Amtliche Nachrichten Berichte und Informationen Gemeinde Opponitz

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Amtliche Nachrichten Berichte und Informationen Gemeinde Opponitz
Amtliche Nachrichten
An einen Haushalt
Postentgelt bar bezahlt
Amtliche Nachrichten
Berichte und Informationen
Gemeinde Opponitz
Nummer 12/07
10. Oktober 2007
Liebe Opponitzerinnen und Opponitzer !
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Gemeindevorstand bzw.
Gemeinderatssitzungen
Nachstehend wollen wir Sie über die derzeit wichtigen
Gegebenheiten in unserer Gemeinde informieren.
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Waldbrandgefahr Verordnung aufgehoben
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Opponitz Broschüre
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Kleidersammlung
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Pergolamöbel - Dank an
GR Karl Alfred Helm
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Freihalten von Zufahrtsstraßen
u. Wegen
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Hausverkauf in Opponitz
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DVB-T Digitales Fernsehen
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Zeitumstellung 28.10.07
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Opponitzer Dirndl kreieren
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Heizkostenzuschuss 2007/08
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Kinder als Straßenbenützer
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Wildtierhaltung Meldepflicht
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Was ist los in Opponitz?
Sitzungen des Gemeindevorstandes bzw.
Gemeinderates vom 20.03. bis 12.09.2007
Zur Sanierung des unter Denkmalschutz stehenden „Körnerkastens“ neben dem Hause „Opponitz“ wurde vom Gemeindevorstand beschlossen ein Drittel der Gesamtkosten zu übernehmen.
Der Rest wird vom Bundesdenkmalamt, der Kulturabteilung
des Landes NÖ sowie dem Eigentümer, der Familie Schnabel
übernommen.
Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2007 konnte im ordentlichen Haushalt mit einem Soll Überschuss von € 442,69
abgeschlossen werden. Im außerordentlichen Haushalt konnten
einige Projekte abgeschlossen werden. Andere, wie z.B. Straßenbau, mussten mit Fehlbeträgen in das heurige Jahr übernommen und finanziert werden.
Nachdem einige noch zu klärende Punkte aus dem Gesamtprogramm der Änderung unseres Raumordnungsprogrammes heraus genommen wurden, wurde die dafür notwendige Verordnung beschlossen. Die Änderungen sind in der Zwischenzeit
rechtskräftig geworden.
Wildbrettwochen
NÖ Tage d. offenen Ateliers
bei Eleonore Rijkes
Wanderungen AV Opponitz
Kürbismalen für Kinder
Halloweenparty
Beilage:
Umweltforum
Energiedaten Opponitz
Die Dorferneuerung, eine Aktion der NÖ Landesregierung, verfolgt das Ziel, Dörfer und Ortschaften dahingehend zu unterstützen, gemeinsam mit den Bewohnern ein umfassendes Leitbild für
künftige Entwicklung auszuarbeiten und umzusetzen. Für die zukünftigen Dorferneuerungsaktivitäten in Opponitz bildet das Leitbild die Grundlage und wurde in Zusammenarbeit mit Gemeindevertretern und der Bevölkerung unter Moderation eines Mitarbeiters des Verbandes für Landes-, Regional- und Gemeindeentwicklung erstellt. Es wurde ein neuer Dorferneuerungsverein mit dem Namen „Zukunftswerkstatt-Dorferneuerungsverein“, von dem Herr Gerald Felber Obmann ist, gegründet. Dieser Verein hat die Aufgabe, die geplanten Ziele umzusetzen. Vom Gemeinderat wurde
der Beschluss gefasst, dass das vorliegende Leitbild grundsätzlich richtungsweisend für die weitere
Entwicklung der Gemeinde Opponitz ist und hat diesem zugestimmt.
Amtliche Nachrichten der Gemeinde Opponitz v. 09.10.07
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Bei Arbeiten von Landwirten für die Gemeinde Opponitz mit deren eigenen Maschinen und Geräten kommen künftig die Ansätze des Österr. Kuratoriums für Landtechnik zur Anwendung. Der
Winterdienst wird eigens geregelt.
Die Arbeiten bei der Sanierung des Dachstuhles am Wochnerhaus wurden der Firma Ybbstaler
Holz Bau GmbH übertragen. Die Kosten dafür sind mit € 103.000,00 angesetzt. Für die Teilsanierung des Erdgeschoßes wurde ein weiterer Kostenansatz von € 50.000,00 vom Gemeinderat genehmigt.
Wie bereits bekannt wurde von der Gemeinde Opponitz das Fischwasser Ybbs BII/7 (Vorpächter
KR Leopold Böhm) vom 1.7.2007 bis 30.6.2017 gepachtet. Das Fischerdorf kann nun den Großteil
der Ybbs, der durch Opponitz fließt an seine Fischer vergeben. Wie zu ersehen ist, besteht von den
Petrijüngern großes Interesse in diesem 7,3 km langen Abschnitt zu fischen.
Von der Landwirtschaftlichen Fachschule Hohenlehen wurde ein Antrag auf Unterstützung der neu
gegründeten Hohenlh’ner Blasmusik gestellt. Der Gemeinderat der Gemeinde Opponitz beschloss
eine Unterstützung von € 280,00 (Ankauf von einem Paar Marschbecken) zu geben.
Für Aushilfskräfte, die bei der Gemeinde Opponitz arbeiten, wird ab sofort ein Betrag von € 10,00
pro Stunde (Netto) bezahlt. Die Änderung erfolgte aufgrund des schon seit längerer Zeit bestehenden Satzes von € 7,27/Stunde und der in der Zwischenzeit allgemeinen Preis- bzw. Lohnerhöhungen.
Von der Forstverwaltung Waidach (Fam. Schmidtkunz) ist geplant, die bestehende Gemeindestraße
im Bereich ihres Wohnhauses Richtung Ybbstalbahn zu verlegen. Dem geplanten Projekt wurde
grundsätzlich zugestimmt. Die im Gemeindratsbeschluss angeführten Bedingungen sind vor endgültiger Zustimmung zu erfüllen.
Die vom Steuerbüro Diligentia erstellte Bilanz des Licht- und Kraftstromvertriebes der Gemeinde
Opponitz erstellte Bilanz für das Jahr 2006, weist einen Reingewinn von € 6.576,08 auf. Die Bilanz
2006 wurde vom Gemeinderat genehmigt.
Waldbrandgefahr - Aufhebung der Verordnung
Die Bezirkshauptmannschaft gibt bekannt, dass aufgrund der nunmehrigen klimatischen Verhältnis
die akute Waldbrandgefahr in den Wäldern nicht mehr gegeben ist und die Verordnung vom
17.04.2007, Zl. AML1-A-0483 mit Wirkung 1. Oktober 2007 aufgehoben wurde.
Opponitz Broschüre
Im Zuge der 3. Opponitzer Heimattage hat die Gemeinde eine Broschüre
über unseren Ort veröffentlicht.
Diese Broschüre beinhaltet eine Kurzchronik die uns unsere bewegte
Geschichte in Erinnerung ruft aber auch Lebendiges von einst und jetzt
sowie eine ungekünstelte und vom Herzen kommende Selbstdarstellung
unserer Heimat „Opponitz“.
Die Broschüre ist um den Selbstkostenpreis von € 7,50 am
Gemeindeamt erhältlich.
Amtliche Nachrichten der Gemeinde Opponitz v. 09.10.07
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Der Winter steht vor der Tür - Kleidersammlung für Flüchtlingsfamilien
Bitte helfen Sie uns vor allem die Kinder mit Winterkleidung auszustatten!
Was wird gebraucht?
Winterjacken, Anoraks, ev. lange Damenmäntel,
Pullover, Hauben, Schals, Fäustlinge u. Handschuhe, Jeans für Kinder und Herren,
Kinderoveralls,
Socken,
Strumpfhosen,
Unterwäsche (vor allem Damen, Kinder), T-Shirts,
Babykleidung (Decken), Winterschuhe, -stiefel,
Turnschuhe
Was sonst noch notwendig wäre:
Schirme, Kissenbezüge, Handtücher, Bettwäsche
nur in Größe 140 x 200 cm, Geschirr, Laufwagerl
Der Sommer ist zu Ende!
Bitte NICHT: Sommerkleidung, Damenkleider, Röcke, Anzüge, Anzughosen, Sakkos, Skioveralls für Erwachsene, grelle Jacken, Trachtenkleidung
Sammeltermin: 23. – 25 Oktober 2007, 17 – 19 Uhr (od. tel. Vereinbarung)
Sammelstelle: Pfarrhof (ev. Schule)
Kontakt: Eva Wieser : 7621
Luise Brugger 7456, 0660-650 76 72
Margarete Blamauer: 7567, 7268, 0664-461 75 33
Pergolamöbel aus Helms Werkstatt
GR Karl Alfred Helm hat für die Pergola im
Schulgarten zehn "Schulbänke" hergestellt wofür
wir uns auf diesem Weg recht herzlich bedanken.
Sie dienen nicht nur als Rast- und Jausenplätze in
den Pausen nun kann auch Unterricht im Freien
stattfinden. Mit großer Freude wurden die Bänke in
alter Form von Kindern und Lehrerinnen
angenommen. DANKE!
Freihalten von Zufahrtsstraßen und Wegen
Immer wieder kommt es zu Schwierigkeiten bei der Müllabfuhr, weil die Zufahrtsstraße zu den
einzelnen Liegenschaften die erforderliche lichte Höhe von mind. 4,5 m nicht aufweisen.
Besonders verschärft wird dieses Problem im Frühjahr und auch im Winter, wenn die schneebedeckten Bäume und Sträucher in den Fahrweg ragen. Wir wollen nochmals darauf aufmerksam machen, dass die Zufahrtsstraßen und Wege zu den einzelnen Liegenschaften eine lichte Höhe von
mindestens 4,5 m aufweisen müssen.
Aufgrund eines Erkenntnisses des OGH haftet der Eigentümer bei Schäden an den Müllfahrzeugen.
Amtliche Nachrichten der Gemeinde Opponitz v. 09.10.07
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Hausverkauf in Opponitz
Die 375 m² große Liegenschaft Hauslehen 13,
Familie Rosa u. Wilhelm Gschwandegger wird zum
Kauf angeboten.
Das renovierungsbedürftige Haus hat eine
Wohnfläche von 147m², Garage u. Heizungsraum
extra.
Nähere Informationen bei Familie Gschwandegger
unter der Handynr. 0676-30 99 800.
Digitales Fernsehen – Umstellung am 22. Oktober
Am 22. Oktober 2007 wird der Großteil Niederösterreichs auf digitales
Fernsehen umgestellt. Alle Haushalte, die bisher über Antenne oder über
eine analoge Satellitenanlage den ORF empfangen haben, sind von
dieser Umstellung betroffen und brauchen eine DVB-T-Box, damit sie
weiterhin ORF und ATV sehen können.
Die Sender Jauerling, KIahlenberg, Heuberg und Klangturm senden ab
22. Oktober nur noch ein digitales Signal.
Damit ganz leicht zu erkennen ist, wer künftig eine DVB-T-Box braucht, wird bei den betroffenen Haushalten in den nächsten Wochen ein blaues Laufband mit entsprechenden Informationen im Fernsehprogramm eingeblendet.
Die neue Technik soll dann gleich mehrere Vorteile bringen, so Michael Weber von der ORS. „Nie
wieder Schneegestöber, kein Rauschen mehr, keine Schattenbilder, digitales Fernsehen ist einfach
ein perfekter Ton und ein perfektes Bild“, sagt Michael Weber.
Die Installation der Box ist einfach – um dennoch wirklich alle Fragen und Unklarheiten ausräumen
zu können, wird der ORF Niederösterreich mit einer Informationskampagne die Umstellungsphase
begleiten. Bei den registrierten DVB-T-Händlern gibt es 30 Euro-Gutscheine für den Kauf einer
DVB-T-Box.
Zeitumstellung von Sommerzeit auf Winterzeit
Seit dem 25.03.2007 befinden wir uns in der Sommerzeit. Die nächste
Zeitumstellung ist am:
Sonntag, dem 28.10.2007 um 3:00 Uhr
Die Uhr wird dann um 1 Stunde zurückgestellt, „die Nacht ist also 1 Stunde
länger“. Dabei findet der Wechsel von der Sommerzeit in die Winterzeit
(Normalzeit) statt.
Parteienverkehrszeiten: Montag – Freitag von 9.00 – 12.00 Uhr u. Dienstag von 9.00 – 12.00 Uhr u. 16.00 – 19.00 Uhr
Sprechstunden des Bürgermeisters gegen telefonische Voranmeldung: Dienstag v. 18.00 bis 19.00 Uhr und Sonntag von
10.00 bis 11.00 Uhr
Offenlegung:
Impressum:
Die „Amtliche Nachrichten - Berichte und Informationen - Gemeinde Opponitz“ sieht sich
als eine journalistisch aufbereitete Information der Opponitzer Bevölkerung über kommunale Angelegenheiten aus der Sicht der Verwaltung und des Gemeinderates, sowie
div. Organisationen zur Förderung eines gemeinschaftlichen Trachtens der Bevölkerung.
Herausgeber, Eigentümer und Medieninhaber: Gemeinde Opponitz.
Für den Inhalt verantwortlich: Bgm. Erwin Forster, Hauslehen 21, 3342 Opponitz
Eigenvervielfältigung, hergestellt mit Toshiba 5570, Auflage: 360.
\\Nt_server\Daten\Benutzerdateien\A Presse u. Rundfunk\A Zeitungsberichte\GDEZEITG\Amtliche Nachrichten\Amtliche Nachrichten
- 2001-10.doc
„Amtliche Nachrichten - Berichte und Informationen - Gemeinde Opponitz“ ist ein
offizielles und amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Opponitz.
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Entwurf eines OPPONITZER DIRNDLS
Eine Projektgruppe der Opponitzer Zukunftswerkstatt hat sich zum Ziel gesetzt, eine Alltagstracht
für Opponitz mit historischem Hintergrund zu kreieren und diese in Zusammenarbeit mit Frau
Tostmann zu entwerfen. Danach soll die Möglichkeit für alle Opponitzerinnen bestehen, diese
Tracht in Nähkursen herzustellen.
Für die Gestaltung dieses Dirndls hat die
Zukunftswerkstatt folgende Bitte an die Bevölkerung:
Wenn Sie alte Fotos wie z.B. von Feldarbeiten,
Kirchgängen, div. Festlichkeiten, Familienfotos, Fotos der
Musikkappelle, der Hammerherren etc. zu Hause haben,
bitten wir Sie, uns diese zur Verfügung zu stellen. Die
Fotos werden von uns kopiert bzw. eingescannt und
selbstverständlich wieder an die Besitzer zurückgegeben.
Auch kreative Ideen für die Gestaltung werden gerne
entgegen genommen. Es gibt auch die Idee, eine
Fischertracht zu entwerfen. Sollten Sie dafür Vorschläge
oder Fotos haben, bitte stellen Sie uns auch diese zur
Verfügung. Vielleicht haben auch unsere Fischer gute
Ideen?
Bitte melden Sie sich bei Frau Johanna Steiner (07444/7532) oder Frau Brigitte HintermayerScholz (07444/7619) oder am Gemeindeamt (07444/7280).
Heizkostenzuschuss 2007/2008
Die NÖ Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen NiederösterreicherInnen einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2007/2008 in Höhe von € 100,- zu gewähren.
Der Heizkostenzuschuss kann auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes beantragt werden. Die
Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung.
Die Anträge können von 15. Oktober 2007 bis spätestens 30. April 2008 am Gemeindeamt
gestellt werden.
Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten:
ƒ
AusgleichszulagenbezieherInnen
ƒ
BezieherInnen einer Mindestpension nach § 293 ASVG
ƒ
BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend
gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt
ƒ
BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld, deren Familieneinkommen den jeweiligen
Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt oder Familien, die im Monat September 2007
oder danach die NÖ Familienhilfe beziehen
ƒ
Sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Familieneinkommen den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt
Antragsformulare
und
Richtlinien
sind
im
Internet
unter
der
Adresse
www.noe.gv.at/service/f/f3/heizkostenzuschuss.html abrufbar bzw. am Gemeindeamt erhältlich.
Amtliche Nachrichten der Gemeinde Opponitz v. 09.10.07
Seite 6
Kinder als bevorzugter Straßenbenützer
Pressenotiz von der BH Amstetten vom 25.09.2007
Auf Grund der Bestimmung des § 29 a Straßenverkehrsordnung 1960 ist „Kindern“ das unbehinderte und ungefährdete Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Es ist hiebei unbeachtlich, ob es sich
um einzelne Kinder oder Kinder in Gruppen handelt, ob sie beaufsichtigt sind oder nicht.
Diese Bestimmung ist eine Verschärfung des im § 3 de Straßenverkehrsordnung 1960 normierten
Vertrauensgrundsatzes, wonach ein Fahrzeuglenker Kindern gegenüber nicht darauf vertrauen darf,
dass sie die für die Benützung der Straße maßgeblichen Rechtsvorschriften befolgen werden.
Diese Bestimmung berücksichtigt aber auch den Umstand, dass der Lenker eines Fahrzeuges zu
dem vorgeschriebenen Verhalten nur dann verpflichtet sein kann, wenn er das Verhalten der Kinder
zu erkennen vermag. Damit soll der Lenker auch im Interesse anderer Verkehrsteilnehmer nicht
etwa dadurch überfordert werden, ständig gewärtigen zu müssen, dass unvermutet irgendwo Kinder
sein könnten. Jedenfalls hat der Lenker aber davon auszugehen, dass ein Kind, ob beaufsichtigt
oder nicht beaufsichtigt, auf die Fahrbahn tritt oder sich schon auf dieser befindet, um die Fahrbahn
zu überqueren.
Ob jemand als „Kind“ zu qualifizieren ist, muss ein Fahrzeuglenker anhand der Kriterien „Körpergröße“, „körperliches Aussehen“, „Kleidung“, „Verhalten“ prüfen. Nach der Rechtsprechung des
Obersten Gerichtshofes is insbesondere auf das äußere Erscheinungsbild abzustellen.
Zusammenfassend ist daher festzuhalten, dass diese Vorschrift an allen Straßenstellen gilt, egal ob
es sich um einen gekennzeichneten Fußgängerübergang oder eine andere Straßenstelle handelt. Es
ist auch darauf zu achten, ob eine Aufsichtsperson Kinder bei Überqueren der Fahrbahn beaufsichtigt. Diese Aufsichtsperson darf solange auf der Fahrbahn verweilen, solange sich Kinder auf der
Fahrbahn befinden.
Wildtierhaltung Meldepflicht
Information des NÖ Tierschutzombudsmann vom 02. Oktober 2007
Die Haltung von Reptilien in privaten Haushalten erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Dabei
wird leider oft außer Acht gelassen, dass es sich hierbei um Wildtiere handelt, die besondere Ansprüche an die Haltung stellen. Auch der Gesetzgeber hat dies im Tierschutzgesetz berücksichtigt
und Wildtieren besonderen Schutz zugesprochen. Deshalb ist auch die Haltung von Wildtieren bei
der Behörde meldepflichtig.
Faktoren wie Klimaverhältnisse, Licht und Strahlungswärme, Ernährung, Vergesellschaftung und
Terrariengestaltung sind von entscheidender Bedeutung, damit eine den natürlichen Verhältnissen
entsprechende Haltung gewährleistet werden kann. Als wechselwarme Tiere hängen ihre Lebensfunktionen in hohem Maße von den Umweltbedingungen ab. Dass die Haltung von Reptilien Fachwissen voraussetzt, bestätigt auch die erschreckende Tatsache, dass ca. 80 % der Erkrankungen von
„Reptilien in Menschenhand“ haltungs- bzw. ernährungsbedingte Ursachen haben.
Aus diesem Grund ist es auch gesetzlich vorgeschrieben, vor dem Kauf genaueste Informationen
über die Biologie, wie Lebensweise, Lebensräume, Anpassung oder Verhalten des gewünschten
Tieres einzuholen. Das bedeutet für die Praxis, dass ein entsprechendes Terrarium bereits vor dem
Kauf des Tieres eingerichtet und betriebsbereit sein muss und somit Spontankäufe unzulässig sind.
Bei der Einholung von Fachkenntnissen muss jedoch berücksichtigt werden, dass aus der Reihe der
angebotenen Literatur nur jene, die auf fachlich fundiertem Wissen beruht, geeignet ist.
Der Besitzer eines Wildtieres muss innerhalb von 14 Tagen die Haltung des Tieres bei der
zuständigen Bezirkshauptmannschaft/Magistrat anzeigen.
Amtliche Nachrichten der Gemeinde Opponitz v. 09.10.07
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Gesetzliche Grundlagen:
Tierschutzgesetz, BGBl. I 2004/118
§ 25. (1) Wildtiere, die – etwa im Hinblick auf Klima, Ernährung, Bewegungsbedürfnis oder Sozialverhalten
– besondere Ansprüche an die Haltung stellen, dürfen bei Erfüllung der vorgeschriebenen Voraussetzungen
nur auf Grund einer binnen zwei Wochen vorzunehmenden Anzeige der Wildtierhaltung bei der Behörde
gehalten werden. In Gehegen, in denen Schalenwild ausschließlich zur Fleischgewinnung gehalten wird, darf
dieses bei Erfüllung der vorgeschriebenen Voraussetzungen ebenfalls nur auf Grund einer Anzeige der Wildtierhaltung bei der Behörde gehalten werden. Die Anzeige hat den Namen und die Anschrift des Halters, die
Art und Höchstzahl der gehaltenen Tiere, den Ort der Haltung und weitere Angaben zu enthalten, die zur
Beurteilung durch die Behörde erforderlich sind; das Nähere ist durch Verordnung des Bundesministers für
Gesundheit und Frauen, in Bezug auf Gehege, in denen Schalenwild ausschließlich zur Fleischgewinnung
gehalten wird, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, zu regeln.
2. Tierhaltungsverordnung, BGBl. II 2004/486
§ 8 (1) Folgende Wildtierarten stellen besondere Ansprüche an Haltung und Pflege und dürfen gemäß § 25
TSchG nur nach vorheriger Anzeige - unbeschadet anderer Pflichten nach dem Bundesgesetz über die Überwachung des Handels mit Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten (Artenhandelsgesetz - Arthg) BGBl. I Nr. 33/1998 sowie der Verordnung über die Kennzeichnung von Arten (ArtenKennzeichnungsverordnung) - BGBl. II Nr. 321/1998 - an die Behörde gehalten werden:
1. alle Wildtierarten der Säugetiere (Mammalia), ausgenommen Schalenwild, Bison (Bison bison) und Streifenhörnchen (Tamias Subspezies),
2. alle Wildtierarten der Vögel (Aves), ausgenommen Arten der Unzertrennlichen (Agapornis spp.), der
Plattschweifsittiche (Platycercidae), Wellensittiche (Melopsittacus undulatus), Nymphensittiche (Nymphicus
hollandicus), Prachtfinken (Estrilidae) und der Chinesische Sonnenvogel (Leiothrix lutea), die Chinesische
Zwergwachtel (Coturnix chinesis) sowie das Diamanttäubchen (Geopelia cuneata),
3. alle Arten der Reptilien (Reptilia),
4. alle Arten der Lurche (Amphibia),
5. Fische, die in Freiheit mehr als 1 m lang werden.
(2) Alle gehaltenen Vögel der Ordnung Eulen (Strigiformes) und Greifvögel (Falconiformes) sind mittels
Beinring oder Transponder identifizierbar zu kennzeichnen. Ebenfalls so zu kennzeichnen sind jene nicht
domestizierten Vögel der Ordnung Papageien (Psittaciformes), welche im Anhang A der Verordnung (EG)
Nr. 338/97 des Rates genannt sind. Anlässlich der Anzeige gemäß Abs. 1 ist der Behörde die Kennzeichnung
zur Identifizierung mitzuteilen.
Was ist los in Opponitz
Wildbrettwochen beim Kirchenwirt
vom 14.10.2007 bis 04.11.2007
Tischreservierung unter 07444/7223 erbeten!
Wir freuen uns auf Ihren Besuch
Hannelore und Adi Aigner
NÖ Tage der offenen Ateliers
Im Zuge der „NÖ Tage der offenen Ateliers“ öffnet am
Samstag, dem 20. Oktober und Sonntag, dem 21. Oktober
Eleonore Rijkes ihr Atelier.
Sie stellt an beiden Tagen von 10.00 - 18.00 Uhr, ihre
neuesten Werke in Acryl, Öl und Pan Art Malerei vor.
Die Künstlerin freut sich auf Ihr zahlreiches Kommen bei
Imbiss und Weinverkostung.
Grenzwanderung Sonntag, 14. Oktober 2007 und
Amtliche Nachrichten der Gemeinde Opponitz v. 09.10.07
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Familien- und Sektionswanderung
Schluchtenweg-Hochseeberg, 21. Oktober 2007
Familien- u. Sektionswanderung
Treffpunkt: 10.30 Uhr
bei der Schluchtenhütte
Haus Oberdippelreith
Die Wanderung führt
über den Schluchtenweg
bis zum Lofererstein –
Hochseeberg - Oberreith –
zurück zur Schluchtenhütte
Gehzeit: gemütliche drei Stunden
mit Pausen
Info: Ernst Lueger (Tel.7686) od.
Susanne Kefer (Handy 0664-87 41 501)
Grenzwanderung
Treffpunkt: 8.00 Uhr
beim Arzthaus
Entlang der Opponitzer
Gemeindegrenze vom Schloss
Hohenlehen - Wetterkogel Hochseeberg - Oberreiterkogel Loferer Stein - Oberdippelreith
Dauer ca. 6 h
Bei der Schluchtenhütte Oberdippelreith lädt die AV Gruppe
Opponitz alle Teilnehmer auf
ein Getränk und einen Imbiss
ein.
Kinderkürbismalen
Opponitz Aktiv lädt alle Kinder am
Samstag, dem 27. Oktober ab 15.00 Uhr
zum großen Kürbis bemalen und basteln ein.
Treffpunkt:
Bei Schönwetter am Gemeindevorplatz
Bei Schlechtwetter im Rossstall – Kirchenwirt Aigner
Bastelutensilien, Malsachen und Kürbisse sind vorhanden.
Alle Kinder werden zu einer Jause eingeladen.
Halloweenparty im Rossstall
Der Verein zur Förderung der Opponitzer
Wirtschaft veranstaltet am
Samstag, dem 27. Oktober 2007 ab 20.30 Uhr
eine gespenstische Halloweenparty. Geister,
Hexen, Kürbisse im Rossstall beim Kirchenwirt
Aigner.
Die Veranstalter freuen
sich auf Ihren Besuch !