Lehrerinnen angenommen. DANKE! Freihalten von Zufahrtsstraßen und Wegen Immer wieder kommt es zu Schwierigkeiten bei der Müllabfuhr, weil die Zufahrtsstraße zu den einzelnen Liegenschaften die erforderliche lichte Höhe von mind. 4,5 m nicht aufweisen. Besonders verschärft wird dieses Problem im Frühjahr und auch im Winter, wenn die schneebedeckten Bäume und Sträucher in den Fahrweg ragen. Wir wollen nochmals darauf aufmerksam machen, dass die Zufahrtsstraßen und Wege zu den einzelnen Liegenschaften eine lichte Höhe von mindestens 4,5 m aufweisen müssen. Aufgrund eines Erkenntnisses des OGH haftet der Eigentümer bei Schäden an den Müllfahrzeugen. Amtliche Nachrichten der Gemeinde Opponitz v. 09.10.07 Seite 4 Hausverkauf in Opponitz Die 375 m² große Liegenschaft Hauslehen 13, Familie Rosa u. Wilhelm Gschwandegger wird zum Kauf angeboten. Das renovierungsbedürftige Haus hat eine Wohnfläche von 147m², Garage u. Heizungsraum extra. Nähere Informationen bei Familie Gschwandegger unter der Handynr. 0676-30 99 800. Digitales Fernsehen – Umstellung am 22. Oktober Am 22. Oktober 2007 wird der Großteil Niederösterreichs auf digitales Fernsehen umgestellt. Alle Haushalte, die bisher über Antenne oder über eine analoge Satellitenanlage den ORF empfangen haben, sind von dieser Umstellung betroffen und brauchen eine DVB-T-Box, damit sie weiterhin ORF und ATV sehen können. Die Sender Jauerling, KIahlenberg, Heuberg und Klangturm senden ab 22. Oktober nur noch ein digitales Signal. Damit ganz leicht zu erkennen ist, wer künftig eine DVB-T-Box braucht, wird bei den betroffenen Haushalten in den nächsten Wochen ein blaues Laufband mit entsprechenden Informationen im Fernsehprogramm eingeblendet. Die neue Technik soll dann gleich mehrere Vorteile bringen, so Michael Weber von der ORS. „Nie wieder Schneegestöber, kein Rauschen mehr, keine Schattenbilder, digitales Fernsehen ist einfach ein perfekter Ton und ein perfektes Bild“, sagt Michael Weber. Die Installation der Box ist einfach – um dennoch wirklich alle Fragen und Unklarheiten ausräumen zu können, wird der ORF Niederösterreich mit einer Informationskampagne die Umstellungsphase begleiten. Bei den registrierten DVB-T-Händlern gibt es 30 Euro-Gutscheine für den Kauf einer DVB-T-Box. Zeitumstellung von Sommerzeit auf Winterzeit Seit dem 25.03.2007 befinden wir uns in der Sommerzeit. Die nächste Zeitumstellung ist am: Sonntag, dem 28.10.2007 um 3:00 Uhr Die Uhr wird dann um 1 Stunde zurückgestellt, „die Nacht ist also 1 Stunde länger“. Dabei findet der Wechsel von der Sommerzeit in die Winterzeit (Normalzeit) statt. Parteienverkehrszeiten: Montag – Freitag von 9.00 – 12.00 Uhr u. Dienstag von 9.00 – 12.00 Uhr u. 16.00 – 19.00 Uhr Sprechstunden des Bürgermeisters gegen telefonische Voranmeldung: Dienstag v. 18.00 bis 19.00 Uhr und Sonntag von 10.00 bis 11.00 Uhr Offenlegung: Impressum: Die „Amtliche Nachrichten - Berichte und Informationen - Gemeinde Opponitz“ sieht sich als eine journalistisch aufbereitete Information der Opponitzer Bevölkerung über kommunale Angelegenheiten aus der Sicht der Verwaltung und des Gemeinderates, sowie div. Organisationen zur Förderung eines gemeinschaftlichen Trachtens der Bevölkerung. Herausgeber, Eigentümer und Medieninhaber: Gemeinde Opponitz. Für den Inhalt verantwortlich: Bgm. Erwin Forster, Hauslehen 21, 3342 Opponitz Eigenvervielfältigung, hergestellt mit Toshiba 5570, Auflage: 360. \\Nt_server\Daten\Benutzerdateien\A Presse u. Rundfunk\A Zeitungsberichte\GDEZEITG\Amtliche Nachrichten\Amtliche Nachrichten - 2001-10.doc „Amtliche Nachrichten - Berichte und Informationen - Gemeinde Opponitz“ ist ein offizielles und amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Opponitz. Amtliche Nachrichten der Gemeinde Opponitz v. 09.10.07 Seite 5 Entwurf eines OPPONITZER DIRNDLS Eine Projektgruppe der Opponitzer Zukunftswerkstatt hat sich zum Ziel gesetzt, eine Alltagstracht für Opponitz mit historischem Hintergrund zu kreieren und diese in Zusammenarbeit mit Frau Tostmann zu entwerfen. Danach soll die Möglichkeit für alle Opponitzerinnen bestehen, diese Tracht in Nähkursen herzustellen. Für die Gestaltung dieses Dirndls hat die Zukunftswerkstatt folgende Bitte an die Bevölkerung: Wenn Sie alte Fotos wie z.B. von Feldarbeiten, Kirchgängen, div. Festlichkeiten, Familienfotos, Fotos der Musikkappelle, der Hammerherren etc. zu Hause haben, bitten wir Sie, uns diese zur Verfügung zu stellen. Die Fotos werden von uns kopiert bzw. eingescannt und selbstverständlich wieder an die Besitzer zurückgegeben. Auch kreative Ideen für die Gestaltung werden gerne entgegen genommen. Es gibt auch die Idee, eine Fischertracht zu entwerfen. Sollten Sie dafür Vorschläge oder Fotos haben, bitte stellen Sie uns auch diese zur Verfügung. Vielleicht haben auch unsere Fischer gute Ideen? Bitte melden Sie sich bei Frau Johanna Steiner (07444/7532) oder Frau Brigitte HintermayerScholz (07444/7619) oder am Gemeindeamt (07444/7280). Heizkostenzuschuss 2007/2008 Die NÖ Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen NiederösterreicherInnen einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2007/2008 in Höhe von € 100,- zu gewähren. Der Heizkostenzuschuss kann auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes beantragt werden. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung. Die Anträge können von 15. Oktober 2007 bis spätestens 30. April 2008 am Gemeindeamt gestellt werden. Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten: AusgleichszulagenbezieherInnen BezieherInnen einer Mindestpension nach § 293 ASVG BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld, deren Familieneinkommen den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt oder Familien, die im Monat September 2007 oder danach die NÖ Familienhilfe beziehen Sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Familieneinkommen den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt Antragsformulare und Richtlinien sind im Internet unter der Adresse www.noe.gv.at/service/f/f3/heizkostenzuschuss.html abrufbar bzw. am Gemeindeamt erhältlich. Amtliche Nachrichten der Gemeinde Opponitz v. 09.10.07 Seite 6 Kinder als bevorzugter Straßenbenützer Pressenotiz von der BH Amstetten vom 25.09.2007 Auf Grund der Bestimmung des § 29 a Straßenverkehrsordnung 1960 ist „Kindern“ das unbehinderte und ungefährdete Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Es ist hiebei unbeachtlich, ob es sich um einzelne Kinder oder Kinder in Gruppen handelt, ob sie beaufsichtigt sind oder nicht. Diese Bestimmung ist eine Verschärfung des im § 3 de Straßenverkehrsordnung 1960 normierten Vertrauensgrundsatzes, wonach ein Fahrzeuglenker Kindern gegenüber nicht darauf vertrauen darf, dass sie die für die Benützung der Straße maßgeblichen Rechtsvorschriften befolgen werden. Diese Bestimmung berücksichtigt aber auch den Umstand, dass der Lenker eines Fahrzeuges zu dem vorgeschriebenen Verhalten nur dann verpflichtet sein kann, wenn er das Verhalten der Kinder zu erkennen vermag. Damit soll der Lenker auch im Interesse anderer Verkehrsteilnehmer nicht etwa dadurch überfordert werden, ständig gewärtigen zu müssen, dass unvermutet irgendwo Kinder sein könnten. Jedenfalls hat der Lenker aber davon auszugehen, dass ein Kind, ob beaufsichtigt oder nicht beaufsichtigt, auf die Fahrbahn tritt oder sich schon auf dieser befindet, um die Fahrbahn zu überqueren. Ob jemand als „Kind“ zu qualifizieren ist, muss ein Fahrzeuglenker anhand der Kriterien „Körpergröße“, „körperliches Aussehen“, „Kleidung“, „Verhalten“ prüfen. Nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes is insbesondere auf das äußere Erscheinungsbild abzustellen. Zusammenfassend ist daher festzuhalten, dass diese Vorschrift an allen Straßenstellen gilt, egal ob es sich um einen gekennzeichneten Fußgängerübergang oder eine andere Straßenstelle handelt. Es ist auch darauf zu achten, ob eine Aufsichtsperson Kinder bei Überqueren der Fahrbahn beaufsichtigt. Diese Aufsichtsperson darf solange auf der Fahrbahn verweilen, solange sich Kinder auf der Fahrbahn befinden. Wildtierhaltung Meldepflicht Information des NÖ Tierschutzombudsmann vom 02. Oktober 2007 Die Haltung von Reptilien in privaten Haushalten erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Dabei wird leider oft außer Acht gelassen, dass es sich hierbei um Wildtiere handelt, die besondere Ansprüche an die Haltung stellen. Auch der Gesetzgeber hat dies im Tierschutzgesetz berücksichtigt und Wildtieren besonderen Schutz zugesprochen. Deshalb ist auch die Haltung von Wildtieren bei der Behörde meldepflichtig. Faktoren wie Klimaverhältnisse, Licht und Strahlungswärme, Ernährung, Vergesellschaftung und Terrariengestaltung sind von entscheidender Bedeutung, damit eine den natürlichen Verhältnissen entsprechende Haltung gewährleistet werden kann. Als wechselwarme Tiere hängen ihre Lebensfunktionen in hohem Maße von den Umweltbedingungen ab. Dass die Haltung von Reptilien Fachwissen voraussetzt, bestätigt auch die erschreckende Tatsache, dass ca. 80 % der Erkrankungen von „Reptilien in Menschenhand“ haltungs- bzw. ernährungsbedingte Ursachen haben. Aus diesem Grund ist es auch gesetzlich vorgeschrieben, vor dem Kauf genaueste Informationen über die Biologie, wie Lebensweise, Lebensräume, Anpassung oder Verhalten des gewünschten Tieres einzuholen. Das bedeutet für die Praxis, dass ein entsprechendes Terrarium bereits vor dem Kauf des Tieres eingerichtet und betriebsbereit sein muss und somit Spontankäufe unzulässig sind. Bei der Einholung von Fachkenntnissen muss jedoch berücksichtigt werden, dass aus der Reihe der angebotenen Literatur nur jene, die auf fachlich fundiertem Wissen beruht, geeignet ist. Der Besitzer eines Wildtieres muss innerhalb von 14 Tagen die Haltung des Tieres bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft/Magistrat anzeigen. Amtliche Nachrichten der Gemeinde Opponitz v. 09.10.07 Seite 7 Gesetzliche Grundlagen: Tierschutzgesetz, BGBl. I 2004/118 § 25. (1) Wildtiere, die – etwa im Hinblick auf Klima, Ernährung, Bewegungsbedürfnis oder Sozialverhalten – besondere Ansprüche an die Haltung stellen, dürfen bei Erfüllung der vorgeschriebenen Voraussetzungen nur auf Grund einer binnen zwei Wochen vorzunehmenden Anzeige der Wildtierhaltung bei der Behörde gehalten werden. In Gehegen, in denen Schalenwild ausschließlich zur Fleischgewinnung gehalten wird, darf dieses bei Erfüllung der vorgeschriebenen Voraussetzungen ebenfalls nur auf Grund einer Anzeige der Wildtierhaltung bei der Behörde gehalten werden. Die Anzeige hat den Namen und die Anschrift des Halters, die Art und Höchstzahl der gehaltenen Tiere, den Ort der Haltung und weitere Angaben zu enthalten, die zur Beurteilung durch die Behörde erforderlich sind; das Nähere ist durch Verordnung des Bundesministers für Gesundheit und Frauen, in Bezug auf Gehege, in denen Schalenwild ausschließlich zur Fleischgewinnung gehalten wird, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, zu regeln. 2. Tierhaltungsverordnung, BGBl. II 2004/486 § 8 (1) Folgende Wildtierarten stellen besondere Ansprüche an Haltung und Pflege und dürfen gemäß § 25 TSchG nur nach vorheriger Anzeige - unbeschadet anderer Pflichten nach dem Bundesgesetz über die Überwachung des Handels mit Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten (Artenhandelsgesetz - Arthg) BGBl. I Nr. 33/1998 sowie der Verordnung über die Kennzeichnung von Arten (ArtenKennzeichnungsverordnung) - BGBl. II Nr. 321/1998 - an die Behörde gehalten werden: 1. alle Wildtierarten der Säugetiere (Mammalia), ausgenommen Schalenwild, Bison (Bison bison) und Streifenhörnchen (Tamias Subspezies), 2. alle Wildtierarten der Vögel (Aves), ausgenommen Arten der Unzertrennlichen (Agapornis spp.), der Plattschweifsittiche (Platycercidae), Wellensittiche (Melopsittacus undulatus), Nymphensittiche (Nymphicus hollandicus), Prachtfinken (Estrilidae) und der Chinesische Sonnenvogel (Leiothrix lutea), die Chinesische Zwergwachtel (Coturnix chinesis) sowie das Diamanttäubchen (Geopelia cuneata), 3. alle Arten der Reptilien (Reptilia), 4. alle Arten der Lurche (Amphibia), 5. Fische, die in Freiheit mehr als 1 m lang werden. (2) Alle gehaltenen Vögel der Ordnung Eulen (Strigiformes) und Greifvögel (Falconiformes) sind mittels Beinring oder Transponder identifizierbar zu kennzeichnen. Ebenfalls so zu kennzeichnen sind jene nicht domestizierten Vögel der Ordnung Papageien (Psittaciformes), welche im Anhang A der Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates genannt sind. Anlässlich der Anzeige gemäß Abs. 1 ist der Behörde die Kennzeichnung zur Identifizierung mitzuteilen. Was ist los in Opponitz Wildbrettwochen beim Kirchenwirt vom 14.10.2007 bis 04.11.2007 Tischreservierung unter 07444/7223 erbeten! Wir freuen uns auf Ihren Besuch Hannelore und Adi Aigner NÖ Tage der offenen Ateliers Im Zuge der „NÖ Tage der offenen Ateliers“ öffnet am Samstag, dem 20. Oktober und Sonntag, dem 21. Oktober Eleonore Rijkes ihr Atelier. Sie stellt an beiden Tagen von 10.00 - 18.00 Uhr, ihre neuesten Werke in Acryl, Öl und Pan Art Malerei vor. Die Künstlerin freut sich auf Ihr zahlreiches Kommen bei Imbiss und Weinverkostung. Grenzwanderung Sonntag, 14. Oktober 2007 und Amtliche Nachrichten der Gemeinde Opponitz v. 09.10.07 Seite 8 Familien- und Sektionswanderung Schluchtenweg-Hochseeberg, 21. Oktober 2007 Familien- u. Sektionswanderung Treffpunkt: 10.30 Uhr bei der Schluchtenhütte Haus Oberdippelreith Die Wanderung führt über den Schluchtenweg bis zum Lofererstein – Hochseeberg - Oberreith – zurück zur Schluchtenhütte Gehzeit: gemütliche drei Stunden mit Pausen Info: Ernst Lueger (Tel.7686) od. Susanne Kefer (Handy 0664-87 41 501) Grenzwanderung Treffpunkt: 8.00 Uhr beim Arzthaus Entlang der Opponitzer Gemeindegrenze vom Schloss Hohenlehen - Wetterkogel Hochseeberg - Oberreiterkogel Loferer Stein - Oberdippelreith Dauer ca. 6 h Bei der Schluchtenhütte Oberdippelreith lädt die AV Gruppe Opponitz alle Teilnehmer auf ein Getränk und einen Imbiss ein. Kinderkürbismalen Opponitz Aktiv lädt alle Kinder am Samstag, dem 27. Oktober ab 15.00 Uhr zum großen Kürbis bemalen und basteln ein. Treffpunkt: Bei Schönwetter am Gemeindevorplatz Bei Schlechtwetter im Rossstall – Kirchenwirt Aigner Bastelutensilien, Malsachen und Kürbisse sind vorhanden. Alle Kinder werden zu einer Jause eingeladen. Halloweenparty im Rossstall Der Verein zur Förderung der Opponitzer Wirtschaft veranstaltet am Samstag, dem 27. Oktober 2007 ab 20.30 Uhr eine gespenstische Halloweenparty. Geister, Hexen, Kürbisse im Rossstall beim Kirchenwirt Aigner. Die Veranstalter freuen sich auf Ihren Besuch !