Leitfaden - Landkreis Südliche Weinstraße

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Leitfaden - Landkreis Südliche Weinstraße
Leitfaden
für ehrenamtlich Tätige
in der Flüchtlingsarbeit
1.
Auflage September 2015 (vergriffen)
2.
Auflage Februar 2016 (aktualisiert)
Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße
Vorwort von
Landrätin Theresia Riedmaier
Die Kriegs- und Krisenherde rund um das Mittelmeer, im Nahen Osten, in Ostafrika und in
Afghanistan/Pakistan bringen viele Menschen in die verzweifelte Lage, ihre Heimat
verlassen zu müssen, zu fliehen und Schutz auch in Europa zu suchen. Wir können nicht
darauf vertrauen, dass sich die Kriegs- und Krisenlage in absehbarer Zeit bessern wird,
deshalb müssen wir uns ernsthaft darauf einstellen, dass die Flüchtlinge längere Zeit oder
vielleicht sogar für immer hier bleiben. Es ist also von großer Bedeutung, jetzt die
Grundlage für eine gelingende Integration zu schaffen.
Der Landkreis Südliche Weinstraße erfüllt - zusammen mit den Verbandsgemeinden, den
Städten und Gemeinden - die Aufgaben nicht nur nach der Rechtslage sondern in
Verantwortungsbewusstsein und Gemeinsamkeit. Das große Engagement der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Verwaltungen, den Sozialen Diensten, den
zusammenarbeitenden Behörden, Institutionen, Organisationen, die den hilfesuchenden
Menschen zugewandt und bemüht Unterstützung geben, sei hervorgehoben und bedankt.
Ganz besonders hoch zu schätzen ist das vielfältige mitmenschliche Handeln, Denken,
Tun und Sprechen so vieler Ehrenamtlicher in unseren Städten und Gemeinden - im
ganzen Landkreis Südliche Weinstraße. Ihr tolles Engagement und Ihre konkrete Arbeit zu
unterstützen, dazu dient dieser Leitfaden.
Die erste Auflage von Oktober 2015 hat viel Zustimmung und eine enorm hohe
Resonanz aus dem ganzen Landkreis und darüber hinaus aus der Südpfalz und dem
ganzen Land erfahren. Das hat uns gezeigt, wie stark der Wunsch nach praktischen
Informationen war und ist. Innerhalb weniger Tage war der Leitfaden vergriffen, aber
immer abrufbar über die Homepage des Landkreises Südliche Weinstraße.
Mit der zweiten Auflage haben wir uns eine Fortschreibung vorgenommen. Die
Situation verändert sich dynamisch, weshalb ein gedrucktes Dokument nicht immer
auf dem ganz aktuellen Stand sein kann. Aber auch darauf werden wir reagieren,
indem wir die Informationen über unsere Internet-Präsenz verbessern.
Der Leitfaden soll Sie in Ihrem ehrenamtlichen Engagement wirkungsvoll
unterstützen. Sie leben Hilfsbereitschaft und gesellschaftliche Verantwortung.
Dafür Respekt und großen Dank.
Theresia Riedmaier
Landrätin
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Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße
Inhaltsverzeichnis
Vorwort von Landrätin Theresia Riedmaier.........................................................................3
1. Was Sie als Ehrenamtliche oder Ehrenamtlicher tun können........................................5
2. Daten, Zahlen, Fakten ...................................................................................................9
2.1. Warum kommen Flüchtlinge nach Deutschland?..................................................9
2.2. Wer kommt nach Deutschland? ............................................................................9
2.3. Aufgaben der Landeserstaufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende .............12
2.4. Verschiedene Flüchtlingsstatus ..........................................................................13
2.5. Leistungen für Asylbewerber...............................................................................16
3. Unterkunft während des Asylverfahrens......................................................................18
4. Residenzpflicht ............................................................................................................19
5. Familiennachzug .........................................................................................................20
5.1. Familienzusammenführung im Bundesgebiet .....................................................20
6. Ärztliche Versorgung während des Asylverfahrens .....................................................21
7. Kindergarten- und Schulbesuch ..................................................................................23
7.1. Lernpatenprojekt: „Keiner darf verloren gehen“ ..................................................23
8. Zugang zum Arbeitsmarkt während des Asylverfahrens .............................................24
8.1. Projekte und Ausbildungsmöglichkeiten für Geflüchtete in unserer Region .......27
9. Ausüben eines Praktikums ..........................................................................................29
10. Kontoeröffnung............................................................................................................31
11. Sprach- und Integrationskurse ....................................................................................32
12. Anerkennung von Berufs- bzw. Schulabschlüssen......................................................34
13. Dolmetscherdienste.....................................................................................................34
14. Versicherung von Ehrenamtlichen...............................................................................35
15. Beratungsstellen im Landkreis Südliche Weinstraße...................................................36
16. Hilfreiche Links, Telefonnummern und Materialien:.....................................................39
17. Wichtige Adressen in der Stadt Landau ......................................................................42
18. Ansprechpartner und Angebote für Asylbewerber aufgelistet nach den
Verbandsgemeinden ...................................................................................................46
18.1. Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels............................................................46
18.2. Verbandsgemeinde Bad Bergzabern ..................................................................48
18.3. Verbandsgemeinde Edenkoben..........................................................................52
18.4. Verbandsgemeinde Herxheim.............................................................................55
18.5. Verbandsgemeinde Landau-Land.......................................................................57
18.6. Verbandsgemeinde Maikammer .........................................................................59
18.7. Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich ....................................................61
19. Anlagen .......................................................................................................................64
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Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße
1.
Was Sie als Ehrenamtliche oder Ehrenamtlicher tun
können
Zunächst einmal, herzlichen Dank, dass Sie sich bereit erklärt haben Asylsuchenden zu
helfen.
Immer wieder stellt sich die Frage, was kann ich als Ehrenamtliche oder Ehrenamtlicher
tun, um mich in der Arbeit für und mit Asylbewerbern einzubringen.
Setzen Sie bei Ihren eigenen Fähigkeiten und Stärken an, seien diese nun handwerklicher,
sprachlicher, organisatorischer, sportlicher oder kommunikativer Natur. Vielleicht wollen
Sie sich zeitweise einbringen und hin und wieder einmal ein gemeinsames Angebot
machen – oder sich regelmäßig als Sprachpate zur Verfügung stellen. Es gibt viele
Möglichkeiten, sich zu engagieren.
Spenden Sie Zeit und helfen Sie Lebensumstände zu verbessern:
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Heißen Sie die Menschen willkommen.
Ein kostenloser Deutschkurs ist für Flüchtlinge zu Beginn häufig die einzige
Möglichkeit, Deutsch zu lernen. Unterstützen Sie die ehrenamtlichen Deutschlehrer in
den bestehenden Strukturen.
Begleiten Sie Asylsuchende bei ihren ersten Schritten im Wohnumfeld. Wo befinden
sich Läden, Bahnhöfe, Bushaltestellen? Wo finden Sprachkurse statt, wo sind
Kleiderkammern, Tafeln, Cafétreffen/Austauschmöglichkeiten, Beratungsstellen etc…
Helfen Sie Flüchtlingen bei ihren ersten Einkäufen.
Helfen Sie beim Anmelden der Kinder in Schulen und Kindergärten in Absprache mit
den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verbandsgemeinden.
Begleiten Sie Kinder und Jugendliche auf Wunsch zu Sportvereinen und helfen Sie bei
der Anmeldung.
Bieten Sie Gelegenheiten zum gemeinsamen Kochen, Spielen, Schwimmen,
Boulespiel etc. an.
Richten Sie eine Fahrradwerkstatt ein oder helfen Sie Asylsuchenden bei der
Reparatur ihrer Fahrräder.
Seien Sie Pate:
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Seien Sie Ansprechpartner bei Alltagsfragen.
Erklären Sie „wie Deutschland funktioniert“.
Begleiten Sie „Ihren“ Flüchtling bei Ämtergängen und zu Ärzten.
Vermitteln Sie Freizeit- und Kulturangebote.
Stellen Sie Kontakte zu anderen Menschen her, falls dies gewünscht wird.
Bieten Sie Hilfe beim Verständnis offizieller Briefe an.
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Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße
Ermöglichen Sie Teilhabe:
Die Lebensumstände von Menschen im Asylverfahren sind nicht einfach. Nicht selten
leben sie in Gemeinschaftsunterkünften mit mehreren fremden Menschen auf engstem
Raum. Die Unterkünfte liegen teilweise abseits der dörflichen oder städtischen
Infrastruktur. Helfen Sie diese Lebensumstände zu verbessern, indem Sie:
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Die Mobilität und Anbindung an die Infrastruktur verbessern (viele Flüchtlinge freuen
sich über Spenden, z. B. Buskarten, Monatskarten).
Bieten Sie Ihre Fahrdienste an oder stellen Sie ausgemusterte, verkehrstüchtige
Fahrräder zur Verfügung.
Durchbrechen Sie die Isolation durch Besuchsangebote, gemeinsame Ausflüge,
Fahrradtouren etc..
Vielleicht können Sie bei der Arbeitssuche helfen (z. B. durch gezielte Ansprache von
bzw. Vermittlung zu potenziellen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern im
Bekanntenkreis oder der Umgebung.
In einem eigenen Garten können Flüchtlinge ihnen bekanntes Gemüse anbauen und
Kontakte zu anderen Gartenbesitzern herstellen. Bieten Sie ihre Hilfe an oder stellen
Sie, falls vorhanden, einen Platz zum Kultivieren auf Ihrem Grundstück zur Verfügung.
Bauen Sie einen Tauschring auf (Flüchtlinge bieten ihre Fähigkeiten und Ressourcen
an und nehmen sie wechselseitig in Anspruch).
Wenn Sie etwas spenden wollen:
Sachspenden wie Möbel, Kleidung und Spielzeug werden häufig gebraucht. Wichtig bei
dieser Hilfe: Die Gegenstände, die man selbst aussortieren will, sollten nicht einfach bei
Flüchtlingen entsorgt werden. Fragen Sie, was benötigt wird.
Bitte spenden Sie keine unbrauchbare und ungewaschene Kleidung. Das ist weder für die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kleiderkammern noch für die Asylsuchenden
angenehm und führt zu Mehrarbeit für andere ehrenamtlich Tätige, die die Kleidung
aussortieren und entsorgen müssen.
In einigen Verbandsgemeinden unseres Landkreises Südliche Weinstraße gibt es
Kleiderkammern oder Möbellager. Dort können zu festgelegten Zeiten Möbel und andere
Gegenstände abgegeben werden. Auch die Diakonie, das Deutsche Rote Kreuz, die
Arbeiterwohlfahrt und die Caritas sind mögliche Ansprechpartner.
Neben den oben angesprochenen Bus- und Bahntickets könnten Sie beispielsweise auch
Telefonkarten oder einfache und benötigte Medikamente spenden oder andere Dinge die
Asylsuchende sich nicht kaufen können.
Auch die Beiträge für Sportvereine könnten anteilig übernommen werden.
Helfen Sie bei der Vermittlung von Wohnungen:
Kommunen fällt es oft schwer, genügend geeigneten Wohnraum für Flüchtlinge zur
Verfügung zu stellen. An manchen Standorten gibt es noch leer stehende Wohnungen und
Häuser in unserem Landkreis Südliche Weinstraße. Private Eigentümer melden sich am
besten direkt bei den Verbandsgemeinden. Auch Tipps, wo weitere Wohnmöglichkeiten
bestehen, nehmen die Mitarbeiter der Kommunen gerne entgegen.
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Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße
Insbesondere bei anerkannten Flüchtlingen: Helfen Sie bei der Wohnungssuche (z. B.
durch Vermittlung von Wohnraum im Bekanntenkreis, Unterstützung bei der Sichtung von
Angeboten in der Tagespresse, Begleitung bei Wohnungsbesichtigungen usw.). Manchmal
ist eine Unterstützung bei der Wohnungseinrichtung sinnvoll.
Grenzen beachten:
Zunächst einmal: Beachten Sie Ihre eigenen Grenzen! Sie bestimmen selbst was Sie
leisten können, wollen und wie viel Zeit und Geld Sie bereit sind zur Verfügung zu stellen
ohne sich, Ihre Familie, Ihre Hobbys und Gesundheit zu gefährden. Es kann sehr
nervenaufreibend und manchmal bedrückend sein, sich in der Flüchtlingsarbeit zu
engagieren. Sorgen Sie deshalb gut für sich selbst.
Seien Sie behutsam im Kontakt mit Asylbewerbern. Zeigen Sie Interesse, aber fragen Sie
sie nicht aus. Einige Flüchtlinge haben traumatische, lebensbedrohliche Erlebnisse
durchlitten und können und wollen nicht damit konfrontiert werden. Andere
Asylbegehrenden haben wiederum ein ausgeprägtes Redebedürfnis und überhäufen Sie
vielleicht mit ihren Erfahrungsberichten. Setzen Sie Ihre Grenzen, schützen Sie sich,
suchen Sie Entlastung und Ausgleich, z. B. im Gespräch mit anderen Ehrenamtlichen.
Muss eine Person oder Familie das Land wieder verlassen, so ist das nicht Ihr Fehler!
Seien Sie sich stets der Tatsache bewusst, dass manche der Ihnen so lieb gewonnenen
Nachbarn, Mitmenschen, Freunde das Land wieder verlassen müssen. Aber gerade
deshalb brauchen diese Menschen Ihre Unterstützung und Ihr Wohlwollen.
Was Sie nicht übernehmen sollten:
Auch wenn Sie sich im Laufe Ihrer Tätigkeit als Ehrenamtlicher ein enormes Fachwissen
angeeignet haben sollten: Übernehmen Sie keine Rechtsberatung. Stellen Sie
Entscheidungen des Bundesamtes, der Ausländerbehörde, von Anwälten oder anderen
involvierten Hauptamtlichen nicht in Frage, sondern setzen Sie sich im Zweifelsfalle immer
mit einer Beratungsstelle in Verbindung. Rufen Sie nicht direkt beim Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge (BAMF) oder einer Außenstelle an, sondern überlassen Sie das
den beratenden Fachinstitutionen.
Stellen Sie keine medizinischen oder psychologischen Diagnosen oder Empfehlungen,
sondern überlassen Sie dies Fachärzten.
Und schließlich: Beachten Sie die Privatsphäre der Asylbewerber.
Interkulturelle Kompetenz:
Die Arbeit mit Asylbewerbern bedarf eines gewissen Maßes an interkultureller Kompetenz.
Voraussetzung für diese ist ein Wissen um die Herkunftsländer und um die besonderen
Lebenslagen von Migranten. Viele der Asylsuchenden kommen aus anderen Kulturkreisen
und haben oft andere Lebensgewohnheiten. Jeder Mensch ist zudem verschieden und
durch seine Sozialisation geprägt, hat eigene Wertesysteme, individuelle Stärken und
Schwächen. Akzeptieren Sie verschiedene Lebensweisen, seien Sie offen und bewahren
Sie sich eine respektvolle Haltung. Nehmen Sie beispielsweise Absagen und
Verspätungen nicht persönlich, aber seien Sie selbst zuverlässig.
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Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße
Lassen Sie ein gewisses Anderssein zu und versuchen Sie nicht die Menschen in einem
Crashkurs „einzudeutschen“. Manches das zunächst ungewöhnlich erscheint, entwickelt
sich als Bereicherung für das Zusammenleben und führt zu einer kulturellen Vielfalt in
unserer Gesellschaft.
Sehr wichtig aber ist: Begegnen Sie den Flüchtlingen auf Augenhöhe. Sprechen Sie die
Menschen an und fragen nach, ob sie Unterstützung brauchen und wollen.
Vielen Dank für Ihr Engagement.
Weitere Informationen:
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße
Stabsstelle für Integration, Migration und Flüchtlingshilfe
Kaja Kopkow-Miller
An der Kreuzmühle 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/940-155
E-Mail: [email protected]
Internet: www.suedliche-weinstrasse.de
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2.
Daten, Zahlen, Fakten
2.1. Warum kommen Flüchtlinge nach Deutschland?
Aufgrund verschiedener Krisenherde in der Welt fliehen die Menschen vor Gewalt, Krieg
oder Verfolgung aus ihren Heimatländern – derzeit sind weltweit rund 60 Millionen
Menschen auf der Flucht – die Hälfte davon sind Kinder und Jugendliche. Dies ist die
höchste Zahl seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs. Zwar fliehen die Betroffenen in der
Regel zunächst in die Nachbarländer, doch machen sich viele Menschen auf den Weg
nach Europa, das politische Stabilität und eine Perspektive auf ein neues Leben verspricht,
bis eine Rückkehr ins eigene Herkunftsland wieder möglich ist.
Nach Artikel 16a des Grundgesetzes (GG) der Bundesrepublik Deutschland genießen
politisch Verfolgte Asyl.
2.2. Wer kommt nach Deutschland?
Quelle: BAMF
1
Im Zeitraum Januar – November 2015 steht Syrien an erster Stelle mit einem Anteil von
33,8 %. Den zweiten Platz nimmt Albanien mit einem Anteil von 13,3 % ein. Danach folgt
der Kosovo mit 8,4 %. Damit entfällt mehr als die Hälfte (55,5 %) aller seit Januar 2015
gestellten Erstanträge auf die ersten drei Herkunftsländer.
1
BAMF= Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
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Verteilung der Asylbewerber 2016
Es bestehen Aufnahmequoten für die einzelnen Bundesländer. Diese legen fest, welchen
Anteil der Asylbewerber 2 jedes Bundesland aufnehmen muss und werden nach dem
sogenannten "Königsteiner Schlüssel" festgesetzt. Er wird für jedes Jahr entsprechend
der Steuereinnahmen und der Bevölkerungszahl der Länder berechnet.
Quelle: BAMF
Quelle: BAMF
2
Im Interesse einer besseren Lesbarkeit wird nicht ausdrücklich in geschlechtsspezifischen
Personenbezeichnungen differenziert. Die gewählte männliche Form schließt eine adäquate weibliche Form
gleichberechtigt ein.
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Seit Beginn des Jahres 2015 bis Ende November sind rund eine Million Flüchtlinge in
Deutschland im EASY-System erfasst worden. (IT System zur Erstverteilung von
Asylbegehrenden auf die Bundesländer). In diesem Zeitraum stellten bundesweit 425.035
Menschen einen Asylantrag. 392.028 davon waren Erstanträge, in 33.007 Fällen handelte
es sich um einen Folgeantrag. Allein im Oktober lag die Zahl der Ersterfassung im EASYSystem bei 181.000 Personen, wobei hier Fehl- und Doppelerfassungen nicht
ausgeschlossen werden können. Da das BAMF aufgrund von Personalengpässen in vielen
Fällen eine Registrierung der Asylsuchenden und die Antragstellung erst mehrere Wochen
nach der Ankunft vornimmt, liegen die Zahlen der Antragstellung unter den Zahlen der
Registrierung bei der Einreise.
Rheinland-Pfalz nimmt gegenwärtig 4,8% Asylbegehrende auf. Für den Zeitraum von
Januar bis November 2015 waren das rd. 49.000 Personen. In dieser Zeit stellten
insgesamt 18.139 Menschen in Rheinland-Pfalz einen Asylantrag, 16.246 davon waren
Erstanträge. Gemäß des Königsteiner Schlüssels werden die Asylbewerber den Kreisen
und kreisfreien Städten zugewiesen und durch die jeweils zuständige Verwaltung auf die
Kommunen verteilt.
Im Landkreis Südliche Weinstraße (SÜW) lebten am 01.01.2015 373 Asylbegehrende. Mit
Stand vom 30.12.2015 stieg diese Zahl auf insgesamt 1023 Asylbewerber (inkl.
Duldungsträger, also abgelehnte Asylbewerber und Folgeantragsteller), was einen Anstieg
auf 274 % innerhalb eines Jahres bedeutet.
Übersicht über die Antragstellungen in der Bundesrepublik
Quelle: BAMF, Aktuelle Zahlen zu Asyl
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Asylbewerber
kommen
in
Rheinland-Pfalz
Erstaufnahmeeinrichtungen – z. B. nach Herxheim.
zunächst
in
eine
der
2.3. Aufgaben der Landeserstaufnahmeeinrichtungen für
Asylbegehrende
Es gibt mehrere Standorte für diese Erstaufnahmeeinrichtungen und davon haben
einige Außenstellen des BAMF.
Gegenwärtig sind das die Aufnahmeeinrichtung in Trier, Dasbachstraße 15b (Hauptstelle
für Rheinland-Pfalz), Ingelheim Bingen, (Schloßstraße 36) und in Kusel ist eine
Außenstelle des BAMF geplant. Weitere Einrichtungen gibt es in:
•
•
•
•
•
•
Trier: Luxemburger Straße
Ingelheim (eigenständige Aufnahmeeinrichtung)
Landeseinrichtung für Asylbegehrende und Ausreisepflichtige in Ingelheim (LefAA)
Hermeskeil
Koblenz
Birkenfeld und Diez
Mit zum Teil wechselnden Außenstellen (Meisenheim, Layenhof bei Mainz etc.).
Diese Liste unterliegt ständigen Veränderungen und hat keinen Anspruch auf
Vollständigkeit.
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Die Aufenthaltsdauer in den Landeserstaufnahmeeinrichtungen in Rheinland-Pfalz
beträgt momentan etwa 6 Wochen, dann werden die Menschen in die Kreise und
Gemeinden zugewiesen. Die Aufenthaltsdauer im Bundesdurchschnitt hat sich durch die
am 24. Oktober 2015 in Kraft getretenen Gesetze von 3 auf 6 Monate verlängert.
Menschen aus den Westbalkanstaaten können verpflichtet werden, bis zum Abschluss
ihres Asylverfahrens (also auch über 6 Monate hinaus, wenn nötig) in einer solchen
Erstaufnahmeeinrichtung zu verbleiben.
2.4. Verschiedene Flüchtlingsstatus
•
Personen mit BüMA (Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender)
In der Erstaufnahmeeinrichtung werden die ankommenden Menschen als asylbegehrende
registriert und stellen im Idealfall direkt einen Antrag auf Asyl. Gegenwärtig können
aufgrund des personellen Engpasses dort jedoch keine Asylanträge gestellt werden,
sondern es findet nur eine Registrierung statt und die Bescheinigung darüber wird
ausgehändigt (BüMA) und ist in der Regel zwei Wochen gültig. Sobald die Asylsuchenden
im Landkreis SÜW wohnhaft sind, stellt die Ausländerbehörde eine neue BüMA aus, die
bis zur Stellung des Asylantrages gültig ist.
 Siehe Anlage 7 BüMA
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Um den offiziellen Asylantrag zu stellen erhalten die Asylsuchenden per Post einen Termin
vom BAMF zugeschickt. Dieses kann wenige Wochen, manchmal aber auch mehrere
Monate dauern. (Hierbei handelt es sich nicht um den Anhörungstermin!)
Nach Asylantragstellung beginnt das Verfahren wie unten abgebildet:
•
Personen mit einer Aufenthaltsgestattung
Nach Stellung des Asylantrages wird durch die zuständige Ausländerbehörde eine
Aufenthaltsgestattung erteilt. Diese berechtigt Menschen im laufenden Asylverfahren bis
zum Abschluss des Verfahrens, das heißt bis zur Vollziehbarkeit der Entscheidung des
BAMF über den Asylantrag, in Deutschland zu leben und unter bestimmten Bedingungen
zu arbeiten.
Jeder Asylbewerber wird im Rahmen einer Anhörung (vielfach auch Interview genannt)
zu den Gründen der Asylantragsstellung befragt. Der Anhörungstermin wird schriftlich
mitgeteilt.
Nach der Anhörung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wird
entschieden, ob der Asylbewerber einen Schutzstatus in Deutschland erhält oder der
Antrag abgelehnt wird und er ggf. das Land verlassen muss.
Sowohl die Niederschrift der Anhörung als auch der Bescheid über eine
Antragsablehnung oder Anerkennung, werden dem Asylsuchenden NACH der Anhörung
schriftlich an seine aktuelle Adresse zugestellt.
•
Personen mit einer Duldung
Abgelehnte Asylbewerber bei denen die Abschiebung aus rechtlichen oder tatsächlichen
Gründen (zunächst) nicht möglich ist, erhalten von der Ausländerbehörde eine Duldung.
Auch Personen die nach einer Ablehnung des Erstantrages einen Folgeantrag gestellt
haben, erhalten zunächst eine Duldung. Duldungsträger haben keinen Aufenthaltstitel und
begründen keinen rechtmäßigen Aufenthalt. Sie sind zur Ausreise verpflichtet, es sei denn
es liegen rechtliche oder tatsächliche Gründe für Abschiebehindernisse 3 vor. Dann kann
sich ein Duldungsträger ggf. mehrere Jahre in Deutschland aufhalten.
3
z.B. Rechtliches Abschiebehindernis: Das Herkunftsland verweigert die Wiederaufnahme; Tatsächliches
Abschiebehindernis: Fehlende Reisemöglichkeiten (keine Flugverbindungen) oder Reiseunfähigkeit
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•
Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) entscheidet im Asylverfahren über
vier Schutzarten: Asylberechtigung, Flüchtlingsschutz, subsidiärer Schutz4 und
Abschiebungsverbot. Ob und welche Schutzart zuerkannt wird ist der ersten Seite des
Bescheides zu entnehmen. Je nach Schutzart erhalten diese Personen einen
Aufenthaltstitel mit einer Dauer von einem bis drei Jahren mit der Möglichkeit der
Verlängerung bzw. dem Übergang in einen Daueraufenthalt.
Grundsätzlich muss IMMER der Einzelfall geprüft werden!
Wichtig: Bei einem Rückkehrwunsch in die Heimat gibt es je nach Herkunftsland
verschiedene Förder- und Reintegrationsprogramme die im Rahmen einer
Rückkehrberatung spezifiziert werden können. Weitere Auskünfte hierzu geben
die Ausländerbehörde oder die unten aufgeführten Beratungsstellen.
Wichtig: Bei Asylbewerbern aus den sog. sicheren Herkunftsländern, den
Balkanstaaten
Mazedonien,
Serbien,
Bosnien-Herzegowina,
Albanien,
Montenegro, Kroatien und dem Kosovo, sowie Ghana und dem Senegal muss bei
fast allen Fällen davon ausgegangen werden, dass eine Ablehnung und
Rückführung in das Heimatland erfolgt.
Wichtig: Wie auf der Innenministerkonferenz Anfang Dezember 2015 beschlossen, wurde
das vereinfachte Verfahren für Asylsuchende aus Syrien, Eritrea und dem Irak
mittlerweile abgeschafft. Seit 01.01.2016 gilt nun wieder, dass alle
Asylsuchenden das Verfahren mit persönlicher Anhörung durchlaufen müssen.
Beschleunigte, auf Grundlage eines Fragebogens vollzogene schriftliche
Verfahren, gehören damit vorerst der Vergangenheit an.
 Siehe Anlage 11 Ablauf des Asylverfahrens
4
Subsidiärer Schutz:
Auf subsidiären Schutz kann ein Drittstaatsangehöriger oder Staatenloser Anspruch haben, dem weder durch
die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft noch durch das Asylrecht Schutz gewährt werden kann. Er wird
als subsidiär Schutzberechtigter anerkannt, wenn er stichhaltige Gründe für die Annahme vorgebracht hat,
dass ihm in seinem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht, wie die Verhängung oder Vollstreckung der
Todesstrafe, Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung oder eine
ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit einer Zivilperson infolge willkürlicher
Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts.
Quelle: Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen
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2.5. Leistungen für Asylbewerber
Asylbewerber erhalten während des Asylverfahrens Leistungen gemäß
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Quelle: §3 Asylbewerberleistungsgesetz
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes sind die Leistungen im Wesentlichen
an die Sozialhilfe bzw. die Grundsicherung für Arbeitssuchende angeglichen worden.
Leistungen werden in Form von Geld- und Sachleistungen erbracht. Der monatliche
pauschale Regelbedarf deckt u.a. die Kosten für Nahrungsmittel, Bekleidung,
Innenausstattung der Wohnung, Bildung und Teilhabe und Nachrichtenübermittlung ab.
Zusätzlich wird die Unterkunft (Miete, Heizkosten, Nebenkosten, Wasser, Abwasser,
Grundsteuer, Hausversicherung, Müll) bezahlt und eine Krankennotversorgung
sichergestellt.
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Nach 15 Monaten erhöhen sich ggf. die monatlichen Leistungen entsprechend der
Sozialhilfe (SGB XII).
Die Auszahlungen der Leistungen erfolgen in der Regel ein bis zweimal monatlich in bar
in den Verbandsgemeindeverwaltungen.
Wer erhält die Leistungen nach §1 Asylbewerberleistungsgesetz:
•
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Asylbewerber, über deren Antrag auf Asyl noch nicht entschieden wurde und die für
die Zeit des Asylverfahrens eine Aufenthaltsgestattung haben,
Bürgerkriegsflüchtlinge, die in der Bundesrepublik Deutschland vorübergehend Schutz
suchen,
Geduldete, bei denen eine Rückkehr in ihr Herkunftsland nicht vollzogen werden kann,
weil humanitäre, rechtliche oder persönliche Gründe oder öffentliche Interessen
entgegenstehen,
Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis nach §§23-25 AufenthaltsG,
Ausländer, die vollziehbar ausreisepflichtig sind und
Folgeantragsteller
Nach positivem Ausgang des Asylverfahrens (Anerkennung) erlischt der Anspruch nach
dem AsylbLG und die Betroffenen können Leistungen nach dem SGB II (HartzIV) beim
Jobcenter beantragen.
 Siehe Anlage 4 Laufzettel (Auflistung der erforderlichen Schritte)
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3.
Unterkunft während des Asylverfahrens
Nach Zuweisung durch die Landeserstaufnahmestellen in den Landkreis werden
Asylbewerber von der Ausländerbehörde den Verbandsgemeinden (VG) zugewiesen. Die
von den Verbandsgemeinden bereitgestellten Unterkünfte verfügen über eine
Grundausstattung.
Wichtig: Die Kochgelegenheit/Küche sowie das Bad/die sanitären Anlagen werden in
Mehrpersonenunterkünften von allen Asylbewerbern genutzt! Defekte sind sofort
den Ansprechpartnern der Verbandsgemeinden (Bürgerdienste/Sozialverwaltung)
zu melden.
Wichtig: Alle Änderungen/Umgestaltungen der zugewiesenen Räumlichkeiten sind
unbedingt mit der zuständigen Sozialverwaltung/ Bürgerdiensten abzusprechen.
Da die Stromkosten von Asylbewerbern selbst getragen werden müssen,
empfiehlt es sich, diesen stromsparendes Verhalten nahezubringen. Wichtig ist
hier auf eventuelle Nachforderungen der Stromanbieter zu achten, um höhere
Zahlungsrückstände zu vermeiden.
 Siehe Anlage 1 Vorlage einer Hausordnung deutsch / englisch
Wichtig: Asylbewerber sind selbst für die Reinigung ihrer Unterkünfte sowie der
Gemeinschaftsräume zuständig (es empfiehlt sich, Asylbewerber bei der
Erstellung eines Reinigungsplanes zu unterstützen).
 Siehe Anlage 3 Vorlage eines Reinigungsplanes
Wichtig: Vielen Asylbewerbern ist das Mülltrennungssystem in der Bundesrepublik
Deutschland nicht geläufig. Es empfiehlt sich, die Bewohner bei der Sortierung
des Mülls zu unterstützen und zu beraten.
 Siehe Anlage 6 Sortieranleitung für Abfälle
Wichtig: Die Befreiung von Rundfunkgebühren ist unbedingt zu beantragen
beziehungsweise zu prüfen, ob die zuständige Person der Verbandsgemeinde
den Befreiungsantrag bereits gestellt hat (wird in den Verbandsgemeinden
unterschiedlich gehandhabt).
Wichtig: Es muss ein gut lesbares Namensschild am Briefkasten der zugewiesenen
Unterkunft angebracht werden, da sonst wichtige Dokumente nicht zugestellt
werden können!
Wichtig: Nach erfolgreichem Abschluss des Asylverfahrens haben sich die
bleibeberechtigten Personen eigenständig um eine Wohnung zu bemühen. Sie
müssen den zugewiesenen Wohnraum für nachfolgende Asylsuchende frei
räumen.
Seite 18
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4.
Residenzpflicht
Die räumliche Aufenthaltsbeschränkung, die sogenannte Residenzpflicht, entfällt drei
Monate nach der Ersteinreise. Der Aufenthaltsbereich wird dann auf das Bundesgebiet
ausgeweitet. Diese Regelung kann allerdings von der Ausländerbehörde, z. B. bei
Straftatbeständen, verwehrt werden.
Es besteht jedoch eine Wohnsitzauflage. Dies bedeutet, dass Personen im Asylverfahren
ihren Wohnsitz nicht frei wählen dürfen.
Bei gewünschtem Umzug in einen anderen Kreis oder Stadt muss ein
Umverteilungsantrag bei der Ausländerbehörde gestellt werden. Diese informiert das
Bundesamt (BAMF).
Achtung: Anträge dieser Art werden u.A. aufgrund der Aufnahmequotenregelung sehr
selten genehmigt!
Um Familienmitglieder im Bundesgebiet besuchen zu können, kann die Ausländerbehörde
unter Umständen eine Reiseerlaubnis erteilen.
Seite 19
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5.
Familiennachzug
Der Nachzug von Ehegatten, Kindern und/oder Eltern (bei Minderjährigen) ist grundsätzlich
nur nach einem positiven Ausgang des Asylverfahrens möglich. Auch für Menschen, die
unter subsidiärem Schutz stehen, ist ein Familiennachzug möglich. Die Kosten für eine
Familienzusammenführung sind von der Familie selbst zu tragen.
Wichtig: Direkt nach Erhalt des Anerkennungsbescheides sollte eine gewünschte
Familienzusammenführung in die Wege geleitet werden. Es ist ratsam, sich dafür
schnellstmöglich mit einer Beratungsstelle bzw. der Ausländerbehörde in
Verbindung zu setzen, um die 3-monatige Frist zu wahren und der Familie
dadurch den Nachzug zu erleichtern.
Ist diese Frist abgelaufen, wird der Nachzug ungleich schwerer, denn dann sind
Unterkunft, ausreichende Deutschkenntnisse, Arbeit, also ein eigenes Einkommen
nachzuweisen.
Das Webportal der Bundesregierung zum Familiennachzug von syrischen Flüchtlingen
ist online unter dem folgenden Link erreichbar. Das Portal kann auf Deutsch, Englisch und
Arabisch angezeigt und von Schutzberechtigten, Antragstellern des Familiennachzugs zum
syrischen Schutzberechtigten sowie Unterstützerorganisationen genutzt werden. Es enthält
eine Funktion zur Stellung der fristwahrenden Anzeige.
Internet: www.familyreunion-syria.diplo.de
5.1. Familienzusammenführung im Bundesgebiet
Es kann vorkommen, dass mehrere Familienmitglieder gemeinsam geflohen sind, sich
jedoch vor bzw. bei der Einreise in die Bundesrepublik getrennt haben. In solchen Fällen
erfolgt
meist die Registrierung sowie
Unterbringung
in
unterschiedlichen
Erstaufnahmeeinrichtungen des Bundesgebietes (EASY-Verteilsystem). Es besteht die
Möglichkeit, eine Familienzusammenführung innerhalb der Bundesrepublik zu beantragen.
Dafür stellt der Asylsuchende, der zu anderen Familienmitgliedern umziehen möchte,
einen Umverteilungsantrag an die zuständige Ausländerbehörde.
Wichtig: Ein Umverteilungsantrag kann erst gestellt werden, wenn die betroffenen
Personen bereits aus den jeweiligen Erstaufnahmeeinrichtungen entlassen und
einer Kommune zugewiesen wurden.
Wichtig: Aussicht auf Erfolg hat ein Umverteilungsantrag in der Regel nur dann, wenn es
sich um die Zusammenführung eines Ehepaares oder minderjähriger Kinder
und ihrer Eltern handelt.
Es kann mehrere Wochen dauern bis ein solcher Antrag bearbeitet wird.
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Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße
6.
Ärztliche Versorgung während des Asylverfahrens
Wichtig: Das
Asylbewerberleistungsgesetz
sieht
für
Asylbewerber
Schmerzbehandlungen und Krankenbehandlungen in akuten Notfällen vor.
Asylbewerber haben keine gesetzliche Krankenversicherung und benötigen
unbedingt einen Krankenbehandlungsschein für jeglichen Arztbesuch.
Behandlungsscheine für den Besuch eines Haus-, Frauen-, Kinder- oder Zahnarztes sind
bei der jeweiligen Verbandsgemeinde erhältlich (dieser muss nicht zwingend persönlich
von dem Asylbewerber abgeholt werden).
Ein solcher Behandlungsschein ist in der Regel ab Ausstellungsdatum für das laufende
Quartal und nur für einen bestimmten Arzt gültig. Ein Arztwechsel kann also nur in
Absprache mit der/den Sozialverwaltung/Bürgerdiensten der Verbandsgemeinde erfolgen.
Wird eine Überweisung zum Facharzt erforderlich, so stellt der behandelnde Arzt diese
aus. Diese Überweisung ist durch das Sozialamt des Landkreises Südliche Weinstraße zu
genehmigen. Sie ist hierzu bei folgender Stelle vorzulegen:
Sozialamt des Landkreises Südliche Weinstraße
Gebäude Kreishaus, Raum: 140
An der Kreuzmühle 2
76829 Landau
Telefon: 06341/940-380
Öffnungszeiten:
Montag-Donnerstag: 08:30 Uhr – 12:30 Uhr
Freitag:
08:30 Uhr – 13:00 Uhr
Donnerstag:
14:00 Uhr – 18:00 Uhr oder nach Vereinbarung
Die Kostenzusicherung für Facharztbehandlungen unterliegt -den einschlägigen
Bestimmungen gemäß- der vorherigen Abklärung durch den Amtsärztlichen Dienst. Das
heißt, die Überweisung zum Facharzt wird an das Amt für Gesundheit und Soziales
weitergeleitet, welches aufgrund der medizinischen Sachkenntnis entscheidet, ob ein
Facharzttermin für den Zeitraum des laufenden Asylverfahrens erforderlich ist. Die
Entscheidung des Gesundheitsamtes ist unbedingt abzuwarten. Falls einem
Facharztbesuch zugestimmt wird, erhält der Asylbewerber einen weiteren
Krankenbehandlungsschein für den Facharztbesuch.
Wichtig: Nur im äußersten akuten Notfall kann die Behandlung ohne vorherige
Ausstellung eines Krankenscheins erfolgen (ggf. Überstellung in ein
Krankenhaus, Notfallambulanz).
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Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße
Wichtig: Bei Anzeichen auf eine akute Traumatisierung ist eine Fachbehandlung
anzuraten. Eine Traumaaufarbeitung kann und darf nicht von Ehrenamtlichen
übernommen werden, wenn diese nicht über die erforderliche fachtherapeutische
Qualifikation verfügen! Das Kontaktieren einer Beratungsstelle ist zu empfehlen,
z. B. im Traumazentrum in Ludwigshafen.
Achtung: Eine Traumatherapie müsste vom Betroffenen selbst finanziert
werden, wenn es sich nicht um eine schwere psychische Störung und einen
akuten Notfall handelt.
Traumazentrum Ludwigshafen
Psychosoziales Zentrum Pfalz
Wredestraße 17
67059 Ludwigshafen
Telefon: 0621/49077710
E-Mail:
[email protected]
Öffnungszeiten:
Montag-Donnerstag: Termine nach Vereinbarung
Freitag:
10:00 Uhr – 13:00 Uhr: Offene Sprechstunde ohne
Terminvereinbarung
Im Falle einer Schwangerschaft ist es ratsam, eine Beratungsstelle aufzusuchen. Diese
kann sowohl bei der Beantragung von Beihilfen (z. B. Antrag auf Erstausstattung, wie
Kleidung, Babybett u.a. erforderliche Gegenstände) als auch der Vermittlung einer
Hebamme unterstützen. Die Finanzierung einer Hebamme erfolgt durch die Bürgerdienste/
Sozialverwaltung.
Nach 15 Monaten Aufenthalt in Deutschland wird von den Bürgerdiensten/
Sozialverwaltungen der Verbandsgemeinden geprüft, ob die Asylbewerber einen Anspruch
auf sog. privilegierte Leistungen haben d. h. höhere Geldleistungen analog den
Leistungen nach SGB XII und medizinische Leistungen entsprechend der gesetzlichen
Krankenversicherung. Besteht dieser Anspruch müssen bei Rezepten Zuzahlungen vom
Patienten geleistet werden. (Es ist darauf zu achten, dass Belege gesammelt werden um
eine Zuzahlungsbefreiung bei den Krankenkassen erwirken zu können. Dieses ist bei einer
gewissen Kostenüberschreitung möglich).
Eine Broschüre mit Kommunikationshilfen für den Arztbesuch finden Sie unter
www.tipdoc.de
Des Weiteren gibt es Online-Übersetzungshilfen für den Arztbesuch, insbesondere für
Frauen, z. B. für Besuche beim Gynäkologen, oder bei Problemen in der
Schwangerschaft. Diese sind in deutscher, arabischer, persischer und russischer
Sprache erhältlich.
Die Übersetzungshilfen sind unter Punkt 4. auf der ff. Seite zu finden: „Materialien für
Sprachkurse“
Internet: www.agf-trier.de/content/asylpolitik
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Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße
7.
Kindergarten- und Schulbesuch
Kinder von Asylbewerbern haben Anspruch auf einen Kindergartenplatz beziehungsweise
unterliegen der Schulpflicht. Sie müssen daher - je nach Alter - in einem naheliegenden
Kindergarten ihres Wohnortes beziehungsweise einer naheliegenden Schule eigenständig
angemeldet werden.
Wichtig: Es ist sinnvoll, Eltern von Kleinkindern den Besuch des Kindergartens
nahezulegen. Dieser ist nicht nur eine wesentliche und niederschwellige
Eingliederungsmöglichkeit für die Kinder, sondern kann auch als
Integrationsleistung betrachtet werden und sich ggf. positiv auf das Asylverfahren
auswirken, wenn z. B. ein Härtefallantrag gestellt wurde.
Wichtig: Es kann in der jeweiligen Verbandsgemeinde eine Schulerstausstattung, ein
Zuschuss für Schulausflüge, sowie ein Zuschuss zum Mittagessen und bedingt
auch zur Lernförderung beantragt werden (Antrag auf Bildung und Teilhabe).
7.1. Lernpatenprojekt: „Keiner darf verloren gehen“
Begleitung von Flüchtlingskindern im Grundschulalter
Die Zielgruppe im Projekt „keiner darf verloren gehen“ sind Kinder im Grundschulalter
mit besonderem Betreuungsbedarf, also auch Kinder von Asylsuchenden. Ziel der
Lernpatenschaften ist die emotionale und / oder die kognitive Stärkung und Stabilisierung
der Kinder durch qualifizierte Ehrenamtliche. Die Lernpatenschaften finden in der Schule
statt oder an einem anderen neutralen Ort. Die Schule schlägt die zu betreuenden Kinder
vor. Schule, Lernpatenzentrum und Lernpaten arbeiten zum Wohle der Kinder fachlich eng
zusammen (Netzwerktreffen, Evaluation, Informationsaustausch, Beratung bei Konflikten).
Weitere Informationen:
Bürgerstiftung Pfalz
Telefon: 06349/9939-30
E-Mail:
[email protected]
Internet: www.buergerstiftung-pfalz.de
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Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße
8.
Zugang zum Arbeitsmarkt während des Asylverfahrens
Welche Zugangsmöglichkeiten und -bedingungen zum Arbeitsmarkt für geflüchtete
Menschen bestehen, hängt maßgeblich von ihrem aktuellen Aufenthaltsstatus ab.
Anerkannte Flüchtlinge, die vom Bundesamt (BAMF) einen positiven Bescheid erhalten
haben, dürfen grundsätzlich uneingeschränkt arbeiten.
Eine Ausnahme sind Abschiebungsverbote: Liegt ein Abschiebungsverbot im Bescheid
vor, erteilen die zuständigen Ausländerbehörden die Arbeitserlaubnis gesondert.
Personen mit einer Aufenthaltsgestattung und Personen mit einem Duldungsstatus
haben nach drei Monaten legalem Aufenthalt in Deutschland Zugangsmöglichkeiten zum
Arbeitsmarkt.
Diese Dreimonatsfrist für den Arbeitsmarktzugang beginnt mit Ausstellung der
sogenannten BÜMA (Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender) 5, nicht erst mit
Asylantragstellung.
Bevor Personen mit einer Aufenthaltsgestattung und Personen mit einem Duldungsstatus
eine Arbeit aufnehmen dürfen, müssen sie die Genehmigung bei der Ausländerbehörde
beantragen. Zudem ist die Zustimmung der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung
(ZAV) in Verbindung mit der örtlichen Arbeitsagentur erforderlich, die von der
Ausländerbehörde eingeholt wird. Der Arbeitssuchende muss sich nicht selbst um die
Zustimmung bemühen.
Asylbewerber aus den sog. sicheren Herkunftsstaaten (Serbien, Mazedonien, Bosnien,
Kosovo, Albanien, Montenegro sowie Ghana und Senegal) erhalten gegenwärtig keine
Arbeitserlaubnis.
Es wurde für abgelehnte oder freiwillig ausgereiste Asylbewerber eine
Wiedereinreisemöglichkeit mit Visum zum Zweck der Arbeitsaufnahme geschaffen. Seit
dem 01. Januar 2016 können Personen aus den Westbalkanstaaten als Arbeitsmigranten
mit Visum einreisen.
Wichtig: Häufig gibt es hier jedoch eine zeitlich befristete Wiedereinreisesperre
Bitte nehmen Sie Kontakt zur zuständigen Ausländerbehörde oder einer Beratungsstelle
auf, sollten Sie Asylbewerber aus den Westbalkanstaaten / sicheren Herkunftsländern
betreuen (Rückkehrberatung/Verfahrensberatung/Wiedereinreisemöglichkeit mit Visum)!
Hat ein Asylbewerber mit Arbeitserlaubnis eine mögliche Arbeitsstelle gefunden, so muss
der potenzielle Arbeitgeber ein Formular ausfüllen, welches bei der Ausländerbehörde
oder im Internet erhältlich ist.
Internet: www.arbeitsagentur.de
Siehe Anlage 5 Stellenbeschreibung
5
(Diese Bescheinigung dient als Ausweisdokument bis ein Asylantrag gestellt und damit eine
Aufenthaltsgestattung für die Durchführung des Asylverfahrens ausgehändigt werden kann.)
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Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße
Im Rahmen der beantragten Zustimmung erfolgt eine Vorrangprüfung durch die ZAV.
Dabei wird sowohl geprüft, ob ein Deutscher bzw. EU-Bürger der arbeitssuchend ist, die
Arbeit übernehmen könnte, als auch die Prüfung der Zulässigkeit des Arbeitsverhältnisses
(z. B. ob Mindestlohnstandards eingehalten sind).
Diese Prüfung dauert in der Regel zwei Wochen. Der Betroffene wird im Regelfall durch
die Ausländerbehörde vorgeladen, um die Genehmigung in seinen Papieren eintragen
lassen zu können.
Nach 15 Monaten entfällt die Vorrangprüfung. Allerdings muss die ZAV der
Arbeitsaufnahme eines Duldungsträgers weiterhin – bis nach Ablauf von 48 Monaten
legalem Aufenthalt – zustimmen (es wird z. B. geprüft, ob eine Ausbeutung vorliegt).
(=Nachrangprüfung)
Nach vierjährigem Aufenthalt im Bundesgebiet kann die Ausländerbehörde bei
Geduldeten die Arbeitserlaubnis ohne Zustimmung der ZAV genehmigen.
Ausgeschlossen hiervon sind jedoch geduldete Personen, die ihrer Mitwirkungspflicht 6
nicht nachgekommen sind. In diesen Fällen kann die Ausländerbehörde die
Arbeitsaufnahme verbieten.
Es ist möglich, kommunale Arbeiten für 1,05 € / Stunde zu übernehmen. Asylbewerber
können z. T. dazu verpflichtet werden. Das erwirtschaftete Geld hat keinen Einfluss auf die
Leistungen gemäß AsylbLG.
Zeitarbeit beziehungsweise eine Beschäftigung als Leiharbeitnehmer ist für Personen
mit einer Aufenthaltsgestattung oder einem Duldungsstatus erst nach vierjährigem
Aufenthalt im Bundesgebiet möglich (Schutzrecht)
Personen mit einer Aufenthaltsgestattung und Personen mit einem Duldungsstatus können
sich bei der örtlichen Arbeitsagentur arbeitssuchend melden. Die Arbeitsagentur steht
ihnen als Ansprechpartnerin zur Seite und berät sie.
Weitere Informationen:
Ausländerbehörde des Landkreises Südliche Weinstraße
An der Kreuzmühle 2
76829 Landau
Telefon: 06341/940-323
Telefax: 06341/940-505
Öffnungszeiten:
Montag-Freitag:
Donnerstag
6
08:30 Uhr – 12:00 Uhr
14:00 Uhr – 17:30 Uhr
Das kann beispielweise eine offensichtlich falsche Angabe über die Identität sein.
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Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße
Bundesamt für Migration & Flüchtlinge (BAMF)
Außenstelle Trier
Dasbachstraße 15b
54292 Trier
Telefon: 0651/1463-0
Telefax: 0651/1463-199
E-Mail:
[email protected]
Jobcenter Landau-Südliche Weinstraße
Johannes-Kopp-Straße 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/958-840
Telefax: 06341/958-877
E-Mail:
[email protected]
Herr Roman Höpfner
Migrationsbeauftragter
Jobcenter Landau - Südliche Weinstraße
Öffnungszeiten:
Montag-Freitag:
08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Montag und Dienstag: 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
Donnerstag:
13:00 Uhr – 18:00 Uhr
Agentur für Arbeit Landau
Johannes-Kopp-Straße 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon:
Telefax:
0800/4555500 (Arbeitnehmer)
06341/958-466
Frau Katharina Conrad
Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration Bundesagentur für Arbeit
Telefon: 06341/958-258
Öffnungszeiten:
Montag-Freitag:
08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Montag und Dienstag: 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
Donnerstag:
13:00 Uhr – 18:00 Uhr
Die Bundesagentur für Arbeit erteilt Auskünfte zu betrieblichen Tätigkeiten und Praktika
bei Asylbewerbern und Geduldeten unter der zentralen Rufnummer 0228/7132000
Die Kontaktdaten und regionalen Zuständigkeiten der Teams des
Arbeitsmarktzulassungsverfahrens finden Sie unter:
www.arbeitsagentur.de/arbeitsmarktzulassung
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Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße
8.1. Projekte und Ausbildungsmöglichkeiten für Geflüchtete in unserer
Region
Beschäftigungspilot-Projekt:
Die Beschäftigungspiloten unterstützen Asylsuchende (und in Einzelfällen Geduldete), die
bereits die Aufnahmeeinrichtung des Landes verlassen haben. Sie informieren individuell
über den deutschen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt und holen ggf. noch fehlende
Kompetenzfeststellungen nach. Sie haben eine Lotsenfunktion und leiten Geflüchtete zu
den regional verfügbaren Unterstützungsangeboten und insbesondere zur Bundesagentur
für Arbeit in Landau.
Fit für grüne Berufe für Flüchtlinge:
Im Rahmen dieses Projekts werden Flüchtlinge auf eine Ausbildung oder Tätigkeit im
Bereich Landwirtschaft vorbereitet. Angeboten werden unter anderem Sprachkurse und
Anpassungsqualifizierung,
Stützunterricht
und
sozialpädagogische
Begleitung.
Angesprochen sind hier Asylberechtigte mit Aufenthaltserlaubnis.
Hinführung zur Ausbildung in der Landwirtschaft und Landespflege, sowie
Kommunalarbeiten für Flüchtlinge:
Vorbereitung von Flüchtlinge auf eine Ausbildung oder Tätigkeit in der Landwirtschaft
sowie Begleitung während der Ausbildung. Angeboten werden u. a. Sprachkurse und
Anpassungsqualifizierung, Stützunterricht und sozialpädagogische Begleitung. (Dieses
Projekt richtet sich nicht an Saisonarbeiter!)
Dieses Projekt richtet sich im Wesentlichen an Menschen mit Aufenthaltsgestattung,
Aufenthaltserlaubnis und Geduldete.
IQ Landesnetzwerk Rheinland-Pfalz: „FlüQua Südpfalz“:
Hier werden Flüchtlingen auf eine Ausbildung oder Tätigkeit im Bereich Lagerlogistik
vorbereitet und während der Ausbildung begleitet.
Angeboten werden u. a. Sprachkurse und Anpassungsqualifizierung, Stützunterricht und
sozialpädagogische Begleitung. Dieses Angebot richtet sich an Asylbewerber und
Flüchtlinge mit BüMA, Aufenthaltsgestattung, Aufenthaltserlaubnis, Geduldete und andere.
„InProcedere – Bleiberecht durch Arbeit 2.0“
Das Netzwerk „InProcedere – Bleiberecht durch Arbeit 2.0“ berät und begleitet in
Rheinland-Pfalz Menschen mit Bleiberecht und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt.
InProcedere- Bleiberecht durch Arbeit 2.0“ hilft diesen Personen, ihre Kompetenzen,
Fähigkeiten und Deutschkenntnisse zu verbessern und dabei einen Arbeits- oder
Ausbildungsplatz zu finden. Ebenso versteht sich das Projekt als Ratgeber für potenzielle
Arbeitgeber, die diesen Menschen eine Beschäftigung ermöglichen wollen.
Siehe auch: www.inprocedere-rlp.de
Weitere Informationen:
Jobcenter Landau-Südliche Weinstraße
Agentur für Arbeit Landau
ProfeS GmbH
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Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße
Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule
Die Bildungsberatung GF-H entwickelt gemeinsam mit den Ratsuchenden einen
individuellen Ausbildungsplan und unterstützt junge Zugewanderte bei der Umsetzung
dieses Plans. Sie prüft bei Flüchtlingen die Voraussetzungen für eine Förderung nach den
Richtlinien Garantiefonds Hochschulbereich und entscheidet, ob Bewerber für die
Förderung zugelassen werden.
Unter der folgenden Nummer können Flüchtlinge Beratung zu den Themen Abitur, Studium
und akademische Berufstätigkeit erhalten.
Fehlende Zeugnisse sind kein Beratungs- bzw. Förderhemmnis.
Wichtig: Hier sind Fristen zu beachten!
Telefon: 0621/5980225
E-Mail: [email protected]
Internet: www.bildungsberatung-gfh.de
Weitere Hilfreiche Tipps bekommt man hier:
„10 Tipps für einen guten Start im neuen Job“ deutsche Version:
http://typo3cms01.rlp.de/fileadmin/mifkjf/Integration/Tipps_zum_erfolgreichen_Jobeinstieg_
deutsch.pdf
Englische Version:
http://typo3cms01.rlp.de/fileadmin/mifkjf/Integration/Tipps_zum_erfolgreichen_Jobeinstieg_
englisch.pdf
Arabische Version:
http://typo3cms01.rlp.de/fileadmin/mifkjf/Integration/Tipps_zum_erfolgreichen_Jobeinstieg_
arabisch.pdf
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Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße
9.
Ausüben eines Praktikums
Asylbewerber im Besitz einer Aufenthaltsgestattung oder mit einer Duldung können nach
3 Monaten Aufenthalt im Bundesgebiet Praktika ausüben.
„Praktikanten sind Personen, die sich durch eine bestimmte betriebliche Tätigkeit in einem
Unternehmen praktische Kenntnisse zur Vorbereitung auf eine künftige berufliche Tätigkeit
oder Ausbildung aneignen wollen.“
Es handelt sich bei Praktikumsverhältnissen grundsätzlich um Beschäftigungsverhältnisse.
Dabei gilt es folgende unterschiedliche Arten von Praktika und die damit verbundenen
Vorgaben zu unterscheiden sowie zu beachten:
•
Hospitation
Es werden Kenntnisse über den betrieblichen Ablauf erlangt, ohne in diesen
eingegliedert zu werden – der Asylbewerber ist „Gast“ im Betrieb, ohne betriebliche
Arbeitsleistungen von wirtschaftlichem Wert zu verrichten.
Keine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich.
Keine Genehmigung der Ausländerbehörde erforderlich.
Achtung: Eine Arbeitsaufnahme ist nicht statthaft!
•
Praktikum zur Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses
Besitzt ein Asylbewerber oder eine Person mit Duldung einen ausländischen
Berufsabschluss, der in Deutschland noch nicht anerkannt ist, so kann er/sie „eine
befristete praktische Tätigkeit ausüben, wenn dies für die Feststellung der
Gleichwertigkeit des ausländischen Berufsabschlusses oder die Erlangung einer
Berufserlaubnis erforderlich ist“.
Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich!
•
Praktikum zur Eignungsfeststellung
Ein Asylbewerber oder eine Person mit Duldung kann seine berufsfachliche Eignung
für den Zielberuf unter Beweis stellen. Es handelt sich dabei um eine zweckbezogene,
durch die Bundesagentur für Arbeit geförderte Maßnahme, die die Dauer von
6 Wochen nicht überschreiten darf. Der Asylbewerber oder die Person mit Duldung
darf „keine Arbeitsleistung verrichten, die üblicherweise nur gegen Entgelt erbracht
wird“ sowie „nicht in die Arbeitsorganisation des Betriebes eingegliedert und der
Weisungsbefugnis des Arbeitgebers unterworfen sein“.
Keine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich.
•
Praktikum zur Berufsorientierung
Voraussetzung: Die betriebliche Tätigkeit muss einen Bezug zu der angestrebten
Berufsausbildung aufweisen.
Ein Berufsorientierungspraktikum dient dem Erwerb praktischer Kenntnisse und
Erfahrungen und darf maximal 3 Monate andauern.
Wichtig: Der allgemeine Mindestlohn gilt bei dieser Art von Praktikum nicht.
Genehmigung der Ausländerbehörde erforderlich!
Keine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich.
Seite 29
Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße
•
Einstiegsqualifizierung
Ist ein Asylbewerber oder Person mit Duldung „aktuell noch nicht in vollem Umfang für
eine Ausbildung geeignet oder lernbeeinträchtigt und sozial benachteiligt“, besteht die
Möglichkeit,
eine
durch
die
Bundesagentur
für
Arbeit
geförderte
Qualifizierungsmaßnahme durchzuführen. Ziel ist es, „berufliche Handlungsfähigkeit zu
erlangen sowie Fähigkeiten und Fertigkeiten über einen Zeitraum von sechs bis zwölf
Monaten im täglichen Arbeitsprozess“ beobachten zu können.
Voraussetzung: Abschluss eines Vertrages, der Inhalte der Maßnahme,
Kündigungsfrist sowie Vergütung festlegt, demnach ist eine Zustimmung der
Bundesagentur für Arbeit erforderlich.
•
Probebeschäftigung / „Schnupperpraktikum“
Ein Asylbewerber oder Person mit Duldung verrichtet probeweise „für eine bestimmte
Dauer die später tatsächlich angestrebte Tätigkeit“ und wird dabei „in die Arbeits- und
Produktionsabläufe des Betriebes eingegliedert“. Ziel ist die Feststellung, ob sich
der/die Betroffene „für eine anschließende, längerfristige Beschäftigung eignet“.
Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich!
Voraussetzung: mindestens Vergütung gemäß Mindestlohngesetz.
Hat ein Asylbewerber oder eine Person mit Duldung
Ausbildungsstelle gefunden, so kann er/sie diese ohne
Bundesagentur für Arbeit antreten.
eine betriebliche
Zustimmung der
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Stand August 2015
Es wird empfohlen vor der Aufnahme einer solchen Tätigkeit Kontakt mit der
Bundesagentur für Arbeit aufzunehmen (Kontaktdaten im Anhang).
Bei einem Arbeitsunfall ist die Berufsgenossenschaft zuständig, unabhängig vom
Beschäftigungsstatus der verunfallten Person.
Im Krankheitsfall ist neben der Beschäftigungsstelle auch das für den Asylbewerber
zuständige Sozialamt (Bürgerdienste/Sozialverwaltung) zu informieren.
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Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße
10. Kontoeröffnung
Grundsätzlich können Asylsuchende ein Konto eröffnen. Problematisch kann eine
Kontoeröffnung für Duldungsträger sein, die über keine weiteren Papiere und somit über
keinen Identitätsnachweis verfügen. Gesetzlich ist aber ein gültiger amtlicher Ausweis mit
Lichtbild notwendig, um ein Girokonto zu eröffnen.
Inzwischen haben sich das Bundesministerium der Finanzen, die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht und der Deutsche Sparkassen- und Giroverband darauf
verständigt, dass übergangweise auch Meldebescheinigungen - sofern diese mit
einem Lichtbild versehen sind - als Identifikationspapier im Sinne von § 4 Abs. 4
Nr. 1 Geldwäschegesetz (GwG) für eine Kontoeröffnung anerkannt werden.
Ferner sind solche Legitimationsdokumente für die Eröffnung eines Basiskontos als
ausreichend anzusehen, die:
•
•
•
•
•
den Briefkopf einer inländischen Ausländerbehörde tragen,
die Identitätsangaben gemäß § 4 Abs. 3 Nr. 1 GwG enthalten,
mit einem Lichtbild versehen sind,
das Siegel der Ausländerbehörde tragen und
vom ausstellenden Bearbeiter unterschrieben sind.
Mit dieser Regelung wird nunmehr möglich, dass sowohl die BÜMA, die
Aufenthaltsgestattung, der Hausausweis der Aufnahmeeinrichtung sowie auch
sonstige aufenthaltsrechtliche Bescheinigungen unter Einhaltung der vorstehenden
Merkmale als ausreichend anzusehen sind, um ein Girokonto zu eröffnen.
Diese Möglichkeit der Kontoeröffnung verpflichtet die Verbandsgemeinden nicht zu einer
bargeldlosen Überweisung der Asylbewerberleistungen.
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Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße
11. Sprach- und Integrationskurse
Asylberechtigte mit Aufenthaltserlaubnis, die von der Ausländerbehörde eine Berechtigung
oder Verpflichtung zum Integrationskurs erhalten haben, können oder müssen sich bei
einem anerkannten Integrationskursträger anmelden. Für Integrationskurse tragen
Teilnehmer, die keine Sozialleistungen beziehen, einen Eigenanteil von 1,55 € pro
Unterrichtstunde, für die Leistungsbezieher sind diese Kurse kostenlos.
Die Kursträger übernehmen die Antragstellung für diese Kurse, die mit einer Einstufung in
die passenden Module beginnt.
Asylbewerber aus Syrien, Iran, Irak und Eritrea und Geduldete nach §60a, Abs. 2 Satz 3
AufenthG haben auch einen Zugang zu Integrationskursen, sie sind kostenbefreit.
Asylbewerber und Geduldete aus allen anderen Ländern können einen Sprach- und
Orientierungskurs (SuO-Kurse) für Flüchtlinge besuchen, wenn Plätze vorhanden sind.
Sprachkursangebote in der jeweiligen Verbandsgemeinde finden Sie im Anhang oder
können vor Ort erfragt werden.
Es besteht für Asylbewerber und Geduldete die Möglichkeit an einen berufsbezogenen
Sprachkurs mit Praktikum teilzunehmen. Dazu ist Beschäftigungserlaubnis der
Ausländerbehörde einzuholen.
Weitere Informationen:
ProfeS GmbH
Frau Haritonov
Max-von-Laue-Straße 3
76829 Landau
Telefon: 06341/141443-0
Kreisvolkshochschule Südliche Weinstraße
Frau Dr. Mai und Frau Niederer
An der Kreuzmühle 2
76829 Landau
Telefon: 06341/940-122 oder -123
E-Mail:
Seite 32
[email protected]
Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße
Kostenfreies (autodidaktisches) Sprach- und Lernmaterial zum Deutschlernen
Wenn Asylsuchende und Flüchtlinge über einen Internetzugang verfügen oder ihnen dieser
bereitgestellt wird, können sie online Deutsch lernen, entweder autodidaktisch oder unter
Anleitung.
Das kostenfreie Online-Portal „ich-will-deutsch-lernen“ des Deutschen VolkshochschulVerbands (DVV) steht jedem offen und deckt die europäischen Sprachniveaustufen A1 bis
B2 ab. Zur Registrierung wird lediglich eine E-Mail-Adresse benötigt. Man sollte zudem
über ein Headset und einen Internet-Browser mit Flash verfügen.
Internet: www.iwdl.de
Kostenfreies Bildwörterbuch als Kommunikationshilfe
Das WillkommensABC ist ein Bildwörterbuch, das Flüchtlingen einfach, schnell und
ansprechend einen ersten Zugang zur deutschen Sprache bieten soll. Es kann kostenlos
als Druck-pdf, eBook und App heruntergeladen werden. Es ist für das Tablet oder
Smartphone geeignet.
Internet: www.willkommensabc.de/
Kostenübernahme für Lehrmaterial
Wenn Sie ehrenamtlich Sprachunterricht für Flüchtlinge anbieten, besteht die Möglichkeit,
die Übernahme der Kosten für die Beschaffung von Lehrmaterialien für Sprachkurse zu
beantragen. Voraussetzung: ausgefülltes Antragsformular.
Siehe Anlagen 8 und 9
Wichtig: Erst wenn die Kostenübernahmeerklärung vorliegt, dürfen die Materialien
beschafft werden.
Weitere Informationen:
Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen
des Landes Rheinland-Pfalz
Frau Haufe oder Frau Sailler
Telefon: 06131/16-4097
E-Mail:
[email protected] oder [email protected]
Seite 33
Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße
12. Anerkennung von Berufs- bzw. Schulabschlüssen
Kostenfreie Anerkennungsberatung für ausländische Schul-, HochschulBerufsabschlüssen und Qualifizierungsberatungen im Rahmen des IQ-Netzwerkes.
Berufsbezogene Sprachförderung und
qualifizierung in IHK & HWK- Berufen.
Durchführung
individueller
und
Anpassungs-
Weitere Informationen:
ProfeS GmbH
Frau Böckmann
Max-von-Laue-Straße 3
76829 Landau
Telefon: 06341/141443-0
13. Dolmetscherdienste
Der Dolmetscherpool Germersheim hat ein umfassendes Sprachangebot, auf das
kostenlos zurückgegriffen werden kann. Lediglich die Fahrtkosten der dolmetschenden
Person müssen übernommen werden.
Das aktuelle Sprachangebot umfasst z. Z. Arabisch, Berberisch, Chinesisch, Englisch,
Dari/Farsi, Französisch, Italienisch, Kurdisch, Polnisch, Portugiesisch, Russisch, Spanisch,
Türkisch, Ukrainisch und Ungarisch. Dieses ändert sich jedoch jedes Semester. Das
aktuelle Sprachangebot kann bei nachfolgender Adresse erfragt werden.
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Fachbereich Translations-, Sprach- und Kulturwissenschaft
Arbeitsbereich Interkulturelle Kommunikation
An der Hochschule 2
76726 Germersheim
Telefon: 0176/73279361 (wochentags 15:00 Uhr – 16:00 Uhr)
E-Mail:
Seite 34
[email protected]
Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße
Ehrenamtlicher Laien-Dolmetscherpool von ARBEIT & LEBEN gGmbH
Er soll dazu beitragen, die Kommunikation zwischen Migranten und (öffentlichen)
Einrichtungen und Institutionen - z. B. in Kita und Schule, bei Behörden, in
Flüchtlingsunterkünften oder bei Arztbesuchen - zu verbessern. Die Sprachkompetenz und
Neutralität der Laien-Dolmetscher (da sie nicht zum verwandtschaftlich-freundschaftlichen
Kontext gehören) ermöglichen die Kommunikation wichtiger Informationen. Abgesehen von
der Erstattung von Fahrtkosten ist das Angebot kostenlos. Übersetzungsleistungen vor
Gericht, bei der Polizei oder beim Asylverfahren sowie in Schriftform werden nicht
angeboten.
Internet: www.arbeit-und-leben.de
Wichtig: Kontakte zu (vereidigten) Dolmetschern für die Übersetzung beglaubigter
Dokumente aus dem jeweiligen Herkunftsland eines Asylbewerbers können bei
den genannten Beratungsstellen erfragt werden. Hier könnten ansonsten
überhöhte Kosten entstehen, (wenn im Vorfeld beispielsweise keine
Kostenvoranschläge eingeholt wurden).
14. Versicherung von Ehrenamtlichen
Ehrenamtliche, die nicht über einen Verein tätig sind, werden vom Land versichert.
Hierzu ist es erforderlich, dass Sie sich bei der für Sie zuständigen Verbandsgemeinde als
ehrenamtlich Tätiger registrieren lassen. Es empfiehlt sich jedoch grundsätzlich eine
private Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Wichtig: Kein Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass ein Sachschaden an einem
gemieteten Fahrzeug/Anhänger entsteht. Daher ist unbedingt zu prüfen, wie hoch
die Eigenbeteiligung im Fall eines Unfalls oder Schadens ist, wenn ein Auto
gemietet wird. Schäden am eigenen Fahrzeug hingegen sind nur durch eine
eigene Vollkaskoversicherung abgedeckt, wenn man eine solche abgeschlossen
hat.
Siehe Anlage 2
Weitere Informationen zum Unfallversicherungsschutz im Ehrenamt finden Sie beim
Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter www.bmas.de
Seite 35
Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße
15. Beratungsstellen im Landkreis Südliche Weinstraße
Grundsätzlich gilt: Bei rechtlichen Fragestellungen bitte unbedingt bei Hauptamtlichen bzw.
Beratungsstellen rückversichern.
Bevor ein Anwalt eingeschaltet wird, ist es wichtig, Rücksprache mit hauptamtlichen
Ansprechpartnern zu halten. Es können enorme Kosten entstehen, die in den meisten
Fällen von dem Asylbewerber selbst getragen werden müssen.
Diakonie
Flüchtlingssozial- und Verfahrensberatung
Frau Richter
Telefon
0176/11664067
E-Mail
[email protected]
Sprechzeiten von Frau Richter in der…
…Verbandsgemeinde Offenbach
Mehrgenerationenhaus Offenbach
Hauptstraße 9/11
76877 Offenbach
Öffnungszeiten:
Montag:
10:00 Uhr – 12:30 Uhr
…Verbandsgemeinde Annweiler
Verbandsgemeindeverwaltung
Messplatz 1 - Raum 201
76855 Annweiler
Öffnungszeiten:
Dienstag:
08:30 Uhr – 12:00 Uhr
…Verbandsgemeinde Edenkoben
Seniorentreff
Weinstraße 86
67480 Edenkoben
Öffnungszeiten:
Mittwoch:
13:00 Uhr – 18:00 Uhr
Seite 36
Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße
…Verbandsgemeinde Herxheim
Haus der Begegnung
Leonhard-Peters-Straße 3
76863 Herxheim
Öffnungszeiten:
Donnerstag: 9:00 Uhr – 12:00 Uhr
…Verbandsgemeinde Landau-Land
Verbandsgemeindeverwaltung
An 44, Nr. 31
76821 Landau
Beratung ist in dringenden Fällen außerhalb der Sprechzeiten nach Absprache möglich.
CJD Landau
Jugendmigrationsdienst (Flüchtlinge und Migranten von 12-27 Jahren)
Herr Schmidt
Ostring 17 -19 (Ostringcenter)
76829 Landau
Telefon: 06341/9876633 oder 0179/6921767
E-Mail:
[email protected]
Haus der Diakonie Bad Bergzabern
Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer ab 27 Jahren
Frau Brunck
Weinstraße 43
76887 Bad Bergzabern
Telefon: 06343/7002200
Caritas-Zentrum Landau
Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer ab 27 Jahren
Königstraße 39/41
76829 Landau
Telefon: 06341/9355-0 oder -133
Seite 37
Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße
Arbeiterwohlfahrt Ortsverein Landau
Schuldnerberatung und Kleiderkammer
Karl-Sauer-Straße 8
76829 Landau
Telefon: 06341/83 613
E-Mail:
[email protected]
Humanitäre Hilfe Neustadt an der Weinstraße
Beratung für Flüchtlinge
Talstraße 9
67434 Neustadt an der Weinstraße
Telefon: 06321/32036
Beratungsstunde jeden Montag von 16:30 Uhr – 18:00 Uhr
Verein Leben und Kultur / Haus am Westbahnhof
Initiative zur Förderung deutsch-ausländischer Begegnungen
An 44 40a
76829 Landau
Telefon: 06341/86436
E-Mail:
[email protected]
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag,
Mittwoch, Freitag:
9:00 Uhr – 13:00 Uhr
Angebote: Asyl -, Flüchtlingsberatung
Seite 38
Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße
16. Hilfreiche Links, Telefonnummern und Materialien:
Website MIFKJF (Ministerium für Integration, Familien, Kinder, Jugend und Frauen) FAQs: http://mifkjf.rlp.de/fileadmin/mifkjf/Integration/FAQs_Fluechtlinge.pdf
Spezielle Informationen zu Flüchtlingskindern auf dem Kita-Server
www.kita.rlp.de
Der Informationsverbund Asyl hat im Juni 2015 seine Hinweise für Asylsuchende in
Deutschland aktualisiert. Sie finden unter dem angegebenen Link die deutsche, englische
und albanische Fassung:
www.asyl.net
Website des BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge):
www.bamf.de
Sprach- und Orientierungskurse für Flüchtlinge in Rheinland-Pfalz
www.koordinierungsstelle.com
In Terra – Psychosoziales Zentrum für Flüchtlinge:
www.migration.caritas-rhein-mosel-ahr.de
Zentrale Anlaufstelle für ehrenamtliche Flüchtlingsarbeit in RLP
Pfarrer Siegfried Pick
Telefon:
Telefax:
0671/8459152
0671/8459154
E-Mail: [email protected]
PRO ASYL
PRO ASYL ist eine unabhängige Menschenrechtsorganisation, die sich seit mehr als 25
Jahren für die Rechte verfolgter Menschen in Deutschland und Europa einsetzt.
www.proasyl.de
Rheinland-Pfälzischen Koordinierungsstelle „Ehrenamtliche Tätigkeiten im
Flüchtlingsbereich“
www.aktiv-fuer-fluechtlinge-rlp.de
Seite 39
Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße
Save me campagne
Save me setzt sich dafür ein, Flüchtlinge in Deutschland aufzunehmen, ohne dass diese
auf eigene Faust den gefährlichen Weg nach Europa wagen müssen.
www.save-me-kampagne.de
UNHCR
Der Schwerpunkt der UNHCR-Aktivitäten in Deutschland liegt im Bereich des
Rechtsschutzes für Asylsuchende und anerkannte Flüchtlinge. Die deutsche Seite des UNHochkommissars informiert über seine Arbeit und die weltweite Flüchtlingssituation.
www.unhcr.de
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat ein Glossar mit dem Titel „Arbeiten in
Deutschland – Grundbegriffe und wichtige Rechte“ erarbeitet. Es bietet kurze Infos zu
Grundbegriffen und Rechten in der deutschen Arbeitswelt auf Deutsch, Arabisch und
Englisch.
http://nrw.dgb.de/themen/++co++06b614de-82d7-11e5-a498-52540023ef1a
Deutsches Institut für Menschenrechte
Zimmerstraße 26/27
10969 Berlin
Telefon: 030/259359-0
Telefax 030/259359-59
E-Mail: [email protected]
Internet: www.institut-fuer-menschenrechte.de
Die Amadeu Antonio Stiftung, die IG Metall und Pro Asyl haben in ihrer Broschüre
"Pro Menschenrechte – Contra Vorurteile" Daten und Fakten zur Debatte über
geflüchtete Menschen in Deutschland und Europa zusammengetragen. Die Broschüre
bearbeitet die gängigen Ressentiments und Stereotypen über Flüchtlinge, setzt
faktengestützte Argumente dagegen und gibt Interessierten und Engagierten damit eine
fundierte Hilfestellung für die Auseinandersetzung mit Unkenntnis, Vorurteilen und offenem
Rassismus.
Internet:
http://www.proasyl.de/fileadmin/fmdam/q_PUBLIKATIONEN/2014/Broschuere_Pro_MR_Contra_Rassismus_Web.pdf
Das Münchner Forum für Islam (MFI) hat mit Unterstützung der Fachstelle für
Demokratie – gegen Extremismus, Rassismus und Menschenfeindlichkeit der
Landeshauptstadt München unter dem Titel “Willkommen in Deutschland!” eine
„Wegweisung für Muslimische Migranten zu einem gelingenden Miteinander in
Deutschland“ herausgegeben. Sie richtet sich insbesondere auch an muslimische
Asylsuchende. Die Broschüre erklärt Themen wie z. B. Grüßen, Bildung, Arbeit,
Geschichte, Grundgesetz, Gleichberechtigung, Diskriminierung und Umwelt. Nach
Auskunft des Münchner Forums für Islam und unterscheidet sie sich von bisherigen
Veröffentlichungen und Angeboten dadurch, dass die Inhalte islamisch begründet werden.
Seite 40
Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße
Link zur deutschen Ausgabe: http://www.islam-muenchen.de/wpcontent/uploads/2015/12/03-Willkommen-in-Deutschland.pdf
Link zur englischen Ausgabe: http://www.islam-muenchen.de/wpcontent/uploads/2015/12/03-Willkommen-in-Deutschland-English.pdf
Link zur arabischen Ausgabe: http://www.islam-muenchen.de/wpcontent/uploads/2015/12/03-Willkommen-in-Deutschland-Arabisch.pdf
Flupu.de
ist eine regionale Internetseite mit dem Ziel Hilfe für Flüchtlinge und den Bedarf für diese
Hilfe zu koordinieren. Unter „Ich möchte helfen“ können Hilfsangebote eingestellt werden.
Die Seite „Ich bin Coach eines Flüchtlings, der Hilfe braucht“ richtet sich an Menschen, die
heute bereits Kontakt zu Flüchtlingen haben und in deren Namen ein Hilfsgesuch
einstellen wollen. Flupu.de übernimmt hierbei die Aufgabe eines Vermittlers und bringt den
Anbieter einer Hilfsleistung mit den entsprechenden Coaches, die ein Hilfsgesuch
eingestellt haben, in Verbindung. Der eigentliche Austausch der Hilfsleistung erfolgt dann
ohne Zutun von Flupu.de. Erreichen kann man Flupu.de direkt über die Kontaktformulare
auf der Homepage oder über
[email protected].
Refugee Guide.de
Willkommen in Deutschland! Diese Onlinebroschüre enthält nützliche Tipps und
Informationen für das Leben in Deutschland. Der teilweise bebilderte Ratgeber dient der
Orientierung in der ersten Zeit des Aufenthaltes in unserem Land und ist in mehreren
Sprachen erhältlich, nämlich –neben deutsch, englisch und französisch- in arabisch,
pashto, dari, urdu, tigrinya, türkisch, russisch, serbisch, albanisch und mazedonisch. Es ist
ausdrücklich erwünscht diese Broschüre auszudrucken und zu vervielfältigen.
Sie ist unter folgendem Link erhältlich:
www.refugeeguide.de
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat gemeinsam mit dem Bayerischen
Rundfunk und der Bundesagentur für Arbeit und dem Goethe-Institut eine
themenübergreifende App für Flüchtlinge erarbeitet. Sie heißt „Ankommen“ und
beantwortet in den Sprachen Arabisch, Englisch, Farsi, Französisch und Deutsch wichtige
Fragen von Flüchtlingen zur Erstorientierung in Deutschland: Welche Schritte durch das
Asylverfahren muss ich beachten? Wann muss mein Kind in die Schule? Wie erhalte ich
eine Arbeitserlaubnis? Was tun, wenn ich krank werde? In die App ist zudem ein
kostenloser, multimedialer Sprachkurs integriert, der eine alltagsnahe Unterstützung für die
ersten Schritte auf Deutsch bietet. Die App ist nach dem Download auch ohne
Internetzugang nutzbar.
www.ankommenapp.de
Der Paritätische Gesamtverband hat eine bildbasierte Kommunikationshilfe für
Flüchtlinge produziert. Der "First Communication Helper For Refugees" fasst auf 2 DIN
A4-Seiten die wichtigsten Bilder zusammen, die für eine einfache Kommunikation "per
Fingerzeig" ohne Fremdsprachenkenntnisse erforderlich sind. Die Kommunikationshilfe
unterliegt der Creative Commons License und darf in unveränderter Form beliebig kopiert
und weitergegeben werden.
www.fluechtlingshilfe.de
 siehe Anlage 10
Seite 41
Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße
17. Wichtige Adressen in der Stadt Landau
Haus der Familie
Evangelische Familienbildungsstätte
Kronstraße 40
76829 Landau
Telefon: 06341/985818
Integrations- und Sprachangebote für Flüchtlinge, Ehrenamtlichenarbeit,
Kontaktperson:
Heike Weiß-Melber
E-Mail:
[email protected]
Koordinatorin für das Netzwerk Familienbildung,
•
•
•
•
Deutschkurse für Migrantinnen und Flüchtlinge (Anfänger und Fortgeschrittene)
Mutter-Kind-Spielgruppe zur Sprachförderung (Montag: 14:30 Uhr –16:00 Uhr)
Freitags-Frauen-Frühstück (Freitag: 9:00 Uhr – 11:00 Uhr)
Treffen für Ehrenamtliche in der Flüchtlingsarbeit (immer am letzten Mittwoch im
Monat) in Kooperation mit dem Kreis, der Stadt Landau und weiteren kirchlichen
Trägern
Seniorenbüro Landau – Südliche Weinstraße e.V.
Ehrenamtsbörse
Waffenstraße 5
76829 Landau
Telefon: 06341/141162
E-Mail:
[email protected]
Begegnungsstätte Café Asyl Landau
In Kooperation mit dem Haus Südstern
Weißenburger Straße 30
76829 Landau
Telefon: 06341/918730
[email protected]
Begegnungsstätte für Frauen und Männer, Fahrradaktion
Öffnungszeiten:
Erster und dritter Mittwoch im Monat: 16:00 Uhr – 18:00 Uhr
Seite 42
Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße
Begegnungsstätte Familien- Café Asyl Landau
In Kooperation mit der Stiftskirchengemeinde
Am Stiftsplatz 8 (oder 9)
76829 Landau
Öffnungszeiten:
Erster und dritter Mittwoch im Monat: 16:00 – 18:00 Uhr
Sprachkurse, Café Asyl
in Kooperation mit der VHS
Waffenstraße 5
76829 Landau
Öffnungszeiten:
wöchentlich Montag und Mittwoch:
14:00 Uhr – 15:30 Uhr
Fahrradwerkstatt Café Asyl
in Kooperation mit dem Haus Südstern
Weißenburger Straße 30
76829 Landau
Seite 43
Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße
Günstiges & Gebrauchtes
Asylsuchende haben nur wenig Geld zur Verfügung. Die monatlich ausgezahlten
Leistungen gemäß Asylbewerberleistungsgesetz (siehe oben) werden überwiegend zur
Deckung des Bedarfs an Lebensmitteln und Kleidung genutzt. Einiges an Geld wird auch
für Fahrkosten, Rechtsanwaltskosten oder für Familienmitglieder benötigt, die vielleicht
noch in der Heimat zurückgeblieben sind.
Manche Asylbewerber nutzen daher gerne Angebote wie die Tafel oder Second Hand
Shops. Falls Sie danach gefragt werden, so können Sie den Betroffenen beispielsweise die
folgenden Angebote bekannt machen:
Bedenken Sie, dass Tafeln und ähnliche Einrichtungen an der Grenze des Machbaren
angelangt sind und nur wirklich Bedürftige (inländische wie geflüchtete) diese in Anspruch
nehmen sollten.
Die Sperrmüllbörse des Landkreises Südliche Weinstraße
Für gebrauchte Möbel, Güter des täglichen Bedarfes:
Internet: www.sperrmuellboerse-suew.de
Foodsharing im eckHAUS / Südstern e.V.
Westbahnstraße 11
76829 Landau
Telefon: 06341/918730
Mobil:
0176/31389330
E-Mail: [email protected]
Öffnungszeiten:
Samstag: 14:00 Uhr – 15:00 Uhr
Hier gibt es übriggebliebenes vom Wochenmarkt und mehr.
Terrine Landau e.V.
Bismarkstraße 23
76829 Landau
Telefon: 06341/83855
Warmes Mittagessen: Mittwoch und Freitag
Seite 44
Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße
Tafel e.V.
Friedrich-Ebert-Str. 13
76829 Landau
Telefon: 06341/144624
E-Mail:
[email protected]
Lebensmittelausgabe:
Dienstag und Donnerstag: 15:30 Uhr – 17:00 Uhr
RUHANGO-Kigoma Markt
Günstiger Hausrat oder Kleidung, Spielzeug
Im Justus 4
76829 Landau
Telefon: 06341/51120
Internet: www.freundeskreis-ruhango-kigoma.de, Bereich Ruhango-Markt
Verkauf:
Dienstag: 15:00 Uhr – 18:30 Uhr
Deutsches Rotes Kreuz - DRK Kleiderkammer
Rheinstraße 34
76829 Landau
Telefon 06341/92910
E-Mail:
[email protected]
Seite 45
Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße
18. Ansprechpartner und Angebote für Asylbewerber
aufgelistet nach den Verbandsgemeinden
18.1. Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels
Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels
Messplatz 1
76855 Annweiler am Trifels
Hauptansprechpartner für Asylbewerber
Susanne Daum
(Sozialhilfe, Asylangelegenheiten, Rentenversicherung, Wohngeldanträge (Miet- und
Lastenzuschüsse) sowie Schulangelegenheiten)
Telefon: 06346/301-221
E-Mail: [email protected]
Marcel Ludwig
(Asylangelegenheiten Rundfunkbeitragsbefreiung, Wohngeldanträge)
Telefon: 06346/301-220
E-Mail: [email protected]
Medhat Makar
(Asylangelegenheiten)
Telefon: 06346/301-220
E-Mail: [email protected]
Begegnung
•
Café International:
Lemon – Haus der Jugend Annweiler
Landauer Straße 3 (direkt beim Kino), 76855 Annweiler
jeden 2. Freitag im Monat, 17:00 Uhr –19:00 Uhr,
Information: [email protected]
•
Internationales Frauencafé:
Katholisches Pfarrheim,
Elisabethenstraße 4, 76855 Annweiler
Öffnungszeiten:
Dienstag: 09:30 Uhr –11:30 Uhr
Kontakt: Frau Später
Telefon: 06246/7451
Seite 46
Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße
Lebensmittel
•
Außenstelle der Bergzaberner Tafel:
Friedrich-Ebert-Saal (Eingang Friedrich-Ebert-Straße)
Hohenstaufenstraße 21, 76855 Annweiler
Lebensmittelausgabe jeden Mittwoch ab 11:00 Uhr
(Für Menschen, die vom Deutschkurs mit dem Zug um 14:00 Uhr kommen, werden auf
rechtzeitige Anfrage bis 14:15 Uhr gefüllte Taschen bereitgehalten, sofern diese
niemand vorher abholen kann.). Berechtigungsausweis wird nach Vorlage der
Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt ausgegeben
Pauschalbeträge: Einzelperson/Alleinerziehender: 1,50 €, Familien: 3,00 €
Telefon: 06346/9651725
E-Mail:
[email protected]
Kleidung, Möbel und Gebrauchsgegenstände
•
Kleiderkammer:
Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels
Messplatz 1, 76855 Annweiler
Öffnungszeiten:
Dienstag und Mittwoch: 10:00 Uhr – 12:00 Uhr oder nach Absprache
•
Kontakt:
Frau Kölsch, Terminabsprache über Herrn Kölsch
Telefon:
06346/301-219
E-Mail:
[email protected]
Möbellager:
Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels
Messplatz 1, 76855 Annweiler
Kontakt:
Herr Ludwig
Telefon:
06346/301-220
E-Mail:
[email protected]
Sprachkurse
•
SuO-Kurs und ProfeS ab September 2015
•
Volkshochschule Annweiler:
Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels
Zimmer 217
Messplatz 1, 76855 Annweiler
Kontakt:
Frau Bretz und Herr Hammer
Telefon:
06346/301-217
E-Mail:
[email protected]
Seite 47
Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße
18.2. Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
Königstraße 61
76887 Bad Bergzabern
Hauptansprechpartner für Asylbewerber
Herr Dornick,
(Leiter der Abteilung Bürgerdienste)
Telefon: 06343/701-210
E-Mail: [email protected]
Herr Lacalandra, Herr Lehmann
Sozialverwaltung
Zimmer 112 und 116 a (Asylbewerberangelegenheiten)
Telefon: 06343/701-224
Bitte nutzen Sie zukünftig für alle Asylbewerberangelegenheiten die gemeinsame
E-Mail: [email protected]
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag:
Dienstag:
Donnerstag:
08:30 Uhr – 12:00 Uhr
14:00 Uhr – 16:00 Uhr
14:00 Uhr – 18:00 Uhr
Frau Brunck
(Migrationsberatung, Sozial- und Lebensberatung, Schwangerschaftsberatung)
Haus der Diakonie
Weinstraße 43, 76887 Bad Bergzabern
Telefon: 06343/7002-200
E-Mail:
Seite 48
[email protected]
Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße
Begegnung
•
Café Grenzenlos:
Haus der Familie
Luitpoldstraße 22, 76887 Bad Bergzabern
jeden 2. und 4. Dienstag im Monat, 15:00 Uhr – 17:30 Uhr
Kuchen, Kinderbetreuung, Kicker
Lebensmittel
•
Bergzaberner Tafel:
Kettengasse 10 / Ecke Neugasse, 76887 Bad Bergzabern
Lebensmittelausgabe:
jeden Donnerstag ab 14:00 Uhr
(Berechtigungsausweis wird nach
Einwohnermeldeamt ausgegeben
Vorlage
der
Meldebescheinigung
vom
Pauschalbeträge: Einzelperson/Alleinerziehende: 1,50 €, Familien: 3,00 €)
Telefon: 06343/610-696
E-Mail:
•
[email protected]
Mahlzeit – Die Bergzaberner Suppenküche:
Haus der Familie
Luitpoldstraße 22, 76887 Bad Bergzabern
Montag und Mittwoch: 12:00 Uhr –13:30 Uhr,
Die "Mahlzeit" bietet eine warme Mahlzeit für Menschen, die knapp bei Kasse sind
oder mal in Gesellschaft essen wollen.
Seite 49
Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße
Kleidung und Gebrauchsgegenstände
•
Kleiderkammer „Klamotte“:
Königstraße 38, 76887 Bad Bergzabern
Kontakt: Diakonie:
Telefon: 06343/7002200
Öffnungszeiten:
Jeden Dienstag und Donnerstag von 13:00 Uhr – 16:00 Uhr findet die Ausgabe von
Kleidung und teilweise Hausrat an bedürftige Menschen statt. Diese müssen einen
Berechtigungsschein der Diakonie (Weinstraße 43) oder einen Tafel-Schein vorweisen.
Gut erhaltene und gewaschene Kleidung kann zu den angegebenen Öffnungszeiten
sowie mittwochs von 10:00 Uhr – 12:00 Uhr abgeben werden.
•
Möbellager:
Raiffeisenstraße 4 (direkt neben der Kirche), 76889 Kapellen-Drusweiler,
Öffnungszeiten:
Dienstag:
10:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Donnerstag:
09:30 Uhr – 11:30 Uhr
Kontakt: Frau Brodny
Telefon: 0157/54536280
Das Möbellager ist telefonisch nur zu den Öffnungszeiten erreichbar.
Jederzeit ist das Möbellager per E-Mail zu erreichen:
E-Mail: [email protected]
Schicken Sie bitte eine genaue Beschreibung Ihrer Möbel mit und wenn möglich auch
Fotos.
Bitte keine Möbelstücke außerhalb der Öffnungszeiten vor oder hinter dem Möbellager
abstellen!
Seite 50
Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße
Sprachkurse
•
Haus der Familie Bad Bergzabern:
Kontakt: Frau Helga Schreieck
Telefon: 06343/931774
Kurszeiten:
3x pro Woche á 1,5 Stunden
•
Deutsch im Alltag – Sprachkurs für Frauen mit oder ohne Kinder:
im Haus der Familie Bad Bergzabern
Kontakt:
Frau Hardies
Kurszeiten:
1x pro Woche á 1,5 Stunden (Kinder werden betreut).
•
Integrationskurse:
In Absprache mit der VHS und ProfeS je nach Nachfrage:
Kontakt: Frau Knarr
•
Volkshochschule Bad Bergzabern:
Altes Rathaus
Königstraße 1, 76887 Bad Bergzabern
Frau Burkhard, Herr Nauth
Telefon: 06343/619- 4011
E-Mail:
[email protected]
Mobilität
•
Fahrradwerkstatt des Hauses der Familie BZA:
Jeden Mittwoch zwischen 10 und 12 Uhr hat die Werkstatt geöffnet
Die Räder werden dort auf Verkehrstauglichkeit überprüft und gegebenenfalls
nachgebessert. Bedürftige mit Berechtigungsschein können dort für 10,00 Euro ein
Fahrrad erwerben.
Berechtigungsscheine gibt es z. B. im Haus der Familie
Bad Bergzabern, Luitpoldstraße 22.
Die
Fahrradwerkstatt
befindet
sich
in
Kellerräumen
des
ehemaligen
Kreisaltenpflegeheims in der Herzog-Wolfgang-Straße 5 in Bad Bergzabern.
Seite 51
Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße
18.3. Verbandsgemeinde Edenkoben
Verbandsgemeinde Edenkoben
Poststraße 23
67480 Edenkoben
Hauptansprechpartner für Asylbewerber
Susanne Tönnis, Monika Damian, Inge Treichel
Telefon: 06323/959-221 oder -129
(erreichbar Montag-Freitag: 08:30 Uhr – 12:00 Uhr)
E-Mail:
[email protected]
Die Verbandsgemeinde Verwaltung hat eine eigene E-Mail-Adresse für den Asylbereich
eingerichtet: [email protected].
Ansprechpartner in der Verbandsgemeinde Edenkoben für die Ehrenamtlichen
Gerhard Pulg
Telefon: 06323/595-148
Begegnung
•
Cafétreff für Flüchtlinge und MitbürgerInnen:
Seniorentreff im Rathaus,
Weinstraße 86, 67480 Edenkoben
jeden 2. und 4. Freitag im Monat: 15:30 Uhr – 17:30 Uhr
Kontakt: Giesela Hahn
Telefon: 06323/3200
•
Internationales Café für Frauen:
katholisches Pfarrheim,
Luitpoldstraße 26a, 1. OG., 67480 Edenkoben
Donnerstag: ab 10:00 Uhr
Kontakt: Elena Hoffmann
Telefon: Zentrale Landau 06341/9355-0
Telefon: 06341/9355-117
•
Jugendzentrum Edenkoben:
Weinstraße 86, 67480 Edenkoben
Öffnungszeiten:
Montag – Freitag: 15:00 Uhr – 22.00 Uhr
November – April:
Samstag:
14:00 Uhr – 18.00 Uhr
Kontakt:
Beate Schütz
Telefon:
06323/6212
Seite 52
Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße
Lebensmittel
•
Edenkobener Tafel e. V.:
In den Semmeläckern 19, 67480 Edenkoben
Lebensmittelausgabe jeden Freitag: 12:00 Uhr – 16:30 Uhr
(Berechtigungsausweis
wird
nach
Vorlage
der
Meldebescheinigung,
Aufenthaltsgestattung, Duldung und BÜMA vom Einwohnermeldeamt ausgegeben)
Kontakt:
Lothar Heine
Telefon:
Handy:
06323/7596
0171/2887420
oder
Kontakt:
Alois Neises
Telefon:
06323/980017
E-Mail:
[email protected]
Kleidung und Gebrauchsgegenstände
•
Kleiderkammer „Kleider to go“:
Protestantisches Gemeindehaus
Weinstraße. 94a, im Keller des Gemeindehauses, 67480 Edenkoben
Öffnungszeiten Kleiderabgabe:
Dienstag: 09:30 Uhr – 11:30 Uhr
Öffnungszeiten Kleiderausgabe:
Mittwoch: 15:00 Uhr – 17:00 Uhr
außerdem jeden 2. und 4. Freitag im Monat: 15:00 Uhr – 17:00 Uhr
Kontakt:
Pfarrerin Judith Geib
Telefon:
06323/4571
E-Mail:
[email protected]
Sprachkurse
•
Ehrenamtlich:
Katholisches Pfarrheim Edenkoben, Luitpoldstraße 26a, 67480 Edenkoben
Öffnungszeiten:
Dienstag: 10:00 Uhr – 11:30 Uhr
Freitag: 13:30 Uhr – 15:00 Uhr (freitags Kinderbetreuung)
Kontakt:
Rita Heil
Telefon:
06323/989390
Seite 53
Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße
•
Sprachkurs für Eltern:
Grundschule Edenkoben, Weinstraße 132, 67480 Edenkoben
Mittwoch: 8:00 Uhr – 11:30 Uhr
Kontakt:
Birgit Nawrot-Metz, Schulsozialarbeiterin
Telefon:
06323/943-527 (Anmeldung erforderlich)
•
SuO Kurse und Integrationskurse über ProfeS
•
Volkshochschule Edenkoben:
Altes Rathaus, Weinstraße 86, 67480 Edenkoben
Kontakt:
Frau Vogelgesang
Telefon:
Fax:
06323/5585
06323/936736
E-Mail:
[email protected]
Mobilität
•
Fahrradwerkstatt gemeinsam mit Flüchtlingen:
Kontakt:
Dörte Bernhard
Telefon:
06323/5740
Sonstiges:
•
Willkommenskomitee:
Begrüßung der Asylsuchenden durch ehrenamtliche Paten
Kontakt:
Matthias Aperdannier
Telefon:
06323/5100
Dörte Bernhard (Kontaktdaten siehe oben bei Mobilität.)
•
Integration in örtliche Vereine:
Viele Vereine und Gruppierungen sind für Flüchtlinge (kostenfrei) zugänglich
Seite 54
Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße
18.4. Verbandsgemeinde Herxheim
Verbandsgemeinde Herxheim
Obere Hauptstraße 2
76863 Herxheim
Hauptansprechpartner für Asylbewerber
Frau Tornatore und Frau Bösherz
Zimmer 1.02 (Fachbereich 3 – Bürgerdienste)
Telefon: 07276/501-122 / -123
E-Mail:
[email protected]
[email protected]
Herr Dudenhöffer (für Ehrenamtliche)
Telefon: 07276/7652
E-Mail:
[email protected]
Begegnung
•
Begegnungs-Café:
Haus der Begegnung
Leonhard-Peters-Straße 5, 76863 Herxheim
HerxheimBUNT Treffpunkt „Gemeinsam aktiv“:
Genaue Termine werden bekannt gegeben unter www.facebook.com/HerxheimBUNT.
Schönstatt-Zentrum Herxheim:
Josef-Kenterich-Weg 1
Treffpunkt Pamina im Pamina Gymnasium Herxheim
E-Mail:
[email protected]
Weitere Kontaktgruppen:
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
Seite 55
Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße
Kleidung und Gebrauchsgegenstände
•
Kleiderstube Lichtblick für Geflüchtete und bedürftige Personen
Die Kleiderstube befindet sich auf dem Kirchberg im ehemaligen Wäschegeschäft
Theobald - Eingang durch den Hof
Öffnungszeiten:
Donnerstag: 14:00 Uhr –18:00 Uhr
Kontakt:
Frau Jutta Henning
Telefon.
Handy:
07276/7107
0175/1255931
oder
Kontakt:
Renate Henkenhaf und Ewald Henkenhaf
Telefon:
Handy:
07276/9669989
0162/9155592
Sprachkurse
•
Umfangreiches ehrenamtliches Sprachkursangebot:
für Kinder und Erwachsene durch HerxheimBUNT
für Anfänger und Fortgeschrittene an verschiedenen Orten in Herxheim.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
E-Mail: [email protected]
•
Volkshochschule Herxheim SuO-Kurs:
Verbandsgemeindeverwaltung,
Obere Hauptstraße 2, Zimmer E.05, 76863 Herxheim
Kontakt:
Frau Schmidt und Frau Tritschler
Telefon:
07276/501-120
E-Mail:
[email protected]
Seite 56
Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße
18.5. Verbandsgemeinde Landau-Land
Verbandsgemeinde Landau-Land
An 44, 31
76829 Landau
Hauptansprechpartner für Asylbewerber
Irena Kuntz
Telefon: 06341/143-149
E-Mail:
[email protected]
Für den Bereich Ehrenamtliche:
Katharina Wagner
Telefon: 06341/143-179
Für den Bereich Wohnraumanmietung und Betreuung von Flüchtlingen:
Herr Artur Hackert
Telefon: 06341/143-149
Für den Bereich Unterkünfte:
Stefan Birkenmaier
Telefon: 06341/143-149
Begegnung
•
In Billigheim-Ingenheim finden regelmäßige Treffen in lockerer Runde statt:
Lotte-Sticher-Haus Ingenheim
Bergzaberner Straße, 76831 Billigheim-Ingenheim
1x Monat mittwochs ab 18:00 Uhr sowie nach Absprache.
Sportangebote:
•
Football for refugees:
Sporthalle GS Kleine Kalmit Ilbesheim
Arzheimer Str. 75, 76831 Ilbesheim
Montag:
20:00 Uhr
Kontakt:
Stefan Nickum
Telefon:
0176/50184102
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Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße
Lebensmittel
•
Tafel Landau e. V.
•
Foodsharing:
Westbahnstraße 11, 76829 Landau
•
„Tagzwei-Bäckerei“ Reuther’s:
Weißquartierstraße, 76829 Landau
•
Terrine Landau e.V. / Landauer Suppenküche
Kleidung und Gebrauchsgegenstände
•
Ruhango-Kigoma:
Im Justus 4, 76829 Landau
•
Kleiderkammer Deutsches Rotes Kreuz:
Rheinstraße 34, 76829 Landau
•
Blauer Elefant:
Rolf-Müller-Straße 15, 76829 Landau
Weitere Informationen: siehe „Wichtige Adressen“ in der Stadt Landau
Sprachkurse
Verbandsgemeinde Landau-Land (Volkshochschule)
An 44, 31, 76829 Landau
Kontakt:
Herr Klemens
(Ansprechpartner für alle Sprachkurse in allen Orten der
Verbandsgemeinde Landau-Land)
Telefon:
06345/1412
E-Mail:
[email protected]
•
Diverse ehrenamtliche Sprachkursangebote:
in Eschbach, Frankweiler, Göcklingen, Ranschbach, Ilbesheim, Leinsweiler.
Zeiten und Unterrichtsorte können bei Herrn Klemens erfragt werden.
•
Billigheim-Ingenheim, Klingbachschule:
Der Unterricht findet derzeit von Montag-Donnerstag jeweils 90 Minuten statt.
(Geplant ist Montag-Freitag.) Weitere Informationen erteilt Herr Klemens.
•
Ggf. SuO Kurse in Landau bei ProfeS
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Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße
18.6. Verbandsgemeinde Maikammer
Verbandsgemeinde Maikammer
Immengartenstraße 24
67487 Maikammer
Hauptansprechpartner für Asylbewerber
Petra Backes
(Fachbereich 2 Bürgerservice – Soziale Angelegenheiten / Asylangelegenheiten)
Zimmer 012
Telefon: 06321/5899-19
Fax:
06321/5899-99
E-Mail:
[email protected]
Ehrenamtlicher Arbeitskreis für „Flüchtlinge in Maikammer“
Viola Kirschke-Deck
Telefon: 06321/95030
Internet: www.a-f-m.org
Begegnung
•
Asyl Café:
jeden 1. Freitag im Monat: 15:30 Uhr – 17:30 Uhr
Kontakt:
•
Susanne Eickert
Fußballspielen:
Sportplatz TuS Maikammer
•
Samstag:
10:30 Uhr – 13:00 Uhr
Kontakt:
Martina Garrecht
Telefon:
06321/5085
Beteiligung an dörflichen Festlichkeiten:
Kontakt:
Viola Kirschke-Deck
Telefon:
06321/95030
Kleidung und Gebrauchsgegenstände
Siehe Verbandsgemeinde Edenkoben bzw. www.a-f-m.org
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Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße
Sprachkurse
•
Ehrenamtlich:
Katholisches Pfarrheim Maikammer, Kirchstraße 3, 67487 Maikammer
Montag:
19:00 Uhr – 20:30 Uhr
Kontakt:
Martina Garrecht
Telefon:
06321/5085
Mobilität
•
Fahrradwerkstatt: gemeinsam mit den Flüchtlingen:
Kontakt:
Heiko Tessmann
Telefon:
06321/6001450
Sonstiges:
•
Willkommens-Komitee:
Begrüßung durch ehrenamtliche Paten
•
Integration in örtliche Vereine, Gruppierungen:
Viele Vereine und Gruppierungen haben sich für Flüchtlinge geöffnet
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Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße
18.7. Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich
Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich
Konrad-Lerch-Ring 6
76877 Offenbach
Hauptansprechpartner für Asylbewerber
Stefan Eckert
(Fachbereichsleiter Bürgerdienste)
Telefon: 06348/986-181
E-Mail:
[email protected]
Alicia Wünschel
(Asylbewerberangelegenheiten)
Telefon: 06348/986-155
E-Mail:
[email protected]
Inna Gappel
(Asylbewerberangelegenheiten)
Telefon: 06348/986-155
E-Mail:
[email protected]
Nicole Kruppenbacher
(Asylbewerberangelegenheiten)
Telefon: 06348/986-182
E-Mail:
[email protected]
Begegnung
•
Café International:
Mehrgenerationenhaus Offenbach,
Hauptstraße 9/11, 76877 Offenbach
Donnerstag:
•
15:00 Uhr – 17:00 Uhr
Erzählcafé Essingen:
Rathaus Essingen
Schloßstraße 6, 76879 Essingen
1x im Monat (Termin wird im Amtsblatt veröffentlicht)
Seite 61
Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße
Kleidung und Gebrauchsgegenstände
•
„Flohmarkt“-Pinnwand:
Mehrgenerationenhaus Offenbach
Angebote sowie Gesuche können vor Ort ausgehangen werden.
Spendenaufrufe im Amtsblatt
Sprachkurse
•
•
Nachhilfe für Asylbewerberkinder an der Grundschule:
Montag:
14:00 Uhr – 15:00 Uhr
Kontakt:
Herr Damm
Sprachkurse des Mehrgenerationenhauses Offenbach für Flüchtlinge und
Migranten:
Mehrgenerationenhaus (MGH) Offenbach
Hauptstraße 9/11, 76877 Offenbach
Öffnungszeiten:
Montag-Freitag:
10:00 Uhr –12:30 Uhr
Montag-Donnerstag: 13:30 Uhr –17:00 Uhr
Kontakt:
Simone Trauth-Heddergott (Hauskoordination)
Telefon:
06348/615-246
E-Mail:
[email protected]
Unterrichtstermine im MGH (täglich):
Montag:
Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
10:30 Uhr – 12:00 Uhr
13:00 Uhr – 17:00 Uhr
10:30 Uhr – 12:00 Uhr
13:00 Uhr – 17:00 Uhr
10:00 Uhr – 12:00 Uhr
10:00 Uhr – 11:30 Uhr
Zusätzlicher Ansprechpartner für die Sprachkurse: Peter Weidemann (ehrenamtlich)
•
Volkshochschule Offenbach:
Verbandgemeindeverwaltung
Konrad-Lerch-Ring 6, 76877 Offenbach
Kontakt:
Frau Heupel, Herr Höhlinger
Telefon:
06348/986-127
E-Mail:
[email protected]
Seite 62
Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße
Mobilität
•
Fahrradwerkstatt Offenbach - Anleitung für Reparaturen:
Kontakt:
•
Herr Gensheimer, Herr Steinhöfer, Herr Hofer
Fahrradwerkstatt Essingen - Anleitung für Reparaturen:
Kontakt:
Herr Schmid
Sonstiges
•
Kommunikation:
kostenloses Internet-Surfen im MGH
•
Willkommens-Komitee:
Begrüßung am Ankunftstag durch ehrenamtliche Paten.
Offenbach:
Essingen:
•
Ansprechpartnerin: Frau Heckmann
Ansprechpartner: Herr Jordan
Integration in örtliche Vereine, Gruppierungen:
Vereinsmitglieder stellen Angebot vor, holen Interessierte zum ersten Termin ab
Offenbach: Schwimmclub:
Ansprechpartnerin: Frau Bibus
Mehrgenerationenhaus Offenbach (Kontaktdaten siehe oben)
Essingen: Bouleclub Essingen „knapp denäwe“
Ansprechpartner: Herr Dörr, Herr Schindler
Gesamtansprechpartner und Koordinator für Essingen: Frank Jordan
Seite 63
Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße
19. Anlagen
Anlagenverzeichnis
Anlage 1:
Vorlage einer Hausordnung, deutsche und englische Version
Anlage 2:
Sicherheit für freiwillig Engagierte
Anlage 3:
Vorlage eines Reinigungsplanes
Anlage 4:
Laufzettel (Auflistung der erforderlichen Schritte)
Anlage 5:
Stellenbeschreibung
Anlage 6:
Sortieranleitung für Abfälle
Anlage 7:
Beispiel einer BüMA des Kreis SÜW
Anlage 8:
Antrag auf Übernahme Kosten Lehrmaterialien
Anlage 9:
Zuwendung für Unterrichtsmaterialien
Anlage 10: Kommunikations-Hilfen / Piktogramme
Anlage 11: Ablauf des Asylverfahrens
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Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße
Anlage 1
HAUSORDNUNG für Gemeinschaftsunterkünfte von
Asylbewerbern
1. Allgemeine Verhaltensregeln
Die in der Gemeinschaftsunterkunft wohnenden Personen sind zu gegenseitiger
Rücksichtnahme verpflichtet.
Respektloses und aggressives Verhalten (z. B. Anwendung von Gewalt,
Einschüchterungen und Belästigungen jeglicher Art), Konsum und Besitz von Drogen
sowie Alkoholmissbrauch werden nicht geduldet.
Damit ein friedliches und geordnetes Zusammenleben der Hausgemeinschaft
gewährleistet ist, sind folgende Regeln einzuhalten:
Die Bewohner der Gemeinschaftsunterkunft sind verpflichtet,
•
•
•
•
•
•
•
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•
•
•
•
•
ihre eigenen Wohnräume sowie die gemeinschaftlich genutzten Räumlichkeiten (Küche,
sanitäre Einrichtungen, Flure, Treppenhaus, Waschküche) und den Außenbereich der
Unterkunft sauber und in Ordnung zu halten
Mobiliar und Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln
Wohnräume und gemeinschaftlich genutzte Räume regelmäßig zu lüften
unnötigen Verbrauch von Wasser und Strom zu vermeiden und auf sachgemäßen Umgang
mit Elektrogeräten zu achten
alle Türen im Haus und die Hauseingangstür geschlossen zu halten
die Fenster bei Regen, Sturm oder Schneefall geschlossen zu halten
Abfälle und Hausmüll in die dafür vorgesehenen Container/Behältnisse zu entsorgen
die Ruhezeiten (13:00 Uhr – 15:00 Uhr und 22:00 Uhr – 06:00 Uhr) zu respektieren
jeden vermeidbaren Lärm zu unterlassen (z. B. laute Musik)
ihre Kinder zu beaufsichtigen und sicherzustellen, dass sie nicht in gemeinschaftlich
genutzten Räumen oder im Treppenhaus spielen
der Verwaltung vorübergehende Abwesenheiten zu melden
der Verwaltung unverzüglich alle Schäden und Mängel im Haus/an den technischen
Einrichtungen zu melden
die Verwaltung über besondere Vorkommnisse (z. B. Unfälle, Diebstahl) zu informieren
die Hausordnung einzuhalten und den Anweisungen der Verwaltung Folge zu leisten.
Es ist den Bewohner nicht gestattet,
•
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•
•
Gegenstände des persönlichen Gebrauchs außerhalb ihrer Wohnräume abzustellen
die Räumlichkeiten und den Außenbereich der Unterkunft zu verunreinigen
in gemeinschaftlich genutzten Räumen oder in gemeinsam mit anderen Personen
bewohnten Räumen zu rauchen
Wäsche auf den Fensterbänken zu trocknen oder an den Fenstern aufzuhängen
Tampons, Damenbinden, Pampers und ähnliche Produkte in die Toilette zu werfen
elektrische Kochplatten in Wohn- oder Schlafräumen zu verwenden
an den Gebäudeteilen der Unterkunft Änderungen vorzunehmen (z. B. Löcher in die Wände
zu bohren)
beschädigte Einrichtungsgegenstände zu reparieren
Fahrräder in gemeinschaftlich genutzten Räumlichkeiten (z. B. Küche, Flur) abzustellen
persönliche Gegenstände anderer Bewohner ohne deren Erlaubnis zu nutzen.
Seite 65
Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße
2. Sicherheit
Gefährliche Gegenstände (gefährliche Chemikalien, explosive Stoffe) dürfen nicht in der
Unterkunft gelagert werden.
Die Reparatur und Wartung elektrischer Anlagen und Geräte erfolgt durch Fachpersonal im
Auftrag der Verwaltung.
Die Installation von Elektrogeräten (z. B. zusätzliche Kühlschränke, Waschmaschinen)
muss zuvor von der Verwaltung genehmigt werden.
Der Betrieb von Heizlüftern ist untersagt.
Besucher müssen das Gebäude um 22.00 Uhr verlassen. Übernachtungen sind nicht
gestattet.
3. Gemeinschaftlich genutzte Räume und Außenbereich der Unterkunft
Die gemeinschaftlich genutzten Räume (Küche, sanitäre Einrichtungen, Treppenhaus,
Flure) und der Außenbereich der Unterkunft dürfen von allen Bewohnern genutzt werden.
Die Bewohner sind gehalten, Zeitpläne für die Nutzung von Küche, Dusche/Bad und
Waschmaschinen aufzustellen.
Im Falle von Streitigkeiten ist die Verwaltung berechtigt, eine Benutzungsordnung
aufzustellen.
Die sanitären Einrichtungen (Dusche/Bad/WC) sind nach jeder Benutzung ordnungsgemäß
zu reinigen und zu lüften.
4. Einhaltung der Hausordnung
Die Bewohner haben diese Hausordnung zu respektieren.
Verstöße gegen die Hausordnung sind der Verwaltung unverzüglich anzuzeigen.
Bei Verstößen gegen die Hausordnung können die Bewohner haftbar gemacht werden.
Seite 66
Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße
Englische Version:
HOUSE RULES at the Asylum Centre
1. Code of Conduct
Persons accommodated in the Asylum Centre should treat each other with respect.
Improper behavior such as violence or intimidation of any kind, consuming and storing
illegal drugs or being drunk will not be tolerated.
In order to ensure a peaceful and orderly community life the following rules should be
obeyed.
Residents of the Centre are obliged to:
• Keep clean and tidy their own rooms as well as common premises
(kitchen, sanitation facilities, floors, stairs, laundry facilities, courtyard)
• Use furniture and equipment with particular care
• Air rooms and common premises regularly
• Use water, electricity and appliances rationally
• Keep all doors closed at any time
• Keep windows closed when there is rain, storm or snow
• Put waste and trash in the assigned containers
• Take care of personal belongings, money and other items of value
• Keep quiet from 13:00 – 15:00 and from 22:00 – 06:00
• Take care of their children and ensure that they do not play in common rooms or on
the stairs
• In case of temporary absence, inform the Centre Manager accordingly
• Inform the Centre Manager of any damage or malfunction of equipment
• Immediately inform the Centre Manager in case of emergency
• Respect the House Rules and obey the instructions given by the Centre Manager.
Residents are not allowed to:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Leave their personal belongings outside their rooms
Spoil facilities and environment of the Centre
Smoke in common premises or in rooms shared with other persons
Create excessive noise, e.g. playing loud music
Dry and store laundry on the open parts of the building (windows and windowsills)
Grow plants on the windowsills
Throw tampons, sanitary towels or similar products in the toilet (these articles must
be put in the assigned containers)
Use electric hotplates in living / sleeping rooms
Make any changes to the facilities of the Centre, e.g. drilling holes into walls
Repair damaged equipment
Leave bicycles in common premises (kitchen, floor)
Use personal belongings of other residents without their permission
Steal personal belongings of other residents.
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Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße
2. Security
Dangerous items (hazardous chemicals, explosives and corrosive materials) must not be
stored in the Centre.
Repairing and maintenance of electrical equipment and appliances will be performed by
technicians commissioned by the Centre Manager.
The installation of additional electrical devices (refrigerators, washing machines) must be
authorized by the Centre Manager.
The use of fan heaters is not allowed.
As a general rule, it is forbidden to accommodate foreigners.
Visitors must leave the premises at 22:00. Overnight stay is not allowed.
3. Use of common premises
Common premises (e.g. kitchen, sanitation facilities, stairs, floor, courtyard) may be used
by all residents.
Residents should set up timetables for the use of bathrooms, kitchen and laundry
machines.
In case of dispute the Centre Manager is entitled to set up appropriate usage regulations.
Sanitation facilities should be properly cleaned and aired after use.
4. Compliance
Residents must respect these House Rules.
Any violation of the House Rules should be notified to the Centre Manager.
Residents can be held liable in case of non-compliance with the House Rules.
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Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße
Anlage 2
Sicherheit für
freiwillig Engagierte
Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutz im Ehrenamt
Mit dem Sammel-Haftpflichtversicherungsvertrag und dem Sammel-Unfallversicherungsvertrag für ehrenamtlich
Engagierte und freiwillig Tätige möchte die Landesregierung Rheinland-Pfalz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für das Ehrenamt in Rheinland-Pfalz beitragen. Ehrenamtliche in öffentlichen Ehrenämtern, in Kirche,
Wohlfahrtspflege, Sport oder der Feuerwehr sind in der Regel gesetzlich oder durch den Träger versichert. Die von
der Landesregierung abgeschlossenen Verträge dienen insbesondere den Ehrenamtlichen in kleinen – rechtlich
unselbstständigen – Initiativen, Gruppen und Projekten. Sie schützen die einzelnen ehrenamtlich Aktiven vor
Schäden, die sie selbst erleiden (Unfallversicherung) oder anderen zufügen (Haftpflichtversicherung).
Haftpflichtversicherungsschutz
Der gebotene Versicherungsschutz besteht subsidiär, d. h.
eine anderweitig bestehende Haftpflichtversicherung ist im
Schadensfall vorleistungspflichtig.
Wer ist versichert?
Schadensbeispiele
Die privat organisierte Selbsthilfegruppe „Frauen nach Krebs“
trifft sich zum Erfahrungsaustausch in der Wohnung eines
Gruppenmitglieds. Eine Mitinitiatorin zerbricht versehentlich
eine teure chinesische Vase. Die Geschädigte macht Schadenersatzansprüche gegenüber der Verursacherin geltend.
Versichert sind Ehrenamtliche und freiwillig Tätige, die ihre
Tätigkeit in Rheinland-Pfalz ausüben oder deren Engagement
Die Leiterin der Elterninitiative „Hausaufgabenbetreuung“ ist
von Rheinland-Pfalz ausgeht (z. B. bei Exkursionen, die Landes-
nicht in Reichweite, als ein Kind einem anderen mit seinem
grenze überschreitenden Veranstaltungen, Aktionen usw.).
Füllfederhalter schwere Stichwunden zufügt. Die Leiterin der
Die Tätigkeit muss in rechtlich unselbstständigen Strukturen
Initiative wird wegen Vernachlässigung der Aufsichtspflicht zur
stattfinden. Insofern werden Vereine, Verbände, GmbHs,
Verantwortung gezogen.
Stiftungen usw. nicht aus der Pflicht entlassen, für den
Versicherungsschutz ihrer Ehrenamtlichen zu sorgen.
Der Organisator eines Ausflugs des Fahrradclubs „Mountainbiker
Wer ist nicht versichert?
durch Berg und Tal“ legt die Route so anspruchsvoll, dass ein
 Die Organisation/Gemeinschaft, für die die Tätigkeit
erbracht wird.
Teilnehmer schwer verunglückt. Der Organisator wird auf
Schadenersatz verklagt.
 Betreute bzw. Teilnehmerinnen und Teilnehmer an
Veranstaltungen, die nicht ehrenamtlich/freiwillig
engagiert sind.
 Ehrenamtliche, für die das hier versicherte Haftpflichtrisiko
bereits anderweitig abgesichert ist (Subsidiarität).
Kfz-Schäden sind generell vom Versicherungsschutz
ausgeschlossen.
Versicherte Leistungen
 5.000.000 Euro für Personenschäden
 5.000.000 Euro für Sachschäden
 100.000 Euro für Vermögensdrittschäden
Die Selbstbeteiligung im Schadensfall beträgt 50 Euro.
Seite 69
Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße
Sicherheit für
freiwillig Engagierte
Unfallversicherungsschutz
Ihre Ansprechpartner
Der gebotene Unfallversicherungsschutz gilt pauschal.
Wer ist versichert?
Die vom Land abgeschlossenen Sammelversicherungsverträge
Versichert sind Ehrenamtliche und freiwillig Tätige, die ihre
machen es nicht erforderlich, dass sich die Initiativen, Gruppen
Tätigkeit in Rheinland-Pfalz ausüben oder deren Engagement
oder Projekte zur Inanspruchnahme des Versicherungsschutzes
von Rheinland-Pfalz ausgeht.
gesondert anmelden müssen. Im Schadensfall oder bei Fragen
Im Bereich der Unfallversicherung besteht Versicherungsschutz
zum Versicherungsschutz wenden Sie sich bitte an:
auch für Ehrenamtliche in rechtlich selbstständigen Trägerstrukturen.
Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
Wer ist nicht versichert?
Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung
 Betreute, Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Veranstaltungen etc., die nicht ehrenamtlich/freiwillig engagiert sind.
 Personen, für die gesetzlicher Unfallversicherungsschutz
besteht.
 Personen, für die vom Träger/von der Vereinigung, für die der
Ehrenamtliche tätig ist, bereits eine Unfallversicherung
abgeschlossen wurde. Sollten die Leistungen aus dem
abgeschlossenen Vertrag geringer sein als die des SammelVersicherungsvertrages des Landes Rheinland-Pfalz, so wird
die Differenz aus diesem Vertrag ausgeglichen. Rentenleistungen und Unfall-Invalidität werden dabei in eine
einmalige Kapitalleistung umgerechnet.
Peter-Altmeier-Allee 1
55116 Mainz
Tel.: 06131/16-4083, Fax: 06131/16-4080
[email protected]
Alternativ können Sie die Formulare zur Schadensmeldung unter
www.wir-tun-was.de/versicherung downloaden und per Post an
die Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung schicken.
Betreuender Versicherungsdienst:
Ecclesia Versicherungsdienst GmbH
Klingenbergstraße 4, 32758 Detmold
Tel: 05231/603-0, Fax: 05231/603-197
Leistungen im Schadensfall
E-Mail: [email protected]
 Bei dauernder Beeinträchtigung der körperlichen oder
www.ecclesia.de
geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität) je nach Grad der
Beeinträchtigung bis zu 175.000 Euro
Herausgeber:
 10.000 Euro im Todesfall
Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
 2.000 Euro für Heilkosten (subsidiär)
Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung
 1.000 Euro für Bergungskosten
Peter-Altmeier-Allee 1
Schadensbeispiele
55116 Mainz
Eine Mitarbeiterin des Projekts „Altenpflege selbst organisiert“
stürzt auf dem direkten Weg von ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit
V.i.S.d.P.: Monika Fuhr,
Sprecherin der Landesregierung Rheinland-Pfalz
nach Hause. Sie erleidet einen komplizierten Trümmerbruch
im Bein. Die Bewegungsfähigkeit des Beines bleibt dauerhaft
beeinträchtigt.
schrauber abtransportiert werden und ist später noch eine
Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung
Rheinland-Pfalz herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von
Wahlwerberinnen/Wahlwerbern oder Wahlhelferinnen/Wahlhelfern zum Zwecke
der Wahlwerbung verwendet werden. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als
Parteinahme der Landesregierung zugunsten einer politischen Gruppe verstanden
werden könnte.
längere Zeit auf Gehhilfen angewiesen.
Mainz, März 2013
Ein Mitglied des Jugendclubs „Kinder wollen klettern“ organisiert
eine Bergwanderung. Beim Erkunden des Geländes fällt er in
einen Spalt und bricht sich beide Beine. Er muss per Hub-
Seite 70
Layout: www.viskon.de
Bewohner
- Reinigungsmittel, Lappen
und Bürste
- Lappen, Eimer,
Reinigungsmittel,
Schrubber oder
Mopp
Womit?
Bewohner
- feucht
wischen
- feucht wischen
Wie ?
Bewohner
- Bürste,
Reinigungsmittel
- reinigen
- nach
Verunreinigung
sofort
- sonst alle 2
Wochen
R
- Abflusssiebe
Bewohner
- Lappen,
Eimer,
handelsübliche
Reinigungsmittel,
Schrubber
oder Mopp
- feucht
wischen
- nach Verunreinigung
sofort
- sonst 1x
wöchentlich
R
- Wandfließen
von Gemeinschaftsduschen und WC
Bewohner
- Lappen,
Eimer, handelsübliche
Reinigungsmittel bzw.
handelsübliche
Desinfektionsmittel,
Schrubber oder
Mopp
- feucht wischen
- nach Verunreinigung sofort
- sonst 1x
wöchentlich
R
- WC – Sitzflächen,
WC- Druckhebel etc. und
Fußboden von
Gemeinschaftsduschen
und -WC
Bewohner
- Lappen,
Eimer, handelsübliche
Reinigungsmittel
- feucht wischen
- Staub wischen
- nach Verunreinigung sofort
- sonst 2x
wöchentlich
R
- gemeinschaftliche Räume/
Flur incl. Möbel
Bewohner
- Lappen,
Eimer,
handelsübliche
Reinigungsmittel,
Schrubber
oder Mopp
- Staubsauger
- feucht
wischen
- Staub
saugen
- Staub
wischen
- nach Verunreinigung
sofort
- sonst 1x
wöchentlich
R
- Reinigung
der Zimmerfußböden/
Zimmereinrichtung
Reinigungsplan für die Asylbewerberunterkünfte
Wer?
- nach
Benutzung
gründlich
säubern
R
- Gemeinschaftlich
genutzte
Kochstellen,
Geräte und
Flächen
- nach
Verunreinigung
sofort
- sonst 1x
wöchentlich
R
- Fußboden der
Gemeinschaftsküche
Wann?
Reinigung
Was?
Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße
Anlage 3
Seite 71
Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße
Anlage 4
Laufzettel Sozialamt  Jobcenter
Nachweis über notwendige Handlungen zur Sicherung des
Lebensunterhaltes
Name:
Vorname:
Geburtsdatum:
Anschrift:
Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom:
Aufenthaltserlaubnis gemäß
1. Name und Vorname der weiteren
Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft:
2. Bestätigung des Sozialamtes über
Einstellung der AsylbLeistungen :
Tag der Einstellung:
Stempel, Unterschrift
3. Bestätigung der gesetzlichen Krankenkasse über die Vorsprache und Auswahl
der Krankenkasse
Datum der Vorsprache/Bestätigung der Auswahl:
Stempel, Unterschrift
4. Bestätigung des Jobcenters über Vorsprache und Antragstellung auf
Grundsicherung
Datum der Antragstellung:
Stempel, Unterschrift
Krankenversichert bei
Bewilligt am:
Stempel, Unterschrift
seit
Adresse: Agentur für Arbeit (Jobcenter) Landau, Johannes-Kopp-Straße 2, 76829 Landau
Bei weiteren Rückfragen steht Ihnen das Sozialamt zur Verfügung.
Seite 72
Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße
Ausgehändigte Unterlagen durch das Sozialamt:
(Unter-)mietvertrag
Mietbescheinigung
letzte Abrechnung des Energieversorgers oder Vorauszahlungsmitteilung
letzte Nebenkostenabrechnung
Erstattungsanspruch gegenüber Jobcenter
sonstiges
___________________________________________,
____________________________________________
Weg des Laufzettels
1. Die Ausländerbehörde des Landkreises Südliche Weinstraße füllt die Grunddaten aus und
übermittelt den Laufzettel abgestempelt und unterschrieben an das Sozialamt.
2. Das Sozialamt bestätigt die Einstellung der Asylbewerberleistungen und händigt dem
Betroffenen den Laufzettel aus mit dem Hinweis, dass er bei einer beliebigen Krankenkasse
vorsprechen muss, bei der er versichert werden möchte.
3. Die Auswahl ist gemäß §173 SGB V der gewählten Krankenkasse zu erklären. Diese darf
die Mitgliedschaft grundsätzlich nicht ablehnen oder die Erklärung durch falsche oder
unvollständige Beratung verhindern oder erschweren. Die gewählte Krankenkasse hat nach
Ausübung des Wahlrechts unverzüglich eine Mitgliedsbescheinigung auszustellen bzw. auf
dem Laufzettel die Vorsprache und somit die Auswahl zu bestätigen.
4. Anschließend muss der Betroffene bei dem für ihn zuständigen Jobcenter vorstellig werden
(Landau oder Nebenstelle Bad Bergzabern) und einen Antrag auf Grundsicherung für
Arbeitsuchende stellen. Die Vorsprache, Antragstellung und später die Bewilligung müssen
vom Jobcenter bestätigt werden. Zum Schluss erfolgt die Übersendung des Laufzettels an
das zuständige zum Verbleib in der Asylbewerberakte.
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Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße
Anlage 5
Arbeitnehmer:
Arbeitnehmer:Name:
Name:
Vorname(n):
Geb.-Datum:
Vorname(n):
Geb.-Datum:
Arbeitgeber/Beschäftigungsbetrieb:
Arbeitgeber/Beschäftigungsbetrieb:
Stellenbeschreibung
Stellenbeschreibung
Staatsangehörigkeit:
Staatsangehörigkeit:
Ansprechpartner:
Ansprechpartner: Telefon:
Telefon:
Zur Zur
Vorlage
im Verfahren
derder
Zulassung
ausländischer
Arbeitnehmer
zum
Vorlage
im Verfahren
Zulassung
ausländischer
Arbeitnehmer
zum
deutschen
Arbeitsmarkt
deutschen
Arbeitsmarkt
1. Berufsbezeichnung:
1. Berufsbezeichnung:
2. Stellenbeschreibung:
(Fachrichtung,
Funktionsbereich,
Branchen,
Produkte;
bitte
gesondertem
Blatt
fortsetzen)
2. Stellenbeschreibung:
(Fachrichtung,
Funktionsbereich,
Branchen,
Produkte;
bitte
ggf.ggf.
aufauf
gesondertem
Blatt
fortsetzen)
3. Kenntnisse,
Fertigkeiten,
Erfahrungen:
3. Kenntnisse,
Fertigkeiten,
Erfahrungen:
4. Qualifikation:
4. Qualifikation:
Ausbildung
ohneohne
Ausbildung
Fachschule
Fachschule
5. Arbeitszeit:
5. Arbeitszeit:
Vollzeit:
Vollzeit:
Teilzeit:
Teilzeit:
Ausbildung
zum/
Ausbildung
als/als/
zum/
zur:zur:
Hoch-/Fachhochschule
Hoch-/Fachhochschule
Führerschein
erforderlich:
Führerschein
erforderlich:
Nein
Nein
Klasse
Ja,Ja,
Klasse
Sonstige:
Sonstige:
Teilzeit
geringfügiger
Beschäftigung
bitte
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Teilzeit
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geringfügiger
Beschäftigung
bitte
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Lage
Verteilung
Arbeitszeit
angeben:
Lage
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Verteilung
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Arbeitszeit
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Montag
Std./
Woche Montag
Std./
Woche
Dienstag
Std./
Woche
Std./ Woche Dienstag
von
von
von
von
bisbis
bisbis
Mittwoch
von
geringfügige
Beschäftigung:
Std./
Monat Mittwoch
von
bisbis
geringfügige
Beschäftigung:
Std./
Monat
Donnerstag
von
sonstige (bitte auf einem gesonderten Blatt)
(bitte auf einem gesonderten Blatt)
Donnerstag
von
bisbis
sonstige
Freitag
von
bis
6. Einsatzort(e):
Freitag
von
bis
6. Einsatzort(e):
Samstag
von
bis
Samstag
von
bis
Sonntag
von
bis
Sonntag
von
bis
7. Voraussichtliche Dauer der Beschäftigung:
8. Stelle zu besetzen:
7. Voraussichtliche Dauer der Beschäftigung:
8. Stelle zu besetzen:
ab
sofort
unbefristet
ab
sofort
unbefristet
befristet bis:
ab:
befristet bis:
ab:
9. Lohn/Gehalt lt. Arbeitsvertrag
9. Lohn/Gehalt lt. Arbeitsvertrag
zusätzlich, geldwerte Leistungen (€ brutto)
stündlich (€ brutto):
monatlich (€ brutto):
zusätzlich, geldwerte Leistungen (€ brutto)
stündlich (€ brutto):
monatlich (€ brutto):
gemäß Tarifvertrag (bitte angeben):
gemäß Tarifvertrag (bitte angeben):
Ortsübliche Bezahlung
Ortsübliche Bezahlung
10. Sind Sie bereit bevorrechtigte Arbeitnehmer einzustellen?
10. Sind
Arbeitnehmer
einzustellen?
JaSie bereit bevorrechtigte
Nein
(ausführliche Begründung
bitte auf gesondertem Blatt)
Ja
Nein
(ausführliche
Begründung
bitte auf gesondertem
Blatt) vorhanden sind. Ergibt die
Die Bundesagentur für Arbeit ist gesetzlich zur Prüfung verpflichtet, ob geeignete
bevorrechtigte Bewerber
Arbeitsmarktprüfung,
dass
zur Verfügung
stehen,bevorrechtigte
kann eine Zustimmung
nichtErgibt
erteilt die
werDie Bundesagentur
für Arbeit
istbevorrechtigte
gesetzlich zurArbeitnehmer
Prüfung verpflichtet,
ob geeignete
Bewerbergrundsätzlich
vorhanden sind.
den. Mit Erteilungdass
eines
Vermittlungsauftrags
könnenzur
Vermittlungsvorschläge
unterbreitet
werden. grundsätzlich nicht erteilt werArbeitsmarktprüfung,
bevorrechtigte
Arbeitnehmer
Verfügung stehen, kann
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den. Mit
Erteilung
eines
können Vermittlungsvorschläge
unterbreitet werden. telefonisch
Welche
Art
derVermittlungsauftrags
Bewerbung wünschen
Sie?
schriftlich
persönlich
Welche Art der Bewerbung wünschen Sie?
schriftlich
telefonisch
persönlich
Ich bin damit einverstanden, dass mein Stellenangebot unter www.arbeitsagentur.de veröffentlicht
Ich bin
damit einverstanden,
dass
Stellenangebot
unter
www.arbeitsagentur.de
veröffentlicht
wird:
mit Namen
undmein
Anschrift
anonym
(Chiffre)
Nein
wird:
mit Stellenbeschreibung
Namen und Anschrift
anonym
Die Angaben in dieser
entsprechen den Inhalten
des(Chiffre)
Arbeitsvertrages, der Nein
zwischen dem bezeichneten Unternehmen undindem
Antragsteller
geschlossenentsprechen
wird.
Die Angaben
dieser
Stellenbeschreibung
den Inhalten des Arbeitsvertrages, der zwischen dem bezeichneten UnternehMir ist
bekannt,
dass der
Arbeitgeber,
bei dem ein Ausländer beschäftigt werden soll, der dafür eine Zustimmung oder Arbeitserlaubmen und
dem
Antragsteller
geschlossen
wird.
nis-EU
benötigt,
der
Bundesagentur
für
Arbeit
Auskunft
Arbeitsentgelt,
und
sonstige
Arbeitsbedingungen
zu erteiMir ist bekannt, dass der Arbeitgeber, bei dem ein Ausländerüber
beschäftigt
werdenArbeitszeiten
soll, der dafür
eine
Zustimmung
oder Arbeitserlaublen hat (§ 39 Absatz 2 Satz 3 Aufenthaltsgesetz).
nis-EU benötigt, der Bundesagentur für Arbeit Auskunft über Arbeitsentgelt, Arbeitszeiten und sonstige Arbeitsbedingungen zu erteiMir(§ist
Stellenbeschreibung an Dritte (Kommune, Gemeinsame Einrichtung nach SGB II) zur Suche nach bevorlen hat
39bekannt,
Absatz 2dass
Satzdiese
3 Aufenthaltsgesetz).
rechtigten Bewerbern weitergegeben werden kann.
Mir ist bekannt, dass diese Stellenbeschreibung an Dritte (Kommune, Gemeinsame Einrichtung nach SGB II) zur Suche nach bevorrechtigten Bewerbern weitergegeben werden kann.
Ort, Datum
Ort, Datum
ID:14995_05/2011
ID:14995_05/2011
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Firmenstempel und Unterschrift des Arbeitgebers
Firmenstempel und Unterschrift des Arbeitgebers
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Formular zurücksetzen
Formular drucken
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Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße
Sortieranleitung für Abfälle
Anlage 6
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Muster einer „BüMA“ des Landkreises SÜW
Anlage 7
Bescheinigung vor Stellung eines Asylantrages
Hiermit wird bescheinigt, dass
Name, Vorname:
Geburtsdatum:
Staatsangehörigkeit:
Anschrift:
(Die Personalangaben beruhen auf den eigenen Angaben des Inhabers dieser
Bescheinigung)
am
von der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende in Trier aufgenommen wurde.
Aus organisatorischen Gründen kann der erforderliche Asylantrag verbunden mit einer Anhörung beim
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) – Außenstelle Trier – erst zu einem späteren Zeitpunkt
erfolgen.
Nach der Asylantragstellung wird gem. § 63 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) eine Aufenthaltsgestattung
erteilt.
Bis zu deren Erteilung gilt diese Bescheinigung mit folgenden Auflagen:
-
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Wohnsitznahme und Aufenthalt ist auf den Kreis Südliche Weinstraße beschränkt
Erwerbstätigkeit ist nicht gestattet.
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Antrag auf Übernahme Kosten Lehrmaterialien
Anlage 8
Antragsteller ______________________
Ansprechpartner ___________________
Telefon ____________________
E-Mail _____________________
An das
Ministerium für Integration, Familie,
Kinder, Jugend und Frauen
Abt. 72
z.Hd. Frau Haufe/Frau Sailler
Kaiser-Friedrich-Straße 5a
55116 Mainz
Az.: 78 124-00002/2016-
Förderung von ehrenamtlich durchgeführten Sprachkursen für
erwachsene Flüchtlinge und Asylbewerber
Zuwendung für die Beschaffung von Lehrmaterial, hier: Antrag
Hiermit beantragen wir die Übernahme der Kosten für die folgenden Lehrmaterialien
Name des Lehrbuchs
Anzahl
Kosten
Insgesamt:
€
Der maximale Förderbetrag beträgt 500,- € pro Antrag
Die Lehrmaterialien werden für folgenden ehrenamtlich durchgeführten Kurs benötigt:
Es wird bestätigt, dass
- die Beschaffung erst nach Erhalt des Bescheides des MIFKJF erfolgt,
- der Sprachkurs nicht aus anderen öffentlichen Mitteln gefördert wird,
- die Ausgaben notwendig sind, dass wirtschaftlich und sparsam verfahren wird
- nur Nettobeträge angegeben wurden, sofern eine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht.
______________________ ________________________
Ort, Datum
(Unterschrift)
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Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße
Zuwendung für Unterrichtsmaterialien
Anlage 9
Zuwendungsempfänger ______________________
Ansprechpartner ___________________
Telefon ____________________
E-Mail _____________________
An
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Referat 24
Frau Petra Becker
Willy-Brandt-Platz 3
54290 Trier
Az.: 78 124-00002/2016
Zuwendung für Unterrichtsmaterialien zu Sprachkursen für Migrantinnen und Migranten
Auf Grundlage der Zusicherung des MIFKJF vom ____________ wurden beigefügte
Ausgaben für Unterrichtsmaterialen zu Sprachkursen für Migrantinnen und Migranten
gezahlt.
Es wird bestätigt, dass
- die Ausgaben erst nach der Zusicherung des MIFKJF in Auftrag gegeben wurden und
- die Ausgaben notwendig waren, dass wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist und
die Angaben im Verwendungsnachweis mit den Büchern und Belegen übereinstimmen und
- dass nur Nettobeträge angegeben wurden, sofern eine Vorsteuerabzugsberechtigung
besteht.
______________________ ________________________
Ort, Datum
Seite 78
(Unterschrift)
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Beleg Empfänger
Grund der
Betrag der
Nr.
Zahlung
Ausgabe in €
SUMME:
Die Originalbelege bitte beifügen !
Seite 79
Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße
Anlage 10
REFUGEES WELCOME | FIRST COMMUNICATION HELP
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Join and support our crowdfunding campaign ICOON for refugees for free books & app at: www.startnext.com/icoonforrefugees and www.facebook.com/icoonbook
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Seite 80
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REFUGEES WELCOME | FIRST COMMUNICATION HELP
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Seite 81
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Ablauf des Asylverfahrens
Seite 82
Anlage 11
Eine Informationsbroschüre des
Landkreises Südliche Weinstraße
An der Kreuzmühle 2
76829 Landau in der Pfalz
Internet: http://www.suedliche-weinstrasse.de
Stand Februar 2016