Leitfaden - Landkreis Südliche Weinstraße
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Leitfaden - Landkreis Südliche Weinstraße
Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit 1. Auflage September 2015 (vergriffen) 2. Auflage Februar 2016 (aktualisiert) Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße Vorwort von Landrätin Theresia Riedmaier Die Kriegs- und Krisenherde rund um das Mittelmeer, im Nahen Osten, in Ostafrika und in Afghanistan/Pakistan bringen viele Menschen in die verzweifelte Lage, ihre Heimat verlassen zu müssen, zu fliehen und Schutz auch in Europa zu suchen. Wir können nicht darauf vertrauen, dass sich die Kriegs- und Krisenlage in absehbarer Zeit bessern wird, deshalb müssen wir uns ernsthaft darauf einstellen, dass die Flüchtlinge längere Zeit oder vielleicht sogar für immer hier bleiben. Es ist also von großer Bedeutung, jetzt die Grundlage für eine gelingende Integration zu schaffen. Der Landkreis Südliche Weinstraße erfüllt - zusammen mit den Verbandsgemeinden, den Städten und Gemeinden - die Aufgaben nicht nur nach der Rechtslage sondern in Verantwortungsbewusstsein und Gemeinsamkeit. Das große Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Verwaltungen, den Sozialen Diensten, den zusammenarbeitenden Behörden, Institutionen, Organisationen, die den hilfesuchenden Menschen zugewandt und bemüht Unterstützung geben, sei hervorgehoben und bedankt. Ganz besonders hoch zu schätzen ist das vielfältige mitmenschliche Handeln, Denken, Tun und Sprechen so vieler Ehrenamtlicher in unseren Städten und Gemeinden - im ganzen Landkreis Südliche Weinstraße. Ihr tolles Engagement und Ihre konkrete Arbeit zu unterstützen, dazu dient dieser Leitfaden. Die erste Auflage von Oktober 2015 hat viel Zustimmung und eine enorm hohe Resonanz aus dem ganzen Landkreis und darüber hinaus aus der Südpfalz und dem ganzen Land erfahren. Das hat uns gezeigt, wie stark der Wunsch nach praktischen Informationen war und ist. Innerhalb weniger Tage war der Leitfaden vergriffen, aber immer abrufbar über die Homepage des Landkreises Südliche Weinstraße. Mit der zweiten Auflage haben wir uns eine Fortschreibung vorgenommen. Die Situation verändert sich dynamisch, weshalb ein gedrucktes Dokument nicht immer auf dem ganz aktuellen Stand sein kann. Aber auch darauf werden wir reagieren, indem wir die Informationen über unsere Internet-Präsenz verbessern. Der Leitfaden soll Sie in Ihrem ehrenamtlichen Engagement wirkungsvoll unterstützen. Sie leben Hilfsbereitschaft und gesellschaftliche Verantwortung. Dafür Respekt und großen Dank. Theresia Riedmaier Landrätin Seite 3 Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße Inhaltsverzeichnis Vorwort von Landrätin Theresia Riedmaier.........................................................................3 1. Was Sie als Ehrenamtliche oder Ehrenamtlicher tun können........................................5 2. Daten, Zahlen, Fakten ...................................................................................................9 2.1. Warum kommen Flüchtlinge nach Deutschland?..................................................9 2.2. Wer kommt nach Deutschland? ............................................................................9 2.3. Aufgaben der Landeserstaufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende .............12 2.4. Verschiedene Flüchtlingsstatus ..........................................................................13 2.5. Leistungen für Asylbewerber...............................................................................16 3. Unterkunft während des Asylverfahrens......................................................................18 4. Residenzpflicht ............................................................................................................19 5. Familiennachzug .........................................................................................................20 5.1. Familienzusammenführung im Bundesgebiet .....................................................20 6. Ärztliche Versorgung während des Asylverfahrens .....................................................21 7. Kindergarten- und Schulbesuch ..................................................................................23 7.1. Lernpatenprojekt: „Keiner darf verloren gehen“ ..................................................23 8. Zugang zum Arbeitsmarkt während des Asylverfahrens .............................................24 8.1. Projekte und Ausbildungsmöglichkeiten für Geflüchtete in unserer Region .......27 9. Ausüben eines Praktikums ..........................................................................................29 10. Kontoeröffnung............................................................................................................31 11. Sprach- und Integrationskurse ....................................................................................32 12. Anerkennung von Berufs- bzw. Schulabschlüssen......................................................34 13. Dolmetscherdienste.....................................................................................................34 14. Versicherung von Ehrenamtlichen...............................................................................35 15. Beratungsstellen im Landkreis Südliche Weinstraße...................................................36 16. Hilfreiche Links, Telefonnummern und Materialien:.....................................................39 17. Wichtige Adressen in der Stadt Landau ......................................................................42 18. Ansprechpartner und Angebote für Asylbewerber aufgelistet nach den Verbandsgemeinden ...................................................................................................46 18.1. Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels............................................................46 18.2. Verbandsgemeinde Bad Bergzabern ..................................................................48 18.3. Verbandsgemeinde Edenkoben..........................................................................52 18.4. Verbandsgemeinde Herxheim.............................................................................55 18.5. Verbandsgemeinde Landau-Land.......................................................................57 18.6. Verbandsgemeinde Maikammer .........................................................................59 18.7. Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich ....................................................61 19. Anlagen .......................................................................................................................64 Seite 4 Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße 1. Was Sie als Ehrenamtliche oder Ehrenamtlicher tun können Zunächst einmal, herzlichen Dank, dass Sie sich bereit erklärt haben Asylsuchenden zu helfen. Immer wieder stellt sich die Frage, was kann ich als Ehrenamtliche oder Ehrenamtlicher tun, um mich in der Arbeit für und mit Asylbewerbern einzubringen. Setzen Sie bei Ihren eigenen Fähigkeiten und Stärken an, seien diese nun handwerklicher, sprachlicher, organisatorischer, sportlicher oder kommunikativer Natur. Vielleicht wollen Sie sich zeitweise einbringen und hin und wieder einmal ein gemeinsames Angebot machen – oder sich regelmäßig als Sprachpate zur Verfügung stellen. Es gibt viele Möglichkeiten, sich zu engagieren. Spenden Sie Zeit und helfen Sie Lebensumstände zu verbessern: • • • • • • • • Heißen Sie die Menschen willkommen. Ein kostenloser Deutschkurs ist für Flüchtlinge zu Beginn häufig die einzige Möglichkeit, Deutsch zu lernen. Unterstützen Sie die ehrenamtlichen Deutschlehrer in den bestehenden Strukturen. Begleiten Sie Asylsuchende bei ihren ersten Schritten im Wohnumfeld. Wo befinden sich Läden, Bahnhöfe, Bushaltestellen? Wo finden Sprachkurse statt, wo sind Kleiderkammern, Tafeln, Cafétreffen/Austauschmöglichkeiten, Beratungsstellen etc… Helfen Sie Flüchtlingen bei ihren ersten Einkäufen. Helfen Sie beim Anmelden der Kinder in Schulen und Kindergärten in Absprache mit den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verbandsgemeinden. Begleiten Sie Kinder und Jugendliche auf Wunsch zu Sportvereinen und helfen Sie bei der Anmeldung. Bieten Sie Gelegenheiten zum gemeinsamen Kochen, Spielen, Schwimmen, Boulespiel etc. an. Richten Sie eine Fahrradwerkstatt ein oder helfen Sie Asylsuchenden bei der Reparatur ihrer Fahrräder. Seien Sie Pate: • • • • • • Seien Sie Ansprechpartner bei Alltagsfragen. Erklären Sie „wie Deutschland funktioniert“. Begleiten Sie „Ihren“ Flüchtling bei Ämtergängen und zu Ärzten. Vermitteln Sie Freizeit- und Kulturangebote. Stellen Sie Kontakte zu anderen Menschen her, falls dies gewünscht wird. Bieten Sie Hilfe beim Verständnis offizieller Briefe an. Seite 5 Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße Ermöglichen Sie Teilhabe: Die Lebensumstände von Menschen im Asylverfahren sind nicht einfach. Nicht selten leben sie in Gemeinschaftsunterkünften mit mehreren fremden Menschen auf engstem Raum. Die Unterkünfte liegen teilweise abseits der dörflichen oder städtischen Infrastruktur. Helfen Sie diese Lebensumstände zu verbessern, indem Sie: • • • • • • Die Mobilität und Anbindung an die Infrastruktur verbessern (viele Flüchtlinge freuen sich über Spenden, z. B. Buskarten, Monatskarten). Bieten Sie Ihre Fahrdienste an oder stellen Sie ausgemusterte, verkehrstüchtige Fahrräder zur Verfügung. Durchbrechen Sie die Isolation durch Besuchsangebote, gemeinsame Ausflüge, Fahrradtouren etc.. Vielleicht können Sie bei der Arbeitssuche helfen (z. B. durch gezielte Ansprache von bzw. Vermittlung zu potenziellen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern im Bekanntenkreis oder der Umgebung. In einem eigenen Garten können Flüchtlinge ihnen bekanntes Gemüse anbauen und Kontakte zu anderen Gartenbesitzern herstellen. Bieten Sie ihre Hilfe an oder stellen Sie, falls vorhanden, einen Platz zum Kultivieren auf Ihrem Grundstück zur Verfügung. Bauen Sie einen Tauschring auf (Flüchtlinge bieten ihre Fähigkeiten und Ressourcen an und nehmen sie wechselseitig in Anspruch). Wenn Sie etwas spenden wollen: Sachspenden wie Möbel, Kleidung und Spielzeug werden häufig gebraucht. Wichtig bei dieser Hilfe: Die Gegenstände, die man selbst aussortieren will, sollten nicht einfach bei Flüchtlingen entsorgt werden. Fragen Sie, was benötigt wird. Bitte spenden Sie keine unbrauchbare und ungewaschene Kleidung. Das ist weder für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kleiderkammern noch für die Asylsuchenden angenehm und führt zu Mehrarbeit für andere ehrenamtlich Tätige, die die Kleidung aussortieren und entsorgen müssen. In einigen Verbandsgemeinden unseres Landkreises Südliche Weinstraße gibt es Kleiderkammern oder Möbellager. Dort können zu festgelegten Zeiten Möbel und andere Gegenstände abgegeben werden. Auch die Diakonie, das Deutsche Rote Kreuz, die Arbeiterwohlfahrt und die Caritas sind mögliche Ansprechpartner. Neben den oben angesprochenen Bus- und Bahntickets könnten Sie beispielsweise auch Telefonkarten oder einfache und benötigte Medikamente spenden oder andere Dinge die Asylsuchende sich nicht kaufen können. Auch die Beiträge für Sportvereine könnten anteilig übernommen werden. Helfen Sie bei der Vermittlung von Wohnungen: Kommunen fällt es oft schwer, genügend geeigneten Wohnraum für Flüchtlinge zur Verfügung zu stellen. An manchen Standorten gibt es noch leer stehende Wohnungen und Häuser in unserem Landkreis Südliche Weinstraße. Private Eigentümer melden sich am besten direkt bei den Verbandsgemeinden. Auch Tipps, wo weitere Wohnmöglichkeiten bestehen, nehmen die Mitarbeiter der Kommunen gerne entgegen. Seite 6 Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße Insbesondere bei anerkannten Flüchtlingen: Helfen Sie bei der Wohnungssuche (z. B. durch Vermittlung von Wohnraum im Bekanntenkreis, Unterstützung bei der Sichtung von Angeboten in der Tagespresse, Begleitung bei Wohnungsbesichtigungen usw.). Manchmal ist eine Unterstützung bei der Wohnungseinrichtung sinnvoll. Grenzen beachten: Zunächst einmal: Beachten Sie Ihre eigenen Grenzen! Sie bestimmen selbst was Sie leisten können, wollen und wie viel Zeit und Geld Sie bereit sind zur Verfügung zu stellen ohne sich, Ihre Familie, Ihre Hobbys und Gesundheit zu gefährden. Es kann sehr nervenaufreibend und manchmal bedrückend sein, sich in der Flüchtlingsarbeit zu engagieren. Sorgen Sie deshalb gut für sich selbst. Seien Sie behutsam im Kontakt mit Asylbewerbern. Zeigen Sie Interesse, aber fragen Sie sie nicht aus. Einige Flüchtlinge haben traumatische, lebensbedrohliche Erlebnisse durchlitten und können und wollen nicht damit konfrontiert werden. Andere Asylbegehrenden haben wiederum ein ausgeprägtes Redebedürfnis und überhäufen Sie vielleicht mit ihren Erfahrungsberichten. Setzen Sie Ihre Grenzen, schützen Sie sich, suchen Sie Entlastung und Ausgleich, z. B. im Gespräch mit anderen Ehrenamtlichen. Muss eine Person oder Familie das Land wieder verlassen, so ist das nicht Ihr Fehler! Seien Sie sich stets der Tatsache bewusst, dass manche der Ihnen so lieb gewonnenen Nachbarn, Mitmenschen, Freunde das Land wieder verlassen müssen. Aber gerade deshalb brauchen diese Menschen Ihre Unterstützung und Ihr Wohlwollen. Was Sie nicht übernehmen sollten: Auch wenn Sie sich im Laufe Ihrer Tätigkeit als Ehrenamtlicher ein enormes Fachwissen angeeignet haben sollten: Übernehmen Sie keine Rechtsberatung. Stellen Sie Entscheidungen des Bundesamtes, der Ausländerbehörde, von Anwälten oder anderen involvierten Hauptamtlichen nicht in Frage, sondern setzen Sie sich im Zweifelsfalle immer mit einer Beratungsstelle in Verbindung. Rufen Sie nicht direkt beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) oder einer Außenstelle an, sondern überlassen Sie das den beratenden Fachinstitutionen. Stellen Sie keine medizinischen oder psychologischen Diagnosen oder Empfehlungen, sondern überlassen Sie dies Fachärzten. Und schließlich: Beachten Sie die Privatsphäre der Asylbewerber. Interkulturelle Kompetenz: Die Arbeit mit Asylbewerbern bedarf eines gewissen Maßes an interkultureller Kompetenz. Voraussetzung für diese ist ein Wissen um die Herkunftsländer und um die besonderen Lebenslagen von Migranten. Viele der Asylsuchenden kommen aus anderen Kulturkreisen und haben oft andere Lebensgewohnheiten. Jeder Mensch ist zudem verschieden und durch seine Sozialisation geprägt, hat eigene Wertesysteme, individuelle Stärken und Schwächen. Akzeptieren Sie verschiedene Lebensweisen, seien Sie offen und bewahren Sie sich eine respektvolle Haltung. Nehmen Sie beispielsweise Absagen und Verspätungen nicht persönlich, aber seien Sie selbst zuverlässig. Seite 7 Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße Lassen Sie ein gewisses Anderssein zu und versuchen Sie nicht die Menschen in einem Crashkurs „einzudeutschen“. Manches das zunächst ungewöhnlich erscheint, entwickelt sich als Bereicherung für das Zusammenleben und führt zu einer kulturellen Vielfalt in unserer Gesellschaft. Sehr wichtig aber ist: Begegnen Sie den Flüchtlingen auf Augenhöhe. Sprechen Sie die Menschen an und fragen nach, ob sie Unterstützung brauchen und wollen. Vielen Dank für Ihr Engagement. Weitere Informationen: Kreisverwaltung Südliche Weinstraße Stabsstelle für Integration, Migration und Flüchtlingshilfe Kaja Kopkow-Miller An der Kreuzmühle 2 76829 Landau in der Pfalz Telefon: 06341/940-155 E-Mail: [email protected] Internet: www.suedliche-weinstrasse.de Seite 8 Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße 2. Daten, Zahlen, Fakten 2.1. Warum kommen Flüchtlinge nach Deutschland? Aufgrund verschiedener Krisenherde in der Welt fliehen die Menschen vor Gewalt, Krieg oder Verfolgung aus ihren Heimatländern – derzeit sind weltweit rund 60 Millionen Menschen auf der Flucht – die Hälfte davon sind Kinder und Jugendliche. Dies ist die höchste Zahl seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs. Zwar fliehen die Betroffenen in der Regel zunächst in die Nachbarländer, doch machen sich viele Menschen auf den Weg nach Europa, das politische Stabilität und eine Perspektive auf ein neues Leben verspricht, bis eine Rückkehr ins eigene Herkunftsland wieder möglich ist. Nach Artikel 16a des Grundgesetzes (GG) der Bundesrepublik Deutschland genießen politisch Verfolgte Asyl. 2.2. Wer kommt nach Deutschland? Quelle: BAMF 1 Im Zeitraum Januar – November 2015 steht Syrien an erster Stelle mit einem Anteil von 33,8 %. Den zweiten Platz nimmt Albanien mit einem Anteil von 13,3 % ein. Danach folgt der Kosovo mit 8,4 %. Damit entfällt mehr als die Hälfte (55,5 %) aller seit Januar 2015 gestellten Erstanträge auf die ersten drei Herkunftsländer. 1 BAMF= Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Seite 9 Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße Verteilung der Asylbewerber 2016 Es bestehen Aufnahmequoten für die einzelnen Bundesländer. Diese legen fest, welchen Anteil der Asylbewerber 2 jedes Bundesland aufnehmen muss und werden nach dem sogenannten "Königsteiner Schlüssel" festgesetzt. Er wird für jedes Jahr entsprechend der Steuereinnahmen und der Bevölkerungszahl der Länder berechnet. Quelle: BAMF Quelle: BAMF 2 Im Interesse einer besseren Lesbarkeit wird nicht ausdrücklich in geschlechtsspezifischen Personenbezeichnungen differenziert. Die gewählte männliche Form schließt eine adäquate weibliche Form gleichberechtigt ein. Seite 10 Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße Seit Beginn des Jahres 2015 bis Ende November sind rund eine Million Flüchtlinge in Deutschland im EASY-System erfasst worden. (IT System zur Erstverteilung von Asylbegehrenden auf die Bundesländer). In diesem Zeitraum stellten bundesweit 425.035 Menschen einen Asylantrag. 392.028 davon waren Erstanträge, in 33.007 Fällen handelte es sich um einen Folgeantrag. Allein im Oktober lag die Zahl der Ersterfassung im EASYSystem bei 181.000 Personen, wobei hier Fehl- und Doppelerfassungen nicht ausgeschlossen werden können. Da das BAMF aufgrund von Personalengpässen in vielen Fällen eine Registrierung der Asylsuchenden und die Antragstellung erst mehrere Wochen nach der Ankunft vornimmt, liegen die Zahlen der Antragstellung unter den Zahlen der Registrierung bei der Einreise. Rheinland-Pfalz nimmt gegenwärtig 4,8% Asylbegehrende auf. Für den Zeitraum von Januar bis November 2015 waren das rd. 49.000 Personen. In dieser Zeit stellten insgesamt 18.139 Menschen in Rheinland-Pfalz einen Asylantrag, 16.246 davon waren Erstanträge. Gemäß des Königsteiner Schlüssels werden die Asylbewerber den Kreisen und kreisfreien Städten zugewiesen und durch die jeweils zuständige Verwaltung auf die Kommunen verteilt. Im Landkreis Südliche Weinstraße (SÜW) lebten am 01.01.2015 373 Asylbegehrende. Mit Stand vom 30.12.2015 stieg diese Zahl auf insgesamt 1023 Asylbewerber (inkl. Duldungsträger, also abgelehnte Asylbewerber und Folgeantragsteller), was einen Anstieg auf 274 % innerhalb eines Jahres bedeutet. Übersicht über die Antragstellungen in der Bundesrepublik Quelle: BAMF, Aktuelle Zahlen zu Asyl Seite 11 Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße Asylbewerber kommen in Rheinland-Pfalz Erstaufnahmeeinrichtungen – z. B. nach Herxheim. zunächst in eine der 2.3. Aufgaben der Landeserstaufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende Es gibt mehrere Standorte für diese Erstaufnahmeeinrichtungen und davon haben einige Außenstellen des BAMF. Gegenwärtig sind das die Aufnahmeeinrichtung in Trier, Dasbachstraße 15b (Hauptstelle für Rheinland-Pfalz), Ingelheim Bingen, (Schloßstraße 36) und in Kusel ist eine Außenstelle des BAMF geplant. Weitere Einrichtungen gibt es in: • • • • • • Trier: Luxemburger Straße Ingelheim (eigenständige Aufnahmeeinrichtung) Landeseinrichtung für Asylbegehrende und Ausreisepflichtige in Ingelheim (LefAA) Hermeskeil Koblenz Birkenfeld und Diez Mit zum Teil wechselnden Außenstellen (Meisenheim, Layenhof bei Mainz etc.). Diese Liste unterliegt ständigen Veränderungen und hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Seite 12 Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße Die Aufenthaltsdauer in den Landeserstaufnahmeeinrichtungen in Rheinland-Pfalz beträgt momentan etwa 6 Wochen, dann werden die Menschen in die Kreise und Gemeinden zugewiesen. Die Aufenthaltsdauer im Bundesdurchschnitt hat sich durch die am 24. Oktober 2015 in Kraft getretenen Gesetze von 3 auf 6 Monate verlängert. Menschen aus den Westbalkanstaaten können verpflichtet werden, bis zum Abschluss ihres Asylverfahrens (also auch über 6 Monate hinaus, wenn nötig) in einer solchen Erstaufnahmeeinrichtung zu verbleiben. 2.4. Verschiedene Flüchtlingsstatus • Personen mit BüMA (Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender) In der Erstaufnahmeeinrichtung werden die ankommenden Menschen als asylbegehrende registriert und stellen im Idealfall direkt einen Antrag auf Asyl. Gegenwärtig können aufgrund des personellen Engpasses dort jedoch keine Asylanträge gestellt werden, sondern es findet nur eine Registrierung statt und die Bescheinigung darüber wird ausgehändigt (BüMA) und ist in der Regel zwei Wochen gültig. Sobald die Asylsuchenden im Landkreis SÜW wohnhaft sind, stellt die Ausländerbehörde eine neue BüMA aus, die bis zur Stellung des Asylantrages gültig ist. Siehe Anlage 7 BüMA Seite 13 Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße Um den offiziellen Asylantrag zu stellen erhalten die Asylsuchenden per Post einen Termin vom BAMF zugeschickt. Dieses kann wenige Wochen, manchmal aber auch mehrere Monate dauern. (Hierbei handelt es sich nicht um den Anhörungstermin!) Nach Asylantragstellung beginnt das Verfahren wie unten abgebildet: • Personen mit einer Aufenthaltsgestattung Nach Stellung des Asylantrages wird durch die zuständige Ausländerbehörde eine Aufenthaltsgestattung erteilt. Diese berechtigt Menschen im laufenden Asylverfahren bis zum Abschluss des Verfahrens, das heißt bis zur Vollziehbarkeit der Entscheidung des BAMF über den Asylantrag, in Deutschland zu leben und unter bestimmten Bedingungen zu arbeiten. Jeder Asylbewerber wird im Rahmen einer Anhörung (vielfach auch Interview genannt) zu den Gründen der Asylantragsstellung befragt. Der Anhörungstermin wird schriftlich mitgeteilt. Nach der Anhörung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wird entschieden, ob der Asylbewerber einen Schutzstatus in Deutschland erhält oder der Antrag abgelehnt wird und er ggf. das Land verlassen muss. Sowohl die Niederschrift der Anhörung als auch der Bescheid über eine Antragsablehnung oder Anerkennung, werden dem Asylsuchenden NACH der Anhörung schriftlich an seine aktuelle Adresse zugestellt. • Personen mit einer Duldung Abgelehnte Asylbewerber bei denen die Abschiebung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen (zunächst) nicht möglich ist, erhalten von der Ausländerbehörde eine Duldung. Auch Personen die nach einer Ablehnung des Erstantrages einen Folgeantrag gestellt haben, erhalten zunächst eine Duldung. Duldungsträger haben keinen Aufenthaltstitel und begründen keinen rechtmäßigen Aufenthalt. Sie sind zur Ausreise verpflichtet, es sei denn es liegen rechtliche oder tatsächliche Gründe für Abschiebehindernisse 3 vor. Dann kann sich ein Duldungsträger ggf. mehrere Jahre in Deutschland aufhalten. 3 z.B. Rechtliches Abschiebehindernis: Das Herkunftsland verweigert die Wiederaufnahme; Tatsächliches Abschiebehindernis: Fehlende Reisemöglichkeiten (keine Flugverbindungen) oder Reiseunfähigkeit Seite 14 Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße • Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) entscheidet im Asylverfahren über vier Schutzarten: Asylberechtigung, Flüchtlingsschutz, subsidiärer Schutz4 und Abschiebungsverbot. Ob und welche Schutzart zuerkannt wird ist der ersten Seite des Bescheides zu entnehmen. Je nach Schutzart erhalten diese Personen einen Aufenthaltstitel mit einer Dauer von einem bis drei Jahren mit der Möglichkeit der Verlängerung bzw. dem Übergang in einen Daueraufenthalt. Grundsätzlich muss IMMER der Einzelfall geprüft werden! Wichtig: Bei einem Rückkehrwunsch in die Heimat gibt es je nach Herkunftsland verschiedene Förder- und Reintegrationsprogramme die im Rahmen einer Rückkehrberatung spezifiziert werden können. Weitere Auskünfte hierzu geben die Ausländerbehörde oder die unten aufgeführten Beratungsstellen. Wichtig: Bei Asylbewerbern aus den sog. sicheren Herkunftsländern, den Balkanstaaten Mazedonien, Serbien, Bosnien-Herzegowina, Albanien, Montenegro, Kroatien und dem Kosovo, sowie Ghana und dem Senegal muss bei fast allen Fällen davon ausgegangen werden, dass eine Ablehnung und Rückführung in das Heimatland erfolgt. Wichtig: Wie auf der Innenministerkonferenz Anfang Dezember 2015 beschlossen, wurde das vereinfachte Verfahren für Asylsuchende aus Syrien, Eritrea und dem Irak mittlerweile abgeschafft. Seit 01.01.2016 gilt nun wieder, dass alle Asylsuchenden das Verfahren mit persönlicher Anhörung durchlaufen müssen. Beschleunigte, auf Grundlage eines Fragebogens vollzogene schriftliche Verfahren, gehören damit vorerst der Vergangenheit an. Siehe Anlage 11 Ablauf des Asylverfahrens 4 Subsidiärer Schutz: Auf subsidiären Schutz kann ein Drittstaatsangehöriger oder Staatenloser Anspruch haben, dem weder durch die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft noch durch das Asylrecht Schutz gewährt werden kann. Er wird als subsidiär Schutzberechtigter anerkannt, wenn er stichhaltige Gründe für die Annahme vorgebracht hat, dass ihm in seinem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht, wie die Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe, Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung oder eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit einer Zivilperson infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts. Quelle: Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Seite 15 Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße 2.5. Leistungen für Asylbewerber Asylbewerber erhalten während des Asylverfahrens Leistungen gemäß Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) Quelle: §3 Asylbewerberleistungsgesetz Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes sind die Leistungen im Wesentlichen an die Sozialhilfe bzw. die Grundsicherung für Arbeitssuchende angeglichen worden. Leistungen werden in Form von Geld- und Sachleistungen erbracht. Der monatliche pauschale Regelbedarf deckt u.a. die Kosten für Nahrungsmittel, Bekleidung, Innenausstattung der Wohnung, Bildung und Teilhabe und Nachrichtenübermittlung ab. Zusätzlich wird die Unterkunft (Miete, Heizkosten, Nebenkosten, Wasser, Abwasser, Grundsteuer, Hausversicherung, Müll) bezahlt und eine Krankennotversorgung sichergestellt. Seite 16 Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße Nach 15 Monaten erhöhen sich ggf. die monatlichen Leistungen entsprechend der Sozialhilfe (SGB XII). Die Auszahlungen der Leistungen erfolgen in der Regel ein bis zweimal monatlich in bar in den Verbandsgemeindeverwaltungen. Wer erhält die Leistungen nach §1 Asylbewerberleistungsgesetz: • • • • • • Asylbewerber, über deren Antrag auf Asyl noch nicht entschieden wurde und die für die Zeit des Asylverfahrens eine Aufenthaltsgestattung haben, Bürgerkriegsflüchtlinge, die in der Bundesrepublik Deutschland vorübergehend Schutz suchen, Geduldete, bei denen eine Rückkehr in ihr Herkunftsland nicht vollzogen werden kann, weil humanitäre, rechtliche oder persönliche Gründe oder öffentliche Interessen entgegenstehen, Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis nach §§23-25 AufenthaltsG, Ausländer, die vollziehbar ausreisepflichtig sind und Folgeantragsteller Nach positivem Ausgang des Asylverfahrens (Anerkennung) erlischt der Anspruch nach dem AsylbLG und die Betroffenen können Leistungen nach dem SGB II (HartzIV) beim Jobcenter beantragen. Siehe Anlage 4 Laufzettel (Auflistung der erforderlichen Schritte) Seite 17 Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße 3. Unterkunft während des Asylverfahrens Nach Zuweisung durch die Landeserstaufnahmestellen in den Landkreis werden Asylbewerber von der Ausländerbehörde den Verbandsgemeinden (VG) zugewiesen. Die von den Verbandsgemeinden bereitgestellten Unterkünfte verfügen über eine Grundausstattung. Wichtig: Die Kochgelegenheit/Küche sowie das Bad/die sanitären Anlagen werden in Mehrpersonenunterkünften von allen Asylbewerbern genutzt! Defekte sind sofort den Ansprechpartnern der Verbandsgemeinden (Bürgerdienste/Sozialverwaltung) zu melden. Wichtig: Alle Änderungen/Umgestaltungen der zugewiesenen Räumlichkeiten sind unbedingt mit der zuständigen Sozialverwaltung/ Bürgerdiensten abzusprechen. Da die Stromkosten von Asylbewerbern selbst getragen werden müssen, empfiehlt es sich, diesen stromsparendes Verhalten nahezubringen. Wichtig ist hier auf eventuelle Nachforderungen der Stromanbieter zu achten, um höhere Zahlungsrückstände zu vermeiden. Siehe Anlage 1 Vorlage einer Hausordnung deutsch / englisch Wichtig: Asylbewerber sind selbst für die Reinigung ihrer Unterkünfte sowie der Gemeinschaftsräume zuständig (es empfiehlt sich, Asylbewerber bei der Erstellung eines Reinigungsplanes zu unterstützen). Siehe Anlage 3 Vorlage eines Reinigungsplanes Wichtig: Vielen Asylbewerbern ist das Mülltrennungssystem in der Bundesrepublik Deutschland nicht geläufig. Es empfiehlt sich, die Bewohner bei der Sortierung des Mülls zu unterstützen und zu beraten. Siehe Anlage 6 Sortieranleitung für Abfälle Wichtig: Die Befreiung von Rundfunkgebühren ist unbedingt zu beantragen beziehungsweise zu prüfen, ob die zuständige Person der Verbandsgemeinde den Befreiungsantrag bereits gestellt hat (wird in den Verbandsgemeinden unterschiedlich gehandhabt). Wichtig: Es muss ein gut lesbares Namensschild am Briefkasten der zugewiesenen Unterkunft angebracht werden, da sonst wichtige Dokumente nicht zugestellt werden können! Wichtig: Nach erfolgreichem Abschluss des Asylverfahrens haben sich die bleibeberechtigten Personen eigenständig um eine Wohnung zu bemühen. Sie müssen den zugewiesenen Wohnraum für nachfolgende Asylsuchende frei räumen. Seite 18 Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße 4. Residenzpflicht Die räumliche Aufenthaltsbeschränkung, die sogenannte Residenzpflicht, entfällt drei Monate nach der Ersteinreise. Der Aufenthaltsbereich wird dann auf das Bundesgebiet ausgeweitet. Diese Regelung kann allerdings von der Ausländerbehörde, z. B. bei Straftatbeständen, verwehrt werden. Es besteht jedoch eine Wohnsitzauflage. Dies bedeutet, dass Personen im Asylverfahren ihren Wohnsitz nicht frei wählen dürfen. Bei gewünschtem Umzug in einen anderen Kreis oder Stadt muss ein Umverteilungsantrag bei der Ausländerbehörde gestellt werden. Diese informiert das Bundesamt (BAMF). Achtung: Anträge dieser Art werden u.A. aufgrund der Aufnahmequotenregelung sehr selten genehmigt! Um Familienmitglieder im Bundesgebiet besuchen zu können, kann die Ausländerbehörde unter Umständen eine Reiseerlaubnis erteilen. Seite 19 Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße 5. Familiennachzug Der Nachzug von Ehegatten, Kindern und/oder Eltern (bei Minderjährigen) ist grundsätzlich nur nach einem positiven Ausgang des Asylverfahrens möglich. Auch für Menschen, die unter subsidiärem Schutz stehen, ist ein Familiennachzug möglich. Die Kosten für eine Familienzusammenführung sind von der Familie selbst zu tragen. Wichtig: Direkt nach Erhalt des Anerkennungsbescheides sollte eine gewünschte Familienzusammenführung in die Wege geleitet werden. Es ist ratsam, sich dafür schnellstmöglich mit einer Beratungsstelle bzw. der Ausländerbehörde in Verbindung zu setzen, um die 3-monatige Frist zu wahren und der Familie dadurch den Nachzug zu erleichtern. Ist diese Frist abgelaufen, wird der Nachzug ungleich schwerer, denn dann sind Unterkunft, ausreichende Deutschkenntnisse, Arbeit, also ein eigenes Einkommen nachzuweisen. Das Webportal der Bundesregierung zum Familiennachzug von syrischen Flüchtlingen ist online unter dem folgenden Link erreichbar. Das Portal kann auf Deutsch, Englisch und Arabisch angezeigt und von Schutzberechtigten, Antragstellern des Familiennachzugs zum syrischen Schutzberechtigten sowie Unterstützerorganisationen genutzt werden. Es enthält eine Funktion zur Stellung der fristwahrenden Anzeige. Internet: www.familyreunion-syria.diplo.de 5.1. Familienzusammenführung im Bundesgebiet Es kann vorkommen, dass mehrere Familienmitglieder gemeinsam geflohen sind, sich jedoch vor bzw. bei der Einreise in die Bundesrepublik getrennt haben. In solchen Fällen erfolgt meist die Registrierung sowie Unterbringung in unterschiedlichen Erstaufnahmeeinrichtungen des Bundesgebietes (EASY-Verteilsystem). Es besteht die Möglichkeit, eine Familienzusammenführung innerhalb der Bundesrepublik zu beantragen. Dafür stellt der Asylsuchende, der zu anderen Familienmitgliedern umziehen möchte, einen Umverteilungsantrag an die zuständige Ausländerbehörde. Wichtig: Ein Umverteilungsantrag kann erst gestellt werden, wenn die betroffenen Personen bereits aus den jeweiligen Erstaufnahmeeinrichtungen entlassen und einer Kommune zugewiesen wurden. Wichtig: Aussicht auf Erfolg hat ein Umverteilungsantrag in der Regel nur dann, wenn es sich um die Zusammenführung eines Ehepaares oder minderjähriger Kinder und ihrer Eltern handelt. Es kann mehrere Wochen dauern bis ein solcher Antrag bearbeitet wird. Seite 20 Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße 6. Ärztliche Versorgung während des Asylverfahrens Wichtig: Das Asylbewerberleistungsgesetz sieht für Asylbewerber Schmerzbehandlungen und Krankenbehandlungen in akuten Notfällen vor. Asylbewerber haben keine gesetzliche Krankenversicherung und benötigen unbedingt einen Krankenbehandlungsschein für jeglichen Arztbesuch. Behandlungsscheine für den Besuch eines Haus-, Frauen-, Kinder- oder Zahnarztes sind bei der jeweiligen Verbandsgemeinde erhältlich (dieser muss nicht zwingend persönlich von dem Asylbewerber abgeholt werden). Ein solcher Behandlungsschein ist in der Regel ab Ausstellungsdatum für das laufende Quartal und nur für einen bestimmten Arzt gültig. Ein Arztwechsel kann also nur in Absprache mit der/den Sozialverwaltung/Bürgerdiensten der Verbandsgemeinde erfolgen. Wird eine Überweisung zum Facharzt erforderlich, so stellt der behandelnde Arzt diese aus. Diese Überweisung ist durch das Sozialamt des Landkreises Südliche Weinstraße zu genehmigen. Sie ist hierzu bei folgender Stelle vorzulegen: Sozialamt des Landkreises Südliche Weinstraße Gebäude Kreishaus, Raum: 140 An der Kreuzmühle 2 76829 Landau Telefon: 06341/940-380 Öffnungszeiten: Montag-Donnerstag: 08:30 Uhr – 12:30 Uhr Freitag: 08:30 Uhr – 13:00 Uhr Donnerstag: 14:00 Uhr – 18:00 Uhr oder nach Vereinbarung Die Kostenzusicherung für Facharztbehandlungen unterliegt -den einschlägigen Bestimmungen gemäß- der vorherigen Abklärung durch den Amtsärztlichen Dienst. Das heißt, die Überweisung zum Facharzt wird an das Amt für Gesundheit und Soziales weitergeleitet, welches aufgrund der medizinischen Sachkenntnis entscheidet, ob ein Facharzttermin für den Zeitraum des laufenden Asylverfahrens erforderlich ist. Die Entscheidung des Gesundheitsamtes ist unbedingt abzuwarten. Falls einem Facharztbesuch zugestimmt wird, erhält der Asylbewerber einen weiteren Krankenbehandlungsschein für den Facharztbesuch. Wichtig: Nur im äußersten akuten Notfall kann die Behandlung ohne vorherige Ausstellung eines Krankenscheins erfolgen (ggf. Überstellung in ein Krankenhaus, Notfallambulanz). Seite 21 Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße Wichtig: Bei Anzeichen auf eine akute Traumatisierung ist eine Fachbehandlung anzuraten. Eine Traumaaufarbeitung kann und darf nicht von Ehrenamtlichen übernommen werden, wenn diese nicht über die erforderliche fachtherapeutische Qualifikation verfügen! Das Kontaktieren einer Beratungsstelle ist zu empfehlen, z. B. im Traumazentrum in Ludwigshafen. Achtung: Eine Traumatherapie müsste vom Betroffenen selbst finanziert werden, wenn es sich nicht um eine schwere psychische Störung und einen akuten Notfall handelt. Traumazentrum Ludwigshafen Psychosoziales Zentrum Pfalz Wredestraße 17 67059 Ludwigshafen Telefon: 0621/49077710 E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten: Montag-Donnerstag: Termine nach Vereinbarung Freitag: 10:00 Uhr – 13:00 Uhr: Offene Sprechstunde ohne Terminvereinbarung Im Falle einer Schwangerschaft ist es ratsam, eine Beratungsstelle aufzusuchen. Diese kann sowohl bei der Beantragung von Beihilfen (z. B. Antrag auf Erstausstattung, wie Kleidung, Babybett u.a. erforderliche Gegenstände) als auch der Vermittlung einer Hebamme unterstützen. Die Finanzierung einer Hebamme erfolgt durch die Bürgerdienste/ Sozialverwaltung. Nach 15 Monaten Aufenthalt in Deutschland wird von den Bürgerdiensten/ Sozialverwaltungen der Verbandsgemeinden geprüft, ob die Asylbewerber einen Anspruch auf sog. privilegierte Leistungen haben d. h. höhere Geldleistungen analog den Leistungen nach SGB XII und medizinische Leistungen entsprechend der gesetzlichen Krankenversicherung. Besteht dieser Anspruch müssen bei Rezepten Zuzahlungen vom Patienten geleistet werden. (Es ist darauf zu achten, dass Belege gesammelt werden um eine Zuzahlungsbefreiung bei den Krankenkassen erwirken zu können. Dieses ist bei einer gewissen Kostenüberschreitung möglich). Eine Broschüre mit Kommunikationshilfen für den Arztbesuch finden Sie unter www.tipdoc.de Des Weiteren gibt es Online-Übersetzungshilfen für den Arztbesuch, insbesondere für Frauen, z. B. für Besuche beim Gynäkologen, oder bei Problemen in der Schwangerschaft. Diese sind in deutscher, arabischer, persischer und russischer Sprache erhältlich. Die Übersetzungshilfen sind unter Punkt 4. auf der ff. Seite zu finden: „Materialien für Sprachkurse“ Internet: www.agf-trier.de/content/asylpolitik Seite 22 Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße 7. Kindergarten- und Schulbesuch Kinder von Asylbewerbern haben Anspruch auf einen Kindergartenplatz beziehungsweise unterliegen der Schulpflicht. Sie müssen daher - je nach Alter - in einem naheliegenden Kindergarten ihres Wohnortes beziehungsweise einer naheliegenden Schule eigenständig angemeldet werden. Wichtig: Es ist sinnvoll, Eltern von Kleinkindern den Besuch des Kindergartens nahezulegen. Dieser ist nicht nur eine wesentliche und niederschwellige Eingliederungsmöglichkeit für die Kinder, sondern kann auch als Integrationsleistung betrachtet werden und sich ggf. positiv auf das Asylverfahren auswirken, wenn z. B. ein Härtefallantrag gestellt wurde. Wichtig: Es kann in der jeweiligen Verbandsgemeinde eine Schulerstausstattung, ein Zuschuss für Schulausflüge, sowie ein Zuschuss zum Mittagessen und bedingt auch zur Lernförderung beantragt werden (Antrag auf Bildung und Teilhabe). 7.1. Lernpatenprojekt: „Keiner darf verloren gehen“ Begleitung von Flüchtlingskindern im Grundschulalter Die Zielgruppe im Projekt „keiner darf verloren gehen“ sind Kinder im Grundschulalter mit besonderem Betreuungsbedarf, also auch Kinder von Asylsuchenden. Ziel der Lernpatenschaften ist die emotionale und / oder die kognitive Stärkung und Stabilisierung der Kinder durch qualifizierte Ehrenamtliche. Die Lernpatenschaften finden in der Schule statt oder an einem anderen neutralen Ort. Die Schule schlägt die zu betreuenden Kinder vor. Schule, Lernpatenzentrum und Lernpaten arbeiten zum Wohle der Kinder fachlich eng zusammen (Netzwerktreffen, Evaluation, Informationsaustausch, Beratung bei Konflikten). Weitere Informationen: Bürgerstiftung Pfalz Telefon: 06349/9939-30 E-Mail: [email protected] Internet: www.buergerstiftung-pfalz.de Seite 23 Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße 8. Zugang zum Arbeitsmarkt während des Asylverfahrens Welche Zugangsmöglichkeiten und -bedingungen zum Arbeitsmarkt für geflüchtete Menschen bestehen, hängt maßgeblich von ihrem aktuellen Aufenthaltsstatus ab. Anerkannte Flüchtlinge, die vom Bundesamt (BAMF) einen positiven Bescheid erhalten haben, dürfen grundsätzlich uneingeschränkt arbeiten. Eine Ausnahme sind Abschiebungsverbote: Liegt ein Abschiebungsverbot im Bescheid vor, erteilen die zuständigen Ausländerbehörden die Arbeitserlaubnis gesondert. Personen mit einer Aufenthaltsgestattung und Personen mit einem Duldungsstatus haben nach drei Monaten legalem Aufenthalt in Deutschland Zugangsmöglichkeiten zum Arbeitsmarkt. Diese Dreimonatsfrist für den Arbeitsmarktzugang beginnt mit Ausstellung der sogenannten BÜMA (Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender) 5, nicht erst mit Asylantragstellung. Bevor Personen mit einer Aufenthaltsgestattung und Personen mit einem Duldungsstatus eine Arbeit aufnehmen dürfen, müssen sie die Genehmigung bei der Ausländerbehörde beantragen. Zudem ist die Zustimmung der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) in Verbindung mit der örtlichen Arbeitsagentur erforderlich, die von der Ausländerbehörde eingeholt wird. Der Arbeitssuchende muss sich nicht selbst um die Zustimmung bemühen. Asylbewerber aus den sog. sicheren Herkunftsstaaten (Serbien, Mazedonien, Bosnien, Kosovo, Albanien, Montenegro sowie Ghana und Senegal) erhalten gegenwärtig keine Arbeitserlaubnis. Es wurde für abgelehnte oder freiwillig ausgereiste Asylbewerber eine Wiedereinreisemöglichkeit mit Visum zum Zweck der Arbeitsaufnahme geschaffen. Seit dem 01. Januar 2016 können Personen aus den Westbalkanstaaten als Arbeitsmigranten mit Visum einreisen. Wichtig: Häufig gibt es hier jedoch eine zeitlich befristete Wiedereinreisesperre Bitte nehmen Sie Kontakt zur zuständigen Ausländerbehörde oder einer Beratungsstelle auf, sollten Sie Asylbewerber aus den Westbalkanstaaten / sicheren Herkunftsländern betreuen (Rückkehrberatung/Verfahrensberatung/Wiedereinreisemöglichkeit mit Visum)! Hat ein Asylbewerber mit Arbeitserlaubnis eine mögliche Arbeitsstelle gefunden, so muss der potenzielle Arbeitgeber ein Formular ausfüllen, welches bei der Ausländerbehörde oder im Internet erhältlich ist. Internet: www.arbeitsagentur.de Siehe Anlage 5 Stellenbeschreibung 5 (Diese Bescheinigung dient als Ausweisdokument bis ein Asylantrag gestellt und damit eine Aufenthaltsgestattung für die Durchführung des Asylverfahrens ausgehändigt werden kann.) Seite 24 Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße Im Rahmen der beantragten Zustimmung erfolgt eine Vorrangprüfung durch die ZAV. Dabei wird sowohl geprüft, ob ein Deutscher bzw. EU-Bürger der arbeitssuchend ist, die Arbeit übernehmen könnte, als auch die Prüfung der Zulässigkeit des Arbeitsverhältnisses (z. B. ob Mindestlohnstandards eingehalten sind). Diese Prüfung dauert in der Regel zwei Wochen. Der Betroffene wird im Regelfall durch die Ausländerbehörde vorgeladen, um die Genehmigung in seinen Papieren eintragen lassen zu können. Nach 15 Monaten entfällt die Vorrangprüfung. Allerdings muss die ZAV der Arbeitsaufnahme eines Duldungsträgers weiterhin – bis nach Ablauf von 48 Monaten legalem Aufenthalt – zustimmen (es wird z. B. geprüft, ob eine Ausbeutung vorliegt). (=Nachrangprüfung) Nach vierjährigem Aufenthalt im Bundesgebiet kann die Ausländerbehörde bei Geduldeten die Arbeitserlaubnis ohne Zustimmung der ZAV genehmigen. Ausgeschlossen hiervon sind jedoch geduldete Personen, die ihrer Mitwirkungspflicht 6 nicht nachgekommen sind. In diesen Fällen kann die Ausländerbehörde die Arbeitsaufnahme verbieten. Es ist möglich, kommunale Arbeiten für 1,05 € / Stunde zu übernehmen. Asylbewerber können z. T. dazu verpflichtet werden. Das erwirtschaftete Geld hat keinen Einfluss auf die Leistungen gemäß AsylbLG. Zeitarbeit beziehungsweise eine Beschäftigung als Leiharbeitnehmer ist für Personen mit einer Aufenthaltsgestattung oder einem Duldungsstatus erst nach vierjährigem Aufenthalt im Bundesgebiet möglich (Schutzrecht) Personen mit einer Aufenthaltsgestattung und Personen mit einem Duldungsstatus können sich bei der örtlichen Arbeitsagentur arbeitssuchend melden. Die Arbeitsagentur steht ihnen als Ansprechpartnerin zur Seite und berät sie. Weitere Informationen: Ausländerbehörde des Landkreises Südliche Weinstraße An der Kreuzmühle 2 76829 Landau Telefon: 06341/940-323 Telefax: 06341/940-505 Öffnungszeiten: Montag-Freitag: Donnerstag 6 08:30 Uhr – 12:00 Uhr 14:00 Uhr – 17:30 Uhr Das kann beispielweise eine offensichtlich falsche Angabe über die Identität sein. Seite 25 Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße Bundesamt für Migration & Flüchtlinge (BAMF) Außenstelle Trier Dasbachstraße 15b 54292 Trier Telefon: 0651/1463-0 Telefax: 0651/1463-199 E-Mail: [email protected] Jobcenter Landau-Südliche Weinstraße Johannes-Kopp-Straße 2 76829 Landau in der Pfalz Telefon: 06341/958-840 Telefax: 06341/958-877 E-Mail: [email protected] Herr Roman Höpfner Migrationsbeauftragter Jobcenter Landau - Südliche Weinstraße Öffnungszeiten: Montag-Freitag: 08:00 Uhr – 12:00 Uhr Montag und Dienstag: 13:00 Uhr – 16:00 Uhr Donnerstag: 13:00 Uhr – 18:00 Uhr Agentur für Arbeit Landau Johannes-Kopp-Straße 2 76829 Landau in der Pfalz Telefon: Telefax: 0800/4555500 (Arbeitnehmer) 06341/958-466 Frau Katharina Conrad Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration Bundesagentur für Arbeit Telefon: 06341/958-258 Öffnungszeiten: Montag-Freitag: 08:00 Uhr – 12:00 Uhr Montag und Dienstag: 13:00 Uhr – 16:00 Uhr Donnerstag: 13:00 Uhr – 18:00 Uhr Die Bundesagentur für Arbeit erteilt Auskünfte zu betrieblichen Tätigkeiten und Praktika bei Asylbewerbern und Geduldeten unter der zentralen Rufnummer 0228/7132000 Die Kontaktdaten und regionalen Zuständigkeiten der Teams des Arbeitsmarktzulassungsverfahrens finden Sie unter: www.arbeitsagentur.de/arbeitsmarktzulassung Seite 26 Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße 8.1. Projekte und Ausbildungsmöglichkeiten für Geflüchtete in unserer Region Beschäftigungspilot-Projekt: Die Beschäftigungspiloten unterstützen Asylsuchende (und in Einzelfällen Geduldete), die bereits die Aufnahmeeinrichtung des Landes verlassen haben. Sie informieren individuell über den deutschen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt und holen ggf. noch fehlende Kompetenzfeststellungen nach. Sie haben eine Lotsenfunktion und leiten Geflüchtete zu den regional verfügbaren Unterstützungsangeboten und insbesondere zur Bundesagentur für Arbeit in Landau. Fit für grüne Berufe für Flüchtlinge: Im Rahmen dieses Projekts werden Flüchtlinge auf eine Ausbildung oder Tätigkeit im Bereich Landwirtschaft vorbereitet. Angeboten werden unter anderem Sprachkurse und Anpassungsqualifizierung, Stützunterricht und sozialpädagogische Begleitung. Angesprochen sind hier Asylberechtigte mit Aufenthaltserlaubnis. Hinführung zur Ausbildung in der Landwirtschaft und Landespflege, sowie Kommunalarbeiten für Flüchtlinge: Vorbereitung von Flüchtlinge auf eine Ausbildung oder Tätigkeit in der Landwirtschaft sowie Begleitung während der Ausbildung. Angeboten werden u. a. Sprachkurse und Anpassungsqualifizierung, Stützunterricht und sozialpädagogische Begleitung. (Dieses Projekt richtet sich nicht an Saisonarbeiter!) Dieses Projekt richtet sich im Wesentlichen an Menschen mit Aufenthaltsgestattung, Aufenthaltserlaubnis und Geduldete. IQ Landesnetzwerk Rheinland-Pfalz: „FlüQua Südpfalz“: Hier werden Flüchtlingen auf eine Ausbildung oder Tätigkeit im Bereich Lagerlogistik vorbereitet und während der Ausbildung begleitet. Angeboten werden u. a. Sprachkurse und Anpassungsqualifizierung, Stützunterricht und sozialpädagogische Begleitung. Dieses Angebot richtet sich an Asylbewerber und Flüchtlinge mit BüMA, Aufenthaltsgestattung, Aufenthaltserlaubnis, Geduldete und andere. „InProcedere – Bleiberecht durch Arbeit 2.0“ Das Netzwerk „InProcedere – Bleiberecht durch Arbeit 2.0“ berät und begleitet in Rheinland-Pfalz Menschen mit Bleiberecht und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt. InProcedere- Bleiberecht durch Arbeit 2.0“ hilft diesen Personen, ihre Kompetenzen, Fähigkeiten und Deutschkenntnisse zu verbessern und dabei einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz zu finden. Ebenso versteht sich das Projekt als Ratgeber für potenzielle Arbeitgeber, die diesen Menschen eine Beschäftigung ermöglichen wollen. Siehe auch: www.inprocedere-rlp.de Weitere Informationen: Jobcenter Landau-Südliche Weinstraße Agentur für Arbeit Landau ProfeS GmbH Seite 27 Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule Die Bildungsberatung GF-H entwickelt gemeinsam mit den Ratsuchenden einen individuellen Ausbildungsplan und unterstützt junge Zugewanderte bei der Umsetzung dieses Plans. Sie prüft bei Flüchtlingen die Voraussetzungen für eine Förderung nach den Richtlinien Garantiefonds Hochschulbereich und entscheidet, ob Bewerber für die Förderung zugelassen werden. Unter der folgenden Nummer können Flüchtlinge Beratung zu den Themen Abitur, Studium und akademische Berufstätigkeit erhalten. Fehlende Zeugnisse sind kein Beratungs- bzw. Förderhemmnis. Wichtig: Hier sind Fristen zu beachten! Telefon: 0621/5980225 E-Mail: [email protected] Internet: www.bildungsberatung-gfh.de Weitere Hilfreiche Tipps bekommt man hier: „10 Tipps für einen guten Start im neuen Job“ deutsche Version: http://typo3cms01.rlp.de/fileadmin/mifkjf/Integration/Tipps_zum_erfolgreichen_Jobeinstieg_ deutsch.pdf Englische Version: http://typo3cms01.rlp.de/fileadmin/mifkjf/Integration/Tipps_zum_erfolgreichen_Jobeinstieg_ englisch.pdf Arabische Version: http://typo3cms01.rlp.de/fileadmin/mifkjf/Integration/Tipps_zum_erfolgreichen_Jobeinstieg_ arabisch.pdf Seite 28 Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße 9. Ausüben eines Praktikums Asylbewerber im Besitz einer Aufenthaltsgestattung oder mit einer Duldung können nach 3 Monaten Aufenthalt im Bundesgebiet Praktika ausüben. „Praktikanten sind Personen, die sich durch eine bestimmte betriebliche Tätigkeit in einem Unternehmen praktische Kenntnisse zur Vorbereitung auf eine künftige berufliche Tätigkeit oder Ausbildung aneignen wollen.“ Es handelt sich bei Praktikumsverhältnissen grundsätzlich um Beschäftigungsverhältnisse. Dabei gilt es folgende unterschiedliche Arten von Praktika und die damit verbundenen Vorgaben zu unterscheiden sowie zu beachten: • Hospitation Es werden Kenntnisse über den betrieblichen Ablauf erlangt, ohne in diesen eingegliedert zu werden – der Asylbewerber ist „Gast“ im Betrieb, ohne betriebliche Arbeitsleistungen von wirtschaftlichem Wert zu verrichten. Keine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich. Keine Genehmigung der Ausländerbehörde erforderlich. Achtung: Eine Arbeitsaufnahme ist nicht statthaft! • Praktikum zur Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses Besitzt ein Asylbewerber oder eine Person mit Duldung einen ausländischen Berufsabschluss, der in Deutschland noch nicht anerkannt ist, so kann er/sie „eine befristete praktische Tätigkeit ausüben, wenn dies für die Feststellung der Gleichwertigkeit des ausländischen Berufsabschlusses oder die Erlangung einer Berufserlaubnis erforderlich ist“. Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich! • Praktikum zur Eignungsfeststellung Ein Asylbewerber oder eine Person mit Duldung kann seine berufsfachliche Eignung für den Zielberuf unter Beweis stellen. Es handelt sich dabei um eine zweckbezogene, durch die Bundesagentur für Arbeit geförderte Maßnahme, die die Dauer von 6 Wochen nicht überschreiten darf. Der Asylbewerber oder die Person mit Duldung darf „keine Arbeitsleistung verrichten, die üblicherweise nur gegen Entgelt erbracht wird“ sowie „nicht in die Arbeitsorganisation des Betriebes eingegliedert und der Weisungsbefugnis des Arbeitgebers unterworfen sein“. Keine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich. • Praktikum zur Berufsorientierung Voraussetzung: Die betriebliche Tätigkeit muss einen Bezug zu der angestrebten Berufsausbildung aufweisen. Ein Berufsorientierungspraktikum dient dem Erwerb praktischer Kenntnisse und Erfahrungen und darf maximal 3 Monate andauern. Wichtig: Der allgemeine Mindestlohn gilt bei dieser Art von Praktikum nicht. Genehmigung der Ausländerbehörde erforderlich! Keine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich. Seite 29 Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße • Einstiegsqualifizierung Ist ein Asylbewerber oder Person mit Duldung „aktuell noch nicht in vollem Umfang für eine Ausbildung geeignet oder lernbeeinträchtigt und sozial benachteiligt“, besteht die Möglichkeit, eine durch die Bundesagentur für Arbeit geförderte Qualifizierungsmaßnahme durchzuführen. Ziel ist es, „berufliche Handlungsfähigkeit zu erlangen sowie Fähigkeiten und Fertigkeiten über einen Zeitraum von sechs bis zwölf Monaten im täglichen Arbeitsprozess“ beobachten zu können. Voraussetzung: Abschluss eines Vertrages, der Inhalte der Maßnahme, Kündigungsfrist sowie Vergütung festlegt, demnach ist eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich. • Probebeschäftigung / „Schnupperpraktikum“ Ein Asylbewerber oder Person mit Duldung verrichtet probeweise „für eine bestimmte Dauer die später tatsächlich angestrebte Tätigkeit“ und wird dabei „in die Arbeits- und Produktionsabläufe des Betriebes eingegliedert“. Ziel ist die Feststellung, ob sich der/die Betroffene „für eine anschließende, längerfristige Beschäftigung eignet“. Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich! Voraussetzung: mindestens Vergütung gemäß Mindestlohngesetz. Hat ein Asylbewerber oder eine Person mit Duldung Ausbildungsstelle gefunden, so kann er/sie diese ohne Bundesagentur für Arbeit antreten. eine betriebliche Zustimmung der Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Stand August 2015 Es wird empfohlen vor der Aufnahme einer solchen Tätigkeit Kontakt mit der Bundesagentur für Arbeit aufzunehmen (Kontaktdaten im Anhang). Bei einem Arbeitsunfall ist die Berufsgenossenschaft zuständig, unabhängig vom Beschäftigungsstatus der verunfallten Person. Im Krankheitsfall ist neben der Beschäftigungsstelle auch das für den Asylbewerber zuständige Sozialamt (Bürgerdienste/Sozialverwaltung) zu informieren. Seite 30 Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße 10. Kontoeröffnung Grundsätzlich können Asylsuchende ein Konto eröffnen. Problematisch kann eine Kontoeröffnung für Duldungsträger sein, die über keine weiteren Papiere und somit über keinen Identitätsnachweis verfügen. Gesetzlich ist aber ein gültiger amtlicher Ausweis mit Lichtbild notwendig, um ein Girokonto zu eröffnen. Inzwischen haben sich das Bundesministerium der Finanzen, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der Deutsche Sparkassen- und Giroverband darauf verständigt, dass übergangweise auch Meldebescheinigungen - sofern diese mit einem Lichtbild versehen sind - als Identifikationspapier im Sinne von § 4 Abs. 4 Nr. 1 Geldwäschegesetz (GwG) für eine Kontoeröffnung anerkannt werden. Ferner sind solche Legitimationsdokumente für die Eröffnung eines Basiskontos als ausreichend anzusehen, die: • • • • • den Briefkopf einer inländischen Ausländerbehörde tragen, die Identitätsangaben gemäß § 4 Abs. 3 Nr. 1 GwG enthalten, mit einem Lichtbild versehen sind, das Siegel der Ausländerbehörde tragen und vom ausstellenden Bearbeiter unterschrieben sind. Mit dieser Regelung wird nunmehr möglich, dass sowohl die BÜMA, die Aufenthaltsgestattung, der Hausausweis der Aufnahmeeinrichtung sowie auch sonstige aufenthaltsrechtliche Bescheinigungen unter Einhaltung der vorstehenden Merkmale als ausreichend anzusehen sind, um ein Girokonto zu eröffnen. Diese Möglichkeit der Kontoeröffnung verpflichtet die Verbandsgemeinden nicht zu einer bargeldlosen Überweisung der Asylbewerberleistungen. Seite 31 Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße 11. Sprach- und Integrationskurse Asylberechtigte mit Aufenthaltserlaubnis, die von der Ausländerbehörde eine Berechtigung oder Verpflichtung zum Integrationskurs erhalten haben, können oder müssen sich bei einem anerkannten Integrationskursträger anmelden. Für Integrationskurse tragen Teilnehmer, die keine Sozialleistungen beziehen, einen Eigenanteil von 1,55 € pro Unterrichtstunde, für die Leistungsbezieher sind diese Kurse kostenlos. Die Kursträger übernehmen die Antragstellung für diese Kurse, die mit einer Einstufung in die passenden Module beginnt. Asylbewerber aus Syrien, Iran, Irak und Eritrea und Geduldete nach §60a, Abs. 2 Satz 3 AufenthG haben auch einen Zugang zu Integrationskursen, sie sind kostenbefreit. Asylbewerber und Geduldete aus allen anderen Ländern können einen Sprach- und Orientierungskurs (SuO-Kurse) für Flüchtlinge besuchen, wenn Plätze vorhanden sind. Sprachkursangebote in der jeweiligen Verbandsgemeinde finden Sie im Anhang oder können vor Ort erfragt werden. Es besteht für Asylbewerber und Geduldete die Möglichkeit an einen berufsbezogenen Sprachkurs mit Praktikum teilzunehmen. Dazu ist Beschäftigungserlaubnis der Ausländerbehörde einzuholen. Weitere Informationen: ProfeS GmbH Frau Haritonov Max-von-Laue-Straße 3 76829 Landau Telefon: 06341/141443-0 Kreisvolkshochschule Südliche Weinstraße Frau Dr. Mai und Frau Niederer An der Kreuzmühle 2 76829 Landau Telefon: 06341/940-122 oder -123 E-Mail: Seite 32 [email protected] Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße Kostenfreies (autodidaktisches) Sprach- und Lernmaterial zum Deutschlernen Wenn Asylsuchende und Flüchtlinge über einen Internetzugang verfügen oder ihnen dieser bereitgestellt wird, können sie online Deutsch lernen, entweder autodidaktisch oder unter Anleitung. Das kostenfreie Online-Portal „ich-will-deutsch-lernen“ des Deutschen VolkshochschulVerbands (DVV) steht jedem offen und deckt die europäischen Sprachniveaustufen A1 bis B2 ab. Zur Registrierung wird lediglich eine E-Mail-Adresse benötigt. Man sollte zudem über ein Headset und einen Internet-Browser mit Flash verfügen. Internet: www.iwdl.de Kostenfreies Bildwörterbuch als Kommunikationshilfe Das WillkommensABC ist ein Bildwörterbuch, das Flüchtlingen einfach, schnell und ansprechend einen ersten Zugang zur deutschen Sprache bieten soll. Es kann kostenlos als Druck-pdf, eBook und App heruntergeladen werden. Es ist für das Tablet oder Smartphone geeignet. Internet: www.willkommensabc.de/ Kostenübernahme für Lehrmaterial Wenn Sie ehrenamtlich Sprachunterricht für Flüchtlinge anbieten, besteht die Möglichkeit, die Übernahme der Kosten für die Beschaffung von Lehrmaterialien für Sprachkurse zu beantragen. Voraussetzung: ausgefülltes Antragsformular. Siehe Anlagen 8 und 9 Wichtig: Erst wenn die Kostenübernahmeerklärung vorliegt, dürfen die Materialien beschafft werden. Weitere Informationen: Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen des Landes Rheinland-Pfalz Frau Haufe oder Frau Sailler Telefon: 06131/16-4097 E-Mail: [email protected] oder [email protected] Seite 33 Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße 12. Anerkennung von Berufs- bzw. Schulabschlüssen Kostenfreie Anerkennungsberatung für ausländische Schul-, HochschulBerufsabschlüssen und Qualifizierungsberatungen im Rahmen des IQ-Netzwerkes. Berufsbezogene Sprachförderung und qualifizierung in IHK & HWK- Berufen. Durchführung individueller und Anpassungs- Weitere Informationen: ProfeS GmbH Frau Böckmann Max-von-Laue-Straße 3 76829 Landau Telefon: 06341/141443-0 13. Dolmetscherdienste Der Dolmetscherpool Germersheim hat ein umfassendes Sprachangebot, auf das kostenlos zurückgegriffen werden kann. Lediglich die Fahrtkosten der dolmetschenden Person müssen übernommen werden. Das aktuelle Sprachangebot umfasst z. Z. Arabisch, Berberisch, Chinesisch, Englisch, Dari/Farsi, Französisch, Italienisch, Kurdisch, Polnisch, Portugiesisch, Russisch, Spanisch, Türkisch, Ukrainisch und Ungarisch. Dieses ändert sich jedoch jedes Semester. Das aktuelle Sprachangebot kann bei nachfolgender Adresse erfragt werden. Johannes Gutenberg-Universität Mainz Fachbereich Translations-, Sprach- und Kulturwissenschaft Arbeitsbereich Interkulturelle Kommunikation An der Hochschule 2 76726 Germersheim Telefon: 0176/73279361 (wochentags 15:00 Uhr – 16:00 Uhr) E-Mail: Seite 34 [email protected] Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße Ehrenamtlicher Laien-Dolmetscherpool von ARBEIT & LEBEN gGmbH Er soll dazu beitragen, die Kommunikation zwischen Migranten und (öffentlichen) Einrichtungen und Institutionen - z. B. in Kita und Schule, bei Behörden, in Flüchtlingsunterkünften oder bei Arztbesuchen - zu verbessern. Die Sprachkompetenz und Neutralität der Laien-Dolmetscher (da sie nicht zum verwandtschaftlich-freundschaftlichen Kontext gehören) ermöglichen die Kommunikation wichtiger Informationen. Abgesehen von der Erstattung von Fahrtkosten ist das Angebot kostenlos. Übersetzungsleistungen vor Gericht, bei der Polizei oder beim Asylverfahren sowie in Schriftform werden nicht angeboten. Internet: www.arbeit-und-leben.de Wichtig: Kontakte zu (vereidigten) Dolmetschern für die Übersetzung beglaubigter Dokumente aus dem jeweiligen Herkunftsland eines Asylbewerbers können bei den genannten Beratungsstellen erfragt werden. Hier könnten ansonsten überhöhte Kosten entstehen, (wenn im Vorfeld beispielsweise keine Kostenvoranschläge eingeholt wurden). 14. Versicherung von Ehrenamtlichen Ehrenamtliche, die nicht über einen Verein tätig sind, werden vom Land versichert. Hierzu ist es erforderlich, dass Sie sich bei der für Sie zuständigen Verbandsgemeinde als ehrenamtlich Tätiger registrieren lassen. Es empfiehlt sich jedoch grundsätzlich eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen. Wichtig: Kein Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass ein Sachschaden an einem gemieteten Fahrzeug/Anhänger entsteht. Daher ist unbedingt zu prüfen, wie hoch die Eigenbeteiligung im Fall eines Unfalls oder Schadens ist, wenn ein Auto gemietet wird. Schäden am eigenen Fahrzeug hingegen sind nur durch eine eigene Vollkaskoversicherung abgedeckt, wenn man eine solche abgeschlossen hat. Siehe Anlage 2 Weitere Informationen zum Unfallversicherungsschutz im Ehrenamt finden Sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter www.bmas.de Seite 35 Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße 15. Beratungsstellen im Landkreis Südliche Weinstraße Grundsätzlich gilt: Bei rechtlichen Fragestellungen bitte unbedingt bei Hauptamtlichen bzw. Beratungsstellen rückversichern. Bevor ein Anwalt eingeschaltet wird, ist es wichtig, Rücksprache mit hauptamtlichen Ansprechpartnern zu halten. Es können enorme Kosten entstehen, die in den meisten Fällen von dem Asylbewerber selbst getragen werden müssen. Diakonie Flüchtlingssozial- und Verfahrensberatung Frau Richter Telefon 0176/11664067 E-Mail [email protected] Sprechzeiten von Frau Richter in der… …Verbandsgemeinde Offenbach Mehrgenerationenhaus Offenbach Hauptstraße 9/11 76877 Offenbach Öffnungszeiten: Montag: 10:00 Uhr – 12:30 Uhr …Verbandsgemeinde Annweiler Verbandsgemeindeverwaltung Messplatz 1 - Raum 201 76855 Annweiler Öffnungszeiten: Dienstag: 08:30 Uhr – 12:00 Uhr …Verbandsgemeinde Edenkoben Seniorentreff Weinstraße 86 67480 Edenkoben Öffnungszeiten: Mittwoch: 13:00 Uhr – 18:00 Uhr Seite 36 Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße …Verbandsgemeinde Herxheim Haus der Begegnung Leonhard-Peters-Straße 3 76863 Herxheim Öffnungszeiten: Donnerstag: 9:00 Uhr – 12:00 Uhr …Verbandsgemeinde Landau-Land Verbandsgemeindeverwaltung An 44, Nr. 31 76821 Landau Beratung ist in dringenden Fällen außerhalb der Sprechzeiten nach Absprache möglich. CJD Landau Jugendmigrationsdienst (Flüchtlinge und Migranten von 12-27 Jahren) Herr Schmidt Ostring 17 -19 (Ostringcenter) 76829 Landau Telefon: 06341/9876633 oder 0179/6921767 E-Mail: [email protected] Haus der Diakonie Bad Bergzabern Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer ab 27 Jahren Frau Brunck Weinstraße 43 76887 Bad Bergzabern Telefon: 06343/7002200 Caritas-Zentrum Landau Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer ab 27 Jahren Königstraße 39/41 76829 Landau Telefon: 06341/9355-0 oder -133 Seite 37 Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße Arbeiterwohlfahrt Ortsverein Landau Schuldnerberatung und Kleiderkammer Karl-Sauer-Straße 8 76829 Landau Telefon: 06341/83 613 E-Mail: [email protected] Humanitäre Hilfe Neustadt an der Weinstraße Beratung für Flüchtlinge Talstraße 9 67434 Neustadt an der Weinstraße Telefon: 06321/32036 Beratungsstunde jeden Montag von 16:30 Uhr – 18:00 Uhr Verein Leben und Kultur / Haus am Westbahnhof Initiative zur Förderung deutsch-ausländischer Begegnungen An 44 40a 76829 Landau Telefon: 06341/86436 E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 9:00 Uhr – 13:00 Uhr Angebote: Asyl -, Flüchtlingsberatung Seite 38 Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße 16. Hilfreiche Links, Telefonnummern und Materialien: Website MIFKJF (Ministerium für Integration, Familien, Kinder, Jugend und Frauen) FAQs: http://mifkjf.rlp.de/fileadmin/mifkjf/Integration/FAQs_Fluechtlinge.pdf Spezielle Informationen zu Flüchtlingskindern auf dem Kita-Server www.kita.rlp.de Der Informationsverbund Asyl hat im Juni 2015 seine Hinweise für Asylsuchende in Deutschland aktualisiert. Sie finden unter dem angegebenen Link die deutsche, englische und albanische Fassung: www.asyl.net Website des BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge): www.bamf.de Sprach- und Orientierungskurse für Flüchtlinge in Rheinland-Pfalz www.koordinierungsstelle.com In Terra – Psychosoziales Zentrum für Flüchtlinge: www.migration.caritas-rhein-mosel-ahr.de Zentrale Anlaufstelle für ehrenamtliche Flüchtlingsarbeit in RLP Pfarrer Siegfried Pick Telefon: Telefax: 0671/8459152 0671/8459154 E-Mail: [email protected] PRO ASYL PRO ASYL ist eine unabhängige Menschenrechtsorganisation, die sich seit mehr als 25 Jahren für die Rechte verfolgter Menschen in Deutschland und Europa einsetzt. www.proasyl.de Rheinland-Pfälzischen Koordinierungsstelle „Ehrenamtliche Tätigkeiten im Flüchtlingsbereich“ www.aktiv-fuer-fluechtlinge-rlp.de Seite 39 Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße Save me campagne Save me setzt sich dafür ein, Flüchtlinge in Deutschland aufzunehmen, ohne dass diese auf eigene Faust den gefährlichen Weg nach Europa wagen müssen. www.save-me-kampagne.de UNHCR Der Schwerpunkt der UNHCR-Aktivitäten in Deutschland liegt im Bereich des Rechtsschutzes für Asylsuchende und anerkannte Flüchtlinge. Die deutsche Seite des UNHochkommissars informiert über seine Arbeit und die weltweite Flüchtlingssituation. www.unhcr.de Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat ein Glossar mit dem Titel „Arbeiten in Deutschland – Grundbegriffe und wichtige Rechte“ erarbeitet. Es bietet kurze Infos zu Grundbegriffen und Rechten in der deutschen Arbeitswelt auf Deutsch, Arabisch und Englisch. http://nrw.dgb.de/themen/++co++06b614de-82d7-11e5-a498-52540023ef1a Deutsches Institut für Menschenrechte Zimmerstraße 26/27 10969 Berlin Telefon: 030/259359-0 Telefax 030/259359-59 E-Mail: [email protected] Internet: www.institut-fuer-menschenrechte.de Die Amadeu Antonio Stiftung, die IG Metall und Pro Asyl haben in ihrer Broschüre "Pro Menschenrechte – Contra Vorurteile" Daten und Fakten zur Debatte über geflüchtete Menschen in Deutschland und Europa zusammengetragen. Die Broschüre bearbeitet die gängigen Ressentiments und Stereotypen über Flüchtlinge, setzt faktengestützte Argumente dagegen und gibt Interessierten und Engagierten damit eine fundierte Hilfestellung für die Auseinandersetzung mit Unkenntnis, Vorurteilen und offenem Rassismus. Internet: http://www.proasyl.de/fileadmin/fmdam/q_PUBLIKATIONEN/2014/Broschuere_Pro_MR_Contra_Rassismus_Web.pdf Das Münchner Forum für Islam (MFI) hat mit Unterstützung der Fachstelle für Demokratie – gegen Extremismus, Rassismus und Menschenfeindlichkeit der Landeshauptstadt München unter dem Titel “Willkommen in Deutschland!” eine „Wegweisung für Muslimische Migranten zu einem gelingenden Miteinander in Deutschland“ herausgegeben. Sie richtet sich insbesondere auch an muslimische Asylsuchende. Die Broschüre erklärt Themen wie z. B. Grüßen, Bildung, Arbeit, Geschichte, Grundgesetz, Gleichberechtigung, Diskriminierung und Umwelt. Nach Auskunft des Münchner Forums für Islam und unterscheidet sie sich von bisherigen Veröffentlichungen und Angeboten dadurch, dass die Inhalte islamisch begründet werden. Seite 40 Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße Link zur deutschen Ausgabe: http://www.islam-muenchen.de/wpcontent/uploads/2015/12/03-Willkommen-in-Deutschland.pdf Link zur englischen Ausgabe: http://www.islam-muenchen.de/wpcontent/uploads/2015/12/03-Willkommen-in-Deutschland-English.pdf Link zur arabischen Ausgabe: http://www.islam-muenchen.de/wpcontent/uploads/2015/12/03-Willkommen-in-Deutschland-Arabisch.pdf Flupu.de ist eine regionale Internetseite mit dem Ziel Hilfe für Flüchtlinge und den Bedarf für diese Hilfe zu koordinieren. Unter „Ich möchte helfen“ können Hilfsangebote eingestellt werden. Die Seite „Ich bin Coach eines Flüchtlings, der Hilfe braucht“ richtet sich an Menschen, die heute bereits Kontakt zu Flüchtlingen haben und in deren Namen ein Hilfsgesuch einstellen wollen. Flupu.de übernimmt hierbei die Aufgabe eines Vermittlers und bringt den Anbieter einer Hilfsleistung mit den entsprechenden Coaches, die ein Hilfsgesuch eingestellt haben, in Verbindung. Der eigentliche Austausch der Hilfsleistung erfolgt dann ohne Zutun von Flupu.de. Erreichen kann man Flupu.de direkt über die Kontaktformulare auf der Homepage oder über [email protected]. Refugee Guide.de Willkommen in Deutschland! Diese Onlinebroschüre enthält nützliche Tipps und Informationen für das Leben in Deutschland. Der teilweise bebilderte Ratgeber dient der Orientierung in der ersten Zeit des Aufenthaltes in unserem Land und ist in mehreren Sprachen erhältlich, nämlich –neben deutsch, englisch und französisch- in arabisch, pashto, dari, urdu, tigrinya, türkisch, russisch, serbisch, albanisch und mazedonisch. Es ist ausdrücklich erwünscht diese Broschüre auszudrucken und zu vervielfältigen. Sie ist unter folgendem Link erhältlich: www.refugeeguide.de Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat gemeinsam mit dem Bayerischen Rundfunk und der Bundesagentur für Arbeit und dem Goethe-Institut eine themenübergreifende App für Flüchtlinge erarbeitet. Sie heißt „Ankommen“ und beantwortet in den Sprachen Arabisch, Englisch, Farsi, Französisch und Deutsch wichtige Fragen von Flüchtlingen zur Erstorientierung in Deutschland: Welche Schritte durch das Asylverfahren muss ich beachten? Wann muss mein Kind in die Schule? Wie erhalte ich eine Arbeitserlaubnis? Was tun, wenn ich krank werde? In die App ist zudem ein kostenloser, multimedialer Sprachkurs integriert, der eine alltagsnahe Unterstützung für die ersten Schritte auf Deutsch bietet. Die App ist nach dem Download auch ohne Internetzugang nutzbar. www.ankommenapp.de Der Paritätische Gesamtverband hat eine bildbasierte Kommunikationshilfe für Flüchtlinge produziert. Der "First Communication Helper For Refugees" fasst auf 2 DIN A4-Seiten die wichtigsten Bilder zusammen, die für eine einfache Kommunikation "per Fingerzeig" ohne Fremdsprachenkenntnisse erforderlich sind. Die Kommunikationshilfe unterliegt der Creative Commons License und darf in unveränderter Form beliebig kopiert und weitergegeben werden. www.fluechtlingshilfe.de siehe Anlage 10 Seite 41 Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße 17. Wichtige Adressen in der Stadt Landau Haus der Familie Evangelische Familienbildungsstätte Kronstraße 40 76829 Landau Telefon: 06341/985818 Integrations- und Sprachangebote für Flüchtlinge, Ehrenamtlichenarbeit, Kontaktperson: Heike Weiß-Melber E-Mail: [email protected] Koordinatorin für das Netzwerk Familienbildung, • • • • Deutschkurse für Migrantinnen und Flüchtlinge (Anfänger und Fortgeschrittene) Mutter-Kind-Spielgruppe zur Sprachförderung (Montag: 14:30 Uhr –16:00 Uhr) Freitags-Frauen-Frühstück (Freitag: 9:00 Uhr – 11:00 Uhr) Treffen für Ehrenamtliche in der Flüchtlingsarbeit (immer am letzten Mittwoch im Monat) in Kooperation mit dem Kreis, der Stadt Landau und weiteren kirchlichen Trägern Seniorenbüro Landau – Südliche Weinstraße e.V. Ehrenamtsbörse Waffenstraße 5 76829 Landau Telefon: 06341/141162 E-Mail: [email protected] Begegnungsstätte Café Asyl Landau In Kooperation mit dem Haus Südstern Weißenburger Straße 30 76829 Landau Telefon: 06341/918730 [email protected] Begegnungsstätte für Frauen und Männer, Fahrradaktion Öffnungszeiten: Erster und dritter Mittwoch im Monat: 16:00 Uhr – 18:00 Uhr Seite 42 Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße Begegnungsstätte Familien- Café Asyl Landau In Kooperation mit der Stiftskirchengemeinde Am Stiftsplatz 8 (oder 9) 76829 Landau Öffnungszeiten: Erster und dritter Mittwoch im Monat: 16:00 – 18:00 Uhr Sprachkurse, Café Asyl in Kooperation mit der VHS Waffenstraße 5 76829 Landau Öffnungszeiten: wöchentlich Montag und Mittwoch: 14:00 Uhr – 15:30 Uhr Fahrradwerkstatt Café Asyl in Kooperation mit dem Haus Südstern Weißenburger Straße 30 76829 Landau Seite 43 Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße Günstiges & Gebrauchtes Asylsuchende haben nur wenig Geld zur Verfügung. Die monatlich ausgezahlten Leistungen gemäß Asylbewerberleistungsgesetz (siehe oben) werden überwiegend zur Deckung des Bedarfs an Lebensmitteln und Kleidung genutzt. Einiges an Geld wird auch für Fahrkosten, Rechtsanwaltskosten oder für Familienmitglieder benötigt, die vielleicht noch in der Heimat zurückgeblieben sind. Manche Asylbewerber nutzen daher gerne Angebote wie die Tafel oder Second Hand Shops. Falls Sie danach gefragt werden, so können Sie den Betroffenen beispielsweise die folgenden Angebote bekannt machen: Bedenken Sie, dass Tafeln und ähnliche Einrichtungen an der Grenze des Machbaren angelangt sind und nur wirklich Bedürftige (inländische wie geflüchtete) diese in Anspruch nehmen sollten. Die Sperrmüllbörse des Landkreises Südliche Weinstraße Für gebrauchte Möbel, Güter des täglichen Bedarfes: Internet: www.sperrmuellboerse-suew.de Foodsharing im eckHAUS / Südstern e.V. Westbahnstraße 11 76829 Landau Telefon: 06341/918730 Mobil: 0176/31389330 E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten: Samstag: 14:00 Uhr – 15:00 Uhr Hier gibt es übriggebliebenes vom Wochenmarkt und mehr. Terrine Landau e.V. Bismarkstraße 23 76829 Landau Telefon: 06341/83855 Warmes Mittagessen: Mittwoch und Freitag Seite 44 Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße Tafel e.V. Friedrich-Ebert-Str. 13 76829 Landau Telefon: 06341/144624 E-Mail: [email protected] Lebensmittelausgabe: Dienstag und Donnerstag: 15:30 Uhr – 17:00 Uhr RUHANGO-Kigoma Markt Günstiger Hausrat oder Kleidung, Spielzeug Im Justus 4 76829 Landau Telefon: 06341/51120 Internet: www.freundeskreis-ruhango-kigoma.de, Bereich Ruhango-Markt Verkauf: Dienstag: 15:00 Uhr – 18:30 Uhr Deutsches Rotes Kreuz - DRK Kleiderkammer Rheinstraße 34 76829 Landau Telefon 06341/92910 E-Mail: [email protected] Seite 45 Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße 18. Ansprechpartner und Angebote für Asylbewerber aufgelistet nach den Verbandsgemeinden 18.1. Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels Messplatz 1 76855 Annweiler am Trifels Hauptansprechpartner für Asylbewerber Susanne Daum (Sozialhilfe, Asylangelegenheiten, Rentenversicherung, Wohngeldanträge (Miet- und Lastenzuschüsse) sowie Schulangelegenheiten) Telefon: 06346/301-221 E-Mail: [email protected] Marcel Ludwig (Asylangelegenheiten Rundfunkbeitragsbefreiung, Wohngeldanträge) Telefon: 06346/301-220 E-Mail: [email protected] Medhat Makar (Asylangelegenheiten) Telefon: 06346/301-220 E-Mail: [email protected] Begegnung • Café International: Lemon – Haus der Jugend Annweiler Landauer Straße 3 (direkt beim Kino), 76855 Annweiler jeden 2. Freitag im Monat, 17:00 Uhr –19:00 Uhr, Information: [email protected] • Internationales Frauencafé: Katholisches Pfarrheim, Elisabethenstraße 4, 76855 Annweiler Öffnungszeiten: Dienstag: 09:30 Uhr –11:30 Uhr Kontakt: Frau Später Telefon: 06246/7451 Seite 46 Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße Lebensmittel • Außenstelle der Bergzaberner Tafel: Friedrich-Ebert-Saal (Eingang Friedrich-Ebert-Straße) Hohenstaufenstraße 21, 76855 Annweiler Lebensmittelausgabe jeden Mittwoch ab 11:00 Uhr (Für Menschen, die vom Deutschkurs mit dem Zug um 14:00 Uhr kommen, werden auf rechtzeitige Anfrage bis 14:15 Uhr gefüllte Taschen bereitgehalten, sofern diese niemand vorher abholen kann.). Berechtigungsausweis wird nach Vorlage der Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt ausgegeben Pauschalbeträge: Einzelperson/Alleinerziehender: 1,50 €, Familien: 3,00 € Telefon: 06346/9651725 E-Mail: [email protected] Kleidung, Möbel und Gebrauchsgegenstände • Kleiderkammer: Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels Messplatz 1, 76855 Annweiler Öffnungszeiten: Dienstag und Mittwoch: 10:00 Uhr – 12:00 Uhr oder nach Absprache • Kontakt: Frau Kölsch, Terminabsprache über Herrn Kölsch Telefon: 06346/301-219 E-Mail: [email protected] Möbellager: Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels Messplatz 1, 76855 Annweiler Kontakt: Herr Ludwig Telefon: 06346/301-220 E-Mail: [email protected] Sprachkurse • SuO-Kurs und ProfeS ab September 2015 • Volkshochschule Annweiler: Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels Zimmer 217 Messplatz 1, 76855 Annweiler Kontakt: Frau Bretz und Herr Hammer Telefon: 06346/301-217 E-Mail: [email protected] Seite 47 Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße 18.2. Verbandsgemeinde Bad Bergzabern Verbandsgemeinde Bad Bergzabern Königstraße 61 76887 Bad Bergzabern Hauptansprechpartner für Asylbewerber Herr Dornick, (Leiter der Abteilung Bürgerdienste) Telefon: 06343/701-210 E-Mail: [email protected] Herr Lacalandra, Herr Lehmann Sozialverwaltung Zimmer 112 und 116 a (Asylbewerberangelegenheiten) Telefon: 06343/701-224 Bitte nutzen Sie zukünftig für alle Asylbewerberangelegenheiten die gemeinsame E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: Dienstag: Donnerstag: 08:30 Uhr – 12:00 Uhr 14:00 Uhr – 16:00 Uhr 14:00 Uhr – 18:00 Uhr Frau Brunck (Migrationsberatung, Sozial- und Lebensberatung, Schwangerschaftsberatung) Haus der Diakonie Weinstraße 43, 76887 Bad Bergzabern Telefon: 06343/7002-200 E-Mail: Seite 48 [email protected] Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße Begegnung • Café Grenzenlos: Haus der Familie Luitpoldstraße 22, 76887 Bad Bergzabern jeden 2. und 4. Dienstag im Monat, 15:00 Uhr – 17:30 Uhr Kuchen, Kinderbetreuung, Kicker Lebensmittel • Bergzaberner Tafel: Kettengasse 10 / Ecke Neugasse, 76887 Bad Bergzabern Lebensmittelausgabe: jeden Donnerstag ab 14:00 Uhr (Berechtigungsausweis wird nach Einwohnermeldeamt ausgegeben Vorlage der Meldebescheinigung vom Pauschalbeträge: Einzelperson/Alleinerziehende: 1,50 €, Familien: 3,00 €) Telefon: 06343/610-696 E-Mail: • [email protected] Mahlzeit – Die Bergzaberner Suppenküche: Haus der Familie Luitpoldstraße 22, 76887 Bad Bergzabern Montag und Mittwoch: 12:00 Uhr –13:30 Uhr, Die "Mahlzeit" bietet eine warme Mahlzeit für Menschen, die knapp bei Kasse sind oder mal in Gesellschaft essen wollen. Seite 49 Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße Kleidung und Gebrauchsgegenstände • Kleiderkammer „Klamotte“: Königstraße 38, 76887 Bad Bergzabern Kontakt: Diakonie: Telefon: 06343/7002200 Öffnungszeiten: Jeden Dienstag und Donnerstag von 13:00 Uhr – 16:00 Uhr findet die Ausgabe von Kleidung und teilweise Hausrat an bedürftige Menschen statt. Diese müssen einen Berechtigungsschein der Diakonie (Weinstraße 43) oder einen Tafel-Schein vorweisen. Gut erhaltene und gewaschene Kleidung kann zu den angegebenen Öffnungszeiten sowie mittwochs von 10:00 Uhr – 12:00 Uhr abgeben werden. • Möbellager: Raiffeisenstraße 4 (direkt neben der Kirche), 76889 Kapellen-Drusweiler, Öffnungszeiten: Dienstag: 10:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 16:00 Uhr Donnerstag: 09:30 Uhr – 11:30 Uhr Kontakt: Frau Brodny Telefon: 0157/54536280 Das Möbellager ist telefonisch nur zu den Öffnungszeiten erreichbar. Jederzeit ist das Möbellager per E-Mail zu erreichen: E-Mail: [email protected] Schicken Sie bitte eine genaue Beschreibung Ihrer Möbel mit und wenn möglich auch Fotos. Bitte keine Möbelstücke außerhalb der Öffnungszeiten vor oder hinter dem Möbellager abstellen! Seite 50 Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße Sprachkurse • Haus der Familie Bad Bergzabern: Kontakt: Frau Helga Schreieck Telefon: 06343/931774 Kurszeiten: 3x pro Woche á 1,5 Stunden • Deutsch im Alltag – Sprachkurs für Frauen mit oder ohne Kinder: im Haus der Familie Bad Bergzabern Kontakt: Frau Hardies Kurszeiten: 1x pro Woche á 1,5 Stunden (Kinder werden betreut). • Integrationskurse: In Absprache mit der VHS und ProfeS je nach Nachfrage: Kontakt: Frau Knarr • Volkshochschule Bad Bergzabern: Altes Rathaus Königstraße 1, 76887 Bad Bergzabern Frau Burkhard, Herr Nauth Telefon: 06343/619- 4011 E-Mail: [email protected] Mobilität • Fahrradwerkstatt des Hauses der Familie BZA: Jeden Mittwoch zwischen 10 und 12 Uhr hat die Werkstatt geöffnet Die Räder werden dort auf Verkehrstauglichkeit überprüft und gegebenenfalls nachgebessert. Bedürftige mit Berechtigungsschein können dort für 10,00 Euro ein Fahrrad erwerben. Berechtigungsscheine gibt es z. B. im Haus der Familie Bad Bergzabern, Luitpoldstraße 22. Die Fahrradwerkstatt befindet sich in Kellerräumen des ehemaligen Kreisaltenpflegeheims in der Herzog-Wolfgang-Straße 5 in Bad Bergzabern. Seite 51 Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße 18.3. Verbandsgemeinde Edenkoben Verbandsgemeinde Edenkoben Poststraße 23 67480 Edenkoben Hauptansprechpartner für Asylbewerber Susanne Tönnis, Monika Damian, Inge Treichel Telefon: 06323/959-221 oder -129 (erreichbar Montag-Freitag: 08:30 Uhr – 12:00 Uhr) E-Mail: [email protected] Die Verbandsgemeinde Verwaltung hat eine eigene E-Mail-Adresse für den Asylbereich eingerichtet: [email protected]. Ansprechpartner in der Verbandsgemeinde Edenkoben für die Ehrenamtlichen Gerhard Pulg Telefon: 06323/595-148 Begegnung • Cafétreff für Flüchtlinge und MitbürgerInnen: Seniorentreff im Rathaus, Weinstraße 86, 67480 Edenkoben jeden 2. und 4. Freitag im Monat: 15:30 Uhr – 17:30 Uhr Kontakt: Giesela Hahn Telefon: 06323/3200 • Internationales Café für Frauen: katholisches Pfarrheim, Luitpoldstraße 26a, 1. OG., 67480 Edenkoben Donnerstag: ab 10:00 Uhr Kontakt: Elena Hoffmann Telefon: Zentrale Landau 06341/9355-0 Telefon: 06341/9355-117 • Jugendzentrum Edenkoben: Weinstraße 86, 67480 Edenkoben Öffnungszeiten: Montag – Freitag: 15:00 Uhr – 22.00 Uhr November – April: Samstag: 14:00 Uhr – 18.00 Uhr Kontakt: Beate Schütz Telefon: 06323/6212 Seite 52 Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße Lebensmittel • Edenkobener Tafel e. V.: In den Semmeläckern 19, 67480 Edenkoben Lebensmittelausgabe jeden Freitag: 12:00 Uhr – 16:30 Uhr (Berechtigungsausweis wird nach Vorlage der Meldebescheinigung, Aufenthaltsgestattung, Duldung und BÜMA vom Einwohnermeldeamt ausgegeben) Kontakt: Lothar Heine Telefon: Handy: 06323/7596 0171/2887420 oder Kontakt: Alois Neises Telefon: 06323/980017 E-Mail: [email protected] Kleidung und Gebrauchsgegenstände • Kleiderkammer „Kleider to go“: Protestantisches Gemeindehaus Weinstraße. 94a, im Keller des Gemeindehauses, 67480 Edenkoben Öffnungszeiten Kleiderabgabe: Dienstag: 09:30 Uhr – 11:30 Uhr Öffnungszeiten Kleiderausgabe: Mittwoch: 15:00 Uhr – 17:00 Uhr außerdem jeden 2. und 4. Freitag im Monat: 15:00 Uhr – 17:00 Uhr Kontakt: Pfarrerin Judith Geib Telefon: 06323/4571 E-Mail: [email protected] Sprachkurse • Ehrenamtlich: Katholisches Pfarrheim Edenkoben, Luitpoldstraße 26a, 67480 Edenkoben Öffnungszeiten: Dienstag: 10:00 Uhr – 11:30 Uhr Freitag: 13:30 Uhr – 15:00 Uhr (freitags Kinderbetreuung) Kontakt: Rita Heil Telefon: 06323/989390 Seite 53 Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße • Sprachkurs für Eltern: Grundschule Edenkoben, Weinstraße 132, 67480 Edenkoben Mittwoch: 8:00 Uhr – 11:30 Uhr Kontakt: Birgit Nawrot-Metz, Schulsozialarbeiterin Telefon: 06323/943-527 (Anmeldung erforderlich) • SuO Kurse und Integrationskurse über ProfeS • Volkshochschule Edenkoben: Altes Rathaus, Weinstraße 86, 67480 Edenkoben Kontakt: Frau Vogelgesang Telefon: Fax: 06323/5585 06323/936736 E-Mail: [email protected] Mobilität • Fahrradwerkstatt gemeinsam mit Flüchtlingen: Kontakt: Dörte Bernhard Telefon: 06323/5740 Sonstiges: • Willkommenskomitee: Begrüßung der Asylsuchenden durch ehrenamtliche Paten Kontakt: Matthias Aperdannier Telefon: 06323/5100 Dörte Bernhard (Kontaktdaten siehe oben bei Mobilität.) • Integration in örtliche Vereine: Viele Vereine und Gruppierungen sind für Flüchtlinge (kostenfrei) zugänglich Seite 54 Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße 18.4. Verbandsgemeinde Herxheim Verbandsgemeinde Herxheim Obere Hauptstraße 2 76863 Herxheim Hauptansprechpartner für Asylbewerber Frau Tornatore und Frau Bösherz Zimmer 1.02 (Fachbereich 3 – Bürgerdienste) Telefon: 07276/501-122 / -123 E-Mail: [email protected] [email protected] Herr Dudenhöffer (für Ehrenamtliche) Telefon: 07276/7652 E-Mail: [email protected] Begegnung • Begegnungs-Café: Haus der Begegnung Leonhard-Peters-Straße 5, 76863 Herxheim HerxheimBUNT Treffpunkt „Gemeinsam aktiv“: Genaue Termine werden bekannt gegeben unter www.facebook.com/HerxheimBUNT. Schönstatt-Zentrum Herxheim: Josef-Kenterich-Weg 1 Treffpunkt Pamina im Pamina Gymnasium Herxheim E-Mail: [email protected] Weitere Kontaktgruppen: [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] Seite 55 Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße Kleidung und Gebrauchsgegenstände • Kleiderstube Lichtblick für Geflüchtete und bedürftige Personen Die Kleiderstube befindet sich auf dem Kirchberg im ehemaligen Wäschegeschäft Theobald - Eingang durch den Hof Öffnungszeiten: Donnerstag: 14:00 Uhr –18:00 Uhr Kontakt: Frau Jutta Henning Telefon. Handy: 07276/7107 0175/1255931 oder Kontakt: Renate Henkenhaf und Ewald Henkenhaf Telefon: Handy: 07276/9669989 0162/9155592 Sprachkurse • Umfangreiches ehrenamtliches Sprachkursangebot: für Kinder und Erwachsene durch HerxheimBUNT für Anfänger und Fortgeschrittene an verschiedenen Orten in Herxheim. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: E-Mail: [email protected] • Volkshochschule Herxheim SuO-Kurs: Verbandsgemeindeverwaltung, Obere Hauptstraße 2, Zimmer E.05, 76863 Herxheim Kontakt: Frau Schmidt und Frau Tritschler Telefon: 07276/501-120 E-Mail: [email protected] Seite 56 Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße 18.5. Verbandsgemeinde Landau-Land Verbandsgemeinde Landau-Land An 44, 31 76829 Landau Hauptansprechpartner für Asylbewerber Irena Kuntz Telefon: 06341/143-149 E-Mail: [email protected] Für den Bereich Ehrenamtliche: Katharina Wagner Telefon: 06341/143-179 Für den Bereich Wohnraumanmietung und Betreuung von Flüchtlingen: Herr Artur Hackert Telefon: 06341/143-149 Für den Bereich Unterkünfte: Stefan Birkenmaier Telefon: 06341/143-149 Begegnung • In Billigheim-Ingenheim finden regelmäßige Treffen in lockerer Runde statt: Lotte-Sticher-Haus Ingenheim Bergzaberner Straße, 76831 Billigheim-Ingenheim 1x Monat mittwochs ab 18:00 Uhr sowie nach Absprache. Sportangebote: • Football for refugees: Sporthalle GS Kleine Kalmit Ilbesheim Arzheimer Str. 75, 76831 Ilbesheim Montag: 20:00 Uhr Kontakt: Stefan Nickum Telefon: 0176/50184102 Seite 57 Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße Lebensmittel • Tafel Landau e. V. • Foodsharing: Westbahnstraße 11, 76829 Landau • „Tagzwei-Bäckerei“ Reuther’s: Weißquartierstraße, 76829 Landau • Terrine Landau e.V. / Landauer Suppenküche Kleidung und Gebrauchsgegenstände • Ruhango-Kigoma: Im Justus 4, 76829 Landau • Kleiderkammer Deutsches Rotes Kreuz: Rheinstraße 34, 76829 Landau • Blauer Elefant: Rolf-Müller-Straße 15, 76829 Landau Weitere Informationen: siehe „Wichtige Adressen“ in der Stadt Landau Sprachkurse Verbandsgemeinde Landau-Land (Volkshochschule) An 44, 31, 76829 Landau Kontakt: Herr Klemens (Ansprechpartner für alle Sprachkurse in allen Orten der Verbandsgemeinde Landau-Land) Telefon: 06345/1412 E-Mail: [email protected] • Diverse ehrenamtliche Sprachkursangebote: in Eschbach, Frankweiler, Göcklingen, Ranschbach, Ilbesheim, Leinsweiler. Zeiten und Unterrichtsorte können bei Herrn Klemens erfragt werden. • Billigheim-Ingenheim, Klingbachschule: Der Unterricht findet derzeit von Montag-Donnerstag jeweils 90 Minuten statt. (Geplant ist Montag-Freitag.) Weitere Informationen erteilt Herr Klemens. • Ggf. SuO Kurse in Landau bei ProfeS Seite 58 Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße 18.6. Verbandsgemeinde Maikammer Verbandsgemeinde Maikammer Immengartenstraße 24 67487 Maikammer Hauptansprechpartner für Asylbewerber Petra Backes (Fachbereich 2 Bürgerservice – Soziale Angelegenheiten / Asylangelegenheiten) Zimmer 012 Telefon: 06321/5899-19 Fax: 06321/5899-99 E-Mail: [email protected] Ehrenamtlicher Arbeitskreis für „Flüchtlinge in Maikammer“ Viola Kirschke-Deck Telefon: 06321/95030 Internet: www.a-f-m.org Begegnung • Asyl Café: jeden 1. Freitag im Monat: 15:30 Uhr – 17:30 Uhr Kontakt: • Susanne Eickert Fußballspielen: Sportplatz TuS Maikammer • Samstag: 10:30 Uhr – 13:00 Uhr Kontakt: Martina Garrecht Telefon: 06321/5085 Beteiligung an dörflichen Festlichkeiten: Kontakt: Viola Kirschke-Deck Telefon: 06321/95030 Kleidung und Gebrauchsgegenstände Siehe Verbandsgemeinde Edenkoben bzw. www.a-f-m.org Seite 59 Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße Sprachkurse • Ehrenamtlich: Katholisches Pfarrheim Maikammer, Kirchstraße 3, 67487 Maikammer Montag: 19:00 Uhr – 20:30 Uhr Kontakt: Martina Garrecht Telefon: 06321/5085 Mobilität • Fahrradwerkstatt: gemeinsam mit den Flüchtlingen: Kontakt: Heiko Tessmann Telefon: 06321/6001450 Sonstiges: • Willkommens-Komitee: Begrüßung durch ehrenamtliche Paten • Integration in örtliche Vereine, Gruppierungen: Viele Vereine und Gruppierungen haben sich für Flüchtlinge geöffnet Seite 60 Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße 18.7. Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich Konrad-Lerch-Ring 6 76877 Offenbach Hauptansprechpartner für Asylbewerber Stefan Eckert (Fachbereichsleiter Bürgerdienste) Telefon: 06348/986-181 E-Mail: [email protected] Alicia Wünschel (Asylbewerberangelegenheiten) Telefon: 06348/986-155 E-Mail: [email protected] Inna Gappel (Asylbewerberangelegenheiten) Telefon: 06348/986-155 E-Mail: [email protected] Nicole Kruppenbacher (Asylbewerberangelegenheiten) Telefon: 06348/986-182 E-Mail: [email protected] Begegnung • Café International: Mehrgenerationenhaus Offenbach, Hauptstraße 9/11, 76877 Offenbach Donnerstag: • 15:00 Uhr – 17:00 Uhr Erzählcafé Essingen: Rathaus Essingen Schloßstraße 6, 76879 Essingen 1x im Monat (Termin wird im Amtsblatt veröffentlicht) Seite 61 Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße Kleidung und Gebrauchsgegenstände • „Flohmarkt“-Pinnwand: Mehrgenerationenhaus Offenbach Angebote sowie Gesuche können vor Ort ausgehangen werden. Spendenaufrufe im Amtsblatt Sprachkurse • • Nachhilfe für Asylbewerberkinder an der Grundschule: Montag: 14:00 Uhr – 15:00 Uhr Kontakt: Herr Damm Sprachkurse des Mehrgenerationenhauses Offenbach für Flüchtlinge und Migranten: Mehrgenerationenhaus (MGH) Offenbach Hauptstraße 9/11, 76877 Offenbach Öffnungszeiten: Montag-Freitag: 10:00 Uhr –12:30 Uhr Montag-Donnerstag: 13:30 Uhr –17:00 Uhr Kontakt: Simone Trauth-Heddergott (Hauskoordination) Telefon: 06348/615-246 E-Mail: [email protected] Unterrichtstermine im MGH (täglich): Montag: Dienstag: Mittwoch: Donnerstag: Freitag: 10:30 Uhr – 12:00 Uhr 13:00 Uhr – 17:00 Uhr 10:30 Uhr – 12:00 Uhr 13:00 Uhr – 17:00 Uhr 10:00 Uhr – 12:00 Uhr 10:00 Uhr – 11:30 Uhr Zusätzlicher Ansprechpartner für die Sprachkurse: Peter Weidemann (ehrenamtlich) • Volkshochschule Offenbach: Verbandgemeindeverwaltung Konrad-Lerch-Ring 6, 76877 Offenbach Kontakt: Frau Heupel, Herr Höhlinger Telefon: 06348/986-127 E-Mail: [email protected] Seite 62 Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße Mobilität • Fahrradwerkstatt Offenbach - Anleitung für Reparaturen: Kontakt: • Herr Gensheimer, Herr Steinhöfer, Herr Hofer Fahrradwerkstatt Essingen - Anleitung für Reparaturen: Kontakt: Herr Schmid Sonstiges • Kommunikation: kostenloses Internet-Surfen im MGH • Willkommens-Komitee: Begrüßung am Ankunftstag durch ehrenamtliche Paten. Offenbach: Essingen: • Ansprechpartnerin: Frau Heckmann Ansprechpartner: Herr Jordan Integration in örtliche Vereine, Gruppierungen: Vereinsmitglieder stellen Angebot vor, holen Interessierte zum ersten Termin ab Offenbach: Schwimmclub: Ansprechpartnerin: Frau Bibus Mehrgenerationenhaus Offenbach (Kontaktdaten siehe oben) Essingen: Bouleclub Essingen „knapp denäwe“ Ansprechpartner: Herr Dörr, Herr Schindler Gesamtansprechpartner und Koordinator für Essingen: Frank Jordan Seite 63 Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße 19. Anlagen Anlagenverzeichnis Anlage 1: Vorlage einer Hausordnung, deutsche und englische Version Anlage 2: Sicherheit für freiwillig Engagierte Anlage 3: Vorlage eines Reinigungsplanes Anlage 4: Laufzettel (Auflistung der erforderlichen Schritte) Anlage 5: Stellenbeschreibung Anlage 6: Sortieranleitung für Abfälle Anlage 7: Beispiel einer BüMA des Kreis SÜW Anlage 8: Antrag auf Übernahme Kosten Lehrmaterialien Anlage 9: Zuwendung für Unterrichtsmaterialien Anlage 10: Kommunikations-Hilfen / Piktogramme Anlage 11: Ablauf des Asylverfahrens Seite 64 Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße Anlage 1 HAUSORDNUNG für Gemeinschaftsunterkünfte von Asylbewerbern 1. Allgemeine Verhaltensregeln Die in der Gemeinschaftsunterkunft wohnenden Personen sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme verpflichtet. Respektloses und aggressives Verhalten (z. B. Anwendung von Gewalt, Einschüchterungen und Belästigungen jeglicher Art), Konsum und Besitz von Drogen sowie Alkoholmissbrauch werden nicht geduldet. Damit ein friedliches und geordnetes Zusammenleben der Hausgemeinschaft gewährleistet ist, sind folgende Regeln einzuhalten: Die Bewohner der Gemeinschaftsunterkunft sind verpflichtet, • • • • • • • • • • • • • • ihre eigenen Wohnräume sowie die gemeinschaftlich genutzten Räumlichkeiten (Küche, sanitäre Einrichtungen, Flure, Treppenhaus, Waschküche) und den Außenbereich der Unterkunft sauber und in Ordnung zu halten Mobiliar und Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln Wohnräume und gemeinschaftlich genutzte Räume regelmäßig zu lüften unnötigen Verbrauch von Wasser und Strom zu vermeiden und auf sachgemäßen Umgang mit Elektrogeräten zu achten alle Türen im Haus und die Hauseingangstür geschlossen zu halten die Fenster bei Regen, Sturm oder Schneefall geschlossen zu halten Abfälle und Hausmüll in die dafür vorgesehenen Container/Behältnisse zu entsorgen die Ruhezeiten (13:00 Uhr – 15:00 Uhr und 22:00 Uhr – 06:00 Uhr) zu respektieren jeden vermeidbaren Lärm zu unterlassen (z. B. laute Musik) ihre Kinder zu beaufsichtigen und sicherzustellen, dass sie nicht in gemeinschaftlich genutzten Räumen oder im Treppenhaus spielen der Verwaltung vorübergehende Abwesenheiten zu melden der Verwaltung unverzüglich alle Schäden und Mängel im Haus/an den technischen Einrichtungen zu melden die Verwaltung über besondere Vorkommnisse (z. B. Unfälle, Diebstahl) zu informieren die Hausordnung einzuhalten und den Anweisungen der Verwaltung Folge zu leisten. Es ist den Bewohner nicht gestattet, • • • • • • • • • • Gegenstände des persönlichen Gebrauchs außerhalb ihrer Wohnräume abzustellen die Räumlichkeiten und den Außenbereich der Unterkunft zu verunreinigen in gemeinschaftlich genutzten Räumen oder in gemeinsam mit anderen Personen bewohnten Räumen zu rauchen Wäsche auf den Fensterbänken zu trocknen oder an den Fenstern aufzuhängen Tampons, Damenbinden, Pampers und ähnliche Produkte in die Toilette zu werfen elektrische Kochplatten in Wohn- oder Schlafräumen zu verwenden an den Gebäudeteilen der Unterkunft Änderungen vorzunehmen (z. B. Löcher in die Wände zu bohren) beschädigte Einrichtungsgegenstände zu reparieren Fahrräder in gemeinschaftlich genutzten Räumlichkeiten (z. B. Küche, Flur) abzustellen persönliche Gegenstände anderer Bewohner ohne deren Erlaubnis zu nutzen. Seite 65 Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße 2. Sicherheit Gefährliche Gegenstände (gefährliche Chemikalien, explosive Stoffe) dürfen nicht in der Unterkunft gelagert werden. Die Reparatur und Wartung elektrischer Anlagen und Geräte erfolgt durch Fachpersonal im Auftrag der Verwaltung. Die Installation von Elektrogeräten (z. B. zusätzliche Kühlschränke, Waschmaschinen) muss zuvor von der Verwaltung genehmigt werden. Der Betrieb von Heizlüftern ist untersagt. Besucher müssen das Gebäude um 22.00 Uhr verlassen. Übernachtungen sind nicht gestattet. 3. Gemeinschaftlich genutzte Räume und Außenbereich der Unterkunft Die gemeinschaftlich genutzten Räume (Küche, sanitäre Einrichtungen, Treppenhaus, Flure) und der Außenbereich der Unterkunft dürfen von allen Bewohnern genutzt werden. Die Bewohner sind gehalten, Zeitpläne für die Nutzung von Küche, Dusche/Bad und Waschmaschinen aufzustellen. Im Falle von Streitigkeiten ist die Verwaltung berechtigt, eine Benutzungsordnung aufzustellen. Die sanitären Einrichtungen (Dusche/Bad/WC) sind nach jeder Benutzung ordnungsgemäß zu reinigen und zu lüften. 4. Einhaltung der Hausordnung Die Bewohner haben diese Hausordnung zu respektieren. Verstöße gegen die Hausordnung sind der Verwaltung unverzüglich anzuzeigen. Bei Verstößen gegen die Hausordnung können die Bewohner haftbar gemacht werden. Seite 66 Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße Englische Version: HOUSE RULES at the Asylum Centre 1. Code of Conduct Persons accommodated in the Asylum Centre should treat each other with respect. Improper behavior such as violence or intimidation of any kind, consuming and storing illegal drugs or being drunk will not be tolerated. In order to ensure a peaceful and orderly community life the following rules should be obeyed. Residents of the Centre are obliged to: • Keep clean and tidy their own rooms as well as common premises (kitchen, sanitation facilities, floors, stairs, laundry facilities, courtyard) • Use furniture and equipment with particular care • Air rooms and common premises regularly • Use water, electricity and appliances rationally • Keep all doors closed at any time • Keep windows closed when there is rain, storm or snow • Put waste and trash in the assigned containers • Take care of personal belongings, money and other items of value • Keep quiet from 13:00 – 15:00 and from 22:00 – 06:00 • Take care of their children and ensure that they do not play in common rooms or on the stairs • In case of temporary absence, inform the Centre Manager accordingly • Inform the Centre Manager of any damage or malfunction of equipment • Immediately inform the Centre Manager in case of emergency • Respect the House Rules and obey the instructions given by the Centre Manager. Residents are not allowed to: • • • • • • • • • • • • • Leave their personal belongings outside their rooms Spoil facilities and environment of the Centre Smoke in common premises or in rooms shared with other persons Create excessive noise, e.g. playing loud music Dry and store laundry on the open parts of the building (windows and windowsills) Grow plants on the windowsills Throw tampons, sanitary towels or similar products in the toilet (these articles must be put in the assigned containers) Use electric hotplates in living / sleeping rooms Make any changes to the facilities of the Centre, e.g. drilling holes into walls Repair damaged equipment Leave bicycles in common premises (kitchen, floor) Use personal belongings of other residents without their permission Steal personal belongings of other residents. Seite 67 Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße 2. Security Dangerous items (hazardous chemicals, explosives and corrosive materials) must not be stored in the Centre. Repairing and maintenance of electrical equipment and appliances will be performed by technicians commissioned by the Centre Manager. The installation of additional electrical devices (refrigerators, washing machines) must be authorized by the Centre Manager. The use of fan heaters is not allowed. As a general rule, it is forbidden to accommodate foreigners. Visitors must leave the premises at 22:00. Overnight stay is not allowed. 3. Use of common premises Common premises (e.g. kitchen, sanitation facilities, stairs, floor, courtyard) may be used by all residents. Residents should set up timetables for the use of bathrooms, kitchen and laundry machines. In case of dispute the Centre Manager is entitled to set up appropriate usage regulations. Sanitation facilities should be properly cleaned and aired after use. 4. Compliance Residents must respect these House Rules. Any violation of the House Rules should be notified to the Centre Manager. Residents can be held liable in case of non-compliance with the House Rules. Seite 68 Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße Anlage 2 Sicherheit für freiwillig Engagierte Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutz im Ehrenamt Mit dem Sammel-Haftpflichtversicherungsvertrag und dem Sammel-Unfallversicherungsvertrag für ehrenamtlich Engagierte und freiwillig Tätige möchte die Landesregierung Rheinland-Pfalz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für das Ehrenamt in Rheinland-Pfalz beitragen. Ehrenamtliche in öffentlichen Ehrenämtern, in Kirche, Wohlfahrtspflege, Sport oder der Feuerwehr sind in der Regel gesetzlich oder durch den Träger versichert. Die von der Landesregierung abgeschlossenen Verträge dienen insbesondere den Ehrenamtlichen in kleinen – rechtlich unselbstständigen – Initiativen, Gruppen und Projekten. Sie schützen die einzelnen ehrenamtlich Aktiven vor Schäden, die sie selbst erleiden (Unfallversicherung) oder anderen zufügen (Haftpflichtversicherung). Haftpflichtversicherungsschutz Der gebotene Versicherungsschutz besteht subsidiär, d. h. eine anderweitig bestehende Haftpflichtversicherung ist im Schadensfall vorleistungspflichtig. Wer ist versichert? Schadensbeispiele Die privat organisierte Selbsthilfegruppe „Frauen nach Krebs“ trifft sich zum Erfahrungsaustausch in der Wohnung eines Gruppenmitglieds. Eine Mitinitiatorin zerbricht versehentlich eine teure chinesische Vase. Die Geschädigte macht Schadenersatzansprüche gegenüber der Verursacherin geltend. Versichert sind Ehrenamtliche und freiwillig Tätige, die ihre Tätigkeit in Rheinland-Pfalz ausüben oder deren Engagement Die Leiterin der Elterninitiative „Hausaufgabenbetreuung“ ist von Rheinland-Pfalz ausgeht (z. B. bei Exkursionen, die Landes- nicht in Reichweite, als ein Kind einem anderen mit seinem grenze überschreitenden Veranstaltungen, Aktionen usw.). Füllfederhalter schwere Stichwunden zufügt. Die Leiterin der Die Tätigkeit muss in rechtlich unselbstständigen Strukturen Initiative wird wegen Vernachlässigung der Aufsichtspflicht zur stattfinden. Insofern werden Vereine, Verbände, GmbHs, Verantwortung gezogen. Stiftungen usw. nicht aus der Pflicht entlassen, für den Versicherungsschutz ihrer Ehrenamtlichen zu sorgen. Der Organisator eines Ausflugs des Fahrradclubs „Mountainbiker Wer ist nicht versichert? durch Berg und Tal“ legt die Route so anspruchsvoll, dass ein Die Organisation/Gemeinschaft, für die die Tätigkeit erbracht wird. Teilnehmer schwer verunglückt. Der Organisator wird auf Schadenersatz verklagt. Betreute bzw. Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Veranstaltungen, die nicht ehrenamtlich/freiwillig engagiert sind. Ehrenamtliche, für die das hier versicherte Haftpflichtrisiko bereits anderweitig abgesichert ist (Subsidiarität). Kfz-Schäden sind generell vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Versicherte Leistungen 5.000.000 Euro für Personenschäden 5.000.000 Euro für Sachschäden 100.000 Euro für Vermögensdrittschäden Die Selbstbeteiligung im Schadensfall beträgt 50 Euro. Seite 69 Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße Sicherheit für freiwillig Engagierte Unfallversicherungsschutz Ihre Ansprechpartner Der gebotene Unfallversicherungsschutz gilt pauschal. Wer ist versichert? Die vom Land abgeschlossenen Sammelversicherungsverträge Versichert sind Ehrenamtliche und freiwillig Tätige, die ihre machen es nicht erforderlich, dass sich die Initiativen, Gruppen Tätigkeit in Rheinland-Pfalz ausüben oder deren Engagement oder Projekte zur Inanspruchnahme des Versicherungsschutzes von Rheinland-Pfalz ausgeht. gesondert anmelden müssen. Im Schadensfall oder bei Fragen Im Bereich der Unfallversicherung besteht Versicherungsschutz zum Versicherungsschutz wenden Sie sich bitte an: auch für Ehrenamtliche in rechtlich selbstständigen Trägerstrukturen. Staatskanzlei Rheinland-Pfalz Wer ist nicht versichert? Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung Betreute, Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Veranstaltungen etc., die nicht ehrenamtlich/freiwillig engagiert sind. Personen, für die gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht. Personen, für die vom Träger/von der Vereinigung, für die der Ehrenamtliche tätig ist, bereits eine Unfallversicherung abgeschlossen wurde. Sollten die Leistungen aus dem abgeschlossenen Vertrag geringer sein als die des SammelVersicherungsvertrages des Landes Rheinland-Pfalz, so wird die Differenz aus diesem Vertrag ausgeglichen. Rentenleistungen und Unfall-Invalidität werden dabei in eine einmalige Kapitalleistung umgerechnet. Peter-Altmeier-Allee 1 55116 Mainz Tel.: 06131/16-4083, Fax: 06131/16-4080 [email protected] Alternativ können Sie die Formulare zur Schadensmeldung unter www.wir-tun-was.de/versicherung downloaden und per Post an die Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung schicken. Betreuender Versicherungsdienst: Ecclesia Versicherungsdienst GmbH Klingenbergstraße 4, 32758 Detmold Tel: 05231/603-0, Fax: 05231/603-197 Leistungen im Schadensfall E-Mail: [email protected] Bei dauernder Beeinträchtigung der körperlichen oder www.ecclesia.de geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität) je nach Grad der Beeinträchtigung bis zu 175.000 Euro Herausgeber: 10.000 Euro im Todesfall Staatskanzlei Rheinland-Pfalz 2.000 Euro für Heilkosten (subsidiär) Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung 1.000 Euro für Bergungskosten Peter-Altmeier-Allee 1 Schadensbeispiele 55116 Mainz Eine Mitarbeiterin des Projekts „Altenpflege selbst organisiert“ stürzt auf dem direkten Weg von ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit V.i.S.d.P.: Monika Fuhr, Sprecherin der Landesregierung Rheinland-Pfalz nach Hause. Sie erleidet einen komplizierten Trümmerbruch im Bein. Die Bewegungsfähigkeit des Beines bleibt dauerhaft beeinträchtigt. schrauber abtransportiert werden und ist später noch eine Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung Rheinland-Pfalz herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerberinnen/Wahlwerbern oder Wahlhelferinnen/Wahlhelfern zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einer politischen Gruppe verstanden werden könnte. längere Zeit auf Gehhilfen angewiesen. Mainz, März 2013 Ein Mitglied des Jugendclubs „Kinder wollen klettern“ organisiert eine Bergwanderung. Beim Erkunden des Geländes fällt er in einen Spalt und bricht sich beide Beine. Er muss per Hub- Seite 70 Layout: www.viskon.de Bewohner - Reinigungsmittel, Lappen und Bürste - Lappen, Eimer, Reinigungsmittel, Schrubber oder Mopp Womit? Bewohner - feucht wischen - feucht wischen Wie ? Bewohner - Bürste, Reinigungsmittel - reinigen - nach Verunreinigung sofort - sonst alle 2 Wochen R - Abflusssiebe Bewohner - Lappen, Eimer, handelsübliche Reinigungsmittel, Schrubber oder Mopp - feucht wischen - nach Verunreinigung sofort - sonst 1x wöchentlich R - Wandfließen von Gemeinschaftsduschen und WC Bewohner - Lappen, Eimer, handelsübliche Reinigungsmittel bzw. handelsübliche Desinfektionsmittel, Schrubber oder Mopp - feucht wischen - nach Verunreinigung sofort - sonst 1x wöchentlich R - WC – Sitzflächen, WC- Druckhebel etc. und Fußboden von Gemeinschaftsduschen und -WC Bewohner - Lappen, Eimer, handelsübliche Reinigungsmittel - feucht wischen - Staub wischen - nach Verunreinigung sofort - sonst 2x wöchentlich R - gemeinschaftliche Räume/ Flur incl. Möbel Bewohner - Lappen, Eimer, handelsübliche Reinigungsmittel, Schrubber oder Mopp - Staubsauger - feucht wischen - Staub saugen - Staub wischen - nach Verunreinigung sofort - sonst 1x wöchentlich R - Reinigung der Zimmerfußböden/ Zimmereinrichtung Reinigungsplan für die Asylbewerberunterkünfte Wer? - nach Benutzung gründlich säubern R - Gemeinschaftlich genutzte Kochstellen, Geräte und Flächen - nach Verunreinigung sofort - sonst 1x wöchentlich R - Fußboden der Gemeinschaftsküche Wann? Reinigung Was? Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße Anlage 3 Seite 71 Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße Anlage 4 Laufzettel Sozialamt Jobcenter Nachweis über notwendige Handlungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes Name: Vorname: Geburtsdatum: Anschrift: Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom: Aufenthaltserlaubnis gemäß 1. Name und Vorname der weiteren Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft: 2. Bestätigung des Sozialamtes über Einstellung der AsylbLeistungen : Tag der Einstellung: Stempel, Unterschrift 3. Bestätigung der gesetzlichen Krankenkasse über die Vorsprache und Auswahl der Krankenkasse Datum der Vorsprache/Bestätigung der Auswahl: Stempel, Unterschrift 4. Bestätigung des Jobcenters über Vorsprache und Antragstellung auf Grundsicherung Datum der Antragstellung: Stempel, Unterschrift Krankenversichert bei Bewilligt am: Stempel, Unterschrift seit Adresse: Agentur für Arbeit (Jobcenter) Landau, Johannes-Kopp-Straße 2, 76829 Landau Bei weiteren Rückfragen steht Ihnen das Sozialamt zur Verfügung. Seite 72 Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße Ausgehändigte Unterlagen durch das Sozialamt: (Unter-)mietvertrag Mietbescheinigung letzte Abrechnung des Energieversorgers oder Vorauszahlungsmitteilung letzte Nebenkostenabrechnung Erstattungsanspruch gegenüber Jobcenter sonstiges ___________________________________________, ____________________________________________ Weg des Laufzettels 1. Die Ausländerbehörde des Landkreises Südliche Weinstraße füllt die Grunddaten aus und übermittelt den Laufzettel abgestempelt und unterschrieben an das Sozialamt. 2. Das Sozialamt bestätigt die Einstellung der Asylbewerberleistungen und händigt dem Betroffenen den Laufzettel aus mit dem Hinweis, dass er bei einer beliebigen Krankenkasse vorsprechen muss, bei der er versichert werden möchte. 3. Die Auswahl ist gemäß §173 SGB V der gewählten Krankenkasse zu erklären. Diese darf die Mitgliedschaft grundsätzlich nicht ablehnen oder die Erklärung durch falsche oder unvollständige Beratung verhindern oder erschweren. Die gewählte Krankenkasse hat nach Ausübung des Wahlrechts unverzüglich eine Mitgliedsbescheinigung auszustellen bzw. auf dem Laufzettel die Vorsprache und somit die Auswahl zu bestätigen. 4. Anschließend muss der Betroffene bei dem für ihn zuständigen Jobcenter vorstellig werden (Landau oder Nebenstelle Bad Bergzabern) und einen Antrag auf Grundsicherung für Arbeitsuchende stellen. Die Vorsprache, Antragstellung und später die Bewilligung müssen vom Jobcenter bestätigt werden. Zum Schluss erfolgt die Übersendung des Laufzettels an das zuständige zum Verbleib in der Asylbewerberakte. Seite 73 Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße Anlage 5 Arbeitnehmer: Arbeitnehmer:Name: Name: Vorname(n): Geb.-Datum: Vorname(n): Geb.-Datum: Arbeitgeber/Beschäftigungsbetrieb: Arbeitgeber/Beschäftigungsbetrieb: Stellenbeschreibung Stellenbeschreibung Staatsangehörigkeit: Staatsangehörigkeit: Ansprechpartner: Ansprechpartner: Telefon: Telefon: Zur Zur Vorlage im Verfahren derder Zulassung ausländischer Arbeitnehmer zum Vorlage im Verfahren Zulassung ausländischer Arbeitnehmer zum deutschen Arbeitsmarkt deutschen Arbeitsmarkt 1. Berufsbezeichnung: 1. Berufsbezeichnung: 2. Stellenbeschreibung: (Fachrichtung, Funktionsbereich, Branchen, Produkte; bitte gesondertem Blatt fortsetzen) 2. Stellenbeschreibung: (Fachrichtung, Funktionsbereich, Branchen, Produkte; bitte ggf.ggf. aufauf gesondertem Blatt fortsetzen) 3. Kenntnisse, Fertigkeiten, Erfahrungen: 3. Kenntnisse, Fertigkeiten, Erfahrungen: 4. Qualifikation: 4. Qualifikation: Ausbildung ohneohne Ausbildung Fachschule Fachschule 5. Arbeitszeit: 5. Arbeitszeit: Vollzeit: Vollzeit: Teilzeit: Teilzeit: Ausbildung zum/ Ausbildung als/als/ zum/ zur:zur: Hoch-/Fachhochschule Hoch-/Fachhochschule Führerschein erforderlich: Führerschein erforderlich: Nein Nein Klasse Ja,Ja, Klasse Sonstige: Sonstige: Teilzeit geringfügiger Beschäftigung bitte BeiBei Teilzeit undund geringfügiger Beschäftigung bitte diedie Lage Verteilung Arbeitszeit angeben: Lage undund Verteilung derder Arbeitszeit angeben: Montag Std./ Woche Montag Std./ Woche Dienstag Std./ Woche Std./ Woche Dienstag von von von von bisbis bisbis Mittwoch von geringfügige Beschäftigung: Std./ Monat Mittwoch von bisbis geringfügige Beschäftigung: Std./ Monat Donnerstag von sonstige (bitte auf einem gesonderten Blatt) (bitte auf einem gesonderten Blatt) Donnerstag von bisbis sonstige Freitag von bis 6. Einsatzort(e): Freitag von bis 6. Einsatzort(e): Samstag von bis Samstag von bis Sonntag von bis Sonntag von bis 7. Voraussichtliche Dauer der Beschäftigung: 8. Stelle zu besetzen: 7. Voraussichtliche Dauer der Beschäftigung: 8. Stelle zu besetzen: ab sofort unbefristet ab sofort unbefristet befristet bis: ab: befristet bis: ab: 9. Lohn/Gehalt lt. Arbeitsvertrag 9. Lohn/Gehalt lt. Arbeitsvertrag zusätzlich, geldwerte Leistungen (€ brutto) stündlich (€ brutto): monatlich (€ brutto): zusätzlich, geldwerte Leistungen (€ brutto) stündlich (€ brutto): monatlich (€ brutto): gemäß Tarifvertrag (bitte angeben): gemäß Tarifvertrag (bitte angeben): Ortsübliche Bezahlung Ortsübliche Bezahlung 10. Sind Sie bereit bevorrechtigte Arbeitnehmer einzustellen? 10. Sind Arbeitnehmer einzustellen? JaSie bereit bevorrechtigte Nein (ausführliche Begründung bitte auf gesondertem Blatt) Ja Nein (ausführliche Begründung bitte auf gesondertem Blatt) vorhanden sind. Ergibt die Die Bundesagentur für Arbeit ist gesetzlich zur Prüfung verpflichtet, ob geeignete bevorrechtigte Bewerber Arbeitsmarktprüfung, dass zur Verfügung stehen,bevorrechtigte kann eine Zustimmung nichtErgibt erteilt die werDie Bundesagentur für Arbeit istbevorrechtigte gesetzlich zurArbeitnehmer Prüfung verpflichtet, ob geeignete Bewerbergrundsätzlich vorhanden sind. den. Mit Erteilungdass eines Vermittlungsauftrags könnenzur Vermittlungsvorschläge unterbreitet werden. grundsätzlich nicht erteilt werArbeitsmarktprüfung, bevorrechtigte Arbeitnehmer Verfügung stehen, kann eine Zustimmung den. Mit Erteilung eines können Vermittlungsvorschläge unterbreitet werden. telefonisch Welche Art derVermittlungsauftrags Bewerbung wünschen Sie? schriftlich persönlich Welche Art der Bewerbung wünschen Sie? schriftlich telefonisch persönlich Ich bin damit einverstanden, dass mein Stellenangebot unter www.arbeitsagentur.de veröffentlicht Ich bin damit einverstanden, dass Stellenangebot unter www.arbeitsagentur.de veröffentlicht wird: mit Namen undmein Anschrift anonym (Chiffre) Nein wird: mit Stellenbeschreibung Namen und Anschrift anonym Die Angaben in dieser entsprechen den Inhalten des(Chiffre) Arbeitsvertrages, der Nein zwischen dem bezeichneten Unternehmen undindem Antragsteller geschlossenentsprechen wird. Die Angaben dieser Stellenbeschreibung den Inhalten des Arbeitsvertrages, der zwischen dem bezeichneten UnternehMir ist bekannt, dass der Arbeitgeber, bei dem ein Ausländer beschäftigt werden soll, der dafür eine Zustimmung oder Arbeitserlaubmen und dem Antragsteller geschlossen wird. nis-EU benötigt, der Bundesagentur für Arbeit Auskunft Arbeitsentgelt, und sonstige Arbeitsbedingungen zu erteiMir ist bekannt, dass der Arbeitgeber, bei dem ein Ausländerüber beschäftigt werdenArbeitszeiten soll, der dafür eine Zustimmung oder Arbeitserlaublen hat (§ 39 Absatz 2 Satz 3 Aufenthaltsgesetz). nis-EU benötigt, der Bundesagentur für Arbeit Auskunft über Arbeitsentgelt, Arbeitszeiten und sonstige Arbeitsbedingungen zu erteiMir(§ist Stellenbeschreibung an Dritte (Kommune, Gemeinsame Einrichtung nach SGB II) zur Suche nach bevorlen hat 39bekannt, Absatz 2dass Satzdiese 3 Aufenthaltsgesetz). rechtigten Bewerbern weitergegeben werden kann. Mir ist bekannt, dass diese Stellenbeschreibung an Dritte (Kommune, Gemeinsame Einrichtung nach SGB II) zur Suche nach bevorrechtigten Bewerbern weitergegeben werden kann. Ort, Datum Ort, Datum ID:14995_05/2011 ID:14995_05/2011 Seite 74 Firmenstempel und Unterschrift des Arbeitgebers Firmenstempel und Unterschrift des Arbeitgebers Formular zurücksetzen Formular zurücksetzen Formular drucken Formular drucken Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße Sortieranleitung für Abfälle Anlage 6 Seite 75 Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße Muster einer „BüMA“ des Landkreises SÜW Anlage 7 Bescheinigung vor Stellung eines Asylantrages Hiermit wird bescheinigt, dass Name, Vorname: Geburtsdatum: Staatsangehörigkeit: Anschrift: (Die Personalangaben beruhen auf den eigenen Angaben des Inhabers dieser Bescheinigung) am von der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende in Trier aufgenommen wurde. Aus organisatorischen Gründen kann der erforderliche Asylantrag verbunden mit einer Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) – Außenstelle Trier – erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Nach der Asylantragstellung wird gem. § 63 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) eine Aufenthaltsgestattung erteilt. Bis zu deren Erteilung gilt diese Bescheinigung mit folgenden Auflagen: - Seite 76 Wohnsitznahme und Aufenthalt ist auf den Kreis Südliche Weinstraße beschränkt Erwerbstätigkeit ist nicht gestattet. Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße Antrag auf Übernahme Kosten Lehrmaterialien Anlage 8 Antragsteller ______________________ Ansprechpartner ___________________ Telefon ____________________ E-Mail _____________________ An das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Abt. 72 z.Hd. Frau Haufe/Frau Sailler Kaiser-Friedrich-Straße 5a 55116 Mainz Az.: 78 124-00002/2016- Förderung von ehrenamtlich durchgeführten Sprachkursen für erwachsene Flüchtlinge und Asylbewerber Zuwendung für die Beschaffung von Lehrmaterial, hier: Antrag Hiermit beantragen wir die Übernahme der Kosten für die folgenden Lehrmaterialien Name des Lehrbuchs Anzahl Kosten Insgesamt: € Der maximale Förderbetrag beträgt 500,- € pro Antrag Die Lehrmaterialien werden für folgenden ehrenamtlich durchgeführten Kurs benötigt: Es wird bestätigt, dass - die Beschaffung erst nach Erhalt des Bescheides des MIFKJF erfolgt, - der Sprachkurs nicht aus anderen öffentlichen Mitteln gefördert wird, - die Ausgaben notwendig sind, dass wirtschaftlich und sparsam verfahren wird - nur Nettobeträge angegeben wurden, sofern eine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht. ______________________ ________________________ Ort, Datum (Unterschrift) Seite 77 Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße Zuwendung für Unterrichtsmaterialien Anlage 9 Zuwendungsempfänger ______________________ Ansprechpartner ___________________ Telefon ____________________ E-Mail _____________________ An Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Referat 24 Frau Petra Becker Willy-Brandt-Platz 3 54290 Trier Az.: 78 124-00002/2016 Zuwendung für Unterrichtsmaterialien zu Sprachkursen für Migrantinnen und Migranten Auf Grundlage der Zusicherung des MIFKJF vom ____________ wurden beigefügte Ausgaben für Unterrichtsmaterialen zu Sprachkursen für Migrantinnen und Migranten gezahlt. Es wird bestätigt, dass - die Ausgaben erst nach der Zusicherung des MIFKJF in Auftrag gegeben wurden und - die Ausgaben notwendig waren, dass wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist und die Angaben im Verwendungsnachweis mit den Büchern und Belegen übereinstimmen und - dass nur Nettobeträge angegeben wurden, sofern eine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht. ______________________ ________________________ Ort, Datum Seite 78 (Unterschrift) Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße Beleg Empfänger Grund der Betrag der Nr. Zahlung Ausgabe in € SUMME: Die Originalbelege bitte beifügen ! Seite 79 Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße Anlage 10 REFUGEES WELCOME | FIRST COMMUNICATION HELP In Kooperation mit: Join and support our crowdfunding campaign ICOON for refugees for free books & app at: www.startnext.com/icoonforrefugees and www.facebook.com/icoonbook Creative Commons License ICOON refugees welcome – first communication help by Gosia Warrink / AMBERPRESS is licensed under a Creative Commons Attribution-NoDerivatives 4.0 International License. Seite 80 Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße REFUGEES WELCOME | FIRST COMMUNICATION HELP In Kooperation mit: Join and support our crowdfunding campaign ICOON for refugees for free books & app at: www.startnext.com/icoonforrefugees and www.facebook.com/icoonbook Creative Commons License ICOON refugees welcome – first communication help by Gosia Warrink / AMBERPRESS is licensed under a Creative Commons Attribution-NoDerivatives 4.0 International License. Seite 81 Leitfaden für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Südliche Weinstraße Ablauf des Asylverfahrens Seite 82 Anlage 11 Eine Informationsbroschüre des Landkreises Südliche Weinstraße An der Kreuzmühle 2 76829 Landau in der Pfalz Internet: http://www.suedliche-weinstrasse.de Stand Februar 2016